Plenarprotokoll 18/85 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. Februar 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 8009 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 15 8009 C Würdigung von Bundespräsident Richard von Weizäcker 8009 D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Drucksachen 18/2956, 18/3252, 18/3900 8010 D Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) 8011 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 8012 D Manfred Zöllmer (SPD) 8014 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8016 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 8018 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8020 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 8020 D Cansel Kiziltepe (SPD) 8021 D Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 8023 A Christian Petry (SPD) 8024 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8025 C Anja Karliczek (CDU/CSU) 8026 B Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für ein modernes Einwanderungsgesetz Drucksache 18/3915 8029 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8029 A Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 8031 A Petra Pau (DIE LINKE) 8033 A Rüdiger Veit (SPD) 8034 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 8036 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8036 D Dr. Daniela De Ridder (SPD) 8038 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8039 C Aydan Özoğuz, Staatsministerin BK 8040 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8042 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8043 B Helmut Brandt (CDU/CSU) 8044 D Josip Juratovic (SPD) 8046 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) 8048 A Nina Warken (CDU/CSU) 8049 D Tagesordnungspunkt 5: Vereinbarte Debatte: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015 8051 D Norbert Spinrath (SPD) 8051 D Alexander Ulrich (DIE LINKE) 8053 B Detlef Seif (CDU/CSU) 8054 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8056 A Thomas Dörflinger (CDU/CSU) 8057 A Andrej Hunko (DIE LINKE) 8058 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8059 A Harald Weinberg (DIE LINKE) 8060 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8060 D Michael Stübgen (CDU/CSU) 8061 B Andrej Hunko (DIE LINKE) 8062 A Gabriele Groneberg (SPD) 8062 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8063 C Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 8064 D Joachim Poß (SPD) 8066 A Andrej Hunko (DIE LINKE) 8066 B Katrin Albsteiger (CDU/CSU) 8067 D Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Paus, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektromobilität entschlossen fördern – Chance für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen Drucksache 18/3912 8068 D b) Beratung der Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates: Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft Drucksache 18/1380 8068 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz herstellen und Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung aufnehmen Drucksache 18/3917 8069 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Ute Bertram, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Burkhard Blienert, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Welt neu denken – Der 100. Jahrestag der Gründung des Bauhauses im Jahre 2019 Drucksachen 18/3727, 18/3911 8069 B b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 144, 145, 146, 147 und 148 zu Petitionen Drucksachen 18/3844, 18/3845, 18/3846, 18/3847, 18/3848 8069 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energie-effizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Drucksachen 18/3373, 18/3788, 18/3934 8069 D Dr. Nina Scheer (SPD) 8070 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 8071 D Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) 8071 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8074 C Hansjörg Durz (CDU/CSU) 8075 C Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einbeziehen Drucksache 18/3838 8077 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gemeindewirtschaftsteuer einführen – Kommunalfinanzen stärken Drucksachen 18/1094, 18/2929 8077 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 8077 C Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 8078 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8080 B Bernhard Daldrup (SPD) 8081 C Margaret Horb (CDU/CSU) 8083 A Frank Junge (SPD) 8084 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012), 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom 25. Juni 2014 Drucksache 18/3836 8086 A Michael Roth, Staatsminister AA 8086 B Niema Movassat (DIE LINKE) 8087 A Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 8088 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8089 B Dirk Vöpel (SPD) 8090 C Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) 8091 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) 8092 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle NATO-Eingreiftruppe einbeziehen Drucksache 18/3922 8093 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Demilitarisierung statt Eskalation – Keine NATO-Eingreiftruppe im Osten Europas Drucksache 18/3913 8093 A Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8093 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 8094 B Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 8095 B Niels Annen (SPD) 8096 D Wilfried Lorenz (CDU/CSU) 8098 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 8099 D Wilfried Lorenz (CDU/CSU) 8100 B Wolfgang Hellmich (SPD) 8100 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8101 D Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 8102 B Wolfgang Hellmich (SPD) 8102 B Florian Hahn (CDU/CSU) 8102 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 8103 D Florian Hahn (CDU/CSU) 8104 A Tagesordnungspunkt 12: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/3020 8104 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 8104 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) 8105 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) 8107 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8108 B Ulrich Hampel (SPD) 8109 C Kai Wegner (CDU/CSU) 8110 B Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Finanzielle Anerkennung von NS-Unrecht für sowjetische Kriegsgefangene Drucksache 18/3316 8111 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe Drucksache 18/2694 8111 D Jan Korte (DIE LINKE) 8112 A Erika Steinbach (CDU/CSU) 8112 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8113 D Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) 8115 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) 8116 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8117 B Max Straubinger (CDU/CSU) 8117 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen Drucksachen 18/3416, 18/3482 Nr. 2, 18/3935 8118 A Johann Saathoff (SPD) 8118 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 8119 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) 8120 A Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8121 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 8122 A Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten Drucksachen 18/2748, 18/3895 8123 C Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) 8123 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 8124 D Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) 8125 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8126 D Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) 8127 D Tagesordnungspunkt 9: b) Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren Drucksache 18/3743 8129 B a) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Gerhard Schick, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Resolution der Vereinten Nationen für ein multilaterales Rahmenwerk zur Restrukturierung von Staatsschulden umsetzen – Jetzt aktiv den Arbeitsprozess der Vereinten Nationen mitgestalten Drucksache 18/3916 8129 B Niema Movassat (DIE LINKE) 8129 C Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) 8130 C Niema Movassat (DIE LINKE) 8131 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8132 C Manfred Zöllmer (SPD) 8133 D Niema Movassat (DIE LINKE) 8135 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8135 B Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) 8136 B Nächste Sitzung 8137 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 8139 A Inhaltsverzeichnis   85. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. Februar 2015 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie zunächst um Zustimmung zu einigen vorgeschlagenen Änderungen unserer Tagesordnung bitten. Interfraktionell ist vereinbart worden, unsere heutige Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 21) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz herstellen und Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung aufnehmen Drucksache 18/3917 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den Deutschen Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle NATO-Eingreif-truppe einbeziehen Drucksache 18/3922 ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Demilitarisierung statt Eskalation – Keine NATO-Eingreiftruppe im Osten Europas Drucksache 18/3913 ZP 4 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Anerkennung für Peacekeeper in internationalen Friedenseinsätzen Drucksachen 18/1460, 18/3931 Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 6 – Gesetzentwurf zur Änderung des SGB IV – wird heute abgesetzt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Koalitionsfraktionen rücken entsprechend vor. Der Tagesordnungspunkt 12 – Baukulturbericht 2014/15 – soll nunmehr mit einer Beratungszeit von 38 Minuten debattiert werden. Des Weiteren wird der Tagesordnungspunkt 15 – hier geht es um Anträge zur Menschrechtslage in Mexiko – abgesetzt. Stattdessen soll der Tagesordnungspunkt 9 – Anträge für ein internationales Staateninsolvenzverfahren und zur Restrukturierung von Staatsschulden – mit einer Debattenzeit von 25 Minuten aufgerufen werden. Ich frage Sie, ob Sie mit diesen Veränderungen einverstanden sind. – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am letzten Samstag ist Richard von Weizsäcker verstorben. Mit ihm hat unser Land eine seiner herausragenden Persönlichkeiten verloren, ein großes Staatsoberhaupt, für viele Menschen eine Identifikationsfigur, in dessen Leben sich ein -ganzes Jahrhundert deutscher und europäischer Geschichte spiegelt. Zwölf Jahre war er Mitglied dieses Hauses und bekleidete in dieser Zeit führende Funktionen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehörte er zu den prominenten Parlamentariern der 1970er-Jahre. Zuletzt, von 1979 an, war Richard von Weizsäcker Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Er verließ ihn 1981, um – in seinen Worten – als „Schwabe im Exil“ Regierender Bürgermeister von Berlin zu werden, in einer Zeit, als die ideologischen wie die realen Mauern noch für die Ewigkeit errichtet schienen. Die deutsche Teilung und ihre Überwindung sollten seine Amtszeit als Bundespräsident entscheidend prägen. „Es kommt meinem Amt zu, Fragen zu stellen und die Arbeit für Antworten auf sie zu ermutigen, nicht aber Rezepte anzubieten“, sagte er nach seiner Wahl zum Staatsoberhaupt 1984. Sein Amtsverständnis war überparteilich, aber nicht neutral oder gar meinungslos. Das spürten gelegentlich auch andere Verfassungsorgane, nicht zuletzt die Parteien. Er schonte sie nicht, wenn er von ihren besonderen Rechten und Pflichten sprach, dabei wohl wissend und regelmäßig betonend, welche Bedeutung den Parteien im Gefüge der parlamentarischen Demokratie zukommt. In diesem Parlament, damals noch in Bonn, hielt Richard von Weizsäcker seine vielleicht persönlichste, ganz sicher aber seine politisch bedeutendste Rede. Dolf Sternberger, der große Publizist, hat ihre Wirkung gedanklich vorweggenommen, als er über die Einflussmöglichkeiten eines Bundespräsidenten 1979 schrieb: „Auch Reden sind Taten.“ Die Ansprache vom 8. Mai 1985 im Deutschen Bundestag war eine solche – im Wortsinn – wegweisende Tat. Dass der 8. Mai ein Tag der Befreiung war, hatten andere schon vor ihm gesagt. Nachhaltig Wirkung entfaltete der Gedanke aber erst in seinen Worten, kraft seines Amtes wie seiner persönlichen Autorität, seiner Lebenserfahrung, der erlittenen Brüche in seiner Familie, aber auch durch die intellektuelle Schärfe seiner zugleich berührenden Gedanken. Die Rede wirkt nach, weil sie die Deutschen nicht etwa mit der Geschichte versöhnte, sondern sie veranlasste, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen, auch wenn sie wehtut. Richard von Weizsäcker hat damit einen ganz persönlichen Beitrag zum nachhaltigen Umgang der Deutschen mit ihrer Geschichte geleistet – und das wird bleiben. In seine Amtszeit fielen mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit und dem Ende des Kalten Krieges weltbewegende Ereignisse. Die deutsche Frage hatte ihn bereits als Parlamentarier bewegt: Er war seinerzeit Mitglied im Ausschuss für innerdeutsche Beziehungen, und er bewies seine Fähigkeit zur wort- und wirkmächtigen Intervention bereits in den kontroversen Debatten um die Ostverträge. Als Richard von Weizsäcker 1990 schließlich der erste Bundespräsident des wiedervereinigten Deutschland wurde, erkannte er die unterschiedlichen Befindlichkeiten der Menschen in Ost und West, und er sah es als seine Aufgabe an, sie zusammenzuführen. Am Tag der Deutschen Einheit formulierte er einen Satz, der die Herausforderung des inneren Einigungsprozesses auf den Punkt brachte, indem er jedem Einzelnen seine persönliche Verantwortung zumaß: „Sich zu vereinen, heißt teilen lernen.“ Es ist sicher in seinem Sinne hinzuzufügen, dass dieser Gedanke über die Nation hinaus auch im europäischen Einigungsprozess Geltung beanspruchen kann. Für die europäische Integration, insbesondere die Überwindung der Teilung in Ost und West, hat sich Richard von Weizsäcker mit hohem persönlichem Einsatz engagiert – auch nach seinem Abschied vom Schloss Bellevue. In dieser „dritten Amtszeit“, wie die beträchtliche Wirkung seiner Auftritte als Altbundespräsident anerkennend beschrieben wurde, verfolgte er seine Anliegen mit großer Intensität weiter. Dazu zählten vor allem die freundschaftlichen Beziehungen zu unseren östlichen Nachbarn, wie Polen und Tschechen, aber auch sein Einsatz für das deutsch-israelische Verhältnis. Den Staat Israel hatte er als erstes deutsches Staatsoberhaupt besucht. Richard von Weizsäcker genoss überall in der Welt höchste Wertschätzung und blieb auch ohne Amt angesehener Botschafter unseres Landes; sein Wort, wo es ihm wichtig und nötig erschien, hatte Gewicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 11. Februar wird unser Land Richard von Weizsäcker die letzte Ehre erweisen; dann werden wir von ihm Abschied nehmen. Als Abgeordnete verneigen wir uns schon heute vor ihm, in großem Respekt und tiefer Dankbarkeit für seine herausragende politische Lebensleistung im Dienste unseres Landes. Richard von Weizsäcker hat sich um Deutschland verdient gemacht. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei seiner Familie, bei allen Angehörigen, vor allen bei seiner Frau Marianne, die ihm nicht zuletzt im Amt des Bundespräsidenten die wichtigste, liebevoll stützende Kraft gewesen ist. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz) Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 unserer heutigen Plenarsitzung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen Drucksachen 18/2956, 18/3252 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/3900 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Ralph Brinkhaus für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Petry [SPD]) Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Donnerstagmorgens um zehn nach neun ist für uns die Primetime, die Zeit der großen Debatten. Es geht um Regierungserklärungen, Weltpolitik, Mindestlohn und was es da sonst noch alles gibt. Heute unterhalten wir uns hier über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. Sie hier im Saal, die Gäste auf der Tribüne und unser treues Stammpublikum bei Phoenix werden sich fragen: Ist denn dieses Thema wirklich so wichtig? Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist sehr wichtig. Es geht um Versicherungen. Jeder von uns hat irgendwelche Versicherungen. Wem das nicht reicht: Es geht auch um Lebensversicherungen. Da reden wir über 90 Millionen Verträge in Deutschland, und wir reden über ein Anlagevolumen von 900 Milliarden Euro. Wir wollen diese Versicherungen sicherer und besser machen. Deswegen sagen wir: Versicherungen brauchen mehr Kapital, damit sie in Krisenzeiten stärker dastehen. Versicherungen brauchen andere Risikomanagementsysteme, damit sie weniger Fehler machen. Versicherungen müssen besser an die Aufseher berichten, damit dieser ganze Prozess auch kontrolliert werden kann. Deswegen setzen wir heute die Solvency-II-Richtlinie in deutsches Recht um. Das ist ein Mammutwerk. Über zehn Jahre ist auf europäischer Ebene und in Deutschland an diesem Prozess gearbeitet worden. Um ganz ehrlich zu sein: Wir werden mit diesem Gesetz ziemlich vielen Leuten ziemlich viel Arbeit machen. Denn das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherungen nun umsetzen müssen, ist wahrlich ein Jahrhundertwerk. Wer infrage stellt, ob das alles so richtig und wichtig ist, den möchte ich aus dem Februar 2015 in den Oktober 2008 mitnehmen. Wir alle erinnern uns noch, was damals geschehen ist: Finanzinstitutionen standen kurz vor der Insolvenz oder sind in die Insolvenz, in die Pleite, gegangen. Banken haben anderen Banken kein Geld mehr geliehen. Die Konjunktur ist eingebrochen. Wir hatten eine hohe Arbeitslosigkeit und Steuerausfälle, die uns alle vor ganz enorme Schwierigkeiten gestellt haben. Alle, die damals dabei waren, haben sich gesagt: Wir möchten nie wieder erleben, dass es möglich ist, dass Finanzinstitutionen ganze Volkswirtschaften in den Abgrund reißen. Was danach gefolgt ist, ist meines Erachtens eines der bemerkenswertesten Projekte, die die deutsche Politik seit dem Zweiten Weltkrieg gesehen hat. Damals haben sich Menschen zusammengesetzt – ich sehe zum Beispiel Peer Steinbrück, der im Saal sitzt; die Bundeskanzlerin und viele andere – und haben in unglaublich kurzer Zeit sehr viel auf den Weg gebracht. Sie haben zunächst einmal den Patienten, den Finanzmarkt, stabilisiert. „Stabilisiert“ heißt, dass wir einen Rettungsfonds aufgelegt haben: mit Investitionssummen, mit Garantien, mit Kapitalbeteiligungen von über 200 Milliarden Euro; das meiste davon ist übrigens zurückgezahlt worden. Die Bundesländer haben sehr viel Geld in die Hand genommen, um die Landesbanken zu sanieren. Wir alle erinnern uns auch an die legendäre Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin und des damaligen Bundesfinanzministers, in der gesagt worden ist, dass die Spareinlagen vom Staat geschützt werden. Das war der erste Schritt. Aber allen war klar, dass diese Stabilisierung nicht reichen wird, sondern dass wir neue Regeln brauchen. Dann hat man auf internationaler Ebene, auf europäischer Ebene und in Deutschland ein Regelpaket auf den Weg gebracht, das seinesgleichen sucht. Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, was in den letzten sechs Jahren passiert ist, nur einige Beispiele: Wir haben die Aufsicht über die Ratingagenturen geändert. Wir haben die Vergütungsregeln bei Banken geändert. Wir haben Leerverkäufe verboten. Wir haben ein Banken-Restrukturierungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben neue Regeln für Verbriefungen, für Großkredite auf den Weg gebracht. Wir haben die Anlageberatung bei Banken und bei Finanzanlagevermittlern geändert. Wir haben die nationale Finanzaufsicht verändert. Wir haben europäische Institutionen zur Finanzaufsicht auf den Weg gebracht. Wir haben internationale Organisationen wie den IWF gestärkt. Wir haben dafür gesorgt, dass Finanzkonglomerate anders beaufsichtigt werden. Wir haben ein neues Börsengesetz auf den Weg gebracht. Wir haben Veränderungen bei den besonders toxischen Derivaten vorgenommen und haben diese auf eine komplett neue Grundlage gestellt. Wir haben den Hochfrequenzhandel reguliert. Wir haben Stufe eins der Bankenunion umgesetzt, indem wir eine europäische Bankenaufsicht installiert haben. Wir haben Stufe zwei der Bankenunion umgesetzt, indem wir einen gemeinsamen europäischen Restrukturierungsmechanismus auf den Weg gebracht haben. Wir sind dabei, Stufe drei der Bankenunion umzusetzen, nämlich eine neue Einlagensicherung auf den Weg zu bringen. Wir haben ein Trennbankengesetz gemacht. Wir haben die Strafvorschriften für Vorstände von Banken verändert. Wir haben Banken gezwungen, Testamente zu machen. Wir haben kürzlich erst die Lebensversicherungen fit gemacht für die Niedrigzinsphase. Heute werden wir das große Werk Solvency II, die komplette Neuordnung der Versicherungsaufsicht, auf den Weg bringen, übrigens eines der ganz wenigen Projekte, die schon vor der Krise, im Jahr 2005, begonnen worden sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das alles ist sehr erstaunlich. Wir haben europäisches Recht umgesetzt, wir haben uns in die europäische Rechtsetzung eingebracht, indem wir für die Interessen unserer Sparkassen, unserer Volksbanken, unserer mittelständischen Banken und unseres Mittelstandes gekämpft haben, und werden weitere Projekte auf den Weg bringen. Wir werden uns mit Schattenbanken beschäftigen und werden uns im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes um den Verbraucherschutz kümmern. Wir haben – davon könnte sich der eine oder andere in Europa eine Scheibe abschneiden – die Zeit, die wir uns 2008 mit der Rettung der Finanzsysteme erkauft haben, genutzt. Wir haben sie genutzt, um die Finanzmärkte zu verändern. Wir haben nicht den Anspruch, dass wir perfekt sind, und können auch niemandem garantieren, dass es keine weiteren Krisen gibt, aber wir haben daran gearbeitet, dass Finanzinstitutionen weniger Fehler machen, dass sie krisenfester sind, dass sie besser beaufsichtigt werden, als das in der Vergangenheit der Fall war, dass sie abgewickelt werden können, ohne ganze Wirtschaften mit in den Abgrund zu reißen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn Sie jetzt das Gefühl haben, dass das alles unglaublich viel und unglaublich schnell war, dann können Sie sich ungefähr in die Menschen hineinversetzen, die das alles umsetzen müssen, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken und Versicherungen, die Aufseher, die Wirtschaftsprüfer und die Berater, die Zehntausende von Seiten in ihre tägliche praktische Arbeit einbringen müssen. Das ist wahrhaft ein Mammutwerk. Deswegen wäre meine Bitte, dass wir vielleicht an dieser Stelle, an der wir einen ganz großen Schritt nach vorne gekommen sind, innehalten und überlegen: Was haben wir da eigentlich gemacht? War all das so richtig? Welche Auswirkungen hat das auf die Realwirtschaft? Können wir noch Kredite an Mittelständler vergeben? Können Zins- und Währungsrisiken noch vernünftig abgesichert werden? Wie sieht es mit der Langfristfinanzierung aus? Wie sieht es – ein ganz aktuelles Thema – mit der Finanzierung von Unternehmensgründern und Venture Capital aus? Haben wir Widersprüche in diesem System, bei diesen unglaublich vielen Initiativen, die gleichzeitig gelaufen sind? Haben wir unnütze Bürokratie aufgebaut? Gibt es noch die Möglichkeit, tatsächlich in einer Marktwirtschaft zu agieren, oder ist alles so reguliert, dass man nichts mehr machen kann? Und vor allen Dingen: Welche Veränderungen bringt das in der Wirtschaftsstruktur mit sich? Was haben wir eigentlich für Auswirkungen bei mittelständischen Unternehmen, bei Sparkassen, bei Volksbanken, bei kleinen Versicherungen? Was bedeutet diese Regulierung für deren Zukunft? Um jetzt wieder auf den Gesetzentwurf zurückzukommen: Wir haben uns genau des Punktes, den ich als Letztes angesprochen habe, angenommen, nämlich: Wir wollen durch die unglaubliche Regulierung in diesem Gesetz nicht die kleinen und mittleren Versicherungen plattmachen. Sie brauchen Luft zum Atmen, müssen auch weiterhin ihr Geschäft machen können und sollen sich nicht den ganzen Tag damit beschäftigen müssen, irgendwelche Meldebögen auszufüllen. Wo wir das konnten, haben wir das auch in das Gesetz hineingeschrieben. Weil wir das nicht immer in das Gesetz hi-neinschreiben konnten, haben wir in unserem Ausschussbericht den Aufsehern der BaFin mit auf den Weg gegeben: Behandelt die Kleinen anders als die Großen, erdrückt sie nicht mit Bürokratie, mit Meldevorschriften! Das ist uns ganz wichtig. Wir haben zusammen vereinbart, dass wir uns in zwei Jahren ansehen werden, ob das auch so gehandhabt wird. Insofern ist eine Nachricht und eine Erkenntnis aus diesem ganzen Prozess: Wir werden nicht zulassen, dass bei all diesen Regulierungen der deutsche Mittelstand auf der Strecke bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Um darunter einmal einen Strich zu ziehen: Wir verabschieden heute ein großes Gesetzespaket. Das wird Versicherungen besser und sicherer machen. Das wird die Anlagen von Ihnen allen bei den Versicherungen besser schützen. Das wird dazu führen, dass im Falle einer Krise eben nicht zuerst der Steuerzahler einspringen muss, wie es im Jahr 2008 der Fall war. Das ist gut und richtig. Wir haben dieses Gesetz – ich schaue jetzt die Berichterstatter Manfred Zöllmer und Anja Karliczek und die Opposition an – in einem, glaube ich, sehr vernünftigen Verfahren entwickelt. Dafür herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch der Opposition für den konstruktiven Teil der Kritik, die geäußert worden ist. Herzlichen Dank an die Bundesregierung, aber auch an unsere europäischen Kollegen, die die eigentliche Last bei der Schaffung dieses Gesetzes getragen haben, indem sie nämlich auf europäischer Ebene mit den entsprechenden Richtlinien vorgearbeitet haben. Wir hätten uns vorstellen können, dass das ein bisschen schneller und schlanker erfolgt; aber okay: Mit so vielen Ländern ist das nicht ganz einfach. Wir haben jetzt ein Ergebnis. Damit müssen wir arbeiten, und damit werden wir arbeiten. Wir werden weitermachen. Wir haben die nächsten Projekte – ich habe das bereits erwähnt – vor der Brust. Diese werden wir mit dem gleichen Engagement angehen. Ich denke, auch das wird gut und richtig werden. Ich freue mich auf die weiteren Finanzmarktprojekte. Wie gesagt: Das, was in den letzten sechs Jahren erreicht worden ist, ist sicherlich eines der bemerkenswertesten Gesamtprojekte, die wir gemacht haben. Noch nie ist so schnell so viel gemacht und so viel verändert worden. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dafür zu sorgen, dass das auch alles vernünftig umgesetzt wird, dass die Wirtschaftsstrukturen in Deutschland entsprechend erhalten bleiben. Dem werden wir uns widmen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Karawanskij für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem es ja einige Zeit etwas ruhig schien, ist in den letzten drei Wochen doch wieder einiges in den Zeitungen und Zeitschriften zum Thema Versicherungen zu lesen, zum Teil mit ganz dramatischen Überschriften wie: „Ausschüttungen gestoppt“, „Kunden auf Nulldiät“, „Kunden gehen leer aus“. Oder wie jüngst im Handelsblatt zu lesen war: Lebensversicherer investieren riskanter und schütten dennoch weniger Geld an ihre Kunden aus. – Es zeigt sich einmal mehr: Versicherungskunden brauchen eine starke Lobby, die dafür sorgt, dass die Kundenansprüche und die Kundengelder erhalten bleiben und dass diese Gelder nicht der Risikoabsicherung von Versicherungen und deren Gewinnmaximierung dienen. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundesregierung steht hier an der Seite der Versicherungen, der Versicherungslobby. Wir, die Linke, sind an dieser Stelle die Lobby für Versicherte. (Beifall bei der LINKEN) Es geht heute um ein Gesetz, welches als Solvency-II-Richtlinie seinen Ursprung auf der europäischen Ebene hat. Diese Richtlinie soll heute mit der Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Aufsichtsrecht über Versicherungen soll harmonisiert werden. Das ist – wir haben es gerade gehört – ohne Zweifel ein Mammutprojekt, das der Versicherungsbranche einiges abverlangt. Natürlich brauchen diese Umstellungen Zeit. Ob aber die veranschlagten 16 Jahre und länger der passende Zeitrahmen dafür sind, steht auf einem anderen Blatt. Als Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise sollen die Versicherungen einen Großteil ihrer Kapitalanlagen nun nach Marktrisiken bewerten und einer strengen und koordinierten europäischen Aufsicht unterstellt werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber es muss auch dafür gesorgt werden, dass die richtigen Schlussfolgerungen aus der Krise gezogen werden. Das Gesetz soll hier für dreierlei sorgen: zum Ersten soll es die systemischen Finanzmarktrisiken senken, und zwar wirkungsvoll, zum Zweiten soll die Stabilität des Versicherungssystems ohne den Einsatz von Steuermitteln gewährleistet werden, zum Dritten sollen die Verluste der Versicherten weitestgehend reduziert werden, also Versichertenschutz betrieben werden. Wenn ich mir diese Punkte vor Augen führe, komme ich zu dem Schluss, dass die Mission gescheitert ist und dass das Ziel verfehlt wurde. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte einige Gründe für dieses Scheitern aufzeigen. Die Eigenmittelanforderungen an die Versicherungen sind ein Kernstück, um für mehr Stabilität zu sorgen. Die Versicherungslobby in Brüssel hat dafür gesorgt, dass genau diese über die Zeit Stück für Stück eingedampft wurden. Sie sind insgesamt zu gering, um im Krisenfall wirken zu können. Wenn es hart auf hart kommt, wird auch Solvency II nicht vor Insolvenzen in der Versicherungsbranche schützen können. Hier wird ein Plan B benötigt. Während auf der einen Seite die Eigenmittelanforderungen der Unternehmen nach unten gedrückt werden, bleiben auf der anderen Seite mehr Gewinne, die ausschüttungsfähig sind, im Unternehmen. Das ist für die Aktionäre sehr erfreulich; denn sie profitieren von den Gewinnausschüttungen. Sie werden im Gegensatz zu den Kunden, den Versicherten, bevorzugt behandelt. Ja, ich weiß, es gibt eine Ausschüttungssperre für die Dividenden. Die ist allerdings Augenwischerei geblieben. Sie kann umgangen werden. Sie haben es schon beim Reformgesetz für die Lebensversicherungen letztes Jahr versäumt, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Sie beenden es auch jetzt nicht. Das geht ungerechterweise zulasten der Kunden. Dies ist nicht hinnehmbar. Hier muss der Grundsatz verfolgt werden, dass die Versicherten bei der Zuweisung und damit der Auskehrung der Gewinne keinesfalls schlechtergestellt werden als Aktionäre. (Beifall bei der LINKEN) Es ist ein ganz einfaches und nachvollziehbares Prinzip: Gelder, die den Kunden zustehen, müssen auch an die Kunden ausgezahlt werden – und das nicht nur in homöopathischen Dosen. (Beifall bei der LINKEN) Auch was die Senkungen der Finanzmarktrisiken betrifft, bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen zurück. Wir Linken lehnen es ab, dass Versicherungen das ihnen anvertraute Geld der Versicherten in hochspekulative Produkte wie Hedgefonds oder Private Equity Fonds anlegen können. Es besteht doch weiterhin die Gefahr, dass in hochriskante Marktbereiche und Finanzinstrumente angelegt wird, was sowohl die Marktrisiken nicht senkt als auch die Stabilität der Kundengelder gefährdet. Auch dem schiebt Solvency II keinen Riegel vor. Es ist brisant, dass mit diesem Gesetz den Versicherungen im Rahmen der Anlagemöglichkeiten weiter der Weg geebnet wird, in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur – Stichwort „Gabriel-Plan“ – zu investieren. Wir sind strikt dagegen, für private Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen die Eigenmittelanforderungen der Versicherungen zu senken. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Einer Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur darf hier nicht weiter Vorschub geleistet werden. Versicherungen hoffen, damit ihre Garantieversprechen leichter erfüllen zu können; aber die Risiken tragen letztendlich die Kunden. Hier wird privates Kapital durch die Hintertür zu Risikokapital. Das ist kein Versichertenschutz, und es beeinträchtigt auch die Finanzmarktstabilität. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe den Eindruck, dass Herr Gabriel – leider ist er gerade nicht da – nichts dazugelernt hat. Wie viele deutsche Kommunen haben sich zum Teil in undurchsichtige Finanzspekulationen verrannt, die sich im Nachhinein als grotesk erwiesen haben! Sie stehen nun vor den Scherben. Hier wird weiter dem Irrweg von ÖPP-Projekten – also der privaten Beteiligung an der öffentlichen Daseinsvorsorge – Vorschub geleistet. Es wird weiter der Weg beschritten, dass privates Risikokapital in die öffentliche Hand geleitet wird. Ich frage: Was passiert denn, wenn die Versicherungsleistungen bei den renditeträchtigen, aber riskanten ÖPP-Projekten ausfallen? Wer trägt denn dann die Verluste? Das muss dann wieder die öffentliche Hand übernehmen. Sie muss die Verluste bzw. Ausfälle ausgleichen. Die Versicherten tragen also nicht nur als Kunden die Risiken, sondern sie werden gleichzeitig auch als Steuerzahler zur Kasse gebeten. Daraus muss man doch die entsprechenden Schlüsse ziehen und darf nicht weiter falsche Wege beschreiten! (Beifall bei der LINKEN) Seit längerem ist bekannt, dass ein Bereich aus den Überschusstöpfen, die aus Kundengeldern bestehen – die sogenannten freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, also die freien RfB –, von den Versicherungen als Eigenmittelersatz genutzt werden kann. An dieser Stelle wird die ganze Intransparenz der Überschusstöpfe sichtbar. Große Teile der Eigenmittel werden einfach durch Kundengelder ersetzt. Dadurch sinkt in der Folge die Überschussbeteiligung der Versicherten, sprich: Die Kunden bekommen weniger Geld. Es bleibt völlig unklar, wann wie viel von diesem Geld wieder an die Versicherten zurückfließt und nicht nur in einen Überschusstopf gebucht, sondern letztendlich auch wieder ausgezahlt wird. Sie verstecken sich hinter der formulierten Absicht, lediglich die Richtlinie umzusetzen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, hier nachzusteuern, sich an die Seite der Versicherten zu stellen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Sie haben die Möglichkeit, klarzustellen, wie die Kundengelder, die in den Überschusstöpfen geparkt sind, letztendlich wieder zurückfließen. Das kann nämlich – so, wie es jetzt der Fall ist – nachträglich nicht überprüft werden. Auch ist das Ganze nicht durchsichtig. Ich möchte es noch einmal betonen: Den Kunden werden voreilig Bewertungsreserven gekürzt. Sie müssen Abstriche hinnehmen, damit Versicherungen über ihre freien RfB Eigenmittel bekommen, die sie, wie es scheint, auch behalten. Kunden finanzieren ungewollt auch noch den Reservepuffer namens Zinszusatzreserve mit eigenem Geld. Das ist ein Dreiklang des Kundenschröpfens und keine versichertenfreundliche und transparente Politik. Wir Linke lehnen den Gesetzentwurf ab; denn er vermag weder Finanzmarktrisiken deutlich zu senken noch für ausreichende Stabilität und einen verbesserten Versichertenschutz zu sorgen. Diesen falschen Weg können wir nicht mitgehen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Fehlentscheidung!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Manfred Zöllmer das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Manfred Zöllmer (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das amerikanische Filmsternchen Lindsay Lohan macht Werbung für eine amerikanische Versicherung. Das Handelsblatt schrieb dazu – ich zitiere –: Bei einer Gesellschaft, die Lohan versichert, sei man ganz offensichtlich in besten Händen, schließlich kenne sich das Hollywoodsternchen bestens mit Versicherungen aus – wegen ihrer zahlreichen Autounfälle! … (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wahrscheinlich telefoniert Lindsay Lohan häufiger mit ihrer Versicherung als mit ihrer Großmutter. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was hat die Hollywood-Skandalnudel mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz zur Umsetzung von Solvency II zu tun? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das stimmt! – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine gute Frage!) Ganz einfach: In beiden Fällen geht es um Risikominimierung, um Sicherheit. Versicherungen sind ja ein Stück Solidarität auf Beitragsbasis. Zudem bringt das Beispiel Lindsay Lohans etwas Hollywood-Glamour in eine ansonsten doch ziemlich trockene Materie, die für uns alle aber sehr wichtig ist; (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überhaupt nicht trocken!) denn es ist ein zentrales Bedürfnis von uns Menschen, Risiken, die das Leben mit sich bringt, zu begrenzen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen – auch als „Solvency II“ bezeichnet – werden neue europaeinheitliche Vorschriften für Versicherungsunternehmen etabliert. Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise mit den realen oder möglichen Zusammenbrüchen namhafter Finanzinstitute war die Notwendigkeit staatlicher Regulierung auch im Versicherungssektor gegeben. Es bleibt dabei: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Finanzmarkt darf unreguliert bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit ist Solvency II Teil einer umfassenden Reform-agenda zur Stabilisierung der Finanzmärkte. Auch hier gilt, was wir bereits für die Banken wissen: Ein Marktversagen kann nie komplett verhindert und eine systemische Krise nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Aber mit der Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie in deutsches Recht wollen wir dieses Risiko minimieren und die notwendigen Lehren aus der Finanzmarktkrise ziehen. Dass dies sehr wichtig ist, erkennt man, wenn man sich vor Augen führt, dass wir in Europa den größten Versicherungsmarkt der Welt haben. Laut Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben die europäischen Versicherer jährliche Prämieneinnahmen in Höhe von rund 1,1 Billionen Euro und einen Kapitalanlagebestand in Höhe von 8,4 Billionen Euro. Da darf nichts ins Wanken kommen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Alterssicherung vieler Menschen. Insgesamt gibt es in Deutschland 460 Millionen Versicherungsverträge – davon allein 90 Millionen Lebensversicherungsverträge – und rund 550 000 Beschäftigte in dieser Branche. Damit ist diese Branche wahrlich ein ökonomisches Schwergewicht in der deutschen Wirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neuen Vorgaben bedeuten einen gravierenden und bedeutenden Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht in Europa. Das bisherige Aufsichtssystem basierte hauptsächlich auf quantitativen Anforderungen. Jedoch kann die komplexe reale Risikosituation eines Unternehmens durch diese quantitativen Normen alleine nicht vollständig erfasst werden. Durch eine zusätzliche qualitative Aufsicht wird diesem Problem Rechnung getragen. Damit wird die Aufsicht intensiver und die Stabilität des Systems größer. Die Entwicklung von Solvency II hatte einen sehr langen Vorlauf. Seit vielen Jahren wurde daran gebastelt. Zeitweise kam immer wieder die düstere Prognose auf: Das kommt nie. – Aber das war zum Glück ein Irrtum. Jetzt ist es da. Die Befugnisse für die Versicherungsaufsicht werden national und europaweit gestärkt. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass konzernweite Risiken nicht unbeachtet bleiben. Denn wir müssen uns vor Augen führen, dass viele Versicherungen nicht nur in einem Land, sondern europaweit oder gar weltweit agieren. Es wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden umgesetzt. In Deutschland ist das die BaFin, in Europa die EIOPA. Konzernen wird es ermöglicht, konzernweite Modelle zu verwenden und die Vorteile der Diversifizierung zu nutzen. Die Aufsichtsregeln werden durch Solvency II europaweit vereinheitlicht. Gleichzeitig wird damit auch die Harmonisierung mit anderen Branchen des Finanzsektors, in erster Linie mit der Kreditwirtschaft, vorangetrieben. Ebenso wie bei Basel III, dem Regelwerk für die Banken, gibt es bei Solvency II einen Dreisäulenansatz. In der ersten Säule finden sich detaillierte Bestimmungen über die Mindestkapitalanforderungen. Diese werden über sogenannte Faktormodelle ermittelt. Die Aufsichtsbehörde kann wahlweise ein vorgegebenes Standardmodell oder ein internes Risikomodell des Versicherers akzeptieren. An diesem Verfahren wurde eben Kritik geäußert. Wir haben aber im Finanzausschuss dazu eine Anhörung durchgeführt, die sehr deutlich gemacht hat, dass die Versicherungsaufsicht diese internen Modelle genau in den Blick nimmt, um Risiken zu begrenzen, und dass sie an die Versicherer Anforderungen stellt, die weit über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit ist Ihre Kritik an diesem Ansatz unbegründet, Frau Karawanskij. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie eigentlich die Stellungnahmen gelesen? Das würde ja weiterhelfen!) In der zweiten Säule finden sich im Wesentlichen Vorschriften für die internen Modelle und Prozesse für das Risikomanagement des Versicherungsunternehmens sowie Anforderungen zum Beispiel an die Qualifikation der Vorstände von Versicherungsunternehmen. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, um zu verhindern, dass das eine reine Laienspielgruppe wird. In der dritten Säule finden sich vor allem Berichterstattungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Daneben gibt es weitgehende Neuerungen zur Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen. Es wird eine kooperative Gruppenaufsicht auf europäischer Ebene geben, bei der die Aufsichtsbehörden in Aufsichtsgruppen, den sogenannten Colleges of Supervisors, zusammenarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Regelwerk gibt den Versicherern mehr Flexibilität, etwa in ihren Anlageentscheidungen. Aber gleichzeitig müssen die Unternehmen mehr Eigenmittel vorhalten, je mehr Risiken sie eingehen, damit die Stabilität der Unternehmen gesichert ist. Die Linken fordern, mehr Geld aus dem Unternehmen an die Versicherten auszuzahlen. Gleichzeitig verhindern sie aber mit ihrer Forderung nach ganz engen Regeln, dass die Unternehmen Geld verdienen. Das wird nicht funktionieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das wird dazu führen, dass die Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben als Versicherungen zu erfüllen. Ein Zusammenbruch der Unternehmen wäre dann sicher. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was wir mit Solvency II erreichen wollen. Das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die neuen Regeln schaffen ein modernes und einheitliches Aufsichtssystem für ganz Europa und sorgen so für eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Sie sorgen für mehr ökonomische Stabilität. Gleichzeitig sollen die Bedürfnisse und Besonderheiten der nationalen Märkte angemessen berücksichtigt werden. Es ist völlig normal, dass bei großen Gesetzesvorhaben die Betroffenen auch entsprechende Wünsche haben. Ich will auf zwei Punkte eingehen. Es geht in dieser Debatte um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union. Die Kollegen im Europaparlament haben die Hauptarbeit schon erledigt. Wir haben gesagt, dass bereits bestehende nationale Regelungen, die über die Vorgaben dieser Richtlinie hinausgehen, beibehalten werden. Es gab den Wunsch hier und da, deutsche Standards zu senken. Diesem Wunsch sind wir nicht gefolgt. In Bezug auf Änderungswünsche beim Datenschutz bei Ausgliederungen haben wir uns – das war einer der zentralen Punkte – sehr intensiv beraten. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, die bestehende Rechtslage nicht zu verändern. Die Richtlinie stellt ausdrücklich fest, dass Ausgliederungen nicht dazu führen dürfen, dass datenschutzrechtliche Vorgaben unterlaufen werden. Wir wissen, dass der Datenschutz ein sehr sensibler Bereich ist. Darüber wird auf europäischer Ebene sehr intensiv diskutiert. Hier sind neue Regeln in Vorbereitung. So lange gelten die 2013 von der Versicherungswirtschaft zur Förderung der Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz förmlich anerkannten Verhaltensregeln fort. Zusammengefasst: Wir sehen jetzt keine Veranlassung, in diesem Gesetz neue Datenschutzregeln in Deutschland einzuführen. Wir haben in Deutschland eine sehr vielfältige Versicherungslandschaft. Es gibt große und sehr große, aber auch viele kleine Unternehmen. Unser Ziel ist, diese vielfältige, sehr wettbewerbsintensive Versicherungslandschaft auch in Zukunft zu erhalten. Mit diesem Gesetz werden umfangreiche Regeln für Versicherungen neu eingeführt. Die Versicherungsaufsicht wird zukünftig sehr viel intensiver sein. Es gab im Vorfeld dieses Gesetzes die Befürchtung vieler kleiner Unternehmen nach dem Motto: Das können wir doch als kleine Unternehmen gar nicht leisten. – Die Bedenken der kleinen Unternehmen halten wir für berechtigt. Wir haben deshalb bei der Gesetzgebung großen Wert darauf gelegt, den sogenannten Grundsatz der Proportionalität – das heißt, dass Unternehmen unterschiedlich behandelt werden – bei der Umsetzung der neuen Regeln zu betonen und zu beachten. (Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Diese Regeln müssen von der Versicherungsaufsicht differenziert angewandt werden, bei einem kleinen Unternehmen anders als bei Großkonzernen. Alle Regeln gelten also nicht für alle gleich. Es ist die dauernde Aufgabe der Versicherungsaufsicht, dies entsprechend umzusetzen; der Kollege Brinkhaus hat das eben angesprochen. Wir als Finanzausschuss werden das intensiv verfolgen. Wir haben festgelegt, dass wir das 2017 überprüfen werden. Versicherungen haben es momentan nicht leicht in Deutschland. Die Risiken steigen, da die Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten uns auf absehbare Zeit erhalten bleibt und die Kapitalpolster vielfach schrumpfen. Hinzu kamen in der Vergangenheit einige sehr unerfreuliche Skandalmeldungen über die Branche; auf Details verzichte ich hier. Das Handelsblatt titelte zu Recht: „Die schönen Jahre sind vorüber“. Die Branche muss sich vielfach neu aufstellen. Neue Produkte müssen entwickelt werden. Der Wettbewerb wird härter und europäischer. Die Gewinnmargen werden kleiner. Es gilt, das Vertrauen der Menschen in die Versicherungswirtschaft weiter zur stärken. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Versicherungen sind unverzichtbare Risikominimierer; das weiß nicht nur Lindsay Lohan, sondern das wissen wir alle. Solvency II ist ein wichtiger Schritt einer guten Regulierung, hin zu einer stärkeren, zukunftsfähigen Versicherungswirtschaft in Europa. Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist es Aufgabe der Aufsicht, die Vorgaben klug umzusetzen. Aufgabe der Unternehmen ist, aus ihren Fehlern zu lernen sowie die Interessen und Wünsche der Kunden niemals aus den Augen zu verlieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Gerhard Schick für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt wird, müssen wir bei der Bewertung zwischen dem unterscheiden, was in Europa schon entschieden worden ist, und dem, was bei der Umsetzung vor Ort zu entscheiden gewesen ist. Im Falle des vorliegenden Ver-sicherungsaufsichtsgesetzes ist die Umsetzung in Deutschland ganz in Ordnung. Die Bundesregierung hatte hier auch nicht viele Spielräume, etwas falsch zu machen, sondern nur wenige Wahlmöglichkeiten. Aber das Problem ist, dass die Richtlinie selber schlecht ist. Deswegen haben wir Grüne sie auf europäischer Ebene abgelehnt, und deswegen wird auch die grüne Bundestagsfraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. Wichtig ist, zu schauen, wer eigentlich schuld daran ist, dass die Richtlinie schlecht ist. Da müssen wir gleich auch über die Rolle der Bundesregierung ausführlich reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zunächst zur Umsetzung in Deutschland. Wir unterstützen den Ansatz, die weitgehenden Befugnisse der BaFin über die Versicherungen aufrechtzuerhalten, damit sie gegen allgemeine Missstände vorgehen kann. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin muss diese Rolle ernst nehmen und vor allem das Hauptziel des Versicherungsaufsichtsgesetzes stärker in den Fokus rücken, nämlich den Schutz der Versicherten. Richtig ist auch, dass versucht wird, mit der neuen Regulierung keine Konzentrationstendenz im Markt hervorzurufen, sondern die Anforderungen an die Unternehmen an der Größe dieser Unternehmen auszurichten. Wir Grüne haben deswegen unterstützt, dass wir im parlamentarischen Verfahren Erleichterungen für kleine Unternehmen bei den organisatorischen Anforderungen vorgenommen haben und dass wir das evaluieren wollen. Schwächen bei der Umsetzung gibt es allerdings nach wie vor bei der Beaufsichtigung der Vermittlungstätigkeit. Nun aber zur Richtlinie selbst. Die Logik der neuen Regulierung stammt noch aus der Zeit vor 2008, also vor Ausbruch dieser Finanzkrise. Die Anpassungen, die seither vorgenommen wurden, haben die Situation teilweise noch schlimmer gemacht. Ich will das im Einzelnen darlegen. Zunächst ist da die grundlegende Vorgehensweise von Solvency II. Wir wechseln von einem regelbasierten zu einem prinzipienbasierten Aufsichtsansatz. Es geht um risikoorientierte Eigenkapitalunterlegung, um die Nutzung interner Risikomodelle, um Marktpreisbewertung der Anlagen – viele Sachen, die den meisten Menschen wahrscheinlich nicht viel sagen werden. Ich will es deswegen auf eine Formel bringen: Die Versicherungsregulierung wird komplexer, für die Unternehmen flexibler, für die Aufsicht komplizierter, und im Ergebnis leidet die Stabilität der Finanzmärkte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allem aber wird eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise ignoriert, dass nämlich der Blick auf das einzelne Institut – man spricht da von der mikroprudenziellen Aufsicht – nicht ausreicht, sondern dass man sich auch die Rolle des einzelnen Instituts in dem gesamten Finanzmarkt anschauen muss; das ist die sogenannte makroprudenzielle Aufsicht. Genau da stimmt Solvency II nicht. So warnt die Bundesbank, dass unter Solvency II ein Spielraum für makroprudenzielles Handeln kaum vorhanden ist. Die Kapitalanforderungen seien nicht -darauf ausgelegt, von Versicherungsunternehmen ausgehende Risiken für das Finanzsystem direkt einzube-ziehen. – Wir haben damit eine neue Versicherungsregulierung, die einer veralteten Logik folgt, und das ist richtig ärgerlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun wurden nach Ausbruch der Finanzkrise noch Aktualisierungen vorgenommen, und es kam dabei zu üblen Verschlimmbesserungen. Erstes Beispiel: Es wurden -Erleichterungen bei den langfristigen Garantien eingeführt. Da gab es zwar tatsächlich Korrekturbedarf; die Be-wertung langfristiger Garantien wäre aufgrund der Marktpreisbewertung unangemessenen Schwankungen aus-gesetzt. Deshalb ist richtig, dass die Gefahr einer prozyklischen Wirkung gedämpft werden sollte. Doch statt an die Ursache heranzugehen, haben die europäischen Regierungen die Wunschliste der Versicherungslobby umgesetzt. Insgesamt kam es zu Entlastungen in Höhe von 200 Milliarden Euro bei dem regulatorischen Eigenkapital. Das ist eine viel zu hohe Entlastung im -Vergleich zu den ursprünglich durch Solvency II vorgesehenen Regeln. Das kritisiert auch die Deutsche Bundesbank, und das kritisiert auch der European Systemic Risk Board, also genau der Rat, den man eingesetzt hat, damit man nach der Finanzkrise endlich zu besseren -Finanzmarktregeln kommt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Kritik äußert auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA. Sie warnt, dass so Anreize für risikoreiches Verhalten der Versicherungsunternehmen gesetzt werden. Die Versicherungslobby ist allerdings mit dem neuen Regelwerk ganz zufrieden. Da sehen wir das ganze Drama der europäischen Versicherungspolitik. Die europäischen Regierungen tun zwar so, als wollten sie alle Finanzstabilität; aber wenn es konkret wird, wenn es bei der Gesetzgebung um die Details geht, die die Öffentlichkeit nicht mehr verstehen kann, dann hören sie auf die Versicherungslobby und nicht auf die Empfehlung unabhängiger Experten und Aufsichtsbehörden. Wozu haben wir denn diese Gremien eingesetzt, wenn die Regierungen nachher doch auf die Lobby hören? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das zweite Beispiel sind die Festlegungen der Kapitalanforderungen für Verbriefungsprodukte. Es ist ja durchaus richtig, dass wir den europäischen Verbriefungsmarkt nicht kaputtregulieren sollten. Ist es dafür aber notwendig, die von den Versicherungsaufsehern ursprünglich vorgeschlagenen Kapitalanforderungen um bis zu 75 Prozent zu reduzieren? Nein, das ist nicht notwendig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch hierzu die klare Kritik der Bundesbank – ich zitiere –: Regulatorische Maßnahmen sollten nicht für andere wirtschaftspolitische Ziele, z. B. die Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes, herangezogen werden. Wann hören Sie endlich auf, auf Vorschlag der Lobby den Finanzmarkt zu pampern? Hören Sie doch auf die unabhängigen Experten, und setzen Sie stabile Regeln! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das dritte Beispiel ist die Übergangszeit von 16 Jahren. Das ist extrem lang. Da wird ersichtlich, dass es nicht irgendeine andere europäische Regierung war und irgendeine andere Lobby, sondern dass sich hier insbesondere die deutsche Versicherungswirtschaft durchgesetzt hat. Ich zitiere erneut aus der Stellungnahme der Bundesbank: Die … schrittweise Einführung von Solvency II durch eine sogar 16-jährige Übergangsphase stellt insbesondere für die deutschen Lebensversicherer eine bedeutende Entlastung dar. … Allerdings sollten die Lebensversicherer bereits jetzt ihre Kapitalbasis stärken. Die deutschen Lebensversicherer arbeiten durchschnittlich mit weniger als 2 Prozent eigenem Kapital. Selbst wenn man die Besonderheiten dieses Geschäftsmodells berücksichtigt, ist das deutlich zu wenig. Und diese Bundesregierung hat nichts Besseres zu tun, als den Wünschen der Lobby zu folgen und den nötigen Eigenkapitalaufbau weiter in die Zukunft zu schieben. Das ist skandalös. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es ist doch genau wie bei den Banken. Ich habe hier in der letzten Legislaturperiode praktisch in jeder Rede gesagt: Die Eigenkapitalbasis der deutschen Banken ist zu niedrig. Da müssen Sie etwas tun. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Haben wir doch!) Sie haben genau das nicht getan. Dann kam die Europäische Zentralbank mit ihrem Bankenstresstest und hat die Anforderungen noch einmal nach oben geschraubt. Damit wurde genau unsere Kritik bestätigt. Inzwischen sind auch Sie dafür, das zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssten in diesem Bereich einmal früher agieren. Ich will noch ein weiteres Beispiel nennen, auch wenn es sich jetzt nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf bezieht; aber das muss in diesem Zusammenhang gesagt werden. Als wir hier vor etwa zwei Jahren das SEPA-Begleitgesetz verabschiedeten, in dem es eben auch um Versicherungen ging, lag einer Regelung dieses Gesetzes ein Gutachten zugrunde, das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, in Auftrag gegeben hatte. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern der Aufsichtsbehörde BaFin und des GDV wurde die Gesetzgebung vorbereitet. Unabhängige Experten, Vertreter der Verbraucherseite oder gar die kritische Öffentlichkeit waren bei der Vorbereitung des Gesetzes nicht vorgesehen. Als uns dann das Gesetz vorgelegt wurde, hat man uns von der Zusammenarbeit von Lobby und Aufsehern bei der Vorbereitung des Gesetzes nichts gesagt. Bis heute ist das Gutachten nicht öffentlich zugänglich. Das sind die Strukturen der Machtwirtschaft: Staat und Lobby Seite an Seite. Mit einer Marktwirtschaft, wo der Staat die Regeln für die Unternehmen setzt, hat das alles nichts mehr zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das sind Verleumdungen gegenüber dem Parlament!) Wir können hier noch tausend Finanzmarktgesetze verabschieden: Solange sich diese Kultur nicht ändert, in der die Branche sich quasi selbst die Regeln gibt, (Widerspruch des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU] – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das ist ja unterste Stufe!) in der Regierung und Lobby traut zusammenarbeiten und gemeinsam Öffentlichkeit und Parlamentarier austricksen, so lange werden wir nie Stabilität am Finanzmarkt haben. Ich danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das ist ja unverschämt! Unterste Stufe!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus in den vergangenen Jahren intensiv mit der Bekämpfung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise befasst und dazu auch eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, um die Finanzmarktstabilität wiederherzustellen. Ein ganz zentraler Punkt ist die Stärkung der Eigenkapitalsituation der Finanzinstitute. Das haben wir im Bankenbereich mit der europäischen Bankenunion, der Schaffung einer gemeinsamen Aufsicht und eines gemeinsamen Abwicklungsmechanismus vorangebracht. Mit diesem Gesetz wenden wir uns jetzt dem Bereich der Versicherungen zu. Dazu will ich einmal ganz deutlich sagen, Frau Kollegin Karawanskij: Die Bundesregierung arbeitet für die Versicherten in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber warum kriegen die das dann nicht zu sehen?) Uns kommt es darauf an, dass die Versicherten die garantierten Leistungen am Ende der Vertragslaufzeiten auch bekommen. Das schafft Vertrauen. Damit arbeitet die Bundesregierung für die Versicherten und für Vertrauen in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Und später für die Versicherungen!) Sie halten ein Plädoyer für Gewinnmaximierung von Einzelnen. Das ist ein typisch kapitalistischer Ansatz. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Gegenruf von der CDU/CSU: Ja natürlich!) Wir werben dafür, dass die Solidargemeinschaft ihre Ansprüche erfüllt bekommt, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) und wir leben den Solidargedanken in diesem Land. Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus für die Banken ist seit einigen Monaten in Kraft. Heute beraten wir das analog für die Versicherungswirtschaft: stabile Rahmenbedingungen im europäischen Finanzsystem durch die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts. An dieser Stelle setzen wir die europäische Richtlinie in nationales Recht um – da haben Sie recht, Herr Schick –, und wir schaffen ein modernes, europaweit einheitliches Aufsichtsrecht in Deutschland. Das sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine bessere Versicherungsaufsicht in diesem Land und in Europa insgesamt. Diese Anforderungen gelten ab dem Jahr 2016, meine Damen und Herren. Jetzt wird vorgetragen – Zitat der Bundesbank; Kollege Schick hat es eben vorgelesen –: Wir lassen den deutschen Versicherern 16 Jahre Zeit, um das notwendige Eigenkapital aufzubauen. – Es ist unser Interesse, die Versichertenkollektive nicht zu zerstören, sondern sie deutlich und nachhaltig zu stabilisieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb haben wir von dieser Übergangsmöglichkeit, Herr Schick, Gebrauch gemacht. Mich hat überrascht, was ich gestern von Moody’s gelesen habe, und zwar in einer Stellungnahme dazu, was es im deutschen Versicherungsmarkt an Problemen gebe. Zunächst habe ich mich darüber gewundert, dass so große Experten an zwei Stellen von fehlerhaften Annahmen ausgehen. Sie haben erstens gesagt, ab dem nächsten Jahr müssten die Eigenkapitalvorschriften erfüllt sein. Nein, nach einem Übergangszeitraum von 16 Jahren! (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die haben das Gesetz nicht gelesen!) Zum Zweiten haben diese Experten darauf hingewiesen, dass der Höchstrechnungszins ab dem 1. Januar 2015 von den Versicherungsunternehmen heruntergesetzt worden sei. Nein, wir im Parlament haben entschieden, den Höchstrechnungszins herunterzusetzen! Deswegen würde ich solchen Organisationen raten, sich erst einmal mit der Sache zu befassen, bevor sie aufgrund von fehlerhaften Annahmen für Unsicherheit im Markt sorgen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben neben der EU-Kommission, die die Richtlinie vorgelegt hat, die europäische Versicherungsaufsicht, die EIOPA, die jetzt in den nachgeordneten Regularien dafür sorgen wird, dass wir zu einem einheitlichen Aufsichtsregime in Deutschland kommen. Neben den europäischen und nationalen Aufsehern werden wir Kollegien haben, die dafür sorgen, dass bei grenzüberschreitend tätigen Versicherungsunternehmen eine gemeinsame Aufsicht praktiziert wird – auch das ist, wie ich glaube, ein Fortschritt im Interesse der Versicherten, meine Damen und Herren. Natürlich werden wir als Prinzip – das ist der entscheidende Punkt – einen konsequent risikobasierten Ansatz zugrunde legen, der nicht nur nach der Größe schaut, sondern auch nach dem Risiko des Geschäftsmodells, das das einzelne Versicherungsunternehmen praktiziert. Dabei werden wir jeweils die Risiken aus dem Markt genau abbilden: Wir werden versicherungstechnische Risiken abbilden, wir werden Kreditrisiken abbilden, und wir werden operationale Risiken abbilden. Damit kommen wir zu einer wesentlich höheren Qualität in der Aufsicht und der Regulierung, als wir sie in der Vergangenheit hatten. Ich glaube, das ist ein Fortschritt im Interesse der Versicherten in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, ich will auf das Thema Niedrigzinsumfeld eingehen. Über das Niedrigzinsumfeld müssen wir uns natürlich Gedanken machen; denn das ist die eigentliche Herausforderung, die sich den Versicherungsunternehmen und damit natürlich auch den Versicherungsnehmern in Zukunft stellt. Es geht darum: Wie können die Unternehmen das Geld verdienen, um die Ansprüche, die die Versicherten haben, in Zukunft adäquat erfüllen zu können? Man muss schon sagen, dass es einen massiven Renditeverfall bei sicheren Kapitalanlagen gibt. Die große Herausforderung wird sein: Wie können wir das in Zukunft erarbeiten? Wenn eine Bundesanleihe mit zehn Jahren Laufzeit aktuell eine Rendite von etwa 1 Prozent aufweist, gleichzeitig die Garantiezinsen bei den Lebensversicherern in etwa dreifacher Höhe liegen, muss man sich doch die Frage stellen: Wie können wir das auflösen? An dieser Stelle, Herr Schick, machen Sie es sich doch ein bisschen zu einfach, wenn Sie, während wir uns genau diese Frage stellen, einfach mit Polemik antworten und sagen, wir seien hier der Knecht der Versicherungswirtschaft. Nein, wir sind diejenigen, die überlegen, wie wir die Ansprüche der Versicherten auch in Zukunft sichern können. Wir arbeiten für die Versicherten, und Sie machen ein Stück weit billige Polemik an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weisen Sie doch nach, was falsch war!) Dieser Verantwortung, Herr Schick, haben wir uns im vergangenen Jahr beim Lebensversicherungsreformgesetz gestellt. Wir haben dabei genau das, was ich vorhin gesagt habe, gemacht, nämlich die Garantieleistungen, die dem Kollektiv zustehen, für das Kollektiv zu sichern. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Gewinne, die an die Ak-tionäre ausgeschüttet werden, gehen weiter hoch!) Wir haben auch die Aktionäre beteiligt, indem in der Sekunde, wo Bewertungsreserven angegriffen werden, die Aktionäre keine Dividende bekommen. Das ist genau die ausgewogene Balance, die in diesem Land erforderlich ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kam erst, nachdem wir es durchgesetzt haben! Geben Sie es doch zu!) Wir werden nicht nur darüber nachdenken müssen, wie der Gesetzgeber, der Regulator und der Aufseher reagieren müssen, vielmehr sind durch das Niedrigzinsumfeld auch die Unternehmen gefordert. Man wird überlegen müssen, ob man mit den Produkten der Vergangenheit die Herausforderungen der Zukunft bewältigen kann. Deshalb rufe ich die Versicherer auf, darüber nachzudenken, mit welchen neuen Produkten sie dieser Herausforderung in Zukunft begegnen wollen. Ich glaube, dass die klassischen Produkte aus der Vergangenheit das, was wir in Zukunft brauchen, nicht werden leisten können. Deshalb steht dort die Wirtschaft vor einer Herausforderung. Sie haben massiv kritisiert, dass wir die Möglichkeit schaffen, zu überlegen, ob Versicherungsunternehmen in Zukunft nicht nur in Staatsanleihen investieren können – ich weiß gar nicht, woher das große Vertrauen in Staatsanleihen kommt –, und haben gesagt, andere Anlageformen seien viel risikobehafteter. Wenn wir uns einmal Gedanken machen, ob wir nicht langfristige Investitionen in Infrastruktur tätigen müssen, die tatsächlich benötigt wird – also nicht nur die, die da ist, sondern auch die, die gebraucht wird –, und zwar Infrastruktur im umfassenden Sinne, dann müssen wir doch einmal etwas Gehirnschmalz aufwenden, wie wir es ermöglichen, dass langfristige Kapitalanlagen auf der einen Seite und die Finanzierung dieser Infrastrukturinvestitionen auf der anderen Seite vernünftig zusammenkommen. Auch das ist ein Beitrag, mit dem Niedrigzinsumfeld umzugehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wer dagegen polemisiert und sich dem verweigert, verschließt die Augen vor den Herausforderungen, vor denen wir stehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Staatssekretär, darf der Kollege Schick noch eine Zwischenfrage stellen oder eine Bemerkung machen? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident, selbstverständlich darf der Kollege Schick eine Frage stellen oder eine Bemerkung machen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Sie haben gerade argumentiert, dass es bei Infrastrukturinvestitionen sinnvoll sein könnte, dass man das praktisch mit Investitionsmöglichkeiten der Versicherungswirtschaft verknüpft. Jetzt gibt es sicher private Infrastrukturen, bei denen es auch eine private Finanzierung geben soll. In Bezug auf die öffentliche Infrastruktur, die letztlich immer der Nutzer oder der Steuerzahler zahlt, möchte ich Sie fragen, warum es aus Sicht der Steuerzahler sinnvoller sein soll, für 5 oder 6 Prozent Rendite das Geld von den Versicherungsunternehmen zu leihen, statt es für zurzeit sehr niedrige Zinsen – sagen wir 1 Prozent – am Kapitalmarkt aufzunehmen, also die teurere Lösung zu wählen anstatt die billigere. Warum soll das gut sein? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr gute Zwischenfrage!) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zunächst einmal, Herr Schick: In beiden Fällen passiert dasselbe. Ob wir eine Staatsanleihe am Markt emittieren und der Versicherer sie kauft oder der Versicherer direkt das Infrastrukturprojekt finanziert, in beiden Fällen kommt das Geld vom Versicherer ins Infrastrukturprojekt. Die Frage ist nur, auf welchem Weg und wer das Risiko trägt. Für mich ist ÖPP – öffentlich-private Partnerschaft; damit es auch andere verstehen – nicht einfach das, was Sie in Ihrer Frage unterstellen, ist nicht nur die Frage: Wie finanzieren wir? Das ist eine zu eindimensionale Betrachtungsweise, die Sie da haben. Die entscheidende Frage ist doch: Wer trägt das Risiko über die gesamte Laufzeit eines Infrastrukturprojekts? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wenn wir nicht nur über Finanzierung, sondern über Risikotransfer reden, dann muss ich die Prozentzahlen, die Sie nennen, natürlich auch bezogen auf das zu tragende Risiko sehen. Dann kann das für die öffentliche Hand sehr wohl ein rentierliches Geschäft sein. Das ist die Frage, die wir gemeinsam diskutieren müssen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich einmal gespannt!) An dieser Stelle werbe ich – das sei mein letzter Gedanke – ein Stück weit dafür, dass wir in Zukunft eine regelbasierte, aber flexible Versicherungsaufsicht benötigen. Die Regeln, die wir machen, sind das eine, wie sie angewendet werden, ist das andere. Deshalb werden wir eine risikoorientierte Aufsicht benötigen. Damit kommen wir zur nächsten Aufgabe, die uns als Bundesregierung bevorsteht, nämlich: Wie gehen wir mit der Anlageverordnung um? Wir werden uns Gedanken machen müssen und die Anlageverordnung entsprechend anpassen müssen, um diese Infrastrukturinvestitionen möglich zu machen. An dieser Stelle werden wir Vorschläge unterbreiten. Meine Damen und Herren, mit Solvency II gehen wir einen gewaltigen Schritt nach vorne, aber es wird nicht der letzte Schritt sein. Wir müssen das als gemeinsame Aufgabe verstehen. Wir benötigen eine Eigenverantwortung derjenigen, die das Versicherungsgeschäft machen, risikoorientierte, nah an den Unternehmen stehende Aufseher und eine klar prinzipienbasierte Regulierung. In diesem Sinne werbe ich dafür, dass Sie diesem Gesetz heute zustimmen, und hoffe, dass es auch den Bundesrat passiert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Matthias Birkwald für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Song der Kölner Band BAP heißt es: „Besser hätt ich dat jelosse, dann wöhr alles nit passiert“. Vor 15 Jahren versprachen SPD, Grüne und Union den Menschen großspurig: Ja, wir kürzen Ihre gesetzliche Rente, aber mit Lebensversicherung und Riester-Rente werden Sie im Alter viel besser leben als bisher von der guten gesetzlichen Rente allein. – Liebe Kolleginnen und Kollege, dieses Versprechen war 2001 falsch, es ist heute falsch, und es wird auch 2030 falsch sein. (Beifall bei der LINKEN) Sie können die Finanzaufsicht über Versicherungen verbessern, so viel Sie wollen, aber dadurch werden Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, kein anständiges Alterseinkommen erreichen. Ein Ende der niedrigen Zinsen, Herr Staatssekretär, ist nämlich nicht in Sicht. Mit niedrigen Zinsen können Sie zwar gut eine Wohnung kaufen, aber Ihre Lebensversicherung geht den Bach herunter. Ein Beispiel: Die Bundesbank hat die Folgen der niedrigen Zinsen für 85 deutsche Lebensversicherer modellhaft untersucht. Unter „verschärften Stressbedingungen“ würden 32 Unternehmen die Eigenmittelanforderungen von Solvency I bis 2023 nicht mehr erfüllen. (Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist inzwischen völlig überholt!) Also: Von 85 Versicherern wären dann 32 pleite, Herr Zöllmer. Diese Modellrechnung zeigt: Selbst die Bundesbank kann Lebensversicherungen als Altersvorsorge nicht empfehlen. Aber Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, senken den garantierten Zins für Lebensversicherungen auf mickrige 1,25 Prozent, und die Lebensversicherer senken ohne Not die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen. Was sind die Folgen? Am Ende werden Millionen Menschen im Alter schwer enttäuscht, wenn sie sehen, wie tief ihre Ansprüche aus den Lebensversicherungsverträgen gesunken sein werden. Zum Teil ist das heute schon der Fall. Sie müssen dann die Zeche zahlen, nicht die Unternehmen oder gar die Aktionäre und Aktionärinnen. Das, meine Damen und Herren, ist unverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das ist völlig abwegig, was Sie sagen!) Mit 1,25 Prozent garantierten Zinsen und völlig unsicheren Überschüssen, Herr Flosbach, können Normalverdienende unmöglich das Loch stopfen, das Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und Union in die gesetzliche Rente gerissen haben. Lebensversicherungen und Riester-Verträge taugen nicht als Altersvorsorge. Zeigen Sie Größe und geben es endlich zu! (Beifall bei der LINKEN) Der Präsident der Versicherungswirtschaft, Alexander Erdland, hat das am vergangenen Freitag – unfreiwillig – getan. Er sagte, ein dauerhaft niedrigeres Zinsniveau mache eine um 15 Prozent höhere Sparanstrengung nötig, um im Alter das gleiche Versorgungsniveau zu erreichen. Ich frage Sie: Wer kann denn noch einmal 15 Prozent zusätzlich für das Alter zurücklegen und von welchem Lohn? Der Leiharbeiter, die Verkäuferin und der Taxifahrer können es jedenfalls nicht. (Beifall bei der LINKEN) Die Zeitschrift Öko-Test bringt es in ihrem aktuellen Heft voll auf den Punkt – ich zitiere –: „Schließen Sie keine neue Kapitallebens- oder Rentenversicherung mehr ab!“ Richtig so! (Beifall bei der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was sollen die Leute dann machen?) Die Linke schlägt Ihnen deshalb, Herr Michelbach, ein Drei-Punkte-Programm vor: Erstens. Die staatliche Riester-Förderung, von der die Versicherungen profitieren, wird gestoppt. Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, soll die bisher angesparten Gelder reibungslos und freiwillig auf sein persönliches Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen können. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Statt jedes Jahr 3,5 Milliarden Euro Steuern für die Riester-Förderung auszugeben, wird mit dem Geld das Rentenniveau stabil gehalten. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Alle Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel werden gestrichen. (Beifall bei der LINKEN) Ziehen Sie endlich Schlussfolgerungen aus der Finanzkrise! Stärken Sie die gesetzliche Rente! Stärken Sie das Umlagesystem! Und sorgen Sie dafür, dass die gesetzliche Rente wieder den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt! Das wäre zu tun. Deswegen: Die Finanzaufsicht bei den Versicherungsdienstleistungen zu verbessern, ist ein Schritt; aber hier geht es darum, dass die Menschen eine anständige Altersvorsorge erhalten. Darum müssen Sie sich kümmern. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Kiziltepe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Cansel Kiziltepe (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen hier und heute mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen an einem wichtigen und auch bedeutenden Punkt. Ohne eine ordentliche Aufsicht geht es nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Finanzmarktkrise hat deutlich gezeigt, wie zerbrechlich und risikoreich der Markt für Finanzdienstleistungen ist, wenn es an einer starken Regulierung fehlt. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber sie gerät oft in Vergessenheit. Nur durch konsequente Regulierung und deren Kontrolle durch die Aufsicht können das Risiko und die Größe von Versicherungsunternehmen kritisch beobachtet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass uns nach der Bankenkrise eines Tages eine Versicherungskrise ereilt und es dann wieder einmal heißt: too big to fail. – Das darf nie wieder passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Genau dies soll mit der verbesserten Versicherungsaufsicht vermieden werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes – das hat sich in der Debatte heute besonders gezeigt – bedeutet einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Erst die tiefgreifende Finanzkrise hat ihn möglich gemacht. Es hat sich nämlich gezeigt, dass, wenn der Markt sich selbst überlassen wird, damit große und weitreichende Gefahren verbunden sein können. Ich freue mich, dass diese Erkenntnis heute auch in den letzten Reihen angekommen ist. Der Schutz der Versicherten wird nun stärker in den Blick genommen; das ist auch richtig. Mit diesem -Gesetz wird das Verhältnis von Risiko und Kapitalausstattung der Unternehmen beaufsichtigt – ein Fortschritt hin zu mehr Sicherheit für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Das bedeutet: Die EU-Richtlinie wird klar im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt. Nachdem wir im Bankensektor wichtige Schritte hin zu einer besseren Aufsicht und Regulierung getan haben, tun wir dies nun im Bereich der Versicherungen. Es hat sich in den letzten Jahren hinsichtlich der europäischen Versicherungsaufsicht einiges getan. So wurde in der Folge der Finanzkrise eine einheitliche neue Aufsichtsbehörde geschaffen, die EIOPA. Es geht also sowohl bei den Banken als auch bei den Versicherungen um mehr Kontrolle der Institute und um weniger Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Denn eine stärkere Angleichung der Regelungen auf europäischer Ebene ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig und längst überfällig. Eine stärkere Regulierung und eine verbesserte Aufsicht bedeuten natürlich höheren Aufwand für die Versicherungsunternehmen. Dieser Mehraufwand – das war für uns als SPD-Fraktion wichtig – muss im Verhältnis zum Risiko stehen. Dass die großen Versicherungskonzerne diese neuen Regelungen ohne Mühe umsetzen können, ist klar; das gilt jedoch nicht für alle Versicherungsunternehmen. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion darauf gedrungen, dass der Proportionalitätsgrundsatz gewahrt bleibt. In diesem Fall ist die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, gefordert, in den kommenden Jahren darauf achtzugeben. Wir im Finanzausschuss werden das kontrollieren und die Umsetzung dieses Gesetzes kritisch begleiten. Dazu stehen wir. (Beifall bei der SPD) Dass wir dazu stehen, ist natürlich kein Selbstzweck. Es geht vielmehr darum, die Gefahren, die eine mögliche Marktkonzentration mit sich bringen würde, abzuwehren, weil eine solche Marktkonzentration den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern schaden würde, und das wollen wir nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich soll die Modernisierung der Versicherungsaufsicht, wie der Name bereits sagt, ausschließlich für die Versicherungsunternehmen gelten. Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind ausgenommen. Das hat bereits das Europäische Parlament so beschlossen, und bei der Umsetzung in deutsches Recht hat es auch keine Änderungen gegeben, obwohl in den Beratungen insbesondere die vorgeschlagenen §§ 23, 26 und 124 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Kritik standen. Vonseiten der Pensionsfonds gab es die Befürchtung, dass die aufsichtsrechtlichen Regelungen durch die Hintertür auch auf die EbAV, also die Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, übertragen werden könnten. Dem ist nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen. (Beifall bei der SPD) Wir haben eben eine freie Rede zur Rente gehört; darauf gehe ich kurz ein. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zur Altersvorsorge!) In unserem Koalitionsvertrag steht, dass die betriebliche Altersversorgung gestärkt und geschützt werden soll, und das ist auch richtig; denn bei der zweiten Säule der Alterssicherung in Deutschland handelt es sich um eine historisch gewachsene und bewährte Säule. Wir werden uns im laufenden Jahr intensiv damit auseinandersetzen, um eine stärkere Verbreiterung der zweiten Säule zu erreichen. Allerdings wird dies nicht im Rahmen dieser Debatte erfolgen, sondern im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. In diesem Zusammenhang wird es auch um die Frage gehen, wie diese Einrichtungen beaufsichtigt werden. Der Vorschlag der Kommission hierzu liegt seit etwa einem Jahr vor. Die Umsetzung in nationales Recht soll Ende nächsten Jahres erfolgt sein. Daher werden wir die Probleme, die bei der betrieblichen Altersversorgung auftreten können, erkennen und angehen, und wir werden uns im Rahmen dieser Debatte auch für die betriebliche Altersversorgung einsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da bin ich gespannt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich noch ganz kurz auf die wenig beachtete Petition des Versicherungsverbandes Deutscher Eisenbahnen eingehen. Dieser forderte, im Rahmen der Beratungen von der Aufsicht gemäß diesem Gesetz freigestellt zu werden. Jedoch gehört der Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen vom Wesen und auch vom Umfang seiner Tätigkeit her zu den Unternehmen, auf die diese Solvabilitätsrichtlinie Anwendung findet. Daher wäre es eine Verletzung des EU-Rechtes, wenn man den Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen ausnehmen würde. In der heutigen Debatte ist deutlich geworden, wie komplex und umfangreich die Umsetzung ist. Auch angesichts der langen Übergangszeit und im Zuge der weiteren Beobachtungen durch den Finanzausschuss – damit werden wir uns in den nächsten Jahren befassen müssen – wird sich zeigen, welcher Änderungsbedarf noch vorhanden ist. Doch vor allem eines ist wichtig: Wichtige Schritte sind getan worden hin zu mehr Stabilität und hin zu geringerem Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Hans Michelbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf wird ein weiteres Sicherungsgerüst in unseren Finanzmarkt eingezogen. Wir werden die andauernde Leistungsfähigkeit und Sicherheit des deutschen Finanzmarktes erhalten, mit Vernunft, mit Maß und Ziel. Darauf kommt es an, und dafür arbeiten wir: für diese Sicherheit, für diese andauernde Leistungsfähigkeit, für die Versicherten und für die Unternehmen gleichermaßen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Die Opposition, Linke und Grüne, startet stets den Versuch, den Finanzmarktunternehmen einen möglichst hohen Reputationsschaden zuzufügen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ungeheuerlich, nach den Äußerungen zur EZB, die Sie gemacht haben!) Damit schaden Sie, meine Damen und Herren, Versicherten und Versicherungsunternehmen gleichermaßen. Sie sind nicht die seriöse Lobby, die Lobby der Versicherten, wie Sie hier vorgeben. Den Versicherten nutzt es gar nichts, wenn Sie die Versicherungsunternehmen überfordern. Hören Sie auf damit, die millionenfach abgeschlossenen Versicherungsverträge politisch zu instrumentalisieren! Das ist schäbig, das ist polemisch. Das dient niemandem, schon gar nicht den Versicherten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr CDU-Parteitag hat das doch gestoppt! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kriegen Sie keine Briefe von Menschen, die eine geringere Auszahlung erhalten? Reden Sie einmal mit den Menschen, die Hunderttausende weniger ausgezahlt bekommen!) Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf wird die europäische Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sogenannte Solvency-II-Richtlinie, seriös und zielführend in nationales Recht umgesetzt. Damit wird die Versicherungsaufsicht gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt. Ziel der damit verbundenen Maßnahmen ist es, das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zu verringern. Erreicht wird dies durch umfassendere, risikoorientiertere Eigenkapital- und Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Die Versicherer werden künftig verpflichtet sein, Kapital bereitzustellen, um Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken deutlich besser absichern zu können. Dabei geht es nicht nur um mehr Stabilität im Versicherungsmarkt. Es geht auch um ein Stück mehr Verbraucherschutz – darauf kommt es uns an –, insbesondere im Bereich der Lebensversicherer. Der Schwerpunkt deutscher Versicherer liegt traditionell auf Verträgen mit langjährigen Zinsgarantien. Damit wird Stabilität erreicht. Damit komme ich zu einem wesentlichen Punkt: Das derzeitige Niedrigzinsumfeld ist nicht politisch von uns veranlasst, und wir müssen deutlich sagen, dass auch die Preisstabilität, die wir im Moment haben, für die Versicherten grundsätzlich positiv ist. 7 Prozent Inflation sind ihm lieber als 5 Millionen Arbeitslose, hat ein Weltökonom einmal gesagt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Er hat gesagt, 5 Prozent Inflation ist ihm lieber als 5 Prozent Arbeitslosigkeit!) Das Gegenteil von beidem ist entstanden. Heute haben wir Preisstabilität. Dann ist es selbstverständlich, dass man bei Preisstabilität, wenn es also keine Inflation gibt, auch keine Inflationsdividende einstreichen kann. Das ist in diesem Marktumfeld ganz normal. Ich kann Ihnen nur immer wieder sagen: Sie versuchen immer wieder, alles Private als Feindbild darzustellen. Da machen wir nicht mit. Wir brauchen den privaten Kapitalmarkt, den privaten Finanzmarkt. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei den neuen Regelungen und Bewertungen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eingeführt werden sollen, geht es darum, die Risiken sichtbar zu machen. Das ist ein wesentlicher Punkt. Uns geht es um Transparenzverbesserung. Die Garantien werden transparent, öffentlich überprüfbar sein und können letzten Endes auch von uns immer wieder überprüft werden. Damit wird das notwendige Instrumentarium geschaffen, um in Zukunft Risiken besser bewältigen zu können. Das ist angesichts des aktuellen Niedrigzinsumfeldes sicher keine leichte Aufgabe für die Versicherungsunternehmen; aber es ist unausweichlich, dass sich die Versicherer dieser Aufgabe verstärkt stellen. Die deutschen Lebensversicherungen insgesamt werden den Einstieg in die neuen Kapitalanforderungen unter dem künftigen Aufsichtsregime bewältigen können. Auch das ist ein wesentliches Ergebnis der Erhebung der BaFin. Sie hat gezeigt, dass bei allen deutschen Lebensversicherungen die Welt letzten Endes in Ordnung ist. Es gibt einige wenige kleine Unternehmen, die keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen konnten und nachbessern müssen. Diese machen aber weniger als 1 Prozent Marktanteil aus. Dies nun anzuprangern, ist daher völlig falsch. Ich glaube, auch das ist nur Polemik. Herr Dr. Schick, Sie polemisieren immer wieder über Aktionäre. Wir haben Ausschüttungssperren eingeführt. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Gewinne steigen weiter!) Damit ist das Eigentum beschwert worden. Aber Eigentumsenteignung geht mit uns nicht, Herr Schick; (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD] – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat auch niemand gefordert! Das gilt übrigens auch für die Versicherten! Da waren Sie nicht ganz so klar!) das müssen Sie sich einmal merken. Eigentum ist Eigentum. Indem Sie immer wieder gegen Eigentum polemisieren, zeigen Sie Ihr wahres Gesicht. Das geht mit uns nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD] – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja peinlich, was Sie da sagen!) Ich sage Ihnen eines: Hören Sie auf, mit den 90 Millionen Lebensversicherungsverträgen politische Agenda zu machen. Das ist verwerflich und nicht in Ordnung. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das machen Sie doch schon! Das reicht schon!) Den Reputationsschaden, der dadurch für die Unternehmen entsteht, tragen letzten Endes die Versicherten. Das ist die Konsequenz Ihres Tuns, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Es ist richtig: Wir haben es hier heute mit einem Paradigmenwechsel zu tun. Wir gehen weg von den vielen Detailregelungen hin zu einer gesamtrisikoorientierten Betrachtungsweise; das ist richtig und zielführend und deshalb notwendig. Das führt keineswegs zwangsläufig dazu, dass sich das Volumen der Anlagen in hochriskante Marktbereiche und Finanzinstrumente weiter erhöht, wie immer wieder zu hören ist. Ganz im Gegenteil bewirken die neuen Eigenmittelvorschriften, dass es in Zukunft weniger bis gar keine hohen Risiken mehr gibt. Denn je höher die eigene Haftung, desto geringer der Anreiz, risikoreiche Investitionen zu tätigen. So funktioniert Markt. Wenn Sie die eigene Haftung erhöhen, dann ist das letzten Endes die beste Vorsorge gegenüber risikoreichen Investitionen. Sie können, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, den Versicherungen nicht vorschreiben, in welche Anlageformen sie zu investieren haben. Das wäre ein Rückfall in alte Zeiten. Dass Sie jetzt auch gegen die Möglichkeit, dass das Kapital für die Allgemeinheit und das Gemeinwohl in die Infrastruktur fließt, polemisieren, verstehe ich überhaupt nicht. Das Geld wird dort benötigt. Es dient allen, wenn es bei den Infrastrukturprojekten schneller vorangeht. Das ist ein wirklicher Paradigmenwechsel. Das ist ein großer Vorteil für den Standort Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Versicherern, künftig ein weiteres Feld zu nutzen. Die Öffnung der Infrastrukturinvestitionen für die Versicherer schafft neue Optionen. Das ist eine Win-win-Situation für die öffentliche Hand und die Versicherer und damit auch für deren Kunden. Wir haben unzweifelhaft einen erheblichen Investitionsbedarf im Bereich der öffentlichen In-frastruktur. Dieser Investitionsbedarf kann von der öffentlichen Hand alleine nicht zeitnah vollständig gedeckt werden. Gleichzeitig sehen wir erhebliche private Mittel, die sinnvoll angelegt werden wollen. Nichts liegt also näher, als beides zusammenzubringen. Gewiss wird der Versicherungsbranche mit den neuen Regelungen einiges abverlangt; das muss man deutlich sagen. Von Versicherungslobby ist aber nicht zu reden. Sie können uns mit dieser nebulösen Verdächtigung von Lobbyismus überhaupt nicht gemeint haben. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nö!) Sie können uns damit nicht meinen. Es lohnt sich, Herr Dr. Schick, sich eine eigene Meinung zu bilden. Wir tun dies mit hoher Fachkompetenz. Wir haben Fachleute aus der Fraktion im Finanzausschuss, die sich damit genau auskennen und beschäftigt haben und mit ihrer Fachkompetenz eine gute Richtlinie in ein deutsches Gesetz umgesetzt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist hervorzuheben. Ich sage herzlichen Dank dafür, dass wir im Finanzausschuss mit dieser Kompetenz einen vorbildlichen Gesetzentwurf für die Versicherten und für die Versicherungsunternehmer erarbeitet haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Christian Petry hat nun das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Petry (SPD): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2015 kann das Jahr des Verbraucherschutzes werden. 2015 ist ein Jahr, in dem es viele neue Regelungen im Bankenbereich, im Finanzbereich generell und – so wie jetzt auch hier mit Solvency II – im Versicherungsbereich gibt, ein Jahr, in dem der Verbraucher im Mittelpunkt steht, in dem der Verbraucher geschützt wird, in dem der Verbraucher gestärkt wird. So ist auch Solvency II – dies wollen wir heute in nationales Recht umsetzen – zu sehen. 2015 ist ein Jahr des Verbraucherschutzes. (Beifall bei der SPD) Wir sind damit die Lobby der Verbraucherinnen und der Verbraucher. Es ist ein Mammutgesetz. Das ist vielfach gesagt worden. Es hat lange gedauert: Bereits vor der Finanzkrise ist es in die Wege geleitet worden. Es musste umgestellt werden. Das führt dazu, dass wir diese Regelungen, diese Verpflichtungen in einem sehr, sehr langen Übergangszeitraum von 16 Jahren umsetzen. Ich glaube, damit ist ein guter Weg gefunden worden, sowohl den Versicherungsinstituten als auch dem Versicherten gerecht zu werden. Es ist ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung europäischer Standards im Finanzbereich: eine ganzheitliche Risikobetrachtung, neue Bewertungsmöglichkeiten von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten und eine Aufsicht, die nun mit solchen Instrumentarien versehen ist, auf dass die Kapitalausstattung der Versicherungen sichergestellt ist. All dies sind Lehren aus der Krise. Bankensanierung und Bankenabwicklung durch Restrukturierungsfonds sind Instrumentarien, die sich im Bankensektor bereits in der Umsetzung befinden. Nun wird mit Solvency II auch die Versicherungswirtschaft auf einen in der EU einheitlichen Standard gesetzt. Dabei spielt die verbraucherschutzpolitische Komponente eine wesentliche Rolle. 2015 steht also im Zeichen des Verbraucherschutzes. Die Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung sind bereits auf den Weg gebracht. Ich verweise auch auf das Engagement von Verbraucherschutzminister Heiko Maas, der mit dem Kleinanlegerschutzgesetz den grauen Kapitalmarkt regulieren will. Das ist ein weiterer Schritt. Ich kann Herrn Dr. Michelbach nur zustimmen. Er hat eben gesagt: Das machen wir mit Maß und Ziel. – Das ist im doppelten Sinne so. Denn der Verbraucherschutz steht bei all diesen Maßnahmen bei uns im Zentrum der Politik und führt zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes und damit zum Jahr des Verbraucherschutzes 2015. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Herr Dr. Schick und Frau Karawanskij, ich bin zwar auch nicht gerade der größte Fan von privaten Investitionen im öffentlichen Bereich, aber Sie können nicht – Herr Michelbach hat es eben schon gesagt – alle Möglichkeiten, wie man sich refinanziert, wie man Rendite erwirtschaftet, verteufeln, indem Sie sagen: Hedgefonds, Private Equity, das dürfen die alles nicht machen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich nicht gesagt!) – Herr Dr. Schick, das stimmt, ich komme aber noch auf eine andere Aussage von Ihnen. – Wenn wir nun tatsächlich in den öffentlichen Finanzen so stehen, wie wir stehen, und wenn es auf der anderen Seite eine so hohe Kapitalmenge gibt, die möglicherweise verfügbar ist, mit der wir öffentliche Infrastruktur zeitnah realisieren können – durch die zeitnahe Realisierung ist es natürlich auch wirtschaftlicher, als wenn man 10, 15, 20 Jahre wartet; von daher entsteht auch dadurch eine Rendite –, dann bin ich der Meinung: Wenn Versicherer hier auf eine sehr solide, sichere Anlagestrategie wechseln können, sollten wir ernsthaft über diese Instrumentarien diskutieren und diese Möglichkeit nicht, wie hier geschehen, verteufeln. Ich glaube, das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf der Kollege Schick noch einmal eine Zwischenbemerkung machen? Christian Petry (SPD): Ja, gern. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es bezieht sich zwar nicht im Kern auf den vorliegenden Gesetzentwurf, aber ich finde, es ist eine wichtige Auseinandersetzung. Der Bundesrechnungshof hat für eine ganze Reihe von Projekten der Vergangenheit durchgerechnet, ob die These, die Sie aufstellen und die auch vorhin genannt worden ist, stimmt, nämlich dass es letztlich aufgrund der Risikoübernahme – Herr Meister hatte es so ausgeführt – für die Bundesregierung sinnvoll ist. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem vernichtenden Urteil, dass es für den Steuerzahler schlechter ist. Warum sollten wir denselben Fehler, den uns der Bundesrechnungshof schon einmal bescheinigt hat, noch einmal machen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das war bei den Eigenprojekten! Das hier ist aber etwas ganz anderes!) Christian Petry (SPD): Herr Dr. Schick, herzlichen Dank für diese Zwischenfrage, gibt sie mir doch die Gelegenheit, zu sagen, dass die Modelle, über die wir jetzt diskutieren, diese Risiken mit Blick auf die Zukunft tatsächlich minimieren. Wir müssen ein Auge darauf werfen; da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Nicht alles, was irgendwo in Europa in diesem Sinne anzugehen ist, muss unsere Unterstützung finden. Aber ich halte es generell für eine Versündigung an der Jugend und an der Zukunft, Infrastruktur verfallen zu lassen, wenn man hier eine Finanzierungsmöglichkeit hat, die sehr zeitnah auf Vordermann zu bringen ist. Ich glaube, darüber sollten wir alle nachdenken. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kernziele der Richtlinie sind im Gesetzentwurf genannt. Die europaweit einheitlichen Anforderungen im Bereich der Eigenmittel setzen nun Instrumentarien voraus, die die Aufsicht zur Kontrolle haben muss. Versicherungen müssen Anlagen nach Marktrisiken bewerten; das halte ich für einen Fortschritt. Dass neben Standardmodellen auch individuelle Modelle zugelassen sind – dazu kann Lothar Binding als Mathematiker viel sagen –, wird die Aufsicht nicht leichter machen; das wissen wir. Dort muss man sich auf diese Modelle einstellen. Aber letztlich ist es doch so: Wenn wir alle Versicherer, alle Versicherungsunternehmen, stärken wollen, dann müssen wir letztlich dafür sorgen, dass sie die Bewertungen für ihre spezifischen Produkte vornehmen können, statt ausschließlich standardisierte Modelle zu benutzen. Deswegen ist die Wahlfreiheit sehr zu begrüßen. (Beifall bei der SPD) Auch eine europaweite Harmonisierung der Aufsicht der Versicherungsunternehmen ist zu begrüßen. Das macht die Sache europaweit besser, vergleichbarer und – da in diesem Bereich international gearbeitet wird – auch stabiler. Auch das ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Versicherungsschutzes. Schlussendlich geht es auch um Transparenz. Die Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Versicherer im Hinblick auf die Risikosituation, das Kapitalmanagement und die Geschäftstätigkeit wird erweitert und gestärkt. Auch das ist ein Ziel dieser Richtlinie und führt zu einer Stärkung dieses Prozesses. (Beifall bei der SPD) Das Ergebnis liegt uns nun vor. Es ist ein Mammutgesetz. Es reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen, die den europäischen Finanzsektor stärken, ein. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wird nach den Krisenjahren durch die vielen Maßnahmen, die wir durchführen, weiter gestärkt. Neben der Einlagensicherung, der Bankenunion und dem Kleinanlegerschutzgesetz trägt auch Solvency II dazu bei, dass 2015 das Jahr des Verbraucherschutzes ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Anja Karliczek für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Anja Karliczek (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin die Letzte – wir haben es gerade gehört – und mache jetzt den Sack in dieser zweiten und dritten Lesung zu. (Christian Petry [SPD]: Nein, nicht die Letzte! Die letzte Rednerin!) – Zu diesem Tagesordnungspunkt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, meinem Kollegen Herrn Zöllmer, mit dem ich in den letzten Monaten und auch beim Thema Lebensversicherungsreformgesetz intensiv habe zusammenarbeiten dürfen, dafür Dank zu sagen, dass die Zusammenarbeit in der Koalition immer so gut klappt. Deswegen will ich mich jetzt auch nicht auf alle Einzelheiten stürzen, sondern mich mit den wesentlichen Dingen beschäftigen, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, und dann die Gelegenheit nutzen, zu erklären, warum einige Zusammenhänge, die hier immer wieder in den Raum gestellt werden, falsch sind. Der Abschluss von Solvency II – das haben wir ja jetzt schon einige Male gehört – ist etwas Besonderes. Denn seit fast zehn Jahren wird über dieses Gesetz diskutiert, und es bleiben noch 16 Jahre zur Umsetzung – ein Vierteljahrhundert für ein Gesetz, das ist schon etwas Besonderes. Allein an der zeitlichen Dimension erkennen wir die Tragweite dieses Gesetzes, aber eben auch an den massiven Reaktionen unserer Versicherer; denn ihre Sorge ist nach wie vor sehr groß. Vor allem bei den kleinen und mittelständischen Versicherungsunternehmen, die es bei uns ja glücklicherweise noch gibt, sind die Sorgenfalten angesichts dieses Mammutwerkes tief. Doch ich versichere ihnen: Uns als CDU/CSU-Fraktion sind ein fairer Wettbewerb unter den Marktteilnehmern in Europa und der Erhalt unserer mittelständischen Wirtschaftsstruktur sehr wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb setzten wir eins zu eins um, was uns die europäische Richtlinie vorgibt, und haben dabei stets die Augen darauf gerichtet, dass die Umsetzung der neuen Vorschriften für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen machbar bleibt. 2007 entstand die Idee einer europaweit einheitlichen Regulierung der Versicherungswirtschaft. Das war vor der Finanzkrise. Seit der Krise nehmen wir die Risiken der Finanzmärkte ganz anders wahr. Das hat auch die Verhandlungen und die Regeln von Solvency II spürbar beeinflusst. Was sich nicht geändert hat, sind der Leitfaden und das übergeordnete Ziel der novellierten Versicherungsaufsicht, erstens den Schutz der Versicherten vor einer Insolvenz von Versicherungsunternehmen zu verbessern und zweitens eine hohe Risikosensitivität unserer Versicherungsunternehmen einzufordern. Versicherungsunternehmen sind – das ist heute Gott sei Dank ja schon mehrfach gesagt worden – in ihrer Geschäftstätigkeit auf das Solidarprinzip der Versichertengemeinschaft ausgelegt, sie bündeln Einzelrisiken und stehen mit den Mitteln der Versicherten solidarisch für eingetretene Risiken ein. Was wir heute beschließen, die Novellierung eines rund 115 Jahre alten Aufsichtsgesetzes, ist an dieser Stelle aber noch mehr, nämlich eine Verbesserung des Versichertenschutzes. Es ist ein grundlegender Paradigmenwechsel in der europäischen und der deutschen Versicherungsaufsicht. Wir können es nicht oft genug sagen: Wir starten eine neue Philosophie, die im Kern auf drei Säulen basiert: Erstens. Wir verpflichten die Unternehmen, ihre Kapitalanlagen risikoadäquat und nicht mehr dem Geschäftsumfang entsprechend mit Eigenkapital zu unterlegen. Zweitens. Wir verpflichten die Unternehmen, sich intern über ein unternehmensinternes Risikomanagement mit ihren Risiken zu beschäftigen. Drittens. Wir verpflichten die Unternehmen, der Aufsicht und der Öffentlichkeit regelmäßig über Risiko- und Ertragslage zu berichten. Das neue Aufsichtssystem ist prinzipienorientiert. Das bedeutet, dass Ziele vorgegeben werden, nicht aber, wie die Unternehmen diese zu erreichen haben; das entscheiden sie selbst. Nach den ersten einer ganzen Reihe von Gesprächen war relativ schnell klar, dass es weniger die neuen Kapitalanforderungen sind als die neue Geschäftsorganisation und die erweiterten Berichtspflichten, die insbesondere die kleinen und mittleren Versicherer sehr umtreiben; denn das Gesetz bringt einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Der Aufbau eines vierstufigen Risikomanagements ist bei wenigen Mitarbeitern eine oft kaum überwindbare Barriere. Ein Vertreter eines kleinen Unternehmens sagte einmal: Wir müssen unsere Reinigungskräfte einbinden, so viel Personal haben wir gar nicht. Uns ist es deshalb ein großes Anliegen, dass die BaFin das im Gesetz vorgesehene Proportionalitätsprinzip wo immer möglich anwendet und dadurch die Unternehmen entlastet werden. Wir wollen, dass der Aufwand für die Unternehmen in einem angemessen Verhältnis zu deren Versicherungsgeschäft steht. Deswegen haben wir im Verlauf der Diskussion zu diesem Gesetz noch zwei Punkte direkt ins Gesetz aufgenommen: Erstens haben wir mit einer Klarstellung im Gesetzestext sichergestellt, dass operative Tätigkeiten von der internen Revision unabhängig sein müssen, nicht aber Funktionen. Zweitens legt das Gesetz jetzt zudem fest, dass Geschäftsleiter auch Schlüsselfunktionen wahrnehmen können, eine Koppelung von Schlüsselfunktionen bleibt jedoch auch EU-rechtlich untersagt. Wir gehen davon aus, dass die Versicherungsaufsicht von den gegebenen Möglichkeiten hinreichend Gebrauch macht, gerade die kleinen Unternehmen von Berichtspflichten zu befreien. Wir haben Vertrauen in die solide Arbeit unserer BaFin. Ich finde es gut, sagen zu können, dass unsere Durchführungsorgane oft eher dafür gescholten werden, dass sie Gesetze zu eng und zu genau nehmen, als dass man ihnen vorwirft, sie großzügig auszulegen. Lediglich die Umsetzung des Proportionalitätsprinzips werden wir – das haben wir auch schon ein paar Mal gesagt – uns nochmals genau anschauen. Das zu erwähnen, ist mir wichtig. Deswegen haben wir auch im Bericht des Finanzausschusses festgehalten, dass uns die BaFin im Jahr nach der Einführung von Solvency II, also im Jahr 2017, zur Umsetzung des Proportionalitätsgrundsatzes berichten wird; denn wir wollen im Sinne der Kunden die Vielfalt der deutschen Versicherungslandschaft erhalten und einen fairen Wettbewerb sicherstellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die umfassende Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist von den Versicherungsunternehmen mittlerweile akzeptiert. Die langen Jahre der Diskussion bis zur Einführung dieser Novelle haben daran aus meiner Sicht einen großen Anteil. Gerade auch auf die -Herausforderung der Niedrigzinsphase ist Solvency II grundsätzlich die richtige Antwort; denn quantitatives und qualitatives Risikomanagement muss sich an den Gegebenheiten des Marktes orientieren. Ich will noch einen weiteren wichtigen Punkt der Debatte ansprechen. Immer wieder wurde geäußert, dass der Schutz des einzelnen Verbrauchers gegenüber dem Schutz der Unternehmen vor Insolvenz Vorrang haben müsste. Diese Frage trifft den Kern einer Versicherungsgemeinschaft und das Prinzip der Versicherung: Es ist die Frage, ob die Interessen der Versicherten oder die der Solidargemeinschaft Vorrang haben. Für uns steht klar die Solidargemeinschaft im Vordergrund. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will das am Beispiel der deutschen Lebensver-sicherung deutlich machen; denn gerade hier wird immer wieder das Prinzip der solidarischen Versichertengemeinschaft infrage gestellt. Seit mehr als 100 Jahren gibt es die deutsche Lebensversicherung. Von Anfang an und bis in die heutige Zeit liegt ihr die Idee der Solidargemeinschaft zugrunde. Sie ist privatwirtschaftlich organisiert, aber dem Solidarprinzip einer Gemeinschaft verpflichtet. Sie arbeitet als Kollektiv, das mit einem hohen Maß an Stabilität gemeinsam spart, Sicherheit bietet und über die Zeit im Verbund die Risiken ausgleicht, und zwar in guten wie in schlechten Zeiten, in Zeiten hoher wie niedriger Zinsen, in Zeiten hoher wie geringer Risiken – und das über Generationen hinweg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Risiken gemeinsam zu übernehmen, bedeutet immer, einen eigenen angemessenen Beitrag zu leisten, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft einen Schaden erlitten hat. Damit werden Lebensrisiken, die jeden von uns treffen können, beherrschbar. Damit sind wir solidarisch in der Gemeinschaft der Versicherten. Damit gehen wir aber auch die Verpflichtung ein, uns selbst einzubringen. Es ist das Prinzip der Risikominimierung für jeden Einzelnen, nicht das Prinzip der Gewinnmaximierung für jeden Einzelnen, liebe Frau Karawanskij. Das Selbstverständnis als Solidargemeinschaft wurde während der Beratungen konkret und intensiv anhand der Funktionsweise der freien RfB, also der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, die Sie eben schon angesprochen haben – ein kompliziertes Wort und ein kompliziertes Regelwerk –, diskutiert. Ich will hier kein handelsrechtliches Seminar abhalten, aber es ist wichtig, noch einmal klarzustellen: Die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sind genau der Posten in der Bilanz eines Versicherers, der den Topf abbildet, aus dem über Generationen hinweg das Kollektiv der Versicherten mit stabilen Erträgen versorgt wird. Ich sage bewusst: mit stabilen Erträgen; denn es ist gerade das Prinzip eines Versicherers, nicht einzelnen Jahrgängen von Versicherten maximierte Erträge zu garantieren, sondern über Generationen hinweg möglichst stabile Erträge. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen speisen sich aus Überschüssen; das wissen Sie. Bei der RfB fließen jeweils 90 Prozent der Kapitalanlagegewinne und der Risikogewinne sowie 50 Prozent der Kostengewinne ein. Diese Überschüsse kommen den Versicherten zugute, und zwar vollständig. Das geschieht jedoch nicht unmittelbar und individuell für jeden einzelnen Ver-sicherten. Die freie RfB ist vielmehr eine Zahlungsverpflichtung des Versicherers an die Gemeinschaft der -Versicherten, nur der Zeitpunkt, die Höhe und der Einzeladressat sind in dem Moment noch unbestimmt. Vielfach war die Kritik zu hören, dass die Versicherer mithilfe der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattungen, die ja eigenmittelfähig ist, ihre Eigenmittelquote stärken würden, anstatt die Überschüsse aus der freien RfB unmittelbar an die Kunden auszuschütten. Somit würden Kundengelder als Eigenmittel eingesetzt. Ich sage es noch einmal: Die Gelder der freien RfB gehören den Kunden – unwiderruflich. Das steht der Eigenmittelfunktion der freien RfB aber gar nicht entgegen; denn es ist die praktische Umsetzung des Modells des kollektiven Sparens und Versicherns. Müsste an dieser Stelle echtes Eigenkapital eingesetzt werden, wer sollte das bezahlen? Kapitalgeber stellen ihr Geld stets nur gegen eine angemessene Rendite zur Verfügung. Die Solidargemeinschaft erspart sich damit gegenseitig die Kosten für externe Kapitalgeber und konnte dadurch in den vergangenen Jahren trotz sinkender Zinsen noch eine beachtliche Rendite erwirtschaften. Ein weiterer Punkt, der immer wieder besonders von den Linken kritisiert wurde, ist die Klarstellung in Bezug darauf, dass Versicherungsunternehmen in sogenannte alternative Investmentfonds investieren dürfen. Dazu kann ich nur immer wieder sagen: Je breiter die Kapitalinvestitionen auf verschiedene Investitionszweige gestreut sind, umso besser. Ich denke, Sie alle kennen die erste Regel der Kapitalanlage: Lege nicht alle Eier in einen Korb. Zudem sind unter Solvency II die Versicherer verpflichtet, ihre Kapitalanlagen adäquat zum Risiko mit Eigenkapital zu unterlegen. Gerade das ist eine Säule des neuen Regelwerks. Ich sagte bereits am Anfang meiner Rede, dass die -Finanzkrise diesem Gesetz einen deutlichen Stempel aufgedrückt hat. Das Gesetz ist eine Antwort auf stark veränderte europäische Rahmenbedingungen und ein wichtiger Schritt, Vertrauen in eine Branche zu stärken, die wir wesentlich für unsere Altersvorsorge – und damit für unsere Zukunft – brauchen. Die drei Säulen unserer Altersversorgung – gesetzlich, betrieblich und privat – sind nur leistungsfähig, wenn wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Wir haben das Glück eines immer länger werdenden Lebens; aber wir werden eben auch immer weniger. Zum Erhalt unseres Lebensstandards werden wir – auch wenn Sie das glauben, Herr Birkwald – nicht allein auf die staatliche Säule der Altersversorgung bauen können. Wir müssen – ich werde nicht müde, es immer und immer wieder zu betonen – eigene Vorsorge leisten. Auch wenn es nicht immer einfach ist: Wir müssen mit einer betrieblichen und/oder einer privaten Altersvorsorge selbst etwas für unseren Lebensabend tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir dürfen den Staat nicht überfordern, denn wir alle sind der Staat. Gemeinsam können wir nur so sozial sein, wie wir es uns leisten können. Deshalb muss es so viel Solidarität wie nötig und so viel eigene Leistung wie möglich geben. Mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes wollen wir das Vertrauen stärken, dass sich die eigene Leistung trotz allem lohnt. Diese Debatte fällt in eine Zeit großer Unsicherheit. Wir müssen als europäische Gemeinschaft Geschlossenheit zeigen. Eine Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln. Die Rücksicht auf nationale Besonderheiten bleibt dabei immer eine Herausforderung. Das war auch in der Diskussion um Solvency II immer wieder ein Thema. Dieses Gesetz berücksichtigt beides. Deswegen werden wir als CDU/CSU-Fraktion diesem Gesetz heute zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/3900, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/2956 und 18/3252 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/3924. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Nach einigem Zögern die gesamte Fraktion der Linken. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein modernes Einwanderungsgesetz Drucksache 18/3915 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Dieser angekündigte Titel führt zur Einwanderung und Auswanderung verschiedener Kolleginnen und Kollegen aus dem Plenarsaal. Sobald sich das neu sortiert hat, eröffne ich die Aussprache. Vorher frage ich, ob es Einvernehmen gibt, dass die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wiederum 96 Minuten umfassen soll. – Das ist offensichtlich der Fall, wenn auch möglicherweise gar nicht nötig. Wie auch immer, das diskutieren wir immer wieder aufs Neue. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Katrin Göring-Eckardt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Deutschland ist kein Einwanderungsland“: Dieser Satz, den Helmut Kohl 1991 gesagt hat, hatte eine ziemlich lange politische Halbwertszeit. Er hat die Diskussion über Einwanderung vergiftet und am Nachdenken gehindert. Es gab ein Denkverbot in Bezug auf Regeln, unter denen Menschen anderer Nationen, Ethnien und Religionen einwandern, und in Bezug auf Ideen, wie wir eine offene Gesellschaft – natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes – organisieren können. Übrigens: Als Helmut Kohl diesen Satz sagte, waren gerade 18 Millionen Ostdeutsche, so wie ich, zu verkraften gewesen, und es waren viele Aussiedler und Spätaussiedler, Menschen jenseits der Oder-Neiße-Grenze, zu uns gekommen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das finden wir immer noch toll!) Historisch gesehen war Deutschland seit 1945 eigentlich immer ein Einwanderungsland: (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Nach Kriegsende kamen Flüchtlinge und Vertriebene aus den Ostgebieten und nach 1949 Flüchtlinge aus der DDR. 1955 hat Deutschland das erste Anwerbeabkommen mit Italien und nach 1960 mit Spanien, Portugal, Griechenland, der Türkei und sogar mit Südkorea geschlossen. Auch der 1973 vom SPD-Arbeitsminister unterzeichnete Anwerbestopp war nichts anderes als ein kleiner Zwischenhalt. Über die Europäische Union konnten bald Italiener, Spanier und Portugiesen als Unionsbürger nach Deutschland kommen. Die ganze Zeit wurde aber gesagt, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Wenn man so redet, dann hat das Konsequenzen. Alle sehen die Unterschiede zwischen Schein und Sein. In den 90er-Jahren ist es im Hinblick auf die Migration deshalb zu einer Polarisierung gekommen, die in der Pegida-Bewegung so etwas wie eine späte Sumpfblüte erlebt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rassismus hat es in der Bundesrepublik immer gegeben. Seitdem in den Medien aber Sätze wie: „Man hat ja nichts gegen Ausländer, aber …“, wieder öffentlich gesagt werden können, hat sich die Zahl der fremdenfeindlichen Übergriffe in Deutschland verdreifacht. Meine Damen und Herren, wir sind ein Einwanderungsland ohne „Aber“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Wir sind ein Land, in dem das Recht auf Asyl gilt, und zwar erst recht ohne jedes „Aber“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Wahr ist auch, dass der größte Teil unserer Gesellschaft heute viel offener und einladender als vor 25 Jahren ist. Ja, auch wir Grüne haben uns verändert. Die Migrantinnen und Migranten haben Rechte, aber eben auch Pflichten; das ist klar. Integration muss von allen Seiten geleistet werden. Ich sage das an die Adresse der Union, der SPD und auch derjenigen bei uns selbst, die den alten Frontstellungen immer noch nachhängen: Die Lebenslüge von damals und alle daraus folgenden Ideologien haben wir viel zu lange mit uns herumgeschleppt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es reicht nicht, sich jetzt davon zu distanzieren und zuzugeben: Na gut, Deutschland ist doch ein Einwanderungsland. Es reicht in diesem Fall auch nicht, einfach die Realitäten anzuerkennen, sondern wir müssen sie gestalten. Nein, Herr Scheuer, das ist nicht wie Sand in der Sahara. Deutschland ohne Einwanderer ist wie das Oktoberfest ohne Dirndl. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Herr Scheuer, wir schaufeln auch nicht den Sand in die Sahara, sondern Sie schaufeln den Sand in das Getriebe der deutschen Wirtschaft. Kommen Sie in der CSU raus aus Ihrer Ecke und machen Sie endlich mit – für ein modernes Einwanderungsland! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Es geht darum, dass wir für diejenigen, die hier sind – wann immer sie hierhergekommen sind –, und für diejenigen, die zu uns kommen – ohne Unterschied, warum und woher –, ein Heimatland werden. Deutschland braucht pro Jahr 300 000 Einwanderer. Das sagen alle Experten übereinstimmend. Wir brauchen ein echtes Einwanderungsgesetz und kein Einwanderungsverhinderungsgesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen Kriterien. Wir brauchen das Recht auf Staatsbürgerschaft mit der Geburt. Das ist für uns selbstverständlich. So buchstabieren wir Willkommen. Wer hier geboren ist, ist auch Deutsche oder Deutscher, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir müssen uns auf globale Beschäftigte einstellen, die dieses Jahr hier und nächstes Jahr in Australien arbeiten. Dem syrischen Arzt oder der eritreischen Pflegekraft, die als Flüchtlinge hierherkamen, muss nicht nur ermöglicht werden, hier zu arbeiten, sondern als echter Einwanderer und echte Einwanderin auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sagen wir: Kriterienbasierte Einwanderung darf kein starres System, kein Dauerkatalog und übrigens auch keine „Ordre de Mutti“ werden. Es geht darum, zusammen über Auswahlkriterien und Gewichtung der Punkte eine jährliche Anpassung vorzunehmen und darüber jedes Mal im Deutschen Bundestag zu diskutieren. Ein Einwanderungsgesetz ist aber auch eine doppelte Verpflichtung. Es bedeutet nämlich, sich um Migration und Integration bzw. um das echte Zusammenleben zu kümmern. Das gilt für diejenigen, die schon im Land sind, wie auch für die, die noch kommen. Es geht um Zugang zu Bildung ohne Diskriminierung und um Arbeit. Solange jemand, der Can Erdal heißt, bei der Wohnungssuche immer noch behauptet, er sei Kai Schuster, stimmt etwas nicht in diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Solange eine Frau, die Mürvet heißt, schon bei Eingang der Bewerbung aussortiert wird, ohne dass ihr Lebenslauf und die Zeugnisse auch nur angeschaut werden, stimmt etwas ganz eindeutig nicht in diesem Land. Das zu ändern, ist die Aufgabe, vor der wir stehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Jetzt sagt auch der Bundesinnenminister, dass wir kein Einwanderungsgesetz brauchen. Wer hochqualifiziert sei, könne doch kommen. Die Bundesregierung hat in der Tat eine ganze Menge kleine Türen aufgemacht. Ein paar Tausend sind auch gekommen. Die Bundesagentur für Arbeit gibt dazu eine Hilfe heraus: 26 eng bedruckte Seiten. Auf diesen 26 Seiten werden 7 verschiedene Aufenthaltstitel erklärt. Es werden Ausnahmen für Schweizer und Kroaten aufgelistet. Es wird -definiert, was Mangelberufe, Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis sind. Und so weiter. Wahrscheinlich hätten wir alle auch Schwierigkeiten, da durchzusteigen, und am Schluss wüssten wir nicht, was für uns zutrifft. Meine Damen und Herren, wenn man jemanden anwerben und einladen will, dann verbreitet man nicht 26 Seiten, sondern man macht daraus eine Seite mit der Überschrift „Kommen Sie zu uns!“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass man einen Arbeitsplatz nachweisen muss, ist inzwischen überholt. Das ist lebensfremd. Die im Thüringer Wald dringend benötigte Pflegekraft wird sich dort nicht bewerben, weil sie den schönen Ort Tabarz gar nicht kennt. Wenn man einen Beruf hat, der hier gebraucht wird, dann muss man hierherkommen können und Punkt, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutschland ist derzeit theoretisch das zweitattraktivste Land für Einwanderung weltweit. Praktisch attestiert uns die OECD wegen der bürokratischen Hürden, das deutsche Zuwanderungssystem sei – ich zitiere – „Anwerbestopp mit Ausnahmen“. Wir müssen dringend die Perspektive ändern. Viele kleine Türen müssen zu großen Toren werden, bei denen am Einlassschild ablesbar ist, welche klar definierten Voraussetzungen für Migration gelten. Dann wird dieses Land reicher und vielfältiger, und es wird mit ziemlicher Sicherheit auch erfolgreicher. Dann werden wir gemeinsam ein anderes Land, und zwar eines, in dem wir uns alle zu Hause fühlen und in dem wir uns gegenseitig für unsere Herkunftsgeschichte interessieren, aber auch wissen: Eine Zukunft haben wir gemeinsam. Das meine ich, wenn ich sage: So verstehe ich Heimat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen fordere ich Sie auf: Machen Sie Schluss mit den Lebenslügen! Machen Sie Schluss mit der Bürokratie! Hören Sie auf mit dem kleinkarierten Streit in der Koalition! Jetzt ist der richtige Moment. Die Bevölkerung ist in ihrer übergroßen Mehrheit längst so weit. (Zuruf von der SPD: Na ja!) Die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kirchen: Alle sind bereit. Wir sollten uns an die Spitze der Bewegung stellen. Schluss mit Zaudern und Zögern! Schluss mit Sahara-Vergleichen! Legen wir los und sorgen für ein modernes Einwanderungsland! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Katrin Göring-Eckardt. – Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen, liebe Gäste auf der Tribüne! – Nächster Redner ist für die Bundesregierung Dr. Ole Schröder. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen wurde von verschiedenen Seiten die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz erhoben. Was die Zielrichtung eines solchen Gesetzes sein soll, blieb dabei weithin unklar. Wenn man sich anschaut, wer alles diese Forderung erhoben hat, wird eines ganz deutlich: Mit der Forderung nach einem Einwanderungsgesetz werden ganz unterschiedliche Ziele verbunden. Die einen verbinden mit einem solchen neuen Gesetz eher eine Beschränkung der jetzigen Zuwanderungsregelungen. Andere stellen sich dabei eher eine massive Ausweitung der Regelungen vor. Die Frage, die es also zu beantworten gilt, lautet: Was brauchen wir, und was haben wir schon? In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es hierzu: Die Bundesrepublik Deutschland braucht ein Gesetz, das Einwanderung in ihrem wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interesse ermöglicht und zugleich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das haben wir schon!) Ich denke, jeder hier im Saal wird dem zustimmen können. Wir brauchen eine nach den wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen gesteuerte Zuwanderung. Gleichzeitig ist es natürlich notwendig, die Aufnahme- und Integrationsbereitschaft des Landes zu berücksichtigen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann sie auch gestalten! Das ist ja kein Schicksal!) Mit Blick auf den demografischen Wandel bedeutet das, dass wir uns vor allem um Fachkräfte aus anderen Staaten außerhalb der EU bemühen müssen. Gleichzeitig muss Deutschland natürlich seiner humanitären Verantwortung gerecht werden. Wer nun einen Blick in § 1 Absatz 1 des geltenden Aufenthaltsgesetzes wirft, wird feststellen, dass genau das bereits Gegenstand des geltenden Aufenthaltsgesetzes ist. Deutschland hat bereits ein Gesetz, das genau regelt, wer unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland kommen kann und einen Aufenthaltstitel erhält. Das schließt die Arbeitsmigration ebenso ein wie Ausbildung und Studium, den Familiennachzug sowie den Aufenthalt aus humanitären Gründen. Mit unserer jetzigen Regelung ist es auch möglich, flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren, aber auch die langfristigen Entwicklungen im Blick zu behalten. Wir haben erst vor kurzem die Blaue Karte EU für Hochqualifizierte eingeführt. Die Blaue Karte EU wird sehr schnell in einem unbürokratischen Verfahren vergeben. Das ist der Grund, weshalb sich diese Blaue Karte hier in Deutschland zu einem Erfolgsmodell entwickelt hat. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele waren es?) Mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglichen wir Fachkräften, nach Deutschland zu kommen, um hier zum Beispiel Bewerbungsgespräche zu führen und in Kontakt mit ihren zukünftigen Arbeitgebern zu treten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es waren nicht einmal 1 000!) Nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch im Bereich der klassischen Ausbildungsberufe haben wir umfassende Neuregelungen getroffen. In sogenannten Mangelberufen kann eine Zuwanderung ebenso unbürokratisch erfolgen wie bei Hochqualifizierten. Die Berufe, in denen ein Mangel besteht, werden transparent in einer Positivliste veröffentlicht. Derzeit sind das 70 Berufe, insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie Mechatroniker- und Elektroberufe. Diese Positivliste wird halbjährlich überprüft. Die Ergebnisse und die entsprechenden Anpassungen werden für jeden sichtbar im Internet veröffentlicht. Der Zuwanderung von Fachkräften stehen daher in Deutschland keine aufenthaltsrechtlichen Hürden mehr entgegen. (Beifall bei der CDU/CSU) Das hat auch die OECD in ihrem jüngsten Bericht über die Steuerung der arbeitsmarktorientierten Zuwanderung in Deutschland bestätigt. Sie hat unser System sehr gelobt als eines der innovativsten Systeme, die die modernen Herausforderungen wirklich anpacken. Wir haben uns aber ganz bewusst – darauf kommt es an – für ein nachfrageorientiertes System entschieden. Das heißt, Voraussetzung dafür, dass jemand nach Deutschland kommen kann, ist, dass ein konkreter Arbeitsplatz in einem Betrieb nachgewiesen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das alternative System der Arbeitsmigration, das derzeit in Deutschland diskutiert wird und das auch Sie in Ihrem Antrag fordern, ist das Punktesystem, das gerade keinen nachfrage-, sondern einen angebotsorientierten Ansatz verfolgt. Der Kerngedanke des Punktesystems ist es, Menschen mit bestimmten Merkmalen und Qualifikationen unabhängig von einem konkreten Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu holen. Dadurch entsteht ein großer Pool an Arbeitskräften, und aus diesem Pool kann sich die Wirtschaft dann bedienen. Für die Wirtschaft ist das natürlich höchst komfortabel. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Aber was passiert denn mit denjenigen, für die die Wirtschaft kein Jobangebot hat? Was passiert mit denjenigen, die keinen Job bekommen? Anders als in den klassischen Einwanderungsländern – darum geht es ja – überlassen wir mit unserem Sozialsystem diejenigen, die keinen Job bekommen und die arbeitslos sind, nicht sich selbst, sondern wir haben den Anspruch, dass wir uns auch um diese Menschen kümmern, damit auch sie ein würdevolles Leben führen können. Genau da liegt der Unterschied. Das gilt es zu berücksichtigen. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie uns den Unterschied mal erläutern?) Zu berücksichtigen gilt natürlich auch, dass eine hohe Anzahl von Menschen ungesteuert über das Asylsystem zuwandert. 200 000 Menschen waren es im letzten Jahr. Hinzu kommt der Zufluss über den EU-Arbeitsmarkt, wo wir null Beschränkung haben, sodass jeder aus der EU nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme kommen kann. Zu berücksichtigen ist natürlich auch unsere geografische Lage. Die USA haben zwei Grenzen, Kanada hat nur eine Grenze. Wir machen nicht mit, wenn es darum geht, möglichst viele billige Arbeitskräfte ins Land zu holen. (Beifall bei der CDU/CSU – Rüdiger Veit [SPD]: Das wollen wir auch nicht!) Lohndumping ist die Konsequenz, wenn Arbeitskräfte ins Land geholt werden, ohne dass es einen konkreten Job für diese Arbeitskräfte gibt. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welcher Welt leben Sie?) Zuwanderung auf Kosten unserer Sozialsysteme lehnen wir ab. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie mit dem Quatsch auf! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine Rede aus dem letzten Jahrtausend!) Zuwanderung muss – das ist wichtig – auch immer mit Integration einhergehen. Dabei spielt die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft eine Rolle, aber natürlich auch die Integrationsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen. Integration findet eben am Arbeitsplatz statt, Integration findet nicht in der Arbeitslosigkeit statt. (Beifall bei der CDU/CSU) Unbürokratischer ist ein Punktesystem gerade nicht. Das zeigen die Erfahrungen aus Kanada. Da dauert es Monate, zum Teil sogar Jahre, bis irgendwann jemand die Möglichkeit hat, ins Land zu kommen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen es doch nicht wie in Kanada!) Vor allen Dingen bringt ein Punktesystem Angebot und Nachfrage nicht zusammen. Es ist bürokratisch, es ist planwirtschaftlich und entspricht noch nicht einmal den Anforderungen der Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich halte daher ein solches Punktesystem nicht für den richtigen Weg. Das bedeutet aber nicht – deshalb ist eine solche Debatte vielleicht auch ganz gut –, dass wir keinen Verbesserungsbedarf in Deutschland haben. Potenzial für Verbesserungen sehe ich beispielsweise bei der Kommunikation über bestehende Möglichkeiten. Das zeigt auch das Niveau, auf dem diese Debatte zum Teil geführt wird. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier sind aber keine neuen Gesetze gefordert, sondern hier sind wir alle gefordert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hier sind vor allen Dingen die Außenhandelskammern gefordert, und hier sind die Botschaften gefordert, um deutlich zu machen, welche Möglichkeiten es gibt. Wir müssen gerade die mittelständischen Unternehmen unterstützen, wenn es darum geht, Fachkräfte in Drittstaaten anzuwerben. Wir sollten daher gemeinsam mit der Wirtschaft über die Bereitstellung zum Beispiel einer IT Plattform nachdenken, wo sich ausländische Bewerber für Jobs bewerben können. Auf diese Bewerbungen können dann beispielsweise Wirtschaftsunternehmen zugreifen. Da könnte Kanada in der Tat Vorbild sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch Nachqualifizierung in Deutschland sehe ich Verbesserungsbedarf. Dazu brauchen wir allerdings kein neues Einwanderungsgesetz. Im Gegenteil: Ein neues Einwanderungsgesetz mit einem überflüssigen Punktesystem und einem aufwendigen Gesetzgebungsverfahren wäre das absolute Gegenteil von dem, was wir jetzt brauchen, auch wenn viele hier immer gerne neue Gesetze machen. Insbesondere Juristen machen gerne neue Gesetze. Aber damit ändern wir nicht die Welt. Die Welt ändern und unser Land verbessern wir nur dann, wenn wir bestehende Gesetze implementieren und anwenden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Notwendig sind also gemeinsame Anstrengungen von Wirtschaft und Politik, um die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Wir haben dabei keine Zeit zu verlieren; denn jeder erfolgreiche Zuwanderer, der sich hier in Deutschland erfolgreich integriert, ist am Ende nicht nur ein Gewinn für die Unternehmen, sondern auch für unser gesamtes Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Schröder würde ich nicht zuwandern lassen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Dr. Schröder. – Nächste Rednerin in der Debatte: Petra Pau für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Petra Pau (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine erste Debatte im Bundestag über ein Einwanderungsgesetz liegt knapp 15 Jahre zurück. Damals -regierte Rot-Grün. Uns lagen Empfehlungen der -Süssmuth-Kommission vor, benannt nach der einstigen Präsidentin des Bundestages. Der zugrundeliegende Auftrag stammte vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily, SPD. Dieser Auftrag war sehr restriktiv -gefasst. Gleichwohl mahnte die Kommission, Zu- und Einwanderung jeder Art sei nicht auf die Innenpolitik -reduzierbar. Sie sei zudem Prinzipien wie der Menschenwürde, der Demokratie sowie Werten wie Gerechtigkeit und Solidarität verpflichtet. (Beifall bei der LINKEN) Außerdem gelte es, „für Toleranz, Akzeptanz und wechselseitigen Respekt“ innerhalb der Bevölkerung zu werben; so hieß es im Bericht der Kommission. Die Widersprüche waren übersichtlich: Ich warb in der damaligen Debatte für eine Willkommenskultur, die Union für eine deutsche Leitkultur, was immer das auch sei. Wir wollten eine menschenrechtliche Einwanderung, andere dagegen eine profitable Zuwanderung, und das Ganze auf Zeit. Alle diese Konflikte sind nicht aus der Welt – nicht im geltenden Gesetz und nicht in der Praxis. Auch deshalb begrüßt die Linke eine neue Initiative. Zum Rückblick gehört auch: Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen blieb damals hinter den Vorschlägen der Süssmuth-Kommission zurück. CDU und CSU sorgten für weitere Restriktionen. Initiativen und Verbände sprachen damals von einem Einwanderungsverhinderungsgesetz. Hinzu kam die „Wowereit-Panne“ im Bundesrat: Die Brandenburger SPD stimmte mit Ja, die Brandenburger CDU stimmte mit Nein. Bundesratspräsident Wowereit wertete das dennoch als Brandenburger Ja. Das und damit das ganze Gesetz wurden dann vor Gericht kassiert. Es kam zu erneuten Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat. Heraus kam 2004/2005 ein noch schlechterer Kompromiss. Seither sind zehn Jahre vergangen. Es wird also höchste Zeit für ein modernes Einwanderungsrecht mit einer guten Willkommenskultur. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bündnis 90/Die Grünen haben dafür einen Antrag vorgelegt. Etlichen Gedanken und Vorhaben kann die Linke folgen. Über Details und Differenzen wird in den Ausschüssen zu sprechen sein. Deshalb möchte ich heute hier etwas grundsätzlicher bleiben: Erstens. Einwanderung ist derzeit auch ein gesellschaftliches Thema. Ich kann nur hoffen und appellieren: Möge niemand dieses Thema parteipolitisch missdeuten, um bei Pegida oder AfD-Wählern auf Stimmenfang zu gehen. Das käme uns alle ganz schlecht zu stehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Zweitens. Wir reden über Menschen mit Rechten und nicht über Roboter. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Menschen teilt man nicht in nützlich, unnütz oder gar schädlich ein. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wer das dennoch versucht, und sei es über Punktesysteme, entfernt sich gedanklich von Artikel 1 Grundgesetz. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Bei alledem geht es auch immer um Integration. Die wiederum bleibt ein zweiseitiger Prozess. Sie fordert Einwandernde ebenso wie die aufnehmende Gesellschaft. Maßstab für dieses Miteinander ist das Grundgesetz und kein deutschnationaler Dünkel. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Viertens. Ein transparentes Einwanderungsrecht und ein humanes Asylrecht sind zweierlei. Sie dürfen weder verwechselt noch vermengt werden. Für die Linke heißt das auch: Ein neues Einwanderungsgesetz ersetzt keine bessere Flüchtlingspolitik. Diese bleibt überfällig. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Fünftens. Wenn wir über Einwanderung reden, dann reden wir nicht nur darüber, mit welchem Recht Menschen einwandern dürfen, sondern auch darüber, welches Recht Eingewanderten gebührt. Die Spanne dazu reicht vom Wahlrecht bis zur doppelten Staatsbürgerschaft. Sechstens. Wir erleben derzeit, wie sich rassistisches Gedankengut enthemmt entlädt. Dem müssen wir gemeinsam wehren. Ob dies gelingt, hängt auch von unserer Debattenkultur zum Einwanderungsgesetz ab. Wir sollten die Gelegenheit ergreifen, Ressentiments abzubauen; und wir sollten sie auf gar keinen Fall bedienen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Petra Pau. – Nächster Redner in der Debatte: Rüdiger Veit für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Rüdiger Veit (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Ihnen das eben aufgefallen ist: Wir spielen hier ein bisschen verkehrte Welt. Der Kollege Staatssekretär Dr. Schröder wandte sich gegen ein Punktesystem mit einem Argument, das normalerweise aus der Gewerkschaftssicht hätte kommen können: Lohndumping sei zu befürchten. Die Linkspartei hat auch ihre Probleme mit dem Punktesystem. Jetzt müssten wir einmal überlegen, wo welche Positionen mit welchen Argumenten bestehen, und das sortieren. Um die Botschaft im Kern vorweg zu bringen: Man muss nicht jeden Tag das Rad neu erfinden, schon gar nicht alle vier Räder. Man muss sich aber manchmal Gedanken um eine neue Bereifung machen, und man muss die Räder vielleicht auch manchmal auswuchten. Das heißt, selbst wenn man ein gutes Recht hat, hindert das nicht daran, dieses Recht noch besser zu machen. Sie wissen ja: Das Bessere ist nun einmal der Feind des Guten. (Beifall bei der SPD) Von daher gesehen bin ich froh, dass dieses Thema jetzt wieder – Kollegin Pau hat ja dankenswerterweise auf die Historie verwiesen – bei uns und in der Gesellschaft debattiert wird. Nachdem annähernd zeitgleich unsere Fraktion und unser Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann sowie Ihr Generalsekretär Dr. Tauber das zum Thema gemacht haben, ist jetzt auch wieder die Partei Bündnis 90/Die Grünen dabei: Willkommen im Klub! Wenn ich daran denke, wer vor 13, 14, 15 Jahren schon dabei war – ich nenne nur Volker Beck, Marieluise Beck, Cem Özdemir und Claudia Roth –, dann wundert mich auch nicht, dass die Ideen, die jetzt im Antrag der Grünen stehen, im Wesentlichen auf das zurückgeführt werden können, was wir damals schon diskutiert haben. Jetzt allerdings leidet meine Fröhlichkeit und Freundlichkeit darunter, dass die Union in dem Gesetzgebungsverfahren damals leider einige maßgebende Verwässerungen und Verschlechterungen durchgesetzt hat. Weil jenes Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig war – darauf ist hingewiesen worden –, mussten wir auf diese Verschlechterungen eingehen. Dazu gehört, dass wir die Kettenduldung nicht wegbekommen haben. Dazu gehört aber auch, dass ein punktegesteuertes Auswahlsystem für die Einwanderung – damals § 20 – in der Versenkung verschwunden ist. Höchste Zeit, dass wir das jetzt wieder einmal diskutieren! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Notwendigkeit ist größer geworden. Wir wussten im Prinzip auch schon damals, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland im Jahr 2050 10 Millionen, 15 Millionen, vielleicht sogar 20 Millionen weniger Einwohner in Deutschland haben werden. Heute ist das Problem deswegen dringlicher, weil wir 15 Jahre näher an dieser Jahreszahl sind und wissen, dass diejenigen, die heute nicht geboren sind, 2050 auch keine Eltern sein können und dementsprechend Kinder fehlen. Jetzt könnte man etwas flapsig sagen: Was macht das? Dann haben wir alle mehr Platz! – Wunderbar, aber die Bedrohung für unser gesamtes Gesellschaftssystem ist erheblich. Um das zu verdeutlichen, will ich auf Folgendes aufmerksam machen: Wir werden älter, und wir werden weniger. Das bedeutet etwa für das Jahr 2050, dass nicht – wie heute – etwa zwei Arbeitnehmer einen Rentner ernähren und finanzieren müssen, sondern dann wird das Verhältnis eins zu eins sein. (Burkhard Lischka [SPD]: Genau!) Das heißt im Übrigen auch, dass eine ganze Reihe von ganz wichtigen Versorgungsstrukturen von weniger Menschen finanziert werden muss. Ich weiß, wovon ich rede; denn nicht nur in Ostdeutschland, sondern sogar in einem Landkreis des Landes Hessen – er gehört zur Hälfte zu meinem Wahlkreis – sind heute schon Abwanderung und Bevölkerungsschwund Realität. Da machen sich die Bürgermeister zu Recht Gedanken über die Frage, wie denn das mit der Aufrechterhaltung der Infrastruktur gehen soll; das reicht von Kanal über Wasser bis hin zum Verkehr. Ich sage aber auch: Wenn die Wege zu Kindergärten und Schulen immer länger werden, weil es aufgrund des Kindermangels immer weniger davon gibt, dann ist auch das ein Problem, das uns nicht kaltlassen kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In der zusammenfassenden Betrachtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird klar, dass wir im Jahre 2050 etwa 15 Millionen weniger Personen im Erwerbsleben haben werden. Um das einmal ins Verhältnis zu setzen: Das ist ein Drittel weniger. Spätestens an der Stelle muss bei uns allen das Nachdenken einsetzen; denn wir alle hier sind für vorausschauende Politik gewählt, und die muss sich auch auf solche Situationen einstellen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will zwei Vorbemerkungen machen, die aus der Sicht der SPD-Fraktion ganz besonders wichtig sind. Die erste lautet: Wir müssen uns verstärkt und mit mehr Mühe um diejenigen kümmern, die bereits hier sind und als Erwerbspersonen infrage kommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dazu gehören diejenigen, die bisher nicht am Erwerbsleben teilnehmen konnten, weil sie dafür nicht qualifiziert genug waren – Stichwort: zweite, dritte Chance. Dazu gehört aber auch das Potenzial derjenigen Frauen, die zum Teil gegen ihren Willen noch nicht in ihren Beruf zurückkehren können, weil etwa die Kinderbetreuungsmöglichkeiten noch nicht optimal sind. Auch darauf werden wir unser Augenmerk legen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die zweite Vorbemerkung ist mindestens genauso wichtig: Man kann Nützlichkeitserwägungen bei der Arbeitsmigration – da stimme ich mit den Vorrednern, insbesondere mit Petra Pau völlig überein – nicht gegen -unsere Verpflichtung aufwiegen, schutzbedürftige Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich setze aber hinzu: Wenn man hier in jeder Hinsicht vorbildlich, korrekt – sicherlich nie ganz ausreichend – seine Verpflichtungen gegenüber den humanitären Zuwanderungsbewegungen erfüllt, dann muss es, dann kann es angesichts unseres demografischen Aufbaus am Rande auch erlaubt sein, Nützlichkeitserwägungen anzustellen. Dann ist das erlaubt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die einem da in den Sinn kommen, beispielsweise den sogenannten Zweckwechsel vom Flüchtling zum arbeitsmarktorientierten Zuwanderer. Den haben wir in der Großen Ko-alition in § 18 a Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz -übrigens schon eingeführt; das galt für die Hochqualifizierten, aber das reicht natürlich nicht. Das ist eine der Stellschrauben, die man bedienen kann. Wir müssen uns aber auch Gedanken darüber machen, ob nicht jemand, der hier in Deutschland seine Hochschulausbildung oder Berufsausbildung absolviert hat, dann auch für einen längeren Zeitraum hier bleiben darf, um sich adäquate Arbeit zu suchen. (Helmut Brand [CDU/CSU]: 18 Monate!) – Herr Kollege Brand, 18 Monate ist vielleicht ein bisschen wenig. – Auch da können wir noch besser werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, ob wir das im Rahmen der Bluecard-Zuwanderung nicht auch auf diejenigen erstrecken sollten – die europäische Richtlinie würde das zulassen –, die eine entsprechende Berufserfahrung, aber keine Spezialausbildung haben. Da gibt es noch eine Regelungslücke, die wir ausfüllen könnten. Und wir müssen uns – Stichwort: Erschließung der Potenziale – um eine bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse kümmern. Auch dort ist einiges liegen geblieben; auch das läuft noch nicht rund. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nicht zu vergessen: Wir alle haben die Veranlassung, uns vom ersten Tag an um die Integration von Zuwanderern, gleich aus welchen Gründen, zu kümmern. Erstaunlicherweise bzw. lobenswerterweise steht in der Koalitionsvereinbarung, dass wir uns dies vorgenommen haben. Wir müssen nur langsam mit der Umsetzung beginnen; denn sonst sind es verlorene Jahre für die Betroffenen und letztendlich für uns alle. Hier gibt es also Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPD) So könnte man die Reihe weiter fortsetzen. Ich stimme im Übrigen zu, dass wir uns in der Außendarstellung, in der Werbung und in der Darstellung der Systematik noch ein bisschen verbessern könnten. Im Kern geht es heute darum, einem damals nicht zum Zuge gekommenen System, nämlich einer angebotsorientierten Anwerbung von Arbeitskräften, eine Chance zu geben. Ich sage noch einmal: Das ist nur ein Baustein und ersetzt nicht alle anderen. Er beschränkt nicht alle anderen. Er muss hinzutreten, damit der gewünschte Effekt eintreten kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn in diesem Zusammenhang immer von Kanada die Rede ist, dann müssen wir uns auch der aktuellen Entwicklung dort zuwenden. Die Kanadier – ähnlich wie die Australier – haben, was wir alle nicht wollen, eine Quotierung der Zuwanderung aus humanitären Gründen – übrigens auf eine sehr kleine Zahl. Das ist schon mal gar nicht vergleichbar mit unserem System und den Erfordernissen bei uns in Europa. Die Kanadier haben jetzt von dem früheren Punktesystem, bei dem sich jeder hinten anstellen musste und irgendwann über seinen Antrag entschieden wurde, zum sogenannten Express-Entry-System gewechselt, das, soweit ich es nachlesen konnte, bedeutet: Zuwanderungswillige wenden sich an die kanadische Regierung bzw. Einwanderungsbehörde und legen ihre Potenziale, Chancen und Möglichkeiten dar. Dies wird in eine Datenbank aufgenommen. Wenn dann ein Arbeitgeber in Kanada auf diese Datenbank zugreift und jemanden gefunden hat, der zu dem Profil passt, das er braucht, dann beginnt der eigentliche Prozess. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitgeber willens und in der Lage ist, einer bestimmten Person einen bestimmten Arbeitsplatz anzubieten – hier findet sich wieder die nachfrageorientierte Komponente, und hier haben wir den Anflug einer Möglichkeit, sich zu einigen –, fällt schon mit mehr als der Hälfte der Punkte ins Gewicht. Wir könnten auch in diesem Bereich von anderen lernen. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Dinge sagen; leider endet meine Redezeit gleich. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von so einer Redezeit träumen wir!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, so ist es. Rüdiger Veit (SPD): Jetzt wollte ich gerade anheben, die Kanzlerin zu loben. Das kommt bei mir an dieser Stelle wahrhaft selten vor. Vizepräsidentin Claudia Roth: Möglicherweise hat das dann jemand zu bezahlen. Rüdiger Veit (SPD): Die Kanzlerin ist normalerweise zuwartend in ihren Entscheidungen und deswegen heute in der Süddeutschen Zeitung wieder einmal heftig kritisiert worden. Ich finde es per saldo gar nicht so schlecht, dass sie, bevor sie die neu angefachte Debatte zu ersticken versucht, einen Augenblick zuwartet und dass eine hoffentlich qualifizierte Debatte zu einer eigenen Meinungsbildung führt. Sie sehen daran, da ist noch Hoffnung. Am Schluss möchte ich allen Gegnern, die Angst haben, es könnten zu viele kommen und unsere Sozialsysteme oder unseren Arbeitsmarkt bedrohen, ein Zitat des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus Nürnberg mit auf den Weg geben. Er hat gestern in einem Interview gesagt: Man muss sich auch einmal entscheiden, ob man den Zuwanderern eher vorwerfen will, dass sie Sozialleistungen kassieren, oder, dass sie uns die Jobs wegnehmen. Beides gleichzeitig können sie schlecht tun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Rüdiger Veit. – Nächster Redner in der Debatte: Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es ist gut, dass wir heute diese Debatte über das Einwanderungsrecht führen. Es ist nicht die erste Debatte zum Zuwanderungsrecht, die ich hier im Deutschen Bundestag bestreiten darf. Meistens sind die Debatten sehr emotional und sehr aufgeheizt. Ich glaube, angesichts der derzeitigen Stimmung in unserem Land sollten wir uns alle, egal welcher Fraktion wir angehören, daran orientieren, dass wir eine sachliche, eine objektive Debatte führen. Ich finde es gut, dass wir heute diese Debatte führen, weil sie wieder Gelegenheit bietet, klarzumachen, wo wir stehen, wie die Fakten sind und was eventuell, wenn überhaupt, geändert werden sollte. Ich persönlich habe den Eindruck – ich sage dies ganz offen –, dass der Antrag, den die Grünen heute zur Debatte stellen, den falschen Eindruck vermittelt. Er vermittelt den Eindruck, wir bräuchten in Deutschland ein modernes Einwanderungsgesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau das bräuchten wir!) Ich möchte dem, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ganz klar entgegenhalten: Wir haben schon längst ein außerordentlich modernes und fortschrittliches Zuwanderungsrecht. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele kommen denn? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuwanderungsbegrenzungsrecht!) Sehr verehrte Kollegin Göring-Eckardt, Sie haben auf die Kritik des CSU-Generalsekretärs Andreas Scheuer hingewiesen. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht – Sie werden jetzt wahrscheinlich überrascht sein –: Auch ich bin der Meinung, dass das Münchner Oktoberfest nicht ohne Dirndl geht. Ich sage das ganz bewusst, weil die Kollegin Kotting-Uhl aus Ihren Reihen einmal sehr massiv Kritik am Dirndl geübt hat, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie sich die Fotos an! Niemand sieht im Dirndl besser aus als Frau Kotting-Uhl!) als sie meinte, das Dirndl der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär sei rückständig. Offenbar hat bei den Grünen schon insoweit ein Umdenken stattgefunden, als auch Sie Dirndl für essenziell halten und sich das Oktoberfest nicht ohne Dirndl vorstellen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – – Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage einer jüngst Dirndl tragenden Kollegin namens Kotting-Uhl? Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Selbstverständlich, sehr gerne. (Zuruf von der SPD: Jetzt wird’s heute-show-reif!) Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, wenn Sie schon meinen, diese etwas unpassende Debatte hier noch einmal aufwärmen zu müssen, dann will ich Sie schon ein bisschen korrigieren. Ich war niemals gegen das Dirndl auf dem Oktoberfest (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das musste ja mal klargestellt werden!) und habe das auch in dem nun längst beendeten kleinen Zwist mit der Kollegin Bär von Anfang an klargemacht. Ich habe gesagt: Es gibt einen gewissen Unterschied zwischen dem Oktoberfest und dem Deutschen Bundestag. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, ich bitte wirklich um Verständnis. Ich wollte Ihnen jetzt auch nicht zu nahe treten. Es ist nur so: (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Mühe, den Unterschied zu erkennen, wenn Sie an Ihre eigene CSU-Gruppe denken!) Sie haben das Dirndl als rückständig bezeichnet. Das ist kritikwürdig. Ich wollte insoweit nur die Debatte etwas auflockern, die aus meiner Sicht sehr ernst ist. Ich möchte in Bezug auf das Oktoberfest noch eines in aller Ernsthaftigkeit und Seriosität sagen: Wenn man das Münchner Oktoberfest besucht – gerade auch die Frau Präsidentin hat immer sehr ansehnliche und fesche Dirndl an – – (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt geht’s aber los! Jetzt wird’s aber Zeit, dass wir aufhören!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, das stimmt. (Heiterkeit – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt ist gut!) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Wenn man das Oktoberfest besucht, sieht man auch, was gelebte Integration ist. Denn gerade auf dem Münchner Oktoberfest sind Besucher von nah und fern herzlich willkommen. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade das Oktoberfest ist ein Indiz dafür, wie weltoffen und tolerant der Freistaat Bayern ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese CSU sollte nicht zu Bayern gehören!) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nun zu den Fakten. Wir haben in Deutschland derzeit die zweithöchste Zuwanderung auf dem gesamten Globus. Nach den USA verzeichnen wir in Deutschland die höchste Zuwanderung aller Länder. (Rüdiger Veit [SPD]: Aber zwei Drittel aus Europa! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie mögen ja sagen: Wir glauben der CDU/CSU nicht, wenn sie unser Zuwanderungsrecht lobt. – Dann glauben Sie doch zumindest der OECD. Die OECD hat in ihrem Deutschland-Bericht 2013 das deutsche Zuwanderungsrecht ausdrücklich gelobt. Die OECD hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser Zuwanderungsrecht sehr geringe Hürden für die Zuwanderung von nichteuropäischen Fachkräften aufweist. Es ist unstreitig, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir auch in den nächsten Jahren und wohl sogar in den nächsten Jahrzehnten verstärkt Fachkräftezuwanderung benötigen. Aber ich sage dazu auch ganz offen: Aus meiner Sicht sind wir mit den geltenden Regelungen, die wir heute haben, durchaus in der Lage, den erhöhten Bedarfen der Wirtschaft entsprechend Rechnung zu tragen. Ich möchte auch darauf hinweisen: Wir haben in den letzten Jahren unser Zuwanderungsrecht immer wieder geändert und aus meiner Sicht sukzessive verbessert. Häufig wird in diesem Zusammenhang Kanada genannt. Es gibt ganz entscheidende Unterschiede zwischen Deutschland und Kanada. In Kanada gibt es keine EU-Freizügigkeit. Drei Viertel der Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, kommen aus den anderen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union. (Rüdiger Veit [SPD]: Aber das bleibt doch nicht immer so!) Wir haben seit dem 1. August 2012 ein Bluecard-Gesetz, das wirklich als Erfolgsschlager zu bezeichnen ist. (Bettina Hagedorn [SPD]: Na ja!) 90 Prozent aller Zuwanderer, die auf Grundlage der Bluecard-Richtlinie in die Europäische Union kommen, kommen nach Deutschland. Wir haben die Mindestverdienstgrenzen deutlich reduziert. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu hoch!) Heute ist es so: Wenn man Angehöriger eines Mangelberufes ist, dann muss man nur ungefähr 37 000 Euro brutto verdienen, um ohne jegliche Vorrangprüfung nach Deutschland kommen zu können. Ich möchte betonen: Es sind insgesamt 70 Berufe in die sogenannte Positivliste aufgenommen worden. Für Akademiker gilt die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro generell, und für 70 Berufe aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, aus dem Mechatronikbereich und aus dem Bereich des Elektroingenieurwesens gilt ebenfalls die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro. Ich möchte betonen: Ich bin wirklich sehr wirtschaftsaffin und sehr wirtschaftsfreundlich; aber die Wirtschaft darf es sich nicht zu leicht machen: Hochqualifizierte Fachkräfte müssen auch entsprechend bezahlt werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richtig!) Die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro darf keine Barriere darstellen. Es kann nicht sein – um auch das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dass wir es der Wirtschaft leicht machen, indem wir die Verdienstgrenzen immer weiter senken. Damit erhöhen wir den Anreiz, nach Deutschland zu kommen. Die Wirtschaft kann sich dann die besten Kräfte heraussuchen, und der Rest liegt der Solidargemeinschaft auf der Tasche und belastet die Sozialkassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können ja den Mindestlohn erhöhen!) Wir haben darüber hinaus viele Vorschriften geschaffen, die der Zuwanderung von Selbstständigen, Unternehmensgründern und Forschern sehr entgegenkommen. Bei Forschern und Wissenschaftlern gelten beispielsweise überhaupt keine Mindestverdienstgrenzen. Wir haben aus meiner Sicht auch außerordentlich attraktive Regelungen für Studenten geschaffen. Im Jahr 2013 sind 86 000 Menschen aus dem nichteuropäischen Ausland allein aufgrund der Bildungsangebote nach Deutschland gekommen. Man kann nicht partout behaupten, dass dies keine attraktiven Regelungen seien. Wenn jemand in Deutschland sein Hochschulstudium absolviert hat, dann hat er 18 Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Ich sage ganz offen: Wem es in 18 Monaten nicht gelingt, einen Arbeitsplatz zu finden, der findet auch in zwei oder drei Jahren keinen Arbeitsplatz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja super Perspektiven!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung einer SPD-Kollegin? Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Selbstverständlich. Dr. Daniela De Ridder (SPD): Vielen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Ich habe mich vor allem deshalb zu Wort gemeldet, weil Sie den Hochschulbereich angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass 18 Monate ausreichen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei wissen Sie sehr wohl, dass Studien belegen, dass sich Menschen, die einen ausländisch klingenden Namen haben, fünfmal häufiger bewerben müssen als Menschen, die einen deutschen Namen haben. Wie wollen Sie das angesichts der Rhetorik, die Sie hier vorbringen, ändern? Warum ist es nicht möglich, die Wirtschaft durch anonymisierte Bewerbungen dazu zu bewegen, diese Diskriminierung sein zu lassen? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Meine sehr verehrte Kollegin, um es klar zu sagen: Ich bin kein Anhänger von anonymisierten Bewerbungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Arbeitgeber ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, mit wem er es zu tun hat, wer sich konkret bewirbt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Bewerbungsverfahren wird er der Person schon begegnen! – Zurufe von Abgeordneten der LINKEN) Ich gestehe aber durchaus zu, dass wir im Bereich der Bewerbungen noch das eine oder andere verbessern können. Nur, werte Kollegen, wie sieht denn die Realität in Deutschland aus? Wir haben in vielen Landesteilen mittlerweile Vollbeschäftigung, und zwar nicht nur in Baden-Württemberg und auch nicht nur in Bayern. Wenn ich nach Eisenach blicke, wenn ich nach Oldenburg blicke, aber auch, wenn ich in viele Teile Süddeutschlands blicke, dann stelle ich fest, dass nicht der Arbeitnehmer bzw. der Bewerber in der strukturell benachteiligten Position ist. Vielmehr suchen die Arbeitgeber händeringend nach geeigneten Bewerbern. Ich bitte Sie darum, nicht den Eindruck zu vermitteln, dass in Deutschland momentan Notstand herrscht. Es stimmt: Wir haben immer noch 3 Millionen Arbeitslose; das gilt es zu betonen, gerade in Bezug auf das wichtige Thema Einwanderungsrecht. Wir müssen doch vor allem mehr dafür tun, dass die 3 Millionen Arbeitslose, die es in Deutschland immer noch gibt – das ist immer noch zu viel –, nachqualifiziert bzw. weitergebildet werden, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier nicht den Eindruck zu vermitteln, dass es derzeit überaus schwierig sei und dass die Barrieren zu hoch seien, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben aus meiner Sicht ein sehr differenziertes, vielleicht auch ein sehr kompliziertes Zuwanderungsrecht. Ich bin auch der Meinung, man könnte, was die Übersichtlichkeit anbelangt, das eine oder andere durchaus verbessern. Aber es muss – und das ist die Conclusio aus dieser Debatte – bei dem Grundsatz bleiben, dass die Zuwanderung von nichteuropäischen Fachkräften nach Deutschland klar an den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes gebunden ist. Da Kanada in diesem Zusammenhang so häufig zitiert wird: Die Kanadier sind kein gutes Beispiel; denn sie haben gerade eben eine Rolle rückwärts vollzogen. Die Kanadier haben ab dem 1. Januar dieses Jahres ihr Punktesystem dahin gehend geändert, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Punkte neu vergeben! Das kann man ja!) dass nur 25 000 Zuwanderern ohne konkreten Arbeitsplatznachweis die Zuwanderung ermöglicht wird. Die Kanadier haben das geändert, weil interessanterweise die Arbeitslosigkeit in Kanada derzeit höher ist als in Deutschland und es in Kanada sehr viele arbeitslose Akademiker gibt, die zwar aufgrund des Punktesystems nach Kanada einreisen durften, dort aber entweder keinen Arbeitsplatz gefunden oder ihn schnell wieder verloren haben. Die Kanadier haben ihr nachfrageorientiertes Zuwanderungsrecht jetzt also geändert und an das deutsche Zuwanderungsrecht angenähert. Insofern wäre es, glaube ich, falsch, dem alten kanadischen Vorbild zu folgen. Das Gegenteil ist richtig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Konkret zum Antrag der Grünen: Ich finde es wirklich schade – ich sage das hier in aller Offenheit –, dass Sie zwei Rechtsbereiche miteinander verbinden, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben: Sie verbinden das Zuwanderungsrecht mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja, Willkommenskultur gehört schon dazu!) In Ihrem Antrag lese ich, dass Sie sich zum einen für die komplette Mehrstaatigkeit aussprechen und zum anderen unser Staatsangehörigkeitsrecht dahin gehend ändern wollen, dass die Kinder von ausländischen Eltern, von denen sich nur ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland aufhält, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie das in Frankreich oder Kanada der Fall ist!) Dazu sage ich Ihnen hier klipp und klar: Das ist mit uns, das ist mit der CDU/CSU nicht zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Furchtbar!) Wir sollten uns wirklich davor hüten, den Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem wichtigen Bereich des Zuwanderungsrechts zu vermengen. Beides hat zunächst überhaupt nichts miteinander zu tun. Wir haben ein gutes Zuwanderungsrecht; aber wir reden vielleicht noch zu wenig darüber. Das möchte ich zum Abschluss in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diesbezüglich sind viele gefordert. Ich nehme die Politik dabei gar nicht aus, ich sehe aber vor allem die Wirtschaft, die Außenhandelskammern, die Botschaften und die Generalkonsulate in der Verantwortung, noch mehr für unser heutiges Zuwanderungsrecht zu werben und zu betonen, wie gut unser Zuwanderungsrecht ist. Es gibt durchaus positive Beispiele, zum Beispiel das Projekt der GIZ zur Anwerbung von Fachkräften aus Ostasien oder die Make-it-in-Germany-Website und die entsprechende Kampagne; aber diesbezüglich kann man mit Sicherheit noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. In den nächsten Wochen und Monaten sollte der Fokus darauf gerichtet werden. Wie gesagt, meiner Ansicht nach ist es gut, dass wir diese Debatte führen, weil sie eine hervorragende Gelegenheit bietet, darzustellen, dass wir ein exzellentes, sehr fortschrittliches und modernes Zuwanderungsrecht haben. Darauf können wir alle stolz sein. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Mayer. – Nächste Rednerin in der Debatte: Sabine Zimmermann für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuwanderung ist für unsere Gesellschaft eine große Bereicherung. Wer aber auf Abschottung setzt oder versucht, Menschen, die zu uns kommen, nach Nützlichkeit auszuwählen, muss sich fragen lassen, ob er wirklich im Hier und Jetzt lebt und ob er die deutsche Geschichte überhaupt verstanden hat. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In Deutschland leben inzwischen etwa 16 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund. Fast jede dritte Familie hat ausländische Wurzeln. Aber leider hat diese Regierung das immer noch nicht verstanden. Sie tut viel zu wenig für eine offene Willkommenskultur, und sie tut viel zu wenig, um die Menschen, die zu uns kommen, mit ordentlichen Angeboten zu versorgen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist jetzt nun wirklich nicht wahr!) Insbesondere seitens der CSU ist immer wieder von Sozialtourismus die Rede. Besonders Starrköpfige unter Ihnen meinen – und das im 21. Jahrhundert –, dass andere Kulturen mit unserer Gesellschaft nicht zu vereinbaren seien. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Was? Wer hat das denn erzählt? Das ist doch reine Fantasie!) Meine Damen und Herren, das ist Wasser auf die Mühlen von Pegida und AfD. Das können Sie doch nicht wirklich wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Linke sagt klar: Wir sind für eine offene Einwanderungsgesellschaft, in der die Zugewanderten die gleichen Rechte und Möglichkeiten bekommen sollen wie alle anderen Menschen, die in Deutschland leben. (Beifall bei der LINKEN) Aber statt endlich Klarheit zu schaffen, streitet sich die Bundesregierung munter weiter – und das auf dem Rücken der Menschen, die zu uns, die in unser Land kommen. Herr Oppermann von der SPD zum Beispiel – er sitzt ganz hinten und unterhält sich gerade – sagt, wir brauchen Zuwanderung, um Fachkräfteengpässe zu stopfen. Herr Stegner, Ihr Genosse, auch von der SPD und dort auf dem linken Flügel zu Hause, mahnt zur Zurückhaltung und erhält Unterstützung aus der Union. Sie meinen, wir müssen mehr auf die Potenziale im Inland setzen. Die Wahrheit ist doch aber, dass diese Bundesregierung weder für Langzeiterwerbslose noch für Migrantinnen und Migranten Geld in die Hand nimmt, um zum Beispiel eine ordentliche Qualifizierung zu bezahlen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Auch das ist falsch!) – Nein. – Ihr arbeitsmarktpolitischer Kahlschlag in den letzten Jahren verbaut vielen Erwerbslosen die Chancen, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund. (Beifall bei der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Jetzt weiß ich, warum Ihnen Herr Oppermann nicht zuhört!) Wieder einmal werden Menschen, die zu uns kommen, und Menschen, die bereits bei uns leben, gegeneinander ausgespielt. Das macht die Linke nicht mit. (Beifall bei der LINKEN) Schauen wir uns die Situation einmal genauer an: Im Jahr 2013 kamen 1,2 Millionen Menschen neu nach Deutschland, andere zogen weg. Es blieb also ein Zuwachs von 430 000 Menschen. Ohne diese Menschen wäre unsere Bevölkerung insgesamt geschrumpft. Drei Viertel der Zugewanderten kommen aus der Europäischen Union. Für sie gilt die EU-Freizügigkeit. Sie dürfen ohne Einschränkungen zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen. Sie sind von diesem Zuwanderungsgesetz überhaupt nicht betroffen. An dieser Stelle würde ich mir klare Worte der Regierung wünschen. Denn diese Menschen brauchen die gleichen Rechte, und zwar ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der LINKEN) Es kann doch nicht sein, dass spanische oder polnische Pflegerinnen und Pfleger als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn wir über ein neues Zuwanderungsgesetz reden, dann reden wir über Menschen, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen. Derzeit trifft dies auf etwa jeden vierten Zugewanderten zu. Für diese wollen nun die Grünen und offenbar auch Teile der SPD ein Punktesystem einrichten, mit dem nach wirtschaftlicher Nützlichkeit ausgewählt werden soll. Ich betone noch einmal: nach wirtschaftlicher Nützlichkeit der Menschen. Das, meine Damen und Herren, findet die Linke unerträglich. (Beifall bei der LINKEN) Schon heute haben wir ein Zuwanderungsgesetz, das den Zuzug von Menschen nach arbeitsmarktrelevanten und wirtschaftlichen Gesichtspunkten steuert und auch begrenzt. Was steckt eigentlich hinter dem sogenannten Fachkräftemangel? Klagen über mangelnde Fachkräfte hört man doch nur aus Bereichen, in denen die Arbeitsbelastung hoch ist und die Verdienste gering sind. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die Lösung kann doch nicht sein, dass wir billige und flexible Arbeitskräfte aus dem Ausland als Arbeitnehmer zweiter Klasse in diesem Land beschäftigen. Das machen wir nicht mit. (Beifall bei der LINKEN – Rüdiger Veit [SPD]: Das will doch keiner!) Die Arbeitsbedingungen müssen für alle, die in diesen Bereichen arbeiten, verbessert werden. Auch Hochqualifizierte, die bereits heute eine sogenannte Bluecard haben, werden oft schlechter bezahlt. Uns fehlt kein Einwanderungsgesetz, das die Menschen nach Nützlichkeit sortiert und die Zugewanderten als billige Arbeitskräfte missbraucht. Uns fehlt eine offene Einwanderungskultur in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen außerdem eine bessere Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Noch immer sind die Kosten des Anerkennungsverfahrens für viele eine unüberwindbare Hürde. Dieser Zustand gehört endlich abgeschafft. (Beifall bei der LINKEN) Jeder vierte Beschäftigte mit Migrationshintergrund wird unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt und bekommt dementsprechend einen niedrigen Lohn. Das ist inakzeptabel. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Gut die Hälfte der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten berichtet von einer – die Kollegin De Ridder hat es vorhin, als es um den Hochschulbereich ging, angesprochen – Diskriminierung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Das geht gar nicht. Den Arbeitgebern sage ich ganz deutlich: Nutzen Sie endlich das vorhandene Potenzial hier in Deutschland! Wir haben hier genug Fachleute. Sie müssen nur ordentlich ausgebildet und qualifiziert werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir brauchen endlich auch eine Lösung für Flüchtlinge, die oftmals hochqualifiziert sind oder einen Beruf erlernen wollen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir als Linke sagen klar Ja zu einer offenen Einwanderungsgesellschaft. Dazu gehören leichter anzuwendende Einbürgerungsregelungen. Das schließt zuallererst das Grundrecht auf ein Familienleben ein. Ein Nachzug von Ehegatten und Kindern muss möglich sein. Denn es kommen Menschen zu uns und keine Arbeitssklaven. Ändern Sie endlich Ihre Einstellung! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Zimmermann. – Nächste Rednerin in der Debatte: Staatsministerin Aydan Özoğuz. (Beifall bei der SPD) Aydan Özoğuz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mayer, ich glaube, ich habe Ihnen von dieser Stelle aus noch nie zugestimmt. Ich tue es heute, aber leider stimme ich ausschließlich Ihrem ersten und Ihrem letzten Satz zu. Das dazwischen Gesagte war, glaube ich, diskussionswürdig. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja eine totale Kuschelkoalition hier!) Der erste und der letzte Satz besagten: Wir müssen diese Debatte intensiv und ausführlich führen. Das finde ich richtig. Denn ich glaube, es gibt bei kaum einem anderen Themenfeld so viele Widersprüche. Jetzt besteht die Chance, wirklich einmal aufzuklären und auch überflüssige oder sich widersprechende Regelungen auszuräumen. Wir wissen ganz genau, dass damals bei der Debatte über das Zuwanderungsgesetz – Frau Pau hat daran erinnert – tatsächlich im Vordergrund stand, die Einwanderung zu begrenzen; das steht ja so auch im vollen Titel des Gesetzes. Heute wissen wir alle, dass wir den Fokus viel stärker auf das Gestalten legen müssen und den Blick auf die hiesige Gesellschaft und die Bedürfnisse nie verlieren dürfen. Das heißt: Ja, wir brauchen Einwanderung. Wir haben in den nächsten Jahren nicht genug Fachkräfte. Wir werden Einwanderung brauchen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber gleichzeitig brauchen wir eben auch stärkere Bemühungen um die jungen und übrigens auch die älteren Menschen in unserem Land, die ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt entweder finden oder noch behaupten wollen. Das muss immer zusammengedacht werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Klar gesagt: Jeder Jugendliche muss eine Ausbildung machen können. Jeder braucht einen Berufsabschluss. Wir brauchen auch eine Kultur der zweiten und dritten Chance – das haben wir immer wieder betont –, wenn es nicht gleich mit der Berufsausbildung klappt. (Beifall der Abg. Petra Crone [SPD]) Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eben auch des Fachkräftemangels müssen wir alle für den Arbeitsmarkt fit machen. Wir müssen faire Chancen schaffen. Ich glaube, dass der Hinweis von Frau Göring-Eckardt hier noch einmal erwähnt werden sollte – ich laufe damit schon seit Monaten durch die Lande –: Es ist leider mehrfach nachgewiesen worden, dass ein ausländischer Name zu einer deutlichen Benachteiligung bei Bewerbungen führt. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das hat mit dem Einwanderungsgesetz nichts zu tun!) Ich finde, man kann unmöglich sagen: Wir haben Vollbeschäftigung, und damit ist jede Ungleichbehandlung gerechtfertigt. – Das geht nun wirklich gar nicht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]) – Man muss schon einmal das Richtige sagen. Gleichzeitig ist es richtig, zu sagen, dass bis 2025 das Erwerbspersonenpotenzial – das ist auch so ein Wort – in unserem Land um viele Millionen zurückgehen wird; wir gehen von über 6 Millionen aus. Wir brauchen daher mehr gut ausgebildete, qualifizierte Einwanderer und müssen dringend dafür werben. Wir haben im internationalen Vergleich zumindest auf dem Papier wirklich liberale Einwanderungsregelungen – das wird uns immer wieder bescheinigt –, zum Beispiel für Fachkräfte. Aber dies ist vielen vollkommen unbekannt. Nicht nur im Ausland, sondern auch bei uns in Deutschland versteht doch kaum jemand all diese Regelungen, die hier schon vorgetragen wurden. Wem nützen eigentlich so viele unterschiedliche Regelungen, wenn man einen Rechtsanwalt braucht, um auch nur einen Teil davon zu verstehen? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was mich bei dieser Debatte eben umgetrieben hat – das will ich hier deutlich sagen –, ist etwas, das mich auch Studierende an einer Universität vor einiger Zeit etwas unbedarft gefragt haben, nämlich: Können wir nicht einfach bei den Flüchtlingen schauen, wer gut ausgebildet ist und wer nicht, und dann behalten wir die einen hier und schicken die anderen wieder zurück? Das ist eine völlige Vermengung von vollkommen unterschiedlichen Themen. Das führt mir unser Dilemma hier sehr stark vor Augen: Wenn wir Flüchtlingspolitik mit der Arbeitsmarktsituation in Deutschland rechtfertigen, dann laufen wir in eine Falle, aus der wir irgendwann nicht mehr herauskommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Flüchtlinge nehmen wir auf, weil sie politisch verfolgt werden, weil sie vor Krieg oder Terror fliehen, und eben nicht, weil sie in irgendeiner Form ausgebildet sind. Dennoch ist es natürlich wichtig – dies zeigt uns die Erfahrung –, dass wir sehr gut daran tun, jedem und jeder schnell eine Perspektive in der Mitte unserer Gesellschaft, in der Mitte unseres Arbeitsmarktes zu geben, jedem die Chance zu geben, schnell Deutsch zu lernen und arbeiten zu gehen. Genau das sind Regelungen, die wir hier im letzten Jahr alle gemeinsam miteinander beschlossen haben. An dieser Stelle müssen wir weitermachen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Eben!) Ich finde, dass wir im Koalitionsvertrag richtige Dinge aufgeschrieben haben. Wir haben an diesem Thema gearbeitet. Was würde also dagegen sprechen, jetzt einen ordentlichen Gesetzentwurf zu erarbeiten, in dem das alles vernünftig aufgelistet wird, und zwar so, dass man es verstehen kann? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na los! Warum nicht in dieser Wahlperiode?) Ich glaube schon, dass wir gerade im Einwanderungsbereich viel getan haben. Denken Sie zum Beispiel an das Freizügigkeitsgesetz. Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten Aufenthalt, und die Vorrangprüfung entfällt spätestens nach 15 Monaten. Die Residenzpflicht wurde abgeschafft. Im Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde die Wartefrist für junge Geduldete auf 15 Monate verkürzt. Das alles sind Dinge, die wir tun, weil wir wissen, dass sie wichtig sind. (Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wissen, dass es in der Vergangenheit ein Fehler war, die Menschen auszugrenzen und ihnen zu sagen: Wartet vier Jahre; dann könnt ihr eine Ausbildung machen. – Dann sitzen die jungen Leute nämlich vier Jahre auf der Straße, anstatt sofort mit einer Ausbildung zu beginnen. Da haben wir also schon die richtigen Dinge angepackt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir müssen auch Lücken füllen; ich will hier gar nicht alle Punkte aufzählen. Ich finde, dass manches, was in Ihrem Antrag steht, richtig ist. Über vieles muss man sicher noch diskutieren. Aber wenn der Lebensweg von Einwanderern in Deutschland anders verläuft, als ursprünglich geplant, dann darf unser Recht nicht vollkommen unflexibel sein. Das sogenannte Zweckwechselverbot ist wirklichkeitsfremd. Ich stimme dem Antrag der Grünen an dieser Stelle ausdrücklich zu. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss zum Beispiel von einer betrieblichen Ausbildung an eine Hochschule wechseln dürfen, ohne dass gesagt wird: Reise bitte vorher aus, und stell einen neuen Visumantrag; dann kannst du zurückkommen. – Das ist doch wirklichkeitsfern. Ich glaube, das leuchtet in Wahrheit auch jedem ein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich stimme Ihrem Antrag auch insoweit zu, als es darum geht, eine klare Perspektive in Richtung Einbürgerung zu vermitteln. Aber wenn ich einen kleinen Kritikpunkt nennen darf – vielleicht wird Herr Beck dazu noch etwas sagen –: Auch ich finde die Formulierung, die Sie in Ihrem Antrag gewählt haben, etwas problematisch. Es heißt darin, ein Elternteil müsse sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das legt irgendwie nahe, als sei das bei ganz vielen nicht der Fall. Ich nehme an, dass das gar nicht so gemeint ist, und hoffe, dass Herr Beck gleich noch etwas dazu sagt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist überhaupt missverständlich!) Ein wichtiger Punkt – das möchte ich hier deutlich sagen – ist der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat das OVG Berlin-Brandenburg einfach recht!) Das ist für uns alle ein hochemotionales Thema. Ich weiß, dass es vielen, die diese Forderung immer wieder erheben, darum geht, dass das gut für die Frauen sei. Meistens hat man dabei ja im Blick: Wenn auch die Ehegatten zu uns kommen, dann sollen sie Deutsch können. Der Gedanke, dass sie Deutsch können sollen, ist natürlich richtig. Aber macht es wirklich Sinn, zu sagen: „Du musst erst einen Deutschkurs gemacht haben“ – da ist ja ohnehin ein sehr niedriges Niveau gefordert –, „und dann musst du fast ein Jahr auf das Visumverfahren warten, bis du überhaupt nach Deutschland kommen darfst, um hier wieder bei null anzufangen“? Wäre es nicht sinnvoller, zu sagen: „Kommt zu uns und fangt hier sofort mit eurem Sprachkurs an“? Darüber sollten wir noch miteinander reden. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein letzter Punkt. Der Mittelstand ist ja das Herz unserer Wirtschaft, wenn ich das einmal so sagen darf. Wenn uns Menschen aus dem Mittelstand, etwa Handwerker, sagen, sie würden gerne junge Leute, die Flüchtlinge sind, ausbilden – da ich Hamburgerin bin, weiß ich, dass das in Hamburg häufiger der Fall ist –, wir ihnen aber keine Garantie geben, dass diese jungen Menschen wirklich die gesamte Ausbildungsdauer im Betrieb bleiben, dann kann kein Mittelständler dieses Risiko eingehen. Das heißt, die Betriebe brauchen die Garantie, dass diese Auszubildenden ihre Ausbildung zu Ende führen und dann möglicherweise im Betrieb beschäftigt werden können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Nächster Redner in der Debatte: Volker Beck für Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute eine seltsame Allianz von Linksfraktion und CSU erlebt, die sich wie in einem Wettbewerb in der Disziplin der Realitätsverweigerung überbieten. Deutschland hat einen Zuwanderungsbedarf (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Richtig!) von ungefähr 300 000 Menschen im Jahr. In den letzten Jahren haben wir einiges davon durch die Entwicklung im Süden der Europäischen Union innereuropäisch kompensieren können. (Rüdiger Veit [SPD]: Zu wenig!) Das wird nicht so bleiben. Wenn sich die Wirtschaft in den südeuropäischen Staaten erholt – das wollen wir hoffen –, dann werden im Saldo nicht nur keine Menschen mehr von dort kommen, sondern es werden sogar mehr Menschen dorthin zurückwandern. Darauf müssen wir uns schon heute vorbereiten, ansonsten bezahlen wir einen hohen Preis. (Beifall des Abg. Rüdiger Veit [SPD]) Die Alternative ist: Entweder die Arbeitskräfte kommen zu uns oder die Arbeit geht zu ihnen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Wenn das eintritt, dann ist bei uns die Wertschöpfung weg, dann ist bei uns die Basis unserer Sozialversicherungssysteme weg. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Doch wer zahlt dann in Zukunft unsere Rente? – Auf diese Frage haben Sie einfach keine Antwort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben sich gerade gegen eine Arbeitskräftezuwanderung nach Punktesystem gewehrt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was sollen wir gesagt haben? Das ist Quatsch! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein, haben wir nicht!) gegen eine Zuwanderung nach Qualifikation. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Beck, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Zimmermann? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber gerne, wenn ich nur kurz den Satz zu Ende sprechen darf. – Das haben Sie denunziert, als würde man die Menschen nur noch nach Nützlichkeitskriterien betrachten. Nein, wir müssen unterscheiden zwischen Flüchtlingen, die wir aus humanitären Gründen aufnehmen – das ist unsere Pflicht –, und Arbeitskräften, die wir brauchen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Habe ich doch gesagt!) Die können wir dann in der Tat nach unserem Bedarf auswählen. Nun bitte, Frau Kollegin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Das mache ich, Herr Beck. – Bitte, Frau Kollegin Zimmermann. Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Vielen Dank. – Das, was Sie sagen, irritiert mich schon. Ich habe doch klar und deutlich gesagt, dass wir für Einwanderung sind. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das will er nicht hören!) Aber wir wollen für die Menschen, die zu uns kommen, die gleichen Rechte, ob am Arbeitsmarkt oder anderswo. Ich denke, es ist richtig, dass wir darauf hinweisen; denn viele Menschen, die zu uns kommen, arbeiten bei uns als billige Arbeitnehmer, als Arbeitnehmer zweiter Klasse unter wirklich schlechten Bedingungen. Es gibt Beispiele genug. In Zwickau am Rande des Erzgebirges, in der Stadt, aus der ich komme, arbeiten viele Tschechinnen und Tschechen für 2,50 Euro pro Stunde. Es kann doch nicht sein, dass wir in diesem Haus so etwas wollen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen haben wir den Mindestlohn eingeführt! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist doch rechtswidrig, wenn das so ist! Das dürfen die gar nicht!) Es ist nicht so, dass wir Einwanderung nicht wollen. Wir wollen vielmehr gleiche Bedingungen für alle. (Beifall bei der LINKEN) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie mich mit einer landsmannschaftlichen Gemeinsamkeit beginnen. Meine Großeltern kommen aus Zwickau, genauer gesagt vom Huckel auf der anderen Seite der Mulde; das wird Ihnen etwas sagen. Ich habe dort einen Teil meiner Jugend verbracht. Das ist vielleicht eine Basis für das weitere Gespräch zu Ihrer Frage. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Wir sind uns auch einig darin – das hat ja Herr Mayer kritisiert; Sie wollen in diese Richtung gehen, das finde ich richtig, das erkenne ich auch an –: Um attraktiv für Zuwanderer zu sein, müssen wir ihnen sagen: Wenn ihr hierher kommt, dann könnt ihr mit uns auf einer Augenhöhe zusammenarbeiten. Das heißt für mich, Herr Mayer: Wenn in Deutschland ein Kind von legal hier lebenden Ausländern geboren wird, dann muss es von Anfang an Deutscher sein, (Beifall bei der LINKEN) dann dürfen wir es nicht im Kreißsaal ausbürgern. Willkommenskultur muss schon im Kreißsaal beginnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir müssen aber auch Menschen, die eine gewisse Zeit hier gelebt haben, sich integriert haben, sagen: Ihr könnt unsere Staatsbürgerschaft bekommen, dürft gleichzeitig aber auch eure alte Staatsbürgerschaft behalten und könnt dorthin auch wieder zurückgehen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir in unserem Antrag ausdrücklich niedergelegt haben, sind die Aufenthaltstitel bei der sogenannten zirkulären Migration. Konservative Zuwanderungspolitiker denken, Deutschland ist so attraktiv, dass alle zu uns wollen und auch alle bleiben werden, weil es nichts Schöneres auf der Welt als Deutschland gibt. Dem ist nicht so. Das ist auch gar nicht schlimm. Moderne Arbeitskräfte – – (Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE] nimmt wieder Platz) – Bitte bleiben Sie stehen! Vizepräsidentin Claudia Roth: Nein, nein. Herr Beck, wer sitzt oder aufsteht – – Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin bei der Aufzählung der Gemeinsamkeiten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Moment. Ich glaube, Sie haben die Frage der Kollegin umfassend nicht beantwortet. Deswegen kann sie sich hinsetzen. Machen Sie bitte weiter in Ihrer Rede. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nun denn, ich möchte trotzdem einen Satz zur zirkulären Migration sagen; denn das ist ein entscheidender Punkt. Moderne Arbeitskräfte, High Potentials wandern nach Deutschland ein, wandern weiter in die Vereinigten Staaten, gehen zurück in ihre Herkunftsländer. Nach unserem Aufenthaltsrecht verlieren sie so den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und ihren Aufenthaltstitel. Wir sagen: Nein, wenn diese Menschen hier etwas geleistet haben, dann dürfen sie jederzeit zurückkommen. Wir wollen gerade für solche hochqualifizierten Menschen attraktiv sein und bleiben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen auch darüber reden, wie wir die Potenziale, die wir hier in unserem Land haben, besser nutzen; Stichwort „Statuswechsel“. Warum soll ein Auszubildender, ein Studierender, ein Asylbewerber im Asylverfahren oder nach der Ablehnung als Geduldeter, wenn er hier auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wird, wenn er sich hier selbstständig machen will, das nicht dürfen? Warum muss unser Aufenthaltsrecht das gegenwärtig unterbinden? Das ist ein großer Fehler. Hier können wir Potenziale heben, die schon da sind, und den Menschen zu gleichen Rechten und gleichen Chancen verhelfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Rüdiger Veit [SPD] und Ulla Jelpke [DIE LINKE]) Das sind wichtige Punkte. Diese muss man neben dem Punktesystem im Blick haben. Das Punktesystem ist nur eine von fünf Forderungen in unserem Antrag, und das zu Recht. (Rüdiger Veit [SPD]: Richtig!) Außerdem ist es richtig. Sie stellen das einfach falsch dar, Herr Mayer. Das Punktesystem ist ein lernendes System. Es ermöglicht, die Punktevergabe für bestimmte Kriterien Jahr für Jahr neu festzulegen. Es ermöglicht Bundestag und Bundesrat, die Aufnahmezahl für den Bereich der Arbeitsmigration Jahr für Jahr entsprechend der Entwicklung der Migrantenzahlen festzulegen. (Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Leidtragende sind die Arbeitslosen!) Wenn es eine hohe Zahl von Flüchtlingen gibt oder wenn es viele Zuwanderer aus der Europäischen Union gibt, braucht man vielleicht keine so hohe Aufnahmezahl. In einem Land, aus dem viele Menschen wieder wegwandern, braucht man eine hohe Zahl. Lassen Sie uns ein solch flexibles System einführen, das nicht nur nachfrageorientiert ist, wie unser jetziges Zuwanderungssystem, sondern das auch angebotsorientiert ist, wie das Punktesystem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu hat ja der Generalsekretär der Union – er durfte ja offensichtlich noch nicht einmal hier in den Raum; offensichtlich hat man ihn weggesperrt – das Richtige in der Süddeutschen Zeitung gesagt: Bisher regeln wir nur die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Wer eine Stelle nachweist, hat eine Chance – andere nicht. Andere Länder fragen: Wer ist ein Gewinn für unser Land? Diese Frage wollen wir mit Ihnen gemeinsam stellen und uns daranmachen, unser Aufenthaltsgesetz zu modernisieren, damit Deutschland auch in 10, 20 oder 30 Jahren ein starker Wirtschaftsstandort ist und wir die Grundlagen unseres Sozialstaates weiter finanzieren können. Wer sich dem verweigert, versündigt sich an der Zukunft unseres Landes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Beck. – Nächster Redner in der Debatte: Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist Herr Tauber? Warum redet Herr Tauber nicht? Wo ist Frau Merkel?) Helmut Brandt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Herr Beck, ich gebe ungern Ratschläge, aber ich muss Ihnen einmal sagen: Man könnte Ihnen zumindest angenehmer zuhören, wenn Sie nicht so laut schreien würden. – Zu Beginn meiner Rede – (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe laut geredet!) Sie schreien ja schon wieder, Herr Beck – möchte ich mich aber an Ihre Kollegin, Frau Göring-Eckardt, wenden. Wir können und sollten über dieses wichtige Thema der Einwanderung sachlich und ruhig debattieren. Das war auch überwiegend der Fall. Aber wenn Sie sagen: „Deutschland ist ein Einwanderungsland ohne Wenn und Aber“, dann ist das eine gefährliche Aussage, die möglicherweise Wasser auf die Mühlen derer ist, die wir gerade in Zeiten von Pegida nicht bedienen wollen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade nicht! Ehrlich machen!) Wir haben im Grunde genommen ein modernes Einwanderungsrecht. Wir haben allerdings zugegebenermaßen ein kompliziertes Rechtssystem, das für Unkundige oft nur schwer durchschaubar ist. Aber wir haben in den letzten Jahren immer wieder auf veränderte Bedürfnisse – diese sind ja hier vielfach angesprochen worden – und auch auf EU-rechtliche Vorgaben reagiert. Es liegt an der Komplexität unseres Systems, dass zwischen der Zuwanderung aus Ländern der Europäischen Union, der Einwanderung aus Drittstaaten, dem Familiennachzug und dem Asylrecht unterschieden werden muss. Jede dieser Zuwanderungsarten ist nach unserer Gesetzessystematik eigenständig zu betrachten. Das ist im Grunde genommen auch gut so. Für die Zuwanderung aus den Ländern der Europäischen Union gilt das Freizügigkeitsgesetz. Hier haben wir allenfalls das Problem der sogenannten Armutsmi-gration, das wir schon vor Monaten diskutiert haben. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof Ende 2014 ja entschieden, dass dies kein Grund ist, ein Land aufzusuchen und dort sesshaft werden zu wollen. Vielmehr kann ein Land von der Möglichkeit Gebrauch machen, jemanden, der ohne Arbeit ist und der nur in das Sozialsystem einwandert, des Landes zu verweisen. Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet eben nicht, dass man sich das Sozialsystem aussuchen kann, das einem lieb ist. Wir haben, was die Bedingungen für die Zuwanderer aus Drittstaaten angeht, in den letzten Jahren sehr viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ich möchte sie – auch zur Versachlichung der Debatte – hier einmal aufzeigen: Die Einführung der Bluecard – dabei geht es um die Zuwanderung Hochqualifizierter aus Drittstaaten in die EU – ist eine solche Maßnahme. Es ist eben schon gesagt worden: 90 Prozent aller Bewilligungen betreffen Menschen, die aus den 27 Staaten der EU nach Deutschland gekommen sind. Das zeigt doch, wie attraktiv unser Standort ist. Es zeigt aber auch, dass diese Regelung den modernen Anforderungen genügt. Die Forderung – sie wird hier innerhalb der Parteien, also auch in der SPD, immer wieder unterschwellig und durchaus kontrovers diskutiert –, die Einkommensschraube nach unten zu drehen, ist nach meiner Auffassung völlig falsch. Das würde – auch dies ist hier schon kritisiert worden – zu Dumpinglöhnen und damit Zuwanderung führen, unter der der deutsche Arbeitsmarkt leiden würde. Das kann nicht in unserem Sinne sein. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, zum Zwecke der Ausbildung nach Deutschland zu kommen. Dies gilt für 70 Ausbildungsberufe. Zudem haben wir die Regelung eingeführt, nach der man ein Visum beantragen kann, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen. Schließlich haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass ausländische Studierende nach Abschluss ihres Examens 18 Monate – das sind immerhin eineinhalb Jahre – in Deutschland bleiben dürfen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Ich meine, das ist eine hinreichend lange Zeitspanne. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden – auch ich möchte es noch einmal tun –, dass Deutschland bei der OECD-Studie sehr positiv abgeschnitten hat. Wir sind das Land, das am meisten für die Freizügigkeit gelobt wird. Insofern haben wir, glaube ich, keinen akuten Nachholbedarf. Ich will hier aber auch auf das Recht auf Asyl eingehen; denn das kommt vielleicht etwas zu kurz, und es wird oft mit anderem vermengt. Nach unserem Grundgesetz gibt es – das ist auch unser Selbstverständnis – für jeden, der politisch verfolgt wird, einen Anspruch darauf, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen und auch hierbleiben zu können. Das soll und darf man nicht mit der übrigen Zuwanderung vermengen. (Petra Pau [DIE LINKE]: Stimmt!) Gut war es insoweit – weil auch Missbrauch mit dem Asylrecht getrieben wird –, dass wir gemeinsam mit der SPD und der Mehrheit des Bundesrates Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Drittstaaten eingestuft haben, sodass Menschen, die aus nicht asylrelevanten Gründen aus diesen Staaten kommen, schneller wieder nach Hause zurückgeschickt werden können. Sie können hier keine Anerkennung finden. Wir wollen denen Schutz bieten, die diesen Schutz auch tatsächlich benötigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es fehlt nach meiner Auffassung nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern oft an der mangelnden Umsetzung der bestehenden Regelungen. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Frage der Rückführung von nicht anerkannten Asylbewerbern. Die Nichtrückführung dieser Menschen wird von der Bevölkerung oft nicht mehr akzeptiert. Unser Aufenthaltsrecht regelt seit 2005 mit diversen Vorschriften im Detail, unter welchen Voraussetzungen jemand legal nach Deutschland kommen und hier bleiben kann. Ich gebe den Kritikern recht – das ist eben auch bei Stephan Mayer angeklungen –, dass wir, was die eine oder andere Formulierung angeht, sicherlich noch etwas optimieren oder vielleicht auch konzentrieren können. Ich habe aber folgende Befürchtung: Wenn es heißt, dass wir ein modernes Gesetz schaffen müssen, kommt am Ende meist eine Vorschrift heraus, die noch schwerer als das zu verstehen ist, was man bisher hatte. Das sollten wir auf jeden Fall vermeiden. Nun komme ich zu Kanada und dem dortigen Punktesystem. Auch das ist hier schon gesagt worden: Kanada hat mit dem früheren Punktesystem eine Fehlentwicklung auf dem Arbeitsmarkt produziert, die weder im Sinne Kanadas noch eines anderen Landes sein kann. Wer sich die heutigen kanadischen Regelungen anschaut, wird feststellen, dass es – dies muss man den Linken auch einmal ganz klar sagen – natürlich auch darauf ankommt, Zuwanderung arbeitsmarktspezifisch zu steuern. Es kann doch nicht richtig sein, dass man, nur weil man die Voraussetzungen des Punktesystems erfüllt, als Arzt nach Kanada oder auch nach Deutschland kommt und keine Anstellung findet, sondern als Taxifahrer endet. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Also wollen Sie Planwirtschaft?) Das war aber die Situation in Kanada bei dem Punktesystem, und das kann weder uns noch den Zuwanderern zugemutet werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Es wurde zu Recht die Tatsache erwähnt, dass wir in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung Bevölkerung verlieren. Immer weniger Menschen werden in Deutschland leben. Wenn wir nicht genügend Arbeitskräfte haben, dann werden darunter auch unsere Sozialsysteme leiden; das ist gar keine Frage. Insofern brauchen wir Zuwanderung. In den letzten Jahren hatten wir gute Zuwanderungszahlen. Allein in 2013 – die Zahlen liegen Ihnen allen vor – hatten wir über 1 Million Zuwanderer. Natürlich gab es auch einige Auswanderer, aber es sind immerhin fast 500 000 Menschen mehr in Deutschland geblieben, als abgewandert sind. (Rüdiger Veit [SPD]: 430 000!) 500 000: Das ist eine beachtliche Zahl, und das sind Menschen, die nicht mit den darüber hinaus noch aufgenommenen 200 000 Asylbewerbern zu verwechseln sind. (Rüdiger Veit [SPD]: Die sind da mit drin!) Deshalb muss ich darauf hinweisen: Wenn wir unser wohlausgewogenes und anspruchsvolles System aufrechterhalten wollen, dann müssen wir das immer wieder beachten. Ich sehe, die Präsidentin zeigt mir an, dass ich zum Ende kommen muss. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich sehne das Signal herbei, lieber Kollege!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das wäre sehr nett. Helmut Brandt (CDU/CSU): Ich will es deshalb etwas abkürzen: Unsere Zuwanderungspolitik, unser Ausländerrecht, ist kein weißes Blatt Papier mehr. Wir haben in den letzten Jahren schon an sehr vielen Stellschrauben gedreht, und wir werden dies auch in den nächsten Jahren tun müssen – aber mit Bedacht und mit Vorsicht und nicht mit bloßen Parolen, die modern klingen, am Ende aber nichts nutzen. Besten Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Brandt. – Nächster Redner in der Debatte ist Josip Juratovic für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Josip Juratovic (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung werden uns in den nächsten zehn Jahren 6 Millionen Erwerbstätige fehlen. Das bedeutet mehr Rentner, aber auch 6 Millionen weniger Beitragszahler. Wenn wir die Zahl unserer Erwerbstätigen auf dem jetzigen Niveau halten wollen, dann brauchen wir nach der IAB-Studie jährlich 400 000 qualifizierte Einwanderer. (Rüdiger Veit [SPD]: Mindestens!) Das heißt, wenn wir nichts ändern, dann wird uns der demografische Wandel eher früher als später einholen. Die Folgen für unsere Wirtschaft und die Sozialsysteme werden verheerend sein. (Bettina Hagedorn [SPD]: So ist es!) Auf die Frage, ob jetzt der richtige Augenblick ist, um über ein neues Einwanderungsgesetz zu sprechen, habe ich deshalb eine klare Antwort: Ja. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Debatte über Neuerungen beim Einwanderungsgesetz kommt im richtigen Moment. In der bisherigen Debatte über eine mögliche Neuregelung der Einwanderung kam wiederholt der Vorwurf, dass die Neuregelung den Menschen auf seine Nützlichkeit und Punkte reduziert. Ich gebe zu: Im ersten Moment war ich ebenfalls skeptisch. Mittlerweile sehe ich die Lage differenzierter. Wir dürfen die Menschen nicht nur nach ihrer Nützlichkeit beurteilen; darin sind wir uns alle hier einig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Wir müssen aber sehr wohl darüber sprechen, ob wir selbst glauben, dass sich die Menschen hier bei uns zurechtfinden können. Daher finde ich es richtig, sich bei der Debatte mit der Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu befassen. Dies sind wir den Einwanderern, aber auch den Menschen hier vor Ort schuldig. Die 3 Millionen Arbeitslosen in Deutschland brauchen eine Antwort auf die Frage, warum ein Einwanderungsgesetz auch für sie gut ist. Die Antwort ist klar: Die verstärkte Einwanderung von Hochqualifizierten ist auch für die bereits hier lebenden Menschen von Vorteil; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) denn jeder hochqualifizierte Arbeitsplatz bringt zwei qualifizierte und einen niedrigqualifizierten Arbeitsplatz mit sich. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Umkehrschluss heißt das: Ohne hochqualifizierte Arbeitsplätze sind die niedrigqualifizierten Arbeitsplätze gefährdet. Daher lohnt sich gesteuerte Einwanderung für uns alle. Das möglicherweise einzuführende Punktesystem kann ein sinnvolles Mittel sein, um sich nicht ausschließlich auf Engpassanalysen und Positivlisten zu konzentrieren. Von einer möglichen Einführung des Punktesystems verspreche ich mir deshalb vor allem eine Ausweitung der Möglichkeiten der Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Ein weiterer wichtiger Hinweis ist in dem Antrag der Grünen enthalten: Über eine Verknüpfung der Variablen „Berufsqualifikation“ und „Herkunftsland“ kann das Recht der Herkunftsländer auf Wahrung ihrer Entwicklungschancen berücksichtigt werden … Dieser Hinweis bezieht sich auf die Gefahr eines Braindrains in den Herkunftsländern. Diese Gefahr ist vorhanden und sehr ernst zu nehmen. Ungesteuerter Braindrain aus den Herkunftsländern darf nicht das Ergebnis unserer Einwanderungspolitik sein. Ein Punktesystem bietet uns eine Möglichkeit, die Migration länderspezifisch zu steuern. Diese Chance gilt es ernst zu nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So sinnvoll das Punktesystem sein kann, es ist jedoch nicht das Allheilmittel, das die gesamten sonstigen Regelungen zur Einwanderung ersetzen soll oder kann. (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Wohl wahr!) Vor allem muss eines klar sein: Die Kernelemente der Asyl- und Flüchtlingspolitik müssen unangetastet bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein hohes Gut unserer Gesellschaft, auf das wir ganz unabhängig von der Nützlichkeitsdebatte nie verzichten dürfen. Ich finde es wichtig, dass wir beim Thema Einwanderung gleichzeitig die Integration von Einwanderern nicht außer Acht lassen. Die Menschen sollen sich hier willkommen fühlen. Nur dann werden sie auch wirklich kommen und vor allem bleiben. Das ist die einfache Wahrheit. Tatsächlich bleibt aus meiner Sicht für eine verbesserte Integration von Einwanderern eine Menge zu tun. Die Anerkennung der Berufsabschlüsse muss unbürokratischer werden, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Nur so werden die Einwanderer ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden können und nicht dauerhaft im Niedriglohnsektor verharren. (Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!) Die Integrationskurse müssen endlich nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ ausgebaut werden. Das beinhaltet auch eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nicht zuletzt müssen wir bei den Neuerungen auch Verbesserungen bei der Arbeitsintegration für Asylsuchende mitbedenken; denn auch ihre Potenziale dürfen nicht ungenutzt bleiben. Mit der Ermöglichung der Arbeitsaufnahme bereits nach drei Monaten bei genehmigtem Asylantrag ist ein entscheidender Schritt hierzu bereits erfolgt. Ein Arbeitsplatz ist der beste Ort für eine erfolgreiche Integration. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Helmut Brandt [CDU/CSU]) Jedoch nur mit entsprechender Begleitung und gezielter Vermittlung wird Asylsuchenden tatsächlich die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Zur Integration gehört aber auch, dass sich unsere Politik nicht nur auf die Zielperson konzentriert. Wir müssen auch das soziale Umfeld, die Familie und die Kinder im Blick behalten. Für sie brauchen wir gut vorbereitete Schulen und auf Einwanderung eingestellte Ausbildungsstellen. Wir dürfen den Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen, als wir uns um die zweite und dritte Generation nicht ausreichend gekümmert haben. In dieser Gemengelage müssen wir uns auf das Argument einstellen, es kämen schon 500 000 Kriegsflüchtlinge, Asylsuchende und EU-Migranten pro Jahr nach Deutschland. Aber diese Gruppe ist schwer zu steuern. Wir wissen nicht, wie viele dieser Menschen bei uns bleiben. Das heißt: Unabhängig von dieser Einwanderung brauchen wir in dieser Situation Einwanderer, die nach Bedarf bzw. nach dem Punktesystem in unser Land kommen. Sie sind eine wichtige und verlässliche Gruppe. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich einen persönlichen Wunsch, was die aktuelle Debatte um die Reform der Einwanderung betrifft. Ich habe keine Angst, dass die Integration unserer neuen Einwanderer nicht funktioniert, zumindest nicht was ihren Willen zur Integration betrifft. Viel wichtiger ist -unsere Diskussionskultur beim Thema Einwanderung. Unsere Worte enthalten viel zu oft nicht geahnte Verletzungen, die zu Distanz, Isolierung und Parallelgesellschaften führen. Sie sind übrigens der ideale Nährboden für Radikalisierung. Deshalb kann ich hier nur bitten, unsere Vorbildrolle in der Gesellschaft ernst zu nehmen und dabei besonnen, fair und mit etwas mehr Einfühlungsvermögen mit dem Thema Einwanderung umzugehen. Es liegt an uns allen, dies zu ermöglichen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Andrea Lindholz für die CDU/CSU-Fraktion. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach einem neuen Einwanderungsgesetz scheint gerade modern zu sein. Die aktuelle Debatte über ein neues Gesetz löst aber nicht die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir im Bereich der Integration stehen und über die heute schon viel gesagt wurde. Die Forderung soll -suggerieren, wir hätten kein funktionierendes Ein-wanderungsrecht im Sinne funktionierender gesetzlicher Regelungen. Deutschland hat aber ein funktionierendes Einwanderungsrecht. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die Bevölkerung im vierten Jahr in Folge gewachsen ist, trotz des hohen Geburtendefizits. Die Zuwanderung überkompensiert derzeit den demografischen Wandel. (Rüdiger Veit [SPD]: Nein!) Deutschland ist heute weltweit das beliebteste Zielland für Migranten nach den USA. Im vergangenen Jahr sind rund 470 000 Menschen mehr eingewandert als ausgewandert. Im letzten Dezember stellte die OECD fest, dass auch die dauerhafte Zuwanderung, also die Zuwanderung über mehr als ein Jahr, in keinem Land so stark zunahm wie in Deutschland. Ja, wir sind ein Einwanderungsland. Die hohe Zuwanderung stellt Deutschland auch vor einige Herausforderungen. Armutsmigration aus der EU, überfüllte Flüchtlingsheime und teilweise misslungene Integration sind nur einige Beispiele. Diese Herausforderungen müssen wir aber separat voneinander betrachten und auch lösen. Man darf nicht alle Formen der Migration in einen Gesetzestopf werfen und dann glauben, dass man damit Bürokratie beseitigt, wie es der Antrag beschreibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Rund 60 Prozent aller Migranten, die heute nach Deutschland kommen, sind EU-Bürger und genießen europaweite Freizügigkeit. Die im Antrag angedeutete Steuerung der Arbeitsmigration geht also an der großen Masse der Migranten hierzulande völlig vorbei. Das -Europarecht ist im Übrigen die Hauptursache für die Komplexität unseres Ausländerrechts. Als EU-Mitglied muss Deutschland vorrangig europarechtliche Vorgaben -umsetzen. Der Handlungsspielraum des Bundestages im Bereich der Migration wird dadurch stark begrenzt. Unser Ausländerrecht mag kompliziert sein. Das liegt aber vor allem daran, dass die Realität in der globalisierten Welt kompliziert ist. Die Unterscheidung zwischen Arbeitsmigration, Flüchtlingsschutz, Familienzusammenführung und Bildungszuwanderung hat gute Gründe. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich muss der Flüchtlingsschutz einer anderen Logik folgen als die Arbeitsmigration. Soll etwa der Bildungsgrad darüber entscheiden, wer ein Recht auf Asyl hat und wer nicht? Natürlich müssen die Anwerbung von Fachkräften und die Ausweisung abgelehnter Asyl-bewerber rechtlich sauber getrennt und separat gelöst werden. Eine Studentin aus den USA muss doch einen anderen Aufenthaltsstatus haben als ein Asylbewerber, der seine Herkunft verschleiert. Dazu, diese unterschiedlichen Migrationskanäle in ein Gesetz zu packen, wie es der Antrag fordert, kann ich Ihnen als Juristin nur sagen, dass dabei nichts anders als ein bürokratisches Mammutwerk herauskommt, das noch unübersichtlicher ist und keinesfalls entbürokratisiert ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lieber Rüdiger Veit, ich gebe dir an einer Stelle recht: Ja, jedes Gesetz kann man verbessern. Es ist immer wichtig, besser zu werden. Aber als Jurist zu glauben, mit einem neuen Gesetz ein besseres Einwanderungsrecht zu schaffen bzw. für eine bessere Integration zu sorgen, ist eine komplette Illusion und eine Verkennung der tatsächlichen Lage. Vorhin wurde gefordert, die Bestimmungen des Einwanderungsrechts müssten auf ein DIN-A4-Blatt passen. Dies ist nichts anderes als die damalige Forderung, die Steuererklärung müsse auf einem Bierdeckel zu machen sein. Beides ist realitätsfern. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind realitätsfern!) Der Antrag problematisiert auch teilweise Themen, die bereits geregelt sind. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – An Ihrem Protest merke ich schon, dass ich richtig liege. – Ausländische Studenten können nämlich schon heute nach dem Studienabschluss in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 18 Monate nach Arbeit suchen. Für alle anderen gilt eine Frist von 12 Monaten. Auch für Flüchtlinge haben wir im letzten Jahr den Arbeitsmarktzugang verbessert. Integration findet auf dem Arbeitsmarkt statt und nicht auf dem Arbeitsamt. Natürlich ist es nicht schön, wenn in manchen Bereichen Ausländer bei der Arbeitssuche benachteiligt werden. Das darf nicht sein. Dafür gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wenn auch das nicht reichen sollte, ist hier Änderungsbedarf gegeben; aber deswegen brauchen wir doch kein neues Einwanderungsgesetz, um das es hier heute geht. Es ist auch klar, dass wir langfristig einen Fachkräftemangel haben werden. Aber wir haben auch jetzt schon grundsätzlich keinen flächendeckenden Mangel, sondern wir haben Engpässe in einzelnen Bereichen. Wir haben bereits eine Positivliste mit 70 Mangelberufen erstellt, um die Anwerbung von Fachkräften für bestimmte Branchen zu erleichtern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Oft, so wie auch heute, wird eben einmal so pauschal behauptet, unser Zuwanderungsrecht sei zu kompliziert und – jetzt kommt es – wir würden deshalb den globalen Wettbewerb um die besten Köpfe verlieren. Die OECD hat uns aber im Jahr 2013 bescheinigt, dass Deutschland zu den OECD-Ländern mit den geringsten Hürden für hochqualifizierte Zuwanderer gehört. Dann höre ich heute wieder die Forderung nach dem Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Ich frage mich, ob man sich damit allen Ernstes auseinander-gesetzt hat. Die Grünen sprechen in ihrem Antrag gar von einem „System der Kriterien-gesteuerten Arbeitsmigration“. Solche Wortkreationen tragen nicht dazu bei, dass unser Zuwanderungsrecht verständlicher, unbürokratischer oder, wie Sie es auch noch fordern, humaner wird. Auch das Punktesystem nach kanadischem Vorbild tut das nicht. Es ist bürokratisch und unflexibel, und nicht umsonst ist Kanada dabei, sein eigenes System zu reformieren. Daran wollen wir uns doch nicht allen Ernstes orientieren. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, aber davon lernen!) Wer in Deutschland über Einwanderung redet, der kann die europäische Dimension nicht einfach ausblenden. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir auch nicht!) Europa taucht weder in Ihrem Antrag auf noch in der Diskussion über das Einwanderungsrecht. Die deutsche Politik hat die Pflicht, Fachkräfte zuerst in Deutschland, dann in Europa und dann im Rest der Welt zu suchen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen!) Mit dieser Auffassung bin ich auch nicht alleine. (Beifall bei der CDU/CSU) Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat im Handelsblatt am 24. Oktober 2010 Folgendes gefordert – ich zitiere –: Es reicht nicht, Kriterien für Einwanderung zu definieren, sondern zuerst müssen wir deutlich mehr für Jugendliche ohne Berufsausbildung, ältere Arbeitnehmer und für die Vereinbarung von Familie und Beruf tun. Vorher dürfen wir den scheinbar leichten Weg zur Anwerbung von Fachkräften im Ausland nicht begehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dieser Aussage stimme ich auch heute noch zu. Trotz Rekordbeschäftigung haben wir 3 Millionen Arbeitslose, darunter viele gut ausgebildete Fachkräfte, die sich seit langem vergeblich bewerben. 2013 haben 46 000 Schüler ohne Schulabschluss die Schule verlassen. Im letzten November meldete der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass 300 000 Jugendliche keinen dauerhaften Ausbildungsplatz haben. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von über 20 000 Bewerbern ohne Ausbildungsplatz. Egal welche Statistik wir heranziehen: Deutschland hat definitiv zu viel ungenutztes Potenzial. Europa setzt noch einmal eins drauf. Wenn wir uns die Jugendarbeitslosigkeit in Spanien, Griechenland und Frankreich anschauen, dann wird doch klar: Wir müssen uns erst einmal in Europa umsehen. Eurozentrismus an dieser Stelle, nämlich bei der Suche nach Fachkräften, ist auch integrationspolitisch sinnvoll; denn ein Spanier bringt nun einmal mehr kulturelle Gemeinsamkeiten mit als beispielsweise ein Chinese. Um Migration zu verbessern, braucht es also weder neue Gesetze noch alte Gesetze mit einem neuen Etikett, sondern wir müssen die geltenden Regelungen besser umsetzen und für Verbesserungen sorgen. Wie wir noch bessere Integration leisten, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Im Übrigen zeigt auch eine Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums vom April 2014, dass das richtig ist. Unternehmen, Fachkräfte und Verwaltung sagen, dass der rechtliche Rahmen zur Anwerbung von Fachkräften positiv ist. Sie sehen Handlungsbedarf bei der Umsetzung, in der Praxis und bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen. Hier müssen wir ansetzen, in der Praxis, und nicht wieder mit einem neuen Gesetz. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit? Andrea Lindholz (CDU/CSU): Aus meiner Sicht können wir den Antrag ablehnen, nicht aber die Debatte über eine gute Zuwanderung. An Sie, liebe Frau Göring-Eckardt, noch ein Schlusswort: Bayern braucht von Ihnen keine guten Ratschläge. Bayern, seine Menschen und seine Politik stehen für eine hervorragende Willkommenskultur. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Lindholz. – Letzte Rednerin in der Debatte: Nina Warken für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nina Warken (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich nach der bisherigen Debatte etwas Positives, etwas Lobendes über die Grünen und ihren Antrag sagen sollte, dann kann ich das nicht für das tun, was von ihnen bisher dargelegt wurde. Das Einzige, wofür ich ihnen danken kann, ist die Tatsache, dass sie es geschafft haben, bereits so frühzeitig, nämlich schon knapp 36 Stunden vor der von ihnen beantragten Debatte, einen Antragswortlaut vorzulegen. Doch dieses Thema ist zu ernst für Ironie. Aber schon der Umstand zeitlicher Hektik weist darauf hin, dass wir hier über einen unausgegorenen Schnellschuss debattieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Macht die Union nie?) Meine Bitte an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Formulieren Sie das nächste Mal bitte einen Antrag, der etwas weniger vage ist, der Farbe bekennt, der seriös und solide ist. (Beifall der Abg. Andrea Lindholz [CDU/CSU]) Allerdings ahne ich durchaus, warum Sie so vage geblieben sind: Bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Kriteriensystem handelt es sich nämlich um eine Parallele zum kanadischen Modell, und das wird auch von Politikern, die alles andere als links stehen, als Modell für Deutschland vorgeschlagen. Diese Tatsache, liebe Grüne, wollen Sie natürlich lieber verschweigen. Sie möchten also ein Kriteriensystem. Wer genügend Kriterien für Sprachkenntnisse, berufliche Qualifikation und weitere Anforderungen erfüllt, soll ohne ein verbindliches Jobangebot ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Mehr als diese blumigen Schlagworte konnten Sie jedoch nicht liefern. Nun sage ich Ihnen, warum unser Land Ihr Modell nicht braucht: Deutschland ist bei der Fachkräftezuwanderung sehr gut aufgestellt. Das geht nicht nur aus den Zahlen des neuesten Migrationsberichts hervor, sondern das zeigt sich auch ganz konkret in der Praxis vor Ort. Zwei Beispiele aus meiner Heimat möchte ich nennen: Dort wurde im Sommer vergangenen Jahres durch das Landratsamt eine Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte und interessierte Unternehmen eingerichtet, durch die inzwischen zahlreiche Fachkräfte aus den verschiedensten Nationen beraten und erfolgreich an Firmen vor Ort vermittelt werden konnten. Eine andere Kommune in meiner Heimat plant derzeit ein Aus- und Weiterbildungszentrum insbesondere für ausländische Facharbeiter. (Rüdiger Veit [SPD]: Sehr gut!) Das sind nur zwei Beispiele dafür, dass die Fachkräftezuwanderung mit den bestehenden Regelungen vor Ort gut funktioniert, wenn wir Unternehmen und Fachkräfte aktiv darüber informieren und wenn wir dafür werben. Auch wenn Sie, liebe Grüne, den Begriff „Kanada“ nicht aussprechen wollen, so erlaube ich mir, die von Ihnen indirekt übernommenen Elemente des kanadischen Modells mit Blick auf Deutschland zu betrachten. Eins gleich vorweg: Wer Deutschland mit Kanada vergleicht, kann genauso gut Äpfel mit Birnen vergleichen. Zum Beispiel hat Kanada kein so umfangreiches Sozialsystem wie Deutschland, das für jeden Zuwanderer aufkommen müsste, der keinen Arbeitsplatz findet. Bei uns ist deshalb die Arbeitszuwanderung aus gutem Grund an ein verbindliches Jobangebot gebunden. In Kanada gibt es, anders als bei uns, kein Grundrecht auf Asyl, das jedem, der einreist und schutzbedürftig ist, ein Aufenthaltsrecht garantiert. Diese unterschiedliche Asylpraxis spielt gerade mit Blick auf die gestiegene Flüchtlingszahl auch in der Zuwanderungsfrage eine große Rolle; denn häufig bleiben viele der Flüchtlinge dauerhaft bei uns und müssen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft integriert werden, und das machen wir in Deutschland wirklich gut. Als Koalition haben wir allein im vergangenen Jahr gleich mehrere Verbesserungen für Asylbewerber und Flüchtlinge, aber auch zur Entlastung unserer Kommunen verabschiedet. Kanada ist dagegen in Asylfragen sehr viel restriktiver. Obwohl es dort nur einen Bruchteil der in Deutschland gestellten Asylanträge gibt, wurde 2014 jeder zweite Antrag abgelehnt. (Rüdiger Veit [SPD]: 17 000!) Weiter wird immer wieder behauptet, ein Punkte-system bei der Einwanderung – Sie bezeichnen das in -Ihrem Antrag als „Kriterien-gesteuertes Einwanderungs-modell“ – sei moderner, liberaler und verständlicher als unsere bestehenden Zuwanderungsregeln. Seltsamerweise zählt aber gerade Deutschland seit 2013 laut OECD zu den Ländern mit den günstigsten Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte weltweit. Mir erscheint daher die harsche Kritik, die derzeit an unserem Einwanderungsgesetz geübt wird, vollkommen überzogen. Im Gegenteil: Unser System ist das modernere, das bedarfsgerechtere und das liberalere. (Beifall bei der CDU/CSU) Die meisten unserer Zuwanderungsregeln für ausländische Fachkräfte haben – im Gegensatz zu Ländern mit Kriteriensystem, wo zumeist pro Jahr immer nur eine begrenzte Anzahl an Visa für bestimmte Mangelberufe vergeben wird – nach oben keine zahlenmäßige Beschränkung. Das gilt sowohl für die Blaue Karte EU, für die man nur einen Hochschulabschluss und ein verbindliches Jobangebot vorweisen muss, als auch für ausländische Fachkräfte mit Berufsabschlüssen, die auf der Liste der 70 Mangelberufe stehen. Hinzu kommt das Visum zur Arbeitsplatzsuche, mit dem man sechs Monate lang vor Ort nach einem geeigneten Arbeitsplatz suchen kann. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Volker Beck? Nina Warken (CDU/CSU): Der Kollege hatte, glaube ich, heute schon genug Redezeit. Deswegen würde ich lieber in meiner Rede fortfahren. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele kommen zur Arbeitsplatzsuche? Wissen Sie das?) Liberaler als mit einem solchen Visum kann in meinen Augen ein Zuwanderungssystem kaum sein. Denn wer trotz ernsthafter Suche nach sechs Monaten in Deutschland immer noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, dem wird dies auch später nicht gelingen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie machen den Betroffenen richtig Mut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, insgesamt wäre ein Kriteriensystem im Vergleich zu unserem aktuellen Einwanderungsrecht ein klarer Rückschritt. (Beifall bei der CDU/CSU) Nebenbei bemerkt hat sich auch das in diesem Zusammenhang vielgepriesene Kanada bereits vom klassischen Punktesystem verabschiedet. Denn viele Einwanderer, die darüber nach Kanada kamen, haben den Einstieg in den Arbeitsmarkt nur weit unter ihrem Qualifikationsniveau geschafft. Deshalb ist mittlerweile auch dort wie in Deutschland für immer mehr Berufe ein verbindliches Jobangebot notwendig. Auch die übrigen Forderungen Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sind völlig überflüssig. Denn wir haben beim Thema Familiennachzug, beim Staatsangehörigkeitsrecht, beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge und auch beim Ausbau der Integrationskurse bereits gut funktionierende Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt also genug Gründe, weshalb wir in Deutschland an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz der bedarfsgerechten Zuwanderung festhalten sollten. Konkret heißt das: Wir wollen Menschen nach Deutschland holen, die unsere Wirtschaft auch braucht. Was wir nicht wollen, ist eine Zuwanderung auf Vorrat und in unser Sozialsystem. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich finde es gut, dass der Kollege Tauber eine Debatte darüber angestoßen hat, wie Zuwanderung nach Deutschland in Zukunft aussehen soll. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist er?) Sie können versichert sein, dass wir ihn heute nicht bewusst ausgesperrt haben. (Rüdiger Veit [SPD]: Er ist wahrscheinlich abgewandert! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Sie das sagen müssen, lässt tief blicken!) Denn gerade in Zeiten der Globalisierung und eines schnellen gesellschaftlichen Wandels, der viele Unsicherheiten mit sich bringt, erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen. Wir werden in der Union und auch als Koalition diese Debatte ernsthaft führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt nicht, dass wir hierüber einen Streit führen, sondern wir diskutieren, und das ist in einer Demokratie ja auch möglich. (Beifall bei der CDU/CSU) So möchte ich mit den Worten des vor wenigen Tagen verstorbenen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker schließen, der bereits 1994 in der damaligen Zuwanderungsdebatte gesagt hat – ich zitiere –: Wir brauchen neue Regelungen für Einwanderung und Staatsangehörigkeit, aber natürlich nicht, um unsere Tore für die Wanderer aus aller Welt unbegrenzt zu öffnen, sondern um die Zuwanderung gemäß den Interessen und Verpflichtungen unseres Landes zu steuern. Dann wird die Einwanderung zu einer sinnvollen Vorsorge für die Zukunft. Meine Damen und Herren, mit den zahlreichen Reformen im Einwanderungsrecht der vergangenen Jahre haben wir Zuwanderungsregelungen ganz im Sinne von Richard von Weizsäcker geschaffen. Wir sind bereit, über weitere sinnvolle und pragmatische Vorschläge zu diskutieren. Der vorliegende Antrag der Grünen beinhaltet solche Vorschläge jedoch nicht. Daher lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie ihn überhaupt gelesen?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Warken. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3915 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Vereinbarte Debatte Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. (Unruhe) – Wenn Sie bitte entweder Platz nehmen oder den Raum verlassen würden, könnten wir mit der Debatte beginnen. Erster Redner in der Debatte: Norbert Spinrath für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Norbert Spinrath (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommissionspräsident Juncker beschrieb in seinen politischen Leitlinien für die neue Europäische Kommission seine Prioritäten mit folgenden Worten – ich zitiere –: Wieder Wachstum zu schaffen und Menschen zurück in Arbeit zu bringen – das wird mein oberstes Ziel sein. Er sagte auch, er wolle das Konzept der Kommission für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion stützen und die soziale Dimension Europas nie aus den Augen verlieren. Das nun vorgelegte Programm dieser Kommission ist sehr viel politischer als das ihrer Vorgänger. Es enthält eine starke Konzentration auf die Kernpunkte Europas: das Investitionspaket, die Energieunion, den Datenschutz, die Finanztransaktionsteuer, die europäische Nachbarschaftspolitik, die digitale Agenda und den Bürokratieabbau. Es überrascht nicht, dass dieses Programm sehr viel programmatischer und politischer geworden ist als die Programme der Vorgängerkommissionen. Es überrascht nicht nach einem auch sehr politisch geführten Wahlkampf mit Spitzenkandidaten der beiden großen europäischen Parteifamilien. Ich glaube, es ist richtig, sich aus einem Sammelsurium von üblicherweise 180 Maßnahmenpaketen auf die Kernpunkte zu konzentrieren; das begrüße ich ausdrücklich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es wichtige Themen, die derzeit die Menschen in Europa bewegen, Themen, die sich unter den angekündigten Projekten aber nur unzureichend wiederfinden oder noch farb- oder konturlos bleiben, so der Kampf gegen die Steuerhinterziehung und der Kampf gegen die Steuerflucht gerade von Reichen und Unternehmen. Ganz wesentlich fehlt auf den ersten Blick der ausgeschriebene Begriff „soziales Europa“. Ich kann den Zusicherungen der Kommission nur glauben, dass dahinter keine politische Grundausrichtung steht und sie es verstehen wird, die sozialen Aspekte an die Kernpunkte anzudocken. Besondere Priorität bei der Ausrichtung des Arbeitsprogramms der Kommission muss deshalb darauf liegen, das wachsende Ungleichgewicht in und zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen, die nach wie vor viel zu hohe Arbeitslosigkeit insbesondere der Jugendlichen in einigen Ländern Europas zu bekämpfen, das wachsende Lohndumping zu verhindern und die Auswüchse prekärer Arbeit bis hin zum massiven Missbrauch von Arbeitnehmerrechten und zu kriminellen Machenschaften zum Beispiel bei Entsendungen, bei Subunternehmen, bei gezielter Ausnutzung von Regelungslücken bei grenzüberschreitender Beschäftigung zu bekämpfen. (Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Zu den Auswüchsen prekärer Arbeit: Ich will nicht akzeptieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Maßeinheiten in Europa neu definiert werden und wie zufällig ab dem 1. Januar – passend zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – die Stunde plötzlich 90 statt 60 Minuten hat, die Stunde plötzlich durch Stückzahlen oder Quadratmeter ersetzt wird, der Taxifahrer plötzlich nur noch für reine Fahrzeiten, nicht aber für Stand- und Wartezeiten bezahlt wird. Wo bleibt, frage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier der Aufstand der Anständigen, und damit meine ich, auch der Aufstand der anständigen Arbeitgeber? (Beifall bei der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wer regiert denn hier, frage ich!) Dies passiert mitten in Deutschland. Deutschland ist mitten in Europa. Auch deshalb brauchen wir ein soziales Europa. Und es irrten schon immer diejenigen, die sagten: Sozial ist, was Arbeit schafft. – Es war schon immer richtig, dass sozial ist, was gute Arbeit schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich zählt zu einem sozialen Europa auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU: Frauenquote, Mutterschutzrichtlinie, Equal Pay. Geschlechtsspezifische Differenzen bei den Renten, Frauen, die oft – und sehr viel öfter als Männer – in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, in Teilzeit- und Leiharbeitsverträgen sind – die Liste der strukturellen Geschlechterdiskriminierung ist lang. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist die Bundesregierung gefordert!) Auf freiwilliger Basis hat das alles nicht funktioniert; wir haben es ausprobiert. Auch hier, denke ich, ist die Kommission aufgefordert, das auf europäischer Ebene nachzuarbeiten. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Bundesregierung!) Die Kommission muss bei jedem ihrer 23 Kernpunkte die sozialen Aspekte als zentrales Element verstehen. Das von Kommissionspräsident Juncker vorgestellte Investitionspaket soll private und staatliche Investitionen bündeln, Wachstum und Beschäftigung nachhaltig ankurbeln. Daraus könnte ein immenser Beitrag zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit entstehen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Könnte!) Aber selbst wenn es nicht gelingt, Herr Kollege, dann bin ich schon froh darüber, dass Europa, Herr Juncker und die Europäische Kommission nach den letzten Jahren verstanden haben, dass es zwingend notwendig ist, neben einem Kurs der Sparpolitik, der Konsolidierung der Haushalte endlich auch Investitionen aufzulegen, um mit den Problemen umzugehen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andrej Hunko [DIE LINKE]: Und so tun als ob!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Flüchtlingspolitik muss die EU neue Mittel und Wege finden. Auch das gehört zu einem sozialen Europa. Darüber haben wir vorhin diskutiert. Es ist nicht der Kern des Problems, nur die Symptome zu diskutieren. Akute Hilfe ist notwendig, so bei humanitären Katastrophen auf dem Mittelmeer. Wir müssen insgesamt eine menschenwürdige europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik finden, die den humanitären Bedürfnissen und Grundrechten der flüchtenden Menschen gerecht wird. Wir brauchen eine nachhaltige und progressive Entwicklungspolitik, um die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern zu verbessern und die Fluchtursachen zu beseitigen. Auch hier muss die Kommission für eine echte gemeinsame Flüchtlingspolitik nacharbeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das zentrale Ziel der neuen Kommission muss darin bestehen, das europäische Sozialmodell nachhaltig zu etablieren und widerstandsfähiger zu machen. Sie muss es als Modell etablieren, auf das man in der EU stolz sein kann und mit dem man weltweit eine führende Rolle einnehmen kann; denn eines haben die Krisen und -Entwicklungen in den letzten Jahren deutlich gezeigt: Ein rein auf Wirtschaftsfragen reduziertes Europa zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Projekt EU. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbunden mit dem Dank für Ihre Aufmerksamkeit erinnere ich an dieser Stelle an die ursprüngliche Bedeutung der durch den ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors geprägten -Begrifflichkeit ESM. ESM – dafür haben wir heute andere Bezeichnungen – stand einmal für das europäische Sozialmodell, mit dem Delors Europa bereits in den 90er-Jahren eine soziale Dimension verleihen wollte. Aus der Vergangenheit lernend, um die Probleme der Gegenwart zu lösen und die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen, hat die neue Kommission jetzt die Chance, ein neues Europa der Bürgerinnen und Bürger, ein soziales Europa, zu schaffen, (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Spinrath. – Nächster Redner in der Debatte ist Alexander Ulrich für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Chance, in diesen Tagen, in denen die Medien viel über die Auswirkungen einer sehr erfolgreichen Wahl in Griechenland berichten, im Bundestag über Griechenland zu reden, sollten wir nicht an uns vorbeiziehen lassen. Herr Spinrath, wenn man über ein soziales Europa reden will – Sie selbst sagen, dass das Arbeitsprogramm der EU-Kommission noch zu wenig Inhalte für ein soziales Europa bietet –, dann ist das Eingeständnis notwendig, dass die EU-Kommission in den letzten Jahren mit ihrer verheerenden Troika-Politik kräftig daran mitgearbeitet hat, dass das soziale Europa ein Stück weit zerstört wurde. (Beifall bei der LINKEN) Es muss klar sein: In Griechenland wurde eine Partei gewählt, die im Prinzip das aufräumen muss, was die korrupten Schwesterparteien von CDU/CSU und SPD in den vergangenen Jahren angestellt haben. (Beifall bei der LINKEN) Ihre korrupten Schwesterparteien haben sich Griechenland zur Beute gemacht. Jetzt muss Syriza versuchen, das Land einigermaßen nach vorne zu bringen. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass die Gewerkschaftsspitzen in Deutschland und viele Prominente ein Stück weiter sind als Sie, zeigt ein aktueller Aufruf, in dem es heißt: Das, was in Griechenland passiert, ist tatsächlich eine Chance für ein demokratisches und soziales Europa. – Diese Chance sollte nicht durch CDU/CSU und SPD bekämpft werden, sondern wir sollten die griechische Regierung bei diesem Weg unterstützen, ein soziales Europa mitzugestalten. (Beifall bei der LINKEN) Der EU-Parlamentspräsident Schulz, ein Sozialdemokrat, hat letzte Woche im Fernsehen gesagt, er habe keinen „Bock“ – das war sein wörtlicher Ausspruch –, über eine notwendige Neuorientierung der Europapolitik mit den Griechen zu reden. Die Gewerkschaftsspitzen in diesem Land sind hier ein Stück weiter. Syriza tritt an, um die Grundlagen für ein anderes Europa zu stellen. Das, was Syriza vorschlägt, liebe Sozialdemokraten, ist eigentlich ursozialdemokratisch. Sie sollten es unterstützen und nicht bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch einmal etwas zum Koalitionspartner, Herr Kollege!) Die erste und wichtigste Voraussetzung für dieses andere Europa ist ein Ende des Kürzungswahns. Dieses Ende wurde bereits in die Wege geleitet. Eine der ersten Maßnahmen von Syriza war es, dass die Troika – hier ist die EU-Kommission dabei – vor die Tür gesetzt wurde. Damit uns klar wird, worum es geht: (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier geht es eigentlich um das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission!) Ein Viertel der Griechinnen und Griechen ist heute arbeitslos. 6 von 11 Millionen Griechen leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Das Ganze wurde ja gemacht, um der Schuldenkrise Herr zu werden. Die Schulden in Griechenland sind aber von 146 Prozent auf 176 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen, trotz dieser verheerenden Politik. Die Politik der Troika, der EU-Kommission, angeordnet von Bundeskanzlerin Angela Merkel, ist grandios gescheitert. Nicht Griechenland ist „Geisterfahrer“ – wie der Spiegel schreibt –; die deutsche Bundesregierung war jahrelang Geisterfahrer in Europa. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb ist es jetzt zwingend notwendig, dass wir die Chance ergreifen, die durch die Wahl in Griechenland möglich ist. Denn nur so kriegen wir es hin, ein sozialeres Europa zu gestalten. Wer nur will, dass weiter gekürzt wird, der wird den Kopf dafür hinhalten müssen, dass die Jugendarbeitslosigkeit, Herr Spinrath, nicht abgebaut wird. Wir brauchen tatsächlich eine Schuldenkonferenz, so wie sie 1953 Deutschland geholfen hat. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen den Griechen sowie den anderen Schuldnerländern und den Gläubigern. Nur so ist eine Chance vorhanden. Gerade wir Deutschen sollten dieser historischen Verantwortung gerecht werden. Wir hätten nie nach dem Zweiten Weltkrieg diese Chancen gehabt, wenn es nicht auch einen Schuldenerlass für Deutschland gegeben hätte. Das Gleiche muss jetzt Griechenland zugutekommen. (Beifall bei der LINKEN) EU-Kommissionspräsident Juncker hat jetzt den Juncker-Plan als das Projekt vorgeschlagen. Was wir zwingend und dringend brauchen, sind tatsächlich mehr öffentliche Investitionen, aber nicht das, was Juncker vorschlägt: Er will aus Geldern in Höhe von 21 Milliarden Euro, die er irgendwie aus den verschiedenen EU-Töpfen auftreibt, 315 Milliarden Euro machen. Das ist Voodoo-Ökonomie. Das würde am Schluss nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen. Deshalb fordern wir Linke, dass europaweit öffentliche Gelder in Höhe von mindestens 500 Milliarden Euro in einen sozial-ökologischen Umbau investiert werden. Finanziert werden könnte das tatsächlich über eine drastische Besteuerung von Reichtum, Finanzgeschäften an den Börsen und Vermögen. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 500 Milliarden?) Was Sigmar Gabriel anscheinend auch unterstützt, ist, dass der Juncker-Plan mit PPP-Projekten umgesetzt wird. Bei PPP-Projekten ist es am Schluss so, dass die Gewinne der Privatwirtschaft zufließen und die Risiken der Steuerzahler zu tragen hat. Solche Programme lehnen wir Linke ab. (Norbert Spinrath [SPD]: Erst mal lesen, bevor Sie sprechen!) Wir wollen, dass Private haften, wenn sie falsche Geschäfte machen. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb brauchen wir ein Zukunftsinvestitionsprogramm mit öffentlichen Geldern. (Beifall bei der LINKEN) Ganz zum Schluss – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –: Wenn die EU-Kommission in diesem Jahr wirklich etwas Vernünftiges hinbekommen will, sollte sie sofort die Verhandlungen über TTIP und CETA stoppen. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen keinen neuen Angriff auf Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und Verbraucherschutzstandards. Wenn diese Abkommen umgesetzt werden, Herr Spinrath, werden wir ein noch unsozialeres Europa bekommen. Aber leider reicht die SPD auch da die Hand. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Detlef Seif, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Detlef Seif (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! „Ein neuer Start“ – diese ambitionierte Überschrift trägt das Arbeitsprogramm der Kommission 2015. Die Kommission hat in der Vergangenheit schon einiges auf den Weg gebracht, um zu entbürokratisieren, zu verschlanken, Verfahren zu vereinfachen. Ich nenne nur das REFIT-Programm. In den vergangenen Jahren hat die Kommission erkannt: Es gibt viel zu viele neue Initiativen. Deshalb wurde die Zahl der Initiativen von 316 im Jahr 2010 auf 58 im Jahr 2013 reduziert. Ein Riesenproblem, das auch von uns immer diskutiert wird, ist die Größe der Kommission: Wir haben 28 Kommissionsmitglieder. So viele Kompetenzen gibt es gar nicht. Die Arbeitsprogramme der letzten Jahre haben gezeigt: Man arbeitet gegeneinander und nicht miteinander. Deshalb war es clever von Juncker, auf der Grundlage des EU-Vertrags eine Neustrukturierung vorzunehmen, sieben Vizepräsidenten zu benennen, ihnen jeweils ein Projektteam – man nennt das „Cluster“ – zuzuordnen und zukünftig neue Initiativen nur noch zuzulassen, wenn sie intern zwischen Kommissar und Vize abgestimmt sind. Das Arbeitsprogramm 2015 ist mit 23 neuen Initiativen weiter abgespeckt worden. Es ist sicherlich zu früh, die Arbeit abschließend zu bewerten, aber eines kann man sagen: Das, was die Juncker-Kommission mit den Vorschlägen zur Organisationsstruktur und dem vorliegenden Arbeitsprogramm auf den Weg gebracht hat, kann sich sehen lassen. Wenn Juncker und sein Team so weitermachen, dann werden sie von Deutschland zu 100 Prozent unterstützt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Heinz-Joachim Barchmann [SPD] – Andrej Hunko [DIE LINKE]: Nein! Nicht von uns! – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie bisher, ja?) Auch inhaltlich ist der Schwerpunkt richtig gelegt – Herr Kollege Spinrath hat es in seiner Rede angesprochen –: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen stehen ganz oben auf der Agenda. Der Juncker-Plan wird oft belächelt, auch teilweise in unserem Hause: Wie will man – ist die Frage – aus 16 Milliarden Euro EU-Mittel und 5 Milliarden Euro Mittel der Europäischen Investitionsbank mindestens 315 Milliarden Euro Investitionen generieren? Aber man muss bedenken: Die Europäische Investitionsbank hat in der Vergangenheit bewiesen, dass von ihr vergebene Kredite teilweise das 25- oder 30-Fache an Investitionen hebeln können. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir zunächst abwarten sollten. Aber eines ist ganz wichtig: Voraussetzung ist ein gutes Investitionsklima in Europa insgesamt, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die die Darlehen beanspruchen möchten. Herr Ulrich, damit bin ich bei Griechenland. Sie alle kennen die griechische Sage von Sisyphos, dem König von Korinth. Er war bei den Göttern in Ungnade gefallen, und es ist ihm nie gelungen, einen großen schweren Stein den Berg hinauf zu hieven. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wer sind denn hier die Götter?) Nun komme ich zu Alexis Tsipras. Er traut den Menschen in seinem eigenen Land nicht die Schaffenskraft zu, aus dieser Krise herauszukommen, und das ist bedauerlich. Griechenland war auf einem guten Weg. Die von der Troika prognostizierten Entwicklungsdaten für Griechenland wurden übertroffen. (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Um bei der Sage von Sisyphos zu bleiben: Tsipras und Varoufakis, sein Finanzminister, sollten jetzt nicht von oben auf den Stein springen, sondern sie sollten lieber von unten nachdrücken, damit die Entwicklung in die richtige Richtung geht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist schon eine bodenlose Dreistigkeit, Ursache und Wirkung zu verwechseln. Wo kommt denn die Krise in Griechenland her? (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Bankenrettung!) – Weder durch die Bankenrettung (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Natürlich!) noch durch die Unterstützungsleistungen der Mitgliedstaaten und auch nicht durch die aufgelegten Programme. Sie ist auf die letzten Jahrzehnte zurückzuführen. Denken Sie sich die Programme, die aufgelegt wurden, einmal weg. Was meinen Sie, was dann in Griechenland jetzt los wäre? Dann würde nicht nur ein Viertel der Menschen in Armut leben, sondern ganz Griechenland würde brachliegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Es würde nicht brachliegen!) Griechenland ist in Gefahr, dahin zu kommen. Wenn die Politik nicht abgestimmt ist, wenn die Minister nicht miteinander reden und jeder am Tag drei unterschiedliche Auffassungen hat: Wo soll denn das Vertrauen herkommen, um Investitionen zu tätigen? Aber genau die sind wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das war doch Ihre Schwesterpartei!) Ich komme wieder zum Arbeitsprogramm 2015. Griechenland hat nur dann eine gute Zukunft, wenn die wirtschaftspolitische Philosophie, wie sie im Arbeitsprogramm 2015 verankert ist, auch umgesetzt wird. Dazu gehören nun einmal die Strukturreformen. Dazu gehört eine solide Haushaltspolitik. Natürlich müssen Investitionen hinzukommen. Deshalb sind Investitionsimpulse das A und O, um Griechenland nach vorne zu bringen. Leider ist Griechenland bei den Strukturreformen auf halber Strecke stehengeblieben. Das brauchen Sie doch keinem zu sagen. Es geht um effiziente Verwaltung, Bekämpfung der Korruption. Viele Grüße an Anel, den Koalitionspartner von Syriza! Sie reden hier so nett, aber es ist eine rechtspopulistische Partei, korrupt bis ins Mark, homophob und rassistisch. (Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN – Andrej Hunko [DIE LINKE]: Bei Ihnen hier?) – Ich wusste ja, dass Sie auf dem linken Auge blind sind, aber mittlerweile sollten Sie Ihre Sehstärke auch auf der rechten Seite überprüfen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Jetzt kommen wir zum entscheidenden Thema. Wichtig ist eine klare Orientierung. Ein Schuldenschnitt oder eine ähnliche Maßnahme ist nicht erforderlich und rechtlich – Stichwort „Bail-out“ – wie politisch auch nicht durchsetzbar. Jeder Verzicht zugunsten Griechenlands – gehen Sie einmal von 50 Prozent aus – würde für Deutschland jetzt und sofort einen Verlust von 40 Milliarden Euro bedeuten. Für das schwache Portugal – die sind ja froh, wenn sie irgendwo noch einen Euro herbekommen – würde das einen Verlust von 3,7 Milliarden Euro bedeuten. Und für Estland würde das einen Verlust von 270 Millionen Euro bedeuten; überlegen Sie sich das einmal. Das wäre die Belastung, wenn wir Griechenland großzügig einen Nachlass einräumten, der überhaupt nicht erforderlich ist. Eine Krise, die durch billiges Geld produziert wurde, kann man nicht dadurch lösen, dass man tonnenweise, unbegrenzt billiges Geld in die Märkte pumpt, ohne das an wirtschaftspolitische Konditionen zu binden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, mein Herz brennt für Europa, auch für Griechenland; aber die Griechen müssen in die richtige Richtung gehen. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: In Ihre! Sie bestimmen die Richtung, ja? Sie bestimmen, wohin Griechenland gehen soll!) Von unserem Verhalten wird es abhängen, ob die Europäische Union eine Gemeinschaft mit festen, vorhersehbaren Regeln ist oder ob Begehrlichkeiten geweckt werden, die wir nicht mehr unter Kontrolle haben werden, ob Beliebigkeit gilt und wir wieder eine Union werden – eine solche Union waren wir einmal –, die sich durchwurschtelt, eine Muddling-through-Union. Das gilt es zu vermeiden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt das Wort Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission ist mit „Ein neuer Start“ überschrieben. Ich kann jetzt nicht auf alles eingehen, möchte aber sagen: Einiges, was der Kollege Spinrath als positiv benannt hat, kann man durchaus teilen; aber man muss deutlich hinzufügen: Bei den Punkten des Arbeitsprogramms, die durchaus positiv sind, war es immer die Bundesregierung, die da auf europäischer Ebene gebremst hat. Die Europäische Kommission ist also deutlich weiter als diese Bundesregierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von einem neuen Start war eben in der Rede des Kollegen Seif nicht viel zu merken. Auch das klang wieder eher nach einem Bremsen. Tatsächlich ist aber eine andere Richtung notwendig. Dabei ist es wichtig, die Probleme, die wir haben, zu beschreiben: Wir haben nach wie vor eine ökonomische Krise in Europa. Diese Krise hält an und ist keine reine Staatsschuldenkrise, die durch billiges Geld verursacht wurde; Ursache dieser Krise ist immer noch die Finanzkrise von 2008/2009. Außerdem ist, zumindest andeutungsweise, eine politische Krise zu erkennen: Die EU hat Risse bekommen dadurch, dass viele Mitgliedstaaten nur noch ihre nationalen Interessen verfolgen, allen voran diese Bundesregierung. Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich leider ab, wählen nationale oder nationalistische Parteien, in manchen Ländern sogar faschistische Parteien. Der Zusammenhalt in Europa ist gefährdet. Die Frage nach einem sozialen Europa – auch da stimme ich dem Kollegen Spinrath voll zu – ist daher tatsächlich eine Kernfrage. Sie wird in dem Arbeitsprogramm aber ein bisschen dünn beantwortet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen jetzt beide Probleme angehen. Dazu brauchen wir eine Vision von Europa. Wo soll es eigentlich hingehen? „Neuer Start“ ist daher, glaube ich, die richtige Überschrift für das Arbeitsprogramm. Für uns ist wichtig, dass wir die Vision mit konkreten Schritten verbinden, dass wir Ökologie, Ökonomie und Soziales miteinander verbinden. Wir nennen das Ganze Grüner New Deal. Das ist in der Tat das, was jetzt in Europa notwendig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Juncker-Plan. Der Juncker-Plan könnte tatsächlich eine Chance darstellen, aber nur unter folgenden Bedingungen: Es muss auch mehr öffentliche Investitionen geben; die Investitionen müssen eine Richtung haben; es müssen ökologische, soziale und vor allem in die Zukunft gerichtete Investitionen sein; und die Investitionen müssen für Europa einen Mehrwert darstellen. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Das ist aber nicht vorgesehen! – Gegenruf des Abg. Detlef Seif [CDU/CSU]: KfW ist vorgesehen!) Eine weitere Bedingung ist, dass diese 21 Milliarden Euro durch Gelder der Mitgliedstaaten aufgestockt werden. Die Möglichkeit dazu besteht. Die Bundesregierung könnte da ein Vorbild sein: Wir schlagen vor, zusätzlich 12 Milliarden Euro in den Topf zu packen. Doch was sagt die Bundesregierung? Wir geben 0 Euro zusätzlich in diesen Topf. – So wird das nicht funktionieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Detlef Seif [CDU/CSU]: Sie wissen, dass die KfW die Zusage gegeben hat? – Gegenruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist etwas ganz anderes!) – Stellen Sie eine Frage, dann kann ich darauf antworten. Neben mehr Zukunftsinvestitionen brauchen wir aber vor allen Dingen ein sozialeres Europa. Wir müssen endlich die soziale Schieflage beseitigen, die durch die Krisenpolitik entstanden ist. Wir brauchen eine stärkere Besteuerung der Reichen und Vermögenden; aber vor allen Dingen müssen wir Maßnahmen gegen Armut ergreifen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Strukturreformen kann es nämlich nur mit und nicht gegen die Menschen geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strukturreformen müssen deshalb die soziale Sicherheit stärken und dürfen sie nicht schwächen, so wie das in Griechenland passiert ist. Wir brauchen insgesamt mehr sichtbare Schritte für ein sozialeres Europa. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass in der EU eine Mindesteinkommensrichtlinie geschaffen wird, um flächendeckende und angemessene Grundsicherungssysteme in allen EU-Staaten sicherzustellen. Die Bekämpfung der Armut und der Kampf gegen soziale Ausgrenzung müssen weiterhin zentrale Ziele der EU sein. Im Moment gibt es auf EU-Ebene eine Debatte darüber. Da wünsche mir die klare Stimme der Bundesregierung – bisher habe ich diese nicht gehört –, die sagt, dass die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung weiterhin Ziele auf EU-Ebene bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Angesichts der globalen Herausforderungen müssen wir deutlicher machen, dass wir in Europa nur gemeinsam stark sind. Wir sitzen alle in einem Boot. Wenn es irgendwo ein Leck gibt, sind wir alle betroffen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die zu beobachtenden Risse nicht zu einem Auseinanderbrechen der EU führen. Ein soziales Europa ist der Kitt, der die EU zusammenhält. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Christian Petry [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt Thomas Dörflinger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man wie ich das Vergnügen hat, über mehrere Jahre hinweg die Berichterstattung zu einem bestimmten Thema zu betreuen, dann schaut man sich in der Vorbereitung seiner Plenarrede natürlich an: Was haben wir denn letztes Jahr zu diesem Thema erzählt? (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Sehr ungewöhnlich!) Um zur Abwechslung einmal den Redner selbst zu zitieren: Da finden sich, bezogen auf das Arbeitsprogramm der Kommission 2014 und Vorjahre, Formulierungen wie: Da hat wohl jemand all das aufgeschrieben, was einem zur Regulierung noch einfällt. Oder: Man gewinnt den Eindruck, da ist nicht für die nächsten zwölf Monate, sondern für die nächsten zwölf Jahre geplant worden, und das ist auch nur abarbeitbar unter der Voraussetzung, dass wir die Wochenenden und Feiertage durcharbeiten und nächtens nur das Allernötigste schlafen. – Insofern ist der Untertitel „Ein neuer Start“ des Arbeitsprogramms der Kommission 2015 unter Jean-Claude Juncker durchaus berechtigt. Es hebt sich wohltuend von den Vorgängerentwürfen aus den Vorjahren 2014 und davor ab. Das Programm ist teilweise, so kurz es auch gehalten ist, erstaunlich konkret, etwa im Bereich Finanzen und Steuern, Stichwort Finanztransaktionsteuer und die richtigen Schlüsse aus der Finanz- und Bankenkrise 2008 ff. Es ist allerdings auch an einigen Stellen ein bisschen schwammig. Beim Bereich „Integration und Migration“ etwa hätte man sich das an einigen Stellen etwas konkreter gewünscht. Das muss nicht zwangsläufig zu neuen gesetzgeberischen Vorstößen führen – wir haben das gestern im Ausschuss diskutiert –, aber man hätte verstärkt folgende Frage in den Blick nehmen sollen: Gibt es bei schon bestehenden Regelungen – ich nenne als Stichworte das Schengener Informationssystem und Dublin – einen Optimierungsbedarf beim Vollzug? Das wäre durchaus ein Thema, dem sich die Kommission in den nächsten Monaten widmen könnte und sollte. Wir kennen aus dem Deutschen Bundestag das Prinzip der Diskontinuität. Ins Deutsche übersetzt heißt das einfach: Was bis zum Ende der Legislaturperiode nicht abgearbeitet ist, klopfen wir in die Tonne. – Das hat sich in den vielen Jahren, in denen es den Deutschen Bundestag gibt, als Arbeitsprinzip durchaus bewährt. Die Europäische Kommission ist noch nicht ganz so weit. Aber ich will durchaus anerkennen, dass sich Jean-Claude Juncker mit Blick auf das, was die Barroso-Kommission übrig gelassen hat, wenigstens dem Vorhaben gestellt hat, einen Strich zu ziehen und zu sagen: Einige Projekte verfolgen wir weiter, und eine ganze Reihe von Projekten – über 80 an der Zahl – verfolgen wir nicht weiter, weil sie uns aus den unterschiedlichsten Gründen nicht sinnvoll erscheinen. – Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem, was in der Vergangenheit gemacht wurde. (Beifall bei der CDU/CSU) Von den Vorrednerinnen und Vorrednern ist verschiedentlich das Thema Entbürokratisierung angesprochen worden. Nun hatten wir einen nicht unprominenten Deutschen, Edmund Stoiber, der in diesem Sektor – und das auch nicht ganz ohne Erfolg – unterwegs war. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja! Hat ja viel gebracht!) Allerdings gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, festzustellen, dass manches, was er sich zum Thema Entbürokratisierung vorgestellt hat, sich in der Praxis als nicht so einfach erwiesen hat. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!) Was ich Ihnen jetzt vortrage, fällt unter den Bereich der Stilblüten – Zitat –: Die Kommission wird ihr Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung (insbesondere die Evaluierungen, die Folgenabschätzungen und die öffentlichen Konsultationen) verbessern und einen weiteren Katalog neuer Maßnahmen im Rahmen ihres regulatorischen Eignungs- und Leistungsprogramms erarbeiten. Alle Organe müssen sich den Grundsatz der besseren Rechtsetzung zu eigen machen, wenn wir den Gesetzgebungsprozess auf der EU-Ebene effizienter gestalten wollen. Daher wird die Kommission eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung vorschlagen. Meine Damen und Herren, wer hat das begriffen? (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie es noch mal vorlesen? Können Sie es noch mal langsamer vorlesen?) Das Echo ist überschaubar. Ich habe nichts anderes erwartet. Darin verbirgt sich das Vorhaben, die Arbeit effizienter und unbürokratischer zu gestalten. Ich sage nicht nur an die Adresse der Kommission, sondern auch an die eigene Bundesregierung: Kinder, macht es einfach einfacher. Wenn schon bei der Beschreibung des Vorhabens die Schwierigkeit darin liegt, den Bürgerinnen und Bürgern das, was man vorhat, so zu erklären, dass sie es auch verstehen, wird es unter dem Strich etwas schwierig. Deswegen sage ich: Wenn Entbürokratisierung, dann macht es wirklich einfacher, und schreibt nicht so darüber, dass es niemand versteht! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Gibt es darüber hinaus eine Botschaft, die wir der Europäischen Kommission für die nächsten zwölf Monate mitgeben möchten? Ich sage, ja. Meine persönliche Botschaft – sicherlich spreche ich hier auch im Namen meiner Fraktion – ist die folgende: Ich glaube, dass 2015 insbesondere bei einem Thema ein entscheidendes Jahr für die Arbeit der Kommission wird, und das ist das Thema Stabilitäts- und Wachstumspakt. Es gibt aus dem vorletzten Jahr eine schöne Übersicht der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit Eurostat darüber, wer in den vergangenen über zehn Jahren die Vorgaben des Stabilitätspaktes eingehalten hat und wer nicht. Mit Verlaub, wir als Bundesrepublik Deutschland haben uns in all den Jahren auch nicht mit Ruhm bekleckert. Das muss man der Ehrlichkeit halber dazusagen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir verstoßen permanent! Immer noch!) Die Mehrzahl in dieser Übersicht ist orange und rot, die Minderzahl ist grün markiert. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grün ist gut!) Das ist ein Zeichen dafür, dass wir, wenn wir Vertrauen in die Währung, in den Euro, dauerhaft erhalten bzw. stärken wollen, die Stabilitätskriterien nicht als etwas betrachten dürfen, das irgendjemand auf ein Stück Papier geschrieben hat und das der beliebigen Flexibilisierung unterliegt. Vielmehr müssen dann die Kriterien etwas sein, das für die Zukunft gilt, und zwar egal, um wen es geht. Ich sage das nicht nur mit Blick auf Griechenland, sondern auch mit Blick auf das eine oder andere Mitgliedsland der Europäischen Union, (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie Deutschland! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel Deutschland!) mit denen wir über diese Frage im laufenden Jahr 2015 noch gelegentlich diskutieren müssen. Es ist eine entscheidende Frage für den Erhalt und für die Stärkung des Vertrauens in unsere Währung. Wenn wir an dieser Stelle wackeln, dann werden wir am Ende zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir nicht nur das Vertrauen in die Währung nachhaltig beschädigt haben, sondern dass wir auch einen nachhaltigen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Währung per se geschädigt ist. Das kann in niemandes Interesse sein, weder in unserem Interesse als Bundesrepublik Deutschland noch im Interesse der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Deswegen lautet meine herzliche Bitte sowohl an die Europäische Kommission als auch an die Bundesregierung und das Hohe Haus, bei diesem Punkt in den nächsten zwölf Monaten Sorgfalt walten zu lassen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Linke hat jetzt Andrej Hunko das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Andrej Hunko (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Seif! Sie können Länder, die sich mitten in einer Depression befinden, nicht immer weiter ausquetschen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Worte von Präsident Obama – Sie stehen doch sonst immer stramm, wenn er etwas sagt – sollten Sie sich wirklich einmal zu Herzen nehmen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie haben eben gesagt, das Problem in Griechenland seien nicht die Programme, sondern es gebe nur innergriechische Probleme. (Der Redner hält ein Schriftstück hoch) Wissen Sie noch, was das ist? Im Januar 2012 beschlossen wir im Bundestag in namentlicher Abstimmung das zweite Griechenlandpaket. Ich will Ihnen einmal vorlesen, was darin steht: Die Regierung führt die Umsetzung der 2010 eingeleiteten umfassenden Reform des Gesundheitssystems fort mit dem Ziel, die öffentlichen Gesundheitsausgaben … auf oder unter 6 Prozent des BIP zu halten. Was heißt das? Bei uns in Deutschland betragen die Gesundheitsausgaben 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Griechenland ist gezwungen worden, die Gesundheitsausgaben auf unter 6 Prozent zu senken. Es sind jetzt nach Lancet 4,7 Prozent und nach Angaben der griechischen Regierung nur noch 3,5 Prozent. Das heißt, es ist ein katastrophales Programm. Über 30 Prozent haben keine Krankenversicherung mehr. Krankheiten sind neu ausgebrochen. Das ist Ausquetschen. Das muss aufhören. Ich fordere die Bundesregierung auf, der neuen griechischen Regierung eine Chance zu geben. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich möchte Sie jetzt etwas fragen, Herr Kollege Hunko: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Sarrazin? Andrej Hunko (DIE LINKE): Bitte schön. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Sarrazin. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kollege Hunko, zunächst: Wir haben im Bundestag nicht das Memorandum beschlossen. (Beifall der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Bundestag haben wir Einvernehmen hergestellt, die Kredite auszuzahlen. Unserer Fraktion war es immer sehr wichtig, zu betonen: Das Memorandum wurde von der griechischen Politik beschlossen, und der Bundestag gibt sein Einvernehmen dafür, dass die Kredite ausgezahlt werden können. Das heißt, hier zuzustimmen, ist immer ein Akt der Solidarität mit Griechenland gewesen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Oh ja! Sehr solidarisch! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Augen aufmachen!) Hier abzulehnen, kann unterschiedlich interpretiert werden. Zum Gesundheitssystem. Sie haben total recht, dass das Gesundheitssystem in Griechenland in einer sehr schlechten Lage ist und dass wir bereit sein müssen, Geld auszugeben, um es zu verbessern. Ich glaube nur, dass Sie in Ihren Redebeiträgen verpassen, zu erwähnen, dass das Gesundheitssystem in Griechenland schon vor der Krise in einer schlechten Lage war (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gabriele Groneberg [SPD]: In einer desolaten Lage!) – mit den pro Kopf höchsten Ausgaben in ganz Europa, ohne dabei effizient zu sein oder dass Fakelaki abgestellt worden wäre –, (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Aber Syriza war es nicht!) dass das Gesundheitssystem durch die Krise erst recht in eine schlimme Lage gekommen ist und dass man beides machen muss: Geld dafür ausgeben, aber auch Strukturreformen angehen. Das fehlt mir in Ihren Debattenbeiträgen zum Gesundheitssystem. In dem gleichen Programm ist festgeschrieben worden, dass eine Gesundheitsreform durchgeführt wird, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Stell doch mal eine Frage! – Gegenruf des Abg. Joachim Poß [SPD]: Er muss noch ein bisschen aufklären!) in deren Rahmen erstmals in der Geschichte Griechenlands eine Primärversorgung eingeführt werden soll. Ich fände es toll, wenn wir gemeinsam dafür streiten würden, dass die Troika und die Bundesregierung Griechenland mehr Zeit lassen, diese Primärversorgung aufzubauen. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist aber nicht gemacht worden! Es gibt keine Primärversorgung in Griechenland! – Gegenruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja! – Weiterer Gegenruf des Abg. Joachim Poß [SPD]: Die gab es noch nie!) – Wissen Sie, Herr Kollege: Die Primärversorgung wird im Rahmen der griechischen Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Dass die griechische Regierung bisher nicht genug gemacht hat, um die Gesundheitsreform anzugehen und endlich Hausärzte einzuführen, ist natürlich ein Mangel. Deutschland und die Troika müssen mehr darauf drängen, dass das geschieht. Aber man kann die griechische Politik nicht aus der Verantwortung lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Polikliniken sind geschlossen worden! Sie haben ja überhaupt keine Ahnung! Das ist das Problem!) Ich denke, es könnte eine große Chance sein, dass Herr Tsipras das endlich angeht. Aber dann müssen Sie Herrn Tsipras auch in die Pflicht nehmen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe nicht die Hoffnung, dass Herr Kammenos auf der Seite derjenigen stehen wird, die diese Reformen wollen. – Das war eine Zwischenbemerkung; danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU – Stefan Liebich [DIE LINKE]: Das ist absurd! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: In einer Woche? – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Dieser Redebeitrag disqualifiziert sich ja selber!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt hat überwiegend der Kollege Hunko das Wort. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich will auf den ersten Teil Ihrer Bemerkung eingehen, Herr Sarrazin, nämlich auf die Frage: Worüber haben wir damals eigentlich abgestimmt? Sie sagten, wir hätten nur über Kredite abgestimmt und nicht über die Memoranden bzw. die Programme. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, so ist das!) Das ist falsch. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das stimmt!) Die Kredite waren untrennbar verbunden mit den Memoranden – das haben wir auch damals gesagt –, die offensichtlich auch Sie ablehnen. Diese Memoranden -haben die Situation in Griechenland immer weiter verschlimmert und das Land in eine humanitäre Krise geführt. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Alternative wäre gewesen, kein Geld zu zahlen!) Wenn Sie abgewartet hätten: Ich hätte auch noch etwas dazu gesagt, welchen Anteil Griechenland selbst daran hat. Der Kollege Seif hat sich eben der griechischen Mythologie bedient und von Sisyphos gesprochen. Die Situation ist aber eine andere. Wir haben es in Griechenland mit einem Augiasstall zu tun, (Beifall bei der LINKEN) mit einem Augiasstall, für den Ihre Schwesterparteien Pasok und Nea Dimokratia verantwortlich sind. Wir sind sehr wohl dafür, diesen Augiasstall aufzuräumen. Die Rolle von Tsipras ist nicht die von Sisyphos, sondern die von Herakles oder, wie er immer genannt wird, Herkules. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Herr Kammenos ist wer?) Dieser Augiasstall muss endlich ausgemistet werden. Das muss in Griechenland passieren. (Beifall bei der LINKEN) Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Investitionsplan von Juncker sagen. Immerhin tut Juncker so, als ob erkannt wurde: Das Problem in der Euro-Zone ist ein Investitionsproblem. Wir brauchen eigentlich öffentliche Investitionsprogramme. Aber das Programm, das jetzt aufgelegt wurde – der Kollege hat es eben schon gesagt –, ist Voodoo-Ökonomie. Da werden 21 Milliarden Euro öffentlicher Steuergelder zusammengeklaubt, dann soll das Geld 15-fach gehebelt werden, und private Investitionen sollen damit induziert werden. Wenn Verluste gemacht werden, werden diese aus öffentlichen Geldern bezahlt; es gibt also eine Risikoabsicherung. Diese Politik der Sozialisierung von Verlusten und der Privatisierung von Gewinnen lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!) Der Ausgang der Wahlen in Griechenland und die Entwicklung in anderen südeuropäischen Ländern sind ein demokratischer Aufschrei, der deutlich macht, dass die bisherige Krisenpolitik in der Europäischen Union gescheitert ist. Wir sollten diesen demokratischen Aufschrei ernst nehmen und nutzen, um zu dem zu kommen, was Herr Spinrath eben gesagt hat: zu einem sozialen Europa. Die Hände der griechischen Regierung sind ausgestreckt. Ich denke, wir sollten sie ergreifen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Bevor ich der Kollegin Groneberg das Wort gebe, habe ich zwei Meldungen zu einer Kurzintervention. Als Erster hat sich der Kollege Weinberg gemeldet, danach der Kollege Stübgen. Harald Weinberg (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich fühle mich durch die Ausführungen des Kollegen Sarrazin zur Situation des Gesundheitswesens in Griechenland und die angeblichen Reformen doch etwas herausgefordert. In Griechenland wurden im Zuge der Troika-Politik etwa 3 000 Ärztinnen und Ärzte entlassen und Polikliniken geschlossen. Es gab keine Primärversorgung, sondern nur eine sogenannte Notfallversorgung, die beispielsweise noch nicht einmal onkologische Erkrankungen im Anfangsstadium abgedeckt hat, sondern nur im terminalen Stadium, also im Endstadium. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war schon immer so! Das war das Problem!) Man muss sich das einmal vorstellen: Das bedeutet, erst wenn Menschen im Sterben liegen, bekommen sie eine Notfallversorgung. Über 30 Prozent der Menschen haben keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung gehabt. Wir haben die Gesundheitsversorgung in Griechenland im Prinzip auf das Niveau eines Entwicklungslandes zurückgebracht. Das ist die reale Situation. Das Reformprogramm, das dann unter Federführung der Bundesregierung eingeführt worden ist, bestand im Kern darin – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –, in der Krankenhausfinanzierung die Finanzierung über sogenannte DRG, also über Fallpauschalen, einzuführen. Das war im Wesentlichen nichts anderes, als dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Deutschland einen Auftrag zuzuschieben, was für die Gesundheitsversorgung, die Krankenhausversorgung in Griechenland überhaupt nichts gebracht hat. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich mache darauf aufmerksam, dass nach unserer Geschäftsordnung die Zwischenbemerkungen kurz, bündig und präzise sein sollten. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: War es doch!) Herr Kollege Weinberg, Sie haben den Kollegen Sarrazin angesprochen. Das entspricht nicht ganz unserer Geschäftsordnung, weil der Kollege Sarrazin seinerseits auch nur eine Zwischenfrage gestellt hatte. Da Sie die Kurzintervention nun aber einmal gemacht haben, gebe ich dem Kollegen Sarrazin das Wort zur Erwiderung. Dann kommt anschließend der Kollege Stübgen. – Bitte schön, Herr Sarrazin. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, was ich sagen wollte, war, dass wir es uns nicht zu einfach machen sollten. Wir sollten nicht so tun, als seien die Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem in Griechenland alleine daran schuld, dass die Lage dort so schlimm ist. Das alte System, das vergleichsweise teuer war, war auch nicht effizient. Die Troika hat gemeinsam mit der griechischen Regierung erstmals dafür gesorgt, dass eine Primärversorgung eingeführt wird – diese ist bis jetzt aber noch nicht in ausreichendem Umfang eingeführt worden –, weil es teuer ist, immer nur eine kostenlose Notfallversorgung im Krankenhaus anzubieten, die noch dazu mit Fakelaki geregelt wurde. Es ist billiger, wenn Menschen erst zum Hausarzt gehen, gerade bei chronischen Erkrankungen oder wenn sie sich in einem frühen Stadium einer Krankheit befinden. Sie müssen doch erwähnen, dass es Sinn macht, weniger Geld auszugeben und dafür das Gesundheitssystem, das vorher wirklich korrupt war, das, wie Kollege Hunko gesagt hat, ein Augiusstall war, umzubauen. Aus der Krankenversicherung in Griechenland ist Geld herausgeholt worden ohne Ende. Ganz ehrlich: Wir kennen so etwas auch aus Deutschland. Aber hier so zu tun, als hätte man das nicht angehen müssen, das werfe ich Ihnen vor. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie gesagt haben, dass man mit Sparen aufhören solle. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das haben Sie aber nicht dargestellt!) Zu dem, was Sie zu den Krankenhäusern gesagt haben. Ich sage es mal ganz ehrlich: Der Vater einer Freundin von mir war Oberarzt an einem früher städtischen Klinikum in Hamburg. Er musste in den 70er-Jahren in die SPD eintreten, um Oberarzt werden zu können. – So war das zum Teil auch in Griechenland. Lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten, dass das Gesundheitssystem in Griechenland mit genügend Geld ausgestattet ist. Wir müssen aber dafür sorgen, dass es nicht dazu da ist, parteipolitische Interessen zu bedienen. Ich habe keine große Hoffnung, dass Ihr neuer Koalitionspartner dafür steht. (Joachim Poß [SPD]: Das ist Wahlkampf!) Letzter Punkt. Ich glaube, wir müssen uns vor Augen halten, dass die wirklich dramatische Lage im Gesundheitssystem in Griechenland nicht dadurch besser werden wird, dass wir jetzt weiter Druck hinsichtlich der Finanzierung ausüben. Die Ausgabenbegrenzung auf 6 Prozent sollte auf jeden Fall erreicht werden; das sehe ich auch so. Aber lassen Sie uns das bitte zusammen formulieren, mit dem Anspruch auf Strukturreformen im Gesundheitssystem. Lassen Sie die griechische Politik nicht aus der Verantwortung, eine Gesundheitsreform umzusetzen, die auch für mehr Effizienz sorgt. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Stübgen. Michael Stübgen (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zunächst noch kurz zum Gesundheitssystem: Wenn Sie im letzten Jahrzehnt nach Griechenland oder nach Zypern reisen wollten, wurden Sie gewarnt, unter anderem vom Auswärtigen Amt, im Falle einer Krankheit das staatliche Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen, weil die Gefährdung für Leib und Leben zu groß sei. Das war die Situation schon vor der Krise. Sie konnten sowohl in Zypern – übrigens unter einem kommunistischen Präsidenten – als auch in Griechenland in Privatkliniken sehr gute Gesundheitsleistungen bekommen, wenn Sie diese privat bezahlt haben. Wenn Sie das Geld nicht hatten, wie die Masse der Bevölkerung, sind Sie nicht versorgt worden. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Welche Partei war da an der Regierung in Griechenland? War das nicht Ihre Schwesterpartei?) Das sollte geändert werden. Das ist noch nicht ausreichend geändert worden, in der Tat. Aber dieser Ansatz ist nicht falsch, sondern sehr richtig. Da müssen Sie die ganze Wahrheit sagen. Ich will noch kurz auf ein Thema von Herrn Hunko eingehen, die sogenannte Voodoo-Ökonomie. Das ist ja ein schöner Begriff für das Investitionspaket, bei dem man davon ausgeht, dass es, wenn es funktioniert, zu einer 15-fachen Hebelwirkung kommen wird. Herr Hunko, Sie sollten sich daran erinnern – wir haben das im Ausschuss mehrfach diskutiert –: Die Europäische Investitionsbank hat in den letzten vier Jahren eine 18-fache Hebelwirkung bei den von ihr finanzierten Investitions- und Strukturprojekten erreicht. Es handelt sich also nicht um Voodoo, sondern es ist nachgewiesen, dass das geht. Sie wissen sehr genau – da sind wir uns ja, denke ich, einig; Sie kritisieren es aber merkwürdigerweise –: Eines der Hauptprobleme der Krisenländer in der Euro-Zone ist doch die Tatsache, dass dort kein Wachstum stattfindet, dass nicht investiert wird, dass das Bruttoinlandsprodukt nicht steigt. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wie soll denn dort Wachstum hergestellt werden?) Wenn es nicht steigt, haben Sie immer das Problem, dass Sie bei den Ausgaben kürzen müssen. Wenn das Bruttoinlandsprodukt steigt, können Sie auch mehr für soziale Leistungen ausgeben. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Damit können Sie keine Wirtschaft fördern!) Keiner kann Ihnen heute sagen – Herr Juncker nicht und auch niemand von der Bundesregierung –, ob dieses -Investitionsprogramm so funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Aber dass wir versuchen, diese Not zu lindern, Europa voranzubringen und in erster Linie in den Krisenländern mehr Wachstum, mehr Arbeit und mehr Sozialausgaben zu generieren, müssten Sie eigentlich unterstützen und mindestens loben, statt von Voodoo-Ökonomie zu faseln. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß gar nicht, was Sie gegen Voodoo haben!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort zur Erwiderung hat jetzt der Kollege Hunko. Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Kollege Stübgen, Sie haben zwei Punkte angesprochen: das griechische Gesundheitssystem und den Investitionsplan von Herrn Juncker. Zum griechischen Gesundheitssystem. Wir waren mit dem Ausschuss in der letzten Legislatur zweimal in Griechenland, das eine Mal mit Ihnen zusammen, das andere Mal einige Mitglieder mit Herrn Krichbaum. Ich habe für die zweite Reise dem Ausschuss vorgeschlagen, dass wir uns dort das Gesundheitssystem anschauen, dass wir Krankenhäuser besuchen. Leider war niemand Ihrer Kollegen dazu bereit. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt unterstell doch Manuel Sarrazin nichts!) – Ich rede von den Regierungsfraktionen. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so, die sind das!) Ich musste mir im Rahmen dieser letzten Ausschussreise alleine ein Krankenhaus in einem Stadtteil von Athen anschauen. Dort herrschen wirklich Zustände – ich kann das hier nicht weiter ausführen –, die dringend verändert werden müssen (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es ja jetzt die Chance!) und die eben zum Teil auf diese Troika-Programme und zum Teil auf innergriechische Probleme zurückgehen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir uns ja jetzt alle einig!) Ich schlage ganz konkret vor: Lassen Sie uns als Delegation des Ausschusses noch einmal gemeinsam nach Griechenland fahren, um dort das Gesundheitssystem anzuschauen, um uns damit zu konfrontieren, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Mai gibt es eine Delegation des Gesundheitsausschusses!) wie es da aussieht, und dann auch hier qualifizierter diskutieren zu können. (Beifall bei der LINKEN) Zum zweiten Punkt. Ich habe gesagt, ich begrüße es, dass mindestens erkannt wird, dass wir einen Investitionsstau in der Euro-Zone haben. Wenn Sie aber selbst sagen: „Ja, das könnte funktionieren“, dann ist mir das zu wenig. Wir brauchen öffentliche Investitionsprogramme, die durch eine Vermögensabgabe und auch durch eine Besteuerung der Reichen finanziert werden. Geld ist in der Euro-Zone ausreichend vorhanden. Wir brauchen diese Investitionsprogramme als echte öffentliche Investitionsprogramme und nicht im Rahmen dieser komischen Konstruktion, wie sie gegenwärtig von Herrn Juncker geplant ist. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dann kommen wir jetzt wieder zu unserer offiziellen Rednerliste. Das Wort hat Gabriele Groneberg, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gabriele Groneberg (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von dem durchaus spannenden Thema jetzt wieder zurück zum ambitionierten Arbeitsprogramm der EU-Kommission und damit zu zwei gleichfalls spannenden Themen, nämlich zur geplanten Energieunion und zur digitalen Gesellschaft. Uns Sozialdemokraten ist in der Tat klar: Auch da müssen die sozialen Komponenten besser beachtet werden. Das ist, ich sage einmal, verbesserungsbedürftig. Herr Dörflinger, Sie haben vollkommen recht: Das Programm läuft in diesem Jahr nicht unter dem Motto „Masse ist klasse“; man hat sich auf einige Punkte beschränkt. Dadurch gibt es aber, denke ich, mehr Stoßwirkung in die richtige Richtung. Zur geplanten Energieunion. Für Leute, die sich noch nicht damit befasst haben: Es geht um die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für Energieleistungen. Dazu ist einiges zu sagen. Grund für die Eile bei der Beratung ist der Konflikt im Osten der Europäischen Union. Der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine ist nicht neu; den gab es schon vor einigen Jahren in extremer Form. Aber der seit Frühjahr letzten Jahres bestehende Konflikt zwischen den beiden Ländern ufert jetzt aus. Wir sollten uns also damit befassen, dass wir in Europa immer noch zu sehr von Erdöl- und Erdgaseinfuhren abhängig sind, und für die Zukunft eine Regelung finden, das in den Griff zu bekommen. Der Wunsch von Kommissionspräsident Juncker, unsere europäischen Ressourcen zu bündeln, unsere Infrastrukturen zu kombinieren und unsere Verhandlungsmacht gegenüber Drittländern zu stärken – das ist ganz wichtig –, geht auf den Vorschlag von Polens ehemaligem Ministerpräsidenten Tusk zurück, die Energieabhängigkeit abzubauen und gleichzeitig unseren Energiemarkt für Länder außerhalb der EU offenzuhalten. Fest steht jedenfalls: Es kann jederzeit in der EU – und die ist sehr groß – zu einer Unterbrechung der Energieversorgung kommen. Darüber hinaus können sich mindestens 10 Prozent der Haushalte keine richtige Heizung leisten. Im Übrigen wird immer noch viel zu viel Energie verschwendet. Allein das zeigt die soziale Komponente einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik auf. Energie bzw. Strom für jeden zu einem erschwinglichen Preis an jeden Ort zu bringen, sollte unser Ziel sein. Das ist zugegebenermaßen ziemlich ambitioniert. Es wird schwierig sein, das zu erreichen. Die Energiepolitik ist immer auch mit einer funktionierenden Klimapolitik in Einklang zu bringen. Das ist die große Herausforderung. 28 voneinander getrennte Energiepolitiken der Länder müssen unter einen Hut gebracht werden. Das -allein in Deutschland zu organisieren, ist schon schwierig. Ich verweise in dem Zusammenhang auf die -Widerspenstigkeit des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Hört! Hört!) in Bezug auf den Bau der für den Energietransport in Deutschland notwendigen Stromleitungen. Das ist ein schlechtes Beispiel. Davon abgesehen ist die Vernetzung des europäischen Energiebinnenmarktes unbestritten ein hehres Ziel. Wir müssen immer die Tatsache im Hinterkopf haben, dass wir es noch nicht einmal geschafft haben, einen gut funktionierenden Emissionshandel zu organisieren. Die Beratungen über eine europäische Energieunion nehmen nun Fahrt auf. Der gute Wille aller Beteiligten wird notwendig sein, um kritische Probleme, wie zum Beispiel die Wahl der Energiequellen der einzelnen Mitgliedstaaten, zu lösen. Wir sagen beispielsweise: Wir wollen aus der Atomkraft raus. – Andere bauen Atomkraft aus. Mit Blick auf die Klimakonferenz in Paris Ende 2015 hätten wir uns – das haben wir hier schon des Öfteren gesagt – aus deutscher Sicht durchaus ambitioniertere Ziele für Klimapolitik im Arbeitsprogramm gewünscht. Ich komme zu einem anderen spannenden Thema, nämlich zum vernetzten digitalen Binnenmarkt. Die -digitale Gesellschaft ist nicht nur ein Schlagwort. Sie -bedeutet heutzutage Zugang zu sozialen Medien, zu -Information und Bildung. Sicherlich bedeutet dies in -Zukunft auch, dass zum Beispiel die altersgerechte Digitalisierung einer Wohnung einen längeren Verbleib in den eigenen vier Wänden sichern kann. Digitalisierung stellt für unsere Wirtschaft eine zwingend notwendige Grundlage für internationalen Wettbewerb dar. Digitale Infrastrukturen und Breitbandverbindungen müssen grenzüberschreitend verfügbar sein. Unsere Wirtschaft muss – das ist ganz klar – nicht für ein zweites Google bereitstehen. Das Know-how aber, Datensicherheit und Datensicherung zu entwickeln, kann durchaus zu einer exponierten Stellung im Weltmarkt führen. Das Paket für den digitalen Binnenmarkt ist daher eine sinnvolle Priorisierung im Arbeitsprogramm. Grenzüberschreitender Zugang zu digitalen Diensten und gleiche Ausgangsbedingungen für über 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union, aber auch für unsere Wirtschaft bzw. unsere Unternehmen, sind in einem gemeinsamen Europa einfach unerlässlich. So weit, so gut. Fest steht aber auch, dass die fortschreitende Digitalisierung untrennbar mit dem Schutz unserer Daten verbunden ist. Unser europäisches Datenschutzrecht von 1995 ist restlos überholt. Es befindet sich mindestens im digitalen Mittelalter. Daher brauchen wir dringend eine neue Datenschutzverordnung. Die Dominanz derjenigen Unternehmen, die unsere Daten benutzen und zum Teil vielleicht unrechtmäßig weitergeben, muss durch eine vernünftige Grundverordnung gebändigt werden. Gerade nach den Anschlägen in Paris und angesichts der aktuellen Entwicklung muss die EU auch Antworten auf die terroristischen Herausforderungen geben, die bestehende Datenschutzrichtlinie überarbeiten und Konsequenzen aus der NSA-Affäre ziehen. Um geistiges Eigentum und technische Patente zu schützen, wird eine Modernisierung des Urheberrechts ebenso unabdingbar sein. Die Schaffung eines digitalen europäischen Binnenmarktes bietet soziale Chancen und auch Herausforderungen. Das Potenzial des europäischen Arbeitsmarktes und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit können in diesem Zusammenhang nicht einfach außer Acht gelassen werden. Die Medienkompetenz in allen Altersgruppen und in allen sozialen Schichten zu fördern, heißt eben auch, die digitale Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. In diesem Sinne ist das Arbeitsprogramm der Kommission sicherlich ein richtiger Schritt auf diesem Weg, und das 315-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm ist hier eine sehr gute Untermauerung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieser kleine Schlagabtausch hier hat sehr deutlich gemacht, was Europa eben auch auszeichnet, nämlich, dass ein einfaches Bashing nicht simpel ist, weil das Mehrebenensystem verschiedene Verantwortungsträger hat. Hier macht nicht nur die böse EU oder das böse Land Fehler, sondern das ist immer ein Zusammenwirken. Mich irritiert deshalb sehr, dass Sie von der CDU/CSU hier noch einmal deutlich gemacht haben: Die letzte Kommission hat die ganzen Projekte nicht hinbekommen. Jetzt soll sie mehr liefern. – Die Kommission formuliert nur Arbeitsaufträge, auch in diesem Programm. Umgesetzt wird das dann von dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Das heißt, alle Arbeitsaufträge, die in diesem Arbeitsprogramm stehen, richten sich vor allen Dingen an Sie als Koalitionsfraktionen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Herr Juncker mit dem Investitionsprogramm endlich ein großes Projekt in Europa angeht, kann man hier nicht schwarz-weiß sagen: „Alles scheiße, wir wollen das nicht so haben“, sondern muss konstruktiv daran arbeiten und sagen, wie man das eigentlich umsetzen will. Hier stehen Sie in der Verantwortung. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Man kann auch einmal die Wortwahl hier im Deutschen Bundestag überprüfen!) – Ja, das kann man. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Das sollten Sie!) – Ich rede gerade; Sie können nachher gerne noch etwas sagen. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Die Gepflogenheiten waren bei den Grünen noch nie hoch im Kurs!) Sie können dann auch nicht einfach sagen: Wir müssen mal gucken, was wir damit machen. Sie haben versucht, Herrn Juncker gleich bei seinem ersten großen Projekt ein Bein zu stellen. Als Erstes haben Sie eine Ramschliste nach Europa geschickt, um dieses große Projekt anzugehen. Mittlerweile haben wir Sie zum Glück überzeugt, dass das nicht sehr sinnvoll war, und im Ausschuss wurde mehrfach betont – die Liste ist jetzt vom Tisch –, dass das nur eine Idee war. Ihre nächste Nebelkerze war – Herr Seif, Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was das für eine Nebelkerze ist –, dass Sie verkündet haben, jetzt 8 Milliarden Euro in dieses Investitionsprogramm zu stecken. Leider stecken Sie dieses Geld aber nicht dort hinein, wo investiert werden müsste, nämlich in öffentliche große Projekte, sondern Sie entziehen Herrn Juncker einfach seine Arbeitsgrundlage und sagen: Wir investieren nur in der zweiten Stufe, um mit der KfW selber Rendite machen zu können. Die Investitionen, die in anderen Ländern gebraucht werden, sind uns herzlich egal. – So funktioniert das aber eben nicht. Wenn man fordert, dass Europa Großes leistet, kann es nicht sein, dass die Großen keinen Beitrag dazu leisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt, bei dem Sie ganz stark in der Verantwortung stehen, sind die – Herr Dörflinger und Herr Seif haben das hier sehr gelobt – REFIT-Vorschläge im Arbeitsprogramm. Man will jetzt einzelne Projekte einfach vom Tisch nehmen. Was wird vom Tisch genommen? Eine der größten Errungenschaften Europas, nämlich das europäische Umweltschutzprogramm. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass das Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa und das Paket zur Kreislaufwirtschaft eingestellt werden sollen. Das ist nicht nur eine kleine Aktion, sondern ein Angriff auf die Ziele der Europäischen Union, die gemäß Artikel 3 des Vertrages über die Europäische Union für den Schutz der sauberen Umwelt in Europa zu sorgen hat. Hier müssen Sie als Bundesregierung sagen: So geht das nicht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Andrej Hunko [DIE LINKE]) Die Streichung dieser Punkte steht auch im Widerspruch zu dem von Ihnen vor zwei Jahren mit beschlossenen Umweltaktionsprogramm. Dieses Programm haben Sie nicht nur aus nachhaltigen Gründen mit beschlossen, sondern auch, um Investitionen in Europa anzuregen. Diese beiden Pakete hätten zusammen 180 000 neue Jobs in Europa gebracht, und es könnten 40 Milliarden Euro gespart werden und in nachhaltige Projekte investiert werden. Das soll jetzt gekillt werden. Dafür kann der Deutsche Bundestag doch nicht seine Zustimmung geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Punkt, bei dem die Bundesregierung aktiv werden muss – Frau Groneberg hat es angesprochen; aber es ist nicht allein Aufgabe der Europäischen Kommission, sondern der Rat spielt dabei eine entscheidende Rolle –, betrifft den Emissionshandel, der ein entscheidendes Element Ihrer Klimaschutzmaßnahmen ist, und die Energieunion. Bisher stehen Sie leider an der Außenlinie und warten ab, was in Europa so passieren soll. So geht es nicht. Wenn wir nicht weiter auf Importe fossiler Energien setzen wollen – die Importe fossiler Energien nach Europa werden mit 400 Milliarden Euro jährlich finanziert –, dann müssen wir als Deutscher Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz klarmachen: „Diese Energieunion kann es nur geben, wenn sie zu einer Klimaunion wird“, wie es einer der großen alten Kommissare der Kommission ins Stammbuch geschrieben hat. Er hat zur Energieunion gesagt – ich zitiere –: Es ist an der Zeit, den Enthusiasmus für eine Idee wiederzufinden, die utopisch bleibt, aber verwirklicht werden kann. Es gibt keine Zeit mehr zu verlieren. In diesem Sinne: Denken Sie groß, und denken Sie die Energieunion als Klimaunion! Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Frau Kollegin Baerbock. Es wäre schön, wenn wir in Zukunft auch in sprachlicher Hinsicht bei den parlamentarischen Gepflogenheiten bleiben würden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich erteile jetzt dem Kollegen Dr. Christoph Bergner, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren als nationales Parlament den Arbeitsplan der Europäischen Kommission. Kollege Spinrath hat die Debatte eröffnet und die Prioritäten und entsprechenden Kernpunkte genannt, und Sie sind in der nachfolgenden Debatte zu einer, wie zu erwarten war, unterschiedlichen Bewertung gekommen. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf einen anderen Punkt lenken, der mir diesen Neuanfang der Kommission besonders wertvoll macht. Ich zitiere aus der Eröffnungsrede des neuen Kommissionspräsidenten im Juli: Die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten sind für mich von großer Bedeutung, insbesondere bei der Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Ich werde erkunden, wie die Interaktion mit den nationalen Parlamenten als eine Möglichkeit zur Annäherung der Europäischen Union an ihre Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann. Dieses Zitat ist mir nicht nur deshalb wichtig, weil wir hier in einem nationalen Parlament diskutieren und damit gewissermaßen auch eine besondere Ermunterung durch den Kommissionspräsidenten erhalten, sondern weil in diesem Zitat ein Problem der Europäischen Union angesprochen ist, das wir nicht unterschätzen dürfen, nämlich dass – im Umkehrschluss zu Junckers Zitat – die Annäherung der Bürgerinnen und Bürger an die Europäische Union offenkundig verbesserungswürdig ist. Wir sind in einer Situation, in der sich, wie in Demokratien nicht überraschend, in den unterschiedlichen Ländern auch europafeindliche Parteien entwickeln. Aber ich möchte nicht, dass mit Bürokratie, Bürgerferne oder anderem diesen Parteien noch zusätzliche Argumente zuwachsen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass wir uns die Frage stellen, wie Bürgernähe auch auf europäischer Ebene besser organisiert werden kann. Ich habe mit großer Aufmerksamkeit das Buch „Europa neu erfinden“ unseres früheren Bundespräsidenten Roman Herzog gelesen, in dem er vor dem Überstaat Europa warnt, vor der Gefahr, dass europäische Institutionen überstaatlichen Charakter erreichen und die Kontrolle durch den Souverän nicht mehr vorhanden ist. Ich finde, einer der großen Vorzüge dieses Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission besteht darin, dass es eine durchaus selbstkritische Analyse zum Ausgangspunkt genommen hat. Ich habe in dieser Hinsicht viele Aussagen des Präsidenten Juncker sehr begrüßt. Man hat eine Kommissionsstruktur geschaffen, die schlanker und wechselseitig besser vernetzt ist; Herr Seif hat das bereits entsprechend erläutert. Auch die Anonymisierung einzelner Kommissarentscheidungen wird aufgehoben, indem gewissermaßen eine Diskontinuität eingeführt wird. Das heißt, das gesamte Inventar, das einmal geschaffen wurde, muss nicht ewig weitergeschleppt werden. Vielmehr ist man sehr sparsam, wenn es um Rechtsetzungsinitiativen geht. Dieser Plan sieht gerade 23 vor. Schließlich wird unter ausdrücklichem Hinweis auf die Subsidiarität eine Konzentration auf Kernziele vorgenommen. Ich finde – deshalb habe ich das Zitat von Herrn -Juncker vorangestellt –, dass wir uns als nationales Parlament vornehmen sollten, zu prüfen, ob diese Vorsätze durch die Politik erfüllt werden, ob beispielsweise die Bürgernähe am Ende des Arbeitsplans tatsächlich zugenommen hat. Ich bin der Meinung, dass die Akzeptanz unserer europäischen Institutionen in Zukunft wesentlich von Bürgernähe abhängt. Wir sollten diese Herausforderung nicht unterschätzen und als nationales Parlament die Kommission dabei unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun ist über den Arbeitsplan der Kommission nicht zu diskutieren, ohne auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen. Ich will zwei nennen. Erstens. Das Jahr 2015 wartet mit besonderen Herausforderungen. Während wir die Ratifizierung der Asso-ziierungsverträge mit Georgien, Moldau und der Ukraine beraten, ist einer unserer Vertragspartner, die Ukraine, unmittelbares Opfer einer hybriden Kriegsführung Moskaus. Anliegen und Konzept der EU-Partnerschaftspolitik werden hier mit militärischen Mitteln infrage gestellt. Wir sollten diese Herausforderung nicht unterschätzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Während wir als deutscher Haushaltsgesetzgeber heute Morgen über die Finanzaufsicht über Versicherungen beraten haben, sind der deutsche und der griechische Finanzminister zusammengetroffen und konstituierte sich das neu gewählte Parlament in Athen. Ich habe aus diesem Grund das Bedürfnis, hier in meiner Rede Folgendes festzustellen: Ich respektiere die Entscheidung des griechischen Wählers und gratuliere parteiübergreifend den Kolleginnen und Kollegen, die ein schwieriges Amt in Griechenland antreten. Aber ich fühle mich vor dem Hintergrund mancher Debatte in den letzten Tagen gedrängt, zu sagen: Auch die Parlamente der Mitgliedstaaten – auch das deutsche Parlament – sind demokratisch gewählt und demokratisch legitimiert. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Daran hat auch keiner gezweifelt! – Andrej Hunko [DIE LINKE]: Tolle Aussage!) – Ja, aber dann respektieren Sie bitte auch, dass viele Entscheidungen, die nun als Diktat dargestellt und als Bevormundung und Angriffe interpretiert werden, (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Das waren sie leider auch!) von frei gewählten Mandatsträgern in Parlamenten getroffen wurden. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Falsche Entscheidungen!) Ich lege großen Wert darauf, festzustellen, dass wir es uns hier im deutschen Parlament mit den Entscheidungen betreffend die Griechenlandpakete – bis hin zu der Entscheidung im Dezember letzten Jahres – nicht leicht gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Opposition hat damals gesagt: Lasst sie nur Geld ausgeben! (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Wir haben dagegen gestimmt!) Widerspruch gab es aber auch in meiner Fraktion. Einige meiner Kollegen waren der Auffassung, diese Haftung könne dem deutschen Steuerzahler nicht zugemutet werden. Wir haben abgewogen, was möglich war, und haben in Verantwortung und vor allem in Solidarität für Griechenland entschieden. Aber der Ton, der nun angeschlagen wird, ist in vielerlei Hinsicht nicht akzeptabel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn die These stimmt, dass zu einer Währungsunion auch immer eine politische Union gehört, dann gehört dazu, dass Parlamentsentscheidungen in gegenseitigem Respekt getroffen und berücksichtigt werden und dass man in Wahlkämpfen nicht so tut, als ob alles vom Himmel gefallen wäre. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das war jetzt ein wunderbares Schlusswort. Danke schön. – Nächster Redner ist Joachim Poß für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Joachim Poß (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Sie, Herr Kollege Bergner, noch kurz ergänzen. Ich glaube, dass sich jeder in der Politik, egal wo er verortet ist, links, rechts oder in der Mitte, wo immer er sich sieht, vor Hybris fürchten sollte. Auch für eine demokratisch gewählte griechische Regierung gilt: Mit Hybris und der Attitüde „Wir wissen es alles besser, aber wir übernehmen nicht die Verantwortung“ – die sich durch die Entwicklung in Griechenland ergeben hat –, mit Dilettantismus und Populismus kann man nicht erfolgreich sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dann gibt es auch noch die Mischung von linkem und rechtem Populismus. Diese Mischung ist für die weitere Entwicklung in Europa hochgefährlich. Das will ich einmal deutlich sagen. (Zurufe von der LINKEN) Das ist eine hochgefährliche Mischung. Sie verbündet sich de facto mit der Partei von Le Pen und ähnlichen Gruppierungen unter der Oberhoheit von Herrn Putin. Das ist die Entwicklung, die wir derzeit hier erleben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Quatsch! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: So ein Unfug!) Nun zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Poß, gestatten Sie vorher noch eine Zwischenfrage des Kollegen Hunko? Joachim Poß (SPD): Ja, natürlich. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Herr Hunko. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kollege Poß. – Ist Ihnen bekannt, dass die Regierung, die diese Programme vor der Wahl 2012 umgesetzt hatte, eine Regierung war, die sich aus der griechischen Pasok, also Ihrer Schwesterpartei, aus der Nea Dimokratia, der Schwesterpartei der Union, und der wirklich rechtspopulistischen LAOS-Partei zusammensetzte? Mit letzterer Partei hat Ihre Schwesterpartei eine Koalition gebildet. Damals habe ich überhaupt keinen Aufschrei über diese Regierung gehört, weil die Programme umgesetzt wurden. Jetzt regt man sich auf. Das ist Doppelmoral. Ist Ihnen das bekannt? Können Sie dazu etwas sagen? Das ist Hybris, Herr Poß. (Beifall bei der LINKEN) Joachim Poß (SPD): Mir sind die Regierungen der letzten Jahre und Jahrzehnte bekannt. Die griechischen Wählerinnen und Wähler haben die beiden Parteien, die Sie jetzt genannt haben, die konservative sowie die sozialdemokratische, zu Recht abgewählt. Das darf aber nicht diejenigen, die demokratisch gewählt wurden, dazu verleiten, in dem Stil weiter fortzufahren, den sie jetzt an den Tag legen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Machen sie nicht! Die machen etwas anderes!) Im Interesse der griechischen Bevölkerung sollten sie einen anderen Ton und einen anderen Stil wählen. Sie sollten sich um die Probleme kümmern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Denn das Kernproblem, lieber Kollege, ist doch, dass in den letzten 40 Jahren die beiden politischen Parteien, die Sie zu Recht genannt haben, in Verbindung mit den Oligarchen, den Reichen und Mächtigen in Griechenland systematisch ihr eigenes Land ausgeplündert haben. Das ist der Kern der Krise. Die Parteien haben verzichtet, die Reichen an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Das sollte die jetzige Regierung ändern, (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Macht sie doch!) sie sollte aber nicht solche Töne spucken, wie sie es in den letzten Wochen und Tagen getan hat. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihr Verhalten bei den Paketen, über die wir hier abgestimmt haben, habe ich immer als jämmerlich empfunden. Sie haben sich der Verantwortung für die Existenz der konkreten griechischen Menschen entzogen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: So ein Unsinn!) Wir haben die Verantwortung wahrgenommen, auch wenn wir wissen, dass die ersten Rettungspakete wachstumsschädlich und sozial unausgewogenen waren. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Sie wussten es sogar!) Das ist unbestritten. Jedenfalls gilt das für die Pakete 2010 und 2011. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Also haben wir zu Recht dagegen gestimmt!) Inzwischen muss aber die Einsicht gewachsen sein, dass zum Beispiel durch das Kommissionsarbeitsprogramm und das Investitionspaket, das Juncker angestoßen hat, die Chance besteht, aus dem Gegensatz – der ist ohnehin künstlich – zwischen übertriebenem Sparen auf der einen Seite und Investieren und Strukturreformen auf der anderen Seite auszubrechen. Was jedes europäische Land braucht – das gilt auch für Deutschland –, ist ein ausgewogener Mix von Investitionen und Strukturreformen. Auch in Deutschland brauchen wir dringend zusätzliche Investitionen. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Das ist richtig!) Darum geht es jetzt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das ist der Schwerpunkt auch der neuen Präsidentschaft und der neuen Kommission. Alles das, was mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und mit der sozialen Sicherheit zu tun hat, muss in den Mittelpunkt der europäischen Politik rücken. Die Menschen müssen spüren, dass wir die wirtschaftliche und soziale Realität in Europa verbessern wollen. Das ist bisher nicht gelungen. Das muss besser gelingen durch ein besseres Zusammenwirken der Kommission, der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da müssen wir einen neuen Aufbruch organisieren. Von ideologisch aufgeladenen Sündenbockdiskussionen, wie sie von Ihnen betrieben werden, hat kein Mensch in Griechenland konkret etwas; das nützt niemandem. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: So weit zur Hybris!) Gleichzeitig müssen wir – das betrifft mehr die Mitgliedstaaten – durch eine Besteuerung der Finanzmärkte mit einer Finanztransaktionsteuer auf breiter Grundlage die Lasten der Krise gerechter verteilen und zusätzlich finanziellen Spielraum gewinnen. Schließlich müssen wir schon in den nächsten Monaten sicherstellen – das ist wiederum eine Aufgabe der Kommission –, dass das skandalöse Steuerdumping multinationaler Konzerne mit einem Schwerpunkt in den Beneluxländern ein Ende nimmt. Zu dieser Stunde wird im Europäischen Parlament beraten, wie die „Lux-Leaks-Affäre“ im Europäischen Parlament aufgearbeitet werden sollte. Falsche Rücksichtnahmen sollte es dabei auf keiner Seite geben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Herr Juncker, Herr Dijsselbloem, Euro-Gruppen-Chef und Finanzminister in den Niederlanden, und andere Verantwortliche in den Mitgliedstaaten müssen daran mitwirken, dass Großkonzerne in Europa zukünftig genauso wie kleine und mittlere Unternehmen besteuert werden. Es darf kein Überbietungswettbewerb um die höchsten Steuerrabatte zwischen europäischen Partnern geduldet werden. Ein solcher Wettbewerb untergräbt die Akzeptanz und fördert Nationalismus und Populismus. Das muss verändert werden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da haben die Vorgängerkommission und auch Mitgliedstaaten manches Mal ein Auge zugedrückt. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Allerdings!) Denn es war ja allgemein bekannt, was da lief; nur die Dimension war nicht so bekannt und so transparent, wie sie es in den letzten Wochen Gott sei Dank geworden ist. Bei den drei von mir genannten Themen müssen wir noch in diesem Jahr sichtbare Fortschritte erzielen. Nur so können wir die Weiterentwicklung der europäischen Idee gegen den Ansturm des nationalistischen rechten und linken Populismus verteidigen. Dabei kommt es darauf an. Wer es mit Europa gut meint, kann es nicht mit rechten oder linken Populisten halten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist jetzt die Kollegin Katrin Albsteiger, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Katrin Albsteiger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr fanden die Europawahlen statt. Ich erinnere mich noch gut daran. Die öffentliche Debatte war etwas einseitig: Auf der einen Seite standen die Medien. Sie haben das Thema Europa von verschiedenen Seiten sehr intensiv debattiert. Auf der anderen Seite stand die Öffentlichkeit. – Na ja, da war die Debatte noch etwas ausbaufähig. Das beste Mittel gegen diese asymmetrische Debatte kann nur sein, dass Europa näher zu den Menschen kommt. Das geht nur über einen Weg: Die europäischen Institutionen müssen deutlich machen, dass man den Problemen, die innerhalb der Europäischen Union bestehen und denen die Menschen ausgesetzt sind, mit konkreten Verbesserungen tatsächlich begegnen kann. Ein Blick in das Arbeitsprogramm 2015 zeigt deutlich: Es kann ein Aufbruchsignal sein. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen: Erstens. Die Kommission beschränkt sich jetzt erstmals – das steht dort schwarz auf weiß – auf ihre Stärken. Sie wird dort aktiv, wo sie ihre Stärken hat, wo sie wirklich etwas bewegen kann, wo sie etwas viel besser kann als Einzelstaaten. Sie lässt die Finger von den Punkten, wo sie nicht so gut ist. Sie überlässt es im Rahmen der Subsidiarität den Institutionen vor Ort, Probleme zu lösen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Die Kommission stellt den Menschen wieder in den Mittelpunkt. Sie setzt den Schwerpunkt ganz klar auf die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Das heißt in erster Linie, die Wirtschaft zu stärken und damit gleichzeitig die Arbeitslosigkeit abzubauen. Europa hat das, wie wir alle wissen, dramatischerweise bitter nötig. Die Arbeitslosigkeit, auch die Jugendarbeitslosigkeit ist in manchen Ländern Europas erschreckend hoch. Sie liegt beispielsweise in Spanien oder in Griechenland bei über 50 Prozent. Da wächst eine junge Generation heran, die ohne Perspektive ist. Junge Menschen, die – wenn ich das so sagen darf – etwa in meinem Alter oder ein bisschen jünger als ich sind, haben keine Perspektive; sie wissen nicht, wie es weitergeht. Ich konnte mich davon selber überzeugen. Im Gespräch mit diesen jungen Menschen wird schon deutlich – das erfährt man, wenn man beispielsweise nach Griechenland reist –: Da leisten viele Einzelne Herausragendes, um sich aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Aber sie können es manchmal nicht allein schaffen, sondern brauchen die Europäische Union, die ihnen Hilfestellung bietet, Hoffnung bietet und auch konkrete Perspektiven aufzeigt. Diese Perspektiven und Hoffnungen verspricht, auf dem Papier, auch das Arbeitsprogramm 2015. Wenn man hineinschaut, dann sieht man, dass das Investitionsprogramm ein Teil des Ganzen ist. Aber als Bildungs- und Forschungspolitikerin muss ich auf einen Malus hinweisen. Mit dem neuen, weltweit größten Forschungsprogramm „Horizon 2020“ hat die Europäische Kommission ein sehr gutes Projekt gestartet. Darin stecken viele Milliarden Euro, und es sind definitiv Investitionen in die Zukunft. Aber leider muss in diesem Zusammenhang gesagt werden, dass aus diesem Programm einige Milliarden Euro – 2,7, um genau zu sein – herausgezogen und in das Investitionsprogramm geschoben werden; faktisch wird gekürzt. Es muss uns allen doch klar sein: Diese Milliarden, die herausgezogen werden, müssen weiter für den Forschungsbereich reserviert bleiben. Es ist an dieser Stelle ganz wesentlich, dass wir weiter in die technologische Entwicklung investieren, dass wir weiter in Wissenschaft und in Entwicklung investieren. Das sind wesentliche Punkte. Es kann nicht immer nur um Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen gehen; es muss auch um Forschung gehen; denn das bringt uns weiter. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Für die Innovationsfähigkeit und für die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt ist das unumgänglich. Trotz dieses Malusses – ich bin ja Optimistin – kann man unter dem Strich sagen: Das Arbeitsprogramm als Ganzes ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Schwerpunktsetzung ist ganz deutlich; eine klare Signalwirkung. Ich möchte an dieser Stelle auch jemandem danken, der zwar nicht der Kommission angehört, aber trotzdem sehr großen Einfluss darauf genommen hat, insbesondere darauf, dass sich die Europäische Union jetzt auf das Wesentliche konzentriert, und das ist der Vorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber. Er hat auch dafür gesorgt, dass die Handschrift der CSU in dem Programm gewährleistet ist: Erstens. Die Neustrukturierung der Kommission, die Verschlankung der Arbeitsweise der Kommission – ein Punkt aus unserem Programm für die Europawahl. Die Konzentration auf die 23 Schwerpunktbereiche zeigt deutlich, wie effizient die Kommission arbeiten kann, wenn sie es denn will. Zweitens. Mehr Mitsprache bei der Entstehung des Programms – auch eine Forderung aus unserem Wahlkampf. Eine ganz klare Sache war dieses Mal bei der Entstehung des Programms, dass die Mitgliedstaaten und auch das Europäische Parlament mitgenommen worden sind, dass das Programm mit ihnen abgestimmt worden ist. Man hat endlich einmal im Vorfeld darüber gesprochen, bevor es präsentiert wurde. Drittens. Weniger Bürokratie – auch eine Forderung aus dem Wahlkampf; ebenfalls umgesetzt. Im Übrigen wurde schon im Vorfeld durch unseren Sonderberater für Bürokratieabbau, Edmund Stoiber, Gutes geleistet. Er hat in seiner Tätigkeit bis 2014 schon für Bürokratiekosteneinsparungen von über 33 Milliarden Euro gesorgt. Meine Damen und Herren, der selbstgewählte Titel des Arbeitsprogramms „Ein neuer Start“ ist ein guter Titel. Jetzt muss man dafür sorgen, dass es nicht bei der Reklamewirkung bleibt, sondern dass sich in der konkreten Umsetzung in der Realität zeigt, wie gut dieses Programm sein kann. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b sowie Zusatzpunkt 1 auf: 21 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Paus, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elektromobilität entschlossen fördern – Chance für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen Drucksache 18/3912 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie b) Beratung der Unterrichtung durch den Deutschen Ethikrat Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Biosicherheit – Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft Drucksache 18/1380 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz herstellen und Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung aufnehmen Drucksache 18/3917 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe: Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a bis 22 f auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 22 a: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Ute Bertram, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Burkhard Blienert, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Welt neu denken – Der 100. Jahrestag der Gründung des Bauhauses im Jahre 2019 Drucksachen 18/3727, 18/3911 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3911, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/3727 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkte 22 b bis 22 f. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 22 b: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 144 zu Petitionen Drucksache 18/3844 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 144 ist mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 22 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 145 zu Petitionen Drucksache 18/3845 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 145 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 22 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 146 zu Petitionen Drucksache 18/3846 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 146 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 22 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 147 zu Petitionen Drucksache 18/3847 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 147 ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 22 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 148 zu Petitionen Drucksache 18/3848 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 148 ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außer-krafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Drucksachen 18/3373, 18/3788 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/3934 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. – Sind jetzt alle da, die an der Debatte teilnehmen wollen? Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Dr. Nina Scheer, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Nina Scheer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute eine Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie. Es geht darum, Energieauditpflichten für größere bzw. Nicht-KMU, also nicht kleine und mittelständische Unternehmen, einzuführen. Es ist wichtig, dass man, wenn man sich unsere Energieeffizienzziele vor Augen führt, dann auch Maßnahmen einführt, die den Unternehmen – sie sind hier angesprochen – verdeutlichen, wo sie stehen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Energie einzusparen. Anders ist es schwer, die Energieeffizienzziele zu erreichen. Insofern ist es auch wichtig, dass wir feste, klare Standards vorgeben. In der EU-Effizienzrichtlinie ist mit dem Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 auch eine Mindestvorgabe zur Umsetzung vorgeschlagen. Es ist auch Bestandteil des Gesetzes, dass solche Nicht-KMU von der Energieauditpflicht befreit sein sollen, die weitergehende Maßnahmen ergreifen, also bereits Energiemanagementsysteme nach der ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einführen. Das ist sinnvoll, weil man davon ausgehen kann, dass das Audit ein zu Effizienzmaßnahmen hinführender Schritt ist. Wenn Effizienzmaßnahmen in Form von Energiemanagementsystemen oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS eingeführt werden, ist also davon auszugehen, dass das Audit damit schon umgesetzt ist. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es tatsächlich um eine Teilumsetzung geht. Wir haben mit dem NAPE, dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, schon einige Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Vonseiten des Ministeriums sind Programme zu Energieeffizienznetzwerken für Unternehmen und Kommunen auf dem Weg gebracht worden. Es sind bessere Förderbedingungen für Mikro-KWK-Anlagen, ein Programm zur Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Kommunen zum Energieeinspar-Contracting umgesetzt worden. Das sind die ersten Schritte. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen weiteren Schritt, allerdings nur um eine Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtline. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wie schon angeklungen, werden mit diesem Gesetzentwurf Anreize geschaffen, um zu sehen, wo man im Unternehmen steht. Alleine mit der besseren Information über die Energieverbräuche in den Unternehmen, die damit einhergeht, ist zu erwarten, dass, unabhängig von der Einführung von Energiemanagementsystemen, weiterführende Schritte von selbst einsetzen werden. Man kann erwarten, dass allein durch die Auditverpflichtungen Anreize gesetzt werden, weitere Umsetzungen vorzunehmen. Zur Einordnung, weil die Kritik geäußert wurde, dass mit dem Gesetz nur kleine und überschaubare Schritte eingeleitet würden: Es wird prognostiziert, dass mit diesem Gesetz Einsparungen von 116 Petajoule umgesetzt werden. Zur Orientierung: Das ist ungefähr eine Einsparleistung von 7 Prozent der anvisierten Energieeinsparziele. Das hört sich wenig an. Wir diskutieren zurzeit sehr viel über Energieeinsparmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung und im Bereich der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung. Auch dort sind es etwas über 7 Prozent der Einsparleistung. Es wird immer auf die Summe der Einsparmöglichkeiten ankommen. Insofern ist jeder einzelne Schritt, auch die Einführung der Auditverpflichtung, ein wertvoller, wenn auch überschaubarer Schritt, der an dieser Stelle nicht kleingeredet werden sollte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum Verfahren muss man einige Punkte sagen. Es ist sehr wichtig, dass dieses Gesetz schnell umgesetzt wird, die Auditpflicht sehr schnell einsetzt. Wir sind etwas knapp mit der Zeit. Am 5. Dezember muss es eingeführt sein. Das heißt, die Unternehmen müssen bis dahin etwas umgesetzt haben. Deswegen ist es gut, wenn wir mit diesem Gesetz schnell zum Abschluss kommen. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass es Verzögerungen und Interventionen vonseiten des Koalitionspartners gab. Das sage ich mit einer bitteren Miene zum Koalitionspartner. Wir haben jetzt ein schnelles Verfahren, das nötig ist. Insofern kann man darüber hinwegsehen, dass mit Blick auf die Umsetzungsfrist nicht alle Vorschläge, die vonseiten der Opposition eingebracht wurden, eingearbeitet werden konnten. Einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen, der bei den parlamentarischen Verhandlungen zum Gesetzentwurf eine Rolle spielte. Es wurde versucht, eine Veränderung vorzunehmen, die als Verwässerung eingestuft werden muss, wenn sie gekommen wäre. Ich bin froh darüber, dass wir uns nicht darauf verständigen konnten. Es ist vom Koalitionspartner angemerkt worden, dass man auch ein Managementsystem nach ISO 14001 als Ausnahmetatbestand gelten lassen soll, einschließlich eines dann neu zu schaffenden Energieteils, denn nur dann würde es den Anforderungen genügen. Sie wissen, der Energieteil hätte neu erstellt werden müssen, es wäre zu einer weiteren Verzögerung gekommen. Es hätte die Sache auch sehr intransparent gemacht. Man hätte damit eher eine Schwächung von Qualitätsstandards zu befürchten. Ich bin froh, dass wir uns letztendlich darauf einigen konnten, diese Aufweichung nicht aufzunehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Normenkontrollrat hat eine gleichlautende Einschätzung abgegeben. Auch er hat sich mit diesem Vorschlag, die ISO 14001 als mögliche weitere Ausnahme zu den Auditpflichten zuzulassen, explizit auseinandergesetzt. Er hat das abgelehnt. Ich möchte des Weiteren die Ausnahmetatbestände überhaupt ansprechen. Wenn es um die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch um hinführende Maßnahmen wie die Einführung von Auditpflichten geht, wird häufig gesagt, dass sie eine Belastung für die Industrie seien. Das wird breit diskutiert. Überall wird eingeflochten, wir seien in unserem Industrieland schnell die Notleidenden, wenn die Energiekosten steigen und steigen. Ich möchte gerne auf dieses Argument eingehen, weil es immer so unreflektiert angeführt wird. Wenn man einmal genauer hinschaut und nicht nur den Vergleich der Energiekosten zwischen den Ländern in den Blick nimmt – da sind wir im internationalen Vergleich nun tatsächlich nicht gerade auf dem untersten Level –, sondern über den Tellerrand hinausschaut und sich auf die Energiestückkosten konzentriert, also darauf, welche Energiekosten in den einzelnen Produkten stecken, dann sieht man, dass wir da ganz gut aufgestellt sind. Das heißt, wir werden unterm Strich nicht durch Maßnahmen geschädigt, die in puncto Energieeinsparung etwas drücken und treiben. Ganz im Gegenteil: Die Unternehmen werden damit konditioniert, sich etwas im technologischen Bereich, im Energieeinsparbereich auszudenken, initiativ zu werden und damit bei Zukunftstechnologien die Nase vorn zu haben; denn auch Energieeffizienztechnologien zählen zu den Zukunftstechnologien im weitesten Sinne. Insofern verschaffen wir uns mit solchen Maßnahmen, langfristig gesehen, sogar einen Wettbewerbsvorteil. Denn der Energiestückkostenvergleich bedeutet im internationalen Maßstab nachweisbar, dass es Anreize gibt, Einsparungen vorzunehmen, die uns langfristig unempfindlicher -gegenüber steigenden Energiekosten und einer unüberschaubaren, unprognostizierbaren Energiekostenentwicklung machen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dann möchte ich kurz auf zwei Punkte eingehen, die wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu behandeln hatten. Zum einen ging es darum – das wurde vonseiten der Unternehmen teilweise in nachvollziehbarer Form vorgebracht –: Wie weit ist es vielleicht doch eine zu große Belastung für die Unternehmen, auch dann Energieaudits durchzuführen, wenn es sehr vergleichbare Standorte gibt, also man wirklich ganz klar sagen kann: „Hier macht es Sinn, Cluster zu bilden“, damit man nicht an jedem einzelnen Standort einen Audit vornehmen muss, was ja auch mit Kosten verbunden ist? Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass solche Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, wenn es für sinnvoll erachtet wird, weil es ohne Einbußen bei der Qualität der Auditierung selbst möglich ist. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität bei der Umsetzung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, prüfen zu lassen. Zur Umsetzungsfrist möchte ich kurz sagen – ich habe es am Anfang schon erwähnt –: Wir haben eine knappe Umsetzungsfrist, die am 5. Dezember ausläuft. Wir sollten bedenken, was ich am Anfang meiner Rede gesagt habe: Wenn Unternehmen über die Auditverpflichtung hinausgehen, mehr machen, Energiemanagementsysteme einführen, ehrgeizig sind, deshalb etwas mehr Zeit brauchen, aber schon erste nachweisbare Umsetzungsschritte machen, dann sollen sie nicht benachteiligt werden. Auch darauf sollte bei der Umsetzung des Gesetzes geachtet werden. Wir haben vereinbart – das ist Bestandteil unserer Änderungen –, dass die Unternehmen dadurch, dass sie mehr machen, keine Nachteile erleiden sollen. Jetzt ist meine Zeit schon um. Ich hätte sonst noch kurz zwei Punkte aus dem Entschließungsantrag der Grünen angesprochen. Dafür fehlt mir nun die Zeit. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Oh! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Was sollen wir da sagen? – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Redezeit hätten wir mal gerne!) – Ja, ich hatte elf Minuten Redezeit, aber es ist so. – Ich mache also an dieser Stelle einen Punkt. Ich denke, wir werden mit diesem Gesetz einen guten Schritt nach vorne machen, auch wenn es hier um eine überschaubare Materie geht. Die Einführung des Auditsystems ist aber ein wichtiger, wertvoller Schritt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Eva Bulling-Schröter ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hoffen jetzt, dass das Teilgesetz, das wir heute erneut debattieren, nicht beispielgebend für die Gesetze und Verordnungen ist, die in diesem Jahr im Bereich Energieeffizienz – da muss ja noch etwas kommen – zu erwarten sind. Wir sagen Ihnen: Dieses Teilgesetz ist Stückwerk. (Beifall bei der LINKEN) Es ist der erste konkrete Aufschlag, den die Bundesregierung nach dem 3. Dezember vergangenen Jahres macht. Sie wollte sich mit dem Aktionsplan Klimaschutz und dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz in der Öffentlichkeit als Klimaretterin in Szene setzen. Das Ergebnis ist eine harte Landung auf dem Boden der Tatsachen. Es ist wirklich nur ein müder Abklatsch von den Sonntagsreden zur Energieeffizienz und zu den Energieeffizienzzielen, eine kraftlose und mutlose Minimallösung. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage Sie von der Bundesregierung: Wo ist denn nun der Wille, den schlafenden Riesen namens Energieeffizienz zu wecken? Haben Sie insgeheim schon aufgegeben? Denken Sie, mit einer solchen Zaghaftigkeit kann man einen Riesen wecken? Ich erwarte da mehr Schwung und Begeisterung. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das erwarten wir von Ihrer Rede auch!) Ich erinnere noch einmal daran, dass vonseiten der EU bereits ein Klageverfahren zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie anhängig ist – viele von den Zuhörerinnen und Zuhörern wissen das nicht –, weil die Umsetzung bereits im Juni vergangenen Jahres hätte passiert sein müssen. Ich halte es für einen peinlichen Vorgang, wenn in einer sogenannten Teilumsetzung die Energieaudits für größere Unternehmen in Gesetzesform gegossen werden, damit wenigstens eine von der EU vorgegebene Frist – sie endet im Dezember 2015 – eingehalten werden kann. Der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung fällt wenig ambitioniert aus. Er erfüllt eins zu eins die Vorgaben der EU; nicht weniger, aber auch nicht mehr. Man könnte auch sagen: Die Bundesregierung macht Dienst nach Vorschrift. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Matthias Ilgen [SPD]: Sie machen Dienstverweigerung!) Für ein Land, das sich innerhalb der EU gerne immer wieder in Bezug auf Energie- und Klimaziele wie ein Musterschüler benimmt, ist diese Leistung – in Noten ausgedrückt – gerade einmal ausreichend, also eine Vier. (Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Besser als eine Sechs von Ihnen!) Wir erwarten von der Bundesregierung aber kein Stückwerk, sondern wir erwarten, dass sie glaubhaften Willen und echten Ehrgeiz zeigt, um die Energiesparziele bis 2020 wirklich zu erreichen. Mit Dienst nach Vorschrift wird das nicht gelingen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da die Bundesregierung dieses Thema verschleppt hat, ergibt sich für die circa 50 000 betroffenen Unternehmen nun ein praktisches Problem: Sie müssen ganz schnell handeln, um bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen oder zumindest zu beginnen. In den nächsten Wochen und Monaten wird dann ein Run auf die begrenzte Zahl von Auditoren und Ingenieurbüros einsetzen. Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie spätestens nach zehn Monaten eine Zertifizierung durchlaufen müssen. Das ist ein Problem. Wir wissen aber, dass nicht nur in den großen Unternehmen Potenziale schlummern, die durch die Umsetzung freigesetzt werden können. Das gilt ebenso für die mittleren und kleinen Unternehmen, die die Masse der Unternehmen in Deutschland bilden. Gerade diejenigen Betriebe, die von Energievergünstigungen profitieren, zum Beispiel bei der EEG-Umlage oder beim Spitzenausgleich, sind weniger motiviert, Energie einzusparen. Deshalb sollten sie grundsätzlich zu Energiemanagementsystemen und zu Einsparmaßnahmen verpflichtet werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dann kommen wir zu der eigentlich interessanten Frage: Wie wird gewährleistet, dass die Einsparmaßnahmen auch umgesetzt werden? Keines der auditierten Unternehmen ist an irgendwelche Energiesparmaßnahmen gebunden. Die Ergebnisse der Audits brauchen nicht umgesetzt zu werden, es gibt nur eine Dokumentationspflicht. Würde die Bundesregierung hingegen die Klimaschutzlücke und ihre eigenen Einsparziele ernst nehmen, dann wäre sie ambitionierter vorgegangen. Reden wir über die Sachverständigen, die in der Anhörung festgestellt haben, dass Audits nur ein erster Schritt sind. Es müsste eigentlich darum gehen, Energiemanagementsysteme bei den Unternehmen einzuführen, weil diese wesentlich erfolgversprechender sind. Also tun Sie es doch! (Beifall bei der LINKEN) Sollen wir nun ein Loblied auf die Bundesregierung singen, (Matthias Ilgen [SPD]: Ja, bitte!) weil sie zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Energieeffizienzrichtlinie endlich ein ausreichendes Ergebnis abgeliefert hat? (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ja!) Wir sagen: Nein! Auch wenn es Ihnen nicht passt: Das ist eher ein jämmerliches Bild. Wir hätten wirklich mehr erwartet. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Nächste Rednerin ist Dr. Herlind Gundelach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin von der Fraktion Die Linke hat versucht, hier den Eindruck zu erwecken, dass das Thema Energieeffizienz in diesem Haus nicht bekannt ist (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Bei Ihnen nicht!) und auch in der Bundesrepublik Deutschland und der Wirtschaft nicht. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt! Das habe ich gar nicht gesagt!) Dazu muss ich sagen: Ich glaube, dem ist nicht so. Die Industrie hat – so ehrlich sollten wir sein – schon lange vor uns verstanden, wie wichtig Energieeffizienz ist. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ich habe früher in der Industrie gearbeitet, im Gegensatz zu Ihnen!) Deswegen propagiert sie dieses Thema schon seit langer Zeit und macht auch schon eine ganze Menge. Viele Unternehmen in Deutschland, vor allen Dingen die Unternehmen, die stromintensiv produzieren, sind weltweit Vorreiter, wenn es um energieeffiziente Lösungskonzepte und Produktionsweisen geht. Dafür gibt es auch hinlänglich Belege. Die Gründe dafür sind denkbar einfach: Das Eigeninteresse der Firmen und der Markt steuern die Unternehmen fast zwangsläufig in diese Richtung. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir nach Hause gehen! Dann braucht es die Politik ja nicht!) Es gibt Firmen, die schon sehr früh auf innovative Technik gesetzt haben, auch aus Überzeugung. So können wir heute feststellen, dass die energieintensiven Industrieunternehmen in Deutschland bereits jetzt die Effizienzstandardziele von 2050 erreichen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nur so haben wir es in der Bundesrepublik Deutschland geschafft, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abzukoppeln. Das ist uns übrigens schon im letzten Jahrhundert – jetzt darf man das ja sagen – gelungen. In den letzten Jahren haben das Gewerbe, der Handel und die Industrie jährlich durchschnittlich 10 Prozent Energie einsparen können. Das ist meines Erachtens überaus erfreulich. Dennoch gibt es selbstverständlich noch immer erhebliche ungenutzte Potenziale. Genau hier setzen die europäische Effizienzrichtlinie und der im Dezember letzten Jahres verabschiedete Nationale Aktionsplan Energieeffizienz an. Ich denke, wir sind uns darüber im Klaren, dass, wenn man bereits energieeffiziente Lösungen nutzt, es nicht so ganz einfach ist, sich zu steigern, als wenn man bei null anfängt. Es bedarf daher einer ganz genauen Analyse, welche Hemmnisse und Barrieren bestehen. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind, insgesamt betrachtet, gut. Man muss vor allem aufpassen, dass man die erzielten Erfolge nicht durch neue Regelungen zunichtemacht. Augenmaß ist hier ganz besonders wichtig. Die Vergangenheit hat eines ganz klar gezeigt: Bei den Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz muss man auch auf die Wirtschaftlichkeit achten. Diese Maßgabe ist für uns, die CDU/CSU-Fraktion, nicht verhandelbar. Deshalb haben wir darauf auch bei der Ausarbeitung des heute zu verabschiedenden Gesetzentwurfs unser Augenmerk gelegt. Die Koalitionsfraktionen flankieren den Gesetzentwurf durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag und einen Änderungsantrag. Ich glaube, ich brauche nicht konkret darauf einzugehen, was mit diesem Gesetz geregelt werden soll. Start soll – die Kollegin Scheer hat das hier schon gesagt – im Dezember dieses Jahres sein. Das stellt für die Unternehmen die erste Hürde dar. Da wir aus den unterschiedlichsten Gründen hinsichtlich der Umsetzung der EED – das muss man zugeben – ein wenig der Zeit hinterherhinken, ist jetzt natürlich auch die Umsetzungsfrist für die Unternehmen etwas kurz. Darauf haben wir reagiert; das werde ich gleich noch erläutern. Die Anhörung in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass es auch an weiteren Punkten der Klarstellung bedarf. Worum geht es dabei? Wie schon erwähnt, werden Nicht KMU, ausgehend von einer eigenständigen EU-Definition von KMU, verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Konkret sind nach EU-Definition kleine und mittelständische Unternehmen, die, die weniger als 250 Beschäftigte haben, maximal 50 Millionen Euro Umsatzerlös oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Unsere Nachbarn in Frankreich haben eine eigenständige Definition gewählt und diese ins Gesetz geschrieben. Das dient der Reduzierung der Zahl der in Frankreich betroffenen Unternehmen. Nach unserer Auffassung ist dies nicht europarechtskonform. Deswegen haben wir uns für eine klassische Eins-zu-eins-Umsetzung entschieden, was wir im Übrigen auch in vielen anderen Fällen machen. Auf der Grundlage des Gesetzes müssen in Deutschland jetzt circa 50 000 Unternehmen Energieaudits durchführen. Im Rahmen eines Energieaudits werden anhand anerkannter Standards die Verbräuche eines Unternehmens festgestellt und Handlungsempfehlungen für Einsparungen verfasst. Schätzungen zufolge können Energieaudits Energieeinsparpotenziale von bis zu 20 Prozent aufzeigen. Man muss aber beachten, wie ich schon ausgeführt habe, dass viele der betroffenen Unternehmen aus Eigeninteresse bereits höchst energieeffizient arbeiten. Überdies werden im Rahmen eines Audits – da stimme ich Ihnen zu, Frau Bulling-Schröter – nur die Verbräuche festgestellt. Damit wird noch nichts eingespart. Man sollte daher nicht zu hohe Erwartungen an die Auditpflicht haben. Grundsätzlich sind Audits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn auf der Grundlage dieser anerkannten Standards verbessern wir die Datenlage erheblich und erlangen nunmehr vor allen Dingen eine genaue Erkenntnis über die spezifischen Energieverbräuche der einzelnen Unternehmen. Daraus wiederum lassen sich wichtige Schlüsse ziehen. Audits sind ein guter Zwischenschritt für die Erreichung unserer Effizienzziele. In der Regel – das hat die Vergangenheit auch gezeigt – sind sie ein Ansporn für Unternehmen, die noch nicht gehobenen Potenziale auch tatsächlich zu nutzen, wie uns die Implementierung von EMAS schon vor vielen Jahren eindrucksvoll bewiesen hat. Audits führen, wie gesagt, nicht zwangsläufig zu Einsparungen. Um aus der Einführung von verpflichtenden Energieaudits einen möglichst hohen Nutzen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ziehen, ist es von Bedeutung, dass wir kein Kapital unnötig binden. Folglich ist es richtig, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus sollten nicht zielführende Maßnahmen tunlichst vermieden werden. Denn es ist ganz einfach: Geld, das für den bürokratischen Aufwand ausgegeben wird, ist in der Regel nicht mehr da, um es in die Energieeffizienzsteigerung zu investieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles ist immer bürokratischer Aufwand!) Genau an diesem Gedanken setzen unser Entschließungs- und unser Änderungsantrag an. Wir möchten damit erreichen, dass im Vollzug die Hauptzielrichtung nicht außer Acht gelassen wird. So fordern wir, dass es für Unternehmen mit einer Filialstruktur, sofern diese gleichartige Standorte haben, möglich sein muss, die Erkenntnisse aus den Untersuchungen zu übertragen und die notwendigen Daten im Rahmen eines Multi-Site-Verfahrens zu erfassen. Ich glaube, das bedeutet für viele dieser Betriebe eine Erleichterung. Ebenso erachten wir es beim Vollzug für sinnvoll, Amortisationszeiten mit Lebenszykluskostenanalysen gleichzusetzen, sofern die Erstellung von Lebenszykluskostenanalysen einen nicht vertretbaren Mehraufwand bedeutet. Genauso wichtig ist es uns, dass qualifiziertes Personal in den Unternehmen auch weiterhin Audits durchführen kann. Denn hier muss eine praxisgerechte Lösung gefunden werden, da auch sonst unnötige Kosten verursacht werden. Ich habe bereits erwähnt, dass wir ein wenig in Verzug sind. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, dass im Vollzug darauf geachtet wird, dass Unternehmen, die umfassende Energiemanagementsysteme als Antwort auf die Auditpflicht einführen wollen – Freu Scheer hat darauf schon hingewiesen – und damit sogar noch einen Schritt weiter gehen, als durch die Richtlinie von ihnen gefordert, nicht für die Verzögerung durch uns bestraft werden. Aber auch diejenigen, die nur das geforderte Audit durchführen, sollen, sofern sie nachweisen können, dass die Verzögerung nicht durch Eigenverschulden herbeigeführt wurde, nicht mit Pönalen belegt werden, wie sie die EED im Übrigen vorsieht. Ich denke, das sind praktikable Vorschläge, die wir gemacht haben, die auch das Bundeswirtschaftsministerium – so hat man uns zugesagt – im Rahmen des Vollzugs berücksichtigen wird. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Energieeffizienz ist zweifellos eine Chance. An diesem Gedanken sollten wir festhalten. Deswegen hoffe und setze ich darauf, dass wir im Rahmen der Umsetzung des NAPE und der vielen Maßnahmen und Regelungen, die noch vor uns stehen, weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf hatten wir letzte Woche eine sehr interessante Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Dabei haben wir, so finde ich, sehr wertvolle Hinweise bekommen, wie das Gesetz noch effektiver werden könnte. Wir Grüne haben zahlreiche dieser Punkte, die von den Experten an uns herangetragen wurden, in unserem Antrag aufgegriffen. Wir fordern, die Umsetzung von Artikel 8 der Energieeffizienzrichtlinie jetzt endlich dafür zu nutzen, in der Energieeffizienzpolitik einen entscheidenden Schritt voranzukommen und mehr als nur das Allernötigste zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Schade, dass die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus der SPD- und Unionsfraktion dem jetzt nicht folgen. Ich dachte eigentlich, es wäre auch bei Ihnen Konsens, dass wir die hohen Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen heben wollen. Sie verpassen damit zum wiederholten Male die Chance, den selbstgesteckten Zielen der Bundesregierung zum Energiesparen etwas näher zu kommen, wenigstens bis zum Jahr 2020. (Thomas Jurk [SPD]: Das schaffen wir schon!) – Ich glaube eben nicht, dass Sie das schaffen. Ich will es einmal so sagen: Es wäre nicht so tragisch, wenn es nur darum ginge, ob Sie im Jahr 2020 in Ihrem Monitoringbericht zur Energiewende, wenn Ihre Energiesparziele evaluiert worden sind, ein paar Häkchen machen können oder nicht. Um diese Häkchen geht es mir ja überhaupt nicht. Das ist nicht der Punkt. Es geht vielmehr um die Frage, ob Sie den Klimaschutz ernst nehmen. Wenn das so ist, dann müssen Sie auch danach handeln, und das heißt: keine ambitionslosen Minimallösungen beim Energiesparen, sondern schlüssige und zukunftsorientierte Energieeffizienzpolitik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Sie lassen aber die Gelegenheit wie auch schon letztes Jahr verstreichen, als Sie den Bundeshaushalt nicht mit den ausreichenden Mitteln für die Energieeffizienz ausgestattet haben. Es bleibt weiterhin unklar, wann Sie die Maßnahmen aus dem NAPE, aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, die haushaltsrelevant sind, überhaupt umsetzen können. Sie schieben die Energieeffizienz auf die lange Bank, übrigens genau wie die dringend notwendige Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Ich sage Ihnen: So kann das nicht weitergehen. Übrigens, den Zeitdruck, den Frau Gundelach eben angesprochen hat – sie sagte, dass wir ein wenig in Verzug sind und viele Unternehmen jetzt unter Zeitdruck sind, weil sie ihre Pflichten natürlich rechtzeitig erfüllen wollen und sollen –, haben natürlich Sie zu verantworten; denn die Bundesregierung hätte die Umsetzung der Richtlinie schon viel früher vornehmen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Entschließungsantrag, den wir zu dieser Gesetzesnovelle gestellt haben, enthält die richtigen Antworten, um die Energieeffizienzziele zu erreichen. Wir merken ja, dass Energieeffizienzmaßnahmen oft nicht von allein passieren, selbst wenn sie sich rechnen; das ist ja das Problem. Es gibt zwar – das wurde schon angesprochen – viele Unternehmen, die sehr konsequent an dem Thema dran sind, die bereits große Energieeffizienzsprünge geschafft haben, die ein Energiemanagementsystem eingeführt haben, denen das Thema wichtig ist, die es als Zukunftsaufgabe und auch als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit erkannt haben, aber es gibt eben auch Betriebe – dazu gehören vor allen Dingen viele kleine und mittlere Betriebe –, denen es an Informationen fehlt, denen Personal und Ressourcen fehlen, um sich darum zu kümmern. Genau da hilft gute Beratung. Was spricht also eigentlich dagegen, auch diese kleinen und mittleren Unternehmen in die Auditpflicht -einzubeziehen, insbesondere wenn sie einen hohen Energiekostenanteil haben? Es ist doch gerade für die energieintensiven Unternehmen wichtig, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen effizienteren Umgang mit Energie zu verbessern. Hier machten sich jede Analyse und Beratung bezahlt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Energieaudits, die den Energieverbrauch in einem Unternehmen untersuchen, sind ein erster Schritt – das ist klar –, um Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren. Aber noch viel besser wäre es doch, wenn ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeführt würde, wenn wir den Unternehmen vorgeben, dass sie Einsparmaßnahmen, die wirtschaftlich sinnvoll sind, auch tatsächlich umsetzen. Genau darum geht es doch. Was nutzt es uns, wenn die Unternehmen durch ein verpflichtendes Audit herausfinden, welche Potenziale zum Energiesparen geeignet sind, aber diese Maßnahmen dann nicht angepackt werden? Energiemanagementsysteme, bei denen es genau darum geht – denn sie beinhalten genau diesen fortdauernden Prozess –, wären deutlich nachhaltiger und konsequenter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überhaupt: Wir wollen keine Energieverschwendung belohnen. Wenn Unternehmen Vergünstigungen und Ausnahmen in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Besondere Ausgleichsregelung beim EEG oder den Spitzenausgleich bei der Energiesteuer, dann können wir ja wohl von diesen Unternehmen auch erwarten, dass sie zunächst sämtliche existierenden Effizienzpotenziale nutzen, anstatt sich darauf auszuruhen, dass andere für sie mitzahlen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von der Union, ich fordere sie auf: Tun Sie mehr als nur das Allernötigste, zu dem Sie laut EU-Richtlinie verpflichtet sind. Frau Bulling-Schröter hatte eben so schön gesagt: Dienst nach Vorschrift. Das reicht nicht. Lösen Sie Ihre Versprechen ein. Machen Sie endlich Nägel mit Köpfen in der Effizienzpolitik. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Hansjörg Durz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hansjörg Durz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 3. Dezember 2014 hat das Kabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und damit nicht nur Energieeffizienz und Energieeinsparungen sehr viel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, sondern eben auch eine umfassende Strategie für diese zweite Säule der Energiewende, die Energieeffizienz, vorgelegt. Beim NAPE war es erklärtes Ziel der Unionsfraktion, die Potenziale von Energieeffizienz und -einsparungen eben nicht durch Zwang, sondern durch Information und starke Anreize zu heben, um somit über Eigenverantwortlichkeit und Wirtschaftlichkeit Investitionen aus-zulösen. Folgerichtig sind im NAPE nur wenige Maßnahmen enthalten, die in Form ordnungsrechtlicher Vorgaben umgesetzt werden. Über eine dieser Maßnahmen diskutieren wir heute: Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht die Einführung verpflichtender Energieaudits für Unternehmen des industriellen Sektors und des Gewerbes vor. Wir setzen heute diese obligatorische Vorgabe durch eine Erweiterung des Energiedienstleistungsgesetzes in nationales Recht um. Was auf den NAPE insgesamt zutrifft, gilt für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Speziellen: Wir wollen diese möglichst unbürokratisch, sachgerecht und zielorientiert durchführen. (Beifall der Abg. Astrid Grotelüschen [CDU/CSU]) Um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland aufrechterhalten zu können, optimieren insbesondere energieintensive Unternehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich und selbstständig ihre Energieeffizienz. Deutschland ist Weltmeister bei der Energieeffizienz. Dennoch bestehen in allen Bereichen immer noch erhebliche Einsparpotenziale. Audits sind geeignet, Energieeinsparpotenziale zu erschließen. Deswegen fügen wir mit dem heutigen Gesetz einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland ein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist, sich eng an den Vorgaben der Richtlinie zu orientieren. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben wird von uns, der Politik, immer wieder und regelmäßig gefordert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel, wie dies gelingen kann. Ich möchte anhand von drei Punkten verdeutlichen, weshalb diese enge Orientierung an der EU-Richtlinie sinnvoll und richtig ist: Der erste Punkt betrifft die verpflichteten Unternehmen. Die Richtlinie sieht vor, dass alle nach der Definition der EU nicht als KMU geltenden Unternehmen – wie bereits erwähnt, sind dies Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme größer als 43 Millionen Euro aufweisen – oder solche, die als verbundene Unternehmen gelten, der Auditierungspflicht unterworfen sind. Damit sind in Deutschland insgesamt 50 000 Unternehmen betroffen. Nun gibt es von der Opposition die Forderung, über den Wortlaut der EU-Energieeffizienzrichtlinie hinauszugehen, nämlich die Verpflichtung auf kleine und mittlere energieintensive Unternehmen auszudehnen. Meine Damen und Herren, das ist einer der Punkte, in denen sich unsere Auffassungen – bei aller Einigkeit über die Bedeutung und den Nutzen von Energieeffizienz – grundsätzlich unterscheiden. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!) Die Ausdehnung auf KMU geht nicht nur über die Energieeffizienzrichtlinie hinaus, sondern ist auch nicht sinnvoll. Denn durch das Gesetz entsteht ein nicht zu -unterschätzender Erfüllungsaufwand. Zusätzliche Bürokratie wollen wir nur dort aufbauen, wo sie zwingend erforderlich ist. Außerdem ist der Vorschlag, innerhalb des in Deutschland austarierten Systems, in dem KMU durch Anreize stimuliert werden sollen, freiwillig in Energiemanagementsysteme zu investieren, auch unter beihilferechtlichen Aspekten abzulehnen. Für die Union steht insbesondere im Bereich der KMU nicht der Zwang im Vordergrund, sondern die Freiwilligkeit. Wir wollen Unternehmen durch wett-bewerbliche Anreize auf ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz begleiten. Hier nennt der NAPE eine Reihe von Maßnahmen wie etwa zinsgünstige Darlehen, Ausfallbürgschaften für Contracting-Finanzierungen oder die Weiterentwicklung der Energieberatung Mittelstand. Das ist übrigens, wie in jüngster Zeit berichtet wurde, ein Modell, das sehr gut läuft, auch aufgrund einer neuen Orientierung im Rahmen dieses Projektes. Auch die äußerst positive Resonanz, mit der die Energieeffizienznetzwerke von der Wirtschaft aufgenommen werden, bestätigt diesen Weg. Der zweite Punkt betrifft die Anforderungen, die zur Erfüllung der Richtlinie an den Prozess des Audits gestellt werden. Auch hier übernehmen wir eins zu eins die Vorgaben des Artikels 8 – das ist bereits erwähnt worden –, dass auch Umwelt- und Energiemanagementsysteme entsprechend anerkannt werden. Ein dritter Punkt betrifft die Umsetzungsfristen; auch diese sind schon genannt worden. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis zum 5. Dezember 2015 vor. Dieses Datum findet sich auch im Gesetzentwurf wieder. Abweichend hat die Koalition aber beschlossen, dass einem Unternehmen dann mehr Zeit für die Umsetzung gewährt wird, falls es sich dazu entschließt, anstelle des geforderten Audits gleich mehr umzusetzen. Wir wollen eben diejenigen nicht bestrafen, die im Sinne der Effizienz über das geforderte Mindestmaß hinausgehen. Auch das verstehen wir unter sachgerechter Umsetzung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Ministerium hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Den Koalitionsfraktionen ist es im parlamentarischen Verfahren zudem gelungen, wichtige Punkte zu ergänzen, die den Unternehmen bei der Einführung helfen. Darüber hinaus haben Union und SPD durch einen Entschließungsantrag Hinweise gegeben, den Vollzug mit möglichst geringen bürokratischen Lasten einhergehen zu lassen. Dies betrifft etwa die Zulassung sogenannter Multi-Site-Verfahren oder die Möglichkeit, dass qualifizierte Auditoren auch aus dem eigenen Unternehmen kommen und damit firmeneigene Kompetenz genutzt wird. Auch hier haben wir darauf geachtet, dass den Unternehmen keine unnötigen zusätzlichen Kosten entstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir für die Unternehmen Rechtssicherheit und Klarheit, stellen aber auch einen hohen Qualitätsstandard der Audits sicher. Mit einem Energieaudit ist – das ist auch mehrfach angeklungen – noch keinerlei Energie eingespart. Voraussetzung für die Einsparung ist aber die Kenntnis der vorhandenen Potenziale. Ich bin überzeugt, dass die Wirtschaft diese Potenziale nutzen wird, womit wir unseren Energieeinsparzielen auch ein ganzes Stück näher kommen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3934, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/3373 und 18/3788 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3934 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3937. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Einstieg in die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer – Freie Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einbeziehen Drucksache 18/3838 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Haushaltsausschuss b) Beratung der Beschlussempfehlung und des -Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gemeindewirtschaftsteuer einführen – Kommunalfinanzen stärken Drucksachen 18/1094, 18/2929 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Susanna Karawanskij, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Für mich ist es immer wieder erschreckend, wie viele Koalitionäre immer wieder die Wichtigkeit der Kommunen betonen, das allerdings nicht in praktische Politik umsetzen, sondern es bei Worten belassen. Da hilft es auch nicht, wie wir es in der Debatte zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vor zwei Wochen hier im Deutschen Bundestag gehört haben, aufzuzählen, was Sie alles für Gesetze auf den Weg gebracht haben. Entscheidend ist, was am Ende herauskommt, was tatsächlich bei den Kommunen ankommt. (Beifall bei der LINKEN) Es bleibt bei dem Fakt, dass die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter auseinanderdriftet. Die armen Kommunen kriechen dabei finanziell so auf dem Zahnfleisch, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr auf die Beine kommen. Da hilft auch kein Verweis darauf, dass die Ausreißer ein paar schlecht wirtschaftende Kommunen in NRW sind, die über ihre Verhältnisse gelebt haben. (Bernhard Daldrup [SPD]: Was?) Die Schuldenhöhe der kommunalen Kernhaushalte liegt laut dem Gemeindefinanzbericht 2014 des Deutschen Städtetages bei etwa 130 Milliarden Euro. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. (Beifall bei der LINKEN) An dieser Stelle ist nun wirklich die Politik gefragt, nachhaltige Lösungen zu finden. Sie mögen zwar schon ein paar Gesetze auf den Weg gebracht haben, aber das ändert nichts daran, dass Sie bislang versagt haben, die Kommunen nachhaltig und vor allem dauerhaft zu stärken. Dazu muss man nicht nur die Ausgabenseite betrachten, sondern auch die Einnahmeseite. (Beifall bei der LINKEN) Über die Ausgabenseite haben wir hier im Plenum bereits gesprochen. Wir als Linke haben dabei deutlich gemacht, dass die Kommunen insbesondere bei den Sozialausgaben entlastet werden müssen, und das nicht nur kleckerweise, sondern indem der Bund auch tatsächlich Verantwortung und die entsprechenden Kosten vollständig übernimmt, allen voran die Kosten der Unterkunft, die KdU, aber auch die Kosten der Leistungen für Asylbewerber und beim BAföG. Dann wäre auch genug Geld in den Kassen, um beispielsweise die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden menschenwürdig und sozial integrativ zu gestalten. (Beifall bei der LINKEN) Vor allen Dingen bedarf es im gesamten Ausgabenbereich der strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Das heißt: Wenn der Bund den Kommunen neue Aufgaben überträgt oder zusätzliche Leistungen aufbürdet, muss er auch für die Finanzierung geradestehen. Die Kommunen sind eben nicht nur reine Erfüllungsgehilfen des Bundes ohne Mitspracherechte. Es muss gelten: Wer bestellt, muss auch zahlen. Die Kommunen brauchen hier konkrete Mitspracherechte und Mitwirkungsrechte. (Beifall bei der LINKEN) Der vorliegende Antrag der Linken setzt genau auf der anderen Seite des Spektrums an, nämlich die Einnahmeseite der Kommunen gezielt zu stärken. Konkret soll die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden. So wollen wir für stabile Einnahmen der Kommunen durch eine originäre Kommunalsteuer sorgen, die dann eben auch entsprechenden konjunkturellen Schwankungen trotzen kann und neue Handlungsspielräume für die Kommunen schafft. (Beifall bei der LINKEN) Das ist zweifelsohne bitter nötig. Mit einer Gemeindewirtschaftsteuer wird die Last der Gewerbesteuer auf mehr Schultern verteilt. Das ist gerecht, weil alle unternehmerisch Tätigen mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, einbezogen werden. (Beifall bei der LINKEN) Das betrifft auch die Freiberufler. Es gab ja dazu auch schon einige Reaktionen. Meines Erachtens sind diese fehl am Platze; denn wir fordern ja gleichzeitig einen Freibetrag in Höhe von 30 000 Euro für Freiberufler, (Margaret Horb [CDU/CSU]: Sie müssen trotzdem ihre Steuererklärung machen!) Existenzgründer und Kleinunternehmer, der dann entsprechend vom Gewerbeertrag abgezogen wird. Für Freiberufler, die dennoch der Gewerbesteuer unterliegen, bleibt immer noch die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Ich möchte einfach an dieser Stelle das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das DIW, zitieren. Dieses hat vor einigen Jahren festgestellt: Würde man bei einer Einbeziehung der freien Berufe … in die Gewerbesteuer die derzeitige Gewerbesteueranrechnung auch für diese Einkünfte gewähren, würde – wie schon bei den derzeit gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen – ein Großteil der höheren Gewerbesteuerbelastung nicht bei den Steuerpflichtigen belastungswirksam werden. Freiberufler nehmen die kommunale Infrastruktur in Anspruch. Folglich können sie auch einen entsprechenden Anteil leisten. Im Übrigen kommt es nach unserem Modell – das muss an dieser Stelle ganz klar gesagt werden – in den meisten Fällen jedoch nicht zu Mehrbelastungen. (Beifall bei der LINKEN) Ich bin froh darüber, dass die Abgeordneten aus allen Fraktionen, was diesen Punkt angeht, wohlwollende Bereitschaft zu Gesprächen im Unterausschuss Kommunales signalisiert haben. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal auffordern: Setzen Sie sich in Ihren Fraktionen ein Stückchen weit durch. Packen wir es gemeinsam an. Mit der Gemeindewirtschaftsteuer soll auch die Bemessungsgrundlage verbreitert werden. Schuldzinsen sind von nun an hinzuzurechnen. Mieten und Pachten müssen ebenfalls in voller Höhe berücksichtigt werden. Damit eine Kleinrechnung von Gewinnen unterbunden wird, müssen Gewinne und Verluste in der Entstehungsperiode zeitnah geltend gemacht werden. Das hat noch einen schönen Nebeneffekt: Steuerschlupflöcher für Unternehmen werden so geschlossen. (Beifall bei der LINKEN) Dem können Sie sich nicht ernsthaft verweigern, meine Damen und Herren. Wir berücksichtigen die sozialen und wirtschaftlichen Belange von Freiberuflern, Kleinunternehmern und Existenzgründern und verstetigen dabei die finanziellen Grundlagen unserer Städte und Gemeinden und sorgen für eine gerechtere Besteuerung. Neben der Aufforderung, hier im Bundestag weiterhin über einen solidarischen Länderfinanzausgleich zu diskutieren – er betrifft nämlich auch die Kommunen –, möchte ich Ihnen Folgendes ans Herz legen: Wenn Sie sich für die Menschen in den Kommunen einsetzen wollen, stimmen Sie unseren Anträgen zu. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Philipp Graf Lerchenfeld für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Karawanskij, ich habe mich gerade erkundigt. Anscheinend haben Sie das Wohlwollen, das Ihnen gegenüber gezeigt wurde, mit dem vermeintlichen Wohlwollen Ihrem Antrag gegenüber verwechselt. Er wurde im Unterausschuss eindeutig abgelehnt. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Mein Gott!) Beziehen Sie es insofern nicht auf sich selber, dass der Antrag abgelehnt worden ist. Es wundert mich, mit welcher Regelmäßigkeit von Ihnen immer wieder der gleiche Antrag gestellt wird. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Weil er notwendig ist!) Man könnte sich als Redner das Ganze heute sehr leicht machen und einfach darauf verweisen, dass schon alles – nur noch nicht von uns heute hier – gesagt worden ist. Ich glaube aber, wir sollten uns doch noch einmal ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen. Ich möchte versuchen, Ihnen noch einmal die Argumente darzustellen, die gegen diese Steuer sprechen; denn letztlich hoffe ich, dass Sie nach dem alten Satz „Repetitio est mater studiorum“ ein bisschen lernfähig sind. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das haben wir beim Mindestlohn auch schon gehört!) – Das hoffe ich. Sie haben es aber anscheinend nicht verinnerlicht. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass für die Kommunen zuallererst die Länder verantwortlich sind. Der Bund ist für die Kommunen nicht verantwortlich. Sie haben teilweise richtig dargestellt, dass den Kommunen durch entsprechende Gesetze Leistungen auferlegt wurden, die vom Bund nicht ausreichend bezahlt wurden. Dazu kann man heute sagen, dass diese Fehler der Vergangenheit behoben worden sind. Mit der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir allein eine Entlastung von 4,5 Milliarden Euro im Jahr geschaffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD]) Im Zeitraum 2012 bis 2016 beläuft sich dabei die Entlastung der Kommunen auf über 20 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 wurde die letzte Stufe der Anhebung der Bundesbeteiligung von 75 auf 100 Prozent durchgezogen. Das wiederum führt zu einer weiteren zusätzlichen Entlastung der Kommunen von 1,6 Milliarden Euro jährlich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD]) Sie haben vielleicht auch noch vergessen, dass wir im letzten Jahr einige enorme zusätzliche Leistungen für die Kommunen beschlossen haben: 1 Milliarde Euro jährlich zur Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe, und zwar über die Übernahme der Kosten der Unterbringung bzw. über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. In unserem Koalitionsvertrag steht, dass wir selbstverständlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Kommunen noch einmal um weitere 5 Milliarden Euro entlasten werden. An diese Zusage halten wir uns; das werden wir durchführen. Die Kommunen wissen eben, dass sie mit uns einen verlässlichen Partner an ihrer Seite haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass wir den Kommunen darüber hinaus mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ enorme zusätzliche Entlastungen sozusagen geschenkt haben, brauche ich hier, glaube ich, nicht weiter zu erwähnen. In diesem Jahr – darauf sind Sie vorhin eingegangen – werden die Kommunen und Länder weiter entlastet, und zwar bei den Kosten für Asylbewerber. Der Bund wird sich im Jahr 2015 mit 500 Millionen Euro an diesen Kosten beteiligen und im kommenden Jahr, wenn weiterhin Bedarf besteht, mit weiteren 500 Millionen Euro. Den Kommunen sind in der letzten Zeit also enorme Mittel zugeflossen. Die Bundesregierung und das Parlament tun hier das Ihrige. Woran liegt es denn, dass manche Kommunen tatsächlich eine so schlechte Finanzlage haben? Das liegt doch nicht daran, dass die Gewerbesteuer zu niedrig ist. Die Gewerbesteuer ist seit 2009 immer kontinuierlich angestiegen und hat im Jahr 2014 mit 33 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Wie ist das denn im Durchschnitt?) Damit lag sie um fast 9 Milliarden Euro höher als im Jahr 2009 und doppelt so hoch wie im Jahr 2003. Seit 2012 weisen die Kommunen in Deutschland einen positiven Finanzierungssaldo von 1 Milliarde Euro und mehr aus. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Im Durchschnitt!) – Das ist der Durchschnitt. Es gibt sehr unterschiedliche Kommunen. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ja!) Es gibt Kommunen, die gut regiert werden, und es gibt Kommunen, die schlecht regiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN) Das wird an den unterschiedlichen Kassenkrediten sehr deutlich. Mich erstaunt es überhaupt nicht, dass sich die Hälfte aller Kommunen mit einer finanziellen Notlage in einem einzigen Bundesland befindet, nämlich in Nordrhein-Westfalen. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist ja das größte Bundesland!) Anscheinend wirtschaften die Kommunen in diesem Land genauso schlecht wie die dortige Landesregierung, die nicht haushalten kann, sondern ständig neue Schulden aufhäuft. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist doch Unsinn!) Diese Schuldenpolitik auf Landes- und kommunaler Ebene ist unverantwortlich – gerade gegenüber der nächsten Generation. (Michael Roth, Staatsminister: Die meisten Verschuldeten sind in Hessen!) Wenn ich beispielsweise lesen muss, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nur zu etwa 20 Prozent an den Kosten der Kommunen für Asylbewerber beteiligt, während Hessen bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet, wird deutlich, woher die Schieflage kommt. Wenn Gelder, die der Bund für die Kommunen vorgesehen hat, zur Konsolidierung der Länderhaushalte verwendet werden oder manche Länder auf Kosten der Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich sparen, ist die unterschiedliche Entwicklung der Kassenkredite kein Wunder. Nordrhein-Westfalen vernachlässigt seine Verantwortung für die eigenen Kommunen tatsächlich vollständig. Ihrem Antrag, aus der Gewerbesteuer eine Gemeindewirtschaftsteuer zu machen, können wir natürlich nicht folgen. Das würde zu Steuererhöhungen und zu einem neuen Bürokratieaufwand für Freiberufler führen. Haben Sie sich außerdem einmal die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und auf die Landeshaushalte ausgerechnet? Es gibt Berechnungen, wonach genau die Sache, die Sie einführen wollen, zu einer Mindereinnahme von bis zu 5 Milliarden Euro beim Bund und bei den Ländern führen würde. Das wären 5 Milliarden Euro mehr bei den Kommunen, also genau der Betrag, den wir den Kommunen bis zum Ende der Legislaturperiode von unserer Seite aus sowieso erstatten werden. Sie wollen die Steuereinnahmen der Kommunen erhöhen und die Steuereinnahmen von Bund und Ländern reduzieren. Letztlich stellt sich für mich auch die Frage, ob tatsächlich noch eine Gewerbesteuer in der jetzigen Form notwendig wäre, wenn es eine einheitliche Gemeindewirtschaftsteuer geben würde. Für mich stellt es sich damit so dar: Wenn alle einbezogen werden, können wir doch gleich einen Zuschlag zur Einkommensteuer oder zur Umsatzsteuer beschließen, (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Alle wirtschaftlich Tätigen, nicht alle!) was darauf hinausläuft, dass das Ganze genau so, wie Sie es wollen, funktioniert und die Gewerbesteuer damit abgeschafft wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Lesen Sie die Anträge eigentlich?) Man muss sich natürlich auch darüber klar sein, dass die Infrastruktur von den Freiberuflern wirklich nicht so belastet wird, wie das bei großen gewerblichen Unternehmen der Fall ist. Mit den bei uns geltenden Freibeträgen sind die kleinen Gewerbetreibenden, die die Infrastruktur genauso wenig belasten, entsprechend entlastet worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Politik würde zu massiven Steuererhöhungen für einzelne Branchen und Unternehmen führen. (Zuruf der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Darauf werden die nächsten Redner sicherlich noch näher eingehen. Wir jedenfalls werden Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Britta Haßelmann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Besucherinnen und Besucher! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch auf der Regierungsbank! Herr Lerchenfeld, zum Ersten bin ich froh, dass es weder der Union noch der FDP in ihrer Koalition in der letzten Legislaturperiode gelungen ist, die Gewerbesteuer abzuschaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie sind mit diesem Projekt gnadenlos gescheitert, und aus der großen Gemeindefinanzreform kam letzten Endes ein sehr kleines Ergebnis heraus. Denn landauf, landab sind viele Bundesländer und die Bundestagsfraktionen der Grünen, SPD und Linken Ihren Vorschlägen nicht gefolgt. Ich wünsche Ihnen frohe Verrichtung und viel Energie, das Projekt noch einmal anzugehen. Es wird aber sicherlich wieder scheitern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Philipp Graf Lerchenfeld [CDU/CSU]: Sie haben mich nicht ganz verstanden! Sie haben mir nicht zugehört!) Zum Zweiten erachte ich die Analyse, die Herr Lerchenfeld gerade zum Besten gegeben hat, als maximal unterkomplex. Intellektuell unterfordert sie mich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Gut und schlecht regierte Kommunen: Ist die Welt so einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ist sie nicht, in keinem einzigen Bundesland. Denn auch in Deutschland gibt es mittlerweile in jedem Bundesland – selbst in meiner wunderschönen Heimat Nordrhein-Westfalen – arme und reiche Kommunen. Die Welt, die Sie nach Ihren Vorstellungen zementieren wollen, reicht allenfalls für Ihre Analyse aus, aber sie hält einer nüchternen Betrachtung in keiner Weise stand. Ich hoffe, dass es anderswo mehr Vernunft gibt. Denn wenn man von dieser Analyse darauf schließt, was wir als Bundestag zu tun haben, dann werden wir scheitern, und die Kommunen werden leider im Regen stehen bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Meine Damen und Herren, es geht heute um den Antrag der Linken zur Gemeindewirtschaftsteuer. Darauf möchte ich kurz eingehen. Meine Fraktion hat sich immer wieder für den Erhalt der Gewerbesteuer und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage eingesetzt. Ich bin froh, dass in vielen Verbänden, Industrieverbänden wie Kreishandwerkerschaften, eine viel größere Offenheit und Diskussionsbereitschaft gegenüber der Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer und gegenüber der Aufhebung einer starren Trennung, die wir über Jahrzehnte vollzogen haben, entstanden ist. Auch wir wollen die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer weiterentwickeln und die Bemessungsgrundlage verbreitern. Wir unterscheiden uns aber in einem Punkt ganz erheblich von Ihren Vorstellungen, und zwar bei der Gewerbesteuerumlage. Ich habe immer wieder betont, dass Sie die Gewerbesteuerumlage ausklammern sollten. Denn dabei geht es um ein ganz komplexes Geflecht einer Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Änderungen würden Auswirkungen auf andere Steuer-arten nach sich ziehen, die ich für hochproblematisch halte und die letzten Endes den Kommunen nicht helfen würden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Deshalb werden wir Ihrem Antrag heute nicht folgen. Denn Sie beantragen die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage. Ich mahne aber immer wieder zur Vorsicht bei diesem Thema. Denn das berührt viele andere Steuerbereiche und bringt das gesamte Gefüge der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen durcheinander. Aus diesem Grund ist eine Änderung in diesem Bereich leider nicht so einfach. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deshalb können wir Ihrem Antrag in dem Punkt nicht folgen. Wir müssen auch dringend einige andere Themen diskutieren, die die Kommunen sehr intensiv berühren. Ein Thema ist die Zukunft der Regionalisierungsmittel. Wo stehen wir heute? Wir haben zum Beispiel massive Schwierigkeiten, was die „Baustellen“ in den Kommunen und die hohen Investitionen angeht, die wir tätigen müssen. Dafür braucht es Planungssicherheit, eine klare Struktur und eine klare Zusage von uns als Bundestag, dass wir diese Aufgabe anerkennen. Wir müssen gemeinsam mit den Ländern die Kommunen hinsichtlich der Fortsetzung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel unterstützen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dritter Punkt, die Bund-Länder-Kommunen-Finanzbeziehungen. Hier wird es ganz entscheidend darauf ankommen, ob wir die Kommunen im Blick behalten. Wenn wir über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen reden, haben wir über viele einzelne Facetten zu diskutieren, die wichtig sind, wenn es darum geht, wie wir als Bund gemeinsam mit den Ländern die Kommunen unterstützen können. Das Vierte und Letzte, das ich ansprechen will, sind die sozialen Kosten. Jeder weiß, dass die Steigerung der sozialen Kosten erheblich ist. 2017 werden die Aufwendungen zur Deckung der sozialen Kosten bei 54 Milliarden Euro liegen. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben und nicht um Aufgaben, die sich die Kommunen selbst gegeben haben und bei denen sie Gestaltungsspielraum haben. Deshalb sollten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, schon vor 2018 – dann besteht diese Regierung nicht mehr – Ihre Zusage einlösen, die Kommunen wie versprochen um 5 Milliarden Euro zu entlasten. Ein Blick in den Haushalt zeigt aber, dass Sie diese Entlastung bei den sozialen Kosten erst für 2018 vorsehen. Das ist falsch. Sie haben den Kommunen und den Ländern etwas anderes versprochen. Deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Bernhard Daldrup für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bernhard Daldrup (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Karawanskij, Sie haben recht: Es ist das Verdienst der Linken, dass wir hier regelmäßig über die Situation der Kommunen reden. Aber es ist das Verdienst dieser Koalition, dass wir nicht nur reden, sondern im Sinne der Kommunen auch ganz konkret handeln. Das ist einer der zentralen Unterschiede. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich muss nicht alles wiederholen, was Herr Lerchenfeld gesagt hat: angefangen bei der Übernahme der Kosten der Grundsicherung, der Übergangsmilliarde, über die Kitaförderung, die Städtebauförderung, die zweimal 500 Millionen Euro für die Flüchtlingsunterbringung bis hin zur Infrastrukturförderung. Obwohl wir eine gute Zwischenbilanz vorzuweisen haben, ignorieren wir – Frau Haßelmann hat auf die Soziallasten hingewiesen – die schwierigen Probleme der Kommunen nicht. Wir werden darüber mit den 48 Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Stadtkämmerern, die demnächst als Vertreter des Bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ nach Berlin kommen, sehr offensiv sprechen; darin bin ich mir ziemlich sicher. Der Antrag der Linken auf Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer orientiert sich am sogenannten Kommunalmodell, das eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage und die Ausweitung des Kreises der Steuerpflichtigen vorsieht; darüber kann man reden. Darauf komme ich gleich zurück. Aber abzulehnen ist auf jeden Fall der Vorschlag – das hat Frau Haßelmann schon gesagt –, die Gewerbesteuer faktisch zu einer reinen Kommunalsteuer zu machen. Sie wollen die sofortige Abschaffung der anteiligen Beteiligung des Bundes sowie – abgestuft bis 2019 – der Länder an der Gewerbesteuerumlage. Das ist völlig unverständlich, weil Sie auf diese Art und Weise ein flexibles Instrument des Finanzausgleichs vollständig aus den Händen geben. Dieses Instrument dient unter anderem dazu, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu steuern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie erhöhen die kommunale Abhängigkeit von der Gewerbesteuer. Die Konjunkturabhängigkeit der Kommunen wird dadurch erhöht. Sie fördern Gewerbesteuerdumping. Monheim lässt grüßen! Wollen Sie das eigentlich alles? Sie schwächen zudem im Kern das Interesse des Bundes am Erhalt der Gewerbesteuer. Wollen Sie das? Interessant ist, dass für Sie die Bedeutung der Gewerbesteuerumlage für die kommunale Beteiligung an der Finanzierung der deutschen Einheit überhaupt kein Thema ist. Die Kommunen sind aber über die Gewerbesteuerumlage an der Mitfinanzierung der deutschen Einheit beteiligt. Soll die Hilfe für die ostdeutschen Kommunen sofort entfallen? Das ist eine rhetorische Frage; denn ich weiß, dass das nicht Ihre Absicht ist. Aber dazu gibt es kein Wort in Ihrem Antrag. Wir erwarten von Ihnen zwar kein geschlossenes Konzept, aber wenigstens den Hinweis, dass Ihnen das Problem bewusst ist, und einen Vorschlag, aus dem hervorgeht, wie eine Kompensation zum Beispiel für die Länder aussehen soll. Was Sie machen, ist nicht seriös. Übrigens, Herr Lerchenfeld, bei aller Sympathie, die ich für Sie hege, ist das, was Sie machen, auch nicht seriös. Denn die Variante in Nordrhein-Westfalen, die Herr Rüttgers gewählt hat, nämlich ein Einheitslastenabrechnungsgesetz zu machen, war verfassungswidrig und hätte die Kommunen im Zeitraum von 2007 bis 2019 mit 1 Milliarde Euro belastet. Das hat die rot-grüne Landesregierung geändert. Das hat zusammen mit dem Stärkungspakt in Höhe von 5,85 Milliarden Euro dazu geführt, dass von 138 Kommunen – insgesamt sind es 400 –, die im Jahre 2010, am Ende der schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, einen Nothaushalt hatten, jetzt nur noch 4 einen Nothaushalt haben. Mit anderen Worten: Die Hinterlassenschaft ist nicht gut, Herr Brinkhaus, und auch Sie wissen das. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu dem zweiten Antrag machen, in dem gefordert wird, die freien Berufe in die Gewerbesteuer aufzunehmen, ohne ihre Steuerbelastung zu erhöhen; denn Gewerbesteuerzahlungen sollen mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden können. Das Konzept ist keine Idee der Linken. Es ist in den Kommunen parteipolitisch unumstritten. Das weiß jeder, der sich mit den kommunalen Spitzenverbänden unterhält. Wir sagen Ihnen eine konstruktive Beratung zu. Schön ist auch der Hinweis von Frau Haßelmann, dass die Akzeptanz wächst. Aber bedenken Sie eines: Wir haben den Erhalt der Gewerbesteuer im Koalitionsvertrag gesichert, und wir haben ihren Schutz vor Aushöhlung im Koalitionsvertrag gesichert. Das steht für uns im Vordergrund. Damit sichern wir die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, geben Planungssicherheit, und wir stabilisieren die kommunale Finanzierungsbasis, weil angesichts der guten Konjunktur die Gewerbesteuer ein hohes Niveau hat. Das ist sehr wichtig. Wer glaubt, dass deswegen bei der Gewerbesteuer Ruhe im Karton sei, der irrt sich gewaltig. Ich will aus dem Bericht zu Ihrem heutigen Antrag zitieren – den haben Sie als Berichterstatter gemeinsam erstellt –, und zwar zu Ihrer Absicht, die freien Berufe in die Gewerbesteuer einzubeziehen. Dazu sagt die CDU/CSU, was Herr Lerchenfeld eben bestätigt hat: … in diesem Fall könnte man einfacher kommunale Zuschläge zur Einkommensteuer erheben, womit das Ziel einer Verstetigung der Einnahmen besser erreicht werden könnte. Während sich die SPD um den Erhalt und die Stabilisierung der Gewerbesteuer bemüht, liefern Sie unbeabsichtigt – das will ich einmal unterstellen – Munition zur Abschaffung der Gewerbesteuer. Wollen Sie das eigentlich? Ich will eine weitere wichtige Baustelle in diesem Zusammenhang benennen. Als Ergebnis der Arbeit der letzten Großen Koalition hat es eine Unternehmensteuerreform gegeben, die dem Ansinnen der Linken, nämlich einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, durchaus entsprochen hat. Gegen die Durchsetzung des Prinzips der Finanzierungsneutralität wird derzeit allerdings vor allem von der Tourismuswirtschaft heftig gearbeitet. Wie so oft werden kleine Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform gar nicht betroffen sind, von großen Unternehmen in Anspruch genommen. Wenn man die Steuerlast der großen Unternehmen im Vergleich zu manchen Managergehältern betrachtet, wenn man sieht, dass Vorstandschefs einzelner Unternehmen mehrere Millionen Euro im Jahr verdienen und ein Kovorstandschef laut FAZ 45 000 Euro am Tag bekommt, dann bin ich der Auffassung, dass die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer keine wirtschaftliche Gefährdung des Tourismus ist. Das zu sagen, bin ich an dieser Stelle schuldig. (Beifall bei der SPD) Wir befürchten ähnlich wie die kommunalen Spitzenverbände, dass ein Abrücken von den Hinzurechnungen, auch wenn es nur im Bereich des Tourismus passieren würde, ein Dammbruch wäre. Aber genau das befürwortete in einer Anhörung des Tourismusausschusses auch die Vertreterin der Linken seinerzeit. Deshalb ist meine Bitte: Halten Sie auch im Konkreten Kurs, nicht nur im Abstrakten. Wir und auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion werden jedenfalls weiter an der Gewerbesteuer festhalten und vor allem dafür sorgen, dass eine gute wirtschaftliche Entwicklung die hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer auch in Zukunft sichert. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege Daldrup, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie jetzt langsam auf Kosten Ihres Kollegen Junge reden? Bernhard Daldrup (SPD): Ich bin schon fertig. – Ich habe nichts dagegen, wenn Sie weiterhin Ihre Anträge zur kommunalen Finanzsituation stellen. Das gibt uns die Gelegenheit, über unser Handeln zu reden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Margaret Horb das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Margaret Horb (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mannheimer Soulsängerin Joy Fleming hat in ihrem Lied Ich sing ferʼs Finanzamt gesungen – keine Angst, ich singe nicht; ich zitiere nur –: Früher, da hewwe se brutal die Zehnte oigetriwwe, 90 Prozent sind übrisch gebliwwe. Des ware noch Zeiten. Heut ist das alles umgekehrt. Ma wird heut scho beinah g’stroft, wenn ma schafft, statt dass ma schloft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Inhaltlich würde ich mich den Ausführungen von Frau Fleming nicht ohne Weiteres anschließen. Früher war nicht immer alles besser, und ganz so leistungsfeindlich ist unser Steuerrecht auch nicht. Aber nun ist die Linke angetreten, um diesen Albtraum von Joy Fleming Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn es nach Ihnen geht, dann singen die Künstler in unserem Land wohl wirklich bald für das Finanzamt; denn Sie wollen ja, dass Freiberufler künftig Gewerbesteuer zahlen. Aber Freiberufler, das sind ja nicht nur Künstler, Ärzte und Anwälte, sondern auch Hebammen, Tagesmütter und Krankengymnasten. Sollen die jetzt alle eine Gewerbesteuererklärung abgeben, mit Aufschlüsselung der Mieten, Pachten und Leasingraten, nur um am Ende festzustellen, dass sie sowieso unter dem Freibetrag liegen und sich den ganzen Krempel hätten sparen können? Ist Ihnen eigentlich klar, was für ein Bürokratiemonster Sie da aus Ihrer Mottenkiste gezogen haben? (Beifall bei der CDU/CSU) Aber das ist ja nicht Ihre Mottenkiste; das ist Ihre Schatzkiste. Denn Sie legen uns einen inhaltsgleichen Antrag nun zum zweiten Mal innerhalb von neun Monaten vor. Eine Schatzkiste wie diese möchte ich nicht haben. Ich bin im Finanzausschuss, weil ich Steuerbürokratie abbauen und nicht aufbauen möchte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Das werden wir auch tun, beispielsweise mit dem Verfahrensmodernisierungsgesetz, das wir dieses Jahr einbringen werden. Wenn es in diesem Hohen Hause künftig um den Ärztemangel auf dem Land, um die Belastung der freiberuflichen Hebammen oder um zu viel Bürokratie im Gesundheitsbereich geht, dann braucht sich die Linke nicht mehr zu Wort zu melden; denn Sie, die Linke, sind diejenigen, die diese Menschen mit zusätzlicher Bürokratie belasten wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Einbeziehung von freien Berufen in die Gewerbesteuer begründen Sie ja damit, dass die Freiberufler die kommunale Infrastruktur genauso in Anspruch nehmen wie Gewerbebetriebe. Das ist falsch! Kleine Unternehmen, die noch am ehesten mit Freiberuflern vergleichbar wären, sind über die Freibeträge sowieso von der Gewerbesteuer befreit. Große Betriebe aber nehmen die kommunale Infrastruktur sehr wohl deutlich mehr in Anspruch als freie Berufe, etwa bei der Ausweisung von Gewerbegebieten, bei Abwasser, Energie oder Straßen. Deshalb sind die freien Berufe zu Recht von der Gewerbesteuer ausgenommen. Dieser Meinung bin nicht nur ich, sondern ist auch das Bundesverfassungsgericht. Aber nicht nur die Freiberufler, sondern auch alle -anderen Unternehmer wollen Sie, liebe Kollegen der Linken, kräftig zur Kasse bitten; denn die Hinzurechnungsbesteuerung soll ja erhöht werden. Diese Besteuerung ist jetzt schon hochproblematisch. Denn eine -Besteuerung von Mieten für Geschäftsräume, von kreditfinanzierten Investitionen oder von geleasten Fahrzeugen ist unabhängig vom Ertrag. Besonders in wirtschaftlich schweren Zeiten kommt es hier ganz schnell zu einer Belastung der Substanz eines Unternehmens. Bisher gibt es hier noch Grenzen. Leasingraten für Maschinen werden zum Beispiel zu 20 Prozent in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Aber auch hier schlägt die Linke voll zu. Denn Sie, die Linken, wollen hoch auf 100 Prozent. Besonders in Krisenzeiten würde das die Existenz von Unternehmen und von Arbeitsplätzen gefährden. (Beifall des Abg. Olav Gutting [CDU/CSU]) Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie gehen an die Substanz der Unternehmen, und wir setzen auf Leistungsfähigkeit. Wir vertrauen unseren Unternehmern – Unternehmern, die hier in Deutschland Steuern zahlen (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Oder in Luxemburg!) und die sich auch sozial vor Ort engagieren. In meinem Heimatland, Baden-Württemberg, denke ich hier beispielshaft an Welt- und Familienunternehmen wie Würth in Künzelsau oder SAP in Walldorf, die unter anderem über die Gewerbesteuer sehr wohl zum Wohlstand ihrer Gemeinden und ihrer Region beitragen, die vor allem Arbeitsplätze schaffen und sichern und die sich darüber hinaus in ihren Stiftungen massiv für Menschen, für Kultur und für Sport engagieren. Aber ich denke genauso an die kleinen Mittelständler in meiner Heimatstadt Osterburken, die sich in Schulpartnerschaften mit dem Ganztagsgymnasium, der Realschule sowie der Grund- und Hauptschule engagieren. (Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Genau für diese Leute haben Sie in Ihren Anträgen ein dickes Steuererhöhungspaket geschnürt. Aber während für Sie die Unternehmer die Packesel und die Kamele in Ihrer Steuererhöhungskarawane sind, sind sie für uns die Zugmaschinen, die unsere Wirtschaft ziehen und die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Und deshalb gilt nach wie vor unsere Zusage: Keine Steuererhöhungen! Angeblich wollen Sie mit Ihren Anträgen die Kommunen entlasten. Kollege Lerchenfeld hat das Notwendige dazu gesagt. (Bernhard Daldrup [SPD]: Ich auch!) Ich möchte deshalb nur einige Aspekte hervorheben: Natürlich ist es ein Problem, dass die Gewerbesteuereinnahmen massiv einbrechen, sobald die Konjunktur nachlässt. Und es ist auch ein Problem, dass die Kommunen so stark von dieser Steuer abhängig sind. Aber Sie lösen das Problem doch nicht, indem Sie die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage vergrößern und den Personenkreis um die freien Berufe erweitern. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Doch!) Der viel bessere Weg ist, die Kommunen auf der Ausgabenseite zu entlasten und endlich das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ zur Geltung zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD]) Genau das haben wir in der letzten Wahlperiode getan, und das tun wir auch jetzt: Wir haben den Kommunen die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abgenommen. (Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Dazu kommt eine Entlastung bei den Kosten der Unterkunft. Wir beteiligen uns massiv am Betreuungsausbau für die unter Dreijährigen. Der nächste Schritt wird sein, die Kommunen bei der Eingliederungshilfe zu entlasten. Es waren Wolfgang Schäuble, Angela Merkel und die CDU/CSU, die das größte kommunale Entlastungsprogramm in der Geschichte unseres Landes durchgeführt haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: So weit würde ich jetzt nicht gehen! Aber schauen wir mal!) Und wir können das, ohne Kommunen und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen. Zum Schluss noch ein kleiner Literaturtipp für alle. In der aktuellen Ausgabe der Politischen Vierteljahresschrift ist ein Artikel zu den Ursachen kommunaler Haushaltsdefizite erschienen. Ergebnis: Kommunen mit einem CDU-Bürgermeister oder einer CDU-Bürgermeisterin machen weniger Schulden (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Zuruf der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD]) und erwirtschaften höhere Überschüsse als die Kommunen, die nicht unionsgeführt sind. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuhören! – Was lernen wir daraus? Hören Sie zu! (Zurufe von der LINKEN: Hellau!) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Horb, das müssen Sie jetzt dem Selbststudium der Kolleginnen und Kollegen überlassen. Margaret Horb (CDU/CSU): Da die hier dazwischenschwätzen, mache ich das noch fertig. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Sie alle lernen daraus, wir lernen daraus: Die beste Garantie für solide Kommunalfinanzen ist und bleibt: CDU/CSU wählen! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Frank Junge für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Junge (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass wir eine so muntere und teilweise auch so kontroverse Debatte führen. Schon gar nicht hätte ich mir träumen lassen, dass von unserem Koalitionspartner an so vielen Stellen Punkte vorgetragen werden, die uns doch die Fragezeichen in die Augen treiben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem möchte ich ganz zu Beginn sagen, Frau Karawanskij: Anträge werden nicht besser, je öfter man sie stellt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das, was wir heute debattieren, haben wir hier im -Plenum und auch im Finanzausschuss schon mehrfach miteinander erörtert. Wir haben das nicht nur in dieser Wahlperiode getan, sondern auch schon in der davor. -Jedes Mal haben wir Ihnen gegenüber zum Ausdruck -gebracht, warum Ihre Forderungen so nicht gehen. Die Argumente, die wir heute hier dagegen vorgetragen haben, sind die gleichen, die wir Ihnen schon mehrfach vorgetragen haben. Ich komme also auch nicht umhin, mich an einigen Stellen zu wiederholen, um deutlich zu machen, warum wir gegen Ihre zwei Anträge sind. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das heißt, es hat kein Erkenntnisprozess stattgefunden!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber eines noch einmal vorausschicken: Der SPD ist die Gewerbesteuer wichtig. Das war so, und das bleibt so. (Beifall bei der SPD) Aus diesem Grund hat sich die SPD-Fraktion sehr stark für die Gewerbesteuersicherung eingesetzt. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 haben wir nicht nur Maßnahmen getroffen, um die Regelungen dazu zu vereinfachen. Wir haben außerdem die Bemessungsgrenze für die Gewerbesteuer durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung unglaublich erweitert. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Da ist er auch noch stolz drauf!) Davon profitieren die Kommunen heute noch; denn sie haben gegenwärtig – das ist auch auf diese Unternehmensteuerreform zurückzuführen – Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die so hoch sind wie noch nie. Der Deutsche Städtetag schätzt, dass es 2014 34 Milliarden Euro sind, und das ist einfach ein Fakt. (Beifall des Abg. Bernhard Daldrup [SPD]) Damit ist das Aufkommen der Gewerbesteuer – einer Steuer, die für die Kommunen sehr wichtig ist – seitdem nicht nur gewachsen, sondern sie ist auch planungssicherer und konjunkturunabhängiger geworden. Auch das ist ein Aspekt, der den Kommunen zugutekommt, weil sie das unglaublich brauchen. Einer Abschaffung der Gewerbesteuerumlage, Frau Karawanskij, erteilen wir eine ganz klare Absage. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es ist hier schon an sehr vielen Stellen zum Ausdruck gekommen, trotzdem will ich es noch einmal mit meinen Worten sagen: Das, was Sie da fordern, geht ganz klar in die völlig falsche Richtung; denn mit der Abschaffung würden die finanzstärkeren Kommunen einseitig begünstigt und die finanzschwächeren benachteiligt werden. Damit hätten genau die das Nachsehen, denen es heute schon am schlechtesten geht. Das kann nicht im Interesse dieses Hauses sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zu „schlechter Letzt“ würden – das wurde hier auch schon gesagt – die Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Schieflage geraten, weil nämlich Gelder fehlen, die in die Haushalte der Länder fließen. Damit wäre das Gleichgewicht gefährdet, das zwischen diesen Ebenen durch den Finanzausgleich hergestellt wird. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Darüber sollten wir heute diskutieren!) Aus ebendiesen Gründen – das sagte ich schon – lehnen wir Ihre Anträge ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss aber noch Folgendes sagen: Vor dem -Hintergrund der wirklich dramatischen Finanzsituation unserer Kommunen hat diese Bundesregierung gehandelt. Es ist hier schon genannt worden: Die milliardenschweren Entlastungsmaßnahmen werden ihre Wirkung entfalten. Sie werden dazu beitragen, dass es auch den Kommunen vor Ort besser geht. Dennoch darf nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die – in hohem Maße auch unverschuldet zustandegekommene – Finanzsituation der Kommunen immer noch bedrohliche Züge trägt, und da müssen wir etwas tun. Ich freue mich an dieser Stelle wirklich sehr, dass wir uns in diesem Punkt offensichtlich alle einig sind und hier gemeinsam ansetzen. Ich bin aber der Auffassung, dass wir nicht in der Form ansetzen können, dass wir hier Aufgüsse von Anträgen diskutieren, die wir schon mehrere Male im Plenum debattiert haben. Ich denke vielmehr, dass wir bei der Entlastung der Kommunen ansetzen müssen. Vor dem Hintergrund dessen, dass wir hier über die exorbitant gestiegenen Sozialausgaben reden, müssen wir auch darüber reden, wie wir an dieser Stelle weitere Entlastungsmaßnahmen ergreifen können. Ich sage das auch mit Blick darauf, dass wir im Rahmen der desolaten Infrastruktur der Kommunen vor Ort darüber reden müssen, wie wir die Kommunen entlasten und ihnen unter die Arme greifen können. Außerdem – das sage ich zum Schluss – steht die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bevor. Ich bin davon überzeugt, dass wir die richtigen -Instrumente haben, um die Sorgen und Nöte der Kommunen einfließen zu lassen. Ich bitte zum Abschluss Sie alle, sich an dieser Debatte konstruktiv zu beteiligen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Ja, wann halten wir denn diese Debatte ab?) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3838 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gemeindewirtschaftsteuer einführen – Kommunalfinanzen stärken“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2929, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1094 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012), 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom 25. Juni 2014 Drucksache 18/3836 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte Sie, die notwendigen Umgruppierungen in den Fraktionen möglichst zügig vorzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Staatsminister Michael Roth. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Schönen guten Tag, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an die schrecklichen Ereignisse vor gut zwei Jahren? Islamistische Gruppen aus dem Norden Malis waren damals auf dem Vormarsch nach Süden, in Richtung der Hauptstadt Bamako. Es ist nur dem entschlossenen Eingreifen der Franzosen zu verdanken, dass die Terroristen damals aufgehalten wurden. Niemand will sich ausmalen, was in dieser Region sonst geschehen wäre. Vieles hat sich in den vergangenen zwei Jahren verbessert. Mit den Parlamentswahlen im Herbst 2013 erfolgte die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung nach dem Militärputsch des Jahres 2012. Es finden derzeit wieder politische Verhandlungen statt – zwischen den Rebellengruppen und der malischen Regierung, unter der Vermittlung Algeriens. Wir unterstützen diese Bemühungen ausdrücklich und blicken hoffnungsvoll auf erste Fortschritte. Doch bis zu einer politischen Lösung ist es noch ein langer und steiniger Weg; denn die Sicherheitslage vor allem im Norden Malis bleibt unbeständig. Terroristische Anschläge auf die malische Armee und die VN-Stabilisierungsmission MINUSMA erschüttern das Land. Noch immer verbreiten Terrorbanden Angst und Schrecken unter den Menschen in Teilen des Nordens. Deutschland will Mali auf dem Weg zu nachhaltiger politischer Stabilisierung deshalb weiterhin unterstützen. Wir wollen helfen, weil wir das Leid der Menschen in diesem Konflikt beenden wollen. Sie brauchen Hoffnung und Perspektive für ein Leben in einem sicheren und stabilen Land. Derzeit sind 80 000 Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben worden. Mehr als 140 000 Menschen sind in die Nachbarländer geflohen. Rund 2,8 Millionen Menschen sind von Hunger bedroht. Wir wollen helfen, weil die Sicherheitslage in der Sahelregion auch Rückwirkungen auf Europa hat. Wir wollen verhindern, dass sich aus der Krisenregion Drogen- und Waffenhandel, Menschenschmuggel und Terrorismus bis nach Europa ausbreiten können. Deutschlands Unterstützung beruht auf zwei Säulen: zum einen auf unserem außen- und sicherheitspolitischen Engagement und zum anderen auf einer Fülle von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Wir haben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen beiden Jahren 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir haben uns in Projekten der Dezentralisierung und der nachhaltigen Landwirtschaft engagiert. Wir wollen damit die akute Lebenssituation der Menschen verbessern. Wir wollen den Menschen Mut machen und ihnen Wege aufzeigen, wie sie eine bessere und sichere Zukunft in ihrem Land eigenverantwortlich gestalten können. Damit Flüchtlinge in den Norden Malis zurückkehren können, unterstützt Deutschland zudem das malische Ministerium für Versöhnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Voraussetzung dafür, dass unsere Hilfe fruchtet. Das ist Sicherheit. Deshalb unterstützt die internationale Gemeinschaft die malische Regierung mit der VN-Mission MINUSMA bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im ganzen Land. Das Ziel der Ausbildungsmission EUTM Mali und der zivilen EU-Mission EUCAP Sahel Mali ist es, langfristig funktionierende malische Sicherheitsstrukturen aufzubauen, damit Mali künftig wieder in der Lage ist, selbst für Stabilität und Sicherheit im Land zu sorgen. Es geht hier sozusagen um Hilfe zur Selbsthilfe. Ja, ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das alles ist ein mühsamer Prozess, der nicht sofort in jeder Hinsicht Erfolge zeigt. Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes nehmen zurzeit wieder zu. Die VN-Mission MINUSMA versucht, in einem schwierigen Umfeld zu schlichten, sieht sich aber von beiden Seiten dem Vorwurf einseitiger Parteinahme ausgesetzt. Daran erkennen wir, wie schwierig die Lage immer noch ist. Unser Ausbildungsengagement mit EUTM Mali hat aber klare Erfolge vorzuweisen, an die wir jetzt anknüpfen wollen. Wir haben inzwischen fünf Gefechtsverbände mit insgesamt mehr als 3 000 malischen Soldaten ausgebildet. Ein sechster Gefechtsverband durchläuft derzeit die Ausbildung, und zwei weitere sollen noch folgen. Darüber hinaus berät EUTM Mali das malische Verteidigungsministerium bei der Reform der Streitkräfte. Auch das ist ein nicht einfaches Unterfangen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen dieses wichtige Engagement weiter ausbauen – mit der Übernahme der Führung von EUTM Mali ab August 2015. Wir sind auf diese Aufgabe gut vorbereitet: Deutschland verfügt in Mali über jahrelange Erfahrung. Mali ist einer der Schwerpunkte unseres Engagements auf dem afrikanischen Kontinent. Um unserer Verantwortung für Frieden und Sicherheit gerecht zu werden, wollen wir die Personalobergrenze von 250 auf 350 Soldatinnen und Soldaten anheben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser umfassendes Engagement in Mali fördert Frieden, Sicherheit und Stabilität für die Menschen in Mali, aber auch für uns in Europa. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Bundesregierung um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren einen Bundeswehreinsatz, der laut Bundesregierung „einen Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika“ bildet. Es geht um die Verlängerung des Mandats für die deutsche Beteiligung an EUTM Mali, der europäischen Trainingsmission für das malische Militär. Staatsminister Roth hat es erwähnt: Es geht auch darum, das Truppenkontingent von 250 auf 350 Soldaten anwachsen zu lassen und ab August 2015 die Missionsleitung zu übernehmen. Deutschland reitet sich damit weiter in den Konflikt in Mali hinein, und das ist verantwortungslos. (Beifall bei der LINKEN) Bei diesem Konflikt stehen auf der einen Seite der malische Staat und die ausländischen Truppen und auf der anderen Seite verschiedene Rebellen- und Terrororganisationen. Deutschland hat sich mit seinem Mali-Einsatz bedingungslos an die Seite der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich gestellt. Wir Linke haben schon im Januar 2013, als Frankreich in Mali interveniert hat, kritisiert, dass es bei diesem Einsatz – anders als uns glauben gemacht werden soll – nicht um Menschenrechte, nicht um die Zivilbevölkerung geht, sondern um geostrategische Interessen und um den Zugriff auf die vielen Rohstoffe Malis wie Gold und Uran. Nach allem, was wir bis heute in Mali erleben, war und ist diese Kritik richtig. (Beifall bei der LINKEN) Es wird immer behauptet, Ziel des internationalen Engagements sei es, die volle staatliche Souveränität Malis wiederherzustellen. Dass das nicht stimmt, zeigt das Beispiel der nordmalischen Stadt Kidal. Sie wurde 2012 von MNLA-Rebellen, einer Tuareg-Gruppe, die für die Unabhängigkeit Nordmalis kämpft, blutig eingenommen. Anfang 2013 eroberten französische Soldaten die inzwischen von islamistischen Rebellengruppen besetzte Stadt. Die MNLA war vorher schon militärisch geschlagen. Und wer regiert heute in der Region? Nicht etwa der malische Staat, sondern wieder die MNLA. Frankreich hat dafür gesorgt, dass sie wieder nach Kidal zurückkommen konnte. Und warum ist das so? Nun, die Franzosen kämpfen gemeinsam mit der MNLA gegen die Islamisten, sind also Verbündete. Zum anderen sind sie Frankreichs Verhandlungspartner im Hinblick auf die Ausbeutung der Rohstoffe im Norden Malis. Nebenbei betreiben sie schon lange ein Büro in Frankreich. Man kennt sich. Bringen wir es auf den Punkt: Deutschland bildet malische Soldaten aus. Sie werden in den Kampf gegen die MNLA geschickt. Die MNLA wiederum ist der Freund des deutschen EU-Partners Frankreich. Das ist doch Wahnsinn! Das kann nicht funktionieren. (Beifall bei der LINKEN) Dass die malische Souveränität den ausländischen Militärkräften egal ist, zeigen zwei weitere Aspekte. Das ist zum einen das durchgedrückte Militärabkommen zwischen Frankreich und Mali. Frankreich darf nun eigenständige Militäroperationen auf malischem Hoheitsgebiet durchführen. Die Kosten für Schäden muss Mali alleine tragen. Das erinnert an einen Kolonialvertrag. Zum anderen wollte die malische Regierung unvorteilhafte Verträge mit internationalen Bergbaukonzernen, auch europäischen, prüfen und neu ausschreiben. Die EU machte ordentlich Druck, und schon war das vom Tisch. So geht man nicht mit Ländern um, die man als Partner auf Augenhöhe bezeichnet. (Beifall bei der LINKEN) Die Ausbildungsmission ist ein Fehler; denn sie setzt darauf, dass mehr Soldaten, die mehr Krieg führen können, Frieden bringen. Aber das schaffen ja nicht einmal die rund 12 000 Soldaten des UN-Einsatzes MINUSMA und die 3 000 französischen Soldaten. Vielmehr ist die Lage im Norden Malis noch unsicherer geworden; der Staatsminister hat es eben erwähnt. Die malischen Soldaten, die für den Krieg ausgebildet werden, werden als Kanonenfutter benutzt. Als diese letztes Jahr versucht haben, Kidal von der MNLA zurückzuerobern, sind 50 von ihnen gestorben; das war ein absolutes Desaster. Wenn hier überhaupt eine Strategie verfolgt wird, dann wohl eher die, deutsche Soldaten für künftige Afrika-Einsätze fit zu machen. Übrigens bestätigen auch die jüngsten Entwicklungen die Kritik an den ausländischen Kräften in Mali. Vor etwa einer Woche griffen regierungsnahe Milizen den Rebellenstützpunkt in Tabankort an. Daraufhin wollte man gegen den Willen der Menschen vor Ort eine von der UN-Mission MINUSMA kontrollierte Pufferzone etablieren. Das ist ein weiterer Akt, der als Schritt zur De-facto-Spaltung des Landes gesehen wird. Es kam zu Protesten gegen MINUSMA, bei denen mehrere Menschen starben. Es besteht der Verdacht, dass MINUSMA für die Toten verantwortlich ist. Das ist doch unfassbar! Ist das der Frieden, den Sie militärisch nach Mali tragen wollen? (Beifall bei der LINKEN) Es gab und gibt Möglichkeiten, diesen Konflikt auf dem Weg des Dialogs zu lösen; die malische Zivilgesellschaft fordert das seit langem ein. Es liegen zahlreiche Indizien vor, dass dies bis heute insbesondere durch Frankreich verhindert wurde. Die Probleme Malis werden sich nur lösen lassen, wenn es Gerechtigkeit bei der Vermögensverteilung gibt. Der Goldabbau boomt, und bald vielleicht auch der Uranabbau. Die Menschen haben aber nichts davon; sie leben in bitterer Armut. EUTM Mali ist sicherlich kein Beitrag zum Frieden. Deshalb wird die Linke den Einsatz ablehnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Hellmich [SPD]) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Roth hat in seinen Ausführungen völlig zu Recht ausdrücklich darauf hingewiesen, welche dramatische humanitäre Lage vor rund zwei Jahren in Mali bestanden hat, die Auslöser des internationalen Engagements, auch des militärischen Engagements dort war. Ich will daran erinnern, dass das Bundeskabinett im vergangenen Jahr neue Leitlinien für seine Afrika-Politik beschlossen hat. Im Zentrum dieser Afrika-Politik steht die Unterstützung unserer afrikanischen Partner. Wir wollen die AU, die Regionalorganisationen und die Staaten Afrikas auf ihrem Weg zur Übernahme von mehr Eigenverantwortung für Sicherheit und Frieden begleiten und unterstützen. Mehr afrikanische Eigenverantwortung, also die Hilfe zur Selbsthilfe, die Ertüchtigung unserer afrikanischen Partner – das ist der Schwerpunkt unseres sicherheitspolitischen Engagements. Darum geht es. Da sind wir auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Hellmich [SPD]) Bei der eigenverantwortlichen Bewältigung von Herausforderungen wurden in den vergangenen Jahren – bei allen Rückschlägen, die es gegeben hat – ohne Zweifel auch sichtbare Fortschritte erzielt. Gleichzeitig ist aufgrund der fortbestehenden Konflikte und Herausforderungen die internationale Gemeinschaft weiterhin für die Unterstützung der afrikanischen Staaten unerlässlich. Das Engagement im Rahmen der EU, um die Fähigkeiten unserer afrikanischen Partner zu stärken, ist, ohne Frage, eine langfristige Aufgabe. Dieser Verantwortung wird sich Deutschland auch weiterhin stellen. Mali ist vor diesem Hintergrund ein Schwerpunkt unseres sicherheitspolitischen Engagements in Afrika – und das in voller Übereinstimmung mit unseren französischen Freunden und unseren internationalen Partnern. Im Rahmen unserer im letzten Jahr formulierten Absicht, unser Engagement in Afrika insgesamt zu steigern, werden wir unsere Anstrengungen im Zuge der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte hinaus in der Tat ausweiten. Deutschland wird im August dieses Jahres, zunächst bis zum derzeitigen voraussichtlichen Ende des EU-Mandatszeitraums im Mai 2016, die Führung von EUTM Mali übernehmen. Wir harmonisieren dann auch den Zeitraum für das Mandat bis zum Mai 2016. Die geplante Gestellung des Missionskommandeurs von EUTM Mali unterstreicht die herausgehobene Rolle, die unser Land im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Stabilisierung Malis gegenüber der malischen Bevölkerung spielt. Neben der Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte – auch darauf hat Kollege Roth zu Recht hingewiesen – ist die Leitung der zivilen GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali durch Deutschland ein sichtbares Zeichen für unser umfassendes Handeln in dieser Schwerpunktregion in Afrika. Unser Beitrag wird über EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali hinaus durch unsere Beteiligung an der VN-geführten Stabilisierungsmission in Mali, MINUSMA, ergänzt. Abgerundet wird unser Engagement – ich will es nur kurz erwähnen – durch die Ausstattungshilfe der Bundesregierung und eine damit verbundene Beratergruppe der Bundeswehr. Ein entsprechendes Rahmenabkommen mit der malischen Regierung ist im Dezember vergangenen Jahres unterzeichnet worden. Das breit aufgestellte Engagement Deutschlands – sicherheitspolitisch, auch mit militärischen Maßnahmen, aber eben auch in entwicklungspolitischer Hinsicht – zeigt das mehrdimensionale Handeln unseres Landes, das in Absprache und in Abstimmung mit internationalen Akteuren und unseren Partnern vor Ort erfolgt. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir seit März 2013 schrittweise die Entwicklungszusammenarbeit wieder aufgenommen haben und damit einen strukturellen, langfristigen Ansatz zur Stabilisierung des Landes verfolgen. Damit Mali eine friedliche und stabile Zukunft hat, wird es weiterhin darauf ankommen, zum einen den Aussöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern, zum anderen aber auch darauf, die staatliche Integrität derart zu festigen, dass alle malischen Bevölkerungsgruppen am politischen Prozess partizipieren. Mit der Beratung und Unterstützung des malischen Versöhnungsministeriums aus Mitteln der Krisenprävention tragen wir auch hierzu bei. Wir wollen diesen inklusiven politischen Prozess. Er kann nur langfristig und nachhaltig zu einer Stabilisierung führen, wenn sich die Sicherheitslage, auch die militärische Sicherheitslage, verbessert. Es nützt nichts, die Augen vor dem Problem und den militärischen Herausforderungen zu verschließen. Wir brauchen ein sicheres, ein stabiles Umfeld, damit unsere langfristigen Maßnahmen für Stabilisierung und Wiederaufbau auch greifen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese verschiedenen Komponenten unserer Politik ineinandergreifen. Im Rahmen der internationalen Politik die Augen vor dieser Notwendigkeit zu verschließen, wäre unverantwortlich. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Im Wesenskern bleibt das vorliegende Mandat bei dem, was wir im Einklang mit unseren Partnern für den zweiten Mandatszeitraum bereits im letzten Jahr vereinbart und in das Mandat eingebracht haben. Das deutsche Einsatzkontingent führt im multinationalen Rahmen von EUTM Mali Ausbildungsunterstützung und fachliche Beratung durch. Zusätzlich sollen die Führungsstäbe der malischen Streitkräfte befähigt werden, ihre Führungsaufgaben in allen Bereichen, insbesondere im Bereich Personalwesen und Logistik, wahrzunehmen. Falls dieses Hohe Haus dem zustimmt, worum die Bundesregierung Sie bittet, wird die Mandatsobergrenze von 250 auf 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben, um den erwähnten, geänderten Rahmenbedingungen, mit der Übernahme der Führungsverantwortung, auch gerecht zu werden, um mögliche Vakanzen zu füllen und die notwendige Flexibilität zu erhalten. Die Menschen in Mali verknüpfen mit unserem fortdauernden Engagement in ihrem Land hohe Erwartungen. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten in Mali einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Landes. Sie sind in unserem Auftrag dort und in der gemeinsamen Hoffnung, dass die Situation in dem Land besser wird, dass der Hunger bekämpft werden kann, dass es wirtschaftlich und sozial für die Menschen in Mali aufwärtsgeht. Dass dieser Weg fortgesetzt werden kann, ist unser Ziel. Unsere Soldatinnen und Soldaten verdienen die Unterstützung dieses Hohen Hauses, um die ich Sie alle bitten möchte. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Agnieszka Brugger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts vieler Krisen auf der ganzen Welt ist Mali in den letzten Monaten aus den Schlagzeilen verschwunden. Doch wer glaubt, dass das bedeutet, dass die Situation in Mali ruhig und stabil ist, der unterliegt einem Trugschluss. Denn wer genau hinschaut, sieht, dass sich die Sicherheitslage in den vergangenen Monaten zugespitzt hat und dass die Situation insgesamt höchst fragil bleibt. Gerade im Norden von Mali nimmt die Zahl der Anschläge durch terroristische und dschihadistische Gruppen zu. Insbesondere die Friedensmission der Vereinten Nationen, MINUSMA, und ihre Angehörigen sind immer wieder Ziel dieser tödlichen Attacken. Zum ersten Mal seit 2012 verschlechtert sich damit die Sicherheitslage. 2012 war es den französischen Truppen und der VN-Friedensmission gelungen, nicht nur den Vormarsch einer Allianz aus islamistischen Organisationen und den Tuareg-Rebellen zu stoppen und zurückzudrängen, sondern auch im ganzen Land ein Mindestmaß an Sicherheit und Stabilität zu garantieren. Die malische Armee selbst war dazu nicht in der Lage. Deshalb hat die Europäische Union eine Ausbildungsmission auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit der zivilen GSVP-Mission ist sie damit auch ein Pilotprojekt für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und damit natürlich auch ein Zeichen über Mali hinaus. Ziel dieser Missionen ist es, Sicherheitsstrukturen zu schaffen, in die alle malischen Gruppen eingebunden werden, und dafür Sorge zu tragen, dass sie einer klaren demokratischen Kontrolle unterliegen und dass am Ende Sicherheitskräfte da sind, die die Zivilbevölkerung schützen können und vor der die Bürgerinnen und Bürger Malis, egal welche Hautfarbe sie haben, keine Angst haben müssen. Diese Mission ist grundsätzlich ein richtiger Baustein. Wir haben sie als Grüne in den vergangenen Jahren unterstützt und ihr immer zugestimmt. Ich empfehle meiner Fraktion, diesem Mandat auch dieses Mal zuzustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung kündigt nun an, dass man mit dem neuen Mandat mehr Verantwortung übernehmen will, dass die Mandatsobergrenze auf 350 Soldatinnen und Soldaten angehoben werden soll und Deutschland in Zukunft den Missionskommandeur stellen will. Mehr Verantwortung von deutscher Seite kann man aber nicht nur darauf beschränken. Ich muss schon sagen, Herr Staatsminister Roth und Herr Staatssekretär Brauksiepe, ich hätte mir gewünscht, dass Sie in Ihren Reden auch einen kritischen Blick auf das, was bisher passiert ist, gewagt hätten und dass Sie bereit wären, aus dem, was wir dort gesehen haben, Lehren für die Zukunft ziehen, um das Engagement noch nachhaltiger zu gestalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Deutschland ist kaum wahrgenommen worden, was sich im letzten Jahr in Kidal an dramatischen Ereignissen abgespielt hat. Diese sind in Mali aber noch nicht vergessen, sondern sie wirken nach. Dort hat die malische Armee eine Offensive gegen die Rebellen durchführen wollen. Sie ist aufgrund des eigenen dilettantischen Vorgehens einmal mehr geschlagen worden. An dieser Auseinandersetzung waren auch Gefechtsverbände beteiligt, die durch EUTM Mali ausgebildet worden waren. Wenn die Europäische Union die malischen Streitkräfte unterstützt, dann hat man auch eine Mitverantwortung dafür, was diese dann im Anschluss tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb muss man aus den Vorfällen in Kidal lernen. Die Bundesregierung muss sich hier stärker einbringen und engagieren. Teilweise sind ja auch schon Konsequenzen gezogen worden. Um mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten, werden bereits ausgebildete Verbände ein Wiederholungstraining durchlaufen. Ich glaube aber, dass man auch noch an anderen Schrauben nachbessern muss. Fast zeitgleich zu den Vorfällen waren wir mit einer Delegation aus dem Bundestag – Herr Staatssekretär Grübel hatte uns mitgenommen – in Mali. Wir hatten zeitnah die Gelegenheit, auch mit der Führung von EUTM über dieses Debakel in Kidal zu sprechen. Ich fand es sehr bezeichnend, was der damalige EUTM-Kommandeur gesagt hat. Er hat betont, dass die malische Armee gar nicht in der Lage ist, den Norden langfristig zurückzuerobern. Es sei auch gar nicht das Ziel dieser Mission, dafür zu sorgen, dass die malische Armee die bewaffneten Gruppen im Norden besiegt. Nein, vielmehr müssten beide Seiten begreifen, dass sie sich nicht militärisch schlagen können, sondern dass sie sich politisch einigen und versöhnen müssen. Ich finde, mit dieser Analyse hat er völlig recht. Wenn die Bundesregierung hier mehr Verantwortung übernehmen will, dann muss sie diesen Friedensprozess stärker verfolgen und unterstützen. Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei allen Menschen bedanken, egal ob sie Uniform tragen oder nicht, die sich für Frieden und Sicherheit in Mali engagieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Aber um es ganz klar zu sagen: Sowohl die Ausbildungsmission als auch die Reform des Sicherheitssektors und die zahlreichen Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit können für sich alleine kein Erfolg sein, wenn sie nicht in eine politische Gesamtstrategie eingebettet sind. Die große Hoffnung hinsichtlich der Stabilisierung der politischen Lage in Mali, die nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen noch bestand, ist mittlerweile ziemlich getrübt. Die Lage ist eben nicht wirklich stabil, wie man an zahlreichen Korruptionsfällen, Ministerrücktritten und Kabinettsumbildungen sehen kann. Meine Damen und Herren, mit besonders großer Sorge erfüllt mich der stockende Friedensprozess in Mali. Denn sowohl die malische Regierung als auch die Rebellengruppen scheinen diesen Prozess immer wieder zwar rhetorisch zu unterstützen; praktisch ist man aber in den letzten Jahren kaum bzw. viel zu wenig vorangekommen. Hier müssen sich die Europäische Union und gerade Deutschland in Anbetracht des Rufes, den wir in Mali genießen, stärker engagieren. Wir müssen alle Akteure in die Pflicht nehmen, diesen Friedensprozess ernst zu nehmen und endlich zu einer Einigung zu kommen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Brugger, achten Sie bitte auf die Zeit. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Denn nur wenn man die Konfliktursachen politisch bearbeitet und wenn es gelingt, funktionierende dezen-trale staatliche Strukturen zu etablieren, eine gerechte Verteilung von Ressourcen sicherzustellen und vor allem die innermalische Aussöhnung zu garantieren, kann diese Ausbildungsmission ein Erfolg sein, und nur dann kann eine Grundlage für mehr Frieden und die Chance auf dauerhafte Stabilität in Mali gewährleistet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk Vöpel das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dirk Vöpel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute nicht nur um eine Verlängerung der deutschen Beteiligung an der europäischen Ausbildungs- und Trainingsmission in Mali, sondern die Bundesregierung beabsichtigt auch, in den kommenden Monaten in Mali ein Ausrufezeichen im Hinblick auf ihr sicherheitspolitisches Engagement in Afrika zu setzen. Mit der beantragten Anhebung der Mandatsobergrenze auf 350 Soldatinnen und Soldaten soll der personelle Einsatz deutlich verstärkt werden. Ab August dieses Jahres wird Deutschland auch die Führungsverantwortung für diese militärische GSVP-Mission übernehmen. Berücksichtigt man noch den deutschen Beitrag zur zivilen GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali und die deutsche Beteiligung an der MINUSMA-Operation der Vereinten Nationen, wird klar: Mali entwickelt sich zum aktuellen Schwerpunkt der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik auf dem afrikanischen Kontinent. EUTM Mali ist Europas Beitrag zu einer grundlegenden Reform des malischen Militärs, und dies mit einer sehr breiten europäischen Beteiligung; 23 Mitgliedstaaten nehmen teil. Durch die intensive und wiederholte Ausbildung von Offizieren und Mannschaften soll die malische Armee zunächst in die Lage versetzt werden, in absehbarer Zeit wieder weitgehend selbstständig die Sicherheit und die staatliche Ordnung in Mali zu gewährleisten. Die Mission ist aber auch als echte Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. Mit der intensiven Schulung und den jetzt verstärkten Anstrengungen bei der Ausbildung der Ausbilder verbindet sich die begründete Hoffnung, dass bis zum Ende des Mandatierungszeitraums im Mai 2016 der weitere Aufbau der malischen Streitkräfte in eigener Regie erfolgen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheitslage im Süden Malis scheint im Moment halbwegs stabil zu sein; meine Vorredner sind hierauf bereits eingegangen. Aber im Norden des Landes kann man von Stabilität leider nicht reden. Die jüngsten Vorkommnisse in Gao haben dies deutlich gemacht. Nach den Krisenjahren 2012 und 2013 wurde 2014 von vielen als das entscheidende Jahr im Hinblick auf die Rückkehr zu Frieden und Stabilität betrachtet. Die Bilanz des Jahres 2014 ist aus meiner Sicht allerdings eher ernüchternd. Zwar gelang es, Friedensverhandlungen in Algier aufzunehmen; ihr Abschluss steht aber noch aus. Korruptionsskandale haben das Vertrauen der Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft in die malische Regierung erschüttert. Die Sicherheitslage in den nördlichen Landesteilen hat sich deutlich verschlechtert. Armut und die enorme soziale Kluft im Land wurden nicht verringert, und nach über einem Jahr im Amt sehen sich der Staatspräsident und fast die gesamte Regierung einem massiven Vertrauensverlust gegenüber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gute und sinnvolle Ausbildungsmission EUTM Mali, die auch in der malischen Bevölkerung eine sehr hohe Zustimmung genießt, kann nur dann zu einer nachhaltigen Stabilisierung Malis beitragen, wenn es auch in den anderen Bereichen zu deutlichen Fortschritten kommt. Der ganzheitliche Ansatz muss mit aller Kraft weiterverfolgt und erfolgreich umgesetzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich würdige es ausdrücklich, dass Redezeit eingespart wurde, auch wenn diese Zeit nicht auf die anderen Fraktionen übertragbar ist. (Dirk Vöpel [SPD]: Ich habe extra so viel gekürzt!) Das Wort hat die Kollegin Elisabeth Motschmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich sind die massiven Probleme von Mali durch die vielen dramatischen Krisenherde in der Welt in den Hintergrund gerückt. Das bedeutet aber keineswegs, dass alles in Ordnung wäre – leider. Es begann ja Ende 2012, als Mali vor einer menschlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Katastrophe stand. Es drohten dauerhafte Unterdrückung und Unterwerfung durch Terroristen. Die Zerstörung des kulturellen Erbes – ich will das hier auch einmal sagen, weil es noch nicht erwähnt wurde – war ebenfalls ein Drama, etwa in Timbuktu. Es gab von allen Seiten schwerste Menschrechtsverletzungen, insbesondere im Norden des Landes. Hinrichtungen, Auspeitschungen, Verstümmelungen, Vergewaltigungen waren an der Tagesordnung. Nun sage ich Ihnen eines, Herr Kollege Movassat: Keine Hinrichtung, keine Verstümmelung, keine Vergewaltigung werden Sie verhindern durch eine Umverteilung von Vermögen! Das kann nur ein langfristiger Prozess schaffen. Es ist deshalb falsch, hier zu meinen, damit löste man die Probleme dieses Landes. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Ich habe von Dialog gesprochen!) Anfang 2013 hat die malische Regierung um Hilfe gebeten, und zwar noch bevor die Hauptstadt durch islamistische Terroristen überrannt und eingenommen werden konnte. Dieser Bitte wurde durch ein energisches Eingreifen französischer Truppen entsprochen. Ich sage hier ausdrücklich Danke an die französischen Truppen, die diesem schrecklichen Treiben ein Ende gesetzt haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Damals wie heute sind sich die Regierung und weite Teile der Opposition, ausgenommen die Linke, einig, dass eine Unterstützung auch durch deutsche Soldaten richtig und wichtig ist. Damals hat übrigens – auch das habe ich mit Schmunzeln festgestellt – Ihre Kollegin Jutta Krellmann zunächst dafürgestimmt, hat allerdings diese Zustimmung später widerrufen. So ganz sicher sind Sie sich offenbar auch nicht. Die Unterstützung ist wichtig, weil auch unsere Sicherheitsinteressen berührt sind. Regelmäßig hören und lesen wir von neuen dramatischen Flüchtlingsströmen. Diese kommen über das Mittelmeer nach Italien oder in die spanische Exklave Melilla. Noch immer befinden sich – darauf ist ja hingewiesen worden – 220 000 Menschen auf der Flucht, davon 140 000 als Vertriebene in den umliegenden Staaten, und knapp 3 Millionen, nämlich 2,8 Millionen Menschen – 20 Prozent der gesamten Einwohnerzahl – sind von Hunger bedroht. Das kann uns hier nicht egal sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen den Menschen eine Perspektive in der eigenen Heimat mit dem Ziel bieten, befriedete Regionen zu schaffen. Wir müssen für Sicherheit und die Möglichkeit einer staatlichen Ordnung sorgen. Und wir müssen die Menschen unterstützen, dass sie ihre Heimat nach der Zerstörung wieder aufbauen können. Das gilt aber nicht nur für das eigene Dach über dem Kopf, sondern auch für die kulturelle Zerstörung, die stattgefunden hat. 2006 war Timbuktu Hauptstadt der islamischen Kultur. Ein großer Teil der kulturellen Geschichte des Landes und damit auch der Geschichte des Islams sind unter Schutt und Asche begraben, begraben in gesprengten, eingestürzten und schwer beschädigten Gebäuden. In den vergangen zwei Jahren wurde zwar nicht alles, aber einiges erreicht: Die Lage im Land hat sich verbessert, und zwar im Vergleich zum Beginn der Mission. Es wurde darauf hingewiesen, dass 2013 auch Parlamentswahlen stattgefunden haben. Dennoch ist diese Arbeit noch nicht abgeschlossen. Gerade jetzt dürfen wir nicht den Fehler machen und die immer noch sehr fragilen Strukturen – Frau Brugger hat darauf hingewiesen – sich selbst überlassen. Wir haben uns engagiert und müssen dieses Engagement mit Verantwortung zu Ende bringen. Ab August stellen wir den Kommandeur der Mission. Wir sorgen maßgeblich für eine sanitätsdienstliche Versorgung; auch das ist wichtig. Wir beteiligen uns mit Soldaten und Polizisten an der UN-Mission. Viele malische Ministerien werden direkt von der Bundesregierung unterstützt. Es gibt darüber hinaus viele schützenswerte kleinere Projekte in Mali, die gefördert werden müssen. Dies alles beruht übrigens auf einem guten Zusammenspiel von Entwicklungs-, Sicherheits- und Außenpolitik. Das gehört nämlich zusammen. Dennoch: Die Bedrohungslage wird noch als erheblich bis hoch eingestuft. Daher ist es auch weiterhin nötig, dass wir mit unseren Soldaten vor Ort sind und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Zwei Ausbildungsrunden sind abgeschlossen, eine weitere sieht nun die vertiefende Ausbildung an den Heimatstandorten vor. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Motschmann, Sie können gern noch sechs Minuten weiterreden, aber das trifft dann Ihren Kollegen Brandl. Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Das will ich nicht. Ich bin auch am Ende meiner Rede. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und möchte am Ende noch den Soldatinnen und Soldaten danken, die vor Ort diesen schweren Dienst tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Reinhard Brandl spricht zum Schluss dieser Debatte für die CDU/CSU-Fraktion. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Er hat noch zwei Minuten!) Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Kollegin Motschmann. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bis 2012 galt Mali als Musterbeispiel für Demokratie in Afrika. Deswegen ist es besonders bitter, anzusehen, wie das Land heute um seine Existenz kämpft. Nach dem Sturm der Tuareg 2012, dem Militärputsch, ist zwar jetzt zumindest auf dem Papier die verfassungsgemäße Ordnung wiederhergestellt – es gab Wahlen; es gab Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung –, aber die Zukunft Malis wird sich daran entscheiden, ob es erstens gelingt, eine Aussöhnung zwischen den verschiedenen Ethnien herzustellen – während wir tagen, laufen in Algier gerade Gespräche, in die wir große Hoffnungen setzen –, und ob es zweitens gelingt, ein Staatswesen aufzubauen, das Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und territoriale Integrität für Mali bietet, das die verschiedenen Ethnien am politischen Prozess beteiligt und das alle Bürgerinnen und Bürger am Wohlstand und der sozialen Entwicklung teilhaben lässt. Das wird ein langer Weg. Ich kann Ihnen von einem persönlichen Erlebnis erzählen: Ich war 2013 mit dem damaligen Verteidigungsminister de Maizière in Mali. Wir hatten ein langes Gespräch mit Tuareg. Erstens waren sich diese schon untereinander gar nicht einig. Zweitens haben sie in der Stunde, während der wir zusammensaßen, eine Vielzahl an Problemen aufgezählt: von Problemen mit Wasser, mit Weideland über Konflikte zwischen sesshaften und nicht sesshaften Gruppen bis hin zu Rache, Hass und Gewalt, die entstanden sind in einem Konflikt, in dem Mord und Gewalttaten nicht gesühnt und nicht rechtsstaatlich verfolgt worden sind. Nach dem Gespräch war ich ziemlich desillusioniert. Es wird sicher Jahre dauern, bis es gelingt, den Versöhnungsprozess mit auf den Weg zu bringen. Es hilft nichts: Wir haben gemeinsam ein Interesse daran, dass Mali wieder stabil wird. Kein Interesse haben wir an einem instabilen Mali, aus dem Terrorismus, organisierte Kriminalität und Instabilität in die Region und die Welt exportiert werden. Mali ist neben dem Horn von Afrika ein Schwerpunkt der deutschen Hilfe in Afrika. Wir sind vielfach engagiert. Zum Beispiel sind wir in der Entwicklungszusammenarbeit stark engagiert. Dabei geht es um Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Landwirtschaft sowie Aufbau von dezentralen Strukturen. Die Rebellen in Mali stellen im Moment die Forderung, dass der Norden mehr Autonomie erhält. Wenn das funktionieren soll, müssen die Kommunen im Norden auch in die Lage versetzt werden, selbstständig für Daseinsvorsorge zu sorgen und die staatlichen Aufgaben, die sie zu erledigen haben, wahrnehmen zu können. Dabei unterstützen wir das Land. Wir sind engagiert bei MINUSMA, der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen, bei EUCAP Sahel Mali, dem Aufbau der Polizeikräfte. Wir stellen mit Dr. Conze im Moment den Leiter. Wir sind weiterhin auch bei EUTM Mail engagiert, der Ausbildungsmission der EU für die dortigen Streitkräfte. Um dieses Mandat geht es heute. Wir werden das in den kommenden Wochen auch in den Ausschüssen beraten. Als wir 2013 mit dem Mandat angefangen haben – ich erinnere mich noch gut daran –, war im Prinzip niemand da, den wir ausbilden konnten. Die malischen Streitkräfte waren am Boden. Es war niemand da, der in irgendeiner Form zum Beispiel etwas sichern konnte, geschweige denn Grenzen. Wir haben mit der Ausbildung schon erste Erfolge erzielt. Es ist mehrfach angesprochen worden: Mittlerweile befindet sich der sechste Gefechtsverband in der Ausbildung. Jeder Gefechtsverband umfasst zwischen 600 und 700 Soldaten. Das heißt, wir haben bereits etwa 4 000 Soldaten ausgebildet. Zwei von den Verbänden haben bereits eine Wiederholung durchlaufen. Das ist jetzt noch nicht viel, aber besser als nichts. Natürlich sind die, die wir ausbilden, noch keine vollausgebildeten Soldaten in unserem Sinne. Es handelt sich um eine Ausbildung, die acht bis zehn Wochen dauert. Die Soldaten lernen dort Grundlagen in Logistik und Infanterie, aber auch im Bereich der Menschenrechte. Wir müssen diese Ausbildung weiter durchführen und brauchen einen langen Atem. Darauf ist unser Engagement in Afrika ausgelegt. Ich möchte an dieser Stelle allen Soldatinnen und Soldaten, aber auch den zivilen Helfern danken, die für uns in Afrika – speziell in Mali – unter sehr schwierigen Bedingungen Verantwortung übernehmen. Denken Sie nur an Ebola, das jetzt Gott sei Dank an Mali vorbeigegangen ist. Sie übernehmen die Verantwortung, von der wir heute hier sprechen. Ich wünsche ihnen alles Gute und kann für meine Fraktion bereits ankündigen, dass wir dem Mandat zustimmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3836 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe auf die Zusatzpunkte 2 und 3: ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den Deutschen Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle NATO-Eingreif-truppe einbeziehen Drucksache 18/3922 ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Demilitarisierung statt Eskalation – Keine NATO-Eingreiftruppe im Osten Europas Drucksache 18/3913 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Frithjof Schmidt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die NATO über ihre Einsatzbereitschaft berät und Strukturen verändern möchte, ist vor dem Hintergrund der Sicherheitsbedenken östlicher Partnerstaaten – angesichts der Situation in der Ukraine – und auch südlicher Partnerstaaten – angesichts der Lage im Mittelmeerraum und im Nahen Osten – ganz nachvollziehbar. Dass die Bundesregierung diese Diskussion im NATO-Rat bisher völlig am Deutschen Bundestag vorbei geführt hat und wir erst am Wochenende der Presse entnehmen mussten, dass heute in Brüssel wichtige konkrete Entscheidungen dazu fallen – bzw. gerade gefallen sind –, ohne dass bis gestern auch nur ein Ausschuss genau informiert wurde, ist dagegen überhaupt nicht nachvollziehbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Hätte meine Fraktion den Bericht gestern im Verteidigungsausschuss nicht kurzfristig beantragt, dann wäre gar nichts erfolgt. Dieser Umgang mit dem Parlament ist politisch schlechter Stil. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Man fragt sich schon, warum es um diese neuen Einsatzmodalitäten der NATO Response Forces so viel Leise-treterei gibt. Wir wissen alle, dass in der NATO heftige Diskussionen über eine neue Stationierung größerer Truppenverbände in östlichen Partnerstaaten und die Vereinbarkeit solcher Schritte mit der NATO-Russland-Grundakte stattgefunden haben. Die NATO hat hier sehr verantwortlich und klug gehandelt und auf so etwas mit der klaren Aussage verzichtet, dass die NATO-Russland-Grundakte nicht faktisch aufgekündigt werden soll. Wenn jetzt das Zusammenziehen und die temporäre Verlegung größerer Verbände im Rahmen einer schnellen Eingreiftruppe theoretisch im ganzen NATO-Gebiet ermöglicht werden, dann wirft das die politische Frage auf, ob das damit durch die Hintertür zurückgenommen wird. Außerdem wirft die Tatsache, dass hier über Zeiträume von weniger als 48 Stunden geredet wird, die Frage nach der politischen Kontrolle der militärischen Abläufe auf. Wir wissen alle, dass Truppenverlegungen und große Manöver eine enorme politische Bedeutung bekommen und eine politische Dynamik der Eskalation auslösen können, also eine hochpolitische Angelegenheit sind. Wir haben eine Parlamentsarmee. Deshalb gehört die Diskussion solcher Konzepte in den Bundestag, bevor darüber in Brüssel beschlossen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) In der Presse kursieren teilweise beunruhigende Spekulationen über diese neue Very High Readiness Joint Task Force – kurz: VJTF. Das ist das Resultat der ganzen Geheimniskrämerei der Bundesregierung. Deswegen frage ich die Bundesregierung und natürlich auch die Regierungskoalition: Wann wird das Konzept für die VJTF innerhalb der NATO endgültig verabschiedet, und wie wollen Sie den Deutschen Bundestag im Vorfeld einbinden? Oder war es das heute etwa schon? Wie können Sie ausschließen, dass durch ein Zusammenziehen militärischer Verbände im Osten des NATO-Gebietes zum Zweck der schnelleren Reaktionsfähigkeit – durch die Entscheidung des SACEUR, also des NATO-Oberbefehlshabers – eine Truppenstationierung stattfindet, die nicht im Einklang mit der NATO-Russland-Grundakte steht, und dass die politische Kontrolle den militärischen Abläufen hinterherhinkt? Wann und unter welchen Bedingungen halten Sie den Einsatz der VJTF in anderen Regionen als im östlichen NATO-Gebiet – zum Beispiel im Mittelmeerraum – für möglich und geboten? Gibt es dazu schon Überlegungen oder gar Planungen? Gerade in der letzten Woche haben wir hier im Bundestag wieder über das Mandat für die Stationierung von Patriot-Abwehrraketen innerhalb des NATO-Gebietes – in der östlichen Türkei – diskutiert und abgestimmt. Wir haben also NATO Response Forces de facto an die südöstliche Grenze innerhalb der NATO verlegt. Die Bundesregierung und alle Fraktionen waren und sind sich bisher einig, dass dafür aufgrund der internationalen politischen Rahmenbedingungen außerhalb des NATO-Gebietes ein Mandat des Bundestages politisch erforderlich ist. Die Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehr-einsätzen ist eben nicht nur eine rein rechtliche Frage, sondern auch eine politische Frage der Gefahrenanalyse. Dieser Konsens unseres Parlamentes darf nicht durch neue Einsatzmodalitäten für neue schnelle Eingreiftruppen der NATO ausgehebelt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Florian Hahn [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn!) Deswegen sind eine umfassende Information und eine intensive Diskussion im Deutschen Bundestag sowie gegebenenfalls auch eine Beschlussfassung vor den Entscheidungen der NATO hierzu zentral. Wir fordern Sie auf, das sicherzustellen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Roderich Kiesewetter hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann durchaus verstehen, dass der Kollege Schmidt und auch die Opposition ein Informationsinteresse haben. Aber ich kann nicht verstehen, dass in diesem Hause die schnelle Eingreiftruppe als etwas Neues bezeichnet wird. Genau vor einem Jahr, am 4. und 5. Februar 2014, hat die Krim ihre Zugehörigkeit zur Ukraine verloren. Seither wird der Osten der Ukraine zunehmend destabilisiert. Nach OSZE-Angaben sind innerhalb der Ukraine 1 Million Menschen auf der Flucht und insgesamt 5 Millionen Menschen betroffen. Die NATO hat vor fünf Monaten, also rund ein halbes Jahr nach der Destabilisierung der Krim und der Ukraine, erstmals reagiert. Aber warum ist es nichts Neues? Es sind drei Organisationen, die im Wesentlichen auf europäischem Boden für Sicherheit sorgen: Die OSZE verfolgt die Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens – leider verfolgt sie sie mehr, als sie durchzusetzen –; die Europäische Union orchestriert die Sanktionen, und die NATO hat – das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst – in allererster Linie ein Zeichen der Rückversicherung in die eigenen Reihen zu geben. Es gibt nämlich NATO-Staaten, die verunsichert sind, wie die baltischen Staaten, die nicht wissen, was die eigentliche Absicht hinter dem russischen Vorgehen ist. Insofern möchte ich eine Lanze für die Bundesregierung brechen, die gerade bei den Verhandlungen in Wales auf den Tag genau vor fünf Monaten durchgesetzt hat, dass es nicht zu einer permanenten Stationierung kommt und die NATO-Russland-Grundakte nicht außer Kraft gesetzt wird. (Widerspruch der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit Blick auf die schnelle Eingreiftruppe der NATO müssen wir uns auch in diesem Parlament ehrlich machen, was die Ausstattung unseres Militärs angeht. Die NATO hat bereits 2002 die schnelle Eingreiftruppe beschlossen. Im Jahr 2007, also nach fünf Jahren des Aufbaus, wurde sie für einsatzfähig erklärt. Im Jahr 2008 kam es zur Finanzkrise. Das, was wir jetzt erleben, ist, dass die NATO einen Schritt zurückgeht: Von den 25 000 Soldaten, die für die schnelle Eingreiftruppe, die NATO Response Force, vorgesehen waren, sind jetzt gerade einmal 5 000 für schnell multinational einsatzfähig erklärt worden. Das ist ein Fünftel des vorgesehenen Umfangs. Ich möchte damit deutlich machen: Es ist viel weniger. Das Einzige, was man anders gemacht hat, ist, dass diese Eingreiftruppe besonders gut ausgestattet wird. Aber es ist im deutschen Interesse, sie nicht permanent jenseits von Oder und Neiße zu stationieren. Für uns Deutsche kommt hinzu, dass wir zurzeit nach zweijähriger Vorbereitungszeit in Münster die gesamte NATO-Eingreiftruppe kommandieren, und zwar für ein Jahr. Es fällt auch in dieses Jahr unserer Verantwortung, dass wir mithelfen, das Hauptquartier für diese schnelle Eingreiftruppe in Stettin zu befähigen. Worauf kommt es dabei an? Es kommt darauf an, innerhalb weniger Stunden einsatzbereit zu sein. Das heißt, diejenigen Soldatinnen und Soldaten, die dort eingesetzt sind, können nicht ohne Weiteres in Urlaub gehen. Sie sind binnen 48 Stunden in einer Alarmierungskette aufzurufen. Aber bis es zu Verlegungen kommt, vergehen zwei oder drei Tage. Das bedeutet: Es ist nichts anderes als das, was es bisher schon gab. Auch der Parlamentsvorbehalt ist in keiner Weise beeinträchtigt. Lassen Sie mich noch ein paar sicherheitspolitische Punkte ansprechen. Es ist in unserem deutschen Interesse, dass wir den Zusammenhalt in der NATO bewahren und dass wir weder eine NATO der unterschiedlichen Geschwindigkeiten bekommen noch eine NATO, die in Sorge oder gar in Angst und Schrecken ist, noch eine NATO, die sich zurücklehnt. Deshalb soll diese Eingreiftruppe multinational sein; denn sie soll übergreifend Solidarität zeigen. Des Weiteren passt sie sich an aktuelle Verfahren und sicherheitspolitische Herausforderungen an. Es ist unklar, Herr Kollege Schmidt, wo sie eingesetzt wird. Es ist aber klar, dass sie für die baltischen Staaten wie auch für Polen, Rumänien und Bulgarien ein Zeichen der Rückversicherung ist. Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte: Es ist wichtig, dass wir als Bundestag gegenüber unserer Bevölkerung deutlich machen, was für eine Form von Sicherheitspolitik wir anstreben. Wir wollen doch auf Russland gerade nicht militärisch reagieren. Wir weichen den militärischen Herausforderungen in unserem Luftraum, aber auch anderen Grenzverletzungen aus. Wir antworten nicht militärisch, sondern asymmetrisch mit Sanktionen. Wir versuchen, die OSZE wiederzubeleben. Wir versuchen, die NATO als ein Instrument zu begreifen, das in erster Linie ein Zeichen nach innen gibt. Es gibt natürlich Kräfte innerhalb der NATO, die etwas anderes wollen. Da ist deutsche Sicherheitspolitik gefordert. Vor einem Jahr auf der Münchner Sicherheitskonferenz, die am kommenden Wochenende erneut stattfindet, haben der Bundespräsident, die Verteidigungs-ministerin und der Außenminister unisono klargemacht, dass wir Verantwortung übernehmen müssen. Verantwortung bedeutet nicht Aufrüstung, sondern bedeutet, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, sorgsam umzugehen und auf diplomatischem Parkett, bei Verhandlungen sowie in den Bereichen der Sanktionen und der militärischen Rückversicherung handlungsfähig zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wer das angreift wie die Kollegen der Linken, der gefährdet unsere Sicherheit. Ich bin dankbar, Herr Kollege Schmidt, für Ihre -behutsamen Fragen. Ich hoffe, dass ich zur Aufklärung beigetragen habe. Meine Fraktion jedenfalls unterstützt eine behutsame Vorgehensweise. Wir wollen weiterhin, dass unser Land in der Lage ist, Frieden zu schaffen durch einen orchestrierten Einsatz unterschiedlicher Organisationen. Wir wollen uns nicht ausschließlich militärisch orientieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Dr. Alexander Neu das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kiesewetter, das war eine tolle Märchenstunde, die Sie uns gerade bereitet haben. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Manchmal klingt die Wahrheit eben gut!) – Als Märchen. – Fakt ist doch, dass wir uns derzeit einer wachsenden militärischen Gefährdung in Europa ausgesetzt sehen, wie es seit Mitte der 80er-Jahre nicht mehr der Fall war. Russland und der Westen gießen wechselseitig Öl ins Feuer, sowohl mit verschärfter politischer Rhetorik als auch mit militärischen Maßnahmen, natürlich immer nur als Reaktion auf das Verhalten der jeweils anderen Seite, also nur als Verteidigung. So -lautet die Rechtfertigung jeder Seite. Die jeweils andere Seite sieht das jedoch anders, nämlich als eine Provo-kation und als einen aggressiven Schritt. Damit verhält es sich, als ob zwei Züge auf einem Gleis aufeinander zurasten und jede Seite beschleunigte mit dem Hinweis, dass auch die andere Seite beschleunigt. Das Thema der Entschleunigung spielt keine Rolle mehr. So entstehen Kriege. Die Gefahr eines Flächenbrandes in Europa wächst derzeit, auch durch das Mittun von NATO-Staaten. (Beifall bei der LINKEN) Der Aufbau und die Verlegung der sogenannten NATO-Speerspitze und deren Vorhut unter maßgeblicher deutscher Verantwortung und Beteiligung tragen zu dieser wachsenden Kriegsgefahr bei. Es mag für Polen und die baltischen Staaten beruhigend sein, wenn die NATO ihre Präsenz auf deren Territorien temporär – vielleicht auch nichttemporär – ausweitet. Aber mehr militärische Präsenz der NATO im Baltikum, in Polen oder auf dem östlichen Balkan stellt keinen realen Sicherheitszugewinn dar, im Gegenteil. (Beifall bei der LINKEN) Russland seinerseits versteht genau das als eine weitere Provokation, auf die es reagieren müsse; so lautet die -Interpretation in Russland. Das darf man nicht beiseiteschieben. Es geht um Wahrnehmung und Empathie von Wahrnehmung. (Beifall bei der LINKEN) Die baltischen Staaten, Polen und andere osteuropäische Staaten müssen lernen und akzeptieren, dass europäische Sicherheit und ihre Sicherheit ohne oder gegen Russland nicht möglich sind. (Beifall bei der LINKEN) Das Gleiche gilt natürlich für Russland. Mehr militärische Präsenz russischer Truppen an der Westgrenze schafft nicht mehr Sicherheit für Russland. Kommen wir auf den Konflikt als solchen zurück. Die Ursache des zugespitzten Konflikts zwischen dem -Westen und Russland ist nicht die Ukraine. Der UkraineKonflikt ist lediglich der Siedepunkt, an dem Russland aus seiner Sicht die Reißleine zu ziehen gedenkt. Die Ursache ist die Expansionspolitik von NATO und EU im Kontext eines geostrategischen und geoökonomischen Machtkampfs um Einflusszonen im postsowjetischen Gebiet. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Hans-Peter Bartels [SPD]: Hatte Polen das Recht, der NATO beizutreten?) Es gibt eine andere Überlegung seit Anfang der 90er-Jahre, die eines gemeinsamen europäischen Hauses, die völlig verworfen wurde, Kollege. Darüber können wir gerne noch einmal reden. Sie wissen, dass selbst die SPD Anfang der 90er-Jahre damit geliebäugelt hat. Aber das hat irgendwann keine Rolle mehr gespielt. Es ging nur noch um NATO-Osterweiterung und EU-Osterweiterung. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Parlamente haben das beschlossen!) Statt eines gemeinsamen europäischen Hauses von Lissabon bis Wladiwostok, was von der UdSSR unter Gorbatschow seinerzeit vorgeschlagen wurde, geht es um Einflusszonen wie im 19. und 20. Jahrhundert. Man hat offensichtlich auch im Westen nicht aus der Geschichte gelernt. (Beifall bei der LINKEN) Allein der Georgien-Krieg 2008 hätte ein Warnsignal gegen die westliche Expansionspolitik nach Osten sein müssen, war es aber nicht. Der Versuch Moskaus 2008, mit dem Vorschlag einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur Stabilität in Europa, insbesondere in Osteuropa, zu erreichen, wurde in den westlichen Hauptstädten nicht einmal debattiert. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Da war Ossetien schon besetzt!) – Das war ein Resultat, Kollege. – Stattdessen gibt es Druck auf osteuropäische Staaten, die eventuell weniger Interesse haben, der EU beizutreten, siehe die Regierung in Kiew 2013, als sie die Assoziierungsvereinbarung noch nicht unterzeichnen wollte, wohlgemerkt: noch nicht unterzeichnen wollte. Als sie das letztendlich verweigerte, gab es eine massive Einmischung von EU-Staaten in die inneren Angelegenheiten eines sogenannten souveränen Staates, und es gab eine definitive Unterstützung der Demos auf dem Maidan durch europäische Staaten und europäische Politiker, sogar finanzielle und technische Unterstützung des Maidan bis hin zur Unterstützung des Putsches gegen eine gewählte ukrainische Regierung. All diese völkerrechtswidrigen Interventionen sind eine Selbstverständlichkeit und gehören zum Instrumentenkoffer westlicher Außen- und Sicherheitspolitik. Von Souveränität ist keine Rede mehr, nicht wenn es um andere Staaten geht. Souveränität darf lediglich der Westen für sich beanspruchen. Auf russischer Seite wird ebenfalls ein Konfronta-tionskurs gefahren. Stichworte: Krim, Unterstützung der Aufständischen im Osten der Ukraine. Auch das ist nicht zu tolerieren, auch das weisen wir als Linke zurück. (Beifall bei der LINKEN) Nun vernehmen wir seit einigen Tagen zunehmend Diskussionen über eventuelle Waffenlieferungen der USA an die Ukraine. Einmal ja, einmal nein, es gibt verschiedene Stimmen, auch in unserem Hause gibt es verschiedene Stimmen. (Wilfried Lorenz [CDU/CSU]: Bei Russland ist es einfacher!) – Bei Russland ist es vielleicht einfacher. – Dennoch wird auch in unserem Hause darüber diskutiert, womit eine neue Eskalationsstufe beschritten werden würde, würde man dem nachgeben. Wenn Frau Merkel in den nächsten Tagen nach Washington fliegt, erwarten die Menschen in diesem Land, dass Frau Merkel Tacheles gegenüber Obama redet und klarmacht, dass Waffenlieferungen an die Ukraine tabu sind. (Beifall bei der LINKEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Appellieren Sie doch mal an Putin!) Deutschland muss Vorreiter sein, indem es sich gegen alle Eskalationsschritte wehrt und sich diesen entgegenstellt. Dazu gehört auch der Verzicht auf die Teilnahme an der NATO-Speerspitze und dem sogenannten Voraustrupp. (Beifall bei der LINKEN – Dagmar Ziegler [SPD]: Und die Erde ist eine Scheibe!) Es wird höchste Zeit, dass Europa erwachsen und souverän wird. Das heißt, Europa muss die europäische Sicherheit unter Beteiligung Russlands selbst gestalten. Eine europäische Sicherheit darf kein geopolitisches Sandkastenspielchen einer außereuropäischen Macht bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Wilfried Lorenz [CDU/CSU]: Was ist das denn?) – Ich weiß, dass Sie das nicht verstehen; das kann ich mir vorstellen. – Die Alternative zur bisherigen Sackgassenpolitik der NATO und zur EU-Osterweiterung führt nämlich weiter. Das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit unter Einschluss Russlands ist eine gangbare Option von Europa und für Europa. Die Linke wird den Antrag der Grünen nicht ablehnen, aber nicht deshalb, weil wir alle Positionen teilen. Im Gegenteil: Der Antrag streift nur das eigentliche Problem. Man hat bei den Grünen hin und wieder den Eindruck, dass sie gar nicht so sehr gegen die Konfronta-tionspolitik sind, sondern dass sie in der Opposition nur mitentscheiden möchten. Das greift definitiv zu kurz. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Neu, Sie müssen zum Schluss kommen. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Ich komme zum Ende. – Die Linke wird sich dem Grünen-Antrag nicht widersetzen. Wir werden uns enthalten und bringen einen eigenen Antrag ein. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Niels Annen das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Liebe Frau Präsidentin, vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Neu, Sie haben hier davon gesprochen, über Fakten reden zu wollen, und Sie haben die verschärfte Rhetorik beklagt. Ich will Ihnen einmal vorlesen, was Ihre Kollegin Christine Buchholz heute in einer Pressemitteilung zu dieser Debatte geschrieben hat. Sie hat nämlich geschrieben, Deutschland solle über das Bündnis, also die NATO, durch diese neue Taskforce strategisch auf einen möglichen – ich zitiere sie – „Landkrieg gegen Russland orientiert“ werden. Lieber Kollege Neu, wenn irgendjemand hier in diesem Hause die Rhetorik verschärft, dann ist es ja wohl Ihre Fraktion. Ich finde das wirklich unangemessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch aus Ihrem Antrag zitieren. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist Ablenkung, was Sie machen!) Da steht, es sei „ein gefährlicher Schritt, der entscheidend zur Dynamik der Feindseligkeiten im Verhältnis zwischen Russland und der NATO beiträgt“. Wenn man so etwas liest, wenn man Ihren Reden zuhört, dann hat man manchmal den Eindruck, Sie läsen hier das Manuskript eines Nachrichtensprechers von Russia Today ab. Wir führen hier wirklich keine konstruktive Debatte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das ist billig! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Verschwörungstheorie!) Sie sind überhaupt nicht darauf eingegangen, dass heute die Nachricht verbreitet worden ist, dass sich die Bundeskanzlerin unseres Landes mit dem französischen Präsidenten auf einer Reise befindet, um in Kiew und in Moskau über eine Lösung dieser Krise zu reden. Das hätten Sie zumindest einmal erwähnen können. Ihr Problem in dieser Debatte ist doch, dass Sie – das ist nicht ganz ungefährlich – Ursache und Wirkung verwechseln. Dann kommt man zu falschen Schlussfolgerungen, Herr Kollege Neu. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das machen Sie selbst!) Deswegen ist es vielleicht hilfreich, sich an dem zu orientieren, was die NATO eigentlich beschlossen hat. Der Kollege Kiesewetter hat das hier sehr gut zusammengefasst. Der NATO-Gipfel in Wales musste auf eine neue sicherheitspolitische Situation reagieren. Die erste Feststellung, die man hier doch machen muss, ist: Es war ja nicht die NATO, die die Grundlage der Kooperation aufgekündigt hat, die diese Krise ausgelöst hat, sondern es war Russland mit seinem Verhalten: (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, mit der fortgesetzten Unterstützung der militärischen Operation durch die sogenannten Separatisten in der Ostukraine. Ich will noch zu etwas anderem, was in diesen Debatten eine Rolle gespielt hat, etwas sagen. Es war ja nicht so, dass sich alle in der NATO von Anfang an auf eine Strategie verständigt haben. Es gab auch innerhalb der NATO Kräfte, die auf eine aggressive, ja, zum Teil auch militärische Antwort gedrungen haben. Wir haben diesem Druck eben nicht nachgegeben. Es war doch der Außenminister, Frank-Walter Steinmeier, der in Wales und in der Vorbereitung von Wales dafür gesorgt hat, dass wir eine ausgewogene, balancierte Antwort erhalten haben: auf der einen Seite – auch das gehört dazu, Herr Kollege Neu – eine Verstärkung der kollektiven Verteidigungsbemühungen über den sogenannten Readiness Action Plan und auf der anderen Seite eine Bekräftigung des regelbasierten europäischen Systems der Sicherheitsarchitektur, die wir gemeinsam aufgebaut haben, inklusive der NATO-Russland-Grundakte von 1997, die der eine oder andere Bündnispartner durchaus zur Disposition stellen wollte. Gleichzeitig hat dieser Gipfel deutlich gemacht – auch darüber haben Sie nicht geredet –: Es wird für diesen Konflikt keine militärische Lösung geben. Auch das hätte man einmal erwähnen können. Auch weil wir hier eine Debatte darüber führen, dass aus den Vereinigten Staaten Vorschläge kamen, Waffen zu liefern, will ich noch einmal sagen: Meine Fraktion hat hier eine ganz klare Haltung: Wir sind gegen Waffenlieferungen an die ukrainische Regierung, (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Haltet ihr das durch?) auch weil sie zu einer Verschärfung des Konfliktes beitragen würden und weil sie dazu beitragen würden, dass wir möglicherweise noch mehr als die geschätzt schon 5 000 Toten in diesem Konflikt zu beklagen hätten. Außerdem wäre die Umsetzung dieses Vorschlages eine Gefahr für das wichtigste Gut, das wir in der letzten Zeit erreicht haben, nämlich die Übereinstimmung innerhalb der NATO, innerhalb der Europäischen Union und mit den Partnern in Washington. Wahr ist aber auch – ich finde, auch das muss man einmal sagen –: Dass wir diese Debatte führen, hängt doch auch damit zusammen, dass man sich an Verabredungen nicht gehalten hat, dass Mariupol beschossen worden ist, dass es weiterhin militärische Operationen gibt. (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Der Flughafen!) Deswegen bin ich über diese Debatte zwar nicht erfreut; aber ich bin auch nicht überrascht. Ich finde es bedauerlich, dass die morgen beginnende Münchner Sicherheitskonferenz durch Äußerungen ihres Vorsitzenden über Waffenlieferungen belastet worden ist. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zur NATO. Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise mussten wir uns – ich habe es gesagt – auf eine neue Situation einstellen. Es sind vernünftige Beschlüsse gefasst worden. Die sogenannten Reassurance-Maßnahmen sind doch eine Antwort auf etwas, was man nicht einfach wegdiskutieren kann. Ich will auch eingestehen: Ich freue mich nicht über jede Äußerung, die ich im Baltikum höre; ich bin auch nicht mit jeder Äußerung einverstanden. Aber wenn wir ein Bündnis sind, das etwas auf sich hält, dann müssen wir doch dafür sorgen, dass wir die Sorgen und Nöte ernst nehmen. Deswegen gehört beides dazu. Die Reassurance-Maßnahmen – Air Policing im Baltikum, Pa-trouillenfahrten in den baltischen Raum, AWACS-Flüge und jetzt die Very High Readiness Joint Task Force – sind sozusagen ein Teil des Pakets, zu dem auch die Gesprächsbereitschaft mit Russland, die Dialogformate, die wir entwickelt haben, und die beständigen diplomatischen Initiativen unseres Außenministers und der Bundeskanzlerin gehören. Das gehört zusammen. Ich will am Schluss noch sagen: Herr Kollege Schmidt, ich finde, Sie haben hier wichtige Fragen gestellt. Wir diskutieren gerade über diese grundsätzlichen Fragen. Die nächste Sitzung der Parlamentsbeteiligungskommission ist am 25. Februar. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran beteiligen würden. Dann können wir in Ruhe miteinander auch über diese Fragen sprechen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Wilfried Lorenz hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wilfried Lorenz (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wovon reden wir heute? Wir reden von der Glaubwürdigkeit der Nordatlantischen Allianz, und wir reden von Deeskalation durch Prävention. Beim NATO-Gipfel in Wales wurde die schnelle Eingreiftruppe Very High Readiness Joint Task Force, die sogenannte Speerspitze, beschlossen. Damit setzen die NATO-Mitgliedstaaten ein deutliches Zeichen der Entschlossenheit, Standhaftigkeit und Einigkeit. Dieses Zeichen geht erstens an sechs Staaten an der Ostgrenze Europas – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Bulgarien – und zweitens an die russische Führung. Auch Deutschland setzt ein klares Zeichen: Wir stehen zu unserer Verantwortung in der NATO – nicht nur als militärisches Bündnis, sondern auch als politische Wertegemeinschaft –, und wir machen unsere sicherheits- und verteidigungspolitischen Hausaufgaben. Meine Damen und Herren, Deeskalation durch Bereitstellung eines militärischen Kontingents, das in drei bis fünf Tagen einsatzbereit ist, also viel schneller einsatzbereit ist als die Immediate Response Force: „Wie geht das?“, werden Sie sich fragen. (Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Ich bin sicher: Wer glaubwürdig verhandeln will, muss ein ernst zu nehmendes Potenzial – politisches, wirtschaftliches und, wo notwendig, auch militärisches – vorweisen können. Genau dieses Potenzial ist ein erprobtes, wirksames und glaubwürdiges Mittel zur Verhinderung von kriegerischen Auseinandersetzungen. Gerade Deutschland hat vor dem Fall des Eisernen Vorhangs von der Präsenz und Glaubwürdigkeit der NATO profitiert und danach von einem Europa in Frieden und Freiheit. Meine Damen und Herren, zur Glaubwürdigkeit gehört zudem eine angemessene Reaktion auf Lageänderungen. Die NATO hat schnell mit einem außerordentlich schnellen Instrument reagiert. Die Beschlüsse von Wales sind – inhaltlich wie auch in der zeitlichen Taktung – die richtige Antwort auf die Vorstellung Russlands, ein Land könne nach Belieben vorgeben, wie Grenzen im 21. Jahrhundert verändert werden. Die aktuelle Lage deckt sich nicht eins zu eins mit der Ost-West-Auseinandersetzung im Kalten Krieg. Seither haben sich friedliche Revolutionen vollzogen. Ehemalige Blockstaaten sind unabhängig geworden. Andererseits ist Russland wieder eine Bedrohung – ich formuliere das auch bewusst so –, (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Für wen?) eine Bedrohung des internationalen Rechts und der Souveränität freier Staaten, um diese Frage klar und deutlich zu beantworten, Herr Neu. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Der Präzedenzfall wurde von der NATO geschaffen!) Ansonsten möchte ich auf Ihre Märchenstunde nun wirklich nicht weiter eingehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Hellmich [SPD] – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Weil Sie es nicht können!) Belege dafür – ich liefere sie – sind unter anderem die jüngsten Geländegewinne der moskautreuen Rebellen über die in Minsk festgelegten Grenzen hinaus. Sie wissen, da hat Russland zugestimmt. Das sollten Sie eigentlich auch einmal klar und deutlich sagen. Ohne militärische Unterstützung Russlands wäre dies nicht möglich gewesen. Dies bestätigt, dass hier ein Machtanspruch mit Waffengewalt durchgesetzt wird, und das zeigt den fehlenden Willen zur Kooperation. Das muss man hier, glaube ich, einmal in aller Deutlichkeit formulieren. Meine Damen und Herren, nach der Annexion der Krim und den sich ständig steigernden militärischen Provokationen an der Grenze der NATO durch die russische Führung ist der Gedanke der Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Unsere eigene Landesverteidigung ist darin eingebunden. Als einzelner Staat, aber auch im Verbund mit unseren Bündnispartnern zeigen wir mit VJTF unsere Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit. Wir zeigen, dass wir für den Artikel-5-Fall in der NATO fest zusammenstehen. Das bedeutet: Die NATO ist glaubwürdig in Wort und Tat. Das, meine Damen und Herren, ist die beste Prävention, der beste Schutz vor territorialen Begehrlichkeiten im Osten Europas. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Der ganze alte Kalte Krieg wieder!) – Lieber Herr Gehrcke, ich will jetzt nicht auf Ihr Studium in Moskau zurückkommen. (Heiterkeit bei der CDU/CSU – Lachen bei der LINKEN) Aber ich würde jetzt sehr gern einmal auf die Geschichte zurückgreifen. Wir werden gleich dazu kommen, was die NATO damals mit ihrer Standhaftigkeit erreicht hat, nämlich den Fall der eisernen Grenzen, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das ist der Kalte Krieg!) die Möglichkeit des Zusammenschlusses von Europa und das, was Sie nun ganz bestimmt nicht hören wollen, nämlich Frieden und Freiheit in vielen ehemaligen Vasallenstaaten der alten Sowjetunion. (Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Diese Menschen sind froh und dankbar, dass sie in Frieden und Freiheit leben, und dafür wird die NATO auch weiter eintreten. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das war eher die Ostpolitik der SPD!) Meine Damen und Herren, gleichzeitig setzen wir aber auf Vernunft und Einsicht des Kremls, auf Einsicht in das Recht frei entscheidender und souveräner Staaten, auf die Einsicht schließlich, dass die internationale Staatengemeinschaft militärisch erzwungene Grenzverschiebungen – wie in den letzten Jahrhunderten – nicht zu dulden bereit ist. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Außer, man macht es selber!) Es ist oft formuliert worden, und ich will es hier auch tun: Das Recht des Stärkeren darf nicht wieder die Stärke des Rechts beugen. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das klingt doch wie Hohn in den Ohren der Opfer!) – Herr Dr. Neu, wir können uns vielleicht einmal zu einem vernünftigen Gespräch zusammensetzen, nur fehlt mir im Moment dazu leider ein bisschen die Hoffnung. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Sie werden schwer unterlegen sein, das garantiere ich Ihnen! – Lachen bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, die Bundeskanzlerin hat der russischen Führung ein klares Zeichen gesandt. Sie hat die Bereitschaft zu Gesprächen über eine Zusammenarbeit des europäischen mit dem euroasiatischen Wirtschaftsraum signalisiert – das, was Herr Putin schon einmal angesprochen hat –, also von Wladiwostok bis Lissabon. Wie Sie vorhin gehört haben, sind die führenden politischen Kräfte bereit und auf dem Wege, in der Ukraine darüber zu sprechen, wie die sehr kritisch gewordene Lage dort zu entkrampfen ist. In der jüngeren Geschichte wurde schon einmal bewiesen – jetzt komme ich zu Herrn Gehrcke –, dass die Stärke der Menschen mit dem Streben nach Frieden, Freiheit und Menschenrechten Systeme zum Einsturz bringen kann. Und schon einmal waren Standhaftigkeit und Entschlossenheit der NATO von Erfolg gekrönt: Der Eiserne Vorhang fiel, und es entstand ein Europa in Frieden und Freiheit. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Lorenz, darf ich Sie an die vereinbarte Redezeit erinnern? Wilfried Lorenz (CDU/CSU): Danke. – Aus der Geschichte darf, soll und muss man lernen. Ich will jetzt nicht auf die VJTF eingehen, dazu ist schon ausgiebig gesprochen worden. Ich möchte nur zusammenfassen: Wir, Deutschland, tragen unseren Teil der Verantwortung in der NATO und stärken das gemeinsame Vorhaben. Entscheidend ist – das ist auch mein Schlusswort –: Die Allianz – und mit ihr Deutschland – ist bereit und fähig, allen Verpflichtungen des NATO-Bündnisses gerecht zu werden. Dazu senden wir hier und heute aus diesem Haus ein klares Signal. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Jetzt hat der Kollege Gehrcke für eine Kurzintervention das Wort. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich möchte dem Kollegen Lorenz eine Antwort nicht schuldig bleiben. Wenn Sie meine Erfahrungen zur Grundlage nehmen: Ich habe immer auf die Stärke der Menschen gebaut, auch dann, wenn sie eine andere Position hatten als ich. Ich war immer ein Freund von Wandel durch Annäherung. Ich habe ihn mir anders vorgestellt, aber man muss doch zugeben, dass ausschließlich Entspannungspolitik, die Bereitschaft, selbst abzurüsten – rhetorisch, politisch –, in Europa Veränderungen gebracht hat. Ich möchte nicht, dass wir in den Kalten Krieg zurückfallen. Das würde ich unerträglich finden. Dazu gehört auch, gegenüber Russland in einer anderen Sprache zu sprechen, sich in einem anderen Verständnis zu nähern und zu argumentieren. Wenn man die Interessen auch der anderen Seite nicht in Rechnung stellt, wird man immer gegen die Wand laufen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich finde, wir sollten hier endlich begreifen, auch russische Interessen in Rechnung zu stellen. Man muss ihnen nicht nachgeben, man muss sie nicht tolerieren, man muss sie in Rechnung stellen. Die Erfahrung Russlands nach der Vereinigung war, dass das, was besprochen und vereinbart war – die NATO wird nicht gen Osten ausgeweitet –, schändlich gebrochen worden ist. (Beifall bei der LINKEN) Das hat in Russland das Gefühl hervorgebracht: Wir werden pausenlos reingelegt. Wir werden betrogen und reingelegt. (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt doch alles nicht!) Mit einem solchen Gefühl kann man Fragen nicht beantworten. Sie müssen die Frage beantworten: Müssen wir nicht Interesse an einem starken Russland, einem starken Präsidenten haben, gerade wenn man Irrationalitäten vermeiden will? Ich möchte, dass mit einem starken Russland vernünftige Vereinbarungen für Europa getroffen werden. Man kann Truppen reduzieren, abrüsten, auch einseitig abrüsten. Warum überlegen Sie nicht, wie man aus dieser furchtbaren Krise in der Ukraine herauskommt? Es mag sein, dass ein eingefrorener Kompromiss, eine eingefrorene Situation etwas Schlechtes ist. Das ist aber allemal besser als eine heiße Lösung. Deswegen bin ich dafür, dass der Konflikt in der Ukraine eingefroren wird. (Zuruf von der CDU/CSU: Ist das nicht eine Rede? Das ist doch keine Kurzintervention!) Das geht nur, wenn die NATO nicht weiter zuspitzt, wenn man auf Russland zugeht. Das müsste man erreichen. Zu meinem Aufenthalt in Moskau, meinem Studium. Man ist nicht dümmer geworden. Das ist auch nicht schlecht. Man hat die Mentalität der Menschen in einem anderen Land ein bisschen kennengelernt. Diese Erfahrung geht vielen hier im Hause ab. Ich fordere Sie auf: Versuchen Sie auch ein bisschen, Russland zu studieren. Sie müssen nicht in Russland studieren. Versuchen Sie, zu begreifen, was dort geschieht, damit wir eine klügere und bessere Politik machen. Das wollte ich Ihnen noch sagen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Lorenz, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu erwidern. Wilfried Lorenz (CDU/CSU): Herr Präsident! Herr Kollege Gehrcke, natürlich kann man überall studieren. Man kann überall lernen. Sie haben gelernt. Das haben Sie mit Ihrer Rede gerade deutlich gemacht. Ich möchte aber noch einmal drei Punkte ansprechen. Ich habe eine klare, deutliche Sprache. Die ist auch notwendig, wenn man miteinander verhandeln und sprechen will; denn nichts ist schlimmer als Missverständnisse. Da werden Sie mir zumindest recht geben. Ich möchte eine zweite Bemerkung machen: Im letzten Jahrhundert hat uns Appeasement wirklich nicht geholfen, um das klar und deutlich zu formulieren. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Der Vergleich ist aber auch Gift!) Eine abschließende Bemerkung. Sie haben ganz klar vom eingefrorenen Konflikt, vom „frozen conflict“ in der Ukraine gesprochen. Ich bin Ihnen dafür sehr dankbar, weil Sie damit aus Ihrer Sicht noch einmal das Ziel von Putin klar definiert haben. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Hellmich, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wolfgang Hellmich (SPD): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in Münster studiert. Dort war es auch sehr schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Studium der Geschichte und Sozialwissenschaften spielte die Militärgeschichte eine nicht unwesentliche Rolle. Im Kontext von militärhistorischen Studien über die Ursache von Kriegen sollten wir uns sehr differenziert darüber unterhalten, wer an welcher Stelle im historischen Kontext mit welchen Maßnahmen dazu beigetragen hat, dass Kriege ausgebrochen sind. Ich glaube, wir kommen hier zu einem sehr unterschiedlichen Ergebnis. Die NATO hat auf ihrem Gipfel in Wales angesichts der historischen Lage, in der sich Europa und die Welt befanden, genau die richtigen und angemessenen Beschlüsse gefasst, um den Mitgliedstaaten der NATO die Sicherheit zu geben, die sie angesichts der Aggression, wie wir sie im Osten erleben, brauchen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist aber sehr überraschend!) Der Readiness Action Plan mit dem Ziel der Steigerung der Reaktionsschnelligkeit der NATO und alle Maßnahmen, die dadurch entstanden sind, sind eine Ausfüllung dieser Beschlüsse von Wales. Sie dienen der Festigung der Sicherheit im Bündnis und des Bündnisses. Wir machen klar: Die Beistandsverpflichtung von Artikel 5 des NATO-Vertrages gilt. Die Vereinbarungen der NATO füllen dies mit den angemessenen Instrumenten aus. Deutschland leistet mit seinem Beitrag zum Multinationalen Korps Nordost in Stettin, auch auf Wunsch der Polen, einen wichtigen Beitrag zum Readiness Action Plan. Das ist für die Nachbarn im Osten unser sichtbarer Beitrag zu ihrer Sicherheit. Dass Deutschland in diesem Jahr die Führung bei der Realisierung der NATO-Speerspitze übernimmt – der Stab des Deutsch-Niederländischen Korps in Münster und das Panzergrenadierbataillon aus dem sächsischen Marienberg werden die Speerspitze füllen –, passt genau in den Rahmen, den wir an der Stelle setzen, um mehr Sicherheit für die Mitglieder der NATO zu schaffen. Deutschland wird sich auch an dem Aufbau logistischer Stützpunkte in sechs Staaten an der Ostflanke der NATO beteiligen, um das Rotationsprinzip realisieren zu können und unsere Fähigkeiten einzubringen – auch eine angemessene und richtige Reaktion. Diese Maßnahmen der NATO sind rein defensiv; sie bedrohen keinen Staat. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ach!) Sie machen aber auch deutlich, dass es die NATO mit der Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten ernst meint und sie auch Ernst macht. Das hat natürlich mit dem Verhalten Russlands in der Ukraine zu tun. Wir fordern Russland weiterhin auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn wir wissen: Militärisch ist der Konflikt nicht zu lösen, durch keine Seite. Es ist deshalb nur zu wünschen, dass Präsident Hollande und unsere Kanzlerin bei ihrem gemeinsamen Besuch in Kiew und Moskau Erfolg haben. Russland führt in der Ukraine einen Krieg mit eigenen Soldatinnen und Soldaten. Dass in Russland Müttervereine gebildet werden, die sich um die Familien der gefallenen russischen Soldaten kümmern, ist eigentlich ein sichtbarer Beleg dafür, wie sehr Russland mit eigenen Kräften in den Konflikt in der Ukraine verstrickt ist. Weil an anderer Stelle so getan wird, als ob da nur mit Wattebäuschchen geschmissen würde, müssen wir uns über die Situation klar werden, in der wir uns befinden: Russische Flugzeuge üben den Anflug auf das NATO-Territorium und auch auf Nicht-NATO-Staaten, um die Reaktionsfähigkeit zu testen. Transponder werden abgestellt; die drohenden Folgen werden bewusst in Kauf genommen sowie der zivile Luftverkehr in Gefahr gebracht. Mobile atomare Mittelstreckenraketen vom Typ SS-26 werden ohne eine Ankündigung gegenüber den Partnern, wie sie eigentlich nötig wäre, über die Ostsee nach Kaliningrad verbracht. Russland testet neue Marschflugkörper – gegen jede Vereinbarung, gegen internationale Abrüstungsverträge wie den INF-Vertrag. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Rainer Barzel! So war er! Rainer Barzel spricht!) Zu guter Letzt wird Bosnien und Herzegowina der Gashahn zugedreht, damit keine Munitionslieferungen an die ukrainische Regierung mehr erfolgen. – Man muss sich all das einmal vor Augen führen, damit man sieht, mit welchen Instrumenten an der Stelle gearbeitet wird. Ist das nur Drohung? Ja, was ist das, was an der Stelle gemacht wird? Mit den Begriffen „druschba“ und „mir“, die auch ich bei vielen Besuchen in Russland und in der Sowjetunion, in Aserbaidschan gelernt und auch gelebt habe, hat all das, was da passiert, nichts zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es handelt sich um das Ausdehnen eines Machtbereiches. Wir haben gestern im Verteidigungsausschuss über die Situation gesprochen. Es wurde uns vom GI erklärt, welche Maßnahmen ergriffen werden. Ich verstehe das Anliegen der Grünen, mit großer Vorsicht an diese Fragen heranzugehen. Das tun wir auch in jeder Diskussion. Aber, Herr Schmidt, vor jedem Treffen der NATO-Verteidigungsminister gibt es eine vorbereitende Diskussion im Verteidigungsausschuss, nicht nur auf Ihre Initiative hin. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo war sie diesmal?) Anders verhält es sich leider mit dem Antrag der Linken. Ein Satz sei zitiert – leider –: Die baltischen Staaten fühlen sich bedroht, aber auch Russland fürchtet um seine Sicherheit und seine Rolle in der Welt … Das sagt alles. Sie legitimieren die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Hellmich, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Brugger? Wolfgang Hellmich (SPD): Aber selbstverständlich. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege Hellmich, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist durchaus üblich, dass wir im Verteidigungsausschuss vor jedem NATO-Verteidigungsministertreffen unterrichtet werden. In der Regel gibt es immer einen schriftlichen Bericht. Aber Ihnen dürfte ja auch nicht entgangen sein, dass er ausgerechnet bei der letzten Sitzung gefehlt hat. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Hört! Hört!) Es gab nur einen Bericht zum EU-Verteidigungsministertreffen. Wir haben dann am Montag, als wir die Presseberichterstattung gesehen haben, beantragt, dass die Bundesregierung Stellung dazu nimmt, bevor irgendwelche Festlegungen in der NATO getroffen werden. Dass es uns skeptisch macht, dass ausgerechnet jetzt der Bericht ausnahmsweise nicht vorher vorliegt, ist ja wohl durchaus berechtigt. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wolfgang Hellmich (SPD): Frau Kollegin, da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht. Deshalb sage ich ja: Ich verstehe, dass Sie da mit Vorsicht herangehen. Die differenzierte Weise der Behandlung der Tagesordnungspunkte – einerseits mit Vorlage, andererseits ohne Vorlage, nur mit mündlichem Bericht – haben wir selbstverständlich auch bemerkt. Dennoch hätte es aber die Diskussion und die Informationen in der Sitzung gestern auf jeden Fall gegeben; so ist das nicht. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf unseren Antrag hin! Wir haben es beantragt!) Von daher: Ihre Vorsicht verstehe ich, aber es hätte die Informationen auch so gegeben. Ich fahre mit meiner Rede fort. Sie nehmen den Bruch des KSZE-Vertrages mit dem lapidaren Hinweis auf die Rolle Russlands in der Welt in Kauf. Das verdeutlicht nur den tiefen Graben, den es – ich glaube, das kann ich so sagen – zwischen Ihnen und dem Rest des Parlamentes gibt. Die Position einer Äquidistanz – wenn man es so nennen will – teilen wir nicht. Wir werden beide Anträge ablehnen. Bei allem Verständnis: Der Antrag der Grünen hat sich nach den Informationen, die wir in der gestrigen Sitzung erhalten haben, erledigt. Zum Antrag der Linken habe ich gerade das Nötige gesagt. Man kann ihm auf gar keinen Fall zustimmen. Wir lehnen ihn deutlich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Neu, Sie haben sich gemeldet, nachdem die Redezeit schon abgelaufen ist. Ich vermute, dass Sie eine Kurzintervention machen wollen? – Dann erteile ich Ihnen dazu das Wort. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Herr Kollege Hellmich, die Passage in unserem Antrag zur Rolle Russlands in der Welt hätten wir uns gar nicht getraut zu schreiben, wenn es nicht eine Erklärung von 60 Prominenten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft gegeben hätte, die genau das eingefordert haben. Wir haben also ideell das übernommen, was in dieser Erklärung gefordert wurde. Diese Menschen, die aus Ihren Reihen kommen, nicht aus unseren – darunter sind definitiv keine Linken –, haben eine ganz vernünftige Position dargelegt. Im Übrigen haben wir mit unserer Position zwar nicht die Mehrheit im Parlament, aber die Mehrheit in der Bevölkerung. Ich danke Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Hellmich, Sie haben die Gelegenheit, darauf zu erwidern. Wollen Sie diese wahrnehmen? Wolfgang Hellmich (SPD): Herr Präsident, ich nehme die Gelegenheit gerne wahr; denn Gespräche mit Unternehmen über die Frage „Wie gehen wir mit der Situation um?“ haben nicht nur die von Ihnen Genannten geführt. In den einzelnen Wahlkreisen gibt es viele, die in dieser Situation sehen, welche Probleme das für die einzelnen Unternehmen mit sich bringt. Ich kann diese Bedenken verstehen. Ich kann aber jedem einzelnen Unternehmen nur sagen – ich habe das jedes Mal getan –, dass die Interessen eines Unternehmens nicht dazu herhalten können, dass der KSZE-Vertrag, dass die Souveränitätsrechte anderer Staaten und Länder mit brutaler Gewalt gebrochen werden. Das müssen auch Unternehmen in diesem unserem Lande schlichtweg akzeptieren; ganz egal, wie viele einen Aufruf unterschreiben. Bei dieser Position bleibe ich auch. Ich würde die Unternehmen bitten, doch ihren Beitrag dazu zu leisten – im Dialog und in Gesprächen mit den beteiligten Staaten, auch im Dialog mit Russland –, dass das Töten und Morden im Osten der Ukraine beendet wird. Das wäre ein guter Beitrag, um die Situation zu verbessern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Florian Hahn, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen eben keine Eskalation – etwa durch die Aufkündigung der NATO-Russland-Akte –, sondern wir wollen eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen, die im November in Wales zum Schutz unseres Bündnisses beschlossen worden sind. Wichtigstes Element – das steht heute im Fokus – ist die schnelle Eingreiftruppe. Das Konzept wird heute von den NATO-Verteidigungsministern beraten. Uns liegen heute zwei Anträge vor, die von den entsprechenden Fraktionen bereits vorgestellt wurden. Ich kann nur sagen: Den Antrag der Linken finde ich völlig absurd und fernab jeglicher Realität. (Zuruf von der CDU/CSU: Wie immer!) Sie setzen die Lage der großen Militärmacht Russland mit der Lage der kleinen baltischen Staaten gleich, die sich nicht selbst schützen können. Das Baltikum beschreiben Sie als Boden der ehemaligen Sowjetunion, (Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Kaum zu glauben!) den deutsche Soldaten nicht betreten sollten. Was wollen Sie damit eigentlich zum Ausdruck bringen? (Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Ja!) Dass der Kreml hier noch irgendwelche Gebietsansprüche hat? Oder sind wir uns zumindest an dieser Stelle einig, dass Litauen, Lettland und Estland drei souveräne und selbstbestimmte Demokratien sind? (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) In Ihrer Beschreibung der Situation in der Ostukraine gibt es nur die Hardliner in Kiew, Donezk und Luhansk, die eine militärische Lösung anstreben und eskalierend wirken. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was ist denn Jazenjuk anderes?) Über die zweifelhafte – das zumindest könnte man sagen – Rolle der Politik Putins und des Kremls verlieren Sie kein Wort. Sie wollen oder können offensichtlich nicht differenzieren. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ja, ja!) Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Überdenken Sie Ihre Rolle als Sprachrohr für Putins rückwärtsgewandtes Großmachtstreben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Quatsch hier! Das ist doch lächerlich!) Wir wissen doch alle, dass die massive Offensive der Separatisten in der Ukraine nur mithilfe Moskaus überhaupt möglich ist. Das führt zu einer Eskalation, und nicht die Ertüchtigung einer zahlenmäßig kleinen Eingreiftruppe der NATO. Der Antrag der Grünen bietet immerhin eine sachliche Lagebeschreibung. Ich finde es positiv, dass Sie das Konzept an sich offenbar nicht infrage stellen und über Bündnistreue sprechen. Negativ finde ich die Forderung, keine abschließende Entscheidung zu treffen. Das verzögert unnötig. Ihr Argument, dass wir Gefahr laufen, die Parlamentsrechte zu umgehen, kann ich nicht nachvollziehen; dabei würden wir als CDU/CSU-Fraktion im Übrigen auch nicht mitmachen. Wir können doch nicht die Manövertätigkeit der NATO von 28 Parlamenten beraten und entscheiden lassen. Das würde uns doch völlig unglaubwürdig machen. Diese Debatte über die Aufstellung einer schnellen Speerspitze, bei der wir eine führende Rolle übernehmen sollen, zeigt: Das, was auf der Sicherheitskonferenz 2014 in der Theorie vorgedacht wurde, wird jetzt Realität. (Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Schneller als gedacht muss Deutschland mehr Verantwortung übernehmen, mehr Engagement zeigen, nicht nur bei den Auslandseinsätzen, sondern auch bei der Bündnisverteidigung. Die Teilnahme an der Speerspitze bedeutet mehr Übungen, erhöhte Alarmbereitschaft und Durchhaltefähigkeit. Mehr Übungen verbrauchen mehr Material. Alles kostet mehr Geld. Die Praxis zeigt: Es fehlt oft an den notwendigen Mitteln für solche Manöver. Der NATO-Generalsekretär Stoltenberg hat bei der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth Anfang dieses Jahres gesagt: Mehr Führung bedeutet auch mehr Führung im Bereich Haushalt. Mehr Aufgaben können nicht mit weniger Mitteln und weniger Geld geleistet werden. Es sind mehr Investitionen in die äußere Sicherheit nötig. – Ich bin da ganz seiner Meinung. Deutschland muss sich der Realität stellen. Nach zahlreichen Minderausgaben in den letzten Jahren braucht die Bundeswehr mehr Mittel für gestiegene Anforderungen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Investitionen in die Zukunft!) Ich fordere eine Investitionswende. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Toll!) Um unsere Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit zu sichern, brauchen wir dringend zusätzliche Mittel von rund 10 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Wo sollen die denn herkommen bei Ihrer schwarzen Null?) Die für die nächsten Jahre bereits vorgesehenen minimalen Haushaltssteigerungen reichen nicht aus. Die vorhersehbaren Entwicklungen bei den Kosten für Sold, Mieten, Pensionen etc. fressen den minimalen Aufwuchs bereits auf. Wir brauchen aber einen realen Aufwuchs, wir brauchen tatsächlich mehr Geld im System. Eine gute Versorgung der Pensionäre ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Eine angemessene Vergütung der Aktiven, ordentliche Kasernen und geregelte Arbeitszeiten im Grundbetrieb sind richtig und wichtig. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Hahn, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Neu? Florian Hahn (CDU/CSU): Er kann danach gerne intervenieren. Ich werde meine Rede jetzt hier zu Ende bringen. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Sehr gut!) Diese Mittel stellen wir auch bereit. Das hilft uns aber nicht direkt bei der Verteidigung unseres Landes und unserer Partner. Wir dürfen nicht riskieren, dass das militärische Kerngeschäft weiter leidet. Es muss genug Geld für Investitionen in die Infrastruktur, für Ausbildung, für Materialerhalt und für Ausrüstung vorhanden sein. Nötig ist zusätzliches Geld, das den Wehretat real erhöht, damit unser Beitrag, zum Beispiel bei der neuen schnellen NATO-Eingreiftruppe, auch wirklich geleistet werden kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Eine super Speerspitze!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Neu, jetzt haben Sie nochmals die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Ich erteile Ihnen das Wort. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Herr Kollege Hahn, Sie haben vollmundig die Aufrüstung gefordert. Sie haben auch von mehr Geld gesprochen. Wo soll das angesichts der schwarzen Null denn herkommen? Wo soll eingespart werden? Bei der Bildung, der Gesundheit oder beim Bereich Soziales? Sagen Sie einmal: Wo soll gespart werden? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Hahn, Sie haben die Möglichkeit, darauf einzugehen. Florian Hahn (CDU/CSU): Herr Kollege Neu, dank der Koalition von SPD, CDU und CSU (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Haben wir genug Geld!) läuft es wirtschaftlich in unserem Land sehr, sehr gut. Wir sind sehr erfolgreich. Wir können, wie in den letzten Jahren auch, steigende Einnahmen verzeichnen. Diese überplanmäßigen Mittel beispielsweise können wir dafür zur Verfügung stellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ich komme darauf zurück, wenn es um Hartz IV geht!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3922 mit dem Titel „Den Deutschen Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle NATO-Eingreif-truppe einbeziehen“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3913 mit dem Titel „Demilitarisierung statt Eskalation – Keine NATO-Eingreiftruppe im Osten Europas“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist eine Lehrstunde für die Empore da oben!) Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Baukulturbericht 2014/15 der Bundesstiftung Baukultur und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/3020 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinerlei Einwände dagegen. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesministerin Barbara Hendricks. Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in der letzten Zeit – das freut mich – durchaus schon mehrere Male Gelegenheit, über das Bauen in Deutschland zu sprechen. Anlass waren zum Beispiel die Fragen, wie wir mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in den Ballungsräumen schaffen oder wie wir mehr Unterkünfte für die zunehmende Zahl von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten in unseren Städten bereitstellen können. Auch die Energiewende hat das Thema Bauen beeinflusst. Energieeffiziente Neubauten, zum Beispiel Plus-energiehäuser, und energetisch hochwertig sanierte Bestandsbauten tragen, wie wir wissen, mit dazu bei, dass Deutschland seine Klimaschutzziele wird erreichen können. Deshalb spielt der Baubereich im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 neben der Energieerzeugung eine ganz wesentliche Rolle. Das alles zeigt: Bauen ist wieder „in“. Es wird darüber gesprochen. Daher wird Bauen in den öffentlichen Debatten völlig zu Recht stärker beachtet. Das freut mich sehr. Das ist, wie ich finde, eine sehr gute und eine richtige Entwicklung. Eines wird dabei immer wieder klar: Neben sozialen, ökologischen und ökonomischen Bezügen dürfen wir die Baukultur keineswegs vernachlässigen. Sie hat immer auch eine emotionale und ästhetische Dimension. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Unsere gebaute Umwelt hat einen großen Einfluss auf uns. Gebäude stiften Identität. Die Qualität von Gebäuden beeinflusst natürlich unsere gesamte Lebensqualität. Die Süddeutsche Zeitung hat dazu geschrieben: Nur Häuser und Städte, die geliebt und geachtet werden, sind auf Dauer auch … nachhaltig. Wenn wir wollen, dass Häuser und Städte geliebt und geachtet werden, dann brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Baukultur. Der Baukulturbericht 2014/15 zeigt unmissverständlich auf, dass wir den Herausforderungen planerisch und baulich begegnen müssen, aber auch begegnen können. Wenn wir zum Beispiel unsere Ziele beim Wohnungsneubau verfolgen, dann ist es eben gerade nicht egal, welche bauliche Qualität dabei erreicht wird. Wir brauchen funktional und sozial gemischte Stadtquartiere, die sich durch eine ressourcenschonende Siedlungsweise auszeichnen. Wenn wir solche Quartiere gezielt stärken, trägt das zur Reduzierung der Zersiedelung und des Flächenverbrauchs bei; natürlich ist es auch ressourcenschonend. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die öffentliche Hand muss natürlich auch hier Vorbild sein. Sie kann mit ihren Projekten zur Unverwechselbarkeit der Städte beitragen und damit lokal und auch national Identität stiften. Baukultur ist eine Investition in die Lebensräume der Zukunft. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesstiftung versucht, soziale Entwicklungen, den regional unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturwandel, die Anforderungen von Klimawandel und Energiewende und die Möglichkeiten neuer Technologien in die Baukultur zu integrieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ wurde 2006 fraktionsübergreifend vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Seitdem verfügen wir über eine unabhängige Institution, die sich kritisch und konstruktiv für Baukultur einsetzt und den Dialog über Baukultur auf Bundesebene organisiert; insofern war diese Entscheidung im Jahre 2006 klug und weitsichtig. Darüber hinaus trägt die Stiftung dazu bei, die Qualitätsnachfrage im Planungs- und Bauwesen national und international zu stärken. Mit Blick auf die Bedeutung des Bausektors für die wirtschaftliche Entwicklung kann die Arbeit der Bundesstiftung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Für uns als Bundesregierung hat die Arbeit der Stiftung daher einen hohen fachpolitischen Stellenwert. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen breiten gesellschaftlichen Dialog über baukulturelle Fragen fördern wollen, dann haben wir dafür mit der Bundesstiftung Baukultur einen wichtigen Partner. Diesen Partner wollen wir weiter stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht zur Lage der Baukultur in Deutschland ist ein wichtiges Instrument. Er versteht sich als Grundlage für den Dialog über „gute Wege für ein Mehr an Baukultur in Deutschland“. Der Bericht gibt am Schluss konkrete Handlungsempfehlungen in Richtung der verschiedenen Zielgruppen. So empfiehlt er privaten und öffentlichen Bauherren, Projekte eben nicht ausschließlich unter kurzfristigen renditeorientierten Aspekten zu ent-wickeln. Baukultur wirkt sich langfristig positiv auf die Lebenszykluskosten und den Marktwert von Immobilien aus und sorgt für eine größere Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer. Dieser langfristige Mehrwert durch Baukultur sollte durchaus stärkere Beachtung finden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bund, Länder und Kommunen werden von der Stiftung ermutigt, ihre Vorbildrolle bei eigenen Bauvorhaben wahrzunehmen und verstärkt Gestaltungswettbewerbe durchzuführen. Das ist selbstverständlich nicht zuletzt ein Appell an den Bund als Bauherrn. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Insbesondere im Bereich der Verkehrsbauten und Infrastrukturmaßnahmen, die einen großen Teil unserer Umwelt prägen, sieht die Stiftung einen großen gestalterischen Bedarf. Ein ganz wesentlicher Aspekt bleibt die Vermittlung baukultureller Werte, das Werben um Verständnis und Akzeptanz für die Qualität der gebauten Umwelt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Hier sind natürlich Schulen und Universitäten, aber auch die Kammern und Verbände gefragt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in Deutschland wieder mehr bauen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, oder umbauen und sanieren, um Energie einzusparen, dann sollte das Thema Baukultur unser ständiger Begleiter sein. Die Bundesstiftung arbeitet daran, das baukulturelle Klima in der Bundesrepublik weiter zu fördern. Deshalb sollten die Bundesregierung und der Bundestag – auch ihn bitte ich darum – die Stiftung weiterhin tatkräftig unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Heidrun Bluhm. (Beifall bei der LINKEN) Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Baukultur ist nicht das Sahnehäubchen auf dem sonst eher technischen oder kaufmännischen Prozess des Bauens, Baukultur ist auch nicht der Schnörkel an der Fassade, sondern sie ist, zumindest nach meinem Verständnis, die planvoll gebaute Umwelt für das kulturvolle Miteinander-Leben in der Gesellschaft. (Beifall bei der LINKEN) Das ist auch das Credo des Baukulturberichtes 2014/2015 mit dem Titel „Fokus Stadt“. Baukultur sollte demnach eine Grundlage jeglicher Planung in der Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung jeder Gemeinde sein. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig. Ob aber die Bundesregierung den Baukulturbericht so verstanden hat und ob sie ihn ernst nimmt, ist angesichts ihrer äußerst schwachen Stellungnahme – das gilt zumindest für die, die sie schriftlich formuliert hat – zu bezweifeln. Schon allein der Umfang dieser Stellungnahme – er beträgt etwas mehr als eine Seite – sagt etwas über den Stellenwert aus, den die Bundesregierung ihrer eigenen Stiftung beimisst. Auch wenn Frau Hendricks eben in ihrer Rede versucht hat, einen anderen Eindruck zu vermitteln, geht natürlich das in die Annalen ein, was schriftlich von Ihnen vorgelegt wurde. Aber noch mehr als der kärgliche Umfang sagt der Inhalt dieser Stellungnahme aus, nämlich: nice to have, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) also: Nett, dass wir die Stiftung haben, schön, dass sie arbeitet, ein toller Bericht, den sie vorgelegt hat, ja, das begrüßen wir. – Aber das war’s, mehr steht nicht drin. Ich wüsste aber schon ganz gern von der Bundesregierung, wie sie über das Begrüßen hinaus den Inhalt des Baukulturberichts selbst nutzt und wie sie die vielfältigen Hinweise und Vorschläge ihrer eigenen Stiftung in die selbst formulierte Stadtentwicklungspolitik der nächsten Jahre einzubinden gedenkt. Genau darum muss es uns in der Debatte gehen. Das erfordert, dass die Ministerin hier klar bekennt, was geht und was noch anders gemacht werden muss. Bauen selbst ist eine kulturhistorische Leistung, weil von der Qualität des Bauens die Qualität des Lebens für Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte geprägt ist. Es geht nicht nur um Häuser, Plätze oder Straßen, sondern auch darum, wie sich die Menschen in ihrer Stadt bewegen können, wie sie sich ihre Stadt zu eigen machen können, wie sie individuell und gemeinschaftlich in ihren Städten leben können und sich damit auch entfalten können. So könnten wir die Kultur des Bauens über die Unkultur der Standortvermarktung heben. Ich denke, auch darüber sollten wir reden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn das nicht gelingt, haben wir in den Innenstädten bald nur noch glitzernde Shoppingcenter und Bürotürme oder langweilige Regierungsviertel, in denen kein Mensch mehr wohnt. Aber das Gegenteil davon – das macht der Baukulturbericht zu Recht deutlich – ist für uns erforderlich und wichtig: Unsere Städte müssen sozial und funktional gemischte Quartiere sein. Statt, wie die Bundesregierung es tut, die Vorlage des Baukulturberichts einfach nur zu begrüßen, sollte sie den Inhalt zum Anlass nehmen, kritisch Bilanz zu ziehen und neue baupolitische Aufgaben zu formulieren. Das hat Frau Hendricks heute aber versäumt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Seit 2012 gibt es zum Beispiel das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Ich wüsste schon gern von Frau Hendricks, wie dieses Gesetz auf lebendige, sozial und funktional gemischte Innenstädte seit 2012 gewirkt hat, wo es Probleme gibt, worüber wir reden müssen, was angepasst oder evaluiert werden muss. Was die Fortentwicklung des Städtebaurechts angeht, hat die neue Bundesregierung aus meiner Sicht bisher lediglich ein Gesetz verabschiedet, nämlich ein Gesetz zur Vereinfachung der Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten. Das war allerdings keine Kulturleistung. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Baukulturbericht weist mit seinen Forderungen in eine ganz andere Richtung, und zwar mit vollem Recht – ich zitiere –: … die Zuwanderungsraten … nehmen … wieder zu. Im Jahr 2012 konnten über eine Million Zuzüge festgestellt werden. Weiter heißt es: Integration und Inklusion dieser Menschen und ein produktives Miteinander sind eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Die baukulturellen -Potenziale sind allerdings bislang kaum diskutiert. Also diskutieren wir sie doch! Aber dazu gab es von der Regierung bisher keine Ankündigung. Das Abschieben von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Gewerbegebiete, in denen sonst niemand leben darf und auch nicht leben will, ist die Verhinderung von Integration, also das Gegenteil von dem, was der Bericht uns aufgibt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die eigenen baukulturellen Gestaltungsmöglichkeiten betrifft, schreibt der Baukulturbericht der Bundesregierung zum Beispiel auch ins Stammbuch: Die Privatisierungswelle von öffentlichen Wohnungsbeständen … – führt – prinzipiell zu einem Verlust an sozialen und baukulturellen Steuerungsmöglichkeiten … Damit verbunden ist eine Bedeutungsverschiebung der Wohnungsbestände hin zu einer stärker kurz- und mittelfristigen Renditeerwartung. Baukulturelle Ziele treten dem gegenüber häufig zurück und die internationalisierten Wohnungsanbieter sind nur schwer für lokale Ziele der Stadt- und Quartiersentwicklung erreichbar. Was der Baukulturbericht uns allen also aufgibt, insbesondere Ihnen in der Regierung, ist: Sie vergehen sich mit Ihrer Privatisierungspolitik nicht nur an den sozialen Interessen von Mieterinnen und Mietern, sondern verscherbeln gleichzeitig einen Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und damit auch die Zukunft unserer Städte. Baukultur und rein marktwirtschaftliche Grundstücksverwertung zum Höchstgebot – das geht, wie ich finde, nicht zusammen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen – und auch das sagt Ihnen der Baukulturbericht – Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Bluhm, denken auch Sie an die vereinbarte Redezeit! Heidrun Bluhm (DIE LINKE): – ich bin fertig – grundlegend etwas an den Prioritäten verändern. Ich danke Ihnen, aber vor allem denjenigen, die sehr aktiv im Prozess der Baukultur mitgearbeitet haben und auch weiter mitarbeiten werden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit auch in Zukunft. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Volkmar Vogel, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Baukultur ist das Thema, der Baukulturbericht 2014/15 die Grundlage unserer heutigen Debatte. Lassen Sie mich gleich zu Anfang allen Danke sagen, die an der Erarbeitung dieses Berichtes beteiligt waren. Ich finde, diese gute Leistung verdient unseren gemeinsamen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Insbesondere danken möchte ich auch unserer Bundesstiftung Baukultur, die maßgeblich die Themen des Berichts vorgegeben und hier eine sehr gute Arbeit abgeliefert hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir die Baukultur von Anfang an, seit dem Jahre 2006 und davor, hochhalten und stärken. Eine starke Bundesstiftung Baukultur ist Ausdruck dessen. Dies ist auch Teil dessen, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir wollen einen breiten Dialog im baukulturellen Bereich unterstützen, und wir wollen unsere Stiftung stärken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist nicht selbstverständlich, dass im Haushalt dafür 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen und dass wir auch in diesem Jahr weitere 100 000 Euro dafür bereitstellen. Das ist gut angelegtes Geld, auch mit Blick auf den Förderverein, der der Bundesstiftung Baukultur zur Seite gestellt ist. Ich denke, die positive Entwicklung, was die Mitgliedschaften im Förderverein angeht, ist ein Zeichen, dass wir auf einem guten Weg sind, dass Architekten, Verbände und Bauunternehmer bzw. Bauunternehmen bereit sind, sich hier zu engagieren, sich für die Belange der Baukultur einzusetzen und sie auch finanziell zu unterstützen. Das entlastet am Ende des Tages auch ein Stück weit unseren Haushalt und hilft, die Arbeit weiter zu verstetigen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das ist gut angelegtes Geld für die Baukultur; denn die Baukultur ist Teil unserer Kultur, seit Jahrhunderten, seit Jahrtausenden und – aus der heutigen Zeit betrachtet – auch für die nächsten hundert und tausend Jahre. Die Baukultur wird oftmals unterschätzt und leider oft auch wirtschaftlichen Erwägungen geopfert. Aber sie ist natürlich Teil unserer Lebensqualität. Sie fördert das soziale Empfinden genauso wie den Zusammenhalt einer Gemeinschaft. Ich möchte als Beispiel dafür, wie Baukultur gut gelingt, den Bauhaus-Stil anführen. Wir haben hierzu in der letzten Sitzungswoche eine sehr gute Debatte mit guten Beiträgen von Kollegen aller Fraktionen geführt. Beim Bauhaus merkt man sehr deutlich, dass die Fusion von Kunst und Technik gelungen ist, dass Baukultur und Design auf der einen Seite und Kosten auf der anderen Seite kein Gegensatz sein müssen. Nein, im Gegenteil: Mit guten Ideen kann man auch kostengünstig bauen. Die Baukultur schafft auch ein Klima des besseren Gemeinschaftsgefühls. Sie stärkt die Identität mit bestimmten Vorhaben. Wir haben oftmals Probleme, wenn es darum geht, für Großprojekte Akzeptanz unter den betroffenen Bürgern zu schaffen. Wenn wir im Vorfeld mit Modellen zur Umsetzung von baukulturellen Aspekten die Betroffenen mehr einbeziehen, dann haben wir auch mehr Identität, mehr Verständnis für das Vorhaben in allen Phasen der Umsetzung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vieles ist in dem Bericht sehr gut analysiert und umgesetzt. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der vorliegende Bericht als Maßstab und auch als Fahrplan dient für Architekten, Planer, aber natürlich auch Bauherren und Investoren. Er setzt Maßstäbe in der nationalen und auch in der internationalen Diskussion. Das ist gut so. Auch dafür vielen Dank! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Mit den Themenschwerpunkten „Wohnen und gemischte Quartiere“, „Öffentlicher Raum und Infrastruktur“ sowie „Planungskultur und Prozessqualität“ hat die Bundesstiftung Baukultur den Finger zu Recht auf die Wunde gelegt; denn das sind die Themen, die uns aktuell im Baubereich auf den Nägeln brennen. Wohnungsneubau und Wohnungsumbau sind ebenso wie die Stärkung der Quartiere Themen, wenn es darum geht, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Dazu werden neue Planungsansätze benötigt. Das können wir in dem Bereich auf Grundlage dieser Untersuchung mit der Baukultur sehr gut bewerkstelligen. Öffentlicher Lebensraum heißt auch Grün in der Stadt. Grün in der Stadt ist ein Thema, dessen wir uns besonders annehmen wollen. Ebenso wollen wir uns der notwendigen Sanierung von Infrastruktur im Bereich der Brücken und Straßen annehmen. Es gibt jetzt Chancen, auch hier baukulturelle Aspekte mit den notwendigen Erfordernissen zu verzahnen bzw. diese einzubeziehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich finde die Idee, die diesem Bericht innewohnt, sehr gut, wenn es um die Anwendung der HOAI geht. Es gibt in der HOAI die Leistungsphasen 1 bis 9. Es ist gut, wenn man hier zumindest gedanklich eine Planungsphase 0 voranstellt, in der man das Vorhaben insbesondere unter baukulturellen Gesichtspunkten auf den Prüfstand stellt. Im Vorfeld sollte eine breite Diskussion dazu geführt werden. Das sollte dann in den anderen Phasen verwirklicht werden. Genauso sinnvoll ist es, dass man an die Leistungsphase 9 gedanklich eine Leistungs-phase 10 hängt, während der man überprüft, ob dies am Ende des Tages gelungen ist und wie es gelingen kann, das zu verstetigen bzw. für die gesamte Lebensphase des Objektes umzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich finde, das ist ein guter Ansatz. Er ist auch sehr augenscheinlich. Man kann ihn gut vermitteln. Auch dient er dazu, die Breitenwirkung dieses Berichtes zu verstärken, weil natürlich die Mitwirkung aller Akteure gefragt ist. Es ist keine Aufgabe von Architekten allein, sondern bedarf der Mitwirkung aller Beteiligten im Baubereich. Dazu gehören insbesondere die Investoren. Wichtig ist die Vorbildwirkung, mit der wir als Bund beginnen müssen. Es ist daher gut und richtig, dass wir unsere Bundesstiftung Baukultur mehr als bisher auch in die Entwicklung und die Untersuchungen bundeseigener Bauten einbeziehen wollen, damit die Hinweise und Erkenntnisse, die innerhalb der Stiftung vorliegen, für die Umsetzung der Bundesbauten besser genutzt werden können. Wir werden in den nächsten Monaten eine angeregte Diskussion zu den Inhalten dieses Bauberichtes führen. Ich kann aber – einige von Ihnen im Saal waren heute bei der Sitzung des Stiftungsrates mit dabei – sagen: Der Baubericht für die Jahre 2016 und 2017 ist in Vorbereitung. Ich bin auf die Themen gespannt, die dort bearbeitet werden. Das zeugt davon, dass unsere Bundesstiftung Baukultur auf einem guten Weg ist. Wir werden sie weiterhin unterstützen und stärken; denn sie ist heute und in der Zukunft ein wichtiges Element für die Baukultur in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat kann man der Stiftung Baukultur ein Kompliment machen. Es ist ein umfassender, aber auch fokussierter Bericht geschaffen worden, der deutlich macht, dass „Bauen und Baukultur“ kein Luxusthema ist, sondern ein Thema, welches ganz zentral für unseren Lebensraum ist. Das gilt für die Zeit, die wir dort, wo wir leben und arbeiten, verbringen. Ganz entscheidend ist das im Hinblick auf Fragen, wie sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt. Der Bericht schafft es aber auch, die Herausforderungen zu formulieren. Dabei geht es beispielsweise um die Wohnungsknappheit bzw. die Knappheit von bezahl-barem und angemessenem Wohnraum, der flächenschonend in gemischten Quartieren geschaffen werden muss. Er stellt die Fragen und formuliert die Herausforderung, dass das erreicht werden muss. Auch stellt er die Fragen des Klimaschutzes, weil klar ist: Ohne energetische -Gebäudesanierung bzw. ohne einen CO2-freien Gebäudebestand werden wir am Ende die Ziele des Klimaschutzes nicht erreichen können. Wir müssen uns auch – das fokussiert der Bericht ebenso – über die Klimaanpassung unterhalten. Was ist hier zu regeln? In dem Bericht werden auch Fragen zum demografischen Wandel aufgeworfen: Was bedeutet der demografische Wandel? Was heißt das für eine älter werdende Gesellschaft? Was heißt das für das Bauen? Welche andere Bedeutung hat die Baupolitik in schrumpfenden Regionen im Vergleich zu wachsenden Regionen? In dem Bericht geht es auch um die ganz große -Herausforderung der Investitionen in Infrastruktur. Der Investitionsstau in den Kommunen beträgt 128 Milliarden Euro. Wir haben Bröselbrücken und Schimmelschulen. Auch das wird in diesem Baukulturbericht benannt, und es wird gefordert, dass hier Antworten gefunden werden müssen. Nicht zuletzt wird in diesem Bericht auch die Frage nach der Lebensqualität aufgeworfen. Das ist kein Luxusthema; denn schlechte Baukultur und ein schlechtes Bauumfeld machen die Menschen krank. Wir müssen die Menschen an den Planungs- und Entwicklungs-prozessen beteiligen; sie müssen sich hier einbringen können. Auch in diesem Zusammenhang fokussiert der Bericht viele Fragen, und er liefert Analysen und Handlungsempfehlungen. Ich kann der Stiftung nur noch einmal für das danken, was sie uns hiermit vorgelegt hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ganz im Gegensatz dazu steht aber die Stellungnahme der Bundesregierung. Ich muss hier offen sagen: Als ich die dürren eineinhalb Seiten gelesen habe, habe ich angesichts des guten Berichtes nicht gewusst, ob ich lachen oder weinen soll. Am Ende der Stellungnahme steht der Satz: Wir danken der Stiftung Baukultur und begrüßen den Bericht. – Frau Hendricks, Sie hätten auch gleich schreiben können: Wir haben einen schönen Aktenordner; wir machen zwei Löcher in diesen Bericht, und dann stellen wir ihn ins Archiv. – Es ist für eine Bundesregierung armselig, wenn sie nicht einmal in der Lage ist, Handlungsleitlinien, die sie aus diesem Bericht ableitet, in ihrer Stellungnahme zu formulieren. Das geht nicht; das ist nicht in Ordnung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Hendricks, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Auch das, was ich gerade hier von Ihnen gehört habe, hat mich nicht unbedingt begeistert. Sie haben keine großen Maßnahmen angekündigt und sind am Ende über eine nette Analyse nicht hinausgegangen. Was die Bundes-regierung in diesem Bereich tun will, habe ich bisher nicht gehört – von Ihnen nicht und auch in den anderen Redebeiträgen nicht. Wenn Sie das trotz eines solchen Berichtes an dieser Stelle nicht formulieren können, dann ist das am Ende ein Stück weit eine Bankrotterklärung in der Baupolitik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Da haben Sie nicht zugehört!) Ich will Ihnen drei ganz konkrete Dinge dazu sagen: Erstens geht es mir um die Mietpreisbremse; darüber haben wir in der letzten Woche schon diskutiert. Ich höre aus der Presse, die Einführung der Mietpreisbremse soll bis nach der Sommerpause verschoben werden, weil die Union sich nicht darauf verständigen kann, obwohl es hier einen politischen Konsens gibt. Das ist eine ganz zentrale Frage für die gemischten Quartiere, wie es auch im Bericht formuliert wird. Wenn wir es nicht schaffen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, dann werden wir auch die in dem Baukulturbericht formulierten Ziele für sozial gemischte Quartiere nicht erreichen. Wir brauchen eine Mietpreisbremse. Sie müssen endlich aufhören, hier zu blockieren, und an dieser Stelle liefern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens geht es mir um die energetische Quartierssanierung; auch das wird im Bericht formuliert. Es ist ganz wichtig, dass wir bei der Gebäudesanierung vorankommen. Ich muss feststellen: Sie haben die Mittel dafür noch unter das schwarz-gelbe Niveau gekürzt, auf 50 Millionen Euro. Am Ende werden nur Konzepte gefördert. Für die Umsetzung fehlt dann das Geld. In Berlin sind zum Beispiel von fünf Konzepten vier in der Schublade gelandet. Wenn Sie das unter Baukultur und energetischer Quartierssanierung verstehen, dann ist das einfach zu wenig. Drittens. Der allergrößte Skandal – last, not least – ist für mich das Auftreten des Bundes als Immobilieneigentümer. Jeder Bürgermeister und jeder kommunale Stadt- oder Gemeinderat kann ein Lied davon singen: Wenn man mit der BImA bzw. mit dem Bund als Immobilien-eigentümer zu tun hat, dann geht es null um Baukultur und Stadtentwicklung, sondern nur um die Rendite der Immobilien des Bundes. Der Bund tritt als Immobilienspekulant auf. Wenn Sie das nicht ändern, dann machen Sie alle schönen Berichte und Forderungen der Bundesstiftung Baukultur zur Makulatur. Handeln Sie endlich bei Ihren eigenen Immobilien! Da gibt es genug zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ein guter Bericht zur Baukultur trifft auf eine schlechte oder, besser gesagt, gar nicht vorhandene Politik der Bundesregierung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Krischer, ich darf auch Sie an die Redezeit erinnern, die kein ungefährer Richtwert ist, sondern eine präzise Vereinbarung. (Zuruf von der SPD: Wenn er schimpfen kann, dann kennt er keine Zeitgrenze!) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme sofort zum Ende. – Aber vielleicht geben dieser Bericht und auch die zukünftigen Berichte Anlass zur Hoffnung auf eine seriöse, vernünftige und zielgerichtete Baupolitik der Bundesregierung. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Ulrich Hampel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ulrich Hampel (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Baukulturbericht 2014/2015. Dieser ist nach den beiden ersten Statusberichten aus den Jahren 2001 und 2005 der dritte Bericht zur Lage der Baukultur und der erste unter der Federführung der Bundesstiftung Baukultur. Mit dem Baukulturbericht erhalten die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag Anregungen und Handlungsempfehlungen für die Förderung der Baukultur in Deutschland. Dass das Thema einen hohen Stellenwert innerhalb der Großen Koalition genießt, zeigt bereits der Koalitionsvertrag. Die SPD hat darin mit ihren beiden Koalitionspartnern vereinbart, einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu baukulturellen Fragen zu fördern und die Bundesstiftung Baukultur als hierfür wichtigen Partner zu stärken. Mit dem aktuellen Haushalt der Bundesstiftung Baukultur, der um 100 000 Euro erhöht wurde, setzen wir diese Koalitionsvereinbarung ein Stück weiter um. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesen zusätzlichen Mitteln kann sich die Stiftung in die projektbezogene baukulturelle Diskussion über ausgewählte Baumaßnahmen des Bundes künftig stärker einbringen. Der uns vorliegende Baukulturbericht widmet sich den gebauten Lebensräumen der Zukunft unter dem -Fokus Stadt mit drei thematischen Programmschwerpunkten: „Wohnen und gemischte Quartiere“, „Öffentlicher Raum und Infrastruktur“ und „Planungskultur und Prozessqualität“. Weiterhin formuliert der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen an die einzelnen Akteure der Baukultur wie die öffentliche Hand, private Bauherren, Kammern und Verbände. Bundesministerin Hendricks ist in ihrer Rede bereits detailliert auf die Handlungsempfehlungen eingegangen. Welche aktuellen Herausforderungen sieht nun der Bericht für die Baukultur? Da sind die Globalisierung, der demografische Wandel, die Energiewende und technische und soziale Innovationen zu nennen. Aus meiner Sicht stellt hierbei insbesondere der demografische Wandel, der sich in vielen Bereichen baulich und räumlich auswirkt und weiter auswirken wird, eine enorme Herausforderung dar. Die immer älter werdende Gesellschaft macht den barrierefreien Aus- und Umbau des Bestandes immer drängender. Der Bericht weist darauf hin, dass nur 1 Prozent des deutschen Wohnungsbestandes derzeit barrierefrei ist. Der Bedarf liegt aber um ein Vielfaches höher. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch im öffentlichen Raum besteht dringender Handlungsbedarf. Der Bericht zeigt auf, dass Bund und Länder das Problem erkannt haben und mit verschiedenen Maßnahmen, sei es durch die Förderung der barrierefreien Anpassung von öffentlichen Gebäuden oder durch spezielle KfW-Programme, daran arbeiten, diese Lücke zu schließen. Uns allen ist aber klar, dass es noch großer Anstrengungen bedarf, ausreichend barrierefreien Wohnraum zu schaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Abschließend möchte ich feststellen, dass der Baukulturbericht 2014/15 ein wichtiger Beitrag ist, die baukulturelle Situation in Deutschland zu erfassen, und er ist eine sehr gute Grundlage für die vor uns liegenden -politischen Debatten auf diesem Gebiet. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesstiftung Baukultur und allen darüber hinaus Beteiligten für den fundierten Baukulturbericht, und ich freue mich auf die weiterhin gute Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein herzliches Glückauf. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Kai Wegner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Kai Wegner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Koalition macht sich stark für lebenswerte Städte und für lebendige Stadtquartiere, in denen die Menschen nicht nebeneinander, sondern gerne auch miteinander leben. Um dieses Ziel zu erreichen, gewinnt die Baukultur – das, finde ich, wird in dem Bericht noch einmal deutlich – zunehmend an Bedeutung. Wenn ich von Baukultur spreche, dann meine ich natürlich nicht ausschließlich den ästhetischen Aspekt der Architektur. Bei Baukultur geht es um die Qualität der bebauten Umwelt insgesamt. Es geht um Gebäude, Anlagen der Infrastruktur, ihre Einordnung in das Landschafts- und Siedlungsgebiet und in den öffentlichen Raum. Baukultur umfasst damit Architektur und Ingenieurbaukunst, Stadt- und Regionalplanung, Denkmalschutz und Landschaftsarchitektur. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute die Debatte über den Baukulturbericht führen; denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass auch wir hier im Deutschen Bundestag einen Beitrag dazu leisten, für gute Bau- und Planungsleistungen zu sensibilisieren und das Bewusstsein für die Baukultur bei Bauschaffenden, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Zahlen verdeutlichen die wachsende Bedeutung von Fragen des guten Planens und Bauens für ein gutes Zusammenleben der Menschen. In den nächsten fünf Jahren werden wir in den wachsenden Städten Deutschlands vermutlich rund 1 Million neue Wohnungen bauen. Bis zum Jahr 2025 könnte die Zahl auf mehr als 3 Millionen steigen. Herr Krischer, da Sie einmal mehr die Mietpreisbremse angesprochen haben – das höre ich mittlerweile in jeder Debatte –, kann ich nur sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die Mietpreisbremse wird kommen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann denn? Im nächsten Jahrhundert?) Machen Sie sich da keine Sorgen. Was Sie in Ihrer Regierungstätigkeit nicht geschafft haben, werden wir machen. Aber wir werden es vernünftig machen. Wir brauchen ein Maßnahmenpaket. Wir brauchen – das haben Sie selber angesprochen – mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit Verlaub, Herr Krischer, die Mietpreisbremse schafft keine einzige neue, bezahlbare Wohnung. Wir müssen mehr bauen. Deshalb brauchen wir ein Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen in den Städten und Gemeinden in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist das denn? Wenn Sie wenigstens das machen würden!) Die Herausforderung, vor der wir zusätzlich stehen, ist, attraktive, lebendige und sozial stabile Wohnquartiere zu erhalten und zu schaffen. Dies wird in der Tat nur gelingen, indem wir ein Zusammenspiel von Bestandsgebäuden und ergänzender Neubebauung haben. Gerade in Zeiten des ökonomischen, ökologischen und demografischen Wandels brauchen wir im Baubereich nachhaltige Lösungen. Wir brauchen wohlgestaltete Lebensräume, die die Lebensqualität in unseren Städten verbessern, die Identifikation mit dem Stadtteil, in dem man lebt, schaffen und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Mitgestaltung ihrer Wohnquartiere erhöhen. Für mich ist eine zentrale Lehre aus dem Baukulturbericht, dass wir noch stärker auf ein Nebeneinander von Arbeiten, Wohnen, Versorgung, Freizeitgestaltung, öffentlichen Freiräumen und Grün setzen sollten. Es geht also um die verstärkte Förderung von sozial und funktional durchmischten Stadtquartieren. Gemischte Stadtquartiere sind ein Garant für Lebensqualität und Wohnzufriedenheit, für Standortbindung und Identitätsbildung. Sie reduzieren den Flächenverbrauch, ermöglichen eine Stadt der kurzen Wege und sind deshalb besonders geeignet für die Integration von älteren und pflegebedürftigen Menschen, aber auch von jungen Familien. Es ist die gelebte Vielfalt, die die Quartiere stark und attraktiv machen. Klar ist auch: Gelebte Vielfalt gehört zur Lebensrealität in den Städten. Aber sie braucht ein starkes, klares Fundament. Es darf in unseren Städten und Quartieren keine Angsträume geben, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) die man nach Einbruch der Dunkelheit besser meidet. Man muss sich in allen Bereichen, in denen man wohnt, wohlfühlen und sicher sein. Hier kann die Baukultur viel zum Besseren beitragen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Pflanzen, Wege, Stadtmöbel und insbesondere das Licht prägen den Charakter des öffentlichen Raums. Es mag sich wie eine Kleinigkeit anhören, aber schon ein zusätzlicher Laternenmast kann dazu beitragen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in den Stadtquartieren deutlich zu erhöhen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es muss also darum gehen, durch gezielte bauliche Maßnahmen das Wohnumfeld aufzuwerten. Investitionen in die Baukultur sind so gesehen auch Investitionen in mehr Sicherheit und mehr Sauberkeit. Die Menschen in unserem Land müssen sich an allen Orten in unseren Städten geschützt fühlen und wohlfühlen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn das Schlagwort „Baukultur“ fällt, denken viele vor allem an den Schutz erhaltenswerter Bausubstanz. Aber gerade aufgrund des technischen Fortschritts hat Baukultur mittlerweile auch eine moderne, in die Zukunft gerichtete Dimension. So wird es verstärkt darum gehen, bereits vorhandene Infrastruktur in neuer Weise zu vernetzen, aber auch innovative Techniken und Produkte in das städtische Alltagsleben zu integrieren. Architekten und Ingenieure entwickeln schon heute neuartige Lösungen in Bereichen wie Klimaschutz und Energie, Mobilität, Verwaltung und Gesundheit. Wenn es gelingt, die Strukturen in der bebauten Umwelt kreativer, sauberer, gesünder und gleichzeitig effizienter zu gestalten, bedeutet das einen enormen Gewinn an Lebensqualität für die Menschen in unseren Städten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In diesem Zusammenhang tun wir gut daran, die Güte, die Nachhaltigkeit, die Innovationskraft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland besonders herauszustellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Förderung der Baukultur ist und bleibt eine gesellschaftliche und politische Daueraufgabe; denn Baukultur ist auf den ständigen Dialog zwischen Experten, Bürgern, Wirtschaft und natürlich auch der Politik angewiesen. Diese Dialogbereitschaft unter allen Beteiligten werden wir auch in Zukunft fördern, genauso wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir werden dabei klarmachen, dass alle Akteure gemeinsam eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben. An dieser Stelle, liebe Frau Bundesministerin, danke ich ausdrücklich der Bundesregierung dafür, dass sie ihre Verantwortung für die Förderung der Baukultur auch in vielerlei anderer Hinsicht wahrnimmt, nämlich als Bauherr, als Gesetzgeber im Bauplanungsrecht, aber natürlich auch über die Städtebauförderung. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Hendricks, ganz herzlich danken, und ich sage Ihnen auch weiterhin die Unterstützung unserer Fraktion zu. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) In diesem Zusammenhang freue ich mich natürlich ganz besonders für die Städtebauförderung, wenn ich sage, dass wir in diesem Haushaltsjahr einen Schwerpunkt nicht auf Grüne in den Städten, Herr Krischer, sondern auf Grün in der Stadt legen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn bitte? Sagen Sie doch mal, wo!) Das finde ich ganz hervorragend; denn das braucht die Stadt für mehr Lebensqualität. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Koalition wird weiterhin dafür sorgen, dass baukulturelle Fragestellungen auf der Agenda bleiben. Wir wollen, dass sich die Menschen in ihrem Wohnumfeld wohlfühlen können. Deshalb begreifen wir Baukultur als eine Investition in eine lebenswerte Zukunft in unseren Städten und Gemeinden. Herzlichen Dank und einen schönen Abend noch. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3020 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Finanzielle Anerkennung von NS-Unrecht für sowjetische Kriegsgefangene Drucksache 18/3316 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Kultur und Medien Federführung strittig b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht und Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe Drucksache 18/2694 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Auswärtiger Ausschuss Finanzausschuss Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Jan Korte für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jan Korte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor kurzem haben wir hier der 6 Millionen Opfer der Schoah gedacht, des Zivilisationsbruches Auschwitz. Dieses Gedenken kam nicht einfach so, sondern auch das musste erkämpft werden, etwa durch Menschen wie Fritz Bauer. Das darf nie vergessen werden. Heute geht es um eine de facto vergessene Opfergruppe: Es geht um 6 Millionen sowjetische Kriegsgefangene. Von diesen 6 Millionen starben 3,3 Millionen unter der Verantwortung der Wehrmacht durch Hunger, Krankheiten, Kälte, Zwangsarbeit oder massenweise Erschießung. Aus Anlass des 70. Jahrestages gilt es im Übrigen auch und in besonderer Weise, den 27 Millionen toten Menschen der Sowjetunion, übrigens mit und ohne Uniform, im Allgemeinen und den 3,3 Millionen toten sowjetischen Kriegsgefangenen im Speziellen zu danken und ihre Opfer für die Befreiung Europas zu würdigen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Vernichtungskrieg Nazideutschlands gegen die Sowjetunion wurde durch die verbrecherischen Kommissarbefehle, durch die Richtlinien des OKW von Anfang an in einer so bestialischen Art und Weise geführt wie noch kein Krieg zuvor auf der Welt. Daher wurde in dieser Logik im Vernichtungskrieg gegen den jüdischen Bolschewismus, wie es hieß, auch den sowjetischen Kriegsgefangenen ihr international geschützter Status verwehrt. Kurz, alle völkerrechtlichen und vor allem zivilisatorischen Mindeststandards, die sich die Völker der Erde gegeben haben, wurden durch die deutsche Kriegsführung suspendiert. 70 Jahre danach ist es nun an der Zeit, dieser vergessenen Opfergruppe zu gedenken und den gerade einmal noch rund 4 000 Überlebenden zumindest eine kleine Entschädigung zukommen zulassen. Wann, wenn nicht jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es stellt sich natürlich die Frage: Warum eigentlich erst jetzt? Es gibt natürlich historische und politische Gründe, warum den sowjetischen Kriegsgefangenen ihre Würde nicht gegeben wurde, warum sie nicht entschädigt wurden. Es gab zum einen in der alten Bundesrepublik einen quasi staatsreligiösen Antikommunismus, in dessen Klima der Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion geradezu als legitim in weiten Teilen der Gesellschaft angesehen wurde. Es waren natürlich die Legende und die Lüge von der sauberen Wehrmacht, die dieses Gedenken verhinderte. Im Übrigen gab es vor 20 Jahren – auch das ist gerade ein Jubiläum – die wichtige, für unsere Gesellschaft notwendige Wehrmachtsausstellung. Auch daran sollten wir heute erinnern. Ihren Machern sollten wir für diesen großen Akt der Aufklärung noch einmal danken. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachkriegsdeutschland war logischerweise und bekanntermaßen – das ist eigentlich unumstritten – geprägt von der Abwehr der Schuld und der „Unfähigkeit zu trauern“, wie es die Mitscherlichs dargelegt haben. Ein weiterer Grund, warum dieser Opfergruppe auch in Osteuropa und in der Sowjetunion nicht gedacht wurde, war, dass sie unter Stalin als Verräter und Kollaborateure gegolten haben; auch deswegen ist diese Opfergruppe so in Vergessenheit geraten. Heute ist es nunmehr an der Zeit, eine Entschädigung auf den Weg zu bringen und in der Diskussion um das Ganze insgesamt über ein Konzept für die NS-Opfer in Osteuropa nachzudenken, also zu überlegen, wie wir ihrer besser und angemessener gedenken können. Versuchen wir nach so vielen Jahren wenigstens, ein winzig kleines Stück der von Ralph Giordano treffend als „zweite Schuld“ charakterisierten Politik Nachkriegsdeutschlands abzutragen: Entschädigen wir die noch wenigen lebenden sowjetischen Kriegsgefangenen. Es sind wirklich nicht mehr viele. Im Übrigen haben wir kaum noch Zeit dafür. Wir müssen uns beeilen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu den heute vorliegenden Anträgen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Erika Steinbach. (Beifall bei der CDU/CSU) Erika Steinbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die sowjetischen Kriegsgefangenen im Nationalsozialismus waren eine besonders bedauernswerte Gruppe; das will ich hier ausdrücklich konzedieren. Bereits zu Beginn des Krieges mit der Sowjetunion im Jahre 1941 gerieten Millionen Rotarmisten in deutsche Kriegsgefangenschaft, darunter auch der Stalin-Sohn Major Jakob Dschugaschwili. Die am 16. Juni 1941 erlassenen Bestimmungen über das Kriegsgefangenenwesen im Fall Barbarossa des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht verweigerten den Sowjetsoldaten – da haben Sie völlig recht – jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafte Soldaten nach dem Genfer Abkommen, und das war völkerrechtswidrig. An Epidemien und Hunger starben Hunderttausende schon im Herbst 1941. Während des Krieges gerieten insgesamt – über die Zahlen streiten sich die Gelehrten – 5 Millionen, 6 Millionen Männer und Frauen der sowjetischen Streitkräfte, so vermutet man, in Gefangenschaft. Davon starben rund 2,5 Millionen. 900 000 erlebten das Kriegsende als Zwangsarbeiter in Deutschland. Andere konnten fliehen oder waren aus unterschiedlichsten Gründen entlassen worden – Weißrussen zum Beispiel und Ukrainer wurden zum Teil entlassen –, oder sie fielen noch vor Kriegsende der Roten Armee in die Hände – anders kann man es nicht bezeichnen, weil es ihnen dort nicht gutging –; die Zahlen variieren insgesamt sehr stark. Die russischen Kriegsgefangenen hatten ein doppelt schweres Schicksal, vor allen Dingen deshalb, weil die Sowjetunion selber Hass und Verachtung gegen ihre in Kriegsgefangenschaft geratenen Soldaten schürte. Die Sowjetunion hat als einziger Staat der Welt ihre in Gefangenschaft geratenen Soldaten als Schwerverbrecher klassifiziert. Im berüchtigten Befehl Nr. 270 von 1941 erklärte Stalin sie zu Vaterlandsverrätern. Das schuf ein Klima unglaublicher Angst unter den betroffenen Kriegsgefangenen, die unter dem Nationalsozialismus eingesperrt waren. Auch die Familienangehörigen dieser sogenannten Verräter wurden verhaftet und in Lager gebracht, selbst die Schwiegertochter von Stalin, die Frau des Gefangenen Dschugaschwili. 1 Million der später befreiten sowjetischen Kriegsgefangenen hatten Zwangsarbeit in Arbeitsbataillonen und Lagern der Sowjetunion zu leisten. 1,2 Millionen ehemalige sowjetische Kriegsgefangene wurden als politische Häftlinge dem NKWD überstellt. 123 000 ehemalige sowjetische kriegsgefangene Offiziere kamen in Straf-bataillone. 1 Million weitere sowjetische Militärange-hörige wurden von Militärtribunalen verurteilt, davon 160 000 zum Tod durch Erschießen. Erst 1955 verkündete das Präsidium des Obersten -Sowjets eine Amnestie für alle Sowjetbürger, die sich zwischen 1941 und 1945 hatten gefangen nehmen -lassen. Nach umfangreichen Reparationsentnahmen aus der sowjetischen Besatzungszone seinerzeit hat die ehemalige Sowjetunion durch eine Regierungserklärung 1953 gegenüber Deutschland ausdrücklich erklärt, auf weitere Reparationen zu verzichten. 1993 wurden dann zugunsten von Opfern des Nationalsozialismus mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – der Republik Weißrussland, der Russischen -Föderation und der Ukraine – Verträge geschlossen. Deutschland stellte dabei den Stiftungen in Minsk, in Moskau und in Kiew 1 Milliarde D-Mark zur Verfügung. Die Mittel waren für sowjetische Bürger bestimmt, die durch nationalsozialistische Verfolgung schwere Gesundheitsschäden erlitten hatten und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befanden. Die Kriterien dafür haben die jeweiligen dortigen Stiftungen oder dortigen Regierungen selber festgelegt. Deutschland hatte auf die Mittelvergabe keinerlei Einfluss. Die Verteilung geschah eigenverantwortlich seitens der Empfängerstaaten. Bei den internationalen Verhandlungen zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und -Zukunft“ unter Beteiligung der Nachfolgestaaten der Sowjetunion bestand Einigkeit, vormalige Kriegsgefangene von den Leistungen der Stiftung ausdrücklich -auszunehmen. Nach Beendigung des Auszahlungs-programms der Stiftung wurden durch einen Beschluss des Kuratoriums und der Rechtsaufsicht Restmittel für humanitäre Maßnahmen zugunsten von NS-Opfern bereitgestellt. Die Programme beinhalteten verschiedene Dinge: Kuraufenthalte, Augenoperationen, medizinische Hilfe unterschiedlichster Art. Diese Hilfen standen auch den sowjetischen Kriegsgefangenen zur Verfügung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher wissen Sie denn das?) Unterschiedlich haben die verschiedenen Länder diese Möglichkeiten ausgeschöpft. Im Rahmen weiterer Programme der Stiftung wurden aus Mitteln des Fonds einzelne Projekte bewilligt, die eine Würdigung des Schicksals der sowjetischen Kriegsgefangen zum Gegenstand hatten, wie Begegnungsprogramme mit Menschen, mit Zeitzeugen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Steinbach, darf ich Sie an die Redezeit erinnern? Erika Steinbach (CDU/CSU): Ich bedanke mich, Herr Präsident. – Was aber bis heute überfällig ist, ist eine Entschädigung der ehemaligen Kriegsgefangenen der Sowjetunion durch das eigene Land selber. Sie wurden stigmatisiert, sie wurden entrechtet, sie wurden umgebracht, in Lager verschleppt. Russland hätte, anstatt die Ukraine zu überfallen, lieber seine noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen entschädigen sollen. Das wäre eine humane Geste gewesen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzten Worte der Kollegin Steinbach fand ich beschämend für unser Haus, und ich möchte mich bei den Völkern der ehemaligen Sowjetunion ausdrücklich für diese Worte entschuldigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir haben letzte Woche gemeinsam im Bundestag – ein Kollege und ich auch gemeinsam mit dem Bundespräsidenten in Auschwitz – des 70. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz gedacht. Wir werden am 8. Mai dieses Jahres auch des 70. Jahrestages der Befreiung Europas aus den Fängen des nationalsozialistischen Terrors gedenken. Dabei gilt es Dank zu sagen den Soldatinnen und Soldaten der ehemaligen Westalliierten und den Soldatinnen und Soldaten der Roten Armee. Diese haben es ermöglicht – gerade die Rote Armee hat den höchsten Blutzoll dafür gezahlt –, dass Hitlerdeutschland niedergerungen wurde. Dafür schulden wir Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, ich will das Schicksal eines Menschen schildern, um das ein bisschen greifbar zu machen. Iwan Dmitrijewitsch Solonowitsch wurde im November 1940 zur Roten Armee eingezogen, 19 Jahre alt. Er wurde zunächst eingesetzt, konnte sich dann beim Überfall auf die Sowjetunion dem deutschen Angriff entziehen, wurde neun Monate später an der Front auf der Krim von der deutschen Armee eingekesselt und in ein Kriegsgefangenenlager in Hagen verschleppt. Er berichtet: Die Menschen waren dünn und entkräftet, mit weißen Gesichtern. Täglich gab es Tote. Das Essen war kalorienarm, sehr bescheiden. Es wurden ein bisschen Rüben geschnitten, dazu Wasser; das war’s. Die Gefangenen wurden geschlagen mit einem Gummistock oder mit einem Eisenstab. Der Kollege Korte hat es angesprochen: Durch Sonderbefehle war das Genfer Konventionsrecht für sowjetische Kriegsgefangene ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Das hatte ganz konkrete Bedeutung. Während die Sterbequote bei westalliierten Kriegsgefangenen bei 3,5 Prozent lag, lag sie bei den sowjetischen Kriegsgefangenen bei 50 Prozent. Das zeigt – dazu kann man auch jede Menge schriftliche Quellen anführen –: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen war Teil des nationalsozialistischen rassistischen Vernichtungskampfes gegen die slawischen Völker im Osten. Der Krieg und die Behandlung der Kriegsgefangenen hatte das Ziel der Dezimierung dieser Völker. Das war ein Vernichtungswunsch, ein Vernichtungswille, und das ist klassisches nationalsozialistisches Unrecht. Das muss der Deutsche Bundestag endlich anerkennen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Kollegen von der SPD, da dürfen Sie klatschen. Den Antrag, den wir gestellt haben, haben wir in der letzten Wahlperiode gemeinsam eingebracht. Bloß wegen der Rede von Frau Steinbach müssen Sie sich nicht fürchten, zu dem Richtigen Ja zu sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich möchte Sie auch ausdrücklich auffordern – denn es geht hier nicht um Parteipolitik –, (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) dass wir das dieses Jahr, im 70. Jahr, über die Bühne bringen, gemeinsam, würdig und historisch angemessen. Lassen Sie uns zwischen den vier Fraktionen über diese Fragen offen miteinander reden. Es geht nicht primär um Geld, Frau Steinbach, sondern es geht um eine Geste der Versöhnung, es geht vor allen Dingen um das Anerkennen des Unrechts, das diesen Menschen zugefügt wurde. Sie haben die Geschichte der Verfolgung geschildert. Das war im Wesentlichen alles richtig. (Erika Steinbach [CDU/CSU]: Eben!) Das begründet die Aussage des Bundestages: Das war nationalsozialistisches Unrecht, und das erkennen wir jetzt an. Es ist richtig, erst 1995 hat übrigens Russland diese Menschen rehabilitiert. (Erika Steinbach [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!) Das war für diese Menschen viel wichtiger als ein paar Cent. Ehre und Würde am Ende eines Lebens lassen sich nicht mit Geld erkaufen. Wir sollten meines Erachtens eine Geste finden. Es geht nicht um das Geld. Es geht darum, den Menschen die Hand zu reichen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Im Antrag geht es um Geld, Herr Beck!) Gerade in der jetzigen außenpolitischen Situation, finde ich, wäre es klug, zu sagen: Wir kritisieren Putin für das völkerrechtswidrige Vorgehen in der Ukraine, aber wir reichen den Völkern der ehemaligen Sowjetunion, und zwar gleichermaßen den Russen, den Ukrainern, den Weißrussen, den Kasachen und den ehemaligen asiatischen Republiken der Sowjetunion, die Hand mit der Bitte um Entschuldigung und um Versöhnung. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das haben wir doch schon getan!) Das könnten wir jetzt tun. Dann ist klar: Wir kritisieren Putin, aber wir wollen Frieden zwischen den Völkern in Europa, und wir wissen um die Verantwortung für die deutsche Vergangenheit im 20. Jahrhundert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Erika Steinbach [CDU/CSU]: Das weiß jeder!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Matthias Schmidt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich zu Beginn meiner Rede feststellen kann, dass wir uns in der Analyse des nationalsozialistischen Unrechts über alle Fraktionen hinweg einig sind. Herr Kollege Beck, wenn Sie das anmahnen, dann brauchen wir keine Ermahnungen, wann und warum wir klatschen sollen oder warum nicht. Sie haben völlig recht. Wir haben gemeinsam einen Antrag gestellt. Darauf werde ich gleich näher eingehen. In der letzten Woche haben wir an dieser Stelle den 70. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz begangen und an das Leid der Millionen -Opfer erinnert. Das ist richtig und notwendig. Mit dem Erinnern legen wir hier im Bundestag ein Bekenntnis -darüber ab, dass wir uns der aus der Geschichte erwachsenen Verantwortung für die Gegenwart bewusst sind. Bundespräsident Gauck – auch das ist mehrfach erwähnt worden – hat in einer würdigen Ansprache, wie ich finde, einen gelungenen Bogen aus der Vergangenheit in die Gegenwart und in die Zukunft geschlagen. Es ist immer das Ziel in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, dass es uns gelingt, den Bogen aus der Vergangenheit zu schlagen. Ich selbst bin Jahrgang 1963, also ungefähr 18 Jahre nach Kriegsende geboren. Die Verantwortung meiner Generation ist es, zu erinnern und die Erinnerung zu bewahren. Ich glaube, dass meine Generation – hier im Parlament sitzen auch viele Vertreter – dies ganz angemessen macht. Mich selbst hat in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ein Satz immer besonders beschäftigt. Er steht am Ende der Ausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Dachau. Dort steht: Diejenigen, die dies nicht wahrhaben wollen, sind dazu verdammt, es noch mal zu erleben. – Das hat mich in meiner Erinnerung immer geleitet. 70 Jahre nach Kriegsende ist Erinnerung oftmals das Einzige, was bleibt. Es gibt allerdings auch noch Fälle, in denen eine Form der Wiedergutmachung infrage kommt. Eine Opfergruppe – alle Redner haben es beschrieben –, die in der Zeit des Nationalsozialismus und auch danach viel Leid erfahren hat, ist die der sowjetischen Kriegsgefangenen. Ihnen sind die vorliegenden Anträge der Fraktionen Die Linke und des Bündnis-ses 90/Die Grünen gewidmet. Worum es geht, ist auch -beschrieben worden. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 gerieten rund 6 Millionen sowjetische Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Mehr als 2 Millionen – Kollege Korte, Sie sprachen von 3 Millionen; die Zahlen differieren – starben direkt an den Folgen von Hunger, Kälte und Misshandlung. Gut 600 000 wurden nach Deutschland deportiert und in Zwangsarbeiterlager gesteckt. In diesen Zwangsarbeiterlagern mussten sie unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten. Sie hatten wenig Freizeit, niedrige Löhne; und wenn ich sage, sie hatten einen minimalen Arbeitsschutz, dann ist das weit übertrieben. Wer sich damit beschäftigen möchte, der kann nicht weit von hier – nicht viel mehr als 10 Kilometer –, in meinem Wahlkreis in Schöneweide, das Dokumenta-tionszentrum NS-Zwangsarbeit besuchen. Das Lager in Schöneweide war eines von 3 000 in Berlin. Ich wiederhole die Zahl: Es war eines von 3 000 Zwangsarbeiterlagern allein in Berlin. Sie können sich dort eine authentische Ausstellung ansehen. Sie sehen die originalen Baracken. Sie können Biografien nachhören und nachlesen. Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr ist geöffnet, und der Eintritt ist frei. Das Leiden der sowjetischen Kriegsgefangenen – das haben die Vorredner richtig beschrieben – ging weiter. Denn auch nach ihrer Heimkehr wurden sie oft als Kollaborateure beschimpft oder sogar wieder inhaftiert. Zu den Anträgen der Linken und der Grünen. Beide Anträge eint, dass eine außergesetzliche Regelung angestrebt wird, die über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ abgewickelt werden soll. Die Anträge unterscheiden sich in den Summen: Die Linken schlagen eine Summe von 7 670 Euro vor, die Grünen eine Summe von 2 500 Euro. Beide berufen sich dabei auf das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Das Stiftungsgesetz selbst schließt übrigens ausdrücklich die Kriegsgefangenen aus. Deswegen schlagen Sie die außergesetzliche Regelung vor. Am Antrag der Grünen gefällt mir, dass sie darin fordern, die Erinnerungskultur zu intensivieren und dies über die Gedenkstättenkonzeption des Bundes sicherzustellen. Ich finde, das ist ein wichtiger Aspekt, den wir nicht vergessen sollten. Sie alle haben auch über die Größe der Gruppe der Opfer gesprochen, die noch am Leben sind. Die Zahlen basieren immer nur auf Schätzungen. Ich habe mit dem Verein Kontakte-Kontakty und auch mit der Stiftung EVZ telefoniert. Beide sagen übereinstimmend: Es geht um nur noch 2 000 zu Begünstigende. Die Zahl wird also kleiner. Man kann hinzufügen: Sie wird täglich kleiner. Beide Antragsteller wollen die Geldsumme nur als symbolische Anerkennung verstanden wissen. Das ist sehr verständlich, denn – da sind wir uns sicherlich einig – es gibt keine Summe, die so bemessen wäre, dass sie das Leid tatsächlich aufwiegen könnte. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Für die Intention beider Anträge habe ich großes Verständnis. Es ist auch das Recht der Opposition, immer wieder genau die Themen aufzugreifen, bei denen die Regierung noch nicht tätig geworden ist oder bei denen Handlungsbedarf gesehen wird. Das ist recht und billig; es gehört zum parlamentarischen Verfahren dazu. Es ist allerdings die Pflicht der Regierungsfraktionen, dann auch abgewogene Entscheidungen einzufordern. Herr Kollege Beck hat darauf hingewiesen: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam einen Antrag gestellt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wortgleich!) Sie haben diesen jetzt noch einmal wortgleich eingereicht. Sie haben nicht einmal die Zahl der noch lebenden Opfer, die Zahl von 4 000, hinterfragt, was möglich gewesen wäre. Insgesamt ist das natürlich ein Antrag, den wir noch immer gut finden. Er ist von der damaligen Koalition, von Schwarz-Gelb, abgelehnt worden. Die Begründung dafür war, dass eine isolierte Lösung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene nicht möglich wäre und eine internationale, umfassende Lösung anzustreben wäre. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat die Regierung bis dahin gemacht?) Man muss den Argumenten nicht unbedingt folgen, aber man muss sich ernsthaft damit auseinandersetzen. Genau das sollten wir hier tun. Denn es geht letztendlich nur um eine symbolische Anerkennung. Sie wäre ein wichtiges Zeichen auch der Versöhnung. Deswegen appelliere ich an die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen, dass wir uns noch einmal zusammensetzen und schauen, ob wir nicht eine gemeinsame, parteiübergreifende Lösung finden, möglicherweise eine Lösung, die in den beiden Anträgen nicht genannt wird – ein Härtefallfonds könnte infrage kommen –; denn das wäre dem Thema sehr angemessen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. André Berghegger, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. André Berghegger (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Debatte zu diesem Thema führen wir in diesem Haus in unregelmäßiger Regelmäßigkeit, und das ist auch richtig so. Bei der Vorbereitung auf diese Debatte habe ich gemerkt, wie schwierig es insgesamt ist, dieses Thema in Worte zu fassen. Wir spüren auch bei dieser Debatte, welche Emotionen mit diesem Thema verbunden sind. Unser früherer Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat in seiner berühmten Rede zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gesagt: Die Jungen sind nicht verantwortlich für das, was damals geschah. Aber sie sind verantwortlich für das, was in der Geschichte daraus wird. Ich denke, dass in der Aufarbeitung und Verarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte bisher sehr viel geschehen ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Das im Zweiten Weltkrieg begangene Unrecht können wir nicht in Worte fassen. Es übersteigt unsere Vorstellungskraft; insbesondere die Verbrechen, die in deutschem Namen begangen worden sind. Die menschenunwürdige Behandlung von Kriegsgefangenen war dabei nur eine von zahllosen Menschenrechtsverletzungen, die sich die Kriegsgegner gegenseitig zugefügt haben. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung haben sich bisher alle Bundesregierungen nach Kräften für Wiedergutmachung und Versöhnung eingesetzt. Deutschland ist dabei immer bemüht gewesen, keine einseitigen Lösungen zu schaffen, sondern sich immer im Dialog mit den betroffenen Staaten zu bewegen. Das gilt auch für die Anerkennung des Unrechtes, das Kriegsgefangene erlitten haben. Es ist vorhin schon erwähnt worden, aber ich möchte es gerne noch einmal ausführen: Nach allgemeinem Völkerrecht wird ein Ausgleich für Kriegsgefangenschaft ausschließlich durch Reparationsvereinbarungen zwischen den betroffenen Staaten geregelt. Das gilt weltweit ohne Abstufung nach der Behandlung der Gefangenen. Es erfolgten umfangreichere Reparationsentnahmen aus der sowjetischen Besatzungszone. 1953 hat die ehemalige Sowjetunion in einer Regierungserklärung ausdrücklich auf weitere Reparationszahlungen gegenüber Deutschland verzichtet. Dieser Verzicht gilt natürlich auch für die völkerrechtlichen Rechtsnachfolger. Keiner dieser Staaten hat bis heute weitere Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Der abschließende Charakter wurde noch einmal im Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 bestätigt. Alle Beteiligten haben zugestimmt, dass es keine weiteren vertraglichen Regelungen über rechtliche Fragen bezüglich des Zweiten Weltkrieges geben wird, einschließlich der Repara-tionsfrage. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch freiwillig erhebliche Beträge als humanitäre Geste zur Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts geleistet. An dieser Stelle komme auf meine Vorredner zurück: Für ehemalige sowjetische Bürger, welche nach der Verfolgung schwere Gesundheitsschäden erlitten hatten und sich in einer wirtschaftlich schweren Lage befunden haben, wurden Beiträge geleistet. In Kooperation mit Weißrussland, Russland und der Ukraine wurden 1993 Stiftungen in Minsk, Moskau und Kiew gegründet. Diese wurden mit 1 Milliarde D-Mark ausgestattet. Die Verteilung der Gelder erfolgte ausschließlich durch die Stiftungen bzw. die Regierungen vor Ort. Im Jahre 2000 wurde die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen. Durch sie wurden ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes entschädigt. Die Stiftung wurde mit 10 Milliarden D-Mark ausgestattet. Das bisherige Rechtsverständnis wurde auch hier bestätigt. Es war Konsens zwischen allen Beteiligten, Rechtsfolgen aus der Kriegsgefangenschaft grundsätzlich auszuschließen; Ausnahme: Kriegsgefangene, die in Konzentrationslagern waren. Nach Beendigung des Auszahlungsprogramms dieser Stiftung wurden Restmittel in Höhe von 40 Millionen Euro für weitere humanitäre Maßnahmen zugunsten von NS-Opfern im weitesten Sinne bereitgestellt. Diese Programme standen auch ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen offen. Die Partnerorganisationen in Weißrussland, Russland und der Ukraine haben diese Möglichkeit unterschiedlich genutzt. Fest steht: Das den Betroffenen zugefügte Leid kann niemals durch finanzielle Leistungen geheilt werden. Fest steht aber auch, dass die Bundesrepublik Deutschland sämtliche völkerrechtliche Vorgaben eingehalten hat. Die Beispiele zeigen, dass über viele Jahrzehnte umfangreiche Zahlungen geleistet wurden. In den meisten Fällen waren es die Staaten in der Rechtsnachfolge der Sowjetunion, die diese Zahlungen angemessen verteilt haben. Deshalb müssen wir die hier vorliegenden Anträge leider ablehnen. Schließen möchte ich mit folgendem Gedanken: Die Jüngeren trifft keine Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Sinne einer persönlichen Vorwerfbarkeit, aber wir alle haben die Verantwortung dafür, dass so etwas nie wieder geschieht, nirgendwo. Vielen Dank fürs freundliche Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Volker Beck hat um eine Kurzintervention gebeten. Dazu erteile ich ihm das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wollte dazu Stellung nehmen, dass die Koalition beantragt, die Anträge federführend an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Es fällt auf, dass hier im Hohen Hause – zu Recht – nur Innenausschussmitglieder gesprochen haben. Das hat auch Tradition. Der Innenausschuss hat sich seit Bestehen des Deutschen Bundestages mit den Fragen der Anerkennung von NS-Unrecht, der Rehabilitierung und der Entschädigung beschäftigt: vom Bundesentschädigungsgesetz über die Rehabilitierung der Zwangssterilisierten, der Euthanasiegeschädigten, der Homosexuellen bis zur Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Frau Steinbach vorhin erwähnt hat. All das wurde im Innenausschuss abgehandelt. Warum dieser Antrag jetzt in den Haushaltsausschuss gehen soll, erschließt sich mir nicht und vermutlich, abgesehen von den Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen, auch sonst niemandem hier im Saal. Die Leute, die sich mit diesen Fragen beschäftigen – von Frau Steinbach bis Jan Korte –, sind alles Innenausschussmitglieder. Deshalb beantragen wir Federführung beim Innenausschuss. (Erika Steinbach [CDU/CSU]: Das müssen die Geschäftsführer machen!) Das Einzige, was man wegen der außenpolitischen Aspekte alternativ machen könnte, wäre, den Auswärtigen Ausschuss damit zu betrauen. Wegen 5 Millionen Euro – das wurde gerade von den Rednern der Koalitionsfraktionen vorgerechnet – den Haushaltsausschuss zu bemühen, ist lächerlich. Außerdem geht das an dem Kern dieses moralischen, ethischen und historischen Anliegens vorbei. Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie uns das würdig gemeinsam beraten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Dr. Berghegger, möchten Sie als letzter Redner darauf eingehen? – Der Kollege Straubinger wird das tun. Max Straubinger (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass die ganze Problematik in der Diskussion verdeutlicht worden ist. Herr Kollege Beck, ich würde den Haushaltsausschussmitgliedern nicht unterstellen, dass sie sich der Problematik nicht bewusst sind (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb haben sie es nicht ins Plenum geschafft, nicht?) und das Thema nicht angemessen und gut behandeln können. Wir in der Koalition sind uns einig, dass diese Anträge, da sie Forderungen enthalten, die finanzielle Auswirkungen haben, federführend im Haushaltsausschuss diskutiert werden sollten. Deshalb plädieren wir für Federführung beim Haushaltsausschuss. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hat alles mit Geld zu tun! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann lasst uns die anderen Ausschüsse abschaffen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/3316 und 18/2694 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Vorlage auf Drucksache 18/2694, Tagesordnungspunkt 11 b, soll zusätzlich an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. Die Federführung ist jeweils strittig. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wünschen Federführung jeweils beim Haushaltsausschuss. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Federführung jeweils beim Innenausschuss. Ich lasse zunächst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen Die Linke und Bünd-nis 90/Die Grünen, Federführung jeweils beim Innenausschuss. Wer für diese Überweisungsvorschläge stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind diese Überweisungsvorschläge abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei einer Enthaltung aus der SPD. Ich lasse nun abstimmen über die Überweisungsvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Federführung jeweils beim Haushaltsausschuss. Wer für diese Überweisungsvorschläge stimmt, Federführung beim Haushaltsausschuss, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind diese Überweisungsvorschläge angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und bei einer Enthaltung aus der Fraktion der SPD. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen Drucksachen 18/3416, 18/3482 Nr. 2, 18/3935 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist diese Redezeit so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Kollegen Johann Saathoff von den Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Johann Saathoff (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Titel unserer heutigen Debatte muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen. Ich weiß nicht, ob auf Anhieb jeder weiß, worüber wir heute debattieren wollen. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Ja, klar!) Inhalt dieser Verordnung ist eigentlich, dass wir Transparenz wollen. Der Titel ist zugegebenermaßen ziemlich sperrig ausgefallen. Dabei haben wir noch Glück gehabt. Denn Begriffe wie Ausführungsverordnung und Anlagenregisterverordnung sind nicht enthalten. Aber die Debatte im Plenum wird uns sicher helfen, den Menschen draußen zu erklären, was wir wollen, und das möglichst mit den Worten, die sie verstehen. Prooten, watt kloar is und watt wohr is, soll unsere ostfriesische Devise heute sein. (Klaus Barthel [SPD]: Untertitel bitte!) In der Grundsatzdebatte zur EEG-Umlagepflicht haben wir uns beim letzten Mal schon mit der Frage beschäftigt. Bei der EEG-Änderung haben wir durchaus über die Eigenstromversorgung und über die Sinnhaftigkeit dieser Eigenstromversorgung in der EEG-Umlagepflicht debattiert. Die Netzbetreiber sollen die EEG-Umlage erheben. Aber ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass nicht jeder Besitzer einer Solaranlage auf seinem Einfamilienhaus von der EEG-Umlage betroffen ist. Denn in diesem Fall gilt die Untergrenze von 10 kW. Das heißt, es ist so, dass die allermeisten Besitzer von PV-Anlagen auf ihren Wohndächern nicht davon betroffen sein können; denn nur ganz wenige Anlagen haben eine Leistung von über 10 kW. Außerdem gilt die Verordnung erst ab dem 1. August 2014. Bestandsanlagen sind davon also völlig ausgenommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Verordnung hat bei dem einen oder anderen den Anschein erweckt, dass ihre Umsetzung einen bürokratischen Aufwand darstellen würde. Hier lohnt sich genaueres Hinsehen. Bislang hätten nämlich die Übertragungsnetzbetreiber die Aufgabe erfüllen müssen, und das hätte einen deutlichen Mehraufwand bedeutet. Denn die Übertragungsnetzbetreiber haben die Daten nicht. Vielmehr verfügen die Verteilnetzbetreiber über die entsprechenden Daten, wo im Netz die regenerativen Anlagen sind. Die Anlagen sind bei den Verteilnetzbetreibern am Netz angeschlossen, und die Verteilnetzbetreiber zahlen den Anlagebetreibern Einspeisevergütung. Es ist also folgerichtig, dass die Verteilnetzbetreiber die Umlage erheben und nicht die Übertragungsnetzbetreiber. Es ist auch nicht so, dass die Verteilnetzbetreiber dadurch einen Nachteil hätten; denn sie bekommen eine volle Kostenerstattung sowohl für die laufenden Kosten, was das Personal betrifft, als auch für investive Kosten wie Computer und Software. Auch für die Anlagenbetreiber ist diese Verordnung ein Vorteil; denn sie haben einen einheitlichen Ansprechpartner. Würden wir das nicht so regeln, müssten sie bei der EEG-Umlage mit den Übertragungsnetzbetreibern reden, während sie bei der Einspeisevergütung mit den Verteilnetzbetreibern zu sprechen hätten. Wir haben im Ausschuss, meine Damen und Herren, kritische Worte dazu gehört, dass in § 8 der Ausgleichsmechanismusverordnung der Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns steht. Ich will hiermit klarstellen, dass das keine Unterstellung an alle Netzbetreiber ist, keine ordentlichen und gewissenhaften Kaufmänner zu sein. Aber dieser Begriff tauchte leider schon in § 2 der Verordnung auf, als es um die Übertragungsnetzbetreiber ging. Jetzt steht er auch in § 8 im Hinblick auf die Versorgungsnetzbetreiber. Würden wir das nicht so regeln, dann könnte der eine oder andere spitzfindige Jurist auf die Idee kommen, wir hätten uns etwas dabei gedacht, das bei den Übertragungsnetzbetreibern deutlich zu machen, bei den Versorgungsnetzbetreibern aber nicht. Das wollen wir nicht. Deswegen schaffen wir hier Klarheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich bin froh darüber, dass wir für die Versorgungsnetzbetreiber keinen zusätzlichen Anreiz, diese Verordnung einzuhalten, geschaffen haben. Das war ursprünglich einmal angedacht. Wir haben das in der Debatte im Vorfelde abwenden können. Das wäre ungefähr so, als würde ein Fußgänger eine Prämie dafür bekommen, dass er die Regel, bei Rot stehen zu bleiben, einhält. Das wäre ein Systembruch im deutschen Recht, den wir mit dieser Verordnung nicht begehen wollen. Die Verordnung liefert zusätzliche Informationen für die Verbraucher, aber auch für die Wirtschaft, zum Beispiel zur Verteilung der EEG-Umlage auf die verschiedenen Verbrauchergruppen und zur Verteilung der EEG Umlage auf Neu- und Altanlagen. Warum ist das wichtig? Weil die Argumente der Gegner der Energiewende in der Regel lauteten: Das führt zu einer Kostenexplosion; die Kosten der erneuerbaren Energien werden sich linear nach oben entwickeln. – Der Großteil der Kosten der EEG-Umlage, die wir im Moment haben, stammt allerdings von Altanlagen. Die Produktion von Strom aus Erneuerbare-Energie-Anlagen neuerer Art ist heute wesentlich günstiger, als es früher der Fall war, und die Kostenkurve hat sich abgeflacht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin auch froh darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in Zukunft auf die Bandbreite hinsichtlich der Prognose der EEG-Umlage verzichten wollen. Bei der Bandbreite kam es in der Vergangenheit zu einer enormen Streuung. Der Zweck, nämlich die Aussagefähigkeit der Bandbreite, war aufgrund der großen Amplitude nicht mehr erfüllt. Obwohl sie so groß gestreut hat, kam es dann noch vor, dass das tatsächliche Ergebnis der EEG-Umlage über der Streuung lag, also nicht einmal die Streuung getroffen hat. Sie machte einfach keinen Sinn mehr. Deswegen ist es gut, dass wir alternativ, um eine Planungsperspektive für die Industrie und die Wirtschaft, aber auch für die Verbraucher zu schaffen, dem Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern im Hinblick auf die Prognose, wohin sich die EEG-Umlage entwickelt, einen Auftrag erteilen. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ziel dieser Verordnung. Ich denke, sie ergibt sich folgerichtig aus der EEG-Gesetzgebung. Deswegen sollten die Fraktionen, die das EEG so mittragen, ihr zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Eva Bulling-Schröter für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Belastung des Eigenverbrauchs von Erneuerbare-Energie-Anlagen mit der EEG-Umlage ist immer noch höchst umstritten. Ich möchte jetzt und hier nicht wieder die Debatte über Pro und Kontra führen. Aber auffällig ist schon, dass Industrie und Kohleverstromung bei der Umlage auf den Eigenverbrauch geschont werden, während die Betreiber von größeren Solaranlagen oder Windkrafträdern nun zahlen müssen. Zur Erinnerung: Sie, die SPD, wollten die EEG-Umlage im Jahre 2014 ursprünglich auch auf die Bestandsanlagen, die sich selbst versorgen, ausweiten. Damit wären auch bisherige Kohlekraftwerke und Braunkohletagebaue umlagepflichtig geworden. Sie konnten sich gegenüber der CDU/CSU in diesem Punkt aber nicht durchsetzen. Nach wie vor ist auch der Kraftwerkseigenverbrauch nicht umlagepflichtig. Davon profitieren besonders die emissionsintensiven und ineffizienten Braunkohlekraftwerke, die bei der Erzeugung von Strom aus Braunkohle einen hohen Stromverbrauch haben. Vorteile aus dem Eigenverbrauch haben zu 90 Prozent fossile Anlagen. Neue Ökostrom- und KWK-Anlagen hingegen werden zur Kasse gebeten. Ich finde, das ist eine skandalöse Schieflage zugunsten der überkommenen Energiewirtschaft. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber dieses Problem gehen Sie und die Bundesregierung nicht systematisch an, und schon gar nicht dort, wo es momentan die meisten dieser Ausfälle gibt, nämlich bei der fossilen Erzeugung. Wir reden heute aber über eine kleine Detailregelung, die sich aus der EEG-Reform von 2014 ergibt. Es geht darum, wer die Umlage, die für Eigenverbrauch seit dem 1. August 2014 anfällt, letztlich eintreiben soll. Die vorliegende Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung regelt, dass künftig nicht mehr die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage auf Eigenstrom einsammeln, sondern die Verteilnetzbetreiber. Wir sprechen von erwarteten insgesamt knapp 6 Millionen Euro für 2015. Jetzt sagen Sie, der Vorteil bestehe darin, dass Verteilnetzbetreiber „näher an den Kunden“ dran seien. Die Verteilnetzbetreiber selbst lehnen die ihnen zugedachte neue Aufgabe ab. Die Zuständigkeit solle vollständig bei den Übertragungsnetzbetreibern bleiben. Das ist das, was sie gerne möchten. Mit der neuen Regelung hingegen müssten sich statt der bisher 4 Abteilungen der großen Übertragungsnetzbetreiber dann insgesamt über 800 Unternehmen mit der Abrechnung von Eigenverbrauch auseinandersetzen. Genau darüber reden wir: Das machen dann nicht mehr 4, sondern 800, auch die kleinen Netzbetreiber mit wenig Personal. Diese müssten ihre IT umstellen, die notwendigen Prozesse in Gang bringen und die gesamte Abwicklung bestreiten. Am Ende landet dieses Geld wie auch die „normale“ EEG-Umlage ohnehin beim Übertragungsnetzbetreiber. Aus den Reihen der Bundesregierung hieß es am Mittwoch im Ausschuss lapidar, es gebe keinen Zuwachs an Bürokratie – das haben wir vorher auch schon einmal gehört –, sondern sogar einen Bürokratieabbau, da die Verteilnetzbetreiber sowieso in Kontakt mit den Kunden vor Ort stünden. 800 statt 4 – das scheint uns wenig überzeugend. Darum lehnen wir die Verordnung ab. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Thomas Bareiß, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nachdem die Kollegin Bulling-Schröter einen Großteil ihrer Rede damit verbracht hat, Regelungen der EEG-Reform von 2014 anzureißen und zu beschreiben, will ich auch noch einmal darauf eingehen und vielleicht den Grund für die EEG Reform von 2014 schildern und auch, was unsere Hauptintention für die jetzige Verordnung war. Wir wollten zwei Dinge mit der EEG-Reform von 2014 klären. Erstens wollten wir eine konsequente Kostensenkung voranbringen. Wir haben versucht, die EEG-Vergütungen in allen Bereichen Stück für Stück zu senken. Wir haben es dadurch erstmals in der Geschichte des EEG geschafft, dass die Umlage nicht automatisch weiter gestiegen ist, sondern um 0,07 Cent gesunken ist. Wir haben damit den Trend umgekehrt. Diese EEG-Reform war somit sinnvoll für die Wirtschaft und für Privatverbraucher, weil das EEG günstiger wurde für die Menschen. Ein wichtiger Punkt dabei war, den Eigenstromverbrauch einzubinden. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich war ebenfalls sehr skeptisch, was das angeht. Aber wenn man sich einmal vor Augen führt – die Zahlen liegen ja auf dem Tisch –, dass ansonsten bis zum Jahr 2020 3 Milliarden Euro für den EEG-Topf verloren gegangen wären, damit also der Solidargemeinschaft entzogen worden wären, ist klar, dass es zu einer riesigen Belastung für den Privatverbraucher als auch für die Wirtschaft und Mittelstand geführt hätte, wenn wir das nicht gemacht hätten. Deshalb mussten wir das Thema anpacken und dafür sorgen, dass es nicht immer mehr Möglichkeiten zur Flucht aus dem EEG gibt. Das war ein wichtiger Punkt. Deshalb haben wir das gemacht. Somit wird bei der EEG-Umlage auch der Eigenstromverbrauch einbezogen, nicht zu 100 oder 80 Prozent, sondern zu Beginn nur zu 30 oder 35 Prozent, aufwachsend auf 40 Prozent. Eigenstromerzeugung ist damit immer noch günstiger, als sie vor drei oder vier Jahren war. Das war also eine Reform, die die Weichen richtig gestellt hat und die auch dazu geführt hat, dass die finanziellen Belastungen durch das EEG geringer wurden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?) Der zweite Punkt ist der Systemwechsel, den wir mit dem EEG eingeleitet haben. Wir haben gesagt, wir wollen Stück für Stück für mehr Markt und Wettbewerb im EEG sorgen. Stichworte hierfür sind „Ausschreibungsmodell“ und „Direktvermarktung“. Auch da gehen wir jetzt konsequent vor und versuchen, diese Elemente in das EEG einzubauen, um dafür zu sorgen, dass das EEG weiterhin wettbewerbsfähig ist und auch zu einem Exportschlager werden kann. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen, dass das Humbug ist! – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer soll dann noch exportieren?) Wir wollen ja, dass die erneuerbaren Energien am Markt standhalten können, marktfähig und wettbewerbsfähig sind. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kaputtmachen wollen Sie sie!) Dann wird auch die Energiewende zu einem Erfolgsmodell, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und auf der Welt. – Das war der zweite Punkt, den wir eingebaut haben und der jetzt ebenfalls Stück für Stück umgesetzt wird. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst bauen wir es auf, dann machen wir es kaputt!) In Bezug auf die Verordnung, die wir heute vorlegen – der Kollege Saathoff hat ja schon die Hauptelemente beschrieben –, will ich noch einmal sagen, wie wichtig uns das Thema Transparenz war. Wir haben es jetzt geschafft, dass wir innerhalb des Mechanismus auch die Übertragungsnetzbetreiber dazu anhalten, dass sie transparenter darstellen, wohin die EEG-Gelder fließen und woher sie kommen. Ich glaube, auch das wird dazu beitragen, dass die Diskussionen um das EEG etwas besser verlaufen, dass wir das Vertrauen in das EEG stärken (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das letzte Vertrauen zerstören!) und dass man beispielsweise vor dem Hintergrund der immer wieder von den Grünen vorgebrachten Behauptungen, die Industrie zahle nichts, einmal sieht, dass die Industrie mit einem Drittel der kompletten EEG-Umlage einen Hauptteil zahlt, damit diese Energiewende gelingt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die zahlt 300 Millionen für 22 Milliarden!) Das wird dazu beitragen, dass die EEG-Diskussionen in den nächsten Jahren vernünftiger und zielorientierter verlaufen. Der dritte Punkt – auch darauf sind die Kollegen vor mir schon eingegangen – ist das Thema Prognose hinsichtlich der EEG-Umlage. Die mittelfristige Prognose in dem Entschließungsantrag, der jetzt ebenfalls dem Haus vorliegt, zu thematisieren, war wichtig. Wir wollen, dass zukünftig eine mittelfristige Prognose erstellt wird, damit man schon im Herbst sehen kann, wohin die Reise in den nächsten zwei Jahren geht. Man sollte schon berechnen können, wie hoch die EEG-Umlage im darauffolgenden Jahr voraussichtlich ausfallen wird, auch wenn das einen größeren Aufwand bedeutet und die Prognose etwas ungenau ist. Aber damit hat man schon einen gewissen Hinweis, wohin die Reise geht. Wir als Politik können dann darauf reagieren und entsprechend steuernd einwirken. Auch das war ein Punkt, den in den Entschließungsantrag aufzunehmen uns wichtig war. Ich glaube, beide Elemente sind richtig und notwendig. Mit der Ausgleichsmechanismusverordnung stellen wir die richtigen Weichen. Mit dem Entschließu-ngs-antrag, der jetzt ebenfalls vorliegt, machen wir die -Verordnung noch schlüssiger. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung für beides. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Dr. Julia Verlinden für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde in erster Linie nötig – es wurde schon gesagt –, um die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, erfundene Sonnensteuer, also die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, einzuziehen. (Widerspruch bei der CDU/CSU) – Ist doch so. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Genau so ist es!) Werfen wir doch einmal einen Blick darauf, was Ihre Sonnensteuer für den Ausbau der Photovoltaik bedeutet: Seit Inkrafttreten der EEG-Novelle im August letzten Jahres ist der Ausbau von Sonnenstrom massiv eingebrochen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Rechnet man die fünf Monate von August bis Dezember 2014 auf ein Jahr hoch, dann kommen wir auf einen Ausbau von gerade noch knapp 1 300 Megawatt. Das entspricht nur der Hälfte des von Ihnen sowieso schon zu niedrig angesetzten sogenannten Ausbaukorridors. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: 23 Milliarden sind nicht genug, Frau Kollegin!) Die Photovoltaik kommt unter die Räder, und das haben Sie zu verantworten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die deutsche Solarindustrie wurde ja schon weitgehend unter der Vorgängerregierung plattgemacht, aber die restlichen Betriebe stehen spätestens jetzt mit dem Rücken an der Wand. Der Wechselrichterhersteller SMA muss 1 600 weitere Stellen abbauen. Das liegt nicht nur daran, dass der Heimatmarkt wegfällt; aber das ist ein entscheidendes Problem. Q-Cells streicht in Bitterfeld sogar zwei Drittel der verbliebenen Stellen und wird in Zukunft nur noch Forschung und Entwicklung in Deutschland betreiben. (Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Mit chinesischen Konkurrenten hat das gar nichts zu tun, oder was?) Die Reaktion der Bundesregierung auf diese wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen? Na ja. Die Kanzlerin spricht beim Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien von einer sogenannten Atempause beim Photovoltaikausbau. Frau Merkel, ich finde, das ist eine äußerst zynische Aussage gegenüber den Menschen, die hier ihren Arbeitsplatz verlieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Diese verheerende Solarenergiepolitik von Schwarz-Gelb wird jetzt von der Großen Koalition nicht besser gemacht. Es gibt kein Konzept. Geben Sie doch einfach zu, dass Ihnen die Photovoltaik vollkommen egal ist. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gefährlich! Das ist der Punkt! Das ist gefährlich für eure Kohlekraftwerke!) Kommen wir zur Windenergie. Sie sagen ja immer: Dafür haben wir im letzten Jahr mehr beim Ausbau der Windenergie geschafft. – Toller Ausgleich! Wir haben letztes Jahr zwar einen Ausbaurekord bei der Windkraft an Land gesehen, aber das nehmen Sie von der Union – Herr Fuchs hat das letzte Woche hier im Plenum gesagt – natürlich sofort zum Anlass, auf die Bremse zu treten. Dabei ignorieren Sie, dass dieser Ausbaurekord aus dem letzten Jahr nichts mit einer zukunftsfähigen Energiepolitik, sondern mit Ihrer verkorksten EEG-Novelle zu tun hat. Denn wir erleben jetzt bei der Windenergie den gleichen Ausverkaufseffekt, wie wir ihn damals schon bei der Photovoltaik hatten. Der jetzige Rekord bei der Windenergie kam nur zustande, weil die Anlagebetreiber fürchten müssen, dass mit den angekündigten Ausschreibungen ab 2017 gar nichts mehr läuft. Herr Fuchs – leider ist er heute nicht anwesend und kann daher auf die Debatte keinen Einfluss nehmen – sollte uns zudem einmal erklären, wie die Bundesregierung ihr eigenes Ausbauziel für erneuerbare Energie eigentlich erreichen will, wenn die Biogasbranche und die Photovoltaik schon jetzt platt sind und der Windenergieausbau auch noch zurückgefahren werden soll. Ich verstehe langsam gar nicht mehr, was Sie da machen. Ich komme zur vorliegenden Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung: Dass Ihre Sonnensteuer nicht wirklich geliebt wird, haben Sie daran merken können, dass eigentlich niemand diese EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch einsammeln wollte. Da hat es nicht einmal geholfen, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dass die Anschlussnetzbetreiber 5 Prozent der eingezogenen Umlage behalten könnten. Immerhin haben Sie diesen Mitnahmeeffekt noch kurzfristig gestrichen. Das macht das Ansinnen der Verordnung trotzdem keinen Deut besser. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf, dieser Novelle der Verordnung nicht zuzustimmen. Stattdessen wollen wir, dass Sie die Sonnensteuer wieder abschaffen. Außerdem fordern wir Sie auf, endlich einmal ein Konzept vorzulegen, das der Photovoltaik in Deutschland wieder auf die Beine hilft. Nur durch einen zügigen Ausbau aller erneuerbaren Energien werden wir die Energiewende schaffen und damit die Klimaschutzziele erreichen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Andreas Lenz hat nun für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die -Ausgleichsmechanismusverordnung regelt die Ausgestaltung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien. Sie legt fest, wie die Übertragungsnetzbetreiber EEG-Strom an der Strombörse vermarkten müssen. Außerdem legt sie fest, welche Vorgaben bei der Berechnung und Veröffentlichung der EEG-Umlage beachtet werden müssen. Es bedarf jetzt infolge der EEG-Reform vom letzten Jahr einiger Anpassungen. Diese dienen einer höheren Transparenz sowie der Bündelung einzelner Vorschriften. Außerdem geht es darum, die anteilige Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung effizient auszugestalten. Wir schaffen so vor allem auch Investitions-sicherheit für neue Anlagen, die der Eigenversorgung dienen. Frau Verlinden, wenn Sie sich die Zahlen des Ausbaus bei der Photovoltaik für 2010 und 2011 anschauen, dann sehen Sie, dass diese Übertreibungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass wir die sinnvollen -Maßnahmen in der EEG-Novelle 2014 festschreiben mussten. Vielleicht ist an dieser Stelle eine Frage angebracht: Wissen Sie, wie viele Windräder im letzten Jahr in -Baden-Württemberg unter der grün-roten Regierung gebaut wurden? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ganz dünnes Eis!) Ich bitte Sie, sich diese Zahlen bzw. diese Statistik zu Gemüte zu führen. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Womit hat das zu tun? Hat das vielleicht mit der Vorgängerregierung zu tun?) In Bayern wurden 2014 über 200 Windräder gebaut. Das ist ein Rekordwert. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen doch, dass das lange braucht!) Bisher sollten die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erheben. Das ändert sich. Künftig werden das die Verteilnetzbetreiber machen. Herr Saathoff hat ausgeführt, warum das Sinn macht. Auch die Verbraucherzentralen, Frau Bulling-Schröter, sagen, dass das der richtige Weg ist. Die Kosten, die den Verteilnetzbetreibern durch ihre neue Pflicht entstehen, können diese wie bisher im Zuge der Anreizregulierung geltend machen. Im ursprünglichen Verordnungsentwurf war vorgesehen, dass 5 Prozent der Einnahmen als zusätzliche Aufwandsentschädigung von den Verteilnetzbetreibern einbehalten werden dürfen. Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, diese 5-Prozent-Regelung zu streichen. Es macht keinen Sinn, für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten Prämien zu bezahlen. Es wird in diesem Zusammenhang immer das Ampelbeispiel angeführt. Ein anderes Beispiel ist, dass man das Bundesverdienstkreuz nicht für die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz erhalten kann. Das steht in den Richtlinien des Bundespräsidialamtes. Genauso wenig macht es Sinn, die Verteilnetzbetreiber für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht zusätzlich finanziell zu belohnen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine späte Erkenntnis!) Durch die Novellierung der Ausgleichsmechanismusverordnung schaffen wir außerdem mehr Transparenz. So werden die Kosten der EEG-Umlage getrennt nach Alt- und Neuanlagen ausgewiesen. Außerdem wird es zukünftig eine Aufstellung der Kostenbelastung durch das EEG bezogen auf Verbraucher geben. So wird noch transparenter, welcher Sektor welchen Anteil an der EEG-Umlage zahlt. Die Aufteilung erfolgt in die Sektoren „Haushalte“, „Industrie“, „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ und „Öffentliche Hand“. Um an dieser Stelle einmal mehr auch zur Entmystifizierung beizutragen: Die Sektoren „Industrie“ und „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ bezahlen schon jetzt über die Hälfte der EEG-Umlage. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht!) – Das stimmt natürlich. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es stimmt doch gar nicht, dass die Industrie die Hälfte bezahlt! Gucken Sie sich erst einmal die Fakten an, junger Mann!) Auf eine Prognose der Bandbreite der EEG-Umlage für das übernächste Jahr wird zukünftig verzichtet. Der vorhergesagte Wert der EEG-Umlage wich in der Vergangenheit oft deutlich vom tatsächlichen ab. Wir sind uns als Koalitionsfraktionen einig, dass eine valide Prognose über die zu erwartende Höhe der EEG-Umlage wichtig ist. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, zeitnah einen Vorschlag dafür zu machen, wie die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage angemessen vorhergesagt werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die EEG-Umlage ist erstmals seit Bestehen des EEG rückläufig. Sie ist in 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Millionen Haushalte profitieren erstmals seit 14 Jahren von sinkenden Strompreisen. Das von uns novellierte EEG wird zu einer weiteren Stabilisierung des Preisniveaus beitragen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ebenso wichtig ist es, dass wir für den Industriestandort Deutschland einen verlässlichen Rahmen geschaffen haben. Wir haben die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen europarechtskonform ausgestaltet. So schaffen wir Rechtssicherheit und eine Perspektive für die energieintensive Industrie in Deutschland. Wir müssen jetzt die Integration der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien müssen wir zukünftig die Systemdienlichkeit noch stärker berücksichtigen. Die Diskussion über das zukünftige Strommarktdesign muss zielgerichtet verlaufen. Marktwirtschaftliche Ansätze zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, also des Spitzenausgleichs, dürfen kein Tabu darstellen. Auch auf europäischer Ebene müssen wir weitere Fortschritte erzielen. Das Stichwort heißt „Connecting Europe“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiewende ist ohne Zweifel eine Generationenaufgabe. Die Novelle der Ausgleichsmechanismusverordnung ist ein sinnvoller Beitrag zum Gelingen. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3935, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/3416 mit der vom Ausschuss beschlossenen Maßgabe zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3935 empfiehlt der Ausschuss, eine -Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten Drucksachen 18/2748, 18/3895 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Hans-Werner Kammer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Antrag wollen unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen den maritimen Standort Deutschland retten. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Den Grünen ist bekannt, dass ich ein bekennender Freund ihrer Fraktion bin und von daher ihre Anträge sehr sorgfältig lese. Ich habe auch diesen Antrag sehr sorgfältig gelesen und muss mir nun die Frage stellen: Wer rettet uns eigentlich vor den Anträgen der Grünen? (Beifall bei der CDU/CSU) Denn ich habe darin nichts gefunden, was uns noch bewegen könnte. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird Folgen haben!) Statt diesen Antrag zu verfassen, liebe Frau Kollegin Wilms, hätten Sie besser einige Briefe an Ihre Gesinnungsgenossen verfasst, die in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Regierungsverantwortung tragen. Denn maritime Ausbildung ist in erster Linie Ländersache. Sie wissen selber sehr genau, wie peinlich genau die Bundesländer auf ihre Zuständigkeit achten. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum zahlen wir da 60 Millionen?) – Es kommt gleich noch schlimmer für Sie. – (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Ihr Engagement wäre auf dieser Ebene sicherlich hilfreicher gewesen. Aber sei es drum: Schauen wir uns Ihren Antrag einmal an. Schon Ihre Zustandsbeschreibung ist falsch. Zwar hat die Zahl der Studierenden und Auszubildenden in maritimen Berufen gegenüber den Boomjahren in der Tat deutlich abgenommen. Aber Sie wissen doch genau, dass sich die Situation im letzten Jahr stabilisiert hat. Es gibt wieder immerhin 3 Prozent mehr Neueinsteiger; ihre Zahl ist von 426 auf 441 gestiegen. Die Situation ist keinesfalls rosig, aber auch nicht so schwarz, wie Sie es uns glauben machen. Das liegt insbesondere an der guten Arbeit der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, die wir in der vergangenen Legislaturperiode gegen alle Widerstände – auch der Grünen – eingerichtet haben. Nun zu Ihren Forderungen: Der Bund soll ein maritimes Ausbildungskonzept erarbeiten und dafür Sorge tragen, dass Ausbildungs- und Studiengänge überprüft und überarbeitet werden. Wie wir alle wissen, ist das Länderhoheit. In der Bringschuld ist daher nicht der Bund, sondern es sind die fünf Küstenländer. Ich möchte in diesem Zusammenhang eines anmerken: Die maritime Ausbildung in Deutschland ist sehr gut und weltweit anerkannt. Das hat uns sogar der Verband Deutscher Reeder vor einigen Tagen bestätigt. Außerdem soll der Bund sich nach Ihren Vorstellungen für mehr Praktikumsstellen einsetzen und diese über die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch noch fördern. Ich denke, hier ist die Schifffahrtsbranche in erster Linie selbst gefordert. Schließlich geht es um ihr zukünftiges Fachpersonal. In Ihrem Antrag sprechen Sie auch die Schifffahrtsbeihilfen des Bundes an. Ich denke, dass der Bund seiner Pflicht zur Förderung der Seeschifffahrt durch die Tonnagesteuer, den Lohnsteuereinbehalt, die Zuschüsse zu den Lohnnebenkosten und die Ausbildungsplatzförderung auf jeden Fall gerecht wird. Optimierungen sind trotzdem nicht ausgeschlossen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann man ran! Und was ist mit den Praktikanten? Nichts!) Das ist Ihnen bekannt. Beispielsweise wird die Stiftung ab diesem Jahr erstmals auch Fortbildungsmaßnahmen von nautischem und technischem Seepersonal fördern. Bleiben noch Ihre Forderungen zur Behebung des Nachwuchsmangels bei den Lotsen und zur Modernisierung der Flaggenstaatsverwaltung. Das Bundesverkehrsministerium ist in beiden Fragen bereits tätig geworden. Auch da wärmen Sie nur das auf, woran dank Staatssekretär Ferlemann schon lange im Ministerium gearbeitet wird. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben nur noch 170 unter deutscher Flagge!) Brauchbare neue Ideen, die dem Schifffahrtsstandort Deutschland weiterhelfen, beinhaltet Ihr Antrag leider nicht. Meine Damen und Herren, das Problem ist auch ein anderes: Wir haben es nicht mit einer Ausbildungskrise, sondern mit einer Krise der Seeschifffahrt im Allgemeinen zu tun. Der Arbeitsmarkt für deutsche Seeleute ist sehr schwierig. Deshalb hat das Interesse der Auszubildenden an dieser Branche abgenommen. Wir müssen die Beschäftigung deutscher Seeleute wieder attraktiv machen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da widersprechen Sie sich aber zu Ihrer Anfangsaussage!) Änderungen an der Ausbildung helfen dabei wenig, Frau Wilms. Derzeit laufen Gespräche im maritimen Bündnis darüber, wie wir die deutsche Flagge wieder attraktiv gestalten können; denn nur so schaffen wir wieder einen funktionierenden Markt für deutsches Seepersonal. Bis zur Nationalen Maritimen Konferenz in Bremerhaven werden wir ein geeignetes Konzept vorlegen. Uns unterscheidet einiges von Ihnen. Während Sie von Parteitag zu Parteitag arbeiten, (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie arbeiten gar nicht! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen nix!) arbeiten die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion ständig an der Lösung von Problemen. Gerade die maritime Wirtschaft liegt uns am Herzen. Sie können sicher sein, dass wir mit einer besseren Ausbildungsförderung insgesamt den maritimen Standort Deutschland stärken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Herbert Behrens für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat befinden sich die maritime Wirtschaft und damit auch die maritime Ausbildung in schwerer See. Sie haben gesagt, die jungen Leute interessierten sich nicht mehr für die Ausbildungsberufe, weil sie nicht genau wissen, ob sie einen Ausbildungsplatz bekommen und ob sie dann, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, einen Arbeitsplatz bekommen. Das motiviert keinen jungen Menschen zu Beginn seines Berufslebens, zu sagen: Ja, ich will diesen Job machen. Wir müssen die Ausbildung bei den Seeberufen wieder attraktiv machen. Das heißt, wir müssen den jungen Leuten beweisen, dass es möglich ist, beispielsweise während des Studiums zeitnah einen Praktikumsplatz zu bekommen. Uns schreiben junge Leute, die in der Ausbildung an der Hochschule Wismar sind, dass sie einem Praktikumsplatz quasi hinterherschreiben müssen, um einen der begehrten Plätze zu bekommen. Die Nautiker, die ein Praktikum nachweisen müssen, und die anderen, die während ihres Studiums ein Praktikumssemester machen wollen, müssen sich teilweise monatelang um einen Platz bewerben und verlieren dabei entweder die Lust an ihrer Ausbildung oder lassen sich beim Studium zurückfallen, weil sie wissen, dass sie den nächsten Praktikumsplatz erst in ferner Zukunft bekommen werden. Eine solche Erfahrung sollten junge Leute zu Beginn ihrer Ausbildung nicht machen. Sie brauchen eine Perspektive, wenn es um einen vernünftigen Arbeitsplatz geht. Das sind wir ihnen schuldig. (Beifall bei der LINKEN) Damit sind wir am entscheidenden Punkt. Die Reeder kommen ihrer Verpflichtung nicht nach. (Beifall der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das von Ihnen erwähnte maritime Bündnis enthält das, was die Reeder liefern wollten und sollten, wenn sie weiterhin öffentliche Förderung haben wollen. Die Reeder haben sich verpflichtet, wieder Schiffe unter deutsche Flagge zu nehmen, damit sie jungen Leuten und ausgebildeten Seefahrern Jobs bieten können. 500 Schiffe seien nötig, sagt die Gewerkschaft Verdi, um dem gesamten nautischen Ausbildungsbedarf gerecht zu werden. 500 Schiffe, das sind 100 weniger, als die Reeder zu Beginn des maritimen Bündnisses zugesagt haben. 600 von 3 000 Schiffen wollten sie unter deutscher Flagge fahren lassen, um jungen Leuten und ausgebildeten Seefahrern Perspektiven zu bieten. Das maritime Bündnis, 2003 geschmiedet, bedeutet, dass wir als Bund weitgehend auf Steuereinnahmen verzichten, damit die Reeder im Gegenzug bereit sind, Schiffe unter deutscher Flagge fahren zu lassen. Die Reeder sind dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Wie mir berichtet wurde, sind es heutzutage 183 Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren. Das sind viel zu wenige, um die Ausbildungsplatzkatastrophe zu verhindern. Da müssen wir ansetzen. Der Antrag der Grünen wird aber der Situation nicht gerecht. Wir sind das Bündnis eingegangen in der Annahme, dass alle drei Seiten – Gewerkschaft, Bund und Reeder – ihren Verpflichtungen nachkommen. Wenn es erneut Gespräche im maritimen Bündnis gibt, dann ist der Bund gefordert, die Reeder auf ihre Selbstverpflichtung hinzuweisen. Sie müssen ihren Versprechen nachkommen. Ohne Leistung gibt es keine Gegenleistung. Das ist doch in der Wirtschaft üblich. Das müssen die Reeder erkennen. An diesem Punkt muss angesetzt werden. Es sollte nicht – wie im Antrag der Grünen – der Versuch unternommen werden, die Ausbildung anders zu regeln. Die Reeder sind am Zug. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Dr. Birgit Malecha-Nissen hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen habe ich die Geschichte eines Schiffsmechanikers gehört: 80 Bewerbungen und keine Aussicht auf Anstellung. Wohin mit seinen Fähigkeiten, seiner Erfahrung, seiner Energie, wenn es keinen adäquaten Arbeitsplatz gibt? Dieses Beispiel zeigt deutlich, in welchem Dilemma deutsche Seeleute angesichts ihrer Arbeitssituation stecken. Es ist wichtig und richtig, auf die Probleme bei Ausbildung und Beschäftigung in der Seefahrt hinzuweisen. Ja, wir müssen dringend einem drohenden Verlust des maritimen Know-hows entgegenwirken. Schifffahrt und maritime Wirtschaft gehören zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in unserem Land und haben Deutschlands führende Position im Exportbereich gestärkt. Damit liefern sie einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in unserem ganzen Land. Doch auch die maritime Wirtschaft, die zudem wie kaum ein anderer Sektor im globalen Wettbewerb steht, hat die Folgen der Finanzkrise zu spüren bekommen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag klar formuliert: Wir werden die maritime Wirtschaft stärken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Arbeitssituation in der deutschen Seeschifffahrt ist in Seenot geraten. Gute Arbeit und gute Ausbildung gehören jedoch zusammen. Die maritime Ausbildung in Deutschland wurde in den letzten zwei Jahren neu strukturiert. Im September 2013 ist die Verordnung über die Berufsausbildung der Schiffsmechaniker in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde auf der Kultusministerkonferenz der länderübergreifende Lehrplan der Küstenländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker verabschiedet. Ebenso wurde 2014 die neue Seeleute-Befähigungsverordnung erlassen. Auch dies geschah in enger Abstimmung mit den Küstenländern. Mit diesen neuen Verordnungen wurde die maritime Ausbildung an die international geltenden Vorschriften angepasst. Kein Schiff kann den Nord-Ostsee-Kanal oder den Hamburger Hafen ohne Lotsen befahren. Vor dem Hintergrund der bestehenden Personalknappheit, besonders bei den Kanallotsen, wurde bereits 2008 ein verkürzter Zugangsweg zum Beruf entwickelt, und zwar in Zusammenarbeit mit der Bundeslotsenkammer und der Lotsenbrüderschaft des Nord-Ostsee-Kanals. Der neue Ausbildungsweg für die Kanallotsenanwärter reduziert die Seefahrtzeiten von 48 auf 24 Monate. Bisher sind circa 40 Anwärter diesen Ausbildungsweg mit großem Erfolg gegangen. Deshalb ist die gemeinsame Arbeitsgruppe des Verkehrsministeriums und der Bundeslotsenkammer wichtig. Hier werden grundsätzlich die Zugangsvoraussetzungen für alle Seelotsen auf den Prüfstand gestellt. Es bleibt allerdings festzuhalten, dass wir dazu auch das Engagement der Reeder brauchen. Wir brauchen also keine neue Ausrichtung der maritimen Ausbildung. Wir bilden bereits hervorragende Fachkräfte aus. Das Potenzial ist da. Was wir brauchen, das sind Arbeitsplätze. Die Absolventen der Hochschulen müssen Anstellungsplätze finden, um die international vorgeschriebene Seefahrtzeit und somit auch ihre Ausbildung abzuschließen. Wir müssen dafür sorgen, dass die weitere Ausflaggung deutscher Schiffe verhindert wird, damit genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Fuhren im Jahr 2000 noch rund 700 Schiffe unter deutscher Flagge, hat sich die Zahl heute halbiert. Dem steht insgesamt eine deutsche Handelsflotte mit rund 3 500 Schiffen gegenüber. Um den Schifffahrtsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken, hat der Bund in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt. Es wurden bereits die Tonnagesteuer, der Lohnsteuereinbehalt, die Fördermittel zur Senkung der Lohnnebenkosten, die Ausbildungsförderung und die Schiffsbesetzungsverordnung genannt. Leider konnten diese Maßnahmen den bisherigen Trend zu weiterer Ausflaggung nicht aufhalten. So werden wir in Zukunft genau prüfen müssen, wo wir verbessern und nachbessern müssen. Lassen Sie mich das an den Beispielen des Lohnsteuereinbehaltes und der Ausbildungsförderung näher ausführen. Die Einführung des Lohnsteuereinbehaltes von 40 Prozent führt bereits zu einer Reduzierung der Personalkosten. Das ist erst einmal gut. Hier muss jedoch weitergedacht werden, und das wird auch diskutiert. Ein möglicher Weg wäre, den Lohnsteuereinbehalt auf 100 Prozent zu erhöhen, wie das übrigens auch in anderen europäischen Ländern passiert. Dazu haben jedoch die Bundesländer ein Mitspracherecht. Aber um es ganz klar zu sagen: Unser Ziel ist, den Verlust von Arbeitsplätzen zu stoppen. Deshalb müsste eine Änderung mit einer klaren, verbindlichen Zusage, zum Beispiel für tarifliche Arbeitsverträge, gekoppelt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Bei der Ausbildungsförderung zeigen auch die deutschen Reeder ihre Verantwortung für die maritime Ausbildung. Dazu wurde im Jahre 2012 die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland gegründet. 2014 wurden über 20 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung ausgezahlt. Wie finanziert sich die Stiftung? Das Flaggenrechtsgesetz – ein schwieriges Wort; auch das Gesetz ist ziemlich umfangreich – verpflichtet die Schifffahrtsunternehmen bei geplanter Ausflaggung, entweder auf dem jeweiligen Schiff auszubilden oder alternativ die Ausbildungsverpflichtung finanziell zu kompensieren und dann in die Stiftung einzuzahlen. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Schiffsgröße und liegt zwischen 2 000 und 16 000 Euro – ein doch relativ kleiner Betrag, gemessen an dem, was ein Ausbildungsplatz kosten würde. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag über die Erfahrungen mit der Stiftung und den Aus-flaggungsgenehmigungen bis Ende 2016 berichten. Ich persönlich wünsche mir den Bericht noch bis zur Nationalen Maritimen Konferenz im Herbst, um hier gegebenenfalls regulativ nachbessern zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist viel für die maritime Ausbildung auf den Weg gebracht. Das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung zwischen Bundesregierung, Küstenländern, Reedern und Gewerkschaften leistet gute Arbeit. Allerdings zeigt die Arbeitssituation in dieser Branche: Ausruhen ist nicht. Wir brauchen dringend ein Umsteuern aus der Sackgasse. Der Verlust von Arbeitsplätzen muss gestoppt werden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt leider keine Problemlösung auf. Mit Praktika und einer Neuausrichtung der maritimen Ausbildung schaffen wir eben keine regulären Arbeitsplätze. Deshalb ist uns als SPD-Fraktion dieser Antrag zu kurz gegriffen. Was wir brauchen, sind die Sicherung der Arbeitsplätze und damit die Sicherung unseres maritimen Know-hows. Für uns gehören gute Ausbildung und gute Arbeit zusammen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Unsere jungen Frauen und Männer haben das Recht auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Dr. Valerie Wilms hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es sind durchaus auch Gäste da, wenn auch nur in geringer Anzahl. Es ist schön, dass sie sich mit solch einem Thema beschäftigen. Vom Kollegen Kammer bin ich ja schon so richtig abgewatscht worden, als ob ich nicht wüsste, was da los ist. Die Situation in der Branche ist absolut katastrophal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollege Behrens sprach von 183 Handelsschiffen unter deutscher Flagge im sogenannten Monitoring-Bestand; nach meinem heutigen Kenntnisstand sind es nur noch 170 Schiffe. Es geht also abwärts. Wenn wir nicht unmittelbar handeln, gibt es keine deutsch beflaggten Handelsschiffe mehr – außer unseren Behördenschiffen; die werden natürlich deutsch beflaggt bleiben. Wenn alle restlichen Handelsschiffe nicht mehr unter deutscher Flagge fahren, brauchen wir uns um deutsche Ausbildung und Ähnliches nicht mehr zu kümmern. Ist das etwa Ihre Absicht? Diesen Verdacht habe ich so ein bisschen. (Hans-Werner Kammer [CDU/CSU]: Dann haben Sie nicht zugehört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir so weitermachen wie bisher, dann ist die deutsche Flagge weg, dann ist auch das deutsche Ausbildungssystem weg, und dann brauchen wir uns um das Ganze eigentlich nicht mehr zu kümmern. Lotsen holen wir dann von den Phi-lippinen. Auch dort bekommt man nämlich eine gute Ausbildung. Übrigens waren früher Europäer auf den Philippinen und anderswo in Asien als Lotsen unterwegs. Das kann ja auch einmal umgekehrt sein, wenn es so gewünscht ist. Das Ausbluten des deutschen Seeschiffsregisters ist wirklich dem fehlenden Reformwillen dieser und der Vorgängerregierung geschuldet. Dass es aber auch anders geht, das zeigen uns unsere Nachbarn in Europa. Hierzulande werden die frischen Absolventen erst gar nicht eingestellt. Die Ausbildung ist nämlich an Praxiserfahrung auf hoher See geknüpft. Wenn man diese Erfahrung nicht macht, kann man seine Ausbildung nicht abschließen. Das heißt, das Patent, das man für eine gewisse Zeit besaß, verfällt, da man es nicht ausfahren kann. Da Praktikantenplätze an Bord fehlen, ist die Anzahl der Studienanfänger im Fach Nautik auf rund ein Dutzend pro Standort und Semester gesunken. Das sind harte Fakten, die mir am 23. Januar 2015 in Bremen noch einmal bestätigt wurden. Herr Kammer, ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, woher Sie diese Daten haben. Vielleicht ist der Sprechzettel aus dem Ministerium nicht immer optimal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Nachwuchs bricht weg und damit auch das nautische Know-how in Deutschland. Hier besteht also wirklich dringender Handlungsbedarf. Darum haben wir diesen Antrag eingebracht. Die Wirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss wirklich mehr Verantwortung für den maritimen Standort übernehmen. Das bedeutet: mehr Engagement für eine bedarfsorientierte Ausbildung. (Kirsten Lühmann [SPD]: Aber die brauchen doch auch Arbeitsplätze, wenn sie fertig sind!) Was können funktionierende Lösungen sein? Bestimmt nicht die derzeitige Nummer mit der „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“! Denn Praktikantenplätze an Bord, die wir dringend benötigen, werden darüber nicht gefördert, und zwar deshalb, weil sie von den Reedern auch gar nicht so richtig gewünscht werden. Nötig ist eine unmittelbare Verantwortung der Arbeitgeber – das sind die Reeder – für die Ausbildung, auch an den Hochschulen. Die Wirtschaft an Land macht uns das vor. Sie stellt junge Menschen ein und ermöglicht ihnen während der Arbeitszeit ein Studium. Nur mit diesem dualen Studium, also mit der direkten Verantwortungsübernahme durch die Reeder, kommen wir aus der Ausbildungskrise in der Nautik und bekommen dann auch vernünftig und gut ausgebildete Nautiker. Bisher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, habe ich hier noch keinen Änderungswillen von Ihnen gesehen – Kollege Ferlemann blättert in der Fachzeitschrift –, (Heiterkeit) keine Vorschläge dazu, wie Sie die maritime Ausbildung erfolgreich neu ausrichten wollen. Fehlanzeige! Da kommt nichts! Es trifft sich in regelmäßigen Abständen die maritime Branche mit Vertretern der Politik zur Maritimen Konferenz, um sogenannte weise Beschlüsse zu fassen. Wenn Sie wollen, dass diese Veranstaltung nicht endgültig zur Lachnummer wird, müssen Sie jetzt handeln; ansonsten verkommt sie zu einem Kaffeekränzchen. Das haben wir ja schon einmal gehabt: Da gab es ein Kaffeekränzchen mit einer besseren Campingausrüstung in einem neu geschaffenen Hafen. Bringen Sie die Bündnispartner Bund, Länder, Reeder und Arbeitnehmervertreter an einen Tisch, und stellen Sie die maritime Ausbildung auf neue Beine! Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Wilms, Sie müssen bitte einen Punkt setzen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, ich bin knapp am Ende. Im Oktober dieses Jahres wird in Bremerhaven die nächste Maritime Konferenz stattfinden. Ich vermisse hier unseren maritimen Koordinator. Wo steckt der? Nicht vorhanden! Das ist die Aussage, die wir eigentlich nicht gebrauchen können. Kümmern Sie sich wirklich ernsthaft um die maritime Branche, und unterstützen Sie unseren Antrag mit der praktischen Umsetzung! Damit würden Sie der Branche wirklich etwas Gutes tun. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun die Kollegin Alexandra Dinges-Dierig. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wilms, meinen Sie wirklich – ich war jetzt doch etwas überrascht; ich war auf eine völlig andere Rede von Ihnen vorbereitet; wir kennen uns ja nun ein bisschen –, dass Sie mit Ihrem Antrag, mit Ihrer Forderung nach einer Evaluierung der Ausbildungs- und Studiengänge – das alles gibt und gab es schon – und mit der Forderung nach Anpassung des Seelotsgesetzes die Anzahl der Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, erhöhen? Ich glaube, das ist wirklich zu kurz gesprungen. Deshalb möchte ich jetzt an dieser Stelle einmal einen kleinen Schwenk in die Geschichte machen. Einige von Ihnen wissen: Ich komme aus dem schönen Lübeck. Bei „Lübeck“ klingelt es vielleicht auch, und man denkt an Schifffahrt und Maritimes. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hansestadt Lübeck! So viel Zeit muss sein!) Lübeck, auch genannt „Königin der Hanse“, ist untrennbar mit dem Aufstieg des deutschen Handels und der deutschen Seefahrt verbunden. Daran sollten wir uns immer erinnern. Auf Kooperation ehrbarer Kaufleute zum Wohle der Städte fußend, ist diese Hanse – das meine ich ganz bewusst – bis heute ein Vorbild für die maritime Wirtschaft. Ein Merkmal damals war die Verflechtung der unterschiedlichen maritimen Kompetenzen in den damaligen Hansestädten – wohlgemerkt: bis zu 200 –: Kaufleute, Seefahrer, Schiffbauer, sie alle waren auf engem Raum mit ihrem städtischen Heimatstandort verbunden. Sie waren gemeinsam aktiv unterwegs, um sich den Herausforderungen von außen, die sich im Zuge der Zeit immer wieder geändert haben, zu stellen. Das sind Herausforderungen, die vielleicht schon ein bisschen in die heutige Zeit reichten. Auch damals haben sie sich nämlich zusammengetan und gesagt: Wie können wir uns gegenüber der wachsenden Konkurrenz aus anderen Staaten aufstellen? Und sie organisierten auch damals schon die Ausbildung ihres Nachwuchses. Ich denke, meine Damen und Herren, dass die Schifffahrt damals und heute so international aufgestellt war und ist wie kaum eine andere Branche. Aber es gibt ein ganz entscheidendes Kennzeichen, wenn wir über Ausbildung nachdenken, nämlich: In keiner anderen Branche orientieren sich die Berufe so stark an internationalen Standards und an einem internationalen Regelwerk wie in der maritimen Branche. Wohlgemerkt: In einem internationalen Regelwerk sind auch die Ziele der Ausbildung festgelegt. Dadurch entsteht ein völlig anderer Einfluss auf den internationalen Wettbewerb selber, dem wir uns stellen müssen; wir haben heute Abend schon einiges darüber gehört. Ich gebe auch gerne zu, liebe Frau Wilms: Die Zukunft sieht im Moment, was die maritime Wirtschaft und den Nachwuchs angeht, nicht so ganz leicht aus. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles ist anders! Das ist diametral anders! – Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Nachwuchsmangel ist spürbar und vor allem auch für die Zukunft absehbar, wenn wir nicht etwas tun. Wer ist „wir“? Genau darum geht es. Ihr Antrag – das sagte ich zu Beginn – greift zu kurz. Die Lösung des Problems finde ich nicht in Ihrem Antrag. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist sie denn?) Anstatt ganz klar einen Kurs zu markieren, vertun Sie sich in einem Klein-Klein oder in Punkten, die bereits abgearbeitet sind, (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sagen Sie einen Punkt!) wie wir eben von der Kollegin (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nennen Sie doch einen Punkt, wenn es den gibt!) bezüglich der Überarbeitung bei den Schiffsmechanikern gehört haben. Sie sprechen von einem bedarfsorientierten maritimen Ausbildungskonzept. Das ist Ihr Text. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie denn? Erzählen Sie doch mal!) Aber Sie sagen nicht dazu, wie Sie das verstehen. Was ich vermisse, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Wo bleibt denn Ihr Bekenntnis zur Zukunftsperspektive der deutschen maritimen Wirtschaft? (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch von der Vergangenheit geredet, davon, wie es früher mal in Lübeck war! – Zuruf der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wo ist sie im Bereich der Technologie, im systemischen Bereich, aber auch im personellen Bereich? Die Sache ist eben komplizierter, als Sie uns mit Ihrem Antrag suggerieren wollen. Der Bund hat einige Vorleistungen erbracht; sie wurden genannt. Wir unterstützen die Ausbildung im maritimen Bereich. Aber ich muss an dieser Stelle sagen: Gute Ausbildung, berufliche Perspektiven können wir nicht allein mit Geld kaufen. So funktioniert es nicht. Der Schlüssel ist, diese Herausforderungen, vor denen wir in der maritimen Wirtschaft stehen, wirklich zunächst einmal zu identifizieren, um dann alle zusammen in ein Boot zu holen (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Die Reeder müssen nur dazu verpflichtet werden! Dann muss man nicht lange suchen!) und gemeinsam zu überlegen, wie wir das maritime Know-how Deutschlands sichern können. (Beifall bei der CDU/CSU) Das schließt die Länder genauso ein – wir haben es gehört – wie auch Hochschulen und andere Ausbildungsstätten sowie die Reeder und auch uns als Bund. Deshalb, meine Damen und Herren: In meinen Augen werden wir weder mit neuen Vorschriften noch mit neuen zentralen Vorgaben die Zukunft unseres maritimen Ausbildungsstandorts Deutschland entscheidend beeinflussen oder gar sichern. (Zuruf von der LINKEN: Sie wollen ihn also gar nicht mehr haben! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Vorschläge! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht alles unter!) Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Die maritime Wirtschaft ist eine Zukunftsbranche und für Deutschland als Exportnation unverzichtbar. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mit Ihrer Politik!) Unser Ziel muss es deshalb sein, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, unsere jahrhundertealte maritime Wirtschaft in dieser sich verändernden globalen Welt in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin, achten Sie bitte auf die Zeit. Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU): Nur dann, wenn uns das gelingt, werden wir auch morgen noch Ausbildungsplätze und Auszubildende, Studienplätze und Studierende in der maritimen Wirtschaft haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3895, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2748 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 b und 9 a auf: b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Axel Troost, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für ein internationales Staateninsolvenzverfahren Drucksache 18/3743 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Haushaltsausschuss Federführung strittig a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Gerhard Schick, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Resolution der Vereinten Nationen für ein multilaterales Rahmenwerk zur Restrukturierung von Staatsschulden umsetzen – Jetzt aktiv den Arbeitsprozess der Vereinten Nationen mitgestalten Drucksache 18/3916 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Haushaltsausschuss Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Unternehmen oder Privatleute pleite sind, greift ein Insolvenzverfahren. Das schützt Schuldner davor, Gläubigern rechtlos ausgesetzt zu sein. Für Staaten, die überschuldet sind, gibt es das nicht. Sie sind dem Wohlwollen der Gläubiger – das sind insbesondere andere Staaten, Banken und Hedgefonds – ausgeliefert. Da Gläubiger meist auf unbedingte Rückzahlung pochen, muss der Schuldnerstaat meist Kürzungen vornehmen. Lehrer werden entlassen, Sozialleistungen gestrichen, Kranke nicht behandelt. Die Folgen treffen immer die ärmsten Menschen. Damit das nicht so weitergeht, brauchen wir endlich ein gerechtes Insolvenzverfahren für Staaten. (Beifall bei der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Und die Verursacher?) Das sehen auch die Vereinten Nationen so. Letztes Jahr beschlossen sie auf Antrag Boliviens und vieler anderer Länder des Südens, ein Verfahren zur Staateninsolvenz zu schaffen. Deutschland gehörte zu den elf Staaten, die mit Nein stimmten. Ich habe dafür kein Verständnis, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ich schon!) vor allem, weil Deutschland wegen des Zweiten Weltkrieges selbst erhebliche Schulden hatte und das Wirtschaftswunder nur dank der Streichung dieser Schulden 1953 durch die internationale Gemeinschaft möglich war. Deutschland hat sich international mit seinem Nein ins Abseits gestellt. Die Linke hat einen Antrag vorgelegt, um das zu korrigieren. (Beifall bei der LINKEN) Bisher verfolgt die Bundesregierung die Linie: Wer Schulden hat, soll tun, was man ihm sagt. Er hat keine Rechte. – Menschen machen das nicht ewig mit. Schauen wir nach Griechenland. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Tsipras lässt grüßen!) Nachdem die Diktate der Gläubiger die Bevölkerung in Armut gestürzt haben, haben sie eine neue Politik gewählt. Sie wollen, wie es der neue Ministerpräsident ausdrückt, auf ihren Füßen gehen und nicht auf den Knien rutschen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir haben 240 Milliarden bezahlt!) Was Griechenland erlebt, kennen viele Länder des Südens von den desaströsen Strukturanpassungsprogrammen der 80er- und 90er-Jahre: (Max Straubinger [CDU/CSU]: Haben Sie Wahrnehmungsprobleme?) Schuldenpolitik als Machtpolitik, als Politik, um Länder gefügig zu machen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Tsipras lässt grüßen!) Weil Staaten massiv kürzen müssen, um die Kredite zu bedienen, gibt es auch keine Investitionen, kein Wachstum. Dadurch wachsen die Schulden erst recht. Wieder Griechenland als Beispiel: Vor dem EU-Kürzungsdiktat betrug die Staatsschuldenquote 110 Prozent, heute 170 Prozent. In dieser Woche starten bei der UN die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Staatsinsolvenzverfahrens. Dorthin gehören die Verhandlungen. Dort haben die Schuldner, insbesondere die Entwicklungsländer, eine Stimme. In den von Gläubigern dominierten Organisationen, wie dem Internationalen Währungsfonds, hatten sie die nie ausreichend. (Manfred Zöllmer [SPD]: Das ist doch Unfug!) Nun gibt es die Chance auf ein gerechtes Verfahren, das nicht von den Gläubigern diktiert wird, wenn Staaten überschuldet sind. Dann werden hoffentlich alle Gläubiger bei einer Staatsinsolvenz verbindlich einbezogen sein, damit es nicht noch einmal so läuft wie in Argentinien. Dort gab es 2001 eine Staatspleite, danach ein Umschuldungsverfahren. Viele Gläubiger machten mit, einige Hedgefonds aber nicht. Die haben Argentinien verklagt, um aus der Zockerei mit Staatsanleihen wahnwitzige 1 600 Prozent Rendite zu erzielen. Mit solcher Gier muss Schluss sein. (Beifall bei der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Mit der Verschuldung muss Schluss sein!) Oft wird eingeworfen: Wer Schulden macht, ist selbst schuld und muss sie zurückzahlen. Aber auch für Privatleute und Firmen gibt es dank des Insolvenzrechts Grenzen. Zum anderen sind viele Schulden der Länder des Südens illegitime Schulden; denn diese Kredite waren nicht immer verantwortungsvoll. Oft standen eigene wirtschaftliche und geostrategische Interessen der Gläubiger im Vordergrund. Norwegen hat dies erkannt und hat als illegitim eingestufte Schulden erlassen. Das muss Deutschland auch tun. (Beifall bei der LINKEN) In diesem Jahr der Entwicklung sollten wir in der Lage sein, das Mindeste zu schaffen: den Teufelskreis aus Schulden, Erpressbarkeit, sozialer und wirtschaftlicher Talfahrt und neuen Schulden, dem viele Länder des Südens ausgesetzt sind, zu durchbrechen. Vor allem die Griechenland-Debatte zeigt, warum wir ein Staatsinsolvenzverfahren brauchen. Denn will eine Regierung erst mal die schlimmste Not der Menschen lindern, wird ihr gesagt, erst seien die Schulden zu bedienen. Aber der Schutz des Lebens muss Vorrang vor Profiten haben, und dafür kann ein Insolvenzverfahren sorgen. (Beifall bei der LINKEN – Manfred Zöllmer [SPD]: Es gibt ein Staatsinsolvenzverfahren für Griechenland! Sie müssen das einfach mal zur Kenntnis nehmen! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Voodoo-Ökonomie ist das!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Philipp Murmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Brauchen wir ein Staateninsolvenzverfahren? Spontan würde man vielleicht Ja sagen, aber bei genauerem Hinsehen, insbesondere nach dem, was wir gerade gehört haben, kommen doch wesentliche Zweifel und Fragen auf. Auf vier Fragestellungen möchte ich eingehen. Erstens: Ist der Begriff „Insolvenz“ überhaupt geeignet? Zweitens: Was soll das Ziel einer Staateninsolvenz sein? (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da lassen wir Sie mal raten! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Neue Schulden zu machen!) Drittens: Wie steht es um das Prinzip „Haftung und Verantwortung“? Viertens: Welche Instrumente haben wir denn heute, und wie kann man sie erfolgreich anwenden? Ist der Begriff „Staateninsolvenz“ überhaupt geeignet? Sie haben das Beispiel eines Unternehmens gebracht. Wie funktioniert es da? Nach unserem Recht stellt ein Gericht bei der Insolvenzeröffnung einen Insolvenzverwalter. Er ist geschäftskundig, er ist unabhängig, und seine juristischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten entsprechen seiner Aufgabe. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen, die Masse zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Im Falle eines Staates – das schlagen Sie doch vor – würde ein solcher Insolvenzverwalter natürlich jegliche staatliche Souveränität der Organe aufheben müssen, weil er sonst gar nicht seiner Aufgabe nachkommen kann. (Manfred Zöllmer [SPD]: Tja!) Für mich ist an dieser Stelle schon klar, dass eine solche Lösung daher undenkbar ist. Sie widerspricht – ich denke, das geht den meisten von uns so – meinem demokratischen Verständnis von der Souveränität eines Staates vollständig. Dann gibt es noch weitere Fragen: Was ist eigentlich mit der Insolvenzmasse? Ist das staatliche Vermögen komplett der Insolvenzmasse zuzurechnen? Wann tritt solch eine Insolvenz tatsächlich ein? Was ist die Rangfolge der Gläubiger? Es gibt noch viele weitere Fragen, die jedenfalls mich zu dem Schluss kommen lassen: Ein solches Verfahren ist nicht geeignet, und der Begriff „Staateninsolvenz“ schon gar nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Murmann, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Movassat? Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Bitte schön. Er hatte zwar gerade schon die Gelegenheit, alles zu erklären, aber gut. Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Kollege Dr. Murmann, danke für die Zulassung der Frage. – Ja, ich hatte die Gelegenheit, meine Rede zu halten; aber ich war nicht darauf gefasst, dass Sie so derart an dem vorbeireden, was ich hier gesagt habe. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf von der CDU/CSU: Was?) Das ist das Problem bei der Geschichte. Erstens. Der Begriff des Staateninsolvenzverfahrens meint ja nicht, dass man eins zu eins das tut, was man bei Firmen tut; das ist doch klar. Deswegen wird das doch gerade bei der UN verhandelt. (Zuruf des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]) Es geht bei unserem Antrag um die Frage, wie sich Deutschland in diesen Prozess und diese Verhandlungen einbringt. Zweitens. Sie haben darauf verwiesen, dass ein solches Verfahren nicht im Interesse der Staaten sei. Die Staaten, die den Antrag bei der UN eingebracht haben, sind Länder, die von Überschuldung betroffen waren oder sind. Das heißt, es ist das Interesse genau dieser Staaten, dass es ein geregeltes Verfahren gibt, damit sie eben nicht der Willkür der Gläubiger ausgeliefert sind. Darum geht es bei dieser Frage. Es wäre interessant, wenn Sie dazu etwas sagen würden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Ich weiß nicht, inwieweit Sie diese UN-Resolution gelesen haben. Jedenfalls taucht das Wort „Insolvenz“ da nirgendwo auf. Es geht um „multilateral legal framework for sovereign debt restructuring processes“. Das ist etwas anderes als ein Insolvenzverfahren. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist die deutsche Übersetzung!) Ich werde vielleicht gleich noch darauf eingehen. – Sie können sich ruhig wieder setzen. Ich versuche jetzt, das in 3 Minuten und 14 Sekunden abzuarbeiten, damit wir alle irgendwann nach Hause kommen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können auch gleich gehen!) Das, was Sie meinen, ist kein Staateninsolvenzverfahren, sondern ein Schuldenschnitt; das möchten Sie. Sie treibt die Frage um: Wie kann sich ein Staat möglichst leicht seiner Schulden entledigen, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Um neue Schulden zu machen!) um dann möglichst so weiterzumachen wie bisher? Das wäre natürlich schön. Dann könnte man sich als Regierungschef einfach unbegrenzt verschulden, Wohltaten an das Volk verteilen, (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist wirklich Stammtischniveau, Entschuldigung! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: -Syriza lässt grüßen!) und wenn es nicht mehr weitergeht, dann haften die anderen. In Ihrem Antrag kommt sogar der Begriff der „illegitimen“ Schulden vor, nach dem Motto: Die Geldgeber haben ja sowieso schon gewusst, dass die Rechnung nicht aufgeht, (Niema Movassat [DIE LINKE]: Was sagen Sie denn zu Norwegen? Norwegen hat die illegitimen Schulden nämlich erlassen!) und deshalb sind die Schulden sowieso illegitim. Ich finde, ein solches Ansinnen, ehrlich gesagt, unanständig und unehrenhaft. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Murmann, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Kekeritz? Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Er hat gleich die Möglichkeit, seine Rede zu halten. Insofern würde ich sagen: Wir fahren jetzt fort. Notfalls können Sie noch einmal dazwischengehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es mag Zufall sein, dass Sie diesen Punkt just in einer Woche auf die Agenda gesetzt haben, in der eine links-revolutionäre Regierung durch Europa reist und uns allen weismachen will, dass ein Schuldenschnitt die Lösung sei. (Niema Movassat [DIE LINKE]: In dieser Woche finden die Verhandlungen bei der UN statt! Das ist der Grund!) – Sie hatten doch schon die Möglichkeit, zu reden. Jetzt seien Sie doch einmal still und lassen es über sich ergehen, so wie wir alle Ihre Rede über uns ergehen lassen mussten. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie unterstellen die ganze Zeit! Das sind nur Unterstellungen!) Ich kann Ihnen sagen: Ein solcher Schuldenschnitt ist nicht die Lösung für die griechischen Probleme. Sie wissen genauso gut wie wir: Wir haben die Tilgung auf nach 2020 verschoben. Insofern wird ein Schuldenschnitt das Problem nicht lösen. Einen Schuldenschnitt wird es mit uns nicht geben; (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) denn Vereinbarungen sind einzuhalten. Europa basiert auf Recht und Gesetz und auch auf Verlässlichkeit. Darum muss es gehen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Dass jeder seine Schulden zahlt!) Ich stehe hier als Unternehmer. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, Sie sind Politiker, Abgeordneter! – Zuruf des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE]) – Ja, ich bin Unternehmer in der Politik. – Mein Leitgedanke ist: Investitionen zahlen sich dadurch aus, dass sie einen Ertrag bringen; alles andere sind Ausgaben und eben keine Investitionen. Grundsätzlich gilt für Unternehmer das Prinzip von Haftung und Verantwortung. Ich als Unternehmer hafte für meine Entscheidungen und für meine Investitionen. Das muss natürlich auch für Staaten gelten. Das Prinzip von Haftung und Verantwortung muss durch Recht und Gesetz geschützt werden. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ja, eben!) So ähnlich wird auch die Diskussion bei der UN gewesen sein. Deswegen haben sich 41 Länder enthalten. 11 Länder haben dagegen gestimmt – gucken Sie sich einmal an, wer das war –: zum Beispiel Amerika, Großbritannien und Deutschland, aber auch Italien, und die werden sich das gut überlegt haben. Das bringt mich zur letzten Frage: Welche Instrumente haben wir heute? Wir haben den IWF und die Weltbank, die gute Verfahren entwickelt haben, um Lösungen zu erarbeiten. Sie werden mir sicher zustimmen, dass solche Verfahren auch nachhaltig sein müssen. Und was heißt nachhaltig? Die Verwaltung und die Struktur insgesamt müssen verbessert werden, und die Ausgaben und Einnahmen müssen sich decken; sonst wird eine Restrukturierung auch nicht nachhaltig sein. Sie haben Argentinien angesprochen. Argentinien hat sich dem Verfahren entzogen und steht nun wieder vor einer Pleite. Andere Länder wie Irland, Spanien und Portugal, die diesen Weg beschritten haben, sind durchaus erfolgreich. Griechenland muss nun seinen Weg selbst wählen. Wir werden uns gerne die Vorschläge anhören. Aber am Ende sind wir dem Wähler in Deutschland verpflichtet, der jeden Monat pünktlich seine Steuern zahlt. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Nicht alle! – Gegenruf von der CDU/CSU: Immer noch mehr als in Griechenland!) Daran werden wir uns orientieren, (Beifall bei der CDU/CSU) Und schon deswegen müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Uwe Kekeritz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: So, Uwe, jetzt hau mal rein!) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Murmann, das war alles sehr interessant. Warum hat eigentlich – diese Frage hätte ich Ihnen gerne gestellt – die Bundesregierung Bolivien erst neulich einen Nachlass von 387 Millionen Euro gewährt? Verschuldung und Überschuldung gehören zur Geschichte der Menschen und der Völker, und daran wird sich auch nichts ändern. Deswegen beschäftigten sich schon die Bibel, der Koran und die Thora mit dieser Thematik. Vor 250 Jahren – man höre und staune – hat Adam Smith deutlich zum Thema Staatsverschuldung in einem durchaus fortschrittlichen Sinne Stellung bezogen. Zwischen 1980 und 2005 gab es an die 160 Staatspleiten auf diesem Globus. Lassen Sie mich drei Punkte nennen, die im Zusammenhang mit diesen Pleiten deutlich wurden: Staatsinsolvenzen kommen immer häufiger und in immer kürzeren Zeitabständen vor, sie nehmen an Intensität zu, und immer mehr Länder sind davon bedroht. Es ist eine Tatsache, dass Schuldenerlasse heutzutage zum Alltag gehören. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Leider!) Die Mechanismen eines Schuldenerlasses haben allerdings enorme Schwächen, da sie allzu oft einem knallharten politischen Machtspiel geschuldet sind. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Reden Sie einmal zu seriöser Haushaltspolitik!) Um diese Schwächen abzubauen, tagt seit Dienstag ein Komitee der Vereinten Nationen. Es ist absolut erbärmlich, dass ausgerechnet die Bundesregierung durch eine von insgesamt elf Neinstimmen versucht hat, dieses Komitee zu verhindern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Völlig unverantwortlich ist es, dass Deutschland sich aufgrund einer Weisung des Finanzministers weigert, an diesem Komitee mitzuarbeiten. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Pfui!) Der Boykotteur Schäuble, nicht von Weisheit getragen, will den Prozess torpedieren. Warum? Das ist klar: Ein international legitimiertes und nach festen Regeln durchgeführtes Umschuldungsverfahren reduziert den westlichen Einfluss und damit auch die Möglichkeit, geopolitische und ökonomische Ziele zu verfolgen. Herr Murmann, Sie haben den IWF angesprochen. Was macht denn der IWF? Sie sind schlicht nicht informiert. Der IWF weigert sich, diesen Prozess zu führen, und zwar, weil er weiß, dass er in der Vergangenheit ganz viele Fehler gemacht hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) „Too late, too little“ war das Motto seiner Entschuldungspolitik. Um diese zu legitimieren, wurde die mögliche wirtschaftliche Erholung betroffener Länder viel zu optimistisch eingeschätzt und die Rückzahlungskapazitäten der Länder hoffnungslos und ungeachtet aller -Realitäten überschätzt. Das führte immer – ich betone: immer – zu einer Verschlechterung der Lage. (Manfred Zöllmer [SPD]: Falsch!) Sie tun ja gerade so, als hätten solche Entschuldungsprogramme tatsächlich Erfolg gehabt. Es gibt eines, und das ist das Programm zur Entschuldung der Bundesrepublik Deutschland von 1953. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir brauchen doch nur nach Europa zu schauen: Die vermeintlichen Hilfsmaßnahmen führten zu einer dramatischen Verschlechterung der Verschuldungsquoten. Ganz nebenbei, als hätte man sich das überhaupt nicht vorstellen können, wurden die Sozialsysteme schwer geschädigt. Damit hat man auch die Entwicklungschancen dieser Länder erheblich verschlechtert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Global hat die Staatsverschuldung in den letzten sieben Jahren – man höre und staune – trotz dieser vielen Maßnahmen um 75 Prozent zugenommen, mit verheerenden Folgen für viele Entwicklungsländer. Zwei Drittel der als arm eingestuften Länder müssten in den nächsten zehn Jahren den größten Teil ihrer Staatseinnahmen für Schuldentilgung verwenden. Jeder von uns weiß: Das geht überhaupt nicht. Die Destabilisierung der Länder durch das Zerschlagen von Sozialsystemen, wie rudimentär sie auch immer sein mögen, ist für die Gläubigerländer die teuerste Methode, die Kredite nicht wiederzubekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) So wird die Entwicklungspolitik konterkariert. So wird Entwicklung verhindert. Wer diese Fakten ignoriert, der will einfach keine Entwicklung haben, der hält auch nichts vom SDG-Prozess – falls Sie wissen, was das ist –, (Heiterkeit bei der LINKEN) der uns auch verpflichtet, für faire Entwicklungschancen zu sorgen. Frau Präsidentin, ich möchte noch einen Kommentar zu Niema Movassats Ausführungen über die deutsche Entschuldung 1953 abgeben: Die Ausführungen waren richtig, aber das war nur die halbe Wahrheit. Wir müssen uns die Situation von 1953 vergegenwärtigen: Das war acht Jahre nach dem Krieg, der 60 Millionen Tote und zig völlig zerstörte Länder hervorgebracht hatte. Damals hat man nicht nur eine 50-prozentige Reduzierung vorgenommen, sondern man hat sich auch darauf geeinigt, dass Deutschland seine Schulden nur aus den Exportüberschüssen finanzieren muss. Man hat damals ganz bewusst gesagt: Eine gute soziale Situation ist die -Voraussetzung dafür, dass sich das Land positiv entwickelt und einen Beitrag zur Schuldentilgung leisten kann. Genau vor diesem Hintergrund finde ich ganz viele Kommentare zur griechischen Politik einfach schäbig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Manfred Zöllmer hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Manfred Zöllmer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat das Thema Staatsverschuldung nichts von seiner Bedeutung verloren. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Das müssen Sie einmal den Kollegen hier sagen!) – Ganz ruhig bleiben. Auf Ihre Argumente gehe ich gleich noch ein. – In der Tat ist es wichtig, darüber zu diskutieren, wie wir in Zukunft mit Staatsverschuldung und übermäßiger Staatsverschuldung umgehen wollen. Das haben wir im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode getan – da ging es im Wesentlichen um die Situation in Europa –, und wir werden jetzt über die aktuelle Situation diskutieren. Wir haben gehört: Anlass für diese Debatte war eine Vollversammlung der Vereinten Nationen. Sie hat sich mit großer Mehrheit einer Resolution der G 77 und Argentiniens angeschlossen. Deutschland und eine Reihe weiterer Staaten haben diese Resolution abgelehnt. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Deutschland und zehn andere Länder! So viele waren es nicht!) Die Frage ist, warum. Ich werde diese Frage beantworten. Die vorliegende Resolution bezieht sich auf die Entwicklung in Argentinien im letzten Jahr. Argentinien war sozusagen der Zündmechanismus. Argentinien hatte ein Problem. Es war von einem amerikanischen Gericht zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar an einen Hedgefonds verurteilt worden. Dieser Hedgefonds hatte argentinische Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt zu günstigen Konditionen aufgekauft (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir doch!) und vor einem amerikanischen Gericht dann erstritten, zum vollen Wert entschädigt zu werden. Nur – das muss man fairerweise sagen –: Argentinien hat diese Bonds zu amerikanischem Recht ausgegeben. Nun wollte Argentinien, lanciert über den G-77-Vorsitz, mithilfe einer Resolution der Generalversammlung der VN die Erarbeitung einer Konvention zur Staateninsolvenz erzwingen. Das heißt, es ging um ein spezifisches argentinisches Problem. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, das ist doch Unsinn! Das ist der Aufhänger gewesen!) Jetzt muss man eines ganz klar wissen, Herr Kekeritz: Bereits im Vorfeld der Diskussion bei den Vereinten -Nationen hat es massive inhaltliche und prozedurale Bedenken gegeben. Man muss einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass zwischen markigen verbalen Sprüchen, die wir hier heute zur Genüge gehört haben, (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die waren sehr überzeugend!) und der Realität häufig Welten liegen. Das sehen Sie am Beispiel der griechischen Regierung. Man muss sich ja nur einmal ansehen, was da in wenigen Tagen an Unsinn verbreitet worden und an Positionswechseln erfolgt ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Ihre Partnerpartei Pasok in Griechenland hat die Krise mit verursacht! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kriegen nicht mit, was auf der EU-Ebene los ist!) – Ausatmen, dann machen wir weiter. Ich will auf die Probleme hinweisen. Es gibt ja die bestehenden Verhandlungsstränge zum IWF und zum Pariser Club und deren Arbeit bezogen auf die Entschuldung von Staaten. Es gibt massive rechtliche Probleme. Zum Beispiel stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit parlamentarischen Budgetrechten um? Deutschland hat sich sehr intensiv für eine sinnvolle Regelung zur Staatsinsolvenz eingesetzt, aber Argentinien war nicht bereit, einen ergebnisoffenen Prozess mitzutragen. Argentinien war nicht bereit, den üblichen konsensorientierten Weg zu gehen. Ausgehandelte Kompromisspapiere zur Festlegung der Verhandlungsmodalitäten wurden von Argentinien zurückgezogen, (Niema Movassat [DIE LINKE]: Stimmt, die haben sich geweigert, einen Antrag bei der Generalversammlung zu stellen!) und der ursprüngliche Entwurf wurde dann wieder zur Abstimmung gestellt. Lieber Herr Kekeritz, das, was Deutschland dann gemacht hat, ist nicht erbärmlich. Vielmehr haben wir uns gegen dieses Verfahren gewehrt, und zwar völlig zu Recht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Ergebnis gab es eine gemeinsame europäische Haltung gegenüber der mangelnden Kompromissbereitschaft von Argentinien. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Einer von elf Staaten! Lächerlich!) Ich beschäftige mich im Deutschen Bundestag seit langer Zeit sehr intensiv mit Lateinamerika und weiß, dass argentinische Politik für einen europäischen Politiker nicht immer nachvollziehbar ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aktuelle Ereignisse in Argentinien zeigen das sehr deutlich. Wir haben das sehr bedauert, weil es um ein wichtiges Thema geht. Das Verhalten von Argentinien hat -leider nicht dazu beigetragen, dieses Thema zu versachlichen und einer Lösung näherzubringen. Deutschland konnte der Resolution aus inhaltlichen und prozeduralen Bedenken nicht zustimmen. Das, was in dieser Resolution steht, ist in dieser Form rechtlich, politisch und praktisch nicht realisierbar. Wir halten es für nicht akzeptabel, dass die vorhandenen Gremien, die sich mit diesen Themen beschäftigen – das sind der Pariser Club und der IWF –, (Niema Movassat [DIE LINKE]: Die UN hat das Recht, sich damit zu beschäftigen!) nun aus diesem Verfahren ausgegrenzt werden sollen. Der Pariser Club trat erstmals 1956 zusammen, als es um die Bewältigung der Auslandsverschuldung von – Sie erraten es – Argentinien ging. Der Pariser Club vermittelt zwischen Geberländern und Schuldnerländern. Dieses Vorgehen war in vielen Ländern sehr erfolgreich, zum Beispiel bei der Umsetzung der Kölner Schuldeninitiative – im Übrigen damals von Rot-Grün initiiert – zugunsten der sogenannten Heavily Indebted Poor Countries, also der hochverschuldeten armen Länder. Insgesamt wurden dort Schulden in Höhe von 43 Milliarden Dollar erlassen. Es ist natürlich das Geld des Steuerzahlers gewesen, das hier eingesetzt wurde, Geld des Steuerzahlers, mit dem wir in der Tat sehr sorgfältig umgehen müssen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Zöllmer, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Movassat? Manfred Zöllmer (SPD): Ja, kein Problem. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Herr Kollege. – Ich will nur eine Frage stellen. Sie haben gerade den Pariser Club erwähnt und gesagt, diese Debatte gehöre in den Pariser Club und nicht in die UN. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage steht denn der Pariser Club? (Beifall bei der LINKEN – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es keine!) Manfred Zöllmer (SPD): Ja, jetzt machen wir ein Quiz. – Der Pariser Club ist ein informelles Gremium; das wissen Sie. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Ja, genau!) Aber ich frage Sie: Wenn man informell sehr erfolgreich arbeitet, wo, bitte schön, ist denn das Problem? (Widerspruch bei der LINKEN – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Selbstgefällig!) Man hat dort sehr erfolgreich gearbeitet; darauf möchte ich hinweisen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Zöllmer, ich habe die Uhr noch immer angehalten. Allerdings wäre die Frage oder Bemerkung des Kollegen Kekeritz dann auch die letzte, die ich zulasse, falls Sie sie zulassen. Manfred Zöllmer (SPD): Wir befinden uns ja in einem Dialogprozess. Das sollten wir also machen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Ja, dann machen Sie doch bei der UN beim Dialog zum Staatsinsolvenzverfahren mit!) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein Problem ist ein ganz anderes: Es gibt hier einen UN-Prozess. Soll das heißen, dass diese Bundesregierung einen UN-Prozess, wenn er ihr nicht passt, in -Zukunft boykottiert? Wie stellen Sie sich eigentlich die Zukunft einer gemeinsamen globalen Struktur vor, wenn Sie im Prinzip sagen: „Ich nehme mir die Sonderrechte heraus; alles, was mir nicht passt, boykottiere ich einfach“? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich muss Ihnen sagen: Ein solches Rechtsverständnis bzw. ein solcher Unsinn wäre Ihnen in Ihrer Zeit als Oppositionsmitglied nicht in den Sinn gekommen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Manfred Zöllmer (SPD): Wissen Sie: Ich kann etwas nur dann boykottieren, wenn es an einem bestimmten Ort stattfindet, (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: UN!) von einem Prozedere begleitet wird, das ergebnisorientiert ist, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!) und in einem Konsensprinzip alle Seiten und all diejenigen, die damit zu tun haben, berücksichtigt. Das ist hier nicht der Fall. Ich habe Ihnen eben gesagt, wie agiert worden ist. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 11 Neinstimmen von 180 Mitgliedern!) – Jetzt sind Sie nicht dran. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das sind die Zahlerländer! – Gegenruf des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kennen Sie die Regeln, oder kennen Sie die Regeln nicht?) – Ja, es ist nicht nur Deutschland. Herr Kekeritz, Sie haben mich gefragt, und ich versuche, Ihnen zu antworten; Entschuldigung. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ja, genau! Wieder aufstehen!) Stellen Sie sich einmal die Frage, warum nicht nur Deutschland nicht an den Verhandlungen, die jetzt stattfinden, teilnimmt, sondern warum es auch die gesamte EU nicht tut. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Na ja! – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aha!) Weil alle Länder gesagt haben: Wir lassen uns nicht am Nasenring durch die Manege ziehen; es ist nicht möglich, dieses komplexe Problem in wenigen Verhandlungsrunden zu lösen. – Da ich sehr viel mit Finanzmarktregulierung zu tun habe, kann ich Ihnen bestätigen: Dieser Prozess funktioniert in dieser Form nicht. Er muss über die Institutionen, die sich bisher mit diesen Problemen beschäftigt haben, geführt werden; das ist unsere Linie. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum?) – Weil sie die Ahnung und die Kompetenz haben. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie entscheiden, wer Ahnung hat? So ein Unsinn! – Zurufe von der LINKEN) – Ja, so ist es; in der Tat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine Laienspieltruppe, die sich zufällig zusammensetzt, kann da keine vernünftigen Ergebnisse hinbekommen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die UN ist die Laienspieltruppe? Und was ist der Pariser Club? – Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na! Jetzt wird es aber überheblich! Das ist deutsche Überheblichkeit! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Was ist das für eine Argumentation? Was halten Sie eigentlich vom Völkerrecht?) Ich will darauf hinweisen: Auch der IWF hat sich intensiv mit diesem Problem beschäftigt, und er hat Vorschläge gemacht, wie man mit diesem Thema umgehen sollte. Er hat gesagt: Wir wollen in Anleihen sogenannte Collective Action Clauses festschreiben, die im Falle -einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine Schulden-restrukturierung erlauben würden. – Es geht dabei um einen geregelten Prozess der Schuldenrestrukturierung, bei dem es klare Anleihebedingungen gibt, die im Krisenfall von den Gläubigern akzeptiert werden müssen. Das ist ein Verfahren, das wir auch in Europa anwenden; (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Man sieht ja, was dabei herauskommt! Knechtung der Bevölkerung!) wir haben da also auch eigene Vorstellungen. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Eben! Das ist ja das Schlimme!) Dieses Verfahren müsste auch von Hedgefonds akzeptiert werden. Das heißt, es gibt Institutionen, die sich mit diesem Thema beschäftigen und konkrete Vorschläge gemacht haben. Diese Vorschläge müssen weiterentwickelt werden. Das ist die deutsche Position. In dieser Richtung sollten wir weiterdiskutieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die grundsätzliche Frage bleibt, wie das Verhältnis von Gläubigern und Schuldnern im Falle von Zahlungsschwierigkeiten ausgestaltet werden soll. Unserer Meinung nach brauchen wir einen fairen und transparenten Prozess, der auch die Gläubiger mit einbezieht. Daran müssen wir weiterarbeiten, und daran wollen wir weiterarbeiten. Im Rahmen der Vereinten Nationen ist genau dieser Weg nicht beschritten worden. Deshalb haben wir das damals abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Professor Dr. Heribert Hirte aus der CDU/CSU-Fraktion ist der letzte Redner in dieser Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Abend! Ich war erst einmal baff, als ich den Antrag gelesen habe. Insolvenzen sind purer Kapitalismus, und Staatsinsolvenzen zu regeln und abzuwickeln, ist sozusagen Kapitalismus im Quadrat. Da dachte ich: Jetzt werden die Linken eine marktwirtschaftliche Partei. Das kann doch eigentlich nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das war der Brüller!) Dann fängt man an, ein bisschen genauer nachzudenken, und stellt fest – – (Zuruf von der LINKEN) – Sie können sich gleich auch noch mit hundert Zwischenfragen melden, dann sind wir morgen früh noch dabei; (Niema Movassat [DIE LINKE]: Können wir gern machen! Damit habe ich kein Problem!) Sie haben ja schon genug geredet. – Dann schaut man es sich genauer an und fragt sich, worum es eigentlich geht. Bei Staatsinsolvenzen, die es natürlich gibt, geht es – das wurde schon völlig zu Recht gesagt – vor allen Dingen um die Frage, wie wir sie regeln und welche Anpassungen wir da vornehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Niema Movassat [DIE LINKE]: Genau!) – Ja, genau, Herr Kollege. Und da sagen Sie mir, wir sollen zu den Vereinten Nationen gehen. „Nein!“, sage ich, „dahin wollen wir nicht gehen.“ (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da ist es schon!) Wir wollen deshalb nicht dahin gehen, weil die Vereinten Nationen ausschließlich politische Überlegungen anstellen, wenn es um Entscheidungen über Staatsinsolvenzen geht (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht! Woher wissen Sie das denn?) Das ist so ähnlich, als würden wir die Kompetenzen in Sachen Geldpolitik statt auf die Europäische Zentralbank gleich auf die Europäische Kommission übertragen. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN) Deshalb ist es richtig, wenn wir die Zuständigkeit für diese Fragen bei IWF, Weltbank und Pariser Club belassen. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Denn entgegen dem, was Sie gesagt haben, geht es bei Insolvenzverfahren nicht – Sie haben „ausschließlich“ gesagt – um den Schutz von insolventen Staaten vor Schuldnern. Nein, es geht um die Durchsetzung von Forderungen gegen diese Staaten. Das ist das, was wir sicherstellen wollen, und daran halten wir auch nachdrücklich fest. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Lobbyist!) Jetzt, liebe Kollegen, eine Zwischenbemerkung: Sie haben dann gesagt, dass diese Verfahren in die Hände von Schiedsgerichten gelegt werden sollen und dort die Zahlungsunfähigkeit geprüft werden soll. Da war ich doch etwas überrascht (Widerspruch des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – das steht in einem der Anträge drin –; denn wir haben vor kaum mehr als zwei Wochen hier darüber gesprochen, dass solche supranationalen Schiedsgerichte abgeschafft werden sollen. Hier steht das Gegenteil drin. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das zeigt nur: Das eine oder das andere ist nicht in Ordnung. (Zuruf von der LINKEN: Oh Mann!) Aber lassen Sie uns zur Sache zurückkommen: Bei einem Insolvenzverfahren über Staaten geht es natürlich nicht darum, dass ein Insolvenzverwalter irgendwie die Akropolis verwertet und dann anschließend irgendwohin verlagert. Darum geht es nicht. Deshalb ist schon die Begriffsbildung falsch. Ein Kollege, Christoph Paulus, hat es einmal sehr schön gesagt: Es geht um „Resolvenzverfahren“, darum, dass Staaten wieder Schuldentragfähigkeit entwickeln können, sollen und müssen. Das ist ein durchaus richtiger Ansatz. Aber was ist der entscheidende Punkt bei diesem Verfahren? Es geht darum, zu sehen, dass die Gläubiger in einer solchen Situation gleichbehandelt werden. Und dafür – der Kollege Zöllmer hat es schon gesagt – haben wir Instrumente, nämlich die sogenannten Collective Action Clauses. Diese Collective Action Clauses haben wir gerade auf europäischer Ebene auf der Grundlage des ESM-Vertrages in der letzten Legislaturperiode auch bei uns in Deutschland mittelbar eingeführt und umgesetzt. Da muss man nur die Frage stellen – diese Frage ist in der Tat legitim –, ob von diesen Klauseln, von diesen Bestimmungen auch alle Gläubiger erfasst sind. Wenn es da Löcher gibt, muss darüber – – (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie lange es dauert, bis das eingeführt ist!) – Das ist eines der Probleme, in der Tat: Altschulden sind nicht erfasst. Das andere Problem, was es geben kann, ist, dass möglicherweise Rechtswahlklauseln – das haben Sie genannt – nicht betroffen sind. Darüber kann man nachdenken, und darüber muss man nachdenken. Aber das sind Sachfragen, die wir zu diskutieren haben. Diese haben allerdings mit der Frage der Verortung bei den Vereinten Nationen – das ist ja das, was Sie in erster Linie wollen; deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen – nichts zu tun. Dann kommt noch etwas: Sie suggerieren so ein bisschen, mit einer Insolvenz seien die Schulden weg; sie würden sich sozusagen in Luft auflösen. Nein! Die Gläubiger haben die entsprechenden Verluste zu tragen. Die Gläubiger hier in Deutschland müssen die Forderungen abschreiben, auch der Staat muss sie abschreiben. Das bedeutet, der deutsche Steuerzahler trägt das, und wir im Deutschen Bundestag müssen entsprechend daran mitwirken. Das sagen Sie nicht. Das gehört aber dazu. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich komme zum letzten Punkt: Griechenland – es wurde ja schon oft erwähnt – ist letztlich pleite. Es ist vornehm damit ausgedrückt worden, dass es umgeschuldet worden ist. Aber eines ist klar: Es werden im Augenblick kaum Schulden zurückgezahlt, es werden nicht einmal Zinsen gezahlt. Wenn Sie jetzt in diesem Zusammenhang gegenüber Ihren Parteifreunden von Umschuldung und Insolvenzverfahren reden, geht es doch nur darum, zu ermöglichen, dass neue Schulden gemacht werden. Dazu sage ich: Das lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/3743 und 18/3916 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführungen sind jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung jeweils beim Finanzausschuss. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Federführung jeweils beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ich lasse zuerst über die Überweisungsvorschläge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, also Federführung jeweils beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wer stimmt für diese Überweisungsvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsvorschläge sind durch die Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich lasse nun über die Überweisungsvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abstimmen, also Federführung jeweils beim Finanzausschuss. Wer stimmt für diese Überweisungsvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsvorschläge sind angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 6. Februar 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. (Schluss: 20.21 Uhr)   Anlage zum Stenografischen Bericht Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 05.02.2015 Baehrens, Heike SPD 05.02.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 05.02.2015 Bulmahn, Edelgard SPD 05.02.2015 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.02.2015 Ernst, Klaus DIE LINKE 05.02.2015 Freitag, Dagmar SPD 05.02.2015 Gerster, Martin SPD 05.02.2015 Heinrich, Gabriela SPD 05.02.2015 Henn, Heidtrud SPD 05.02.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 05.02.2015 Dr. Hoppenstedt, Hendrik CDU/CSU 05.02.2015 Jung, Xaver CDU/CSU 05.02.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.02.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 05.02.2015 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 05.02.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 05.02.2015 Monstadt, Dietrich CDU/CSU 05.02.2015 Post (Minden), Achim SPD 05.02.2015 Radomski, Kerstin CDU/CSU 05.02.2015 Rohde, Dennis SPD 05.02.2015 Röspel, René SPD 05.02.2015 Rützel, Bernd SPD 05.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 05.02.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 05.02.2015 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 05.02.2015 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 05.02.2015 Dr. Steinmeier, Frank-Walter SPD 05.02.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 05.02.2015 Vaatz, Arnold CDU/CSU 05.02.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 05.02.2015 Weber, Gabi SPD 05.02.2015 Anlagen