+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Gesundheit

Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses

Ziele und Zielkonflikte in der Gesundheitspolitik

Das Politikfeld Gesundheit ist äußert umfangreich und vielfältig. In Deutschland sind alle Bürger krankenversichert, etwa 90 Prozent in der gesetzlichen und etwa 10 Prozent in der privaten Krankenversicherung. Mehr als ein Zehntel des Bruttosozialprodukts wird im Gesundheitswesen verausgabt, und jeder zehnte Erwerbstätige ist in diesem Sektor beschäftigt. Entsprechend vielfältig sind die gesundheitspolitischen Interessen. Patienten wollen eine gute medizinische Versorgung, Angehörige von Gesundheitsberufen ein befriedigendes Einkommen und die Versicherten eine Begrenzung der Beitragslast. Diese unterschiedlichen Belange muss die Gesundheitspolitik in Einklang bringen.  Sie steht dabei vor der Aufgabe, den Versicherten eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu garantieren und zugleich die Kosten für Gesundheitsleistungen und damit auch die Versicherungsbeiträge in Grenzen zu halten. Aus diesem Zielkonflikt ergibt sich ein ständiger politischer Handlungs- und Regelungsbedarf. So hatte der Ausschuss für Gesundheit in den vergangenen zwei Jahrzehnten in nahezu jeder Wahlperiode über mindestens eine umfassende Gesundheitsreform zu beraten.

Themengebiete der Gesundheitspolitik

Kernthemen der Ausschussarbeit sind die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Leistungskatalog der GKV sowie die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Diese Bereiche sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Auch sämtliche Belange der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI) gehören zum zentralen Aufgabenspektrum des Ausschusses. Hinzu kommen weitere wichtige Regelungsgebiete wie das Arzneimittelrecht (AMG), das Gendiagnostikgesetz (GenDG) oder das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Gesundheitspolitik reicht aber über diese Gebiete hinaus und betrifft auch Themen wie das Recht für die Gesundheitsberufe, die Präimplantationsdiagnostik oder die Organspende bzw. Organtransplantation.

Ausschussberatungen

Das Arbeitspensum der Ausschussmitglieder ist hoch. So wurden dem Ausschuss für Gesundheit in der vergangenen 17. Wahlperiode insgesamt 178 Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen und EU-Vorlagen vom Plenum des Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen. Um über diese Fülle von Vorlagen kompetent entscheiden zu können, greift der Ausschuss auf verschiedene Informationsquellen zurück. So lässt er sich regelmäßig aus dem Gesundheitsministerium, aber auch aus anderen Bundesministerien zu den für die Ausschussarbeit relevanten Themen berichten. Außerdem lädt der Ausschuss Fachleute aus der Wissenschaft, der Selbstverwaltung oder von Verbänden zu nicht öffentlichen Expertengesprächen oder zu öffentlichen Anhörungen ein. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wie auch die schriftlichen Stellungnahmen der Expertinnen und Experten fließen in die weiteren Ausschussberatungen ein. Am Ende der sich manchmal über mehrere Sitzungswochen erstreckenden Beratungen über eine Vorlage steht die Beschlussempfehlung mit dem dazugehörenden Bericht. Kern der Beschlussempfehlung ist das Mehrheitsvotum, mit dem der Ausschuss dem Plenum die Annahme oder Ablehnung der Vorlage empfiehlt. Der Bericht enthält Informationen über die Inhalte der Vorlagen, den Verfahrensablauf, die Änderungen des Ausschusses, die Fraktionsmeinungen sowie die einzelnen Abstimmungsergebnisse.

Zusätzlich zu den Gesetzesinitiativen und Anträgen, die der Gesundheitsausschuss federführend berät, erreichen ihn auch Gesetze und Anträge anderer Fachausschüsse, wenn diese gesundheitspolitische Aspekte beinhalten. Bei diesen Vorlagen wird der Ausschuss nur mitberatend tätig, das heißt, er gibt zu der  Vorlage des federführenden Fachausschusses ein ergänzendes Votum ab.

Durch das sogenannte Selbstbefassungsrecht hat der Ausschuss zudem die Möglichkeit, über gesundheitspolitisch relevante Themen und Ereignisse zu beraten, ohne dass ein Arbeitsauftrag des Plenums vorliegt. Ferner kann der Ausschuss für Gesundheit  die Bundesregierung auffordern, über ihre gesundheitspolitischen Initiativen, über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen oder über andere für das Gesundheitswesen relevante Themen  zu berichten.

Internationaler Erfahrungsaustausch

Der Ausschuss pflegt den internationalen Erfahrungsaustausch. Gespräche mit Gesundheitspolitikern anderer Länder geben oft Anregungen für Reformprojekte im eigenen Land. So hat sich der Ausschuss in der 17. Wahlperiode bei insgesamt acht Delegationsreisen nach Frankreich, Israel, Niederlande, USA, Schweden und Finnland über aktuelle Entwicklungen und nationale Reformen informiert und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems gewonnen. Darüber hinaus ist der Ausschuss Gastgeber  und Gesprächspartner für ausländische Delegationen, die sich über das deutsche Gesundheitswesen informieren wollen.

Marginalspalte