Plenarprotokoll 18/44 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 I n h a l t : Zur Geschäftsordnung: Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 3927 B Christine Lambrecht (SPD) 3928 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 3930 A Tagesordnungspunkt V: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden -Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts Drucksachen 18/1304, 18/1573, 18/1891 3931 B b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksache 18/1449 3931 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksachen 18/1572, 18/1891 3931 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförderung gerecht und bürgernah Drucksachen 18/1331, 18/1891 3931 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen Drucksachen 18/1310, 18/1580, 18/1702 Nr. 1.4, 18/1900 3931 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 3932 A Caren Lay (DIE LINKE) 3934 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) 3935 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3936 D Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) 3938 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) 3939 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 3940 D Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) 3941 C Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) 3943 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (Erklärung nach § 30 GO) 3944 C Namentliche Abstimmungen 3945 C, D, 3951 A, B, 3952 A Ergebnisse 3946 C, 3948 B, 3953 D, 3956 A, 3958 B, 3961 A Tagesordnungspunkt II: (Fortsetzung) II.18 Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksachen 18/1012, 18/1023 3952 B Roland Claus (DIE LINKE) 3952 B Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 3963 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3965 B Bettina Hagedorn (SPD) 3967 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 3970 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3971 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 3972 D Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) 3974 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3975 B Reinhold Sendker (CDU/CSU) 3976 C Sebastian Hartmann (SPD) 3977 D Florian Oßner (CDU/CSU) 3979 B Oliver Wittke (CDU/CSU) 3980 C Ulrich Lange (CDU/CSU) 3981 D Tagesordnungspunkt VI: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/1379 (neu) Nr. 2.2, 18/1871 3983 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 3983 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 3983 D Annette Sawade (SPD) 3985 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3986 C Michael Donth (CDU/CSU) 3987 B Tagesordnungspunkt II: (Fortsetzung) II.19 Einzelplan 32 Bundesschuld Drucksache 18/1021 3988 C II.20 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Drucksache 18/1022 3988 D II.21 Haushaltsgesetz 2014 Drucksachen 18/1024, 18/1025 3989 A Tagesordnungspunkt VII: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1002, 18/1005, 18/1006, 18/1007, 18/1008, 18/1009, 18/1010, 18/1011, 18/1012, 18/1016, 18/1017, 18/1019, 18/1020, 18/1021, 18/1022, 18/1023, 18/1024, 18/1025 3989 B Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 3989 C Antje Tillmann (CDU/CSU) 3991 C Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3993 A Johannes Kahrs (SPD) 3994 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF 3996 A Roland Claus (DIE LINKE) 3998 A Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) 3998 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4000 A Carsten Körber (CDU/CSU) 4000 D Ulrike Gottschalck (SPD) 402 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4003 A Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 4004 A Dennis Rohde (SPD) 4005 C Norbert Barthle (CDU/CSU) 4006 D Namentliche Abstimmung 4008 B Ergebnis 4009 C Nächste Sitzung 4011 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4013 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4013 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4014 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Färber (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4015 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4015 D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4016 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4016 D Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4017 B Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katharina Landgraf (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4018 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4018 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4019 A Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Rief (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4019 B Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Carola Stauche (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4019 D Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4020 C Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4021 A Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4021 C Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulli Nissen (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4022 C Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4023 B Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kees de Vries (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4024 B Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp und Rita Stockhofe (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4024 D Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kordula Kovac und Dieter Stier (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4025 C Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4026 B Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Stamm-Fibich und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4027 C Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke: Ökostromförderung gerecht und bürgernah (Tagesordnungspunkt V c) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) 4028 C Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) 4030 A Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) 4030 D Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Simone Raatz (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) 4031 A Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) 4031 B Anlage 30 Erklärung des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) 4031 C Anlage 31 Amtliche Mitteilungen 4031 D 44. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zum letzten Tag unserer Haushaltsdebatte. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, müssen wir zwei Geschäftsordnungsanträge behandeln. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils beantragt, die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Zu diesem Geschäftsordnungsantrag erteile ich jetzt der Kollegin Petra Sitte das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorgestern hat die Süddeutsche Zeitung getitelt „Stromschnellen“ und Folgendes geschrieben: Der SPD-Chef, keine Frage, hat sich die denkbar größte Problemzone in seinem Ressort ausgesucht, und das sogar ganz freiwillig. Die EEG-Reform sollte eine Art Kabinettstück werden. Früher lagen die Kabinettstücke in den sogenannten Wunderkammern der Fürsten. Herr Gabriel ist ganz sicher kein Fürst. Das wird jeder erkennen. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD) – Energiefürst. Darüber sollten wir noch einmal reden, nachdem das Gesetz beschlossen wurde. Es haben sich in den letzten Tagen sehr viele gewundert. Warum? Im Januar wurden die Eckpunkte zu diesem Gesetzentwurf festgelegt. Anfang Mai gab es die erste Lesung. Parallel dazu liefen die Verhandlungen mit EU-Kommissionen. Sie selbst haben zeitgleich zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt, auf denen man über die Verhandlungserfolge in Brüssel berichtet hat. Nun, Anfang der Woche, große Panik: Es gab unglaublich viele Vorbehalte aus Brüssel. Es war zunächst unübersichtlich. Vor allem gab es ganz offensichtlich grundsätzliche Probleme, die das Gesamtprojekt gefährden konnten. Daraus ergeben sich zunächst einmal zwei mögliche Folgerungen: Entweder ist dem Minister in den letzten Monaten entgangen, dass doch nicht so erfolgreich verhandelt wurde, wie man angenommen hatte, oder man hat ein bisschen gepokert und die schlechten Nachrichten für zuletzt aufgehoben, weil man geglaubt hat, dass es sich noch in letzter Minute klärt. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun soll es der Bundestag richten und über die „Stromschnellen“ – wie es die Süddeutsche Zeitung -geschrieben hat – reiten. Am Dienstagmittag kamen 204 Seiten Synopse und 5 Seiten Änderungsanträge zum Gesetz. Das ist alles kein Problem, sagt der Minister, denn 5 Seiten kann man mit einigermaßen Intellekt schnell durchlesen. Um es aber zu bewerten, bleibt es einem nicht erspart, auch die 204 Seiten durchzusehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sei denn, man ist in der SPD-Fraktion!) Einige Stunden später jagte dann der Wirtschaftsausschuss durch die hochkomplexe Materie. Mitberatende Ausschüsse tagten teilweise gar nicht oder beschlossen, von Voten abzusehen. Das heißt, sie haben ihren vom Parlament bekommenen Auftrag nicht erfüllt. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei wissen alle – das war auch das Hauptargument gegenüber der Opposition –: Das Gesetz ist extrem wichtig für betroffene energieintensive Unternehmen, für kleine und mittelständische Unternehmen, für Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, für private Verbraucher, aber auch für Energiegenossenschaften und andere mehr. Es geht also um nichts Geringeres als gerechte Strompreisgestaltung. Welche Perspektive man auch immer einnehmen mag: Aus unserer Sicht ist die Erfolgsgeschichte des EEG in Gefahr. Deshalb müssen wir hier seriös verhandeln. Genau das war aber nicht möglich. Das Ministerium selbst brauchte Monate. Dem Bundesrat werden 14 Tage eingeräumt, weil Sie panische Angst davor haben, dass er den Vermittlungsausschuss anruft. Der federführende Wirtschaftsausschuss jagt sozusagen an einem Abend zur Beschlussempfehlung. Das, meine Damen und Herren, ist eine unglaubliche Missachtung des Parlaments, der Ausschüsse und unserer Aufgaben. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erst recht werden hier die Aufgaben der Opposition missachtet: Kontrolle, Kritik und das Einbringen eigener Vorstellungen; das sind originäre Aufgaben der Opposition. Um diese sachgerecht erfüllen zu können, müssen wir eben auch unsere Minderheitenrechte wahrnehmen können. Das heißt, zum einen brauchen wir natürlich eine Beratungsverlängerung, zum anderen eine erneute Anhörung; denn es sind neue Gesichtspunkte aufgetaucht, und immer dann, wenn neue Gesichtspunkte auftauchen, besteht das Recht der Minderheit in diesem Parlament auf eine Anhörung. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will nur zwei neue Punkte benennen – es waren ja mehr –, die medial bereits als neu erkannt wurden: Da ist die Erweiterung der EEG-Förderung auf Anlagen in anderen EU-Ländern oder eben auch die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energie bei anhaltenden Negativpreisen an der Strombörse. Das heißt, zum Teil hat sich die Geschäftsgrundlage dieses Gesetzes verändert. Ihre Ablehnung einer Anhörung bedeutet nun aber auch, dass Betroffene ihre Position nicht darstellen können und uns als Parlament Expertise verloren geht, und das kann doch wohl nicht sein. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch vor Wochen, meine Damen und Herren, haben wir hier über die GO – für die Zuhörerinnen und Zuhörer: die Geschäftsordnung – des Bundestages beraten. Da ging es vor allem um die Wahrung der Minderheitsrechte. Da haben Sie uns hoch und heilig versprochen, dass Sie sie wahren werden. Jetzt kommt die erste Nagelprobe, und es passiert genau das, was die Linke damals vorausgesagt hat: Sie werden Ihre pralle Mehrheit nutzen, um sich gegen unsere Einwände durchzusetzen. Das führt am Ende dazu, dass die Opposition ausgeschlossen wird. Vor diesem Hintergrund haben wir uns nicht an der Abstimmungsfarce im Wirtschaftsausschuss beteiligt. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: An den Beratungen!) Wir beantragen hier die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Immer wieder gern, Herr Präsident. Ein Satz noch. – Ich appelliere an Sie: Geben Sie sich, geben Sie den Betroffenen und natürlich der Opposition in diesem Haus die Chance, dieses Gesetz seriös, sachgerecht und fair zu verhandeln. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu den Regeln unserer Geschäftsordnung gehört auch, dass Anträge zur Geschäftsordnung nicht länger als fünf Minuten begründet werden dürfen. Da hat es jetzt wieder einen Minderheitszuschlag gegeben, Frau Sitte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Die nächste Wortmeldung ist von der Kollegin Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christine Lambrecht (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Spannung aus der Debatte gleich herauszunehmen, erkläre ich, dass wir von den Koalitionsfraktionen diesem Geschäftsordnungsantrag nicht zustimmen werden. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie könnten sich ja zumindest komplett die Argumente anhören!) Ich will aber auch begründen, warum. Ich muss zugeben: Ich habe ein gewisses Maß an Verständnis für die Kritik an diesem Verfahren, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich nicht! – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich glaube, es geht uns allen so. (Beifall des Abg. Arnold Vaatz [CDU/CSU]) Das ist sicherlich kein Verfahren, das für zukünftige Projekte beispielgebend ist. Aber dieses Verfahren ist auch nicht einmalig, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wird es dadurch besser?) so wie es teilweise in Erklärungen der letzten Tagen zu lesen und zu hören war. Lassen Sie mich deswegen aus einer Pressemitteilung zitieren: Die Art und Weise, wie die Regierungsfraktionen ihren Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die Ausschussberatung peitschten, widerspricht eklatant den Regeln eines geordneten parlamentarischen Beratungsverfahrens. Heute steht noch nicht fest, welcher Gesetzestext am Freitag beschlossen werden soll. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meine Damen und Herren, diese Pressemitteilung stammt weder von Herrn Hofreiter oder der Fraktion der Grünen noch von Herrn Gysi oder der Fraktion der Linken. Nein, sie stammt von den Kollegen Grill, CDU, und Christian Ruck, CSU; beide heute nicht mehr im Bundestag. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch kein Argument!) So haben sie sich auf die damalige erste Fassung des EEG im Jahr 2000 bezogen. Deswegen kann ich nur sagen: Das ist kein einmaliger Vorgang. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das habe ich gestern auch Kolleginnen und Kollegen der Grünen entgegengehalten. Darauf kam dann die Antwort: Das macht das Verfahren nicht besser. Da haben Sie recht! (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber das macht Ihre gespielte Empörung nicht glaubwürdig; das gehört ebenfalls zur Wahrheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, wir sollten bei diesem Thema mal runterkommen und mit den wechselseitigen Erklärungen aufhören. Ich bin seit 1998 im Bundestag. Ich habe im Rechtsausschuss schon mit 200 bis 300 Seiten langen Tischvorlagen arbeiten müssen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber toll!) Das ist nicht beispielgebend, aber das zeigt: Es ist auch nicht einmalig. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns über die Kritikpunkte sprechen. Es war immer zu lesen, man müsse innerhalb eines Tages 200 Seiten lesen. (Zuruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Ich glaube, es ist mittlerweile ausgeräumt, dass es nicht darum geht, 200 Seiten zu lesen. Vielmehr geht es um den Vergleich eines Entwurfs, der schon vorlag und über den schon wochenlang diskutiert wurde, und den in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen. Wenn man das alles eindampft, dann stellt man fest: Es sind die berühmten fünf oder zehn Seiten, die zu lesen und zu verstehen waren. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das überfordert die Grünen nicht! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, zehn Seiten an einem Tag zu lesen und durchzuarbeiten, ist viel Arbeit, ja. Aber das überfordert einen Bundestagsabgeordneten eigentlich nicht oder sollte ihn zumindest nicht überfordern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen muss ich sagen: Diese Empörung ist gespielt. Das Argument der Anhörung, Frau Sitte: Sie als Parlamentarische Geschäftsführerin kennen die Spielregeln. Selbstverständlich wäre eine Anhörung notwendig gewesen, wenn jetzt in der Novelle, jetzt in der geänderten Fassung tatsächlich neue Gesichtspunkte enthalten gewesen wären. Das ist aber nicht der Fall. Der Punkt, den Sie angesprochen und auch beantragt haben, nämlich die Frage der Ausweitung der Förderung auf Anlagen in EU-Nachbarländern, ist nicht Gegenstand dieser Novelle. Darüber werden wir reden müssen, ja, insbesondere vor dem Hintergrund des dann – ich glaube, am 1. Juli – ergehenden Urteils, aber das ist nicht Gegenstand der Novelle. Deswegen bedurfte es auch keiner Anhörung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die anderen Punkte, die Sie angesprochen haben, waren Gegenstand von zwei Anhörungen. Dort wurde ausgiebig diskutiert. Deswegen war dieses Minderheitenrecht auch verbraucht. Das ist übliches Vorgehen. Deswegen sollte man das auch nicht skandalisieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann uns alle nur aufrufen: Hören wir endlich auf, eine Verfahrensdiskussion zu führen, dafür ist dieses Thema nämlich viel zu wichtig. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! Oh!) Lassen Sie uns doch endlich in die Fachdiskussion einsteigen. (Zuruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich würde mich freuen, wenn die so empörten Grünen endlich einmal eine Sachdiskussion führen würden; (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) denn in der Sache sind wir gar nicht so weit auseinander. Lassen Sie uns endlich in die Diskussion einsteigen. Darum geht es heute. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr schön! Wunderbar!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Haßelmann das Wort. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Es kommt jetzt Frau Haßelmann!) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Zuschauerinnen und Zuschauer! (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir sind keine Zuschauer! Wir sind nicht auf dem Fußballplatz!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Christine Lambrecht, Sie haben doch Jura studiert. (Christine Lambrecht [SPD]: Ja! – Thomas Oppermann [SPD]: Ja, deshalb!) Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, das lernt man im ersten Semester. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir sollten uns als Parlament hier und heute alle an die eigene Nase fassen, Sie ganz besonders; (Christine Lambrecht [SPD]: Ja, alle! Bitte mit der Heuchelei aufhören!) denn es hat in der Debatte über diese EEG-Reform grobe Verfahrensfehler gegeben. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Welche?) Eines möchte ich ganz deutlich sagen: Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben gestern diese selbstgefällige Äußerung Ihres Bundeswirtschaftsministers Gabriel beklatscht – ich zitiere –: Ich finde, ehrlich gesagt, das Lesen von fünf Seiten, auf denen präzise steht, worum es bei den Änderungen geht, ist keine … Überforderung … Daraus machen Sie einen Riesenpopanz. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Sie schaffen sich ab als Parlamentarierinnen und Parlamentarier! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Unsere Pflicht ist es, einen Gesetzentwurf zu lesen, kritisch zu hinterfragen und sorgfältig zu prüfen. Sie hingegen haben gestern dieses blöde Argument des Bundeswirtschaftsministers bejubelt, beklatscht haben Sie es. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich kann Ihnen nicht helfen, wenn Sie sich als Parlamentarierinnen und Parlamentarier damit zufrieden geben, fünf Seiten zu lesen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das sind unsere Änderungsanträge, nicht die des Ministers!) Die Regierung hat aber 204 Seiten vorgelegt, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein, die Koalitionsfraktionen!) und es ist unsere Aufgabe, sie kritisch zu prüfen und nach der Durchführung von Anhörungen gegebenenfalls neu zu bewerten (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) und nicht einfach nur zu sagen: Wie toll! Das BMWi und Herr Gabriel haben eine Zusammenfassung erstellt. Die kann man doch schnell lesen. – Leute, schafft euch doch nicht mit den Rechten, die wir alle haben, als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ab. Jetzt zum Thema, zum Kern, zum Grund, warum wir für die Absetzung dieses Verfahrens heute sind: Sie haben unsere Anhörungsrechte, die wir im Deutschen Bundestag haben und die als Minderheitenrechte verbrieft sind, grob verletzt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Auf diesen 204 Seiten gibt es vier neue Aspekte: (Christine Lambrecht [SPD]: Nein!) Die Ausweitung der EEG-Förderung auf Anlagen in EU-Nachbarländern war nicht Gegenstand der Anhörung zum EEG, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Falsch!) die wir im April durchgeführt haben. Die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energien bei länger anhaltenden Phasen mit negativen Preisen am Strommarkt war nicht Gegenstand der ersten Anhörung zum EEG. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Steht auch nicht drin!) Die Regelungen der Eigenstromversorgung inklusive der Kompensationsmaßnahmen für KWK-Anlagen waren nicht Gegenstand der ersten Anhörung zum EEG. Auch die neue Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung nach § 94 EEG war nicht Gegenstand der Anhörung zum EEG. Das sind vier neue Punkte. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Linken eine Anhörung beantragt, die uns versagt worden ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist ja schlecht! Mit den Linken!) Der zweite grobe Verfahrensfehler: Sie haben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wirtschaftsausschuss nicht zugestanden, unsere Änderungsanträge inhaltlich und fachlich zu begründen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Zu diesen inhaltlichen und fachlichen Gründen wird Oliver Krischer in der Debatte, die gleich stattfinden wird – dass sich unser Antrag nicht durchsetzen wird, haben Sie ja schon gesagt –, etwas sagen. Hier von einem sorgfältigen Verfahren zu sprechen, ist einfach blanker Hohn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie ziehen diese Reform des EEG trotz der ganzen Verfahrensschwächen heute mit Ihrer großen Mehrheit durch; das werden wir gleich sehen. Aber wir werden Ihnen kein Argument durchgehen lassen, mit dem Sie diese Nummer hier leichtfertig abtun. Ich sage Ihnen – in der Sache werden wir gleich darüber diskutieren –: Es gibt so viele Gründe, diese EEG-Reform in der Sache zu kritisieren; denn sie zeigt nicht nach vorne, nicht in Richtung Zukunftsenergien, sondern zeugt von Beharrungsvermögen in Bezug auf die alte Kohle. Das setzt sich an ganz vielen Punkten durch. Das Problem ist doch nicht erst seit Freitag bekannt. Das Problem hat einen Namen. Sie tun mit aller Macht so, als hieße dieser Name Almunia. Ich würde sagen: „Er heißt Gabriel“; (Volker Kauder [CDU/CSU]: Quatsch! -Blödsinn!) denn seit April wissen wir das. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen zur Abstimmung über die Geschäftsordnungsanträge. Wer stimmt für die beantragte Absetzung des Tagesordnungspunktes V? – (Volker Kauder [CDU/CSU] an die LINKE und an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Pfoten hoch! Es geht um eure Anträge!) Ich hatte vermutet, dass Sie jetzt für Ihren Geschäftsordnungsantrag stimmen wollen. – Wer stimmt gegen diese Geschäftsordnungsanträge? – Das Zweite ist die Mehrheit. Damit sind die Absetzungsanträge abgelehnt. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkt V a bis V d auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts Drucksachen 18/1304, 18/1573 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/1891 b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksache 18/1449 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen Drucksache 18/1572 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/1891 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ökostromförderung gerecht und bürgernah Drucksachen 18/1331, 18/1891 d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen Drucksachen 18/1310, 18/1580, 18/1702 Nr. 1.4 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/1900 Dazu liegen insgesamt fünf Änderungsanträge sowie fünf Entschließungsanträge vor. Über zwei Änderungsanträge und zwei Entschließungsanträge sowie über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Länderöffnungsklausel werden wir später namentlich abstimmen. Wir werden also fünf namentliche -Abstimmungen in unmittelbarer Folge durchzuführen haben. Das wird in etwa einer Stunde der Fall sein. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Abstimmungssignale im Jakob-Kaiser-Haus heute Vormittag nicht zuverlässig funktionieren, sodass sich niemand darauf verlassen kann, dass er zu jeder einzelnen dieser namentlichen Abstimmungen rechtzeitig die vertrauten Signale hört. Wir werden Durchsagen machen. Man kann sich eigentlich aber relativ gut darauf einstellen, dass in einer Stunde fünf aufeinanderfolgende namentliche Abstimmungen stattfinden werden. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Dazu besteht offenkundig Einvernehmen. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der plaudert gerade!) Herr Minister, wir sind heute alle daran interessiert, einen ohnehin sehr engen Zeitplan einhalten zu können. Deswegen sollten sich alle Beteiligten darauf einstellen, dass ich ein bisschen aufs Tempo drücke. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir haben bis heute Nacht Zeit!) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte, es sei so, dass erst die Fraktionen ihre Meinung zum Gesetzentwurf äußern wollen; aber ich kann auch, keine Frage, gerne anfangen. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit der Verabschiedung des vorliegenden EEG den ersten Baustein setzen, um die Energiewende in Deutschland wieder auf ein festes Fundament zu stellen. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört, zuzugeben, dass die Energiewende in den letzten Jahren viele offene Baustellen hatte: Es gab beim EEG in wenigen Jahren Kostensteigerungen von mehr als 10 Milliarden Euro. Seit 2010 sind die Kosten um über 200 Prozent gestiegen. Es waren trotz teuren Ausbaus der erneuerbaren Energien hohe CO2-Emissionen aus Kohlekraftwerken zu verzeichnen. Wir haben einen Strommarkt, von dem keine Anreize mehr zum Neubau moderner Kraftwerke ausgehen. Weiter sind ein fehlender Netzausbau und die fehlende Einbindung in den europäischen Strommarkt zu nennen. Das beschreibt nur einige der seit Jahren gestellten, aber auch seit Jahren unbeantworteten Fragen der deutschen Energiewende. Viel zu lange haben wir – Politik, Interessenverbände und nicht selten auch Medien – den Eindruck vermittelt, es reiche aus, möglichst schnell erneuerbare Energien auszubauen, dann werde die Energiewende schon klappen. Die Wahrheit ist: Es geht beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht um das Motto „Je schneller, je besser“, sondern das Motto muss lauten: „Je planbarer und je berechenbarer, desto besser“. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das EEG war ein exzellentes Gesetz zur Förderung neuer Technologien. Es war ein sehr gutes Technologiefördergesetz; aber die Zeit der Technologieförderung geht jetzt zu Ende. In der nächsten Phase darf es die heimliche Überschrift des alten EEG, die da lautete „produce and forget“, nicht mehr geben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es geht jetzt, wo die erneuerbaren Energien nach und nach das gesamte System übernehmen, darum, dass sie auch Systemverantwortung übernehmen müssen. In dem komplexen Getriebe der Energiewende müssen die Zahnräder endlich ineinandergreifen. Dafür soll diese EEG-Novelle den ersten Schritt gehen. Sie schafft einen verlässlichen Ausbaupfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Übrigens ist dieser Ausbaupfad entgegen allen öffentlichen Behauptungen außerordentlich ambitioniert. Wir haben heute etwa 25 Prozent erneuerbare Energien am Strommarkt. In weniger als zehn Jahren wollen wir 40 bis 45 Prozent erreichen. Wir haben es in den letzten zehn Jahren nur in einem einzigen Jahr geschafft, mehr als 2,5 Gigawatt Windenergie an Land zu bauen. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, jedes Jahr in den nächsten Jahren 2,5 Gigawatt zu bauen. Wer da öffentlich behauptet, wir würden die erneuerbaren Energien ausbremsen, der will das Gesetz verleumden. Mit der Realität hat das nichts zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!) Ja, wir senken auch die Kosten. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Wo senken Sie denn die Kosten?) Das ist dringend nötig; denn wir haben drastische Fälle von Überförderung. Deshalb ist es richtig, die Fördersätze und damit die Kosten zu senken, von einer Durchschnittsvergütung von aktuell rund 17 Cent pro Kilowattstunde im Anlagenbestand auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Neuanlagen. Vorher aber gehen wir die ersten Schritte zur Marktintegration der erneuerbaren Energien; auch das ist dringend nötig. Denn die erneuerbaren Energien sollen ja am Strommarkt bestimmend sein. Sie können deshalb nicht dauerhaft in einem vom Markt abgeschotteten Sondersystem untergebracht werden. Wir sind mit der Energiewende angetreten, um zu zeigen – und zwar nicht nur national, sondern auch international –, dass eine hochentwickelte Volkswirtschaft wie die deutsche es schafft, sich von nuklearer, langfristig aber auch von fossiler Energieversorgung zu befreien, ohne dabei ihren wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden. Nur wenn wir zeigen, dass wir dieses Versprechen auch einlösen, werden uns andere folgen. Nur dann macht die Energiewende mit Blick auf den Klimaschutz Sinn. Denn wir können ja kein deutsches Sondermodell entwickeln, sondern wir wollen beispielhaft zeigen, dass Klimaschutz, Sicherung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Erfolg zu schaffen und leistbar sind. Das wollen wir in Deutschland hinbekommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deshalb ist es so wichtig gewesen, die energieintensive Industrie vor einer steigenden EEG-Umlage zu schützen. Es ist ein großer Erfolg der Bundesregierung, dass wir die Ermäßigung für die energieintensive Indus-trie und Wirtschaft gesichert haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist ziemlich großer Unsinn, das immer wieder gegen die Interessen der Verbraucher auszuspielen. Denn was hilft es eigentlich einem Dreipersonenhaushalt, wenn seine Stromkosten um 20, 30 oder 40 Euro im Jahr sinken, gleichzeitig aber Hunderttausende von industriellen Arbeitsplätzen verloren gehen? Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich sehe die Kollegin Hajduk gerade nicht. Sie hat gestern nachgefragt, ob es stimmen würde, dass wir auch Rüstungsbetriebe von der EEG-Umlage befreien. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun Sie!) Ich will ausdrücklich sagen, dass das nicht der Fall ist. Wenn sie hier wäre, würde ich es ihr erläutern. Aber ich kann es ihr auch gerne schreiben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) Es ist auch kein aus der Luft gegriffenes, plattes Lobbyisten-Gerede der Industrie, sondern bittere Realität, dass schon heute die Investitionen in energieintensiven Branchen deutlich zurückgehen und wir schon heute Arbeitsplätze verlieren. Diesen Trend, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Übrigen zahlt die deutsche Industrie jedes Jahr rund 7,4 Milliarden Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt trägt die Wirtschaft mehr als 12 Milliarden Euro. Es ist also Quatsch, zu sagen, dass die Wirtschaft befreit werde, sondern es sind rund 2 000 energieintensive Unternehmen, die wir befreien. Deswegen finde ich diese Art der Verleumdung im Hinblick auf die Befreiung der Industrie einer fairen und intellektuell redlichen Debatte eigentlich nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Umso unverständlicher war es für uns, dass die EU-Kommission am Dienstag der vergangenen Woche und nochmals an diesem Montagmorgen erstmalig und ohne jede vorherige Vorwarnung die Belastungen für die deutsche Wirtschaft in zwei Bereichen drastisch erhöhen wollte. Die EU-Kommission fordert von uns erstens, Stromimporte aus erneuerbaren Energien von der EEG-Umlage zu befreien, und zweitens, alle Bestandsanlagen der Wirtschaft bei der Eigenversorgung nach einer Übergangszeit mit 100 Prozent EEG-Umlage zu belegen. Meine Damen und Herren, jetzt wird die Kritik geäußert, dass wir seit Montag darüber debattieren und hier kurzfristig Änderungsanträge eingebracht werden. Die Kritik am Verfahren finde ich – das will ich offen sagen – berechtigt; (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Gestern war sie noch unberechtigt!) dagegen kann ich überhaupt nichts sagen. Aber am Ende geht es doch nicht darum, sich durch Klamauk im Hinblick auf das Verfahren vor der Entscheidung zu drücken, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Klamauk!) ob man nun eigentlich der Meinung ist, dass man dieses Ansinnen der EU-Kommission abwehren sollte, oder ob man ihm zustimmen muss. Dafür muss man keine wochenlange Debatte führen. Wir alle wissen doch, dass diese beiden Forderungen der EU-Kommission aus unserer deutschen Sicht – und auch aus grüner Sicht – nicht erfüllt werden dürfen; das wissen wir doch. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, dass die Debatte über das Verfahren in Wahrheit nur einen Sinn hat, Frau Göring-Eckardt: (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Parlament ist kein Klamauk, Herr Gabriel! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine Frechheit!) Eigentlich dient sie nur dem Zweck, über den Klamauk zu verdecken, dass Sie in der Sache unserer Meinung sind. Das wollen Sie nur nicht zugeben; das ist alles. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist lächerlich! Das Parlament ist kein Klamauk, Herr Gabriel! Dann schicken Sie Ihre Parlamentarier nach Hause! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!) – Geschenkt! Ich habe Kommissar Almunia noch einmal mitgeteilt, dass sich seine Aussage, er hätte das von Anfang an immer gesagt, lediglich auf das Grünstromprivileg im alten deutschen EEG bezieht, und das haben wir auch sofort aus dem Gesetz genommen. Aber dass wir jetzt Importe sozusagen besserstellen und damit das EEG sprengen, kann man, glaube ich, nicht ernsthaft von uns erwarten. In gut zwei Dutzend persönlichen Gesprächen unserer Mitarbeiter in Brüssel, in mehr als 30 Telefonkonferenzen und in einer Reihe von Ministergesprächen haben wir diese beiden Forderungen in den letzten Monaten niemals gehört. Dieser Vorschlag der Kommission, den Importstrom von der EEG-Umlage zu befreien, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Das ist ein Irrweg, den wir nicht mitgehen können. Natürlich brauchen wir in Europa eine Marktöffnung. In Wirklichkeit sind wir mit diesem EEG dafür übrigens Pioniere in Europa. Schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom April sah vor, dass wir mit unseren Nachbarn zusammenarbeiten wollen und die Ausschreibungen für erneuerbare Energien grenzüberschreitend öffnen. Dies geschieht in einem ersten Schritt durch die Pilotausschreibung, und wir schlagen jetzt vor, dass wir sogar noch darüber hinausgehen, aber das muss natürlich unter fairen Wettbewerbsbedingungen passieren – und übrigens auch nur, wenn andere Länder in ihren Systemen das Gleiche zulassen, was wir in unserem System zulassen. (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Das ist -richtig!) Ansonsten zahlen deutsche Stromverbraucher für andere außerhalb Deutschlands, ohne dass das umgekehrt auch der Fall ist. Das kann nicht ernsthaft unser Interesse sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es kann von uns auch nicht akzeptiert werden, dass bei bestehenden Anlagen der Bestandsschutz in Bezug auf die EEG-Umlage wegfallen soll. Wir haben jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen, dass wir nach drei Jahren eine Evaluierung durchführen. Aber seien wir ehrlich: Das ist natürlich keine wirklich gute Lösung, weil es Unsicherheiten schafft. Deswegen sind sich die Bundeskanzlerin und ich absolut darüber einig, dass wir mit der neuen Kommission unmittelbar klären wollen, dass es natürlich bei der Befreiung der Bestandsanlagen von der EEG-Umlage auch nach 2016 bleiben muss. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) In Wahrheit ist das EEG erst der Anfang all dessen, was wir in dieser Legislaturperiode schaffen müssen. Emissionshandel, Kapazitätsmechanismen, KWK-Novelle, Netzausbau, europäische Einbettung, Energieeffizienz: Das sind die einzelnen Bausteine der Energiewende, die wir wieder in ein systematisches Verhältnis zueinander bekommen müssen. Das wird uns die ganze Legislaturperiode über beschäftigen. Zu lange ist zu viel davon liegen geblieben. Deshalb wird es nach der Sommerpause gleich weitergehen. Aber ich bin sicher, dass sich die Arbeit lohnt. Saubere Energie und Klimaschutz, mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und auch die Sicherung und Schaffung industrieller Arbeitsplätze: Das müssen wir miteinander verbinden, und das werden wir miteinander verbinden. Wir fangen jetzt an, aber wir werden die ganze Legislaturperiode damit zu tun haben. Vielen Dank an all diejenigen, die sich an den schwierigen Verhandlungen beteiligt haben. Ich lade Sie herzlich ein, nicht über das Verfahren, sondern über die Sache zu diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Alles Weitere werden wir nach der Sommerpause miteinander besprechen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Caren Lay hat nun für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, warum eigentlich dieser Schweinsgalopp auf den letzten Metern beim Durchpeitschen dieses Gesetzentwurfes? Der Kollege Fuchs hat das gestern in der Debatte ganz offen gesagt: Ich möchte die deutsche Wirtschaft schonen. – Dieses Argument ist ebenso platt wie bezeichnend; denn es zeigt, dass das das einzige Prinzip ist, das der Minister und die Koalition bei der Überarbeitung dieses Gesetzentwurfes verfolgt haben. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es geht um Arbeitsplätze in diesem Land!) Was hätte eigentlich geleistet werden müssen, als sich die Regierung vorgenommen hat, das EEG zu reformieren? Sie hätten für eine faire Verteilung der Kosten und für faire Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen müssen. Im Wahlkampf war die Strompreisbremse noch in aller Munde. Inzwischen streiten Koalitionäre sogar ab, es sei jemals darum gegangen, die Strompreise für die Verbraucher zu senken. Im Ergebnis dieser monatelangen Verhandlungen können die Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende sogar froh sein, wenn die Kosten so bleiben, wie sie derzeit sind. Das heißt im Endeffekt: Eine Strompreisbremse für die Verbraucher wird es nicht geben, aber eine Strompreisbremse für die Industrie. Das machen wir nicht mit. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Das ist ziemlich egal!) Kluge Vorschläge, wie die Einführung eines Energiewendefonds, die Absenkung der Stromsteuer – die SPD hat das noch im Wahlkampf gefordert –, sind vom Tisch. Das wären kluge und innovative Ideen gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Und wie sieht es mit der Ökologie aus? Im Kern der Reform scheint es darum zu gehen, die Erneuerbaren auszubremsen. Ja, natürlich: Ausbaudeckel, Ausschreibungspflicht, Direktvermarktung, die Regelungen zum negativen Börsenpreis – auf den letzten Metern hineingeklagt –, und Schluss ist es mit der Vorfahrt für die Erneuerbaren. Das alles führt im Ergebnis dazu, dass der Sinn des EEG in sein Gegenteil verkehrt wird. Mit der Ausweitung und der Neudefinition der Industrierabatte in der Reform werden mit dem EEG zunehmend energieintensive Unternehmen subventioniert. Unter dem Label „Ökostromförderung“ wird heute diese, morgen jene Begehrlichkeit der Industrie mit unserer Stromrechnung gefördert. Das ist Etikettenschwindel. Wir lehnen ihn ab. (Beifall bei der LINKEN) Ich formuliere das Ganze noch vergleichsweise harmlos. Wir haben diese Woche ein Schreiben von Professor Hohmeyer bekommen, das an alle Abgeordneten gegangen ist. Darin schreibt er: Dieses Gesetz ist ein „Braunkohleverstromungsgesetz“ und eine „Lex RWE“. Er stellt fest: Diese Reform schafft das EEG eigentlich ab. – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Oder nehmen wir das Thema Bürgerenergie. Es hätte ja auch darum gehen sollen, die Marktmacht der Energieriesen zu brechen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich stimme nun wirklich selten Kollegen der CSU zu. Aber wenn sich Herr Göppel damit zitieren lässt, diese Reform bevorzuge anonyme Großinvestoren und gefährde massiv eine breite Bürgerbeteiligung und eine dezentrale Stromerzeugung, dann kann ich nur sagen: Er hat einfach mal recht. (Beifall bei der LINKEN) Das alles geschieht angeblich im Interesse von Arbeitsplätzen. Ich sage hier klipp und klar: Auch die Linke will nicht alle Industrieprivilegien abschaffen; das haben wir immer gesagt, lesen Sie unsere Anträge dazu. Ihr Vorwurf hier ist wirklich geschenkt. Aber, Herr Gabriel, Sie selbst haben sich das Ziel gesteckt, die Industrierabatte deutlich zu reduzieren. An diesem Ziel sind Sie gescheitert. Stattdessen garantieren Sie auch noch großzügigen Bestandsschutz für die Bereiche, die früher schon von CDU/CSU und FDP privilegiert wurden. Das ist doch wirklich völliger Unsinn. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es gibt Härtefallregelungen!) Sie können uns bis heute keine einzige Zahl nennen, wie viele Arbeitsplätze tatsächlich gefährdet sind, und das im Wissen, dass in der Solarindustrie schon Zehntausende Arbeitsplätze weggefallen sind. Das ist doch an Scheinheiligkeit überhaupt nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Zum Thema Arbeitsplätze: Bisher gab es den Trick, dass Unternehmen dann in den Genuss der Privilegien kommen können, wenn sie auf Leiharbeit ausweichen. Diese Möglichkeit ist ein Stück weit ausgebremst worden. Aber es bleibt der Wirtschaft das Hintertürchen, auf Werkverträge auszuweichen. Deswegen, liebe Kollegen von der SPD, liebe Gewerkschafter, stellen wir heute den Formulierungsvorschlag des DGB zur namentlichen Abstimmung, damit dieses Hintertürchen geschlossen wird. Da können Sie nämlich unter Beweis stellen, dass Sie es mit dem Argument von Beschäftigung und Arbeitsplätzen wirklich ernst meinen. Oder bauen Sie hier nur einen Pappkameraden auf, um jede Kritik der Opposition im Keim zu ersticken? Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Michael Fuchs das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Heute ist für mich eine Premiere: Ich diskutiere über das EEG, ohne dass mir dabei gleich das Messer in der Tasche aufgeht. Das ist zum ersten Mal der Fall. (Beifall der Abg. Michaela Noll [CDU/CSU] – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das EEG und ich: Wir haben uns in den letzten Monaten angenähert. Genau genommen habe nicht ich mich verändert, sondern das EEG hat sich verändert, und zwar in einer vernünftigen Weise. (Beifall der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU] – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt alles über den Entwurf! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehr Ehrlichkeit!) Wir haben endlich angefangen, mehr Markt und mehr Wettbewerb in das EEG einzufügen. Mit dieser Reform ist das auf einem guten Weg. Was wollen wir mit dieser Reform erreichen? Den Ausbau der erneuerbaren Energien wollen wir in vernünftige Bahnen lenken. Der Minister hat die Ziele eben genannt: 2,5 Gigawatt Solarenergie, 2,5 Gigawatt Windenergie onshore, 0,85 Gigawatt Windenergie offshore und 0,1 Gigawatt bei der Biomasse. Das ist eine Menge, die unser Ziel, im Jahr 2025 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 Prozent zu erhöhen, mehr als erfüllt. Wir wollen aber auch den enormen Kostenanstieg dämpfen. Das ist notwendig. Und wir wollen die Kosten der Energiewende verursachergerecht verteilen. Last, but not least wollen wir die Arbeitsplätze in stromintensiven Unternehmen sichern. Das war notwendig. Ich gestehe, dass das Verfahren mühselig ist. Wir mussten viel arbeiten, vor allem in der letzten Woche. Wahrscheinlich mussten wir, die an dem Gesetzentwurf gearbeitet haben, noch ein Stück weit mehr arbeiten als die Opposition; denn sie hat ihn nicht gelesen. (Widerspruch bei der LINKEN) Die Besondere Ausgleichsregelung beläuft sich auf 1,35 Cent. Die EEG-Umlage würde wohl bei 4,9 Cent liegen, wenn wir die Industrie nicht entlasten würden. Aber der Minister hat völlig zu Recht gesagt: Das würde jede Menge Arbeitsplätze in Deutschland kosten. Das wollen wir nicht. Deutschland ist ein Industrieland, und das muss es auch bleiben. Wir brauchen die Grundstoffindustrie genauso wie die Hightechindustrie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wenn wir an der Stelle einen Fehler machen, dann gefährdet das – das muss jeder in diesem Haus wissen – unseren Industriestandort. Ich möchte in Deutschland keine englischen oder französischen Verhältnisse haben, wo es ein paar große Industrieunternehmen gibt, die staatlich subventioniert werden, und sobald da irgend-etwas ist, steigt der Staat mit 20 Prozent ein. Meine Damen und Herren, es macht keinen Sinn, die Diskussion jetzt auf Brüssel zu lenken. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das mal Ihrem Minister Gabriel! Das ist doch albern!) – Hören Sie erst einmal zu, Herr Krischer! Ich bin noch nicht fertig. – Brüssel hat uns leider erst am letzten Montag neue Regeln zugesandt, mit denen wir in die Diskussion gehen müssen. Der Minister hat völlig zu Recht erklärt: Es kann nicht sein, dass wir Strom aus dem Ausland subventionieren sollen, aber umgekehrt unser Strom, der ins Ausland geht, nicht subventioniert wird. Hier müssen europäische Regeln gefunden werden. Das geht nicht an einem Tag, und das hat mit diesem Gesetzentwurf nichts zu tun. Das werden wir unmittelbar nach der Sommerpause gemeinsam angehen. Eines steht fest: Die Kostendiskussion muss geführt werden. In diesem Jahr subventionieren wir die erneuerbaren Energien mit rund 24 Milliarden Euro. Das ist ein gewaltiger Betrag. Wenn Sie das auf 20 Jahre hochrechnen – so lange wird im Prinzip schon so verfahren –, dann sehen Sie: Uns haben die erneuerbaren Energien bisher fast eine halbe Billion Euro gekostet. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: So ist das!) Ich meine, das ist eine so gewaltige Summe, dass jede Einsparmaßnahme überprüft werden muss. Man kann nicht weiter wild ausbauen, Herr Krischer, ohne über die Kosten zu diskutieren. Eine halbe Billion Euro! Hätten wir die 24 Milliarden Euro in diesem Jahr für andere Ausgaben zur Verfügung, dann hätten wir keine maroden Schulen und wahrscheinlich auch wesentlich weniger Schlaglöcher in unseren Straßen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Abgesehen davon bedeutet das Ganze einen gewaltigen Kaufkraftverlust für die Bürgerinnen und Bürger. Denn derjenige, der in seinem Haushalt für die erneuerbaren Energien zahlt, kann für das Geld nichts anderes kaufen. Das ist nun mal das Dumme, dass man einen Euro nur einmal ausgeben kann. Jeder Durchschnittshaushalt, ein Haushalt mit vier Personen, zahlt heute schon 300 Euro pro Jahr für erneuerbare Energien. Eine Schreinerei mittlerer Größe zahlt 20 000 Euro und ein Supermarkt 30 000 Euro pro Jahr an EEG-Kosten. Das will ich an dieser Stelle festhalten. Diejenigen, die am allermeisten dazu beitragen, sind die Wirtschaft, die gewerbliche Wirtschaft genauso wie die industrielle Wirtschaft. Nur wenige Unternehmen sind ausgenommen. Wir müssen die Fehlentwicklungen so schnell wie möglich beenden, und wir müssen das Thema Kostenverteilung angehen. Es ist richtig, dass wir gesagt haben: Auch die Eigenstromanlagen, diejenigen, die sich Eigenstromanlagen aufs Dach setzen, müssen jetzt einen Kostenbeitrag leisten. Des Weiteren haben wir – darüber war ich nicht sehr glücklich; das ist einer der Punkte, die mir wehgetan haben – die Bagatellgrenze von 10 Kilowatt eingeführt. Ich halte das für kritisch. Denn gerade das sind die Anlagen, die sich stark verteuernd auswirken, und zwar dadurch, dass sich immer mehr Menschen durch die Eigenstromerzeugung aus der Solidarität verabschieden. Jeder, der eine kleine Anlage auf dem Dach hat, spart viel Geld durch Eigenstromerzeugung: etwa 20 Cent pro Kilowattstunde. Aber gleichzeitig wird das EEG dadurch teurer, weil dann weniger Menschen die EEG-Umlage zu zahlen haben. Das wird eine heftige Verteuerung zur Folge haben, die noch stärker sein wird als vorher; darauf müssen wir sehr achten. Deswegen ist es richtig, dass wir festgelegt haben, dass bei Eigenstromerzeugung 30 Prozent der EEG-Umlage zu zahlen sind. Das wird bis einschließlich 2017 auf 40 Prozent gesteigert. Das ist angebracht. Wir müssen dringend darauf achten, dass die Entwicklung bei den Neuanlagen – nebenbei bemerkt, gilt das nur für Neuanlagen; Altanlagen genießen Bestandsschutz; das haben wir von Anfang an deutlich gemacht – nicht ausufert, sodass dann nur noch sehr wenige die EEG-Umlage zahlen müssen. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass weitere Reformen folgen müssen. Nach der Reform ist vor der Reform. Wir werden uns in dieser Legislaturperiode mit dem EEG intensiv befassen, genauso wie mit dem Netzausbau; denn die Netze müssen das abbilden, egal wo in der Republik erneuerbarer Strom erzeugt wird. Wir müssen Hochspannungsleitungen und Verteilnetze bauen. Es ist vollkommen richtig, dass wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben, die Einspeiser an den Netzkosten zu beteiligen. Jeder, der einspeist, muss an den Netzumlagen beteiligt werden; denn wir haben allein beim Netzausbau noch einen Betrag von über 40 Milliarden Euro zu bewältigen. Das kann nicht ausschließlich über die Stromkunden finanziert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Alle Einspeiser, auch die Betreiber von Photovoltaik- und Windanlagen, sind einzubeziehen. Das werden wir als Nächstes gesetzlich angehen. Wir werden darauf achten, dass die Kosten nicht weiter aus dem Ruder laufen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Oliver Krischer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fuchs, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie so klar gesagt haben, worum es heute geht, nämlich dass diese EEG-Novelle nichts anderes als eine Abbruchveranstaltung für die Erneuerbaren ist. Danke für diese klare Aussage! Das zeigt allen, worum es hier geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Herr Bundesminister Gabriel, wenn in der EU-Kommission Unsinn gedacht oder gefordert wird, dann haben Sie uns selbstverständlich an Ihrer Seite, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergehen kann. Aber darum geht es gar nicht. Nicht Herr Almunia ist das Problem. Sigmar Gabriel ist die Abrissbirne, die die erneuerbaren Energien in diesem Land kaputt macht; darum geht es. Das ist das Problem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich habe in den letzten Wochen und Monaten Dutzende Erfolgsmeldungen gehört: Man sei sich mit der EU-Kommission einig. Es wurde abgefeiert rauf und runter. Der tolle Wirtschaftsminister! – Nun steht er vor dem Scherbenhaufen seiner Politik, da bestimmte Dinge offensichtlich nicht geklärt sind. Aber ich frage mich: Wo ist eigentlich Herr Oettinger? Deutschland hat einen Energiekommissar, der eigentlich der Hüter der Verträge und der Erneuerbaren-Richtlinie ist, die das EEG abdeckt. Aber nirgendwo kann ich vernehmen, dass Herr Oettinger für die deutschen Interessen und die deutsche Energiewende kämpft. Stattdessen erleben wir einen Wanderprediger, der Fracking, Atomkraft und Kohle fordert, aber nichts für die deutsche Energiewende. Dass Sie diesem Herrn nun auch noch eine Laufzeitverlängerung geben, zeigt, wo Sie in der Energiepolitik stehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) An einem Punkt kann ich Herrn Almunia schon verstehen. Dass er fragt, warum der Betreiber einer Photovoltaikanlage oder einer dezentralen Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung Sonnensteuer zahlen soll, während der Betreiber eines klimaschädlichen Kohlekraftwerks das nicht tun muss, ist völlig berechtigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Sonnensteuer ist keine Erfindung der EU-Kommission, sondern eine Erfindung der Großen Koalition. (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Das ist eine Erfindung der Grünen!) Wenn Sie Herrn Almunia die Argumente wegnehmen wollen, dann sollten Sie diese Sonnensteuer, diesen Unsinn versenken; denn das macht überhaupt keinen Sinn. Das würgt die Photovoltaik und die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung ab. Das würgt also genau das ab, was wir eigentlich für die Energiewende und eine nachhaltige Energieversorgung brauchen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Sonnensteuer ist der eigentliche Grund für das Tohuwabohu, für das Chaos, das wir in den letzten Tagen hatten. Da gab es nämlich Zoff in der Großen Koalition, weil die Union und manche Teile der SPD plötzlich gemerkt haben, dass auch die Industrie belastet wird. Dann haben Sie sich etwas ganz Schlaues ausgedacht: Vorne schreiben Sie in das Gesetz, dass alle eine EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent, Sonnensteuer, zahlen sollen. Hinten, zu Artikel 13 – Kraft-Wärme-Koppelung –, der übrigens auf den fünf Seiten am Anfang nicht erwähnt wird, kommt dann die Kompensation für die Industrie. Es geht doch nicht, dass Sie einen Teil wieder ausnehmen. Der Bäcker soll zahlen, die Industrie wird hinten wieder ausgenommen. Das ist Ihre Politik. Das ist nicht nur himmelschreiend ungerecht, es ist auch noch bürokratischer Irrsinn, wenn ich das Geld von einer Tasche in die andere stecke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Diese Sonnensteuer ist die Dobrindt’sche Ausländermaut in der Energiepolitik. Das werden Sie sich vorhalten lassen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Meine Güte!) Es gibt in der Tat einen Punkt in der EEG-Novelle, der positiv ist: Das sind die Regelungen zur Windenergie. Aber das ist nicht das Ergebnis der Politik von Sigmar Gabriel und der Großen Koalition, sondern sieben grüne Länderminister haben durchgesetzt, dass der Ausbau der Windenergie weitergehen kann. Das, meine Damen und Herren, schreiben Sie sich ins Stammbuch! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dirk Becker [SPD]: Das glauben Sie doch selber nicht! – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Klientelpolitik!) Ich sage Ihnen auch: Das können Sie ganz offensichtlich nicht akzeptieren, und das bestätigt auch die Schreierei von Herrn Pfeiffer. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Pfeiffer schreit nicht!) Dann legen Sie uns heute ein weiteres Gesetz vor, nämlich die Lex Seehofer. Danach sollen pauschale Abstände für Windenergieanlagen in ganz Deutschland eingeführt werden, ein Novum, eine Absurdität. Das ist so absurd, dass Sie in der Anhörung im Umweltausschuss nicht einmal Sachverständige gefunden haben, sondern Antiwind-BIs einladen mussten. Das ist eine Schande. Es sollte Ihnen die Schamröte ins Gesicht treiben, dass Sie hier ein solches Gesetz beschließen. Das geht überhaupt nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie, Herr Gabriel, reden viel über Arbeitsplätze. Das haben Sie auch eben wieder getan. Ja, das ist richtig, man muss über Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie reden. Aber ich habe den Eindruck, dass da, wo der Organisationsgrad der IG BCE nicht hoch ist oder die IG BCE nicht vorhanden ist, für Sie schlechte Arbeitsplätze sind. Sie verlieren kein Wort darüber, dass Sie Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Branche der Erneuerbaren vernichten. Darüber würde ich gerne einmal von Ihnen ein Wort hören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir alle gucken ja im Moment die Fußball-WM. Auf der Bandenwerbung sieht man: Yingli Solar, inzwischen Weltmarktführer für Solarenergie, eine Technik, die noch vor wenigen Jahren in Deutschland beheimatet war. Wenn es so weitergeht mit der Gabriel’schen Politik, dann wird bei der nächsten WM nicht nur Yingli Solar auf der Bandenwerbung stehen, sondern auch Yingli Wind und Yingli Biogas; denn Sie treiben diese Branchen mit Ihrer Politik aus dem Land. Dazu höre ich von Ihnen gar nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich muss ehrlich sagen: Ich habe in den letzten Tagen bemerkt, dass Sie beim Thema Arbeitsplätze offensichtlich noch etwas ganz anderes im Kopf haben: (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was?) nicht nur die Arbeitsplätze in der Industrie oder bei den Erneuerbaren, sondern auch Arbeitsplätze im Beamtenapparat von Sigmar Gabriel. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ach Gott!) Sie schaffen eine besondere Ausgleichsregelung, die ein solches Bürokratiemonster ist, dass wir 108 Beamte brauchen, alleine um die Anträge abzuarbeiten – 60 neue Planstellen für das, was Sie hier geschaffen haben. Das zahlen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Krischer, darf der Kollege Lengsfeld Ihnen eine Zwischenfrage stellen? Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Lieber Kollege Krischer, vielen Dank, dass Sie sich meiner Frage stellen. Ich bin Abgeordneter des Wahlkreises Berlin-Mitte. Meine Wählerinnen und Wähler, die Mieter in den Wohnquartieren ganz in der Nähe, zahlen jedes Jahr für die Folgen der EEG-Umlage. Ich wiederhole die Zahlen und stelle eine ganz einfache Frage. Die Subventionen betragen 24 Milliarden Euro pro Jahr. Ich entnehme Ihrem Vortrag, dass Sie der Meinung sind, dass das noch nicht genug ist, dass das in die richtige Richtung geht und dieser Betrag weiter steigen soll. Wo ist denn Schluss? Reichen Ihnen diese 24 Milliarden Euro pro Jahr nicht aus? Wie soll das weitergehen: 30 Milliarden Euro, 35 Milliarden Euro? Nennen Sie mir bitte eine ehrliche Zahl. Was verlangen Sie, was die Mieterinnen und Mieter unter anderem in meinem Wahlkreis in den nächsten Jahren noch leisten sollen? (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. – Ihre Mieterinnen und Mieter und die anderen Bewohner Ihres Wahlkreises in Berlin-Mitte zahlen viel Geld für die Folgen der Atomkraft. Sie müssten noch mehr zahlen, wenn wir neue Kohlekraftwerke bauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!) Sie zahlen für die Folgen des Klimawandels. Diese Kosten sind um Größenordnungen höher als die Kosten, über die wir reden. Wir bekommen für das Geld eine nachhaltige Energieversorgung. Wenn wir das mit Kohle oder Atom machen würden: Gucken Sie einmal nach Großbritannien! Dort wird in neue Atomkraftwerke investiert. Da ist jede Photovoltaik- und jede Windkraftanlage – vorbildlich – günstiger, deutlich bezahlbarer. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Nennen Sie den Betrag, nach dem er gefragt hat!) Sie kommen ja aus Berlin. Fahren Sie nach Marzahn – ich weiß nicht, ob Sie dort hinkommen; ich habe mir das angesehen. Dort gibt es ein wunderschönes Mieterstrommodell, ein Modell, bei dem erneuerbare Energien kostengünstig an die Mieter geliefert werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Antworten Sie ihm doch mal!) Ich sage Ihnen: Ein solches Modell wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das genau macht Ihre EEG-Novelle kaputt: Die direkte Vermarktung, dass erneuerbarer sauberer Strom zu Mieterinnen und Mietern, zu den schwächeren Teilen der Gesellschaft gebracht wird – das verhindern Sie mit Ihrer Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Denn Sie führen – Herr Kollege, Sie hätten sich damit vielleicht mal beschäftigen können – eine verpflichtende Direktvermarktung ein. Diese führt dazu, dass der Strom ausschließlich auf der Börse verramscht wird. Es werden nicht Verbraucherinnen und Verbraucher zueinander gebracht, sondern es wird am Ende alles nur teurer gemacht. Das ist ein weiteres Argument gegen diese EEG-Novelle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, Sie legen hier eine EEG-Novelle vor, die die Erneuerbaren ausbremst, die Bioenergien abwürgt, die Solarenergie über die Sonnensteuer unwirtschaftlich macht, den Ausbau der Windenergie über die Lex Seehofer zerstört und mit völlig unausgegorenen Ausschreibungs- und Vermarktungsmodellen das, was die Energiewende auszeichnet, nämlich die Bürgerenergie, kaputt macht. Sie laden die Kosten einseitig bei den Verbrauchern ab. Nichts ist aus dem Versprechen geworden, dass die Kosten für die Verbraucher um 1 Milliarde Euro sinken sollen, wie uns Herr Gabriel gesagt hat. Sie zerstören damit das wirksamste Klimaschutzinstrument, das Deutschland noch hat. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Die Grünen also!) Meine Damen und Herren, wir kämpfen für eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Und teure!) Diese EEG-Novelle ist kein Beitrag dazu. Deshalb werden Sie unsere Zustimmung dafür nicht bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Hubertus Heil ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will feststellen, dass es trotz der Auseinandersetzungen in der Geschäftsordnungsdebatte und in dieser Debatte in diesem Hohen Hause Gott sei Dank doch einen Konsens gibt: Wir alle wollen, dass die Energiewende zum Erfolg geführt wird. Wenn wir über die Energiewende reden – ich sage, das ist der Unterschied zu der Situation von vor 15 Jahren –, dann reden wir zum einen über den Ausstieg aus der Atomkraft – den stellt niemand mehr in Frage; das ist ein großer Erfolg – und zum zweiten über sehr ehrgeizige Klimaschutzziele. Ich kann nicht verstehen, dass sich die Grünen nicht einfach einmal freuen, dass das, was Gründungsmythos ihrer Partei ist, inzwischen Allgemeingut ist. Wir sind in diesem Hohen Hause nicht auseinander, was die Ziele an dieser Stelle betrifft. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie sie schlecht machen, Herr Heil!) Aber, Herr Krischer, eines will ich Ihnen auch deutlich sagen: Mit Ihrem Redebeitrag haben Sie sich aus einer seriösen Debatte um die Reform der erneuerbaren Energien vollständig verabschiedet. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will Ihnen das anhand von zwei Beispielen belegen. Erstens. Wir können über vieles diskutieren. Brüssel hat uns am Montag etwas unterzujubeln versucht, (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das böse Brüssel!) was nicht Teil dieses Gesetzes ist, nämlich das EEG-System in Deutschland zu sprengen, indem über die deutsche EEG-Umlage ausländischer sogenannter grüner Strom, der in der Regel Atom- und Braunkohlestrom ist, bezahlt werden soll. Was ich nicht verstehen kann, ist, dass Grüne sich hier mit diesem Klamauk zu Verbündeten von Feinden des EEG in Brüssel machen, von Feinden der Energiewende. Das hat mit seriöser grüner Politik nichts mehr zu tun, Herr Krischer. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zweitens. Wir versuchen in der Koalition, Energiepolitik im Interesse des Gemeinwohls dieses Landes zu organisieren. Sie machen sich zum Anwalt von Partikularinteressen, von einzelnen wirtschaftlichen Interessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht das, was früher dem moralischen Anspruch der Grünen entsprach. Sie begeben sich in die Nische. Damit verabschieden Sie sich aus einer seriösen Debatte, Herr Krischer. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen Sie viel besser, Herr Heil!) Sie machen sich hier zum verlängerten Arm von Einzelverbänden. Jeder hat in diesem Zusammenhang berechtigte ökonomische Interessen. Aber lassen Sie uns einmal über die EEG-Umlage reden, und zwar anhand von Zahlen. 24 Milliarden Euro im Jahr wälzen wir zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien um. Ich sage: Das EEG ist vom Grunde her ein richtiges Gesetz zur Markteinführung erneuerbarer Energien gewesen – mit großen Erfolgen; ihr Anteil liegt jetzt bei 25 Prozent. Aber zur Wahrheit gehört auch, zu sagen, wie sich die Kosten verteilen. Von diesen rund 24 Milliarden Euro, die wir Jahr für Jahr in der Volkswirtschaft zum Ausbau erneuerbarer Energien umwälzen, tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land etwa 7 Milliarden Euro. 7 Milliarden Euro zahlt die gewerbliche Wirtschaft und ungefähr 7 Milliarden Euro die Industrie; die Landwirtschaft kommt noch hinzu. Das heißt, es gibt im Gegensatz zu dem, was Sie erzählen, eine Belastung der Industrie; diese ist nicht vollständig befreit. Es gibt auch eine Belastung des Gewerbes und ebenso der privaten Verbraucher. Diese Belastung fällt auch in den nächsten Jahren nicht weg – das muss man einmal ganz offen sagen –, weil die Zusagen für die Einspeisevergütung bei Bestandsanlagen für 20 Jahre bestehen bleiben. Wenn man aber die Akzeptanz der Energiewende nicht gefährden will, Herr Krischer, dann muss man beim Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien für mehr Kosteneffizienz sorgen. Sie haben kein Wort gesagt, (Thomas Oppermann [SPD]: Kein Wort!) wie Sie zu mehr Kosteneffizienz beitragen wollen. Auch deshalb verabschieden Sie sich aus einer seriösen Debatte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Worum geht es? Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss reformiert werden. Wer die Energiewende will, der muss jetzt zur Reform bereit sein. Wir wollen dafür sorgen, dass die Erneuerbaren planbar ausgebaut werden. Ich bin froh, dass den Ausbaukorridoren, die wir mit den Ländern vereinbart haben, in den gesetzgeberischen Verhandlungen entsprochen wird. Wir wollen die Energiewende nicht ausbremsen – auch das ein Stück Propaganda seitens der Grünen –, sondern werden den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent ausbauen. Ich kann nicht verstehen, Herr Krischer – denn wir sind uns hier mit vielen Grünen in den Bundesländern, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben, einig –, warum Sie das hier infrage stellen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sehen das aber anders!) Wir wollen und werden dafür sorgen, dass Deutschland Industrienation bleibt, von der Grundstoffindustrie über den produzierenden Mittelstand bis hin zu den kleinen Unternehmen. Diese Wertschöpfungskette hat keine andere Volkswirtschaft in Europa. Wer diese Wertschöpfungskette haben will, der muss auch etwas dafür tun, dass die Grundstoffindustrie, die im internationalen Wettbewerb steht und die vom Prozess her sehr hohe Energiekosten hat – ob Stahlwerke, ob chemische Industrie, ob aluminiumverarbeitende Industrie oder andere –, auch bestehen kann. Deshalb war es richtig – und das ist ein Riesenverdienst –, dass der Bundeswirtschaftsminister im Clinch mit Brüssel in den vergangenen Monaten dafür gesorgt hat, dass wir hier eine gute Regelung hinbekommen haben, um im internationalen Wettbewerb industrielle Arbeitsplätze in Deutschland zu halten. Diese Koalition und dieser Minister lassen Deindustrialisierung in Deutschland nicht zu; das ist eine gute und wichtige Nachricht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden und wollen mit diesem EEG in eine neue Ordnung am Strommarkt überleiten, in ein neues Strommarktdesign. Auch das ist wichtig, damit wir die Energiewende zum Erfolg führen. Es waren und sind harte Gespräche, was die EEG-Reform betrifft; gar keine Frage. Es sind nach wie vor anstrengende Debatten in den nächsten Jahren zu führen. Aber ich glaube, es lohnt sich. Die Energiewende zum Erfolg zu führen, wirtschaftlich, ökologisch und sozial, das ist das Ziel dieser Koalition. Wir machen uns Schritt für Schritt daran, hier Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen; denn das ist in den letzten Jahren durch viele erratische Züge in der Energiepolitik infrage gestellt worden. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass da Grund hineinkommt, damit die Energiewende zum Erfolg wird, damit Kosteneffizienz und Berechenbarkeit vorhanden sind, damit Planungs- und Investitionssicherheit tatsächlich gewährt werden. Für all das sorgt dieses EEG. Wie viele haben über dieses EEG diskutiert und an seinem Zustandekommen mitgewirkt! Wie viele Einzelinteressen sind vorgetragen worden! Es ist in einer Demokratie vollkommen berechtigt, dass jeder Einzelne seine Interessen vorträgt. Aber unsere Aufgabe hier im Deutschen Bundestag ist es nicht, alle Einzelinteressen zu verwirklichen; denn das Gesamtinteresse ist nicht die Summe aller Einzelinteressen. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur der von RWE und Eon!) Nach Abwägung dessen, was notwendig ist, haben wir dafür gesorgt, dass tatsächlich das Gesamtinteresse berücksichtigt wird. Ich will auch etwas zum Thema Eigenstrom sagen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es dabei bleibt, dass Bestandsanlagen für Eigenstrom dauerhaft nicht mit der EEG-Umlage belastet werden; denn der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit entsprechende Zusagen gemacht. Damit ging keine einfache Diskussion einher; in Meseberg gab es dazu andere Vorstellungen. Ich finde es richtig, dass wir Bestandsschutz gewährleisten. Das betrifft private, gewerbliche und industrielle Eigenverstromung. Wir haben aber auch gesagt: Wir wollen im Hinblick auf den Neubau von Eigenverstromungsanlagen eine behutsame Einbeziehung und eine einheitliche Behandlung derjenigen, die zubauen. Das ist deshalb wichtig, weil es in diesem Land immer Menschen geben wird, die gar keine Gelegenheit haben, Eigenstrom zu erzeugen, die die EEG-Umlage aber für andere mit zahlen würden, wenn immer mehr Menschen, die zur Eigenstromerzeugung in der Lage sind, in diese Form der Stromerzeugung flüchten. Insofern ist eine einheitliche Heranziehung des Eigenstroms in die EEG-Umlage, wie ich finde, immer noch behutsam, gerechtfertigt und richtig. Zum Schluss möchte ich noch etwas in Richtung Brüssel sagen. Richtig ist: Es gibt ein Beihilferecht, an das wir uns halten müssen. Es gibt Umwelt- und Beihilfeleitlinien, die wir besprochen haben und an die wir uns mit diesem Gesetz halten. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn in Brüssel versucht wird, eine Mikrosteuerung der deutschen Energiewende vorzunehmen, weil einigen dort unser Weg nicht passt. Die Auseinandersetzung darüber mit Brüssel müssen wir im Interesse dieses Landes bestehen. Meine Damen und Herren, wir werden sie bestehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Eva Bulling-Schröter ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein schwarzer Freitag für die erneuerbaren Energien. Dies ist vor allem ein schwarzer Tag für die Bür-ger-energien und für die dezentrale Energiewende. Die Bundesregierung nennt dieses Gesetz eine EEG-Reform. In Wirklichkeit ist es die Beerdigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das EEG hat zu einem so großen Wachstum der Erneuerbaren geführt, dass die vier großen Stromkonzerne um ihre Marktmacht bangen. Doch die Stromkonzerne wissen, wie sie ihre Macht sichern und haben dafür ziemlich viel Lobbyarbeit betrieben; das zum Thema Einzelinteressen. So kam es, dass das Dogma jetzt heißt: Markteinführung der erneuerbaren Energien. Die Erneuerbaren seien nun erwachsen geworden. Es heißt, sie seien reif für den Markt. „Schluss mit Starthilfe“, sagen Sie und werfen die Erneuerbaren auf den Basar. Sie, Herr Gabriel, haben vor kurzem hier gestanden und sich selbst gelobt für Ihre ach so erfolgreichen Verhandlungen mit Herrn Almunia; ich kann mich daran noch erinnern. Ich verstehe, dass Sie sich jetzt durch weitere Forderungen aus Brüssel gedemütigt fühlen. Sie sagen: Brüssel will das EEG zerstören. Aber wir meinen, Sie selbst zerstören das EEG mit dieser Reform. (Beifall bei der LINKEN) Sie wollen doch mit einer schnellen und rigiden Direktvermarktung und mit Ausschreibungen die Marktliberalisierung und gehen dabei weit über die Forderungen aus Brüssel hinaus. Denn die EU beschreibt eindeutig Ausnahmen – zum Beispiel hohe Kosten –, die uns von der EU-Vorschrift frei machen. Die EU ermöglicht, Ausschreibungen auf bestimmte Technologien wie Offshorewind zu beschränken. Das macht Sinn. Sie ignorieren die Erfahrungen aus Großbritannien, Irland, Portugal und Luxemburg, wo Ausschreibungen wieder abgeschafft wurden, weil sie misslungen waren. In Frankreich hat die letzte Ausschreibung neun Jahre gedauert, wie ich vor kurzem gehört habe. Mag sein, dass Sie in manchen Dingen standhaft gegenüber Brüssel gewesen sind. Aber dass Sie ausgerechnet die Bestandsanlagen im Eigenverbrauch vor Brüssel schützen, die zu über 90 Prozent fossilen Strom erzeugen, das ist wahrlich keine Heldentat. (Beifall bei der LINKEN) Fossile Eigenstromanlagen wie die Braunkohletagebaue sind wieder fein raus. Ich nenne einmal schnell die Zahlen: Tagebaue sparen 250 Millionen Euro, Braunkohlekraftwerke 630 Millionen Euro durch die Befreiung von der EEG-Umlage. Das besagt eine Studie des BUND. Wir reden da nicht über Peanuts. Dabei haben Sie doch selbst vor kurzem ganz anders argumentiert, nämlich dass Kohlestrom natürlich in die Umlage einbezogen werden müsse. Sie haben abends schon vergessen, was Sie morgens noch mit Nachdruck gefordert haben, Herr Gabriel. Hier hat sich die Lobby durchgesetzt, die Sie auch in den Reihen der SPD sitzen haben. Dazu kommt noch, dass Sie in den Koalitionsverhandlungen dem Wahlkämpfer Seehofer einen Sonderweg bei der Windkraft versprochen haben. Der hat mit einer vollkommen unvernünftigen Abstandsregelung Stimmen bei den Windkraftgegnern eingefangen, und er hat sich durchgesetzt. Die übergroße Mehrheit in den Ländern ist absolut dagegen – wir haben das auch in der Anhörung gehört –; aber er hat sich durchgesetzt. Es ist einfach grober Unfug – das sagen mir auch viele CSU-Mitglieder in Bayern; aber nicht einmal darauf hören Sie –, weil es mit einer ambitionierten Energiewende gar nichts zu tun hat, wenn Bayern und Sachsen die Windkraft völlig zum Erliegen bringen. Das werden wir dann sehen. Das EEG war bislang ein Segen für die Energiewende. Die Bundesregierung macht es unserer Meinung nach zu einem Schreckgespenst für die Erneuerbaren und die Bürgerenergien. Als Linke werden wir weiter gegen die Marktmacht von RWE, Eon, Vattenfall und EnBW und für eine Stromwirtschaft in Bürgerhand kämpfen. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Joachim Pfeiffer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man hier den Linken und den Grünen zuhört, dann meint man, das Endziel aller Bemühungen sei die dauerhafte Erhaltung des EEG, das EEG sei Selbstzweck und Ziel der Bemühungen. Ich glaube, da haben Sie etwas falsch verstanden. Ziel unseres Umbaus der Energieversorgung ist, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Energieverbrauch um 50 Prozent bis 2050 und um 20 Prozent bis 2020 zu senken. Ziel unserer Energiepolitik ist es, die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft und der deutschen Energieversorgung voranzutreiben und 80 Prozent CO2-Emissionen bis 2050 einzusparen. Das sind unsere Ziele. Der Rest an Energie, den wir dann noch benötigen, soll durch erneuerbare Energien gedeckt werden, nicht nur im Strom-, sondern auch im Gebäude- und Wärmebereich sowie bei der Mobilität. Das sind die Ziele. Um diese Ziele zu erreichen, ist das EEG nur ein Instrument von über 60 Instrumenten, die im Energiekonzept angelegt sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welches Energiekonzept?) Der Ausbau der erneuerbaren Energien – die Zahlen wurden genannt – ist überaus erfolgreich. Wir haben in der Vergangenheit, was den mengenmäßigen Ausbau anbelangt, immer alle Ziele, alle Korridore weit übertroffen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Wir werden auch die Ausbaupfade, die jetzt im Koalitionsvertrag festgelegt sind, locker erreichen, wenn nicht gar übertreffen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Da sind wir uns alle einig. Aber wir sind uns nicht darin einig, dass wir das zu den höchsten Kosten machen sollen, so wie das die Linken und die Grünen heute zum wiederholten Mal hier fordern. Herr Krischer, Sie haben vorhin die Maske fallen lassen. Sie haben davon gesprochen, wir würden hier eine Abbruchveranstaltung für die erneuerbaren Energien machen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waren Sie schon mal in Unternehmen der Erneuerbaren-Branche?) Zwei Sätze später haben Sie gesagt, dass die grünen Landesminister und der grüne Ministerpräsident mit dazu beigetragen haben, dass im EEG, so wie es heute vorliegt, das Referenzertragsmodell für Wind unnötig verteuert wurde. Sie betreiben Klientel- und Lobbypolitik – (Beifall bei der CDU/CSU) Klientel- und Lobbypolitik für Renditejäger und Renditeabzocker, und zwar unnötig. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen das nur schlechter machen!) Wir haben Ihnen genug Beispiele dargelegt, ganz praktische Beispiele, auch von Kollegen hier, die sich mit dem Thema befassen, und diese Beispiele zeigen, wie durch unnötige Kosten, unnötig hohe Renditen, die der Stromverbraucher zu zahlen hat, der Erneuerbaren-Ausbau unnötig teuer wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie haben die Industrie angesprochen. Wer hat dafür gesorgt, dass in der Vergangenheit bei der Photovoltaik, wo es notwendig gewesen wäre, die notwendigen Förderkürzungen nicht in einem solchen Umfang erfolgt sind, dass die deutsche Industrie wettbewerbsfähig bleibt? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert doch seit neun Jahren!) Sie hat das süße Gift der Subvention genommen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber chinesischen Herstellern verloren und ist ins Hintertreffen geraten. (Beifall des Abg. Arnold Vaatz [CDU/CSU]) Das ist Ihre Lobbypolitik, die Sie in den letzten Jahren betrieben haben. Bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien wollen wir die Kostendynamik stoppen. Was machen wir? Wir verbessern die Marktintegration. Wir führen die Erneuerbaren schneller in den Markt, als es vorgesehen war. Wir führen die Direktvermarktung verpflichtend für alle Anlagen ab 500 Kilowatt zum 1. August ein. Wir führen die Direktvermarktung für alle Anlagen über 100 Kilowatt ab 1. Januar 2016 ein. Das bringt die erneuerbaren Energien schneller an den Markt. Damit schaffen wir es, ab 2017 europakompatibel zu sein. Das ist die nächste Herausforderung. Mit dem heutigen Schritt erreichen wir nicht das Endziel. Das ist vielmehr ein Schritt beim Marathonlauf zum Umbau der Energieversorgung. Ein weiterer Schritt wird sein, dass wir das Strommarktdesign und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren so gestalten, dass sie zueinander passen; das ist heute angeklungen. Auch das ist nur ein erster Schritt. Wenn wir es mit dem europäischen Binnenmarkt für Energie ernst meinen, dann müssen wir selbstverständlich auch einen Binnenmarkt für Energie bei den erneuerbaren Energien und den Strommärkten schaffen. Das wird unsere zukünftige Herausforderung sein. Wir sind mit diesem Zwischenschritt nicht am Ende; aber er stellt eine wichtige Wegmarke dar. Wir haben in den parlamentarischen Beratungen dafür gesorgt, dass Bestandsschutz – den führen Sie ja immer so gerne an – für Anlagen zur Gewinnung von Biomasse und Biomethan gilt. Mit der Besonderen Ausgleichsregelung haben wir das EEG europafest gemacht. Die energieintensiven Unternehmen haben jetzt Planungs-sicherheit für die nächsten Jahre. Das BAFA kann die Bescheide für die Entlastung der energieintensiven Unternehmen und damit für die Sicherung der Wertschöpfungskette und der Arbeitsplätze in der deutschen Industrie erlassen. Deshalb verabschieden wir heute dieses Gesetz und deshalb wird dem auch der Bundesrat nach allem, was ich höre, Herr Krischer, unter grüner Beteiligung in der übernächsten Woche zustimmen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist ein Einspruchsgesetz! Er kann dem nicht zustimmen!) Das Gesetz kann offensichtlich gar nicht so schlecht sein; sonst würden der grüne Ministerpräsident und die grünen Landesminister dem nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er kann dem nicht zustimmen! Es ist ein Einspruchsgesetz!) Ich kann nur wiederholen, was der Minister vorhin sagte: Das ist Klamauk, was Sie hier veranstalten. In der Sache folgen Sie unserem vernünftigen Weg; aber hier betreiben Sie nichts anderes als populistische Lobby- und Klientelpolitik. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen offensichtlich, worum es geht bei der Lobbypolitik!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz einen weiteren Baustein für die effektive Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Wir haben für Onshorewind Ausbaukorridore festgelegt, die noch nie so hoch waren. Wir steigern und sichern auch den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich Offshorewind, einer Technologie, bei der wir weltweit an der Spitze stehen. Wir wollen mit dieser Technologie aber auch an der Spitze bleiben. Wir wollen betriebliche Erfahrungen machen, nicht nur um einen Großteil des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien, aus Onshore- und Offshorewind, decken zu können. Nein, wir wollen diese Technologie für Deutschland zum Exportmodell machen und industrielle Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten in diesem Bereich schaffen, die im Weltmaßstab wettbewerbsfähig sind. Die Welt wird aber nicht das EEG mit den hohen Fördersätzen kopieren. Deshalb werden wir die Unternehmen und ihre Technologien mit diesem EEG an den Markt heranführen. Wir machen heute einen großen Schritt in diese Richtung und gehen auf diesem Weg weiter. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ursprünglich, im Jahr 2000, war das EEG darauf angelegt, dass man nach wenigen Jahren, spätestens nach acht bis zehn Jahren, kein EEG mehr braucht. Es hat länger gedauert; aber jetzt ist es in der Tat so weit, dass die erneuerbaren Energien nicht nur laufen gelernt haben, sondern auch eine eigenständige, selbstbewusste Rolle am Markt einnehmen können. Deshalb werden wir noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass die bisherigen Parallelveranstaltungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien über das EEG auf der einen Seite und der klassischen Energieversorgung auf der anderen Seite zusammengeführt werden. Dann werden wir einen Markt haben, der Knappheitssignale abgeben kann, sodass die Ziele, die wir uns gesetzt haben, erreicht werden, insbesondere beim Klimaschutz. Dafür brauchen wir auch die europäische Einbindung. Die Arbeit ist mit der Verabschiedung des EEG am heutigen Tag nicht beendet, sondern fängt für uns, die Koalition und die Regierung, jetzt erst an. Wir werden sie bis 2017 mit großem Elan fortsetzen, im Interesse der Erreichung der Ziele, die ich eingangs genannt habe: die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung, also die Rückführung der CO2-Emissionen der deutschen Wirtschaft und bei der deutschen Energieversorgung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf ich die ambulanten Beratungsgruppen im Plenum bitten, sich auf einige der noch verfügbaren Plätze zu verteilen? Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Im Jahre 1990 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz beschlossen. Es war ein wettbewerbsrechtliches Instrument in einem vermachteten Markt mit natürlichen Monopolen, das dafür Sorge tragen sollte, dass kleine Stromproduzenten die Chance -haben, in den Markt zu kommen und ordentliche Vergütungen zu erhalten. Es war ein logischer und – das will ich auch sagen – intelligenter Schritt, seinerzeit beim Stromeinspeisungsgesetz anzusetzen und daraus das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu entwickeln. Den Anspruch, gerade auch Private an der Energiewende zu beteiligen, hat das EEG erfüllt: 40 Prozent der Investoren sind Privatleute; wenn man die Landwirte dazurechnet, sind es mehr als die Hälfte. Das EEG hat aber neben diesen Lernkurveneffekten auch ein paar Pferdefüße: Erster Punkt. Damals ist man mit einer Vergütung von 50 Cent pro Kilowattstunde Solarenergie zu früh und zu teuer an den Markt gegangen. Es ist dem Deutschen Bundestag immer nur mit Mühe gelungen, die Senkungen der Preise in den EEG-Novellen entsprechend abzubilden. Zweiter Punkt. Wir haben mit dem EEG einen Zaun gebaut, einen Zaun aus Garantien. Innerhalb dieses Zauns ist eine heile grüne Welt entstanden; für die anderen war es Wildwuchs. Das ist aber gar nicht das Thema. Das Entscheidende, Herr Krischer, ist: (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich höre zu!) Es haben sich Hängematten entwickelt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche denn?) Diejenigen, die Solarmodule herstellen wollten, haben sich in diese Hängematten gelegt und nicht in Forschung und Entwicklung investiert. Am Schluss sind sie im Wettbewerb mit der weltweiten Konkurrenz auf der Strecke geblieben, auch mit diesem Zaun. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie dagegen?) Das ist der Haken, meine Damen und Herren: Es gibt beim EEG eine ganze Menge Probleme. Die muss man jetzt schrittweise lösen, und wir sind dabei. Nach 14 Jahren der Markteinführung muss es doch allmählich einen Systemwechsel geben können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht darum, die Kostendynamik zu brechen. Es geht darum, aus Kapazitäten eine Versorgung zu machen. Es geht darum, Strom aus Erneuerbaren in den Markt zu integrieren. Nun haben wir schon verschiedentlich gehört, um welche Interessen es hier geht: um die der Wirtschaft, der es um Arbeitsplätze geht, um die der Verbraucher usw. Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich sage: Die Betreiber von Bestandsanlagen müssten das größte Interesse an dieser Zäsur, an dieser Veränderung haben; denn sie quält allmählich die Frage: Was passiert denn, wenn die Garantie nach 20 Jahren abgelaufen ist? Wie geht es dann weiter? – Diese Frage, Herr Minister, werden wir im Laufe der Legislaturperiode über das EEG zu beantworten haben. Weil es sich in der Tat um eine Zäsur handelt, war für uns das Thema Bestands- und Vertrauensschutz sehr wichtig. Ich sage an der Stelle: Der Vertrauensschutz gegenüber den Investoren ist uns weitgehend gelungen. Das waren teilweise harte Verhandlungen, zum Beispiel bei der Höchstbemessungsgrenze im Biogasbereich. Das war gar nicht so einfach. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass es für den einen oder anderen ein bisschen selbstverständlicher gewesen wäre, dass es Vertrauensschutz in Bezug auf das, was der Gesetzgeber in der Vergangenheit geregelt hat, geben muss. Es muss auch selbstverständlich sein, dass das, was noch nicht ganz so gelungen ist, korrigiert wird. Ich weise darauf hin: Es gibt im Gesetz einen kleinen Übertragungsfehler im Zusammenhang mit den Satelliten-BHKWs. Es muss ganz klar sein, dass wir diesen Fehler zeitnah korrigieren. Ich persönlich halte auch das Bremsen im Biogasbereich für ziemlich heftig. Ich bin der Meinung, dass das Potenzial durch die Flächen automatisch begrenzt gewesen wäre. Ich kann die Einschätzung, der Biogasbereich sei der Kostentreiber Nummer eins, wie hier verschiedentlich von sich gegeben wird, nicht teilen. Es werden zwar auf der einen Seite Rohstoffe gebraucht, die natürlich variable Kosten verursachen. Auf der anderen Seite erfolgt die Produktion mit Ausgleichs- und Speicherkapazitäten, und das unterscheidet sie von anderen erneuerbaren Energieträgern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Kostenrisiko im neuen EEG bleibt die Windkraft, insbesondere das Thema Offshore. Ich teile durchaus die Auffassung des Kollegen Pfeiffer: Es geht darum, diese Technologie zu erhalten und später zu exportieren. Deshalb gehen wir zu Recht diesen Weg. Trotzdem müssen wir die Kosten sehr wohl im Blick behalten. Ich weiß, dass es an dieser Stelle einen Kompromiss mit den Ländern gibt und dass der eine oder andere Kollege, insbesondere aus unseren Reihen, mit den Vergütungssätzen hadert, die wir windschwächeren Standorten, basierend auf dem Referenzertragsmodell, zubilligen. Es geht also auf der einen Seite um den regionalen Ausgleich, um die regionale Stromproduktion. Auf der anderen Seite muss es uns aber darum gehen, zu verhindern, dass am Ende durch eine falsche Standortwahl die Akzeptanz gefährdet wird. Deshalb delegieren wir an die Länder das Recht, über die Standorte selbst zu entscheiden. Das ist der Grund, warum wir die Länderöffnungsklausel einführen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht am Ende um Akzeptanz und um die Frage: Sollten die Länder nicht die Souveränität haben, den Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern selbst festzulegen? Akzeptanz ist bei der Energiewende sehr wichtig. Bei dieser Thematik geht es natürlich auch um den Eigenverbrauch von Strom. Für viele ist das durchaus das Kernthema der Energiewende. Insofern war es durchaus mutig, sich dieser Thematik anzunehmen und zu sagen: Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie man die EEG-Umlage auf mehr Schultern verteilen kann. – Das war der richtige Ansatz. Ich verteidige ausdrücklich den Schritt, die EEG-Umlage anteilig auf Neuanlagen zu erheben, aber nur wegen der Verteilungswirkung, nicht mit dem Anliegen, man müsste die Geschäftsmodelle von Stadtwerken oder Versorgern sichern. Das kann uns schon deshalb nicht gelingen, weil im Koalitionsvertrag ausdrücklich steht: Die Wirtschaftlichkeit der EEG-Anlagen oder KWK-Anlagen darf nicht gefährdet werden. – Wir wollen diese Anlagen also nicht infrage stellen. Das muss der Maßstab dafür sein. Ich glaube, diesem Maßstab werden wir gerecht. Herr Krischer, rechnen Sie das einmal durch, und sprechen Sie mit Vertretern der Branche, beispielsweise der Photovoltaikbranche. Die sagen, dass sie Strom für 10 Cent pro Kilowattstunde erzeugen können. Wenn Sie 2,5 Cent hinzurechnen, sind Sie bei 12,5 Cent. Das ist meilenweit von dem entfernt, was die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher für ihren Strom bezahlen. Das heißt, das bleibt tatsächlich wirtschaftlich. Ich will noch ganz kurz etwas zum Thema Europäische Union sagen – ein bisschen ketzerisch –: Wer versucht, mit der Europäischen Union über Bande zu spielen, hat am Schluss einen Mitspieler, und im Regelfall bringt der auch noch seine eigene Regeln mit. Herr Minister, ich darf mich ausdrücklich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie alles getan haben, Unbill durch die Europäische Union von der Wirtschaft, aber auch vom EEG bisher abzuwenden. Das muss unser Anliegen sein. Wir wollen die Energiepolitik in nationaler Souveränität gestalten. Sonst ist der deutsche Sonderweg hinfällig, aber den wollen und müssen wir gemeinsam gehen. In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Bevor wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, erhält der Bundesminister Gabriel die Gelegenheit zu einer Erklärung zur Aussprache nach § 30 unserer Geschäftsordnung. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe mich zu dieser Erklärung zu Wort gemeldet, weil es eine sachliche Richtigstellung geben muss. Herr Kollege Krischer hat vorhin hier in seiner Rede erklärt, man brauche 108 Stellen – ich glaube, das haben Sie gesagt – beim BAFA, also beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle, um die komplexe Materie der Ausnahmeregelungen für die Industrie bearbeiten zu können, und diese Stellen würden, weil es Haushaltsstellen sind, von der Allgemeinheit finanziert. Ich will das richtigstellen. Erstens bekommt das BAFA 60 Stellen (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zusätzlich! Und dann sind es 108!) zusätzlich. – Herr Krischer, ich stelle das doch nur sachlich richtig. Ich will nur verhindern, dass, wenn Sie mich als „Abrissbirne“ des EEG bezeichnen, Sie in die Geschichte der EEG-Debatte als Pinocchio eingehen. Mehr will ich gar nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unministrabel!) – Ich meine es doch nett. (Heiterkeit bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich nehme es zurück!) Es geht mir vor allen Dingen um die sachliche Richtigstellung, weil das für das Parlament und die Öffentlichkeit von Bedeutung ist: Diese Stellen werden – zweitens – gebührenfinanziert selbstverständlich von den antragstellenden Unternehmen bezahlt. Herr Krischer, was mich daran stört, ist: Sie wissen das ganz genau und versuchen, den Eindruck zu erwecken, das ginge auf Kosten der Allgemeinheit. Die Unternehmen müssen das bezahlen. Im Übrigen hat sich die Komplexität der Antragstellung durch eine völlige Veränderung des Verfahrens auf der Basis der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission verändert. Diese Stellen werden nicht von der Allgemeinheit bezahlt, sondern gebührenfinanziert durch die antragstellenden Unternehmen. Ich glaube, das ist eine sachlich wichtige Richtigstellung. Mein Rat ist, dass man nicht immer wieder Lautstärke mit bewusster Faktenverdrehung in eine enge Beziehung setzt, Herr Krischer. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf muss man reagieren können! Laut Geschäftsordnung ist eine Reaktion möglich!) – Das war kein Debattenbeitrag, sondern eine Erklärung nach der Geschäftsordnung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das darf nicht wahr sein!) Wenn jemand bei mir eine Erklärung nach der Geschäftsordnung anmeldet, schaue ich mir an, ob es dafür eine hinreichende Grundlage in der Geschäftsordnung gibt. Bisher hat bei mir niemand einen solchen (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte eine Erklärung zur Geschäftsordnung abgeben!) Erklärungswunsch angemeldet. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich melde mich doch hier!) Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Ich mache darauf aufmerksam, dass inzwischen eine sechste namentliche Abstimmung beantragt ist, und zwar zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich auf die anstehenden Abstimmungen einzustellen. Ich weise vor allen Dingen darauf hin, dass es heute Nachmittag noch weitere namentliche Abstimmungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes gibt, damit keine Missverständnisse hinsichtlich der Gesamtzahl der namentlichen Abstimmungen entstehen. Ich komme zum Tagesordnungspunkt V a. Hierbei geht es um die Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/1891, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/1304 und 18/1573 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu gibt es vier Änderungsanträge der Fraktion Die Linke sowie einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über die wir zuerst abstimmen. Wir kommen zunächst zu zwei Änderungsanträgen der Fraktion Die Linke, zu denen jeweils namentliche Abstimmung verlangt wurde. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1892 (neu) auf. Hierzu bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen und mir zu signalisieren, wenn alle Abstimmungsurnen besetzt sind. – Ich eröffne die Abstimmung. Hat noch ein Mitglied des Hauses zur ersten namentlichen Abstimmung seine Stimmkarte nicht abgegeben? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die erste dieser Abstimmungen und bitte, mit der Auszählung zu beginnen.1 Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1894 (neu). Auch hier darf ich bitten, nach Auswechseln der Urnen die entsprechenden Abstimmungsplätze von den Schriftführern neu zu besetzen und mir einen Hinweis zu geben. – Sind alle Plätze besetzt? – Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung. Ist noch jemand im Saal, der seine Stimmkarte zur zweiten namentlichen Abstimmung nicht abgegeben hat? – Ich schließe die zweite namentliche Abstimmung und bitte auch hier, mit der Auszählung zu beginnen.2 Wir haben jetzt eine Reihe weiterer Abstimmungen durchzuführen, die nicht namentlich sind. Deswegen darf ich Sie bitten, einen Augenblick Platz zu nehmen. Wir setzten die Abstimmungen über Änderungsanträge fort. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1893 (neu). Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1895 (neu). Wer will diesem Änderungsantrag zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/1896. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen über die beiden Änderungsanträge, die wir vorhin durchgeführt haben, werde ich die Sitzung gleich für einen Augenblick unterbrechen. Auf eines weise ich aber jetzt schon einmal hin: Es gibt zahlreiche persönliche Erklärungen sowohl zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzesvorhabens wie auch zum gesamten Gesetzespaket. Es hat nicht jeder einzelne Abgeordnete eine persönliche Erklärung abgegeben, aber es gibt eine beachtliche Anzahl von persönlichen Erklärungen, die selbstverständlich alle, soweit wir sie hier erhalten haben, wie üblich dem Protokoll beigefügt werden.3 Die Unterbrechung der Sitzung wird vermutlich nur wenige Minuten dauern. Im Anschluss daran werden wir die Abstimmungen, auch namentliche, fortsetzen. In solchen Fällen empfiehlt es sich immer, sich nicht allzu weit entfernt von den Abstimmungsurnen aufzuhalten und nicht zu glauben, die Abstimmung sei im Sprint in jedem Falle noch zu bewerkstelligen. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung von 10.47 bis 10.51 Uhr) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt. Zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1892 (neu): abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt 112, mit Nein haben gestimmt 471. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 583; davon ja: 112 nein: 471 Ja SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries In der Abstimmung über den Änderungsantrag auf der Drucksache 18/1894 (neu) ebenfalls der Fraktion Die Linke sind 580 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben 111 gestimmt, mit Nein haben 468 gestimmt, ein Kollege oder eine Kollegin hat sich der Stimme enthalten. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 111 nein: 468 enthalten: 1 Ja SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten SPD Gabi Weber Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf den Drucksachen 18/1304 und 18/1573 auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dritter Lesung namentlich ab. Ich darf die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die Plätze an den Urnen wieder einzunehmen. – Sind alle Plätze besetzt? – Das ist offenkundig der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses im Saal, das seine Stimmkarte zur dritten namentlichen Abstimmung und Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf nicht abgegeben hat? – Ich schließe die namentliche Abstimmung zu dem Gesetzesvorhaben und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.4 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge und beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/1901, zu dem wiederum eine namentliche Abstimmung verlangt wurde. Auch hier bitte ich, mir zu signalisieren, sobald die Urnen ausgetauscht und die Plätze an den Urnen besetzt sind. – Ich eröffne die vierte namentliche Abstimmung. Ist jemand im Saal anwesend, der abstimmungsberechtigt ist, seine Karte aber noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt die vierte namentliche Abstimmung und bitte, mit der Auszählung zu beginnen.5 Wir setzen die Abstimmungen über die Entschließungsanträge fort. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/1897 auf. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition angenommen. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1898 auf. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1902 auf. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun unter dem Tagesordnungspunkt V b zu den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1891, die beiden Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/1449 und 18/1572 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Tagesordnungspunkt V c: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ökostromförderung gerecht und bürgernah“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1891, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1331 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition angenommen. Unter dem Tagesordnungspunkt V d geht es um die Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1900, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/1310 und 18/1580 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch dieser Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich weise darauf hin, dass es auch hierzu eine Reihe von persönlichen Erklärungen zur Abstimmung gibt, die wir dem Protokoll beifügen werden.6 Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich darf deswegen die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Vizepräsident Peter Hintze: Die Abstimmung ist eröffnet. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.7 Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1903. Die Fraktion Die Linke hat namentliche Abstimmung verlangt. Sind die Plätze an den Urnen ordnungsgemäß mit Schriftführern besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne damit die sechste namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1903. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.8 Wir setzen nun die Haushaltsberatungen fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt II.18 auf: Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksachen 18/1012, 18/1023 Berichterstatter sind die Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Bettina Hagedorn, Roland Claus und Sven-Christian Kindler. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke vor, über die wir später abstimmen werden. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen und der Debatte mit gespannter Aufmerksamkeit zu folgen. Als erstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Roland Claus, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu einem Haushalt, der uns besonders lieb und teuer ist, zum Infrastrukturetat des Bundes, dem Haushalt mit dem größten Investvolumen, einem Etat, dessen Auswirkungen uns tagtäglich begegnen, zu Wasser, zu Lande und in der Luft. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das Ministerium hat sich umbenannt. Na gut, das kommt vor; die Linke hat da bekanntlich auch so ihre Erfahrungen. Es nennt sich jetzt Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das klingt ein bisschen wie: Laptop und Lederhose reloaded. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das Problem bei diesem Haushalt aber ist: Er ist ein Abbild der Zukunftsunfähigkeit dieser Regierung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das sagen im Grunde auch die 15 ostdeutschen Indus-trie- und Handelskammern in ihrem an die Bundesregierung gerichteten gemeinsamen Forderungskatalog. Die Kammern machen Druck, weil sie enormen Investitionsrückstand bei der Verkehrsinfrastruktur ausmachen. Ich muss Ihnen das nicht vorlesen; das ist uns allen ja zugegangen. Die 15 Kammern gehen von der Logik aus, dass neue Straßen und Verkehrswege die Wirtschaft beleben. Zum Beweis führen sie schlüssig an, dass immer dort, wo es wirtschaftlich vorangeht, vorher auch die Infrastruktur verbessert wurde. Was sie aber ausblenden, ist die Tatsache, dass es ganze Regionen, insbesondere im Osten Deutschlands, mit bestens ausgebauter Infrastruktur gibt, wo es aber dennoch wirtschaftlich keineswegs vorangeht. Der Burgenlandkreis im Süden von Sachsen-Anhalt ist von neuen Autobahnen geradezu umzingelt, ist bestens an das Fernbahnnetz angebunden und wird dennoch im Ranking der Landkreise auch auf lange Zeit nur hintere Plätze einnehmen. Was sagt uns das? Das sagt uns, dass Infrastrukturentwicklung mehr braucht als neue Straßen und Investitionen in Beton. Es braucht einen neuen Entwicklungspfad beim sozialökologischen Umbau. (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen, meine Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger als ein neues regionales Gemeinwesen denken und befördern. Das meint: regionale Kreisläufe befördern und den sozialökologischen Umbau aus der Sicht der Regionen planen. Das verlangt ein neues Denken bei der Infrastrukturpolitik, aber beispielsweise auch bei der vernünftigen finanziellen Ausstattung der Kommunen. Da steht uns natürlich immer noch die Logik im Wege, dass ein vermeintlich fremder Euro fraktionsübergreifend und in der ganzen Farbenlehre leichter ausgegeben wird als ein eigener. Wo immer Landrätinnen und Landräte auf Bundesmittel zugreifen können, wird das gerne gemacht – auch mit Unterstützung ihrer Kreistage – und nicht immer darauf geschaut, ob es sich auch um sinnvolle Investitionen handelt. Wenn Sie jetzt so freundlich sind und mir unterstellen, ich träumte hier den Traum vom neuen Menschen, will ich Ihnen sagen: Mir geht es um eine Vision von einem neuen solidarischen Gemeinwesen, in dem wir die Mittel besser einsetzen als bislang. (Beifall bei der LINKEN) Nirgendwo ist die Zukunftsunfähigkeit der Bundesregierung deutlicher ausgeprägt als im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Wäre die Chaostheorie nicht schon erfunden, dann genügte ein Blick auf das Ministerium und die Erkenntnis wäre geboren. (Beifall bei der LINKEN) Da werden innerhalb weniger Wochen die Mauteinnahmen – ein beträchtlicher Posten im Bundeshaushalt – völlig anders berechnet. Da sagt der Staatssekretär angeblich dem Minister nichts von einem hochbrisanten Bericht des Bundesrechnungshofs. Da brütet der Bundesminister über einer Pkw-Maut, ohne dass ein einziger Mitarbeiter in seinem Ministerium daran beteiligt ist. Da werden nahezu alle Bauvorhaben teurer als geplant, sie dauern länger. Deshalb müssen wir Ihnen hier auch einen entsprechenden Änderungsantrag zu Stuttgart 21 vorlegen. Es kann auch nicht sein, dass der Geschäftsführer des Flughafens BER, Hartmut Mehdorn, sich so verhält, als hätte er eine Einzugsermächtigung zulasten der öffentlichen Hand. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will mir gern einen historischen Rückblick gestatten und sagen: Pfusch am Bau gab es ja auch in der DDR. (Lachen bei der CDU/CSU) Da haben wir manchmal gesagt: So etwas würde in der Marktwirtschaft nicht passieren. – Da muss ich Ihnen sagen: Das war ein gigantischer Irrtum. (Beifall bei der LINKEN) Geplant wird in der Marktwirtschaft ja ohne Ende. Flugzeugbauer haben Pläne bis 2035. Bei den Wasserstraßen reichen die Verpflichtungsermächtigungen bis in das Jahr 2028. Kaputte Banken planen den Abbau ihrer faulen Papiere bis 2035 usw. usf. Das Problem dabei ist: Jeder plant für sich allein, oder – noch schlimmer – alle planen gegeneinander. Das Ergebnis sind dann ausgebaute Seehäfen ohne ausreichende Binnenlandanbindung, Stadtringe im Dreiviertelformat, mit denen dann bekanntlich niemand wirklich etwas anfangen kann, super ausgebaute Straßen, die im Nirgendwo enden. Der Ausbau eines Eisenbahnknotens als Güterverteilzentrum – das heißt der Umschlag von bisher auf der Straße beförderten Gütern auf die Schiene – wird gestoppt, weil die Lkw-Lobby Druck macht. Entweder wird jahrelang nicht gebaut oder überteuert. Ihr Plan vom Glück, Herr Minister, heißt Beton. Mit Verlaub, Herr Minister, bei Ihnen sind zu viele Betonköpfe am Werk. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Betonköpfe sind bekanntlich ein gefährliches Hindernis beim so dringend benötigten Umdenken. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Peter Hintze: Ich gebe die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt: Von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermitteltes Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts: abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt 454, mit Nein haben gestimmt 123, Enthaltungen 6. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 447 nein: 124 enthalten: 7 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Eberhard Gienger Cemile Giousouf Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein CDU/CSU Thomas Dörflinger Hermann Färber Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Josef Göppel Helmut Heiderich Kordula Kovac Hans-Georg von der Marwitz Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Carola Stauche Dieter Stier Kees de Vries SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Enthalten CDU/CSU Dr. Andreas Lenz Florian Oßner SPD Ulrike Gottschalck Dr. Nina Scheer Ewald Schurer Martina Stamm-Fibich Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermitteltes Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dietmar Bartsch und weiterer Abgeordneter der Fraktion Die Linke zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts: abgegebene Stimmen 576. Mit Ja haben gestimmt 110, mit Nein haben gestimmt 465, Enthaltungen 1. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 575; davon ja: 109 nein: 465 enthalten: 1 Ja SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten SPD Ewald Schurer Von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermitteltes Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen: abgegebene Stimmen 582. Mit Ja haben gestimmt 465, mit Nein haben gestimmt 114, Enthaltungen 3. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 582; davon ja: 465 nein: 114 enthalten: 3 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein CDU/CSU Josef Göppel Peter Stein SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten SPD Dr. Simone Raatz Ewald Schurer Martina Stamm-Fibich Von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermitteltes Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch und weiterer Abgeordneter der Fraktion Die Linke eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen: abgegebene Stimmen 575. Mit Ja haben gestimmt 111, mit Nein haben gestimmt 464, Enthaltungen keine. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 575; davon ja: 108 nein: 467 Ja SPD Marco Bülow DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Wir fahren nun in der Debatte fort. Als nächster Redner hat das Wort Eckhardt Rehberg, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich haben die IHKs recht, wenn sie darauf hinweisen, dass eine gute, moderne Infrastruktur auch etwas mit Wertschöpfungspotenzialen zu tun hat. Kollege Claus, allerdings war es Ihre Partei, die die wichtigste Infrastrukturmaßnahme in Mecklenburg-Vorpommern, die A 20, ohne Ende bekämpft hat. Die Lebensader von Mecklenburg-Vorpommern, die A 20, ist von Ihnen bekämpft worden. Wenn wir diese Autobahn nicht hätten, dann wären wir nicht da, wo wir heute sind. Hier Wein predigen, aber draußen Wasser verteilen, das ist unlauter und das ist auch unglaubwürdig, Kollege Claus. (Beifall bei der CDU/CSU) Herr Präsident, laut Anzeige habe ich noch zwei Minuten und acht Sekunden Redezeit. Ist das richtig? (Heiterkeit – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das reicht!) Vizepräsident Peter Hintze: Geschätzter Kollege, Sie haben neun Minuten Redezeit, und wir werden die Anzeige entsprechend anpassen. Allerdings wird jeder Redner freudig begrüßt, der seine Redezeit nicht überschreitet oder sogar weniger in Anspruch nimmt; denn insgesamt haben wir für die Debatte heute schon ziemlich viel Zeit gebraucht. Sie haben insgesamt neun Minuten Redezeit, lieber Kollege Rehberg. Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur die Überjährigkeit einführen wollen, damit mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit herrschen und damit eine wechselseitige Deckungsfähigkeit mit Ausgleichspflicht zwischen den Verkehrsträgern ermöglicht wird. Dieser Punkt ist von der Koalition, sowohl vom Bundesfinanzministerium als auch durch die Ausbringung der entsprechenden Deckungsvermerke im Haushalt, vollinhaltlich erfüllt. Das heißt, auch wenn wir nur ein halbes Haushaltsjahr vor uns haben, verfällt kein Cent und kein Euro; vielmehr steht dieses Geld für den Ausbau der Straße, für den Ausbau der Schiene, für den Ausbau der Wasserstraße in den Jahren 2015 ff. zur Verfügung. Hieran sieht man: Wir beschließen etwas gemeinsam, und wir setzen es in sehr kurzer Zeit auch um. Ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und im Verkehrsausschuss dafür bedanken, dass wir die Umsetzung unserer Beschlüsse schon im Haushalt 2014 geschafft haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Natürlich ist der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland eine Herausforderung. Dieser Herausforderung stellt sich die Koalition. Der Aufwuchs – 3,5 Milliarden Euro mehr für die Straße, gut 1 Milliarde Euro mehr für die Schiene, 300 Millionen Euro mehr für die Wasserstraße – ist Ausdruck der im Koalitionsvertrag festgehaltenen prioritären Maßnahmen. Dies wird Stück für Stück umgesetzt. Es gibt die feste Verabredung der Haushälter von CDU/CSU und SPD, im nächsten Jahr die schwarze Null zu schaffen und diese in den nächsten Jahren zu halten. Wenn darüber hinaus Spielräume vorhanden sind, dann muss das Geld zuerst in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Der Ausbau, der Erhalt von Verkehrsinfrastruktur ist genauso wichtig wie die Finanzierung von Hochschulen, von Bildung, von Kindertagesstätten. Die Zukunftsfähigkeit in Deutschland ist nicht nur über Forschung und Entwicklung und über Bildung zu realisieren; wir in der Mitte Europas brauchen eine moderne Verkehrsinfrastruktur, die den Maßgaben des 21. Jahrhunderts auch entspricht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir haben Akzente in diesem Haushalt gesetzt. Damit auch für die Folgejahre Projekte ausgeschrieben oder fortgeführt werden können, haben wir für alle Verkehrsträger die Verpflichtungsermächtigungen um 1 Milliarde Euro erhöht. Wir haben auch die Mittel für Bestandsinvestitionen bei der Schiene um 250 Millionen Euro erhöht. In der LuFV stehen 2,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir stellen für den Ausbau von Radwegen, für den Lärmschutz an Straße und Schiene insgesamt zusätzlich 35 Millionen Euro bereit. (Beifall des Abg. Gero Storjohann [CDU/CSU] – Gero Storjohann [CDU/CSU]: Das ist für die Radwege! – Heiterkeit) – Danke, Herr Kollege; da sind wir völlig einer Meinung. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen, die mit europäischen Mitteln gefördert werden können, ausfinanziert sind, damit man CEF-Mittel – früher waren es die TEN-Mittel – beantragen kann. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Zeichen für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals. Hier haben wir festgelegt, dass die Finanzierung der Oststrecke für die nächsten Jahre abgesichert wird. Jetzt können für die fünfte Schleuse und auch für die Oststrecke beim Nord-Ostsee-Kanal die entsprechenden europäischen Mittel beantragt werden. (Gustav Herzog [SPD]: Gut so!) Es gibt einen Wermutstropfen für die neuen Länder. Für die neuen Länder können keine europäischen Mittel mehr beantragt werden – außer in den TEN-Korridoren. Leider haben sich die fünf neuen Bundesländer – hier waren alle dabei, CDU, SPD und Linke – dazu entschieden, dem Bund zu sagen: Wir brauchen für Verkehrsin-frastruktur – abgesehen von den TEN-Korridoren – keine EFRE-Mittel mehr. Das bedeutet allein für Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger Geld. Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten sechs Jahren fast 200 Millionen Euro bekommen: für die A 14, die B 96, die Ortsumgehung Anklam. Insgesamt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, haben die neuen Bundesländer 1 Milliarde Euro für die Straße und 500 Millionen Euro für Schiene und Wasserstraße bekommen. Dieses Geld fehlt. Das ist eine Herausforderung. Ich sage das deswegen, weil Herr Claus auf die fünf IHK Bezug genommen hat. Ich habe das auch am Mittwoch auf einer Podiumsdiskussion angesprochen. Manche haben mich da komisch angeguckt, aber dies ist leider eine Tatsache. Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an: Wie ist die Relation aktuell zwischen Erhalt und Neubau? Da muss man ganz einfach konstatieren, dass mit dem Jahr 2009 die Überlastigkeit des Neubaus bei der Straße zurückgeschraubt wurde. Wir haben im letzten Jahr – das alles kann man belegen – für den Erhalt von Bundesautobahnen und Bundesstraßen 2,5 Milliarden Euro ausgegeben, und wir haben für den Neubau, für Bedarfsplanmaßnahmen 900 Millionen Euro ausgegeben. Das heißt, hier haben wir etwa ein Verhältnis von 2,5 : 1. Zu Anfang der 2000er-Jahre waren in manchen Haushaltsjahren 3 Milliarden Euro für den Neubau und nicht einmal 1 Milliarde Euro für den Erhalt vorgesehen. Seit 2009/10 haben wir also massiv Geld in den Erhalt gesteckt. Ich halte das auch für vernünftig und richtig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen aus meiner Sicht vor zwei wesentlichen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die eine habe ich schon benannt: Wir brauchen ausreichend Mittel für das System Verkehrsinfrastruktur. Wir stehen aber noch vor einer weiteren Herausforderung. Gucken Sie sich einmal die heutige Kostenstruktur von Straßenbaumaßnahmen an. Das ist bei der Wasserstraße und bei der Schiene ähnlich. Kollegin Hagedorn wird mir zustimmen: Im 2013er-Haushalt war die Oststrecke mit 130 Millionen Euro veranschlagt. Sie kostet heute 260 Millionen Euro. Der Grund ist: Baukostensteigerung und Einhaltung von Umweltstandards. Besonders bezeichnend ist der Bau der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mehr bauen!) – Liebe Kollegin Wilms, am 1. Juli 2004 hat Rot-Grün dem Bundesverkehrswegeplan zugestimmt, darin war der Neubau der A 14 enthalten. Auf den Zwischenruf habe ich wirklich gewartet. Ihr solltet einmal schauen, wo ihr zugestimmt habt und was ihr heute bekämpft. Das gehört zur politischen Ehrlichkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei der A 14 gibt es mittlerweile Kosten für Krötentunnel, Fledermausbrücken usw. usf. in Höhe von 25 Prozent der Gesamtsumme von 1,3 Milliarden Euro. Bei dieser Autobahn haben wir insgesamt 97 Brückenbauwerke, wovon 67 ökologisch begründet sind. Schauen Sie sich einmal die Preise dieser Brückenbauwerke an: Die vier Wild- und Grünbrücken kosten pro Brücke rund 6 Millionen Euro. In Sachsen-Anhalt geben wir fast 50 Millionen Euro hierfür aus. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir müssen uns in dieser Gesellschaft mit der Frage beschäftigen, woher die Verteuerungen kommen. Ich könnte viele Punkte nennen: Absprachen mit Umweltverbänden, damit es keine Verbandsklagen gibt wie bei der B 96 auf Rügen, Zeitverzögerungen durch Gerichtsverfahren, Urteile und Auflagen. Heute haben wir im Mittel bei den Straßenneubauvorhaben nur noch Baukosten in Höhe von 50 Prozent. Der Rest sind Planungskosten, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, Umweltstandards, Lärmschutz usw. Man muss sich einmal klarmachen: Heute muss für ein Bauvorhaben ein Betrag in Euro gezahlt werden, der im Jahr 2000 in D-Mark fällig gewesen wäre. Das heißt, ich habe eine Verdoppelung der Kosten innerhalb von anderthalb Jahrzehnten. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann immer mehr Geld in das System stecken. Aber wenn man diese Kostenexplosion sieht, die nichts mit den Baukosten zu tun hat – die Baukosten sind pro anno zwischen 2,5 und 3 Prozent linear gestiegen; das ist eine weitere Problematik –, dann kann man nicht erwarten, dass man mit dem Geld mehr Kilometer baut, mehr Brücken saniert, mehr Straßen saniert. Es wird eher dazu führen, dass die Kosten, die nichts mit Verkehrsinfrastruktur zu tun haben, den Großteil der zusätzlichen Mittel auffressen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Bündnis 90/Die Grünen. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den größten Investi-tionsetat im Bundeshaushalt. Hier geht es um zentrale Zukunftsfragen unserer Gesellschaft. Aber leider ist dieser Etat extrem schlecht gemanagt. Wir haben in diesem Etat riesige Probleme. Wir haben große Haushaltslöcher bei der Lkw-Maut. Wir haben eine Milliardenverschwendung bei ÖPP. Wir haben Täuschung und Chaos bei der Schleuse Brunsbüttel. Es gibt Skandale ohne Ende beim Flughafen BER. Der Breitbandausbau liegt brach. Dieser Haushalt hat mehr Probleme als der Verteidigungshaushalt. Das ist, ehrlich gesagt, schon sehr schwierig. Dieser Haushalt ist der am schlechtesten geführte Einzelplan im gesamten Bundeshaushalt. Herr Minister Dobrindt, dafür tragen Sie die volle Verantwortung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was war Ihre Strategie, Herr Dobrindt, angesichts der großen Probleme? Was haben Sie eigentlich gemacht? Ihre Strategie war: Die Verantwortung wegschieben, abtauchen und tatenlos zusehen. Es wächst Ihnen alles über den Kopf. Ihr Haus macht mit Ihnen, was es will. Sie haben in Ihrem Haus nicht den Überblick. Minister Dobrindt, als Verkehrsminister sind Sie völlig überfordert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU) Schauen wir uns das konkret an. Anstatt sich um die riesigen Probleme zu kümmern, haben Sie die christsoziale Schnapsidee Pkw-Maut weiterverfolgt. Wie man hört – es liegt immer noch nichts vor –, haben Sie große Probleme, das europarechtlich korrekt einzuhalten. Sie wollen ein Bürokratiemonster schaffen. Vielleicht sind Sie, Herr Dobrindt, auch der falsche Adressat für meine Kritik. Denn nach allem, was man hört, wurde das letztendlich nicht in Ihrem Haus erarbeitet, sondern unter der Leitung Ihres Chefs Horst Seehofer in der Bayerischen Staatskanzlei. Deswegen bitte ich Sie, Herr Dobrindt: Reden Sie doch mal mit Ihrem Chef! Sagen Sie Horst Seehofer, dass er seinen Spaß gehabt hat, dass es jetzt aber mal gut ist. Die Pkw-Maut muss beerdigt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Statt den riesigen Quatsch mit der Pkw-Maut weiterzuverfolgen, sollte man sich lieber um richtige Probleme kümmern. Sie reden gern von der digitalen Infrastruktur. Bisher haben Sie allerdings nur den Briefkopf geändert; im Haushalt finden wir nichts zum Breitbandausbau. Bisher gibt es nur warme Worte und nichts im Haushalt. So wird kein einziges zusätzliches Haus, kein einziges zusätzliches Unternehmen im ländlichen Raum Breitband bekommen. Bisher war alles nur heiße Luft. Sie haben kein Konzept beim Breitbandausbau. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir alle wissen: Die Infrastruktur zerfällt, Straßen sind marode, Brücken werden gesperrt. Die Frage ist: Was macht man jetzt in diesem Haushalt? – Kollege Rehberg, auch Sie haben über den Erhalt gesprochen. Sie wissen: Wir waren zum Berichterstattergespräch der Haushälter im Verkehrsministerium. Da wurde uns klar gesagt: Die neuen Mittel, die eingestellt werden sollen, also die zusätzlichen 5 Milliarden Euro, gehen zu 70 Prozent in den Straßenbereich und dort komplett in den Neu- und Ausbau. Das kann man auch in diesem Haushalt sehen: 500 Millionen Euro für den Neu- und Ausbau. Und es gibt eine massive Zweckentfremdung von für den Erhalt vorgesehenen Geldern, die nun für andere Zwecke genutzt werden. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Stimmt einfach nicht!) Auch da geht ein großer Teil in den Neubau. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 waren es fast 900 Millionen Euro. Ich fordere Sie auf, Herr Dobrindt: Stoppen Sie endlich dieses CSU-Straßenbauprogramm! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ein Schwachsinn!) – Die Zahlen lügen eben nicht. Im Bereich des Neubaus fördern Sie auch öffentlich-private Partnerschaften. Auch im Rahmen von ÖPP ist es möglich, Gelder für den Erhalt jetzt für den Neubau zu nutzen. Sie wollen die Gelder für ÖPP weiter erhöhen, und das, obwohl der Bundesrechnungshof Ihnen nicht zum ersten Mal – es ist jetzt der dritte Bericht – gesagt hat, dass das eine riesige Verschwendung von Steuergeldern ist. Es ist ein Milliardengrab. Am Ende wird es für die öffentliche Hand immer teurer, als wenn man konventionell baut. Das ist die Bilanz der ÖPP; es ist eine Verschwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe und eine Umgehung der Schuldenbremse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bundesrechnungshof ist ja nicht irgendwer, Herr Dobrindt; er ist die externe Finanzkontrolle. Er soll für uns, das Parlament, die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes und der Verwaltung kontrollieren. Da finde ich es schon extrem dreist, mit welch einer ideologischen Verblendung Sie den Rechnungshof hier brüskieren und ihn übergehen. Ich fordere Sie auf, Herr Dobrindt: Stoppen Sie endlich die milliardenschwere Verschwendung von Mitteln für ÖPP im Haushalt! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) „Milliardenschwere Verschwendung“ – das ist auch das Stichwort beim Flughafen BER. Wir alle wissen: großes Chaos, große Skandale. Das ist auch Ihr Bereich, Herr Dobrindt; da darf man sich als Bundesverkehrsminister nicht wegducken. Wir haben im Haushaltsausschuss immer noch nicht die entsprechenden Unterlagen erhalten, die wir angefordert haben. Wir brauchen einen konkreten Zeitplan bis zur Inbetriebnahme. Wir brauchen ein aktuelles, konkretes Finanzkonzept. Wir müssen wissen, wie hoch der Kapazitätsbedarf nachher ist. Denn sonst können wir diese Gelder im Haushaltsausschuss nicht freigeben. Wir müssen das im Haushaltsausschuss kontrollieren. Ich fordere Sie auf, Herr Dobrindt: Leiten Sie uns endlich diese Unterlagen zu! Das Verkehrsministerium, Herr Dobrindt, hat auch gezeigt: Es kann einfach nicht mit Großprojekten umgehen. Das betrifft nicht nur den BER und teure Autobahnneubauten, sondern auch die Schleuse Brunsbüttel; das hat sich im Zusammenhang mit der Sanierung der Schleusenkammer gezeigt. Wir alle haben die Sanierung im Haushaltsausschuss vorangetrieben und unterstützt; es war ein Projekt des Haushaltsausschusses. Hier geht es um eine halbe Milliarde Euro, also keinen Pappenstiel, sondern richtig viel Geld. Bis kurz vor der Mittelfreigabe wussten wir Haushälterinnen und Haushälter nicht, dass der Bundesrechnungshof kritisiert hatte, dass das Projekt nicht wirtschaftlich sei. Gemäß Bundeshaushaltsordnung dürfen wir die Gelder in diesem Fall nicht freigeben. Ihnen wurde das nicht erzählt, Herr Dobrindt; uns Haushältern wurde das nicht erzählt. Ihr Staatssekretär, Herr Ferlemann, wusste davon seit einem Monat. Er hat dem Haushaltsausschuss in mehreren Gesprächen aber nichts dazu gesagt. In der entscheidenden Sitzung hat er auch verschwiegen, dass er schon seit einem Monat davon wusste. Er hat dem Haushaltsausschuss nicht die Wahrheit gesagt und ihn an der Stelle getäuscht. Wir von allen Fraktion haben gemeinsam deswegen im Haushaltsausschuss beantragt, die entsprechenden Tonbänder nicht zu löschen, und gesagt: Wir wollen diesen Fall aufklären; wir wollen wissen, was Staatssekretär Ferlemann gesagt hat, was Wahrheit ist und was nicht. – Herr Ferlemann hat das abgelehnt. Er will diesen Vorfall nicht aufklären, (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Ist schon aufgeklärt!) und Sie, Herr Minister Dobrindt, schauen tatenlos zu. Der Staatssekretär hat den Haushaltsausschuss getäuscht und ihm nicht die Wahrheit gesagt. So kann man nicht mit dem Parlament umgehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Dobrindt, Ihr Haus erinnert mich manchmal an einen Zirkus. Ihr Haus und Ihr Staatssekretär machen mit Ihnen, was sie wollen. In diesem Zirkus sind Sie der bayerische Löwe, Sie dürfen manchmal laut brüllen, aber am Ende werden Sie von Ihrem Haus an der kurzen Leine durch die Manege geführt. Diesen Zirkus können wir uns nicht länger leisten. Wir haben Ihnen in den Haushaltsberatungen zum Verkehrsetat gezeigt, wie es anders geht. Wir wollen konkrete Investitionen in die Zukunft. Wir wollen eine solide Gegenfinanzierung. Wir haben Ihnen klargemacht: Man kann 1 Milliarde Euro mehr in den Erhalt von Straßen und Brücken stecken. Das muss man natürlich dann gegenfinanzieren durch Streichungen bei neuen Autobahnen, bei neuen Bundesstraßen und bei der ÖPP. Wir haben einen Schwerpunkt auf die Verkehrsverlagerung, auf die umweltfreundliche Schiene gelegt. Sie, Herr Dobrindt, schauen nur tatenlos zu, wie uns die großen Probleme über den Kopf wachsen. Wir als Grüne wollen im Haushalt gestalten. Wir wollen eine moderne Verkehrspolitik, und eine moderne Verkehrspolitik, die geht nur mit den Grünen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Bettina Hagedorn, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bettina Hagedorn (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Haushaltsberatungen liegen hinter uns. Es wurde schon gesagt: Der größte Investitionsetat ist der Verkehrsetat mit fast 23 Milliarden Euro. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag verabredet, 5 Milliarden Euro zusätzlich zu investieren. Das ist so, das machen wir. Davon sind 505 Millionen Euro bereits im Haushalt 2014 vorgesehen, der Rest in den nächsten drei Jahren. Allerdings – das will ich hier deutlich sagen, und da sind wir uns auch einig – würden wir natürlich gerne viel mehr zur Verfügung stellen; denn eines ist klar: Erforderlich wäre es. Klar ist aber auch: Wir selbst haben die Schuldenbremse in unser Grundgesetz eingeführt, und wir stehen dafür, dass sie eingehalten wird. Wir stehen auch dafür, dass Investitionen in Infrastruktur für uns Parlamentarier klar und transparent nachvollziehbar sind. Darum, lieber Eckhardt Rehberg: Bei der Überjährigkeit sind wir uns einig, aber wir sind uns auch einig – die Berichte des Bundesrechnungshofes zu diesen Themen belegen die Notwendigkeit –, dass wir uns im Haushaltsausschuss mehr Transparenz verschaffen müssen. Das haben wir uns gemeinsam vorgenommen, und ich bin zuversichtlich, dass wir das in diesem Jahr noch miteinander hinbekommen. Eckhardt Rehberg hat es schon gesagt: Wir haben Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 700 Millionen Euro ausgebracht, um jetzt wirklich den Startschuss geben zu können für viele Projekte, die zusätzlich geplant sind. Allerdings haben wir die Sorge, dass es im Bereich Maut in den nächsten Jahren eine Lücke geben wird. Sie wird uns 2014 noch nicht ereilen, aber in den nächsten drei Jahren sollte sie ursprünglich 1,4 Milliarden Euro betragen. Ein Bericht Ihres Hauses von vorgestern legt aber nun dar, dass die Lücke durch zusätzliche Maßnahmen, die der Minister in Bezug auf die Maut-erhebung ergreifen will, auf gut 1 Milliarde Euro geschrumpft sei. Das begrüßen wir. Nichtsdestotrotz haben wir noch ein dickes Brett zu bohren; denn mit 1 Milliarde Euro minus können wir eben nicht mehr Investitionen tätigen, sondern leider weniger. Aber wir arbeiten daran. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Minister hat ein Sonderprogramm zur Brückenertüchtigung angekündigt. Das hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Herr Minister, Sie wollen in den nächsten drei Jahren 400 Millionen Euro zusätzlich aus dem 5-Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung stellen. Wie dringend erforderlich das in Deutschland ist, das können wir in allen Bundesländern feststellen. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Die Rader Hochbrücke als Hauptschlagader der A 7 ist ein gutes Beispiel. Dort haben wir im letzten Jahr endlose Staus erleben müssen, verbunden mit großen Verlusten für die Unternehmen. Es bleibt nicht viel Zeit, die Brücke instandzusetzen. 12 Jahre Lebensdauer werden ihr noch gegeben. Darum ist es gut, dass Sie genehmigt haben, dass die Planung unverzüglich erstellt wird. Wir wissen, 400 Millionen Euro sind zwar viel Geld, aber es wird immer noch nicht reichen. Darum müssen wir uns gemeinsam bemühen, zusätzliche Gelder einzuwerben; da stimme ich dem Kollegen Eckhardt Rehberg ausdrücklich zu. An dieser Stelle will ich aber auch sagen, dass ich mich freue, dass durch die 400 Millionen Euro, die jetzt in die Brücken fließen werden, die Vorgaben unseres Koalitionsvertrages besonders gut erfüllt werden: Für uns haben Erhalt und Sanierung gegenüber dem Neubau klare Priorität. Dazu trägt dieser Schritt bei. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will auf einen Punkt zu sprechen kommen, der uns besonders am Herzen liegt – diesbezüglich haben wir in den Haushaltsberatungen wirkliche Verbesserungen herbeigeführt –: Wir haben es geschafft, zusätzlich 15 Millionen Euro für mehr Lärmschutz in Deutschland bereitzustellen, 10 Millionen Euro für den Lärmschutz an bestehenden Schienentrassen und 5 Millionen Euro für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen. Das ist ein wirklich wichtiger Punkt, weil die Akzeptanz der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land darunter leidet – das wissen wir –, dass wir noch zu wenig für mehr Lärmschutz tun. Das ist also ein klares Signal. Das Budget für den Lärmschutz an den Schienentrassen wächst damit von 100 Millionen Euro in den letzten Jahren auf jetzt 130 Millionen Euro. Das ist mal eine richtig gute Nachricht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Haushaltsansatz für Radwege an Bundesstraßen wird um 20 Millionen Euro erhöht. Auch das ist ein gutes Signal. Das geht in die richtige Richtung. Eine Entscheidung, die wir in der Bereinigungssitzung treffen konnten, hat mich ganz besonders gefreut. Das ist ein Signal an die 12 000 Beschäftigten in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Sie haben unter der alten Bundesregierung in den letzten Jahren einen sogenannten Reformprozess miterleben müssen, der zu einem Einstellungsstopp geführt hat. Gute Fachkräfte, die wir in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dringend brauchen, sind in andere Zweige abgewandert, weil sie keine Perspektive gesehen haben und nur befristete Verträge erhalten haben. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir da eine Kehrtwende herbeiführen wollen. Viele Leute haben gesagt: Allein, mir fehlt der Glaube. – Ich finde es großartig, dass der Haushaltsausschuss jetzt wirklich 35 zusätzliche Stellen geschaffen hat. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: 25!) Das hört sich wenig an, das ist aber nicht wenig. Vor allen Dingen ist es ein Signal, dass wir es ernst meinen. Es ist gut, dass wir das geschafft haben und dass wir einen Maßgabebeschluss herbeigeführt haben, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Personaletat an dieser Stelle auch in den Haushalten 2015 folgende zu stärken, insbesondere im technischen Bereich und in der Fläche, wo das dringend erforderlich ist. Dazu erwarten wir den 6. Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Herr Minister. Der Rechnungsprüfungsausschuss – ich bin dessen Vorsitzende – hat im Mai beschlossen, dass Sie für die Fertigstellung des Berichts eine Fristverlängerung bis zur Sommerpause erhalten. Die Sommerpause ist in greifbarer Nähe. Darum gehen wir davon aus, dass wir diesen Bericht in der nächsten Woche erhalten werden. Das haben Sie zugesagt. Vor diesem Hintergrund werden wir dann sicherlich diesen ganzen Prozess vom Kopf auf die Füße stellen. Das tun wir gemeinsam, Hand in Hand, und, was ich schön finde, in enger Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Beifall bei der SPD) Ein wichtiger Punkt ist hier angesprochen worden: der Nord-Ostsee-Kanal. Dieses Verkehrsprojekt ist nicht nur für Schleswig-Holstein – ich komme ja, wie gesagt, aus Schleswig-Holstein – und für den Hamburger Hafen wichtig, sondern das ist zu Recht ein nationales Verkehrsprojekt. Das ist das einzige Verkehrsprojekt, das in unserem Koalitionsvertrag namentlich erwähnt wird. Für diejenigen, die dieses Projekt vielleicht noch geringschätzen, möchte ich festhalten, dass der Nord-Ostsee-Kanal mehr Schiffsbewegungen zu verzeichnen hat als der Sues- und der Panamakanal zusammen. Er ist wichtig für die Beschäftigung von Tausenden von Menschen. Das gilt insbesondere für den Hamburger Hafen, der von einem funktionierenden Kanal abhängt; aber auch in ganz Deutschland, auch in Süddeutschland, wären viele Betreibe gekniffen, wenn diese Hauptschlagader der Wasserstraßen und Schifffahrt nicht mehr funktionieren würde. Das konnte – leider – im Jahr 2013 beobachtet werden, als der Nord-Ostsee-Kanal über eine Woche lang nicht passierbar war. Im April 2013 fand dann die Maritime Konferenz in Kiel statt. Dort hat die Kanzlerin Folgendes gesagt: Wenn ein Problem auf dem Tisch liegt, ist es unsere Aufgabe, dieses Problem zu lösen, die Lösung voranzubringen. Zum Kanal hat sie Folgendes gesagt: Die gute Nachricht ist, dass im Augenblick die eine Schleusenkammer wieder befahrbar ist, die zweite repariert wird und die Ausschreibung für den Ausbau der Schleuse Brunsbüttel auf den Weg gebracht worden ist. Damit liegt trotzdem noch ein Riesenstück Arbeit vor uns. Das ist wahr. Bei der Lösung dieses großen Problems, das vor der Kanzlerin und vor Herrn Dobrindt liegt, hat sich der Haushaltsausschuss als verlässlicher Partner erwiesen. Wir haben gesagt: Wir helfen, dieses Problem zu lösen. Wir haben durch Verpflichtungsermächtigungen von 265 Millionen Euro jetzt den Ausbau der Oststrecke auf den Weg gebracht. Dadurch wollen wir Ihren Zeit- und Maßnahmenplan, Herr Minister – dabei geht es um die Jahre 2025 bis 2028, bis zu denen die Komplettsanierung des Kanals erfolgt sein soll –, beschleunigen. Umso erstaunter war ich, als ich jetzt einen Bericht aus Ihrem Haus bekam, wo schwarz auf weiß nachzulesen ist, es werde dadurch, dass wir das Geld zur Verfügung gestellt haben, zu keiner Beschleunigung kommen. Ich gehe davon aus, dass wir darüber noch einmal reden müssen. In diesem Bericht steht auch, dass erst einmal die Prioritäten – auch die Oststrecke betreffend – mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan überprüft werden müssen. Ich glaube, Ihr Haus sollte schon beachten, dass der Haushaltsausschuss nicht nur mit der Bewilligung der 485 Millionen Euro für die fünfte Schleusenkammer, sondern auch mit der Bereitstellung der 265 Millionen Euro für die Oststrecke ein klares Signal bezüglich der Prioritätensetzung gegeben hat. Es wäre gut, wenn Ihr Haus das respektieren würde. Abschließend zu diesem Thema will ich ein Zitat aus dem Jahr 2012 bringen. Es stammt aus dem Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes. Darin steht: Die vorbereitenden Maßnahmen – also für die Oststrecke des NOK – kosteten bislang gut 8 Mio. Euro, hinzu kommen die 4,7 Mio. Euro für das neue Gebäude, das im November bezugsfertig sein soll. Doch mittlerweile hat man im Bundesverkehrsministerium festgestellt, dass die Mittel für die Umsetzung der Planungen vorläufig nicht zur Verfügung stehen. … Das kurz vor dem Abschluss stehende Planfeststellungsverfahren landet dann wohl in der Schublade. Und wenn irgendwann doch Geld da ist, werden zumindest die Umweltuntersuchungen nicht mehr aktuell sein. Das, was der Steuerzahlerbund gebrandmarkt hat, wollen wir nicht, Herr Minister. Darum unterstützen wir Sie dabei, hierauf angemessen zu reagieren. Wichtig ist, dass das volkswirtschaftlich klug ist. Im September werden in Brüssel – Herr Minister, Sie haben zugesagt, dass das funktionieren wird – nicht nur die TEN- bzw. CEF-Anträge für die fünfte Schleusenkammer, sondern auch die für die Oststrecke vorliegen. Dabei geht es um insgesamt 750 Millionen Euro, die den Haushaltsausschuss in den letzten zwei Monaten passiert haben. Nach Ihren Aussagen gibt es eine Fördermöglichkeit in Höhe von 30 bis 40 Prozent durch TEN oder CEV. Das heißt summa summarum, dass wir hier über eine mögliche Förderung aus Brüssel in Höhe von 225 Millionen Euro bis 300 Millionen Euro reden. Das ist keine Kleinigkeit. Es ist ausgesprochen klug, dass wir das jetzt so gemanagt haben. (Beifall bei der SPD) Ich komme zum Punkt PPP, Herr Minister. Heute Morgen um 7.30 Uhr hatten wir eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. In ihr haben wir dem Haushaltsausschuss die Entlastung der Regierung empfohlen. Wie jedes Jahr hat der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Berichte des Bundesrechnungs-hofes sowie die Behandlung dieser Berichte durch den Rechnungsprüfungsausschuss verpflichtend zu beachten. Das ist die Erwartungshaltung des Parlamentes. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Genau!) In den letzten Wochen wurde in den Medien über einen PPP-Bericht, der vom 4. Juni 2014 stammt, berichtet. Er ist schon erwähnt worden. Das steht auch nächste Woche auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses. Es ist aber nicht der einzige Bericht. Es gibt ein Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 24. September 2013 zum gleichen Thema. Außerdem gibt es dazu ein weiteres Gutachten von ihm vom 5. Januar 2009. Es empfiehlt sich die Lektüre aller drei Berichte. Als ich sie gelesen habe, Herr Minister, hatte ich Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, dass Sie am 17. Juni zum Thema PPP beim BDI gesagt haben: Ich will sie – also PPP – forcieren und nicht zurückbauen. … Der volkswirtschaftliche Nutzen von PPP-Projekten ist für mich unzweifelhaft. Dazu sage ich ganz klar, dass es hier und auch im Haushaltsausschuss in keiner Weise um eine Art Glaubenskrieg pro oder contra PPP geht. Darum geht es -ausdrücklich nicht. PPP ist anerkanntermaßen eine Beschaffungs- und keine Finanzierungsvariante. Im Koalitionsvertrag gibt es zu PPP eine ganz klare Aussage. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sieht der Minister aber nicht so!) Danach ist es so, dass PPP dann durchgeführt werden darf, wenn es sich im Einzelfall nach einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als die günstigere Variante herausstellt. (Beifall bei der SPD) Zum Thema Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat der damalige Präsident des Bundesrechnungshofes beim Verlag Kohlhammer ein Buch veröffentlicht, und zwar im April 2013. Dieses Buch möchte ich Ihnen gleich gerne als Sommerlektüre überreichen; ich habe nämlich noch drei Exemplare davon. (Beifall des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dieses Buch wurde maßgeblich als Beratung für das Verkehrsministerium geschrieben; so hat es der Bundesrechnungshof damals selbst formuliert. Es geht darum, wie die Bundesregierung die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umsetzt. Dafür gibt es klare Regeln, die etwas mit unserer Bundeshaushaltsordnung zu tun haben. Alle Ressorts gehen nach diesem Prinzip vor. Ein Ressort tut dies nicht, und das ist leider Ihres. Sie können nichts dafür; das ist schon seit Jahren so. Aber ich bitte Sie, als Minister verstärkt auf die Regeln zu achten. Der Bundesrechnungshof ist bestimmt bereit, für Ihre Mitarbeiter noch mehr Exemplare zur Verfügung zu stellen. Nur dann, wenn Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach diesem Prinzip durchgeführt werden, kann man nämlich wirklich entscheiden, welche die volkswirtschaftlich günstigere Variante ist. Die Bundeshaushaltsordnung will, dass diese dann auch umgesetzt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Das wäre ein guter Schlusssatz. Bettina Hagedorn (SPD): Ich will abschließend noch etwas zum Flughafen Berlin-Brandenburg sagen. Auch dieses Thema steht am nächsten Mittwoch auf unserer Tagesordnung. Der Aufsichtsrat wird sich am Montag treffen. Der Haushaltsausschuss hat Mitte Mai beschlossen, was zu tun ist, bevor das Geld freigegeben wird. Dabei geht es aber nicht um frisches Geld, das wir zur Verfügung stellen müssen; denn es ist ja schon im Haushalt bereitgestellt; es ist lediglich gesperrt. Aber was heißt „lediglich“? „Lediglich“ heißt, dass wir es entsperren müssen. Dafür haben wir Bedingungen genannt. Diese Bedingungen sind klare, transparente Berichte, die deutlich machen, wie die Finanzierung geregelt ist; das ist klar definiert. Ich gehe davon aus, hoffe und erwarte, auch von unseren Staatssekretären im Aufsichtsrat, dass dafür gesorgt wird, dass wir diese Berichte am Montagabend erhalten. Dann können wir kompetent darüber diskutieren. Wenn diese Berichte zufriedenstellend sind, können wir das Geld auch freigeben, wenn dies erforderlich sein sollte. (Beifall des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Vizepräsident Peter Hintze: Die Zeit, Frau Kollegin! Bettina Hagedorn (SPD): In den Medien habe ich gelesen, wir hätten gefordert, dass ein Termin genannt wird. Ich will deutlich sagen: Genau das haben wir nicht getan. Es geht um das Geld und um die Transparenz, aber nicht um einen Termin, der dann möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Norbert Barthle [CDU/CSU] – Abg. Bettina Hagedorn [SPD] überreicht Bundesminister Alexander Dobrindt ein Buch) Vizepräsident Peter Hintze: Für die Bundesregierung erteile ich Bundesminister Alexander Dobrindt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohlstandssicherung geht nur über Mobilitätsgewinnung. Das ist ein Grundsatz, den wir in unserem Haushalt sehr deutlich abgebildet sehen. Da, wo Güterverkehre, Personenverkehre und Datenverkehre wachsen, da wächst am Schluss auch der Wohlstand. Das ist die Begründung dafür, dass wir in unsere Infrastruktur erheblich investieren, dass wir sie als Basis für wirtschaftliches Wachstum und in der Folge für Wohlstand begreifen. Deswegen werden wir die Investitionen in die Infrastruktur in diesem und im folgenden Haushalt weiter aktivieren. Das heißt, wir betreiben eine aktivierende Mobilitätspolitik. Das ist das genaue Gegenteil, das krasse Gegenteil von dem, was von anderen jahrzehntelang gepredigt worden ist, die gemeint haben, Herr Kindler, durch eine Entkopplung könne man die Wirtschaft wachsen lassen. Sie wollten wirtschaftliches Wachstum von der Infrastruktur entkoppeln. Wer das tut, der entkoppelt unsere Gesellschaft vom Wohlstand. Das ist die Wahrheit, Herr Kindler. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach was! Das sind doch Pappkameraden, die Sie hier aufbauen!) Wohlstandssicherung geht nur über Mobilitätsgewinnung. Die Voraussetzungen dafür habe ich vor wenigen Wochen auch bei der Darlegung der neuen Verkehrsprognose für alle begreiflich dargestellt. 40 Prozent Zuwachs des Güterverkehrs auf der Straße bis 2030, 43 Prozent Zuwachs des Güterverkehrs auf der Schiene bis 2030 und 23 Prozent Zuwachs des Güterverkehrs auf den Binnenschiffen bis 2030: Das ist nicht nur eine große Herausforderung, sondern vor allem auch eine Chance in Bezug auf den zukünftigen Wohlstand. Deswegen haben wir mit diesem Haushalt 2014 den Einstieg in einen Fünf-Punkte-Plan „Investitionshochlauf“ gestaltet: Erster Punkt. Die erste Tranche der 5 Milliarden Euro, die wir in der Koalition beschlossen haben, wird in diesem Haushalt abgebildet. Insgesamt erreichen wir dadurch einen Hochlauf der Investitionssumme von 10,5 Milliarden Euro in 2014 auf bis zu 12 Milliarden Euro im Jahre 2017. Damit steht nicht nur mehr Geld für die Infrastruktur zur Verfügung, sondern damit steigern wir auch die Effizienz des Mitteleinsatzes. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?) Nach sehr vielen Jahren verkehrspolitischer Diskussionen und des Einsatzes aller Beteiligten ist es uns gelungen, eine Überjährigkeit und Mehrjährigkeit der Mittel zu erreichen. Zu diesem Zweck haben wir den Einsatz der Mittel bei langlaufenden Projekten stärker an die baulichen Fortschritte gekoppelt. Das ist ein großer Erfolg der Verkehrspolitiker in diesem Haus. Deswegen sage ich an dieser Stelle auch Danke schön für Ihren Einsatz. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Der zweite große Punkt des Investitionshochlaufs der nächsten Jahre ist die Ausweitung der Nutzerfinanzierung. Ich habe einen klaren Fahrplan vorgelegt: zum 1. Juli nächsten Jahres die Verbreiterung der Lkw-Maut auf weitere 1 000 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen, die Vertiefung der Lkw-Maut ab 1. Oktober 2015 auf Fahrzeuge von 7,5 bis 12 Tonnen, die Pkw-Maut ab dem 1. Januar 2016 und die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen in Deutschland ab Mitte 2018. All diesen Maßnahmen muss eines gemeinsam sein: Diese Mittel kommen aus dem Bereich der Straße und müssen deswegen auch wieder in die Straßen investiert werden. Bei allen Mitteln, die aufgewandt werden, muss es eine klare Zweckbindung geben. Die Mittel, die aus dem Bereich eines bestimmten Transportweges kommen, müssen in diesen auch wieder investiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der dritte Punkt des Investitionshochlaufs ist die Ausweitung der ÖPP-Projekte. Ich weiß, dass wir – das ist übrigens nicht neu – seit vielen Jahren immer wieder darüber diskutieren: Kann man sie optimieren, kann man sie verbessern? Führen wir in jedem Einzelfall den Nachweis der Wirtschaftlichkeit? Ja, wir führen ihn, (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt aber nicht! Das sieht der Rechnungshof ganz anders!) und wir haben in dieser Koalition eine klare Vereinbarung hinsichtlich der ÖPP-Projekte getroffen: Wenn sie schneller, effizienter und wirtschaftlicher sind, dann wollen wir dieses Instrument nutzen. Ich bitte hier um Verständnis. Ich nehme die Hinweise des Bundesrechnungshofes sehr ernst, und wir gehen jedem einzelnen Hinweis auch an dieser Stelle ganz selbstverständlich nach. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Folgen gibt es aber nie! Sie machen weiter wie bisher!) Deswegen sage ich: Ja, wir überprüfen jedes ÖPP-Projekt darauf, ob es wirtschaftlich ist und ob es wirtschaftlicher realisierbar ist als eine andere Beschaffungsva-riante. Die Prüfmechanismen müssen aber eben auch umfänglich sein. Sie müssen nicht nur den jeweiligen Bau während der Erstellung, sondern auch den ganzen Lebenszyklus und den volkswirtschaftlichen Nutzen mit einschließen. Die Alternative zu ÖPP-Projekten heißt Stau, und Stau ist die schlechteste wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Variante. (Beifall bei der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie einmal das Buch dazu, dass Ihnen Frau Hagedorn geschenkt hat!) Deswegen bereiten wir auch eine dritte Staffel von ÖPP-Projekten vor. Ich sichere aber zu: Wir werden uns in der Tat jeden Einzelfall sehr genau anschauen, ihn analysieren und auf seine Wirtschaftlichkeit hin prüfen, weil wir uns hier konform mit den Vereinbarungen verhalten wollen. Vierter Punkt des Investitionshochlaufs ist eine klare Prioritätensetzung. Das heißt, Investitionen, die wir vorhaben, richten sich nach der verkehrlichen Gesamtwirkung und dem volkswirtschaftlichen Nutzen. Es geht um Engpässe, es geht um Knotenpunkte, und es geht darum, ein bestehendes Netz leistungsfähiger zu machen. Das tun wir zum Beispiel mit dem Seehafen-Hinterland-Anbindungsprogramm in seiner dann zweiten Version. Wir werden damit dort helfen, wo wir Engpässe feststellen, wo also ein hohes Verkehrsaufkommen auftritt und dadurch das ganze Netz gestört wird, zum Beispiel an Europas größtem Rangierbahnhof Maschen. Was man dort bei einer Besichtigung sieht, ist schon eindrucksvoll. Aber dieser Rangierbahnhof ist auch ein Knotenpunkt, eine Engstelle mit Auswirkungen auf das ganze umliegende Netz, die wir gerne dadurch auflösen wollen, dass wir mit dem Seehafen-Hinterland-Anbindungsprogramm in den Ausbau dieser Knotenpunkte investieren. Ein zweites, prioritätensetzendes Element haben Sie erwähnt: den Nord-Ostsee-Kanal mit seiner ganzen Bedeutung. Von diesem Kanal kann man nur dann überzeugt sein, wenn man die Leistungsfähigkeit dieses weltweit einzigartigen Projektes sieht. Deswegen bin ich dankbar, dass wir im Haushaltsausschuss die Mehrkosten für die fünfte Schleusenkammer gemeinschaftlich freigegeben haben. Ich sage Ihnen, Herr Kindler: Ihre Kritik an dieser Stelle kann ich nicht verstehen. Wir sind uns einig, dass dies ein herausragendes Projekt im Rahmen unserer Verkehrssysteme ist. Alle Fraktionen haben der Übernahme der Mehrkosten im Haushaltsausschuss gemeinschaftlich zugestimmt, und zwar auch deswegen, weil wir die Kritik des Rechnungshofes an dieser Stelle für nicht schlüssig gehalten haben. Deswegen ist es falsch, zu sagen, hier wäre etwas auf den Weg gebracht worden, was in der Kritik stand. Wir haben sehr deutlich gemacht: Es gibt mit Blick auf den Ausbau des NOK kein Wenn und Aber. Wir wollen den Ausbau erreichen. Deswegen werden wir diese Mehrkosten übernehmen und investieren. Dies gilt genauso, liebe Frau Hagedorn, für die Oststrecke. Die Gelder dafür sind in den Ermächtigungen freigegeben. Wir werden umgehend in den Bau der Oststrecke einsteigen. Für bestimmte Teile brauchen wir allerdings Baurecht. Wir haben nicht auf allen Teilen der Oststrecke Baurecht. Da, wo wir dieses Recht haben, können wir schon in diesem Jahr beginnen. An den anderen Teilen müssen wir erst Baurecht schaffen. Wir können trotz Geldes ohne Baurecht nicht bauen. Das wäre ein Schwarzbau. Kein Parlament würde wollen, dass der Bundesminister mit schwarz gebauten Strecken in Zusammenhang gebracht wird. Vizepräsident Peter Hintze: Apropos „wollen“: Herr Bundesminister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Kindler. Wollen Sie sie zulassen? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kindler hat mich vorhin in seiner Rede viel öfter erwähnt, als ich das normalerweise von meinen eigenen Kollegen gewohnt bin. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Deswegen darf er jetzt noch einmal sprechen. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Minister Dobrindt. – Es stimmt: Alle Fraktionen im Haushaltsausschuss haben dieses Projekt gemeinsam vorangetrieben. Auch in der Ver-gangenheit haben wir unter Ihrem Vorgänger, Herrn Ramsauer, dafür gesorgt, dass dieses Projekt auf den Weg gebracht wird. Das ist uns wichtig, und das haben wir gemeinsam gemacht. Es ist auch richtig, dass nachher die Kritik des Rechnungshofes – meiner Ansicht nach zu Recht – entkräftet wurde. Auch das war wichtig. Wir haben allerdings in der entscheidenden Sitzung erst zwei Stunden vor der Befassung erfahren, dass der Rechnungshof hieran Kritik geübt und die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts – es stehen 485 Millionen Euro im Raum – angezweifelt hat. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums selber hat ausgeführt, dass man an diesem Tag die Gelder nicht hätte freigeben dürfen. Wir standen aber unter Zeitdruck. Wir als Haushälter wurden darüber nicht informiert. Wir haben mehrere Gespräche mit Ihnen und Ihrem Staatssekretär Ferlemann geführt. Sie haben davon nach Ihrer eigenen Aussage nichts gewusst, Ihr Staatssekretär wusste seit einem Monat von dieser Kritik. Diesen Vorwurf habe ich erhoben, und darauf zielte meine Kritik: Wir wurden hier nicht informiert, und ich fühle mich hinters Licht geführt. Der Kritikpunkt im Haushaltsausschuss, nicht nur meiner Fraktion und der Linksfraktion, sondern auch von anderen Kollegen, war, dass Ihr Staatssekretär Ferlemann in der Sitzung Anfang April nicht gesagt hat, dass er schon seit einem Monat von der Kritik des Rechnungshofes wusste, sondern das verschwiegen hat. Erst in der nächsten Sitzung kam heraus, dass ihm dies schon seit einem Monat bekannt war. Deswegen haben wir die Tonaufnahmen der Sitzung nicht gelöscht, sondern archiviert, um so diese Vorfälle und den Verdacht, dass Staatssekretär Ferlemann hier die Unwahrheit gesagt hat – dieser Verdacht steht im Raum und besteht für mich auch weiterhin –, aufzuklären. Ihr Staatssekretär muss zustimmen, wenn wir diesen Vorfall lückenlos aufklären wollen. Ich finde, dieser Vorfall muss auch im Sinne des Haushaltsausschusses lückenlos aufgeklärt werden. Ich frage Sie, ob Sie es richtig finden, dass Ihr Staatssekretär sich dieser Aufklärung verweigert, was Ihre persönliche Meinung dazu ist und ob Sie nicht mit Ihrem Staatssekretär reden können, um das zu ändern. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kindler, als Erstes halte ich fest, dass Sie mir recht geben. Die Kritik des Rechnungshofes, die Sie vorhin noch einmal deutlich beschrieben haben, konnte ausgeräumt werden. Wir lagen richtig damit, die Mehrkosten für die fünfte Schleusenkammer in Brunsbüttel zu übernehmen. Die Wirtschaftlichkeit ist gegeben. Es wird ein gutes Projekt auf den Weg gebracht. Dieses Missverständnis können wir hier ausräumen. Das Zweite haben wir bereits im Haushaltsausschuss ausgiebig besprochen. Wir waren mit der Kritik des Rechnungshofes noch nicht im kontradiktorischen Verfahren, was der übliche Weg der Zuleitung zum Minister ist. Deswegen hat mein Haus vollkommen korrekt gehandelt. Mein Staatssekretär hat mich vollkommen korrekt informiert, und deswegen sind die Vorwürfe, die Sie gegen ihn erheben, aus meiner Sicht vollkommen unerheblich und im Haushaltsausschuss ausgeräumt worden. (Beifall bei der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch nicht!) – Sie dürfen sich setzen. Ich bin fertig mit meiner Antwort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Fünfter Punkt unseres Investitionshochlaufs: Sub-stanz-erhalt geht vor Neu- und Ausbau. Das ist nicht nur ein Spruch, sondern es findet sich in dem ganzen Haushalt wieder. Deswegen ist eines der elementarsten Teile unserer Infrastruktur jetzt zu einem eigenen Programm zusammengeschnürt worden. Das Sonderprogramm Brückenmodernisierung, wie wir es genannt haben, nimmt die sensibelsten Bereiche der Infrastruktur, nämlich die Brücken, in den Fokus. Wir haben dieses Programm mit über 1 Milliarde Euro bis 2017 ausgestattet. Davon kommen in der Tat 400 Millionen Euro aus dem 5-Milliarden-Euro-Programm und 600 Millionen Euro aus bestehenden Mitteln. Damit können wir über 1 Milliarde Euro direkt in diesen sensiblen Bereich der Infrastruktur investieren. Wenn man offen und transparent an das Thema herangeht, wie es mit diesem Programm der Fall ist, dann sollten wir uns klar vor Augen führen – ich glaube, das ist jedem bekannt –, dass wir jahrelang auch unseren Brücken sehr viel zugemutet haben. Denn wir haben deutlich mehr Lasten auf die Brücken verlagert, als die ursprünglichen Berechnungen für gewisse Zeiträume vorausgesagt haben. Deswegen sind die Sanierungen in diesem Bereich dringend notwendig. Ich habe eines der Beispiele, das uns alle immer wieder beschäftigt, sehr genau vor Augen, nämlich die Rheinbrücke bei Leverkusen auf der A 1, die gerade wieder für Lastwagen über 3,5 Tonnen gesperrt werden musste, weil erneut Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Das hat nichts mit Schlamperei oder sonst etwas zu tun. Es ist einfach eine Zeit gekommen, in der die Brücken an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geraten. Wir – das kann ich an dieser Stelle sagen – werden gerade in dem zentralen Bereich A 1, Rheinbrücke Leverkusen alle Möglichkeiten ausnutzen, um schnell, umgehend und sicher einen Ersatzbau zu realisieren. Da hat diese Region die ganze Solidarität dieses Hauses. Wir werden möglichst schnell eine neue Brücke auf den Weg bringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Bitte denken Sie ein bisschen an Ihre Redezeit. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke. – Wir haben im Hinblick auf die digitale In-frastruktur ein Programm aufgelegt, dessen Umsetzung in der Tat gewisse Zeit in Anspruch nimmt, weil es mit zwei wesentlichen Elementen arbeitet. Das eine ist die digitale Netzallianz, die dafür sorgt, dass die investi-tionswilligen Unternehmen zusammenkommen und die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit mehr Investitionen in die digitale Infrastruktur erfolgen. Wir haben des Weiteren zugesagt, dass die Einnahmen aus der Digitalen Dividende, die im nächsten Jahr durch die Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen realisiert werden können, direkt für den Ausbau und die Förderung der Breitbandtechnologie gerade auf dem Land eingesetzt werden. Das ist ein festes Programm, das auch umgesetzt wird. Die Digitalität und die Mobilität sind zwei Elemente einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die zusammengehören. Die Mobilität der Zukunft schreibt das nächste Kapitel der sozialen Marktwirtschaft. Deswegen werden wir den Zusammenhang zwischen Mobilität, Modernität und Digitalität in unserem Haus weiterhin abbilden, gerade auch in unseren Haushalten. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Herbert Behrens, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Dobrindt, Sie haben einen neuen Begriff hinzugefügt. Früher waren es nur Mobilität und Modernität, die Sie vertreten wollten. Nun kommt die Digitalität hinzu. Dann sollte man zumindest erwarten, dass diese Grundpfeiler, die das neue Ministerium prägen sollen, ihren Niederschlag auch im Haushalt finden, der uns hier vorliegt. Das tun sie aber nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Außer einem neuen Schild an der Tür des Ministeriums und Stühlerücken auf den unteren Etagen des Ministeriums ist seit der Bundestagswahl 2013 eher wenig passiert. Zukunftstaugliche verkehrspolitische Ansätze? Fehlanzeige! Viele Straßen, Schienen, Brücken und auch manche Wasserwege sind in einem erbärmlichen Zustand. Das vorhandene Verkehrsnetz muss dringend saniert werden. Das sagen alle Verkehrsexperten, unabhängig davon, ob sie der Koalition zugeneigt sind oder der Opposition. Sie aber, Herr Minister, setzen auf ein Weiter-so, und die wegweisenden Empfehlungen werden nicht genutzt. Statt den Sanierungsstau abzuarbeiten, sind Sie gerade dabei, die öffentliche Straßeninfrastruktur zu privatisieren. Der Ausbau der A 7 nördlich von Hamburg soll an Hochtief gehen. In Niedersachsen verlangen Sie, Herr Minister, dass die A 7 zwischen Salzgitter und Göttingen von privaten Investoren ausgebaut wird. Die Landesregierung protestiert. Es geht auch um Arbeitsplätze von vielen Straßenwärtern und Angestellten. Nach der Zuschlagerteilung droht den Autobahnmeistereien die Auflösung. Die Immobilien werden wahrscheinlich den künftigen Investoren angeboten. Der privatisierte Bau bedeute, sagt die niedersächsische Landesregierung, Mehrkosten in Höhe von 25 Millionen Euro. Ich zitiere: „Minister Ramsauers Entscheidung, das Bauprojekt A 7 mit privaten Geldern auszuführen, grenzt für mich an Untreue.“ Das sagte die Kollegin Lühmann vor ein paar Monaten. Ich stimme diesem voll zu. Dann gab es einen weiteren Versuch des SPD-Fraktionsvorsitzenden Oppermann und des Ministers Gabriel. Sie wollten „mit guten Argumenten Verkehrsminister Dobrindt davon überzeugen, dass es am Ende wirtschaftlicher ist, den Betrieb der Autobahn in Händen der staatlichen Bediensteten zu belassen“, heißt es in einem Zeitungsbericht. Keine vier Wochen später ordnet Ihr Ministerium an, privat zu vergeben. Auch die vermeintlich guten Argumente des Koalitionspartners haben offensichtlich nichts genutzt. Diese Koalition der Privatisierer muss jetzt gestoppt werden. (Beifall bei der LINKEN) Seit 2007 führt das Ministerium bereits sechs Projekte im Wege von ÖPP durch. Sieben weitere sind in Vorbereitung. Auch hier ist kein Paradigmenwechsel zu erkennen. Es geht um Investitionen im Umfang von 11,2 Milliarden Euro. Nun hat der Bundesrechnungshof fünf von sechs Autobahnprojekten geprüft; wir haben bereits von der Ausschussvorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss, der Kollegin Hagedorn, davon gehört. Das Ergebnis ist vernichtend. Das Verkehrsministerium hat Kostenvorteile von bis zu 40 Prozent berechnet oder – besser – schöngerechnet. Die Gesamtbeurteilung ist eine deutliche Klatsche für die Privatisierer und eine Unterstützung für die Steuerzahler. Meine Fraktion legt Ihnen einen Antrag vor, der die richtigen Konsequenzen aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zieht. Wir fordern, in Kapitel 1209 die Mittel für sechs ÖPP-Projekte zu sperren. Für sieben ÖPP-Projekte, darunter auch die A 7 in Niedersachsen, wollen wir Mittel im Volumen von 4 Milliarden Euro streichen. Frau Lühmann, Sie haben völlig recht: Die Entscheidung, das Bauprojekt A 7 von privaten Geldgebern finanzieren zu lassen, grenzt an Untreue. Es gibt hier im Plenum eine Mehrheit, die dem Privatisierungswahn der Vergangenheit und den Privatisierungsfantasien der Zukunft ein Ende bereiten kann. Es kommt nur darauf an, dass auch alle zu ihren Überzeugungen stehen. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine mögliche Mehrheit gäbe es auch, um ein anderes fragwürdiges Projekt des Verkehrsministers zu verhindern. Vor der Sommerpause, also bis nächste Woche Freitag, soll der Plan für eine Pkw-Maut das Licht der Welt erblicken. Sie soll inländische Fahrzeughalter nichts kosten und trotzdem viel bringen. Sie soll nur Ausländer treffen, aber trotzdem europarechtsfreundlich sein. Nicht nur die Linke befürchtet, dass die Ausländermaut der Einstieg in die Pkw-Maut für alle sein wird. Das ist verkehrspolitisch und ökologisch unsinnig und muss verhindert werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Leider nicht zu verhindern, war, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ebenfalls in den Strudel der Privatisierung gezogen worden ist. Herr Dobrindt, Ihr Vorgänger hat vor gut einem Jahr mit der Schaffung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt einen Stein ins Rollen gebracht, der allerdings nur eine halbe Umdrehung machte und jetzt mitten auf dem Weg liegt. Er versperrt den Weg für eine zukunftsfähige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Diese Hängepartie führt zu einem dramatischen Aderlass bei der WSV, weil ausgebildete junge Leute nicht unbefristet übernommen und Kollegen, die in den Ruhestand gehen, nicht ersetzt werden. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kann Baumaßnahmen, die bereits beschlossen worden sind und für die wir schon die Mittel zur Verfügung gestellt haben, nicht ausführen. Ich weiß nicht, ob die 35 Stellen, die jetzt wieder besetzt werden dürfen, wirklich das Richtige sind. (Bettina Hagedorn [SPD]: Erste Tranche!) Auf jeden Fall sind sie ein kleiner Schritt auf dem Weg, die Blockade aufzulösen. Nun bleibt mir keine Zeit, um auf die Modernität des Ministeriums einzugehen. Das ist vielleicht ein bisschen ungerecht, weil das der einzige Titel ist, bei dem Sie mit der Aufstockung der Mittel um 50 Prozent wirklich nachhaltige Spuren hinterlassen haben. Das betrifft das Breitbandbüro, das künftig über 3 Millionen Euro verfügen kann. Aber für Modernität muss man mehr in petto haben. Ich finde, das ist schon mehr ein politischer Offenbarungseid. Wenn wir uns den Einzelplan 12 im Ganzen ansehen, dann merken wir: Es bewegt sich nichts. Wir stehen offenbar im Stau. Aber bei näherer Betrachtung ist das gar kein Stau; denn der würde sich irgendwann einmal auflösen. Ich habe den Eindruck, wir befinden uns in einer Sackgasse. Da hilft nur eins: umkehren, und zwar sofort. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Birgit Malecha-Nissen, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist für die Unterhaltung, die Sicherheit und die Schiffbarkeit unserer Bundeswasserstraßen verantwortlich. Der reibungslose Verkehr auf unseren Bundeswasserstraßen hat für den Industriestandort Deutschland eine herausragende Bedeutung. Rund 90 Prozent der deutschen Übersee-exporte werden mit dem Schiff transportiert. Die maritime Wirtschaft sichert zudem rund 400 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das unterstreicht die besondere Rolle der Bundeswasserstraßen für die gesamte Verkehrsinfrastruktur. (Bettina Hagedorn [SPD]: So ist es!) „Dabei spielt ein funktionsfähiger Nord-Ostsee-Kanal eine zentrale Rolle.“ So steht es wörtlich im Koalitionsvertrag. (Beifall bei der SPD) Die SPD hat den Nord-Ostsee-Kanal hartnäckig immer wieder auf die Berliner Agenda gebracht. Daher freut es uns sehr, dass es jetzt ein klares Ja zum Ausbau und zur Sanierung gibt. Für uns in Schleswig-Holstein ist das natürlich ein Befreiungsschlag. 485 Millionen Euro sind für den Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss hat außerdem den Ausbau der Oststrecke zwischen Kiel und Königsförde mit 265 Millionen Euro bis Ende 2019 gesichert. Noch im Haushalt 2014 werden 5 Millionen Euro zur Beschleunigung von Ausschreibungen eingestellt. Der Haushaltsausschuss sendet somit ein wichtiges Signal an den Norden, an die maritime Wirtschaft und an die Beschäftigten des Nord-Ostsee-Kanals. (Beifall bei der SPD) Ich bin mir sicher, Herr Minister Dobrindt, dass Sie spätestens, als Sie die Schleuse in Brunsbüttel im Frühjahr besucht haben, Ihr Herz an den Nord-Ostsee-Kanal verloren haben und Sie weiter konstruktiv hieran arbeiten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Die Mittel sind jetzt eingestellt. Jetzt müssen die Ärmel hochgekrempelt werden und Taten folgen. Für die Umsetzung der Sanierungs- und Ausbaupläne von der Ausschreibung bis zur Zulassung ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zuständig. Sie bietet die notwendige Fachkompetenz und die regionale Kompetenz. (Gustav Herzog [SPD]: Eine gute Verwaltung!) Jedoch hat der dramatische Stellenabbau – allein von 2010 bis 2014 waren es 1 301 Stellen – zu einem eklatanten Mangel an Fachpersonal geführt. (Bettina Hagedorn [SPD]: So ist es!) Es fehlen Facharbeiter und Ingenieure, die mit ihrem Know-how direkt vor Ort für eine zügige und verlässliche Aufgabenerledigung sorgen und auch ein Krisenmanagement gewährleisten. Der angestoßene Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss nun dringend weiterentwickelt werden. Dabei bedarf es einer intensiven Beteiligung der Beschäftigten und des Erhalts der regionalen Kompetenz. Das sind langjährige Forderungen der SPD, die so im Koalitionsvertrag verankert sind. (Beifall bei der SPD) Heute sind die Personalräte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bei Ihnen im Verkehrsministerium zu einem Gespräch geladen. Ich finde, das ist ein wichtiger Schritt, um die Reform zu einem guten Ende zu führen. Mit Spannung erwarten wir – Bettina Hagedorn hat das schon gesagt; das gilt natürlich auch für mich – den 6. Bericht des Ministeriums zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der eigentlich noch vor der Sommerpause vorgelegt werden sollte. Der Haushaltsausschuss hat bereits gehandelt und hat an die rund 12 000 Beschäftigten ein deutliches Signal gesendet: Statt Einstellungsstopp und Stellenabbau der letzten Jahre hat er jetzt in einem ersten Schritt eine Einstellungsoffensive gestartet. 35 zusätzliche Stellen für technisches und planerisches Personal sind eingestellt. Und nicht nur das: Der Haushaltsausschuss hat die Bundesregierung per Maßgabebeschluss aufgefordert, bereits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 eine weitere Personalaufstockung vorzusehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Schritte in die richtige Richtung. Nur mit einer handlungsfähigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist die zügige Umsetzung der Wasserstraßenprojekte gewährleistet. Da geht mein herzlicher Dank an die Haushälterinnen und Haushälter. (Beifall bei der SPD – Gustav Herzog [SPD]: Dem schließen wir uns an! Kluge Entscheidung!) Für die Wasserstraßen stehen im Bundeshaushalt 2014 insgesamt gut 2 Milliarden Euro zur Verfügung. 605 Millionen Euro sind davon für den Aus- und Umbau unserer Bundeswasserstraßen vorgesehen. Im Jahr 2013 waren es 600 Millionen Euro. Davon konnten 250 Millionen Euro nicht verplant und verbaut werden. Das darf nicht wieder passieren. (Beifall bei der SPD) Zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass nicht verbrauchte Investitionsmittel überjährig und ungekürzt zur Verfügung gestellt werden. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens sind wir auf einem sehr guten Weg. Verkehrsinvestitionsmittel, die im Bundeshaushalt 2014 eingestellt sind und nicht abgerufen werden, können ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Davon werden insbesondere unsere Wasserstraßen profitieren. Denn die Erfahrung hat gezeigt: Gerade hier gibt es oft längere Planungsphasen bis zum Baubeginn. Die nun vereinbarte Überjährigkeit schafft die nötige Finanzierungs- und Planungssicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gut ausgestattete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichert den reibungslosen Verkehr auf unseren Bundeswasserstraßen. Neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das auch für den Klimaschutz wichtig. Seeschifftransporte sind umwelt- und klimafreundlich, weil so eine große Gütermenge gleichzeitig über große Distanzen transportiert werden kann. Ein Lkw müsste 30 bis 40 Container laden, um die Energiebilanz eines modernen Schiffes zu erreichen. Daher ist jeder in die Wasserstraßen und in die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung investierte Euro auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Wir gratulieren Frau Kollegin Dr. Birgit Malecha-Nissen zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag und hoffen, dass noch weitere interessante Rede- und Debattenbeiträge folgen werden. (Beifall) Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie konnten Ihren Amtsantritt kaum erwarten; ich erinnere mich noch an die Szene bei Ihrer Amtseinführung hier im Parlament. Umso erstaunlicher finde ich dann doch, wie Ihre Bilanz nach dem ersten halben Jahr aussieht: keine nennenswerten Aktivitäten. Sie haben die Zeit verstreichen lassen. Während all Ihre Kollegen im Kabinett fleißig und emsig an Reformvorhaben gearbeitet und Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht haben, haben wir von Ihnen – so muss ich sagen – wenig gehört und wenig mitbekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karl Holmeier [CDU/CSU]: So ein Blödsinn!) In der heutigen Haushaltsdebatte wollen wir nicht nur Zahlen hören, sondern auch etwas über Ihre politische Agenda erfahren: Was soll in dieser Legislaturperiode passieren? Was sind Ihre verkehrspolitischen Ziele? Welche Reformprojekte wollen Sie anschieben? Wie konkret sollen die Inhalte des Koalitionsvertrages umgesetzt werden? Ich muss sagen: Außer beim Punkt „Straßen bauen“ habe ich heute wenig Gestaltungswillen bei Ihnen erkennen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zur Verkehrsprognose möchte ich dann gleich noch etwas sagen. Sonst waren es viele Allgemeinplätze und leere Worthülsen. Immerhin – das muss man Ihnen schon zugestehen – haben Sie nach der digitalen Infrastruktur die analoge Verkehrsinfrastruktur entdeckt. Allerdings hat man den Eindruck: Die verkehrspolitische Linie endet mit der Einführung der Pkw-Maut für Ausländer. Länger reicht Ihr Horizont nicht. Dazu muss ich, ohne jetzt noch einmal im Detail darauf einzugehen, sagen: Ich finde schon, dass es ein Unding ist, dass dem Parlament und auch der Öffentlichkeit Ihre Pläne für die Pkw-Maut für Ausländer erst nach und nicht während der Haushaltsberatungen vorgestellt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt für mich: Ihnen geht es gar nicht um die Lösung von Infrastrukturproblemen, sondern Sie wollen wie jedes Jahr ein Sommerlochthema besetzen. Das Thema „Pkw-Maut für Ausländer“ ist in diesem Zusammenhang immer schön. Nichts anderes ist das, wenn man seine Pläne pünktlich zu Beginn der Sommerferien vorstellen will. Aber ich sage Ihnen: Wir haben wirkliche Probleme und deshalb eigentlich keine Zeit für diesen Klamauk. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Verbal geloben Sie – das haben Sie heute auch getan – einen Politikwechsel nach dem Motto „Erhalt geht vor Neubau bei der Verkehrsinfrastruktur“. Bodewig- und Daehre-Kommission haben klar gesagt: 3 Milliarden Euro fehlen jedes Jahr, um den Verschleiß bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen des Bundes zu stoppen. Das müsste also bedeuten: Jeder zusätzlich zur Verfügung stehende Euro geht ausschließlich in den Erhalt der Infrastruktur, um den Verzehr von öffentlichem Vermögen zu bremsen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Genau!) Denn: Heute unterlassene Investitionen sind die Schulden von morgen. Das muss ich Ihnen nicht erzählen; das wissen Sie alle. Aber genau das Gegenteil machen Sie mit diesem Haushalt. Die 5 Milliarden Euro, die in dieser Legislatur im Verkehrshaushalt zusätzlich veranschlagt sind, fließen überwiegend in Straßenneubau. Herr Minister, Sie haben offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt. Sie haben offensichtlich nicht erkannt, in welch dramatischem Zustand die Infrastruktur ist. Es werden keine Konsequenzen gezogen. Dazu kommt – das hat mein Kollege Kindler ja schon richtig ausgeführt – der Bericht des Bundesrechnungshofes, der den Verschiebebahnhof zwischen Mitteln, die eigentlich für den Erhalt vorgesehen waren, und Mitteln für den Neubau angesprochen hat. Die Dimension ist gigantisch. Wir reden da über fast 1 Milliarde Euro. Dies war möglich aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Erhaltungstitel und der Neubautitel im Haushalt. Nun ist das immer damit begründet worden, man brauche Flexibilität – das war das Zauberwort –, um nicht verbrauchte Haushaltsmittel am Ende des Jahres nicht verfallen lassen zu müssen und sie in andere Projekte stecken zu können. Richtig! Jetzt aber, da Sie die Überjährigkeit beschlossen haben, was wir unterstützen, gibt es keine Begründung mehr für die gegenseitige Deckungsfähigkeit, außer man will so weitermachen wie bisher und weiter Mittel vom Erhalt in den Neubau verschieben. Dem, denke ich, müssen wir einen Riegel vorschieben; denn sonst machen wir uns unglaubwürdig und verschleißen die Infrastruktur weiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben die Verkehrsprognose angesprochen, Herr Minister, und das Ganze so dargestellt, als ob die Tatsache, dass der Verkehr stärker wächst, ein Naturgesetz wäre, das man nicht beeinflussen kann. Ich frage mich, ob die Annahme realistisch ist, dass die Kraftstoffpreise bis 2030 stabil bleiben und dass trotz der verstärkten Nutzung von Bus und Bahn, von Carsharing statt eigenem Auto oder dem Fahrrad auch der Pkw-Verkehr wachsen soll. Aber unabhängig davon: Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie denn aus der Verkehrsprognose? Wollen Sie versuchen, einfach dem Verkehrswachstum hinterherzubauen? Und wie geht das mit den Klima- und Energiezielen zusammen, die die Bundesregierung sich gesetzt hat? Ich will einmal daran erinnern: Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent und den Endenergieverbrauch im Verkehr um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Die Umweltverbände haben in dieser Woche eine Studie vorgestellt und sind zu dem Ergebnis gekommen: Die Klima- und Energieziele im Verkehrssektor werden verfehlt, wenn nicht umgesteuert wird. Aber was fehlt, ist eine an den Klima- und Energiezielen ausgerichtete Verkehrspolitik. Dazu haben Sie heute leider nichts gesagt. Hilfreich wäre zum Beispiel gewesen, einmal zu erzählen, ob wir eine Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie bekommen. Haben Sie dazu den politischen Willen? Es ist in der letzten Legislaturperiode begonnen worden, das zu erarbeiten – noch keine Mobilitätsstrategie, aber zumindest eine Kraftstoffstrategie. Geht es da weiter? Sie haben ein Referat „Grundsatzfragen, Energie, Klima- und Umweltschutz“. Leider ist genau dieses Referat an der Spitze verwaist. Das ist, glaube ich, nicht gut. Ich denke, Sie sollten hier noch einige Fragen beantworten; denn aus meiner Sicht ist es an der Zeit, dass Sie und die Bundesregierung die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, den Ausbau der Elektromobilität und die Förderung innovativer Mobilitätskonzepte auch endlich im Haushalt entsprechend finanziell unterfüttern; denn an dieser Stelle können wir steuernd eingreifen. Bisher sind nur kosmetische Änderungen vorgenommen worden, und es hat kein Umsteuern stattgefunden. Deshalb werden wir diesem Haushalt nicht zustimmen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Reinhold Sendker, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Reinhold Sendker (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Lärmschutz an Verkehrsanlagen“ hat für unsere Koalition eine hohe Bedeutung. Nach dem Regierungsentwurf und den Anträgen der Koalitionsfraktionen werden für entsprechende Maßnahmen an Schiene und Straße zusätzlich 50 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr bereitgestellt. Für mehr Lärmschutz, bessere Radwege und für Qualität beim Breitbandausbau hat es in den Ausschussberatungen eine breite Zustimmung gegeben. Also darf ich hier feststellen: Unsere Koalition ist mit ihren Prioritäten auf dem richtigen Weg, und sie setzt ihre politischen Vorhaben erfolgreich um. (Beifall bei der CDU/CSU) Gestartet sind wir mit der frohen Botschaft von 5 Milliarden Euro mehr für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland; dennoch bleibt vieles unterfinanziert. Deshalb sind zielgerichtetes Handeln und klare Prioritäten gefordert. Ich nenne an dieser Stelle drei Punkte: Erstens. Es gilt der Vorrang von Erhalt vor Neubau. Verehrter Herr Kollege Kindler, das gilt für alle Investitionen. Herr Kollege Kühn, der Kollege Eckhardt Rehberg hat mit Daten und Zahlen nachgewiesen, dass bei Investitionen deutlich der Vorrang von Erhalt vor Neubau gilt. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie einmal in den Haushalt 2014! Wahrheitssuche!) In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich das Brückensanierungsprogramm der Bundesregierung. Lieber Herr Minister, 400 Millionen Euro mehr im Zeitraum bis 2017 sind das richtige Signal, um die Sicherheit auf unseren Straßen und einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Auch die jüngst veröffentlichte Verkehrsprognose für das Jahr 2030 mit deutlichen Zuwächsen unterstreicht den Handlungsbedarf nachdrücklich. Deutschland ist heute schon das große Transitland, Logistikweltmeister und Wachstumsmotor in Europa. Deshalb müssen wir beides nach vorne bringen: die Erhaltung und Sanierung unserer Verkehrsanlagen, aber auch den Ausbau der Hauptachsen, der Hafenhinterlandanbindungen und die Auflösung der Engpässe. Erhalt hat klar Vorrang. Beides ist aber erforderlich. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Mit dem Bau nach Kassenlage wollen wir Schluss machen. Das erreichen wir in diesem Haushalt mit der Herstellung der Überjährigkeit. Man muss sich das noch einmal vor Augen führen: kein Dezemberfieber mehr und Investitionsmittel, die auch im Folgejahr ungekürzt zur Verfügung stehen. Das ist fürwahr ein echter Fortschritt, über den wir uns freuen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Es gilt, Effizienzvorteile auszuschöpfen. Dazu gehören nun einmal Projekte der öffentlich-privaten Partnerschaft, wenn sie wirtschaftlicher sind. Die Ansicht, dies sei eine teure Partnerschaft, wie ein neuerliches Gutachten des Rechnungshofes annehmen lässt, ist nach meinen Erkenntnissen höchst fragwürdig. Ich frage kritisch und auch sachlich nach: Was ist ein Gutachten wert, das Mehrkosten bei ÖPP in Rede stellt, aber das Rechenmodell nicht einmal transparent macht? (Beifall bei der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie einmal in den Rechnungsprüfungsausschuss!) Ich frage weiter: Warum vergleicht man hier Zinssätze von Krediten mit deutlich unterschiedlichen Laufzeiten? Ich wiederhole: mit deutlich unterschiedlichen Laufzeiten. Da vergleicht man doch Äpfel mit Birnen. Wie es mit den öffentlich finanzierten Großprojekten zuweilen aussieht, haben wir bei unserer Ausschussvisite am vergangenen Mittwochnachmittag beim Flughafen BER noch einmal erfahren können: deutlich längere Bauzeiten, deutliche Kostenüberschreitungen, (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat aber andere Ursachen!) Qualitätsmängel und immer noch kein Datum für die Eröffnung des neuen Flughafens. Da empfehle auch ich: Erfolgreiche Politik sollte bei der Betrachtung der Wirklichkeit ansetzen. ÖPP-Projekte sollte man nicht schlicht und einfach in Bausch und Bogen verurteilen; denn sie sind manchmal die besseren. (Beifall bei der CDU/CSU – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Wann sind sie denn besser?) Übrigens: Der Flughafen Eleftherios in Athen wurde 2001 fertiggestellt. Bereits 2006 wurden dort beträchtliche Gewinne erzielt. In diesem Jahr wurde er zum besten Flughafen Europas in seiner Größenordnung gekürt. Ich ergänze: Es ist das erste ÖPP-Flughafenprojekt der Welt. Dessen Erfolg sollte man nicht in Abrede stellen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es geht auch um den volkswirtschaftlichen Nutzen; der Minister hat ihn angesprochen. Ihn im Gutachten einfach auszublenden – obwohl eine Baumaßnahme mit ÖPP fünf Jahre eher fertiggestellt werden kann, obwohl unsere Bürgerinnen und Bürger folglich fünf Jahre weniger im Stau stehen müssten –, zeigt doch, wie fragwürdig diese Gutachten sind. Ich sage: Wir haben Veranlassung, in aller Breite darüber zu sprechen. Deshalb muss der Variantenvergleich sachgerecht sein, und er muss vor allem die Frage beantworten, ob bei einer öffentlichen Finanzierung die gleiche Leistung geboten wird wie bei ÖPP oder nicht. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es geht um eine Beschaffungsmaßnahme, nicht eine Finanzierungsmaßnahme! Das haben Sie nicht verstanden!) Da bleibt unsere Fraktion bei der grundsätzlichen Einschätzung: In dieser Wahlperiode werden wir nur dann netto mehr Verkehrsinvestitionen durch öffentlich-private Partnerschaften realisieren, wenn sie sich denn wirtschaftlicher darstellen. (Beifall bei der CDU/CSU – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Es wird schöngerechnet!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung wird die eigene Investitionslinie bis 2017 auf über 12 Milliarden Euro erhöhen. Das ist sehr erfreulich. Wir werben gemeinsam an der Seite unseres Ministers für einen Aufwuchs an Finanzmitteln. Im Sinne der Sicherheit der Menschen, flüssiger Verkehre, aber auch im Interesse des Erhalts unseres Wachstums und unseres Wohlstands wollen und müssen wir unsere Verkehrsanlagen ertüchtigen und in eines der größten und vielfältigsten Verkehrssysteme der Welt weiter dringend investieren. Dem dient der Verkehrshaushalt 2014. In den Ausschussberatungen gab es dazu viel Konsens. Ich finde, dies ist eine gute Vorlage auch für die Beratungen des Verkehrshaushalts 2015, die schon bald beginnen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag erteile ich dem Kollegen Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir merken es nicht nur heute: Selbst im Verkehrsausschuss herrscht nicht immer große Einmütigkeit. Dies gilt aber umso mehr für die Bewertung der Arbeit der Kommissionen Pällmann, Daehre und Bodewig. Durch sie kennen wir die konkreten Probleme der Verkehrsin-frastrukturfinanzierung. Vorher hatten wir nur eine „gefühlte“ Wahrnehmung. So formulierte es die Daehre-Kommission in ihrem Vorwort zum Abschlussbericht. Aus diesen Analysen sind auch konsequente Schlüsse zu ziehen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD tut dies in einem ersten Schritt mit dem Bundeshaushalt 2014. Damit steigt die Vorfreude auf den neu aufzustellenden Bundeshaushalt 2015 jedoch umso mehr, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Die Koalition ist angetreten, um für eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur zu sorgen. Unsere Infrastruktur – das geht von der Schiene über die Wasserstraße bis hin zur Straße – leidet unter Sanierungsstau und oftmals starker Überlastung. Der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur und ihre Finanzierung werden immer aufwendiger. Die vorgelegte Verkehrsprognose für 2030 zeigt deutlich auf, was im wahrsten Sinne des Wortes zukünftig auf uns zurollt. Der Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU trägt diesem Befund mit dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ im Interesse des effektiven und effizienten Mitteleinsatzes deutlich Rechnung. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Steffen Bilger [CDU/CSU]) Vorrang beim Neubau haben Lückenschluss und Engpassbeseitigung. Dieser Netzgedanke findet sich auch in der Konzeption des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015. Daraus folgt, dass die Finanzmittel für die Sanierung nicht für den Neubau zweckentfremdet werden dürfen. Die Lage unserer Verkehrsinfrastruktur ist ernst. Sie ist nicht abstrakt, sie ist nicht nur Gegenstand von Statistiken, sondern täglich für Millionen von Menschen spürbar. Herr Dobrindt, Sie haben die Rheinbrücke in meinem Heimatland Nordrhein-Westfalen angesprochen. Die Rheinbrücke im Zuge der A 1 in Leverkusen ist seit letzter Woche Dienstag schon wieder für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Schwerlastverkehr und Geschwindigkeiten über 60 Stundenkilometer sind hier teilweise schon seit Jahren verboten. Bevor überhaupt mit dem bereits geplanten und notwendigen Neubau bis 2023 begonnen werden kann, müssen wir in den nächsten drei Monaten erst einmal dafür sorgen, dass das Bauwerk seine Standfestigkeit nicht dadurch verliert, dass die Schweißnähte aufbrechen. Lkw umfahren diesen Engpass seit vielen Monaten schon auf kilometerlangen Ausweichrouten; 30 Kilometer im Zickzack sind keine Seltenheit. Dem Bundesverkehrsminister ist an dieser Stelle zu danken, dass er mit dem Sonderprogramm für die Sanierung von Straßenbrücken in die richtige Richtung strebt. Vordringlicher Sanierungsbedarf oder Ersatzbau maroder Brücken werden mit 400 Millionen Euro zusätzlich finanziert. Natürlich brauchen wir dafür noch mehr. Doch selbst wenn wir auf einen Schlag alle Mittel für die Brückensanierungen hätten: Es muss dann auch gebaut werden können. Das bedeutet, dass durch unzureichende und zu niedrig ausgewiesene Planungskostenansätze keine weiteren Verzögerungen verursacht werden dürfen. Bau- und Planungsverfahren müssen optimiert werden. Das Planungsrecht, die Verkürzung von Instanzenwegen bis hin zu einer effizienteren Bürgerbeteiligung sind in den Blick zu nehmen. Eine funktioniere Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat unserer exportorientierten Wirtschaft und Grundlage eines modernen Industriestaates. (Beifall bei der SPD – Gustav Herzog [SPD]: Richtig!) Daraus folgt: Die Investitionen müssen erhöht werden. Das Ziel dieser Legislaturperiode sind jährlich 12 Milliarden Euro. Der Koalitionsvertrag sieht zudem 5 Milliarden Euro mehr für den Erhalt und die Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur vor. Eine verlässliche Verkehrsinfrastrukturfinanzierung wird aus verschiedenen Quellen gespeist. Sie ist damit ein berechenbares Fundament zukünftiger Planungen. Unsere Verkehrsinfrastrukturinvestitionen werden derzeit zu einem Drittel aus den Einnahmen aus der Lkw-Maut und zu zwei Dritteln aus dem Haushalt finanziert. Dies sind die zwei wichtigen Säulen: steuerbasierte Haushaltsfinanzierung und Nutzerfinanzierung. Beide Säulen werden wir verstärken und verbessern. Wir lassen uns hier streng vom Effizienzgedanken leiten. Dies erfordert jedoch eine strikte Priorisierung der Ausgaben, einen effektiven Mitteleinsatz ebenso wie eine effiziente Erhebung der Maut. Hinzu kommt die Fortentwicklung einzelner angesprochener Finanzierungsinstrumente und Beschaffungsvarianten wie ÖPP. Dadurch werden die einzelnen Säulen stärker, das Fundament moderner In-frastrukturfinanzierung robuster und das System letztendlich insgesamt zukunftsfester. Stichwort „Nutzerfinanzierung“. Die Vertiefung und die Ausweitung der Lkw-Maut stehen in dieser Legislaturperiode an. Gleiches gilt für die notwendigen Schritte zur Vorbereitung einer Bemautung aller Bundesstraßen. Ein künftiges Mautsystem muss effizient sein. Dies gelingt durch eine Senkung der Mauterhebungskosten: weniger Aufwand, Verzicht auf parallele und redundante Systeme. So bleibt mehr Geld für Investitionen. (Beifall bei der SPD) Dies gelingt auch durch einen klaren Blick auf die Ziele eines zukünftigen Mautsystems: Was muss es leisten? Wer wird bemautet? Wie wird die Maut berechnet? Es stehen Entscheidungen an. Diese sollten aus meiner Sicht sorgfältig, aber zügig getroffen werden, vor allem: Sie sollten getroffen werden. (Beifall bei der SPD) Zumindest die zeitweise Überführung der Toll Collect GmbH in Bundeseigentum kann uns in eine bessere Ausgangslage sowohl für die Fortentwicklung der Technik wie die spätere Ausschreibung des neuen Mautbetriebes bringen. Auch die Wegekostenberechnung ist weiterzuentwickeln. Wir unterstützen jede Bemühung unseres Ministers, sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der Mautrichtlinie starkzumachen. Das Stichwort sind hier die Zinskosten. Die reine Fixierung auf Zinskosten bei Allokation und Wiederbeschaffung rächt sich in Phasen niedriger Zinsen. Bauen wird teurer, die Einnahmen jedoch werden kleiner. Neben Kosten für Ausbau, Erhalt und Sanierung müssen auch die externen Kosten für Lärm- und Umweltschutz dringend in die Berechnung hineingenommen werden. Bei der Pkw-Maut ist nicht nur wichtig, dass sie europarechtskonform ist und zu keiner Mehrbelastung deutscher Autofahrerinnen und Autofahrer wird. Wir müssen auch darauf achten, dass die Einnahmen die Erhebungskosten signifikant übersteigen. Eine Maut nur der Maut halber macht wenig Sinn. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nehmen wir nun die zweite benannte Säule, die Steuerfinanzierung, abschließend in den Blick. Hier wird es ebenfalls entscheidend auf einen effizienten Mitteleinsatz ankommen. Der Koalitionsvertrag beschreibt neue Wege der Beschaffung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. In aller Klarheit: Öffentlich-private Partnerschaften sind nur sinnvoll, wenn sie den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit und der Kostenersparnis genügen. So steht es im Koalitionsvertrag, und so wird es auch gemacht. (Beifall bei der SPD) Wir sind verantwortlich für den sparsamen Einsatz der Bundesmittel, und wir wollen auch keine Umgehung der Schuldenbremse auf diesem Wege. Der Effizienzgedanke steht auch hier im Mittelpunkt. Wir liefern klare Antworten: solide, langfristig gesicherte Mauteinnahmen, geklärte Bund-Länder-Kompetenzen für kommunale Verkehrswege, ÖPNV und SPNV, Erhalt und Ersatz für marode Infrastruktur, Priorität bei Aus- und Neubau nur entlang des Netzgedankens. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns vereinbaren, dass wir uns auf das Wesentliche, das Wichtige, aber auch das Machbare konzentrieren; nicht alles ein bisschen und am Ende zu wenig von allem. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Wir gratulieren dem Kollegen Sebastian Hartmann zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag und wünschen ihm weiterhin eine interessante parlamentarische Arbeit. (Beifall) Zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag gebe ich nun dem Abgeordneten Florian Oßner, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Florian Oßner (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Linken und den Grünen zuhört, dann könnte man tatsächlich denken, wir hätten in unserem Land völlig unterschiedliche Ziele. Aber ich bin überzeugt: Wir sollten uns hier im Grunde einig sein und nicht immer nur gegen alles sein, sondern vielleicht auch mal für etwas. (Beifall bei der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit kann die CDU ja anfangen! Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind für Klimaschutz und Energiewende!) Mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland stärken wir unseren Wirtschaftsstandort und tragen damit zur Sicherung der Arbeitsplätze bei. Dem Einzelplan 12 als größtem Investitionsetat kommt deshalb – das wurde heute schon angesprochen – eine ganz besondere Bedeutung zu. Eine gut funktionierende Infrastruktur steht auch für die Freiheit des Einzelnen und für mehr Lebensqualität. Die Verkehrswege in Deutschland zählen zu den positiven Standortfaktoren. Wir können auch einmal ein Stück weit stolz darauf sein, was hier in den letzten Jahrzehnten in Deutschland geschaffen wurde. Ich selbst war einige Jahre für einen weltweit agierenden Maschinenbauer tätig, der an vielen Infrastrukturprojekten in Deutschland maßgeblich beteiligt war. Lassen Sie mich vielleicht ein Beispiel aus meiner Heimatregion Landshut-Kelheim in Bayern nennen: Seit gut 40 Jahren ist dort der Neubau der B 15 in Planung. Die Anwohner an der bisherigen, alten Strecke sind einer extremen Verkehrsbelastung, Lärmbelastung und Umweltbelastung ausgesetzt. Wir können mit der langen Realisierungsdauer unserer Projekte nicht länger einverstanden sein. Wir brauchen kürzere und geraffte Planungszeiten. Lassen Sie uns in Zukunft gemeinsam daran arbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Hinblick auf die vielen Bürgerinitiativen gegen Großprojekte sage ich: Wir sollten vielleicht wieder mehr an die Chancen statt ständig nur an die Risiken denken – einfach ein bisschen mehr Pragmatismus statt Ideologie bei dieser Thematik. Alles andere wäre aus unserer Sicht eine Kostenverschiebung zulasten zukünftiger Generationen. Die Verkehrsprognose 2030 von letzter Woche – sie wurde heute schon mehrfach angesprochen – gibt klare Auskunft darüber, wie die Verkehre in Zukunft anwachsen werden. Da stehen wir definitiv vor einer Belastungsprobe. Die Transportleistung im Güterverkehr wird bis 2030 mit einer ungemeinen Dynamik wachsen: im Bahnverkehr gegenüber 2010 um rund 43 Prozent, im Lkw-Verkehr um rund 39 Prozent und in der Binnenschifffahrt um rund 23 Prozent. Hinzu kommt der Personenverkehr, der trotz teilweise abnehmender Einwohnerzahl rapide ansteigen wird. Im Luftverkehr wird es einen Anstieg der Verkehrsleistung um 65 Prozent geben – eine enorme Wachstumsbranche. Vor diesem Hintergrund ist es eine erste sehr positive Botschaft der Großen Koalition an unser Land, dass in dieser Legislatur 5 Milliarden Euro mehr in den Bereich Verkehr investiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei unserem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bedanken, der dies in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Im Koalitionsvertrag haben wir uns klar zum System der Nutzerfinanzierung bekannt und wollen das Prinzip „Verkehr finanziert Verkehr“ fortentwickeln. Deshalb fordern wir auch die Pkw-Maut für die ausländischen Nutzer unserer Straßen. Denn wie wollen wir unseren deutschen Autofahrern sinnhaft erklären, dass sie in Nachbarländern – beispielsweise auf der italienischen Autostrada – fleißig zur Kasse gebeten werden, aber die Autofahrer aus diesen Ländern im Gegenzug die Nutzung unserer Straßen zum Nulltarif bekommen? Ich denke, hier müssen wir definitiv für mehr Gerechtigkeit sorgen. Wir setzen aber auch weitere Akzente. Mit zusätzlichen 20 Millionen Euro noch heuer wollen wir das Radwegenetz an Bundesfernstraßen ausbauen – wiederum ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit sowie ein Anreiz für eine umweltfreundliche Fortbewegung. (Beifall bei der CDU/CSU) Neben der klassischen Verkehrsinfrastruktur gewinnt auch die Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Datenkommunikationsnetze an immer größerer Bedeutung. Insofern begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung, in die digitale Infrastruktur zu investieren und eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde bis zum Jahr 2018 zu forcieren. Gerade auf dem Lande, wo ich herkomme, ist dies von besonderer Bedeutung: für mehr Attraktivität und Wertschöpfung in ländlichen Gebieten. Die Verkehrs- und Datenwege sind die Lebensadern jeder Region. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Politik alle Räume fördert, sowohl die Metropolre-gionen als auch die ländlichen Regionen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Rita Hagl-Kehl [SPD]) Das macht unser Land insgesamt zukunftsfähig und stark. Dafür steht unser Bundesverkehrsminister. Wir werden ihn dabei tatkräftig unterstützen und befürworten seinen Verkehrsetat, der ausgewogen und durchdacht aufgestellt ist. Herzliches „Vergelts Gott!“ fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Wir gratulieren dem Kollegen Florian Oßner zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag und wünschen ihm weiter interessantes parlamentarisches Wirken. (Beifall) Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Oliver Wittke, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Oliver Wittke (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie ein funktionierender Blutkreislauf notwendig für die Lebensfähigkeit jedes Organismus ist, so bedarf es auch einer vernünftigen Verkehrsinfrastruktur, damit die Volkswirtschaft in einem Land funktioniert. Darum setzen wir in dieser Großen Koalition eine besondere Priorität auf die Stärkung sowohl der Verkehrs- wie auch der digitalen Infrastruktur in unserem Land. Das ist dringend notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten; das ist dringend notwendig, um die Vorsprünge, die sich unsere Wirtschaft über Jahrzehnte hinweg erarbeitet hat, weiter verteidigen zu können; und das ist insbesondere notwendig, um in einem Europa ohne Grenzen den künftig wachsenden Verkehren selbstbewusst und gut vorbereitet gegenübertreten zu können. Es ist am heutigen Tage bereits mehrfach vorgetragen worden, wie sich die Verkehre in den nächsten Jahren entwickeln werden: 38 Prozent mehr Transportleistung beim Güterverkehr bis 2030 und ein Anstieg des Personenverkehrs um 13 Prozent. Dazu bedarf es mehr Geld. Es ist gut, dass wir 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Stärkung unserer Infrastruktur zur Verfügung haben. Aber wir brauchen noch ein paar Dinge mehr, auf die ich jetzt im Detail eingehen will. Wir brauchen beispielsweise eine ideologiefreie Verkehrspolitik. Es gibt immer noch Leute, die durch die Gegend laufen und sagen: Wir müssen Verkehre verhindern, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) wir müssen Verkehre vermeiden. – Das wird nicht funktionieren. Das hat in den letzten Jahrzehnten nicht funktioniert und wird auch künftig nicht funktionieren. (Beifall bei der CDU/CSU – Karin Binder [DIE LINKE]: Wenn man es nicht will!) Es ist richtig: Politik beginnt immer mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Darum brauchen wir auch keine Vorrangpolitik für irgendeinen Verkehrsträger. Wir brauchen keine Straßenvorrangpolitik, keine Schienenvorrangpolitik, keine Wasserstraßenvorrangpolitik. Was wir in diesem Land brauchen, ist eine Verkehrsvorrangpolitik; denn wir brauchen sie alle: die Schiene, die Straße, die Wasserstraße und den Luftverkehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Da ich gerade beim Vereinfachen bin, will ich auf eine zweite Gefahr hinweisen, die hier und da bei Rednern von Grünen und Linkspartei durchgeschimmert ist. Ja, es ist wahr: Wir wollen mehr in die Erhaltung investieren. Wir wollen umschichten. Wir wissen, dass es künftig nicht mehr so viel Geld für Neubau geben kann wie für die Erhaltung. Aber eines wollen wir nicht: Wir wollen nicht Erhaltung statt Neubau. Wir werden an klar definierten Stellen auch weiterhin Erweiterungen im bestehenden Netz benötigen. Wir brauchen Lückenschlüsse. Wir brauchen auch weiterhin Ortsumgehungen. Darum kann es kein „statt“, sondern nur ein Umschichten, eine neue Priorisierung geben. Klar ist: Auch Neubau wird es im Straßenbau in Deutschland weiterhin geben müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Übrigen, Kollege Kühn – wenn ich das noch sagen darf –: Wenn während der Regierungsbeteiligung der Grünen nur annähernd so ein Verhältnis zwischen Investitionen in den Erhalt und Investitionen in den Neubau erreicht worden wäre wie in dieser Koalition, dann hätten Sie viel mehr für dieses Land getan als mit Ihren Reden hier im Hohen Hause. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen billig, ne?) Sie hatten bis 2005 die Möglichkeit, zu zeigen, dass Sie umschichten wollten. Sie haben es in Ihrer rot-grünen Regierung damals nicht geschafft. Wir machen es jetzt. Wir befinden uns auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sollten uns die Zahlen mal gemeinsam angucken!) Da wir gerade bei Vereinfachungen sind, will ich das Thema ÖPP ansprechen. Hier hat sich niemand hingestellt und gesagt: ÖPPs sind das Allheilmittel, um die Straßenfinanzierung in Zukunft organisieren zu können. Um eines klar und deutlich zu sagen: Es geht nicht um die Frage: „Haushaltsfinanzierung oder ÖPP-Finanzierung?“, sondern es geht um die Frage: Werden wir künftig überhaupt noch Investitionen tätigen können, oder wird es immer mehr Staus und damit einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden für unsere Wirtschaft, für unsere Bevölkerung geben? Der Weg, den Verkehrsminister Dobrindt eingeschlagen hat – wo es verantwortbar ist und wo der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen ist, weiterhin auf ÖPP-Projekte zu setzen –, ist richtig. Lieber Herr Minister, darum ein herzliches Dankeschön dafür, dass Sie in der vergangenen Woche ein klares Signal ausgesendet haben, indem Sie das Ausschreibungsverfahren für ein ÖPP-Projekt für den Ausbau der A 7 zwischen Salzgitter und Göttingen auf den Weg gebracht haben. Das ist der richtige Weg. Wir brauchen beides, Haushaltsfinanzierung und ÖPP-Projekte, wo sie volkswirtschaftlich sinnvoll und vernünftig sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich einen letzten Aspekt nennen, der mir ganz besonders wichtig ist und der in dieser Debatte ein bisschen zu kurz gekommen ist: Wenn unsere finanziellen Mittel begrenzt sind, wenn wir nahe an der Decke sind, dann müssen wir in diesem Land auch eine Debatte darüber führen, wie wir mit dem wenigen Geld effizienter umgehen können, als wir das in der Vergangenheit getan haben. Das heißt im Übrigen auch – das, was ich jetzt ausspreche, ist eine harte Wahrheit –, dass wir, nachdem wir die Grundinfrastruktur zur Erschließung des Raums in Deutschland geschaffen haben, wenn es im ganzen Land, also im ländlichen Raum und in den Städten, eine Grundinfrastruktur gibt, nur noch Investitionen nach dem Grundsatz „Wo bringt der investierte Euro die größte verkehrliche Wirkung?“ tätigen dürfen. Dabei geht es dann – mit Verlaub – nicht um Wahlkreise oder Ländergrenzen; denn Verkehre gibt es auch außerhalb des eigenen Wahlkreises und außerhalb der Grenzen des eigenen Landes. Diese Überzeugung muss sich Stück für Stück in unseren Köpfen breitmachen. Wenn zum Beispiel ein Verkehrsprojekt in Niedersachsen einen größeren Mehrwert für die gesamte Infrastruktur in Deutschland bringt, dann sind auch Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holsteiner, Sachsen und Thüringer gut beraten, zu sagen: Jawohl, das ist ein Projekt, von dem wir in Deutschland insgesamt profitieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege, Sie denken an die vereinbarte Redezeit. Oliver Wittke (CDU/CSU): Ich bedanke mich herzlich für den Hinweis, Herr Präsident. Es ist ganz wichtig, dass wir künftig intensiver über die Effizienz des Mitteleinsatzes reden. Dadurch können wir, glaube ich, die Verkehrsinfrastruktur in Ordnung bringen und sie dort, wo es notwendig ist, weiter ausbauen, damit wir weiterhin wettbewerbsfähig sind und Deutschland den erfolgreichen Kurs der vergangenen Jahrzehnte fortsetzen kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Herr Präsident! Das war seine erste Rede!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Ulrich Lange, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Ulrich Lange (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst dem Bundesverkehrsminister und den Haushältern, insbesondere Herrn Rehberg und Ihnen, Frau Hagedorn – Frau Hagedorn, wir waren uns zwar nicht immer einig, aber das liegt wohl nur an unserer Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Landsmannschaften –, ein Lob aussprechen für diesen doch sehr gelungenen und sehr guten Verkehrsetat 2014. Lieber Kollege Claus, ich glaube, Sie sollten sich manchmal ein bisschen mehr erinnern. Ich denke an Ihren Witz, den Sie uns in jeder Haushaltsdebatte erzählen, in dem es darum geht, dass Sie sich damals, in der DDR, nicht vorstellen konnten, dass es auch im Westen marode Brücken gibt. Sie hatten natürlich ein Problem damit, sich eine gute, funktionierende Infrastruktur vorzustellen. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass wir eine solche Infrastruktur in den letzten Jahrzehnten geschaffen haben. Die DDR hatte in Sachen Infrastruktur den Offenbarungseid geleistet. Also bitte keine Belehrungen an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) 5 Milliarden Euro zusätzlich – das sollten wir uns nicht kleinreden lassen. Dass wir mit unseren Prioritätensetzungen nicht ganz verkehrt liegen, zeigt die breite Zustimmung zu den Änderungsanträgen im Verkehrsausschuss. Meine Damen und Herren, wir stehen vor großen Herausforderungen bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Wir stehen vor einer volkswirtschaftlichen Herausforderung bei der Beurteilung der Verkehrsinfrastruktur. Wir priorisieren den Erhalt. Das Brückensanierungsprogramm, das unser Bundesminister aufgelegt hat, ist sicherlich ein richtiger Schritt. Ich will an dieser Stelle aber auch – das ist heute schon mehrfach genannt worden – zum Aspekt der Verkehrsprognose ganz deutlich – so wie der Kollege Wittke eben auch – sagen: Wir stellen nicht Erhalt gegen Neubau und Ausbau, sondern wir betrachten das Gesamtsystem und nehmen eine Gesamtabwägung vor. Das heißt, es geht um die Berücksichtigung von Engpässen und um Netzzusammenhang. Dabei geht es auch um Lebensqualität und Verkehrssicherheit. Wer Ja zu weniger Lärm und zu mehr Verkehrssicherheit und mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden sagt, muss auch weiter Ja zu Ortsumgehungen sagen. Das unterstreiche ich für uns an dieser Stelle ganz deutlich. (Beifall bei der CDU/CSU) Lieber Kollege Kühn, wir führen die Debatte über die Standards so, wie es der Kollege Rehberg gesagt hat, nämlich offen und ehrlich. Dazu sage ich ganz deutlich: Die Entlastung von Lärm sowie die Schaffung von Verkehrssicherheit in den Gemeinden ist für uns ein mindestens so hohes Gut wie manche Fledermaus. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist bei uns genauso!) – Dann sind wir ja beisammen. Ich freue mich darauf, dass wir gemeinsam beim nächsten Bundesverkehrswegeplan für Ortsumgehungen streiten werden. Ich freue mich, die Grünen hier endlich an unserer Seite zu haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie falsch verstanden!) Es gibt darüber hinaus den neuen Bereich der digitalen Infrastruktur. Vernetztsein ist wichtig. Nächste Woche werden wir dazu einen sehr umfangreichen Antrag einbringen. Wir werden für den Breitbandausbau sorgen. Es geht darum, Breitbandinfrastruktur auszubauen und zügig die Grundlagen für diesen Ausbau zu schaffen. Synergien sind zu nutzen. (Beifall bei der SPD) – Das ist ja etwas ganz Hervorragendes. Ich freue mich, liebe Kollegin Lührmann, und bedanke mich ganz herzlich. Meine Damen und Herren, Infrastrukturfinanzierung ist wichtig. Das Aufwachsen der Investitionslinie auf 12 Milliarden Euro ist zu verstetigen. Dazu gehört aber auch die Nutzerfinanzierung. Ich kann all denen, die heute meinen, dass wir etwas beerdigen, nur zurufen: Nein, wir werden bald etwas aus der Taufe heben. Wir werden nämlich neben der Lkw-Maut die Pkw-Maut aus der Taufe heben. Im Koalitionsvertrag hat sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Parameter: Sie geht mit dem EU-Recht konform, und sie stellt keine Mehrbelastung dar. Des Weiteren ist das – darauf lege ich großen Wert – vor allem auch eine Frage der Gerechtigkeit. Deshalb werden wir die Pkw-Maut, zu der jetzt auch der ADAC ein Mehrheitsvotum abgegeben hat, (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hört! Hört!) einführen. Wir werden dafür sorgen, dass mehr Geld für die Infrastruktur vorhanden ist. Gleiches gilt – das sage ich noch einmal – für den Punkt ÖPP. Liebe Kollegin Hagedorn, ich habe mich sehr gefreut, dass Ihr Landesminister und der Senator von Hamburg das ÖPP-Projekt auf der A 7 nördlich von Hamburg begrüßt haben. Wir wissen doch: Wenn es um die Bedürfnisse vor Ort geht, wird manches dann doch einer realistischen Betrachtung zugänglich. Es geht dann auch um die Freude, dass etwas gebaut wird. (Beifall bei der CDU/CSU) In diesem Sinne freue ich mich, wenn wir gemeinsam an diesen Projekten arbeiten. Der Verkehrsetat 2014 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich danke dem Minister, und ich danke den Haushältern. Mit dem Haushalt 2015 wird diese erfolgreiche Politik fortgesetzt werden. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 12, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in der Ausschussfassung. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke vor. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag auf der Drucksache 18/1858 ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/1859. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir kommen jetzt zum Einzelplan 12 in der Ausschussfassung. Wer stimmt für den Einzelplan 12? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Einzelplan 12 mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt VI auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Drucksachen 18/1280, 18/1379 (neu) Nr. 2.2, 18/1871 Hierzu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Weil ich keinen Widerspruch sehe, ist das somit beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung für eine Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Das war so kompliziert, dass ich mir das habe aufschreiben müssen. Was verbirgt sich dahinter? Relativ einfach zusammengefasst: die sogenannte Schall 03. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist ein schönes Land, und Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land. Wirtschaftlich stark sind wir deshalb, weil wir eine hohe Exportquote haben. Diese hohe Exportquote bedarf einer guten Infrastruktur, um die Produkte dorthin bringen zu können, wo sie gebraucht werden. Auf der anderen Seite ist Deutschland aufgrund seiner zentralen Lage mitten in Europa ein großes Transitland. Wir haben in der vorigen Debatte gehört, wie stark der Güterverkehr in den nächsten Jahrzehnten anwachsen wird. Es wird mindestens eine Verdoppelung geben. Diesen Verkehr müssen wir organisieren. Dabei gilt nach wie vor das Prinzip der Bundesregierung, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraße zu bringen, mindestens nach Maßgabe des Modal Split, also nach dem Anteil der Verkehrsträger. Dafür brauchen wir Akzeptanz, insbesondere im Hinblick auf die Schiene. Beim Schienengüterverkehr haben wir in Deutschland ein Problem, und zwar ein eklatantes Akzeptanzproblem in der Bevölkerung, weil Güterverkehr auf der Schiene Lärm bedeutet. Der Lärm macht die Menschen krank, und er stört sie; das beklagen sie zu Recht. Deswegen muss die Politik darauf reagieren. Das tun wir mit der Schall 03, indem wir die Berechnungsmethoden, die aus den 90er-Jahren stammen, in der Bundes-Immissionsschutzverordnung anpassen und verändern. Das tun wir auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die derzeit vorliegen. Wir kommen also zu einem Quantensprung beim Schallschutz auf der Schiene. Wir werden für wesentlich mehr Schutz der Bürger vor Lärm sorgen. Dabei können wir die Projekte und Produkte, die wir im Rahmen der Konjunkturprogramme ausprobiert haben, einsetzen, zum Beispiel die niedrige Schallschutzwand, die nah an den Gleisen steht, und vieles andere mehr. Wir brauchen diese Möglichkeiten bei den Planfeststellungsbeschlüssen, um die Akzeptanz auch für Infrastrukturinvestitionen wiederherzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir legen hier ein sehr gutes Werk vor. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit dem Jahre 2006 an dieser Verordnung. Das macht wahrscheinlich deutlich, wie kompliziert und komplex dieses Vorhaben ist. Für viele, die die Berechnungsgrundlagen gesehen haben, ist das – so kann man es sagen – Physik oder Mathematik am Hochreck. Aber gut ist es! Die Ingenieurbüros in Deutschland, die über eine hohe Kunst verfügen, können mit diesen Dingen umgehen, sie verstehen und anwenden. Ich glaube, es wäre gut, wenn auch die Beratungen im Bundesrat zügig abgeschlossen werden könnten, damit wir die Schall 03 ab dem 1. Januar 2015 anwenden und damit die Bürgerinnen und Bürger vor Schienenlärm beim Güterverkehr deutlich besser schützen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dieser Aufgabe sieht sich die Regierung verpflichtet. Unser Ziel bleibt, den Lärm auf dem Schienenweg bis 2020 zu halbieren. Dazu dient auch die Schall 03. Ich bitte Sie herzlich, dieser Verordnung heute zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Herbert Behrens, Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: Das Ziel der Novellierung ist nicht, wie behauptet, die Verbesserung des Lärmschutzes für die Betroffenen, sondern die Einsparung von Mitteln für Lärmschutzmaßnahmen und Lärmsanierung. – Das haben mir Mitglieder einer Bürgerinitiative aus der Nähe von München geschrieben. Sie haben recht. Durch den Einsatz virtueller Lärmschutzmaßnahmen reduziert sich der Verkehrslärm nur rechnerisch, auf dem Papier. (Gustav Herzog [SPD]: Aber mit dem Einsatz der neuen Technik wird es tatsächlich leiser, Herr Kollege!) Nach der Umsetzung der vorgelegten Neufassung der 16. Bundes-Imissionsschutzverordnung wird es nicht leiser – zum einen nicht auf den Schienenwegen – das ist bitter –, zum anderen wird es sicherlich auch vor dem Bundesverkehrsministerium nicht leiser, wo die Betroffenen weiterhin lautstark ihren Protest vortragen werden, und das finde ich gut. (Beifall bei der LINKEN) Die Menschen sind aufgebracht. Es ist nämlich offensichtlich, dass mit dieser Verordnung die Abschaffung des unsäglichen Relikts Schienenbonus durch die Hintertür wieder rückgängig gemacht werden soll. Wir haben lange für die Abschaffung des Schienenbonus gekämpft. Die Anwohner an den Eisenbahnen wollen zumindest den gleichen Schutz haben wie die Bewohner an lauten Straßen. Und nun das! Ich kann nicht verhehlen, dass auch ich ärgerlich darüber bin, nicht nur wegen des Inhalts des Entwurfs, sondern auch wegen der politischen Unkultur, mit der die Bundesregierung diese Verordnung durch das Parlament peitschen wollte. (Gustav Herzog [SPD]: Hier wird nicht gepeitscht!) Wenn die Linke nicht alle parlamentarischen Register gezogen hätte, würden wir heute nicht einmal über dieses so wichtige Thema debattieren können. (Sören Bartol [SPD]: Ach ja, wenn es euch nicht geben würde! – Gustav Herzog [SPD]: Gemeinsam beschlossen! Erzählen Sie hier doch keinen Unsinn!) Sie hatten vor, die Verordnung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Aussprache durchzudrücken. Ich finde, das ist eine Missachtung des Parlaments. (Gustav Herzog [SPD]: Das ist doch Unsinn, was Sie hier erzählen!) Das haben wir am heutigen Tage auch bei der Diskussion über die EEG-Novelle schon einmal erleben müssen. Das ist unerträglich. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Nun aber zum Kern des Problems, über das wir hier reden: In der vorliegenden Form ist die Verordnung keine Schutzverordnung, sondern eine Schutzverhinderungsverordnung. Warum? Erstens kommt die Verordnung nicht der Forderung nach, die bereits vor fast 25 Jahren vom Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, nämlich besonders laute Einzelschallereignisse in der Nacht zu berücksichtigen. Es kann nicht angehen, dass weiterhin lärmmedizinische Erkenntnisse außen vor bleiben, über die längst Einigkeit herrscht. (Beifall des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Menschen wachen nachts auf – nicht wegen eines abstrakten Dauerschallpegels, sondern weil Güterzüge an ihren Schlafzimmern vorbeidonnern. Der lieblose Änderungsantrag der Koalition ändert nichts an diesem blinden Fleck. Eine formale Prüfung allein löst die Probleme nicht, sondern ist eine fade Beruhigungspille. Was heute bereits für den Schutz vor Lärm an Flugplätzen gilt, sollte auch an den Bahntrassen gelten. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens wird weiterhin so getan, als ob der Lärm der einzelnen Verkehrsträger getrennt voneinander betrachtet werden könnte und es nicht so etwas wie eine Gesamtlärmbelastung gäbe. Jeder kann etwas mit dem Begriff „Verkehrsknoten“ anfangen. Warum kann aber nicht anerkannt werden, dass Verkehrsknoten auch immer Lärmknoten sind? Lärm macht krank, egal von welcher Quelle er ausgeht, und deswegen ist eine Gesamtlärmbetrachtung längst überfällig. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem kann mittlerweile niemandem mehr begreiflich gemacht werden, warum der Lärm an neugeplanten Strecken gefährlicher sein soll als der an Bestandsstrecken. Auf genau dieser irrsinnigen Prämisse beruht jedoch die Regelung, dass die Grenzwerte der Verordnung nur für neue Strecken anzuwenden sind. Diese Verordnung kann den grundgesetzlich verbürgten Schutz der Gesundheit nicht sicherstellen. Deshalb brauchen wir eine gründliche Revision des Bundes--Immissionsschutzgesetzes. Dringend notwendig ist das Einbeziehen aller Verkehrsträger in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und ein einheitliches Berechnungsverfahren für alle Lärmquellen, so wie es noch in diesem Jahr von der EU vorgelegt werden wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Entschließungsantrag aufgezeigt, dass mit der Verordnung weder den Menschen in diesem Land noch dem Verkehrsträger Schiene gedient ist. Stattdessen wird es Klagen gegen dringend benötigte Schienenprojekte geben. Machen Sie dieser Irrfahrt ein Ende, (Beifall bei der LINKEN) und sorgen Sie dafür, dass diese Verordnung dahin kommt, wo sie hingehört, nämlich aufs Abstellgleis. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Gustav Herzog [SPD]: Das war keine Lösung des Problems!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt die Kollegin Annette Sawade. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Annette Sawade (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribünen, dieses Thema ist nicht ganz so einfach, es ist ein sehr technisches Thema. Aber vielleicht ver-stehen Sie doch etwas von dem, was ich hier sagen werde. Als ich in der vergangenen Woche auf einer Konferenz zum Schienenlärm in Lahnstein war, zitierte einer der Podiumsteilnehmer den Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch, der hier in der Nähe gearbeitet hat. Dieser hat 1910 gesagt: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“ Mehr als 100 Jahre später sind wir natürlich fest entschlossen, dass es so weit nicht kommen darf. Deshalb ist es wichtig, dass wir konti-nuierlich und konsequent daran arbeiten, unsere Bürgerinnen und Bürger vor weiterem Verkehrslärm zu schützen, auch wenn wir natürlich alle von allen immer mehr Mobilität fordern. Schauen wir uns die Daten der kürzlich vorgestellten Verkehrsprognose 2030 – sie wurde vorhin schon erwähnt – an: Bis 2030 werden starke Zuwächse bei der Transportleistung erwartet, vor allem im Güterverkehr. Hier wird, ausgehend vom Basisjahr 2010, mit einem Zuwachs von 38 Prozent gerechnet. Allein für den Teilbereich der Bahn geht die Bundesregierung von einem Zuwachs von 43 Prozent aus, gefolgt vom Lkw-Verkehr von rund 39 Prozent und von der Binnenschifffahrt von 23 Prozent. Damit ist die Bahn im Bereich des Güterverkehrs Spitzenreiter. Das ist per se auch unser Wunsch: mehr Güter auf die Schiene. Das heißt, 43 Prozent mehr Bahnverkehr bis 2030. Heißt das in der Konsequenz: mehr Züge, mehr Lärm? Die Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Bahnstrecken wohnen – ich habe schon einige besucht –, haben natürlich diese Befürchtung. Sie werden diese Debatte heute mit Sicherheit beobachten und sehen, über welche Änderungen wir abstimmen und mit welchen Argumenten wir unsere Entscheidungen begründen. Deshalb sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufge-fordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Verkehre, sei es auf der Straße, auf der Schiene oder in der Luft, umweltgerecht, sicher und leise werden. Mit der uns vorliegenden Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der Schienenverkehre, also Schall 03, haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Warum war diese Fortschreibung so notwendig? Warum warten wir nicht, wie von den anderen Fraktionen gefordert, bis alle geäußerten Kritikpunkte und Ergänzungen formuliert bzw. die europäische Umgebungslärmrichtlinie beschlossen wird? Einige Punkte möchte ich nennen. Mit der Modernisierung des Berechnungsverfahrens für den Schienenverkehrslärm, also der Schall 03, wird das Verfahren dem heutigen Stand der Berechnungsmethodik angepasst. Damit sind exakte rechnerische Bestimmungen der tatsächlichen Geräuschimmissionen an Schienenstrecken unter Berücksichtigung aller Randbedingungen möglich, zum Beispiel unterschiedliche Brückenarten und Beachtung der Wasserflächen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Florian Oßner [CDU/CSU]) Darüber hinaus wird der heutige Kenntnisstand über die schalltechnischen Eigenschaften von Schienenfahrzeugen und Fahrwegen einschließlich neuer Lärmminderungstechniken berücksichtigt. Es wurde ja gesagt: Der Lärm wird geringer, weil wir bessere Techniken anwenden. Deswegen muss man auch andere Berechnungsverfahren zugrunde legen. Im Einzelnen geht es also darum, aktuelle Schienenfahrzeuge und Schallschutztechniken am Schienenweg und den aktuellen Stand der EDV-Berechnungsverfahren zu berücksichtigen, Verfahren für die akustische Anerkennung innovativer Bahntechnik einzuführen, die Umrüstung der Bestandswagen – das wurde noch nicht erwähnt, ist aber ganz wichtig – auf LL-Sohlen künftig in die Rechenverfahren einzubeziehen und den Schienenbonus, der zum 1. Januar 2015 glücklicherweise wegfällt, in die Berechnungen einzubeziehen. Das, was an Kritik kommt, muss man überprüfen. Ich bin nicht sicher, dass all das, was hier gesagt wurde, so stimmt, dass also manches durch die Hintertür herausgerechnet werden kann. Es gab kurz nach Bekanntwerden der aktuellen Vorlage zahlreiche Kritik seitens betroffener Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Fachexperten. Deshalb war es gut, dass wir die Anhörung zu dieser Vorlage durchgeführt haben. Wir wollten nämlich wissen, wie weit das vorgelegte Berechnungsmodell der Schall 03 die unterschiedlichen Forderungen dieser Interessengruppen tatsächlich berücksichtigt. Der allgemeine Tenor der Anhörung war nämlich der, dass eine Änderung und eine Fortschreibung der Schall 03 dringend erforderlich sind. (Beifall bei der SPD) Aber die Anhörung hat auch gezeigt, dass die Schall 03 als Berechnungsgrundlage für den Lärmschutz an Neu- und Ausbaustrecken im Schienenverkehr weiterentwickelt werden muss. Wir sind auf dem Weg; denn das war für uns kein Grund, gar nichts zu tun und abzuwarten, bis die erwähnten Arbeiten und Abstimmungen erledigt sind. Bitte, Kollegen, lesen Sie unseren Entschließungsantrag. Prüfen heißt auch, wie Sie wissen, Schlussfolgerungen aus den Prüfungen zu ziehen und entsprechend zu reagieren. Dafür gibt es schließlich Prüfaufträge. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst prüfen, dann beschließen!) – Ich habe es im Verkehrsausschuss schon gesagt. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU/CSU einen Entschließungsantrag eingebracht, der diese erforderlichen Fortentwicklungen aufzeigt und einfordert. Ich nenne einige Punkte. Wir wollen uns darum kümmern, dass mindestens die Standards der Schall 03 unabhängig von den Arbeiten an der EU-Umgebungslärmrichtlinie beibehalten bleiben und alle Weiterentwicklungen in enger Abstimmung mit der EU-Richtlinie erfolgen. Es ist zu prüfen, wie das Spitzenpegelkriterium in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Der Fahrflächenzustand muss analog dem besonders überwachten Gleis endlich standardisiert beschrieben werden. Denn nur dann kann daraus eine gesetzlich veranlagte Verpflichtung der regelmäßigen Gleispflege werden. Der Wegfall des Schienenbonus wurde eingerechnet. Auch dies muss nachvollziehbar sein. Wir müssen umsetzen, was in der Verordnung zugesagt wurde, nämlich anhand von Modellrechnungen und Testbeispielen ermöglichen, dass Außenstehende die Berechnungen nachvollziehen können. Bürgerinitiativen, aber auch beauftragte Ingenieurbüros müssen in der Lage sein, auch die komplizierten Algorithmen zu verstehen und verwenden zu können. Mit der Zustimmung zu dieser Verordnung gibt es auch die erforderliche Rechtssicherheit – das wurde schon erwähnt – sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch bei der Umsetzung innovativer Schallschutzmaßnahmen. Wir erwarten spätestens zum vierten Quartal 2016 einen entsprechenden Bericht der Bundesregierung zum Sachstand der formulierten Forderungen. Ich erwähne noch kurz ein paar Stichworte aus dem Koalitionsvertrag. Wir wollen den Schienenlärm deutschlandweit bis 2020 halbieren. Wir wollen ordnungsrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel Nachtfahrverbote, umsetzen, sollte bis 2016 nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein. Wir wollen die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen fortsetzen und gegebenenfalls auch stärker Druck machen. Denn es kann nicht sein, dass manche Unternehmen vorschlagen, mit der Umrüstung zu warten, bis es nicht mehr geht, und somit die höheren Wartungskosten zu sparen. Das ist nicht in unserem Sinn und benachteiligt die, die bereits vorbildlich umgerüstet haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ja, es lärmt vielfältig um uns herum. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wird es wohl auch bleiben mit der Verordnung!) Aber wir alle wollen auch umfassende Mobilität für uns selbst und für die Anlieferung der von uns bestellten Güter. Deshalb ist es wichtig, beim Anwachsen der Mobilität Mensch und Umwelt und damit die erhöhte Lärm-belästigung, die auch gesundheitliche Auswirkungen hat, nicht zu vergessen. Wir müssen uns darum kümmern, dass die Lärmbelastung nicht größer, sondern kleiner wird, und da ist die Kombination aus passivem und aktivem Lärmschutz und die rasche Umsetzung technischer Weiterentwicklungen hin zu einer Gesamtlärmbetrachtung und -bewertung der richtige Weg. Die Akzeptanz für eine weitere Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur können wir nur erreichen, wenn wir die Lärmbelastung der Bevölkerung reduzieren. Die Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung ist ein Schritt auf einem, wie ich hoffe, nicht allzu langen Weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren mit dem Verkehrslärm ein Thema, von dem sich mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland betroffen fühlt. 34 Prozent der Menschen sehen sich dem Schienenverkehrslärm ausgesetzt. Es ist bewiesen, dass Lärm krank macht. Außerdem verringert Lärm massiv die Lebensqualität der Betroffenen. Lärmschutz gibt es nicht kostenlos. Aber Nichthandeln verursacht hohe Folgekosten. Daher erwarten wir von der Großen Koalition ernsthafte und für die Betroffenen spürbare Schritte hin zur Verringerung von Verkehrslärm. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir beraten heute eine Verordnung, die Schall 03, die die Berechnungsverfahren von Schienenlärm neu regelt. Leider wendet die Bundesregierung hierbei Taschenspielertricks an. Zuerst wurde der Schienenbonus mit Wirkung ab dem Jahr 2015 abgeschafft. Damit wird dem Schienenlärm gegenüber dem der Straße kein Rabatt mehr eingeräumt. Richtig so! (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber jetzt führen Sie den Schienenbonus indirekt – jedenfalls in Teilen – wieder ein. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Trickserei!) Nicht nur Teile der Verordnung sind falsch, sondern auch der Umgang damit. Erst auf unseren Antrag hin wurden Experten in den Ausschuss geladen. Sonst wäre die Verordnung, die seit zwölf Jahren in Planung ist, binnen weniger Tage durch das Parlament gegangen, und das bei einer äußerst komplizierten Materie. Überhaupt hat das Verfahren ein Gschmäckle. Das Umweltbundesamt ist mit seinem Sachverstand nicht angemessen eingebunden worden. Es gab vorab vom UBA keine Stellungnahme, und es erschien auch nicht zur Anhörung. Auf meine Nachfrage beim Umweltbundesamt erhielt ich nur eine unvollständige Antwort. Was hält diese Bundesbehörde nun tatsächlich von der aktuellen Version der Schall 03? Wir wissen es nicht, jedenfalls nicht offiziell. Aber auch die Einwände und Forderungen der Sachverständigen, die zur Anhörung erschienen waren, sollten ernst genommen werden. Ernst nehmen heißt in diesem Fall, die Verordnung nachbessern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und zwar dringendst!) Sie aber wollen erst beschließen, danach die Ergebnisse Ihrer Prüfaufträge abwarten und dann vielleicht nachbessern. Vertrauen bei den Lärmbetroffenen zu bilden, sieht anders aus. Was wir insbesondere brauchen, ist eine verkehrsträgerübergreifende Regelung. Im Koalitionsvertrag hatten Sie noch angekündigt – Zitat –: Wir werden … den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz … treffen. Wenn man das mit der vorliegenden Verordnung vergleicht, dann kommt man zu dem Ergebnis: Die Hoffnung, die Sie mit Ihrem Vertrag geweckt haben, war leider viel Lärm um nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum soll es weiterhin für Straße und Schiene unterschiedliche Berechnungsverfahren geben? Der lärmgeplagte Bürger nimmt diesen doch als Gesamtbeeinträchtigung seiner Lebensqualität wahr. Was außerdem fehlt, ist eine Maximalpegelbegrenzung. Das Ohr berechnet eben keine Durchschnittswerte. Das Ohr leitet Spitzenwerte an seinen Menschen weiter, und der fühlt sich insbesondere davon gestört und wird davon nachts geweckt. Die Verordnung muss also dringend nachgebessert werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Sie ist sonst das viele Papier, auf dem sie geschrieben ist, nicht wert. Nehmen Sie unsere Kritik und die Anregungen der Sachverständigen an, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Vielen Dank. – Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Michael Donth, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Donth (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lärm ist ein ernstzunehmendes Problem für die Bürgerinnen und Bürger und damit auch eine der größten -Herausforderungen für die Politik. Für die CDU/CSU ist dieses Thema – eben weil so viele Menschen Tag und Nacht davon betroffen sind – eines der wichtigen Themen im Verkehrsausschuss. Daher begrüße ich es sehr, dass mit der Fortschreibung der 16. Verkehrslärmschutzverordnung nun endlich verbesserte Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen umgesetzt werden können; denn dies ist nach der Erhöhung der Haushaltsmittel für den Lärmschutz, der Abschaffung des Schienenbonus und der Einführung der lärmabhängigen Trassenpreisgestaltung ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei des Abg. Sören Bartol [SPD]) Dabei muss uns bewusst sein: Lärm ist eine physikalische Größe, die wir mit einer sehr technischen Verordnung vermindern wollen. Lärm ist aber auch eine sehr emotionale Größe, und die können wir mit Formeln, Tabellen und Zahlen nur sehr bedingt beeinflussen. 1990, vor 24 Jahren, trat die aktuelle Verkehrslärmschutzverordnung in Kraft. Seither hat sich auf der Schiene Erhebliches verändert: Züge fahren schneller. Zugfolgen werden dichter, und Güterzüge sind heute insgesamt länger. Dies hat zu Veränderungen beim Lärm und zu gestiegenen Belastungen bei den Anwohnern geführt. Sicherlich ist auch die Sensibilität bei den Bundesbürgern in diesem Bereich gestiegen. Am 4. Juni hatten wir die schon vielfach angesprochene und auch von uns mitbeschlossene öffentliche Anhörung dazu. Die Mehrzahl der Experten äußerte sich positiv über die Fortschreibung der Schall 03. Sie schafft eine höhere Rechtssicherheit, und zudem erlaubt die Verordnung eine differenzierte und genauere Betrachtung der Schienenlärmbelastung. Ein weiterer Punkt ist, dass die vorliegende Verordnung die baulichen Möglichkeiten des Schallschutzes zugunsten der betroffenen Bürger erweitert; denn die neue Schall 03 erlaubt die Realisierung von innovativen Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Schienenstegdämpfer, Brückenentdröhnungen oder auch kleine Schallschutzwände. Diese neuen Techniken wurden im Rahmen des Konjunkturprogramms II erarbeitet und umfassend erprobt, konnten aber bislang aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht regelhaft eingesetzt werden. In unserer Anhörung ist deutlich geworden, dass die lärmgeplagten Menschen und die Bürgerinitiativen diesen innovativen Lärmschutz vielfach gerne in Anspruch nehmen würden; denn die haben häufig gar kein Interesse an meterhohen Mauern, die ganze Dörfer teilen, die Nachbarn trennen und die Sicht versperren. Die alternativen niedrigen Lärmschutzwände kann das Eisenbahn-Bundesamt aber derzeit noch nicht in Planfeststellungsverfahren einbeziehen. Das ermöglicht erst diese überarbeitete Verordnung. Damit können wir dem Wunsch der Menschen entlang der Eisenbahnstrecken gerecht werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Sicherlich sind die Verordnung und die Berechnungen komplex. Wer sich die Formeln einmal angesehen hat, wird mir das sicherlich bestätigen. Aber die Experten haben die Anwendung als durchaus praktikabel eingestuft. Manche hätten gern andere mathematische oder systematische Verfahren angewandt. Ich meine jedoch, die Verordnung stellt eine gute und rechtssichere neue Basis dar. Dennoch hat die Expertenanhörung auch gezeigt, dass die Schall 03 in Zukunft weiterentwickelt werden muss, und das wird sie auch. Wir haben zusammen mit der SPD-Fraktion die vorgebrachte Kritik aufgenommen und in einem gemeinsamen Entschließungsantrag zusammengefasst; denn wir wollen mehr Transparenz bei den Berechnungen, damit Bürgerinnen und Bürger oder ihre Experten die Ergebnisse nachvollziehen können. Wir wollen auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass es zu keiner Absenkung der Standards kommt, und wir wollen bei der Fortentwicklung der Schall 03 prüfen, wie das sogenannte Spitzenpegelkriterium in die Berechnungen zukünftig eingefügt werden kann. Auch diese Beispiele zeigen, dass wir als Koalition die Lärmbelastung der Bürger ernst nehmen und dass die jetzige Änderung nur ein Zwischenschritt und nicht das Endergebnis ist – ein wichtiger Zwischenschritt hin zur Entlastung der Menschen. Wir fordern deshalb weiter, dass die Bundesregierung die Anwendung der Schall 03 überprüft und uns spätestens im vierten Quartal 2016 umfassend darüber informiert. Mit dieser Verordnung werden notwendige Schritte unternommen, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger entlang der Schienenwege zu verbessern. Wir alle wissen: Die Akzeptanz der Bevölkerung für In-frastrukturprojekte hängt maßgeblich davon ab, dass die Lärmbelastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger reduziert wird. Diesen Aufträgen kommen wir mit der vorliegenden Änderung nach. Deshalb stimmen wir der Verordnung zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Abstimmungen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und -digitale Infrastruktur zu der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1871, auf eine Änderung oder Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/1280 zu verzichten. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1871 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Zunächst zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1876. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1877 ab. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Wir setzen die Haushaltsberatungen fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt II.19 auf: Einzelplan 32 Bundesschuld Drucksache 18/1021 Berichterstattung haben die Kollegen Norbert Barthle, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch und Sven-Christian Kindler. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Deshalb kommen wir auch gleich zur Abstimmung über den Einzelplan 32 – Bundesschuld – in der Ausschussfassung. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Einzelplan 32 mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt II.20 auf: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Drucksache 18/1022 Berichterstatter sind die eben genannten Kolleginnen und Kollegen sowie die Kollegen Norbert Brackmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger und Dr. Tobias Lindner. Zu dem Einzelplan 60 liegen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sowie ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Des Weiteren haben die Fraktion Die Linke sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen je einen Entschließungsantrag eingebracht, über die wir nach der Schlussabstimmung abstimmen werden. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist ebenfalls nicht vorgesehen. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung über den Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Ausschussfassung. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1861. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Wir kommen jetzt zu dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1862. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen? – Wer stimmt dagegen? – Dieser Änderungsantrag ist damit mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Linken abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Ausschussfassung. Wer stimmt für diesen Einzelplan 60? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Einzelplan 60 mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt II.21 auf: Haushaltsgesetz 2014 Drucksachen 18/1024, 18/1025 Berichterstatter für das Haushaltsgesetz 2014 sowie für den Finanzplan des Bundes von 2013 bis 2017 sind die Abgeordneten Norbert Barthle, Johannes Kahrs, Dr. Gesine Lötzsch und Sven-Christian Kindler. Eine Aussprache in der zweiten Beratung ist nicht vorgesehen. Wir kommen jetzt in zweiter Lesung zur Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2014 in der Ausschussfassung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1864 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag der Linken? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist damit mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2014 in der Ausschussfassung. Wer stimmt für das Haushaltsgesetz? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist das Haushaltsgesetz 2014 in zweiter Beratung mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen jetzt zum Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017 auf Drucksache 17/14301. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1026, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt VII auf: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1002, 18/1005, 18/1006, 18/1007, 18/1008, 18/1009, 18/1010, 18/1011, 18/1012, 18/1016, 18/1017, 18/1019, 18/1020, 18/1021, 18/1022, 18/1023, 18/1024, 18/1025 Es wurden insgesamt acht Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke sowie fünf Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht, über die wir nach der Schlussabstimmung abstimmen werden. Über das Haushaltsgesetz selbst werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 96 Minuten vorgesehen. Weil ich keinen Widerspruch sehe, ist das somit beschlossen. Damit eröffne ich die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Union und SPD haben mit ihrem Koalitionsvertrag einen folgenschweren Beschluss gefasst: Sie haben die Steuerungerechtigkeit in unserem Land festgeschrieben. Und das ist eine fatale Entscheidung: (Beifall bei der LINKEN) Steuern für Vermögende und Besserverdienende dürfen laut Koalitionsvertrag nicht erhöht werden. Daher sind die finanziellen Spielräume des Finanzministers sehr begrenzt. Um dennoch einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, lagert Minister Schäuble seine Finanzpro-bleme einfach aus. Aber Auslagern löst kein Problem wirklich. (Beifall bei der LINKEN) Sie belasten die Krankenkassen und die Rentenkassen, nur damit Ihre Bilanz gut aussieht. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Design bestimmt das Bewusstsein. Das ist wirklich ein gefährlicher Trend, ob nun mit oder ohne Glatze. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Finanzminister hat seine gesamte Strategie auf die schwarze Null verengt. Die schwarze Null ist eine gefährliche Obsession. Ja, natürlich müssen wir Schulden abbauen. Aber wir müssen auch in die Zukunft investieren. Diese Binsenweisheit hat der Minister einfach mal dem schönen Design geopfert. Herr Schäuble, Sie sagten in Ihrer Rede am Dienstag – ich zitiere Sie –: Entscheidend sind … nicht die öffentlichen, sondern die privaten Investitionen. Mit dieser Auffassung sind Sie eindeutig in einer gesellschaftlichen Minderheit. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Industrieverbände, Vertreter der Wissenschaft, der Gewerkschaften und Ministerpräsidenten europäischer Staaten kommen alle zu dem gleichen Schluss: Deutschland braucht mehr öffentliche Investitionen. (Beifall bei der LINKEN) Der Haushalt 2014 ist ein Sieg der Buchhalter über unsere Zukunft. Das ist wirklich ein Pyrrhussieg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Pyromanischer Sieg!) Wir haben ein demografisches Infrastrukturproblem. Brücken sind einsturzgefährdet, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was? Wo? In der DDR, oder?) weil zu wenig investiert wird. Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung hat festgestellt, dass die unzureichenden Investitionen in Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwege in den letzten zehn Jahren zu einem Substanzverlust von 35 Milliarden Euro geführt haben. Das können wir doch nicht länger hinnehmen. (Beifall bei der LINKEN) Die fehlenden öffentlichen Investitionen sind nicht nur ein deutsches, sondern auch ein europäisches Problem. Frankreich und Italien wollen mehr investieren, um die Krise zu bewältigen. Dazu müssten die Regeln des sogenannten Stabilitätspakts geändert werden. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Bloß nicht!) Ich sage ausdrücklich „sogenannter Stabilitätspakt“, weil uns der Pakt seit seiner Existenz nicht mehr Stabilität gebracht hat. In Wirklichkeit ist es kein Stabilitätspakt, sondern ein Stagnationspakt. (Beifall bei der LINKEN) Herr Schäuble, Sie scheinen immer noch der Meinung zu sein, dass der Versuch, die Kriterien dieses Paktes einzuhalten, dazu beigetragen habe, dass es den Krisenländern heute wirtschaftlich besser gehe. Ich finde, das ist schon eine erstaunliche Ansicht und es hat mit der Realität wenig zu tun. Ich würde gerne wissen, wie griechische oder spanische Jugendliche auf eine solche Äußerung reagieren. Am 11. Juli 2014 sollte ein EU-Gipfel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit stattfinden. Dieser Gipfel wurde abgesagt. Warum? Weil Sie Ihr Versprechen eben nicht halten können. Sie hatten jedem Jugendlichen unter 25 Jahren garantiert, innerhalb von vier Monaten einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu bekommen. Diese Garantie können Sie natürlich nicht umsetzen, wenn alle Staaten um die Wette sparen und nicht in neue Arbeitsplätze investieren. Das ist nicht gut für die Jugend in Europa, und das ist nicht gut für unsere gemeinsame Zukunft. (Beifall bei der LINKEN) Was die Bundesregierung Haushaltskonsolidierung nennt, ist nicht allein Ergebnis eigener Anstrengungen. Ein Teil der Haushaltssanierung ist Ihnen wie eine reife Frucht in den Schoß gefallen. Da mussten Sie gar nichts machen. Allein die Senkung der Zinsen durch die Europäische Zentralbank wird die Bundesschuld deutlich mindern. Das ist natürlich einerseits eine schöne Sache für den Finanzminister; (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) aber andererseits, Kollege Kauder, ist es für die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihre Alterssicherung eine Hiobsbotschaft. Haben Sie die Menschen nicht immer aufgefordert, sich nicht allein auf die staatliche Rente zu verlassen, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) sondern zusätzlich privat vorzusorgen? Jetzt werden diese Menschen doppelt bestraft: (Volker Kauder [CDU/CSU]: Quatsch!) Das Rentenniveau sinkt und die Zinsen auch, und damit ist bei vielen Altersarmut vorprogrammiert. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist das, Herr Kauder! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Quatsch!) Daran wird auch Ihr Rentenpaket nichts ändern. Herr Kauder, ehe Sie hier ein weiteres Mal „Quatsch“ rufen, möchte ich Sie daran erinnern, dass Ihre eigene Ministerin, Kollegin Ursula von der Leyen, schon vor Jahren auf die drohende Altersarmut hingewiesen hat. Wenn Sie meine Rede nicht überzeugt, dann sollten Sie sich wenigstens an dem orientieren, was Ihre eigenen Leute sagen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zu Beginn der Haushaltsberatungen wurde in der Koalition laut darüber nachgedacht, den Abbau der kalten Progression anzupacken. Die kalte Progression ist nichts anderes – das muss man einmal deutlich sagen – als eine Steuererhöhung für die Mittelschicht. Der Finanzminister kann sich also weiter mit den Lohnerhöhungen, die die Beschäftigten hart erkämpft haben, die Kassen füllen. Wir als Linke wollen die kalte Progression endlich abschaffen, dafür aber den Spitzensteuersatz anheben. Das würde mehr Gerechtigkeit in unser Steuersystem bringen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wenn Sie den Spitzensteuersatz anheben, dann steigt auch die Progression, Kollegin! Dann wird der Tarif steiler!) – Den Tarif müssen wir in Ordnung bringen; das wissen wir alle doch. Wie das Design – die schwarze Null – das Bewusstsein trübt, können wir auch an weiteren Haushaltstricks der Koalition beobachten. Im Vorfeld der Bereinigungssitzung wurde – wahrscheinlich aus dem Finanzministerium – gezielt lanciert, dass im Haushalt 2014 fast 4 Milliarden Euro fehlen. Das wurde auch von vielen Medien dankbar aufgenommen. Aber das war natürlich ein quasi inszeniertes Haushaltsloch. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was?) Teuer wird der Trick bei den Krankenkassen für die Versicherten. Die Krankenkassen bekommen nicht den versprochenen Zuschuss vom Bund. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Norbert, das stimmt doch gar nicht, was sie sagt!) Die Kassen haben jetzt schon gesagt: Es wird Zusatzbeiträge hageln. – Mit Entlastung der Versicherten hat das also gar nichts zu tun, wie der Kollege Minister Gröhe meinte uns hier weismachen zu können. Das war eine falsche Aussage. Viele haben schon die Ankündigungen ihrer Kasse gehört. Das ist sozial ungerecht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Aber hat mit der Grundlage nichts zu tun!) Wir als Linke brauchen keine Haushaltstricks für eine schwarze Null und mehr soziale Gerechtigkeit. Unsere Anträge fordern höhere Steuern für Vermögende und Besserverdienende sowie Ausgabenkürzungen für Rüstungsprojekte und Auslandseinsätze der Bundeswehr. Mit den Mehreinnahmen wollen wir Armut bekämpfen und Investitionen in die Zukunft möglich machen. Leider haben Sie unsere schlüssigen Vorschläge bisher abgelehnt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Dabei bleibt es auch!) Aber ich bin sehr optimistisch, Kollege Kauder, dass Sie genauso wie beim Mindestlohn unseren Vorschlägen nicht nur folgen werden, sondern auch folgen müssen. Bloß: Warten Sie diesmal nicht so lange damit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der LINKEN Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Gute Idee! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Eigentlich war das ein schönes Schlusswort!) – Das war noch nicht der Schlusssatz. Meine Damen und Herren, im Laufe der Haushaltsdebatte wurde schon vielen gedankt – und das zu Recht –, natürlich in erster Linie den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und in den anderen Ausschüssen, die sich an der Arbeit beteiligt haben, fleißig, engagiert, wenn natürlich auch mit unterschiedlichen Auffassungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und in den Ministerien, dem Bundesrechnungshof, auch den Ministern selbst, Minister Schäuble. Nicht unerwähnt sollen aber auch die Menschen bleiben, die uns mit Essen versorgt und den Ausschusssaal aufgeräumt haben. (Beifall im ganzen Hause) – Richtig! Ganz besonders möchte ich mich als Vorsitzende des Haushaltsausschusses bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Haushaltsausschusssekretariats – es sind nur die Herren gekommen; die Damen gucken aber vielleicht am Fernseher zu – für ihre unermüdliche Arbeit bedanken. Wir haben 22 Einzelpläne, ein Haushaltsgesetz, ein Haushaltsbegleitgesetz, über 670 Änderungsanträge – das waren ungefähr 80 000 Kopien – in sieben Ausschusssitzungen, einschließlich Anhörung, mit insgesamt fast 39 Stunden Tagungszeit beraten. Darin sind die zahlreichen Berichterstattergespräche noch nicht enthalten. Alle diese Sitzungen mussten natürlich vorbereitet werden. Das war ein wirklicher Kraftakt. Dafür herzlichen Dank an alle, die beteiligt waren, und aus meiner Sicht vor allen Dingen noch einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Antje Tillmann, CDU/CSU, der ich hiermit das Wort erteile. (Beifall bei der CDU/CSU) Antje Tillmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund hält die ab 2016 geltenden Regelungen der Schuldenbremse seit 2012 ein. Bundesfinanzminister Schäuble hat das Ziel ausgegeben, innerhalb der nächsten zehn Jahre die Staatsverschuldung unter die Maastricht-Grenze von 60 Prozent des BIP zurückzuführen. Heute verabschieden wir einen Haushalt mit einer strukturellen Null für das Jahr 2014. Für 2015 planen wir keine neuen Schulden mehr. – Mit diesen oder ähnlichen Sätzen haben viele Reden in dieser Woche begonnen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben das in den Vordergrund gestellt, und das ist auch richtig so, weil das ein sehr wichtiger Teil dieser Haushaltsdebatte ist. Liebe Frau Kollegin Lötzsch, Sie sprachen über Sozialpolitik. Künftigen Generationen gegenüber ist es -sozial, ihnen nicht mehr Schulden zu hinterlassen als unbedingt nötig. Sozialleistungen der kommenden Generationen können nur sichergestellt werden, wenn wir uns disziplinieren. Deshalb, Herr Kollege Schäuble, lieber Norbert Barthle, lieber Johannes Kahrs: Ihr seid noch besser, als es die Verfassung verlangt. Herzlichen Glückwunsch dazu! Gute Arbeit! Mit diesem guten Gefühl können wir die Beratungen über den Haushalt 2015 beginnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diesen strukturell ausgeglichenen Haushalt haben wir erreicht, obwohl wir uns nicht nur auf unsere Bundesaufgaben konzentriert, sondern auch sichergestellt haben, dass die anderen staatlichen Ebenen, die Kommunen und die Länder, ebenfalls ihren Verpflichtungen bezüglich der Schuldenbremse nachkommen können. Ich nenne nur wenige Stichworte. Zur Entlastung der Kommunen: bei der Grundsicherung im Alter eine jährliche Entlastung ab 2015 von mehr als 5 Milliarden Euro, für den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2014 über 5,4 Milliarden Euro, zusätzlich 1 Milliarde Euro in dieser Legis-laturperiode. In Bezug auf das Bundesteilhabegesetz wird der Bund Kosten von rund 5 Milliarden Euro stemmen und ab 2015 noch einmal 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen. – Für die Länder sieht die Rechnung ähnlich aus: zusätzliche Mittel von 5 Milliarden Euro für Bildung – ein deutliches Signal gegen Altersarmut ist nämlich, die Bildung zu verbessern –, Komplettübernahme des BAföG ab 2015 mit 1,17 Milliarden Euro und Entflechtungsmittel von jährlich 2,6 Milliarden Euro, die bis 2019 zusätzlich an die Länder fließen. An alle, die noch größere Anstrengungen vom Bund fordern: Diese Summe von 16 Milliarden Euro hätten wir in die Konsolidierung des Bundeshaushalts stecken können. Wir haben aber, gemeinschaftlich mit den anderen Ebenen, das Gesamtziel im Auge gehabt. Dass wir diese Entlastung erreichen konnten, ist den Konsolidierungsbestrebungen unserer Haushaltspolitiker zuzurechnen. Auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss ich deutlich sagen, dass ich die Forderungen einiger Länder der letzten Wochen mutig finde, in der nun anstehenden Bund-Länder-Kommission zum Länderfinanzausgleich immer weitere Lasten für den Bund zu fordern. Die Schulden der Länder sollen idealerweise vom Bund bezahlt werden. Die Defizite der Unikliniken der Länder sollen durch Bundesmittel ausgeglichen werden. Es muss zusätzliche Anstrengungen bei Bildung und Kinderbetreuung geben. – Die Zahl der Länder, die meinen, dass alle ihre Probleme vom Bund gelöst werden können, ist nach wie vor zu groß. Wir werden in der Bund-Länder-Kommission darüber sprechen müssen, wer welche Verantwortung hat, wer für welche Kosten zuständig ist und vor allem, wer welche eigenen Anstrengungen unternimmt, um 2016 bzw. 2020 die Gesamtverschuldung im Land entsprechend der Verfassung zu gestalten. Frau Kollegin Lötzsch, Sie haben recht, wir werden das Thema „kalte Progression“ in diesem Jahr nicht angehen. Da uns das Ziel eines konsolidierten Haushalts so wichtig ist, müssen wir uns zusätzliche Spielräume erarbeiten. Hier sind wir auf dem Weg; vielleicht werden wir es bald schaffen. Es gibt aber ansonsten viele Themen in der Steuerpolitik, die wir angehen können. Ich kann Sie nur auffordern, mitzumachen. Am ungerechtesten in Ihrem Sinne ist doch, dass einige in Europa gar keine Steuern zahlen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir werden das mit dem Projekt BEPS unter Führung des deutschen Finanzministers Schäuble angehen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder deutsche Steuerschlupflöcher gestopft. Mit dem Kroatien-Gesetz werden wir jetzt wieder gegen Steuervermeidung vorgehen. Aber das müssen wir europäisch umsetzen; denn Steuerrecht ist nun einmal international. Auf europäischer Ebene sind wir auf einem guten Weg. Wir werden sicherstellen, dass sich digitale Unternehmen durch ihre Standortwahl nicht mehr die niedrigsten Steuern aussuchen können. Wir werden sicherstellen, dass Patent-boxen nicht dazu missbraucht werden, über Briefkastenfirmen Steuergewinne ins Ausland zu verlagern. Wir werden dafür kämpfen, dass bei den Verrechnungspreisen Transparenz hergestellt wird, sodass keiner der deutschen Steuerpflicht entgehen kann. Wir werden auch die Dokumentationspflichten im Auge behalten und sicherstellen, dass kein Euro, der in Deutschland erwirtschaftet wird, unversteuert eingesteckt werden kann. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Das wollen wir mal sehen!) – Das werden Sie sehen. Wenn Sie bei den BEPS-Anhörungen gewesen wären, hätten Sie das gehört. Wir sind auf einem guten Weg und werden diesen fortsetzen. Wir werden auch im Auge behalten, dass wir die Unternehmen nicht übermäßig belasten. Denn noch mehr als durch die Steuerlast sind sie durch Aufzeichnungspflichten, durch Bürokratie belastet. Bei all diesen Maßnahmen zur gerechten Besteuerung gilt es sicherzustellen, dass die Unternehmen keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand haben. Wir werden auch sicherstellen, dass Firmengeheimnisse der Transparenz nicht zum -Opfer fallen, dass Unternehmen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten wirklich nur zu Steuerzwecken genutzt werden. Ein weiterer Bereich, dem wir uns widmen können, bevor wir uns dem Thema „kalte Progression“ zuwenden, ist die Vereinfachung des Steuerverfahrens, das bei Bürgerinnen und Bürgern zu erheblicher Verärgerung führt. Heute titeln viele Zeitungen, dass Hunderte von Steuererklärungen von getrennt veranlagten Ehegatten nicht bearbeitet werden können, weil es an den tech-nischen Voraussetzungen fehlt. Genau da können wir -ansetzen. Wir können im Rahmen des Vorhabens KONSENS das Besteuerungsverfahren vereinfachen. Wir können sicherstellen, liebe Damen und Herren auf der Tribüne, dass Sie bei der nächsten Steuererklärung nicht jeden einzelnen Beleg einreichen müssen. Wir arbeiten an einem Verfahren, bei dem Steuererklärungen nur dann noch händisch und einzeln geprüft werden, wenn sich die Erforderlichkeit aus der Risikoprüfung ergibt. Auch hier können wir Bürgerinnen und Bürger entlasten, und das werden wir auf diesem Wege machen, bis im Haushalt Spielraum für weitere Maßnahmen vorhanden ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Unternehmen machen eine ganze Reihe zusätzlicher Vorschläge, die wir uns ebenfalls intensiv anschauen werden. Es gibt das Problem, dass für verbindliche Auskünfte Gebühren zu zahlen sind. Wir wissen, dass § 7 g EStG, der ursprünglich einmal als Investi-tionsanreiz für mittelständische Unternehmen geschaffen wurde, nicht im erwünschten Umfang Wirkung entfaltet. Wir wissen, dass Unternehmen die LIFO-Methode, eine Berechnungsmethode, anwenden, die jetzt in einem BFH-Urteil infrage gestellt wird. Wir -wissen, dass wir Investitionsanreize im Bereich Wagniskapital setzen müssen. Wir wollen deshalb den Investi-tionszuschuss künftig steuerfrei stellen und Investitionsanreize für aufstrebende Unternehmen schaffen. Es gibt also abseits von Flat Tax und Steuersenkungen, die den Haushalt belasten, viele Dinge, die wir in den nächsten Monaten tun können und werden, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger von lästigen Pflichten, die mit dem Zahlen von Steuern verbunden sind, etwa bei der Abgabe der Steuererklärung, zu entlasten. Da können wir ansetzen; da können Sie dabei sein. Danach schaffen wir es vielleicht noch, gemeinsam die kalte Progression anzugehen. All die Maßnahmen, die vorher ergriffen werden können, haben bisher nicht Ihre Unterstützung gefunden. Ich würde mich freuen, wenn sich das ändern würde. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Sven-Christian Kindler ist der nächste Redner für Bündnis 90/Die Grünen. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Haushaltsdebatten der letzten Wochen und Monate, aber auch der letzten Tage Revue passieren lasse, dann erkenne ich, dass sich eine rote Linie durch Ihren Haushalt zieht: die Arbeitsverweigerung der Großen Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE] – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Johannes Kahrs [SPD]: Rot ist eine gute Farbe! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Fangen Sie noch mal an!) Schon bei der Haushaltsaufstellung, Herr Schäuble, hat sich gezeigt: Da ist keine Vorsorge für die Zukunft, da ist keine Veränderung, da ist kein Mut, irgendetwas zu machen, keine Reform. Sie gehen nicht an die Einnahmen, nicht an die Ausgaben, nicht an die Subventionen heran. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wo waren Sie denn in den letzten Sitzungswochen?) Das ist nur müdes Verwalten. Sie haben eine so große Mehrheit, aber so wenig Mut zu Veränderungen. Das wird uns noch alle teuer zu stehen kommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ihr Haushalt beruht auf dem Prinzip Hoffnung. Sie hoffen, dass es bei der guten Konjunktur und den historisch niedrigen Zinsen bleibt und nicht auffällt, wie unsolide Ihr Haushalt ist. Sie manipulieren die Steuerschätzung, Sie tricksen beim Haushaltsgesetz, tricksen bei alten und neuen Schulden. (Johannes Kahrs [SPD]: Na, na, na! Junger Mann!) Sie biegen sich alles zurecht, wie Sie es gerade brauchen. Mit ehrlicher, nachhaltiger Haushaltspolitik hat das nichts zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] – Volker Kauder [CDU/CSU]: Glauben Sie das wirklich? Glauben Sie wirklich, was Sie da erzählen?) Sie haben sich die ganze Woche wegen Ihrer angepeilten schwarzen Null im Jahr 2015 selbst beweihräuchert. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das stimmt!) Aber diese schwarze Null ist nicht dauerhaft und nicht strukturell finanziert; Sie verschieben viele Finanzierungslasten auf das Jahr 2018. Sie greifen dafür in den Gesundheitsfonds und in die Rentenkasse und belasten damit die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Sie senken auch die Investitionsquote. Die geringe Investitionsquote ist in Wahrheit eine große Schattenverschuldung; das sind die Kosten von morgen und übermorgen. Das ist maximal zukunftsvergessen; das verstößt gegen die Generationengerechtigkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Kampeter, ich muss leider feststellen: Beim Thema Investitionen sind Sie glatzenblank. Wir haben aber gezeigt, wie es anders geht. Wir Grüne haben in den Haushaltsberatungen konkrete Vorschläge vorgelegt, wie man Investitionen finanzieren kann. Wir wollen nicht, dass unsere Straßen und Brücken zerfallen. Wir wollen nicht sinnlose neue Autobahnen bauen und wollen bei der Verkehrsinfrastruktur den Erhalt stärken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen in die Kinder und Jugendlichen, in gute Krippen und Kitas, in Bildung und Forschung investieren – für neue Ideen und neue Technologien. Das sind auch Investitionen für mehr Gerechtigkeit. Wir wollen, dass jedes Kind in dieser Gesellschaft die gleiche Chance hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut! Wir auch!) Klar ist für uns Grüne auch: Das muss solide gegenfinanziert werden, ohne zusätzliche neue Schulden, und zwar indem man bei den Ausgaben kürzt und die Einnahmen verbessert, vor allem aber – und das ist unser Schwerpunkt – indem man Subventionen abbaut. Dafür haben wir einen Antrag zum grünen Klimaschutzhaushalt vorgelegt. Sie haben heute Morgen mit der Verabschiedung des neuen EEG die Energiewende ausgebremst und neue klimaschädliche Subventionen beschlossen. Das ist der völlig falsche Weg. Wir können und müssen endlich Milliarden an klimaschädlichen Subventionen abbauen. Das ist gut für den Haushalt, und das ist gut für das Klima. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Leitlinie ist: Wir wollen investieren statt subventionieren. Wir wollen Milliarden an Subventionen für den Flugverkehr, für Öl, Kohle, Atom und Agrardiesel sowie für schwere Dienstwagen abbauen. Wir wollen dafür in den Klimaschutz investieren, in die Dämmung von Gebäuden, in einen Energieeinsparfonds, in den Schienenverkehr, in ökologische Wärme. So kann man im Haushalt Klimaschutz ganz konkret umsetzen. Das ist auch bitter nötig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben Ihnen konkrete Alternativen zum Haushalt vorgelegt, die Sie alle abgelehnt haben. Sie wollen im Kern einfach nichts verändern. Sie wollen weiter müde verwalten. Ich sage Ihnen: So wird das nichts mit der dauerhaften Konsolidierung des Haushalts, so wird das nichts mit Investitionen in die Zukunft. Ich empfehle Ihnen dringend: Hören Sie auf mit Ihrer Selbstbeweihräucherung! Fangen Sie im Haushalt endlich an zu arbeiten! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Johannes Kahrs. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich erst einmal ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD und der CDU/CSU aus dem Haushaltsausschuss. Das hat immer etwas lange gedauert, und es war auch nicht immer einfach. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das war ein Traum!) – Na, ob es ein Traum war? Ich kenne Ihre Träume nicht, Herr Kollege. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Aber im Ergebnis war es eine gute Sache. Das Ergebnis ist nämlich, dass wir dem Ziel einer schwarzen Null einen Schritt näher gekommen sind. Wir hatten bei der Aufstellung des Haushalts Pech, aber auch Glück; das ist bereits ausgeführt worden. Auf der einen Seite gab es Gerichtsurteile, die für uns teuer waren; auf der anderen Seite hatten wir ein bisschen Glück bei den Zinsen. Ansonsten aber war das harte Arbeit. Herr Bundesfinanzminister Schäuble, ich möchte mich auch bei Ihrem Hause ganz herzlich bedanken. Die Zusammenarbeit war exzellent; sie hat Spaß gemacht. Die schwarze Null zu halten und zu gestalten, das wird die Grundlage der Zusammenarbeit in den nächsten drei Jahren sein. Das wäre jedenfalls mein Wunsch. Das können wir gemeinsam mit viel Schwung angehen. Ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nicht versäumen, den Kolleginnen und Kollegen der Opposition meinen Respekt zu zollen. Man muss ehrlicherweise sagen: Aufgrund der in diesem Haus herrschenden Mehrheitsverhältnisse mussten sich die Kollegen mit sehr vielen Einzelplänen beschäftigen. Bei uns kümmert sich jeder um einen Einzelplan; Sie haben teilweise drei, vier oder mehr. Es ist wirklich schwierig, auf allen Gebieten entsprechend firm zu sein. Ich muss schon sagen: Das verdient Respekt, das muss man anerkennen. Ich hoffe, dass ich nie in diese Lage komme. Deswegen auch Ihnen vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Erstens. In diesem Haushalt steckt viel SPD, und das ist auch gut so. Viele der prioritären Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wurden anteilig umgesetzt: Infrastruktur, Eingliederung Langzeitarbeitsloser, Entwicklungshilfe. Das alles sind gute Sachen. Zweitens. In den parlamentarischen Beratungen haben SPD und CDU/CSU gemeinsam viel durchgesetzt: Kulturförderung, Integrations- und Flüchtlingspolitik, Umsetzung des Atomausstiegs. Das sind Dinge, die wir uns selbst erarbeitet haben und die auch nicht das Ziel gefährden, keine weitere Neuverschuldung durchzuführen. Drittens. Wir haben die Nettokreditaufnahme nicht erhöht. Das ist ein wichtiges Signal für das Jahr 2015, das wir mit einer schwarzen Null abschließen wollen. Viertens. Die Opposition befindet sich intellektuell bereits in der Sommerpause. (Heiterkeit des Abg. Norbert Barthle [CDU/CSU] – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warte mal meine Rede ab!) Das, was uns die Redner hier bisher geboten haben, war ein Kessel Buntes: alles einmal ein bisschen erwähnt; aber am Ende war es müde. In der Haus- und Hofpostille von Linken und Grünen, der taz, (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) ist ein wunderbarer Artikel erschienen, in dem Ihre Arbeit bewertet wurde. Die taz schreibt über die Opposition: Sie streiten mit- und untereinander; es fehlen knallige Themen; Linke und Grüne im Bundestag bieten ein schwaches Bild: „Die Suchenden“. – Na ja. Es sieht nicht so aus, als hätten Sie etwas gefunden. Jedenfalls sprachen die Reden der letzten Tage nicht dafür. Zu den Grünen – wir haben den Kollegen Kindler hier gehört – schreibt die taz, dass Hofreiter mit einer eher mäßigen Leistung um die Ecke komme, aber als „Blitzableiter“ vortrefflich von den Schwächen und den inhaltlichen Lücken bei den Grünen ablenke. Die Lage ähnelt der nach einer Palastrevolution. Die gefürchteten Herrscher – ich glaube, damit sind Claudia und Jürgen gemeint – sind weg. Endlich Freiheit für alle Kleingehaltenen. Doch nach der ersten Euphorie wird klar: Niemand kann das Vakuum füllen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorlesestunde mit Johannes Kahrs!) Das klang heute nicht anders. Weiter steht dort geschrieben: … Winfried Kretschmann erklärte …, die Grünen müssten „versuchen, die Energiewende im Konsens voranzutreiben“. Nach den Verhandlungen mit Sigmar Gabriel habe Kretschmann versichert: Das ist uns heute gut gelungen. 12 Stunden später – 12 Stunden sind nicht viel – klang das bei Hofreiter komplett anders. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bleibt die Rede zum Haushalt?) Die Reform bleibe falsch, schimpft er: „Das Tempo der Energiewende wird verringert, die Ausbauziele sind zu niedrig.“ Wenn man das in der taz liest, ist das ehrliche Kritik aus Ihrem eigenen Lager. Die kann man doch annehmen. Bei den Linken fällt die Kritik nicht deutlich besser aus. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ziemlich selbstgefällig!) Dort steht etwas von einem Streit innerhalb der Linken: Der Streit hat etwas von einer Ehekrise im Endstadium. „Wenn das so weitergeht, halten uns viele für nicht mehr wählbar.“ Das und Ähnliches steht dort. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Brauchst du noch was zu lesen? Ich habe Lesematerial!) Weiter geht es: Revanche, Rache, Beleidigungen. Damit hält sich die Linkspartei gerade auf. Wenn man das liest, kommt man auf den Gedanken, dass das vielleicht der Grund ist, warum die Linken hier kein Konzept vorgelegt haben und warum auch die Grünen hier kein Konzept vorgelegt haben, (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss die Konzepte lesen und nicht nur die Pressespiegel!) warum uns hier immer dieser Kessel Buntes vorgesetzt wird, aber nichts Substanzielles, das uns ernsthaft ins Schwitzen bringen könnte, das uns wirklich fordern würde. Das finde ich schade, weil so etwas die Debatte schärfen würde. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir uns mit der Kritik auseinandersetzen, beispielsweise mit der Kritik der Grünen zur EEG-Reform – nehmen wir die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen – oder mit ihrer Forderung nach einer geringeren Förderung der maritimen Wirtschaft, dann stellen wir fest: Das kann in diesem Land gar keiner ernsthaft wollen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) Wir sind eine Industrienation. Wir leben vom Export. Wir leben von einer wettbewerbsfähigen Industrie. Wenn Sie daran die Axt anlegen wollen, können Sie das gerne luftig begründen. Am Ende würde uns das Hunderttausende von Arbeitsplätzen und viele Steuereinnahmen kosten. So würden wir die schwarze Null nie erreichen. Sie müssten immer Schulden machen, um klarzukommen. Man kann sich zwar vieles wünschen. Sie sprechen hier aber über einen Subventionsabbau, der auch zur Folge hätte, dass die deutsche Industrie international nicht mehr marktfähig wäre, dass sie keine Chance hätte. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die braucht die Zementindustrie aber nicht!) Die deutsche Industrie braucht nur ein Level Plainfield, sie braucht gleiche Spielregeln. Es ist schon relativ schwierig, dafür zu sorgen. Wir haben in Deutschland höhere Löhne – das ist gut so –, und wir haben in Deutschland auch in anderen Bereichen andere Rahmenbedingungen, an denen wir alle gearbeitet haben. Wenn wir diese Rahmenbedingungen noch weiter verschärfen, wenn wir sie noch schlechter machen, dann führt das dazu, dass die steuerliche Basis, auf der alles beruht, erodiert. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sollten Sie sich überlegen, bevor Sie in Ihren Kessel Buntes Grünes mischen. Wir Sozialdemokraten haben zusammen mit der CDU/CSU trotz der Mehrbelastung einen vernünftigen, einen soliden Haushalt für 2014 vorgelegt. Das ist das Ergebnis von viel harter und disziplinierter Arbeit. Ich glaube, dass die Koalition und der Finanzminister daran gemessen werden, dass wir die schwarze Null, die wir für 2015, 2016 und 2017 versprochen haben, auch erreichen und halten. Das wird uns gelingen. Dafür werden wir alle hart arbeiten. Für uns Sozialdemokraten ist ein Haushalt ohne neue Schulden im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ein zentrales Element. Darauf hat sich diese Koalition geeinigt, und dafür hat diese Koalition gearbeitet. Die Haushaltsberatungen haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, bedanken. Norbert, das war gut, das haben wir gut hinbekommen. Machen wir weiter! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider keine Haushaltsrede!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Das Wort hat jetzt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegen Ende dieser Haushaltsdebatte möchte ich mich zunächst einmal bei den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, vor allem bei der Vorsitzenden, für die bei allem notwendigen Streit gute, kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sekretariat des Haushaltsausschusses und in den Ministerien der Bundesregierung bedanken. Das war eine intensive Arbeit. Wir mussten unter Hochdruck arbeiten. Ich habe zu Anfang der Debatte schon angesprochen, dass wir in diesem Jahr wegen der Wahlen im vergangenen Jahr den Haushalt später verabschieden müssen als normalerweise. Die Bundesregierung wird den Haushaltsentwurf 2015 in der kommenden Woche im Kabinett beschließen. Mit diesem Haushalt haben wir einen wichtigen Schritt getan. Mit der Konsolidierung des Bundeshaushaltes kommen wir voran. Das ist auch ein notwendiger Schritt. Ich will daran erinnern, dass wir seit 2010 die Ausgaben im Bundeshaushalt insgesamt nicht erhöht haben, (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) sondern immer noch unter dem Ausgabenniveau des Haushaltes 2010 liegen. Des Weiteren haben wir eine Menge von Anstrengungen unternommen, um mit einem Haushalt, der zukunftsfest ist bzw. Vorsorge für die Zukunft leistet, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Wir wissen, dass wir bei der gegebenen demografischen Entwicklung bzw. bei dem vorhandenen Altersaufbau der Bevölkerung nicht immer mehr Schulden aufhäufen dürfen, wenn wir unserer Verantwortung für die Zukunft gerecht werden wollen. Herr Kollege Kindler, Sie sind noch ein junger Mann; aber wenn Sie einmal eine Glatze haben, hätten wir mit den Entscheidungen, die wir jetzt treffen, immer noch Vorsorge getroffen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Daran müssen wir bei unseren Entscheidungen denken. (Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Das ist ein Vorteil der Jugend, der aber von Monat zu Monat kleiner wird. Daran ist leider nichts zu ändern. (Heiterkeit – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Nimm ihm nicht die Hoffnung!) Aber jetzt im Ernst: Mit unserer Politik der Haushaltskonsolidierung – das ist das entscheidende Element der Vorsorge für die Zukunft – leisten wir einen notwendigen, unverzichtbaren Beitrag, um unserer Verantwortung für nachhaltiges Wachstum in unserem Land gerecht zu werden. Wir dürfen uns überhaupt keine Illusionen machen: Die Weltwirtschaft verändert sich. Damit ändern sich auch die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften bzw. für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Durch den rasend schnellen Innovationswandel in allen Bereichen der technischen Entwicklung, insbesondere natürlich bei der Informationsverarbeitung bzw. der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, gibt es – das haben viele nicht begriffen – in starkem Maße Veränderungen. Weltweit verändern sich Arbeitsmärkte in starkem Maße durch die Tatsache, dass es in immer mehr Branchen – gerade auch durch diese Veränderungen – ein globales Angebot an Arbeitskräften zu völlig anderen Wettbewerbspreisen als in unseren relativ geordneten Wohlstands- und Sozialgesellschaften in Europa gibt. Unter diesen Wettbewerbsbedingungen müssen wir Vollbeschäftigung und Perspektiven für junge Menschen ermöglichen. Wir müssen die Jugendarbeitslosigkeit überall in Europa erfolgreicher bekämpfen. Das sind die eigentlichen Herausforderungen. Dafür müssen wir in der Finanzpolitik die Weichen entsprechend stellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es gibt unter den Ökonomen einen großen Streit zwischen zwei Schulen. Die einen glauben, man könne die Probleme der Ökonomie am besten dadurch lösen, dass man immer mehr öffentliche Nachfrage schafft, egal wie sie finanziert wird. Dann gibt es die andere Meinung – die auch von international angesehenen Ökonomen vertreten wird –, dass in Wahrheit ein Übermaß an Verschuldung Wachstum nicht mehr ermöglicht, sondern gefährdet und sogar zerstört. Man muss wissen, dass die Industrieländer – die öffentliche und die private Verschuldung, also die Verschuldung der Unternehmen und die der privaten Haushalte, zusammengenommen – ein Verschuldungsniveau haben, das im Verhältnis zur gesamtwirtschaftlichen Leistungskraft beinahe einen historischen Höchststand erreicht. Es herrscht große internationale Übereinstimmung, auch im Kreise der G-20-Finanzminister, dass die nachhaltige Rückführung der zu hohen Verschuldung eine notwendige, unerlässliche Voraussetzung ist, wenn wir dauerhaftes Wachstum in der Welt gewährleisten wollen; darum geht es. Es geht nicht um kurzfristige Blasen, sondern um dauerhaftes Wachstum. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Man kann das im Übrigen auch an Deutschland sehen. Es ist kein Zufall, sondern es hat Gründe, dass wir in Europa nicht nur Stabilitätsanker, sondern auch Wachstumslokomotive sind. Wir hatten als Folge der Finanz- und Bankenkrise 2009 mit den größten Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Leistungskraft zu verzeichnen. Das ist auch völlig logisch, weil wir stärker als andere vom Export abhängig sind, sodass wir von einer weltwirtschaftlichen Krise natürlich auch stärker betroffen sind. Es kam damals zu einem Rückgang unseres Volkseinkommens um über 5 Prozent. Wir sind aber besser und schneller aus der Krise herausgekommen als andere. Daran zeigt sich: Finanzpolitische Solidität ist nicht das Gegenteil von Wachstum, sondern eine Voraussetzung dafür. Heute haben wir bessere Wachstumsraten als andere. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir liegen, was das nachhaltige Wachstum betrifft, am oberen Rand dessen, was in Deutschland unter den gegebenen Voraussetzungen möglich ist; darüber haben wir am Dienstag schon gemeinsam diskutiert. Wir haben das Vertrauen der Investoren zurückgewonnen; auch das ist ein Grund, warum die Zinsen so niedrig, im langfristigen Vergleich fast zu niedrig sind. Wir haben das Vertrauen der Konsumenten. Wir haben eine private Nachfrage, die wir lange nicht in diesem Maße hatten. Das trägt den Aufschwung in Deutschland; denn das Wachstum in Deutschland ist nicht von Exportüberschüssen getragen, sondern basiert zu mehr als 90 Prozent auf der Steigerung der Inlandsnachfrage. Wenn man diese Zusammenhänge zur Kenntnis nimmt, dann erkennt man, was unsere Finanzpolitik ausmacht. Sie ist vielleicht nicht gerade kreativ in dem Sinne, dass wir jeden Tag etwas anderes machen. Wir machen nicht jeden Tag das Gegenteil dessen, was wir gestern gemacht haben – das müsste man dann auch eher Zickzackpolitik nennen –, sondern wir handeln stetig und verlässlich. Wenn wir uns vornehmen, diesen Weg konsequent zu gehen, dann tun wir das. Wir schaffen damit Vertrauen. Vertrauen wiederum ist die wichtigste Ressource für eine nachhaltig verlässlich wachsende Wirtschaft. Wir dürfen übrigens nicht glauben, dass die Situation einfacher wird. Auch ich habe mir Gedanken über Ihre Kritik im Hinblick auf den Griff in die Sozialkassen gemacht. Wissen Sie, dieses Argument ist so ermüdend, dass man gar nicht mehr darauf eingehen mag. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist trotzdem richtig!) – Je nachdem, wie man es sieht. Allein der Zuschuss zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung macht ein Drittel des Bundeshaushalts aus. Ein Drittel! (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und?) – Ja, gut. Ich meine, wenn er über 100 Prozent beträgt, haben wir ein Problem. Darauf muss ich Sie aufmerksam machen, falls Sie die Grundrechenarten noch beherrschen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn wir unser Niveau an Wohlstand und sozialer Sicherheit aufrechterhalten wollen, muss die Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben, müssen die öffentlichen Haushalte leistungsfähig sein; sonst ist es nicht aufrechtzuerhalten. Das ist die notwendige Voraussetzung. Wir müssen das, was wir uns an sozialer Sicherheit leisten wollen und müssen, auch erwirtschaften. Deswegen müssen wir darauf achten, dass unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. Deswegen ist es auch richtig – das passt zusammen –, dass wir heute einen wichtigen Schritt in der Energiepolitik gemacht haben; denn ohne wettbewerbsfähige Energiepreise wären wir natürlich nicht wettbewerbsfähig. Wir haben uns in dieser Regierung bzw. in der Großen Koalition gemeinsam vorgenommen, durch eine abgestimmte, kohärente Politik Schritt für Schritt dafür zu sorgen, dass wir unter weltwirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen dauerhaftes Wachstum gewährleisten, den erreichten Lebensstandard zukunftsfest machen und unser Niveau an sozialer Sicherheit halten, auch in einer Zeit voller Veränderungen. Das schafft Vertrauen, und das spüren die Menschen in unserem Lande. Die Menschen haben das Gefühl: Es wäre gut, wenn wir das Niveau, das wir erreicht haben, für die kommenden Jahre sicherstellen könnten. Dazu meine letzte Bemerkung in dieser Haushaltsdebatte. Gerade an dem Tag, an dem die europäischen Staats- und Regierungschefs darum ringen, welche Weichenstellungen für die Zukunft, für die kommenden fünf Jahre, in Europa vorgenommen werden, möchte ich deutlich machen: Wir werden in Deutschland und für Deutschland keinen Erfolg erzielen, wenn es uns nicht gelingt, auch Europa auf diesem Kurs zu halten. Kein europäisches Land ist in dieser so eng vernetzten Welt in der Lage, seine Interessen alleine durchzusetzen und seine Verantwortung alleine wahrzunehmen. Wir können das nur gemeinsam schaffen. Dafür brauchen wir kein deutsches Europa, sondern ein starkes Europa. Deswegen kämpfen wir dafür, auch in Europa Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und neues Vertrauen zu schaffen: durch Strukturreformen, durch Verbesserungen der institutionellen Rahmenbedingungen dort, wo notwendig – in einigen Ländern ist das dringend notwendig – und auch durch die Rückführung der zu hohen Verschuldung der öffentlichen wie der privaten Haushalte und der Unternehmen. Das ist der Weg, den wir Schritt für Schritt gehen. Damit leisten wir die beste Vorsorge dafür, dass wir die Demokratie in Europa und in diesem Lande, die wir errungen haben – genau vor 100 Jahren begann das Elend mit einem Attentat in Sarajevo –, nicht wieder den Rattenfängern und den Demagogen überlassen, sondern dass es stabil bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Auch dazu leistet unsere Finanzpolitik einen Beitrag, und darum bemühen wir uns im demokratischen Wettbewerb. Das haben wir jetzt eine Woche lang getan, und ich glaube, wir alle haben das in dem Gefühl getan, dass wir in gemeinsamer Verantwortung darum ringen, das Beste für unser Land zu erzielen. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Roland Claus von den Linken spricht als Nächster. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So viel Beifall motiviert natürlich auch die Opposition. – Eine neue Gottheit war in dieser Haushaltswoche über dem Bundestag. Ich meine die von Ihnen so viel gepriesene schwarze Null. Ich will hier deutlich sagen: Auch wir reden natürlich nicht dem Schuldenmachen das Wort, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nein! – Manfred Zöllmer [SPD]: Nein, nie!) aber mit dem Lebensalltag der allermeisten Menschen in diesem Lande hat diese schwarze Null nicht viel zu tun. (Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das hat er doch gerade erklärt!) Die Unterordnung aller anderen gesellschaftspolitischen Ziele unter diesen Schuldenabbau ist keine Gestaltungspolitik und deshalb falsch. Unser Fazit dieser Beratungen lautet: ein Haushalt der sozialen Spaltung, ein Haushalt der Zukunftsunfähigkeit und ein Haushalt, der den Osten weiter abhängt. Dazu sagen wir Ihnen: So nicht! (Beifall bei der LINKEN) Zudem haben Sie mit der Haushaltsaufstellung die Öffentlichkeit getäuscht und, ich denke, im Parlament einen Akt des organisierten Selbstbetrugs betrieben. Hier hilft es auch nicht, Kollege Kahrs, dass Sie mit einer vermeintlichen Kritik an der Opposition von diesem organisierten Selbstbetrug hier ablenken wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist ein Haushalt der sozialen Spaltung; denn vergeblich sucht man im Haushalt nach Einnahmen aus einer Millionärssteuer, aus einem stärkeren Heranziehen der Leistungsstärksten in diesem Land. Das wäre eine Möglichkeit, neue Spielräume zu schaffen. Und wenn Sie schon einmal etwas verbessern, wie bei der Mütterrente, dann nehmen Sie in zynischer Weise die sozial Benachteiligten in der Regel aus. Das ist ein Haushalt der Zukunftsunfähigkeit; denn der Investitionsanteil sinkt, die Mauteinnahmen sind sehr unsicher, und in das von uns allen vielgelobte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand – Thema „Förderung des Mittelstandes“ – haben Sie gerade einmal ein Drittel des Geldes eingestellt, das Sie an Subventionen für die Luft- und Raumfahrt aufwenden. Das hat nichts mit gerechter Politik zu tun. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie schon einmal eine gute Entscheidung treffen, dann reden Sie nicht mehr darüber, und weil Sie nicht mehr darüber reden, müssen wir darüber reden. Ich meine an dieser Stelle den abgesagten Börsengang der Bahn. Hierbei wird mir manchmal zugerufen, das sei ein alter Hut. Dann sage ich: Ja, ein alter Hut über inzwischen vielen Glatzen. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Da haben Sie einmal recht!) Man muss aber doch dazu sagen: Noch vor wenigen Jahren hielten Sie alle das für den Königsweg, den wir gehen sollten. Da Sie das nicht mehr ansprechen, werden wir das zur Sprache bringen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist ein Haushalt, der den Osten weiter abhängt; denn das Problem der Rentenangleichung haben Sie nicht einmal angefasst, sondern Sie wollen dieses Thema irgendwann nach einer Prüfung wieder aufgreifen. Bei der Mütterrente leisten Sie sich den wirklich nicht hinzunehmenden Fakt, nach 24 Jahren deutscher Einheit immer noch einen Unterschied zwischen Ost und West einzubauen. Dann haben Sie Tricks bei der Haushaltsaufstellung zu verantworten. Sie haben die Steuerschätzungen von Fachleuten ignoriert. Sie haben die Zinsen heruntergerechnet. Wir haben im Ausschuss, wie ich finde, selten eine so dreiste Irreführung erlebt. Das ist für eine kon-struktive Opposition geradezu eine Beleidigung. Deshalb sagen wir Ihnen: organisierter Selbstbetrug. Die Bundesregierung und die Koalitionen kennen beim Beschreiben gesellschaftlicher Zustände nur noch drei Aggregatzustände: Entweder ist es gut, oder es ist auf einem guten Weg, oder es ist alternativlos. Wir sagen Ihnen: Das, was die Koalition hier abliefert, ist weder gut noch auf einem guten Weg, und schon gar nicht – zum Glück – ist es alternativlos. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute verabschieden wir mit dem Bundeshaushalt 2014 den ersten Haushalt der Großen Koalition in dieser Wahlperiode. Wir verabschieden einen gelungenen Haushalt, der zu Recht den Anspruch erheben kann, wichtige Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt zu haben. Mit dem bereits mehrfach angesprochenen Ausgabevolumen von 296,5 Milliarden Euro fällt dieser Haushalts exakt 11,3 Milliarden Euro geringer aus als der des Jahres 2013. Selbst wenn wir den Sondereffekt durch die Ausgaben für die „Aufbauhilfe“ zur Behebung der Schäden des Hochwassers einbeziehen, bleibt das Volumen geringer als das des Jahres 2013. Das ist meines Erachtens bemerkenswert. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Mit einer Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro ist der Weg in einen Haushalt ohne Schulden in 2015 hervorragend geebnet. Ich darf darauf verweisen: Noch im bis 2016 reichenden Finanzplan war die Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro mit 13,1 Milliarden Euro veranschlagt; eine Zahl, die etwa das Doppelte dessen ist, was heute nun im Haushalt steht. Das heißt, der diesjährige Haushalt ist ambitioniert. Nun gab es allerdings – das klang heute in den verschiedenen Reden an – im Haushaltsausschuss, aber auch in der Presse Stimmen, die eine Nettokreditaufnahme von – ich sage das in Gänsefüßchen – „nur“ 6,5 Milliarden Euro als überholt ansahen, da in der Tat mehrere unvorhersehbare Ereignisse einen zusätzlichen Fehlbetrag von etwa 3,5 Milliarden Euro generierten. Jawohl, ich darf daran erinnern: Es gab die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom April dieses Jahres zur Brennstoffsteuer. Wir sind der Überzeugung, dass wir im Rechtsmittelverfahren sehr gute Karten haben und ob-siegen werden. Aber angesichts der Tatsache, dass es sich hier um die Aufhebung der Vollziehung handelte, mussten vorläufig oder auch vorerst 2,2 Milliarden Euro erstattet werden. Ich erinnere daran, dass wir 600 Millionen Euro mehr an die EU abzuführen hatten. Ich erinnere daran, dass Mindereinnahmen des Bundes von insgesamt 700 Millionen Euro anstanden. Und: Ich erinnere daran, dass dieser Staat, der seine Leistungen nur mithilfe qualifizierten Personals erbringen kann, durch die Tarifeinigung inklusiv der Übertragung auf die Beamtengehälter 500 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen musste. Trotzdem waren wir – ich spreche für die Haushälter von SPD und CDU/CSU – uns einig, dass wir trotz dieser Haushaltsmehrbelastungen am Konsolidierungskurs festhalten wollten, vor allem im Hinblick darauf, in 2015 ohne Neuverschuldung auskommen zu können. Kurzum: Das ist gelungen. Natürlich ist das auch gelungen, weil uns einige Positiveffekte zur Seite standen, beispielsweise die 1,2 Milliarden Euro an geringeren Zinslasten, beispielsweise die Einnahmen durch Bußen und Kartellstrafen, beispielsweise geringere Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II infolge der guten Konjunktur. Gleichwohl gilt: Dieser Haushalt ist standfest. Das ist gut so. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist nicht nur gelungen, einen standfesten Haushalt zur Verabschiedung zu stellen und die Mehrbelastungen und Lücken zu schließen. Wir haben auch Impulse gesetzt. Ich darf noch einmal daran erinnern – das kann man meines Erachtens nicht oft genug erwähnen –, dass wir für des Technische Hilfswerk 10 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt haben. Damit geben wir den Männern und Frauen, die im Katastrophenfall, salopp gesagt, ihre Knochen hinhalten, das Signal: Wir sind mit euch solidarisch; eure Arbeit wird anerkannt, und euer Ehrenamt wird honoriert. – Das ist richtig und gut so. Ich darf daran erinnern, dass wir die Integrationskurse mit 40 Millionen Euro dotiert haben. Viele von Ihnen haben ebenso wie ich Träger der Erwachsenenbildung in ihren Wahlkreisen. Wir alle wissen, was diese Träger an guter Arbeit leisten, um Zuwanderinnen und Zuwanderern eine Chance zu geben, hier gleichberechtigt ihre -Zukunft zu gestalten. Das ist ethisch und moralisch geboten, aber auch volkswirtschaftlich unabdingbar angesichts der Tatsache, in welchem Maße wir auf Zuwanderung und auf die Qualifizierung von Zuwanderern angewiesen sein werden. Die zusätzlichen 10 Millionen Euro zur Stärkung der Bundeszentrale für politische Bildung sind ein weiterer unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung der Demokratieförderung. Zusätzliche 85 Millionen Euro sind für den Rückbau atomarer Forschungsreaktoren, und um 90 Millionen Euro werden die Kulturausgaben erhöht. 2,5 Millionen Euro – eine kleine, aber wichtige Summe – sind für die Finanzmarktwächter vorgesehen, die wir bei den Verbraucherzentralen ansiedeln wollen, um die Menschen in diesem Lande nicht im Stich zu lassen. Denn ob Lebensversicherungen, Ratenkredite oder Fonds: Vielfach ist es der Verbraucher, der kaum noch durchblickt und das Nachsehen hat. Hier müssen wir, auch um ein Frühwarnsystem für uns zu etablieren, etwas tun. Das haben wir mit diesem Haushalt getan. Zusätzlich zu den bereits durchgesetzten prioritären Maßnahmen – sie wurden zum Teil schon seitens der Opposition anerkennend erwähnt – haben wir für die Verkehrsinfrastruktur zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro und für das Städtebauprogramm mit dem Teilaspekt „Soziale Stadt“ 700 Millionen Euro vorgesehen. Das alles sind Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir uns heute auf die Zukunft vorbereiten. Natürlich gehört auch das Elterngeld dazu. Die 500 Millionen Euro, die wir dafür zusätzlich zur Verfügung stellen, sind unabdingbar, wenn wir wollen, dass immer mehr aktive Väter und immer mehr erwerbstätige Frauen sich der Familie zuwenden und die Möglichkeit haben, Beruf und Familie zu vereinbaren. (Beifall bei der SPD) Sie sehen, dieser Haushalt ist ambitioniert. Er bringt uns voran, und er ist wegweisend für einen schuldenfreien Haushalt. Ich darf Ihnen versichern, es werden eher auf dem Kopf eines Parlamentarischen Staatssekretärs wieder Haare wachsen, als dass wir uns von dem Ziel verabschieden, mit einem schuldenfreien Haushalt in das Jahr 2015 zu gehen. Sie sehen, ich habe das Wort „Glatze“ vermieden. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Haushaltsdebatten geht es gewöhnlich um Zahlen. Die Zahl, die wir im Laufe dieser Woche vor allem von den Kollegen der CDU/CSU am häufigsten gehört haben, war 6,5 Milliarden Euro. Die Koalition feiert sich. Sie haben alles gegeben und noch tief bis in die Bereinigungsnacht gesucht, um am Ende, wenn ein Strich gezogen wird, egal wie auf 6,5 Milliarden Euro Neuverschuldung zu kommen. Sie haben weder nach rechts noch nach links und vor allem nicht nach unten geschaut. Denn hätten Sie nach unten geschaut, dann hätten Sie eines gemerkt: Ihr Haushaltsentwurf ist auf Sand gebaut. Sie unternehmen eine Geisterfahrt: Sie rechnen mit 800 Millionen Euro fiktiven Steuereinnahmen. Man kann über Prognosen, vor allem, wenn sie weiter die Zukunft betreffen, vielleicht unterschiedlicher Meinung sein. Aber eines werden Sie nicht erklären können: Wie kam es, dass Sie am Montag, als Sie den Einzelplan 60 beraten haben, noch die korrekten Werte der Steuerschätzung zugrunde gelegt haben, und dann in der Nacht der Bereinigungssitzung um 0.30 Uhr auf einmal einen Geistesblitz hatten? Ohne Vorankündigung fallen 800 Millionen Euro fiktive Steuereinnahmen wie Manna vom Himmel. Das ist alles andere als seriös. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das haben Blitze so an sich, dass sie sich nicht vorher ankündigen!) Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und der SPD, Sie haben in dieser Nacht nach einem Strohhalm gesucht. Sie alle hätten sich, wenn es geholfen hätte, eine Glatze wie Steffen Kampeter zugelegt, nur um das Ziel von 6,5 Milliarden Euro zu erreichen, egal ob oder wie Sie für etwas eintreten. Das ist alles andere als seriös. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben aber nicht nur nicht nach unten geschaut und den Treibsand unter Ihrem Haushaltsentwurf nicht entdeckt. Nein, Sie haben auch nicht nach links und rechts und vor allem nicht nach vorne geschaut. Sie sind verkrustete Strukturen nicht angegangen. Sie haben sich keine Gedanken darüber gemacht, welche Subventionen man streichen kann. Vor allem haben Sie Förderprogramme und Investitionshilfen nicht konsequent auf den Mittelstand, der sie braucht, ausgerichtet. Wir Grüne haben in diesen Haushaltsberatungen eines deutlich gemacht: Wir halten die Grenze von 6,5 Milliarden Euro bei der Neuverschuldung ein. Aber wir blicken dabei nach vorne. Wir haben Ausgaben priorisiert. Wir haben Subventionen gekürzt. Wir haben uns bei den Einnahmen Gedanken über einen besseren und effizienteren Steuervollzug gemacht. Zudem muss die Abgeltungsteuer wieder abgeschafft werden. Eine pauschale Besteuerung in Höhe von 25 Prozent ist im Zeitalter des Informationsaustausches nicht mehr notwendig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allem haben wir eines mit unseren Anträgen gezeigt: Wir haben gezeigt, dass man bei einer Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro mit einer grünen Null Schwerpunkte zugunsten von mehr Bildung und Forschung, mehr Teilhabe, Energie und Klima setzen kann und beispielsweise weniger Geld in Rüstungsprojekte investiert. Das ist ein Haushalt, der nachhaltig finanziert, sozial gerecht und vor allem auf die Zukunft ausgerichtet ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die mehreren Hundert Seiten Papier, die Sie vorgelegt haben, sind dagegen ein in Zahlen gegossener Beweis einer mutlosen Politik. Nein, zukunftsfähige Haushaltspolitik geht anders. Grüne Haushaltspolitik steht für finanzielle Nachhaltigkeit, Zukunftsorientierung und soziale Gerechtigkeit. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Dr. Lindner, vor allem weil Sie es geschafft haben, Ihre Redezeit auf die Sekunde genau einzuhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nächster Redner ist der Kollege Carsten Körber, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Carsten Körber (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat über den Etat 2014 ausführlich beraten. Das Plenum wird ihn in Kürze beschließen. Ich stelle fest: Der Haushalt 2014 ist ein guter Haushalt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Aber was ist ein guter Haushalt? Ich finde, das ist eine durchaus berechtigte Frage. Lassen Sie mich eine Annäherung an diese Frage versuchen. Ein Haushalt ist immer dann ein guter Haushalt, wenn er auf nichts Notwendiges verzichtet, zugleich aber auch nichts Überflüssiges beinhaltet. Das ist die Ausgabenseite. Auf der Einnahmeseite gilt es, die notwendigen Einnahmen zu generieren, die zur Finanzierung der als erforderlich festgestellten Ausgaben nötig sind. Das hat so zu geschehen, dass durch Steuern und Abgaben weder die Bürger noch die Wirtschaft über die Maßen belastet und in ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit beschnitten werden. Zudem gilt, dass die nachfolgenden Generationen nicht durch rücksichtsloses Schuldenmachen in unzulässiger Weise belastet werden. Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt jedoch, dass gerade Letzteres im Laufe der Jahre nicht immer Maßstab politischen Handelns gewesen ist. 1969 ist das Jahr des letzten schuldenfreien Haushalts. Danach begann der fatale Marsch in den Schuldenstaat, beginnend unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt. Aber die Große Koalition zeigt nun, dass ein „Weiter so“ nicht sein muss und nicht sein darf. Wir reißen das Ruder herum. Als Union steuern wir diesen Kurs erfolgreich seit bereits zwei Legislaturperioden, und es ist Land in Sicht. Das Fahrwasser wird ruhiger, trotz Euro- und Bankenkrise. Die schwarze Null steht am Horizont 2015. Dieses Ziel zu erreichen, ist und bleibt harte Arbeit. Wir als Große Koalition sind aber genau die Richtigen für diesen Job; denn seien wir ehrlich: Grünen und Linken ist das nicht zuzutrauen. Sie können es einfach nicht, nicht einmal als Juniorpartner. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Echt? Sie wollen die Große Koalition fortsetzen, auch nach 2017? Interessant!) Das hat die Linke jahrelang in Berlin ebenso eindrucksvoll wie ernüchternd bewiesen. Auch was die Grünen derzeit in Baden-Württemberg anrichten, spottet jeder Beschreibung. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waren Sie schon einmal dort?) Mit solidem oder gar ernsthaftem Regierungshandeln hat das nichts zu tun. Ganz anders die Große Koalition. Das zeigt der vorliegende Etat. Wir tragen Verantwortung, nicht nur für die Menschen in unserem Land, auch für die Stabilität des Euro; denn eine solide Haushaltspolitik in Deutschland und das Vertrauen in eine sichere Gemeinschaftswährung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Unsere europäischen Partner schauen auf uns, und sie schauen auch auf unsere Haushaltspolitik. Ist sie solide und klug durchfinanziert wie im aktuellen Etat, stärken wir auch unsere gemeinsame Währung, den Euro. Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass der Euro eben nicht bloß eine rein fiskalische Größe ist, sondern das für jeden tagtäglich greifbare Symbol für das Zusammenwachsen eines Kontinents in Frieden und in Freiheit. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie es sich gesagt sein: Die solide Haushaltspolitik unserer Koalition ist gut für unser Land, sie ist gut für die Euro-Zone, und sie ist gut für die Europäische Union. Dieses Vertrauen in unsere Politik zu stärken, ist entscheidende Aufgabe und Verpflichtung. Dieses Signal sendet auch der Bundeshaushalt 2014. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir deshalb auch nicht denen folgen dürfen, die immer wieder eine Aufweichung des Stabilitätspaktes fordern. Pacta sunt servanda, das wussten schon die alten Römer. Deshalb darf es keine zeitliche Streckung bei der Rückzahlung der Schulden geben. Diese leidige und gefährliche Diskussion kocht dieser Tage gerade wieder hoch. Dies ist eine Debatte der europäischen Linken, die kein Mensch braucht, genauso wenig wie die eine oder andere Äußerung des einen oder anderen Politikers aus diesem Hause zu diesem Thema. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wen meinen Sie damit?) Doch solange unsere Kanzlerin Angela Merkel heißt, bin ich zuversichtlich, dass wir uns auch hier auf keine Abenteuer einlassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe hier vor Ihnen als der jüngste Haushälter der Union. Noch habe ich keine grauen Haare, und noch habe ich auch keine Glatze. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt noch!) Bei meiner Antrittsrede hier im Hohen Haus erklärte ich im April, 1969 hätte es noch zehn lange Jahre gedauert, bis ich überhaupt geboren wurde. Mit diesem Satz hatte ich damals allgemeine Heiterkeit hervorgerufen. Das war auch meine Absicht. Aber im Grunde ist dies alles andere als komisch. Vier Jahrzehnte keinen ausgeglichenen Haushalt zu haben, ist erschreckend, das ist dramatisch. Wir haben jahrzehntelang von der Substanz und auf Kosten der kommenden Generationen gelebt. Aber ist es gerecht, Geld von jemandem auszugeben, der noch nicht einmal geboren wurde? Ich finde, das ist nicht gerecht. Generationengerechtigkeit wird oft beschworen, aber zumeist nicht beachtet. Generationengerechtigkeit ist kein bloßes Schlagwort. Sie darf kein Etikett sein, das man irgendwo aufklebt, wenn es gerade passt. Wir müssen sie mit Leben füllen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dieser Haushalt ist nicht genera-tionengerecht!) Generationengerechtigkeit ist einer der unverrückbaren Parameter, an dem unsere Politik, an dem jede Politik zu messen ist. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir endlich wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushalt haben – hier und heute. Das ist verantwortungsvoll, das ist generationengerecht, und das ist gutes Regieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die schwarze Null, sie kommt – schon nächste Woche im Kabinett und Ende November hier im Hohen Hause. Aber der Reihe nach: Heute beschließen wir den Bundeshaushalt 2014, den ersten ausgeglichenen Haushalt seit 40 Jahren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt die Kollegin Ulrike Gottschalck. (Beifall bei der SPD) Ulrike Gottschalck (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeiten, als sich die jetzigen Koalitionäre als „Gurkentruppe“ oder „Wildsäue“ bezeichneten, sind endgültig vorbei. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kommen wieder! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich alle sehr doll lieb! Wir wissen das!) Heute arbeiten sie straight, weitsichtig, konstruktiv und zielorientiert. (Beifall bei der SPD) Wir arbeiten die vereinbarten Vorhaben im Koalitionsvertrag Stück für Stück ab und freuen uns, dass wir heute einen Haushalt beschließen können, der strukturell ausgeglichen ist. Das ist ein wichtiger Beitrag – wir haben das schon gehört – zur Generationengerechtigkeit. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unseren Kindern und Kindeskindern keine Schuldenberge zu hinterlassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein stabiler Haushalt ist eine wichtige Voraussetzung für sozialen Ausgleich und wirtschaftliches Wachstum; da gebe ich dem Finanzminister ausdrücklich recht. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen der Menschen, und zwar nicht nur auf kurze Sicht, sondern auch langfristig. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es darf nicht nur um puren Aktionismus gehen, sondern wirklich um Nachhaltigkeit. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unser Konzept ist gegenfinanziert!) Wenn ich auf die Debatten in dieser Woche und auf die Generaldebatte am Mittwoch zurückblicke, dann muss ich feststellen, dass der Versuch von Ihnen von den Linken wie auch von den Grünen, mit Schaum vor dem Mund den Untergang des Abendlandes zu zeichnen, gnadenlos gescheitert ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Als Opposition kann man natürlich immer XXL – höher, schöner, breiter! – fordern. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Haben wir auch gemacht!) Aber ich denke, Sie hatten wenig zu kritisieren. Das war sehr deutlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind mit dem Haushalt sehr zufrieden. Besonders stolz sind wir darauf, dass wir wichtige sozialdemokratische Prioritäten – solide gegenfinanziert – unterbringen können. Neben den Big Points Bildung, Forschung, Städtebauförderung, Energie und Umweltschutz gibt es Vorhaben, deren Umfang kleiner ist, mit denen man aber auch sehr viel Gutes bewirken kann. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. Es sind 10 Millionen Euro mehr für politische Bildung vorgesehen. Wir sehen gerade wieder junge Leute auf der Tribüne im Bundestag. Ich würde mir wünschen, wir hätten noch viel mehr Geld zur Verfügung, um junge Leute für Politik zu begeistern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Mehr Geld wird auch für Integrationskurse und für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge bereitgestellt. 10 Millionen Euro mehr sind für das Technische Hilfswerk vorgesehen. Mitglieder meines Ortsverbandes haben mir, als ich ihnen die gute Nachricht überbracht habe, per SMS zurückgeschrieben: Tausend Dank. Das ist wunderbar. Es ist weniger als gefordert, aber mehr als gedacht. – So ist das in den Ortsverbänden angekommen, und sie wissen ganz genau, wer das hinbekommen hat. Ich nenne noch das Programm „Altersgerecht Umbauen“. Das ist eine Herzensangelegenheit der Sozialdemokraten. Wir haben immer gesagt, dass da wieder Zuschüsse gezahlt werden müssen, weil ältere Menschen oft keine Kredite mehr bekommen, und es nicht nur über die KfW geht. Das sind viele Vorhaben, die wir auf den Weg gebracht haben. Jedes einzelne hilft dabei, das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir entlasten die Länder erheblich, erwarten aber dafür, dass die Mittel des Bundes in den Ländern auch zielgerichtet für frühkindliche Bildung, für Qualität in Kitas und für Bildung eingesetzt werden, auch für die Hochschulen. Hier ist wirklich jeder von uns gefordert, in seinem Land genau hinzuschauen, was dort mit den Geldern geschieht. Wir wollen, dass dieses Geld in Bildung investiert wird. (Beifall bei der SPD) Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: In der nächsten Woche werden wir ja die historische Entscheidung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns treffen. Darauf sind wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen besonders stolz, weil davon viele Menschen profitieren werden. Alleine in meiner Region Kassel sind das 45 000 Menschen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hoffentlich wird da keiner arbeitslos!) Aber mit dieser Einführung wird auch der Staat 7 Milliarden Euro sparen, weil wir dann eben keine Dumpinglöhne mehr subventionieren müssen. Das ist ein riesiger Subventionsabbau, Herr Kindler. Sie haben uns gerade vorgeworfen, wir würden keine Subventionen abbauen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carsten Körber [CDU/CSU]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das ist nachhaltige Politik für zukünftige Generationen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu viele Ausnahmen beim Mindestlohn!) Da müssen Sie uns auch nichts erzählen. Ich denke, wir haben einen ordentlichen, stabilen und zukunftsfesten Haushalt vorgelegt. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Anja Hajduk hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Große Koalition verschleiert, glaube ich, ein bisschen ein Problem, das sie in dieser Debatte hat. Hier ist schon über den Stabilitätspakt gesprochen worden. Da Minister Gabriel gestern in der Debatte zum Wirtschaftsetat auch noch einmal darauf hingewiesen hat, will ich Folgendes feststellen: Herr Gabriel, Sie haben gestern auf die Agenda 2010 verwiesen und dabei natürlich Bezug genommen auf die Debatte zu der Frage: Wie hat Deutschland es damals mit dem Blauen Brief gehalten? Sie haben begründet, warum diese notwendig war. Ich muss Ihnen sagen: Diese Debatte, die Sie vorletzte Woche mit befördert haben, in der Weise aufzuzäumen, finde ich unklug; denn der Verweis auf die Agenda 2010 im Zusammenhang mit den Themen „Regeln einhalten“ und „Stabilitätspakt“ birgt die Botschaft, dass es auch heute wieder darum gehen könnte, Regeln zu brechen. Diese Botschaft sollte man heute definitiv nicht senden, weil der Stabilitätspakt nämlich längst geändert und viel flexibler ist. Die strukturellen Reformen, von denen Sie gestern als wichtige Maßnahme gesprochen haben – das will ich gar nicht leugnen –, sind nämlich ein Grund, auch die Kriterien flexibel auszulegen. Ich kann der Großen Koalition nur sagen: Kommen Sie einmal zur Einstimmigkeit zurück, was die Debatte über den Stabilitätspakt angeht. Nachdem der Minister gestern noch einmal so darauf verwiesen hat, haben Sie da, glaube ich, Unstimmigkeiten in der Koalition. Ich kann nur sagen: Wir müssen auch von Deutschland aus anderen europäischen Ländern positiv zurufen, dass Strukturreformen natürlich auch in der Verantwortung der jeweiligen nationalen Regierungen liegen. Wir wollen diese selber wahrnehmen, und die anderen Länder müssen das auch tun. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Es geht natürlich immer wieder um Strukturreformen und darum, dass strukturelle Reformen wichtig sind. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hoffentlich teilen das die Grünen auch!) Aber ich möchte Ihnen sagen, was man leider auch erkennen kann: Es gibt auch falsche Strukturreformen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was? Das ist ja unglaublich!) Dafür gibt diese Große Koalition ganz aktuell ein Beispiel. Die Rentenreform dieser Großen Koalition ist eine strukturell falsche Reform, weil sie in die falsche Richtung wirkt. Sie belastet die Zukunft mit 160 Milliarden Euro. Die CDU musste heute ja in einer Tageszeitung auf Seite 1 lesen, dass das Zugeständnis an die SPD bezüglich der Rente mit 63 jetzt anscheinend sogar einen legalen Schleichweg für die Rente mit 61 beinhaltet. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das geht gar nicht!) Diese Rentenstrukturreform ist eine falsche Struktur-reform. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das werden wir verhindern!) Sie hilft nicht der Konsolidierung, sondern sie belastet die Konsolidierung. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Dieses Schlupfloch machen wir zu!) Ich möchte in diesem Zusammenhang auch etwas zu Herrn Schäuble sagen, der hier viele grundsätzliche Bemerkungen gemacht hat. Nicht nur, dass diese Rentenreform ungerecht ist, weil sie Beitragszahler und Rentenempfänger belastet, sondern sie kostet uns in Europa auch Glaubwürdigkeit. Die EU-Kommission hat die deutsche Regierung Anfang dieses Monats gemahnt, etwas zu tun, was das Gegenteil der Schaffung von Anreizen für Frühverrentung ist. Die EU-Kommission hat tragfähige Alterssicherungssysteme bei uns gefordert. Deutschland gibt aktuell ein schlechtes Beispiel ab, und das, obwohl wir wissen, dass 19 von 28 EU-Mitgliedern an ihren Alterssystemen arbeiten müssen. Schade, dass wir wieder auf die falsche Seite gehören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Letztes will ich sagen: Dieser Etat ist nicht so gut, wie Sie hier glauben machen wollen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wann gab es denn bessere?) Er ist und bleibt zukunftsvergessen. Er ist ein Etat, der, auch was die Investitionsquote angeht, viel zu schlecht ausgestattet ist. Viele Redner, gerade von der Union, haben in den letzten Tagen darauf hingewiesen, dass die Investitionsquote zu schwach ist. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Zu Glatze sagt man auch mal Pläte. Für Investitionen fehlt die Knete. – (Heiterkeit) Ändern Sie das nächste Woche! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Dr. h. c. Hans Michelbach das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich unserem Finanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble, meinen Dank für die erfolgreiche Strategie zur weiteren Haushaltskonsolidierung aussprechen. Gleichzeitig möchte ich ihn dazu beglückwünschen, dass es ihm beim letzten Treffen der EU-Finanzminister in Luxemburg gelungen ist, einen weiteren Fortschritt bei der Bekämpfung von Steuerschlupflöchern zu erreichen. In Zukunft wird es multinationalen Konzernen und ihren Töchtern nicht mehr möglich sein, die unterschiedlichen Steuersysteme durch Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen in Europa so zu nutzen, dass sie am Ende gar keine Unternehmensteuern mehr zahlen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit, zur Steuerfairness und zur Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Herr Minister, das ist ein großer Erfolg, ein Erfolg für den Wettbewerb und insbesondere für die mittelständische Wirtschaft – trotz Ihres Staatssekretärs mit Glatze. Vielen Dank! (Beifall bei der CDU/CSU) Die Einigung von Luxemburg ist damit ein echter Beitrag zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Deutschland. Die Sicherung von Wachstum und Arbeitsplätzen ist eben auch das zentrale Anliegen der Koalition in Bezug auf diesen Haushalt. Es ist deshalb gut, dass der begonnene Kurs der Haushaltskonsolidierung unter Führung der Union konsequent fortgesetzt wird: Rekordniedrigverschuldung, strukturell ausgeglichener Haushalt durch eine klare Ausgabenbegrenzung trotz mehr Leistungen für Bildung und Forschung. Das sind Erfolge, die viele Bürger noch vor einigen Jahren kaum für möglich gehalten haben. Wir haben damit die Voraussetzungen geschaffen, ab 2015 erstmals seit 1969 überhaupt keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Das ist ein Meilenstein, meine Damen und Herren von der Opposition. Das kann man und darf man nicht kleinreden. Das ist einmalig. (Beifall bei der CDU/CSU) Die ökonomische Wahrheit lautet: Damit schaffen wir die besten Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Denn nachhaltiges Wachstum kann nur auf Grundlage einer soliden Haushaltspolitik entstehen. Zunächst muss das Geld erwirtschaftet werden; erst dann kann es verteilt werden. Das ist eine ökonomische Binsenweisheit. Wer diesen Grundsatz nicht beherzigt, wird scheitern. Wer Steuererhöhungen will, steht am Ende für weniger Steuereinnahmen. Das hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen. Vielleicht ist dem einen oder anderen ein Licht aufgegangen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss mit Reformen ernst machen und darf die Stabilitätskriterien nicht aufweichen. Ein Blick zurück zeigt: Die Aufweichung der Stabi-litätskriterien vor einem guten Jahrzehnt führte in Deutschland nur tiefer in die Verschuldung, nur tiefer in die Schuldenkrise. Aufwärts ging es erst, als durchgreifende Reformen gestartet wurden, damals der Not gehorchend, nachdem sich das Land ins haushalts- und arbeitsmarktpolitische Abseits entwickelte. Deshalb sage ich klar und deutlich: Man darf den Forderungen aus Italien und Frankreich nicht nachgeben. Die Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen für Wachstum und Beschäftigung in Zukunft nicht mehr zum Budgetdefizit hinzuzurechnen, wäre ein gefährliches Signal, ein falsches Signal, meine Damen und Herren. Das ist der Versuch, Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Teufel mit Beelzebub austreiben!) Dieser Weg führte immer gerade ins Abseits. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt darf nicht aufgeweicht werden. Wir müssen an ihm in seiner jetzigen Form festhalten. Alles andere würde die Erfolge bei der Überwindung der Krise im Euro-Raum geradezu zunichtemachen. Das würde das mühsam gewonnene Vertrauen der Märkte in den Euro wieder zerstören. Deshalb geht an der vollständigen Umsetzung und strikten Anwendung der Regeln in der EU kein Weg vorbei. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine Währungsunion ohne Staatsverschuldungsgrenzen hat auf Dauer keine Überlebenschancen. Wer in Europa die Chancen zu Reformen bislang nicht genutzt hat, muss das jetzt nachholen. Europa hat als Schuldenunion keine Zukunft. Deshalb verdienen die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister jede Unterstützung bei ihren Bemühungen, Europa auf Stabilitätskurs zu halten. Das müssen wir geschlossen unterstützen, und wir müssen herzlichen Dank sagen für diese klare Linie und konsequente Haltung. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, man muss es an dieser Stelle noch einmal betonen: Haushaltskonsolidierung und Wirtschaftswachstum sind kein Widerspruch. Ich glaube, es ist auch ganz deutlich, dass wir sehr froh sein können, dass die deutsche Wirtschaft sich heute in einer stabilen konjunkturellen Entwicklung mit positiven Beschäftigungseffekten, guten Einkommenserwartungen – auch die Reallöhne sind ja gestiegen – und erfreulicher Wachstumsperspektive befindet. Das überdurchschnittliche Wachstum der ostdeutschen Länder zeigt, dass der Aufholprozess dort weiter voranschreitet. Insgesamt haben wir Rekordbeschäftigung und eine breite Steigerung der Reallöhne. Das heißt, den Menschen kommt unsere Politik, unser Aufschwung zugute. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber es gehört natürlich auch zur Wahrheit: Die Stimmung in den Unternehmen ist längst nicht so gut wie die derzeitige wirtschaftliche Lage. Das sollte uns immer wieder auch Warnung sein. Wir dürfen die positive Entwicklung nicht durch Fehlsteuerungen wie Fachkräfteverlust durch Frühverrentungen oder Schwächung der Tarifpartner aufs Spiel setzen. Wir müssen die positive Entwicklung mit Anreizen weiter befördern und die notwendigen ökonomischen Grundlagen schaffen. Die Flexibilität des Übergangs aus dem Arbeitsleben in die Rente ist zu erreichen. Danke, dass wir jetzt einen Arbeitskreis bei der Bundesministerin Nahles haben, der diese Fragen bearbeitet! Das Verteilen von Wohltaten darf nicht wieder vor dem Erwirtschaften kommen. Der aktuelle Anstieg der Staatsquote auf 44,7 Prozent ist wieder zurückzuführen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Die Investitionsquote ist zu erhöhen. Insbesondere müssen wir unserer Wirtschaft sagen, dass sie wieder mehr in die Zukunft investieren muss. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das machen sie ja nicht!) Nicht nur im Ausland, sondern auch am Standort Deutschland brauchen wir eine stärkere Investitionsbereitschaft. Hierfür ist die Unternehmensfinanzierung mit der Förderung von Wagniskapital weiter zu unterstützen. Die Steuerquote sollte weiter sinken, indem wir die heimlichen Steuererhöhungen – die kalte Progression – gegenüber den arbeitenden Menschen zurücknehmen. Das Geld, das die Steuerpflichtigen erwirtschaften, gehört zuerst den arbeitenden Menschen und dann dem Fiskus. Bei der Erbschaftsteuer sollte natürlich die Generationenbrücke für die Familienunternehmen erhalten bleiben. Ich glaube, dass wir, wenn wir die Kraft für Reformen aufbringen, die Haushaltskonsolidierung so fortschreiben und in Europa unsere Kriterien als Vorbild weiter vertreten, die Chance auf einen weiteren Aufschwung für die Menschen und insbesondere auf die Erhaltung des Vertrauens in unsere Politik haben. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. Wir stimmen dem Haushalt zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dennis Rohde für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dennis Rohde (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir zunächst ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haushaltsausschusses und der Haushaltsreferate in den Ministerien sowie von meiner Seite ganz besonders an die Mitarbeiter der Haushalts-AG der SPD-Bundestagsfraktion. Sie alle haben tolle und konstruktive Arbeit geleistet. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Was haben wir in den ersten Haushaltsverhandlungen der neuen Regierungskoalition erlebt? Intensive Verhandlungen, sachliche Diskussionen, aber auch das Ringen um Einigkeit und schließlich die Formulierung vernünftiger Beschlüsse, die mehrheitlich tragbar sind. Ja, wir waren uns auch in der Großen Koalition nicht immer sofort einig, wie es eben ist, wenn unterschiedliche Meinungen und Ansichten aufeinandertreffen. Wenn verschiedene Charaktere – impulsiv oder abwartend – miteinander um Positionen ringen, dann ist das nicht immer einfach. Nun haben wir Sozialdemokraten die CDU/CSU nicht unbedingt auf Zeit geehelicht, weil sie so hinreißend und liebenswert war, sondern eher in Ermangelung einer bezaubernden Alternative. (Heiterkeit) Aber wir haben auch mit diesem Haushalt bewiesen, dass wir gut zusammenarbeiten. Das ist es, was am Ende des Tages zählt. (Beifall bei der SPD) Wir haben den ehemals schwarz-gelben Haushaltsentwurf für 2014 in ein Vernunftspapier verwandelt. Wir haben die Grundlage geschaffen für stabile Haushalte in den kommenden Jahren, die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Vorjahr zurückgefahren und den Konsolidierungskurs auf eine starke Basis gestellt. Darauf werden wir in den nächsten Haushaltsjahren aufbauen können. Kurzum: Der Haushalt 2014 der Großen Koalition ist vernünftig und gut für Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es liegt in der Natur der Sache, dass die Opposition in diesem Hause das etwas anders sieht. Dafür spricht unter anderem die Masse an Änderungsanträgen, die in den letzten Wochen durch dieses Haus gegangen sind. Es war allerdings wenig Verwertbares dabei. Ihre Anträge, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei, hätten – auch wenn gewiss manch Wünschenswertes dabei war – den Haushalt gesprengt. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch! Es ist alles gegenfinanziert!) Aber das wissen Sie auch. Sie hätten die Schulden des Bundes in die Höhe getrieben und die Last auf kommende Generationen geschoben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen die Anträge lesen! – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist alles gegenfinanziert! Man muss die Anträge auch lesen in der Großen Koalition!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann pragmatische Anträge für eine gute Sachpolitik stellen, oder man stellt Anträge für das politische Schaufenster. Leider waren Ihre Anträge viel zu oft von der zweiten Sorte. Lassen Sie mich ein konkretes Beispiel aus meinem eigenen Einzelplan, dem des Justizministeriums, nennen. Diese Regierung hat sich zur Aufgabe gemacht, den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu stärken und endlich gemeinsam mit den Verbraucherzentralen einen Finanzmarktwächter einzuführen, damit Fälle wie der von Prokon gar nicht erst solche horrenden Ausmaße annehmen. Dort bangen immerhin 75 000 Kleinanleger um insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Nun ist das Jahr zur Hälfte um, und bis zum Start eines solchen Marktwächters würden noch weitere Wochen ins Land gehen. Realistischerweise können wir für 2014 nur von einer Anschubfinanzierung sprechen. Dafür haben wir Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Was fordert die Opposition? Sie fordert, 10 Millionen Euro einzustellen, eine Summe, die in diesem Haushaltsjahr mitnichten noch sinnvoll ausgegeben werden könnte. Meine Damen und Herren, das hat weder etwas mit Haushaltsklarheit noch etwas mit Haushaltswahrheit zu tun. So etwas trägt die Große Koalition nicht mit: nicht in der Vergangenheit, nicht heute und auch nicht morgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gestaltende Haushaltsführung meint, dass man den zur Verfügung stehenden Etat bestmöglich nutzt, eine Budgetierung nicht als Einengung der Gestaltungsmöglichkeiten begreift, sondern den Rahmen sinnvoll und bedacht ausschöpft. Lassen Sie mich konkrete Beispiele nennen: 40 Millionen Euro mehr für Integrationskurse, 10 Millionen Euro zusätzlich für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, mehr Geld für den Bau von Radwegen, 10 Millionen Euro mehr für die Bundeszentrale für politische Bildung, 10 Millionen Euro mehr für das Technische Hilfswerk, 90 Millionen Euro mehr für die Kultur in diesem Land – und das alles ohne zusätzliche Schulden. So geht Haushaltspolitik in der Großen Koalition. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Aber auch das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen: Es waren gerade auch wir Sozialdemokraten und unsere Finanzminister Hans Eichel und Peer Steinbrück, die den Grundstein dafür gelegt haben, dass wir in der Großen Koalition einen ausgeglichenen Haushalt für 2015 vorlegen können. Das ist maßgeblich auch unser Verdienst, und darauf sind wir stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Lassen wir uns nicht von den Märchen täuschen, die die FDP gerade aus der neoliberalen Höhle der Ahnungslosigkeit holt und in diesen Tagen wieder in den Talkshows und Kolumnen der Republik präsentiert. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist die FDP? Können Sie mir das mal erklären?) Das ist nicht mehr als die wortgewordene Verzweiflung der neuen und der alten Führungsriege wegen stetiger 3 Prozent in den Umfragen. Gebetsmühlenartig wiederholte Aussagen über die angebliche Heilsbringung einer Steuersenkungspolitik, die die kleinen Steuerzahler belastet und die Reichsten in diesem Land entlastet, bringen selbst die Neoliberalen nicht zurück in die Spur. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie gerade dem Kollegen Fuchs zugehört? Der hat das auch gesagt! Das war auch neoliberal!) Das ist und bleibt falsch für unser Land. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Der Haushalt 2014 weist mit einer Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro die niedrigste Neuverschuldung seit 40 Jahren aus. Für 2015 werden wir einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegen. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, gab es zuletzt vor 45 Jahren. Damals wie heute war es eine Große Koalition, die den Haushalt geradegerückt hat; auch das darf man an dieser Stelle ruhig erwähnen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es beweist sich aufs Neue: Sozialdemokratische Politik ist Zukunftspolitik. Das ist unsere Handschrift beim Haushalt 2014, und wir werden dies in den Beratungen der kommenden Jahre konsequent genauso fortsetzen. Die Große Koalition ist eine starke Kraft für Deutschland, und die SPD ist eine starke Kraft in der Großen Koalition. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich bitte nun um Aufmerksamkeit für den letzten Redner in dieser Debatte, den Kollegen Norbert Barthle für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Jawohl! Ruhe jetzt!) Norbert Barthle (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner einer lang andauernden Haushaltsdebatte – seit Mitte März diskutieren wir diesen Haushalt – hat man eigentlich die Pflicht, nicht mehr Argumente auszutauschen. Denn diejenigen, die bis zu meiner Rede noch nicht entschlossen sind, dem Haushalt zuzustimmen, werden es auch nach meiner Rede nicht tun, (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du kannst es noch mal probieren!) und diejenigen, die vorher schon zustimmen wollten, werden es mit Sicherheit auch danach noch tun – das hoffe ich jedenfalls. Meine Pflicht ist es, Danke zu sagen, insbesondere der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Frau Lötzsch. Sie haben die Beratungen sicher, kompetent und souverän geleitet. Es gab nach Ihrem Amtsantritt am Anfang kritische Stimmen; aber all das muss man revidieren. Hoher Respekt, hohe Anerkennung! Danke schön. (Beifall im ganzen Hause) Ich will ganz bewusst die Mitarbeiter des Sekretariats des Haushaltsausschusses in den Dank einbeziehen. Herr Majewski sitzt da hinten mit seiner Truppe; die Damen hat er nicht mitgebracht, aber sie sind auch ansehnlich. (Beifall im ganzen Hause) Ich will in diesen Dank auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fraktionen einbeziehen. Sie haben Familie und Kinder, und während der Haushaltsberatungen ist der Begriff „Regelarbeitszeit“ für sie ein Fremdwort. Da erwarten wir hohe Flexibilität und hohen Einsatz. Auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall im ganzen Hause) Ich will den Dank auf das ganze Hohe Haus erweitern. Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, vertrauen uns Haushältern, wenn es darum geht, das Schicksalsbuch der Nation, das Haushaltsbuch, zu schneidern, zu zimmern. Sie vertrauen auf unsere Arbeit; wir strengen uns an, es gut zu machen. Ich bedanke mich bei Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Ich danke natürlich auch dem Finanzminister und seinen vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hause, die uns dabei tatkräftig unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir uns bei unserer Arbeit des Rückhalts unserer Fraktionsvorsitzenden, Volker Kauder und Thomas Oppermann, und ebenso der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Carsten Schneider und Ralph Brinkhaus, sicher sein können. Auch an sie ein herzliches Dankeschön. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und Gerda Hasselfeldt!) – Und Gerda Hasselfeldt. Danke, ich möchte sie nicht vergessen. Frau Lötzsch hat es bereits erwähnt: Über 80 000 Seiten haben wir gewälzt, über 600 Anträge bearbeitet. Wenn ich mir die Anträge anschaue, dann stelle ich fest: Von der Koalition kamen weitestgehend gute, von der Opposition nur einige wenige gute. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser waren die!) Die meisten mussten wir ablehnen. Ich habe einmal zusammenrechnen lassen, welche Ausgaben sich ergeben hätten, wenn wir den Anträgen der Opposition zugestimmt hätten. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die waren doch alle gegenfinanziert, Norbert! Weißt du doch!) Hätten wir den Anträgen der Grünen zugestimmt, die teilweise sicherlich gegenfinanziert waren, dann wären die Ausgaben um 6,8 Milliarden Euro gestiegen, ein Anstieg um 2,3 Prozent. Hätten wir den Anträgen der Linken zugestimmt, wären die Ausgaben gar um 53,1 Milliarden Euro gestiegen, um 18 Prozent! (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! Oh!) Das unterscheidet uns grundsätzlich. Die Große Koalition weiß, wie man solide wirtschaftet, wie man sorgsam mit den Geldern umgeht, die uns die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen. Wir, die Große Koalition, wissen, wie man sparsam wirtschaftet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb sind die Ausgaben nicht gestiegen, sondern gegenüber 2013 sogar um rund 3 Prozent gesunken; darauf sind wir stolz. Das gibt uns Mut und Zuversicht für die anstehenden Haushaltsberatungen für 2015. Während wir hier diskutieren, sind die Kommentatoren, die kritischen Wegbegleiter unserer Arbeit von den Medien, bereits dabei, die ersten Kommentare zum Haushalt 2015 zu schreiben. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass bis kurz vor der Bereinigungssitzung öffentlich prophezeit wurde: Vielleicht schaffen sie es, wenn sie gut sind, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Aber aller Wahrscheinlichkeit nach werden sie den Puffer ausnutzen – das waren etwa 1,8 Milliarden Euro – und die Nettokreditaufnahme auf 8 Milliarden oder 8,5 Milliarden Euro erhöhen. – So lauteten die Kommentare bis zur Bereinigungssitzung. Nichts ist daraus geworden. Wir waren besser. Wir haben die Linie eingehalten. Da ist keine Trickserei dabei. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn man bei Steuereinnahmen von 270 Milliarden Euro den Ansatz der Steuerschätzer aufgrund der neuen Faktenlage um 600 Millionen Euro korrigiert, dann ist das keine Trickserei. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum macht ihr das dann nachts?) Ich darf Ihnen, liebe Kollegen von den Grünen und von den Linken, sagen: Wenn wir tricksen wollten, dann würden wir das so tun, dass Sie es gar nicht merken. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es leider gemerkt, Norbert! Beim Haushaltsgesetz haben wir es auch rausgekriegt!) An substanzieller Kritik bleibt nichts übrig. Selbst der Vorwurf, wir würden zu wenig investieren, basiert genau genommen auf dem verfehlten Blick auf eine einzige Zahl, nämlich die Investitionen. Die sind tatsächlich zurückgegangen. Aber warum? Weil die Einzahlungen in den Kapitalstock des Europäischen Stabilitätsmechanismus als Investition zählen. Im vergangenen Jahr hatten wir noch eine Doppeltranche zu entrichten, in diesem Jahr nur noch eine Tranche; das sind 4,2 Milliarden Euro weniger. Deshalb sind die Investitionen zurückgegangen. Im kommenden Jahr müssen wir Gott sei Dank keine Einzahlungen mehr leisten. Das erleichtert uns etwas die Arbeit. Ich möchte an dieser Stelle wiederholen: Die Kritik, die von der Opposition vorgetragen wurde, ist nicht substanziell. Deshalb empfehle ich Zustimmung zu diesem sehr guten Haushalt 2014. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz 2014. Das betrifft die Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1002, 18/1005 bis 18/1012, 18/1016 und 18/1017 sowie 18/1019 bis 18/1025. Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich erinnere daran, dass nach dieser namentlichen Abstimmung noch 13 einfache Abstimmungen über Entschließungsanträge folgen werden. Als kleiner Hinweis: Es ist hilfreich bei diesen 13 Abstimmungen, die danach noch folgen, wenn Sie nach erfolgter namentlicher Abstimmung Ihre Plätze einnehmen, sodass wir das Abstimmungsergebnis zu den Entschließungsanträgen zweifelsfrei feststellen können. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. Es würde uns sehr helfen, wenn all diejenigen, die an unseren weiteren Beratungen teilnehmen wollen, ihre Plätze einnehmen würden, sodass wir die Abstimmungsergebnisse zweifelsfrei feststellen können. Wir setzen jetzt die Abstimmungen fort und kommen zu den Entschließungsanträgen. Zunächst stimmen wir über acht Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke ab. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1825. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1828. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1829. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1830. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1848. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist wiederum durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Fraktion Die Linke hat zugestimmt, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1849. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1863. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1865. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Schließlich kommen wir zur Abstimmung über fünf Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1866. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Entschließungsantrag wurde durch die Koalitionsfraktionen gegen die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1867. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag wurde durch die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1868. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde durch die Koalitionsfraktionen gegen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1869. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag wurde durch die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Entschließungsantrag auf Drucksache 18/1870. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Da wir das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über das Haushaltsgesetz noch nicht vorliegen haben, unterbreche ich jetzt die Sitzung, bis die Schriftführerinnen und Schriftführer das Abstimmungsergebnis festgestellt haben. (Unterbrechung von 15.39 bis 15.40 Uhr) Vizepräsidentin Petra Pau: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir kommen zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014, Haushaltsgesetz 2014. 550 Kolleginnen und Kollegen haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 447 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 102 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 549; davon ja: 447 nein: 101 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier-Heite Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Diana Golze Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Jan Korte Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Ekin Deligöz Katharina Dröge Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten SPD Dr. Sascha Raabe (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 2. Juli 2014, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 15.41 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 27.06.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 27.06.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 27.06.2014 Beermann, Maik CDU/CSU 27.06.2014 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 27.06.2014 Brand, Michael CDU/CSU 27.06.2014 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 27.06.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 27.06.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Felgentreu, Fritz SPD 27.06.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 27.06.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 27.06.2014 Gröhe, Hermann CDU/CSU 27.06.2014 Groneberg, Gabriele SPD 27.06.2014 Höger, Inge DIE LINKE 27.06.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 27.06.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2014 Kunert, Katrin DIE LINKE 27.06.2014 Lach, Günter CDU/CSU 27.06.2014 Leutert, Michael DIE LINKE 27.06.2014 Maag, Karin CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 27.06.2014 Nietan, Dietmar SPD 27.06.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 27.06.2014 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 27.06.2014 Schavan, Annette CDU/CSU 27.06.2014 Schieder, Marianne SPD 27.06.2014 Schindler, Norbert CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Sieling, Carsten SPD 27.06.2014 Straubinger, Max CDU/CSU 27.06.2014 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 27.06.2014 Thönnes, Franz SPD 27.06.2014 Weinberg, Harald DIE LINKE 27.06.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 27.06.2014 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 27.06.2014 Zimmermann, Pia DIE LINKE 27.06.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimme ich nach reiflicher Abwägung des Für und Wider in der geänderten Form zu. Unbestritten besteht Handlungsbedarf. Mit einem Anteil von derzeit 25 Prozent an der Stromerzeugung ist Strom aus erneuerbaren Energien schon heute kein Nischenprodukt mehr, sondern ein bedeutsamer Teil der Stromversorgung. Dies ist ein großer Erfolg der unionsgeführten Koalitionen der letzten Jahre. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die steigenden Energiekosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend gefährden. Am 30. Juni 2011 hatte ich gegen die damalige Beschleunigung der Energiewende gestimmt, da ich unter anderem höhere Kosten für Betriebe und Verbraucher befürchtete als beziffert. Leider hat sich diese Befürchtung realisiert. Bereits jetzt belasten die Strompreise unsere Betriebe und Familien. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro allein für die Förderung der erneuerbaren Energien. Eine besondere Belastung stellt dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, die nicht zu den Gewinnern der Energiewende gehören. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt, eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Reform ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage ich uneingeschränkt mit. Allerdings wäre es aus meiner Sicht erforderlich gewesen, mehr Raum und Zeit für die Beratungen der Änderungsanträge zu haben. Erst am Dienstagnachmittag lagen uns die abschließenden Hinweise der EU und die -Synopse der angedachten Änderungen vor. Die Erfahrung zeigt, dass Geschwindigkeit immer auf Kosten von Sorgfalt geht. Wir wären deshalb trotz aller Drohszenarien der EU gut beraten gewesen, uns mehr Zeit für eine Entscheidung zu lassen. Zudem bezweifle ich, dass durch diese Reform alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. So bleibt trotz anderslautender Anträge insbesondere unserer Agrarpolitiker aus der Union die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die SPD-Bundestagsfraktion nicht zu einer Streichung dieser Regelung bereit, obwohl dadurch Kosten und Flächenverbrauch hätten eingedämmt werden können. Im Übrigen bedaure ich, dass die Nutzung der Biomasse im EEG nach dem Willen von Herrn Bundesminister Gabriel zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Zwar ist es uns gelungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes zu erhandeln. Dennoch wird die bisherige technologische Entwicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen gebracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Vielmehr wird damit das Potenzial der Biomasse als einziger regenerativ erzeugter Energie, die speicherfähig ist, vergeben. Ich empfinde dieses Vorgehen unseres Koalitionspartners auch als Missachtung des ländlichen Raums. Dennoch stimme ich dem Gesetzentwurf nach reiflicher Überlegung zu. Denn zum einen wird mit diesem Änderungsgesetz der dringend notwendige Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll diese Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Zum anderen werden mit der Neuregelung der besonderen -Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die strom-intensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und Hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Diese schaffen Planungssicherheit für die meisten mittelständischen Betriebe in diesen Branchen. Schließlich soll durch diese Reform die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden. Das Ziel ist löblich. Es bleibt abzuwarten, ob dieses auch tatsächlich erreicht werden wird. Auch eine Reihe anderer wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht abschließend geregelt werden. Ich vertraue deshalb auf die Zusage, dass Fehlentwicklungen wie zum Beispiel bei der Biomasse gegebenenfalls zügig nachjustiert und zeitnah die offenen Punkte geregelt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts enthält neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimme ich mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu -begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vor-gesehenen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspektive genommen – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Gesetzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist es, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deshalb nicht gebaut werden. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen -können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelungen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitionen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden unterbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von unterschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen-trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist unter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu beraten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Färber (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne den Gesetzentwurf ab, weil er neben vielen richtigen Neuregelungen schwerwiegende Mängel in für mich sehr wichtigen Bereichen enthält. Zwar ist es richtig, insgesamt die Ausbaukostenkosten bei den erneuerbaren Energien zu begrenzen, die Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Energiearten ist aber unausgewogen. So werden Wind- und Sonnenenergie weiter überdurchschnittlich gefördert. Die weitere Förderung von Sonnenenergie auf Autobahn- und Bahnrandstreifen treibt nicht nur die Kosten in die Höhe, es droht auch erhöhter Verbrauch landwirtschaftlich nutzbarer Fläche. Dem kann ich nicht zustimmen. Dagegen wird der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse die Zukunftsperspektive genommen. Die Ausbaubegrenzung auf 100 Megawatt trage ich mit. Die Ausgestaltung der Vergütungsätze macht aber faktisch jeden weiteren Ausbau der Biomasseanlagen unwirtschaftlich. Damit wird den Maschinen- und Anlagenbauern, die gerade an der Schwelle zum erfolgreichen -Export stehen, die Möglichkeit genommen, weitere Innovationen auf dem Heimatmarkt voranzubringen. Das gefährdet bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch die Technologieführerschaft. Die Schlechterstellung der Biomasse berücksichtigt nicht die technologischen Vorteile der Bioenergie für die Energiewende. Wind- und Sonnenstrom können nicht immer erzeugt werden. Deshalb brauchen sie die Ergänzung durch Energieträger, die dezentral und flexibel Strom erzeugen können, um konventionelle Kraftwerke wirklich ersetzen zu können. Das ist die wichtige Rolle der Biomasse bei der Energiewende. Dazu kommt, dass Bioenergie hauptsächlich durch Abfall- und Reststoffe aus Land- und Forstwirtschaft erzeugt wird. Werden diese Stoffe nicht mehr genutzt, wird ein beträchtliches Potenzial zur CO2-Senkung verschenkt. Ich erkenne viele Verbesserungen an, die im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses erreicht wurden, insbesondere was den Bestandschutz bestehender Anlagen betrifft. Der Schwerpunkt meiner politischen Arbeit im Deutschen Bundestag ist und bleibt aber die Vertretung des ländlichen Raums. Dessen Interessen werden in diesem Gesetzentwurf nicht hinreichend gewahrt, und deshalb muss ich den Entwurf trotz vieler sonst sinnvoller Einzelbestimmungen insgesamt ablehnen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich lehne die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, ab. Für falsch halte ich unter anderem die Belastung des selbst produzierten und verbrauchten Stroms mit anteiliger EEG-Umlage. Bereits im Januar hatte ich unter anderem in einem Brief an Minister Gabriel erklärt, dass ich dieses Vorhaben aus grundsätzlichen Überlegungen nur schwer nachvollziehen kann. Der Staat greift damit zu weitgehend ein. Zudem werden falsche Anreize gesetzt. Gravierend ist in diesem Zusammenhang auch, dass nun wieder Unsicherheit mit Blick auf Bestandsanlagen eingetreten ist. Hier geht es um Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen in staatliches Handeln. Einer der weiteren Punkte, die ich nach den Erfahrungen im Oberrheingraben sehr kritisch sehe, sind die Regelungen zur Geothermie. Es ist zu befürchten, dass nach den neuen EEG-Bestimmungen Anreize und zusätzlicher Druck entstehen werden, noch in den nächsten beiden Jahren Zulassungen nach dem Berggesetz zu erlangen, um die alten garantierten Einspeisevergütungen zu sichern. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Alois Gerig (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts enthält nach meiner Überzeugung neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimme ich mit „Nein“. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu -sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vorgesehenen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspektive genommen – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Gesetzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deshalb nicht gebaut werden. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelungen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitionen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden unterbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von unterschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen-trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist unter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu beraten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Ich setze große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneuerbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Die Energiewende ist für die große Koalition ein zentrales politisches Projekt. Sie sichert unserem Land eine technologische Spitzenstellung und öffnet deutschen Unternehmen attraktive Exportchancen in zahlreiche Länder der Erde. Gesellschaftspolitisch ermöglichen die erneuerbaren Energien die aktive Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten. Die EEG-Reform 2014 erfüllt diesen Anspruch in vier zentralen Punkten nicht: Erstens. Das Problem des überlaufenden Spotmarkts für Strom wird nicht gelöst. Auch mit der Einführung der sogenannten verpflichtenden Direktvermarktung gelangt faktisch der gesamte Strom aus erneuerbaren Energien an die Börse. Die rund 900 regionalen Stromvertriebe als zentrale Akteure zwischen Erzeugern und Verbrauchern werden nicht aktiv in die Vermarktung erneuerbaren Stroms einbezogen. Nur so käme aber der ständige Abgleich von Angebot und Nachfrage vor Ort in Gang. Zweitens. Ausschreibungen erschweren den Zugang für Kleininvestoren und schwächen die Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Erfahrungen in anderen Staaten belegen, dass Ausschreibungsmodelle anonyme Großinvestoren begünstigen und letztlich mehr kosten als direkte Einspeisevergütungen. Drittens. Der Eigenverbrauch von dezentral erzeugtem Strom glättet Lastspitzen und stabilisiert das Netz, wenn er mit Speichern verknüpft ist. Besonders Bürger-energieanlagen haben daran ein hohes Interesse. Die jetzt beschlossene Belastung des Eigenverbrauchs wird den kleinteiligen und dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien behindern und zentrale Einheiten, die an die Börse liefern, bevorzugen. Dazu kommt noch die Bevorzugung industriellen Eigenverbrauchs, der nur mit 15 Prozent der EEG-Umlage belastet wird. Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Privatleute müssen dagegen 40 Prozent zahlen. Viertens. Das EEG wurde als Klimaschutzinstrument gegründet. Bisher trug es zur Senkung des Methanausstoßes bei, der in der Atmosphäre fünfundzwanzigmal so aktiv ist wie CO2. Das neue EEG schneidet diesen Beitrag durch eine radikal gekürzte Vergütung von Biogas ab. Vor allem pflanzliche und tierische Reststoffe der Landwirtschaft können damit nicht mehr energetisch genutzt werden. Das EEG 2014 sichert die Begünstigung der energieintensiven Industrie europarechtlich ab, aber einen Beitrag zur Stärkung der Energiewende, zu technischen Innovationen und zur Aktivierung von Bürgern leistet es nicht. Stagnation droht. Diesem Gesetz kann ich nicht zustimmen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Da ich mir bewusst bin, welche Verantwortung ich mit meinem Abstimmungsverhalten in unserer Koalition habe, werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen. Zugleich teile ich mit, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien, EE, ein zentrales Ziel meiner politischen Arbeit ist, beispielsweise habe ich einen Stiftungslehrstuhl für EE an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Aalen gegründet, mit zurzeit 71 Studierenden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält positive Maßnahmen, es besteht aber dennoch mittelfristiger Nachbesserungsbedarf. Positiv ist der Grundansatz, eine -Verminderung des Kostenanstiegs von Strom aus Erneuerbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig den weiteren Ausbau der EE zu sichern. Der Entwurf wird jedoch nicht der Aufgabe gerecht, die Dezentralität und Vielfalt der Energieversorgung zu stärken und gleichzeitig langfristig die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Mir ist bewusst, dass aufgrund des kontroversen politischen Diskurses zu diesem Thema nur Kompromisslösungen möglich sind. Deshalb sollte auch über eine Abschaffung des EEG bezüglich Wind- und Solarstromerzeugung nachgedacht werden und eine Fokussierung auf die insbesondere in Süddeutschland beheimatete Energieerzeugung aus Biogas – einer Branche, bei der Deutschland noch eine Marktführerschaft besitzt, die mit diesem Gesetzentwurf bedroht ist. Kritisch sehe ich vor allem eine Änderung, die nicht zu Kostensenkungen, sondern eher zur Kostenerhöhung für die Endverbraucher führen wird. Die Einführung der EEG-Umlage auf Eigenerzeugung ab 2015 mit einem einheitlichen Satz von 40 Prozent oder 2,5 Cent je Kilowattstunde sowie die generelle Streichung der Bagatellgrenze für Kleinanlagen sehe ich mit Sorge. Bei einem Wegfall der Bagatellgrenze werden die Verwaltungskosten bei Kleinanlagen die Einnahmen übersteigen und die Kosten folgerichtig an die Endverbraucher weitergegeben. Vor allem lokale Stadtwerke sind betroffen. Ein weiterer kritischer Punkt sind ausreichende Übergangsregelungen für Biogasanlagen. In Baden-Württemberg sind derzeit circa 800 Biogasanlagen am Netz. Die Betreiber klagen, dass für Ausbaumaßnahmen bestehender Anlagen bereits zugesagte Förderung gekappt wird. Hier sollte es einen stärkeren Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen geben. Ferner ist bei der Direktvermarktung festgehalten, dass das Risiko die Verbraucher tragen, hier wäre es wesentlich sinnvoller, die Erzeuger einzubeziehen. Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf die Strom-erzeugung durch einheimische Braunkohle bevorteilen, die vielmehr der langfristigen strategischen Rohstoff-sicherung unseres Landes dienen sollte. Die „Kohle-orientierung“ ist derzeit nur tragfähig, weil die Preise für CO2-Zertifikate mangels Marktorientierung künstlich niedrig gehalten werden (5 Euro statt circa 70 Euro). Bei einem Anstieg der Preise wäre diese Ausrichtung gefährdet. Hinsichtlich des Netzausbaus wäre es besser, die letzten Kilowattstunden abzuregeln als die Netze für Lastspitzen der EE – besonders PV und Wind – weiter auszubauen. Die Abregulierung durch die Netzbetreiber sollte deshalb gestrichen werden. Im Bereich der Energie-erzeugung aus Biogas wäre es sinnvoller, die Restverwertung zu fördern und gesetzliche Rahmenbedingungen für sogenannte Gärreste schaffen. Sicherlich wird es in Zukunft weiteren Reformbedarf geben müssen. Ich hoffe, dass meine Anregungen Resonanz finden. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katharina Landgraf (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimme ich nach reiflicher Abwägung des Für und Wider unter Vorbehalt zu. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Strom aus den erneuerbaren Energien mit einem Anteil von derzeit 25 Prozent an der Stromerzeugung kein Nischenprodukt mehr ist. Dies ist ein großer Erfolg der unionsgeführten Koalitionen der letzten Jahre. Andererseits sind die ständig und ungebremst steigenden Energiekosten eine kaum zu akzeptierende Belastung aller Verbraucher. Dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend gefährdet ist, ist eine logische Folge dieses Prozesses. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Reform ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage ich uneingeschränkt mit. Außerordentlich kritisch merke ich jedoch an, dass der notwendige und übliche Prozess der parlamentarischen Bearbeitung der Änderungsanträge nicht in gebührendem Umfange Raum und Zeit erfahren hat und nur sehr wenig oder gar keine Zeit für die Beratungen der Anträge zur Verfügung stand. So bleibt die Gefahr bestehen, dass durch diese Reform nicht alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. Im Übrigen bedaure ich, dass die Nutzung der Biomasse im EEG zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Es ist uns gelungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes einzubringen, dennoch wird die bisherige technologische Entwicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen gebracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Das Potenzial der Biomasse, die als einziger regenerativ erzeugter Energieträger speicherfähig ist, wird somit nicht ausgeschöpft. Das ist in meinen Augen eine Missachtung des ländlichen Raumes. Abschließend darf ich unterstreichen, dass bei allen Reformvorhaben eine Schlechterstellung der heimischen Braunkohle vermieden werden muss. Die Braunkohle ist die billigste Energiequelle im gegenwärtigen Strommix. Sie sichert heimische Arbeitsplätze insbesondere in den neuen Bundesländern und verringert die Abhängigkeit von Energieimporten. Auch die zukünftige stoffliche Nutzung darf nicht ausgeschlossen und nicht behindert werden. Die heimische Braunkohle ist nach wie vor der beste und zuverlässigste Partner für die erneuerbaren Energien, weil sie deren Defizite bei der Bereitstellung jeweils perfekt und flexibel ausgleicht und somit zuverlässig die Versorgungssicherheit mit gewährleistet. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Das EEG ist der Eckpfeiler der Energiewende in Deutschland. Mit dem EEG entscheiden wir über die Zukunft der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig stellen wir wichtige Weichen für die Strompreisentwicklung und die Industriepolitik in unserem Land. Das EEG enthält einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen und Regelungen, die Aspekte der Energie-, Wirtschafts-, Umweltpolitik und des Verbraucherschutzes berühren. Leider bleibt der Gesetzentwurf bei entscheidenden Fragen hinter den Erwartungen zurück. Im Vorfeld haben die Verhandlungsführer über eine Beteiligung von Braun- und Steinkohlekraftwerken an den EEG-Kosten diskutiert. Aus ökologischen Gründen und um Wettbewerbsbedingungen zwischen fossilen und regenerativen Energieträgern auszugleichen, sollten die Großemittenten ebenfalls eine EEG-Umlage für den eigenen Stromverbrauch bezahlen. Dieser Vorschlag findet sich im jetzigen Gesetzentwurf nicht wieder. Stattdessen müssen Betreiber von Solaranlagen zukünftig einen Teil der EEG-Umlage für den Eigenverbauch zahlen. Wenn wir die unflexible, ineffektive und umweltbelastende Kohlekraft in das EEG-System einbeziehen würden, hätten wir für die Zukunft zusätzliche Anreize für eine saubere Energieproduktion schaffen können. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft hat zudem ihr Augenmerk vor allem auf die Folgen der Reform für den ländlichen Raum gerichtet. Insbesondere im Bereich der Biomasse liegen zusätzliche Potenziale für eine dezen-trale, speicherbare Energieproduktion und für eine umweltschonende Verarbeitung von Reststoffen. Hier wird bei der Novelle überverhältnismäßig stark gebremst, gerade im Vergleich zur Windkraft. Ebenso kritisch sehe ich aus Sicht der Landwirtschaft, die nicht selten in Konkurrenz zur Energiewirtschaft steht, den Bau von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. So bleibt im EEG eine Regelung bestehen, wonach längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern Solaranlagen gebaut werden dürfen (§ 49 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c). Diese Regelung ist nicht nur unsinnig, sondern geradezu kontraproduktiv, wenn es darum geht, den Flächenverbrauch und die Versiegelung von landwirtschaftlichen Böden in Deutschland einzuschränken. Jeden Tag gehen in Deutschland mehr als 70 Hektar (2011) Flächen durch Siedlungsbau, Infrastruktur und Kompensationsmaßnahmen verloren. Wir Agrarpolitiker haben diesen Missstand wiederholt angeprangert, leider ohne Erfolg. Mit dem EEG hätten wir die Möglichkeit gehabt, hier gegenzusteuern. Leider korrigiert die heute vorgelegte Novelle die Fehlentwicklungen im EEG sehr einseitig. Deshalb werde ich dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der vorliegende Gesetzentwurf enthält positive Maßnahmen und stellt in der Gesamtabwägung eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Daher werde ich dem Gesetzentwurf auch angesichts der Verantwortung mit meinem Abstimmungsverhalten innerhalb unserer Koalition zustimmen. Kritisch sehe ich weiterhin insbesondere die folgenden Aspekte: – den nicht ausreichenden Abbau der Überförderung im Bereich der Windenergie, insbesondere an technisch und wirtschaftlich nicht tragfähigen Standorten, – die aus meiner Sicht ordnungspolitisch problematische Erhebung von EEG-Umlage auf Eigenerzeugung und – die Einschränkung der Förderung bei Biogas als einer grundlastfähigen erneuerbaren Energie. Sicherlich wird es in Zukunft weitere Anpassungen des EEG geben müssen. In den weiteren Beratungen werde ich meine Positionen entsprechend einbringen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Rief (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich muss darauf hinweisen, dass das Gesetz nach meiner Überzeugung neben vielen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Fehlsteuerungen enthält. Auch in Zukunft ist eine flächenverbrauchende Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen weiterhin möglich. Hier hätten zudem Kosten gespart werden können. Durch den Gesetzentwurf wird der Nutzung der Biomasse im ländlichen Raum jegliche Zukunftsperspektive genommen. Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse als grundlastfähige und speicherbare Energieerzeugung, in der wir in Deutschland die Technologieführerschaft haben, wird damit nicht so gefördert, wie es notwendig wäre. Es ist uns zwar gelungen, Verbesserungen beim Bestands- und Vertrauensschutz hineinzuverhandeln, dennoch bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf Einbußen für den gesamten ländlichen Raum sowie Hersteller und Installationsbetriebe im Biomassebereich. Ich trete dafür ein, und dafür konnten Zusagen erreicht werden, dass Fehlsteuerungen des Gesetzes bei der Biomasse sowie weiter offengebliebene Punkte zeitnah nachjustiert werden können. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf nach reiflicher Überlegung zu. Denn mit diesem Änderungsgesetz wird der dringend notwendige Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll diese Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Auch muss die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren abgebremst werden. Ich hoffe, dass dieses Ziel mit der EEG-Novelle auch erreicht werden kann. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Carola Stauche (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des -Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Zweck des Gesetzentwurfes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts ist es, „insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.“ Ich bin der Überzeugung, dass der vorliegende Gesetzentwurf zwar einige richtige Neuregelungen, allerdings auch schwerwiegende Mängel enthält. Aus diesem Grund stimme ich dem Entwurf nicht zu. Das Gesetz soll den Ausbau der erneuerbaren Energien besser steuern, die Ausbaukosten begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende sichern. Diesem Grundgedanken stimme ich zwar zu, die dafür vorgesehenen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspektive genommen. Das ist ein Widerspruch zum erklärten Zweck, „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern“ und geht zulasten der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Gesetzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deshalb nicht gebaut werden. Der Deckel von 100 Megawatt hat also nur noch symbolischen Charakter. Deutschland braucht jedoch weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl -Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelungen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitionen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden unterbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von unterschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen-trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen müssen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen; das ist unter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die Senkung des CO2-Ausstoßes nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu beraten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Ich setze große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneuerbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf -eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, enthalte ich mich, da ich den Gesetzentwurf insbesondere bei dem Punkt Eigenverbrauch kritisch sehe. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann zwar sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau behindern. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaik-Ausbau zunehmend auf den versteckten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Strom-entstehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsumlage eine Anpassung der Systematik des sogenannten atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Ich teile die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers, dass die Summe der Einzelinteressen nicht dem Gemeinwohl dient, gleichwohl sehe ich in der Gesamtschau die Photovoltaik-Unternehmen benachteiligt. Dankbar bin ich unseren Fachpolitikerinnen und -politikern, dass sie wieder eine Bagatellgrenze von 10 Kilowatt in den Gesetzentwurf verhandelt haben, denn der Wegfall hätte die Lage weiter verschärft. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich stimme der EEG-Novelle zu, auch wenn der Gesetzentwurf teilweise an aus meiner Sicht wichtigen Stellen Abweichungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit dem sozialdemokratischen Verständnis für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall -einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird – ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermarktung, mit der Anlagebetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netzintegration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermarktung geht – zeitlich und dem Umfang nach – aus meiner Sicht über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines -Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Ich stimme dem heute hier vorgelegten Gesetz zur Reform des EEG zu, da es wichtige Schritte enthält, auch zukünftig den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Es gibt jedoch Aspekte innerhalb des Gesetzes, denen ich sehr skeptisch gegenüberstehe. Dies tue ich auch aus meiner Erfahrung als Vorsitzende der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, deren zweijährige Arbeit mir und den anderen Mitgliedern deutlich vor Augen geführt hat, wie dramatisch die Herausforderungen sind, unsere Art des Wirtschaftens so zu gestalten, dass wir unseren Planeten nicht weiter massiv übernutzen. Zu meinen Kritikpunkten gehört insbesondere die Frage der Ausschreibung von Förderhöhen. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokratinnen und -demokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zunächst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und dem Erreichen der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigen bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschrie-benen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Auch der hohe administrative Aufwand von Ausschreibungen wird bemängelt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird zwar noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Das kann es ermöglichen, das bewährte Fördersystem weiter zu erhalten, das einen verlässlichen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zulässt. Ein zweiter Kritikpunkt ist die verpflichtende Direktvermarktung, mit der Anlagebetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung von neuen Anlagen auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucherinnen und -verbraucher führen können. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netzintegration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermarktung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Ich freue mich, dass alles für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für handels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission getan wurde. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulli Nissen (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines -Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, stimme ich zu, obwohl der Gesetzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abweichungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokratischen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. -Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermarktung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die -Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netzintegration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermarktung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsumlage eine Anpassung der Systematik des atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, dass sich meine Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für handels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eingesetzt haben. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, enthalte ich mich, da der Gesetzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abweichungen vom Koalitionsvertrag enthält, die meiner Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokratischen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermarktung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die -Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netzintegration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermarktung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsumlage eine Anpassung der Systematik des atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Ich erkenne an, dass sich meine Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für handels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eingesetzt haben. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Für weitergehende Erläuterungen verweise ich auf Stellungnahmen unter www.nina-scheer.de Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kees de Vries (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des -Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf enthält nach meiner Überzeugung einige schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimme ich mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, die Abgabe für erneuerbare Energien zu begrenzen, um damit die Akzeptanz der Energiewende zu sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Dieses Ziel kann aber so nicht erreicht werden: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Besserstellung von Windkraftanlagen an windarmen Standorten ist in dieser Hinsicht geradezu abstrus. Die Förderung der Offshorewindparks in dieser Höhe ist nicht zu begründen und wird zu einer schnell steigenden EEG-Abgabe führen. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspektive genommen. Aber nur mit dieser als einziger speicherfähigen erneuerbaren Energie kann die Energiewende gelingen: Unser Energiesystem braucht die dezentrale und flexible Produktion von Regel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produk-tionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist unter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. In den parlamentarischen Beratungen wurden von unterschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Ich bin mir sicher, dass eine zeitnahe erneute Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig sein wird und wünsche mir, dass es uns hier deutlich besser gelingt das Verhältnis von Wind-, Sonne- und Biomasseanlagen zu strukturieren. Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp und Rita Stockhofe (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines -Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmen wir nach reiflicher Abwägung des Für und Wider in der geänderten Form zu. Unbestritten besteht Handlungsbedarf, weil die steigenden Energiekosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend gefährden. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt, eine schnelle und grundlegende Reform der erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Reform ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Ausbaukosten zu begrenzen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie zu halten und so die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Ziele trage n wir uneingeschränkt mit. Allerdings wäre es aus unserer Sicht erforderlich gewesen, mehr Raum und Zeit für die Beratungen der Änderungsanträge zu haben. Erst am Dienstagnachmittag lagen uns die abschließenden Hinweise der EU und die Synopse der angedachten Änderungen vor. Die Erfahrung zeigt, dass Geschwindigkeit immer auf Kosten von Sorgfalt geht. Wir wären deshalb trotz aller Drohszenarien der EU gut beraten gewesen, uns mehr Zeit für eine Entscheidung zu lassen, um damit fehlerhafte Entwicklungen zu vermeiden. Zudem bezweifln wir, dass durch diese Reform alle Kostentreiber beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt worden sind. So bleibt trotz anderslautender Anträge insbesondere unserer Agrarpolitiker aus der Union die Förderung von Photovoltaikanlagen an Autobahnen und Bahnrandstreifen erhalten. Leider waren der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die SPD-Bundestagsfraktion nicht zu einer Streichung dieser Regelung bereit, obwohl dadurch Kosten und Flächenverbrauch hätten eingedämmt werden können. lm Übrigen bedauern wir, dass die Nutzung der Biomasse im EEG nach dem Willen von Herrn Bundesminister Gabriel zukünftig kaum mehr eine Perspektive hat. Zwar ist es uns gelungen, Nachbesserungen im Sinne des Bestands- und Vertrauensschutzes zu erhandeln. Dennoch wird die bisherige technologische Entwicklung in diesem Bereich nahezu zum Erliegen gebracht. Darunter leiden nicht nur Anlagenbetreiber und Hersteller. Vielmehr wird damit das Potenzial der Biomasse als einziger regenerativ erzeugter Energie, die speicherfähig ist, vergeben. Wir empfinden dieses Vorgehen unseres Koalitionspartners auch als Missachtung des ländlichen Raums und unverhältnismäßig. Dennoch stimmen wir dem Gesetzentwurf nach reiflicher Überlegung zu. Denn zum einen wird mit diesem Änderungsgesetz der dringend notwendige Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll diese Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt dann nicht mehr die Politik, sondern der Markt den Maßstab fest. Zum anderen werden mit der Neuregelung der besonderen Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und Hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Diese schaffen Planungssicherheit für die meisten mittelständischen Betriebe in diesen Branchen. Schließlich soll durch diese Reform die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden. Das Ziel ist löblich. Es bleibt abzuwarten, ob dieses auch tatsächlich erreicht werden wird. Auch eine Reihe anderer wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht abschließend geregelt werden. Wir vertrauen deshalb auf die Zusage, dass Fehlentwicklungen wie zum Beispiel bei der Biomasse gegebenenfalls zügig nachjustiert und zeitnah die offenen Punkte geregelt werden. Anlage 21 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kordula Kovac und Dieter Stier (beide CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts enthält nach unserer Überzeugung neben einigen richtigen Neuregelungen auch schwerwiegende Mängel – aus diesem Grund stimmen wir mit Nein. Das Ziel dieses Gesetzes, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern, die Ausbaukosten zu begrenzen und so die Akzeptanz der Energiewende zu -sichern, ist zwar grundsätzlich richtig. Die dafür vorgesehenen Regelungen sind aber unausgewogen: Der Ausbau der Windenergie wird zu stark gefördert. Die Förderung von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen wird beibehalten, obwohl durch Streichung dieser Regelung Kosten und Flächenverbrauch eingedämmt werden könnten. Der Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse wird hingegen die Zukunftsperspektive genommen – zum Schaden der ländlichen Räume. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zubaudeckel für Biomasseanlagen von 100 Megawatt ist sehr restriktiv, aber auch nachvollziehbar, um die Zielsetzung des Gesetzes zu erreichen. Nicht sinnvoll ist, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und deshalb nicht gebaut werden. Deutschland braucht weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Exportchancen nutzen können. Infolge des Gesetzes sind nun bei den mittelständischen Anlagenherstellern sowohl Arbeitsplätze als auch ihre Technologieführerschaft bedroht. Auch für die ländlichen Räume sind die Neuregelungen bei der Biomasse keine gute Nachricht: Investitionen in neue Anlagen und in Nahwärmenetze werden unterbleiben. Dadurch wird nicht nur auf Wertschöpfung verzichtet, auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, landwirtschaftlichen Betriebe und Energiegenossenschaften für eine dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung wird ausgebremst. Dies ist für die Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum nicht förderlich. In den parlamentarischen Beratungen wurden von unterschiedlichen Seiten vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. Die nun beabsichtigte Schlechterstellung von Biomasse wird der Bedeutung dieses Energieträgers für die Energiewende nicht gerecht: Unser Energiesystem braucht die dezen-trale und flexible Produktion von Regel- und Spitzenstrom aus Biomasse, um die Produktionsschwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen zu können. Dass zum Ausgleich dieser Produktionsschwankungen fossile Kraftwerke in Bereitschaft stehen müssen, ist unter klimapolitischen Gesichtspunkten der falsche Weg. Ebenso ist bedenklich, dass infolge dieses Gesetzes beachtliche Mengen an Reststoffen aus der Tierhaltung und dem Ackerbau weiterhin unvergoren bleiben – damit wird Potenzial für die CO2-Senkung nicht genutzt. Leider wurden die Belange des ländlichen Raumes und auch des Klimaschutzes in den Gesetzesberatungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wird auch daran deutlich, dass dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft nicht genügend Zeit eingeräumt wurde, die Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen und zu beraten. Zweifellos ist bezahlbare Energie für alle Verbraucher von großer Bedeutung. Um die Energiewende zum Erfolg zu führen, darf sie aber nicht ausschließlich aus dem Blickwinkel der Wirtschaftspolitik gestaltet werden. Wir setzen große Hoffnungen darauf, dass dies bei künftigen Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besser gelingt und das Heranführen der Erneuerbaren an den Markt bis dahin gut vorankommt. Anlage 22 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci und Dr. Martin Rosemann (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, haben wir zugestimmt. Es handelt sich dabei in doppeltem Sinne um einen Kompromiss. Zum einen mit einem Koalitionspartner, der in der Mehrheit eine fundamental andere Zielstellung mit dem EEG verbindet als die SPD. Zum anderen mit den Vorgaben der Europäischen Kommission, die in Teilen einer sinnvollen Weiterentwicklung des EEG entgegenstehen. Für unsere Zustimmung ist wesentlich, dass mit der Novelle des EEG die Energiewende konsequent fort-geführt wird, die bewährten Mechanismen des EEG erhalten bleiben, die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben wird, Überförderungstatbestände abgebaut werden und industrielle Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Zudem erkennen wir an, dass es im Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen im Sinne der Ziele der Energiewende gekommen ist. Dies betrifft in erster Linie die Ausgestaltung des Ausbaukorridors bei Windenergie onshore und die Regelungen für die Eigenerzeugung. Allerdings bleiben aus unserer Sicht eine Reihe von berechtigten Kritikpunkten an der EEG-Novelle bestehen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung -bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchsumlage eine Anpassung der Systematik des atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Die vollständige Befreiung des Eigenverbrauchs von Kraftwerken bei der Stromerzeugung von der EEG-Umlage halten wir für fragwürdig. Zum einen sehen wir dabei ein Abgrenzungsproblem in der Praxis. Zum anderen befürchten wir dabei eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung von Kohlekraftwerken. Schließlich bedauern wir, dass eine Verschiebung des Stichtags am Widerstand von CDU/CSU gescheitert ist. Für die Zukunft der Energiewende und einer zukunftsfähigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung in Deutschland ist die Novelle des EEG nur der erste Baustein. Zentrale Weichenstellungen erwarten wir von der Neugestaltung des Strommarktdesigns und einer Wiederbelebung des CO2-Emissionshandels. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ute Finckh-Krämer und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, aber möchten einige Schwachstellen benennen, die wir kritisch sehen. Einen Automatismus zu verpflichtenden Ausschreibungen darf es nicht geben. Vielmehr ist eine ergebnis-offene Prüfung der Modellprojekte erforderlich. Dies gilt insbesondere, weil internationale Erfahrungen zeigen, dass Ausschreibungen nicht zu Kosteneffizienz geführt haben. Die geplante Verordnungsermächtigung für ein System zur Grünstromvermarktung muss zügig umgesetzt werden, da wir dringend einen Markt für grünen Zukunftsstrom benötigen, der die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung miteinschließt. Außerdem müssen Quartiers-lösungen berücksichtigt werden, die es Mieterinnen und Mietern ermöglichen, vor Ort produzierten Strom zu nutzen. Wir benötigen ferner eine stärkere Verflechtung von Effizienz und dem EEG, die zu einem wirksamen Klimaschutz beiträgt. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung den Konflikt mit der EU-Kommission nicht scheut, da die Energiewende ein deutsches Jahrhundertprojekt darstellt, das Vorreiter für andere Länder werden kann und muss. Aufgrund der Verbesserungen zum ursprünglichen Referentenentwurf und der Hoffnung, dass wir in den kommenden Monaten weitere wichtige Schritte machen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien sichern, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Gleichzeitig möchten wir uns bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich für diese Verbesserungen stark gemacht haben. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Stamm-Fibich und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) Bei der Abstimmung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, enthalten wir uns, da der Gesetzentwurf an einigen grundlegenden Stellen Abweichungen vom Koalitionsvertrag enthält, die unserer Überzeugung nach mit zielführenden sozialdemokratischen Gestaltungsvorgaben für den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht übereinstimmen: Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, stellt die EEG-Novelle zur Ermittlung der finanziellen Förderhöhe erneuerbarer Energien bis spätestens 2017 Ausschreibungen in Aussicht. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies eine fundamentale Abkehr vom bislang erfolgreichen Finanzierungsrahmen in Form des EEG. Im Koalitionsvertrag wurde auf Drängen der Sozial-demokraten vereinbart, dass Ausschreibungen im Vorfeld zuerst erprobt werden. Erst ab 2018 und nur im Fall einer positiv ausfallenden Evaluierung wären Ausschreibungen auf alle erneuerbaren Energien auszuweiten. -Dabei müssten sich Ausschreibungen in Fragen der Kosteneffizienz und des Erreichens der Ausbauziele gegenüber Einspeisetarifen bzw. dem EEG als überlegen erweisen. Europäische und internationale Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für erneuerbare Energien zeigten bisher, dass nur ein Bruchteil der ausgeschriebenen Mengen realisiert wurde und diese dann auch überteuert vergütet wurden. Verbreitet wird vor einem hohen administrativen Aufwand von Ausschreibungen gewarnt. Es gibt keine Vorarbeiten dazu, ob und wie bei einem Ausschreibungsmodell die bisherige Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland erhalten bleiben kann. Mit der Novelle wird noch kein gesetzlicher Automatismus zum Umstieg auf Ausschreibungen vorgenommen. Während des parlamentarischen Prozesses wurde ferner betont, dass die mit der EEG-Novelle erklärte Umstellung auf Ausschreibungen auch von der Evaluierung abhängen wird. Dennoch enthält die EEG-Novelle mit ihren Aussagen über Ausschreibungen ohne belastbaren Grund eine politische Tendenz, die weder durch den Koalitionsvertrag noch durch die Europäische Union so vorgegeben wird. Unabhängig von der Frage, ob das EEG eine Beihilfe darstellt – was von deutscher Seite zu Recht verneint wird –, ist festzustellen, dass die EU-Beihilfeleitlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Abweichung einräumen und auch für Ausschreibungen Bagatellgrenzen zulassen. Die Tatsache, dass das EEG nach vorherrschender Rechtsauffassung keine Beihilfe ist, sollte uns zudem veranlassen, grundsätzlich die Verbindlichkeit der Beihilfeleitlinien für die Ausgestaltung von Rechts- und Förderrahmen für erneuerbare Energien infrage zu stellen. Dies betrifft auch die verpflichtende Direktvermarktung, mit der Anlagenbetreiber – zumeist unter Einschaltung eines Händlers – ihren Strom direkt vermarkten müssen. Die hierbei entstehenden Vermarktungsrisiken führen zu Risikoaufschlägen, die sich auch auf die Finanzierung auswirken und letztlich zu höheren Kosten für die Stromverbraucher führen. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarkung leistet außerdem kaum einen Beitrag zu einer besseren System- und Netzintegration erneuerbarer Energien. Um die Mehrkosten in Grenzen zu halten, wurde im Koalitionsvertrag ein Stufenmodell für den schrittweisen Übergang in die verpflichtende Direktvermarktung vereinbart. Die Stufen hätten ermöglicht, den Einführungsprozess mit Blick auf die Kostenentwicklung kritisch zu begleiten. Die mit der EEG-Novelle eingeführte verpflichtende Direktvermarktung geht – zeitlich und dem Umfang nach – über die EU-Beihilfeleitlinien hinaus, die höhere Bagatellgrenzen zugestehen. Eine Umlage auf den Eigenverbrauch kann sowohl aus Gründen der Finanzierungsgerechtigkeit als auch der Systemoptimierung sinnvoll sein. Als solche ist sie mit dem Koalitionsvertrag vorgesehen. In Ausgestaltung des Gesamtrahmens darf sie allerdings nicht den Solarenergieausbau ausbremsen. Weitgehend unberücksichtigt blieb in den vergangenen eineinhalb Jahren, dass der Photovoltaikausbau zunehmend auf den versteckten Vorteilen des Eigenverbrauchs beruhte, hingegen die Vergütungssätze des EEG schon längst unter den Stromgestehungskosten liegen (Unterförderung). Folglich müsste zeitgleich mit der Einführung einer Eigenverbrauchs-umlage eine Anpassung der Systematik des atmenden Deckels erfolgen, der bislang zu spät auf ein Absinken des Zubaus unter die gesetzten Zielwerte reagiert. Der nun vorgesehene Ausgleich übersieht die strukturellen Defizite des atmenden Deckels und gleicht die skizzierte Unterförderung nicht hinreichend aus. Wir erkennen an, dass sich unsere Fraktionskollegen für eine rechtssichere Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung für handels- und energieintensive Unternehmen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission eingesetzt haben. Orientierungen an Vorgaben der Europäischen Kommission sollten dabei in Bezug auf die Fördersystematik für erneuerbare Energien grundsätzlich keine Handlungszwänge auslösen, die mit den Energiewendezielen und einer souveränen parlamentarischen Gestaltungshoheit nicht vereinbar wären. Anlage 25 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ökostromförderung gerecht und bürgernah (Tagesordnungspunkt V c) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) Ich kann dieser Reform des EEG nicht zustimmen. Seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit setze ich mich im Deutschen Bundestag für die Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die jetzt beschlossenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz werden den nötigen Umbau unseres Energieversorgungssystems nicht beschleunigen, sondern es droht ein Ausbremsen der Dynamik bei den erneuerbaren Energien. Das EEG war immer ein Parlamentsgesetz, es wurde aus dem Parlament heraus entwickelt und verändert. Diesmal ist es den Parlamentariern nicht mal gelungen, entscheidende Änderungen an der Regierungsvorlage durchzusetzen. Fundamentale Änderungen werden höchstens auf Druck der EU-Kommission vorgenommen. Umwelt- und Energiepolitiker der SPD-Fraktion haben versucht, die schlimmsten Punkte im Sinne der erneuerbaren Energien wenigstens zu entschärfen, doch weil die Unionsverhandlungsgruppe die Position der Erneuerbaren noch weiter verschlechtern wollte, ist es im Wesentlichen beim Regierungsentwurf geblieben. Zwar wird diese Reform nicht das Ende des EEG und des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Folge haben, sie ist aber der Einstieg in den Ausstieg. Nach bisherigem Stand werden 2016/2017 Ausschreibungen festgelegt, obwohl bisher alle Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen in anderen Ländern negativ waren. Damit werden in Deutschland bewusst viele Errungenschaften der bisherigen Energiewende zunichte gemacht. Es scheint also große Kräfte in diesem Land zu geben, die kein Interesse daran haben, dass die Dynamik des Erneuerbaren-Ausbaus beibehalten oder beschleunigt wird, und denen die Akteursvielfalt ein Dorn im Auge ist. Dies zeigt auch der Aufwand, mit dem in den letzten Jahren Kampagnen gegen das EEG betrieben wurde. Der eigentliche Vorteil des EEG – die enorme CO2-Reduzierung – wird gar nicht mehr erwähnt, obwohl -gerade diesbezüglich das Gesetz eine riesige Erfolgs-geschichte ist. Mittlerweile wird die Klimabilanz in Deutschland allerdings wieder schlechter. Aber nicht nur das Argument Klimaschutz spricht für ein anspruchsvolles EEG. Andere Argumente sind: Generationengerechtigkeit, Ressourcenschutz, technische Innovationen, Schaffung von Arbeitsplätzen, eine verstärkte regionale Energieversorgung, zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten, Vermeidung von Gesundheits- und Folgekosten in Milliardenhöhe, wie sie durch die fossile und nukleare Industrie entstehen. Alles hat sich zuletzt nur noch auf eine undifferenzierte Kostendiskussion, eine Problematisierung der erneuerbaren Energien konzentriert. Die wesentlichen Begründungen für die jetzige EEG-Reform waren, die Kosten zu senken und die Erneuerbaren besser in den Markt zu integrieren. Beide „Probleme“ werden durch die jetzigen Vorschläge nicht gelöst. Der Neubau von Solar- und Windkraftanlagen macht nämlich nur noch einen geringen Teil der EEG-Umlage aus. Zu den größten Faktoren beim Anstieg der EEG-Umlage in den letzten Jahren gehören dagegen der auszugleichende sinkende Börsenpreis für Strom sowie die Ausnahmeregelungen für die Industrie. Letztere wurden jetzt aber doch nicht, wie von vielen Experten gefordert, eingeschränkt, sodass wirklich nur die Unternehmen profitieren, die im internationalen Wettbewerb stehen, sondern sogar eher -ausgeweitet. Nahezu alle Branchen können bei entsprechendem Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Die großzügigen Übergangsregelungen lassen sogar befürchten, dass die Kosten für die übrigen Normalverbraucher durch die besondere Ausgleichsregelung sogar noch ansteigen. Man muss also das Kostenargument als Vorwand interpretieren, die Erneuerbaren zu beschneiden, da man nur hier die Kostenschere ansetzt und nicht bei der übrigen Industrie. Auch eine bessere Integration in den Markt ist lediglich so zu verstehen, dass sich die Erneuerbaren in dem bestehenden Energiesystem ein- und somit unterordnen sollen. Dieses ist aber für große fossile und nukleare Kraftwerke konzipiert, denen nicht mehr die Zukunft gehört. Es würde viel mehr Sinn machen, ein komplett neues Marktdesign zu etablieren, das die erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt. Das wäre zwar der richtige Schritt, um das System frühzeitig zukunftssicher zu machen, aber nicht im Interesse der großen Energieversorgungsunternehmen, die die Entwicklung verschlafen haben und mit ihrem veralteten Kraftwerkspark noch so viel Geld wie möglich verdienen wollen. Die jetzige EEG-Reform ist zwar sehr umfassend, da sie einen grundsätzlichen Wandel in der Systematik bei der Förderung der erneuerbaren Energien weg von festen Vergütungssätzen hin zur verpflichtenden Direktvermarktung und zu – aus meiner Sicht besonders problematischen – Ausschreibungen bringt, aber sie ist nicht der große Wurf, der nötig gewesen wäre, um die Energiewende einen entscheidenden Schritt voranzubringen. Hierzu hätte zum Beispiel, wie genannt, ein neues Marktdesign gehört, die Frage der Verknüpfung und Regelung der Erneuerbaren untereinander, mit Speichern und die Integration in die Netze, der Einsatz erneuerbarer Technologien im Bereich der Wärme und Mobilität usw. Ein ganzheitliches umfassendes Energiewendepaket wäre sinnvoll gewesen. Der Hinweis, dafür fehle die Zeit, weil die Kosten explodieren würden und die EU Druck machen würde, ist nicht nachvollziehbar. Den Anstieg der EEG-Umlage sehe ich zwar auch kritisch, aber in anderen Bereichen, zum Beispiel Öl, sind zeitweise die Preise viel stärker angestiegen als bei Strom, ohne dass dies zu irgendeiner Form von Aktionismus geführt hätte. Und auch das EU-Argument ist fadenscheinig, weil Deutschland als – vor allem wirtschaftlich – größtes EU-Land auch in vielen anderen Bereichen seinen Einfluss geltend gemacht hat. Hier hat man sich dagegen gerne treiben lassen. Der enge Zeitplan wird nun auch als Vorwand genommen, dass man viele Kritikpunkte und Änderungsforderungen nicht mehr berücksichtigen kann. Dabei gab es trotz der viel zu geringen Beratungszeit viel Kritik nicht nur vonseiten der Parlamentarier, sondern auch vonseiten der Bundesländer, der Verbände, der Verbraucher und vor allem auch von Energieexperten. Diese Kritik von anerkannten Fachleuten, unter anderem geäußert in öffentlichen Anhörungen der zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages, wurde in keiner Weise berücksichtigt. Die Interessen der vier großen Energieversorger und der Großindustrie finden sich allerdings in dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf eindeutig wieder. Zudem werden nun Maßnahmen beschlossen, die nur aus populistischen Gründen und zu Wahlkampfzwecken in bestimmten Bundesländern versprochen wurden, die aber für die Energiewende völlig kontraproduktiv sind. Die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen wird von allen maßgeblichen Experten kritisiert. Auch diese Kritik hatte keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren, was ich ausdrücklich kritisiere. Ich befürchte, dass mit dieser EEG-Reform das Rad in die falsche Richtung gedreht wird. Das EEG führte zu vielen Errungenschaften: einen ungekannt schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien mit all seinen klimaschonenden und volkswirtschaftlich positiven Effekten, eine Dezentralisierung der Energieproduktion und eine Akteursvielfalt, die es sonst im Energiebereich nicht gibt. Über 50 Prozent der erneuerbaren Energien befinden sich in der Hand von Bürgern und Genossenschaften und nicht von vier großen Unternehmen. All diese positiven Faktoren haben dazu geführt, dass Deutschland international als Vorbild gesehen wird und das EEG in so vielen Ländern kopiert wurde. Viele Länder schauen auf Deutschland. Das Signal, das der Bundestag mit der Zustimmung zu diesem fragwürdigen Gesetzentwurf international aussendet, ist eindeutig: „Der Ausbau der Erneuerbaren geht uns zu schnell. Wir als eines der technologisch führenden Länder dieser Erde sehen uns nicht in der Lage die Energiewende, so wie es nötig wäre, zu bewerkstelligen. Wir kapitulieren vor den Interessen einiger großer Unternehmen.“ Dieses Signal ist fatal. Auch deswegen würde ich einem solchen Gesetz niemals zustimmen. Anlage 26 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arnold Vaatz (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über: – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (Tagesordnungspunkt V b) – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) Ich stimme den Gesetzentwürfen nur unter dem Eindruck der akuten Gefahr für die deutsche Wirtschaft zu. Das EEG ist eine der größten Fehlkonstruktionen in der deutschen Energiepolitik, weil es den ökonomischen Grundsatz der Nachfrage als begrenzender Größe der Bereitstellung von Anlagen zur Stromerzeugung eliminiert hat und somit grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft außer Kraft setzt. Es gefährdet auf Dauer die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Elektroenergie. Der Versuch, grundlastfähige Verstromungstechnologien durch nicht grundlastfähige Verstromungstechnologien zu ersetzen, wird scheitern und enormen wirtschaftlichen Schaden hinterlassen. Es ist ökologisch kontraproduktiv, ökonomisch widersinnig und schafft in seiner sozialen Wirkung eine der unerträglichsten Umverteilungen von Vermögen sozial Schwacher zu sozial Starken. Heute stimme ich den Gesetzesentwürfen entgegen meinen Bedenken und Überzeugungen nur zu, um größere Schäden von der deutschen Wirtschaft abzuwenden. Anschließend fordere ich eine weitere Diskussion über die Abschaffung des EEG für Neuanlagen und im Ergebnis dieser einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages. Das parlamentarische Verfahren, das zu den vorgelegten Gesetzentwürfen geführt hat, muss ich kritisieren, weil meiner Fraktion der heute zur Abstimmung vorgelegte Gesetzeswortlaut nicht vorgelegt wurde und somit nicht diskutiert werden konnte. Der endgültige Gesetzestext wurde quasi über Nacht geändert und ist erst in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Drucksache 18/1891 – vom gestrigen Donnerstag, dem 26. Juni 2014, enthalten. Dieses Verfahren entspricht nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten, ist scharf zu kritisieren und nicht zu wiederholen. Anlage 27 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf -eines Gesetzes zur Einführung einer Länder-öffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) In der öffentlichen Anhörung zur Länderöffnungsklausel wandten sich alle kommunalen Spitzenverbände gegen dieses Vorhaben, ebenso Wirtschaftsverbände wie der BDEW bis hin zum Deutschen Bauernverband und sogar die großen Naturschutzverbände. Alle Stellungnahmen warnen davor, das fein ausdifferenzierte Instrumentarium der kommunalen Planungs-hoheit durch pauschale Landesregeln zu vergröbern. -Betroffenen Anwohnern vermittelt das eine Schein-sicherheit, die vor Gerichten nicht standhält. Der Bundesgesetzgeber ist für bundesweit rechts-sichere Rahmenbedingungen verantwortlich. Die Länderöffnungsklausel verstößt gegen den Grundsatz der Rechtseinheit beim Bauen, der in der Föderalismusreform 2006 bewusst gestärkt wurde. Die in Bayern und Sachsen vorgesehenen Mindestabstände schwächen den Ausbau der Windkraft so weit, dass die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung nicht mehr erreicht werden können. Das Zugeständnis an die Gemeinden, mit Bebauungsplänen geringere Abstände festlegen zu können, offenbart die Widersprüchlichkeit des gesamten Vorhabens. Einem solchen Gesetz kann ich nicht zustimmen. Anlage 28 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Simone Raatz (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf -eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) Aus folgenden Gründen werde ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten: Das bereits geltende Recht gibt den Ländern und insbesondere den Kommunen über baurechtliche und immissionsrechtliche Regelungen die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, auch bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Die Länderöffnungsklausel wird deutliche Auswirkungen auf die Umsetzung der Energiewende in meinem Wahlkreis Mittelsachsen haben. Mit dem Gesetz überlassen wir der Sächsischen Staatsregierung (CDU und FDP) die Entscheidung, wie die Windenergienutzung vorangetrieben bzw. der Ausbau verhindert wird. Die Sächsische Staatsregierung, insbesondere die FDP, verhindert flächendeckend den weiteren Ausbau der Windkraftanlagen, indem sie unrealistische Abstandsregelungen fordert. Um die Privilegierung der Windenergie nicht zu unterlaufen, können zu hoch festgesetzte Mindestabstände den notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest einschränken. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Bundesländern gemeinsam bewältigt werden muss. Dafür sind möglichst einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich. Anlage 29 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Tagesordnungspunkt V d) Bereits während der Verhandlungen zum Energiekapitel des Koalitionsvertrages bestand der Koalitionspartner auf der Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen. Mit der Verankerung der Landeröffnungsklausel im Koalitionsvertrag wäre ein Abrücken von diesem Vorhaben nur einvernehmlich möglich. Leider haben weder wirtschaftliche, energiesystematische, juristische, klimapolitische noch naturschutzfachliche Argumente, die in Stellungnahmen, Gesprächen und Anhörungen erklärt wurden, ein dahin gehendes Einvernehmen erwirken können. Ich stimme somit in Orientierung am Koalitionsvertrag zu. Anlage 30 Erklärung des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Tagesordnungspunkt V a) In einer persönlichen Intervention am Ende der EEG-Debatte in der heutigen Sitzung des Bundestages unterstellte mir der Vize-Kanzler, Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unzutreffende Aussagen über die Zahl der Stellen im Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, die für die Bearbeitung von Anträgen von Ausnahmen bei der EEG-Umlage zuständig sind. Beigefügte Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Anfrage bestätigt meine Aussage, dass 108 Stellen dafür vorgesehen sind. Davon sind 63 Stellen neu geschaffen worden infolge der aktuellen EEG-Novelle und der damit deutlich gesteigerten Komplexizität der Besonderen Ausgleichsregelung. Ob die von den Antragstellern erhobenen Gebühren kostendeckend sind und die Steuerzahler nicht belastet werden, hat das Wirtschaftsministerium nicht eindeutig beantwortet. Die ,,Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage“ (BaGebV) vom 5. März 2013 regelt darüber hinaus zwar über einen Gebührenschlüssel nach GWh die Kosten für die antragstellenden Unternehmen, doch ist mit der Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) ein weitaus höherer bürokratischer Aufwand (Neuregelung Schwellenwerte, Energieintensität, Branchenlösung etc.) für die Antragsbearbeiter zu erwarten. Weiterhin kann selbst die BaGebV nicht klar beziffern (s. E. 3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung), ob die Gebühren ausreichen werden, um die Planstellen zu decken. Anlage 31 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) – Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz – DirektzahlDurchfG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird. 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen will und bergbautreibende Betriebe in die Liste der Unternehmen, denen nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 keine Direktzahlungen gewährt werden, aufnehmen wird. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Wirkungen der GAP-Reform und insbesondere den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen einer Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren zu lassen und bei Nichterfüllung der europäischen Zielvorgaben entsprechende Konsequenzen einzuleiten. – Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2013 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 gemäß § 5 Absatz 1 des Bundesrechnungshofgesetzes Herrn Kay Scheller zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt. Der Innenausschuss hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2013 – Drucksache 18/30 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.19 EP P7_TA-PROV(2013)0322 Drucksache 18/419 Nr. A.22 EP P7_TA-PROV(2013)0387 Drucksache 18/419 Nr. A.25 EP P7_TA-PROV(2013)0448 Drucksache 18/419 Nr. A.26 Ratsdokument 11302/13 Drucksache 18/419 Nr. A.27 Ratsdokument 12637/13 Drucksache 18/544 Nr. A.9 Ratsdokument 5451/14 Drucksache 18/544 Nr. A.11 Ratsdokument 17063/13 Drucksache 18/544 Nr. A.12 Ratsdokument 17064/13 Drucksache 18/544 Nr. A.13 Ratsdokument 17066/13 Drucksache 18/544 Nr. A.14 Ratsdokument 17067/13 Drucksache 18/544 Nr. A.15 Ratsdokument 17069/13 Drucksache 18/544 Nr. A.18 Ratsdokument 17398/13 Drucksache 18/544 Nr. A.19 Ratsdokument 17541/13 Drucksache 18/642 Nr. C.8 Ratsdokument 18124/12 Drucksache 18/1393 Nr. A.17 Ratsdokument 7844/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.22 Ratsdokument 8703/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.2 Ratsdokument 9201/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1393 Nr. A.33 Ratsdokument 8777/14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/419 Nr. A.144 Ratsdokument 18155/13 Drucksache 18/419 Nr. A.145 Ratsdokument 18165/13 Drucksache 18/419 Nr. A.146 Ratsdokument 18167/13 Drucksache 18/419 Nr. A.147 Ratsdokument 18170/13 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.50 Ratsdokument 5455/14 Drucksache 18/544 Nr. A.51 Ratsdokument 17834/13 Drucksache 18/1393 Nr. A.40 EP P7_TA-PROV(2014)0250 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr. A.179 EP P7_TA-PROV(2013)0315 Drucksache 18/419 Nr. A.189 Ratsdokument 14942/13 Drucksache 18/419 Nr. A.190 Ratsdokument 15521/13 Drucksache 18/419 Nr. C.44 Ratsdokument 13842/12 Drucksache 18/419 Nr. C.45 Ratsdokument 17469/12 Drucksache 18/822 Nr. A.36 Ratsdokument KOM(2014)12 endg. Drucksache 18/822 Nr. C.5 Ratsdokument 7945/13 Drucksache 18/822 Nr. C.6 Ratsdokument 9297/13 Anlagen 1Ergebnis Seite 3946 C 2Ergebnis Seite 3948 B 3Anlagen 2 bis 29 4Ergebnis Seite 3953 D 5Ergebnis Seite 3956 A 6Anlagen 2 bis 29 7Ergebnis Seite 3958 B 8Ergebnis Seite 3961 A ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 III Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 4014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 44. Sitzung, Berlin, Freitag, den 27. Juni 2014 4013