Plenarprotokoll 18/62 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 62. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 5. November 2014 I n h a l t : Zusätzliche Ausschussüberweisungen 5731 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf -eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes – Aus-weitung der Lkw-Maut 5731 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5731 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5732 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5732 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5732 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5733 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 5733 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5733 D Steffen Bilger (CDU/CSU) 5734 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5734 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5734 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5734 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5735 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5735 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5735 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5735 D Sabine Leidig (DIE LINKE) 5736 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5736 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5736 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5736 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5737 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5737 B Sebastian Hartmann (SPD) 5737 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5738 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5738 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5738 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 5738 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5739 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5739 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5739 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5739 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5739 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3013 5739 D Mündliche Frage 1 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Beweislastumkehr für mögliche Schäden an Mensch und Natur bei der Regulierung von Unternehmen im Fracking-Bereich Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 5740 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 5740 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5740 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 5741 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5741 C Mündliche Frage 2 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Gefahrenprävention bei der Gasförde-rung Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 5741 D Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 5742 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5742 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 5742 D Wolfgang Tiefensee (SPD) 5743 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5743 C Mündliche Frage 3 Inge Höger (DIE LINKE) Abstimmungsverhalten Deutschlands in der UN-Vollversammlung hinsichtlich der Ächtung von DU-Munition Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5744 A Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) 5744 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5745 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 5745 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 5745 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5746 A Mündliche Frage 4 Niema Movassat (DIE LINKE) Von der Vereinigung für internationale Katastrophenhilfe e. V. angebotene Hilfe-leistungen für die von Ebola betroffenen westafrikanischen Länder Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5746 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) 5746 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5747 C Inge Höger (DIE LINKE) 5747 C Petra Pau (DIE LINKE) 5747 D Mündliche Frage 5 Niema Movassat (DIE LINKE) Politische Lage in Burkina Faso Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5748 A Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) 5748 C Mündliche Frage 6 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Aufhebung der US-amerikanischen Blo-ckade gegen Kuba Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5749 A Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 5749 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 5749 D Mündliche Frage 7 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Unterstützung der von den Embargo-bestimmungen der USA betroffenen deut-schen Unternehmen und Banken Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5750 A Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 5750 B Mündliche Frage 8 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der kurdischen Parteien PKK und PYD als terroristische Vereinigungen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5751 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5751 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 5752 B Mündliche Frage 9 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufarbeitung der Verbrechen der deut-schen Kolonialmacht in Kamerun und Rehabilitierung des Königs Manga Bell Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5752 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5752 D Mündliche Frage 10 Heike Hänsel (DIE LINKE) Beziehungen zwischen der EU und Mexi-ko nach dem Verschwinden von 43 Stu-denten in Iguala Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5753 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 5753 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5755 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5755 C Mündliche Frage 11 Heike Hänsel (DIE LINKE) Direktmandate für die extrem rechte Partei Swoboda im ukrainischen Parla-ment Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5755 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 5756 B Manfred Grund (CDU/CSU) 5757 B Mündliche Frage 15 Petra Pau (DIE LINKE) Differenzen zwischen Bundesministerium des Innern, Generalbundesanwalt, Bun-deskriminalamt und Bundesamt für Ver-fassungsschutz hinsichtlich der Definition des Rechtsterrorismus seit dem Jahr 1992 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5758 A Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) 5758 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5759 B Mündliche Frage 21 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Spei-cherung von Fluggastdaten auf europäi-scher Ebene Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5759 D Zusatzfrage Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5760 B Mündliche Frage 22 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Fluggastdatenspeiche-rung mit der EU-Grundrechtecharta Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5760 D Mündliche Frage 26 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Kosten der Unterkunft komplett aus Bundesmitteln Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 5761 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5761 B Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: anlässlich des 3. Jahrestages der Aufdeckung der NSU-Verbrechen am 4. November 2011 5762 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 5762 A Petra Pau (DIE LINKE) 5763 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 5765 A Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5766 A Clemens Binninger (CDU/CSU) 5767 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5768 A Dr. Eva Högl (SPD) 5769 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) 5770 A Aydan Özoğuz, Staatsministerin BK 5771 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 5772 D Nächste Sitzung 5773 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5775 A Anlage 2 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schle-gel, Matthias Schmidt (Berlin), Norbert Spinrath, Svenja Stadler (alle SPD) zur na-mentlichen Abstimmung über den Ent-schließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dres-den), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungs-erklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Euro-päischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (60. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3, Anlage 2) 5775 B Anlage 3 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Hilde Mattheis und Mechthild Rawert (alle SPD) zu der Abstimmung über den von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leis-tungsausweitung für Pflegebedürftige, Pfle-gevorsorgefonds – (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG) (61. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21 a, Anlage 2) 5775 D Anlage 4 Mündliche Frage 12 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Streumunition in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5776 B Anlage 5 Mündliche Frage 13 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Herkunft der Belege für die vermeintli-che Schuld prorussischer Rebellen an dem Absturz der malaysischen Passagierma-schine MH17 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 5776 D Anlage 6 Mündliche Frage 14 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einschätzung der extrem rechten Grup-pierung „Hooligans gegen Salafisten“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5777 A Anlage 7 Mündliche Frage 16 Petra Pau (DIE LINKE) Bearbeitende Stelle im Bundesamt für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen ei-ner Reise deutscher Neonazis nach Südaf-rika im Oktober 1999 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5777 B Anlage 8 Mündliche Fragen 17 und 18 Martina Renner (DIE LINKE) Rassistisch, politisch rechts oder antise-mitisch motivierte Tötungsdelikte seit 1990 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5777 C Anlage 9 Mündliche Fragen 19 und 20 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Aufhebung des Finanzierungsstopps ge-gen den Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5777 D Anlage 10 Mündliche Frage 23 Andrej Hunko (DIE LINKE) Durch den Generalbundesanwalt angeleg-te Vorgänge zur Spionagepraxis auslän-discher Nachrichtendienste Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 5778 C Anlage 11 Mündliche Frage 24 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Prospektpflicht bei Inanspruchnahme nachrangiger oder partiarischer Darle-hen nach dem Referentenentwurf zum Klein-anlegerschutzgesetz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5778 D Anlage 12 Mündliche Frage 25 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Meldungen über die Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf ein Mischmo-dell aus Bodenrichtwerten und einer -Gebäudekomponente im Rahmen der -Reform der Grundsteuer Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5779 A Anlage 13 Mündliche Frage 27 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzgebungskompetenz der Länder bei der Eingliederungshilfe Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 5779 B Anlage 14 Mündliche Fragen 28 und 29 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Armutsgefährdung von Erwerbstätigen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 5779 C Anlage 15 Mündliche Frage 30 Andrej Hunko (DIE LINKE) Marktumfeld und Zulassungsfähigkeit der Drohne Camcopter S-100 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 5780 B Anlage 16 Mündliche Fragen 31 und 32 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Prüfung des Antrags von DEKRA und VdTÜV zur Erhöhung der Gebühren für Straßenverkehrsmaßnah-men Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 5780 D Anlage 17 Mündliche Frage 33 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkehrsverlagerung auf Bundes- und Landesstraßen infolge der Pkw-Maut für ausländische Kraftfahrzeughalter und Einbeziehung weiterer Straßen bei Aus-weichverkehr Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 5781 A Anlage 18 Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kalkulation der Einnahmen der Pkw-Maut Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 5781 B Anlage 19 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Ergebnisse aus der ge-meinsamen nuklearen Katastrophen-schutzübung von Bund und Ländern vom September 2013 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 5781 C Anlage 20 Mündliche Frage 36 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tagungen der Reaktor-Sicherheits-, Strahlenschutz- und Entsorgungskom-mission des BMUB in der 18. Wahlperio-de Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 5781 D Anlage 21 Mündliche Frage 37 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zusammensetzung der Kosten von 81 Millionen Euro für den G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 5784 D 62. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 5. November 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist eröffnet. Interfraktionell ist vereinbart worden, den Ent-wurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund auf Drucksache 18/2848 dem Haushaltsaus-schuss zur Mitberatung zu überweisen. Darüber hinaus sollen die Unterrichtungen der Bundesregierung zu Stellungnahmen des Bundes-rates und Gegenäußerungen der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/3000 und 18/3004 zu den bereits überwiesenen Gesetzentwürfen zur Ände-rung des Freizügigkeitsgesetzes bzw. zur Ände-rung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf den Drucksachen 18/2581 und 18/2592 an die ent-sprechenden federführenden und mitberatenden Ausschüsse überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heuti-gen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-fernstraßenmautgesetzes – Ausweitung der Lkw-Maut. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Be-richt hat der Bundesminister für Verkehr und digi-tale Infrastruktur, Herr Alexander Dobrindt. – Bitte schön, Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolle-ginnen und Kollegen! Wir haben nicht nur in Deutschland, sondern an vielen Stellen in Europa Diskussionen darüber, wie wir die Wettbewerbsfä-higkeit, das Wachstum unserer Wirtschaft und Arbeitsplätze in Zukunft verstetigen können. Eine der Grundlagen dafür ist immer Zustand, Qualität und Ausbau der Infrastruktur. Deswegen hat sich die Bundesregierung zu Fragen der Infrastrukturfinanzierung in der Ver-gangenheit immer dahin gehend geäußert, dass wir einen Investitionshochlauf organisieren wer-den, der die Chance bietet, mehr Geld in Infra-struktur zu investieren. Ein wesentlicher Bestand-teil dieses Hochlaufs ist das 5-Milliarden-Euro-Paket, das in dieser Wahlperiode einen Hochlauf der Investitionen um 500 Millionen Euro mehr in diesem Jahr, 1 Milliarde Euro mehr im nächsten Jahr usw. vorsieht, bis dann im Jahre 2017 in der Gesamtsumme der Investitionen ein Spitzenwert von 12 Milliarden Euro erreicht werden kann. Wir begleiten diesen Investitionshochlauf unter anderem mit der stärkeren Nutzerfinanzierung. Ein Teil dieser Nutzerfinanzierung ist die Lkw-Maut. Sie wissen, dass gerade der Güterverkehr in den nächsten Jahren weiter massiv ansteigen wird: auf der Straße, auf der Schiene und auf den Was-serwegen. Wir werden in den nächsten 15 Jahren auf der Straße einen Zuwachs von 40 Prozent beim Güterverkehr zu verzeichnen haben. Das zeigt auch schon die Herausforderungen: erstens für die Belastung der Straßen und zweitens für Unterhalt, Reparatur und auch Neubau von Stra-ßen. Wir haben im Rahmen der Beratungen des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes heute be-schlossen, dass wir im nächsten Jahr die Verbrei-terung und Vertiefung der Lkw-Maut vornehmen werden. Verbreiterung und Vertiefung heißt, dass zum 1. Juli die vierspurigen Bundesstraßen in das Mautsystem und zum 1. Oktober 2015 die Lkw-Klasse von 7,5 bis 12 Tonnen in das Mautsystem einbezogen werden. Zusammen werden diese beiden Maßnahmen in einem ganzen Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 380 Millionen Euro erbringen. Im Startjahr, dem Rumpfjahr 2015, werden es in der Summe circa 115 Millionen Euro sein. Das ist klar, weil wir erst Mitte bis Ende des Jahres, also zum 1. Juli bzw. zum 1. Oktober, starten können. Langfristig stärkt das unsere Möglichkeiten zu mehr Investitionen in unsere Straßeninfrastruktur. Perspektivisch pla-nen wir, die Lkw-Maut im Jahr 2018 auf alle Bun-desstraßen auszudehnen. Das Finanzvolumen wird durch ein entsprechendes Wegekostengut-achten ermittelt werden. Dieses Gutachten wird perspektivisch bereits vorbereitet. Wenn wir das Ziel, die Einbeziehung von Lkws mit 7,5 Tonnen bis 12 Tonnen und von vierspuri-gen Bundesstraßen, erreicht haben, werden wir einen wesentlichen Teil der Investitionslücke schließen können, die gemäß dem Wegekosten-gutachten aufgrund von Mindereinnahmen bei der bisherigen Lkw-Maut entstanden ist. Diese gehen auf einen Zinseffekt zurück: Zinsvorteile aufgrund der geringen Zinsen, die zurzeit herrschen, müs-sen nämlich an die Nutzer der Straße weitergege-ben werden. Straße ist letztlich gebundenes Kapi-tal und wird zumindest nach der bisherigen Lesart auch mit Zinsen versehen. Ich habe in der Ver-gangenheit darauf hingewiesen, dass ich mir im Sinne einer langfristigen und verlässlichen Finan-zierungsstruktur wünschen würde, dass der Zins-effekt bei der Berechnung der Mautgebühren nicht so durchschlägt. Wir sind deswegen in Brüssel initiativ geworden. Wir wollen gemeinsam mit den Kollegen der Kommission dafür sorgen, dass bei zukünftigen Wegekostengutachten, die ja die Grundlage für Mautgebühren sind, der Zinseffekt geringer ausfällt und dadurch mehr Verlässlichkeit bei den Einnahmen und damit für die Finanzierung der Infrastruktur sichergestellt werden kann. In der jetzigen Wahlperiode helfen uns die ge-rade dargestellten Maßnahmen, die entstandene Lücke zu schließen. Wir werden sie auch über-kompensieren. Das heißt, am Schluss wird von den Einnahmen, die wir über Verbreiterung und Vertiefung erreichen, auch zusätzliches Geld für Investitionen in die Infrastruktur übrig bleiben. Das sind also Maßnahmen, die auf dem Weg zur stär-keren Nutzerfinanzierung einen weiteren Meilen-stein darstellen und umgehend, das heißt schon im nächsten Jahr, haushaltswirksam werden kön-nen. Ich freue mich, dass dies allgemein sehr positiv aufgenommen wird. Es ebnet uns den Weg zur Hereinnahme aller Bundesstraßen in die Lkw-Maut 2018 und damit zu einer noch stärkeren Nutzerfi-nanzierung. Danke schön. Vizepräsident Peter Hintze: Wir haben eine ganze Reihe von Fragen. Ich lese die Fragesteller vor, damit sich jeder geistig darauf einstellen kann: Frau Dr. Wilms, Bündnis 90/Die Grünen, Herr Gastel, Bündnis 90/Die Grü-nen, Herr Behrens, Fraktion Die Linke, Herr Bil-ger, CDU/CSU-Fraktion, Frau Haßelmann, Bünd-nis 90/Die Grünen, Herr Kühn, Bündnis 90/Die Grünen, Herr Krischer, Bündnis 90/Die Grünen, und Frau Leidig, Fraktion Die Linke. Ich gebe jetzt Frau Dr. Wilms, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dobrindt, Sie haben eben gesagt, Sie wollen im Rahmen der Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut auf 7,5 Tonnen heruntergehen. Hier klafft aber noch eine Lücke zu Ihrem Referenten-entwurf, der letzte Woche auf der Pressekonfe-renz zum Thema „Pkw-Maut“ bekannt geworden ist; da hat man dies vernehmen können. Es gibt jetzt die schöne Lücke zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen. Aus welchem Grund nehmen Sie ei-gentlich diese Fahrzeuge – mit Ausnahme der Wohnmobile – aus? Was steckt dahinter? Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen. Auch solche Fahrzeuge nutzen doch die Straßen und nutzen sie in irgendeiner Weise ab. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Minister!) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Verzeihung. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass Frau Wilms schon fertig ist. – Liebe Frau Wilms, wenn Sie sich den Gesetzentwurf, wie wir ihn heute im Kabinett beschlossen haben, an-schauen, dann werden Sie feststellen, dass da ein Prüfauftrag formuliert worden ist, nämlich zu prü-fen, wie und ob – wahrscheinlich eher: wie – man die Klasse von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in ein Mautsystem miteinbeziehen kann. Das war auch ausdrücklicher Wunsch von betei-ligten Ressorts. Ich teile nicht hundertprozentig Ihre Einschät-zung, dass es eine Lücke gibt. Wir haben viel-mehr zwei Systeme, die nebeneinander existieren: zum einen das System der Güterverkehre, das von den Lkws abgebildet wird, zum anderen das System der Personenverkehre, das von den Pkws abgebildet wird. Sie existieren nebeneinander und unterliegen daher sehr unterschiedlichen Rege-lungen. Sie wissen: In der Eurovignetten-Richtlinie, also dem europäischen Regelwerk, sind Regelungen für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf-wärts formuliert – nicht darunter. Es gibt aktuell keine Überlegungen im Haus, was die Bemautung der 3,5- bis 7,5-Tonner be-trifft; aber im Gesetzentwurf ist ein diesbezügli-cher Prüfauftrag deutlich formuliert. Der Prüfauf-trag wird auch umgesetzt werden. Von daher kann man davon ausgehen, dass wir uns in naher Zu-kunft mit dieser Frage beschäftigen müssen. Das wird allerdings nicht mehr in diesem Jahr sein. Ergebnisse einer Prüfung kann ich – da bitte ich um Verständnis – beim besten Willen nicht vor-wegnehmen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Frage: Herr Abgeordneter Gastel, Bündnis 90/Die Grünen. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe eine Frage, die sich auf einen datenschutzrechtlichen Vergleich zwischen der bestehenden Lkw-Maut und Ihrer geplanten Pkw-Maut bezieht. Sie planen ja, die Daten bei der Pkw-Maut einen Monat län-ger, als das jeweils abgelaufene Jahr dauert, zu speichern. Was ist da der Hintergrund? Planen Sie ein ähnliches Vorgehen, eine entsprechende Änderung auch im Bereich der Lkw-Maut, wo die Daten ja bisher sofort wieder gelöscht werden? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Lieber Kollege Gastel, wir haben die Regelun-gen zum Datenschutz, die wir aus dem Bereich der Lkw-Maut kennen – es sind die schärfsten Da-tenschutzregelungen, die bisher in einem Gesetz zu finden sind –, gerade was die ausschließliche Verwendung dieser Daten für das Mautsystem und den Ausschluss der Verwendung der Daten für andere Zwecke – sprich: auch durch andere Behörden – anbelangt, in unseren Gesetzentwurf zur Infrastrukturabgabe, der sogenannten Pkw-Maut, übernommen. Das heißt – ich habe auch dies schon öffentlich formuliert –, dass wir aus-drücklich widersprechen, dass die Daten einer an-deren Nutzung zugeführt werden. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber 13 Monate!) Dass dies passiert, ist sogar explizit ausge-schlossen. Die Kontrolldaten, die wir erheben, werden grundsätzlich unverzüglich gelöscht. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Bei der erstmaligen Kon-trolle innerhalb des Gültigkeitszeitraumes einer Jahresvignette werden das Kennzeichen und der Tag der Kontrolle festgehalten, wobei die Aufbe-wahrungszeit je nach Zeitpunkt der Kontrolle in-nerhalb des Zeitraums der Gültigkeit einer Jah-resvignette 1 Monat bis maximal 13 Monate be-tragen kann. Es geht dabei darum, dass wir uns für Härtefälle eine -Erstattung auf Antrag vorstellen können, wenn nachgewiesen wird, dass ein Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeit-raum nicht genutzt worden ist. Um jedoch unge-rechtfertigten Erstattungen vorzubeugen, ist vor-gesehen, dass einmalig innerhalb der Gültigkeit der Jahresvignette das Kennzeichen und der Tag der Kontrolle des Kfz mit einer Jahresvignette ge-speichert werden können. Es geht dabei um die einmalige Feststellung der Nutzung des Netzes innerhalb des Gültig-keitszeitraums einer Jahresvignette. Die Feststel-lung findet ausschließlich über das Kennzeichen und den Tag der Nutzung statt. Eine Verwendung dieser Daten ist ausschließlich für den Zweck der Erstattung vorgesehen. Eine Übermittlung oder Beschlagnahme dieser Daten für andere Zwecke ist nicht zulässig. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Für zwei Fragen fünf Antwortzeiträume ver-braucht!) Von daher sehen Sie, worum es an dieser Stelle geht, nämlich darum, einmalig festzuhalten, ob ein Befahren des Netzes stattgefunden hat. Grund da-für ist, Erstattungen oder Erstattungsanfragen möglich zu machen bzw. unberechtigte Anfragen entsprechend zu beantworten. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Ich bin von der Fraktion Die Linke darauf hingewiesen worden, dass die Abge-ordneten und die Regierungsmitglieder bitte die Redezeitampel beachten. Die Frage war allerdings so komplex, dass eine ausführliche Antwort aus meiner Sicht für das Haus wichtig war. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Herr Kollege Behrens von der Fraktion Die Lin-ke stellt die nächste Frage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister, ich würde mich über eine kurze, aber hoffentlich inhaltsreiche Antwort freuen. – Sie stellen jetzt einen von Ihnen vorgelegten Gesetz-entwurf vor, in dem es um die Frage der Auswei-tung der Maut für Lkw geht. Dieses Thema ist nicht neu. Wir haben bereits im letzten Jahr dar-über gesprochen, dass es eigentlich notwendig ist, weitere Straßen mit einer Lkw-Maut zu bele-gen. Zum damaligen Zeitpunkt war das angeblich aus technischen Gründen nicht möglich. Das Ar-gument ist jetzt aufgehoben. Aber auch in der zweiten Runde sind es nicht mehr als 1 000 Kilometer Bundesstraßen, die zu-sätzlich in die Bemautung einbezogen werden können. Das ist eindeutig zu wenig, weil dahinter nicht nur steht, dass wir mehr Geld für das Ver-kehrssystem brauchen, sondern wir auch eine verkehrspolitische Maßnahme damit verbinden wollen, nämlich eine Lenkungswirkung erzielen wollen. Darum sind die Anforderungen an eine Maut einfach andere als die bloße Überlegung, ob wir damit genug Geld hereinbekommen oder nicht. Die Zeitspanne der Verbändeanhörung – nun zu meiner Frage – war sehr kurz bemessen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung hat das angemahnt. Warum ist die Frist für die Verbändeanhörung so kurz gewesen? Wie viele Stellungnahmen gab es? Welche dieser Stellungnahmen haben Sie in Ihrem neuen Entwurf eingebaut? Vizepräsident Peter Hintze: Das waren jetzt schon drei Fragen und damit eigentlich zwei mehr, als die Geschäftsordnung vorsieht. Deswegen braucht der Minister auch die Zeit, sie zu beantworten. – Bitte, Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Behrens, bemängeln Sie zwar, dass die Entschei-dung zur Bemautung der vierspurigen Bundes-straßen zu spät getroffen worden sei, aber Sie begrüßen, dass sie kommt. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Jeder Schritt ist nötig!) – Bitte? Der Schritt ist gut? (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Jeder Schritt ist nötig!) Die von Ihnen angesprochenen 1 000 Kilometer sind tatsächlich 1 100 Kilometer. Das heißt, dass alle vierspurigen Bundesstraßen, die an Autobah-nen angebunden sind, in das Mautsystem aufge-nommen werden. Das ist dann letztlich ein flä-chendeckendes Netz von Autobahnen und vier-spurigen Bundesstraßen. In der Tat gab es in vergangenen Zeiten offen-sichtlich technische Fragen, die aber auf dem Weg bis hierhin geklärt werden konnten, sodass dies jetzt möglich ist. Des Weiteren wissen Sie, dass wir einen Be-treibervertrag haben. Dieser Betreibervertrag ist eindeutig und lässt zu, dass wir ihn um diese bei-den Maßnahmen -erweitern. Eine Bemautung von allen Bundesstraßen braucht deutlich längere Vor-bereitungen, weil sie erstens technisch kompliziert ist – sie muss aufgebaut werden – und zweitens auch inhaltlich kompliziert ist. Eine Vergabe an ein bestehendes System halte ich nicht für möglich; vielmehr müssen wir, bevor wir alle Bundesstra-ßen bemauten, dafür sorgen, dass auch die Fra-ge, wer dies durchführt, vorbereitet und geregelt wird. Hier unterliegen wir auch den europarechtli-chen Rahmenbedingungen. Wir haben innerhalb der Frist in der Tat Stel-lungnahmen erhalten. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Stellungnahmen eingegangen sind, aber ich reiche das gerne nach, wenn dies für Sie von besonderem Interesse ist. Ich stelle fest, dass die allgemeine Zustimmung zu unserer Entscheidung für diese Entscheidung groß ist, vor allem, weil jeder weiß, dass die Ein-nahmen, die wir durch die Maßnahmen erzielen, direkt wieder in die In-frastruktur investiert wer-den. Alle Beteiligten, auch beteiligte Verbände, profitieren davon, dass wir eine stabile Infrastruk-tur haben. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Herr Kollege Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. Steffen Bilger (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben dargestellt, wie Sie sich den Weg hin zu einer Erhöhung der Einnahmen für die Infra-struktur vorstellen. Wie hoch schätzen Sie denn den nötigen Bedarf, wenn wir den Rückstau beim Erhalt aufholen, aber auch die fehlenden Mittel für den nötigen Ausbau aufbringen wollen? Wie ist si-chergestellt, dass die durch die Ausweitung der Lkw-Maut und die durch die Einführung der Pkw-Maut eingenommenen Mittel dann auch tatsäch-lich für die Infrastruktur zur Verfügung stehen? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Kollege Bilger, wir wissen, dass es in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Kommissionen gegeben hat, die versucht haben, den nötigen Mittelbedarf zu spezifizieren. Die Daehre/Bodewig-Kommission als letzte Kommis-sion, die darüber getagt hat, hat einen jährlichen Mehrbedarf von 7,5 Milliarden Euro beziffert, der allerdings Bund, Länder und Kommunen erfasst, sodass wohl von einem ungefähren Mehrbedarf beim Bund von 3,5 bis 4 Milliarden Euro auszuge-hen ist. Wir haben einen Investitionshochlauf vorge-zeichnet. Innerhalb des Zeitraums, den die Daeh-re/Bodewig-Kommission vorsieht, nämlich über das Jahr 2018 hinaus, soll der entsprechende Fi-nanzierungsbedarf gedeckt werden. Durch die Schritte hin zu einer Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut, insbesondere ab 2018 die Auswei-tung auf alle Bundesstraßen, durch die Einführung der Pkw-Maut, sprich: der Infrastrukturabgabe, durch ÖPP-Modelle, das heißt durch neue öffent-lich-private Partnerschaften, durch eine Versteti-gung der Investitionsmittel aus dem Haushalt und durch eine klare Priorisierung und das Bekenntnis „Erhalt vor Neubau“, was wir durch unser Brü-ckenmodernisierungsprogramm deutlich unterstri-chen haben, werden wir die notwendigen Investiti-onen für die Zukunft, wie sie auch von der Daeh-re/Bodewig-Kommission vorgeschlagen worden sind, sicherstellen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Frau Kollegin Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprachen gerade im Rahmen der zusätzlichen Vorschläge zur Lkw-Maut von einem Investitions-hochlauf. Ich glaube, wir können hier eher von ei-nem Fliegenschiss reden. Wir sprechen bei Ihren Änderungen bei der Lkw-Maut, die ja unzureichend ist im Hinblick auf die Nichterfassung von Fahr-zeugen mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen, von einer zusätzlichen Erfassung auf 1 100 Kilometern. Angesichts der Tatsache, dass wir 40 000 Kilometer Bundesstraßen haben, fra-gen wir uns als Grüne schon, weshalb Sie ein so kleinteiliges Konzeptchen so groß feiern. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Liebe Frau Haßelmann, wenn ich die Diskussi-onen der letzten Tage auch in den Medien richtig verfolgt habe, würde ich mich an Ihrer Stelle an noch mehr Punkten fragen; ich denke da an Äuße-rungen, die von maßgeblichen Personen aus Ihrer Partei zu diesem ganzen Thema zu lesen waren. Wir haben aufgenommen, dass viele Beteiligte eine Unterfinanzierung im Investitionsbereich be-klagt haben, und wir haben einen Lösungsansatz erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Paketlö-sung, mit der wir – das habe ich gerade schon in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Bilger gesagt – die von der Daehre/Bodewig-Kommission formulierte Lücke füllen können. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht durch Einbezie-hung von 1 100 Kilometern!) Ein Teil dieser Paketlösung befindet sich in dem vorgelegten Gesetzentwurf: 380 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Dass Sie 380 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr als irrelevant bezeichnet haben – – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Fliegenschiss“ habe ich ge-sagt, weil Sie „Investitionshochlauf“ ge-sagt haben! – Gustav Herzog [SPD]: „Fliegenschiss“ hat sie gesagt! Völlig un-parlamentarisch!) – Ich habe „irrelevant“ verstanden. – Dass Sie das als irrelevant bezeichnet haben, kann ich nicht nachvollziehen. Für die meisten Menschen in die-sem Land sind 380 Millionen Euro immer noch re-lativ viel Geld. Für mich auch, und für das Bun-desverkehrsministerium auch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um 7,2 Milliarden!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Kühn, Bündnis 90/Die Grünen. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben kund-getan, dass Sie die Mauterhebungslücke bei Lkws mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zunächst nicht schließen wollen, sondern einen Prüfauftrag in den Gesetz-entwurf haben schreiben lassen. Es gibt das We-gekostengutachten, in dem die den verschiedenen Fahrzeugklassen anzulastenden Wegekosten ste-hen. Sie können mir jetzt sicherlich erklären, wie hoch die Einnahmen wären, die der Bund zur Fi-nanzierung der Verkehrsinfrastruktur verwenden könnte, wenn man Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die Bemautung einbeziehen würde. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Kühn, nein, diese Frage kann man nicht beantworten, und zwar aus dem einfachen Grund, dass es keine Vorschrift gibt, wie die Klasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen zu bemau-ten ist. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die machen doch Sie! – Oli-ver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Wohnmobile beziehen Sie doch ein!) Wenn Sie eine Antwort auf diese Frage haben wollen, müssen Sie erst einmal festlegen, in wel-chem System und mit welchen Bedingungen Sie die Maut für diese Klasse ausgestalten wollen. Wenn Sie das formuliert haben, dann können Sie am Ende einen Betrag errechnen. Ohne eine klare Formulierung, mit welchem Mautsystem man die-se Klasse bemauten will, ist kein Euro-Betrag zu ermitteln. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah ja!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Kri-scher, Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, Sie wollen hier jetzt die Botschaft vermitteln, dass Sie die Lkw-Maut ausweiten. Vor einigen Wochen haben wir hier die Senkung der Lkw-Maut beschlossen. Wenn ich die Zahlen rich-tig zusammenbringe, ist das ein Nullsummenspiel. Das kennen wir schon von der Pkw-Maut. Das Nullsummenspiel ist, glaube ich, typisch für Sie. Sie haben viel über Verbreitung und Vertiefung gesprochen. Ja, die Einschätzung teile ich: In Deutschland verbreiten und vertiefen sich die Schlaglöcher. Das ist auch Folge der Politik der vergangenen Jahre, die von Ihnen fortgesetzt wird. Es gibt viele Studien und Untersuchungen – auch das Wegekostengutachten liefert Anhalts-punkte dafür –, in denen festgestellt wird, dass weit über 90 Prozent – manche sprechen sogar von 98 Prozent – der Schäden im -Bereich unserer Straßeninfrastruktur – Brücken und Belag – von Lkws verursacht werden, dass die Pkws hinsicht-lich des Verschleißes also nur eine marginale Rol-le spielen. Meine Frage ist: Wie soll nach Ihrer Vorstellung sichergestellt werden, dass die Lkws in Zukunft verursachergerecht zum Erhalt der Straßeninfrastruktur beitragen? Durch eine Aus-weitung der Lkw-Maut auf weitere 1 000 Kilometer gegenüber dem heutigen Stand scheint dies nicht möglich zu sein. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: In den letzten Tagen gab es gerade auch von Ihnen Meldungen, dass Sie eine Verstetigung, Verbreiterung, Vertiefung, Ausweitung der Lkw-Maut befürworten. Das sei das richtige Konzept. Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Lkw-Maut auszuweiten – nicht unbedingt in Erfül-lung Ihrer Aufforderung, vielmehr aus eigenem Antrieb, weil wir es für notwendig erachten, die Nutzerfinanzierung konsequenter umzusetzen. Deswegen habe ich heute auch sehr deutlich formuliert, dass wir alle Vorbereitungen dazu treffen, die Lkw-Maut im Jahr 2018 auf alle Bundesstraßen anzuwenden. Diesen Schritt for-dern, glaube ich, auch Sie. Auch diesen Schritt gehen wir, und zwar nicht, um Ihrer Forderung nachzukommen, sondern weil wir es für dringend geboten halten, die Nutzerfinanzierung hier zu stärken. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der nächsten Wahlpe-riode!) – Nein. Es ist in der Tat einige Zeit Vorbereitung notwendig, damit es auf 40 000 Kilometern Straße funktionieren kann. Wir erheben bisher Lkw-Maut auf 13 000 Kilo-metern Autobahnen. Jetzt kommen 1 100 Kilome-ter vierspurige Bundesstraßen dazu; 1 200 Kilo-meter vierspurige Bundesstraßen sind bereits im System enthalten. Wir wollen dann auf 40 000 Ki-lometern Mautgebühr erheben, so wie wir es heute für die genannten Straßen umgesetzt haben. Es ist bekannt, dass entsprechende Vorbereitungen notwendig sind. Sie werden innerhalb dieses Zeit-raums möglich sein. Dadurch wird dann nutzerfi-nanziert ein erheblicher Mehrbeitrag für Investitio-nen zur Verfügung stehen. Dies ist auch richtig, weil die Lkws in der Tat zu einem erheblichen Teil die Belastung der Straße ausmachen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Leidig, Fraktion Die Linke. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich möchte gerne zwei kurze Fragen stellen. Die erste Frage bezieht sich auf die Antwort, die Sie Herrn Behrens gegeben haben. Ich möchte fragen, ob ich es richtig verstanden habe – auch in der jetzigen Antwort –, dass Sie im Grunde per-spektivisch das Ziel verfolgen, alle Straßen für Lkws zu bemauten. (Gustav Herzog [SPD]: Nein!) Außerdem möchte ich fragen, ob dieser Plan der-zeit daran scheitert, dass das Erfassungssystem, sprich Toll Collect, dafür nicht geeignet ist. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Liebe Kollegin Leidig, Sie haben beides falsch verstanden. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Sehr schön! – Gustav Herzog [SPD]: Absichtlich falsch verstanden!) Ich will die Lkw-Maut nicht auf allen Straßen in Deutschland einführen, sondern auf den Bundes-straßen in Deutschland im Jahr 2018. Die Tatsa-che, dass jetzt keine Ausweitung über das System von Toll Collect möglich ist, liegt nicht daran, dass das System das nicht kann, sondern es liegt daran, dass es sich um eine Größenordnung han-delt, bei der die Vergabe nach europäischen Vor-schriften organisiert werden muss. Deswegen kann dies von uns nicht einfach direkt zur Bemau-tung an ein existierendes Unternehmen gegeben werden, das dann die Mauteinnahmen generieren würde. Das Generieren der Mauteinnahmen in ei-nem großen System von 40 000 Kilometern ist un-ter europäischen Vergaberechtsbedingungen aus-zuschreiben. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Kotting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich will den „Fliegenschiss“ einmal ein bisschen definieren. Sie haben uns vorhin gesagt, dass Sie mit 40 Prozent Zuwachs beim Güterverkehr rech-nen. Sie haben uns vorgerechnet, dass die jetzt bei der Lkw-Maut beabsichtigten Reformen 380 Millionen Euro einbringen sollen. Bisher bringt die Maut, glaube ich, mindestens 4 Milliarden Euro ein. 380 Millionen Euro sind also nur ein relativ geringer Teil davon. Schon heute – das hat Kolle-ge Krischer gerade ausgeführt –, also ohne 40-prozentigen Zuwachs, verursachen die Lkws 90 Prozent der Straßenschäden. Jetzt machen Sie mir bitte einmal die Rechnung auf, wie diese 380 Millionen Euro angesichts der Dimensionen, über die wir reden – die Lücke beträgt 7,5 Milliarden Euro –, etwas anderes sind als ein Fliegenschiss. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Liebe Frau Kotting-Uhl, offensichtlich tun Sie sich schwer, ein Paket zu beschreiben, das aus vielerlei Maßnahmen besteht und in der Gesamt-summe zu einem erheblichen Mehr an Investitio-nen führt. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Ihre Zahlen!) Ich habe ja Verständnis dafür, dass Sie sich aus ideologischen Gründen etwas dagegen wehren, dass wir mehr Geld in die Straße investieren wol-len. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der einzige Ideologe sind Sie!) Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Güter- und Personenverkehr auch auf der Straße weiterhin stattfinden kann. Wenn man die Zahlen nimmt, die Sie gerade beschrieben haben – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach mal erklären! – Ge-genruf der Abg. Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Da gibt es nichts zu erklä-ren! Wir rechnen einfach!) die heutige Summe und das, was wir durch Ver-breiterung und Vertiefung schaffen –, dann heißt das, dass man im Bereich der Lkw-Maut nahezu 10 Prozent mehr zur Verfügung hat. Ein Anwach-sen um 10 Prozent ist für mich ein relevantes An-wachsen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Letzte Woche war es um 10 Prozent gesenkt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Herr Beck, Bündnis 90/Die Grünen. (Gustav Herzog [SPD]: Hat der auch Ah-nung davon?) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Herr Minister, Sie sind vorhin schon auf die Frage des Kollegen Gastel eingegangen. In der Presse haben Sie sich noch viel eindeutiger ge-äußert. Sie haben den Bürgern nämlich verspro-chen: Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter kei-nen Umständen – unter keinen Umständen! – anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder an-deren Sicherheitsbehörden. Aus dem Bundeskriminalamt kam prompt die For-derung, genau dies solle erfolgen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fast zeitgleich!) Wenn das unter keinen Umständen geschehen soll, wie Sie sagen, wie wollen Sie dann gesetz-lich verhindern, dass ein künftiger Gesetzgeber durch einen neuen Gesetzesbeschluss (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Oh nein! Das gibt es doch nicht! Muss das sein? – Weitere Zurufe von der CDU/CSU) nach einer schlimmen Kriminaltat beschließt, dass die Daten den Sicherheitsbehörden unter be-stimmten Voraussetzungen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität zugänglich gemacht wer-den? (Gustav Herzog [SPD]: So ein Stuss!) Ich meine, eine Technologie, die nicht von An-fang an auf Datenarmut zielt, ist kein guter Daten-schutz. Deshalb frage ich Sie: Mit welchen ge-setzgeberischen Kniffen wollen Sie in der Verfas-sung verhindern – wollen Sie es zum Beispiel mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat im Gesetz absichern? –, (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Ach, bitte! Muss das denn sein?) dass mit einfacher Mehrheit eine neue Mehrheit hier in diesem Hohen Hause genau das Gegenteil von dem beschließt, was Sie allen Bürgerinnen und Bürgern hier so vollmundig garantieren wol-len? (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Wenn wir an der Regierung bleiben, bleibt alles gut! Keine Sorge! – Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär: Das war doch nur eine rhetorische Frage!) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Erstens. Das Zitat ist richtig und bleibt richtig. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß! Ich zitiere ja auch richtig!) Zweitens. Das ist schon ein erhöhtes Maß an Heuchelei vor dem Hintergrund, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na!) dass Ihre Fraktion und Ihre Partei jetzt Woche für Woche nach einer intelligenten Maut schreien, (Max Straubinger [CDU/CSU]: Ja!) die verkehrslenkend wirken (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Maut ist weder intelligent noch verkehrslenkend!) und deswegen nach Tagen und Tageszeiten un-terscheiden und in einzelnen Regionen unter-schiedlich bemauten soll. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen meine Frage be-antworten und nicht Parteipolitik machen! – Gegenruf der Abg. Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Zuhören!) – Sie haben verkündet, dass Sie die Autofahrer – je nachdem, wo der einzelne Autofahrer sich zu welcher Tageszeit gerade befindet – unterschied-lich bemauten wollen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Allerdings! Ein Volltreffer der Grünen!) Das sichert das absolute Profil eines Autofahrers. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Genau! – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Die Daten dürfen weder gespeichert noch weiterge-geben werden!) Derjenige, der das fordert, fragt jetzt bei mir nach: Wie können Sie das für die nächsten 100 Jahre sicherstellen? – Ich stelle das im Gesetz sicher, und Gesetze gelten, Herr Beck. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Hartmann, SPD-Fraktion. Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrter Herr Minister, auf den Aus-gangspunkt der Befragung zurückkommend, möchte ich auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes eingehen und vor allen Dingen Ihren Bericht aufgreifen. Vie-len Dank auch für Ihre Klarstellung im Hinblick auf den Weg, der, glaube ich, auch im Koalitionsver-trag aufgezeigt worden ist, was die Ausweitung und die Verbreitung der Maut angeht. Sie haben in Ihrem Bericht auf die Rolle Euro-pas und die der EU-Kommission hingewiesen. In dem Entwurf ist auch enthalten, dass die Kosten für Luftschadstoffe entsprechend angelastet wer-den können. Nun gab es ja den Hinweis, dass man bestimmte Einnahmen einer bestimmten Ka-tegorie nur in geringem Maße als wirklich relevant bezeichnet. Wie würde es sich denn auswirken, wenn die Kosten für Luftschadstoffe vollumfäng-lich angelastet würden? Haben Sie jenseits des Themas der Zins- und Kapitalkosten auch in die-ser Richtung noch Gespräche geführt? Welche Möglichkeiten gäbe es, wenn die EU-Kommission uns dort entgegenkäme? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Hartmann, unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Kosten für Luftschad-stoffe mit angelastet werden. Dies ist theoretisch auch möglich. Allerdings muss der explizite Nachweis geführt werden, wie hoch die Schad-stoffbelastung im Laufe einer Strecke ist. Dazu müssten erhebliche Messungen durchgeführt werden. Diese Möglichkeit steht uns zurzeit nicht auf der gesamten bemauteten Strecke zur Verfü-gung. Unser Ziel ist es, dass diese Daten in naher Zukunft zur Verfügung stehen, damit wir bei der nächsten Änderung der Mautsätze die Kosten für die Luftschadstoffe mit einbeziehen und relevant machen können in dem Sinne, dass der Nutzer, der verstärkt Luftschadstoffe emittiert, deutlich mehr belastet wird als der Nutzer, der dies in ge-ringerem Maße tut. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir haben zwar das Ende der für die Regierungsbefragung vereinbarten Zeit er-reicht, aber ich lasse die mir vorliegenden vier weiteren Fragen noch zu und ziehe dann einen Strich darunter. Zu Wort gemeldet haben sich noch Frau Dr. Wilms von Bündnis 90/Die Grünen, Herr Behrens von den Linken, Herr Kühn von Bündnis 90/Die Grünen und Herr Krischer von Bündnis 90/Die Grünen. Sind Sie einverstanden, dass wir dann die Be-fragung der Bundesregierung beenden? – Dann machen wir das so. Frau Dr. Wilms, Bündnis 90/Die Grünen, bitte. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich komme noch einmal zurück auf unser Lieb-lingsthema Toll Collect, also auf das System, mit dem zurzeit die Lkw-Maut erfasst und berechnet wird. Ich möchte das in Zusammenhang bringen mit der Aussage meiner lieben Kollegin Haßel-mann, die von einem „Fliegenschiss“ sprach. Sie haben gerade gesagt, dass wir das, was eigentlich notwendig ist, nämlich eine Ausweitung auf alle Bundesstraßen, angeblich gar nicht kön-nen, weil wir dann eine Vergabe machen müssten. Gleichzeitig haben Sie aber gesagt, dass das System Toll Collect dies leisten könnte. Presseberichten habe ich entnommen, dass Sie den Vertrag verlängern wollen, sodass Sie die Möglichkeit nutzen könnten, die der derzeitige Vertrag bietet, nämlich das System Toll Collect als Bund zu übernehmen, indem Sie die Call-Option ziehen, und dann in eigener Regie eine Ausweitung auf die 40 000 Kilometer Bundesstra-ßen vorzunehmen. Dann bräuchten wir nämlich keine Ausschreibung. So hätten Sie doch sofort die Chance, diesen „Fliegenschiss“ zu nutzen und die riesige Verbreiterung und Vertiefung umzuset-zen. Wie weit sind Sie mit Ihren Entscheidungen in Sachen Toll-Collect-Vertragsverlängerung bzw. Call-Option? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Liebe Frau Wilms, die bisherigen Aussagen heute waren korrekt. Weitere Entscheidungen müssen Sie abwarten. Der Betrieb eines Mautsystems auf 40 000 Kilo-metern Bundesstraßen wäre auszuschreiben. Ihr Plädoyer für eine Call-Option nehme ich gerne zur Kenntnis. Entscheidungen werden aber getroffen und dann entsprechend mitgeteilt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das denn für eine Ansage?) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Frage: Abgeordneter Behrens, Frakti-on Die Linke. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die ökologische Lenkungswirkung der Maut durchaus berücksichtigt worden sei. Allerdings haben wir beim Zweiten Änderungsgesetz gerade an diesem Punkt eher einen Rückschritt dadurch gemacht, dass wir ab dem 1. Januar 2015 die Maut nach Achsen berechnen. Ein Schadstoffzu-schlag kommt zwar hinzu; aber die differenzierte Möglichkeit, die wir vorher hatten, nämlich die Steuerung über Emissionsklassen, war auf jeden Fall näher an einer ökologischen Verkehrspolitik dran. Darauf hat auch der Bundesverband Güterkraft-verkehr Logistik und Entsorgung hingewiesen und insbesondere kritisch angemerkt, dass schon jetzt klar ist, dass wir ab 1. Oktober 2015 eine verän-derte Mautstruktur und andere Sätze brauchen, weil andere Fahrzeugkategorien einbezogen wer-den. Was ist vor diesem Hintergrund der Wert dieses in gewisser Weise Schnellschusses, den Sie hier gemacht haben, der weder die tiefgehen-de Substanz einer ökologischen Verkehrspolitik hat, noch vom Ertrag her so ausreichend ist, dass er einen enormen finanziellen Schub bringt? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Herr Behrens, das Zweite Änderungsgesetz, das zu Beginn nächsten Jahres in Kraft tritt, war notwendig, weil wir aufgrund des Wegekostengut-achtens die Mautsätze anpassen müssen. Die ökologische Lenkungswirkung, wie Sie es nennen – Umweltkomponente würde ich es nennen –, ha-ben wir berücksichtigt, indem wir mit der Euro-klasse 6 eine eigene Klasse eingeführt haben, so-dass die betreffenden Fahrzeuge besser dastehen als andere. Das erachte ich übrigens für überzeugend und richtig. Von daher sind Anforderungen, die Sie stellen, umgesetzt, denke ich. Dass wir dies nicht zum 1. Juli und 1. Oktober des nächsten Jahres mit der Verbreiterung und Vertiefung in einen zeit-lichen Einklang bringen können, versteht sich von selber, weil die technische Umsetzung entspre-chend vorbereitet werden muss. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Frage: Abgeordneter Kühn, Bünd-nis 90/Die Grünen. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – In der Frage der Lkw-Maut ist es das Ziel, entsprechend der Inan-spruchnahme und Abnutzung der Infrastruktur die Nutzer zur Kasse zu bitten. Wir hatten in den ver-gangenen Jahren auf unseren Straßen eine sprunghafte Zunahme an Großraum- und Schwer-lastverkehren mit Sondergenehmigung zu ver-zeichnen, die mit deutlich mehr als 40 bzw. 44 Tonnen Lasten – also deutlich höheren Lasten – gerade unsere Brücken zusätzlich in Anspruch nehmen. Diese Verkehre zahlen aber trotz der deutlich höheren Last und der damit verbundenen Inanspruchnahme und Beschädigung der Infra-struktur nicht mehr als ein 40-Tonner oder 44-Tonner im kombinierten Verkehr, weil sich die Mautsätze nach der Anzahl der Achsen richten. Halten Sie es vor dem Hintergrund der besonde-ren Inanspruchnahme bzw. Beschädigung der Inf-rastruktur gerade auch vor dem Hintergrund des dramatischen Zustands vieler Brücken für richtig, so weiter zu verfahren, oder wäre es nicht sinn-voll, über einen höheren Mautsatz gerade für sol-che Verkehre nachzudenken? Wie ist Ihre Position dazu? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Schwerlastverkehre sind spezifisch genehmi-gungspflichtig. Von daher haben wir eine genaue Kontrolle, unter welchen Bedingungen der Schwerlastverkehr auf der Straße unterwegs ist. Dem ist auch eine besondere Berücksichtigung des Zustands der Straßeninfrastruktur hinterlegt. Daneben wird die direkte Beschädigung bei den Schwerlastverkehren explizit aufgenommen und muss auch umgehend ersetzt werden. Von daher gibt es schon heute eine andere Behandlung von Schwerlastverkehren als von normalen Lkw-Verkehren. Vizepräsident Peter Hintze: Letzte Frage in der Regierungsbefragung: Ab-geordneter Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, Sie haben uns gerade erklärt, dass Sie 2018, in der nächsten Legislaturperiode, die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundes-straßen und damit auf 40 000 Kilometer vorneh-men wollen. Die Begründung für diesen Zeitpunkt war, dass das aufwendig ist und eine Menge vor-zubereiten ist. Wir diskutieren das Thema seit Jahren. Damit erklären Sie natürlich auch, dass Sie in dem Ressort, das schon länger in der Ver-antwortung der CSU liegt, in der Vergangenheit an der Stelle nichts gemacht haben und es insofern ein Versagen gibt und dass wir die Lkw-Maut des-halb erst später ausweiten können. Ich frage Sie: Warum beschäftigen Sie die Re-publik jetzt mit einer Ausländermaut für Pkw, wäh-rend nicht einmal die Ressourcen für die notwen-dige Ausweitung der Lkw-Maut zur Verfügung stehen? Warum konzentrieren Sie nicht das Han-deln Ihres Ministeriums bzw. aller Ressorts der Bundesregierung auf die Ausweitung der Lkw-Maut, statt sich mit einer Pkw-Maut oder, genauer gesagt, einer Ausländermaut zu beschäftigen, die, wenn überhaupt, nur einen winzigen Bruchteil der notwendigen Einnahmen erbringen würde? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Ver-kehr und digitale Infrastruktur: Ich verfolge aus persönlicher Sympathie alle Ih-re Aussagen dezidiert (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) und stelle fest, dass es sich in dieser Wahlperiode – und wahrscheinlich wird es sich auch in der letz-ten Wahl-periode so verhalten haben – um ein Versagen der Opposition handelt. Deswegen muss ich Ihnen noch einmal mitteilen: Es geht um ein Gesamtpaket, um die Infrastrukturinvestitionen zu stärken. Dieses Gesamtpaket hat mehrere Elemente. Ein Element davon ist die Infrastruktur-abgabe, die sogenannte Pkw-Maut. Vizepräsident Peter Hintze: Wir sind damit am Ende der Regierungsbefra-gung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/3013 Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Uwe Beckmeyer bereit. Die Fragen 1 und 2 beschäftigen sich mit dem Thema Fracking. Ich rufe die Frage 1 des Abge-ordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion Die Linke auf: Sieht sich die Bundesregierung angesichts erhöhter Krebsra-ten in Gasförderregionen (vergleiche www.berliner-zeitung. de/politik/niedersachsen-macht-fracking-krank ,10808018,28 775886.html) veranlasst, die Beweislast für mögliche Schäden an Mensch und Natur durch die Gasförderung im Rahmen ihrer Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Fracking-Gasfördertechnik den Unternehmen aufzuerlegen, und ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, bestehende bergrecht-liche Genehmigungen zu entziehen, sofern sich Verdachtsfälle erhärten, in denen bergbauliche Maßnahmen gravierende Schä-den für Mensch und Natur verursacht haben? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident, ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Be-weislastumkehr im Bundesberggesetz auf den Bohrlochbergbau auszudehnen. Diese Beweislas-terleichterung gilt jedoch nur für typische Berg-schäden, zu denen Krebserkrankungen nicht zäh-len. Weitergehende Änderungen der Beweislast-regeln sind zurzeit nicht geplant. Die zuständigen Landesbergbehörden haben die Möglichkeit, För-derbetriebe vorläufig ganz oder teilweise einzu-stellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Be-schäftigte oder Dritte besteht. Ob diese Voraus-setzungen gegeben sind, falls sich Verdachtsfälle erhärten sollten, obliegt der Entscheidung der zu-ständigen Landesbergbehörde. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Zde-bel? – Bitte schön. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Ich habe eine Zusatzfrage. – Herr Staatssekre-tär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, können schon geltende bergrechtliche Genehmigungen entzogen werden. Meine Frage lautet: Beabsichti-gen Sie, eine Regelung zur Entziehung geltender bergrechtlicher Genehmigungen in Schadensfällen in den Gesetzentwurf zur Regelung des Fracking aufzunehmen, ja oder nein? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, Herr Kollege, weil ganz bestimmte Voraussetzun-gen berücksichtigt werden müssen. Es ist festzu-halten, dass die Erdgasförderung bzw. die Fort-setzung der Erdgasgewinnung in Deutschland durchaus Folgen haben können. Sollten mögliche Zusammenhänge nachgewiesen werden, müssen die zuständigen Bergbehörden alle ursächlichen Tätigkeiten verbieten bzw. dürfen sie nicht ge-nehmigen. Das gilt schon jetzt. Insofern stellt be-reits das geltende Bergrecht die erforderlichen In-strumentarien, zum Beispiel Betriebsplanungsge-nehmigung, allgemeine Anordnungsbefugnisse betreffend das Ergreifen von Sicherheitsmaßnah-men und zur Verhinderung des Austritts von Schadstoffen sowie Betriebsstilllegung, zur Verfü-gung. Welche Maßnahmen dies im Einzelfall sein können, lässt sich vor Feststellung der konkreten Ursache nicht bestimmen. Wir werden keine wei-teren Maßnahmen ergreifen; denn es gibt bereits diverse Möglichkeiten. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Kollege Zdebel? – Bitte schön. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Präsident, ich habe noch eine Zusatzfrage betreffend die Beweislastumkehr. Meines Wissens wollen die Bundesregierung bzw. die Bundesmi-nister Gabriel und Hendricks in ihrem Eckpunkte-papier eine Beweislastumkehr bei möglichen Schäden an Mensch und Natur durch die Gasför-derung vorsehen. Ich bin nun ein bisschen irritiert über Ihre Äußerung betreffend die Krebsfälle. Sie haben gesagt, dass solche Fälle nicht vorgesehen seien. Sie wissen aber sicherlich, dass entspre-chende Zusammenhänge in Studien aus den USA stärker gesehen werden, gerade in Gebieten, in denen es Gasförderung gibt. Ich frage Sie daher noch einmal: Wäre es nicht geboten, wenn es zu einer signifikant höheren Zahl an Krebsfällen wie in der Region Bothel kommt, entsprechende Re-gelungen bezüglich der Beweislastumkehr im Rahmen der Fracking-Gesetzgebung vorzusehen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Beweislastumkehr ist kein Allheilmittel. Vielmehr geht es darum, welche Fracking-Technologien und welche Frack-Flüssigkeiten eingesetzt werden. Sie haben behauptet, dass diese in den USA untersucht worden seien. Ich kann dazu nur so viel sagen: Den Einsatz der in den USA gängigen Frack-Flüssigkeiten können wir uns hier in Deutschland nicht vorstellen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, für Ihre Ausführungen zum Thema Beweislastumkehr und Fracking. Ich habe es so verstanden, dass Sie da keine Beweislastumkehr vorsehen. Wir haben ja – das ist von der Bundesregierung angekündigt worden – das Thema Beweislastumkehr auch in anderen Themenbereichen, zum Beispiel beim obertägigen Braunkohlebergbau. Hier gibt es ei-nen einstimmigen Beschluss des Landtages Nord-rhein-Westfalen; es gibt eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen, die von mehreren Län-dern unterstützt wird. Meine Frage: Plant die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten Änderungen im Be-reich Bergbau und Fracking eine Beweislastum-kehr für den obertägigen Braunkohlebergbau, wie wir es heute schon bei der Steinkohle haben? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir werden uns sicherlich in diesem Zusam-menhang diverse Gesetze anschauen. Das ist einmal das Wasserhaushaltsgesetz, Herr Abge-ordneter, zum anderen sind es die Allgemeine Bundesbergverordnung, aber auch die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung; darin sind unter anderem auch bergbauliche Vorhaben abge-deckt. Das Bundesberggesetz mit Einwirkungsbe-reich-Bergverordnung dehnt unter anderem den Anwendungsbereich der Bergschadensvermutung und damit die Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten auf den Bergbau durch Tiefbohrun-gen und die Errichtung und den Betrieb von Ka-vernen aus. Das ist zurzeit vorgesehen. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage hat der Abgeordnete Beh-rens, Fraktion Die Linke. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Sie haben darauf hingewiesen, dass derzeit keine Planung besteht, die Beweislastumkehr gesetzlich zu re-geln. Nun haben wir in einer Fragestunde über das Thema erhöhter Krebsraten in Bothel, das nahe an einer Gasförderstelle liegt, gesprochen. In diesem Zusammenhang haben Sie uns geantwortet, dass derzeit von den zuständigen Landesgesundheits- und -bergbehörden untersucht werde, was dort vor sich geht. Wann kann man mit dem Ergebnis die-ser Prüfung rechnen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Uns liegen noch keine Ergebnisse der Landes-behörden vor. Wir werden auf sie noch zu warten haben. Ich habe die Hoffnung, dass dann, wenn entsprechende Erkenntnisse in Niedersachsen gewonnen worden sein werden, diese der Bundes-regierung unmittelbar zur Verfügung gestellt wer-den. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Lenkert, Fraktion Die Linke. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Kollege Staatssekretär, Sie führten vorhin aus, dass in dem Fall, dass sich die Gesundheits-gefahren bestätigen, eine Betriebsstilllegung dro-he. Wie ist es für Betroffene möglich, zu Entschä-digung, zu Schadensersatz für ihre Schäden zu kommen, wenn Sie die Beweislastumkehr aus-schließen? Dann muss ja jeder Einzelne diesen Beweis gesondert führen. Wie soll dies praktika-bel sein? Oder wollen Sie das anders regeln? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir haben ein gültiges Bergrecht, in dem alle erforderlichen Instrumentarien, die ich Ihnen eben vorge-tragen habe, enthalten sind. All diese In-strumentarien werden von den für das Bergrecht verantwortlichen Landesbehörden genutzt. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen damit zur Frage 2, die ebenfalls vom Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion Die Linke, gestellt wurde: Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt, dass bereits nach geltendem Bergrecht eine ausreichende Gefahren-prävention bei der Gasförderung gegeben sei (siehe die Ant-wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 59, Ple-narprotokoll 18/56) vor dem Hintergrund bekannter und mögli-cher Auswirkungen der Gasförderung mittels Fracking und der Entsorgung von Lagerstättenwasser auf Mensch und Natur (vergleiche zweites Fracking-Gutachten des Umweltbundesam-tes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“), und welche konkreten Maßnahmen zur Gefahrenprävention leitet sie aus den geltenden bergrechtlichen Regelungen ab? Herr Staatssekretär, bitte. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Für die Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Im Bundesberggesetz wird die Gefahrenprävention dadurch erreicht, dass im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren Vorsor-ge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit ge-troffen werden muss. Ausführende Vorschriften werden von den Ländern erlassen. Im Hinblick auf das besondere Risikopotenzial beim Einsatz der Fracking-Technologie sollen zudem Ergänzungen im Bergrecht sowie im Wasser- und Naturschutz-recht aufgenommen werden. Das ist die Aufgabe der Länder. Da die Bundesregierung nicht für die Ausführung der bergrechtlichen Regelungen zu-ständig ist, kann sie daraus keine konkreten Maß-nahmen zur Gefahrenprävention ableiten. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege Zdebel? – Bitte schön. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung wie ich, dass die Gefahrenprävention versagt hat, wenn erst nachdem erhöhte lokale Krebsraten be-kannt werden eine mögliche Gefährdung durch naheliegende Bohrungen untersucht wird? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Aufklärung der Ursachen für die ungewöhn-liche Häufung der Krebsneuerkrankungen liegt in der Zuständigkeit der Landesbehörden. Ich unter-streiche das noch einmal. Die Ursachen der Häu-fung der Krebserkrankungen werden derzeit von den zuständigen Gesundheits-behörden im Land-kreis Rotenburg, in dem die Samt-gemeinde Bothel liegt, mit Unterstützung durch das Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie des Lan-des Niedersachsen untersucht. Sie sollen zeitnah in einer Arbeitsgruppe der Vertreter des Landkrei-ses, des Krebsregisters und der örtlichen Bürger-initiativen ausgewertet und kommuniziert werden. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Kollege Zdebel. Bitte schön. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Nach meiner Meinung macht dies noch einmal -deutlich, wie schwach die Regelungen in dieser Angelegenheit sind. Ich frage deshalb nach, ob es unter den gegebenen Umständen – es geht ja auch um eine Bundesgesetzgebung bezüglich des Fracking, die Sie jetzt in Vorbereitung haben – nicht doch erforderlich wäre, bei einer solchen vermuteten Gesundheitsgefährdung bundesein-heitliche Regelungen für eine Gefahrenprävention zu treffen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir werden sehen, in welcher Form sich diese Gesundheitsgefährdung aufgrund von Fracking oder Erdgasgewinnung in dem dortigen Landkreis tatsächlich zeigt. Meines Erachtens wird es dann zu einer Bewertung durch das Land Niedersach-sen kommen, und wir werden dann eine erneute Diskussion auch auf Bundesebene führen. Zurzeit ist dieser Zusammenhang nicht abschließend si-cher bestätigt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage des Abgeordneten Krischer, Bünd-nis 90/Die Grünen. Bitte schön. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär Beckmeyer, ich muss noch einmal bezüglich Ihrer Antwort auf meine Nach-frage von vorhin nachfragen. Sie haben gesagt, Sie wollen die Bergschadensvermutung und Be-weislastumkehr für unterirdische Bohrungen und Kavernen einführen; so habe ich es jedenfalls ver-standen. Meine Frage, die Sie auch ganz kurz mit Ja o-der Nein beantworten können, lautet: Plant die Bundesregierung die Einführung der Bergscha-densvermutung für den obertägigen Braunkohle-abbau, ja oder nein? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir sind dabei, bei typischen Bergschäden die Beweislastumkehr letztendlich anzudenken, und dies deshalb, weil Senkungen, Pressungen und Zerrungen der Erdoberfläche typische Bergschä-den aufgrund von untertägigen Bergbautätigkeiten sind, die dem Einblick der Betroffenen naturge-mäß entzogen sind. Das ist eigentlich der Grund für eine Beweislastumkehr. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe gesagt: obertä-gig!) Eine Beweislastumkehr im Bergrecht, was den Umgang mit Chemikalien angeht, ist zurzeit nicht vorgesehen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach dem obertägi-gen Bergbau gefragt!) – Und ich habe von dem unterirdischen Bergbau gesprochen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden über etwas ganz anderes!) Daraus können Sie den Schluss ziehen, dass es für den anderen Bereich nicht vorgesehen ist. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha, gut!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Behrens, Fraktion Die Linke. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig ver-standen, dass es im Moment nicht erforderlich und auch nicht möglich sei, entsprechende bun-desgesetzliche Regelungen zu treffen, weil für verschiedene Bereiche die Länder zuständig sei-en? Sie sagten aber auch, dass man sich dieses Problems dann noch einmal annehmen müsse, wenn es entsprechende Berichte seitens der Lan-desbehörden gebe, die auf ein besonderes neues Gefahren-potenzial, nämlich erhöhte Krankheitsra-ten oder erhöhte Anzahl von Krebserkrankungen in der Nähe von Fracking-Bohrstellen, hinweisen, das vielleicht in der Vergangenheit noch nicht ausreichend reflektiert worden ist. Deutet das da-rauf hin, dass wir unter Umständen doch zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen müssen, um diese Unterschiedlichkeit in den Ländern für die Betroffenen zu verhindern? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich wäre töricht, wenn ich sagte, das schließe ich generell aus. Gleichwohl ist Folgendes der entscheidende Punkt: Der Fragesteller bezieht sich ja auf einen Fall in der Nähe von Rotenburg in Niedersachsen. Der Zusammenhang mit Fra-cking-Technologien ist aus meiner Sicht zurzeit sehr unwahrscheinlich, da potenzielle Gefahren-quellen wie Benzol, Quecksilber oder auch freige-setztes Methan, die möglicherweise eine krebser-regende Wirkung haben, dort nicht vorhanden ge-wesen sind. Nach meiner Kenntnis hat dort eine einzelne Erdgasförderung im Sandstein mit Einsatz von Fracking-Technologien stattgefunden – eine ein-zige! Dabei sind Frack-Flüssigkeiten mit Zusatz-stoffen verwendet worden, in denen lediglich ein einziger Bestandteil potenziell krebserregend ist, und sein Anteil belief sich auf einen verschwin-dend geringen Wert von 0,03 Prozent. Es ist nun die Frage an das Land Niedersach-sen zu richten: Hat dieser Bestandteil in diesem Fluid dazu beigetragen, dass die Wirkung, die Sie beschrieben haben, tatsächlich eingetreten ist? Ich kann den Zusammenhang zurzeit nicht be-gründen. Ich denke, das Land Niedersachsen wird uns darüber aufklären. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage ist von dem Abgeord-neten Tiefensee, SPD-Fraktion. Wolfgang Tiefensee (SPD): Herr Staatssekretär, ich möchte unmittelbar an das anschließen, was Sie gerade ausgeführt ha-ben. Wir diskutieren nicht zum ersten Mal über Fracking. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir auf der einen Seite zwar den hier in der Frage-stunde konkret angesprochenen Fall in Nieder-sachsen, veröffentlicht in den Medien, sehen müssen, auf der anderen Seite aber mehr dafür tun müssen, dass dieser konkrete Fall in der all-gemeinen Debatte von solchen Fällen unterschie-den wird, die zum Teil noch gar nicht aufgeklärt sind? Die allgemeine Debatte ist nötig. Dabei muss die Diskussion über das konventionelle Fracking – das heißt, über das herkömmliche Fracking, wel-ches Fragen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bergrechts betrifft, nämlich wo gefrackt wer-den darf und wie es sich mit der Beweislastum-kehr verhält – von der Diskussion über das un-konventionelle Fracking getrennt werden, das jetzt auf der Tagesordnung steht und zu dem die Bun-desregierung und die Koalition eindeutig gesagt haben, dass wir umwelttoxische Bedingungen ausschließen wollen. Müssen wir nicht mehr dafür tun, dass die heu-tige Debatte nicht mit der generellen Debatte ver-mischt wird und dass zwischen den beiden Fra-cking-Methoden unterschieden wird? Sonst leisten wir einer Diskussion in der Öffentlichkeit Vor-schub, die eher auf Angst als auf konkrete Fakten setzt. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich stimme Ihnen zu, dass wir vermeiden müs-sen, dass diese beiden Debatten vermischt wer-den. Die Kollegen wissen – zumindest einer kommt aus Niedersachsen –, dass seit mindes-tens 45 bis 50 Jahren in Niedersachsen Tight Gas gefördert wird. Die Technologie, über die wir jetzt reden, ist aber eine andere und könnte den Ein-satz anderer Stoffe umfassen, den wir in Deutsch-land nicht befürworten. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Abgeordneter Lenkert, Fraktion Die Linke, bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben davon, dass Sie vermutlich krebserregende Schädigun-gen durch Quecksilber, Methan etc. ausschließen können. Inwieweit sind Untersuchungen im Gan-ge, um zu prüfen, ob Lagerstättenwasser durch Verdrängung eventuell das Grundwasser erreicht haben könnte oder auf andere Art und Weise mit Menschen in Kontakt gekommen ist? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Lagerstättenwasser ist – wer sich damit be-schäftigt hat, weiß das – ein natürlicher Bestand-teil von Erdgaslagerstätten und wird bei der Ge-winnung von Erdgas und Erdöl mit gefördert. Das ist bekannt. Das Wasser besteht aus verschiede-nen Substanzen, gelösten Salzen, Kohlenwasser-stoffen usw. Es kann teilweise bei Leckagen in bestimmten Bereichen zu einer Verunreinigung führen; das will ich gar nicht ausschließen. Die Frage ist, ob das ursächlich miteinander verbunden werden kann und etwas miteinander zu tun hat. Ich denke, dass die niedersächsische Landesregierung und die einschlägigen Behörden auch das genau untersuchen werden. Wir werden darüber Nachricht bekommen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Wir verlassen damit den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und kommen zum Geschäftsbereich des Auswär-tigen Amts. Zur Beantwortung steht Staatsminister Michael Roth zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Inge Hö-ger auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, in der UN-Vollversammlung der bevorstehenden Ächtung von DU-Munition – Uranmunition – durch eine erneute Resolution zuzu-stimmen, und wenn nicht, wie begründet sie diese Änderung des Abstimmungsverhaltens angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland bisher den Resolutionen zum Thema DU-Munition immer zugestimmt hat und die einzige Än-derung gegenüber dem Text der früheren Resolutionen darin besteht, dass der Resolutionstext um die Forderung nach wei-teren Studien über den Einfluss von Uranmunition auf Gesund-heit und Umwelt sowie die Forderung, dass Staaten wie der Irak, die durch den Einsatz von Uranmunition langfristigen und schwerwiegenden Umwelt- und Gesundheitsschäden ausgesetzt sind, von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden sollen, erweitert wurde? Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordne-te Höger, ich möchte zu Beginn meiner Antwort feststellen: Anders als möglicherweise Ihre Frage nahelegt, geht es in der Resolution, auf die Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, nicht um eine Ent-scheidung zur Ächtung von Munition mit abgerei-chertem Uran, sondern es geht um mögliche Auswirkungen ihres Einsatzes. Sie wissen auch, dass die Bundesregierung be-reits im Jahr 2012 der eingebrachten Vorgänger-resolution zu den Auswirkungen des Einsatzes von Waffen und Munition, die abgereichertes Uran enthalten, mit Einschränkungen zugestimmt hat. Diese Resolution aus dem Jahr 2012 ist damals von Indonesien und den blockfreien Staaten im Ersten Ausschuss der 69. VN-Generalversammlung eingebracht worden. In ei-ner Stimmerklärung hat die -Bundesregierung be-reits damals kritisiert, dass diese Resolution den Inhalt eines Berichts des Weltumweltprogramms vom 21. Juli 2010 nicht ausgewogen wiedergibt. Die Bundesregierung begrüßt weiterhin Unter-suchungen, die zum Ziel haben, die Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran wissenschaftlich zu erforschen, und sie hatte deshalb ebenso wie zahlreiche weitere Mitglied-staaten der Europäischen Union gehofft, dass die bisherige Darstellung im Resolutionsentwurf 2014 richtiggestellt würde. Diese Hoffnung stützte sich vor allem auf die Tatsache, dass das Umweltprogramm der Verein-ten Nationen, also UNEP, die Internationale Atom-energie-Organisation IAEA, die Weltgesundheits-organisation WHO und die EU bereits umfangrei-che Untersuchungen zu even-tuellen Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch Munition mit abgerei-chertem Uran durchgeführt haben. Diese Studien ergaben übereinstimmend, dass Rückstände von abgereichertem Uran, das geringer radioaktiv ist als Natururan, in der Umwelt kein radiologisches Risiko für die Bevölkerung vor Ort darstellen. Die Bundesregierung bedauert, dass diese Er-kenntnisse bei der diesjährigen Resolution aber-mals nicht berücksichtigt wurden und dass damit wiederum der Stand der Forschung zu diesem Thema nicht angemessen berücksichtigt wurde. Das war der Grund, warum sich die Bundesregie-rung in diesem Jahr bei der Abstimmung gemein-sam mit vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten ent-halten hat. Wir haben die detaillierten Gründe für unsere Enthaltung in einer Stimmerklärung erläu-tert. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank für die Antwort. – Da Sie 2012 ei-ner Resolution zur Ächtung von DU-Munition zu-gestimmt haben, erschließt sich mir nicht, wieso Sie es jetzt nicht mehr machen. Gerade in der neuen Resolution ist angemahnt, dass neue Stu-dien notwendig sind, um die Gefährlichkeit von DU-Munition nachzuweisen. Alles, was ansonsten darüber bekannt ist, ist – das habe ich zum Bei-spiel auf meinen Reisen auf dem Balkan erlebt und durch zahlreiche Berichte erfahren –, dass wir es in allen Bereichen, wo die DU-Munition einge-setzt wird, mit erheblich erhöhten Krebsraten zu tun haben, dass die Umwelt über Jahrzehnte, Jahrtausende verseucht ist und dass Menschen an den Folgen sterben. Darüber so einfach hin-wegzusehen, kann ich nicht verstehen. Meine Nachfrage: Geht es Ihnen um zusätzliche Studien, oder geht es Ihnen darum, die Mittel zur Deckung der Folgekosten nicht finanzieren zu wol-len? Was ist der Unterschied zum bisherigen Ab-stimmungsverhalten? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Höger, ich habe in meiner ersten Antwort schon klargestellt, dass es in der von Ihnen in Rede gestellten Resolution nicht um eine Ächtung dieser Munition geht. Selbstver-ständlich nehmen wir die Sorgen, die dieser Reso-lution zugrunde liegen, sehr ernst. Ich habe aber auch schon darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Studien der genannten Organisationen, unter anderem der UNEP und der Europäischen Union, gibt, die den Zusammenhang, den Sie jetzt dargestellt haben, nicht bestätigen. Das haben wir noch einmal deutlich gemacht. Unsere klare Er-wartungshaltung ist, dass weitere Studien vorge-legt werden bzw. dass man die vorhandenen Stu-dien entsprechend bei der Bewertung und bei der Formulierung einer Resolution berücksichtigt. Es geht um Ausgewogenheit, Frau Kollegin Höger – das ist der entscheidende Punkt –, und darum, dass einschlägige Studien, deren Qualität bislang niemand in Zweifel gezogen hat, ange-messen Berücksichtigung finden. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Hat diese Stimmenthaltung vielleicht etwas mit aktuellen Bürgerkriegssituationen in dieser Welt zu tun? Die USA haben angedroht, gegenüber dem IS DU-Munition zum Einsatz zu bringen oder die Peschmerga im Nordirak mit MILAN-Raketen zu beliefern. MILAN-Raketen enthalten ja Thorium. Das ist genauso gefährlich wie DU-Munition und würde genauso die Umwelt belasten. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Nein. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage des Abgeordneten Lenkert, Frakti-on Die Linke. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Kollege Staatsminister, ich möchte nicht in Zweifel ziehen, dass nach den Studien eine radio-logische Belastung durch die Uranmunition nicht stattfindet. Aber Uran ist ein Schwermetall und als solches hochgiftig. Nicht umsonst beträgt der Trinkwasservorsorgewert in Deutschland 10 Mikrogramm je Liter. Durch die mit Uran angerei-cherte Munition gelangen Unmengen eines Schwermetalls, das hochgiftig ist, nämlich Uran, in die Umgebung, in die Umwelt, und verseuchen das Trinkwasser und die Atemluft. Die Folgewir-kungen von Schwermetallbelastungen sind Fehl-geburten, Missbildungen bei neugeborenen Kin-dern und extrem erhöhte Krebsraten. All dies ist in den Gebieten, in denen Uranmunition angewendet wurde, nachweislich feststellbar. Ich frage Sie: Sind außer den radiologischen Auswirkungen auch die sozusagen ganz einfachen Auswirkungen der erhöhten Schwermetallbelas-tung durch die massive Uranverwendung in den betroffenen Ländern untersucht worden, und ha-ben Sie diese in Ihrer Entscheidungsfindung be-rücksichtigt, oder haben Sie sie außer Acht ge-lassen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, Ihre Überlegungen, Ihre Kri-tik widersprechen den einschlägigen Studien, die ich in meiner Antwort mehrfach zitiert habe. Das sind Studien von UNEP, WHO und IAEO. Diese Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergeb-nis, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwi-schen Schädigungen und der Munition mit abge-reichertem Uran nicht besteht. Die Bundesregie-rung hat bislang überhaupt gar keinen Anlass, an der Seriosität dieser Studien zu zweifeln. Weil es aber solche kritischen Stimmen wie die Ihrige gibt, haben wir nach wie vor ein großes In-teresse daran, dass weitere Untersuchungen vor-gelegt werden, die zum Ziel haben, ungeklärte Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Einsat-zes von Munition mit abgereichertem Uran wis-senschaftlich zu erforschen. Meine Antwort grün-det sich auf den vorliegenden Studien, und die wi-dersprechen dem, was Sie hier zum Ausdruck ge-bracht haben. Vizepräsident Peter Hintze: Ich darf die Damen und Herren von der Presse auf der Tribüne bitten, sich an die Akkreditie-rungsregeln zu halten, dort nicht mit Beleuchtung zu arbeiten und dort auch keine Interviews zu füh-ren. Ich bitte auch die Kollegen vom Plenarassis-tenzdienst, sich darum zu kümmern. – Schönen Dank. Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Hänsel, Fraktion Die Linke. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Jetzt kommt eigentlich die Frage des Kollegen Movassat. Heike Hänsel (DIE LINKE): Nein. Ich habe eine Nachfrage. Aber gut, dass Sie aufpassen. Das war jetzt ein kleiner Test. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Hänsel. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatsminister, das Präsidium hat alles im Blick. Heike Hänsel (DIE LINKE): Herr Staatsminister, meine Kollegin haben Sie ein bisschen barsch abgefertigt; deshalb meine Nachfrage: Was sagen Sie denn ganz konkret zu dem Einsatz von MILAN-Raketen, die radioaktives Thorium enthalten? IPPNW hat beklagt, dass es mindestens genauso gefährlich ist wie DU. Wird die Bundesregierung solchen Vorwürfen nachge-hen und in der Richtung forschen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, ich will für alle hier im Plenarsaal sitzenden Abgeordneten noch einmal klarstellen, dass die Bundeswehr, also der Be-reich, auf den wir unmittelbar einwirken können und Einfluss haben, keinerlei Munition mit abge-reichertem Uran besitzt. Wir haben auch nie sol-che Munition besessen. Wir haben uns auch noch einmal mit dem Inter-nationalen Komitee vom Roten Kreuz in Verbin-dung gesetzt. Dieses Komitee, das Ihnen hinrei-chend bekannt ist, hat angesichts der Faktenlage bislang keinen Anlass gesehen, ein Moratorium für diese Munition zu fordern. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ich habe nach Thorium gefragt!) Vizepräsident Peter Hintze: Kollege Zdebel möchte jetzt auch noch eine Nachfrage stellen; im letzten Moment erkannt. Bit-te. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Staatsminister, Sie haben gerade in Ihrer Antwort auf die Frage von meinem Kollegen Len-kert auf die vorliegenden Studien verwiesen. Ich habe dazu noch eine Nachfrage. Beziehen sich diese Studien auch auf radiologische Auswirkun-gen, also auf Strahlungsauswirkungen der Uran-munition? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe erst einmal keinen Anlass, daran zu zweifeln, biete aber ausdrücklich an, das noch einmal en détail zu klären. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Abgeordnete Kotting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Herr Staatsminister, auch ich muss mich noch einmal auf eine Aussage von Ihnen beziehen. Sie sagten, nach den Studien, auf die Sie und die Bundesregierung Ihre Haltung zu diesem Thema gründen, sei es so, dass kein Zusammenhang zwischen der verwendeten Uranmunition und ge-sundheitlichen Schäden bei Menschen bestehe. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ja. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Besteht dieser Zusammenhang tatsächlich nicht, oder ist er nicht nachweisbar? Ihre Aussage nimmt mich sehr wunder; denn Zusammenhänge können in Studien nicht bewiesen werden. Jetzt aber soll der Nichtzusammenhang bewiesen wor-den sein. Stand in der Studie vielleicht nur, dass ein Zusammenhang nicht nachweisbar ist? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich will mit Blick auf Ihre Nachfrage deutlich machen, dass die bereits vorliegenden umfangrei-chen Untersuchungen eventuelle Gesundheits- und Umwelteinflüsse beinhaltet haben. Ich kann jetzt nur wiederholen, Frau Abgeordnete Kotting-Uhl, dass diese Studien bislang übereinstimmend deutlich gemacht haben, dass Rückstände von abgereichertem Uran in der Umwelt kein radiolo-gisches Risiko für die Bevölkerung vor Ort dar-stellten. Das abgereicherte Uran ist geringer radi-oaktiv als das Natururan. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir kommen damit zur Frage 4 des Abgeordneten Niema Movassat: Warum hat die Bundesregierung bisher die im Mai 2014 von der Vereinigung für internationale Katastrophenhilfe e. V. ange-botenen Hilfeleistungen für die von Ebola betroffenen westafri-kanischen Länder, über 18 Millionen Untersuchungshandschuhe, 900 Liter Handdesinfektionsmittel, 44 ad hoc verfügbare Be-handlungsbetten in Isolationszellen sowie weitere aus Norwegen abrufbare Isolationsbetten und insbesondere deren einsatzbe-reites medizinisches Hilfspersonal, nicht abgerufen (siehe taz.die tageszeitung vom 27. Oktober 2014: „18 Millionen Gum-mihandschuhe“), und wie plant sie, diese Hilfe in naher Zukunft, beispielsweise mit der Zurverfügungstellung von geeigneten Transportkapazitäten und sonstigen bürokratischen Erleichte-rungen, umzusetzen (bitte Zeitraum und Umfang des Transports angeben)? Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Movassat, Bundestag und Bundesregierung stimmen sicherlich darin über-ein, dass wir nichts unversucht lassen wollen, um den Kampf gegen Ebola entschieden zu führen, und wir für jedes Hilfsangebot ausgesprochen dankbar sind. Unser Krisenstab und viele Kolle-ginnen und Kollegen in den Ministerien sind wirk-lich rund um die Uhr damit beschäftigt, die drama-tische Lage in Afrika zu verbessern, auch im Rahmen der Europäischen Union und im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft. Deswegen haben wir natürlich den Zeitungsar-tikel in der taz vom 27. Oktober 2014 sehr ernst genommen, in dem von einem Angebot der Verei-nigung für internationale Katastrophenhilfe ge-sprochen wurde, das bereits im Mai dieses Jahres unterbreitet worden sei. Ich kann Ihnen dazu, Herr Abgeordneter, nur sagen, dass das Auswärtige Amt den Leiter der Vereinigung für internationale Katastrophenhilfe, Herrn Teichert, kontaktiert hat und ihn telefonisch und per E-Mail gebeten hat, uns das erwähnte Angebot zu übersenden. Das war unsere Bitte. Das Bundesministerium für Gesundheit erhielt am 29. September dieses Jahres ein Schreiben, in dem Herr Teichert unter anderem nach Förder-möglichkeiten für einen solchen Einsatz fragte. Das Angebot, von dem in dem Artikel der taz die Rede war, lag uns bis dato aber überhaupt nicht vor. In dem Schreiben vom 29. September an das Bundesgesundheitsministerium wurde nach even-tuellen Fördermöglichkeiten für einen Einsatz ge-fragt. Noch am selben Tag hat es eine erste telefoni-sche Rückmeldung gegeben. Am 1. Oktober wur-de Herrn Teichert durch das BMG die zuständige Ansprechpartnerin in meinem Hause per E-Mail genannt. Erst vor anderthalb Tagen, am 3. No-vember und damit nach der Veröffentlichung in der taz, hat Herr Teichert per E-Mail ein Schreiben mit konkreten Vorschlägen zur Ebolabekämpfung in Westafrika an mein Haus übersandt. Diese prüfen wir derzeit. Ich kann eine Aussage über eine mögliche Zur-verfügungstellung geeigneter Transportkapazitä-ten und über sonstige bürokratische Erleichterun-gen – das war die Bitte von Herrn Teichert – erst nach Prüfung dieser Vorschläge machen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Movassat? Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Herr Staatsminister, für die Antwort. Trotzdem möchte ich eine detaillierte Nachfrage stellen. Es ist offensichtlich, dass es ein ziemlich umfassendes Hilfsangebot einer Organisation gibt: 18 Millionen Untersuchungshandschuhe, 900 Liter Handdesinfektionsmittel, 44 Behandlungsbetten. Also genau das, was wir gerade brauchen, wird angeboten. Derjenige, der dies anbietet, wird aber von Stelle zu Stelle ver-wiesen. Das Bundesgesundheitsministerium ver-weist ihn an Sie, und bei Ihnen dauert die interne Befassung lange. Es gibt seit dem 20. Oktober dieses Jahres ei-ne E Mail-Adresse der Ebolataskforce. Diese Taskforce hat die Organisation bisher dreimal an-geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Mög-licherweise wurde Ihnen die dritte E-Mail vorge-legt, die versandt wurde. Es läuft in Ihrem Hause doch offensichtlich etwas falsch. Daher meine Frage: Wie kann es sein, dass ein Angebot der-maßen lange herumliegt? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, ich kann nur noch einmal klarstellen: Das Angebot lag uns überhaupt nicht vor. Erstmals ging ein Angebot am 3. November, also vor anderthalb Tagen, bei uns ein. Ich weiß nicht, was daran so kompliziert sein soll, wenn auf eine E-Mail an das Bundesgesundheitsministerium prompt eine Mitarbeiterin den Absender auf die verantwortliche Ansprechpartnerin im Auswärtigen Amt hinweist. Das ist keine bürokratische Über-forderung. Es ging um genau zwei Ansprechpart-ner: Erster Ansprechpartner ist das Bundesge-sundheitsministerium, und zweiter Ansprechpart-ner ist das Auswärtige Amt, weil wir im Wesentli-chen mit der Koordination betraut sind. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mo-vassat? Niema Movassat (DIE LINKE): Ja. – Meine zweite Zusatzfrage bezieht sich auf die Hilfe der Bundesregierung insgesamt. Es gibt ein sogenanntes 60-70-70-Ziel der WHO. Das be-sagt: Wir müssen innerhalb von 60 Tagen die Ka-pazitäten bereitstellen, um 70 Prozent der Infizier-ten zu isolieren und 70 Prozent der Toten fachge-recht zu beerdigen. Nur dann kann eine weitere Ausbreitung der Epidemie gestoppt werden. Das Erreichen dieses Ziels war für Ende Oktober vor-gesehen. Die internationale Gemeinschaft hat die Anforderungen nicht erfüllt, die die WHO aufge-stellt hat. Mich würde interessieren: Was hat die Bundesregierung konkret zur Erreichung des 60-70-70-Ziels getan? Wo sieht sie Defizite? Was wird sie noch tun? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Sie wissen, dass die Bundesregierung sowohl auf internationaler Ebene, aber auch insbesondere im Rahmen der Europäischen Union darauf ge-drängt hat, zu einer bestmöglichen Koordination der nationalen Aktivitäten zu kommen. Die Euro-päische Union stellt insgesamt – das ist ein riesi-ger Kraftakt – 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Der größte Geber innerhalb der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland. Wir haben Haushaltsmittel in Höhe von 108,7 Millionen Euro bereitgestellt. Die Kosten für den Betrieb der Luft-brücke sind in dem Paket überhaupt noch nicht eingerechnet. Ich finde, wir müssen unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Ich gebe aber unumwunden zu, dass es selbst-verständlich noch eine Reihe von Problemen gibt. Wir sind nicht so schnell und umfassend vor Ort tätig gewesen, wie es nötig gewesen wäre. Des-wegen drängen wir auch auf eine entsprechende internationale Koordination. Wir selbst – darüber sprach ich schon – haben die Luftbrücke eingerichtet. Wir stellen medizini-sche Ausrüstung und Materialien zur Verfügung, und wir entsenden auch – das wissen Sie – Hilfs-kräfte. Wir arbeiten dabei sehr eng mit dem Deut-schen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, dem Bernhard-Nocht-Institut, dem Robert-Koch-Institut und weiteren kompetenten Hilfsorganisati-onen zusammen. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage des Abgeordneten Lenkert, Fraktion Die Linke. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Staatsminister, plant die Bundesregierung wegen der Ebolaepidemie einen Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber nach Liberia, Sierra Leone und Guinea? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter, davon ist mir nichts be-kannt. Ich müsste das prüfen und reiche das ger-ne nach. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Nachfrage der Abgeordneten Frau Höger, Fraktion Die Linke. Inge Höger (DIE LINKE): Herr Staatsminister, Sie haben eben gemeint, die bürokratischen Hürden in Deutschland seien nicht besonders hoch und Sie würden sich nach Kräften bemühen, in der Ebolakrise zu helfen. Wie steht es um die vielen Helfer – dem medizinischen Personal, den Ärzten –, die sich gemeldet haben? Sind sie im Einsatz? Wie lange dauert das noch? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Selbstverständlich sind schon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz. Aber wir arbeiten der-zeit in enger Abstimmung mit unseren Partnern daran, die Zahl der Einsatzkräfte zu erhöhen. Ich glaube, es geht nicht allein um die Quantität, son-dern vor allem um die Einsatzbedingungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind er-heblichen Belastungen ausgesetzt. Insofern ach-ten wir sehr darauf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter auch unter diesen denkbar schwierigen Rah-menbedingungen ihre Arbeit bestmöglich erledi-gen können. Diesem Anspruch sollten wir gerecht werden. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage der Abgeordneten Pau, Fraktion Die Linke. Bitte. Petra Pau (DIE LINKE): Die Kriterien, die Sie eben genannt haben, sind durchaus nachvollziehbar. Wir haben da auch eine Fürsorgepflicht. Können Sie uns vielleicht sagen, wie viele Kräfte tatsächlich schon im Einsatz sind? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen. Ich könnte Ihnen nur die nennen, wie viele Todes-fälle wir zu beklagen haben. Über die Finanzmittel habe ich Sie schon im Einzelnen informiert. (Petra Pau [DIE LINKE]: Vielleicht ist es möglich, das einfach nachzureichen? Das ist das Einfachste!) – Ja, natürlich. Ich reiche das nach. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 5 ebenfalls des Abgeordneten Niema Movassat: Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige politische Lage in Burkina Faso, bei der es bei dem Versuch einer einsei-tigen Verfassungsänderung mit dem Ziel des Machterhalts des autoritären Präsidenten Blaise Compaoré über das Jahr 2015 hinaus zu massiven Protesten und Unruhen und der Stürmung des Parlaments und anderer öffentlicher Gebäude am 30. Oktober 2014 gekommen ist (siehe www.spiegel.de/politik/ausland/unruhen-in-burkina-faso-proteste-gegen-praesident-blaise-compaore-a-999916.html), und inwiefern versucht die Bundesregierung, über ihre diploma-tischen Kanäle Einfluss auf die Situation im Sinne der Bevölke-rung und zu derem Schutz zu nehmen? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordne-ter Movassat, die Beantwortung dieser Frage fällt mir nicht ganz leicht, weil sich die Lage in Burkina Faso stündlich verändert. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass das, was ich jetzt sa-ge, möglicherweise nicht die aktuellsten Entwick-lungen wiedergibt. Ich versuche trotzdem mein Bestes. Die Lage ist, wie Sie sich angesichts solch ei-ner Revolution vorstellen können, derzeit sehr in-stabil. Es hat Massenproteste der Bürgerinnen und Bürger gegeben, und diese führten zum Rück-tritt des Präsidenten von Burkina Faso am 31. Ok-tober. Dann, nach dem Rücktritt des Präsidenten, ist das Militär in dieses Machtvakuum getreten. Jetzt wird es kompliziert: Der Generalstabschef Traoré hat zunächst die Regierungsgeschäfte übernommen und das Parlament aufgelöst. Nur wenige Stunden später wurde er vom stellvertre-tenden Kommandeur der Präsidentengarde, Oberstleutnant Isaac Zida, abgesetzt. Zida kann sich nun der Unterstützung des Militärs sicher sein. Er hat die Verfassung außer Kraft gesetzt. Die -Opposition lehnt seine Machtübernahme der-zeit ab. Es kam daraufhin am 2. November zu Demonstrationsaufrufen. Den Aufrufen sind aber nur noch sehr wenige Einwohner Ouagadougous gefolgt. Am 3. November hat sich Zida, also der Über-gangspräsident bzw. der selbst ernannte Präsi-dent, im Außenministerium dem Diplomatischen Korps als „Président du Burkina Faso“ vorgestellt. Er will einen Übergangsprozess hin zu Wahlen einleiten, basierend auf umfassenden, auf Kon-sens ausgerichteten Gesprächen mit allen Akteu-ren. – Herr Movassat, da Sie die Frage gestellt haben, wissen Sie vermutlich, dass die Bevölke-rung und die politischen Verantwortungsträger in Burkina Faso sehr konsensorientiert sind. Die Bundesregierung versteht die Geschehnis-se in Burkina Faso als einen von großen Teilen der Bevölkerung begrüßten Prozess, der aber zu einem Machtvakuum geführt hat, das nun das Mi-litär gefüllt hat. Wir fordern zur schnellstmöglichen Rückkehr zu verfassungsgemäßen Verhältnissen auf. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Zusatzfrage, Herr Movassat? – Bitte. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke. – Es ist ja so, dass der gestürzte Präsi-dent Compaoré selber durch einen Putsch vor 27 Jahren an die Macht gekommen ist und seinen Vorgänger Thomas Sankara sozusagen abgesetzt hat. Es gibt bis heute zahlreiche Hinweise, dass Compaoré in zahlreiche westafrikanische Kriege wie in Liberia, Sierra Leone und der -Elfenbeinküste verstrickt war. Es gibt zudem viele Vorwürfe hinsichtlich Verbrechen gegen die eige-ne Bevölkerung, insbesondere auch im Zusam-menhang mit den Todesfällen bei den Protesten am 30. und 31. Oktober. Deshalb würde mich inte-ressieren, ob sich die Bundesregierung, wie es große Teile der Zivilgesellschaft Burkina Fasos fordern, für eine Zurrechenschaftziehung Com-paorés einsetzt – Deutschland selbst oder über die Kanäle innerhalb der Europäischen Union –, um die Vorwürfe hinsichtlich dieser Verbrechen aufzuklären, die sich gegen Compaoré richten. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wir haben erst einmal allergrößtes Interesse daran, dass anstelle dieses Machtvakuums eine verfassungsmäßige Ordnung eintritt und man wieder zu stabilen Verhältnissen zurückkehrt. Al-les Weitere werden wir mit unseren internationalen Partnern, auch im Rahmen der Europäischen Uni-on, eng abstimmen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mo-vassat? – Bitte schön. Niema Movassat (DIE LINKE): Der ehemalige Präsident Compaoré ist in die Elfenbeinküste geflohen, was dort durchaus um-stritten ist. Es sollen auch Geldmittel mitgenom-men worden sein, die möglicherweise dem Staat Burkina Faso und damit der dortigen Bevölkerung gehören. Es ist nicht ganz unüblich, dass in diesen Fäl-len auch die Vermögenswerte einer solchen Machtclique eingefroren werden, um erst einmal eine gewisse Sicherheit zu schaffen. Mich würde interessieren: Hat sich die Bundesregierung für solch ein Einfrieren der Geldmittel bzw. der Ver-mögenswerte der Familie Compaoré eingesetzt? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Solche Verfahren sind Ihnen – so traurig das auch immer sein mag – ja bekannt, Herr Kollege Movassat. Wir haben ein Interesse daran – das ist unsere oberste Priorität –, dass wir helfen, schnellstmöglich eine verfassungsgemäße Ord-nung herzustellen, die den Menschen dort das notwendige Maß an Sicherheit gewährt. Ansonsten stimmen wir weitere Maßnahmen, wie ich es eben schon gesagt habe, mit unseren EU-Partnern, aber auch mit der internationalen Gemeinschaft ab. Von weiteren Aktivitäten ist mir nichts bekannt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 6 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke: Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewo-gen, auf der diesjährigen UN-Vollversammlung, wie schon in den Vorjahren, gemeinsam mit der überwältigenden Mehrheit der UN-Mitgliedsländer gegen die Stimmen der USA und Israels für eine sofortige Aufhebung der US-amerikanischen Blockade gegen Kuba zu stimmen? Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, lieber Kollege Wolfgang Gehrcke. – Das ist keine neue Entscheidung gewesen. Die EU hat wie in den vielen Jahren zuvor geschlos-sen für eine sofortige Aufhebung des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba votiert. Da gibt es großen Konsens in der Europäischen Uni-on. Es gibt nur wenige Partner auf der internatio-nalen Ebene, die den Vereinigten Staaten da zu-gestimmt haben. Sie haben nach dem Grund gefragt, warum die Bundesregierung so votiert hat. Die Bundesregie-rung ist der Auffassung, dass die US-amerikanischen Maßnahmen wegen ihrer Drittwir-kung rechtswidrig sind. Sie berühren unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und der Europäischen Union. Deshalb können wir ihnen nicht zustimmen. Wir haben ihnen auch in den vergangenen Jahren nicht zugestimmt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage des Abgeordneten Gehrcke. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Lieber Herr Staatsminister, ich habe lange nachgedacht, ob ich eine Frage finde, bei der ich die Bundesregierung einmal loben kann. Jetzt ha-be ich eine gefunden: Würden Sie das Lob denn annehmen, dass es sehr vernünftig war, wie in den letzten Jahren für die Aufhebung der bürger-rechtswidrigen Blockade Kubas zu stimmen und Aktivitäten in diese Richtung in Gang zu setzen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Ihnen die Begründung dargelegt, die die Bundesregierung dazu veranlasst hat, gegen dieses Embargo zu stimmen. Das ist keine neue Entscheidung. Ich persönlich freue mich natürlich sehr dar-über, von – das darf ich jetzt mal so sagen – dir ein Lob zu empfangen. Das ist, glaube ich, das erste Mal, seitdem ich im Amt bin. (Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das empfinde ich als eine große Genugtuung. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Abgeordneter Gehrcke? Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ja, klar. Wenn ich schon lobe, dann will ich da-für auch noch etwas haben. – Ich möchte natürlich nicht nur wissen, was die Bundesregierung wie in den vergangenen Jahren zu dieser Entscheidung bewogen hat – das finde ich alles ganz toll –, son-dern ich möchte wissen, was die Bundesregierung jetzt macht, um ihre Entscheidung zur Aufhebung der Blockade durchzusetzen und zusammen mit anderen EU-Partnern in die Praxis umzusetzen. Sie könnte etwa in der EU vorstellig werden, um den sogenannten Gemeinsamen Standpunkt ge-genüber Kuba aufzuheben. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Sie wissen, Herr Kollege Gehrcke, dass die Bundesregierung Gesprächen über den Ausbau der Beziehungen zu Kuba offen gegenübersteht. Es laufen bereits diverse intensive Gespräche in-nerhalb der Europäischen Union. Wir sehen den Beginn von Verhandlungen zwi-schen der EU und Kuba über ein Abkommen zum politischen Dialog und zur Zusammenarbeit nicht als einen grundlegenden Wandel unserer Kubapo-litik; denn wir haben diese Position schon immer vertreten. Wir haben uns aber – im Rahmen des Verhand-lungsmandats der Europäischen Union – insbe-sondere dafür eingesetzt, dass der Entwicklung der Menschenrechtslage bereits während der Ver-handlungen eine zentrale Bedeutung zukommen muss. Die jüngst ausgeschiedene Hohe Reprä-sentantin der Europäischen Union, Lady Ashton, hat dies nach dem Ratsbeschluss über das Man-dat für die Verhandlungen mit Kuba auch noch einmal ausdrücklich bestätigt. Das liegt nun schon wieder neun Monate zurück; es war im Februar dieses Jahres. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Hänsel, Die Linke. – Bitte. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Jetzt gibt es trotzdem den Fall, dass europäische Banken aufgrund von Verstößen gegen das Embargo zu Strafzahlungen verdonnert wurden. Meine Frage lautet: Was machen Sie konkret dagegen? Gibt es eine gemeinsame Initia-tive? Wie gehen Sie dagegen vor? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Hänsel, Ihre Frage deckt sich mit der Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke, die als Nächstes aufgerufen werden soll. Herr Präsident, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Ich beantworte jetzt die Frage der Abgeordneten Hän-sel, dann wäre die Frage des Abgeordneten Gehrcke schon beantwortet, oder ich beantworte jetzt die Frage des Abgeordneten Gehrcke, die er schriftlich eingereicht hat. Vizepräsident Peter Hintze: Wir machen es so: Sie beantworten die Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke. Somit hat er die Mög-lichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. Damit ist al-len inhaltlich und auch formal am besten gedient, Herr Staatsminister. Ich rufe also die Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke auf: Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer ab-lehnenden Haltung zur US-amerikanischen Blockade gegenüber der Republik Kuba, sich auch aktiv für die deutschen Unter-nehmen und Banken einzusetzen, die wie zuletzt die Deutsche Bank AG und die Commerzbank Aktiengesellschaft von Straf-maßnahmen durch die USA aufgrund ihrer Finanzbeziehungen zu Ländern wie Kuba bedroht sein sollen (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/commerzbank-und-deutsche-bank-millionen-strafe-droht-a-979811.html, vom 6. Juli 2014)? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordne-ter Gehrcke, Frau Abgeordnete Hänsel, Sie kön-nen sich vorstellen, dass sich die Bundesregie-rung in berechtigten Fällen und im Einvernehmen mit den betroffenen Unternehmen grundsätzlich für deren Anliegen einsetzt. Sie haben in Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Gehrcke, zwei Beispiele genannt. Aber die Voraussetzung dafür, dass wir uns für diese Unternehmen einsetzen, ist, dass sich die Unternehmen mit der Bundesregierung ins Benehmen setzen und den Kontakt und das Gespräch suchen. Ich muss Ihnen sagen, dass entsprechende Bitten deutscher Unternehmen bis-lang nicht an die Bundesregierung herangetragen worden sind. Das beschränkt die Handlungsmög-lichkeiten ziemlich deutlich. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gehrcke? – Bitte schön. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herr Staatsminister, Sie merken, wie ich mich heute bewege: Ich glaube, es ist das erste Mal, dass ich in einer Frage oder in einer politischen Erklärung dafür votiere, die Deutsche Bank in Schutz zu nehmen. Sonst habe ich immer gegen-teilige Äußerungen von mir gegeben. (Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Das stimmt allerdings!) Kann ich Ihre Antwort so interpretieren, dass Sie deutschen Unternehmen, die von den USA auf Grundlage der Embargomaßnahmen gelistet wer-den – benutzen wir einmal diesen Ausdruck –, Rechtssicherheit und Rechtsvertretung verspre-chen, wenn sich diese Unternehmen an Sie wen-den? Das wäre ein beachtlicher Fortschritt. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich hatte schon in der Antwort auf die vorher-gehende Frage darauf hingewiesen, dass das zentrale Argument, warum die Bundesregierung gegen das Embargo eintritt, die negativen Aus-wirkungen auf die europäische und die deutsche Wirtschaft sind. Das ist rechtswidrig; das habe ich Ihnen erklärt. Insofern haben wir natürlich ein Interesse da-ran, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Inte-ressen bestmöglich zu wahren. Aber das setzt vo-raus, dass diese Unternehmen auch den Kontakt und das Gespräch mit der Bundesregierung su-chen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir uns – das ist bislang die Tradition aller Regie-rungen gewesen – im Rahmen des Außenhandels selbstverständlich für die Interessen der deut-schen Unternehmen einsetzen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Ab-geordneter Gehrcke. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Ich freue mich, dass die Bundesregierung endlich aktiv wird. Wenn Sie sa-gen, das sei schon immer so gewesen, dann ist mir das auch recht. Haben Sie dabei bedacht, Herr Staatsminister, dass ein solches verbesser-tes Verhältnis zu Kuba auch eine Eintrittskarte für bessere Beziehungen zu anderen lateinamerikani-schen Staaten sein kann, die sich zusammen mit Kuba immer mehr für eine andere Wirtschaftspoli-tik in Lateinamerika einsetzen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Sie wissen, dass mein Haus an bestmöglichen Beziehungen zu den lateinamerikanischen und mittelamerikanischen Ländern interessiert ist. Ge-rade in den vergangenen Jahren haben wir inten-siv dafür geworben, dass es konkrete Projekte nicht nur wirtschaftlicher, sondern vor allem auch zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung von Demokratie und Freiheit, Unabhängigkeit der Justiz – gibt. Wenn wir uns in diese Richtung bewegen, dann steht dem überhaupt nichts entgegen. Wenn wir im Zuge solcher Aktivitäten auch andernorts, bei-spielsweise bei der Beurteilung des Embargos gegen Kuba, vorankommen, dann soll mir das nur recht sein. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Damit kommen wir zur Frage 8 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bünd-nis 90/Die Grünen: Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Bewertung der Ar-beiterpartei Kurdistans PKK und ihrer syrischen Schwesterpartei PYD als terroristische Vereinigung, nachdem PKK-Mitglieder im Nordirak in weltweit gefeiertem, erfolgreichem militärischem Einsatz gegen den IS die Bevölkerung der Jesiden vor Zwangsbekehrung, Versklavung und Mord geschützt hatten und PYD-Mitglieder in Syrien in und um Kobane die Stadt und die verbliebene Bevölkerung erfolgreich gegen den IS schützen, und sieht die Bundesregierung die Unterstützung dieser Partei-en, etwa durch militärische Luftschläge oder Waffenlieferungen in den Nordirak und nach Syrien oder durch Sammeln von Spenden in Deutschland, als strafbares Handeln an, das in Deutschland zu verfolgen ist? Herr Staatsminister, bitte schön. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen herzlichen Dank. – Herr Abgeordneter Ströbele, die Frage „Wie gehen wir jetzt mit der PKK um?“ treibt nicht wenige um; wenn ich das so sagen darf. Ich will Ihnen erst einmal den Sach-stand kurz darstellen. Die sogenannte Arbeiterpartei Kurdistans, kurz PKK, ist in Deutschland schon seit 1993 als eine ausländische terroristische Vereinigung einge-stuft, und sie steht – das ist das für unse-re Entscheidung wesentliche Element – auf der EU-Terrorsanktionsliste. Die Vorgaben dieser Terrorsanktionsliste setzt Deutschland uneinge-schränkt um. Der Bundesinnenminister hat im No-vember 1993 vereinsrechtliche Betätigungsverbo-te gegen die PKK und die PKK-Europaführung verhängt. Bund und Länder haben in der Folge zahlreiche weitere PKK-Organisationen verboten, zuletzt im Jahr 2007 den PKK-TV-Sender und dessen Deutschlandstudio. Diese Organisationen verstoßen gegen Straf-gesetze. Sie richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, und sie gefährden nach wie vor die innere Sicherheit Deutschlands. Auf das Konto der PKK gehen außerdem zahlreiche terroristische Anschläge in der Türkei, von denen auch Zivilisten betroffen waren. Nun versucht die PKK, sich wegen des Kamp-fes der Kurden gegen den sogenannten Islami-schen Staat als Verfechter von Menschenrechten darzustellen. Sie hat zwar, wenn auch erst seit 1996 unter dem Eindruck der Verbote, weitgehend von massenmilitanten öffentlichen Aktionen abge-lassen, sie kalkuliert aber unbeschadet aller bis-herigen Friedensbekundungen den weiteren Ein-satz von Gewalt und Militanz, auch in Europa, ein. Die Unterstützung der Bundesregierung für die Kräfte der Region im Norden des Iraks, in Kurdis-tan, kann überhaupt nicht mit einer Unterstützung der PKK gleichgesetzt werden. Die Kräfte der Re-gion im Norden des Iraks, in Kurdistan, sind näm-lich verfassungsmäßiger Bestandteil der iraki-schen Sicherheitsarchitektur. Falls es konkrete Fälle des Sammelns von Spenden für die PKK in Deutschland gibt, so ist die Strafbarkeit in Deutschland von Ermittlungsbehörden oder Ge-richten zu beurteilen. Dazu kann ich nichts weiter ausführen. Vizepräsident Peter Hintze: Abgeordneter Ströbele, Zusatzfrage? – Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, ich weiß nicht, ob ich mich für diese Antwort bedanken soll. Ich lasse es mal (Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Machen Sie es ruhig! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Die war sehr umfassend!) und stelle eine Zusatzfrage: Herr Staatsminister, können Sie verstehen, dass ein Mensch, der in Deutschland verhaftet wird – das ist vor ein paar Monaten geschehen – und in Untersuchungshaft genommen wird unter der Beschuldigung, dass er Spenden für die PKK in Deutschland gesammelt und damit eine terroristische Vereinigung unter-stützt hat, mit der Politik der Bundesregierung schwer klarkommt, da er gleichzeitig über das Fernsehen und die Zeitung zur Kenntnis nehmen muss, dass diese PKK, die er angeblich – wir wissen es ja nicht genau – durch eine Geldsamm-lung hier unterstützt hat, von der Bundesregie-rung, den USA und anderen Staaten im Nord-irak massiv unterstützt wird, sogar durch Gewalthand-lungen, durch Bombenangriffe und Ähnliches? Können Sie das verstehen und nachvollziehen? Was sagen Sie einem solchen Menschen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Ströbele, ich habe in meiner ersten Antwort darauf hingewiesen, dass man die Aktivitäten, auch die militärischen Verteidigungs-aktivitäten der Kurdinnen und Kurden im Norden Iraks, die sich im Rahmen der verfassungsgemä-ßen Ordnung des Iraks bewegen, nicht gleichset-zen kann mit den Aktivitäten einer Terrororganisa-tion namens PKK. Das würde ich auch diesem Bürger gerne erklären. Wenn er für eine terroristi-sche Organisation in Deutschland Geld gesam-melt haben sollte, ist dies zu ahnden. Da stehen – auch das habe ich Ihnen bereits gesagt – die Er-mittlungsbehörden bzw. die Gerichte in Verantwor-tung. In dieses juristische Verfahren möchte ich nicht in irgendeiner Weise bewertend eingreifen. Aber Sie können hier doch nicht allen Ernstes einen unmittelbaren Zusammenhang herstellen. Sie wissen – diese Einschätzung teilt die große Mehrheit dieses Hauses –, dass der sogenannte Islamische Staat auch mit militärischen Mitteln bekämpft werden muss. Deswegen haben wir ja die umstrittene Entscheidung getroffen, entspre-chende Ausrüstungs- bzw. Waffenlieferungen an die Kräfte der Region Kurdistan/Irak zu gewähren. Dies geschieht aber alles in enger Abstimmung mit der irakischen Regierung, und es gibt ent-sprechende Kontroll- und Abstimmungsmecha-nismen. Vizepräsident Peter Hintze: Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strö-bele? – Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, ist es für die Bundesregie-rung nicht ein Anlass, ihre Politik gegenüber der PKK hier in Deutschland zu überprüfen, wenn die-selbe Organisation ja nicht nur im Nordirak, son-dern die Schwesterorganisation auch im Norden Syriens, insbesondere in Kobane, offenbar sehr humanitäre Aktionen, insbesondere zur Rettung von Frauen und Kindern vor Mord, durchführt? Diese sind zwar militärisch, aber bieten Schutz und Hilfe für die Bevölkerung. Muss die Bundes-regierung dann nicht über ihre Politik, vielleicht auch die gemeinsame europäische Politik, gegen-über einer solchen Organisation nachdenken? Ich füge hinzu: Sind der Bundesregierung nicht viele andere Fälle bekannt, in denen Organisatio-nen als terroristische Vereinigung gestartet sind und sich dann später so entwickelt haben, dass sie sogar den Staatspräsidenten stellen, wie es derzeit in El Salvador und in Uruguay der Fall ist? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Ströbele, Sie können sich darauf verlassen, dass die Bundesregierung an-gesichts der dramatischen Lage in dieser Region, der Tausende von Menschen zum Opfer gefallen sind, ständig darüber nachdenkt: Was ist besser zu tun? Wo müssen wir bisherige Strategien kri-tisch überprüfen? Wo ist ein Neustart notwendig? Wo ist Hilfe zu leisten? Sie als Parlamentarier werden in diesen Prozess des Nachdenkens, Überlegens und Abwägens eng eingebunden. Sie haben zum Schluss Ihrer ausführlichen Frage einen ganz wesentlichen Akteur genannt, nämlich die Europäische Union. Es wird und es kann keine Alleingänge der Bundesregierung ge-ben. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Ein-stufung der PKK als Terrororganisation maßgeb-lich auf der Terrorsanktionsliste der Europäischen Union fußt. Bislang sind wir in den Institutionen der Europäischen Union zu keiner anderen Auf-fassung gekommen; es bleibt dabei. Aber wir sind in einem ständigen Prozess des Abwägens – und dazu haben einige Abgeordnete schon entspre-chende persönliche Beiträge geleistet; das gilt auch für Mitglieder der Bundesregierung. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Hänsel, Fraktion Die Linke. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke. – Ich möchte da noch einmal nachha-ken, Herr Staatsminister. Konkret möchte ich fra-gen, ob sich die Bundesregierung auf europäi-scher Ebene dafür eingesetzt hat, dass die PKK anders eingeschätzt wird. Wenn ich höre, dass Sie sagen, dass der Stand weiterhin ist, dass sie als terroristische Vereinigung eingestuft wird, ist es dann richtig, dass der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder hier vor kurzem in Erwägung gezo-gen hat, Waffen an die PKK zu liefern, also in Er-wägung gezogen hat, eine terroristische Vereini-gung mit Waffen zu unterstützen? Ist das die rich-tige politische Analyse? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die Frage müssten Sie dem Abgeordneten Kauder selber stellen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ich frage Sie!) Ich bin Regierungsmitglied, und ich werde hier nicht über Aussagen eines einzelnen Abgeordne-ten spekulieren. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Analysieren war die Anforde-rung, nicht Spekulieren!) Das steht mir als Mitglied der Bundesregierung und Staatsminister auch überhaupt nicht zu. Im Übrigen habe ich schon deutlich gemacht, dass die Bundesregierung derzeit keinen Anlass dazu sieht, die Einstufung der PKK als Terroror-ganisation zu verändern. Sollten wir das tun, wird das nur in einer engen Abstimmung mit den Part-nern innerhalb der EU geschehen. Derzeit sehe ich diese Situation noch nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zur Frage 9 ebenfalls des Abge-ordneten Ströbele: Plant die Bundesregierung, sich der deutschen kolonialen Verantwortung zu stellen und die Verbrechen der deutschen Ko-lonialmacht in Kamerun aufzuarbeiten, insbesondere sich für die Rehabilitierung des Häuptlings Manga Bell einzusetzen, der von der deutschen Kolonialjustiz im August 1914 wegen Hochver-rats zum Tode verurteilt wurde, weil er sich – ausnahmslos fried-lich – etwa mit rechtlichen, parlamentarischen und publizisti-schen Mitteln in Deutschland gegen die umfassende Enteig-nung des Grundeigentums der Ethnie Douala zur Wehr setzte, und auf welche Gründe und Fakten stützt die Bundesregierung die Ablehnung der Forderung der Vertreter der Douala aus Ka-merun, den „Vater des Landes“, Manga Bell, zu rehabilitieren und mit einem solchen Rechtsakt und einer solchen Geste ein klares Bekenntnis zur historischen Verantwortung abzulegen (www.taz.de vom 8. August 2014)? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Ströbele, die Bundesregierung ist sich selbstverständlich der historischen Verantwortung aus den Jahren der deutschen Kolonialherrschaft in Kamerun sehr bewusst. Sie haben die -geschichtliche Erfor-schung der von Ihnen angeführten Vorgänge an-gemahnt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das in erster Linie Aufgabe der Wissenschaft. Eine Forderung der Vertreter der Douala aus Kamerun zur Rehabilitierung von Rudolf Douala Manga Bell wurde gegenüber der Bundesregie-rung bislang nicht erhoben. Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung aus Mit-teln des Auswärtigen Amts im Rahmen des Kul-turerhalts ein Projekt in Douala finanziell unter-stützt, mit dem unter anderem an das Schicksal von Manga Bell und die Verantwortung der deut-schen Kolonialverwaltung erinnert wird. Die Deut-sche Botschaft hat dabei sehr eng mit den Nach-fahren des Königs von Douala zusammengearbei-tet. Es wird auch entsprechende Feierlichkeiten zum 100. Todestag von Manga Bell geben. Diese Feierlichkeiten werden von der Bundesregierung finanziell unterstützt. Auch unsere Botschaft in Jaunde hat ihre Bereitschaft bekundet, an diesen Feierlichkeiten zu Ehren des Verstorbenen teilzu-nehmen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ströbele? – Bit-te schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, es ist ja fast genau 100 Jahre her, dass Manga Bell verurteilt und hinge-richtet worden ist, nachdem er von einem deut-schen Kolonialgericht wegen parlamentarischer und anderer friedlicher und ziviler Aktivitäten für sein Volk in Deutschland zum Tode verurteilt wor-den ist. Nicht nur Manga Bell selber, sondern über 150 Menschen sind seinerzeit in der deutschen Kolonie hingerichtet worden. Es geht hier nicht nur um die historische Forschung – da gebe ich Ihnen ja recht; das ist im Wesentlichen Aufgabe der Wissenschaft –, sondern meine Frage geht auch dahin, ob die Bundesregierung bereit ist, ein Re-habilitationsverfahren einzuleiten oder eine solche Erklärung hier im Deutschen Bundestag und ge-genüber dem Volk der Douala abzugeben, ganz unabhängig davon, ob dazu ein förmlicher Antrag vorliegt. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Aber es ist schon entscheidend, ob es ein sol-ches Begehren und einen solchen Wunsch gibt. Er ist bislang nicht an uns herangetragen worden. Wir stehen mit den Nachkommen des Ermordeten und mit vielen anderen in engem Kontakt. Wir werden auch an den Feierlichkeiten mitwirken und sie finanziell unterstützen. Wie andere Regierun-gen vor uns stehen auch wir selbstverständlich zu diesem ganz schwierigen Kapitel der deutschen Kolonialherrschaft in Afrika. Wir wissen um unse-re historische Verantwortung. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ströbele? – Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, wollen Sie sich oder will sich der Minister nicht vielleicht ein Beispiel an der früheren Entwicklungshilfeministerin Frau Wieczorek-Zeul nehmen, die in die ehemalige Ko-lonie Deutschlands, nach Namibia, gereist ist und dort eine sehr bewegende und sehr zutreffende Erklärung zu dem Völkermord, den die deutschen Kolonialtruppen dort zu verantworten hatten, ab-gegeben hat? Ich glaube, das hat den Beziehun-gen zu Afrika, aber insbesondere natürlich zu dem betroffenen Land damals gutgetan. Das würde auch in diesem Falle erheblich helfen. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Ströbele, Ihre positive Wür-digung der auch im Namen der Bundesregierung vorgetragenen Bitte um Entschuldigung und Ver-gebung durch die damalige Bundesentwicklungs-hilfeministerin teile ich ausdrücklich; das sehe ich genauso wie Sie. Ich werde gerne einmal mit dem Bundesminister des Auswärtigen darüber spre-chen, wie wir mit unserer historischen Verantwor-tung in Kamerun umgehen. Kamerun war immer ein Schwerpunkt unserer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Seit der Unabhängigkeit sind im Rahmen der Entwick-lungszusammenarbeit über 900 Millionen Euro in konkrete Projekte in Kamerun geflossen. Dass Geld die historische Verantwortung, die wir haben, nicht in irgendeiner Weise zu relativieren vermag, ist mir natürlich klar. Aber wir stehen zu dieser Verantwortung. Wir stehen insbesondere zu Ka-merun. Das ist ja auch kein abgeschlossener Pro-zess. Vizepräsident Johannes Singhammer: Dazu gibt es keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage 10 der Ab-geordneten Heike Hänsel: Teilt die Bundesregierung die Position des EU-Botschafters in Mexiko, Andrew Standley, dass für das Verschwinden der 43 Studierenden in Iguala nicht der Staat verantwortlich ist und deshalb auch keine Konsequenzen bezüglich der Beziehungen mit der EU gezogen werden – speziell das Freihandelsabkom-men betreffend (http://mexico.cnn.com/videos/2014/10/23/mexico-ante-el-reto-del-caso-ayotzinapa)? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordne-te Hänsel, der EU-Botschafter in Mexiko, Andrew -Standley, hat in einem Fernsehinterview für CNN am 23. Oktober dieses Jahres Folgendes klarge-stellt: Er sieht aufgrund der Vorfälle in Iguala kei-ne Notwendigkeit von Konsequenzen für die Be-ziehungen zwischen der EU und Mexiko und für das mit Mexiko auf Bundesebene – das möchte ich ausdrücklich unterstreichen – -abgeschlossene Freihandelsabkommen, da die mexikanische Bundesregierung nicht Urheber der Menschenrechtsverletzungen im Gliedstaat Guer-rero sei. Er hat dabei die mutmaßliche Verstrickung lo-kaler Behörden nicht erwähnt, aber auch nicht in Zweifel gezogen. Er verwies in diesem Zusam-menhang auf die Resolution des Europäischen Parlaments vom gleichen Tage, die nach seiner Meinung einen ausgewogenen Ton zwischen der Verurteilung der Taten und gleichzeitiger Zusage der Unterstützung der mexikanischen Regierung seitens der EU bei der Bekämpfung der organi-sierten Kriminalität trifft. Der Resolutionstext des Europäischen Parla-ments, den wir ebenso unterstützen und auch würdigen, verweist im Übrigen, Frau Abgeordnete Hänsel, klar auf die mutmaßliche Verwicklung lo-kaler Behörden in diese schlimmen Vorfälle. Ich erspare es Ihnen jetzt, die entsprechende Formu-lierung auf Englisch vorzutragen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, haben Sie eine Nachfrage dazu? – Dann haben Sie das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Dazu muss man sagen, viele Delegationen von uns reisen regelmäßig nach Mexiko. Wir sind dort seit Jahren mit einer fast 100-prozentigen Straflosigkeit auf allen Ebenen konfrontiert. Wenn Sie jetzt nach Mexiko fahren, stellen Sie eine 98-prozentige Straflosigkeit fest. Auch vor fünf Jahren bestand schon eine 98-prozentige Straflosigkeit. Das gilt unabhängig da-von, welche Regierung an der Macht ist. Daher können Sie doch nicht davon sprechen, es gebe keine Verantwortung des Staates, wenn schlimme Verbrechen, egal auf welcher Ebene sie passieren, in großem Umfang nicht geahndet werden. Der derzeit amtierende Präsident Nieto war sei-nerzeit als Gouverneur des Bundesstaates Mexiko für einen brutalen Polizeieinsatz verantwortlich, den er befehligt hat. Über 200 Menschen wurden dabei verhaftet und übel misshandelt. Ein 14-Jähriger wurde getötet. 40 Frauen wurden mas-senvergewaltigt durch die Polizei. Das alles hatte keine Konsequenzen. Wie können Sie behaupten, dass es keine Ver-antwortung der Bundesebene für solche Verbre-chen gibt? Die 43 Studierenden sind nur die Spitze des Eisbergs. In einem anderen Bundesstaat sind 21 Jugendliche in einem Kaufhaus öffentlich hin-gerichtet worden. Das heißt, es gibt natürlich eine Verantwortung des Bundesstaates. Diese können Sie hier auch nicht wegleugnen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Nicht nur Delegationen des Deutschen Bundes-tages, sondern auch Delegationen der Bundesre-gierung reisen nach Mexiko. Erst kürzlich hat meine Kollegin Böhmer aus dem Auswärtigen Amt Mexiko besucht, und zwar vom 19. bis zum 24. Oktober. Ich kann Ihnen versichern, dass Frau Staatsministerin Böhmer die Vorfälle, die von Ihnen kritisiert werden, gegenüber hoch- und höchstrangigen Stellen der mexikanischen Regie-rung angesprochen hat. Darüber hinaus hat sie sich zusammengesetzt mit Menschenrechtsverteidigern Mexikos. In Vor-bereitung dieser Reise hat es eine Fülle von Ge-sprächen mit Vertretern hiesiger Menschen-rechtsorganisationen zu diesem Thema gegeben. Das Auswärtige Amt hat bereits am 8. Oktober zu diesen Vorfällen Gespräche mit der Nichtregie-rungsorganisation Menschenrechtskoordination Mexiko und mit Amnesty International geführt. Ich darf hinzufügen, dass auch unser Menschen-rechtsbeauftragter, Herr Strässer, ein Gespräch mit der NGO Menschenrechtskoordination Mexiko geführt hat. Darüber hinaus hat sich unsere Bot-schaft auch gegenüber der EU-Delegation in Me-xiko für eine entsprechende EU-Erklärung einge-setzt. Diese lokale Erklärung wurde am 12. Oktober veröffentlicht. Ferner habe ich deut-lich gemacht, dass die Bundesregierung die Re-solution des Europäischen Parlaments teilt, das sich sehr kritisch geäußert hat. Nun möchte ich auf Ihre Forderung zurück-kommen – ich insinuiere das jetzt einfach einmal so –, die Modernisierung des Freihandelsabkom-mens mit Mexiko auszusetzen bzw. das in Ver-handlung befindliche Sicherheitsabkommen aus-zusetzen. Da es gerade um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität geht, wäre es aus meiner Sicht geradezu hanebüchen, wenn wir jetzt vor dem Hintergrund dieser schrecklichen Verbrechen im Bundesstaat Guerrero unsere Verhandlungen aussetzen würden. Wir brauchen mehr Sicherheit. Wir müssen die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auswei-ten. Daher bin ich dafür, dass wir diese Verhand-lungen entschieden fortsetzen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, haben Sie noch eine zweite Nachfrage? Heike Hänsel (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Johannes Singhammer: Bitte schön. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, wenn Sie so umfassend mit Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International und anderen sprechen, dann ist es eigentlich noch schlimmer, dass Sie nicht agieren, weil all diese Gruppen Ihnen wie auch uns allen bei allen Besuchen erzählen, dass der Staat Teil des Problems ist und dass diese Verbrechen nicht vonseiten der organisierten Kri-minalität begangen werden, sondern von Teilen des Sicherheitsapparates, der Polizei auf lokaler Ebene und auf Bundesebene und von Teilen des Militärs. Genau deswegen fordern wir – damit komme ich zu meiner Frage –, dass man in dieser Situati-on einer massiven Unterwanderung seitens der Polizei- und Sicherheitskräfte, die Teil der organi-sierten Kriminalität und Täter dieser staatlichen Repressionen sind, kein Sicherheitsabkommen abschließt, bei dem es unter anderem darum geht, den Datenaustausch weiter zu forcieren und die Aufstandsbekämpfung weiter zu trainieren. Das heißt, man trainiert im Grunde Sicherheitskräfte, die kriminell vorgehen und für Menschenrechts-verletzungen verantwortlich sind. Das können Sie nicht verantworten. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Hänsel, ich teile Ihre Inter-pretation eines Sicherheitsabkommens ausdrück-lich nicht. Es geht gerade darum, Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die individuelle Sicherheit zu erhöhen. Ich will auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung hinzufügen, dass nach ak-tuellem Stand auf der mexikanischen Seite die Generalstaatsanwaltschaft, die auch mit der Strafverfolgung der Täter des Verbrechens von Guerrero beauftragt wurde, gerade über 20 ver-dächtigte Polizeibeamte festgenommen hat. Inso-fern will ich das jetzt nicht weiter bewerten. Es tut sich etwas, aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir in enger Abstimmung sind. Wir verlassen uns eben nicht nur auf die Gesprä-che mit der mexikanischen Regierung, sondern – ganz im Gegenteil – wir suchen den engen Aus-tausch und das direkte Gespräch mit den NGOs, mit Amnesty und anderen Organisationen, die ich Ihnen eben genannt habe. Das fließt auch in unse-re jeweilige Beurteilung mit ein. Die Beurteilung sieht aber anders aus als die Ihrige. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Ströbele hat noch eine weitere Nachfrage. Darum erteile ich ihm das Wort. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, ich glaube, Sie haben etwas an der Frage vorbei geantwortet. Ich finde es gut, dass Sie dort mit Oppositionellen, aber auch mit NGOs und gerade auch mit Menschenrechts-organisationen reden. Das ist dringend erforderlich. Aber dann müssen Sie doch auch die Schreie aus den Massende-monstrationen zur Kenntnis genommen haben, die man aus Mexiko-Stadt bis nach Berlin hört. In Berlin findet derzeit – ich weiß nicht, ob Sie das wissen – eine 43-stündige Mahnwache im Geden-ken an die Toten und an die Zustände in Mexiko statt. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Beschuldigungen sich nicht darauf be-schränken, dass lokale Behörden eine direkte Verantwortung für die mutmaßliche Ermordung – wir wissen noch nicht genau, was passiert ist – haben, sondern dass man die gesamte Administ-ration bis in die Regierung hinein der Komplizen-schaft verdächtigt und beschuldigt. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen, statt einfach zu sagen: Wir liefern denen jetzt Waffen und machen Sicherheitsabkommen und alles Mögliche, weil wir der Regierung vertrauen. Uns interessiert: Welchen Wert legen Sie auf die Argumente der Menschenrechtsorganisationen und der Demonstranten, die solche Feststellungen oder Mutmaßungen äußern? Sagen Sie: „Da ist überhaupt nichts dran; die Regierung ist in jeder Hinsicht vertrauenswürdig und duldet diese schrecklichen Geschichten nicht, sondern sie macht wirklich etwas dagegen“? Die Beauftragung eines Generalstaatsanwalts ist wenig wert, solan-ge man nicht weiß, ob er nicht selber mit den ört-lichen Behörden in Verbindung steht. Deshalb ist meine Frage: Wie ernst nehmen Sie die anderen Darstellungen? Überprüfen Sie sie, und welche Meinung haben Sie dazu? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Abgeordneter Ströbele, wir nehmen alle Vorwürfe sehr ernst. Deshalb befinden wir uns auch mit allen Verantwortlichen im engen Aus-tausch. Damit hier kein falscher Eindruck ent-steht: Ich bin stolz darauf, für ein Auswärtiges Amt arbeiten zu dürfen, das sich nicht nur als Mi-nisterium für internationale Beziehungen versteht, sondern vor allem als Menschenrechtsministeri-um. Das ist ein wesentliches Element unserer po-litischen Bemühungen auf der internationalen Ebene. Ich darf Ihnen versichern, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen, die in meinem Haus in Verantwortung stehen, der Stärkung der Men-schenrechte und ihrer Universalität verpflichtet fühlen. Dabei ist uns völlig egal, um welches Land es geht. Wir setzen uns überall für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Ich freue mich, dass Sie dabei an unserer Seite stehen, Herr Abgeordneter Ströbele. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Die Frage ist damit aber nicht be-antwortet!) – Ich beantworte die Fragen so, wie ich meine, sie beantworten zu müssen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Für eine weitere Nachfrage hat der Kollege Lenkert das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Staatsminister, es gibt zu-mindest berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit von Behörden in einigen mexikanischen Bundes-staaten. Wir haben im Gegensatz zu Ihnen auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit einiger Verhal-tensweisen der Zentralregierung in Mexiko. Vor dem Hintergrund, dass Schusswaffen, die von Heckler & Koch nach Mexiko geliefert wurden, in völlig andere Kanäle gelangt sind, möchte ich Sie fragen, ob Sie zukünftig planen, keine Waffenliefe-rungen nach Mexiko mehr zuzulassen. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wie Sie wissen, gibt es eine sehr restriktive Regelung betreffend den Export von Waffen in Länder außerhalb der Europäischen Union und der NATO. Wir werden weiterhin – hier ist das Bun-desministerium für Wirtschaft und Energie feder-führend – auf die restriktiven Maßstäbe bei der Umsetzung achten. Darauf können Sie sich ver-lassen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit kommen wir zu Frage 11 der Kollegin Heike Hänsel: Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die extrem rechte Partei Swoboda vor allem deshalb trotz Schei-terns an der Fünfprozenthürde über Direktmandate im ukraini-schen Parlament vertreten sein wird, weil die Partei des ukraini-schen Präsidenten, Block Petro Poroschenko, in den Wahlkrei-sen, in denen Swoboda bei den vergangenen Wahlen Direkt-mandate geholt hat, als Dank für die Unterstützung bei der Auf-lösung des Parlaments und damit der Ausrichtung von vorge-zogenen Wahlen auf eigene Kandidaten verzichtet bzw. nur schwache Kandidaten aufgestellt hat und somit dieser extrem rechten Partei einen Verbleib in der Werchowna Rada gesichert hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Art der Organisation des Wahl-ergebnisses derjenigen stark äh-nelt, die die Partei der Regionen unter dem Präsidenten Wiktor Janukowitsch bei den Parlamentswahlen 2012 angewandt hat (http://library.fes.de/pdf-files/id-moe/10998.pdf)? Das Wort hat wiederum der Herr Staatsminis-ter. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Hänsel, in Ih-rer Frage beziehen Sie sich auf die jüngsten Wah-len zum ukrainischen Parlament, zu der soge-nannten Rada. Bei den Wahlen am 26. Oktober haben – das darf ich persönlich hinzufügen – er-freulicherweise extremistische, radikale Parteien – anders als noch im Jahr 2012 – einen ausgespro-chen geringen Zulauf erhalten. Die Partei Rechter Sektor scheiterte sehr deutlich an der Fünfpro-zenthürde und konnte nur ein einziges Direktman-dat erzielen. Die rechtsnationalistische Swoboda scheiterte ebenfalls an der Fünfprozenthürde. Die rechtspopulistische Radikale Partei blieb mit etwa 7,5 Prozent hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus – das ist die Bewertung der Wahlergebnisse –, dass na-tionalistische, extremistische und radikale Kräfte keinen Einfluss auf die Politik der Ukraine haben werden. Auch dieser Hinweis sei mir gestattet: Solche schlechten Wahlergebnisse von Rechts-extremisten und Populisten würde ich mir auch in manchem Mitgliedsland der Europäischen Union wünschen. Der Bundesregierung sind Presseberichte be-kannt, nach denen sich der Block Petro Poro-schenko und die Partei Swoboda bei der Aufstel-lung von Direktkandidaten abgesprochen haben sollen. Bei dieser Absprache ging es vor allem da-rum, die Erfolgschancen der jeweiligen Kandida-ten beider Parteien zu erhöhen. Absprachen dieser Art verstoßen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegen ukrainisches Recht. Sie werden sich daran erinnern, dass noch im Jahr 2012 der Partei der Regionen klar rechtswidrige Handlungen vor-geworfen worden sind wie Wählerbestechung, Missbrauch administrativer Ressourcen und direk-te Wahlfälschung. Nun liegen die vorläufigen Schlussfolgerungen der OSZE-Wahlbe-obachtungsmission vor. Die OSZE hat bei den jüngsten Wahlen am 26. Oktober derartige Prakti-ken nicht beobachtet bzw. nur in einigen wenigen Einzelfällen. Dabei geht es um Wählerbestechung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, haben Sie dazu eine Nachfrage? – Bitte schön. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Staatsminister. – Teilen Sie eventuell die Auffassung, dass es schon etwas merkwürdig ist, dass sich nun der Poroschenko-Block mit Swoboda einigt, um die gegenseitigen Erfolgschancen zu erhöhen, und durch Abspra-chen vor Ort Swoboda sechs Sitze im ukraini-schen Parlament ermöglicht hat? Zwar haben ein-zelne extremistische Parteien keinen großen Er-folg erzielt. Aber zahlreiche extrem rechte Kandi-daten sind nun im Parlament vertreten. Sie haben Absprachen mit anderen Parteien getroffen und wurden so in das Parlament gewählt. Ich nenne als Beispiel die Volksfront von -Jazenjuk. Dazu nur ein paar Beispiele: Zum Bei-spiel sind mittlerweile im Parlament der Gründer der neonazistischen Nationalen Partei der Ukrai-ne, Andrej Parubij, der zugleich der Führer des Bataillons Dnjepr 1 ist, dann Tatjana Tschornowol, der die faschistische Miliz UNA-UNSO nicht radi-kal genug war und sie deswegen sogar verließ, Andrej Biletski, bekennender Neofaschist und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehenden Asow-Bataillons – darüber wurde auch in den Medien berichtet – sowie eine weitere Anzahl von ex-trem Rechten. Würden Sie nicht sagen, dass diese Anzahl der rechtsextremen Abgeordneten auf alle Fälle einen Einfluss auf die Politikgestaltung des Landes hat? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Hänsel, ich habe erst einmal darauf hingewiesen, dass im Vergleich zur Wahl 2012 der Einfluss von rechtsextremistischen, na-tionalistischen, populistischen Abgeordneten massiv zurückgegangen ist. Das ist ein großer Erfolg. Bei den Rada-Wahlen sind pro-europäische Kräfte, die sich der europäischen Wertegemeinschaft verpflichtet fühlen, gestärkt worden; sie stellen eine deutliche Mehrheit. Sie können sich darauf verlassen, Frau Abge-ordnete Hänsel – wir haben uns hier schon in vie-len Fragestunden darüber kritisch ausgetauscht –, dass diese Bundesregierung sehr wachsam ist, wenn es um Antisemitismus, Ausländerfeindlich-keit, Homophobie, Gewalt gegen religiöse Minder-heiten geht, egal wo, selbstverständlich auch in der Ukraine. Ich habe Ihnen immer wieder ge-schildert, dass wir klare Erwartungshaltungen auch an die ukrainische Regierung und die ande-ren ukrainischen Verantwortlichen haben. Nun sollten wir doch angesichts eines solchen Wahlergebnisses, das eine drastische Verminde-rung der Zahl von Abgeordneten aus populisti-schen, nationalistischen und rechtsextremen Be-reichen zur Folge hatte, die Dinge nicht schlechter reden, als sie realiter sind. Das, was Sie kritisie-ren, nämlich, dass es vor einer Wahl Absprachen gegeben habe, steht ja zumindest nach unserer Kenntnis nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der Ukraine. Da ist kein Gesetz und kein Recht in-frage gestellt worden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, haben Sie noch eine wei-tere Frage? – Dann haben Sie das Wort dazu. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, so etwas muss man sich einmal in Deutschland vorstellen: Würde die CDU Kandidaten der NPD auf ihre Liste nehmen, gäbe es hier doch einen Aufschrei. Ihn gibt es doch schon bei der Frage, dass einzelne Abgeordnete in Erwägung ziehen, dass die AfD als Bündnispartner nicht ausgeschlossen werden dürfe. Daher müssen wir es doch absolut kritisie-ren – es gibt doch einen demokratischen Konsens –, wenn auf der Jazenjuk-Liste – er ist Minister-präsident gewesen und wurde von den USA unter-stützt – die Volksfront jetzt stärkste Kraft ist und Anführer des berüchtigten Asow-Bataillons und weitere andere faschistische Kandidaten stehen, die eindeutige NS-Bezüge in ihrer politischen Aus-richtung haben. Angesichts dessen kann ich doch nicht sagen, wir dürfen das jetzt nicht überbewer-ten. Der Poroschenko-Block, der von der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt wird – da gibt es auch einen direkten Einfluss –, macht vor Ort Ab-sprachen mit Abgeordneten der Swoboda-Partei. Das sind doch Zustände, die man nicht einfach so negieren kann. Dazu müssen Sie sich doch poli-tisch verhalten! Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Danke, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Hänsel, darauf habe ich nun nur noch gewartet, dass jetzt die Vereinigten Staaten von Amerika kommen und dann gleichzeitig insinuiert wird, dass die auch noch Faschisten in der Ukraine un-terstützten. Dass dies genau auf Ihrer propagan-distischen Linie lieg, das mag ja so sein. Aber ich habe darauf hingewiesen, dass diese Bundesre-gierung dem Kampf gegen Rechtsextremismus verpflichtet ist und dass wir alles in unseren Mög-lichkeiten Stehende tun, um diesen auch zu ahn-den. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich kann mich doch nur auf Wahlergebnisse und die Erkenntnisse der OSZE-Wahlbeobachtermission beziehen, die eine kriti-sche und eine sehr aufmerksame Bewertung des Wahlergebnisses vorgenommen hat, und darauf vertrauen. Wenn uns gesagt wird, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, die Zahl der gewähl-ten Rechtsextremisten, Nationalisten und Populis-ten sei deutlich nach unten gegangen, dann kann ich mich doch nicht hier hinstellen und ein Gefah-rengemälde an die Wand zeichnen, das sich mit der Realität nicht deckt. Gleichzeitig bin ich für je-den Hinweis dankbar, und wir werden diesen Hin-weisen auch nachgehen. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass wir sehr frühzeitig beispielsweise die jüdischen Gemeinden in der Ukraine eingeladen haben. So-fort, nachdem der Vorwurf erhoben wurde, es ha-be Handlungen gegen Jüdinnen und Juden in der Ukraine gegeben, haben wir uns mit den jüdischen Gemeinden in Verbindung gesetzt. Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben den Vorsit-zenden des Vereins der jüdischen Gemeinden eingeladen und das Gespräch gesucht. Wir sollten doch hier nicht den Eindruck erwe-cken, als sei uns das alles egal oder als seien wir auf dem rechten Auge blind. Aber die Ukraine ist ein Land auf dem ganz schwierigen und langen Weg in eine Demokratie, in eine Rechtsstaatlich-keit, und wir wissen doch alle, dass da vieles noch im Argen liegt. Aber wir haben ein Interesse daran, dass unsere Wertvorstellungen, die sich mit rechtsextremistischen Vorstellungen nicht vereinen lassen, auch in der Ukraine dauerhaft mehrheitsfähig bleiben. Deshalb bleibe ich dabei – dies ist die Auffas-sung der Bundesregierung –, dass wir erst einmal froh darüber sind, dass Parteien und Kräfte, die sich der europäischen Wertegemeinschaft ver-pflichtet fühlen, am 26. Oktober bei den Rada-Wahlen eine deutliche Mehrheit bekommen haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für eine weitere Nachfrage hat das Wort der Kollege Manfred Grund. Manfred Grund (CDU/CSU): Herr Staatsminister, teilen Sie meine Verwun-derung, dass die Kollegin Hänsel in einem gewag-ten Konstrukt einen Einfluss von vorgeblich fa-schistischen Kräften auf die kommende ukraini-sche Regierung konstruiert, aber gleichzeitig überhaupt kein Wort über den Einfluss der rechts-extremen Schirinowski-Partei auf die Moskauer Politik findet und auch kein Wort dazu sagt, dass rechtsextreme europäische Parteien, angefangen von der deutschen NPD über Le Pen in Frank-reich, über Ataka aus Bulgarien bis hin zu Jobbik aus Ungarn, nach Moskau pilgern und sich dort die Klinke in die Hand geben, nicht aber nach dem angeblich faschistischen Kiew? Teilen Sie meine Verwunderung über dieses Konstrukt? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Erst einmal, Herr Abgeordneter, danke ich allen hier im Hause, die uns dabei helfen, objektive In-formationen über die Lage nicht nur in der Ukraine zu erhalten. Deswegen freue ich mich immer, wenn Sie die Länder besuchen, wenn Sie sich vor Ort intensiv informieren, wenn Sie kritisch nach-fragen und auch nachhaken. Mich verwundert derzeit leider fast gar nichts mehr, Herr Abgeordneter Grund, was die teilweise einseitige Bewertung anbelangt. Ich kann Ihnen nur versichern, dass diese Regierung – egal, wel-ches Land es betrifft – sich immer verpflichtet fühlt, sich zu engagieren und konsequent für Res-pekt, für Demokratie, für Freiheit und Rechtsstaat-lichkeit einzutreten. Wir treten immer für die Äch-tung des Antisemitismus ein. Wir sind für ein friedliches Miteinander der Religionen, der Kultu-ren, der Ethnien. Dieses Verständnis liegt allen unseren Bewertungen zugrunde. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Frage 12 der Abgeordneten Marieluise Beck und die Frage 13 der Abgeordneten Sevim Dağdelen werden schriftlich beantwortet. Deshalb haben wir den Geschäftsbereich des Ministeriums des Auswärtigen abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Staatsminister. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Frage 14 der Kollegin Dağdelen wird schriftlich beantwortet. Deshalb kommen wir jetzt zur Frage 15 der Kol-legin Petra Pau: Aufgrund welcher gewissenhaften und sachgerechten Über-prüfungen des Sachverhalts kam die Bundesregierung dazu, die Frage, welche Differenzen es zwischen dem Bundesministe-rium des Innern, dem Generalbundesanwalt, dem Bundeskrimi-nalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hin-sichtlich der Definition des Rechtsterrorismus seit dem Jahr 1992 gab, wie folgt zu beantworten: „Der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt orientieren sich bei ihrer Aufgaben-erfüllung an dem Begriff der terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a des Strafgesetzbuchs und den hierzu vom Bundesge-richtshof (BGH) aufgestellten Voraussetzungen, z. B. zur Mit-gliederzahl von mindestens drei Personen … Im Gegensatz da-zu ist die verfassungsschutzrelevante Definition von ,Terrorismus‘ … nicht zwingend an mehrere Täter gebunden. Dieser Unterschied resultiert aus den jeweiligen gesetzlichen Aufgaben- und Befugnisnormen der verschiedenen Behörden. Differenzen zwischen dem BMI, dem Generalbundesanwalt, dem Bundeskriminalamt und dem BfV sind der Bundesregie-rung insoweit nicht bekannt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Referat Rechtsterro-rismus im Bundesamt für Verfassungsschutz“ vom 17. September 2014, Bundestagsdrucksache 18/2544), und würde die Bundesregierung diese Antwort nach wie vor für rich-tig halten? Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Krings. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Vizepräsi-dentin, Differenzen zur Frage, ob terroristische Bedrohungen im Bereich des Rechtsextremismus vorlagen, sind der Bundesregierung aus dem Kon-text dieser ganzen Aufarbeitung, darunter der des NSU-Komplexes, und auch nach nochmaligem Abgleich mit den Aussagen des 2. Untersu-chungsausschusses des Deutschen Bundestages in der letzten, der 17. Wahlperiode, nicht bekannt. Deshalb: Ja, wir bleiben bei unserer Bewertung, die wir auch schon in der Antwort auf Ihre im Sep-tember gestellte Kleine Anfrage gegeben haben. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Sie, Frau Kollegin, haben mit Sicherheit eine Nachfrage. Petra Pau (DIE LINKE): Ja, ich habe Nachfragen. – Für all diejenigen, die die Frage gelesen haben, auf die sich die Ant-wort des Herrn Staatssekretärs bezieht, sage ich gleich: Die komplizierte Formulierung geht nicht etwa auf mich oder meine Fraktion zurück, son-dern auf eine Antwort, die die Bundesregierung gegeben hat, vielleicht sogar der Herr Staatssek-retär selbst im September unterschrieben hat. Uns interessierte, inwieweit man den Befund, den der Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex gefunden hat, nämlich dass es in den un-terschiedlichen Behörden – Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Generalbun-desanwalt und zum Schluss auch im Bundesin-nenministerium – sehr unterschiedliche Einord-nungen hinsichtlich der Existenz von rechtsterro-ristischen Strukturen und Gefahren gab, aufgear-beitet hat und ob man jetzt vielleicht zu einer ge-meinsamen Definition gekommen ist. Sie haben eben gesagt, Sie hätten alles noch einmal überprüft. Ich will Ihnen helfen. In der 72. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 16. Mai 2013 hat die Leiterin des Referats Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfas-sungsschutz – an diesem Tag hieß sie Rita Dobersalzka – ausgeführt: Wir haben aber im BfV diesen Begriff Rechts-terrorismus nie so definiert, wie es der Begriff der terroristischen Vereinigung nahelegt und wie es auch von der Polizei oder vom GBA als Maßstab genommen wird, sondern wir ha-ben immer nach den Ansätzen gesucht … Und diese Ansätze … haben wir eben in die-sem Referat verfolgt. Dann hieß es weiter im Disput mit dem Kolle-gen Binninger von der CDU/CSU-Fraktion: Die Notwendigkeit für uns, immer zu sagen: „Es sind keine Strukturen erkennbar“, hat sich daraus ergeben, dass sich in der Zusammen-arbeit mit der Polizei und mit dem General-bundesanwalt, ja ich sage mal, definitorische Unterschiede ergaben. Wenn wir gesagt hät-ten: „Es gibt in Deutschland Rechtsterroris-mus“, dann hätten wir das mit keinem Einzel-fall belegen können. Deshalb, so geht es dann weiter, seien diese Fälle im Allgemeinen auch nicht verurteilt worden, obwohl Strukturen festgestellt worden seien, wel-che Waffen, Sprengstoff und anderes gehortet hätten. Also übersetzt: Wenn es nicht drei Perso-nen waren, die Bomben gebaut und Waffen gehor-tet haben, sondern nur zwei, dann durften sie nicht als rechtsterroristische Vereinigung eingestuft werden. Meine Frage ist: Würden Sie das heute noch – nach NSU – so bewerten, oder gibt es jetzt eine gemeinsame Definition? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sie haben zu Recht etwas weiter ausgeholt; auch ich möchte das tun. Die Frage, ob zwischen dem Bundeskriminalamt und insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz abweichende Auffassungen zur Einschätzung der terroristi-schen Bedrohungslage in concreto vorlagen, ist auch im Abschlussbericht des Untersuchungs-ausschusses differenziert nachgezeichnet worden. Man hat sich auch auf Diskussionen in der Infor-mationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer und rechtsterroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte be-zogen. Aufgabe auch dieser Informationsgruppe war es, Analysen zur Sicherheitslage zu erstellen. Hierzu wurden in dem Zeitraum, der hier unter-sucht wurde, Lagebilder zum Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus erörtert. 1999 führte das Bundesamt für Verfassungs-schutz etwa aus, dass es derzeit keine rechtsext-remistische Organisation gebe, die zur Durchset-zung ihrer politischen Ziele terroristische Aktionen plane. Ich könnte das weiter ausführen, will aber vor allem auf eines hinweisen. Das, was Sie ansprechen und ich nicht als Wi-derspruch sehe, sondern was ich als unterschied-lichen Zugang von verschiedenen Ämtern be-zeichnen möchte, ist gerade die Folge der ver-schiedenen Aufgaben der Sicherheitsbehörden. Wir wollen mit dem Bundesamt für Verfassungs-schutz und den Landesämtern ein Frühwarnsys-tem haben, das schaut, wo es Ansätze und Struk-turen gibt. Das gilt auch für den Bereich des Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus. Ent-sprechend weit gefasst muss natürlich der Begriff des Rechtsterrorismus sein, den die Verfas-sungsschutzämter zugrunde legen, während wir beim Generalbundesanwalt, bei den Polizeibehör-den und dem Bundeskriminalamt von dem straf-rechtlichen Begriff ausgehen, also insbesondere von § 129 a. Natürlich ist hier durch die Recht-sprechung ein ganz anderer Zugang definiert wor-den. Wenn es auf die konkrete Bewertung ankam, kam es in all den Jahren im Ergebnis in concreto nicht zu einer Differenz, so die Aussagen der Si-cherheitsbehörden am heutigen Tag. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, Sie haben eine weitere Nachfra-ge. Petra Pau (DIE LINKE): Ja. – Jetzt kommen wir einmal zur Praxis im Jahr 2014. Wie ist es denn jetzt? Angenommen, das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt im Rahmen des Frühwarnsystems, wie Sie es gerade beschrieben haben, fest, dass nicht etwa drei, sondern zwei Personen unterwegs sind, die sich bewaffnen, die sich mit Sprengstoff ausrüsten, die Planungen vornehmen. Aber Gott sei Dank ist noch nichts passiert. Speisen Sie diesen Sach-verhalt zumindest als mögliche rechtsterroristi-sche Gefahr in das Gemeinsame Abwehrzentrum ein? Wird das dann -adäquat behandelt, oder wird es aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Zugänge erst einmal beiseitegelegt, bis etwas passiert ist? Tauchen solche Strukturen im nächs-ten Verfassungsschutzbericht zumindest als her-aufziehende rechtsterroristische Gefahr auf, oder wird das aufgrund dieser unterschiedlichen Defini-tionen in den einzelnen Behörden weiter unter-schiedlich behandelt und nicht gemeinsam als Rechtsterrorismus bekämpft? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Wir haben ja gerade deshalb diese Möglichkeiten des Informations- und Erfah-rungsaustausches zwischen Behörden in den letz-ten Jahren geschaffen. Aus dem Grunde ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass diese Informationen ausgetauscht werden und dass man zu einer gemeinsamen Bewertung kommt. Wenn es Anhaltspunkte für rechtsterroristische Struktu-ren gibt, wie Sie es eben dargestellt haben, gehe ich davon aus, dass das entsprechend berück-sichtigt wird und dass das in die entsprechenden Berichterstattungen und in die entsprechenden Analysen aufgenommen wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Eine weitere Nachfrage, und zwar des Kollegen Lenkert. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssek-retär, wenn ich Sie jetzt richtig interpretiere – kor-rigieren Sie mich; ich hoffe, Sie können mich kor-rigieren –, haben Sie auch heute noch keine ge-meinsame Definition für „rechtsterroristische Akti-onen“ bzw. für „rechtsterroristische Aktivisten“? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es kann keine im Wortlaut identische Definition geben. Das eine ist die strafrechtliche Definition nach § 129 a. Wir haben ja das Bestimmtheitsge-bot und andere verfassungsrechtliche Grundsätze zu beachten. Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern muss natürlich – deshalb gibt es ihn auch – schon zu einem frühen Stadium ansetzen und In-formationen sammeln. Wenn es eine solche Definition gäbe, wäre sie aus meiner Sicht zu eng. Aus dem Grunde brau-chen wir die beiden Zugänge; aus dem Grunde brauchen wir Informationsaustausch. In concreto hat sich noch keine Differenz ergeben, etwa in der Form, dass die eine Behörde sagt: „Hier geht es um Rechtsterrorismus“ und dass eine andere sagt: Das ist weit weg davon. – Man hat also noch immer zueinandergefunden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit ist auch Frage 15 beantwortet. Die Frage 16 der Kollegin Pau wird unter Hin-weis auf Anlage 4 Nummer 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung – Richtlinien für die Fragestun-de und für die schriftlichen Einzelfragen – schrift-lich beantwortet. Dahinter verbirgt sich, dass wir im Anschluss an die Fragestunde eine Vereinbarte Debatte zu diesem Gegenstand führen. Die Fra-gen 17 und 18 der Abgeordneten Martina Renner sowie die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Dr. André Hahn werden ebenfalls schriftlich be-antwortet. Damit kommen wir zu Frage 21 des Kollegen Markus Tressel: Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung für die um-fassende Speicherung von Fluggastdaten auf europäischer Ebene einsetzen will und sich folglich für eine solche anlasslo-se Datenspeicherung von mehr als 80 Millionen Deutschen und 500 Millionen reisenden Europäern ausspricht, und, wenn ja, aus welchem Grund? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter Tressel, das Thema Flug-gastdatenspeicherung beschäftigt uns in diesem Hause schon länger. Ich will vorwegschicken: Dieses Thema bzw. die EU-Richtlinie, die in Arbeit ist, ist durch den Beschluss des Europäischen Rates vom August dieses Jahres und auch durch die VN-Resolution vom 24. September 2014 im Kontext mit den Terrorkämpfern und ihren Reise-bewegungen natürlich drängender geworden. Die Europäische Kommission hat 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie für ein EU-PNR-System vorgelegt. Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass die bei der Buchung von Flügen über EU-Außengrenzen erfassten Passagierdaten – also Sitzplatz, Reisebüro, Gepäcknummer usw. – an die jeweilige PNR-Zentralstelle der Mitglied-staaten übermittelt werden. Es sollen aber nur die Daten angefordert werden, die bei den Fluggesell-schaften ohnehin gesammelt werden. Das heißt, die Richtlinie begründet keine Pflicht für die Flug-gesellschaften, zusätzliche PNR-Daten zu erfas-sen. Von dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sind natürlich auch nicht die Daten, wie es in der Frage etwas plakativ heißt, von rund 80 Millionen Deutschen oder 500 Millionen Euro-päern erfasst, sondern nur die Daten derjenigen Bürger, die Linienflüge über EU-Außengrenzen an-treten wollen. Die von den Behörden der Mitgliedstaaten er-fassten PNR-Daten sollen ausschließlich zur Be-kämpfung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden. Es bleibt darüber hinaus den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, ob und welche Daten einer Analyse unterzogen werden. Die Mitglied-staaten sind somit nicht zu einer routinemäßigen Datenanalyse verpflichtet. Nach Ansicht der Bundesregierung ist wegen der Gefahr von Anschlägen durch aus Syrien und aus dem Irak zurückkehrende Dschihadisten dringliches Handeln geboten. Ein Element, um dieser Bedrohung der inneren Sicherheit zu be-gegnen, ist das Aufspüren verdächtiger Reisebe-wegungen. Hierzu könnten PNR-Daten wichtige Dienste leisten, indem sie unter anderem die Feststellung von Reisebewegungen von terroris-musverdächtigen Personen und Rückschlüsse auf den Aufenthalt solcher Personen in Terrorcamps oder in Kampfgebieten ermöglichen. Der Europäische Rat hat am 30. August 2014 vor dem Hintergrund der Bedrohung durch die so-genannten -Foreign Fighters den Rat und das Eu-ropäische Parlament ersucht, die Arbeiten an der EU-PNR-Richtlinie vor Ende dieses Jahres abzu-schließen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Arbeiten an der Richtlinie zur Einrichtung eines EU-PNR-Systems zeitnah abgeschlossen werden. Deutschland wird sich hierbei weiterhin für Ver-besserungen insbesondere im Bereich des Daten-schutzes einsetzen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Tressel, ich vermute, Sie haben dazu eine Nachfrage. Dann erteile ich Ihnen dazu auch das Wort. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssek-retär, Sie haben gerade gesagt, dass das zeitnah geschehen soll. Wann rechnen Sie mit einer Um-setzung der Fluggastdatenrichtlinie? Eine zweite Nachfrage. Um den 29. Oktober herum hat das Justizministerium verlauten lassen, man wolle Datenschutzschranken in die Fluggast-datenrichtlinie hineinverhandelt sehen. Ist das die Auffassung der gesamten Bundesregierung, und wie können solche Schranken Ihrer Auffassung nach aussehen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Ich habe mir abgewöhnt, bei solch sensiblen europäischen Richtlinien exakte Zeitpläne anzunehmen. „Zeitnah“ heißt natürlich: Wir sollten, wenn der Vorschlag in diesem Jahr vorliegt, im nächsten Jahr zu Ergebnissen kom-men. Dann gibt es natürlich noch die Umset-zungsfristen. Einen genauen Zeitplan können Sie von mir heute leider nicht bekommen. Jedenfalls ist es angesichts der aktuellen Bedrohungslage eine dringliche Angelegenheit. Ich kenne die Verlautbarung der Kollegen aus dem Justizministerium und auch den exakten Hin-tergrund nicht, aber ich habe Ihnen in meiner Ant-wort schon gesagt, dass auch wir – da sind wir, glaube ich, die beiden Häuser und die gesamte Bundesregierung, nicht weit voneinander entfernt – auf hohe Datenschutzstandards drängen. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit für relativ kurze Speicherfristen eingesetzt. Man kann auch überlegen, ob man stärkere Vorgaben braucht, wenn es um die Weitergabe von Daten an Dritt-staaten und ähnliche Dinge geht. Verfahrensrege-lungen kann man verschärfen. Es ist eine ganze Fülle von datenschutzfreundlichen Regelungen denkbar und richtig. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Tressel, haben Sie dazu noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Frage 22, die ebenso vom Kollegen Tressel gestellt worden ist: Hält die Bundesregierung die Fluggastdatenspeicherung vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom April dieses Jahres zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar, und, wenn ja, aus welchen Erwägungen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diese Frage bewegt sich im gleichen themati-schen Kontext und nimmt auf das Urteil des Euro-päischen Gerichtshofes zum Thema Vorratsda-tenspeicherung Bezug. – Das Urteil des EuGH vom 8. April 2014 betrifft natürlich in erster Linie die Richtlinie 2006/24/EG zur Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. Darin hatte der Europäische Gerichtshof unter anderem be-mängelt, dass die Richtlinie keine ausreichenden Garantien für den Schutz der Grundrechte vorsah. Aus der -Entscheidung folgt nicht, dass ein EU-System zur Speicherung von PNR-Daten gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen würde. Der Innenkommissar Avramopoulos hat erst kürzlich, in seiner Anhörung vor dem Europäi-schen Parlament am 30. September, angekündigt, den Entwurf für eine EU-PNR-Richtlinie auch im Lichte des Urteils des EuGH zur Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu überprüfen. Unab-hängig davon wird sich die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Beratungen zwischen dem -Europäischen Rat und dem Europäischen Parla-ment über den Entwurf der EU-PNR-Richtlinie, wie ich das eben schon gesagt habe, für die Aufnah-me weiterer Datenschutzgarantien einsetzen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Herr Kollege Tressel hat dazu keine Nach-frage. Dann können wir den Geschäftsbereich des In-nenministeriums abschließen. Ich darf an dieser Stelle dem Herrn Staatssekretär für die Beantwor-tung herzlich danken. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums der Justiz und für Verbraucher-schutz. Die Frage 23 des Kollegen Hunko wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums der Finanzen. Die Fragen 24 und 25 der Kollegin Karawanskij werden schriftlich be-antwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für die Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Lösekrug-Möller zur Verfügung. Ich rufe die Frage 26 der Kollegin Corinna Rüf-fer auf: Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Kos-ten der Unterkunft in einem ersten Schritt ab 2018 in Höhe von 5 Milliarden Euro und ab 2020 komplett aus Bundesmitteln zu finanzieren, und welcher inhaltliche und zeitliche Zusammenhang besteht aus Sicht der Bundesregierung zwischen einer solchen finanziellen Entlastung der Kommunen und der Weiterentwick-lung der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretä-rin bei der Bundesministerin für Arbeit und Sozia-les: Verehrte Kollegin Rüffer, ich darf Ihnen auf Ihre Frage antworten: Nach dem Koalitionsvertrag sol-len die Kommunen im Rahmen der Verabschie-dung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe entlastet werden. Die Bundes-regierung prüft auch den Vorschlag, eine Entlas-tung der Kommunen über eine höhere Bundesbe-teiligung an den Kosten der Unterkunft zu errei-chen. Die Bundesregierung steht gleichzeitig zu ihrer Zusage, in dieser Legislaturperiode den Ent-wurf eines Bundesteilhabegesetzes zu erarbeiten, um das Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, haben Sie dazu eine Nachfrage? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Angesichts der Bedeutung dieses Ge-setzgebungsvorhabens – unheimlich viele Men-schen schauen darauf: betroffene behinderte Menschen, die sie vertretenden Verbände – ist es offensichtlich, dass ein Teil der Dynamik, die im Gesetzgebungsprozess von Anfang an wahrzu-nehmen war, damit zusammenhing, dass es eine enge Verbindung zwischen der Reform der Ein-gliederungshilfe, der Vorlage eines Bundesteilha-begesetzes auf der einen Seite und der Entlastung der Kommunen auf der anderen Seite gab. Der Vorschlag auf der Grundlage des Schäuble-Scholz-Papiers, der jetzt im Raum steht, geht in eine andere Richtung und sieht eine Entkoppelung dieses Zusammenhanges vor; so viel zum Hinter-grund. Frau Nahles war heute Morgen im Ausschuss und hat klar gesagt, dass das BMAS dem Vor-schlag, ab 2020 100 Prozent der KdU zu über-nehmen, kritisch gegenübersteht. Daraus resul-tiert jetzt meine Frage: Welche alternativen Vor-schläge werden gegenwärtig einer tieferen Prü-fung unterzogen, um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit der finanziellen Entlastung der Kommunen zu verknüpfen? Welche Rolle spielt dabei gegebenenfalls die stärkere Be-teiligung der Sozialversicherung? Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretä-rin bei der Bundesministerin für Arbeit und Sozia-les: Ich kann Ihnen darauf gerne antworten. Auch ich war heute im Ausschuss zugegen und habe die Ministerin gehört. Für mich stand sehr im Vor-dergrund, dass sie gar keinen Zweifel daran ge-lassen hat, dass ein Bundesteilhabegesetz in die-ser Legislatur nicht nur vorbereitet, sondern auch verabschiedet wird. Jetzt gibt es einen neuen Vor-schlag über einen Finanzierungspfad. Ich würde mich wiederholen und merke nur an: Dieser Vor-schlag wird geprüft. Der Koalitionsvertrag enthält außer der von mir zitierten Regelung keinen ande-ren Finanzierungsweg. Sie können versichert sein, dass wir in der fachlichen Vorbereitung des Gesetzes sehr stark voranschreiten. Sie wissen auch um den breiten Beteiligungsprozess, in den wir eingestiegen sind. Das ist der gegenwärtige Stand der Arbeit zu die-sem aus der Sicht des Ministeriums wichtigen Gesetzesvorhaben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Rüffer, haben Sie noch eine zwei-te Nachfrage? – Dann bitte ich Sie, diese zu stel-len. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau. – Sie lautet wie folgt: Zieht die Bundes-regierung in Betracht, im Zuge des angekündigten Bundesteilhabegesetzes ein Teilhabegeld zu schaffen? Wenn ja: Soll dieses Teilhabegeld in erster Linie der finanziellen Beteiligung des Bun-des an den Ausgaben der Träger der Eingliede-rungshilfe oder der Schaffung eines Nachteils-ausgleichs für Menschen mit Behinderung dienen? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretä-rin bei der Bundesministerin für Arbeit und Sozia-les: Frau Kollegin Rüffer, vielen Dank für diese Fra-ge. – Sie werden wissen, wir haben im Koalitions-vertrag zu diesem Thema aus gutem Grund einen Prüfauftrag vereinbart. Wir sind in diese Prüfung eingestiegen. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben noch kein Ergebnis. Deshalb kann ich Ihnen gar nicht sagen, worauf genau das hinaus-laufen wird. Wir befassen uns sehr ernsthaft mit dem Thema, aber es liegt noch kein Ergebnis vor. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Sie ziehen es in Betracht!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir kommen damit zum Ende der Fragestunde. Die vereinbarte Redezeit ist vorüber, und Sie haben auch noch Ihre beiden Zusatzfragen stellen kön-nen. Ich danke der Frau Staats-sekretärin Lö-sekrug-Möller für das Bundeministerium für Arbeit und Soziales und beende damit die Fragestunde. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf: Vereinbarte Debatte anlässlich des 3. Jahrestages der Aufde-ckung der NSU-Verbrechen am 4. Novem-ber 2011 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so be-schlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Bundesregierung Herrn Bundesminister Dr. Thomas de Maizière. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminis-ter des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut zwei Jahre ist es her, da hielt Semiya Simsek, die Tochter eines der ersten Mordopfer des NSU, bei der zentralen Gedenkveranstaltung im Konzert-haus eine sehr bewegende Rede. Viele von uns waren dabei, und viele werden sich ihr Leben lang daran erinnern. Ein Satz von ihr ist mir ganz be-sonders in Erinnerung geblieben. Sie sagte: Elf Jahre durften wir nicht einmal reinen Ge-wissens Opfer sein. Dieser Satz fasst wie unter einem Brennglas das Versagen des deutschen Staates, vielleicht aber auch unserer Gesellschaft insgesamt, im Umgang mit dem NSU zusammen. Lange, viel zu lange hatten die Sicherheitsbehörden in die fal-sche Richtung ermittelt, die Lage falsch einge-schätzt. Sie haben damit den Opfern und ihren Familien – sicher unbeabsichtigt – im Ergebnis zusätz-liches Leid zugefügt. Es waren aber nicht lediglich einzelne Fehler, Ermittlungspannen, die dafür gesorgt haben, dass der NSU so lange un-entdeckt bleiben konnte. Nein, es waren auch die Strukturen und die Haltungen von Sicherheitsbe-hörden, von Verantwortlichen, die dazu führten, dass die Ermittlungen so lange auf das Umfeld der Opfer begrenzt blieben. Unser Staat – das ist mehrfach gesagt worden, auch bei dieser Veranstaltung, auch durch die Verantwortlichen der Sicherheitsbehörden selbst – hat mit diesem Versagen Schuld auf sich geladen. Diese Schuld und das, was wir den Opfern und ih-ren Familien damit angetan haben, können wir nicht ungeschehen machen. Es war, es ist und es bleibt deshalb unsere erste Pflicht, weiter aufzu-klären, wie es zu diesem fürchterlichen Versagen kommen konnte, aufzuklären, welche Strukturen und Haltungen dieses Versagen begünstigt haben. Zugleich kommt es darauf an, das für die Zukunft abzustellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vieles ist getan worden, um Licht in das Dunkel zu bringen, um besser zu werden, vor allem auch durch die Parlamente. Seit drei Jahren wurden und werden die Versäumnisse von insgesamt sechs parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet. Über die Arbeit des Untersu-chungsausschusses dieses Parlaments haben wir viel geredet: 47 kluge, weitreichende und ein-stimmige Empfehlungen, die die Koalition komplett umsetzen möchte. Auf Länderseite haben die Un-tersuchungsausschüsse in Thüringen und Sach-sen ihre Arbeit beendet. Die Untersuchungsaus-schüsse in Hessen und Nordrhein-Westfalen nehmen ihre Arbeit auf. Heute hat Baden-Württemberg beschlossen, auch einen Untersu-chungsausschuss einzusetzen. Das Verfahren vor dem OLG München – am Anfang auch kritisch begleitet; es hieß: zu lang, zu aufwendig; gefragt wurde: „Wie ist es mit der Presseberichterstattung?“; wir erinnern uns daran – mit fünf Angeklagten, 90 Nebenklägern und 600 Zeugen zeigt in seinem bisherigen Verlauf ein-drucksvoll, mit welcher großen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt Gericht und Bundesanwaltschaft an der Aufklärung dieser konkreten Taten arbeiten. Das ist langsam, aber, glaube ich, gerade wegen der Gründlichkeit auch im Interesse der Opfer. Im Hintergrund ermitteln Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt unermüdlich und akribisch weiter gegen potenzielle weitere Täter. Sie gehen zahllosen Spuren nach, sehen sich Asservate im-mer und immer wieder im Lichte aktueller Er-kenntnisse an. Bund und Länder arbeiten gemein-sam unaufgeklärte Mordfälle auf, die lange zu-rückliegen, in der Hoffnung, sie doch noch aufzu-klären, indem man jetzt einen anderen Blick auf denkbare Ursachen, auch auf rechtsextremisti-sche Tathintergründe richtet. Unmittelbar nach der Entdeckung der NSU-Terrorzelle sind die Behörden des Bundes im Ver-bund mit den Ländern aktiv geworden. Die Umset-zung der Empfehlungen des Untersuchungsaus-schusses des Deutschen Bundestages läuft auf Hochtouren. Das gilt für die Justiz- und Polizeibe-hörden, aber auch für die Nachrichtendienste. Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus hat sich in den vergangenen drei Jahren im Bund und in den Ländern sehr viel verändert: angefangen von der innerbehördlichen Organisation über die Zusammenarbeit der Behör-den bis zur Aus- und Fortbildung in vielen Berei-chen. Stellvertretend für viele Einzelmaßnahmen steht das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus in Köln. Nach rund zwei Jahren hat es sich zu einer unver-zichtbaren Kommunikations- und Kooperations-plattform für die Länder und den Bund entwickelt. Das bedeutet: Heute wissen wir besser, wer die sogenannten gefährdungsrelevanten Personen im Bereich rechts sind, auf wen wir also besonders achten müssen. Auch bei Empfehlungen, die nur von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt werden können, sind wir auf einem guten Weg. Viele Änderungen bei der Zusammenarbeit im Verfassungsschutz-verbund sind durch die Innenministerkonferenz be-reits beschlossen worden. Auch das Definitions-system „Politisch motivierte Kriminalität“ – das war ja, Herr Präsident, eben noch Gegenstand der Fragestunde – wird zurzeit zusammen mit den Ländern grundlegend auf Verbesserungsbedarf geprüft. Das Gesetz über die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist mit den Ländern weit-gehend erörtert, und wir legen es in Kürze, das heißt in wenigen Wochen, vor, sodass es dann im Deutschen Bundestag beraten werden kann. Da geht es insbesondere um die Beschreibung und Führung von V Leuten und die Informationsweiter-gabe – all das Dinge, die wir zu kritisieren hatten. Auch bei der Aus- und Fortbildung unserer Mit-arbeiter besteht ein großer Handlungsbedarf. Da-rauf weisen auch die Mitglieder des Untersu-chungsausschusses immer wieder hin. Wir müs-sen kontinuierlich um Mitarbeiter werben, die ei-gene Migrationserfahrungen haben. Wir müssen das Versagen bei den Ermittlungen gegen den NSU auch im Hinblick auf unsere Schulungsmaß-nahmen aufarbeiten, gerade mit Blick auf junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie müssen sich mit der Frage beschäftigen: Wie konnte das ge-schehen? Wir brauchen einen anderen Umgang mit Feh-lern. Auch das ist ein Prozess, bei dem wir sicher noch nicht da angekommen sind, wo wir hinwol-len. Aber wir haben im Bund und in den Ländern begonnen, Fehler aufzuarbeiten. Wir müssen unsere eigenen Mitarbeiter nach-haltig dazu ertüchtigen und ermutigen, Fehler und Zweifel an der Richtigkeit des bisher eingeschla-genen Weges auch anzusprechen. Nur so können wir aus den Fehlern und dem Versagen im Um-gang mit dem NSU lernen. Semiya Simsek sprach vor zwei Jahren von ih-rer Trauer um den ermordeten Vater und davon – das hat mich genauso bewegt –, dass Deutsch-land immer noch ihre Heimat sei und bleiben wer-de, auch wenn sie, die sie sich noch nie in ihrem Leben Gedanken über Integration gemacht habe, erkennen musste, dass es hier in unserem Land Menschen gibt, die zu Mördern werden, nur weil jemand aus einem anderen Land stamme. Gerade vor diesem Hintergrund – damit will ich schließen – ist es für mich unerträglich, dass vor gerade einmal zwei Wochen randalierende Rechtsextremisten gemeinsam mit anderen ge-waltbereiten Chaoten in Köln rechtsradikale Paro-len gebrüllt haben und die Menschen in der Kölner Innenstadt in Angst und Schrecken versetzt ha-ben, Polizisten verletzt haben, und all das mit Al-kohol und mit Ansage. Das können und werden wir nicht dulden. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir können es erst recht nicht dulden, dass sich diese Rechtsextremisten unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Islamisten in unseren Städten zusammenrotten. Hier muss unser Staat hart rea-gieren, um Grenzen aufzuzeigen. Wir sind und bleiben eine wehrhafte Demokratie, und wenn un-sere Polizei, wenn unser Staat und wenn unser Zusammenleben derart angegriffen werden, so müssen wir alle Kräfte bündeln, um gemeinsam unser friedliches Zusammenleben zu verteidigen. Das kann auch mal ein Verbot einer Demonstrati-on sein, vor allen Dingen, wenn sich absehen lässt, dass sie wahrscheinlich nicht friedlich ver-läuft. Ich möchte die Behörden in Hannover aus-drücklich ermuntern, diesen Weg so zu prüfen, dass ein solches Verbot möglichst auch vor Ge-richt Bestand hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Aber ein Verbot einer Demonstration allein löst das Problem natürlich auch nicht. Wir brauchen eine gesellschaftliche Isolierung von Gewalt als Mittel innenpolitischer Meinungsbildung. Toleranz und Vielfalt, Freiheit und Menschenwürde bleiben prägend für unser Land. Toleranz endet dort, wo Vielfalt, Freiheit und Menschenwürde gewaltsam angegriffen werden. Dies gemeinsam anzugehen, auch das sind wir den Opfern des NSU schuldig. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Linke spricht jetzt die Kollegin Petra Pau. (Beifall bei der LINKEN) Petra Pau (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor 14 Monaten haben wir hier den Ab-schlussbericht des Untersuchungsausschusses zum NSU-Nazi-Mord-Desaster und zum Staats-versagen debattiert. Mein Fazit seither: Die Fragezeichen sind nicht weniger, sondern mehr geworden. Der Aufklä-rungswille der Behörden verharrt weiterhin nahe null. Und: Von den beschlossenen Veränderungen ist so gut wie nichts tatsächlich schon abschlie-ßend umgesetzt. Kurzum: Das Staatsversagen geht weiter, so als wäre nichts geschehen. Das ist politisch nicht hinnehmbar, aber auch mensch-lich nicht. Sie sehen, Herr Minister: Ich befinde mich im deutlichen Widerspruch zu Ihrer Aussage. Ich komme nachher noch zu Beispielen. Gestern hat Barbara John, die Ombudsfrau für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer des NSU, ein Buch mit dem Titel Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen vorgestellt. Darin be-schreiben Angehörige der NSU-Mordopfer, was ihnen seither widerfahren ist und wie mit ihnen umgegangen wurde von Staats wegen. Die Schilderungen sind sehr bedrückend. Ich gestehe: Beim Lesen ergriffen mich Wut und Scham. Seitdem geht mir das Wort „Opferper-spektive“ nur noch schwer über die Lippen. Es ist mir zu distanziert, zu kalt, zu deutsch. Aber ich gestehe: Ich habe noch kein besseres gefunden. Dennoch oder gerade deshalb empfehle ich dieses Buch dringend. Es geht um Menschen und um Menschlichkeit. Sie rangieren am Rand der Aufklärung und gehören endlich ins Zentrum. Bei fast allen Betroffenen des NSU-Desasters ist das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat tief erschüttert. Wenn es doch noch einen Rest von Vertrauen gibt, hängt er an einem sehr seide-nen Faden. Sie schauen auch mit Sorge auf den NSU-Prozess in München. Als Innenpolitikerin merke ich an: Wir haben nur einen Rechtsstaat, nicht et-wa drei, also nicht etwa einen für Urdeutsche, ei-nen für Migranten und einen dritten für Asylsu-chende. Es gibt zwar für alle drei Gruppen unter-schiedliche Rechte, was schon bedenklich genug ist, aber spätestens wenn es um Leib und Leben geht, gilt der Rechtsstaat entweder für alle oder für keinen. Deshalb betreffen die Schilderungen in diesem Buch uns alle. Umso mehr bringt es mich in Rage, wenn Be-hörden oder auch Regierungen immer noch ver-suchen, Untersuchungen zum NSU-Komplex zu behindern oder gar zu verhindern. Beispiele dieser Art gibt es viele – viel zu viele. Das vorerst jüngs-te stammte aus Brandenburg, wo sich der Verfas-sungsschutz weigerte, einen ehemaligen V-Mann mit NSU-Bezug vor dem Münchener Gericht be-fragen zu lassen. Ich finde: Wer so agiert, hat keinerlei Respekt vor den NSU-Opfern und ihren Angehörigen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Außerdem treiben diese Hintertreiber die Bun-deskanzlerin Angela Merkel damit zum Meineid, ohne dass sie etwas dagegen tun kann. Denn sie hat im Februar 2012 bedingungslose Aufklärung versprochen. Davon kann bislang keine Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt im Bundestag aktuell keinen Untersuchungsaus-schuss zum NSU-Komplex. Gleichwohl ist dieser Komplex für mich nicht abgeschlossen. Ich weiß mich darin einig mit der Kol-legin Eva Högl von der SPD, dem Kollegen Clemens Binninger aus der CDU, der Kollegin Mihalic von Bündnis 90/Die Grünen und natürlich vielen anderen hier im Haus. Aber: Der Innenausschuss des Deutschen Bun-destages hat dieses Jahr das Gros seiner Zeit dem NSU-Komplex gewidmet. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Müs-sen!) Das kann kein Dauerzustand sein; denn die innen-politische Palette ist viel breiter. Deshalb haben wir jetzt gemeinsam eine Lösung gefunden, die den Innenausschuss entlastet, ohne die offenen Fragen – auch nicht die neuen – aus dem Blick zu nehmen. Lassen Sie mich zur Illustration zwei neue Fragen andeuten. Im Frühjahr starb plötzlich ein ehemaliger V Mann mit NSU-Bezug namens „Corelli“, ausge-rechnet im Zeugenschutzprogramm und just, als seine Aussagen gefragt waren. Die Umstände sind bis heute unklar und die Darstellungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz dazu wenig überzeugend; ich habe mich jetzt sehr bemüht, das diplomatisch zu formulieren. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Das stimmt!) Im selben Zusammenhang wird bekannt, dass der Verfassungsschutz seit Jahren über CDs bzw. Datenträger aus der Naziszene – eben auch aus dem Hause „Corelli“ – verfügt, die Bezüge zum NSU hatten. Wurden diese lediglich leichtfertig missachtet, oder wussten die Behörden lange vor dem 4. November 2011, dem Auffliegen der NSU-Bande, mehr, als sie bislang einräumen? Die Brisanz dieser Fragen dürfte klar sein. Deshalb wiederhole ich auch hier für die Linke: Erstens. Der NSU-Komplex und das Staatsversa-gen sind für uns nicht abgeschlossen; wir bleiben dran. Zweitens. Die Ämter für Verfassungsschutz sind als Geheimdienste aufzulösen, und die un-sägliche V-Mann-Praxis ist sofort zu beenden. (Beifall bei der LINKEN) Vor wenigen Wochen hatte die Fraktion Die Linke zu einer öffentlichen Fachtagung in den Bundestag zum Thema „NSU-Komplex: Bilanz und Ausblick“ eingeladen. Es ging um Rassismus in der Gesellschaft, um Entwicklungen in der Nazis-zene, um Probleme in Sicherheitsbehörden, um Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und vieles mehr. Die Tagung hat zu zwei Erkenntnissen geführt, die ich hier wiederholen möchte, obwohl sie nicht neu sind: Erstens. Die rechtsextremen Gefahren hierzu-lande werden offiziell noch immer unterschätzt und heruntergespielt. Herr Minister, Sie haben das Thema bereits angesprochen: Wer die aktuellen Ausschreitungen von Hooligans und Nazis gegen Salafisten lediglich als Orgien unter Gewalttätern brandmarkt, greift zu kurz. Es geht um militanten Nationalismus und Rassismus und um den Miss-brauch von Religionen. Zweitens. Dagegen agieren Initiativen für De-mokratie und Toleranz, regional und vor Ort. Ihre Förderung ist noch immer kurzatmig und unzu-reichend. Hier haben wir vor 14 Monaten frakti-onsübergreifend Besserung gefordert. Der Ent-wurf des Bundeshaushaltes 2015 hingegen birgt sogar Verschlechterungen – eine schwarze Null, die sich als braunes Plus erweisen könnte. Beides darf nicht so bleiben, weder die Unter-schätzung des Rechtsextremismus noch die mangelnde Unterstützung der Initiativen dagegen. Dafür sollten wir uns über alle Fraktionen hinweg einsetzen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge-ordneten der SPD und des Abg. Clemens Binninger) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung spricht jetzt Bundes-minister Heiko Maas. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr ver-ehrten Damen und Herren! Als die Verbrechen des NSU vor drei Jahren bekannt wurden, waren alle von uns vor allen Dingen eines, nämlich fas-sungslos: fassungslos angesichts der brutalen Taten, aber auch fassungslos, weil es uns nicht gelungen war, die Morde früher zu stoppen und unsere Mitbürger besser zu schützen, fassungs-los auch wegen des Versagens unseres Staates und seiner Behörden. Wir waren aber auch fas-sungslos, dass neben dem Leid des Verlustes ei-nes nahen Angehörigen anschließend noch das Leid durch Demütigung hinzukam, weil man viel-fach aus Opfern Täter gemacht hat, etwa als sie in den Ermittlungen in den Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gestellt worden sind. Man muss ganz klar sagen, sehr geehrte Frau Pau: Das Leid, das Terroristen angerichtet haben und das durch das Staatsversagen verstärkt wur-de, können wir nicht wiedergutmachen. Aber was wir tun müssen, ist, dafür zu sorgen, dass sich das nie wiederholt. (Beifall im ganzen Hause) Damit sich solche Taten nicht wiederholen, sind alle gefordert, die Rechtsprechung, die Gesetzge-bung, die Exekutive, aber auch unsere Gesell-schaft, wir alle. Die Rechtsprechung handelt zurzeit in Mün-chen. Dort findet vor dem Oberlandesgericht der NSU-Prozess statt. Das ist kein einfaches Verfah-ren. Wir befinden uns beim 155. Verhandlungstag. Die Beteiligten bei Gericht sind mit großer Sorg-falt dabei, die schrecklichen Verbrechen aufzuar-beiten. Dies ist nicht nur sinnvoll, sondern bitter notwendig; denn es trägt dazu bei, neben der Ab-urteilung von Straftaten auch die Wahrheit ans Licht zu bringen, vor allen Dingen das, was noch nicht das Licht der Welt gesehen hat. Das ist wichtig für die Angehörigen der Opfer, und es hilft vor allen Dingen uns, verloren gegangenes Ver-trauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Wie wir die Gesetze ändern müssen, damit ras-sistische oder fremdenfeindliche Taten künftig früher erkannt und vor allen Dingen auch verhin-dert werden, darüber werden wir zum Beispiel in der nächsten Woche hier im Plenum miteinander diskutieren. Der Gesetzentwurf der Bundesregie-rung liegt vor. Er hat vor allen Dingen ein Ziel: In Zukunft sollen die Extremismusexperten vom Ge-neralbundesanwalt häufiger und früher in Ermitt-lungen eingreifen und sie auch übernehmen kön-nen. Schließlich müssen wir darüber hinaus auch die ganz alltägliche Zusammenarbeit der Sicherheits-behörden verbessern. Auch das ist ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses gewesen. Staatsanwaltschaften müssen über die Arbeit des Verfassungsschutzes besser informiert werden und häufiger den Kontakt mit diesen Ämtern su-chen. Außerdem wird der Generalbundesanwalt auch der Länderjustiz helfen, rechtsterroristische Zusammenhänge besser erkennen zu können: Welche Codes und Symbole nutzen die Rechts-extremisten? Wie erkennt man, dass sich Ver-dächtige auf ein Leben in der Illegalität vorberei-ten? Diese und viele weitere Informationen müs-sen und werden wir innerhalb der Justiz besser aufarbeiten, weiter verbreiten und einfacher nutz-bar machen, damit rechtsextreme Taten als sol-che rechtzeitig erkannt und auch verhindert wer-den können. Meine Damen und Herren, vor drei Jahren wur-den die NSU-Verbrechen aufgedeckt. Ein Jahres-tag – das klingt ein bisschen nach Geschichte. Tatsache ist aber leider: Rechte Gewalt ist keine Geschichte, sondern brennend aktuell. Rechte Hooligans und militante Neonazis haben das kürz-lich mitten in Deutschland deutlich gemacht; Herr de Maizière hat es bereits angesprochen. Diese Gewalttaten – auch das will ich in aller Deutlich-keit sagen – waren auch eine Kampfansage an unseren Rechtsstaat. Ich sage deshalb sehr deut-lich: Wer die Gewalt auf unsere Straßen trägt, der wird die ganze Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Wer die Versammlungsfreiheit für Gewaltexzesse missbraucht, für den wird es im Rechtsstaat keine Toleranz geben. Wir werden deshalb aber ganz sicherlich nicht das Demonstrationsrecht ein-schränken müssen. Es ist als Verlängerung der Meinungsfreiheit in einer Demokratie unantastbar. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen auch nichts einzuschränken; denn Verabredungen zur Gewaltausübung stehen ganz sicherlich nicht unter dem Schutz von Artikel 8 des Grundgesetzes. Ganz im Gegenteil: Landfrie-densbruch ist die bessere Bezeichnung, und Land-friedensbruch kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Ich bin mir absolut si-cher, dass Polizei und Justiz diese Gewalttäter entschlossen ermitteln und auch bestrafen wer-den. Und ja, wenn das zutrifft, was wir in den letzten Wochen wahrgenommen haben, wenn Hooligans und Rechtsextreme zukünftig nachhaltig gemein-same Sache machen, dann werden wir auch über-legen müssen, ob auch Hooligans zukünftig ein Thema für den Verfassungsschutz werden kön-nen. Wir brauchen ein gutes und funktionierendes Frühwarnsystem gegen solche Gewalt. Gleichzeitig müssen wir aber auch verhindern, dass junge Leute in die rechte Szene abdriften. Deshalb ist die Präventionsarbeit so wichtig. An-fang 2015 startet das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Es ist mit mehr als 30 Millio-nen Euro ausgestattet und schafft Planungssi-cherheit für die kommenden fünf Jahre. Dafür hat die Kollegin Schwesig mit gesorgt. Rechtstaatliche Härte gegen Gewalttäter und kluge Prävention, damit niemand zum Täter wird – ich meine, das sind die richtigen Antworten auf die rechte Gewalt. Diese Antworten sind wir den Op-fern des NSU auch bitter schuldig. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Cem Özdemir, Bündnis 90/Die Grünen. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ges-tern vor drei Jahren kamen Ermittlungsbehörden den NSU-Mördern auf die Spur – und zwar nach-dem ein Bandenmitglied ihr Wohnhaus in die Luft gesprengt hatte und zwei weitere in einem Wohn-wagen – mittlerweile muss man sagen: vermutlich – Selbstmord begangen haben. Zuvor konnten sie unbehelligt mehr als ein Jahrzehnt durch Deutsch-land ziehen und morden, Angst und Schrecken verbreiten, Familien ins Unglück stürzen. Ich stehe mit vielen der Familien der Opfer in Kontakt. Jede geschredderte Akte, jede mit Ge-heimschutz begründete Aktenschwärzung und je-der verhinderte Zeuge ist ein weiterer Stich ins Herz der Opferangehörigen, immer wieder aufs Neue. In letzter Zeit frage ich mich immer häufiger: Leistet sich eigentlich die Politik einen Nachrich-tendienst und den entsprechenden Apparat, um Gefahren zu erkennen und abzuwehren, oder ha-ben wir es hier mittlerweile mit einem gefährlichen Eigenleben der Nachrichtendienste zu tun? Ich stelle mir die Frage: Wer hat hier eigentlich gera-de das Sagen: wir, die dafür vom Volk Gewählten, oder der Apparat? Ich finde, diese Frage muss sich jeder hier in diesem Hause stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will Ihnen eine weitere Frage der Opferan-gehörigen nicht vorenthalten. Es gibt sehr, sehr gute Berichte aus Thüringen. Ich war vor Ort, als der Bericht des Untersuchungsausschusses dort fraktionsübergreifend vorgestellt wurde. Es gibt einen ausgezeichneten Bericht dieses Hauses. Auch dieser wurde mit allen Fraktionen gemein-sam erstellt. Es gibt ein sehr gutes Buch von Ste-fan Aust und Dirk Laabs. Aber was es nicht gibt, ist, dass die Verantwortlichen irgendwo und ir-gendwann einmal auch zur Rechenschaft gezogen werden. Sicher, einige Behördenchefs mussten gehen. Aber was ist eigentlich mit dem Apparat selbst? Steht der Apparat vielleicht außerhalb der Gesetze, Herr de Maizière? Wo sind denn die strafrechtlichen Ermittlungen? Wo gibt es ein Dis-ziplinarverfahren? Leute werden umgesetzt, okay. Aber reicht uns das wirklich? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kann das ein frei gewähltes Parlament zufrieden-stellen? Vielleicht wäre eine Voraussetzung dafür, dass wir auf diese Frage künftig anders antworten, dass wir endlich aufhören, von einer NSU-Zelle zu sprechen, sondern endlich darüber sprechen, was wirklich stattfand, nämlich darüber, dass wir es hier mit einem rechtsradikalen Netzwerk zu tun haben. Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört, Herr Innenminister. Ihren Worten konnte man ent-nehmen, dass es sich möglicherweise nicht nur um drei Täter handelt. Aber wenn stimmt, was der Innenminister hier gesagt hat, dann heißt das ja im Klartext: Da draußen laufen rechtsradikale Mörder herum. Was heißt das dann? Was folgt daraus? Drei Jahre nachdem der NSU aufgedeckt wurde, haben wir mehr Fragen als Antworten. Ich will mit einem weiteren Mythos aufräumen. Der Verfassungsschutz war – das sage ich auch an die eigene Adresse – nicht so dumm, wie man-che es dargestellt haben, und schon gar nicht fa-schistoid oder so etwas. Ganz offensichtlich wa-ren die V-Männer sehr nahe dran; vielleicht war der Verfassungsschutz in Gänze deutlich näher an den Mördern dran, als wir wissen. Eines ist jedenfalls bereits heute klar: Die These, sobald die drei Täter – von denen zwei Selbstmord begingen und die Dritte gerade in München vor Gericht steht – endlich verurteilt sind, ist der Fall gelöst, gehört ins Reich der Mär-chen. Damit wird man den Fall nicht aufklären, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Mit Blick auf mein eigenes Bundesland will ich sagen: Die Theorie bzw. These, dass mit der Poli-zeibeamtin Michèle Kiesewetter ein Zufallsopfer getroffen wurde und dieser Fall aufgeklärt sei, da man jetzt die drei Täter habe, darf weder den In-nenminister noch den Landtag von Baden-Württemberg zufriedenstellen. Darum, glaube ich, kann ich im Namen von uns allen hier im Hause sagen: Wir begrüßen, dass es jetzt endlich auch in Baden-Württemberg einen Untersuchungsaus-schuss gibt. Ich freue mich schon auf die Zu-sammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum Schluss will ich ein Wort des Dankes sa-gen, und zwar an all diejenigen, die hier im Haus immer noch die Geduld und die Kraft haben, an diesem Fall festzuhalten. Ich will aber ausdrück-lich auch „NSU-Watch“ und „Tatort Theresienwie-se“ danken, ohne die wir viele Erkenntnisse nicht hätten. Ich will den Medien, den Journalisten und denjenigen danken, die bei der Aufklärung große Verdienste haben und den Prozess in München nach wie vor besuchen, auch jetzt, da er nicht mehr auf Seite 1 der Zeitungen zu finden ist. Meine Damen und Herren, es wird uns nur ge-lingen, das Vertrauen der Angehörigen der Opfer zurückzugewinnen, wenn wir über diesen Fall nicht nur in Sonntagsreden und wichtigen Debat-ten reden, sondern wenn wir das nächste Mal auch sagen können, was tatsächlich geschehen ist, wer es war und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Cle-mens Binninger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Clemens Binninger (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kolle-gen! Die Ernsthaftigkeit der Debattenbeiträge aller vorhe-rigen Redner hat, glaube ich, deutlich ge-macht, dass -dieses Parlament dem Thema, die Verbrechen des NSU möglichst umfassend aufzu-klären und den Opfern, so gut es eben geht, zu Genugtuung zu verhelfen, überfraktionell ein gro-ßes Interesse beimisst – nicht erst heute, am Jah-restag, sondern, wie ich glaube, immer wieder in den letzten drei Jahren. Dafür gilt der Dank allen. Er gilt auch Ihnen, Herr Minister de Maizière, weil Sie heute, wie ich finde, sehr klar und ohne es nur einen Deut abzuschwächen, für eine Zeit Verant-wortung übernommen haben, die größtenteils gar nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, und deutlich gemacht haben, dass hier schwere Fehler passiert sind. Ich will aber auch sagen: Es gab nicht den ei-nen Fehler, es gab nicht die eine Ursache. Fehler sind in diesem Zeitraum von 13 Jahren nahezu überall passiert: bei der Polizei, beim Verfas-sungsschutz, bei der Justiz – auch die Gesell-schaft hat es nicht gesehen –, auch bei der Poli-tik, in den Parlamenten. 4 der 47 Empfehlungen, die der Untersuchungsausschuss ausgesprochen hat, richten sich übrigens ganz gezielt an das Par-lament. Es steht dort unter anderem sinngemäß drin: Eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste auf dem Gebiet der Bekämpfung des Rechtsextremismus fand nicht statt. – Deshalb haben auch wir hier im Par-lament Konsequenzen gezogen und das Parla-mentarische Kontrollgremium reformiert. Wir ha-ben den Reformprozess, der schon in der letzten Legislatur angestoßen worden ist, fortgesetzt. Wir haben eine Taskforce gebildet, wir haben wirkli-che Kontrollaufträge definiert, und wir werden uns unter anderem sehr viel intensiver über das In-strument der V-Leute beugen als in der Vergan-genheit. Wenn wir in den Spiegel schauen, stellen wir fest: Wir müssen ein Weiteres tun. Als der NSU bzw. das Trio am 4. November 2011 aufflog, war sehr schnell klar: Das sind Bankräuber und – weil man die Dienstwaffen im Wohnmobil gefunden hat – die mutmaßlichen Polizistenmörder aus Heil-bronn. Aber niemand – niemand in den Medien, niemand in den Parlamenten, niemand sonst ir-gendwo – hat in den Tagen danach den Gedanken erwogen: Könnten das auch die Täter der – so wurden sie damals ja noch genannt – Ceska-Mordserie sein? Diesen Gedanken hat niemand geäußert, weder am 5. noch am 6. noch am 7. noch am 8. November 2011. Erst als am 9. No-vember die Ceska im Brandschutt vor dem Haus in Zwickau gefunden wurde, war eine ganz andere Dimension des Verbrechens da. Es muss uns zu denken geben, dass wir nicht einmal, als dieses Trio namentlich präsent war und mit einem Ver-brechen in Verbindung gebracht wurde, die richti-ge Ahnung hatten. Das heißt für uns alle: Wir alle haben in den vergangenen Jahren das Phänomen des gewaltbereiten bewaffneten Rechtsextremis-mus unterschätzt. Wenn wir eine Lehre ziehen wollen, dann doch die, dass sich diese fatale Un-terschätzung nicht wiederholen darf. (Beifall im ganzen Hause) Ich will nicht noch einmal vertieft auf die Fehler eingehen; denn das haben wir schon an vielen Stellen gemacht. Herr Kollege Özdemir, ich begrüße ebenfalls ausdrücklich, dass endlich auch in Baden-Württemberg ein Untersuchungsausschuss ein-gesetzt worden ist. Ich habe nie verstanden – Sie auch nicht; da waren wir uns vollkommen einig, obwohl wir unterschiedlichen Parteien angehören –, warum man in dem Land, in dem 52 Personen zum NSU und zum NSU-Umfeld nachweislich Kontakte gehabt haben, gesagt hat: Das Parla-ment muss das nicht untersuchen. Der Innenmi-nister deckt das mit einem Bericht ab, und dann lassen wir es gut sein. – Das haben wir beide nie verstanden. Insofern ist die heutige Entscheidung eine gute und richtige Entscheidung. (Beifall im ganzen Hause) Die Fehler sind genannt worden: Opfer wurden nochmals zu Opfern gemacht, schlechte Zusam-menarbeit zwischen Polizei und Verfassungs-schutz, Unterschätzung des gewaltbereiten Rechtsextremismus, schlechte Informationswei-tergabe usw. Wichtig ist jetzt, dass wir uns immer wieder fragen, ob wir daraus gelernt haben. Ich will deshalb auf ein aktuelles Thema zu sprechen kommen, Herr Minister. Ein Problem bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus war in der Vergangenheit, dass wir geglaubt haben, im-mer alles in Schubladen stecken zu müssen. Wir haben für alles einen Begriff und eine Organisati-on gesucht. Da packt man es hinein, und dann hat man es im Blick. Dass dahinter häufig Personen-netzwerke stecken, geht dabei ein bisschen verlo-ren. Deshalb werden wir uns jetzt sehr gründlich ansehen müssen: Was steckt hinter der Bewe-gung „Hooligans gegen Salafisten“? Ist das ein neues Instrument für Neonazis, um hier mehr Ak-tion zu finden? Ist das eine Vermischung der Sze-nen? Mischen noch andere mit? Ich empfehle uns, nicht zu früh einen Begriff dafür zu verwenden und das einer bestimmten Schublade zuzuordnen. Vielmehr sollten wir uns sehr genau ansehen, was es damit auf sich hat. Nur dann kann der Rechts-staat richtig, treffsicher und zielgenau agieren und solche Umtriebe, die wir alle auf unseren Straßen nicht wollen, verhindern und auch für die Zukunft ausschließen. Wir sind heute an einem bestimmten Punkt an-gelangt. Sie haben den Großteil Ihrer Rede darauf verwandt, Herr Kollege Özdemir. Ich will auch ein paar Sekunden darauf verwenden und aufzeigen, dass es hier einen überfraktionellen Zusammen-halt gibt. Wir sind nicht bei -allem einer Meinung; es wäre unseriös, so etwas zu behaupten. Wir müssen heute aber auch sagen, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind. Wir haben das bereits nach der Arbeit des Untersuchungsausschusses gesagt. Da hatten wir nicht genügend Zeit. Wir sagen das auch angesichts der Gerichtsverhand-lung in München. Es sind noch viele Fragen offen, die auch die Opferfamilien bewegen. Diese bitten uns dringend darum, Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir sind dabei keine Ersatzermittler. Manchmal heißt es: Warum kümmert ihr euch jetzt schon wieder darum im Innenausschuss, im Kontroll-gremium und im Parlament? Das ist doch Sache der Ermittlungsbehörden. Wir sind natürlich keine Ermittlungsbehörde und auch keine Ersatzermitt-ler. Aber auch uns, dem Deutschen Bundestag, liegt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land am Herzen. Außerdem ist es unsere Aufgabe, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass of-fene Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Verbrechensserie geklärt werden, dass wir auf Antworten drängen, dass wir das Thema im Blick haben und mit den Instrumenten arbeiten, die wir haben, zum Bespiel den Sonderermittler im Ge-heimdienstgremium und die Berichterstatterrunde im Innenausschuss. Wir leisten als Deutscher Bundestag unseren Beitrag. Wir haben das in den vergangenen drei Jahren getan und werden es auch in Zukunft tun im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens aller Menschen in diesem Land. Das ist unsere Aufgabe. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Irene Mihalic für Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin-nen! Liebe Kollegen! Gemeinsam erinnern wir uns heute an die Aufdeckung der grausamen Terror-serie des NSU. Die Familien und Freunde der Op-fer – das haben heute schon viele völlig zutreffend beschrieben – werden das sicherlich niemals ver-winden können. Auch drei Jahre danach stehen wir tief in der Verantwortung, wirklich rückhaltlos aufzuklären, wie es zu diesem eklatanten Versa-gen der Sicherheitsbehörden kommen konnte. Einige Details sind mittlerweile bekannt. Andere dagegen wurden hemmungslos geschreddert. Die unvollständige Aufarbeitung ist ein unfassbarer Skandal, der mit jedem weiteren Tag größer und größer wird. Genau an diesem Punkt würde ich mir wünschen, dass die Bundeskanzlerin – sie ist leider heute nicht anwesend – die Aufarbeitung bei den Behörden höchstpersönlich ein-fordert. Frau Merkel hat – und das war vollkommen richtig – den Familien der Opfer im Februar 2012 rückhalt-lose Aufklärung versprochen. Sie steht dafür per-sönlich im Wort und damit auch in der Verantwor-tung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb hätte ich auch gerne gewusst, wie das al-les heute aus ihrer Sicht zu bewerten ist. Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher wirklich alles getan, um die Aufklärung im Parlament nach Kräften zu unterstützen? Was ist zum Beispiel mit der Frage, ob der Begriff „NSU“ dort früher schon bekannt gewesen ist? Was ist mit den V-Leuten oder mit der jetzt aufgetauchten NSU-CD, die seit Jahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz irgendwo herumgelegen hat? Kann das alles so richtig sein? Wenn die Integrationsbeauftragte – sie wird gleich auch noch in dieser Debatte sprechen – diese Meinung zu haben scheint und sagt, dass die Behörden bereits auf die Fehler von damals reagiert hätten, dann kann ich nur sagen – und ich werde es nicht so diplomatisch ausdrücken wie die Kollegin Pau –: Die Reaktion der Behörden, die ich wahrnehme, ist vor allem Mauern, Vernebeln und Vertuschen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat mit proaktiver Aufklärung nicht das Ge-ringste zu tun. Auch bei den Ermittlungen des Generalbundes-anwalts und des Bundeskriminalamts habe ich persönlich große Zweifel, was die Festlegung an-geht, dass das Trio Zschäpe, Mundlos und Böhn-hardt alleine gehandelt hat. Wie können wir denn sicher sein, dass der NSU nur aus drei Leuten be-stand? Wenn die wahre Dimension des Rechtster-rorismus nicht erkannt wird, wäre das furchtbar für die Familien der Opfer und eine große Gefahr für das Erkennen solcher Strukturen in der Zu-kunft. Dass so etwas nicht erkannt wird, darf in Deutschland nie wieder passieren, liebe Kollegin-nen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Politisch und in der öffentlichen Debatte müs-sen wir dem Rechtsterrorismus den Boden entzie-hen. Das bringt mich zu einem letzten Punkt, bei dem ich insbesondere die Kolleginnen und Kolle-gen der Union ansprechen möchte. Ich persönlich finde es unerträglich, wenn an-gesichts der aktu-ellen terroristischen Bedrohung durch Islamisten Mitglieder Ihrer Partei wieder allzu leicht Men-schen mit Migrationshintergrund, die hier in Deutschland aufgewachsen und zum Teil auch hier geboren worden sind, als „Fremde“ oder als „Gäste“ bezeichnen, die man in ihre Heimatländer abschieben solle, so die Autoren eines Positions-papiers aus Ihrer Fraktion. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: In welchem Zusammenhang denn?) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Bei aller Notwen-digkeit, dem ISIS-Terror mit Maßnahmen, die auch greifen, zu begegnen, möchte ich die Saat solcher ausgrenzenden Äußerungen nicht aufge-hen sehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich fordere Sie auf – das gilt auch für Herrn Kau-der –, sich von einem solchen Sprachgebrauch ganz klar zu dis-tanzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin – vielleicht hört sie uns ir-gendwo zu –, rückhaltlose Aufklärung ist mehr als nur eine Redewendung. Es geht um Verantwor-tung für das eigene Handeln, um Verantwortung für die Sicherheitsbehörden und um Verantwor-tung für unbedachte Äußerungen. Drei Jahre sind schon vergangen, Frau Merkel. Lösen Sie Ihr Versprechen ein! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Dr. Eva Högl spricht als nächste Rednerin für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin-nen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Morde und Sprengstoffanschläge des rechts-extremen Terrornetzwerks NSU waren Anschläge auf unsere Demokratie. Wir alle waren gemeint: unser friedliches Zusammenleben, unse-re tolerante Gesellschaft und unser Rechtsstaat. Wir alle sollten getroffen werden durch diese An-schläge. Wir mussten vor drei Jahren schlagartig erkennen, dass wir in Deutschland rechts-extremen Terror haben. Wir mussten erkennen, wie gefährlich Rechtsextremismus ist und dass Rechtsextremisten zum Äußersten nicht nur be-reit, sondern auch in der Lage sind. Das war für uns eine schlagartige Erkenntnis. Wir mussten leider auch feststellen – das ist sehr bitter –, dass niemand damit gerechnet hat, dass wir solche rechtsextremen Terrorstrukturen haben, dass niemand darauf vorbereitet war und dass die Si-cherheitsbehörden weder in der Lage waren, das untergetauchte Trio zu fassen, noch bis in die letzten Tage hinein die Zusammenhänge zur Mordserie herzustellen. Deswegen – das wurde schon gesagt; ich betone das, weil das für uns al-le eine Verpflichtung ist – ist es unsere Verant-wortung, hier im Deutschen Bundestag alles dafür zu tun – das eint uns –, dass so etwas nie wieder passiert. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zwei Botschaften sind für mich sehr wichtig; das ist schon angeklungen, und ich wiederhole es. Wir haben etwas daraus gelernt. Das ist die erste wichtige Botschaft. Der NSU stellt eine Zäsur dar, und wir haben etwas daraus gelernt. Die zweite Botschaft lautet: Wir lassen nicht locker. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Zwei Punkte möchte ich hervorheben. Das Ers-te ist: Die Aufklärung geht weiter. Wir sind bei der Aufklärung noch nicht am Ende. Es gibt noch viele offene Fragen. Ich will sie kurz nennen. Es hat uns nie überzeugt – auch im Untersuchungsaus-schuss nicht –, dass Michèle Kiesewetter, die Heilbronner Polizistin, ein Zufallsopfer gewesen sein soll. Es hat uns nie überzeugt, dass das Trio nur ein Trio sein sollte, plus ein paar Unterstützer. Wir sind der Auffassung, dass es sich um ein breites Netzwerk rechtsextremer Strukturen, ver-teilt über ganz Deutschland, handelt. Wir sind im-mer der Frage nachgegangen – das tun wir noch heute –: Gab es V-Leute, die mehr hätten wissen können und dichter dran waren? Das sind nur drei der vielen offenen Fragen, die uns auch hier im Bundestag bewegen. Es eint uns – hier sollten keine Differenzen herbeigeredet werden, die es nicht gibt –, dass wir alle gemeinsam weiter auf-klären wollen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist sehr wichtig, dass auch die Landtage aufklären. Wir freuen uns, dass in Hessen und in Nordrhein-Westfalen Untersuchungsausschüsse eingesetzt wurden. Auch in Baden-Württemberg wurde endlich ein Untersuchungsausschuss ein-gerichtet. Die Thüringer denken darüber nach, ih-ren Untersuchungsausschuss fortzusetzen. Das steht noch zur Diskussion. Wir erwarten, dass er fortgesetzt wird. Wir im Bundestag bleiben eben-falls dran. Wie gesagt, wir lassen nicht locker. Das machen wir fraktionsübergreifend, Stichwort „Corelli“. Wir gehen den offenen Fragen nach. Der zweite Punkt ist die Umsetzung der Emp-fehlungen des Untersuchungsausschusses. Hier geht es manchen nicht schnell genug. Manche Dinge brauchen aber auch Zeit. Es geht um die gemeinsame Verantwortung von Bund und Län-dern. Wir haben uns jedenfalls gemeinsam darauf verständigt, umfassende Reformen bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz einzuleiten. Dass es dringend erforderlich ist, dass wir besser auf-gestellt sind, haben die Ereignisse rund um Köln bei der gewalttätigen Demonstration der Rechts-extremen gezeigt. Köln hat gezeigt, dass die Rechtsextremen in der Lage sind, ein breites Netzwerk zu bilden, sich mit Hooligans zu verbün-den, breit zu mobilisieren, und zwar in ganz Deutschland, und mehrere Tausend Leute an ei-nem Ort zu versammeln. Das muss uns große Sorgen machen. Wir müssen besser aufgestellt sein und dürfen die Gefahr des Rechtsextremis-mus auch bei solchen Demonstrationen auf keinen Fall unterschätzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses betrifft. Das ist unser Einsatz für Prävention und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Extremismus. Wir haben be-reits einen Punkt der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt. Ich bin sehr dankbar – ich schaue dabei unsere Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend an –, dass wir es geschafft haben, die Pro-gramme verlässlicher zu gestalten, für mehr Pla-nungssicherheit zugunsten von Verbänden, Verei-nen und Organisationen zu sorgen und eine lang-fristigere Finanzierung zu ermöglichen. Das war eine wichtige Forderung, weil viele Projekte ins-besondere unter der Kurzfristigkeit ihrer Förde-rung sehr gelitten haben. Was wir aber gemeinsam noch nicht geschafft haben, woran wir noch arbeiten müssen und wozu wir einen Auftrag haben – wir haben die Haus-haltsdebatte hier im Plenum ja noch vor uns –, ist Folgendes: Wir müssen die Mittel aufstocken, lie-be Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen mehr Geld im Kampf gegen Ras-sismus, gegen Rechtsextremismus, gegen Anti-semitismus, gegen politischen und religiösen Ext-remismus. Vor allen Dingen brauchen wir mehr Geld für Prävention. Wir müssen Anlaufstellen auch zum Beispiel für diejenigen schaffen, die sich jetzt den Salafisten anschließen. Es besorgt uns sehr, dass gerade junge Menschen den Salafismus attraktiv finden und sich dort in die Moscheen begeben. Deswegen werbe ich auch an dieser Stelle, bei dieser Debatte, dafür, dass wir uns gemeinsam dazu entschließen, die Mittel nicht nur zu versteti-gen, sondern auch aufzustocken, und dass von dieser Debatte das klare Signal ausgeht: Kein Platz in Deutschland, in Europa und überall für Rassismus und Rechtsextremismus, kein Platz für Gewalt! Ich habe mich sehr gefreut, dass wir, drei Jahre nachdem der NSU aufgeflogen war, hier noch einmal zu diesem Thema diskutieren. Es wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein; denn wir bleiben an diesem Thema dran. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Das Wort hat jetzt für die CDU/CSU der Kollege Armin Schuster. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr ver-ehrten Damen und Herren! Systemversagen, gro-ßes Leid, Schuld, die wir auf uns geladen haben – ich möchte nicht alles wiederholen –, all dies führt uns zu der Frage, was gut ein Jahr danach daraus folgt. Ich empfinde es heute Nachmittag jedenfalls als sehr eindrucksvoll, dass es nicht um eine rou-tinemäßige Gedenkdebatte geht. Dass das nicht alles sein kann, wurde jetzt schon deutlich; dafür müsste ich nicht hier vorne ans Pult gehen. Nein, der Sinn dieser wertvollen 60 Minuten ist es, uns selbst den Finger in die Wunde zu legen, die für mich noch deutlich spürbar ist. Was ist aus unseren Empfehlungen geworden, wie werden sie umgesetzt? Diese Frage im deut-schen Parlament jährlich zu stellen, halte ich im Sinne der Opfer noch eine ganze Zeit für unab-dingbar, ja, sogar für würdig und angemessen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich halte dies auch deshalb für angemessen, weil sich unsere Aufklärungsarbeit noch so un-vollendet anfühlt; jedenfalls fühle ich es so. Viele Fragen bleiben offen; einige Rätsel sind ungelöst. Dass wir deswegen eine eigene Ermittlungsgrup-pe einsetzen, Herr Özdemir, erscheint mir irgend-wie merkwürdig. Das ist hier immer noch das deutsche Parlament und nicht die Exekutive. Meine Damen und Herren, dass viele Fragen offengeblieben sind, heißt aber nicht, dass ich hier ein Plädoyer für den 3. Untersuchungsausschuss halte. Da sich die Kolleginnen und Kollegen nicht selber loben können, möchte ich an dieser Stelle für die vielfältigen Aktivitäten, die hier im Parla-ment ohne Untersuchungsausschuss seit 14 Monaten laufen, den Berichterstattern, wie ich hoffe, fraktionsübergreifend einmal danken, die diese Arbeit ohne Untersuchungsausschussrefe-renten und wen auch immer intensiv, sensibel und, Frau Mihalic, zumeist viel konsensualer leis-ten, als Sie es jetzt hier vorgestellt haben. Ich glaube, dass Clemens Binninger, Eva Högl, Petra Pau und Irene Mihalic dafür einmal einen großen Dank von uns entgegennehmen sollten. Das ist eine sehr aufwendige, aber wichtige Arbeit. (Beifall im ganzen Hause) Frau Mihalic, die Unionsfraktion anzugreifen wegen ihrer Haltung zu Ausländern, ist ziemlich an der Sache vorbei. Wissen Sie, diese Fraktion sorgt seit neun Jahren in wechselnden Koalitions-besetzungen dafür, dass wir das Einwanderungs-land Nummer 2 auf der Welt sind. Wenn das nicht ein Erfolg von Integrations- und Zuwanderungspo-litik ist! Davon träumen Sie doch in Wirklichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich werde wie viele andere Kollegen auch zu Polizei- und Verfas-sungsschutzbehörden eingeladen, um Vorträge über den NSU zu halten: 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten, toll. Vor allem in NRW – das muss ich einmal sagen – ist man hierbei vorbildlich. Aber unsere Empfehlung ging einen Schritt weiter. Die Idee, sich den NSU-Fall im Führungsnach-wuchs des höheren Dienstes planspielartig gerne auch mehrere Tage vorzunehmen, hat einen be-sonderen Hintergrund. Fragen des Trennungsge-bots, der überregionalen Zusammenarbeit ver-schiedenster Behörden deutschlandweit, Ermitt-lungspannen, Rechtsextremismus und Terroris-mus sind schon rein kognitiv wichtige Lerneffekte. Wir wollten damit aber eigentlich etwas anderes: Planspiele sorgen für emotionale Betroffenheit. Diese würde ich gern beim Führungsnachwuchs des höheren Dienstes in Polizeibehörden und Ver-fassungsschutzbehörden sowie bei Staatsanwalt-schaften auslösen. Das sorgt für die größte Multi-plikationswirkung, die wir unbedingt brauchen, damit der Fall lebendig bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch mit und in der Gesellschaft ist das Thema nicht einfach abgehakt worden. Ich erlebe das so-gar im eigenen Wahlkreis immer wieder und bin davon überrascht, wie viel Power da ist. Ich be-grüße zum Beispiel die Initiative des Freiburger Filmemachers Peter Ohlendorf, der die Hinter-gründe zum Mord an Michèle Kiesewetter recher-chieren und in einem Film verarbeiten möchte. Ich merke für diejenigen an, die Interesse haben: Das Projekt soll über Crowdfunding finanziert werden. Ich könnte viele andere Beispiele nennen. Es ist in unserer Gesellschaft angekommen, und deswegen sehe ich nicht alles negativ, Herr Özdemir. Meines Erachtens haben wir Grund zum Optimismus. Dies ersetzt nicht unsere Aufklä-rungsarbeit, aber es ergänzt sie. Was haben wir in gesetzgeberischer Hinsicht getan? Meine Damen und Herren, das GAR ist ein voller Erfolg. Es war sehr schnell, konsequent und hat sich komplett bewährt. Dafür stehen die Rechtsextremismusdatei und das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem umfangreichen Re-formprozess, der nahezu abgeschlossen ist. In Kürze werden wir hier einen Entwurf des Ministers beraten, der insgesamt 48 Einzelregelungen bein-halten wird, die wir allesamt mit den Ländern ab-stimmen mussten. Wenn es Ihnen zu langsam geht, Frau Pau – leider regieren Sie ja hier und da mit in den Län-dern, (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) zunehmend mehr –, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Einmal!) dann sollten Sie sich einmal dort informieren, wa-rum das Verhalten hier und da so sperrig ist und ein Innenminister immer wieder persönlich Hand anlegen muss, damit die Dinge vorwärtsgehen. – Herr Dr. de Maizière, ich halte es jedenfalls für beachtlich, welches Megaprojekt das Innenminis-terium hierbei schultert; wir werden es demnächst hier im Deutschen Bundestag behandeln. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich möchte zum Ab-schluss noch zwei Punkte bringen, die mir sehr wichtig sind. Der erste Punkt bezieht sich auf Kri-tik. Ich halte es nicht für akzeptabel, dass ange-sichts eines Gesetzespakets, das zur Reform des Verfassungsschutzes kommen wird, und ange-sichts dessen, dass auch bei den Polizeien nichts passiert, die Länderinnenminister es kategorisch ablehnen, sich mit dem Bund auf einen Staatsver-trag zu einigen, in dem wir regeln, wie künftig ein NSU-Fall 2.0 oder andere Fälle länderübergreifend konsequent geführt werden sollen. Der Leiter der BAO Bosporus hat uns in seinem Erfahrungsbericht ins Stammbuch geschrieben: So kann kein Mensch führen. Das Gleiche würde wieder passieren, wenn wir debattieren und keine Bindungswirkungen entstehen. Solange Nord-rhein-Westfalen Angst hat, von Bremen geführt zu werden, ändert sich nichts. (Zuruf von der CDU/CSU: Nichts gegen Bremen!) – Entschuldigung, wir finden Bremen gar nicht so schlecht. Immerhin holen wir uns von da, glaube ich, den BKA-Präsidenten. Das kann man doch einmal sagen. – Ich denke, wir brauchen diesen Staatsvertrag. Liebe Frau Dr. Högl, wenn ich nur eine Minute gehabt hätte, dann hätte ich dieses Thema her-ausgegriffen, das Gegenteil von Frau Pau: Wer dem Bundesamt für Verfassungsschutz so viele neue Aufgaben aufbürdet wie wir, sie ihm zu Recht aufbürdet, der muss nach dem Prinzip „Wer anschafft, bezahlt auch“ in Haushaltsverhandlun-gen dafür sorgen, dass diese Behörde unseren berechtigten Qualitäts- und Quantitätsanforderun-gen überhaupt gerecht werden kann. Das Motto „Du hast zwar keine Chance, aber nutze sie“ kann nicht für das BfV gelten. Nach meiner Auffassung brauchen wir Nach-richtendienste. Ich hoffe, ihr schafft das in Thürin-gen nicht ab. Meines Erachtens sind Nachrichten-dienste in dieser Sicherheitslage unverzichtbar. Das Land braucht mehr als soziale Sicherheit in diesen Tagen, und deshalb werbe ich darum, auf der Zielgeraden der Haushaltsverhandlungen noch einmal im Sinne des NSU-Abschlussberichts und unserer weitreichenden Forderungen, die entspre-chenden Mittel in Köln zur Verfügung zu stellen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Staatsministerin Aydan Özoğuz spricht jetzt für die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Bayerisch re-den kann er besser! – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin, sie weiß, wer gemeint ist!) Aydan Özoğuz, Staatsministerin bei der Bun-deskanzlerin: Ja, und ich bin sehr tolerant. (Beifall bei der SPD) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neun Menschen wurden offensicht-lich umgebracht, weil sie eine Einwanderungsge-schichte hatten, und wir wissen auch heute noch nicht, warum gerade sie ausgewählt wurden. Eine Polizistin wurde umgebracht, und auch hier wissen wir immer noch nicht, warum. Die eine – „die Einzige“ will ich bewusst nicht sagen; mittlerweile haben wir durchaus einen an-deren Eindruck –, die etwas dazu sagen könnte und die wir kennen, schweigt. Diese wichtigen Fragen können auch nach drei Jahren immer noch nicht beantwortet werden. Herr Binninger hat das angesprochen. Es sind viele weitere Fragen offen. Aus welchem Grund – ich wiederhole das – wur-den diese Opfer ausgewählt? Wer hat auf sie aufmerksam gemacht? Wer hat tatsächlich auf sie geschossen? Ich glaube, dass diese Fragen für die Angehö-rigen nicht erst seit drei Jahren quälende Fragen sind. Wer hat den drei mutmaßlich Hauptverantwort-lichen geholfen? Das ist eine weitere Frage, die uns sehr beschäftigt und die wir unmöglich unbe-antwortet lassen können. All die anderen Fragen, zum Beispiel, was nun wirklich in dem Wohnmobil geschah, gehören natürlich auch dazu. Waren zwei so abgebrühte Menschen wirklich so leicht von nur einem Polizeiwagen aus der Fassung zu bringen? Ich bin den Kollegen Binninger und Strö-bele sehr dankbar, dass sie dies in einem ge-meinsamen Interview noch einmal angesprochen und dargestellt haben, dass viele Fragen noch of-fen sind. Ich bin auch dem Kollegen Jerzy Montag sehr dankbar, der sich nun als Untersuchungsbeauf-tragter für den Bundestag zur Verfügung stellt. Ich denke, er weiß, welche schwierige Aufgabe vor ihm liegt. Er verdient jede mögliche Unterstützung dieses Hauses. (Beifall im ganzen Hause) Was sich in der Öffentlichkeit festgesetzt hat – Frau Mihalic, ich würde es vielleicht ein bisschen anders ausdrücken –, sind natürlich diese Schredderaktionen. Fast jeder spricht einen darauf an. Das ist durchaus ein riesiger Vertrauensver-lust. Da brauchen wir uns gar nichts vorzuma-chen. Daran erinnern sich viele. Nun kommt wie-der etwas hinzu: die aktuellen Geschehnisse rund um den V-Mann Corelli, die Geschichte seines Ab-lebens, die plötzlich wiedergefundene CD mit den NSU-Bezügen. Ich will es an dieser Stelle etwas überspitzt formulieren: Manchmal kann man schon den Eindruck gewinnen, wir klärten auf, was vor-her bewusst verschleiert wurde. Das ist eine sehr schreckliche Einsicht. Bei den eigentlichen Fra-gen, die ich ja eben angerissen habe, sind wir hingegen noch nicht zufriedenstellend weiterge-kommen. Richtig ist aber auch, dass die Untersuchungs-ausschüsse im Bund und in den Ländern eine sehr wichtige Aufgabe haben und hatten. Sie haben ei-niges in Sachen Aufklärung und Rückgewinnung von Vertrauen geleistet, natürlich nur ein Stück weit. Es ist für die Angehörigen der Opfer un-glaublich wichtig, zu sehen, dass wir mit einer großen Ernsthaftigkeit dabei sind und dass sich nicht jeder mit einer Einwanderungsbiografie fra-gen muss: Wie geht man eigentlich mit mir um, wenn ich Opfer werde? Was ist mit meiner Fami-lie? – Das ist doch eine schreckliche Frage für ein Einwanderungsland, das wir eben auch sind. Deswegen möchte ich an dieser Stelle schon daran erinnern, dass erst vor einigen Monaten der Europarat Fälle von Rassismus und Diskriminie-rung in Deutschland gerügt hat. Die dem Rat un-terstehende Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat dabei auf Gewaltde-likte Bezug genommen, die durch Rassismus, Homophobie und Transphobie ausgelöst seien. Was nachdenklich macht, ist, dass die Kommissi-on eben auch zu dem Schluss kommt, dass Opfer von Diskriminierung in Deutschland unzureichend unterstützt werden. Es kann, wie ich finde, kein verheerenderes Signal geben. An dieser Stelle müssen wir sehr stark ansetzen. Opferschutz – egal wer das Opfer ist – muss immer einen sehr hohen Stellenwert bei uns einnehmen; denn diejenigen, denen etwas Schreckliches angetan wurde, müssen wissen, dass wir alle neben ihnen stehen und ihnen jede Hilfe zukommen lassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte zum Schluss nur noch eine Sache ansprechen. Ich glaube, dass es eine Dauerauf-gabe bleibt, das, was wir interkulturelle Kompe-tenz nennen, bei der Polizei, der Justiz und den Nachrichtendiensten zu steigern und den Anteil der Menschen, die Einwanderungsbiografien ha-ben, überall, auch in den Länderpolizeien, zu erhö-hen. Die genannten Einrichtungen sollen die Gesell-schaft abbilden. Sie sollen ein Stück weit zeigen, dass sie für diese Gesellschaft arbeiten. Sie sol-len verstehen, was in dieser Gesellschaft vor sich geht. Darum glaube ich, dass es so wichtig ist, dass wir uns vorgenommen haben, alle 47 Emp-fehlungen tatsächlich umzusetzen. Das wird ein bisschen Zeit erfordern. Ich glaube, man kann personalpolitische Vorstellungen dieser Art nicht in wenigen Monaten umsetzen. Wir alle sollten zu-sammen dafür sorgen, dass wir nächstes Jahr sagen können: Es hat sich an allen Punkten Er-hebliches getan, und wir nehmen diese Empfeh-lung alle gemeinsam sehr ernst. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU und des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Dr. Volker Ullrich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Begreifen … bedeutet … die Last, die uns durch die Ereignisse auferlegt wurde, zu un-tersuchen und bewußt zu tragen … Begreifen bedeutet, sich aufmerksam und unvoreinge-nommen der Wirklichkeit, was immer sie ist oder war, zu stellen und entgegenzustellen. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Worte stammen von Hannah Arendt. Sie sind in einem anderen, aber nicht we-sensfremden Zusammenhang formuliert worden. Auch heute beschreiben diese Worte unsere Her-ausforderung, der wir uns drei Jahre nach Aufde-ckung des Terrors des NSU zu stellen haben. Wir haben zu begreifen, dass sich ein Schatten auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land gelegt hat. Verbrechen sind geschehen, die durch ihre Skrupellosigkeit und Menschenverachtung unser Land erschüttert haben. Der Schatten be-kommt ein Gesicht durch den Schmerz und die Trauer der Angehörigen. Ihnen gehören auch heu-te unser tiefes Mitgefühl und unsere aufrichtige Anteilnahme. Wir haben neben mitfühlenden Worten und Ges-ten eigene Wut zu verspüren. Es ist die Wut über sprachlos machende Versäumnisse bei denen, die von Berufs wegen unsere Verfassung schützen sollten und es nicht konnten. Unbehagen, ja, mehr noch, tiefe Scham haben wir zu empfinden, dass in der Öffentlichkeit die Opfer und ihre Angehöri-gen über lange Jahre oftmals mit nur wenig Mitge-fühl und mit – was sich als zynisch herausgestellt hat – an sie selbst gerichteten Verdächtigungen zu kämpfen hatten. Wer also heute keine Fas-sungslosigkeit über die Abgründe der Taten und das Umfeld, in denen sie geschehen konnten, be-sitzt, der hat die Dimension ihrer Angriffe auf die Menschlichkeit und das Miteinander in unserem Gemeinwesen nicht verstanden. Wir haben die Pflicht, verlorengegangenes Ver-trauen in den Rechtsstaat und die ihn schützenden Einrichtungen wiederherzustellen und zu festigen. Wesentlich dafür ist die Suche nach Wahrheit. Das meint „Begreifen“. Aufklärungsinteresse ist kein Spielball politi-schen Taktierens. Es ist daher ermutigend, dass der Bundestag und einige Landtage über Partei-grenzen hinweg Untersuchungsausschüsse ein-gesetzt und erfolgreich zu Ergebnissen geführt haben, die wir vollständig umsetzen werden. Wir suchen nach der Wahrheit nicht aus Interesse an einer historisch richtigen Geschichtsschreibung, sondern weil sich der wehrhafte Rechtsstaat die Pflicht zur allumfassenden Aufklärung zu eigen machen muss. Auch wenn dadurch nichts unge-schehen wird und Wunden vielleicht nicht heilen können: Die Wahrheitsfindung ist ein wichtiger Beitrag, damit die Angehörigen die Möglichkeit haben, einen inneren Frieden mit ihrer Trauer und mit ihrem Verlust zu finden. Es sind wesentliche Fragen, die noch der Be-antwortung harren, beispielhaft sei genannt: Aus wie vielen Mitgliedern bestand das Terrornetzwerk tatsächlich? Ist die These, dass nur jene drei be-kannten Personen den NSU gebildet haben, tat-sächlich haltbar? Es ist zu fragen, wie es sein konnte, dass das Trio trotz zahlreicher V-Leute in der rechtsextremen Szene über ein Jahrzehnt un-entdeckt blieb. Wir wollen wissen, was am 25. Ap-ril 2007 und am 4. November 2011 in Eisenach tatsächlich passiert ist und wie sich die vielen Ungereimtheiten erklären lassen. Die Beantwortung von Fragen ist aber nicht ausreichend. Wir benötigen Vertrauen in die Gel-tung des Rechts und den Schutz unserer Verfas-sung. Dazu brauchen wir fortwährend eine von al-len gelebte Kultur der Wehrhaftigkeit unserer frei-heitlichen demokratischen Grundordnung. Das Wissen um die Bedrohung der menschlichen Würde und die Zerbrechlichkeit unserer Freiheit zwingt uns stets zur Wachsamkeit. Das gilt in diesen Tagen besonders. Es darf zu keinem Zeitpunkt eine Situation ent-stehen, in welcher die tatsächliche Fähigkeit des Staates, unsere freiheitlich-demokratische Grund-ordnung zu schützen, ernsthaft infrage gestellt wird. Gleichwohl ist es keine allein staatliche Auf-gabe. Der Einsatz gegen Gleichgültigkeit und Vorurteile, das Aufstehen für Toleranz und das Eintreten für eine demokratische und offene Ge-sellschaft gehen uns alle an. Es ist eine notwen-dige Anstrengung der gesamten Zivilgesellschaft. Diese Anstrengung für Demokratie und ein friedliches Miteinander ist nicht immer bequem. Manchmal sind Passivität und Gleichgültigkeit bei oberflächlicher Betrachtung ein einfacher Weg. Es ist aber der Weg des süßen Giftes. Wer sich nicht für die Werte einsetzt, die unsere Gemeinschaft begründen, wird morgen nicht mehr die Umge-bung vorfinden, die ihm seine Bequemlichkeit erst ermöglicht hat. Manche mögen – abschließend – einwenden, dass keiner abzuschätzen vermag, ob unsere An-strengungen von Erfolg gekrönt sein werden. Zweifel dürfen uns aber nicht erschüttern. Wir werden erfolgreich sein, weil das Vertrauen in die Idee der Unverletzlichkeit der Würde des Men-schen unerschütterlich ist. Es ist die beste Idee, die wir haben. Hannah Arendt hat die Hoffnung in das Gelingen so formuliert: Es ist nur möglich „im Vertrauen auf die Menschen. Das heißt, in einem – schwer genau zu fassenden, aber grundsätzli-chen – Vertrauen auf das Menschliche aller Men-schen. Anders könnte man es nicht.“ (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich schließe die Aussprache. Wir sind damit zugleich am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 6. No-vember 2014, 9 Uhr, ein. Kommen Sie alle gesund wieder! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.58 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 5.11.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 5.11.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 5.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 5.11.2014 Freese, Ulrich SPD 5.11.2014 Hellmuth, Jörg CDU/CSU 5.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 5.11.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 5.11.2014 Kühn-Menge, Helga SPD 5.11.2014 Lambrecht, Christine SPD 5.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 5.11.2014 Dr. Rosemann, Martin SPD 5.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 5.11.2014 Strobl, Thomas CDU/CSU 5.11.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5.11.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5.11.2014 Zertik, Heinrich CDU/CSU 5.11.2014 Anlage 2 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gab-riele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Jun-ge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saat-hoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Ber-lin), Norbert Spinrath, Svenja Stadler (alle SPD) zur namentli-chen Abstimmung über den Ent-schließungsantrag der Abgeord-neten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tü-bingen), Steffi Lemke, Peter Mei-wald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Geh-ring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Osten-dorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungs-erklärung durch die Bundeskanz-lerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Ok-tober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (60. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3, Anlage 2) Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Risiken und Fol-gelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie kos-tengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar. Die Entscheidung über Energiegewinnungs-möglichkeiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die briti-schen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger be-reit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorien-tiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationalen Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Neueste Urteile des Europäischen Gerichtsho-fes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen Förderregimen für erneuerbare Ener-gien bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestal-tungshoheit. Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschlie-ßungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nichtigkeitsklage gegen den För-derrahmen für das geplante britische Atomkraft-werk Hinkley Point C können wir aus den darge-legten Gründen nicht folgen. Die energiepolitischen Entscheidungen Großbri-tanniens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienut-zung, etwa in Gestalt des -EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen. Anlage 3 Neuabdruck der Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Hilde Mattheis und Mechthild Rawert (alle SPD) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches -Sozialgesetzbuch – Leistungs-ausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds – (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG) (61. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21 a, Anlage 2) Wir stimmen mit unserer SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf der Bundesregierung und gegen die Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Ver-einbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Dieses beinhaltet zahlreiche Leistungsverbesse-rungen, die ab Januar 2015 den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weitere Hilfen bei der Be-wältigung des oft schwierigen Pflegealltags zur Verfügung stellen. Jede Pflegesituation ist anders; daher haben wir die Leistungen flexibler und kom-patibler gestaltet. So können sie individueller der jeweiligen Pflegesituation angepasst werden. Die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer pfle-genden Angehörigen stehen im Mittelpunkt dieser Reform. Außerdem ist die Forderung nach einer ange-messenen Entlohnung der Pflegefachkräfte für uns Sozialdemokratinnen selbstverständlich. Wir ma-chen Ernst mit der Aufwertung der Pflegeberufe – nicht nur in der gesellschaftlichen Wertschätzung, sondern auch bei der Bezahlung. Es ist sehr gut, dass endlich gesetzlich klargestellt wird, dass die „Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütun-gen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen“ bei Pflege-satz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen von niemandem infrage gestellt und als sogenannt un-wirtschaftlich abgelehnt werden darf. Damit das Geld auch wirklich bei den Beschäftigten an-kommt, kann der Kos-tenträger einen adäquaten Nachweis von den Arbeitgebern verlangen, dass dieses Erfordernis auch zu jeder Zeit eingehalten worden ist bzw. wird. Dies ist eine wirksame Un-terstützung, um weiterhin zur angemessenen Ent-lohnung der Branche und der in ihr Beschäftigten beizutragen. Die Leistungsverbesserungen sind mit einer Beitragssatzsteigerung von insgesamt 0,3 Prozent verbunden. Im Koalitionsvertrag wurde dies im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Vorsorge-fonds vereinbart. Für die Leistungsverbesserun-gen und die damit verbundenen Beitragssatzstei-gerungen von 0,2 Prozent gibt es eine breite ge-sellschaftliche Akzeptanz. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten weiter an einer nachhaltigen Finanzierung der -sozialen Pflegeversicherung. Wir werden wei-ter um politische Mehrheiten werben, die einen Umbau der gesetzlichen Kranken- und Pflegever-sicherung in eine Bürgerinnenversicherung er-möglichen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3013, Frage 12): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den „weitverbreiteten Einsatz von Streumunition“ in der Ukraine, den die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch der ukra-inischen Armee zur Last legt (www.hrw.org/news/2014/10/20/ukraine-widespread-use-cluster-munitions), und auf welche Weise setzt sich die Bundesregie-rung für den Verzicht auf diese geächtete Kriegswaffe im Ukrai-ne-Konflikt ein? Die Bundesregierung setzt sich entschieden da-für ein, dass Streumunition nirgendwo auf der Welt mehr eingesetzt wird. Sie nimmt die Medienbe-richterstattung über einen angeblichen Einsatz von Streumunition in der Ukraine sehr ernst. Die Bun-desregierung dringt auf eine Untersuchung der Vorwürfe. Sie hat die Konfliktparteien am 22. Ok-tober aufgefordert, an einer gründlichen Klärung mitzuwirken. Allgemein ist festzustellen: Weder Russland noch die Ukraine sind bisher dem Übereinkommen über die weltweite Ächtung von Streumunition bei-getreten. Zum konkreten Fall ist die Faktenlage angesichts der anhaltenden Spannungen vor Ort weiterhin nicht geklärt. Inwieweit die in den Medien verbreiteten Vorwürfe zutreffen, kann die Bundes-regierung daher nicht abschließend beurteilen. Die Beobachtermission der OSZE hat am 3. November angekündigt, zu einem möglichen Ein-satz von Streumunition in der Ukraine in Kürze ei-nen Bericht vorzulegen. Die Bundesregierung arbeitet mit zahlreichen Partnern mit Nachdruck daran, dass Streumunition nicht mehr eingesetzt wird – egal von wem und wo auf der Welt. Hierüber sind sich alle Fraktionen in diesem Hause einig. Als einer der ersten Ver-tragsstaaten des Übereinkommens über die welt-weite Ächtung von Streumunition haben wir jede Gelegenheit genutzt, Russland und die Ukraine zum Beitritt zu diesem wichtigen völkerrechtlichen Vertrag aufzufordern. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 13): Welcher Herkunft sind die vermeintlich umfangreichen Bele-ge – Satellitenaufnahmen und verschiedene Fotos –, die zu dem Schluss führen würden, dass prorussische Rebellen für den Ab-sturz der malaysischen Passagiermaschine, Flug MH17, in der Ostukraine verantwortlich seien, die der Präsident des Bundes-nachrichtendienstes, Gerhard Schindler, am 8. Oktober 2014 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bun-destages präsentierte (Der Spiegel, -Nummer 43/2014) und auf deren Grundlage eine Plausibilitäts- und Wahrscheinlichkeitsab-wägung erfolgte (Antwort der Bundesregierung vom 28. Oktober 2014 auf meine schriftliche Frage), und inwieweit wird die Bun-desregierung der gemeinsamen Ermittlungskommission, JIT, diese vermeintlichen Belege zur Verfügung stellen angesichts der Tatsache, dass der niederländische Chefermittler der JIT, Fred Westerbeke, gegenüber der deutschen Presse sagte, dass das Material, welches der internationalen Ermittlungskommissi-on vorliege, „nicht genug [sei], um daraus irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/mh17-ermittler-westerbeke-ueber-den-absturz-in-der-ukraine-a-999193.html)? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen – Verschlusssachenanweisung, VSA – sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesre-publik Deutschland oder eines ihrer Länder nach-teilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde In-formationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zu-künftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichten-diensten ergeben. Diese Informationen werden daher ge-mäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstge-brauch“ eingestuft und als separater Anhang verschickt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 14): Inwieweit sieht die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis her-aus in der extrem rechten Gruppierung „Hooligans gegen Sa-lafisten“ nach deren bundesweiter Mobilisierung nach Köln für den 26. Oktober 2014 ein bundesweites Phänomen, und welche Hooligangruppen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in Köln vertreten – bitte möglichst nach Region und Anzahl der in Köln vertretenen Anhänger auflisten? Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehör-den bemüht sich die Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“ um eine bundesweite Organisation. So gab es seit Jahresbeginn mehrere Versammlun-gen von Hooligans gegen eine vermeintliche Isla-misierung Deutschlands, an denen teilweise auch Personen aus der rechtsextremistischen Szene teilgenommen haben. Diese Kundgebungen fanden bisher überwiegend in west- und süddeutschen Städten statt. Somit verfügen Hooligans zumindest in diesen Regionen über ein Mobilisierungspoten-zial. Für den 15. November 2014 ist eine Demonst-ration in Hannover angemeldet. Inwiefern dort mit einem vergleichbaren Mobilisierungspotenzial wie in Köln zu rechnen ist, kann noch nicht abschlie-ßend beurteilt werden. Eine Auflistung der Hooligangruppierungen, die am 26. Oktober 2014 in Köln teilgenommen haben, ist der Bundesregierung gegenwärtig nicht mög-lich. Insofern sind die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen beim Polizeipräsidium Köln abzuwar-ten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LIN-KE) (Druck-sache 18/3013, Frage 16): Wurden die Erkenntnisse zur Reise von 17 deutschen Neo-nazis, darunter Tino Brandt aus Thüringen, im Jahr 1999 nach Südafrika von dem damals laut der Antwort der Bundesregie-rung existierenden Referat Rechtsterrorismus im BfV bearbeitet, das als Referat innerhalb der Abteilung Rechtsextremismus/-terrorismus angesiedelt war (vergleiche die Antwort der Bundes-regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Südaf-rika-Reise von 17 deutschen Neonazis und eines V-Mannes aus dem Umfeld des NSU im Oktober 1999“, Bundestagsdrucksa-che 18/2758)? Nein, zum damaligen Zeitpunkt lagen im Zu-sammenhang mit der Südafrika-Reise keine Hin-weise auf rechtsterroristisches Handeln vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Fragen 17 und 18): Wie viele rassistisch, politisch rechts oder antisemitisch mo-tivierte Tötungsdelikte hat die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Oktober 2014 registriert? Hat sich durch die Überprüfung der auf Bundestagsdrucksa-che 18/343 genannten vollendeten und versuchten 745 Tötungs-delikte die Anzahl der durch die Bundesregierung für den Zeit-raum vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Oktober 2014 anerkannten PMK-rechts – PMK: Politisch motivierte Kriminalität – motivier-ten Tötungsdelikte erhöht? Zu Frage 17: Die Erfassung und Bewertung politisch moti-vierter Straftaten obliegt den zuständigen Landes-behörden, die diese an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Für die Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Oktober 2014 wurden dem Bundeskriminalamt seitens der hierfür zuständigen Länder 58 politisch rechts motivierte Gewalttaten gemeldet, bei denen 64 Personen zu Tode gekommen sind. Zu Frage 18: Bei der Überprüfung dieser Tötungsdelikte – insgesamt 745 – sind bislang keine nachträglich als PMK- rechts eingestuft worden. Allerdings ist der Prüfprozess noch nicht vollständig abge-schlossen. Einzelfälle befinden sich noch in der Prüfung. Bislang hat sich die Anzahl der politisch rechts motivierten Tötungsdelikte aufgrund der sogenannten Altfallanalyse daher nicht erhöht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Fragen 19 und 20): Warum ist das Bundesministerium des Innern, BMI, bislang offenbar nicht bereit, der Empfehlung der Unabhängigen Stasi-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes, DOSB, unter Vorsitz von Professor Dr. Hansjörg Geiger (siehe DOSB-Pressemitteilung vom 21. Juli 2014) nachzukommen und den laut der Deutschen Eislauf-Union e. V. immer noch bestehenden Finanzierungsstopp gegen den erfolgreichsten Eiskunstlauftrai-ner Deutschlands, Ingo Steuer, aufzuheben (siehe „Sav-chenko/Massot treten für Deutschland an“, Leipziger Volkszei-tung vom 29. September 2014), und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen seine Beschäftigung im deutschen Spitzensport? Haben diesbezüglich in den letzten drei Monaten Gespräche zwischen der Deutschen Eislauf-Union e. V. und/oder dem DOSB und dem BMI zu einer Aufhebung des Finanzierungs-stopps gegen Ingo Steuer stattgefunden (siehe „Aljona Sav-chenko kann Trainer Ingo Steuer nicht finanzieren“, Der Tages-spiegel vom 1. Oktober 2014), und will die Bundesregierung in Kauf nehmen, dass ein erfolgreicher Paarlauftrainer Deutsch-land dauerhaft verlässt und in Zukunft ausländische Athleten trainieren muss? Zu Frage 19: Das Bundesministerium des Innern, BMI, bleibt bei seiner bislang vertretenen Haltung, stasibelas-tete Personen des Sports nicht mit öffentlichen Mitteln in einem Anstellungsverhältnis, auch nicht anteilig, zu finanzieren. Das gilt auch für im Sport-system der DDR tätige Personen, wie den damali-gen Eiskunstläufer und ehemaligen informellen Mitarbeiter der Staatssicherheit, den heutigen Eis-kunstlauftrainer Ingo Steuer. Das neuerliche, erstmals positive Votum der Unabhängigen Stasi-Kommission des DOSB nach nunmehr vierter Anhörung von Herrn Steuer ist ein wesentliches, jedoch nicht das alleinige Kriterium für die Entscheidung des BMI. Auch gut 25 Jahre nach dem Ende des DDR-Regimes wiegen die Empfindungen der Opfer der Staatssicherheit der ehemaligen DDR und deren informellen und for-mellen Mitarbeitern unvermindert schwer. Die von Herrn Steuer durch seine damaligen Handlungen geschädigten Personen berichten, dass dieser sich bislang weder öffentlich eindeutig zu einer Entschuldigung eingelassen, noch diese persön-lich bei den Betroffenen geäußert hat. Diese As-pekte haben gegenüber eventuell möglichen Me-daillenerfolgen bei Anstellung von Herrn Steuer als Trainer bei der Deutschen Eislauf-Union e.V., DEU, ein Übergewicht. Rehabilitationsaspekte, wie das Strafrecht sie kennt, greifen nach Ansicht des Bundesministeri-ums des Innern vor diesem Hintergrund daher nicht. Von Herrn Steuer in der Vergangenheit trainier-te Sportlerinnen und Sportler sind von der Ent-scheidung nicht betroffen; sie konnten und können auch weiterhin als Sportsoldaten oder als Angehö-rige der Bundespolizei ihrem Sport nachgehen. Zu Frage 20: Ob der DOSB Gespräche mit der Deutschen Eislauf-Union e.V., DEU, in der Angelegenheit ge-führt hat, ist hier nicht bekannt. Am 20. August 2014 wurde die Thematik durch Herrn Abteilungs-leiter Sport im Bundesministerium des Innern mit dem Vizepräsidenten der DEU erörtert. Die DEU sah es als einen positiven Schritt an, dass DEU-Aktive, die im Dienst von Bundeswehr, Zoll oder Bundespolizei stehen, von Herrn Steuer trainiert werden dürfen. Ein Anstellungsverhältnis von Herrn Steuer bei der DEU war nicht prioritär. Herr Steuer arbeitet zwischenzeitlich als Eiskunstlauf-trainer in den USA, Florida, nachdem sich seine ehemalige Spitzenathletin, Aljona Savchenko, von ihm losgesagt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LIN-KE) (Drucksache 18/3013, Frage 23): Welche Vorgänge hat der Generalbundesanwalt wegen Ver-öffentlichungen oder eigener Erkenntnisse zur Spionagepraxis der Geheimdienste NSA und GCHQ seit dem Outing des Whist-leblowers Edward Snowden im Juni 2013 angelegt – bitte nach Prüf- und Beobachtungsvorgängen sowie Ermittlungen differen-zieren –, und mit welchem Ergebnis sind einige dieser Vorgänge bereits abgeschlossen? Der Generalbundesanwalt beim Bundesge-richtshof hat wegen der möglichen Ausspähung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin durch Un-bekannte am 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfah-ren wegen des Anfangsverdachts der geheim-dienstlichen Agententätigkeit – § 99 des Strafge-setzbuches – eingeleitet. Darüber hinaus prüft der Generalbundesanwalt seit Juni 2013 wegen des Verdachts der nachrichtendienstlichen Ausspä-hung von Daten durch den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA und den britischen Nach-richtendienst Gouvernment Communications Headquarters in einem Beobachtungsvorgang, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Ermittlungs-verfahren, namentlich wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, einzuleiten ist. Bislang liegen dem Generalbundesanwalt insoweit jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für kon-kret verfolgbare Straftaten vor, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berechtigen. Der Be-obachtungsvorgang und das Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Kara-wanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 24): Wie viele Unternehmen, Vereine, Initiativen oder Projekte müssten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Vermögens-anlagen-Verkaufsprospekt erstellen, veröffentlichen und hinter-legen, wenn – wie im Referentenentwurf zum Kleinanleger-schutzgesetz vorgesehen – Nachrangdarlehen oder par-tiarische Darlehen unter den Anwendungsbereich des Vermögensanla-gengesetzes, VermAnlG, fallen (§ 1 VermAnlG), die Unterneh-men, Vereine, Initiativen oder Projekte sich über Nachrangdarle-hen oder partiarische Darlehen finanzieren und nicht unter einen Ausnahmetatbestand nach § 2 VermAnlG fallen – bitte vor allem in 100 000er-Schritten für den Bereich 100 000 bis 1 Million Euro Verkaufspreis der angebotenen Anteile aufschlüsseln? Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz will die Bun-desregierung Regelungslücken schließen, um ei-nem Anleger vollständige und zum Anlagezeit-punkt aktuelle Informationen über Vermögensan-lagen zu verschaffen. Mit einem verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert und das Ver-trauen in die in Deutschland angebotenen Finanz-dienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Der Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzge-setzes dehnt daher den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes auf partiarische Dar-lehen und Nachrangdarlehen sowie bestimmte sonstige Anlagen aus. Die Anzahl aller betroffenen Anbieter könnte sich geschätzt im Bereich von wenigen Hundert bewegen. Dabei ist keine weitere Unterscheidung nach der Art der künftig erfassten Vermögensanlagen oder der damit finanzierten Projekte möglich. Der Bundesregierung ist be-wusst, dass die geplanten Regelungen auch Aus-wirkungen auf bereits bestehende Finanzierungs-konzeptionen haben, und sie ist bestrebt, berech-tigten Belangen Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund wird der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes gegenwärtig überar-beitet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge wird erwogen, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Prospektpflicht für soziale und gemeinnützige Zwecke zuzulassen. Damit dürfte dann ein großer Teil der von Ihnen angesprochenen Anbieter von einer Prospekt-pflicht befreit sein. Nähere Zahlen dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Kara-wanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 25): Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen verschiede-ner Medien (unter anderem WirtschaftsWoche Nummer 39 vom 22. September 2014, Seite 112, oder NRW-Mitteilung 552/2014 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2014) bestätigen, wonach sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer auf ein Mischmodell aus Bodenrichtwerten und einer Gebäudekomponente geeinigt habe, und wann ist mit einem konkreten zeitlichen Ablaufplan zur Reform der Grundsteuer zu rechnen, nachdem im Koaliti-onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Reform „zeitnah“ geregelt werden sollte und nach Aussage des Bundesministeri-ums der Finanzen sich die Finanzministerkonferenz „zu gegebe-ner Zeit“ mit der Frage beschäftigen werde, obwohl bereits im März 2014 die Finanzminister der Länder ein Eckpunktepapier für das weitere Vorgehen zur Reform der Grundsteuer veröffent-licht hatten (vergleiche NRW-Mitteilung 552/2014 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass sich die länderoffene Arbeitsgruppe zur Re-form der Grundsteuer, an der sich auf Bitten der Länder auch das Bundesministerium der Finanzen beteiligt hat, oder die Finanzministerinnen und Fi-nanzminister der Länder auf ein Mischmodell aus Bodenrichtwerten und einer Gebäudekompo-nente geeinigt haben. An der Entscheidung, dass sich die Finanzministerkonferenz zu gegebener Zeit mit der Reform der Grundsteuer erneut befas-sen wird, hat sich nichts geändert. Ein konkreter zeitlicher Ablaufplan zur Reform der Grundsteuer kann demzufolge noch nicht vorliegen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3013, Frage 27): Für welche Gebiete, Regelungen und Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe kommt nach Ansicht der Bundesregie-rung eine eigene Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer infrage, und welche Gefahren und Vorteile sieht die Bundesre-gierung im Zusammenhang mit dem Vorschlag, den Bundeslän-dern korrespondierend zu ihrer Finanzierungsverantwortung bei der Eingliederungshilfe eine beschränkte Gesetzgebungskom-petenz zu geben? Die Bundesregierung prüft den Vorschlag, den Bundesländern korrespondierend zu ihrer Finanzie-rungsverantwortung bei der Eingliederungshilfe eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz zu geben. Zum jetzigen Zeitpunkt können diesbezüg-lich noch keine Aussagen getroffen werden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksa-che 18/3013, Fra-gen 28 und 29): Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die Armuts-gefährdung von Erwerbstätigen entwickelt – bitte Jahresdaten zum Anteil an allen Erwerbstätigen sowie die absolute Zahl o-der, wenn nicht vorhanden, Zahl der hochgerechneten Erwerb-stätigen insgesamt nennen –, und wie beurteilt die Bundesregie-rung diese Entwicklung? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ar-mutsgefährdung von Erwerbstätigen nach Branchen – bitte, wenn vorhanden, relative und absolute Daten nennen –, und was hält die Bundesregierung an Maßnahmen jenseits des geplanten allgemeinen Mindestlohns für nötig, um die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen zu verringern? Zu Frage 28: Zur Beantwortung der Frage bietet sich der Mik-rozensus als Datenquelle an, da auf dieser Basis Indikatoren zur Einkommensverteilung sowie die Anzahl der Erwerbstätigen veröffentlicht vorliegen. Abbilden lässt sich derzeit der Zeitraum 2005 bis 2012. Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Kennziffer für ein relativ niedriges Einkommen in-nerhalb der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mitt-leren Einkommens beträgt. Sie steht nicht im Zu-sammenhang mit dem soziokulturellen Existenz-minimum und erfasst auch keine Sachleistungen. Die Armutsrisikoquote bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum Ausdruck bringen, dass dem Risiko der Einkom-mensarmut unterliegt, wer ein Einkommen unter-halb eines bestimmten Mindestabstands zum Mit-telwert der Gesellschaft hat. Die Quote der Erwerbstätigen mit einem relativ niedrigen Einkommen gemäß dieser Definition schwankt in den betrachteten Jahren zwischen 7 und 8 Prozent. Damit ist die Quote nur ungefähr halb so hoch wie für die Gesamtbevölkerung und vor dem Hintergrund der statistischen Unschärfe dieses Indikators im Zeitverlauf stabil. Die Anzahl der Erwerbstätigen insgesamt hat sich im gleichen Zeitraum deutlich um knapp 3 Millionen erhöht. Die konkreten Werte der Armutsrisikoquote so-wie zur Anzahl der Erwerbstätigen im Zeitraum 2005 bis 2012 haben sich gemäß Mikrozensus wie folgt entwickelt: Ein-kom-mens-jahr Indikator Armutsrisikoquo-te von Erwerbstä-tigen in Prozent Erwerbstätige -insgesamt in 1 000 2005 7,3 39 220 2006 7,1 39 559 2007 7,4 40 259 2008 7,4 40 805 2009 7,5 40 845 2010 7,5 40 983 2011 7,8 41 522 2012 7,7 41 979 Quelle: Mikrozensus Zu Frage 29: Informationen zur Entwicklung der Armutsrisi-koquote von Erwerbstätigen in einzelnen Branchen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Berechnung des statistischen Armutsrisikos basiert auf der Umrechnung von Haushaltsnetto-ein-kommen in Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Erwerbstätigen mit einem Einkommen unterhalb der Risikoschwelle von 60 Prozent des Medians hängt deshalb erheblich von der Er-werbsintensität des jeweiligen Haushaltes ab. In-sofern ist es neben der Sicherung fairer Löhne wichtig, möglichst vielen Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Zentrales Ziel der Bundesregierung ist es daher, das Beschäfti-gungsniveau in Deutschland weiterhin hoch zu hal-ten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 30): Worin bestand das für den Ausstieg von Marine und Heer aus der Beschaffung der Drohne Camcopter S-100 als Grund angeführte „für die Bedarfsdeckung geänderte Marktumfeld“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun-destagsdrucksache 18/2982; bitte auch erläutern, auf welche Weise bzw. mit welchem Ergebnis dies überhaupt geprüft wur-de), und worin genau bestand ein „nicht akzeptables zeitliches, technisches und finanzielles Risiko für den Zulassungsprozess“, das erst in der Vorbereitung einer möglichen Projektierung einer Zulassungsfähigkeit des marktverfügbaren Camcopter S-100 entdeckt wurde? Die Änderung des Marktumfeldes hat sich über den vergleichsweise langen Zeitraum zwischen der ersten Marktsichtung im Jahr 2007 und dem Projektabbruch im Jahr 2013 eingestellt. Dieses Marktumfeld wurde im Jahr 2012 durch das Bun-desamt für Ausrüstung, In-formationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw, mittels eines Vergleichs der Leistungsforderungen des Bedarfs-trägers Marine mit den Leistungsmerkmalen der marktverfügbaren Systeme betrachtet. Diese Be-trachtung ergab, dass im Gegensatz zur Markt-sichtung im Jahr 2007 nunmehr eine Vergabe im Wettbewerb möglich ist, um den Bedarf decken zu können. Dieses neue Marktumfeld war mit ausschlagge-bend für die Abbruchentscheidung des Projekts Camcopter S-100. Das Erreichen der Zulassungsfähigkeit des Camcopter S-100 durch herstellerseitige umfang-reiche Änderungen an Softwareanteilen wurde sei-tens des BAAINBw als hohes technisches Risiko bewertet, das zudem zu einem Kostenaufwuchs um annähernd das Doppelte und einem Zeitverzug von circa 18 Monaten im Projekt geführt hätte, der nicht akzeptabel war. Hinzu kam, dass durch den Camcopter S-100 nicht alle Muss-Forderungen des Bedarfsträgers, wie zum Beispiel eine vollau-tomatische Start- und Landefähigkeit an Deck, er-füllt wurden. Das Deutsche Heer hat im Jahr 2011 seinen Bedarf an Camcopter S-100 zurückgezogen, da Forderungen an ein Nachfolgesystem für die Sys-teme Kleinfluggerät Ziel-ortung, KZO, und Luftge-stützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung, LUNA, initiiert werden sollten. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dres-den) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3013, Fragen 31 und 32): Bis wann strebt die Bundesregierung den Abschluss der Prü-fung des Antrags von DEKRA e. V. und VdTÜV e. V. vom 1. März 2012 zur Erhöhung der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr an? Fehlen der Bundesregierung gegebenenfalls Informationen für die abschließende Bearbeitung des Antrags, oder was sind die Gründe für die vergleichsweise lange Zeit der Antragsbear-beitung und Prüfung? Zu Frage 31: Der Antrag wird derzeit geprüft. Zu Frage 32: Die Gebühren der Technischen Prüfstellen im Straßenverkehr sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt. Die Änderung der Gebührensätze obliegt der Zustim-mung des Bundesrates. Aus diesem Grund erfolg-te bereits im Vorfeld eine Einbeziehung der Län-der. Hierzu wurden die betroffenen Bund-Länder-Fachausschüsse „Technisches Kraftfahrzeugwe-sen“, „Fahrzeugzulassung“ und „Fahrerlaubnis-recht“ beteiligt. Darüber hinaus erfolgte eine Prüfung der volkswirtschaftlichen Begründetheit des Antrags, zum Beispiel hinsichtlich der Entwicklung des Lohn-Preis-Gefüges. Diese Prüfungen und ihre Auswertung haben ei-nen entsprechenden Zeitbedarf zur Folge. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3013, Frage 33): Von welcher Verkehrsverlagerung auf Bundes- und Landes-straßen durch die Pkw-Maut für ausländische Kraftfahrzeughal-ter auf Autobahnen geht die Bundesregierung konkret aus, und wie soll die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur, Alexander Dobrindt, angekündigte Einbeziehung weite-rer Straßen bei Ausweichverkehren durch die Maut konkret um-gesetzt werden? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In-frastruktur geht aufgrund der moderaten Preise für die zeitbezogene Vignette nicht davon aus, dass es zu wesentlichen Verkehrsverlagerungen auf Bundes- und Landesstraßen kommen wird. Die weitere Entwicklung wird jedoch beobachtet. Sollte es an einzelnen Stellen wesentliche Verkehrsver-lagerungen geben, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, die Pflicht zur Entrichtung der Inf-rastrukturabgabe auch für Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundes-straßen auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Ausweichverkehren oder aus Gründen der Si-cherheit des Verkehrs gerechtfertigt ist. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3013, Frage 34): Müssen deutsche Autofahrer, auch wenn sie keine Bunde-sautobahnen oder Bundesfernstraßen benutzen, die Infrastruk-turabgabe – E-Vignette – zahlen – bitte begründen –, und ist die Bundesregierung bereit, ihre Kalkulation der Einnahmen der Pkw-Maut offenzulegen – bitte begründen? Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht vor, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahr-zeugen, die in den Anwendungsbereich des Infra-strukturabgabengesetzes fallen, zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe verpflichtet sind, sofern sie nicht unter eine Ausnahme-regelung – Bei-spiel: Feuerwehr, Schwerbehinderte, Elektrofahr-zeuge – fallen. Aufgrund des sehr dichten Bundes-fernstraßennetzes in Deutschland ist davon aus-zugehen, dass nahezu jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobils das Bundesfernstraßennetz nutzt. Die IVV Ingeni-eurgruppe Aachen kommt in einer vom Bundesmi-nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Auftrag gegebenen Studie zu dem Ergebnis, dass mehr als 99 Prozent aller Halter von in Deutsch-land zugelassenen Pkw im Jahresverlauf das Bundesfernstraßennetz nutzen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kot-ting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksa-che 18/3013, Frage 35): Bis jeweils wann sollen die betreffenden Konsequenzen – insbesondere die gesetzlichen Anpassungen – aus der ge-meinsamen nuklearen Katastrophenschutzübung von Bund und Ländern vom September 2013, über die die taz.die tageszeitung am 25. Oktober 2014 berichtete, umgesetzt sein, und welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der aufgrund der Empfehlungen für den nuklearen Katastrophenschutz der Strahlenschutzkom-mission vom März 2014 – Ausweitung der Planungszonen, bun-desweite Vorhaltung von Jodtabletten etc. – notwendigen Maß-nahmen vorgesehen – bitte möglichst differenzierte, detaillierte Angaben machen? Bei der Übung von Bund und Ländern im Sep-tember 2013 hat es sich nicht um eine Katastro-phenschutzübung gehandelt. Bis Februar 2018 ist die Richtlinie 2013/59/Euratom, die sogenannten Euratom-Grundnormen, in nationale Regelungen umzuset-zen. In diesem Zuge wird auch eine Überarbeitung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes erfolgen. Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Somit ist auch die Umsetzung von Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu Maßnahmen des Katastrophenschutzes in ers-ter Linie Aufgabe der Länder. Bund und Länder führen zurzeit Gespräche über die in der Empfehlung der Strahlenschutzkommis-sion vorgesehene Vorbereitung der Jodblockade für Schwangere und Kinder. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kot-ting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksa-che 18/3013, Frage 36): Wann tagten in dieser Wahlperiode jeweils bislang die drei Beratungskommissionen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Reaktor-Sicherheits-, Strahlenschutz- und Entsorgungskommission und ihre jeweiligen Fachausschüsse, und für wann sind nach jetzigem Stand ihre künftigen Sitzungen anberaumt? Die zurückliegenden Termine der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, finden Sie auf der Internetseite der RSK unter „Aktuelles“ zusammen mit einem Kurzbericht zur jeweiligen Sitzung. Die zurückliegenden Termine der Entsorgungskom-mission, ESK, finden Sie ebenfalls auf der Inter-netseite der ESK unter „ESK – Tagesordnungen“ zusammen mit der jeweiligen Tagesordnung. Die weiteren bislang durchgeführten bzw. künf-tig anberaumten vorläufigen Sitzungstermine – Stand 31. Oktober 2014 – lauten: Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) 467. RSK-Sitzung am 26. Juni 2014 468. RSK-Sitzung am 4. September 2014 469. RSK-Sitzung am 2. Oktober 2014 470. RSK-Sitzung am 6. November 2014 471. RSK-Sitzung am 11. Dezember 2014 472. RSK-Sitzung am 14. Januar 2015 473. RSK-Sitzung am 11. Februar 2015 474. RSK-Sitzung am 18. März 2015 475. RSK-Sitzung am 15. April 2015 476. RSK-Sitzung am 27. Mai 2015 477. RSK-Sitzung am 24. Juni 2015 478. RSK-Sitzung am 2. September 2015 479. RSK-Sitzung am 14. Oktober 2015 480. RSK-Sitzung am 11. November 2015 481. RSK-Sitzung am 9. Dezember 2015 Ausschuss Anlagen- und Systemtechnik (AST) 93. AST-Sitzung am 24. Oktober 2013 94. AST-Sitzung am 28. November 2013 95. AST-Sitzung am 19. Dezember 2013 96. AST-Sitzung am 13. März 2014 97. AST-Sitzung am 8./9. Mai 2014 98. AST-Sitzung am 5. Juni 2014 99. AST-Sitzung am 17. Juli .2014 100. AST-Sitzung am 18. September 2014 101. AST-Sitzung am 23. Oktober 2014 102. AST-Sitzung am 27. November 2014 103. AST-Sitzung am 18. Dezember 2014 104. AST-Sitzung am 29. Januar 2015 105. AST-Sitzung am 5. März 2015 106. AST-Sitzung am 16. April 2015 107. AST-Sitzung am 28. Mai 2015 108. AST-Sitzung am 25. Juni 2015 109. AST-Sitzung am 23. Juli 2015 110. AST-Sitzung am 3. September 2015 111. AST-Sitzung am 15. Oktober 2015 112. AST-Sitzung am 12. November 2015 113. AST-Sitzung am 10. Dezember 2015 Ausschuss Druckführende Komponenten und Werkstoffe (DKW) 133. DKW-Sitzung am 19. Dezember 2013 134. DKW-Sitzung am 19. März 2014 135. DKW-Sitzung am 9. April 2014 136. DKW-Sitzung am 21. Mai 2014 137. DKW-Sitzung am 25. Juni 2014 138. DKW-Sitzung am 3. September 2014 139. DKW-Sitzung am 1. Oktober 2014 140. DKW-Sitzung am 5. November 2014 141. DKW-Sitzung am 10. Dezember 2014 142. DKW-Sitzung am 15. Januar 2015 143. DKW-Sitzung am 19. Februar 2015 144. DKW-Sitzung am 11. März 2015 145. DKW-Sitzung am 21. April 2015 146. DKW-Sitzung am 28. Mai 2015 147. DKW-Sitzung am 23. Juni 2015 148. DKW-Sitzung am 1. September 2015 149. DKW-Sitzung am 6. Oktober 2015 150. DKW-Sitzung am 12. November 2015 151. DKW-Sitzung am 16. Dezember 2015 Ausschuss Elektrische Einrichtungen (EE) 232. EE-Sitzung am 23. Oktober 2013 233. EE-Sitzung am 20. November 2013 234. EE-Sitzung am 18. Dezember 2013 235. EE-Sitzung am 12. März 2014 236. EE-Sitzung am 23. April 2014 237. EE-Sitzung am 21. Mai 2014 238. EE-Sitzung am 10. Juli 2014 239. EE-Sitzung am 27. August 2014 240. EE-Sitzung am 23. September 2014 241. EE-Sitzung am 22. Oktober 2014 242. EE-Sitzung am 19. November 2014 243. EE-Sitzung am 10. Dezember 2014 244. EE-Sitzung am 12. Februar 2015 245. EE-Sitzung am 17. März 2015 246. EE-Sitzung am 22. April 2015 247. EE-Sitzung am 21. Mai 2015 248. EE-Sitzung am 25. Juni 2015 249. EE-Sitzung am 3. September 2015 250. EE-Sitzung am 13. Oktober 2015 251. EE-Sitzung am 10. November 2015 252. EE-Sitzung am 10. Dezember 2015 Ausschuss Reaktorbetrieb (RB) 222. RB-Sitzung am 31. Oktober 2013 223. RB-Sitzung am 5. Dezember 2013 224. RB-Sitzung am 21. März 2014 225. RB-Sitzung am 16. April 2014 226. RB-Sitzung am 15. Mai 2014 227. RB-Sitzung am 24. Juli 2014 228. RB-Sitzung am 19. September 2014 229. RB-Sitzung am 30. Oktober 2014 230. RB-Sitzung am 12. Dezember 2014 231. RB-Sitzung am 29. Januar 2015 232. RB-Sitzung am 24. Februar 2015 233. RB-Sitzung am 19. März 2015 234. RB-Sitzung am 23. April 2015 235. RB-Sitzung am 21. Mai 2015 236. RB-Sitzung am 18. Juni 2015 237. RB-Sitzung am 10. September 2015 238. RB-Sitzung am 8. Oktober 2015 239. RB-Sitzung am 5. November 2015 240. RB-Sitzung am 8. Dezember 2015 Entsorgungskommission (ESK) 36. ESK-Sitzung am 7. November 2013 37. ESK-Sitzung am 12. Dezember 2013 38. ESK-Sitzung am 6. Februar 2014 39. ESK-Sitzung am 13. März 2014 40. ESK-Sitzung am 27. Mai 2014 41. ESK-Sitzung am 2. Juli 2014 42. ESK-Sitzung am 17. September 2014 43. ESK-Sitzung am 30. Oktober 2014 44. ESK-Sitzung am 4. Dezember 2014 45. ESK-Sitzung am 18. Februar 2015 46. ESK-Sitzung am 16. März 2015 47. ESK-Sitzung am 7. Mai 2015 48. ESK-Sitzung am 18. Juni 2015 49. ESK-Sitzung am 3. September 2015 50. ESK-Sitzung am 29. Oktober 2015 51. ESK-Sitzung am 10. Dezember 2015 Ausschuss Abfallkonditionierung, Transporte und Zwischenlagerung (AZ) 28. AZ-Sitzung am 13./14. November 2013 29. AZ-Sitzung am 26. Februar 2014 30. AZ-Sitzung am 19. März 2014 31. AZ-Sitzung am 17. April 2014 32. AZ-Sitzung am 11. Juni 2014 33. AZ-Sitzung am 18. September 2014 34. AZ-Sitzung am 20. November 2014 35. AZ-Sitzung am 26. Februar 2015 36. AZ-Sitzung am 21. April 2015 37. AZ-Sitzung am 11. Juni 2015 38. AZ-Sitzung am 24. September 2015 39. AZ-Sitzung am 19. November 2015 Ausschuss Endlagerung Radioaktiver Abfälle (EL) 34. EL-Sitzung am 6. November 2013 35. EL-Sitzung am 26. Februar 2014 36. EL-Sitzung am 14. Mai 2014 37. EL-Sitzung am 3. Juli2014 38. EL-Sitzung am 27. August 2014 39. EL-Sitzung am 20. Oktober 2014 40. EL-Sitzung am 19. November 2014 41. EL-Sitzung am 19. Februar 2015 42. EL-Sitzung am 9. April 2015 43. EL-Sitzung am 28. Mai 2015 44. EL-Sitzung am 2. Juli2015 45. EL-Sitzung am 2. September 2015 46. EL-Sitzung am 22. Oktober 2015 47. EL-Sitzung am 3. Dezember 2015 Ausschuss Stilllegung (ST) 29. ST-Sitzung am 13./14. November 2013 30. ST-Sitzung am 19./20. März 2014 31. ST-Sitzung am 12. Juni 2014 32. ST-Sitzung am 11. September 2014 33. ST-Sitzung am 25. September 2014 34. ST-Sitzung am 22./23. Oktober 2014 35. ST-Sitzung am 27./28. November 2014 36. ST-Sitzung am 11. Februar 2015 37. ST-Sitzung am 18./19. März 2015 38. ST-Sitzung am 15./16. April 2015 39. ST-Sitzung am 2./3. Juni 2015 40. ST-Sitzung am 17. September 2015 41. ST-Sitzung am 12. November 2015 Strahlenschutzkommission (SSK) 264. SSK-Sitzung am 21. Oktober 2013 265. SSK-Sitzung am 13. November 2013 266. SSK-Sitzung am 14./15. November 2013 267. SSK-Sitzung am 12./13. Dezember 2013 268. SSK-Sitzung am 13./14. Februar 2014 269. SSK-Sitzung am 10. April 2014 270. SSK-Sitzung am 17./18. Juli 2014 271. SSK-Sitzung am 20./21. Oktober 2014 272. SSK-Sitzung am 10.–12. Dezember 2014 273. SSK-Sitzung am 19./20. Februar 2015 274. SSK-Sitzung am 21. April 2015 275. SSK-Sitzung am 22./23. April 2015 276. SSK-Sitzung am 2./3. Juli 2015 277. SSK-Sitzung am 17./18. September 2015 278. SSK-Sitzung am 3./4. Dezember 2015 Ausschuss „Strahlenrisiko“ 111. Sitzung am 1. Oktober 2013 112. Sitzung am 6. März 2014 113. Sitzung am 4. Juni 2014 114. Sitzung am 16. Dezember 2014 Ausschuss „Strahlenschutz in der Medizin“ 164. Sitzung am 20. November 2013 165. Sitzung am 27. Januar 2014 166. Sitzung am 18. März 2014 167. Sitzung am 24. Juni 2014 168. Sitzung am 9. September 2014 169. Sitzung am 12. November 2014 Ausschuss „Radioökologie“ 207. Sitzung am 5. November 2013 208. Sitzung am 25. Februar 2014 209. Sitzung am 7. Mai 2014 210. Sitzung am 16. Juli 2014 211. Sitzung am 10. Oktober 2014 212. Sitzung am 12. November 2014 Ausschuss „Strahlenschutztechnik“ 141. Sitzung am 30. Oktober 2013 142. Sitzung am 10. Dezember 2013 143. Sitzung am 13. März 2014 144. Sitzung am 12. Juni 2014 145. Sitzung am 18. September 2014 146. Sitzung am 10. Dezember 2014 Ausschuss „Notfallschutz“ 140. Sitzung am 14. Oktober 2013 141. Sitzung am 27. Januar 2014 142. Sitzung am 1. April 2014 143. Sitzung am 3. Juni 2014 144. Sitzung am 31. Juli 2014 145. Sitzung am 24. September 2014 146. Sitzung am 25. November 2014 Ausschuss „Nichtionisierende Strahlen“ 107. Sitzung am 25. November 2013 108. Sitzung am 19. März 2014 109. Sitzung am 2. Juli 2014 110. Sitzung am 18. September 2014 111. Sitzung am 17. November 2014 Ausschuss „Strahlenschutz bei Anlagen“ 65. Sitzung am 11. Dezember 2013 66. Sitzung am 24. Februar 2014 67. Sitzung am 21. Mai 2014 68. Sitzung am 10. September 2014 69. Sitzung am 2. Dezember 2014 Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3013, Frage 37): Aus welchen neben den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke genannten Pos-ten, die zusammengerechnet 71,7 Millionen Euro umfassen (Bundestagsdrucksache 16/13540, Antworten zu den Fragen 1 bis 9), setzt sich die Gesamtsumme von 81 Millionen Euro für den G 8-Gipfel 2007 in Heiligendamm zusammen – bitte zumin-dest die größten diesbezüglichen Ausgabenposten angeben? Die vermeintliche Differenz zwischen den in der Antwort zur Kleinen Anfrage 16/13540 enthaltenen Beträgen ergibt sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen. Gefragt wurde zum einen nach den Gesamtkosten (Frage 1) und zum anderen nach bestimmten Teilkosten (Fragen 2 bis 9). Ausgaben, nach denen nicht gefragt wurde, sind in der Antwort auch nicht dargestellt worden. Es handelte sich bei den nicht dargestellten Ausga-ben um Mittel, die im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) veranschlagt waren. Diese Ausgaben in Hö-he von 9,4 Millionen Euro dienten der Deckung von Sachkosten für die Konzeption, Planung und Durchführung des Konferenzbetriebes einschließ-lich der dabei anfallenden Kosten für Mieten, Tem-porärbauten, Konferenzausstattung, Unterkunft, Verpflegung und weitere Logistik.