Plenarprotokoll 18/54 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 54. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 I n h a l t : Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble und Wilfried Lorenz 4883 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4883 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 9 und 15 4884 B Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 18/2575, 18/2626 4884 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Drucksachen 18/2576, 18/2627 4884 C c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Drucksachen 18/2577, 18/2629 4884 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des -Europäischen Stabilitätsmechanismus Drucksachen 18/2580, 18/2628 4884 D Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF 4885 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) 4887 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) 4888 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4891 A Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) 4892 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 4894 B Manfred Zöllmer (SPD) 4895 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4896 D Antje Tillmann (CDU/CSU) 4897 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 4899 B Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) 4900 B Norbert Barthle (CDU/CSU) 4901 C Alexander Radwan (CDU/CSU) 4903 A Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens Drucksachen 18/432, 18/2100 4904 B b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen Drucksache 18/2604 4904 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen Drucksache 18/2620 4904 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne Drucksachen 18/1458, 18/2646 4904 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 4904 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 4906 B Karin Binder (DIE LINKE) 4907 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 4908 C Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4911 A Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) 4912 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4915 A Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) 4915 B Sigmar Gabriel (SPD) 4915 C Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4915 D Wolfgang Tiefensee (SPD) 4916 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 4917 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) 4917 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) 4918 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) 4919 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 4920 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) 4920 C Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 4921 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4922 C Dirk Wiese (SPD) 4924 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 4924 C Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) 4925 C Dr. Sascha Raabe (SPD) 4927 C Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) 4928 B Peter Beyer (CDU/CSU) 4929 D Namentliche Abstimmungen 4931 B Ergebnisse 4933 D, 4936 A, 4938 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksache 18/2601 4932 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksache 18/2619 4932 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 4932 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 4941 A Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) 4942 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4944 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 4945 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 4946 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4948 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 4948 B Susann Rüthrich (SPD) 4949 B Dr. Silke Launert (CDU/CSU) 4950 A Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucksache 18/2587 4951 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) Drucksache 18/2591 4951 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) Drucksache 18/2588 4952 A d) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien Drucksache 18/2610 4952 A e) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung -gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung (TA) – Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft Drucksache 18/2085 4952 B f) Beratung der Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Evaluationsbericht 2013 der Deutschen Welle Drucksache 17/14285 4952 C g) Beratung der Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2014 bis 2017 Drucksache 18/2536 4952 C Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen Drucksache 18/2606 4952 D b) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfolgt, vertrieben, vergessen – Völkermord an den Rohingya verhindern Drucksache 18/2615 4952 D c) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksache 18/2618 4952 D Tagesordnungspunkt 26: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung Drucksachen 18/2230, 18/2645 4953 B b)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89 und 90 zu Petitionen Drucksachen 18/2508, 18/2509, 18/2510, 18/2511, 18/2512, 18/2513, 18/2514, 18/2515 4953 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Katastrophe an der türkisch-syrischen Grenze – Nach dem militärischen Aufmarsch des IS 4954 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 4954 C Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 4955 C Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4956 D Niels Annen (SPD) 4957 C Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 4958 D Andrej Hunko (DIE LINKE) 4959 D Gabriela Heinrich (SPD) 4960 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4961 D Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) 4962 D Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 4964 A Jörg Hellmuth (CDU/CSU) 4965 A Thorsten Frei (CDU/CSU) 4965 D Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften Drucksache 18/2581 4967 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 4967 A c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 4967 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 4967 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4969 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) 4969 C Dr. Lars Castellucci (SPD) 4970 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4973 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) 4974 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern Drucksache 18/2616 4975 C Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4975 D Dieter Stier (CDU/CSU) 4977 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 4979 C Christina Jantz (SPD) 4980 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) 4981 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 4982 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4983 B Ute Vogt (SPD) 4983 D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Drucksache 18/2602 4984 D Christian Flisek (SPD) 4985 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 4986 B Ansgar Heveling (CDU/CSU) 4987 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4988 C Marianne Schieder (SPD) 4989 D Katrin Albsteiger (CDU/CSU) 4990 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) 4991 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen Drucksache 18/2630 4992 D Cornelia Möhring (DIE LINKE) 4993 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) 4994 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 4996 B Hilde Mattheis (SPD) 4997 A Karin Maag (CDU/CSU) 4998 A Mechthild Rawert (SPD) 4999 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 4999 D Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2013 (55. Bericht) Drucksachen 18/300, 18/1917 5001 B Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 5001 B Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) 5003 A Christine Buchholz (DIE LINKE) 5004 C Heidtrud Henn (SPD) 5005 B Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5006 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) 5008 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Transparenz Steuervermeidung multinationaler Unternehmen eindämmen – Country-by-Country-Reporting einführen Drucksache 18/2617 5008 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5009 A Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) 5010 A Richard Pitterle (DIE LINKE) 5011 A Cansel Kiziltepe (SPD) 5012 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 5013 C Tagesordnungspunkt 12: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption Drucksachen 18/2138, 18/2643 5014 B – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksachen 18/478, 18/2643 5014 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 5014 C Frank Tempel (DIE LINKE) 5015 B Ansgar Heveling (CDU/CSU) 5016 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5017 A Christina Jantz (SPD) 5018 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 5018 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen – Nachhaltige Reisekultur in Europa fördern Drucksache 18/2494 5020 A Sabine Leidig (DIE LINKE) 5020 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) 5021 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5021 D Kirsten Lühmann (SPD) 5022 D Michael Donth (CDU/CSU) 5023 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens KOM(2013) 794 endg.; Ratsdok. 16749/13 Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647 5025 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) 5025 A Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 5026 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 5027 B Richard Pitterle (DIE LINKE) 5028 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5028 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen Drucksache 18/1341 5029 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5030 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5030 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 5031 C Gustav Herzog (SPD) 5032 C Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) 5034 A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg Drucksachen 18/70, 18/2644 5035 A Detlef Seif (CDU/CSU) 5035 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 5036 D Richard Pitterle (DIE LINKE) 5037 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5038 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 5039 A Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksache 18/2444 5040 A Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 5040 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 5040 D Sebastian Hartmann (SPD) 5041 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5043 A Karl Holmeier (CDU/CSU) 5044 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes Drucksache 18/2141 5045 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 5045 C Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) 5046 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) 5046 D Jan Korte (DIE LINKE) 5047 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5049 C Nächste Sitzung 5050 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5051 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Dr. Lars Castellucci, Michela Engelmeier, Dr. h. c. Gernot Erler, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Ulrich Freese, Dagmar Freitag, Michael Gerdes, Martin Gerster, Ulrike Gottschalck, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Metin Hakverdi, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Marcus Held, Petra Hinz (Essen), Christina Jantz, Frank Junge, Christina Kampmann, Gabriele Katzmarek, Birgit Kömpel, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Katja Mast, Jeannine Pflugradt, Detlev Pilger, Sabine Poschmann, Dr. Carola Reimann, Andreas Rimkus, Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Rützel, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Marianne Schieder, Udo Schiefner, Matthias Schmidt (Berlin), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Carsten Träger, Dirk Vöpel, Gabi Weber, Bernd Westphal, Gülistan Yüksel, Dagmar Ziegler und Stefan Zierke zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) 5051 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ewald Schurer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) 5052 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Groß und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) 5053 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Heike Baehrens (SPD) 5055 A Dr. Katarina Barley (SPD) 5055 C Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) 5056 B Lothar Binding (SPD) 5056 D Sabine Dittmar (SPD) 5057 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 5058 B Siegmund Ehrmann (SPD) 5059 A Bettina Hagedorn (SPD) 5059 C Cansel Kiziltepe (SPD) 5060 A Hilde Mattheis (SPD) 5060 C Markus Paschke (SPD) 5061 A Mechthild Rawert (SPD) 5061 C Susann Rüthrich (SPD) 5062 B Johann Saathoff (SPD) 5062 D Michael Thews (SPD) 5063 B Ute Vogt (SPD) 5063 D Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmungen über die Entschließungsanträge der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/2612, 18/2611 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Hiltrud Lotze (SPD) 5064 C Dr. Nina Scheer (SPD) 5065 B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Uta Finckh-Krämer, Ralf Kapschack, Ulrich Hampel, Dr. Bärbel Kofler, Bettina Müller, Christian Petri, Sönke Rix, Dr. Dorothee Schlegel, Swen Schulz, Frank Schwabe, Stefan Schwartze, Dr. Carsten Sieling, Martina Stamm-Fibich zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) 5066 A Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe und Dr. Matthias Miersch (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) 5066 C Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Ulrich Kelber (SPD) 5067 C Gerold Reichenbach (SPD) 5068 A Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über die Entschließungsanträge der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/2612, 18/2611 – zu der Beratung der Antwort der Bundes-regierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Kirsten Lühmann (SPD) 5069 A Ulli Nissen (SPD) 5069 A Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) 5069 C Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Tausend (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) 5070 A 54. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle herzlich. Bevor wir in unsere heutige Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, herzlich zu seinem 72. Geburtstag gratulieren. (Beifall) Aus diesem Anlass hätten ein paar mehr Kollegen da sein können; aber sie konnten ja nicht damit rechnen, weil wir es nicht ausdrücklich auf die Tagesordnung geschrieben hatten. Ich will auch dem Kollegen Wilfried Lorenz, der ebenfalls seinen 72. Geburtstag begangen hat, im Namen des Hauses herzlich gratulieren. (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Zusatzpunkte zu erweitern: ZP 1 Vereinbarte Debatte Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebolaepidemie (siehe 53. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen Drucksache 18/2620 Überweisung/Beschlussfassung ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne Drucksachen 18/1458, 18/2646 ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder schützen – Prävention stärken Drucksache 18/2619 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ZP 5 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 25) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen Drucksache 18/2606 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verfolgt, vertrieben, vergessen – Völkermord an den Rohingya verhindern Drucksache 18/2615 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksache 18/2618 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ZP 6 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Katastrophe an der türkisch--syrischen Grenze – Nach dem militärischen Aufmarsch des IS ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen Drucksache 18/2630 Überweisung/Beschlussfassung ZP 8 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen Drucksache 18/1341 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 9 und 15 werden abgesetzt. Anstelle des abgesetzten Tagesordnungspunktes 9 soll der Antrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/2630 mit dem Titel „Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen“ und anstelle des Tagesordnungspunktes 15 der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1341 mit dem Titel „Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen“ aufgerufen werden. Sind Sie mit diesen Veränderungen in der Tagesordnung einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir so verfahren. Wir kommen damit zu unseren Tagesordnungspunkten 3 a bis 3 d: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 18/2575, 18/2626 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsauschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Drucksachen 18/2576, 18/2627 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsauschuss c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Drucksachen 18/2577, 18/2629 Überweisungsvorschlag: Haushaltsauschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus Drucksachen 18/2580, 18/2628 Überweisungsvorschlag: Haushaltsauschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu stelle ich Einvernehmen fest. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesfinanzminister. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden vier Gesetzentwürfen schaffen wir wichtige Bausteine zum Aufbau der europäischen Bankenunion. Mit dieser Bankenunion ziehen wir die Lehre aus der Finanz- und Bankenkrise; denn die Finanz- und Bankenkrise hat uns mit ihrer unglaublichen Dynamik ja gezeigt, dass die Banken heute – jedenfalls alle großen, die global bzw. grenzüberschreitend tätig sind – mit einer nationalen Aufsicht nicht mehr hinreichend zu beaufsichtigen sind. Wir brauchen eine grenzüberschreitende Bankenaufsicht. Deswegen ist es richtig, dass wir mit der europäischen Bankenunion eine europäische Bankenaufsicht für die großen, systemrelevanten Banken schaffen. Der zweite Grund für diese Bankenunion ist, dass es notwendig ist, das Risiko auf dem Gebiet des Finanzsektors von der Reduzierung der Staatsverschuldung zu trennen. Diese Verbindung hat sich ja in den zurückliegenden Jahren der Euro-Krise als ein besonders erschwerendes Element bei der Überwindung der Krise und der Rückgewinnung des Vertrauens in unsere europäische Währung erwiesen. Für diese Bankenunion konnten wir bei den gegebenen europäischen Verträgen die Aufsicht nur bei der Europäischen Zentralbank schaffen. Anderenfalls hätten wir eine neue europäische Institution schaffen müssen. Dafür braucht man eine Vertragsänderung; dafür braucht man einstimmige Entscheidungen. Das war nicht möglich. Deswegen ist die Rechtsgrundlage nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union -Artikel 127 Absatz 6, wonach durch einstimmigen Beschluss im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht Aufgaben auf die EZB übertragen werden können. Ich erwähne das deswegen, weil es nicht ganz unproblematisch ist, geldpolitische Verantwortung und Bankenaufsicht in ein und derselben Institution anzusiedeln. Es ist ganz wichtig, dass beim Aufbau der Bankenaufsicht innerhalb oder bei der EZB die Trennung zwischen beiden Verantwortungsbereichen so strikt wie möglich durchgeführt wird, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden, ja, um auch den Anschein von möglichen Inte-ressenkonflikten zu vermeiden. Ich füge die Bemerkung hinzu: Auch vor diesem Hintergrund bin ich über die derzeit von der EZB begonnene Debatte über den etwaigen Ankauf von Verbriefungsprodukten nicht besonders glücklich; genau dies könnte diese Diskussion bestärken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, man sollte das vorsichtig bedenken. In der europäischen Bankenaufsicht, mit deren Vorbereitung die EZB beschäftigt ist – am 4. November 2014 soll diese Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen –, werden etwa 120 europäische Banken und Bankengruppen – die systemrelevanten; von jedem Mitgliedsland mindestens eine – der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Sie umfassen etwa 85 Prozent der gesamten -Bilanzsumme aller europäischen Finanzinstitute, sodass der Großteil der europäischen Banken der europäischen Bankenaufsicht untersteht. Es sind auch rund 20 Banken und Bankengruppen aus Deutschland dabei. Die kleineren Institute – das sind in insgesamt gegenwärtig mehrere Tausend; davon stammt ein großer Teil aus Deutschland – unterliegen weiterhin der nationalen Aufsicht. Auch das ist wichtig zu betonen. Die grenzüberschreitenden, systemrelevanten Institute werden der europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Wie gesagt, die kleineren Institute unterstehen weiterhin der nationalen Aufsicht. Im Übrigen führt die Übertragung der nationalen Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank auch zu neuen Berichtspflichten der EZB gegenüber Rat, Europäischem Parlament und auch nationalen Parlamenten, soweit es die jeweiligen Banken anbetrifft. Auch das ist wichtig. Die Europäische Zentralbank führt derzeit die notwendigen Vorbereitungen durch mit der Prüfung der Bilanzen aller zu übernehmenden Banken und mit den entsprechenden Stresstests, die sicherstellen sollen, dass die Banken, die von der europäischen Bankenaufsicht übernommen werden, genügend Kapital haben. Wir haben die Antragsfrist für den Soffin bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert, damit wir, wenn deutsche Banken im Zusammenhang mit dem Stresstest Probleme haben sollten – derzeit zeichnet sich das nicht ab –, notfalls in der Lage wären, die entsprechenden Mittel, um handeln zu können, zur Verfügung zu haben. Das Entscheidende beim BRRD-Umsetzungsgesetz, also bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie, die die Abwicklung und die Sanierung von Kreditinstituten in Europa vorsieht – das ist übrigens eine Richtlinie, die in ganz Europa gilt, weil sie eine Frage des gemeinsamen Binnenmarkts, also des europäischen Rechts ist –, ist, dass in Zukunft im Sanierungs- oder Abwicklungsfall mindestens 8 Prozent von Eigentümern und Gläubigern getragen werden müssen. Das ist die in der EU-Restrukturierungsrichtlinie vorgesehene Mindestvorschrift für ein Bail-in, die umgesetzt werden muss. Wir schaffen auch für den Abwicklungsmechanismus, den sogenannten SRM, in der Euro-Zone eine entsprechende Vorschrift. Nach diesen 8 Prozent der Bilanzsumme, die zunächst von Eigentümern und Gläubigern, den Anlegern der Banken, getragen werden müssen, müssen in der Euro-Zone dann die Banken selber, also die Banken, die der europäischen Bankenaufsicht unterstellt werden, im Rahmen eines Bankenfonds Vorsorge treffen, damit im Falle eines weiteren Finanzierungsbedarfs die Finanzindustrie selbst dafür aufkommen kann und eben nicht mehr, wie in der Finanzkrise, der Steuerzahler. Der Sinn des Ganzen ist, dass nicht mehr die Steuerzahler das Risiko tragen, sondern die Banken selber: zunächst die Eigentümer und Anleger und darüber hinaus die Banken selber. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dieser europäische Bankenfonds, dessen Einrichtung wir ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen haben, soll innerhalb von acht Jahren auf eine Summe von etwa 1 Prozent der gesicherten Einlagen des europäischen Bankensystems – das sind 55 Milliarden Euro – aufgefüllt werden. Die Banken müssen dazu entsprechende Beiträge zahlen. Die Beiträge werden durch nationale Gesetze beschlossen. Das ist deswegen wichtig, weil wir keine Rechtsgrundlage für eine europäische Bankenabgabe haben. Deswegen müssen nationale Gesetze nach einheitlichem Maßstab erlassen werden. Die Einzelheiten, wie die Beiträge genau ausgestaltet werden, liegen noch nicht fest. Aber es ist nach den Vorschlägen der Kommission jetzt schon klar, dass die kleineren Institute weniger bezahlen müssen und dass der Hauptanteil der Bankenabgabe von den großen, risikorelevanten Instituten – so entspricht es auch dem Sinn der Regelung – getragen werden muss. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben übrigens auch sichergestellt, dass die Institutssicherung der Bankengruppen, der Sparkassen, Raiffeisenbanken und der Kreditgenossenschaften als Institutssicherungen anerkannt werden, so wie wir auch in der Einlagensicherungsrichtlinie, die wir im nächsten Jahr beraten und beschließen müssen – sie ist nicht Bestandteil dieses Pakets –, gewährleisten werden, dass die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet wird. Es bleibt bei dem Einlagensicherungssystem. Die Einlagensicherungssysteme unserer Banken- und Sparkassengruppen bleiben anerkannt. Sie müssen allerdings noch leistungsfähiger werden, damit sie im Notfall in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen. Diese Bemerkung füge ich im Hinblick auf aktuelle Sorgen hinzu. Die Bankenabgabe, die in diesen europäischen Fonds aufgrund nationaler Gesetze einbezahlt wird, wird schrittweise vergemeinschaftet. Bis die Bankenabgabe innerhalb von acht Jahren voll einbezahlt ist, haften die Mitgliedstaaten, die die Gesetze machen und die Gesetze vollziehen müssen, dafür, dass die Banken die Abgabe zahlen. Das ist entscheidend. Wir haben auf europäischer Ebene keine Möglichkeit, die Zahlung dieser Abgabe durchzusetzen. Deswegen müssen die nationalen Gesetzgeber und die nationalen Regierungen in der Verantwortung bleiben, dass diese Regelung nicht nur beschlossen, sondern auch angewendet wird. Das ist in Europa immer ein großes Problem. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bis zur vollen Einzahlung der Beiträge haften also die Mitgliedstaaten. Erst wenn die Beiträge voll einbezahlt sind, gibt es auch die Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem. Diese direkte Bankenrekapitalisierung aus dem europäischen Rettungssystem bleibt allerdings nachrangig. Es ist in jedem Fall so: Zunächst müssen die Eigentümer und Gläubiger die 8 Prozent der Bilanzsumme der Bank zahlen. Danach springt die Finanzindustrie selbst zur Bankensicherung ein, und dann gibt es noch die Möglichkeit – Voraussetzung dafür ist aber, dass der Mitgliedstaat einen Antrag stellt –, dass mit dem Mitgliedstaat die entsprechenden Bedingungen, die Konditionalität, vereinbart wird. Es gibt keine Mittel aus dem europäischen Rettungsschirm ohne einen Antrag des Mitgliedstaates und ohne eine mit dem Mitgliedstaat zu vereinbarende Konditionalität. Das ist das entscheidende Element, der Grund, warum der europäische Rettungsschirm so erfolgreich gewesen ist. Wir haben durchgesetzt, dass das auch bei der direkten Bankenrekapitalisierung gilt, die im Übrigen nur dann infrage kommt, wenn ein Mitgliedstaat zur indirekten Bankenrekapitalisierung nicht in der Lage ist. Ich sage ausdrücklich: Die direkte Bankenrekapitalisierung ist nachrangig. Diese Haftungskaskade haben wir sichergestellt. Das Entscheidende bei allen europäischen Regulierungen ist: Wir müssen auf all das achten, solange unsere gemeinsame Währung auf einer Währungsunion beruht, die eben nicht ihre Entsprechung in einer Finanz- und Wirtschaftsunion bzw. in einer politischen Union hat. Es ist das Grundprinzip der Konstruktion der europäischen Währung, dass die Währung vergemeinschaftet ist und wir eine gemeinsame Geldpolitik haben, weswegen sich die Mitgliedstaaten an die Verabredungen für die Finanz- und Wirtschaftspolitik halten sollten. Das ist vielfach Gegenstand aktueller Diskussionen. Würden sich alle an das, was vereinbart worden ist, halten, hätten wir weniger Probleme in Europa. Auch das muss man gelegentlich sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil dies so ist, müssen wir Fehlanreize in Europa vermeiden. Deswegen muss klar sein: Es wird niemand – ich sage das auch im Hinblick auf eine aktuelle Debatte in einem anderen Zusammenhang – eine Chance haben, ohne die Vereinbarung von Anpassungsprogrammen in den Mitgliedstaaten, die sogenannte Konditionalität, auf Mittel des europäischen Rettungsschirms Zugriff zu bekommen. Die 80 Milliarden Euro, die wir in den europäischen Rettungsschirm einbezahlt haben, sind keine Verfügungsmasse für alle möglichen kreativen Ideen an neuen Finanzierungsinstrumenten, sondern sie sind eine Vorsorge dafür, dass die europäische Währung stabil bleibt und das Vertrauen der Finanzmärkte behält. Das haben wir erfolgreich eingeführt. Der Grund für die Einführung dieses Rettungssystems war eigentlich, dass man es hat, ohne es zu brauchen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es! Wie bei der Feuerwehr!) Genau das ist der Sinn eines Sicherungssystems: dass es nicht immer gebraucht wird. Deswegen stehen diese 80 Milliarden Euro auch nicht für alle möglichen kreativen Gestaltungsideen in Europa zur Verfügung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, damit komme ich zu meiner letzten Bemerkung. Wir haben, obwohl die Konstruktion der europäischen Währung kompliziert ist und viele am Anfang gezweifelt haben, ob sie überhaupt funktioniert – die Debatte über die Frage „Kann eine Geldpolitik mit unterschiedlichen Finanz- und Wirtschaftspolitiken klappen?“ haben viele Ökonomen über Jahrzehnte geführt –, die Vertrauenskrise gut überwunden, weil wir ganz konsequent an dem Grundsatz „Hilfe und Solidarität gegen Hilfe zur Selbsthilfe“ festgehalten haben. Es geht immer um Hilfe zur Selbsthilfe. Die Geschichte der fünf Länder, die Rettungsprogramme bekommen haben, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie alle haben die strukturellen Reformen umgesetzt und sind auf dem richtigen Weg. Diejenigen, die heute -Probleme haben, können aus dieser Erfolgsgeschichte lernen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass jedes Mitgliedsland seine eigenen Reformen und Strukturanpassungen durchführt. Dann werden wir alle gemeinsam in Europa Erfolg haben. Die Bankenunion, die wir mit diesen vier Gesetzen schaffen, ist ein wichtiger Schritt, um in einer Zeit voller Ungewissheiten Europa noch ein Stück stabiler und handlungsfähiger zu machen. Deswegen bitte ich Sie um sorgfältige Beratung und am Ende um Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Die Linke erhält nun die Kollegin Sahra Wagenknecht das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich vergegenwärtigt, was Mitglieder der Bundesregierung seit 2008 erzählen und was heute zur Beratung vorgelegt wurde, dann muss man sich nicht wundern, dass immer mehr Menschen jeden Glauben an die Demokratie verloren haben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Herr Schäuble, Sie und die Bundesregierung haben versprochen, dass Steuerzahler nie wieder für waghalsige Geschäfte der Bankster bluten müssen. Sie haben versprochen, dass auch für Banken irgendwann das gelten soll, was für jeden kleinen Handwerkerbetrieb eine Selbstverständlichkeit ist: dass man für Risiken, die man eingeht, selber haften muss. Sie haben hoch und heilig versprochen, dass es kein Geld aus den Mitteln des europäischen Rettungsschirms ESM direkt für die Banken geben wird, für den der deutsche Steuerzahler mit immerhin 200 Milliarden Euro geradesteht. Das ist etwa das 15-Fache dessen, was der Bund jährlich für Bildung und Forschung ausgibt. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ein Schwachsinn!) Herr Schäuble, entweder haben Sie bewusst gelogen, um die Menschen zu täuschen, oder Sie haben Versprechungen gemacht, die Sie nicht einhalten konnten. Auf jeden Fall beraten wir heute Gesetzentwürfe, die das -exakte Gegenteil dessen enthalten, was Sie den Menschen versprochen haben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Der Steuerzahler soll weiter bluten, und in Zukunft soll auch noch der europäische Rettungsschirm ESM direkt von den Banken angezapft werden können. (Thomas Oppermann [SPD]: Haben Sie eben nicht zugehört?) Denn genau das ist doch der eigentliche Sinn dieser ganzen Bankenunion: dass die Banker künftig auch dann -ihren finanziellen Giftmüll auf den Schultern der Allgemeinheit abladen können, wenn die Kapazitäten des jeweiligen Nationalstaates überfordert wären. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ein Unsinn!) Das heißt, künftig haftet der Spanier nicht nur für den Irrsinn der spanischen Banken und der Deutsche nicht nur für den Irrsinn von Hypo Real Estate, Commerzbank und Co, sondern alle europäischen Steuerzahler haften gemeinsam für den Irrsinn der europäischen Finanzmafia. Das ist ein großartiger Fortschritt. Dazu kann man der Großbankerlobby nur gratulieren. Ganz nebenbei sollen zusätzlich über den Abwicklungsfonds, den von Ihnen erwähnten Bankenfonds, Banken mit einem soliden Geschäftsmodell wie unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken Mittel zur Deckung der Verluste der Unsoliden bereitstellen. Das ist ein Konstrukt, das die Linke ablehnt. Deswegen werden wir dagegenstimmen. (Beifall bei der LINKEN) Es kommt noch schlimmer: In Zukunft soll der Bundestag noch nicht einmal mehr befasst werden, wenn deutsches Steuergeld fließt; denn nach Ihrem Gesetz werden dann nur noch ein paar Mitglieder des Haushaltsausschusses informiert, die auch noch zu strikter Geheimhaltung verpflichtet sind. Das heißt, hier im Bundestag können Sie weiterhin von schwarzen Nullen und Schuldenbremsen fabulieren, während über die Bankenhilfen des ESM die Milliarden verbrannt werden, die wir hier für Infrastruktur, für Gesundheit, für Rente und für soziale Ausgaben brauchen würden. (Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist doch Schwachsinn, was Sie da erzählen!) Offenbar ist das die schöne neue Welt der marktkonformen Demokratie, von der Frau Merkel träumt. Die SPD gibt wie immer ihre Stimme dazu. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Frau Wagenknecht bringt wieder einiges durcheinander!) Deswegen: Hören Sie endlich auf, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen! Sie reden von Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung. Sie suggerieren, die Banken würden jetzt so richtig hart angefasst. Sie haben es selber erwähnt: Die private Haftung ist faktisch auf 8 Prozent der Bilanz beschränkt. Ich glaube, viele Familien in Deutschland wären Ihnen ganz dankbar, wenn der Staat sie ähnlich hart anfassen würde. Eine Haftung von 8 Prozent heißt, dass eine Familie mit 10 000 Euro Schulden ganze 800 Euro selber zurückzahlen müsste, und für den Rest bürgt der großzügige Staat. Aber der Unterschied ist, dass in diesem Europa mit so viel Großzügigkeit immer nur die Banken und nie die Bürgerinnen und Bürger rechnen können. Das ist absolut inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Herr Schäuble, Sie haben auch nicht erwähnt: Es gibt da noch eine Klausel in den Verträgen, mit der die gesamte Haftungskaskade ausgesetzt werden kann, wenn nämlich eine „schwere Störung der Volkswirtschaft“ oder eine Notwendigkeit zur „Wahrung der Finanzstabilität“ besteht. Dann gibt es die Möglichkeit, dass Staatsknete sofort fließt, ohne jedwede Vorbedingung. Wer sich erinnert, dass die deutsche Regierung einst eine mögliche Pleite der kleinen IKB zum potenziellen Auslöser einer Kernschmelze des Finanzsystems hochfantasiert hat, ahnt, wie groß das Scheunentor für unser aller Steuergeld ist, das allein durch diese Klausel geöffnet wird. Wer glaubt, dass der ehemalige Goldman-Sachs-Boy und künftige Oberaufseher aller Banken, Herr Draghi, den Banken jetzt so richtig auf den Zahn fühlen wird, der muss wirklich mit Naivität geschlagen sein. Es sind doch gerade Draghis Billiggeldinjektionen, dank derer die Spekulation heute boomt wie nie zuvor und die Investmentbanker wieder Rekordgewinne machen, während der Kleinsparer seine Ersparnisse wegen Niedrigzinsen wegschmelzen sieht. Ausgerechnet den Markt für Kreditverbriefungen – einer der Hauptauslöser der letzten Krise – will Draghi jetzt auch noch mit einem milliardenschweren Kaufprogramm beleben. Man stelle sich einmal vor: Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland würde den Res-taurants, in deren Küchen die Kakerlaken feiern und das Gammelfleisch stinkt, den Ankauf aller verdorbenen Lebensmittel anbieten, bevor ihre Kontrolleure das Haus betreten. Genau das ist es, was der große Oberaufseher aller Banken Draghi jetzt macht: Er kauft den Banken ihr Gammelfleisch ab, bevor die Kontrolleure kommen, sprich: bevor der Stresstest stattfindet, und zwar auf unsere Rechnung. Wenn Sie sagen, dass Sie damit nicht glücklich sind, dann finde ich das zwar sehr erfreulich, aber dann frage ich mich, weshalb die Bundesregierung nicht endlich interveniert, wenn solche Pläne gemacht werden. (Beifall bei der LINKEN) Die große Finanzkrise mit ihren katastrophalen Folgen für Wohlstand, Arbeitsplätze und Staatsfinanzen hat vor mittlerweile fast sieben Jahren begonnen. Seit mindestens sieben Jahren weiß man, dass durch laxe Vorschriften und blinde Aufsichtsbehörden gigantische Spielhöllen hochgezüchtet wurden und hochgezüchtet werden, deren Geschäfte niemand mehr ernsthaft überwachen und die im Pleitefall auch niemand geordnet abwickeln kann. Spätestens seitdem weiß man, dass die internationale Vernetzung dieser Spielhöllen gefährliche Kettenreaktionen auslöst. Man weiß, dass es unverantwortlich ist, die Ersparnisse der Bürger und die Kreditversorgung der Wirtschaft solchen Spekulanten zu überlassen. Man weiß das alles; aber getan wurde nichts dagegen. Es ist eher noch schlimmer geworden. Die großen Finanzhäuser Europas haben mit der alten Idee von Banken als Dienern der Realwirtschaft vielleicht noch so viel zu tun wie das Terrornetzwerk „Islamischer Staat“ mit der Idee einer friedfertigen Religionsgemeinschaft, nämlich gar nichts. (Beifall bei der LINKEN) Sie verkaufen uns hier eine Bankenunion als großen Durchbruch, obwohl diese Union im Kern darin besteht, dass alles weiterläuft wie bisher, nur dass die Haftung der Allgemeinheit für diesen Wahnsinn europäisiert wird. Ich glaube, das ist wirklich unerträglich. Ja, Finanzstabilität ist ein öffentliches Gut. Ebendeshalb gehört sie nicht in die Hände zockender Investmentbanker. (Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Wir brauchen Banken, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind und die Investitionen finanzieren, nicht solche Banken, die Kasino spielen. Dafür brauchen wir endlich eine Politik, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die -alles verstaatlicht!) die das Kreuz hat, sich mit der Finanzmafia anzulegen, statt ihr aus der Hand zu fressen. (Beifall bei der LINKEN) Die Gesetzentwürfe, die wir heute beraten, sind leider ein Beispiel für Letzteres, und deshalb lehnt die Linke sie ab. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Carsten Schneider für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich, als Sie, Frau Wagenknecht, zum Pult gegangen sind, gefragt, wie jetzt eigentlich die Kritiklinie der Linkspartei sein wird. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie immer!) Ich habe vermutet, dass die Kritiklinie vielleicht die einer aufgeklärten Linken ist, die sagt: „Global agierende Banken müssen wir auch global reglementieren“, die vielleicht die Vorschläge, die hier gemacht werden, für nicht ausreichend auf internationaler Ebene hält. Aber was ich erleben musste, war purer Populismus und ein Rückfall in die Politik eines Nationalstaates. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau Wagenknecht, Sie sind vollkommen fernab der wissenschaftlichen und ökonomischen Debatte, wenn es um die Kontrolle der Finanzmärkte und des Bankensektors geht. Wir sind froh, dass die AfD nicht hier im Bundestag sitzt. Aber: Diese Rede hätte auch ein Funktionär der AfD halten können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Genau so!) Warum beraten wir nicht erst seit heute, da wir diese Gesetzentwürfe im Bundestag haben, die Frage der -Finanzstabilität, der Erpressbarkeit von Staaten, der Rettung von Banken in der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 ff., sondern schon seit vier Jahren immer wieder? Weil sich gezeigt hat, dass wir im Bereich der Bankenaufsicht nur national organisiert waren, überall. Wir hatten es aber mit einem globalen Bankensektor zu tun – gerade bei den großen Banken! Ich rede nicht von den Volksbanken und Sparkassen, sondern von den Landesbanken, der Hypo Real Estate, der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Société Générale und von vielen anderen großen, international tätigen Banken und Finanzinstituten. Deren Aufsicht konnte eben nicht mehr wirksam von Deutschland aus oder von Irland aus, wo es im Übrigen eine sehr schwache Aufsicht gab, ausgeübt werden. Insofern ist die Antwort auf einen europäischen Binnenmarkt, in dem Kapitalverkehrsfreiheit herrscht und in dem umfangreiche Bankgeschäfte stattfinden – was auch in Ordnung ist – nicht das Zurück zum Nationalstaat, sondern das Hin zu einer europäischen Institution, die aus europäischem Blickwinkel nach klaren Grundsätzen – Stichworte: Haftung, Frage nach der Verantwortung – beaufsichtigt und entscheidet. Genau diesen Weg gehen wir heute ein Stück weiter. Das ist gerade für eine aufgeklärte Linke, wenn Sie es denn sind, der richtige Weg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde es auch fatal, mit der Angst der Menschen zu spielen. Auch ich habe meine Probleme mit der Möglichkeit der Direktrekapitalisierung von Banken; ich komme darauf noch zurück. Aber wir haben den richtigen Schritt hin zur gemeinsamen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank getan, bei allen Problemen, die der Minister genannt hat. Man muss in diesem Zusammenhang sicher auch über eine Vertragsänderung nachdenken. Denn die Banken, die europaweit vernetzt waren und sind, haben bisher in Europa Geschäfte gemacht, die wir in Teilen gar nicht gesehen haben, weil die Aufsicht zersplittert war. Dass dieser Schritt richtig ist, steht außer Frage. Ich kenne niemanden mit Sachverstand, der sagt, dass der Schritt zu einer europäischen Bankenaufsicht falsch ist. Frau Wagenknecht, Sie sind auf dem Holzweg. Der zweite Schritt – den zur Aufsicht haben wir schon gemacht – ist dann, dass man Banken auch zur Rechenschaft ziehen können muss, wenn sie Geschäfte machen, die zu große Verluste bringen. Wir hatten hier in heißen Debatten 2008/09 über die Frage der Verstaatlichung der Hypo Real Estate zu entscheiden. Niemand von denjenigen, die damals zugestimmt haben, hat das mit großer Freude getan. Aber ein Institut mit 400 Milliarden Euro Bilanzsumme war ein systemrelevantes Institut. Bei der IKB konnte man durchaus anderer Auffassung sein; richtig, aber im Nachhinein ist man immer schlauer. Bei der Hypo Real Estate jedenfalls war es so. Wir mussten – wenige Klagen dagegen sind noch anhängig – diese Bank vom Markt nehmen, um sie geordnet abwickeln zu können. Wir waren rechtlich aber gezwungen, auch noch Entschädigungen an die Aktionäre zu zahlen, weil wir keine gesetzliche Grundlage für die Abwicklung von Banken hatten. Das war ein Fehler. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Weil Sie es blöd angestellt haben!) Diesen Fehler bereinigen wir jetzt, indem wir ein Insolvenzrecht für Banken schaffen, indem wir eine klare Haftungsreihenfolge festlegen, wer bei Verlusten bezahlen muss. Diese Haftungsreihenfolge ist schon genannt, aber auch bereits durchexerziert worden, letztlich auf Druck der SPD und des Deutschen Bundestages, nämlich im Fall Zypern. Das ist die Blaupause für das, was jetzt mit den Gesetzentwürfen, die wir beraten und beschließen werden, umgesetzt werden soll. Danach gilt: Zuerst haften die Aktionäre. Deren Geld ist weg, wenn Verluste zu decken sind. Nach ihnen haften die nachrangigen Gläubiger, die den Banken Darlehen gegeben haben und dafür Zinsen bekommen. Anschließend haften die vorrangigen Gläubiger und dann auch die Einleger ab einer Einlagenhöhe von über 100 000 Euro. Es ist nicht hinnehmbar, dass jemand Geld, das er angelegt hat, quasi zu 100 Prozent wiederbekommt, aber der Steuerzahler dafür zahlen müsste. Das geht nicht. Das passiert nicht mehr. Deswegen machen wir einen Strich drunter: 100 000 Euro sind geschützt, mit dem Rest wird auch gehaftet. Wenn eine Bank dann immer noch Verluste hat, tritt der Bankenhaftungsfonds ein, der gespeist wird über eine Bankenabgabe, die wir als Sozialdemokraten schon 2009 gefordert haben. Hätten wir sie damals eingeführt, dann hätten wir zum Beispiel keine Verluste aus dem Fall der Hypo Real Estate zu tragen. Glücklicherweise geht es dabei nicht um die damals befürchteten bis zu 480 Milliarden Euro; in Summe werden wir am Ende vielleicht über 20 oder 30 Milliarden Euro reden. Der Bankenhaftungsfonds wird ein gemeinsamer europäischer Fonds. Es ist auch richtig, diesen europäisch aufzustellen und nicht national. Dafür haben wir Sozialdemokraten gekämpft, weil wir eine Trennung der Risiken aus dem Bankensektor von denen aus dem Staatssektor haben wollen. Wir haben doch gesehen: Nur zu einem kleinen Teil schlug die Finanzmarktkrise in eine Staatsfinanzierungskrise um, zu einem großen Teil war es eine Bankenkrise, die nur dann zu einer Staatsfinanzierungskrise geführt hat, weil die Länder durch die Bankenrettung überschuldet waren. Irland ist das beste Beispiel; bei Spanien trifft das nicht ganz zu. Diese Trennung ist extrem wichtig, um die Staaten künftig vor Verlusten aus dem Bankensektor zu schützen, um den Sozialstaat erhalten zu können. Deswegen machen wir das so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir reden jetzt und in den nächsten Tagen viel über Konjunkturprogramme auf europäischer Ebene. Das wichtigste Konjunkturprogramm ist die Bereinigung des Bankensektors von faulen Krediten, das Aufstellen der Banken mit genügend Eigenkapital, damit sie wieder kreditvergabefähig werden. Das passiert jetzt. Im Oktober, parallel zu unseren Beratungen, werden die Anlagen und Portfolien aller Banken von der EZB geprüft und verglichen. Dann wird es auch in Deutschland wohl noch Überraschungen geben. Es wird ein Stresstest durchgeführt und geprüft: Was passiert im Krisenfall? Ist die Bank genügend stark? Wenn sie es nicht ist, wird entschieden werden müssen, ob sie geschlossen, restrukturiert oder vielleicht rekapitalisiert wird. Ich will für Deutschland sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass durch diesen Test, der sehr hart sein muss, damit die EZB bei der Bankenaufsicht Glaubwürdigkeit gewinnt, alle Banken durchkommen. Wir hatten das schon ein- oder zweimal im Zusammenhang mit Stresstests der EBA, in deren Folge die Probleme hochkamen. Ich habe Vertrauen in die Europäische Zentralbank, dass sie das hart testen wird. (Zuruf der Abg. Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]) Wir werden im Bedarfsfall dann in Deutschland entscheiden müssen, welches Gesetz wir in der Übergangszeit anwenden, das zur Abwicklung bzw. Restrukturierung oder das zur Rekapitalisierung. Ich glaube, dass es die eine oder andere Bank geben kann, bei der es im Zweifel besser sein wird, sie abzuwickeln, wenn ein tragfähiges Geschäftsmodell eben nicht da ist, als sie künstlich am Leben zu erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das wird uns in den nächsten zwei, drei Monaten beschäftigen. Das wird ein Quantensprung werden. (Zurufe von den LINKEN: Oh!) Dadurch wird mehr Klarheit über die Risiken des Bankensektors, mehr Stabilität im Finanzbereich und – das ist letztendlich der entscheidende Punkt – ein Schutz des Staates vor den Verlusten aus dem Bankensektor geschaffen. Ja, auch ich hätte mir vorstellen können, Frau Wagenknecht, dass – das Europäische Parlament hat diese Richtlinie verhandelt – die geschaffenen Möglichkeiten für Direktrekapitalisierungen, aber auch zu Eingriffen der Staaten selbst nicht in der Form eröffnet worden wären. Das ist aber ein europäischer Kompromiss. Ein Berichterstatter im Europäischen Parlament ist auch sehr stark in diese Richtung gegangen. Daher werden wir das auf nationaler Ebene einführen bzw. ermöglichen müssen. Ja, auch ich bin sehr skeptisch, was das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung betrifft. Aber auch in diesem Fall waren Ihre Zahlen falsch. Es geht nicht um 200 Milliarden Euro. Das wird gedeckelt auf maximal 60 Milliarden Euro, (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das macht es jetzt nicht besser!) für die dann alle Länder gemäß dem geltenden ESM-Schlüssels haften. Aber über jede Einzelfallentscheidung wird im Bundestag beraten und entschieden werden. Und das wird so restriktiv gehandhabt werden, dass dieses Instrument hoffentlich nie angewendet werden wird. Wegen mir bräuchte man das auch nicht. Es wird aber wohl so sein – das beraten wir derzeit –, dass die direkte Bankenrekapitalisierung aus dem ESM wahrscheinlich nie angewendet wird. Wir werden jedenfalls im Einzelnen darüber zu entscheiden haben. Zwei Punkte sind mir noch wichtig. Erstens – das ist ein ganz entscheidender Punkt – ist es mir wichtig, zu mehr Integration auf europäischer Ebene, zur Vervollständigung der Währungsunion auch in Richtung einer Wirtschafts- und Fiskalunion zu kommen. Das, was wir hier machen, reicht nicht aus; es betrifft nur den Finanzmarktsektor. Der zweite Punkt betrifft die Einnahmeseite. Ich bin der Auffassung, dass wir mehr einheitliche bzw. gemeinsame Politik auf europäischer Ebene brauchen, damit das Steuerdumping und die Steuerhinterziehung aufhören. Hinsichtlich der Bankenabgabe stellt sich allerdings auch die Frage, wer diese in welcher Höhe und aufgrund welcher Risiken zahlt. Wir sind dafür, dass die Deutsche Bank grundsätzlich mehr zahlen muss als die Sparkassen, weil sie ein gefährlicheres Geschäftsmodell hat. Unbeantwortet bleibt hier in Teilen die Frage des „too big to fail“ einer zu großen Bank. Dass aber die Bankenabgabe, die gezahlt wird, in Deutschland nicht steuerlich abzugsfähig ist – das heißt, der Steuerzahler zahlt bei einer Inanspruchnahme letztendlich nicht ein Drittel durch ein geringeres Körperschaftssteueraufkommen mit –, ist richtig. In anderen europäischen Ländern wird aber nicht so verfahren, sondern dort ist die gezahlte Bankenabgabe steuerlich abzugsfähig. Es gibt zum Teil allerdings auch höhere Bankenabgaben, beispielsweise in Österreich. Ich finde – das will ich für die SPD-Fraktion klar sagen –, dass es klar sein muss, dass, bevor es weitere Integrationsschritte gibt – auf der Ausgabenseite sind viele Länder immer schnell dabei –, der Wettbewerb zulasten der Steuerzahler um die niedrigsten Steuersätze aufhören muss. Dieser Wettbewerb muss gestoppt werden. (Beifall bei der SPD) Deswegen, Herr Bundesfinanzminister, haben Sie dabei unsere volle Unterstützung, was eine Vereinbarung auf dem G-20-Gipfel – ich nenne das Stichwort BEPS – betrifft, was die Bankenabgabe betrifft, aber auch, was den Kampf gegen diejenigen betrifft, die von den Rettungsmaßnahmen enorm profitiert haben, nämlich die Spekulanten und ihre Spekulationsgeschäfte. Wir erwarten bis Ende des Jahres klare Schritte in Richtung einer Finanztransaktionsteuer. Wenn dies nicht entscheidend vorangeht, dann müssen wir uns überlegen, diese national einzuführen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf emanzipiert den Staat vom Bankensektor. Geschäfte in diesem Sektor werden sicherer werden. Diejenigen, die diese Geschäfte machen, werden weniger Gewinne erzielen und im Zweifel für die Verluste haften. Ich finde, das tut einer sozialen Marktwirtschaft gut. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält nun der Kollege Gerhard Schick das Wort. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesfinanzminister hat seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf begonnen, dass eines der Kernprobleme bei der Euro-Staatsschuldenkrise war, dass die einzelnen Mitgliedstaaten für die Rettung ihrer Banken zuständig waren, dass also aus Bankenschulden Staatsschulden wurden. Da stimme ich mit ihm völlig überein. Das ist ein zentrales Problem, das die Steuerzahlerinnen und die Steuerzahler in Europa viele, viele Milliarden gekostet hat, uns noch bis heute beschäftigt und die Haushalte auch noch zukünftig belasten wird. Man muss aber wissen, dass der Zusammenhang zwischen den Bankproblemen und den nationalen Haushalten in der Euro-Zone nicht zwangsläufig so hätte sein müssen oder gar vom Himmel gefallen ist. Es war 2008 vielmehr eine politische Entscheidung, dass es so sein sollte. Im Herbst 2008, als die Bankenkrise auf einen ihrer Höhepunkte zusteuerte, hat die niederländische Regierung nämlich einen Vorschlag gemacht und eine europäische Lösung aufgezeigt, wie man ein gemeinsames Bollwerk gegen die wackeligen Finanzmärkte schaffen könnte. Damals hat es viel Unterstützung für diesen Vorschlag gegeben, aber eine Regierung hat Nein gesagt: die deutsche Bundesregierung unter Angela Merkel. Es ist überliefert – sehr gut dargestellt in dem Buch von Cerstin Gammelin und Raimund Löw –, dass Nikolas Sarkozy bei den Verhandlungen Anfang Oktober 2008 sehr enttäuscht über Angela Merkel und ihr Nein war – ich zitiere –: Bei der Verabschiedung … an den Stufen des Élysée lässt er seiner Enttäuschung freien Lauf: „Wenn wir keine europäische Lösung zusammenbringen, dann wird das ein Debakel sein“, klagt Sarkozy … „Aber nicht meines, sondern Angelas Debakel … Und weiter: Angela Merkel habe im Élysée-Palast schlicht Johann Wolfgang Goethe zitiert: „Ein jeder kehr’ vor seiner Tür, und rein ist jedes Stadtquartier“. Das war die Logik 2008. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie sauber der Bankensektor in Europa geworden ist. Bis heute ist er voll von Schmodder, weil man damals dem genannten Prinzip der deutschen Bundesregierung gefolgt ist. Und dafür müssen Sie auch Verantwortung übernehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist ja toll, sich als Kanzlerin immer als große Managerin und Retterin und als Finanzminister als großer Europäer darzustellen. An dieser Stelle haben Sie zum Schaden ganz Europas antieuropäisch gehandelt. Und das belastet uns bis heute. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE]) Jeder einzelne Staat sah sich nämlich gefangen in der Logik: Wenn ich meinen Banken kein Steuergeld gebe, dann fließt das Geld aus meinem Finanzsektor ab, und dann ist das für meine Wirtschaft ein großes Problem. Diese Logik hat alle Staaten gezwungen, entsprechend zu handeln. Wenn man dies anders gemacht hätte, wäre vieles anders gelaufen. Nun kann man sagen: Das ist vergossene Milch. Aber das Problem ist, dass Sie aus dem Fehler von damals nichts gelernt haben, sondern in den Jahren bis 2012, als das ganze Desaster, das Nikolas Sarkozy vorhergesagt hat – Angelas Desaster –, eingetroffen ist, immer noch gegen die Bankenunion gearbeitet haben und alles getan haben, dass sie nicht kommt. 2012 sind sie nur durch den Druck der anderen europäischen Regierungen gezwungen worden, dem zuzustimmen, was Sie heute vorlegen. Sie haben das nie gewollt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht noch weiter: Sie haben nachher in den Verhandlungen alles getan, damit man gemäß dieser falschen Logik weiterarbeitet. Die Bankenunion tritt aufgrund der Verhandlungen der Bundesregierung später in Kraft, als sie in Kraft treten könnte. Deswegen bleiben die Steuerzahler noch länger im Risiko, als es nötig wäre. Auch das ist ein Fehler, der Ihnen anzukreiden ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie haben dafür gesorgt, dass der Abwicklungsfonds noch viele Jahre, nämlich noch bis 2024, nationale Abteilungen und nationale Verantwortung hat und damit erst später ein wirkliches europäisches Konstrukt entsteht. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Sie begannen Ihre Rede mit der Fehleranalyse, indem Sie sagten: Dass die nationalen Haushalte verantwortlich sind für die Banken, ist eines der zentralen Probleme. – In Verhandlungen haben Sie sich jedoch dafür eingesetzt, dass die nationalen Haushalte noch länger verantwortlich sind für die Bankenrettung. Das passt doch überhaupt nicht zusammen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie bleiben aber auch, leider, bei dem Vorliegenden an ein paar Stellen in einer zweiten gefährlichen Logik. Wenn Banken Schwierigkeiten haben, kann man entweder sagen, man rettet sie – im Zweifelsfall mit Steuergeldern –, oder, man wickelt sie ab. Der Grundsatz des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes ist richtig. Wir wollen in Zukunft abwickeln. Es gibt allerdings drei Stellen, an denen dieser Grundsatz leider nicht durchgesetzt wird, sondern Sie in der alten, falschen Logik bleiben: Erstens. Es gibt eine Klausel – darauf ist schon hingewiesen worden –, die regelt, dass man, wenn es eine Gefahr für die Finanzmärkte gibt, doch wieder retten kann. Genau diese Begründung musste immer wieder für die Bankenrettungen in Irland, Spanien und Zypern herhalten. Insofern ist es eine sehr gefährliche Lücke. Zweitens bei der Frage der direkten Bankenkapitalisierung. Es ist ja richtig, dass es irgendwo das gibt, was Experten einen Backstop nennen, also sozusagen eine Möglichkeit, im Zweifelsfall noch einzugreifen. Aber da gibt es jetzt zwei verschiedene Wege: Der eine Weg wäre, eine Kreditlinie für den Abwicklungsfonds festzulegen, sodass der ESM den Banken Geld ausleihen kann, das sie später zurückzahlen müssen. Die Verantwortung bliebe so bei den Banken. Vor allem bliebe man so in der Logik des Abwicklungsfonds und seiner Expertise, dass Banken wirklich abgewickelt würden. Oder man kann es wie Sie über die direkte Bankenkapitalisierung machen. Dann wird wieder Steuergeld ins Schaufenster gestellt. Das wollen wir nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da sind Sie in der alten, falschen Logik. Drittens wird der Grundsatz nicht auf nationaler Ebene umgesetzt. Warum wird jetzt die Bankenrettung in Deutschland gemäß der alten Logik, dass man Steuergeld ins Schaufenster stellt, noch einmal verlängert? Warum denn? Sie haben doch gerade gesagt, dass es richtig ist, Banken abzuwickeln. Warum wollen Sie in Deutschland noch einmal die Möglichkeit schaffen, im Zweifelsfall Steuergeld für die Bankenrettung einzusetzen? Wir Grünen sind überzeugt: Das Prinzip „Wenn eine Bank ein Problem hat, löst man es mit Steuergeld“ muss endlich der Vergangenheit angehören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt noch eine Reihe von Fragen zur Ausgestaltung: Kann das Europäische Parlament überhaupt kontrollieren, was dieser Fonds macht? Wie ist die Bankenabgabe im Einzelnen ausgestaltet? Das werden wir diskutieren müssen. Insgesamt aber ist das Projekt einer europäischen Bankenunion richtig. Wir Grüne haben das seit langem gefordert. Wir müssen heute feststellen, dass der Finanzminister das, was er heute vorlegt, nie gewollt hat. Aber es ist gut, dass er sich nicht durchgesetzt hat. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort jetzt dem Kollegen Ralph Brinkhaus für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon eine drollige Opposition: Die Grünen zitieren Nicolas Sarkozy als ihren Kronzeugen, (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) und die Linken halten eine Rede, die beim Kongress der europäischen Rechtspopulisten für viel Beifall gesorgt hätte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN) Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Zurufe von der LINKEN) Frau Wagenknecht, wenn Sie sagen, dass in den letzten fünf Jahren im Bereich der Regulierung nichts passiert ist, dann bedeutet dies, dass man entweder bewusst die Wahrheit verschweigt oder dass man so redet, weil man in den vergangenen fünf Jahren verdammt oft gefehlt hat. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das stimmt! – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Beides trifft zu!) Dementsprechend kann ich Ihnen nur eines sagen: Keine Regierung hat so viel am Finanzmarkt reguliert wie diese Regierung und die Regierung davor – über 30 Maßnahmen. Herr Schick, Sie sagen, Sie hätten es immer schon gewusst. Ich sage Ihnen: Wir waren die Ersten, die ein Bankenrestrukturierungsgesetz auf den Weg gebracht haben, und zwar 2010 (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie vertrauen wohl nicht darauf! Sonst bräuchten Sie nicht den Soffin zu verlängern!) Dieses Restrukturierungsgesetz ist die Blaupause für das, was nun in Europa entwickelt worden ist. Wir haben damit Maßstäbe gesetzt. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, heute ist ein Tag, an dem wir auf das kernsanierte Haus der europäischen Bankenregulierung das Dach setzen. Denn die Bankenunion ist das Dach; sie ist fürchterlich wichtig, denn ohne sie funktioniert das ganze System nicht. Ist das Dach undicht, dann ist auch das Haus nicht gut gebaut. Dementsprechend freue ich mich, dass wir es geschafft haben, heute die entsprechenden Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einzubringen. Aber die Begeisterung – wir haben es gehört – hält sich an vielen Stellen in Grenzen, aus ganz unterschiedlichen Motiven. Aber dahinter steht etwas, was leider zu einem Grundaxiom der Politik am rechten und auch am linken Rand geworden ist. Das ist etwas Neues, das ist etwas anderes, das ist etwas Internationales, und – das ist, glaube ich, den Menschen gemein – etwas Neues sehe ich erst einmal skeptisch. Früher war doch eh alles besser. Warum können wir nicht die schöne alte Welt von früher zurückhaben? – Das hören wir in ganz vielen Politikbereichen. Insbesondere die Rechten sagen: Früher war doch irgendwie alles viel einfacher. Da konnte man zwischen Gut und Böse unterscheiden. Griechenland und Spanien waren höchstens relevant, wenn das Urlaubswetter schlecht war. Der Fremde kam aus der Nachbarschaft. Der Maschinenbauer hat maximal nach Holland geliefert. Alles war ganz fürchterlich einfach. Es wird nun suggeriert, dass wir diese einfache Welt wieder zurückbekommen könnten und dass wir uns auf den nationalen Bereich zurückziehen könnten. Dabei wird verkannt, dass sich die Welt in der Zwischenzeit verändert hat, und zwar verdammt schnell. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Politik ist, den Menschen zu suggerieren, dass alles wieder wie früher und einfacher werden kann. Die Aufgabe der Politik ist es vielmehr, sich den Herausforderungen dieser veränderten Welt zu stellen. Genau das haben wir im Bereich der Finanzmarktregulierung gemacht. Wir haben aus dem gelernt, was 2008 passiert ist. Wir sind Schritt für Schritt in die richtige Richtung gegangen. Heute setzen wir das Dach auf die ganze Geschichte; und das ist aller Ehren wert. Man muss hinzufügen: All das ist in einer Geschwindigkeit vollzogen worden, die in der Geschichte der Regulierung weltweit ihresgleichen sucht. Auch das ist aller Ehren wert, und das sollte man an dieser Stelle auch einmal sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass sich die Welt verändert hat, das kann man am Beispiel Banken jedermann sehr gut und plastisch klarmachen. Früher war alles sehr einfach. Früher gab es die kleine Bank vor Ort. Der Sparkassendirektor wohnte in der Nachbarschaft. Die Kredite wurden an den Handwerker oder Häuslebauer im Ort vergeben. Es gab keine Derivate, keinen Hochfrequenzhandel, keine international agierenden Börsen. Alles war schön und einfach. Aber dann ist Folgendes passiert: Die Sparkassen und Volksbanken haben auf einmal so viel Geld eingesammelt, dass sie es in ihren Städten und auch im Land nicht mehr unterbringen konnten, und sind dann an die internationalen Kapitalmärkte gegangen. Dann hat der Mittelständler irgendwo in den USA eine Tochtergesellschaft gegründet; das musste bankenmäßig abgedeckt werden. Dann wurden Produkte in Länder exportiert, die wir vorher nicht kannten, und es mussten Devisen- und Währungsrisiken abgedeckt werden. Das war die neue Welt. Zur Wahrheit gehört dazu, zu sagen: Einige Leute sind auf die Idee gekommen, dass man mit Garantien und Derivaten auch handeln kann, ohne dass man den Mittelständler und Häuslebauer braucht. Das war die neue Bankenwelt, die am Ende des Tages entstanden ist. Dieser neuen Bankenwelt müssen wir uns stellen, hier müssen wir für Regulierung sorgen. Das haben wir gemacht. Nur zu sagen: „Da gibt es eine ganz einfache Lösung“, oder, um den Wagenknecht’schen Wortbaukasten zu verwenden: „Das sind Zombies und Zocker! Es gibt Abgründe“, das ist toll für Volksreden hier im Deutschen Bundestag, aber das bringt uns kein Stück weiter. Ich würde mit Ihnen gerne über die Inhalte diskutieren. Sie haben es rudimentär angesprochen: Die 8 Prozent, die die Bail-in-fähigen Gruppen leisten müssen, sind Ihnen nicht genug. 8 Prozent hätten aber in der alten Finanzkrise in den meisten Fällen ausgereicht. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Lassen Sie uns uns doch einmal über die Mechanismen unterhalten, wann wer wie wo einen Sanierungs- und Abwicklungsplan erstellen muss. Lassen Sie uns uns doch einmal über die Mechanismen unterhalten, wer wann wo wie was entscheidet. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kompliziert genug!) Lassen Sie uns uns doch einmal über die Mechanismen unterhalten, wer wann wie wo feststellt, welcher Teil einer Bank systemgefährdend ist und welcher Teil einer Bank nicht systemgefährdend ist. Darüber müssen wir uns unterhalten. Genau hier anzusetzen, das wäre seriöse Oppositionsarbeit. Aber es ist keine seriöse Oppositionsarbeit, wenn man hier Volksreden hält, die im Übrigen nicht einmal richtig waren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will damit nicht sagen, dass das, was hier vor sich geht, nicht zu kritisieren ist. Die entsprechenden Punkte sind angesprochen worden, auch vom Finanzminister. Die EZB ist nicht sakrosankt. Es ist nicht alles richtig, was sie macht. Da kann man auch durchaus einmal sagen: Das passt uns nicht. Natürlich muss die EZB im Zuge dieses Aufsichtsprozesses Vertrauen aufbauen. Im Zusammenhang mit den Stresstests ist das nicht immer gut gelungen; das hat der eine oder andere Kollege bereits angesprochen. Natürlich müssen wir uns immer wieder fragen – übrigens viel früher als heute hier im Bundestag –: Sind die getroffenen Regeln wirklich gut? Das haben wir gemacht. Wir haben gemeinsam mit den Kollegen der SPD intensiv mit unseren europäischen Kollegen gesprochen, damit genau das nicht passiert, was befürchtet wird, nämlich dass die Sparkassen und Volksbanken die Zeche zahlen. Das ist unsere gemeinsame Initiative gewesen. Dafür haben wir gesorgt, meine Damen und Herren. Da werden wir auch weiter dranbleiben. Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Regulierung, die wir vornehmen, immer besser wird. Es gibt ganz viele Ansatzpunkte für Kritik. Aber ich will dafür werben, dass wir in der Sache kritisieren und uns auf Details einlassen. Denn eines haben wir im Zuge der Finanzmarktregulierung gelernt: Es gibt nicht den großen grünen Knopf, auf den man drückt, und dann wird alles gut, sondern es sind Hunderte von kleinen Maßnahmen nötig. Es handelt sich um Gesetzespakete, die 500 bis 600 Seiten umfassen, die man sich durchlesen muss und bei denen man an kleinen Schräubchen justieren muss. (Manfred Zöllmer [SPD]: Verstehen muss man sie auch noch!) All das vermisse ich bei ganz vielen von der Opposition. Ich kann Sie wirklich nur bitten: Nutzen Sie diesen Gesetzgebungsprozess dazu, mit uns darüber zu diskutieren, wie man die vier vorliegenden Gesetzentwürfe gut bzw. besser machen kann. Nutzen Sie die Zeit aber auch dazu, zu überlegen, wie wir uns in all die Prozesse der europäischen Bankenregulierung noch stärker und früher einbringen können. Richtig ist nämlich auch: Eine hundertprozentige Sicherheit haben wir nicht. Richtig ist auch: Wir müssen noch ziemlich viel arbeiten, bis die Bankenregulierung so ausgestaltet ist, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen können, dass sie als Steuerzahler tatsächlich nicht mehr für Banken haften müssen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen können, dass Banken ein ganz normaler Teil des Wirtschaftssystems wie die Automobilindustrie, der Handwerker und viele andere auch sind, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen können: Ja, eine Bank kann in die Insolvenz und in die Abwicklung gehen, ohne dass dadurch das gesamte Finanzsystem oder ganze Volkswirtschaften in den Abgrund gerissen werden. Wir gehen heute einen ganz wichtigen Schritt in diese Richtung. Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen in der Sache, und zwar ohne irgendwelche Volksreden. Ich denke, das kriegen wir gut hin. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Axel Troost ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns noch daran, wie wir vor ein paar Jahren hier gestanden und ein Bankenrettungspaket nach dem anderen durchgezogen haben. Sicherlich dienten die heutigen Lobreden in Bezug auf das, was wir beraten und verabschieden sollen, auch dazu, noch einmal deutlich zu machen, wie unwürdig das damalige Verfahren gewesen ist und dass sich nun alle bemühen, dass so etwas nicht mehr zustande kommt. Ich glaube auch, dass es sich heute keine Regierung und keine Regierungsfraktion mehr leisten kann, noch einmal so vorzugehen, wie das damals der Fall war. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben gesehen, dass eine Bankenkrise in der Tat nicht allein auf nationaler Ebene zu lösen ist und dass bei Abwicklungen aufgrund verschiedener Regelungen in den jeweiligen Ländern natürlich erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Insofern glaube ich, dass ein europäisches Abwicklungssystem vom Prinzip her erst einmal sinnvoll ist. Es muss aber eben auch funktionieren. Um im Bild vom Kollegen Brinkhaus zu bleiben: Wenn am Schluss das Dach fehlerhaft ist, dann hat man eben einen Dachschaden. (Beifall bei der LINKEN) Das könnte das Problem sein, über das wir hier noch reden müssen. Ich möchte zumindest zwei Punkte aus einer Reihe von Punkten ansprechen, die für meine Begriffe völlig ungelöst sind: Erster Punkt. Einige Banken sind nach wie vor wesentlich zu groß, zu komplex und zu vernetzt. Ich möchte das am Beispiel der Deutschen Bank aufzeigen. Die Deutsche Bank hat sich innerhalb des Finanzsystems mit 250 Milliarden Euro verschuldet. Sie hat ihrerseits Forderungen gegen andere Banken in einer Größenordnung von 300 Milliarden Euro. Solche Forderungen kann man nicht vernünftig abwickeln, ohne dass man Schneeball- bzw. Dominoeffekte auslöst. Wenn man bedenkt, dass wir allein in der Euro-Zone zehn Banken haben, die eine Bilanzsumme von über 1,5 Billionen Euro aufweisen, dann muss man an diese Banken heran und schauen, dass man sie auf ein vernünftiges Maß verkleinert. Das muss man dann wirklich auch erzwingen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es handelt sich dabei in der Tat um einen komplizierten Prozess, bei dem man sich mit der Finanzbranche anlegen muss. Darum kommt man aber nicht herum. Kollege Brinkhaus, wir beide waren damals in New York in der Filiale der Deutschen Bank und waren uns einig: Ein Konstrukt mit der Größenordnung wie die Deutsche Bank kriegt man weder als kapitalistisches noch als vergesellschaftetes Unternehmen vernünftig gemanagt. Insofern müssen wir an diese Größenordnungen heran. Denn man merkt, dass in der Branche die Zockerei schon wieder überall angefangen hat. (Beifall bei der LINKEN) Zweiter Punkt. Die Idee eines europäischen Abwicklungssystems hört sich gut an, wenn es auch alle Standorte erfasst. Von den 40 großen europäischen, grenzüberschreitenden Bankengruppen agieren aber nur 5 Bankengruppen in Staaten der Bankenunion. Im Rahmen unseres Besuches in Großbritannien haben uns Vertreter der Finanzbranche und auch die Abgeordneten dort gesagt: Gute Idee mit der europäischen Bankenunion. Aber nicht mit uns. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stimmen da genauso ab in der Fraktion!) Zu Deutsch: All die Banken, die in London, dem größten Börsenplatz, in erheblichem Umfang aktiv sind – das sind fast alle großen –, sind nicht in vollem Umfang im Bereich der Bankenunion erfasst. Das heißt: In Krisenfällen wird man vor dem Problem stehen, wie man das britische Geschäft vom Restgeschäft abgrenzt, um das Risikogeschäft in den Griff zu bekommen. Insofern glaube ich, dass es noch erhebliche Schwächen gibt, die aus dem hektischen Schritt resultieren, die EZB für das Ganze zuständig zu machen. Ein letzter Punkt, der für mich ganz zentral ist, ist die Frage der Bankenabgabe, also des Aufbaus des Bankenrettungsfonds. Diesbezüglich ist noch nichts entschieden, aber es zeichnet sich ab, dass in ganz erheblichem Umfang auch kleine Banken herangezogen werden, also kleine Sparkassen und kleine Genossenschaftsbanken. Diese haben nichts mit diesem Fonds zu tun, weil sie erstens im Zweifelsfall überhaupt nicht gerettet, sondern abgewickelt würden, weil sie zweitens eigene Sicherungssysteme haben, die aber einfach nicht zur Kenntnis genommen werden, und weil sie drittens ein Geschäftsmodell haben, das dafür sorgt, dass sie solche Probleme gar nicht erst bekommen. Ich spreche in diesem Zusammenhang von den Sparkassen, nicht von den Landesbanken. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Und wer gibt das Geld den Landesbanken?) – Das hat doch damit nichts zu tun. Die Landesbanken sollen doch die Abgabe zahlen. Aber deswegen muss doch nicht auch die kleine Sparkasse zahlen, die damit nichts zu tun hat. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen müssen auch wir als deutsches Parlament noch einmal deutlich machen, dass nicht die Falschen zur Finanzierung von Großzockerbanken herangezogen werden dürfen, sondern die Kleinen weitestgehend befreit werden müssen. Das ist ein ganz großes Anliegen der Sparkassen und der Kreditgenossenschaften. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege, ich entnehme Ihrem Beitrag vor allen Dingen die ermutigende Auskunft, dass gemeinsame Dienstreisen von Ihnen und dem Kollegen Brinkhaus zur Beförderung gemeinsamer Einsichten erheblich beitragen können. (Heiterkeit – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das stimmt! – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn jetzt noch mehr mitreisen dürften! Stellen Sie sich vor, es hätten mehr als zwei mitfahren dürfen, Herr Lammert! – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ich kriege jetzt keine Reisegenehmigung mehr nach der Nummer!) Nun hat der Kollege Zöllmer für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Manfred Zöllmer (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kluger Mann hat einmal gesagt: Für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung, und die ist falsch. – Liebe Frau Wagenknecht, mit billigem Talkshowpopulismus aus der Phrasendreschmaschine kann man komplexe Probleme nicht lösen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist das!) Die Probleme, mit denen wir es zu tun haben, sind wirklich komplex. Ich darf noch einmal daran erinnern: Von 2008 bis 2012 musste das Finanzsystem in Europa mit 1,5 Billionen Euro vor dem Kollaps bewahrt werden. Die Finanzkrise hat eine tiefe Rezession ausgelöst, deren Folgen in vielen Ländern im Süden bis heute nicht überwunden sind. Die Arbeitslosigkeit ist auf Rekordniveau gestiegen. Viele Menschen haben dramatische Wohlstandseinbußen erlitten. Von der Finanzkrise ging es dann nahtlos über in die Staatsschuldenkrise. Das Vertrauen in die Stabilität des Finanzsystems ist bei vielen Menschen nach wie vor erschüttert. Deswegen ist es so wichtig, Problemlösungen zu präsentieren. Die Lehre, die wir aus der Finanzkrise gezogen haben, war: Eine solche Krise darf sich nicht wiederholen, die Finanzmärkte müssen eingefangen werden, sie brauchen Leitplanken, und nie wieder soll der Steuerzahler die Zeche für die Gier von Bankern zahlen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Dann stimmen Sie jetzt auch dagegen?) Die Banken waren, wie man das auf Englisch sagt, „too big to fail“, also zu groß, um pleitezugehen, weil damit unkalkulierbare Risiken für das gesamte Finanzsystem verbunden waren und damit Risiken für alle Menschen. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Die sind doch heute noch größer!) Das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun, aber viel mit zu großer wirtschaftlicher Macht. Diese Banken haben sich der nationalen Kontrolle entzogen; denn sie agieren europaweit und weltweit. Wir hatten damals eine nationale Bankenaufsicht. Dies war nicht mehr vernünftig. Die Bankenaufsicht konnte die Funktion nicht adäquat erfüllen. Die Krise hat das mit aller Deutlichkeit gezeigt. Deshalb sollte, deshalb musste eine Bankenunion in Europa errichtet werden. Das war von Anfang an die Forderung von uns Sozialdemokraten. Der Kollege Schick hat eben deutlich gemacht, dass der Weg dahin etwas holprig war, aber jetzt haben wir sie. Der Bankensektor musste stabilisiert werden, damit die Folgen von wirtschaftlichem Fehlverhalten beherrschbar bleiben. Nicht der Steuerzahler, sondern der Eigentümer und der Gläubiger sollen und müssen zukünftig die finanziellen Folgen tragen. Das haben wir als Sozialdemokraten von Anfang an gefordert. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll diese Forderung nun schrittweise umgesetzt werden. Eine grundlegende Neugestaltung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens des Finanzsektors soll nun Realität werden. Es geht dabei um eine gemeinsame Bankenaufsicht sowie um einen gemeinsamen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Bankenunion ist ein wirklicher Quantensprung der Integration der -Finanzmärkte, ein neues Stück Europa, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) eine wirkliche Integrationsrevolution. Sie war vor zehn Jahren noch völlig undenkbar. Die Bankenaufsicht für systemrelevante große Institute soll zukünftig von der EZB übernommen werden. Der Finanzminister hat eben ausgeführt, dass es nicht ganz einfach ist, Geldpolitik und gleichzeitig Bankenaufsicht zu betreiben. Wir brauchen eine adäquate Trennung dieser beiden Bereiche, und wir brauchen die Perspektive, dass die Bankenaufsicht in Zukunft wieder aus der EZB herausgelöst und in eine eigenständige Behörde überführt wird. (Beifall bei der SPD) Die Bankenaufsicht muss so gestaltet werden, dass sie schlagkräftig ist, dass sie leistungsfähiger ist und über den notwendigen Biss verfügt. Dazu ist eine enge Kooperation mit den nationalen Aufsehern notwendig. Dazu brauchen wir klare Schnittstellen sowie klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf beiden Seiten. Das gilt für die EZB, das gilt in Deutschland für die BaFin und genauso für die Bundesbank. Wer Banken sanieren und abwickeln muss und will, braucht dazu Geld, im Regelfall viel Geld. Wir wollen, dass dieses Geld zukünftig nicht mehr vom Steuerzahler aufgebracht wird. Ein zentrales Instrument in diesem Zusammenhang ist der Bankenhaftungsfonds. Er soll von Beiträgen der Banken gespeist werden. Der Fonds soll nach einer Übergangsfrist in acht Jahren mit einem Volumen von 55 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Ausgestaltung der Beiträge, die die Banken zu leisten haben, wird durch einen delegierten Rechtsakt auf europäischer Ebene festgelegt. Ohne ein faires System der Bankenabgabe – das sage ich hier mit aller Deutlichkeit – wird es allerdings keine Zustimmung meiner Fraktion zu dem Gesamtpaket geben. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, eine rote Linie!) Banken mit hohem Risiko müssen den Löwenanteil der Mittel aufbringen. Wer höhere Risiken hat, muss höhere Abgaben zahlen. Das bedeutet auch, dass diese Beiträge – ein Kollege hat vorhin darauf hingewiesen – nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Auch hier muss die Eigenverantwortung der Institute und darf nicht der Steuerzahler das Maß aller Dinge sein. Wir haben gehört, dass es eine Haftungskaskade gibt. Bevor diese Mittel in Anspruch genommen werden, müssen die Anteilseigner und Gläubiger die Verluste bis zu einem Gesamtvolumen von 8 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten nebst Eigenmitteln tragen. Mit dieser Haftungskaskade wird das Ziel einer Entlastung des Steuerzahlers umgesetzt. In Deutschland wird die -Finanzmarktstabilisierungsanstalt die Sanierung und Abwicklung für eine Übergangszeit durchführen. Danach wird das Ganze in die BaFin überführt und dort als sogenannte Anstalt in der Anstalt angesiedelt. Wir werden im Beratungsprozess dieser Gesetzentwürfe über eine ganze Reihe von Fragen zu diskutieren haben. Dabei geht es um die Frage eines möglicherweise zwangsweisen Rechtsformwechsels in einer Krisensituation. Das betrifft Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Wir werden uns mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen und dies prüfen müssen. Zusammenfassend möchte ich deutlich machen: Mit diesem Gesetzespaket wird eine neue Ära eines reformierten Finanzsektors begonnen. Er wird sicherer und stabiler sein. Im Falle einer Krise werden zukünftig der Eigentümer und der Gläubiger und wird nicht mehr der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Auch Banken können dann abgewickelt werden. Dieser Bereich wird dann keine marktwirtschaftsfreie Zone mehr sein, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Sarrazin bekommt als nächster Redner das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst nachträglich herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag an Bundesminister Schäuble. Ich glaube, Ihnen auch zur Ausgestaltung der Bankenunion zu gratulieren, ist vielleicht richtig; Sie sind schon ein echter Europäer. Aber Ihnen dazu zu gratulieren, dass Sie den größten Anteil an der am Ende inhaltlich viel besser gewordenen Ausgestaltung hatten, das wäre zu viel des Lobes. Sie haben bei diesem wichtigen Thema lange Zeit zu bremsen versucht und allein darauf gedrungen, dass wir jetzt unter anderem einen Gesetzentwurf vorliegen haben, um eine völkerrechtliche Vereinbarung zur Ausgestaltung der Bankenunion, des Abwicklungsfonds und des Abwicklungsmechanismus zu ratifizieren. Das haben Sie durchgesetzt mit einer Interpretation des Gemeinschaftsrechts, die exklusiv Sie hatten. Sie haben diesen Weg gewählt, um die Abgeordneten des -Europäischen Parlaments, die in diesem Fall durchgesetzt haben, dass nationale Bankenrettungsinteressen nicht mehr Vorrang haben können vor europäischen Interessen, auch Gläubiger zu beteiligen, in den Verhandlungen zu negieren. Das ist Ihnen nicht gelungen. Die europäischen Abgeordneten haben Ihnen mehr abverhandelt, als Sie wollten, und, ganz nebenbei, mehr als die 27 anderen Finanzminister. Von daher gratuliere ich Ihnen, Herr Minister, zum Geburtstag, und ich gratuliere unseren Kollegen im Europäischen Parlament dazu, dass heute im Bundestag damit begonnen wird, etwas durchzusetzen, an dem sie einen wichtigen Anteil hatten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Prinzip ist doch eigentlich ziemlich logisch: Wir brauchen die Bankenunion auch, um die wirtschaftliche Erholung in den Ländern, in denen die Krise besonders schlimm zugeschlagen hat, voranzubringen. Wenn vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr Zugang zu den Finanzmärkten haben, nicht mehr Kredite verlängern können, dann werden Menschen arbeitslos. In Portugal sind 90 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben beschäftigt, in denen weniger als neun Menschen arbeiten. Gerade diese Betriebe haben jetzt Probleme, an Kapital zu kommen. Das führt dazu, dass Menschen nicht mehr in Arbeit, nicht mehr in Ausbildung kommen. Deswegen ist die Bankenunion richtig. Aber eine Lehre aus der Krise muss doch auch sein, dass wir starke gemeinsame europäische Institutionen brauchen, die unter Berücksichtigung nationaler Interessen, aber eben auch unter Berücksichtigung des europäischen Interesses entscheiden. Hier musste das Europäische Parlament Ihnen abverhandeln, dass nicht die Nationalstaaten – vor allem Deutschland und Frankreich – etwas verhindern können, was im europäischen Interesse wäre. Deswegen sind wir mit dem Verhandlungsergebnis zur Bankenunion ganz zufrieden. Man muss aber sagen, dass das Verfahren im Hinblick auf diesen völkerrechtlichen Vertrag genau diesem Interesse in zweierlei Hinsicht massiv schadet: Erstens. Es ist unserer Meinung nach ein klares Rechtsprinzip, dass dort, wo eine europäische Kompetenz vorliegt, diese auch genutzt werden muss. Man kann nicht in einem Bereich, wo ein Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments vorliegt, eine völkerrechtliche Vereinbarung schließen – das wäre das allererste Mal –, auf die das Europäische Parlament im offiziellen Verfahren keinen Einfluss mehr hat. Das ist ein Präzedenzfall, der, wenn dies Schule macht, zu einer Erosion der demokratischen Verfasstheit der Europäischen Union beitragen kann. Denn man könnte sich darauf berufen: Einmal ging das, jetzt geht das immer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Mit dieser komischen Konstruktion machen Sie die Bankenunion auch nicht rechtssicherer. Zumindest wir sind davon überzeugt, dass die antieuropäischen Kläger aus Linkspartei und AfD und der Kollege Gauweiler – der in dieser Hinsicht meistens die klügsten Angriffspunkte findet; inhaltlich hat er jedoch unrecht – genau auf diesen Punkt rekurrieren werden. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie den Mut hätten, durch eine ordentliche europäische Lösung und durch Bestätigung der europäischen Kompetenz – beispielsweise durch eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages, wie wir sie eingebracht haben – die Zweifel, die vielleicht in Karlsruhe an der Legitimation aus Deutschland vorliegen könnten, auszuräumen, statt einen Präzedenzfall zu schaffen, der dafür sorgt, dass das Europäische Parlament in Zukunft umgangen werden kann, wenn man das möchte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte eines hinzufügen: Ich persönlich habe beim Thema „direkte Bankenrekapitalisierung“ oftmals eine Meinung vertreten, die auch die SPD angegriffen hat. Ich glaube, dass wir einen Backstop brauchen, und ich finde, man muss immer wieder offen darüber reden, ob man ein solches Instrument vielleicht braucht. Deswegen haben wir Grüne auch offene Diskussionen darüber geführt. Ehrlich gesagt, haben wir mit der Bankenunion eine Entwicklung, bei der wir uns fragen: Warum integriert man diesen Backstop jetzt nicht in die Struktur der Bankenunion? Warum sorgt man für eine neue Struktur? Warum gibt man jetzt dem ESM eine solche Kompetenz, anstatt zu sagen: „Bis das Geld vorhanden ist, organisieren wir den Backstop über eine Kreditlinie im ESM für den Bankenabwicklungsfonds bzw. den Bankenabwicklungsmechanismus, um so nicht wieder einen Wald von Regeln zu schaffen, den am Ende keiner mehr versteht, sondern um das gemeinsame europäische Haus zu vollenden und an dieser Stelle gut genug auszustatten“? Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Antje Tillmann erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Antje Tillmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Sarrazin, Ihren Satz, dass die Bankenunion richtig ist, kann ich sofort unterschreiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Anders als Sie sind wir aber der Meinung, dass es auch richtig ist, dass Entscheidungen über das Geld des deutschen Steuerzahlers – und darüber reden wir ja zum Beispiel beim Bankenabwicklungsfonds – im deutschen Parlament getroffen werden. Die Kollegen im Europäischen Parlament sind gut unterwegs; die Zusammenarbeit ist hervorragend. Aber wenn wir über deutsche Steuergelder sprechen, dann sollten wir in diesem Parlament auch Rechenschaft gegenüber den deutschen -Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ablegen. Deshalb glaube ich, dass Sie in diesem Punkt irren. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Bankenunion ist ein Teil eines Sicherheitskonzepts, das wir seit 2008 nach und nach einpflocken. -Finanzmärkte, Finanzakteure und Finanzinstrumente unterliegen längst einer besseren Aufsicht. Neben den klassischen Instrumenten, wie dem Entzug der Bankzulassung oder der Abberufung von Vorständen, haben wir die Eigenkapitalvorschriften für die Banken verschärft. Wir haben empfindliche Bußgelder bei fehlerhafter Beratung eingeführt, und wir haben, Herr Kollege Troost, durch das Trennbankengesetz immerhin sichergestellt, dass große Banken zwar nicht zwangsverkleinert werden, sie aber ihre riskanten Geschäfte von den weniger riskanten Geschäften abtrennen müssen; darüber werden wir in diesem Gesetzgebungsverfahren noch diskutieren. Natürlich müssen wir auch hier sicherstellen, dass sich Großbanken im Zusammenhang mit diesem Abwicklungsmechanismus sicherer aufstellen, als sie es bisher tun. Zu diesem Sicherheitssystem gehört auch der Fiskalpakt. Ein Land, das selber eine solide Haushaltsführung hat, kann seine eigenen Banken natürlich sehr viel eher auf solide Füße stellen. Deshalb haben wir mit der Einführung der Schuldenbremse in Europa einen wesentlichen Schritt dazu beigetragen, dass die Finanzmärkte sicherer werden. Ich glaube, keiner von uns hätte damit gerechnet, dass eine Einigung so schnell erreicht werden kann. Wir führen ja parallel die Haushaltsberatungen: Deutschland ist hier Vorreiter. Wir werden unsere Defizite reduzieren, und wir hoffen, dass die europäischen Partner Ähnliches tun; denn auch der Fiskalpakt ist ein Teil der Sicherheit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Europa. Neben der Haushaltskonsolidierung haben wir als zweite Sicherheitsschwelle den Europäischen Stabilitätsmechanismus eingeführt. Über den ESM kann jedes -europäische Land, das in eine Krise gerät und aus dieser Krise nicht alleine herauskommt, Reformmaßnahmen -finanzieren. Das Land muss ein Sanierungsprogramm vorlegen und kann dann für eine Überganszeit Hilfen bekommen. Dass das kein Kinderspiel ist, zeigt sich daran, dass sich viele Länder lange geweigert haben, überhaupt unter den Rettungsschirm zu gehen. Dass dies aber zu einem Erfolg führen kann, zeigen die Länder Irland, Portugal und Spanien, die über diese Hilfen auf einem guten Weg sind, ihre Haushalte zu konsolidieren. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und was ist mit Griechenland?) Für den Ernstfall vorbereitet zu sein, kann aber nicht unser primäres Ziel sein. Ziel muss es sein, den Ernstfall zu verhindern. Deswegen haben wir weitreichende Reformen – höhere Eigenkapitalanforderungen, die Regulierung von Ratingagenturen und bisher außerbörslicher Termingeschäfte sowie die Stärkung der Finanzaufsicht – beschlossen. Wir wollen verhindern, dass Banken nur auf kurzfristigen Profit aus sind. Deshalb haben wir die Banker-Boni beschränkt und einen längerfristigen Betrachtungshorizont zugrunde gelegt. Außerdem haben wir strenge Strafen für solche Bankvorstände eingeführt, die ihr Institut bewusst in Schieflage bringen. Neben der Regulierung der Banken haben wir aber auch die nationalen Aufsichtsbehörden im Blick. Es ist heute schon darauf hingewiesen worden, dass in der Vergangenheit nationale Aufsichten offensichtlich nicht so gut aufgestellt waren, dass sie Risiken rechtzeitig erkannt haben, geschweige denn, dass sie sie hätten verhindern können. Am 4. November dieses Jahres, also übernächsten Monat, beginnt die europäische Bankenaufsicht für die größten europäischen Banken. Auch das ist ein Weg hin zu gemeinsamer europäischer Sicherheit auf den Finanzmärkten. Die Einlagensicherung haben wir europäisiert. Der Kleinsparer in Europa kann sicher sein, dass er sein Guthaben auch dann wiederbekommt, wenn er es nicht in Deutschland, sondern bei einer europäischen Bank anlegt, und zwar selbst dann, wenn diese Bank in Schwierigkeiten gerät. Was geschieht heute? Heute vollenden wir diese Sicherheitsmaßnahmen für die Finanzmärkte mit der Bankenunion. Wir verhindern weitgehend, dass der europäische Steuerzahler künftig ein weiteres Mal für bankrotte Banken zahlen muss, weil wir nämlich zunächst die Eigentümer haften lassen. Frau Wagenknecht, Ihre Aussage, dass nach 8 Prozent Eigentümerhaftung der deutsche Steuerzahler zahlt, ist schlicht falsch. Sie haben nämlich die Kreditgeber und den Bankenfonds, der ebenfalls vor dem Steuerzahler zahlen und haften muss, völlig aus den Augen verloren. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Ja, wenn er mal irgendwann gefüllt ist!) Das ist sachlich falsch, das verunsichert die Bürgerinnen und Bürger, das ist unverantwortlich und stimmt einfach nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ja, im Rahmen der Gesetze, mit deren Beratung wir heute beginnen, ist auch die direkte Bankenrekapitalisierung ein Thema. Aber in der Vergangenheit hätte bis auf einen Fall in allen Fällen der Bankenrettung und Bankenabwicklung das heutige Haftungssystem ausgereicht. Der ESM wäre für eine direkte Bankenrekapitalisierung überhaupt nicht in Anspruch genommen worden. Es hätte ausgereicht, Eigentümer, Kreditgeber und den Bankenfonds zahlen zu lassen. Wir hätten den ESM nicht -gebraucht. Trotzdem ist es richtig, dass als letzte Sicherheitsmaßnahme auch der ESM für die direkte Banken-rekapitalisierung zur Verfügung steht, aber natürlich unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen der ESM auch Länder finanzieren kann: mit ganz strengen Sanierungsauflagen und mit ganz strengen, nachvollziehbaren Sanierungsprogrammen. Wir sind sehr optimistisch, dass ein solcher Fall überhaupt nicht in Kraft treten wird. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sehr schön!) Wir haben das Gesetzgebungsverfahren ganz bewusst – Herr Kollege Zöllmer, da sind wir uns einig – so gestaltet, dass wir abwarten können, wie sich die Europäische Kommission zur Bankenabgabe aufstellt. Wir beschließen mit diesen Gesetzentwürfen, die im Deutschen Bundestag zu verabschieden sind, dass die Bankenabgabe auf jeden Fall größenorientiert und risikoabhängig sein muss. Damit haben wir einen ersten Pflock eingeschlagen, kleinere, nicht risikoorientierte Banken, zum Beispiel Genossenschaftsbanken und Sparkassen, nicht übermäßig zu belasten. Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren abwarten, ob die Kommission ihren Vorschlag im Oktober dieses Jahres konkretisiert. Wir werden dann reagieren und entscheiden, wie weit wir diese Maßnahmen im Deutschen Bundestag unterstützen können. Der Zeitplan sieht das vor, und wir werden in den weiteren Beratungen hierauf reagieren können. Axel Troost hat darauf hingewiesen – ich glaube, da sind wir uns einig –: Wir müssen uns europäisch aufstellen und die europäische Situation im Auge behalten. – Deshalb kann es nicht bei jedem Einzelpunkt einen Sonderplan für Deutschland geben. Hier stehen wir alle auf einer Seite. Kleine Banken, die nicht risikoorientiert sind, sollen nach Möglichkeit nicht für die Bankenabgabe aufkommen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Die Bankenunion ist also auf einem guten Weg. Ich hatte bei der Opposition nicht den Eindruck, dass es da große Bedenken gibt. Dass der Finanzminister keinen Glückwunsch bekommen soll, Herr Sarrazin, ist ihm, glaube ich, egal. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na dann!) Gut ist, dass Sie die Bankenunion positiv dargestellt haben. Wir sind damit aber noch nicht am Ende. Wir werden nach der Bankenunion mit dem Einpflocken des -Sicherheitssystems bei Schattenbanken weitermachen müssen. Was die Versicherungen angeht, werden wir im Rahmen von Solvency II Maßnahmen einführen, die den Finanzsektor sicherer machen werden. Jede einzelne dieser Maßnahmen bringt mehr Sicherheit auf den Finanzmärkten und einen größeren Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir sind auf einem guten Weg, aber natürlich noch nicht fertig. Wir sollten diesen Weg weiter beschreiten. Dazu fordere ich Sie herzlich auf. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Lothar Binding für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir ein paar Worte zu Sahra Wagenknecht. Sie haben gesagt: Im ESM wird das Geld verbrannt, das hier für die Infrastruktur gebraucht wird. – Das hat uns natürlich aufmerken lassen; denn der ESM ist ja ein europäisches Konzept. In ihm ist übrigens nicht nur deutsches Geld, sondern auch das Geld vieler anderer Länder enthalten. Ihre Formulierung – das Geld, das hier gebraucht wird – deutet in einer gewissen Weise auf Deutschland hin und hat uns, wie gesagt, hellhörig gemacht. Ich möchte einen komplexen, volkswirtschaftlichen Zusammenhang anhand eines Beispiels quantifiziert darstellen, und zwar so einfach, dass man ihn gut verstehen kann – (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) dies zeigt auch die Schnittstelle zwischen der AfD und der Linken, die immer mit der Vorstellung kommen, dass wir der größte Nettozahler sind und unser Geld in Europa verlieren –: 1 Euro fließt nach Europa. Dann kommt er in Brüssel an und ist weg. Jetzt kann man natürlich an dieser Stelle aufhören, zu denken. Aber wir denken heute ausnahmsweise einmal weiter. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Spanier bekommen diesen Euro nur, wenn sie einen zweiten Euro hinzufügen. Mit diesen beiden Euros kaufen die Spanier in Deutschland eine Straßenbaumaschine. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Ich habe über Bankenrettung geredet und nicht über Investitionen!) Beim Kauf dieser Maschine wird der eine Euro für das Material ausgegeben und der andere Euro für die Löhne. Die Arbeitnehmer fahren dann mit diesen Löhnen nach Spanien in Urlaub. Jetzt merkt man plötzlich, wie sich ein Geldkreislauf schließt. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wir kritisieren ja, dass die Banken wirtschaftlich gar nicht angebunden sind!) Wenn man solche Sätze, wie Sie es getan haben, formuliert, muss man also immer schauen, dass man nicht einem Irrtum aufsitzt, weil sich, wenn man in einem runden Modell nur weit genug nach rechts oder nach links geht, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Oder nach Spanien!) die Methoden verdächtig nahekommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man muss sehr aufpassen, wenn man solche Sätze formuliert. Schauen wir einmal vorsichtig, ob wir uns trotzdem annähern können, wenn wir eine gewisse Rationalität walten lassen. Sie wollen ja nicht, dass das Geld verbrannt wird, obwohl Sie noch gar nicht erklärt haben, was das eigentlich bedeutet: Wer hat das Geld, wenn es irgendwo verschwindet? Irgendjemand hat es ja. Wir wollen, dass in der allergrößten Not zunächst einmal die Aktionäre, die auf eine Dividende gehofft haben, verantwortlich sind. Wären wir uns da einig? Die Aktionäre sollen zahlen. Diese sind ja tendenziell ohnehin die Bösen. Sie zahlen zuerst. Dann kommen die Gläubiger – vorrangige und nachrangige –, die auch auf Gewinne gehofft haben. Auf der Grundlage einer solchen Haftungskaskade ist also klar, wer welche Verantwortung trägt. Wahrscheinlich wären wir da auch noch einig. Dann kommen die Anleger mit Einlagen über 100 000 Euro. Das sind die, von denen wir wähnen, dass sie starke Schultern haben und ein solches Risiko eher tragen können als die, die vielleicht ihren Spargroschen abgegeben haben. Dann kommt der Bankenhaftungsfonds, bei dem es uns ganz wichtig war, dass er von den Banken gespeist wird. Ihr Zwischenruf lautete: Ja, wenn er denn mal voll ist! – Das stimmt. Er soll 55 Milliarden Euro umfassen. Das wird eine Weile dauern. Aber zumindest sind die Banken verantwortlich dafür, 55 Milliarden Euro einzuzahlen. 55 Milliarden Euro sind ja immerhin mehr als nichts. Dann kommen die Länder, und irgendwann kommt der ESM ins Spiel. Sie sagen: Dort wird unser Geld verbrannt. Das sollen nicht die Steuerzahler übernehmen. Meine Frage: Was schlagen Sie vor? Wer soll dieses Risiko tragen? – Sie gestikulieren; das ist aber die falsche Bewegung. Sie müssen sich fragen: Wer? (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wessen Geld will Frau Wagenknecht in dieser größten Not einsetzen? Sie sagen: Ich weiß nicht, wer es bezahlen soll, aber jedenfalls nicht der Steuerzahler. Jetzt frage ich einmal ganz ehrlich: Wer, wenn wir nicht den Steuerzahler meinen, soll das in letzter Konsequenz zahlen? Wer ist denn dann gemeint? Vielleicht der Sparer, dessen Geld noch im System ist? Vielleicht die Versicherung, die der Bank ihr Geld zum Anlegen gegeben hat? Die Versicherung bekommt das Geld ja von den Versicherungsnehmern. Ich rede immerhin von 1 400 Milliarden Euro. Oder vielleicht derjenige, der sein Geld, das sich jetzt noch im Bankensystem findet, zur Altersvorsorge angelegt hat? Würden die dann bezahlen? Wollen Sie mir den Unterschied zwischen Steuerzahler und Sparer noch erklären? Das wird eine komplizierte Angelegenheit. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Binding, darf die Kollegin Wagenknecht Ihnen eine Zwischenfrage stellen? Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Ja, darf sie. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur mit der richtigen Handbewegung!) – Nur wenn die richtige Handbewegung gemacht wird; das ist klar. Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Handbewegungen werden hier ja etwas seltsam gedeutet. – Bevor ich die Frage stelle, sage ich noch etwas zu Ihrem Eingangsstatement. Sie haben gesagt: Das Geld wird ja nicht verbrannt, sondern damit kaufen Spanier Maschinen. – Sie sollten wissen: Wenn der ESM Banken rekapitalisiert, ob in Spanien oder irgendwo sonst, dann werden damit Altlasten oder Spekulationsverluste abgedeckt, aber kein einziger Kredit für irgendeine Maschine bereitgestellt. Das wollte ich zunächst einmal festhalten. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Wenn Sie fragen: „Wer soll es denn bezahlen?“, dann muss ich sagen, dass das eine absurde Frage ist. Wenn ein kleiner Handwerksbetrieb oder ein Mittelständler pleitegeht, wer zahlt denn dann? Zahlt dann der Staat? Natürlich zahlt nicht der Staat, sondern es zahlen die Eigentümer und die Gläubiger, und zwar nicht gedeckelt auf 8 Prozent, sondern mit dem gesamten Volumen, das da ist. Das Kernproblem ist ja – daran knüpft auch meine Frage an, ob wir da auf einen gemeinsamen Nenner kommen –: Solange man den Banken erlaubt, weiter so zu spekulieren, wie sie es derzeit tun, wird sich nichts ändern. Ich erinnere daran, dass allein die Deutsche Bank – wir reden ja nicht nur über spanische Banken, sondern auch über deutsche – mit einer Bilanzsumme von etwa 2 000 Milliarden Euro und einem Eigenkapital von 50 Milliarden Euro Derivate mit einem Nominalvolumen von 55 000 Milliarden Euro in den Büchern hat. (Dagmar Ziegler [SPD]: Aber die Frage kommt noch?) Diese sind natürlich nicht ausgewiesen, aber man kann das trotzdem berechnen. Also, mit 50 Milliarden Euro Eigenkapital wird ein riesiges Rad gedreht, in dem Derivate von 55 000 Milliarden Euro enthalten sind. Banken, die solche absurden Geschäfte machen, haben natürlich ein allgemeingefährliches Potenzial. Wenn Sie sagen, dafür haften dann die Eigentümer und die Gläubiger nicht, dann sollten Sie sich endlich einmal dafür einsetzen, dass diese Regierung das Trennbankensystem nicht weiter aufweicht, sondern dass man die Banken verpflichtet, so viel Eigenkapital vorzuhalten, dass sie für ihre Risiken selber haften können. Da wäre das Geld, da ist die Verantwortung, da ist die Haftung – das ist normale Marktwirtschaft. Alles andere, was Sie erzählen, ist Unsinn. (Beifall bei der LINKEN) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Es ist immer klug, wenn man nur Vergleichbares miteinander vergleicht. Eine Insolvenz ist natürlich eine Insolvenz. Aber die Insolvenz eines kleinen Handwerkers und die Insolvenz einer Bank sind eben nicht vergleichbar, weil der Handwerker ja keiner ist, der als Geldsammelstelle, als Dienstleister fungiert, dieses Geld klug oder dumm anzulegen. Hier handelt es sich um eine völlig andere Struktur. Die sind gar nicht miteinander vergleichbar. Sie haben gesagt: Der Handwerker trägt das Risiko. – Wer trägt denn bei der Bank das Risiko? Der Bankvorstand? – Nein. Der Bankvorstand kann das Risiko doch gar nicht tragen, wenn er auch noch so viel verdient. Das Risiko tragen die Einleger, die Sparer, letztlich alle die, die ihr Geld der Bank geben. Die werden es verlieren. Deshalb ist es klug, sich darum zu kümmern, dass das in dieser Weise nicht passiert, dass wir eine geordnete Haftungskaskade haben und dass der Bürger, der Sparer, der Steuerzahler zuallerletzt kommt. Alle die, die sich von dieser Bank Gewinne versprochen haben, sollen dann auch das Risiko tragen. So gehören Haftung und Risiko zusammen. Gleichwohl will ich Ihnen konzedieren, dass wir natürlich regulieren müssen. Wir haben in der Regulierung auch Fehler gemacht. Es ist auch noch nicht alles reguliert. Ich würde sogar sagen, Bankenregulierung ist ein andauernder Prozess, vielleicht sogar ein Prozess, in dem man permanent dazulernen muss. Aber dieser Aufgabe müssen wir uns stellen. Deshalb ist es wichtig, zu sagen, was man will, und nicht nur zu sagen, was man nicht will. Diesen Schritt haben Sie leider noch nicht gehen können, aber ich denke, wir sind gemeinsam auf einem guten Weg, oder? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr wolltet ja einmal ein Trennbankensystem! Ist das noch aktuell?) Wenn wir ganz ehrlich sind, glaube ich, müssen wir sagen, dass vor zwei Jahren keiner von uns gedacht hätte, dass wir mit unserer Regulierung so weit kommen würden. Auch diese Regulierung, auch dieser Abwicklungsmechanismus, ist noch nicht perfekt. Das ist völlig klar. Gerhard Schick hat doch einen ganz guten Vorschlag gemacht, den man sogar hätte verfolgen können. Aber er hat ihn gemacht, ohne die Franzosen zu fragen, ohne die Italiener zu fragen, ohne die Spanier zu fragen. Die sind nicht dieser Meinung, dass wir das machen können. Wenn man aber in Europa etwas machen will, ist man leider darauf angewiesen, dass andere mittun. Das ist im Moment noch nicht so weit, aber wir können gemeinsam – auch parlamentarisch – die anderen Länder überzeugen. Dann könnten wir vielleicht eines Tages diesen Weg gehen. Vor zehn Jahren hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass wir so weit gehen müssen. Ich glaube, die meisten, die hier sitzen, müssen sich eingestehen, wenn sie ehrlich reflektieren, was vor zehn Jahren war, dass keiner eine Vorstellung von der Dimension dessen hatte, was heute passiert und passieren muss. Wenn wir heute über die Banken reden, reden wir eigentlich über eine Funktion, die letztlich der Realwirtschaft dient. Manfred Zöllmer und Carsten Schneider haben darauf hingewiesen: Eigentlich geht es darum, dass die Menschen in Europa wieder Arbeit finden, dass wir wieder investieren, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern eben in ganz Europa. Wenn man mit Amerikanern spricht, dann hört man, dass die eine ganz andere Erwartung an Deutschland haben. Die sagen auch: Ihr müsst mehr investieren. Ihr mit eurer Schuldenpanik, das ist ein schwerer Fehler. Es kommt sofort das Wort „Austerität“. Sie sagen: Das ist die falsche Richtung. – Ich meine auch, dass das die falsche Richtung ist. Also, da müssen wir sicherlich noch sehr viel mehr überlegen. Gleichwohl: Mit dem, was wir heute machen, um das Bankensystem zu retten, schaffen wir etwas Wichtiges für den Erhalt der Dienstleistungsfunktion der Banken, der Realwirtschaft zu dienen und letztlich auch das Einkommen der Familien zu sichern; denn ohne Arbeit kein Einkommen, ohne Einkommen keine Binnennachfrage, ohne Binnennachfrage keine Wirtschaftsdynamik. Vom Export können wir nur so lange leben, wie diejenigen, die importieren, unsere Nachbarn, reich genug sind. Also, wir merken: Es ist immer der gesamte Kreislauf in den Blick zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier sehr viel mehr machen. Deshalb wollen wir einen funktionierenden Bankensektor. Wir wollen so weit gehen, dass wir nicht nur eine Aufsicht haben; denn das Aufsichtsregime allein ist ohne Abwicklungsregime ein stumpfes Schwert. Über dieses Abwicklungsregime reden wir heute. Da sind wir mit dem jetzt vorgeschlagenen Modell und der Haftungskaskade auf einem sehr guten Weg. Ich bin gespannt, ob wir in zwei Jahren sagen können: Wir haben ein seriöses Bankensystem und eine prosperierende Wirtschaft. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Norbert Barthle für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Norbert Barthle (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese heutige Debatte zur europäischen Bankenunion ist eine gute Gelegenheit – das zeigen die Reden der Vorredner –, um uns noch einmal zu vergewissern, wo wir in Europa eigentlich stehen; denn gerade die jüngsten Debatten und auch die Auseinandersetzung zwischen Lothar Binding und Sahra Wagenknecht zeigen doch, dass es immer noch Euro-Skeptiker gibt, die versuchen, mit dieser Euro-Skepsis am linken oder rechten Rand des Parteienspektrums Stimmen zu fischen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch in der Unionsfraktion! – Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Gähn!) Zu beobachten, ob sich beide irgendwo treffen, ist schon ein spannendes Momentum. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn man sich die Situation vor Augen führt, muss man doch feststellen: Deutschland steht gut da. Auch Europa steht deutlich besser da, als es noch vor zwei Jahren von vielen vermutet wurde. Es ist noch nicht so lange her, da wurde uns von ernst zu nehmenden Ökonomen vorhergesagt, dass es keine zwei oder drei Jahre mehr dauern würde, bis der Euro weg sei, zerbröselt und als unsere gemeinsame Währung zu Grabe getragen werden müsse. Wo sind diese klugen Redner heute? Ich bin froh, sie nicht mehr sehen und hören zu müssen. Unsere Stabilisierungspolitik hat gewirkt, und sie wirkt weiter. Die Hilfsprogramme für Spanien, für Irland und für Portugal laufen ordnungsgemäß aus. Irland zahlt bereits Kredite zurück; auch das ist ein Argument für unsere Politik. Es wurde immer gesagt, diese Kredite seien verlorenes Geld. Sie werden bereits zurückgezahlt. Griechenland und Zypern sind zwar noch unter dem Rettungsschirm, aber in beiden Ländern geht es voran. Kein Mensch redet mehr von einem dritten Hilfsprogramm für Griechenland. Herr Samaras, der diese Woche bei Angela Merkel zu Besuch war, sagt selbst: Auch in Griechenland will niemand mehr ein drittes Hilfsprogramm. – Frau Wagenknecht, lesen Sie einmal Ihre Reden nach. Dann werden Sie feststellen: Auch Sie haben an dieser Stelle geirrt. Griechenland begibt bereits zehnjährige Anleihen an den Finanzmärkten, die mit weniger als 5 Prozent rentieren. Das heißt, das Vertrauen der Kapitalmärkte in den Euro ist Schritt für Schritt zurückgekehrt. Das ist ein Erfolg unserer Hilfsprogramme, die wir teilweise wirklich in hohem Tempo, im Schweinsgalopp durch dieses Parlament gejagt haben. Aber aus dieser akuten Hilfe ist nach und nach eine neue Stabilitätsarchitektur in Europa entstanden, deren Pfeiler bereits benannt wurden: Der Fiskalvertrag steht. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde ausdifferenziert und durch Sixpack und Twopack verbessert. Der ESM steht im Rahmen von Notprogrammen zur Verfügung. Jetzt regeln wir noch die Bankenunion. Damit haben wir die notwendigen Pfeiler errichtet, um dieses europäische Haus wirklich mit neuem Leben zu erfüllen. Wir haben eine neue Stabilitätsarchitektur geschaffen, die dabei hilft, dieses Haus, lieber Kollege Ralph Brinkhaus – ich möchte dieses Bild noch einmal aufgreifen –, mit Leben zu erfüllen. Dafür brauchen wir eine neue Stabilitätskultur in Europa. Diese neue Stabilitätskultur neben der Regulierung der Finanzmärkte vermisse ich noch etwas. Mit dem Reformeifer und dem Reformwillen ist es in einigen Ländern noch nicht ganz so bestellt, wie man sich das wünscht. Ich erinnere mich da immer an die Geschichte von dem Möbelpacker, der seinem Freund erzählt, wie furchtbar anstrengend sein Beruf mit der -Möbelschlepperei sei. Als der Freund fragt: „Wie lange machst du das denn schon?“, ist die Antwort: Morgen fange ich an. – Mit den Reformen in Europa scheint das ähnlich zu sein. (Zuruf von der LINKEN: Toller Witz!) Um noch einmal darauf zurückzukommen: Diese Stabilitätskultur setzt voraus, dass wir nicht kurzfristige schuldenfinanzierte Impulse setzen, weder aus dem ESM noch sonst wo her; denn es hat sich herausgestellt, dass das der falsche Weg ist. Deshalb bin ich sehr froh, dass der Finanzminister klar und deutlich gesagt hat: Der ESM steht nicht für kurzfristige Wachstumsprogramme zur Verfügung. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Das Geld liegt dort und ist für andere Zwecke vorgesehen, und dort liegt es auch gut und soll dort liegen bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nun reden wir über zwei neue Instrumente innerhalb der Bankenunion. Das eine ist das Instrument der Bankenrekapitalisierung, das im Instrumentenkasten des ESM Platz finden soll. Dieses Instrument ist nicht ungefährlich. Darauf haben auch meine Vorredner hingewiesen. Man muss vorsichtig damit umgehen. Es ist gut, dass es als letzte Option bzw. als Backstop gehandhabt wird. Denn wäre es nicht vorhanden, dann entstünde tatsächlich die Situation, dass – Lothar Binding hat darauf hingewiesen – letztendlich der Staat bzw. die Steuerzahler für die Rekapitalisierung einer Bank einstehen müssten. Das ist ein nicht akzeptabler Weg, den wir vermeiden wollen. Deshalb ist es gut, dass uns dieses Instrument zur Verfügung steht, aber eben nur als letzte Option für den Rückgriff oder sozusagen als letzter im Einzelfall notwendiger Backstop. Was das zweite Instrument angeht, das wir einführen, muss man die Aussage der Frau Wagenknecht korrigieren. Wir werden das Ganze mit einer umfangreichen Parlamentsbeteiligung ausgestalten. Es wird nichts im Hinterzimmer gemauschelt und an der Öffentlichkeit vorbei gemacht, sondern das wird ganz offen im Deutschen Bundestag ausgehandelt. (Widerspruch der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Denn der vorliegende Gesetzentwurf sieht folgende Konstruktion vor: Wenn das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung jemals zum Einsatz kommen sollte, dann müsste das Plenum des Deutschen Bundestages immer vorher zustimmen, und die dafür notwendigen Informationen, um diese Zustimmung zu erreichen, liegen dann allen – auch Ihnen – vor. Das ist auch im Gesetzentwurf unstrittig. Wir müssen allerdings noch im Detail regeln, wie wir mit streng vertraulichen Daten umgehen. Dafür ist bisher das Sondergremium vorgesehen. Wir werden Wege, Möglichkeiten und Lösungen finden, um auch diesen Weg so auszugestalten, dass er vor den Richtern in Karlsruhe Bestand haben wird. Davon bin ich überzeugt. Das wird das Beratungsverfahren zu diesem Gesetz noch ergeben. Insofern geschieht nichts hinter verschlossenen Türen, sondern immer in der Verantwortung des Deutschen Bundestages. Damit ist auch an der Stelle gewährleistet, dass die in diesem Bereich weit ausgestalteten parlamentarischen Beteiligungsrechte Bestand haben und auch in der Frage einer direkten Rekapitalisierung von Banken oder einer Bank aus dem ESM angewandt werden können. Wenn ich das zusammenfasse, dann haben wir mit all den Maßnahmen – den vier Pfeilern, die ich beschrieben habe – etwas erreicht, was die Voraussetzung für neues Vertrauen in Europa und in unsere Währung und damit die Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlergehen schafft. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Radwan für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Radwan (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute das Thema Bankenunion, und die Bankenunion ist der logische letzte Schritt auf einem Weg, der mit der Einführung des Euros und der Kreierung des Binnenmarkts 1999 – damals ist es losgegangen, vor der Finanzmarktkrise – begonnen hat. Jetzt folgt die Bankenunion, bei der die europäische Aufsicht ein Kernelement ist. Die europäische Aufsicht der Europäischen Zentralbank startet am 4. November dieses Jahres. Sie bereitet jetzt mit Stresstests die Daten vor, damit sie bereits am Anfang effektiv arbeiten kann und genau weiß, wo die Risiken sind. In einem europäischen Binnenmarkt mit grenzüberschreitend tätigen Banken und grenzüberschreitendem Handel mit Produkten ist es wichtig, dass wir dies auch auf europäischer Ebene verfolgen können. Darum ist dieser Schritt nicht nur überfällig, sondern auch sehr zu begrüßen. Wir müssen dann in der Praxis auf europäischer Ebene genau hinschauen. Es gibt den Zielkonflikt zwischen Aufsicht und Geldpolitik, den Minister Schäuble angesprochen hat. Wir müssen im Blick behalten, welche Modelle die Europäische Zentralbank anwendet, und darauf achten, dass mehr auf Qualität als auf Quantität geachtet wird. Wir müssen bei den Vorgaben aus den Thinktanks darauf achten, dass sie nicht zu stark angelsächsisch geprägt sind. Wir werden im Deutschen Bundestag diesen Prozess entsprechend kritisch begleiten müssen. Ich hoffe, dass die Vertreter der BaFin und der Bundesbank dies genauso tun. Neben der Aufsicht stellt die bereits mehrfach angesprochene Haftungskaskade eine Neuerung dar. Neu ist ebenfalls der Bail-in. Das heißt, Gläubiger und Eigentümer werden im entsprechenden Fall herangezogen. Wir richten einen Fonds ein, dessen Gesamtvolumen 1 Prozent der gedeckten Einlagen entspricht und sich schließlich auf 55 Milliarden Euro belaufen soll; das ist zu begrüßen. Aber wir werden darauf achten müssen, wer diesen Fonds in welcher Form weiterentwickeln kann und wer dafür die Verantwortung hat. Im Mittelpunkt unserer Diskussion steht die Bankenabgabe. Die Europäische Kommission wird entsprechende Vorschläge unterbreiten. Ich kann mich nur all denjenigen Rednern anschließen, die gesagt haben, dass sie das IGA nur dann ratifizieren, wenn sie genau wissen, um welche Summen es hier geht, und wenn sichergestellt wird, dass insbesondere diejenigen, die an der Finanzmarktkrise nicht primär schuld sind wie Kleinbanken und Regionalbanken, nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese haben schließlich zusätzliche Leistungen bei den Aufsichtsvergütungen zu erbringen. Obwohl sie auf nationaler Ebene beaufsichtigt werden, müssen sie einen Beitrag zur EZB leisten. Die Lasten für kleine Banken kumulieren sich also. Hier müssen wir darauf achten, dass der Rahmen entsprechend der Risiken so gesteckt wird, dass es nicht zu einer Überlastung kommt. Die nun zur Diskussion stehende Grenze in Höhe von 300 Millionen Euro halte ich für zu niedrig. Es ist positiv, dass die Institutssicherung auf europäischer Ebene zumindest vom Grundsatz her akzeptiert wird. Das war ein harter Kampf; denn es musste zuerst erklärt werden, was Institutssicherung bedeutet. Ich danke Ihnen, Herr Minister Schäuble, dass das entsprechend vorangetrieben wird. Wir sollten unsere Kollegen im Europäischen Parlament, die hier bereits vorstellig werden, unterstützen, indem wir unser Votum im Hinblick auf das weitere Vorgehen genau abstimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bei den nun anstehenden Beratungen werden wir den Spielraum, den uns Europa gibt, kreativ nutzen. Ich gehöre zu denjenigen, die sich nicht zu sehr anleinen lassen möchten. Wir werden intensiv über die nationalen Vorgaben betreffend das Trennbankensystem, die Rolle der BaFin und der Bundesbank sowie die Rechtsformen bei der Abwicklung der Institute debattieren müssen. Dann werden wir beobachten, ob sich das alles in der Praxis bewährt. Den von mir bereits angedeuteten Kampf und die Diskussion um das Drei-Säulen-Modell erleben wir nun bei der EZB in puncto Aufsicht. Das werden wir auch in den nächsten Jahren bei der weiteren Gesetzgebung in Bezug auf die Regulierung erleben; Antje Tillmann hat in diesem Zusammenhang schon einiges angesprochen. Mir ist besonders wichtig, dass wir als Parlament darum kämpfen, unseren parlamentarischen Einfluss im Zusammenhang mit dem Komitologieverfahren auf Level 2, wo BaFin und Bundesbank unsere Vertreter sind, zu behalten. Hier ist das Selbstverständnis des Deutschen Bundestages gefordert. Der Deutsche Bundestag muss klarmachen, dass es darum geht, europäisches Recht durchzusetzen. Ich bin ein wenig verwundert über die Reden der Oppositionsvertreter in diesem Zusammenhang. Frau Wagenknecht, wir waren gemeinsam fünf Jahre in Brüssel. Wir haben uns zwar nicht so oft gesehen, obwohl wir im gleichen Ausschuss waren. Aber Sie kennen zumindest die Mechanismen auf europäischer Ebene. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat es bezahlt? Der Steuerzahler, Herr Radwan!) Herr Schick, das, was Sie heute an die Adresse von Herrn Schäuble gesagt haben, kann ich nur so deuten: Entweder haben Sie Frust über die erfolgreiche Politik der Bundesregierung in Brüssel – dann würde ich das noch verstehen –, oder Sie sind der Meinung – weil Herrn Minister Schäuble ständig vorgeworfen wird, er sei auf Griechen und Portugiesen nicht ausreichend eingegangen –, dass es am besten gewesen wäre, wenn wir die Blaupausen von Griechenland und Portugal übernommen hätten. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das war ein Vorschlag aus den Niederlanden! Sie stellen das völlig schief dar!) Aber dann hätten wir die deutsche Position nicht entsprechend zur Geltung gebracht und nicht dafür gesorgt, dass die deutsche Stabilitätspolitik im Währungsbereich und bei der Finanzmarktaufsicht europäisiert wird. Das ist uns nun gelungen, und das werden wir weiterhin umsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nur dann, wenn Europa und die Mitgliedstaaten zu einer entsprechenden Disziplinierung und Stabilitätspolitik kommen – das ist nicht in Ihrem Sinn; Sie wollen auf europäischer Ebene nicht sparen –, wird es möglich sein, die Europäische Zentralbank in ihrer Verantwortung für die Zinspolitik und die Aufkäufe von Anleihen – das ABS-Programm sehen wir sehr kritisch – zu entlasten. Die Politik muss die Verantwortung übernehmen und darf sie nicht bei der EZB abladen. Das ist ein gutes Werk, um andere Staaten in die Verantwortung zu nehmen. Herzlichen Dank an die Bundesregierung und viel Erfolg bei der Umsetzung! Besten Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/2575, 18/2626, 18/2576, 18/2627, 18/2577, 18/2629, 18/2580 und 18/2628 an die in der -Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Hat dagegen irgendjemand Einwände? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b sowie die Zusatzpunkte 2 und 3 auf: 4 a) Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens Drucksachen 18/432, 18/2100 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen Drucksache 18/2604 ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen Drucksache 18/2620 ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne Drucksachen 18/1458, 18/2646 Die Fraktion Die Linke hat zu der Antwort der Bundesregierung auf ihre Große Anfrage zwei Entschließungsanträge eingebracht, über die wir später namentlich abstimmen werden. Auch über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wird am Schluss dieser Debatte namentlich abgestimmt. Diese drei namentlichen Abstimmungen werden unmittelbar aufeinander folgen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist auch für diese Aussprache eine Gesamtzeit von 96 Minuten vorgesehen. – Dazu besteht offensichtlich Einvernehmen. Also können wir so verfahren. Ich erteile dem Kollegen Klaus Ernst für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute hier noch einmal über die Handelsabkommen reden können. Es ist ebenfalls gut, dass in der Öffentlichkeit darüber eine sehr kritische Diskussion stattfindet. Viele Fragen sind ungeklärt. Wir haben eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und zum Beispiel gefragt: Warum werden die Verhandlungen hinter dem Rücken der Menschen -geführt? Was haben die Verhandler eigentlich zu verbergen? Zweitens: Warum soll ein besonderes Konzernklagerecht an den nationalen Gerichtsbarkeiten vorbei eingeführt werden? (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Was daran so lächerlich ist, kann ich mir nicht vorstellen, Herr Pfeiffer. Die Position, die Sie hier vertreten, ist die des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Insofern kenne ich Ihre Argumente sehr gut. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften werden auch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit geführt!) Es besteht die Gefahr, dass es zu Absenkungen von demokratisch beschlossenen Standards vom Arbeitsschutz bis zum Verbraucherschutz kommt. Wir wollten Klarheit. Die Antwort der Bundesregierung fiel dagegen eher klein aus, und unsere Befürchtungen sind durch die Realität bestätigt worden. (Beifall bei der LINKEN) Zwei Beispiele: Wir fragten, was die Bundesregierung unternimmt, um Transparenz herzustellen. Die Antwort war, die Bundesregierung setze sich dafür ein. Nach wie vor sind aber nicht einmal die Verhandlungsmandate, also die Zielsetzung, was überhaupt verhandelt wird, der Öffentlichkeit bekannt. Ist das unser Verständnis von Transparenz? Die Regierung verweist auf die Notwendigkeit eines einstimmigen Ratsbeschlusses, wenn man das ändern wolle. Wenn unsere Bundesregierung wirklich mehr Transparenz will, wann hat sie dann einen solchen Beschluss beantragt, und wann wurde er abgelehnt? Ist es nicht schon unglaublich, dass wir über das Ganze im Unklaren gelassen werden? Bezogen auf CETA weiß die Öffentlichkeit nicht einmal, was das Mandat der Europäischen Union ist. Zweites Beispiel: Hauptziel der Verhandlungen soll der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse sein. Auf die Frage, was denn nichttarifäre Handelshemmnisse eigentlich seien, bekamen wir die Antwort, es gebe keine Definition. Wenn es gar keine Definition gibt, woher nimmt die Bundesregierung dann eigentlich ihre Sicherheit, dass Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitnehmerschutzrechte keine nichttarifären Handelshemmnisse sind und diese somit nicht betroffen sind? So geht es in der Antwort der Bundesregierung von Seite zu Seite. Aber es gibt etwas anderes, etwas Erhellendes, das zeigt, worum es wirklich geht. Das ist der Text des Handelsabkommens mit Kanada, CETA, der inzwischen vorliegt, natürlich auch geheim, nicht für die Öffentlichkeit, inzwischen aber Gott sei Dank im Netz veröffentlicht. Da kann man nachlesen, was wirklich ausgehandelt worden ist. Dieses Abkommen CETA ist deshalb so wichtig, weil es die Blaupause für das Abkommen mit den USA sein wird. Wer heute die Süddeutsche Zeitung gelesen hat, weiß, dass De Gucht, also der zuständige EU-Kommissar, das auch explizit so sieht. Er sagt: TTIP beruht letztendlich auf dem Abkommen CETA. – Was ist also in CETA drin, und was ist nicht drin? Obwohl uns die Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage und auch sonst versichert, ein besonderer Schutz von Investoren durch besondere private Schiedsgerichte sei nicht notwendig, sie wolle das nicht, ist er im CETA-Abkommen drin. Die Süddeutsche Zeitung zitiert aus einem internen Gesprächsprotokoll aus Brüssel. Danach haben die Vertreter Deutschlands erklärt, dass Deutschland die Kapitel zum Investitionsschutz in der vorliegenden Textfassung nicht für zustimmungsfähig hält. Meine Damen und Herren, das scheint die EU aber nicht besonders zu interessieren. Schlagen Sie heute einmal die Süddeutsche Zeitung auf und schauen Sie nach, was De Gucht da sagt! Er sagt letztendlich, dass ihn überhaupt nicht interessiert, welche Position wir hier haben. Er erklärt: Wenn wir die Verhandlungen über CETA wieder neu öffnen, ist das Abkommen tot. – Er lehnt jede Veränderung an dem Abkommen ab – jede Veränderung! Im Gegensatz zum Investorenschutz, der enthalten ist, sind nicht einmal die ILO-Kernarbeitsnormen als Grundlage zur Regelung der Arbeitsbeziehungen aufgenommen. Kanada hat nämlich die ILO-Bestimmungen nicht vollständig übernommen. Aber es soll ja nicht zum Abbau von Standards im Bereich der Arbeitsregelungen kommen. – Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Übrigens ist nach wie vor auch die Frage offen, ob wir hier zustimmen müssen, dürfen, können, wenn solche Abkommen abgeschlossen werden. Die Europäische Union hat hier eine ganz andere Position als die Bundesregierung. Auch in den Reihen der SPD wird der Widerstand immer größer; das ist schön. Es freut mich natürlich, dass deshalb ein Parteikonvent der SPD beschlossen hat, dass diesen Abkommen einige Giftzähne gezogen werden sollen. Ich halte es für vollkommen richtig, dass man diese Giftzähne zieht. Dieser Beschluss Ihres Parteikonvents nützt aber nichts, wenn er ein Parteibeschluss bleibt. Wenn er wirklich Wirksamkeit entfalten soll, muss das Beschlusslage in diesem Parlament werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das gelingt, dann haben Sie etwas Vernünftiges hingekriegt. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Haben Sie denn eigene Vorschläge, oder können Sie nur rumschreien?) Meine Damen und Herren, was haben Sie in Ihrem Beschluss festgelegt? Sie haben festgelegt: kein Investorenschutz und keine privaten Schiedsgerichte in diesen Abkommen. Sie haben festgelegt: Die ILO-Arbeitsnormen müssen Grundlage sein. Sie haben festgelegt: öffentliche Daseinsvorsorge, parlamentarische Hoheit über die Regelung von Standards usw. (Zuruf des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) Genau diesen Beschluss müssen wir hier fassen, wenn man das Schlimmste verhindern will. Ich bin gespannt – das sage ich, weil ich gerade Ihre Zwischenrufe höre –, ob Sie Ihren Parteibeschluss wirklich ernst nehmen oder ob das, was Sie auf Ihrem Parteikonvent beschlossen haben, eine Luftnummer war. Wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann beschließen Sie es hier und nicht nur auf einem Parteikonvent! (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Oh! Das ist aber eine geschickte Strategie!) Ihr Beschluss heißt in aller Klarheit, dass das CETA-Abkommen in der jetzigen Form abgelehnt werden muss. Ihre Anforderungen und Ihre Haltelinien sind genau nicht enthalten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was? Unglaublich!) Wenn De Gucht sagt: „Das ist nicht mehr veränderbar“, das aber nicht enthalten ist, dann bleibt doch von der Logik her gar nichts anderes übrig, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Als Ja zu sagen!) als diese Geschichten abzulehnen. Morgen schon soll auf dem EU-Kanada-Gipfel das Ende der CETA-Verhandlungen verkündet werden. CETA hat Präjudizwirkung; ich habe es bereits gesagt. Glauben Sie wirklich, dass sich die Amerikaner mit weniger abspeisen lassen, als Sie mit Kanada vereinbart haben? Wenn Sie das, was Sie selber der Öffentlichkeit verkünden in der Frage, was Sie wollen, und auf einem Parteikonvent beschließen, hier ablehnen, dann machen Sie sich so vollständig unglaubwürdig; schlimmer kann man es sich eigentlich gar nicht vorstellen. (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist wie bei den Linken!) Ich möchte noch eine kurze Bemerkung zu dem Gutachten machen, Sigmar Gabriel, das von Ihrem Hause veröffentlicht wurde, nämlich zu der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Schiedsverfahren. Wir haben das einmal recherchiert. Es ist schon merkwürdig, dass der Gutachter, der dieses Gutachten gemacht hat, selbst Schiedsrichter bei internationalen Schiedsverfahren ist. Wenn jemand als Gutachter sozusagen vor der Frage steht: „Führe ich mich selber ad absurdum, oder sage ich, dass ich notwendig bin?“, dann weiß man doch, was herauskommt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was das soll, das versteht doch kein Mensch. Jetzt möchte ich Ihnen noch ein Zitat des Gutachters mitgeben und von Ihnen wissen, ob Sie das teilen. Der Gutachter sagt: Bedenken gegen die Investitionsschutzrechte gibt es nicht. Weiter sagt er: Schiedsgerichte sprechen Recht im Namen der Parteien und nicht im Namen der Völker und Bürger. – Das sei der Vorteil. Weiter sagt er: Schiedsgerichte setzen Recht, indem sie normative Erwartungen generieren und stabilisieren. Damit üben sie ebenso wie internationale und nationale Gerichte öffentliche Gewalt aus. Meine Damen und Herren, ich möchte, dass öffentliche Gewalt von öffentlichen Gremien ausgeübt wird, aber nicht privatisiert wird, was offensichtlich Ihr Gutachter will. Lehnen Sie diese Geschichte ab. Dann machen Sie etwas Vernünftiges. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Ernst. Ich wünsche Ihnen allen und auch den Gästen auf der Tribüne einen schönen guten Morgen. Nächster Redner ist Bundesminister Sigmar Gabriel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich klären, was das für ein Gutachter war. Er ist ein Vertreter des Max-Planck-Instituts, der im Ergebnis dazu kommt, Herr Klaus, dass das Schiedsgerichtsverfahren – – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Herr Claus ist gar nicht da!) – Herr Ernst. Sorry. Sonst duze ich dich ja immer, Klaus. Du darfst mich demnächst mit „Herr Sigmar“ anreden. (Heiterkeit – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Er meint das auch nicht ernst!) Kollege Ernst, der Gutachter sagt, der Investitionsschutz im europäisch-kanadischen Abkommen CETA sei so schlecht, dass er den kanadischen Investoren empfehle, sich lieber auf den deutschen Rechtsweg zu begeben, als auf das Schiedsgerichtsverfahren zurückzugreifen. Das sagt jemand, der in solchen Schiedsgerichtsverfahren vertreten ist und im Übrigen als Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts unumstritten ist. Deswegen bitte ich Sie, vollständig vorzutragen und nicht nur das, was der Legende, die Sie stricken wollen, entspricht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Bei längerer Redezeit könnte ich das!) Meine Damen und Herren, 125 detaillierte Fragen hat die Fraktion Die Linke gestellt. Diese haben wir nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Ich frage mich allerdings – das will ich gleich am Anfang meiner Rede an einigen Beispielen aus Ihrer Rede nachweisen –, ob Sie wirklich ein Interesse an der Sache haben oder ob das alles nur eine Showveranstaltung ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Herr Kollege Ernst, Sie fragen, an welchem Tag denn nun die Bundesregierung ihr prinzipielles Problem mit dem Investor-Staat-Schiedsverfahren deutlich gemacht habe und wann wir für die Veröffentlichung des Mandats eingetreten seien. Sie haben gesagt, wir würden von Transparenz reden, aber gar nicht dafür Sorge tragen. Ich sage Ihnen das. In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 15. Mai hat die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung des Mandats beantragt. Im Übrigen wäre es albern, es nicht zu veröffentlichen; denn es steht längst im Internet. Warum man das vorher nicht gemacht hat, hat uns nicht überzeugt. Wir haben das aber nicht hinbekommen, weil dies eines einstimmigen Beschlusses bedarf und elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union dagegen gestimmt haben. Tun Sie doch bitte nicht so. Sie versuchen, uns in die Ecke zu drängen, wir redeten öffentlich anders, als wir tatsächlich handelten. (Zuruf von der LINKEN: Machen Sie auch!) Ich werde nachher nachweisen, warum jeder hier im Saal guten Gewissens Ihren Antrag ablehnen kann. Bereiten Sie sich schon einmal auf eine schwierige Lage vor; denn das, was Sie fordern, haben wir längst getan. Auch das werde ich Ihnen nachher vorlesen. Meine Damen und Herren, nach meinem Eindruck ist die Oppositionsfraktion Die Linke an einem transatlantischen Freihandelsabkommen ohnehin nicht interessiert. Dabei ist es vollkommen egal, was wir aushandeln. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das Ganze passt Ihnen weder in Bezug auf die Freiheit des Handels, noch passt es Ihnen in Richtung eines transatlantischen Bündnisses. Es ist ganz egal, was wir verhandeln. Am Ende werden Sie gegen jedes Abkommen sein; denn Sie wollen weder das eine noch das andere. Im Grunde heißt Ihre Parole: Schotten dicht. – Das ist aber keine Parole, die wir für unser Land, für Europa und für den Welthandel als sinnvoll erachten. Im Gegenteil, das wäre ein Schritt zurück in Richtung Nationalismus und Provinzialismus. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben Sie es nicht noch eine Nummer dicker? – Thomas Oppermann [SPD]: Nationale Linke!) – Anders als bei der Rede des Kollegen Ernst ist es bei meiner Rede ruhig. Jetzt sind Sie aber ganz aufgeregt – das verstehe ich –, weil Sie sich scheinbar getroffen fühlen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie behaupten doch, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. In unserem Land und in Europa arbeiten Millionen Menschen in der Industrie und im Dienstleistungsbereich, die auf Freihandel angewiesen sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Hunderttausende von Menschen arbeiten in mittelständischen Unternehmen, für die es heute sehr schwer ist, zum Beispiel auf dem nordamerikanischen Markt Fuß zu fassen und die dort kaum eine Chance haben. Sie sind natürlich dagegen, weil sie den Leuten den Eindruck vermitteln, dass es besser ist, national geschützt zu bleiben. Übrigens: Wer sich noch einmal daran erinnert, wie Ihre Fraktion über Europa hergezogen ist, hat eine Vorstellung vom nationalstaatlichen Denken, dem Protektionismus, der bei Ihnen zu Hause ist. (Zuruf von der LINKEN) Sie sind mit dieser Position eine richtige Jobkillerpartei in Deutschland. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gabriel, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung der Kollegin Binder? Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Karin Binder (DIE LINKE): Herr Kollege Gabriel, ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass meine Fraktion sehr wohl Kritik an der Politik der EU äußert, aber keinesfalls gegen Europa aufgestellt ist. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD) Wir verstehen uns als Internationalisten. Wir möchten, dass die Menschen in diesem Europa etwas zu melden haben. Unser Kritikpunkt ist die Politik, die über die EU geführt wird. Das ist Wirtschaftspolitik. Da hat weder Soziales noch Arbeit bisher Einzug gehalten. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Dieselbe Rhetorik wie bei der AfD!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Würden Sie bitte stehen bleiben? Das gehört sich so, wenn der Herr Minister antwortet. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich versuche, aus Ihren Ausführungen eine Frage zu destillieren. Aus Ihrer Partei wurde ein Programmentwurf für die Europawahl vorgelegt, in dem Sie sich massiv gegen Europa gestellt haben. Als die Europäische Union den Friedensnobelpreis bekommen hat, kam aus Ihrer Partei die Behauptung, die Europäische Union sei ein Kriegstreiber. Aus Ihrer Partei kamen Vorschläge, den Euro aufzulösen und ganz Südeuropa damit in die Katastrophe zu schicken. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – -Widerspruch bei der LINKEN) Es liegt auf einer Linie, dass Sie den Menschen etwas über die Notwendigkeit von Europäisierung und Internationalität vormachen. Hinter dem Vorhang treffen Sie sich bei dieser Frage mit der AfD. So läuft das bei Ihnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Mit dem stolzen Internationalismus der Arbeiterbewegung hat das jedenfalls nichts zu tun. Dann halten sie Sonntagsreden: Wir brauchen Regeln für die Globalisierung! – Beim ersten Versuch, mit dem Mutterland der Globalisierung Regeln zu verhandeln, fordern Sie gleich den Abbruch der Verhandlungen. Wenn wir dem folgen, wäre nur meine Bitte: Nie wieder eine Rede über Globalisierungsregeln. Sie haben doch gar nicht den Mut, sich auf Verhandlungen einzulassen. Sie wollen sie lieber vorher abbrechen, damit Sie nicht in öffentliche Erklärungsnot kommen. Das ist die Politik, die Sie betreiben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Klar ist auch: Nichts ist unterschrieben, nicht einmal das kanadische Abkommen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir darüber reden. Weil die Verhandlungen offen sind, haben der DGB und das Wirtschaftsministerium etwas ganz Einfaches getan. Wir haben Anforderungen an die Freihandelsgespräche zwischen der EU und den USA definiert. Natürlich sind das auch Anforderungen, die für CETA gelten müssen. Hier ist es nur deshalb schwerer – da hatte der Kollege Ernst recht –, weil erstens die Verhandlungen weit fortgeschritten sind und zweitens bei CETA – anders als bei TTIP – der Investi-tionsschutz im Mandat ohne Einschränkungen enthalten ist. Das ist bei TTIP nicht der Fall. Dort ist es optional, deswegen ist es dort schwieriger. Trotzdem sage ich Ihnen: Ich bin dagegen, dass Sie immer Herrn De Gucht zitieren. Der ist auf dem Weg in die Rente. Der scheidet aus der Kommission aus. Ich würde das lesen, was der neue Kommissionspräsident zu diesem Verfahren sagt. Das gibt Ihnen vielleicht ein bisschen Hoffnung. Jean-Claude Juncker sagte am 15. Juli in seiner Erklärung gegenüber dem Europäischen Parlament: Das Abkommen wird nicht zu jedem Preis -geschlossen. Wir können nicht unsere Standards im Gesundheitsbereich senken. Wir können nicht unsere Standards im Sozialbereich senken. Wir können nicht unsere Datenschutzstandards senken. Ich möchte nicht, dass der Datenschutz überhaupt Teil der Verhandlungen wird. Ich will nicht, dass wir eine parallele Geheimgerichtsbarkeit schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Vereinigten Staaten wie Europa sind Rechtsstaaten. Wir wenden das Recht an. Wir werden die Verhandlungen mit maximaler Transparenz führen. – (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das sagt derjenige, der jetzt ins Amt kommt. Sie zitieren denjenigen, der aus dem Amt geht. Wir wollen lieber mit dem reden, der jetzt etwas zu sagen hat, und nicht mit dem, der in der Tat nichts mehr zu sagen hat. Da sage ich: Es ist auch gut so, dass er nichts mehr zu sagen hat. (Beifall bei der SPD) Ich zitiere noch einmal Jean-Claude Juncker: Ebenso wenig werde ich akzeptieren, dass die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt wird. Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen auch in diesem Kontext gelten. Das ist die Verhandlungsposition des neuen Kommis-sionspräsidenten. Ich finde, es ist die richtige Verhandlungsposition; ihr wollen wir uns anschließen. Insofern sind die Dinge, die wir mit dem DGB verabredet haben, für mich in der Tat verbindliche Leitlinien für die Gespräche mit der Kommission. Gemeinsam haben BMWi und DGB zuerst die Chancen dieses Freihandelsabkommens beschrieben. Das ist ganz interessant: Sie beziehen sich in Ihrem Antrag am Ende darauf, wenn Sie sinngemäß sagen, wir sollten mit den Verhandlungen neu beginnen. Ich sage Ihnen: Erstens finde ich es doch ein bisschen komisch, dass, unmittelbar nachdem wir das mit dem DGB vereinbart haben, Folgendes veröffentlicht wird – und zwar wird Klaus Ernst persönlich zitiert –: Linkspartei enttäuscht vom DGB Fraktionsvize findet Gewerkschafts-Offenheit für das TTIP-Abkommen „unverständlich“ (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Und dann kommen Sie hierher und sagen zu uns, Sie fänden es doch wunderbar, was der DGB mit uns verabschiedet hat; wir sollten doch mal dazu stehen. (Beifall bei der SPD – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gabriel, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder einen Kommentar von Klaus Ernst? Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Selbstverständlich. Klaus Ernst (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Minister, zum Thema Gewerkschaften will ich noch einmal etwas sagen. Erstens. Ich weiß, dass es innerhalb der Gewerkschaften eine ganze Reihe unterschiedlicher Positionen gibt; Sie wissen das auch. Die erste Gewerkschaft, die das Abkommen sehr stark kritisiert hat, war die IG Metall; aber darum geht es nicht. Auf der einen Seite gibt es eine Verabredung zwischen Ihnen und den Gewerkschaften, die, wie Sie wissen, innerhalb der Gewerkschaften sehr kontrovers diskutiert wird. Auf der anderen Seite gibt es jetzt einen Beschluss Ihres Parteikonvents. Das ist ein bisschen etwas anderes. (Zuruf des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Meine große Befürchtung ist, dass Sie diesen Beschluss nicht ernst nehmen. (Widerspruch bei der SPD) Würden Sie den Beschluss nämlich wirklich ernst nehmen – auch Sie in der Fraktion –, dann müssten Sie ihn hier beschließen. Wenn Sie den Beschluss auf dem Parteikonvent fassen, aber es hier lassen, dann bedeutet dies, dass Sie am letzten Wochenende – das sage ich Ihnen – eine Luftnummer für die Öffentlichkeit abgezogen haben. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Was? Klaus Ernst (DIE LINKE): Sie können sich darüber aufregen; wir werden ja sehen, wie Sie abstimmen. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Sie haben es schon vorher abgelehnt!) Zweitens: zur Öffentlichkeit. Sigmar Gabriel, ich habe wirklich Probleme damit, dass Sie behaupten: Wir machen alles öffentlich. – Als Bundesbürger wissen wir nicht einmal, um welchen Betrag es bei der Schadens-ersatzklage von Vattenfall geht, obwohl das Verfahren bei uns in der Bundesrepublik geführt wird – das wissen wir nicht! (Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich sage Ihnen: Wir wissen es deshalb nicht, weil Ihr Ministerium das für geheimhaltungswürdig hält und die deutsche Öffentlichkeit nicht informiert. Sie tun so, als würden Sie alles öffentlich machen; also bitte ich Sie, Ihr Verhalten zu ändern und die deutsche Öffentlichkeit ausführlich darüber zu informieren, welche Nachteile sie durch solche Investorenschutzabkommen zu erwarten hat; denn es gibt schon welche. (Beifall bei der LINKEN) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Erstens. Ich stelle fest: Sie möchten gerne, dass der Deutsche Bundestag und die SPD-Fraktion einem Papier zustimmen, das ich mit den deutschen Gewerkschaften erarbeitet habe und das Sie selber ablehnen und kritisieren. (Lachen und Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) – Na ja, Sie sagen, das Papier sei schlecht, und heute machen Sie es zu einer Frage der Glaubwürdigkeit, ob wir dem zustimmen. Es ist zuerst einmal eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob Sie dem zustimmen. Sie haben es nämlich bisher abgelehnt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Ich weiß nicht, ob Sie Ihren Antrag kennen; ich lese ihn zur Sicherheit vor. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Darin steht – Drucksache 18/2611 –: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das CETA-Verhandlungsergebnis zurückzuweisen und darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungsmandate der EU-Kommission für TTIP und CETA im Sinne der Mindestbedingungen geändert werden. Das ist doch Ihr Antrag, dem wir zustimmen sollen, oder? Dann sind wir glaubwürdig, oder? Einverstanden? – (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Darüber haben Sie ja abgestimmt!) – Passen Sie mal auf: Am 12. September 2014 hat die Bundesregierung über das Bundeswirtschaftsministerium folgende Erklärung zum Entwurf des CETA-Vertrags abgegeben, im Drahtbericht dokumentiert: Deutschland unterstreicht, dass aus Sicht der Bundes-regierung Investitionsschutz in CETA nicht erforderlich ist. Zwischen entwickelten Rechtssystemen wie Kanada und EU braucht man keinen völkerrechtlichen Investitionsschutz. Jedenfalls müssen die Bedingungen aus deutscher Sicht an wichtigen Stellen nachgebessert werden. Das Kapitel Investitionsschutz ist in der vorliegenden Fassung der EU für Deutschland nicht zustimmungsfähig. (Beifall bei der SPD) Sie fordern uns in Ihrem Antrag auf, etwas zurückzuweisen. Aber das haben wir schon getan. Wissen Sie, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden? Wir werden ihn aus zwei Gründen ablehnen. Erstens, weil er unehrlich ist, da Sie das DGB-Abkommen kritisieren, und zweitens, weil er erledigt ist, weil wir das, was Sie fordern, längst getan haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Claudia Roth: So, weiter in der Rede. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wenn Sie uns wirklich in Schwierigkeiten hätten bringen wollen – ein Tipp für die nächste Sitzung –, (Heiterkeit bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) dann hätten Sie den Mumm haben müssen, den gesamten mit dem DGB vereinbarten Text zur Abstimmung zu stellen. Aber den Mut hatten Sie nicht, weil darin steht, dass die Gewerkschaften das Freihandelsabkommen prinzipiell für eine gute Sache halten. Der Unterschied ist: Die wissen, dass das Millionen von Jobs sichern kann, und Sie wissen das nicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist völlig klar, dass wir das Investor-Staat-Schiedsverfahren ablehnen. Bei CETA haben wir das Problem, dass die Verfahren Teil des Verhandlungsmandats sind. Trotzdem bemühen wir uns, auch hier Veränderungen herbeizuführen. Das ist schwieriger als bei TTIP. Aber ich bin sicher, dass die Debatte längst nicht zu Ende ist. Im Übrigen empfehle ich tatsächlich, das Mandat nachzulesen, auch TTIP; denn darin werden Sach-verhalte aufgegriffen, die in der öffentlichen Debatte immer infrage gestellt werden. Es steht zum Beispiel darin, dass das Abkommen auch Mechanismen zur Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeit durch die wirksame interne Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation umfassen wird. – Warum haben Sie das vorhin eigentlich nicht zitiert? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Weil es nicht drin ist!) – Für TTIP gibt es doch gar keinen Verhandlungstext. Es ist das Mandat, in dem steht: Ihr müsst die Kernarbeitsnormen durchsetzen. Man merkt bei Ihnen relativ schnell, worum es geht. Sie nutzen Ängste – die in Teilen im Übrigen durchaus berechtigt sind; ich kritisiere überhaupt nicht, dass Fragen gestellt werden – für Ihre ziemlich populistische und platte Strategie, um Ihren Nationalismus und Ihren Provinzialismus voranzubringen. (Karin Binder [DIE LINKE]: Schon wieder? Das ist eine Unverschämtheit! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist ja lächerlich!) Sie finden in der Antwort der Bundesregierung viele Beispiele dafür, dass die Bundesregierung und die Europäische Kommission schon jetzt mehr Transparenz schaffen, unter der neuen Kommissarin hoffentlich noch mehr. Die EU-Kommission informiert regelmäßig Zivilgesellschaft und Verbände, auch der Deutsche Bundestag wird regelmäßig informiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Mai außerdem einen Beirat für TTIP berufen – das gilt sicher auch für CETA –, dem Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften, Sozial, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs angehören. Ich hoffe, dass das in der Europäischen Union Beispiel macht. Der Investitionsschutz ist schon von der alten Bundesregierung in der Art, wie er jetzt geplant ist, nicht für erforderlich gehalten worden. Daran hat sich nichts geändert. Übrigens gibt es inzwischen auch in den USA und Kanada Freihandelsabkommen ohne solche Bestimmungen, zum Beispiel zwischen den USA und Australien, Singapur oder Israel. In jedem Fall muss der Handlungsspielraum des Gesetzgebers gewahrt bleiben. Darauf werden wir nicht nur bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten achten, sondern jetzt auch in der Debatte über das kanadische Abkommen, dessen Ausarbeitung leider viel weiter vorangeschritten ist. Es darf keine doppelten Standards geben. Es darf nicht sein, dass internationale Investoren vor Schiedsgerichten Rechte und Einflussmöglichkeiten erhalten, die nationale Unternehmen im eigenen Land nicht haben. Das macht deutlich, dass auch die Wettbewerbsgleichheit notwendig ist. Im Verhandlungsmandat für TTIP ist kein Automatismus zur Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsver-fahren vorgesehen. Deswegen ist es gut, dass die EU-Kommission die Verhandlungen darüber ausgesetzt hat und ein Konsultationsverfahren durchführt. Allerdings haben die Kommission und der Europäische Rat bei CETA – ich glaube, im Jahr 2011 – das Europäische Parlament ignoriert und Investor-Staat-Schiedsverfahren im Mandat vorgesehen. Ich bin der Überzeugung: Auch bei CETA ist diese Form von Investor-Staat-Schiedsverfahren überflüssig. Deswegen habe ich Ihnen eben noch einmal die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums im handelspolitischen Ausschuss der EU am 12. September 2014 vorgetragen. Darin steht, was Sie vom Parlament verlangen, nämlich dass die Bundesregierung das Schiedsverfahren zurückweisen soll. Das ist erfolgt. Ihr Antrag hat sich deshalb erledigt, sehr geehrter Herr Ernst. Das Kapitel zum Investitionsschutz ist laut Protokoll – ich zitiere – „in der vorliegenden Textfassung für DEU nicht zustimmungsfähig“. – Wir haben also klar Stellung bezogen. Ich bin der Auffassung, dass es im deutschen Interesse ist, CETA an dieser Stelle zu verändern und auch zum Erfolg zu bringen. Wir haben für Europa viel erreicht. Wir haben Zugang für öffentliche Beschaffung bis hinab zur Ebene der Provinzen erreicht. Produkt- und Herkunftsbezeichnungen sind gesichert. CETA, meine Damen und Herren, ist ein gutes Abkommen. Es wäre falsch, es jetzt grundsätzlich infrage zu stellen oder sich bereits jetzt dagegen zu positionieren. Wir müssen vielmehr versuchen, diesen kritischen Punkt mit der EU und mit Kanada -weiterzuverhandeln. Er ist viel zu unbedeutend – das sagt der Gutachter aus –, als dass wir deshalb das gesamte Abkommen jetzt schon sozusagen in den Orkus schicken sollten. Ich glaube, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Morgen wird die EU erklären, dass die Verhandlungen abgeschlossen sind. Das kann ich verstehen. Die Kommission geht aus dem Amt und will noch etwas -abliefern. Das ist aber am 18. Oktober 2013 schon einmal passiert, und danach ist trotzdem kräftig weiter-verhandelt worden. Wir werden vermutlich mindestens acht Monate brauchen, bis die Übersetzungen und die Voraussetzungen für eine Unterzeichnung überhaupt vorliegen. Wir sollten dringend alles dafür tun, in dieser Zeit Mehrheiten für die deutsche Position, auch im Hinblick auf CETA und das Investitionsschutzverfahren, zu bekommen. Viel einfacher wäre es, wenn es Staat-zu-Staat-Schiedsverfahren gäbe. Somit würde man verhindern, dass Unternehmen einfach loslaufen und versuchen, ihren Interessen Geltung zu verschaffen. Ich weise aber auch darauf hin, dass der Gutachter vom Max-Planck--Institut der Überzeugung ist, dass das jetzige Abkommen für die Investoren eigentlich zu schlechte Bedingungen schafft. So wichtig und notwendig es ist, die deutschen Positionen zu beschreiben, so wichtig ist es auch, bei dieser Debatte auf Folgendes hinzuweisen: Wir reden hier über ein europäisches Projekt. Man muss ein bisschen aufpassen, dass man nicht glaubt, ausländische Investoren -hätten den Eindruck, überall in Europa seien ihre Investitionen so sicher wie in unserem Land. Es gibt ein paar Mitgliedstaaten, in denen wir Verfahren führen und Hermesbürgschaften für die Zukunft sperren, weil dort der Investorenschutz nicht gegeben ist. Das heißt: Wenn man beim Thema Investorenschutz den Blick nur auf Deutschland richtet, dann ist dieser natürlich verkürzt. Wir alle wissen: Es gibt Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Unternehmen nicht immer vor Willkür geschützt sind und es eine politische Einflussnahme gibt, die es ihnen wirklich schwer macht. Des-wegen ist der Weg zum Freihandelsabkommen nicht so einfach, wie das hier einige Kolleginnen und Kollegen in der Öffentlichkeit immer wieder gerne darstellen; so macht es auch die Linkspartei anhand ihrer Bemerkungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Freihandel brauchen. Wir brauchen Freihandel aber nicht um jeden Preis. Er muss all das respektieren, was Jean-Claude Juncker in seiner Rede gesagt hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir keine Investor-Staat-Schiedsverfahren, wie sie hier vorgeschlagen werden, brauchen. Ich bin auch der Überzeugung, dass wir reden und verhandeln müssen. Es macht keinen Sinn, die Verhandlungen jetzt abzubrechen, somit Risiken für gegeben anzu-nehmen und Chancen auf Arbeitsplätze in Europa zu zerstören. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sigmar Gabriel. – Der nächste Redner in der Debatte ist Dr. Toni Hofreiter für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Gabriel! Lieber Sigmar! (Zurufe von der SPD: Oh! – Thomas Oppermann [SPD]: Fraternisierung!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann vom amerikanischen Chlorhuhn halten, was man will. Das antibiotikaverseuchte Hühnchen aus Europa ist sicher nicht besser. Aber eines hat das Chlorhühnchen erreicht: Es hat es geschafft, dass der Scheinwerfer auf die Verhandlungen zu TTIP und CETA gerichtet ist. Wir führen eine schöne, breite und öffentliche Debatte darüber. Aber man hat den Eindruck, dass das vielen nicht gefällt. Die EU-Kommission scheut die öffentliche Auseinander-setzung darüber offensichtlich so sehr, dass sie eine -Europäische Bürgerinitiative dazu ablehnt, sie verhindert bzw. ausbremst. Haben die Befürworter von TTIP und CETA so wenig überzeugende Argumente? Müssen sie die offene Debatte so sehr scheuen? Im Fall der Schiedsverfahren für Konzerne stelle ich eindeutig fest: Ja. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Diese Schiedsverfahren stehen völlig zu Recht in der Kritik. Hinterzimmergerichte urteilen, ob demokratisch verfasste Gesetze den Gewinninteressen der Unternehmen entgegenstehen. In der Konsequenz droht, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern Millionen und Milliarden als Schadensersatz zahlen müssen. Das ist keine rein theoretische Sache. Wir kennen solche Fälle bereits. Philip Morris zum Beispiel verklagt Uruguay wegen Gesundheitsschutzmaßnahmen im -Bereich der Zigarettenindustrie auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Oder Vattenfall: Vattenfall hat Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland verklagt – im Fall der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschlang wegen des Atomausstiegs. Dabei geht es um Milliardensummen. Und diese Klagemöglichkeit wollen Sie jetzt noch ausweiten? Herr Gabriel erzählt uns hier – das ist ja schön –, er wolle sie nicht wirklich ausweiten. Mir fällt da eine in einem ganz anderen Zusammenhang geäußerte Formulierung ein: Verbale Aufgeschlossenheit bei weitgehender Verhaltensstarre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich meine damit: Es ist ja schön, was Sie uns hier alles erzählen. Entscheidend ist aber nicht, was Sie uns hier erzählen, sondern die entscheidende Frage ist: Stimmt die Bundesrepublik Deutschland am Ende einem Abkommen zu, in dem genau diese Klagemöglichkeit enthalten ist? Das ist die entscheidende Frage, und das ist das, was wir von Ihnen wissen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Für Sie, Herr Gabriel, und für die SPD müsste es doch eigentlich eine klare Sache sein, auf welcher Seite Sie stehen. Aber eingeklemmt zwischen Frau Merkel und dem BDI auf der einen Seite und dem Widerstand der Bürgerinnen und Bürger, der Umweltschutzbewegung, der Verbraucherschutzbewegung, der Kulturschaffenden und der mittelständischen Industrie haben Sie sich offensichtlich für so eine Art Eiertanz entschieden. Schauen wir uns an, was am Wochenende passiert ist: Am -Wochenende konnten wir ein schönes Schauspiel beobachten. Wir konnten wunderschön beobachten, wie sich die SPD auf ihrem Parteikonvent unter Ausschluss der Öffentlichkeit, hinter verschlossenen Türen darüber aufgeregt hat, dass diese Verhandlungen im Rahmen der Geheimdiplomatie stattfinden, dass es bei diesen Verhandlungen an Transparenz mangelt. Ist Ihnen das nicht selbst total absurd vorgekommen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Am Ende haben Sie sich entschieden – damit sind Sie ganz zufrieden und glücklich –, gegen diese Investitionsschutzverfahren zu sein. Aber was war 48 Stunden -später, Herr Gabriel? 48 Stunden später haben Sie ein Gutachten veröffentlicht, nach dem diese Investitionsschutzklauseln gar nicht so schlimm sein sollen. Das steht in einem von Ihnen bestellten Gutachten. Sie haben zu dem Gutachter schon einiges gesagt. Wissen Sie, auch wenn dieser Gutachter Wissenschaftler am Max-Planck-Institut ist und wir diesem Gutachter als Person nichts Schlechtes nachsagen wollen, sollten Sie sich einmal Folgendes überlegen: Der Gutachter arbeitet für diese Schiedsgerichte. Er ist nominiert für diese Schiedsgerichte. Und Sie erwarten von ihm, dass er diese Schiedsgerichte neutral beurteilt? Das ist doch nicht wirklich Ihr Ernst? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich habe den Eindruck, dass Sie schlichtweg Ihr Einknicken vorbereiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben eine ganz schöne Kampagne mit vielen bunten Bildern für TTIP gestartet. Rauf und runter loben Sie die Chancen, die dadurch für den Mittelstand entstehen. -Hören wir uns doch einmal gemeinsam an, was der Mittelstand selbst dazu sagt. Ich meine nicht das, was der Mittelstand nach Meinung der CDU zu denken hat, sondern das, was der Mittelstand selbst sagt. Eine gute Quelle ist der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft. Er hat eine sehr klare Stellungnahme abgegeben – ich darf zitieren –: Der Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus … ist in dem geplanten TTIP-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA überflüssig und strikt abzulehnen. Die geplanten Regelungen benachteiligen die mittelständische Wirtschaft, hebeln die Rechtsstaatlichkeit aus und gehen so zu Lasten der Mitgliedsstaaten der EU. Der Mittelstand fürchtet zu Recht, dass diese Verfahren nur den Großkonzernen nutzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, -hören Sie doch einfach auf den Mittelstand, anstatt ihm zu sagen, was er zu denken hat, und lehnen Sie diese Verfahren doch einfach einmal ab! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Mich persönlich würde auch interessieren: Was ist eigentlich die Meinung der Bundesregierung? Die Meinungen der einzelnen Teile haben wir inzwischen gehört, aber es wäre doch schön, bei dieser wichtigen Frage zu hören, was die gemeinsame Meinung der Bundesregierung ist. Es ist doch vollkommen absurd, wie gespalten Sie hier auftreten. Zum Abschluss. Ja, wir wollen ein gutes Abkommen. Wir wollen ein Abkommen, das den Unternehmen und den Menschen nutzt. Wir wollen ein Abkommen, das unnötige Bürokratie und Zölle abbaut. Wir wollen ein Abkommen, das zu höchsten Standards führt und diese höchstens Standards zur Regel werden lässt. Dazu sagen wir Ja. Aber wir sagen klar Nein zu einem Abkommen voller Privilegien für die Konzerne und Nachteile für die mittelständische Wirtschaft, voller Risiken für Verbraucher und Umwelt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Hofreiter. – Nächster Redner in der Debatte: Dr. Peter Tauber für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD]) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern: CDU und CSU sind für die Freihandelsabkommen mit den USA und mit Kanada. Wir sind fest davon überzeugt, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Menschen in unserem Land, die Menschen in Europa und auch die Menschen in den USA und Kanada von solchen Abkommen profitieren können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD] – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit dem Mittelstand?) So gerne ich mit Ihnen, auch mit Ihnen, lieber Herr Hofreiter, in den kleinteiligen Disput eintrete, tut es not, dass wir uns noch einmal vergewissern, warum wir über Freihandelsabkommen reden. Es geht im Kern um die Frage, ob wir als Europäer gemeinsam mit unseren transatlantischen Partnern bis weit in das 21. Jahrhundert hinein weltweit Standards setzen oder ob wir das nicht tun und anderen überlassen. Das ist die zentrale Frage dabei, warum wir für oder gegen ein Freihandelsabkommen sind. Sie haben sich entschieden, dagegen zu sein. Das muss man an dieser Stelle einmal festhalten. Das -bedeutet also: Sie sind bereit, darauf zu verzichten, dass die Europäer, die Amerikaner und Kanadier gemeinsam darüber reden, welche Standards wir weltweit setzen wollen. Das kann man zunächst einmal festhalten, bevor wir uns den Details nähern. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, zunächst einmal beglückwünsche ich Sie zu Ihrem Mut. Fragen zu stellen, ist ja nicht verkehrt; denn meistens dient es der Bewusstseinserweiterung und auch der Bildung. Das Ganze wird nur dann schwierig, wenn Sie Fragen stellen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie Ihnen weiterhelfen, Sie dann aber komplett die Antworten, die die Bundesregierung Ihnen gegeben hat, ignorieren. Das hat man an der Debatte und an Ihrem Beitrag, lieber Herr Ernst, sehr deutlich gemerkt. Was haben Sie in der Vergangenheit getan, wenn über die Freihandelsabkommen geredet wurde? Sie haben jeweils nach Symbolen gesucht, mit denen die Ängste und auch die kritischen Fragen von Menschen verstärkt worden sind. Sie haben sich an keiner Stelle in der Debatte darum bemüht, Ängste und Sorgen aufzugreifen und ihnen positiv zu begegnen, indem Sie sagen: Wir versuchen, dies im Sinne der Menschen umzusetzen, Sorgen aufzugreifen und eine Antwort zu geben. – Das Erste war das Chlorhühnchen. Nachdem klar war, dass das Chlorhühnchen mit dem Freihandelsabkommen nicht kommt, haben Sie sich etwas Neues gesucht. Dann war es Fracking. Sie sagten, dass Fracking durch die Hintertür mit dem Freihandelsabkommen bei uns eingeführt wird. Als klar war, dass auch Fracking nicht durch die Hintertür mit dem Freihandelsabkommen kommt, haben Sie als Nächstes gesagt: Es wird ja alles so geheim und intransparent verhandelt; man weiß gar nicht, was wirklich kommt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das Ihre Argumente dafür sind, haben Sie nicht viel!) Nachdem jetzt klar ist, dass sehr wohl für alle nachvollziehbar ist, worüber wir da eigentlich reden, rudern Sie ein bisschen herum. Am Ende kommen Sie zu einer grundlegenden Haltung. Bei den Linken ist diese noch durch einen tief verwurzelten Antiamerikanismus gespeist. Bei den Grünen, bei Ihnen, Herr Hofreiter, höre ich jetzt eine leichte Wendung heraus: Grundsätzlich ist man nicht dagegen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt bei einem Vertrag immer auf den Inhalt des Vertrages an!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, würden Sie eine Rückfrage oder einen Kommentar von Frau Höhn erlauben? Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Jetzt bin ich gerade so schön im Redefluss, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Also nicht. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Sie kann ja gerne nachher erwidern. Dann werde ich ihre Anmerkungen gerne aufgreifen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Angsthase! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klingt nach wenig argumentativer Stärke, Herr Generalsekretär!) Schauen Sie sich einmal selber an, wie Sie sich dazu äußern. An die Adresse der Linkspartei gerichtet muss man sagen: Sie haben klar gesagt, Sie wollen ein Freihandelsabkommen nicht positiv begleiten. Ich kann mich, ehrlich gesagt, an keine politische Debatte in diesem Hohen Hause erinnern, in der die Linkspartei irgendein Projekt, das in die Zukunft weist, positiv begleitet hätte; insofern ist diese Haltung nicht verwunderlich. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Das ist bei Amnesie so!) An die Adresse der Grünen: Vielleicht haben Sie gelesen, was Ihr grüner Ministerpräsident, Herr Kretschmann, heute im Zeit-Interview gesagt hat, an Ihre eigene Adresse gerichtet. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welchem der beiden Zeit-Interviews: im autorisierten oder im nichtautorisierten?) Er sagt in dem Interview: Warum geht meine Partei so defensiv ran, mit so einer Abwehrhaltung? Da muss man doch offensiv reingehen und das gestalten. – Das sagt Ihr Ministerpräsident an Ihre Adresse gerichtet. Vielleicht nehmen Sie sich daran für die Zukunft mal ein Beispiel. Genau darum geht es bei dem Freihandelsabkommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Warum ist so ein Abkommen per se erst einmal eine gute Sache? Wir müssen uns natürlich die Inhalte anschauen und dann entscheiden – wobei Sie diese Entscheidung durch Ihre ablehnende Haltung schon vorwegnehmen. Es kommt doch darauf an, dass wir die richtigen Dinge hineinschreiben. Aber wenn wir uns dem positiv nähern, dann ist ja die spannende Frage: „Warum wollen wir dieses Abkommen?“, und es gibt viele, viele gute Gründe: Weltweit steht Deutschland auf Platz eins der Länder mit der dichtesten Vernetzung der Volkswirtschaften. Das heißt, wir sind ganz besonders darauf angewiesen, dass Handelshemmnisse abgebaut werden, für unsere Wirtschaft, und zwar nicht nur, wie Sie suggerieren, für die großen Konzerne, sondern auch für die kleinen Unternehmen, für den Mittelstand, für viele KMU. Ich will Ihnen da nachher gerne noch ein Beispiel näherbringen. Die University of Chicago hat in einer aktuellen Studie errechnet, dass der reale Wohlstand in Deutschland ohne diese zahlreichen Handelsbeziehungen nur halb so hoch wäre. Und da stellen Sie ernsthaft die grundsätzlichen Vorteile eines solchen Abkommens infrage? Das ist in der Tat nur schwer nachvollziehbar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es geht nicht um die jetzigen Abkommen! Es geht um das TTIP-Abkommen!) Jetzt geht es um die Frage: Was sind denn die auch von der Bundesregierung an vielen Stellen schon formulierten roten Linien, was ist denn unsere Position in diesen Verhandlungen? Natürlich haben wir klar gesagt, dass wir bei der Nachhaltigkeit, beim Gesundheits-, Verbraucher- und auch Arbeitnehmerschutz, beim Warenhandel positive Impulse setzen wollen. Natürlich wollen wir keine Standards preisgeben. Sie suggerieren das immer; aber in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Linken wird deutlich, dass wir die positiven Impulse eines solchen Abkommens stärken wollen. Dort heißt es – ich darf zitieren –: Der Verzicht auf ein solches Freihandelsabkommen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt – Europa und USA – würde zugleich den Verzicht auf Einflussnahme für internationale Standards in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen bedeuten. Das heißt, es geht nicht nur um die wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA, sondern wir greifen weit darüber hinaus, wenn es darum geht, unseren Standards bei den genannten Punkten Verbraucherschutz, Umweltschutz weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen. Dann gibt es eine zweite Legende, die Sie immer wieder bemühen: Nur die großen Konzerne würden von solchen Abkommen profitieren. – Das ist nicht so. Es gibt dazu eine aktuelle Studie. Sie haben die Zahlen des ifo-Instituts erwähnt. Wir haben darauf zurückgegriffen bei unserer Kampagne für ein Freihandelsabkommen; denn diese Zahlen zeigen genau das Gegenteil: dass, wenn wir das Abkommen gut verhandeln, die normalen Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, davon zu profitieren. (Thomas Lutze [DIE LINKE]: Wie denn?) Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, der in der Debatte von Ihnen völlig negiert wird. Sie behaupten ferner, das werde alles geheim verhandelt und keiner wisse, was in dem Abkommen stehe. Ich frage mich ernsthaft, was Sie für ein Selbstverständnis als Abgeordnete haben und was für eine Kollegialität Sie hier zum Ausdruck bringen. Glauben Sie ernsthaft, dass die Kollegen in unserer Fraktion, dass die Kollegen im Europäischen Parlament – egal welcher Fraktion sie angehören – so ein Abkommen abnicken, ohne es sich anzuschauen, ohne eigene Vorstellungen einzubringen? (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Lachen und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt ein Eigentor!) – Es lässt tief blicken, was Ihr eigenes parlamentarisches Selbstverständnis angeht, wenn Sie Kolleginnen und Kollegen so etwas unterstellen. Das ist zutiefst unkollegial und einfach nur billige Polemik für den kurzen Effekt; mehr ist es nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Gegenruf des Abg. Peter Beyer [CDU/CSU]: Da muss man sich halt mal informieren!) Was sind die Vorteile, auch für den Mittelstand? Wenn wir dieses Abkommen gut verhandeln, dann können in Europa mehr als 1 Million zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Sie appellieren doch immer, dass wir Impulse setzen für die Staaten in Süd-, Ost- und Mitteleuropa. Selbst in Deutschland, das sagen Prognosen, könnten bei den richtigen Rahmenbedingungen 200 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. (Karin Binder [DIE LINKE]: Und wie viele gehen verloren? – Weitere Zurufe von der LINKEN) Der deutsche Export in die USA könnte sich um 94 Prozent steigern. Das alles sind positive Chancen, die nicht von vornherein gegeben sind und die wir ergreifen müssen. Es kommt auf das Ergebnis an. Wenn wir immer nur darauf schauen, dass es nicht klappt, dann werden wir die Zukunft nicht gewinnen. Deswegen ist es so enorm wichtig, dass wir die richtigen Leitplanken einziehen und positiv in diese Debatte gehen. Dasselbe gilt in Bezug auf die Steigerung der realen Löhne. Wenn das Abkommen richtig verhandelt ist, dann kann jedem Haushalt mit vier Personen am Ende ein zusätzliches Einkommen von bis zu 545 Euro zur Verfügung stehen, ohne dass die Standards abgesenkt werden. Das ist eine gute und wichtige Botschaft. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Bis wann denn? – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: In welchem Zeitraum?) Es gibt einen schönen Satz der Präsidentin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, in dem viele kleine und mittelständische Unternehmen zusammengeschlossen sind. Sie hat gesagt, es wäre ganz schön, wenn man dieses Thema „mal ohne German Angst“ diskutieren würde. Genau das müssen wir tun, und dazu sind Sie leider nicht in der Lage. (Lachen des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Sie erinnert uns daran, dass die deutsche Textil- und Modeindustrie einen Jahresumsatz von 28 Milliarden Euro hat, und sie ist Weltmarktführer bei hochinnovativen technischen Textilien für Medizintechnik, Bautechnik, Luft- und Verkehrstechnik. Aber: Für diese Branche gibt es Handelsschranken. Die Kosten für Einfuhrabfertigung und Einhaltung aller Vorschriften führen dazu, dass sich die Produkte um bis zu 20 Prozent verteuern. Es gibt in diesem Bereich eine Bürokratie, die wir dringend abbauen müssen, weil sie für kleine und mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zu leisten ist. Wenn Sie einen Männeranorak, wesentlich aus Baumwolle, in die USA exportieren wollen, dann zahlen Sie dafür einen Zollsatz von 9,4 Prozent. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wo kommt er her?) Wenn derselbe Anorak hauptsächlich aus Chemiefasern hergestellt ist, dann liegt der Zollsatz bei 27 Prozent. Das ist ein gutes und ganz lebensnahes Beispiel, weg von Ihren Angstszenarien, die Sie aufbauen. Dieses Beispiel zeigt, warum wir ein solches Freihandelsabkommen wollen. Davon profitieren nämlich auch die Bürgerinnen und Bürger und nicht nur die Industrie, und es gilt, unseren Standards und Werten auch im Wirtschaftsbereich zur Durchsetzung zu verhelfen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, denken Sie an Ihre Redezeit. Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Ich komme zum letzten Satz. – Es wäre schön, wenn Sie sich dem nicht weiter verschließen, sondern einen Beitrag dafür leisten würden, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Es wäre schön, wenn Sie die Frage zugelassen hätten!) dass unser Land dort eine Perspektive bekommt und wir die transatlantische Partnerschaft auch in diesem Bereich stärken. Das wollen und das können Sie aus ideologischen Gründen nicht, und das ist sehr bedauerlich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat die Kollegin Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Tauber, Sie haben eben das Fracking im Zusammenhang mit diesem Abkommen angesprochen. Ich möchte Sie hier auf Folgendes hinweisen: Auf der Grundlage der jetzigen Handelsabkommen klagt Lone Pine gegen Quebec, und zwar deshalb, weil Quebec, genauso wie Nordrhein-Westfalen, ein Moratorium erlassen hat. Quebec hat noch keine Lizenzen für das Fracking an sich vergeben, sondern nur Lizenzen für Probebohrungen, und jetzt haben sie dieses Moratorium erlassen. Lone Pine klagt gegen Quebec auf einen Schadensersatz von 250 Millionen Kanadische Dollar. Genau diese Möglichkeit eröffnet der Text zum CETA, der uns momentan vorliegt, den Unternehmen. Nordrhein-Westfalen hat auch ein solches Moratorium, wie gesagt, erlassen. Welche Passage in den Texten, die uns jetzt vorliegen, können Sie anführen, woraus hervorgeht, dass eine solche Klage, die jetzt gegen Quebec geführt wird, nicht auch Nordrhein-Westfalen droht? Nach unseren Informationen ist sehr klar: Schadensersatzklagen wie die gegen Quebec können aufgrund des CETA-Textes zum Beispiel auch gegen Nordrhein-Westfalen geführt werden. Nennen Sie mir bitte die Passage, die das aus Ihrer Sicht nicht zulässt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin. – Herr Dr. Tauber. Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Frau Kollegin, erstens kennen Sie die Haltung der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zum Fracking im Rahmen der TTIP-Verhandlungen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Haltung? – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie ist sie denn?) Zweitens kann man zu dem Verfahren, das Sie jetzt erwähnt haben, abschließend noch gar nichts sagen, weil es noch nicht entschieden ist. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es geht um den gegenwärtigen Text! Das war der Gegenstand der Frage!) – Ich habe hier eine Menge Papier vor mir auf dem Tisch liegen, aber diese entsprechende Passage leider nicht. Vielleicht haben Sie das. Dann bringen Sie es mir, und dann zeige ich es Ihnen ganz entspannt. – Das ändert doch nichts an der Tatsache, dass Sie negieren, dass geltendes Recht nicht geändert wird – und das gilt auch für dieses Freihandelsabkommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Dr. Tauber. – Der Abgeordnete Gabriel hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Sigmar Gabriel (SPD): Danke, Frau Präsidentin. – Weil ich zur Sachaufklärung beitragen kann, werde ich Frau Kollegin Höhn die Passage aus dem europäisch-kanadischen Freihandels-abkommen CETA übermitteln, in der steht, dass zur Wahrung natürlicher Ressourcen Moratorien erlassen werden können, und in der exakt das, was Sie befürchten, wegen der Erfahrung, die Kanada in Quebec gemacht hat, ausgeschlossen wird. Wegen genau der Erfahrung, die Sie zu Recht geschildert haben, hat Kanada dem Vorschlag, gerade zur Nutzung natürlicher Ressourcen Schutzvorschriften – für Kanada und auch für -Europa – zu erlassen, zugestimmt. Ich übermittle Ihnen das gerne. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Abgeordneter Gabriel. (Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zur einer Kurzintervention) – Melden Sie sich zu einer Kurzintervention? (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) – Gut. – Nach § 27 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung, wie Sie sicher wissen, nun eine Kurzintervention von Frau Dröge. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Die redet doch noch!) – Das Recht hat sie, liebe Kollegen. Das können auch Sie machen. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD) Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch ich habe mich zu einer Kurzintervention gemeldet. Herr Gabriel wollte ja vermeintlich zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Auch ich muss zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen, weil das, was Sie hier dargestellt haben, nicht ganz korrekt war. Auch wir haben – zusätzlich zu Ihrem Rechtsgutachten, Herr Gabriel – ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es besagt ganz eindeutig, dass das Investitionsschutzkapitel in CETA die öffentlichen Genehmigungen nach Artikel 14 Grundgesetz so nicht schützt, dass zum Beispiel der Entzug von bereits genehmigten Fracking-Lizenzen, die es ja auch in Deutschland schon gibt, durch das Investitionsschutzkapitel in CETA so nicht geschützt ist und dass Klagen weiterhin möglich sind. (Sigmar Gabriel, Bundesminister: Ich schicke Ihnen einfach den Originaltext! – Dirk Wiese [SPD]: Zwei Juristen, drei Meinungen!) Deswegen kann es nicht einfach so stehen bleiben, dass Sie hier den Eindruck erwecken, die Frage von Frau Höhn entspricht nicht den Tatsachen. Im Gegenteil: -Unser Gutachten zeigt etwas anderes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Sigmar Gabriel, Bundesminister: Ich schicke Ihnen einfach den Originaltext!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Wir machen jetzt mit der Debatte weiter. Der nächste Redner in der Debatte ist Wolfgang Tiefensee für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wolfgang Tiefensee (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren einmal mehr über TTIP und über CETA. Diese Debatte ist gut, weil wir das, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird, sehr ernst nehmen. Ich will ausdrücklich unterstreichen, dass wir diese öffent-liche Debatte brauchen und all denjenigen, die sich kritisch äußern, zurufen: Meldet euch! Wir wollen mit euch diskutieren. Was schlecht ist, ist die Grundlage der heutigen -Debatte, nämlich die drei uns vorliegenden Anträge. -Einer ist von der Fraktion Die Linke. Er zeichnet sich dadurch aus, dass man das, was auf dem Parteikonvent gesagt wurde, als Steinbruch genommen hat, sich genau die Passagen herausgesucht hat, die einem passen, sie zusammengeschrieben und zu einem Antrag formuliert hat. Das, liebe Fraktion der Linken, ist Kindergarten, große Gruppe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Etwas einfach nur abzuschreiben, keine eigenen Ideen vorzutragen und vor allen Dingen dann auch noch den eigentlich entscheidenden Punkt wegzulassen, ist für ein solches Haus eigentlich nicht akzeptabel. Das sollten Sie in der Zukunft unterlassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was meine ich damit? In der öffentlichen Debatte kommt es zuallererst darauf an, zu berichten, warum wir ein solches Abkommen überhaupt abschließen wollen, warum es diese Verhandlungen gibt. Wir müssen -zunächst deutlich machen, dass wir die Handelsräume zusammenführen, die sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse, diese unsäglichen unterschiedlichen Normen und Standards, abbauen und die Verfahren für Mittelstand und Großindustrie erleichtern wollen. Wenn wir das kommuniziert haben, dann sollten wir auch -sagen, wo die roten Linien sind. Genau das tun Sie nicht. Sie suchen immer wieder Gelegenheiten und Sie suchen – wie in einem Steinbruch – Textbausteine, um deutlich zu machen: An dieser Stelle mit uns nicht. – Ich bitte Sie, irgendwann ausdrücklich zu erklären: Wir wollen keine Freihandelsabkommen. Wir wollen TTIP nicht. Wir wollen CETA nicht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) In diesem Fall würde Ihr Antrag aus einem Satz bestehen. Dann könnte man ihn viel einfacher verstehen und natürlich viel einfacher ablehnen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das Gleiche gilt im Übrigen aber auch für den Antrag der Grünen. Ich habe in den Gesprächen, die wir nicht zuletzt auch im Ausschuss miteinander geführt haben, gelernt, dass Sie offensichtlich nicht zu der Fraktion gehören, die Freihandelsabkommen grundsätzlich ablehnt. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) – Willkommen im Klub! Das ist gut. – Sie machen das Gegenteil von dem, was die Linke tut. Aus den roten -Linien, also dem, was wir in den Verhandlungen verhindern wollen, greifen Sie sich nur einen Teil heraus – wahrscheinlich den, der ganz besonders populär ist. Sie sprechen nicht davon, dass wir verhandeln wollen, dass die ILO-Kernarbeitsnormen in einem Kapitel ihren Widerhall finden müssen. Sie sprechen nicht davon, dass es uns um öffentliche Daseinsvorsorge geht. Sie sprechen nicht davon, dass wir die Standards nicht absenken wollen, sondern dass wir die US-Standards und die europäischen Standards auf das jeweils höchste Niveau heben wollen. Sie sprechen nicht davon, dass wir bei Kultur und Medien aufpassen wollen, dass beispielsweise die Buchpreisbindung nicht unter die Räder gerät. Das alles spielt keine Rolle, weil es in der Diskussion kein so schlagkräftiges Argument ist. Sie beziehen sich nur auf einen Teil. Deshalb also meine Bitte: Reden Sie Klartext. Stehen Sie zu den Verhandlungen. Stehen Sie dazu, dass wir die Vorteile für den Mittelstand, für die Industrie, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen und dass wir alles Erdenkliche tun wollen, dass diese Abkommen zum Abschluss kommen. Oder stellen Sie sich auf die andere Seite, die alles grundsätzlich -ablehnt. Ich will es hier noch einmal ganz deutlich sagen: Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber kurz. Wolfgang Tiefensee (SPD): Die sozialdemokratische Fraktion wird alles dafür tun, dass sowohl CETA als auch TTIP keinen Investorenschutz und keine Schiedsgerichtsklausel enthalten, dass die ILO-Kernarbeitsnormen ihre Verankerung finden, dass die Standards nicht abgesenkt werden, dass der öffentliche Dienst nicht gefährdet wird, dass es keine genmanipulierten Nahrungsmittel gibt. Das sind unsere Ziele. Diese werden wir durchsetzen, und zwar auf unserem Wege. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie kurz vor Schluss noch eine Zwischenfrage? Wolfgang Tiefensee (SPD): Sehr gerne. – Die ist nicht von mir bestellt; aber ich freue mich über die Verlängerung der Redezeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das glaube ich, dass die nicht von Ihnen bestellt ist. – Bitte schön. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kollege Tiefensee. – Weil Sie gerade sagten, dass die Abkommen gut für den Mittelstand seien, wollte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass der Bundesverband mittelständische Wirtschaft die Verhandlungen ablehnt. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das hatten wir doch gerade gehört! Waren Sie da noch nicht im Plenum?) Wenn Sie das wissen, wieso behaupten Sie dann hier das Gegenteil? (Beifall bei der LINKEN – Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Zuhören!) Wolfgang Tiefensee (SPD): Da fragen Sie jetzt gerade den Richtigen. Gemeinsam mit Ihrem Kollegen Gysi und anderen – Cem Özdemir zum Beispiel – habe ich die große Ehre, Mitglied im politischen Beirat des BVMW zu sein. Ich sitze also als Berater im Vorstand. Wir haben darüber diskutiert, wie es um TTIP bestellt ist. Ich bin dem Wirtschaftsminister sehr dankbar, dass er den BVMW an den Tisch des Beraterkreises geholt hat und dass er sich direkt mit ihm -austauscht. Die Situation stellt sich folgendermaßen dar: Das Präsidium des BVMW sagt: Wir werden, genauso wie das die Parteien der Koalition machen, auf eine ganze Reihe von Dingen achten müssen. – Diese habe ich vorhin aufgezählt. Wir erhoffen uns Vorteile bei der Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Was ist das denn?) Weil Sie mich danach fragen, Herr Ernst, darf ich ein Beispiel nennen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, machen Sie es bitte kurz, sonst kriege ich Ärger. (Thomas Oppermann [SPD]: Er hat doch eine Frage gestellt!) Wolfgang Tiefensee (SPD): Wenn Sie eine Maschine bauen, die Zucker herstellt, dann müssen Sie berücksichtigen, dass Zucker im letzten Verfahrensschritt explosiv ist. Aus diesem Grund muss die Maschine explosionssicher sein. Es gibt dafür einen deutschen Standard. Der Maschinenbauer, der diese -Maschine baut und nach Amerika exportieren will, baut sie zuvor noch einmal auseinander – andere Kabel, -andere Schellen, andere Einzelteile –, um sie dann, neu zusammengebaut, nach Amerika zu liefern, damit die -Maschine dort den Test besteht. Genau das will der Mittelstand nicht. Genau das will der BVMW nicht. Diese nichttarifären Handelshemmnisse müssen abgebaut -werden, damit Kosten gespart werden, Arbeitsplätze entstehen bzw. Arbeitsplätze erhalten werden. Sie werden sehen: Wenn wir all diese roten Linien nicht überschreiten und die Vorteile in die Verhandlungen eingebracht haben, werden am Ende der BVMW und der Mittelstand genauso wie der DGB zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Tiefensee. – Nächster Redner in der Debatte: Alexander Ulrich für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lassen da keinen Zweifel, Herr Tiefensee: Die Linken lehnen CETA ab, und wir wollen, dass die Verhandlungen zu TTIP abgebrochen werden – ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Egal, was drinsteht!) Wir lassen da keine Zweifel. Wir wollen Ihnen nur die Chance geben, zu erklären, ob Sie bereit sind, auch parlamentarisch für die roten Linien zu kämpfen, die Sie am Wochenende beschlossen haben. (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Das machen wir schon selber!) Die heutige Debatte zeigt, dass Sie das nicht wollen. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben einen Wirtschaftsminister, der uns heute erklärt, dass alle diejenigen, die Kritik an diesen Verfahren, an diesen Inhalten äußern, offensichtlich die Jobkiller Deutschlands sind. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) Ich frage Sie, Herr Wirtschaftsminister: Haben Sie schon einmal bemerkt, dass wir auch ohne diese Verträge sehr erfolgreich im Export sind? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber nicht mit Ihnen!) Haben Sie denn schon gemerkt, dass Handel heute schon möglich ist? Sie tun ja gerade so, als wären alle Kritiker dafür, den Handel zu verbieten. Das ist großer Unsinn, und es ist eigentlich für einen Wirtschaftsminister nicht recht, sich hier so zu äußern. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie meinen nicht mich?) Herr Gabriel, das, was Sie hier betrieben haben, ist ja schon ein bisschen Demagogie. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt reicht’s aber! – Wolfgang Tiefensee [SPD]: Vorsicht, Vorsicht!) Sie legen ja großen Wert auf das, (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Das verdient schon fast einen Ordnungsruf!) was Sie scheinbar mit dem DGB beschlossen haben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: „Scheinbar“? Lesen können Sie auch nicht!) Ich möchte dazu einmal Herrn Wetzel von der IG Metall zitieren, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mein Vorsitzender!) der Folgendes gesagt hat – am gleichen Tag, als Sie das Papier veröffentlicht haben. Er sagt: Dieses Papier steht unter einem Vorbehalt. Wortwörtlich: Die IG Metall erwartet, dass die Bundesregierung den aktuellen Entwurf zum Handelsabkommen CETA mit Kanada ablehnt und dies auch auf EU-Ebene durchsetzt. Das ist die Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit der Vereinbarung. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hat er doch!) Herr Gabriel, morgen ist die Nagelprobe. Morgen wird in Ottawa etwas verkündet. Und wenn das die -Nagelprobe ist, erwarte ich morgen von Ihnen, dass Sie öffentlich sagen: Unsere roten Linien sind nicht beachtet worden. Wir lehnen dieses Verhandlungsergebnis ab. Hier muss nachverhandelt werden. – Wenn Sie das morgen nicht tun, haben Sie nicht nur den DGB, sondern alle Gewerkschaften enttäuscht. (Beifall bei der LINKEN) Sie bleiben hier auch die Antworten schuldig. Sie erklären uns, man bräuchte dem Antrag ja nicht zuzustimmen, denn das wäre ja schon umgesetzt. Dann frage ich Sie in Ihrer Eigenschaft als SPD-Parteivorsitzender: Wenn das schon alles umgesetzt ist, warum haben Sie dann am Wochenende so viel Mühe gehabt, das bei Ihren Leuten überhaupt durchzukriegen? (Zuruf von der SPD: Waren Sie dabei?) Offensichtlich ist ja noch nichts durchgesetzt. Herr Tiefensee erklärt uns hier: Investorenschutz soll aus TTIP heraus bzw. ist nicht Bestandteil. Gucken Sie sich den Vertrag an, da steht drin: „soll“ und „kann“. Natürlich: Jeder weiß doch, dass das, was morgen veröffentlicht wird, die Blaupause für TTIP ist. Oder glauben Sie ernsthaft, dass die Amerikaner mit der Europäischen Union eine schlechtere Vereinbarung schließen als die Kanadier? (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das heißt: Alles nicht!) Deshalb erwarten wir morgen eine klare Aussage, Herr Gabriel. Deshalb – so glaube ich – wird auch die IG Metall am Wochenende kundtun, dass hier jetzt etwas zu erwarten ist. Sonst ist das Papier wirklich nichts wert. Wenn Sie sich hier hinstellen und uns vorwerfen, wir würden Arbeitsplätze gefährden, muss ich sagen: Dann finden wir uns in einer richtig großen Runde von -Umweltverbänden, von Verbraucherschützern, kirchlichen Organisationen, mittelständischen Unternehmen wieder. Auch viele Kommunalpolitiker mit CDU-, CSU- und mit SPD-Parteibuch gehören dazu. Das geht bis zu den Bierbrauern, Herr Kauder. Sie alle haben Angst vor dem, was hier gemacht wird. Wenn diese ganzen Organisationen quasi Jobs gefährden, ja, dann muss ja etwas daran sein, dass das wohl nicht so ist, wie Sie sagen. Oder glauben Sie wirklich, die IG Metall oder mittelständische Unternehmen würden Kritik äußern, weil sie Jobs vernichten wollen? Offensichtlich ist die Bundesregierung nicht bereit, diese große Anzahl von Verbänden, Organisationen ernst zu nehmen. Sie will sie in eine Ecke stellen. So kann man zwar Politik betreiben, aber die SPD wird deshalb nie mehr einen Kanzler stellen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, denken Sie an Ihre Redezeit? Alexander Ulrich (DIE LINKE): Ja, ich bin auch gleich am Ende. – Nur noch so viel, weil immer wieder erzählt wird, wie viele Jobs entstünden: Gucken Sie sich einmal an, wie viele Jobs durch das Abkommen NAFTA „entstanden“ sind. In den USA sind 1,2 Millionen Jobs verloren gegangen, in Mexiko über 1 Million allein in der Landwirtschaft. Es gibt kein -Abkommen in der Welt, das nicht Sozial- und die Umweltstandards gefährdet und nicht Jobs vernichtet hat. (Zuruf von der CDU/CSU: Das Gegenteil ist der Fall!) Sie führen hier eine Debatte ums Goldene Kalb, nur um die Interessen der Verbraucher und der Arbeitnehmer der Wirtschaft zu opfern. Sie sind der verlängerte Arm der Kapitalisten und Großkonzerne. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Hubertus Heil. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Lieber Kollege, es gibt zwei Gründe, warum ich mich aufgrund Ihres Redebeitrags zu einer Kurzintervention bemüßigt sehe. Der erste Punkt ist eine prinzipielle Bitte – sie betrifft mich selbst und uns alle in diesem Parlament –: Mir ist aufgefallen, dass in den letzten Jahren wir alle miteinander, die Vertreter aller Parteien – auch Sie haben das getan –, in der Auseinandersetzung um eine Sache in unseren Reden zunächst einmal das Ziel verfolgen, dem politischen Mitbewerber die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Wenn wir das alle miteinander immer wieder tun, dürfen wir uns über den Verlust an Glaubwürdigkeit von demokratischer Politik nicht wundern. Lassen Sie uns in der Sache ordentlich streiten. Aber dem anderen jedes Mal den moralischen Anspruch, das Beste für dieses Land und die Menschen zu wollen, mit unterschiedlichen Überzeugungen abzusprechen, beschädigt das Ansehen demokratischer Politik. So billig dürfen Sie hier nicht agieren. Das ist meine herzliche Bitte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ihr Parteivorsitzender hat uns beleidigt!) Zur Sache selbst – das ist der zweite Punkt – will ich Ihnen eines sagen. Ich als Sozialdemokrat vertrete hier aus Überzeugung die Position, dass wir als Exportnation, deren Arbeitsplätze davon abhängen – das sage ich auch als IG-Metall-Mitglied, lieber Kollege –, von einem Freihandel profitieren. Aber wir sagen auch: Freihandel nicht um jeden Preis. Wir haben klare Kriterien formuliert. Sie haben die Bundesregierung für morgen zum Handeln aufgefordert. Es wird keine Abstimmung der Europäischen Kommission geben; vielmehr wird sie nur eine Erklärung abgeben, dass die Verhandlungen beendet sind. Es ist aber so, dass wir das, was Sie verlangen, schon getan haben. Die Bundesregierung hat den Investitionsschutz im CETA-Abkommen abgelehnt – der Herr Minister hat das vorhin deutlich gemacht – und gleichzeitig zu Nachverhandlungen und weiteren Gesprächen aufgerufen. Dafür brauchen wir in Europa Verbündete. Das ist nicht leicht, gar keine Frage. Die Position, die wir vertreten, ist eindeutig. Deshalb sage ich Ihnen: Die Organisationen, die Sie genannt haben, die die Debatte zu Recht kritisch führen, mit berechtigten, manchmal auch mit unberechtigten Bedenken, für Ihre kleinkarierten parteipolitischen Interessen in Anspruch zu nehmen, wie Sie es hier tun, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. In einer Auseinandersetzung sollten wir in diesem Haus über die Sache reden und uns nicht ständig die Glaubwürdigkeit absprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt kann der Kollege Ulrich darauf antworten. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Kollege, ich finde Ihren Wortbeitrag sehr bemerkenswert. Ich glaube aber, Sie haben nicht mich als -Adressaten gemeint, sondern wollten eigentlich Ihren Wirtschaftsminister zur Ordnung rufen; (Beifall bei der LINKEN) denn wenn heute jemand mit Demagogie vom Thema abgelenkt hat, und zwar relativ früh, dann war es Herr Gabriel. (Beifall bei der LINKEN) Wir mussten uns anhören, wir wären, weil wir Kritik geäußert haben, Nationalisten (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das sind Sie doch auch!) und würden in großem Umfang Jobs gefährden. So gehen Sie mit diesem wichtigen Thema um. (Zurufe von der SPD) – Frau Wagenknecht hat heute zu diesem Thema nichts gesagt. Wenn Sie etwas dazu gesagt hätte, hätte sie wahrscheinlich eine gute Rede gehalten. Noch einmal: Die Debatte verlassen hat meines Erachtens der Wirtschaftsminister, indem er die Kritik auf eine andere Schiene gelenkt hat. (Zuruf von der CDU/CSU: Er hat Ihnen den Spiegel vorgehalten!) Ich sage es noch einmal: Ihre Argumentation, die Sie gegen uns richten, richtet sich gleichsam gegen alle anderen Organisationen, die Kritik gegenüber CETA und TTIP äußern; (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein!) denn das, was wir fordern, ist Konsens innerhalb des großen Bündnisses „TTIP verhindern“. Das heißt, das, was wir hier vorbringen, ist keine parteipolitische Ideologie, sondern die Auffassung vieler Organisationen, wie man mit diesem Thema umgehen sollte. Ich glaube, es wäre besser, Sie würden sich hier hinstellen und sagen: Es ist verkehrt, dass die EU-Kommission eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP ablehnt. – Sie müssen zulassen, dass sich die Menschen demokratisch zu Wort melden, und sollten vielleicht dabei sein, wenn am 11. Oktober die Menschen gegen TTIP und CETA demonstrieren. Dann würden Sie wahrscheinlich etwas erreichen. Sich aber hier zu Wort zu melden und uns mit unserer Position in die Ecke zu stellen, ist ein bisschen fade. Herr Gabriel, Sie können es gerne nachlesen; aber Sie haben heute mit der Demagogie begonnen. (Beifall bei der LINKEN – Peter Beyer [CDU/CSU]: Sie vertiefen die Ängste, anstatt Aufklärung zu betreiben!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt gibt es nach § 43 unserer Geschäftsordnung – Recht auf jederzeitiges Gehör – den Wunsch, hier zu sprechen. Es heißt dort: Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates sowie ihre Beauftragten müssen … auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden. Dieser Wunsch wurde von Minister Sigmar Gabriel geäußert. Deswegen gebe ich ihm nach § 43 unserer Geschäftsordnung das Wort. Seine Redezeit wird von der der Sozialdemokraten abgezogen. – Herr Gabriel, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache das deshalb, weil ich finde, dass wir gerade wegen der großen Öffentlichkeit aufpassen müssen, dass keine Legenden in die Welt gesetzt werden. Herr Kollege, noch einmal in aller Klarheit: Morgen entscheidet nur die EU, und zwar die alte Kommission, darüber, dass, wie sie glaubt, die Verhandlungen beendet sind. Sie fordern mich in Ihrem Antrag auf – mit Bezug auf das Papier von SPD und DGB, das ich übrigens wörtlich mit dem Kollegen Wetzel abgesprochen habe –, dass ich das Verhandlungsergebnis mit dem Hinweis auf das Investitionsschutzabkommen und anderes zurückweisen soll. Ich habe Ihnen vorhin vorgetragen, dass wir am 12. September gegenüber der Europäischen Kommission exakt das getan haben. (Beifall bei der SPD) Das ist im Drahtbericht der Bundesregierung nachzulesen. Wir schicken Ihnen gerne meine Weisung an die Kollegen, die im Ausschuss der Ständigen Vertreter für das Bundeswirtschaftsministerium gesprochen haben, aber auch meine Weisung an den Handelspolitischen Ausschuss. Dort ist exakt diese Stellungnahme längst abgegeben. Deswegen werden wir weiterverhandeln. Gestern hat das österreichische Parlament – ich glaube, mit einer Zweidrittelmehrheit – aus demselben Grund beschlossen, dass sie ebenfalls weiterverhandeln wollen. Hören Sie erstens bitte auf, den Eindruck zu vermitteln, es bedürfe Ihres Antrags! Dieser Antrag ist erledigt durch Handeln der Bundesregierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann mir das übrigens deshalb so gut merken, weil es an meinem Geburtstag passiert ist; es war aber kein Geburtstagsgeschenk. Tun Sie zweitens bitte nicht so, als gäbe es keinerlei Chance, weiter zu reden! Das tun die Österreicher, das werden andere tun, und das werden auch wir machen. Der letzte Satz in der Positionierung vom 12. September lautet: In der jetzigen Fassung ist das Abkommen für Deutschland nicht zustimmungsfähig. Ich hoffe, dass Sie jetzt nie wieder die Behauptung aufstellen, wir hätten nichts getan. Das Problem ist, dass Sie erstens viel zu spät kommen und zweitens nicht den Mut hatten, das gesamte Papier mit dem DGB zum Antrag zu erheben, weil Sie gegen die Inhalte sind. Das haben Sie dankenswerterweise auch gesagt. Wo die Gewerkschaften erklärt haben, sie erhoffen sich Chancen für Arbeitsplätze, haben Sie gesagt: Ich will die Verhandlungen nicht; ich will sie abbrechen. – Diese Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes teilen Sie nicht, und deswegen ist der Vorwurf an Sie, dass Sie Arbeitsplätze gefährden, berechtigt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich will nur sagen: Wir haben eine bestimmte Redezeit für heute. Irgendwann ist Mitternacht. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir haben auch eine Geschäftsordnung!) – Moment, ganz ruhig. Ja, wir haben eine Geschäftsordnung. Die kenne ich auch. Deswegen lasse ich jetzt noch einmal eine Kurzintervention zu, und zwar auf die nach § 43 unserer Geschäftsordnung erfolgte Wortmeldung von Herrn Gabriel. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Gabriel, es freut uns, dass wir heute offensichtlich einen wunden Punkt getroffen haben. (Widerspruch bei der SPD) Ohne die Anträge insbesondere meiner Fraktion und auch der Grünen hätte es bis heute im Bundestag noch keine einzige Debatte über CETA und TTIP gegeben, weil Sie die gleiche Politik wie die EU-Kommission machen wollten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: Wenn das alles schon erledigt wäre, warum tun Sie sich dann stundenlange Debatten auf einem Parteikonvent an? (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Weil wir eine demokratische Partei sind!) Wenn alles schon erledigt gewesen wäre, dann könnten Sie sagen: Es ist doch schon alles erledigt. Sie wollen schon wieder die Leute hinter die Fichte führen. (Widerspruch bei der SPD) Noch etwas: Herr Wetzel hat am selben Tag – ich kann Ihnen die Pressemitteilung der IG Metall zeigen – gesagt: Das Papier ist den Inhalt nicht wert, wenn die Bundesregierung das Verhandlungsergebnis zu CETA nicht zurückweist. Ich möchte nicht, dass Sie das irgendwo heimlich machen. Die Öffentlichkeit erwartet morgen von Ihnen, dass Sie sich an die Presse wenden und sagen: Wir lehnen dieses Verhandlungsergebnis ab. – Dann hätten Sie einmal etwas getan, das auch bei den Bündnissen zu Gehör kommt. Ein Brief nach Brüssel, von dem niemand etwas mitbekommt, kann nachher wieder verschwinden. Sagen Sie einfach als Wirtschaftsminister: „Das akzeptieren wir nicht, was morgen in Ottawa diskutiert wird“! Sie sind auch heute trotz viermaliger Wortmeldungen nicht in der Lage, das deutlich zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Ulrich. – Jetzt kommt die andere Seite des Hauses wieder dran. Das Wort hat Andreas Lämmel für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist schon ein Trauerspiel, was sich heute hier abspielt. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist mal eine lebendige Debatte! Das schadet nichts!) Nachdem ich die Beiträge vor allem von der Linksfraktion verfolgt habe, muss ich klarstellen: Es geht hier nicht um ein Beistands- und Freundschaftsabkommen zwischen sozialistischen Bruderländern, bei dem einer bestimmt, was zu tun ist, und den anderen ausplündert. Vielmehr diskutieren wir über Freihandelsabkommen, die für die Welt sehr wichtig sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Minister hat schon deutlich gemacht, wie wichtig gerade für Deutschland freier Welthandel ist. Natürlich wäre es uns tausendmal lieber, wenn wir im Rahmen der Welthandelsorganisation Abkommen schließen könnten, die weltweit gelten und praktisch alle Probleme, über die wir nun diskutieren, behandeln würden. Leider ist die Verhandlungsführung innerhalb der Welthandelsorganisation im Moment kaum spürbar. Das letzte Abkommen, das im letzten Jahr auf Bali unter großen Mühen geschlossen wurde, wurde nun durch die indische Regierung aufgekündigt, sodass nichts daraus wird. Herr Ernst, Sie haben sich hier aufgeplustert. Ich kann Ihnen nur raten: Bleiben Sie ruhig! Ihr Blutdruck macht das sonst nicht lange mit. Als vor zwei Jahren das letzte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Südkorea geschlossen wurde, ist das an Ihnen wahrscheinlich völlig vorbeigegangen. Das Thema Welthandel hat Sie damals überhaupt nicht interessiert. Auf jeden Fall ist schon zwei Jahre nach Abschluss dieses Freihandelsabkommens sichtbar, welche positiven Effekte es für beide Seiten hat, sowohl für die südkoreanische Wirtschaft als auch in überproportionalem Maße für die deutsche Wirtschaft. Dass nun die zwei wirtschaftsstärksten Räume der Welt, die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, begonnen haben, über ein Freihandelsabkommen zu verhandeln, ist doch das Beste, was uns passieren kann. Es mag sein, dass Ihnen das nicht passt. Aber dass Sie Ihre Versuche, die Sie in den letzten Monaten unternommen haben, um dieses Abkommen zu diskreditieren, nun als Willen der Bürger darstellen, ist schlimm. Herr Hofreiter, hier kann ich Sie nicht herauslassen, auch wenn Sie nun sagen, dass Ihr Hinweis auf das Chlorhühnchen nicht so ernst gemeint gewesen sei. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er auch nicht gesagt! Sie müssen mal zuhören!) Tatsächlich haben Sie das Chlorhühnchen als Beispiel genutzt, um von Anfang an die Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa zu diskreditieren. Nun bekommen Sie es mit der Angst zu tun, weil Sie offensichtlich die Geister, die Sie riefen, nicht mehr einfangen können. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie zitieren, dann gefälligst richtig!) Die Grünen positionieren sich wieder einmal ganz klar als eine Partei, die sich gegen alles stellt. Das ist nach wie vor Ihre Position. Ich warte ab, was Ihr heutiges „Ja, aber“ tatsächlich bedeuten wird. Mir sei die Frage gestattet, wie es sein kann, dass eine NGO in Deutschland 700 000 Unterschriften gegen ein Abkommen sammelt, (Beifall des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) das überhaupt nicht existiert. Sie haben doch die Menschen belogen und ihnen gar nicht den Inhalt von TTIP erklären können. Was Sie in der Öffentlichkeit verbreitet haben, ist eine glatte Lüge. Es gibt überhaupt kein Abkommen, über das man heute entscheiden kann. Das sollten Sie den Menschen deutlich sagen. Dass man über die Inhalte und die einzelnen Positionen diskutiert, ist doch selbstverständlich. Letztendlich wird kein Abkommen geschlossen werden, wenn nicht beide Partner klar dahinterstehen. Noch eine Anmerkung. Der DGB ist doch keine Nebenregierung. Bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen spielt der DGB eine genauso wichtige Rolle wie die Vertretung der deutschen Wirtschaft. Ihre Darstellung, dass mit Ihrem Antrag gleichzeitig die Meinung des DGB im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht, ist doch völlig absurd, Herr Ernst. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Warum?) Nun zu den Schiedsgerichten. Es wird so getan, als ob Schiedsgerichte das Schlimmste auf der Welt wären. Schiedsgerichte sind aber keine neue Erfindung. Sie legen beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten über Knallerbsensträucher bei. Auch bei der Welthandelsorganisation und der Weltschifffahrtsorganisation gibt es Schiedsgerichte und Schiedsverfahren. Es gibt zum Beispiel ein großes Schiedsverfahren zwischen Airbus und Boeing wegen Subventionen im Bereich der Flugzeugindustrie. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei einem Schiedsgericht ist es doch erstens wichtig, dass man klar definiert, was denn überhaupt Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein darf, zweitens, wie man die Schiedsrichter beruft, und drittens, wie öffentlich so ein Verfahren ist. Deswegen kann man aus meiner Sicht nicht von vornherein sagen, Schiedsgerichte seien definitiv abzulehnen. Darauf hatte der Minister hingewiesen. Sie von der linken Seite stellen es so dar, als ob Deutschland Verhandlungsführer wäre. Das stimmt nicht. Da müssen Sie einmal die europäischen Verträge lesen. Sie lesen aber nur die Passagen, die Ihnen irgendwie nützlich sein könnten. In den europäischen Verträgen steht ganz klar, dass die Mitgliedstaaten das Recht der Verhandlungen an die Europäische Kommission abgetreten haben. Die Bedingungen, über die wir hier diskutieren, sind natürlich nicht in allen europäischen Ländern gleich. Rumänien und Bulgarien zum Beispiel sind Länder, bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass das rechtliche System so gestaltet ist wie in Deutschland. Man muss bei diesen Verhandlungen natürlich schon die Situation in allen europäischen Ländern im Auge haben. Die Freihandelsabkommen, die bisher geschlossen worden sind, sind ganz klar Abkommen zum Vorteil von kleinen und mittleren Unternehmen. Das Hauptfeindbild der Linken und der Grünen sind die großen Konzerne, und es wird behauptet, diese würden den Staat und die Demokratie aushebeln. Der Hauptadressat von Freihandelsabkommen ist aber der Mittelstand, weil genau der es sich oftmals nicht leisten kann, zweite Prüfverfahren durchzuführen oder sich neuen Normen zu unterwerfen. Das heißt, wir müssen diese Hemmnisse abbauen, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen frei auf den Märkten bewegen können. Darum geht es im Wesentlichen. Ich habe auch noch nie gehört, dass Sie dagegen -wären, dass wir zum Beispiel mit Japan ein weiteres Freihandelsabkommen aushandeln wollen oder dass wir mit den Mercosur-Ländern in Gesprächen über ein Freihandelsabkommen sind. Sie sind in Ihrem Antiamerikanismus ausschließlich gegen ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Auch mit Kanada!) Eines dürfte sehr wichtig sein: Wenn es gelingt, zwischen Europa und Amerika ein Freihandelsabkommen zu schließen, das höchste Standards hat – Sie behaupten immer, in Amerika sei alles schlecht und die Standards würden den europäischen Standards nicht entsprechen; das ist natürlich nur die halbe Wahrheit –, glauben Sie, dass dann in anderen Teilen der Welt Freihandelsabkommen geschlossen werden könnten, die unter diesem -Niveau liegen? Das heißt also, dass wir hier die Trendsetter sind. Genau deswegen ist es auch sehr wichtig, dass die zwei größten Wirtschaftsräume der Welt Handlungs-fähigkeit beweisen. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Ernst – Sie wollen vielleicht in Brandenburg wieder mitregieren; man kann nur hoffen, dass Ihr Wahlergebnis bei der nächsten Wahl nicht nur halbiert wird, sondern nur noch ein Zehntel beträgt –: (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: In Thüringen stellen wir erst mal den Ministerpräsidenten!) Sie spielen immer mit den Ängsten der Leute und versuchen, diese für sich politisch zu nutzen. Dass das nicht funktioniert, müssten Sie anhand der letzten Wahler-gebnisse mitbekommen haben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre Haltung dazu zu überdenken. Wir als CDU/CSU-Fraktion stehen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen. Wir sind dafür, dass diese Verhandlungen in absehbarer Zeit zum Abschluss kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Lämmel. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Katharina Dröge für Bündnis 90/Die Grünen. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Gabriel, ich muss Ihnen lassen: Sie sind ein guter Redner. (Beifall bei der SPD) Die Rede, die Sie hier gehalten haben, war geschickt. Abgesehen von dem Teil, in dem Sie die Linke beschimpft haben und den ich weder sonderlich gelungen noch sonderlich angemessen fand, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) kann ich verstehen, dass Sie in dem Dilemma, in dem Sie gerade stecken, eine solche Rede gehalten haben. Ihr Problem ist nur: Auch so eine Rede löst Ihr Dilemma nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie sind Wirtschaftsminister, und Sie wollen die Freihandelsabkommen zum Erfolg führen. Sie hoffen auf Wachstum und Arbeitsplätze für Deutschland. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel an den Wachstumsprognosen, insbesondere wenn man ernst nimmt, was Sie hier zum Schutz der Standards sagen. Wenn man die Gutachten liest, dann erkennt man: 90 Prozent der erwarteten Wachstumseffekte sind auf den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse zurückzuführen. Schauen Sie sich einmal ganz genau an, was unter nichttarifären Handelshemmnissen zu verstehen ist! Wenn man gleichzeitig Standards schützen und Wachstum generieren will, dann hat man da ein Problem. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Man hat überhaupt kein Problem!) Ich will gerne eine Frage an die Kolleginnen und Kollegen von der CSU richten, weil die CDU anscheinend eine wundersame Prognosefähigkeit besitzt. Sie verspricht im Internet, durch TTIP würden auf gar keinen Fall Arbeitsplätze verloren gehen. Ich bin gespannt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wie Sie das den bayerischen Landwirten erklären werden, wenn TTIP tatsächlich kommen sollte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das lassen Sie mal unser Problem sein!) – Ja, das wird dann auch Ihr Problem sein. Unabhängig von den Zweifeln, die ich an den Wachstumsprognosen habe, kann ich verstehen, dass ein Wirtschaftsminister gegenüber der Industrie das Signal geben möchte, dass die Vereinheitlichung technischer Standards, beispielsweise bei Autospiegeln und Blinkerfarben, nicht an der deutschen Bundesregierung scheitert. Das Problem ist nur: Weder TTIP noch CETA beschränkt sich auf solche Sachen, und das wissen Sie ganz genau. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich nehme Ihnen als SPD-Parteivorsitzendem ab, dass es Ihnen nicht egal ist, dass die Zivilgesellschaft, die Gewerkschaften, die Umweltverbände, die Kommunen und auch die mittelständische Wirtschaft erhebliche Bedenken gegen diese Freihandelsabkommen haben. Ich nehme Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auch ab, dass Sie viele Kritikpunkte nachvollziehen können und einige der Kritikpunkte sogar teilen. -Damit kommen wir zu dem Parteikonventsbeschluss, den Sie am Wochenende gefasst haben. Ich kann sagen: Darin sind viele richtige Punkte, denen wir auch zustimmen würden. Es ist jetzt Ihre Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wie Sie mit diesem -Beschluss umgehen und was Sie damit dann hier im Plenum machen; da werde ich Ihnen nicht reinreden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ihnen, Herr Gabriel, habe ich genau zugehört. Sie haben hier vor wenigen Minuten gesagt, dass Sie diese Punkte zur Maxime Ihres Regierungshandelns machen werden. Das Problem ist nur: All das, was Sie hier vorgetragen haben und was Sie aufgeschrieben haben, hat mit der Realität recht wenig zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das hat mit den Protokollen, die wir von den TTIP--Verhandlungen zu lesen bekommen, und auch mit dem CETA-Vertragsentwurf, der uns seit Anfang August -vorliegt, wenig zu tun. Ich erwarte von Ihnen als Wirtschaftsminister schon, dass Sie sich auch mit der Realität auseinandersetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: So eine Frechheit, Frau Dröge!) Die Realität ist ein CETA-Abkommen, in dem ein -Investitionsschutzkapitel und Klageprivilegien für -Konzerne enthalten sind, die es Großunternehmen ermöglichen, gegen die Bürger und gegen den Umweltschutz zu klagen. Dafür, dass das keine Erfindung von uns ist, gibt es vielfältige Beispiele auf der ganzen Welt, die Sie sich sehr genau anschauen sollten, Herr Kauder. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Realität sind außerdem TTIP-Verhandlungen, in denen uns die Bundesregierung bislang keine einzige klare Antwort darauf gegeben hat, wie das europäische Vorsorgeprinzip geschützt werden soll und wie garantiert werden kann, dass die Standards nicht abgesenkt werden. Ich bekomme von Ihnen Antworten über -Antworten auf Kleine Anfragen, in denen steht: Auf gar keinen Fall wird die regulatorische Kooperation in TTIP dazu führen, dass die Standards gesenkt werden. – Nur auf die eine Frage, wie Sie das machen wollen, welche Vorstellungen Sie haben, das zu sichern, habe ich noch keine einzige Antwort von Ihnen bekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Frau Dröge, das sagen wir Ihnen rechtzeitig!) Dann noch zu Ihnen, Herr Tiefensee. Sie haben hier gesagt, wir Grünen hätten uns im Bundestag zu wenig positioniert. Dazu hat mein Kollege von den Linken schon etwas gesagt. Von der SPD und auch von der CDU/CSU ist in dieser Wahlperiode noch kein einziger Antrag zu TTIP und CETA in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Genau!) Von uns ist dazu schon eine ganze Reihe von Anträgen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) und die Anträge haben Sie vor der Europawahl in die Ausschüsse versenkt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist der -Unterschied zwischen Regierung und Opposition!) Sie haben die Debatte nicht ermöglicht – zu einem Zeitpunkt, als das TTIP-Konsultationsverfahren noch lief und es notwendig und sinnvoll gewesen wäre, dass der Deutsche Bundestag Stellung nimmt, so wie es 150 000 Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa getan haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Diese Chance hat der Deutsche Bundestag verpasst, weil Sie die Anträge in die Ausschüsse versenkt haben und die Frist nun abgelaufen ist. Jetzt noch ganz kurz Folgendes: Meine Fraktion hat sich die Entscheidung zu der Positionierung zu TTIP und CETA nicht leicht gemacht. Es gibt niemanden in meiner Fraktion, der sagt, dass gute Standards und ein fairer Welthandel nicht etwas sind, was wir Grünen fördern wollen und woran wir Grünen arbeiten. Wir haben uns konkret mit dem auseinandergesetzt, was hier vorliegt. Wir haben Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Wir haben uns sogar noch einmal mit Ihrem Rechtsgutachten auseinandergesetzt, Herr Gabriel. Heute haben wir ein zweites Gutachten vorgestellt, in dem erhebliche Zweifel daran geäußert werden, dass das, was Sie hier versprechen, nämlich dass das Investitionsschutzkapitel in CETA eine Lappalie sei, gegeben ist. Im Gegenteil: Wir sehen weiterhin erhebliche Risiken in dem Vorschlag, den Sie uns hier vorlegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns damit auseinandergesetzt und kommen zu dem Ergebnis, dass es nicht verantwortbar ist, diese -beiden Freihandelsabkommen in der aktuellen Fassung mitzutragen. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung der Investitionsschutzkapitel. Sie versprechen uns hier viel. Das Einzige aber, was Sie nicht machen, ist, sich festzulegen. Sie sagen immer nur, dass Sie Investitionsschutz ablehnen. Wenn es aber zum Schwur kommt, wenn wir Anträge stellen, dann stimmen Sie nicht zu. Das wird auch heute leider so sein. Ich kann nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie das ernst meinen, was Sie am Wochenende beschlossen haben, nämlich dass ein Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in jedem Fall abzulehnen ist, dann stimmen Sie unserem Antrag heute bitte zu. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte kommen Sie zum Schluss, Frau Kollegin. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Linke und Grüne haben in diesem Bundestag aktuell leider keine Mehrheit, um das durchsetzen zu können. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Gut für Deutschland!) Wenn Sie das ernst meinen, was Sie sagen, dann haben Sie eine Mehrheit für Ihre Position im Deutschen -Bundestag. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Weg frei machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Dröge. – Nächster Redner in der Debatte ist Dirk Wiese für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst drei Anmerkungen. -Erstens. Die von der Fraktion Die Linke vorgelegten Entschließungsanträge sind vor allem eines: (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Gut!) Gysi-Plag im Deutschen Bundestag, alles abgeschrieben und geklaut, Copy-and-Paste in Reinform, kein Zeugnis von einer eigenen sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Den Gegnern aufseiten der Linken geht es doch nicht um Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und Verbraucherschutz. Denn wenn es um ein Freihandels-abkommen mit Putins Russland ginge, dann würde sich Klaus Ernst als Erster eine Schürze umbinden und im Bundestag Chlorhühnchen brutzeln. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie würden auf eine Vertragsunterzeichnung drängen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Erlauben Sie eine Rückfrage vom „Chlorhühnchen“ Klaus Ernst? (Heiterkeit) Dirk Wiese (SPD): Ja, selbstverständlich. Klaus Ernst (DIE LINKE): Es freut mich, dass Sie hier noch für Stimmung sorgen. Aber sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es hier gar nicht um ein Handelsabkommen mit Russland geht? Weil das so ist, möchte ich außerdem fragen: Glauben Sie tatsächlich, dass ich als Oberbayer eine ganz besondere Affinität zu Russland habe? Das müssten Sie mir schon einmal nachweisen. Ich möchte noch etwas sagen. Ich erlebe in dieser Debatte permanent gegenseitige Diffamierungen, ohne dass auf den Inhalt eingegangen wird. Da noch mehrere Redner von der Koalition sprechen werden, möchte ich Sie bitten, auch ein wenig zum Inhalt zu sagen. Ich habe heute gehört, wir seien Nationalisten. Außerdem habe ich gehört, wir seien fast so wie die AfD. Dann höre ich berechtigterweise den Hinweis, man solle doch bitte schön ein bisschen vorsichtig sein und auf die gegen-seitige Glaubwürdigkeit achten. Glauben Sie nicht, dass es angesichts der langen Redezeit, die den Regierungsfraktionen noch zur Verfügung steht, sodass wir Ihnen noch zuhören dürfen, auch sinnvoll wäre, ein wenig auf den Inhalt einzugehen und sich den Unfug mit Russland zu sparen? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrter Kollege Ernst, ich nehme das gerne zur Kenntnis. Ich schaue auf die Uhr und stelle fest, dass ich gerade einmal 37 Sekunden geredet habe. Insofern komme ich auf die Inhalte noch zu sprechen. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle um ein bisschen Geduld. Was ich mit diesem Vergleich deutlich machen möchte – das sage ich hier ganz offen –, ist, dass es -Ihnen nicht um die Details des Abkommens geht. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Natürlich!) Ihnen geht es nicht darum, was später drinstehen wird. Es geht Ihnen nur darum, mit wem das Abkommen geschlossen wird. Das ist ganz klar. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie fahren genauso fort, wie Sie begonnen haben!) An dieser Stelle sind Sie geschlossen und geeint in Ihren Reihen: Amerika ist schlecht. Mit den Amerikanern macht man keine gemeinsame Sache. – Zu dieser Aussage stehe ich auch an dieser Stelle. (Beifall bei der SPD) Drittens. Selbst wenn wir bei den Abkommen – an dieser Stelle werde ich polemisch – die sofortige Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und die Einführung des Sozialismus beschließen würden, die Linke würde nicht zustimmen. Das Gleiche gilt beim Verbraucherschutz. Hierzu nenne ich Ihnen ein Beispiel. Fettige Pommes aus Europa sind Ihres Erachtens gut – die essen Sie auch –, fettige Pommes bei McDonald’s lehnen Sie aber ab. Dies ist nur ein Beispiel. (Beifall bei der SPD) Es ist eigentlich sinnlos, auf die Vorwürfe und Ver-zerrungen der Opposition einzugehen. George Orwell hat aber einmal zu Recht gesagt: Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. Das will ich als Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft gerne machen. In Europa gilt das Vorsorgeprinzip „farm to fork“. In den USA gilt dieses Prinzip nicht. Meine klare Einschätzung ist, dass wir hier nicht zusammenfinden; denn was für die Europäer ein amerikanisches Chlorhühnchen ist – da gebe ich Ihnen recht –, betrachten die Amerikaner bei uns zu Recht als europäisches Salmonellenhühnchen. Die finden unseres nicht gut, wir finden ihres nicht gut. Dann kommen wir nicht zusammen. Dann kommt es eben hier nicht auf den Teller und dort auch nicht. Ich persönlich glaube, dass das Wort „Chlorhühnchen“ – gestatten Sie mir an dieser Stelle die Anmerkung – 2014 das Unwort des Jahres wird. Gerade im Bereich von Lebensmitteln und Landwirtschaft wird der Markt für Chlorhühnchen, genveränderte Lebensmittel oder hormonbehandeltes Rindfleisch zubleiben. Das führt aber in den Verhandlungen dazu, dass wir ein Geben und Nehmen haben. Wir müssen -vielleicht darüber nachdenken, den Markt für nicht hormonbehandeltes Rindfleisch zu öffnen oder den USA zu sagen, dass Käse und Milch aus Europa gar nicht so schlecht sind; denn sie haben dort ein paar Vorurteile. Wichtig ist nur, dass es zu keiner Absenkung von Standards kommt. Lassen Sie uns nicht immer von einer Absenkung von Standards reden. Lassen Sie uns einmal darüber reden: Warum setzen wir uns nicht alle gemeinsam dafür ein, unsere hohen europäischen Standards zum Exportschlager zu machen? Lassen Sie uns diese Debatte einmal andersherum führen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Glauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei: Die gesamte SPD diskutiert sehr intensiv über ein Für und Wider des Abkommens. Viele berechtigte Kritikpunkte finden sich im von Ihnen geklauten und zudem unvollständig vorgelegten Beschluss des -Parteikonvents. Wir sehen aber auch die Chancen. Wichtig ist mir als Mitglied des Deutschen Bundestages – ich glaube, hier kann ich für alle Kolleginnen und Kollegen sprechen –, dass es ein gemischtes Abkommen ist, dass wir am Ende mitentscheiden. Das ist das Wichtige. Wir tragen Mitverantwortung. Darauf kommt es mir an. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Wiese. – Nächster Redner in der Debatte ist Dr. Hans-Peter Friedrich für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verlauf der Debatte zeigt, wie wichtig es ist, dass wir hier im Deutschen Bundestag -sicher nicht zum letzten Mal über diese wichtige Frage reden. Bei diesem Abkommen mit den USA handelt es sich um eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen, wahrscheinlich für die nächsten Jahre. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns darüber im klaren sein – das wurde heute schon mehrfach gesagt –: Unsere Stärke, der Wohlstand unseres Landes beruhen darauf, dass es offene Märkte gibt, dass es freien Handel gibt. Sie, Kollegen von den Linken, sollten nach 25 Jahren langsam einmal lernen, dass man Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand nicht schafft, indem man Mauern um Länder baut, sondern indem man Märkte öffnet. Das ist der entscheidende Punkt, und deswegen ist es hier so wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben eine Verantwortung, die über Deutschland hinausgeht. 25, 26 Millionen Arbeitslose in Europa -haben mit einem Freihandelsabkommen jetzt die Chance auf geschätzt zwischen einer halben und anderthalb -Millionen neue Arbeitsplätze. Ich glaube, diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen. Wir sind ein Land, das eine Exportquote von 40 Prozent hat. Kollege Tauber hat schon darauf hingewiesen: Experten haben ausgerechnet, wenn wir keine offenen Märkte hätten, dann hätten wir in Deutschland nur noch die Hälfte unseres Wohlstands. Das heißt, jeder hätte Monat für Monat nur noch die Hälfte des Einkommens in der Tasche. Ich glaube, das zeigt, welche Bedeutung offene Märkte und freier Handel haben. Lassen Sie mich ein Wort zu den Grünen sagen: Ich verstehe, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, dass Sie keine richtigen Themen mehr haben. Die Kernenergie ist Ihnen weggenommen worden. Sie haben keine Botschaft mehr. Ich bitte Sie, wenn Sie neue Themen suchen, nehmen Sie nicht die falschen. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung gerecht. Hier geht es um viel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Menschen in Deutschland und Europa. Ich bitte Sie um eine differenzierte Diskussion und nicht um eine holzschnittartige, wie wir sie hier erlebt haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Tiefensee [SPD]) Natürlich – der Bundeswirtschaftsminister hat darauf hingewiesen – gibt es im Zusammenhang mit diesem Abkommen auch Herausforderungen. Es ist natürlich ein Unterschied, ob man ein Freihandelsabkommen mit einem Entwicklungsland macht, wo die Strukturen relativ einfach, überschaubar sind, oder ob hochentwickelte -Industriegesellschaften zusammen ein Freihandels-abkommen machen, weil dort die Komplexität der -Neben- und Auswirkungen viel größer ist. Deswegen muss man da sorgfältig herangehen und differenziert diskutieren. Deswegen ist der Stil und die Art und Weise, wie diskutiert wird – holzschnittartig, schwarz und weiß –, der falsche Weg. Wir müssen die Chancen nutzen und die Risiken minimieren. Das ist auch unsere Aufgabe als gewählte Parlamentarier in diesem Haus. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte gerne auf den Kern dieses Freihandelsabkommens – eigentlich jedes Freihandelsabkommens – eingehen. Es geht zum einen darum, dass keine Zölle mehr erhoben werden. Zölle führen dazu, dass die -Verbraucher in den Ländern, in die geliefert wird, mehr zahlen müssen und die Waren nicht in einem fairen Wettbewerb stehen; das beste Produkt, das in der Regel aus Deutschland kommt, setzt sich vielleicht nicht durch, weil es durch Zölle benachteiligt wird. Deswegen ist der Abbau von Zöllen immer wichtig. Nun wird eingewendet – sicherlich zu Recht –, die Zölle in Richtung USA seien gar nicht so hoch. Aber wir haben an dem Beispiel, das Kollege Tauber vorhin genannt hat, gesehen: In einzelnen Branchen und Bereichen sind die Zölle höchst relevant. Wenn die Zölle in der Summe 20 bis 27 Prozent betragen, dann sind sie für eine Branche natürlich ein Nachteil. Deswegen ist der Abbau von Zöllen wichtig. Der eigentliche Kern dieses Freihandelsabkommens besteht aber in etwas anderem, nämlich in der Chance, dass Europa und Amerika künftig in der Lage sind, bei neuen Technologien gemeinsam die Normen zu setzen, die dann weltweit gelten. In der EU und den USA leben gerade einmal gut 820 Millionen Menschen, aber dort werden 50 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet. Diese 820 Millionen Menschen haben die Chance, die Standards für die restliche Welt – für China, Afrika, Südamerika – zu setzen, die dann dort befolgt werden müssen. Diese Chance müssen wir wahrnehmen. Ein Experte hat einmal richtigerweise gesagt: Normen sind die Sprache des Welthandels, und wer die -Normen setzt, in dessen Sprache wird der Welthandel stattfinden. – Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wenn wir in Europa jetzt die Chance verpassen, zusammen mit den USA die Normensetzer für neue Technologien der Zukunft zu werden – da geht es gar nicht mal um die bisher bestehenden Normen der Vergangenheit, sondern um neue Technologien, die tagein, tagaus erfunden werden und häufig auch wichtig werden –, dann machen wir einen entscheidenden und großen Fehler. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein deutscher Mittelständler hat es einmal so formuliert: Die technischen Normen sind die Reisepässe für Waren und Güter. – Wir, die Europäer, und die Amerikaner können diejenigen sein, die die Reisepässe ausstellen, und das ist ein Riesenvorteil auch für unsere mittelständischen Unternehmer. Das muss man doch begreifen, anstatt immer über Konzerne zu schwadronieren; das ist der falsche Weg. Unsere Mittelständler werden von diesem Abkommen und der Normensetzung am allermeisten profitieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Es geht nicht um die Absenkung von Standards; das ist sowohl in den USA als auch in Europa immer wieder von höchster Stelle erklärt worden. Meine Damen und Herren, weder die europäische noch die amerikanische Wirtschaft hat es nötig, Standards einzuführen, um damit Dumping auf anderen Märkten zu betreiben; beide haben es nicht nötig, und beide brauchen es nicht. Im Übrigen: Bei Umfragen in den Vereinigten Staaten sagen die Verbraucher dort, dass die amerikanischen Sicherheits- und Gesundheitsstandards selbstverständlich viel höher als die europäischen sind. Sie können die Umfrage machen, wo Sie wollen: Jeder glaubt, dass er die höchsten Standards hat. Wir werden in diesem Abkommen keine Mechanismen akzeptieren, die zur Ab-senkung von Standards im Umweltbereich, im Sozial-bereich, im Gesundheitsbereich – wo auch immer – führen. Das ist, glaube ich, Konsens, auch in diesem Haus. Umgekehrt sage ich aber auch: Wir können nicht erwarten, dass die Amerikaner akzeptieren werden, dass das Betriebsverfassungsgesetz morgen auch in den USA gilt. Ich bitte darum, die Erwartungen, was das angeht, vielleicht etwas zu senken. Das Thema Dienstleistungen muss angesprochen werden; denn Dienstleistungen machen inzwischen ein Drittel des Handels zwischen Deutschland und den USA aus. Das ist ein wichtiger Punkt. Vor allem Logistik- und Unternehmensdienstleistungen sind zentrale Themen. Bitte hören Sie auf, zu behaupten, die Dienstleistungsfreiheit, die in diesem Abkommen vorgesehen ist, würde zur Privatisierung der Daseinsvorsorge führen. Solch einen Unfug habe ich überhaupt noch nie gehört. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Handelsvorschriften führen nicht zu einem Zwang zur Privatisierung. Wer so etwas behauptet, redet den Leuten einfach Dinge ein; das hat einen Zweck, der nicht mit dem zu vereinbaren ist, was wir als Abgeordnete und als Parlamentarier letzten Endes zu verantworten haben. Ich will etwas zum Thema Finanzdienstleistungen sagen; das ist ein wichtiger Punkt. Beim Thema Finanzdienstleistungen müssen wir sehr genau hinschauen, um zu wissen, worum es da geht. Den Rahmen – das hat Kollege Lämmel vorhin angedeutet – bilden im Grunde die G 20; auf dieser Ebene wurden sehr viele Regulierungen im Bereich der Bankenaufsicht vorgenommen. Aber es gibt bisher noch wenig Konsistenz bei der Umsetzung. Wir könnten versuchen, gemeinsame Standards der Vereinigten Staaten und Europas bei der Regulierung der Finanzmärkte und der Wertpapier- bzw. Bankenaufsicht zu etablieren. Das kann eine große Chance sein. Auch hier gilt unser Credo: Wir werden keine Absenkung und keine Lockerung der Regulierung und der Standards im Bereich Finanzdienstleistungen und Banken zulassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein letztes Wort zum Investitionsschutzabkommen. Denklogisch ist es nicht notwendig, dass ein Freihandelsabkommen ein Investitionsschutzabkommen hat. Man kann das eine ohne das andere machen; das ist überhaupt keine Frage. Auf der anderen Seite wissen Sie, dass Deutschland die Investitionsschutzabkommen erfunden hat, weil man verhindern wollte, dass deutsches Kapitel irgendwo im Ausland verschwindet und deutsche Sparer enteignet werden. Die Bundesrepublik hat bereits über 130 Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. In den über 3 000 Abkommen, die es weltweit gibt, sind Unzulänglichkeiten festzustellen; darauf ist bereits hingewiesen worden. Ein Problem ist die Intransparenz. Man weiß nicht genau, wie die Schiedsrichter ausgewählt werden. Das muss man ändern. Ein weiteres Problem ist, dass Kosten entstehen, die für Mittelständler untragbar sind. Man hat ausgerechnet: Eine Klage kostet 8 Millionen Dollar. Eine solche Summe macht jeden Mittelständler platt. Im Grunde genommen steht er vor einer Rechtsverweigerung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, Sie stehen vor dem Ende Ihrer Redezeit. Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU): All diese Dinge müssen berücksichtigt werden. Es besteht die Chance – wenn man das will und wenn man die Kraft dazu hat –, dass man in einem Investitionsschutzabkommen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten all diese offenen Fragen regelt. Aber das wird der weitere Verlauf der Diskussion mit sich bringen. Ich bitte Sie nur um eine differenzierte Diskussion. Hören Sie auf, Schwarz-Weiß-Malerei und holzschnittartige Angstmache zu betreiben. Das entspricht nicht der Wahrnehmung der Verantwortung von Parlamentariern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Friedrich. – Es stehen noch drei Redner auf meiner Liste, und ich bitte Sie, diesen drei Rednern auch noch zuzuhören. Wir führen eine sehr lebendige Parlamentsdebatte. Ich stelle fest, dass immer mehr Zwischengespräche geführt werden. Sie mögen interessant sein, aber ich bitte Sie: Führen Sie die Gespräche nicht hier im Saal. Nächster Redner ist Sascha Raabe für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es schräg und missverständlich, dass die Debatte die Überschrift „Freihandels-abkommen“ trägt. Es wird so getan, als sei der Handel zurzeit nicht frei. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Ich sage: Der Handel ist einerseits im Bereich Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte leider zurzeit ein sehr freier Handel. Andererseits gibt es technische Normen, die den Handel beschränken, zum Beispiel Zölle. Wir stehen vor einer verrückten Situation: Ein Auto-blinker, der die falsche Farbe hat, eine Banane, die nicht die richtige Krümmung hat, dürfen in die Europäischen Union nicht eingeführt werden. Aber ein T-Shirt, an dem Blut klebt, weil Näherinnen und Näher wie Sklaven -ausgebeutet werden, weil Fabriken einstürzen und die Menschen bei lebendigem Leib verbrennen, darf in die Europäische Union eingeführt werden. Uns geht es bei dem Abkommen mit den USA deshalb darum, jetzt die entsprechenden Normen zu setzen. Herr Kollege Hans-Peter Friedrich, es kann dabei aber nicht nur um technische Normen gehen, die aus europäischer Sicht weltweit gelten sollen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass in den Freihandelsabkommen auch Normen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte verankert werden. Freihandel muss zukünftig Freiheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten. Sie sollen frei und gut arbeiten können. Wir wollen Arbeitsplätze, und zwar gute Arbeitsplätze. Dafür setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Herr Kollege Tauber, Sie haben als Beispiel die Präsidentin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie angeführt, die gesagt hat, sie könne nach Abschluss von TTIP besser in die USA exportieren. Wir müssen allerdings gerade auch im Hinblick auf die -Textilindustrie bedenken: Die Europäische Union verhandelt derzeit ebenso Freihandelsabkommen mit Indien und Vietnam. Wenn wir jetzt ein Abkommen schließen, das fast die Hälfte des weltweiten Bruttosozialprodukts umfasst, dann ist es umso wichtiger, dass wir messerscharf hineinschreiben, dass entsprechende Standards gesetzt und die acht ILO-Kernarbeitsnormen sowohl im Abkommen mit Kanada als auch mit den USA verbindlich verankert werden mit überprüfbaren und wirksamen Sanktionsmechanismen, wie sie auch für die anderen Kapitel gelten. Denn nur dann können wir auch den Indern sagen, dass wir das Gleiche von ihnen erwarten. Denn wir wollen, dass die Globalisierung endlich den Menschen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dient. Dafür werden wir uns in den Gesprächen zum Freihandelsabkommen einsetzen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]) Ich bin dem Bundeswirtschaftsminister ausdrücklich dankbar dafür, dass er in dem Papier, das mit dem DGB erarbeitet wurde, und auch im Beschluss des Parteikonvents, und zwar ganz am Anfang, ausdrücklich betont: Das Freihandelsabkommen „muss seinen Wert … darin beweisen, dass es zu Fortschritten beim Schutz von Arbeitnehmerrechten, dem Verbraucherschutz und nachhaltigem Wirtschaften im globalen Maßstab beiträgt. … Diese normsetzende Kraft des Abkommens kann zum Hebel einer politischen Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung werden.“ Genau darum geht es. So steht es auch an zwei Stellen im Koalitionsvertrag. Wir werden unseren Wirtschaftsminister dabei unterstützen, dass die Arbeitnehmerrechte voll eingehalten werden. In dem Sinne brauchen wir keinen zusätzlichen Antrag, in dem gefordert wird, was wir selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben haben und was die SPD im Konvent beschlossen hat. Wenn die Kollegen bei der CDU sagen, sie haben Probleme mit dem Beschluss des Parteikonvents, dann können sie im Koalitionsvertrag nachlesen, dass wir die Freihandelsabkommen immer an die verbindliche Verpflichtung gebunden haben, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten und Menschenrechte sowie soziale und ökologische Standards zu wahren. Dafür werden wir streiten. Wir haben die große Chance, als Parlamentarier die Globalisierung im Sinne der Menschen politisch zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sascha Raabe. – Nächster Redner in der Debatte ist Dr. Matthias Heider für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute schon eine sehr polarisierende Debatte. Ich glaube aber, dass es nicht sinnvoll ist, den Wert von Handelsabkommen kleinzureden. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, bei diesen Abkommen Chancen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich kann heute nicht erkennen, dass Sie dazu beitragen. Sie wollen Deutschland auf Standby halten. Es kommt bei diesen Handelsabkommen aber auf mehr an. Dazu sind Sie aber einfach nicht bereit. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist wieder dieselbe Leier!) Herr Kollege Ernst, es braucht zwei, um einen Tango zu tanzen. Sie wollen ihn gerne allein tanzen. Das wird aber nicht funktionieren. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ich tanze Lambada! Schuhplattler!) Bisher hat es eine ganze Reihe von guten Argumenten gegeben, auf deren Basis wir heute diskutiert haben. Wir haben uns aber noch nicht so genau den kanadischen Markt angesehen und geschaut, was wir da machen können. Ich glaube, dass die Dimension vielen Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land auch nicht so bewusst ist. Kanada ist einer der wichtigsten Handelspartner der Europäischen Union. 2013 haben wir Exporte im Umfang von „nur“ 31 Milliarden Euro nach Kanada geschickt. Zu den meistgehandelten Gütern aus der EU nach Kanada zählen Maschinen und Ausrüstungen – 22 Prozent –, Chemikalien – ungefähr genauso viel – und Autos und Autoteile mit fast 11 Prozent. Danach folgen Transportmaterialien, Petroleum, Getränke und andere Dinge. Deutschland ist einer der wichtigsten Partner von Kanada. Insgesamt entfielen aber nur 9 Milliarden von diesen 31 Milliarden Euro auf unseren Export. Da geht etwas mehr. Da ist mehr Umsatz und mehr Geschäft für deutsche Unternehmen drin. Es können Arbeitsplätze geschaffen werden, weil Zölle abgeschafft und einheitliche Standards erarbeitet werden. Freihandel bringt Vorteile für unsere Unternehmen. Herr Kollege Hofreiter, jetzt hören Sie gut zu. Das betrifft insbesondere die mittelständischen Unternehmen, die Sie vorhin angesprochen haben. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe die mittelständischen Unternehmen zitiert!) Gerade die Verfahren zur Zulassung von Produkten erschweren den kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zum amerikanischen und kanadischen Markt. Da Sie gefragt haben, will ich Ihnen gern ein paar Beispiele mit auf den Weg geben: (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie brauchen nicht mich zu überzeugen! Überzeugen Sie doch erst mal den Mittelstand davon!) In Deutschland müssen zum Beispiel im Maschinenbau Notabschaltknöpfe in Höhe von 1,10  bis 1,30 Metern an Maschinen angebracht werden. In den USA sind es 90 Zentimeter bis 1,10 Meter. In der EU sind Neutralleiterkabel in der Elektronik standardmäßig blau gefärbt. In den USA müssen die gleichen Kabel weiß sein. Produkte wie Ventilatoren müssen in der EU zertifiziert werden und erhalten das CE-Zeichen. Wenn Sie in die USA exportieren wollen, dann müssen Sie das gleiche Verfahren nach US-Norm noch einmal durchlaufen. In einem deutschen Unternehmen braucht es allein 15 Entwickler, um diese amerikanischen Standards abzubilden. Im chemischen Bereich führt die unterschiedliche Kennzeichnungspraxis dazu, dass viele Produkte für den Verkauf in die USA anders bezeichnet und anders etikettiert werden müssen. Außerdem müssen Labore in der Chemie und im Medizinbereich von zwei Behörden, sowohl von der europäischen wie auch von der amerikanischen Behörde, zertifiziert werden. Ein weiterer Teil der Abkommen ist, dass viele Herkunftsbezeichnungen, auch im landwirtschaftlichen Bereich, betroffen sind. Ein Beispiel: Deutsche Brauereien werden in den USA mit einer Reihe von bayerischen Bieren konfrontiert, die überhaupt nicht aus Bayern stammen. Das Gleiche gilt für Schwarzwälder Schinken, für Spreewälder Gurken, für Kölsch und für Dresdner Stollen. Die Pflicht zur Bezeichnung der geografischen Herkunft würde den Handel mit diesen Produkten enorm fördern. Herr Hofreiter, das müssen Sie den mittelständischen Unternehmen in Ihrem Wahlkreis einmal erläutern. Ich habe die ganz herzliche Bitte an Sie, dass Sie dieses Abkommen unterstützen und nicht pauschal dagegenreden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Besonders pikant ist, dass Ihr Kollege Trittin zu diesem Zeitpunkt ein Buch mit dem Titel „Stillstand made in Germany – Ein anderes Land ist möglich!“ vorstellt. Ich glaube, eindrucksvoller kann man seine Meinung nicht unter Beweis stellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Auch Investitionsschutzkapitel gehören zu den Streitbeilegungsverfahren. Im Freihandel sind sie notwendig. Sie entlasten nationale, ordentliche Gerichte von langen und schwierigen Verfahren. Dass solche Verfahren gar nicht so häufig stattfinden, mögen Sie daran erkennen, dass es bisher weniger als fünf Verfahren dieser Art gegen Deutschland gegeben hat. Das Gutachten, das der Bundeswirtschaftsminister vorhin zitiert hat, zeigt, dass die Rechte, die kanadische Investoren beispielsweise durch CETA bekommen, kaum über die nationalen Rechte in Deutschland hinausgehen. Im Hinblick auf den Bestandsschutz getätigter Investitionen gegen gesetzgeberische Eingriffe bleibt CETA sogar hinter den nationalen juristischen Möglichkeiten des ordentlichen Rechts, aber auch des Verfassungsrechts und des -Unionsrechts signifikant zurück. Das ist sicherlich ein sehr spannender Punkt für viele Bürgerinnen und Bürger. Ich habe die Bitte: Sagen Sie in aller Klarheit, worum es dabei geht, anstatt in dieser Diskussion Nebelkerzen zu werfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich möchte die drei großen Irrtümer, die hier hochgehalten werden, noch einmal beim Namen nennen: Erstens. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Investitionsschutzkapitel keine Aufhebung von gesetzgeberischen Maßnahmen oder den Erlass neuer Maßnahmen bewirken. Auch hierzu heißt es in dem Gutachten – das steht dort schwarz auf weiß –: Die Aufhebung oder der Erlass gesetzgeberischer Maßnahmen kann nicht verlangt werden. Der zweite Irrtum betrifft das angebliche Schaffen einer Paralleljustiz. Das Wort hört sich an, als stamme es aus einem Science-Fiction-Film mit einer ganzen Reihe von Parallelwelten. Ich muss Sie enttäuschen: TTIP und CETA werden keine Parallelwelten aufbauen, auch wenn das in die Horrorgeschichte, die Sie im Rahmen Ihrer Kampagne erzählen, gut hineinpassen würde. Die Schiedsgerichtsverfahren sind mit einer Reihe von Neuerungen versehen. Das hängt mit der Transparenz zusammen und auch damit, dass die Besetzung dieser Schiedsgerichte nach einem etwas anderen Schlüssel erfolgt. Im Übrigen werden verschiedene Schiedsgerichtsordnungen zur Wahl gestellt. Ich glaube, dass das auch mit Blick auf die Entwicklung der Standards der Schiedsgerichtsbarkeit ein guter Schritt ist. Wir müssen aber daran mitwirken. Wenn wir uns dem verschließen, dann werden wir auf den Märkten keine Trends setzen, dann werden wir auch mit dem Abschluss dieser Abkommen keine Trends setzen. Dritter Irrtum. Dass wir soziale Standards und Umweltstandards abschaffen oder verhindern würden, ist von meinen Vorrednern eindrucksvoll widerlegt worden. Das bedarf keiner weiteren Erläuterung. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge ab. Sie wollen Chancen verhindern. Wir wollen sie ermöglichen. Deshalb sind diese Abkommen ein guter Weg. Die Zeit, die dort noch für die Verifizierung, für das Verhandeln gebraucht wird, wird genutzt werden. Ich glaube, dass wir da auf einem hervorragenden Weg sind. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich möchte noch einmal sehr ernsthaft darauf hinweisen, dass auch der letzte Redner dieser Debatte das Recht hat, dass man ihm zuhört. Wer das nicht will, sondern sich unterhält, soll das bitte draußen tun. Ich meine das sehr ernsthaft. Wenn dies nicht geschieht, wird jetzt mit seiner Rede nicht angefangen, und wir warten einfach so lange, bis die Kolleginnen und Kollegen, die sich in den Gängen miteinander unterhalten, nach draußen gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Darf ich das noch einmal sagen? Ich sehe einige bei der SPD. Bitte hören Sie Ihrem Kollegen zu, oder gehen Sie raus. Auch er als letzter Redner in dieser Debatte hat das Recht, dass ihm zugehört wird. Ich gebe das Wort Peter Beyer. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Beyer (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass intensive Wirtschaftsintegration, wie beim EU-Binnenmarkt gesehen, zu Wohlstandsgewinnen führt, das wissen wir, das wissen Volkswirtschaftler, aber nicht nur die. Das hat auch kürzlich wieder eine aktuelle -Prognos-Studie belegt. Die Schaffung des EU-Binnenmarktes ist seinerzeit, wenn wir uns erinnern, nicht ganz ohne Kontroversen und auch nicht ohne Ängste und Sorgen bei den Menschen vonstattengegangen. Das erinnert an die Situation, wie wir sie heute im Hinblick auf TTIP und CETA haben. Dank einer weitsichtigen, auf die Zukunft Europas ausgerichteten Politik wurde die wirtschaftliche Integration Europas damals gut betrieben, und sie ist gut gelungen. Ziel einer transatlantischen Wirtschaftsintegration ist zwar nicht die Schaffung eines Binnenmarktes, wie wir ihn in der EU haben; es geht dabei aber immerhin um nicht weniger als um die Schaffung des größten Wirtschaftsraums der Welt und damit um die Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands der Menschen in unserem Land, in den Vereinigten Staaten und in der EU. Ich möchte ein bisschen weg von reinen Zahlen, Daten und Fakten; denn CETA und TTIP sind weit mehr als ein bloßes Zahlengerüst. Es geht über rein ökonomische Ziele hinaus. Ich möchte den Fokus auf die enorme strategische und auf die geopolitische Bedeutung legen. TTIP wird nicht nur die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vertiefen, sondern auch die weltweite Vorreiterrolle Europas und der USA inmitten starker globaler Konkurrenz dauerhaft stärken. Überall auf der Welt gibt es im Übrigen Bestrebungen, Handelsräume stärker zu inte-grieren, zusammenzulegen und den Warenaustausch zu vereinfachen. TTIP und CETA sichern der EU und damit der Bundesrepublik und den Menschen, die hier leben, eine wichtige Positionierung in einer multipolaren Weltordnung. Diese Chance auf eine weitreichende Setzung von Standards in dieser globalisierten Wirtschaftswelt sollten wir gerade jetzt ergreifen; denn sie bietet sich uns mit einem Partner, der eine gleiche Wertebasis hat wie wir. Dabei muss es uns ein zentrales Anliegen sein, dass das Abkommen die hohen europäischen Schutzniveaus mit dem geltenden europäischen Recht und den nationalen Gesetzen sichert. Ein Verzicht auf TTIP und ein Verzicht auf CETA würden einem Verzicht auf die Einflussnahme beim Setzen internationaler Standards gleichkommen. Wir würden damit das Spielfeld anderen überlassen, die nicht unsere Wertebasis haben. Ich halte das gerade als Parlamentarier für verantwortungslos. TTIP und CETA kann man auch nicht als isolierte Projekte behandeln, sondern sie müssen in einem euro-atlantischen Kontext gesehen werden. Wir müssen dabei all das, was derzeit transatlantisch läuft, betrachten. Das Megaprojekt TTIP wird in einem Umfeld, in einer Zeit verhandelt, wo es um die transatlantischen Beziehungen nicht gerade gut bestellt ist. 25 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer braucht die transatlantische Partnerschaft belebende Impulse und bedarf der Selbstver-gewisserung und der Stärkung. Wir müssen uns auf den Weg begeben, über das transatlantische Verhältnis grundlegend nachzudenken. Ich bin dankbar, dass diese Diskussion geführt wird. Angesichts des verloren gegangenen Vertrauens bietet TTIP eine wichtige Chance, zur Sacharbeit zurückzukehren und gegenseitiges Vertrauen wieder aufzubauen. Dabei müssen wir Partner auf Augenhöhe sein, meine Damen und Herren. Die gemeinsamen Werte, die ich bereits angesprochen habe, und die gemeinsamen Interessen mit den Amerikanern bilden dabei ein stabiles und belastbares Fundament. Uns verbinden nicht nur gemeinsame historische Erfahrungen, sondern auch die gemeinsamen Werte und Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Marktwirtschaft und auch der Respekt vor dem Individuum – um das nicht als Letztes zu nennen. Natürlich dürfen wir nicht die Augen verschließen vor berechtigter Kritik und auch nicht vor den Ängsten und Sorgen der Menschen, die uns begegnen. Aber anders als andere halte ich es für schier verantwortungslos, in die Kerbe der Ängste und Sorgen der Menschen auch noch hineinzuschlagen. Unsere Aufgabe als verantwortungsvoll handelnde Parlamentarier muss es doch vielmehr sein, sich selbst auf einen Informationsstand zu bringen, der es erlaubt, Menschen aufzuklären und mit ihnen nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Deswegen sind wir uns auch alle einig in diesem Haus, dass das europäische Schutzniveau in den Bereichen Umwelt, Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Gesundheit und auch Produktsicherheit nicht nach unten angepasst werden darf. Wir werden alle keinem Abkommen zustimmen – weder bei CETA noch bei TTIP –, das diesen hohen europäischen Schutzstandards nicht Rechnung trägt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Freihandelsabkommen sind ein wunderbares Beispiel dafür, wie Bürokratieabbau – und zwar nicht nur im Kleinen, sondern in wirklich bedeutsamem Maße – gelingen kann. Wir haben heute in der Debatte schon mehrfach Beispiele für Doppelzulassungsverfahren, Doppelkontrollen gehört: immer dann, wenn es ähnliche Sicherheits- und Schutzstandards gibt. Diese Bürokratie führt zu einer Verschwendung von Ressourcen – beim Personaleinsatz, bei Zeit, bei Geld –, und diese Ressourcen stehen dann nicht für die wirklich wichtigen Dinge, für Innovation und technologischen Fortschritt, zur Verfügung. Auch aus diesem Grund ist es für mich ein – wenn ich dieses neue deutsche Wort benutzen darf – No-Brainer, TTIP und CETA zuzustimmen. Kurz noch zu Investitionsschutzklauseln: Es ist ja auch eine Sorge, dass eine geheime Paralleljustiz entsteht, die gerade Großkonzerne begünstige. Zu diesem Thema haben wir heute schon viel Richtiges gehört. Es darf natürlich keine Einschränkung des politischen Handlungsspielraums von Staaten mit diesen Abkommen einhergehen. In der Tat haben internationale Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren so, wie wir sie heute kennen, ihre Schwächen. Viele alte Investitionsschutzabkommen laden regelrecht zum Missbrauch ein. Deswegen muss es unser Ziel sein, dass wir ein reformiertes Schiedsgerichtsbarkeitssystem in CETA und TTIP hi-neinverhandeln, integrieren, welches Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Das kann gelingen durch bessere Regeln und Rahmenbedingungen, vor allen Dingen durch Transparenz des Verfahrens, durch einen Schutzmechanismus gegen ungerechtfertigte Klagen und auch durch die Schaffung einer Revisionsinstanz. Meine Damen und Herren, ich versuche, die Zeit einzuhalten. Ich habe noch eine knappe Minute. Deswegen komme ich zum Schluss. Ich möchte noch einmal, wie der Kollege Wiese es getan hat, darauf hinweisen, dass wir es bei CETA und bei TTIP mit gemischten Abkommen zu tun haben. Deswegen müssen wir alle dafür kämpfen – ich appelliere insbesondere an die Adresse der Europäischen Kommission, der scheidenden wie der neuen –, dass die 28 nationalen Parlamente der Europäischen Union zustimmen müssen, dass sie ratifizieren müssen, dass wir nicht außen vor sind. Das muss uns ein wichtiges Anliegen sein, meine Damen und Herren. Deswegen appelliere ich an Sie: Seien Sie für TTIP; das ist etwas Gutes für die Menschen in diesem Lande. Die Chance, die uns gerade jetzt geboten wird, dies auch tatkräftig, positiv, konstruktiv zu begleiten, sollten wir nutzen. Wir sollten nicht fragen: „Warum gerade jetzt?“, sondern sagen: Gerade jetzt! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, möchte ich darauf hinweisen, dass wir jetzt drei namentliche Abstimmungen nacheinander durchführen werden. Wir kommen zu den Abstimmungen über die beiden Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke, zu denen jeweils namentliche Abstimmung verlangt wurde, und beginnen mit dem Entschließungsantrag auf Drucksache 18/2612. Zu dieser namentlichen Abstimmung wie auch zu den beiden folgenden namentlichen Abstimmungen liegt mir eine große Anzahl an Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor. Entsprechend unseren Regeln nehmen wir diese ins Protokoll auf.1 Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass gestern Abend viele Schriftführerinnen und Schriftführer mit dem Präsidium des Deutschen Bundestages über die Organisation der Arbeit beraten haben. Dabei haben wir uns auch darauf geeinigt, dass bei Aufruf einer namentlichen Abstimmung an jeder Abstimmungsurne ein Schriftführer der Oppositionsfraktionen und ein Schriftführer der die Koalition tragenden Fraktionen anwesend sind. Das scheint mir im Moment aber noch nicht der Fall zu sein. Auch hier vorne fehlen noch Schriftführer. – Sind alle Urnen besetzt? Das ist der Fall. Ich eröffne die erste namentliche Abstimmung. Es geht um den Entschließungsantrag auf Drucksache 18/2612. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2611 namentlich ab. Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihren Plätzen? – Das ist der Fall. Ich eröffne die zweite namentliche Abstimmung. Es geht um den Entschließungsantrag auf Drucksache 18/2611. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, welches bisher nicht an der zweiten namentlichen Abstimmung teilgenommen hat und dies noch tun will? – Haben alle Mitglieder des Hauses an der zweiten namentlichen Abstimmung teilgenommen? – Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen zum Zusatzpunkt 3: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2646, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1458 abzulehnen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die dritte namentliche Abstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme zur dritten namentlichen Abstimmung nicht abgegeben hat? Ich mache darauf aufmerksam, dass die Auszählung der Stimmen der ersten und zweiten namentlichen Abstimmung schon begonnen hat. Wir können also zu diesen Abstimmungen keine Stimmen mehr entgegennehmen. Ich möchte jetzt wissen, wer an der dritten namentlichen Abstimmung noch teilnehmen will. – Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen werden Ihnen später bekannt gegeben.2 Liebe Kollegen, da wir jetzt gleich weitere Abstimmungen vorzunehmen haben, bitte ich Sie, uns zu ermöglichen, die Abstimmungsergebnisse auch festzustellen. Dazu gehört, dass jeder, der hier am weiteren Betrieb teilnehmen möchte, sich bitte einen Sitzplatz wählt. Es sind nach unserem Überblick genügend Plätze vorhanden. – Liebe Kollegen, ich gestehe, dass ich mich im Moment von Ihnen nicht ernst genommen fühle. Wir werden nicht fortfahren, bevor wir nicht die notwendige Ordnung im Saal hergestellt haben. Dazu gehört, dass diejenigen, die an den weiteren Verhandlungen teilnehmen und die nachfolgenden Abstimmungen mit bestreiten wollen, sich bitte in den Reihen ihrer Fraktion oder einer Fraktion ihrer Wahl einen Sitzplatz suchen. Der guten Ordnung halber stelle ich noch einmal fest, dass Ihnen die Ergebnisse der drei namentlichen Abstimmungen, die wir gerade absolviert haben, später bekannt gegeben werden. Wir kommen nun zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2604 mit dem Titel „Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen“. Die Fraktion Die Linke wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Überweisung, und zwar federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und mitberatend an den Finanzausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Überweisung mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so beschlossen. Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 18/2604 nicht in der Sache ab. Zusatzpunkt 2. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2620 mit dem Titel „Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Abstimmung in der Sache, die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Überweisung, und zwar federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und mitberatend an den Finanzausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir stimmen nach ständiger Übung auch hier zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Überweisung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke so beschlossen. Wir stimmen damit heute nicht über den Antrag auf Drucksache 18/2620 in der Sache ab. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 sowie den Zusatzpunkt 4 auf: 5 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksache 18/2601 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss Digitale Agenda ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kinder schützen – Prävention stärken Drucksache 18/2619 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister der Justiz, Heiko Maas. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2012 musste das OLG Koblenz einen Lehrer, der eine 14-jährige Schülerin verführt hatte, vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen freisprechen. Er hatte sich gezielt an das Mädchen herangemacht und es über fünf Monate zum Sex gedrängt. Trotzdem: Der Mann konnte nicht verurteilt werden. Der Grund: Er unterrichtete in der Klasse des Mädchens nicht regelmäßig, sondern er war nur Vertretungslehrer. Deshalb bestand kein sogenanntes Obhutsverhältnis zu der Neuntklässlerin. Diese Schutzlücke wollen wir heute mit diesem Gesetz schließen. Niemand soll seine Vertrauensstellung ungestraft missbrauchen dürfen, egal ob er Klassenlehrer ist oder nur vertretungsweise unterrichtet. Das wird durch dieses Gesetz jetzt auch gewährleistet. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir verlängern des Weiteren die Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch. Denken Sie an die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit der Odenwaldschule oder auch kirchlichen Organisationen bekannt geworden sind. Ein Großteil der Taten war und ist bereits verjährt. Wir wissen heute von den Opfern, dass diese ihr Leid verdrängen, um überhaupt ein normales Leben führen zu können. Opfer brauchen Zeit – oftmals sehr viel Zeit –, um den Mut zu fassen, sich zu äußern. In Zukunft soll deshalb die Verjährung erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Bei schweren Missbrauchsfällen tritt die Verjährung erst mit dem 50. Lebensjahr des Opfers ein. Täter dürfen nicht länger davon profitieren, dass die grausamen Folgen ihrer Tat, nämlich die Traumatisierung der Opfer, die Täter auch noch vor Strafverfolgung schützen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wichtig ist bei diesem Gesetzentwurf auch, dass wir den Katalog der Auslandsstraftaten erweitern. Wenn ein Deutscher, der in Thailand lebt, dort einen sexuellen Missbrauch begeht, was leider noch viel zu häufig der Fall ist, dann kommt es für die Strafbarkeit nach deutschem Recht in einigen Fällen darauf an, ob das Opfer seine Lebensgrundlage in Deutschland hat oder nicht. Das Unrecht einer solchen Tat hängt aber ganz sicher nicht davon ab, ob ein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht. Der Missbrauch eines jeden Kindes durch einen Deutschen muss bestraft werden. Die bisher geltende Regelung werden wir jetzt ändern. (Beifall im ganzen Hause) Wir schützen zukünftig insbesondere Kinder davor, dass von ihnen Nacktbilder, zum Beispiel im Internet, verbreitet werden. Niemand soll in Zukunft ungestraft mit den nackten Körpern von Kindern Geschäfte machen können. Bislang waren nur Bilder strafbar, die Kinder in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Haltung zeigten, die sogenannten Posingbilder. Diese Strafvorschriften werden seit vielen Jahren von Pädophilennetzwerken gezielt umgangen. Es gibt mittlerweile ganze Magazine und Internetseiten, die diese Schutzlücke ganz gezielt ausnutzen. Es werden dann Nacktbilder von Kindern verbreitet und gehandelt, die scheinbar keinen sexuellen Bezug haben. Auch das ist, finde ich, strafwürdig. Mit den nackten Körpern von Kindern sollen nicht mehr ungestraft Geschäfte gemacht werden. Deshalb werden wir diese Schutzlücke ebenso schließen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eine weitere Schutzlücke, die wir mit diesem Gesetz schließen, ist die beim Cybermobbing. Welch schreckliche Konsequenzen so etwas haben kann, zeigt das Beispiel eines jungen Mädchens namens Amanda. Sie war zwölf Jahre alt, als ein peinliches Foto von ihr entstand, das sie halbnackt zeigte. Es wurde im Internet verbreitet und war Anlass für jahrelanges Cybermobbing durch ihre Mitschüler. Es folgten Schulwechsel, Selbstverletzungen und ein gescheiterter Suizidversuch. Ende 2012, im Alter von 15 Jahren, gelang es Amanda, sich das Leben zu nehmen. Solche Schicksale dürfen uns nicht gleichgültig lassen. Mit diesem Gesetz sorgen wir auch dafür, dass gegen Cybermobbing besser vorgegangen werden kann. Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber auch ganz klar sagen, dass viele Befürchtungen, die in den letzten Tagen im Hinblick auf die Vorlagen, die wir heute einbringen, geäußert worden sind, nicht gerechtfertigt sind: Erstens. Wir kriminalisieren nichts, was sozial völlig üblich ist. Auch in Zukunft dürfen Eltern ihre Kinder nackt beim Planschen im Urlaub am See fotografieren. Sie erfüllen schon den entsprechenden Tatbestand nicht; denn sie handeln nicht unbefugt. Ich will in Bezug auf das eine oder andere, was ich in den letzten Tagen gelesen habe, was zukünftig auf Kindergeburtstagen oder Kindergartenfesten nicht mehr möglich sein soll, hinzufügen: Bei manchen, die diese Kritik verfasst haben, habe ich wirklich den Eindruck, dass sie schon lange nicht mehr auf einem Kindergeburtstag oder in einem Kindergarten gewesen sind. Die Lebenswirklichkeit ist eine völlig andere. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zweitens. Es muss auch niemand befürchten, dass es in Zukunft eine Flut von Ermittlungen geben wird. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Doch!) Dieser Straftatbestand ist ein Antragsdelikt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft wird in der Regel nicht von sich aus aktiv werden, sondern nur auf Antrag. Drittens. Es ist nichts unbefugt – auch das sei in aller Deutlichkeit gesagt –, was etwa vom Presserecht oder von der vom Grundgesetz garantierten Pressefreiheit abgedeckt ist. Die Presse kann und darf selbstverständlich auch in Zukunft von Prominenten unvorteilhafte Bilder schießen und sie abdrucken. Sie handelt nämlich in solchen Fällen nicht unbefugt, sondern sie nimmt eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe wahr. Ihre Freiheit wird durch diese Vorschriften in keiner Weise eingeschränkt. Mit dem Gesetzentwurf ziehen wir auch die Konsequenz aus dem technischen Wandel, der sich in den letzten Jahren ergeben hat. Digitalfotos können heute mit einem Klick weltweit im Internet verbreitet werden. Manche Handyfotos werden sogar automatisch im Netz gespeichert. Wenn solche Fotos erst einmal veröffentlicht sind, kriegt man sie aus dem Internet kaum noch heraus. Sie bleiben über Jahre zugänglich, und dies zulasten von Kindern, Heranwachsenden und auch erwachsenen Personen. Deshalb meine ich, Kinder haben ein Recht darauf, dass sie dagegen geschützt werden. Und die technische Entwicklung macht es notwendig, dass der Schutz unserer Kinder früher einsetzt, als das bisher der Fall gewesen ist. Ja, wir erwarten mehr Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein von allen im Umgang mit Kindern und ihren Rechten. Ich finde, das ist nicht zu viel verlangt. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich korrigiere: Das war natürlich der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, damit das vollständig festgehalten wird. Bevor wir mit der Debatte fortfahren, gebe ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. Erste namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2612 zur Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens“: abgegebene Stimmen 586. Mit Ja haben 114 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 466, 6 haben sich enthalten. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 585; davon ja: 113 nein: 466 enthalten: 6 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten CDU/CSU Dr. Peter Gauweiler SPD Marco Bülow BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Thomas Gambke Dieter Janecek Cem Özdemir Dr. Valerie Wilms Zweite namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2611 zur Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens“: Daran haben 576 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Mit Ja haben 110 gestimmt, mit Nein 460, und 6 haben sich enthalten. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 112 nein: 460 enthalten: 6 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten CDU/CSU Dr. Peter Gauweiler SPD Marco Bülow BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Thomas Gambke Dieter Janecek Cem Özdemir Dr. Valerie Wilms Dritte namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“: Hieran haben 581 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Mit Ja haben 460 gestimmt, mit Nein 119, 2 haben sich enthalten. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen . Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 583; davon ja: 462 nein: 119 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Kerstin Tack Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein SPD Marco Bülow Claudia Tausend DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten CDU/CSU Dr. Peter Gauweiler Josef Göppel Wir kommen nun zurück zur Debatte zum Tagesordnungspunkt 5. Das Wort hat die Kollegin Halina Wawzyniak für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Debatten zum Sexualstrafrecht zählen zu den schwierigsten. Sie eignen sich nicht für Polemik und nicht für Polterei. Deswegen sage ich sehr deutlich: Jede Straftat in diesem Bereich ist eine Straftat zu viel. Es gibt keine Rechtfertigung. (Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser zentraler Ansatzpunkt bei der Bewertung des Gesetzentwurfs ist Prävention. Ich bin sehr froh, dass das Ministerium das Projekt „Kein Täter werden“ unterstützt. Wir glauben, es ist notwendig, dass es einen Rechtsanspruch auf Therapie in den Strafvollzugsgesetzen gibt. Wir glauben, dass es zur Verhinderung von Rückfalltaten nötig ist, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe umfassende Hilfe und Unterstützung bei der Resozialisierung anzubieten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Strafrecht ist immer Ultima Ratio. Deswegen braucht ein rechtsstaatliches Strafrecht Straftatbestände, die dem Bestimmtheitsgebot entsprechen. Wir haben uns bei der Bewertung des Gesetzentwurfes mit den einzelnen Maßnahmen befasst und geschaut, ob sie unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erforderlich oder hilfreich sind, um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verhindern. Der Gesetzentwurf will – darauf ist hingewiesen worden – die Verlängerung der Ruhensvorschriften der Verjährung. Wir haben Verständnis für das Anliegen der Opfer, auch noch zu einem recht späten Zeitpunkt eine Strafbarkeit der Täter zu ermöglichen. Trotzdem muss ich Ihnen sagen: Mich persönlich überzeugt der Vorschlag nicht. Die Mehrheit in diesem Haus hat im Jahr 2013 mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs die strafrechtlichen Verjährungsfristen verlängert. Eine Evaluation, was diese Verlängerung gebracht hat, liegt uns nicht vor. Ich glaube, wir brauchen zuerst eine Evaluierung, bevor wir wieder Verjährungsfristen verlängern. (Beifall bei der LINKEN) Es ist eine Binsenweisheit, dass es, je länger eine Straftat zurückliegt, desto schwieriger ist, mit rechtsstaatlichen Mitteln eine solche Straftat nachzuweisen. Möglicherweise – ich bitte einfach nur, darüber nachzudenken – führt eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen dazu, dass wir die berechtigten Hoffnungen von Opfern sexualisierter Gewalt enttäuschen, weil aufgrund der langen Zeit Straftaten rechtsstaatlich nicht mehr nachgewiesen werden können. Wenn wir die Hoffnungen der Opfer enttäuschen, dann schadet das am Ende auch dem Rechtsstaat. (Beifall bei der LINKEN) In § 184 b StGB soll der Begriff der Kinderpornografie erweitert werden. Es soll strafbar sein „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“. Sie selber weisen in der Gesetzesbegründung auch darauf hin, dass der BGH sagt, dass das bereits jetzt strafbar ist. Nach der Begründung sollen auch „unwillkürlich eingenommene geschlechtsbetonte Körperhaltungen, etwa durch ein schlafendes Kind“, Kinderpornografie sein. Es soll „lediglich auf die Körperhaltung selbst“ ankommen. Ich verstehe auch hier das Anliegen hinter diesem Vorschlag. Aber ich muss Ihnen sagen, dass ich hier erhebliche Schwierigkeiten mit dem Bestimmtheitsgebot sehe. Wir brauchen in diesem Bereich Rechtssicherheit und keine Rechtsunsicherheit. (Beifall bei der LINKEN) Nach dem, was in der Begründung steht, weiß niemand, der ein schlafendes Kind fotografiert, ob er unter diesen Straftatbestand fällt oder nicht. Ich weiß, dass es um das Kindeswohl geht; und das Kindeswohl liegt uns am Herzen. Aber ich glaube, dass dies der falsche Weg ist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Nach der vorgesehenen Änderung des § 184 d soll auch der bestraft werden, „wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen“. Soweit es um den Download geht, sind wir uns alle einig, dass das strafbar ist und dass das strafbar bleiben muss. (Beifall bei der LINKEN) Wenn ich aber den Gesetzentwurf richtig gelesen und auch verstanden habe – das ist ja nicht immer dasselbe –, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Wohl wahr!) wird mit dieser Formulierung allein der Aufruf und damit auch der unbeabsichtigte Aufruf unter Strafe gestellt. In der Gesetzesbegründung heißt es, „wobei der Abruf nicht die Speicherung des Werkes bei dem Abrufenden voraussetzt“. Unsere europäischen Nachbarn verlangen für ähnliche Straftatbestände eine bewusste Handlung, die sich zum Beispiel durch Speichern oder Bezahlen manifestiert. Die entscheidende Frage an dieser Stelle lautet, wie denn ein Aufruf, nur ein Aufruf, überhaupt kontrolliert werden soll. Kann es möglicherweise sein, dass sich hier Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein Hintertürchen für die kommenden Debatten offen gelassen haben? (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]) Das allergrößte Problem in Ihrem Gesetzentwurf haben wir aber mit der Änderung des § 201 a StGB. Das hat nichts mehr mit dem Sexualstrafrecht zu tun. Nach diesem Vorschlag soll sich künftig strafbar machen, „wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt“. Nun ist in § 22 Kunsturhebergesetz geregelt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. In § 23 sind Ausnahmen geregelt, zum Beispiel für Personen des öffentlichen Lebens. In § 23 Absatz 2 gibt es wiederum Ausnahmen von der Ausnahme. Die Verbreitung ist ohne Einwilligung dann nicht erlaubt, wenn das berechtigte Interesse verletzt wird. Ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz ist nach § 33 strafbar. Ich sehe, ehrlich gesagt, nicht die Regelungslücke, die Sie hier schließen wollen. Darüber hinaus ist eine Definition von „geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, die dem Bestimmtheitsgebot in irgendeiner Weise entspricht, nicht erkennbar. In der Gesetzesbegründung stellen Sie – das ist die Ursprungsformulierung aus dem Referentenentwurf – auf bloßstellende Bildaufnahmen ab. Darunter werden solche verstanden, „die die abgebildete Person in peinlichen oder entwürdigenden Situationen oder in einem solchen Zustand zeigen, und bei denen angenommen werden kann, dass üblicherweise ein Interesse daran besteht, dass sie nicht hergestellt, übertragen oder Dritten zugänglich gemacht werden“. Ich sage Ihnen: Anwältinnen und Anwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter freuen sich schon jetzt auf die Bearbeitung all der Einzelfälle, in denen zu entscheiden ist, ob die Aufnahme nun eine ist, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblichen Schaden zuzufügen. Das ist einfach nicht fassbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Um dem noch einen draufzusetzen – ich muss sagen: das ist aus meiner Sicht die Krone der Unvernunft –, wollen Sie die Herstellung solcher Bilder unter Strafe stellen. Wenn also jemand findet, dass jemand ein Foto gemacht hat, welches geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, erstattet er oder sie Anzeige. Dann wird ermittelt, ob der Tatbestand erfüllt ist, also ob das Foto wirklich geeignet ist, dem Ansehen erheblichen Schaden zuzufügen. Blöd nur, wenn das Foto schon wieder gelöscht wurde, ohne dass es irgendwo abgespeichert oder gar irgendwohin übertragen wurde. Was Sie erreichen – das sage ich Ihnen voraus –, ist eine Erhöhung der in der Kriminalstatistik erfassten Straftaten. Was Sie erreichen, sind Ermittlungen gegen Personen, die ein solches Foto machen. Ich sage Ihnen: Das ist eine Vergeudung von Ressourcen. Diese Mittel wären viel besser im Bereich der Prävention eingesetzt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Kritik der Rechtswissenschaft an dieser Stelle ist verheerend, und zwar zu Recht. Ich komme zum Schluss. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollten mit der zweiten Alternative Bildaufnahmen unbekleideter Kinder erfasst werden. Im Gesetzentwurf steht aber „Personen“. Das ist ungenau. Wir können Sie nur dringend bitten: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück und überdenken Sie ihn! Er ist für uns in dieser Art und Weise nicht zustimmungsfähig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Thomas Strobl. (Beifall bei der CDU/CSU) Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Gewalt ist für mich eines der wichtigsten Vorhaben in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Heute gehen wir einen guten Schritt vorwärts, um die Schwächsten in unserer Gesellschaft besser zu schützen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir bringen heute zahlreiche Verbesserungen für die Opfer sexueller Gewalt auf den Weg. Warum ist das so wichtig? Das ist deswegen so wichtig, weil die, um die es geht, sich selber nicht wehren können. Deswegen müssen wir schnell handeln, und deswegen handelt diese Große Koalition heute. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir ganz klar: Der Handel mit Nacktbildern von Kindern ist kriminell. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist keine Ordnungswidrigkeit, das ist keine Bagatelltat, sondern das ist eine kriminelle Straftat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Erstmals ist auch klar, dass weniger eindeutige Nacktbilder – insofern beseitigen wir Auslegungsschwierigkeiten, Frau Kollegin – von Kindern nicht mehr geduldet sind. Ein Verstecken hinter schwierigen Abgrenzungsfragen darf es in Zukunft nicht mehr geben. Ganz klar ist: Mit Nacktbildern von Kindern macht man in Deutschland ab heute keine Geschäfte mehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Opferschutz, der Schutz von Kindern, meine Damen und Herren, beruht auf drei Säulen: erstens auf Prävention, zweitens auf einem lückenlosen Strafrecht, drittens auf effektiven Strafverfolgungsmöglichkeiten. Zur Prävention: Männer mit pädophilen Fantasien von Taten abzuhalten, hat sich die Initiative „Kein Täter werden“ zur Aufgabe gemacht. Ich bin sehr froh – ich glaube, wir alle sind sehr froh –, dass wir in den aktuellen Haushaltsberatungen die Förderung und damit das Fortbestehen dieser Einrichtung gesichert haben; denn wirksame Prävention in diesem Bereich ist Kinderschutz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir schließen mit diesem Gesetz aber auch im Strafrecht empfindliche Schutzlücken. Das Ziel lautet: keine Geschäfte mit Nacktbildern von Kindern, besserer Schutz vor Missbrauch. Die vorgelegten Änderungen sind auch notwendig. Es ist bittertraurig, dass es inzwischen eine ganze Industrie gibt, die ihre Grundlage in unendlichem Leid der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft hat. Deswegen ist es so notwendig und richtig, dass keine Geschäfte mehr mit Nacktaufnahmen von Kindern gemacht werden können. Es ist ein unerträglicher Zustand, dass es überhaupt so eine Industrie gibt. Wir werden auch das Tauschen von solchen Bildern verbieten; denn den Opfern ist es letztlich egal, ob es ein Entgelt für die Bilder gibt oder ob sie nur getauscht werden. Bislang gibt es, Frau Kollegin, keine einheitliche strafrechtliche Praxis bezüglich der Frage, welche Nacktbilder strafbar sind und welche nicht. Es kann passieren, dass die Staatsanwaltschaft in München ein Verfahren wegen einer Nacktaufnahme einleitet und in Hamburg die gleiche Nacktaufnahme als unbedenklich eingestuft wird. Die Zahl solcher Wertungs- und Auslegungsfragen wollen wir minimieren. Damit das klar wird – darauf hat der Bundesjustizminister ja zu Recht hingewiesen –, sage ich auch noch einmal: Selbstverständlich dürfen Eltern ihre Kinder beim Kindergeburtstag, ja, auch beim Spielen in der Badewanne und am Strand weiter fotografieren. Allerdings erlauben wir uns, allen Eltern den Rat zu geben, mit diesen Bildern sorgfältig umzugehen und sie beispielsweise nicht achtlos in soziale Netzwerke zu stellen, auch wenn das nicht strafbar ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unbefugt gemachte Nacktaufnahmen von Kindern ohne eindeutigen sexuellen Bezug allerdings fallen künftig unter den ausgeweiteten Intimsphärenschutz, und das ist auch richtig so. Wenn ich vom Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins höre, das gehe ihm zu weit, er wolle lieber in einer freien Gesellschaft leben, dann kann ich nur sagen: Es gibt keine Freiheit und kein Recht zum Anschauen von Nacktbildern fremder Kinder. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er nicht gesagt!) Freiheit auf Kosten der Schwächsten, das ist für uns keine Alternative. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen sehen, meine Damen und Herren, dass gerade über die sozialen Netzwerke, über das Internet diese Bilder in jeden Lebensbereich kommen. Rückzugsgebiete gibt es nicht mehr. Was einmal im Netz verbreitet wurde, das bleibt im Zweifel dort stehen. Hier handeln wir. Es darf nicht sein, dass ein einziges Foto das Leben eines jungen Menschen ein Leben lang belastet oder es sogar zerstört. Der Bundesjustizminister hat hier ein schreckliches Beispiel eindrücklich geschildert. Die dramatische Wirkung einer Straftat über das Internet zeigt sich auch beim Thema Cybermobbing. Das Thema Mobbing ist nicht neu. Ebenso wenig sind die Gründe neu, welche zu Mobbing führen. Die Dimension von Mobbing im Internet und dort speziell in den sozialen Netzwerken ist aber aufgrund der damit verbundenen Öffentlichkeit noch um ein Vielfaches größer. Jemand, der über das Internet sexuelle Kontakte zu einem Kind anbahnt, wird künftig ebenfalls einfacher belangt werden können. Es ist richtig und notwendig, dass wir das Recht entsprechend angleichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, das Beispiel, das der Bundesjustizminister Maas zu Beginn seiner Ausführungen genannt hat, ist bekannt. Es darf doch keinen Unterschied machen, ob der Lehrer, der sich mit einer Schülerin sexuell einlässt, ein Vertretungslehrer oder ein Klassenlehrer ist. Anderslautende Rechtsprechung hat es aber immer und immer wieder gegeben. Deswegen stellen wir künftig sicher, dass sexuelle Kontakte zu Schülerinnen und Schülern für alle Lehrer strafrechtliche Konsequenzen haben. Für die Eltern und für die Opfer macht es nämlich keinen Unterschied, ob das ein Klassenlehrer oder nur ein Vertretungslehrer ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir werden auch den Strafrahmen erweitern. Wer kinderpornografisches Material hortet, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Diese Straferhöhung um ein Jahr ist in jedem Fall richtig; denn durch das Internet bieten wir Extremsammlern eine Plattform, auf der sie problemlos Hunderte, ja Tausende von solchen Bildern speichern und horten können. Diese Bildermessies müssen entsprechend bestraft werden. Wir dürfen nicht vergessen: Hinter jedem einzelnen Bild steckt eine verletzte Kinderseele und die Gefahr eines ruinierten Lebens. Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, dass wir die Verjährungsfristen verlängern. Zahlreiche Opfer sexueller Gewalt – das ist doch nachvollziehbar – sind psychisch über Jahre hinweg traumatisiert und können erst nach vielen Jahren, manche erst nach vielen Jahrzehnten über das Erlebte sprechen, sich jemandem anvertrauen und dies dann auch entsprechend zur Anzeige bringen. Daher gestalten wir die Verjährung so, dass alle Opfer sexueller Gewalt künftig die Chance erhalten, dann, wenn sie dazu in der Lage sind, gegen ihre Peiniger vorzugehen. Deswegen ruht die Verjährung künftig bis zum 30. Lebensjahr des Opfers und beginnt erst dann zu laufen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, klar ist, mehr Gesetze bringen nicht automatisch mehr Gerechtigkeit und weniger Straftaten und weniger Leid. Ich finde aber, wir haben heute ein gutes Paket auf den Weg gebracht, um den Opfern zu helfen – und darauf kommt es an. Die Einzelheiten werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren anschauen. Sofern wir noch nachjustieren können und müssen, werden wir dies auch tun. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Katja Keul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Maas! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich hier meine Kritik an diesem Gesetzentwurf darlege, will ich eines vorwegschicken: Es ist eine großartige Veränderung in unserer Gesellschaft, dass sexueller Missbrauch von Kindern nicht mehr geleugnet und verharmlost wird. Dass die Betroffenen heute endlich angehört und ernst genommen werden nach all den Jahrzehnten des Leids, ist für die meisten eine echte Befreiung. Und wenn der Staat heute seine Schutzpflichten gegenüber Kindern erst nehmen will, dann sollten wir das nicht als bloße Prüderie abtun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir begrüßen daher als Grüne die Klarstellungen im Gesetz zu den Fällen des sogenannten Posing und Grooming, dem Anbahnen von sexuellen Kontakten zu Kindern im Internet. Die Verlängerung der Verjährungshemmung auf das 30. Lebensjahr ist zwar unter Juristen nicht unumstritten, aber auch dabei gehen wir mit; denn das hat für die Opfer eine ganz zentrale Bedeutung: Zeit zu heilen und Kraft zu schöpfen ohne den Druck der drohenden Verjährung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ansonsten muss ich Ihnen aber leider sagen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Zunächst als Beispiel ein Problem aus dem Bereich des eigentlichen Sexualstrafrechts: die Vorschrift zur Jugendpornografie. Es dürfte unstrittig sein, dass eine 19-Jährige mit einem 17-Jährigen ein Verhältnis haben darf. Wenn sie aber mit seinem Einverständnis intime Fotos macht, soll das künftig automatisch strafbar sein, ohne dass diese Fotos jemals verbreitet oder veröffentlicht werden. Damit stellen Sie einvernehmlich gemachte Bildaufnahmen von Jugendlichen ebenso unter Strafe wie bei einem Kind, obwohl Sexualkontakte mit Jugendlichen nicht per se Straftaten sind. Falls dies ein Versehen gewesen sein sollte, dann ändern Sie das doch bitte noch. Die Strafbarkeit muss an dieser Stelle auf das Verbreiten von Aufnahmen beschränkt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch schlimmer ist die neue Vorschrift zum allgemeinen Persönlichkeitsschutz, geregelt in § 201 a StGB. Danach soll jetzt strafbar werden die Herstellung einer „Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Ich will Ihnen zur Verdeutlichung einige Fallbeispiele anhand eines Wochenverlaufs nennen, wie Sie ihn hoffentlich nie erleben müssen. Montag: Sie spazieren auf der Reeperbahn in Hamburg und machen einige Fotos von interessanten Fassaden. Plötzlich kommt, just als Sie den Auslöser betätigen, aus dem Hauseingang eines einschlägigen Etablissements ein bundesweit bekannter Politiker. Jetzt die Frage: Wer hat sich gerade strafbar gemacht? – Genau: Das Bild ist geeignet, das Ansehen zu schädigen – ob es dazu verwendet wird, darauf kommt es nicht an. Mit der Herstellung selbst ist der Tatbestand erfüllt. Selbst die unverzügliche Löschung des Fotos ändert daran nichts mehr. Am Montag haben Sie noch Glück: Der Kollege verzichtet auf eine Strafanzeige. Dienstag. Sie beobachten zufällig, wie ein Fahrer einer dunklen Limousine langsam neben einer Grundschülerin im Schritttempo herfährt, das Fenster herunterdreht und dem verunsicherten Kind ein Gespräch aufdrängt. Sie haben ein ungutes Gefühl und nutzen Ihr iPhone, um schnell eine Aufnahme von der Szene zu machen – man weiß ja nie. Dummerweise hat der Fahrer Sie entdeckt, dreht nach der nächsten Ecke um und kommt zurück, während er die Polizei hinzuzieht. Wer hat jetzt ein Problem mit dem Strafrecht? Sie oder er? – Irgendeine Ausrede wird er schon haben, jedenfalls will er sicher nicht als potenzieller Pädophiler dargestellt werden. Sie meinen vielleicht, die Staatsanwaltschaft würde in einem solchen Fall wohl nicht ermitteln. In einem Rechtsstaat ist es allerdings so, dass die Frage von strafrechtlicher Verfolgung nicht im Ermessen der Behörden liegen darf, sondern gesetzlich bestimmt sein muss. Wenn ein Tatverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das nennt man Legalitätsprinzip. Mittwoch. Es läuft wirklich schlecht. Sie werden von zwei brutalen Typen zusammengeschlagen, während ein dritter das Ganze grinsend filmt. Der soll doch jetzt wenigstens auch unter das neue Gesetz fallen, denken Sie. Sie sind aber weder unbekleidet noch schädigt es Ihren Ruf, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Merkwürdig finden Sie das nach dem, was Ihnen am Vortag widerfahren ist. Donnerstag. Ein Kollege erzählt Ihnen, dass er regelmäßig Nacktbilder von Kindern im Internet ankauft, die aber keinesfalls pornografisch seien. Jetzt denken Sie: Den kriegen wir! – Weit gefehlt: Der Ausgangsfall für die ganze öffentliche Diskussion ist nach wie vor nicht erfasst. Strafbar soll ausschließlich das Verbreiten und Veröffentlichen sein, nicht aber der Bezug von Bildern. Wir halten also fest: Das, was Sie erfassen wollten, erfasst das Gesetz nicht, dafür alle möglichen Konstellationen, die uns jeden Tag passieren können. Es gibt am Ende einen einzigen weiteren Fall, über den wir ernsthaft reden müssen. Freitag. Sie fahren mit Ihren Kindern an die Nordsee, um sich von der anstrengenden Woche zu erholen. Während Ihre Kleinen nackt im Sand spielen, entdecken Sie plötzlich einen Herrn mit Sonnenbrille, der offensichtlich mit seiner Digitalkamera hantiert. Diese Konstellation ist in der Tat bislang nicht vom Strafrecht erfasst und könnte eine Strafrechtsänderung rechtfertigen. Dazu müsste es Ihnen gelingen, einen Entwurf vorzulegen, der genau diese Konstellation erfasst, ohne uns alle tagtäglich in die Illegalität zu treiben. Ich weiß, dass das keine leichte Aufgabe ist. Es ist aber der rechtsstaatliche Maßstab, an dem Sie sich messen lassen müssen. Ihr Gesetz wird diesem Maßstab jedenfalls nicht gerecht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Dr. Johannes Fechner. (Beifall bei der SPD) Dr. Johannes Fechner (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute ein Thema, bei dem es um den Schutz der Schwächsten und der Wehrlosesten in unserer Gesellschaft geht. Der Missbrauch von Kindern ist für mich eines der schwersten Verbrechen überhaupt, weil er das ganze Leben der Opfer beeinträchtigt und beeinflusst. Genau deshalb dürfen wir als Staat, als Gesellschaft, dürfen wir als Politikerinnen und Politiker in diesem Bereich keine Strafbarkeitslücken dulden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir haben uns deshalb in der Großen Koalition vorgenommen, die inakzeptablen Lücken im Sexualstrafrecht zum Schutz der Kinder zu schließen. Auch kommen wir damit einer EU-Richtlinie nach, die uns auffordert, eine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern zu schaffen. Dieser Aufforderung ist der Justizminister mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen. Ich möchte mich ausdrücklich für diese konsequente Vorlage, für diesen konsequenten Gesetzestext bedanken, weil er viele Verbesserungen zum Schutz der Kinder in Deutschland bringt. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein paar Punkte möchte ich herausstellen. In der Tat werden wir das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre erhöhen. Wir werden das Erstellen und vor allem das Verbreiten der sogenannten Posingbilder, also von Bildern, die Kinder in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, als Kinderpornografie definieren. Ich finde, wir schließen hier eine sehr bedenkliche Strafbarkeitslücke. Wir haben hier einen Grauzonenbereich, den wir nicht nur der Definition der Rechtsprechung überlassen sollten, sondern wo wir eine Rechtsregelung, einen Straftatbestand, schaffen sollten, wenn wir – das müssen wir – den Handel mit Bildern von nackten Kinderkörpern verhindern wollen. Das muss das Ziel sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitern. Nach unseren Plänen sollen beispielsweise auch Stiefeltern oder der neue Lebenspartner eines Elternteils von dem Straftat-bestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erfasst werden. Auch damit schließen wir eine -Lücke, die es bisher gab. Schließlich – das ist noch gar nicht angesprochen worden, aber es ist ganz wichtig – werden viele Kinder im Internet von Straftätern mit dem Ziel angesprochen, sexuelle Handlungen bei den Kindern zu provozieren; das ist das sogenannte Cybergrooming. Auch das werden wir mit einem eigenen Straftatbestand regeln. Weil viele Kinder – wie schon von einigen Vorrednern gesagt – erst viele Jahre nach der Tat, als Erwachsene, in der Lage sind, die erlittene Tat überhaupt zu -verarbeiten, darüber zu sprechen und sie zur Strafanzeige zu bringen, ist es richtig und wichtig, dass wir die Verjährungsfrist erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen lassen. Das alles sind wichtige Verbesserungen zum Schutz der Kinder. Dass wir hiermit richtigliegen, zeigt ein Blick auf die Verbandsreaktionen: Wenn selbst die -Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und – das ist für mich besonders wichtig – der Deutsche Kinderschutzbund diese Gesetzesinitiative ausdrücklich loben, dann ist das ein klares Zeichen dafür, dass wir hier einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch leisten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Eines ist dabei auch klar: Mit Gesetzesverschärfungen allein ist es nicht getan. Die Strafverfolgungsbehörden müssen natürlich auch personell und technisch in der Lage sein, die Gesetze umzusetzen. Wir handeln auch in diesem Bereich. Im 2. Untersuchungsausschuss untersuchen wir, ob das BKA in dieser Hinsicht technisch und personell ausreichend ausgerüstet ist. Länder wie Baden-Württemberg reagieren auch. Ich freue mich, dass in -Baden-Württemberg im nächsten Haushalt keine einzige Stelle im Justizbereich wegfällt. Das sind wichtige Maßnahmen. Ganz besonders wichtig ist uns als SPD-Fraktion, das Thema Prävention zu fördern. Beispielhaft für gelungene Präventionsprojekte möchte ich das vom Bund -geförderte Projekt „Kein Täter werden“ hier in Berlin an der Charité oder das Programm „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“ in Baden-Württemberg nennen. Diese gelungenen Projekte zeigen: Gesetze verschärfen allein reicht nicht; der beste Opferschutz ist die Prävention, weil wir dadurch verhindern, dass diese schlimmen Straftaten überhaupt erst begangen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich komme zum Schluss. Wir müssen den Kindesmissbrauch in Deutschland bekämpfen. Dazu müssen wir Präventionsprojekte fördern, die technische und -personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden verbessern und die im Moment bestehenden inakzepta-blen Strafbarkeitslücken im deutschen Strafrecht schließen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin sehr dankbar, dass Sie heute diesen Gesetzentwurf persönlich in die parlamentarische Beratung eingebracht haben; denn dies zeigt, wie wichtig uns allen dieses Gesetzgebungsprojekt ist. Dennoch möchte ich den von Ihnen eingangs geschilderten Fall zum Anlass nehmen, Werbung für eine Reform des § 177 StGB zu machen. Sie hatten vorhin den Fall geschildert, dass ein Lehrer ein Mädchen zum Sex gezwungen hat. Sie hätten dann aber auch erklären müssen, warum man den Lehrer nicht nach § 177 StGB belangen kann. Ich möchte hier den einen oder anderen Satz dazu verlieren, weil mir, mit Verlaub, die Haltung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Bedarf einer Reform des § 177 StGB schlichtweg nicht nachvollziehbar erscheint. Zunächst einmal die Problemstellung, die uns allen bekannt ist: Die aktuelle Fassung des § 177 Absatz 1 StGB setzt für eine Strafbarkeit voraus, dass der Täter die Handlungen entweder mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, durchführt. Eine Vornahme sexueller Handlungen nur gegen den Willen des Opfers reicht in Deutschland nicht zur Strafbarkeit aus. Sie wissen auch, dass die Rechtsprechung gerade Absatz 1 Ziffer 3 sehr restriktiv auslegt und eine Objektivierung der Zwangslage fordert. Damit komme ich zu einem Fall, wie er schon mehrmals abgeurteilt worden ist: Eine Frau lebt in einer -Gewaltbeziehung. Ihr Mann kommt am Abend sturz-betrunken nach Hause und will den Beischlaf vollziehen. Sie will das nicht, sagt mehrmals Nein, und trotzdem geschieht das Ganze, während sie weinend unter ihm liegt, starr vor Schreck ist und sich nicht wehrt. – Denken wir daran: Opferschutzverbände empfehlen Opfern, sich in solchen Situationen nicht zu wehren, weil die Lage tatsächlich eskalieren könnte; er könnte sie grün und blau schlagen. Ein solcher Fall ist in Deutschland bis heute nicht strafbar, auch wenn der Ehemann morgen in die Kneipe geht und mit dem Geschehenen prahlt, die Frage der Beweisbarkeit also überhaupt kein Problem ist. Hinzu kommt, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Artikel 36 Absatz 1 explizit fordert – das haben auch wir vereinbart –, dass sonstige nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person im Falle vorsätzlichen Verhaltens unter Strafe zu stellen sind. Mit Verlaub: Vor diesem Hintergrund habe ich es als kühn empfunden, dass es auf Seite 23 des von Ihrem Haus vorgelegten Referentenentwurfs in der Fassung vom 7. April 2014 in Bezug auf § 177 StGB hieß, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Wortwörtlich heißt es: „Artikel 36 der Istanbul-Konvention wird ebenfalls durch § 177 StGB umgesetzt“. – Eine krasse Fehleinschätzung. Umso dankbarer bin ich, dass im nun vorliegenden Referentenentwurf ausdrücklich eine eingehende Prüfung des Reformbedarfs zugesagt wird. Meine Damen, meine Herren, dass wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe Verständnis dafür, dass es Zeit braucht, eine tatbestandsmäßige Erfassung schwieriger Fallkonstellationen zu formulieren, die mit einer erheblichen Beweisschwierigkeit verbunden sind. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass erst viel Druck auf das Ministerium aufgebaut werden muss, bis ein Umdenken stattfindet – und das bei einer Sachlage, die meines Erachtens völlig eindeutig ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir alle waren geschockt, als im Zuge der Edathy--Affäre – so will ich es einmal nennen – bekannt geworden ist, dass es mittlerweile einen ganzen Markt gibt, der mit gerade noch legalem Material handelt. Sogenannte Regisseure drücken osteuropäischen Knaben 5 Euro in die Hand, damit sie nackt miteinander raufen. Dabei werden Nahaufnahmen von den Genitalien gemacht. Mittlerweile gibt es viele Händler und Tauschringe, es ist fast eine ganze Branche, die Millionenumsätze macht. Wir alle waren uns einig, dass bereits in dieser Situation sexueller Missbrauch vorliegt. Wir alle hatten mit diesem Reformprojekt sehr große Hoffnungen verbunden, und wir haben sie heute noch. Unser Ziel war eine -Normierung der Strafbarkeit, die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes. Ich plädiere an dieser Stelle dafür, dass wir uns den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren sehr dezidiert vornehmen; denn wir sind von dem uns gesteckten Ziel noch ein ganzes Stück entfernt. Ich will Ihnen das zunächst anhand der im vorliegenden Referentenentwurf neu formulierten § 184 b und c des StGB deutlich machen. Ich hätte mir hier eine weitreichendere Regelung gewünscht. In der Begründung heißt es, dass es sich nur um eine Klarstellung handelt. Es soll also nur das in Form gegossen werden, was ohnehin gängige Rechtsprechung des BGH ist, nämlich dass das Posieren in sexualbetonter Körperhaltung bereits heute den Tatbestand der Kinder- und Jugendpornografie erfüllt. Den Fall, den ich eben geschildert habe, werden Sie durch die Neuregelung leider nicht fassen. Es wäre wichtiger gewesen, zumindest den Versuch zu unternehmen, auch Nahaufnahmen von Genitalien zu vorwiegend sexuellen Zwecken unter Strafe zu stellen – und das, ohne eine eigene Handlungskomponente des Opfers zu fordern. Dann würde der geschilderte Fall nämlich erfasst werden. Genau das fordert auch Artikel 20 Absatz 2 des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, landläufig Lanzarote-Konvention genannt. Der Unrechtsgehalt einer solchen Tat – denken Sie bitte wieder an den Regisseur, der osteuropäischen Knaben 5 Euro in die Hand drückt, um sie in entsprechender Situation zu fotografieren – rechtfertigt es nicht, wenn wir eine solche Tat am Ende lediglich in einen neu formulierten § 201 a StGB fassen, sie also als bloße Verletzung des persönlichen Lebensbereichs aburteilen. Ich fordere daher eine entsprechende Neuformulierung. Derzeit wird im Bundesrat ein, wie ich finde, sehr guter Ansatz diskutiert. Wir müssen durch eine gesetzliche Regelung deutlich machen, dass bereits dann ein Sexualdelikt vorliegt, wenn Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern und Jugendlichen aus sexuellen Motiven gefertigt, getauscht oder gewerbsmäßig gehandelt werden. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und erworben werden!) Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob das Kind durch eigenes Handeln posiert oder in einem bestimmten Zustand, sei es raufend, gefesselt, schlafend oder bewusstlos, abgelichtet wird. Am Ende noch einige Sätze zu § 201 a StGB. Wir müssten uns einig sein, dass dies nicht ein bloßer Auffangtatbestand für eigentliche Sexualdelikte sein darf. Dafür ist die Norm am Ende untauglich. Ich will Ihnen das anhand verschiedener Beispiele zeigen: Denken Sie an die Eintragung im Bundeszentralregister. Da wird die Norm bezeichnet und die Tatbezeichnung niedergeschrieben. Am Schluss ist nicht ersichtlich, ob die Tat mit Kindern bzw. mit sexueller Motivation zu tun hatte oder ob es sich einfach nur um ein unvorteilhaftes Foto eines betrunkenen Nackten am mallorquinischen Strand handelt. Denken Sie daran: Was im Bundeszentralregister steht, steht am Schluss auch im Führungszeugnis. Was im Führungszeugnis steht, brauchen wir für die Beurteilung der Frage, ob so jemand unsere Kinder und Jugendlichen zum Beispiel als Übungsleiter unterrichten darf. Ich will anmahnen, dass wir, wenn wir die Absicht haben, § 201 a StGB in diese Richtung zu formulieren, über Folgeänderungen des § 25 Absatz 1 Nummer 3 -Jugendarbeitsschutzgesetz nachdenken müssen. Das Beschäftigungsverbot wäre eine zwingende Konsequenz, wenn die Tat im Zusammenhang mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen steht. Die Straftat nach § 201 a StGB ist zudem – das ist vorhin schon angeklungen – nur ein Antragsdelikt und kein Offizialdelikt. Ich bezweifle, dass das mit dem Unrechtsgehalt einer solchen Tat in Einklang zu bringen ist. Abschließend muss ich sagen: Der geplante Satz 2 in § 201 a Absatz 1 StGB – die zweite Alternative – ist mir zu weit gefasst; denn er stellt die Aufnahme der Nacktheit situationsunabhängig unter Strafe. Da haben wir -einen Wertungswiderspruch: Im momentanen Wortlaut stellt die Norm denjenigen, der abends den Sonnenuntergang am FKK-Strand fotografiert und unbedachterweise zum Beispiel eine unbekannte nackte männliche Person auf dem Foto hat, mit demjenigen gleich, der als Regisseur osteuropäischen Knaben 5 Euro in die Hand drückt, um sie nackt vor sich raufen zu lassen und dabei zu fotografieren. Zum Ende noch eine Bemerkung in Richtung der Linken: Kollegin Wawzyniak, ich war schon erschrocken, dass Sie bei einem so wichtigen Thema vor allem wieder Angst vor einer verkappten Vorratsdatenspeicherung -haben. Damit zeigen Sie doch ganz deutlich, welche -Täterschaft Sie – unbewusst, aber faktisch – mit Ihrer ideologischen Verweigerungshaltung schützen. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Wir brauchen noch ein bisschen, bis wir eine trennscharfe – – Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Hoffmann, die Ankündigung des Endes der Rede ersetzt nicht den Schlusspunkt. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD] und Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Das ist der Schlusssatz. – Sie sehen also, dass wir noch lange brauchen, bis wir eine trennscharfe und funktionierende Waffe, ein effektives Instrument gegen Kinderpornografie und für die Schließung der Strafbarkeitslücken geschaffen haben. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Ich freue mich vor allem auf die Anhörungen und in diesem Sinne auf ein konstruktives Miteinander. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Franziska Brantner das Wort. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Uns hat es etwas überrascht, dass der Kollege Hoffmann § 177 StGB und Artikel 36 der Istanbul-Konvention angesprochen hat. Wir Grüne hatten einen Antrag eingebracht mit dem Titel: „Artikel 36 der Istanbul-Konvention umsetzen – Bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen“ und wollten ihn heute auf die Tagesordnung setzen. Ihre Fraktion hat das ohne Grund abgelehnt. Wir fanden es sehr erstaunlich, dass dieser Antrag heute nicht mitbehandelt wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Hoffmann? Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Frau Kollegin, danke für den Hinweis. – Ist Ihnen bekannt, dass wir dieses Thema eigentlich schon weit vor der Sommerpause und damit weit vor Ihnen aufgegriffen haben? Ihr Antrag hat sich dem Grunde nach erledigt, (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn! Schon vom Verfahren her! Also wirklich! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil das Ministerium schon lange Reformbedarf in Bezug auf § 177 StGB sieht und daran arbeitet. Deswegen meine Frage, ob Sie das zur Kenntnis genommen und verstanden haben. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Total daneben!) Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie warten also auf das Ministerium. Der Antrag ist übrigens vom 2. Juli 2014. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja! Da waren wir schon weit vorneweg!) Es ist nicht so, dass wir Grünen nicht schon länger daran gearbeitet hätten. Wir haben gedacht, das hier ist ein guter Zeitpunkt, diesen Antrag zu diskutieren. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist doch schon lange passiert! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Ihr Antrag?) Auch Sie haben dieses Thema gerade angesprochen. Sie selber haben gesagt, da gibt es noch Lücken. Warum sollten wir als Parlament darüber nicht diskutieren können, während das Ministerium vielleicht noch prüft? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun aber zum Thema Prävention. Wir haben es heute – das haben einige Kolleginnen und Kollegen schon -gesagt – mit einem sehr schwierigen Thema zu tun: sexuelle Gewaltbilder, Missbrauchsabbildungen – „Nacktbilder“ ist übrigens ein fast verharmlosender Ausdruck; es sind Missbrauchsabbildungen –, Cybergrooming, Sexting. Die Opfer leiden ihr Leben lang. Deswegen ist es gut, dass bestehende Regelungslücken angegangen und geschlossen werden. Aber das reicht nicht. Wir brauchen zusätzliche präventive Maßnahmen. Dafür haben wir in unserem Antrag ein umfangreiches Paket vorgelegt. Drei Punkte möchte ich gerne hervorheben: Erstens. Wir müssen Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken, Nein zu sagen, Grenzen aufzuzeigen und ihre Rechte einzufordern. Aber dazu müssen sie diese erst einmal kennen, zum Beispiel ihr Recht an ihrem Bild. In der Kinderkommission wurde gestern von Experten die Kampagne „Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht am eigenen Bild“ vorgeschlagen. Das ist eine sehr gute Idee. Ich hoffe, sie wird aufgegriffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Damit sich Kinder über derart Schlimmes überhaupt beschweren können, müssen sie positive Erfahrungen damit gemacht haben, sich auch einmal über sehr viel weniger schlimme Dinge, zum Beispiel über schlechtes Essen, zu beschweren. Es muss Vertraute geben, an die sich Kinder wenden können. Das Fehlen eines guten Beschwerdesystems in Deutschland bemängelt der UN-Kinderrechtsausschuss seit langem. Lassen Sie uns das Thema endlich angehen und die UN-Kinderrechtskonvention einhalten. Die Aus- und Fortbildung all jener, die mit Kindern zu tun haben, muss dazu befähigen, Missbrauch und Misshandlungen zu erkennen und richtig damit umzugehen. Das gilt für alle Einrichtungen, von der Kita an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Der zweite Punkt ist für uns die Stärkung der Medienkompetenz. Wir haben schon von Cybergrooming gehört: Erwachsene nähern sich unter Vortäuschung falscher Identitäten Kindern und Jugendlichen im Internet und bahnen sexuelle Kontakte an. Die Antwort darauf lautet immer pauschal, es müsse die Medienkompetenz gestärkt werden. Aber dies wird in jedem Bundesland anders definiert. Zum Teil wird es sogar gar nicht definiert und gar nicht vermittelt. Wir brauchen deswegen ein Netzwerk, eine Koordinierungsstelle, um endlich einheitliche Standards für die Medienkompetenzförderung zu erarbeiten und diese dann auch zu vermitteln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Drittens müssen wir jedem Kind und jedem Jugendlichen, dem sexuelle Gewalt widerfahren ist oder dessen Bilder missbraucht worden sind, und auch ihrem Umfeld helfen. Dazu gehört die Arbeit mit Gruppen junger Menschen, unter denen es zu Grenzverletzungen kam. Wir müssen ihnen helfen, damit umzugehen. Dafür brauchen wir kompetente Beratungsstellen. Das kostet Geld. Das sollten uns die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft aber wert sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind gern bereit, bei diesem Thema fraktionsübergreifend zu arbeiten. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung für unseren Antrag. Am Ende möchte ich Herrn Tsokos zitieren, der heute in der Zeit wie folgt zitiert wird: „Was wir brauchen, ist eine Kultur des Handelns.“ Lassen Sie uns gemeinsam handeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD] und Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion spricht die Kollegin Susann Rüthrich. (Beifall bei der SPD) Susann Rüthrich (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Kind muss ein Recht darauf haben, ohne Gewalt und ohne Ausbeutung aufzuwachsen. Kinder können ihre eigene Intimsphäre meist schwer selbst schützen, deswegen müssen wir alle das tun – zum einen über eindeutige Gesetze, zum anderen über eine Gesellschaft, die wirksame Prävention unterstützt. Beide Bereiche greifen dabei ineinander. Der hier vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht deutlich, dass wir in unserer Gesellschaft sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nicht dulden. Die Straftatbestände sind jetzt konkreter und klarer beschrieben. Das ist gut so, auch für diejenigen, die die Gesetze werden anwenden müssen. Hier braucht es genügend Personal, damit wir uns darauf verlassen können, dass das Gesetz umgesetzt wird. Doch das Gesetz ist nur die eine Seite der Medaille. Was wir in der Gesellschaft zu tun bereit sind, um Kinder zu schützen, das ist die andere Seite. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass ein pädophil geprägter Mensch sich in den allerwenigsten Fällen von einem noch so guten Gesetz allein abhalten lässt. Leider greifen Gesetze erst dann, wenn es zu spät ist, nämlich wenn die Straftat bereits begangen ist. Das ist für das betroffene Kind zu spät. Damit es erst gar nicht dazu kommt, brauchen wir Prävention. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das fängt bei den Kindern selbst an. Jedes Kind darf, ja soll und muss Nein sagen. Jedes Kind muss mit Selbstvertrauen die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Grenzen kennen und diese ohne Scheu benennen können. Das fängt für mich bei dem aufgedrängten Kuss der Tante bei einer Familienfeier an. Wenn das Kind an dieser Stelle Nein sagt, dann haben wir das zu respektieren (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) und dürfen das Kind nicht dafür rügen, dass es unhöflich sei. Gerade dann, wenn sich ein Kind gefährdet fühlt oder Opfer wurde, braucht es verlässliche Vertrauenspersonen. Diese müssen nicht nur etwas tun, sondern sie müssen das Richtige tun. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer etc. brauchen fachliche Unterstützung, Begleitung und Leitfäden, alles, was ihnen Sicherheit beim Erkennen und beim Reagieren gibt. Opferschutz bedeutet auch, aus potenziellen Tätern und Täterinnen keine tatsächlichen werden zu lassen. Daher ist es richtig, Projekten wie „Kein Täter werden“ mehr Geld zu geben. Ein Vertreter des Projektes war gestern bei uns in der Kinderkommission. Er bestätigte: Die Prävention muss so zeitig wie irgend möglich anfangen. Es ist möglich, Jugendliche bereits in der Pubertät, während sich die sexuelle Prägung ausbildet, zu begleiten und auch schon dort wirksam präventiv tätig zu werden. Wer kann noch helfen, das Richtige zu tun? Beispielsweise die Betroffenen selbst. Zum Ende dieses Jahres wird Herr Rörig, der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, einen Betroffenenbeirat einrichten. Wer wüsste besser als diese Menschen, was ihnen wirklich geholfen hätte und was nur gut gemeint gewesen wäre? Nehmen wir diese Kompetenzen ernst und handeln entsprechend. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Als Kinderbeauftragte meiner Fraktion fordere ich die Einsetzung eines Bundeskinderbeauftragten. Er oder sie würde darauf achten, dass Kinder durch Gesetze und durch uns als Gesellschaft geschützt und gefördert werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Dr. Silke Launert das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Zuckerbrot und Peitsche – leider muss ich bei meiner Rede zum Entwurf der Reform des Sexualstrafrechts heute nach dieser Methode vorgehen. Zunächst freut es mich außerordentlich, dass der Bundesjustizminister den Fall Edathy zum Anlass genommen hat, dieses Thema schnell auf die Agenda zu setzen. Er hat sein Ministerium einen Entwurf erarbeiten lassen mit dem Ziel, Gesetzeslücken bzw. Schutzlücken zu schließen und europäische Vorgaben, die noch nicht ausreichend umgesetzt sind, vollständig umzusetzen. Es ging zügig voran. Es freut mich, wenn schnell gehandelt wird. Es gibt wirklich sehr viele positive Aspekte. Der eine ist, dass Sexualstraftaten gegenüber Personen unter 30 Jahren länger strafrechtlich verfolgt werden können, weil die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruht; wir haben es schon mehrfach angesprochen. Frau Wawzyniak, ich brauche da keine Evaluation. Kommen Sie einfach zu mir, und ich erzähle Ihnen von zig Fällen in der Praxis, die sich freuen, dass die Verjährung jetzt nicht so früh eintritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das hängt nicht nur mit möglicher Verdrängung zusammen oder damit, dass die Opfer einfach so viel Zeit brauchen, weil es natürlich einen ganz intimen Bereich betrifft. Vielmehr führt eine solche Tat gerade bei Kleinkindern – wenn man sich ein bisschen mit Psychologie beschäftigt, weiß man das – zu einer Art Abkapselung. Sie können Fragen dazu gar nicht beantworten. Dieses Trauma wird frühzeitig in Form einer Abkapselung verdrängt. Erst 20 Jahre später, im Erwachsenenalter, taucht die Erfahrung plötzlich auf – ich kann Ihnen auch dazu konkrete Beispiele nennen –, oft erst, wenn der Täter wieder als Trainer im Sportverein tätig ist, wieder mit kleinen Kindern umgeht. Plötzlich kommen dann diese alten Geschichten aus dem Nichts hervor. Wir wollen durch diesen Entwurf Gesetzeslücken schließen bei Vertretungslehrern, aber auch bei Personen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Ein ganz großer Anwendungsfall in der Praxis sind sexuelle Übergriffe durch den Stiefvater oder die Großeltern. Auch da haben wir Schutzlücken geschlossen, und ich freue mich sehr, dass wir da vorangehen. Ein weiterer Aspekt sind die sogenannten Posing-bilder, der eigentliche Anlass der Reform; so habe ich es zumindest empfunden. Ich gebe zu, da muss ich leider ein paar Kritikpunkte anbringen. Wir haben bei der Strafbarkeit wegen Kinder- und Jugendpornografie – § 184 b und c StGB – den Wortlaut erweitert: Bilder „einer ganz oder teilweise unbekleideten Person … in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ fallen jetzt auch darunter. Das ist aber – darauf haben wir frühzeitig hingewiesen – keine phänomenale Erweiterung gegenüber der bisherigen Rechtsprechung. Sie haben natürlich recht: Das macht wieder Abgrenzungsprobleme, auch wenn es jetzt das Auffangbecken „Verletzungen des Persönlichkeitsrechts“ gibt. Es macht schon einen Unterschied, ob Posingbilder als Kinderpornografie bestraft werden oder als bloße Verletzungen des Persönlichkeitsrechts – § 201 a StGB –, worunter jetzt Nacktbilder von allen Personen, die unbefugt aufgenommen wurden – vor allem natürlich die von Kindern –, fallen sollen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Für mich zählen dazu Nacktbilder von Kindern zu primär sexuellen Zwecken. Das ist mein Hauptanliegen bei dieser Reform. Das steht übrigens auch in der EU-Richtlinie, die wir umsetzen müssen. Da steht ganz eindeutig: Kinderpornografie ist auch „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke“. Da frage ich mich schon: Wieso können wir das nicht auch zur Kinderpornografie zählen? Ich bin auch Juristin, ich kenne die Gesetzessystematik, nur, ganz ehrlich: Wir sind der Gesetzgeber. Wir können die Gesetzessystematik ändern. Wir können die Überschrift „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung und Kinderpornografie“ nennen. Der entsprechende Paragraf beginnt dann: „Kinderpornografie ist …“, und dann formulieren wir das so, wie es in der EU-Richtlinie steht. Ich persönlich muss sagen: Je länger ich mich damit befasse, desto besser finde ich die Formulierung in der EU-Richtlinie. Sie hätte uns viele Abgrenzungsfragen erspart. Ich möchte noch kurz den Aspekt ansprechen, warum es gar nicht so falsch ist, Kinderpornografie bei den Sexualstraftaten einzuordnen. Wenn es uns um die Posingbilder – Nacktbilder von Kindern zu primär sexuellen Zwecken – geht, dann gibt es natürlich einen Zusammenhang mit den Sexualstraftaten. Mein Mann ist Strafrichter; ich selbst war auch Richterin und Staats-anwältin. Er kam eines Tages – das war drei Wochen vor dem Fall Edathy – nach Hause und erzählte mir, dass er an jenem Tag jemanden wegen Kindesmissbrauch verurteilt habe. Der Täter war vorbestraft wegen Kinderpornografie. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das ist doch kein zwingender Zusammenhang!) Dann sagte mein Mann so schön abstrakt: Offensichtlich gibt es doch einen Zusammenhang. – Jetzt weiß ich natürlich – wir hatten diesen Punkt in der Sachverständigenanhörung –, dass das nicht immer so ist. In der Sachverständigenanhörung hieß es auch, dazu gebe es keine Statistiken. Die Praktiker – zu denen ich mich zähle – haben aber ein etwas anderes Gefühl: Dies trifft nicht bei jedem Täter zu, definitiv nicht bei jedem, aber bei einigen. Das ist ja auch nur menschlich. Auch wenn, wie mir die Praktiker bei der AG Recht sagen, nicht 30 Prozent, sondern „nur“ 5 Prozent „schwach werden“ und ihre Sexualität ein einziges Mal ausleben wollen, dann sind das schon 5 Prozent zu viel. Es wäre durchaus möglich gewesen – ob des Sachzusammenhangs oder unter dem Gesichtspunkt einer abstrakten Gefährdung –, Posingbilder dort mit einzuordnen und die Überschrift neu zu gestalten. Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass wir das noch ändern. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass wir einen weiteren Punkt ändern; er betrifft eine der Konsequenzen der Einordnung der Nacktbilder beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Herr Hoffmann hat es -angesprochen: Wenn ein Ersttäter nach dem neuen Gesetzentwurf bestraft wird, bekommt er für den Besitz mehrerer Nacktbilder 50, 60, 70 Tagessätze, gilt aber nicht als vorbestraft; somit steht nichts im Führungszeugnis. Im erweiterten Führungszeugnis würde es stehen, wenn die Nacktbilder kinderpornografisches Material wären. Das sind sie jetzt ja nicht. Also steht das nicht darin. Stellen Sie sich vor, ein Kind von Ihnen ist im Sportverein – ich habe zwei kleine Kinder –, und der Trainer ist wegen des Besitzes sogenannter Posingbilder von nackten Kindern vorbestraft, was aber nicht im erweiterten Führungszeugnis steht. Ich denke, hier können wir noch nachbessern. Es wurde ja schon in vielen Punkten nachgebessert, sodass ich hier die Hoffnung noch nicht aufgegeben habe. Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen muss, ist die Strafverschärfung. Ich habe mich sehr gefreut, als ich gehört habe, dass man den Strafrahmen für den Besitz und den Erwerb von kinderpornografischem Material von zwei auf drei Jahre erhöht hat. Kinderpornografische Bilder sind Vergewaltigungsbilder oder harte Nacktbilder. Bis jetzt betrug hier das Strafmaß maximal zwei Jahre. Das ist zu wenig. Drei Jahre sind besser, aber für mich immer noch zu wenig. Die Höchststrafe für einen Diebstahl beträgt fünf Jahre. Für mich stimmt hier das Verhältnis immer noch nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Zum Cybergrooming komme ich jetzt leider nicht mehr, weil meine Zeit abgelaufen ist, aber auch hier können wir noch ein bisschen nachbessern. Herr Minister, ich habe wirklich mit Freude zur Kenntnis genommen, dass im Vergleich zum ersten Entwurf an vielen Stellen nachgebessert wurde. Ich hoffe, wir tun das weiterhin an den Stellen, an denen wir noch drehen können. Letztlich haben wir alle ein Ziel: den Schutz unserer Kinder. Dazu brauchen wir das Gesetz, die Prävention – wie gesagt –, aber auch die Polizei. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Kollegin Launert. Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. – Wir benötigen auch eine gute Ausstattung des BKA; denn ganz ehrlich: Als Staatsanwältin habe ich oft ein Jahr lang gewartet, bis kinderpornografisches Material ausgewertet worden war. Was kann da in der Zwischenzeit alles passiert sein!? Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Eine kleine Korrektur: Natürlich ist nicht Ihre Zeit abgelaufen, sondern nur die Redezeit. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Sicherlich können die Dinge, die Sie hier nicht mehr anbringen konnten, in der weiteren Antragsbearbeitung und -beratung hier im Hause noch diskutiert werden. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/2601 und 18/2619 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 a bis 25 g sowie die Zusatzpunkte 5 a bis 5 c auf: 25 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucksache 18/2587 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean -einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten anderer-seits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) Drucksache 18/2591 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die -Finanzierung der im mehrjährigen -Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) Drucksache 18/2588 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, -Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien Drucksache 18/2610 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Auswärtiger Ausschuss Federführung strittig e) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft Drucksache 18/2085 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung f) Beratung der Unterrichtung durch die Deutsche Welle Evaluationsbericht 2013 der Deutschen Welle Drucksache 17/14285 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsauschuss g) Beratung der Unterrichtung durch die Deutsche Welle Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2014 bis 2017 Drucksache 18/2536 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsauschuss ZP 5 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen Drucksache 18/2606 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verfolgt, vertrieben, vergessen – Völkermord an den Rohingya verhindern Drucksache 18/2615 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksache 18/2618 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überweisungen: Tagesordnungspunkte 25 a bis 25 c und 25 e bis 25 g sowie Zusatzpunkte 5 a bis 5 c. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüssen zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist, und zwar Tagesordnungspunkt 25 d: Interfraktionell wird Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kündigung des -bilateralen Atomabkommens mit Brasilien auf Drucksache 18/2610 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, also Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, also Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a bis 26 i auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 26 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung Drucksache 18/2230 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsauschusses (8. Ausschuss) Drucksache 18/2645 Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2645, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2230 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen, wobei eine Kollegin der Grünen dies aus den Reihen der Unionsfraktion bewerkstelligt hat. (Heiterkeit) Tagesordnungspunkte 26 b bis 26 i. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 26 b: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 83 zu Petitionen Drucksache 18/2508 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 83 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 26 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 84 zu Petitionen Drucksache 18/2509 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Sammelübersicht 84 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 26 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 85 zu Petitionen Drucksache 18/2510 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 85 ist bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ansonsten auch einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 26 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 86 zu Petitionen Drucksache 18/2511 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 86 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 26 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 87 zu Petitionen Drucksache 18/2512 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 87 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 26 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 88 zu Petitionen Drucksache 18/2513 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 88 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 26 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 89 zu Petitionen Drucksache 18/2514 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 89 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 26 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 90 zu Petitionen Drucksache 18/2515 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 90 ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Humanitäre Katastrophe an der türkisch--syrischen Grenze – Nach dem militärischen Aufmarsch des IS Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Heike Hänsel für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation an der syrisch-türkischen Grenze ist dramatisch. Deshalb hat meine Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt. Zehntausende in der Region, vor allem viele Kurden und Kurdinnen, sind auf der Flucht. Ich war am Sonntag selbst vor Ort und konnte mit eigenen Augen sehen, wie das Erdogan-Regime die Grenze zu Syrien für kurdische Flüchtlinge, Familien und Kinder, die mit ihrem Hab und Gut am Stacheldrahtzaun saßen, geschlossen hatte. Sie fliehen vor den Terrorgruppen des „Islamischen Staates“. Die Dorfbevölkerung auf der türkischen Seite, die helfen wollte, wurde mit Tränengas beschossen. Die Nahrungsmittel und die Zelte, die sie mitgebracht hatten, wurden von türkischen Sicherheitskräften zerstört. Wer vor Ort ist, bekommt ein ganz anderes Bild, als es hier in den Medien vermittelt wird, auch was die große Anzahl von Flüchtlingen betrifft, die jetzt angeblich über die Grenze gekommen sind. Ich habe sie nicht gesehen. Es gibt zweifelsohne sehr viele Flüchtlinge, aber sie werden eben bei weitem nicht alle über die Grenze gelassen. Das ist in dieser Notsituation schlichtweg kriminell. Die Türkei muss die Grenzen für diese Flüchtlinge öffnen. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen viel mehr humanitäre Hilfe. Die UN oder der Rote Halbmond waren in dieser Region nicht vor Ort. Die gesamte Hilfe in der Grenzstadt Suruc wird ausschließlich von der kurdischen Zivilbevölkerung in der Türkei geleistet, die zum Teil selbst sehr arm ist. Was hat eigentlich die Bundesregierung gemacht? Ich habe von Ihnen zu dieser Situation vor Ort nichts gehört. Sie haben nicht einmal den türkischen Botschafter einbestellt, um gegen diese Politik zu protestieren. Ich finde das beschämend. (Beifall bei der LINKEN) Haben Sie ernsthaft versucht, auf die Türkei einzuwirken, damit diese ihre Unterstützungspolitik für den „Islamischen Staat“ aufgibt und stattdessen die Grenzen für die kurdischen Flüchtlinge öffnet? Es häufen sich nämlich Berichte, zum Beispiel auch in der New York Times, über Rekrutierungen des „Islamischen Staates“ in der Türkei, von Krankenhausaufenthalten. Uns liegen zum Beispiel Berichte vor, dass IS-Kämpfer aus Kobani mittlerweile in Urfa im Krankenhaus behandelt werden, oder über Ölverkäufe des „Islamischen Staates“ an die Türkei usw. Dass die türkische Grenze für IS-Kämpfer offen ist, aber für Flüchtlinge nicht, das ist inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundesregierung betreibt eine Politik des organisierten Wegschauens. Hier könnten Sie internationale Verantwortung zeigen. Aber Sie übersetzen das ja nur noch mit Militärinterventionen, Waffenlieferungen und imperialer Einflussnahme. Sie, Herr Roth, waren in Zypern, um die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei voranzutreiben. Ich bitte Sie wirklich: Erklären Sie dies einmal der Öffentlichkeit hier im Land. Sie wollen ausgerechnet jetzt die Beitrittsverhandlungen mit dem Erdogan-Regime intensivieren, das diese Mörder des „Islamischen Staates“ unterstützt hat und offenbar weiterhin unterstützt. Ich frage mich: Sieht so Ihre angeblich wertegeleitete Außenpolitik aus? Wir brauchen endlich einen Kurswechsel in der Außenpolitik. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen eine Außenpolitik, die Verantwortung ernst nimmt und eben nicht mit den Sponsoren und Unterstützern des „Islamischen Staates“ paktiert. Deshalb fordern wir auch, dass Rüstungsexporte in die Türkei gestoppt und die dort stationierten Patriot-Raketen und Bundeswehrsoldaten abgezogen werden. Das wäre ein deutliches Zeichen. (Beifall bei der LINKEN) Stattdessen kriminalisieren Sie hier in Deutschland weiterhin ausgerechnet die kurdischen Organisationen, wie zum Beispiel die PKK, die im Norden Syriens und im Irak nachweislich die einzigen waren, die die verfolgten Jesiden verteidigten und die sich jetzt in Syrien gegen den „Islamischen Staat“ selbst verteidigen. Die Linke setzt sich für ein Ende des PKK-Verbots in Deutschland ein. Das ist überfällig. (Beifall bei der LINKEN) Die USA bombardieren nun völkerrechtswidrig -Syrien im Verbund mit den Golf-Diktaturen, ausgerechnet mit den Staaten, die zu den Brandstiftern im Nahen Osten gehören. Die Kanzlerin rollt dem blutigen Diktator Katars auch noch den roten Teppich in Berlin aus. Das ist wirklich nicht mehr zu übertreffen. Wir lehnen auch diese US-Bombardierungen ab. Sie bedeuten neue Opfer, neue Fluchtbewegungen. Das ist für uns keine Lösung. (Beifall bei der LINKEN) Die katastrophale Situation im Nahen Osten mit diesen Millionen von Flüchtlingen, mit all dem Elend, ist nämlich die Folge der zahlreichen militärischen Interventionen in der Region: allen voran der Irakkrieg, der die Menschen dort ethnisch und religiös gespalten hat, und die Politik der Destabilisierung des syrischen Staates, diese massive Einmischung von außen, diese Regime-Change-Politik. Nun werden Sie diese Geister, die Sie riefen, nicht mehr los. Den Preis zahlen die Menschen in der Region. Wir haben diese Politik von Anfang an abgelehnt. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern eine außenpolitische Wende, verantwortungsvolle, friedliche Politik, die alle Akteure in der Region einbezieht – auch den Iran, auch Russland –, die die Zivilbevölkerung im Rahmen einer neuen Syrien-Initiative für eine politische Lösung mit einbezieht, die für eine umfassende politische Lösung streitet. Dann kommen wir vielleicht dazu, dass Menschen nicht mehr aus ihren Ländern fliehen müssen. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Johann Wadephul hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich gefreut, als die Linksfraktion das Thema der Flüchtlingssituation an der Grenze zwischen der Türkei und Syrien und auch an der Grenze zum Irak für die Aktuelle Stunde benannt hat. Das nicht deshalb, weil es schön wäre, darüber zu debattieren, sondern deshalb, weil es wichtig ist, über diese humanitäre Katastrophe zu sprechen und sich Gedanken zu machen, welchen Beitrag Deutschland dazu leisten kann, das Leid der Menschen dort zu reduzieren. Das ist, glaube ich, unseres gedanklichen Einsatzes hier in diesem Haus und letztlich auch des Einsatzes von allen Menschen, die dort in deutscher Verantwortung tätig werden können, wert. Aber dass Sie das jetzt auf solch eine billige Art und Weise instrumentalisieren, Ihre wohlbekannte Kritik an der Türkei hier zu wiederholen und auch in einer vereinfachenden Art und Weise zu wiederholen und eine Wende in der deutschen Außenpolitik zu fordern, (Widerspruch der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) wobei Sie der deutschen Außenpolitik – das habe ich ja bisher noch gar nicht gehört – eine imperiale Einflussnahme unterstellen, das stimmt heute noch trauriger als das Flüchtlingsschicksal. Das ist eine wirklich traurige Vorstellung. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Die Flüchtlingssituation ist wirklich beklemmend. Ich glaube, Deutschland leistet heute sehr viel. Wir haben darüber bei der Diskussion über Waffenlieferungen miteinander gesprochen. Deutschland braucht sich im europäischen Konzert in keinster Weise zu verstecken. Das heißt aber trotzdem nicht, dass wir Anlass zum Selbstlob hätten. Es ist einfach unser Selbstverständnis, dass wir als eine starke Volkswirtschaft das tun, was wir an Möglichkeiten haben, dort wirtschaftlich zu helfen und insbesondere die humanitäre Katastrophe abzuwenden. Das wird nicht vollends gelingen. Ich glaube auch nicht, dass wir am Ende unserer Möglichkeiten sind, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, wir sollten uns dafür einsetzen, die Mittel zu erhöhen. Bei allem Bekenntnis, zu dem ich stehe und das ja auch Grundlage unserer Koalitionsarbeit ist, dass wir keine neuen Schulden machen wollen, müssen wir hier, glaube ich, neue Schwerpunkte setzen. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass Menschen in diesem großen Umfang leiden, sterben, dahinsiechen. Da ist Deutschland gefordert. Das glaube ich ganz sicher. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen aber dennoch sehen, dass es hier keine einfachen Rezepte gibt. Ich habe im Auswärtigen Ausschuss von der Linksfraktion gehört, die Waffenlieferungen seien an die „falschen“ Kurden erfolgt. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na gut. Darin wäre ja die Aussage enthalten, Waffenlieferungen an sich wären schon einmal richtig. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Interessant!) Wenn das jetzt Ihre Kehrtwende in der Außenpolitik ist, dann würde ich auch noch einmal bitten, die dem Hohen Haus insgesamt zu erläutern, damit wir das Bild auch stimmig kriegen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sehr gut!) Aber es gibt doch niemanden im Deutschen Bundestag – darüber haben wir lange diskutiert –, der hier sagen würde: Das ist die einzige Maßnahme, die hilft, die einzige Maßnahme, bei der wir zu 100 Prozent der Meinung sind, dass sie in dieser Situation richtig ist. Vielmehr müssen wir in unserer Hilflosigkeit einräumen, dass es leider keine andere Möglichkeit gibt, um hier kurzfristig zumindest für eine geringe Entlastung zu sorgen, und daher bedauerlicherweise ein militärischer Einsatz notwendig ist. Alle, die diesen Einsatz unterstützen, tun das nicht, um imperiale Einflussnahme auszuüben, sondern sie tun das, um in dieser ganz schwierigen Situation Menschenleben zu retten. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Alle, die das vor Ort tun, welcher Religion, welcher Nationalität und welchem Stamm auch immer sie angehören, haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient; denn sie helfen, Menschenleben zu retten. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Aktuelle Stunde mit jeweils fünf Minuten für den einzelnen Redner ist natürlich nicht geeignet, um die Thematik wirklich grundlegend zu erklären. Wir sind bei der Analyse der Probleme mit dieser Organisation, die sich zu Unrecht, wie selbst alle führenden geistigen Führer des Islam sagen, „Islamischer Staat“ nennt – wir sollten vielleicht aufhören, diese Organisation so zu nennen –, noch nicht am Ende. Aber wir müssen sicherlich neben einer militärischen Antwort auch noch viele andere Antworten geben. Darüber werden wir viel diskutieren. Ich möchte noch einen Aspekt aufwerfen, der sehr aktuell ist und den Sie angesprochen haben. Sie werfen uns vor, wir hätten für eine Destabilisierung des syrischen Staates gesorgt. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aberwitzig!) Das haben wir nicht. Ich bin auch dagegen, dass man sich jetzt hinstellt und einfach sagt: Weil sich Assad in letzter Zeit so verhält, wie er sich verhält, und diese islamistischen Krieger möglicherweise jetzt auch bekämpft, ist es nur logisch, zu sagen: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. – Das stimmt nicht. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Assad hat Giftwaffen eingesetzt. Sein Handeln dürfen wir nie unterstützen und legitimieren. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Auf der Seite solcher Regimeführer dürfen wir nie stehen. Den Eindruck haben Sie bedauerlicherweise erweckt. Die Diskussion geht aber weiter. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Claudia Roth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 140 000 Menschen in vier Tagen: 140 000 Menschen, die aus Angst vor der Terrorherrschaft des ISIS aus Syrien in die Türkei geflohen sind! 140 000 Menschen sind mehr als die knapp 130 000 Flüchtlinge, die im gesamten Jahr 2013 in Deutschland Asyl beantragt haben. Damit erhöht sich die Zahl der Flüchtlinge, die seit über drei Jahren in der Türkei aufgenommen worden sind, auf etwa 1,5 Millionen: Frauen, Männer und Kinder. Sie sind in Istanbul, in Ankara, in Antakya und auch und vor allem in der Stadt Midyat in der Provinz Mardin zu sehen, wo nicht nur Christen, sondern auch Jesiden aufgenommen worden sind. 11,5 Millionen, über die Hälfte aller Syrerinnen und Syrer, sind auf der Flucht vor dem brutalen Krieg Assads – da gebe ich Ihnen absolut recht –, der jeden Tag weitergeht, und vor dem Terror des ISIS; Millionen von Flüchtlingen in den Nachbarländern, im Libanon, in Jordanien, in der Türkei, in Irakisch-Kurdistan sowie im Irak, und zusätzlich 1,8 Millionen Binnenvertriebene: Christen, Jesiden, Turkmenen, Schiiten und auch Sunniten. Die Realität ist ein Exodus, eine Vertreibung biblischen Ausmaßes. Die Realität sind über 200 000 Tote, sind Folter, sind Misshandlungen, sind entgrenzte Gewalt. Eigentlich fehlen mir die Worte, das Ausmaß der Tragödie zu beschreiben, das António Guterres, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, und -gestern auch Ban Ki-moon als die größte humanitäre Katastrophe mit den höchsten Flüchtlingszahlen seit dem Zweiten Weltkrieg dramatisch beschrieben haben. Es fehlt buchstäblich an allem. Ich konnte mir zuletzt in Dohuk ein Bild davon machen. Es fehlt an einer breiten und sehr viel größeren internationalen Unterstützung. Es braucht eine humanitäre Offensive, um Menschenleben zu retten und das Überleben vieler Menschen zu sichern, eine Unterstützung, die aber auf lange Zeit angelegt sein muss; denn die Flüchtlinge können nicht so schnell in ihre Heimat zurückkehren. Es fehlt an Lebensmitteln, an Kleidung und an Gesundheitsversorgung, um Epidemien zu verhindern. Wir haben gestern im Ausschuss gehört, dass inzwischen im Irak Polio ausgebrochen ist. Es braucht Traumabehandlung. Es braucht sanitäre Einrichtungen. Es braucht feste Unterkünfte. Denn nach der brütenden Hitze im Sommer steht jetzt der bitterkalte Winter vor der Tür. Wenn ich dazu auffordere, die UN-Organisationen, denen die Mittel ausgehen, zu unterstützen und auch Hilfsorganisationen wie die Caritas, die Diakonie, die Welthungerhilfe und medico international viel stärker zu unterstützen, dann ist das nicht nur die Einforderung humanitärer Verantwortung für Menschen in allergrößter Not, sondern das ist auch und vor allem der Versuch, zur politischen Stabilisierung der Aufnahmeländer, der Nachbarländer Syriens, beizutragen, deren Infrastruktur unmittelbar zu kollabieren droht. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich ist es unbedingt notwendig, dass die Grenzen der Türkei, Libanons, Jordaniens oder des Iraks für Schutzsuchende offenbleiben, damit sie sich vor Krieg, Gewalt und Verfolgung retten können. Aber ich rate sehr, nicht mit dem erhobenen Zeigefinger auf diese Länder zu zeigen, bei aller Kritik über die Bilder, die wir auch gesehen haben, und bei aller Kritik an der Syrien-Politik von Tayyip Erdogan. Denn wie sieht es mit der Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen bei uns aus? Wie sieht es mit der Aufnahme von Flüchtlingen in der Europäischen Union aus? Deutschland nimmt zwar mehr Menschen auf als andere EU-Länder, und zwar 20 000 Menschen seit 2011; dem stehen aber 1,5 Millionen Menschen gegenüber, die die Türkei aufnimmt. Das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Es muss einen doch angesichts dieser großen Katastrophe beschämen, dass die Europäische Union insgesamt ihrer Verantwortung nicht gerecht wird oder dass Deutschland zum Beispiel dem EU-Fonds für Syrien nicht beitreten will. Wir unterstützen Innenminister de Maizière, wenn er eine europäische Flüchtlingspolitik einfordert. Das heißt dann aber auch, dass sie endlich menschenrechtskonform werden muss: durch die Abschaffung des Dublin-Systems, eine Erleichterung der Familienzusammenführung, Visa aus humanitären Gründen für Menschen auf der Flucht, ein breit angelegtes Resettlement-Programm und eine sehr viel größere Zahl von Flüchtlingen, die Deutschland und die Europäische Union aufnehmen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mich erreichen in diesen Tagen Briefe – sicherlich bekommen viele von Ihnen ähnliche Briefe – wie der Brief einer verzweifelten Frau aus Deutschland, die versucht, ihre aus Kobani in die Türkei geflüchtete Cousine mit ihren drei Kindern nach Deutschland zu holen. In solchen Fällen können wir zeigen, dass wir unsere Schutzverantwortung ernst nehmen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Niels Annen für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erneute, von ISIS ausgelöste Flüchtlingswelle verschärft in der Tat die humanitäre Katastrophe in der Region. Ich glaube, es geht uns allen so: Die Berichte von den Flüchtlingen, die sich in die Türkei retten konnten, sind erschütternd. Angesichts der anhaltenden Flüchtlingskatastrophe in der gesamten Region – wir reden in der Tat über Syrien, Libanon, Jordanien und auch über den Iran und den Irak, weil alle diese Länder auch innerhalb ihrer staatlichen Grenzen noch einmal Flüchtlinge aufgenommen haben – ist die Lage dramatisch. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber ich glaube, wir alle müssen angesichts dieser Bilder, die täglich über den Fernsehschirm flimmern, ein bisschen aufpassen, dass wir nicht abstumpfen gegenüber den Bildern, die dort auf uns einprasseln. Die Ermordung, Versklavung und Vertreibung von politischen Gegnern und Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften, die ISIS zu politischen Gegnern erklärt hat, ist ein Teil der perfiden Strategie des sogenannten „Islamischen Staates“. Wenn wir, so wie es die Bundesregierung tut, den Flüchtlingen helfen, dann tun wir das aus humanitärer Verantwortung, aber auch deshalb – ich teile die Meinung der Kollegin Roth –, weil es ein Teil einer politischen Antwort auf den Krieg von ISIS ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Kämpfer von ISIS versuchen, ihre Ideologie und Vorstellungen durch breitflächige Vertreibung durchzusetzen und gleichzeitig mit den von ihnen ausgelösten Flüchtlingsströmen die Stabilität der gesamten Region zu erschüttern und dabei ihren eigenen Machtbereich auszuweiten. Wir stellen dem die entschlossene Bekämpfung von ISIS entgegen und sorgen gleichzeitig für eine Stärkung der Staatlichkeit; darum geht es letztlich. Zur Stärkung der Staatlichkeit gehört auch die Stärkung von UN-Organisationen wie UNHCR, Welternährungsprogramm, UNICEF sowie vielen privaten NGO, die sich engagieren und einen Teil zur Regierbarkeit dieser Region beitragen. Es ist gut, dass wir wieder im Rahmen der Vereinten Nationen über die Probleme diskutieren. Es gibt nun eine Resolution gegen sogenannte Foreign Fighters. Es ist ein Fortschritt, dass der Sicherheitsrat zu einer einstimmigen Empfehlung und einem Beschluss gekommen ist. Der Gang vor die Vereinten Nationen ist der richtige Weg. Ich möchte die Bundesregierung ermutigen, sich noch stärker für die Aufwertung der UNO einzusetzen. Die SPD unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung für eine inklusive Regierung in Bagdad und für eine breite regionalpolitische Allianz gegen ISIS. Hier haben wir Fortschritte erzielt. Frau Kollegin Hänsel, es gibt sicherlich viele Punkte, die an der Regierung Erdogan zu kritisieren sind. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass in den letzten Monaten und Jahren zu häufig die Abschnitte der Grenze zu Syrien offen waren, die eigentlich hätten geschlossen sein müssen, und dass ausgerechnet die Abschnitte der Grenze geschlossen waren, die für humanitäre Hilfe hätten geöffnet sein müssen; das ist richtig. Aber die Art und Weise, wie Sie hier den plakativen Vorwurf gegen die türkische Regierung ohne jegliche Unterlegung von Fakten erheben, den „Islamischen Staat“ zu unterstützen, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das alles kann man in Zeitungen nachlesen!) macht eine konstruktive Kritik nicht einfach. Ich glaube, es ist wichtig, dass sich die Bundesregierung in Dialogen und Zusammenarbeit engagiert. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Vorstellung, man sei gut beraten, mit einem radikalen Schnitt bei den Beitrittsverhandlungen für eine Änderung der Politik Ankaras zu sorgen, auf dem Holzweg sind. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in den letzten Monaten weitestgehend unbeobachtet von der Öffentlichkeit – ich bin der Bundesregierung dafür dankbar – Fortschritte gemacht, auch bei den Beitrittsverhandlungen. Wir brauchen die Türkei. Wenn wir die Türkei als Teil eines regionalen Bündnisses brauchen, dann ist die Politik, die Sie uns empfehlen, kein Weg in die richtige Richtung. Es ist in den letzten Jahren doch ein großer Verdienst der Regierung Erdogan gewesen, Friedensgespräche mit der PKK zu führen. Die aktuelle Situation zeigt, wie richtig und wichtig dieser Weg ist. Ich will Ihnen offen sagen, dass ich dafür bin, dort, wo es notwendig ist, Gespräche mit der PKK und ihrem syrischen Ableger zu führen. Aber Sie blenden vollkommen aus, dass diese Organisation Terroranschläge begangen hat, auch hier in Deutschland. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Welche Terroranschläge meinen Sie denn?) Es ist ebenfalls eine unverantwortliche Politik, auszublenden, dass es dort, wo der PKK-Ableger in Syrien eine regionale Machtbasis aufgebaut hat, keine politische Alternative gibt. Reden Sie doch einmal mit den Kurden, die in Opposition zu PYD stehen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Es geht um den Friedensprozess!) Es handelt sich dabei weiterhin um eine straff organisierte, autoritäre Partei. Ich finde es ein wenig irritierend, wie Sie hier mit unterschiedlichem Maß messen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, wir sind insgesamt sehr verantwortlich mit einer ausgesprochen schwierigen Situation umgegangen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen sollte nicht die kurzfristige Suche nach einer Überschrift in der nächsten Ausgabe einer Zeitung stehen. Vielmehr sollten die Bemühungen im Mittelpunkt stehen, die humanitäre Lage für die Menschen zu verbessern. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Dr. Bernd Fabritius. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Krieg des IS gegen die zivilisierte Welt führt zu einer humanitären Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes. Tiefe Betroffenheit und -Empathie mit den Flüchtlingen wurden bereits deutlich artikuliert. Im Kampf gegen das Elend der Flüchtlinge müssen wir daher die Wurzel des Übels angehen. Der marodierende und mordende IS muss zurückgedrängt werden. Deutschland übernimmt in dieser schwierigen Situation in vielfältiger Weise Verantwortung. Auch die Lieferung von Waffen an die kurdischen Peschmerga war richtig. Das ist bestimmt keine imperiale Einflussnahme, Frau Kollegin Hänsel. Eine derartige Diktion hätte ich von Ihnen eher bei der russischen Präsenz in der Ukraine erwartet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Unterstützung der Weltgemeinschaft bei der -Bekämpfung des IS ist beachtlich. Auch beim NATO-Partner Türkei würde ich mir eine entschiedenere Positionierung gegenüber dem IS wünschen. Die Türkei ist eines der Hauptaufnahmeländer in der Region und hat für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen große Anerkennung verdient. Die Eindämmung der Terrorgruppe IS erfordert ebenfalls gemeinsame Anstrengungen, und gerade die Türkei als direkter Nachbar spielt eine entscheidende Rolle. Das gestrige Umdenken des türkischen Präsidenten war überfällig. Aber auch wir in Deutschland müssen wachsam sein. Radikalisierung findet auch hier statt. Der Kampf gegen den IS beginnt in Deutschland. Wir müssen Radikalisierung bereits im Ansatz unterbinden. Dafür sind wir auf die Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft angewiesen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Islamverbände am vergangenen Freitag deutlich gemacht haben, dass Terror und Hass nicht geduldet werden dürfen. Hier stehen die Verbände weiter in der Pflicht. Für schlechte Scherze wie die Schariapolizei in Nordrhein-Westfalen habe ich bei dem Ernst der Lage überhaupt kein Verständnis. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Region nimmt Deutschland ganz deutlich Verantwortung wahr. Innerhalb Europas tragen wir – das wurde schon gesagt – den größten Anteil. Die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Bereitschaft, zu helfen, sind hoch. Aber gerade weil die Lage in der Region so dramatisch ist und wir mit weiteren Flüchtlingsströmen rechnen müssen, ist es wichtig, diese hohe Akzeptanz nicht zu gefährden. Ein bedeutender Schritt in diese Richtung war die Bestimmung sicherer Herkunftsländer. Dadurch werden in Deutschland dringend benötigte Kapazitäten frei, sodass die wirklich Schutzbedürftigen wie die Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen werden können. Ich möchte zur Vermeidung der Radikalisierung jedoch noch einen Schritt weitergehen. Es wird oft gefordert, Fremde sollten zwar integriert, aber nicht assimiliert werden. Mit derartigen Aussagen machen wir es uns zu einfach. Selbstverständlich sollen bei uns lebende Menschen ihre kulturelle Identität behalten und gerne ihre Bräuche pflegen. Ich fordere jedoch eine Assimilierung in unsere Wertegemeinschaft, an der wir festhalten und die wir nicht preisgeben wollen. Die Bereitschaft, differenziert Verantwortung in -Europa zu übernehmen, ist leider nicht überall zu beobachten. Wir müssen immer wieder feststellen, dass andere EU-Länder ihren Verpflichtungen, zum Beispiel im Rahmen des Dublin-Verfahrens, nicht angemessen nachkommen. Insbesondere beim Zustrom von Flüchtlingen über das Mittelmeer kommt es oft zu Unregelmäßigkeiten. Italien verzichtet auf eine Registrierung und lässt an seinen Küsten angelandete Flüchtlinge ungehindert weiterreisen. Auch Österreich nimmt seine Verantwortung bei den entsprechenden Kontrollen häufig nicht ernst genug. Sollten geltende EU-Prinzipien auch weiterhin auf diese Art und Weise verletzt werden, sollten wir dringend über die Möglichkeit vorübergehender Grenzkontrollen auch innerhalb des Schengen-Raums nachdenken. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Hey!) Der Schwerpunkt der Flüchtlingshilfe muss in den Nachbarstaaten Syriens liegen. Dort kommen die meisten Flüchtlinge an. Deutschland hat seit 2012 rund eine halbe Milliarde Euro für humanitäre Hilfe und zur -Verbesserung der Infrastruktur in den Nachbarstaaten Syriens bereitgestellt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Viel zu wenig!) Zudem ist das Technische Hilfswerk vor Ort und sorgt für sauberes Trinkwasser in den Flüchtlingslagern. Die Erfahrungen aus diesem Engagement haben deutlich gezeigt: Jeder Euro Hilfe vor Ort erreicht mehr Menschen als bei einer Aufnahme der Flüchtlinge in Deutschland. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb kürzen Sie! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Falsch! Stimmt doch gar nicht!) Es muss letztlich unser oberstes Ziel sein, dass unsere Hilfe so viele Menschen wie möglich erreicht. Vorhin sprach ich davon, die Wurzeln des Übels anzugehen. Die beste Lösung der humanitären Katastrophe an der türkisch-syrischen Grenze ist die Befriedung im Krisengebiet. Die Eindämmung des IS sowie eine -Lösung des Syrien-Konflikts sind die Voraussetzungen dafür, dass die zahllosen Flüchtlinge bald wieder in ihr Heimatland zurückkehren können. Das sollte unser aller Ziel sein. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Andrej Hunko spricht jetzt für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Fabritius, Sie sprachen von der Wurzel des Übels, die angegangen werden muss. Diese Auffassung teilen wir. Wir diskutieren darüber, wie diese Wurzel angegangen werden muss. Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist, dass die notwendige Flüchtlingshilfe, die wir auch hier leisten müssen, dem sozusagen gegenübergestellt wird, das gegeneinander ausgespielt wird. Das ist angesichts der Situation beschämend. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gegenwärtig ist die Verteidigungsministerin von der Leyen in Arbil, um die Waffenübergabe an die kurdischen Peschmerga zu überwachen. Es ist Ihre Politik, liebe Kollegen von der Bundesregierung, die die Kurden in gute Kurden und schlechte Kurden einteilt. Die Peschmerga werden mit Waffen beliefert. Gleichzeitig gibt es keine ernsthafte Stellungnahme Ihrerseits zu der Situation an der türkisch-syrischen Grenze. Ich würde mir wünschen, dass ein Vertreter der Bundesregierung jetzt konkret zu dieser türkisch-syrischen Grenze fährt, um sich die Lage vor Ort anzuschauen. (Beifall bei der LINKEN) Wir sprachen von der Wurzel des Übels. Herr Fabritius, der IS, der sogenannte IS – ich mag den Begriff auch nicht –, ist eine Erscheinungsform des Übels, aber nicht die Wurzel. Die Wurzel liegt in jahrzehntelanger kolonialer und imperialer Politik in dieser Region, besonders in Kriegen. Und da folgte ein Krieg nach dem anderen: Irakkrieg 1991, Irakkrieg 2003 mit Hunderttausenden Toten. Einige Truppenverbände des IS rekrutieren sich aus den sogenannten Revolutionsgarden von Saddam Hussein, die aus diesem Krieg hervorgegangen sind. (Dagmar G. Wöhrl [CDU/CSU]: Wie reißen wir dann die Wurzel raus? – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist eine gute Erklärung, warum Köpfe abgeschlagen werden!) Die Wurzel des Übels liegt auch in der Politik, die in den letzten Jahren, leider auch vom Westen, in Syrien gemacht worden ist. (Dagmar G. Wöhrl [CDU/CSU]: Wo ist die Lösung?) Man war richtig besessen davon, Assad zu stürzen, und hat gar nicht mehr hingeschaut, welche Kräfte in Syrien unterstützt worden sind, darunter auch dschihadistische Kräfte. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Wer im Westen hat denn Dschihadisten unterstützt?) Selbst in der Türkei wird das offen diskutiert. Ich will gar nicht mit dem Finger darauf zeigen; ich zitiere jetzt einfach einen türkischen Journalisten. Er schreibt: Das Duo Tayyip Erdogan – Ahmet Davutoglu hat regelrechte „Geburtshilfe“ bei der Geburt des „Islamischen Staats“ an der gesamten Südgrenze zu unserem Land geleistet … Ich will einfach nur, dass die Bundesregierung klar sagt: Diese Unterstützung muss aufhören. (Beifall bei der LINKEN) Wir reden über die Flüchtlinge aus der Region Rojava in Syrien. Das ist eine Region, die sich in den letzten drei Jahren weitgehend selbst verwaltet hat, in demokratischer Selbstverwaltung, wo der Versuch unternommen wird, alle Ethnien und Religionen der Region in einen demokratischen Prozess einzubeziehen. Es ist ein hochspannender Prozess. Für mich ist es einer der Hoffnungsschimmer in der Region. Ich glaube, dieser Prozess sollte anerkannt und auch international diskutiert werden; denn er könnte ein Modell sein für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Ethnien und Religionen in der Region. (Beifall bei der LINKEN) Auch da würde ich mir wünschen, dass das vonseiten der Bundesregierung klar benannt wird. Wir hatten vor wenigen Wochen die Situation am Berg Schengal, wo Einheiten der syrischen Kurden, der YPG, zusammen mit der PKK Zehntausenden Jesiden das Leben gerettet haben. Wir hatten gleichzeitig in Deutschland die Gesetzeslage, dass die PKK verboten war, während zu dem Zeitpunkt der sogenannte „Islamische Staat“ noch erlaubt war. Es kam auf Demonstrationen zu der absurden Situation, dass Fahnen des „Islamischen Staats“ erlaubt waren, während die Polizei bei Fahnen der PKK einschreiten musste. Ich glaube, dass diese Politik der Kriminalisierung eines Teils der Kurden aufhören muss. Ich denke, das PKK-Verbot muss überprüft werden. Auch die Listung der PKK auf der EU-Terrorliste muss überprüft werden. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt sehr konkrete Handlungsempfehlungen der Kurden in Deutschland, konkret des kurdischen Zen-trums für Öffentlichkeitsarbeit, was die Situation an der Grenze angeht. Ich glaube, diese kann man unterstützen. Es geht um die vollständige Öffnung des Grenzübergangs Mürsitpinar für die grenzüberschreitende Nothilfe. Es geht um die Unterbindung der Grenzübertritte für IS-Mitglieder und Dschihadisten, die sich dem IS anschließen wollen. Es geht um die Unterstützung aller kurdischen Gruppen, nicht nur bestimmter kurdischer Gruppen. Es geht um die Anerkennung der demokratisch-autonomen Verwaltungen in Rojava. Es geht um die Ausweitung der humanitären Hilfe. Ich unterstütze natürlich auch die Forderung, dass wir in dieser akuten Situation mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen. Einen letzten Punkt will ich noch ansprechen. Meine Kollegin Heike Hänsel war am Wochenende vor Ort. Ich bitte Vertreter der anderen Fraktionen und der Bundesregierung, auch zur Grenze zu fahren und sich die Situation vor Ort anzuschauen. Nicht alle Informationen, die wir hier bekommen, entsprechen den wirklichen Ereignissen vor Ort. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Gabriela Heinrich für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD) Gabriela Heinrich (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Rund 9 000 Flüchtlinge haben in den ersten Monaten dieses Jahres die Grenze überquert. Das Aufnahmeland muss diese Flüchtlinge versorgen, medizinisch betreuen und menschenwürdig unterbringen. Das ist unzweifelhaft eine große Herausforderung für das Aufnahmeland. Die Herausforderung ist so groß, dass gedroht wurde, die Grenze zu kontrollieren. Gemeint war die bayerisch-österreichische Grenze, um die Einreise von weiteren Flüchtlingen zu verhindern. Es war der bayerische Ministerpräsident, der die Rückkehr zu Grenzkontrollen forderte und angesichts der Flüchtlingszahlen eine Überforderung Bayerns und Deutschlands beklagte. Meine Damen und Herren, es liegt mir völlig fern, mich mit diesem Vergleich lustig zu machen. Mir ist sehr wohl bewusst, welche Schwierigkeiten unsere Kommunen angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen bewältigen müssen. Ich gebe aber zu, dass ich genau daran denken musste, als angesichts der Zahlen, die wir aus Syrien gehört haben, vor ein paar Tagen die Empörung über die zeitweilige Schließung der Grenzen in der Türkei hochkochte. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch!) Meine Damen und Herren, Sie kennen die Zahlen. Die Kollegin Roth hat sie heute schon benannt. 130 000 Menschen sind innerhalb weniger Tage aus Syrien in die Türkei geflohen. 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge befinden sich bereits in der Türkei. 3 Millionen Syrer sind in die Nachbarländer geflohen, neben der Türkei in den Libanon, nach Jordanien, nach Ägypten und in den Irak. Nur 4 Prozent dieser syrischen Flüchtlinge haben in Europa Asyl beantragt. Besonders schwierig ist die Situation der syrischen Frauen. Jede vierte syrische Flüchtlingsfamilie wird von einer Frau geführt. Nur wenige werden von Verwandten unterstützt. Sie sind meist völlig auf sich selbst gestellt, müssen ihre Familien irgendwie durchbringen und haben häufig keine Chance auf eine existenzsichernde Arbeit. Ohne einen begleitenden Ehemann werden sie gedemütigt und belästigt. Sexuelle Übergriffe sind an der Tagesordnung. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hat deswegen zur verstärkten Unterstützung dieser Frauen aufgerufen. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung macht mit der geplanten Flüchtlingskonferenz zur Hilfe der Anrainerstaaten deutlich, dass das Thema Flüchtlinge ganz oben auf der politischen Agenda steht. Die Probleme der Frauen müssen Teil dieser Konferenz werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es wurde bereits erwähnt, dass Deutschland aus humanitären Gründen 20 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen hat. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag. Es ist auch richtig, wenn wir mehr Solidarität innerhalb der Europäischen Union einfordern. Europa ist mehr als nur eine Wirtschaftsgemeinschaft. Wir müssen uns zuallererst als Wertegemeinschaft begreifen, wenn wir eine gemeinsame Zukunft haben wollen. Dazu gehört das Recht auf Asyl in den Ländern der Europäischen Union. Aber welche Handlungen leiten wir von diesem Wert ab? Europa kann nicht von den Nachbarländern Syriens erwarten, dass sie 3 Millionen Flüchtlinge angemessen versorgen, jedoch die Aufnahme von Flüchtlingen weitgehend ablehnen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können es auch dann nicht erwarten, wenn wir viel Geld für die humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen. (Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Nehmen wir uns ein Beispiel an den Kommunen in Deutschland. Vielerorts bilden sich Unterstützerkreise, in denen sich Nachbarn und Kirchengemeinden um die Flüchtlinge kümmern, Ärzte und Krankenschwestern helfen, die Ankommenden medizinisch zu versorgen, wie in meiner Heimatstadt Nürnberg. Es gibt durchaus viele, die verstanden haben, dass über 50 Millionen Flüchtlinge auf der Welt auch unseren Teil an Solidarität einfordern, und sie erwarten dies auch von unserer Politik. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wertegemeinschaft steht vor einer ungeheuren Herausforderung. Terrorismusbekämpfung und Massenmorde zu stoppen, ist die eine Seite, schnelle humanitäre Hilfe ist die andere. Seit 2012 hat Deutschland die Krisenregion mit über 600 Millionen Euro unterstützt. Angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme – nicht nur in die Türkei – ist der Bedarf an dieser Hilfe aber nicht weniger, sondern mehr geworden. Deswegen setzt sich die SPD in den Haushaltsberatungen für eine Aufstockung der humanitären Hilfe ein. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das ist nicht glaubwürdig!) Wir haben heute gehört, dass dies in der Koalition Konsens ist. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Darauf komme ich zurück!) Es muss uns gelingen, das Morden und Zerstören in Syrien und im Irak zu beenden. Die Weltgemeinschaft wird sich diesmal aber auch beim Wiederaufbau langfristig engagieren müssen, um die Weichen für einen nachhaltigen Frieden zu stellen. Erinnern wir uns an die Solidarität, die wir als Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg erfahren haben. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Omid Nouripour vom Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Barbaren von ISIS haben an diesem Wochenende in 48 Stunden 60 Dörfer erobert. Die Menschen, die in diesen Dörfern leben, hatten die unglaublichen Gräueltaten, die wir kennen, vor Augen. Allein die Zahl der jesidischen Frauen, die mittlerweile auf Sklavenmärkten verkauft worden sein sollen, liegt bei 5 000. Selbstverständlich sind die Menschen geflohen. Was blieb ihnen denn übrig? Die Zahl von 140 000, die über die türkische Grenze geflohen sind, ist bereits genannt worden. Ja, es gab den Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas durch türkische Sicherheitskräfte. Ja, es gab Chaos. Ja, einiges, was Ankara macht, ist problematisch bis hochambivalent. Ja, es ist ein Problem, wenn die Grenzen zeitweise geschlossen werden. Ja, es ist ein großes Problem, dass es in der Vergangenheit für ISIS-Kämpfer tatsächlich freien Grenzverkehr gab. Ja, es ist ein Problem, wenn die humanitäre Hilfe an der Grenze steckenbleibt. Ja, wir brauchen klare Worte Richtung Ankara. Aber trotzdem machen Sie es sich viel zu einfach, verehrte Kollegin Hänsel. Es ist einfach nicht die Zeit, um darüber zu sprechen, dass wir jetzt nicht mehr mit der Türkei reden, dass wir die Drähte kappen und mit der Türkei jetzt nicht mehr über einen Beitritt reden. Wir brauchen Richtung Türkei jetzt mehr Engagement. Wir dürfen nicht nur Vorwürfe machen, sondern müssen deutlich mehr Hilfe anbieten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Mehr Gespräche, aber nicht mehr Verhandlungen!) – Aber auch mehr Hilfe anbieten. Natürlich ist die Türkei überfordert. Welches Land wäre es nicht? (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,5 Millionen!) 1,5 Millionen Menschen hat die Türkei schon aufgenommen. Ganz ehrlich: Wir haben unsere Geschichte in diesem Land mit der PKK. Man sollte der PKK jederzeit die Möglichkeit geben, zu zeigen, dass sie sich verändert hat. Aber die PKK hat am Wochenende erklärt, dass sie zum Kampf, und zwar zum grenzenlosen Kampf, aufruft. Wenn man die Geschichte der PKK kennt, dann kann man sich vorstellen, dass diese Erklärung nicht unbedingt großes Vertrauen in Ankara ausgelöst hat. Deshalb muss man hier ein bisschen vorsichtiger agieren mit den Vorwürfen, die man in alle Richtungen von sich gibt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich will nicht alles Gesagte zur humanitären Hilfe hier wiederholen. Ich will auf einen einzigen Punkt hinaus, der schon einmal genannt worden ist. Es gibt vieles, was die Menschen brauchen. Die meisten Menschen fliehen von der einen zur anderen Minute mit nichts anderem als dem, was sie am Körper tragen. Wir rennen jetzt auf den Winter zu; in acht Wochen wird in vielen dieser Gegenden Schnee liegen. Deshalb, liebe Bundesregierung: Reden Sie bitte mit den anderen Regierungen der EU, schicken Sie feste Unterkünfte – Container, Container, Container! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das Notwendigste, was jetzt gebraucht wird. Bitte achten Sie darauf. Sämtliche Katastrophen an der Grenze, über die wir gerade sprechen, sind wirklich nur ein kleiner Ausschnitt des Horrors und des Grauens, nicht nur im Nordirak, sondern auch in ganz Syrien; dort reden wir mittlerweile von bis zu 200 000 Toten, darunter viele Kinder. Wir reden davon, dass mittlerweile die Hälfte der Bevölkerung Syriens humanitäre Hilfe braucht. Wir reden über Hunger als Kriegswaffe; sie wird immer wieder von der Regierung Assad eingesetzt, in Yarmouk, in Sabadani, in Homs – oder dort, wo die Stadt Homs früher einmal war. Die UN haben es an bestimmten Punkten tatsächlich geschafft, zu reagieren. Wir wissen, der Sicherheitsrat ist blockiert, die Lage ist kompliziert; aber die Resolution 2165 ist eindeutig. Es geht darum, dass geholfen wird, dass humanitäre Hilfe grenz- und frontübergreifend geleistet wird. In dieser Situation ist es alles andere als nachvollziehbar, dass die Europäische Union EU-Hilfsmittel für dieses Jahr um die Hälfte streicht. Wenn mir dann aus Brüssel erzählt wird, dass Herr Schäuble derjenige sei, der da den meisten Druck gemacht habe, dann fehlen mir, ehrlich gesagt, die Worte und jedes Verständnis dafür. Herr Fabritius sagt völlig zu Recht: Jeder Cent, den wir für die humanitäre Hilfe in den Grenzgebieten aufwenden, ist ein großer Beitrag dazu, dass es den Menschen besser geht.  – Dazu kann ich nur sagen: Verflucht noch mal, schauen Sie doch mal in Ihren eigenen Haushaltsentwurf für 2015! Sie kürzen die Mittel für humanitäre Hilfe um 38 Prozent, und das in einer Zeit, in der die Katastrophen Tag für Tag größer und mehr werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das hat mit den vielen schönen und hehren Worten, die Sie hier sprechen, nichts zu tun. Kollege Oppermann hat hier in der letzten großen Debatte, die wir hatten, das schöne Versprechen von sich gegeben, dass die SPD stets darauf achten wird, dass die Mittel für humanitäre Hilfe im Irak mindestens genauso hoch sind wie die für militärische Hilfe, die zurzeit 70 Millionen Euro betragen. Gestern haben wir aber im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe erfahren, dass die Mittel für humanitäre Hilfe nur 25 Millionen Euro betragen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Da kann ich die SPD nur dringend auffordern, mit ganz viel Nachdruck dafür zu sorgen, dass dieses Versprechen tatsächlich erfüllt wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Alles andere wäre Augenwischerei. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dagmar Wöhrl, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU): Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Hänsel, dass ich Ihnen einmal Danke sagen sollte, hätte ich zwar nicht gedacht; aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die heutige Aktuelle Stunde initiiert haben. Auf der anderen Seite muss ich sagen: Herr Kollege Hunko, dass Sie hier versuchen, den IS zu rechtfertigen, ist für mich unverständlich. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Was? – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Er hat ihn nicht gerechtfertigt!) Es gibt keine Rechtfertigung für diese Terrororganisation, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das hat er doch gar nicht gemacht!) Es sind Monster. Sie töten unsere Frauen und Kinder. Sie überziehen das ganze Land wie ein unaufhaltsames Krebsgeschwür. Das waren die Worte eines Flüchtlings, als er nach endlosen Strapazen endlich auf der anderen Seite der Grenze zur Türkei angekommen war. Das sind Worte, die einem im Gedächtnis bleiben, ebenso die dramatischen, schrecklichen Szenen, die wir in den letzten Wochen immer wieder erleben. Der IS brüstet sich mit Massakern, er stellt Videos davon ins Netz – brutalste Szenen, wie wir sie uns nicht schlimmer vorstellen können. Er hat es geschafft, innerhalb von drei Tagen 60 Dörfer zu überrollen. Alle jungen Männer über zwölf Jahren wurden getötet. Die Frauen wurden vergewaltigt und misshandelt; es sollen insgesamt über 5 000 gewesen sein. Die Frauen haben nur eine Chance, wenn sie bereit sind, sich zu bekehren, wenn sie bereit sind, die „Richtiggläubigen“ zu ehelichen. Ansonsten werden sie zu Sklavendiensten missbraucht oder auf dem Markt verkauft; man spricht von einem Preis von 200 Dollar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese Menschen, für die Frauen mit ihren Kindern bleibt nur die Flucht. Wir sprechen heute von 140 000 Flüchtlingen, die innerhalb von drei Tagen über die syrisch-türkische Grenze geflohen sind. Wenn es IS schafft, Kobani einzunehmen, was er ja vorhat, dann wird sich die Zahl der Flüchtlinge auf über 400 000 erhöhen. Man ist sprachlos. Wenn man das sieht und hört, weiß man gar nicht, was man noch machen kann. Man ist verzweifelt. Es gibt nicht genügend grausame Worte, um überhaupt zu beschreiben, was sich dort abspielt. Wir brauchen Lösungen. Es ist uns unverständlich, was für eine Anziehungskraft die Dschihadisten haben. Inzwischen soll es über 15 000 Foreign Fighters geben, das heißt junge Menschen aus dem Ausland, die in das Land strömen, um die Dschihadisten und den IS zu unterstützen. Wir brauchen Lösungen; denn die Hälfte aller Flüchtlinge sind Kinder. Von der Krise in Syrien und seinen Nachbarländern sind inzwischen 6,6 Millionen Kinder betroffen, Zehntausende sind bereits gestorben. Ich bin froh, dass die internationale Gemeinschaft ihre Verantwortung annimmt. Aber es muss noch mehr getan werden. Auch wir versuchen, unserer Verantwortung durch humanitäre Hilfe gerecht zu werden. Wir unterstützen UNICEF. Wir gewähren Soforthilfe. Unsere zuständigen Minister stocken die Mittel für humanitäre Hilfe auf. Sie wissen, dass es notwendig ist. Herr Nouripour, ich bin auch froh: Es wird einen Nachtragshaushalt für den Etat des Auswärtigen Amtes geben, damit die Mittel für humanitäre Hilfe aufgestockt werden können. Die Not zwingt uns dazu. Diejenigen von uns, die in den letzten Wochen und Monaten in Flüchtlingslagern gewesen sind – ob im -Libanon, im Irak oder sonst wo –, haben eines festgestellt: Die Flüchtlingscamps sind nicht mehr so wie früher. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das stimmt!) Es sind Städte geworden, inzwischen auch mit Einkaufszentren. Die Menschen stellen sich darauf ein, dass sie nicht von heute auf morgen wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Das bedeutet auch, dass ihnen eine langfristige Zukunftsperspektive fehlt. Dadurch entsteht Hoffnungslosigkeit. Kinder wachsen in Gewalt auf. Sie kennen nichts anderes als dieses Umfeld. Das ist die Gefahr, die wir in diesem Zusammenhang sehen. Wir müssen ISIS zeigen, dass er verwundbar ist. Wir müssen das auch den Menschen zeigen, damit sie die Angst vor diesen Terroristen verlieren. In diesem Zusammenhang bin ich dankbar für die UN-Resolution, die gestern angenommen worden ist. Endlich sind alle Länder der Vereinten Nationen verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen, das das Reisen zu terroristischen Zwecken unterbindet. Wir hoffen, dass sich dadurch wenigstens die Zahl der Foreign Fighters verringert. Wir dürfen nicht naiv sein. Wir wissen: Ohne militärisches Eingreifen kann die Weltgemeinschaft dieser Lage nicht Herr werden. Deswegen sind wir froh, dass die USA aktiv geworden sind. Wir sind froh, dass sie von den Franzosen unterstützt werden. Wir sind froh, dass sie von arabischen Partnern unterstützt werden. Um die Not der Menschen zu lindern, müssen wir diese militärischen Maßnahmen durch politische Intervention und humanitäre Hilfe ergänzen, wie wir es bisher schon getan haben. Wir schulden der Türkei Dank für die Aufnahme der Flüchtlinge. Die Zahl ist immens, für uns unvorstellbar: 1,6 Millionen. Das wird nicht das Ende der Fahnenstange sein, das wissen wir. Wir müssen hier unterstützen. Wir sind ebenfalls froh, dass sich Erdogan gestern in der UN-Vollversammlung zum ersten Mal dazu bekannt hat, die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen IS zu unterstützen. Es wurde auch Zeit. Das ist eine Aussage, auf die wir lange, lange gewartet haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Wöhrl, denken Sie an die Redezeit? Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU): Ja, danke schön. – Für uns war es nicht zu verstehen, dass Rekruten in der Türkei in Moscheen ausgebildet worden sind und dass Leute durch die Türkei in den Iran reisen konnten. Aber wir sind dankbar für seine Worte. Wir sind bereit, mit unseren internationalen Partnern in Zukunft gemeinsam vorzugehen. Unseren internationalen Partnerorganisationen, die vor Ort das Menschenmögliche machen, gilt unser Dank. Wir hoffen, dass die Kinder dadurch eine Perspektive für die Zukunft haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Ute Finckh-Krämer für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer oben auf der Tribüne! Heute tagt – schon länger angekündigt – im Auswärtigen Amt der Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe. Seit 20 Jahren bringt er mehrmals im Jahr Vertreter der Bundesregierung und der humanitären Nichtregierungsorganisationen zusammen. Seine heutigen Themen – unter anderem: Irak, Syrien und die Ebolakrise in Westafrika – sind brandaktuell. Ursprünglich war geplant, dass heute Mittag eine direkte Begegnung der Mitglieder des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit diesem Koordinierungsausschuss stattfinden sollte. Leider haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, genau in diese Mittagszeit zwei namentliche Abstimmungen gelegt. Insofern musste das offizielle Gespräch abgesetzt werden, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: So ist das im Parlamentarismus!) und ich konnte mich nur kürzer als erhofft darüber informieren, was deutsche Hilfsorganisationen wie die Welthungerhilfe, medico international und der Malteser Hilfsdienst derzeit im syrisch-türkischen Grenzgebiet leisten. Ich möchte diesen Organisationen und den weiteren Organisationen, die dort im Augenblick tätig sind, an dieser Stelle ausdrücklich für ihr professionelles Engagement vor Ort danken. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Frau Hänsel, sowohl gestern im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe als auch heute im Koordinierungsausschuss hat die Bundesregierung über die Situation in der Grenzregion berichtet. Auch die Hilfsorganisationen, die heute vertreten waren, haben berichtet. Die Berichte entsprachen nicht ganz dem, was Sie eben vorgetragen haben. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Weil die auch woanders sind!) Die Flüchtlinge kommen diesen Berichten zufolge zwar in der Tat nicht überall und sofort, aber doch sukzessive über die Grenze. Die meisten bleiben auch nicht in der unmittelbaren Grenzregion, sondern fahren in Ortschaften weiter, in denen sie zum Beispiel bei Verwandten unterkommen können. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat – das hat Gabriela Heinrich eben schon erwähnt – für den 28. Oktober 2014 nach Berlin zu einer Konferenz eingeladen, bei der über Hilfen für die Nachbarstaaten Syriens und des Iraks beraten wird. Das begrüße ich sehr und möchte dem Außenminister an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deutschland muss einen weiteren substanziellen Beitrag leisten, um seiner internationalen Verantwortung für die Flüchtlinge gerecht zu werden. Das betrifft sowohl die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe im laufenden Jahr, die gegebenenfalls im Rahmen eines Nachtragshaushaltes aufgestockt werden müssen, als auch die Mittel für 2015, die im vorliegenden Entwurf in der Tat viel zu niedrig angesetzt sind und daher im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen massiv aufgestockt werden müssen, wie es mein Kollege Frank Schwabe bei der Debatte zur ersten Lesung des Bundeshaushaltes 2015 bereits gefordert hat. Die Hilfsorganisationen und ihre lokalen Partner brauchen Planungssicherheit und die Flüchtlinge die Gewissheit, dass sie so lange Hilfe erhalten, wie sie benötigen. Neben Geld für die schon länger in der Region tätigen Hilfsorganisationen und für den UNHCR wird möglicherweise auch qualifizierte technische Hilfe nötig werden, wenn es darum geht, allen Flüchtlingen winterfeste Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Viele von uns Abgeordneten haben sich am Dienstag beim Technischen Hilfswerk darüber informiert, was diese Organisation beim Aufbau von Notunterkünften oder bei der Trinkwasserversorgung leisten kann – übrigens zu über 98 Prozent durch den Einsatz von Freiwilligen, das heißt von ehrenamtlich Tätigen. Wenn die Türkei konkrete Hilfe in diesem Bereich bei der Bundesregierung oder bei der Europäischen Union anfordert, könnte das THW diese, wie in der Vergangenheit in anderen Ländern, schnell und effektiv bereitstellen. Ich möchte im Zusammenhang mit der heutigen Diskussion an die Grundprinzipien der humanitären Hilfe erinnern: Neutralität, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Menschlichkeit. Sie dienen dem Schutz sowohl derjenigen, die Hilfe leisten, als auch derjenigen, denen sie zuteil wird. Sie verhindern, dass Konflikte durch einseitige Hilfeleistung entstehen oder eskalieren. Humanitäre Hilfe darf nicht für politische Interessen instrumentalisiert werden. Besonders wichtig ist die Neutralität der humanitären Hilfe in bewaffneten Konflikten bzw. in deren unmittelbarer Nachbarschaft. Deutschland hat sich 2003 nicht am Angriffskrieg der USA gegen den Irak beteiligt und lehnt jetzt zu Recht die Beteiligung an den Luftangriffen der USA auf den Irak und Syrien ab. Damit können deutsche Hilfsorganisationen in der Region glaubwürdig als unparteilich auftreten. Wir müssen uns über die humanitäre Hilfe hinaus Gedanken machen, wie wir nicht nur mit Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch mit friedensfördernden Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten können, die Lebenssituation der Menschen in der Region langfristig zu verbessern. Daher wird die heutige Diskussion sicher nicht die letzte zum Thema Türkei, Syrien, Irak gewesen sein. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Jörg Hellmuth. (Beifall bei der CDU/CSU) Jörg Hellmuth (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir vor einigen Monaten die ersten Informationen über ISIS – damals sprach man noch von ISIS – erhalten haben, war zu lesen, dass die militärische Basis insbesondere aus ehemaligen Offizieren der irakischen Armee besteht. Das hat mich schon seinerzeit mit Sorge erfüllt. Diese Erkenntnis ist in den letzten Wochen etwas in den Hintergrund geraten, nicht zuletzt aufgrund der unglaublichen Gräueltaten. Aber nach wie vor, so denke ich, bilden gut ausgebildete Offiziere der irakischen Armee die militärische Basis – eine Generation Enttäuschter, die nur darauf sinnen, für ihren ehemaligen Diktator Rache zu nehmen. Herr Hunko, Sie haben Analyse und Aufarbeitung angesprochen. Das ist sicherlich notwendig, heute und hier ist aber nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Ich musste vor knapp 40 Jahren in meiner Lehrzeit unweit von Berlin, 50 Kilometer von hier, Militär-Lkw zusammenbauen, von denen viele – das war schon eine ordentliche Größenordnung – in den Irak gegangen sind. Damals hat die DDR Militär-berater, Militär-Lkw und andere Militärtechnik in den Irak geliefert. Während es hier an allem Möglichen fehlte, hat das System der DDR das irakische Militär mit aufgebaut und unterstützt. Meine herzliche Bitte lautet: Wenn Sie die Geschichte aufarbeiten bzw. analysieren, dann vergessen Sie diesen Teil der Geschichte bitte nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Als wir vor einigen Wochen mit der Bundesministerin der Verteidigung, Frau von der Leyen, in unserer Arbeitsgruppe die Situation erörtert haben, habe ich diese Frage gestellt: Wie belastbar sind die Informationen über diese Gräueltaten, über diese Zustände? Und: Ist das alles nicht noch viel schlimmer? In der Tat scheint es so zu sein. In den letzten Tagen hat sich die Situation dermaßen zugespitzt, dass einem wirklich die Worte fehlen. Frau Roth, man hätte es nicht für möglich gehalten, dass so etwas im 21. Jahrhundert noch möglich ist. Über die humanitäre Hilfe wurde hier schon viel gesprochen. Das kann man nur ausdrücklich unterstützen. Ich habe die Befürchtung, dass sich die Situation aufgrund des bevorstehenden Winters zuspitzt und die Materialien nicht ausreichen. Hier ist nicht nur Deutschland gefordert, sondern die EU und die ganze Welt sind gefragt, alles Erdenkliche zu tun, um die humanitären Hilfsleistungen in den nächsten Wochen zu verstärken. Ich möchte auf den UN-Sicherheitsrat eingehen; Herr Annen, Sie haben das erwähnt. Ich möchte das noch einmal betonen: Es ist ein ermutigendes Signal, dass die Resolution einstimmig beschlossen wurde. Wenn wir uns zurückerinnern: Das hat es bei solchen Konflikten so oft nicht gegeben. Das ist aber nur der erste Schritt. Unser Außenminister ist, glaube ich, im ZDF gestern Abend in einem Interview dazu befragt worden. Zwei Fragen sind mir in Erinnerung geblieben. Die erste Frage war: Wie wird die Hilfeleistung Deutschlands eingeschätzt? Ist sie ausreichend? Er hat im Rückblick auf die Gespräche geantwortet: Das ist überhaupt nicht das Thema. Die Unterstützung und die Hilfe finden bei der UN allergrößte Anerkennung. – Ich denke, das sollte man an dieser Stelle auch einmal erwähnen. Die zweite Frage war: Wie stellen Sie sich denn die Umsetzung vor? Die ist doch nicht einfach. Unser Außenminister antwortete darauf: Daran werden wir noch viele Wochen arbeiten. – Die Umsetzung wird noch ein Stück Arbeit werden. Es gibt da ja eine Vielzahl von Problemen. Trotzdem sehe ich diesen einstimmigen Beschluss als außerordentlich ermutigendes Signal. Zum Schluss. Das Agieren der Türkei werden wir in den nächsten Tagen und Wochen intensiv beobachten: am Wochenende erst Grenzöffnung, dann wieder ein Schließen der Grenzen, einerseits diese ominösen Verhandlungen, was die Freilassung der Geiseln betrifft, andererseits gestern am Rande der UN-Vollversammlung das Bekenntnis des türkischen Präsidenten, mit in die Front zur ISIS-Bekämpfung einzusteigen. Wir werden ihn in den nächsten Tagen und Wochen beim Wort nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aktuellen Stunde ist der Kollege Thorsten Frei, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bilder des Arabischen Frühlings und das, was wir damit verbunden haben, haben sich in Luft aufgelöst. Die arabische Welt und ihre Ordnung sind in der tiefsten Krise seit dem 13. Jahrhundert. Das gilt nicht nur für die Länder, auf die wir jetzt hauptsächlich den Fokus legen, für den Irak und Syrien, sondern das gilt genauso für den Jemen und Libyen. (Zuruf des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn wir uns anschauen, was sich in den vergangenen Tagen an der türkisch-syrischen Grenze ereignet hat – es ist vielfach beschrieben worden –, dann sehen wir: Es ist in der Tat entsetzlich und kaum vorstellbar. Wenn innerhalb von wenigen Stunden 130 000 Menschen an die türkische Grenze gedrängt werden und in die Türkei fliehen, dann ist das für uns kaum vorstellbar. Es ist vollkommen klar, dass wir in einer solchen Situation helfen müssen. Uns muss auch klar sein, dass das in der Tat nicht das Ende der Fahnenstange ist. Angesichts von 1,8 Millionen Binnenflüchtlingen im Irak und in Syrien steht uns noch einiges bevor. Ich möchte zum Schluss der Debatte vier wesentliche Aspekte benennen, die aus meiner Sicht hier nottun. Erstens. Natürlich müssen wir Flüchtlinge aufnehmen, selbstverständlich. Es erfüllt mich mit großem Re-spekt, wenn ich sehe, was beispielsweise in der Türkei, im Libanon und auch in Jordanien passiert. Die Länder dort vollbringen ganz enorme Leistungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber Fakt ist eben auch, dass außerhalb der Region kein anderes Land so viel tut, um Flüchtlinge aufzunehmen, wie Deutschland. Ich möchte an dieser Stelle eines sagen: Es kann, glaube ich, nicht das Ziel sein, dass wir so viele Flüchtlinge wie möglich zu uns holen und hier aufnehmen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt ja auch keiner!) Denn sie möchten ja nicht ihre Heimat verlassen. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Die haben keine Heimat mehr!) Sie möchten nicht nach Deutschland und Europa. Sie fliehen aus ihrer Heimat, weil sie vertrieben werden von Terroristen, die völlig verroht sind, die sie aus ihrer Heimat vertreiben, massakrieren und abschlachten. Dort müssen wir helfen. Wir müssen hier bei uns helfen, aber auch unmittelbar vor Ort. Es ist schon gesagt worden: Der Winter steht vor der Tür. Deshalb muss es schnelle Hilfe geben. Ich bin dafür dankbar, dass wir die haushaltspolitische Flexibilität haben, entsprechend darauf zu reagieren. Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt benennen. Es ist in der Tat so, dass es nicht reicht, nur die Symptome zu bekämpfen – (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach?) man muss auch an die Wurzel des Übels. Deshalb ist es richtig, die Terrororganisation IS mit allen Kräften zu bekämpfen. Zweitens. Wir haben am 1. September hier im Bundestag darum gerungen, ob wir den kurdischen Peschmerga Waffen liefern wollen. Wenig danach hat unser Außenminister gesagt: Niemand ist so naiv, zu glauben, dass ein paar Gewehre für die Peschmerga das Problem ISIS aus der Welt bringen. Richtig, wir brauchen in der Tat eine international abgestimmte Strategie. Da geht es darum, dass man Geldströme kappt. Da geht es darum, dass man die ethnischen und religiösen Gruppen in diesen Prozess integriert, dass man vor Ort die Akteure ertüchtigt, sich selbst zu helfen, so wie wir es im Nordirak getan haben. Aber, drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich warne auch davor, zum jetzigen Zeitpunkt alles andere auszuschließen. Ich glaube, es ist notwendig, dass die Amerikaner mit Luftschlägen versuchen, zu helfen, die Not dort zu bekämpfen, indem man IS unmittelbar angeht. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Seit wann haben Bomben Not beseitigt?) Ich halte es für falsch, wenn wir, ohne die Lage abschließend beurteilen zu können, dieses grundsätzlich ausschließen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Was heißt das denn jetzt?) Es ist darüber hinaus fraglich, ob das ausreicht. Vielleicht muss man noch sehr viel mehr tun, wenn man -keinen jahre- oder gar jahrzehntelangen Konflikt an dieser Stelle haben möchte; auch das müssen wir bedenken. Als letzten, vierten Punkt will ich erwähnen: Es geht aus meiner Sicht auch darum, die Sicherheit der Menschen bei uns im Land zu gewährleisten, und die ist in der Tat in Gefahr. Wenn man sieht, dass 400 gewaltbereite Menschen aus Deutschland sich dem IS angeschlossen haben, wenn wir davon ausgehen müssen, dass mindestens 25 kampferprobte Dschihadisten wieder zurückgekehrt sind nach Deutschland, dann müssen wir, glaube ich, auch in diesem Bereich den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen. Wir müssen Doppelstaatlern, die sich so weit vom Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entfernt haben, die Pässe entziehen. Wir müssen alles tun, um deutlich zu machen, dass, wer so etwas tut, letztlich sein Rückkehrrecht nach Deutschland verwirkt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: In der Tat, es kommt auf eine international abgestimmte Lösung an, die die Kräfte vor Ort integriert. Dazu gehört – ob uns das gefällt oder nicht – auch der Iran. Richtig ist auch, dass die Türkei dabei eine zentrale Rolle spielen muss. Ich schließe mich insofern den Vorrednern an: Was wir in den letzten 48 Stunden von Staatspräsident Erdogan gehört haben, ist ermutigend. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung -eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften Drucksache 18/2581 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Damit eröffne ich die Aussprache. Erster Redner ist Bundesminister Dr. Thomas de Maizière. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe hiermit den Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften ein. Ich darf daran erinnern, dass wir Anfang des Jahres – auch angestoßen von der CSU – eine Debatte über die Frage hatten: Wie gehen wir mit sogenannten Armutsmigranten um, und wie groß ist das Problem? – Es war aber nicht nur die CSU, die diese Debatte angestoßen hat: Kommunen und kommunale Spitzenverbände hatten -ihrerseits in dringlichen Appellen auf die Belastungen hingewiesen, die mit einer steigenden Zuwanderung aus der EU verbunden sind. Das Ergebnis unserer Arbeit ist in diesem Gesetzentwurf und in dem Bericht des Staatssekretärsausschusses niedergelegt. Beides liegt dem Parlament vor. Das Ergebnis lautet: Es gab und gibt in Deutschland kein flächendeckendes Problem damit. Es gibt aber eine Reihe von Kommunen – insbesondere Großstädte –, die durch die Folgen eines stetig wachsenden Zuzuges aus wenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besonders betroffen und belastet sind, und darauf reagieren wir mit den Maßnahmen, die jetzt hier anstehen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat in den letzten Jahren zugenommen. Das birgt für unser Land Chancen und viel Gutes. Der weit überwiegende Teil dieser Zuwanderer kommt zu uns, um hier eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung zu beginnen oder ein Studium aufzunehmen. Diese Menschen suchen für sich und ihre Familien bessere Chancen und tragen zu Wohlstand und Entwicklung in Deutschland bei. Angesichts unserer demografischen Entwicklung sind wir natürlich auf die Zuwanderung derjenigen, die hier arbeiten können und wollen, angewiesen. Ich will auch keinen Zweifel daran lassen, dass die Freizügigkeit in der Europäischen Union nach unserer Auffassung eine der großen Errungenschaften ist, die nicht zur Disposition stehen. Sie ist eine der großen Vorzüge Europas für seine Bürger und insbesondere auch für uns Deutsche. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Gleichzeitig dürfen wir aber nicht die Augen davor verschließen, dass vor Ort mit einem wachsenden Zuzug aus bestimmten EU-Mitgliedstaaten Probleme verbunden sind. Diese Städte und Gemeinden berichten über eine Verschärfung sozialer Probleme und über eine steigende Belastung ihrer Systeme der kommunalen -Daseinsvorsorge. Das betrifft den Bereich Schule, die Versorgung mit Wohnraum, die unangemessene und -unberechtigte Inanspruchnahme sozialer Leistungen oder den Bereich Gesundheitsversorgung. Das müssen wir adressieren, und darüber dürfen wir ebenfalls nicht hinwegsehen. Wenn wir heute eine Bilanz der Arbeit des Staats-sekretärsausschusses ziehen, können wir dreierlei festhalten: Erstens. Der Abschlussbericht hat die Daten- und Faktenlage sowie die Rechtsfragen bewertet und damit zu einer Versachlichung der Debatte überall beigetragen. Ich glaube, das war gut und richtig. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, dann kann man das nicht behaupten!) Zweitens. Wir wollen die betroffenen Kommunen substanziell entlasten. Der Bericht und der vorliegende Gesetzentwurf enthalten dazu eine Reihe von Maßnahmen. Ich nenne sie gleich kurz. Diese Entlastungen sollen noch in diesem Jahr und in den Folgejahren wirksam werden. Deswegen bitte ich auch um eine zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs, damit die Kommunen noch in den Genuss der Fördermaßnahmen kommen können, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden sind. Drittens. Wir wollen die Freizügigkeit in Europa erhalten und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft sichern. Gerade deshalb ist es wichtig, gegen einen Missbrauch dieses Rechts wirkungsvoll vorzugehen. Was heißt das? Die Unterstützung geschieht in Form einer entsprechenden finanziellen Ausstattung des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ und der verschiedenen Programme aus europäischen Fonds. Wir stocken die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Sozialgesetzbuch II auf. Das Geld kann noch in diesem Jahr – ich erwähnte es – an die Länder fließen, in denen die besonders betroffenen Städte und Gemeinden liegen, damit es dann – das unterstreiche ich noch einmal – an die Kommunen weitergegeben wird, und zwar so, wie das beabsichtigt ist. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Durch eine Änderung des SGB V werden künftig bei Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten ohne geklärten Krankenversicherungsschutz die Impfkosten übernommen. So weit zu den die Kommunen entlastenden Maßnahmen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, das war es schon?) Zur Unterbindung von Missbrauch im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht sieht der vorliegende Gesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Ressorts vor: Im Freizügigkeitsrecht sollen befristete Wiederein-reisesperren im Falle eines Rechtsmissbrauchs oder -Betrugs ermöglicht werden. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche soll in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht auf sechs Monate befristet werden. Die -Erschleichung von Aufenthaltsbescheinigungen durch falsche Angaben wird unter Strafe gestellt. Beim Kindergeld sollen Doppelzahlungen und Missbrauch unterbunden werden. Künftig wird die Kindergeldzahlung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und Kindern durch Angabe der steuerlichen Identifika-tionsnummer abhängig sein. Wir wollen entschieden gegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit vorgehen. Dazu sieht der vorliegende Gesetzentwurf eine Regelung vor, durch die die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit intensiviert wird. Über den Gesetzentwurf hinaus gibt es einige Maßnahmen, die auf dem Verordnungswege oder durch Verwaltungsvorschriften erlassen werden sollen. So soll im Bereich der Familienleistungen konkretisiert werden, in welchen Fällen die Freizügigkeitsberechtigung von Antragstellern konsequent und genau zu prüfen ist. Auch Gewerbeanzeigen werden künftig konsequent auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit geprüft. Bevor gleich in der Debatte vorgetragen wird, das alles seien Maßnahmen, die sich gegen Betroffene, die hierherkommen, richten könnten, will ich Folgendes sagen: Der Missbrauch, der hier betrieben wird, wird nicht allein durch diejenigen betrieben, die zu uns kommen, sondern überwiegend durch das kriminelle Handeln derjenigen, die diese Menschen hierherlocken und ausbeuten. Wenn ein Vermieter in einem abbruchreifen Haus eine große Familie mit Luftmatratzen unterbringt und dafür 300 oder 400 Euro Miete nimmt, dann ist das nichts anderes als eine Schweinerei. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn jemand mit einem fertig ausgefüllten, in perfektem Deutsch formulierten Gewerbeantrag eine Gewerbeerlaubnis beantragt, dann riecht das nach Scheinselbstständigkeit. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Lassen Sie mich diesen Gedanken zu Ende führen; dann darf gerne eine Zwischenfrage gestellt werden. – Wenn Männer auf einem sogenannten Arbeitsstrich stehen und für 1 bis 2 Euro pro Stunde Arbeit annehmen, dann sind die Menschen, die ihnen Arbeit anbieten, Schweinehunde. Wenn Frauen, die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, auf den Strich geschickt werden, dann ist es kriminell, diesen Missbrauch zu dulden. Deswegen ist alles, was wir tun, auch darauf gerichtet, denjenigen, die mit Armutsmigranten Geld verdienen, den Hahn abzudrehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Jetzt hat der Kollege Volker Beck zu einer Zwischenbemerkung das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was die Zielvorstellungen angeht, sind wir uns hundertprozentig einig. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das ist ja mal etwas. Das ist nicht immer so. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, eben. – Ich würde gerne wissen, an welcher Stelle die Frage beantwortet wurde, von der Sie gerade gesagt haben, dass Sie sie beantworten wollen: Es geht um arme Menschen, die im Rahmen der EU-Freizügigkeit zu uns gekommen und zugewandert sind, die in Wohnungen wohnen, in denen sie ausgebeutet werden, oder die in Schrottimmobilien leben. Es gibt dazu eine Regelung, und zwar in Nordrhein-Westfalen; die dortige Landesregierung will die Kontrolle verstärken. Aber in diesem Gesetzentwurf habe ich keinen Satz zu dieser Problematik gelesen. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter Beck, dazu bedarf es auch keiner neuen gesetzlichen Regelung. Wenn wir sonst über Gesetzesverschärfungen reden, sind Sie immer der Erste, der sagt: Kümmert euch doch erst einmal um den Verwaltungsvollzug, bevor ihr Gesetze verschärft. – Hier ist es genauso. Eine solche ausbeuterische Miete ist sittenwidrig und nichtig. Derjenige, der ein solches Objekt vermietet, macht sich möglicherweise auch strafbar. Jedenfalls sollte man ihm die Hammelbeine langziehen. Dazu bedarf es keines neuen Bundesgesetzes. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch für den Fall, dass jemand einen anderen zur Scheinselbstständigkeit verleitet, brauchen wir keine zusätzlichen Gesetze. Ich möchte mit den harten Worten, die ich hier sage, erreichen, dass wir den Blick nicht nur auf diejenigen, die sich in Deutschland aufhalten, und auf die Lasten, die für die Kommunen damit verbunden sind, richten, sondern auch auf diejenigen, die die Lage dieser Menschen ausnutzen, in Bulgarien, in Rumänien und in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht muss man bei den Schrottimmobilien aber trotzdem mal etwas tun!) Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht, den wir heute vorlegen, ist natürlich nicht der Endpunkt. Wir haben noch einige Prüfbitten und Prüfungen vor uns. Der erste Punkt ist sehr wichtig: Es ist zu prüfen, ob die Höhe des Kindergeldes in Zukunft an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes angepasst wird. Das ist eine wichtige Frage, die viele Menschen in Deutschland beschäftigt, die europarechtlich aber nicht leicht zu beantworten ist. Wir werden sie weiter intensiv prüfen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es denn dann auch mehr Kindergeld?) Im Zusammenhang mit den Sozialleistungen insgesamt stehen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes an. Wenn diese Urteile vorliegen, werden wir diesen Fall und ähnliche Fälle zu bewerten haben und dann möglicherweise noch Änderungen vornehmen. Schließlich wollen wir unsere Arbeit evaluieren. Schon Ende 2014 wollen wir prüfen, ob die Maßnahmen ausreichen oder ob weitergehende Maßnahmen geboten sind. Das Thema bleibt sicher auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Schritt ist die Beratung und Verabschiedung des Gesetzes, das ich Ihnen heute vorstelle. Ich bitte, wie eingangs begründet, um zügige Beratung und eine möglichst große Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Minister. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ulla Jelpke für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, seit über einem Jahr wird insbesondere vonseiten der CDU/CSU immer wieder über den angeblichen Sozialhilfemissbrauch der Zuwanderer aus Osteuropa geredet. Auch Sie haben es heute wieder so dargestellt. Wir erleben seit einem Jahr eine regelrecht hysterische Kampagne, die durch gar nichts gerechtfertigt ist. (Beifall bei der LINKEN) Mit diesem Gesetzentwurf wird nur weiter Öl ins Feuer gegossen. Sie schüren Vorurteile gegen Menschen aus Osteuropa, insbesondere gegen Roma. Indem Sie die Freizügigkeit eingrenzen, entziehen Sie diesen Menschen das Grundrecht auf europäische Freizügigkeit. Ich sage ganz klar: Nicht mit der Linken! (Beifall bei der LINKEN – Oswin Veith [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Die Linke hat, wenn das Bundesministerium von der Union geführt wurde und von dem angeblichen Sozialmissbrauch die Rede war, immer wieder Kleine Anfragen gestellt. Die Bundesregierung musste zugeben, dass Zahlen dazu überhaupt nicht vorliegen; auch die Bundesagentur für Arbeit hat dies zugegeben. Auch der Bericht der Staatsminister, die sich lange damit befasst haben, hat keinerlei Beweise dafür gebracht. Trotzdem wird hier die Schlussfolgerung gezogen, dass man ein solches Gesetz braucht. Die Faktenlage beweist genau das Gegenteil; das hat der Minister eben immerhin gesagt. Unter den Zuwanderern aus Rumänien hat jeder Vierte einen akademischen Abschluss. Die Arbeitslosenquote in Deutschland unter Bulgaren und Rumänen ist niedriger als unter den übrigen EU-Ausländern. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages – Herr Minister, jetzt sollten Sie genau zuhören – hat gesagt: Nicht der Missbrauch von Sozialleistungen ist unser Problem. Unsere Hauptsorge ist, dass wir zu wenig Geld haben, um diese Menschen unterzubringen und zu integrieren. – Von 267 000 Rumänen, die in Deutschland leben, sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik ganze 91 verdächtig – verdächtig, nicht verurteilt –, Sozialleistungsbetrug begangen zu haben. Man muss sich wirklich an den Kopf fassen, wenn die CDU/CSU hier durch die Sprecherin der Landesgruppe der CSU verkünden lässt, man habe jetzt entscheidende Forderungen gegen den Sozialbetrug bei der Armutszuwanderung durchgesetzt. Nein, das haben Sie nicht. Was Sie getan haben, ist, die Themen Zuwanderung und Freizügigkeit willkürlich mit den Themen Missbrauch und Armut zu verrühren. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Genau das hat fatale Folgen. Sie fördern damit Ressentiments in der Gesellschaft, die sich vor allem gegen Sinti und Roma richten, auch wenn diese nur einen geringen Teil der Zuwanderer ausmachen. Eine Leipziger Studie hat uns Mitte des Jahres bestätigt, dass die Feindseligkeit gegenüber Roma immer weiter ansteigt. Dieses Anwachsen des Antiziganismus ist eine direkte Folge der von der Union befeuerten Kampagne gegen vermeintliche Betrüger. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oswin Veith [CDU/CSU]: So ein Unsinn!) Zuwanderer aus Osteuropa kommen nicht hierher, um Sozialleistungen zu beziehen. Sie kommen hierher, um zu arbeiten. Das müssen Sie endlich einsehen. Hören Sie auf mit Ihrer unfairen Kampagne! (Beifall bei der LINKEN) Arbeitslose EU-Bürger sollen jetzt nach sechs Monaten Aufenthalt ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie keine Arbeit haben. Ich möchte einmal die Menschen sehen, die das schaffen. In Einzelfällen soll sogar von der Wiedereinreisesperre Gebrauch gemacht werden. Der Kindergeldbezug soll schärfer geprüft werden usw. Das widerspricht absolut dem Gedanken der europäischen Freizügigkeit. Das lehnen wir auch ganz klar ab. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, die Kommunen brauchen keine neuen Gesetze, sondern vor allen Dingen Unterstützung. Da wird jetzt auch einiges getan. Der Bund gibt Geld an die Kommunen, insbesondere an die, die bedürftig sind. Das ist gut und richtig. Wir schließen uns aber dem Deutschen Städtetag an, der gefordert hat: Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse auch für EU-Bürger. Mein Appell an die Bundesregierung ist: Belassen Sie es bei der Hilfe für die Kommunen! Versachlichen Sie die Debatte! Verzichten Sie auf Verschärfungen des Freizügigkeitsrechts! Treten Sie rassistischen Stimmungen entgegen! Nehmen Sie Antiziganismus endlich als Bedrohung in unserer Gesellschaft wahr, und gehen Sie entschlossen dagegen vor! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Dr. Lars Castellucci. (Beifall bei der SPD) Dr. Lars Castellucci (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen der Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung und der Regierungsentwurf, mit dem das EU-Freizügigkeitsgesetz geändert werden soll, vor. Ich möchte auch drei Punkte ansprechen, Herr Bundesminister. Zwei Punkte sehen wir ähnlich. Das ist großkoalitionär doch gar kein schlechter Schnitt. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatscht niemand!) Bei dem dritten Punkt ist es ein bisschen anders. Aber das müssen wir miteinander aushalten. Erstens. Dieser Staatssekretärsausschuss war eine sehr sinnvolle Einrichtung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Sie sich nicht genieren! Elf Staatssekretäre ein halbes Jahr lang!) Er hat einen guten Bericht vorgelegt und zur Versachlichung der Debatte beigetragen. Zweitens. In den Großstädten, in denen sich die Probleme häufen, steht die Bundesregierung mit Hilfen an der Seite dieser Kommunen. Auch das ist eine gute Nachricht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 20 Millionen Euro sind dabei herausgekommen! Dafür brauchten wir den Staatssekretärsausschuss?) Drittens. Mit diesem Bericht gibt die Bundesregierung im Prinzip Entwarnung. Er enthält nämlich keinerlei Anhaltspunkte, die die Aufregung rechtfertigen würden, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ändern Sie denn dann das Freizügigkeitsrecht?) die zur Einrichtung dieses Staatssekretärsausschusses geführt haben. Ich zitiere einmal aus dem Bericht. Erstes Zitat: Die Bundesregierung steht zur Freizügigkeit und Deutschland profitiert davon. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Applaus. Danke schön. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Bei Zitaten gibt es immer Applaus!) Guter Bericht. – Zweites Zitat: Diese Menschen sind bei uns willkommen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittes Zitat: Der größte Anteil der Zugewanderten sind Arbeitnehmer. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt selbst und tragen damit zugleich zum Wohlstand in unserem Land bei. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das hat auch der Minister gesagt!) – Das hat auch der Minister gesagt. – Ich würde jetzt am liebsten zehn Minuten lang diese Sätze wiederholen, (Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) weil es mich manchmal in diesem Land etwas wahnsinnig macht, dass wir wegen 5 Prozent, die vielleicht nicht optimal sind, die 95 Prozent, die eigentlich gut sind, aus den Augen verlieren, und dass damit draußen Stimmung gemacht wird. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Also: Wir profitieren von Zuwanderung. Wir heißen die Menschen willkommen, und gemeinsam bringen wir dieses Land voran. Wo es Probleme gibt, halten wir die Augen offen und finden Lösungen. Das ist unser Weg. Zum Begriff „Versachlichung“. So sachlich, wie wir heute diskutiert haben, könnten wir die Debatte weiter führen. Wenn wir sie so sachlich führen würden, brauchten wir keine Staatssekretärsausschüsse, die zur Versachlichung beitragen müssen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!) Denn versachlichen muss man natürlich nur etwas, was vorher unsachlich war. Dabei ist „unsachlich“ noch eine freundliche Formulierung für einige der Debattenbeiträge, die uns Anfang des Jahres zu Ohren gekommen sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es hat ja nicht einzelner Parteien bedurft, um uns auf diese Probleme hinzuweisen. Vielmehr haben wir uns schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir den betroffenen Städten und Gemeinden helfen müssen. Das ist eine richtige Entscheidung gewesen. Ich will jetzt nicht dieses geflügelte Wort aussprechen; aber ich möchte ein Beispiel nennen: Missbrauch der EU-Freizügigkeit. Was damit ausweislich des Berichts gemeint ist, ist, dass Menschen zu uns kommen, dass also Zuwanderung stattfindet. Wenn aber die Menschen zu uns kommen, dann missbrauchen sie nicht die EU-Freizügigkeit, sondern machen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist so, als würden wir jemandem, der mit 17 oder 18 Jahren die Fahrerlaubnis erhält, vorwerfen, dass er anschließend mit dem Auto fährt. Probleme bekommt er freilich, wenn er über eine rote Ampel fährt. Das ist schon richtig; das ist auch gut so. Aber gerade für einen Missbrauch oder zumindest für eine Rechtsverletzung wird mit diesem Bericht kein Datenmaterial vorgelegt. Ich finde, das muss hier klar gesagt werden; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn das ist die Realität in diesem Lande, und von den realen Gegebenheiten müssen wir ausgehen, sonst können wir keine vernünftige Politik machen. Deswegen möchte auch ich dazu aufrufen, dass wir miteinander eine Rhetorik pflegen, die die Dinge klar benennt – das ist selbstverständlich –, aber gleichzeitig deutlich macht, dass die Menschen, die hier sind, und die Menschen, die zu uns kommen, miteinander auskommen müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir werden ohnehin vielfältiger und bunter werden. Das ist nicht immer einfach. Als ich hier in Berlin kürzlich in einem großen Wohnblock war, habe ich im Fahrstuhl eine ältere Dame mit ihrem Rollator getroffen, die mir sagte: Gott sei Dank sieht man auch einmal wieder ein deutsches Gesicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Fahrstuhl hatte ich wenig Zeit für Differenzierungen und habe mich auch nicht persönlich vorgestellt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Ich habe aber auch nicht den blöden Reflex gehabt, gleich zu denken, dass die Dame ausländerfeindlich ist. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht immer nur in Schubladen denken. Ich habe mit Blick auf diese Dame folgende Geschichte vor Augen gehabt: Sie wohnt dort schon Jahrzehnte, und ihr ganzes Umfeld verändert sich. Da sind Leute weggezogen, mit denen sie lange zusammengewohnt hat. Da sind vielleicht auch Leute verstorben, mit denen sie befreundet war. Jetzt leben dort andere Menschen. Da geht es plötzlich anders zu. Es gibt andere Bräuche; es riecht vielleicht auch anders. Es ist in diesem Hause vielleicht auch zu Zeiten laut, zu denen es vorher nicht laut war. Das alles führt zu Irritationen. Die Veränderungen müssen wir erst einmal annehmen und auch gestaltend wirken. Ich frage mich, ob in diesem Haus über die Hausordnung hinaus einmal jemand da-rangegangen ist, die Menschen neu miteinander in Beziehung zu setzen, dafür zu werben, dass man sich neue, gemeinsame Spielregeln gibt. Vielfalt, Recht und Gesetz und Spielregeln sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen. Wir müssen also Vielfalt gestalten. Ich bin der Überzeugung: Wenn wir Vielfalt gut gestalten wollen, dann brauchen wir positive Zukunftsbilder. Ich probiere das einmal. Also: Deutschland hat 60 Jahre Erfahrung mit Arbeitsmigration. Wir haben Dinge falsch gemacht. Wir haben aber auch viele Dinge gut gemacht. In jedem Fall haben wir eine Menge gelernt. Wir wissen jetzt, was gutes Zusammenleben fördert und ausmacht. Wir wissen: Sprache ist der Schlüssel. Wer würde dem in diesem Haus widersprechen? (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Widerspruch dazu gab es eine ganze Zeit lang!) Wir wissen: Auf gute Bildung kommt es an. Gute Bildung führt dazu, dass die Menschen ihre Potenziale entwickeln und in die Gemeinschaft einbringen können. Ja, wir setzen jetzt eine Frist von sechs Monaten. Aber wir tun in diesen sechs Monaten alles, damit die Menschen in Arbeit kommen können, damit sie hier ihre Talente einbringen können; denn jedes Talent wird in einem Land gebraucht, in dem künftig weniger Menschen leben werden. Wir brauchen diese Menschen, um unseren Wohlstand zu halten. Wir sehen die Sehnsucht der Menschen, die Sehnsucht nach Aufstieg, nach einer guten Zukunft für sich selbst und ihre Kinder und vielleicht auch den Willen, denen, die zurückgeblieben sind, zu zeigen: Ja, wir haben etwas gewagt. Jetzt wollen wir auch gewinnen. – Wir machen uns diese Potenziale und diese Kraft zunutze. Aus diesen individuellen Lebenswegen erwächst ein Nutzen für Deutschland, wenn wir das so wollen. Im Bericht heißt es: Wir heißen die Menschen willkommen. Da heißt es nicht: Wir heißen die Menschen, die willkommen sind, willkommen. Frau Jelpke, das will ich Ihnen so sagen. Wir heißen die Menschen willkommen. Es finden sich in diesem Bericht keinerlei Hinweise darauf, dass wir Unterscheidungen treffen. Es kann nämlich keine geteilte Willkommenskultur geben. Wenn wir die Willkommenskultur teilen, dann schaffen wir kein Willkommen, sondern stellen das Willkommen unter Vorbehalt. Damit schaffen wir keine Willkommenskultur, sondern neue Vorbehalte. Natürlich kann man die Zuwanderung auch nicht einfach laufen lassen. Man muss sie steuern, man muss sie gestalten. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Freizügigkeit. Wir können nicht alle Probleme der Welt lösen, schon gar nicht hier. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht alles in diesem Gesetz?) Deswegen ist mir in der aktuellen Situation, in der so viele Flüchtlinge zu uns kommen, weil sie vor Folter, Krieg und Vergewaltigung, vor Terror fliehen müssen, wichtig, dass wir die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung erhalten. In meinem eigenen Wahlkreis gibt es Ortsteile, in denen ein Viertel der dort lebenden Menschen Flüchtlinge sind. Das ist schwierig; aber es ist auch toll, was ich dort an Hilfsbereitschaft erlebe. Ich möchte, damit wir das nicht aufs Spiel setzen, dass wir deutlich machen: Wir brauchen eine gesteuerte und vernünftige Zuwanderung. Wir können die Dinge nicht laufen lassen. Wir wollen unterschiedliche Wege nach Deutschland offenhalten, aus humanitären Gründen, für die Sicherung des Fachkräftebedarfs usw. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das mit -Europa noch nicht so richtig verstanden, glaube ich! Das ist anders gemeint!) Deswegen können wir es auch mittragen, dass eine Frist von sechs Monaten eingeführt wird, die für EU-Bürger gilt, die zur Arbeitssuche einreisen; sie haben in diesen sechs Monaten Zeit, Arbeit zu finden. Der Europäische Gerichtshof räumt uns die Möglichkeit einer Befristung ausdrücklich ein. Weiterhin wird der Einzelfall betrachtet; es gibt keinen Automatismus. Es ist vorgesehen, dass jemand, der sich ernsthaft um Arbeit bemüht, weiter hierbleiben kann. Der Gesetzentwurf enthält auch manches, was sich Sozialdemokraten alleine vielleicht nicht ausdenken würden. Aber er enthält auch kluge Vorschläge. Frau Jelpke, ich schätze Sie, (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wir haben zehn!) und Sie haben ein großes Herz. Das meine ich ernst. Aber selbst Sie wollen doch kein Kindergeld an Kinder zahlen, die es gar nicht gibt. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das ist so minimal, wenn es überhaupt so ist! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und inwiefern hat das jetzt mit Bulgaren und Rumänen zu tun? Das habe ich nicht verstanden!) Deswegen ist es doch klug, wenn wir Vorkehrungen treffen, dass wir Kindergeld wirklich nur an diejenigen zahlen, die auch kindergeldberechtigt sind. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Damit wird doch auch wieder ein Vorurteil geschürt!) Es ist auch sinnvoll – der Bundesminister hat darauf hingewiesen –, dass wir prüfen, ob wir die Lebenshaltungskosten in den Herkunftsländern betrachten, wenn die Kinder dort leben und nicht hier bei uns. Dass man Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit bekämpft, ist auch im Interesse der Linken. Denn auch Sie wollen gemeinsam mit uns für ordentliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Deswegen sind diese Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls sinnvoll. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, ich möchte mit dem schließen, was ich eingangs gesagt habe. Wir haben Probleme, die sich auf einige wenige große Kommunen beziehen. Dort müssen die Hilfen jetzt auch schnell ankommen. Aber wir profitieren von Freizügigkeit. Wir heißen die Menschen hier willkommen, und wir wissen seit der Vorlage des Berichts des Staatssekretärsausschusses, dass der größte Anteil derjenigen, die zu uns kommen, den Lebensunterhalt selbst finanzieren kann und zum Wohlstand in diesem Land beiträgt. Gute Nachrichten! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gute Rede, Herr Castellucci, vor allen Dingen der erste Teil, in dem Sie sich nicht zum Gesetzentwurf geäußert haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Freizügigkeit in der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für die Bürgerinnen und Bürger. So steht es im Gesetzentwurf. Das ist richtig, und so weit gehen ungefähr die Gemeinsamkeiten zwischen uns und den Vorstellungen der Koalition. Richtig ist auch: Sie entlasten die Kommunen mit 25 Millionen Euro im Jahr. Das ist aber bei weitem nicht ausreichend. Das ist angesichts der Problemlage eher ein Witz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber dieser Gesetzentwurf – der Minister hat es eingangs erwähnt – hat eine Geschichte. Er ist die Konsequenz der Kampagne der CSU unter dem Motto „Wer betrügt, der fliegt“. Ich meine jetzt nicht Frau Haderthauer; ich meine die Bulgaren und Rumänen, denen Sie das unterstellt haben. Damit haben Sie eine Kampagne betrieben und eine Welle gemacht, auf der die AfD locker in drei Landtage surfen konnte. Das gehört zu Ihrer politischen Verantwortung; denn die Fakten geben Ihre Kampagne nicht her. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich habe die Bundesregierung wiederholt gefragt, ob sie jetzt Zahlen hat, weil sie nicht im Bericht stehen. Die Bundesregierung hat geantwortet: Für das Jahr 2013 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik in Sachen Sozialversicherungsbetrug 10 Bulgaren und 50 Rumänen erfasst – als Tatverdächtige wohlgemerkt, nicht als Verurteilte bzw. festgestellte Straftäter. In Bezug auf Sozialleistungsbetrug – Kindergeld gehört dazu – waren es 44 Bulgaren und 91 Rumänen, wiederum als Tatverdächtige. Im Gesetzentwurf finden wir eine Regelung zur Kindergeldzahlung, gegen die ich in der Sache nichts habe. Sie war übrigens schon einmal Gegenstand einer Frage der Kolleginnen Franziska Brantner und Lisa Paus, die sie in der Fragestunde an die Regierung gerichtet haben. Damals ging es aber nicht um Bulgaren und Rumänen. Es ging auch nicht um 40 oder 90 Tatverdächtige. Es ging vielmehr um die Zahl von 2 400 Fällen mit einem Schaden von 6,5 Millionen Euro durch Kindergeldbetrug. Laut Rechnungshofbericht von 2009 waren die Täter deutsche Beamte. Es geht also nicht um eine Regelung, die die schlimmen Sozialbetrüger aus dem europäischen Ausland betrifft, sondern um eine Regelung, die Sie machen mussten, weil es bei den Familienkassen keine Ordnung und keinen Datenabgleich gibt. Es ist richtig, den Doppelbezug zu verhindern. Aber soweit ich weiß, sind unter deutschen Beamten überwiegend keine Rumänen und Bulgaren; das ergibt sich aus der Natur der Sache. Daher ist es infam, diesen EU-Bürgern die Schuld in die Schuhe zu schieben. Das zeigt die Verlogenheit der ganzen Debatte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Genauso infam und absurd ist das, was Sie im Hinblick auf das EU-Freizügigkeitsrecht vorschlagen. Sie haben wohlweislich die gegenwärtige Rechtslage als den Regelungsgehalt Ihres Gesetzentwurfs dargestellt. Da wäre ich bei Ihnen; denn die geltende Rechtslage ist vernünftig. Wer ernsthaft Arbeit sucht, darf bei uns länger als sechs Monate bleiben. Das kann die Ausländerbehörde relativ gut beurteilen. Sie muss nur darauf achten, was der Betreffende macht, um Arbeit zu finden. Wenn er nichts tut, muss er schon nach heutiger Rechtslage Deutschland verlassen, weil es ohne ernsthafte Arbeitssuche keinen Grund zum Aufenthalt gibt. Aber Sie verlangen nun von den Ausländerämtern, was nur die -Arbeitsagenturen leisten können. Die Ausländerämter sollen beurteilen, ob die Betreffenden mit Aussicht auf Erfolg Arbeit suchen. Wie soll das der Jurist in der Ausländerbehörde, der Paragrafen, aber nicht den Arbeitsmarkt kennt, überhaupt beurteilen? Diese sinnlose Regelung wird zu vielen Prozessen und falschen Entscheidungen in der Sache führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nun zum Erschleichen der Freizügigkeit. Herr de Maizière, ich weiß, dass Sie ein kluger Mann und ein sehr guter Jurist sind – ich bin keiner – und sich auskennen. Warum Sie sich das von Herrn Seehofer in den Gesetzentwurf haben diktieren lassen, ist mir schleierhaft. Sie wollen das Erschleichen der Freizügigkeit mit -Wiedereinreisesperren belegen und so Sozialbetrug bekämpfen. Nun besagt die EU-Freizügigkeitsrichtlinie in Artikel 35 klipp und klar: Eine Entscheidung, die die Freizügigkeit von Unionsbürgern beschränkt und nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit erlassen wird, darf nicht mit einem Einreiseverbot des Aufnahmemitgliedstaats einhergehen. – Diese Regel ist klipp und klar. Ihre Regelung ist also von vorne bis hinten EU-rechtswidrig und verstößt gegen den Wortlaut europäischen Rechts. Wie Sie wissen, sind öffentliche Ordnung und Sicherheit im europäischen Recht nicht so zu verstehen wie im deutschen Polizeirecht. Dazu gibt es eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hat in einem Urteil gesagt: Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht. – Dann genügt das falsche Ausfüllen eines Sozialhilfeantrags oder eines ALG-II-Antrags erst recht nicht. Ihre Regelung ist also Makulatur. Der EuGH muss sie aufheben, wenn Sie nicht zu Verstand kommen. Ich verstehe nicht, wie Sie nach Ihrer Rede einen solchen europarechtswidrigen Unsinn mitmachen können. Ihre Regelung dient nur dazu, die EU-Freizügigkeit in ihrem Bestand zu diskreditieren. Das sollten wir nicht tun. Im Gegenteil: Wir sollten sie verteidigen gegen die Rattenfänger von der AfD. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Beck, auch bei großzügigster Auslegung ist die Redezeit limitiert. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist schade. Aber im Wesentlichen bin ich fertig. Streichen Sie aus Ihrem Gesetzentwurf den Teil betreffend die EU-Freizügigkeit! Über die Kindergeldregelung – weil sie in einem anderen Zusammenhang richtig ist – und die Hilfe für die Kommunen können Sie mit uns jederzeit reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Bevor ich jetzt unserer Kollegin Andrea Lindholz für die CDU/CSU das Wort erteile, möchte ich ihr herzlich gratulieren, weil sie heute Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch und ein glückliches neues Lebensjahr! (Beifall) Bitte, Frau Lindholz. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich dem Staatssekretärs-ausschuss für den detaillierten Bericht danken. Auf dieser Basis können wir uns einer zentralen Fragestellung zuwenden: Wie kann die europäische Freizügigkeit mit den nationalen Sozialleistungssystemen in Einklang gebracht werden? Der Bericht zeigt uns, dass die Mi-grationsströme aus den EU-Staaten nach Deutschland zunehmen. Die steigende Mobilität der Europäer ist grundsätzlich zu begrüßen und gewollt. Allerdings ist die wesentliche Ursache dieses Zuwachses die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage in Teilen Europas. Die nationalen Sicherungssysteme werden von jedem Mitgliedstaat selbstständig gestaltet und finanziert. Deutschland ist durch seine Wirtschaftskraft in der Krise zum Stabilitätsanker für unzählige Europäer geworden, und darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich profitiert Deutschland auch von der unkomplizierten Zuwanderung im Rahmen der europäischen Freizügigkeit. Der Zuzug von Facharbeitern aus der EU macht es gerade kleinen und mittleren Unternehmen leichter, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Wir brauchen zweifellos die Zuwanderung aus der EU. Aber die europäische Freizügigkeit darf auch nicht sakrosankt sein. Wir dürfen nicht nur ihre Vorteile sehen, sondern wir müssen auch Probleme und Fehlentwicklungen ansprechen, sachlich diskutieren und die Freizügigkeit bei Bedarf neu ordnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Bericht belegt eindeutig, dass die Freizügigkeit auch Probleme verursacht. Binnen Jahresfrist ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus Rumänien und Bulgarien in einigen deutschen Kommunen um 40 Prozent, 80 Prozent, ja sogar um 147 Prozent gestiegen. Vor allem in den strukturschwachen Regionen und den Großstädten führt das zu erheblichen Problemen, und das bestätigen uns die betroffenen Kommunen auch immer wieder. Es ist daher nur konsequent, dass der Bund noch in diesem Jahr 35 Millionen Euro bereitstellen wird – und das sind keine Peanuts –, um die Kommunen bei den Kosten für Wohnung, Heizung und Gesundheitsvorsorge zu entlasten. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, das sind Peanuts!) – Das mögen für Sie Peanuts sein, für mich sind es keine Peanuts. Ebenfalls werden Integrations- und Sprachkurse an Brennpunkten intensiviert. Der Bund stellt über das Programm „Soziale Stadt“ in den nächsten Jahren 200 Millionen Euro zur Verfügung, die die Kommunen durch eigene, passgenaue Lösungen abfragen können. Die Bundesregierung nimmt damit ihre Verantwortung gegenüber den deutschen Kommunen und Europa gleichermaßen wahr. Es wäre aber falsch, zu glauben, dass wir diesen Herausforderungen, die die europäische Binnenmigration mit sich bringt, alleine mit der Bereitstellung von Steuergeldern begegnen könnten. Die Wahlergebnisse der letzten Monate zeigen, dass auch in Deutschland die öffentliche Zustimmung für ein zusammenwachsendes Europa keine Selbstverständlichkeit ist. Als Bundespolitiker tragen wir besondere Verantwortung, das Vertrauen unserer Bevölkerung in die Europäische Union zu stärken. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig! Sagen Sie das mal der eigenen Partei!) Wenn die europäische Freizügigkeit missbraucht wird, um vom deutschen Sozialleistungssystem zu profitieren – da genügt ein einzelner Fall –, dann leidet gerade dieses Vertrauen. Betrug und Missbrauch dürfen wir nicht dulden; denn auch das schadet der europäischen Idee. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei deutschen Beamten hatten Sie fünf Jahre Zeit vom Rechnungshofbericht bis heute! Das ist bigott!) – Ich hatte sie nicht, Herr Kollege Beck. Ich bin erst seit September letzten Jahres im Deutschen Bundestag. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes setzt ein wichtiges Signal: Die Bundesregierung benennt Missstände im Rahmen der europäischen Integration und will sie auch beheben. Der Gesetzentwurf stellt das Erschleichen von Aufenthaltskarten unter Strafe. Im Betrugsfall können Wiedereinreisesperren von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Der Aufenthalt zur Arbeitssuche wird generell auf sechs Monate befristet. Wer nach einem halben Jahr keine begründete Aussicht auf Arbeit hat, muss ausreisen. An dieser Stelle möchte ich dem Kollegen Beck zustimmen: Auch nach meiner Auffassung sollten wir die begründete Aussicht in der Gesetzesbegründung an konkrete und überprüfbare Kriterien knüpfen, um den Gerichten eine einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen. Vorschläge hierzu habe ich selbst unterbreitet. Die Behörden werden im Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit besser vernetzt. Die Gewerbeämter sollen schon den ersten Verdachtsfall auf Scheinselbstständigkeit prüfen und ihn direkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll melden. Schließlich werden durch die Steueridentifikationsnummer, die jetzt angegeben werden muss, Missbrauch und vor allen Dingen Doppelzahlungen verhindert. Dieses Maßnahmenbündel stärkt das Vertrauen in Europa, und es zeigt auch, dass die Bundesregierung handelt. Ich sehe aber nicht nur eine Gefahr für die Zustimmung zu Europa in Problemen oder im Missbrauch. Zum Beispiel wirft auch der legale Bezug von Kindergeld Gerechtigkeitsfragen auf, die wir nicht einfach ignorieren sollten. Ich begrüße daher ausdrücklich den im Bericht enthaltenen Prüfauftrag. EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, haben einen legalen Anspruch auf Kindergeld, egal ob ihr Kind in Deutschland oder im europäischen Ausland lebt. Das ist dem Grunde nach auch richtig. Ist es aber richtig, dass ein Kind, das zum Beispiel in Polen lebt, die gleichen 184 Euro Kindergeld erhält wie ein Kind in Deutschland? Laut Eurostat liegt das Preisniveau für Lebensmittel in Polen um 45 Prozent unter dem deutschen Niveau. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist dann mit der Schweiz und mit Luxemburg?) Alle Kinder, die in Deutschland leben, werden damit im Ergebnis schlechtergestellt, unabhängig davon, ob sie deutsche oder andere Staatsbürger sind. Daher bin ich der Auffassung, dass wir das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten am Wohnort anpassen sollten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch in der Schweiz?) Nicht umsonst bzw. aus gutem Grund haben wir eine solche Abstufung bereits im Unterhaltsrecht und im Einkommensteuerrecht beim Kinderfreibetrag. Das Kindergeld dient ebenso wie der Kinderfreibetrag explizit der Sicherung des steuerfreien Existenzminimums in Deutschland. Die Freizügigkeit ist ein großer Fortschritt. Ich will sie auch nicht infrage stellen, aber sie muss mit den nationalen Sozialleistungssystemen harmonieren. Ich bin mir sicher, dass wir hier auf europäischer und nationaler Ebene Handlungsspielräume haben, die wir nutzen könnten. Jede Sozialleistung in einem Land hat dort eine bestimmte nationale Zielvorgabe zu erfüllen. Eine Abstufung des Kindergelds wäre ein Signal für ein gemeinsames Europa, das auch in der Lage ist, offensichtliche nationale Unterschiede zu berücksichtigen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Lars Castellucci [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Frau Kollegin Lindholz. – Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/2581, 18/960 und 18/2470 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weil sich kein Widerspruch erhebt, gehe ich davon aus, dass Sie mit den Überweisungen einverstanden sind. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern Drucksache 18/2616 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Nicole Maisch, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als Christian Schmidt, der Agrarminister, letzte Woche seine Initiative für mehr Tierwohl vorgestellt hat, war ich zunächst einmal überrascht, nicht darüber, dass er die Initiative ergriffen hat – irgendwann in dieser Legislatur musste ja einmal eine Initiative kommen –, sondern darüber, dass er dieses Werk „Eine Frage der Haltung“ genannt hat. Das ist clever plagiiert. Das ist nämlich ein grüner Slogan, mit dem wir nicht zuletzt bei der Landtagswahl in Niedersachsen Jahrzehnte schwarzer Agrarpolitik abgelöst haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: Mal sehen, wie lange das hält!) Aber bei Tierschutz führen wir keine Urheberrechtsdebatten. Da können Sie sich die Etiketten gern nehmen, wenn denn auch der Inhalt stimmt. Das ist in diesem Fall leider nicht so. Das ist ein Etikettenschwindel gegenüber der Bevölkerung in diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, der Tierschutz braucht klare Regeln, keine Lippenbekenntnisse, und das sehen nach einer aktuellen Umfrage von PROVIEH 91 Prozent der Deutschen so. 91 Prozent der Deutschen möchten klare Gesetze, bessere Gesetze zum Schutz der Tiere. Aber diese Bundesregierung und diese Koalition sind offensichtlich nicht dieser Meinung. Die Tierwohlinitiative des Ministers will ausschließlich freiwillige Verbindlichkeit. Das ist nicht nur semantisch interessant, sondern auch weitgehend wirkungslos. Sie spielen auf Zeit – und das auf Kosten der Tiere. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für echten Tierschutz müssten Sie Haltung zeigen, müsste der Minister Haltung zeigen, und zwar vor allem gegenüber der eigenen Fraktion. Wer hat denn bei der letzten Tierschutznovelle auch noch die kleinste Verbesserung kleingehäckselt? Das waren Abgeordnete der Union. Das waren die eigenen Staatssekretäre von Ilse Aigner. Die Koalition sagt: informelle Gesprächsrunden zum Tierschutz. Wir sagen: Dieses Parlament, dieser Raum hier ist der Ort, um über mehr Tierschutz zu debattieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt, in dem wir Ihnen das präsentieren wollen, was nicht nur die Grünen, sondern auch Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land von der Politik erwarten. Ermöglicht werden muss nämlich ein würdiges Dasein für die Tiere in diesem Land. Das bedeutet: Endlich Schluss machen mit Qualzuchten! Ich sage Ihnen: Die Leute in diesem Land wollen keine Puten mehr, die unter dem Gewicht ihres eigenen Brustfleischs zusammenbrechen. Die Leute wollen keine Sauen mehr, die so viele Ferkel werfen, dass ein Teil davon auf der Steilkante kaputtgeschlagen werden muss. Die Leute in diesem Land wollen auch keine Rassehunde, die so dicke Köpfe haben, dass die Welpen nicht mehr auf natürlichem Wege geworfen werden können, sondern dass der Tierarzt per Kaiserschnitt nachhelfen muss. Das ist pervers. Das kann so nicht bleiben. Darüber muss man nicht lange reden, sondern das muss ein Ende haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Die Ställe in diesem Land müssen sich den Bedürfnissen der Tiere anpassen, nicht die Tiere müssen den Bedürfnissen der Ställe gemäß zurechtgeschnippelt werden. Kühe haben Hörner, Hühner haben spitze Schnäbel, und Schweine haben Ringelschwänze. Eine Tierhaltungsform, der dazu nichts anderes einfällt, als zu amputieren und abzuschneiden, statt für Auslauf, Bewegung und Beschäftigung der Tiere zu sorgen, hat ihre ethische Legitimation verspielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE] – Zuruf von der CDU/CSU: Keine Ahnung!) Der Minister tippt in seiner Tierwohlinitiative viele wichtige Themen an. Das muss man ihm lassen. Er hat die richtigen Überschriften gesetzt. Wenn er aber im Zusammenhang mit dem illegalen Welpenhandel die Tierschutzverbände zum runden Tisch einlädt, dann muss er auch darauf hören, was die Fachleute sagen. Diese sagen zum Beispiel, Hunde müssen gekennzeichnet werden. Das findet Staatssekretär Bleser aber überflüssig. Ich finde, man braucht sich nicht zusammenzusetzen, um zu reden, wenn man den Rat der Experten dann doch nicht hören möchte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man wirklich für mehr Tierwohl sorgen möchte, dann muss man das vergurkte Tierschutzgesetz der vergangenen Legislaturperiode angehen. Das sagen nicht nur die Grünen, sondern das sagt auch die EU-Tierversuchsrichtlinie. Diese schreibt eine faire Abwägung zwischen Tierschutz- und Forschungsinteressen vor. Das sind zwei Interessen von Verfassungsrang, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Ich sage Ihnen: Wenn es immer noch so ist, dass für das Antifaltenmittel Botox jedes Jahr Tausende von Mäusen totgespritzt werden, dann stimmt doch irgendetwas nicht bei dieser Abwägung. Botox auf der einen Seite, Mäuse totspritzen auf der anderen Seite. Ist das wirklich eine faire Abwägung, wenn wir nicht einmal in der Lage sind, diese Praxis zu beenden? Schließlich gibt es schon tierversuchsfreie Alternativen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde, dadurch wird sehr deutlich: Sie haben bei der Tierschutznovelle Dinge verschlafen und schlecht umgesetzt. Weil im Zusammenhang mit dem Tierschutz in diesem Land so viel im Argen liegt, brauchen wir schlagkräftige Strukturen in Deutschland, um die Tiere zu schützen. In einigen Bundesländern haben wir gute Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen gemacht. In Hessen und in Baden-Württemberg hat man gute Erfahrungen mit einem Beauftragten bzw. mit einer Beauftragten für Tierschutz gemacht. Das möchten wir auch für die Bundesebene. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Tierschutz ist eine Frage der Haltung. Damit hat der Minister recht. Wir werden ihn daran messen, ob er bei dieser Frage auch Rückgrat beweisen kann und wirklich etwas Substanzielles zum Schutz der Tiere in diesem Land erreichen wird. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Dieter Stier. Dieter Stier (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern“. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Zunächst einmal bin ich den Fraktionsgeschäftsführern sehr dankbar, dass wir heute ein landwirtschaftliches Thema und damit ein Thema, das in großer Breite den ländlichen Raum in unserem Land tangiert, nicht fünf Minuten vor Mitternacht, sondern jetzt debattieren können. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt an uns!) Ich glaube im Übrigen, Agrarthemen haben es verdient, zur besten Sendezeit im Hohen Haus beraten zu werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr hättet auch mal so was aufsetzen können!) Wie ernst die Union das gesellschaftlich bedeutende Thema des Tierwohls nimmt und wie viel Aufmerksamkeit sie diesem Thema schenkt, das konnten wir mit der gerade von Ihnen zitierten Tierwohlinitiative unseres Bundeslandwirtschaftsministers verdeutlichen, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie die Kollegin schon sagte!) die in der vorigen Woche einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde und die Sie gestern persönlich mit ihm im Agrarausschuss debattieren konnten. Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, dem Minister noch einmal einen herzlichen Dank auszurichten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Große Koalition wird dem Tierwohl – das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart – künftig noch mehr Bedeutung beimessen als bisher. Meine Damen und Herren, wir leben in einem Land, das bereits heute die höchsten Tierschutzstandards der Welt aufzuweisen hat. Gleichwohl gibt es nichts, das man nicht noch besser machen kann. Sie, liebe Antragsteller, versuchen nun, aufgeschreckt vom positiven Echo auf die Initiative des Ministers, mit Ihrem eingebrachten Antrag den erfolgreich eingeschlagenen Weg zu mehr Tierwohl wieder einmal öffentlich zu beschädigen, anstatt an konstruktiven Lösungen mitzuwirken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Frau Maisch, ich sage es Ihnen gleich zu Beginn: Ihr Kalkül mit dem Bemühen der grünen Angst-industrie wird nicht aufgehen. Eine verantwortungsbewusste Politik, geschätzte Kollegen der Opposition, erkennt man immer daran, dass man Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, die realistisch und auch umsetzbar sind. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die Kollegin gemacht!) Diesem Ziel fühlen wir uns als Union verpflichtet. Wie diese Tierschutzvorstellungen in einer Gesellschaft mit modernen landwirtschaftlichen Produktionsmethoden, aber auch Verbraucher- und Tierschutzverbandsinteressen in Einklang zu bringen sind, wird im Eckpunktepapier von Minister Schmidt umfassend und in zehn Punkten fundiert festgeschrieben. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Produktionsmethoden! Und das von einer katholischen Partei!) Es ist eine tragfähige, programmatisch dichte Tierschutzkonzeption geworden, die uns über die Legislaturperiode hinaus verpflichtet. Der von uns befürwortete und mitgetragene Maßnahmenkatalog für mehr Tierwohl ist ambitioniert, seine Vorhaben sind aber realistisch. Sehr geehrte Kollegen der Bündnisgrünen, nun zu einigen Forderungen aus Ihrem Antrag im Detail. Wenn ich einen Blick in diesen Antrag werfe, muss ich mit Enttäuschung feststellen, dass Sie an den tatsächlichen Erfordernissen eines zeitgemäßen Tierschutzes wieder einmal völlig vorbei argumentieren. Ihre willkürliche Zusammenstellung und Auflistung alter Forderungen zeigt, dass Sie nicht willens sind, einen verantwortlichen und gesellschaftlich akzeptierbaren Beitrag zum Tierschutz in Deutschland zu leisten, sondern dass Sie Emotionen schüren wollen. Das ist für mich persönlich enttäuschend. (Beifall bei der CDU/CSU) Drei Strukturelemente liegen Ihrem Antrag zugrunde: Unterstellungen, Fehleinschätzungen und überdies noch fachliche Unkenntnis. Lassen Sie mich hierzu nachfolgend einige Beispiele herausgreifen, die das belegen und Ihren Irrweg aufzeigen werden. Zuerst möchte ich auf Ihre Unterstellungen eingehen, mit denen Sie uns vorwerfen, nichts zu unternehmen, obwohl wir im Tierschutz erwiesenermaßen sehr aktiv sind. Sie fordern in Ihrem Antrag, man müsse Tieren in der Landwirtschaft ein würdiges Dasein ermöglichen. Sie haben meine volle Zustimmung für diese Aussage. Der Punkt ist, dass dies bereits überwiegend der Fall ist. Mit der erst in der letzten Legislaturperiode erfolgten Novellierung des Tierschutzgesetzes wurden weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ich sage gleich: Schenkelbrand!) – Dazu komme ich gleich noch. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes wurde der Antibiotikaeinsatz bereits wirksam gesenkt. Ich bin auch überzeugt, dass die Initiative der Branche weitere -Verbesserungen bringen wird. Man kann nicht oft genug öffentlich feststellen, dass wir bereits über höchste Standards, auch im europäischen und internationalen Maßstab, verfügen. (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum muss der Minister dann eine Initiative machen, wenn alles so gut ist?) Selbstverständlich gibt es auch schwarze Schafe. Die vorhandenen Sanktionsmechanismen unserer Tierschutzgesetzgebung geben jedoch heute schon die Möglichkeit, die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zur Rechenschaft zu ziehen. Ich glaube, auch der Vollzug in den Bundesländern muss hierzu einen Beitrag leisten. Ich habe übrigens Vertrauen in unsere Behörden. Kontrollen und Sanktionen geschehen aber oft auch ohne mediale Begleitung und reißerische Berichterstattung, sodass es von den ewigen Kritikern nicht wahrgenommen wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie unterstellen weiter, wir würden einer ungeregelten Intensivtierhaltung freien Lauf lassen. Das ist eines Ihrer absoluten Lieblingsargumente. Erstens haben Sie uns bis heute keine Definition geliefert, was Sie unter den von Ihnen häufig gebrauchten Begriffen verstehen. Zweitens sage ich Ihnen: Jeder Stallneubau in diesem Land bringt Verbesserungen für das Tierwohl. Es wäre deshalb hilfreich, diese Maßnahmen vor Ort nicht ständig zu verhindern. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber dann müsste mehr Geld in den tierschutzgerechten Umbau von Ställen!) Wir treten zielbewusst mit zahlreichen Maßnahmen an, um die Haltungsbedingungen weiter zu verbessern. Es gilt, sie den Bedürfnissen der Tiere weiter anzupassen. Die Tierwohlinitiative des Landwirtschaftsministers sieht dabei auch vor, einige nicht kurative Eingriffe bei Nutztieren zu beenden. Dabei dürfen nach unserer Auffassung aber keine neuen Tierschutzprobleme entstehen. Wir setzen hier auf einen konsensstiftenden Dialog der beteiligten Akteure. Sie wollen ausschließlich mit Verboten und Regulierungsinstrumenten gegen landwirtschaftliche Betriebe zu Felde ziehen. Das unterscheidet uns. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und bis wann soll das passieren?) Forderungen zu stellen, die kein landwirtschaftlicher Betrieb in der Praxis umsetzen kann, ohne seine ökonomische Existenz und damit seine landwirtschaftliche Produktion selbst aufs Spiel zu setzen, sind mit uns nicht zu machen. Meine Damen und Herren, wir schauen nicht weg, sondern stellen uns auch den hochkontroversen Tierschutzthemen. Es ist uns klar, dass zum Beispiel die Tötung männlicher Küken in der jetzigen Form von der Mehrheit der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr erfährt. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts anderes sagen wir!) Auch hier handeln wir entschlossen. Ergebnisse der Forschung zur Geschlechtsbestimmung an Hühnereiern werden bereits Anfang 2015 vorliegen. Dank der Tierwohlinitiative wird das BMEL die Umsetzung eines geeigneten Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung am Ei in der Praxis begleiten und damit eine neue Lösung auf den Weg bringen. Das ist ein Beispiel, an dem deutlich wird, dass wir die aus der Gesellschaft an uns herangetragenen Tierschutzvorstellungen sehr ernst nehmen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist es gut, dass wir darauf gedrängt haben!) Ich begrüße es, dass es in diesem Zusammenhang einen Kompetenzkreis Tierwohl geben wird: Praktiker, Wissenschaftler und Vertreter von Tierschutzverbänden und berufsständischen Organisationen werden die Umsetzung politischer Maßnahmen kenntnisreich begleiten und sich mit eigenen Vorstellungen einbringen. Darüber hinaus haben wir, schon bevor die Tierwohlinitiative vorgestellt wurde, in beträchtlichem Maße neue Forschungsmittel in den Agrarhaushalt eingestellt, um die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Tierwohl zu stärken. Ihr Vorwurf, wir würden die Augen verschließen und den Nutztieren in der Landwirtschaft ein würdiges Dasein verwehren, entbehrt jeder seriösen Grundlage. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Im Folgenden möchte ich auf den nächsten großen Schwachpunkt Ihres Antrages, nämlich Ihre wiederkehrende Neigung zu Fehleinschätzungen, eingehen. Richten wir hierfür unseren Blick einmal exemplarisch auf die Tiere, die in deutschen Tierheimen untergebracht sind. Sie verlangen in Ihrem Antrag, die Situation der Tierheime zu verbessern. (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verlangt der Koalitionsvertrag auch!) Gut, dieser Forderung kann ich vorbehaltlos zustimmen. Das ist richtig, muss unterstützt werden und ist im Koalitionsvertrag vereinbart; wir haben uns dazu bekannt. Doch dann wird es abenteuerlich: Sie fordern nämlich, die „Versorgung von abgegebenen oder entlaufenen Haustieren auch in Fällen überdurchschnittlicher Belastungen“ der Tierheime zu ermöglichen. Das klingt zunächst harmlos und tierlieb. Doch wissen Sie eigentlich, was das konkret heißt? Das ist das Gegenteil von Tierschutz. Schlimmer noch: Es ist falsch verstandener Tierschutz. Sie leisten damit einer unverantwortlichen Überfüllung von Tierheimen rücksichtslos Vorschub, und zwar auf Kosten von Tieren und Gesellschaft. Sie fordern hier praktisch die Überbelegung. Wohin die fatalen, unsinnigen Forderungen führen, die Sie hier aufstellen, kann ich Ihnen heute aus meiner Heimatstadt Weißenfels brandaktuell – in der Mitteldeutschen Zeitung vom Dienstag dieser Woche nachzulesen – berichten. Dort leitet eine nach Ihrem Verständnis begeisterte Tierschützerin ein Tierheim, dem Ende des Jahres die Schließung droht, und zwar weil die Leiterin die Forderung aus Ihrem Antrag wortwörtlich umgesetzt hat. Die Mängelliste ist erschreckend: kein Buch über den Bestand an Katzen, Heim- und Quarantänezimmer überbelegt, weder Büro noch Behandlungsraum vorhanden, Leiterin ohne Befähigungsnachweis, und die -Katzen fristen ihr Dasein im Dunkeln, bei hygienischen Problemen und baulichen Mängeln. Die Tierheimleiterin – so kommuniziert es die Facebook-Community – sammle regelrecht Katzen, ohne dass sie auch nur eine herausrücke. Das, liebe Kollegen, ist nicht das, was wir wollen. Drittens. Zuletzt will ich auf den Aspekt der fachlichen Unkenntnis eingehen. Selbstverständlich werde ich das auch heute am Beispiel Ihrer erneuten Forderung nach dem Verbot des Schenkelbrandes, einer langjährig bewährten Methode der Kennzeichnung von Pferden, tun. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein heißes Eisen, Herr Kollege!) Hier fühle ich mich nicht nur als Landwirt, sondern auch als ausgebildeter Pferdewirtschaftsmeister berufen, Ihnen einiges in Erinnerung zu rufen, was Sie offenbar schon vergessen haben. (Ute Vogt [SPD]: Das kann man doch wohl nicht gutheißen!) Dass Sie dieses Thema wieder hervorholen, obwohl wir es bereits in der letzten Legislaturperiode erschöpfend parlamentarisch beraten und abgeschlossen haben, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil! Gerade deshalb, Herr Kollege!) zeigt nur, dass Ihnen offenbar die Themen ausgehen. Es gab eine Anhörung im Agrarausschuss, die alle wesentlichen Aspekte fachlich beleuchtete. (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Ergebnisse haben Sie nicht interessiert!) Das Parlament hat mit großer Mehrheit und nach klarer, reiflicher Überlegung und Abwägung der Argumente entschieden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch einmal grundsätzlich festhalten: Die wachsende Bedeutung der Tierschutzbelange in der Gesellschaft verlangt nach der richtigen Antwort, also nach unserer Tierwohlinitiative. Als Abgeordnete dieses Hauses unterstützen wir den Tierschutz mit ergänzenden Mitteln. Wir werden das Thema kritisch begleiten, wo es uns geboten erscheint. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir den Tierschutz bereits sehr ernst nehmen, weil wir bereits Tierleid verhindern und – ich ergänze Ihre Überschrift – weil wir uns bereits heute für mehr Tierwohl einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Linke spricht jetzt der Kollege Hubertus Zdebel. (Beifall bei der LINKEN) Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr zu begrüßen, dass wieder verstärkt über Tierschutz und Tierwohl geredet und diskutiert wird, auch hier im Deutschen Bundestag. Gesellschaftlicher Druck konnte zwar bereits einige Verbesserungen zum Wohl der Tiere durchsetzen, doch wir sind noch weit von einem wirksamen Tierschutz entfernt. Die Linke ist der Meinung, dass Tiere als Wesen zu akzeptieren sind und nicht wie Sachen behandelt werden dürfen. (Beifall bei der LINKEN) Darüber haben wir in der Vergangenheit immer wieder gestritten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir viele Anträge dazu eingebracht, zum Beispiel Eindämmung von Megaställen, zum Ausstieg aus der Qualzucht, zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände und vieles mehr. Ich füge hinzu: Wäre in der vergangenen Legislaturperiode nur einer unserer Vorschläge tatsächlich aufgegriffen worden, wären wir, was das Tierwohl angeht, jetzt sicherlich ein erhebliches Stück weiter. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der Agrar- und Lebensmittelindustrie schwindet. Eigentlicher Hintergrund für die heutige Diskussion – das ist deutlich geworden – ist die in der vergangenen Woche angekündigte sogenannte Tierwohlinitiative des Landwirtschaftsministers. Wir werden diese Tierwohl-initiative in den Punkten unterstützen, wo den Ankündigungen auch Taten folgen, die zu spürbaren Verbesserungen für das Tierwohl führen. Das ist völlig klar. Wir werden den Minister aber auch scharf kritisieren und stellen, wenn es bei der jetzigen Ankündigungspolitik bleibt. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir finden es erst einmal gut, dass in dem Eckpunktepapier einige Probleme erkannt und angesprochen werden, aber dennoch gibt es von unserer Seite Kritik; denn die sogenannte Tierwohlinitiative droht zu einem Scheinriesen, vergleichbar mit dem bei Jim Knopf, zu werden: Je näher man diesem Riesen kommt, desto kleiner wird er. Das Eckpunktepapier des Ministers setzt auf die Freiwilligkeit der Agrar- und Lebensmittelindustrie. Dass aber Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung nichts bringen, zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele, egal ob bei der Dispo-abzocke der Banken oder bei der Korruption im Gesundheitswesen. Ohne vernünftige gesetzliche Regelung setzen sich eben nicht jene Betriebe durch, die auf sozial-ökologische Verantwortung setzen. Sie werden schlicht von denjenigen verdrängt, die ausschließlich ihre Profite im Blick haben. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen vernünftige – ich betone: vernünftige – gesetzliche Regelungen und wirksame Kontrollen, doch diese sind in der Tierwohlinitiative nicht zu finden. Die taz hat dies zu Recht mit „Warme Worte, keine Taten“ kommentiert. In der Tat: Das Abschneiden von Schwänzen bei Schweinen, das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel oder das millionenfache Töten männlicher Küken werden zwar angesprochen, aber gehandelt wird nicht. Mit dieser Tierquälerei muss aber sofort Schluss sein. (Beifall bei der LINKEN) Daher ist der vorliegende Antrag der Grünen zu begrüßen, weil er konkrete gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich vorschlägt. Interessant ist auch, was in der sogenannten Tierwohlinitiative nicht erwähnt wird, etwa dass in deutschen Tierfabriken millionenfach und ohne Betäubung Ferkel kastriert werden oder dass Wildtiere in Wanderzirkussen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten und eingesetzt werden. Diese Liste ließe sich weiter fortsetzen und zeigt: Wir brauchen endlich gesetzliche Schritte und Verbote statt Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen. Auch bei der Eindämmung von Tierversuchen herrscht Zahnlosigkeit. Die jüngst heimlich gefilmte Dokumentation der Folter von Menschenaffen am Max-Planck-Institut in Tübingen – leider geduldet durch eine grün-rote Landesregierung – zeigt: Das ist nur die Spitze des Eisberges, mit der wir es im Moment zu tun haben. Laut Tierwohlinitiative soll nun die Ersatzmethodenforschung ausgebaut werden, und der Landwirtschaftsminister erklärt, die Zahl der Versuchstiere eindämmen zu wollen. Konsequent wäre es aber, die Logik umzukehren, nämlich Tierversuche grundsätzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen. (Beifall bei der LINKEN) Der Landwirtschaftsminister verweist auf die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieses Argument wird oft gebracht, wenn die Politik, wie auch jetzt, nicht oder nicht konsequent handelt. Doch von der Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu reden und zugleich zu sinkenden Löhnen, Hartz IV und millionenfacher Armut in Deutschland zu schweigen, ist zynisch. Soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Kaufverhalten müssen zusammen diskutiert werden. (Beifall bei der LINKEN) Zusammengefasst: Die Tierwohlinitiative des Ministers ist eine Mischung aus Absichtserklärungen und wirkungslosen Appellen an die Wirtschaft. Hier müssen Taten folgen. Daran werden wir Sie messen. Ich freue mich auf weitere spannende Diskussionen im Ausschuss und darauf, dass wir es tatsächlich schaffen, in dieser Legislaturperiode, an einigen Stellen vielleicht sogar gemeinsam, etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Christina Jantz ist jetzt die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christina Jantz (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn – und auch nicht zum ersten Mal an dieser Stelle – sagen: Wir als SPD nehmen den Tierschutz sehr ernst. (Beifall bei der SPD) Unser Ziel ist es, entscheidende Verbesserungen beim Tierschutz auf den Weg zu bringen. Als Tierschutzbeauftragte meiner Fraktion freue ich mich deshalb besonders, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, uns bei dieser Zielsetzung offensichtlich – das sieht man auch an Ihrem Antrag – grundsätzlich unterstützen wollen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber hallo!) Ich denke, gemeinsam teilen wir die Einschätzung, dass wir jetzt handeln müssen. Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, enthält viele gute Ziele. Darüber hinaus fordern Sie allerdings Dinge, die bereits Gegenstand unserer aktuellen Haushaltsberatungen sind. Lassen Sie mich hier beispielsweise die Haushaltsmittel für die ZEBET nennen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doppelt hält besser!) Zudem teile ich Ihre Kritik nicht, dass sich seit dem Jahr 2002 im Tierschutz praktisch nichts getan habe. Im Gegenteil: Die Menschen haben ihre Einstellung gegenüber den Tieren geändert. Nicht nur im Konsumverhalten, sondern allgemein hat sich ein Bewusstsein für mehr Tierschutz entwickelt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sehen diese Veränderung an ganz unterschiedlichen Stellen. Ein gutes Beispiel sind die sich verändernden Konsumentenwünsche. Jüngste Studien zeigen erneut sehr deutlich, dass die Verbraucher eine klarere Kennzeichnung von Lebensmitteln wollen. Dazu gehören natürlich die Herkunftsangaben; dazu gehören aber auch Angaben zu den Lebensbedingungen der Tiere. Apropos Veränderungen: Wenn ich mir Ihren Antrag und das Eckpunktepapier von Bundesminister Schmidt anschaue, denke ich: Wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass die Grünen und ein Minister der CSU in Sachen Tierschutz einmal an einem Strang ziehen würden! (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verbal sind wir schon so weit!) Es gibt anscheinend einen überfraktionellen Konsens für mehr Tierschutz. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir als SPD sind uns seit langem unserer Verantwortung bewusst. Wir wollen eindeutige Regelungen für den Tierschutz. Die SPD hat dafür das Fundament geschaffen. Wir haben dem Thema Tierschutz im Koalitionsvertrag viel Raum zugestanden. (Beifall bei der SPD) Wir werden, wie der Minister angekündigt hat, in einem ersten Schritt die Haltungsbedingungen sowohl der Nutz- als auch der Haustiere verbessern. Wir sind verpflichtet, die sich verändernden gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Tierhaltung aufzugreifen und – das sage ich auch klar – die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf nationaler Ebene vorzunehmen, aber auch auf europäischer Ebene voranzutreiben. Auch wenn das Grundgesetz eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung und ausreichende Bewegungsfreiheit für Tiere vorsieht, sehen wir, dass Tierschutzstandards in der Landwirtschaft diesem Anspruch oftmals nicht genügen. Ganz grundsätzlich möchte ich sagen: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind keine Kavaliersdelikte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unser Ziel ist es, Systeme zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere an die arteigenen Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Aber auch – ganz wichtig – die Heimtiere dürfen wir hierbei nicht aus dem Blick verlieren. Zu Beginn der Woche haben wir seitens der SPD-Fraktion uns gemeinsam mit Experten aus Österreich und der Schweiz sowie Vertretern der Verbände und verschiedener NGOs genau zu diesem Thema – obligatorische Prüf- und Zulassungsverfahren für artgerechte, praxisgerechte Haltungssysteme – ausgetauscht. Ein Ergebnis war, dass einheitliche Systeme natürlich Vorteile für alle Seiten bringen. Sie sind für die Tiere sowie die Tierhalter von Interesse; aber auch die Hersteller hätten endlich Investitions- und Rechtssicherheit. Dies ist jedoch nur ein Schritt. Wir brauchen zudem klare Vorgaben für Betäubungseinrichtungen beim Schlachten sowie schärfere Vorgaben für die Tiertransporte. Ein weiteres Thema: Wir müssen die Qualzuchten beenden. (Beifall bei der SPD) Hier muss das Tierschutzgesetz konkretisiert werden. Zudem werden wir den Wildtierschutz verbessern. Importe von Wildfängen in der EU möchten wir grundsätzlich verbieten, und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere möchten wir untersagen. Diesen Zielen, insbesondere dem Tierschutz, fühlen wir uns verpflichtet. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich teile Ihre Ansicht, dass zu lange diskutiert wurde und die Vorgängerregierung in vielen tierschutzrelevanten Bereichen nicht gehandelt hat. Nun liegt aber ein Eckpunktepapier des Ministers für mehr Tierschutz vor. Allerdings müssen Taten folgen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Petra Crone [SPD]) Ich lade Sie daher ein, auf einer sachlichen Ebene mit uns gemeinsam Lösungen zu erarbeiten; denn wir wollen das Beste für die Tiere erreichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Artur Auernhammer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer mit Tieren umgeht, der weiß, dass schnelle und heftige Bewegungen nicht zum Erfolg führen, sondern man ruhig und sachlich an das Tier herantreten sollte. Das sollte auch für unsere Debatte über den Tierschutz gelten. Wenn wir zum Erfolg kommen wollen, dann müssen wir sachlich darüber diskutieren und die besten Lösungen finden. Die Frage der Haltung von Tieren, die Frage von Tierschutz und Tierwohl, ist aber auch eine Frage der Ethik, eine Frage des Selbstverständnisses unserer Gesellschaft. Der Kollege von den Linken hat gerade erwähnt, dass Tiere eigentlich ein Wirtschaftsgut sind und dass wir Tiere nicht als Wesen bezeichnen. Als Landwirt muss ich dazu sagen: Für mich sind meine Tiere im Stall Wesen, mit denen ich gerne umgehe, die mich kennen, die ich alle beim Namen kenne. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum stehen sie dann im Stall?) Deshalb bitte ich, dass wir in der öffentlichen Diskussion die Leistungen unserer Landwirte, unserer Bäuerinnen und Bauern nicht so diskreditieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dass wir weiter darüber diskutieren müssen und wir hier weiterhin gemeinsam nach guten Lösungen suchen sollten, ist uns klar. Minister Schmidt hat eine Tierwohlinitiative vorgelegt, die von uns in der Regierungskoalition gemeinsam getragen wird; davon gehe ich aus. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, ich wäre dankbar, wenn Sie mit uns über diese Initiative des Bundesministers diskutieren würden. Ich sehe Ihren Antrag eigentlich als Diskussionsgrundlage im Zusammenhang mit dieser Initiative. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, Kollege! Genau so war es gedacht!) Hinsichtlich der Zielvorstellungen gehen unsere Ansichten an der einen oder anderen Stelle allerdings auseinander. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Abgeordneter Auernhammer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke? Artur Auernhammer (CDU/CSU): Ja, gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Danke schön, Kollege Auernhammer. – Ich habe in der Rede meines Kollegen nicht gehört, dass er die Bauern diskreditiert hat. Auch Sie kennen sicher die Fernsehberichte, in denen gezeigt wird, wie eine Hilfskraft in einer großen Agrarfabrik durch die Reihen geht, ein, zwei Ferkel herausnimmt und erschlägt. Das ist nicht, wie Herr Stier sagt, Meinungsmache. Wenn ich mich recht erinnere, ging es um das Bundesland, aus dem er kommt. Ferkel so zu töten, so etwas muss doch definitiv abgeschafft werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich vermisse auch eine Diskussion über die Frage, wie man dagegen vorgehen kann, dass die Preise von großen Lebensmittelkonzernen diktiert werden. Die Bauern – das sagen Sie zu Recht – lieben vielfach ihre Tiere. Aus wirtschaftlichen Gründen können sie aber gar nicht anders, als die Tiere so zu behandeln, wie sie es tun. Mir fehlt eine Debatte darüber, dass Lebensmittel etwas wert sein müssen, darüber, dass nicht zulasten der Tiere Profit gemacht werden darf, darüber, dass kein Tierleid produziert werden darf. Das wollte ich Ihnen eigentlich nur sagen, und ich wollte Sie fragen, ob Sie diesbezüglich meine Meinung teilen. Artur Auernhammer (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Kollegin, warten Sie ab, bis ich mit meiner Rede zu Ende bin, dann werden Sie sicherlich auch davon überzeugt sein, dass wir die eine oder andere Gemeinsamkeit haben. Große Missstände in großen Tieranlagen kenne ich aus der Zeit, aus der Ihre Partei eigentlich stammt. Das möchte ich hier noch erwähnt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN: Oh! – Dagmar Ziegler [SPD]: Das ändert aber jetzt an der Wahrheit von heute auch nichts!) Wir wollen also gemeinsam darüber diskutieren, wie wir den Tierschutz weiter nach vorne bringen. In der letzten Legislaturperiode wurde hier bereits sehr massiv über die Ferkelkastration gestritten. Ich selbst habe in meiner Ausbildungszeit auch Ferkel kastriert. Diese Ferkel waren 15 bis 20 Kilo schwer. Das war weder für das Ferkel noch für den Lehrling eine angenehme Erfahrung. Heute werden Ferkel bereits am dritten oder vierten Lebenstag durch einen kurzen chirurgischen Einschnitt kastriert. Nach der Kastration haben die Ferkel eigentlich nur ein Ziel: Wie komme ich am schnellsten wieder zur Muttersau, damit ich an die gute Muttermilch herankomme? Das ist jetzt die Situation in den Betrieben. Diese sollten wir unterstützen, und wir sollten nicht mit überzogenen Auflagen noch mehr Bürokratie gerade für die kleinstrukturierten Betriebe schaffen. Wir sollten uns aber auch bewusst sein, dass Tierställe keine Streichelzoos sind. Tierställe sind nach wie vor die wirtschaftliche Grundlage für viele Bäuerinnen und Bauern und für viele Familienbetriebe. Deshalb sollten wir die Sachlichkeit in der Diskussion wahren. Gerade im Bereich der Rinderhaltung – da bin ich bei der kleinbäuerlichen Struktur – wurden sehr viele neue Investitionen in sogenannten Kuhkomfort getätigt, wodurch eine Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung erfolgt ist. Die Tiere haben mehr Platz. Sie können sich bewegen. Sie fühlen sich wohl. Ich glaube, das ist gut so. Wenn wir hier mit Forderungen zu schnell vorangehen, werden wir gerade diese bäuerlichen Familienstrukturen zerstören und diese Betriebe zum Aufgeben zwingen. Das ist nicht meine Intention. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerade die Zuchtverbände und die Besamungsorganisationen arbeiten zum Beispiel intensiv daran, die Hornlosigkeit bei der Tierzucht voranzubringen, damit eine Enthornung von Kälbern nicht mehr notwendig ist. Ich habe hier bereits gute Erfolge gesehen. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Diesen sollten wir weiterhin beschreiten. Das gilt auch für andere Tierhaltungsformen. Die Zucht nach Hornlosigkeit wird sicherlich einen Beitrag dazu leisten, dass unsere Tiere tiergerechter gehalten werden können. Ich darf hier auch erwähnen, dass gerade in der Milchviehhaltung seit den letzten Jahren verstärkt der Fokus auf die Langlebigkeit, auf die Lebensleistung der Tiere gelegt wird und nicht auf den schnellen Profit im ersten Jahr. Ich glaube, hier sind wir in der Landwirtschaft auf einem guten Weg. Auf diesem sollten wir uns weiter bewegen. Ich komme zum Thema Tiertransporte. Das ist natürlich ein Lieblingsthema der Grünen. Tiertransportzeiten sollten möglichst kurz gehalten werden. Ich bin aber auch ein Freund marktwirtschaftlicher Entscheidungen. Wenn ich meine Schlachttiere nur für eine bestimmte Zeit transportieren darf, dann bin ich dazu verdonnert, meine Tiere zu bestimmten Abnehmern in der Nähe zu liefern. Würden Ihre Forderungen umgesetzt, könnte ich mir die Vermarktungsorganisation nicht aussuchen, weil der Transport dorthin vielleicht eine halbe Stunde zu lange dauert. Das kann keine tiergerechte Transportlösung sein. Die gesamte Tierschutzdebatte hat auch einen europäischen und vor allem einen internationalen Ansatz. Es macht wenig Sinn, wenn wir – es ist bereits erwähnt worden – in Deutschland die höchsten Tierschutzstandards haben und dann mit noch höheren Standards unsere Tierhaltung herunterfahren, stilllegen, uns aus der Tierhaltung verabschieden. Das soll nicht unsere Landwirtschaftspolitik sein. Wir wollen mit unseren Tierhaltungsformen in Deutschland Vorbild sein für andere Staaten, auch für die Kollegen in Holland, die das eine oder andere vielleicht nicht so freundlich machen, wie es sein soll. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Der Herr Kollege Ebner hat eine Frage, und bevor Sie fragen, Frau Präsidentin: Ich möchte diese Frage zulassen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das entscheide immer noch ich. (Heiterkeit – Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: So ist es in Ordnung!) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Okay. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön: Sie dürfen die Frage zulassen, und ich entscheide, dass er jetzt reden darf. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Auernhammer, für die Schaffung der Aufmerksamkeit aufseiten des Präsidiums. Sie haben die bäuerlichen Betriebe angesprochen. Da sind wir uns vollständig einig. Deshalb möchte ich Sie jetzt fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass wir darüber nachdenken sollten, wie wir die Betriebe bei einer schnelleren Umstellung auf tiergerechte Haltung, für mehr Tierschutz, finanziell unterstützen können – vielleicht fallen uns auch noch andere Arten der Unterstützung ein; aber Geld ist immer das Erste, was einem einfällt –, um, Sie haben das angesprochen, diese Ungleichheit am Start zwischen größeren Betrieben und den kleinen, bäuerlichen Familienstrukturen besser auszugleichen. Artur Auernhammer (CDU/CSU): Herr Kollege, da bitte ich Sie, einmal einen Blick auf die bayerische Agrarpolitik zu werfen. Wir haben hier sehr umfangreiche Stallfördermaßnahmen. Sicherlich kann man hier das eine oder andere mehr tun. Aber Investitionen gerade in Milchviehanlagen sind sehr teuer; da reden wir sehr schnell von einer halben Million Euro. Wir unterstützen das nach wie vor. Mir wäre es auch lieber, wir könnten hier mehr Geld in die Hand nehmen. Ich werde mich auch dafür einsetzen, um den Umbau von der – ich sage es jetzt konkret – Anbindehaltung zur kuhkomfortgerechten Laufstallhaltung zu ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Frau Präsidentin, habe ich jetzt noch Zeit? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Für den Schlusssatz haben Sie noch Zeit. Artur Auernhammer (CDU/CSU): Wenn wir dann allerdings all diese gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen – mehr Tierschutz, mehr Tierwohl –, ist aber das Entscheidende: Honoriert uns das auch der Verbraucher? – Da habe ich, das sage ich ganz ehrlich, manchmal meine Zweifel. Ich glaube aber nicht, dass es nur am Verbraucher liegt – es liegt auch an den Strukturen in unserem Lebensmitteleinzelhandel. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wenn wir heute hören, dass ganze 85 Prozent der Lebensmittel, die in Deutschland gehandelt werden, von gerade einmal einer Handvoll Lebensmitteleinzelhändler vermarktet werden, dann erkennen wir: Wir haben hier eine große Aufgabe. Hier ist die Landwirtschaft gefordert; aber auch wir, die Politik, sind gefordert, uns dagegen aufzustellen und die Vermarktungsstrukturen besser zu begleiten. (Beifall der Abg. Petra Crone [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Jetzt ist der Schlusssatz wirklich zu Ende. (Abg. Artur Auernhammer [CDU/CSU] verneigt sich vor dem Präsidium – Heiterkeit – Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) – Bitte schön. Wir waren jetzt wirklich großzügig. Nächste Rednerin ist Ute Vogt, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ute Vogt (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Auernhammer hat es schon angesprochen: Wir haben in Artikel 20 a unseres Grundgesetzes – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich – festgeschrieben: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung … Wir haben uns damit als Haus mit einer deutlichen Mehrheit – mit einer Zweidrittelmehrheit – eindeutig verpflichtet. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke schon, dass wir dieser Verpflichtung durch die praktische Gesetzgebung besser nachkommen müssen, als es bisher passiert ist. Herr Kollege Stier, ich bin aufgrund Ihres Redebeitrags etwas ernüchtert – so will ich es einmal sagen –, weil es jetzt nicht darum geht, dass es ein paar schwarze Schafe gibt, die man irgendwie herausfinden und zur Ordnung rufen muss; bei diesem Thema geht es vielmehr um eine grundsätzlich andere Einstellung. (Beifall bei der SPD) Die Einstellung hat sich bei vielen Menschen – gerade auch bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland – schon sehr verändert. Es geht darum, dass der angesprochene Lebensmitteleinzelhandel und eben auch die Landwirtschaft sowie die Erzeuger im Zusammenwirken mit uns entsprechend reagieren. Deshalb finde ich es so bedauerlich, dass Sie so unsinnige und – ich sage es jetzt wirklich einmal so – quälerische Dinge wie den Schenkelbrand auch heute wieder verteidigt haben. (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unerträglich! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das Schächten ist viel schlimmer!) Ich will Ihnen sagen: Wir haben jetzt eine andere Koalition als in der letzten Legislaturperiode. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte nicht mehr erleben, dass es uns so ergeht wie beim letzten Mal, als Frau Aigner etwas durchaus Brauchbares vorgelegt hat, wovon am Ende praktisch nichts mehr übrig geblieben ist. Wir sind wirklich fest entschlossen, Minister Christian Schmidt in seinen Überlegungen mit voller Kraft zu unterstützen. Wir haben das im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart, und es reicht nicht aus, wenn Sie sich jetzt darauf zurückziehen, im Grunde nur das zu tun, was Sie auch in der letzten Legislaturperiode schon nicht tun wollten. Es muss also schon ein bisschen mehr sein. Es geht auch darum, dass wir das alles nicht zwei Jahre lang hinauszögern dürfen. In vielen Bereichen liegen die Erkenntnisse vor und ist die Qual offensichtlich. Es ist unsere Aufgabe – auch nach dem, was uns das Grundgesetz vorgibt –, hier zügig zu handeln. (Hubertus Zdebel [DIE LINKE]: Dann können wir ja gemeinsam etwas tun!) Es geht uns darum, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Chance zu geben, ihre Entscheidung auf der Grundlage der besten Information zu treffen. Der Deutsche Tierschutzbund hat gestern eine Kampagne mit dem Titel „Hinter billig steckt mehr als Sie denken“ ins Leben gerufen. Mit dieser Kampagne sollen auch die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam gemacht werden, was es bedeutet, wenn man den Wert von Tieren, von Mitgeschöpfen, nicht erkennt – übrigens auch zulasten der Landwirte – und einfach versucht, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch immer mehr Dumpingpreise zu locken, wodurch noch mehr Elend in der Tierhaltung hervorgerufen wird. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU]) Uns geht es darum, dieses Elend nicht nur zu reduzieren, sondern tatsächlich auch zu beenden. Ich denke, hier geht es um eine Bewusstseinsänderung. Das können wir nicht nur einzelnen Tierschützern überlassen, die mit entsprechenden Kampagnen tätig werden, (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ja!) sondern wir sind hier aufgefordert, die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU]) Ich glaube, die Bereitschaft in der Gesellschaft ist da. Ich sehe auch in der Landwirtschaft immer mehr verantwortungsvolle Menschen, die gerne einen anderen Weg mit uns gehen wollen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die meisten sind in der CDU!) Deshalb will ich noch einmal sagen: Wir sollten möglichst schnell vorgehen und nicht bei jeder Maßnahme die vorgesehene Dialogzeit von zwei Jahren ausnutzen. Wir müssen damit anfangen, das, was notwendig ist, Stück für Stück umzusetzen. Darauf freuen wir uns, und ich glaube, wir können hier möglicherweise etwas erreichen, hinter dem wieder, wie damals bei der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz, das ganze Haus steht. Das fände ich ideal; denn es geht um eine sehr ethische Bewertung dieser Themen und nicht nur um Streitereien zwischen den einzelnen Fraktionen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen, aber vor allen Dingen auch auf eine zügige Umsetzung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende dieser Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2616 an die in der Tageordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Drucksache 18/2602 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Christian Flisek, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Flisek (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Entfristung einer Regelung im Urheberrechtsgesetz vorstellen. Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Union haben wir uns darauf verständigt, den § 52 a im Urheberrechtsgesetz in seinem Inhalt unangetastet und ohne weitere Befristung in den urheberrechtlichen Normenbestand zu übernehmen. Ich finde, auch mit solch scheinbar kleinen Gesetzesänderungen kann man manchmal Weitreichendes bewirken. Dieser Paragraf ist von großer Relevanz, wenn es um einen angemessenen und zeitgemäßen Zugang junger Menschen zu Bildung und Lehrmaterialien geht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Stellen Sie sich die allgemeine Situation in einer Schule oder an einer Universität vor: Studenten an einer Universität sollen für ein Seminar ein kurzes Kapitel aus einem Lehrbuch durcharbeiten, oder Schüler sollen im Deutschunterricht ein bestimmtes Gedicht aus einem Sammelband lesen, um es dann im Unterricht zu behandeln. Wie wird dieses Lehrmaterial heute den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt? Wie den meisten von uns erging es auch mir so: Früher hat der Lehrer das kopiert und anschließend ausgeteilt. Das hat sich geändert. Heute haben interne Netzwerke mit passwortgeschützten Zugängen für Schülerinnen und Schüler und für Studenten Einzug gehalten. Sie erleichtern auch das Leben aller Beteiligten. Die Lehrkraft scannt die entsprechenden Seiten ein und stellt sie den Schülern und Studenten im Intranet der Schule oder der Universität zur Verfügung. Die Schüler und Studenten laden sich das Unterrichtsmaterial einfach herunter. Genau das erlaubt § 52 a des Urheberrechtsgesetzes – jedoch nach geltender Rechtslage nur noch bis zum Ende dieses Jahres. Deshalb bringen wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Wir nutzen hiermit die Chancen der Digitalisierung und stellen die geschilderten, etablierten alltäglichen Arbeitsweisen in Schulen und Universitäten dauerhaft auf rechtlich stabile Füße. Und diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit Urheberrechtsfragen beschäftigt haben, wissen: Der § 52 a des Urheberrechtsgesetzes hat eine Geschichte hinter sich, genauer: eine über zehnjährige Geschichte. Mit befristeter Geltungsdauer ist er im Jahr 2003 erstmals eingeführt worden. Die Befristung wurde dreimal verlängert. Aber die damaligen Koalitionen – auch das muss man sagen – konnten sich nicht dazu durchringen, diese Norm endgültig zu entfristen, sehr zu meinem Unverständnis. Ich möchte anfügen, dass ein Gesetzentwurf meiner Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode eine solche unbefristete Geltung vorgesehen hat. Dieser Standpunkt fand damals allerdings leider keine Mehrheit. Deshalb bin ich froh, dass wir heute einen wesentlichen Schritt weiter sind und diesen Paragrafen hoffentlich ohne größere Aufregung entfristen können. Das ist ein gutes Zeichen an alle Bildungsträger, Lehrkräfte, Schüler und Studenten in unserem Land. (Beifall bei der SPD) Diese Entfristung steht aber auch für das, was meiner Fraktion in allen urheberrechtlich relevanten Fragen besonders wichtig ist. Es geht darum, die Rechte der kreativen Urheber und auch ihrer Verwerter in einem digitalen Umfeld zu stärken. Es geht auch darum, die Rechte der Nutzer auf eine legale Nutzung digitaler Inhalte zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. In diesem Zieldreieck von Kreativen, Verwertern und Nutzern solch einen angemessenen Ausgleich herzustellen, erfordert in vielen Detailfragen oft urheberrechtliches Fingerspitzengefühl, sehr viel Arbeit und sehr oft auch Geduld. Alle, die sich im parlamentarisch-politischen Umfeld mit Urheberrecht beschäftigen, wissen das und können das sicherlich bestätigen. Das Urheberrecht belohnt den kreativen Urheber für seine Kreativität grundsätzlich mit einem Monopol für sein kreatives Schaffen. Nach den Vorstellungen des Gesetzes entscheidet er selbst allein, ob er sein Werk veröffentlicht, wem er Rechte an diesem Werk einräumt und zu welchen Bedingungen dies geschieht. Der Alltag und die Praxis vieler Kreativer in Deutschland sehen dagegen gewiss anders aus. Sie sind froh, wenn sie ihr kreatives Schaffen in ein halbwegs planbares Einkommen -verwandeln können. Bei dieser Sachlage sind neben -Lizenzen vor allen Dingen vergütungspflichtige Schranken ein Mittel dafür, dass der Urheber und seine Verwerter ihre angemessene Vergütung erhalten und dem allgemeinen Interesse an einer Nutzung Rechnung getragen werden kann. § 52 a des Urheberrechtsgesetzes ist eine solche Schranke, die sich in der Praxis bewährt hat, und das sicherlich nicht zuletzt auch aufgrund der Konkretisierungen, die durch den Bundesgerichtshof in Urteilen vorgenommen worden sind. Lassen Sie mich aber auch etwas Allgemeines zu den Schranken sagen. Durch die Digitalisierung ist die Zahl der Ausgleichsschranken im Urheberrechtsgesetz gestiegen. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass viele dieser Schranken mittlerweile unverständlich, komplex und -damit auch für den Rechtsalltag wenig praktikabel geworden sind. Wir werden es daher in dieser Legislaturperiode nicht bei der Entfristung des § 52 a belassen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, eine einheitliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke für das Urheberrecht zu regeln. Das bedeutet: Urheberrechtlich geschütztes Material soll rechtssicher für Bildung und Wissenschaft genutzt werden können. Zugleich sollen die Rechteinhaber, also die Autoren und die Verlage, hierfür eine faire Kompensation erhalten. Wir wollen die Schrankenregelungen im Bereich -Bildung und Wissenschaft praktikabler und für alle Anwender verständlicher gestalten. Wir werden diese neue einheitliche Schrankenregelung für Bildung und Wissenschaft im Dialog mit allen Beteiligten entwickeln. Das wird keine leichte Aufgabe sein. Und dass dies alles unter den gegebenen europäischen Rahmenbedingungen zu erfolgen hat, macht die Angelegenheit sicherlich nicht einfacher. Für einen solchen Dialogprozess braucht es Zeit. Und dass ein solcher größerer Entwurf bis Ende dieses Jahres, also bis Ende 2014, sicherlich nicht zu leisten ist, liegt auf der Hand. Das ist auch der Grund, warum wir in einem ersten Schritt § 52 a entfristen: Um zu verhindern, dass er Ende dieses Jahres ersatzlos außer Kraft tritt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus kein kompliziertes Gesetz, welches wir hier im Entwurf vorlegen. Eine Regelung, die sich bewährt hat, soll dadurch entfristet werden, dass ein Satz gestrichen wird, der da lautet: „§ 52 a ist mit Ablauf des 31. Dezember 2014 nicht mehr anzuwenden.“ Es ist aber ein wichtiges Gesetz. Die Träger von -Schulen, Hochschulen, also letztlich die Bundesländer, erhalten mit dieser Entfristung Planungssicherheit, um entsprechende Infrastrukturen für ihre Institutionen aufzubauen, wo bisher Unsicherheit herrschte. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag für die weitere Entwicklung hin zu einem bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht. Meine Damen und Herren, ich glaube, manchmal können auch einfache Gesetze wie dieses eine große Wirkung entfalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Halina Wawzyniak für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor fünf Jahren meine Zeit als Bundestagsabgeordnete anfing, hofften noch einige Interessierte aus Bildung und Wissenschaft, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung endlich den sogenannten Dritten Korb der Anfang des Jahrtausends angefangenen Urheberrechtsreform anpacken würde. Der Dritte Korb sollte ausdrücklich den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft gewidmet sein. Ein großes Ziel dabei war die -sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke, also Bereichsausnahmen im Urheberrecht, die den Informa-tionsfluss zum Wohle von Lernen und Forschung erleichtern. Passiert ist seitdem wenig. Immerhin, seit ungefähr einem Dreivierteljahr, steht im Koalitionsvertrag – darauf wurde schon verwiesen –: Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Vorschläge, wie diese umzusetzen wäre, gibt es mehr als einen. Schon länger bekannt sind beispielsweise die Vorschläge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und der Kultusministerkonferenz. Anfang des Jahres legte eine Urheberrechtsexpertin von der Humboldt-Universität, deren Nachname ungefähr einfach wie meiner ist, weswegen ich ihn hier nicht nennen kann, (Heiterkeit des Abg. Christian Flisek [SPD]) einen Regelungsentwurf vor, dessen Erarbeitung auch noch vom Bildungs- und Forschungsministerium gefördert wurde. Als Reaktion darauf hat das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ seinen älteren Vorschlag überarbeitet und aktualisiert. Kurzum, es gab und gibt eine sehr lange Debatte, es gibt diverse konkrete Vorschläge, wie in Sachen Urheberrecht, Lernen und Forschen zeitgemäße Lösungen -gefunden werden können, Lösungen, die Sie von der -Koalition auch wollen. Aber was machen Sie jetzt mit dem Gesetzentwurf? – Sie schreiben in den heute zu diskutierenden Gesetzentwurf zur Entfristung von § 52 a Urheberrechtsgesetz -hinein, dass diese Gesetzesänderung notwendig wird, weil Sie eine – ich zitiere – „intensive rechtspolitische Diskussion“ über die Bildungs- und Wissenschaftsschranke für erforderlich halten, die Sie dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen bekommen. (Christian Flisek [SPD]: Ja, selbstverständlich! – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das ist ja richtig!) – Das steht darin. Richtig. Man kann es ja so zusammenfassen: Einerseits wollen Sie den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur stärker Rechnung tragen. Andererseits liegen aber genau aus diesen Bereichen konkrete, ernst zu nehmende Gesetzesvorschläge vor. Es gibt eine lange Debatte. Auf die gehen Sie aber nicht ein. Sie nehmen diese Vorschläge nicht auf. Sie hätten ja einen von diesen Vorschlägen aufnehmen können. Und weil Sie das nicht machen, also weil Sie diese Vorschläge nicht aufnehmen, kommt es jetzt zur Entfristung des § 52 a, der Regelung zur Zugänglichmachung von kleinen Teilen von urheberrechtlich geschützten Werken im Intranet von Hochschulen. Die Entfristung – das gebe ich Ihnen zu – ist mehr als der Wegfall dieser kleinen Schranke und auch mehr als eine neuerliche Befristung. Aber eine wirkliche Verbesserung, ein Ernstnehmen der wichtigen Belange von Bildung und Wissenschaft ist es eben nicht. (Marianne Schieder [SPD]: Na ja!) Denn dank des Urteils des BGH vom vergangenen -November ist die Schrankenwirkung bis zur Belang-losigkeit verkleinert. Es wurde eben höchstrichterlich der Lizenzvorrang festgestellt. Die Hochschulen müssen also vor der Inanspruchnahme der Schrankenprivilegien zunächst prüfen, ob es ein Lizenzangebot der Verlage gibt, und dieses im Zweifelsfall annehmen. Die privatwirtschaftlichen Interessen haben Vorrang vor der Ausnahme im Urheberrecht, die dem Wohle der Lehre dienen soll – eine Ausnahme, die wohlgemerkt immer vergütungspflichtig gedacht war. Das bedeutet nicht nur mehr Aufwand und wohl auch mehr Kosten für jede einzelne Uni, nein, die geltende Auslegung des § 52 a trägt den wichtigen Belangen der Lehre gerade keine Rechnung. Die Entfristung ist nicht verkehrt, aber es muss mehr als entfristet werden. Das, was die Koalition hier vorschlägt, ist das Minimum, um eine unbefriedigende Situation nicht noch schlechter werden zu lassen, aber der Anwendungsbereich muss so ausgeweitet werden, dass die Hochschulen tatsächlich etwas davon haben. Er muss Teil einer allgemeinen Wissenschaftsschranke werden, wie sie die Linke und unzählige Wissenschaftsverbände immer wieder gefordert haben. Sie haben ja gesagt, Sie werden eine Diskussion unter Einbeziehung aller führen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wird auch Zeit!) Dann freuen wir uns auf die Einladung und werden selbstverständlich an den Gesprächen teilnehmen. (Beifall bei der LINKEN – Marianne Schieder [SPD]: Na, hoffentlich! Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Ansgar Heveling, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitte dieser Woche hat zumindest kalendarisch der Herbst begonnen, und zwar am 23. September ziemlich genau um 4.29 Uhr, als die Sonne exakt senkrecht über dem Äquator stand. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist schon einmal ein guter Anfang!) Der kalendarische Herbstanfang richtet sich nämlich nach dem Stand der Sonne. Was hat das nun mit § 52 a des Urheberrechtsgesetzes zu tun? (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Eva Högl [SPD]: Ja, das fragen wir uns gerade auch! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das fragen wir uns auch!) Auch die Gesetzgebung kennt ähnliche Phänomene, die sogenannte Sunset Legislation, nämlich eine durch den Gesetzgeber vorgesehene Auslaufklausel für Gesetze. Das bedeutet, dass ein Gesetz nur bis zu einem festgelegten Datum, also bis zum sinnbildlichen Sonnenuntergang, Gültigkeit besitzt. Der Gesetzgeber kann diese Frist dann bei Bedarf verlängern. Lässt er die Frist einfach verstreichen, läuft die Regelung aus. Rechtstechnisch ist das also eine auflösende Bedingung. Formal geht auch heute bei der ersten Beratung der Änderung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes genau darum; denn der Sonnenuntergang dieser Vorschrift würde hier am 31. Dezember eintreten. Verwehren wollen wir – so haben wir das in der -Koalition entschieden – die Wissenschaftsschranke in § 52 a des Urheberrechtsgesetzes allerdings auch nach dem Fristablauf niemandem. Deshalb haben wir, CDU/CSU und SPD, gemeinsam entschieden, durch die vorgeschlagene Regelung die mehr als zehn Jahre geltende Befristung aufzuheben und die Vorschrift des § 52 a Urheberrechtsgesetz endgültig wirksam werden zu lassen. § 52 a des Urheberrechtsgesetzes war 2003 in Deutschland die erste Urheberrechtsvorschrift überhaupt, die der Gesetzgeber als befristete Regelung eingeführt hat. Eine solche Sunset Legislation hatte es bis dahin im deutschen Urheberrecht noch nie gegeben. Dass das Gesetz befristet wurde, ist dem Umstand geschuldet, dass die Einführung der Schranke seinerzeit politisch sehr umstritten war und sich der Gesetzgeber durch die Befristung selbst zu disziplinieren gedachte, um Erfahrungen aus der Anwendung der Vorschrift zur Grundlage der Entscheidung über die weitere Befristung oder die Entfristung zu machen. Bestritten ist die Vorschrift jedenfalls über viele Jahre insoweit gewesen, als sie über alle zivilrechtlichen In-stanzen hinweg Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen ist. Nunmehr hat die Rechtsprechung im vergangenen Jahr endgültig entschieden und damit einige wichtige Hinweise zum Umfang, zur Geltung und damit zur weiteren Ausgestaltung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes gegeben. In der Summe führen die -Erkenntnisse nun dazu, dass die Regelung endgültig entfristet werden kann, da eine weitreichende Konturierung durch die Rechtsprechung mittlerweile erfolgt ist. In zwei Verfahren ging es zum einen um die Definition der Angabe „kleine Teile“ eines Werkes. Diese Angabe hat der Bundesgerichtshof nun klar eingegrenzt: Eine Universität oder eine andere Forschungseinrichtung darf ihren Studierenden ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Teilen nur dann elektronisch zugänglich machen, wenn diese Teile nicht mehr als 12 Prozent oder 100 Seiten in der Summe ausmachen. Zum anderen – das ist, glaube ich, eine wichtigere Erkenntnis – hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass diese Zugänglichmachung nicht geboten ist, wenn der Rechteinhaber eine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten hat. Das heißt, der Bundesgerichtshof geht ganz klar davon aus, dass vertragliche Regelungen Vorrang vor der Anwendung der Schranke haben. Die Rechtsprechung räumt also einem angemessenen Li-zenzangebot eines Verlages den Vorrang ein. Es wäre jetzt die Frage gewesen, ob man diese Erkenntnisse des Bundesgerichtshofes auch in das Gesetz hineinschreibt. Wir haben uns jedoch für eine reine Entfristung entschieden, da durch den Bundesgerichtshof nun klar konturiert ausgesprochen worden ist, wie man den § 52 a des Urheberrechtsgesetzes zu verstehen hat. Wir sollten uns bei allen Veränderungen und bei allem Veränderungsbedarf im Urheberrecht immer bewusst machen: Ausgangspunkt, Dreh- und Angelpunkt des -Urheberrechts ist Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Artikel 14 garantiert und schützt das Eigentum, sei es materielles oder geistiges Eigentum. Beschränkungen dieses Eigentumsrechts, also auch die sogenannten Schranken des Urheberrechts, sind daher immer als Ausnahme zu verstehen und lassen sich nur durch die Interessen des Allgemeinwohls begründen. Vor diesem Hintergrund müssen wir gesetzliche Änderungen im Urheberrecht immer betrachten, und vor diesem Hintergrund müssen sich auch diejenigen messen lassen, die eine Schrankenregelung für sich in Anspruch nehmen. In den beiden vergangenen großen Urheberrechtsreformen hat der Gesetzgeber bereits umfassende Privilegien für den Bereich Wissenschaft geschaffen. Mit der Sunset Legislation, also der vorläufigen Befristung, wollte der Gesetzgeber den Befürchtungen aus dem -Bereich der Wissenschaftsverlage vor unzumutbaren -Beeinträchtigungen beikommen. Die Schranken im Bereich Bildung und Wissenschaft sind schon seit vielen Jahren Gegenstand von Verhandlungen zwischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen auf der einen Seite und Wissenschaftlern und Verlagen auf der anderen Seite. Mittlerweile ist zudem auch ein recht unübersichtlich gewordener Flickenteppich an Regelungen entstanden, der bei den Beteiligten zu Rechtsunsicherheit und damit auch bei der Rechtsanwendung durchaus zu Problemen führen kann. Mit der endgültigen Entfristung von § 52 a Urheberrechtsgesetz werden wir zumindest an dieser Stelle schon einmal für mehr Klarheit für alle Beteiligten sorgen. Das ist ein erster Schritt. Denn im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen, die diesen Flickenteppich an Regelungen beseitigen und zusammenfassen soll, was zusammengehört. Dabei werden wir uns Zeit für die Diskussion nehmen; denn das ist nötig. Frau Kollegin Wawzyniak, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, unter anderem, um das Gutachten von Frau Professor de la Durantaye intensiv zu diskutieren, und dann überlegen, wie wir eine allgemeine Wissenschaftsschranke ausgestalten können. Dabei sollten wir darauf achten, einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Verlage und denen der Wissenschaft zu finden, der sich dann auch entsprechend im Gesetz niederschlägt. Vor allem aber muss mit Blick auf § 52 a Urheberrechtsgesetz gewährleistet sein, dass, wenn eine entsprechende Schranke, wie sie dieser Paragraf darstellt, zur Anwendung kommt, die dann fälligen Vergütungen auch tatsächlich gezahlt werden. Hier ist der bisherige -Umgang mit § 52 a des Urheberrechtsgesetzes für die Beteiligten sicherlich kein leuchtendes Beispiel oder als Best Practice anzusehen. Denn auch das muss klar sein: Die Inanspruchnahme einer solchen Schranke ermöglicht zwar den freien Zugang zu Werkteilen, sie ist aber nicht die Eintrittskarte für einen kostenfreien Zugang. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank auch. – Nächste Rednerin ist Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als vor einigen Tagen der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes auf die Tagesordnung gesetzt wurde, hat das gleich etwas bei mir im Büro ausgelöst, nämlich einen vermehrten Eingang von Telefonanrufen und Mails mit Anfragen, ob ich herausfinden könnte, was die Koalition so regeln möchte, und ob dies der große Reformentwurf sei oder ob irgendwelche bedeutenden Änderungen vorgesehen seien. Dienstagabend konnte ich dann alle diese Fragen beantworten: Es ist eigentlich nichts – um es einmal ganz ehrlich zu sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Na ja, der Berg kreißte und gebar eine Maus. Es war aber eine kleine Maus. (Marianne Schieder [SPD]: Immerhin!) – Immerhin. Es hätte auch gar nichts dabei herauskommen können, kann ich der Kollegin jetzt noch zurufen. (Marianne Schieder [SPD]: Eben! Dann hätten Sie gesagt: Nicht einmal das habt Ihr geschafft!) Insofern fand ich den großen Gestus der schönen Rede von Herrn Flisek quasi reziprok proportional zum Inhalt. Aber Sie, Herr Flisek, haben Ihre Redezeit, ehrlich gesagt, auch damit gefüllt, über das zu reden, was noch kommen wird. (Marianne Schieder [SPD]: Das ist doch auch gut!) Mit dem, was im Gesetzentwurf steht, hätten Sie die sieben Minuten nicht füllen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Flisek [SPD]: Das ist Arbeitsverweigerung im Rechtsausschuss!) – Ach so. Diese Entfristung ist durchaus richtig. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das erste Lob! Es geht los!) – Das ist jetzt die höchste Form des Lobes, Herr Grosse-Brömer, zu der ich angesichts dieses Sachverhaltes in der Lage bin. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Jetzt wird es gefährlich! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich bekomme auch gerade gute Laune!) Wir haben es jetzt erlebt, dass im Gesetzentwurf viermal eine andere Frist genannt wurde. Im Gesetzentwurf stand mit vier unterschiedlichen Daten: Am 31. Dezember des Jahres XY läuft das Ganze aus. Es ist klar, dass das endlich ein Ende finden musste. Denn es war doch widersprüchlich: Sie reden immer von der Digitalen Agenda und davon, dass jetzt alles anders wird, von Innovationen und sonst was. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Gleichzeitig krepelt so ein Paragraf von Lebenszeit zu Lebenszeit, sozusagen von Silvester zu Silvester vor sich hin. Das ist eine Praxis, die faktisch die digitale Entwicklung und Nutzung des Digitalen massiv behindert hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Klar ist doch: Wissenschaft und Bildung leben – das besagt auch das Grundgesetz – vom Austausch von -Informationen und vom Zugang zu Informationen. Sonst handelt es sich nicht um Wissenschaft und Bildung. Zur Bildung gehört ja auch, sich einem Sachverhalt zu widmen, ihn zu analysieren und nachzuschauen, ob sich -bereits jemand anderes Gedanken dazu gemacht hat. -Zugang ist also das A und O von Wissenschaft und Bildung. Wir wissen aber auch – Herr Flisek hat das vorhin ebenfalls gesagt –, dass der Großteil der Informationen in Werken eingebunden ist, die urheberrechtlich geschützt sind. Man kann also, weil andere davon leben wollen und müssen, nicht einfach sagen: Ich nehme und nutze es. – Insofern ist die Erlaubnis in § 52 a Urheberrechtsgesetz inhaltlich absolut richtig; denn sie wahrt zum einen die Interessen der Urheber, zum anderen ermöglicht sie auch einen einfachen Weg für Bildung und Wissenschaft. Wir wissen ja, wie es funktioniert. Diese Regelung erklärt es unter anderem für zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne -Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an bestimmten Einrichtungen öffentlich zugänglich zu machen, etwa im passwortgeschützten Intranet. Der Urheber muss also faktisch nicht freigeben, dass sich alle Welt etwas kostenlos zugänglich macht, mit dem er Geld verdienen will. Zudem ist der Personenkreis, der Zugang erhält, begrenzt. Jetzt kommt mein großes Aber: Obwohl uns die große Urheberrechtsreform noch bevorsteht, hätte ich mir mehr als nur diesen minimalistischen Gesetzentwurf, der bloß eine Entfristung vorsieht, gewünscht. Wie wir alle wissen, gibt es sprachliche Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten durch die Rechtsprechung und deshalb immer wieder Streit über den Umfang der Wissenschaftsschranke. Der Widerspruch zum Wortlaut des § 53 Absatz 3 des Urheberrechts hätte durch eine Neuformulierung aufgelöst werden müssen. Statt „zur Veranschaulichung im Unterricht“ hätte es zum Beispiel „zur Veranschaulichung für alle Zwecke des Unterrichts“ heißen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Der Unterricht möchte ja auch vorbereitet sein. Es darf durchaus sein, dass Schülerinnen und Schüler selber etwas analysieren und Selbststudium betreiben, um sich weiterzuentwickeln. Auch das ist ja Sinn und Zweck von Bildung. Insofern ist die nun vorgesehene Entfristung das, was die Medizin einen minimalinvasiven Eingriff nennt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das war schön vorsichtig!) Dieser Eingriff wird allerdings auch nur minimale Änderungen zur Folge haben. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen klar sagen: Das ist ein kleiner, netter Schritt. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, das Urheberrecht in die digitale Welt des 21. Jahrhunderts zu transportieren. So höre ich mit Freude, dass Herr Flisek sagt, nun komme die große Diskussion. Ich habe aber auch einen Wunsch: Nach einem Jahr unter einer 80-Prozent-Koalition wünsche ich mir, dass diese angekündigte große Diskussion im und um den Bundestag nach den Methoden des 21. Jahrhunderts demokratisch und offen verläuft. Ich hoffe, dass es nicht wieder so wie in der Vergangenheit ist: Die Koalition kreist um sich selber und führt interne Anhörungen durch. Wenn sie dann im letzten Augenblick ein Ergebnis erzielt, dann knallt sie es uns hin, und der Rest des Parlaments muss es in wenigen Tagen durchzocken. Versuchen Sie also, im Bereich des Urheberrechts ganz neue Maßstäbe zu setzen! Hier könnte ein Meilenstein gesetzt werden. Das ist aber nur möglich, wenn eine offene Debatte geführt wird, an der im wahrsten Sinne des Wortes alle beteiligt werden und bei der alle mitdiskutierten können. So kann das Eigentumsrecht in das 21. Jahrhundert transportiert werden. Sie könnten mich überraschen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nächstes Mal koalieren Sie mit uns! Dann haben Sie diese Probleme nicht!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Marianne Schieder, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Marianne Schieder (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und -Kollegen! Mit der endgültigen Entfristung des § 52 a im Urheberrechtsgesetz – auch ich möchte dies ausdrücklich betonen – machen wir uns endlich auf den Weg zu einem Urheberrecht, das den Herausforderungen und Notwendigkeiten in Bildung, Wissenschaft und Forschung gerecht wird. Auch ich weiß, liebe Frau Künast, dass dieser Schritt ein kleiner Schritt ist. Aber es ist ein Schritt, der in die richtige Richtung geht, nämlich hin zu einer effektiven und zukunftsorientierten Bildungs- und Wissenschaftsschranke. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Lange hat es gedauert – ich gebe zu: uns Sozialdemokraten zu lange –, bis die überfällige Entscheidung zur Entfristung endlich auf den Weg gebracht wurde. Es ist immerhin schon elf Jahre her, seit § 52 a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt wurde. Dann folgten Befristungen bis zum 31. Dezember 2006, bis Ende 2008, bis Ende 2012 und schließlich bis zum 31. Dezember 2014. In der Zwischenzeit gab es drei Evaluierungen und zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Nicht zu vergessen ist auch ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion – damals noch in der Opposition – auf dauerhafte Entfristung. Leider wurde unser Vorschlag damals ohne überzeugende Argumente abgelehnt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das stimmt so nicht!) Aber, na ja, man kann sagen: Was lange währt, wird endlich gut; wenigstens jetzt schaffen wir Klarheit für alle, die auf diesen § 52 a angewiesen sind. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern der Union dafür, dass es jetzt endlich geklappt hat und es zu dieser Entfristung kommt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wenn wir euch einen Gefallen tun können!) Ich sage aber gleichzeitig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das reicht bei weitem nicht aus, wenn es uns wirklich darum gehen soll, ein modernes, bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Im Koalitionsvertrag steht das, was wir wollen: Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen den -Koalitionsvertrag ernst, und wir wollen umsetzen, was darin steht. (Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und wir erst!) – Schauen wir einmal. Mit dem Anfang dieses Jahres vorgelegten Gutachten zu dieser Thematik haben wir wirklich eine gute Grundlage für die kommenden Debatten. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Interessen der Urheberinnen und Urheber zu wahren – das muss natürlich gewährleistet sein – und dennoch im Interesse der All-gemeinheit die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in bestimmtem Umfang für Zwecke von Bildung und Wissenschaft zu ermöglichen. Selbstverständlich muss über entsprechende kollektive Vergütungsregelungen ein ausreichender Ausgleich für die Urheber realisiert werden. Das, was wir jetzt haben, nämlich Schrankenregelungen an verschiedenen Stellen verstreut, unübersichtlich und wenig transparent, kleinteilig und zum Teil schon technisch überholt, kann so nicht bleiben. (Beifall bei der SPD) Für uns als Sozialdemokraten ist klar: Stillstand im Urheberrecht blockiert Innovation, blockiert bessere Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und blockiert moderne Lehr- und Lernmethoden. Deshalb müssen wir in der Sache endlich vorwärtskommen. Ich freue mich wirklich auf eine intensive Diskussion. Frau Künast, Sie können versichert sein: Diese Diskussion wird eine offene Diskussion sein. Ich bitte Sie aber: Machen auch Sie Vorschläge, und zwar ein bisschen mehr als dieses kleine Detail, das Sie zum Thema Unterricht angefügt haben. (Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Das war nicht einmal das Schwänzchen von dem Mäuschen, das Sie uns vorwerfen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Maus hat ja gar keinen Schwanz!) Wenn wir etwas verbessern wollen, müssen wir alle miteinander beherzt einsteigen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Katrin Albsteiger, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Katrin Albsteiger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Politik macht am meisten Spaß, wenn sie konkret wird. Heute erleben wir eine Debatte, in der man anschaulich sehen kann, wie konkrete Verbesserungen tatsächlich einen unmittelbaren Einfluss auf den Alltag der Menschen haben, und zwar einen positiven Einfluss. Als ehemalige Betroffene kann ich das ganz gut nachempfinden. Ich habe in Augsburg von 2003 bis 2008 Politikwissenschaft studiert. So lange ist das noch nicht her. Es kann außerdem nicht schaden, wenn man sich mit dem, was hier im Hause passiert, vorher ein bisschen systematisch aus-einandersetzt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange haben Sie studiert?) Politikwissenschaft ist eine Diskussionswissenschaft. Bei einer Diskussionswissenschaft – im positiven Sinne – geht es darum, dass man sich mit einer Vielzahl von Beiträgen unterschiedlicher Art auseinandersetzt. Diese kommen in einer schier unendlichen Zahl von Mono-grafien, Handbüchern, Aufsatzsammlungen und Periodika vor. Da ist es ganz wichtig, dass es Semesterapparate gibt, die diese Vielzahl von Themen, diese unterschiedlichen Auffassungen auch tatsächlich abbilden. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Was wollen Sie uns eigentlich sagen? Kommen Sie zum Thema!) Noch viel wichtiger ist es bei so vielen Studenten, die wir in unserem Land haben, dass diese Vielzahl von Themen auch tatsächlich umfänglich abrufbar ist. Es gibt schließlich in einem Seminar 20 oder 30 Studenten oder heutzutage auch 500 oder 1 000 Studenten, die gleichzeitig auf einen Text oder eine Information zugreifen müssen. Genau deshalb reden wir hier über die Frage der Praktikabilität, wie der Zugriff auf Werke und wie die Zusammenstellung wissenschaftlicher Werke erleichtert werden kann. Genau für diese Erleichterung sorgen wir hier. Wohlgemerkt: nicht kommerziell und nur für einen bestimmten, abgegrenzten Nutzerkreis. Es erleichtert den Wissenschaftsbetrieb nämlich ungemein, dass wir in § 52 Urheberrechtsgesetz die Wissenschaftsschranke eingebaut haben. Das ist eine konkrete Erleichterung für eine ganze Menge Menschen, nämlich zum Beispiel für über 2,5 Millionen Studenten und ihr Lehrpersonal sowie, wohlgemerkt, natürlich auch für über 700 000 Lehrer und über 11 Millionen Schüler in Deutschland. Das ist wirklich schön. So schön kann Politik sein! Nun zu den Fakten – sie wurden zum Teil eben schon genannt –: Der Bundesgerichtshof hat sich mittlerweile zum § 52 a des Urheberrechtsgesetzes geäußert. Seine Hauptbotschaft ist: Der § 52 a ist im Bildungs- und Wissenschaftsbereich praktikabel anwendbar. – Damit besteht Rechtssicherheit, insbesondere auch deshalb, weil entscheidende unbestimmte Rechtsbegriffe, die die Norm tatsächlich enthalten hat, weswegen sie befristet gewesen ist, nun klar definiert sind: Erstens. Der sogenannte kleine Teil wird jetzt mit eindeutigen Werten definiert: maximal 12 Prozent eines Werkes und maximal insgesamt 100 Seiten. Zweitens. Es dürfen auch in Zukunft weiter PDF-Dokumente verwertet werden. Drittens. Wer unter den – Zitat – „bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ fällt, sagt der BGH ebenfalls klar: Erfasst ist jeder Student, der für den Studiengang, in dem das entsprechende Werk zur Anwendung kommen soll, immatrikuliert ist. Ein weiterer Kontrollmechanismus ist nicht notwendig. – Das ist ein relativ klares Urteil, weshalb keine Änderung notwendig ist. In einem weiteren Urteil sieht der BGH aber auch ganz klar den Vorrang von vertraglichen Angeboten, wenn diese angemessen sind. Ich kann mir vorstellen, dass die Universitäten hierüber nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen, weil die Angemessenheit natürlich im Einzelfall geprüft werden muss, was zugegebenermaßen manchmal zu einem größeren bürokratischen Aufwand aufseiten der Hochschulen führen kann. Trotzdem glaube ich, dass wir dieses Urteil als durchaus nachvollziehbar betrachten können. Es bestätigt schließlich die Politik von CDU und CSU, so wie wir sie bisher betrieben haben. Es geht hier auch um einen Interessenausgleich. Es geht darum, dass wir einerseits dem, was der Wissenschafts- und Bildungsbetrieb braucht, Rechnung tragen, andererseits diesen aber nicht gegen die Verlage ausspielen. Es geht also um praktikable Lösungen und verantwortungsvolle Politik. Zusammenfassend: Der BGH hat beiden Seiten der Praxis konkrete Werte an die Hand gegeben, mit denen es sich gut arbeiten lässt. Aus diesem Grund schlagen wir vor, § 52 a Urheberrechtsgesetz zu entfristen. So bekommen wir genügend Zeit und können ohne Zeitdruck an der Umsetzung einer Vereinbarung unseres Koali-tionsvertrags arbeiten, der Ausgestaltung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Tankred Schipanski, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit Frau Schieder einmal einer Meinung bin. (Marianne Schieder [SPD]: Da schau her: Es gibt Fortschritte bei Ihnen!) Aber, liebe Frau Schieder, Sie haben ganz recht: Der Vorschlag der Entfristung des § 52 a Urheberrechtsgesetz ist ein erster Schritt. Es ist ein richtiger Schritt. Liebe Frau Künast, weitere Schritte werden folgen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wann denn?) Sie nehmen aus der Debatte heute mit, was noch alles folgen wird. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange sagen Sie das noch? Wie lange kündigt die Union eigentlich schon eine Änderung des Urheberrechts an?) Wenn Ihr Telefon wieder klingelt, können Sie, so hoffe ich, berichten, was im Urheberrecht alles geplant ist. Hätten Sie vorher in den Koalitionsvertrag geschaut, hätten Sie das schon früher erkennen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Mit der Entfristung schaffen wir ein ganzes Stück mehr Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure, ob Lehrer, Wissenschaftler, Forscher oder Bibliothekare, aber auch für Autoren und Verleger. Gleichzeitig schränkt die vorgestellte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Praktikabilität des § 52 a für Wissenschaftler und Forscher ein; Ansgar Heveling und Katrin Albsteiger haben darauf zu Recht hingewiesen. Daher ist der Gesetzgeber jetzt gefragt, inwieweit er dieses Richterrecht ausformt oder abändert. Politisch haben wir uns klar entschieden: Ziel ist es, die in § 52 a geregelten Ausnahmen zusammen mit den anderen urheberrechtlichen Regelungen in den Bereichen Unterricht und Forschung zu einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zusammenzuführen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wann?) Das haben wir im Koalitionsvertrag klar vereinbart. Die Bundesregierung – Frau Künast hat darauf hingewiesen – hat das auch ganz klar in der Digitalen Agenda formuliert; darüber freue ich mich. Wir geben uns mit der Entfristung jetzt Zeit, mit der gebotenen Sorgfalt über die Ausgestaltung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke zu diskutieren. Diese Zeit brauchen wir auch. Die Kollegen, die schon eine Weile an diesem Thema dran sind, wissen, dass es gegensätzliche, aber gut begründbare Interessen gibt, die aufeinanderprallen. Ein fairer Ausgleich lässt sich nicht in einem Hauruckverfahren erreichen. Dabei ist es mir wichtig, dass mit der allgemeinen Wissenschaftsschranke auch die Bibliotheken und Archive angemessen berücksichtigt werden. Auch für den Bibliotheksbereich macht der Koalitionsvertrag klare Vorgaben. Meine Damen und Herren, die Gestaltung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke ist keine triviale Aufgabe; Kollege Flisek hat das dargestellt. Eine europarechtskonforme Ausgestaltung, die sowohl den Interessen der Rechteinhaber als auch den Interessen der Wissenschaft gerecht wird, ist nicht einfach zu erreichen. Daher ist es höchst erfreulich, dass das BMBF aktiv geworden ist und ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das meines Erachtens eine sehr gute Diskussionsgrundlage darstellt. Dieses Gutachten – es wurde von Frau Professorin de la Durantaye verfasst – wurde schon angesprochen. Sie hat innerhalb von eineinhalb Jahren eine Leitplanke für eine künftige Schrankenregelung entwickelt, insbesondere mit Blick auf die Einordnung in internationales Recht. Die derzeitige Rechtslage wurde nicht nur von der technischen Entwicklung überholt. Sie ist auch nicht sonderlich verständlich formuliert. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Oh, und Sie machen das besser?) – Frau Wawzyniak, so ist es. – Wir wollen nicht, dass Forscher und Bibliothekare ein Aufbaustudium im Urheberrecht benötigen, um rechtssicher mit wissenschaftlichen Publikationen umgehen zu können. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das braucht man jetzt auch nicht!) Wir brauchen eine technologieoffene Regelung, die wir nicht nach jeder technischen Neuentwicklung anpassen müssen. Wir brauchen eine lesbare und verständliche Regelung sowie langfristige Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Frau de la Durantaye schlägt eine schlanke und elegante Formel vor, die meines Erachtens eine sehr geeignete Diskussionsgrundlage ist. Für die Nutzung einer Schranke möchte sie selbstverständlich auch eine Vergütungspflicht einführen. An dieser Stelle muss ich dem Kollegen Heveling ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Es wurde gesagt, nach § 52 a des Urheberrechtsgesetzes fließe aktuell keine Vergütung. Das muss man fairerweise dahin gehend richtigstellen, dass die VG Wort die angebotenen Gelder – auch als Abschlagszahlung – bisher mit dem Hinweis auf die ungeklärte Rechtslage abgelehnt hat. Mit der Aussage, dass kein Geld geflossen sei, werden also die Tatsachen etwas verdreht. Die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag stehen kurz vor dem Abschluss. Danach wird rückwirkend für die vergangenen Jahre gezahlt werden. In den bevorstehenden Verhandlungen zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke gilt es also, die Interessen der Wissenschaft gegen die Interessen der Rechte-inhaber abzuwägen. Dabei muss es uns insbesondere gelingen, der wachsenden Bedeutung der elektronischen Kommunikation für Wissenschaft und Forschung sowie für die akademische Lehre Rechnung zu tragen. Nur so können wir ein modernes, zeitgemäßes und nutzerfreundliches Urheberrecht schaffen. In diesem Sinne freue ich mich auf die vor uns liegende Arbeit und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2602 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Zusatzpunkt 7 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen Drucksache 18/2630 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Cornelia Möhring, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Cornelia Möhring (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollten wir jetzt über den Antrag mit dem Titel „Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien ,Pille danach‘ schnell umsetzen“ diskutieren und darüber abstimmen. Eigentlich hätte der Gesundheitsausschuss gestern eine Beschlussempfehlung dazu beschließen können, damit wir heute zu einer Entscheidung im Plenum kommen. Eigentlich hätte dann eine Mehrheit im Bundestag die Chance gehabt, Minister Gröhe gemeinsam aufzufordern, seine Blockadehaltung aufzugeben und die Freigabe im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun hat aber die SPD noch Beratungsbedarf angemeldet und aus diesem Grund keine Beschlussempfehlung zugelassen, und das, obwohl ihr Kollege Lauterbach in der ersten Plenarwoche im Februar sehr überzeugend argumentiert hat, warum der Freigabe nichts Vernünftiges entgegensteht. Der Beratungsbedarf scheint also eher an ihrem Koalitionsgefängnis zu liegen. (Beifall bei der LINKEN) Damit wir das „eigentlich“ in ein „trotzdem“ ändern, haben wir zu dem gleichen Thema einen neuen Antrag eingebracht. Ich hoffe sehr, dass wir Ihren Beratungsbedarf dadurch erheblich abkürzen können. Jetzt heißt der Antrag „Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen“. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinerlei vernünftige Gründe, eine rezeptfreie Abgabe der Pille danach länger zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN) In diesem Zusammenhang muss man Folgendes zur Kenntnis nehmen: Erstens. Der Wirkstoff Levonorgestrel ist medizinisch unbedenklich. Zweitens. Es geht hier nicht um eine Abtreibungspille und auch nicht um ein Dauerverhütungsmittel, sondern um eine Notfallverhütung. Drittens. Je früher diese Notfallverhütung eingenommen wird, umso besser wirkt sie. Viertens. Wir wissen, dass es gerade am Wochenende fast unmöglich ist, eine Arztpraxis zur Beratung aufzusuchen, wodurch erhebliche Verzögerungen entstehen können. Fünftens. In immerhin weltweit 79 Ländern gibt es die Pille danach rezeptfrei, und sie ist gut erprobt. Sechstens. Von der Weltgesundheitsorganisation bis zum Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht sind sich alle einig: Alle gesundheitspolitischen Argumente sind widerlegt. Und siebtens. Der Bundesrat hat die politische Entscheidung für die rezeptfreie Abgabe beschlossen, und das zuletzt im Mai 2014. Wir haben sowohl im Bundestag als auch in den meisten Bundesländern dafür eine politische Mehrheit – eigentlich. Leider haben es hier im Hause noch nicht alle begriffen. Ich sage es noch einmal: Frauen sind in der Lage, die Informationen zur Anwendung zu verstehen. Die Apotheker und Apothekerinnen haben in ihrem Studium den Schwerpunkt Pharmazie und können beraten. Leider suchen wir die notwendige und sehr einfache Verkündung im Bundesanzeiger bisher vergeblich. Herr Minister Gröhe ist nicht anwesend, deshalb muss Frau Staatssekretärin Fischbach ihm dies weiterleiten: Ich finde, das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für genauso wenig hinnehmbar halte ich es, dass Sie in Ihren Antworten auf unsere Kleine Anfrage vom März Frauen – und Apotheker und Apothekerinnen gleich mit – für blöd erklären. (Emmi Zeulner [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!) Denn laut Ihrer Aussage haben nur Ärzte aufgrund ihrer Ausbildung besondere Kenntnisse über die – ich zitiere – „geistig-seelischen Eigenschaften des Menschen“. Ich finde, solche Aussagen passen eher in eine Vorabendserie oder in einen Arztroman, aber bestimmt nicht in die Politik. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Staatsekretärin, werte Kollegen und Kolleginnen der Regierungskoalition, noch einmal zum Mitschreiben: Frauen sind in der Lage, den Bedarf und die Folgen einer Notfallverhütung – darum geht es – selbstbestimmt einzuschätzen. Apotheker und Apothekerinnen können über den Wirkstoff und seine Wirkung kompetent beraten. Hand aufs Herz: Was, bitte schön, soll der Arzt oder die Ärztin Außergewöhnliches verkünden, wenn der Gummi geplatzt ist? (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Soll er oder sie sagen: „Wenn Sie jetzt nicht ungewollt schwanger werden wollen, müssen Sie ausnahmsweise mal anders verhüten“? Hallo, das weiß die Frau schon, seitdem sie die Entscheidung traf, eine Arztpraxis aufzusuchen. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage noch einmal: Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Freigabe länger zu verhindern, es sei denn, Sie haben Lust auf die Bevormundung und Repression von Frauen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie es sein. Zur Unterstützung möchte ich noch einmal den Kollegen Lauterbach zitieren, der in der Debatte im Februar sehr treffend sagte – Zitat –: Ich komme zum Fazit: Es scheint hier so zu sein, dass Frauen in einer Notlage – das ist sicherlich immer eine Notlage – das Recht auf Hilfe ohne gute Begründung, also willkürlich, vorenthalten werden soll. Das ist nicht zeitgemäß. Da hat er völlig recht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich wende mich explizit an Sie: Es war doch schon alles klar. Aus Ihrer Fraktion kamen sehr deutliche Worte. Deswegen finde ich jetzt Ihre stillschweigende Zustimmung zur Haltung des Gesundheitsministers und Ihre neue Verhinderungstaktik unerträglich. Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie diese Mithaftung für ein vorsintflutliches Patriarchat beenden könnten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch im Kern die Wiederkehr einer Bevölkerungspolitik, in der Selbstbestimmungsrechte von Frauen zum Spielball ganz anderer Interessen werden. Dabei könnte mit der Lex Gröhe, der Verweigerung der rezeptfreien Abgabe der Pille danach, sehr schnell Schluss sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es wirklich in der Koalition krachen sollte, dann wäre es doch ein würdiger Anlass, wenn es bei der Frage der Fraueninte-ressen dazu käme. (Beifall bei der LINKEN) Also, lassen Sie es krachen! Aber vielleicht haben Sie ja auch die Hoffnung, tatsächlich die Beratungsresistenz zu durchbrechen. Wenn es um das Recht der Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper geht – dazu gehört eine selbstbestimmte Familienplanung –, haben Vorschriften vom Staat, von einer Institution wie der Kirche oder auch von anderen Menschen nichts zu suchen. Was eine Frau mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin in einer konfliktreichen Lebenslage entscheidet – es ist eine konfliktreiche Lebenslage, wenn eine Schwangerschaft beginnt und diese ungewollt ist –, ist allein ihre Sache. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch allein ihre Sache, an wen sie sich wendet, um beraten zu werden, ob sie zur Apotheke geht oder eine Arztpraxis aufsucht. Lassen Sie mich abschließend festhalten: Dass wir immer noch über die Rezeptfreiheit der Pille danach diskutieren, ist leider Teil eines spürbaren Rollbacks hinsichtlich sexueller und reproduktiver Rechte von Frauen, zu denen selbstverständlich auch eine selbstbestimmte Familienplanung gehört. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin. Cornelia Möhring (DIE LINKE): Ich komme zum Ende. – Dieses Rollback, diese Rückschritte – das wissen Sie alle – kommen mit wachsenden homophoben Einschlägen, mit Machtgehabe gegenüber Frauen, mit Familienbildern aus dem 19. Jahrhundert daher. Ich bitte Sie sehr: Machen Sie da nicht länger mit! Hier geht es lediglich um den unkomplizierten Zugang zu einer selbstbestimmten Notfallschwangerschaftsverhütung, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit sein. Danke. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Möhring, ich habe Ihre Redezeit schon sehr großzügig ausgelegt und erst spät daran erinnert, zum Schluss zu kommen. Ich darf daran erinnern, dass wir alle miteinander die Redezeiten vereinbaren. Wenn jeder oder jede anderthalb Minuten länger spricht, beginnen die nachfolgenden Debatten zu spät. Wir sind schon großzügig, aber man darf es nicht übertreiben. Nächste Rednerin ist jetzt Emmi Zeulner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Emmi Zeulner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Möhring, eigentlich fühle ich mich in Deutschland selbstbestimmt, und nicht nur eigentlich, sondern ganz sicher entscheide ich selbst, was ich mit meinem Partner mache und was nicht. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir aber auch hoffen!) Bereits im Februar haben wir die Rezeptfreiheit von Levonorgestrel, kurz LNG, hier im Plenum des Bundestags diskutiert. Zwischenzeitlich hat eine öffentliche Anhörung dazu stattgefunden, und wir haben in den Arbeitsgruppen und auch im Ausschuss darüber debattiert. Die Argumente auf beiden Seiten sind dieselben geblieben. Ich erkenne aber an, dass wir uns im Sinne der Frauengesundheit eine Entscheidung nicht leicht machen dürfen, und respektiere den weiteren Diskussionsbedarf im demokratischen Sinne; dieses Anliegen eint uns wohl alle. Seien Sie versichert: Ich bin mir bei der ganzen Diskussion bewusst, dass wir sowohl das hohe Gut der Pa-tientensicherheit als auch das Recht auf Selbstbestimmung berücksichtigen müssen. Bei einer Entscheidung über die Freigabe von LNG muss beides abgewogen werden. Die Fraktion Die Linke hat ihre Abwägung diesbezüglich getroffen. Für mich sind die Verbesserungen, die sich durch die Freigabe von LNG für die Frauen einstellen sollen, jedoch nicht so klar erkennbar. Laut Ihrem Antrag soll die Freigabe unter anderem einer Stigmatisierung der betroffenen Frauen entgegenwirken. Doch ich bitte Sie, nochmals genau hinzusehen, was die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen angeht. Denn laut einer aktuellen europäischen Studie fühlen sich 30 Prozent der Frauen unwohl, stigmatisiert und bevormundet, wenn sie sich eine Notfallkontrazeption besorgen müssen, und das unabhängig davon, ob in den jeweiligen Ländern die Rezeptfreiheit von LNG bereits eingeführt wurde oder nicht. Eine Stigmatisierung von Mädchen und Frauen, gerade in Notsituationen, möchte nicht nur ich verhindern, sondern – da bin ich mir sicher – alle in diesem Saal Anwesenden. Wenn wir von der subjektiven Wahrnehmung der Frauen reden, müssen wir in diesem Zusammenhang auch die als unzureichend empfundene Aufklärung über die Wirkung der Pille danach in den Fokus nehmen. Immer noch herrscht laut der bereits zitierten Studie aus dem Jahr 2014 gefährliche Unwissenheit über die Effizienz einer hormonellen Notfallkontrazeption. Dies hob auch Dr. Julia Bartley, Leiterin der Hormonsprechstunde an der Charité, in ihrer Stellungnahme zu der öffentlichen Anhörung hervor. Über 80 Prozent der befragten Frauen wünschen sich demnach eine bessere Aufklärung über die Pille danach. Davor dürfen wir in Deutschland nicht die Augen verschließen; denn nur eine aufgeklärte Frau kann im Notfall zu einer informierten und selbstbestimmten Entscheidung kommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Über das Ziel sind wir uns somit alle einig: Frauen in Deutschland soll, wenn eine Notfallverhütung notwendig ist, rasche und umfassende Hilfe zuteilwerden. Uneins hingegen sind wir uns über den Weg zu dieser Hilfe und über die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen. Die bewährten Rahmenbedingungen für die Pille danach dürfen wir durch eine Freigabe nicht etwa schmälern, sondern wir müssen sie weiter erhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Entscheidungen auf europäischer Ebene. In diesem Punkt stehe ich voll hinter unserem Gesundheitsminister Hermann Gröhe, der aus nachvollziehbaren Gründen an der bewährten Linie Deutschlands in diesem Punkt festhält. Auch wenn die Entscheidung der EU-Kommission über das Präparat UPA, die im November vorliegen soll, ihre Schatten vorauswirft, muss es erst recht unser Anliegen sein, den betroffenen Frauen in Deutschland eine fundierte Beratung zukommen zu lassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch die Konsultation des Internets, wie es einigen Kollegen vorschwebt, ist für mich keine ausreichende Beratungsgrundlage. Die Kompetenz von Ärzten sollte nicht durch einen Fragebogen im Internet, wie es schon heute über die Seite DrEd möglich ist, oder durch einen bloßen Klick auf den Button „In den Einkaufswagen“ ersetzt werden. Kann Ihrer Meinung nach ein zweiminütiger Videoclip dasselbe leisten wie das Vieraugengespräch in einem geschützten Raum mit einem approbierten Arzt? (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wie kann eine Frau so paternalistisch daherreden! Das ist fürchterlich!) – Hallo? Ich höre auch zu, wenn Sie sprechen. – Durch das Geschäftsmodell von DrEd wird nicht nur das ärztliche Berufsrecht, das Fernbehandlungen und Arzneimittelverschreibungen ohne Patientenkontakt verbietet, unterlaufen. Nein, hinzu kommt, dass die Kosten für die Behandlungen, vor allem für die Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen oder Fehldiagnosen, die Solidargemeinschaft in Deutschland tragen muss. Eine der Stärken unseres deutschen Gesundheitssystems ist es, dass wir den Arzt-Patienten-Kontakt als Voraussetzung für Erstverschreibungen von Arzneimitteln festgelegt haben. (Mechthild Rawert [SPD]: Kommt sehr auf das Medikament an! – Sabine Dittmar [SPD]: Aber nicht bei Diclofenac!) Um dieses System nicht zu unterlaufen, werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, das Verbot von Onlinekonsultationen rechtlich fixieren. Weiterhin sehe ich es sehr kritisch, dass bei einer Freigabe den Herstellern der Weg offen stünde, für ihr Produkt zu werben. Sowohl die Bundesärztekammer als auch der Deutsche Apothekerverband sprechen sich ausdrücklich gegen Werbung für das Präparat LNG aus. Werbung für die Pille danach würde ein falsches Signal senden; denn sie ist kein Ersatz für die weiterhin verschreibungspflichtige Antibabypille, sondern ein hochdosiertes Notfallmedikament. (Beifall bei der CDU/CSU) Zusammenfassend möchte ich sagen: Für mich sind folgende Argumente am treffendsten: Erstens müssen wir den Frauen eine Beratung in einem geschützten Raum unter vier Augen gewähren; denn die Empfänger der Pille danach sind eben nicht nur Frauen, die mitten im Leben stehen, sondern auch Minderjährige oder Frauen, denen Gewalt angetan wurde. Eine solche Beratung kann nachts am Apothekerfenster oder durch ein kurzes Onlinevideo meiner Ansicht nach nicht gewährleistet werden und entspricht auch nicht den Bedürfnissen der Betroffenen. (Beifall bei der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie mit den Frauen darüber gesprochen?) Zweitens besteht für die Frauen nur im Rahmen des direkten Arztkontaktes die Möglichkeit, im Notfall individuell und fachkundig beraten zu werden. Ich sehe unsere Verantwortung als Gesundheitspolitiker darin, im Sinne und zum Wohl der Patienten zu entscheiden. Der Arzt muss die zentrale Beratungsfigur bleiben; denn nur er kann im Zweifelsfall eine gynäkologische Untersuchung sowie eine Nachsorge vornehmen, die der Gesundheit der Frauen gerecht wird. (Beifall bei der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Und am Wochenende kommt der Notarzt, der ein Orthopäde ist!) Drittens hinkt der Vergleich mit anderen Ländern, wie Sie ihn in Ihrem Antrag anstellen. Anhand der Ausgangsbedingungen in Deutschland erkenne ich keine Notwendigkeit für eine Freigabe. Wir haben bestens qualifizierte Ärzte und eine hohe Dichte an niedergelassenen Gynäkologen. Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Praxen ist durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der dem Patienten rund um die Uhr zur Verfügung steht, eine Betreuung gewährleistet. Auch dank unseres funktionierenden Gesundheitssystems, das auch die Rezeptpflicht von LNG umfasst, haben wir eine beispiellos niedrige Abtreibungsrate, die weiterhin rückläufig ist. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat Ihnen denn diese Rede geschrieben?) Viertens. Ich sehe in dem Gang zum Arzt noch immer keine Einschränkung meiner Selbstbestimmung. Denn wer fängt die Frau denn auf, wenn sie mit den Nebenwirkungen der Pille danach zu kämpfen hat oder wenn Fragen auftauchen, die das DrEd-Video nicht in zwei Minuten zu beantworten geschafft hat? Ich komme zu dem Schluss: Das Recht auf Selbstbestimmung und das hohe Gut der Patientensicherheit (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Patientinnensicherheit!) schließen sich nicht aus – sie ergänzen sich. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lebensfremd kann man eigentlich sein? – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt, aber bloß nicht Ihren Apotheker!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Kordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erneut fordern wir heute, die sogenannte Pille danach endlich aus der Rezeptpflicht zu entlassen, und erneut erleben wir heute ein Trauerspiel der CDU/CSU. Sie steht gegen die Mehrheit dieses Hauses, die Mehrheit des Bundesrates und auch gegen die Vernunft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Position der Union ist fachlich nicht haltbar, und ihr fällt nicht einmal auf, dass sie sich instrumentalisieren lässt. Seit Jahren wird das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Deutschland beschnitten, die befürchten, nach einem Geschlechtsverkehr ungewollt schwanger zu werden. CDU und CSU verweigern diesen Frauen, was in fast allen europäischen Ländern und den USA übliche Praxis ist: der direkte, rezeptfreie, schnelle Zugang zur Notfallverhütung mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Wenn es nach der Vernunft gehen würde, dürfte ihre Verhinderungsstrategie nicht länger greifen. Wir haben es hier mit einer kruden Mischung aus mindestens drei Punkten zu tun: Erstens lässt die Union eine Bevormundung von Frauen zu und unterstellt ihnen, sie würden oder könnten nicht verantwortungsvoll selbst entscheiden. Zweitens lässt sie sich vor den Karren von berufspolitischen Interessen sowie den Absatzinteressen eines einzelnen Pharmaherstellers spannen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Drittens ist die SPD in der Koalitionsdisziplin gefangen: Sie will zwar, aber sie kann nicht. Besonders pikant ist, dass die Union durch das Hören auf einzelne Ärzteverbände den Hersteller des doppelt so teuren, in seinen Nebenwirkungen weniger bekannten Wirkstoffs Ulipristalacetat massiv fördert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das verwundert; denn dieses Arzneimittel entstammt derselben Wirkstoffklasse wie das Produkt Mifepriston, das für medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche zugelassen ist. Eine abtreibende Wirkung kann also nicht ausgeschlossen werden. Überspitzt formuliert heißt das: Die Union fördert den Absatz einer Abtreibungs- anstelle einer Verhütungspille. Damit hätte ich übrigens – vermutlich im Gegensatz zu Ihnen – kein grundsätzliches Problem. Ich habe aber ein Problem damit, dass deutsche Frauenärzte diesen Wirkstoff zum Standard erklären wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das, meine Damen und Herren, steht im klaren Widerspruch zur Bewertung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das eine dem Gesundheitsministerium untergeordnete Behörde ist. Das Geschmäckle wird verstärkt, wenn die treibende Kraft hinter den Empfehlungen der deutschen Frauenarztverbände, den Wirkstoff Ulipristalacetat als Standard zu definieren, eindeutig in Interessenkonflikten steht. So findet man in internationalen Publikationen den Hinweis darauf, dass diese treibende Kraft der Frauenärzte als Berater von HRA, dem Hersteller des Wirkstoffs, tätig ist. Hinzu kommt, dass die Empfehlung der Frauenarztverbände ausschließlich auf die Hotline und die Internetseite dieses Herstellers verweist. Hinweise auf Seiten von Herstellern der Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel fehlen völlig. Dies ist übrigens vor allem im Interesse des Herstellers HRA; denn der Absatz seines Produkts beschränkt sich faktisch ausschließlich auf Deutschland. In anderen Ländern der EU ist er gar nicht auf dem Markt. Auch das verstärkt das Gefühl, dass hier unerwünschte Interessenverquickungen vorliegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Frauen das Recht haben, nach einer Verhütungspanne selbstbestimmt eine nicht gewollte Schwangerschaft zu verhindern, dass das Medikament so schnell wie möglich zur Verfügung steht, weil es dann besonders wirksam ist, und dass Frauen eine informierte Entscheidung treffen können. Dazu wollen wir die Beratung in den Apotheken stärken und Entscheidungshilfen im Internet anbieten. Daher fordern wir, die Rezeptfreiheit für die Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in Deutschland endlich einzuführen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Unionsabgeordneten und -abgeordnetinnen fordere ich ausdrücklich auf, kritisch zu überprüfen, ob sie sich von anderen vor den Karren spannen lassen wollen. Die Hoffnung habe ich noch nicht aufgegeben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Nicht so abschätzig, Frau Kollegin! „Abgeordnetinnen“! Nicht so abschätzig, auch wenn Sie sie nicht leiden mögen!) gerade und besonders Ihnen ganz persönlich. Danke schön. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Hilde Mattheis, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hilde Mattheis (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Möhring hat eingangs den Kollegen Lauterbach zitiert. Ich glaube, Sie hätten viele von uns in der SPD-Bundestagsfraktion zitieren können. Wir müssen uns hier ja nichts vormachen: Das BfArM fordert die Rezeptfreiheit seit 2003, 2009 hat Spanien die Rezeptfreiheit als eines der letzten europäischen Länder durchgesetzt, und 2010 hat auch die WHO diese Empfehlung gegeben. An die Debatte kann man unterschiedlich herangehen. Man kann auch unterschiedliche Problemlösungsstrategien fahren. Ich bin dafür, dass wir die Beratungszeit, die wir vereinbart haben, vollumfänglich ausschöpfen, nach dem Grundsatz: Beraten und Überzeugen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen überzeugen und deutlich machen, dass es natürlich um das Selbstbestimmungsrecht der Frau und darum geht, Lösungen für Konfliktsituationen, für wirkliche Notsituationen zu finden. Am Wochenende zum Beispiel kann eine solche Notsituation auftreten – wir wissen um die Frist, die man einhalten muss, um eine optimale Wirkung zu erzielen –, wenn die Beratung in der Notfallstation erfolgt und zufällig kein Gynäkologe anwesend ist. Wir versuchen auch, dahin gehend zu überzeugen, dass auch Apotheker Beratungen vollumfänglich durchführen und Beratungssituationen professionell gestalten können. Ich glaube, dass es wichtig ist, auf die europäische Ebene zu schauen. Die Rezeptfreiheit des Wirkstoffs Ulipristal ist eine Möglichkeit; darüber wird im November entschieden. Wir wissen aber alle, wie die Wirklichkeit aussieht: Im Internet kann man mit zwei Klicks und dem Ausfüllen eines kleinen Beratungsformulars für 25 Euro ein Rezept bekommen. Auch das ist die Wirklichkeit. Wir als SPD haben unsere Forderung im Koalitionsvertrag nicht verankern können. Unsere Haltung ist eindeutig. Wir wollen natürlich das Beste und das Richtige erreichen, nämlich die Selbstbestimmung der Frauen sicherstellen und eine optimale Beratungssituation. Wir wollen auch klarmachen, dass wir alle miteinander hier nicht über Empfängnisverhütung diskutieren; denn wir wissen, dass die Pille danach alles andere ist. Wir diskutieren aber auch nicht über Schwangerschaftsabbrüche, sondern wir diskutieren über die Rezeptfreiheit der Pille danach. Das ist eine andere Ebene. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie uns das fachlich und sachgerecht, aber nicht überdimensioniert angehen. Es geht um die Rezeptfreiheit. Meine Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode einen Antrag eingebracht, in dem wir die unserer Meinung nach wichtigen Bausteine formuliert haben. Dabei geht es auch um die Datenerhebung; denn man braucht eine fundierte Datengrundlage, um die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Da geht es aber auch darum, dass man sich die Beratungssituation genau anschaut, und, und, und. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin. Hilde Mattheis (SPD): Ich finde, wir sollten dieses Thema hier mit der hinreichenden souveränen Gelassenheit angehen, die diesem Thema entspricht. Denn es geht darum, für Frauen etwas zu erreichen. Wir wollen das, und wir schaffen das gemeinsam mit einer nüchternen, ruhigen und sachlichen Beratung und Überzeugungsarbeit. Ich danke. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Mattheis, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vogler, oder haben Sie gerade Ihre Rede beendet? Hilde Mattheis (SPD): Ich war jetzt gerade fertig. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie hatten noch Redezeit. Sie könnten also noch die Zwischenfrage zulassen. Hilde Mattheis (SPD): Ich war gerade fertig. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächste Rednerin ist Karin Maag, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karin Maag (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke ist offensichtlich nicht bereit, den Beratungsbedarf, den unsere Kollegen aus der Koalition angemahnt haben, zu akzeptieren. Ich finde das schade. Ich finde es mit Kollegin Mattheis wenig souverän, solche Dinge im Schweinsgalopp durch das Parlament zu peitschen. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich Kollegin Möhring oder auch Frau Vogler höre, dann wünsche ich mir tatsächlich Martina Bunge oder Kathrin Senger-Schäfer zurück. Da war zumindest ein verantwortungsvollerer Umgang mit Redezeit im Deutschen Bundestag gewährleistet. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Dann wählen Sie uns! Vielleicht kommen sie dann wieder!) Wenn wir nun schon darüber reden, will ich gerne unsere Positionen wiederholen. Ja, wir wollen die Rezeptpflicht für die Pille danach beibehalten, vor allem, weil wir den hohen Beratungsbedarf im geschützten Arzt-Patientinnen-Gespräch sehen. Wenn Sie bei der Anhörung waren oder das Protokoll der Anhörung gelesen haben, werden Sie viele Argumente gefunden haben, die diese Position bestätigen. Warum wollen wir diese Beratung? Der Einzelsachverständige Dr. Albring hat erneut bestätigt, dass insbesondere über die Wirkung von Levonorgestrel aufgeklärt werden muss. Im Beratungsgespräch sollte zum Beispiel vorab geklärt werden, ob überhaupt ein Notfallkontrazeptivum genommen werden muss. Es gibt nämlich eine Reihe von Zeiten im Zyklus, in denen die Pille danach gar nicht notwendig ist. In diesen Zeiten muss natürlich eine Patientin, eine Frau auch nicht das Risiko hoher Hormongaben und Nebenwirkungen eingehen. Wenn dann doch ein Notfallkontrazeptivum angezeigt sein sollte, geht es natürlich um das geeignete Präparat, aber zum Beispiel auch um die Frage, ob nicht die Kupferspirale, die höchste Sicherheit in der Notfallverhütung bietet – das hat übrigens auch eine Anhörung ergeben –, empfohlen werden muss. Beratungskapazität ist vorhanden. Wir haben in Deutschland – Kollegin Zeulner hat es bereits erwähnt – eine flächendeckende ärztliche Versorgung mit Bereitschaftsdienst, mit Notdienst rund um die Uhr. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Was?) In Deutschland gibt es rund 10 000 niedergelassene -Gynäkologen; auf einen dieser Gynäkologen kommen 4 000 Patientinnen. Sie erwähnen gelegentlich Frankreich und England. Da betreuen die Frauenärzte jeweils doppelt so viele Patientinnen. Das Argument, schnelleren Zugang zu haben, zieht also meines Erachtens nicht. (Zurufe von der LINKEN) – Wir sprachen vorhin über Souveränität, aber ich sehe, dass ich diese nicht von jedem Mitglied dieses Hohen Hauses erwarten sollte. Wir haben in der Anhörung auch gehört, dass bei 13 Prozent der deutschen Mädchen und 19 Prozent der Mädchen mit Migrationshintergrund – das berichtete Professorin Brucker – sexueller Kontakt gegen den Willen der Betroffenen stattfindet. Die Chance, dass diese sich nachts in der Apotheke, womöglich am Nachtschalter, öffnen, ist ungleich geringer als im vertraulichen Arztgespräch. (Cornelia Möhring [DIE LINKE]: Das wird doch nicht verboten dadurch! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wir halten die gar nicht davon ab, zum Arzt zu gehen! – Zuruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) – Wir sollten die Diskussion jetzt auch nicht ideologisch überfrachten. Ich, meine Fraktion und vielleicht auch die Kolleginnen von der SPD sehen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen nicht in Gefahr. (Mechthild Rawert [SPD]: Das ist es aber!) Mir ganz persönlich geht es vor allem um eine informierte Entscheidung. Mir geht es darum, dass die Gesundheit der betroffenen Frauen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Vielleicht sind Sie sogar mit mir der Ansicht – ich hoffe es bei Ihnen von den Linken nicht mehr –, dass Männer den Frauen, zum Beispiel im Falle einer Verhütungspanne, die Entscheidung nicht alleine überlassen müssen, dürfen, sollen, sondern dass der gemeinsame Weg zum Arzt sinnvoller ist. Diese Gemeinsamkeit wird eher bei einem Arztbesuch gewährleistet, als wenn Sie die Frau alleine in die Apotheke schicken. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei der Pille danach ist der Weg mit Rezeptpflicht meines Erachtens der weniger belastende Weg. Es gibt in der Praxis bei rund 400 000 Verordnungen kaum Schwierigkeiten. In Deutschland ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den letzten Jahren um 39 Prozent zurückgegangen – auch eine Folge kompetenter Beratung. In Großbritannien ist die Pille danach seit zwölf Jahren rezeptfrei erhältlich; die Abbruchraten sind seither um 7,7 Prozent gestiegen, sie sind fünfmal so hoch wie in Deutschland. In Frankreich ist die Pille danach seit 1999 rezeptfrei erhältlich; die Abbruchraten sind doppelt so hoch wie in Deutschland. Wir haben uns in der Anhörung mit Herrn Dr. Baumgärtel darüber unterhalten, dass die Verkaufszahlen in Österreich seit der Abgabe ohne Rezept um 50 Prozent gestiegen sind; die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist dort, so Frau Professor Dr. Brucker, viermal so hoch wie in Deutschland. Ich sehe deshalb wenig Grund, von unserem funktionierenden System abzuweichen. Im Gegenteil, aus meiner Sicht gibt es weiter zahlreiche gute Gründe, dies gerade nicht zu tun. Jetzt komme ich zur Wirksamkeit. Zwei Wirkstoffe sind im Moment in der Diskussion: Levonorgestrel und Ulipristalacetat. Bei der Diskussion über die Entlassung von Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht reden wir – ich zitiere jetzt Professor Dr. Wallwiener, auch aus der Anhörung im Juli – vom weniger effektiven Präparat. Warum weniger effektiv? Auch darüber haben wir uns schon mehrfach unterhalten: Die Wirksamkeit ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme. Bei Levonorgestrel ist die Wirksamkeit nach 72 Stunden nicht mehr ausreichend gegeben, bei Ulipristalacetat nach 120 Stunden nicht mehr. Levonorgestrel verschiebt den Eisprung um fünf Tage; das funktioniert aber nur – so die Anhörung – bis Tag zwei vor dem Eisprung. Ob der Eisprung nun kurz bevorsteht, kann man, glaube ich, nicht in der Apotheke klären; das sollte per Ultraschall festgestellt werden. (Hilde Mattheis [SPD]: Vom Orthopäden?) Die Wirkung von Levonorgestrel verändert sich bei gleichzeitiger Einnahme von Antiepileptika, Antidepressiva und Antibiotika. Ein Drittel der deutschen Frauen wiegt über 75 Kilogramm, da wirkt Levonorgestrel gar nicht; auch dieses Argument wurde schon mehrfach genannt. (Mechthild Rawert [SPD]: Entkräftet!) Ich komme zu den Kosten und zum Werbeverbot. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Und bitte zum Schluss. Karin Maag (CDU/CSU): Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel, soweit sie ärztlich verordnet werden. Ich glaube nicht, dass es den Zugang zur Pille danach erleichtert, wenn die Jugendlichen dann 18 bis 35 Euro zahlen müssen. Das Publikumswerbeverbot würde fallen; ich möchte aber auch nicht erleben, dass im Kino, im Fernsehen oder am Bahnhof für die Pille danach geworben wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Kurzum: Es sprechen weiterhin viele gute Gründe dafür, die Pille danach verschreibungspflichtig zu lassen. Ich bin aber gemeinsam mit den Kolleginnen aus der SPD gerne bereit, weiter darüber zu diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Mechthild Rawert, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Mechthild Rawert (SPD): Liebe Frau Möhring, als Erstes möchte ich natürlich feststellen, dass wir Parlamentarierinnen hier alle keine Freigängerinnen aus dem Koalitionsgefängnis, sondern frei gewählte Abgeordnete sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Cornelia Möhring [DIE LINKE]: Das ist schon einmal gut!) Frauen und Mädchen haben das Recht, selber über ihren Körper und ihr Leben zu bestimmen. Niemand sonst. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Für dieses Menschenrecht hat sich die SPD immer eingesetzt – in Deutschland und weltweit. Bevor ich zu dem heute vorliegenden Antrag direkt komme, möchte ich uns alle an etwas anderes erinnern: 1994 haben 179 Staaten – darunter Deutschland – auf der UN-Weltbevölkerungskonferenz in Kairo die sexuellen Rechte und die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen zu einem Menschenrecht erklärt. Dieses Frauenrecht umfasst – ich zitiere – ihr Recht, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt über Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Sexualität, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, bestimmen und frei und eigenverantwortlich entscheiden zu können. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Emmi Zeulner [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollegin Rawert, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Vogler? Mechthild Rawert (SPD): Ja. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie meine Zwischenbemerkung zulassen. Ich habe mich gerade ein bisschen über den Satz, den Sie gesagt haben, gefreut, Sie seien keine Freigängerin aus dem Koalitionsknast, sondern eine frei gewählte Abgeordnete. (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Sie hat „Gefängnis“ und nicht „Knast“ gesagt!) An diese frei gewählte Abgeordnete und alle ihre Kolleginnen und Kollegen möchte ich gerne meinen Appell richten, genau diese Tatsache im Blick zu behalten. (Dietrich Monstadt [CDU/CSU]: Frage, Frau Präsidentin! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Frage!) – Ich stelle keine Frage. Lesen Sie bitte die Geschäftsordnung. – Ich möchte Sie ermutigen, auch einmal über ein anderes Verhalten als dem reflexartigen Ablehnen unserer Vorlagen nachzudenken, zumal unser Antrag weitestgehend dem entspricht, was der Bundesrat schon mit SPD-Stimmen beschlossen hat. Ich möchte Sie dazu mit den Worten der Abgeordneten Lisa Gnadl aus der Sitzung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags am 11. September dieses Jahres ermutigen, in der sie gesagt hat – ich zitiere –: Für meine Begriffe kann man einen schnellen und diskriminierungsfreien Zugang zur „Pille danach“ nur gewährleisten, wenn sie rezeptfrei ist. In allen Debatten zu diesem Thema, auch im Bundestag, habe ich nie irgendwelche medizinischen Gründe gehört, die gegen eine rezeptfreie „Pille danach“ sprechen. (Karin Maag [CDU/CSU]: Zuhören!) Diese SPD-Abgeordnete sagte weiter: Ich finde es wichtig, dass wir es begrüßen und unterstützen, dass dieses Medikament aus der Verschreibungspflicht herausgenommen wird. (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Das kann man doch im Protokoll auch nachlesen!) Ich verstehe nicht, warum Sie – damit wendet sie sich an Union und Grüne – sich um diesen Punkt so herumdrücken und diesen Antrag der LINKEN nicht unterstützen wollen. Ich glaube, viele Frauen draußen werden es auch nicht verstehen, wenn ihr, liebe Mechthild, diesen Antrag der Linken heute nicht unterstützt (Zuruf von der CDU/CSU: Redet jetzt die Linke?) und euch mit uns dafür einsetzt, dass das, was ihr ja mehrfach dokumentiert habt und auch selber wollt, Wirklichkeit wird. (Beifall bei der LINKEN) Mechthild Rawert (SPD): Herzlichen Dank für die Erinnerung, dass mit dieser Diskussion sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat befasst sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Zurück zu Kairo: Dieses Aktionsprogramm von Kairo wurde vor drei Tagen noch einmal beschlossen. Wir Abgeordnete lassen eine Bundesregierung ja nicht unvorbereitet nach New York fahren. (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Sehr gut!) Deswegen haben wir Abgeordnete von CDU, CSU und SPD unter anderem in einem Antrag im Vorfeld dieser Sondertagung gefordert, dass jedem Menschen eine selbstverantwortliche und freie Entscheidung über Zeitpunkt und Anzahl der eigenen Kinder ermöglicht werden muss und dass der Zugang zu anerkannten und modernen Methoden und Leistungen der Familienplanung unabhängig von der Zustimmung von Eltern und Ehepartnern sowie vom Familienstand sicherzustellen ist. Wir haben explizit den freien – ich zitiere – Zugang zu einer Bandbreite von sicheren, zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Verhütungsmitteln, inklusive Notfallkontrazeptiva, gefordert. Und ich fordere für die Frauen in Deutschland das Gleiche, was wir für die Frauen in anderen Ländern auch wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Karin Maag [CDU/CSU]) Es kann nicht sein, dass das, was in 79 Staaten – darunter die meisten europäischen Staaten – längst medizinischer und pharmakologischer Alltag ist, uns hier in Deutschland verwehrt wird. Noch eines, Frau Zeulner: Aufklärung ja, aber Aufklärung im Vorfeld, Hilfe allerdings beim geplatzten Gummi, und das zügig und mit Rezeptfreiheit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Frau Maag, die Kosten einer Kupferspirale liegen bei mehreren Hundert Euro. Wir werden weiter über dieses Thema debattieren. Wir haben Beratungsbedarf, weil wir selbstverständlich auch den Aspekt der Kosten der einzelnen Verhütungsmittel nicht außer Acht lassen wollen. Das betrifft auch den Vergleich zwischen der Pille danach auf UPA- und der auf LNG-Basis. Unsere Haltung ist, dass wir die Frauen nicht mit Mehrkosten belasten wollen, (Karin Maag [CDU/CSU]: Ja, genau! Deswegen muss es rezeptpflichtig bleiben!) wenn es schon ein Rezept gibt, das millionenfach sicherstellt, dass eine ungewollte Schwangerschaft verhindert wird. (Karin Maag [CDU/CSU]: Da sind wir uns ja wunderbar einig!) Wir werden nach der europarechtlichen Entscheidung zur Pille auf UPA-Basis ernsthaft über diese Interessen-verquickungen reden. Wir werden auch die Unterscheidung zwischen der Pille danach auf LNG-Basis und der auf UPA-Basis diskutieren. Wir werden somit also auch über die freien Zugänge und die Rechte der Frauen diskutieren. Wir wissen: Die Pille danach, auch auf LNG-Basis – darüber brauchen wir gar kein Wort mehr zu verlieren –, ist für die Frauen nicht gesundheitsgefährdend, und sie ist nebenwirkungsarm. Machen wir uns nichts vor – machen wir uns in diesem Fall ehrlich –: Es geht hier weniger um die Pille danach als Medikament. Es geht um -unterschiedliche Wertentscheidungen hinsichtlich der Selbstbestimmung und der Bevormundung von Frauen. Vor allen Dingen geht es – erst recht, wenn ich an die Diskussionen im Rahmen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung vom vergangenen Wochenende denke – um den freien Zugang zu Rechten. Dafür stehen wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen. Da machen wir weiter. Wir diskutieren intensiv weiter. Ich freue mich auf die Diskussion. Wir überzeugen Sie noch. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Da es eben auf der von mir aus rechten Seite des Saales etwas Unruhe gegeben hat, möchte ich darauf hinweisen, dass Zwischenfragen oder Zwischenbemerkungen nach § 27 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung dann erlaubt sind, wenn der Redner bzw. die Rednerin sie zulässt. Ich mache allerdings alle Kollegen, die von diesem Instrument Gebrauch machen wollen, auch die Kollegin Vogler, darauf aufmerksam, dass in der Geschäftsordnung steht: Sie müssen kurz und präzise sein. – Das sage ich für die Zukunft. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2630 mit dem Titel „Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen“. Die Fraktion Die Linke wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Überweisung, und zwar federführend an den Ausschuss für Gesundheit und mitberatend an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke so beschlossen. Wir stimmen damit über den Antrag auf Drucksache 18/2630 heute nicht in der Sache ab. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2013 (55. Bericht) Drucksachen 18/300, 18/1917 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus. – Bitte schön. Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, spätestens seit den Darlegungen der Inspekteure gestern im Verteidigungsausschuss zur Situation in den Teilstreitkräften ist eines klar: Die Bundeswehr ist in weiten Bereichen in einem beklagenswerten Zustand. Das gilt insbesondere für die militärischen Großgeräte, aber auch für die vielfach vernachlässigte bauliche Infrastruktur. Der Inspekteur des Heeres hat ja vorgetragen, dass wie beispielsweise in Hammelburg vielfach ein Boxer durch zwei Füchse ersetzt werden muss und dass das natürlich eine Problemlage schafft. Inzwischen ist es ja so, dass selbst die Ministerin durch zwei Staatssekretäre ersetzt werden muss. Das scheint also ein typisches Verhalten zu sein. (Dr. Andreas Schockenhoff [CDU/CSU]: Die Ministerin ist unersetzbar!) Im aktuellen Jahresbericht hatte ich ebenso wie bereits in den Vorjahren dargestellt, dass die Rüstungsplanung die sach- und zeitgerechte Deckung des Einsatzbedarfes nicht gewährleistet. Das BMVg hat daraufhin zugesichert, die materielle Ausstattung habe mit Blick auf eine optimierte Einsatzfähigkeit und Auftragserfüllung höchste Priorität. Meine Damen und Herren, das kann ich aber in der konkreten Situation nicht erkennen. Die jetzt öffentlich gewordene Techniksituation mit Technikpannen und Defiziten in der Ausrüstung belegt die Richtigkeit meiner damaligen Hinweise, die als maßlose Übertreibung zurückgewiesen worden waren. Offenbar wurde eben nicht in ausreichendem Umfang Vorsorge getroffen, um die vorhandenen Gerätschaften zu unterhalten, wie das BMVg seinerzeit kommentierte. Im Januar hatte ich mich von dieser Stelle aus mit dem Wunsch an die Ministerin gewandt, bei unseren Angeboten an die internationale Gemeinschaft mehr Aufmerksamkeit als bisher auf die Begrenztheit unserer Mittel zu lenken. Ich habe darauf hingewiesen, dass bei dem geradezu routinemäßig gegebenen Angebot von Sanitäts- und Lufttransportkapazitäten nicht berücksichtigt werde, wie gering unsere Reserven in diesem Bereich bereits für den Regelbetrieb sind. Ich glaube, nun zeigt sich jedermann, wie begründet diese Mahnung war. Schon jetzt hat sich beispielsweise bei den Marinefliegern der durchschnittliche Instandhaltungsaufwand für eine Flugstunde des großen Hubschraubers Sea King von 50 auf 120 Stunden erhöht. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Überlastung für das verantwortliche Personal dar; denn die Personalausstattung wurde ja nicht verbessert, sondern im Gegenteil weiter reduziert. Dieser Aspekt führt mich zu einem weiteren Problem, das weiterhin ungelöst ist: die hohe und bis an die Grenzen gehende Einsatzbelastung von Personal mit Schlüsselqualifikationen, etwa beim Flugverkehrskontrolldienst oder bei den Luftumschlags- und Feuerwehrkräften. Viele Soldatinnen und Soldaten sind seit langer Zeit immer wieder mehr als 250 Tage pro Jahr einsatzbedingt von zu Hause abwesend. Das gilt auch für die Marine. Das ist langfristig gesehen unzumutbar. Es ist für die Zukunft unzumutbar nach einem so langen Vorlauf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Auslandseinsätze der Bundeswehr sind mit der derzeitigen Ausstattung nicht weiter ausweitbar, schon gar nicht unbegrenzt. Es gibt nur zwei Optionen: Entweder werden die Aufgaben an die personellen und materiellen Rahmenbedingungen angepasst oder aber die Rahmenbedingungen werden entsprechend angepasst. Sorgen bereitet auch weiterhin die verfallende bauliche Infrastruktur. Diese wurde an einer Reihe von Standorten über viele Jahre vernachlässigt. Das hat auch etwas mit der Frage zu tun, wo in Zukunft noch Standortsicherheit gegeben ist. Das ist verständlich, erklärt aber nicht alles. Rost und Schimmelbefall, Kloakengeruch, defekte Heizkörper in Sanitärgebäuden – übrigens auch in den Wintermonaten – sind niemandem zumutbar. Ich bin froh, dass die dafür zuständigen Stellen in Büchel, wo ich besonders erschreckende Verhältnisse vorfand, schnell reagiert haben. Aber das löst ja nicht das grundsätzliche Problem. Wenn die Soldatinnen und Soldaten sich, so wie die Ministerin das wollte, in ihren Dienststellen zu Hause fühlen sollen – das ist ja unser aller Ziel –, dann muss noch viel investiert werden. Dabei wären die zusätzlich erforderlichen Mittel ja verfügbar. Zuletzt wurden für das Haushaltsjahr 2013 unter anderem wegen der von der Industrie nicht gelieferten Rüstungsgüter hohe Summen an das Bundesministerium der Finanzen zurückgegeben. Das ist im Übrigen auch für das laufende Haushaltsjahr zu erwarten. Diese Mittel sollten in andere dringende Vorhaben umgeleitet werden. Hierfür muss das BMVg allerdings ausführungsreife Planungen vorhalten. Dringlicher Bedarf jedenfalls ist vorhanden. Nicht erst im Jahresbericht 2013, sondern bereits in den Berichten der Vorjahre hatte ich Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, insbesondere nachhaltige Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Dienst und Familie in der Bundeswehr eingefordert. Insoweit habe ich es als sehr wohltuend empfunden, dass sich die Bundesministerin, Frau Dr. von der Leyen, der besseren Vereinbarkeit des Soldatenberufs mit dem Familienleben angenommen hat. Dabei sehe ich es auch durchaus als eine Bestätigung der Arbeit des Wehrbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sich in der Agenda und dem Artikelgesetz eine Reihe von Anregungen aus meinen Jahresberichten wiederfinden. Allerdings wird bereits bei den ersten von der Ministerin angekündigten kleineren Maßnahmen deutlich, woran so manche Veränderung schon im Ansatz zu scheitern droht. Die Ministerin will beispielsweise in den Stuben der Soldatinnen und Soldaten Kühlschränke aufstellen lassen. Kaum angekündigt, melden sich bereits die Veterinäre der Bundeswehr und kündigen an, dass sie den Gebrauch der Kühlschränke unterbinden werden, wenn nicht zusätzliches Kontrollpersonal eingestellt werde, um durch Überprüfung alle 14 Tage sicherzustellen, dass die Kühlschränke von den Soldatinnen und Soldaten sachgerecht genutzt und gereinigt werden. Meine Damen und Herren, so wird das natürlich nichts. (Anita Schäfer [Saalstadt] [CDU/CSU]: Nein!) Unterstützung verdienen auch die Pläne der Ministerin, die tatsächliche Anzahl der Soldatinnen und Soldaten an die im Personalstrukturmodell vorgesehene Zahl von 185 000 Vollzeitstellen heranzuführen, die gegenwärtig weit unterschritten ist. Nur so kann im Übrigen wie vorgesehen die Teilzeitarbeit ausgeweitet werden. Denn Teilzeitarbeit darf in den einzelnen Arbeitseinheiten nicht länger zu einer Mehrbelastung der übrigen Kameradinnen und Kameraden führen. Dies wurde bisher insbesondere in Teilen des Sanitätsdienstes immer wieder, und zwar völlig zu Recht, beklagt. Deshalb ist das in meinen Jahresberichten schon mehrfach angeregte Vakanzenmanagement für Teilzeitarbeit und sonstige familienbedingte Ausfallzeiten unverzichtbar. Ich bedauere in diesem Zusammenhang auch, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld nun doch nicht in das Artikelgesetz aufgenommen wird. Ich glaube, hier ist der Gesetzgeber noch einmal selber gefordert, darüber nachzudenken, ob er diese Zusage in der Koalitionsvereinbarung nicht einhalten will. Kritisch betrachte ich ebenso, dass die geplanten Verbesserungen bei der Übertragung von rentenrechtlichen Anwartschaften der ausscheidenden Zeitsoldaten im Artikelgesetz keinen Niederschlag finden sollen. Die angekündigte Evaluation der Neuausrichtung böte nun die Gelegenheit, notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, ebenso wie der Bundesministerin, dem Bundesministerium der Verteidigung insgesamt und natürlich der Bundeswehr insgesamt für die Unterstützung meiner Arbeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ein Dank, ein ganz besonderer Dank, geht natürlich auch an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns im Amt. Ich glaube, wenn Sie einen Blick nach vorn werfen, dann werden Sie feststellen, dass wir inzwischen bei den Referatsleitungsstellen einen Frauenanteil von 50 Prozent erreicht haben. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein besonderer Dank gebührt von dieser Stelle aus aber natürlich den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihren Angehörigen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Soldatinnen und Soldaten müssen – ich habe das eben dargestellt – unter oftmals wirklich nicht optimalen Bedingungen einen aufopferungsvollen und erfolgreichen Dienst für unser Land leisten. Sie tun das mit Engagement. Ich glaube, dafür sind wir alle ihnen zu Dank verpflichtet, nicht nur der Wehrbeauftragte. Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Anita Schäfer das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Die Ereignisse der vergangenen Monate haben uns den Wert eines in gemeinsamer Sicherheit verbundenen friedlichen Europas einmal mehr eindrücklich vor Augen geführt, und zwar gerade deshalb, weil es an den Rändern Europas derzeit ganz und gar nicht friedlich zugeht. Die Lage dort ist durch staatliche Instabilität und vieltausendfaches menschliches Leid gekennzeichnet. Da ist der andauernde Bürgerkrieg in Syrien, der mittlerweile auf den Irak übergegriffen hat, was dazu geführt hat, dass die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ ihre Schreckensherrschaft bis an die Grenzen des NATO-Partners Türkei ausgedehnt hat. Verteidigungsministerin von der Leyen ist zurzeit im Irak, um sich ein Bild von der Umsetzung des deutschen Engagements zum Schutz der Kurden, Jesiden und anderen von IS bedrohten Minderheiten im Norden des Landes zu machen. Da sind weiterhin die Kämpfe zwischen Israelis und Palästinensern und zwischen verschiedenen Parteien in Libyen. Und da sind vor allem die russische Annexion der Krim und die Unterstützung der Separatisten in der Ostukraine mit militärischen Mitteln. Es ist das erste Mal seit 1945, dass in Europa unter Androhung oder sogar unter Einsatz von bewaffneter Gewalt staatliche Grenzen verschoben worden sind. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Falsch! Jugoslawien! Erzählen Sie keine Märchen!) Erst vor kurzem haben wir im Parlament des Beginns des Zweiten Weltkriegs gedacht, mit dem Deutschland vor 75 Jahren Europa in die Katastrophe gestürzt hat. Dass der polnische Präsident heute als Vertreter eines NATO-Partnerstaates im Deutschen Bundestag die Bedeutung der Solidarität für ein sicheres Zusammenleben unter Nachbarn hervorhebt, zeigt, wie weit wir gekommen sind. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das ist wahr!) Es zeigt aber auch, dass wir den Frieden in Europa nicht als selbstverständlich betrachten können. Es unterstreicht die Bedeutung eines Sicherheitsbündnisses wie der NATO für die Erhaltung des Friedens, zu der auch Deutschland mit seinen Streitkräften beitragen muss. Schon vor der Eskalation der Ukraine-Krise haben wir aktuelle Diskussionen über die Zukunft der Bundeswehr geführt, die jede auf ihre Weise die Tätigkeit des Wehrbeauftragten berührt haben. Es ging dabei vornehmlich um die Attraktivität des Dienstes einerseits und die Ausrüstung der Truppe andererseits. Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz in diesen und vielen anderen Fragen hinsichtlich der Belange der Soldatinnen und Soldaten danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dabei kann es nicht um ein Entweder-oder zwischen Attraktivität und Ausrüstung gehen. Beides ist wichtig. Wir als Deutscher Bundestag können unsere Soldatinnen und Soldaten nicht ohne die bestmögliche Ausrüstung in die Einsätze schicken, die wir mandatieren. Aber ohne zeitgemäße attraktive Dienstbedingungen werden wir unsere Soldatinnen und Soldaten nicht in der Freiwilligenarmee Bundeswehr halten können. Beides wird Geld kosten. Lassen Sie mich auf diese eng verbundenen Bereiche etwas genauer eingehen. Das in diesem Jahr von der Bundesverteidigungsministerin von der Leyen vorgestellte neue Attraktivitätsprogramm für die Bundeswehr enthält viele weitere Detailverbesserungen für schwierige Themen, um die wir uns schon seit längerem kümmern und bemühen, wie etwa Unterbringung, Kinderbetreuung, Teilzeit- und Telearbeitsmodelle sowie Kommunikation im Einsatz. Ich möchte einmal an einem Beispiel verdeutlichen, warum ich gerade die Vereinbarkeit von Familie und Dienst hier an dieser Stelle und anderswo immer wieder so hervorgehoben habe. In meinem Wahlkreis liegt der Bundeswehrstandort Zweibrücken mit Teilen der bisherigen Luftlandebrigade 26. Anfang des Jahres entstand hier das Problem, dass weiterverpflichtungswillige Soldaten in der Region keine freien Dienstposten mehr fanden, auf die sie sich hätten bewerben können. Dabei ging es zum Teil um einsatzerfahrene, hochengagierte Unteroffiziersdienstgrade. Von diesen Soldaten, die zu den Besten gehören, die die Bundeswehr zu bieten hat, haben viele lieber auf eine Weiterverpflichtung verzichtet, als eine Versetzung aus der Region in Kauf zu nehmen, weil sie und ihre Familien in ihrem sozialen Umfeld verwurzelt sind. Das kann sich die Bundeswehr heute weniger denn je leisten. In diesem Fall ist mittlerweile durch eine Nachjustierung der Standortplanung und viel Flexibilität der Bundeswehr eine Entspannung eingetreten. Bei allen, die an dieser Lösung mitgewirkt haben, möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das zeigt, wie viel bei gutem Willen möglich ist. Es zeigt aber auch, wie schwer die Bindung an Umfeld und Familie heute bei Karriereentscheidungen wiegt. Vor die Wahl einer Versetzung mit Umzug der ganzen Familie oder einer Wochenendbeziehung gestellt, entscheidet sich so mancher dafür, gleich ganz auszusteigen. Wenn man sich vor Augen hält, dass ein Karrierepfad bislang alle zwei bis drei Jahre eine Versetzung erfordern kann, wird das Ausmaß des Problems klar. Deswegen empfinde ich den Ansatz des Attraktivitätsprogramms, die Häufigkeit von Versetzungen überhaupt zu reduzieren, als einen so großen Schritt. Künftig muss man nicht mehr alle bisherigen Verwendungen durchlaufen, um Karriere zu machen. Zudem soll am selben Standort die Beförderung um bis zu drei Besoldungsstufen möglich werden. Ab 2015 soll Personal in Führungsverwendungen drei statt bisher zwei Jahre auf derselben Stelle bleiben; Spezialisten sollen für mindestens fünf Jahre bleiben. Soweit Versetzungen erforderlich sind, sollen diese ab 2016 nur noch an zwei festen Terminen im Jahr stattfinden, nämlich zu Jahresbeginn und in den Sommerferien. Ich denke, das ist sehr familienfreundlich. Meine Damen und Herren, damit möchte ich zu dem zweiten der eingangs genannten Komplexe kommen: der Ausrüstung. Der Ausrüstungszustand der Bundeswehr ist nach unseren Bemühungen der letzten Jahre im Wesentlichen gut. Viele große Beschaffungsprojekte, die sich lange hingezogen haben, stehen mittlerweile in oder vor der Umsetzung, etwa die für dieses Jahr geplante Einführung des Transportflugzeugs A400M, das die treue, aber betagte Transall ablösen wird. Das wird auch höchste Zeit; denn die Verfügbarkeit der Transall-Flotte sinkt. Auch der alte Schützenpanzer Marder wird nun bald durch den Puma abgelöst. Bei einigen neuen Systemen wie dem gepanzerten Transportfahrzeug Boxer oder den Hubschraubern Tiger und NH90 hat sich die Versorgung mit Ersatzteilen und Ähnlichem noch nicht eingespielt. Trotzdem haben sie sich bereits im Einsatz bewiesen. In anderen Bereichen ist die Ablösung alten Geräts noch dringend erforderlich, wie sich gerade bei den Marinehubschraubern gezeigt hat. Glücklicherweise ist auch hier die erste Beschaffung neuer Maschinen bereits eingeleitet, auch wenn diese nur einen Teil des Bedarfs abdecken wird. Gerade beim Fluggerät zeigen sich die Spätfolgen von Sparmaßnahmen bei der Beschaffung von Ersatzteilen vor einigen Jahren. Das zeigt, dass sich der Verteidigungshaushalt nicht als Steinbruch für Sparmaßnahmen eignet, weil kurzfristige Kürzungen langfristige Folgen haben werden. Wichtig ist aber, dass die Bundeswehr die ihr gestellten Aufgaben erfüllen kann. Das ist gegenwärtig der Fall. Allerdings müssen wir dafür sorgen, dass dies so bleibt. In diesem Zusammenhang begrüße ich besonders, dass im BMVg nunmehr die Entscheidungen zur Neubesetzung der Stellen im Beschaffungsbereich ebenso wie zur Evaluierung des gesamten Bereichs getroffen wurden. Ich hoffe, dass es hier nun zügig vorangeht. Angesichts neuer Herausforderungen sollte im Rahmen der Evaluierung auch an der einen oder anderen Stelle noch einmal über Stückzahlen von Waffensystemen nachgedacht werden. Die Ukraine-Krise hat innerhalb der NATO die Frage der Bündnisverteidigung wieder stärker in den Fokus gerückt. Daher sollten wir prüfen, ob nicht doch alle mechanisierten Verbände statt der bislang geplanten Pool-Lösung eine Vollausstattung mit Kampffahrzeugen erhalten sollten. Hinzu kommt die Frage, inwieweit wir unsere osteuropäischen Verbündeten beim Aufbau eigener Fähigkeiten unterstützen sollten, auch mit Ausrüstungsabgaben, die gleichzeitig der Modernisierung unseres eigenen Bestandes dienen können. Deutschland hat auf dem NATO-Gipfel in Wales bereits eine Initiative angestoßen, bei der wir unsere Kooperation in einer Reihe von Feldern mit neuen Partnern langfristig vertiefen werden. Das sind zudem Schritte in Richtung echter europäischer Streitkräfte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es bedeutet aber nicht, dass wir Investitionen in die gemeinsame Verteidigungsfähigkeit künftig anderen überlassen dürfen. Gerade Deutschland als Nation, die den Rahmen für solche Vorhaben bildet, muss vielmehr weiterhin einen seiner Größe angemessenen Beitrag hierzu leisten. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich unseren Soldatinnen und Soldaten ganz herzlich danken, die ihren Dienst im In- und Ausland für unsere Sicherheit leisten. Dabei möchte ich auch ihre Familien einbeziehen, die diesen wichtigen Dienst trotz aller Belastungen mittragen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Christine Buchholz. (Beifall bei der LINKEN) Christine Buchholz (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Königshaus! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wehrbeauftragten! In diesen Tagen wird vor allem über den schlechten Zustand des Bundeswehrmaterials berichtet und diskutiert. Aber dank des Jahresberichts des Wehrbeauftragten erfahren wir, dass auch die Fürsorgepflicht der Bundeswehr gegenüber den eigenen Soldatinnen und Soldaten deutliche Defizite aufweist. Wir diskutieren heute über die Reaktion des Verteidigungsministeriums auf den Jahresbericht über das Jahr 2013. Erinnern wir uns: Das ist der Bericht, der so viele Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten beinhaltet wie noch nie. Wie fällt die Antwort des Verteidigungsministeriums zu den Problemen aus, die Herr Königshaus benannt hat? Die Antwort ist im besten Fall unzureichend, im schlechtesten Fall zynisch. Hier einige Beispiele: Beispiel Afghanistan: In Kabul wurden deutsche Soldaten im US-geführten Camp Eggers untergebracht. Die Sanitäranlagen seien durch Rost und Schwarzschimmelbefall hygienisch nicht hinnehmbar. Die Antwort des Verteidigungsministeriums: Den Soldaten wurden Reinigungsmittel und Farbe zur Verfügung gestellt. Beispiel Mali: Die deutschen Soldaten sind in einem Malariagebiet untergebracht. Doch passende Moskitonetze werden erst mit monatelanger Verspätung angeliefert. Das ist unglaublich. Ministerin von der Leyen behauptet, die Bundeswehr zu einem familienfreundlichen Unternehmen machen zu wollen. Aber ich werde den Eindruck nicht los: Viele Maßnahmen sind vor allem eines: Fassade. Dort, wo die Rücksicht auf Familie der Einsatzfähigkeit im Weg steht, fällt die Fassade. So regte der Wehrbeauftragte erneut an, die Erziehung von Kindern unter drei Jahren durch alleinerziehende Soldatinnen und Soldaten als Einsatzhinderungsgrund festzuschreiben. Aber das Ministerium antwortete, das sei „nicht erforderlich“. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Unglaublich!) Doch, meine Damen und Herren, doch, das ist es! (Beifall bei der LINKEN) Wie wenig es dem Ministerium um den Menschen und wie sehr es ihm um seine Verwendung im Auslandseinsatz geht, zeigt auch der Umgang mit einsatzbedingten psychischen Erkrankungen. Es geht weitgehend um eines: die Durchhaltefähigkeit vor und während des Einsatzes zu stärken. Auf keinen Fall geht es darum, psychisch kranken Soldaten den Einsatz zu ersparen. So betont das Ministerium in seiner Antwort auf den Bericht, es werde weiterhin auch psychisch vorbelastete Soldaten in Auslandseinsätze schicken. Es sei „noch nicht hinreichend erforscht, welche psychischen Vorbelastungen die individuelle Einsatzverwendungsfähigkeit tatsächlich einschränken können“. Das grenzt zumindest an Zynismus. Wenn die Soldaten aus dem Einsatz und der Bundeswehr heraus sind, werden sie uninteressant. Wenn sich Jahre später Traumata einstellen, dann erwartet den einzelnen Soldaten ein Papierkrieg um die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung. Diese ist die Voraussetzung, um die Chance auf eine vernünftige Therapie im Rahmen der Bundeswehr zu erhalten. Das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN) Immer mehr Auslandseinsätze haben offenkundig zu einer Überdehnung der Kapazitäten der Bundeswehr in jeglicher Hinsicht geführt. Das gilt sowohl für das Material, für dessen schlechten Zustand der Steuerzahler zukünftig tiefer in die Tasche greifen muss – die Kollegin Schäfer hat das vorhin angedeutet –, als auch für die Menschen, die im Zweifelsfall ihren Kopf hinhalten für die politischen Entscheidungen, die hier im Bundestag gefällt werden, nämlich die Soldatinnen und Soldaten. Ich bin hier ganz bei Herrn Königshaus, auch wenn wir zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Es gibt nur zwei Optionen. Entweder treiben Sie die Auf- und Umrüstung hin zur Einsatzarmee weiter voran, wie es auch der Wehrbeauftragte leider immer wieder fordert, und lassen die Steuerzahler sowie die Soldatinnen und Soldaten weiter für Ihre Interventionspolitik zahlen, oder Sie entscheiden sich endlich für einen Kurswechsel. Die Linke sagt: Beenden Sie die Auslandseinsätze der Bundeswehr! Bauen Sie endlich die zivile Hilfe massiv aus, und holen Sie die Soldatinnen und Soldaten nach Hause – besser heute als morgen! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Heidtrud Henn. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Heidtrud Henn (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders grüße ich alle Angehörigen der Bundeswehr. Um Sie geht es nämlich in dieser Debatte. In den letzten Tagen haben Sie lesen und hören müssen, welche Probleme Ihr Arbeitgeber hat, dass die Ausstattung schlecht ist, dass die Ministerin Fehler macht. Überhaupt ist für einige Journalisten die Bundeswehr ein einziger Trümmerhaufen. Beim Lesen der Pressemappe habe ich an die gestrige Eröffnung der Ausstellung „Operation Heimkehr“ gedacht. Herr Königshaus, Sie haben gestern im Paul-Löbe-Haus ein Grußwort dazu gesprochen. Die Berichte der Männer und Frauen, die im Kosovo, am Hindukusch, in Mali oder am Horn von Afrika ihren Dienst geleistet haben, prägen sich ein. Ich habe dieses besondere Buch gelesen. Ich lege auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ans Herz, es zu lesen. Die Erfahrungen, die unsere Soldatinnen und Soldaten gemacht haben, gehen unter die Haut. Es ist nicht irgendein Buch, es ist ein Buch zum Nachdenken. Ich stellte mir die Frage, als ich es gelesen hatte: Wie gehen wir, unsere Gesellschaft, mit unseren Mitbürgern und Mitbürgerinnen in Uniform um? Ich wünsche mir eine andere und eine objektivere Berichterstattung über den Zustand unserer Bundeswehr, mehr Berichte über die Menschen in der Bundeswehr. Die Missstände bei der Bundeswehr sind uns bekannt. Erst gestern haben wir im Ausschuss ausführlich darüber gesprochen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen muss geprüft werden, wo mehr Geld benötigt wird und wo Geld anders verteilt werden muss. Eine ehrliche Debatte ist mir dabei lieber als eine wohlfeile Bekundung. Fakt ist: Nur wer Probleme benennt, wer offen und ehrlich sagt, wo es klemmt, kann Probleme lösen. Ja, unsere Bundeswehr braucht Geld, und wir können es eigentlich gar nicht zulassen, dass jedes Jahr Millionen zurückgegeben werden. Wir brauchen aber auch einen guten Umgang mit dem Geld. Wir können von der Bevölkerung nicht Unterstützung erwarten, wenn sich der Eindruck eines Trümmerhaufens in den Köpfen festsetzt. Damit wir Abgeordnete unsere Aufgabe erledigen können, legt uns der Wehrbeauftragte des Bundestages seinen jährlichen Bericht vor. Der Bericht ist ehrlich und gilt als Mängelbericht. In diesem Bericht geht es um die materielle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Ganz wesentlich geht es hier aber auch um die Menschen in und bei der Bundeswehr. Die Statistik zum Bericht des Wehrbeauftragten zeigt mit 4 842 bearbeiteten Vorgängen für das Berichtsjahr 2013 eine enorm hohe Quote. Die meisten Probleme bezogen sich auf Menschenführung und soldatische Ordnung. Mit dem Attraktivitätsprogramm und dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr wird sich an dieser Zahl hoffentlich viel ändern. Es ist an der Zeit. Lieber Herr Königshaus, wir beraten heute, Monate später als geplant, Ihren Bericht für das Jahr 2013. Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, Sie wissen, was nun kommt: Danke an Sie und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) dass Sie uns Parlamentarier dabei unterstützen, unsere Arbeit zu machen; denn ohne Sie könnten wir uns kein umfassendes Bild über die innere Lage der Bundeswehr machen. Sie fassen zusammen, was die Soldatinnen und Soldaten bewegt. Sie zeigen keine Fotos wie die Ausstellung „Operation Heimkehr“, aber Sie bilden ab, was ist, und treten engagiert für Soldatinnen und Soldaten ein. Die Zusammenarbeit mit Ihnen schätze ich sehr, und ich weiß, dass vielen Kolleginnen und Kollegen das auch so geht. Ich war in der vergangenen Woche in Mayen. Mein Ziel war das dort ansässige Zentrum Operative Kom-munikation der Bundeswehr. Hier arbeiten mehr als 900 Angehörige der Bundeswehr für die Truppe im Einsatz. Hier sendet das berühmte Radio Andernach, das in diesem Jahr 40 Jahre alt wird. Auch hier lohnt ein Besuch. Ich war sehr beeindruckt von der Leistungsbereitschaft und – ja, ich möchte sagen – der Hingabe, mit der Soldatinnen und Soldaten und natürlich auch die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst leisten. Auch in Mayen geht es darum, Bilder zu zeigen und zu sagen, was im Auslandseinsatz los ist. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen mehr und wir müssen anders über die Bundeswehr und über unsere sicherheits- und verteidigungspolitischen Gedanken sprechen. Wir können das Thema keiner kleinen Elite überlassen. Wir sprechen oft über Herausforderungen, vor denen wir international stehen, und wir meinen dabei manchmal tatsächlich Gefahren. Wir müssen also darüber reden, was die Bundeswehr leisten kann und was sie leisten soll, am besten ohne Abkürzungen, sodass alle verstehen, worum es geht. Wir können nicht davon ausgehen, dass uns viele Bürger via Fernseher oder Internet zu dieser Zeit zuschauen. Natürlich wären wir froh, wenn bei der Beratung zum Bericht des Wehrbeauftragten mehr Kolleginnen und Kollegen anwesend wären. Vielen Dank an Sie, die Sie anwesend sind! Wir müssen mit unserem politischen Fachthema zu den Bürgern und nicht umgekehrt. Die Truppe mit ihren Einsätzen im Ausland hat den Wehrbeauftragten in seinem Bericht beschäftigt. Man kann sich nur schwer vorstellen, was es heißt, im Einsatz zu sein. Ein ganzes Kapitel nehmen die Auslandseinsätze im Bericht des Wehrbeauftragten ein. Die Stellungnahmen des BMVg dazu habe ich zur Kenntnis ge-nommen. Bei meinem Besuch in Masar-i-Scharif und Trabzon habe ich mir selbst ein kleines Bild von der Situation machen können. An Trabzon denke ich oft. Die Bundeswehr verschifft hier seit April 2013 Material aus dem Afghanistan-Einsatz zurück nach Deutschland. Es ist eine logistische Meisterleistung, die die Soldatinnen und Soldaten dort vollbringen! Eine Verbesserung der Betreuungskommunikation im Einsatz wird es ebenso geben wie Verbesserungen bei der Einsatz- und Beschädigtenversorgung. Natürlich muss die persönliche Ausrüstung den Erfordernissen angemessen sein. Wir Sozialdemokraten werden bei den Haushaltsberatungen sagen, wo wir Handlungsbedarf sehen und wie die Mittel dafür erwirtschaftet werden. Gerade die derzeit rund 3 470 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Einsatz, die gemeinsam mit unseren internationalen Partnern im Ausland ausbilden, Wege sichern, schützen und auch beschützen, verdienen unsere besondere Anerkennung. Aber nicht nur das: Die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz verdienen den besonderen Einsatz von uns Bundestagsabgeordneten, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass sie ihre Arbeit gut und vor allem sicher erledigen können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Für Sicherheit und Gesundheit im Ausland sorgt der Sanitätsdienst. Hier geht es manchmal um Leben und Tod und manchmal um ein Pflaster. Organisatorisch muss hier einiges passieren, wie die Eingaben an Sie ganz deutlich zeigen. Auch wenn das Geld nicht alles ist: Die Stellenzulagen in diesem Bereich sind aus meiner Sicht wichtig und sollten ausgeweitet werden; denn wer gut behandeln soll, muss auch gut behandelt werden. Gerade und ganz besonders im Einsatz wird deutlich, wie wichtig und wie hervorragend ausgebildet die Männer und Frauen sind. In Gesprächen höre ich immer wieder, dass der Sanitätsdienst im Einsatz tadellos funktioniert. Wenn der Sanitätsbereich als Patient bezeichnet wird, dann deshalb, weil der Spagat, der zwischen Inlands- und Auslandseinsätzen zu absolvieren ist, nicht optimal gelingen kann. Die primäre Aufgabe des Sanitätsdienstes ist die Unterstützung der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Aber es muss auch Sorge dafür getragen werden, dass unsere Soldatinnen und Soldaten zu Hause gut versorgt werden. Soldatinnen und Soldaten sollten in Bundeswehrkrankenhäusern immer die wichtigsten Patienten sein. Kranke Soldatinnen und Soldaten im Inland sollten keine gefühlten Weltreisen zu den regionalen Sanitätseinrichtungen unternehmen müssen, um versorgt werden zu können. Meine Damen und Herren, ich möchte unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz ganz liebe Grüße senden und ihnen eine gesunde Rückkehr wünschen. Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen Gottes Segen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Doris Wagner das Wort. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrter Herr Königshaus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für Ministerin von der Leyen hätte dies eine richtig schöne Woche werden können. Gestern der Kabinettsbeschluss und heute ein glänzender Auftritt im Bundestag; viele Probleme, die der Wehrbericht aufwirft, gelöst. Unsere Soldatinnen und Soldaten hätten zufrieden sein können. Stattdessen hat sich aber die Bundesregierung auch nach Monaten der Beratung nicht auf das Artikelgesetz verständigt, das wesentlich zur Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr beitragen könnte. Das lässt nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Ein großer Teil der Missstände, von denen Herr Königshaus berichtet, sind auf einen eklatanten Personalmangel zurückzuführen. Bei den Technikern, der Flugsicherung, im Sanitätsdienst oder bei der Marine, wie wir gehört haben, ist die Lage längst dramatisch. Meine Fraktion hat die Attraktivitätsinitiativen der Ministerin deshalb ausdrücklich begrüßt. Doch nun müssen wir mit ansehen, wie sich die Ministerien im Streit über die Details des geplanten Artikelgesetzes verheddern. Dabei brauchen wir doch jetzt eine wirkliche Initiative. Was macht einen Job eigentlich attraktiv? Dies ist natürlich zunächst einmal die Bezahlung. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Berichte vom vergangenen Jahr. Manche Soldatinnen und Soldaten heuern im Urlaub tatsächlich mittlerweile bei privaten Sicherheitsfirmen an, um ihr Einkommen aufzubessern. Das kann doch nicht wahr sein. Deshalb möchte die Ministerin die Stellenzulagen für Bundeswehrangehörige anheben. Doch der Innenminister ist dagegen. Der öffentliche Dienst könnte ja das Gleiche fordern. Jetzt wird nur gekleckert. Die Erhöhung der Stellenzulage soll nur für einige wenige Bundeswehrdienstposten gelten. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, solch eine Beschränkung ist doch nicht zielführend, wenn wir die Bundeswehr insgesamt attraktiver machen wollen. Deshalb mein Appell an die Ministerin: Denken Sie doch bitte noch einmal über eine Erhöhung der Stellenzulage für alle Bundeswehrangehörigen nach. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was macht einen Job noch attraktiv? Dies ist natürlich auch die soziale Absicherung. Aber leider kleckert die Regierung auch hier. Künftig werden drei von vier Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Zeit angehören. Zudem werden die Verpflichtungszeiten immer länger. Eine gute Altersabsicherung dieser Soldatinnen und Soldaten trägt daher erheblich zur Attraktivität der Bundeswehr bei. Doch jetzt, nach all dem Geschachere um das Artikelgesetz, fällt die Erhöhung der gesetzlichen Nachversicherung mehr als mager aus und trägt nicht dazu bei, den jungen Leuten, die heute zur Bundeswehr gehen, eine gute Altersversorgung zu bieten. Meine Damen und Herren, attraktiv ist wirklich etwas anderes. Ich hätte erwartet, dass die Ministerin einmal über andere Modelle der Altersabsicherung nachdenkt, über Versorgungsanwartschaften oder über Möglichkeiten einer betrieblichen Rentenabsicherung. Aber statt neue Wege zu beschreiten, speisen Sie die Soldatinnen und Soldaten mit Kleinkleckerles ab. Das Artikelgesetz wird also in vielen Punkten nicht der große Wurf, den Frau von der Leyen versprochen hat. Deshalb hoffe ich wirklich, dass wenigstens die Attraktivitätsagenda beherzt umgesetzt wird. Sie alle haben es im Wehrbericht gelesen: Ein weiterer großer Teil der Beschwerden aus der Truppe bezieht sich auf das Führungsverhalten der Vorgesetzten. Mal werden Untergebene als „Schwuchteln“ oder „Mongos“ bezeichnet, mal wird einem jungen SaZler eine Dienstzeitverkürzung verweigert, wenn er eine Stelle im zivilen Bereich antreten will. Nun soll es ein verpflichtendes individuelles Coaching für das Spitzenpersonal geben; denn die Führungs- und Organisationskultur soll verbessert werden. Das Verteidigungsministerium ist derzeit dabei, diese Coachings zu konzipieren, und steht vor der Entscheidung, ob die Coachings ausschließlich von externen zivilen Coaches durchgeführt werden sollen oder ob auch die bundeswehreigenen Coaches vom Zentrum Innere Führung beteiligt sein sollen. Ich hoffe wirklich sehr, dass sich die Ministerin entscheidet, auch die Bundeswehrcoaches einzubinden. Denn wer sollte die soldatischen Führungskräfte besser verstehen als ein Soldat oder eine Soldatin? Deshalb brauchen wir keine klangvollen Beraternamen, sondern Coaches, die die Lage ihres Gegenübers wirklich verstehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber eine grundsätzliche Veränderung des Bewusstseins und des Führungsverhaltens in der Breite erreichen wir nicht, indem wir mal schnell die Spitzenkräfte einen Tag lang zwangsanalysieren, so wie es jetzt angedacht ist. Deshalb wünschen wir uns sehr: Lassen Sie es nicht dabei bewenden, Frau Ministerin. Binden Sie die bundeswehrinternen Coaches in das Spitzencoaching ein. Aber mehr noch: Stärken Sie die Fähigkeit der Bundeswehr zur Selbstreflexion nachhaltig, indem Sie die Zahl der Coaches im Zentrum Innere Führung erhöhen. Nur so werden wir die Probleme der Personalführung dauerhaft in den Griff bekommen. Meine Damen und Herren, angesichts der militärischen Konflikte in unserer Nachbarschaft ist es vielleicht verführerisch, die Beschwerden der Soldatinnen und Soldaten als Kinkerlitzchen abzutun. Davor möchte ich ausdrücklich warnen. Dinge wie die unattraktive Bezahlung – ich komme zum Schluss –, die unbefriedigende Altersabsicherung und der rüde Umgang von Vorgesetzten mit Untergebenen sind keine Luxusprobleme. Lassen Sie die Chance, die sich mit dem Artikelgesetz und der Attraktivitätsagenda bietet, nicht verstreichen. Nicht kleckern, sondern klotzen! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Wir warten auf die Anträge zum Einzelplan 14!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Reinhard Brandl das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Lassen Sie mich am Anfang Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Ihre Arbeit danken. Sie sind für uns im Verteidigungsausschuss ein unverzichtbares Instrument. Sie sind unser Ohr an der Truppe und geben uns und dem Ministerium wichtige Hinweise, wo etwas schiefläuft und wo wir gegebenenfalls politisch oder vonseiten des Ministeriums nachsteuern müssen. Ein Thema, das Sie in Ihrer Amtszeit immer wieder aufgegriffen haben – das gefällt nicht jedem; das ist aber wichtig –, ist die Frage der Ausrüstung. Ausrüstung ist Teil der Attraktivität. Ausrüstung ist Teil der Verantwortung des Dienstherrn und des Parlamentes. Eine gute Ausrüstung ist auch eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Heidtrud Henn [SPD]) Wir erleben gerade eine unglaubliche Gleichzeitigkeit von verschiedenen Krisenherden in der Welt. Dies macht es notwendig, dass die Bundeswehr zum Beispiel im Irak und bei der Bekämpfung von Ebola plötzlich und schnell reagiert. Wir haben unsere Bundeswehr schon reduziert; das ist das Konzept „Breite vor Tiefe“. Wir haben aber die Breite vorgehalten. Damit dieses Konzept funktioniert, ist es unerlässlich, dass die Ausrüstung, die wir haben, funktioniert und für Einsatzzwecke zur Verfügung steht. Lieber Herr Wehrbeauftragter, ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie da den Finger in die Wunde gelegt haben. Es ist aber auch wichtig für uns im Parlament. Wir beschließen hier jedes Auslandsmandat der Bundeswehr. Ein Auslandsmandat ist immer auch mit Risiken für Leib und Leben der Soldaten verbunden. Wenn wir das beschließen, ist von unserer Seite damit die Verpflichtung verbunden, dass wir den Soldaten die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung stellen, damit diese Risiken für Leib und Leben minimiert werden. Meine Damen und Herren, ich will in dem Zusammenhang auf eine Debatte hinweisen, die heute noch nicht angesprochen worden ist, aber die der Wehrbeauftragte vor der Sommerpause sehr intensiv geführt hat: die Beschaffung von möglicherweise bewaffnungsfähigen Drohnen. Sie ermöglichen auf der einen Seite bessere Aufklärung, auf der anderen Seite, wenn es nötig ist, einen zielgenaueren Waffeneinsatz, damit das Risiko für die eigenen Soldaten und für möglicherweise beteiligte Zivilisten minimiert werden kann. Wenn wir hier im Parlament mit Mehrheit einen Einsatz beschließen, dann ist es auch ethisch geboten, eine angemessene Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Wir haben gerade bei den Drohnen, aber auch bei anderen Waffensystemen immer wieder diese Debatte geführt: Verleiten wir die Soldaten zum Schießen oder vielleicht auch zu unethischem Handeln, wenn wir solche Waffensysteme zur Verfügung stellen? Ich habe mir den Jahresbericht des Wehrbeauftragten unter diesem Gesichtspunkt angesehen. Im Bericht des Wehrbeauftragten steht viel drin; wir haben 200 000 Soldaten, und da läuft nicht alles rund. Da gibt es manchmal Verfehlungen, auch im persönlichen Bereich; Sie haben Verfehlungen im Führungsverhalten angesprochen. Es ist aber bezeichnend, dass im Bericht des Wehrbeauftragten kein Satz, kein Wort darüber steht, dass Soldaten bei der Anwendung von militärischer Gewalt in irgendeiner Form verantwortungslos oder völkerrechtswidrig gehandelt haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich kann Ihnen sagen: Die Soldaten sind hervorragende Botschafter unseres Landes im Ausland. Sie verdienen das Vertrauen, das wir ihnen hier im Parlament entgegenbringen. Sie verdienen auch die bestmögliche Ausrüstung. Wir haben in dieser Woche eine wichtige Debatte zum Thema Einsatzbereitschaft geführt. Da gibt es Themen, bei denen wir nachsteuern müssen. Für jeden einzelnen Bereich gibt es immer Begründungen – die In-spekteure haben viele Begründungen geliefert –, warum dieses oder jenes nicht funktioniert. Aber in der Summe ist es für uns natürlich unbefriedigend. Wir wollen eine gut ausgerüstete Bundeswehr, die jederzeit einsatzbereit ist. Dafür kämpft der Wehrbeauftragte, dafür kämpfen wir. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 2013 des Wehrbeauftragten; das sind die Drucksachen 18/300 und 18/1917. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Linke. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Stimmen angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit Transparenz Steuervermeidung multinationaler Unternehmen eindämmen – Country-by-Country-Reporting einführen Drucksache 18/2617 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner Herrn Dr. Thomas Gambke das Wort. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörer auf den Rängen! Zur späten Stunde reden wir darüber (Manfred Zöllmer [SPD]: So spät ist es ja nun auch nicht!) – so spät ist es nicht; das ist richtig –: Unternehmen sollen dort Steuern zahlen, wo ihre tatsächliche Wertschöpfung stattfindet und öffentliche Güter in Anspruch genommen werden – ein Satz, den wohl jeder hier unterschreiben wird. Die Praxis sieht anders aus: Multinationale Unternehmen verschieben heute ihre Gewinne ganz legal in Niedrigsteuerländer, sie spielen verschiedene Steuerrechtssysteme gegeneinander aus. Gleichzeitig locken Staaten aktiv mit extremen steuerlichen Sonderangeboten. Meine Damen und Herren, wir sind uns hoffentlich auch noch hier darüber einig, dass wir diesen Zustand dringend verändern müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Mich freut der Beifall über alle Fraktionen hinweg. Auch Frau Merkel und Herr Schäuble teilen diese Auffassung. Sie haben der OECD im Rahmen der G 20 den Auftrag erteilt, aktiv gegen Steuergestaltung vorzugehen. Denn unter dem Strich verlieren Nationalstaaten Steuereinnahmen. Am Ende sind die kleinen und mittleren Unternehmen die Dummen; denn sie können die Steuertricks der Großen nicht anwenden. Es gibt wissenschaftliche Evidenz dahin gehend, dass multinationale Unternehmen 30 Prozent weniger Steuern zahlen als kleine und mittlere Unternehmen. Da wird der Wettbewerb massiv verzerrt, und deshalb müssen wir das ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wie können wir das eindämmen? Wir müssen wissen, welche wirtschaftliche Aktivität, welche Wertschöpfung das einzelne Unternehmen in einem Land hat. In der letzten Legislatur haben wir mit Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen von der SPD, einen entsprechenden Antrag zu länderbezogenen Offenlegungspflichten hier in den Bundestag eingebracht. Jetzt gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Kollegen von der Union dazu bewegen, mitzumachen. (Manfred Zöllmer [SPD]: Wir sind dabei, Herr Kollege!) Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit dem Kampf gegen Steuervermeidung! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist: Die Konzernberichterstattung ist derzeit eine Blackbox. Sie sehen nur das zusammengefasste Ergebnis aller weltweiten Konzerngesellschaften, aber die länderbezogenen Angaben sehen Sie nicht. Sie können also nicht erkennen, ob der Konzern seine Gewinne in Niedrigsteuerländer schleust und wie er das macht. Das ist einfach nicht in Ordnung. Das müssen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE]) Die OECD hat jetzt einen Vorschlag zu länderbezogenen Offenlegungspflichten gemacht, Country-by-Country-Reporting genannt. Aber ist das wirklich der Durchbruch? Nein! Denn die OECD schlägt vor, dass die Informationen nur an die jeweiligen Finanzämter weitergeleitet werden, also nicht öffentlich sind. Damit haben wir gar nichts gewonnen. Im schlimmsten Fall führt das sogar zu einem noch intensiveren Streit der nationalen Steuerbehörden, aber nicht zu einer Lösung des Pro-blems. Deshalb fordern wir Transparenz bei allen wichtigen Eckdaten der Konzerne, also Öffentlichkeit. Es ist ganz simpel: Wir brauchen die öffentliche Kenntnis über die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen im Verhältnis zu ihren Steuerzahlungen, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, ob das einzelne Unternehmen seinen Obolus wirklich entrichtet. Wenn ein Missverhältnis besteht, weil ein Unternehmen in erheblichem Maße wirtschaftlich tätig ist, aber keine Steuern zahlt oder wirtschaftlich nicht tätig ist, aber hohe Gewinne anfallen, dann müssen wir handeln. Da muss öffentlicher Druck entstehen; denn nur dann werden die Staaten bereit sein, ihre individuelle nationale Steuergesetzgebung zu verändern. Deshalb brauchen wir die Transparenz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Also Finanzämter können auch für sich handeln, wenn sie das Wissen haben!) Aber wer blockiert das? Das sind natürlich die Konzerne, die befürchten, möglicherweise durch eine höhere Steuerquote belastet zu werden. Da müssen Sie sich fragen, Herr Brinkhaus: (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ich?) Ist es wirklich richtig, die Frösche zu fragen, wenn Sie den Teich trockenlegen wollen? Fragen Sie einmal die Mittelständler! Fragen Sie kleine und mittlere Unternehmen! Sie werden unsere Forderung unterstützen, diese Steuerpraktiken endlich öffentlich zu machen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, wir legen Ihnen heute einen sehr konstruktiven Vorschlag zur Eindämmung von Steuergestaltung vor. Die SPD hat schon einmal zugestimmt. Machen Sie mit! Lassen Sie uns nicht nur reden, sondern auch handeln! Unterstützen Sie unseren Vorschlag, öffentliches Country-by-Country-Reporting einzuführen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Mathias Middelberg das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Gambke, was die Zielsetzung angeht, wir sind uns ja einig. Ich denke, wir alle im Haus verfolgen das Ziel, legale Steuervermeidung und die Verlagerung von Gewinnen in beträchtlichem Ausmaß zu bekämpfen. Nun kann man einzelne Elemente herausgreifen und im Detail diskutieren, in diesem Fall das Country-by-Country-Reporting. Wir halten es aber für sinnvoller, ein wirkliches Gesamtprogramm ins Werk zu setzen. Denn es ist ja nicht mit einzelnen Maßnahmen – ich will gleich gerne auf das Country-by-Country-Reporting eingehen – getan. Unser Bundesfinanzminister ist – das finde ich sehr richtig, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich loben – da wirklich beispielhaft in der Welt, indem er das Programm gegen Base Erosion and Profit Shifting, also gegen das Abschmelzen der Steuerbasis und das internationale Verschieben von Gewinnen, ganz massiv mit gepusht hat. Am letzten Wochenende war das Finanzministertreffen in Australien. Da ist ein umfassender Katalog, nämlich das OECD-Projekt BEPS, beraten worden. Die Finanzminister der OECD sind sich zunächst einmal, jedenfalls im Wesentlichen, wenigstens über sieben Punkte einig geworden. Es ist ein großer Katalog, ein umfassendes Programm. Es gibt noch weitere Punkte, die da beraten werden. Das wird uns auch noch eine Zeit lang beschäftigen. Aber ich halte es für sinnvoll und auch für unumgänglich – sonst bekommen wir das Problem der internationalen Gewinnverlagerung gar nicht in den Griff –, es im Rahmen eines großen, umfassenden Paketes anzugehen, bei dem wir Transparenz und auch eine Harmonisierung der Besteuerung anstreben. Das muss unser Ziel sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Jetzt möchte ich etwas zum Country-by-Country-Reporting sagen. Auch dieser Ansatz ist ja nicht unvernünftig. Sie haben richtigerweise betont: Auch er ist Teil des BEPS-Kataloges. Da geht es um die Verrechnungspreisdokumentation. Das ist überhaupt kein problematischer Punkt, sondern ein Punkt, den auch wir für sinnvoll und zweckmäßig halten. Wir halten es allerdings nicht nur für ausreichend, sondern vor dem Hintergrund des in Deutschland immer noch geltenden Steuergeheimnisses auch für angebracht, dass hier ein sauberes Reporting gegenüber den Steuerbehörden stattfindet. Da soll dann sichergestellt werden – das kann auf diese Art und Weise auch sichergestellt werden –, dass die Steueransprüche durchgesetzt werden. Das ist der entscheidende Punkt. Wir halten nichts davon, einen Pranger zu errichten und einzelne Unternehmen an diesen Pranger zu stellen. Wir sehen schon an der gegenwärtig stattfindenden Diskussion über große Unternehmen wie Google, Amazon und Starbucks – diese sind ja vielfach Gegenstand der Diskussion –, dass manche Steuerpraktiken völlig offen und offensichtlich sind. Gleichwohl lassen sich diese Unternehmen davon nicht beeindrucken. Sie würden sich im Zweifel auch von einem schlichten Reporting nicht beeindrucken lassen. Wir müssen zum Kern der Sache kommen: Wir müssen mit den internationalen Partnern auf dem Verhandlungswege eine wirkliche Harmonisierung der Besteuerung erreichen. Das ist ein schwieriger Weg. Aber ich glaube, Wolfgang Schäuble ist da schon einige Schritte vorangekommen. Wir haben gute Erwartungen, dass wir auf diesem Weg weiterkommen werden. Aber wovon ich nichts halte, ist ein öffentlicher Pranger. Das kann nicht Sinn der Sache sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Unternehmensbilanz ist doch auch kein Pranger!) Im Übrigen haben Sie den § 267 HGB erwähnt und sprechen in Ihrem Antrag von ziemlich großen Unternehmen. Wenn Sie sich einmal anschauen, was unter § 267 HGB fällt, sehen Sie, dass das durchaus auch die Breite des gehobenen Mittelstands umfasst. Da sind Sie bei 38 Millionen Euro Umsatz und 250 Arbeitnehmern. Gleichzeitig fordern Sie weniger Bürokratie. Das wäre aber gerade ein Beitrag zu mehr Bürokratie. Zudem sind das nun wirklich nicht die Patienten – um das einmal untechnisch zu sagen –, die uns beim Thema Steuerverlagerung im großen internationalen Rahmen Probleme machen. Auch das muss man einmal sagen. Ich halte nichts davon – das ist der letzte Punkt –, wenn wir in der Frage des Reportings an die gesamte Öffentlichkeit eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir geben in den Verhandlungen, wenn wir auf der anderen Seite auch nehmen können. Unser Ziel muss es sein, eine wirkliche Harmonisierung zu erreichen, eine gleichmäßige Besteuerung auf internationaler Ebene. Dann werden wir die Krankheit der Gewinnverlagerung und der Steuervermeidung heilen können. Das muss das Ziel sein. Mit BEPS und weiteren Initiativen sind wir auf einem guten Weg. Ende Oktober findet auf Einladung unseres Bundesfinanzministers ein großes Treffen der Finanzminister statt, auf dem 40 Staaten ein Abkommen unterzeichnen werden, nach dem es ab 2017 einen automatischen Informationsaustausch gibt. Das sind grundlegende Schritte. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, auch Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Das sind Schritte in der Breite, mit denen wir wirklich vorankommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Richard Pitterle das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wirtschaftsminister Gabriel bezeichnete die Steuervermeidungsstrategien der Konzerne von A wie Amazon oder Apple bis Z wie Zara – diese Liste ist längst nicht vollständig – kürzlich als „asozial“. Dazu kann ich nur sagen: Gut gebrüllt, Löwe! Nicht nur jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, auch jeder Handwerker und jeder Inhaber eines mittelständischen Betriebs, also alle, die brav ihre Steuern zahlen, bekommen zu Recht einen dicken Hals, wenn sie sehen, wie international tätige Unternehmen jedes, aber auch wirklich jedes Schlupfloch nutzen, um ihre Steuerzahlungen zu minimieren. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Zu Recht!) Das ist in der Tat ein Skandal. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber eines sollte klar sein: Die bekannten Konzerne nutzen nur die Schlupflöcher, die ihnen die Politik, insbesondere die Regierung, aber auch wir als Parlament, gelassen haben. Das Problem ist schon seit vielen Jahren bekannt. Bislang können die international tätigen Unternehmen ihre Gewinne intern fröhlich von Land zu Land verschieben. Aus den Konzernbilanzen geht nämlich nicht genau hervor, welche Umsätze in welchem Land erzielt werden. Es ist an der Regierung, endlich zu handeln und diese Löcher zu stopfen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dazu gehört in erster Linie, mehr Licht in den Dschungel der Rechnungslegung zu bringen. Die Bilanzen eines international tätigen Konzerns müssen künftig nach Ländern gelistet werden. Diese Listen müssen die Gewinne und die in den Ländern gezahlten Steuern enthalten. Nur so können wir uns überhaupt einen Überblick über die Leistungsfähigkeit, den wichtigsten Anknüpfungspunkt für eine gerechte Besteuerung, verschaffen. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geht daher in die richtige Richtung. Die Linke unterstützt das Anliegen des Antrags ausdrücklich. Dort, wo die Wertschöpfung der großen Unternehmen stattfindet, müssen sie auch Steuern zahlen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Mehr Offenlegungspflichten sind zwar ein wichtiger Schritt, aber eben nur ein Schritt zur Bekämpfung der Gewinnverschleierung. Interessant ist das Verhalten der Großen Koalition in dieser Sache. In der letzten Legislaturperiode hat die SPD noch gemeinsam mit den Grünen die Einführung des Country-by-Country-Reportings, also die Offenlegung, gefordert. Nun steht das sogar im Koalitionsvertrag, den die SPD mit der Union geschlossen hat. Ob die Union hier mitspielen wird, wage ich allerdings zu bezweifeln. Lieber Herr Kollege Binding von der SPD, (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ja?) Sie erklärten damals, die Ideen dieses Antrags zur Verhinderung von Steuervermeidung seien mutig und konsequent. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ja!) Lassen Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diesen Worten doch auch Taten folgen, und setzen Sie diesen Antrag gemeinsam mit Grünen und Linken zur Not auch gegen die Union durch. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun zur Union. Ausgerechnet die CDU/CSU hat bei dieser Debatte damals im Finanzausschuss – heute ist etwas Ähnliches bei dem Hinweis auf den Pranger angeklungen – den Datenschutz vorgeschoben. Ich bitte Sie, das ist doch paradox: Dass die alltägliche Kommunikation der Bevölkerung durch ausländische Geheimdienste überwacht wird, ist aus Sicht der Union nicht weiter tragisch, aber wenn Konzerne ihre Daten offenlegen sollen, erfolgt der große Aufschrei. Ein Schelm, wer hier an Interessenpolitik denkt. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist aber arg holzschnittartig!) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, kommen Sie mir bitte nicht mit dem Steuergeheimnis. Das gilt bekanntlich nur im Verhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Im Antrag wird aber nicht verlangt, dass die Finanzverwaltung die Zahlen herausgibt. Die Offenlegungspflicht liegt bei den transnationalen Konzernen. Das ist durch das öffentliche Interesse an der Steuergerechtigkeit auch allemal gerechtfertigt. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Cansel Kiziltepe das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Cansel Kiziltepe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gambke, auch wenn ich in der letzten Legislaturperiode noch nicht im Bundestag war, kenne ich den Antrag. Ich hätte mir, ehrlich gesagt, ein bisschen mehr Kreativität gewünscht, als einfach den Antrag gleichlautend einzubringen und dabei die Fortschritte der letzten Monate zu verkennen. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben ihn schon noch ergänzt! Sie haben ihn nicht gelesen!) – Doch, habe ich. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht richtig!) Auf jeden Fall finde ich es wichtig, dass wir heute über die Steuergestaltung global tätiger Großkonzerne sprechen; (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) denn global tätige Unternehmen dürfen nicht weniger Steuerbelastungen haben als andere. Wir wollen Gewinnverschiebungsmethoden und den internationalen Steuersenkungswettlauf stoppen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Beim Country-by-Country-Reporting handelt es sich um einen Aspekt in einem größeren Zusammenhang; das wurde vorhin schon zum Ausdruck gebracht. Der größere Zusammenhang ist der Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen, also gegen Base Erosion and Profit Shifting, kurz BEPS genannt, welcher eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Gewinnverlagerung in Niedrigst-steuerländer vorsieht. Diese Gewinnverschiebungsmethoden sind heute völlig legal. Das ist fatal. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Daher ist dieses Projekt die wichtigste internationale Steuerreform seit 100 Jahren und ein Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit. Großzügige Steuergeschenke können wir uns wahrlich nicht leisten. Das Country-by-Country-Reporting ist lediglich ein Teil des BEPS-Aktionsplans. Ihre Forderung nach einer Einführung des Country-by-Country-Reportings allein in Deutschland schafft vielleicht öffentliche Empörung; aber dieser Alleingang beseitigt nicht das Problem der Niedriglohnbesteuerung im Ausland. (Beifall bei der SPD) Im vorliegenden Antrag wird eine Vorreiterrolle Deutschlands für mehr Transparenz hinsichtlich der Wertschöpfungsketten multinational tätiger Unternehmen gefordert. Vorreiterrolle klingt gut. Wer ist nicht gerne Vorreiter? (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man braucht Mut dazu!) – Ja. – Doch was bringt eine Vorreiterrolle Deutschlands, wenn niemand folgt? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist ein schöner Satz! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Andere werden folgen!) Als Beispiel: Es gibt aktuell etwa 300 bilaterale Verträge, die nichts bringen. Die Verschiebebahnhöfe existieren weiter. Die Einführung des Country-by-Country-Reportings ist zwar eine gute Idee – wir haben sie in der letzten Legislaturperiode bejaht –; aber der Alleingang würde zu einer internationalen Asymmetrie führen. Wir halten es deshalb für nicht sinnvoll und im Rahmen der aktuellen Verhandlungen sogar für eher schädlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hier ist die internationale Staatengemeinschaft gefordert. In den vergangenen 15 Monaten haben wir hinsichtlich des Aktionsplans, mit dem Steuerschlupflöcher für global tätige Großkonzerne geschlossen werden -sollen, erste substanzielle Fortschritte erzielt, auch hinsichtlich des Country-by-Country-Reportings. Am vergangenen Wochenende haben sich die G-20-Staaten verpflichtet, einige Steuerschlupflöcher für multinationale Konzerne zu schließen. Mittlerweile liegen die Richtlinien hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation vor. Diese Richtlinien der OECD sehen unter anderem eine jährliche Berichterstattung dieser Konzerne vor, zwar nicht in dem Maße, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern; aber das ist aus unserer Sicht in diesem internationalen Zusammenhang nicht unbedingt notwendig, vor allem nicht in hochentwickelten Industriestaaten. Denn eine gute solide Finanzverwaltung benötigt keinen zusätzlichen Druck der Öffentlichkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum bewegt sich dann nichts? Warum ist es so, wie es ist?) Der von der OECD vorgesehene Austausch zwischen den Finanzbehörden wird funktionieren und zielführend sein. Wir teilen ja viele der Punkte in Ihrem Antrag – es ist ja nicht so, dass wir alles verneinen –, insbesondere die Analyse, die Sie vornehmen, um das Problem der Steuervermeidung internationaler Großkonzerne zu beseitigen. Wir unterstützen auch den Ansatz, dass wir hier eine internationale Zusammenarbeit brauchen. Die Ergebnisse der letzten Monate sind aber Antworten auf Ihre Forderungen. Mit einem nationalen Vorreitermodell, das Sie fordern, kommen wir in diesem Punkt wirklich nicht weiter. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Stattdessen ist das gemeinschaftliche Vorgehen der mittlerweile 44 Staaten richtig. Gemeinsam hat man sich auf den Aktionsplan gegen Steuergestaltung und -vermeidung verständigt, und nur gemeinsam wird man am Ende auch global erfolgreich sein. Wenn man über Country-by-Country-Reporting bzw. auch allgemein über Maßnahmen gegen BEPS redet, muss man eines betonen: Es geht hier – dieser Punkt ist mir wirklich besonders wichtig – um Steuergerechtigkeit, (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Genau!) um Wettbewerbs- und Chancengleichheit für die Unternehmen, die sich dieser Methoden zur Verlagerung von Gewinnen nicht bedienen können. Durch die Steuervermeidung der internationalen Großkonzerne haben deutsche mittelständische Unternehmen einen gravierenden Wettbewerbsnachteil, und das wollen wir beseitigen. (Beifall bei der SPD) Ich möchte natürlich auch betonen, dass es sich beim Kampf gegen die internationale Steuergestaltung in erster Linie um den Kampf gegen ein skandalöses Verhalten von Unternehmen handelt. Dieses Verhalten gegenüber der Allgemeinheit ist wirklich abstoßend. Die Nutzung der staatlichen Infrastruktur wird als gegeben vorausgesetzt; an den Kosten will sich aber keiner beteiligen. Deshalb halten wir die Bekämpfung der Gewinnverschiebungsmethoden und selbstverständlich auch das Country-by-Country-Reporting für notwendig. Es ist klar: Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und dürfen diese Methoden nicht dulden; denn wir sind auf die Steuereinnahmen dringend angewiesen und wissen, wie schwierig es ist, mit wenig öffentlichen Mitteln staatlich aktiv zu sein. Daher frage ich mich, was mit diesem Antrag erreicht werden soll. Er ist zwar eindrucksvoll, bringt in der Sache aber nur wenig, und eine Beschleunigung des Verfahrens ist damit auch nicht zu erwarten. Angesichts dessen, was bis jetzt bereits erreicht worden ist, finde ich es beinahe fahrlässig, einen solchen Antrag zu stellen. Der Zeitplan ist klar: Er sieht die ersten sieben Maßnahmen inklusive des Country-by-Country-Reportings bis Ende des Jahres vor. Die Umsetzung der weiteren acht Maßnahmen soll bis Ende 2015 erreicht werden. Das Wichtigste ist: Es funktioniert. Bereits Ende des nächsten Jahres wird man evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern. Daher bleibe ich bei meinen Fragen: Warum sollen wir vom internationalen Vorgehen abweichen? Warum löst man eine einzelne Maßnahme aus insgesamt 15 gleichwertigen heraus und präsentiert sie als Ei des Kolumbus beim Vorgehen gegen Steuervermeidung und Steuerplanung? (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommen noch weitere Vorschläge!) Beides erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht. (Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Genau! Uns auch nicht!) Daher bin ich gespannt auf die Behandlung und Beratung des Antrags im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Debatte hat Philipp Lerchenfeld das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach dargestellt worden, welchen großartigen Verhandlungserfolg die Finanzminister der G-20-Staaten in Australien erreichen konnten. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Lizenzbox verhindert! Das ist schwierig! Gar nichts!) Sieben Punkte wurden verabschiedet, und acht weitere Punkte, die die OECD ebenfalls vorgeschlagen hat, werden im kommenden Jahr verhandelt werden. Unter anderem ist in Australien über das von der OECD vorgeschlagene einheitliche Modell für Steuererklärungen von Unternehmen verhandelt worden. Hierbei geht es um den Punkt Harmonisierung. Außerdem sollen die Unternehmen Auskunft über ihre Umsätze, Gewinne, Beschäftigten und die Steuern, die sie in den unterschiedlichen Ländern zahlen, geben. Diese Erklärungen sollen aber nicht veröffentlicht, sondern den Steuerbehörden anderer Länder übermittelt werden. Das ist eine kluge Entscheidung. Inzwischen hat sich in vielen Ländern weitgehend die Meinung durchgesetzt – sogar dort, wo Steuerflucht eine entsprechende Amassierung von Vermögen bringt –, dass man gegen Steuerflucht etwas unternehmen muss. Mit einem legalen Trick namens „Double Irish“ können Großkonzerne aus Amerika wie Google und Microsoft ihre Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe über Irland in die Karibik verschieben. Wenn sie es klug anstellen, machen sie das Ganze mit dem „Dutch Sandwich“; das heißt, sie sparen auch noch die Quellensteuer in Irland. Auch die USA haben mittlerweile erkannt, dass ihnen durch entsprechende Steuergesetze Milliardengewinne, in etwa 1 Billion US-Dollar, entgehen. Insgesamt ist erkennbar, dass aus diesen Gründen die Steuerbehörden der meisten Länder Maßnahmen vorbereiten oder bereits ergriffen haben, um Steuerflucht zu verhindern. Sie, liebe Kollegen von den Grünen, fordern in Ihrem Antrag unter dem Mäntelchen der Transparenz die Offenlegung der Steuerbelastung internationaler Konzerne nach einzelnen Ländern. Das widerspricht erstens den Vorschlägen der OECD und entspricht zweitens in keiner Weise dem in Deutschland Gott sei Dank immer noch geltenden Steuergeheimnis. Ich frage mich natürlich: Wie soll man das gegen international bereits abgestimmte OECD-Punkte eigentlich durchsetzen? Wenn Sie sagen, Deutschland solle die Vorreiterrolle übernehmen, glauben Sie dann, dass alle hinterherlaufen? Da haben Sie wohl ein bisschen zu viel von der Wirkung deutscher Steuergesetze in der Welt erwartet. Ihr Antrag ist ziemlich populistisch. Sie wollen anscheinend nur internationale Konzerne als Buhmänner an den Pranger stellen. Es geht Ihnen dabei nicht darum, Steuerflucht, die durch ein 15-Punkte-Programm der OECD ganz klar verhindert wird, zu verhindern. (Beifall bei der CDU/CSU) Kollege Gambke, Sie haben vorhin beim Begriff „Steuergeheimnis“ so komisch geschaut. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich damit meine. Das ist nämlich eine der wichtigsten Regelungen, die wir in Deutschland haben. Wir begrüßen auf jeden Fall den Verhandlungserfolg, den die Finanzminister in Australien erzielt haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil Ihr Vorschlag eines Country-by-Country-Reporting das Steuergeheimnis in fundamentaler Weise verletzt und die Verhandlungen über vernünftige OECD-Vorschläge auf jeden Fall erschweren würde. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2617 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption Drucksache 18/2138 – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Drucksache 18/478 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/2643 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/478 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption in seine Beschlussempfehlung mit einbezogen. Dieser Gesetzentwurf soll jetzt ebenfalls beraten werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Staatssekretär Christian Lange als erstem Redner das Wort. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag entscheidet heute über die Zustimmung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit von Verwaltungen und Regierungen. Sie behindert einen freien und fairen Wettbewerb und verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in allen Ausprägungen gehört daher zu den zentralen staatlichen Aufgaben. Korruption ist freilich kein nationales Phänomen. Sie macht vor staatlichen Grenzen bekanntlich nicht halt. Gründe hierfür sind die Öffnung von Grenzen, die enge Zusammenarbeit vieler Staaten auf dem Weltmarkt und die Globalisierung der Wirtschaft. Dem internationalen Phänomen Korruption ist deshalb auch durch ein international abgestimmtes Vorgehen der Staatengemeinschaft entgegenzutreten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption wurde am 31. Oktober 2003 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es ist das erste weltweite Regelungswerk zur Bekämpfung der in- und ausländischen Korruption. Es wurde mittlerweile von 170 Vertragsstaaten ratifiziert und hat damit bei einer Mitgliederzahl der Vereinten Nationen von 193 Staaten nahezu universelle Geltung. Deutschland hat das Übereinkommen bereits am 9. Dezember 2003 unterzeichnet und gehört damit zu den Erstunterzeichnern des Übereinkommens. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In den vergangenen Jahren hat Deutschland erhebliche Anstrengungen im Kampf gegen Korruption unternommen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht ratifiziert!) Bestechungsfälle im In- und Ausland können verfolgt werden und werden verfolgt. Das Bewusstsein für die Sozialschädlichkeit von Korruption ist heute sehr viel höher als früher. In einem Punkt blieb Deutschland allerdings hinter den Vorgaben des Übereinkommens zurück: bei der Abgeordnetenbestechung. Die Kritik, die dies, wie ich meine, zu Recht hervorgerufen hat, dürfte uns allen wohl noch in Erinnerung sein. Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst keine inhaltlichen Ausführungen zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung machen. Der Bundestag hat entschieden. Der erweiterte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist seit dem 1. September dieses Jahres in Kraft. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Koalitionsfraktionen für ihre Initiative herzlich zu danken. Dadurch ist es möglich, die Vorgaben des Übereinkommens zu erfüllen. Das ist heute der Fall. Heute geht es also darum, den Weg für die Ratifikation frei zu machen, damit Deutschland dem Übereinkommen der Vereinten Nationen als einem der wichtigsten internationalen Instrumente gegen Korruption endlich angehören kann. Genau darum bitte ich Sie heute Abend. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Frank Tempel. (Beifall bei der LINKEN) Frank Tempel (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Während meiner Dienstzeit beim Landeskriminalamt Thüringen war ich drei Jahre ausschließlich mit Korruptionsdelikten beschäftigt, drei Jahre, in denen ich lernte, dass Deutschland beim Thema Korruption keinen Grund hat, auf andere Länder zu zeigen, da sich auch hier noch einiges im Argen befindet. Insofern besteht hier im Haus wohl Einigkeit darüber, dass es eine absolute Notwendigkeit ist, dass sich auch die Bundesrepublik an einem Übereinkommen beteiligt, bei dem es um so wichtige Punkte geht wie Vorschriften zur Korruptionsprävention, Vereinbarungen zu Strafvorschriften und Vereinbarungen zum Umgang mit durch Korruption erlangten Vermögenswerten. Bis zu dieser Stelle können übrigens alle klatschen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]) Dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen wurde, wie gesagt, am 31. Oktober 2003 beschlossen und von Deutschland im selben Jahr unterzeichnet. Das war im Jahr 2003, meine Damen und Herren. So viel zum Thema Erstunterzeichner; denn erst jetzt, 2014, kommen wir zur Ratifizierung dieses Abkommens. Dass das so lange gedauert hat – die Gründe dafür hat mein Vorredner bereits benannt –, lag unter anderem daran, dass es dem Bundestag nicht gelang, sich auf eine entsprechende Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung zu einigen. Angesichts von rund 8 000 Korruptionsdelikten im Jahr fällt auf, dass der Anteil der politischen Ebene relativ gering ist. Das heißt aber nicht, dass Abgeordnete die besseren Menschen sind. Das liegt vielmehr daran, dass es an entsprechenden Strafvorschriften fehlte. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Und entsprechenden Taten!) Um diese Lücke zu schließen, haben wir vor der Sommerpause gemeinsam unsere Hausaufgabe gemacht. Doch zumindest die Lehrer hier im Haus werden wissen, dass es, um eine gute Note zu bekommen, nicht reicht, die Hausaufgaben einfach nur machen, sondern dass man sie auch richtig, gut und vor allem vollständig machen muss. Für eine Eins oder eine Zwei reicht das in diesem Fall noch nicht ganz. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!) Ich darf Sie an dieser Stelle noch einmal an meine Kritik zur sehr engen Fassung der Abgeordnetenbestechung erinnern. Die enge Bindung erlangter Vorteile an klar nachweisbare Anweisungen und Aufträge macht diese Strafvorschrift fast unanwendbar. Die Linke hat diesem Straftatbestand damals im Interesse der Ratifizierung dieses Übereinkommens zugestimmt, aber mit der klaren Ansage, dass wir natürlich eine Evaluierung der Anwendbarkeit der Strafvorschrift in der Praxis einfordern werden. (Beifall bei der LINKEN) Wenn zum Beispiel ein Konzern einem Abgeordneten Geld oder geldwerte Vorteile zukommen lässt und dafür nur allgemein ein Handeln in seinem Sinne erwartet und bekommt, ist das nach wie vor nicht strafbar. Es ist aber definitiv eine korruptive Verhaltensweise. Mehr als eine Vier minus ist also für die Hausaufgabe „Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung“ nicht zu vergeben. Die Linke wird dafür kämpfen, dass es einen wirksamen Straftatbestand auch in diesem Bereich geben wird. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben noch weitere Hausaufgaben, und ich sagte ja, dass man die Hausaufgaben auch vollständig machen muss. Seit 2009 kritisiert der Europarat mangelnde Vorgaben zur Parteienfinanzierung. Auch das gehört dazu. Da geht es zum Beispiel um Fragen der Zulässigkeit von Direktspenden an Abgeordnete oder um die hohen Grenzwerte bei der Veröffentlichung von Spenden an die Parteien. Auch das gehört zum Thema Korruptionsprävention, auch wenn Sie das nicht gern hören angesichts der Spenden, die Sie bekommen. (Zuruf von der CDU/CSU: Und was ist mit dem SED-Vermögen?) – Ja, wenn Sie es finden. Ich würde auch gern etwas abhaben wollen. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – -Lachen bei der CDU/CSU) – Ja, ich habe einen Kreisverband, der immer bei plus/minus null liegt. Wir würden uns alle freuen, wenn dieses Geld dann auch vernünftigen Zwecken zugutekäme. Bloß, bisher ist es ja nicht zu finden. Einen Vorschlag von Transparency International sollten wir auch noch diskutieren, nämlich den Vorschlag, eine Wertgrenze von 150 Euro bei Einladungen und Geschenken an Abgeordnete vorzuschreiben. Im Europarat ist das übrigens eine gängige Lösung. Diese Idee ist deshalb eine Diskussion wert, weil eine derartige Grenze das Problem der korruptiven Einflussnahme lösen könnte; denn wie gesagt: Der bisherige Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verhindert das nicht. Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist also kein Anlass zum Schulterklopfen, sondern sollte uns Motivation sein, den Kampf gegen Korruption gerade im politischen Bereich wirklich ernsthaft zu führen. Scheinparagrafen gehören nicht dazu. Da die Lampe vor mir blinkt, sage ich nur noch: Man darf eben nicht sagen, man habe Hausaufgaben gemacht, sondern man muss sagen: Ich muss die Hausaufgaben besser machen, ich muss sie vollständig machen. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Ansgar Heveling das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben unsere Hausaufgaben gut gemacht (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fragen wir mal die Lehrer!) und können heute mit der Zustimmung zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption einen langen Prozess, auch einen langen Diskussionsprozess abschließen. Er findet damit sein formales Ende. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Zustimmung des Bundestages zur Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 vor, das im Dezember 2005 in Kraft getreten ist. Die Konvention ist der erste weltweit völkerrechtlich verbindliche Vertrag zur Bekämpfung der in- und ausländischen Korruption. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass die Konvention viele sinnvolle Regelungen, beispielsweise zur Prävention und zur strafrechtlichen Verfolgung der Korruption und zur internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit, enthält. Deutschland hat die Konvention bereits am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, die Ratifikation im Folgenden aber nicht eingeleitet, weil bei strafrechtlichen -Vorschriften Anpassungsbedarf bestanden hat. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat darauf eben schon hingewiesen. Der Bundestag hat über die ganzen Jahre auch in den unterschiedlichsten Mehrheitskonstellationen darum gerungen, eine Lösung zu finden. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht gefunden, weil Sie nicht wollten! Die Union hat sich geweigert!) Die Diskussion hat viel Zeit in Anspruch genommen. Jetzt sind wir aber weitergekommen. Das Übereinkommen ist zwischenzeitlich von 170 Staaten ratifiziert worden. Deutschland wird nun bald auch dazugehören. Es sind dann nur noch wenige Länder übrig – wie Saudi-Arabien, Sudan, Nordkorea und Syrien –, die diese Konvention nicht gezeichnet haben. Es war ja auch immer Gegenstand der Diskussionen, dass gesagt wurde: Mit diesen Staaten wollen wir uns nicht gemeinmachen. Jetzt ratifizieren wir das Übereinkommen und treten damit in den Kreis der Staaten ein, die das Abkommen umgesetzt haben. Das ist, für sich genommen, natürlich noch kein Garant dafür, dass gegen korruptive Verhaltensweisen vorgegangen wird; denn zu den Staaten, die die Konvention gezeichnet und umgesetzt haben, gehören zum Beispiel Libyen, Venezuela und Paraguay, -sicherlich keine Musterbeispiele, was das Thema Korruptionsbekämpfung angeht. Bislang scheiterte die Ratifizierung der UN-Konvention in Deutschland daran, dass es Änderungen im materiellen Strafrecht bedurfte, insbesondere die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung, gegen die lange erhebliche Bedenken bestanden und um die sich eine lange Diskussion entsponnen hat. Für Deutschland ist die Bekämpfung der Korruption aber ein wichtiges Anliegen. Deutschland verfügt schon seit vielen Jahren über ein hohes strafrechtliches Schutzniveau bezüglich der Korruption. Wir hatten auch schon mit § 108 e StGB in alter Fassung einen Straftatbestand, der als Verbot des Stimmenkaufs oder -verkaufs die Abgeordnetenbestechung im Ansatz geregelt hat. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht ein Mal angewandt wurde!) Wir haben viele weitere Regelungen gegen korruptive Verhaltensweisen in den §§ 331 ff. des Strafgesetzbuches. Darüber hinaus haben wir aber vor allem eine funktionierende, aktive und öffentliche Zivilgesellschaft. Das ist das viel Entscheidendere. Das Entscheidende ist, dass wir ein gesellschaftliches Klima der Transparenz haben, das dafür sorgt, dass korruptive Verhaltensweisen tatsächlich ans Licht kommen. Damit wird Korruption in all ihren Formen am besten der Boden entzogen. (Beifall bei der CDU/CSU) Da breche ich gerne eine Lanze für unsere funktionierende Zivilgesellschaft. Presse und Öffentlichkeit nehmen ihre Wächterfunktion wahr, wahrscheinlich besser, als es das Strafrecht je könnte. Gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode hat der Bundestag ein Gesetz zur Verschärfung der Regelungen gegen die Abgeordnetenbestechung, das am 1. September 2014 in Kraft getreten ist, verabschiedet. Damit sind die erforderlichen Anpassungen bei der Abgeordnetenbestechung vorgenommen worden und die Voraussetzungen geschaffen worden, die jetzt eine Ratifizierung ermöglichen. Mithin haben wir den Weg beschritten, zunächst die erforderlichen materiell-rechtlichen strafrechtlichen Anpassungen vorzunehmen und so die materiellen Voraussetzungen für die Ratifizierung geschaffen, statt durch eine Ratifizierung im Vorhinein unnötig Druck für eine zeitlich befristete Umsetzungspflicht zu begründen. Mit anderen Worten: Nachdem wir die materiellen Voraussetzungen geschaffen haben, schaffen wir nun mit diesem Gesetz die formellen Voraussetzungen, die UN-Konvention zu ratifizieren. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Hans-Christian Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Guten Abend, Frau Präsidentin! Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin aus dem Untersuchungsausschuss schnell herübergelaufen, um hier einige Bedenken zu äußern. (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Das haben wir auch nicht anders erwartet!) Ich fange erst einmal mit einem Lob an, wie ich das bei diesem Thema jedes Mal mache. Vor elf Jahren gab es unter Rot-Grün eine sehr mutige Justizministerin. Sie hat seinerzeit im Dezember 2003 – darauf haben einige schon hingewiesen – gegen den Willen der Mehrheit der damaligen Koalition und gegen den Willen der Mehrheit der Opposition diese Konvention unterschrieben, weil sie gesagt hat: In dieser Konvention steht so viel Richtiges – das stellt uns vor große Herausforderungen –, dass man sie unterschreiben muss. – Allerdings ist danach nichts geschehen. Wir sind in der Reihe der Staaten, die ratifiziert haben, immer weiter nach hinten gerutscht. Heute sind wir auf Platz 170 in der Weltgemeinschaft – darauf ist schon hingewiesen worden –; das ist kein medaillenverdächtiger Platz. Das lag daran – das muss man hier klar sagen –, dass sich die verschiedenen Koalitionen – Rot-Grün hat damals noch daran gearbeitet, ist aber nicht ganz fertig geworden – nicht darauf einigen konnten, ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung, das diesen Namen wirklich verdient hätte, zu verabschieden. Dieses Gesetz ist jetzt verabschiedet. Zur Note würde ich sagen: gerade noch ausreichend. Wir haben auch zugestimmt, damit überhaupt irgendetwas kommt. Aber eine Note wie befriedigend oder gut würde ich dem nicht geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Aber was überwiegend vergessen worden ist – von Ihnen ist ein Punkt angesprochen worden –: In dieser Konvention ist noch vieles andere Richtige und Wichtige enthalten. Das ist noch viel Arbeit für Sie, für uns, für den ganzen Deutschen Bundestag. Von den Unterzeichnern dieser Konvention wird zum Beispiel gefordert, dass Sie sich Gedanken machen und in einigen Bereichen gesetzgeberisch tätig werden, die Sie bisher überhaupt nicht angehen wollten. Das ist erstens das Korruptionsregister. In jeder Legislaturperiode haben wir das Thema eingebracht. Unter Rot-Grün haben wir damals sogar schon ein Gesetz verabschiedet, das dann aber nicht mehr zur Anwendung gekommen ist. Ein Korruptionsregister für Deutschland ist dringend erforderlich. Denn jeder Beamte – vor allem jeder und jede Stelle im öffentlichen Bereich, die Aufträge vergeben – muss doch wissen, ob ein Unternehmen, das sich um einen Auftrag bewirbt, schon einmal mit Korruption aufgefallen ist. Sonst kann man doch keine vernünftige Entscheidung treffen. Das wollen Sie aber bisher nicht, obwohl die Konvention auch vorsieht, dass man sich darum kümmert. Ein zweiter Punkt ist: In dieser Konvention wird gefordert, dass die Transparenz der Parteienfinanzierung vervollständigt werden muss. Auch da können wir noch sehr viel leisten. Wir diskutieren das Thema immer wieder im Deutschen Bundestag, sind aber mit dem, was wir alles erreichen müssen, noch lange nicht am Ende der Fahnenstange. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Punkt – das ist auch ein interessanter Punkt, Herr Kollege Lange; das trifft nämlich die Regierung – ist, dass für Regierungsmitglieder Karenzzeiten eingeführt werden sollen. Man soll gesetzgeberisch tätig werden und mit Karenzzeiten regeln, wann man nach Ausscheiden aus dem Amt in der Industrie oder sonst irgendwo einen Job annehmen kann. Auch dafür wünsche ich Ihnen viel Glück und viel Mut. Sie haben unsere Unterstützung, wenn etwas zustande kommt. Das ist dringend erforderlich und muss sofort gemacht werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich abschließend zu meinem Lieblingsthema – auch das ist Gegenstand der Konvention –: die Whistleblower. In der Konvention ist nämlich vorgesehen, dass gesetzliche Regelungen dafür getroffen werden, dass man, ob im öffentlichen Dienst, in einer Firma oder bei einem anderen Arbeitgeber, straflos und ohne Nachteile Missstände, Verbrechen oder mögliche Gesundheitsgefährdungen von großen Teilen der Bevölkerung anzeigen kann, ohne dass man seinen Job verliert oder bestraft wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Damit bin ich jetzt wieder bei dem Thema, um das es auch im Untersuchungsausschuss geht, in den ich gleich wieder zurücklaufe. Natürlich muss auch in Deutschland eine Regelung für Whistleblower her, die etwa Geheimnisse verraten, wenn diese mit Tätigkeiten verbunden sind, die strafbare Handlungen sind, die in Grundrechte von Millionen von Menschen eingreifen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das muss man straflos und möglicherweise mit dem Nobelpreis oder dem Alternativen Nobelpreis belobigt tun dürfen und sollen. Diesen Menschen müssen wir Mut machen. Ich komme gerade aus den Vereinigten Staaten. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Ströbele, ungeachtet der Bedeutung des Themas muss ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das steht in der Konvention, was wir alles noch umsetzen müssen, Frau Präsidentin. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Aber nicht heute Abend!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: – Genau. Wir haben auch eine Geschäftsordnung. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den USA gibt es eine Whistleblower-Regelung. Wir sollten uns im Deutschen Bundestag an die Arbeit machen, dass wir möglichst bald auch in Deutschland so etwas haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Christina Jantz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Christina Jantz (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine in vielerlei Hinsicht historische Debatte strebt heute Abend tatsächlich ihrem Ende entgegen. Knapp elf Jahre, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet hat – nachdem Sie die grüne Justizministerin erwähnt haben (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war keine Grüne! Eine Genossin! Frau Zypries war das!) – Entschuldigung, eine rote –, muss ich auch unseren roten Bundeskanzler, Gerhard Schröder, erwähnen, unter dem das 2003 erfolgt ist –, können wir es nun ratifizieren. Wie wichtig die Bekämpfung von Korruption ist, hat bereits der Staatssekretär Christian Lange ausgeführt, und diese Meinung teile ich voll und ganz. Es ist für mich selbstverständlich, dass Deutschland bei der Korruptionsbekämpfung international eine Vorreiterrolle einnehmen sollte. (Beifall bei der SPD) Deutschland gehörte schließlich – das wurde schon ausgeführt – zu den Erstunterzeichnern. Ein Großteil der deutschen Gesetzgebung genügte bereits damals den Vorgaben des Übereinkommens. Doch die Ratifizierung ließ sehr lange auf sich warten; denn jahrelang sträubte sich Schwarz-Gelb, den Bereich der Abgeordnetenbestechung als Grundlage für eine abschließende Verabschiedung des Vertragsgesetzes anzufassen. Während dieser Zeit hagelte es Kritik aus den unterschiedlichsten Bereichen. Unter Federführung des damaligen Präsidenten der Internationalen Handelskammer beschwerten sich fast 40 Vorsitzende großer, namhafter deutscher Konzerne. Die fehlende Ratifizierung schade dem Ansehen der deutschen Wirtschaft – so lautete ihre Aussage – im Ausland. Deutschland befindet sich in Gesellschaft von Staaten wie dem Sudan, Nordkorea und Syrien. Bereits 170 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland stand und steht, wie gesagt, in der internationalen Kritik. EU-weit ist unser Land, seit Tschechien das Übereinkommen Ende 2012 als letzter EU-Mitgliedstaat umgesetzt hat, Schlusslicht im Hinblick auf die Ratifizierung. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Erfreulicherweise haben die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU mit der SPD nun einen Koalitionspartner an ihrer Seite, mit dem es endlich möglich war, die Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung umzusetzen. (Beifall bei der SPD) Dank uns ist nun der Weg frei. Am 1. September trat das Strafrechtsänderungsgesetz zur Abgeordnetenbestechung in Kraft. Das vorliegende Vertragsgesetz kann nun verabschiedet werden. Da dieses allerdings zustimmungsbedürftig ist, begrüße ich ausdrücklich, dass es bereits am 10. Oktober dem Bundesrat vorgelegt werden soll und zeitnah dem Bundespräsidenten zugeleitet werden kann. Die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf ist bedeutsam und liegt in unser aller Interesse. Durch die Ratifizierung schaffen wir es, die Wirtschaft bei der Korrup-tionsprävention zu unterstützen und gemeinsam mit anderen Staaten noch entschiedener gegen Missstände vorzugehen. Wir schließen ein Kapitel, das viel zu lange offen war. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege Dr. Volker Ullrich das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte über das Korruptionsabkommen der Vereinten Nationen eignet sich nicht zur Heldenverehrung und zur Geschichtsstunde. Es sei darauf hingewiesen, dass Rot-Grün zwischen 2003 und 2005 eineinhalb Jahre Zeit gehabt hätte, mit eigener Mehrheit die entsprechende Konvention in allen Punkten umzusetzen. Ja, es ist nicht unbedingt rühmlich für dieses Haus, dass wir insgesamt elf Jahre gebraucht haben. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Union war leider auch dagegen!) Allerdings hat dieser 18. Deutsche Bundestag unter Federführung der Unionsfraktion gleich als allererstes Gesetzesvorhaben die Regelung betreffend die Abgeordnetenbestechung angepackt und damit das Ratifizierungsabkommen ermöglicht. Dementsprechend gilt der Dank den Kolleginnen und Kollegen, die dieses Vorhaben unter CDU/CSU-Führung zum Abschluss gebracht haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir waren auch dabei!) Es sei aber auch angesprochen, dass es bei der Korruptionsbekämpfung nicht allein auf die Ratifizierung dieses Abkommens ankommt. Es gibt Staaten, die dieses Abkommen bereits wenige Monate oder Jahre danach unterzeichnet haben – diese Staaten nenne ich jetzt nicht – und bei denen sich seit vielen Jahren nichts bewegt hat. In Deutschland dagegen hat der Bund gemeinsam mit den Ländern über viele Jahre hinweg für eine größere Sensibilisierung gegenüber Korruption im öffentlichen Bereich gesorgt. Es gibt entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften, und das Bundeskriminalamt geht gezielt gegen Korruption vor. Deswegen muss Deutschland als Land, das beim Korruptionsindex glücklicherweise immer zu den Top-10- oder Top-20-Staaten gehört, sich nicht vorhalten lassen, nicht genügend gegen Korruption zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU) Gleichwohl bleibt natürlich einiges auch in Zukunft anzuschieben. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Das ist gar keine Frage. Das wollen und werden wir gemeinsam in dieser Großen Koalition tun. Ich spreche das Gesetz gegen Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen an, welches die Koalition noch in diesem Herbst auf den Weg bringen wird und welches wir 2015 verabschieden werden, um damit in diesem großen Bereich der Kliniken, der Krankenhäuser und der Pharmaunternehmen die möglichen Ansatzpunkte für korruptives Verhalten zu begrenzen und Korruption einzudämmen. Das, meine ich, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Korruption in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Kollege Ströbele, seien Sie versichert: Wir werden auch weitere Fragen, die sich stellen, sehr sorgsam und mit der notwendigen gesetzgeberischen Ernsthaftigkeit verfolgen und weitere Maßnahmen umsetzen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin gespannt!) Aber wichtig ist auch, dass es nicht allein – das hat der Kollege Ansgar Heveling sehr zutreffend ausgeführt – auf die staatlichen Stellen ankommt. Die Bekämpfung der Korruption ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von jedem Einzelnen umsichtiges Handeln und auch Mut verlangt. In diesem Zusammenhang sei ein italienischer Kämpfer gegen Korruption zitiert, Leoluca Orlando, der Bürgermeister von Palermo, der einmal gesagt hat: Die Chance für den Kampf gegen Korruption ist Zivilcourage und das Einstehen jedes Einzelnen. – So wollen wir gemeinsam auf der einen Seite weiteres gesetzgeberisches Handeln voranbringen und auf der anderen Seite an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land appellieren, es nicht zuzulassen, dass eine Hand die andere wäscht und dass man sich, weil man sich kennt, über die Grenzen des Rechts hinaus hilft. In diesem Sinne ist die Verabschiedung dieses Gesetzes heute ein Schritt, aber wir werden weitere Schritte beim Kampf gegen die Korruption folgen lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption. Die damals zuständige Ministerin Brigitte Zypries ist auch dabei und wird sicherlich mit großer Genugtuung diesen Beschluss heute mittragen, so wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die das in dieser Debatte ausdrücklich unterstrichen haben. (Beifall des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Ich glaube, es ist eine gute Entscheidung, die wir jetzt hier treffen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung . Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2643, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2138 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Es enthält sich niemand. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Das ist sehr erfreulich. (Beifall im ganzen Hause) Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Entwurf eines Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption auf Drucksache 18/478. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2643, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind wieder alle Fraktionen. Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Es war niemand mehr da, der sich hätte enthalten können – nur um das klarzustellen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen – Nachhaltige Reisekultur in Europa fördern Drucksache 18/2494 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Sobald die Kolleginnen und Kollegen ihre Plätze eingenommen haben, beginnen wir mit der Aussprache. – Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Sabine Leidig das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Die Uhrzeit passt zum Thema, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Die Bahn schränkt von Dezember an ihr Angebot ein. Die Autoreisezüge sollen verschwinden und viele Nachtzüge auch. Zum Glück regt sich öffentlicher Widerstand dagegen. Es geht um rund 1 000 Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Es geht um mehr: um die Zukunft der europäischen Reisekultur. Die müsste klimafreundlich werden. Wir Linken bestehen darauf, dass das Parlament sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Das Grundgesetz gilt. Dort steht, dass der Bund als alleiniger Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht nur für die Schieneninfrastruktur verantwortlich ist, sondern auch dafür, dass es darauf ein Fernverkehrsangebot gibt, das den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen entspricht. Nachtzüge gibt es in Deutschland seit 162 Jahren, Autozüge seit fast 60 Jahren. Beide sind feste Bestandteile dieses Angebots, und die Nachfrage zeigt deutlich, dass viele Familien, Geschäftsreisende, Leute mit Flugangst oder Handicaps und Umweltbewusste diesen Bedarf haben. Deshalb sind wir alle gefordert, den geplanten Kahlschlag zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Linke beantragt, dass die Kürzungen bei Autoreise- und Nachtzügen zurückgenommen werden. Wir fordern ein mindestens zweijähriges Moratorium, damit in dieser Zeit sinnvolle Alternativen geprüft werden können. Wir verlangen eine Studie, die untersucht, wie man ein gutes europäisches Zug- und Nachtzugnetz auf die Beine stellen kann. Dabei setzen wir auf Kooperation statt Konkurrenz zwischen den Bahnunternehmen. Ich bin überzeugt: Mit vernünftiger Planung und besseren Reisekonzepten könnten noch viel mehr Fahrgäste für die Schiene gewonnen werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gibt tolle Ideen. Es gibt übrigens auch ungeheuer viel Kompetenz bei den Beschäftigten und auch bei engagierten Bahnexperten. Das Rad müsste nicht neu erfunden werden. Zum Beispiel könnte man die komfortablen Talgo-Doppelstockzüge aufmöbeln, die derzeit auf dem Abstellgleis in Hamm vergammeln. Kleine pfiffige Einzelkabinen kann man mit Klappelementen umbauen und flexibel nutzen. Man könnte auch Schlafwagen für Nachtfahrten anhängen usw. Ideen gibt es viele. Gestern haben die Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie Bürgerbahninitiativen hier in Berlin eine Kundgebung veranstaltet. 7 000 Protestpostkarten sind am BahnTower übergeben worden. Ein Passant dort meinte: Ich frage mich, weshalb es in Zeiten von Länderbahnen, Kaltem Krieg usw. möglich war, Nachtzüge durch ganz Europa zu schicken, und im vereinten Europa des 21. Jahrhunderts soll das nicht mehr möglich sein. In einer Onlinepetition heißt es: Insbesondere die Streichung der Verbindung Berlin–Paris ist ein verheerendes Signal im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas und die Mobilität seiner Bürger. Diese Zugverbindung ist seit Jahren viel genutzt und die Streichung durch nichts zu rechtfertigen! Die einzige direkte Zugverbindung zwischen beiden Hauptstädten muss als umweltfreundlichstes Verkehrsmittel erhalten bleiben! Richtig! (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will am Schluss eine sehr konkrete Utopie benennen und um Ihre Unterstützung werben. Bei der Fußballeuropameisterschaft 2000 in Belgien und den Niederlanden und auch bei der WM 2006 in Deutschland sind die Nachtzüge der Deutschen Bahn von Fußballfans aus vielen Ländern intensiv genutzt worden, weil die durch das Reisen in der Nacht einen Tag gewinnen wollten. Nun ist die Fußball-WM 2020 an 13 verschiedene Städte Europas in 13 verschiedenen Ländern vergeben worden, (Hans-Werner Kammer [CDU/CSU]: Nein, nicht die WM!) und die Fans werden vom Achtelfinale in Bilbao zum Viertelfinale nach Baku und von dort weiter nach London reisen usw.; Kopenhagen, Glasgow, Budapest sind in der Liste. Wir wollen, dass nicht nur die Fluggesellschaften in jenen Sommerwochen gute Geschäfte -machen, sondern dass vor allem die europäischen Bahnunternehmen und auch die Deutsche Bahn zu den Gewinnern zählen, weil grenzüberschreitende Tages- und Nachtverbindungen angeboten werden, die viel besser sind als heute. Wir Linke jedenfalls werden uns dafür einsetzen, und zwar europaweit. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Daniela Ludwig. (Beifall bei der CDU/CSU) Daniela Ludwig (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der Linken liest, möchte man meinen, es bahnt sich eine sehr große Katastrophe im Verkehrsbereich an, weil die Bahn die Nacht- und Autoreisezüge entweder streicht oder das Angebot zumindest deutlich einschränkt. Man muss einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten das Mobilitätsverhalten jedes Einzelnen sehr deutlich verändert hat. Wir leben nun einmal in einem Zeitalter, in dem man in Europa sehr schnell mit dem Flugzeug von A nach B reisen kann. (Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Die meisten Menschen suchen sich halt den bequemsten und schnellsten Weg aus, aber nicht den Weg, der Ihnen vielleicht am besten gefällt. Das möchte ich diesen Leuten auch nicht untersagen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Versuchen Sie einmal, den Nachtreisezug zu buchen!) Außerdem bestimmt auch bei der Frage, ob es weiterhin Nacht- und Autoreisezüge gibt, die Nachfrage das Angebot. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Nachfrage ist hoch! Sie kriegen gar keine Plätze!) Ich weiß aber auch, dass Ihnen solche Mechanismen fremd sind. (Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Es ist aber nun einmal nicht von der Hand zu weisen, dass die Nachtreiseverkehre in den vergangenen Jahren 30 Prozent der Nachfrage eingebüßt haben. Ähnliches gilt auch für die Autoreisezüge. Für beide Verkehre gilt: Sie sind saisonal stark unterschiedlich ausgeprägt. Das heißt, in den Sommermonaten kommt es zu einer massiven Auslastung. (Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) – Sie wollen das nicht lesen. Sie wollen das auch nicht lernen. Das macht nichts. Ich rede trotzdem weiter. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Sie sollten einfach andere Zahlen heranziehen!) Beide Verkehre sind im Sommer stark, im restlichen Jahr aber fast gar nicht ausgelastet. Die Bahn muss sich wie jeder andere in der freien Wirtschaft und im freien Wettbewerb stehende Betrieb auch nach der Wirtschaftlichkeit und nach der Nachfrage richten. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Nachfrage ist da!) Wenn dies aber nicht so gegeben ist, wie es sich der eine oder andere wünscht, muss sich die Bahn überlegen, ob sie ein Segment einstellt oder es gegebenenfalls umbaut. Die Bahn stellt das Segment der Autoreisezüge nicht ein, sondern baut es um. Künftig wird es das Angebot „Auto plus Zug“ geben. Das läuft derzeit in einer Testphase. Bis Ende des Jahres werden wir diesbezüglich deutlich schlauer sein, ob es funktioniert und ob die Leute es auch annehmen oder ob man nur aus einer gewissen Vergangenheitsverliebtheit an einem Segment festhält, weil – wie Sie es so schön schreiben – es den Auto- und den Nachtreisezug seit 162 Jahren gibt, das nicht mehr wirtschaftlich ist und das die Leute auch nicht mehr nachfragen. Ich meine, das sollte der Deutschen Bahn schon erlaubt sein. Sie haben die Fußballeuropameisterschaft angesprochen. Das sind aber auch nur vier Wochen. Dafür sollten Segmente aufrechterhalten werden, die nicht funktionieren? Das erschließt sich mir schlicht und ergreifend nicht. Deshalb muss die Bahn die Freiheit haben, die wir ihr auch zubilligen, sodass sie auf Angebote verzichtet, die nicht mehr nachgefragt werden. Das scheint mir in diesem Fall so zu sein. (Zuruf von der LINKEN) – Ich nicht. Ich bitte Sie aber, die Testphase bis Ende des Jahres zu nutzen. Fahren Sie fleißig „Auto plus Zug“, damit es wenigstens das noch weiterhin gibt. Ich gehe davon aus, dass Sie sich rege daran beteiligen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Matthias Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie jeden Abend so auch heute wird Berlin in den nächsten Stunden durch sechs Nachtzugverbindungen angefahren. Doch wie lange noch? Wie lange noch werden die deutschen Großstädte mit Nachtzügen miteinander verbunden? Wie lange noch werden die europäischen Metropolen mit Nachtzügen miteinander verbunden? Das wissen wir derzeit noch nicht. Wir wissen aber, dass es sich lohnt, für die Nachtzüge zu kämpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Eine Ausdünnung oder gar Einstellung der Nachtzugverbindungen wäre schlecht für die Fahrgäste, schlecht für die DB, schlecht für das System Schiene und schlecht für den Klimaschutz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Warum lohnt es sich, im Interesse der Fahrgäste für den Erhalt der Nachtzüge zu kämpfen? Der Nachtzug ist praktisch und beliebt. Reisen während des Schlafens, die Hotelübernachtung sparen, zu günstiger Morgenstunde am Reiseziel ankommen und mehr vom Tag haben. Geschäftsleute wie Familien nutzen dieses Angebot rege. Die meisten CNL-Verbindungen verfügen über rollstuhlgerechte Liegeabteile. Meistens ist auch die Fahrradmitnahme möglich. Liebe Frau Kollegin Ludwig, die Beliebtheit zeigt sich in der Auslastung. Wenn man genau hinschaut und einmal versucht, ein Ticket zu ergattern, wird man feststellen: Der Nachtzug ist meistens schon Wochen im Voraus ausgebucht. Seit ich im Bundestag bin, also seit Oktober letzten Jahres, bin ich 15-mal mit dem Nachtzug gefahren. Ich wäre mindestens doppelt so oft gefahren, hätte ich noch eine Kabine gefunden, die frei ist. Wochen im Voraus sind diese Kabinen ausgebucht, weil dieser Zug eine starke Nachfrage hat. Es gibt also einen Angebotsengpass und keinen Nachfrageengpass. Das ist doch das Entscheidende. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Warum lohnt es sich, sich im Interesse der DB und des gesamten Systems Schiene für den Nachtzug einzusetzen? Befragungen der Deutschen Bahn, und zwar sehr aktuelle, haben bestätigt: Die Kundenzufriedenheit mit diesem Angebot ist hoch. Mindestens die Hälfte der Kunden würde bei einer Streichung der Nachtzüge nicht auf andere Züge umsteigen, sondern beispielsweise auf das Flugzeug. Das können wir alle gemeinsam nicht wollen. Ohne Nachtzüge würde die DB Fahrgäste verlieren. Darüber hinaus wäre das Schienennetz über den Tag betrachtet ungleicher ausgelastet, als es derzeit der Fall ist. Warum lohnt es sich, im Interesse des Klimaschutzes für den Nachtzug zu kämpfen? Ganz einfach deshalb, weil die Bahn das effizienteste Verkehrsmittel ist und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Leider aber wirkt die DB in Sachen Nachtzug lustlos, fantasielos und konzeptlos. Wir fordern von der DB eine Bestandsgarantie der Nachtzugangebote für zwei Jahre. Die DB soll diese Zeit nutzen, zukunftsfähige fahrgastgerechte Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie als Eigentümer der DB Einfluss nimmt auf das, was ich gerade gesagt habe, dass nämlich keine weiteren Nachtzugangebote gestrichen werden und dass die Konzeption, die dringend notwendig ist, geschaffen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung muss darüber hinaus dafür sorgen, dass endlich Wettbewerbsgerechtigkeit geschaffen wird. Ich erinnere hier an die EEG-Umlage, die von der Großen Koalition verändert wurde. Die Belastung für das System Schiene ist glatt verdoppelt worden. Das muss rückgängig gemacht werden. Das belastet die Schiene so wie kein anderes Verkehrsmittel. Es benachteiligt das Verkehrsmittel Schiene im Gegensatz zum Flugzeug oder zu anderen Verkehrsmitteln völlig zu Unrecht und ist ein großer Nachteil im Wettbewerb. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Darüber hinaus ist es so, dass alle Verkehrsträger und nicht allein die Schienenbahnen in den Emissionshandel einbezogen werden müssen. Bahn und Flugzeug sollen auch bei der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr gleichbehandelt werden. Deswegen unser Appell an die DB und die Bundes-regierung: Machen Sie den Nachtzug nicht kaputt! Unterstützen und entwickeln Sie zukunftsfähige Konzepte! Die Fahrgäste wollen das. Das Klima braucht es. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Kirsten Lühmann das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Kirsten Lühmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Sehr verehrte Gäste! Haben Sie schon einmal mit fünf Personen und zwei Hunden eine Nacht in einem Abteil eines Autoreisezuges verbracht? (Gustav Herzog [SPD]: Nein!) Wir haben das mehrere Jahre lang sehr erfolgreich und sehr gerne gemacht. Wir haben nette Bekanntschaften geschlossen. Unsere Kinder haben das Ganze als Abenteuer verstanden. Ich sage Ihnen: Auch damals war dieses Angebot schon sehr teuer. Wir haben das kompensiert, indem wir am Urlaubsort gespart haben, indem wir auf einem Campingplatz untergekommen sind. Das haben viele Menschen so gemacht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Umdenken stattgefunden hat, auch bei der Mobilität. Die Menschen wollen bei der Reise sparen, um mehr Geld für den Komfort am Urlaubsort zu haben. Die Bahn konnte lange Zeit die sinkenden Reisendenzahlen kompensieren, weil sie das rollende Material zur Verfügung hat. Aber jetzt sind sie aufgrund gesetzlicher Normen gezwungen, aus Sicherheitsgründen neue Autotransportwagen zu kaufen. Beides zusammen – sinkende Nutzendenzahlen und nötiger Invest; das kann man nicht wegdiskutieren – ist wirtschaftlich einfach nicht zu bewältigen. Das wissen wir auch: Kostendeckende Preise will und kann kaum einer zahlen. Sosehr ich die Menschen, die hier in Berlin für den Erhalt der Autoreisezüge demonstriert haben, auch aufgrund meiner Erfahrungen persönlich verstehe, kann ich die Entscheidung der Deutschen Bahn nachvollziehen. Glücklicherweise sieht das bei den Nachtzügen anders aus. Das Ziel der Bahn war einmal, alle Fahrten ab sechs Stunden Fahrtzeit in die Nacht zu verlegen. Daher gab es 2002 auch 20 Nachtzugverbindungen europa-weit – also genauso, wie es im Antrag gefordert wird. Aber schon 2011 führte die Konkurrenz von Hochgeschwindigkeitszügen und Billigfliegern zu deutlichen Verlusten in dieser Sparte. Aus der Zeitung konnte ich entnehmen, dass zurzeit jährlich 48 Millionen Euro Einnahmen 60 Millionen Euro Kosten gegenüberstehen. Diese Verluste, liebe Kollegen und Kolleginnen, haben sich in den letzten drei Jahren verdoppelt; die Fahrgastzahlen gingen um etwa ein Drittel zurück. Jetzt will die Bahn drei besonders defizitäre Routen aufgeben. Dazu gehört leider auch die traditionelle Route Berlin–Paris. Ich selber habe diese Route oft genutzt, als sie noch über Brüssel führte. Aber schon damals konnte ich immer ohne Buchung einen Platz finden, und wenn ich einen Platz in einem Zweier- oder Dreierabteil reserviert hatte, lag ich dort immer allein. Hinzu kam, dass die Kosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, unter anderem durch extreme Trassenpreiserhöhungen in Belgien und Frankreich. Die Bahn hat jetzt zugesagt, die verbleibenden Verbindungen in den nächsten zwei Jahren auf neue Füße zu stellen, und zwar auch ohne ein Moratorium, wie es im Antrag gefordert wird. Der vorliegende Antrag suggeriert jedoch auch, dass das Grundgesetz von uns fordert, diese Zugarten aufgrund von Allgemeinwohl- und Verkehrsbedürfnissen zu erhalten. Wie bei vielen einfachen Lösungen lohnt es sich auch hier, einmal genauer hinzuschauen. Ich möchte jetzt keine philosophische Debatte über die Defini-tion des Allgemeinwohls beginnen; kluge Köpfe von Aristoteles bis Habermas haben das zur Genüge getan. Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass diverse Rechtsexperten festlegen: Das Allgemeinwohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Also ist es nicht so eindeutig, wie uns dieser Antrag glauben machen will. Eindeutiger ist jedoch der Begriff des Verkehrsbedürfnisses. Zwar ist auch er nicht direkt definiert, aber es gibt diverse Gerichtsurteile, in denen festgestellt wird, dass zu einem Verkehrsbedürfnis auch die Möglichkeit gehört, dieses wirtschaftlich zu befriedigen. Zur Wirtschaftlichkeit haben wir heute Abend schon einiges gehört. Also kommen wir mit dem Grundgesetz hier nicht weiter. Aber die Frage, die wir uns heute Abend stellen, geht über das Grundgesetz hinaus. Diese Frage lautet: Wollen und können wir Autoreisezüge und Nachtzugverbindungen, und zwar auch die defizitären, mit Steuermitteln subventionieren? Ich will hier gar nicht beleuchten, ob die EU das beihilferechtlich befürworten würde oder nicht. Mir geht es um etwas ganz anderes; mir geht es um unser Ziel. Unser Ziel muss sein, den Bahnverkehr insgesamt auf sichere Füße zu stellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dazu benötigen wir erstens ein leistungsfähiges Schienennetz. Dieses wollen wir mit der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zuverlässiger machen. Dazu werden wir noch mehr Steuergelder investieren. Wir brauchen zweitens – das wurde heute Abend auch schon gesagt – in diesem guten Netz Wettbewerbsmöglichkeiten, um Güter- und Personenfernverkehre leistungsfähiger und effizienter zu machen. Drittens müssen wir den Nahverkehr an die erhöhten Pendlerströme insbesondere in den Ballungsräumen anpassen, ohne dabei die Erschließung der ländlichen Räume mit den geringer werdenden Bevölkerungen aus den Augen zu verlieren. Auch hierfür werden wir mehr Steuergelder benötigen. Die Verhandlungen mit den Ländern dazu laufen gerade. Diesen Weg, liebe Kollegen und Kolleginnen, müssen wir weitergehen. Das ist es, was die Millionen Pendler und Pendlerinnen von uns erwarten. Darüber hinaus auf die Deutsche Bahn einzuwirken und sie bei ihren Bemühungen, ein zukunftsfähiges Konzept für die Nachtzugverbindungen zu erstellen, zu begleiten und sie gegebenenfalls an ihr Versprechen zu erinnern, dass sie alles tun will, um diese sinnvollen europäischen Verbindungen zu erhalten und sie nicht einzustellen, sind wir den Menschen schuldig, die bewusst den Nachtzug dem Billigflieger vorziehen. Dieser Verpflichtung werden wir nachkommen, auch ohne Ihren Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Michael Donth, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Donth (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Orientexpress“, „Calais-Mediterranée-Express“, „Die Brück’ am Tay“, beim Lesen Ihres Antrags könnte sich beinahe eine abenteuerromantische Stimmung in diesem Haus entfalten. Man könnte anfangen, zu träumen von geheimnisvollen Gestalten im Schummerlicht des Orient-expresses, der mit gleichmäßigem Rattern der Schiene durch ferne Steppen zieht. Man könnte versuchen, die Träume festzuhalten und sie zu diesem Zweck in Gesetze zu gießen. Dafür sind wir aber nicht hier. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Sie sind aber dafür, jedes Jahr 10 Milliarden in den Flugverkehr zu stecken!) Wir sind hier, um nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl dieses Landes dienen. Unter diesen Voraussetzungen müssen wir die Realität, die tatsächlichen Gegebenheiten zur Kenntnis nehmen. Wir können nicht auf Basis unserer Wünsche oder Träume handeln. Vor diesem Hintergrund sollten wir eigentlich auch Anträge stellen. (Beifall bei der CDU/CSU) Tatsache ist, dass das Geschäft im Bereich der Autoreisezüge und der Nachtzüge bereits seit Jahren defizitär ist. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tatsache ist, dass die Züge gut ausgelastet sind!) In den vergangenen zehn Jahren – das haben wir auch schon gehört – sind die Fahrgastzahlen bei gleichbleibendem Angebot zurückgegangen. Da die Nachfrage nach Autoreise- und Nachtzügen bei einem Preis, der zu verlangen wäre, um kostendeckend zu arbeiten, zurückgeht – und sie dürfte noch weiter zurückgehen –, ist doch klar, dass es weniger Bedarf an solchen Zügen gibt. Artikel 87 e des Grundgesetzes, der auch schon angesprochen wurde, verpflichtet den Bund insbesondere, den Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Das ist durch das angepasste Verkehrsangebot der Bahn gewährleistet. Es gibt keinen Grund, in die Streckenentscheidung der DB AG einzugreifen. Überdies ist es dem Bund als Eigentümer nach dem Aktiengesetz grundsätzlich auch nicht erlaubt, in unternehmerische Entscheidungen unmittelbar und im Detail Einfluss zu nehmen. (Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Reduzieren der Nachtzugstrecken eine Spaltung Europas heraufzubeschwören, wie Sie es in Ihrem Antrag tun, ist sogar noch abenteuerlicher als die Fahrt im Orientexpress. Das Gegenteil ist doch der Fall: Die sinkende Nachfrage nach Nachtzügen ist doch gerade eine Folge des Zusammenwachsens Europas. Die Mobilität der Europäer nimmt zu. Günstige Flugangebote und neue Hochgeschwindigkeitsstrecken, Fernbusse und Mitfahrzentralen machen es möglich, in Europa innerhalb weniger Stunden und preisgünstig von A nach B zu kommen. Die Anzahl der Hotels hat zugenommen. Das Buchen über das Internet ist leichter geworden. Es ist verständlich, dass die Mehrzahl der Reisenden lieber auf die heute bestehenden Möglichkeiten zurückgreift als auf lange Nachtzugreisen. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Die anderen haben Pech gehabt!) Die ehemalige Nachtzugstrecke Frankfurt–Paris beispielsweise kann heute mit dem ICE in nur dreidreiviertel Stunden bewältigt werden. Die gegenwärtige Entwicklung entspricht dem Grundgedanken und dem Ziel der europäischen Einigung, da durch sie der Binnenmarkt im Verkehrssektor belebt wird. Auf dem Markt bestimmt die Nachfrage das Angebot. Ein Rückgang bei der Nachfrage führt zu einem Rückgang beim Angebot. Das nennt man übrigens Marktwirtschaft; ohne jemanden belehren zu wollen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Ja, oder Umweltzerstörung!) Es kann nicht unser Ziel sein, für ein paar Nostalgiker – wir sprechen lediglich über 0,5 Promille der Bahnreisenden – ein defizitäres Angebot mit zweistelligen Millionensummen auf Kosten der anderen Reisenden zu subventionieren. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil man da lange nichts investiert hat!) Indem man Verbindungen durch Zuschüsse am Leben erhält, kann man vielleicht ihren Tod verhindern; man kann auf diese Weise aber keine Genesung von Eisenbahnunternehmen einleiten. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Meine Güte!) Um gesund zu sein, muss ein Unternehmen seine Kräfte sammeln und nicht zerstreuen. Daher ist es richtig, dass die Deutsche Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen ihre Angebote regelmäßig überprüft, die Marktentwicklung beobachtet und dann mit neuen Produkten reagiert, die die unrentablen Produkte ablösen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bleiben die neuen Produkte?) Schließlich kann auch nur ein gesundes Unternehmen langfristig Arbeitsplätze und Angebote sichern. Die meisten europäischen Nachbarbahnen haben im Übrigen Gleiches getan. Ich räume ein: nicht alle. Sie führen im Antrag ausdrücklich die russischen Staatsbahnen als Gegenbeispiel an. Deren Marktwirtschaftlichkeit und Konkurrenzsituation kann ich leider nicht beurteilen. Die Behauptung im Antrag, dass die hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DB ERS mit einer Betriebsschließung arbeitslos werden, ist falsch. Sie sind alle in die DB-Beschäftigungssicherung integriert und bekommen eine Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns angeboten, wenngleich – das räume ich ein – unter Umständen nicht in derselben Stadt und in einem anderen Betriebsteil. Dies ist eine Versorgung, von der Angestellte in vielen anderen Wirtschaftsunternehmen manchmal nur träumen können. Meine Damen und Herren von den Linken, es gibt manche, die der Meinung sind, ihre Fraktion sei eine Schlafwagengesellschaft. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Oh Gott!) Mit diesem Antrag haben Sie das bewiesen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2494 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens KOM(2013) 794 endg.; Ratsdok. 16749/13 Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647 Wie mir mitgeteilt worden ist, sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Sebastian Steineke (CDU/CSU): Wir beraten heute über den Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Verordnung über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen, die sogenannte Small-Claims-Verordnung. Diese Verordnung gibt es bereits seit 2009, und mit ihrer Hilfe sollen grenzüberschreitende Forderungen bis zu 2 000 Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen besser durchgesetzt werden können. Dabei kann zum Beispiel lediglich mittels eines Formblattes Klage erhoben werden, eine mündliche Verhandlung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgesehen, und es gelten sehr kurze Fristen. Im Grundsatz ist der Ansatz aus Brüssel, das Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten mit einem geringen Streitwert zu vereinfachen, zu begrüßen, weil hierdurch die Möglichkeit zur Durchsetzung von Rechten und Forderungen für die Betroffenen gestärkt wird. Gerade innerhalb der heute geltenden Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt müssen wir ein besonderes Interesse daran haben, dass unsere exportorientierten Unternehmen einen effektiveren Rechtsschutz erhalten. Die Vorschläge der Europäischen Kommission gehen jedoch weit über das hinaus, was aus unserer Sicht die Effektivität und Vereinfachung des Verfahrens ausmacht. Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Small-Claims-Verfahren auch mehrere Jahre nach Anwendungsbeginn nur äußerst spärlich genutzt wird. Um dies zu ändern, soll nun der Anwendungsbereich der Verordnung massiv ausgeweitet werden. Bei der Begründung des Änderungsvorschlags geht die Kommission davon aus, dass die Ursache im fehlenden Bekanntheitsgrad sowie in Mängeln der Ausgestaltung der Verordnung liege. Bevor ich auf einzelne Vorschläge der Kommission eingehe, lassen Sie mich zunächst anmerken, dass in der gesamten Europäischen Union hier offensichtlich ein Informationsdefizit besteht. Es muss daher in erster Linie dafür Sorge getragen werden, dass das Verfahren insbesondere bei den handelnden Personen wie Rechtsanwälten und Richtern bekannter gemacht wird. Und zwar europaweit! Erst dann kann eine sorgfältige und zuverlässige Evaluierung des Verfahrens erfolgen. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf kann erst dann abgesteckt werden, wenn wir genau wissen, wo die Probleme liegen. Die Kommission möchte nun unter anderem die Streitwertgrenze von 2 000 Euro auf 10 000 Euro anheben und die Begriffsbestimmung für grenzüberschreitende Rechtssachen deutlich erweitern. Dieser Vorschlag stößt jedoch auf erhebliche Bedenken. Er lässt nicht nur die Schutzbedürftigkeit der Prozessparteien außer Acht, sondern eröffnet zusätzlich eine Bandbreite an Missbrauchsmöglichkeiten. Die auf das Fünffache angehobene Streitwertgrenze ist für Bürger sowie die meisten Unternehmen keine Bagatelle mehr – die Geringfügigkeitsgrenze in der ZPO liegt bekanntermaßen bei 600 Euro –, und die dahinter stehenden Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel auch keine einfachen Verfahren. Knapp zwei Drittel aller Verfahren vor deutschen Amtsgerichten haben einen Streitwert unter 2 000 Euro und fallen damit schon jetzt unter diese Verordnung. Bei der geplanten Erhöhung könnten fast alle deutschen Zivilprozesse im Anwendungsbereich der Verordnung liegen. Dieser Ansatz geht aus deutscher Sicht zu weit und ist daher abzulehnen. Ebenso fragwürdig ist, dass der Änderungsvorschlag auch keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorsieht. Durch die Erhöhung der Streitwertgrenze würden auch die Verfahren, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen und damit dem Anwaltszwang unterliegen, davon betroffen sein. Das Anwaltserfordernis halten wir jedoch für ausgesprochen wichtig. Gerade in Prozessen mit höheren Streitwerten ist vor dem Hintergrund einer effizienten Prozessführung und Gerichtsorganisation die Beteiligung von Rechtsanwälten mehr als zielführend. Durch den Wegfall des Anwaltserfordernisses wird weder die Attraktivität dieses Verfahrens erhöht, noch ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland mit solch einer Einführung einer europäischen ZPO durch die Hintertür geholfen. Des Weiteren hat Brüssel den Begriff „grenzüberschreitende Rechtssachen“ noch weiter gefasst als bisher. Auch hier melden wir starke Bedenken an. Bislang lag eine „grenzüberschreitende Rechtssache“ im Sinne der Verordnung nur vor, wenn eine der Parteien seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hatte. Nach dem Vorschlag der Kommission wäre die Verordnung zukünftig auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anwendbar, wenn sich zum Beispiel lediglich der Ort einer eventuellen Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Damit würden rein nationale Fälle in den Regelungsbereich der Verordnung fallen. Die EU hat hierfür keine Regelungskompetenz. Durch die Vielzahl der zu berücksichtigenden Parameter bei der Frage, ob die Verordnung anzuwenden ist, wird das Gericht in vielen Fällen erst einmal damit beschäftigt sein, erhebliche Aufklärungsarbeit zu betreiben. Dies widerspricht dem Sinn dieser Verordnung, die eine Vereinfachung des Gerichtsverfahrens anstrebt. Missbrauch und Umgehung wären hier zudem Tür und Tor geöffnet. Das geht eindeutig zu weit und kann von uns so nicht akzeptiert werden. Das Gleiche gilt für den Kostenansatz. Mit dem Vorschlag der Kommission, die Gerichtsgebühren auf maximal 10 Prozent des Streitwerts zu deckeln und die Mindestgebühr auf 35 Euro zu beschränken, wäre das Verfahren in vielen Fällen deutlich günstiger als nationale Verfahren, obwohl es durch die grenzüberschreitenden Besonderheiten mehr Kosten verursachen dürfte. Hier ist eine Berücksichtigung aller den Rechtsstreit betreffenden Kosten angebracht. Die alleinige Beschränkung der Kostenfrage auf die Gerichtsgebühren lehnen wir daher ab. Ein letzter kritischer Punkt ist die Konkretisierung der Beratungs- und Informationspflichten durch das Gericht. Hier ist zwingend darauf zu achten, dass die Neuregelungen mit den Grundsätzen des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Neutralitätspflicht vereinbar sind. Gerade bei der Frage nach der Zuständigkeit des Gerichtes und bei der praktischen Hilfestellung beim Ausfüllen der notwendigen Formblätter dürfen die Neuregelungen nicht dazu führen, dass die Klage durch derartige Beratungen und Ausfüllhilfen erst schlüssig gemacht wird. Aufgrund dieser zahlreichen Probleme freue ich mich, dass wir eine fraktionsübergreifende Beschlussempfehlung erreicht haben. Dies zeigt, dass unsere Positionen einen breiten Konsens im Parlament genießen. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die online einkaufen, mehr als verdoppelt. Heute kaufen bereits 45 Prozent der europäischen Verbraucher über das Internet ein. Auch grenzüberschreitende Einkäufe erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Allerdings besteht hier noch großes Potenzial – sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft. Denn durch die Wirtschaftskrise ist der grenzüberschreitende Handel in den Jahren 2008 und 2009 deutlich zurückgegangen, erholt sich aber bereits wieder. Ein erleichterter Zugang zu grenzüberschreitenden und Onlineangeboten kann diesen Trend verstärken. Denn dann haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Auswahlmöglichkeiten, um das beste Angebot zu finden. Aber auch Unternehmen, insbesondere dem Mittelstand, eröffnet der grenzüberschreitende digitale Binnenmarkt neue Möglichkeiten. Die Europäische Union fördert den Ausbau des digitalen Binnenmarktes seit Jahren, beispielsweise durch die Verbraucherrechterichtlinie. Diese habe ich als Abgeordnete des Europäischen Parlaments aktiv mitgestaltet. Durch die Richtlinie haben wir die Rechte der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im grenzüberschreitenden Handel – besonders auch im Onlinehandel – gestärkt und europaweit einen einheitlichen Rahmen entwickelt. Genauso wichtig wie die Stärkung der Verbrauchersicherheit und -information ist eine Stärkung des Rechtsschutzes für die Verbraucher – und natürlich auch für die Wirtschaft. Wo Menschen über Grenzen hinweg miteinander zu tun haben, muss es Regelungen geben, die den grenzüberschreitenden Besonderheiten Rechnung tragen. Das unterstützt die Menschen darin, von den Möglichkeiten, die Europa ihnen eröffnet, auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Aus diesem Grund hat die EU das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, die sogenannte Small-Claims-Verordnung, und das Europäische Mahnverfahren eingeführt. Die Small-Claims-Verordnung soll seit 2009 helfen, grenzüberschreitende geringfügige Forderungen leichter geltend zu machen. Das hat einige Vorteile: Man kann die Forderungen schriftlich und im Heimatland stellen, man hat keine Anwaltskosten, und man muss nicht vor Gericht gehen. Obwohl das Verfahren sehr einfach, zeit- und kostensparend ist, ist es nur wenigen Verbrauchern bekannt. Lediglich 12 Prozent der EU-Bürger haben überhaupt schon einmal etwas vom Europäischen Bagatellverfahren gehört. Nur 1 Prozent hat das Verfahren genutzt. Auch Kollegen aus der Anwaltschaft bestätigen das: Nur sehr wenige sind mit dem Verfahren schon einmal in Berührung gekommen. Um dies zu ändern, will die EU-Kommission nun den Anwendungsbereich durch den vorliegenden -Änderungsvorschlag deutlich ausweiten. Es ist im Grundsatz zu begrüßen, dass die Kommission Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert in grenzüberschreitenden Fällen weiter vereinfachen möchte. So können die Attraktivität des Verfahrens erhöht und damit die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden. Zudem kann sich das auch positiv auf unsere Exportwirtschaft auswirken. Allerdings ist zweifelhaft, ob die Änderungsvorschläge der Kommission in dem Maße angemessen und erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Erhöhung des Schwellenwertes von 2 000 auf 10 000 Euro und die Ausweitung der Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“. Bei Streitwerten über 2 000 Euro handelt es sich nach deutschem Verständnis schon nicht mehr um geringfügige Forderungen. Zum Vergleich: Die in der deutschen Zivilprozessordnung festgelegte Bagatellgrenze liegt bei 600 Euro. Eine Erhöhung der Streitwertgrenze würde damit die Mehrheit der Zivilprozesse in Deutschland treffen. Während das nationale Recht bei Verfahren von in der Regel über 5 000 Euro einen Anwaltszwang vorsieht, besteht gemäß der Small-Claims-Verordnung keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung. Eine Umsetzung würde daher zu einer Senkung der Verfahrensstandards führen. Die geplante Streitwertgrenze von 10 000 Euro ist daher deutlich zu weitgehend und abzulehnen. Auch die Ausweitung der Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ geht zu weit. Die massive Erweiterung – nach der ein grenzüberschreitender Bezug ausreichen würde – hätte eine Verlagerung von rein nationalen Fällen in den Anwendungsbereich der Verordnung zur Folge. Für Deutschland würde das bedeuten, dass sich die Zahl der Verfahren im Jahr 2012 von 500 auf circa 60 000 Fälle erhöhen würde. Eine Anhebung der Bagatellgrenze – in Verbindung mit der geplanten Ausweitung der Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“ – birgt die Gefahr, die -Intensität des deutschen Rechtsschutzes zu senken. Daher ist es fraglich, ob der Vorschlag der EU-Kommission die Attraktivität des Verfahrens steigert und damit den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern hilft. Es freut mich daher, dass wir eine fraktionsübergreifende Beschlussempfehlung erreicht haben, in der wir die Probleme hervorheben. Selbst für die Kommission ist der Bekanntheitsgrad die Ursache für die geringe Bedeutung in der Praxis. Es sollte doch zunächst an dieser Stelle angesetzt werden, anstatt den Anwendungsbereich der Verordnung so deutlich auszuweiten. Allein die Steigerung der Bekanntheit würde sicherlich die Attraktivität des Verfahrens steigern. Hier könnte ich mir gezielte Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, aber auch der Rechtsanwender vorstellen. Dr. Johannes Fechner (SPD): Seit dem 1. Januar 2009 können innerhalb der EU grenzüberschreitende Streitigkeiten bei einem Streitwert von bis zu 2 000 Euro durch ein spezielles Gerichtsverfahren geltend gemacht werden, das in allen Mitgliedstaaten bis auf Dänemark gilt. Dieses Verfahren für geringfügige Forderungen – oder im Englischen Small Claims Procedure genannt – erleichtert den Unionsbürgerinnen und -bürgern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten den Zugang zur Justiz. Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Handelssachen können kostengünstiger und vor allem schneller beigelegt werden. Die Prozessparteien können mittels dieses Verfahrens innerhalb von nur wenigen Monaten zu einem Titel gelangen. Denn bei dem Small-Claims-Verfahren handelt sich im Wesentlichen um ein schriftliches Verfahren mit kurzen Fristen, bei dem außerdem Standardformulare verwendet werden. Die Prozessparteien und Zeugen können sich lange Wege in andere Mitgliedstaaten und Anreisekosten ersparen, wenn keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. Das ist bei geringfügigen Forderungen durchaus effizient und sinnvoll. Die deutschen Bürgerinnen und Bürger können in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug wählen, ob sie vor einem deutschen Gericht klagen wollen oder ob sie in diesen Fällen das Small-Claims-Verfahren nutzen. Bisher ist das Verfahren in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten wenig bekannt, wird kaum genutzt. Das hat die Kommission zu dem Vorschlag veranlasst, den Anwendungsbereich für das Small-Claims-Verfahren zu erweitern, um es zu etablieren und den Bekanntheitsgrad zu steigern. Das wird von mir grundsätzlich begrüßt. Trotzdem gibt es einige Punkte, an denen der Verordnungsvorschlag meiner Ansicht nach noch verbessert werden kann. Deshalb haben wir eine Stellungnahme erarbeitet, die heute hier zur Abstimmung steht. Ausdrücklich bedanke ich mich bei den beteiligten Kolleginnen und Kollegen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ich erläutere nun im Folgenden kurz einige wesentliche Kritikpunkte an dem Verordnungsvorschlag: Erstens. Die Erhöhung der Streitwertgrenze auf 10 000 Euro, die der Verordnungsvorschlag vorsieht, ist abzulehnen. Bei Streitwerten von mehr als 2 000 Euro kann nach meiner Ansicht nicht mehr von geringfügigen Forderungen gesprochen werden. Die Erhöhung ist allein schon deswegen zu weitgehend, weil der Vorschlag auf das nach unserem Recht geltende und sinnvolle Anwaltserfordernis verzichtet. Denn in Deutschland finden Zivilprozesse bei einem Streitwert ab 5 000 Euro vor dem Landgericht statt. Laut § 78 Absatz 1 ZPO müssen sich die Parteien dann von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sowohl die Parteien als auch die Gerichte vom Sachverstand der Rechtsanwälte profitieren und das Risiko zum Beispiel der Fristversäumung etc. geringer ist. Eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf 10 000 Euro würde dieser Systematik zuwiderlaufen. Aber auch im Bereich zwischen 2 000 und 5 000 Euro wäre eine Vielzahl der Zivilprozesse vor den Amtsgerichten in Deutschland von der Absenkung der Verfahrensstandards betroffen. In unserer erweiterten Stellungnahme haben wir uns deshalb klar dafür ausgesprochen, dass das Small-Claims-Verfahren nur bis zu einer Streitwertgrenze von 2 000 Euro Anwendung finden soll. Zweitens. Erheblichen Bedenken unterliegt unserer Ansicht nach auch die geplante Erweiterung der Definition für „grenzüberschreitende Rechtssachen“. Sachverhalte, bei denen beide Parteien aus einem Mitgliedstaat stammen und bei denen ein grenzüberschreitender Bezug dem Charakter des Vertragsverhältnisses nicht entspricht, dürfen nicht dem Anwendungsbereich des Small-Claims-Verfahrens unterfallen, um mitgliedstaatliche Verfahrensstandards zu erhalten. Drittens. Auch die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Deckelung der Gerichtsgebühren auf maximal 10 Prozent des Streitwertes und die Beschränkung der Mindestgebühr auf 35 Euro widersprechen dem deutschen Gerichtskostensystem und wären mit erheblichen Kosten für die Bundesländer verbunden. Viertens. Neben der eben von mir dargestellten berechtigten Kritik begrüßen wir aber ausdrücklich den Ansatz, elektronische Fernkommunikation in Zivilprozessen verstärkt zu nutzen. Die Übertragung von Video- und Telekommunikationskonferenzen im Gerichtsverfahren ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass den Parteien die unter Umständen kosten- und zeitintensive Anreise erspart werden kann. Auf der anderen Seite sieht der Verordnungsvorschlag weiterhin die Möglichkeit vor, dass eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird, wenn das Gericht sie für sachdienlich erachtet oder die Parteien dies beantragen. Das trägt dem Grundsatz der Mündlichkeit im Zivilprozess Rechnung und ist ausdrücklich positiv zu werten. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal ausdrücklich sagen, dass die Harmonisierung der Zivilverfahren innerhalb der Europäischen Union ein erstrebenswertes Anliegen ist. Es ist aber wichtig, dass die zuvor genannten berechtigten Kritikpunkte Gehör finden, ich bitte Sie daher heute um Zustimmung zu unserer Stellungnahme. Richard Pitterle (DIE LINKE): Viele kleine und mittlere Unternehmen in der EU kennen das folgende Problem: Man erfüllt einen Auftrag für ein größeres Unternehmen aus einem anderen EU-Staat, und dieses lässt sich danach ewig Zeit, die Rechnung zu bezahlen. Das Schlimme ist: Das kleine Handwerksunternehmen oder der kleine Zulieferbetrieb kann dadurch schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Möglichkeiten zur Zwischenfinanzierung gibt es für diese nämlich kaum, und auch Aufträge in der Größenordnung von nur ein paar Tausend Euro können hier von existenzieller Bedeutung sein. Im schlimmsten Fall kann sogar die Pleite drohen. Ein anderes Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen sich immer mehr Waren online aus allen Ecken der EU und bekommen diese per Post. Die bezahlte Ware wird dann aus irgendeinem Grund retourniert, und der gezahlte Kaufpreis muss von der Verkäuferseite zurückerstattet werden. In manchen Fällen passiert das aber leider nicht, und die Verbraucherinnen und Verbraucher gucken in die Röhre. Sowohl das kleine Handwerksunternehmen als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher aus diesen -Beispielen könnten nun versuchen, ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Aber das ist zumeist auf-wendig und langwierig, gerade wenn es um grenz-überschreitende Streitigkeiten geht. Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher werden es sich zwei- oder dreimal überlegen, ob sie diese Strapazen wirklich wegen ein paar Hundert Euro auf sich nehmen wollen. Die vorgeschlagene Verordnung könnte für genau solche Fälle zumindest ein Stück weit Abhilfe schaffen. Gläubigerinnen und Gläubiger sollen im Europäischen Mahnverfahren künftig einfacher an ihr Geld gelangen. Zu diesem Zweck soll das Verfahren bei Forderungen bis 10 000 Euro, statt wie bisher bis 2 000 Euro anwendbar sein. Das kommt insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen entgegen. Darüber hinaus sollen Telefon- und Videokonferenzen das persönliche Erscheinen bei mündlichen Verhandlungen überflüssig machen, was wiederum Reisekosten spart. Zudem soll das Europäische Mahnverfahren künftig bei deutlich mehr Streitigkeiten anwendbar sein, auch zwischen inländischen Streitparteien, solange ein bestimmter Auslandsbezug besteht, zum Beispiel bei der Vermietung eines Ferienhauses im Ausland. Soweit die vorgeschlagene Verordnung hierdurch dem kleinen Handwerksunternehmen oder den geprellten Verbraucherinnen und Verbrauchern hilft, an ihr Geld zu kommen, begrüße ich das ausdrücklich. Allerdings gibt es auch hier zwei Seiten der Medaille. Was für die Gläubigerinnen und Gläubiger gut ist, ist für die Schuldnerinnen und Schuldner naturgemäß eher schlecht. Das Mahnverfahren nach dem deutschen Zivilrecht ist mehrstufig ausgestaltet und bietet der Schuldnerseite daher mehr Reaktionsmöglichkeiten und somit mehr Schutz. Insbesondere wenn auf Schuldnerseite Verbraucherinnen und Verbraucher stehen, kann die im Europäischen Mahnverfahren quasi automatisch folgende Vollstreckbarkeit der Forderung unangemessen sein. Hier müsste noch nachgebessert werden. Und bei dieser Gelegenheit noch einmal etwas ganz Grundsätzliches, meine Damen und Herren von der Bundesregierung: Das hehre Ziel, die Mühlen der Justiz schneller und reibungsloser laufen zu lassen, erreicht man nicht nur durch Verfahrensvereinfachungen, die zudem irgendwann an die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit stoßen können. Der grundgesetzlich garantierte Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten darf nämlich keinesfalls missachtet werden. Viel wichtiger ist daher eine endlich ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden. Und hier, sehr geehrter Herr Maas, liegt leider noch ein ganzes Stück Arbeit vor Ihnen und den Landesregierungen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die EU-Kommission will dem Small-Claims-Verfahren zu mehr Ruhm verhelfen und dafür den Anwendungsbereich neu festlegen. Das Ansinnen, geringfügige Forderungen aus grenzüberschreitenden Streitigkeiten leichter verfolgen zu können, ist ja grundsätzlich nicht schlecht. Es sollte kein Problem sein, vor ein Gericht in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, um seine Forderung geltend zu machen. Verbindliche Standards, gemeinsame Verfahrensregelungen und kostenreduzierende Videokonferenzen können hier sinnvolle Maßnahmen sein, um Hemmschwellen zu senken. Vor diesem Hintergrund enthält die Verordnung Verfahrenserleichterungen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 2 000 Euro. Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Verordnung in der Praxis kaum angewendet wurde. Die schlichte Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung ins Uferlose, wie sie die Kommission jetzt vorschlägt, ist aber keine gangbare Lösung. Ich bin froh, dass darüber hier im Haus Einigkeit besteht! Zum einen hat die Kommission offensichtlich merkwürdige Vorstellungen über „geringfügige Forde-rungen“. So soll der Grenzstreitwert von 2 000 auf 10 000 Euro heraufgesetzt werden. Das werden die meisten der Bürgerinnen und Bürger nicht als geringwertig ansehen, und einem Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen dürfte es genauso gehen. Bei Streitwerten von über 5 000 Euro gehen Verfahren in Deutschland bisher üblicherweise schon in erster Instanz vor das Landgericht, und anwaltliche Vertretung ist zwingend vorgeschrieben. Ab 10 000 Euro kann schnell mal die Existenz auf dem Spiel stehen. Wenn die Pläne der Kommission Realität würden, dann könnten zudem auch rein innerstaatliche Sachverhalte nach der Small-Claims-Verordnung behandelt werden. Künftig muss nämlich nicht mehr einer der Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland haben, sondern es soll reichen, wenn zum Beispiel der Ort der Vertragserfüllung im EU-Ausland liegt, wie beispielsweise bei Pauschalreisen; und das selbst dann, wenn sie beim heimischen Reiseanbieter um die Ecke buchen, der seinen Geschäftssitz im Inland hat. Sofern das Unternehmen dann gegenüber dem Verbraucher aus Kostengründen das Small-Claims-Verfahren wählt, führt das nicht nur zu einer verringerten gerichtlichen Prüfung. Auch eine mündliche Verhandlung findet nur noch auf Antrag statt, wenn das Gericht sie für sachdienlich hält. Anwaltliche Vertretung soll nicht mehr erforderlich sein. Und dass in einem Bereich, in dem die Verbraucher typischerweise größeren Konzernen gegenüberstehen (TUI etc.) und gemeinhin als besonders schutzbedürftig angesehen werden. Das wahre Problem der bisherigen Regelung ist doch ein ganz anderes: Die Verordnung leidet schlichtweg an ihrer Unbekanntheit. Da geht es ihr vielleicht ähnlich wie einigen EU-Kommissaren – die das mit dieser Verordnung aber wahrscheinlich auch nicht werden ändern können. Vermutlich wäre eine Werbekampagne eher geeignet, die Verfahrenszahlen zu erhöhen, als eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Die Vorstellungen der Kommission sind allerdings ohnehin utopisch: so sollen die Anzahl der Verfahren von 500 auf 60 000 steigen, was quasi 5 Prozent aller Prozesse im Jahr unter einem Streitwert von 10 000 Euro in Deutschland wären! Mit unserer interfraktionellen Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung haben wir deutlich gemacht: Zivilprozesse dürfen nicht ausschließlich durch die Brille der Wirtschaftlichkeit gesehen werden. Geringerer Arbeitsaufwand ist nur dann erfreulich, wenn die Rechtsprechungsqualität nicht darunter leidet. Mündliche Verhandlungen und anwaltliche Vertretung schützen sowohl den Verbraucher als auch den Rechtsuchenden und dürfen deshalb nicht zur Ausnahme werden. Wir hoffen also darauf, dass die Bundesregierung unsere Stellungnahme nicht nur berücksichtigt, sondern die genannten Punkte auch gegenüber der EU-Kommission durchsetzt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf Drucksache 18/2647. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes -anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen Drucksache 18/1341 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Dr. Valerie Wilms, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei meinen vielen Besuchen in den Wasser- und Schifffahrtsämtern und bei Personalversammlungen erlebe ich immer wieder, wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer echten Reform sehnen, eben nach einer, die diesen Namen auch verdient. Die Mitarbeiter vor Ort – denken wir bitte daran, dass es unsere Mitarbeiter sind, nämlich Mitarbeiter des Bundes – sollen die Verantwortung für die Anlagen übernehmen. Die Übernahme der notwendigen Verantwortung für den Ressourceneinsatz, also für das Geld, wird ihnen aber nicht zugetraut. Jeder Kleinkram muss bereits ab 50 000 Euro über den langen Verwaltungsweg beantragt werden. So wird Frust geschaffen, aber keine Motivation für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese sind es aber, die sich täglich für funktionierende Wasserstraßen einsetzen. Wortakrobatik statt echter Reformbereitschaft haben wir in den letzten 20 Jahren schon oft genug gehört. Jetzt muss gehandelt werden. Es darf nicht länger gewartet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbst der frühere Verkehrsminister Ramsauer hat irgendwann eingesehen, dass er ohne eine Reform in seinem eigenen Haus nicht auskommt. So weit, so gut. Oder sollte ich besser sagen: „so schlecht“? Heute koaliert die Union mit der SPD, und da sieht manches schon wieder ganz anders aus. Die Union wollte mal ein bisschen, und die SPD wollte noch nie so richtig. Was dabei herauskommt, konnte man in einer Pressemitteilung des BMVI vom 29. August 2014 lesen. Ich zitiere eine Aussage von Minister Dobrindt: Das enorme Reformprojekt der Neuausrichtung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes … steht kurz vor dem Abschluss … Das ist schlichtweg falsch. Das Reformprojekt steht nicht kurz vor dem Abschluss. Es muss jetzt endlich einmal ernsthaft umgesetzt werden. Das ist der richtige Weg. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aussage hat mich insofern schon sehr verwundert, Herr Kollege Ferlemann. Die Äußerung nährt bei mir den Eindruck, das Ministerium möchte sich schnell einen schlanken Fuß machen. Es ist anscheinend froh, wenn die Reform so schnell und geräuschlos wie möglich abgeschlossen wird, egal mit welchem Ergebnis. Sie dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen und so tun, als ob alles schon erledigt sei. Das wäre fatal. Was wir brauchen, ist eine echte Reform: weg von der Verwaltung der Wasserstraßen, hin zu einem wirklichen Dienstleister für die Schifffahrt. Durch die Reform wird das System Wasserstraße verbessert. Dafür müssen aber folgende Punkte umgesetzt werden: Erstens. Es braucht eine Budgetverantwortung direkt in den Ämtern vor Ort. Zweitens. Es braucht dringend eine vollständige Kosten- und Leistungsrechnung für ein wirksames Controlling. Das ist eine Selbstverständlichkeit in jedem Wirtschaftsunternehmen; aber in der WSV ist es nicht zu finden. Drittens. Es braucht dringend eine Anlagenbuchhaltung für unsere Wasserstraßen. Damit erhält das Parlament einen besseren Überblick über das Anlagevermögen, das in den Wasserstraßen steckt. Vor allen Dingen erfahren wir, wann wir in den Ersatz investieren müssen. Das macht jeder ehrbare Kaufmann, und zwar nicht ohne Grund. Die Reform wird also noch ein paar Jährchen in Anspruch nehmen. Insofern brauchen Sie noch mehr Reformeifer und vor allem Durchhaltevermögen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zeigen Sie endlich Reformwillen. Die Mitarbeiter vor Ort werden es Ihnen danken, (Gustav Herzog [SPD]: Das machen sie schon! Sie bedanken sich bei uns!) und auch die Schifffahrtsbranche. Seien Sie endlich einmal für die Wirtschaft da, wie es Ihr Vorsitzender aktuell predigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Botschaft an das Verkehrsministerium, das hier sogar zu zweit vertreten ist, und an die Koalition der Reformbremser lautet: Die Reform steht nicht vor dem Abschluss. Im Gegenteil: Jetzt muss es losgehen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten habe ich einen Antrag der Grünen gelesen, der so gut war. Frau Wilms, da haben Sie sich wirklich Mühe gegeben. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! So muss das sein! Ich stimme zu!) Hinsichtlich dessen, was Sie dort beschrieben haben, sind wir uns sehr einig, auch hinsichtlich dessen, was Sie hier gesagt haben, mit zwei Ausnahmen: (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na!) Sie haben gesagt, wir seien noch gar nicht gestartet. Wenn man Ihren Antrag liest, ist man erstaunt; denn Sie beziehen sich auf den 5. Bericht. Sollte der Fraktion der Grünen entgangen sein, dass es schon längst einen 6. Bericht gibt? Das wäre schade. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie einmal drauf, wann der Antrag kam! Im Mai!) Frau Wilms, Sie haben gesagt, die Reform habe noch nicht begonnen. Sie läuft doch schon längst, und sie wird auch fortgesetzt. Natürlich, bei einem so großen Reformvorhaben wie der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, von der circa 14 000 Personen betroffen sind, geht das nicht von heute auf morgen. Das ist ein langsamer und langwieriger Prozess, weil Sie die Menschen mitnehmen müssen und weil Sie Verwaltungsstrukturen nicht abrupt zerschlagen können. Das wollen wir auch nicht. Sie müssen mit den Menschen gemeinsam arbeiten. Die Menschen müssen ja auch Vertrauen haben. Ich stelle fest, dass wir eine hervorragend aufgestellte Wasser- und Schifffahrtsverwaltung haben. Die Kolleginnen und Kollegen leisten eine hervorragende Arbeit. Gleichwohl – recht haben Sie –: Wir brauchen eine Anlagenbuchhaltung, und wir brauchen moderne kaufmännische Steuerungselemente und Steuerungssysteme. Das sieht die Reform auch so vor. Wir werden das sukzessive umsetzen, so wie wir es gesagt haben. Wir nehmen eine Entscheidungsebene heraus, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion, konzentrieren uns in der Führung auf die Generaldirektion Wasser- und Schifffahrt, ziehen dort auch Kompetenzen aus dem Ministerium in die Mittelbehörde mit einer hohen Entscheidungskompetenz, aber natürlich auch mit Entscheidungsverantwortung, und wir schaffen 18 Reviere, in denen dann Amtsleiter die regionale Verantwortung wahrnehmen, ausgestattet mit einer hohen Entscheidungskompetenz. Ich glaube, dass diese Struktur, die mit dem 6. Bericht vorgeschlagen wird, ein sehr positives Echo gefunden hat, sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei den Ländern als auch bei der Wirtschaft. Deswegen glaube ich, dass wir diese Reform in diesem Herbst gemeinsam so auf das Gleis bringen, dass wir das als Ministerium letztlich umsetzen können. Das wird ab 1. Januar 2015 scharfgestellt, und dann beginnt sukzessive die Umwandlung. Dazu gehört auch die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung; denn auch die brauchen wir – da gebe ich Ihnen recht –, um kaufmännisch richtig steuern zu können. Das lässt sich aber nicht von heute auf morgen bewerkstelligen, wie Sie aus eigener Erfahrung und Ihren vielen Besuchen bei den vielen Ämtern ja wissen. Insofern stelle ich fest: Die Grünen sind etwas hinter dem Mond bei dem Ansatz, wie weit wir schon sind. Ich freue mich aber, dass Sie uns so unterstützen. Denn bisher hat Sie ausgezeichnet, dass Sie uns bei diesem Reformprozess aktiv unterstützt haben und wir gemeinsam in die richtige Richtung marschiert sind. Ich glaube, wir bekommen es hin. Ziel muss es sein, eine effiziente, hochleistungsfähige und starke Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu haben, die eine sehr hohe Kompetenz hat und, statt Aufträge zu vergeben, vieles auch selber erledigen kann. Manchmal ist es effizienter, etwas selber zu machen. Nicht alles auszuschreiben, ist immer der richtige Weg. Man muss einen guten Mittelweg finden. Ich glaube, der Reformansatz, den wir gewählt haben, ist dafür richtig. Ich freue mich sehr, dass das auf die Zustimmung der Grünen stößt. Unterstützen Sie uns weiter. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unterstützen Sie unseren Antrag auch!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Herbert Behrens. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung machen sich seit vielen Jahren große Sorgen um ihre Zukunft. Junge Auszubildende werden nicht übernommen. Ausscheidende Kolleginnen und Kollegen werden nicht ersetzt. Die Belegschaft schrumpft seit Jahren. Zur gleichen Zeit beklagen die Verbände der Wirtschaft den Zerfall der Bundeswasserstraßen. Die Sperrung der Schifffahrt am Nord-Ostsee-Kanal kam uns teuer zu stehen, weil die maroden Schleusen ihren Geist aufgaben. Das ist nur eines von vielen Beispielen. Doch die CDU/CSU-geführte Regierung der vergangenen Legislaturperiode, die zusammen mit der inzwischen ebenfalls vergangenen FDP regiert hat, war vom Geist der Privatisierung geprägt; man könnte es auch „umnebelt“ nennen. Statt darauf zu schauen, was die Binnen- und Küstenschifffahrt zu einem modernen, ökologisch orientierten Verkehrssystem beitragen kann, nahm sich die Regierung die WSV als Apparat vor. Aber die ganze Geschichte ist schon älter. Zitat: Seit 1995 befasst sich das Bundesverkehrsministerium mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. – Das schreibt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht von 2010. Ich zitiere weiter: Mit der Reform soll es auf die haushaltsgesetzliche Einsparquote bei den Dienstposten reagieren. – Genau darum geht es: Personalabbau als Maßstab von Reformen, das ist seit 20 Jahren die Erfahrung der Beschäftigten bei der WSV. Der Begriff „Reform“ wird mit „Personalabbau“ übersetzt. Das akzeptieren wir nicht. (Beifall bei der LINKEN) Außenämter zusammenlegen, Schleusen automatisieren, Bündelung von Dienstleistungen mit dem Ziel der Personaleinsparung, das waren übrigens die gemeinsamen politischen Ziele der Regierungen seit jener Zeit, und zwar in den unterschiedlichsten Zusammensetzungen. Doch die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben gezeigt und zeigen noch heute, wie wichtig ihre Arbeit ist. Sie fahren bei Wind und Wetter raus, um die Schleusen gangbar zu halten. Sie sind Tag und Nacht unterwegs, wenn zu viel oder auch zu wenig Wasser da ist, um die Schifffahrt gangbar zu halten. Schnell und kompetent reagieren sie, wenn es auf dem Wasser zu einem Malheur kommt, und sie beweisen mit ihrer täglichen Arbeit auch, dass sie Dinge erhalten. Dadurch kommt es nur selten zu Malheurs. Die Zahl der Zwischenfälle lässt sich wirklich an wenigen Fingern abzählen, und das selbst bei Anlagen, die Jahrzehnte, manche sogar ein ganzes Jahrhundert alt sind. Die Linke hat in den Jahren der letzten schwarz-gelben Koalition die Belegschaft der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bei ihrem Kampf um den Erhalt einer funktionsfähigen Ausführungsverwaltung unterstützt. Heute, nachdem der ziellose Umbau der WSV halbwegs gestoppt werden konnte, beraten wir den Antrag „Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konsequent fortsetzen“. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der WSV nicht verdient. Sie brauchen keine WSV-Reform II, nachdem die WSV-Reform I gescheitert ist. (Beifall bei der LINKEN) Wir unterstützen die Aussagen im Antrag der Grünen sehr wohl, in dem es heißt, dass neue Aufgaben, etwa im Natur- und Artenschutz, zu bewältigen sind und dass die Unterhaltung der Flüsse nach ökologischen Kriterien an Bedeutung gewinnt. Das alles ist richtig. Aber es hilft uns hier nicht weiter, an einem Umbau der WSV festzuhalten, der eben nicht an den neuen ökologischen Aufgaben der WSV orientiert ist. Wir können doch nicht fortsetzen wollen, was von vornherein ausschließlich auf Personalabbau ausgerichtet war und die Zerschlagung der WSV und die Privatisierung von Aufgaben zum Ziel hatte. Die Linke unterstützt stattdessen die WSV-Belegschaft in ihrem Engagement für eine zukunftsfähige Bundesbehörde. Ihre Arbeit wird sich verändern. Wer weiß das besser als die Betroffenen selber! Sie sind doch heute schon dabei, im Netzwerk zu arbeiten, und sie bilden selbstständig arbeitende Inspektionstrupps, die Störungen des Schiffsverkehrs erst gar nicht aufkommen lassen. Das tun sie mit guten Ingenieuren und guten Handwerkern, wie wir zum Beispiel in Aurich haben sehen können. (Beifall bei der LINKEN) Es bleibt dabei: Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes muss die Behörde so modernisieren, dass sie ihre Arbeit erledigen kann. Dafür braucht sie qualifiziertes Personal, eine gute technische Ausstattung und einen klaren Auftrag. Dafür tragen wir die Verantwortung. Mit einem Antrag, der die Unsicherheit der Belegschaft verstärkt, kommen wir dieser Verantwortung nicht nach. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Gustav Herzog für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gustav Herzog (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will uns freundlich einstimmen: Vielen Dank den Grünen für diesen Antrag! Er ist zwar etwas überholt – er wurde im Mai gestellt –, aber er gibt eine gute Gelegenheit, hier im Plenum nicht nur über ein verkehrspolitisches Thema, sondern auch über ein Thema zu reden, bei dem die Große Koalition schon nach kurzer Zeit eine -positive Bilanz ziehen kann. (Lachen der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich kann Ihnen ankündigen: Wir werden als Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag einbringen, in dem wir insbesondere den 6. Bericht zur Reform der WSV aufgreifen. Lieber Kollege Hans-Werner Kammer, ich glaube, das wird nicht nur ein aktuellerer Antrag, sondern auch ein besserer Antrag als der von den Grünen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann er gar nicht werden!) Liebe Kollegin Wilms, im Text Ihres Antrags ist ein kleiner Fehler. Nicht im Juni 2012 wurde die Reform angestoßen; vielmehr begann das Elend im Oktober 2010, in jenem berühmten Herbst der Entscheidungen, als die FDP ihren großen Koalitionspartner dazu gebracht hat, im Haushaltsausschuss einen sehr verhängnisvollen Beschluss zu fassen – lieber Kollege Behrens, in der ersten Abstimmung geschah das zusammen mit den Linken – (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Ja!) und das Ministerium aufzufordern, eine Reform durchzuführen, die zu all dem geführt hat, was wir vier Jahre lang erlebt haben, nämlich zu einem echten Schlingerkurs. Wenn ich an die Berichte 1 bis 5 denke, dann fällt mir auf, wie häufig wir über unterschiedliche Zahlen von Ämtern geredet haben und wie häufig die Funktion der Ämter verändert worden ist. Außerdem denke ich dann an diesen wirklich unsäglichen Personalabbau von 12 000 auf unter 10 000. Dahinter steckte die Ideologie der FDP, möglichst viel zu vergeben und möglichst wenig selbst zu tun; das sei ganz gut. Die FDP wollte keine Durchführungsverwaltung mehr, sondern eine Gewährleistungsverwaltung. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Und jetzt kommt die SPD!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hagelte damals Kritik. Ich rufe heute gerne in Erinnerung, dass auch sehr viel Kritik aus der Wirtschaft kam. Frau Kollegin Wilms, diejenigen aus der Wirtschaft, mit denen ich gesprochen habe – das waren nicht nur Vertreter der Verbände, sondern auch Menschen, die im Hafen und auf dem Schiff ihrer Arbeit nachgegangen sind –, haben die WSV nie als eine Verwaltung, sondern immer als eine Organisation verstanden, die ihnen bei all ihren Problemen geholfen hat. Das war ein echter Erfolg. Die Leute haben gute Arbeit geleistet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Beschäftigten waren aber so verunsichert, dass es zu einem Streik gekommen ist, der die Branche empfindlich getroffen hat. Ich bin froh, Herr Staatssekretär, dass es eine klare Erklärung der drei beteiligten Ministerien gegeben hat, dass die weitere Reform wirklich so-zialverträglich umgesetzt wird. Aber auch die Länder haben heftig kritisiert. Ministerpräsidenten der Union haben Briefe geschrieben und das klare Signal gegeben, dass man mit dieser Reform scheitern wird. Auch deswegen wurde ein Gesetzentwurf der alten Koalition zurückgezogen. Dann kamen die Bundestagswahl, die Koalitionsverhandlungen, ein Koalitionsvertrag – und es gab eine andere Situation. Wir haben klar festgelegt: Wir wollen bei den weiteren Reformschritten die Kompetenz der Beschäftigten mit einbinden, und wir wollen eine regionale Verankerung vornehmen. In beidem hat die Koalition – hier gilt mein ganz persönlicher Dank Minister Dobrindt – Wort gehalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was vier Jahre nicht geklappt hat, haben wir in vier Monaten hinbekommen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von wegen! Verhindert habt ihr die Reform!) Es gibt eine klare Linie. Jetzt werden sich der Rechnungsprüfungsausschuss und der Haushaltsausschuss damit beschäftigen. Mein besonderer Dank geht an unsere Kollegen Bettina Hagedorn und Eckhardt Rehberg, die als Haushälter ein erstes Signal gesendet haben; denn schon jetzt können wir im Bereich der WSV mehr Personal einstellen. Dieses Signal ist wichtig, weil wir als Arbeitgeber in Anbetracht der Konkurrenz bestehen müssen. Wir brauchen kompetente Leute, die engagiert ihre Arbeit machen. Eine Verwaltung jedoch, die zum Ziel hat, Personal abzubauen, ist niemals ein attraktiver Arbeitgeber. Von daher ist es gut, dass wir vier Botschaften aussenden: Es wird keinen Personalabbau mehr geben. Wir geben die unsägliche Idee der Trennung von Bau und Verkehr auf. Es wird in den Ämtern weiterhin einen Ansprechpartner geben: für die Länder, für die Kommunen, für die Wirtschaft. Alle Standorte werden erhalten bleiben. Insgesamt wird die WSV infolge dieser Konzentration effizienter arbeiten. Es wird 18 Ämter geben, die kompetent, leistungsstark, zuverlässig und in der Region verwurzelt ihre Arbeit tun. Dabei werden nicht alle Ämter alles machen. Es wird, abhängig von den unterschiedlichen Aufgaben in der Region, unterschiedliche Schwerpunkte geben. Sicherlich wird es auch Synergieeffekte geben, indem bestimmte Ämter Arbeiten für die gesamte WSV erledigen. In einem weiteren Schritt werden wir uns den Außenbezirken, Revieren und Verkehrszentralen zuwenden, dies aber erst dann, wenn dieser Teil der Reform aus dem 6. Bericht umgesetzt worden ist. Frau Kollegin Wilms, dann wird es auch eine Kosten-Leistungs-Rechnung geben. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich ja mal gespannt, ob das jemals kommen wird!) Dann wird es auch einen klaren Vergabekatalog geben. Ich bin Minister Dobrindt sehr dankbar, dass er erklärt hat: Wir wollen darauf achten, dass unsere Organisation, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, ihre eigene Kompetenz behält und nicht von Monopolen abhängig wird, die es in dem Markt, in dem wir unsere Ausschreibungen machen, gibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt einen weiteren Punkt, in dem sich der 6. Bericht sehr wohlwollend von den ersten fünf Berichten unterscheidet: Wir wenden uns dem Personal zu. Wir sagen: Wir wollen mehr für Aus-, Fort- und Weiterbildung tun. Wir haben bei der Übernahme von Auszubildenden schon deutliche Verbesserungen erzielt. Von daher wiederhole ich, was ich zu Beginn gesagt habe: Wir sind jetzt auf einem klaren Kurs. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich bleiben noch ein paar Fragen offen: Wie wird die Kompetenz vom Ministerium auf die Generaldirektion und auf die Ämter abgeschichtet? Herr Staatssekretär, wo bleibt der Infrastrukturbericht? Wir sind nicht die Einzigen, die sagen: Wir wollen nicht warten, bis der Bundesverkehrswegeplan kommt, sondern wir hätten gern vorher klare Auskunft. – Wir werden uns intensiv mit dem Konzept zum Wassertourismus beschäftigen; je früher es da ist, desto besser für alle Beteiligten. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch noch aus der 16. Wahlperiode!) Wir werden uns dem Spannungsfeld von Kategorisierungen und Priorisierungen im Bundesverkehrswegeplan zuwenden; die alten Kategorien können nicht die neuen sein. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Also doch ein Ende der Reform?) Ich denke, dieses Parlament sollte damit nicht bis April 2015 warten, bis das Rechtsbereinigungsgesetz vorliegt. Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die Debatte im Ausschuss. Wir sehen uns dann zum gleichen Thema hier im Plenum wieder. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Hans-Werner Kammer, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen haben ja auch schon in der letzten Legislatur intensiv und forsch für eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geworben. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Reform konsequent umzusetzen. Liebe Frau Dr. Wilms, genau das tut die Koalition gemeinsam mit der Bundesregierung. Der Bundesverkehrsminister hat mit dem 6. Bericht zum Stand der Reform den Kurs klar vorgegeben. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und sie für beendet erklärt!) Auch wenn über Details sicherlich noch zu reden ist, liegt das Konzept, mit dem die WSV zukunftsfest wird, auf dem Tisch. Den von Ihnen befürchteten Reformstau hat es nicht gegeben. Ich habe bei Ihren Beiträgen, Frau Dr. Wilms und Herr Behrens, den Eindruck gehabt, dass Sie diesen 6. Bericht bisher nicht gelesen haben. Uns ist es in den letzten Wochen vielmehr gelungen, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Bord zu holen. Das war ein klarer Auftrag des Koalitionsvertrages, dem das Ministerium in vollem Umfang Rechnung getragen hat. Insofern kann ich Sie, liebe Kollegen von den Grünen, beruhigen: Die Reform geht weiter. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der Minister erzählt etwas ganz anderes!) Aber bei der konkreten Umsetzung, liebe Frau Dr. Wilms, der Reform hören die Gemeinsamkeiten zwischen Koalition und Grünenfraktion auf. Ihr Antrag ist abzulehnen. Sie haben leider zu Ihrem Antrag im Grunde kaum gesprochen. Ich möchte Ihnen deshalb sagen: Sie wollen eine andere WSV als wir und übrigens auch eine andere als die WSV-Beschäftigten und die Wirtschaft. (Widerspruch der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Thema Verkehrsinfrastruktur spielt bei Ihnen nur noch eine zweite Geige. Stattdessen lese ich in Ihrem Antrag nur von Renaturierung, ökologischer Wiederherstellung und dem Ausgleich zwischen Schifffahrt und Ökologie. Umweltschutz liegt uns allen am Herzen, aber die WSV ist zuerst eine Verkehrsverwaltung. Die Effizienzsteigerungen und Einsparungen der Reform wollen Sie für Umweltmaßnahmen aufwenden. Das steht so in Ihrem Antrag. Der bedenkliche Zustand vieler Bundeswasserstraßen ist Ihnen sicherlich bekannt. Sie wollen doch nicht im Ernst den Nord-Ostsee-Kanal im Namen des Umweltschutzes verkommen lassen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht da auch nicht drin!) Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass ich ausgerechnet Sie daran erinnern muss, dass das Schiff immer noch das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist. Gerade für Massengüter und Schwerlastverkehr bietet das Schiff noch viel Potenzial, das wir nutzen können, um andere Verkehrsträger zu entlasten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie den Antrag gelesen?) Wer aber wie Sie den Verkehr von Straße und Schiene auf das Wasser holen will, darf die Bundeswasserstraßen nicht zum Naturschutzgebiet machen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie das überhaupt gelesen?) Konsequent gehen Sie den Irrweg Ihres letzten Bundestagswahlprogramms weiter. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen den Antrag lesen! Peinlich!) Dort stand die Förderung der Binnenschifffahrt unter dem Vorbehalt, dass sich die Schiffe dem Fluss anpassen müssen. (Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln; das stand da tatsächlich drin. – 2005 hat Ihr damaliger Umweltminister Jürgen Trittin ein solches Schiff mit öffentlichen Mitteln gefördert. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kammer, kommen Sie einmal in die Realität zurück!) Die „RMS Kiel“ war jedoch ein Fehlschlag. Das hat sogar der Bundesrechnungshof bestätigt. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie in die Realität!) Sie leben in einer Traumwelt, wenn Sie an eine Zukunft der Schifffahrt glauben, ohne dass bestehende Schifffahrtswege ausgebaut werden. Wahrscheinlich sehen Sie die Zukunft der Handelsschifffahrt so wie die Zukunft des Wassertourismus, nämlich muskelbetrieben. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Das geht aber an der Realität vorbei und ist mit uns nicht zu machen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede ist auch schon 20 Jahre alt!) Das Verkehrsministerium hat in enger Abstimmung mit den Beschäftigten den richtigen Kurs eingeschlagen. Die Organisationsstruktur wird deutlich gestrafft. Die bestehenden Personalprobleme werden offensiv angegangen. So ist gewährleistet, dass die WSV in Zukunft noch besser als bisher die Bundeswasserstraßen betreuen kann, ohne zentrale Aufgaben an Dritte vergeben zu müssen. Zu den Aufgaben der WSV wird es aber auch weiterhin gehören, Wasserwege gegebenenfalls auszubauen. Nur so kann das große Potenzial des Verkehrsmittels Schiff genutzt werden, um die in Zukunft massiv zunehmenden Verkehrsströme zu schultern. Für die Koalition ist klar: Die WSV wird eine moderne Infrastrukturverwaltung und keine Naturschutzbehörde. Der Kollege Herzog hat ja bereits angekündigt, dass es einen entsprechenden Antrag der Koalition dazu geben wird. Diesem können Sie dann mit Begeisterung zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/1341 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das der Fall und die Überweisung somit beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg Drucksache 18/70 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/2644 Nach meiner Information sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit sind Sie einverstanden. Detlef Seif (CDU/CSU): Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg. In Deutschland wird das Grundbuch zentral von den Amtsgerichten geführt. Baden-Württemberg weicht historisch bedingt hiervon ab. Das Grundbuch wird dort überwiegend von den Kommunen geführt. Die Notare oder Rechtspfleger werden von den Ratschreibern unterstützt. Ratschreiber mit der Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst sind befugt, grundbuchrechtliche Erklärungen zu entwerfen und Erklärungen zu beurkunden. In der Praxis werden Grundbucheintragungen derzeit von den Ratschreibern bis zur Eintragungsreife vorbereitet, die Eintragung selbst nimmt aber in der Regel ein Amtsnotar vor. Neben den kommunalen Grundbuchämtern gibt es auch staatliche Grundbuchämter. Sie sind mit Rechtspflegern als Grundbuchbeamten und Beschlussfertigern besetzt. Beschlussfertiger sind Beamte des mittleren Dienstes und bereiten Grundbuchanträge für den Rechtspfleger unterschriftsreif vor. Baden-Württemberg hat über den Bundesrat den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Die 654 kommunalen und staatlichen Grundbuchämter sollen aufgelöst und die Grundbuchaufgaben bis spätestens Ende 2017 dreizehn zentralen Amtsgerichten zugewiesen werden. Eine amtsangemessene Weiterbeschäftigung der Ratschreiber und der Beschlussfertiger wäre nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Auf ihre Mitarbeit will das Land Baden-Württemberg aber auch in Zukunft nicht verzichten, einerseits wegen des grundbuchrechtlichen Fachwissens und ihrer praktischen Erfahrung, andererseits, weil nach der Reform zusätzlicher Personalbedarf bei den Amtsgerichten entstehen wird. Das Rechtspflegergesetz soll deshalb um einen § 35 a ergänzt werden. Nach dem Gesetzentwurf dürfen Ratschreiber mit der Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst, die das Amt mindestens drei Jahre ausgeübt haben, die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen wahrnehmen. Die fachliche Qualifikation soll durch Fortbildungen sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass Beschlussfertiger, die seit mindestens fünf Jahren im Justizdienst beschäftigt sind, ebenfalls die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen wahrnehmen dürfen. Voraussetzung soll eine fachbezogene Fortbildung von drei Monaten an einer Fachhochschule sein. Der Gesetzentwurf sorgte bei den Rechtspflegern für Unmut. Hier steht man dem sogenannten „Bereichsrechtspfleger“ kritisch gegenüber. Das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg stellt aus Sicht des Bundes Deutscher Rechtspfleger einen statusrechtlichen Angriff auf die Berufsgruppe der Rechtspfleger dar und sei wirtschaftlich und in der Sache nicht sinnvoll. Die Kritik des Verbandes ist verständlich. Der Rechtspfleger als Beamter der Laufbahn des gehobenen Dienstes ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Seine ihm übertragenen, ehemals richterlichen Geschäfte nimmt er eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Aufgrund dieser dem Richteramt ähnlichen Stellung wird er auch als die zweite Säule der dritten Gewalt bezeichnet. Wer die hohe Hürde des Bewerbungsverfahrens als Rechtspfleger genommen hat, wird im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes als Anwärter mit einem anspruchsvollen Studium an einer Fachhochschule in Theorie und Praxis auf die spätere Tätigkeit umfassend vorbereitet. Der angehende Rechtspfleger soll befähigt werden, vollkommen selbstständig Lebenssachverhalte zu erfassen, Rechtsfragen zu erkennen und zu lösen und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Die fachtheoretische Ausbildung ist entsprechend umfangreich und umfasst unter anderem das Bürgerliche Recht, einschließlich Familienrecht, Erbrecht, Immobiliarsachenrecht, das Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, das Handelsrecht einschließlich Registerrecht sowie das Gesellschaftsrecht, das Grundbuchrecht, das Betreuungsrecht, die Freiwillige Gerichtsbarkeit, das Zwangsversteigerungsrecht, das Insolvenzrecht und das Kostenrecht. Zweifelsohne handelt es sich bei dem Grundbuchwesen um einen besonders sensiblen Bereich. Hier geht es um die Prüfung komplizierter Rechtsfragen, insbesondere um die rechtliche Beurteilung von Grundstückskaufverträgen, die Eintragung neuer -Eigentümer in das Grundbuch, die Prüfung und -Eintragung von Grundstücksbelastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Wege- und Wohnrechten. Umfassende Kenntnisse des materiellen Rechts sind unumgänglich. Wegen des bestehenden öffentlichen Glaubens des Grundbuches nach § 892 BGB und der damit verbundenen positiven und negativen Publizitätswirkung müssen Eintragungen unbedingt materiellrechtlich korrekt sein und dürfen nur von qualifizierten Grundbuchbeamten vorgenommen werden. Eine Sachverständigenanhörung im Rahmen eines erweiterten Berichterstattergesprächs brachte zur Frage des Umfangs der erforderlichen Zusatzausbildung der Beschlussfertiger kein eindeutiges Ergebnis. Während die einen Sachverständigen überhaupt -keinen Weiterbildungsbedarf sehen bzw. die vorgeschlagene Ausbildungsdauer von drei Monaten für ausreichend halten, fordern andere entweder eine Vollausbildung der Beschlussfertiger in Form der dreijährigen Rechtspflegerausbildung oder weiterhin nur den Einsatz im Bereich der grundbuchrechtlichen Vor- und Nachbereitung. Sachverständige der Fachhochschulen kamen zu dem Schluss, dass eine Aufgabenübertragung auf die Beschlussfertiger dem Grunde nach möglich sei, die vorgesehene Mindestausbildungsdauer allerdings zu knapp bemessen sei. Die Auffassungen zur angemessenen Ausbildungsdauer schwankten zwischen sechs und zwölf Monaten. Einerseits galt es, die hohe Qualität im Grundbuchwesen sicherzustellen, andererseits wollten wir dem Land Baden-Württemberg grundsätzlich ermöglichen, das Personal auch weiterhin amtsangemessen einzusetzen. Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen führte in der Abwägung aller Umstände und der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung zu einer Anhebung der Ausbildungsdauer von drei Monaten auf 8 Monate. An die Adresse der Rechtspfleger gerichtet, ist eines zu betonen: Bei der gesetzlichen Regelung handelt es sich um eine absolute Ausnahme. Es ist nicht beabsichtigt, den sogenannten Bereichsrechtspfleger als Regelfall einzuführen. Wir wissen, welch hochqualifizierte und gute Arbeit die Rechtspfleger in Deutschland leisten. Hieran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Mit dem Änderungsantrag finden zugleich auch zwei weitere Artikel im Rahmen eines Omnibusverfahrens Eingang in den Gesetzentwurf. Mit ihnen sollen zwei Übergangsvorschriften verlängert werden. Der erste sieht eine Änderung in § 26 Nummer 8 Satz 1 EGZPO vor. Nach dieser Vorschrift ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 544 ZPO bis zum 31. Dezember 2014 nur bei einer Beschwer von mindestens 20 000 Euro zulässig. Diese Übergangsfrist soll mit dem Gesetzentwurf um zwei Jahre verlängert werden. Die zweite Änderung betrifft § 62 Absatz 2 WEG. Hiernach ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ausgeschlossen, wenn die anzufechtende Entscheidung vor dem 31. Dezember 2014 verkündet wurde. Nach dem Gesetzentwurf soll die Frist um ein Jahr verlängert werden. Mit der Verlängerung der Fristen will die Bundesregierung dem immensen Arbeitsaufkommen und der Arbeitsüberlastung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen. Aber in der Begründung zum Gesetzentwurf vom 1. April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5334) führte die Bundesregierung aus, dass die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich sei, um einer Zersplitterung der Zivilrechtspflege entgegenzuwirken. Die Berufungsgerichte hatten nämlich von der Möglichkeit des § 522 Absatz 2 ZPO, eine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, völlig unterschiedlich Gebrauch gemacht. Um dieser Zersplitterung der Rechtspflege entgegenzuwirken, ist der Bundesjustizminister in der Pflicht, einen zielführenden Vorschlag zu machen. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Übergangsfristen demnächst nochmals verlängert werden müssen. Es wurde Kritik daran geübt, dass die vorgenannten Regelungsvorschläge erst im Rahmen eines Omnibusverfahrens nach der ersten Lesung des Gesetzes aufgenommen wurden. Die Kritik greift hier aber nicht. Es handelt sich nicht um komplizierte Fragestellungen oder komplexe Sachverhalte. Die Entscheidung, ob Übergangsvorschriften verlängert werden, ist ohne einen intensiven Prüfungsumfang möglich. Lassen Sie uns deshalb heute das Gesetz in seinem kompletten Umfang beschließen. Dr. Johannes Fechner (SPD): Mit diesem Gesetz tragen wir dazu bei, dass die Grundbuchanfragen und Grundbuchänderungsanträge der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg künftig wieder zügiger und professionell bearbeitet werden können. Viele von Ihnen werden bereits erfahren haben, dass das Grundbuchwesen in Baden-Württemberg grundlegend umstrukturiert wird. Die Grundbuchämter, die bisher überwiegend von den Kommunen geführt wurden, werden bis 2018 in 13 zentrale Grundbuchämter eingegliedert. Bei dieser Aufgabenverlagerung von der Kommune auf das Land ist es absehbar, dass in den zentralen Grundbuchämtern ein erheblicher Personalbedarf an Rechtspflegern in Grundbuchsachen entstehen wird, ein Personalbedarf, der allein durch die verstärkte Ausbildung von Rechtspflegern in Baden-Württemberg derzeit nicht gedeckt werden kann. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass diejenigen, die bisher in den kommunalen Grundbuchämtern selbstständig und kompetent gearbeitet haben, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen und anschließend die Möglichkeit erhalten, als sogenannte Rechtspfleger in Grundbuchsachen bei den neuen Grundbuchämtern zu arbeiten. Bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen Personengruppen, den sogenannten Ratsschreibern und den Beschlussfertigern, handelt es sich um besonders qualifizierte Beamte des gehobenen bzw. des mittleren Dienstes. Diese Beamten verfügen über langjährige Erfahrungen im Grundbuchbereich. Ihr Fachwissen soll durch entsprechend geeignete Weiterbildungsmaßnahmen ergänzt und ausgebaut werden. Bei den Beamten des mittleren Dienstes sieht der Gesetzentwurf explizit vor, dass eine Qualifizierung an Fachhochschulen für Rechtspflege erfolgen soll, um sicherzustellen, dass die Beamten die Rechtsfragen im Grundbuchwesen in Zukunft kompetent und eigenverantwortlich bearbeiten können. Die geplanten Lehrveranstaltungen sind speziell darauf ausgerichtet, vertiefte Kenntnisse in allen relevanten Rechtsbereichen zu erwerben, die für die zukünftige Tätigkeit in den Grundbuchämtern notwendig sind. Damit die Qualität des Grundbuchwesens nicht gefährdet wird, sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass die Beamten acht Monate Zeit haben, sich intensiv mit den unterschiedlichen relevanten Rechtsgebieten zu beschäftigen. Von einem Crashkurs kann bei einer Ausbildungszeit von acht Monaten damit keine Rede sein. Ich bin überzeugt, dass die Fortbildungsmaßnahmen mehr als geeignet sind, um die Beamten auf ihre künftige Tätigkeit als Rechtspfleger in Grundbuchsachen umfassend vorzubereiten und um gleichzeitig die hohe Qualität des baden-württembergischen Grundbuchwesens für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Wie Sie sehen, ist der Gesetzentwurf somit für beide Seiten vorteilhaft: Die Beamten erhalten die Möglichkeit, ihr praktisch erworbenes Fachwissen bei den zentralen Grundbuchämtern einzubringen, und die Grundbuchämter können den erheblichen Mehrbedarf an Personal mit erfahrenen Beamten vorübergehend ausgleichen. Letzteres ist auch deswegen so wichtig, weil bereits jetzt die Grundbuchämter mit der Bearbeitung der Anfragen überlastet sind. Aus meiner Heimat in Emmendingen wird mir zum Beispiel berichtet, dass sich ein erheblicher Rückstau der Anfragen beim Grundbuchamt ergeben habe. Auch deswegen hoffe ich, dass viele Personen, die zurzeit in den kommunalen Grundbuchämtern tätig sind, die Möglichkeit der Fortbildung zum Rechtspfleger in Grundbuchsachen wahrnehmen werden. Richard Pitterle (DIE LINKE): Was ist uns eine qualifizierte Justiz wert? Der Landesregierung von Baden-Württemberg und der Bundesregierung offenbar nicht viel. Denn dort sollen die Ratsschreiber und Beschlussfertiger aus den Gemeinden in die Amtsgerichte versetzt werden und dort die hochqualifizierten Aufgaben von Rechtspflegern im Grundbuchamt übernehmen. Das soll im Rahmen der anstehenden Grundbuchreform im „Ländle“ geschehen. Im Grundbuch werden bekanntlich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen eingetragen. Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, wird im Grundbuch eingetragen. Wenn jemand bei seiner Bank auf sein Haus einen Kredit aufnimmt, wird die Bank im Grundbuch als Gläubigerin eingetragen und kann beispielsweise die Immobilie versteigern lassen, wenn der Kredit nicht mehr zurückgezahlt wird, ohne lange irgendwelche Beweise vorzulegen. Wir haben es hier also nicht mit irgendwelchen Listen zu tun, die ein Gericht führt. Es ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis; Eintragungen im Grundbuch genießen allerhöchstes Vertrauen. Der Inhalt des Grundbuchs gilt immer als richtig, auch dann, wenn er mal nicht richtig ist (§ 892 BGB). Gerade deshalb sind korrekte Entscheidungen ganz wichtig. Und diese Entscheidungen treffen der Rechtspfleger, die Rechtspflegerin. Ratsschreiber und Beschlussfertiger haben bisher nur die Eintragungen vorgenommen – also ausführende Tätigkeiten. Die „Qualitätssicherung“ machen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Ratsschreiber und Beschlussfertiger als „Bereichsrechtspfleger“ und ihre Gleichstellung mit den Rechtspflegern geht an den Anforderungen der Rechtspraxis völlig vorbei. Die Qualifikation und das ausgewogene Urteil eines juristisch ausreichend Ausgebildeten – sei es als Justizangestellter, sei es als Rechtspfleger, sei es als Richter – ist für mich ein hoher Wert, egal ob das im Grundbuchamt ist, im Nachlassgericht, im Handelsregister, im Vereinsregister. Daher führt nach meiner Meinung auch kein Weg an einer umfassenden Nachqualifizierung der bisherigen Ratsschreiber und Beschlussfertiger vorbei, damit die hohe Qualifikation der Justiz erhalten bleibt und wir nicht Verhältnisse wie in vielen anderen europäischen Staaten bekommen. Doch diese Nachqualifizierung soll es nicht geben; es sind lediglich einige Fortbildungen geplant, die aber in keinster Weise an die gestellten Anforderungen für Rechtspfleger herankommen. Und für wie viele Leute wird dieses Gesetz eigentlich gemacht? Es geht hier nach Angaben des baden-württembergischen Justizministers um weniger als 30 Personen. Dafür wäre auch eine andere Lösung möglich. So wird aber ein Bundesgesetz geschaffen, es werden Debatten geführt usw. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein weiterer Beitrag zur Aushöhlung der Justiz geleistet. Außerdem wird ein Einfallstor für andere Justizbereiche geöffnet, genauso vorzugehen. Wir brauchen aber nicht immer mehr Spezialisten, die nur noch einen ganz engen Bereich durchblicken und lediglich mehr oder weniger gut für ihr spezielles Arbeitsgebiet angelernt sind, aber keinen Überblick mehr besitzen. Wohin das führt, kennen wir zur Genüge aus der Industrie oder dem Einzelhandel. Wir lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab. Und zum Abschluss des parlamentarischen Wegs dieses Gesetzentwurfs verwöhnt uns die Bundesregierung noch mit zwei Änderungen, die völlig andere Gesetze betreffen, aber mit diesem Gesetzentwurf durch die Hintertür durchgedrückt werden sollen – vielleicht mit der Hoffnung, dass es kaum jemand merkt. Diese Unsitte der Bundesregierung über ein sogenanntes Omnibusgesetz ganz andere Bereiche zu regulieren und dem Ausschuss ein nicht zustehendes Initiativrecht für Gesetzgebung einzuräumen, hat die Linke früher als verfassungswidrig abgelehnt und lehnt es auch diesmal ab. Denn was haben die geplanten Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Wohnungseigentums-gesetz mit der Grundrechtsreform in Baden-Württemberg zu tun? Gar nichts. Zudem enthalten die Änderungen eine Rechtsmittelverkürzung, die wir ebenfalls ablehnen. Ihre Vorgehensweise schafft nur ein Durcheinander in den Gesetzen. Arbeiten Sie nicht so chaotisch, und achten Sie endlich die Vorgaben der Verfassung. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Grund und Boden gehören zu den Gütern, die nicht vermehrt werden können und aufgrund ihrer Knappheit zu den wertvollsten Gütern überhaupt zählen. Dem Eigentum an einem Grundstück kommt daher eine besondere Bedeutung zu – und natürlich auch den Grundbuchämtern. Denn in den Grundbüchern -werden die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zuverlässig und verbindlich festgehalten. Jeden Tag wechseln Grundstücke ihre Eigentümerinnen und Eigentümer. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch aber geht ein Grundstück in das Eigentum über. Deshalb ist es wichtig, dass wir moderne, zuverlässige und effiziente Grundbuchämter haben. Abweichend von den anderen Bundesländern -werden die Grundbuchämter in Baden-Württemberg überwiegend bei den Kommunen geführt. Baden--Württemberg hat sich nun dazu entschlossen, die Grundbuchverwaltung zu modernisieren. Infolge der Grundbuchamtsreform wird nun die Grundbuchführung den 13 zentralen Amtsgerichten zugewiesen und soll ausschließlich von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vorgenommen werden. So wird die Struktur des Grundbuchrechts derjenigen im übrigen Bundesgebiet angeglichen. Wir begrüßen diese Vereinheitlichung der Grundbuchamtsführung in Deutschland. Heute ist ein guter Tag für die Grundbuchämter in Baden-Württemberg; denn mit der Grundbuchamts-reform sichert Baden-Württemberg die hohe Qualität des Grundbuchwesens. Hierfür ist es auch wichtig, den Sachverstand der Menschen, die bisher in den kommunalen Grundbuchämtern arbeiten, nicht zu verlieren. In den badischen Grundbuchämtern arbeiten Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst, sogenannte -Beschlussfertiger. Diese sollen nach einer Weiter-bildung – der Gesetzentwurf in der Ausschussfassung sieht dafür acht Monate vor – als Beamtinnen und -Beamte im Landesdienst die Aufgaben von Rechts-pflegerinnen und Rechtspflegern im Grundbuchamt wahrnehmen. Es ist richtig, dass das Land Baden-Württemberg den bisherigen Beschlussfertigern eine weitere Perspektive in den Grundbuchämtern gibt und dadurch weiterhin auf diesen Sachverstand zurückgreifen kann. Die Debatten, die wir hier im Bundestag geführt haben, drehten sich weitestgehend um die Frage der Länge der Ausbildungsdauer. Die Landesregierung hatte hierfür ursprünglich drei Monate vorgesehen. Diese Ausbildungsdauer möchte der Bundestag nun auf mindestens acht Monate erweitern. Dadurch -können in den Lehrgang auch praktische Elemente der Tätigkeit berücksichtigt werden. Wir unterstützen es, dass den Beschlussfertigern so Einblick in die praktische Tätigkeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Grundbuchamt gegeben werden kann. Gerne hätten wir daher diesem Gesetzentwurf heute zugestimmt. Wieder einmal aber nutzt die Große -Koalition das sogenannte Omnibusverfahren, um an einen Gesetzentwurf sachfremde Themen anzuhängen. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang, da das Grundbuchwesen in Baden-Württemberg, die Zivilprozessordnung und das Wohneigentumsgesetz nichts miteinander zu tun haben. Dieses Verfahren finden wir hochproblematisch. Die Große Koalition beeinträchtigt hierdurch die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses erheblich. Nach dem EEG-Chaos ist es jetzt schon das zweite Mal in diesem Jahr, dass Union und SPD im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz dieses Verfahren anwenden. Sie wollen mit ihrem -Änderungsantrag erreichen, dass die bisher bis zum 31. Dezember 2014 befristete Regelung in § 26 Nummer 8 EGZPO, wonach die Nichtzulässigkeits-beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen eine -Revision nur zulässig ist, wenn die Beschwerde 20 000 Euro übersteigt um zwei Jahre verlängert wird. Wir halten diese Regelung für falsch. Der Zugang zur Justiz sollte nicht unnötig erschwert werden. Deshalb lehnen wir auch die vorgeschlagene Verlängerung um zwei weitere Jahre ab. Aus demselben Grund lehnen wir auch die Verlängerung der Geltung des § 62 Absatz 2 WEG um ein weiteres Jahr ab. Aufgrund der nicht hinnehmbaren Verquickung von Zivilprozessordnung und Wohneigentumsgesetz mit dem Gesetz zur Erleichterung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg werden wir dieses Gesetz heute ablehnen. Die Abgeordneten der Großen Koalition haben die Chance verspielt, eine breite Mehrheit für die Grundbuchamtsreform im Plenum zu ermöglichen. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz: Ihnen liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg vor. In Baden-Württemberg werden mit der Grundbuchamtsreform landesrechtliche Besonderheiten beseitigt und die gerichtlichen Strukturen im Grundbuchbereich denen im übrigen Bundesgebiet angeglichen. Die Grundbuchführung wird demnach bis zum 1. Januar 2018 schrittweise auf die Grundbuchabteilungen von landesweit 13 Amtsgerichten übertragen. Mit der Auflösung der 654 bisherigen dezentralen Grundbuchämter entfallen auch die spezifischen Aufgaben der Ratsschreiber und Beschlussfertiger. Sie bereiteten bisher Grundbuchsachen bis zur Entscheidungsreife vor. Ratsschreiber beurkunden zudem selbstständig in bestimmten Konstellationen Verträge, Bewilligungen und Auflassungen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Weiternutzung des grundbuchrechtlichen Fachwissens der Ratschreiber und Beschlussfertiger gewährleistet. Den Ratsschreibern und Beschlussfertigern wird die Möglichkeit eröffnet, Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen wahrzunehmen – jedoch, um die hohe fachliche Qualität der Tätigkeit des Rechtspflegers in Grundbuchsachen zu sichern, nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sieht hierbei die Erhöhung der im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Dauer der Fortbildung für Beschlussfertiger von drei auf acht Monate vor. Dies dient der weiteren Qualitätssicherung der anspruchsvollen Sachbearbeitung im Grundbuchbereich. Ich bin mir sicher: Die bisherigen Ratsschreiber und Beschlussfertiger werden, unterstützt durch diese Maßnahmen, ihrer neuen Verantwortung gerecht werden und die ihnen neu zuwachsende Tätigkeit kompetent erledigen. Darüber hinaus sind in der Beschlussempfehlung zwei Maßnahmen enthalten, mit denen auf eine akute Belastungssituation beim Bundesgerichtshof reagiert werden soll. Mit der ersten Maßnahme wollen wir die geltende Streitwertgrenze in Höhe von 20 000 Euro für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilverfahren zum Bundesgerichtshof um weitere zwei Jahre bis Ende 2016 verlängern. Die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden hat sich grundsätzlich bewährt. Ohne sie wäre es schon längst zu einer nicht mehr tragbaren Belastung des Bundesgerichtshofs gekommen. Sie muss deshalb auch über das Jahr 2014 hinaus fortgelten. In den letzten drei Jahren ist die Zahl der beim Bundesgerichtshof eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden erheblich gestiegen. Grund dafür ist die Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung im November 2011. Seitdem sind nicht nur die Urteile, sondern auch die Zurückweisungsbeschlüsse der Berufungsgerichte mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar. Das soll auch so bleiben, führt aber zu einer schwierigen Belastungssituation bei den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs. Deshalb muss die Höhe der Wertgrenze weiter überprüft werden, sodass eine Verlängerung der Geltung um zwei Jahre sinnvoll erscheint. Wir werden dann sehen, ob sich die Eingangszahlen auf ein konstantes Maß eingependelt haben. Wir nehmen aber die aktuelle Belastung des Bundesgerichtshofs sehr ernst und suchen – zusammen mit dem BGH – nach Lösungen. Das gestaltet sich nicht einfach und benötigt Zeit. Die geschilderte Belastungssituation beim Bundesgerichtshof ist auch der Anlass für eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs: Wir wollen die Frist, bis zu deren Ablauf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in Wohnungseigentumssachen ausgeschlossen ist, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2015 verlängern. Die Eingangsentwicklung in Wohnungseigentumssachen bei den Berufungsgerichten steigt seit der WEG-Reform im Jahr 2007 stetig. Für die Zulassung der Nichtzulassungsbeschwerde soll abgewartet werden, auf welchem Niveau sich die Zahlen stabilisieren. Auf einer soliden Datenbasis soll dann entschieden werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch für diese Streitigkeiten die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet werden kann. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2644, den Gesetzentwurf des Bundesrats auf Drucksache 18/70 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Niemand enthält sich. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksache 18/2444 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Weil ich keinen Widerspruch höre, ist das damit auch so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Bundesregierung der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2005 wird auf deutschen Autobahnen und seit 2012 zusätzlich auf bestimmten vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen eine Maut für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhoben. Das geschieht ohne Eingriff in den Verkehrsfluss und weitgehend vollautomatisch durch die intelligente Kombination aus Satelliten, Navigation und Mobilfunk. Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und zum Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur. Gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz werden die Einnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt. Sie werden in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bei der Erhebung der Maut die Vorgaben der Eurovignetten-Richtlinie beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und an den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrsweges orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Bislang gab es zwei, und zwar 2002 und 2007. Das neue Wegekostengutachten haben wir im März 2014 vorgestellt. Es deckt den Zeitraum von 2013 bis 2017 ab. Nun liegt der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vor. Die geltenden Mautsätze müssen an die Ergebnisse des Wegekostengutachtens 2013 angepasst werden. Daraus ergeben sich nun zukünftig geringere Mautsätze. Warum? Die gegenüber der Erstellung des vorherigen Wegekostengutachtens deutlich gesunkenen Zinskosten sind hier die wesentliche Ursache. Das ist ein Vorteil für den Bund, und dieser Vorteil muss an die Nutzer weitergegeben werden. Das Wegekostengutachten 2013 dient auch als Grundlage für eine günstigere Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen Lkw der Euro-VI-Klasse. Zudem enthält es auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung der Eurovignetten-Richtlinie aus dem Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden können. Zunächst -sollen nur die Kosten für die Luftverschmutzung angelastet werden. Die Anlastung aus der Lärmbelastung wird später kommen, weil die Grundlagendaten hierzu ganz neu erhoben werden müssen. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan 2014 bis 2018 von insgesamt 460 Millionen Euro. Diese Einnahmelücke muss geschlossen werden, um die notwendige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auch in Zukunft sicherzustellen. Was ist hier geplant? Hierzu soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht auf weitere circa 1 100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgeweitet werden. Auch soll die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt werden. Diese Maßnahmen sind, wie Sie wissen, noch nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. Sie werden später in einem separaten Gesetz umgesetzt. Eine der großen Aufgaben in dieser Legislaturperiode wird es sein, eine leistungsfähige Infrastruktur in unserem Land sicherzustellen. Wir wollen und müssen dafür sorgen, dass der Finanzierungskreislauf Straße auch in Zukunft funktioniert. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Herbert Behrens spricht jetzt für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Womit lange nicht zu rechnen war, wird nun unversehens doch wahr: Ein Jahr nach der letzten Bundestagswahl legt der Bundesverkehrsminister einen Gesetzentwurf zur Maut vor. Dass es sich dabei aber nicht um das Lieblingsprojekt der CSU, nämlich die Ausländermaut handelt, lasse ich einfach einmal beiseite. Angesichts des Stillstandes im Hause des Bundesverkehrsministers ist es schon erstaunlich, dass hier etwas passiert. (Zurufe von der CDU/CSU) Dieser Stillstand lässt sich nur noch dadurch überdecken, dass es ein Dauerfeuer in Sachen Pkw-Maut gibt, mit dem versucht wird, den Stillstand zu kaschieren. Aber genug der Vorrede. Ich will jetzt nicht in den Kanon der Kritiker einstimmen, die die starke Abhängigkeit der Wegekosten, über die wir hier reden, vom Zinsniveau anprangern. Ich will Ihnen auch nicht vorhalten, dass die EU-Wegekostenrichtlinie die Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung nicht zwingend vorschreibt; das können die Kolleginnen und Kollegen der Grünen sicherlich besser. Eine solche Herangehensweise wäre zum einen unpolitisch; denn sie ließe die Gründe für das niedrige Zinsniveau bzw. die verzweifelt lockere Geldpolitik der EZB völlig außer Acht. Zum anderen sollte man sich insbesondere aus der ökologischen Perspektive nicht allzu unkritisch auf die Wegekostenrichtlinie beziehen; denn diese ist bei näherer Betrachtung eigentlich eine Wegekostenbegrenzungsrichtlinie. Was ich dem Verkehrsminister und auch seinem Amtsvorgänger und Parteifreund oder, besser gesagt, seinem Parteikollegen Peter Ramsauer ankreide, ist, dass beide nichts unternommen haben, um die Lkw-Maut zu einem echten verkehrs- und umweltpolitischen Instrument zu machen. Seit Jahren liegen Vorschläge auf dem Tisch, wie man die externen Kosten des Straßenverkehrs in den Wegekosten abbilden kann. Passiert ist jedoch wenig. Die neuen Mautsätze enthalten eine emissionsbezogene Umweltkomponente, aber wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen, dass der damit verbundene finanzielle Anreiz nicht groß genug ist, um mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Genau das ist das erklärte Ziel der EU und auch der Bundesregierung, zumindest wenn man die Sonntagsreden hört und die Hochglanzbroschüren liest. Noch schlechter ist es um die Lärmkosten bestellt. Hier ist in den letzten Jahren rein gar nichts passiert, obwohl klar ist, dass der Straßenverkehrslärm eines der größten Gesundheitsrisiken ist. Das haben wir schon an anderer Stelle diskutiert. Es ist schon eine Farce, dass die Bundesregierung im Gesetzentwurf behauptet, dass – ich zitiere – „die technischen Voraussetzungen für eine Anlastung der Lärm-belastungskosten nur mit einem größeren zeitlichen -Vorlauf geschaffen werden können“. Das ist keine Frage der Technik. Sie differenzieren doch selber, welcher Fahrzeugklasse beispielsweise welcher Anteil an den Kosten für Lärmschutzwände zuzuschreiben ist. Warum ziehen Sie das nicht heran, um eine Anlastung der Lärmbelastungskosten auf den Weg zu bringen? (Beifall bei der LINKEN) Sie tun das deshalb nicht, weil dann klar werden würde, wie teuer uns der Straßengüterverkehr wirklich zu stehen kommt. Beim Thema Lkw-Maut hat die Bundesregierung in den letzten Jahren völlig versagt. Heute wird in den Medien gemeldet: Der Vertrag mit Toll Collect wird verlängert. Das ist nichts anderes als eine Kapitulation vor den Gesellschaftern von Toll Collect, die es in den letzten Jahren gut verstanden haben, durch das Verschleppen des Schiedsverfahrens dem Bund jeglichen Handlungsspielraum zu nehmen. Es sollte hier allen klar sein, dass Toll Collect den Bund mit Milliardensummen aus dem Schiedsverfahren erpresst hat. Beim Ziehen der Call-Option hätte man sie abschreiben müssen. Mit einem solchen Vertragspartner würde ich keine Geschäfte machen. (Beifall bei der LINKEN) Aber in Zeiten von PPP-Knebelverträgen wie dem mit Toll Collect kann man sich das wohl nicht mehr anders aussuchen. Dass die Bundesregierung durch die Vertragsverlängerung das selbstgesteckte Ziel der Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen aufgibt, zeigt deutlich, wer in Sachen Lkw-Maut die Hosen anhat. Der Bund ist es jedenfalls nicht. Der Verkehrsminister wäre gut beraten, jetzt sofort die Call-Option zu ziehen und ein Lkw-Mautsystem nach Schweizer Vorbild zu installieren. Okay, das lässt das EU-Recht heute noch nicht zu. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Das ist ja nur eine Marginalie!) Aber das nimmt man an anderer Stelle ja auch nicht ganz so ernst. Das Schweizer Modell würde jedenfalls zumindest deutlich mehr Mittel für die maroden Verkehrswege bringen. Ihre Hochglanzbroschüren wären dann nicht mehr nur heiße Luft, und vor allem könnte der Verkehrsminister endlich die Ausländermaut begraben; sie würde ihn nicht mehr um den Schlaf bringen (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Der schläft schon gut! Keine Sorge!) und vielleicht auch nicht um den Ministersessel. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Sebastian Hartmann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen die Vorlage des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, und wir begrüßen insbesondere, dass der Entwurf es uns ermöglicht, den schon seit einiger Zeit gesetzten europäischen Rahmen weiter als bisher auszuschöpfen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist zweifelsohne, dass es zu einer Absenkung der Mautsätze für Lkw aufgrund des neuen Wegekostengutachtens für die Jahre 2013 bis 2017 kommt. Das ist aber noch nicht alles. Kompensiert werden die daraus entstehenden Einnahmeausfälle teilweise durch die erstmalige Anrechnung der Kosten aus der Luftverschmutzung, die infolge der europarechtlichen Änderungen möglich wurde. Denn ein wesentlicher Teil der Systematik der Mauterhebung beruht bekanntlich auf der genauen Abbildung des langsamen Verschleißes von Infrastruktur durch Benutzung, also einem Verursachungsprinzip: Wer fährt, verschleißt Straßen und Wege. Ebenso bekannt ist, dass der Lkw dies viel stärker tut als der Pkw. Doch jenseits dieser Feststellung zählen tatsächlich auch ökologische Argumente. Es ist nicht zu bestreiten, dass vom motorisierten Verkehr auf den Straßen eine erhebliche Belastung nicht nur der Straßen selbst, sondern auch der Umwelt ausgeht. Dazu gehören die Abgase und Feinstaube. Dazu gehört ebenfalls – wie bei Schiene und Luftverkehr – der Lärm, der den Anwohnern in der unmittelbaren Umgebung unserer Straßen teilweise schwer zu schaffen macht. Das bestreitet niemand. Der notwendigen Anlastung von Immissionen aus Schadstoffen kommt in diesem Fall zu Hilfe, dass nach der EU-Richtlinie – die muss man im Zweifel genau lesen – nur zwischen den innerörtlichen Straßen und den Fernstraßen entsprechend differenziert wird, aber ansonsten eine schlichte Berechnung der Gesamtmenge anhand der eingebrachten Schadstoffe ausreicht, um sie den Wegekosten anzulasten. Eben das steht da drin. Die Richtlinie setzt aber in der Tat eine Obergrenze für die anlastbaren Kosten. Wir bemängeln auch, dass laut Gutachten – das ist da genau nachzulesen – die tatsächlichen Kosten nur zu 13 Prozent anzulasten sind. Wir glauben, dass wir an der Stelle die europäische Richtlinie noch weiterentwickeln müssen, damit wir -zukünftig die tatsächlichen Kosten einfließen lassen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dieser Wert springt nun tatsächlich auf das Dreifache, weil eine weitere Schadstoffklasse einbezogen werden kann. Das ist gewollt und auch notwendig, damit zukünftig immer weniger Fahrzeuge unsere Umwelt durch entsprechende Luftschadstoffe belasten. Das ist das politische Ziel, das wir verfolgen. Aber wir sagen auch in aller Klarheit – damit gehe ich auf die Kritikpunkte ein –, dass wir den Rechtsrahmen erweitern müssen. Wir wollen diesen Rechtsrahmen ausnutzen und ihn erweitern, wenn es um die Luftbelastung geht. Was ist heute schon möglich? Die Einbeziehung von Kosten aus Lärmbelastung! Im Wegekostengutachten steht allerdings ebenso deutlich drin – das weiß man, wenn man es gelesen hat –, dass wir mit den bisher erhobenen Daten die Belastungen durch Lärm eben nicht abbilden können, was wir zukünftig aber tun wollen. Daher kann das im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht abgebildet werden. Unsere Forderung ist – der Minister kennt sie ja –, den gegebenen europäischen Rahmen zukünftig dauerhaft auszuschöpfen, auch was den Lärm angeht. Aber dazu müssen im neuen Wegekostengutachten genauere Daten erhoben werden: Auf einem Raster von 100 mal 100 Metern ist genau nachzuprüfen, welcher Lärm an welcher Stelle entsteht. Dann geht das, was Sie, liebe Kollegen von der Linken, wollen, tatsächlich und nicht nur theoretisch bzw. in einer Rede hier am Pult. Das wird zukünftig also der Fall sein. Das garantiere ich Ihnen. (Beifall bei der SPD) Die Anlastung der Wegekosten, die tatsächlich entstehen, wird nicht nur mehr Einnahmen garantieren, sondern auch dafür sorgen, dass die Umwelt stärker geschützt wird und auch die Anwohnerinnen und Anwohner vor mehr Lärm stärker geschützt werden. Mehr wollen wir an dieser Stelle auch nicht erreichen. Da wir schon bei den Ausblicken sind: Natürlich muss man auf der europäischen Ebene über einen Punkt genau nachdenken. Wenn wir tatsächliche Wegekosten abbilden und dauerhafte Einnahmen für die Finanzierung unserer Infrastruktur erzielen wollen, sollten wir uns Gedanken darüber machen, ob wir das von einem Zinsniveau abhängig machen müssen. Wir wollen eine verkehrsmengenabhängige Einnahme mit der Maut erzielen. Aber wir erleben auch, dass diese zum Teil wegen der Anrechnung der Zinskosten auf die Baukosten bzw. das Anlagevermögen auch anderen Steuerungs-effekten unterliegt. Zu entsprechenden Verzerrungen wird es sowohl in Niedrigzinsphasen als auch in Hochzinsphasen kommen. Deswegen würden wir es begrüßen, dass man das europäische Rechtsregime an dieser Stelle weiterentwickelt, damit dauerhaft ein kalkulierbarer Beitrag zur Finanzierung der deutschen Infrastruktur geleistet wird, ohne das Speditionsgewerbe überzubelasten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bleiben wir beim Ausblick. In der Weiterentwicklung der Maut werden wir darauf zu achten haben, dass alle Kostenfaktoren nach dem Verursacherprinzip angelastet werden können. Den Hinweis auf die entsprechende -europäische Rahmenrichtlinie habe ich bereits gegeben. Aber ebenso wird entscheidend sein, zukünftig die -Einbeziehung der Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zu ermöglichen und auch die Ausweitung auf 1 100 Kilometer zusätzliche Bundesstraßen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – tatsächlich zu erreichen. (Beifall bei der SPD) Diese Aussage, die man auch dem Koalitionsvertrag unschwer entnehmen kann, möchte ich, da sie angesprochen wurde, nicht so einfach im Raum stehen lassen. Uns ist die rechtlich sehr diffizile Situation angesichts der vertraglichen Beziehungen zu Toll Collect und des bevorstehenden Auslaufens des Vertrages sehr bewusst. Den Betreibervertrag jedoch einfach zu verlängern, schafft nicht zwangsläufig die gewünschte Klarheit, sondern möglicherweise auch neue Verunsicherung. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Denn wir riskieren damit möglicherweise, dass durch Klagen abgewiesener Wettbewerber die Erzielung der dringend benötigten zusätzlichen Einnahmen aus der erweiterten Mauterhebung verzögert wird. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist wahr!) Das bestreitet doch niemand. Wir haben im Koalitionsvertrag die Ausdehnung auf alle Bundesstraßen vereinbart. Das sollte nicht dadurch gefährdet werden, dass wir unnötigerweise zumindest kurzfristig auf das Ziehen der Call-Option verzichten. Wir wollen doch die Infrastruktur dauerhaft durch einen angemessenen Nutzerbeitrag finanzieren. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Valerie Wilms, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich tatsächlich, heute hier in diesem Plenarsaal über ein neues Mautgesetzt sprechen zu können. Ganz sicher kann man sich da ja nicht immer sein. Die Koalition sitzt Debatten in letzter Zeit auch gerne aus. Erst gestern haben die Damen und Herren der Koalition dafür gesorgt, dass der Verkehrsausschuss mundtot gemacht wurde. Mit ihrer Mehrheit haben sie eine Debatte mit Fachleuten über die unsägliche CSU-Maut, das Dobrindt’sche Pickerl, (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) verhindert, obwohl sie die Anhörung vorher selbst mitbeschlossen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN: Unglaublich!) Die Koalition weiß, warum: Die CSU-Maut wird einer fachlichen Prüfung nicht standhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nun zur Lkw-Maut. Sie soll durch den eingebrachten Gesetzentwurf gesenkt werden. Das ist eine völlig verkehrte Welt. Seit Jahren beschäftigen sich Kommissionen mit fehlenden Mitteln zum Erhalt der Verkehrswege. Die Infrastruktur als Basis unseres Wohlstands bröckelt weg. Lkw sind für 98 Prozent der Straßenschäden verantwortlich. Sie verschleißen die Verkehrswege etwa 60 000-mal stärker als Pkw. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen, was dieser Verkehrsminister anrichtet. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Während Straßen und Brücken wegbröckeln, sollen die Hauptverursacher weniger zahlen. Das ist völlig absurde Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie machen die Probleme größer, statt sie zu lösen. Der Verkehrsminister macht es sich einfach, wenn er mit dem Finger auf Europa zeigt. Der Sinn der europäischen Richtlinie ist Kostenwahrheit. Nutzer von Verkehrswegen sollen für die Schäden zahlen, die sie verursachen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Ihr Auto verleihen und es anschließend mit einer Beule zurückbekommen, dann holen Sie sich doch die Kosten für die Schadensbeseitigung sicherlich vom Verursacher. Das ist ganz simpel und für jeden nachvollziehbar. Aber leider halten wir uns nicht daran, wenn es um öffentliches Eigentum geht. Als Eigentümer stellt die öffentliche Hand ein Verkehrsnetz zur Verfügung, und sie bezahlt auch noch dafür, wenn es kaputtgefahren wurde. Das kann nicht funktionieren, hier muss sich etwas ändern, und zwar dringend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Straßenverkehr verursacht durch Unfälle, Lärm, Luftverschmutzung und Klimawandel Schäden von etwa 88 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Kosten werden zum größten Teil – auch Kollege Hartmann ist schon darauf eingegangen – nicht von den Verursachern, sondern von der gesamten Gesellschaft getragen. Das können wir nicht weiter so hinnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider geht die Koalition mit dem vorliegenden Gesetz genau den entgegengesetzten Weg. Es verursacht höhere Kosten für die Allgemeinheit, und es schadet der Umwelt und dem Klimaschutz, weil der klimaschädlichste Verkehrsträger billiger wird. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Genau! Das ist der Punkt!) Dabei gibt es auch einen anderen Weg. Die EU-Richtlinie erlaubt ausdrücklich, einen Teil der externen Kosten bei der Mauthöhe zu berücksichtigen. Das ist seit 2011, seit der letzten Wahlperiode, möglich. Aber auch drei Jahre danach fehlen im Verkehrsministerium noch immer die technischen Voraussetzungen zur Einbeziehung der Lärmkosten. Man muss es sagen, wie es ist: Das Ministerium unter CSU-Führung macht einfach seinen Job nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es hat erstens bei der Berücksichtigung der Lärmkosten innerhalb der Lkw-Maut gepennt, und es hat zweitens bei der Verlängerung des Vertrages mit dem Mauteintreiber Toll Collect gepennt. Im Ergebnis heißt das: Die Lkw-Maut muss sinken und kann auf absehbare Zeit nicht auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Es ist eine katastrophale Politik, die Sie hier zeigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Insgesamt gehen uns damit jährlich über 2 Milliarden Euro verloren. Das ist die Verantwortung der CSU-Minister Ramsauer und jetzt Dobrindt. Stattdessen reden Sie seit Jahren von einer Pkw-Maut für Ausländer, die nicht funktionieren wird und kein Geld einbringt. Sie schaffen neue Probleme, statt bestehende zu lösen. Das ist leider die bittere Wahrheit. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Debatte ist der Kollege Karl Holmeier, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl Holmeier (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wilms, ich weiß nicht, ob das eine Märchenstunde war. Ich will Ihnen aber sagen: Wir hatten einen guten Verkehrsminister Ramsauer, (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben einen guten Verkehrsminister Dobrindt, (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja!) und wir machen eine gute Verkehrspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja!) Wenn man sich die Misere anschaut und fragt, warum wir zu wenig Geld haben, dann muss man zehn Jahre zurückgehen. Als die Maut eingeführt wurde, hat man die Haushaltsmittel reduziert. Das war die Ursache, und daran knabbern wir noch. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war denn im Jahr 2005 in der Regierung? – Gegenruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Große Koalition!) – Wir nicht! Im März dieses Jahres wurde das neue Wegekostengutachten zur Berechnung der Lkw-Mautsätze vorgelegt. Aufgrund gesunkener Zinskosten müssen die Lkw-Mautsätze im Vergleich zum Vorgängergutachten aus dem Jahr 2007 reduziert werden. Wir werden das umsetzen. An dieser Reduzierung führt kein Weg vorbei. Nach den vorliegenden Berechnungen werden durch die Reduzierung der Mautsätze und nach der aktuellen Gesetzeslage bis zum Jahr 2017 etwa 2 Milliarden Euro fehlen. Wir haben diese 2 Milliarden Euro natürlich eingeplant. Wir werden das, was wir als Koalition im Bereich der Verkehrsinfrastruktur versprochen haben, auch umsetzen. Blicken wir zurück: Im Jahr 2003 waren es noch 4,65 Milliarden Euro Investitionsmittel für den Bereich Straße. Im Jahr 2017 werden es 6,06 Milliarden Euro sein. Frau Wilms, das ist eine gewaltige Steigerung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen zu den Ansprüchen, die wir selbst an unsere hervorragende Verkehrspolitik haben. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN: Oh! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur Bröckelbrücken!) Es freut mich sehr – ich danke dem Finanzministerium –, dass nach Bekanntwerden der Mindereinnahmen bei der Lkw-Maut der Bundesfinanzminister sofort zugesagt hat: Diese Lücke werden wir aus dem Haushalt schließen. – Das ist eine ressortübergreifende hervorragende Infrastrukturpolitik. (Beifall bei der CDU/CSU) Das neue Wegekostengutachten wird uns verkehrs-politisch nicht ausbremsen. Der Koalitionsvertrag ist gut, und wir werden ihn einhalten. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles super!) Wir halten ohne Wenn und Aber an den zugesagten 5 Milliarden Euro mehr für Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur in dieser Wahlperiode fest. Ich wiederhole: 5 Milliarden Euro zusätzlich für vier Jahre. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müsste man die Mindereinnahmen gegenrechnen!) Man könnte sich natürlich mehr wünschen, aber diese 5 Milliarden Euro sind ein riesiger Erfolg, ein Erfolg im Hinblick auf die Investitionen. Ein Erfolg ist auch der Haushalt 2015, der nach 1969 – denken Sie zurück! – erstmals ein Haushalt ohne neue Schulden ist. Wer war das damals? Ein Mann von der CSU: Franz Josef Strauß. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Wer wohl sonst!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir die Ergebnisse des Wegekostengutachtens auf. Wir entwickeln die Lkw-Maut zukunftsfest und vor allem ökologisch weiter. Bislang haben wir in Deutschland bei der Berechnung der Lkw-Maut lediglich die allgemeinen Infrastrukturkosten angelastet. Wir reformieren die Lkw-Maut im Einklang mit dem europäischen Recht. Nach dem Gesetzentwurf werden wir dem Schwerlastverkehr die durch ihn verursachte Luftverschmutzung anlasten. Neben einer ökologischen Lenkungswirkung, nämlich hin zu verbrauchsärmeren Lkw, hat die Anlastung der Luftverschmutzung auch Mehreinnahmen zur Folge. So können wir die Mindereinnahmen bei der Lkw-Maut teilweise ausgleichen. Auch das wurde bereits angesprochen: Wir haben in der Finanzplanung 460 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen vorgesehen. Bis zum Jahr 2017 wird sich das auf insgesamt 1,08 Milliarden Euro erhöhen. Wir stärken den Umweltfaktor beim Lkw-Verkehr, indem wir eine eigene günstige Mautklasse für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge einführen – das ist Umweltpolitik –, und zwar für die Euro-6-Klasse. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte Ramsauer schon machen müssen!) So schaffen wir Anreize für unsere Speditionen, in einen modernen verbrauchsarmen Fuhrpark zu investieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung auch den Forderungen des Transportgewerbes und der Handwerkerschaft im ländlichen Bereich nach. Das aktuelle Wegekostengutachten sah für Bundesstraßen höhere Mautsätze vor als für Autobahnen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Gesetzentwurf nicht übernommen. Die Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen werden somit die gleiche Höhe haben. Gerade das ist für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Weitere Termine stehen an. Wir beabsichtigen, ab dem 1. Juli 2015 die Mautpflicht auf weitere 1 000 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen auszuweiten. So können bis 2017 Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro erzielt werden. Schließlich planen wir, die Grenze, ab der die Lkw-Maut zu zahlen ist, zum 1. Oktober 2015 von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zu senken. Die erwarteten Mehreinnahmen belaufen sich bis 2017 auf circa 200 Millionen Euro. Zum 1. Juli 2018 wird, wie es im Koalitionsvertrag steht, die Mautpflicht für Lkw auf alle Bundesstraßen in Deutschland ausgeweitet. Ich stelle fest – Frau Wilms, passen Sie auf –: Unser Verkehrsminister und die Große Koalition haben die nachhaltige Entwicklung einer ökologischen Lkw-Maut fest im Griff und auch im Blick. Wir werden die Lkw-Maut in Deutschland zukunftssicher weiterentwickeln. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Wilms, auch die Pkw-Vignette ist auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich aber gespannt! In welchem Jahr denn?) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2444 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weil ich keine anderen Vorschläge dazu feststellen kann, gehe ich davon aus, dass Sie alle einverstanden sind. Somit ist die Überweisung beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes Drucksache 18/2141 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Nach meiner Information sollen die Reden dazu zu Protokoll gegeben werden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann sind Sie damit einverstanden. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Franz Josef Strauß war bekannt für seinen scharfzüngigen Humor. Selbst die Statistiker waren vor seinen Sticheleien nicht sicher. So soll Strauß gespottet haben: Wenn man den Kopf in der Sauna hat und die Füße im Kühlschrank, sprechen Statistiker von einer angenehmen mittleren Temperatur. – Dieses Zitat zeugt nicht nur von dem berüchtigten Humor des Herrn Strauß, sondern auch von dem etwas ambi-valenten Verhältnis, das die Politik gegenüber der Statistik pflegt. Einerseits wird die Statistik gerne belächelt. Nur wenige interessieren sich dafür, wie unsere Statistiken entstehen. Andererseits berufen gerade wir Politiker uns ständig auf alle möglichen Statistiken. Statistische Erkenntnisse helfen uns dabei, Probleme zu erkennen, sie beeinflussen unseren Blick auf die Realität und untermauern unsere Argumente. Statistik spielt also eine entscheidende und häufig unterschätzte Rolle im politischen Diskurs. Angesichts des Einflusses, den gerade auch der -Mikrozensus auf die Politik hat, ist es zweifellos geboten, sich die Hintergründe dieser Statistik genauer -anzusehen. Seit 1957 liefert uns der Mikrozensus -Informationen über die Bevölkerungsstruktur, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen, zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung. Im Gegensatz zum großen Zensus wird der Mikrozensus jedes Jahr erhoben. Ein Prozent der Gesamtbevölkerung, also rund 830 000 Personen in 370 000 Haushalten, werden dafür befragt. Wer durch das Zufallsverfahren ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Teilnahme über mehrere Jahre hinweg verpflichtet. Der Fragebogen des Mikrozensus 2014, der zugleich der Stichprobenerhebung über -Arbeitskräfte in Europa dient, umfasst immerhin 186 Fragen. Die Befragten müssen also in erheblichem Maße Zeit opfern. Das muss man berücksichtigen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden nun auch mehrmalige Befragungen einer Person innerhalb eines Jahres eingeführt. Diese sogenannten unterjährigen Befragungen können einen nicht unerheblichen zeitlichen Mehraufwand für die Teilnehmer bedeuten. Hintergrund dieser Neuerung sind anstehende Änderungen einer entsprechenden EU-Verordnung. Ich begrüße es sehr, dass – parallel zum zeitlichen Mehraufwand infolge der unterjährigen Befragungen – darauf geachtet wird, die Gesamtbelastung für die Teilnehmer zu reduzieren. Dazu soll vor allem der verstärkte Einsatz elektronischer Befragungselemente, sprich Internet oder Telefon, dienen. Zudem sollen die Befragten durch eine umfassende Reform der gesamten Haushaltserhebung entlastet werden. Wir müssen nur darauf achten, dass die Entlastungen bei den Teilnehmern effektiv ankommen. Zweifellos lohnt sich die Mühe aber. Der Mikrozensus wurde sukzessive verfeinert. Die Weiterentwicklung des Mikrozensus ist in gewisser Hinsicht ein Spiegelbild der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Zum Beispiel unterschied der Mikrozensus bis 2005 lediglich zwischen Deutschen und Ausländern. Die Tatsache, dass inzwischen 20 Prozent der deutschen Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben, fiel bis dato unter den Tisch. Gerade solche Zahlen sind aber entscheidend, wenn über die Frage diskutiert wird, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht. Manch einer in Deutschland stellt diese Tatsache ja immer noch infrage. Dank des modernen Mikrozensus können wir solche Diskussionen beenden und uns den wirklich relevanten Fragen zuwenden. Zum Beispiel: Wie wird Deutschland attraktiv für die dringend benötigten gut ausgebildeten Migranten? Wie stellen wir deren Integration -sicher und erhalten die Akzeptanz für Migration in Deutschland? – Auch zu diesen Fragen liefert uns der Mikrozensus immer wieder wichtige Anhaltspunkte. Die Weiterentwicklung des Mikrozensus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist daher zu begrüßen. Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Wir leben bekanntermaßen in einer Wissensgesellschaft. In einer solchen Gesellschaft stellen Wissen und Informationen zunehmend die Basis von politischen Entscheidungen sowie des sozialen und ökonomischen Zusammenlebens dar. Vor allem die Aufbereitung und Organisation von Informationen in Statistiken haben dabei eine große Bedeutung erlangt. Kaum ein Lebensbereich kommt heute noch ohne Statistiken aus. Dies fängt schon beim Lieblingssport der Deutschen an: dem Fußball. Ohne Ballbesitzstatistik, Gelaufene-Kilometer-Statistik, Passstatistik oder die sogenannten Heatmaps scheint heute kein Fußballkommentator mehr seine Berichterstattung absolvieren zu können. In den Profiklubs werden solche Statistiken längst zur konsequenten Weiterentwicklung ihres Spielvortrags genutzt. Jedes Wirtschaftsunternehmen muss sich stark auf statistische Werte stützen: Wie viele Produkte haben wir in einem bestimmten Zeitraum abgesetzt? Wohin setzen wir welchen Anteil unserer Produkte ab? Wie stark ist die Resonanz auf unsere Werbestrategie? Wie entwickeln sich die Kosten? Ohne diese Statistiken lässt sich ein moderner wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr steuern. Die Unternehmen hätten keine belastbare Grundlage für ihre Geschäftsstrategie oder ihre Investitionsentscheidungen. Für die Politik spielen Statistiken ebenfalls eine große Rolle. Nur mit der statistischen Erfassung von Informationen können wirtschaftliche oder gesellschaftliche Trends überhaupt identifiziert werden. Wenn bestimmte Entwicklungen negative Folgen nach sich ziehen, kann die Politik entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Positive Entwicklungen können verstärkt werden. Ein Beispiel, das jedem sofort in den Sinn kommen dürfte, ist der demografische Wandel. Nur durch die statistische Erfassung der Geburten und der Lebenserwartung sind wir in der Lage, die problematische -Entwicklung schon jetzt zu identifizieren und gegenzulenken. Unverzichtbar ist jedoch die Qualität der Statistiken; denn ansonsten würden Entscheidungen auf völlig falscher Grundlage getroffen. Welche konkreten Auswirkungen dies haben kann, haben wir erst kürzlich bei den Ergebnissen der Volkszählung betrachten können. In allen Bundesländern wichen die tatsächlichen Bevölkerungszahlen derart ab, dass der Länderfinanzausgleich völlig neu berechnet werden musste. Um die Qualität der staatlichen Statistiken geht es auch in unserem heutigen Gesetzentwurf, der aus zwei Teilen besteht. Einerseits soll in das Mikrozensus-gesetz, welches die Erhebung von Daten über unsere Gesellschaft regelt, wie etwa die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung oder die Erwerbstätigkeit, eine Experimentierklausel eingeführt werden. Hintergrund dieser Klausel ist die Änderung einer EU-Verordnung, die Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte regelt. Zur Vorbereitung auf die Veränderungen soll bereits jetzt eine gewisse Zahl an Erhebungen unter den veränderten Erhebungs-bedingungen stattfinden. Dadurch können etwaige Probleme in der Datenerhebung schon während der Experimentierphase erkannt und behoben werden. Der zweite Teil ist eine Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, welches die Ermittlung der Zahl und der Zusammensetzung der Bevölkerung regelt. Hier hat sich gezeigt, dass weitere Hilfsmerkmale die Qualität der Statistik verbessern können, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung der Einwohnerzahl und deren Fortschreibung. Dabei entsteht keine weiter gehende Belastung der Bürger, da die Daten bereits in verschiedenen Verwaltungsdatensätzen existieren. Sie müssen lediglich dem Statistischen Bundesamt anonymisiert zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe den Gesetzentwurf sehr positiv. Aus meiner Sicht ist hier ein guter Gesetzentwurf gelungen, der unmittelbare Verbesserungen für unsere staatlichen Statistiken mit sich bringt. Nur wenn unsere statistischen Grundlagen stimmen, kann die Politik Maßnahmen zum Wohle der Gesellschaft ergreifen. Mit diesen Gesetzesänderungen gehen wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Wir behandeln heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mikrozensusgesetzes und des Bevölkerungsstatistikgesetzes. Statistische Erhebungen sind die Grundlage für viele Lebensbereiche, die uns umgeben. Für den Kindergarten um die Ecke, für Schulen, Krankenhäuser oder sogar die Taktzeiten der Bahn. Sie sind die Basis für sämtliche Planungen der Länder und Kommunen sowie auch für die Wirtschaft. Das gesamte Gemeinwesen fußt auf dieser Zahlengrundlage. Lassen Sie mich Ihnen das über folgendes Szenario näherbringen: Stellen Sie sich einmal vor, wir würden auf Erhebungen, wie den Mikrozensus oder vergleichbare Statistiken verzichten. Wie Sie alle wissen, werden dafür bei der Bevölkerung Daten erhoben, so zur Bevölkerungsstruktur, zur Familie und Lebenspartnerschaft, zu Beruf und Ausbildung, zu Erwerbsbeteiligung und Beschäftigung, um nur einige der Daten zu nennen. Greifen wir uns die Daten zur Familie einmal heraus. Ohne die Daten zu der Anzahl der Familien in Deutschland, der Anzahl und dem Alter der Kinder, der Zahl der Frauen und Männer, die ihre Kinder alleine erziehen, stünden wir familienpolitisch im Nebel. Wir wüssten dann nicht, wie hoch der Bedarf an Horten, Kitas, Grundschulen, Kinderärzten oder Spielplätzen ist. Wir müssten in den Kommunen „pi mal Daumen“ Einrichtungen schaffen, um die Familien zu versorgen. Ganze Stadtteile wären in Zeiten knapper Kassen tendenziell unterversorgt, und das mit dramatischen Folgen. Frauen könnten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, da sie keine Betreuung für ihre Kinder fänden. Die Kinder würden in ihrer Wohnnähe keine Spiel- oder Abenteurerplätze finden, und was wäre bei einer Erkrankung der Kleinen? Die Wege zu Kinderärzten oder Krankenhäusern wären möglicherweise mit langen Wegstrecken verbunden, weil die Kommunen nicht zielgenau planen konnten. Auch könnten viele Kinder von der vorschulischen Bildung in den Kitas nicht profitieren und hätten damit schlechtere Ausgangschancen. Werfen wir auch einen Blick auf alleinerziehende Frauen. Wir wüssten gar nicht, wie viele von ihnen einer besonderen Förderung bedürfen, und könnten unsere Arbeitsmarktpolitik nicht daran orientieren und entsprechend gestalten. Auch die Finanzausstattung der Länder wäre ein Lotteriespiel mit Konsequenzen. Ohne eine Einwohnerzahl könnten weder Länder noch Kommunen vernünftig planen. Nun stellen Sie sich einmal vor, was das für Berlin bedeuten würde: Straßen würden nicht gebaut, weil man den Finanzierungsaufwand scheuen müsste, Wohnungen wohlmöglich gar abgerissen, weil die demografische Entwicklung nicht abgeschätzt werden könnte. Die Anzahl an Pflegeeinrichtungen würde einem Zufallsprodukt entsprechen. Auch privatwirtschaftliche Investitionen kämen zum Erliegen. Unternehmen würden kein Kapital darauf verwenden, in eine unkalkulierbare geschäftliche Zukunft zu investieren. Neue Standorte, Expansionen oder die Entwicklung neuer Geschäftsbereiche stünden infrage. Und davon wäre dann auch der Arbeitsmarkt betroffen. Welches Unternehmen würde schon ausbilden oder einstellen, wenn die Entwicklung auf der Grundlage von statistischen Daten nicht planbar wäre? Das wiederum hätte verheerende Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. In einem Bereich würde auch uns Abgeordnete das unmittelbar betreffen. Auf Basis der Bevölkerungs-anzahl werden die Wahlkreise zugeschnitten. Wer von uns würde schon wollen, dass das ein Zufallsprodukt würde? Auch die wichtigen Aussagen der Wahlstatistik gingen verloren, und diese ist gesamtgesellschaftlich von erheblicher Bedeutung. Wie ist es um unsere Demokratie bestellt? Ohne Wahlstatistik muss diese Frage offen bleiben. Die Szenarien ließen sich noch lange fortsetzen – alle mit einem beängstigenden Ergebnis: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft würden ihre Entscheidungsgrundlage verlieren. Der Wert von statistischen Erhebungen ist beträchtlich – da sind wir uns sicher einig. Nun ist die Statistik tatsächlich auch in keiner Weise gefährdet – im Gegenteil. Mit den Ihnen vorliegenden Änderungen im Mikrozensusgesetz und im Bevölkerungstatistikgesetz werden wir sie vielmehr qualifizieren. Anlass ist die gemeinsam mit dem Mikrozensus durchzuführende EU-Stichprobenerhebung für Arbeitskräfte. Eine geplante Veränderung in der EU--Verordnung macht es erforderlich, dass auch die nationalen Gesetze verändert werden. So ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, das Mikrozensusgesetz um eine Experimentierklausel zu ergänzen. Damit können neue Erhebungsverfahren erprobt werden, um die Qualität der Statistik zu verbessern. Eine damit verbundene Zielrichtung ist, befragte Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, indem Erhebungen zusammengefasst werden. In der Bevölkerungsstatistik können durch die Gesetzesänderung weitere Merkmale erhoben werden. Diese Änderung ist notwendig, weil mit dem Inkrafttreten des Bevölkerungsstatistikgesetzes am 1. Januar 2014 einige „handwerkliche Mängel“ offenbar wurden. Wir korrigieren diese nun und ermöglichen dadurch die Fortschreibung der Statistik. Es sind kleine Änderungen mit viel Gewicht, die uns wie vielen anderen Stellen die Arbeit erleichtern. Wir werden diese Änderungen in den Ausschüssen erörtern. Lassen Sie mich am Ende noch einmal auf die Menschen kommen, die tagtäglich an den Statistiken arbeiten und diese fortentwickeln. Sie leisten mir ihrer -Arbeit einen überaus wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für den engagierten Einsatz danken, von dem wir alle profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratung mit Ihnen! Jan Korte (DIE LINKE) : Mit dem hier heute zur Debatte stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes soll einer bevorstehenden Novellierung der EU-Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 ent-sprochen werden. Durch die bereits 1968 erfolgte Kopplung des Mikrozensus mit der EU-Arbeitskräfteerhebung erscheint eine entsprechende Anpassung folgerichtig. Die beabsichtigten Änderungen sind zwar übersichtlich, haben aber durchaus relevante Auswirkungen. Worum geht es im Detail? Beim Mikrozensus werden vier Jahre lang jährlich circa 830 000 Bürgerinnen und Bürger zu Auskünften auf detaillierte persönliche Fragen verpflichtet, deren Beantwortung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes je nach Fall rund eine halbe Stunde dauern soll. Zudem werden jeweils 200 000 Bürgerinnen und Bürger zu Auskünften auf weitere Fragen verpflichtet, deren Beantwortung zusätzliche 15 Minuten in Anspruch nimmt. Wenn man sich der Beantwortung der Fragen verweigert, wird man mit Zwangsgeldern von bis zu 5 000 Euro bzw. gegebenenfalls Beugehaft bestraft. Seit dem 15. März 1998 schreibt die EU-Verordnung zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft ein sogenanntes unterjähriges Erhebungskonzept vor. Das heißt nichts anderes, als dass die Betroffenen nicht einmal, sondern mehrmals jährlich befragt werden sollen. Das bis heute gültige -Mikrozensusgesetz lässt bislang aber eine unterjährige Erhebung nicht zu. Übergangsweise konnte Deutschland bei seinem davon abweichenden Erhebungs-konzept bleiben. Damit soll nun aber Schluss sein. Zudem sollen die Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, zum Beispiel per Telefon oder Internet – ein aus Datenschutzsicht nicht unproblematisches Unterfangen. Dazu später mehr. Meine Fraktion hatte das Mikrozensusgesetz 2005 abgelehnt, weil aus unserer Sicht und nach Auffassung vieler Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, seine Notwendigkeit nicht konkret nachgewiesen, der Umfang der Datenabfrage ausufernd und teilweise unverständlich bis diskriminierend gewesen ist. An dieser grundsätzlichen Kritik halten wir fest. Doch selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass der Mikrozensus zur Erfüllung legitimer Zwecke nötig und un-verzichtbar ist, dann erfordert die Verhältnismäßigkeit eben, dass es dann tatsächlich bei den Maßnahmen bleibt, die der jeweilige legitime Zweck, beispielsweise die Organisation des Länderfinanzausgleichs, erfordert. Für die Organisation des Länderfinanzausgleichs muss ich aber nicht wissen, welcher Religion der jeweilige Bürger anhängt oder wer noch alles bei ihm in der Wohnung lebt. Mir ist im Übrigen auch kein einziger politischer Bereich bekannt, in dem es in letzter Zeit wegen fehlender „Daten“ zu problematischen Entscheidungen kam. Es ist zum Beispiel seit vielen Jahren hinreichend bekannt, dass es hierzulande viel zu wenig Kinderbetreuung gibt. Konkret fehlt es eben nicht an Daten, sondern am politischen Willen, dieses Problem zu lösen. Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, hat das sehr richtig folgen-dermaßen ausgedrückt: „Politische Fehlplanungen -basieren nicht auf fehlenden Daten, sondern auf der falschen Bewertung vorhandener Daten“. Aus unserer Sicht steht eine Zwangserhebung – und darum geht es ja beim Mikrozensus – auch im Widerspruch zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hier muss man sich doch die Frage stellen, ob der Staat und die Statistiker heutzutage nicht endlich auf die Mittel Auskunftszwang, Zwangsgelder und Drohbriefe verzichten können, wenn sie Informationen für bestimmte Projekte brauchen. Ich zumindest empfinde die gedankliche Unfähigkeit, Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Mitwirkung und Datenabgabe bewegen zu wollen, tatsächlich als rückständig und nicht innovativ. Dass die „Datenqualität“ bei einer Mikrozensuserhebung auf Freiwilligkeit nicht aufrechterhalten werden könnte, halte ich zudem für Zweckpropaganda auf Basis unbewiesener Gerüchte. Wenn Sie jetzt im Mikrozensusgesetz eine sogenannte „Experimentierklausel“ einfügen wollen, dann zeigen Sie doch auch mal etwas Mut und experimentieren Sie endlich mit einem ersten Freiwilligkeits-Praxistest. Worum geht es heute noch? Das noch frische Bevölkerungsstatistikgesetz soll nach Ihrem Willen gleich mit aufgebohrt werden. Im Gesetzentwurf heißt es diesbezüglich: „Das Bevölkerungsstatistikgesetz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Bei der Vorbereitung seiner Umsetzung hat sich herausgestellt, dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß zwar nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie so etwas lesen oder hören, aber bei mir führt das zu Zweierlei: Erstens lässt es kein allzu großes Vertrauen in die Verfasser wachsen, die derart schwerwiegende Probleme nicht vorher erkannt haben. Zweitens ist das genau das, was immer befürchtet wird: Zunächst wird ein Fuß in die Tür gestellt, alle beteuern Datensparsamkeit, und nur wenig später erweitert man dann die Datenerhebungen oder Verwendungszwecke über den ursprünglichen Zweck hinaus. § 13 a (1) Punkt 2 erlaubt die „vorübergehende“ Zusammenführung von personenbezogenen Daten der Befragten (Hilfsmerkmale) mit deren weiteren Befragungsergebnissen (Erhebungsmerkmalen). Zwar steht dem die „Einwilligung der Betroffenen“ zuvor, aber dass die Aufhebung der Anonymisierung statistischer Daten im IT-System angelegt wird, besorgt mich und lässt mich grundsätzlich an der Sicherheit der Anonymisierung der Personendaten zweifeln. Rein sachlich gibt es ja gar keine Anonymisierung, sondern lediglich eine Pseudonymisierung. Dies ist aus meiner Sicht im Jahr eins nach Snowden alles andere als ausreichend. An dieser Stelle möchte ich Sie mal fragen, wer von Ihnen schon einmal eine mehrjährige andauernde -Mikrozensus-Befragung hinter sich gebracht hat. Das würde mich wirklich interessieren. Vor allem aber würde mich interessieren, ob diejenigen, die hier keinerlei Problem mit all dem erkennen lassen, auch freiwillig den 64 Seiten langen Fragebogen des derzeitigen Mikrozensus und seine 164 Fragen zu zahlreichen detaillierten persönlichen Angaben ausfüllen und diese Daten den IT-Systemen des Statistischen Bundesamtes übergeben würden. Ich glaube, bei dem aktuellen Erhebungsdesign dürften das nicht allzu viele von Ihnen ehrlichen Herzens behaupten. Der Mikrozensus ist für viele von den Befragungen Betroffenen schon heute eine große Belastung. Die geplante mehrmalige Befragung der Leute pro Jahr macht das noch viel schlimmer und erhöht den Druck auf die Menschen. Dann von „kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger“ zu sprechen, trifft es ja wohl nicht so ganz. Es sei denn, dass die mehrmalige Befragung pro Jahr den gesamten -Befragungsprozess zeitlich reduzieren würde, wenn also zum Beispiel gleich viel Befragungen in zwei statt in vier oder fünf Jahren stattfinden. Ob das allerdings beabsichtigt ist, wird aus Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht deutlich. So muss man wahrscheinlich viel eher davon ausgehen, dass die Befragungen stattdessen im Umfang erheblich ausgeweitet werden. Die Möglichkeit einer Ausweitung der elektronischen Befragungen zum Beispiel durch Telefoninterviews halte ich aus Datenschutzgründen ebenfalls für schlecht. Wer kann garantieren, dass durch diese Praktiken nicht das Missbrauchsrisiko erheblich steigt? Wer kann ernsthaft davon ausgehen, dass die elektronisch erhobenen Daten angesichts immer neuer Erkenntnisse über Überwachungs- und Ausspähpraktiken staatlicher und privater Stellen sicher sind? Zu guter Letzt kommen wir zu den von Ihnen prognostizierten Kosten. Nach Kostenkalkulationen des Statistischen Bundesamtes sowie der statistischen -Ämter der Länder sollen durch die beabsichtigten Änderungen des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes bei Bund und Ländern einmalig Kosten in Höhe von insgesamt 872 601 Euro entstehen. Beim Bevölkerungsstatistikgesetz entstehen zusätzlich bei den Ländern jährliche Mehrkosten in Höhe von mindestens 64 000 Euro. Außerdem heißt es im Gesetzentwurf zu Mehrkosten beim BevStatG: „Für die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die durch dieses Gesetz zu Datenlieferungen verpflichtet werden, entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen gegebenenfalls einmalige Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der -jeweiligen Fachverfahren nicht beziffert werden -können.“ Das ist ja nun nicht gerade sehr informativ. Besitzen Sie denn nicht wenigstens eine Schätzung, mit welchen Kosten die zuständigen Stellen zu rechnen -haben? Ohne wenigstens das annähernd absehen zu können, kann man doch so eine Änderung nicht seriös beschließen. Zusammengefasst: Dieser Gesetzentwurf reiht sich in die voranschreitende Katalogisierung des Bürgers ein. Er setzt auf die Herrschaft der Zahl statt auf -Qualitätspolitik. Meine Fraktion plädiert hingegen für das Prinzip der Freiwilligkeit bei Volkszählungen -jeder Art und für den konkreten Nachweis der Erforderlichkeit von Zahlen für nachvollziehbare Zwecke. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich zu einer Umkehr für mehr Freiheit, Datenschutz und Datensparsamkeit durchringen könnten. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden insgesamt rund 830 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Was so lapidar unter dem Stichwort Befragung läuft, entpuppt sich für die davon Betroffenen oft als ein mittlerer Alptraum: Endlose Fragebögen mit sehr fein granulierten Fragen zu nahezu allen Lebensbereichen, das Ganze bußgeldbewehrt. Die Datenschutzbehörden und auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wissen davon ein Lied zu singen: Keinesfalls kann von einer allgemeinen Akzeptanz dieses Verfahrens in der Bevölkerung gesprochen werden, eine anhaltend hohe Zahl von Eingaben und Zuschriften der betroffenen Bürgerinnen und Bürger belegt dies. Richtig ist: Die offiziellen Statistiken unserer Behörden sorgen für eine informierte Politik. Sie stellen deshalb ein wichtiges Merkmal rationaler und informierter Entscheidungsprozesse in Regierung wie im Parlament dar. Wir erwarten aber, dass diese Verfahren grundrechtsschonend und im Hinblick auf die erfassten Merkmale realitätsgerecht erfolgen. Verfassungsrechtlich wie datenschutzrechtlich bleibt es dabei: Wir haben es mit durchaus grundrechtsintensiven Eingriffen zu tun, da die Befragung über eine Auskunftspflicht erzwungen wird und der Umfang der Erhebungen zu sehr weitgehenden Profilen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger führt. Die Rechtfertigungsanforderungen sind deshalb hochzuhalten: Die strenge Zweckbindung des Statistikgeheimnisses schützt vor unbefugten Weitergaben und Zugriffen, die Datensätze verbleiben in ihrer primären Nutzbarkeit als primär anonymisierte Informationsquelle. Zusätzlich muss jedoch sichergestellt sein, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim laufenden Umbau des Verfahrens, wie wir es nun seit Jahren schon erleben, gleichbleibend ernsthaft angewandt wird. Der vorliegende Entwurf enthält einmal mehr – diesmal EU-bedingt – den Ausbau der zu erhebenden Merkmale, und bei den sogenannten unterjährigen Befragungen sattelt er zusätzlich auf: Die Betroffenen sind nicht nur einmal jährlich, sondern mehrfach im Jahr zu Angaben bezüglich ihrer Arbeitsverhältnisse verpflichtet. Die gesetzlich vorgesehene Experimentierklausel soll sicherstellen, dass die Statistikbehörden nicht unvorbereitet in die demnächst verpflichtend zu realisierenden Erhebungsanforderungen gehen, das erscheint nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung der Bundesregierung, diese Befragungen so weit wie möglich reduzieren und auch insgesamt weitere Entlastungen der Betroffenen bewirken zu wollen. Wir erwarten von den Statistikbehörden, dass sie das ihnen Mögliche tun, um sicherzustellen, dass das Verfahren des Mikrozensus nicht uferlos weiter aufgeblasen wird, weil dies am Ende womöglich wieder in eine grundsätzliche Auseinandersetzung zumindest über den obligatorischen Charakter dieses Verfahrens münden könnte. Lassen Sie mich noch zu einem Sonderpunkt kommen, der zu unserer Linie der weiteren sachgerechten Durchführung von Mikrozensen steht. Wenn schon Mikrozensus, dann ohne selektive Brille: In der Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion zum Thema „Regenbogenfamilien in Deutschland“ gab die Bundesregierung zu, dass sie nichts von der Lebensrealität von Regenbogenfamilien weiß. Ihre einzigen Erkenntnisse basieren auf Erhebungen von 2006 und können daher nicht ernsthaft als aktuell und ausreichend bewertet werden. Mit der vorliegenden Novelle bekommt der Bundestag nun die Chance, die immer wachsende Zahl von Regenbogenfamilien endlich auch in der Bevölkerungsstatistik zu berücksichtigen. Bei Begründungen von Lebenspartnerschaften soll deshalb auch die Zahl der gemeinsamen Kinder der Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner übermittelt werden. Dies kann relevant sein, wenn Kinder vor der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Ausland angenommen wurden. Auch bei Kindergeburten soll nicht nur die Angabe übermittelt werden, ob die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind, sondern auch, ob einer bzw. beide der Eltern in einer bzw. zwei Lebenspartnerschaften leben. Und schließlich sollen Gerichte nicht nur bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen den statistischen Ämtern der Länder unter anderem die Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder übermitteln. Auch bei Aufhebungen von Lebenspartnerschaften soll das entsprechend geschehen. Nur so werden wir der familiären Realität gerecht und können zukünftig auch Familien, bei denen Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern leben, auf einer fundierten Basis in die Familienpolitik einbeziehen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2141 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weil es dazu keine anderweitigen Vorschläge gibt, ist die Überweisung damit beschlossen. Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich danke Ihnen allen recht herzlich für die konzentrierte Beratung in den vergangenen Stunden und wünsche Ihnen einen weiterhin angenehmen Abend und später eine gute Nacht. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 26. September 2014, 9 Uhr, ein und schließe damit die Sitzung. (Schluss: 22.12 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 25.09.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 25.09.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 25.09.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.09.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 25.09.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 25.09.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 25.09.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 25.09.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25.09.2014 Groth, Annette DIE LINKE 25.09.2014 Hagl-Kehl, Rita SPD 25.09.2014 Hardt, Jürgen CDU/CSU 25.09.2014 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 25.09.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 25.09.2014 Horb, Margaret CDU/CSU 25.09.2014 Korte, Jan DIE LINKE 25.09.2014 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 25.09.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 25.09.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 25.09.2014 Nahles, Andrea SPD 25.09.2014 Nietan, Dietmar SPD 25.09.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25.09.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 25.09.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 25.09.2014 Stauche, Carola CDU/CSU 25.09.2014 Dr. Steinmeier, Frank-Walter SPD 25.09.2014 Strässer, Christoph SPD 25.09.2014 Veit, Rüdiger SPD 25.09.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 25.09.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Dr. Lars Castellucci, Michela Engelmeier, Dr. h.c. Gernot Erler, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Ulrich Freese, Dagmar Freitag, Michael Gerdes, Martin Gerster, Ulrike Gottschalck, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Metin Hakverdi, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Marcus Held, Petra Hinz (Essen), Christina Jantz, Frank Junge, Christina Kampmann, Gabriele Katzmarek, Birgit Kömpel, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Katja Mast, Jeannine Pflugradt, Detlev Pilger, Sabine Poschmann, Dr. Carola Reimann, Andreas Rimkus, Dr. Martin Rosemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Bernd Rützel, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Marianne Schieder, Udo Schiefner, Matthias Schmidt (Berlin), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Carsten Träger, Dirk Vöpel, Gabi Weber, Bernd Westphal, Gülistan Yüksel, Dagmar Ziegler und Stefan Zierke zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Wir stimmen mit unserer Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindest-anforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchten wir nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es uns wichtig, zu erklären, dass wir den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstützen und ihn uns zu eigen machen. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handels-kommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben -vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine -Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes -Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ewald Schurer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Wir stimmen mit unserer Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte wir nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es uns wichtig, zu erklären, dass wir den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/201409 20_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstützen und ihn uns zu eigen machen. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike -Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Definitionen von Rechtsbergriffen wie „faire und gerechte Behandlung“ oder „indirekte Enteignung“ abzulehnen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Groß und Klaus Mindrup (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Wir stimmen mit unserer Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchten wir nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es uns wichtig, zu erklären, dass wir den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920 _beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstützen und ihn uns zu eigen machen. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen sind sie entbehrlich. Wir schließen uns ausdrücklich der Begründung des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft an, die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren ablehnt: „Die grundlegende Idee hinter Investitionsschutzkapiteln und ISDS-Mechanismus ist die Gewährleistung hoher und hoheitlicher, rechtsstaatlicher Standards. Investoren sollen so vor staatlicher Willkür und dem Verlust ihrer Investitionen geschützt werden. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit, korrupte Justizsysteme oder fehlendes Investorenvertrauen treffen auf zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer zu, jedoch nicht auf die beiden Verhandlungsparteien, die USA und die Europäische Union. Die USA waren im vergangenen Jahr mit 313 Milliarden Euro der mit Abstand größte Direktinvestor in der EU. Im Gegenzug flossen die meisten Investitionen aus der EU in die USA. Die EU-Mitgliedstaaten hielten Ende 2011 circa 1 573 Milliarden US-Dollar an Investitionsbeständen in den USA, die US-Direktinvestitionen in der EU betrugen 2 094 Milliarden US-Dollar. Dies ist ein deutliches Zeichen für das gegenseitige Vertrauen in die vorhandenen rechtlichen und demokratischen Rahmenbedingungen für Investitionen. Es besteht somit keine Notwendigkeit der Aufnahme eines ISDS-Mechanismus in das TTIP-Abkommen. Aufgrund der hohen durchschnittlichen Verfahrenskosten – die OECD geht von 8 Millionen Dollar pro Verfahren aus – können mittelständische Unternehmen den ISDS-Mechanismus in der Praxis nicht nutzen. Der ISDS-Mechanismus begünstigt Großkonzerne, die so geltendes nationales Recht und die staatliche Gerichtsbarkeit umgehen können. Sollte ein entsprechender Mechanismus in der derzeit zur Diskussion stehenden Form in das TTIP-Abkommen integriert werden, würde dies massive negative Folgen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für die mittelständische Wirtschaft nach sich ziehen. Die Erfahrungen aus den bisher stattgefundenen Schiedsverfahren zeigen, dass es dem Verfahren an Transparenz und einer übergeordneten ständigen Berufungsinstanz mangelt. Es besteht nicht nur die Gefahr der Aushebelung der staatlichen Gerichtsbarkeit, sondern zudem eine mögliche indirekte Beeinflussung der staatlichen Regulierungspolitik.“ Die Kritik an Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren gilt für uns ausdrücklich auch für das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU. Es gibt eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen den USA und Kanada. Erstens wäre mit einer derartigen Regelung „die Tür für derartige Verfahren offen“. Zweitens könnte man den USA kaum das verweigern, was man Kanada gestattet. Damit droht der bekannte „Rutschbahneffekt“. Es geht um die Bewahrung von Rechtsstaat und Demokratie und den Vorrang des öffentlichen Rechts auf der Basis unseres Grundgesetzes. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Heike Baehrens (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den -Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Druck-sache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche – in wesentlichen Teilen – wortgleichen Anträge einbringen, anstatt eigene inhaltliche Positionen zu entwickeln. Einem solchen Versuch, eine Regierungsfraktion zu einer Vorfestlegung zu zwingen, werde ich nicht zustimmen. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/2014092 0_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handels-kommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike -Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen -Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel neben den Zöllen die nichttarifären -Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes -Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Dr. Katarina Barley (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindest-anforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/201409 20_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handels-kommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine -Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes -Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Unter entwickelten Rechtsstaaten benötigen wir diese schlichtweg nicht. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/201409 20_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handels-kommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären -Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes -Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents unter vollständigem Verzicht auf einen eigenen intellektuellen Beitrag Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es steht einer Oppositionsfraktion natürlich zu, ihre Ideenarmut durch kopierte Anträge zu kaschieren, um auf diese Art eine Regierungsfraktion – gebunden an -einen Koalitionsvertrag – vorzuführen. Eine solch schlichte Taktik verdient Ablehnung. Deshalb stimme ich mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents der SPD vom 20. September 2014 zu Anforderungen an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP unterstütze (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_parteikonvent_ttip.html). Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht und US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP eine gemeinsame Auffassung haben. Dabei gehe ich optimistisch davon aus, dass die USA die schließlich verhandelten Vertragsinhalte und Verfahren auch einhalten werden. Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten – faire und nachhaltige Handelsbeziehungen schließen Handel und Politik gegenüber den Ländern des Südens mit ein. Die Chancen solcher Abkommen zu entfalten und zu nutzen, umfasst neben transparenten Verfahren eine Reihe bestimmter Bedingungen als Voraussetzung für eine Zustimmung: – Hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau; dabei internationale Verständigung auf verbindliche Normen wie vor allem die ILO-Kernarbeitsnormen. – Hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge – mindestens auf dem Niveau der EU. – Garantierter Gestaltungsspielraum für die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. – Keine Absenkung der bewährten deutschen und europäischen Standards. – Keine Investor-Staat-Schiedsverfahren in Verträgen zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Vorfestlegungen meines Abstimmungsverhaltens hinsichtlich eines bisher nur fragmentarisch bekannten Vertragstextes über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – Transatlantic Trade and Investment Partnership – zwischen der EU und den USA sind mir nicht möglich. Sabine Dittmar (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Wenn eine Oppositionsfraktion, ob nun aus Mangel an eigenen inhaltlichen Positionen oder aus purer Provokation, einen Beschluss eines Parteigremiums einer Regierungspartei wortgleich als Antrag in den Bundestag einbringt und auf diese Art versucht, diese Regierungsfraktion vorzuführen, entspricht das meines Erachtens nicht den guten Gepflogenheiten der parlamentarischen Auseinandersetzung. Ein solch durchschaubares Vorgehen werde ich nicht durch meine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920 _beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht und US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiative wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920 _beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike -Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Mehr noch: Es muss gewährleistet werden, dass sie künftig angehoben werden können. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für entbehrlich. Ich lehne sie ab. Siegmund Ehrmann (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/201409 20_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike -Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, -Verbraucher-, Kultur- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes -Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Bettina Hagedorn (SPD): Ich lehne die Anträge der Linken ab: Erstens. Ich begrüße, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel unter anderem mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht hat. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Eine pauschale Ablehnung internationaler Abkommen wäre hier nicht zielführend. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Zweitens. Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte. Drittens. Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der DGB haben ein Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Abkommen mit Kanada, CETA, bezogen (www.spd.de/linkable-blob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teile ich vollständig. Viertens. Ein zentraler Punkt ist für mich die klare Ablehnung von Schiedsgerichten, die Unternehmen zum Beispiel Klagemöglichkeiten gegen Staaten im Zusammenhang mit Investitionsschutz und vieles mehr ermöglichen. Ich sehe in diesen Konstruktionen Versuche, demokratische Strukturen zu unterlaufen. Cansel Kiziltepe (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, in dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen, wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel, müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen, wie sie in den EU-Mitgliedsländern vorhanden sind, halten wir sie für nicht erforderlich. Hilde Mattheis (SPD): Die Fraktion der Linken hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der wortgleich mit dem Beschluss des SPD-Parteikonvents vom Samstag, dem 20. September 2014, ist. Dieses Verfahren ist für den Deutschen Bundestag ungewöhnlich. Für mich ist der Beschluss des Konvents maßgeblich. Die SPD hat beschlossen, dass der Bundeswirtschaftsminister die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA nur unter festgelegten Bedingungen weiterführen kann. Diese Bedingungen bilden somit die Grenzen für die zukünftigen Verhandlungen. Sie müssen zwingend alle erfüllt sein, wenn die SPD-Bundestagsfraktion den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zustimmen soll. Ziel dieser Abkommen muss es sein, Handel fair und nachhaltig zu gestalten sowie Maßstäbe und Standards global zu setzen bzw. zu erhöhen. Stellen wir fest, dass im Gegenteil die Gefahr droht, dass EU-weite Standards geschleift und die Demokratie ausgehöhlt oder abgebaut wird, müssen TTIP und CETA auf jeden Fall verhindert werden. Die von der SPD formulierten Bedingungen wie die Ablehnung von Investor-Staat-Schiedsverfahren, die verbindliche Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen durch alle Verhandlungspartner, die Ablehnung von sogenannten Ratchet- und Standstill-Klauseln sowie die Bewahrung aller Rechte und Pflichten demokratisch gewählter Parlamente und Regierungen, die nicht durch einen „Regulierungsrat“ eingeschränkt werden dürfen, werden sicherstellen, dass die verhandelten Freihandelsabkommen dem von der SPD formulierten Ziel gerecht werden. Es ist erfreulich, dass die Fraktion Die Linke unsere Ansicht in diesem Punkt teilt. Dennoch ist es äußerst unüblich, dass der Deutsche Bundestag wortgleich einen Beschluss der SPD als seine Position übernehmen soll. Dieses Verfahren dient offensichtlich dazu, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Obwohl ich dieses Verfahren nicht mit einer Zustimmung befördern will, erhoffe ich mir von den Oppositionsfraktionen, dass sie die SPD in ihrem Kurs, die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen kritisch und konstruktiv zu begleiten, unterstützen werden. Markus Paschke (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. Derzeit verhandelt die Europäische Union, EU, die Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sowie CETA mit Kanada. Die Handelsgespräche zwischen den großen Wirtschaftsräumen USA und EU, die in ein Freihandelsabkommen münden, eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltiger zu gestalten. Das Abkommen kann auch dazu beitragen, faire und nachhaltige Handelsregeln global voranzutreiben. Es geht darum, zusätzlichen Wohlstand tatsächlich breiten Bevölkerungsschichten zukommen zu lassen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards zu verbessern sowie faire Wettbewerbs- und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Allerdings: Die Verhandlungen müssen so geführt werden, dass Geheimhaltungsvorschriften und Intransparenz eine öffentliche Debatte nicht verhindern. Zudem darf das Abkommen weder Arbeitnehmerrechte noch Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards gefährden. Auch die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt bleiben. Wichtig ist zudem, dass hinsichtlich der Einhaltung von arbeitsrechtlichen, sozialen und tarifvertraglichen Regelungen in der EU das Ziellandprinzip festgeschrieben und von Anfang an bei allen entsandten Beschäftigten angewandt wird, sofern es für diese günstiger ist. Vor allem die Erfahrungen aus der jüngsten Weltwirtschaftskrise zeigen, dass eine Regulierung der Finanzmärkte notwendig ist. Entscheidend wird auch sein, dass TIPP nicht nur der Wirtschaft, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern nutzt – und hier spielen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer natürlich eine zentrale Rolle. Die vom SPD-Parteikonvent beschlossenen Eckpunkte müssen deshalb die Grundlage für weitere Gespräche auf europäischer Ebene, im sogenannten Handelspolitischen Ausschuss, sein, wo Deutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vertreten ist. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und -Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen ent-sprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Barrieren wie Zölle und andere Handelshemmnisse sollen fallen – Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzstandards hingegen nicht. Da die SPD Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA genannt hat und der Beschluss des SPD-Konvents auch auf ein gemeinsames Papier mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund hinweist, lehne ich den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Letztendlich: Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss weiterhin gewahrt bleiben. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat- Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Mechthild Rawert (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_ parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike -Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel neben den Zöllen die nichttarifären -Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben „rote Linien“, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU unter anderem im Gesundheitssektor muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Ich lehne sie ab. Susann Rüthrich (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Ich fühle mich an die Beschlusslage meiner Partei gebunden. Dementsprechend bedarf es für mich keiner nochmaligen Aufforderung durch die Opposition. Ich erkläre, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für mich als Sozialdemokratin zählt dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Ich bekräftige die von meiner Partei und Fraktion geäußerte Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Johann Saathoff (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Es ist mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Partei und Fraktion haben eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind primär von den Chancen geprägt und nicht von Misstrauen und Angst. Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Bedingungen für das Abkommen sind: Für uns Sozialdemokraten steht ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau im Vordergrund. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Michael Thews (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/201409 20_beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Partei und Fraktion haben eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschafträumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemenhalten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Ute Vogt (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/2612. In dem Antrag werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB -sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist ein rein taktisches Manöver, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu dem Antrag fördern. Allerdings ist es mir wichtig zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920_beschluss_ parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD ist in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den -Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine -öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handels-kommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, -Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt, aber wir begleiten sie kritisch und konstruktiv. Wesentlich ist für mich: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine -Zustimmung sind. Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich überflüssig. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über die Entschließungsanträge der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/2612, 18/2611 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) Hiltrud Lotze (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen die Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke, Drucksachen 18/2612 und 18/2611. In den Anträgen werden unter ausdrücklichem Verweis auf das gemeinsame Papier des BMWi und des DGB sowie auf den Beschluss des SPD-Konvents Mindestanforderungen für die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit den USA benannt. Diese „Mindestanforderungen“ in dem Antrag, Drucksache 18/2612, sind identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen an die Verhandlungen aus dem Beschluss des SPD-Konvents vom 20. September 2014. Es ist höchst unüblich, dass Oppositionsfraktionen solche wortgleichen Anträge einbringen und auf diese Art versuchen, eine Regierungsfraktion vorzuführen. Eine eigene inhaltliche Position entwickelt die Fraktion Die Linke gerade nicht. Ein solch durchschaubares Vorgehen möchte ich nicht durch eine Zustimmung zu den Anträgen fördern. Allerdings ist es mir wichtig, zu erklären, dass ich den Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 zu Anforderungen der SPD an die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen CETA und TTIP (http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/123752/20140920 _beschluss_parteikonvent_ttip.html) uneingeschränkt unterstütze und ihn mir zu eigen mache. Die SPD sieht sich in dieser Debatte gut gerüstet. Erst mit der Amtsübernahme von Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie wurde zu den Freihandelsabkommen ein zivilgesellschaftlicher Diskussionsprozess gestartet. So fand im Mai 2014 eine öffentliche Veranstaltung zu TTIP mit EU-Handelskommissar De Gucht sowie US-Chefverhandler Mike Froman sowie Unternehmens- und NGO-Vertretern in Berlin statt. Sigmar Gabriel hat im Frühjahr 2014 zudem einen Beirat zu TTIP eingerichtet, zu dem Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbände neben den Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern regelmäßig eingeladen werden. Diese Initiativen wie auch die Debatten innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion haben Eingang in den Beschluss des Parteikonvents gefunden, der auf Basis eines gemeinsamen Papiers des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem DGB gefasst wurde. Es wurde deutlich, dass Partei und Fraktion eine gemeinsame Auffassung über die Ziele und Anforderungen zu den Freihandelsabkommen haben. Unsere Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche sind nicht primär von Misstrauen und Angst geprägt. Sie lauten im Wesentlichen: Freihandelsabkommen zwischen derart großen Wirtschaftsräumen wie den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU eröffnen die Chance, die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Handelsabkommen haben vorrangig das Ziel, neben den Zöllen die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dies kommt neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zugute. Auf der anderen Seite gilt es, eine Reihe von Bedingungen zu formulieren, die Voraussetzung für eine Zustimmung sind: Für uns Sozialdemokraten zählen dazu ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte und Normen wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt werden. Den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften muss ein umfassender Gestaltungsspielraum garantiert werden. Die bewährten deutschen und europäischen Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden. Wir bekräftigen unsere Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen halten wir sie für grundsätzlich entbehrlich. Dr. Nina Scheer (SPD): Es bedarf einer umgehenden öffentlich nachvollziehbaren Klarstellung des Verhandlungsergebnisses bei CETA sowie aktueller Verhandlungsgegenstände bei TTIP für eine konstruktive Auseinandersetzung mit den betreffenden Inhalten. Es ist weder für die Sache noch für die demokratische Kultur der EU förderlich, dass seit Monaten nur auf Grundlage von Spekulationen und durchgesickerten Dokumenten über mögliche Vereinbarungen diskutiert wird. Demokratie lebt von Öffentlichkeit und Transparenz. Geheimhaltungen über Abkommen, die möglicherweise weitreichende Eingriffe in mitgliedstaatlich gewachsene Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und etwa im Umgang mit Umweltschutz- und Gesundheitsstandards bedeuten, entsprechen nicht dem rechtsstaatlichen Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, sondern schüren Rechtspopulismus sowie Europafeindlichkeit. Am Beispiel Deutschlands ist zu erkennen, dass Vertrauensschutz und damit auch Investitionsschutz im bestehenden Rechtssystem bereits verankert ist und sich hier stets fortentwickelt. Gesonderte Investitionsschutzabkommen als Bestandteil von Freihandelsabkommen werden dieser Rechtskultur nicht gerecht. Die Einrichtung von Schiedsgerichten untergräbt darüber hinaus die ordentlichen Gerichtsbarkeiten der Mitgliedstaaten bzw. Vertragspartner. Vertragliche Schiedsgerichtsbarkeiten oder Investi-tionsschutz, wonach „das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzeilen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder (dass) ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird“ (SPD-Parteikonvent-Beschluss vom 22. September 2014), müssen ausgeschlossen werden. Freihandelsabkommen darf kein faktischer Vorrang gegenüber gesetzlichen Grenzen für Markt und Handel eingeräumt werden. Die betreffenden Vertragsverhandlungsergebnisse – CETA – lassen noch keine abschließende Aussage zu, ob letztlich ein Investitionsschutz enthalten sein wird. Insofern ist es wichtig und zu begrüßen, dass sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für eine Streichung von Investitionsschutzvorgaben im Rahmen von CETA einsetzt. Parallel gilt es, die Vertragsentwurfsinhalte – auch mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zu TTIP – daraufhin zu überprüfen, welche Aussagen darin mit welchen Auswirkungen investitionsschützende Wirkungen entfalten können. Hierfür bedarf es einer eingehenden Prüfung und verbindlichen Übersetzung des Vertragsentwurfes. Eine pauschale Zurückweisung des CETA-Verhandlungsergebnisses wie im Antrag der Linken – Drucksache 18/2611 – gefordert, wird dem gegebenen Aufklärungsinteresse nicht gerecht. In dem Antrag auf Drucksache 18/2612 erklärt die Fraktion Die Linke Mindestanforderungen für die Verhandlungen um Freihandelsabkommen, die identisch bzw. wortgleich mit den Zielen und Anforderungen aus dem Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20. September 2014 sind. Konventbeschlüsse einer koalitionsbildenden Partei sind nicht darauf angelegt Gegenstand von Beschlüssen einer Regierungskoalition zu werden. Insofern wird mit dem Antrag der Fraktion Die Linke offensichtlich eine vermeintliche Kontroverse zwischen der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion gesucht und verfolgt. Eine solche lässt sich aber mit der klaren Positionierung unserer Fraktion im Rahmen der Aussprache und auch des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel nicht herleiten. Aus diesen Gründen verneine ich die betreffenden Anträge – Drucksachen 18/2611 und 18/2612. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Uta Finckh-Krämer, Ralf Kapschack, Ulrich Hampel, Dr. Bärbel Kofler, Bettina Müller, Christian Petry, Sönke Rix, Dr. Dorothee Schlegel, Swen Schulz (Spandau), Frank Schwabe, Stefan Schwartze, Dr. Carsten Sieling, Martina Stamm-Fibich zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a), zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Regierungsfraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Der vorliegende Entschließungsantrag der Linken scheint dieses zu beabsichtigen. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass in einer Koalition zunächst versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehmen wir für uns das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes in Anspruch. Beschlüsse über Freihandelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die zudem offenbar nicht inhaltlich motiviert sind und nur das Ziel haben, eine Regierungspartei vorzuführen. Ein solches Vorgehen möchten wir nicht unterstützen. Deshalb erklären wir angesichts der heutigen Abstimmungen: Erstens. Zunächst begrüßen wir, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel unter anderem mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht haben. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Eine pauschale Ablehnung internationaler Abkommen wäre hier nicht zielführend. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Zweitens. Wir vertreten die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte. Drittens. Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der DGB haben ein Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Abkommen mit Kanada, CETA, bezogen (www.spd.de/linkableblob/123760/data/2Q140920_parteikonvent_beschluss _ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teilen wir vollständig. Viertens. Ein zentraler Punkt ist für uns die klare Ablehnung von Schiedsgerichten, die Unternehmen zum Beispiel Klagemöglichkeiten gegen Staaten im Zusammenhang mit Investitionsschutz und vielem mehr ermöglichen. Wir sehen in diesen Konstruktionen Versuche, demokratische Strukturen zu unterlaufen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Daniela Kolbe und Dr. Matthias Miersch (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den -Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu -stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Regierungsfraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Der vorliegende Entschließungsantrag der Linken scheint dieses zu beabsichtigen. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass zunächst in einer Koalition versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehmen wir für uns das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes in Anspruch. Beschlüsse über die Handelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die zudem offenbar nicht inhaltlich motiviert sind und nur das Ziel haben, eine Regierungspartei vorzuführen. Ein solches Vorgehen möchten wir gar nicht unterstützen. Deshalb erklären wir angesichts der heutigen Abstimmungen: Erstens: Zunächst begrüßen wir, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel unter anderem mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglich-keiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht hat. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Eine pauschale Ablehnung internationaler Abkommen wäre hier nicht zielführend. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Zweitens: Wir vertreten die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Handelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte. Drittens: Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der DGB haben ein Positionspapier zum Handelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses -Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls -beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Ab-kommen mit Kanada, CETA, bezogen (www.spd.de/-linkablebiob/123760/data/2014092Q parteikonvent_beschluss_ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teilen wir vollständig. Viertens: Ein zentraler Punkt ist für uns die klare Ablehnung von Schiedsgerichten, die Unternehmen zum Beispiel Klagemöglichkeiten gegen Staaten im Zusammenhang mit Investitionsschutz und vieles mehr ermöglichen. Wir sehen in diesen Konstruktionen Versuche, demokratische Strukturen zu unterlaufen. Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/2612 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den -Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Ulrich Kelber (SPD): Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die -Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Regierungsfraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Der vorliegende Entschließungsantrag der Linken scheint dieses zu beabsichtigen. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass in einer Koalition zunächst versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes in Anspruch. Beschlüsse über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die zudem offenbar nicht inhaltlich motiviert sind und nur das Ziel haben, eine Regierungspartei -vorzuführen. Ein solches Vorgehen möchte ich nicht unterstützen. Deshalb erkläre ich angesichts der heutigen Abstimmungen: Erstens: Zunächst begrüße ich, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel unter anderem mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglich-keiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht hat. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Eine pauschale Ablehnung internationaler Abkommen wäre hier nicht zielführend. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Zweitens: Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte. Drittens: Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der DGB haben ein Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag -ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das -Abkommen mit Kanada, CETA, bezogen (www.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_be schluss_ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teile ich vollständig. Der Antrag der Linken zitiert zwar -einzelne Sätze des Positionspapiers, es fehlen aber wesentliche Teile, weil die Linke diese Freihandelsabkommen grundsätzlich ablehnt. Viertens: Ein zentraler Punkt ist für mich die klare Ablehnung von Schiedsgerichten, die Unternehmen zum Beispiel Klagemöglichkeiten gegen Staaten im Zusammenhang mit Investitionsschutz und vielem mehr ermöglichen. Ich sehe in diesen Konstruktionen Versuche, demokratische Strukturen zu unterlaufen. Gerold Reichenbach (SPD): Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Fraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Das ist die offensichtliche Motivation des Entschließungsantrags der Linken. Ihr geht es dabei ganz offenkundig nicht um die Sache, zumal sie selbst die putative Ablehnung des Abkommens ohne Ansehung der endgültigen Inhalte fordert und auch jedem Versuch, die Inhalte im Rahmen weiterer Verhandlungen positiv zu gestalten, eine Absage erteilt. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind zumindest in einem Bundesland bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass in einer Koalition zunächst versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln. Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes in Anspruch. Beschlüsse über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird jedoch nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die lediglich das Ziel haben, eine Scheinentscheidung propagandistisch auszunutzen. Unabhängig von meiner kritischen Einstellung gegenüber den Abkommen werde ich ein solches Vorgehen nicht unterstützen. Eine pauschale bedingungslose Ablehnung internationaler Abkommen ohne Ansehung der Verhandlungsmöglichkeit und des endgültigen Inhaltes ist nicht zielführend. Sie ist vielmehr Ausdruck politischer Gestaltungsunfähigkeit. Ich will die Verhandlungen kritisch begleiten und Einfluss nehmen. Darum begrüße ich, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel und andere mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht haben. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen. Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte. Die Anforderungen, die ich für mich an eine Zustimmung zu den Abkommen stelle, sind von Bundeswirtschaftsminister Gabriel und dem DGB in einem Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Abkommen mit -Kanada, CETA, bezogen (www.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teile ich vollständig. Meine Ablehnung der Anträge der Linken ist deshalb weder eine grundsätzliche Zustimmung zu den Abkommen noch ein Verzicht auf die im Beschluss des Parteikonvents der SPD beschriebenen Bedingungen als Voraussetzung für eine Zustimmung. Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über die Entschließungsanträge der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/2612, 18/2611 – zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 18/432, 18/2100 – Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA-Freihandelsabkommens (Tagesordnungspunkt 4 a) , zu der namentlichen Abstimmung über den -Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Kirsten Lühmann (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen die Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke, Drucksachen 18/2612 und 18/2611, sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/1458. Die Partei Die Linke bringt in der heutigen Abstimmung einen Antrag ein, der identisch mit einem Beschluss des SPD-Parteikonventes vom vergangenen Samstag ist. Mit diesem Parteikonventsbeschluss haben wir den SPD-Vorsitzenden und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragt, in die gemeinsamen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner der CDU/CSU Fraktion zu gehen, um die Position der SPD zu TTIP zu der Position der gesamten Bundesregierung zu machen. Mit der Zustimmung zu den Anträgen der Linksfraktion nähme ich Sigmar Gabriel die Chance, einen Konsens in der Großen Koalition herzustellen, und riskierte, dass die Position der SPD nicht als Position Deutschlands in der Europäischen Union durchgesetzt werden kann. Für den Antrag der Grünen, der bei anderem Wortlaut einen ähnlichen Inhalt hat, gilt dasselbe. Ich stehe voll hinter dem Beschluss des SPD-Parteikonvents und werde mich in meiner parlamentarischen Arbeit für seine Umsetzung einsetzen. Ulli Nissen (SPD): Ich stimme mit meiner Fraktion gegen die Anträgeder Linken und gegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Der Parteikonvent der SPD hat am 20. September 2014 die Erwartungen an die transatlantischen Freihandelsgespräche klar formuliert. Eine intensive Diskussion über die TTIP-Verhandlungen sowie auch über das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada – CETA – ist in der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung. Zur Vorbereitung politischer Entscheidungen muss die Möglichkeit zur Diskussion, Meinungsbildung und Mitsprache bestehen. In dem Diskussionsprozess muss es Raum dafür geben, die Chancen der Freihandelsabkommen TTIP und CETA genauso zu thematisieren wie kritische Aspekte und Befürchtungen, die sich mit TTIP und CETA verbinden. Wirtschaft und Handel müssen sich demokratischen Spielregeln unterwerfen. Wenn es mit TTIP und CETA gelingt, bessere Regeln für den transatlantischen Handel und die globale Wirtschaft zu entwickeln, wäre dies ein enormer Fortschritt in der politischen und demokratischen Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung. Fest steht allerdings auch: Ein Freihandelsabkommen darf nicht dazu führen, dass europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, beim Daten- oder Verbraucherschutz infrage gestellt werden oder Investoren vor internationalen Schiedsstellen rechtsstaatliche Standards und demokratische politische Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen aushebeln können. Ich bin der Auffassung, dass es sich bei den beiden Freihandelsabkommen CETA und TTIP um gemischte Abkommen handelt. Diese müssen nicht nur vom Europäischen Parlament, sondern auch von den jeweiligen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Werden die Freihandelsabkommen den nationalen Parlamenten und damit auch dem Deutschen Bundestag vorgelegt, werde ich diese sehr genau prüfen. Eine Zustimmung werde ich davon abhängig machen, ob die europäischen Standards gewährleistet bleiben. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Die Aussage des betreffenden Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, sich „unverzüglich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass in TTIP kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird, beziehungsweise ein Abkommen, das einen solche Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, abzulehnen“, sowie „sich unverzüglich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass in CETA kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird, beziehungsweise ein Abkommen, das einen solchen Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, abzulehnen“, teile ich inhaltlich. Der für Freihandelsabkommen federführend zuständige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bereits darauf hingewiesen, dass er sich für die Herausnahme von Investitionsschutzvorgaben aus CETA einsetzen wird bzw. dass diese nicht in TTIP aufgenommen werden. Diese Haltung hat er in seiner heutigen Rede, auch unter Bezugnahme auf den SPD-Parteikonventsbeschluss vom 20. September 2014, nochmals betont. Insofern bedarf es keiner Aufforderung der Bundesregierung vonseiten des Deutschen Bundestages, sich hierfür im Rat der EU einzusetzen. Freihandelsabkommen, die Investitionsschutzvorgaben, Schiedsgerichtsbarkeiten oder andere Elemente enthalten, die geeignet sind, demokratische Strukturen bzw. Gestaltungshoheiten zu unterwandern, kann und werde ich im Zuge der Ratifizierung nicht zustimmen. Ich halte es für unerlässlich, dass die betreffenden Abkommen einem solchen Ratifizierungsprozess durch die mitgliedstaatlichen Parlamente unterzogen werden und zuvor umfassend eine Offenlegung der Vertragstexte mit verbindlichen Übersetzungen erfolgt. Eine Entscheidung über CETA bzw. TTIP durch den Deutschen Bundestag steht mit dem betreffenden Antrag nicht an, womit ich der Beschlussempfehlung zur Ablehnung desselben folge. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Tausend (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den -Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne – Drucksachen 18/1458, 18/2646 – (Zusatztagesordnungspunkt 3) Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja. Anlagen 1Anlagen 2 bis 12 2Ergebnis Seite 4933 D, 4936 A, 4938 B ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 4885 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 5088 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 54. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 25. September 2014 5089