Plenarprotokoll 18/18 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 18. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksachen 18/477, 18/619 1371 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/620 1371 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Drucksachen 18/476, 18/607 1371 B Bernhard Kaster (CDU/CSU) 1371 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 1373 A Axel Schäfer (Bochum) (SPD) 1374 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1375 B Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) 1376 B Frank Tempel (DIE LINKE) 1377 D Sonja Steffen (SPD) 1378 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1380 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 1380 C Burkhard Lischka (SPD) 1382 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1382 C Namentliche Abstimmungen 1383 C, 1384 A Ergebnisse 1388 C, 1390 D Tagesordnungspunkt 17: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2013 Drucksache 18/107 1384 A Iris Gleicke, Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer 1384 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 1386 C Mark Hauptmann (CDU/CSU) 1393 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1395 A Andrea Wicklein (SPD) 1396 C Roland Claus (DIE LINKE) 1397 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 1399 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1401 A Martin Patzelt (CDU/CSU) 1402 A Wolfgang Tiefensee (SPD) 1403 D Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 1404 D Wolfgang Tiefensee (SPD) 1406 B Daniela Kolbe (SPD) 1407 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) 1408 C Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorratsdatenspeicherung verhindern Drucksache 18/381 1410 B b) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten Drucksache 18/302 1410 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1410 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 1412 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1413 A Jan Korte (DIE LINKE) 1413 D Christian Flisek (SPD) 1414 D Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 1416 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1417 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1419 A Christina Kampmann (SPD) 1419 D Marian Wendt (CDU/CSU) 1421 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 1422 B Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 17. Legislaturperiode – Drucksachen 17/13674, 18/605 1423 A Iris Gleicke, Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus 1423 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) 1424 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) 1425 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1426 C Klaus Brähmig (CDU/CSU) 1427 D Frank Junge (SPD) 1428 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 1430 B Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen Drucksache 18/557 1431 C Harald Weinberg (DIE LINKE) 1431 D Ute Bertram (CDU/CSU) 1433 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1434 B Dirk Heidenblut (SPD) 1435 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) 1436 C Heike Baehrens (SPD) 1437 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) 1438 D Nächste Sitzung 1439 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1441 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (17. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6 a) 1441 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1442 A Veronika Bellmann (CDU/CSU) 1442 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) 1442 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 1442 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels, Bettina Hagedorn, Matthias Ilgen, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Franz Thönnes (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) 1443 A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Ernst, Richard Pitterle, Jörn Wunderlich (alle DIE LINKE) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) 1443 C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 b) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 1443 D Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) 1443 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD): zu den namentlichen Abstimmungen über: – den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes – den Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (Tagesordnungspunkt 16 a und b) 1444 A Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 1444 D Inhaltsverzeichnis 18. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 Beginn: 9.00 Uhr Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Drucksache 18/477 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) Drucksache 18/619 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/620 b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Drucksache 18/476 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/607 Zu dem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über beide Gesetzentwürfe werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Kollege Bernhard Kaster das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bernhard Kaster (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn der Debatte zunächst einmal ein Wort des herzlichen Dankes an alle Mitglieder der Unabhängigen Kommission sagen, die aufgrund eines einvernehmlichen Auftrags des Deutschen Bundestages zum Ende der letzten Legislaturperiode einen sehr umfangreichen Bericht mit Fragestellungen und Empfehlungen zum Abgeordnetenrecht vorgelegt hat. Das war sehr wertvoll, und das war eine mühsame Arbeit in 17 Sitzungen. Dafür ein herzliches Dankeschön an die Kommission. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Empfehlungen des Berichts waren auch Gegenstand einer dreistündigen Anhörung am vergangenen Montag, und sie bilden die Grundlage für die Änderungen des Abgeordnetenrechts, insbesondere im Bereich der Abgeordnetenentschädigung und im Bereich der Kürzungen bei der Altersversorgung. Ich sage zur Information: Diese Unabhängige Kommission war eine externe Kommission, eine Kommission mit Mitgliedern aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk, Verwaltung und Wissenschaft. Unsere Verfassung, aber auch das bekannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts geben uns vor, dass wir unsere Abgeordnetenentschädigung selbst festsetzen müssen. Dafür sprechen viele gute staatsrechtliche Gründe. Man könnte da in die Geschichte gehen. Verständlich ist es, dass wir uns regelmäßig – eigentlich seit Jahren und Jahrzehnten – mit dieser Regelung schwertun. Genauso verständlich ist es, dass Bürger, die Öffentlichkeit, sich ebenfalls mit dieser Regelung schwertun und jeder mit unterschiedlichem, subjektivem Blickwinkel, ob jetzt als Arbeitnehmer, als Rentner oder auch als gut bezahlte Führungskraft, die Entschädigungsregelungen bewertet oder auch kritisiert. Deshalb ist es so wichtig, mit diesem Thema verantwortungsvoll und transparent umzugehen. Das liegt auch im Interesse des ganzen Deutschen Bundestages. Deshalb sind die Vorschläge, die die Kommission hierzu gemacht hat, so wertvoll für unsere Arbeit hier im Parlament. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Seit 1995 sind im Abgeordnetengesetz die Besoldungsgruppen R 6 bzw. B 6 als Orientierungsgrößen verankert. Diese Besoldungsgruppen gelten für einfache Richter an Bundesgerichten – mit dem Bundesverfassungsgericht nicht zu verwechseln – bzw. für Bürgermeister und Landräte mittelgroßer Städte und Landkreise. Es gibt viele gute Gründe, selbstbewusst zu dieser Orientierungsgröße zu stehen. Auch die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts hat diese Besoldungsgruppen als richtigen Maßstab angesehen und bestätigt. Dieser Maßstab orientiert sich an der Bedeutung des demokratisch legitimierten Verfassungsorgans Deutscher Bundestag, an der Verantwortung in Bezug auf die Mitwirkung an Gesetzen zu allen politischen Themen. Wir sind ein Arbeitsparlament. Das gilt in Bezug auf die Verantwortung für die gesamte Gesetzgebung des Bundes, die Verantwortung für die kritisch hinterfragende Regierungskontrolle, die Verantwortung für Alternativen, die Detailarbeit und Kärrnerarbeit in den Ausschüssen und die Aufgaben im wöchentlichen Spagat zwischen Berlin und den jeweiligen Wahlkreisen. Die direkte Kommunikation mit den Bürgern vor Ort über Politik ist auch ein ganz wichtiger Arbeitsbereich der Abgeordneten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deswegen sage ich: Wir, der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten, brauchen den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten wirklich nicht zu scheuen. Dennoch wird das Thema Diäten immer und immer wieder von Selbstbedienungsvorwürfen oder Willkürvorwürfen begleitet. Solche Vorwürfe werden nicht in allen Politikbereichen erhoben. Ich selbst war vor meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag hauptamtlicher Bürgermeister. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich in dieser Zeit jemals kritisch gefragt worden bin, ob ich zu viel verdiene. So ist das in anderen Bereichen auch. Das sollte uns dahin gehend zu denken geben, wie wir die Tätigkeit des Abgeordneten nach außen noch besser darstellen können. Die Unabhängige Kommission hat ihren Bericht zum Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt. Daher ist es folgerichtig, dass wir nun, zu Beginn der Legislaturperiode, diesen Gesetzentwurf verabschieden. Es ist auch eine Systemumstellung. Wir, der Deutsche Bundestag, die Abgeordneten, möchten in Zukunft keine Besserstellung bei unseren Bezügen – noch nicht einmal den Eindruck einer solchen Besserstellung – gegenüber Einkünften der Bürger aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Deswegen ist die Entscheidung, die Abgeordnetenentschädigung in der jeweiligen Wahlperiode an den Nominallohnindex zu koppeln, richtig; es ist eine Entscheidung, die wir in jeder Wahlperiode treffen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das bedeutet, dass wir nach fast 20 Jahren einmalig die Besoldungsgruppe R 6 als Bezugsgröße fixieren, und danach gilt die Koppelung an den Nominallohnindex. Wenn wir es ernst damit meinen, den Eindruck von Willkür zu vermeiden, müssen wir aber auch zu dem stehen, was die Unabhängige Kommission und was wir auch selbst für richtig halten. Mein Kollege Max Straubinger hat es schon in der ersten Lesung auf den Punkt gebracht, indem er sagte: Was wir für richtig halten, müssen wir auch tun. – Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Die Altersversorgung wird – um auch das zu sagen – ebenfalls reformiert. Bei den Beratungen der Unabhängigen Kommission standen zwei Modelle im Raum: zum einen die Modifizierung des bisherigen Altersversorgungssystems, zum anderen ein sogenanntes Bausteinsystem unter Einschluss des bisherigen Systems mit verschiedenen Bestandteilen. Bei der Diskussion in der Unabhängigen Kommission über die beiden möglichen Modelle war die Höhe der Altersversorgung unstrittig. Die Anhörung am vergangenen Montag hat noch einmal sehr schön deutlich gemacht, dass das Bausteinmodell unter den Gesichtspunkten „tatsächliche Kosten“, „Verwaltungsaufwand“ und auch „Transparenz“ mit dem jetzigen Altersversorgungssystem nicht vergleichbar ist, sodass vieles für die Beibehaltung und Modifizierung spricht. Bisherige Regelungen zu einer vorgezogenen Altersversorgung für langjährige Kolleginnen und Kollegen werden für die Zukunft komplett abgeschafft. Ich denke, diese Regelungen wären in der heutigen Zeit nicht mehr vermittelbar und damit vollziehen wir den richtigen Schritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass wir bei dem, was wir heute beraten und beschließen, nicht in erster Linie uns, die wir jetzt aktuell im Bundestag sind, im Blick haben. Es geht letztlich darum: Welche Rahmenbedingungen bieten wir Bürgerinnen und Bürgern an, die bereit sind, für vier, für acht, für zwölf oder möglicherweise mehr Jahre ihre eigene Lebens- und Arbeitsbiografie zugunsten der Arbeit im deutschen Parlament zu unterbrechen? Es geht um die Unabhängigkeit des Parlaments, die Unabhängigkeit auch des freien Mandats. Wir brauchen Bedingungen in unserem Parlament, dass Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationen, unterschiedlichem Alter, unterschiedlicher beruflicher Herkunft mit den damit verbundenen Risiken und Chancen unabhängig – unabhängig! – und der Bedeutung des Verfassungsorgans entsprechend ihr Mandat ausüben können. Ich denke, dafür tragen wir hier Verantwortung, Verantwortung für den Deutschen Bundestag, für das Verfassungsorgan. Mit diesen Gesetzesänderungen tragen wir dieser Verantwortung auch Rechnung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächste Rednerin hat Dr. Sitte das Wort. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Reißen Sie sich am Riemen, Frau Sitte!) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Guten Morgen, meine Damen und Herren! Dass wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes bereits eine Woche nach der Einbringung beschließen, hat nicht wirklich etwas mit politischer Effizienz zu tun. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch!) Genau genommen wollen Sie den Gegenstand „Abgeordnetenentschädigung“ quasi wie eine heiße Kartoffel ganz schnell loswerden. Ich will noch einmal daran erinnern – mein Kollege hat es schon angesprochen –: Es hat eine Expertenkommission fast eineinhalb Jahre an Empfehlungen zur Reform des Systems „Abgeordnetenrecht“ gearbeitet. Sie hat 17 Sitzungen abgehalten. (Thomas Oppermann [SPD]: Gründlich vorbereitet!) Am Ende ist ein umfangreicher Bericht vorgestellt worden. Über diesen Bericht haben wir hier und in den Ausschüssen nie im Einzelnen geredet. Er hat bei der Anhörung eine Rolle gespielt – das ist wohl wahr –; das reicht aber nicht; das ist unangemessen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Große Koalition hat außer einem mittelschweren politischen Erdbeben noch nichts ausgelöst, auch keines ihrer Großvorhaben. Aber die Änderung des Abgeordnetengesetzes rauscht jetzt innerhalb einer Woche ganz schnell durch den Bundestag, quasi wie durch ein Wurmloch, während andere Gesetzesvorhaben monatelang quasi scheintot in den Ausschüssen schmoren. Mit diesem Verfahren nehmen Sie auch der Öffentlichkeit die Chance, sich kritisch dazu zu verhalten oder eben auch sich einzumischen. Dabei bedarf aus unserer Sicht gerade ein so hochsensibles Thema einer öffentlichen Mitsprache und einer öffentlichen, transparenten Darstellung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, was machen wir denn gerade?) Auch davon leitet sich Akzeptanz ab. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, das Grundgesetz spricht von angemessener, die Unabhängigkeit sichernder Entschädigung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Was angemessen ist, wird natürlich je nach konkreter persönlicher sozialer Situation unterschiedlich bewertet; darüber sind wir uns hier klar, und das sollten wir vor allem auch nicht ausblenden. Selbst wenn das Richtergehalt hier mehrheitlich als Richtgröße hingenommen wird, so muss man sich doch die Frage stellen, ob das Angleichungstempo angemessen ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir meinen, eine Erhöhung um 830 Euro, also um 10 Prozent, innerhalb von konkret sieben Monaten, das ist schon ziemlich drastisch. Ich glaube, man findet keine Berufsgruppe, die eine solche Steigerung verbuchen kann. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch!) Dieser Prozentsatz, finden wir, passt einfach nicht in eine Gesellschaft, in der für die Masse der Beschäftigten die Reallöhne seit 2000 stagnieren, während unsere Bezüge seit 2000 eine Steigerung um 25 Prozent erfahren haben. Meine Damen und Herren, es ist kein Opfer, im Bundestag zu sitzen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wenn man euch anhören muss, schon!) So forsch Sie nun die Diätenerhöhung angehen, so schaumgebremst sind Sie bei Veränderungen der Altersversorgung. Es gab nicht wirklich ein Signal an irgendeiner Stelle, dass Sie bereit sind, das bestehende System infrage zu stellen. Sie balsamieren mit dieser Gesetzesänderung das bestehende beamtenrechtsähnliche Modell. Die Änderungen sind, wenn man es genau nimmt, eigentlich eher kosmetischer Natur. Da besteht der Leistungsanspruch etwas später, da liegt das Leistungsniveau etwas niedriger, während man durch die Diätenerhöhung schon einen spürbaren Verlustausgleich feststellen kann. Auch ein Rentenanspruch in Höhe von 65 Prozent, bezogen auf unsere Diät, steht, selbst wenn dieser erst nach 26 Jahren bestehen soll, immer noch in einem krassen Widerspruch zum Rentenanspruch der Masse der Bevölkerung, der ja bis 2030 nach Ihren Beschlüssen auf 43 Prozent reduziert werden soll. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Wort „Armutsrente“ gehört mittlerweise zu unserem alltäglichen Wortschatz. Wir haben immer die Position vertreten, dass Abgeordnete und alle anderen Menschen mit Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollten. Damit ist dann eben nicht nur den öffentlichen Systemen geholfen, sondern dann würden vielmehr eben auch – Sie haben ja von der Vergleichbarkeit der Abgeordneten mit allen anderen im Land gesprochen – Maßstäbe wieder geradegerückt. Fazit: Eine echte Reform des Abgeordnetenrechts wäre dringend notwendig gewesen. Die Große Koalition hat aber nun mit ihrem Turboverfahren diese Chance auf Jahre vertan; denn es ist klar, dass dieses Gesetz über Jahre Bestand haben wird. Ich und meine Fraktion, vielleicht auch die Öffentlichkeit, haben gelernt: Große Koalition bedeutet nicht automatisch großer Entwurf. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Stimmt! Automatisch nicht!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Axel Schäfer das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hans-Werner Kammer [CDU/CSU]) Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 19. März 2013 hat uns eine unabhängige Kommission ihre Empfehlungen bezüglich der Stellung der Abgeordneten, ihrer Bezüge und ihrer Versorgung vorgelegt. Heute entscheiden wir über eine Reihe von Gesetzesänderungen. Das ist wichtig, und das ist richtig so, dass wir das heute gemeinsam tun. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es gibt drei Fragen, die wir beantworten müssen. Die erste Frage ist: Stimmen die Proportionen noch? Die heutige Situation ist so, dass das Verhältnis zwischen dem Einkommen eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers, einer Arbeitnehmerin und den Bezügen der Abgeordneten etwa 1: 3 beträgt. Ich glaube, das Verhältnis ist völlig in Ordnung. Das war auch in der gesamten Zeit so, seit Abgeordneter im Bundestag als Vollzeitberuf eingeordnet wird. Das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Einkommen eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland und dem eines Konzernchefs dagegen hat sich in dieser Zeit – nicht von 1: 3; es betrug einmal 1: 30 – zu 1: 300 entwickelt. Da sind die Verhältnisse auseinandergelaufen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir auch ändern!) Das ist schlecht für diese Gesellschaft. Deshalb ist es richtig, dass wir bei diesen Proportionen bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich habe für mich persönlich auch einen Maßstab. Der hat nichts mit Richtern zu tun, sondern mit dem Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt. Ich kenne einen. Der heißt auch Schäfer, Roland Schäfer, Bergkamen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Kenne ich auch!) Mit dem habe ich gestern noch einmal telefoniert und habe ihn gefragt: Was hältst du eigentlich davon, wie wir es machen? Er hat gesagt: „Völlig in Ordnung. Es gibt einen Unterschied zwischen euch und uns. Bei uns Bürgermeistern ist es so, dass wir für alles verantwortlich gemacht werden, was in der Verwaltung schiefläuft, aber nicht für unser Gehalt. Das wird im Landtag festgelegt. Ihr habt andere Verhältnisse, aber ihr habt auch 100 000 Bürgerinnen und Bürger in euren Wahlkreisen.“ (Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 200 000! – Volker Kauder [CDU/CSU]: 260 000! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: 250 000! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also müssen die Diäten noch höher sein! Alles falsch berechnet!) – Bei 62 Millionen Wählerinnen und Wählern und 631 Abgeordneten kommt man insgesamt so etwa auf ein Verhältnis von 1: 100 000. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu streiten. (Heiterkeit) Die zweite Frage – ich bin ja froh, dass es bei so einer Debatte auch noch Erheiterung gibt – ist: Ist der Bundestag lernfähig? Dazu ist in keiner öffentlichen Diskussion etwas gesagt worden. Wir haben seit 1977 hier 14 Nullrunden beschlossen. Wir haben seit 1977 eine Reihe von Schritten unternommen, um die Altersversorgung abzusenken. Nachdem wir 1990 erfreulicherweise die deutsche Einheit hatten, haben wir zehn Jahre später den Bundestag in seiner Größe um 10 Prozent der Abgeordneten reduziert. Auch das hat etwas mit der Geschichte dieses Parlaments, mit seiner Zusammensetzung, seinen Abgeordneten und dem, was hier ansteht, zu tun. Wir haben auch von uns aus bereits Reduzierungen vorgenommen. Darüber muss man einmal öffentlich reden. Ich sage: Wo, wenn nicht hier in diesem Hause? Ich komme zu meiner dritten Frage: Sind wir damit zukunftsfähig? Generationen von Abgeordneten haben hier in diesem Haus versucht, eine Lösung zu finden. Das ist trotz vieler Bemühungen irgendwie dann doch immer nicht überzeugend und auf Dauer gelungen. Ich bin der Meinung: Jetzt haben wir die Chance dazu und sollten diese auch nutzen. Mein Sohn ist Jahrgang 1980, meine Schwiegertochter ist Jahrgang 1982. Ich habe mir einmal angeschaut, wer aus dieser Generation hier im Parlament sitzt: Das sind zum Beispiel Niema Movassat, Katrin Albsteiger, Manuel Sarrazin und aus unserer Fraktion Christina Kampmann. Wollen wir ihnen wirklich zumuten, dass sie die nächsten 20 Jahre solche Diskussionen führen müssen? Es wäre doch besser, sagen zu können: Wir haben uns auf etwas verständigt, das tragbar ist, und zwar darauf, dass sich die Bezüge in den nächsten Jahren am Einkommen eines Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt orientieren. Das ist doch völlig in Ordnung. Ich wollte das insbesondere in Bezug auf diese Generation einmal erwähnen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die müssen ja nicht 20 Jahre hier sein! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist hier kein lebenslanger Job!) Ich bin Jahrgang 1952. Im Unterschied zu meiner Generation hat diese Generation ein paar andere Probleme zu lösen. Das Hauptproblem dieser Generation wird sein, dass es in dieser Gesellschaft weniger Menschen geben wird, die bereit sind, sich dauerhaft in Gewerkschaften, Vereinen, Kirchen oder Initiativen zu engagieren. Die Art und Weise, in der wir hier über unsere Bezüge diskutieren, stellt eine Form von Beschämung und Beschädigung von Politik dar. Wir müssen zu einer klaren Regelung kommen. Die Chance dazu haben wir heute, und diese sollten wir wahrnehmen. Wir sollten sie auch mit einer gewissen Haltung wahrnehmen. Wir können das machen, weil wir die außergewöhnliche Freiheit haben, zu gestalten, und weil wir uns gleichzeitig eine Selbstverpflichtung auferlegt haben. Wir können auch selbstbewusst an die Sache herangehen. Denn wir alle, egal in welcher Partei wir sind, arbeiten ziemlich viel. Sechs oder sieben Tage die Woche hat die Politik für uns Priorität. Das können wir nicht ewig, sondern nur für eine bestimmte Zeit machen. Im Durchschnitt sind das hier in diesem Hause zehn Jahre. Was wir damit an Bezügen auf der einen Seite und an Altersabsicherung auf der anderen Seite haben, entspricht diesen Realitäten und vor allen Dingen auch diesen Relationen. Ich fände es gut, wenn wir in diesem Haus zu einer großen Übereinstimmung kämen. Wir müssen uns wegen unserer Entscheidungen nirgendwo verstecken. Das muss das Selbstverständnis dieses Parlaments sein. Wir können heute etwas vorlegen, das tragfähig ist. Deshalb werbe ich dafür, dass wir das heute gemäß den entsprechenden Empfehlungen der Unabhängigen Kommission auf den Weg bringen und zu einer Entscheidung kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Regierungsbank sehe ich Frau Hendricks sitzen. Es ist also eine Ministerin da. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist ja keine Regierungsangelegenheit!) Liebe Staatssekretärinnen und Staatssekretäre! Lieber Axel Schäfer, ich muss ehrlich sagen: Dem Argument, dass die jüngeren Abgeordneten die nächsten 20 Jahre im Parlament sind und sich solchen Fragen sonst immer wieder stellen müssten, kann ich überhaupt nicht folgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben ein Mandat auf Zeit. Niemand weiß, ob ich oder die Kolleginnen und Kollegen, die du genannt hast, die nächsten 20 Jahre im Parlament sein werden. Dessen sollten wir uns bewusst sein. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und sie müssen es auch nicht sein!) Natürlich haben wir für jede Entscheidung im Parlament als einzelne Abgeordnete geradezustehen und müssen jede Entscheidung auch jederzeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern legitimieren und erklären können. Deshalb kann ich Ihr Argument überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Schade!) Nun aber zur Sache: Wir haben in der Tat hier im Deutschen Bundestag sehr lange, sehr oft und sehr intensiv über die Frage, wie die künftige Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung aussehen sollen, diskutiert. Im Jahr 2011 haben wir uns dazu entschlossen, eine Kommission aus unabhängigen Sachverständigen einzurichten, weil immer wieder Kritik von außen an uns herangetragen wurde. Zentrale Frage: Warum entscheidet ihr das im Parlament eigentlich selbst? Deshalb war es gut und richtig, diese Unabhängige Kommission einzurichten. Mit ihren Vorschlägen setzen wir uns heute auseinander. Es ist aber nicht so, dass der 18. Deutsche Bundestag die Zeit und Ruhe hatte, die vorliegenden Vorschläge zu beraten. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Der 17. hat das schon gemacht!) Deshalb ist die Frage des Verfahrens keine Petitesse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir haben hier noch nicht darüber diskutiert. Ich frage einmal die Fraktionen: Wer kennt denn diesen Bericht? Wer hat ihn in Ruhe gelesen? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir!) Wenn ihn jemand in Ruhe gelesen hat, weiß er oder sie auch, dass bei der Frage der grundsätzlichen Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 eine große Übereinstimmung besteht. Das sehen auch wir Grüne so. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut! Zustimmen!) Klar ist, dass die Fragen des Mandates auf Zeit, der Unabhängigkeit des Abgeordneten, der Bestechlichkeit und deshalb der Unabhängigkeit so wesentlich sind. Wir haben auch in Bezug auf unsere Verfassung unglaublich wichtige Entscheidungen zu treffen. Wir wirken an Gesetzgebungen mit. Also lassen sich viele Gründe finden für eine grundsätzliche Orientierung an R 6. Das ist zutreffend. Warum wir aber R 6 innerhalb eines halben Jahres – Erhöhung in zwei Schritten um 10 Prozent – erreichen wollen, ist nicht diskutiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Weil wir es seit zehn Jahren diskutieren!) Hier könnten wir auch ein Signal senden, dass wir die Erhöhung zwar anstreben, aber gestaffelt und in Maßen vornehmen. Der Hauptkritikpunkt für uns betrifft allerdings die Frage der Altersversorgung. Ich glaube, hier gibt es auch öffentlich die größte Kritik. Viele Menschen verstehen nicht, warum wir im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer normalen Erwerbsbiografie in so kurzer Zeit sehr hohe Rentenansprüche erwerben können. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Pensionen!) Das ist ein großer Kritikpunkt. Hier hätten wir die Chance nutzen sollen, den Bericht auch ernst zu nehmen, ihn in Ruhe zu prüfen und zu diskutieren, welche Vorteile sich beim sogenannten Bausteinmodell, nämlich der Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung plus Zusatzversorgungskasse und Eigenvorsorge ergeben. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wäre nicht günstiger!) Es ist ein Modell, das wir Bürgerinnen und Bürgern, die in einem normalen Erwerbsleben sind, zumuten, indem wir sagen: Das ist die künftige Art der Altersversorgung. Unser größter Kritikpunkt ist, dass wir bei dem schnellen Verfahren – letzen Freitag erste Lesung und heute zweite und dritte Lesung – nicht die Chance haben, das Altersvorsorgesystem der Abgeordneten näher an das einer normalen Erwerbsbiografie anzupassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir hätten uns die Zeit nehmen können, um zu einer einvernehmlichen Lösung im Parlament zu kommen. Die Chance haben Sie aber verstreichen lassen, da wir nur eine Woche Zeit zur Beratung des Bausteinmodells – Einbeziehung in die Rentenversicherung, Anpassung an eine normale Erwerbsbiografie – hatten. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Uhl das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz belehrt uns: Wir Abgeordnete sind die Vertreter des ganzen Volkes. Wir sind an Weisungen nicht gebunden und nur unserem Gewissen unterworfen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und nehmen keine Aufträge an! – Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Diese Berufsbeschreibung ist außergewöhnlich. Sie ist von einer gewissen Erhabenheit. Ich kenne keine andere Berufsbeschreibung, die so formuliert ist. Wer diesem hohen Anspruch gerecht wird, soll gerecht belohnt werden. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!) Wer sein Handeln nicht an seinem Gewissen orientiert, sondern sich anderen Geldgebern unterwirft, soll auch bestraft werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Beides regeln wir heute. Wir regeln heute die Entlohnung für diejenigen, die diesem hohen Anspruch gerecht werden und sich das ganze Jahr bemühen. Das sind alle hier im Saal, und sie sollen sich angesichts dieser Arbeit nicht verstecken, sollen vor das Volk treten und sagen, was sie tun und ob die Entlohnung gerecht ist. Ich habe gegenüber jeder Besuchergruppe, die ich hier im Hause empfangen habe, dieses Thema immer proaktiv, von mir aus, angesprochen. Ich sage, was wir tun, und sage dann von mir aus – auch gestern wieder –, was wir dafür bekommen. Gestern sagte ich auch, dass wir heute die Bezüge erhöhen. Ich habe noch nie Probleme mit dem Thema gehabt. Ich persönlich habe aus einem ganz einfachen Grund keine Probleme mit dem Thema: Bevor ich vor 16 Jahren hierher kam, hatte ich als kommunaler Wahlbeamter eine B-7-Besoldung bekommen, also mehr als das, was wir jetzt festsetzen. Ich habe mich damals nicht über B 7 beschwert, und ich habe mich auch nicht darüber beschwert, dass ich heute weniger – unter B 6 – bekomme. Ich habe es hingenommen; aber gerecht, meine Damen und Herren, war das zu keiner Zeit. Wenn Sie, Frau Haßelmann, kunstvoll eine Gehaltserhöhung um 10 Prozent in einem Jahr errechnen, (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist doch so!) dann mache ich meine Rechnung auf: 1995 haben wir beschlossen, die Höhe der Entlohnung entsprechend Besoldungsgruppe B 6 anzusetzen, (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: R 6!) und hatten 20 Jahre lang nicht den Mut, vor den Wähler zu treten und diesen Beschluss zu vollziehen. Feigheit vor dem Wähler nenne ich so etwas. Wir hätten es schon vor 20 Jahren machen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Und jetzt tun wir es. Deswegen setze ich die Erhöhung in Bezug zu den 20 Jahren, in denen wir es nicht getan haben. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, wir sollten uns kurz mit dem Thema Mandatsträger- oder Abgeordnetenbestechung auseinandersetzen. Es ist ein hochkomplexes und schwieriges Thema. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen wir es in einer Woche!) Warum? Wir sind Vertreter des ganzen Volkes. Das heißt, unsere Aufgabe ist es, aus den Partikularinteressen, die das ganze Jahr über auf uns einströmen, das Gemeinwohl, die Gemeininteressen herauszuschälen. Da gibt es Interessen, die man vertreten kann, und solche, die man besser nicht vertreten sollte. Das ist unsere Aufgabe, dieser anspruchsvollen Tätigkeit müssen wir nachgehen. Also sind wir im wohlverstandenen Sinne auch Interessenvertreter, aber es gilt, die richtigen Interessen zu vertreten. Jetzt ist es natürlich schwierig, jeden Tag mit Vertretern von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden und mit Lobbyisten aller Art zu sprechen – übrigens teils sehr viel besser bezahlt, als wir es sind – und ihre Interessen zu bewerten, zu sortieren, für gut oder schlecht zu erklären und das Gemeinwohl herauszuschälen. Wir haben da eine sehr anspruchsvolle, immens schwierige Aufgabe, bei der man auch Fehler machen kann. Wenn wir uns auf unseren Anspruch besinnen, dass wir Vertreter des ganzen Volkes sind, dann müssen wir, wie ich meine, zum einen das Gespräch mit den Interessenvertretern suchen – das tun wir auch – und zum anderen immer wieder zu dem rückkoppeln, was auch andere wollen. Ich erinnere mich jetzt gerade an die unendlich mühseligen Gespräche der letzten Legislaturperiode zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Da hatten wir mühsame Gespräche mit den Gewerkschaftsvertretern, die die Interessen der Arbeitnehmer hinsichtlich des Schutzes ihrer Daten vorgetragen haben. Dann folgten die Gespräche mit den Arbeitgebern, Wirtschaftsverbänden und Versicherungsunternehmen, die ihrerseits auch gute Argumente hatten. Diese Interessen gilt es auszugleichen. Das ist das ewige, schwierige Bemühen, dem wir nachkommen müssen. Natürlich muss man dabei integer bleiben. Aber es gibt im politischen Meinungskampf auch die politische Denunziation. Das heißt, dass einem Abgeordneten unterstellt wird, dass er nicht das Volk mit seinen Interessen vertritt, sondern einzelne Partikularinteressen, bei denen es unverantwortlich ist, sie zum Gesetz zu machen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Reden Sie jetzt noch zum Abgeordnetengesetz?) Meine Damen und Herren, wir sollten einen Blick auf den Umgang mit solchen Denunziationen richten. Die Staatsanwaltschaften müssen bei solchen Dingen natürlich vorermitteln und ermitteln; sie müssen ihnen nachgehen. Aber wir leben in einer Zeit, in der sich in unserer Medienlandschaft etwas entwickelt hat, das wir immer wieder ansprechen müssen, weil es eine Fehlentwicklung ist. Vorermittlungen von Staatsanwaltschaften sind Gift für unsere Arbeit, wenn sie in der Medienlandschaft breitgetreten werden. Es kommt der öffentlichen Hinrichtung eines Abgeordneten gleich, wenn aufgrund von politischer Denunziation durch die Schlagzeilen geht, dass Vorermittlungen eingeleitet worden sind, auch wenn diese sich später als haltlos erweisen. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn keiner quatscht, kann das ja nicht passieren!) Wir müssen an die Staatsanwaltschaften appellieren, dass sie sensationslüsternen Medienvertretern nicht nachgeben dürfen, weil die Unschuldsvermutung – Herr Ströbele, als alter Advokat wissen Sie das – eine Errungenschaft zivilisierter Rechtsstaaten ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn der Fall nur eines Abgeordneter von uns 631 Abgeordneten pro Jahr durch die Medien geht und sich hinterher auch noch als falsch herausstellt, dann entsteht trotzdem das Bild eines bestechlichen Parlamentes. Das müssen wir gemeinsam verhindern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir alle sollten und wollen dem Art. 38 Grundgesetz gerecht werden. Wir sind unserem Gewissen unterworfen und wollen das Gemeinwohl aus den vielen Partikularinteressen herausschälen, jeder auf seine Weise, je nach parteipolitischer Zugehörigkeit und Gesinnung. Wir sollten das Bild vom unbestechlichen Volksvertreter verkörpern. Denjenigen, der dem Bild nicht gerecht wird, der bei dieser Arbeit strauchelt, der sich anderen Geldgebern unterwirft, müssen wir aus diesem Hohen Hause verabschieden. Er soll bestraft werden. Das ist die Aufgabe. (Beifall des Abg. Burkhard Lischka [SPD]) Sollte sich herausstellen, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf geeignet ist, dann belassen wir es so. Wenn sich herausstellen sollte, dass im praktischen Vollzug Probleme auftauchen, sollten wir heute schon vereinbaren, dass wir das Gesetz nachbessern. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt hat der Kollege Frank Tempel das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Frank Tempel (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis heute musste sich der Bundestag zu Recht international den Vorwurf gefallen lassen, eine wirkliche Verfolgung korrupten Verhaltens von Abgeordneten durch Untätigkeit als Gesetzgeber zu verhindern. Da die Bestimmungen zum Stimmenkauf völlig unzureichend waren, hieß das also: Der Bauamtsleiter einer Kleinstadt kann wegen Korruption und Bestechlichkeit von einem Gericht bestraft werden, der Bundestagsabgeordnete nicht. Das versteht in der Bevölkerung niemand. (Beifall bei der LINKEN – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Rest der Welt auch nicht!) Dass der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung parallel mit einer deutlichen Diätenerhöhung beschlossen wird, spricht für sich. Unabhängig davon sage ich Ihnen, dass es die Linke begrüßt, dass es mit der heutigen Abstimmung endlich eine gesetzliche Regelung zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten in Deutschland geben wird. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD]) Die Linke begrüßt auch die Zusammenarbeit der Fraktionen bei der Entstehung des Gesetzentwurfs. Neben den Vorstellungen anderer Fraktionen wurden zum Beispiel auch unsere Vorschläge zu den Verhaltensregelungen in Abs. 4 übernommen sowie die Ansiedlung möglicher Verfahren bei Oberlandesgerichten festgelegt. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke begrüßt ausdrücklich den Änderungsantrag der Grünen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Blick auf eine vernünftige Oppositionsarbeit haben wir übrigens darauf verzichtet, schnell einen weitergehenden Änderungsantrag vorzulegen, in der Hoffnung, dass der hier vorliegende Änderungsantrag von allen Fraktionen getragen werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in der Opposition geht das schon mal. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Am vergangenen Montag fand zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung im Rechtsausschusses statt. Was dort gesagt wurde, fand ich schon ein wenig merkwürdig. Ziel des Gesetzes soll eigentlich sein, korruptes Verhalten von Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Aber kaum einer, vor allem nicht von den Regierungsfraktionen, fragte, ob das mit dem vorliegenden Wortlaut, also mit den Tatbestandsmerkmalen tatsächlich möglich ist. Die Tatbestandsmerkmale müssen in den Ermittlungen beweisbar sein, sonst nützt dieser Paragraf nichts. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Burkhard Lischka [SPD]: Das ist bei jeder Korruption so!) Ich habe drei Jahre in der Korruptionsbekämpfung in Thüringen gearbeitet. Ich kenne mich also aus. Ich weiß, wie schwer eine solche Beweisführung ist. Die Fragen, die im Rechtsausschuss gestellt wurden, gerade von Ihnen, Herr Uhl, drehten sich aber zum größten Teil eher darum, wer für was zu Unrecht belangt werden könnte. Das wirkte eher wie Strafverteidigung, wie ein Selbstschutzreflex. Damit kann man aber keine Korruptionsbekämpfung gewährleisten. Einige konstruierten in der Anhörung lieber kommunale Beispiele, um diesen Eindruck etwas abzuschwächen. Aber ich bitte Sie: Es geht darum, einen ungerechtfertigten – ich betone: einen ungerechtfertigten – Vorteil zu verbieten. Sie fassen das nun deutlich enger und verbinden das mit dem Tatbestandsmerkmal, dass damit eine Gegenleistung verbunden sein muss, die der Abgeordnete nach Auftrag oder Weisung erbringt. Aus Sicht eines Ermittlers muss ich Sie warnen: Dieser enge Rahmen wird sehr, sehr schwer zu beweisen sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Begründung, dass die Worte „Auftrag“ und „Weisung“ nicht wörtlich zu nehmen sind, gilt nicht; denn wenn das so im Gesetz steht, dann muss das einem Beschuldigten auch genau so nachgewiesen werden. Der Vorschlag der Grünen, diesen Passus durch eine andere Formulierung zu ersetzen – das ist etwas milder als die von uns bevorzugte Variante, ihn komplett zu streichen –, ist vielleicht ein annehmbarer Kompromiss für die Regierungskoalition. Deswegen kein weiter gehender Änderungsantrag von uns. (Beifall bei der LINKEN) Nehmen wir diese Änderung nicht vor, befürchte ich eine fast völlige Wirkungslosigkeit dieses Paragrafen. § 108 e des Strafgesetzbuches könnte dann ganz schnell Placeboparagraf heißen. Das heißt, wir hätten zwar eine Rechtsvorschrift, aber wenn man sich nicht zu dusselig anstellt, kann einem nichts passieren. Um einen langen Prozess jetzt vernünftig abzuschließen, schlägt die Linke Ihnen vor: Lassen Sie uns zunächst dem Änderungsantrag und dann dem Gesetzentwurf einstimmig zustimmen. Korruptionsbekämpfung oder Placeboparagraf? – Das ist jetzt hier die Frage. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Burkhard Lischka [SPD]: Das ist kein Placeboparagraf!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt hat die Kollegin Sonja Steffen das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sonja Steffen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Frage, die in Deutschland selten gestellt und noch seltener ehrlich beantwortet wird. Das ist die Frage: Und was verdienst du? Nach einer Umfrage, dem Gehaltsreport des manager magazins, weiß nicht einmal jeder Fünfte, was seine Kollegen verdienen. Je höher die Hierarchiestufe, desto wortkarger werden die Menschen. Das ist kein Wunder: Wer über dem Schnitt verdient, fürchtet den Neid der anderen, und wer weniger verdient, der schämt sich vielleicht. Hinzu kommt, dass die Gehaltsstrukturen oftmals als sehr ungerecht empfunden werden. Häufig heißt es: Wer laut genug schreit, der bekommt auch was. So können sogar Gehälter für die gleiche Tätigkeit stark variieren. In Bezug auf die Gehälter der Abgeordneten gilt jedoch etwas völlig anderes: Das Grundgesetz verpflichtet uns selbst, in eigener Sache zu entscheiden. Das demokratische Prinzip verlangt, dass der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird. Dies ist nämlich die einzig wirksame Kontrolle in diesem Zusammenhang. Frau Sitte, ich bin der Meinung, wir gewähren diese Transparenz. Sie haben selber darauf hingewiesen: Wir haben 2011 eine unabhängige Kommission eingerichtet, in die übrigens auch von der Linken und den Grünen benannte Experten entsandt wurden. Alle Fraktionen haben Experten für die Kommission benannt. Diese Kommission hat dieses Thema ausführlich, mehrere Jahre lang, erörtert und eine Empfehlung für die Abgeordnetenentschädigung erarbeitet. Von einer „heißen Kartoffel“ kann man in dem Zusammenhang nicht reden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wurde intensiv diskutiert. Wir beraten ihn heute in zweiter und dritter Lesung zu prominenter Stunde. Selbstverständlich und völlig zu Recht schauen die Bürger kritisch auf unsere Pläne. Schnell, aber auch verständlicherweise wird der Ruf laut, dass das Parlament ein Selbstbedienungsladen sei. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Diätenurteil betont, dass diese häufig kritisierte Entscheidung in eigener Sache zwingend ist, genauso wie die Transparenz. Das kann uns niemand abnehmen. Das führt aber dazu, dass die Bevölkerung – ebenfalls zu Recht – über die angemessene Höhe der Abgeordnetenentschädigung diskutiert. Schließlich geht es bei dieser Frage auch um die Verteilung von Steuergeldern. Ich will den Blick auf die einzige Vorschrift im Grundgesetz lenken, die sich damit beschäftigt. Das ist der Art. 48. Hier heißt es: Die Abgeordneten des Bundestages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die wichtige Frage, die wir uns beantworten müssen, lautet also: Was ist angemessen, und was ist die Unabhängigkeit sichernd? Im 19. Jahrhundert herrschte übrigens die Auffassung, dass das Abgeordnetenmandat selbstverständlich ein unbezahltes Ehrenamt sei. Wenn dies heute noch so wäre, dann hätten wir diese Debatte nicht. Aber dann könnten sich nur richtig Wohlhabende ein Mandat leisten, und das will in unserer modernen Demokratie wohl niemand. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Im Laufe der Zeit ist also eine Vollalimentation der Abgeordneten aus der Staatskasse entstanden. Auf die mit dem Mandat verbundenen zeitlichen und auch inhaltlichen Belastungen möchte ich an dieser Stelle nicht mehr eingehen; das haben meine Kollegen Herr Uhl und auch Herr Kaster bereits gemacht. Auch in der ersten Lesung ist dies schon angesprochen worden. Eine Orientierung an den Einkommen in der Privatwirtschaft, vielleicht mit Blick auf Geschäftsführergehälter, kann allein aufgrund der dort vorhandenen Einkommensunterschiede nicht erfolgen. Das Abgeordnetengesetz orientiert sich daher bereits seit 1995, also schon seit beinahe 20 Jahren, an den Bezügen eines Bundesrichters oder eines höheren kommunalen Wahlbeamten auf Zeit. Ich meine, dies ist ein schlüssiges Maß der Ausrichtung. Wir setzen uns damit in der Tat mit einem Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt und einem Landrat gleich, wobei der Landrat ein Gebiet mit einer Größenordnung von 80 000 bis 100 000 Einwohnern betreut. Kollege Schäfer hat darauf schon hingewiesen. Ob dies nun in zwei oder in zehn Stufen geschieht, macht letztendlich keinen Unterschied. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Doch!) Meiner Meinung nach wäre eine mehrstufige, beispielsweise eine zehnstufige, Anpassung sogar Augenwischerei. In Anbetracht der Transparenz, die wir den Bürgern schuldig sind, ist eine zweistufige Anpassung offener. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Redezeit ist fast zu Ende. Ich möchte nur noch kurz darauf hinweisen, dass das Bausteinmodell, Frau Haßelmann, von allen Experten in der Anhörung zwar als für durchaus möglich befunden wurde, aber auch teurer. Sie werden sich daran erinnern. Insofern, denke ich, sollten wir auch aus Kostengründen dem Steuerzahler dieses von uns bevorzugte Modell vorstellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Letztendlich haben wir heute über noch einen Gesetzentwurf zu entscheiden. Dabei geht es um ein sehr wichtiges Thema. Die SPD-Fraktion hat sich schon seit langem dafür eingesetzt. Es handelt sich um die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Mein Kollege Lischka wird gleich ausführlicher darauf eingehen. Ich will Ihnen nur noch sagen: Ich freue mich ganz besonders, dass wir nach so vielen Anläufen nun auch unseren Koalitionspartner, die CDU/CSU-Fraktion, endlich von der Notwendigkeit dieses Straftatbestandes überzeugen konnten. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner, liebe Kolleginnen und Kollegen, spricht der Kollege Hans-Christian Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war vor langer, langer Zeit, (Heiterkeit – Volker Kauder [CDU/CSU]: Opa Ströbele erzählt!) da hat eine Ministerin einer rot-grünen Regierung die Abgeordneten des Bundestages darüber informiert, dass sie bei der UNO ein Abkommen vereinbart habe, (Thomas Oppermann [SPD]: Das ist zehn Jahre her!) das weltweit die Abgeordnetenbestechung wie die Bestechung von Amtspersonen unter Strafe stellen soll. Sie hat gesagt, dass sie das unterschreiben möchte. Viele, viele Abgeordnete haben gesagt: Tu das nicht, tu das nicht! (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Staatsanwälte werden uns alle ins Gefängnis bringen oder jedenfalls unseren Ruf schädigen. – Die mutige Ministerin hat trotzdem am 9. Dezember 2003 unterschrieben, also vor mehr als einem Jahrzehnt. Heute sollten wir dieses Abkommen endlich ratifizieren. Wir haben einen Vorschlag dazu vorgelegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden ja hier heute nicht nur über Diätenerhöhungen, sondern auch über den von der Koalition vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 108 e Strafgesetzbuch, Abgeordnetenbestechung. Ich sage: Es ist gut, dass endlich das ganze Haus einen solchen Gesetzentwurf verabschiedet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nur: Auch ein guter Gesetzentwurf kann noch besser werden. (Christine Lambrecht [SPD]: Aber nur, wenn Ströbele mitmacht!) Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir sagen: Die Einschränkung, dass nur dann bestraft wird, wenn ein Auftrag oder eine Weisung nachgewiesen wird – das wird ganz selten der Fall sein –, (Christine Lambrecht [SPD]: Das ist wie im Strafrecht!) ist zu eng. Wir wollen diese Worte ganz streichen; denn wir brauchen sie nicht. Wir haben dazu aber auch eine Alternative vorgelegt und gesagt: Wenn das Handeln des Abgeordneten zur Durchsetzung der Interessen eines Dritten geschieht, dann soll die Strafbarkeit einsetzen. – Ich sage Ihnen: Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an! Dann können wir mit noch besserem Gewissen zustimmen. Wir werden aber in jedem Fall zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Nun haben Sie diesen Gesetzentwurf, der positiv ist, mit der Debatte über die Abgeordnetendiätenerhöhung verbunden. Ich sage Ihnen: Dieser gute Gesetzentwurf darf nicht als Alibi für die schnelle Verabschiedung des Entwurfs des Diätenerhöhungsgesetzes dienen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Eile, mit der der Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung durch den Bundestag gewunken werden soll – innerhalb von einer Woche und ohne anständige Beratung –, zeigt bzw. atmet Ihr schlechtes Gewissen, Ihre Furcht. Da müssen Sie sich nicht wundern, dass Sie deshalb „gebissen“ werden, von der Öffentlichkeit und von uns. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Was, „gebissen“? Sind Sie jetzt auf einmal für Körperverletzung? Das ist ja ein dickes Ei!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der Kollege Johann Wadephul das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ströbele, ich glaube, dass wir dem Selbstverständnis des Mandats und dem Selbstverständnis des Parlaments keinen Dienst erweisen, wenn wir alle Regelungen, die hier zu treffen sind, öffentlich darstellen, sozusagen als Akt der Selbstkasteiung. (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Richtig! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch gar keiner gesagt! Ströbele versteht nichts von Selbstkasteiung!) Außerdem wird von manchen unterstellt, wir hätten einen ungezügelten Entwicklungsdrang, vielleicht auch einen Bereicherungsdrang, vielleicht auch einen Gestaltungsdrang – als wenn wir uns ständig zügeln müssten. Meine Fraktion – das sage ich nicht deshalb, weil ich irgendeiner rechtswidrigen Verhaltensweise von Abgeordneten Vorschub leisten möchte – geht den schweren Weg dieser Gesetzgebung zur strafrechtlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung mit; wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Aber der Kollege Uhl hat einige Bedenken zum Ausdruck gebracht, die unser Erleben in Deutschland widerspiegeln. Man kann in unserer Mediengesellschaft nämlich recht frühzeitig Opfer eines Vorverurteilungsprozesses werden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur, wenn jemand quatscht!) Das muss uns beiden als Anwälte, die die Unschuldsvermutung hochhalten müssen – sie ist Ihnen ja besonders wichtig, Herr Kollege Ströbele –, zu denken geben. Wir gehen in diesen Gesetzgebungsprozess – das sage ich ganz offen – nicht ohne Sorge und nicht ohne den deutlichen Appell an die Staatsanwaltschaften in Deutschland, mit diesem Instrumentarium vorsichtig, sorgfältig und angemessen umzugehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Was das Verfahren, die Abgeordnetenentschädigung zu regeln, angeht, muss man sagen: Wir haben in der Tat einen zügigen Beratungsprozess gehabt. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man wohl sagen! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist untertrieben!) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten sehr sorgfältige Beratungen. Ich möchte ganz herzlich allen danken, die daran mitgewirkt haben. Es hat kritische Fragen gegeben, auch im Geschäftsordnungsausschuss. Wir haben lange beraten. Wir hatten aber Grundlagen. Wir hatten die Vorschläge der Unabhängigen Kommission aus der letzten Legislaturperiode. Natürlich gilt die Diskontinuität; sie gilt aber für Gesetzgebungsvorhaben. Das heißt nicht, dass wir in der neuen Legislaturperiode dümmer werden. Wir bauen auf dem auf, was die Kommission erarbeitet hat. Wir können auch darauf aufbauen. Wir haben eine über dreistündige Anhörung durchgeführt. Es sind alle Aspekte erörtert worden. Deswegen können wir heute guten Gewissens entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich bin nicht der Auffassung, dass eine längere Erörterung uns irgendwie klüger machen würde. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das sowieso nicht! Aber besser informiert!) Ich bin übrigens auch nicht der Auffassung, dass sie die Debatte in der deutschen Öffentlichkeit insgesamt versachlichen würde – man muss eher gegenteilige Befürchtungen haben. Wir können, meine sehr verehrten Damen und Herren – das soll bei aller Kritik, die geäußert wurde, nicht in den Hintergrund treten –, Einigkeit feststellen über die wesentlichen Ziele der Reform des Abgeordnetenrechts. Die Abgeordnetenentschädigung soll sich am Gehalt eines Bundesrichters orientieren. Warum wir dieses für angemessen halten, ist mehrfach hergeleitet worden. Wenn wir dieses Ziel ins Gesetz schreiben, dann liegt es – die Kollegen Uhl und Kaster haben das schon hervorgehoben – in unserem ureigensten Interesse als Gesetzgeber, der ernst genommen werden will, dafür zu sorgen, dass diese Gesetzeslage auch Wirklichkeit wird. Deswegen führen wir die Anpassung jetzt durch, in zwei Schritten. Die Sachverständigen haben uns bescheinigt, dass wir selber gestalten können, auf welchem Wege wir diese Anpassung erreichen. Natürlich könnte man sie genauso gut in vier Schritten vornehmen. Ich will hier aber nicht unerwähnt lassen, dass wir aufgefordert worden sind, wenn wir denn der Überzeugung seien, dass diese Anpassung berechtigt ist – und dieser Überzeugung sind wir –, diese Anpassung sofort, in einem Schritt, vorzunehmen. Die Empörung würde wahrscheinlich größer ausfallen; aber zulässig wäre das in jedem Fall – und konsequent: Wenn man der Meinung ist, dass das Gehalt eines Bundesrichters der Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung sein muss, dann muss man diese Anpassung auch durchführen. Dass Begeisterung und Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf diese Regelung in der deutschen Öffentlichkeit zunähmen, wenn wir die Anpassung in homöopathischen Dosen – in vier, fünf, zehn, zwölf Schritten – durchführten, das glaube ich im Ernst nicht. Deswegen ist eine Anpassung in zwei Schritten angemessen, und wir stehen dazu. Zweiter Grundsatz. Wir stehen auch zur Transparenz. Die Kollegin Steffen hat angesprochen, dass man, wenn man sich damit beschäftigt, wer in Deutschland wie viel verdient, festhalten muss, dass kaum ein Gehalt so transparent ist wie die Abgeordnetenentschädigung. Und das ist auch gut so – um es mit diesem berühmten Satz eines Berliners zu sagen –, und das bleibt auch so, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir haben jetzt eine Regelung gefunden; aber wir werden in jeder Wahlperiode gesondert festlegen, dass wir uns an diese Regelung halten, das heißt, es wird eine Beschlussfassung durch das Plenum des Deutschen Bundestages geben – transparenter geht es insgesamt nicht. Dritter Punkt. Unstreitig ist in der Kommission auch die Höhe der Altersentschädigung gewesen. Das ist von den Kritikern des jetzigen Modells etwas verschwiegen worden. Man muss aber einmal darauf hinweisen, dass, wenn dieselbe Höhe der Altersentschädigung erreicht werden soll, wie sie jetzt geregelt ist – und wie wir sie für die Zukunft regeln wollen –, es schwierig wird, dies mit einem Bausteinmodell – gesetzliche Rentenversicherung plus eine Art betriebliche Zusatzversorgung – zu erreichen. Dies richte ich auch an die Grünen; der Kollege Strengmann-Kuhn hat sich ja in der ersten Lesung als ausgewiesener Rentenexperte zu Wort gemeldet. Wenn man für die Altersentschädigung ein dreistufiges Bausteinmodell einführen wollte, wie es in der Arbeits- und Lebenswirklichkeit Deutschlands in der Tat nicht unbekannt ist, ergeben sich zwei Probleme: Man erreicht so keine Transparenz, und es wird eine Ungleichbehandlung von Abgeordneten geben. Wie Professor Zeh gesagt hat: Die Ausübung eines Staatsamtes nun gerade der Entwicklung der Kapitalmärkte zu überlassen, das ist schon fragwürdig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dass dieser Vorschlag aus den Reihen der Grünen kommt, hat mich, gelinde ausgedrückt, schon etwas überrascht. Wir stehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende eines langen Diskussionsprozesses. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der war diesmal kurz!) Ich bin mit unserem Sachverständigen, Herrn Spranger – er ist ein langjähriger ehemaliger Kollege –, einig in der Hoffnung, dass das Dauerbrennerthema Abgeordnetenrecht/Abgeordnetenentschädigung hiermit endlich zu einer befriedigenden Lösung kommt. Ich meine das ganz wörtlich; denn eine hervorragende Lösung wird man selten erreichen. Wenn die Selbstbeschäftigung mit diesem Thema einen vernünftigen Abschluss gefunden hat, kann das dazu beitragen, dass wir uns um unsere eigentlichen Aufgaben kümmern können. In diesem Sinne appelliere ich an Sie alle, den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Geschäftsordnungsausschusses zuzustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner erhält der Kollege Burkhard Lischka das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Burkhard Lischka (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über zehn Jahren warten die Vereinten Nationen auf den heutigen Tag. Sie warten darauf, dass wir endlich auch in Deutschland die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe stellen, wie das bereits 169 Länder weltweit getan haben. In wenigen Minuten hat das Warten ein Ende. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn sich künftig ein Abgeordneter kaufen lässt, dann ist das strafbar, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Heute Morgen wird das verboten, was in einer Demokratie definitiv nicht erlaubt sein sollte, nämlich die Bestechung und das Schmieren von frei gewählten Abgeordneten; denn jede Demokratie lebt doch vor allen Dingen davon, dass die Auseinandersetzungen hier im Parlament mit Argumenten geführt werden und nicht durch die Bestechung einzelner Abgeordneter beeinflusst werden können. Jede Demokratie lebt auch davon, dass Politiker das Gemeinwohl im Blick haben und sich nicht nur von Einzelinteressen leiten, geschweige denn, von Einzelnen kaufen lassen. Jede Demokratie lebt schließlich auch von unabhängigen Parlamentariern, die sich nicht in die Hände von irgendwelchen Geldgebern begeben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Kollege Lischka, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Keul? Burkhard Lischka (SPD): Sehr gerne. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege Lischka. – Sie haben eben gesagt, es sei jetzt Gott sei Dank endlich soweit, dass strengere Regelungen gegen die Abgeordnetenbestechung in Kraft treten. Ich frage Sie: Warum haben Sie unseren Gesetzentwurf, der die Schaffung von Voraussetzungen für die Ratifikation der UN-Konvention zum Inhalt hat, von der Tagesordnung genommen? Wir behandeln jetzt die Abgeordnetenbestechung und werden zustimmen. Nach wie vor werden wir aber die UN-Konvention nicht ratifiziert haben, obwohl das ohne Weiteres zeitgleich mit der Verabschiedung der strengeren Regelungen gegen die Abgeordnetenbestechung möglich gewesen wäre. Warum haben Sie auf Vertagung gedrängt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Burkhard Lischka (SPD): Frau Keul, ich habe darüber bereits im Rechtsausschuss gesprochen und gesagt, dass wir bestimmte Rechtsförmlichkeitsregelungen haben, die voraussetzen, dass diese Regelungen, die wir heute verabschieden, ins Bundesgesetzblatt kommen. Danach können wir das Ratifizierungsverfahren einleiten. Das wird die Bundesregierung tun; das ist klar. Das ist ja auch ein Ziel des Gesetzentwurfes, den wir heute verabschieden. Meine Damen und Herren, die Bestechung eines Abgeordneten ist wahrscheinlich der schwerste Angriff auf ein Parlament und auf die Funktionsweise einer Demokratie, den man sich überhaupt vorstellen kann. Das trifft eine Demokratie mitten ins Herz. Deshalb sagen wir klar und deutlich: In Deutschland ist das in Zukunft ein Straftatbestand. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesen Regelungen, die wir heute verabschieden, verlassen wir schließlich auch diesen wirklich unsäglichen Dunstkreis von Nordkorea, Sudan und Syrien. Dass wir wie diese Länder in der Vergangenheit keine umfassende Regelung zur Abgeordnetenbestechung hatten, war peinlich und beschämend. Es war aber auch vollkommen unnötig, sich zehn Jahre lang mit diesen Ländern auf eine Stufe zu stellen. Deutschland hat es wirklich nicht verdient, in diesem lächerlichen und absurden Licht dazustehen; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) denn wir sind ja nun wirklich kein Land, in dem die Korruption blüht und in dem sich Volksvertreter schmieren lassen. Deshalb wurde es jetzt wirklich höchste Zeit, das zu regeln, was in unseren Breitengraden eigentlich selbstverständlich ist: Wer sich als Abgeordneter kaufen lässt, begeht ein Unrecht und muss dafür geradestehen. Diese Selbstverständlichkeit kommt jetzt in das Bundesgesetzblatt. (Beifall bei der SPD) Ich kann ja verstehen, dass die Opposition auch bei einem so guten Gesetzentwurf immer noch versucht, das Haar in der Suppe zu finden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gar nicht so schwierig!) So ist das meines Erachtens übrigens auch mit einer Weisung oder einem Auftrag: Jedes Korruptionsdelikt – das ist kennzeichnend – beruht auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Noch etwas: Ich habe in den letzten Tagen vonseiten der Opposition gehört, wir würden auch bei diesem Entwurf eines Gesetzes gegen die Abgeordnetenbestechung überhastet vorgehen und große Eile an den Tag legen. Dazu sage ich deutlich: Das fand ich persönlich etwas dürftig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Der Europarat wartet seit 1999 darauf, dass wir eine Regelung zur Abgeordnetenbestechung schaffen. Die Vereinten Nationen – Herr Kollege Ströbele, Sie haben es gesagt – warten seit 2003 darauf. Der Bundesgerichtshof hat uns 2006 angemahnt, hierzu endlich eine Regelung auf den Weg zu bringen. Nein, übergroße Eile hat der Deutsche Bundestag bei diesem Thema wirklich nicht an den Tag gelegt. Es wird jetzt wirklich höchste Zeit, dass wir diese Peinlichkeit schnellstmöglich beenden. Die Große Koalition wird das tun. Ich freue mich, wenn heute die Opposition an diesem überfälligen Schritt mitwirkt. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes. Es liegen mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1 Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/619, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/477 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Gegenstimmen aus den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und einigen Enthaltungen seitens der Fraktion Die Linke in zweiter Beratung angenommen worden. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, dass im Anschluss an diese namentliche Abstimmung dann eine zweite namentliche Abstimmung erfolgt. Deshalb bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, im Saal zu bleiben. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen, damit wir mit der Abstimmung beginnen können. Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann ist die Abstimmung eröffnet. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.2 Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, sich wieder zu setzen, damit wir mit unseren Beratungen und Abstimmungen fortfahren können. Tagesordnungspunkt 16 b. Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/607, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/476 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/624 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in zweiter Beratung angenommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Damit sind wir hier endlich unserer Verpflichtung nachgekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Hierzu ist wiederum namentliche Abstimmung verlangt worden. Deshalb frage ich: Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze an den Urnen eingenommen? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Auch das Ergebnis dieser Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.3 Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2013 Drucksache 18/107 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Innenausschuss Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Haushaltsauschuss Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Staatssekretärin Frau Gleicke das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann diese Debatte zum Stand der deutschen Einheit nicht eröffnen, ohne ein Wort zu den Ereignissen in der Ukraine zu sagen. Wir erleben in diesen Tagen wieder, wie Menschen um Freiheit und Demokratie ringen und sich der Unterdrückung entgegenstellen. Sie stehen in der Tradition all derer, die dazu beigetragen haben, die Teilung Europas und damit auch unseres Landes zu überwinden. Diese Menschen verdienen unsere uneingeschränkte Solidarität. (Beifall im ganzen Hause) Ich möchte ein Wort des Dankes an meinen Vorgänger richten. Sehr geehrter Herr Kollege Bergner, Ihre Arbeit verdient Dank und Respekt. Ich denke, ich spreche da im Namen des ganzen Hauses. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In diesem und im kommenden Jahr gibt es mit Blick auf die deutsche Einheit einiges zu feiern. Ich will den Festreden hier und heute nicht vorgreifen. Ich werde mich als Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer in den kommenden Jahren ganz bestimmt nicht darauf beschränken, feierliche Reden zu halten; das dürfen Sie mir glauben. Nein, ich gehe dieses Amt mit ganzer Kraft an, mit viel Optimismus und voller Zuversicht, etwas zu bewegen, auch wenn es nach meiner Ernennung Kritik daran gab, dass nur eine „halbe Staatssekretärin“ zur Ostbeauftragten ernannt worden sei. Sagen Sie dem Kollegen Gysi einen schönen Gruß! Mich hat schon lange niemand mehr als halbe Portion bezeichnet. (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) Scherz beiseite! Mich treibt natürlich die Sorge um, dass der eine oder die andere der Versuchung erliegt, die vor uns liegenden Jubiläen als willkommene Gelegenheit für einen Schlussstrich zu betrachten. Aber wir brauchen 25 Jahre nach der friedlichen Revolution alles andere als einen Schlussstrich. Wir brauchen keinen Schlussstrich unter eine Vergangenheit, die vielleicht nicht für alle, wohl aber für viele noch sehr lebendig ist, auch wenn manch einer sie am liebsten vergessen oder vergessen machen möchte. Wir brauchen auch keinen Schlussstrich unter die deutsche Einheit als solche, weil sie eben noch nicht vollendet ist. Genau deshalb wird jedes Jahr ein Bericht zur deutschen Einheit vorgelegt: damit wir einigermaßen genau wissen, wo wir bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland stehen. Wir haben wirklich viel erreicht. Die Lebensverhältnisse und der materielle Wohlstand in den ostdeutschen Bundesländern haben sich kontinuierlich verbessert. Aber der Abstand zum Westen bei der Wirtschaftskraft liegt noch immer bei rund 30 Prozent. Die Einkommensunterschiede liegen im Durchschnitt bei knapp 20 Prozent. In manchen Branchen dümpeln die Einkommen sogar noch immer bei 45 Prozent unter Westniveau. Wenn wir daran etwas ändern wollen, müssen wir die ostdeutsche Wirtschaftskraft stärken und dafür sorgen, dass sich bei den Löhnen etwas tut. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unser Ansatz für die ostdeutsche Wirtschaft besteht unter anderem darin, den Mittelstand bei den notwendigen Innovationen zu unterstützen, damit er wachsen und im europäischen und internationalen Wettbewerb bestehen kann. Das tun wir etwa mit Programmen wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aber machen wir uns nichts vor: Bereits heute ist absehbar, dass die neuen Bundesländer und Berlin auch nach Auslaufen des Solidarpakts II auf die Unterstützung des Bundes und die gemeinsame Solidarität aller Länder angewiesen sein werden. Genau deshalb muss eine verlässliche und gerechte Anschlussregelung im Rahmen der Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ganz oben auf der wirtschafts- und finanzpolitischen Agenda stehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Künftig müssen sich alle strukturschwachen Regionen in ganz Deutschland auf ein verlässliches und aufgabengerechtes Finanzierungssystem stützen können. Das müssen wir erreichen, und deshalb ist ein festes Bündnis Ostdeutschlands mit den strukturschwachen Regionen im Westen eines meiner erklärten politischen Ziele. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir brauchen dieses Bündnis angesichts der jetzt schon sichtbaren und für die Zukunft absehbaren Verteilungskämpfe. Entweder tun wir uns zusammen und sind gemeinsam stark, oder wir gehen getrennt voneinander unter. Wir dürfen uns nicht damit begnügen, die ostdeutsche Wirtschaft zu unterstützen. Wir müssen auch etwas bei den Löhnen und Gehältern tun. Die Unterschiede bei den Löhnen und Gehältern sind nicht nur ungerecht und eine der wesentlichen Ursachen für die Abwanderung, sondern sie führen auch zu einer geringeren Binnennachfrage. Auch deshalb ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns besonders für Ostdeutschland wichtig und richtig. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird eine Premiere. Damit wird erstmals bundesweit ein einheitlicher Verdienst festgeschrieben, und damit setzen wir ein wichtiges Signal; damit zeigen wir, dass wir es mit der Angleichung der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ernst meinen. Ich weiß, dass wieder Bedenkenträger unterwegs sind. Da wird zum Teil der Teufel an die Wand gemalt. Trotzdem bin ich strikt gegen Ausnahmeregelungen, die über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinausgehen. Natürlich wird die Einführung des Mindestlohns einige Betriebe vor Probleme stellen, im Osten, aber auch im Westen; kein Mensch leugnet das. Natürlich werden die Preise im Dienstleistungssektor zum Teil steigen. (Zuruf von der CDU/CSU: Und Jobs verloren gehen!) Aber wer selber einigermaßen anständig verdient, der wird auch nichts dagegen haben, beim Friseur oder im Blumenladen etwas mehr zu bezahlen. Es muss doch darum gehen, dass alle vernünftig über die Runden kommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Derzeit verdient etwa ein Fünftel der ostdeutschen Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro pro Stunde, viele müssen zusätzlich Hartz IV beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Allen Betrieben, die glauben, die 8,50 Euro nicht bewältigen zu können, sage ich: Ihr habt immer noch die Möglichkeit, vorher einen Tarifvertrag abzuschließen, bei dem der Lohn unter 8,50 Euro liegt. Dann greift der Mindestlohn erst ab Anfang 2017. – In diesem Zusammenhang finde ich es wirklich bemerkenswert, dass allein die Ankündigung des Mindestlohns innerhalb weniger Wochen dazu geführt hat, dass auf einmal Tarifverträge geschlossen werden. Alleine das ist schon ein Erfolg; denn da geht es auch um so elementare Fragen wie Urlaubstage und Arbeitsbedingungen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das alles ist auch von großer Bedeutung für ein in Ost und West einheitliches Rentensystem. Das wird 2019 mit dem Auslaufen des Solidarpakts kommen. Das haben wir so in den Koalitionsvertrag geschrieben. Ob wir bis dahin einen Zwischenschritt in Form einer teilweisen Rentenangleichung brauchen, werden wir 2016 prüfen. Das hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die ostdeutschen Einkommen und damit auch die Renten steigen. Die Forderung nach einem einheitlichen Rentensystem ist fast 25 Jahre nach der Einheit natürlich berechtigt. Ich habe sie selber oft genug mit Nachdruck erhoben. Und dennoch ist die Rentengeschichte der vergangenen 25 Jahre eine Erfolgsgeschichte. Das Renten-Überleitungsgesetz ist Ausdruck gelebter Solidarität von Ost und West. Niemand im Osten musste nach der Wende von einer DDR-Rente leben. Die Ostrenten sind seither auf fast 92 Prozent des Westniveaus gestiegen. Jetzt arbeiten wir an der vollständigen Angleichung, und die wird kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Jahren seit der friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung sind wir ein anderes Land geworden. Wir haben uns weiterentwickelt und werden das auch weiter tun. Wir haben viel erreicht; aber es bleibt auch noch viel zu tun, zum Beispiel bei der entschiedenen Bekämpfung des Rechtsextremismus. Das ist ein Thema, das mich seit vielen Jahren bewegt. Ich versichere Ihnen: Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um unsere Kinder und Kindeskinder, unsere ganze Gesellschaft vor diesem braunen Pack zu schützen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gott sei Dank führt die Generation unserer Kinder ein freies Leben ohne Mauer, Teilung und Diktatur. Dennoch begegnet uns die Teilung mit ihren langandauernden Folgen immer wieder im Alltag und in der Politik. Das ist zum Beispiel so beim Heimkinderfonds Ost, der vom Bund und von den ostdeutschen Ländern getragen wird. Aus diesem Fonds werden Menschen unterstützt, die in sehr jungen Jahren zum Opfer staatlicher Repression geworden sind, und das ist gut und richtig so. Aber es hat sich herausgestellt, dass das ursprünglich eingeplante Geld wider Erwarten nicht reicht. Es steht fest, dass dieser Fonds erheblich aufgestockt werden muss, und das wird nicht billig. Aber die Vorstellung, hier sparen zu können, indem man den Zugang zu diesem Fonds im Nachhinein stärker beschränkt und den Leistungskatalog verändert, ist einfach abenteuerlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Damit hätten wir dann nicht nur unterschiedliche Leistungen in Ost und West, sondern auch innerhalb der Gruppe der ehemaligen ostdeutschen Heimkinder, und das geht nun wirklich überhaupt nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da steht der Bund gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern in der Pflicht, eine gute Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. Ich bin durchaus zuversichtlich, was die Beratungen in der kommenden Woche angeht. Bei diesem und bei anderen Themen wird jedenfalls deutlich, dass es noch immer Folgen der Teilung gibt, die es zu überwinden gilt. Ich bin davon überzeugt, dass uns das gelingen wird. Die deutsche Einheit ist eben nichts Statisches. Sie will und sie muss immer wieder neu gestaltet werden. Dazu will ich meinen Beitrag leisten. Ich bin in den vergangenen Wochen immer wieder gefragt worden, ob ich stolz darauf bin, aus Ostdeutschland zu kommen. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ja!) Wir Ostdeutsche haben einiges durchgemacht. Wir stehen zu unserer friedlichen Revolution und zur Verantwortung für unsere Geschichte. Wir haben besondere Talente und Ressourcen. Und: Wir können Veränderung. Deshalb ist der Osten in manchen Bereichen unterdessen wirklich Avantgarde. Darauf kann man schon stolz sein; ich bin es jedenfalls. Ich bin stolz darauf, aus Ostdeutschland zu kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner erhält der Kollege Dietmar Bartsch das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Gleicke, das verbindet uns: dass wir stolz sind, aus Ostdeutschland zu kommen. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja – um es klar und deutlich zu sagen –, auch die Linke freut sich über alle Fortschritte bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Wolfgang Tiefensee [SPD]: Aber?) Es ist gut so, dass das Ganze bei allen europäischen Problemen, die wir haben, weiter ein Thema bleibt. Wir freuen uns, wenn sich die Infrastruktur entwickelt, die Verkehrswege, die Kommunikationswege. Im Osten gibt es international anerkannte Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen. Es gibt wunderbare Beispiele beim Städtebau, beim Stadtumbau. Da haben wir aus der Opposition und mit den Ländern dafür gesorgt, dass die Kürzungen, die Herr Ramsauer immer wollte, nicht eingetreten sind. (Beifall bei der LINKEN) Darauf können wir, gemeinsam mit den Sozialdemokraten, auch ein bisschen stolz sein. Auf diese Leistungen können die Menschen stolz sein, besonders die Menschen in den neuen Ländern. Aber zur Realität im Osten – im Übrigen auch im Westen – zählt im Jahre 2014 auch, dass in oft fabelhaft sanierten Städten viele Läden leer stehen. Dazu zählt auch, dass wir überall weltberühmte Künstler engagieren, aber dass es viele Eltern gibt, die den Kinobesuch ihrer Kinder nicht bezahlen können. Die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ist eben nicht nur eine Erfolgsgeschichte. Wir alle wissen: Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern ist weiterhin nahezu doppelt so hoch wie in den alten Ländern. Es wiegt besonders schwer, dass seit 1992 in den neuen Ländern die Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze um 17,5 Prozent, nämlich um 1,2 Millionen, gesunken ist. Im gleichen Zeitraum ist in den alten Ländern die Zahl dieser Beschäftigungsverhältnisse um 5 Prozent gestiegen. Das ist ein wirklich schwerwiegendes Problem. Bei den Löhnen und Gehältern hat sich der Unterschied zwischen Ost und West seit Mitte der 90er-Jahre nicht wesentlich verändert. Das sage ich jetzt, da wir ja gerade über die Diätenerhöhung diskutiert haben. Die Vermögensungleichheit ist geblieben. Haushalte im Osten verfügen im Schnitt nur über 42 Prozent des Vermögens von Haushalten im Westen. Das alles sind doch Riesenprobleme. Frau Gleicke, Sie verweisen auf die Wirtschaftskraft. Jawohl, einverstanden! Dafür ist das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung ein ganz wichtiger Indikator. Wenn wir uns die Zeit von 2001 bis 2012 anschauen, stellen wir fest: Alle drei Jahre gab es eine Angleichung um 1 Prozent. Wir sind jetzt bei 75,5 Prozent des Westniveaus. Wenn wir die Aufholjagd mit diesem „rasanten“ Tempo fortsetzen, dann haben wir 2085 gleichwertige Verhältnisse – fast 100 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit! Sie haben nicht einen einzigen Vorschlag gemacht, wie wir das wirklich ändern wollen. Nicht die Langsamkeit ist das Problem, sondern dass es keinen einzigen Vorschlag gibt. Sie setzen im Kern auf ein Weiter-so. (Beifall bei der LINKEN) Nun haben Sie etwas zur Rente gesagt. Das war schon einigermaßen verwunderlich. Natürlich ist das eine zentrale Frage für viele Menschen in den neuen Ländern. Ich will noch einmal daran erinnern: Die thüringische Ministerpräsidentin, Frau Lieberknecht – noch stellt in Thüringen die CDU den Ministerpräsidenten –, (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Zum Glück!) hat im Jahr 2012 gesagt, dass das Agieren der damaligen Koalition auf Bundesebene offensichtlich einen Fall von Arbeitsverweigerung darstellt. Das haben auch Sie damals kritisiert. Aber auch an diesem Punkt nehmen Sie überhaupt keine Veränderung vor. Schwarz-Rot stellt auf diesem Gebiet das Handeln wirklich ein. (Daniela Kolbe [SPD]: Das stimmt ja gar nicht!) Sie prüfen nur. Sie kündigen nur an. Das ist skandalös, und das ist auch mit dem Verfassungsauftrag „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ nicht vereinbar. (Beifall bei der LINKEN) Nun noch zu einem Thema, bei dem mich etwas besonders stört, zur Mütterrente. Wir alle wissen: Ostmütter bekommen für ein Kind, das vor 1992 geboren ist, 25,74 Euro. Bei Westmüttern sind die Kinder wertvoller; dafür gibt es nämlich 28,14 Euro. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ein Blödsinn! – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: So ein dummes Zeug!) Wir sagen ganz klar und deutlich: Jedes Kind muss auf dem Rentenkonto gleich viel wert sein, (Beifall bei der LINKEN) egal ob es 1958 oder 2012, ob es in Schwerin oder in München geboren ist. Hier muss wirklich etwas neu verstanden werden. Das kann so nicht weitergehen. Die deutsche Einheit muss neu verstanden und politisch auch anders gestaltet werden. Der Aufbau Ost als Nachbau West ist letztlich gescheitert. Wir brauchen eine gezielte Struktur- und Regionalpolitik und auch da nicht nur Ankündigungen, dass wir neue Wege erproben müssen, wie es bei Ihnen steht. Nein, da müssen die Erfahrungen des Ostens in ganz anderer Weise aufgegriffen werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben, Frau Gleicke, heute und in den letzten Tagen viel angekündigt, vieles zum Thema Ost. Wir werden Sie bei vielen Dingen auch unterstützen können. Ich hoffe, dass Sie da einen langen Atem haben. Nutzen Sie Ihre Chance! Sie haben eine. Sie sind neu im Amt. Sagen Sie vor allen Dingen laut und rechtzeitig, wenn etwas nicht klappt! Sie haben Ihren Vorgänger gelobt. Den habe ich in den vergangenen vier Jahren zu dieser Frage nicht einmal gehört. Ich wünsche mir, dass Sie in der Bundesregierung laut und deutlich sagen, wenn irgendetwas in Bezug auf den Aufbau Ost nicht läuft. (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU) Der erste Punkt wäre zum Beispiel, dass Sie bei den Regionalisierungsmitteln dafür sorgen, dass der Osten nicht weniger davon bekommt. Das ist eine ganz zentrale Frage. Daran werden wir Sie messen. Wenn das weniger wird, haben Sie Ihren Auftrag nicht erfüllt. (Beifall bei der LINKEN) Es muss ganz klar sein, dass das funktioniert. Dann noch eine Bemerkung zum Mindestlohn. Sie haben damals gesagt: Ohne Wenn und Aber und sofort. – Na ja, das kann ich im Koalitionsvertrag wirklich nicht feststellen. Wo ist denn da der Mindestlohn ohne Wenn und Aber? Wann ist denn der Zeitpunkt? Bis es so weit ist, sind die geplanten 8,50 Euro doch viel weniger wert. Vor allen Dingen müssen Sie dafür sorgen, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen Übergänge geschaffen werden, sodass sie das zahlen können und nicht Arbeitsplätze kaputtgehen. (Beifall bei der LINKEN – Daniela Kolbe [SPD]: Das ist aber jetzt widersprüchlich!) Wir brauchen in dieser Legislatur dringend die Verabschiedung eines Solidarpakts III. Das kriegen wir in der nächsten Legislatur nicht hin; das muss jetzt geschehen. Dabei muss es darum gehen, strukturschwache Regionen in Ost und in West zu fördern. Das ist notwendig. Wir müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen insgesamt neu regeln. Eine Föderalismuskommission III ist angesagt. Das ist extrem notwendig. Es wäre im Übrigen sinnvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Bayern und Hessen, wenn die Klagen zurückgezogen würden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das ist nämlich destruktiv und verunsichert die Menschen in den neuen Ländern. Ganz klar und eindeutig: Die Rückstände des Ostens im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse müssen gezielt und vorrangig überwunden werden. Das darf nicht irgendein Punkt der Wirtschaftspolitik oder im Wirtschaftsministerium sein. Es wäre auch sinnvoll, wenn der Minister bei diesem Punkt einmal anwesend wäre. Wir werden Sie genau betrachten; ich habe das angekündigt. Ich hoffe, dass das, was Sie angekündigt haben, mit ganzer Kraft umgesetzt wird. Dann werde ich mich auch nachhaltig dafür einsetzen, dass mein Kollege Gysi von der halben Portion zur ganzen kommt. Das verspreche ich Ihnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen zur Kenntnis geben. Zunächst das Ergebnis der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes. Abgegeben wurden 589 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 464, mit Nein haben gestimmt 115, und 10 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 589; davon ja: 464 nein: 115 enthalten: 10 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Christian Haase Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Dr. Martin Pätzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder (Schwandorf) Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Nein CDU/CSU Kordula Kovac Martin Patzelt SPD Ralf Kapschack René Röspel Andreas Schwarz DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Enthalten CDU/CSU Reinhard Grindel Ulrich Petzold Dieter Stier SPD Dr. Daniela De Ridder Dr. Johannes Fechner Achim Post (Minden) DIE LINKE Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Richard Pitterle Jörn Wunderlich Zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Hier sind 593 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben gestimmt 583, mit Nein haben gestimmt 3, und 7 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 582 nein: 3 enthalten: 7 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. Andre Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Christian Haase Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Erwin Rüddel Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Dr. Karl-Heinz Brunner Marco Bülow Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoguz Markus Paschke Christian Petry Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder (Schwandorf) Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. Andre Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Dr. Joachim Pfeiffer Dr. Norbert Röttgen Karl-Georg Wellmann Enthalten CDU/CSU Reinhard Grindel Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Mathias Middelberg Ulrich Petzold Dr. Peter Ramsauer Dieter Stier Ingo Wellenreuther Jetzt fahren wir fort in unserer Debatte. Das Wort erhält der Kollege Mark Hauptmann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2014 ist für mich als Thüringer Mitglied dieses Deutschen Bundestages ein ganz besonderes Jahr. Wir feiern im November dieses Jahres 25 Jahre Fall der Berliner Mauer. Dass meine ostdeutschen Kollegen und ich heute hier an diesem Pult frei sprechen dürfen, dass wir diese Gelegenheit haben, alleine das ist schon ein herausragendes Ergebnis der deutschen Einheit, für die viele Menschen hart, lange und mutig gekämpft haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vieles ist in den vergangenen 25 Jahren politisch umgesetzt worden. So hat besonders der Umgang mit der politischen Vergangenheit der DDR eine wichtige Rolle gespielt. Nach wie vor ist das Interesse der Bürger an dem SED-Regime groß. Alleine im Jahre 2013 wurden noch exakt 64 246 Anträge auf Akteneinsicht bei der Stasi-Unterlagen-Behörde gestellt. Dennoch geht der Trend gerade bei den jüngeren Menschen zu einer Verharmlosung der DDR-Diktatur. Im Fernsehen läuft beispielsweise eine TV-Show mit dem Titel Nicht alles war schlecht. Dabei entsteht aus meiner Sicht der Eindruck, dass die DDR ein normaler Staat gewesen ist. Das ist mitnichten der Fall. Ein Beleg dafür ist: Am 5. Februar dieses Jahres haben wir des letzten Maueropfers, des 20-jährigen Chris Gueffroy, gedacht, der vor 25 Jahren bei einem Fluchtversuch das letzte Opfer des Schießbefehls in einem nichtdemokratischen, totalitären Unrechtsstaat war. Sein Tod mahnt uns alle zu einer kontinuierlichen Aufarbeitung dieses SED-Regimes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Kollege Bartsch, Sie sprachen davon, dass Sie stolz sind, Ostdeutscher zu sein. Das bin ich auch; das sind wahrscheinlich viele von uns. Aber ich weiß, worauf Sie und Ihre Fraktion mitnichten stolz sein können: Das ist die Aufarbeitung Ihrer eigenen Geschichte. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das müssen Sie nachlesen!) Auch das gehört zu 25 Jahren deutsche Einheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Neben der Aufarbeitung waren die vergangenen 25 Jah-re aber auch durch ökonomische Herausforderungen geprägt. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat einmal gesagt, dass im Rahmen der deutschen Einheit blühende Landschaften entwickelt werden sollen. Tatsächlich können wir heute, wenn wir offenen Auges durch die neuen Länder fahren, ein Aufblühen Ostdeutschlands sehen. Die in den letzten Jahrzehnten ergriffenen politischen Maßnahmen haben dazu geführt, dass die neuen Länder heute auf einem guten Weg sind, so wie das auch in dem Bericht der Bundesregierung steht. Ich möchte dafür einige Beispiele nennen; in den neuen Ländern gibt es sie in genügender Zahl. Gestehen Sie mir als Thüringer zu, dass ich ein paar Beispiele aus meiner Heimat bringe. Ich komme zu meinem ersten Beispiel: Wir haben heute die niedrigste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung. Wir im Freistaat Thüringen hatten 2008 noch eine Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent. Im Jahr 2013 betrug sie nur noch 8,2 Prozent. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Erreichen von Vollbeschäftigung in absehbarer Zeit ist kein leeres Versprechen mehr, sondern kann schon bald Wirklichkeit werden. Das ist ein Erfolg, auf den wir stolz stein können. Das zweite Beispiel ist der Aufbau der deutschen Infrastruktur. Denken Sie nur an die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit! Das dritte Beispiel ist die Entwicklung der Haushaltskonsolidierung in den neuen Ländern. Wir haben 2013 und 2014 im Freistaat Thüringen nicht nur keine neuen Schulden gemacht, sondern auch insgesamt 130 Millionen Euro alte Schulden getilgt. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das zweitschlechteste Land!) Thüringen hat nach dem Freistaat Bayern die zweithöchste Pro-Kopf-Tilgungsrate der Bundesrepublik Deutschland. Das kann auch Vorbild für alte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg oder für uns hier im Bund sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Doch auch bereits blühende Landschaften müssen gepflegt werden. Vor allem mittelständische Unternehmen als Fundament des wirtschaftlichen Aufschwungs in Ostdeutschland dürfen nicht alleine gelassen werden. Besonders zukunftsrelevant sind daher drei Sachgebiete, auf die ich nun näher eingehen will: erstens die Energiekosten bzw. die Belastung der ostdeutschen Unternehmen, zweitens die Entwicklung der Wirtschaft in Ostdeutschland und drittens der demografische Trend, mit dem wir es zu tun haben: Schrumpfung und Alterung. Ich komme zu meinem ersten Punkt: den Energiekosten. In den neuen Bundesländern sind wir Vorreiter in der Energiewende geworden. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung betrug im Jahr 2012 bereits 29 Prozent, während er im Westteil des Landes 20 Prozent betrug. Die neuen Bundesländer produzieren insgesamt mehr Strom, als vor Ort nachgefragt wird. Der überschüssige Strom fließt in alle Teile Deutschlands. Das heißt: Der Osten ist heute schon Stromexporteur. Das heißt aber auch, dass die ostdeutschen Unternehmen dringend auf einen verlässlichen, deutschlandweiten Netzausbau im Rahmen der Energiewende angewiesen sind. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das muss man mal Horst Seehofer erzählen!) Da die Kosten für die Modernisierung der Energienetze und für den Neubau der Stromtrassen aber über die Netzentgelte bezahlt werden, sind die Stromkosten im Osten heute höher als in vielen Gebieten der alten Bundesländer. Ostdeutschland darf nicht zum Transitlastenzahler für die anderen Bundesländer werden. Wir müssten aufpassen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht überdurchschnittliche Belastungen für unsere Regionen zwischen der Insel Rügen und der Thüringer Rhön, zwischen Görlitz und Eisenach bringt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die bisherigen Vorschläge zur EEG-Novelle gehen in die richtige Richtung, müssen aber weitergedacht werden. Gerade in meiner Heimat Thüringen ist ein Großteil der Unternehmen im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe tätig. Steigende Energiekosten sind daher gerade aufgrund der räumlichen Nähe zu anderen osteuropäischen Ländern eine ernsthafte Gefahr für diese Wirtschaftsstandorte und somit auch für Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich komme zu meinem zweiten Punkt: zur Wirtschaft und zum Arbeitsmarkt. Dass in Deutschland Wirtschaft und Arbeitsmarkt in guter Verfassung sind, ist unbestritten. Das gilt auch für die neuen Länder, in denen es in der Vergangenheit ein Wirtschaftswachstum gegeben hat, das gerade auch neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen hat. Beim Rückgang der Arbeitslosigkeit hat der Osten die alten Bundesländer sogar überholt. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat erst Anfang dieses Monats in einer Studie festgestellt, dass gerade strukturschwache Regionen in den neuen Ländern positive Entwicklungen aufweisen können. Als Beispiele nenne ich den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Sömmerda in Thüringen, die trotz der Finanzkrise in den Jahren 2008 bis 2013 die Arbeitslosigkeit um 5,5 Prozent bzw. um 5,1 Prozent reduzieren konnten. Die Arbeitslosenquote in den neuen Ländern ist seit 2005 von 18,7 auf 10,7 Prozent gesunken. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen geht Gott sei Dank zurück. Trotzdem ist die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland mit 10,7 Prozent immer noch fast doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern. Es gibt auch bei uns in den neuen Ländern Unterschiede zwischen strukturstarken und strukturschwachen Regionen, die in dieser Frage deutlich werden. Das bringt mich zu meinem dritten Punkt: der Demografie. Der Jahresbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass bei rund einem Drittel der Betriebe freie Stellen für Fachkräfte nicht besetzt werden können. Das Problem des Facharbeitermangels, gerade mit Blick auf den demografischen Wandel, ist real und bedrohlich. Zwar konnte die Abwanderung aus Ostdeutschland in den letzten Jahren nahezu gestoppt werden, aber vor dem Hintergrund des demografischen Trends von Schrumpfung und Alterung müssen wir in den nächsten Jahren gravierende Folgen für die mittelständischen Unternehmen abwenden. In den neuen Bundesländern wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis zum Jahr 2030 wahrscheinlich noch einmal um 27 Prozent sinken. Diese demografische Entwicklung wird durch Abwanderung aus den ländlichen Regionen in die Städte weiter beschleunigt. Der bereits bestehende Fachkräftemangel wird sich dadurch besonders in ländlichen Regionen mit kleinen Betrieben und einer geringen Siedlungsdichte auswirken. Meine Damen und Herren, das sind allerdings Prognosen und keine Fakten. Wir, die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unternehmen können das positiv beeinflussen. Deshalb müssen wir auch in Zukunft für regionales Wachstum und die Schaffung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen Sorge tragen. Wir müssen uns flexibel auf die demografischen Entwicklungen einstellen und insbesondere älteren Menschen Zugang zu kulturellen, medizinischen und sozialen Infrastrukturen ermöglichen. Aber der ländliche Raum muss auch für die jüngere Generation attraktiv bleiben. Gezielte Anreize, wie der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Sanierungsbonus für die vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebiete, müssen realisiert werden. Wachstumsdynamik, Innovationskraft und Internationalisierung der ostdeutschen Wirtschaft müssen weiter gestärkt werden. Wir müssen diese Punkte im Rahmen des Solidarpakts II und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ weiter angehen. Ich möchte zum Schluss auf das Bild vom Anfang meiner Rede zurückkommen. Wir haben viel erreicht in den letzten zwei Jahrzehnten. Ostdeutschland hat sich bei Vergangenheitsbewältigung und wirtschaftlicher Entwicklung mit großen Schritten in die richtige Richtung bewegt. Um dieses Bild vom Anfang aufzugreifen: Ja, die Landschaften, sie blühen. Um dies allerdings nachhaltig zu bewahren, müssen wir die Gestaltung des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen und die weitere wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands als zentrale Aufgabe in den Fokus rücken und hierbei besonders darauf achten, dass die mittelständischen Unternehmen als Rückgrat dieser Entwicklung nicht über Gebühr belastet werden. Lassen Sie uns also gemeinsam nach Maßnahmen suchen, mit denen wir unsere blühenden Landschaften weiter ausgestalten und pflegen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ganz herzlichen Dank. – Das war die erste Rede des Kollegen. Gratulation! (Beifall) Als nächster Redner hat der Kollege Stephan Kühn das Wort. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute an einer etwas prominenteren Stelle über den Bericht zum Stand der deutschen Einheit sprechen. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Dennoch muss man konstatieren: Die ganz große Bedeutung scheint die Koalition dem Thema nicht beizumessen. Zweimal wurde die Debatte über den Bericht zum Stand der deutschen Einheit verschoben, sie war nur Platzhalter. Ihnen war es in der letzten Woche wichtiger, statt über die Löhne im Osten zu sprechen, die immer noch deutlich unter Westniveau liegen, über die Abgeordnetendiäten zu diskutieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist sehr billig, Herr Kollege! – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Das ist unterirdisch!) Eine sehr schwache Prioritätensetzung, wie ich finde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Bericht zum Stand der deutschen Einheit beschreibt wieder nur den Status quo, liefert keine neuen Erkenntnisse und setzt keine neuen Impulse. Dabei haben wir auch im 25. Jahr der friedlichen Revolution unverändert besondere Herausforderungen in Ostdeutschland. Ein Routinebericht ist deshalb zu wenig. Die Geschichte Ostdeutschlands seit der Wiedervereinigung ist in vielerlei Hinsicht eine Erfolgsgeschichte: Unbestreitbar sind der Freiheitsgewinn und ein gelungener politischer und rechtsstaatlicher Systemwechsel. Die Umweltbedingungen haben sich verbessert, und die Infrastruktur wurde modernisiert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dennoch ist es nicht gelungen, einen selbsttragenden wirtschaftlich dynamischen Entwicklungspfad zu etablieren. Man muss einfach sagen: Die wirtschaftliche Angleichung stagniert seit Mitte der 90er-Jahre. Da halte ich es, Herr Kollege Hauptmann, schon ein bisschen für Schönfärberei, zu sagen: Wir haben hier nur blühende Landschaften. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das habe ich gar nicht gesagt!) Denn die Arbeitslosenquote ist immer noch doppelt so hoch wie im Westen, und das Steueraufkommen der ostdeutschen Länder liegt gerade mal bei 50 Prozent des Niveaus der finanzschwachen Flächenländer im Westen. (Zuruf von der CDU/CSU: Alles schlechtreden!) Wenn schon der Bericht der alten Regierung – das muss man an der Stelle fairerweise sagen – keine Impulse gesetzt hat, hatte ich die Hoffnung, dass im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wenigstens Ideen für die neuen Bundesländer zu finden sind. Gefunden habe ich aber nur Prosa wie: „Wir wollen eine stabile und gute wirtschaftliche sowie soziale Entwicklung Ostdeutschlands erreichen.“ Wer wollte das nicht! Aber wo sind, bitte schön, die konkreten Maßnahmen, um dahin zu kommen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grünen sind überzeugt, dass die weiteren Entwicklungschancen der neuen Bundesländer davon abhängen, wie stark Innovation, Forschung, Erfindergeist, mutiges Unternehmertum, aber auch der Einsatz für gelebte Demokratie und für eine aktive Bürgergesellschaft unterstützt werden. In den neuen Bundesländern, so kann man im Bericht zu Recht nachlesen, ist „eine wissensbasierte Industrieregion“ entstanden. Das ist zweifellos ein Erfolg. Der Anteil von FuE am Bruttoinlandsprodukt ist in Ostdeutschland höher als im Westen. Wir haben in Ostdeutschland eine höhere Drittmitteleinwerbung bei den Professuren an Fachhochschulen zu verzeichnen. Es sind gerade die Fachhochschulen, die man – oft außerhalb von Wachstumskernen angesiedelt – als schlafende Innovationsriesen bezeichnen kann. Wir müssen ermöglichen, dass sich die Fachhochschulen als Motoren der regionalen Wirtschaft besser entfalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es muss gelingen, die gut ausgebildeten Fachkräfte durch Unternehmensausgründungen und -ansiedlungen im Umkreis von Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen in der Region zu halten und den Braindrain zu stoppen. Dies wird aber nicht gelingen, meine Damen und Herren, wenn, wie jetzt in Sachsen, damit begonnen wird, angesichts zurückgehender Studierendenzahlen Hochschulstrukturen abzubauen. Die KMU sind auf Fachkräfte und öffentliche FuE-Investitionen angewiesen. Wir brauchen deshalb aus meiner Sicht eine Lockerung des Kooperationsverbots bei der Hochschulfinanzierung. Sonst droht in den nächsten Jahren eine Abwärtsspirale. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Da darf die SPD nicht mitklatschen!) Ein wesentliches Hemmnis bei der Entwicklung einer wissensbasierten Industriestruktur ist eine mangelnde Breitbandversorgung. Die ostdeutschen Flächenländer sind im Vergleich zu den westdeutschen Flächenländern hinsichtlich der Erschließung mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen deutlich unterversorgt. Die Versorgung mit Breitbandanschlüssen mit einer Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde und mehr liegt gerade einmal bei 30 Prozent, in Sachsen-Anhalt sogar bei nur 10 Prozent. Die ursprünglich vorgesehene 1 Milliarde Euro für den Ausbau der Breitbandversorgung ist aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, das bedauere ich auch!) Was bleibt, ist die bloße Ankündigung; eine Finanzierung des Breitbandausbaus fehlt völlig. Sie wollen, dass 2016 Anschlüsse mit 50 Megabit pro Sekunde flächendeckend verfügbar sind. Dann verraten Sie uns doch mal bitte, wie das ohne Konzept und vor allen Dingen ohne Geld bewerkstelligt werden soll! (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das zaubert der Dobrindt schon! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Gegenruf der Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt ins Protokoll!) – Ich frage auch gerne wieder Herrn Dobrindt. Ich bin gespannt, ob es dieses Mal Antworten gibt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In Bezug auf den demografischen Wandel heißt es, Ostdeutschland sei ein Labor für wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformationsprozesse oder – es ist schon gesagt worden – nehme eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung neuer Lösungen ein. Dazu ist zweierlei zu sagen: Erstens. Dafür brauchen wir neue Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen. Das heißt, wir müssen lokales Engagement befördern und nicht behindern. Die Bürgerinnen- und Bürgerdemokratie, die wir 1989 erkämpft haben, ist leider an vielen Stellen nur noch rudimentär entwickelt. Das muss sich dringend ändern. Zweitens. Die Neugestaltung der Daseinsvorsorge mit Blick auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse lässt sich nicht nur mit Pilotprojekten und Modellvorhaben bewerkstelligen. Ich bin – ähnlich wie der Kollege, der vor mir geredet hat – gespannt, wie es denn aussieht, wenn es konkret wird, beispielsweise bei der Frage der Revision der Regionalisierungsmittel. Dann ist nämlich die Frage, ob es einen fairen Interessenausgleich zwischen einer Sicherung des Grundangebotes in der Fläche und einem Zusatzangebot in Wachstumsregionen gibt. Lassen Sie mich mit Blick auf die Zeit noch einen wichtigen Punkt sagen. Wir führen eine öffentliche Debatte über die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde. Ich sage dazu: Auch 25 Jahre nach der friedlichen Revolution ist die Notwendigkeit einer Aufarbeitung der Vergangenheit der SED-Diktatur in all ihren Facetten weder überflüssig noch rückwärtsgewandt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Sie ist die Voraussetzung für eine gelingende Demokratie, um die wir jeden Tag neu kämpfen müssen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, Herr Kollege. – Guten Morgen von meiner Seite an Sie alle. Nächste Rednerin ist Andrea Wicklein für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andrea Wicklein (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Besucherrängen! Vor 25 Jahren ist die Mauer gefallen. Angesichts der dramatischen Bilder aus der Ukraine bin ich heute noch froh und dankbar dafür, dass die Revolution in Ostdeutschland friedlich und ohne Blutvergießen verlief. (Beifall im ganzen Hause) Was seitdem in zweieinhalb Jahrzehnten in den neuen Bundesländern aufgebaut wurde, das war und ist eine große Gemeinschaftsleistung. Es ist dem Mut, dem Fleiß und der Solidarität vieler Menschen in Ost und West zu verdanken, dass Mauern, auch die in den Köpfen, überwunden werden. Ich persönlich kann mich noch sehr gut an die ersten Jahre nach dem Mauerfall erinnern. Freude über die gewonnene Freiheit und Unsicherheit in Anbetracht der ungewissen Zukunft lagen dicht beieinander. Die tiefgreifenden Veränderungen in allen Bereichen des Lebens waren für uns Ostdeutsche eine große Herausforderung. Laut einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung gingen allein zwischen 1989 und 1992 ein Drittel aller Arbeitsplätze verloren. Heute, nach 25 Jahren, stelle ich mir folgende Fragen: Wie weit sind wir tatsächlich mit der Angleichung der Lebensverhältnisse in unserem Land gekommen? Wie weit ist die Teilung, die vier Jahrzehnte andauerte, heute überwunden? Infratest dimap sagt dazu, dass 70 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger in Ost und West mit ihrer wirtschaftlichen Situation zufrieden sind. Das ist doch eine sehr gute Nachricht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Auch die Lebenserwartung hat sich in beiden Teilen des Landes fast angeglichen. Ostdeutschland kann inzwischen gute Rahmenbedingungen zum Leben und Arbeiten vorweisen; die Erfolge wurden von meinen Vorrednern schon genannt. Unterm Strich können wir stolz auf das sein, was wir in den vergangenen 25 Jahren gemeinsam erreicht haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dennoch gibt es im Ost-West-Vergleich nach wie vor große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit, vor allen Dingen bei der wirtschaftlichen Angleichung, bei Forschung und Entwicklung, bei der Exportquote und auch beim Bruttoinlandsprodukt, das im Osten nur bei 71 Prozent des Westniveaus liegt. Ja, es gibt im Ost-West-Vergleich auch nach wie vor Ungerechtigkeiten. Zum Beispiel empfinden die Menschen in den ostdeutschen Ländern das bestehende Lohngefälle zwischen Ost und West oder das unterschiedliche Rentenberechnungssystem als ungerecht, zumal sich die Lebenshaltungskosten längst angeglichen haben. Bei Wasser und Energie sind sie teilweise höher als in den alten Bundesländern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bin froh darüber, dass wir im Koalitionsvertrag konkret festgelegt haben, wie wir die Unterschiede ausgleichen und die Ungerechtigkeiten weiter abbauen wollen. Dazu zählt insbesondere die Einführung eines einheitlichen flächendeckenden Mindestlohnes in Ost und West. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dazu zählt die überfällige Angleichung der Rentensysteme bis Ende 2019. Wir haben dafür, Herr Bartsch, im Koalitionsvertrag einen klaren Fahrplan vereinbart und werden darauf achten, dass er auch umgesetzt wird. (Beifall bei der SPD) Dazu zählen aber auch diverse Bundesprogramme und Bundesmittel: Wir erhöhen die Mittel für die Städtebauförderung und das Programm „Soziale Stadt“, wir führen die regionale Wirtschaftsförderung für strukturschwache Regionen fort, wir unterstützen den innovativen Mittelstand, und – nicht zuletzt – wir unterstützen auch die Hochschulen und erhöhen die Mittel für die öffentliche Forschungsförderung. Das sind nur einige Punkte, die dazu beitragen werden, die wirtschaftliche Entwicklung in Ost und West weiter anzugleichen. Ich bin davon überzeugt, dass vor allem die Förderung von Wirtschaft und Innovation der richtige Weg ist, um auch die sozialen Verhältnisse auf ein annähernd gleiches Niveau zu bringen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Ich wünsche Iris Gleicke viel Erfolg bei ihrer Arbeit. – Ich werde dich natürlich nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen, liebe Iris. (Beifall bei der SPD) Am Anfang meiner Rede fragte ich: Wie weit sind wir hinsichtlich der Angleichung der Lebensverhältnisse tatsächlich gekommen? Ich denke, wir können diese Frage zukünftig nicht mehr nach der Himmelsrichtung, nach Ost und West, stellen. Deutschland ist schon jetzt viel differenzierter zu betrachten. Auch im Osten gibt es bereits wirtschaftlich starke Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig haben im Westen zahlreiche Regionen einen enormen Nachholbedarf. Zwar ist die Arbeitslosigkeit im Westen im Durchschnitt nur halb so hoch wie im Osten, bei näherer Betrachtung zeigt sich aber ein sehr differenziertes Bild: So ist die Arbeitslosenquote in Duisburg oder Gelsenkirchen mit 15,5 Prozent annähernd so hoch wie in der Brandenburger Uckermark, in Bremerhaven ist sie doppelt so hoch wie in Potsdam, und an vielen Stellen im Westen verfällt die Infrastruktur oder ist veraltet. Ich kann deshalb sehr gut verstehen, dass 24 Jahre nach der Wiedervereinigung im Westen zunehmend Stimmen laut werden, die die massive Förderung des Ostens kritisch sehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Denken Sie an Ihre Redezeit? Andrea Wicklein (SPD): Richtig, das mache ich. – Allerdings bleiben laut Prognos-Zukunftsatlas die Zukunftsrisiken in vielen Regionen Ostdeutschlands bestehen. Zugleich nehmen aber in immer mehr westdeutschen Regionen die Zukunftsrisiken gegenüber den Zukunftschancen zu. Diese Tatsachen müssen wir berücksichtigen. Ich habe mich gefreut, dass wir uns jetzt, so glaube ich, alle einig sind, dass wir die Förderung zukünftig nicht mehr nach Himmelsrichtungen vornehmen, sondern an den konkreten Lebensverhältnissen im ganzen Land ausrichten. Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Wir werden unsere Erfahrungen in Ostdeutschland nutzen und sie in ein Konzept einbringen, das die Entwicklung der strukturschwachen Regionen insgesamt zum Inhalt hat. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, ich muss die überzogene Zeit jetzt bei Ihren Kollegen abziehen. Andrea Wicklein (SPD): Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Roland Claus für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Thema „deutsche Einheit“ stellt sich in schöner Regelmäßigkeit eine unsichtbare Besonderheit ein: Ostdeutsche Abgeordnete haben im Plenarsaal des Deutschen Bundestages die Mehrheit. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ich bin auch da!) Das sagt auch etwas über den Zustand der deutschen Einheit. (Beifall bei der LINKEN) „Müssen wir fast 25 Jahre nach dem Mauerfall noch über Ost und West reden? Ist das nicht peinlich?“, wird gelegentlich gefragt. Ja, das ist zuweilen peinlich. Aber auch: Ja, wir müssen darüber reden. Dietmar Bartsch hat hier über die wirtschaftliche und soziale Dimension der Einheit gesprochen. Ich will über die historische und kulturelle Dimension der deutschen Einheit reden und auch darüber, warum wir uns zuweilen so schwer damit tun; wenn Sie so wollen: über die ostdeutsche Seele. Ich will Ihnen auch helfen, zu verstehen, warum die Ossis in Ihren Augen so ein undankbares Wesen sind und so komisch wählen. (Zurufe von der CDU/CSU) 1990 wurde bekanntlich im Deutschen Bundestag und in der Volkskammer der DDR der Einigungsvertrag beschlossen. Fortan aber wurde viel dafür getan, den Einigungsvertrag als eine Art Kapitulationsurkunde oder Unterwerfungsabkommen umzudeuten. Das begann in den 90er-Jahren mit der Formel des Bundesministers Klaus Kinkel, es gehe jetzt um eine Delegitimierung der DDR. Auch wird heute noch die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch den Verfassungsschutz damit gerechtfertigt, (Zurufe von der CDU/CSU: Zu Recht!) dass wir eine unzureichende Distanzierung vom Unrechtssystem der DDR hätten. Ich sage Ihnen deshalb noch einmal: Der Vertrag heißt Einigungsvertrag. Es ist ein Einigungsvertrag zwischen zwei souveränen Staaten. (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU) Lassen wir ein paar Personen mit ihren Fragen zu Wort kommen. Eine Seniorin in Kamenz hat in der DDR alleinerziehend für fünf Kinder gesorgt. Alle sind ihren Weg gegangen, drei haben studiert, ihre älteste Tochter ist Lehrerin. Sie fragt: Wäre das im anderen Deutschland möglich gewesen? (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Selbstverständlich!) Der DDR-Schriftsteller Hermann Kant schrieb unter anderem den Roman Der Aufenthalt. Dies ist auch ein Buch über die Vertreibung als Kriegsfolge. Ich fand das damals als junger Leser ebenso mutig wie aufrüttelnd. Heute ist Kant geächtet, weil systemnah. Ist das historisch-kulturell gerecht? Im Osten wird nicht der Stern gekauft, sondern die Super Illu. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr gute Zeitung, Herr Claus!) In der Chefetage des Stern wird Ostdeutschland schon mal als verbrannte Erde bezeichnet. Ich habe natürlich keinen Grund, hier Werbung für die Super Illu zu machen, aber sie wird deshalb im Osten gelesen, weil sich die Leute dort mit ihrem Lebensgefühl und ihren Erfahrungen wiederfinden. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Die verbrannte Erde haben wir von Ihnen übernommen! Jetzt haben wir blühende Landschaften!) Im ostdeutschen Kleingartenverein ist Versammlung. Da geht die Post ab. Da bleibt kein gutes Haar an der bundesdeutschen Gartenbürokratie, und der Zustand der Einheit wird so radikal kritisiert, wie es nicht einmal die Linke schafft. Trotzdem wählen 40 Prozent dieser Kleingärtner die CDU. Das muss Ihnen doch zu denken geben. (Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Gut, dass die CDU wählen!) Wir sagen Ihnen: Wer mit seiner Geschichte nicht umgehen kann, dem können Gegenwart und Zukunft nicht gelingen. Wie verschieden wir auch die Einheit gewollt haben, heute gilt: Ihr bekommt die Einheit nicht ohne Geschichte, so sehr es auch versucht wird. Wo Einigungsvertrag draufsteht, ist auch ein Stück DDR-Geschichte drin. (Zuruf von der CDU/CSU: Und ganz viel Unrecht von der Linken!) Wer mit dem Siegen nicht aufhören kann, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es ist doch niemand besiegt worden!) der zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer versucht, bei der Deutung der DDR die Enkel gegen die Großeltern in Stellung zu bringen, der eint nicht, sondern spaltet. (Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Was ist denn mit Ihnen heute Morgen los? Haben Sie schlecht geschlafen? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nicht alle Ostdeutschen haben eine SED-Vergangenheit!) Etwa im Jahr 2000 haben die Ostdeutschen ihr Selbstbewusstsein wiedergefunden. Daran haben viele Süd- und Westdeutsche mitgewirkt, die in den Osten gingen. Deshalb macht es Sinn, auch heute zu sagen: aus dem Osten etwas Neues, aber für die ganze Republik. Etwas Neues brauchen wir auch für die Bundesregierung. Fast die Hälfte der Bundesregierung sitzt noch immer in Bonn. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Schöne Stadt!) Deshalb rufen wir erneut zur Wiedervereinigung der Bundesregierung in Berlin auf. (Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Was hat das mit der Debatte zu tun? Ich glaube, nichts!) Wir Ostdeutschen halten uns nicht für die besseren Menschen, aber einen Rat haben wir doch: Uns allen in West und Ost, in Nord und Süd ginge es so viel besser, wenn wir begreifen würden, wie viel wir aus den Umbrüchen, Niederlagen und Erfolgen im Osten lernen könnten. Deshalb: selbstbewusst für den Osten! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Claus. – Als nächsten Redner rufe ich Dr. Christoph Bergner auf. Wir haben einige Probleme gehabt, alle seine ehemaligen Titel richtig zu benennen. Ich sage jetzt einfach: für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Frau Präsidentin, so ist es auch richtig. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gern bei Iris Gleicke für die Worte der Anerkennung bedanken, aber mehr noch für die kollegiale Amtsübergabe, die wir vollzogen haben. Wir haben uns in Opposition und Regierung natürlich auch gestritten, aber die Kollegialität der Amtsübergabe beweist, dass wir uns einem gemeinsamen Anliegen verpflichtet fühlen. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Herr Kollege Claus, ich habe mir einen Satz aus Ihrer Rede aufgeschrieben, weil ich ihn richtig finde: Wer mit seiner Geschichte nicht umgehen kann, kann die Zukunft nicht gewinnen. – Der Satz ist richtig. Ich wünsche mir nur, dass Sie es auch auf die Geschichte Ihrer Partei und Ihr Wirken in der DDR beziehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Niemand hat so viel gemacht wie wir!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will ein weiteres Kompliment machen, und zwar dem Kollegen Hauptmann, der seine Jungfernrede hier als eine Grundsatzrede gehalten hat, die es mir jetzt regelrecht schwer macht, meine Punkte so zu sortieren, dass ich nicht in Wiederholungen verfalle. Was, glaube ich, wichtig war und besondere Beachtung verdient, ist der Umstand, dass es darauf ankommt, über 20 Jahre nach der deutschen Einheit die Handlungserfordernisse im Zusammenhang mit der deutschen Einheit möglichst präzise herauszuarbeiten und sie präzise zu benennen. Ich denke, das haben Sie getan. Das war auch mein Bemühen bei den drei Berichten zum Stand der deutschen Einheit, die ich als Beauftragter für die Neuen Bundesländer zu verantworten hatte. Was den gegenwärtigen Bericht, den Bericht 2013, betrifft, war es mir besonders wichtig, das Thema „gleichwertige Lebensverhältnisse“ nicht nur im Kontext ökonomischer Kennziffern zu sehen, sondern auch nach Indikatoren zu suchen, die darüber hinausgehen, also nach Faktoren, die die Lebensqualität bestimmen wie Kultur und Kultureinrichtungen, Bildungsleistungen, zivilgesellschaftliches Engagement und anderes – übrigens alles Felder, auf denen wir durch wissenschaftliche Analysen eigene Expertise gewinnen konnten. Es sind vor allen Dingen komplexe Indikatoren, die uns zeigen, was wir erreicht haben, komplexe Indikatoren wie der Wanderungssaldo zwischen Ost und West, der im Jahre 2012 praktisch ausgeglichen ist, wie die Geburtenziffer, die nach 1990 dramatisch eingebrochen ist und jetzt, auch wenn sie in Deutschland insgesamt noch zu niedrig ist, wieder Vor-Wende-Niveau bzw. das Niveau des Westens erreicht hat, oder wie die Kennziffer der Lebenserwartung, in der sich sehr viele Punkte niederschlagen; bei den Frauen haben wir eine praktisch vollständige Angleichung zu verzeichnen – und das bei ursprünglich beträchtlichen Unterschieden –, und bei den Männern haben wir eine doch weitgehende Annährung erzielt. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woran liegt das denn?) Das alles sind Indikatoren, die in ihrer Komplexität zeigen, was wir in den letzten Jahrzehnten erreicht haben. Wir haben eine Lebensqualität, die in beachtlichem Maße ausgeglichen ist. Wir haben wettbewerbsfähige Unternehmen. Wir haben positive Arbeitsmarktzahlen; Kollege Hauptmann ist sehr eindrücklich darauf eingegangen. Wir haben eine relativ hohe Quote der industriellen Wertschöpfung. Kurz: Wir haben im 25. Jahr nach dem Mauerfall Anlass, im Hinblick auf das, was in den letzten Jahrzehnten erreicht wurde, stolz und dankbar zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vor diesem Hintergrund – ich sage ausdrücklich: vor diesem Hintergrund – war es mir natürlich wichtig, in dem Bericht noch ein anderes Kapitel zu berühren, und zwar den Stand der öffentlichen Finanzen, der Länderfinanzen. Die ostdeutschen Länder standen in den letzten zwei Jahren, was ihre Finanzen betrifft, ausgesprochen gut da; das hören die Länderfinanzminister nicht gern, aber es ist die Wahrheit. Sie standen gut da auch wegen der Solidarpaktleistungen und der EU-Mittel. Aber wenn man ihr eigenes Steueraufkommen analysiert, stellt man fest, dass die Flächenländer Ost im Jahr 2012 bei 54 Prozent des Niveaus der finanzschwachen Flächenländer West lagen; im Jahre 2000 waren es noch 30 Prozent. Das unterstreicht die Bedeutung der Solidarpaktleistungen für den Zeitraum bis 2019. Es macht auch deutlich, wie wichtig ein Vorhaben, das in der Koalitionsvereinbarung fixiert wurde und das man sich vorgenommen hat, ist, nämlich die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und entsprechender Strukturförderungen. Es macht schließlich deutlich, dass wir gut beraten sind, die Ursachen der geringeren Steuerkraft anzugehen, die natürlich im Bereich der Wirtschaftskraft liegen. Wir haben im letzten Bericht herausgearbeitet, dass sich – Herr Kühn, Sie weisen zu Recht darauf hin – der verbliebene Abstand beim Bruttoinlandsprodukt von circa 20 bis 25 Prozent in den letzten Jahren kaum verändert hat, und versucht, zu analysieren, welches die Ursachen dieser Lücke sind. Wir sind dabei zu dem Schluss gekommen, dass wir es vor allem mit strukturellen Ursachen zu tun haben, die mit der Unternehmensstruktur in Ostdeutschland in Zusammenhang stehen: Dem Osten fehlen Unternehmenssitze von Großunternehmen. Wir haben dort deshalb Kleinteiligkeitsnachteile, die in einer geringeren Ertragsbündelung und damit in einem geringeren Steueraufkommen resultieren. Entsprechend geringer sind deshalb auch – was nicht unterschätzt werden darf – die wirtschaftseigenen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) In Westdeutschland sind 2010 2 Prozent des dortigen Bruttoinlandsprodukts in wirtschaftseigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten investiert worden. In Ostdeutschland waren es weniger als 1 Prozent, und das bezogen auf das niedrigere Bruttoinlandsprodukt Ost. Wegen dieser Strukturnachteile ist wirtschaftseigene Forschung und Entwicklung in Ostdeutschland deutlich schwächer ausgeprägt. Die ostdeutsche Wirtschaft ist ferner, um einen weiteren Punkt zu nennen, weniger stark international verflochten, was sich in der Exportquote niederschlägt. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb gemeinsam wichtige Schlussfolgerungen aus dem Bericht gezogen: Erstens. Wir brauchen im Osten weiterhin wachstumsfördernde Strukturpolitik, eine Fortsetzung des Solidarpakts, Investitionsförderung nach den Gemeinschaftsaufgaben und den Einsatz von Mitteln aus dem EU-Strukturfonds sowie eine Überführung dieser Maßnahmen in ein System der Förderung strukturschwacher Regionen nach 2019, Stichwort „Bund-Länder-Finanzkommission“. Zweitens. Wir brauchen im Osten mehr öffentlich geförderte Finanzierung von FuE-Leistungen als im Westen. Die neuen Bundesländer haben in Europa die höchste Quote an öffentlich geförderter FuE-Leistung. Dies ist eine wertvolle und wichtige Voraussetzung für zukünftiges Wirtschaftswachstum. Ich freue mich deshalb, dass im Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zu den gemeinnützigen Forschungs-GmbHs enthalten ist. Ich hoffe, dass die Länder auch bei der Kofinanzierung des Hochschulpakts ihrer Verantwortung gerecht werden. Ich denke, wir sollten auch weiterhin versuchen, kreativ zu sein, beispielsweise wenn es um Fraunhofer-Zentren oder anderes geht, wo die neuen Länder durchaus Vorläufer sein können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Drittens. Wir brauchen eine Förderung der internationalen Verflechtung der Wirtschaft der neuen Bundesländer. Ich bin dankbar, dass im Koalitionsvertrag die besondere Bedeutung von Germany Trade and Invest für die neuen Länder festgehalten wurde. Viertens. Verflechtung und die Bildung innovativer Cluster sind insgesamt wichtig für den Wettbewerb; für die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer ist diese Strategie jedoch überlebenswichtig. Das sind gewissermaßen die strategischen Linien, die im Koalitionsvertrag aufgezeigt werden und mit denen wir in die Zukunft gehen können. Ich denke, wir sollten versuchen, den Koalitionsvertrag kreativ auszufüllen und nach weiteren Möglichkeiten für die Entwicklung der neuen Bundesländer zu suchen, auch um die Lücke in der Steuerkraft zukünftig schließen zu können. Frau Kollegin Gleicke, als ich Ihnen eine glückliche Hand wünschte, hatte ich noch etwas anderes im Blick, nämlich das, womit ich in meinem Amt die meisten Probleme hatte: die Kontrolle der Wirkung von politischen Maßnahmen – sei es in der Gesetzgebung oder sonst – in Bezug auf eine besondere Betroffenheit der neuen Bundesländer. Das ist eine gigantische Herausforderung. Wir haben über Einzelthemen ja sehr offen gesprochen. Ich will, weil die Rentenrechtsänderung angesprochen wurde, noch einmal deutlich sagen: Die Lesart von Herrn Bartsch, Kinder von Ostmüttern seien uns weniger wert als Kinder von Westmüttern, ist allenfalls ein Beweis dafür, dass man das Rentenrecht nicht verstanden hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Man kann natürlich aus Unkenntnis demagogisch werden, aber mit einer solchen Argumentation hilft man den Menschen in den neuen Bundesländern überhaupt nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sollten eher darauf achten, dass wir den Vorteil durch die Höherbewertung, der im Rentenrecht eine wichtige Errungenschaft für die neuen Bundesländer ist, nicht leichtfertig für ein Linsengericht aufgeben, (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Sehr gut!) und versuchen, zu bewahren, was im gesamtdeutschen Rahmen bewahrt werden kann. Weil er ausdrücklich genannt wurde und unserem Koalitionspartner besonders wichtig ist, komme ich schließlich noch zum Mindestlohn. Vizepräsidentin Claudia Roth: Fassen Sie sich beim Mindestlohn bitte kurz. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Er kommt!) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Ich gebe mir Mühe. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Er kommt halt!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke. Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Ich weiß von der Hoffnung, dass man mit einem einheitlichen Mindestlohn für eine hohe Zahl von Beschäftigten im Osten höhere Einkommen erreichen kann. Ich bitte aber, nicht zu vergessen, dass diese Löhne von Unternehmen gezahlt werden müssen, die im Wettbewerb stehen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Im fairen Wettbewerb!) Ich bitte auch, nicht zu vergessen, dass wir im Osten nach wie vor eine höhere Quote von Langzeitarbeitslosen haben. Wir haben bereits jetzt Schwierigkeiten, sie in den Wirtschaftsprozess einzugliedern, und bei hohen Lohnkosten werden diese Schwierigkeiten noch wachsen. Wir stehen koalitionstreu zu der gefundenen Lösung, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) aber (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nichts aber! Pacta sunt servanda!) mein Appell und meine Bitte gehen dahin, nicht nur die Vorzüge im Blick zu haben, sondern auch die Probleme und Risiken, die im Osten regional sehr viel größer sind als im Westen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Dr. Bergner. – Nächste Rednerin ist Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Frau Gleicke, erst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie zu diesem Jubiläum auch so deutliche Worte zur Ukraine gefunden haben. Gestern waren einige von uns doch ziemlich erschüttert, weil aus den Reihen der Linken die Frage gestellt wurde, warum man in der Ukraine überhaupt für Verfassungsänderungen auf die Straße gehen müsse. Daher nochmals vielen Dank für Ihre deutlichen Worte zu diesem Bereich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der LINKEN) – Die Zwischenfrage von Ihrem Kollegen aus NRW können Sie ja im Protokoll noch einmal nachlesen. Es freut mich zudem sehr, dass es dieser Bericht heute nicht nur auf die Tagesordnung geschafft hat, sondern auch darauf geblieben ist; denn was es bedeutet, wenn man Debatten über Berichte immer wieder vertagt, sieht man an dem Thema Heimkinderfonds. In dem Bericht von 2012 lesen wir Zahlen, die leider gar nicht mehr zutreffen. Ursprünglich wurde der Fonds mit 40 Millionen Euro ausgestattet; heute sind die Kassen leer. Nun warten Zehntausende von Opfern des SED-Regimes, die in diesen Heimen gelebt haben und zum Teil misshandelt wurden, auf ihre Entschädigungszahlungen. Es ist gerade in einem Jubiläumsjahr wie diesem wirklich beschämend, dass hier weiter Pokerverhandlungen geführt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Ich hoffe sehr, dass das ständige Verschieben der Debatte über den Bericht kein Omen für das weitere Bemühen um den Stand der deutschen Einheit und auch kein Omen für Sie ist, Frau Gleicke; denn es freut uns als Bündnisgrüne wirklich sehr, dass Sie dieses Amt jetzt innehaben und wir somit eine sehr intensive Streiterin für ostdeutsche Belange haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern wurde schon darauf hingewiesen – auch der Bericht macht das mehr als deutlich –, dass es sehr viele positive Entwicklungen gibt. Gerade in puncto Wirtschaftskraft, Löhne und Arbeitslosenquote bestehen aber noch immer sehr große Unterschiede. Herr Hauptmann, ja, es hat deutliche Verbesserungen bei den Arbeitslosenzahlen gegeben; aber von blühenden Landschaften kann man zumindest bei mir in Brandenburg definitiv nicht überall sprechen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: In Potsdam schon!) – In Potsdam schon, aber nicht in Regionen der Uckermark mit 16 Prozent Arbeitslosigkeit und in Städten mit über 20 Prozent Arbeitslosigkeit. – Bei diesen Zahlen sollte man auch einmal bedenken: Die Jobs, die seit 2011 neu entstanden sind, sind durch die Bank neue sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen, aber keine Vollzeitbeschäftigungen. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Das, was Sie da erzählen, stimmt nicht! Völliger Unsinn!) Daran müssen wir weiter arbeiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist für uns Grüne die Laufzeit der Solidarpaktmittel bis 2019 einwandfrei klar. Ich stimme Ihnen zu: Das muss man gerade in Richtung der Bundesländer sagen, die hier Klagen führen wollen. Gerade die Korb-II-Mittel müssen auf jeden Fall weiter zum Tragen kommen, weil diese Investitionsmittel auch in den weiteren Jahren für die ostdeutschen Bundesländer essenziell sind. Das bedeutet auch, dass wir nach 2019 die Regionen Ostdeutschlands weiter im Blick haben müssen, ohne natürlich die strukturschwachen Regionen in Westdeutschland außer Acht zu lassen. Es freut uns sehr, Frau Gleicke, dass Sie in Ihren Presseäußerungen sehr deutlich gemacht haben, dass wir diese Probleme und Herausforderungen in Ost und West, Nord und Süd gemeinsam angehen müssen. Wir hoffen sehr, dass die Frage der finanziellen Ausstattung im kommenden Bericht eine ganz andere Bedeutung bekommen wird. Jetzt steht in diesem Bericht dazu lediglich ein ganz kleiner Absatz. Aspekte wie Kommunalaufsicht, Kommunalverschuldung und Kassenkredite fehlen in diesem Bericht völlig, obwohl es für die Regionen in Ostdeutschland genauso wie für die in Westdeutschland eine Herausforderung ist, dass die Kommunen gewisse Aufgaben einfach nicht mehr erfüllen können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Patzelt? (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Bitte eine nette Frage!) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte schön, Herr Patzelt. Martin Patzelt (CDU/CSU): Meine Wortmeldung ist leider sehr spät wahrgenommen worden. Ich komme zurück auf Ihre erste Einlassung zur Frage der Entschädigung oder, wie wir es sagen, der Hilfen für ehemalige Heimkinder in Ost und West. Haben Sie sich persönlich die Zahlen einmal angeschaut, oder sind sie Ihnen von irgendjemandem kolportiert worden? Sie stimmen nämlich nicht mit den Zahlen und der Situation überein, die wir auch im Ausschuss, in dem Ihre Fraktionskollegen anwesend waren, diskutiert haben und in dem wir auch von einem Vertreter des Ministeriums die entsprechenden Antworten bekommen haben, die deutlich machen, dass alles auf einem guten Weg ist und dass in drei Wochen damit zu rechnen ist, dass der Fonds in der bisherigen Weise weiterarbeitet. Sind Sie sich dessen bewusst, dass Sie mit Ihren Äußerungen hier im Parlament, die auch in die Öffentlichkeit getragen werden, diese ehemaligen Heimkinder erneut verunsichern? Wir bringen das Ganze auf einen guten Weg, und Sie äußern sich hierzu in einer Weise, als läge hier alles im Argen, was gar nicht stimmt. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich weiß nicht genau, welche Zahlen Sie meinen. Meinen Sie die Zahl von 40 Millionen Euro, die seit 2012 im Topf sind? Oder beziehen Sie sich auf die 10 000 Menschen, die auf der Warteliste stehen, weil die Mittel aufgebraucht sind und es keine neuen Gelder für den Fonds gibt? Sie haben gesagt, ich hätte falsche Zahlen genannt. Diese Zahlen habe ich genannt. Wenn Sie diese als falsch ansehen, dann können Sie das vielleicht einmal darstellen. Ich habe auf die Problematik hingewiesen, dass die Mittel – das war klar – zur Neige gingen. Das hätte hier diskutiert werden können, hätten wir den Bericht aus dem Jahre 2012 nicht erst im Jahre 2014 debattiert, sondern schon ein bisschen früher. Frau Gleicke hat eingangs noch einmal erwähnt, dass dieses Problem in den letzten Wochen und Monaten immer wieder erörtert wurde und dass man nicht zu einer Lösung gekommen ist und dass es dazu auch in Ihrem Koalitionsvertrag keine klare Aussage gab. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Sie haben keine Ahnung, Frau Kollegin!) Das wurde jetzt im Bundestag diskutiert. Wenn das in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht wird, ist das gut. Aber derzeit ist es so, dass viele Menschen verunsichert sind, weil gesagt wurde: Diejenigen, die nach dem Windhundprinzip schon etwas bekommen haben, können sich freuen. Diejenigen, die später kommen, werden wohl weniger erhalten. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht, was Sie da erzählen!) Darüber wurde in den letzten Wochen immer wieder diskutiert: vor Ort, in der Presse und auch sonst. Es ist wichtig, dass da Druck erzeugt wurde, um dieses Problem endlich anzugehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD] ) Vizepräsidentin Claudia Roth: Erlauben Sie eine Nachfrage oder Nachbemerkung? Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte schön. Martin Patzelt (CDU/CSU): Sie haben davon gesprochen, dass in dieser Sache gepokert wird. Das ist doch schon eine sehr merkwürdige Behauptung, wenn alle Äußerungen, die sowohl vom Ministerium als auch von Fachpolitikern kamen, eindeutig waren und nie Zweifel daran ließen, dass diese Entschädigungen in gleicher Höhe weitergezahlt werden. Worüber Journalisten spekulieren, ist eine andere Frage, aber das ist nicht Gegenstand unserer Diskussion hier. Eine Diskussion kann es nur auf der Grundlage verlässlicher Aussagen vonseiten der Bundesregierung und auch der Politiker geben. Ich bitte Sie noch einmal: Es geht mir darum, dass diejenigen, die schon viel Leid erfahren haben, nicht durch solche Diskussionen und Behauptungen wieder verunsichert werden. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich glaube nicht, dass die Menschen dadurch, dass dieses Thema in einer Plenarsitzung des Bundestages einen hohen Stellenwert hat, verunsichert werden und sie den Eindruck gewinnen, dass wir dieses Thema nicht ernst genug nehmen. Es ist nach wie vor unklar, wie die Gelder zwischen Bund und Ländern verteilt werden. Es wird derzeit diskutiert, wer welchen Anteil zahlt. Dass es nach wie vor Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Aufteilung gibt, bestreiten Sie sicherlich auch nicht. Wenn wir uns in diesem Hause alle darin einig sind, zu einer guten Lösung zu kommen, ist das umso besser. Aber ein gewisser Druck ist immer wieder wichtig, damit das nicht auf die lange Bank geschoben wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege. – Jetzt geht es mit der Rede weiter. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn wir uns in den nächsten Jahren in Ost und West, Nord und Süd gemeinsam aufstellen wollen, dann ist es, glaube ich, wichtig, dass der Bericht in Zukunft eine andere Struktur erhält, als nur eine Aneinanderreihung von Zahlen zu sein. Im Anhang gibt es eine lange Tabelle mit allen Maßnahmen, was durch die Bank weg gemacht wurde. Es gibt keine Evaluation, was wie gewirkt hat, sondern man hat alles aneinandergeklatscht. Dabei war eigentlich der Arbeitsauftrag – das steht auf Seite 3 des Berichtes –, „ihre Politik“ – also die Politik der Bundesregierung – „zur Angleichung der sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Lebensbedingungen der Menschen im vereinten Deutschland“ darzustellen. In dem Bericht wird aber nicht die Politik dargestellt. Es wurde nicht gefragt: Was wurde gemacht? Wie hat das gewirkt? Was haben wir daraus gelernt? Stattdessen wurden nur Zahlen dargestellt, ohne sie irgendwie auszuwerten. Wenn wir jetzt gemeinsam daran arbeiten wollen, ist es, glaube ich, auch mit Blick auf die Zeit nach 2019 wichtig, zu fragen: Was lernen wir aus den letzten 25 Jahren? Statt nur Zahlen aneinanderzureihen, sollten wir fragen: Was ist die Wirkungskontrolle unserer Politik? Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen das gerade mit Blick auf Ostdeutschland dringend notwendig gewesen wäre. Nehmen wir zum Beispiel die Extremismusklausel. In dem Bericht wird zwar das Thema Demokratie angesprochen, aber zu dem Stichwort „Extremismusklausel“ ist darin nichts enthalten. Was ist denn passiert, als man diese Klausel eingeführt hat? Wie hat man die Organisationen gerade in Ostdeutschland verunsichert, ob sie mit ihrer politischen Arbeit noch wirken können? Dazu steht in dem Bericht nichts. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber loben Sie mal, dass wir das ändern!) – Darauf komme ich gleich. Dann hat man von SPD-Seite versprochen, das zu ändern. Jetzt hat Frau Schwesig einen Vorschlag gemacht, der an der eigentlichen Tatsache in der Substanz nicht viel ändert. (Zurufe von der SPD: Was? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Man muss auch loben können!) Genau solche Punkte sollte man auch in solchen Bereichen selbstkritisch diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Dass Sie auch den Mindestlohn wieder infrage gestellt haben, hat mich sehr überrascht, Herr Bergner, obwohl Sie das im Koalitionsvertrag richtigerweise festgeschrieben haben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ist nicht relevant!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich bitte Sie, sich auch beim Mindestlohn kurzzufassen, weil Sie Ihre Redezeit schon überschritten haben. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Brandenburg hat man nach jahrelangem Ringen unter Rot-Rot endlich im Vergabegesetz einen Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Ursprünglich waren es übrigens 8 Euro, liebe Linke. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Wer hat denn da auf der Bremse gestanden?) Die Betriebe, die, wie Sie behaupten, deshalb plötzlich zusammengebrochen sind, gibt es nicht. Dass kleine Betriebe in Brandenburg deshalb zusammengebrochen sind, weil sie diesen Lohn nicht zahlen können, stimmt nicht. Der Hinweis „Kann man sich das im Osten überhaupt leisten?“ ist an den Haaren herbeigezogen. Man kann es sich nicht nur leisten, sondern man muss es sich leisten: zum Wohle der Menschen und der wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland. (Dr. Christoph Bergner [CDU/CSU]: Wer ist „man“?) Was man in fast allen europäischen Ländern schafft, wird man wohl auch in der stärksten Wirtschaftsnation Europas schaffen, nämlich endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In diesem Sinne komme ich zum Ende. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. Nicht dass Sie denken, der Mindestlohn interessiert uns hier im Präsidium nicht, aber ich muss auf die Einhaltung der Redezeit achten; denn sonst gibt es zumindest Ärger. Nächster Redner ist Wolfgang Tiefensee für die SPD. (Beifall bei der SPD) Wolfgang Tiefensee (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 25 Jahre friedliche Revolution: Das lädt dazu ein, zu vergleichen. Wie sah es 1989 aus, und wie sieht es 2014 aus? Jeder wird wohl sagen, wir haben in diesen 25 Jahren Unglaubliches geschafft, und das nicht zuletzt wegen der Menschen in Ostdeutschland, der Solidarität derer in Westdeutschland, aber nicht zuletzt auch wegen einer guten Politik über diese 25 Jahre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man kann einen anderen Vergleich ziehen. Man kann vergleichen, wie es in Ost- und Südosteuropa aussieht. Dort gab es vergleichbare Verhältnisse. Auch im Vergleich dazu sind wir gut vorangekommen. Mir geht es heute wie Ihnen auch noch einmal um den Vergleich zwischen Ost und West. Sehr verehrte Frau Staatssekretärin, zunächst einmal Glückwunsch zum Amt und auf gute Zusammenarbeit! Wir haben in diesem Bericht einen Paradigmenwechsel. Dieser Paradigmenwechsel wurde auch in Ihrer Rede zur Einführung deutlich; Ihre Handschrift wird im nächsten Bericht erkennbar sein. Zum ersten Mal geht es – das haben wir ganz deutlich gehört – neben dem Vergleich zwischen Ost und West um den Vergleich von Regionen, zum Beispiel von strukturschwachen Regionen. Herr Bartsch – er ist leider nicht mehr da –, Herr Kühn, die entscheidende Frage ist: Wenn wir damit Ernst machen, dann müssen wir ein Stück weit wegkommen von den Vergleichen zwischen Ost und West und müssen auf die Regionen schauen. Es gibt Parameter, die zwischen Ost und West verglichen werden müssen, aber es gibt noch mehr Parameter, die wir auf die Regionen beziehen müssen. Ich will deutlich machen, wie ich das meine. Wenn wir über die wirtschaftliche Entwicklung sprechen und uns die Wirtschaftskraft ansehen, dann müssen wir feststellen, dass die Wirtschaftskraft in Ostdeutschland 71 Prozent des durchschnittlichen Niveaus Deutschlands beträgt – furchtbar. Wenn man aber zum Beispiel das BIP pro Einwohner auf Ebene der Bundesländer betrachtet – nehmen wir Berlin mit 29 000 Euro heraus –, dann stellt man fest, dass Sachsen mit 23 000 Euro pro Einwohner recht nah an Schleswig-Holstein mit 27 000 Euro pro Einwohner liegt. Schauen wir uns die Arbeitslosenquote an. Ein Vergleich zwischen Ost und West fällt katastrophal aus; sie ist im Osten doppelt so hoch. Vergleicht man aber das Land Sachsen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dann sieht man, dass es zu einer Angleichung kommt. Ich plädiere dafür, Frau Staatssekretärin, dass wir neben dem Vergleich, der üblicherweise gezogen wird, im zukünftigen Bericht noch mehr die Regionen betrachten. Da spielt eine Rolle, dass es zum Beispiel Leipzig wirtschaftlich gesehen wesentlich besser geht als Duisburg. Natürlich gibt es zentrale Probleme. Das eine Problem ist die Arbeitslosigkeit; ich habe sie bereits angesprochen. Wir brauchen neue Programme. Die Bürgerarbeit muss weiterentwickelt werden. Das zweite Problem betrifft die Wirtschaftskraft. Ich nenne die GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, denke aber auch an die überregionalen, die nationalen Programme, die auch im Osten greifen. Hier müssen wir zulegen. Das gilt auch für den Investitionszuschuss Wagniskapital. Es ist ganz wichtig: Es fließt zu wenig in den Osten. Hier müssen wir eine Menge tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 25 Jahre friedliche Revolution laden aber auch dazu ein, zu schauen, wie es eigentlich um unsere Demokratie steht, welchen Blick die Menschen, insbesondere die jungen Menschen, auf die Zeit vor 1989 haben. Ich möchte den Rest meiner Redezeit darauf verwenden, einen Blick darauf zu werfen; dies haben wir auch gerade von der Linksfraktion gehört. Ich möchte daran erinnern, dass es zu 25 Jahren friedlicher Revolution gehört, dass wir eine Erinnerungskultur entwickeln, dass wir jeglicher Verklärung, jeglicher Schönfärberei entgegentreten, damit es nicht wieder vorkommt, dass eine Diktatur in den Alltag einzieht oder die Demokratie von welcher Seite auch immer gefährdet wird. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich darf daran erinnern: Es gab viele Menschen, namentlich aus der Sozialdemokratie, die aus den Konzentrationslagern gekommen sind und anschließend wieder eingesperrt worden sind; aus meiner Heimatstadt kommt zum Beispiel Erich Loest, 1957 für siebeneinhalb Jahre im Zuchthaus Bautzen eingesperrt. 138 Opfer gab es an der Berliner Mauer zwischen 1961 und 1989, 872 Menschen haben ihr Leben an der innerdeutschen Grenze verloren, 200 000 bis 250 000 Menschen sind aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es gibt aber auch Opfer rechtsextremer Gewalttaten nach 1989, übrigens in ganz Deutschland. Wir müssen aufpassen, dass es hier nicht zu einer weiteren Verstärkung kommt. Danke, Frau Schwesig, dass Sie die Extremismusklausel abgeschafft haben. (Beifall bei der SPD – Katja Kipping [DIE LINKE]: Abgeschwächt!) Wir haben jährlich 800 bis 1 000 Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. Die offiziellen Zahlen besagen, dass 63 Menschen durch Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund umgekommen sind; die Zahlen der Opferberatungsstellen besagen sogar 180 Todesopfer. Wenn wir einerseits eine Diktatur vor 1989 verklären und wenn wir es andererseits zulassen, dass eine andere Diktatur, nämlich die bis 1945, verherrlicht wird und daraus solche Straftaten geschehen, dann ist unsere Demokratie nicht sicher und muss immer wieder erkämpft werden. Ich freue mich auf den nächsten Bericht, der zu all diesen Themen sicherlich in neuer Weise Stellung nehmen wird. Auf gute Zusammenarbeit! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Tiefensee. Nächster Redner in der Debatte ist Eckhardt Rehberg für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zum Thema Heimkinder wollte ich eigentlich nichts sagen. Da die Kollegin der Grünen darauf so ausführlich eingegangen ist, nur so viel: Erstens. Es war vor zwei Jahren schwierig, valide Zahlen zu bekommen. (Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin: Ja!) Zwischen 1949 und 1990 sind fast 500 000 Kinder in der DDR durch Heime gegangen. Torgau ist sicherlich nur die Spitze des Eisbergs. Es gab in der DDR breit verstreut Spezialkinderheime und Übergangsheime und kein Zentralarchiv. Deswegen war es sehr schwierig, damals valide Zahlen zu bekommen. Frau Baerbock, ich möchte Ihren Einlassungen entgegentreten. Hier wird nicht gepokert. Kollege Heil hat vorhin in einem anderen Zusammenhang zugerufen, an geschlossene Verträge müsse man sich halten. Das ist unsere Forderung gegenüber den Ländern. Es bleibt bei der 50/50-Verteilung. Dann brauchen wir in einem zweiten Schritt wirklich valide Zahlen. Wir dürfen nicht vergessen: Wir haben 40 Millionen Euro im Fonds. Im Augenblick stehen aber 200 Millionen Euro in Rede. Da die Betroffenen lediglich eine Plausibilitätserklärung abgeben müssen, muss die Entscheidung, wenn wir eine solche zugunsten des Fonds treffen, tragfähig sein, und zwar nicht nur heute, sondern auch morgen und übermorgen. Ich kann für die Unionsfraktion an dieser Stelle erklären, dass wir zu unserer Verantwortung stehen und das ausfinanzieren werden. Ich sende aber gleichzeitig den Appell an die Länder, auf gleiche Art und Weise zu ihrer Verantwortung zu stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wer sich ein bisschen damit befasst hat, was in den in Rede stehenden Heimen geschehen ist, weiß, dass dort zum Beispiel Zehn-, Zwölf-, Dreizehn- und Vierzehnjährige Kinderarbeit und Nachtarbeit verrichten mussten. Kollege Tiefensee, Sie haben die Erinnerungskultur angesprochen. Gerade dieses Thema eignet sich besonders gut, den Unrechtsstaat DDR zu beschreiben. Der Umgang mit Kindern in den damaligen Heimen der DDR stellt Menschenrechtsverletzungen dar, wie ich sie mir persönlich nicht vorstellen konnte. Die Aufarbeitung hier tut dringend not. (Beifall im ganzen Hause) Wenn wir nun Vergleiche und Bilanzen ziehen, dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten neuen Bundesländer mittlerweile ihre Hausaufgaben betreffend die Landeshaushalte gemacht haben. So haben 2013 Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und sogar Berlin und Sachsen-Anhalt Finanzierungsüberschüsse aufzuweisen. Das heißt, der Solidarpakt greift. Einige Länder sind zur Schuldentilgung übergegangen. Es werden Rücklagen für Pensionsfonds gebildet. Aber wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, dass der Bund viele Aufgaben übernimmt. So übernimmt er ab 1. Januar 2014 die Grundsicherung im Alter komplett. Das sind für ganz Deutschland 5 Milliarden Euro und für mein Heimatbundesland 75 Millionen Euro. Beim Krippenausbau hat der Bund seine Verpflichtungen hundertprozentig erfüllt, genauso beim Hochschulpakt. Hinzu kommen Entflechtungsmittel in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro, mit denen die Länder nicht rechnen konnten. Ich war 15 Jahre Mitglied eines Landtags und bin nun Abgeordneter des Bundestags. Meine dringende Forderung an die Länder lautet, dass das, was für Hochschulen, Kommunen, den öffentlichen Personennahverkehr und die Förderung des sozialen Wohnraums vorgesehen ist, auch dafür eingesetzt wird und nicht irgendwo im Landeshaushalt verschwindet. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich spreche das deswegen so dezidiert an, weil die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer folgenden Beschluss gefasst haben – viele wissen das nicht; daran sind alle beteiligt, die Linke über die Regierungsbeteiligung in Brandenburg genauso wie SPD und Union –: Insbesondere wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, angesichts der zurückgehenden Strukturfondsmittel in der Förderperiode ab 2014 und des Wegfalls der Investitionszulage von der Auflage von Bundesprogrammen im Bereich EFRE und ESF abzusehen und diese Mittel vollständig den Ländern zur Verfügung zu stellen. Allein im Zeitraum von 2009 bis 2013 sind EFRE-Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro in Infrastrukturprojekte in den neuen Ländern geflossen. Schauen wir uns einmal das Thema A 14 an. Auf mecklenburg-vorpommerschem Gebiet werden wir bis 2015 die EFRE-Mittel ausgeben können. Aber was ist mit Sachsen-Anhalt? Sachsen-Anhalt ist eines der wichtigen Gebiete für die Seehafenhinterlandanbindung und die wichtigen transnationalen Netze. Dafür werden keine EFRE-Mittel mehr zur Verfügung stehen. Die aktuelle Kostenschätzung beträgt übrigens 525 Millionen Euro. Wer glaubt, dass der Bund die rund 1 Milliarde Euro aus seinem Bundeshaushalt wird ersetzen können, der irrt sich. Dazu kommt noch etwas – ich spreche das sehr offen an; Kollege Tiefensee kennt die Finanzierungspraxis –: ein Drittel EFRE-Mittel, ein Drittel Bundesmittel, ein Drittel Länderquote. Das heißt, die 1,1 Milliarden Euro sind eigentlich 1,5 Milliarden Euro bis 1,7 Milliarden Euro. Ich spreche das auch deswegen an, weil wir uns in unserer Fraktion ganz massiv für die transeuropäischen Korridore eingesetzt haben. Welchen Sinn macht denn Ihr Beschluss, meine Damen und Herren Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten? Wir setzen uns für den transeuropäischen Korridor über Ungarn, Prag/Tschechien, Dresden, Berlin an die Ostseeküste und nach Hamburg ein, wir müssen die Strecke Prag–Dresden–Berlin schienenmäßig ausbauen, wir müssen die A 72 fertigstellen, wir müssen die A 14 fertigstellen, und Sie fassen so einen Beschluss und entziehen uns Mittel für den Aufbau in den neuen Bundesländern. (Beifall bei der CDU/CSU) Kollege Tiefensee, Sie haben hier von Regionen gesprochen. Wenn ich Entwicklungen regional betrachte, dann muss ich auch das Thema Lohn regional betrachten. Übrigens, es gibt natürlich ein Einkommensgefälle in Hessen, zwischen Nordhessen und Südhessen. Fragen Sie den Kollegen Wichtel. Natürlich gibt es ein Einkommensgefälle zwischen Schleswig-Holstein und Bayern oder Baden-Württemberg. Der IG-Metall-Tarif ist nicht gleich. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Das soll zukünftig oberhalb von 8,50 Euro sein!) – Lassen Sie mich ganz in Ruhe weitersprechen. Ich stehe zu abgeschlossenen Verträgen. Ich finde es sehr gut, dass wir eine dreijährige Übergangszeit haben. Ich will Ihnen kurz eine Rechnung aufmachen. Bei 1 Euro brutto mehr Lohn müssen in einem kleinen Friseurbetrieb oder in einem kleinen Gastronomiebetrieb 4 000 Euro mehr Umsatz erzielt werden, damit diese Betriebe eine schwarze Null schreiben. Das ist ganz einfach: 1 Euro mehr Lohn für den Angestellten bedeutet 2 Euro Personalkosten für den Arbeitgeber. Das multipliziert mit 170 Stunden und zwölf Monaten ergibt diese Summe. So einfach ist die Rechnung. Wer hier so leichtfertig über dieses Thema hinweggeht, dem rate ich dringend: Gehen Sie vor Ort und fragen Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer. Manche, Frau Baerbock, werden diese Kosten über eine Erhöhung der Preise nicht kompensieren können. Das wird nicht möglich sein. Wo dann die Kosten eingespart werden, damit der Betrieb weiterleben kann und Arbeitsplätze erhalten werden können, weiß man nicht. Sich so einfach hier vom Acker zu machen, das ist mir ein bisschen zu billig. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Rehberg, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung vom Kollegen Tiefensee? Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Immer. Gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte. Wolfgang Tiefensee (SPD): Herr Rehberg, die Frau Präsidentin hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn ein Hauptthema ist. Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Deswegen habe ich ihn zwei Minuten vor Ende meiner Redezeit angesprochen. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Wolfgang Tiefensee (SPD): Weil das so oft kommt, muss ich doch einmal darauf reagieren. Ich will meine Frage an dem konkreten Beispiel festmachen, das Sie gerade genannt haben. Wir beide haben eine ähnliche Frisur. (Heiterkeit) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ist das die Frage: Warum? Wolfgang Tiefensee (SPD): Nein, das war zunächst eine Feststellung. (Heiterkeit) Das droht manchem, der jetzt noch lacht. Ich bin unlängst, wie auch Sie, beim Friseur gewesen, und zwar in Leipzig. – Sieht man es nicht? – Bei diesem Friseur steht ein Schild mit der Aufschrift: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen ab August 2013 einen höheren Preis nehmen, weil wir einen höheren Tariflohn zahlen. – Sie wissen, das geht in Stufen von 2013 über 2014 bis 2015 bis auf 8,50 Euro. Ich habe die Dame, während sie beschäftigt war, gefragt: Wie gehen denn die Kunden jetzt damit um? Sie hat mir zwei Antworten der Kunden genannt. Die erste war: Ach, wir wussten gar nicht, dass Sie weniger als 7,50 Euro verdienen. – Die zweite Antwort der Kunden war: Wenn dieses Geld, das wir bezahlen, direkt in Ihre Tasche geht, dann sind wir bereit, es zu zahlen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Warum soll das nicht funktionieren? Oder umgekehrt: Was haben Sie, Herr Rehberg, eigentlich für eine Idee, wenn immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird, dass in Ostdeutschland die Dumpinglöhne beendet werden müssen und wir nicht mit niedrigen Löhnen in Ostdeutschland werben dürfen, wenn wir nicht auf diese Art und Weise eine Lohnuntergrenze einziehen und somit ein Netz schaffen? Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Ich bin immer sehr für soziale Netze, die engmaschig sind; aber sie müssen natürlich auch verkraftbar sein. Ich komme Ihnen jetzt einmal mit einem anderen Beispiel: Ein Gastronomieunternehmer mitten in Mecklenburg – strukturell sehr schwach gelegen; Träger ist ein Wohlfahrtsverband; rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – muss allein für den Mindestlohn 25 000 Euro aufwenden. Aber das ist ja noch nicht das Ende: Der Koch, der heute 8,70 Euro verdient, will 10,70 Euro bekommen; na klar. Dann kommen für diesen Unternehmer noch 75 000 Euro an Lohnkosten dazu: Damit ihm das Sozialgefüge in seinem Betrieb nicht auseinanderbricht, damit dort nicht Neid und Missgunst herrschen, müssen nämlich alle anderen Löhne an- und ausgeglichen werden. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!) Insgesamt sind es rund 100 000 Euro Lohnkosten, die durch mehr Umsatz ausgeglichen werden müssen. Wissen Sie, um wie viel der Umsatz eines solchen Unternehmens steigen muss? Um 20 Prozent. Noch einmal – damit ich hier nicht missverstanden werde –: Ich stehe zu dem, was im Koalitionsvertrag steht. Ich wehre mich bloß gegen einseitige Betrachtungen, die so weit gehen, dass Gewerkschaftsvorsitzende sagen: Mir ist ganz egal, was aus den Arbeitsplätzen wird. – Ich muss Ihnen sagen: Mir ist das gerade mit Blick auf mein strukturschwaches Heimatland, auf meinen strukturschwachen Wahlkreis nicht egal. (Beifall bei der CDU/CSU) Kollege Bergner ist auf das Thema Rente schon eingegangen. Man sollte darüber in aller Ruhe nachdenken. Ich finde, es ist eine eindimensionale Betrachtung, wenn hier nur von der Rentenangleichung geredet wird. Ein einheitliches Rentenrecht Ost und West bedeutet zwar den gleichen Rentenwert, bedeutet aber auch, dass die Höherbewertung der Löhne automatisch wegfällt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nicht automatisch!) – Natürlich. Welchem Lohnempfänger in Kiel, in Flensburg oder in Lüneburg wollen Sie denn bitte klarmachen, Herr Kollege, dass zwar in ganz Deutschland der gleiche Rentenwert gilt, dass sein Lohn nicht höher bewertet wird, dass die Löhne der Menschen in den neuen Bundesländern aber weiterhin höher bewertet werden? Das kann man doch niemandem klarmachen. Entschuldigen Sie, bitte! Ich bitte wirklich alle Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich darum, zu bedenken – die Statistiken und Bilanzen können Sie gerne in meinem Büro anfordern –: Jeder Bruttolohn im Osten führt heute, wo die Durchschnittsrente im Osten 91,5 Prozent der Durchschnittsrente im Westen ausmacht, aufgrund der Höherbewertung dazu, dass die Rentenanwartschaften im Osten höher als im Westen sind. Und diesen Vorteil sollen wir Ostdeutschen uns leichtfertig nehmen lassen? Meine letzte Bemerkung an dieser Stelle. Schauen Sie sich einmal die Höherbewertungsfaktoren bei der Mütterrente aus den 1970er- und 1980er-Jahren an: Damals wurden die Lohnhöhen teilweise mit dem Faktor 3,3 malgenommen. Jetzt schauen Sie sich einmal die Altersarmutsstatistiken in Ostdeutschland an: Strukturell gibt es dort nur halb so viele Menschen in der Grundsicherung im Alter, also in der Altersarmut, wie in Westdeutschland. Der Faktor „Höherbewertung der Löhne für die Rente“ hat mit dazu beigetragen, dass die Altersarmut im Osten nur halb so groß ist wie im Westen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD] – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Warum wollen Sie sie abschaffen?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in dieser Debatte ist Daniela Kolbe für die SPD. (Beifall bei der SPD) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte auch ich meinen Dank an Herrn Dr. Bergner richten, der den „Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2013“, über den wir heute sprechen, erarbeitet hat. Ihn präsentiert hat allerdings – das ist manchmal so im Leben – jemand anders. Hier war es Iris Gleicke. Ich möchte an dieser Stelle Herzlichen Glückwunsch sagen. Für mich ganz persönlich, aber auch für die gesamte SPD-Fraktion möchte ich zum Ausdruck bringen: Wir freuen uns riesig auf die Zusammenarbeit mit dir im neuen Amt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uns alle, die sich hier gerade in diesem Raum aufhalten, eint die Grundhaltung, dass auch 25 Jahre nach der friedlichen Revolution die Frage der deutschen Einheit und des Aufbaus Ost nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Dafür gibt es für mich zwei große Begründungsstränge: Der eine Begründungsstrang ist: Die innere Einheit ist nach wie vor nicht vollendet. Ich bin über eine Forsa-Umfrage von Dezember letzten Jahres gestolpert. Darin ist nach der Mauer in den Köpfen gefragt worden. 60 Prozent der Befragten sagten: Ja, es gibt die Mauer in den Köpfen noch. – Bei den Älteren ist diese Vorstellung noch stärker ausgeprägt. Aber auch von den Jüngeren, den 18- bis 29-Jährigen, sagt mehr als die Hälfte, dass da noch eine Mauer in den Köpfen und das Zusammenwachsen eben noch nicht vollendet sei. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass wir nach wie vor eine Beauftragte für die neuen Länder haben. Es gibt spezifisch ostdeutsche Themen, auf die man spezifisch gucken muss. Es gibt spezifische Ungerechtigkeiten, die wir angehen müssen. Es gibt auch einen ganz unterschiedlichen Erfahrungshintergrund, unterschiedliche Kulturen und unterschiedliche Empfindungen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Beauftragte für die neuen Länder nach wie vor haben. Der zweite Punkt ist die Frage der Angleichung der Lebensverhältnisse. Es ist eine der treibenden Fragen für alle Menschen, die Politik machen, dass Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse vorfinden. An dem Punkt wird klar, dass wir den Aufbau Ost weiterentwickeln müssen, dass es nicht mehr darum geht, nach Himmelsrichtung zu unterscheiden. Wir sehen dynamische Regionen in Ostdeutschland – Jena, Leipzig und andere –, wo es richtig brummt, aber auch solche Regionen, wo es noch nicht so gut läuft. Wir sehen weiter, dass es auch in den sogenannten alten Bundesländern Regionen gibt, die Unterstützung brauchen. Ich bin sehr froh, dass die jetzige Bundesregierung den ganzen Aufbau Ost zweigeteilt neu aufstellt. Es geht darum, einerseits regionale Unterschiedlichkeiten zu sehen, andererseits aber auch spezifisch ostdeutsche Themen weiter auf der Agenda zu haben. Dafür steht Iris Gleicke ganz eindeutig. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]) Wir brauchen da eine andere Tonlage. Ich glaube, wir haben die auch. Es ist nicht mehr so, dass die Ostdeutschen die Schwächeren sind, diejenigen, die empfangen und die man belehrt, während die Westdeutschen die solidarischen Geber sind, die alles besser wissen. Nein, es hat sich verändert. Wir sind mittlerweile auf Augenhöhe. Die innere Einheit kann auch nur dann wirklich gelingen, wenn wir uns auf Augenhöhe begegnen. An vielen Stellen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man auch vom Osten lernen kann – Demografie, Städtebau, Kitas –, und das ist auch gut so. Jetzt ist die Beauftragte für die neuen Länder im Wirtschaftsministerium. Das ist in Ordnung. Aber es gibt natürlich auch im Bereich Arbeit und Soziales viele Themen, die spezifisch für Ostdeutschland sind und die das Gerechtigkeitsempfinden der Ostdeutschen nach wie vor sehr stark beeinflussen. Der als zentral empfundene Unterschied bei der Gerechtigkeit wird im Rentensystem gesehen. Das ist so. Wir haben jetzt schon viel darüber gehört. Ich persönlich bin deshalb stolz, dass sich diese Bundesregierung vorgenommen hat, die Rentensysteme in Ost und West anzugleichen. Ich bin stolz, weil das kompliziert ist, weil das auch Geld kosten kann. Ich sage aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Das müssen wir jetzt wirklich umsetzen. Noch einmal dürfen wir die Menschen in Ostdeutschland an dieser Stelle nicht enttäuschen. (Beifall bei der SPD) Da kommt kurz vor Ende der Redezeit natürlich noch einmal der Mindestlohn ins Spiel. (Heiterkeit – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das muss sein!) – Das muss sein. Vizepräsidentin Claudia Roth: Noch 30 Sekunden. Daniela Kolbe (SPD): Tatsächlich ist es so: Die Rentenlücke würde sich automatisch schließen, (Dr. Christoph Bergner [CDU/CSU]: Sie würde kleiner werden!) wenn die Löhne in Ost und West gleich wären. Deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt den Mindestlohn einführen. Er wird einen Gutteil der Rentenangleichung in Ost und West erledigen. Davon profitieren die Menschen in Ostdeutschland, davon profitieren die Rentner, und davon profitiert auch das Gerechtigkeitsempfinden in Ost und West. Ich hätte noch viel mehr zu sagen, aber ich weiß, wer mir im Rücken sitzt. (Heiterkeit) Insofern bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf den nächsten Bericht zum Stand der Deutschen Einheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. Vielen Dank auch, dass Sie Ihre Redezeit eingehalten haben. – Jetzt kommt der Kollege Arnold Vaatz für die CDU/CSU-Fraktion als letzter Redner in dieser Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Arnold Vaatz (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, am Ende der Debatte ein paar zusammenfassende Bemerkungen zu machen. Trotzdem werde ich bei einem Punkt wahrscheinlich noch einmal ins Detail gehen müssen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vermutlich beim Mindestlohn!) Erster Punkt. Herr Kühn, niemand in dieser Runde oder überhaupt hat behauptet, dass es in Ostdeutschland nur blühende Landschaften gibt. Nur blühende Landschaften gibt es in keinem Staat dieser Welt, nicht im Westen und auch nicht im Osten. Aber zu bestreiten, dass es überhaupt solche gibt, halte ich für eine Unverschämtheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Andrea Wicklein [SPD] – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat ja auch niemand behauptet, Herr Kollege Vaatz! Sie müssen schon richtig zuhö-ren! – Gegenruf des Abg. Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das hat er gemacht, Herr Kühn! Sie müssen richtig sprechen!) – Ich habe genau zugehört. Ich höre aus den verschiedenen Beiträgen heraus, (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, Herr Vaatz, das ist doch albern!) dass sich die Kritik hauptsächlich auf die noch nicht ganz zustande gekommene Angleichung zwischen Ost und West konzentriert. Natürlich kann man eine solche Debatte zum Anlass nehmen, um darauf zu verweisen; keine Frage. Allerdings sollte meines Erachtens die Bewertung dieser Unterschiede weit weniger schwer wiegen als die Beachtung dessen, was bis heute seit 25 Jahren geleistet worden ist. Das ist auch eine Frage der Fairness gegenüber denjenigen, die das geleistet und die das ermöglicht haben. Ich habe eine jüngere Schwester, (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch! – Jan Korte [DIE LINKE]: Habe ich auch!) die, obwohl ich als Kind im Vergleich zu meinen Klassenkameraden sehr klein war, immer wesentlich kleiner als ich gewesen ist: als sie ein Jahr alt war, als sie fünf Jahre alt war, als sie sieben Jahre alt war. Das hing damit zusammen, dass wir zu unterschiedlichen Zeiten geboren sind. Was ich damit sagen will, ist Folgendes: Beide Gesellschaften, die ostdeutsche wie die westdeutsche, die sich schon einen enormen Wohlstand erwirtschaftet hatte, wachsen natürlich weiter. Demzufolge sind natürlich auch solche Unterschiede noch weiter spürbar. Aber von den jungen Demokratien, die 1990 sozusagen neu geboren wurden, ist die ostdeutsche mit Abstand die wachstumsstärkste, die erfolgreichste, die beste und die stabilste. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das müssen wir einmal anerkennen. Im Übrigen ist es so, dass der Baum nicht schneller wächst, wenn man an seinen Zweigen zieht. Auch das muss man einmal klar sagen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) In dem Zusammenhang muss ich auch sagen – Herr Claus, das ist das, was mir an Ihrer Partei immer so missfällt –: Sie reden vom souveränen Staat. Damals war der Souverän die Partei, nicht das Volk; das wissen Sie. Oder bestreiten Sie das? Reden wir also von einer souveränen Partei. Was haben Sie gemacht? Sie haben dieses Land souverän in den Ruin geführt. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Wohl wahr! – Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist gar nicht wahr!) Sie und niemand anderes sind für den Abstand in der Leistungsfähigkeit zwischen Ost und West verantwortlich, den wir bei der Wiedergeburt der Demokratie in Ostdeutschland zu verzeichnen hatten. Das gehört zur Realität. Sie sollten so ehrlich sein, das einzugestehen. (Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Sie sind vor 20 Jahren hängen geblieben!) Jetzt will ich noch eine weitere Bemerkung zum Thema Rente machen. Ich möchte nicht mehr ins Detail gehen; dazu ist schon sehr viel gesagt worden. Herr Bartsch, der der Debatte leider nicht mehr beiwohnen kann, hat gesagt, die Kinder seien uns in Ost und West unterschiedlich viel wert. Da liegt meines Erachtens ein Grundmissverständnis vor. Die Rente ist keine Leistung für die Kinder, sondern die Leistung, die durch die Rente bewertet wird, ist eine Leistung für die Mütter. Die Kinder, die bis 1992 geboren wurden und für die es jetzt die Punkte gibt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Einen Punkt!) sind genau diejenigen, die für diese Rente aufkommen, und nicht diejenigen, die nachträglich durch diese Rente bewertet werden. Man sollte überhaupt keine Kinder durch Geld bewerten. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, der in dieser Debatte noch nicht so deutlich angesprochen worden ist. Wir haben ja sehr viel über das Thema Solidarpakt gehört. Wir wissen auch alle, dass wir vor schwierigen Verhandlungen stehen, was die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen in der nächsten Zeit betrifft. Wir müssen das in den Griff bekommen. Wir wissen, dass der Solidarpakt im Jahr 2019 endet. Ich glaube, dass der heutige Tag ein Anlass sein sollte, die Leistung der ostdeutschen Länder in diesem Zusammenhang zu würdigen. Die ostdeutschen Länder haben im letzten Haushaltsjahr 2013 nämlich durchweg Überschüsse erwirtschaftet. Das sollte man auch einmal sagen. Thüringen hat ein Plus von insgesamt über 340 Millionen Euro erwirtschaftet, Sachsen von 820 Millionen und Brandenburg von 700 Millionen. Dem gegenüber stehen die Bilanzen von zum Beispiel NRW mit minus 2,5 Milliarden Euro, Rheinland-Pfalz mit minus 550 Millionen Euro und Hamburg mit minus 600 Millionen Euro. Hier haben die ostdeutschen Länder Disziplin gezeigt. Das sind politisch hart erkämpfte Zahlen. Wir sollten bei der Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs auf eine Sache achten: Ein Länderfinanzausgleich darf nicht so aussehen, dass es den Ländern gestattet wird, sich an Verschuldung zu gewöhnen. Er muss so gestaltet werden, dass der Anreiz erhalten bleibt, dasselbe zu leisten wie die ostdeutschen Länder, die sich allmählich aus einer schwierigen Haushaltslage befreit haben. Dabei sollten die Länder unsere Solidarität und Unterstützung bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuletzt auf einen Punkt zu sprechen kommen, der mir ganz besonders am Herzen liegt. Sie alle wissen, dass wir dieses Jahr den 25. Jahrestag der friedlichen Revolution begehen. Das ist ein Grund, voller Dankbarkeit und auch mit Stolz zurückzuschauen; das ist ganz klar. Dieses Datum ist aber auch eine Verpflichtung, und zwar die Verpflichtung, dass man zu derselben Solidarität, die man sich damals untereinander gewährt, aber auch von außen empfangen hat, bereit ist, wenn andere in derselben Situation sind. Das ist im Augenblick der Fall. Derzeit beobachten wir eine Auseinandersetzung, von der im Moment keiner in diesem Raum sagen kann, wie sie ausgehen wird. Wir hören täglich von Toten und Verletzten in der Ukraine, hauptsächlich in Kiew. Wir wissen, dass dort Menschen erbittert um ihre Zukunft kämpfen. Es sind im Übrigen auch Menschen, die sowohl unter den Gräueltaten, die die Deutschen während des Zweiten Weltkriegs dort begangen haben, als auch unter dem Holodomor in den Jahren 1932 bis 1933 gelitten haben. Während des Holodomor kam es zur gezielten Entnahme der gesamten Ernte dieser Jahre durch die damalige Sowjetregierung unter Stalin. Die Folge waren 3,5 Millionen Tote. Es ist selbstverständlich, dass daraus eine Angst davor erwachsen kann, was einem blüht, wenn man wieder über viele Jahre völlig unter russischem Einfluss und unter russischer Herrschaft steht. Ich werte das als eines der Motive dieser Auseinandersetzung und deren Schärfe. Ich glaube, Deutschland ist wie kaum ein anderes Land aufgerufen, diese Lage zu erkennen und sich solidarisch zu zeigen. Das gilt aufgrund unserer Geschichte bis 1989 im Übrigen insbesondere für Ostdeutschland. Ich will Ihnen Folgendes sagen – das ist jetzt möglicherweise ein hartes Wort in Richtung Regierung; ich kann Ihnen das aber nicht ersparen –: Ich bin sehr dankbar und froh, dass die Ministerriege unter Beteiligung von Herrn Steinmeier hilft, die Gewaltexzesse einzudämmen. Wir hoffen, dass das gelingt. Wir sollten jede Unterstützung geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man muss aber auch sehen: Es ist inzwischen sehr viel passiert. Ich will Ihnen berichten, was Vasil Maximiv erleben musste. Er hat vorgestern eine Blendgranate ins Gesicht bekommen, die ihm das Auge zerfetzt hat. Ein Krankenhaus war nicht in der Nähe, weshalb ihm das Auge ambulant entfernt werden musste, und zwar ohne Betäubung. Eine Nachsorge ist im Augenblick nicht möglich. Allerdings hat man ihn aus der Gefahrenzone herausgeholt. Ich würde sofort hinfliegen und wäre bereit, die Flüge für ihn und mich aus eigener Tasche zu bezahlen, um ihn hierher zu holen, damit eine Nachsorge für ihn sichergestellt wird. Ich bemühe mich derzeit beim Auswärtigen Amt um ein Visum. Er bekommt aber keines. Es ist auch niemand bereit, für die medizinischen Kosten aufzukommen. Das halte ich für inakzeptabel. Ich möchte keine Visumsfreiheit für den gesamten Ostblock erreichen. Man muss doch aber in solchen Ausnahmesituationen in der Lage sein, schnell zu reagieren. Das war doch auch 1989 möglich. Damals wurden wir von der westlichen Bevölkerung mit allen möglichen Materialien, die wir brauchten, ganz schnell unterstützt. Erinnern wir uns an diese Zeit, und bemühen wir uns – ohne jeden Vorwurf an die Agierenden –, für solche Situationen schnelle, unkomplizierte und unbürokratische Lösungen zu ermöglichen. Das ist ein Kernbestandteil der Aussprache über den Stand der deutschen Einheit. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Vaatz. Ich schließe damit die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/107 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/583 soll an dieselben Ausschüsse wie die Vorlage auf Drucksache 18/107 überwiesen werden. Sind Sie einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 18 a und 18 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorratsdatenspeicherung verhindern Drucksache 18/381 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Endgültig auf Vorratsdatenspeicherung verzichten Drucksache 18/302 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Dr. Konstantin von Notz für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute erneut einen Antrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Das Thema ist zu einer Kernfrage im Bereich der Bürgerrechte in der digitalen Welt geworden. Uns ist wichtig, hier im Parlament noch einmal klarzustellen: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel der anlasslosen Massenüberwachung der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist maßlos, sie ist weitestgehend nutzlos, und sie ist unverhältnismäßig. Wir lehnen sie daher ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Bedauerlicherweise steht sie nun im Koalitionsvertrag. Auch beim Justizminister gab es nur ein kurzes Aufbäumen; inzwischen ist er eingeknickt und gehört zu den Befürwortern. Ein kurzer bürgerrechtlicher Sturm im Wasserglas, das war es bei der SPD. Man fragt sich: Wo ist die neue Bürgerrechts- und Internetpartei? (Jan Korte [DIE LINKE]: Hier! – Gegenruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ne, ne!) Das alles machen Sie im Lichte des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals aller Zeiten, und das, obwohl sich die SPD im Wahlkampf noch dafür aussprach, die Vorratsdatenspeicherung im Zuge des NSA-Skandals ganz neu zu bewerten. Das alles machen Sie bis heute, obwohl der tatsächliche Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgungsbehörden nicht nachgewiesen werden konnte: weder von den deutschen Befürworterinnen und Befürwortern, die immer noch – das werden wir gleich bestimmt wieder erleben – mit dem Einzelfall argumentieren – dem für den Gesetzgeber denkbar ungünstigsten Argument –, noch die EU-Kommission, die in einem jahrelangen Prozess versucht hat, den empirischen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nachzuweisen. Alles ohne Erfolg. Deshalb sind das keine guten Argumente, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich sage Ihnen: Es wird Ihnen nicht gelingen, ein Gesetz vorzulegen, das den extrem hohen verfassungsrechtlichen Hürden genügen wird. Karlsruhe warnt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zu Recht vor dem diffusen Gefühl des Beobachtetseins, das durch die anlasslose Massenüberwachung entsteht. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts verwiesen kürzlich selbst darauf, aus Angst vor Überwachung nicht mehr mit Elektronik in Besprechungen zu gehen. Das muss man sich einmal vorstellen. Das ist in einem Rechtsstaat völlig absurd, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht akzeptierbar!) Richtig ist: Die Vorratsdatenspeicherung ist von Karlsruhe nicht generell verfassungsrechtlich untersagt und ausgeschlossen worden; das behauptet auch keiner. In seinem Urteil aber mahnt das Gericht eine Überwachungsgesamtrechnung an, die man bei einem Eingriff mit dieser Streubreite immer mit berücksichtigen muss. Damals erwähnten die Karlsruher Richterinnen und Richter in diesem Zusammenhang eine andere Vorratsdatenspeicherung: ELENA. Jetzt können wir uns hier alle einmal gemeinsam ausmalen, wie diese Gesamtrechnung heute, im Lichte der Affäre um NSA, GCHQ und BND aussieht. Da sage ich Ihnen: Bon voyage bei der Umsetzung einer neuen Vorratsdatenspeicherung! Viel Spaß bei den Verhandlungen in Karlsruhe, dem obersten deutschen Gericht, dessen Richterinnen und Richter aus Angst vor Überwachung nur noch Stift und Papier in ihre Besprechungen mitnehmen! Viel Erfolg dabei! Ich sage Ihnen: Natürlich behalten wir uns vor, in diesem Fall erneut nach Karlsruhe zu ziehen. Ihre Argumentation, die wir auch heute hören werden – „Das ist alles kein Problem, das setzen wir um, das ist keine Schwierigkeit“ –, haben wir bei jedem Sicherheitsgesetz, das Sie in den letzten Jahren hier eingebracht haben, gehört, und fast immer mussten Sie sich vom obersten deutschen Gericht über die Verfassung belehren lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sagen Ihnen: Ersparen Sie sich die erneute Schmach, Herr Kollege Heveling. Nehmen Sie Abstand von diesem unverhältnismäßigen Mittel, und konzentrieren Sie sich auf das, was wir effektiv, schnell und zuverlässig für die Kriminalitätsbekämpfung und für den Kinderschutz machen können. (Zuruf des Abg. Armin Schuster [Weil am Rhein] [CDU/CSU]) – Herr Schuster, jetzt kommt der interessante Teil. Meine Damen und Herren, der Fall Edathy zeigt doch klar: Wir müssen unseren Strafverfolgungsbehörden gerade in Zeiten von Internet und Digitalisierung endlich effektive Instrumente in die Hand geben. (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Die nehmen Sie ihnen doch gerade!) Eine Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und führt zu Aufklärungsquoten im Promillebereich. Damit gehört sie eben nicht zu den effektiven Instrumenten. (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Aber ist sie nicht effektiv?) Haben Sie sich einmal gefragt, Herr Sensburg, warum im Fall Edathy über ein Jahr lang nicht ermittelt wurde? Haben Sie sich einmal in den Kellern der Staatsanwaltschaften dieses Landes umgeschaut, wo sich die Computer und die Festplatten meterhoch stapeln, weil sie nicht kriminaltechnisch untersucht werden können? Nach jahrelangen Diskussionen wissen wir doch heute, welche Stellschrauben wir drehen müssen: Wir brauchen eine bessere personelle und technische Ausstattung, zum Beispiel Bilderkennungssoftware, wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wir brauchen eine Überprüfung von Beförderungswegen in Behörden, und wir brauchen eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit von Providern und Strafverfolgungsbehörden sowie im internationalen Bereich. Insofern sage ich Ihnen hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Wir müssen gemeinsam intensiv prüfen, ob es nach den in den letzten Jahren, zuletzt im Jahr 2008, vorgenommenen Strafrechtsverschärfungen Schutzlücken im Bereich der kommerziellen Verbreitung solcher Fotos gibt. Aber wir müssen auch endlich jene Schritte angehen, die ich angesprochen habe. Scheindiskussionen zur Vorratsdatenspeicherung zu führen, ist kein effektiver Schritt in die richtige Richtung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Denken Sie an Ihre Redezeit? Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Für den notwendigen und effektiven Schutz von Kindern bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen, zu deren Umsetzung wir Sie seit Jahren auffordern. Der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung fristet ein Schattendasein. Setzen Sie ihn endlich um! Auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und die Umsetzung der Lanzarote-Konvention müssen schnellstmöglich erfolgen. Wir fordern Sie heute noch einmal auf: Arbeiten Sie mit uns gemeinsam an effektiven Instrumenten! Nehmen Sie von der Vorratsdatenspeicherung Abstand! Holen Sie sich nicht eine neue Ohrfeige in Karlsruhe ab! Ganz herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Dr. Volker Ullrich, Augsburg, für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist die Frage der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger keine Scheindiskussion. Vielmehr nehmen wir die Probleme ernst. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Wenn man die Probleme ernst nimmt, dann verwechselt man keine Begrifflichkeiten und spielt nicht mit der Sprache und mit der Angst – das habe ich letzte Woche ausgeführt –, wie Sie es heute wieder tun. Wenn Sie die Überwachung durch die NSA – die empörend ist und gegen die wir uns wenden – (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Tun Sie was dagegen! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie denn?) im gleichen Atemzug mit der Vorratsdatenspeicherung nennen, dann vermischen Sie wider besseres Wissen zwei Dinge, die nicht zusammengehören. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beides sind anlassbezogene Massenspeicherungen!) Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es nicht darum, die Bevölkerung zu überwachen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Nein, nein! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern?) Wer das sagt, liegt falsch. Es geht darum, dass in unserem Staat die Daten, die bei den Internetprovidern und den Telefongesellschaften ohnehin gespeichert sind, durch richterlichen Beschluss in begrenztem Umfang zur Aufklärung von Straftaten gegen Leib und Leben und andere wichtige Rechtsgüter in unserem Staat genutzt werden dürfen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! Wie zum Beispiel bei den Mautgebühren!) Da wir gerade über Begriffe sprechen: „Vorratsdatenspeicherung“ ist nicht der richtige Begriff. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den benutzen Sie doch! Das ist doch Ihr Begriff!) Wir sollten lieber von einer privaten Vorsorgespeicherung sprechen, darüber, dass die Strafverfolgungsbehörden damit, mit wenigen Ausnahmen, die gleiche Handhabe wie die Feinde unserer Freiheit haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Umetikettierung! – Jan Korte [DIE LINKE]: Mann, Mann, Mann! Oje!) Lassen Sie mich folgendes Beispiel anführen. In Augsburg geschah vor knapp fünf Jahren ein grausamer Mord. Ein Familienvater wurde in seiner eigenen Wohnung hinterrücks mit über 30 Messerstichen getötet. Die Kriminalpolizei tappte längere Zeit im Dunkeln. Erst durch die Funkzellenanalyse, die Auswertung der Verbindungsdaten der Handys rund um die Tatwohnung, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die hat der Richter angeordnet!) konnte geklärt werden, dass es sich um ein Mordkomplott handelte, hinter dem ein Bekannter der Familie und die geschiedene Ehefrau steckten. Nur durch die Vorratsdatenspeicherung konnte der Mord aufgeklärt werden. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was erzählen Sie denn? Die gibt es doch gar nicht! – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch! Die gibt es doch gar nicht! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben doch keine, oder?) Ich sage Ihnen offen und ehrlich: (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bitte!) Die Speicherung der Daten bringt dem kleinen Jungen seinen Vater nicht zurück. Die Tat konnte dadurch auch nicht verhindert werden. Aber der Strafanspruch des Rechtsstaates bei schwersten Vergehen gegen Leib und Leben konnte in dem Zusammenhang gewährleistet werden. Bei schwersten Straftaten sind wir verpflichtet, die Mittel des Rechtsstaates effektiv einzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!) Das Gleiche gilt für den Bereich der Kinderpornografie. Wir haben uns in dieser Woche in diesem Hohen Haus über Strafbarkeitslücken unterhalten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohl wahr!) Wir haben gemeinsam unserer Empörung darüber Ausdruck verliehen, dass es Menschen gibt, die sich diese widerwärtigen Bilder herunterladen, mit ihnen Handel treiben und so einen fortgesetzten Missbrauch von Kindern begehen. Der Rechtsstaat braucht hier die Möglichkeit, auf die entsprechenden Daten zurückzugreifen. (Jan Korte [DIE LINKE]: Hat er die jetzt nicht, oder was?) Wir nehmen die Bürgerrechte und die Freiheitsrechte sehr ernst. Aber (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber was?) es geht auch um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Die kann durch das dreimonatige Speichern von Verbindungsdaten, ohne dass der Inhalt kontrolliert wird, gewährleistet werden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Christian Ströbele? Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Ja; das beginnt gut in dieser Wahlperiode. Vizepräsidentin Claudia Roth: Freuen Sie sich; es geht so weiter. (Heiterkeit) Herr Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege; meine Zwischenfrage hilft hoffentlich bei der Wahrheitsfindung. – Ich möchte auf das eben von Ihnen genannte Beispiel eingehen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wenn das stimmt, was in der Zeitung steht, dann standen den Strafverfolgungsbehörden offensichtlich auch ohne Vorratsdatenspeicherung Daten aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 zur Verfügung; denn sonst gäbe es die ganze Aufregung über das laufende Strafverfahren nicht. Wofür brauchen Sie da noch die Vorratsdatenspeicherung? Die Daten sind doch bei den Providern und bei den Firmen, die diese schrecklichen Sachen verkaufen, vorrätig und werden da auch bleiben, weil die Firmen sie brauchen, um damit Geschäfte zu machen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Völlig uneinheitlich!) Wofür also brauchen Sie noch die Vorratsdatenspeicherung? Können Sie mir das erklären? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Kollege, wären diese Bilder auf einem deutschen Server, bei einer deutschen Firma gewesen, hätten wir den Fall vielleicht gar nicht aufklären können. Es handelt sich um Daten einer kanadischen Firma, die durch eine Aktion der kanadischen Polizei gefunden worden sind. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie sich noch einmal schlaumachen! – Jan Korte [DIE LINKE]: Die haben doch durchsucht!) Wir können die Aufklärung von Straftaten doch nicht von dem Zufall abhängig machen, ob der Provider die Daten nach sieben Tagen, nach zehn Tagen oder nach drei Monaten löscht. (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Das ist das Problem!) Wir brauchen eine einheitliche Regelung zur effektiven Bekämpfung schwerer Straftaten. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Thema verfehlt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam eine verfassungsfeste Ausgestaltung einer Vorsorgespeicherung von privaten Daten angehen. Lassen Sie uns den Rahmen definieren, in dem die Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können und in welchem der Datenschutz gewährleistet wird. Ich denke, das können wir in diesem Hause gemeinsam schaffen. Wir wollen die Bürger vor Kriminalität, vor Gewalt schützen. Wir wollen die Feinde unserer Freiheit mit diesem Mittel verfolgen, um sie bestrafen zu können, und wir wollen die Freiheit der Bürger schützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke Herr Kollege Ullrich. – Nächster Redner ist Jan Korte für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jan Korte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr richtig, in diesem Zusammenhang auch über die NSA-Affäre zu reden. Das hat nämlich sehr wohl etwas miteinander zu tun: Diejenigen, die die Vorratsdatenspeicherung befürworten, also Sie, haben im Kern dasselbe Denken, nämlich dass der Zweck die Mittel heiligt. Das ist dasselbe Denken. Deswegen ist es richtig, das hier zu erwähnen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am 20. Juli 2013 schrieben Thomas Oppermann und Gesche Joost in der FAZ einen überraschenderweise tendenziell schlauen Artikel. (Burkhard Lischka [SPD]: Immer schlau!) Ich darf zitieren: Nach Prism und Tempora darf auch die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand mehr haben. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden. Zitat Ende. Thomas Oppermann und Gesche Joost. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir erkennen an dem Datum das Kernproblem der SPD: Das war vor der Wahl. Wir haben das Problem, dass die SPD, sobald sie mit der CDU koaliert – das gilt für den Bund und die Länder –, das Gegenteil von dem macht, was sie vorher gesagt hat. (Christian Flisek [SPD]: Das ist doch Unsinn!) Das ist sehr bedauerlich, gerade in dieser Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute liegen zwei, wie ich finde, schlaue Anträge zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor, (Burkhard Lischka [SPD]: Allenfalls tendenziell schlau!) die das Problem auf den Punkt bringen. Mit Blick auf den EuGH will ich sagen: Nicht alles, was juristisch erlaubt ist – das Urteil kennen wir noch nicht –, müssen wir hier politisch umsetzen. Darüber haben wir hier zu diskutieren, und das haben wir hier zu entscheiden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was ist dabei nun das Problem? Erstens – das ist hier schon gesagt worden – ist die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig, unbrauchbar und im Übrigen eine Gefahr für die Pressefreiheit und die freie Kommunikation. Kurz: Das ist der Super-GAU für die freie Kommunikation, die die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates ist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Burkhard Lischka [SPD]: Es geht um Gewalt- und Sexualdelikte!) Zum Zweiten. Die Vorratsdatenspeicherung – ich gebe zu, das ist ein sperriger Begriff; man sollte besser von der Totalprotokollierung des menschlichen Kommunikationsverhaltens sprechen, (Christian Flisek [SPD]: Es wird ja immer schöner! – Burkhard Lischka [SPD]: Oh, das ist noch sperriger und falsch! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU) weil das sachlich richtiger wäre – ermöglicht – das ist das Kernproblem, um das es geht – den totalen Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, in sein Kommunikationsverhalten, sein Bewegungsverhalten und vor allem seine sozialen Beziehungen. Kurz zusammengefasst: Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht den gläsernen Menschen. Das können wir doch alle nicht ernsthaft wollen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts hat deutlich nachgewiesen – ohne Wenn und Aber, ohne Interpretationsspielraum –, dass es seit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu keinerlei Schutzlücke gekommen ist. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sehr richtig!) Es ist also wissenschaftlich belegt, dass keine Notwendigkeit besteht, 300 Millionen bis 500 Millionen Datensätze pro Tag zu speichern. Ohne die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen lag die Aufklärungsquote bei Missbrauchsdarstellungen im Internet bei über 80 Prozent. Nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung war die Aufklärungsquote de facto gleich hoch. Sie sank sogar ein Stück weit, weil die Täter logischerweise zum Beispiel CDs auf dem Postweg verschickten. Das heißt, auch in diesem sensiblen Bereich nutzt die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht. Das alles sind Zahlen, die nicht von der Linken kommen, sondern vom Max-Planck-Institut, vom BKA und anderen. Das müssen wir doch einmal zur Kenntnis nehmen, wenn wir sachlich darüber diskutieren wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich fasse also zusammen: Es wäre erfreulich, wenn sich einmal eine Bundesregierung (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die denn?) in Europa an die Spitze stellen würde beim Schutz von Grundrechten und beim Datenschutz. Eines will ich klar benennen – denn das ist die Kernfrage –: Wer die Speicherung von fast 500 Millionen Datensätzen pro Tag will und das auch noch für sinnvoll hält, geht in der Tat den Weg in den Überwachungsstaat und sollte zum Thema NSA und zum Abhören eines Kanzlerhandys wirklich in Demut schweigen; das muss man so klar sagen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es kann keine sichere exzessive Datensammelei geben. Sie kann nur in einem Punkt sicher sein: indem man es sein lässt. Dazu fordern wir Sie auf. Schönen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Korte. – Nächster Redner ist Christian Flisek für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Flisek (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorratsdatenspeicherung stellt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Sie ist deswegen besonders schwerwiegend, weil der Eingriff – ich zitiere hier das Gericht aus seiner Entscheidung im Jahre 2010 – mit einer Streubreite verbunden ist, „wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Das sind selbst für jemanden wie mich, der berufsbedingt schon viele Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelesen hat, durchaus beeindruckende Worte. Ich stelle diese Bewertung des Gerichts bewusst an den Anfang meiner Rede. Dieser Ausgangspunkt sollte uns, bezogen auf die heutige Debatte, dazu ermahnen, dass wir in dieser Frage nicht in politischen Aktionismus verfallen. (Beifall bei der SPD) Denn Aktionismus wird diesem Thema in keinster Weise gerecht. Wir brauchen in dieser Debatte kein Gerede von Supergrundrechten, die zum Glück nur scheinbar alle anderen Freiheitsrechte niederwalzen, in Wirklichkeit aber nichts anderes sind als politische Etiketten. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!) Wir brauchen in dieser Debatte auch keine Abgesänge auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Ich sage das auch an die Kolleginnen und Kollegen von der CSU gerichtet: Ich meine, wer das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, eine der Säulen des Grundrechtsschutzes im Internet, als eine „Idylle aus vergangenen Zeiten“ bezeichnet, der entzieht den Bürgerinnen und Bürgern jede Vertrauensgrundlage für ihre Kommunikation im Internet. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist doch gerade unsere Aufgabe als Parlamentarier, hier im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass solche Freiheitsrechte auch in Zeiten weltweiter digitaler Kommunikation vital bleiben, dass sie stark bleiben und dass sie nicht mit, wie ich finde, unangemessenen Bemerkungen beerdigt werden. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin aus diesem Grunde auch sehr froh, dass der Bundesjustizminister eines deutlich gemacht hat: dass der Koalitionsvertrag zwar die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, dass wir aber gerade nicht, nur weil dies im Koalitionsvertrag steht, hier in politischen Aktionismus verfallen, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) sondern jetzt nach Jahren der Debatte mit etwas Geduld die in Kürze anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abwarten werden. (Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Aus ganz analogen Zeiten ist ein interessantes Goethe-Zitat überliefert: „Wer das Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit.“ Meine Damen und Herren von der Opposition, damit steht für mich eines fest: Für Ihre beiden Anträge, die Sie heute hier eingebracht haben, ist die Zeit noch nicht gekommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie können doch nicht allen Ernstes dem Bundesjustizminister dafür Beifall klatschen, dass er sich dem politischen Aktionismus des einen Teiles dieses Hauses erfolgreich widersetzt (Jan Korte [DIE LINKE]: Das hat er nur einen Tag gemacht!) – ich finde im Übrigen, Sie klatschen da völlig zu Recht –, und gleichzeitig mit Ihren heutigen Anträgen zur Vorratsdatenspeicherung denselben Aktionismus, den Sie zuvor kritisieren, wieder auf die Tagesordnung rufen. (Beifall bei der SPD) Ich meine, das wird dieser Sache nicht gerecht. Warum nehmen Sie sich nicht mit uns zusammen die Zeit, um erstens das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten und es zweitens anschließend sorgfältig auszuwerten? Wir sind natürlich ein souveränes Parlament. Diese Souveränität sollte uns aber nicht daran hindern, auch vor den obersten Gerichten in Europa etwas Respekt zu haben, insbesondere dann, wenn ein anhängiges Verfahren, das in ganz Europa mit Spannung erwartet wird, kurz vor dem Abschluss steht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich kann nur sagen: Gemach! Manchmal kann auch Geduld eine politische Tugend sein. Aktionismus ist es jedenfalls nicht, insbesondere nicht in so grundlegenden Fragen. Wir alle kennen die Schlussanträge des Generalanwalts. Sie zeigen in eine klare Richtung. Es deutet viel darauf hin, dass die Richtlinie, so wie wir sie kennen, keinen Bestand haben wird. In welchem Umfang diese Richtlinie aber nach dem Urteil fortbesteht, ist völlig offen. Sollte das Gericht die Richtlinie vollständig kassieren, dann haben wir, zumindest nach meinem Verständnis, auch keine Umsetzungspflicht mehr. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Herr Maas sieht das anders!) Der Bundesjustizminister sprach in seinem Spiegel-Interview, Frau Kollegin, insofern sehr deutlich und zu Recht vom Wegfall der Geschäftsgrundlage; (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, darauf setzen wir! Da nehmen wir ihn beim Wort!) ich empfehle es Ihnen zur Lektüre. Dann aber – auch das müssen wir alle wissen – beginnt die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und in Europa völlig neu. Sollte das Gericht die Richtlinie nur in Teilen, in einzelnen Punkten, kassieren, müssen all diese Punkte dann geklärt werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Schlussanträgen wissen wir genau, welche Punkte besonders im Feuer stehen: Es ist die unverhältnismäßige Speicherdauer, es sind die unbestimmten Speicherzwecke, es ist die Frage, wo die Daten gespeichert werden, und es ist die Frage, wie wir Geheimnisträger, etwa Ärzte, Rechtsanwälte und Seelsorger, besonders schützen können. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine ganze Menge von Punkten!) Was ich damit sagen will: Wir bekommen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr schnell eine neue Debatte über die Vorratsdatenspeicherung – aber eben erst nach dem Urteil. Deswegen kommen Ihre Anträge, meine ich, völlig zur Unzeit. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine abschließende Bemerkung machen. Die große strategische Herausforderung in den nächsten Jahren wird sein, dass wir auf der Basis unseres Grundrechtsverständnisses Standards für große Datenspeicherungen gleich welcher Art hinbekommen müssen, sowohl für Datenspeicherungen auf der Grundlage staatlicher Befugnisnormen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr als auch für die massenhaften Datenspeicherungen im E-Commerce und bei sozialen Netzwerken. Für all diese Arten von Datenspeicherungen müssen wir Standards entwickeln, Standards, die die Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau schützen. Es wird nicht nur darum gehen, diese Standards in Deutschland oder in Europa zu verwirklichen, sondern – das ist meine feste Überzeugung – es wird und muss strategisch auch darum gehen, den Weg für ein weltweites Datenschutzrecht freizumachen, für ein Datenschutzrecht auf völkerrechtlicher Ebene. Der kürzlich ausgeschiedene Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellte völlig zu Recht fest: „Datenschutz muss Völkerrecht werden.“ Nur so ist der Datenschutz auf Augenhöhe mit weltweit operierenden digitalen Geschäftsmodellen und mit weltweit mobilen Nutzern, aber auch mit weltweit operierenden Geheimdiensten. Bei dieser Entwicklung dürfen wir uns nicht in die Schützengräben begeben, sondern wir müssen konstruktiv an der Entwicklung dieser Standards mitarbeiten. Nur so können wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau schützen. Nur so wird das Internet auf Dauer seine Vertrauensbasis erhalten können. Die Umsetzung des anstehenden Urteils des EuGH kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ich sage aber: Lassen Sie uns bis dahin erst einmal abwarten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das Haus sagt auch Ihnen herzlichen Dank und gratuliert Ihnen zu Ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag. (Beifall) Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Einsatz für die Bürgerrechte in unserem Land. Nächster Redner in der Debatte ist Dr. Patrick Sensburg für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren diskutieren wir über das Thema Vorratsdatenspeicherung. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis hierhin ist die Rede richtig! – Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt!) Es gibt eine Richtlinie aus dem Jahre 2006 und eine Umsetzungsfrist, die seit dem 15. März 2009 abgelaufen ist. Aber es ist nichts in dieser Richtung passiert, zum Beispiel zum Schutz von Kindern, die von Kinderpornografie betroffen sind. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie regieren seit acht Jahren!) Heute bringen Sie Ihre beiden Anträge ein. Ich finde – das muss ich ganz ehrlich sagen –, das ist nicht konstruktiv. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig falsch!) Sie gehen die Probleme nicht an. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie regieren seit acht Jahren, Herr Sensburg! Das ist lächerlich!) Es geht um die schwersten Formen von Kriminalität, die hier vorzufinden sind. Aber Sie sagen aus ideologischer Überzeugung: Nein, wir wollen nicht, dass die Verkehrsdaten, um die es geht, gespeichert werden. – Es ist eben schon gesagt worden: Sie verwirren mit Begriffen. Sie wollen Ängste schüren. Es geht um einen ganz einfachen Sachverhalt. Ich erkläre ihn Ihnen; denn die Frage des Kollegen Ströbele eben hat gezeigt, dass nicht einmal die Gesetze gelesen worden sind. Es geht darum, die Verkehrsdaten für einen kurzen Zeitraum zu speichern; drei Monate sind in der Diskussion. Denken Sie einmal fünfzehn, zwanzig Jahre zurück – das müsste Ihnen gelingen, Herr Ströbele –: Da war es so, dass man auf der Einzelabrechnung sehen konnte, welche Telefonnummern man gewählt hatte. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein ganz anderes Thema, Herr Sensburg!) Genau darum geht es jetzt: dass man auch bei Flatrates noch nachvollziehen kann, mit wem jemand telefoniert hat – wohlgemerkt: wenn schwerste Kriminalität im Raume steht. Sie wollen verwehren, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bundesverfassungsgericht verwehrt Ihnen das, Herr Sensburg! – Gegenruf des Abg. Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch!) dass bei schweren Verbrechen retrograd ermittelt werden kann. Das halte ich nicht für besonders gut, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Kollege von Notz, Sie erwähnen immer wieder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil ist lang; aber vielleicht haben Sie es in Gänze gelesen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Tat!) Der Kollege Flisek hat gerade schon angesprochen, dass das Bundesverfassungsgericht dezidiert aufgeführt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist: Das Vieraugenprinzip muss bei der Datenspeicherung berücksichtigt werden. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Die Daten müssen physisch getrennt werden von öffentlichen Netzwerken. Verschlüsselungstechnologien müssen eingesetzt werden. Die Speicherung der Daten muss revisionssicher protokolliert werden. All das können Sie dem Urteil entnehmen. Unter dem Strich sagt das Bundesverfassungsgericht dann: Unter diesen Voraussetzungen ist eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung möglich. Unabhängig vom europäischen Recht sollte man schon überlegen, ob es nicht eine Notwendigkeit ist, dass wir so ein Ermittlungsinstrument bekommen – noch einmal: wenn es um schwerste Straftaten geht. (Beifall bei der CDU/CSU) Herr Kollege von Notz, Sie kennen sich ja aus. Sie haben gerade erwähnt, dass die Justiz massenweise Festplatten zu sichten hat. Sie wissen doch auch – wir haben es gerade gehört –, dass man Festplatten löschen oder physisch zerstören kann. Wir möchten Ermittlungsansätze haben, um zu erkennen, wo im Netz kommuniziert worden ist, wann Täter mit mehreren SIM-Karten telefoniert haben. Man kann heute, wenn ein Täter vor drei Wochen sein Netzwerk abtelefoniert hat, nicht mehr nachvollziehen, mit wem er telefoniert hat. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! Das kann man nachvollziehen!) Selbst wenn wir ganz klar wissen, dass der Täter Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität begangen hat, könnten wir nicht mehr nachvollziehen, mit wem er telefoniert hat. Entscheidend ist: Es geht nicht um das Speichern von Inhalten, es geht um das Speichern der Verkehrsdaten: Welche Telefonnummer hat er angerufen und zu welcher Zeit? Nur um diese Daten geht es. Da muss ich ganz ehrlich sagen – auch an den Kollegen Korte gewandt, der den Spruch „Der Zweck heiligt die Mittel“ bemüht hat –: Es geht um die Frage der Verhältnismäßigkeit. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Die Vorratsdatenspeicherung ist ein intensiver Grundrechtseingriff – das ist richtig –; auf der anderen Seite stehen aber auch massive Grundrechtsverstöße. (Jan Korte [DIE LINKE]: Es geht um alle!) Ich habe es in einer meiner letzten Reden zur Vorratsdatenspeicherung gesagt: Ihnen ist, glaube ich, nicht klar, dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Sensburg!) Das glauben Sie anscheinend, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jan Korte [DIE LINKE]: Finden Sie das eigentlich noch fair hier? Finden Sie das akzeptabel, das hier vorzuwerfen? Das ist doch echt der Hammer!) Das Grundrecht auf Schutz der Kinder überwiegt; es ist höher zu werten als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht auf die Integrität von Computersystemen. Herr Korte, ich muss ganz ehrlich sagen: Die gespielte Empörung, die Sie eben an den Tag gelegt haben, sollten Sie einmal im Spiegel der tatsächlichen Realität betrachten: Es geht um die Rechte von Kindern, die tagtäglich im Internet missbraucht werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht heute schon im Strafgesetzbuch! – Jan Korte [DIE LINKE]: Sie haben echt jedes Maß verloren! – Gegenruf des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das sagt der Richtige!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Dr. von Notz? Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Sehr gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Konstantin. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege Sensburg, für die Möglichkeit der Zwischenfrage; dann muss ich gleich keine Kurzintervention abgeben. Ich finde es immer gut, wenn man sportlich diskutiert – ich bin ein totaler Freund davon –; aber das überschreitet alle Grenzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich weise es für alle Beteiligten, die der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüberstehen, zurück, wenn Sie hier von einem Grundrecht auf das Betrachten von Kinderpornografie sprechen. Ich rate Ihnen: Nehmen Sie das zurück. Ich stelle Ihnen jetzt noch eine Frage. Die CDU/CSU regiert seit acht Jahren. Sie haben recht: In dem Bereich, über den wir diskutieren, ist wenig passiert. Sie haben vor ein paar Jahren ein Gesetz eingebracht und hier mit der gleichen Verve verteidigt. Wir haben Ihnen damals abgeraten. Ihr Gesetz ist für verfassungswidrig erklärt worden. Jetzt gibt es ein echtes Problem – das teilen wir –: Sie haben acht Jahre lang nichts getan, und jetzt fixieren Sie sich wieder auf einen Ansatz, mit dem Sie verfassungsrechtlich sehr dünnes Eis betreten. Wo sind Ihre anderen Maßnahmen, um hier effektiv etwas zu tun? Seit acht Jahren tun Sie nichts. Das ist Ihre Verantwortung, die Verantwortung der Union und auch der Bundeskanzlerin. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Herzlichen Dank, Herr Kollege von Notz. – Zum ersten Teil. Ich nehme selbstverständlich nicht zurück, dass es kein – – (Zuruf des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich darf bitten, dass die Regierungsbank zuhört, anstatt zu kommentieren. – Bitte, Herr Kollege. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Ich nehme selbstverständlich nicht zurück, dass es kein Recht auf das Betrachten von kinderpornografischem Material im Internet gibt. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen, was ich gesagt habe, Herr Sensburg!) Ganz im Gegenteil: Wenn wir Grundrechte abwägen – – (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine solche Unverschämtheit, Herr Sensburg! – Gegenruf von der CDU/CSU: Sie schweigen jetzt einmal!) – Ich versuche, Ihre Frage zu beantworten, Herr Kollege von Notz, und Sie haben genau danach gefragt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn gesagt, dass es das gibt?) – Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass wir bei Grundrechten eine Abwägung vornehmen müssen. Auf der einen Seite steht das Grundrecht, in das eingegriffen wird; durch die Vorratsdatenspeicherung wird intensiv in Grundrechte eingegriffen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das belehrend zur Linkspartei gesagt! Jetzt nehmen Sie das zurück!) Auf der anderen Seite stehen die Rechte, die wir schützen wollen. Das sind ganz wesentliche Rechte. Ich glaube, wir müssen jetzt nicht intensiver darüber diskutieren, wie massiv die Eingriffe in die Grundrechte von Kindern beispielsweise sind. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bestreitet doch keiner! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das bestreitet doch niemand!) Von daher müssen wir eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vornehmen. Hier habe ich betont, dass es selbstverständlich kein entsprechendes Recht derjenigen gibt, die freies Internetsurfen ohne jede Regel fordern. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt keiner!) Deswegen frage ich mich, warum Sie im ersten Teil Ihrer Zwischenfrage eine solche Bemerkung gemacht haben. Sie hätten mich unterstützen sollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zum zweiten Teil. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gestatten Sie eine weitere Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage? Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Ich wollte noch den zweiten Teil beantworten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, gut, aber ich frage schon einmal auf Vorrat: Gestatten Sie danach eine Zwischenfrage vom Kollegen Ströbele? Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Ich gestatte auch die Zwischenfrage vom Kollegen Ströbele und freue mich, dass er in den ersten Monaten dieser Wahlperiode schon mehr geredet hat als in der letzten Wahlperiode. Das möchte ich gerne unterstützen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Das wäre statistisch erst einmal zu überprüfen. – Jetzt bitte ich um den zweiten Teil Ihrer Antwort an den Kollegen von Notz. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Ich habe in einer meiner letzten Reden zur Vorratsdatenspeicherung minutenlang die einzelnen Maßnahmen der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode aufgezählt, und es macht keinen großen Sinn, die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder minutenlang auf andere Themenkomplexe auszudehnen. Lassen Sie uns doch – so hatte ich Ihre Rede eben verstanden, die ja eigentlich etwas versöhnlich war; so kam es mir jedenfalls vor – (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) gemeinsam Wege finden, wie wir Ermittlungsmöglichkeiten in einem vielleicht engen Korridor – wir haben ja sogar einen Vorschlag gemacht; auch aus dem Land Niedersachsen gibt es einen Vorschlag – (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von der SPD!) eröffnen und verfassungskonform gestalten können, sodass wir die Daten, die wir innerhalb dieses engen Korridors gespeichert haben – ich habe zum Beispiel einen Vorschlag in Richtung Quick Freeze als Short Freeze gemacht –, nutzen können. Vielleicht kommen wir hier überein und finden bei dieser Ermittlungsmaßnahme einen gemeinsamen Weg; denn wir brauchen dies. Kollege Ströbele, bitte, falls ich Ihnen jetzt das Wort erteilen darf. Vizepräsidentin Claudia Roth: Sie tun das ja sowieso. – Ich gebe jetzt Herrn Ströbele das Wort. Bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke sehr. – Herr Kollege, ich mache noch einmal den Versuch, dass Sie das zurücknehmen. Wenn Sie hier in Ihrer Rede in zwei Richtungen laut in den Raum rufen, (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Hat er nicht gemacht!) es gebe kein Grundrecht auf das Ansehen von Kinderpornografie im Internet, dann verstehen wir das so – anders kann man das nicht verstehen –, (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Jetzt unterstellen aber Sie!) dass entweder auf der einen Seite oder auf der anderen Seite Personen sitzen, die ein solches Grundrecht für richtig halten. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Nein, das hat er nicht gemacht! – Gegenruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Doch, genau das hat er gemacht!) Haben Sie schon einmal zur Kenntnis genommen, dass im deutschen Strafgesetzbuch – nicht im Grundgesetz – ausdrücklich steht, dass das strafbar, also kein Grundrecht ist? Das ist und bleibt in Deutschland erheblich strafbar – auch mit Zustimmung der Grünen und wahrscheinlich auch der Linken. Das Ansehen von Kinderpornografie im Internet ist eben nicht zulässig und schon gar kein Grundrecht; das fällt unter das Strafrecht. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Hier sind wir zu 100 Prozent deckungsgleich, Herr Kollege Ströbele. Das ist selbstverständlich. Gerade deswegen muss es doch unser aller Ansinnen sein, dass uns bei Ermittlungen in Bezug auf einen zu Recht so hoch mit Strafe bewehrten Straftatbestand, der die abscheulichsten Straftaten beschreibt, griffige Werkzeuge zur Verfügung stehen. In allen Straftatbeständen drückt sich eine Grundrechtsabwägung aus; das brauche ich an dieser Stelle doch nicht akademisch auszuführen. Von daher gibt es natürlich, um es noch einmal zu betonen, auf der einen Seite diejenigen Grundrechte, die uns die Freiheit gewähren, Daten sicher ins Internet einzustellen und das Internet mit einem guten Gefühl zu nutzen. Auf der anderen Seite gibt es die Beschränkung der Datenfreiheit. Deswegen kann es hinsichtlich der Sicherheit der eigenen Daten im Internet kein absolut geschütztes Recht geben, dass die Daten nicht vom Staat zur Verhinderung von Straftaten abgerufen werden können. Gleichzeitig sagen wir: Wir wollen die Grundrechte schützen. Diese praktische Konkordanz, diese Verhältnismäßigkeit muss ich herstellen. Wenn Sie – wir beide scheinen einer Meinung zu sein – diese abscheulichen Straftaten auch als solche einstufen, dann müssen Sie den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden das entsprechende Instrument an die Hand geben. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, wie sorgsam man damit umgehen muss, damit das Ganze verfassungskonform ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Abschließend: Wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch, wie viele Maßnahmen von Polizeibehörden es gerade auch im Ausland gegeben hat, bei denen uns Datensätze übergeben worden sind und wir keine Möglichkeit hatten, dazu rückwirkend Ermittlungsansätze in Deutschland zu finden, was in anderen Ländern möglich gewesen wäre. Unsere Nachbarstaaten sagen deshalb: Mit Deutschland ist es sehr schwer, in dieser Hinsicht zusammenzuarbeiten, weil dort auch bei schwerster Kriminalität keine Daten abgerufen werden können. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die besten Ergebnisse bei der Strafverfolgung weltweit!) Lassen Sie uns diesen Schwebezustand gemeinsam beenden. Ich glaube, daran sollten wir gemeinsam arbeiten, damit wir hier verfassungskonform vorgehen, aber auch ermöglichen, dass die Täter gefunden werden. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Christina Kampmann für die SPD. (Beifall bei der SPD) Christina Kampmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren diskutieren wir die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: auf unterschiedlichen politischen Ebenen, unter Beleuchtung verschiedenster juristischer und technischer Facetten. Und das zu Recht: Handelt es sich doch bei der Vorratsdatenspeicherung um eines der kontroversesten innenpolitischen Vorhaben der letzten Jahre. Verabschiedet mit dem Ziel, die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters zur besseren Bekämpfung von Kriminalität zu nutzen, war die Vorratsdatenspeicherung von Anfang an höchst umstritten. Auf der einen Seite steht ein scheinbarer Sicherheitsgewinn, dessen Nachweis bis heute aussteht und der sich deshalb in reiner Rhetorik zu erschöpfen scheint. Auf der anderen Seite steht die Freiheit der digitalen Kommunikation auf dem Spiel, die in einer Demokratie unerlässlich ist. Wer diese beiden Aspekte aber zum Anlass nimmt, eine Balance zwischen Freiheits- und Sicherheitsrechten zu fordern, der liegt falsch. (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Was?) Die elementaren Freiheitsrechte entziehen sich einer bloßen Abwägung mit sicherheitspolitischen Belangen, jedenfalls dann, wenn ein Nachweis für einen Gewinn an Sicherheit bis heute aussteht. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen, Frau Kollegin!) Nicht die Freiheit bedarf deshalb der Rechtfertigung, sondern die Einschränkung selbiger durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In Zeiten des internationalen Terrorismus muss der Staat aber auch seiner Schutzfunktion nachkommen, ohne dass diese zum Selbstzweck wird. Einschränkungen von Freiheitsrechten können dabei notwendig werden, müssen aber strengen Kriterien unterliegen. Aus den genannten Gründen finde ich es gut und richtig, dass wir es uns mit der Vorratsdatenspeicherung nicht so einfach machen. (Beifall bei der SPD) Es ist richtig und wichtig, dass wir diese über all die Jahre so intensiv diskutieren. Aber ich sage auch: Selten war diese Diskussion so entbehrlich wie heute. In ein paar Wochen wird der Europäische Gerichtshof über die Rechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Wie Grüne und Linke erfreulicherweise erkannt haben, folgt der EuGH in den meisten Fällen dem Schlussantrag des Generalanwalts, der bereits massive Bedenken hinsichtlich der Grundrechtskonformität und Ausgestaltung der Richtlinie geäußert hat. Wenn Sie also Ihrer eigenen Argumentation folgen und in der Konsequenz an die Grundrechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung glauben, bezüglich derer ich Ihre Bedenken im Übrigen vollkommen teile: Weshalb stellen Sie dann ein paar Wochen vor Verkündung des Urteils einen Antrag auf Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung, der zum jetzigen Zeitpunkt genauso anlasslos ist wie die Vorratsdatenspeicherung selbst? (Beifall bei der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit Sie noch einmal klar Stellung beziehen können!) – Genau, danke. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte!) Denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010 darf in Deutschland keine Speicherung von Daten mehr stattfinden. Das ist Politik ohne Ziel. Das ist Politik ohne Grund. Das ist Politik, die reiner Polemik dient und die wir deshalb nicht mittragen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lieber Konstantin von Notz, Heiko Maas hat sich nicht nur kurz aufgebäumt, sondern Heiko Maas hat Anfang des Jahres mehr als deutlich gemacht, dass er die rechtlichen Bedenken zur Vorratsdatenspeicherung teilt und eine vollständige Negierung durch den Europäischen Gerichtshof nicht für ausgeschlossen hält. Sonst würden wir heute nämlich über ganz andere Probleme reden. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Und hat dann gesagt, er legt einen Gesetzentwurf vor!) – Jetzt warten Sie doch erst einmal ab! Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass Heiko Maas die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird und damit einer endgültigen juristischen Beurteilung den Vorrang vor einem mit heißer Nadel gestrickten Entwurf gibt. (Beifall bei der SPD) Heiko Maas hat gesagt – das hat mein Kollege eben auch schon angesprochen –, er wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs respektieren. Ich finde, das bedarf erst einmal keiner weiteren Interpretation. (Beifall bei der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Bravo! Dann soll er den Entwurf vorlegen!) Ganz persönlich teile ich Ihre Auffassung im Übrigen. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es meiner Meinung nach deshalb nicht geben, weil diese in ihrem Kern bereits verfassungswidrig ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat das Verfassungsgericht nicht gesagt!) – Das hat das Verfassungsgericht nicht gesagt. Deshalb entscheidet der Europäische Gerichtshof jetzt auch noch einmal darüber. Das sagte ich ja gerade. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! – Zuruf des Abg. Steffen Kampeter [CDU/CSU]) Weil ich mir der Begründetheit der verfassungsrechtlichen Bedenken genauso sicher bin wie Sie, (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Sind Sie Juristin?) vertraue ich auch auf das juristische Urteil des Gerichts, das genau das in diesem Frühjahr zu entscheiden hat. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Marian Wendt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marian Wendt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung schon seit einigen Jahren und sehr intensiv. Wir dürfen wohl erst einmal alle feststellen – das hat auch das Bundesverfassungsgericht getan –, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig ist. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Das schreiben auch die Grünen und die Linken in ihrem Antrag. Deswegen werden wir alsbald einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in diesem Land vereinbar ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich darf als Mitglied des Innenausschusses auf zwei Punkte eingehen: zum einen die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die strafrechtlichen Ermittlungen und zum anderen die Rolle der Linksfraktion in der heutigen Debatte. Zum ersten Punkt. Es steht fest: Ohne die Vorratsdatenspeicherung können weniger Straftaten aufgeklärt werden. Das belegen zahlreiche Daten des Bundeskriminalamtes oder des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Auch das Beispiel Internetkriminalität zeigt dies auf traurige Weise. Wie schon am Mittwoch sprechen wir heute Nachmittag im Innenausschuss ausführlich über den Fall Edathy, aber vor allen Dingen auch über den Kinderpornoring, der in Kanada aufgeflogen ist. Durch die kanadischen Behörden wurden uns 450 Gigabyte an Daten übersandt, darunter das widerliche Beweismaterial von Bildern und Videos nackter Kinder, aber auch die IP-Adressen der deutschen Kunden des kanadischen Unternehmens. Dabei gab es auch Personen, die ausschließlich anonym über das Internet bestellt haben, ohne Lieferadresse, Rechnungsadresse oder Bestelladresse. Über die Komplexität der verschiedenen Adressen wurden wir am Mittwoch ausführlich und auf interessante Weise informiert. Diese Personen können von den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht zurückverfolgt werden. Denn deren IP-Adressen können in Deutschland nicht mehr einem Anschluss und damit einer Person zugeordnet werden, (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Ganz genau!) da die Internetprovider nicht zum Speichern der Daten verpflichtet sind. Die Daten werden in der Regel sofort oder nach 10, 15, 30 oder 100 Tagen gelöscht. Die Ermittlungen gegen die Personen, die über das Internet dieses widerliche Material bezogen haben, laufen ohne Vorratsdatenspeicherung ins Leere. Eine Zahl hierzu. Nach internen Erhebungen des BKA wurden zwischen März 2010 – das war der Monat, in dem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zunächst gestoppt hatte – und April 2011 5 100 Fälle von Internetkriminalität registriert. 4 300 Fälle davon konnten aufgrund nicht vorhandener Daten nicht zurückverfolgt werden. Es konnte also über 80 Prozent der Fälle nicht nachgegangen werden. Viele Straftaten konnten nicht aufgeklärt werden. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Täterschutz! – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Schlimm!) Das liegt nicht in unserem Interesse. Wir sollten jeden einzelnen Straftäter verfolgen können. Darin sollten wir uns alle einig sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Zum zweiten Punkt, zur Rolle der Linksfraktion in der heutigen Debatte. Im Antrag der Linken werden mehrfach die Wichtigkeit der Bürgerrechte und die Freiheit der Bürgerinnern und Bürger betont. (Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) Ich darf zitieren: Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet aber Totalregistrierung und ebnet den Weg zum Überwachungsstaat und zum gläsernen Bürger. Sie ist einer Demokratie nicht würdig. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, diese gerade zitierten Aussagen sind nicht nur inhaltlich falsch – das haben meine Vorredner bereits belegt –, aus Ihrem Mund sind sie auch absolut unglaubwürdig. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben. (Beifall bei der CDU/CSU – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie kennen die Geschichte von Saulus und Paulus?) Ein Beispiel. Den Antrag der Linken haben unter anderem Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn und Frau Steinke unterzeichnet. Frau Sitte war Mitglied der SED seit 1981; Herr Hahn trat 1985 der SED bei; Frau Steinke war seit 1981 in der SED. Alle drei Herrschaften waren also in der SED aktiv. (Jan Korte [DIE LINKE]: Fragen Sie einmal Ihre Blockflötenkumpels! Ihre Kanzlerin!) Wir alle wissen doch, wer staatstragend in der DDR war, nämlich die Partei SED und nicht die Regierung. (Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Ich war in einem katholischen Kindergarten, nicht in der FDJ!) Gerade die SED in der DDR war ein Garant für den totalitären Überwachungsstaat und den gläsernen Bürger. Das sollten Sie hier berücksichtigen. Sie als SED-Nachfolgepartei hofieren die ehemaligen Stasimitarbeiter, so wie das im letzten Sommer durch Frau Steinke geschehen ist. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Haben Sie auch noch Argumente?) Sie selbst waren aktiver Teil des Überwachungsstaates. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich? – Jan Korte [DIE LINKE]: Ich?) – „Sie“ kleingeschrieben. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Danke!) Sie müssen Ihre Geschichte aufklären. Solange Sie das nicht gemacht haben, sollten Sie – – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir können aus unserer Geschichte lernen! Sie offensichtlich nicht!) – Dann lernen Sie doch daraus! (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben wir doch!) Wenn Sie aus Ihrer Geschichte gelernt haben, dann frage ich mich, wo das deutliche Bekenntnis zur Verurteilung der Geschichte bleibt. Wieso werden Sie noch immer vom Verfassungsschutz kontrolliert? Wieso setzen Sie nicht aktiv den undemokratischen Kräften in Ihrer Partei entschlossen etwas entgegen? Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Wendt, möchten Sie die Gelegenheit nutzen und Ihre Redezeit verlängern, indem Sie auf eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Wawzyniak reagieren? Ansonsten ist Ihre Redezeit abgelaufen. Marian Wendt (CDU/CSU): Ja, bitte. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Wendt, können und wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass es auf dem Sonderparteitag, auf dem es um die Umbenennung der SED in SED-PDS ging, eine Entschuldigung gegeben hat? (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das reicht ja dann! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Frank Tempel [DIE LINKE]: Von der CDU nicht!) Können und wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass es eine umfassende und lang andauernde Debatte zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit gegeben hat bis hin zu Beschlüssen zur Offenlegung der eigenen Biografie? (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Wow!) Können und wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir uns mit unserer Vergangenheit um unserer selbst willen auseinandergesetzt haben, während Sie Mitglieder der SED, Mitglieder der Blockparteien in Ihren Reihen haben und deren unrechtmäßig erworbenes Geld? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Marian Wendt (CDU/CSU): Frau Kollegin, ich nehme das alles, was Sie gesagt haben, zur Kenntnis. (Dr. Eva Högl [SPD]: Das Thema ist Vorratsdatenspeicherung! – Weiterer Zuruf von der SPD: Worüber reden wir eigentlich?) Ich frage nach den Folgen. Es sind lediglich Krokodilstränen vergossen worden; (Beifall bei der CDU/CSU) denn die ehemaligen SED-Aktiven und -Vorderen, die den Staat getragen haben, sind heute noch aktiv und engagiert in Ihrer Partei. Auf Parteitagsbeschlüsse müssten strikte personelle Konsequenzen folgen. Auch stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Deswegen ist das – ich darf zusammenfassen – ziemlich unglaubwürdig. Ich bin Christ und glaube an das Gute im Menschen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das merkt man!) Deswegen hoffe ich, dass Sie in den nächsten Jahren doch noch zu der Einsicht kommen, dass Konsequenzen gezogen werden müssen. Um die Debatte vielleicht zu beenden, (Jan Korte [DIE LINKE]: Sie haben angefangen!) sollten wir schnellstens den Entwurf eines Gesetzes erarbeiten, das den unbefriedigenden Zustand beendet, dass Kinderpornografie im Internet nicht verfolgt werden kann. Die Koalition wird dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen die Opfer schützen, die Täter überführen und die Verfassung schützen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/381 und 18/302 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Tourismus (20. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 17. Legislaturperiode – Drucksachen 17/13674, 18/605 Hierzu liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke das Wort. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, heute erstmalig als Tourismusbeauftragte das Wort in diesem Hohen Hause ergreifen zu dürfen. Genauso wie die ostdeutschen Bundesländer, über die wir heute Morgen geredet haben, braucht der Tourismus eine engagierte Stimme in der Bundespolitik. Diese Rolle möchte ich gerne übernehmen. Der Tourismuspolitische Bericht der Bundesregierung aus der 17. Legislaturperiode, über den wir heute noch einmal diskutieren, zeigt eindrucksvoll, welche Wirtschaftskraft der Tourismus entfaltet. Das Wort „Tourismus“ kommt immer ein bisschen leicht daher. Man denkt an Sommer, Sonne, Strand und Cocktails. Wer vermutet schon, dass im Jahr rund 280 Milliarden Euro Konsumausgaben in Deutschland dahinterstehen? 2,9 Millionen Menschen sind in diesem Dienstleistungssektor beschäftigt. Ich möchte neben den vielfältigen tourismuspolitischen Themen, die es zu bearbeiten gilt, drei Schwerpunkte setzen. Mein erster Schwerpunkt sind die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Die Sorgen der Branche über einen zunehmenden Mangel an Fachkräften sind sicherlich berechtigt. Aber hier müssen sich Hotellerie und Gastronomie fragen lassen, was sie selbst zur Schaffung attraktiverer Arbeitsbedingungen beitragen können. Frau Ludwig, ich habe heute Morgen Ihre Pressemitteilung gelesen. Hier sind wir in vielem deckungsgleich: Die Branche muss ihr – so sage ich mal – Schmuddelimage ablegen, damit junge Leute die Chancen ergreifen, die der Tourismusbereich bietet, und dort eine Lehre anfangen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Etwas anderes gehört aber auch dazu: In einem Dienstleistungsgewerbe wie dem Tourismus ist die Qualität des Service das A und O. Wer ansprechende Leistungen haben will, muss auch entsprechend zahlen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt die Bundesregierung eine unterste Haltelinie fest. Aber die Tarifparteien, Arbeitgeber und Gewerkschaften, müssen zu angemessenen Abschlüssen in dieser Branche kommen, auch um die Attraktivität der Arbeit für Fachkräfte in der Tourismuswirtschaft zu steigern. Dabei geht es nicht nur um die Entlohnung, sondern auch um Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche und Überstunden; das ist gerade in der Tourismuswirtschaft ganz besonders wichtig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Der zweite Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verändert auch das Reisen. Der Gast von heute surft vorab im Internet, bucht Tickets, Hotels und Mietwagen online und orientiert sich während des Urlaubs mit verschiedenen Reise-Apps. Zum Schluss gibt er noch eine Bewertung über das Erlebte ab, die für alle potenziellen Kunden nachlesbar und sichtbar ist. Die Großen der Branchen machen da längst mit, aber viele kleine Betriebe der Tourismuswirtschaft können mit dieser rasanten technischen, aber auch sozialen Entwicklung noch nicht Schritt halten. Ihnen müssen wir helfen, damit sie sich in der digitalen Welt besser zurechtfinden, weil sie sonst auf der Strecke bleiben. Es ist mir auch als Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung sehr wichtig, dass wir hierauf ein großes Augenmerk richten. Den dritten Schwerpunkt werde ich auf die Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum legen. Von dem Tourismusboom in Deutschland mit immer neuen Rekordmarken in den letzten Jahren profitieren die ländlichen Räume noch nicht wirklich. Wir haben das im Tourismusausschuss besprochen. Dabei kann gerade der Tourismus Arbeitsplätze und Einkommen in die nicht zwingend, aber meistens strukturschwachen Regionen bringen. Hier sehe ich ein großes Potenzial, das es zu nutzen gilt, auch wenn der Bund – das muss man zugeben – beim Thema Tourismus zunächst nur in der zweiten Reihe sitzt. Deshalb ist mir ein konstruktiver Dialog mit den Ländern ein besonders großes Anliegen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam viel Sinnvolles bewegen können. Ich weiß um starke Partnerinnen und Partner. Sie alle, die Kolleginnen und Kollegen vornehmlich des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages – ich fand unsere Debatte diese Woche sehr interessant –, aber auch die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsausschusses zeigen ein großes Interesse. Auf die Diskussionen freue ich mich. Die große Bandbreite an tourismuspolitischen Themen spiegeln auch Ihre Anträge, die Anträge der Fraktionen und die Beschlussempfehlungen wider. Ich fasse das als vielfältigen Impuls und Input auf, wofür ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke. Ich werde mich bemühen, der Interessenvielfalt gerecht zu werden. Gleichzeitig ist es aus meiner Sicht wichtig, Schwerpunkte zu setzen. Ich glaube, es herrscht auch darüber Konsens; denn auch das spiegelt sich in Ihren Anträgen wider. In diesem Sinne freue ich mich auf eine vertrauensvolle, eine offene und eine gute Zusammenarbeit und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Kerstin Kassner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Kerstin Kassner (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Letzteres ganz besonders; denn das sind wir als Touristiker den Gästen schuldig. Ich habe die Zeit im Herbst und im Winter des vergangenen Jahres, als wir noch nicht in den Ausschüssen tagten, genutzt, um mich eingehend mit diesem Bericht vertraut zu machen. Ich habe darin viel Wissenswertes und Interessantes gelesen, aber ich habe auch einige Stellen vermisst, wo ich gerne weitere Impulse gesetzt hätte. Aber vielleicht liegt das genau daran, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin sagte, dass wir unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge haben. Vielleicht liegt gerade darin für uns die Chance, mehr für den Tourismus, der bekanntlich kein politisches Schlachtfeld sein darf, zu machen und positive Entwicklungen in dieser Legislaturperiode voranzutreiben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass sich das lohnt, zeigen die einschlägigen Zahlen in diesem Bericht. Der direkte Umsatz beträgt 97 Milliarden Euro, fast 220 Milliarden Euro werden durch den Tourismus generiert, die Zahl der Beschäftigten ist hoch. Das sind Gründe, für die es sich lohnt, konsequent am Thema zu bleiben. Es tauchen aber immer wieder Situationen auf, die zeigen, dass man den Tourismus behüten muss. Ich selbst habe das während meiner Tätigkeit als Landrätin erlebt. Wir hatten einmal ein Naturereignis, und von einem Tag zum anderen schwiegen die Telefone und wurden Buchungen storniert. Das war eine ernsthafte Bedrohung einer ganzen Region, das kann ich Ihnen sagen. Wir mussten viel für unser Image tun, um das wieder auszubügeln. Daran arbeiten wir eigentlich heute noch. Aber das hat uns auch ein Stück weit zusammengeschweißt. Ich möchte heute auf drei Punkte eingehen, die meiner Fraktion und mir besonders am Herzen liegen. Der erste Punkt betrifft – den haben auch Sie genannt – die Frage der Arbeitskräfte. Uns wird im Mai ein Bericht vorgelegt, in dem eine Bewertung des Arbeitsmarktes und eine Arbeitskräfteanalyse vorgenommen werden. Wir werden uns damit sicherlich sehr intensiv auseinandersetzen. Ich kann Ihnen sagen, dass das auch wirklich dringend notwendig ist. (Beifall bei der LINKEN) Wenn es etwas gibt, was die Region Mecklenburg-Vorpommern und auch meine Heimatinsel Rügen kennzeichnet, dann das, dass dort alle Entwicklungen auf dem Arbeitskräftemarkt wie mit einem Brennglas vorweggenommen werden; man erkennt sehr früh Tendenzen. Wir haben es sehr stark mit der Alterung in unserer Bevölkerung zu tun. Wir haben sehr stark damit zu tun, dass wir nur wenige Wirtschaftsbranchen haben. Bei uns konzentriert sich alles auf den Tourismus und die Landwirtschaft; viel mehr ist da nicht. Dann macht es mir wirklich großes Kopfzerbrechen, dass es freie Stellen für Köche und Hotelangestellte gibt, dass es aber eben auch sehr viele gibt, die arbeitslos sind. Dazu muss ich Ihnen sagen: Dafür gibt es ganz objektive Gründe: Man muss einen Beruf im Tourismus wirklich lieben und mit seiner ganzen Persönlichkeit ausgestalten. Wenn sich andere erholen, es sich gemütlich machen, dann arbeiten die Touristiker. Das machen sehr viele sehr gern; schließlich macht es auch Spaß. Da kommt auch etwas zurück. Aber man muss es auch können. Man muss in der Lage sein, seine familiären Anforderungen mit den beruflichen Herausforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Man muss bereit sein, Überstunden auf sich zu nehmen. Unter Umständen muss man bereit sein, nur im Sommer zu arbeiten und im Winter zu Hause zu sein. Das ist nicht einfach. Es ist auch nicht einfach, nach der Saisonarbeit, also zu Beginn des Winters, zum Arbeitsamt zu gehen. Mir fehlen Impulse und Möglichkeiten, wie man den betroffenen Menschen noch stärker helfen kann. (Beifall bei der LINKEN) Es gab bei uns beispielsweise die sogenannten Winterakademien. So etwas wäre eine Möglichkeit, wo man ansetzen könnte. Der zweite Punkt, der mir wichtig ist, sind die Kinder- und Jugendreisen. Hier gibt es noch ein unendliches Feld, das man bestellen kann. Wir alle erinnern uns an unsere Klassenfahrten. Das waren wirklich schöne Erlebnisse. Solche Reisen leisten aber auch etwas für die Bildung. Man lernt andere Länder, andere Kulturen kennen. Das macht einen wirklich zum Weltbürger, und am Ende sieht man auch die eigene Heimat, das eigene Zuhause mit ganz anderen Augen. Auch das tut gut. (Beifall bei der LINKEN) Der dritte Punkt, der mir wichtig ist – wir haben es mitbekommen; es ist ein ressortübergreifendes Thema; es lohnt sich, von allen Seiten daran zu arbeiten –: Wir wünschen uns, dass es direkt im Bundeskanzleramt einen verantwortlichen Koordinator gibt, der diese Dinge miteinander vernetzt, der daran arbeitet, dass alle Ressorts nicht aneinander vorbei-, sondern gemeinsam in diese Richtung wirken. Ich denke, es lohnt sich, dafür zu streiten. Wir stehen bereit. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Tourismusausschuss, aber natürlich auch auf die Zusammenarbeit mit vielen Verbänden sowie vielen Betroffenen aus den Regionen und den Bereichen der Wirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Kassner, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Ich möchte auf § 33 unserer Geschäftsordnung aufmerksam machen; denn Sie haben diesen Paragrafen hier gerade in vorbildlicher Weise angewendet. Er lautet: Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem gelungenen ersten Auftritt hier im Deutschen Bundestag! (Beifall) Das Wort hat die Kollegin Daniela Ludwig für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Daniela Ludwig (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kassner, auch vonseiten meiner Fraktion einen herzlichen Glückwunsch. Wir wissen alle: Die erste Rede ist ein ganz besonderer Anlass. Ich glaube, es ist schön, wenn man sie in so einem konsensualen Umfeld halten kann. Ich kann mich erinnern: Meine erste Rede fand in einem strittigen Umfeld statt. Aber da lernt man dann auch so einiges; da muss man eben durch. In diesem Sinne herzlichen Glückwunsch auch von unserer Seite. Wir haben natürlich echte Fachleute aus den Arbeitsgruppen unter uns. Echte Fachleute sitzen heute aber auch auf der Tribüne. Es ist eine ganze Reihe von Tourismusstudenten heute im Deutschen Bundestag. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen. Ich hoffe, Sie lernen hier ein bisschen etwas, und wir lernen im Gespräch mit Ihnen sicherlich auch noch so einiges. Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Tourismus in Deutschland und auch Urlaub in Deutschland, das ist bekanntermaßen eine Erfolgsgeschichte. Gerade auch die Zahlen der letzten zwei Jahre belegen dies in aller Deutlichkeit. Die Zahl der Übernachtungen von ausländischen Gästen hat sich 2013 überproportional erhöht; es gab einen Zuwachs um fast 7 Prozent, worauf wir, glaube ich, sehr stolz sein können. Deutschland ist zudem Kulturreiseziel Nummer eins – ein Etikett, das man uns nicht automatisch zuschreiben würde, woran man aber erkennt, dass wir über ein breitgefächertes Angebot auch für die Menschen verfügen, die sich für Kultur interessieren. Wir haben bei den Geschäftsreisen stark zugelegt. Auch das ist etwas, worauf wir stolz sein können. Dagegen bleibt die Zahl der inländischen Touristen nahezu gleich. Auch das ist relativ logisch. Der Deutsche macht zwar nach wie vor sehr gern Urlaub, aber er macht halt kürzer Urlaub. Darunter „leiden“ wir – das sage ich in Anführungszeichen – hier in Deutschland. Aber, wie gesagt, der Zuspruch von ausländischen Gästen ist nach wie vor hoch, und er steigt immer weiter. Dass die Tourismusbranche ein knallharter Wirtschaftszweig ist, konnten wir bereits den Worten der Staatssekretärin entnehmen. Was die Konsumausgaben angeht: 280 Milliarden Euro allein aus der Tourismusbranche in Deutschland, das ist richtig viel. Deswegen ist es natürlich gut, dass wir dem Wirtschaftsministerium zugeordnet sind. Dass wir eine Staatssekretärin haben, die Mittelstand und Tourismus in ihrem Amt sozusagen vereint, ist auch gut. Klar ist aber: Wir dürfen die anderen Ministerien, die für uns mindestens genauso zuständig sind, nicht aus der Verantwortung entlassen; denn Tourismus ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Häuser betrifft. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich bin sehr froh, dass wir den Tourismuspolitischen Bericht der letzten Bundesregierung sozusagen als Vehikel benutzen, um heute im Plenum eine Art Auftaktdiskussion zu diesem wichtigen Thema zu führen. Natürlich wissen wir: Tourismus ist eigentlich Ländersache – das merkt man dem Bericht auch an – und wird entsprechend unterschiedlich ausgestaltet. Ich sage meinen tourismuspolitischen Kollegen immer sehr selbstbewusst: Es mag schon sein, dass per se die Zuständigkeit für den Tourismus bei euch liegt; die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen liegt aber bei uns. – Umso mehr müssen wir im Bund darauf schauen, dass die Rahmenbedingungen auch passen – für alle die, die hier Urlaub machen wollen, für alle die, die im Tourismus arbeiten, aber auch für alle die, die gegebenenfalls noch im Bereich Tourismus tätig werden wollen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag, der nicht viel zum Tourismus enthält, in einem, wie ich finde, wichtigen Satz Folgendes vorgenommen: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ soll zur Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ werden. Da sehen wir schon, wohin diese Koalition will. Ich habe den Eindruck, dahin wollen wir alle gemeinsam. Bei aller Beliebtheit unserer Städte und bei aller Beliebtheit unserer Kulturziele – wir müssen den ländlichen Raum massiv pushen, und zwar in alle Richtungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Zierke [SPD]) Hier liegt großes Potenzial. Wenn wir die Gäste schon dahaben, müssen wir ihnen vermitteln: Es geht auch jenseits von Berlin, Hamburg, München – Sie verzeihen mir diese Aufzählung; das soll keine Prioritätenfolge sein – noch weiter. Schaut darüber hinaus! – Die DZT macht einen riesig guten Job, wird es aber nicht allein schaffen können. Nun zum Stichwort „Breitbandversorgung“; das ist schon genannt worden. Die Breitbandversorgung ist eine Art der Erschließung, die für den ländlichen Raum wichtig ist, sowohl für den, der hinfährt – er möchte nicht offline sein –, wie auch für den Gastgeber, der gefunden werden möchte und alles tut, um in der Google-Liste nach oben zu kommen. Das schafft der aber nicht ganz allein; da wird er unsere Unterstützung brauchen. Deswegen: Die Breitbandversorgung ist ganz wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kerstin Kassner [DIE LINKE]) Die zweite Art der Erschließung kennen wir alle. Tourismusregionen müssen gut erreichbar sein – mit den unterschiedlichsten Verkehrsträgern: mit dem ÖPNV, mit Fernbussen, mit der Deutschen Bahn natürlich, mit dem Pkw natürlich auch, mit dem Flugzeug selbstverständlich. Das muss gegeben sein, sodass der Tourist den Eindruck hat: Ich komme bequem dahin, wohin ich gern möchte, auch wenn das jenseits der Ballungszentren liegt. – Dafür haben wir in der Verkehrspolitik eine hohe Verantwortung, die wir durch eine sehr intensive Diskussion über diesen Bericht im Verkehrsausschuss in dieser Woche bereits, glaube ich, sehr gut herausgestellt haben. Zu den Arbeitsbedingungen ist sehr vieles, sehr Richtiges gesagt worden; das will ich nicht wiederholen. Wir haben bis auf wenige Nuancen einen sehr hohen Konsens, wenn es darum geht, zu sagen: Der Tourismus ist eine Superbranche. Es lohnt sich, über eine Ausbildung dort nachzudenken. Es muss aber auch ordentlich bezahlt werden. Es muss ordentliche Arbeitsbedingungen geben. Diejenigen, die Dienstleistungen im Tourismus in Anspruch nehmen, müssen diese auch zu schätzen wissen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen wissen: Es stecken jede Menge Herzblut und Anstrengung dahinter, ein Hotel zu betreiben, eine Gaststätte zu betreiben. Das kann eben nicht jeder. Das können nur diejenigen, die ordentlich ausgebildet sind. Ich bringe es einmal auf den Punkt: Wir wollen bitte auch nur von solchen bewirtet werden. Es gibt genügend, die das können. Die müssen wir auch weiterhin unterstützen. Auch hier können wir über das Berufsbildungsgesetz – so viel zur Kompetenz – einiges von Bundesseite tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Eine letzte Anmerkung sei mir noch gestattet, weil mich das Thema Barrierefreiheit persönlich sehr umtreibt. Wir waren in dieser Woche bei der NatKo und haben uns „Tourismus für Alle“ zu Gemüte geführt. Auch das ist ein wichtiger Punkt, beispielsweise für die Verkehrsträger. Da gibt es massiven Nachholbedarf, insbesondere im Bereich des Bahn- und des Luftverkehrs. Es ist auch wichtig, dass die Hotels und die Destinationen für dieses Thema sensibilisiert werden. Da geht es nicht nur um Menschen mit Behinderung, sondern auch um unsere Senioren und um Familien, die mit dem Kinderwagen durch die Gegend fahren müssen und die sich auch nicht über Stufen freuen, über die sie in den Speisesaal fallen. Das alles sind Dinge, bei denen eine Sensibilisierung notwendig ist. Dahinter steht auch ein kräftiger Investitionsschub. Diesen gilt es von unserer Seite zu unterstützen, wo wir es können. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen allen. Ich finde, bisher hat sie großen Spaß gemacht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Markus Tressel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen sind genannt worden. Sie sind sehr imposant. Es gibt fast 2,9 Millionen Menschen in Deutschland, die im Tourismusbereich Arbeit finden. Der Anteil des Tourismus an der gesamten Bruttowertschöpfung beträgt 10 Prozent. Das ist sehr ordentlich. Der vorliegende Tourismusbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Der Tourismus ist ein ernst zu nehmender Wirtschaftsfaktor in diesem Land. Das gilt es zu sichern. Das gilt es aber auch weiterzuentwickeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Frau Staatssekretärin Gleicke, Sie haben ja nun die undankbare Aufgabe übernommen, hier einen Bericht zu verteidigen, für den Sie nicht verantwortlich sind; denn er ist die Bilanz der letzten vier Jahre einer Regierungskoalition, die es nicht mehr gibt. Aber Sie tragen jetzt zusammen mit dem Parlament Verantwortung dafür, dass in diesem Land in der Tourismuspolitik etwas vorangeht. Wir müssen die Zukunft jetzt gestalten, aber – das ist wichtig; darüber dürfen die guten Zahlen nicht hinwegtäuschen – wir stehen auch vor großen Herausforderungen. Einige sind ja vorhin bereits genannt worden. Es ist nicht nur der Klimawandel, auf den ich explizit hinweisen möchte, der althergebrachte Urlaubsmodelle infrage stellt. Wir haben ja in den vergangenen Jahren bei Überschwemmungen, bei denen auch Tourismusgebiete betroffen waren, immer wieder gesehen, dass man das Thema des Klimawandels hier konkret angehen muss. Dazu kommen der demographische Wandel, die Finanzkrise, ein verändertes Konsum- und damit auch verändertes Buchungsverhalten, steigende Ansprüche der Kunden an Unterkünfte und Infrastruktur und nicht zuletzt das starke Gefälle der Tourismusintensität zwischen Stadt und Land. Ich möchte einmal exemplarisch mehrere Punkte nennen, bei denen es dringenden Handlungsbedarf gibt. Da steht ein Thema, das Sie freundlicherweise angesprochen haben, auch bei uns ganz oben auf der Agenda. Ich freue mich darüber, dass Sie es zu Ihrem Schwerpunkt machen wollen. Das ist das Thema der Arbeitskräfte und der Ausbildungsbedingungen. Wir haben im letzten Jahr im Ausschuss gehört, dass von den rund 2,9 Millionen Beschäftigungsverhältnissen in der engeren Tourismusbranche nur die Hälfte sozialversicherungspflichtig sind. Das ist ein Riesenproblem. Das müssen wir angehen. Ich glaube, dass wir da mit dem Mindestlohn alleine nicht überall weiterkommen werden. Es hängt auch mit den Ausbildungsbedingungen zusammen, dass die Berufe der Tourismusbranche in den Beliebtheitsrankings immer auf den letzten Plätzen rangieren. Ohne Fachkräfte kein qualitativ hochwertiger Tourismus; das muss uns klar sein. Deswegen erwarte ich ein schnelles und zielgerichtetes Handeln seitens der Bundesregierung. Sie haben das angekündigt, Frau Gleicke. Ich bin sehr gespannt und freue mich, dass Sie das angehen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein anderer Punkt ist die Verkehrsinfrastruktur. Frau Kollegin Ludwig hat sie angesprochen. Diese muss künftig wegen des demografischen und klimatischen Wandels anders gestaltet werden. Es muss uns klar sein: Nur dort, wo die Menschen auch ohne Auto gut hinkommen und wo sie während des Urlaubs auch ohne Auto mobil sein können, kann ein nachhaltiger Tourismus wachsen. Das hat auch etwas mit Klimaschutz zu tun. Wir wissen: Im Tourismus entsteht bei der An- und Abreise ein Großteil des ökologischen Fußabdrucks. Es gibt auch Urlaubsregionen, die unter der Zunahme und der Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr leiden. Umso schlimmer ist es – deshalb die Kritik an dieser Stelle –, dass im Tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode nur ganze zwei Sätze zum Thema Klima und Verkehr stehen. Da muss mehr Fleisch an den Knochen, und zwar dringend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir wissen, dass eine intakte Umwelt die Grundlage jeder Tourismusdestination ist. Ihr Erhalt muss deshalb die Maxime des politischen Handelns sein, nicht zuletzt aufgrund ökologischer Erwägungen. Auch wenn man keine Affinität zur Ökologie hat: Aus ökonomischen Gründen ist es wichtig, die Grundlage in den Tourismusdestinationen zu erhalten, und diese Grundlage ist eine intakte Umwelt. Sie haben gesagt, dass wir die regionalen Wirtschaftsstrukturen durch den Tourismus nachhaltig verbessern müssen. Ich freue mich sehr, dass an dieser Stelle Konsens herrscht. Sie haben vorhin beschrieben, dass es da ein Gefälle gibt. Das ist noch untertrieben. Lediglich 12 Prozent der touristischen Wertschöpfung werden auf dem Land generiert, obwohl fast 32 Prozent der Übernachtungskapazitäten hier sind. Das ist ein riesiges Delta, das wir schließen müssen. Es gibt eine Untersuchung der Hochschule München, die zeigt: Von 100 umgesetzten Euro bleiben nur rund 36 Euro in der Region. An dieser Stelle müssen wir ansetzen. Wir müssen regionale Wirtschaftskreisläufe schließen. Deswegen hoffe ich, dass die Große Koalition auch dafür sorgt, dass das begonnene Projekt „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ – ein positiver Ansatz aus der letzten Wahlperiode – nicht einfach in der Schublade verschwindet, sondern weitergeführt wird; eventuell auch mit Modellregionen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt viele Themen. Sie haben die Weiterentwicklung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Räume“ angesprochen. Diese befürworte ich außerordentlich. Wir haben ein großes Problem beim Sanierungsstau. Der Mittelstand im Bereich des Tourismus hat ein ganz großes Problem mit der Finanzierung, weil es dort nur eine ganz niedrige Eigenkapitalquote gibt. Ich glaube, dass wir gemeinsam eine Strategie entwickeln müssen. Ich reiche Ihnen dafür heute die Hand und biete unsere Zusammenarbeit an. Ich denke, es ist aller Mühen wert, den Tourismus in Deutschland weiter voranzubringen. Wir brauchen hier gute Strukturen. Wir können Ihnen nur sagen: Wir sind bereit, uns dabei zu engagieren. Es gibt einen Konsens; das haben wir heute gehört. Ich hoffe, dass wir ihn in der kommenden Wahlperiode auch in konkrete Taten umsetzen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Klaus Brähmig für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, einleitend ein Dankeschön für den vorliegenden Tourismusbericht an unseren ehemaligen Kollegen Ernst Burgbacher zu richten. Er hat diesen Bericht als Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus vorbereitet und größtenteils zu verantworten. Persönlich freue ich mich jetzt auf die Zusammenarbeit mit seiner Nachfolgerin, unserer Kollegin Iris Gleicke, die sich bereits sehr engagiert im Tourismusausschuss vorgestellt hat. Heike Brehmer wünsche ich ebenfalls viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit als Vorsitzende des Tourismusausschusses. Der Wirtschaftszweig Tourismus ist es wert, dass wir uns für ihn einsetzen. Er erwirtschaftet mit 97 Milliarden Euro einen direkten Anteil von 4,4 Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung unserer Volkswirtschaft. 2,9 Millionen Erwerbstätige sind direkt in der Tourismusbranche beschäftigt. Das sind 7 Prozent aller Erwerbstätigen unseres Landes. So konnte Deutschland bereits zum vierten Mal in Folge einen Übernachtungsrekord aufstellen. Nahezu 411 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Entscheidend für dieses Wachstum war die zunehmende Zahl von Übernachtungen ausländischer Gäste. Wir verzeichnen 71,6 Millionen Nächtigungen. Man muss einmal ganz deutlich auf die Ursache für diese positive Entwicklung hinweisen. Die Fußballweltmeisterschaft 2006 war der Durchbruch beim Auslandstourismus für das Reiseland Deutschland. Seit 2006 sind die Übernachtungszahlen von ausländischen Gästen um insgesamt knapp 18 Millionen gestiegen. Deutschland hat Weltoffenheit, Gastfreundschaft und Toleranz gezeigt und somit seine Chance genutzt. Deutschland kann stolz sein auf die Wiederaufbauleistungen sowie auf die Wiedervereinigung vor 25 Jahren. Das ist gut so. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Trotz der Bedeutung dieses Wirtschaftsfaktors ist es mir völlig unverständlich, dass wir als Tourismuspolitiker jedes Jahr als Bittsteller bei den Haushaltspolitikern auftreten müssen. Wenn die Autoindustrie in der Krise hustet, wird die Summe von 5 Milliarden Euro für Abwrackprämien im Handstreich aufgetrieben. Hier, wo wir Tausenden von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie helfen können, darf die Unterstützung nicht infrage gestellt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Mittelständler können einen weltweiten Markt allein nicht durchdringen. Sie benötigen die bündelnde Kraft der Deutschen Zentrale für Tourismus. Warum schreiten wir als öffentliche Hand hier nicht mit zusätzlichen Beiträgen, zum Beispiel 5 Millionen Euro, voran und holen dabei die Länder und die Wirtschaft mit ins Boot? Tatsache ist doch: Die DZT hat nach der Fußballweltmeisterschaft den Schwung genutzt und ihre Marketingaktivitäten immer mehr ausgeweitet. Sie würde gerne noch intensiver für das Reiseland Deutschland werben. Dafür müssten wir aber die Mittelerhöhung umsetzen. Gerade in den Zukunftsmärkten Brasilien, China, Indien und Russland mit ihrem enormen Wachstumspotenzial und dem Interesse für unsere Kultur müsste Deutschland als Reiseland viel stärker beworben werden. In diesem Zusammenhang muss ein weiteres heikles Thema erörtert werden. Meines Erachtens war es eine Fehlleistung, dass die Bundesländer der DZT die Kompetenz und die Gelder für das Inlandsmarketing entzogen haben. Damit wurde eine Chance vertan, vorhandene Mittel zu bündeln, um schlagkräftig die Werbetrommel rühren zu können. Ich setze auch auf eine starke Koordinierung von Bund, Ländern und Regionen. Persönlich wünsche ich mir, dass wir die Neugestaltung eines übersichtlichen Destinationsmanagements gemeinsam angehen. Wir müssen wegkommen von 130 Tourismusregionen, um die nationale und die internationale Vermarktung effizienter zu gestalten. Wir müssen weg von der geradezu unhaltbaren Kirchturmpolitik, die hier immer noch betrieben wird. Die Bündelung der Kräfte ist auch bei Investitionen der Kommunen in die touristische Infrastruktur eine Hauptaufgabe. Damit die Region attraktiv bleibt, müssen sich Städte und Gemeinden gemeinsam eine Entwicklungsstrategie überlegen; denn eine hohe touristische Attraktivität und Investitionen in die Tourismusbranche kommen in nicht unerheblichem Maße der einheimischen Bevölkerung und anderen Wirtschaftszweigen zugute. Investitionen in diesem Sektor tragen vielfach zu spürbaren Verbesserungen der Standort- und Lebensqualität bei. Sie führen zu einer Erhöhung des Wohnwertes sowie des Imagefaktors einer Region und erleichtern damit auch Unternehmensansiedlungen. Kurzum: Jeder Euro, der in die touristische Infrastruktur investiert wird, hat einen doppelten Nutzen. Meine Damen und Herren, vor der entsprechenden Investition sollten die Kommunen aber Grundsatzentscheidungen treffen. Eine Tourismusregion kann nur schwerlich gleichzeitig eine Energieregion sein. Noch wissen wir nicht, wie sich die Energiewende auf die Natur, die Kulturlandschaft und den Tourismus auswirkt. Hier muss abgewogen werden zwischen den verschiedenen Formen der Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien und der Landschaftsästhetik, einem der wichtigsten Faktoren für den Tourismus. Angesichts der guten Zahlen im vorliegenden Bericht können wir von einem dynamischen Wirtschaftsmarkt sprechen. Aber ein dynamischer Wirtschaftsmarkt mit Steigerungsraten von knapp 4 Prozent braucht eine dynamische Marktbeobachtung. Deswegen sollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mindestens zwei Tourismusberichte vorlegen. Nur so können wir diesem schnelllebigen und gewinnträchtigen Wirtschaftsfaktor gerecht werden. Sie sehen: Trotz der Erfolge bleibt noch viel zu tun. Packen wir es an! Ich freue mich auf eine gemeinsame, kollegiale Zusammenarbeit in unserem Ausschuss. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Frank Junge. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Junge (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Frau Gleicke, bin ich sehr froh darüber, dass Sie bei uns im Wirtschaftsministerium angesiedelt sind und uns Ihre Kompetenzen zur Verfügung stellen. Ich glaube, dass wir mit Ihnen an dieser Stelle eine gute Multiplikatorin haben. Wir brauchen Sie nicht im Kanzleramt. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn will ich gerne das zusammenfassen, was Sie alle auf den Punkt gebracht und mit Zahlen unterlegt haben. Der Tourismus in unserem Land ist eine Erfolgsgeschichte. Die Branche ist ein volkswirtschaftliches Schwergewicht und ein unverzichtbarer Impulsgeber für den Arbeitsmarkt. Die Prognosen – das wurde auch schon deutlich – sind überaus gut. Das bestätigt auch der Bericht, der Ihnen vorliegt, eindrucksvoll. Das ist – das muss man noch einmal sagen – zum einen das Verdienst eines überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmertums, aber es ist auch das Verdienst von circa 3 Millionen direkt Beschäftigten im Tourismus. All denen muss man einmal Dank und Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vorliegende Analyse zeigt aber auch klar und deutlich, um welche Handlungsfelder wir uns kümmern müssen; das kam hier an vielen Stellen zum Ausdruck. Wir müssen uns den entsprechenden Problematiken stellen; denn es gibt viel zu tun. Den Erfolgsaussichten, den guten Prognosen für die Branche müssen Taten folgen, damit es zu positiven Auswirkungen auf die Branche kommt. Saisonarbeit, unregelmäßige Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung – all das sind Faktoren, die einen Fachkräftemangel nach sich ziehen, der die Arbeitsmarktsituation in der Branche signifikant, also gefährlich beeinflusst. Wenn wir hier darüber reden, zusammen mit den Ländern, den IHK, den Verbänden und den Gewerkschaften Verbesserungen bei der Ausbildung herbeizuführen, dann – das unterstreiche ich deutlich – müssen wir auch über den Mindestlohn reden. Wir brauchen einen Mindestlohn, weil bei der Berufswahl nicht nur die Liebe zum Beruf, Frau Kassner, eine Rolle spielt, sondern auch die Frage, ob man in diesem Beruf ausreichend Geld verdienen und damit eine Familie ernähren kann. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zum Thema Verkehrsinfrastruktur ist auch schon einiges gesagt worden. Ich möchte kurz den Bereich Schienennetz erwähnen. Es ist natürlich so, dass der Ausbau des Verkehrs auf der Schiene dazu führen wird, dass Fernverkehrsstraßen entlastet werden, Emissionen reduziert werden etc. Aber wir werden mit der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene auch dazu beitragen, eine neue Zielgruppe für den Tourismus zu erschließen, nämlich die Gruppe derer, die keinen Pkw haben und über den Schienenverkehr dennoch Zugang zu den Destinationen finden und vor Ort nach ihren Möglichkeiten konsumieren. Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass wir bessere infrastrukturelle Voraussetzungen für einen Deutschlandtakt mit aufeinander abgestimmten Anschlüssen aller Beteiligten in diesem Bereich schaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Denn es ist einfach unvorstellbar ärgerlich, wenn man als Familie mit Gepäck auf einem Bahnhof steht, aber der anschließende Bus im ÖPNV gerade abgefahren ist und einen nicht zur nächsten Station bringen kann. Das verhindert ganz klar das Ausweichen auf die Schiene, das wir alle wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Zweitens ist klar herauszustellen, dass wir auf die Deutsche Bahn einwirken müssen, damit zum Beispiel die Fahrradmitnahme in den Zügen verbessert wird. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Fahren Sie mal mit Fahrrad und Familie mit dem Zug. Da fängt der Abenteuerurlaub schon am ersten Tag des Urlaubs an. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Genau! Das stimmt!) Drittens möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch dafür zu sorgen haben, dass die Deutsche Bahn das Angebot barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen ausbaut. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es ist einfach so, dass die barrierefreie Reise schon dort anfängt. Hier ist Erhebliches zu tun. Stichwort Barrierefreiheit. Auch ich möchte diesen Punkt kurz beleuchten, Frau Ludwig. Es geht nicht nur darum, einer UN-Konvention nachzukommen, wenn wir Menschen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen die Angebote so offerieren, dass sie sie auch wahrnehmen können. Es geht auch darum, dass Familien mit Kindern und ältere Menschen barrierefreie Angebote ebenfalls gerne in Anspruch nehmen. Wie gerne sie das tun, sieht man an diesem Punkt: Das Bundeswirtschaftsministerium beziffert das entsprechende Marktpotenzial auf circa 4,9 Milliarden Euro. Dahinter steckt ein Wirtschaftsfaktor, dessen wir uns einfach annehmen müssen, um die Branche zu stärken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt es hervorzuheben und zu unterstreichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich sehe es also als eine wesentliche Aufgabe an, zusammen mit der Bundesregierung und allen Akteuren in diesem Bereich davon wegzukommen, lediglich die wirklich überaus begrüßenswerten Initiativen und Einzelprojekte zur Schaffung von Barrierefreiheit vor Ort zu unterstützen; wir müssen mit allen Beteiligten eine Art Masterplan entwickeln. Dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich einige Sätze zum Wassertourismus verlieren. Es ist klar, dass die Gäste, die sich für diese Angebotspalette interessieren, längst nicht mehr nur den Zugang zum Wasser brauchen. Hier haben sich aus den Bedürfnissen der Touristen Nachfrageaspekte entwickelt, denen wir einfach gerecht werden müssen. Unser Land bietet mit den rund 10 000 Kilometer langen Bundes- und Landeswasserstraßen und den fast 23 000 Quadratkilometer großen Seewasserstraßen eine Fülle von Voraussetzungen dafür, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Hier brauchen wir ein Konzept aus einem Guss, ein Wassertourismuskonzept, das die vorhandene Angebotsstruktur so bündelt, dass man den Ansprüchen der Gäste und Urlauber in diesem Bereich, was zum Beispiel vergleichbare Qualitätsmerkmale anbetrifft, gerecht wird und die Voraussetzungen dafür schafft, dass unser Standort Deutschland im europäischen Wettbewerb auch hier ein Stück weit die Nase vorn hat. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass ich über den im Ausschuss vorhandenen Konsens erstaunt bin. Ich empfinde das als eine überaus fruchtbringende Arbeitsweise. Wenn wir so weitermachen, dann können wir für den Tourismusfaktor in Deutschland viel bewegen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Junge, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Ich gratuliere Ihnen recht herzlich im Namen des gesamten Hauses und wünsche Ihnen Erfolg bei der Arbeit. (Beifall) Für die Unionsfraktion hat nun die Kollegin Barbara Lanzinger das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle bisherigen Redebeiträge zeigen: Der Tourismus boomt. Alle Zahlen deuten darauf hin, dass in diesem Bereich eine enorme Wertschöpfung zu verzeichnen ist. Das ist gut für die Wirtschaft insgesamt. Besonders gut ist das für den Mittelstand, für die ihn tragenden Familienunternehmen. Das zeigt einmal mehr, wie stabil, innovativ und zuverlässig der Mittelstand ist. Er ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Bericht macht deutlich, dass viel für den Bereich Tourismus getan wurde. Genannt sei hier exemplarisch – auch wenn sich wahrscheinlich gleich Widerspruch erheben wird – die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hoteliers. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie aber ein schönes Beispiel gewählt!) Sie war richtig und zielführend. Sie war ein kleines Konjunkturprogramm. Viele der vor allem kleinen Betriebe haben die daraus resultierende Entlastung genutzt, um Investitionen zu tätigen. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Staatssekretärin, Sie haben es richtigerweise erwähnt: Die Bereiche Kultur- und Städtetourismus boomen. Das würden wir uns auch für den ländlichen Raum wünschen. Ich denke, hier sind wir uns alle einig. In der letzten Wahlperiode setzten wir mit dem Projekt „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen“ einen großen Schwerpunkt. Die Ergebnisse sind insgesamt gut. In einem Handlungsleitfaden werden Chancen, Herausforderungen und Perspektiven aufgezeigt. Die Projektbewertung der Bundesregierung sieht jedoch Nachholbedarf, insbesondere in den Bereichen Qualifizierung, Qualitäts- und Innovationsmanagement, Vernetzung und Marketing. Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken, wie wir die Förderung von Qualifizierung, Qualitäts- und Innovationsmanagement und anderen Bereichen zielgenau einsetzen könnten, zum Beispiel mit Krediten von der KfW. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Aus meiner Sicht gibt es ein Zauberwort, das beschreibt, was für nachhaltigen und dauerhaften Erfolg wichtig ist: Unverwechselbarkeit. Das ist für den Bereich Tourismus besonders wichtig. Zum einen geht es um die Unverwechselbarkeit der ländlichen Räume, die Verbindung von herrlicher Landschaft, traditioneller, bodenständiger Küche, historischem Bauerbe und Erholung für alle Sinne: also Genuss pur zum Greifen. Unverwechselbarkeit bezieht sich zum anderen auf die Unternehmerpersönlichkeit. Das lässt sich am Beispiel von Gast- und Wirtshäusern gut erklären. Ich komme aus der Oberpfalz, wo es eine Vielzahl von Gast- und Wirtshäusern gibt. Die einen funktionieren hervorragend, die Menschen fahren gerne hin, auch wenn sie noch so entlegen oder einfach ausgestattet sind, andere wiederum fristen ein schwieriges Dasein, obwohl sie mit den anderen Gasthäusern durchaus vergleichbar sind. Warum ist das so? Spricht man mit den Gästen, wird eines sehr schnell deutlich: Es geht um die Wirtsleute selbst. Es ist wie in vielen anderen Branchen auch: Das Ganze steht und fällt mit den Betreibern, mit den Unternehmerinnen und Unternehmern. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sollten also bei den Unternehmerpersönlichkeiten ansetzen; denn schließlich sind sie es, denen es gelingen muss, Mitarbeiter zu gewinnen, aus- und fortzubilden, zu motivieren und diese an das Unternehmen zu binden. Letztendlich geht es darum, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Ein weiterer Punkt hinsichtlich der Unverwechselbarkeit und Vielfalt unseres Tourismus, vor allem in den ländlichen Räumen, ist die Frage: Wie können sich die Unternehmen vermarkten? Ich denke, dass wir, wie es im Ausschuss kurz angedacht wurde, ein Portal zur Vermarktung des ländlichen Raumes schaffen sollten. Es gab ja schon Versuche, bestehende Initiativen und Angebote zu bündeln. Ich denke, ein positives Beispiel ist die Vermarktung des Urlaubs auf dem Bauernhof durch den Bauernverband über das Portal www.landsichten.de. Hier könnten wir ein Stück weit andocken. Wir könnten dieses Portal nutzen und es um weitere Angebote ergänzen. Ich denke, das würde Sinn machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung: Tourismus ist auch ein Botschafter. Alle Beteiligten sind Botschafter für unser Land, für unsere Kultur und für unsere jeweils ganz eigene Lebensart. Diese Unterschiedlichkeit empfinde ich übrigens als sehr positiv. Der Tourismus ist auch Botschafter in Bezug auf die soziale Verantwortung. Das wurde auch im Tourismuspolitischen Bericht erwähnt. Erlauben Sie mir vor dem Hintergrund aktueller Debatten den Hinweis darauf, dass wir im Zusammenhang mit Tourismus auch darüber nachdenken sollen und müssen, wie wir mit den Menschen umgehen wollen. Eines muss klar sein – dieser Passus im Bericht ist mir sehr wichtig; wir sollten hierauf unser Augenmerk legen –: Es darf keine touristische Wertschöpfung durch den Missbrauch von und an Menschen geben, weder im Ausland noch im Inland. (Beifall im ganzem Hause) Ich halte es für sehr fragwürdig, Deutschland als Reiseziel Nummer eins zu bezeichnen, wenn das mit Sextourismus verbunden wird. Darauf können, wollen und dürfen wir nicht stolz sein. Ich freue mich, wenn wir im Rahmen der Änderung des Prostitutionsgesetzes hier – hoffentlich – einiges verändern. Vielen herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Tourismus auf Drucksache 18/605 zu dem Tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung für die 17. Legislaturperiode auf Drucksache 17/13674. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/613. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/614. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen Drucksache 18/557 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die notwendigen Umgruppierungen in den Fraktionen zügig vorzunehmen und die notwendige Aufmerksamkeit herzustellen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Harald Weinberg für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gegen Ende unserer Debatte am heutigen Tag geht es um ein sehr wichtiges Thema: die Versorgung psychisch Kranker im Krankenhaus. Wenn das, was die vorherige, die schwarz-gelbe Bundesregierung beschlossen hat, wie geplant Anfang 2015 umgesetzt wird, dann wird sich die Versorgung in den Psychiatrien deutlich verschlechtern. Das sagen nicht wir, sondern über 15 Fachverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Ärzteschaft, der Pflegeberufe, der Pflegeverbände, der Gewerkschaften, der Kli-nikleitungen und nicht zuletzt der Organisationen von Patientinnen und Patienten. Alle Betroffenen sind gegen das neue pauschalisierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik, auch PEPP genannt; die Abkürzung ist deutlich einfacher als der lange Begriff. Deshalb ist es Aufgabe des Bundestages, seine Entscheidung von 2012 zu korrigieren und PEPP zu stoppen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Worum geht es genau? In den nichtpsychiatrischen Krankenhäusern wurden schon vor rund zehn Jahren Fallpauschalen eingeführt. Das bedeutet, dass Krankenhäuser nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach der Diagnose bezahlt werden. Eine Blinddarm-OP bringt eine feste Summe. Dabei ist es egal, wie lange der Patient oder die Patientin zur Rekonvaleszenz, zur Erholung im Krankenhaus bleiben muss. Die Krankenhäuser haben so einen klaren Anreiz, die Patientinnen und Patienten früher nach Hause zu schicken. Vor zehn Jahren war Konsens, dass dieses System in psychiatrischen Stationen nicht funktionieren kann. Deshalb hat man dort weiterhin nach Tagessätzen gezahlt. Denn während man bei einer Blinddarm-OP noch relativ gut sagen kann, dass sie im Durchschnitt einen Krankenhausaufenthalt von etwa drei bis fünf Tagen zur Folge hat, kann man bei den Diagnosen Depression, Schizophrenie oder Angststörung nicht zu Beginn der Behandlung im Krankenhaus sagen, wie lange sie sinnvollerweise dauern sollte oder dauern wird. Solche individuellen Verläufe berücksichtigt das neue Abrechnungssystem nicht. Zwar sieht es weiterhin eine Bezahlung des Krankenhauses pro Tag vor, aber nur als Durchschnittspauschale, und bei fortschreitender Dauer wird mit jedem Tag weniger gezahlt, egal ob die Behandlung mit der Zeit eventuell sogar intensiver werden muss. Damit hat das Krankenhaus einen Anreiz, den Patienten oder die Patientin zu entlassen, sobald die Tagespauschale unter die entstehenden Kosten fällt, egal ob gesund oder nicht. Der Zeitpunkt der Entlassung wird dann nicht mehr von den Ärztinnen und Ärzten in Absprache mit den Patienten festgelegt, sondern de facto vom Krankenhausmanagement vorgegeben. Das darf unserer Meinung nach nicht sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nur am Rande sei erwähnt, dass PEPP auch einen negativen Einfluss bei Zwangsbehandlungen haben könnte; denn Geduld mit psychisch kranken Menschen, die meistens schwierig sind, wird dadurch nicht gefördert. Hinzu kommt, dass nach der Einführung von PEPP die Personalverordnung in der Psychiatrie, die Psych-PV, ab 2017 außer Kraft gesetzt werden soll. In dieser Verordnung ist geregelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte, wie viele Pflegekräfte und wie viel sonstiges therapeutisches Personal das Krankenhaus bereithalten muss. Die geplante Abschaffung zwingt die Krankenhäuser, unter dem Diktat des pauschalen Entgeltsystems auf Kosten des Personals und damit auf Kosten der Patientinnen und Patienten zu sparen. Das soll unserer Meinung nach nicht sein. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb müssen wir PEPP im Bundestag stoppen. Ich bitte gerade auch die Kolleginnen und Kollegen aus Union und SPD, dies zu bedenken. Vor etwa zwei Jahren, als das PEPP-Gesetz von Schwarz-Gelb beschlossen wurde, gab die heutige gesundheitspolitische Sprecherin der SPD hier zu Protokoll – ich zitiere –: Das Psych-Entgeltsystem, so wie es im Gesetzentwurf konzipiert ist, überträgt die Strukturen der somatischen Medizin auf die Versorgung von psychisch Kranken. Das halten wir als SPD für einen großen Fehler. (Beifall der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Weiter hieß es bei ihr: Die Abschaffung der Psych-PV lehnen wir als SPD ganz klar ab. Noch ein Zitat: Insbesondere der Diagnosebezug bei der Vergütung von Leistungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit Fehlanreize setzen, Menschen mit schweren psychischen Krankheiten nur unzureichend zu behandeln. Diese Menschen brauchen eine sehr individuelle, therapeutische und kontinuierliche Behandlung unter Einbeziehung des eigenen Lebensumfeldes. Dies kann nicht mit einer Struktur gelingen, die sich an der Vergütung von Krankheiten auf der Grundlage der DRG orientiert. Dies alles, was Sie, liebe Frau Mattheis, damals gesagt haben, ist völlig richtig. Das findet nicht nur unsere Zustimmung, sondern auch die Zustimmung von fast allen Expertinnen und Experten, von den Betroffenen und von inzwischen über 15 000 Unterzeichnern einer Petition, die derzeit läuft und Alternativen zu PEPP fordert. (Beifall bei der LINKEN) Auch aus der Union sind Stimmen zu vernehmen, die zu Recht an der Einführung von PEPP im Januar 2015 zweifeln. Ich habe insofern noch Hoffnung, dass die Koalition ein Einsehen hat und dieses Gesetz korrigiert. Mit unserem Antrag wollen wir dazu eine Gelegenheit geben. Wenn Sie aber, wie so oft bei unseren Anträgen, unseren Antrag ablehnen werden, dann bitte ich Sie: Schreiben Sie ein wenig davon ab, und bringen Sie es selbst ein! (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN) Legen Sie PEPP auf Eis, und lassen Sie uns mit den Experten und Betroffenen neu überlegen, wie wir ein Entgeltsystem auf den Weg bringen können, das die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert und nicht verschlechtert. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Ute Bertram das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ute Bertram (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat am 17. März 2009, also noch zu Zeiten der zweiten Großen Koalition, das Krankenhausfinanzierungsgesetz um den § 17 d erweitert. Darin wurde festgelegt, für die Vergütung der Krankenhausleistungen aus dem Fachbereich der Psychiatrie und der Psychotherapie ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen“. Dasselbe gilt auch für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die psychosomatische Medizin und die Psychotherapie. Im jetzigen Koalitionsvertrag haben wir dieses Ziel bekräftigt. Dieses neue und mittlerweile in der Konkretisierungsphase befindliche Vergütungssystem soll das bisherige System des tagesgleichen Pflegesatzes, der jährlich zwischen dem einzelnen Krankenhaus und den Krankenkassen vereinbart wurde, ablösen. Dieser Pflegesatz differenziert zwar zwischen dem Basispflegesatz, zum Beispiel für die Kosten der Verpflegung, und dem Abteilungspflegesatz für die medizinischen Kosten, schert aber ansonsten alles über einen Kamm. Eine Differenzierung gerade der medizinischen Leistungen in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung des Patienten findet nicht statt. Dieses Vergütungssystem gleicht geradezu einer nicht einsehbaren Blackbox, in der Krankenhäuser Gewinner und Verlierer sein können. (Beifall bei der CDU/CSU) Kurzum: Das System ist ungerecht. Schon deshalb besteht Reformbedarf. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass wir einer wachsenden Anzahl psychischer Erkrankungen gegenüberstehen. Hierauf muss sich unser Gesundheitssystem einstellen. Mit dem Psych-Entgeltgesetz setzen wir den rechtlichen Rahmen für die Einführung des neuen Systems bezüglich der Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen. Das neue System wird die Transparenz im Hinblick auf das Leistungsgeschehen verbessern, womit wir auch einen effizienteren Ressourceneinsatz erreichen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es wurde im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase gestartet und umfasst den Zeitraum von 2013 bis 2016. Diese Phase wird budgetneutral gestaltet; das heißt, die bisherigen Budgets bleiben den Krankenhäusern erhalten. 2013 und 2014 sind dabei sogenannte Optionsjahre. Die Einrichtungen können frei entscheiden, ob sie am neuen Entgeltsystem teilnehmen. Mit Stand Januar 2014 haben sich von insgesamt 588 Krankenhäusern schon 80 dem neuen Psych-Vergütungssystem angeschlossen; das sind immerhin 13,5 Prozent. Daran schließt sich bis 2021 eine fünfjährige Konvergenzphase an. Den Einrichtungen sollte damit ausreichend Zeit gegeben sein, sich auf künftige Veränderungen ihres Erlösbudgets einzustellen. Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass Veränderungen an bestehenden Strukturen immer auch Widerstände hervorrufen; das ist offenbar so eine Art Naturgesetz. Speziell ist es auch nachvollziehbar, dass eine Katalogisierung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen kein leichtes Unterfangen ist. Die Zwischenstände bei den Arbeiten der Vertragspartner – der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbands – belegen dies eindeutig. Eine gebrochene Seele ist etwas anderes als ein gebrochenes Bein. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Darum ist es vorgesehen, diesen Veränderungsprozess über einen Gesamtzeitraum von rund zehn Jahren zu gestalten. Sollte sich im Verlauf des Einführungsprozesses doch erweisen, dass diese Frist noch zu kurz ist, kann sich die Union auch vorstellen, den Zeitraum zu verlängern. Das kann eine Verlängerung der Optionsphase bedeuten oder bessere Absicherungsmechanismen für die Krankenhäuser in der budgetneutralen Phase oder, in der Konvergenzphase, auch eine Änderung des Systems. Das alles ist vorstellbar. Kritik der Verbände nehmen wir sehr ernst, und wir sind auch bereit, auf Veränderungsvorschläge einzugehen. Die nächsten Veränderungsvorschläge der Selbstverwaltungspartner sollen übrigens im April veröffentlicht werden. Wir werden sie uns genau ansehen und auf dieser Basis kurzfristig über einen Änderungsbedarf beraten. Damit ist klar: Konstruktiven Vorschlägen verschließen wir uns nicht; aber wer sich nicht einbringt, kann auf das neue System logischerweise auch keinen Einfluss nehmen. In der fachöffentlichen Debatte sind nun einige Befürchtungen artikuliert worden, die klargestellt werden sollten. So gehen einige davon aus, dass durch den degressiven Verlauf der Tagesentgelte ein falscher Anreiz zu einer frühzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus gesetzt würde. Die Tagesentgelte werden aber auf einer umfassenden empirischen Basis kalkuliert, sodass sie die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Patient decken. Zu einer systematischen Untervergütung dürfte es also nicht kommen. Vielmehr würden Psych-Einrichtungen bei einer zu frühen Entlassung auf zusätzlichen Erlös verzichten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein weiterer Vorwurf lautet, der PEPP-Entgeltkatalog sei zu wenig differenziert, jede psychische Erkrankung verlaufe höchst individuell. Der PEPP-Entgeltkatalog befindet sich noch in der Entstehungsphase; aber schon jetzt ist er sehr ausdifferenziert und damit dem jetzigen Vergütungssystem weit voraus. Der Katalog 2013 umfasst insgesamt 135 Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen sowie 75 Zusatzentgelte. Darunter sind Entgelte für die hochaufwendige Versorgung, für die die Einrichtungen nach dem bisherigen Vergütungssystem keine erhöhte Vergütung erhalten. Kritisiert wird auch, Diagnosen seien nicht geeignet, Aussagen über den Behandlungsverlauf zu treffen. Die empirischen Daten zeigen aber, dass mithilfe von Diagnosegruppen erhebliche Unterschiede beim Aufwand erkannt werden können. Außerdem besteht Einigkeit, dass im Rahmen des lernenden Systems weitere Merkmale zu identifizieren sind, die Aufwandsunterschiede vielleicht noch deutlicher erklären können als die Diagnosekodierung. Schließlich wird noch vorgeschlagen, PEPP zu verschieben oder gar zu stoppen. Bei einer Verschiebung der Einführung ist nicht mit einer Verbesserung des Entgeltkatalogs zu rechnen. Erfolgversprechender ist es, unter den geschützten Bedingungen der budgetneutralen Phase in das neue System einzutreten. Die Beteiligten können intensiv und engagiert die vielfältigen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems nutzen und so das lernende System vitalisieren. Wer die Einführung stoppen will, der will etwas, was wir nicht wollen, nämlich das ungerechte und intransparente bisherige Vergütungssystem aufrechterhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Bertram, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg für Ihre Arbeit! (Beifall) Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Maria Klein-Schmeink das Wort. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt direkt auf die vorherigen Beiträge ein. Zunächst möchte ich sagen: Wir unterstützen das Anliegen der Linken in ihrem Antrag, weil auch wir meinen: Es ist notwendig, dass wir einen Haltepunkt setzen und uns noch einmal anschauen, unter welchen Bedingungen wir PEPP in Gang gesetzt haben und ob das neue Honorarsystem in seiner Ausgestaltung, die wir im Gesetz gewählt haben, geeignet ist, eine Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen herbeizuführen. Das muss nämlich die große Zielsetzung sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir stellen hier fest, dass schon bei der Geburt dieses Gesetzes einige Fehler gemacht worden sind. Ich glaube, auch die CDU-Kollegen waren durchaus nicht immer glücklich mit den Vorschlägen, die vom damals FDP-geführten BMG unterbreitet worden sind und letztlich Inhalt des Gesetzes wurden. Es gab zentrale Defizite. Beispielsweise wurde vorher nicht geprüft – das war der erste Fehler –, ob die Personalausstattung den Notwendigkeiten in den Psychiatrien tatsächlich entspricht. Es gab keine Vorstellung darüber, wie man die ambulante Versorgung und die stationäre Versorgung zusammenbringen kann und wie der Übergang von stationärer Versorgung zur ambulanten Versorgung im Entgeltsystem abzubilden ist. Es gibt kaum einen Ansatz, der tatsächlich im Auge hat, wo die Versorgung 2022 stehen muss. Wie muss sie aussehen? Wie schaffen wir eine gemeindenahe, gut verzahnte, ambulante, gestufte Versorgung für die Menschen mit einer psychischen Erkrankung unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Individualität? Das alles fehlte bei der Beurteilung der Ausgangslage, weshalb dieses Gesetz eher ein Spar- und kein wirkliches Reform- und Strukturgesetz geworden ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Zum zweiten Fehler. Sie haben gesagt, es sei ein lernendes System. Per Ersatzvornahme wurde die neue Struktur des Entgeltsystems erst einmal vorgegeben. Von dieser Ebene aus kann sie jetzt weiterentwickelt werden. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Wie denn sonst?) Es hat im Vorhinein Probedokumentationen gegeben. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Eben!) Man hat nach Kostentrennern gesucht und aufgezeigt, dass das, was vom InEK berechnet wurde, nicht praxisrelevant war, sondern dass noch andere Kostentrenner analysiert werden mussten. Das alles war bekannt. Deshalb kann man feststellen, dass wir mit Wissens- und Informationslücken sowie strukturellen Defiziten in dieses System gestartet sind. Das ist eigentlich bedauerlich, weil wir natürlich zu einem neuen Honorarsystem kommen müssen. Wir müssen zu einem leistungsgerechten Entgeltsystem kommen, das aber auch die individuellen Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt. Das muss die große Zielsetzung sein. Sie haben im Koalitionsvertrag verabredet, jetzt eine systematische Überprüfung vornehmen zu wollen. Wir hoffen darauf, dass Sie diese tatsächlich ergebnisoffen vornehmen und auch das Anliegen der Linken in ihrem Antrag berücksichtigen – das ist ja im Übrigen ein Anliegen, das wir in unserem Antrag damals auch schon geäußert hatten –, eine begleitende Expertenkommission einzurichten und sich gemeinsam mit ihr auf den Weg zu einem adäquaten Neustart zu machen. (Beifall bei der LINKEN) Das Ganze wird aber damit stehen und fallen, dass Sie wirklich bereit sind, noch einmal zu überdenken, wo unsere psychiatrische Versorgung 2022 stehen muss. Dabei dürfen Sie nicht nur auf die Kosten gucken, sondern es geht auch darum, dass es am Ende passgenaue Angebote gibt, die sowohl die ambulante als auch die stationäre Hilfe im Blick haben. Auf der einen Seite ist zu berücksichtigen, was in Bezug auf die integrierte Versorgung im ambulanten Bereich entwickelt wird. Auf der anderen Seite muss die neue Form des Honorarsystems Maßnahmen ermöglichen, die notwendig sind, um nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder vollständig zu genesen. All das steht heute noch komplett aus. Das sind die Aufgaben, die wir zu erledigen haben. Wir müssen ebenso fragen, was das neue System für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet und was die von uns entwickelten Vorgaben, nach denen Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen zu vermeiden sind, für den Personalbedarf bedeuten. Das sind die großen Baustellen, die wir anzugehen haben. Wir hoffen, dass wir mit den Anhörungen, die zu diesem Antrag hoffentlich stattfinden werden, genau diese Probleme auf den Tisch bringen. Wir werden unsere Vorstellungen mit einem weiteren Antrag in die Debatte einbringen und hoffen, dass Sie in der Umsetzung ihrer Koalitionsvereinbarung einen Schritt weiter kommen – zugunsten der Betroffenen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk Heidenblut das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dirk Heidenblut (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Weg mit PEPP!“ – Auf diesen recht eingängigen Spruch brachte eine sehr große Initiative von Fachleuten die Diskussion um das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, kurz PEPP, und damit gleich auch die vermeintliche Lösung des Problems. Nun will ich nicht verhehlen: Diese kurze Formel ist sehr eingängig; zielführend aber, ähnlich der jetzt ebenso kurzen Formulierung „Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen“, ist sie nicht unbedingt. 2009 fing es gar nicht so schlecht an. Als die damalige Bundesgesundheitsministerin die Reform auf den Weg brachte und letztlich das Psychiatrie-Entgeltgesetz beschlossen wurde, gab es sogar so etwas wie eine Aufbruchstimmung. Bis 2013 sollte Zeit sein, zu guten Ergebnissen zu kommen. Die Ministerin machte deutlich: Es wird um Tagespauschalen gehen. – Das ist etwas, was in der Psychiatrie grundsätzlich machbar ist. Zudem stand die Psychiatrie-Personalverordnung als Anker für die Mindestpersonalbemessung deutlich im Fokus. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dann erfolgte die Vorlage des PEPP-Entgeltkatalogs durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, der aber zwischen den Partnern nicht vereinbart werden konnte, da die DKG massive Bedenken hatte, wie übrigens nahezu alle Fachverbände. Das FDP-geführte Ministerium verfügte stattdessen Ende 2012 ohne ausreichende Berücksichtigung der durchaus begründeten Einwände die Ersatzvornahme. Das PEPP wurde zum 1. Januar 2013 gestartet. Seitdem – das war angesichts des wenig zielführenden Umgangs des FDP-Ministers mit den Sorgen der Fachleute verständlich – hagelt es Kritik am PEPP. Aber seitdem gibt es auch auf allen Seiten das Bemühen, diese Kritik in konstruktive Änderungsvorschläge umzuwandeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für dieses sehr lösungsorientierte Verhalten sind wir den Fachverbänden und den Einrichtungen ausdrücklich dankbar. Die neue Koalition will sich der Diskussion und den vielen Anregungen an dieser Stelle nicht verschließen. (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE] – Maria Michalk [CDU/CSU]: Die Linke will es doch stoppen!) Dieser Politikwechsel findet sich auch im Koalitionsvertrag, in dem wir deutlich machen: Eine Benachteiligung schwerst psychisch Erkrankter darf es nicht geben. Neue Drehtüreffekte dürfen nicht erzeugt werden, weshalb dazu dann auch systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen sind. Es gilt, die Bedenken ernst zu nehmen und gemeinsam Lösungen zu finden. So hat schon der Landschaftsverband Rheinland, einer der großen kommunalen Träger von psychiatrischen Kliniken, zugleich übrigens ein Motor ambulanter Eingliederungshilfe, auf einer bemerkenswerten Fachtagung geäußert – ich zitiere aus dem Vorwort –: Der LVR hat es sich zum Ziel gemacht, das neue System nicht nur zu kritisieren, sondern aktiv an der Weiterentwicklung mitzuarbeiten. Diese Bereitschaft nicht nur des LVR, sondern auch etwa der bayerischen Bezirke und vieler anderer wurde aufgegriffen und muss auch weiter aufgegriffen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bei der Fachtagung wurde zudem deutlich: Auch die Krankenkassen sehen durchaus Veränderungsbedarf. So befürchtete der Vertreter einer großen Kasse einen Anstieg der Wiederkehrrate, also einen klassischen Dreh-türeffekt, durch das PEPP. Dank der sehr intensiven Mitarbeit vieler Fachverbände am Vorschlagsverfahren – es gibt ja ein Verfahren, mit dem Veränderungen durchgeführt werden können – wurden bereits Veränderungen durch das InEK in das laufende System eingepflegt. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Genau!) Das gemeinsame Ziel ist und bleibt, besser verzahnte und transparente Leistungen im ambulanten und stationären Bereich zu sichern. Es muss eine effektive Versorgung der psychisch Erkrankten sichergestellt werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber das System ist nun einmal am Start. Es gibt zahlreiche Einrichtungen – inzwischen fast 15 Prozent –, die sich im Rahmen der aktuell möglichen Option, sich also schon 2013 bzw. 2014 auf das neue System einzulassen, auf den Weg gemacht haben. Es gibt Ansätze, alternative Verfahren zu erproben. Das mal eben dadurch zu stoppen, dass man Krankenhäuser, die dies wünschen, nicht weiter optieren lässt, würde dem berechtigten Vertrauensschutz der Einrichtungen nicht gerecht, den begonnenen Dialogprozess untergraben und uns zudem die Möglichkeit nehmen, auf relevante Daten zuzugreifen. Es würde damit dem Ziel nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Denn dass im System der Psychiatrie Veränderungen notwendig sind, ist, glaube ich, heute wie schon 2009 unumstritten. Psychische Erkrankungen nehmen bedauerlicherweise zu und entwickeln sich zum Hauptgrund für berufliche Krankschreibungen. Dass Anpassungen und Veränderungen, auch in der stationären Versorgung, erfolgen müssen, ist unvermeidlich. Das ändert natürlich nichts daran, dass wir sehr genau darauf achten müssen, Fehlentwicklungen zu vermeiden, die dazu führen würden, dass das neue System am Ende womöglich mehr schadet als nützt und wirtschaftlich nur einen Verschiebebahnhof im System eröffnet. Gerade die Versorgung psychisch Erkrankter ist auf ein stimmiges und abgestimmtes System angewiesen, das von der Prävention über stationäre und ambulante Maßnahmen und gute Reha bis hin zur Eingliederung reicht. Ein Baustein in diesem System, der den Notwendigkeiten nicht gerecht wird, löst unabsehbare Probleme im Gesamtsystem und damit erhebliche Folgekosten und im Zweifel Verschiebung aus. Und die stationäre Versorgung ist ein großer Baustein im System. Wir haben das Problem möglicher Verwerfungen durch die Systemveränderung gesehen und in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass wir uns damit auseinandersetzen werden. Das InEK ist mit der Prüfung und der Vorlage eines entsprechenden Berichts beauftragt. Die Ergebnisse werden im April vorliegen. Im Anschluss und unter Auswertung dessen gilt es, gemeinsam mit dem InEK und den anderen Fachleuten die nötigen Schlüsse zu ziehen. Dazu kann auch gehören, dass wir mehr Zeit benötigen, um wirksame Anpassungen vorzunehmen, wie es die aktuell noch laufende Petition, aber auch der LVR, der Präsident des Bayerischen Bezirketages und viele Fachverbände fordern. Das weist in die richtige Richtung: nicht „Stopp“ oder „Weg damit“, sondern Zeit für Anpassung und Korrektur. Wir benötigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, keine peppigen Anträge, sondern ein PEPP, das den Bedürfnissen der Beteiligten gerecht wird und im besten Sinne das Entgelt- und Versorgungssystem aufpeppt. Daran werden wir in der Koalition arbeiten. Der Bericht des InEK wird uns dabei sicherlich ebenso eine Hilfe sein wie die vielfältigen Einlassungen der Fachverbände. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Heidenblut, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Auch Ihnen wünsche ich im Namen des gesamten Hauses viel Erfolg in Ihrer Arbeit. (Beifall) Für die Unionsfraktion hat die Kollegin Emmi Zeulner das Wort. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich entschuldigen, falls ich in meiner Rede aufgrund meiner fränkischen Wurzeln das PEPP zum „BEBB“ mache. Aber der Inhalt bleibt der gleiche. Es ist wichtig, dieses Thema sensibel anzugehen. Im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik dürfen keine Fehlentwicklungen entstehen. Denn gerade die große Bandbreite von Krankheitsverläufen und die Sensibilität des Themas bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit aller. Deswegen ist es absolut richtig, das Vergütungssystem zu thematisieren und klug zu überdenken. So steht es auch im Koalitionsvertrag. In einem sind wir uns alle einig: Das bisherige System der tagesgleichen Pflegesätze kann so nicht weitergeführt werden. Die Höhe der Pflegesätze spiegelt nicht den eigentlichen Personal- und Zeitaufwand wider. Ob ein Patient eine 24-Stunden-Überwachung benötigt, weil er suizidgefährdet ist, oder selbstständig am Klinikalltag teilnehmen kann, findet wenig Berücksichtigung. Das System ist weder transparent – denn von außen ist nicht einsehbar, welche Behandlungen der Patient tatsächlich erhält –, noch ist es leistungsorientiert, weil die Behandlungsintensität eine untergeordnete Rolle in der Vergütung spielt. Hinzu kommt, dass die tagesgleichen Pflegesätze ihre Wurzeln im Gesundheitssystem der 70er-Jahre haben und seitdem nicht weiterentwickelt wurden. Den Herausforderungen, aber auch den Möglichkeiten, vor denen die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen heute stehen, wird es schwer gerecht. Angesichts der eklatant gestiegenen Zahlen psychischer Erkrankungen müssen wir uns fragen: Wie schaffen wir es, ein Vergütungssystem zu etablieren, das eine individuelle, praxisnahe und qualitativ hochwertige Behandlung honoriert? Darum hat die Bundesregierung im Jahr 2009 reagiert und die Selbstverwaltungspartner zur Entwicklung von PEPP aufgefordert. Damit wurde der Weg hin zu einem neuen Vergütungssystem beschritten. Ein solch komplexes System lässt sich nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Ein patienten- und sachgerechtes Vergütungsmodell lässt sich auch nicht am runden Tisch fernab der Praxis entwerfen. Deswegen war es richtig, einen sanften und gleichzeitig flexiblen Übergang zwischen dem alten und dem neuen System zu schaffen. Jetzt, im Jahr 2014, sind wir im zweiten Jahr der Optionsphase. Die Einrichtungen können also noch zwischen dem alten und dem neuen System wählen. Erst im Jahr 2015 soll die Umstellung verbindlich werden. Die Stärke des lernenden Systems liegt in der Möglichkeit der jährlichen Anpassung des Katalogs im Dialog mit den Beteiligten. Es soll aus den Erfahrungen der Praxis wachsen und ist als Prozess zu verstehen. Das wird hoffentlich von vielen angenommen. Es handelt sich auch nicht um verkappte Fallpauschalen; vielmehr sind es Tagessätze auf Basis einer Fallgruppierung. Das bedeutet: Im Gegensatz zur diagnosebezogenen Fallpauschale steht mit dem PEPP der Klinik für jeden Behandlungstag eine Vergütung zu. Der Drehtüreffekt wird somit vermieden. Plakative Aussagen wie „Weg mit PEPP“ bringen uns in der Sache nicht weiter. Natürlich ist PEPP in seiner jetzigen Form nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Kritik von Patientenvertretern und Verbänden ist selbstverständlich sehr ernst zu nehmen. Ich bin der festen Überzeugung, dass blumige Reden von uns Politikern aller Couleur nicht ausreichen. PEPP wird einen Mehraufwand an Bürokratie bedeuten. Das ist die Kehrseite der Medaille und darf nicht verleugnet werden. Auch sehe ich Handlungsbedarf in der differenzierten Ausgestaltung der Entgelte. Zum Beispiel im Bereich der Gerontopsychiatrie und der Suchtmedizin. Spezielle Stationen, die unser Gesundheitssystem so wertvoll machen wie zu Beispiel die Gehörlosenpsychiatrie, müssen ihrer besonderen Aufgabe entsprechend in den Katalog mit einfließen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Anliegen, gerade was den Personalschlüssel in der Pflege angeht, müssen bei der Weiterentwicklung des Systems unbedingt berücksichtigt werden. PEPP darf nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte ausgetragen werden. Hierbei werden sie mich immer als Streiterin an ihrer Seite haben. PEPP ist ein lernendes System. Wie bei jedem Schüler hängt der erfolgreiche Werdegang zum großen Teil vom Engagement der Lehrer ab. Deshalb liegt es in unserer Verantwortung, gemeinsam mit den Selbstverwaltungspartnern das Schulkind PEPP zu einem leistungsorientierten und transparenten System auszugestalten, sodass es den unermüdlichen Einsatz der Pflegenden, der Ärzte und der Therapeuten angemessen honoriert und so dem Wohl der Patienten dient. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Heike Baehrens für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Heike Baehrens (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne, ganz besonders die Gruppe von der Kaufmännischen Schule in Göppingen – herzlich willkommen! (Heiterkeit – Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das PEPP hat nicht wirklich Pep. Das hat, glaube ich, diese Debatte schon gezeigt. Das Vergütungssystem braucht systematische Veränderungen, damit schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligt, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit gefördert und Drehtüreffekte verhindert werden – genau so haben wir es im Koalitionsvertrag miteinander verabredet. Deshalb brauchen wir und auch das Gesundheitsministerium in dieser Frage, denke ich, eigentlich nicht unbedingt Nachhilfe von linker oder grüner Seite. In der Praxis im Bereich der psychiatrischen Hilfe zeigt sich, dass schwer chronisch kranke und mehrfach belastete Patientinnen und Patienten in Deutschland noch immer wenig Zugang haben zu ambulanten, personenzentrierten und gemeindenahen Versorgungsangeboten. Obwohl diese Zielsetzung bereits durch die Psychiatrie-Enquete 1971 formuliert wurde, stagnieren die Hilfestrukturen. Darum ist es dringend notwendig, parallel zur Reform des Entgeltsystems im stationären Bereich den ambulanten Bereich im Rahmen des SGB V – dazu zählen zum Beispiel die Psychotherapie oder die Soziotherapie – in den Blick zu nehmen und ambulante und mobile Rehabilitationsangebote auszubauen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wer hier maßgeblich etwas in Bewegung bringen möchte, wird die starke Fragmentierung unserer Versorgungsstrukturen grundlegend auf den Prüfstand stellen müssen; denn sie hat nachweislich negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Brüche und Doppelungen in den Behandlungen und die Zahl der Klinikaufenthalte könnten deutlich verringert werden, wenn flexiblere, kontinuierliche Pfade der Behandlung, der Rehabilitation und der Teilhabeförderung tatsächlich ausgestaltet und verlässlich finanziert würden sowie die Selbsthilfe gefördert würde. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es muss uns alarmieren, wenn laut Deutscher Rentenversicherung fast jede zweite Frühverrentung wegen einer psychischen Erkrankung erfolgt und das Durchschnittsalter inzwischen bei 49 Jahren liegt. Das ist für jeden Einzelnen und seine Angehörigen eine persönliche Tragödie. Für die Solidargemeinschaft muss es als Herausforderung verstanden werden zur Weiterentwicklung unserer Hilfe- und Angebotslandschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gilt, den Grundsatz „Reha vor Rente“ nicht nur politisch zu fordern, sondern durch konkrete Maßnahmen anzugehen. So ist es beispielsweise äußerst ärgerlich, wenn nach wie vor Rentenversicherung und Krankenversicherung im Einzelfall darüber streiten, ob eine Rehaleistung bewilligt wird und welcher Rehaträger die Kosten zu tragen hat. Das baut Hürden auf und führt bei nicht wenigen Betroffenen dazu, dass sie auf eigentlich notwendige Leistungen verzichten, anstatt sich für ihre Rechte und die notwendige Therapie einzusetzen. Dabei wäre es gerade zu diesem frühen Zeitpunkt wichtig, den Verlust des Arbeitsplatzes durch Rehamaßnahmen zu verhindern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was hat das mit PEPP zu tun? In der Praxis zeigt sich, dass durch die aktuelle Ausgestaltung des PEPP die dringend erforderliche bessere Verzahnung von Ambulant und Stationär gerade nicht gefördert wird. (Beifall bei der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vielmehr kommen aufgrund der verkürzten akutstationären Behandlungszeiten rehabilitative Aspekte in der Behandlung zu kurz. Wer gerade noch in einer akuten Episode seiner psychischen Erkrankung steckte, ist schnell überfordert. Wenn der oder die Betroffene Glück hat, engagiert sich die entlassende Klinik unentgeltlich für Folgemaßnahmen. Da diese aber regional sehr unterschiedlich und meist unzureichend zur Verfügung stehen, kommt es oft zu belastenden Wartezeiten, womöglich zu neuen akuten Krisen oder gar zur Chronifizierung der Krankheit. Darum braucht es klare Zuständigkeiten und die entsprechende Vergütung für ein patientenzentriertes Übergangs- und Case-Management. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Problematische Verschiebungen in andere Leistungsbereiche wie beispielsweise SGB XI – Pflegeeinrichtungen –, die diesen Zielgruppen nicht annähernd gerecht werden können, sind keine angemessene Antwort. In Baden-Württemberg erleben wir gerade, dass Träger der Sozialpsychiatrie aufgefordert werden, neue, zusätzliche – insbesondere geschlossene – Wohngruppen aufzubauen. Allein in Stuttgart sind in den letzten zwei Jahren drei geschlossene Wohnheime neu entstanden, weil bereits jetzt die Verweildauern in der klinischen Behandlung deutlich abgenommen haben. Wollen wir diesen Rückfall in die Zeit vor der Psychiatrie-Enquete wirklich? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe von der SPD: Nein! Nein!) Nein, wir sind nämlich herausgefordert, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ernst zu nehmen und für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe einzutreten. Ich hatte eingangs gesagt: Die Regierungskoalition hat das Thema auf der Agenda. Was dabei aus SPD-Sicht zentral ist, will ich abschließend kurz skizzieren. Die Schieflagen des jetzigen Systems müssen beseitigt werden durch eine angemessene Ressourcenverteilung. Ein zukunftsfähiges Vergütungssystem im Psychiatriebereich muss die Krankenhäuser darin unterstützen, im lokalen Verbund Versorgungsverantwortung zu übernehmen. Wir brauchen flexibler nutzbare, integrierte Hilfsangebote für die Betroffenen und fließende Übergänge zwischen dem stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Das Recht und der Anspruch von psychisch kranken Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe sind anzuerkennen. Darum brauchen wir die ideelle und die materielle Förderung von personenzentrierten Behandlungskonzepten. Darum sagen wir als SPD heute: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Es bringt nichts, ein System vom Kopf auf die Füße und dann wieder auf den Kopf zu stellen. Lassen Sie uns die Einführung des PEPP weiter aufmerksam-kritisch begleiten und an den richtigen Stellen den Hebel zur Korrektur ansetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Baehrens, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Dazu möchte ich Ihnen gratulieren. Ich möchte Ihnen gleichzeitig mit auf den Weg geben, dass Sie jetzt keinen Kredit aufgenommen haben. Vielmehr gilt in Zukunft: Wenn das Minuszeichen vor der Zahl erscheint, dann ist tatsächlich die Redezeit abgelaufen. (Heiterkeit und Beifall) Das Wort hat der Kollege Lothar Riebsamen für die Unionsfraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Hilde Mattheis [SPD]: Die zwei Minuten gehen jetzt bei Ihnen ab, Herr Riebsamen!) Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der Linken, Sie haben in Ihrem Antrag formuliert: Liegen die realen Kosten in einem Krankenhaus höher, ist das Entgelt nicht kostendeckend. Diese Klinik muss also die Kosten senken … Da kann ich Ihnen nicht widersprechen. Ja, das werden sie wohl müssen. Aber haben Sie auch daran gedacht, dass es Krankenhäuser gibt, die Leistungen erbringen, ohne dass es angemessene Preise gibt? Zum ersten Mal definieren wir Leistung. Wenn es Krankenhäuser gibt, die für die gleiche Leistung mehr Geld bekommen als andere, dann kommen diese anderen zu kurz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen ist dieses Entgelt, das wir jetzt einführen, gerecht. Wo ist denn an der Stelle Ihr Gerechtigkeitssinn geblieben? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Entgelt, bei dem wir erstmals Leistung definieren, die Krankenhäuser in die Lage versetzen, einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Leistungen sie selber erbringen und was diese Leistungen kosten. Bisher waren alleine die Berechnungstage und die Fälle mehr oder weniger die Grundlage, um die tagesgleichen Pflegesätze zu kalkulieren. Das ist deutlich zu wenig. Wenn man in der heutigen Zeit eine so komplexe Einrichtung wie ein Krankenhaus führen will, ist diese Kalkulationsmethode schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß. Es ist im Rahmen des jetzigen Entgeltsystems auch nicht möglich, vernünftige Vergleiche, was die Leistung anbelangt, mit anderen Krankenhäusern anzustellen. Die Krankenhäuser selber müssten das größte Interesse daran haben, ein Benchmarking zu erhalten, das tatsächlich aussagefähig ist, um endlich Transparenz in Krankenhäuser, in psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen hineinzubekommen, und zwar Transparenz für sich selber, gegenüber den Kostenträgern, aber vor allem gegenüber den Patientinnen und Patienten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt gibt es ein verweildauerorientiertes Vergütungssystem, das bekanntlich mit tagesgleichen Pflegesätzen arbeitet. Ich glaube auch, dass dieses verweildauerorientierte System nicht patientengerecht ist. Welcher Patient hat denn schon ein Interesse daran, sich unnötig lange stationär in einer psychiatrischen Einrichtung aufzuhalten? (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Er muss die richtige Hilfe kriegen!) Es geht doch darum, die richtige Hilfe zu bekommen, sei es über die sozialpsychiatrischen Dienste. Das beginnt ganz unten, also niederschwellig, in den Kommunen und geht über den niedergelassenen Bereich und teilstationäre Einrichtungen bis hin zu den PIAs. Erst dann, wenn es wirklich notwendig ist, sollte die Hilfe im stationären Bereich erfolgen – dann so kurz wie nur möglich. Es kann schon sein, dass dieses System besonders schwierige Fälle nicht in der Weise abbildet, wie wir uns das vorstellen. Dafür ist es aber – wir haben es heute schon mehrfach gehört – ein lernendes System. Wir haben neun Jahre lang Zeit, um das in den Griff zu bekommen. Im Koalitionsvertrag wurde deutlich gemacht, dass genau in diesen besonders schweren Fällen, wo ein langer Aufenthalt durchaus angezeigt ist, keine Nachteile entstehen dürfen, weder für die Krankenhäuser noch für den Patienten. Darauf werden wir bei der Entwicklung des Systems ein besonderes Augenmerk legen; das sichern wir Ihnen an der Stelle noch einmal zu. Ich fordere Sie auf, nicht mit Verzagtheit, nicht mit Bedenken an dieses problematische Thema heranzugehen, nicht mit neuen Verordnungen und Reglementierungen das alles in den Griff bekommen zu wollen, sondern zusammen mit uns mutig voranzugehen, um in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern mittelfristig ein zeitgemäßes Vergütungssystem einzuführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/557 an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 12. März 2014, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen alles Gute in der Zwischenzeit, Erfolge im Wahlkreis und vielleicht auch ein bisschen Erholung. (Schluss: 14.46 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 21.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 21.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.02.2014 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 21.02.2014 Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2014 Brase, Willi SPD 21.02.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 21.02.2014 Freese, Ulrich SPD 21.02.2014 Grundmann, Oliver CDU/CSU 21.02.2014 Gutting, Olav CDU/CSU 21.02.2014 Dr. Hahn, André DIE LINKE 21.02.2014 Held, Marcus SPD 21.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 21.02.2014 Dr. Lauterbach, Karl SPD 21.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 21.02.2014 Nahles, Andrea SPD 21.02.2014 Pflugradt, Jeannine SPD 21.02.2014 Pilger, Detlev SPD 21.02.2014 Pofalla, Ronald CDU/CSU 21.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 21.02.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 21.02.2014 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 21.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.02.2014 Dr. Schlegel, Dorothee SPD 21.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 21.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.02.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 21.02.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 21.02.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 21.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2014 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 21.02.2014 Zypries, Brigitte SPD 21.02.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012) und 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (17. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6 a) Ich konnte an der Abstimmung zu EUTM Mali nicht teilnehmen, da ich eine Besuchergruppe hatte und mit dieser gerade auch über die Mandate in Afghanistan und Mali diskutierte. Ich möchte aber trotzdem klarstellen, dass mein Votum zu dem Mandat EUTM Mali Nein lautet. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur -Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts hat die Entscheidung des Gesetzgebers, die Abgeordnetenentschädigung an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes – Besoldungsgruppe R 6 – bzw. eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit – Besoldungsgruppe B 6 – zu orientieren, bestätigt und für angemessen erklärt. Insoweit der Gesetzentwurf die Abgeordnetenentschädigung an diesen Maßstab anpasst, ist dies zu unterstützen. Warum dies in einem Zweischritt vorgenommen wird, ist unklar. Damit gerät die Anpassung an den gesetzlichen Maßstab aus dem Blick, und es erscheint als reine – und dann eben überproportionale – Erhöhung. Hier nimmt die Koalition ihr eigenes gesetzgeberisches Ziel, die Angemessenheit der Entschädigung abzubilden, nicht ernst. Überzeugender wäre meines Erachtens ein Schritt und dann eben zum zweiten Datum gewesen. Die Kommission hat allerdings auch unterschiedliche Vorschläge zur Reform der Altersentschädigung gemacht. In diesem kurzen Beratungsverfahren ist die ernsthafte Diskussion dieser Vorschläge nicht sachgerecht möglich. Ich persönlich halte das von einem Teil der Kommission vorgeschlagene Bausteinmodell – Drucksache 17/12500, S. 27 ff. – für erwägenswert. Abgeordnete würden dadurch auch mit in die Rentenversicherung einbezogen und zumindest mit diesem Teil ihrer Altersversorgung an der Einkommensentwicklung der Renterinnen und Rentner partizipieren. Der zweite Teil könnte in einer um die Rentenansprüche gekürzten Abgeordnetenversorgung nach heutigem Muster bestehen. Während die Umstellung wirkungsgleich im Reformjahr vorgenommen werden könnte, würde der Rentenanteil der Altersversorgung sich nach der Rentenentwicklung richten. Ein solches Versorgungsystem wäre angemessen und würde auch den Verhältnissen von Beschäftigten in der Wirtschaft entsprechen, die in Leitungsfunktionen zum Teil erhebliche Altersversorgungsansprüche neben der Rente erwerben. Da die Koalition mit ihrem Hauruckverfahren eine Diskussion über solche Alternativen abwürgt, stimme ich mit Nein. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme der Anhebung der Abgeordnetenentschädigung – gemäß Abgeordnetengesetz – zu, obgleich ich eine Anhebung in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 von 8 252 Euro auf 9 082 Euro auf das Niveau der Besoldung von Bundesrichtern zwar für gerechtfertigt, aber dennoch als nicht angemessen erachte. Eine Anhebung in drei oder vier Schritten von höchstens 3 Prozent wäre schon jetzt der allgemeinen Lohnentwicklung sehr viel näher gewesen als eine 5-prozentige Erhöhung in lediglich zwei Schritten. Eine Quasilohn-indexierung bzw. -anpassung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Anstieg der Nominallöhne wäre dann ab 1. Januar 2017 möglich. Darüber hinaus kritisiere ich die fehlende Ortsdifferenzierung bei der steuerfreien Aufwandspauschale, die für alle Bundestagsabgeordneten gleichermaßen gilt und dabei dem Mehraufwand von Flächenwahlkreisen nicht gerecht wird. Darüber hinaus werden hauptstadtnahe Wahlkreisabgeordnete ohne Zweitwohnung in Berlin -sowie über Landeslisten gewählte Abgeordnete ohne eigenen Wahlkreis und Wahlkreisbüros sichtlich bessergestellt, sodass die steuerfreie Aufwandspauschale allen-falls teilweise zur Deckung des tatsächlichen Aufwandes verwandt wird und daher am eigentlichen Zweck vorbei ungerechtfertigt ein Einkommen darstellen kann. Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Dem heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD stimme ich mit Einschränkung zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Der Gesetzentwurf führt in vielen Fragen zu einer angemessenen und notwendigen Anpassung des Abgeordnetenrechts. Gegen die in Art. 1 Nr. 9 vorgeschlagene Neuregelung der Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen hege ich jedoch wie gegen die aktuell geltende Regelung schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Es liegt eine Ungleichbehandlung vor, die nicht zu rechtfertigen ist. Während die gesetzlich in der Rentenversicherung Versicherten einen Abzug in Kauf nehmen müssen, erhalten die in einem berufsständischen Versorgungswerk Versicherten ihre vollen Altersbezüge ohne jeden Abzug. Zwischen beiden Versicherungssystemen bestehen jedoch keine derartigen Unterschiede, dass sie eine ungleiche Behandlung von solcher Art und solchem Gewicht rechtfertigen. Die Begründung zu Art. 1 Nr. 9, die Abzüge auf 50 Prozent festzulegen, da die Rentenversicherungsbeiträge nur zu diesem Anteil aus dem eigenen Arbeitsverhältnis des Abgeordneten beruhen, ist nicht nachvollziehbar. Die Ansprüche an die Rentenversicherung sind als eigentumsgleich anzusehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beiträge an die Rentenversicherung teilweise vom Arbeitgeber getragen werden, weil die Gesamtsumme Teil des dem Arbeitnehmer zustehenden Lohnes ist. Ich komme daher zu dem Ergebnis, dass sowohl der geltende § 29 Abs. 2 Satz 2 AbgG als auch die vorgeschlagene Neufassung als verfassungswidrig anzusehen sind. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Der heute verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet einen richtigen Ansatz: Parallel zu den Erhöhungen der Diäten der Bundestagsabgeordneten werden die Pensionen gekürzt und das Pensionseintrittsalter erhöht. Ziel muss es jedoch sein, von der Kommune bis hin zum Bund insgesamt die Regelungen der Altersversorgung für Beamte und Politiker auf den Prüfstand zu stellen. Die Versorgungsaufwendungen sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Im nächsten Jahrzehnt kommt die Pensionslawine erst richtig ins Rollen. Die Handlungsspielräume der Politik werden dadurch deutlich eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund ist auch in der breiten Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar, warum gerade auch Politiker im Hinblick auf die Altersvorsorge einen Ausnahmestatus genießen. Aus diesem Grund habe ich als Bundesvorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung eine Kommission implementiert, die sich bis zur nächsten Bundestagswahl mit einer Neuordnung der Altersversorgung für Beamte und Politiker auseinandersetzt. Wir werden beantragen, die Ergebnisse der Kommissionsarbeit ins Wahlprogramm der Union für die nächste Bundestagswahl aufnehmen zu lassen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels, Bettina Hagedorn, Matthias Ilgen, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Franz Thönnes (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) Als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein haben wir uns in den letzten Jahren in die Diskussion um die Reformvorschläge zu Abgeordnetenbezahlung und -versorgung, wie sie auch in unserem Landesverband und in der Landespolitik behandelt worden sind, ebenso engagiert wie kritisch in unserer Fraktion und in der Partei eingebracht. Zentrale Anliegen aus unserer Sicht waren und sind für uns a) eine plausible und gerechte Regelung für die Maßstäbe, nach denen zukünftige Anpassungen der Abgeordnetendiäten vorgenommen werden, b) eine deutliche Veränderung der Regelung zur bislang vorgezogenen Altersentschädigung und c) eine angemessene Abschmelzung des Grundniveaus für die Altersversorgung. Wir erkennen an, dass es mit der zur Abstimmung stehenden Diätenreform eine Aufnahme wichtiger Punkte gibt, die wir bereits in den letzten Jahren vertreten haben. Insbesondere die für die Zukunft vorgesehene -Ankoppelung an den durchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne, aber auch die Abschaffung einer abschlagsfreien Altersentschädigung mit 57 Lebensjahren halten wir für sehr wichtig. Auch wenn es bei anderen neuen Regelungen unterschiedliche kritische wie zustimmende Einlassungen unter uns gibt, stimmen wir dem vorliegenden Gesetz deshalb zu. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Ernst, Richard Pitterle, Jörn Wunderlich (alle DIE LINKE) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur -Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 a) Die Anlehnung der Diäten an die R6 Besoldung halten wir nach wie vor für richtig; ebenso sind die Absenkung des Renteneintrittsalters und die Absenkung der Altersversorgungshöhe für uns ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht weitgehend genug. Die Anpassung der Diäten innerhalb eines halben Jahres halten wir jedoch für zu schnell. Angesichts der noch immer nicht angepassten Löhne in Deutschland zwischen den alten und den neuen Bundesländern knapp 25 Jahre nach dem Fall der Mauer denken wir, dass eine Anpassung der Diäten in ähnlich langen Schritten hätte erfolgen können. Von daher haben wir uns trotz der guten Ansätze bei dem Gesetzentwurf enthalten. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Ab-geordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 16 b) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Ich werde mich bei der Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Grundsätzlich bin ich einverstanden, den Tatbestand der Bestechung von Abgeordneten gesetzlich zu erweitern und entsprechend strafwürdiges Verhalten unter Strafe zu stellen. Die jetzt vorgeschlagene Regelung halte ich jedoch für zu unbestimmt. Danach ist es nicht klar und eindeutig, wann einschlägiges Verhalten eines Abgeordneten strafbar ist und wann nicht. Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Ich werde mich bei der Abstimmung über den genannten Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, den Tatbestand der Bestechung von Abgeordneten gesetzlich zu erweitern und entsprechend strafwürdiges Verhalten unter Strafe zu stellen. Die vorgeschlagene Regelung halte jedoch für zu unbestimmt. Danach ist nicht klar, wann einschlägiges Verhalten eines Abgeordneten strafbar ist und wann nicht. Noch unsicherer und unhaltbarer würde die Lage für die ehrenamtlichen Mandatsträger auf kommunaler Ebene. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über: – den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines … Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes – den Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (Tagesordnungspunkt 16 a und b) Meiner Ansicht nach ist die geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2014 auf 8 667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf dann 9 082 Euro in dieser schnellen Abfolge und Höhe überzogen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir über eine Diätenerhöhung ausgiebig diskutieren und uns Zeit für die Umsetzung und die Anpassung an die Gehälter von Bundesrichtern nehmen. So hätte auch der Eindruck vermieden werden können, dass die Große Koalition als eines ihrer ersten Vorhaben sich nun gleich zu Beginn die Gehälter erhöht. Ich erkenne jedoch an, dass gleichzeitig die Altersversorgung von Abgeordneten spürbar gesenkt werden soll. Ich habe die Rentenbezüge in der Vergangenheit immer wieder als überzogen kritisiert. Die geplante Regelung kann aber nur der erste Schritt sein. Ich begrüße es insgesamt, dass wir Abgeordnete nun ein letztes Mal selber über unsere Bezüge abstimmen. In Zukunft werden die Bezüge jährlich automatisch entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen – positiven wie negativen – Einkommensentwicklung teilhaben, ohne dass der Bundestag jedes Jahr einen neuen Beschluss fassen muss. Besonders wichtig ist mir die mit der Diätenerhöhung verbundene Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Hier ist man nach Jahren des Stillstandes und der Verweigerung von Union und FDP endlich vorangekommen, und Deutschland wird nun endlich die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnen können. Aber dennoch bezweifeln auch bei diesem Gesetz viele Experten, dass es so rechtsverbindlich formuliert ist, dass Verstöße auch wirklich geahndet werden können. Diese Unsicherheit hätte leicht verbessert werden können. Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Abgeordnete, die einen verantwortungsvollen und zeitaufwendigen Beruf ausüben, dafür eine angemessene Entschädigung erhalten. Daher finde ich es auch vertretbar, dass die Bezahlung von Parlamentariern sich in Zukunft an der von Bundesrichtern orientiert. Auf der anderen Seite sollte es aber nicht möglich sein, nebenbei noch unbegrenzt hinzuzuverdienen. Ich hätte es für richtig gehalten, mit der jetzigen Erhöhung auch eine komplette Offenlegung und eine Begrenzung der Nebentätigkeiten zu beschließen. Hier bleibt noch viel zu tun. Ich selber lege alle meine Nebenverdienste komplett offen und verpflichte mich in einem freiwilligen Verhaltenskodex für Abgeordnete darüber hinaus zu einer Begrenzung meiner Nebentätigkeiten und zu einer Karenzzeit nach der politischen Tätigkeit. Die Diskussion über weitergehende Verhaltensregeln von Abgeordneten werde ich auch in Zukunft vorantreiben. Nach Abwägung all dieser Aspekte bin ich zu dem Schluss gekommen, beiden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD zuzustimmen. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 beschlossen, zu dem Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (Umverteilungsprämiengesetz 2014 – UmvertPrämG 2014) einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Fortschrittsbericht zur Lage in Afghanistan 2014 Drucksache 18/466 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/94 – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache 18/495 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.13 Ratsdokument 10841/13 Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.71 Ratsdokument 9331/13 Drucksache 18/419 Nr. A.74 Ratsdokument 13822/13 Drucksache 18/419 Nr. A.75 Ratsdokument 13824/13 Drucksache 18/419 Nr. A.79 Ratsdokument 16606/13 Drucksache 18/419 Nr. A.80 Ratsdokument 16834/13 Drucksache 18/419 Nr. A.81 Ratsdokument 17507/13 Drucksache 18/419 Nr. A.82 Ratsdokument 17510/13 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.108 Ratsdokument 15263/13 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.162 Ratsdokument 12344/13 1Anlagen 3 bis 7 2Ergebnis Seite 1388 C 3Ergebnis Seite 1390 D ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 18. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 18. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 1439 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 1444 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 18. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 18. Sitzung, Berlin, Freitag, den 21. Februar 2014 1445