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Tourismus

Aufgaben und Arbeit

Touristen im Strandkorb

(dpa - Report)

Ein Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt: Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen. Mehr als die Hälfte unternimmt jährlich mindestens eine Urlaubsreise, viele im eigenen Land. Doch was für die einen die schönsten Tage im Jahr sind, bedeutet für die anderen Arbeit und Broterwerb. In diesem Spannungsfeld  liegt die Arbeit des Ausschusses für Tourismus. Er berät über Verbraucherrechte der Touristen genauso wie über gute Rahmenbedingungen für die touristischen Betriebe und hat dabei nicht nur Deutschland, sondern Reiseziele weltweit im Blick. Welche Finanzierungsmodelle gibt es für den Tourismus der Zukunft? Wie können Wettbewerbsverzerrungen für die Branche vermieden werden? Welche Rechte haben Touristen bei Reisemängeln? Und wie sieht eigentlich barrierefreies Reisen aus? Mit all diesen Fragen beschäftigen sich die 18 Mitglieder des Ausschusses unter dem Vorsitz von Heike Brehmer, MdB (CDU/CSU).

Wirtschaftliche Bedeutung

Verreisen ist aber nicht nur die schönste Zeit des Jahres. Eine 2017 vom BMWi veröffentlichte Studie zeigt: Durch die Ausgaben der Reisenden, etwa für Übernachtungen, Essen im Restaurant oder Sport- und Kulturangebote, wird in Deutschland eine Bruttowertschöpfung von 105 Milliarden Euro generiert. Dementsprechend hat die Branche einen Anteil von 3,9% an der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland, das ist mehr als die Bruttowertschöpfung in Branchen wie dem Baugewerbe und dem Einzelhandel.

Auch als Arbeitgeber erfüllen die touristischen Betriebe eine wichtige Funktion. Direkt im Tourismus sind etwa 2,9 Millionen Erwerbstätige beschäftigt, das sind 6,8% der insgesamt in Deutschland Erwerbstätigen. Der Tourismus ist damit der Wirtschaftsbereich mit der dritthöchsten Beschäftigungszahl in Deutschland – direkt hinter dem Einzelhandel und der Gesundheitswirtschaft und weit vor Branchen wie Großhandel und Maschinenbau.

Tourismuspolitik

Anders als in einigen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein Tourismusministerium. Die Folge: Es existiert weder eine für den gesamtdeutschen Tourismus zuständige Behörde, noch verabschiedet der Bundestag bundesweit greifende Tourismusgesetze.

Gleichwohl nimmt sich die Bundesregierung des Themas an. Tourismuspolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Erklärtes tourismuspolitisches Ziel des Wirtschaftsressorts ist es, die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken und die Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche so zu verbessern, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen kann.

Zuständig für die Koordinierung aller Maßnahmen ist in der 18. Wahlperiode die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus, Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke, MdB. Auf Parlamentsebene macht sich der Ausschuss für Tourismus als eigenes Gremium für eine positive Gestaltung der Zukunftsbranche Tourismus stark. Er fördert durch seine Arbeit die Entwicklung und Vermarktung des Reiselands Deutschland.

Wird ein Flughafen ausgebaut, ein Naturschutzgebiet ausgeweitet oder der Mindestlohn eingeführt, immer wieder haben Entscheidungen anderer Ausschüsse etwa aus den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Arbeit und Soziales aber auch Gesundheit und Finanzen Auswirkungen auf den Tourismusstandort Deutschland. Immer dann, wenn sich dies abzeichnet, mischt der Tourismusausschuss als Querschnittausschuss politisch mit. Entsprechend umfangreich ist sein Themenspektrum: Es umfasst Bereiche wie Klimawandel, Barrierefreiheit, Wassertourismus und Fachkräftemangel ebenso wie Fragen des internationalen Ferntourismus, der Luftverkehrsbranche oder der Besteuerung von Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Aufgaben des Ausschusses für Tourismus

Der Tourismusausschuss berät Gesetzentwürfe, Anträge und Unterrichtungen, die das Plenum des Deutschen Bundestags ihm überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über den Beratungsverlauf sowie das Beratungsergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Diese bildet die Grundlage für das Votum im Parlament. Bei einer mitberatenden Beteiligung leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.

Regelmäßig nimmt der Ausschuss Berichte des Wirtschaftsministeriums zu Themen der Tourismuswirtschaft entgegen. Die Berichte spiegeln ebenfalls die Bandbreite des Spektrums wider, mit denen sich der Ausschuss befasst. In der 18. Wahlperiode stellte die Bundesregierung im Ausschuss zum Beispiel ihren Tourismuspolitischen Bericht vor, sie informierte über die EU Pauschalreiserichtlinie und berichtete zu Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen.

Diese Berichte werden eingehend beraten. Gibt es Mängel? Besteht Handlungsbedarf? Wenn ja, erarbeitet der Ausschuss Empfehlungen, wie auf diese zu reagieren ist. Die Tourismuspolitiker setzen sich dafür ein, dass unterschiedliche Interessen oder Rivalitäten innerhalb der Tourismusbranche nicht in gegenseitiger Blockade oder Behinderung, sondern im kreativen Wettbewerb münden. Erklärtes Ziel: Die am Tourismus in Deutschland Beteiligten sollen ihre gemeinsamen Anliegen nicht aus dem Blick verlieren.

Selbstbefassungsrecht

Der Ausschuss kann aber auch auf eigene Initiative hin tätig werden und aufgrund des Selbstbefassungsrechts Themen aus dem eigenen Geschäftsbereich ohne Überweisung durch den Bundestag beraten oder sich durch Minister, Botschafter, Interessenvertreter und Experten informieren lassen. So sind der Tourismus in ländlichen Räumen und der barrierefreie Tourismus sowie das Reformationsjubiläum 2017 ein besonderes Anliegen der Abgeordneten.

Ganz anders, aber nicht weniger wichtig ist das Thema Digitalisierung im Tourismus. Der Verbraucherschutz in Online-Buchungsportalen, die Bedeutung sozialer Netzwerke für den Tourismus und die Auswirkungen von Domaingrabbing auf die Reisebranche.

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