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Europäische Union

Die Arbeit des Ausschusses in der 17. Wahlperiode

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Mitglieder und Vorsitz

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (nachfolgend: EU-Ausschuss) ist gemäß Artikel 45 Grundgesetz vom Bundestag zu bestellen. Der EU-Ausschuss ist der zentrale Ort für europapolitische Debatten im Deutschen Bundestag. Als Integrations- und Querschnittsausschuss ist er fachübergreifend zuständig. Er zählt zu den großen Ausschüssen des Bundestages. In der 17. Wahlperiode gehörten ihm 35 ordentliche sowie eine gleiche Zahl stellvertretender Mitglieder des Deutschen Bundestages an. Darüber hinaus und als Besonderheit des EU‑Ausschusses gehörten ihm 16 mitwirkungsberechtigte deutsche Mitglieder des Europäischen Parlamentes an. Sie sind nicht stimmberechtigt, nehmen aber an den Beratungen des Ausschusses teil und tragen so zu einem engen Kontakt zwischen den parlamentarischen Gremien der nationalen und europäischen Ebene bei. Vorsitzender des Ausschusses der 17. Wahlperiode war Abg. Gunther Krichbaum (CDU/CSU).

Sitzungen und Anhörungen des Ausschusses

Der EU-Ausschuss kam zu insgesamt 93 Sitzungen zusammen. Davon waren 19 Sitzungen nicht öffentlich und 64 Sitzungen öffentlich (ganz oder teilweise). 10 Sitzungen fanden in Form einer öffentlichen Anhörung statt. Der Ausschuss führte drei auswärtige Sitzungen in Brüssel durch. Mit der Entscheidung für die Öffentlichkeit zahlreicher Beratungen ermöglichte der Ausschuss Interessierten den Einblick in seine Arbeit. Regelmäßig berichteten Minister, Staatsminister und Staatssekretäre im Ausschuss über die Beratungen auf europäischer Ebene. Mit eingeladenen Sachverständigen erörterte der Ausschuss vertieft ausgewählte Sachthemen.

Beratungsgegenstände

Im Berichtszeitraum befasste sich der EU-Ausschuss mit 1558 Vorlagen, die ihm zur Beratung überwiesen worden waren. Er legte dem Plenum 24 Beschlussempfehlungen und Berichte vor. Wie in den Jahren zuvor pflegte der Ausschuss engen Kontakt zu anderen nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU. Dazu zählen gemeinsame Sitzungen mit dem Europaausschuss der französischen Assemblée nationale, Beratungen im Format „Weimarer Dreieck“ mit Abgeordneten aus Frankreich und Polen und bilaterale Treffen der Berichterstatter. Der Ausschuss empfing zahlreiche Delegationen und Regierungsvertreter aus den EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenstaaten zum Gedankenaustausch.

Thematisch war die Arbeit des EU-Ausschusses besonders durch die Herausforderungen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise und die damit in Verbindung stehenden Reformüberlegungen gekennzeichnet. Weitere Schwerpunkte der Beratungen waren Fragen der europäischen Integration sowie der Vertiefung und Erweiterung der EU. So begleitete der Ausschuss die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Republik Kroatien engmaschig und befasste sich intensiv mit den weiteren Kandidatenstaaten. Auch die institutionellen Fragen der Europäischen Union, darunter das unionsrechtliche Subsidiaritätsprinzip und die Mitwirkung des Bundestages in EU-Angelegenheiten, bildeten Schwerpunkte der Ausschussarbeit.

Wirtschafts- und Finanzthemen

Die Entwicklungen in der Eurozone, Initiativen und Maßnahmen zur Überwindung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise nahmen breiten Raum in den Beratungen des EU-Ausschusses ein. Dabei befasste sich der Ausschuss sowohl mit den institutionellen Fragen und den neuen Regelwerken wie auch mit der Situation in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Neben den Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone und konzeptionellen Überlegungen für eine Bankenunion behielt der Ausschuss auch die Beteiligungsrechte des Parlamentes im Blick und legte am Ende der Wahlperiode seine Beschlussempfehlung zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen vor. Auch das Europäische Semester war ein wichtiges Beratungsthema. Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die kommenden sieben Jahre begleitete der Ausschuss mit Anhörungen, Beratungen und Stellungnahmen. Vor diesem Hintergrund reiste eine Delegation des Ausschusses zum Informationsaustausch nach Griechenland. In Brüssel traf der Ausschuss mit zahlreichen Mitgliedern des Europäischen Parlamentes und mit Mitgliedern der Kommission zu Beratungen zusammen.

Erweiterung der EU

Am 1. Juli 2013 wurde die Republik Kroatien 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Republik Serbien hat seit März 2012 Kandidatenstatus und steht vor der Aufnahme der Verhandlungen, mit weiteren Staaten verhandelt die EU bereits über einen Beitritt. Die Beteiligungsrechte des Bundestages sehen vor, dass die Regierung vor ihrer Zustimmung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen Einvernehmen mit dem Parlament herzustellen hat. Nach dem Ende der Verhandlungen muss das Parlament den Beitrittsvertrag ratifizieren. Dem entsprechend hat der EU-Ausschuss die Reformen in den Kandidatenstaaten sehr genau verfolgt und regelmäßig über die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission beraten. Er hat zu diesem Zweck wiederholt Regierungsvertreter und Abgeordnete der Kandidatenstaaten in seine Sitzungen eingeladen und Delegationen entsandt, die vor Ort jeweils auch das Gespräch mit den Zivilgesellschaften suchten. Besonderes Augenmerk legte der Ausschuss auf die Bereiche Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Justiz sowie gut nachbarschaftliche Beziehungen der Staaten untereinander. Aufmerksam verfolgte der Ausschuss den Dialog zwischen Serbien und Kosovo und die Bemühungen zu einer Gestaltung der Beziehungen. Kurz nach dem Scheitern der achten Verhandlungsrunde besuchte eine Delegation im April 2013 gemeinsam mit Mitgliedern des Europaausschusses der Assemblée nationale Belgrad. Der Besuch und die Gespräche mit Regierungsvertretern und Repräsentanten der Zivilgesellschaft dienten der Vorbereitung der notwendigen parlamentarischen Entscheidung mit Blick auf eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Neben der Erweiterungspolitik befasste sich der Ausschuss auch mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die dazu dient, angrenzende Staaten bei der Stabilisierung, Modernisierung und Umsetzung demokratischer Reformen zu unterstützen sowie den Austausch mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Anlässlich einer Delegationsreise nach Moskau 2012 beriet der Ausschuss Aspekte der ENP sowie die Modernisierungspartnerschaft zwischen der EU und Russland und nahm Stellung in der Diskussion um Gesetzgebungsvorhaben zum Status von Nichtregierungsorganisationen.

Besuch der Mitgliedstaaten während ihres Vorsitzes im Rat

Regelmäßig informiert sich der EU-Ausschuss in den Mitgliedstaaten, die den rotierenden Vorsitz im Rat übernehmen, und erörtert mit den Europaausschüssen der nationalen Parlamente und den im Rat amtierenden Vorsitzenden die anstehenden Schwerpunkte der Präsidentschaft. Zu diesen Besuchen zählten unter anderem die Reise nach Zypern im Juli 2012, bei der die Themen Energieversorgung und Maßnahmen der wirtschafts- und finanzpolitischen Kooperation beraten wurden. Beim Auftakt des irischen Ratsvorsitzes im Januar 2013 standen die Themen Wettbewerbsfähigkeit der EU, wachstumsstimulierende Maßnahmen, Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten und die Entwicklung des gastgebenden Programmlandes im Mittelpunkt der Gespräche. In Vilnius nahmen der für November 2013 geplante Gipfel zur östlichen Partnerschaft und die ENP breiten Raum ein.

Parlamentarische Zusammenarbeit im Rahmen der COSAC

Die halbjährlichen Treffen der Konferenz der Europaausschüsse der Parlamente der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments bieten auf multilateraler Ebene die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Auch Abgeordnete aus den Kandidatenstaaten nehmen an den Konferenzen teil. Die COSAC widmet sich institutionellen wie aktuellen Themen und ermöglicht durch das Delegationsformat auch die Einbindung der jeweiligen Oppositionen der Parlamente. Ihre Konferenzen verabschieden Schlussfolgerungen und Beiträge. Neben den Sachdebatten dient sie als Diskussionsforum für die Erörterung der parlamentarischen Beteiligung an der europäischen Integration. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat Delegationen zu COSAC-Treffen in Madrid (2010), Brüssel (2010), Budapest (2011), Warschau (2011), Kopenhagen (2012), Nikosia (2012), Dublin (2013) und Vilnius (2013) entsandt. Der neu eingeführte europäische Planungs- und Berichtszyklus zu den nationalen Haushalten (sog. Europäisches Semester), die Vorschläge zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zu einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung ergänzten die Beratungsthemen der Konferenzen.

Gäste und Kontakt zur europäischen Ebene

Der EU-Ausschuss hat auch in der 17. Wahlperiode zahlreiche Delegationen und Gäste zu Gesprächen empfangen. Die Pflege regelmäßiger Kontakte zu Entscheidungsträgern der europäischen Institutionen ist dem Ausschuss ebenso ein besonderes Anliegen wie der enge Kontakt zu den Parlamentariern anderer Mitgliedstaaten. Zahlreiche Treffen und sog. Berichterstattergespräche fanden mit Mitgliedern der Europäischen Kommission und anderer europäischer Institutionen statt. Der Ausschuss traf mit den Präsidenten des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates, dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe und Repräsentanten der Europäischen Zentralbank zusammen. Mitglieder von Regierungen und Verhandlungsführer aus EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern suchten das Gespräch mit dem Ausschuss.

Ausschussdrucksachen und Überweisungen

1709 Ausschussdrucksachen

überwiesene Vorlagen insgesamt: 1558

davon federführend an den EU-Ausschuss überwiesene BT-Drs.: 50

federführend an den EU-Ausschuss überwiesene EU-Vorlagen: 133

mitberatend an den EU-Ausschuss überwiesene BT-Drs.: 527

mitberatend an den EU-Ausschuss überwiesene EU-Vorlagen: 848 

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