Plenarprotokoll 18/91 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 91. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 I n h a l t : Wahl des Abgeordneten Florian Post als stellvertretendes Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 8579 A Wahl der Abgeordneten Ronja Schmitt (Althengstett) als Schriftführerin 8579 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 8579 B Nachträgliche Ausschussüberweisung 8579 D Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-setzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Drucksache 18/4095 8580 A b) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Versorgung für alle Drucksache 18/4099 8580 A c) Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern Drucksache 18/4187 8580 A d) Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Patienten und -Kommunen stärken, Strukturdefizite beheben, Qualitätsanreize ausbauen Drucksache 18/4153 8580 B Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 8580 C Harald Weinberg (DIE LINKE) 8582 A Dr. Karl Lauterbach (SPD) 8583 A Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8584 B Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) 8585 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8587 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) 8588 A Sabine Dittmar (SPD) 8588 D Jens Spahn (CDU/CSU) 8590 A Hilde Mattheis (SPD) 8591 D Karin Maag (CDU/CSU) 8593 A Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) Drucksachen 18/3121, 18/3250, 18/4220 8594 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln und dauerhaft sichern Drucksachen 18/504, 18/4219 8594 B Sören Bartol (SPD) 8594 C Caren Lay (DIE LINKE) 8595 D Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 8597 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8598 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 8600 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 8601 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 8602 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8604 B Dennis Rohde (SPD) 8605 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 8606 B Metin Hakverdi (SPD) 8607 D Yvonne Magwas (CDU/CSU) 8608 B Namentliche Abstimmungen 8609 C Ergebnisse 8609 D, 8612 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern – Umgehungen verhindern Drucksache 18/4183 8615 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 8615 B Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) 8616 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8618 A Katja Mast (SPD) 8619 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) 8620 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 8622 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) 8622 C Markus Paschke (SPD) 8623 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8624 C Albert Stegemann (CDU/CSU) 8625 B Kerstin Griese (SPD) 8627 A Stephan Stracke (CDU/CSU) 8628 B Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-setzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) Drucksache 18/4062 8629 C b) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tarifautonomie stärken – Streikrecht verteidigen Drucksache 18/4184 8629 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 8629 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 8631 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 8632 B Michael Schlecht (DIE LINKE) 8634 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 8634 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8635 A Bernd Rützel (SPD) 8636 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 8636 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8637 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) 8638 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8639 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 8640 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) 8640 C Ralf Kapschack (SPD) 8641 C Rudolf Henke (CDU/CSU) 8642 C Ralf Kapschack (SPD) 8643 A Stephan Stracke (CDU/CSU) 8643 C Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 8644 D Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum Drucksachen 18/4052, 18/4221 8646 A b)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 151, 152, 153, 154, 155 und 156 zu Petitionen Drucksachen 18/4101, 18/4102, 18/4103, 18/4104, 18/4105, 18/4106 8646 B Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses: zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten – Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten – KOM(2013)114 endg.; Ratsdok. 7677/13 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes Drucksachen 18/3618 Nr. C.1, 18/4182, 18/4198 8646 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens Drucksache 18/4181 8647 A Jan van Aken (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) 8647 A Volker Kauder (CDU/CSU) 8648 A Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) 8648 C Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 8648 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8649 A Tagesordnungspunkt 7: Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgre-miums gemäß § 10 a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung Drucksache 18/4166 8649 D Wahl 8650 A Ergebnis 8658 D Tagesordnungspunkt 8: Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungs-mechanismusgesetzes Drucksache 18/4167 8650 B Wahl 8650 C Ergebnis 8658 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Beschäftigungssituation von Frauen 8650 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8650 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 8651 D Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8653 A Elke Ferner (SPD) 8654 B Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) 8655 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) 8656 B Kerstin Griese (SPD) 8657 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 8659 A Antje Lezius (CDU/CSU) 8660 A Michelle Müntefering (SPD) 8661 A Sylvia Pantel (CDU/CSU) 8662 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) 8663 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bildung für nachhaltige Entwicklung – Mit dem Weltaktionsprogramm in die Zukunft Drucksache 18/4188 8664 B Sybille Benning (CDU/CSU) 8664 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 8665 D Saskia Esken (SPD) 8666 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8668 A Kerstin Radomski (CDU/CSU) 8669 A Carsten Träger (SPD) 8670 A Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) 8671 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten – Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung Drucksache 18/3918 8672 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8672 B Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) 8673 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8674 C Dr. Matthias Bartke (SPD) 8675 C Kai Whittaker (CDU/CSU) 8677 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8678 C Kai Whittaker (CDU/CSU) 8678 D Dr. Martin Rosemann (SPD) 8679 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8679 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 8680 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8681 B Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) Drucksachen 18/3418, 18/4174 8682 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In-frastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Paus, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektromobilität entschlossen fördern – Chance für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen Drucksachen 18/3912, 18/4229 8682 A Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 8682 B Thomas Lutze (DIE LINKE) 8683 D Andreas Rimkus (SPD) 8684 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8685 D Sabine Leidig (DIE LINKE) 8686 C Steffen Bilger (CDU/CSU) 8687 C Sabine Leidig (DIE LINKE) 8688 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 8689 C Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 8690 A Detlev Pilger (SPD) 8691 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes Drucksache 18/4107 8692 C Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 8692 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 8694 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 8695 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8696 B Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) 8697 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) 8698 C Dr. Martin Rosemann (SPD) 8699 C Tagesordnungspunkt 13: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164 8701 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4189 8701 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 8701 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 8702 C Sebastian Hartmann (SPD) 8703 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 8704 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8705 D Ulrich Lange (CDU/CSU) 8707 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum besseren Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen Drucksache 18/3921 8708 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8708 C Dietrich Monstadt (CDU/CSU) 8709 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 8710 C Christina Jantz (SPD) 8711 B Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 8712 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über Soziale Sicherheit Drucksachen 18/4048, 18/4216 8713 C Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen Drucksache 18/4185 8713 D Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 8714 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 8715 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 8715 C Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8716 C Gülistan Yüksel (SPD) 8717 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) 8719 A Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes unverzüglich vorlegen Drucksache 18/3919 8720 B Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8720 C Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) 8721 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 8723 C Florian Post (SPD) 8724 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8725 A Nächste Sitzung 8726 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8727 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung teilgenommen haben 8727 B Anlage 3 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes teilgenommen haben 8730 A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten -Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) (Tagesordnungspunkt 4 a) 8732 B Thomas Dörflinger (CDU/CSU) 8732 B Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) 8732 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) 8733 B Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 8733 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 15) 8733 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) 8733 C Tobias Zech (CDU/CSU) 8734 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 8735 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 8735 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8736 C Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 8736 D Inhaltsverzeichnis 91. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen; ich begrüße Sie herzlich. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, müssen wir noch zwei Wahlen durchführen. Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Kollegen Florian Post als Nachfolger des ausgeschiedenen Kollegen Wolfgang Tiefensee als persönliches stellvertretendes Mitglied in den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu wählen. Können Sie dem zustimmen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist der Kollege Post als stellvertretendes Mitglied in diesen Beirat gewählt. Darüber hinaus müssen wir noch eine Schriftführerwahl durchführen. Die CDU/CSU-Fraktion schlägt vor, die Kollegin Ronja Schmitt (Althengstett) als Nachfolgerin für die Kollegin Nina Warken als Schriftführerin zu wählen. – Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so vereinbart und die Kollegin Ronja Schmitt als Schriftführerin gewählt. Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern. ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Auswirkung der Ermordung des russischen Politikers Boris Nemzow auf die Politik Russlands (siehe 90. Sitzung) ZP 2 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 23) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens Drucksache 18/4181 ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Beschäftigungssituation von Frauen ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Perspektiven für Klimaschutz und Energieeffizienz nach Absage der Bundesregierung an einen Steuerbonus für eine energetische Gebäudesanierung Dabei soll wie üblich von der Frist für den Beginn der Beratung, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 17 – hier geht es um die Stellungnahme gemäß Artikel 23 Grundgesetz zur Eignung des internationalen Regelungswerkes IPSAS für die Rechnungslegung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – soll ohne Debatte zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 26. Februar 2015 (88. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Verkehr-steueränderungsgesetzes (VerkehrStÄndG 2) Drucksache 18/3991 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Das ist der Fall. Dann haben wir das so beschlossen. Ich rufe nun unsere Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 d auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) Drucksache 18/4095 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Versorgung für alle Drucksache 18/4099 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern Drucksache 18/4187 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Patienten und Kommunen stärken, Strukturdefizite beheben, Qualitätsanreize ausbauen Drucksache 18/4153 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Widmann-Mauz. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade wenn eine Grippewelle unser Land in Atem hält, spüren wir – und das oft sogar am eigenen Leib –, wie notwendig und hilfreich eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung ist. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe macht aktuell diese Erfahrung; deshalb kann er heute nicht hier sein. Ich wünsche ihm von dieser Stelle aus gute Besserung und baldige Genesung. (Beifall) Die Bundesregierung und die Große Koalition haben das gemeinsame Ziel, die gute medizinische Versorgung in diesem Land auch weiterhin sicherzustellen: gut erreichbar in der Stadt und auf dem Land, qualitativ hochwertig in der einzelnen Praxis, im Krankenhaus, beim Haus- und beim Facharzt. Das unterstelle ich übrigens auch der niedergelassenen Ärzteschaft in Deutschland und, an ihrer organisierten Spitze, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Insoweit bringt es die KBV in diesen Tagen auf den Punkt, wenn sie in ihren Zeitungsanzeigen schreibt: Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und er ist nicht mehr da. Genau das, meine Damen und Herren, ist das Problem, und das gehen wir mit diesem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz an. Unbestritten: Wir verfügen in unserem Land über eine breite medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Die demografische Entwicklung, die unterschiedliche Situation bei der Versorgung in Ballungszentren, in strukturschwachen und in ländlichen Regionen und die Möglichkeiten der Behandlung stellen uns vor neue Herausforderungen. Wir haben das ehrgeizige Ziel, die medizinische Versorgung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Nähe, meine Damen und Herren, soll dabei zu keinem Fremdwort werden. Das setzt voraus, dass wir genügend niedergelassene Ärzte haben und dass sie dort praktizieren, wo sie auch gebraucht werden. Das erfordert eine passgenaue Verteilung. In ländlichen Räumen bereitet uns vielerorts nicht erst die Facharzt-, sondern schon die Hausarztversorgung Sorgen. Nicht wenige ältere Hausärzte haben Mühe, eine Praxisnachfolge zu finden. Ich sage ganz deutlich: Wir können hier nicht zusehen und weiter abwarten, sondern hier muss gehandelt werden, und zwar schon bevor eine Unterversorgung eingetreten ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir wollen deshalb die Anreize für Ärztinnen und Ärzte zur Niederlassung verstärken und weiter ver-bessern, indem wir zukünftig den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit geben, mit vielfältigen Maßnahmen vom Stipendium über die Weiterbildungsfinanzierung bis hin zur Niederlassungshilfe einen Beitrag dazu zu leisten, dass Unterversorgung erst gar nicht entsteht und auch im ländlichen Raum gute, angemessene Verhältnisse im Hinblick auf die Niederlassung geschaffen und gestärkt werden. Dazu können sie zukünftig mithilfe von zusätzlichen Mitteln der Kassen in eigener Regie in ihrer Region Strukturfonds einrichten. Außerdem können sie Ärzten Zuschläge für ganz konkrete Leistungen bezahlen, etwa für Hausbesuche. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der niedergelassene freiberufliche Arzt ist das Rückgrat unserer ambulanten Versorgung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Hausärzte und Fachärzte sind wichtige Lebensbegleiter ganzer Familien, nicht selten über Generationen hinweg. Aber eine gute Versorgung gerade im ländlichen Raum und die sich ändernden Krankheitsbilder in einer älter werdenden Gesellschaft verlangen, dass ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verzahnt sind. Gute Rahmenbedingungen für die Einzelpraxis müssen auch einhergehen mit einer verbesserten Möglichkeit gemeinschaftlicher Berufsausübung, der verstärkten Förderung von Praxisnetzen und erweiterten Möglichkeiten von medizinischen Versorgungszentren. Das ist keine Abkehr von der niedergelassenen Praxis, keine „Medizinindustrie“ oder gar eine Absage an den freien Arztberuf. Im Gegenteil: Das entspricht in immer stärkerem Maße den Wünschen junger Mediziner und vor allem junger Medizinerinnen an die Berufsausübung. Das ist für die Versorgung der Patienten oftmals sehr hilfreich, weil Wege gespart und Befunde schneller abgeklärt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen, meine Herren, ich weiß, dass solche Gedanken in bestimmten ärztlichen Kreisen Sorgen auslösen und bei manchem Funktionär zu reflexartigen Reaktionen führen. Aber nicht hohe Hürden zwischen den Berufsgruppen und den Sektoren, sondern die gemeinsame Verantwortung für die Patienten sollte doch im Mittelpunkt der Debatte stehen. Deshalb dürfen wir die Augen auch nicht vor der Tatsache existierender Überversorgung verschließen. Es ist ja gerade die paradoxe Situation, dass es auch die zuhauf gibt. Manche Kassenärztliche Vereinigung hat uns vorgezählt, wie viele Praxen durch das neue Gesetz angeblich dichtmachen müssten; 25 000 nennt die KBV für ganz Deutschland. Das ist blanker Unsinn. (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Denn es geht nicht um die Schließung von Arztpraxen, sondern es geht darum, ob ein Kassenarztsitz nachbesetzt wird, wenn der bisherige Praxisinhaber zum Beispiel aus Altersgründen ausscheidet. Auch in überversorgten Gebieten wird es dann aber immer von der konkreten Versorgungs- und Bewerberlage abhängen, ob eine Praxis nachbesetzt wird oder nicht. Konkret heißt das: Wenn es zum Beispiel in einem Gebiet in der gesamten Arztgruppe der Fachinternisten eine Überversorgung gibt, darunter nur zwei mit Schwerpunkt Rheumabehandlung, und einer dieser beiden aus Altersgründen ausscheidet, dann muss diese Praxis für die Versorgung der Patienten natürlich nachbesetzt werden. Wenn aber zum Beispiel in einer großen deutschen Stadt in bester Lage fußläufig acht bis zehn Kardiologen ihre Praxis haben und einer aus Altersgründen ausscheidet, dann mag das Bild durchaus ein anderes sein. Aber darüber muss vor Ort entschieden werden, und das, liebe Kassenärztliche Vereinigungen, liegt in Ihrer Verantwortung; denn die Ärzte selbst legen zusammen mit den Kassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort fest, wann eine Praxis nachbesetzt wird und wann nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn es nicht nur ein PR-Gag sein soll, dass sie „für Ihr Leben gern“ arbeiten, dann bedeutet das auch, dass sie zumindest dort arbeiten, wo die Patienten leben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ähnliches gilt für die Einrichtung der Terminservicestellen zur Vergabe von Facharztterminen. Bereits nach geltendem Recht sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung zu gewährleisten. Trotzdem berichten gesetzlich versicherte Patienten leider immer wieder über teilweise lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Künftig sollen sich Versicherte darauf verlassen können, dass sie nach Überweisung durch den Hausarzt die fachärztliche Behandlung innerhalb von vier Wochen erhalten, sei es beim niedergelassenen Facharzt oder schließlich in einem Krankenhaus. Damit auch hier keine Legenden entstehen: Die Regelung gilt nicht bei planbaren oder verschiebbaren Routineuntersuchungen oder gar bei Bagatellerkrankungen, und es bleibt bei der freien Arztwahl. Denn es geht darum, dass jeder, der eine ärztliche Untersuchung bzw. Behandlung wirklich braucht, diese auch schnell bekommt. Die Terminservicestelle vermittelt einen Facharzt in zumutbarer Entfernung, kann aber nicht den Termin beim Wunscharzt garantieren. Doch in Fällen, in denen eine diagnostische Abklärung oder Behandlung dringend erforderlich ist, überwiegt meist der Wunsch, überhaupt einen Arzt zu sehen. Unter Wahlfreiheit verstehen wir auch, dass der Patient diese Möglichkeit hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viele weitere wichtige Aspekte in diesem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, unter anderem einen Innovationsfonds, bei dem wir viel Geld in die Hand nehmen, damit das zukunftsfähige Gesundheitswesen in unserem Land auch weiterhin Bestand hat. (Beifall des Abg. Thomas Stritzl [CDU/CSU]) Wie in der Wirtschaft gilt auch im Gesundheitswesen: Das Bessere ist der Feind des Guten. Wir wollen, dass dieses Gesundheitswesen zukunftsfest bleibt. Dabei bauen wir auf Ihre Unterstützung, und wir freuen uns auf die parlamentarische Diskussion zu diesem wichtigen Gesetz für die Patienten in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Die Linke erhält nun der Kollege Harald Weinberg das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! 280 Seiten Versorgungsstärkungsgesetz mit sehr vielen Vorschlägen: Ich kann in vier Minuten mit Sicherheit nicht alle würdigen. Ich halte mich da eher an den Tagesspiegel, der vorgestern schrieb: Es ist auch seine – Minister Gröhes – Antwort auf zwei der drängendsten Systempro-bleme: den immer bedenklicher werdenden Ärztemangel in strukturschwachen Regionen und die Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten, die sich in überlangen Wartezeiten manifestiert. Mit diesem Gesetzentwurf ist die Koalition also angetreten, die Zweiklassenmedizin in den Wartezimmern zu beseitigen. Ich wäre froh, wenn ich Sie heute kritisieren könnte, dass Sie hierbei auf halber Strecke stehen geblieben sind. Bei der Hälfte des Weges sind Sie aber längst nicht angekommen; denn Sie beschäftigen sich in dem Gesetzentwurf ausschließlich mit den gesetzlich Versicherten. Die Hauptursache für die Zweiklassenmedizin ist aber die Privatversicherung. Mit der beschäftigt sich der Gesetzentwurf aber überhaupt nicht. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Mannomann, man könnte es besser!) Minister Gröhe, dem auch ich von hier aus noch gute Besserung wünschen möchte, sagt selbst – sehr zur Beruhigung der privaten Versicherungswirtschaft –: Ich gehe nicht davon aus, dass die Verbesserungen für Kassenpatienten zu Lasten der Privatversicherten gehen. Die Terminservicestellen sind ja eine nette Idee, aber sie werden nicht das Problem lösen, das sie vorgeben lösen zu wollen. Solange die Ärzteschaft für dieselbe Leistung bei Privatversicherten doppelt und dreimal so viel abrechnen kann wie bei gesetzlich Versicherten, so lange wird es eine Zweiklassenbehandlung in der Arztpraxis geben. Das ist klar, und das sagen auch die Ärztinnen und Ärzte. Wer die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte verringern will, muss die Zweiklassenmedizin beseitigen und an die private Krankenversicherung heran. (Beifall bei der LINKEN) Es heißt dann, das ginge nicht, weil in der Großen Koalition das Thema Bürgerversicherung im Koalitionsvertrag ausgeklammert werden musste. Das sehe ich anders. Wenn man es sozusagen zurückverfolgt, sieht man: Herr Spahn hat seine Bedenken gegen die Geschäftspraktiken der PKV ja schon 2012 öffentlich zum Ausdruck gebracht und die Branche ermahnt, sich selber zu reformieren, wozu sie allerdings nicht in der Lage ist. Bei der SPD, den Grünen und bei der Linken gibt es in dieser Frage zwar im Detail Unterschiede, aber ansonsten eine gemeinsame ablehnende Haltung. Die einzige hundertprozentige Lobbyorganisation der PKV, die FDP, ist nicht mehr im Bundestag vertreten. (Beifall bei der LINKEN) Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz und Attraktivität der privaten Krankenversicherung in der Bevölkerung offensichtlich ab. 2013 wanderten rund 37 000 Personen mehr in die gesetzliche ab als umgekehrt von der gesetzlichen in die private. Immer mehr Versicherte wissen, dass die in jungen Jahren oft geringen Beiträge in der PKV mit hohen Beitragssteigerungen im Alter erkauft werden. Ebenso hat es sich herumgesprochen, dass es auch Lücken in den Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung gibt und dass man im Falle von Einkommensverlusten mit der Privatversicherung sehr schlecht dasteht. Viele Beamte und kleine Selbstständige sind mehr oder weniger unfreiwillig in der privaten Krankenversicherung und verfügen über keine hohen Einkommen. Sie drückt die Beitragsentwicklung besonders. Kurz: Es hat sich herumgesprochen, dass die Privatversicherung nicht die erste Wahl ist. Dies ist eigentlich ein günstiges Umfeld, diese Frage wieder auf die Tagesordnung zu setzen und damit tatsächlich einen großen Schritt gegen eine Mehrklassenmedizin zu tun. (Beifall bei der LINKEN) Nun kommt immer wieder das Argument, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich und entsprechend ausgestaltbar. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Es geht um Versorgung!) Da empfehle ich Ihnen: Lesen Sie unseren Antrag einmal genau! Wir gehen auf diese Bedenken durchaus ein. Im Übrigen sind diese Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik nicht ganz nachvollziehbar, wenn Sie bei anderen Gesetzesvorhaben dieses -Risiko der Verfassungstauglichkeit ziemlich vorsätzlich ignorieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN) Heute Mittag beraten wir beispielsweise über das Gesetz zur Tarifeinheit, das ein sehr schönes Beispiel dafür ist. Es gibt zwei Gutachten, die sehr starke verfassungsrechtliche Bedenken formulieren. Es gibt auch Unionsabgeordnete, die in einer anderen Eigenschaft dagegen klagen werden. Ich erinnere auch an das Bundeswahlgesetz und die Hartz-IV-Regelsätze. Beides wurde gegen Bedenken durchgesetzt und vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das geht mehrmals im Jahr so. (Jens Spahn [CDU/CSU]: Können wir einmal etwas zum Thema hören?) Ich nehme Ihnen also nicht ab, Sie würden Anträge deshalb nicht unterstützen, weil verfassungsrechtliche Bedenken bestehen; denn da haben Sie wenig Skrupel. Wenn es Ihnen also nicht um Lobbyinteressen für die private Krankenversicherung geht, dann sollten wir jetzt die Chance nutzen, dieses international einmalige und absurde Nebeneinander von zwei Krankenversicherungssystemen zu beenden. (Beifall bei der LINKEN – Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist doch nicht absurd!) Das ginge auch unterhalb oder außerhalb eines Modells einer Bürgerversicherung. Dazu haben wir den Antrag vorgelegt. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich würde mich noch einmal ins Thema einarbeiten!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Karl Lauterbach erhält nun das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich auch im Namen unserer Fraktion Minister Gröhe eine gute Besserung wünschen. (Beifall) Ich hoffe, dass er sich rasch erholt. Ich kann bezeugen, dass er schon stark kränkelnd noch bis Dienstagmorgen an diesem Gesetzentwurf gearbeitet hat. Er hat sozusagen seine letzte gesunde Sitzung mit uns verbracht. Dafür an dieser Stelle vielen Dank. Wir werden bei diesem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz folgende Philosophie beachten: Das deutsche Gesundheitssystem hat sehr viele Stärken. Sehr vieles hat sich bewährt. Wir wollen das Bewährte besser machen. Wir wollen nicht die Grundsätze des Systems infrage stellen. Von daher ist es ein System, welches ständig reformiert wird, welches wächst, welches international beachtet wird und mittlerweile ein Vorbild für die Reformen von Gesundheitssystemen in aller Welt geworden ist. Aber wir haben in diesem System Probleme. Wir wollen diese Probleme pragmatisch, unbürokratisch und konkret angehen. Das ist der Grund, weshalb ich glaube, dass dieses Gesetz seinen Namen verdient. Es ist ein echtes GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die drei Probleme, auf die wir eingehen, sind wie folgt zu beschreiben: Erstens. Wir haben in Deutschland im Vergleich zur Zahl der Fachärzte relativ wenige Hausärzte. Die Zahl der Fachärzte steigt, die Zahl der Hausärzte sinkt etwas. Das erste Problem ist also eine Fehlverteilung zwischen Hausärzten und Fachärzten. Das zweite Problem ist: Wir haben eine ausgesprochen ungleiche Arztverteilung. Die Ärzte sind oft dort geballt zu finden, wo die Lebensqualität aus der Sicht von Patienten und Ärzten als höher empfunden wird: in den Großstädten, insbesondere in den wohlhabenden Teilen der Großstädte. Wir haben eine zunehmende Unterversorgung in ländlichen Gebieten und in den Vorstädten. Wir haben eine im europäischen Vergleich besonders hohe Arztdichte – es gibt nur ein europäisches Land, das eine noch höhere Arztdichte hat als Deutschland –, gleichzeitig aber eine Unterversorgung in ländlichen Gebieten und in den Vorstädten. Das ist das zweite Problem, welches wir angehen. Das dritte Problem ist: Wir haben an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sehr viele Übergangsprobleme. Diese drei Probleme wollen wir mit über 20 konkreten Maßnahmen angehen. Wegen der Kürze der Zeit konzentriere ich mich nur auf ein paar wichtige, um das System zu illustrieren. Ich fange mit der Kritik von Herrn Weinberg an. Herr Weinberg sagte, das Hauptproblem sei die große Zahl von Privatversicherten in Deutschland, die im Alter mehr bezahlen müssten, als erwartet worden sei. Das ist nicht ganz falsch. Aber falsch ist, dass wir dagegen nichts tun. Derzeit ist es so, dass viele Arztsitze in überversorgten Gebieten dort nur wegen der hohen Zahl von Privatpatienten weiterverkauft werden; denn mit wenigen Privatpatienten kann man in einer überversorgten Region in kürzerer Arbeitszeit zum Teil mehr Gewinn machen als in einer Versorgerpraxis in der Vorstadt. Was tun wir dagegen? Wir sorgen dafür, dass ein solcher Arztsitz demnächst von den Kassenärztlichen Vereinigungen zurückgekauft werden muss, um dann in der Vorstadt eröffnet zu werden. Das ist schon eine Lösung dieses Problems. Es ist dann unmöglich, sich dort niederzulassen, wo es – auch weil es dort viele Privatpatienten gibt – schon zu viele Ärzte gibt. Ein solcher Arztsitz wird dann in eine unterversorgte Region in der Vorstadt oder auf dem Land verlagert. Das ist doch eine sinnvolle Maßnahme, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der einzige Weg, die Ärzte unbürokratisch und kurzfristig besser im Land zu verteilen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung der Terminservicestellen. Jeder in Deutschland hat demnächst die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu bekommen. Es gibt eine Nummer, die man anruft. Dort wird dann ein Termin bei einem niedergelassenen Facharzt vermittelt. Kann ein solcher Termin nicht vermittelt werden, dann bekommt man einen Termin in einer Klinik und kann dort in die Ambulanz gehen. Man hat somit die Sicherheit, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu bekommen. Das ist etwas, was wir benötigen. Das ist etwas, was wir angesichts der hohen Facharztdichte, die wir in Deutschland in den Kliniken und bei den niedergelassenen Ärzten haben, darstellen können. Wir sorgen also für eine unbürokratische Verbesserung des Zugangs der Patienten, die einen Facharzttermin benötigen, und zwar innerhalb von vier Wochen. (Beifall bei der SPD) Eine weitere sehr wichtige Maßnahme, die wir durchführen, ist: Wir verbessern den Zugang zu unseren Hochschulkliniken. Wir haben in Deutschland sehr leistungsfähige Hochschulkliniken. Sie versorgen einen großen Teil der ambulanten Fälle, insbesondere der komplexen, der komplizierten Fälle. Sie werden dafür aber unterbezahlt. Sie machen mit jedem dieser Patienten im Durchschnitt einen Verlust; das ist natürlich nicht hinzunehmen. Dieser Verlust wird durch die stationären Einnahmen kompensiert. Wir vergüten die Hochschulkliniken jetzt in einer Art und Weise, dass sie kostendeckend arbeiten. Wir vereinfachen auch dort den Zugang. Wir vereinfachen die Ermächtigungen dieser Kliniken. Wir vereinfachen im Prinzip die Nutzung unserer Hochschulmedizin, und zwar bei Qualität und Quantität. Auch das ist für viele Patienten eine deutliche Verbesserung des Angebotes. Das, was wir hier gemacht haben, war überfällig und wird von den Patienten, aber auch von den Ärzten gewünscht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir werden die Organisation im Hinblick auf chronisch Kranke, die an Depressionen oder Rückenleiden erkrankt sind, was zu massiven Beeinträchtigungen der Lebensqualität und zu hohen volkswirtschaftlichen Verlusten führt, verbessern. Für sie führen wir die bewährten Chronikerprogramme, die wir schon für Zuckerkranke und für Herzkranke anbieten, ein. Auch das ist eine unbürokratische Verbesserung der Versorgung. Wir werden ferner die Regelungen für qualitätsorientierte Selektivverträge verbessern. Ich komme zum Schluss. Zusammengefasst ist das eine Reform nicht gegen Ärzte, sondern das ist eine Reform für Ärzte und für Patienten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir verbessern die Möglichkeiten für Ärzte, sich dort niederzulassen und dort zu arbeiten, wo sie unter den heutigen Bedingungen gerne arbeiten und wo ihre Arbeitszeiten ihren Lebensvorstellungen angepasst werden können. Außerdem verbessern wir den Zugang zu Qualität und zur Erreichbarkeit in unserem System. Insofern ist das aus meiner Sicht ein Gesetz, das seinen Namen verdient: eine GKV-Versorgungsstärkung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Harald Terpe ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich natürlich den guten Wünschen für den Minister an, obwohl ich das nicht als „kränkeln“ bezeichnen würde, Karl, denn „kränkeln“ ist ein Begriff, der fast nichtmedizinisch ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf den zentralen Herausforderungen des Gesundheitssystems der kommenden Jahre ausweicht. Es liegt ein seitenstarker Gesetzentwurf voller kleinteiliger ministerialer Routine vor. Der Gesetzentwurf spiegelt aber auch den kleinmütigen gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch der Großen Koalition wider. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier und da werden kleine Verbesserungen vorgeschlagen, die zu begrüßen sind. Ich werde darauf eingehen. Hier und da werden aber auch unzulängliche Korrekturen vergangener eigener Fehler vorgenommen. Auch darauf werde ich eingehen. Die notwendigen Reformen der Versorgungsstruktur werden insgesamt jedoch auf die lange Bank geschoben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So fehlen dringend benötigte Regelungen zu einer breit getragenen regionalen Verantwortung zur Stärkung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Räumen und in sozial benachteiligten Stadtteilen. An dieser Stelle sei mir eine kurze Anmerkung gegönnt. Es gibt den Sicherstellungsauftrag der KBV. Das genannte Problem ist aber nie gelöst worden. Ich glaube, wir lösen das Problem nur, wenn wir die Verantwortung regional breiter aufstellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gleiche gilt für das prekäre fortgesetzte Scheitern bei der Reform der Bedarfsplanung. Im Falle der Arztsitze zum Beispiel werden damit sogar Ihre eigenen Ziele torpediert. Kollege Lauterbach hat schon etwas zur Arztsitzverteilung gesagt. Es ist nun einmal so, dass die Bedarfsplanung auf völlig veralteten Zahlen und nicht auf der realen Krankenlast beruht. Dies führt zu Ungleichgewichten bei der Arztsitzverteilung. Ich glaube, es ist vielleicht doch zu positiv gedacht, dass man einfach sagt: Wir vertrauen wieder auf die gleiche KBV, die den Sicherstellungsauftrag hat, die aber der Bedarfsplanung nicht nachgekommen ist, um diese ungleiche Arztverteilung zu beseitigen. Nun aber zu den sinnvollen Regelungen. Ich will ein paar Beispiele nennen. Natürlich werden wir Grüne einer Nutzenbewertung beispielsweise von Medizinprodukten der hohen Risikoklassen zustimmen. Das ist im Übrigen eine Sache, die in den vergangenen Jahren insbesondere von der Union immer wieder torpediert worden ist. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode Vorschläge hierzu gemacht. Insofern freue ich mich, dass wir das jetzt gemeinsam durchsetzen können. Natürlich ist die Förderung der Weiterbildung für Hausärzte eine wichtige Sache. Die Aufstockung auf 7 500 Stellen begrüßen wir ausdrücklich. Es wird Zeit, dass wir bei der Weiterbildung der Hausärzte vorankommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben Ihre zentralen Projekte genannt. Sie haben zum Beispiel auf den Innovationsfonds abgehoben. Das ist auch nur die Korrektur eines vergangenen Fehlers. Bis 2008 gab es in Bezug auf die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung nämlich Vergleichbares. Sie legen jetzt einen Innovationsfonds auf, der mit wesentlich geringeren Mitteln ausgestattet ist und wiederum nicht die Evaluation der ehemaligen integrierten Versorgung berücksichtigt. Damit sorgen Sie wieder für die gleiche Situation: Es können Anträge gestellt -werden. Aber das, was eigentlich nötig wäre, dass man beispielsweise Modellregionen für eine populations-orientierte integrierte Versorgung schafft, auch für benachteiligte Gruppen, lassen Sie vermissen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun zu der Frage, wer hier Antragsteller sein darf. Ich denke, in Zukunft sollten Regionen und Kommunen Antragsteller sein; das ist eine Herausforderung. Aber -gerade das wird vernachlässigt. Stattdessen gibt es Hinweise darauf, dass Pharmaunternehmen und Medizinproduktunternehmen Anträge stellen können. Das deutet darauf hin, dass es in Ihrem Gesetzentwurf zwar auch um Innovationen geht, aber nicht um die Innovationen, die man für eine vernünftige Versorgungsstruktur braucht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein paar kurze Ausführungen zum Zweitmeinungsverfahren. Sie sehen hier eine Regelung vor, die sich vordergründig an ökonomischen Kriterien orientiert. Wir sagen: Man muss überdenken, ob das ethisch so vertretbar ist. Bei Zweitmeinungsverfahren muss es nämlich primär um die Frage gehen: Was ist gut für den Patienten? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb muss man das als allgemeinen Anspruch bzw. Patientenrecht gestalten. Das macht auch Sinn im Hinblick auf die ökonomische Gestaltung der Versorgungsstruktur. Darüber können wir uns in der parlamentarischen Diskussion gerne auseinandersetzen. Zur Versorgung von Menschen mit Behinderung. Sie machen hier einige Vorschläge, die sinnvoll sind. Als Beispiele nenne ich die Mitaufnahme in Hausarztverträge, die Barrierefreiheit von Krankenhäusern und Regelungen zur Zahnprophylaxe. Es fehlt hier aber ein umfassender Ansatz. Ich erinnere an das Trauerspiel in der parlamentarischen Diskussion, als es um unseren Antrag ging, und denke hier insbesondere an die Kollegen der Unionsfraktion. Ich denke, wir sollten in der parlamentarischen Anhörung zu unserem Antrag versuchen, Vorschläge zu finden, die wir in dem Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zur Wartezeitenregelung. Es ist völlig richtig, dass der Anlass für die Diskussion um Wartezeiten nicht die Frage war, ob Kassenpatienten hier und da lange warten, sondern die Tatsache, dass sie im Durchschnitt länger warten als die Privatpatienten. Dieses Problem wird mit der Wartezeitenregelung überhaupt nicht gelöst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, auch ansonsten haben Sie zu viel Hoffnung; denn Sie gehen den Ursachen dieser Wartezeiten nicht auf den Grund. Hier haben wir noch einen erheblichen Nachholbedarf. Damit bin ich wieder bei dem, was Sie mit diesem Versorgungsstrukturgesetz überhaupt nicht erreichen, nämlich eine Verbesserung bzw. Reform der Bedarfsplanung. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das haben wir doch geregelt! Man muss es nur umsetzen! – Gegenruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht geregelt!) Natürlich gibt es bei bestimmten Facharztprofessionen Engpässe, und Sie werden mit keiner Serviceterminstelle dagegen ankommen. Ich frage mich in Bezug auf die Serviceterminstellen auch: Werden diejenigen, die sich am besten artikulieren können, einen Termin zulasten derer bekommen, die sich nicht so gut artikulieren können? Das ist eine Frage, die wir zumindest stellen müssen und die auch beantwortet werden muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir legen Ihnen zu diesem Gesetzentwurf einen eigenen Antrag vor. In diesem konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Punkte. Einige habe ich schon genannt: die Reform der Bedarfsplanung – das ist sehr wichtig –, die Organisation der sektorenübergreifenden Versorgung und Verbesserungen bei dem von Ihnen richtigerweise vorgeschlagenen Innovationsfonds. Das, was Sie hier leisten, kann noch nicht alles sein. In diesem Sinne freue ich mich auf die parlamentarische Diskussion und hoffe, dass wir noch eine ganze Reihe Verbesserungsvorschläge unterbringen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wenn der Redner der größten Oppositionsfraktion hier nichts anderes macht, als die alte Kampflinie zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erneut zu ziehen, also gar nicht zum Thema spricht, (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Es gibt einen Antrag dazu! Den haben Sie nur nicht zur Kenntnis genommen! Das ist das Problem!) lässt das nur einen Schluss zu: Der vorliegende Gesetzentwurf muss gut sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie haben auch etwas Richtiges gesagt, Herr Weinberg, nämlich dass wir uns in einer bemerkenswert guten Finanzsituation befinden. Die Finanzreserven im Gesundheitsfonds betragen 12 Milliarden Euro und die Reserven der Krankenkassen etwa 16 Milliarden Euro. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Sie würde das veranlassen, die Ausgabendisziplin aufzukündigen. Wir nutzen die Chance, über Verbesserungen der Versorgung zu diskutieren und dazu etwas auf den Tisch zu legen. Nun hat Herr Terpe die Kleinteiligkeit in diesem Gesetzentwurf gerügt. Er hat diesen Entwurf erfreulicherweise aber auch gelobt. Natürlich wird mit diesem Gesetzentwurf an vielen Stellen eingegriffen. Der Kollege Lauterbach hat recht, wenn er sagt: Wir haben eine ausgesprochen gute Versorgung. Wer das nicht glaubt, kann das an der sicheren Rückführung aus dem Ausland im Krankheitsfall ablesen. Denn wenn jemand im Ausland krank wird, hat er nur noch einen Gedanken: Wie komme ich zurück nach Deutschland? (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das kommt doch jedes Mal! Vielleicht will man einfach zurück zur Mutter!) – Schreien Sie doch nicht so laut! Hören Sie zu; das wäre nicht falsch. Vielleicht lernen Sie tatsächlich noch etwas. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist wie Bullshit-Bingo! Diese Geschichte höre ich zum zehnten Mal!) – Sie ist aber wahr. – Es geht darum, dafür Sorge zu tragen, dass es auf dem Land wieder mehr Ärzte gibt und dass Kinderärzte dahin kommen, wo die Versorgung nicht ganz so gut ist. Dazu haben wir einen umfassenden Katalog von Anreizen und finanzieller Unterstützung entwickelt. Anders als momentan in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, geht es uns um die Stärkung der freiberuflich tätigen, niedergelassenen Ärzte. Dieses Modell hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt und hat dazu beigetragen, dass die Patienten in Deutschland freie Arztwahl und freien Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung haben. Es gibt überhaupt keinen Anlass, dies aufzugeben und etwa die ambulante fachärztliche Versorgung in die Krankenhäuser zu verlagern; das möchte ich ganz ausdrücklich sagen, damit hier nicht etwas anderes behauptet wird. Gleichwohl müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bereitschaft der jungen Ärzte, sich niederzulassen, zurückgeht, weil sie eine andere Vorstellung von dem haben, was man Work-Life-Balance nennt. Da hat sich etwas getan. Auch das berücksichtigen wir in diesem Gesetzentwurf. Wir haben schon vorher die Errichtung Medizinischer Versorgungszentren oder von Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen erleichtert. Jetzt gehen wir weiter und geben auch den Kommunen die Chance, Ärzte anzustellen. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass die Kommunalpolitiker vor Ort die Versorgungsprobleme am besten kennen und die größte Motivation haben, die Probleme zu lösen. Deswegen werden wir ihnen dazu die Möglichkeit geben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das löst das Problem allerdings nur dann, wenn auch ein Arzt gefunden wird, der hier mitmacht. Deshalb versuchen wir, junge Ärzte für bestimmte Bereiche, in denen Unterversorgung besteht, zu gewinnen. Es gibt aber – auch das muss man zugeben – einiges, was man nicht gesetzlich regeln kann, zum Beispiel die Einstellung gegenüber einer Arbeit auf dem Land und die verbreitete falsche Erwartung, dass die Stadt angeblich mehr an Lebensqualität zu bieten hätte. Das kann man nicht gesetzlich regeln. Aber wir können die Voraussetzungen für eine Arbeit auf dem Land verbessern und dafür sorgen, dass eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum auch ökonomisch wieder interessant wird. Wir haben das ganz zu Beginn der Legislaturperiode dadurch gemacht, dass wir die gesetzlichen Grundlagen für die Hausarztverträge neu geregelt haben, damit der Hausarztberuf für den potenziellen Nachwuchs wieder attraktiv wird, und das wirkt auch tatsächlich. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun geht es darum, die Hausarztversorgung wohnortnah zu sichern. Der ärztliche Versorgungsbedarf lässt sich aber nicht alleine mit Verhältniszahlen messen, sondern er hängt auch von den Bedürfnissen und der Wahrnehmung der Patienten ab. (Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr richtig, aber da macht ihr nichts!) Dabei spielen Aspekte wie die Erreichbarkeit unter anderem mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Wartezeiten bei bestimmten Arztterminen eine entscheidende Rolle. Die derzeit geltende Bedarfsplanung ist in Teilen zu schematisch und berücksichtigt die regionalen Anforderungen nur unzureichend. (Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist seit langem bekannt, und ihr macht nichts!) – Freuen Sie sich doch, wenn ich Ihnen recht gebe, Herr Terpe. – (Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ich sage: Guter Gedanke, aber ihr müsst etwas machen!) Deswegen müssen wir uns im Fortgang unserer Politik noch einmal damit befassen, wie wir damit umgehen. Auch die Kritik, die wir bei der Regelung zum Aufkauf von Arztpraxen erfahren haben, hängt damit zusammen. Aber wir haben keine Mussbestimmung geschaffen, wie der Kollege Lauterbach behauptet hat, sondern es ist eine Sollregelung. Das hängt also auch von der Zustimmung der Ärzteschaft ab; daran wollen wir nichts ändern. Wir werden im parlamentarischen Verfahren noch einmal darüber diskutieren müssen, ab wann ein Gebiet überversorgt ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Das müssen wir noch einmal entsprechend debattieren, und ich glaube, dass wir zu den richtigen Lösungen kommen werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Nüßlein, lassen Sie kurz vor Schluss Ihrer Rede noch eine Zwischenfrage oder -bemerkung zu? Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Von wem denn? Präsident Dr. Norbert Lammert: Von Frau Klein-Schmeink. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Okay. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Herr Nüßlein, Sie haben auf die Pro-blematik der Versorgungsplanung hingewiesen. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf eine sehr deutliche Regelung vorgesehen, nämlich dass Praxissitze nicht wieder besetzt werden können, wenn die Unterversorgungsfeststellung überschritten wird. Sie haben die Probleme schon angeführt. Es liegen in der Tat keine wissenschaftlichen Studien dazu vor, wie sich die Versorgung in den Regionen abbildet. Wir haben vielmehr einen historischen Aushandlungsstand. Das wird beispielsweise im Bereich der Psychotherapeuten sehr deutlich, wo man einfach die Versorgung an einem bestimmten Stichtag als Hundertprozentversorgung definiert und das danach nicht weiterverfolgt hat. Wie wollen Sie jetzt damit umgehen – Sie haben eine Diskussion darüber angekündigt, um zu einer sachgerechteren Lösung zu kommen –, wenn Sie sich gar nicht darum bemühen, ein anderes Kriterium für die Versorgungsplanung auf den Weg zu bringen? Davon ist in Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht die Rede; Sie haben vielmehr eine Sollregelung geschaffen, nach der Praxissitze nicht wieder besetzt werden können. Sie haben aber keine Regelung vorgesehen, derzufolge Sie sich um bessere Versorgungswerte bemühen, indem Sie die Krankheitslast in einer Region erfassen und die demografischen Anforderungen berücksichtigen. Haben Sie vor, das in dem Gesetz zu regeln? Das würde uns freuen. Es würde uns auch sehr freuen, wenn Sie insbesondere die Frage der psychotherapeutischen Versorgung aus diesem Kontext ausklammern würden. Denn das, was derzeit dazu im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist geradezu aberwitzig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Frau Kollegin, zum einen eröffnen wir heute das parlamentarische Verfahren. Das heißt, es wird genau diese Diskussion geben, die Sie angesprochen haben. Zum anderen sind wir nun an dem Punkt, an dem wir regeln können, dass nicht 110 Prozent Überversorgung als Maßstab zugrunde gelegt werden, sondern dass wir, wenn die Basis nicht ganz exakt ist, das meinetwegen auf 150 Prozent ausweiten. (Zuruf von der SPD: Bloß nicht!) – Das ist nur ein Beispiel. – Wir können es auf 150 Prozent ausweiten, um einen entsprechenden Abstand zu haben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie es gemerkt? Der Koalitionspartner geht nicht mehr mit Ihnen mit! – Weiterer Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich verstehe Sie nicht. Ich möchte noch einmal betonen: Es handelt sich um eine Einzelfallregelung, die genau die Aspekte berücksichtigt, die Sie gerade angesprochen haben. Wir gehen davon aus, dass die damals angenommenen 100 Prozent nicht mehr zutreffen, wenn beispielsweise Patienten aus dem Nachbarlandkreis in eine Praxis kommen. Solche Faktoren wird man selbstverständlich berücksichtigen. Insofern meine ich, dass das Vorhaben zwar gut ausgestaltet ist, dass wir aber insbesondere dieses Problem kurzfristig dadurch lösen können, dass wir die Überversorgung anders definieren als bisher im Gesetzentwurf. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss aber noch diskutiert werden!) Diese Vorschläge jedenfalls werden wir prüfen. Was die Terminservicestellen angeht, möchte ich deutlich unterstreichen, dass diese das Thema sind, das die Leute draußen am meisten bewegt. Da werden wir am Erfolg gemessen. Deshalb sollten wir alles daransetzen, dass diese tatsächlich Wirkung entfalten. Aber wir sollten uns im parlamentarischen Verfahren noch einmal Gedanken machen, wie man in dieses System das einbaut, was in verschiedenen Regionen inzwischen schon funktioniert. Ich glaube, dass wir beim Innovationsfonds mittlerweile eine gute Lösung gefunden haben. Wir werden das so austarieren, dass wir nicht nur jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sondern dass am Schluss auch etwas dabei herauskommt, dass die Projekte richtig ausgewählt werden und dass ein Expertengremium eingesetzt wird, das das Notwendige tut. Wir sind auch da auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die Beratungen über ein ausgesprochen gutes Gesetz, das die Versorgung in Deutschland ein ganzes Stück voranbringen wird. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Birgit Wöllert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Birgit Wöllert (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich denke vor allem für Sie – so habe ich die Frau Staatssekretärin verstanden – und für Ihre bessere Versorgung sollte dieses Gesetz gemacht werden. Bei Ihrer Rede, Kollege Nüßlein, habe ich angefangen, daran zu zweifeln. Denn Sie haben fast wörtlich gesagt: Worum es uns bei diesem Gesetz geht, ist die Stärkung der freiberuflich niedergelassenen Ärzte. – Ich glaube, Ihre Betonung lag da noch auf dem Wort „niedergelassen“; denn das Wort „freiberuflich“ – das sollte man noch einmal sagen; das wird immer so kritisiert – meint auch die Diagnose- und Therapiefreiheit. Die gewähren auch angestellte Ärzte. Das sollten wir vielleicht ganz deutlich machen. (Beifall bei der LINKEN) Auch von mir noch einmal gute Wünsche an den Gesundheitsminister und gute Besserung. Für diesen Gesetzentwurf wünsche ich mir auf dem Weg zum Gesetz noch viele Verbesserungen; sie sind einfach dringend notwendig. (Beifall bei der LINKEN) Zunächst einige Schlagzeilen der letzten Wochen. Am 18. Februar 2015 schreibt die Ärztezeitung: Ärztemangel erreicht die Städte. Die Stadt Wolfsburg lockt mit 50 000 Euro für neue ärztliche Niederlassungen. Ein großes Hindernis: Es gibt doch dort fast nur noch gesetzlich Versicherte. Am 10. Februar 2015 meldet die Frankfurter Rundschau für Darmstadt-Dieburg: 35 Medizinerinnen und Mediziner hören in diesem Jahr auf; schon jetzt fehlen 14 Hausärztinnen und Hausärzte. Der dortige Landrat hat ein Konzept entwickelt: Alle Aufgaben – Haus- und Fachärztemangel, defizitäre Kliniken im Wettbewerb und die sich wandelnde Pflege im Alter – sollen miteinander verknüpft betrachtet werden. – Vorbildlich! Das wäre ein Beispiel für die Bundesregierung. (Beifall bei der LINKEN) Am 15. Februar 2015 schreibt die Zeitung Am Sonntag: Horror-Szenario Ärztemangel. Der durchschnittliche Hausarzt in Bayern ist … 54,3 Jahre alt und männlich. Im Raum Pocking und Vilshofen liegt der Schnitt sogar bei ziemlich genau 59 Jahren. Warum nenne ich diese Beispiele? Nicht aus Panikmache, sondern weil das Problem schon längst nicht mehr nur ein ostdeutsches ist. Es hat sogar die reichen Länder Bayern, Hessen und auch Niedersachsen erreicht. Bei mir in Brandenburg ist dieses Thema seit neun Jahren spruchreif. Seit dieser Zeit reden wir darüber. In meinem Bundesland Brandenburg sind von den 46 Mittelbereichen – das ist die Planungsgröße für die Hausärzte – 13 Bereiche bereits von Unterversorgung betroffen oder bedroht. Es gibt insgesamt 30 Bereiche, die offene Stellen für Hausärztinnen und Hausärzte haben. In meinem Landkreis Spree-Neiße ist es noch prekärer. Da gibt es überhaupt keinen Bereich mehr mit einer 100-prozentigen Versorgung. Ähnlich sieht es bei den Fachärztinnen und Fachärzten aus. Ich nenne als Beispiel die Augenheilkunde. Nach der regionalen Planungskennziffer ist ein Augenarzt für 20 349 Einwohner vorgesehen. Vorgeschrieben sind sieben Fachärzte für Augenheilkunde, um eine 100-prozentige Versorgung zu gewährleisten; fünf haben wir nur. Nun wissen Sie, wo die Probleme liegen. Der Landrat in Hessen, den ich vorhin zitierte, hat also ein mutiges Konzept entwickelt. Das würde ich der Bundesregierung sehr gerne noch einmal ans Herz legen. Denn 2012 wurde zwar das Landärztegesetz verabschiedet, dies hat uns aber nicht mehr Landärzte beschert. Deshalb brauchen wir jetzt auch kein Versorgungsstärkungsgesetz, das uns keine tatsächliche Stärkung der Versorgung bringt. Da haben wir einfach noch viel zu tun. Es gibt ein paar Dinge, die auszubauen sind. Ich hoffe sehr, dass der Fonds, den wir dann haben, tatsächlich für Versorgungsforschung genutzt wird. Ich glaube, wir haben in unserem Antrag zur Bedarfsplanung gute Vorschläge gemacht. Es gibt genauso gute Vorschläge im Antrag der Grünen. Sollte das alles in unsere Diskussion einfließen und dann am Ende auch noch mit Ergebnissen verziert werden, könnte doch noch ein gutes Versorgungsstärkungsgesetz zustande kommen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Sabine Dittmar das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sabine Dittmar (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, dessen Entwurf vorliegt, hat zum Ziel, die medizinische Versorgung auf hohem Niveau zu sichern. Dabei sind mir drei grundsätzliche Aspekte besonders wichtig: Erstens. Die medizinische Versorgung in Deutschland muss flächendeckend, bedarfsgerecht und gut erreichbar sein. Das gestaltet sich in ländlichen Regionen immer schwerer. Zweitens. Die medizinische Versorgung muss qualitätsorientiert, evidenzbasiert und leitliniengerecht sein. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Diagnostik und Therapie nur dem gesundheitlichen Wohl dienen und nicht ökonomisch begründet sind. Drittens. Wir müssen dem Wunsch der Patienten nach einer vernetzten, nach einer koordinierten Behandlung ohne Versorgungsbrüche gerecht werden. Auch das wird angesichts des spezialisierten Behandlungsangebotes immer schwieriger. Deshalb ist es legitim und auch notwendig, wenn wir uns der bedarfsgerechten Verteilung der Ärztinnen und Ärzte annehmen. Wenn ich in meine Heimatregion schaue, dann muss ich feststellen, dass es der Kassenärztlichen Vereinigung immer schwerer fällt, dem Ganzen gerecht zu werden; das haben uns schon Vorredner bestätigt. Bei mir zu Hause, in Schweinfurt-Nord, gibt es seit über einem Jahr eine dokumentierte anhaltende Unterversorgung; zehn Hausarztsitze sind nicht besetzt, stehen also zur Verfügung. Nebenan, im Planungsbereich Schweinfurt-Süd, gibt es nicht nur eine Regelversorgung, sondern sogar eine Überversorgung. Deshalb, denke ich, ist es notwendig, dass wir uns mit einer gleichmäßigen Verteilung beschäftigen, dass wir uns der Unterversorgung und der Überversorgung widmen. Gegen die Unterversorgung haben wir in der Vergangenheit schon einiges getan. Ich nenne hier folgende Punkte: Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Einrichtung eines Strukturfonds, Aufhebung der Residenzpflicht, Aufhebung von Budgetgrenzen. Auch durch die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs werden die Einsatzmöglichkeiten erweitert. Das geht von einer Erweiterung des Strukturfonds bis hin zur Delegation. Wir geben den Kassenärztlichen Vereinigungen also Werkzeuge an die Hand. Aber wir erwarten von diesen auch, dass sie diese Werkzeuge zum gezielten Abbau von Überversorgung einsetzen. Aus diesem Grund werden wir sie in die Verantwortung nehmen. Wir werden darauf Wert legen, dass man sich in Planungsbereichen, die zu über 110 Prozent versorgt sind, bei einer Nachbesetzung intensiv mit der Versorgungs-situation vor Ort auseinandersetzt, dass man genau -hinschaut, welchen Versorgungsauftrag eine Praxis wahrnimmt, wie die Patientenströme aus anderen Planungsbereichen sind, welche spezielle Qualifikation man braucht; die Staatssekretärin hat die Rheumatologen schon angesprochen. Danach wird entschieden. Braucht man eine Praxis aus Versorgungsgründen, dann wird sie nachbesetzt. Braucht man eine Praxis aus Versorgungsgründen nicht, dann wird sie aufgekauft. Das ist kein Automatismus, das ist auch keine Rasenmähermethode, die bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent die ärztliche Versorgung plattmacht, sondern das ist die Übernahme von Verantwortung zur Gewährleistung eines gerechten Zugangs zur ärztlichen Versorgung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Deshalb verstehe ich – lassen Sie mich das in aller Deutlichkeit sagen – den kollektiven Aufschrei aus der verfassten Ärzteschaft nicht. Ich halte ihn für nicht angebracht. Er verunsichert Patienten und Ärzte gleichermaßen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Debatte um Über- und Unterversorgung hat gezeigt, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie nicht den -tatsächlichen Versorgungsbedarf widerspiegelt. Ich schließe mich da dem Sachverständigenrat an, der eine empirische Studie zur Bedarfsermittlung einfordert, damit wir neben Demografie Morbidität, sozioökonomische Faktoren, Infrastruktur sowie konkrete Versorgungsleistungen berücksichtigen können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss hier sagen, dass ich dem Bundesrat für seinen Antrag zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung dankbar bin. Auch begrüße ich es, dass die Bundesregierung zugesagt hat, diesen zu prüfen. Die Aussagen des Kollegen Nüßlein hier am Pult geben mir ein bisschen Hoffnung, dass wir vielleicht auch ohne Vereinbarung im Koalitionsvertrag bei diesem Punkt weiterkommen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die ganze Planung bringt uns aber nichts, wenn es uns nicht gelingt, auch die jungen Mediziner für die ambulante Tätigkeit zu begeistern. Die klassische Einzelkämpferpraxis hat an Attraktivität verloren. Die jungen Kolleginnen und Kollegen möchten im Team arbeiten. Sie möchten geregelte Arbeitszeiten, und sie achten auf ihre Work-Life-Balance. Genau deshalb werden wir nicht nur neue, innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern, sondern auch kooperative Versorgungsformen wie MVZ, Medizinische Versorgungszentren, sowie Ärztenetze entbürokratisieren und flexibilisieren. Lassen Sie mich auf einen weiteren wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes eingehen, nämlich auf die Förderung der Allgemeinmedizin. Wir gestalten sie nicht nur verlässlicher, rechtssicherer, sondern wir entwickeln sie weiter. Es ist schon erwähnt worden, dass wir die Zahl der zu fördernden Stellen auf 7 500 erhöhen werden. Auch werden wir festlegen, dass die Vergütung des Weiterbildungsassistenten einer tarifvertraglichen Vergütung im Krankenhaus zu entsprechen hat. Auch das ist eine wichtige Maßnahme. Ich möchte hier aber in aller Deutlichkeit sagen: Es muss uns dann auch gelingen, diese 7 500 Stellen mit weiterbildungswilligen Medizinern zu besetzen. Das Interesse an Weiterbildung wird bereits im Studium geweckt. Deshalb sehe ich hier dem Start der Arbeitsgruppe „Masterplan Medizinstudium 2020“ mit einer gewissen Ungeduld entgegen. (Beifall bei der SPD sowie bei der CDU/CSU) Das Gesetz regelt noch eine ganze Menge mehr, zum Beispiel den Zugang zur Versorgung und die Leistungsausweitung. Darauf wird meine Kollegin Hilde Mattheis anschließend noch eingehen. Abschließend stelle ich fest: Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher der Dynamik, der Verbesserung und der Stärkung der Versorgung gerecht wird. In der parlamentarischen Debatte wird sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch zu diskutieren sein, wie man manches praxistauglicher oder auch bürokratieärmer gestalten kann. Auf diese Debatte freue ich mich. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Jens Spahn erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jens Spahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versorgungsstärkungsgesetz, über dessen Entwurf wir heute in erster Lesung beraten, fügt sich in eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen ein, die wir in den letzten Jahren begonnen haben, um die ärztliche bzw. die medizinische Versorgung insgesamt im ländlichen Raum und in anderen Gebieten – durchaus auch in bestimmten Stadtteilen; es ist nicht nur ein Problem des ländlichen Raums – zu verbessern und dafür zu sorgen, dass sie in Zukunft auf hohem Niveau bleibt. Dabei müssen wir feststellen, dass Geld allein – man könnte sagen: dann zahlt doch mehr auf dem Land – das Problem nicht löst. Ein Hausarzt zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern kann heute in ländlichen Regionen richtig gut verdienen. Trotzdem ist es schwierig, jemanden zu finden, der sagt: Ich will deine Arztpraxis übernehmen. – Warum? Weil es offensichtlich nicht nur darum geht, viel Geld zu verdienen, sondern auch darum, unter welchen Bedingungen Geld verdient wird: Wie oft habe ich am Wochenende Notdienst? Wie weit muss ich fahren, wenn ein Hausbesuch ansteht? Sind es 30 oder 40 Kilometer? Bin ich der einzige Arzt weit und breit, der praktisch rund um die Uhr im Einsatz ist? – Deswegen reicht es nicht, nur über Geld zu reden, sondern wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen. Es gibt nicht den einen Hebel, mit dem das Problem behoben werden kann. Genau da gehen wir mit diesem Gesetz heran. Herr Weinberg und Herr Terpe, Sie werfen uns vor, dass das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen beinhaltet. Dazu muss ich sagen: Wenn das ein Vorwurf sein soll, dann haben Sie das Problem nicht verstanden. Es gibt nicht die eine Lösung, sondern wir brauchen breit angelegt viele verschiedene Maßnahmen, um die Tätigkeit im ländlichen Raum wieder attraktiv zu machen. Wenn Sie uns das vorwerfen, haben Sie schlicht und ergreifend das Problem nicht verstanden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir gehen eine ganze Reihe von Themen an: Die Notdienste: Wir wollen durch klarere Absprachen eine bessere Kooperation mit den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Apothekennotdienst erreichen. Die Hausbesuche: Wir wollen es möglich machen, dass nicht nur in unterversorgten Regionen, sondern in allen Regionen entsprechend ausgebildete Pflegekräfte zu Routinehausbesuchen geschickt werden, zum Beispiel wenn es um die Messung von Blutdruckwerten oder das Wechseln eines Verbandes geht. Wir machen es möglich, auch in anderen Bereichen angestellt tätig zu sein; denn viele der jungen Ärztinnen und Ärzte wollen nicht auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht selbstständig und für die Praxis verantwortlich sein. Deswegen erleichtern wir den Kommunen das Betreiben von Medizinischen Versorgungszentren, obwohl – auch das will ich an dieser Stelle sagen – es für uns einen hohen Wert hat, dass es selbstständig tätige Haus- wie Fachärzte gibt. Das ist ein Beleg für die Qualität und das Engagement im Bereich der ambulanten Versorgung. Das ist ein Qualitätsmerkmal der Versorgung in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Weinberg, die Menschen beschäftigt dieses Thema. Ich komme aus einem Dorf mit 3 700 Einwohnern. Dort gibt es den Arzt, den Apotheker, den Pastor, den Kaufmann und den Lehrer, die das gesellschaftliche Leben und die Infrastruktur im Dorf mitbestimmen. (Steffen-Claudio Lemme [SPD]: Den Bundestagsabgeordneten! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) – Sie können darüber Witze machen; aber damit zeigen Sie nur, dass Sie das dörfliche Leben nicht kennen. Ob man im Dorf zum Hausarzt gehen kann, ob man vor Ort die Dinge des täglichen Lebens einkaufen kann und ob es eine Grundschule gibt, das sind Fragen, die die Menschen beschäftigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD]) Sie haben nicht ein Wort dazu gesagt. Sie haben hier minutenlang über die Tagesordnung des heutigen Tages, über Hartz IV und über das Verfassungsgericht geredet. Aber zu der Versorgung im ländlichen Raum, zu dem Thema, das die Menschen beschäftigt, haben Sie kein Wort gesagt. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Haben Sie bei Frau Wöllert nicht zugehört?) Das zeigt einmal mehr, dass Sie danebenliegen, wenn es um die wirklichen Probleme geht. (Beifall bei der CDU/CSU) Das gilt auch für Ihre Äußerungen zur privaten Krankenversicherung. Dabei ist wieder Ihre Vorstellung von Gleichheit deutlich geworden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Feindbilder!) Das ist Sozialismus: Wenn alle gleich lang warten und gleich wenig da ist, dann ist es am besten und am gerechtesten. Das entspricht nicht unserer Vorstellung von guter Versorgung. Wir wollen nicht, dass es überall gleich schlecht ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN) Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir in manchen Bereichen lange Wartezeiten für gesetzlich Versicherte haben, weil 10 Prozent der Bevölkerung privat versichert sind! Glauben Sie ernsthaft, dass das das eigentliche Problem ist? (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Aber nur in Deutschland! Andere Länder haben dann schon den Sozialismus!) Das zeigt doch nur, dass Sie in ideologischen Schubladen denken. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen am Ende schauen: Wie können wir die Situation für gesetzlich Versicherte verbessern? Wo liegt das Problem? In bestimmten Regionen ist das Problem, dass es in manchen Bereichen objektiv zu wenige Fachärzte gibt. Bei uns im Münsterland fehlen zum Beispiel Neurologen. Da hilft es nichts, wenn man die Bürgerversicherung einführt. Da hilft es, wenn man Krankenhäuser, die angestellte Neurologen haben, öffnet, sodass diese Neurologen die Patienten behandeln können. Die Patienten wollen einen Arzt sehen. Ihnen ist es egal, ob er beim Krankenhaus angestellt ist oder in einer Praxis tätig ist. Solche Instrumente müssen wir in den Blick nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir gehen auch das größte Aufregerthema im deutschen Gesundheitswesen an. Es geht um die Frage: Wie lange warte ich auf einen Facharzttermin? Natürlich weiß ich, dass Sie einem Deutschen dazu sagen können: Wenn du in Schweden oder in den Niederlanden leben würdest, müsstest du deutlich länger warten; dort würdest du fünf oder sechs Monate warten. Darauf antwortet derjenige aber: Ich vergleiche mich nicht mit den Menschen in Schweden oder in den Niederlanden, sondern mit meinem Nachbarn; der ist Beamter und hat übermorgen einen Termin. – Und damit hat er recht. (Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Das Problem lösen Sie aber nicht, indem Sie den Beamten auch vier Wochen warten lassen. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Haben wir gar nicht gesagt! Alle gleich gut, nicht alle gleich schlecht!) Das Problem lösen Sie, indem Sie dem gesetzlich Versicherten helfen, schneller einen Termin zu bekommen. Deswegen richten wir Terminservicestellen ein, an die man sich wenden kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Unterstelle deinem Kontrahenten Dummheit und argumentiere dagegen an!) Hier müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen mithelfen, damit man zeitnah einen Termin in der Region bekommt. Wir sorgen außerdem für eine größere Flexibilität zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich. Abschließend möchte ich auf einen Punkt eingehen, den die Kollegin Dittmar gerade angesprochen hat. Ich glaube, in dem ganzen Bündel von Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben und in Zukunft noch auf den Weg bringen werden, fehlt bisher ein entscheidender Punkt. Dabei geht es um das Studium: Wer studiert mit welchem Ziel Medizin? Ich finde, bei dem teuersten Studium, das wir auf Steuerzahlerkosten finanzieren – das ist das Medizinstudium –, können wir fragen: Kommt am Ende das heraus, was diese Gesellschaft braucht? (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir müssen gemeinsam mit den Wissenschaftsministern der Länder – weil wir als Bund das nicht alleine regeln können – darüber reden, ob die Abiturnote das alleinige Kriterium für das Studieren sein kann. Wir finden: Nein, wir müssen auch schauen, ob jemand vorher beispielsweise in einem Pflegeberuf oder als Rettungssanitäter gezeigt hat, dass er sich um Menschen kümmern möchte. Es geht um die Frage: Wie viel Praxisbezug gibt es während des Studiums? Sieht man während des Studiums oder während der Weiterbildung etwas anderes als die Uniklinik? Kann man aktiv erleben, dass die Arbeit als Hausarzt oder in einer kleinen Klinik etwas Gutes, etwas Erfüllendes ist? Das Thema Studium ist also noch ein entscheidender Punkt; da fehlt noch etwas. Deswegen ist es gut, dass wir uns mit den Ländern darauf geeinigt haben, in diesem Jahr auch darüber zu reden. Sie sehen also: Während Sie hier große ideologische Reden halten, gehen wir die Themen an, die die Menschen beschäftigen. Das tun wir genau mit diesem Gesetz. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Wirtschaftsflügel der Union!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Hilde Mattheis für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hilde Mattheis (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir machen dieses Gesetz für Patientinnen und Patienten. Wir machen es für die Menschen, die Angst haben, im Alter nicht ordentlich versorgt zu sein, die Angst haben, die Versorgungsstrukturen nicht ordentlich in Anspruch nehmen zu können, weil sie in einem kleineren Dorf leben und der Bus unregelmäßig oder überhaupt nicht mehr fährt. Das ist ein wichtiger Baustein unseres Versorgungsstärkungsgesetzes. Wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben – ich bin überzeugt, dass ihn alle gelesen und auswendig gelernt haben –, dann wissen Sie: Wir gehen nicht nur die Reform des Medizinstudiums an; wir werden auch bezüglich der Krankenhausfinanzierung einiges regeln, was wichtig ist und diese Versorgungsstrukturen sichert und ausbaut. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das kommt aber für viele Häuser in der Fläche schon zu spät, viel zu spät!) All das soll dazu führen, dass wir nicht nur den Zugang zur Versorgung, sondern auch die Erreichbarkeit der Versorgung, die weitergehende Flexibilität der Angebote und natürlich auch die Verteilung der Versorgungskapazitäten neu regeln. Die Menschen bekommen hautnah mit, dass wir all das sicherstellen; denn neben dem Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ ist die Zukunftsangst, dass wir die Gesundheitsversorgung in einem Zwei- oder Dreiklassensystem manifestieren. Das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen, egal wo jemand wohnt, welchen Alters er oder sie ist und zu welcher Einkommenskategorie jemand gehört, alle Zugänge möglichst barrierefrei. Wir gehen dieses Ziel in diesem Versorgungsstärkungsgesetz mit wichtigen Punkten an. Ich will auf einiges eingehen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner schon genannt haben, zum Beispiel die sektorenübergreifenden Dinge: MVZ, Praxisnetze, Ausbau von Praxiskliniken, Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung, der Innovationsfonds, den wir als SPD entfristen wollen, weil es wichtig ist. Innovation darf nicht zeitlich limitiert sein, sondern es muss klar sein: Wir wollen mit diesem Versorgungskonzept die klare Botschaft setzen, dass wir mit unserem Innovationsfonds auch die Möglichkeit der Entwicklung geben. Alles das ist ein wichtiger Anreiz. Lassen Sie mich auf einige Punkte, die meine Kollegin Sabine Dittmar angekündigt hat, eingehen. Ja, wir werden auch die Erstversorgung psychisch Kranker angehen. Der G-BA bekommt den Auftrag zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie. Wir wollen die -Zugänge zur psychotherapeutischen Behandlung für Patientinnen und Patienten vor allen Dingen bei der Erstversorgung verbessern. Ist denn das gar nichts? Das war in der letzten Zeit immer ein Kritikpunkt. In der Großen Koalition werden wir dieses angehen. Weitere Maßnahmen folgen. Wir werden als Zweites flächendeckend die Möglichkeit der Delegation ärztlicher Leistung beschließen. Ja, „Schwester AGnES“ ist ein Erfolgsmodell. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe) – Ja. – Wir wollen diesen Einsatz flächendeckend ermöglichen, nicht gebunden an irgendwelche Bedingungen. Das wertet auch nichtärztliche Gesundheitsberufe auf. Das ist ein wichtiger Baustein. Wir wollen drittens – das habe ich gerade schon gesagt – die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Dazu gehören auch der Ausbau und die Stärkung der Hochschulambulanzen. Auch das ist ein Punkt in unserem Gesetzentwurf. Ich will überhaupt nicht die pflegerische Übergangsversorgung vergessen – ein wichtiger Punkt. Die pflegerische Übergangsversorgung konnten wir zwar nicht im Koalitionsvertrag verankern, aber uns als SPD ist das ein ganz wichtiges Anliegen. Es ist klar, dass wir da keine Versorgungslücke akzeptieren wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ein nächster Punkt. Wir wollen natürlich das Entlassmanagement der Krankenhäuser optimieren. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der freitags entlassen wird, über das Wochenende, über die Tage danach nicht ordentlich versorgt ist, sondern Probleme hat, ein Rezept einzulösen oder Heilmittel und Hilfsmittel zu organisieren. Das geht nicht; das wollen wir jetzt verbessern. Es ist schon angesprochen worden – wir haben es letzte Woche angekündigt –: die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Ja, es wird einen Ausbau der Versorgungszentren nach dem Prinzip der Versorgung von Kindern mit Behinderungen geben. Ich finde, das ist ein wichtiger Baustein zur besseren Versorgung von Menschen mit Behinderungen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte diese Beispiele fortsetzen. Einer der Oppositionskollegen hat gesagt, der Gesetzentwurf sei „kleinteilig“. Ich muss Ihnen sagen: Wenn diese Kleinteiligkeit dafür sorgt, dass sich Menschen in diesem Land besser versorgt fühlen, egal woher sie kommen, egal wie alt, egal welchen Geschlechts sie sind, dann haben wir viel erreicht. Sie sollten uns dabei unterstützen. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit. Hilde Mattheis (SPD): Ich will nicht verhehlen, dass wir als SPD die Verantwortung haben, zu sagen: Ja, wir wollen, dass die Mehrausgaben, zu denen es kommt, solidarisch und paritätisch finanziert werden. (Beifall bei der SPD) Das ist und bleibt unser Ziel. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Karin Maag ist die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karin Maag (CDU/CSU): Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde jetzt schon viel Richtiges zu diesem Gesetz gesagt. Vor allem geht es uns darum, den Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Kollegin Mattheis hat exemplarisch auf das Entlassmanagement im Krankenhaus hingewiesen. Selbstverständlich soll niemand mehr freitagmittags ohne seine Medikamente nach Hause gehen. Das werden wir ebenso in Angriff nehmen wie zum Beispiel – das liegt mir persönlich sehr am Herzen – die Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Alltagskompetenz. Kinder und Jugendliche werden bereits heute in den sozialpädiatrischen Zentren behandelt. Wir gewähren jetzt den Erwachsenen einen vernünftigen Anschluss. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist mehr als überfällig!) Da gibt es eine Vielzahl an vernünftigen, guten Maßnahmen. Es wurde schon gesagt: Es ist ein Paket; nur die eine zentrale Maßnahme zu ergreifen, wäre sicher zu kurz gesprungen. Ich will mich an dieser Stelle auf die ärztliche Versorgung konzentrieren. Wir haben eine zunehmende Behandlungsintensität in einer alternden Gesellschaft, den medizinischen Fortschritt – das wissen Sie –, eine zunehmende Spezialisierung, aber auch eine Besinnung der Ärztinnen und Ärzte auf die eigene Work-Life-Balance. Den Mediziner, der 16 Stunden am Tag behandelt, den Landarzt wird es künftig nicht mehr geben. Deswegen sind wir auf den Nachwuchs angewiesen. Es wurde vorhin schon davon gesprochen: Gute Versorgung darf keine Frage des Wohnorts sein; wir müssen sie überall in Deutschland gewährleisten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD]) Beim Versorgungsstärkungsgesetz geht es uns jetzt vor allem auch darum, an das anzuknüpfen, was wir bereits 2012 geregelt haben, also die Rahmenbedingungen für die Ärzte weiter zu flexibilisieren und dafür zu sorgen, dass eine flächendeckende Versorgung möglich ist. Wenn wir die Situation der Patientinnen und Patienten tatsächlich verbessern wollen – das ist mir ganz wichtig –, dann brauchen wir vor allem motivierte Ärzte. Ich bin mir sicher – das ist jetzt die Conclusio –, dass wir mit unserem Paket die Lebenswirklichkeit der Ärzte, insbesondere der jüngeren Ärztinnen und Ärzte und der nicht verfassten Ärzteschaft, deutlich besser widerspiegeln als bisher. Wir fördern zum Beispiel die Allgemeinmedizin. Die jungen Ärztinnen und Ärzte sollen sich in der Praxis vor Ort ein Bild machen können. Deswegen erhöhen wir nicht nur die Zahl der geförderten Stellen von 5 000 auf 7 500 – das sind 50 Prozent mehr –, sondern wir streben auch eine höhere Vergütung für den Praxisassistenten an. Er muss sich also nicht überlegen: Wenn ich meine Weiterbildung im Krankenhaus mache, dann werde ich besser bezahlt und habe somit mehr Geld zur Verfügung, um meine Miete zu zahlen. – Wir setzen auf die Praxis. Mit dem Strukturfonds erhalten die KVen zusätzliche Mittel, um den Ärzten die Niederlassung auf dem Land durch eine höhere Vergütung schmackhaft zu machen. Die Angst vor Regressen – das Thema hat uns in den letzten Jahren heftig beschäftigt – hält sich hartnäckig, obwohl zum Beispiel bei mir in Baden-Württemberg in den letzten Jahren lediglich 0,2 Prozent der Ärzte in Regress genommen worden sind. Eine solche unbegründete Angst verhindert, dass junge Menschen den Beruf des niedergelassenen Arztes wählen. Deswegen heben wir die bundeseinheitlichen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung von ärztlich verordneten Leistungen auf und ersetzen diese durch regionale Vereinbarungen. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Wir gehen sogar noch weiter. Wir müssen auch nichtärztliche Leistungen, also delegierte Leistungen, vergüten. Das betrifft nicht nur die unterversorgten Gebiete und nicht nur die häusliche Versorgung von Patienten. Wir ermöglichen es, dass die Fachassistentin, der Fachassistent in der niedergelassenen Praxis Leistungen erbringen kann, die der Arzt nachher abrechnen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer fehlerhaften Ressourcenallokation kann man mit Anreizen begegnen. Wenn das nicht funktioniert, dann muss eine Regulierung erfolgen. Mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie 2013 des G-BA wird der tatsächliche Bedarf bei der regionalen ärztlichen Versorgung zumindest deutlich besser als zuvor abgebildet, Frau Klein-Schmeink. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig absurd!) Jetzt haben die KVen tatsächlich Maßnahmen gegen die drohende Unterversorgung ergriffen; Maßnahmen gegen Überversorgung – und das ärgert mich – spielen bislang aber keine Rolle. Wir wollen eine Umsteuerung – ärztliche Ressourcen weg von Gebieten, die ohnehin überversorgt sind, hin zu Gebieten, die unterversorgt sind –, und das braucht Zeit. Da bisher nicht die nötigen Schritte eingeleitet wurden, sind wir als Gesetzgeber zum Eingreifen gezwungen. Das heißt, dort, wo tatsächlich Überversorgung herrscht und – ganz wichtig – wo Ärzte ihre Praxen aus eigenem Entschluss aufgeben wollen – wir nehmen niemandem irgendetwas weg –, soll nicht mehr nachbesetzt werden. In diesem Zusammenhang sind uns drei Dinge wichtig. Erstens. Keine bestehende Praxis wird vom Netz genommen. Zweitens. Bei besonderem Versorgungsbedarf wird nachbesetzt. Drittens. Das letzte Wort hat der Zulassungsausschuss, also auch die Ärzte. Die Kritik an den von mir genannten Maßnahmen ist schrill. An die KBV gerichtet sage ich: Sie müssen aufpassen, dass Sie – ähnlich wie beim Thema Regress – nicht noch den letzten gutwilligen jungen Arzt, der überlegt, ob er in die Niederlassung geht, abschrecken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist die ureigene Aufgabe der KVen, die Versorgung sicherzustellen. Wenn sich nun der Vorsitzende der KBV, gefragt nach eigenen Ideen, die er vielleicht haben könnte, (Zuruf von der SPD: Da kommt nichts!) zitieren lässt mit den Worten: „Alle sollten sich ‚eingestehen, dass nicht mehr jedes Dorf seinen Hausarzt haben wird‘“, dann ist das eine standespolitische Geisterfahrt. Das ist eine persönliche Bankrotterklärung. Damit hat er sich als Ansprechpartner, für mich jedenfalls, völlig disqualifiziert. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich finde das deshalb schade, weil wir uns mit vielen Landes-KVen und vielen Verbänden in guten Gesprächen darüber befinden, wie wir den Versorgungsbedarf vielleicht noch sachgerechter abbilden können und wie wir eine zeitnahe Terminvergabe gemeinsam mit den Ärzten besser hinbekommen können. Es gibt hierzu auf regionaler Ebene viele gute Ideen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Karin Maag (CDU/CSU): Ich bin auch schon am Ende, Herr Präsident. – Ich freue mich auf die Anhörung. Wir haben heute vieles von Ihnen gehört. Wir können aus dem vorliegenden Gesetzentwurf sicher ein noch runderes Werk basteln. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/4095, 18/4099, 18/4187 und 18/4153 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann haben wir die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 a und 4 b: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) Drucksachen 18/3121, 18/3250 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/4220 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln und dauerhaft sichern Drucksachen 18/504, 18/4219 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sowie zwei Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über die beiden Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch; also können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Sören Bartol für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sören Bartol (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mietpreisbremse, die wir heute hier beschließen, ist ein zentrales Vorhaben dieser Koalition. Wir haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde schon hundertmal gesagt! – Gegenruf von der SPD: Das stimmt ja auch!) Heute setzen wir den Gesetzentwurf von Heiko Maas ohne Abstriche um. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit dem Neubau? – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Abstriche? Neubau!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter; denn bisher gibt es bei neuen Mietverträgen keine wirksame Grenze nach oben. Vermieter können verlangen, was der Markt hergibt: 30 bis 40 Prozent Aufschlag sind in boomenden Städten an der Tagesordnung – und das allzu oft ohne jegliche Verbesserung an der Wohnung. In Zukunft verhindern wir solche exzessiven Mietsteigerungen: Die neue Miete darf in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; das gilt ohne Einschränkungen auch für Staffelmietverträge. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bisher zahlen die Mieter in der Regel eine Courtage von bis zu zwei Monatsmieten, auch dann, wenn der Wohnungseigentümer den Makler beauftragt hat. In Zukunft gilt ausnahmslos das klare marktwirtschaftliche Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon jetzt gilt in vielen Bundesländern die abgesenkte Kappungsgrenze für bestehende Mietverträge. Die Länder wissen, wo der Druck auf dem Wohnungsmarkt am größten ist. Deswegen bin ich sicher, dass sie die Mietpreisbremse schnell und zielgerichtet dort umsetzen werden. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können sie gar nicht!) Klar ist aber auch: Wachsende Städte brauchen Neubau. Deswegen haben wir Neubauten und die erste Vermietung grundlegend modernisierter Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, wir wollen nicht wie Sie den Mietwohnungsmarkt außer Kraft setzen und nur noch einen Inflationsausgleich zulassen. Den notwendigen Neubau und einen energieeffizienten, altersgerechten Umbau der Bestände gibt es nur, wenn private Wohnungswirtschaft, öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen zu Investitionen bereit sind und Bund, Länder und Kommunen gute Rahmenbedingungen und auch Anreize für den Neubau von Mietwohnungen und sozial gebundenen Wohnungen schaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, uns gleich wieder die Urheberschaft für die Mietpreisbremse (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Endlich haben Sie es kapiert! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich glaube, die Ersten, das war die CSU!) streitig machen und uns erklären wollen, wie überhaupt alles besser geht, dann sage ich Ihnen: Die SPD war es, die die Mietpreisbremse gefordert hat, (Beifall bei der SPD) und wir sind es, die dafür sorgen, dass sie in dieser Koalition auch umgesetzt wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat nur keiner gemerkt! – Gegenruf der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]: Das haben viele gemerkt!) Klar ist auch: Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel gegen den Wohnungsmangel – wir haben das auch nie behauptet –; sie ist ein kurzfristig wirksames Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Mietpreisbremse ist Teil unseres Gesamtpaketes „Gutes und bezahlbares Wohnen“, das wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Dazu gehört die Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung mit dem Leitprogramm „Soziale Stadt“ genauso wie die Wohngeldnovelle, die – vorbereitet von Barbara Hendricks – in den nächsten Monaten in die parlamentarische Beratung gehen wird. Dazu gehört aber auch das zweite Paket der Mietrechtsreform, das wir jetzt angehen. Wir wollen klarstellen, dass bei der Berechnung von Miete und Nebenkosten die tatsächliche Wohnfläche zugrunde gelegt werden muss. Wir wollen die Belastung der Mieter durch Modernisierungskosten begrenzen. Wir wollen gemeinsam den Mietspiegel auf eine breitere Basis stellen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Da fehlt noch einiges!) Die Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion haben während der Beratungen zur Mietpreisbremse zu Recht darauf hingewiesen, dass qualifizierte Mietspiegel für Mieter und Vermieter die größte Transparenz bieten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass mehr Städte als bisher einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, der in Zukunft möglichst auch zum Beispiel die energetische Qualität von Wohnungen berücksichtigt. Unser Ziel sind sozial ausgewogene Städte, in denen qualitativ gutes Wohnen für alle bezahlbar ist. Wenn wir heute die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip beschließen, dann sind das entscheidende Schritte dahin. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Caren Lay ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Nun mal ein Lob von der Linken!) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bartol, ich muss sagen: Es hätte heute ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter werden können. (Thomas Oppermann [SPD]: Wenn Sie jetzt nicht geredet hätten! – Weitere Zurufe von der SPD) Stattdessen erleben wir heute wieder einen Tag der verpassten Chancen. Das ist doch die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine Mietpreisbremse ist eine gute Idee, die wir als Linke natürlich unterstützen. Aber dieser Gesetzentwurf ist nun einmal ausgehöhlt wie ein Schweizer Käse und wird am Ende kaum eine Wirkung entfalten. (Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Es wimmelt in diesem Gesetzentwurf von Bedingungen und Ausnahmen, sodass von einer wirkungsvollen Mietpreisbremse leider keine Rede mehr sein kann. Beispielsweise ist sie begrenzt auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. (Sören Bartol [SPD]: Ja logo!) Ich fürchte, dass die meisten Mieterinnen und Mieter außerhalb dieser Gebiete wohnen. (Sören Bartol [SPD]: Wieso? – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Dann haben wir das Problem auch nicht!) Deswegen sagen wir Linke: Die Mietpreisbremse wirkt nur dann, wenn sie auch flächendeckend gilt. (Beifall bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Auf dem Acker, oder was!) Ich finde es schlimm genug, dass wir über die Mietpreisbremse nun schon seit mehreren Jahren diskutieren. Aber warum räumen wir jetzt, wo die Mietpreisbremse endlich kommt, den Ländern zumindest theoretisch so viele Jahre für deren Umsetzung ein? Fünf Jahre lang haben die Länder prinzipiell Zeit, diesen Gesetzentwurf umzusetzen. Das heißt übersetzt, liebe Mieterinnen und Mieter: Freuen Sie sich nicht zu früh auf die schnelle Wirkung dieser Mietpreisbremse! Die Koalition räumt Ihrem Vermieter noch fünf Jahre ein, die Mieten so weit zu erhöhen, wie es nur irgendwie geht. – Wir sagen: Es ist doch völlig absurd und kontraproduktiv, so viel Zeit für die Umsetzung zu lassen. (Beifall bei der LINKEN) Ist die Mietpreisbremse dann endlich eingeführt, dann soll sie nach fünf Jahren auch schon wieder außer Kraft treten. Damit rühmt sich ja die CDU/CSU; das ist einer der Punkte, den sie durchgesetzt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das heißt für die Mieter im Klartext: Kaum setzt die Wirkung der Mietpreisbremse ein, wird sie auch schon wieder abgeschafft. (Sören Bartol [SPD]: So ein Quatsch!) Da hatten Sie ja wohl Angst vor der eigenen Courage, genau nach dem Motto: Wir hatten vier, fünf gute Jahre in zukünftig bester Lage. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Lesen Sie mal etwas über Privatautonomie!) Eine Mietpreisbremse, die ihren Namen verdient, muss auch dauerhaft gelten. (Beifall bei der LINKEN) Das Schlimmste ist, dass die Vermieter, die jetzt noch schnell die Miete erhöhen, am Ende vom Gesetzgeber dafür auch noch belohnt werden; denn wenn die Vormiete schon höher war, wenn das Gesetz in dem jeweiligen Bundesland endlich in Kraft tritt, dann darf sie auch so hoch bleiben. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das nennt sich Bestandsschutz, Frau Kollegin!) Das ist doch wirklich völlig absurd. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, einen Deckel von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sehen wir darüber hinaus als nicht wirkungsvoll an. Im Gegenteil: Damit werden überdurchschnittliche Mieten auch noch gesetzlich festgelegt. Ein wirkungsvoller Mietpreisdeckel muss anders aussehen. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt viele weitere Ausnahmen, die die Wirkung der Mietpreisbremse deutlich minimieren. Nehmen wir beispielsweise den Vorschlag, der heute auf dem Tisch liegt, dass die Mietpreisbremse dann nicht zur Wirkung kommen soll, wenn die Wohnung modernisiert wird. Ich meine, Luxusmodernisierungen sind doch schon jetzt eine der Hauptursachen dafür, dass die Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen, aus ihren Stadtteilen vertrieben werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es gibt doch nicht nur Luxusmodernisierungen! – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Es gibt auch energetische Modernisierung!) Deswegen müssen wir schnellstmöglich an die Modernisierungsumlage heran, wenn wir hier von einer wirkungsvollen Mietpreisbremse reden wollen. (Beifall bei der LINKEN) Die nächste Ausnahme betrifft die Neubauten. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut!) Die Mietpreisbremse setzt hier nicht nur einen Anreiz für den Neubau von teuren Wohnungen, sondern führt nach der jetzigen Berechnung im Ergebnis auch dazu, dass die Mieten im Umfeld ansteigen werden, was sich wiederum auf den Mietspiegel auswirkt. Das ist keine Mietpreisbremse, sondern eine Einladung zur Luxusmodernisierung und zum Bau von neuen Lofthouses. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie verstehen Marktwirtschaft einfach nicht! – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Das ist das Problem! Genau!) Das lehnen wir in dieser Konsequenz ab. Das können wir so nicht unterstützen. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Mieterinnen und Mieter, Sie hören richtig: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von dieser Mietpreisbremse profitieren, ist ziemlich gering. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass gerade einmal 2,5 Prozent aller Mieterinnen und Mieter überhaupt von dieser Mietpreisbremse profitieren würden. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: 400 000 pro Jahr!) Deswegen sagen wir: Mietpreisbremse ist eine irreführende Bezeichnung für diesen Gesetzentwurf; denn herausgekommen ist gerade einmal eine kleine Handbremse. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zum Schluss. Die SPD kann einem heute wirklich leidtun. Sie haben es ja gut gemeint, aber leider hat Ihr Koalitionspartner alles darangesetzt, diesen Gesetzentwurf im Interesse der Vermieter und der Immobilienlobby auszuhöhlen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja! Ja!) Mietpreisbremschen, Frauenquötchen: Jede noch so kleine Pflanze des sozialen Fortschritts wird von dieser Union auf ein Bonsaiformat zurückgestutzt. Das finden wir ganz schön schade. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Mietpreisbremse kommt. Frau Lay, ich kann Ihnen nur sagen: Ihre Kritik daran ist völlig unangebracht. Wir haben hier ein Gesetz vorgelegt, das Wirkung entfalten wird. Das werden die Menschen in unserem Land auch merken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will hier noch einmal betonen: Die Union hält damit Wort. Wir haben bereits im Wahlkampf gesagt, dass wir nicht wollen, dass Menschen – gerade junge Familien – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich die dortigen Mieten nicht mehr leisten können. Die Union hat deshalb ganz glasklar zu den Koalitionsvereinbarungen gestanden. Die Mietpreisbremse hat in bestimmten Gebieten, da, wo es wirklich Wohnungsknappheit gibt, natürlich ihre Berechtigung, weil den Menschen damit kurzfristig geholfen werden kann. Das war, wenn ich das sagen darf, gerade mir als Berliner ganz besonders wichtig, da wir hier ebenfalls eine solche Situation haben. Aber – deswegen hat das Gesetzgebungsverfahren etwas länger gedauert – für uns als Union war immer wichtig, dass wir nicht nur an den Symptomen herumdoktern, sondern dass wir auch die Ursachen der steigenden Mieten nachhaltig bekämpfen. In diesem Zusammenhang gilt ganz klar der Satz: Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist immer noch der Bau von neuen Wohnungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vor diesem Hintergrund haben wir immer ganz klar den Satz formuliert: Diese Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse werden. Deswegen war es für uns ganz wichtig, in den Beratungen, die wir gemeinsam gehabt haben, bestimmte Punkte durchzusetzen. Wir haben gegenüber dem Referentenentwurf sehr viele fundamentale Änderungen und, wie ich finde, auch Verbesserungen durchgesetzt. Das betrifft natürlich die Ausnahme der Neubauten. Das ist ein ganz wichtiges Signal für mehr Neubau. Für all diejenigen, die Geld in die Hand nehmen wollen, die in neue Wohnungen investieren wollen, ist es ganz wichtig, dass sich das hinterher auch wirtschaftlich trägt, dass sich der Wohnungsneubau rentiert. Insofern ist es wichtig, dass wir die Neubauten ausgenommen haben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz falsch!) Das Gleiche gilt auch für die Ausnahmen bei umfassenden Modernisierungen. Es geht uns ja nicht nur darum, Neubau zu fördern, sondern es geht natürlich auch um den Bestand. Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass wir Anreize setzen, den Bestand energetisch zu modernisieren und altersgerecht umzubauen. Das macht jemand aber nur, wenn sich das wirtschaftlich trägt und er das hinterher refinanzieren kann. Es war uns wichtig, bei der umfassenden Modernisierung auch Ausnahmen zuzulassen, weil sonst beim Bestand überhaupt nichts mehr passiert wäre. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten es inhaltlich beschränken sollen!) Für uns war es an dieser Stelle auch wichtig, die Länder ein Stück weit in die Pflicht zu nehmen, damit sie nicht mehr ganz freihändig entscheiden können, wo die Mietpreisbremse denn gelten soll. Deswegen haben wir in den Gesetzentwurf objektive Kriterien hineinverhandelt, wann denn tatsächlich eine solche Wohnungsknappheit vorliegt. Ich glaube, man muss sehen, dass das auch mit Blick auf die Rechte der Eigentümer wichtig war. Das ist ein starker Eingriff in Artikel 14 des Grundgesetzes und in die Vertragsfreiheit. Deswegen muss man prüfen, ob ein solcher Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Er ist gerechtfertigt in den Gebieten, in denen Wohnungsknappheit herrscht; aber das muss dann eben auch verfassungsrechtlich sauber begründet werden. Insofern ist es gut, dass diese objektiven Kriterien jetzt im Gesetzentwurf stehen. Ein weiterer Punkt, der für uns wichtig war, ist die klare zeitliche Befristung. Denn – noch einmal –: Die Planungs- und Investitionssicherheit ist das entscheidende Kriterium, das wir brauchen, wenn wir privates Kapital generieren wollen, das dann in Wohnungsneubau und in die Modernisierung von Wohnungen fließt. Das können wir als Staat nicht alleine leisten. Wir können gar nicht so viele Programme auflegen, wie dafür notwendig wären. Wir brauchen privates Kapital. Das bekommen wir nur, wenn wir an dieser Stelle Planungs- und Investitionssicherheit haben. Wir haben die Länder an einer weiteren Stelle in die Pflicht genommen; damit komme ich wieder zum Thema Neubau. Es geht nicht nur darum, dass die Länder intensiv begründen, in welchen Gebieten Wohnungsknappheit herrscht, sondern sie müssen zukünftig auch sagen, was sie tun wollen, um gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Sie müssen einen Maßnahmenplan vorlegen. Wir haben die Pflicht für eine qualifizierte Begründung ins Gesetz geschrieben. Wenn sie per Rechtsverordnung die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, dann müssen sie auch ganz genau sagen, was sie tun wollen, beispielsweise wie sie ihre Liegenschaftspolitik ändern wollen, wie sie ihre bauordnungsrechtlichen Vorschriften anpassen wollen und viele Dinge mehr. Das ist notwendig. Die Länder dürfen sich an dieser Stelle nicht ihrer Pflicht entziehen. Sie tragen auch die Verantwortung dafür, dass mehr im Bereich des Neubaus geschieht, indem sie den rechtlichen Rahmen entsprechend anpassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD]) Ich habe jetzt viel Licht dargestellt. Bei einem solchen Gesetzentwurf gibt es natürlich auch ein paar Punkte, bei denen man sich als Fachpolitiker noch Änderungen im Detail gewünscht hätte. Wir haben hier im Deutschen Bundestag eine Expertenanhörung durchgeführt. Es gab viele gute Punkte, (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Sie ignoriert haben!) bei denen ich sage: Darüber hätte man in der Tat nachdenken können. Ich denke zum Beispiel an die Praxis-tauglichkeit dieser Mietpreisbremse. Ich denke an die Frage – der Kollege Sören Bartol hat es eben schon angesprochen –, wie wir eigentlich mit qualifizierten Mietspiegeln umgehen. Auf ihnen basiert die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, und sie bilden für beide Parteien, für Vermieter wie auch für Mieter, die rechtssichere Grundlage. Das müssen wir uns genau anschauen. Auch der Deutsche Mieterbund sagt ja, dass wir mehr qualifizierte Mietspiegel brauchen. Wir müssen jetzt schauen, wie sich das in der Praxis auswirkt, ob es da große Rechtsunsicherheiten gibt. Das müssen wir dann bei der weiteren Diskussion beachten. Wir werden noch über weitere Punkte im Mietrecht miteinander sprechen. Man kann dann überlegen, ob man den Kommunen ab einer bestimmten Größenordnung die Aufgabe gibt, solche qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Viele von den Punkten hätten wir damit abgeräumt. Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist das Bestellerprinzip, über das sehr intensiv debattiert worden ist. Ich möchte ganz klar sagen: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Bestellerprinzip wollen, weil es ein marktwirtschaftliches Prinzip ist. Wer bestellt, der zahlt. Für uns war immer ganz wichtig, dass wir Umgehungen dabei ausschließen. Es war in der Tat in den Verhandlungen schwierig, eine Regelung zu finden, um Umgehungen auszuschließen. Der Bundesrat hat sich dazu geäußert und viele Kritikpunkte angesprochen. Es war dann letztlich in den Verhandlungen nicht mehr möglich, es wirklich in Gesetzesform zu gießen. Das ist manchmal so. Mir ist an dieser Stelle ein Punkt wichtig: Wir müssen etwas tun, damit die schwarzen Schafe, die es unter den Maklern gibt, aus dem Markt gedrängt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir müssen mehr für Qualität und Verbraucherschutz auf diesem Markt tun. Deswegen ist ein zentrales Thema, mit dem wir uns jetzt auseinandersetzen müssen, der Sach- und Fachkundenachweis für Makler. Dafür sind nicht die Rechtspolitiker zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir bald einen Vorschlag haben, um auf dem Gebiet der Makler mehr für den Verbraucherschutz zu erreichen. Über all diese Details haben wir innerhalb der Koalition intensiv diskutiert. Wir haben darum gerungen, manchmal haben wir auch gestritten. Lieber Herr Minister, Herr Staatssekretär Kelber, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich finde, dieses zähe Ringen, das für beide Seiten nicht immer einfach war, hat sich gelohnt. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen, der sich nicht gegen vermietende Eigentümer richtet, der nicht allein nur den Mieter in den Blick nimmt, sondern unter dem Strich ausgewogen ist. Den Mietern wird mit dieser Mietpreisbremse kurzfristig geholfen. Die Rechte von Eigentümern werden gewahrt, und Investitionen werden nicht abgewürgt. Insofern finde ich, dass es ein Gesetzentwurf ist, dem wir mit großer Mehrheit und auch mit gutem Gewissen zustimmen können. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegen Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt wohl die Märchenstunde der Großen Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!) – Ja, ich kann wahrscheinlich sagen, was ich will, es kommt immer ein „Oh!“, ein Aufstöhnen. Machen Sie das ruhig. – Ich muss wirklich sagen: Was hier erzählt wurde, entspricht nicht dem Gesetzentwurf, der vorliegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Herr Luczak zum Beispiel hat gestern im Ausschuss und auch hier eigentlich nur über Investitionssicherheit und über das Kapital geredet, um sich dann fast in den Satz zu versteigen, das sei jetzt ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter. (Zuruf von der CDU/CSU: Ist er auch!) Sie haben außerdem erzählt, nur durch Neubau könne das Problem gelöst werden. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Oh, Sie haben ja zugehört! Wahnsinn!) – Ja, natürlich. Ich höre Ihnen immer zu, (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sehr gut! Richtig so!) damit ich das, was Sie sagen, hinterher bewerten kann. Ich sage Ihnen Folgendes: Neubau ist ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Dieser Wohnraum ist allerdings so zu gestalten, dass Otto Normalverbraucher die Mieten nachher bezahlen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wie Sie das gewährleisten wollen, haben Sie hier nicht dargelegt. Wo sind denn Ihre Vorgaben und die entsprechenden Kriterien, zum Beispiel beim Verkauf der BImA-Häuser in der Großgörschenstraße und der Katzlerstraße? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Hier hat sich der Berliner Senat erst in die Büsche geschlagen, und dann ist er zu spät aufgestanden. Wollen Sie die BImA vielleicht noch auffordern, die Mieten zu erhöhen, bevor verkauft wird? Nein, irgendwann müssen Sie sagen, wie Sie das, was Sie hier erzählen, umsetzen wollen, meine Damen und Herren. (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir doch gemacht! Sie müssen schon zuhören!) Ich sage Ihnen: Verglichen mit einem Schweizer Käse ist dieses Gesetz mehr Loch als Käse. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb spreche ich lieber von der sogenannten Mietpreisbremse. Was kritisiere ich? Der gesamte Vorgang und die von Ihnen als produktiv bezeichneten Diskussionen haben viel zu lange gedauert. Zwar hat diese Koalition von Beginn an gesagt – man dachte, es gilt schon –, man wolle für bezahlbare Mieten sorgen, ab sofort, demnächst oder in 100 Tagen. Aber bis heute gilt diese Regelung noch immer nicht. Was ist passiert? Viele Vermieter haben die Mieten nach bisherigem Recht sicherheitshalber schon einmal kräftig erhöht. Zu Ihrer sogenannten Mietpreisbremse sagen der Deutsche Mieterbund und die Mietervereine erstens, dass Sie damit aufgrund des Zeitverlusts das Gegenteil erreicht haben, und zweitens, dass diese sogenannte Bremse kaum eine Wirkung hat; manchmal hieß es in der Anhörung im Ausschuss sogar, sie habe gar keine Wirkung. Auf die Veränderungsvorschläge dieser Verbände sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Sie haben immer nur pro Kapital argumentiert, meine Damen und Herren. Aber unser Grundgesetz besteht nicht allein aus Artikel 14. Zu unserem Grundgesetz gehören auch alle anderen Artikel, zum Beispiel das Sozialstaatsprinzip. Zwischen den verschiedenen Zielen ist nicht hinreichend abgewogen worden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich muss der Koalition sagen: Sie haben keine robuste Mietpreisbremse vorgelegt. Ich denke, die Befristung sollte, damit sie eine Wirkung entfaltet, für mindestens zehn Jahre gelten. Sie wollen, dass die Mietpreisbremse für Wohnungen, in denen umfassende Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, deren Kosten 30 Prozent vergleichbarer Neubaukosten betragen, nicht gilt. Angesichts all der Tricks, die Vermieter bei der Modernisierung anwenden können – einschließlich des Vermischens und des Hin- und Herschiebens von Sanierungs- und Instandsetzungskosten –, (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ja, ja! Immer die bösen Vermieter! Meine Güte!) sage ich Ihnen: Diese Regelung wird einige Mieter hart treffen. Erstvermietete Neubauwohnungen haben Sie grundsätzlich ausgenommen, (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Zu Recht!) statt für sie eine Detailregelung zu treffen. Außerdem haben Sie Kriterien zur Einführung von Mietpreisbremsen in den Ländern entwickelt. Ich sage Ihnen: Was die qualifizierte Begründungspflicht angeht, sollten Sie sich einmal fragen, wie denn Ihre qualifizierte Begründung lautet, warum sich zum Beispiel bei der BImA nichts ändert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Der BImA könnten Sie andere Regeln auferlegen, und zwar solche, durch die sich der Umgang mit Stadtentwicklung und sozialen Fragen verändert. Herr Luczak, schönen Dank, dass Sie immer wieder Briefe schreiben und Ankündigungen machen. Aber geliefert haben Sie an dieser Stelle noch nie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich sage Ihnen: Ihre sogenannte Mietpreisbremse ist allenfalls ein Bremschen. Sie haben nicht einmal ein Paket geschnürt, das auch Regelungen zum qualifizierten Mietspiegel, zum sozialen Wohnungsbau und zu einem BImA-Gesetz enthält. Außerdem würden wir es be-grüßen, wenn die Modernisierungsumlage nur 9 statt 11 Prozent betragen würde; auch die IHK meint, das würde für Investoren reichen. Sie haben noch nicht einmal die Einschränkung eingeführt, dass Modernisierungen nur dann zu dulden sind, wenn sie der Barrierefreiheit und der Energieeffizienz zugutekommen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Darüber haben wir bei diesem Gesetzentwurf doch noch gar nicht gesprochen! Das kommt doch alles noch!) Meine Damen und Herren, ich habe die Freude, zwischen Herrn Luczak und Herrn Maas zu reden. Ich weiß, beide werden dieses Gesetz gutreden; das ist ihre Strategie. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So wie Sie es gerade schlechtreden! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Es ist ja auch ein gutes Gesetz! Deswegen kann man auch gut darüber reden!) Aber aus Verbrauchersicht sage ich Ihnen: Was draufsteht, muss auch drin sein. Dieses Gesetz ist eine Mogelpackung; denn es beinhaltet keine wirkliche Bremse, sondern allenfalls ein Bremschen. Insgesamt haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Darauf warten wir. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Bundesminister Heiko Maas. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt, vor allen Dingen die Beiträge der Rednerinnen der Opposition. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich mich dabei an meine eigene Zeit als Parlamentarier in der Opposition erinnert habe. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Das Frustrierendste in dieser Zeit war, wenn man zu Gesetzentwürfen der Regierung lediglich noch die Bemerkungen beitragen konnte, man hätte das früher machen können, man hätte noch mehr machen können und der Gesetzentwurf beinhalte zu viele Ausnahmen. Tief in seinem Inneren weiß man aber, dass man es selbst nicht viel anders gemacht hätte. Genau in dieser Situation befinden Sie sich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tief in Ihrem Inneren ist eigentlich das, was Sie nicht geschafft haben!) Das wird auch deutlich an den Dingen, die Sie hier kritisieren. Sie kritisieren zum Beispiel, dass die Mietpreisbremse nur in Ballungsgebieten gilt. Ja, aber nur da braucht man sie auch. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich brauche keine Mietpreisbremse in Landstrichen, in denen das Problem nicht die davongaloppierenden Mietpreise sind, sondern in denen das Problem ist, dass Vermieter keine Mieter mehr finden. Deshalb ist es richtig, die Regelung auf die Bereiche zu begrenzen, in denen das notwendig ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie haben zum wiederholten Mal kritisiert, dass Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Wenn man den Neubau fördern will, dann muss man denjenigen, die Geld investieren, auch die Möglichkeit geben, einen Überschuss zu erwirtschaften. (Caren Lay [DIE LINKE]: Sozialer Wohnungsbau!) Vielleicht hilft es ja, wenn ich Ihnen folgende Zahlen nenne: Wir haben in Deutschland etwa 20 Millionen Bestandswohnungen. Jedes Jahr kommen etwa 200 000 neue Wohnungen hinzu. Davon wird etwa die Hälfte vermietet. Das heißt, die Ausnahmeregelung für Neubauten betrifft 0,5 Prozent der Wohnungen, über die wir insgesamt reden. Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für 5 Millionen Wohnungen greifen kann und über 400 000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können. Ich finde, das ist ein großer Fortschritt. Deshalb ist der heutige Tag ein verdammt guter Tag für Mieterinnen und Mieter in Deutschland. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das wirklich schrägste Argument, das ich immer wieder höre, ist – ganz besonders schräg ist es, wenn es von Parlamentariern in den Raum gestellt wird –, dass man die Mietpreisbremse ja umgehen könne. Liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier, wenn ich das Argument in Gänze gelten lasse, dann kann ich auch das komplette Steuerrecht oder auch das Strafrecht abschaffen; denn geklaut wird immer. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf räumen wir den Mieterinnen und Mietern Rechte ein, die sie durchsetzen können, wie zum Beispiel Auskunftsrechte. Es werden Ordnungsgelder verhängt, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird. Deshalb hilft die Mietpreisbremse nicht nur bei einem Problem, das wir haben. Vielmehr ist das Recht, das wir schaffen, auch durchsetzbar für die Mieterinnen und Mieter. Auch das wird mit diesem Gesetz gewährleistet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, wir reden immer über Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Köln und viele andere Städte. Es gibt aber auch Städte, die nicht so groß sind, aber zu Ballungsräumen gehören, beispielsweise Städte im Rhein-Main-Gebiet. In Regensburg zum Beispiel gibt es bei Wiedervermietung mittlerweile Mietpreissteigerungen von 33 Prozent. In Frankfurt sind es 20 Prozent, und in München sind es 25 Prozent. Wenn wir in das Gesetz hineinschreiben, dass genau in diesen Regionen die Mietpreisbremse anwendbar sein wird, dann wird das dazu führen, dass junge Paare, die Kinder bekommen und daher mehr Platz brauchen, nicht mit einer Mietpreiserhöhung von 33 Prozent konfrontiert werden, wenn sie eine neue Wohnung in ihrem Quartier suchen. Die Miete für die neue und größere Wohnung liegt nur in einem vertretbaren Rahmen höher. Das hat positive Auswirkungen auf die Stadtentwicklung. Wir wollen nicht, dass noch mehr, als das ohnehin schon der Fall ist, gilt, dass nur Wohlhabende in der Stadtmitte wohnen, während diejenigen, die nicht so viel Geld haben, und die Normalverdiener, um die es hier auch geht, immer weiter an den Stadtrand verdrängt werden. Das ist nämlich ganz schlecht für die Stadtentwicklung. Die Mietpreisbremse trägt dazu bei, diese fehlerhafte Entwicklung zu korrigieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip werden den Mieterinnen und Mietern helfen. Zudem wird es möglich sein, dass diese ihre Rechte durchsetzen können. Zum Wohnungsbau: Wir gehen davon aus – auch darauf ist hingewiesen worden –, dass es beim Wohnungsneubau in diesem Jahr ein Plus von 3 Prozent geben wird. Das alles sind doch positive Rahmendaten. Wenn die Mietpreisbremse wirkt und die Mieten nicht mehr so davongaloppieren, dann wird sich das natürlich auch auf den Mietspiegel auswirken. Das wird im Ergebnis allen Mieterinnen und Mietern zugutekommen – auch denjenigen, die die Mietpreisbremse für sich gar nicht in Anspruch nehmen müssten oder können. Deshalb ist das heute wirklich ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter. Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der vor allen Dingen etwas ganz Grundsätzliches zum Kern hat: Wir wollen, dass in die Wohnungswirtschaft investiert wird, aber wir wollen auch, dass diejenigen, die in die Wohnungswirtschaft investieren, nicht glauben, dass sie solche Renditen wie früher auf den Finanzmärkten erwirtschaften können. Wir sind nämlich der Auffassung: Wohnungen sind keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Deshalb sollten Wohnungen nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Auch dazu trägt dieser Gesetzentwurf bei. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Halina Wawzyniak von der Fraktion Die Linke ist die nächste Rednerin. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Mietpreisbremse – oder das, was Sie so nennen – ist besser als nichts. Wenn man sich aber mit „Besser als nichts“ zufriedengibt, dann kann man eigentlich auch nach Hause gehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier ist noch Luft nach oben. Das Problem ist: Die Union hat sich den Titel „Bremserin“ an dieser Stelle redlich verdient. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das sehen wir anders!) Das ist kein Ruhmesblatt. Was besser gewesen wäre, steht in unserem Änderungsantrag. Ich will hier nur einmal einen Punkt herausgreifen: Sie haben § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch einfach nicht geändert. Unangemessen hohe Entgelte, die strafbar sind, sollten normalerweise alle Entgelte sein, die über der Mietpreisbremse liegen, und nicht nur darüber hinausgehende Aufschläge um einige Prozent. Das ist ein Umgehungstatbestand. Hier hätten Sie tätig werden können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen hier im Detail einmal ein paar Vorschläge für das zweite Paket machen. Wir alle gemeinsam müssen nämlich dafür sorgen, dass es nicht zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern kommt. Ich fange einmal mit einem ganz einfachen Punkt an, nämlich mit dem Mindestlohn. Hier geht auch noch viel mehr. Der Mindestlohn muss bei den Leuten ankommen. Sorgen Sie also dafür, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Tricks mehr für die Umgehung des Mindestlohns anwenden können. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Was hat der Mindestlohn mit der Mietpreisbremse zu tun?) Der zweite Punkt, bei dem wir aktiv werden müssen: Die Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfangende, zum Beispiel Hartz-IV-Empfangende, müssen der Realität angepasst werden. Ich weiß, das ist Ländersache, aber wir alle sind in Ländern aktiv. Lassen Sie uns doch dafür sorgen, dass die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfangende tatsächlich der Realität entsprechen und nicht permanent Umzüge stattfinden müssen. (Beifall bei der LINKEN) Frau Künast hat es angesprochen: Der Verkauf bundeseigener Immobilien durch die BImA zum Höchstgebot muss endlich aufhören. Hier müssen den Worten endlich auch Taten folgen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird derzeit anhand der Mieten der vergangenen vier Jahre gebildet. Ich glaube, die SPD hat einmal neun Jahre gefordert. Das wäre ein Anfang. Wir sind bereit, mit Ihnen darüber zu reden. An diesen Punkt müssen wir ran. Darüber müssen wir jetzt reden. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Grober Unverstand!) Wir müssen aber auch über Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung reden. Es ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass eine Kündigung wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung ausgeschlossen wird, wenn diese für die Mieterinnen und Mieter eine unzumutbare soziale Härte bedeuten würde. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben derzeit nämlich das Problem, dass mit einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung gedroht wird und damit die Mieterinnen und Mieter zur Zahlung höherer Mietpreise erpresst werden. Hier müssen wir ran. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir müssen auch an die konkreten Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung ran. Diese müssen genauer formuliert werden. Der BGH hat kürzlich entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung für die Tochter eines Wohnungseigentümers, die ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim aufnehmen will, rechtmäßig ist, obwohl der Arbeitsplatz in Frankfurt am Main ist und der Mieter noch keine zwei Jahre in der Wohnung wohnt. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist familienfreundlich!) Das ist doch alles absurdes Zeug! Der Kündigungsschutz nach Umwandlung in Eigentumswohnungen muss bundesgesetzlich angepasst werden. Hier gibt es nach dem BGB eine Frist von drei Jahren. In einigen Ländern ist das mehr. Ich glaube, auch hier müssen wir ran, weil Artikel 14 Grundgesetz auch noch einen Absatz 2 hat, in dem steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Damit kennen Sie sich aus!) Auch an die fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand müssen wir ran. Der BGH hat gerade entschieden – das ist wirklich absurd –, dass eine fristlose Kündigung auch dann möglich ist, wenn ein Mieter, der auf Sozialleistung angewiesen ist, die Miete nicht bezahlen kann, weil diese Leistung zu spät kommt, obwohl er sie rechtzeitig beantragt hat. Auch da kann fristlos gekündigt werden. Das ist absurd. Da müssen wir gesetzliche Vorkehrungen treffen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Letzter Punkt. Den in der letzten Legislatur geschaffenen Unsinn der Räumung im einstweiligen Verfahren nach § 940 a ZPO, wenn also ein Mieter eine Sicherheitsleistung nicht hinterlegen kann, müssen wir bitte schnellstmöglich wieder abschaffen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das haben wir erst eingeführt, zu Recht!) Ich glaube, das sind total konstruktive Vorschläge für eine weitere Debatte zum Mietrecht. Sie können einmal darüber nachdenken. Vielleicht nehmen Sie von der Union dann den Fuß von der Bremse und benutzen stattdessen das Gaspedal. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Liebes Präsidium! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute endlich die Mietpreisbremse unter Dach und Fach, ein Projekt, das von beiden Seiten der Großen Koalition in den jeweiligen Wahlprogrammen angekündigt wurde, das im Koalitionsvertrag stand und das wir jetzt umsetzen, um damit dieses Versprechen zu erfüllen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach 500 Tagen Blockade!) Die Mietpreisbremse soll galoppierende Mieten, wie wir sie in einigen Regionen, vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen, vorfinden, stoppen, und das kann sie auch. Entweder haben wir das Problem, dass Mieten um 30 Prozent steigen, oder wir haben es nicht. Aber da, wo das bisher der Fall ist, geben wir das Mittel an die Hand, diese Erhöhung der Mieten auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Befund – das ist hier schon ausgeführt worden – ist, dass wir eine sehr unterschiedliche, differenzierte Situation in Deutschland haben – auch in meinem Wahlkreis ist das so –: von den ländlichen Regionen bis hin zu den Ballungszentren. In attraktiven Ballungszentren, in die viele Menschen ziehen, wo Hochschulen gegründet werden und Studenten eine Wohnung suchen, wo ein bisher normales Viertel plötzlich zum Szeneviertel wird, gibt es die Entwicklung, dass Mieten exzessiv erhöht werden, ohne dass der Eigentümer diese Erhöhung rechtfertigen kann. Das stellt dann diejenigen, die aus beruflichen oder aus privaten Gründen eine neue Wohnung suchen, vor Probleme. Genau da setzt die Mietpreisbremse wirkungsvoll an: Für die Dauer von fünf Jahren kann bei neuen Mietverträgen durch eine Verordnung des Landes die neue Miete auf eine Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Das ist deshalb gut, weil die Wohnung kein Renditeobjekt ist, sondern weil sie der Lebensmittelpunkt der Menschen ist, der Ausgangspunkt für ihre Kontakte, für ihre Freundschaften, für ihr soziales Umfeld. Die Wohnung ist ganz einfach ein Zuhause; das dürfen wir bei der ganzen Diskussion ums Mietrecht nicht vergessen. Die Länder müssen nun tätig werden und Rechtsverordnungen in Kraft setzen. Dabei sind sie nicht völlig frei. Das ergibt sich aus der Verfassung; denn die Mietpreisbremse ist ein Eingriff in das Eigentum. Deshalb ist die Umsetzung an gewisse Hürden gebunden. Wir haben dafür gesorgt, dass diese Hürden unter bestimmten Voraussetzungen genommen werden können. Aber das muss begründet und genauer untersucht werden. Wir wissen auch, dass die Mietpreisbremse nur die Symptome kuriert. Letztendlich kann man weder Schulden abwählen, noch durch eine Mietpreisbremse den Marktmechanismus aushebeln. Deshalb kann sie nur eine begrenzte Wirkung haben; das ist uns bewusst. Aber sie wird diese begrenzte Wirkung entfalten. Gleichzeitig darf sie die Ursachen nicht verschlimmern. Es ist bereits ausgeführt worden: Das, was den Mietern letztendlich wirklich hilft, ist ein breiteres Angebot an Wohnungen. Dann haben sie die Möglichkeit, zu wählen, und dann sind sie angesichts einer angedrohten Mieterhöhung seitens des Vermieters nicht erpressbar. Deshalb war es so wichtig, dass wir die Mietpreisbremse nicht als Investitionsbremse ausgestaltet haben. Das haben wir durch die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Neubauten und durch die Aufnahme einer weitgehenden Ausnahmeregelung bei umfassenden Renovierungen geschafft. An diesen Stellen haben wir die ursprünglichen Vorschläge aus dem Justizministerium entscheidend verbessert. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch an anderer Stellen haben wir Verbesserungen erzielt, unter anderem bei dem schon angesprochenen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, den der Justizminister aus dem Gesetzbuch streichen wollte. Unserer Meinung nach war es nicht Sinn der Sache, eine begrenzte Mietpreisbremse einzuführen und gleichzeitig den allgemein und unabhängig von weiteren Vorgaben geltenden § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu streichen. Das war einer der Punkte, die wir von Anfang an vertreten haben, und das hat sich im Gesetzentwurf entsprechend niedergeschlagen. Es ist jetzt Sache der Länder – am besten zusammen mit den Kommunen –, zu überlegen, wie sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen fünf Jahre nutzen können, um die Situation für die Mieter zu verbessern. Dabei geht es um Maßnahmen wie die Erleichterung von Stellplatzanforderungen, die Erhöhung der Wohnungsbauförderung, die verstärkte Ausweisung von Bauland und teilweise auch die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, damit eventuell auch weiter außerhalb liegende Wohngebiete an Attraktivität gewinnen und dadurch die Ballungsräume entlastet werden. Der Gesetzentwurf ist aber wie jedes Gesetzesvorhaben in einer Großen Koalition ein Kompromiss. Uns tut es leid, dass die Mietpreisbremse nicht genutzt wurde, um Mietspiegel verbindlich vorzuschreiben. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten wäre das ein großer Vorteil. Denn wir stellen jetzt in jedem Fall eines neuen Mietvertrages Mieter und Vermieter vor die Frage, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, auf die maximal 10 Prozent aufgeschlagen werden dürfen. Das kann extrem streitanfällig sein, und es treibt die Menschen in teure Gerichtsprozesse. Ich habe selber als Richterin Mietprozesse geführt und weiß von daher, wie schwierig es ist, dabei zu einer verlässlichen Vergleichsgrundlage zu kommen. Deshalb hätte es uns am Herzen gelegen, zu verbindlichen Mietspiegeln zu kommen. Wir wären auch zu den notwendigen Übergangsfristen bereit gewesen. Hier ist eine Chance vertan worden. Trotzdem appelliere ich an die Kommunen, sich dort, wo es möglich ist, um aktuelle Mietspiegel zu bemühen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch einige weitere Vorhaben im Mietrecht im Koalitionsvertrag vereinbart. Insofern ist mein nachdrücklicher Appell, dass wir das im Blick behalten und die -Investitionsanreize erhalten. Wer eigenes Geld in den Wohnungsneubau oder die Sanierung des alten Bestandes investieren soll, der hat ein legitimes Interesse daran, dass dieses Geld irgendwann eine Rendite abwirft. Es gibt noch genügend andere Möglichkeiten, sein Geld zu investieren. Es gibt dabei eine Korrelation: Bei hohen Renditen nimmt man ein höheres Risiko in Kauf; bei niedrigen Renditen nimmt man ungern ein Risiko in Kauf. Wenn das dann auch noch mit einem hohen Aufwand verbunden ist, ist das nicht gut. Eine besonders ungünstige Kombination ist, wenn ein hoher Aufwand und ein hohes Risiko auf eine niedrige Rendite treffen. Deswegen müssen wir darauf achten, dass genau das beim Wohnungsmarkt nicht der Fall ist. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich mal die Zinsentwicklung angeschaut?) Wenn wir die weiteren Vorhaben im Koalitionsvertrag angehen, dann müssen wir das vermeiden. Ich denke zum Beispiel an die Amortisationsgrenze bei der energetischen Sanierung. Wir fordern die Menschen auf, in diesen Bereich zu investieren, aber verdienen sollen sie nicht daran. Ich weiß nicht, ob das funktioniert. Damit sollten wir uns vielleicht noch einmal befassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich komme noch kurz zum Bestellerprinzip. Wir sorgen damit für mehr Fairness in dem Dreipersonenverhältnis von Vermieter, Mieter und Makler. Wir alle kennen die Situation – wer sie nicht selbst erlebt hat, kennt sie vielleicht aus der Werbung –: Eine Wohnung wird als Ringeltäubchen angeboten. 20 bis 30 Interessenten stehen Schlange, aber derjenige, der das große Los gezogen hat, kriegt die Wohnung nur dann, wenn er mit dem Makler, den er vorher noch nie gesehen hat, einen Vertrag abschließt. Das wollen wir ändern, und das schaffen wir auch mit der Neuregelung des Bestellerprinzips. Ein bisschen schade ist, dass das auch dann gilt, wenn die Lage nicht so eindeutig ist, und dort kann es eine hemmende Wirkung haben. Wir hätten die berechtigten und einstimmigen Hinweise des Bundesrates dazu aufgreifen und uns um eine kreative Lösung bemühen sollen. Leider gab es in diesem Punkt auch beim Koalitionspartner wenig Bewegung. Vizepräsident Peter Hintze: Stichwort „kreativ“: ein kurzer Blick auf die Uhr, bitte. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Deshalb schließen wir mit der Mietpreisbremse heute ein Projekt ab, das das soziale Mietrecht stärkt, ohne -Investitionsbremse zu sein. Wir schaffen damit den Rahmen. Die Länder müssen das jetzt mit Augenmaß und Vernunft umsetzen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Als ich diesen Referentenentwurf vor über einem Jahr zu Gesicht bekommen habe, hätte ich mir niemals vorstellen können, dass er so lange im Verfahren steckt, so lange blockiert wird. Es sind mehr als 500 Tage vergangen, seit Angela Merkel die Mietpreisbremse versprochen hat. Diese Mietpreisbremse hätte nach dem Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm in den ersten 100 Tagen sein sollen. Ich finde, diese Mietpreisbremse ist das langsamste Sofortprogramm, das dieser Bundestag seit langer Zeit gesehen hat. Die Große Koalition bewegt sich in der Wohnungspolitik im Schneckentempo. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Gut Ding will Weile haben!) Sie bringen heute ein Gesetz auf den Weg, aber es kommt viel zu spät. Die Mieten sind in den letzten 500 Tagen – das haben wir Grüne in einer Studie nachgewiesen – rasant gestiegen, und gleichzeitig haben Sie die Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag verzögert und blockiert. Das ist ein Skandal. Am Ende zahlen für diese absurde Geschichte die Mieterinnen und Mieter in Deutschland, egal ob in Berlin, Tübingen oder München, die Zeche. Aber es geht noch viel weiter; denn es wird dauern, bis die Mietpreisbremse vor Ort wirklich Wirkung entfaltet. Sie haben sehr viele Hürden in dieses Gesetz eingebaut. Ich glaube, dass jetzt die Länder und die Kommunen Ihre Hausaufgaben machen sollen. Das ist irgendwie absurd. Ich glaube, dass mindestens ein bis zwei Jahre benötigt werden, um dieses Gesetz, diese Mietpreisbremse vor Ort umzusetzen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Die ersten Landesregierungen haben schon die Verordnung in der Tasche!) Ich sage Ihnen: Eine Mietpreisbremse, die nur im Gesetzblatt steht, wirkt vor Ort noch nicht. Sie von der Union haben viel dafür getan, dass diese Mietpreisbremse nicht schnell umgesetzt werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Mietpreisbremse kommt zu spät, sie ist aber auch verdammt schlecht gemacht. Sie enthält Hürden, und – das ist schon beschrieben worden – sie ist löchrig wie ein Sieb. Ich möchte ein paar Löcher benennen, die diese Mietpreisbremse hat, also Möglichkeiten, die es erlauben, dass die Mitpreisbremse umgangen wird. Erstens. Herr Maas, Sie haben von einem guten Tag für die Mieterinnen und Mieter und von einem Schritt in Richtung mehr Mieterfreundlichkeit gesprochen. Die Rügepflicht ist dem Mietrecht bis jetzt fremd. Das wissen auch Sie als Justizminister. Ich kann nicht verstehen, dass Sie diese Rechtskonstruktion in das Mietrecht hi-neinschreiben. Das ist mieterinnen- und mieterfeindlich. Das ist nichts anderes als eine Strategie zur Umgehung der Mietpreisbremse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Die umfassende Modernisierung, die Sie als Ausnahme im Gesetz stehen haben, ist am Ende nichts anderes als ein Anreiz für hochpreisige Modernisierung. Hochpreisige Modernisierung heißt Luxusmodernisierung, ist also eine Strategie zur Umgehung der Mietpreisbremse. Ich finde, dass Berlin, Frankfurt, Stuttgart oder München nicht mehr Luxuswohnungen brauchen, sondern mehr bezahlbaren Wohnraum. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, wir Grüne kennen uns mit Blockieren aus. Wir haben Sympathie für Blockaden, zum Beispiel in Dresden gegen Nazis. Aber dass Sie die Mietpreisbremse und soziales Mietrecht nun über viele Tage hier im parlamentarischen Verfahren blockiert haben, halten wir für falsch. Da kann ich Ihnen nur sagen: Hören Sie damit auf, und beenden Sie endlich Ihren Sitzstreik in Sachen soziales Mietrecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: In zehn Minuten stimmen wir ab!) Ich kann Ihnen sagen, wozu dieser Sitzstreik führen wird. Er wird dazu führen, dass Sie Wahlergebnisse von 16 Prozent wie in Hamburg bekommen. Das zeigt ganz klar: Sie haben keine Antworten auf die Probleme der Menschen in den Großstädten und Ballungsräumen. Deswegen haben Sie dort zu Recht eine Klatsche bekommen. Sie verstehen die Großstädte nicht, aber auch die Großstädte verstehen Sie nicht mehr – und das zu Recht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das warten wir mal ab!) Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nach der Mietpreisbremse ist vor der Mietrechtsreform; das haben Sie hier ja auch ausgeführt. Sie haben angekündigt, jetzt noch eine große Mietrechtsreform durchzuführen. Wann soll der Mietspiegel denn reformiert werden? Wann soll das „Heraussanieren“ von Menschen aus ihren Wohnungen beendet werden? Wenn Sie dafür genauso lange wie für die Mietpreisbremse brauchen, werden wir diese Reform in dieser Legislaturperiode nicht mehr erleben; denn dann ist Wahlkampf, und dann geht politisch eben nichts mehr. Ich habe den Eindruck: Bei Ihnen in der Großen Koalition, da geht schon eine Weile nichts mehr. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dennis Rohde, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dennis Rohde (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allen Unkenrufen zum Trotz: Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nach Schätzungen des Justizministeriums werden die Mieter in diesem Land durch das Bestellerprinzip und durch die Mietpreisbremse jährlich um 850 Millionen Euro entlastet. Ich finde, das kann man nicht kleinreden. Das ist ein Erfolg der Großen Koalition. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage auch ganz selbstbewusst: Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs heute ist auch ein Erfolg der SPD. Das gilt gerade, wenn man weiß, welche Forderungen auf uns eingeprasselt sind. (Beifall bei der SPD) Da sollten pauschal alle Städte ohne Mietspiegel von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. Da sollte der Anwendungsbereich nicht nur örtlich beschränkt werden; vielmehr sollten innerhalb der örtlichen Beschränkung auch noch sachliche Beschränkungen, zum Beispiel auf kleine Ein- und Zweizimmerwohnungen, vorgenommen werden. Da sollten umfassende Modernisierungen dauerhaft ausgenommen werden. Da sollte das Bestellerprinzip derart aufgeweicht werden, dass der Umgehung Tür und Tor geöffnet worden wäre. Ich sage: Es ist gut, dass das alles es nicht in den Gesetzentwurf geschafft hat. (Beifall bei der SPD) Denn wir brauchen dieses Gesetz. Es ist nicht unser Anspruch an eine moderne Wohnungspolitik, denjenigen, die in Innenstädten wohnen und sich das Wohnen dort nicht mehr leisten können, zu sagen: Wenn du es dir nicht leisten kannst, dann zieh doch aufs Land, dann zieh doch an den Stadtrand. – Das kann doch nicht unser Anspruch sein. Natürlich wissen wir: Es gibt kein gesetzliches Recht darauf, in der Innenstadt zu leben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber ich sage: Innenstädte dürfen nicht zu Luxuswohngebieten für die finanzielle Elite in diesem Land werden. Unsere Städte leben davon, dass sie bunt sind. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]) Unsere Städte leben von ihrer Vielfältigkeit. Unsere Städte leben davon, dass verschiedenste Menschen Tür an Tür wohnen. Diese Vielfalt sicherzustellen, das ist und das bleibt ein gesellschaftlicher Mehrwert, und das ist und das bleibt eine politische Herausforderung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uns ist vollkommen bewusst, dass wir dafür auch in den Markt werden eingreifen müssen. Ich möchte all denjenigen zurufen, die in den letzten Tagen, Wochen und Monaten immer wieder mit der Eigentumsfreiheit argumentiert haben, die immer wieder Artikel 14 Grundgesetz hochgehalten haben. Lesen Sie doch auch einmal Absatz 2 dieses Artikels. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Da steht – ich zitiere –: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Meine Damen und Herren, wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft und nicht, wie der eine oder andere es gerne hätte, in einer radikalen Marktwirtschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Daher kündige ich an: Wir werden uns auch in Zukunft das Recht herausnehmen, ordnungspolitische Eingriffe vorzunehmen im Sinne der Mehrheit der Menschen in unserem Land. Auch ein Wort in Richtung Opposition. Sie haben uns in Ihren Redebeiträgen zaghaft kritisiert. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Vorschläge gemacht!) Ich möchte Ihnen an dieser Stelle sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Heute können Sie uns kritisieren; aber morgen müssen Sie zeigen, wie ernst es Ihnen wirklich mit dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ist. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es schon so weit?) Ich sage Ihnen: Wir werden ganz genau darauf achten, was Sie dort mit der Mietpreisbremse machen, wo Sie regieren. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert ja auch noch hier und da!) Wir werden zum Beispiel ganz genau darauf achten, was Schwarz-Grün in Hessen mit der Mietpreisbremse macht. Achten Sie lieber darauf, dass Ihre Kritik von heute Morgen nicht zum Bumerang wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das können wir zusammen: Rot-Rot!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Ab morgen beginnt die Arbeit am zweiten Mietpaket; es wurde angekündigt. Ab morgen arbeiten wir an der Umsetzung des zweiten Paketes im Sinne des Koalitionsvertrages. Ab morgen arbeiten wir an einem zweiten guten Tag für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weiß das auch die Union?) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, worüber wir heute abstimmen, ist ein gutes Ergebnis für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland; (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt halt viel zu spät!) denn mit der Mietpreisbremse dämpfen wir stark steigende Mieten in angespannten Wohnungsmärkten und Universitätsstädten. Wir haben die Mietpreisbremse klug ausgestaltet. Sie ist keine Investitionsbremse – Neubauten sind ausgenommen –, und sie greift gezielt dort, wo sie wirklich gebraucht wird. Mit diesem Gesamtpaket setzen wir als CDU/CSU unser Wahlversprechen um. Wir wollen die Mietpreisbremse; denn Menschen sollen in ihren angestammten Wohnvierteln wohnen bleiben können und nicht verdrängt werden – egal ob sie auf dem Dorf in Franken oder im Münchener Stadtteil Schwabing leben wollen. Außerdem wollen wir, dass Studierende in den Universitätsstädten bezahlbaren Wohnraum finden. Die Wohnungsmärkte in Deutschland funktionieren in weiten Teilen, in manchen aber eben auch nicht. Gerade in Groß- und Universitätsstädten sind die Wohnungsmärkte angespannt. Die Studierendenzahlen steigen an. Teilweise werden Höchstwerte verzeichnet. Des Weiteren nimmt die Anzahl der Singlehaushalte zu. Fast 40 Prozent aller Haushalte sind derzeit Singlehaushalte. Durch diese und andere Entwicklungen ist das Gleichgewicht der Wohnungsmärkte aus den Fugen geraten. Ich möchte Ihnen ein Beispiel erzählen: Eine Studentin aus Bamberg hat mir vor kurzem erzählt, dass sie für eine 24-Quadratmeter-Wohnung knapp 400 Euro bezahlt. Das kann nicht sein! Wir bremsen mit dem heutigen Beschluss den weiteren Anstieg der Mieten für die Zukunft aus. Und das ist gut so, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Schön wäre es!) Die Mietpreisbremse greift aber gezielt genau dort räumlich und zeitlich begrenzt, wo sie notwendig ist. Würde es so kommen, wie es die Fraktion Die Linke will, würden keine neuen Wohnungen mehr gebaut. (Caren Lay [DIE LINKE]: Wer will denn den sozialen Wohnungsbau ankurbeln, wir oder Sie?) Was will die Linke? Eine flächendeckende und unbefristete Mietpreisbremse in ganz Deutschland? Mieterhöhungen nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs? – Wer würde da noch investieren, wenn das so käme? (Caren Lay [DIE LINKE]: Dann würden die Mieter profitieren!) Dann würde die Ursache des Problems – der mangelnde Wohnraum – nicht behoben. Das wäre dann großer Käse, verehrte Frau Lay und Frau Künast! (Beifall bei der CDU/CSU) Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist doch, ausreichend Wohnraum zu schaffen. Ein größeres Angebot dämpft letztendlich automatisch die steigenden Mietpreise. Wir alle kennen das volkswirtschaftliche Prinzip gut, nach dem Angebot und Nachfrage den Preis regeln. Bei der Linken und bei dem, was Frau Künast vorhin gesagt hat, wäre ich mir da allerdings nicht so sicher, meine Damen und Herren. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Und Sie kennen den Artikel 2 nicht!) Damit neuer Wohnraum geschaffen wird, müssen auch wir aufseiten der Politik die richtigen Anreize bzw. die richtigen Rahmenbedingungen setzen. (Caren Lay [DIE LINKE]: Ankurbelung sozialen Wohnungsbaus!) Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass auch die Ursachen angegangen werden. Deshalb ist es richtig, dass die Neubauten ausgenommen sind. Damit bleibt der Anreiz erhalten, neue Wohnungen zu bauen. Das haben wir in den Verhandlungen erfolgreich durchgesetzt, und darauf sind wir auch stolz. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum der Neubau bis in alle Ewigkeiten ausgenommen ist, verstehe ich nicht!) Es ist auch richtig, verehrter Herr Kühn, dass umfassend modernisierte Wohnungen bei Erstvermietungen ausgenommen sind. Ich möchte nicht verschweigen, dass ich mir die komplette Ausnahme auch bei weiteren Vermietungen gewünscht hätte, und zwar auch aus Klimaschutzgründen. Wir brauchen einen Anreiz für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, auch von energetischen Sanierungen. Wir als Klimapolitiker wissen, dass im Gebäudebereich ein erhebliches Einsparpotenzial vorhanden ist. Das müssen wir nutzen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Deswegen ist es auch richtig, dass die umfassend modernisierten Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie es nicht auf energetische Modernisierung beschränkt?) Die genaue Ausgestaltung, ab wann und wo die Mietpreisbremse wirklich greift, obliegt jetzt nicht dem Bund, sondern den Ländern. Das ist auch richtig so; denn dort muss jetzt vor Ort gezielt etwas passieren. Die Länder müssen zunächst die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse greifen soll. Sie können einzelne Städte und Gemeinden oder auch nur bestimmte Stadtteile zu „angespannten Wohnungsmärkten“ erklären. Es ist auch wichtig und richtig, dass die Länder für diese Gebiete jetzt konkrete Maßnahmenpläne vorlegen, wie sie den Wohnungsmangel gezielt bekämpfen und erreichen wollen, dass dort auch wieder Wohnungen gebaut werden. Durch die Mietpreisbremse allein entstehen nämlich keine neuen Wohnungen. Wir müssen auch die Ursachen und nicht nur die Symptome bekämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verzögert die Mietpreisbremse weiter!) – So, wie das ausgestaltet wurde, verzögert das die Mietpreisbremse nicht. Das ist richtig ausgestaltet worden, und die Länder werden das in diesem Sinne umsetzen. Auch die soziale Wohnraumförderung kann helfen, vor Ort mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Daher appelliere ich heute erneut an alle Länder, die halbe Milliarde Euro, mit der der Bund sie jährlich unterstützt, endlich konsequent und zielgerichtet für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden. Dass das gelingen kann, zeigt Bayern. In Berlin ist das unter Rot-Rot nicht gelungen, Frau Lay. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Koalitionspartner! SPD heißt das Problem in Berlin!) Die Mietpreisbremse ist nur ein Bestandteil unserer Wohnungsbaupolitik. Wir wollen in ganz Deutschland bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir übernehmen Verantwortung für die gesamte Wohnungspolitik. Im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen diskutieren Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und anderen gesellschaftlich relevanten Akteuren, wie wir das gemeinsame Ziel, die wohnungspolitischen -Herausforderungen zu meistern, erreichen können. Im Rahmen dieses Bündnisses untersucht die Bausenkungskommission auch, wie kostentreibende Vorschriften im Bauwesen verringert werden können, welche Vereinfachungsmöglichkeiten bestehen. Mit diesem Gesamtpaket, mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Mietpreisbremse, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir unternehmen heute einen wichtigen Schritt, indem wir die Mietpreisbremse in der uns vorliegenden Form verabschieden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Metin Hakverdi, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Metin Hakverdi (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Menschen in Ballungsgebieten wie Hamburg, München, Berlin, aber auch Düsseldorf und Frankfurt können heute aufatmen: Die Mietpreisbremse kommt, und sie kommt ohne Abstriche. Sie kommt mit dem Bestellerprinzip bei der Maklercourtage. Sie kommt, wie die SPD sie im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat. Für uns Sozialdemokraten gehört die Mietpreisbremse neben dem Mindestlohn zu den wichtigsten ordnungspolitischen Interventionen, die wir durch unsere Regierungsbeteiligung erreicht haben. In den beiden wichtigen Lebensbereichen Wohnen und Arbeit darf die Entwicklung der Lebensverhältnisse nicht marktradikalen Anschauungen überlassen werden. (Beifall bei der SPD) Der Anstieg der Mietpreise hat Ursachen. Menschen ziehen wieder vermehrt in die Ballungsgebiete. Das hat damit zu tun, dass die Ballungsgebiete oft über eine bessere Infrastruktur verfügen als die ländlichen Räume. Ältere Menschen ziehen in die Städte, weil sie dort eine bessere medizinische Versorgung vorfinden. Familien bleiben eher in den Städten, weil sie dort eine gute Versorgung mit Hort, Kindertagesstätten und Schulen vorfinden. Auf diese Entwicklung haben sowohl die Politik als auch der freie Markt nicht reagiert. Dies ist ein Fall von Marktversagen. Es wurden nicht genug Wohnungen angeboten; denn es wurden nicht genug Wohnungen gebaut. Die Mietpreise stiegen an. Die Menschen in Hamburg, zum Beispiel die Menschen in meinem Wahlkreis, in Bergedorf, Harburg und Wilhelmsburg, beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Sie fragen sich, ob sie auch in Zukunft noch in ihrem Quartier leben können. Sie fragen sich, ob sie auch im Alter die Miete in ihrem Quartier bezahlen können. Deshalb ist die Mietpreisbremse eine richtige und wichtige ordnungspolitische Maßnahme. Machen wir uns aber nichts vor: Allein mit der Mietpreisbremse werden wir das Problem nicht gelöst bekommen. Es bedarf eines umfassenderen Ansatzes. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sehr richtig!) Neben der Mietpreisbremse wird es auch darauf ankommen, bezahlbaren Wohnraum neu zu schaffen. Dafür muss aber aktiv Wohnungsbau betrieben werden. Hamburg hat mit unserem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz vorgemacht, wie man das Ruder herumreißen kann. (Beifall bei der SPD) Jedes Jahr wurde der Neubau von über 6 000 Wohneinheiten genehmigt. Das ist eine wichtige wohnungsbaupolitische Maßnahme, und allmählich greift diese auch. Der Anstieg der Mieten in Hamburg flacht langsam ab. Die Politik muss helfen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch in Zukunft gilt für uns Sozialdemokraten, dass Wohnen und Arbeiten wichtig sind: Erstens. Von Arbeit muss man leben können. Zweitens. Wohnraum muss bezahlbar sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Yvonne Magwas, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD]) Yvonne Magwas (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Vorrednern aus meiner Fraktion danken, die bereits das Wesentliche herausgearbeitet haben. Heute setzen wir wieder eines unserer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ich begrüße es sehr, dass es uns gelungen ist, einen stimmigen und ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD]) Wie man weiß, gab es anfangs einige Unklarheiten über die Reichweite der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Ich sehe daher mit Zufriedenheit, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Lösungsfindung mit unserem Eckpunktepapier bereits in einem frühen Stadium unterstützen und umsetzen konnten. (Beifall bei der CDU/CSU) Der heute zu beschließende Gesetzentwurf vereint daher auch zwei wesentliche wohnungspolitische Grundsätze. Zum einen geht es darum, die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern und eine Antwort zu geben auf überzogene Mieten in angespannten Wohnungsmärkten. Zum anderen wissen wir aber auch, dass das wirksamste Mittel gegen hohe Mieten der Wohnungsneubau ist. In Anbetracht dessen und auch vor dem Hintergrund des Artikels 14 Grundgesetz ist es richtig, eine zeitliche Befristung vorzunehmen, aber auch eine definierte räumliche Begrenzung. (Beifall bei der CDU/CSU) Ebenso ist es richtig, die Mietpreisbremse an konkrete Maßnahmen zur Behebung der Wohnungsnot zu koppeln; denn die Lösung des Kernproblems heißt: bauen, bauen, bauen. (Beifall bei der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Bezahlbare Wohnungen!) Die Mietpreisbremse verschafft uns nun die notwendige Zeit, um den partiellen Wohnungsmangel zielführend anzugehen. Hierfür soll das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ein zentraler Baustein sein. Die Zeit drängt. Somit ist es wichtig, dass wir den Zeitplan einhalten und die Ergebnisse des Bündnisses einfordern. Meine Damen und Herren, meine Heimat, das Vogtland, gehört zu den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse keine große Bedeutung hat. Dennoch verknüpfen auch die Menschen dort Hoffnungen mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen. Das Stichwort hier heißt „demografischer Wandel“; denn die Bevölkerung schrumpft, und die Menschen werden immer älter. Beides hat Auswirkungen auf die Lebensqualität im ländlichen Raum. Notwendig sind hier Gesundschrumpfungsprozesse von kleinen Städten und Gemeinden, ohne natürlich die Attraktivität außer Acht zu lassen. Und es werden zunehmend Wohnräume benötigt, die barrierefrei und energieeffizient sind. Jetzt schon müssen wir uns darauf einstellen, dass der Bedarf diesbezüglich massiv ansteigen wird. Wir halten auch deshalb an der vereinbarten steuerlichen Förderung fest und freuen uns über die Aussagen der KfW, die Zuschüsse für die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau zu erhöhen. Meine Damen und Herren, bezahlbares Wohnen wird auch durch sozialen Wohnungsbau sichergestellt. Leider werden die Mittel, die der Bund dafür an die Länder gibt, nicht von allen Ländern dazu genutzt. Das Negativbeispiel Brandenburg habe ich bereits in der letzten Debatte angeführt. Ich plädiere dafür, dass sich die Länder verbindlich verpflichten, die Bundesmittel fortan zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) und vor allem aussagekräftig darüber zu informieren. Wie gesagt, die Länder sind nun gefordert, die Mietpreisbremse umzusetzen und den Wohnungsneubau anzuschieben. Das scheinen aber nicht alle zu wollen. Die linke Infrastrukturministerin aus Thüringen hat bereits in der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 26. Februar angekündigt, nicht an eine schnelle Einführung einer Mietpreisbremse zu denken, sondern lieber abzuwarten. (Thomas Oppermann [SPD]: Unerhört!) Dabei sieht der Thüringer Mieterbund gerade in den Ballungsräumen Erfurt, Weimar und Jena großen Bedarf. Thüringen scheint also wieder einmal eine Chance zu verpassen. Abschließend bleibt zu hoffen, dass Thüringen eine Ausnahme bleibt. Wir werden die Mietpreisbremse heute beschließen und setzen damit auf bezahlbares Wohnen und vor allem auf Bauen, Bauen, Bauen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4220, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/3121 und 18/3250 anzunehmen. Hierzu liegen drei Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstimmen: ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir in namentlicher Abstimmung behandeln. Danach müssen wir die Sitzung unterbrechen, um das Ergebnis der Abstimmungen über die Änderungsanträge auszuzählen. Anschließend kommen wir zur dritten Lesung. Zum Schluss werden wir über einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. – Das sind also die Abstimmungen, vor denen wir jetzt stehen. Bevor wir zu den namentlichen Abstimmungen kommen, stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4223 ab. Wer für den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4223 stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Zustimmung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Nun stimmen wir über zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, zu denen namentliche Abstimmung verlangt wurde. Abstimmung über den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4224. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze an den Abstimmungsurnen einzunehmen. – Sind jetzt alle Urnen ordnungsgemäß besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/4224. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4225. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, wieder die Plätze an den Urnen einzunehmen. – Ich eröffne die zweite namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/4225. Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, das seine Stimme jetzt bei der zweiten namentlichen Abstimmung noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmungen unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung von 11.40 bis 11.47 Uhr) Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze einzunehmen. Protokoll des von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisses der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Renate Künast, Christian Kühn, Luise Amtsberg sowie weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierungsgesetz –, Drucksachen 18/3121, 18/3250, 18/4220 und 18/4224: abgegebene Stimmen 587. Mit Ja haben gestimmt 113, mit Nein haben gestimmt 474, kein Kollege und keine Kollegin haben sich enthalten. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 587; davon ja: 113 nein: 474 Ja DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt (Althengstett) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Wir kommen nun zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der zweiten -namentlichen Abstimmung, Drucksachen 18/3121, 18/3250, 18/4220 und 18/4225, ebenfalls das Mietrechtsnovellierungsgesetz betreffend: abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt 114, mit Nein haben gestimmt 469, Enthaltungen keine. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 582; davon ja: 113 nein: 469 Ja DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt (Althengstett) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Ich darf darauf hinweisen, dass vier Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vorliegen.1 Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/3121 und 18/3250 zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke mit Gegenstimme eines Abgeordneten aus der CDU/CSU-Fraktion in zweiter Beratung so angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie einer Gegenstimme aus der CDU/CSU-Fraktion angenommen worden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4226. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 4 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln und dauerhaft sichern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4219, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/504 abzulehnen. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mindestlohn sichern – Umgehungen verhindern Drucksache 18/4183 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Klaus Ernst, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass sich gerade einige von der CDU vom Acker machen, ist symptomatisch für dieses Thema. Ich habe den Eindruck: Das gilt auch für das, was Sie selbst im Parlament beschlossen haben. Es war ein unheimliches Gewürge, bis dieser Mindestlohn zustande kam. Es hat fast ein Jahrzehnt gedauert, ein Jahrzehnt, in dem Sie für die niedrigsten Löhne in dieser Republik mitverantwortlich waren. Jetzt haben Sie ein Gesetz gemacht. Ich sage Ihnen: Getraut habe ich Ihnen bei diesem Thema nie. Aber was wir jetzt erleben, ist schon ein seltener Vorgang. Sie haben all dem zugestimmt, was jetzt Gesetz ist, sabotieren aber nun den Mindestlohn und demontieren die Ministerin, die dafür verantwortlich ist. Das ist ein unglaublicher Vorgang. (Beifall bei der LINKEN) Mit Ihnen als Koalitionspartner braucht man wirklich keine Feinde mehr. Sie behaupten, das sei ein bürokratisches Monster, weil Arbeitszeiten erfasst werden müssen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Weil Arbeitszeiten erfasst werden, handelt es sich hierbei um ein bürokratisches Monster. Wie soll denn eine Abrechnung auf Stundenlohnbasis überhaupt sinnvoll stattfinden, wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird? Wie soll das gehen? Wenn die Aufzeichnungspflicht im Zusammenhang mit Arbeitszeiten nicht eingehalten wird, ist ein Mindestlohn nicht kontrollierbar. Offensichtlich ist das Ihr Interesse. Das soll natürlich nur bei Löhnen gelten. Stellen Sie sich einmal vor, Sie fahren mit dem Auto zur Tankstelle, aber es wird nicht erfasst, wie viele Liter Sie in den Tank hineinschütten. Jeder wird sagen: Das ist blanker Unsinn. – Zu meinen bayerischen Freunden: Wenn Sie im Biergarten ein paar Maß Bier trinken, aber die Kellnerin nicht erfasst, wie viel Bier Sie getrunken haben, ist eine Abrechnung nicht möglich. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe den Eindruck: Ihre Kampagne gegen den Mindestlohn haben Sie nach fünf Maß Bier gemacht, so ein Unfug ist das. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Thema Bürokratiemonster: Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft – ich weiß nicht, ob Sie wissen, wer das ist; das sind die, die kontrollieren sollen, was wir hier an Gesetzen machen – sagt: Ausnahmeregelungen erzeugen die Bürokratie. – Ich möchte gleich noch aus dem Magazin dieser Gewerkschaft zitieren. Ihr Vorsitzender Dewes hatte bei der Anhörung zum Mindestlohn im Jahre 2014 gesagt, je mehr Ausnahmen das Mindestlohngesetz vorsehe, desto aufwendiger werde die Kontrolle. Wenn Sie jetzt bürokratischen Unfug kritisieren, dann müssten Sie Ihre Ausnahmeregelungen kritisieren. Sie sind für die schwierige Kontrolle bei diesem Thema verantwortlich. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Kontrolleure sind die Ausnahmeregelungen nicht nachvollziehbar. Ich möchte aus dem Magazin des BDZ zitieren: Für den BDZ war und ist es dabei nicht nachvollziehbar, warum für mobile Tätigkeiten ohne sachliche Begründung Ausnahmetatbestände geschaffen wurden. Besonders in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen wie dem Transport- oder Taxigewerbe ist es für wirksame Kontrollen entscheidend, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten. So weit die Kontrolleure. Wenn Sie diese Dokumentationspflichten aufweichen wollen, dann stellen Sie sich vor diejenigen, die an diesem Gesetz nicht interessiert sind und sich auch nicht um die Einhaltung dieses Gesetzes kümmern. Sie stellen sich vor diejenigen, die in dieser Frage ein höchstes Maß an krimineller Energie haben. (Beifall bei der LINKEN) Im Übrigen wissen Sie selber, dass eine Reihe dessen, was Sie kritisieren, schon lange gilt. Arbeitszeiten müssen in vielen Bereichen schon immer erfasst werden. Wie wollen Sie überhaupt Überstunden erfassen, wenn Sie nicht wissen, was die Regelarbeitszeit ist? Wie wollen Sie das machen? Das ist vollkommener Unsinn. Der zweite Akt der Sabotage ist das, was Sie mit dem Personal machen. Die Zuständigen sagen: Wir brauchen 2 500 zusätzliche Personalstellen. – Sie machen in dieser Frage viel zu wenig. Wir wissen, dass in diesem Bereich viel Personal fehlt. Am deutlichsten wird Ihre Haltung am Beispiel des sehr geschätzten Michael Fuchs; er ist leider heute nicht da. Es tut mir wirklich leid, dass er jetzt nicht mitkriegt, wie ich zitiere, was er selber gesagt hat. Wissen Sie, was Herr Fuchs gesagt hat? Ich habe es kaum glauben können. Er hat gesagt: Überall fehlen Polizisten. Aber wir stellen jetzt 1 600 Zöllner ein, um den Unternehmen … auf die Finger zu schauen. Das versteht doch kein Mensch! Was glauben Sie eigentlich, was die in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tätigen über so etwas denken? Das ist ihre Arbeit. Sie haben doch den Eindruck, dass die Politik überhaupt nicht daran interessiert ist, dass kontrolliert wird, wenn solche Aussagen von einem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion kommen. Er sollte sich schämen und sich bei den Damen und Herren für den Unsinn, den er erzählt hat, entschuldigen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es geht hier nicht um ein Bürokratiemonster, sondern es geht um die Existenzgrundlage von Menschen, die von diesem Lohn leben müssen. Notwendig sind nicht weniger Kontrollen, sondern mehr Überprüfung und weniger Ausnahmeregelungen, so wie wir es in unserem Antrag fordern. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Bernd Rützel [SPD]) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Professor Dr. Matthias Zimmer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hoffnung des letzten Sommers, dass wir uns parlamentarisch zum letzten Mal mit dem Mindestlohn beschäftigen müssen, hat offensichtlich getrogen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt an Ihnen!) Zumindest kann man den Antrag der Linken jetzt zum Anlass nehmen, auf das eine oder andere hinzuweisen, das in der Debatte der letzten Wochen und Monate eine Rolle gespielt hat. Ich will das in zehn Punkten tun. Erster Punkt. Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015. Das ist auch gut so. Wir hören gleichzeitig, dass sich der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt weiter fortsetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das hatten einige Ökonomen anders vorhergesagt und von bis zu 1,2 Millionen mehr Arbeitslosen gesprochen. Ich weiß nicht, ob das schlechte Ökonomie oder nur besonderes Pech beim Nachdenken war. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Voodoo-Ökonomie!) Aber es fällt schon auf: Das kommt immer aus der gleichen Ecke. Zweiter Punkt. Es hat in den letzten Wochen einige Debatten über die Verordnung der Ministerin gegeben. Das eine oder andere kann man an dieser Stelle vielleicht richtigstellen. Der Mindestlohn ist ja mit überwältigend großer Mehrheit hier im Deutschen Bundestag angenommen worden. (Kerstin Griese [SPD]: Nur von euch nicht!) Die Verordnung der Ministerin schränkt den Geltungsbereich des Mindestlohns ein, sie weitet ihn nicht aus; (Beifall bei Abgeordneten der SPD) ich finde, das kann man an dieser Stelle richtigstellen. Man kann die Verordnung streichen. Aber dann würde sich die Überprüfung als problematisch erweisen, weil sehr viel mehr Arbeitsverhältnisse von einer Überprüfung betroffen wären. Wir wollen aber die Problembereiche in den Fokus nehmen. Das leistet zunächst einmal die Verordnung der Ministerin. Dritter Punkt. Man hört, das Mindestlohngesetz sei ein Bürokratiemonster. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, von wem hört man das denn? Können Sie nicht mal Ross und Reiter nennen?) Richtig ist: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden. Das ist pragmatisch, schnell und unproblematisch. (Kerstin Griese [SPD]: Ja, genau!) Monster, meine Damen und Herren, sehen anders aus. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Oder – um es deutlich zu sagen –: Um ein solches Monster zu erlegen, braucht man keinen Wolf Biermann. Es reicht schon der kleine Bruder des heiligen Georg. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Ich glaube, durch die permanente Verwendung von Superlativen verdirbt man sich die Preise. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Vierter Punkt. Ich höre, es ist die Summe der Vorschriften, die die Wirtschaft belastet. Das mag sein. Der Chef der Arbeitsagentur Weise hat darauf hingewiesen – ich zitiere –: Bürokratisch heißt auch rechtsstaatlich. … (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Richtig!) Es ist für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sehr wichtig, dass man klare Regeln hat. Ich glaube, im Wettbewerb ist ein zusätzliches Stück Berechenbarkeit entstanden. Das finde ich in Ordnung. Fünfter Punkt. Wir wissen um die Befindlichkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie sind auch durch die dauernden Mahnungen des DGB, dass bis zu 500 000 Euro Bußgeld verhängt werden können, aufgeschreckt worden. Das ist bei groben Verstößen durchaus gerechtfertigt. Aber man muss auch deutlich sagen: Die Unternehmen sind weder zu doof noch zu kriminell. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Genau! Das sind ja keine Gauner!) Ich glaube, viele sind durch unterschiedliche, zum Teil dubiose Auskünfte von berufener oder unberufener Seite eher verunsichert. Deswegen ist es gut, dass sich der Zoll zunächst einmal auch als Unterstützer dieser Unternehmen versteht, dass er diese Unternehmen berät und wir nicht sofort mit der Keule der Strafe vorgehen, wenn noch Rechtsunsicherheit herrscht. Ich glaube, das ist auch im Sinne dieses Gesetzes. (Beifall bei der CDU/CSU) Sechster Punkt. Wir haben immer gesagt, der Mindestlohn soll praxistauglich sein. Er soll auch zielscharf sein. Ich begrüße ausdrücklich die Initiative des Parlamentskreises Mittelstand – wir haben sie übernommen –, dass man durchaus noch einmal darüber nachdenken sollte, ob man die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten – das ist der einzige Punkt, in dem ich Ihnen wirklich recht gebe, Herr Kollege Ernst; er ist natürlich wichtig – nicht anders leisten kann, und zwar entweder dadurch, dass sie vertraglich festgelegt sind und man lediglich Abweichungen notiert, wie es heute schon üblich ist, oder dadurch, dass es Einsatzpläne gibt, aus denen ganz genau hervorgeht, wie die Arbeitszeit gestaltet ist. Ich glaube, für die Kontrollzwecke des Zolls reicht das völlig aus. Daher sollte es auch für unsere Zwecke im Hinblick auf den Mindestlohn genügen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Siebter Punkt. An der einen oder anderen Stelle gibt es sicherlich Abgrenzungsprobleme. Wir haben im Ausschussbericht festgehalten: Wir wollen, dass der Mindestlohn für Sport und Ehrenamt nicht gilt, nämlich dort, wo nicht der Gelderwerb im Mittelpunkt steht, sondern das Ehrenamt. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Ministerin an dieser Stelle mit dem Deutschen Fußballbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund zu einer Regelung gekommen ist. Ich glaube, wir müssen an der einen oder anderen Stelle noch einmal überlegen, wie wir eine trennscharfe Abgrenzung zum Ehrenamt hinbekommen können. Denn eines wollen wir ja nicht: Wir wollen mit dem Mindestlohn nicht das Ehrenamt kaputtmachen. Ich glaube, das liegt in niemandes Interesse. Achter Punkt. Wir wollen bei alldem natürlich Acht geben, dass der Mindestlohn und die zugrundeliegende Intention nicht unterlaufen werden. Wir wollen einen robusten Mindestlohn. Wir wollen auch einen Mindestlohn, der den wirtschaftlichen Gepflogenheiten und der wirtschaftlichen Realität Rechnung trägt. Deswegen hat es mich, ehrlich gesagt, schon ein bisschen erstaunt, dass der Vorsitzende der Mindestlohnkommission gesagt hat: Den Mindestlohn legen wir nachlaufend zu Tarifentwicklungen fest. – Das haben wir ausdrücklich so nicht gewollt. Ich denke, darauf muss man Herrn Voscherau in aller Deutlichkeit hinweisen. (Beifall bei der CDU/CSU) Neunter Punkt. Heribert Prantl hat gesagt, der Mindestlohn zähle zu den größten sozialpolitischen Errungenschaften in der Nachkriegszeit. Eine so große Münze würde ich vielleicht nicht nehmen. (Zuruf von der LINKEN: Oh doch! – Zurufe von der SPD: Doch! – Heiterkeit bei der SPD) – Ich finde es schön, dass Sie sich damit schon zufrieden geben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, nein, nein! 10 Euro!) Ich könnte einige größere sozialpolitische Errungenschaften nennen, die alle von der Union initiiert wurden. Aber gut. Der Mindestlohn ist ein lernendes System. Wir haben nie gesagt, dass all das, was wir jetzt in das Gesetz -hineingeschrieben haben, in Stein gemeißelt ist, oder dass die Verordnung in Stein gemeißelt ist und die Regelungen somit für alle Ewigkeiten gelten. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Mit der heißen Nadel gestrickt!) Deswegen ist es gut, dass wir uns das eine oder andere nach Ostern noch einmal genauer anschauen und auf die Praxistauglichkeit hin untersuchen. Damit komme ich zum zehnten Punkt. Wenn wir sagen, dass wir das auf die Praxistauglichkeit hin untersuchen wollen, ist damit der Grund angegeben, lieber Kollege Ernst, warum wir Ihren Antrag ablehnen wollen und werden. Ihr Antrag entwirft nämlich ein Bild von einem rigiden, starren und wenig praktikablen Mindestlohn. Ich bin froh, dass diese Koalition das nicht so gemacht hat, sich stattdessen an den Lebensumständen orientiert und die Prinzipien nicht über die Lebenswirklichkeit stellt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Zimmer, das war jetzt eine Rede an Ihre eigene Fraktion. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) In den letzten Wochen habe ich nicht den Eindruck gewonnen, dass Ihre Kollegen, die vor den Mikrofonen auftreten, mit Argumenten zu überzeugen sind. Dabei geht es in dieser Auseinandersetzung doch gar nicht um die Frage, ob man bei einem Projekt dieser Größenordnung vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch nachbessern muss. Nur, ich kann Ihnen sagen: Ihr Arbeitgeberflügel hat die Rolle des ehrlichen Sachwalters bei dieser Aufgabe vollkommen verspielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wer sich mit Schlag Neujahr, noch bevor das Silvesterfeuerwerk verdampft ist, hinstellt und schon sagt, die Aufzeichnungspflicht sei ein bürokratisches Monster und müsse weg, der ist nicht seriös. Dann frage ich im Übrigen auch: Wie kommt das eigentlich? Sie haben das doch selbst beschlossen. Das Regelwerk zu diesem Mindestlohn ist Ihr Regelwerk, und zwar inklusive der Dokumentationspflicht. Ich will Ihnen mal was sagen: Das, was Sie hier aufführen, ist wirklich ein durchsichtiges Schmierentheater. Hier im Parlament reden die weichgespülten Sozialpolitiker, und vor den Mikrofonen treten die Falken auf und vertreten ihre Position. Warum spricht heute nicht Herr Linnemann? Herr Linnemann, melden Sie sich zu Wort! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wo ist Herr von Stetten? Wo ist Herr Fuchs? Kämpfen Sie doch einmal mit offenem Visier, und lesen nicht nebenbei den Pressespiegel, während hier die Auseinandersetzung läuft! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ihnen geht es um etwas ganz anderes: Sie instrumentalisieren die Dokumentationspflicht, um den Mindestlohn auszuhebeln. Sie gehen vor nach dem Motto: Wenn wir schon einen Stundenlohn von 8,50 Euro akzeptieren mussten, dann werden wir bestimmen, wie lange eine Stunde dauert. – Nur, dann ist das kein Mindestlohn mehr. So geht das gar nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Der Versuch, die Minijobs komplett aus der Dokumentationspflicht herauszunehmen, führt tatsächlich dazu, dass Sie die Minijobs zur mindestlohnfreien Zone machen. Das ist genau der Bereich, von dem wir genau wissen, dass dort ganz schön „gechincht“ wird und Arbeitnehmerrechte nicht durchgesetzt werden. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Was? – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: „Gechincht“? – Katja Mast [SPD]: Was ist „gechincht“?) Wenn Sie die Minijobs von der Dokumentationspflicht ausnehmen, dann können Sie den Mindestlohn in diesem Bereich gleich einkassieren. Ich will es hier ganz deutlich sagen: Ich will gar nicht alle Arbeitgeber unter Generalverdacht stellen, (Zuruf von der CDU/CSU: Gott sei Dank!) aber Sie müssen schon einmal zugeben, dass die Fantasie der Arbeitgeber in Sachen Umgehung des Mindestlohns wirklich kaum Grenzen findet. Es ist schon so weit gekommen, dass Mitarbeiter in der Fleischindustrie Messergeld zahlen müssen, dass Mitarbeiterinnen in Sonnenstudios so viele Gutscheine als Lohnersatzleistung bekommen, dass das auf keine Kuhhaut mehr geht, und dass die Zeitvorgaben sehr unrealistisch sind. Dadurch wird der Mindestlohn ausgehebelt. Herr Linnemann, wieso sprechen Sie nicht einmal mit diesen Arbeitgebern und kümmern sich darum? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Im Übrigen überzeugen die Argumente, die Sie vortragen, offensichtlich nicht einmal Ihre eigenen Leute, und ich spreche jetzt übrigens nicht von Herrn Zimmer, sondern von den Arbeitsministerinnen und Arbeitsministern der Länder – auch der Union und auch in Bayern. Die haben in ihren Forderungen nämlich ein weit umfänglicheres Kontrollvorhaben vorgesehen. Sie wollen eine Dokumentationspflicht für alle Tätigkeiten und von allen Arbeitgebern und gehen deutlich weiter als das Gesetz und das Regelungsinstrument der Bundesregierung. Ich schlage vor: Sprechen Sie einfach mal mit Ihren eigenen Experten. Oder fürchten Sie, dass Ihre ideologischen Vorurteile dem nicht standhalten? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Noch mal: Ein Gesetz in dieser Größenordnung braucht Korrekturen. Aber bevor wir für Korrekturen sorgen, brauchen wir eine seriöse Analyse. Das, was Sie wollen, ist die Durchlöcherung des Mindestlohns: Die Aufzeichnungspflicht soll weg. Die Kontrollen sollen weg. Die Generalunternehmerhaftung soll weg. Ich sage Ihnen: Wenn Sie so weitermachen, kassieren Sie den Mindestlohn in der Praxis ein. Der Mindestlohn ist nur dann ein wirklicher sozialpolitischer Fortschritt, wenn er bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt. Dafür braucht es Regeln und Kontrollen. Ansonsten haben nämlich auch die ehrlichen Unternehmen das Nachsehen, und das könnte eigentlich auch der Arbeitgeberflügel der Union nicht wollen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katja Mast, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Katja Mast (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Pothmer, ich kann Ihnen eines versichern: Weichgespült sind die Sozialpolitiker der Union nicht. Es waren nämlich harte Verhandlungen um den Mindestlohn. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU] – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Danke schön!) Das will ich für meine Kolleginnen und Kollegen zurückweisen. Heribert Prantl hat gesagt: Der Mindestlohn gehört zu den größten sozialpolitischen Errungenschaften der Nachkriegszeit. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD] – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Wir haben das Gleiche gesehen!) Er hat von einer „Großtat“ gesprochen, und ich finde, er hat recht. (Beifall bei der SPD) Das Mindestlohngesetz ist heute seit 64 Tagen gültig. Um es in Monaten und Tagen zu sagen: Es ist seit zwei Monaten und fünf Tagen in Kraft. Aus meiner Sicht ist es noch etwas früh, um Bilanz zu ziehen. Die Bilanz eines Gesetzes nach so kurzer Zeit zu ziehen, ist ungefähr so, als ob man heiratet und sich am Tag nach der Hochzeit überlegt, ob man sich wieder scheiden lässt. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Manche tun das!) In der Regel überlegt man vorher und nicht hinterher, ob man heiratet, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und man stellt die Frage nach dem Sinn meistens auch erst im verflixten siebten Jahr und nicht nach zwei Monaten und fünf Tagen. Ich glaube deshalb, es ist wichtig, dass wir uns in der öffentlichen Debatte noch einmal anschauen: Was ist Aufregung, und was ist sachlicher Inhalt? Ich finde es richtig, dass wir über die Mindestlohngesetzgebung diskutieren, weil ich und die SPD-Fraktion ein fundamentales Interesse daran haben, dass der Mindestlohn für fast 4 Millionen Beschäftigte gilt und bei ihnen auch ankommt. Wenn der Mindestlohn nicht wirkt und bei den Menschen nicht ankommt, dann ist er nichts wert. Wir machen keine Gesetze, um Gesetze zu machen, sondern wir machen Gesetze, damit die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat diese Woche eine Studie veröffentlicht. In einer repräsentativen Umfrage wurde die Frage gestellt: Haben Sie Erfahrungen damit gemacht, dass Arbeitgeber beim Mindestlohn tricksen wollen? Fast jeder Fünfte hat gesagt: Ja, diese Erfahrung habe ich gemacht. – Das zeigt: Wir müssen hier darüber diskutieren, was da los ist. Deshalb ist es gut, dass wir heute diskutieren können. Wir hören von Umgehungsstrategien von Arbeitgebern, zum Beispiel indem das Trinkgeld beim Bedienen einbehalten und auf den Lohn angerechnet wird, indem Metzgern und Fleischern Messergeld auf den Mindestlohn angerechnet wird, indem bei Zeitungsausträgern die vereinbarten Arbeitszeiten nicht ausreichen, die Zeitungen auszutragen, indem Bereitschaftszeiten nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet werden, indem Lkw-Fahrern gesagt wird: „Solange du fährst, arbeitest du. Aber wenn du deinen Lkw be- und entlädst, arbeitest du nicht“ und noch viele weitere Dinge. Alles, was ich gerade aufgezählt habe, ist Missbrauch. Das ist alles nicht in Ordnung. Letztendlich ist das Betrug bzw. Beihilfe zum Betrug, wenn man dabei mitmacht. Dafür braucht es keine rechtlichen und sachlichen Klarstellungen. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen. (Beifall bei der SPD) Wer nicht genau weiß, ob ein gegebener Sachverhalt richtig oder falsch ist, dem oder der empfehle ich die Homepage des Zolls. Nach der Eingabe von „Zoll“ und „Mindestlohn“ in irgendeine Suchmaschine im Internet kommt man sehr schnell auf die Seite des Zolls mit der Überschrift: „Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz“ mit einer sehr guten Ausführung darüber, was auf Arbeitszeiten legal angerechnet werden kann und was nicht. Diese Debatte dient auch dazu, sachliche Argumente von Aufregung zu trennen. Insofern ist es gut, wenn wir solche Themen einbringen. Jedem Bürger, der mit Tricksereien beim Mindestlohn in Berührung kommt – das sagt ja jeder Fünfte –, empfehle ich: Rufen Sie bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums an. Dort können Sie auch anonym Punkte ansprechen; denn oft ist es ja so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Angst um ihr Beschäftigungsverhältnis haben. Auch anonymen Hinweisen wird dort nachgegangen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine Hotline zum Mindestlohn mit 300 bis 400 Anrufen pro Tag. Das zeigt: Es gibt einen großen Beratungsbedarf. Ich habe gesagt: Wir müssen Aufregung von sachlichen Inhalten trennen. Angesichts der intensiven Diskussion darüber, ob man Arbeitszeiten dokumentieren muss oder nicht, ist es mir wichtig, zu sagen: Natürlich werden Arbeitszeiten dokumentiert. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen das übrigens jeden Tag. Die müssen also nichts zusätzlich machen, sondern haben das auch vorher schon gemacht. Aber für all diejenigen, die das noch nicht tun, habe ich einen Stundenzettel mitgebracht. Das ist der Stundenzettel des Arbeitsministeriums, der auf der Homepage „www.der-mindestlohn-gilt“ eingestellt ist. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt ganz tolle elektronische! – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Das ist ein „Bürokratiemonster“!) Er ist ganz einfach auszufüllen. Wenn Sie ihn nicht finden, können Sie auch ein weißes Blatt Papier nehmen. Darauf müssen Sie nur Datum, Beginn und Ende und Dauer der Arbeitszeit eintragen. Dafür braucht man 30 Sekunden pro Tag. Das ist auf jeden Fall die Zeit, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Das ist kein bürokratisches Monster, und das ist kein überbordender bürokratischer Aufwand. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) Damit wird nicht nur dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Lohn bekommen, für den sie arbeiten, sondern damit wird vor allen Dingen auch dafür gesorgt, dass am Ende ehrliche Arbeitgeber nicht die Dummen sind. (Beifall bei der SPD) Wir haben mit dem Mindestlohngesetz auch den Dumpingwettbewerb beendet. Wir schützen die Arbeitgeber übrigens auch davor, dass Mitarbeiter nach einem Jahr oder auch nach zwei oder drei Jahren sagen: Du hast mir gar keinen Lohn bezahlt. – Bei einer Dokumentation der Arbeitszeit lässt sich alles belegen. Das ist mir ein wichtiger Punkt. Durch die Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde noch mehr herausgefunden. Dadurch wurde auch herausgefunden, dass die Zustimmung zum Mindestlohn in der Bevölkerung nach wie vor bei 86 Prozent liegt. Das Gesetz genießt also eine hohe Akzeptanz. Wer für den Mindestlohn ist, sagt auch: Für mich ist es in Ordnung, dass die Einführung des Mindestlohns mit Teuerungen verbunden ist und dass an der einen oder anderen Stelle die Preise steigen. – Sie hat auch herausgefunden, dass 77 Prozent der Bevölkerung es gut finden, dass für viele Beschäftigte, die Vollzeit arbeiten, endlich Schluss ist mit der Aufstockung ihres Einkommens. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, „Schluss“ ist das Stichwort. Die Redezeit ist schon ziemlich dramatisch überzogen. Katja Mast (SPD): Ich sage noch einen Satz; dann bin ich fertig, Herr Präsident. – Ich bin dem Deutschen Gewerkschaftsbund dafür dankbar. Vizepräsident Peter Hintze: Der DGB ist aber für die Zeitüberziehung nicht verantwortlich. Das muss ich kurz klarstellen. (Heiterkeit) Katja Mast (SPD): Das stimmt, Herr Präsident. – Ich danke Ihnen für die Debatte, die wir heute führen. Diese Debatte werden wir auch in Zukunft führen. Vergessen Sie nicht: Der Mindestlohn gilt, und er soll für alle 4 Millionen Beschäftigte gelten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade einmal acht Wochen – ich habe es nicht so genau nachgerechnet wie die Kollegin Mast – ist der Mindestlohn in Kraft, und schon liegt uns ein Antrag von Ihnen, Kollegen der Fraktion Die Linke, vor, der allen Arbeitgebern in unserem Land per se unterstellt, Lücken zu suchen, um den Mindestlohn zu umgehen. Sie stellen damit jeden Arbeitgeber unter Generalverdacht. Gegen solche Äußerungen verwahre ich mich auch im Namen unserer vielen familiengeführten Unternehmen und Handwerksbetriebe aufs Schärfste. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Mindestlohngesetz verstehe ich wie jedes Gesetz, das hier verabschiedet wird, als lernendes System, bei welchem man dort, wo die Praxis es erfordert, nachbessert. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nach acht Wochen schon?) Wenn das Mindestlohngesetz mit seinen Dokumenta-tionspflichten in der Praxis nachweislich Hemmnisse schafft, dann sind wir Fachpolitiker gefordert, Abhilfe zu schaffen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Hemmnisse denn?) Nichts anderes ist im Bereich Sport/Ehrenamt geschehen. Deshalb empfinde ich den in Ihrem Antrag gemachten Vorwurf von Verwerfungen im Ehrenamt als unverschämt und als wirklichkeitsfremde Unterstellung. Sie diskreditieren damit jeden, der freiwillig bereit ist, sich unentgeltlich für unsere Gesellschaft einzubringen und damit etwas für unsere Gesellschaft zu leisten. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie zerschießen das und machen uns einen Vorwurf! Das ist nicht zu fassen!) Sie unterstellen diesen Menschen, eine ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen – so ist es doch in Ihrem Antrag formuliert –, bloß damit der Arbeitgeber seinen Reibach machen kann und sich den Mindestlohn spart. Was ist das für eine abstruse Aussage? Dies ist einfach empörend. Die vielen Ehrenamtlichen in unserem Land, ob im Sport oder im kulturellen Bereich und auch in den vielen sozialen Hilfsorganisationen, wissen jetzt, wie Sie, die Fraktion Die Linke, über das Ehrenamt und über ehrenamtliches Engagement denken. (Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Quatsch!) Allein die Begriffe „Missbrauch“ und „Ehrenamt“ in einem Atemzug zu nennen, ist ein Schlag in das Gesicht der vielen ehrenamtlich Tätigen, die zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft beitragen. Ich finde, so eine Aussage gehört sich nicht. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Scheinheilig! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die Fraktion Die Linke gewandt: Warum meldet ihr euch nicht mal?) Zu Ihrer Aussage „Bürokratie-Debatte ist Sabotage am Mindestlohn“, Herr Ernst – auch wenn Sie das nicht gerne hören –: Wir in der CDU/CSU werden im Interesse der Betroffenen diese Debatte führen. Das gehört zu unserem demokratischen Verständnis. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Na toll!) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst zulassen, oder mögen Sie weitersprechen? Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Ich möchte gerne weitersprechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN: Oh!) – Hören Sie sich doch erst einmal an, was ich zu sagen habe! (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das machen wir ja!) Ich habe Ihnen ja auch zugehört. Mein Fraktionsvorsitzender sagt immer treffend: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da kennen Sie sich aus!) Die Wirklichkeit sieht so aus: Ich habe keinen einzigen Brief und keine einzige E-Mail von Unternehmern aus dem Mittelstand aus meinem Wahlkreis bekommen, die Beschwerden über die Zahlung des Mindestlohnes enthielten, sondern es ging immer um die damit verbundenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Man ist bemüht, dem nachzukommen und die Pflichten zu erfüllen. Denn Mittelständler kennen keine Probleme; sie sprechen immer von Herausforderungen. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ach! Poesiealbum!) Aber es ist doch wohl auch unsere Aufgabe, auf die Verhältnismäßigkeit zu achten, und darauf, dass wir nicht zu viel Bürokratie aufbauen. Was in den Schreiben und in den Anfragen auch immer wieder deutlich wurde: Es besteht noch Rechtsunsicherheit bei den Arbeitgebern oder auch bei Auftraggebern. Hierauf müssen wir eingehen. Es ist unsere Aufgabe, Antworten auf immer wiederkehrende Fragen zur Anwendung des Gesetzes zu geben. Die Kollegin Mast hat es gesagt: Es gibt auf der Internetseite des BMAS eine Rubrik zu Fragen und Antworten zum Mindestlohn. Diese Seite wird ständig aktualisiert. Sie ist in einer verständlichen Sprache gehalten, und sie wird in Anspruch genommen. Dies alles macht doch deutlich, dass diese Fragen wahrlich nichts damit zu tun haben, dass der Mindestlohn nicht gezahlt werden soll. Deshalb sind auch Ihre immer wiederkehrende Aussage über Verwerfungen und Ihre Einstellung, Unternehmer unter Generalverdacht zu stellen, nicht haltbar. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem Recht und Gesetz gelten. Einzelne schwarze Schafe in gewissen Branchen sind in der Vergangenheit iden-tifiziert worden und werden auch in der Zukunft iden-tifiziert. Was, glauben Sie, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll in den letzten Jahren getan? Es ist so wie bei jedem Gesetz: Wenn es Verstöße gibt, hat man die Möglichkeit in unserem Rechtsstaat, diese zu melden; diese werden geahndet, entweder mit Auflagen oder mit Strafen. Die Mindestlohnhotline hat die Kollegin Mast schon angesprochen. Auch beim Zoll gibt es eine solche Auskunftsstelle. Diese Stellen werden in Anspruch genommen. Wenn es Lücken geben sollte, dann müssen wir schauen, dass wir diese identifizieren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit schließen. Deshalb ist -unser Weg in dieser Diskussion, eine Bestandsaufnahme aller Probleme bei den Mindestlohnregelungen zu erstellen, diese zu bewerten und festzuhalten, an welchen Stellen es möglicherweise noch Nachbesserungsbedarf gibt. Hier werden selbstverständlich auch die gewonnenen Erkenntnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll einfließen. Wir haben jetzt März, es ist der erste Prüfmonat. Ein bisschen Zeit braucht man schon, bis man sieht, wie das Gesetz wirkt. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben!) Ich finde, es ist unsere Aufgabe als gewählte Volksvertreter, die Anliegen der Bürger aus den Bereichen des Lebens aufzunehmen, die mit dem Mindestlohngesetz zu tun haben. So erledigen wir in unserer Fraktion als gewählte Volksvertreter konstruktiv politische Arbeit, nicht mit Generalverdächtigungen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag heute ab. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Klaus Ernst das Wort. Klaus Ernst (DIE LINKE): Danke für die Möglichkeit einer Kurzintervention. – Erstens. Ich möchte Folgendes klar zurückweisen: Wir stellen niemanden unter Generalverdacht, im Gegenteil. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Ihr verdächtigt alle!) Mit dieser Argumentation müssten Sie auch sämtliche Alkoholkontrollen von Autofahrern verbieten, weil Sie auch diese unter Generalverdacht stellen, wenn es Kon-trollen gibt. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Frau Leutheusser-Schnarrenberger!) Sie würden im Übrigen auch alle Steuerzahler unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellen, weil wir Kontrolleure haben – Gott sei Dank; allerdings viel zu wenige –, die die Steuerzahlungen auf Richtigkeit überprüfen. Ich würde mir überlegen, ob das das richtige Argument ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Wie bewerten Sie denn die Aussagen derer, die die Kontrollen durchführen müssen? Ich will Sie mit zwei dieser Aussagen konfrontieren: Die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten ist die Grundlage für wirksame Kontrollen, da pauschale Arbeitszeitangaben weder effektiv kontrolliert noch nachgewiesen werden können. Das ist keine Aussage der Linken, sondern derer, die kontrollieren. Wie bewerten Sie diese Aussage? Haben die recht, haben die unrecht? Eine weitere Aussage, die ich Sie zu bewerten bitte, auch von Mitgliedern der Zollgewerkschaft, die zuständig für die Kontrollen sind: Mit derart geringen Personalzuwächsen lässt sich eine effektive Kontrolle des Mindestlohns nur zu Lasten von anderen Aufgaben erledigen. Das ist der Zustand. Das ist das, was wir bemängeln. Drittens. Ich möchte Ihnen einen eindeutigen Hinweis geben. Wir haben diese Debatte nicht begonnen. Die kam aus den Reihen des Bundesverbands der Deutschen Industrie, die kam aus dem Unternehmerlager Ihrer Partei. Nicht wir sind auf die Idee gekommen, einen Tag nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine solche Debatte vom Zaun zu brechen; das waren nicht wir, das waren andere. Ich möchte Sie bitten, in Ihrer Partei dafür zu sorgen, dass dieser Unfug und diese Sabotage des Gesetzes unterbleiben. Dann können wir uns solche Debatten sparen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Dann erteile ich als nächster Rednerin das Wort der Abgeordneten Jutta Krellmann, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte niemals geglaubt, dass ich in die Situation komme, als Linke das Gesetz zum Mindestlohn verteidigen zu müssen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, was hast du denn geglaubt? Wo lebst du denn?) Klar ist: Der Mindestlohn ist eingeführt. Basta! Man hat den Eindruck, dass das so manchem Vertreter der Wirtschaft und des Handwerks, aber insbesondere auch manchem Abgeordneten von CDU/CSU erst jetzt so richtig klar wird. Der Mindestlohn ist ein Meilenstein. Obwohl er zu niedrig ist, ist er eine echte Verbesserung für viele Menschen in diesem Land. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, müsste jetzt Party sein. Sie müssten die Stimmung nach vorne bringen. Sie müssten sagen: Klasse, was wir da gemacht haben. – Und, was ist? Nichts ist passiert. Ständig hört man vonseiten der Bundesregierung nur Jammern und Klagen. Jeden Tag wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben, aber, Frau Voßbeck-Kayser, nicht von uns. Nicht wir sind die Miesepeter, sondern Sie sind die Miesepeter in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der LINKEN) Daran sind Sie selbst schuld. Die Koalitionsfraktionen haben es sich von Anfang an richtig schwer gemacht. Bei den Koalitionsgesprächen hat die SPD das Ja zur CDU von der Einführung des Mindestlohns abhängig gemacht. Okay! Dafür musste sie die gesetzliche Tarifeinheit mittragen und sich dazu bekennen. Dass der wichtige Mindestlohn für ein so faules Tauschgeschäft herhalten musste, ist mir unbegreiflich. Leider hat die SPD dann zugelassen, dass der Mindestlohn nicht für alle gilt. Die Zahl der Menschen, die vom Mindestlohn profitieren, wurde Stück für Stück kleiner. Jugendliche unter 18 – raus, Praktikanten – raus, Langzeitarbeitslose – raus, von anfangs 5 Millionen Menschen, die davon profitieren sollten, sind jetzt noch 3,7 Millionen Menschen übrig geblieben. Das darf nicht so bleiben. Das war ein echter Fehler. (Beifall bei der LINKEN) Die Debatte über die festgelegte Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Arbeitgeberverbände, die teilweise niemanden im Mindestlohn beschäftigt haben und bei denen das überhaupt kein Problem ist, weil sie das schon über Jahre hinweg gemacht haben, schreien jetzt Zeter und Mordio und reden die Sache schlecht. Wieder ist es die CDU, die dieses Gezeter aufgreift und Änderungen am Mindestlohngesetz einfordert. Keine zehn Wochen ist es her, dass dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Das ist kein ideologischer Reflex mehr; das hat Methode. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, seien Sie einmal ehrlich: Man bekommt den Eindruck, Sie wollten den Mindestlohn eigentlich gar nicht. Meine Damen und Herren von der SPD, es bringt Ihnen keinen Prozentpunkt in den Umfragen mehr, wenn Sie bei einer so wichtigen Sache wie dem Mindestlohn einknicken. Den Menschen draußen nutzt ein schlecht gemachter Mindestlohn nichts. Die Beschäftigten brauchen ein Gesetz, das Rechtssicherheit schafft und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. Der Mindestlohn ist viel zu wichtig, um immer wieder als Verhandlungsmasse herzuhalten. Die guten Vorschläge der Linken sind: eine klare Definition, was zum Mindestlohn gehört und was nicht – das ist superwichtig –; Mindestlohn ist Stundenlohn ohne Zuschläge; keine Verrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keine Verrechnung von Sachleistungen, Provisionen, Boni oder Ähnlichem; (Beifall bei der LINKEN) klare Definition von ehrenamtlicher Tätigkeit; denn auch das könnte ein Einfallstor sein. Das hat sich die Linke zur Aufgabe gemacht, und daran werden wir weiterarbeiten – und wenn wir noch zehnmal hierüber reden müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Markus Paschke, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mindestlohn sichern – Umgehungen verhindern“ – das ist ein guter Titel, kann ich nur sagen. Genau dieses Ziel verfolgen wir als Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Wir aber auch! – Gegenrufe der Abg. Katja Mast [SPD] und Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nicht alle! – Gegenruf des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Wir alle!) – Natürlich auch große Teile der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Mich ärgert, ehrlich gesagt, was wir in den letzten Wochen erlebt haben. Die Lobbyisten sind, was die Umgehung des Mindestlohnes anbelangt, äußerst aktiv. Das Gesetz ist heute auf den Tag genau 64 Tage in Kraft. Vom ersten Tag an wurden Änderungen und Ausnahmen gefordert – ohne verlässliche Erfahrungswerte, ohne fundierte Prüfung und ohne die Absicht, sich überhaupt ernsthaft auf den Mindestlohn einzulassen. Wenn es Fragen oder Unklarheiten gibt, werden wir diese klären; das gehört zu einem großen Gesetzespaket. Dafür haben wir immer ein offenes Ohr. In diesem Zusammenhang muss ich Andrea Nahles und ihrem Ministerium ein ganz besonderes Lob aussprechen, die sich wirklich um jeden Einzelfall kümmern. (Beifall bei der SPD) Wir werden aber nicht denjenigen die Tür öffnen, die den Mindestlohn aushebeln wollen. (Beifall bei der SPD) Manchmal ist es hilfreich, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Es geht hier nicht um einen Generalverdacht, sondern darum, die schwarzen Schafe auszusortieren, die nicht nur ihre Beschäftigten bescheißen, sondern auch ihren Konkurrenten schaden. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Richtig! – Michaela Noll [CDU/CSU]: Bitte?) – Manchmal muss man auch ein deutliches Wort finden. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Klartext! Sehr gut!) Jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber hat bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter aufgezeichnet, um den Lohn abzurechnen oder ein Arbeitszeitkonto zu führen. Viele waren nach dem Arbeitszeitgesetz schon lange dazu verpflichtet. Warum war das in der Vergangenheit kein Problem? Warum aber ist es mit Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro plötzlich nicht mehr leistbar? Oder haben diejenigen, die heute am lautesten rufen, sich bisher nicht an die Gesetze gehalten? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!) Haben Sie in letzter Zeit einmal einen Handwerker im Haus gehabt? Schauen Sie einmal auf die Rechnung. Da wird fast minutengenau abgerechnet. Wie gesagt, jeder ordentliche Arbeitgeber zeichnete schon bisher auf. Für die ändert sich da nicht viel. Um es einmal ganz klar zu sagen: Die tägliche Aufzeichnung in den neun Branchen nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz sowie bei den Minijobbern über Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit geht schneller als das Auspacken eines Butterbrotes in der Mittagspause, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Ich kann das aus eigener Erfahrung beurteilen. Auch ich beschäftige eine Mitarbeiterin auf 450-Euro-Basis, allerdings zu einem deutlich höheren Stundenlohn. Sie schickt mir nach jeder Arbeitswoche ihren Stundenzettel. Der wird gegengezeichnet – und gut ist es. Wer das als Bürokratie bezeichnet, will in Wirklichkeit verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte auf wenigstens 8,50 Euro pro Stunde geltend machen können. Ich sage ganz klar: Derjenige, der das tut, macht sich mit denen gemein, die das Gesetz umgehen und ihre Beschäftigten betrügen wollen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Die Fantasie bei diesen Umgehungsversuchen kennt wahrlich keine Grenzen. Nehmen wir das Beispiel Einzelhandel. In einigen Geschäften werden nur die Zeiten bezahlt, in denen der Laden geöffnet ist. Das heißt, dass die vorbereitenden Arbeiten wie Kasse vorbereiten oder Präsentationsständer vor die Tür stellen, aber auch die nachbereitenden Arbeiten wie Abrechnen, Aufräumen etc. nicht bezahlt werden. Ich frage Sie: Ist das keine Arbeit? Warum sollen diese Arbeiten unbezahlt erledigt werden? Viele Minijobber erhielten in der Vergangenheit weder bezahlten Urlaub noch Lohnfortzahlung im Krankenfall. Beides ist gesetzlich seit Jahrzehnten vorgeschrieben. Mich wundert es nicht, dass jetzt die Arbeitgeber aufschreien, die das bisher nicht gezahlt haben. Sie haben berechtigterweise Angst vor Entdeckung, und das finde ich gut so. (Beifall bei der SPD) Weitere Umgehungsversuche stelle ich bei der Anrechnung von Lohnersatzleistungen fest. Ich habe in den letzten Wochen mit Erstaunen registriert, was nach Ansicht mancher Arbeitgeber zum Lohn eines Angestellten hinzugerechnet werden darf, um die magische Grenze von 8,50 Euro zu erreichen. Da werden Leih- oder Abnutzungsgebühren für Arbeitsgeräte, die das Unternehmen zu stellen hat, erhoben. Es gibt Essens-, Getränke- oder Saunagutscheine, oder das Trinkgeld soll auf den Stundenlohn angerechnet werden. Dazu will ich Folgendes ganz klar sagen: Wenn ich in einer Gaststätte Trinkgeld gebe, dann bekommen das von mir die Beschäftigten für die gute Arbeit, die sie geleistet haben, und nicht der Arbeitgeber. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist nicht zulässig, das Trinkgeld anzurechnen. Das ist ganz klar. Zusammenfassend möchte ich ein paar Dinge klarstellen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, „anrechnen“ ist ein gutes Stichwort. Wenn Sie bitte einen kurzen Blick auf die Uhr im Rednerpult werfen würden. Heute schaut aufgrund der Begeisterung für die Sache keiner so richtig auf diese Uhr. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Weil wir nicht nach Stunden bezahlt werden!) Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen. Deswegen wäre es schön, wenn Sie nur noch einen Schlussgedanken formulieren würden. Markus Paschke (SPD): Ich komme sofort zum Ende. – Ich möchte zusammenfassend klarstellen: Popcorn ist keine Entlohnung für Arbeitsleistung – damit das klar ist –, und Arbeitnehmer arbeiten auch nicht ehrenamtlich im Unternehmen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU] und Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Die SPD wird nicht zulassen, dass das Gesetz für mehr Gerechtigkeit zu einem zahnlosen Papiertiger wird. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Wir auch nicht!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Langsam verstehe ich, warum insbesondere die CSU die Dokumentationspflichten immer so heftig kritisiert. Inzwischen ist die Diskussion ja auch auf der Münchner Wiesn angekommen. Die Wirte beklagen sich heftig und warnen: Jetzt wird das Bier teurer. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Das wird jedes Jahr teurer!) Ihnen wird das Bierchen doch wohl nicht so wichtig sein, dass Sie darüber die gerechten Löhne vergessen. – Aber ernsthaft: Wer sich dagegen wehrt, dass Arbeitszeiten dokumentiert werden, begünstigt Missbrauch und niedrige Löhne. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Es reicht nicht, dass der Mindestlohn auf dem Papier steht. Er muss auch richtig umgesetzt werden, und dafür brauchen wir eine durchsetzungsstarke Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die über mehr Personal verfügt. Die 1 600 neuen Stellen müssen definitiv her, und zwar schnell. Besser wären sogar noch ein paar Stellen mehr. Notwendig sind natürlich auch die Dokumentationspflichten. Ich war vorletzte Woche zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs; ich würde das jedem Abgeordneten der CDU/CSU empfehlen. Ein Beispiel: Auf einer Baustelle wurden die Stundenzettel kontrolliert. Dabei sind relativ lange Pausenzeiten aufgefallen. Parallel wurden die Beschäftigten befragt, und die haben andere Pausenzeiten angegeben. Das ist ein Indiz dafür, dass zu wenig Stunden bezahlt werden. Die FKS wird jetzt weiter recherchieren, beispielsweise wann Material oder Beton angeliefert wurde. Diese Zeiten vergleichen sie dann wiederum mit den Stundenzetteln. Das ist akribische Arbeit. Diese Kontrolle ist aber nur möglich, wenn die Arbeitszeiten dokumentiert werden. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Diskussion über den Mindestlohn wird wirklich nicht ehrlich geführt: Erstens. Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist wahrlich kein Hexenwerk. In den meisten Betrieben ist es üblich, dass die Arbeitszeit erfasst wird. Außerdem haben die Arbeitgeber doch selbst ein Interesse daran. Die Stechuhr wurde ja nicht vom Gesetzgeber erfunden. Zweitens. Es geht auch gar nicht um die Dokumentation, sondern schlichtweg um das Arbeitszeitgesetz. Wenn Beschäftigte mehr als die erlaubten zehn Stunden pro Tag arbeiten, dann wird das durch die Zeiterfassung jetzt sichtbar. Das Problem mit der Arbeitszeit haben doch auch die Arbeits- und Sozialminister der Länder -erkannt; meine Kollegin Pothmer hat das schon angesprochen. Die Minister wollen – ich zitiere – „die Arbeitgeber wieder zur generellen Aufzeichnung der Arbeitszeiten … verpflichten“. Das ist der Beschluss, und der war einstimmig. Bayern war mit dabei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Gleichzeitig kritisiert die Union hier im Bundestag die Dokumentationspflichten als Bürokratiemonster. Das geht gar nicht. Hören Sie endlich auf, zu quengeln und zu streiten! Sie haben den gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet. Jetzt stehen Sie gefälligst zu Ihrem Wort. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Albert Stegemann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Albert Stegemann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Als der Antrag der Linken zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes gestern bei mir eintraf, habe ich mir, ehrlich gesagt, die Augen gerieben. Ich habe mir die banale Frage gestellt: Was wollen Sie eigentlich? Noch nicht einmal zwei Monate in Kraft, wird schon seitens der Linken versucht, die erreichten Kompromisse im Mindestlohngesetz infrage zu stellen. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dabei haben die Mindestlohnkommission und der Zoll mit seiner Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit erst in der letzten Woche ihre Arbeit aufgenommen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es die CDU war, die sich seit Jahren auf zig Kreis-, Landes- und Bundesparteitagen für eine Lohnuntergrenze eingesetzt hat, (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Hört! Hört! Flächendeckend und gesetzlich! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Die CDU hat die Gewerkschaften gedrängt! Alles klar!) und zwar eine, die nicht vom Parlament, sondern von den Tarifparteien festgelegt wird. Deshalb können Sie die Bemerkungen in Ihrem Antrag, mit denen Sie unterstellen, die CDU habe den Mindestlohn nicht verwunden, ruhigen Gewissens streichen. Schließlich sind wir in der Regierungsverantwortung, und deshalb haben wir zusammen mit den Kollegen der SPD-Fraktion dieses Gesetz beschlossen und setzen es jetzt auch nach und nach um. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber machen wir uns nichts vor: Es wird an der einen oder anderen Stelle Anlaufschwierigkeiten beim Mindestlohngesetz geben. Schließlich ist der Mindestlohn eines der Projekte der Koalitionsfraktionen und eine der größten sozialen Errungenschaften in dieser Legislaturperiode. Dass es bezüglich der Dokumentationspflichten zu Befürchtungen seitens der Wirtschaft kommt, sollte einen genauso wenig verwundern wie die Befürchtung, dass der Mindestlohn nicht korrekt ausbezahlt wird. Schließlich ist der Mindestlohn sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer in einem neuen Gesetz festgelegt, (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Quatsch! Es gibt einen Haufen Branchen, wo er längst gilt!) das die Bezahlung – es geht schließlich um das liebe Geld – regelt und deshalb mit so viel Aufmerksamkeit verfolgt wird. Nun aber bereits von Missbrauch und Umgehungstatbeständen, die landauf, landab grassieren, zu sprechen, halte ich doch sehr stark für politisch interpretiert. Ich kann nicht ausschließen, dass es einzelne Arbeitgeber gibt, die versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Aber warten wir doch erst einmal die Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ab. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber warum erheben Sie denn jetzt die Forderung nach Aussetzung der Kontrollen?) Dennoch wehre ich mich zutiefst dagegen, welches Bild in Ihrem Antrag von Unternehmern in unserem Land versucht wird zu zeichnen, nach dem Motto: Jeder versucht nur, zu tricksen. – Sicherlich: Ohne Kontrolle, kein Gesetz. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass das Gesetz umso besser wird, je totaler man kontrolliert. Nicht ohne Grund hat sich über Jahrzehnte das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit in Deutschland bewährt. (Zuruf von der LINKEN: Um Gottes willen!) Deswegen bin ich zutiefst davon überzeugt – und ich weiß es auch aus eigener Erfahrung –, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland in der ganz überwiegenden Zahl sehr gut funktioniert. Mit solchen Anträgen und Forderungen nach immer strengeren Kontrollen nun einen Keil in diese gewachsenen Strukturen treiben zu wollen, halte ich für höchst destruktiv und kontraproduktiv. Sie setzen damit ein fatales Zeichen der Politik an diejenigen Menschen in unserem Land, die es erst mit ihrem persönlichen Risiko und ihrem ganzen Einsatz ermöglichen, dass Menschen Arbeit haben und unser Land über den Wohlstand und den sozialen Frieden verfügt, den wir heute haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Linken, wissen Sie, was Robert Bosch gesagt hat? Er sagte: Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Der kommt aus Baden-Württemberg! Der hat recht, der Kerl!) Mit diesem Antrag zeigen Sie erneut Ihr mangelndes Verständnis vom Zusammenspiel von Wirtschaft und Gesellschaft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Da stehen einem die Haare zu Berge!) Welch ein Menschenbild, welch ein Weltbild Sie haben! Die Wirtschaft ist kein zerstörerisches Element unserer Gemeinschaft, welches bekämpft werden muss. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Mein Gott, es geht doch um ganz was anderes! Thema verfehlt, setzen! Bei Bosch könnte das nicht passieren! Da sind die Löhne viel höher!) Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ist Grundvoraussetzung für eine Gesellschaft, in der die Menschen nicht nur Arbeit, sondern auch eine Aufgabe, einen Sinn haben. Nur so sind ein selbstbestimmtes Leben und sozialer Ausgleich möglich. Nur mit Auflagen, Verboten und Einschränkungen, wie sie in Ihrem Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl zu lesen waren, werden wir im internationalen Wettbewerb nicht bestehen können. Das ist eine Tatsache. Sie müssen auch einsehen, dass das Ideal des ehrbaren Kaufmannes für die meisten Unternehmer in unserem Land auch im 21. Jahrhundert noch Bestand hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da können Sie noch so oft schreiben, dass die Marktwirtschaft ein auf Profitmaximierung ausgerichtetes System ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ist das nicht so?) Zugleich geht mit Ihrem Antrag ein falsches Verständnis der Arbeit des Zolls einher. Die zusätzlichen 1 600 Beschäftigten stellen die ordentliche Abführung der Sozialabgaben sicher und schützen Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb. Allerdings – das möchte ich ausdrücklich betonen – haben diese Überprüfungen einen stark präventiven Charakter. Es geht hierbei nicht um die totale Kontrolle, sondern ganz bewusst um Risikoanalyse mit abschreckender Wirkung. In vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Zollverwaltung habe ich hiervon einen sehr guten Eindruck bekommen. Die Beamten kennen darüber hinaus ihre Pappenheimer. In Ihrem Antrag fordern Sie nun, dreimal so viele Kontrolleure einzustellen, wie es die Bundesregierung tun wird. Das Motto „Kontrolle gut, alles gut!“ wird ganz sicher nicht in den Hafen der arbeitsmarkt-politischen Glückseligkeit führen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, heißt das!) Für die Koalitionsfraktionen ist eines ganz klar: Jeder Arbeitnehmer, der Anspruch auf den Mindestlohn hat, soll ihn auch bekommen. Im Bereich des Sportes oder des Ehrenamtes werden wir noch einmal schauen, wie sich die Situation in der Praxis gestaltet und ob wir hier überhaupt von Arbeit sprechen können. Ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, wie Sie es fordern, wäre dagegen wohl eher ein Konjunkturprogramm für Arbeitsrechtler als ein konstruktiver Beitrag zu unserer Tariflandschaft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Mast [SPD]: Die brauchen auch Jobs!) Wir werden in den kommenden Wochen mit kühlem Kopf schauen, was funktioniert und wo es hakt. Das möchte ich auch Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, empfehlen. Auch wenn es nicht Ihrer parlamentarischen Aufgabe entspricht, empfehle ich Ihnen, mit etwas Geduld und einem gesunden Vertrauen in die Koalitionsfraktionen abzuwarten. Sie werden sehen: Am Ende wird alles gut. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kerstin Griese, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kerstin Griese (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir heute über das gute Thema Mindestlohn diskutieren können. Auch diese Debatte zeigt: Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte; er wirkt. Etwa 3,7 Millionen Menschen haben jetzt schon etwas davon. 2017 werden es etwa 5 Millionen Menschen sein, die von dieser größten Sozial- und Arbeitsrechtsreform in Deutschland profitieren. Sie ist gut gestartet, und sie wirkt positiv. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allen Unkenrufen zum Trotz: Der Mindestlohn kostet keine Arbeitsplätze. Im Gegenteil: Er kurbelt die Wirtschaft und den privaten Konsum an. Wer hat da nicht alles vorher geunkt und vor Millionen Jobverlusten gewarnt! (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wohl wahr!) Wir erinnern uns an die Worte von Herrn Sinn vom ifo-Institut. Und wie sieht es heute aus? Die Bundesagentur für Arbeit meldet, dass 600 000 mehr Menschen in Beschäftigung sind als im Vorjahr. Es kommt zu Einsparungen von etwa 1 Milliarde Euro, weil durch den Mindestlohn weniger Menschen aufstocken müssen. Der Focus meldet: „Mindestlohn verhilft Einzelhändlern zu großem Umsatzplus.“ Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere in den nichttarifgebundenen Bereichen, die jetzt endlich eine untere Haltelinie beim Lohn haben, aber auch für die fairen und ehrlichen Arbeitgeber, die anständig zahlen, und zwar für jede Stunde mindestens 8,50 Euro und nicht für anderthalb oder zwei Stunden. (Beifall bei der SPD) Die große Mehrheit der Arbeitgeber weiß das zu schätzen. Sie sind auf qualifiziertes und zuverlässiges Personal angewiesen. Deshalb sage ich es noch einmal: Der Mindestlohn nützt den Arbeitnehmern und den fairen Arbeitgebern; denn die Dumpinglohnkonkurrenz wird bestraft. Auch das ist die Erfolgsgeschichte Mindestlohn. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Ich kann Ihnen allen, auch den Antragstellern, versichern: Wir werden alles tun, damit der Mindestlohn seine volle Wirkung entfalten kann. Wir werden keine Umgehung und keine Schlupflöcher zulassen. Wir sind allerdings der Ansicht, dass es nicht nötig ist, dafür das Gesetz zu ändern, so wie Sie es fordern. Sowohl die Kritik, die in dem vorliegenden Antrag geäußert wird, als auch einige Vorwürfe – wir haben über das „Bürokratiemonster Stundenzettel“ gesprochen –, die im Raum stehen, sind haltlos. Der Mindestlohn ist gerade erst in Kraft getreten und – nahezu alle Rednerinnen und Redner haben das gesagt – die Kontrollen können erst ab März ernsthaft durchgeführt werden. Deshalb verwundern mich Interventionen, man müsse das Gesetz jetzt ändern. Das ist nicht sinnvoll. (Beifall bei der SPD) Was jedoch sinnvoll und nötig ist, ist, auf alle aufkommenden Fragen einzugehen. Darum kümmern wir uns auch. Ich halte das für ein ganz normales Verfahren. Das Ministerium hat einen intensiven Dialog mit allen Branchen, die Probleme mit dem Mindestlohn hatten, gestartet, und dieser Branchendialog wird fortgesetzt. Wir, sowohl die Regierung als auch die Abgeordneten, befinden uns in einem ständigen Dialog mit den Vertretern der jeweiligen Branchen. Das Mindestlohngesetz wurde im Übrigen – das habe ich selten so erlebt – sehr intensiv von allen Beteiligten begleitet. Es ist ein richtig guter Prozess der gemeinsamen Entwicklung gewesen. Durch diesen Prozess wurde gewährleistet, dass wir den Mindestlohn gut, praktikabel und erfolgreich umsetzen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin Ministerin Andrea Nahles dankbar, dass sie insbesondere die Fragen rund um Ehrenamt und Sport geklärt hat. Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten kurz aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Bundestagsdrucksache 18/2010 (neu), Seite 15, zitieren: Die Koalitionsfraktionen seien mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen nicht unter dieses Gesetz fielen. Von einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“ im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG sei immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt sei, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Sie sehen: Das steht schon klar im Gesetz. Es muss in Bezug auf diese Bereiche also nicht geändert werden. Wir haben schon eine gute Regelung. (Beifall bei der SPD) Der Mindestlohn schafft ein Stück Ordnung auf einem Arbeitsmarkt, der in den letzten Jahren zunehmend durch prekäre Arbeitsverhältnisse und an manchen Stellen auch durch die Ausnutzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprägt war. Es ist nötig, über all diese Aspekte zu diskutieren. Aber nicht alle sich jetzt ergebenden Probleme haben ihre Ursache im Mindestlohngesetz. Im Gegenteil: Unverhältnismäßige Arbeitszeiten, bei denen mehr Arbeit in weniger Zeit erfüllt werden musste, gab es schon vorher. Nun treten sie zutage, und es ist gut, dass wir dagegen vorgehen können. Es ist auch dem Mindestlohngesetz zu verdanken, dass wir jetzt eine gesellschaftliche Debatte über den Wert der Arbeit führen können. Jetzt wird genau hingeguckt. Jetzt wird deutlich, wer sich bisher schon nicht an die Regeln gehalten hat, die wir für einen funktionierenden, gerechten und guten Arbeitsmarkt in der sozialen Marktwirtschaft vereinbart haben. Es wird auch deutlich, dass zu guter Arbeit ein anständiger Lohn gehört. Das muss dokumentiert werden, damit deutlich wird: Der Mindestlohn wirkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mindestlohn hat viele Mütter und Väter; das wurde in der Debatte deutlich. Ich darf anmerken, dass die SPD den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn schon vor vielen Jahren beschlossen hat. Ich darf noch einmal betonen, dass wir den Gewerkschaften sehr dankbar sind, dass sie sich so früh für den Mindestlohn eingesetzt haben (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir auch!) und dass wir ihn gemeinsam hier erkämpfen konnten. Hier im Deutschen Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne dem Mindestlohngesetz zugestimmt, Sie, Herr Ernst, leider nicht. Sie haben sich als Opposition kraftvoll enthalten. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Eine mutige Entscheidung, sich zu enthalten! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir waren schon dafür, da seid ihr noch weggelaufen!) Aber jetzt, da der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte ist, machen sie alle mit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Stephan Stracke, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Stracke (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen zum Mindestlohn. Der Mindestlohn braucht Kontrolle. Wir lehnen Missbrauch und eine entsprechende Umgehung des Mindestlohns ab. Allerdings ist auch klar: Alle damit zusammenhängenden Maßnahmen müssen in der Umsetzung praktikabel sein. Deswegen halte ich nichts davon, dass wir ein ideologisch verzerrtes Unternehmerbild prägen, so wie das die Linke in ihrem Antrag macht. Herr Ernst, Sie schreiben in Ihrem Antrag – Zitat –: Die Behauptung einer vermeintlich überbordenden Bürokratie hat einzig den Zweck, den Mindestlohn zu unterlaufen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!) Das Bild von Unternehmern, das Sie hier zeichnen, ist, dass ein Unternehmer im Ergebnis darauf aus sei, seine Arbeitnehmer möglichst schlecht zu bezahlen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Heißt es überhaupt nicht!) – Genau das heißt es, Herr Ernst. Das ist eine Unterstellung, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es heißt, dass wir es kontrollieren müssen!) die ich für die Unternehmerschaft auf das Schärfste zurückweise. (Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Schaffen Sie Verkehrskontrollen ab!) Sie diffamieren damit all diejenigen Unternehmer, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits vor dem Mindestlohngesetz anständige Löhne gezahlt haben. Sie diffamieren mit der Behauptung, die Sie hier aufstellen, auch diejenigen, die sich an das jetzt geltende Recht halten. Ich glaube, es wäre an der Zeit, dass Sie dieser Klassenkampfrhetorik endlich einmal ein Ende machen. Unternehmer eignen sich nicht als Feindbild – sie sorgen dafür, dass es uns gut geht. Deswegen sollten wir das Unternehmertum nicht bekämpfen, sondern dankbar sein – dankbar sein! –, dass wir unseren Mittelstand haben; das ist das Entscheidende. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Beschäftigten aber auch! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir schützen die fairen Unternehmer! Das machen Sie nicht! Das ist der Unterschied!) Wir haben uns im Gesetzgebungsverfahren darauf verständigt, dem berechtigten Anliegen der Arbeitgeber, dass der durch den gesetzlichen Mindestlohn entstehende administrative Aufwand begrenzt wird, zu entsprechen. Deswegen haben wir eine Vielzahl von Rechtsverordnungsmöglichkeiten geschaffen. Die des BMF werden derzeit, wenn ich das richtig sehe, nicht kritisiert, sondern es geht ausschließlich um die Verordnung, die Ministerin Nahles auf den Weg gebracht hat. Sie ist bei der Grenze, bis zu welcher Einkommenshöhe eine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit gelten soll, bei 4 500 Euro gestartet. Jetzt soll diese Grenze bei 2 958 Euro liegen. Doch auch dieser Schwellenwert entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. (Kerstin Griese [SPD]: Er entspricht der Höchstarbeitszeit!) Er entspricht auch nicht dem, was beispielweise der Zoll, der hier so oft zitiert wurde, in den Blick nimmt. Wenn der Zoll selber seinen Fokus vor allem auf Beschäftigungsverhältnisse mit einem Einkommen zwischen 1 000 und 2 000 Euro richtet, dann zeigt dies, dass diese Verordnung hier nicht der Lebenswirklichkeit entspricht und entsprechend angepasst werden muss. Genau deswegen hat sich der Koalitionsausschuss in der letzten Woche darauf verständigt, beim Mindestlohngesetz bis Ostern eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und vor allem Probleme aus der Praxis entsprechend zu sammeln und diese dann gemeinsam zu bewerten. Wir nehmen diesen Auftrag des Koalitionsausschusses sehr ernst. An uns werden viele Dinge herangetragen, viele Unsicherheiten, viele Fragestellungen, zum Teil auch Unverständnis über das, was da geregelt ist. Klar ist: Wir müssen hier vor allem für Rechtssicherheit sorgen – da ist mir das Mindestlohngesetz sicherlich nicht sakrosankt –, weil Fragestellungen aufkommen, warum denn Minijobs der Dokumentationspflicht unterliegen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wohl?) Rechte und Pflichten sind bei Minijobs genau wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis, ohne dass für Letztere derzeit flächendeckende Aufzeichnungspflichten gelten würden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Weil man oft weniger Geld kriegt und dafür länger arbeiten muss! Das ist der Grund! Das wissen Sie auch! Das wollen Sie offensichtlich!) Deswegen wird dem mit sehr viel Unverständnis begegnet. Es geht auch um eine saubere Abgrenzung zwischen Ehrenamt und gewerblicher Beschäftigung. Mich treibt um, dass in dem Antrag der Linken wieder sofort der Missbrauch thematisiert wird, anstatt dass man sich zunächst einmal überlegt: Wie können wir das gesellschaftliche Engagement in der Breite und in der Vielfalt, die wir haben, unterstützen und stärken? (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das ist doch Geschwätz!) Hier brauchen wir sicherlich entsprechende Ansätze. Dazu dient auch die Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Mindestlohn. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht gehen Sie wirklich einmal zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Baustellen! – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Die Leute verlieren Geld, und Sie machen nichts!) Hier hat die Ministerin einen guten Aufschlag gemacht, gerade was das Thema „Vertragsamateure im Fußball“ angeht. Ich denke, dieses Argumentationsmuster ist jetzt insgesamt auszuweiten auf den gesamten Bereich des Ehrenamts. Wir müssen auch prüfen, inwieweit wir hier gesetzliche Regelungen tatsächlich brauchen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass wir hier nicht gegeneinander agieren, sondern miteinander, zeigt beispielsweise die Pflegearbeitsbedingungenverordnung, wo wir vonseiten der Bundesregierung eine differenzierte Behandlung haben, was die Vergütung von Vollarbeitszeit und Bereitschaftsdienst angeht. Darauf sollten wir aufsetzen. Lassen Sie uns für gute Ergebnisse sorgen! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Debatte. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4183 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) Drucksache 18/4062 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Kultur und Medien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Tarifautonomie stärken – Streikrecht verteidigen Drucksache 18/4184 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin erhält die Bundesministerin Andrea Nahles für die Bundesregierung das Wort. – Frau Bundesministerin, bitte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit vervollständigen wir unsere Bemühungen, die Tarifautonomie in unserem Land zu stärken. Das Haus der Sozialpartnerschaft steht damit auf einem guten Fundament: Mit der Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen, mit der verbesserten Möglichkeit, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, und mit dem Mindestlohn, den wir für die Zukunft in der Mindestlohn-Kommission wieder in die Hände der Sozialpartner gelegt haben, gibt es bereits drei Bausteine. Der vierte Baustein, die Tarifeinheit, folgt nun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Tarifeinheit hat in Deutschland als fester Bestandteil der Tarifautonomie eine sehr lange Tradition. Viele Jahrzehnte galt in der Bundesrepublik Deutschland der klare Grundsatz: „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Erst vor wenigen Jahren, nämlich im Jahre 2010, hat das Bundesarbeitsgericht seine ständige Rechtsprechung dazu geändert. Es waren damals, 2010, Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam, die uns als Politik aufgefordert haben, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln und damit die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, und sie haben diese Aufforderung 2013 während der Koalitionsverhandlungen wiederum gemeinsam erneuert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auch nach intensiver Anhörung und Beteiligung der Sozialpartner entstanden ist, kommen wir dieser wiederholten und dringlichen Aufforderung nach. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mancher hat nun Sorge, es würden Rechte der Arbeitnehmer, der Gewerkschaften beschnitten. Mancher hofft auch – heimlich oder öffentlich –, es würden Streiks kleiner Gewerkschaften verboten, weil sie den Bahn- oder Flugverkehr stören oder die Gesundheitsversorgung treffen. Fakt ist: All das tut dieses Gesetz nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht vielmehr darum, das Funktionieren der im Grundgesetz verankerten und unsere Wirtschafts- wie Gesellschaftsordnung prägenden Tarifautonomie zu ermöglichen. Nach dem Grundgesetz sind die Sozialpartner zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen berufen. Mit dieser Aufgabe geht auch eine große Verantwortung einher. Ich erwarte, dass die Sozialpartner diese auch annehmen. Streikrecht und Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an. Das sind Grundrechte, für die lange gekämpft wurde. Ich stehe zu diesen Rechten. Mit diesem Gesetz werden wir daran nicht rütteln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber das Koalitionsrecht ist nicht allein ein Freiheitsrecht. Es so eng zu führen, entspricht nicht unserer Verfassungsordnung: Den Koalitionen kommt die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, innerhalb ihres Bereichs das Arbeitsleben sinnvoll zu ordnen und zu befrieden, so hat es das Bundesverfassungsgericht festgehalten. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Richtig!) Die Tarifautonomie darf in ihrer zentralen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktion nicht bedroht oder beeinträchtigt werden. Es ist Aufgabe des Staates, einen Rahmen zu schaffen, der das Funktionieren der Tarifautonomie sichert. Daher brauchen wir auch eine Regelung zur Tarifeinheit. Wir sind überzeugt: Unser Vorschlag ist verfassungsgemäß. Klar ist: Bei juristischen Fragen gibt es immer auch andere, abweichende Meinungen, und es gibt keine absolute Sicherheit. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine eigenwillige Auffassung!) Das weiß jeder hier, auch ich. Aber unser Gesetzentwurf ist so solide erarbeitet und sehr, sehr sorgfältig geprüft, auch mit den Verfassungsressorts zusammen, sodass nach allem Ermessen den Maßgaben unserer Verfassung voll Genüge getan wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das glauben Sie selber nicht!) Denn wir setzen bei den verfassungsgemäßen Rechten und Pflichten an. Es ist und bleibt grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifvertragsparteien, durch eigene, autonome Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden. Nur nachrangig, als Ultima Ratio, wirkt das Gesetz. Was ist nun unter solch einer Tarifkollision zu verstehen? Sie entsteht, wenn verschiedene Gewerkschaften für dieselbe Beschäftigtengruppe eines Betriebes unterschiedliche Regelungen mit der Arbeitgeberseite vereinbaren. Auch dann allerdings greift nicht automatisch das Gesetz, sondern es gibt eine ganze Fülle von Möglichkeiten, dieses Problem auf der Ebene zu lösen, auf der es auftritt: Die Gewerkschaften können untereinander Zuständigkeiten abstimmen und so dafür sorgen, dass ihre Tarifverträge nicht kollidieren. Oder sie können übereinkommen, dass der Tarifvertrag einer Gewerkschaft durch den einer anderen Gewerkschaft ergänzt werden kann, etwa durch zusätzliche Regelungen für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe. Die Gewerkschaften können sich auch abstimmen, ihre Forderungen in einer sogenannten Tarifgemeinschaft gemeinsam aufzustellen. Das ist sehr häufig im öffentlichen Dienst der Fall. Sie können auch inhaltsgleiche Tarifverträge abschließen. Schließlich gibt es immer auch die Möglichkeit, Konflikte untereinander zu lösen, etwa innerhalb eines gemeinsamen Dachverbandes. All diese Formen sind bekannt, weil es ja bis 2010 die Tarifeinheit gab. Unterm Strich bedeutet das mehr Kooperation; (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Konkurrenz!) denn all diese Möglichkeiten gehen vor. Unser Gesetzentwurf entfaltet eben nur im äußersten Fall seine Wirkung. Dafür haben wir ein klares Kriterium geschaffen: (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Im Fall einer Tarifkollision gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da geht es schon los! Wie will man das denn feststellen?) Welcher Tarifvertrag gilt, entscheiden also die Beschäftigten selbst. Die gemeinsame Leistung aller soll wichtiger sein als eine bestimmte Machtposition im Betriebsablauf, die sich bisher für die Durchsetzung von Einzelinteressen nutzen lässt. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht in unserer Verfassung aber anders!) Ich höre jetzt schrille Töne: Von der Vernichtung kleiner Gewerkschaften ist die Rede. Ich sage da ganz klar: So wie es vor 2010 und zwischen 2010 und 2015 kleine Gewerkschaften gegeben hat, wird es sie auch in Zukunft geben; und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD) Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft sind konstitutiv für unser Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialstaatsmodell. Wir sorgen für einen Rahmen, in dem sie wirken und sich entfalten können. Am Ende können aber für eine funktionierende Sozialpartnerschaft nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst sorgen, gerade indem sie sich in Verbänden und Gewerkschaften engagieren. Verantwortung für das Ganze übernehmen, den Zusammenhalt stärken und mit am künftigen Erfolg unseres Landes und unserer Wirtschaft bauen: Darum geht es. Das wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fördern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Klaus Ernst von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Nahles, Sie legen hier ein Gesetz vor, das eigentlich keiner mehr will. Ich habe den Eindruck, Ihnen wäre es am liebsten, Sie müssten es nicht mehr wollen. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Die IG Metall schon!) – Im Übrigen auch die IG Metall nicht mehr. Schauen Sie sich einmal die Basis an und nicht nur die Aussage von zwei Personen. Überflüssig wie ein Kropf: Warum? (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Der Ernst sucht sich aus, was ihm passt!) Ich kann es Ihnen sagen: überflüssig, weil die bundesrepublikanischen Arbeitnehmer sowieso so gut wie kaum streiken. Ich sage immer gern: Es gibt nur noch zwei Länder, die noch seltener streiken als wir: die Schweiz und der Vatikanstaat. Wir haben kein Problem mit zu vielen Streiks. (Beifall bei der LINKEN) Es besteht damit im Übrigen auch keine Notwendigkeit, sie einzuschränken. Darauf sind Sie kaum eingegangen, Frau Nahles. Streik ist ein Grundrecht, das durch Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert wird; ich will jetzt nicht daraus zitieren. Sie machen die Aussage, Sie greifen nicht in dieses Grundrecht ein. Das ist nun wirklich – ich kann es nicht anders sagen – eine totale Augenwischerei. Auch das wissen Sie selber. Natürlich greifen Sie in das Streikrecht ein, nämlich dann, wenn zwei Tarifverträge in einem Betrieb zur Anwendung kommen – übrigens nicht bei derselben Personengruppe, weil Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz ja immer nur für die Mitglieder der tarifvertragschließenden Partei gelten und nicht für andere. Jetzt sagen Sie: Es gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die die größere ist. – Dann soll die andere Gewerkschaft nicht davon betroffen sein? Natürlich ist das ein Eingriff in das Streikrecht; denn die andere Gewerkschaft kann keinen Streik mehr führen. Ein Streik wäre sinnlos, weil der Tarifvertrag nicht mehr gelten würde. Eine größere Einschränkung des Streikrechts kann es eigentlich nicht geben, da könnten Sie nur noch die Gewerkschaften verbieten, Frau Nahles. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist die Wahrheit. Das sagen nicht nur wir, sondern auch andere. Ich will es einmal in ein Bild kleiden. Sie sind bei einem Formel-1-Rennen. Sie sagen keinem Fahrer, egal ob er klein oder groß ist, dass er nicht mehr mitfahren darf. Aber wenn ein kleiner Fahrer dann die Ziellinie erreicht, wird seine Leistung nicht gewertet, weil in einem anderen Auto jemand sitzt, der größer ist. Macht es da noch Sinn, dass er bei dem Autorennen mitfährt? (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ein dummer Vergleich!) Nein, es macht keinen Sinn mehr. Genauso wenig macht es für eine Gewerkschaft Sinn, zu streiken, wenn sie weiß, dass das Ziel dieses Streiks, der Tarifvertrag, schlichtweg nicht mehr gilt. Im Übrigen, Frau Nahles – auch das wissen Sie; ich werfe Ihnen vor, dass Sie es bewusst nicht erzählen –, wissen Sie genau, dass ein Streik vor jedem Gericht für unzulässig erklärt werden kann, wenn er nicht der Erzielung eines Tarifvertrags gilt. Das ist die Rechtsprechung. Jetzt planen Sie hier eine Regelung, die dazu führt, dass eine kleine Gewerkschaft nicht mehr streiken kann bzw. jeder Streik für illegal erklärt werden kann, weil ein Streik bei einer kleinen Gewerkschaften ja nicht mehr der Erzielung eines Tarifvertrags dient. Sie greifen in das Streikrecht ein. Ich sage Ihnen, Frau Nahles: Sie machen das Streikrecht für die kleinen Gewerkschaften kaputt und damit auch die kleinen Gewerkschaften. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das sehen nicht nur wir so. Sie haben inzwischen immer weniger Freunde. Professor Däubler, ein Arbeitsrechtler, kommt zu dem Ergebnis – ich zitiere –: Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte. So weit Herr Professor Däubler. – Zu demselben Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Frau Nahles, schauen wir einmal zu Ihrem Koalitionspartner. Herr Professor Dr. Zimmer, ich muss wirklich sagen, ich habe einen Heidenrespekt vor Ihnen und Ihrer Klarheit. Sie haben gesagt, es könne nicht Aufgabe des Deutschen Bundestages sein, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht zur Kenntnis zu nehmen oder wissentlich ein verfassungsrechtlich defizitäres Gesetz aus politischen Gründen zu verabschieden. Da haben Sie recht. Da haben Sie unsere volle Zustimmung, Herr Zimmer. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenfalls liegt mir ein Schreiben des Marburger Bunds und der Vereinigung Cockpit vor. Der Vorsitzende des Marburger Bunds, Rudolf Henke, ist ebenfalls Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er kann dieses Gesetz wohl auch nicht befürworten, weil er der Auffassung ist, dass es Unsinn ist. Ähnlich sieht es Herr Matthäus Strebl. Mir liegt ein Brief vor, den er als Vorsitzender einer Gewerkschaft an die Abgeordneten geschrieben hat. In dem Brief steht, dass er das Gesetz ablehnt. Frau Nahles, Sie haben keine Freunde mehr in dieser Frage. Ich möchte mit einem Hinweis schließen, den uns der von mir sehr geschätzte Herr Augstein auf Spiegel Online gegeben hat. Er hat geschrieben: Wem das Streikrecht nicht passt, der soll überlegen, möglicherweise nach China zu ziehen. – Das ist das Problem, das wir hier haben. Dort sind Streiks verboten, jedenfalls sind sie nicht zulässig. In einer Demokratie müssen sie erlaubt sein und gehören gestärkt und nicht geschliffen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Wo ist das Problem?) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Karl Schiewerling von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es sofort vorwegzusagen: Im Gesetzentwurf steht nichts zur Streikregelung. Ich komme gleich darauf zurück. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber in der Begründung!) Es geht bei diesem Gesetz um Tarifeinheit, aber auch um Tariffreiheit. Da, wo es um Freiheit geht, geht es auch immer um Verantwortung. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land: exzellente Produkte, hohe Innovationskraft, Weltmarktführer in vielen Bereichen, hohe Beschäftigungsrate, höchster Stand an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung seit 1990, niedrige Arbeitslosigkeit. Das hat viele Ursachen. Eine Ursache ist eine verantwortungsvolle, funktionierende Sozialpartnerschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, die Grundlage dieser So-zialpartnerschaft ist in der Verfassung, in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, gesichert. Dort findet sich für Betriebe, Branchen und Berufsgruppen die Freiheit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen. Diese Sozialpartnerschaft hat sich vor allem in Notzeiten bewährt. Das gilt in den schweren Anfängen in den 50er- und 60er-Jahren, das gilt in der jüngsten Zeit, in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Diese Sozialpartnerschaft wird von vielen beschworen und gelobt. 1954 reichte der einfache Satz: „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichtes, Nipperdey, aus, um die Tarifeinheit zu regeln. Er hat 56 Jahre gegolten. Die diesbezüglichen Gerichtsprozesse, die danach geführt wurden, sind an einer Hand abzuzählen, auch wenn dieser Grundsatz in der Rechtswissenschaft offensichtlich immer wieder umstritten war. Die Konsequenzen sind ein großer Betriebsfrieden, die weltweit niedrigste Zahl von Streiks und demzufolge wirtschaftliche Stärke und Wohlstand. (Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Und wo sind jetzt die Probleme?) Meine Damen und Herren, diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht 2010 aufgegeben. Vor diesem Hintergrund wurde befürchtet, dass, wenn das Prinzip der Tarifeinheit durch die Rechtsprechung aufgegeben wird, wir in bestimmten Betrieben neue Entwicklungen bekommen könnten und einige wenige ihre Interessen gegen den Willen der Mehrheit, der großen Mehrheit, durchsetzen könnten. Deswegen haben der Arbeitgeberverband und der DGB, also die Sozialpartner, die Regierung damals aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, und Vorschläge erarbeitet, wie die Tarifeinheit gestaltet werden kann. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja auch eine große Koalition!) Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Tarifeinheit nach dem tarifbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich zu regeln und den Verfahrensregeln der Verfassung – Artikel 9 Absatz 3 – Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage nun dem Parlament einen Gesetzentwurf zugeleitet. Wir beraten ihn heute in erster Lesung. Wir erleben eine heftige Diskussion über die Verfassungskonformität dieses Gesetzentwurfes. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wenn uns die Bundesregierung als Verfassungsorgan, getragen von den Verfassungsabteilungen des Innen-, des Justiz- und des Arbeitsministeriums einschließlich des Bundeskanzleramtes, einen Gesetzentwurf auf den Tisch legt, dann unterstelle ich zunächst einmal – bei allen Gegenpositionen, die aus der Wissenschaft kommen oder andere vortragen mögen –, dass er verfassungskonform ist. Ich hege daran vor diesem Hintergrund keinen Zweifel. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das war aber schon oft anders! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre aber auch nicht das erste Gesetz einer Bundesregierung, das nicht verfassungskonform ist!) Ich darf daran erinnern, dass dieser Gesetzentwurf vorher bereits im Bundesrat war und auch dort kein Bundesland Bedenken dagegen erhoben hat. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist doch klar! Weil überall entweder die Union oder die SPD regiert! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, das ist doch wohl logisch! – Gegenruf der Abg. Katja Mast [SPD]: Ihr regiert da aber auch mit!) Auch der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt den eindeutigen Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass es in einem Betrieb um Konsens geht. Dieser Gesetzentwurf hat nicht die Regelung von Differenzen in den Mittelpunkt gestellt, sondern die Frage, welche Regelungsmechanismen beim Tätigwerden von Gewerkschaften in einem Betrieb oder für eine Berufsgruppe – wobei es immer klug ist, die Dinge vernünftig voneinander zu trennen – gewährleisten können, dass Konflikte vermieden werden. Dafür kann man zum Beispiel sorgen, indem akzeptiert wird, dass eine Gewerkschaft nur für eine bestimmte Berufsgruppe zuständig ist oder indem man sich vorher gemeinsam verständigt und vorher gemeinsam verhandelt. Es gibt im Gesetzentwurf zahlreiche Hinweise, wie das geregelt werden kann. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, dazu braucht man kein Gesetz!) Ich sage Ihnen allerdings: Vielleicht muss man diesen politischen Willen des Gesetzgebers im Gesetz noch einmal verstärken, um deutlich zu machen, dass am Ende der Tage, wenn es denn heißt, dass sich die Gewerkschaft durchsetzen soll, die die größere Mitgliederzahl hat, in Kenntnis dessen, dass sie die größere Mitgliederzahl hat, nicht von Anfang an den vom Gesetzgeber gewollten Willen zum Konsens unterläuft und sagt: Am Ende der Tage haben wir eh die Mehrheit. Also brauchen wir keine ernsthaften Gespräche zu führen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie das denn machen?) Ich glaube, es ist notwendig, noch einmal zu überlegen, wie dieser politische Wille des Gesetzgebers, dass es um Konsens im Betrieb geht, gesetzlich oder an welcher Stelle auch immer noch einmal formuliert und deutlich gemacht wird, damit es zu fairen Bedingungen bei den Auseinandersetzungen auch innerhalb des Betriebes kommt. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das Mehrheitsprinzip, wie es jetzt im Gesetz steht, bezieht sich auf den Betrieb. Es nimmt Bezug auf die Frage, was nach Betriebsverfassungsgesetz ein Betrieb ist. In Deutschland gibt es keine klare Definition, was ein Betrieb ist. Deswegen hat man darauf Bezug genommen, weil es auch um die Solidargemeinschaft in diesem Betrieb geht und weil dafür Tarifverträge gelten. Ich kann nur heftig dafür werben, dass alles getan wird, um die Auseinandersetzungen, die wir in manchen Betrieben haben, zu vermeiden und zu fairen Verhandlungen untereinander zu kommen. Ich will allerdings an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen: Die Streiks, die Auseinandersetzungen in Deutschland, die sich aufgrund von Tarifkonflikten in einem Betrieb in der Vergangenheit abgespielt haben, halten sich sehr in Grenzen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Die kleine Gewerkschaft, die einmal versucht hat, den ganzen Frankfurter Flughafen lahmzulegen, ist von den übrigen Belegschaften heftig abgestraft worden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist auch gerichtlich gestoppt worden!) Ich glaube, dass keine kleine Gewerkschaft, nur weil sie unterlegen ist, gegen den Willen der Übrigen in der Belegschaft einen Kampf führen kann. Sie wird diesen Kampf nicht nur im Lichte der Kollegialität, sondern auch der Öffentlichkeit ganz sicher nicht bestehen. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Dann brauchen wir aber kein Gesetz dafür!) Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf als Gesetzgeber einen Weg aufgezeigt haben, wie wir uns unter fairen Bedingungen Tarifeinheit vorstellen und wie das vor Ort weitergeführt werden kann. Die Malaise liegt nicht beim Gesetzgeber. Sie liegt darin, dass das, was 56 Jahre lang gegolten hat, jetzt auf einmal in der Rechtsprechung aufgegeben wurde. Das, was 56 Jahre lang der Bundesrepublik gutgetan hat, nämlich die Tarifeinheit de facto zu haben, müssen wir in einer Form wieder erreichen, damit die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes gesichert bleibt. Das ist das, was eigentlich hinter diesem Gesetz steht. Hinter diesem Gesetz steht nicht, kleinen Gewerkschaften den Streik zu verbieten. Ich rate auch dringend dazu, die im Gesetz stehende Formulierung, dass ein Streik dann verhältnismäßig ist, wenn die kleinere Gewerkschaft der größeren unterliegt, noch einmal dahin gehend zu überdenken, dass dies nicht die einzige Begründung ist. Wenn eine große Gewerkschaft, die mehr Mitglieder als eine andere Gewerkschaft hat, sich nicht ernsthaft mit der kleineren Gewerkschaft um den Betriebsfrieden und um Tarifeinheit im Vorstadium der Konsensbildung kümmert, dann kann am Ende der Tage der kleineren Gewerkschaft der Streik nicht verboten werden, weil Bedingung ist, dass man vorher alles unternommen hat, um miteinander zu einem Konsens zu kommen. Das setzt den ernsten Verhandlungswillen aller Beteiligten voraus. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das entscheiden doch dann Gerichte! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nachher gilt der Tarifvertrag eh nicht!) Meine Damen und Herren, ich glaube, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage, die Dinge weiter zu diskutieren. Wir werden das miteinander tun. Wir werden nach einer Lösung suchen, sofern noch weitere Schritte notwendig sind. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam das Ziel verfolgen, für Betriebsfrieden zu sorgen, um wirtschaftliche Prosperität und Wohlstand für alle zu sichern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Jetzt hat Michael Schlecht von der Fraktion Die Linke das Wort für eine Kurzintervention. Michael Schlecht (DIE LINKE): Herr Schiewerling, Sie und auch die Ministerin haben den Eindruck erweckt, dass dieser Gesetzentwurf von den Gewerkschaften gefordert und unterstützt wird. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist das!) Hier muss man Einspruch erheben, weil das so nicht stimmt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Doch!) Die Gewerkschaft, die am stärksten von dieser Regelung betroffen ist, weil sie am ehesten kleine Konkurrenzen hat, ist die Gewerkschaft Verdi. Die Gewerkschaft Verdi hat zwar im Jahre 2010 gemeinsam mit der BDA und dem DGB die erste Initiative begründet – das ist richtig –, aber danach hat es gerade bei Verdi eine sehr intensive Diskussion darüber gegeben. Nach kurzer Zeit kam es zu einer Positionsverschiebung. Verdi erklärte, sie sei gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, und die Initiative mit der BDA und dem DGB von 2010 sei für sie hinfällig. Die Geschäftsgrundlage sei für sie entfallen. Es hat dort also eine sehr intensive Diskussion gegeben – gerade vor dem Hintergrund der mittelbar drohenden Einschränkung des Tarifrechtes. Sie eiern hier jetzt formaljuristisch herum und erklären, das alle gebe es nicht. Natürlich ist aber jedem Kollegen und jeder Kollegin bei Verdi vollkommen klar – sehr viele haben das in den letzten Jahren diskutiert –, dass dieser Gesetzentwurf in genau diese Richtung zielt. Es kann aus gewerkschaftlicher Sicht – aus Sicht von Verdi – nicht angehen, dass der Gesetzgeber mittelbar in das Streikrecht eingreift, sondern das Streikrecht muss verteidigt werden. Wir brauchen eher eine Initiative dafür, dass das Streikrecht ausgeweitet wird, dass zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen wird, dass es einen Generalstreik in Deutschland gibt. Das wäre eine dringend notwendige Klarstellung, aber das ist hier ja nicht das Thema. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das musste Ihnen aber zumindest entgegengehalten werden. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Schiewerling. Karl Schiewerling (CDU/CSU): Herr Kollege Schlecht, mir sei wenigstens ein kurzer Hinweis gestattet. Das erste Papier, das vorgelegt wurde, nachdem die Tarifeinheit 2010 vom Bundesarbeits-gericht nicht mehr als Bestandteil der Rechtsprechung angesehen wurde, kam gemeinsam von der BDA und dem DGB. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD] – Michael Schlecht [DIE LINKE]: Ja, das habe ich ja gesagt!) Das war also ein gemeinsames Papier. Danach forderten sie eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die möglichst schnell geschaffen werden sollte. Daraufhin hat es längere Diskussionen gegeben. Ich gestehe zu, dass auch nach meiner Kenntnis offensichtlich nicht alle Mitgliedsgewerkschaften innerhalb des DGB positiv dazu stehen. Aber der DGB als Dachverband und auch zahlreiche Einzelgewerkschaften stehen dazu. Ich muss das zumindest einmal zur Kenntnis nehmen. Wenn wir von Sozialpartnern reden, dann reden wir vom DGB als Dachverband für Einzelgewerkschaften und von der BDA als Dachverband für die Arbeitgeber. Diese haben die Tarifeinheit bisher offensichtlich gemeinsam als Sozialpartner gefordert und den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt. Das kann ich zur Kenntnis nehmen. Daran, dass Ihnen das nicht passt, zweifle ich keine Sekunde, zumindest deshalb nicht, weil Sie durch die Tarifeinheit vom bundesdeutschen Generalstreik noch weiter entfernt wären. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir uns daran gehalten haben. Sollten sie sich eines anderen besinnen, weil sie sich als Tarifpartner in einer schwierigen Situation befinden, dann werden wir uns diesem Erkenntnisgewinn ganz sicher nicht verschließen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um die Koalitionsfreiheit. Jedermann und jeder Beruf – so steht es in unserer Verfassung – hat das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren und Tarifverträge zu verhandeln. Dazu gehört auch das Streikrecht. Jetzt soll genau dieses Grundrecht per SPD-Gesetz eingeschränkt werden. Das machen wir Grüne nicht mit; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) denn dafür gibt es keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, und vor allem ist die gesetzliche Tarifeinheit ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit und ein Angriff auf das Streikrecht. Deshalb lehnen wir das Gesetz strikt ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Der Gesetzentwurf wirft viele Fragen auf. Diese Fragen habe ich zusammengefasst und sie der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage gestellt. Die Antworten liegen jetzt vor. Ich kann nur sagen: Die Antworten sind unsäglich. In der Regel wird nur aus dem Gesetzentwurf zitiert, oder es wird überhaupt nicht geantwortet. Gehaltvolle und juristische Begründungen, Erläuterungen oder Beispiele fehlen. Für das Bundesverfassungsgericht jedenfalls werden solche Antworten nicht reichen. Das wird Karlsruhe nicht durchgehen lassen. Warum das Ministerium dafür eine Fristverlängerung benötigte und insgesamt sechs Wochen gebraucht hat, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Überzeugende Antworten sehen anders aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kennt man leider!) In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung beispielsweise – wieder ohne Begründung –, das Tarifeinheitsgesetz sei lediglich eine Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit. Mit dieser Auffassung steht sie ziemlich alleine da. Es wurde schon gesagt: Namhafte Rechtsexperten wie Di Fabio, Dieterich, Gerhart Baum, Däubler, der Deutsche Anwaltverein und insbesondere der Wissenschaftliche Dienst, alle interpretieren den Gesetzentwurf als Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Die Bundes-regierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, fast alle anderen aber schon. Das ist ignorant. So leichtfertig sollte man mit der Koalitionsfreiheit nicht umgehen; denn sie gehört immerhin zu den Grundprinzipien unserer Demokratie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Auch beim Streikrecht bleibt die Bundesregierung mit ihren Antworten äußerst sparsam. Das zeigt: Bundesarbeitsministerin Nahles drückt sich beim Streikrecht und schiebt die Verantwortung zu den Gerichten. So sieht das übrigens auch der Deutsche Anwaltverein. Ich zitiere aus der Stellungnahme: Will der Gesetzgeber verbindlich etwas zur Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen sagen, sollte er … Kraft und Mut haben, so etwas im Gesetzestext zu regeln. Recht hat er. Ich ergänze: Hände weg vom Streikrecht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die gesetzliche Tarifeinheit stärkt auch nicht die Solidarität. Im Gegenteil: Sie verschärft die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften. Natürlich werden die kleinen Gewerkschaften dafür kämpfen, größer und mächtiger zu werden. Immerhin bekommt der Gewinner am Ende alles, vor allem einen gültigen Tarifvertrag. Auch das ignoriert die Bundesregierung. Wenn sich etwa der Marburger Bund für die Pflegekräfte öffnete, wäre das laut Ministerium kein Problem. Aber genau so entsteht doch Konkurrenz. Genau so entsteht der Kampf um die Mitglieder, zum Beispiel in jedem Krankenhaus. Diese Konkurrenz entsteht auch, wenn Flächentarifverträge aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in manchen Betrieben verdrängt werden. Durch die Tarifeinheit entsteht nicht Solidarität, sondern Häuserkampf. Frau Ministerin, Sie wissen anscheinend nicht, was Sie tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich habe in der Kleinen Anfrage natürlich ein paar Daten abgefragt: die Zahl der kollidierenden Tarifverträge und auch, wie viele davon durch Kooperationen aufgelöst wurden, die Streikhäufigkeit oder neue Berufsgewerkschaften. Die Antworten waren: keine Informationen, keine Angaben, keine Erkenntnisse. – Die Bundesregierung plant also ein verfassungswidriges Gesetz und weiß nicht einmal, warum. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geisterfahrer! Blindflug!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle: Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität. Tarifpluralität erfordert deshalb Kooperationen zwischen den Gewerkschaften. Solidarität lässt sich aber nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Das ist im Übrigen auch nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften. Wir Grüne stehen bei diesem Thema weder auf der Seite der DGB-Gewerkschaften noch auf der Seite der Berufsgewerkschaften, sondern ausschließlich auf der Seite der Verfassung. Genau das erwarten wir von Ihnen von den Regierungsfraktionen. Stoppen Sie also dieses verfassungswidrige Gesetz. Noch haben Sie dafür Zeit. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Bernd Rützel von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bernd Rützel (SPD): Liebe Frau Müller-Gemmeke, ich glaube, jeder in diesem Hause wie auch in den Länderparlamenten, Stadt-räten und Gemeinderäten steht immer auf der Seite der Verfassung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir sehen!) Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Losung „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ist fast so alt wie die Gewerkschaften selber. Dies ist seit jeher eine elementare Forderung der Arbeitnehmerseite gewesen. Es geht darum, für gleiche Arbeit im Betrieb gleiche Bezahlung und auch gleiche Bedingungen zu gewährleisten. Es geht um die Solidarität der Beschäftigten untereinander. Worum es jetzt geht und wofür wir Politiker sorgen müssen, ist, die Zuständigkeiten zu klären. Für mich ist entscheidend, dass dies nicht auf Kosten der Arbeitnehmervertretungen geschieht. Lieber Klaus Ernst, Ihr Vortrag war, wie so oft, emo-tional, und Sie haben wie mancher andere gesagt: Es wird ins Streikrecht eingegriffen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja! Selbstverständlich!) Das trifft nicht zu. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es wird nicht ins Streikrecht eingegriffen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen Sie doch heute überhaupt nicht! Das wird vor Gericht entschieden!) Sie haben kurz darauf gesagt, dass es in der Verantwortung der Arbeitsgerichte liegt, die Verhältnismäßigkeit eines Streiks zu beurteilen. Das war und ist der Fall, und das wird auch in Zukunft so bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Als Jugendvertreter habe ich seinerzeit die Interessen der Auszubildenden im Betrieb vertreten. Später wurde ich freigestellter Betriebsrat. Deshalb weiß ich um die Bedeutung der Tarifautonomie und darum, was wir ihr zu verdanken haben. Was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, hat Bundesministerin Andrea Nahles diesen Weg sehr schön und deutlich skizziert. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Rützel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Bernd Rützel (SPD): Ja. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Ernst. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Erst fragen, von wem!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Lieber Bernd Rützel, die Frage, ob in das Streikrecht eingegriffen wird, ist die Kernfrage bei dem Gesetzentwurf. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Nein! Weil da nichts geregelt wird!) Würdest du mir zustimmen, dass dann, wenn eine Gewerkschaft nicht mehr durch Streik einen Tarifvertrag erreichen kann, ein Eingriff in das Streikrecht gegeben ist, auch wenn nicht ausdrücklich von einem Verbot des Streikrechts die Rede ist? Würdest du mir zustimmen, dass die derzeitige Rechtsprechung, nach der ein Streik nur dann zulässig ist, wenn er der Erzielung eines Tarifvertrags dient, dann nicht mehr möglich wäre aufgrund der Tatsache, dass eine kleinere Gewerkschaft keinen Tarifvertrag mehr -erreichen kann, weil der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft gilt? Würdest du mir zustimmen, dass dieser Umstand dazu führt, dass diese kleinere Gewerkschaft faktisch nicht mehr streiken kann und wird? Sie wird nicht mehr streiken, weil sich die einzelnen Mitglieder sicherlich fragen werden, warum sie streiken sollen, wenn das, was sie erreichen wollen, ohnehin nicht dabei herauskommen wird und vor allem auch nicht mehr herauskommen kann. Denn ein solcher Streik würde selbstverständlich von jedem Arbeitsgericht untersagt, weil er nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen der Republik entspricht, und es könnten auch Schadensersatzklagen der Arbeitgeber drohen, die dazu führen, dass diese Gewerkschaft sozusagen gekillt wird. Würdest du mir zustimmen, dass das in dem Gesetzentwurf so geregelt ist, wie ich es gerade dargelegt habe? Bernd Rützel (SPD): Da wurde mit vielen Konjunktiven beschrieben, was alles passieren würde und könnte. Ich möchte den Weg des Gesetzes aufzeigen, den auch Andrea Nahles klargestellt hat. Wenn es letztlich zu einer Tarifkollision kommt, wenn sich also zwei Gewerkschaften auf einer Wiese tummeln, sich um die gleiche Arbeitnehmergruppe kümmern und unterschiedliche Tarifverträge abschließen wollen, muss es möglich sein, festzustellen, wessen Tarifvertrag gilt. Sonst bleibt es nicht beim Streit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber, was die Sozialpartnerschaft in Deutschland jahrzehntelang stark gemacht hat, sondern dann kommt es verstärkt zum Streit zwischen einzelnen Gewerkschaften. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es doch auch mit dem Gesetz!) Aber bis es so weit kommt, sind in diesem Gesetz ganz viele Sachen vorgeschaltet. Ich kann Tarifgemeinschaften bilden, (Rudolf Henke [CDU/CSU]: Dafür brauche ich kein Gesetz! Das kann ich jetzt auch!) ich kann mich zusammenschließen, ich kann einen Tarifvertrag abschließen, und der Nächste kann Teile ergänzen. Ich kann meine Zuständigkeiten abstimmen und sagen: Du bist für das zuständig, ich für jenes. – Die kleinere Gewerkschaft kann den Tarifvertrag auch nachzeichnen. Es gibt also ganz viele Möglichkeiten für die kleineren Gewerkschaften, zu ihrem Tarifvertrag zu kommen. Das haben wir bis heute in Deutschland über Jahrzehnte praktiziert. Die Frage, ob jetzt eine kleine Gewerkschaft streiken darf, wird auch von diesem Gesetz, wenn es denn verabschiedet wird, nicht entschieden. Die Gewerkschaft kann natürlich streiken, wenn sie sich für zuständig hält und glaubt, die Mehrheit zu haben. Dann muss natürlich festgestellt werden, ob sie wirklich die Mehrheit der Mitglieder hat. Wir haben jetzt auch bei der Bahn gesehen, wie die Diskussion ist. (Beifall bei der SPD) Der Weg, den wir mit diesem Gesetz hin zur Tarifpluralität gehen, ist richtig. Das ist auch ein ganz wichtiger Befriedungsfaktor. Das Gesetz hat also eine Befriedungsfunktion. Es festigt gleichzeitig den Anspruch auf Tarifautonomie, weil es zahlreiche Möglichkeiten schafft, wie zwei Gewerkschaften eine Tarifkollision im Betrieb aus eigener Kraft aufheben können. Ich finde es richtig, wenn die Gewerkschaften interne Verteilungsfragen zunächst einmal untereinander lösen, bevor sie mit gemeinsamen Forderungen und einer gemeinsamen Strategie in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum soll sich eine große Gewerkschaft darauf einlassen, wenn sie die Mehrheit hat?) Das ist nicht nur meine Einschätzung; ich bin froh, dass das auch die Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und ihres Vorsitzenden Reiner Hoffmann ist, der immer wieder betont, wie wichtig die Geschlossenheit der Arbeitnehmervertretung ist. Deswegen ist auch die Behauptung, die vorhin in der Zwischenfrage geäußert wurde, die Gewerkschaften stünden nicht zu dem Gesetz, falsch. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich klar dazu positioniert. Auch ich weiß, dass es die eine oder andere Gewerkschaft gibt, die das nicht so gut findet. Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind wichtige Eck- und Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beigetragen. Es ist gut und richtig, dass man sich streitet, dass man kämpft, sich die Köpfe einschlägt, (Heiterkeit) – das ist in Tarifverhandlungen so –, aber dann muss man das Ganze befrieden. Man muss zu einem guten Konsens kommen, damit wieder Frieden herrscht und die Betriebe ihre Geschäfte machen können. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heizt den Streit an! Das befriedet nicht! Das ist Konkurrenz um die meisten Mitglieder!) Konkurrierende Gewerkschaften schwächen das solidarische Miteinander und zersplittern Arbeitnehmervertretungen. Gewerkschaften sind dann erfolgreich, wenn der Stärkere auch für den Schwächeren kämpft. Wenn man genau hinschaut, dann sieht man auch, dass der vermeintlich Stärkere, der vielleicht jetzt die dicken Ellenbogen hat, nicht ohne den vermeintlich Schwächeren durchkommt und ohne ihn nichts erreichen kann. Solidarität ist auch ein Gedanke dieses Gesetzes. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Katja Keul das Wort. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon wirklich kurios: Da entscheidet das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010, dass der Zwang zur Tarifeinheit mit Artikel 9 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Und was machen Sie von der Bundesregierung? Sie legen uns einen Gesetzentwurf vor, in dem genau das steht, was das Grundgesetz nicht zulässt. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau so ist es!) Gleichzeitig behaupten Sie, Koalitionsfreiheit und Streikrecht nicht zu beschneiden. Aber genau das -machen Sie, Frau Ministerin, mit Ihrer verordneten Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht hat schlüssig argumentiert. Die kollektive Koalitionsfreiheit dürfe nicht dadurch entwertet werden, dass man einen geschlossenen Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft seiner Wirkung beraube. Das Bundesarbeitsgericht hat recht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nur die große Koalition, diesmal aus Arbeitgeberverbänden und großen Gewerkschaften, will das nicht wahrhaben und ihre Interessen auf dem Rücken der kleinen Gewerkschaften durchsetzen. Artikel 9 Grundgesetz gewährleistet das Vereinigungsrecht der Berufe vorbehaltlos und ohne Bezug auf Mehrheitsberufe oder Ähnliches. Und jetzt kommen Sie und wollen uns erklären, die Minderheitsgewerkschaften hätten ja Anhörungsrechte, und außerdem erlaubten Sie ihnen ein Nachzeichnungsrecht, das es ermöglicht, an dem Tarifabschluss der Mehrheitsgewerkschaft zu partizipieren, wenn ihr bereits abgeschlossener Tarifvertrag durch den neuen § 4 a Tarifvertragsgesetz – leider, leider – verdrängt worden sei. Da werden die Arbeitnehmer bestimmt sehr dankbar sein, dass sie sich nun dem – für sie möglicherweise nachteiligen – Tarif der anderen Gewerkschaft unterordnen dürfen. Das ändert aber nichts daran, dass Sie der Minderheitsgewerkschaft ihre Existenzberechtigung absprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Wer wird denn so irre sein und Beiträge an eine Gewerkschaft zahlen, die gar nicht wirksam verhandeln kann? Die Arbeitnehmer werden so quasi gezwungen, die Gewerkschaft zu wechseln, wenn sie noch in irgendeiner Weise Einfluss auf ihre Interessenvertretung haben wollen. Wenn das kein Eingriff in die individuelle Koalitionsfreiheit sein soll, was dann? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für einen solchen Eingriff ist weit und breit nicht zu sehen. Es droht weder eine Vervielfachung der Arbeitskämpfe noch der Funktionsverlust der Friedenspflicht. Auch der Betriebsfrieden wird nicht gefördert. Im Gegenteil: Die Gewerkschaften müssen nun wesentlich härter Mitglieder anderer Gewerkschaften abwerben, um zu überleben, nach dem Motto „The winner takes it all“. Eine Gewerkschaft, die aufgrund des neuen § 4 a Tarifvertragsgesetz keinen wirksamen Tarifvertrag aushandeln kann, wird zur Durchsetzung von Verhandlungen auch keinen Streik führen können, da der ja nicht geeignet ist, das gewünschte Ziel zu erreichen. Eine solche Gewerkschaft ist ihres Wesenskerns beraubt; sie ist nicht mehr geeignet, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, und ist damit keine Vereinigung mehr im Sinne des Grundgesetzes. Sie kann vielleicht noch Doppelkopfturniere oder gesellige Betriebsfeste organisieren; (Heiterkeit des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) das ist aber nicht das, was unser Grundgesetz mit „Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ gemeint hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU]) Erfolgreiche Tarifverhandlungen kann nur derjenige -führen, dessen Tarif hinterher auch Anwendung findet. Da Sie hier nicht zur Vernunft kommen, bleibt wieder einmal nur das Verfassungsgericht. Noch ein letztes Wort. Frau Nahles, die Tarifeinheit, wie das Bundesarbeitsgericht sie vor 2010 gehandhabt hat, war eine andere als die, die Sie verordnen. Damals galt nämlich der Spezialitätsgrundsatz, und jetzt gilt der Mehrheitsgrundsatz. Deswegen ist Ihr Vorgehen erst recht verfassungswidrig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Rudolf Henke [CDU/CSU] und Matthäus Strebl [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Wilfried Oellers das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 2010 nahm das Bundesarbeitsgericht Abstand von seiner bis dato geltenden Rechtsprechung zur Tarifeinheit. Galten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge, so wurde die Tarifkollision nach dem Grundsatz der Spezialität gelöst. Die Regel lautete: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Dies gilt seit 2010 nun nicht mehr. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung lösen derzeit die Situation von Tarifkollisionen. Dies soll nun durch das Tarifeinheitsgesetz geschehen. Hierbei sind zwei wesentliche Grundsätze zu berücksichtigen und zu beachten: zum einen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und zum anderen das hohe Gut des Betriebsfriedens. Beide Grundsätze sind es, die Deutschland zu Wohlstand und wirtschaftlichem Erfolg verholfen haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, Tarifkollisionen nach dem Grundsatz des betrieblichen Mehrheitsprinzips zu lösen. Dabei liegt eine Kollision nur dann vor, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden. Das heißt, dass Vereinbarungen der betroffenen Gewerkschaften einer Lösung der Kollision nach dem Mehrheitsprinzip immer vorgehen. So können Gewerkschaften zum Beispiel ihre Zuständigkeiten untereinander abstimmen und ihre Tarifverträge im Rahmen einer gewillkürten Tarifpluralität regeln und abklären. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das können sie jetzt auch schon!) Gewerkschaften können in Tarifgemeinschaften Tarifverträge aushandeln oder inhaltsgleiche Tarifverträge abschließen, ohne in einer Tarifgemeinschaft verbunden zu sein. Sie können auch den Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft im Rahmen eines Anschlusstarifvertrags nachzeichnen, oder sie können verbandsinterne Konfliktlösungsverfahren nutzen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Oellers, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Müller-Gemmeke zu? Wilfried Oellers (CDU/CSU): Ja, gerne. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege, dass ich die Frage stellen darf. – Es geht die ganze Zeit darum, was das Gesetz überhaupt bewirkt bzw. warum das Gesetz gemacht wird. Als Grund werden die vielen Kollisionen von -Tarifverträgen genannt. Sie haben eben all die Möglichkeiten aufgezählt, die Gewerkschaften haben, sich zu einigen. Das ist Realität; dafür braucht man kein Gesetz. Ich möchte nachfragen: Wie viele Tarifkollisionen gibt es eigentlich, die dazu führten, dass das Gesetz gemacht wird? Vorhin habe ich gesagt, dass ich dazu auf die Kleine Anfrage keine Antwort bekommen habe. Ich kenne genau zwei Kollisionen. Die Piloten haben keine Kollision; denn sie haben keine Konkurrenz. Bei den Ärzten gibt es eine Tarifkollision. Da gibt es aber momentan keine Probleme, sondern da werden einfach die unterschiedlichen Tarifverträge angewandt. Wenn das Tarifeinheitsgesetz kommt, werden dort die Probleme erst richtig anfangen. Momentan gibt es jedoch eine echte Kollision, und zwar bei der Bahn. Früher haben sich EVG und GDL besprochen und einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser wurde dann aufgelöst. Ich glaube, wenn es das Gesetz nicht geben würde, hätten wir auch in diesem Bereich weniger Probleme. Meine Frage lautet: Wie viele tatsächliche Kollisionen kennen Sie? Warum wird das Gesetz gemacht? Kann es sein, dass das Gesetz nur wegen der Bahn gemacht wird? (Beifall der Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Das Gesetz wird sicherlich nicht nur wegen der Bahn gemacht. Der aktuelle Streik ist auch ein Zuständigkeitsstreit, auf den ich gleich eingehen werde. Der Gesetzgeber hat aber vor allem dann vorsorglich zu handeln, wenn – wie dargelegt – die Tarifpartner eine entsprechende Bitte an den Gesetzgeber herantragen. Es sind die Gewerkschaften unter dem Dach des DGB genannt worden, die damit nicht einverstanden sind. Insgesamt aber liegt es an den Tarifpartnern, ob ein solcher Tarifvertrag gewünscht wird. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Kollisionen gibt es denn jetzt?) Es gilt sicherlich, bestimmte Fälle vorsorglich zu regeln. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wie viele Fälle kennen Sie? – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Frage nicht beantwortet!) – Wenn Sie das so sehen, müssen Sie das so zur Kenntnis nehmen. Ich will aber fortfahren. Von Herrn Ernst wurde eingeworfen, dass es all die Möglichkeiten, die ich aufgezählt habe, schon gibt. Ich will betonen, dass gerade diese Möglichkeiten den Gewerkschaften weiterhin zur Verfügung stehen. Nur in einem Konfliktfall, der nicht gelöst werden kann, greift erst einmal subsidiär die Kollisionsregel der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip. Diese Regelung führt dazu, dass die Solidarität der Belegschaft untereinander gestärkt wird. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das Gegenteil ist der Fall! Der Streik der GDL ist eine Folge davon!) Schlüsselpositionen im Betriebsablauf, die ein höheres Druckpotenzial im Hinblick auf den Arbeitgeber darstellen, können somit nicht lediglich zum eigenen Vorteil und damit zulasten der anderen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden. Dies dient dem Schutz der Schwächeren, verhindert innerbetriebliche Verteilungskämpfe und dient dem hohen Gut des Betriebsfriedens. Das Arbeitskampfrecht wird entgegen anderer Auffassung hier im Haus durch diese Regelung nicht geändert. Die Entscheidung, ob ein Arbeitskampf rechtmäßig ist oder nicht, liegt nach wie vor bei den Arbeitsgerichten, die die Verhältnismäßigkeit und damit auch die Rechtmäßigkeit eines Streiks in jedem Einzelfall zu prüfen haben. Im Rahmen dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen, neben dem Grundsatz der Tarifeinheit Strukturen des Arbeitgebers sowie die Reichweite von Tarifverträgen. Nur in den seltensten Fällen haben die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit einen Streik für unverhältnismäßig erklärt. Selbst beim Streik der Vorfeldbeschäftigten am Frankfurter Flughafen im Jahr 2012 sah das Arbeitsgericht weniger Probleme bei der Verhältnismäßigkeit. Vielmehr lag hier ein Verstoß gegen die Friedenspflicht vor, da noch ein gültiger Tarifvertrag bestand. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Eine Frage, ganz kurz! Ein Satz!) Für verhältnismäßig hielt das Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2013 gar einen Streik von angestellten Lehrern an einem Tag, an dem Abiturprüfungen für einen Leistungskurs stattfanden. An diesen Beispielen sieht man deutlich, welche Maßstäbe die Rechtsprechung bei der Verhältnismäßigkeit setzt. Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird intensiv diskutiert. Die Verfassungsressorts sowie die Juristen des Kanzleramts und des Arbeitsministeriums haben den Gesetzentwurf für verfassungsgemäß gehalten; er ist verabschiedet worden. Ebenfalls – auch das sei erwähnt – hat der Bundesrat in seiner ersten Lesung keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Es sei deutlich betont, dass alle in diesem Hause vertretenen Parteien auch im Bundesrat vertreten sind. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Oellers, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage – eine Frage, einen Satz – vom Kollegen Ernst zu? Wilfried Oellers (CDU/CSU): Gerne. Klaus Ernst (DIE LINKE): Ich mache es wirklich ganz kurz. – Sie stellen den Betriebsfrieden mit dem Koalitionsrecht gleich; das Koalitionsrecht ist in Artikel 9 des Grundgesetzes geregelt. Wo finden wir im Grundgesetz den Betriebsfrieden? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war wirklich ein Satz, Frau Präsidentin! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man mit einem Satz beantworten! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das steht im Verfassungsgerichtsurteil! – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: In der Verfassung steht kein Kulturgut, aber das ist eines!) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Herr Ernst, das war nur eine Frage, ein Satz. Vielen Dank. – Diese Frage haben wir schon im Rahmen der letzten Diskussion über dieses Thema in diesem Hause beantwortet. Sicherlich ist die Koalitionsfreiheit in der Verfassung geregelt. Das hohe Gut des Betriebsfriedens hat sich aus der Tarifpolitik an sich herausgebildet und ist hier sicherlich auch zu berücksichtigen. (Beifall des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU] – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Also nicht in der Verfassung! Sie kennen keinen Artikel in der Verfassung, wo das drinsteht?) – Ich habe Ihre Frage gerade beantwortet. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Okay! Damit ist das beantwortet, oder?) Sicherlich gibt es in der derzeitigen Diskussion auch kritische Stimmen zu dem Gesetzentwurf. In der Literatur gibt es aber auch befürwortende Stimmen zu diesem Gesetzentwurf. Diese Diskussion zeigt vor allen Dingen, dass Juristen bei derartigen Fragen nicht immer einer Meinung sind. Der Gesetzentwurf stellt eine Ausgestaltung der Tarifautonomie dar und keinen Eingriff in dieselbige. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ist das legitime Ziel dieses Gesetzes. Dies wird vor allen Dingen dadurch deutlich, dass die Regelung der Tarifeinheit subsidiär greift und den Gewerkschaften alle Lösungen ermöglicht, die ich bereits ausgeführt habe. Darüber hinaus steht den Minderheitsgewerkschaften im Falle einer Kollisionslösung durch den Grundsatz der Tarifeinheit ein Anhörungs- und ein Nachzeichnungsrecht zu. Mit diesem Gesetzentwurf werden Zuständigkeitsfragen geregelt und damit Kollisionssituationen geklärt. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was es in vielfältiger Weise gibt!) Dies dient insbesondere der Solidarität innerhalb der Belegschaft und der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Auseinandersetzungen über Zuständigkeitsfragen sind vor allem für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Deswegen wollen die Menschen, dass diese Fragen beantwortet werden. Vor 2010 hat das mit der damaligen Rechtsprechung funktioniert, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein anderes Prinzip! Ist doch logisch, dass das funktioniert!) wenn auch gewiss unter anderen Voraussetzungen. Doch eines bleibt in jeder Konstellation gleich: Die beste Lösung bei einer Streitfrage bzw. einer Kollision ist, sich zu einigen, auch wenn der Weg dorthin schwer sein kann. Hierzu leistet das Gesetz seinen Beitrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Jutta Krellmann von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Verfassungswidrigkeit hat Professor Däubler im Auftrag unserer Fraktion ein Gutachten erstellt; mein Kollege Klaus Ernst hat das eben bereits erwähnt. Wie Professor Däubler warnt eine große Zahl von Arbeitsrechtlern und anderen Juristen ausdrücklich vor diesem Gesetz. Aber diese Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang echt beratungsresistent. (Kerstin Griese [SPD]: Unglaublich, was Sie sagen! – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Nur gegenüber Gutachten, die von der Linken kommen!) Dass Sie politisch nicht auf uns hören, kann ich ja verstehen. Geschenkt! Dass Sie aber eine ganze Menge anderer Juristen und Arbeitsrechtler ignorieren, kann ich im Grunde nicht verstehen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber wundern tut es einen nicht!) An dieser Stelle herrscht kollektive Ignoranz. (Beifall bei der LINKEN) Zukünftig wird Gewerkschaftsarbeit, insbesondere die der kleineren Gewerkschaften, erschwert. Deswegen laufen diese Gewerkschaften gerade Sturm, teilweise vor Ihren Parteizentralen, wie ich mitbekommen habe. An der Basis der Industriegewerkschaften wurde dieses Gesetz nie wirklich diskutiert: weder in Tarifkommissionen noch in Bezirken noch auf einer Betriebsversammlung vor Ort mit den Beschäftigten. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Bei Verdi auch nicht!) Die Leute, die ich in den Betrieben treffe, wollen sich und anderen das Streikrecht nicht nehmen lassen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Die Mitglieder fragen! – Gegenruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die können wir fragen!) Ich kann das wirklich nicht verstehen, Frau Nahles. Sie sind doch angetreten, um die Tarifautonomie zu stärken und um den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Mit diesem Gesetzentwurf erreichen Sie genau das Gegenteil, und zwar zum Nachteil der Beschäftigten. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die Tarifautonomie muss ohne einen Eingriff in das Streikrecht gestärkt werden. Das ist beispielsweise durch die Ausweitung betrieblicher Mitbestimmung möglich. Im Gesetzentwurf steht davon nichts. (Bernd Rützel [SPD]: Er ist doch gut!) Neben einem Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei Leiharbeit und Werkverträgen ist ein erweitertes Mitbestimmungsrecht bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, zum Beispiel beim Outsourcing, absolut notwendig. (Beifall bei der LINKEN) Das wäre einmal ein Lösungsansatz, der nach vorne gerichtet ist und die Beschäftigten beteiligt, statt sie auszuschließen. Eine weitere Möglichkeit setzt direkt bei den Arbeitgebern an. Sie sollten sich in ihren Verbänden organisieren. Aber dann muss es auch so weit gehen, dass gesetzlich dafür gesorgt wird, dass geltende Tarifverträge angewandt werden. Ich meine, bei einer echten Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist noch ganz viel Luft nach oben. Da müsste noch viel gemacht werden. Schluss mit OT-Mitgliedschaften! (Beifall bei der LINKEN) Ziel von Tarifverträgen ist es seit jeher, Konkurrenz auf der Basis von Löhnen auszuschließen. Dazu brauchen wir ein Streikrecht. Das gerät immer mehr aus dem Blick. Im Grunde ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, die politischen Rahmenbedingungen zu stärken, damit die Beschäftigten selbst – gemeinsam mit ihren Gewerkschaften – die Tarifeinheit durchsetzen. Frau Nahles, das sind zwei wirksame Vorschläge zur Stärkung der Tarifautonomie. Meine Liste ist noch lang. Was auf dieser Liste an keiner Stelle steht, ist ein Gesetz zur Herstellung der Tarifeinheit. Ihr Gesetz schwächt langfristig alle Gewerkschaften. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Gerade deswegen sind Arbeitgeber so dahinterher, dass es zu einem solchen Gesetzentwurf kommt. Ich kann die SPD nur warnen: Lassen Sie die Finger weg! Hände weg vom Streikrecht! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Kommen Sie endlich zur Vernunft, und stoppen Sie dieses Gesetz, damit es gar nicht erst so weit kommt, dass wir darüber abstimmen müssen! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Ralf Kapschack von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ralf Kapschack (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Liebe Zuhörer! „Ein Arbeitnehmer ist auf die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will.“ Das stammt nicht aus dem Grundsatzprogramm der SPD oder einer Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes, sondern aus einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs von 1984. Daran wird deutlich, welch hohen Stellenwert Gewerkschaften in unserem Land haben. Deshalb genießen sie auch einen besonderen Schutz. (Beifall bei der SPD) Gewerkschaften haben aber auch eine besondere Verantwortung. Es ist für mich selbstverständlich, dass Gewerkschaften für höhere Löhne, für kürzere Arbeitszeiten, für bessere Arbeitsbedingungen streiken können – ich bin ja schließlich auch seit meinem ersten Arbeitstag Gewerkschaftsmitglied –; das steht für mich völlig außer Frage. Aber es geht nicht, dass eine Spartengewerk-schaft – wie in den vergangenen Wochen und Monaten – versucht, ihren Einflussbereich in Konkurrenz zu anderen Gewerkschaften auf Kosten Hunderttausender unbeteiligter Fahrgäste auszuweiten – koste es, was es wolle. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auseinandersetzung bei der Bahn ist wahrlich keine Katastrophe; aber sie ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass da einiges im Argen liegt. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also geht es doch ums Streikrecht!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Spielregeln für Tarifauseinandersetzungen präzisiert. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht ums Streikrecht!) Ich bin mir sicher, dass gerade bei diesem sensiblen Thema die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit ihres Gesetzentwurfs sehr sorgfältig geprüft hat. Ich glaube auch nicht, dass es verfassungswidrig ist, wenn wir verhindern wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben gegeneinander in Wettbewerb treten, dass sie im Kampf um bessere Arbeitszeiten oder bessere Löhne gegeneinander ausgespielt werden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verändert das Gesetz aber nicht!) Das ist die Grundbotschaft dieses Gesetzes: „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Konkurrierende Tarifverträge werden nach dem Mehrheitsprinzip behandelt. So ist sichergestellt, dass zwei Personen für die gleiche Arbeit nicht unterschiedlich entlohnt werden, nur weil sie unterschiedlichen Gewerkschaften angehören. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Oder gar keiner!) Es wird auch in Zukunft problemlos möglich sein, dass Gewerkschaften ihre jeweilige Zuständigkeit abstimmen oder gemeinsam in einer Tarifgemeinschaft einen Tarifvertrag verhandeln. Mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit ist in dieser Debatte schon viel gearbeitet worden; damit ist man schnell bei der Hand. Es gibt für diese Position auch prominente Zeugen. Aber es gibt genauso prominente Zeugen dafür, dass der vorliegende Entwurf natürlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich nenne zum Beispiel den ehemaligen Präsidenten des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs Michael Bertrams. Er argumentiert, das Mehrheitsprinzip sei ein überragendes Prinzip unserer Verfassung, das es dem Gesetzgeber erlaube, diesem Prinzip auch im Tarifrecht Geltung zu verschaffen, gerade auch was die oft angesprochene Auswirkung auf das Streikrecht angeht. Also wäre ich vorsichtig, pauschal mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit zu arbeiten. Der Marburger Bund hat angekündigt, dass er gegen das Gesetz, sollte es verabschiedet werden – so sieht es aus –, beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen wird. Das ist sein gutes Recht – völlig klar! Das Verfassungsgericht stellt im Zweifel verbindlich fest, ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind oder nicht, aber niemand sonst – weder Sie noch der Marburger Bund noch ich. Dafür haben wir ein geregeltes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin da guter Dinge. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir dürfen schon selber denken und reden?) – Ja. Ich stelle das Nachdenken ja auch nicht ein; das mache ich doch gar nicht. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Okay, gut!) Ich bin trotzdem guter Dinge, weil ich fest davon überzeugt bin, dass das Ministerium zusammen mit den Verfassungsressorts sehr sorgfältig gearbeitet hat. Zum Schluss ein kurzer Hinweis zu dem Satz – das ist immer angesprochen worden –, das neue Gesetz würde die Gewerkschaften schwächen: Das sieht zumindest die Mehrheit der deutschen Gewerkschaften ganz anders. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) – Wie das manchmal so ist im Leben, Klaus: Ich bin für dieses Gesetz, meine Gewerkschaft Verdi ist dagegen. Du bist in der IG Metall, bist gegen dieses Gesetz, aber deine Gewerkschaft ist dafür. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nur die zwei Vorsitzenden, nicht die Gewerkschaft!) Manchmal ist das Leben bunt und kompliziert. (Beifall bei der SPD) Auch der DGB hat den Gesetzentwurf begrüßt und einige konstruktive Änderungsvorschläge gemacht, über die im Laufe der Beratungen sicherlich noch zu reden sein wird. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Der Abgeordnete Henke hat das Wort zu einer Kurzintervention. Rudolf Henke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich würde, weil jetzt so viel von der Verfassungsproblematik die Rede war, gerne den Blick auf das lenken, was Frau Ministerin Nahles in der Debatte eingangs hervorgehoben hat, nämlich dass es sich bei der Koalitionsfreiheit um ein Grundrecht handelt. Sie hat dann dazugesagt: Es ist nicht nur ein Freiheitsrecht. – Ich würde sagen: Kein Recht ist nur ein Freiheitsrecht, sondern jedes Recht muss immer in Verantwortung – das heißt auch: in Verantwortung vor anderen – ausgeübt werden. Aber es ist eben auch ein Freiheitsrecht. Ich will den Wortlaut von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz noch einmal in Erinnerung rufen: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. (Beifall bei der LINKEN) Auch in Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wesensgehalt!) Die Frage ist jetzt, ob ein Beruf, der im Betrieb natürlich immer eine Minderheit darstellt, nicht genau den Wesensgehalt der Zusage aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz einbüßt, wenn man sagt: Wir machen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit von der Bedingung des Vorliegens einer betrieblichen Mehrheit abhängig. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tatsache, dass das ein Grundrecht ist, hebt die Koalitionsfreiheit und damit das Regelungsrecht der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen auf das gleiche Niveau wie die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Wissenschaft, wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie die Versammlungsfreiheit, wie das Recht der Freizügigkeit, wie die Berufsfreiheit und wie das Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis. Wenn man die Koalitionsfreiheit zur Disposition einer Mehrheit stellt, dann wird dieses Recht im Kern so verletzt, dass sich der Bundestag zurückhalten sollte, dies zu tun. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Kapschack. Ralf Kapschack (SPD): Das war die Rede des Chefs des Marburger Bundes. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und? Das gibt es doch gar nicht!) Das ist ja auch völlig in Ordnung. (Michael Schlecht [DIE LINKE]: Er hat das Grundgesetz vorgelesen! Das vergessen manche hier! – Gegenruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Herr Schlecht, dass Sie sich zum Grundgesetz melden, das ist eine Frechheit! – Weitere Zurufe) – Darf ich zu Ende reden? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich darf die Kollegen um Ruhe bitten. Der Kollege Kapschack hat jetzt das Wort als Reaktion auf die Intervention vom Kollegen Henke. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt spricht Verdi!) Ralf Kapschack (SPD): So. – Ich bin bei Verdi, Sie sind beim Marburger Bund; alles ist in Ordnung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Damit ist alles gesagt! – Zuruf der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Doch, ich bleibe dabei. Ich kann nur das wiederholen, was ich eben gesagt habe: Ich bin der Meinung, dass wir die Koalitionsfreiheit nicht antasten. Wir regeln die tarifliche Auseinandersetzung neu, aber wir greifen nicht in Grundrechte ein; da sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich vermute, dass diese Frage letztendlich vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden wird. Das, was Sie zitiert haben, ist völlig in Ordnung. Ich muss ja nicht das Grundgesetz interpretieren oder Ihr Zitat werten. Wir als Koalition handeln. Auch Sie sind Teil dieser Koalition, und aus Ihrer Fraktion gab es den besonders starken Wunsch, Regelungen in dieser Art und Weise vorzunehmen. Es wäre vielleicht sinnvoll, in die eigene Fraktion zu wirken. (Rudolf Henke [CDU/CSU]: Habe ich doch gerade! Alle haben zugehört!) Was Ihre Kritik angeht: Ich habe meine Position dargelegt. Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für verfassungsgemäß. Ob das so ist, darüber wird, wie gesagt, möglicherweise das Verfassungsgericht entscheiden. Dafür gibt es Regeln. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Wir fahren in der Debatte fort. Als nächster Redner hat Stephan Stracke von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Stracke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie sind ein hohes Gut, konstitutiv für die soziale Marktwirtschaft, unverzichtbar für die Wirtschaftsordnung in Deutschland. Kollege Henke hat eben das Grundgesetz zitiert. Ich kann nur sagen: Es ist immer gut, im Grundgesetz nachzulesen. Die entscheidende Frage ist: Wird der Wesensgehalt des Grundrechtes, das Sie eben zitiert haben, angetastet? Wir haben es hier mit einem auslegungs- und ausgestaltungsfähigen Sachverhalt zu tun. Genau darum geht es bei den Fragestellungen, die wir klären müssen. Wir wollen den Tarifpluralismus entsprechend mit Leitplanken versehen, und zwar indem wir die Tarifeinheit im Betrieb wiederherstellen. Das ist das, was vor 2010 entsprechend galt, allerdings modifiziert in der Form, dass das Mehrheitsprinzip gelten wird. Wir sind uns, glaube ich, darin einig, dass das ein sehr komplexes, durchaus anspruchsvolles Unterfangen ist, weil hier eine Vielfalt von Rechtsfragen berührt ist, insbesondere auch verfassungsrechtlicher Art. Deswegen gilt es, hier drei Dinge zu beachten: Zum Ersten: Der Grundsatz der Tarifeinheit gilt nur subsidiär. Das heißt, die Kollision von Tarifverträgen, die von konkurrierenden Gewerkschaften gemacht werden können, ist vermeidbar. Das erhöht letztlich den Einigungsdruck im Vorfeld des Streiks. Genau das ist ein Ziel dessen, was wir uns vornehmen. Zum Zweiten: Es gilt dann das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip, es gilt der Tarifvertrag, der in der Belegschaft die größte Akzeptanz hat – und das nach dem Prinzip der Mehrheit. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, hat erklärt – ich zitiere aus einer Nachricht von heute –: Wir wollen das Mehrheitsprinzip als Grundlage der Entscheidung, welcher Tarifvertrag die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in einem Betrieb regelt. Das ist Demokratie pur. (Michael Gerdes [SPD]: Guter Mann!) Das zeigt: Das Mehrheitsprinzip ist eine Maßeinheit, die im Grundgesetz und vielen anderen Dingen auch entsprechend angelegt ist. Wir machen das Ganze betriebsbezogen; genau darauf hat das BAG in ständiger Rechtsprechung in dem Zeitraum bis 2010 Wert gelegt. Das ist auch die schonendere Regelung gegenüber allen anderen Überlegungen, beispielsweise wenn es um die Unternehmensbezogenheit geht. Das eröffnet gerade kleineren Gewerkschaften die Möglichkeit, in entsprechenden Betrieben häufiger die Mehrheit zu stellen. Zum Dritten: Es gibt keinen Eingriff in das Streikrecht, das Arbeitskampfrecht wird nicht geändert. Gerade das Arbeitskampfrecht ist ja Mittel zur Sicherung der Tarifautonomie. Hier wollen wir das Prinzip der Einzelfallbetrachtung entsprechend weiterhin gelten lassen. (Beifall des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Wir wissen, die Bundesregierung hat hier die Sozialpartner im Vorfeld sehr eng eingebunden; das haben wir auch im Koalitionsvertrag so verabredet gehabt. Die BDA unterstützt das Vorhaben. Beim DGB haben wir kein einheitliches Bild mehr. Es kommt natürlich Kritik vonseiten der Sparten- und Berufsgewerkschaften. Wen soll es wundern? Klar, es geht um die Existenz, es geht um den Einfluss. Allerdings nehmen wir ihnen nicht die Tariffähigkeit. Richtig ist: Es gibt – vielfach vorgetragen – verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Einwände waren allerdings vorhersehbar. Deswegen haben sich ja auch die beiden Verfassungsressorts Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium zusammengetan mit dem BMAS und geprüft, ob die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen in Einklang mit Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes stehen. Am Ende haben sie diese Frage mit Ja beantwortet. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, hat auch zu diesem Thema heute etwas gesagt – ich zitiere aus der gleichen Nachricht –: Nur Nein zu sagen, besorgt zu sein und das Lied der Klientelgewerkschaften zu pfeifen, das ist absolut zu wenig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Recht hat er. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es geht um ein Grundrecht!) Am Ende müssen wir natürlich auch den Befund zur Kenntnis nehmen, zu dem das BMAS gemeinsam mit den Verfassungsressorts gekommen ist: kein Eingriff, der verfassungswidrig wäre. Diesen Befund muss man natürlich nicht teilen, aber auf jeden Fall entsprechend zur Kenntnis nehmen. Wir haben hier durchaus grundrechtsschonende Lösungen gefunden. Das Thema der Verfassungsgemäßheit wird sicherlich auch die weiteren Beratungen maßgeblich prägen und tragen. Dabei wird für mich auch klar sein: Dieses Gesetz hat vor allem einen Präemptivcharakter, ist vorbeugend. Es geht vor allem darum, zu verhindern, dass einige wenige, die eine Schlüsselposition haben, einen Vorteil daraus ziehen und sich diese Schlüsselposition entsprechend prämieren lassen. Wir sollten darauf achten, dass wir nicht erst warten, bis das Haus, bis der Betrieb lichterloh brennt, sondern tatsächlich frühzeitig die Feuerwehr rufen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Ich freue mich auf die Beratungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. (Unruhe) – Bevor wir in der Debatte fortfahren, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen bitten, sich zu setzen. Wir werden noch mehrere Abstimmungen haben, bevor wir überhaupt zur Wahl des Mitglieds des Vertrauensgremiums kommen. Da es also noch etwas dauert, setzen Sie sich bitte. Ich habe auch noch die Bitte an Sie, dass Sie die Gespräche miteinander beenden bzw. auf jeden Fall den Lärmpegel senken. So etwas ist den Rednerinnen und Rednern gegenüber einfach unkollegial. (Beifall) Herr Weiß, Sie haben das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was kommt mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung wirklich auf uns zu? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!) Erstens. In Deutschland gibt es große Gewerkschaften, und es gibt kleine Gewerkschaften. Auch in Zukunft wird es in Deutschland große Gewerkschaften und kleine Gewerkschaften geben; denn jeder von uns, jede Bürgerin und jeder Bürger, darf der Organisation beitreten, der er beitreten will. Das gilt übrigens auch für jeden Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber darf der Arbeitgeberorganisation beitreten, der er beitreten will. Daran ändert dieses Gesetz nichts. Es bestätigt die Koalitionsfreiheit, die in Deutschland herrscht und grundgesetzlich geschützt ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Zweitens. Es wird hier in dieser Debatte in Sachen Streikrecht ein Popanz aufgebaut. Nein, dieses Gesetz enthält keine neuen Regelungen zum Streikrecht. Es kann auch in Zukunft gestreikt werden. Das Einzige ist – dabei bleibt es –: Ich kann vor ein Arbeitsgericht ziehen und die Verhältnismäßigkeit eines Streiks überprüfen lassen. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Daran ändert unser Gesetzentwurf nichts. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Rudolf Henke [CDU/CSU]: Dafür braucht man ihn nicht! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Dann brauchen wir ihn nicht! Dann lassen Sie es!) Drittens. Es findet eine heftige Debatte über die Verfassungsmäßigkeit statt. Kluge Juristinnen und Juristen äußern sich dazu. Ich bin schon ein bisschen erstaunt darüber, wie viele Kolleginnen und Kollegen hier selber gerne Bundesverfassungsrichter spielen möchten. Um die Debatte etwas zu erweitern, will ich vortragen, was der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Papier, heute in einem bemerkenswerten Beitrag in der Welt gesagt hat: Gesetzliche Regelungen – wie wir sie planen –, die der Vermeidung von Tarifkollisionen dienen, sind keine Regelungen, die in das Koalitionsrecht eingreifen, sondern solche, die vielmehr die Tarifautonomie sichern. Er sagt wörtlich: Solche Regelungen zur Tarifeinheit stellen daher eine Ausgestaltung des Tarifvertragssystems und keinen Eingriff in die Koalitionsfreiheit im verfassungsrechtlichen Sinne dar. Bemerkenswert, was doch ein ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts uns da sagt: Jawohl, genau so kann man es machen. – Klar, es gibt auch Gegenmeinungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es war das Verfassungsgericht selbst, das in einer Entscheidung Folgendes formuliert hat: Es ist eben Aufgabe der Koalitionen, dass sie das Arbeitsleben sinnvoll gestalten, dass sie das Arbeitsleben befrieden. – Gestalten und Befrieden sind also Aufträge, die uns das Verfassungsgericht ausdrücklich gegeben hat. Dann kann es nicht falsch sein, dass wir als Koalition einen solchen Gesetzentwurf vorlegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was wird in der Realität denn passieren? Werden tatsächlich kleinere Gewerkschaften unterdrückt werden? Es geht ja nicht um Groß und Klein im Ganzen, sondern es geht um die Frage: Wie sieht es konkret in einem Betrieb aus, in dem zwei Gewerkschaften um die gleiche Beschäftigtengruppe – auch das noch! – konkurrieren? Der große Bahnkonzern besteht aus über 300 einzelnen Betrieben. Nur in etwa 60 Betrieben überhaupt gibt es eine solche Kollision, in den anderen überhaupt nicht. Wenn man ungefähr abschätzt, wenn man abzählt, dann kommt man darauf, dass in etwa 40 dieser 60 Betriebe die große Gewerkschaft EVG eine Mehrheit haben würde, aber in 20 Betrieben die kleinere Gewerkschaft GDL. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher wissen Sie das? Durch eine Kristallkugel?) Oder nehmen wir die großen Krankenhäuser in unserem Land. In vielen Krankenhäusern wird, wie man nach dem Abzählen feststellen würde, wahrscheinlich Verdi die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert haben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist aber schlimm!) Aber angesichts des hohen Organisationsgrades der angestellten Ärztinnen und Ärzte beim Marburger Bund wird es auch Krankenhäuser geben, in denen, wie man nach dem Abzählen feststellen würde, der Marburger Bund die Mehrheit hat. Das heißt, die Behauptung, kleinere Gewerkschaften würden gänzlich verschwinden, stimmt gar nicht. Große wie kleine Gewerkschaften werden sich sehr wohl überlegen, ob sie es auf das Abzählen ankommen lassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es gibt bewährte Methoden, Tarifkollisionen aufzulösen. Eine, die sich zwischen Verdi und dem Deutschen Beamtenbund im öffentlichen Dienst bewährt hat, ist, eine Tarifgemeinschaft zu bilden und gemeinsam zu verhandeln. Es gibt die Methode, in getrennten Räumen und an getrennten Orten parallel Tarifverträge zu verhandeln mit dem Ziel, zu einem gleichen Abschluss zu kommen. Es gibt die ebenfalls bewährte Methode, dass man sich die Aufgaben teilt und sagt: Die eine Gewerkschaft ist für die eine Beschäftigtengruppe im Betrieb zuständig und schließt einen Tarifvertrag, die andere Gewerkschaft ist für die andere Beschäftigtengruppe zuständig. – Genau das sind doch Methoden, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass bei uns Arbeitnehmerinteressen stärker und besser durchgesetzt wurden als anderswo. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und warum braucht es dann das Gesetz?) In Wahrheit geht es darum, mit dem Gesetzentwurf das zu stärken, was uns in Deutschland stark gemacht hat: gelebte und funktionierende Sozialpartnerschaft, gelebte und funktionierende Tarifautonomie. Das war es, was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland gute Löhne und den Unternehmen in unserem Land großen wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat. Wir wollen Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie stärken. Das ist der eigentliche Inhalt dieses Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf den Drucksachen 18/4062 und 18/4184 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 a bis 23 g und 17 sowie Zusatzpunkt 2 auf. Hierbei handelt es sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 23 a auf: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum Drucksache 18/4052 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/4221 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4221, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4052 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 23 b bis 23 g. Es handelt sich um Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 23 b: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 151 zu Petitionen Drucksache 18/4101 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Sammelübersicht einstimmig angenommen worden. Tagesordnungspunkt 23 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 152 zu Petitionen Drucksache 18/4102 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Sammelübersicht mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen worden. Tagesordnungspunkt 23 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 153 zu Petitionen Drucksache 18/4103 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Sammelübersicht ebenfalls einstimmig angenommen worden. Tagesordnungspunkt 23 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 154 zu Petitionen Drucksache 18/4104 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Sammelübersicht mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 23 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 155 zu Petitionen Drucksache 18/4105 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Sammelübersicht angenommen worden mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke. Tagesordnungspunkt 23 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 156 zu Petitionen Drucksache 18/4106 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Sammelübersicht angenommen worden mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten KOM(2013)114 endg.; Ratsdok. 7677/13 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes Drucksachen 18/3618 Nr. C.1, 18/4182, 18/4198 Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 18/4182 und 18/4198, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe jetzt Zusatzpunkt 2 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens Drucksache 18/4181 Mir liegt eine Wortmeldung für eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung vor. Das Wort hat zunächst der Kollege van Aken. (Beifall bei der LINKEN) Jan van Aken (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz begründen, warum wir gegen Ihren Antrag stimmen werden. Sie wollen gleich die Immunität der Abgeordneten Nicole Gohlke von den Linken aufheben, weil sie auf einer Demonstration in München eine Fahne der kurdischen PKK hochgehalten haben soll. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich verstehe das überhaupt nicht. (Beifall bei der LINKEN) Seit einem Dreivierteljahr wird in allen Fraktionen, auch bei Ihnen in der CDU/CSU-Fraktion, darüber diskutiert, dass wir das Verhältnis zur PKK neu klären sollten, weil die PKK im Moment einen so wichtigen Beitrag im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ leistet und weil – auch das wissen Sie – die PKK seit Jahren in der Türkei einen Waffenstillstand ausgerufen und befolgt hat. Sogar die türkische Regierung verhandelt im Moment über eine Friedenslösung mit dem PKK-Führer Abdullah Öcalan. Deswegen finde ich diesen Antrag ziemlich absurd. (Beifall bei der LINKEN) Um einmal klarzumachen, worum es geht – ich habe lange gesucht und bin dann im Verfassungsschutzbericht fündig geworden –: Das ist die Fahne, um die es geht, die Fahne der verbotenen PKK. (Der Redner hält eine Abbildung hoch) Das ist die Fahne, unter der im August letzten Jahres mehrere Zehntausend Jesidinnen und Jesiden freigekämpft worden sind. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU) Das ist die Fahne, unter der Kobane befreit worden ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr van Aken, bitte unterlassen Sie das. Jan van Aken (DIE LINKE): Ich würde gerne meine Rede zu Ende führen. (Beifall bei der LINKEN) Das ist die Fahne, unter der Kobane befreit worden ist. Sie selbst von der CDU/CSU und der SPD haben dafür gestimmt, die Peschmerga mit Waffen zu beliefern. Es waren die Amerikaner, die den Kampf unter dieser Fahne in Kobane mit Luftschlägen unterstützt haben. In dieser Situation wollen Sie hier Menschen strafrechtlich verfolgen, weil sie so eine Fahne zeigen? Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall bei der LINKEN) Herr Kauder, Sie regen sich hier gerade so auf. Nach dieser Logik müsste heute auch Ihre Immunität aufgehoben werden. Denn Sie haben im letzten Jahr Waffenlieferungen an die PKK in die Diskussion gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Nach dieser Logik müssten auch Sie mit einem Strafverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belegt werden. (Beifall bei der LINKEN) Ich will das nicht. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Lassen Sie das lieber die Staatsanwaltschaft entscheiden! Das entscheiden Sie doch nicht!) Sie wollen das bestimmt auch nicht. Aber wenn Sie das nicht wollen, dann dürfen Sie heute auch nicht die Immunität der Abgeordneten Nicole Gohlke aufheben. (Beifall bei der LINKEN) Um eines noch zum Schluss klarzumachen: Es geht hier nicht um Sonderrechte für Abgeordnete. (Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Doch!) Denn Volker Kauder und Nicole Gohlke sind nicht allein. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Lassen Sie erst mal die Staatsanwaltschaft entscheiden! Haben Sie schon etwas von Gewaltenteilung gehört?) Es gibt viele Hunderttausend Menschen hier in Deutschland, die ständig bedroht sind, kriminalisiert zu werden, weil sie sich offen und öffentlich zur PKK bekennen wollen. Ich finde, sie sollen das tun dürfen. Deswegen werde ich diesen Antrag ablehnen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Deutschland keine Waffen mehr exportieren sollte. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr van Aken, ich erteile Ihnen hiermit offiziell einen Ordnungsruf. Es ist nicht zulässig, dass Sie hier Symbole verbotener Organisationen zeigen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der LINKEN) Herr Kauder, Sie haben das Wort. (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt mach mal eine klare Ansage!) Volker Kauder (CDU/CSU): Was wir hier gerade erlebt haben, ist ein unglaublicher, zumindest ein unkollegialer Vorgang, den es im Deutschen Bundestag so noch nicht gegeben hat, seit ich dem Bundestag angehöre. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Sie wissen ganz genau, dass nicht der Immunitätsausschuss und auch nicht der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob sich eine Kollegin oder ein Kollege in irgendeiner Form strafbar gemacht hat. (Dagmar Ziegler [SPD]: So ist es!) Wir haben in diesem Rechtsstaat Gott sei Dank eine klare Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie – ich weiß nicht, was in Ihrem Kopf vorgeht (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Mehr als in Ihrem! Das ist ganz klar!) und über was in Ihrer Gruppe alles diskutiert wird – wollen Judikative und Legislative offenbar vermischen (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Quatsch!) und selbst entscheiden, ob eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden einleitet oder nicht. (Dagmar Ziegler [SPD]: So ist es!) Wir entscheiden nur auf Antrag einer Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren durchführen will, ob wir die Genehmigung dazu erteilen oder nicht. Sie haben hier etwas ganz anderes getan. Es war zumindest ein sehr unkollegialer Vorgang, dass Sie in diesem Zusammenhang mich genannt haben. Gegen mich ist kein Ermittlungsverfahren angestrengt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Gut so! Für die Kollegin sollte das aber auch gelten!) So etwas habe ich noch nicht erlebt. Da kann ich nur sagen: Es ist ganz übel von Ihnen, eine solche persönliche Attacke zu reiten! (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt wünscht der Fraktionsvorsitzende der Linken das Wort. – Herr Gysi, bitte. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wieso das denn? Der ist doch gar nicht betroffen! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wieso denn der?) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Lieber Herr Kauder, ich habe Ihnen zugehört. Sie haben das Verhalten als unkollegial bezeichnet. Ich sehe das umgekehrte Verhalten als unkollegial an; ich will das auch begründen. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mit welcher Berechtigung redet der jetzt eigentlich? – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist ja ein Präsidium da oben!) Sie haben in Bezug auf die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikatur völlig recht; da stimme ich Ihnen vollinhaltlich zu. Aber das Immunitätsrecht ist ja aus einem bestimmten Grund in die Verfassung aufgenommen worden. Das Wichtige, wenn die Immunität nicht aufgehoben werden würde, wäre ein Signal an die Gesellschaft, dass wir damit Schluss machen wollen, auch im Hinblick auf die anderen Bürgerinnen und Bürger. Das ist kein Privileg, sondern ein wichtiges Signal. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Damit jeder eine PKK-Fahne tragen kann, oder was?) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt hat Herr Wadephul das Wort. – Herr Wadephul, kommen Sie doch nach vorne. Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden Wortmeldungen aus den Reihen der Linksfraktion veranlassen mich, in dieser Debatte als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses und möglicherweise auch namens der Mehrheit des Ausschusses ganz kurz das Wort zu ergreifen. Wir können in einer innenpolitischen Debatte oder, Herr Kollege van Aken, auch in einer außenpolitischen Debatte gerne kontrovers über die Frage „Wie gehen wir mit den Kurden um?“ diskutieren. (Sonja Steffen [SPD]: Das tun wir auch!) Dieser Ausschuss wahrt aber das Immunitätsrecht, das grundgesetzlich gewährt wird für die Mitglieder dieses Hohen Hauses. Ich glaube, es diskreditiert dieses Grundrecht und es diskreditiert die Arbeit dieses Ausschusses und damit auch die Arbeit des Hohen Hauses, wenn es auf diese Art und Weise von Ihnen politisiert wird, wie wir es gerade eben von Ihnen erlebt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Immunitätsrecht des Bundestages, welches sich auf das Grundgesetz stützt – Herr Kollege Gysi, von Jurist zu Jurist –, gewährleistet nach einhelliger Kommentierung und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktionsfähigkeit des Bundestages aus bitterer historischer Erfahrung der Weimarer Zeit. Es soll aber gerade nicht – und das ist das, was Sie hier von uns verlangt haben – den Abgeordneten von der individuellen Strafverfolgung befreien und somit gegenüber dem normalen Bürger, auf den Sie in diesem Hause häufig großen Wert legen, in irgendeiner Weise privilegieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind nicht besser gestellt als die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sondern wir sind vor dem Gesetz alle gleich. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt erhält die Kollegin Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Immunitätsrecht eignet sich in keiner Weise für einen politischen Schlagabtausch, um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich finde es bedauerlich, dass heute zum wiederholten Mal eine Immunitätsentscheidung dazu benutzt wird, eine politische Auseinandersetzung und Debatte zu einem sehr politischen und sehr notwendig zu diskutierenden Thema auf diese Weise zu platzieren, Herr van Aken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Ich habe damit ein Problem, und zwar nicht in der Sache, um das ganz deutlich zu sagen. Wir haben am vergangenen Freitag über das politische Thema PKK-Verbot diskutiert. Man kann sehr wohl über die Frage diskutieren, ob es richtig ist, dass das PKK-Verbot bei uns gilt. Darüber kann man streiten. Man kann das auch neu bewerten. Man kann das abwägen und die Frage stellen: Wie nehmen wir die Organisation der PKK und ihre Tätigkeit im Inland wahr? Wie nehmen wir das im Ausland wahr? Das haben wir letzten Freitag in einer politischen Debatte getan. Zum wiederholten Mal ist es aber so, dass Sie die politische Auseinandersetzung mit einer immunitätsrechtlichen Entscheidung vermischen und das coram publico gerne diskutiert hätten. Ich halte das für falsch. Trotzdem will ich an dieser Stelle noch einige Sätze zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion sagen. Wir werden uns heute der Stimme enthalten. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) – Bleiben Sie ganz ruhig. Die Kollegen Ihrer Fraktion, die Mitglied im Immunitätsausschuss sind, haben meine Argumente dafür sehr deutlich gehört. Leider können Sie sich kein ausführliches Bild darüber machen, weil der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages aus guten Gründen nicht mit 631 Abgeordneten tagt, sondern ein vertrauliches, nichtöffentlich tagendes Gremium ist. Deshalb sage ich heute auch etwas dazu. Ich kann die Argumentation des Ausschussvorsitzenden zum Immunitätsrecht nur unterstreichen, und ich teile sie. Unsere Fraktion wird sich heute auch nicht deshalb enthalten, weil wir die Frage eines politischen PKK-Verbotes hier grundsätzlich diskutieren. Wir werden auch nicht über das Strafmaß urteilen; denn ich bitte Sie: Wo sind wir denn hier? Das steht uns im Deutschen Bundestag, im Parlament, überhaupt nicht zu. Der einzige Grund, der mich veranlasst hatte, mich im Immunitätsausschuss anders als die Kollegen zu verhalten, war, dass die Kollegin noch Verfahrensfragen hatte, denen ich stattgegeben hätte. Das ist der einzige Grund. Es geht hier also nicht um eine politische Bewertung des PKK-Verbotes und deren Aktualität, und es geht auch nicht um eine Bewertung der Bemessung des Strafmaßes. Wir bringen durch unsere Enthaltung einzig und allein das Argument „Ich habe noch Fragen zum Verfahren“ zum Ausdruck – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4181, die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt zwei Wahlen nacheinander durchzuführen, für die Sie Ihren blauen und Ihren gelben Wahlausweis benötigen. Die Wahlausweise können Sie, soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach in der Lobby entnehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Wahlausweise auch Ihren Namen tragen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung Drucksache 18/4166 Die Fraktion der CDU/CSU schlägt auf Drucksache 18/4166 den Abgeordneten Eckhardt Rehberg vor. Bevor wir zur Wahl kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren: Laut Gesetz ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 316 Stimmen erhält. Diese Wahl erfolgt mit Stimmkarte und Wahlausweis in der Farbe Blau. Die Stimmkarten werden im Plenarsaal verteilt. Sollten Sie noch keine Stimmkarte haben, dann besteht jetzt noch die Möglichkeit, diese von den Plenarassistenten zu erhalten. Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind demzufolge Stimmkarten, die kein Kreuz oder mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten. Das alles gilt im Übrigen auch später für die weitere Wahl. Diese Wahl findet offen statt. Sie können Ihre Stimmkarte also an Ihrem Platz ankreuzen. Das haben Sie größtenteils schon getan. Bevor Sie die Stimmkarte in eine der Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Wahlurnen Ihren blauen Wahlausweis. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch die Abgabe des Wahlausweises erbracht werden. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Wahl. Gibt es ein Mitglied des Hauses, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt die Wahl. Ich möchte die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.2 Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 8 auf: Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes Drucksache 18/4167 Die Fraktion der CDU/CSU schlägt auf Druck-sache 18/4167 den Abgeordneten Volkmar Klein vor. Bevor wir zur Wahl kommen, bitte ich erneut um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren. Diese Wahl ist geheim, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Zur Wahl sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens 316 Stimmen, erforderlich. Sie benötigen jetzt Ihren gelben Wahlausweis sowie einen Stimmzettel mit Wahlumschlag. Den gelben Stimmzettel mit Umschlag erhalten Sie an den Ausgabetischen neben den Wahlkabinen. Da die Wahl geheim ist, dürfen Sie Ihren Stimmzettel nur in einer der Wahlkabinen ankreuzen und müssen ihn dort in den Wahlumschlag legen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, jeden zurückzuweisen, der seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine angekreuzt oder in den Umschlag gelegt hat. Die Wahl kann in diesem Fall jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden. Die Regelungen zur Gültigkeit der Stimmzettel sind Ihnen bekannt. Bevor Sie den Stimmzettel in eine der aufgestellten Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte -Ihren gelben Wahlausweis einem der Schriftführer an der Wahlurne. Ich möchte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das ist, soweit ich sehe, der Fall. Damit eröffne ich auch diese Wahl. Vizepräsident Johannes Singhammer: Haben alle Mitglieder des Hauses – auch die Schriftführerinnen und Schriftführer – ihre Stimmzettel ab-gegeben? Gibt es hier noch jemanden, der an der Wahl teilnehmen möchte, dies auch kann, bisher seinen Stimmzettel aber nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Alle haben ihre Stimmzettel abgegeben. Dann schließe ich hiermit die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.3 Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Beschäftigungssituation von Frauen Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort die Kollegin Sabine Zimmermann von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Internationalen Frauentag am Sonntag werden viele Frauen nicht feiern können. Sie werden in Läden stehen und hinter den Kassen sitzen; denn der 8. März ist vielerorts ein verkaufsoffener Sonntag. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unglaublich!) Von Feierlichkeit bleibt da wenig übrig – genauso wie beim Blick auf den Arbeitsmarkt für Frauen. Auch wenn die Bundesregierung sich wieder für die Entwicklung am Arbeitsmarkt bejubeln wird, gibt es für viele Frauen keinen Grund zur Freude. Ja, Sie haben recht: Immer mehr Frauen sind erwerbstätig und gut ausgebildet; und das ist gut so. (Beifall bei der LINKEN) Sie arbeiten aber viel zu oft zu niedrigen Löhnen, in unfreiwilliger Teilzeit, befristet und in Minijobs. Ich sage Ihnen: Es ist eine Frechheit, dass Frauen für die gleiche Arbeit immer noch so viel weniger Geld bekommen als die Männer. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ganze 22 Prozent werden ihnen vorenthalten. Das kann doch wirklich nicht wahr sein! Der Skandal geht aber weiter: 31 Prozent der Frauen arbeiten für Niedriglöhne. Weshalb müssen Frauen häufiger als Männer ihren Lohn ergänzend mit Hartz IV aufstocken, obwohl sie die Minderheit der Beschäftigten ausmachen? Über 700 000 Frauen müssen sich zusätzlich Geld vom Amt holen, weil sie von ihrem Lohn nicht leben können. Was hat das noch mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu tun, wenn Frauen trotz Arbeit so viel häufiger von Armut bedroht sind? 9 Prozent waren es in 2013. Das heißt, jede elfte Frau ist trotz Arbeit arm. Das, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis. Hier wird Altersarmut ganz bewusst von der Regierung vorprogrammiert. Und das ist eine Sauerei! (Beifall bei der LINKEN) Viele Frauen sind wegen zu niedriger Verdienste arm. Zusätzlich steigt die Armutsgefährdung stark mit der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung. Hören Sie gut zu, meine Damen und Herren, das sind die Fakten. Ich weiß, diese Fakten gefallen gerade Ihnen von der CDU/CSU nicht, denn sie passen nicht in Ihr Bild von einer schönen Arbeitswelt: Zwischen 2001 und 2014 ist die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen um 925 000 auf 7,5 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Zahl der teilzeitbeschäftigten Frauen um 2,5 Millionen auf 6,3 Millionen. Hinzu kommen noch 3,4 Millionen Frauen, die ausschließlich einen Minijob haben. Ich weiß, gerade die Kollegen von CDU und CSU werden mir gleich erklären, dass die meisten Frauen freiwillig auf Vollzeit verzichten. Das ist blanker Unsinn. Wie soll denn eine alleinerziehende Mutter angesichts schlechter Kinderbetreuungsmöglichkeiten regelmäßig in den Abendstunden oder am Wochenende in der Kranken- oder Altenpflege arbeiten? Wenn in frauentypischen Berufen mit einem hohen Anteil an Teilzeit-beschäftigung wie zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie oder aber auch in der Pflege kaum Chancen auf eine Vollzeitbeschäftigung bestehen, wird angesichts der Realitäten der Wunsch nicht mehr ausgesprochen. Für viel zu viele Frauen ist es ein täglicher Kampf, mit ihrem Lohn über die Runden zu kommen. Keine Bundesregierung hat bislang wirklich etwas dafür getan, dass Frauen bessere Chancen auf existenzsichernde Beschäftigung bekommen. Die Linke sagt: Das ist beschämend. (Beifall bei der LINKEN) Die Probleme werden von Ihnen kleingeredet und relativiert. Es wird beschwichtigt, und als Krönung wird auch noch behauptet, die Frauen seien selbst schuld, weil sie sich bei der Berufswahl für einen typischen Frauenberuf entschieden haben. Dieser Schwachsinn muss endlich ein Ende haben. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen hier in diesem Hause, es ist an der Zeit, dass wir fraktionsübergreifend gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt vorgehen. Wir brauchen endlich eine verbindliche Entgeltgleichheit in den Unternehmen. Frau Ministerin Schwesig, die heute leider nicht anwesend sein kann, kann ich nur sagen: Nehmen Sie alle Arbeitgeber in die Pflicht. Appelle und bloße Informationspflichten reichen nicht aus. Gesetzliche Verpflichtungen müssen her. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. 45 Jahre Minijob ergeben einen Rentenanspruch von höchstens 198 Euro. Das kann doch nicht wirklich ihr Ernst sein. (Beifall bei der LINKEN) Wundert es wirklich irgendjemanden in diesem Hause, dass die Renten von Frauen fast 60 Prozent unter denen der Männer liegen? Zum Schluss will ich der Großen Koalition sagen: Die Zeit der Versprechungen und der Ausflüchte ist vorbei. Mir hat gestern eine Kollegin aus Zwickau gesagt: Es muss etwas passieren, es reicht uns jetzt. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Dr. Astrid Freudenstein. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir brauchen gar nicht drum herumzureden: Wenn Frauen für genau die gleiche Arbeit, für eine gleichwertige Arbeit weniger Geld bekommen als Männer, dann ist das ungerecht, und wenn Frauen in unserem Land überproportional häufig von Armut und Altersarmut betroffen sind, kann uns das nicht in Ruhe lassen. Frauen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Dieses sogenannte Gender Pay Gap lässt sich allerdings aufteilen: 15 Prozent Unterschied lassen sich erklären – ich werde Ihnen das tatsächlich wieder erklären –, 7 Prozent lassen sich aber tatsächlich durch nichts so recht erklären. Diese 7 Prozent sind die eigentliche Ungerechtigkeit. Das ist Diskriminierung von Frauen, die schlicht und ergreifend schon jetzt verboten ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will jetzt aber auch über diese 15 Prozent sprechen, die Sie vielleicht als Skandal betrachten, ich aber nicht. Punkt eins: Frauen kriegen Kinder. Punkt zwei: Frauen wählen nach wie vor Berufe, die nicht besonders gut bezahlt sind, (Elke Ferner [SPD]: Dafür kriege ich doch keine schlechtere Bezahlung!) und sie erreichen seltener gut bezahlte Führungspositionen. Punkt drei: Viele Frauen arbeiten Teilzeit, und es werden immer mehr. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein Grund, dass sie einen geringeren Stundenlohn bekommen!) Zu allen drei Punkten will ich etwas sagen. Erstens: zur Teilzeit. Wenn wir uns die Zahlen des Statistischen Bundesamtes anschauen, stellen wir fest: Inzwischen sind drei von vier Frauen erwerbstätig. Das ist so viel wie nie zuvor. Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) In Bayern ist im Übrigen die Erwerbsquote von Frauen in Westdeutschland am höchsten und mit am höchsten in Deutschland. Die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen geht aber gleichzeitig zurück. Von den Frauen, die erwerbstätig sind, arbeitet inzwischen nicht einmal mehr jede zweite Vollzeit. Trotzdem sind es in der Gesamtheit so viele wie nie zuvor. Warum, meinen Sie, ist das so? Es gibt Frauen, die einfach keine Vollzeitstelle bekommen, obwohl sie eine wollen. Dies ist gerade im Osten der Fall. Dies sind allerdings nur 14 Prozent. Die allermeisten erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, weil sie Teilzeit arbeiten wollen. Warum wollen sie Teilzeit arbeiten? Das führt mich zum zweiten Punkt: Frauen bekommen Kinder. Es gibt viele Frauen, die sich allein um die Kinder kümmern müssen. Es gibt aber auch sehr viele Frauen, die sich ausgesprochen gerne um ihre Kinder kümmern. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Männer gibt es auch!) Sie wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen daheim sein, wenn das Kind aus der Schule kommt. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie wollen daheim sein, wenn die ersten Zähne wachsen. Sie wollen daheim sein, wenn die Zähne wieder herausfallen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir Männer auch!) Ich kann das gut verstehen. Manche wollen auch dann noch daheim sein, wenn das Kind den ersten Liebeskummer hat. Ich kann das verstehen. Für all das braucht man Zeit. Diese Zeit nehmen sich Frauen. Sie wollen sehr häufig eine Teilzeitstelle. Sie nehmen sie, wenn sie Anspruch darauf haben oder wenn sie es sich leisten können. Drittens. Frauen sind viel häufiger als Männer in Branchen beschäftigt, in denen schlecht bezahlt wird. Sie erreichen dort auch seltener gut bezahlte Führungspositionen. An der Berufswahl von Frauen können wir nur in sehr begrenztem Maße etwas ändern. Wir können aufklären und Frauen und Mädchen auf Berufe hinweisen, die bisher als typisch männlich erachtet wurden. Aber Fakt ist auch: Frauen gehen trotz all unserer Appelle und aller Aufklärung lieber ins Büro als in die Autofabrik, auch wenn sie wissen, dass in der Metall- und Elektroindustrie ganz ordentlich bezahlt werden würde. Frauen studieren trotz unserer Appelle lieber Medienwissenschaften als Maschinenbau, obwohl sie wissen, dass sie als Pressesprecherin oder Journalistin nicht reich werden. Ich halte es auch nicht für eine weibliche Schwäche, wenn Frauen bei der Berufswahl nicht in erster Linie an das Geld denken. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Mädchen spielen immer mit Puppen, oder wie?) Tatsache ist auch, dass wenige Frauen in Führungspositionen sind. Aber eine Führungsposition verlangt eben auch vollen Einsatz: am Abend und auch am Wochenende. Es werden Umzüge und Dienstreisen verlangt. (Zurufe von der LINKEN) Damit wären wir wieder beim Punkt Familie angekommen. Viele Frauen wollen das nicht. Sie wollen sich nicht ganz für den Beruf opfern. Sie fühlen sich dann am glücklichsten, wenn sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen können. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD und der LINKEN) Deshalb sollten wir uns in dieser Debatte zu Recht fragen, was wir mit dem Appell „Mehr Frauen in mehr Arbeit“ meinen. Wollen wir damit den Fachkräftemangel bekämpfen? Das wäre legitim. Wollen wir unsere Sozialsysteme stabilisieren? Das fände ich auch legitim. Oder meinen Sie vielleicht tatsächlich, dass Frauen nur durch Erwerbsarbeit emanzipiert sein können? Dem würde ich widersprechen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn sich Frauen für einen Beruf entscheiden, wenn sie Kinder bekommen, wenn sie beruflich kürzertreten, dann tun sie das in aller Regel, ohne sich um Fachkräftemangel, Stabilisierung von Sozialsystemen und emanzipatorische Ideologien zu kümmern. Ich finde das auch in Ordnung. Sie tun es aus freiem Willen. Wir müssen -respektieren, dass Frauen heute ihr Leben so leben, wie sie es leben wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Elke Ferner [SPD]: Können sie aber nicht!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Ulle Schauws. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Sonntag ist der Internationale Frauentag. Es ist ein Anlass, einen Blick darauf zu werfen, was sich in Sachen Gleichstellung getan hat und was sich hoffentlich noch verbessern wird. Frau Kollegin, zu den „emanzipatorischen Ideologien“: Hier muss sich zwingend noch einiges verbessern, vor allen Dingen auf der rechten Seite des Hauses. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass sich Frauen und Männer gerne um Kinder kümmern, steht außer Frage. Aber darum geht es hier nicht. Es zeigt, dass Sie diese Debatte immer noch nicht verstanden haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Auf dem Arbeitsmarkt sieht es ja tatsächlich erst einmal nicht schlecht aus: 18 Millionen Frauen sind erwerbstätig; ihr Erwerbsanteil ist nach den Zahlen des DIW auf 46 Prozent, auf einen neuen Höchststand, geklettert. Aber heißt das tatsächlich, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen, die Möglichkeit zur eigenständigen Existenzsicherung, gestiegen ist? Nein, das heißt es eben nicht; da trügt der Schein. Zwar stimmt, dass die Zahl der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, ebenfalls gestiegen ist, von 2,5 Millionen im Jahr 2001 auf 6,3 Millionen im Jahr 2014; das ist eindeutig zu begrüßen. Aber es ist alarmierend – darum geht es hier –, dass trotz der höheren Zahl der beschäftigten Frauen der Anteil des von ihnen geleisteten Arbeitsvolumens seit 1991 nur um gut 4 Prozentpunkte gestiegen ist. Das heißt, dass zwar mehr Frauen arbeiten, aber weniger Stunden. Hieran, meine Damen und Herren, zeigt sich eines ganz klar: Es besteht weiterhin eine Unwucht im System, und zwar zuungunsten von Frauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Frauen arbeiten Teilzeit, aber nicht immer weil sie sich das so ausgesucht haben, sondern weil sie sonst Familie und Beruf nicht vereinbaren können. Sie sind immer noch diejenigen, die das Mehr an Familienarbeit leisten. Sie bezahlen dafür mit beruflichen und finanziellen Nachteilen bis hin zur Altersarmut. Auf der anderen Seite wollen inzwischen eben auch Männer beruflich kürzertreten und sich um die Familie kümmern; aber es gibt für die Männer kaum Möglichkeiten, das zu tun. Das Modell einer partnerschaftlichen Aufteilung leben in der Tat nur sehr wenige Paare. Wir Grüne wünschen uns eine Gesellschaft, in der wir allen Eltern ermöglichen, sich um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig ihrem Beruf nachzugehen, ohne existenzielle Nachteile – also echte Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Hier würde Frauen genauso wie Männern ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit entscheidend helfen. (Kerstin Griese [SPD]: Deshalb machen wir es!) Dann müssten die Männer nicht mehr befürchten, in der Teilzeitfalle hängen zu bleiben, die Frauen ebenso wenig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilzeit hat eben auch Nebenwirkungen. Kurzfristig ermöglicht sie vielleicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie; langfristig allerdings können wir sehen, dass damit die Lohnschere auseinandergeht. Denn Teilzeit heißt: langfristig schlechtere Bezahlung, fast keine Aufstiegschancen und wenig Rente. Die Statistiken zeigen auch: Teilzeit wird schnell zur Sackgasse für Frauen, insbesondere bei den üblichen Modellen wie halben Stellen oder Minijobs. Eigenständige Existenzsicherung ist für Frauen so jedenfalls nicht möglich, insbesondere nicht für alleinerziehende. Deshalb sage ich: Es braucht mehr vollzeitnahe Teilzeit, orientiert an plus/minus 30 Stunden. Das wäre für Frauen und Männer attraktiv und eine echte Option. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Zum Problem der Teilzeit kommt noch eines hinzu – die Kollegin hat es gerade schon genannt –, nämlich das Problem der schlechteren Bezahlung. Das Gender Pay Gap von 22 Prozent ist für Frauen in Deutschland immer noch Realität, und das ist und bleibt schlicht ein Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Elke Ferner [SPD]) Der Unterschied ist insbesondere deshalb so groß, weil die sogenannten Frauenberufe besonders schlecht bezahlt werden. Wer jetzt argumentiert, dass Frauen in den falschen Branchen wie dem Gesundheits- oder dem Sozialwesen arbeiten, dem sage ich: Gerade die Beschäftigung in diesen Branchen ist wichtig. Sie sollte angemessener bezahlt werden, (Beifall der Abg. Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Kerstin Griese [SPD]) und das nicht zuletzt, damit die sogenannten Frauenberufe für Männer attraktiver werden. Dann brauchen wir auch nicht über eine Männerquote zu reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das DIW rechnet in Zukunft mit einer steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen; das ist gut. Es ist auch gut, das als Frauenpolitikerin zu hören. Aber wir müssen dafür sorgen, dass Frauen von ihrer Arbeit leben können, eine ausreichende Rente im Alter erhalten. Von der Bundesregierung erwarte ich deswegen Vorschläge für andere Arbeitszeitmodelle – (Kerstin Griese [SPD]: Das machen wir doch!) flexibler, familienfreundlicher und vollzeitnah. Kümmern Sie sich endlich um den Abbau der Erwerbshindernisse wie des Ehegattensplittings! Kümmern Sie sich um einen ambitionierten Ausbau der Kinderbetreuung und eine stärkere Unterstützung der Alleinerziehenden! Wir erwarten von Ihnen Lösungen und kein elendes Gezerre um eine Kindergelderhöhung um 6 oder 10 Euro. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns Grünen kommt es auf die Rahmenbedingungen an, darauf, dass Wahlfreiheit und Selbstbestimmung hinsichtlich der Lebens- und Arbeitsform für alle, für Frauen wie Männer, eine Selbstverständlichkeit werden. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Elke Ferner. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Elke Ferner (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Arbeitsmarktzahlen sind der beste Indikator dafür, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft bestellt ist. Die Zahlen sind, ehrlich gesagt, ernüchternd. Ich finde nicht – das möchte ich ausdrücklich sagen –, dass das irgendwie alleine Sache der Frauen ist, weil sie so viel Teilzeit arbeiten wollen; denn die Situation hat strukturelle Ursachen, und an diese Ursachen müssen wir ran. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mittlerweile liegt der Teilzeitanteil bei den erwerbstätigen Frauen bei über 50 Prozent, das heißt, mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen hat meist kein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen. Häufig sind sie auf das Zusatzeinkommen des Partners angewiesen. Das hat zur Folge, dass Lohnersatzleistungen in der Regel nicht existenzsichernd sind, und das hat vor allen Dingen zur Folge, dass im Alter die eigene Rente nicht zum Leben ausreicht. Das darf man nicht einfach so -hinnehmen. Wir müssen diese Spaltung auf dem Arbeitsmarkt überwinden. Wir müssen den Wunsch der Beschäftigten und die Wirklichkeit zusammenführen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist mitnichten so, Frau Kollegin Freudenstein, dass Frauen, die in Teilzeit arbeiten, genau die Arbeitszeit haben, die sie wollen. Aus den Zeitstudien und aus anderen Untersuchungen wissen wir, dass die teilzeitbeschäftigten Frauen ihre Arbeitszeit eigentlich Richtung vollzeitnahe Erwerbstätigkeit aufstocken wollen, also 30 Stunden plus ein bisschen und nicht 20 Stunden und ein bisschen weniger. Wir wissen, dass auch die jungen Väter ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. 60 Prozent der jungen Paare möchten gerne partnerschaftlich für die Familie, für Kinder und für pflegebedürftige Angehörige, da sein. Gleichzeitig möchten sie nicht darauf verzichten, ihrem Job nachzugehen und Karriere zu machen. Aber dieser Wunsch geht mit der Wirklichkeit nicht zusammen. Deshalb ist es ein bisschen billig, zu sagen: Die Frauen wollen das. Ich sage: Nein, die meisten Frauen wollen das eben nicht! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen Verbesserungen in diesem Bereich. Deshalb haben wir bereits in dieser Wahlperiode Verbesserungen eingeleitet. Mit dem Elterngeld Plus haben wir das Elterngeld um Partnerschaftlichkeitskomponenten erweitert. Wir haben bei der Familienpflegezeit und bei der Pflegezeit deutliche Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Pflege getroffen. Was jetzt noch fehlt, das sind weitere Schritte hin zu einer echten Familienarbeitszeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Als Manuela Schwesig diesen Vorschlag letztes Jahr in die Debatte eingebracht hat, ist er in Teilen belächelt worden, aber mittlerweile sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften usw. an ihrer Seite. Wir als SPD-Fraktion werden weiter für eine Familienarbeitszeit kämpfen, die es Männern wie Frauen ermöglicht, ihre Arbeitszeit aufgrund familiärer Verpflichtungen zu reduzieren und gleichzeitig ihrem Job nachgehen zu können und keine Karriereeinbußen und keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, nur weil man – oder besser gesagt: „frau“ – Teilzeit arbeitet. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Damit bin ich beim zweiten Thema, nämlich beim Thema „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“. Nein, es ist nicht so, dass die Frauen einfach nur die falschen Berufe wählen. Wenn es so viele Frauen gibt, die als Journalistinnen arbeiten: Warum gibt es dann so wenig Chefredakteurinnen bei den Rundfunkanstalten, bei den Zeitungen, bei den Wochenzeitungen? Warum werden Journalistinnen schlechter bezahlt als Journalisten? (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Warum wird das Heben von Steinen eigentlich besser bewertet als das Heben von Menschen in Pflegeeinrichtungen? (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Warum wird derjenige, der unsere Waschmaschine repariert, besser bezahlt als diejenige, die unsere Kinder erzieht? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Diskussionen, die wir führen müssen, wenn es um das Thema „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ geht. Ich will ausdrücklich widersprechen – auch wenn das Statistische Bundesamt der Auffassung ist, dass aus dem bereinigten Gender Pay Gap bestimmte Komponenten herausgerechnet werden müssen –: Es ist für meine Begriffe nicht statthaft, dass Teilzeitbeschäftigung herausgerechnet wird. (Beifall bei der SPD) Wir wissen, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt werden. Das ist schon heute nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht erlaubt, aber es passiert trotzdem. Eben bei der Debatte über das Thema Mindestlohn haben wir gehört, dass von Arbeitgebern teilweise versucht wird, bestehende Regelungen, die sie jahrelang nicht eingehalten haben, auch in Zukunft nicht einhalten zu müssen. Es darf nicht alleine auf den Schultern der einzelnen Beschäftigten lasten, dafür zu sorgen, dass er oder sie zu seinem oder ihrem Recht kommt. Dafür brauchen wir ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, und das werden wir in dieser Wahlperiode auch angehen – das steht im Koalitionsvertrag –; denn es geht darum, dass gleiche Arbeit bzw. gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird, dass es mehr Lohngerechtigkeit gibt. Ich würde mir wünschen, dass wir hier es alle noch erleben werden, dass der Equal Pay Day auf den 1. Januar fällt; dann nämlich werden Frauen und Männer für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld bekommen. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Ursula Groden-Kranich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eben habe ich mich kurz gefragt, ob die Überschrift eine andere ist als „Aktuelle Stunde zur Beschäftigungssituation von Frauen“. Ich denke, dem Thema Equal Pay werden wir uns in aller Ausführlichkeit noch in den nächsten Wochen nähern. (Zuruf von der LINKEN: Bezahlung hat nichts mit Beschäftigung zu tun!) Der Hintergrund dieser Aktuellen Stunde und zahlreicher Gesetze und Initiativen der letzten Jahre ist der Wunsch, mehr Frauen in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, und zwar möglichst in qualitativ hochwertige Beschäftigung, keine Minijobs, und möglichst oft in Vollzeitbeschäftigung. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Entwicklung genau in diese Richtung voranschreitet. Ich selbst kann diese Anstrengungen nur begrüßen und unterstütze sie in mehrfacher Hinsicht: als Frau, die seit mehr als 30 Jahren berufstätig ist und immer großen Wert darauf gelegt hat, finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können; als Mutter einer Tochter, die später ihren Wunschberuf erlernen und auch ausüben können soll; als CDU-Politikerin, die immer auch die Wirtschaft im Blick hat und das nicht nur unter dem Stichwort Fachkräftemangel; und als Berichterstatterin meiner AG für das Thema Entgeltgleichheit. Wir müssen über die Zahlen heute nicht noch einmal diskutieren; ich glaube, Frau Dr. Freudenstein hat sehr klar zum Ausdruck gebracht, wie dieser Gap entsteht und wie er sich differenziert. Wenn mehr Frauen in größerem Umfang und vor allem zu höheren Gehältern arbeiten, ist das ein Gewinn für alle. „Arbeiten für gleichen Lohn“ ist nicht mehr allein die Diskussion – für Frauen, die ihre Familien ernähren möchten, die in der Wirtschaft klar ihre Position zum Ausdruck bringen wollen, aber sehr wohl. Wenn sie fair bezahlt werden, ist das ein Gewinn für die Gesellschaft insgesamt. Um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben, müssen aber, neben anderen, zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens müssen wir alle noch stärker daran arbeiten, dass alle jungen Frauen einen Schulabschluss machen und eine Ausbildung oder ein Studium beenden, damit ihnen überhaupt die Wege in die Berufswelt und die finanzielle Eigenständigkeit offenstehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens muss jungen Frauen klar sein, und zwar bevor sie Familien- und Erziehungsauszeiten planen, was diese Auszeiten für sie finanziell und karrieretechnisch bedeuten – nicht nur während der Elternzeit, sondern insbesondere danach –, damit sie eben nicht in die Falle von Altersarmut tappen. Die finanziellen Nachteile aus bewusst geplanten Familienauszeiten verschärfen sich im schlechtesten Fall noch, wenn das dem eigenen Wunsch entsprechende Familienmodell scheitert; auch darauf muss man hinweisen. Die Wichtigkeit einer eigenständigen finanziellen Absicherung durch Erwerbstätigkeit kann also nicht oft und nicht nachdrücklich genug betont werden. Überall, von Kindesbeinen an, in der Familie und in der Schule, müssen wir unsere Töchter auf diesem Weg fördern und ermutigen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Männer müssen dies ebenfalls tun!) Wenn sich – wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind – dennoch Frauen freiwillig für eine Teilzeitbeschäftigung oder längere Berufspausen entscheiden, müssen wir dies als Politiker und als Gesellschaft akzeptieren. Ich selbst akzeptiere das gerne. Die Wahlfreiheit der Einzelnen muss auch beim Berufs- und Familienleben weiterhin gewährleistet sein. Ich selbst bin nicht nur vollzeitberufstätige Mutter, sondern auch Arbeitgeberin von zwei Müttern: Beide Frauen arbeiten in Teilzeit. Beide haben einen Hochschulabschluss, hatten schon vor der Mutterschaft Berufserfahrung und wollten auch danach unbedingt am Ball bleiben. Beide wollen dies aber im Moment nicht in Vollzeit tun – obwohl ich sie immer wieder dazu ermutige –, in ein paar Jahren wahrscheinlich schon. Ich finde es grundfalsch und, ehrlich gesagt, auch anmaßend, diesen und vielen anderen Frauen pauschal ein Leben in der Teilzeitfalle zu unterstellen. (Beifall bei der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Verdrehung der Tatsachen!) Auch Teilzeitmodelle wurden von Frauen erkämpft und juristisch durchgefochten. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch nicht!) Ich verweise nur auf die Lex Peschel. Selbstverständlich müssen wir auch weiterhin alles dafür tun, um Frauen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen und den Wiedereinstieg nach den Pausen zu erleichtern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt hier Dreh- und Angelpunkt der Diskussion. Die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen kann auf Dauer aber nur dann gelingen, wenn die Familien-arbeitszeit in den Familien anders verteilt wird. Dies ist nicht nur Sache von Frauen, sondern eine Aufgabe, die nur gemeinsam von Frauen und Männern bewältigt werden kann. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Die Kollegin Cornelia Möhring spricht jetzt für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Cornelia Möhring (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab, Frau Groden-Kranich: Auf die Idee, dass die Bezahlung nichts mit der Beschäftigungssituation von Frauen zu tun hat, kann man doch eigentlich nur dann kommen, wenn man denkt, dass Frauen nur für Luft und Liebe arbeiten wollen. Diese Verbindung ist, wie ich finde, eindeutig. Das Thema, das wir heute in der Aktuellen Stunde behandeln, ist so aktuell, wie es leider auch ein Dauerbrenner ist. Schon die ersten Forderungen zum Frauentag zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren in diese Richtung formuliert. Wir haben gehört: Der Anteil von Frauen mit Vollzeit-erwerbstätigkeit ist gesunken, der mit Teilzeitarbeit ist gestiegen. Diese Frauen hängen – das ist das Problem – in der Teilzeitfalle fest, und damit steigt auch erheblich deren Armutsrisiko. Aber das bedeutet nicht, dass Frauen weniger arbeiten. Frauen stemmen eben einen Großteil genau jener Tätigkeiten, die unsere Gesellschaft erhalten. Das Problem ist: Sie werden dafür entweder nicht oder nur schlecht entlohnt, nicht mit Geld, aber auch nicht mit Zeit für sich selbst. Die Folge ist eine Doppel- und Dreifachbelastung. Das bedeutet dann schlicht: Überforderung, Krankheit und Armut. Eigentlich ist es an der Zeit für einen Aufschrei. Aber ich befürchte, dass selbst dafür die Mehrheit genau dieser Frauen viel zu kaputt ist und ihr dafür die Zeit fehlt. Der Teilzeittrend von Frauen ist nicht unbedingt freiwillig und wird in der Regel auch nicht aus Liebe gewählt. 2 Millionen Frauen geben an, wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit zu gehen, weitere 2 Millionen wegen sonstiger familiärer Verpflichtungen. Die Arbeit im Haushalt, die Pflege von Familienangehörigen, die Erziehung von Kindern wird noch immer hauptsächlich von Frauen übernommen. Bei Männern haben diesen Antrieb übrigens nur schlappe 4 Prozent. Bei Männern ist der meistgenannte Grund, um in Teilzeit zu gehen, die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen. Tja, ich frage Sie: Wer macht denn den Haushalt, wenn sich die Männer fortbilden? Wer kümmert sich um die Kinder, wenn sie dann Karriere machen? Und wer ist angeschmiert, wenn die Beziehung zerbricht? Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eben keine Frage, die nur in Beziehungen auszuhandeln wäre; hier geht es um eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, und sie gehört viel stärker in den Blick dieses Parlaments und viel stärker in den Blick der Bundesregierung. (Beifall bei der LINKEN) Außerdem ändern sich die Lebensmodelle, auch wenn das einige von Ihnen nicht wahrhaben wollen. Es gibt immer mehr Frauen, die lieber alleinerziehend leben und kein Interesse an einer Ehe oder an einer Vater-Mutter-Kind-Beziehung haben. Sie wollen etwas anderes, als es das konservative Familienmodell der Regierung hergibt. (Beifall bei der LINKEN) Viele der Frauen in Teilzeit sind alleinerziehend. Wenn diese dann auch noch auf Hartz IV angewiesen sind, wird der Teufelskreis verstärkt. Risikomerkmale für Armut rechnen sich hoch. Frauen sind davon besonders betroffen und – was noch viel schlimmer ist – immer stärker betroffen. Bei Männern stieg die Armutsquote seit 2006 um 8 Prozent, bei Frauen um satte 12,5 Prozent. Immer weniger Frauen davon sind erwerbslos, aber immer mehr sind im Niedriglohnsektor und in prekären Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt, sind also arm trotz Arbeit. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist beschämend. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alleinerziehende, ob in Teilzeit oder Vollzeit, arbeiten nicht gesund, sondern sie arbeiten sich krank. Und damit sind wir wieder am Anfang: Stress, Überforderung, Armut. Kurzum: Frauen geraten in die Abwärtsspirale, nein, Frauen werden in die Abwärtsspirale gedrängt. Doch was macht die Bundesregierung angesichts dieser bestürzenden Fakten? Ich finde, viel zu wenig oder auch das Falsche. Ein Mindestlohn mit Löchern, ein Festhalten an Minijobs, die Armut gleich mitliefern und in biografische Sackgassen führen, die unsägliche Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV und unwürdige Sanktionen erschweren den Frauen und Kindern täglich das Leben. Für Alleinerziehende gibt es nur unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und keine ausreichende Steuerentlastung. Stattdessen möchte Minister Schäuble jetzt das Kindergeld um lachhafte 6 Euro erhöhen. Ich finde, das kann man schon als echte Provokation bezeichnen, erst recht deshalb, weil diese Erhöhung bei denen, die sie eigentlich bräuchten, gar nicht ankommt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sylvia Pantel [CDU/CSU]: Und wenn wir es nicht gemacht hätten, wäre es auch nicht recht!) Die Schwerpunktsetzung geht doch in eine klare Richtung: Da wird mehr Geld für neue Panzer bereitgestellt, anstatt Investitionen in Beschäftigung und Familie zu stärken. Diese Koalition ist nicht in der Lage, eine Politik für Frauen im Interesse der Allgemeinheit zu machen. Liebe SPD, vielleicht merken Sie irgendwann wirklich, auf was Sie sich da eingelassen haben. Gegen dieses konservative Frauen- und Familienbild der CDU/CSU ist doch wirklich kein Kraut gewachsen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir in einem Jahr rund um den Internationalen Frauentag wieder über die Situation von Frauen reden, dann glaube ich zwar nicht, dass mehr als warme Worte von der Bundesregierung kommen – dafür sind Sie sich viel zu uneinig –, aber ich kann Ihnen versichern: Die Linke wird diese Themen immer wieder auf die Tagesordnung setzen, damit wir irgendwann den Frauentag auch wirklich einmal feiern können. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Griese, SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kerstin Griese (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Kollegin Zimmermann, für die Initiative der Linksfraktion, dieses wichtige Thema passend zum Internationalen Frauentag am Sonntag auf die Tagesordnung zu setzen. Erwerbsarbeit von Frauen ist ein zentrales Thema für die Gleichberechtigung; denn sie bedeutet ja immer auch Selbstständigkeit und eine eigenständige Alterssicherung. Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt und eine Antwort mit vielen Zahlen bekommen. Wenn wir die Beschäftigungssituation von Frauen betrachten, sehen wir viel Licht, aber wir sehen auch einige Schatten. Wir sehen erfreuliche Entwicklungen wie die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen allgemein. Wir sehen aber auch – das muss man deutlich sagen – einen wirklich deprimierenden Stillstand beim Gender Pay Gap. Seit 2006 hat sich nichts geändert. Der Lohnunterschied liegt immer noch bei 22 Prozent, und wir sehen – das wird hier sicherlich unterschiedlich bewertet – eine starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung bei Frauen, die uns natürlich wegen ihrer Wirkung auf die sozialen Sicherungssysteme nicht zufrieden machen kann. Die wichtigsten Zahlen aus der Antwort auf Ihre Anfrage sind sicherlich diese: Aktuell sind 46 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Frauen. Sie profitieren vom allgemeinen Beschäftigungszuwachs überdurchschnittlich. Ihr Anteil an der Zahl der Beschäftigten hat sich seit dem Jahr 2000 um fast 14 Prozent erhöht; das ist die gute Nachricht. Frauen sind also vor allem in Westdeutschland deutlich häufiger als noch vor 15 oder 20 Jahren erwerbstätig, aber – jetzt kommt das Aber – sie arbeiten in großer Zahl in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Das ist dann auch immer eine Teilzeitfalle. Ich will sagen, warum; denn dazu gehören immer die üblichen Nachteile, die diese Beschäftigungsform mit sich bringt: weniger Gehalt, weniger Aufstiegschancen, seltener hochqualifizierte Arbeit. Eine aktuelle Studie des DIW hat festgestellt, dass 2014 doppelt so viele Frauen wie 1991 in Teilzeit gearbeitet haben, nämlich 11 Millionen. Natürlich beinhaltet Teilzeitarbeit ein weites Spek-trum von Beschäftigung. Da gibt es die Lehrerin, die 18 statt 24 Stunden unterrichtet, aber auch die Minijobberin, die im Supermarkt Regale einräumt. Deshalb müssen wir differenziert betrachten, was Teilzeit heißt. Für manche Frauen ist die freiwillige Reduzierung ihrer Arbeitszeit ein Zugewinn an Lebensqualität, für andere ist sie aber ein schlecht bezahlter, prekärer Teilzeitjob und oft das Einzige, was sie bekommen konnten. Deshalb meine ich: Für viele Frauen – auch für Männer; auf die komme ich noch – ist Teilzeitarbeit sicherlich in der Familienphase wichtig, um Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Aber wir erleben auch immer wieder, dass sich für Frauen nach Jahren der familienbedingten Teilzeitarbeit zeigt, dass der Wunsch auf Rückkehr in Vollzeit vom Arbeitgeber nicht erfüllt wird und sie dann eben in dieser Teilzeitfalle stecken. Deshalb wollen wir da etwas tun. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Rückkehrrecht von zeitlich befristeter Teilzeit zur früheren Arbeitszeit, zur Vollzeit, umzusetzen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um aus dieser Teilzeitfalle herauszukommen. (Beifall bei der SPD) Das wird für viele Frauen eine deutliche Verbesserung sein; denn es bedeutet, dass sie Sicherheit und Flexibilität genau da haben, wo sie nötig sind. Keine Frau muss dann mehr dauerhaft und gegen ihren Wunsch in Teilzeit bleiben, wenn sie wieder voll arbeiten will, und keine Frau muss aus Angst, nicht wieder voll arbeiten zu können, auf Teilzeitarbeit verzichten und sich so großen Stress machen. (Beifall bei der SPD) Nicht zuletzt bedeutet dieses Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit auch einen echten Schutz vor Altersarmut. Denn ein Erwerbsleben in Teilzeit führt zu einer geringeren Rente. Das wollen wir verhindern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nicht nur aktuelle Studien, sondern, ich denke, auch unser aller Lebenserfahrung zeigen, dass junge Menschen eine andere Work-Life-Balance, wie es immer so schön heißt, anstreben, also dass Frauen und Männer gleichermaßen Beruf und Familie vereinbaren wollen. Darum geht es. Wir als Politik müssen diese Wünsche ernst nehmen. Mit der Idee zu einer neuen Familienarbeitszeit, in der Männer und Frauen zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wählen können, können wir den Wünschen von jungen Frauen und Männern entgegenkommen. Die Wahl zwischen 25, 30, 32 oder 40 Stunden ist sehr viel realitätsgerechter als nur die Wahl – hier öffnet sich sozusagen eine Schere – zwischen Vollzeit und Teilzeit, also einer halben Stelle, meistens in einem niedriger qualifizierten Job. Mit einer Art kleiner Vollzeit von 30, 32 oder 35 Stunden kommt man außerdem auf ein viel besseres Einkommen, was auch für die eigenständige Alterssicherung wichtig ist. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – meine Kollegin Ferner hat es schon angekündigt – arbeiten an einem Modell für eine Familienarbeitszeit. Wir wollen die Wünsche und Bedürfnisse junger Menschen besser erfüllen. (Beifall bei der SPD) Dazu gehört auch der weitere Ausbau der Kinderbetreuung. Ich will noch einmal deutlich sagen: Deutschland hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr spät und zögerlich auf die veränderten Wünsche der Generation vor uns und der jetzigen Generation reagiert. Aber in den letzten 15 Jahren haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz hat vielen Frauen besonders in Westdeutschland einen schnelleren Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht. Der Ausbau von der Krippe bis zur Ganztagsschule hat dem Ganzen einen riesigen Schub gegeben. Das ist ein guter Schritt, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Es ist auch ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zu besseren Bildungschancen für alle Kinder. Ich will heute nicht vergessen, auch zu sagen: Der Mindestlohn hat geholfen, dass viele Frauen jetzt mehr verdienen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn noch immer arbeiten überproportional viele Frauen in den schlechter bezahlten Minijobs. Diese werden jetzt anständig kontrolliert und unterliegen wie alle Jobs dem Mindestlohn. Diese Frauen profitieren in besonderem Maße vom Mindestlohn. Uns liegen Zahlen vor, dass Frauen bisher doppelt so häufig wie Männer in Jobs waren, in denen weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurden. Das hat sich dank des Mindestlohns seit Januar geändert. Das ist ein großer Erfolg. (Beifall bei der SPD) Wir wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit. Wir wollen eine ausgewogenere Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern. Vizepräsident Johannes Singhammer: Liebe Kollegin Griese, der letzte Satz wäre ein guter Schlusssatz gewesen. Kerstin Griese (SPD): Sie sind mit der Zeitaufzeichnung hier wirklich bürokratisch. (Heiterkeit bei der SPD) Das passt, da ich gerade beim Thema Mindestlohn war. – Ich komme Ihrem Vorschlag gerne nach, Herr Präsident. Wir wollen Frauen nicht bevormunden, sondern ihnen ermöglichen, frei und selbstbestimmt über ihr Leben und ihre Arbeitszeit zu entscheiden. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Bevor gleich der Kollege Dr. Strengmann-Kuhn das Wort erhält, darf ich die Wahlergebnisse bekannt geben. Zunächst das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10 a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung: abgegebene Stimmen 589, gültige Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 527, mit Nein 45, Enthaltungen 17. Der Abgeordnete Eckhardt Rehberg hat 527 Stimmen erhalten. Die erforderliche Mehrheit wurde damit erreicht.4 (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dann das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmen ebenfalls 589, gültige Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 519, mit Nein 35, Enthaltungen 35. Der Abgeordnete Volkmar Klein hat damit 519 Stimmen erhalten und damit auch die erforderliche Mehrheit erreicht.5 (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir fahren jetzt in der Aktuellen Stunde fort. Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr im März diskutieren wir hier aus Anlass des Frauentages und aus Anlass des Equal Pay Day, der leider immer noch im März und nicht früher stattfindet, über Gleichstellungspolitik. Aber wenn man sich die wirklichen Probleme ansieht, stellt man leider fest: Es hat sich über die Jahre und Jahrzehnte nicht viel verändert; wir reden jedes Jahr über die gleichen Probleme. Das muss uns alle nachdenklich machen, da müssen wir uns alle an die eigene Nase fassen, und das müssen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Elke Ferner [SPD]) Es ist wichtig, einmal genau zu erklären: Was ist eigentlich das Problem? Das Problem ist nicht, dass viele Frauen Teilzeit arbeiten, auch nicht die Teilzeitarbeit an sich. Es ist schon gesagt worden: Viele Frauen wollen Teilzeit arbeiten. Aber in der Regel wollen sie mehr arbeiten, also nicht kurze, sondern lange Teilzeit; das gilt insbesondere für Mütter. Frau Freudenstein, auch Männer würden gerne Teilzeit arbeiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Das tun sie in der Regel aber nicht. Es hat auch Gründe, warum das so ist. Ich sehe drei Probleme: Das erste Problem sind die Minijobs, die zu einer -Minijobfalle geworden sind. Diese Falle müssen wir endlich beseitigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das zweite Problem ist die fehlende soziale Absicherung bei Teilzeittätigkeit. Der Mindestlohn ist eingeführt worden; das ist sicherlich ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Aber bei Teilzeit reicht auch ein Mindestlohn in der Regel nicht aus, um die Existenz zu sichern. Da müssen wir mit weiteren Maßnahmen insbesondere für Alleinerziehende dafür sorgen, dass sie, wenn sie erwerbstätig und in einer langen Phase der Erwerbsteilzeit sind, ein existenz-sicherndes Einkommen erzielen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Da reichen in der Tat die 6 Euro Kindergelderhöhung bei weitem nicht aus. Das geht an dem Problem eher vorbei. Auch Altersarmut ist ein Thema, das diese Große Koalition überhaupt nicht anpackt. Es gab den Vorschlag einer Lebensleistungsrente, den schon Frau von der Leyen immer vor sich hergetragen hat; er ist wieder in der Versenkung verschwunden. Wir schlagen schon seit ewiger Zeit eine echte Garantierente vor, die Frauen – auch diejenigen, die länger in Teilzeit gearbeitet haben – vor Altersarmut schützt. Das ist eine weitere wichtige Baustelle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir müssen vor allen Dingen an die Ursachen herangehen. Die Ursachen liegen darin, dass Teilzeit-arbeit eine Frauendomäne ist, dass also überwiegend Frauen Teilzeit arbeiten und nicht etwa Männer und Frauen gleichermaßen teilzeiterwerbstätig sind. Eine echte Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn die Teilzeitquote von Männern genauso hoch ist wie die Teilzeitquote von Frauen. Dass dem so ist, hat strukturelle Gründe, die im Steuersystem und im Sozialversicherungssystem liegen. Da müssen wir ran. Wir müssen auch an das Ehegattensplitting ran. Nach wie vor ist unser Ziel als Grüne, dass wir das Ehegattensplitting abschaffen, weil es massive Anreize zu geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung setzt. Wir wollen weg von der Subventionierung und hin zu echter Wahlfreiheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Sönke Rix [SPD]) Es gibt weitere Regelungen: Die kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung ist für viele Frauen eine echte Hürde, wenn es darum geht, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Auch diese Hürde müssen wir endlich beseitigen. (Stephan Stracke [CDU/CSU]: Das wird aber erst mal teurer!) Im Rahmen der Bürgerversicherung, wie wir sie vorschlagen, wollen wir die beitragsfreie Mitversicherung durch ein Beitragssplitting ersetzen. (Zuruf von der CDU/CSU: Aha, interessant!) Dann wäre diese Hürde weg. Dadurch würde man auch an dieser Stelle eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen, insbesondere für Frauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beim dritten Punkt bin ich wieder bei den Minijobs. Wenn man sich die Evaluierung der familienpolitischen Leistungen, aber auch den Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ansieht – ich glaube, beides sollte sich die Große Koalition einmal zu Herzen nehmen –, stellt man fest: Da stehen viele wichtige Sachen drin. Ein zentraler Punkt: Die Minijobs müssen wir so ausgestalten, dass sie wieder voll sozialversicherungspflichtig werden. Denn sie sind tatsächlich eine Falle, in der Millionen von Frauen hängen bleiben, die dann von Armut, Altersarmut und Diskriminierung bedroht sind. Die wesentliche Ursache dafür, dass Frauen so wenig verdienen, ist die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, insbesondere bei der Kindererziehung. Es ist nämlich nicht biologisch bedingt, dass sich Frauen um Kinder kümmern; vielmehr können Männer Kinder, abgesehen von der Stillzeit und den ersten Lebenswochen, im Prinzip genauso gut betreuen wie Frauen. Das muss das zentrale Ziel sein: Gleichstellung sowohl bei der Familienerziehung als auch auf dem Arbeitsmarkt. Nur das schafft wirkliche Gerechtigkeit und wirkliche Freiheit. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Antje Lezius für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Antje Lezius (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleine Anfrage der Linkenfraktion, die wir hier besprechen, beginnt mit dem Hinweis auf den 105. Frauentag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dieses Datum liegt Ihnen besonders am Herzen, war es doch eine sehr starke Frau, Clara Zetkin, die als Erste Agitation für die Einführung des Frauenwahlrechts betrieb. Dies ist lange verwirklicht. Heute geben Sie uns damit als Regierungskoalition die Gelegenheit, Ihnen auszuführen, was wir als Große Koalition für die Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet haben und leisten. Das nehmen wir wie jedes Jahr gerne an. Das Thema Frauenerwerbstätigkeit ist von besonderer Bedeutung. So ist nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung weiblich, nämlich 41 Millionen zu 39 Millionen. Auch aus demografischen Gründen können wir es uns gar nicht erlauben, die Frauen dieses Landes zu vernachlässigen. Hinzu kommt, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Versorgung im Alter aussieht – das wurde heute schon angesprochen – und wie wir zum Beispiel dem Problem der Altersarmut begegnen, von der häufig genug Frauen betroffen sind. Im Hinblick auf den Arbeitsmarkt unterstützen wir es, wenn mehr Frauen erwerbstätig sind und gleichwertig bezahlt werden. Erwerbsarbeit ist die beste Möglichkeit für Frauen, selbst etwas gegen Armut zu unternehmen und für das Alter vorzusorgen. In meinem Wahlkreis war ich letzte Woche zu Gast bei einer jugendpolitischen Diskussion. Es ging dort auch um dieses Thema. Es ist bekannt, dass sich Mädchen gerne für klassische sogenannte Mädchenberufe wie Friseurin, Einzelhandelskauffrau oder Erzieherin entscheiden. Das sind ohne Frage wichtige und ehrenvolle Berufe. Aber: Ich fragte die jungen Frauen, weshalb sie sich aus einem Katalog von immerhin 350 Ausbildungsberufen auf einen kleinen Kreis von circa 20 Berufen beschränkten. Daraufhin herrschte betretenes Schweigen. An diesem Punkt müssen wir ansetzen. Hier können wir viel tun. Die Bundesregierung will mit Initiativen wie der „Perspektive MINT“, integrierten Projekten wie dem Wettbewerb „Jugend forscht“ und dem „Bundeswettbewerb Informatik“ junge Leute, insbesondere aber Mädchen für die Berufe interessieren, die diese noch nicht im Blick haben, die aber wesentlich besser bezahlt werden. Gerade für Frauen ist die Welt aber vielfältiger. Sie sind nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch Mütter, Töchter und Ehefrauen. Die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt ist deswegen nicht zwangsläufig erfolgreich, wenn möglichst viele von ihnen Vollzeit arbeiten. Wir vergessen in der wichtigen Debatte um die Gleichstellung von Mann und Frau häufig, dass vieles, was als Missstand kritisiert wird, für die Betroffenen nicht automatisch auch ein Missstand ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Jeder Mensch hat die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit, sich seinen Beruf auszusuchen. Er oder sie hat aber auch die Freiheit, die Arbeitszeit frei zu wählen. Viele – sowohl Frauen als auch Männer – können oder wollen aus den verschiedensten Gründen nicht mehr als Teilzeit arbeiten. Das müssen wir akzeptieren. Das habe ich selbst in meinem Unternehmen mit über 20 weiblichen Arbeitnehmern erlebt, die aus verschiedensten Gründen in Teilzeit arbeiten wollten. Politik soll nicht per Gesetz für Gleichmacherei sorgen. (Beifall bei der CDU/CSU) Unsere Verpflichtung ist, dort einzugreifen, wo die Wahlfreiheit gefährdet ist. Aus diesem Grund unterstützen wir Familien mit dem Betreuungsgeld. Aus diesem Grund hat diese Bundes-regierung zahlreiche Gesetzesvorhaben umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. (Beifall bei der CDU/CSU) Diese reichen vom Familienpflegezeitgesetz bis hin zum Elterngeld Plus und – wir haben es schon angesprochen – dem Mindestlohn. Auch das im Moment diskutierte Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen soll Chancengleichheit schaffen, wo es diese nicht gibt. Das ist der Weg in die richtige Richtung. Die Mütterrente schließlich hilft insbesondere Frauen, die Kinder erzogen haben und deswegen eben nicht berufstätig waren. Wir erkennen damit Lebensleistungen und individuelle Entscheidungen an. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Beste, was wir für Frauen und Mädchen im Hinblick auf die Berufstätigkeit tun können, ist eine gute Vorbereitung auf die Berufswelt. Hierfür sorgen sowohl ein Wertewandel in den Elternhäusern als auch eine gute und vielseitig orientierte Bildung und Ausbildung und die Stärkung der Frauen darin, für ihre Rechte einzustehen. Das ist mir, das ist der Union wichtig. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Michelle Müntefering für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]) Michelle Müntefering (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage mal, wie es ist: (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frauen wissen alles, und Frauen können alles, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) alles, was man für Berufe braucht. Sie müssen aber auch dürfen. Dafür braucht es eben auch das Recht, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, und Berufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, brauchen auch die gleiche Wertschätzung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In den Jahren meiner praktischen Ausbildung im Kindergarten habe ich mir oft gewünscht, dass die Kindergärtnerinnen mal so auf die Straße gehen, wie die Chemie- und Metallfacharbeiter das ab und zu tun, (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) um deutlich zu machen, was für uns selbstverständlich ist: Es sind die Frauen in den sozialen Berufen, die sich um alte Menschen in den Senioreneinrichtungen und um Kinder in den Kitas und in den Grundschulen kümmern. Es gibt mittlerweile Gegenden in Deutschland, in denen es sich Kindergärtnerinnen gar nicht mehr leisten können, da zu wohnen, wo sie arbeiten. (Elke Ferner [SPD]: Ja!) Sie nehmen deshalb weite Anfahrtswege in Kauf. Altenpflegeschülerinnen und -schüler müssen ihre Ausbildung teilweise selbst finanzieren. Ein anderes Beispiel sind demgegenüber die Lehrlinge in der Metall- und Elektroindustrie, die in NRW 867 Euro im ersten Lehrjahr verdienen. So steht es im Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung. Und auch die Aufstiegschancen sind im Seniorenheim und im metallverarbeitenden Gewerbe – kurz gesagt – sehr unterschiedlich. (Maik Beermann [CDU/CSU]: Dafür ist die Landesregierung zuständig! – Gegenruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ein tolles Argument! Ganz coole Debatte!) IHKen, Gewerkschaften, Eltern und Migrantenverbände sind hier gefragt, und die gesamte Gesellschaft ist gefragt, das nicht länger hinzunehmen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Das ist auch angesichts dessen wichtig, was wir schon heute wissen: Wir werden zukünftig viel mehr Altenpflegerinnen und Altenpfleger brauchen. Wen wollen wir für diese Berufe eigentlich noch begeistern? Es ist Zeit, diesen Frauen und Männern auch einmal Danke zu sagen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage das auch als Abgeordnete aus dem Ruhrgebiet. Die Chancen einer Region steigen, wenn sie junge Frauen fördert und ihnen eine Chance gibt; denn dort gehen die Frauen hin. Wo die Frauen hingehen, da sind die Männer auch nicht weit, (Heiterkeit bei der Abg. Elke Ferner [SPD]) und das biologische kleine Einmaleins besagt: Da gibt es auch Kinder und wieder Arbeit. Mein Opa war noch stolz darauf, dass er sagen konnte: „Meine Frau muss nicht arbeiten“, weil er genug verdient hat. So war das bei vielen – auch bei den Bergarbeitern im Ruhrgebiet. Meine Oma aber erzählte zeitlebens gern aus der Zeit, als sie noch im Schuhgeschäft gearbeitet hat, bevor der Krieg begonnen wurde und die jüdischen Besitzer dieses Schuhgeschäfts in Gladbeck fliehen mussten. Meine Oma hatte danach noch viel Arbeit, aber nie wieder ein Beschäftigungsverhältnis. Seit ich mich politisch engagiere, hat sich vieles verändert. 1998 war es die rot-grüne Koalition, die die Familienpolitik in Deutschland entscheidend verändert hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich erinnere an Christine Bergmann, an Edelgard Bulmahn, an Renate Schmidt und an den Ausbau der Ganztagsgrundschulen, den ich als Kommunalpolitikerin im Rat meiner Heimatstadt miterleben und mitgestalten durfte. Aber es gibt in unserem Denken immer noch einen alten Webfehler, und der besagt: Papa ernährt die Familie, Mama verdient was hinzu: Taschengeld für Taschengeld extra und Urlaub, wenn es denn reicht. Fast die Hälfte aller Partnerschaften mit Kindern entscheidet sich für dieses Modell der Zuverdiener: Die Frau arbeitet in Teilzeit, der Mann in Vollzeit. Nur bei einem Viertel sind die Arbeitszeiten paritätisch verteilt. Gleiche Chancen sind immer noch nicht gegeben. Da, wo die Frauen immer noch weniger verdienen – übrigens auch in vergleichbarer Beschäftigung –, (Elke Ferner [SPD]: Genau!) entstehen keine Gerechtigkeit und eben auch keine gleichen Ansprüche – etwa bei der Rente. Deswegen ist Manuela Schwesig auf dem richtigen Weg und handelt klug, wenn sie von Zukunftsmodellen der Familienarbeitszeit spricht. (Beifall bei der SPD) Es geht darum, von diesem einseitigen Modell der Aufgabenverteilung bei Männern und Frauen wegzukommen. Meine Heimat ist genauso wie das ganze Land von Zuwanderung geprägt; das haben wir mittlerweile gelernt. Das prägt auch die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Auch hier ist die Berufstätigkeit der Frauen bzw. der Migrantinnen entscheidend. Sie haben all die Probleme der Frauen am Arbeitsmarkt, aber davon noch mehr. Nur knapp über die Hälfte ist überhaupt erwerbstätig. Bei den Müttern ohne Migrationshintergrund sind es immerhin über 70 Prozent, wenn auch oft in Teilzeit. Aber deswegen ist es wichtig, dass wir die Migrantinnen mit Programmen vor Ort begleiten, so wie Manuela Schwesig das aktuell mit dem Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ macht. (Beifall bei der SPD) Noch ein Hinweis. Mir ist in Vorbereitung auf den heutigen Tag aufgefallen: Ein genauerer Blick auf die Zuwanderungsgruppen zeigt, dass es hier Unterschiede gibt. Laut Mikrozensus 2012 ist das überraschende Ergebnis: Nur 23 Prozent der Türkinnen und lediglich 20 Prozent der Frauen vom afrikanischen Kontinent sind erwerbstätig. Das ist umso dramatischer, weil mittlerweile fast jedes dritte Kind in Deutschland in einer Familie lebt, in der mindestens ein Elternteil selbst eingewandert ist oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Wir sprechen hier von 4 Millionen Kindern. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, darf ich auch Sie darauf hinweisen, dass wir eine Redezeit für alle vereinbart haben? Michelle Müntefering (SPD): Sie dürfen mich darauf hinweisen, Herr Präsident. – Ich komme zum Schluss. Ich sage es einmal so: „Damlaya damlaya göl olur“. Da wir viele Türkinnen in diesem Land haben, müssen wir auch sie berücksichtigen. Das, was ich gesagt habe, heißt auf Deutsch: Viele Tropfen machen einen See. Oder: Steter Tropfen höhlt den Stein. Herr Präsident, wir Sozialdemokratinnen machen das so, schon immer, und das machen wir auch immer weiter. Glück auf! (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Sylvia Pantel. (Beifall bei der CDU/CSU) Sylvia Pantel (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erklärtes Ziel dieser Regierung, Frauen zu fördern und die strukturellen Nachteile zu bekämpfen, denen Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch immer ausgesetzt sind. Frauen zu fördern, heißt in erster Linie, Chancengleichheit zu schaffen. Die vielen Maßnahmen, die wir seit Beginn dieser Legislaturperiode umgesetzt haben, helfen den Frauen dabei. Unsere politischen Initiativen decken ein breites Spektrum ab: von der Mütterrente und dem Betreuungsgeld über den Ausbau von Kitaplätzen bis hin zum Elterngeld Plus, von der Frauenquote über die Mädchenförderung in Ingenieur- und Naturwissenschaften bis hin zu Förderprogrammen aller Art. Bildung ist der Schlüssel zur wirklichen Freiheit. Wenn wir schon über die Beschäftigungssituation der Frauen sprechen, dann dürfen wir nicht nur auf die absoluten Zahlen von entgeltlicher Erwerbstätigkeit schauen. Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke haben für heute diese Aktuelle Stunde beantragt. Als Familienpolitikerin freut es mich immer, wenn wir hier im Hohen Haus über Frauenpolitik sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber bei dieser Aktuellen Stunde muss man sich jedoch erst einmal fragen, was Sie von der Linken überhaupt mit dem Begriff „Beschäftigungssituation von Frauen“ meinen. Wenn die Linke danach fragt, meint sie vermutlich die Zahl der Frauen, die in Vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis stehen, vielleicht sogar die Zahl der Beamtinnen. Bei der Zahl der Unternehmerinnen dagegen bin ich mir schon nicht mehr so sicher. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Na toll! Dann haben Sie mir nicht zugehört!) Wie steht es um die Frauen, die sich bewusst dafür entschieden haben, ihre Kinder zu Hause zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen? Sie gehen nämlich ebenso einer Beschäftigung nach, auch wenn sie so in kaum einer Statistik auftauchen und keine normalen Gehälter für ihre Arbeit gezahlt bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Leider ist das größte Hindernis für Frauen noch immer die teilweise Unvereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie. Frauen schaffen einen Mehrwert. Sie leisten etwas für ihre Familien und unsere Gesellschaft. Das tun sie in ganz unterschiedlichen Berufen und auch Berufungen. Am Anfang jeder Debatte um die beruflichen Perspektiven von Frauen steht für mich die Wahlfreiheit. Jede Frau in unserem Land muss die Chance haben, sich beruflich und familiär so zu verwirklichen, wie es ihren Fähigkeiten und ihrem persönlichen Lebensglück entspricht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in erster Linie ein Mittel, um Frauen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, wovon im Ergebnis Männer und Frauen profitieren. Diese Wahlmöglichkeit kann in einem mehrfachen Wechsel zwischen Vollerwerbstätigkeit und häuslicher Tätigkeit bestehen. Das können aber auch genauso ganz unterschiedliche Teilzeitmodelle sein. Die Wahl zu haben, heißt eben auch, sich bewusst dafür zu entscheiden, etwas nicht zu tun. Der wichtigste Punkt, wenn es um die Situation der Frauen in der Arbeitswelt geht, ist aber die Anerkennung, und zwar gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung. Frauen, die sich entscheiden, ihre Kinder in Vollzeit zu betreuen oder einen Familienangehörigen zu Hause zu pflegen, müssen endlich mehr gesellschaftliche Wertschätzung erfahren. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn ein junger Mann in einem Café hier in Berlin erzählt, er kümmere sich in Vollzeit um seine beiden kleinen Kinder, dann sagen die Menschen um ihn herum voller Bewunderung, was er für ein moderner Mann ist. Wenn aber eine Frau in der gleichen Situation sagt, sie kümmere sich in Vollzeit um ihre Kinder, dann wird sie als rückständig bezeichnet. Was läuft da eigentlich, bitte, falsch? Frauen die Wahl zu geben, heißt im Gegenzug auch, ihre Entscheidung zu respektieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb gebührt der Entscheidung für die Familie immer genauso Respekt und Anerkennung. Wenn eine Frau wieder ins Berufsleben einsteigen will, muss sie Zugang zum Arbeitsmarkt finden können, und ihre zusätzlichen Erfahrungen müssen als wertvolle Qualifikationen gewertet und anerkannt werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau hier liegt das Problem!) Dabei geht es nicht nur um gesellschaftliche Anerkennung, sondern es geht zum Beispiel auch um Renten-ansprüche, wie wir sie durch die Mütterrente gesichert haben. Wir reden also nicht nur, sondern wir tun auch etwas. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Drei Viertel der Jugendlichen sind nach der letzten Shell-Studie davon überzeugt, dass sie eine Familie brauchen, um glücklich zu sein. Von über 1 000 von forsa im Jahr 2013 befragten Vätern gab fast die Hälfte an, sie würden gerne weniger arbeiten und mehr Zeit mit ihren Familien verbringen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Was tut die Bundesregierung dafür? Das sind doch alles nur schöne Sonntagsreden!) Die Familien in den Mittelpunkt zu stellen, bedeutet für uns, Frauen endlich die volle gesellschaftliche und vor allem auch finanzielle Anerkennung zuzugestehen, die sie verdient haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aktuellen Stunde ist der Kollege Uwe Lagosky von der CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Uwe Lagosky (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1977 erkannte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 8. März als Internationalen Frauentag an. Seine Wurzeln reichen bis an den Anfang des letzten Jahrhunderts. Zu den Erfolgen in Deutschland zählt das 1918 beschlossene Wahlrecht für Frauen, das bei den Wahlen 1919 umgesetzt wurde. Darauf geht auch die heutige politische Beteiligung der Frauen zurück. Zurück ins Hier und Jetzt: Kommendes Wochenende gibt es einen weiteren Internationalen Frauentag. Er ist immer noch notwendig, da wir weiterhin weltweit keine Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben. In Deutschland haben wir definitiv schon viel erreicht. Allerdings geht da noch mehr. Mit Blick auf die Beschäftigungssituation von Frauen fällt auf, dass sie, wie schon gesagt wurde, im Jahresvergleich 22 Prozent weniger verdienen als Männer – darauf gehe ich noch ein –, ein Rentenniveau von 60 Prozent ihrer männlichen Kollegen haben und 24,6 Prozent der Aufsichtsräte der DAX-Unternehmen stellen. Das werden wir morgen ändern. Ein Teil der Entgeltunterschiede ist laut Statistischem Bundesamt damit erklärbar, dass deutlich mehr Männer in besser bezahlten Industriebereichen sowie in Führungspositionen arbeiten und seltener Babypausen einlegen oder teilzeitbeschäftigt sind. Wünschenswert ist also, dass Betriebe Frauen darin unterstützen, Unterschiede in der Erwerbsbiografie auszugleichen, etwa durch gezielte Fördermaßnahmen, die die in den Babypausen und Erziehungszeiten erworbene soziale Kompetenz berücksichtigen. Das gilt natürlich gleichermaßen für Männer, wenn sie die Erziehung der Kinder übernehmen. Gerade vor dem Hintergrund eines regionalen und branchenspezifischen Fachkräftemangels erscheint es mir ohnehin im unternehmerischen Interesse, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Um Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffent-lichen Dienst zu ermöglichen, erarbeitete die Bundes-regierung ein Gesetz. Morgen werden wir dieses Gesetz verabschieden, durch das unter anderem ab 2016 mindestens 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter und voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen sitzen werden. Für ebenso wichtig wie vernünftig halte ich die Bemühungen, Frauen gezielt zu beraten, auch Berufe in den sogenannten Männerdomänen zu ergreifen. Allerdings bleibt es bei der Freiheit, seinen Beruf auszuwählen. Man kann nicht zu einem bestimmten Beruf gezwungen werden. Frauen sind nun einmal in erster Linie auf soziale Berufe fixiert. Im Moment zumindest ist das so in unserer Gesellschaft. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss die sozialen Berufe besser entlohnen! Das ist der Punkt!) Solange wir die sozialen Berufe im Hinblick auf die Bezahlung nicht aufwerten – da bin ich durchaus bei Ihnen –, wird sich an dieser Differenz in der Bezahlung nichts ändern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn an der Regierung?) In weiser Voraussicht hat das Statistische Bundesamt noch weitere Anstrengungen im Hinblick auf solche Argumente unternommen. Es stellt ausschließlich vergleichbare Qualifikationen und Stellen gegenüber. Dabei entsteht folgendes Bild: Es ist ein Lohnunterschied von 7 Prozent vorhanden, nicht von 22 Prozent. Das ergibt sich, wenn man gleiche Stellen und Qualifikationen vergleicht. Genau an dieser Stelle setzen die Koalitionsfraktionen an. Wir leisten unseren Beitrag, um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ zu stärken. Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen in ihren Lageberichten nach dem Handelsgesetzbuch auf die Frauenförderung und die Entgeltgleichheit eingehen. Zugleich ist geplant, Arbeitnehmern darauf aufbauend einen Auskunftsanspruch zu geben, wenn sie sich bei der Bezahlung gegenüber ihren Kollegen benachteiligt fühlen. Jenseits dieses Gesetzesvorhabens sind die Unternehmen und die öffentlichen Arbeitgeber in Zusammen-arbeit mit den Betriebs- und Personalräten aufgefordert, die Entgeltungleichheit in den Betrieben zu beseitigen. Stichwort „Betriebsräte“: Laut „Trendreport Betriebsrätewahlen 2014“ der Hans-Böckler-Stiftung beträgt der Frauenanteil in den Betriebsräten 27,5 Prozent. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Gerade hier bieten sich beste Möglichkeiten für den Kampf um Gleichberechtigung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aktuelle Stunde. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bildung für nachhaltige Entwicklung – Mit dem Weltaktionsprogramm in die Zukunft Drucksache 18/4188 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Weil ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Sybille Benning, CDU/CSU, der ich hiermit das Wort erteile. (Beifall bei der CDU/CSU) Sybille Benning (CDU/CSU): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ hat uns vorangebracht. In der Bonner Erklärung, dem Abschlussdokument, heißt es sogar: „erheblich vorangebracht“. Die beteiligten Bildungsexperten unterstreichen, dass im Dekadezeitraum, 2005 bis 2014, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung von Nachhaltigkeit national und international deutliche Fortschritte gemacht hat. Das ist ein Erfolg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) National zeigt sich der Erfolg zum Beispiel im ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, in unzähligen Projekten, von denen mehr als 1 900 ausgezeichnet worden sind. Zugleich wurden 48 UN-Dekade-Maßnahmen prämiert. Am Schiller-Gymnasium meiner Heimatstadt Münster gibt es ein gutes Beispiel: Der Verein The Global Experience wurde für seine Maßnahme „International Reporters“ ausgezeichnet. Dazu kann ich viel erzählen, aber das später. – Anders als Projekte müssen Maßnahmen nämlich einen strukturellen Beitrag zur Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Bildungswesen leisten. Um genau diese Verstetigung geht es uns schließlich: Die hervorragende Arbeit der entstandenen Ansätze während der UN-Dekade soll eine festere Verankerung in allen Bereichen unseres vielschichtigen Bildungssystems finden. Ziel ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ein Leben auf Kosten der nächsten Generation keine Option ist. Wir wollen wirtschaftlichen Fortschritt im Sinne einer Green Economy, einer nachhaltigen Wirtschaft. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Finanz- und Ernährungskrisen, Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltverschmutzung, Krankheiten und Epidemien führen uns täglich vor Augen, dass Menschen jeden Alters auf der ganzen Welt Wissen und Kompetenzen brauchen, um diese Herausforderungen zu meistern. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine Voraussetzung, notwendige Antworten auf die drängenden Zeitfragen zu finden, getreu unserer Überzeugung, Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen und zu ermutigen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dies beginnt im Kopf. Es beginnt mit der Fähigkeit, kritisch und selbstkritisch zu denken. Früher sagte man: Iss deinen Teller leer; anderswo müssen die Kinder hungern. – Das ist zu kurz gesprungen. Heute wissen wir: Im Sinne eines klugen Umgangs mit Ressourcen kommt es darauf an, den Teller von vornherein erst gar nicht so voll zu machen. „Wir wollen ,Bildung zur Nachhaltigen Entwicklung‘ in allen Bildungsbereichen stärker verankern.“ – Das haben wir in unseren Koalitionsvertrag geschrieben. In diese Aufgaben sind alle mit einbezogen: Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft; denn das kann und soll nicht von staatlicher Seite aufoktroyiert werden. Und doch ist entscheidend, dass die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangeht und deutlich macht, dass Nachhaltigkeit das Leitprinzip unserer Politik ist. Seit 2002 haben wir in Deutschland eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Regelmäßig berichtet die Bundesregierung von Fortschritten. In ihrem letzten Fortschrittsbericht 2012 bekennt sie sich zur Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne eines wichtigen In-struments zur Stärkung und Befähigung der Zivilgesellschaft. Wir hoffen, dass in der nächsten Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie, 2016, der Bildung für nachhaltige Entwicklung mehr Gewicht gegeben wird. Meine Damen und Herren, liebe Zuhörer, seit der letzten Legislaturperiode werden alle Gesetzesvorschläge der Bundesregierung verpflichtend auf ihre nachhaltige Wirkung hin überprüft, eine Aufgabe, die meine Kollegen und ich im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung so gewissenhaft, wie es diesem Gremium möglich ist, wahrnehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wozu das gut ist? Es ist ein Mittel, um gegen kurzfristiges Denken und Handeln anzukämpfen und die Folgen unseres Handelns über den Horizont der Wahlperiode hinaus in den Blick zu nehmen. Die Nachhaltigkeitsprüfung ist damit letztendlich eine Prioritätenabwägung. Liebe Zuhörer, auf das Ende der Dekade folgt jetzt das UNESCO-Weltaktionsprogramm, das sich auf die nächsten fünf Jahre erstreckt. Die bislang gewachsenen Netzwerke werden sich bewähren. Sie bilden nun das Fundament für die Umsetzung des Weltaktionsprogramms. Dessen Schwerpunkte sind: die weitere Forschung zur Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Förderung lokaler Bildungsnetzwerke und der Ausbau der Bildung für nachhaltige Entwicklung an Hochschulen. Federführend für die Begleitung und Umsetzung des Weltaktionsprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im BMBF wird in diesem Jahr auch das neue Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ – kurz FONA genannt – in seiner dritten Neuauflage veröffentlicht. In diesem Programm stellt das BMBF jährlich 400 Millionen Euro bereit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Genau wie bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung blickt man auch bei der Forschung für nachhaltige Entwicklung auf zehn Jahre Erfahrung zurück. Die Schnittstellen liegen auf der Hand. Durch Bildung auf der einen Seite und Forschung auf der anderen Seite soll die Entwicklung zu einer nachhaltigeren Welt befördert werden. Die aus der Forschung gewonnenen Erkenntnisse – zum Beispiel über Ursachen des Klimawandels – fließen in die Bildung für nachhaltige Entwicklung ein. Sie ist die notwendige Grundlage, um den Wandel in den Köpfen und schließlich im eigenen Verhalten zu erzielen. Im kommenden Rahmenprogramm FONA 3 sollen darum die Bereiche Bildung für Nachhaltigkeit und Forschung für Nachhaltigkeit explizit verknüpft werden. Die bislang erzielten Ergebnisse werden zusammengeführt, inhaltliche Bezüge werden gezielter genutzt, und Akteure werden miteinander in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden möglichst viele Synergien erzeugt. Wenn wir bei unserem Ziel der Förderung von Nachhaltigkeit weiter an einem Strang ziehen, dann wird – das wissen gerade wir in Deutschland – eine Wende möglich sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Übrigens: Heute ist Donnerstag. Das war keine Sonntagsrede! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Danke schön. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Dr. Rosemarie Hein. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist ein wichtiges Thema; da sind wir uns einig. Die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist zu Ende gegangen. Ein Weltaktionsprogramm wurde beschlossen. Es wurde eine Bonner Erklärung verabschiedet, bei der ich übrigens jeden Satz unterschreiben könnte. All das ist schick. Aber schauen wir uns Ihren Antrag an. Zunächst einmal möchte ich sagen, dass Nachhaltigkeit drei Dimensionen hat: eine ökologische, eine soziale und eine ökonomische. Doch nur im Zusammenhang aller drei Dimensionen entsteht überhaupt Nachhaltigkeit. Nun hat Frau Benning eben erklärt, dass es jetzt darauf ankomme, das Ganze zu verstetigen. Das ist richtig; das wird auch in der Bonner Erklärung gefordert. Wir würden das auch unterstützen, nur finden wir es in dem Antrag nicht. Es wäre schön gewesen, wenn Sie einmal gesagt hätten, wie denn eine solche Verstetigung aussehen könnte. Im Antrag finde ich dazu keine Idee. Vielmehr scheint es so, als ob Sie damit fortfahren wollen, mit vielen Projekten zu punkten. Wir brauchen aber nicht Masse, sondern Dauerhaftigkeit und Systematik. (Beifall bei der LINKEN) Ich will mit drei Beispielen versuchen zu beschreiben, was wir erwartet hätten, was aber leider im Antrag nicht zu finden ist. Erstes Beispiel. Noch im Bericht von 2013 wurde eine bessere Verankerung des Themas in den Bildungsplänen der Schulen gefordert. Bei Ihnen fehlt dieses Thema nahezu vollständig. Na klar, die Zuständigkeit! Wir hätten aber mindestens die Kultusministerkonferenz auffordern müssen, die eigenen Beschlüsse zur Bildung für nachhaltige Entwicklung zu überprüfen und zu erneuern. Die stammen nämlich ebenso wie der Orientierungsrahmen zu globaler Entwicklung aus dem Jahr 2007. Bildung muss sich verändern; da sind wir uns sicherlich einig. Es ist sinnvoll, bei komplexen Themen der Nachhaltigkeit auch komplex zu arbeiten. Ich gebe ein Beispiel dafür. Ein Ziel könnte sein, dass Kinder und Jugendliche verstehen, dass die billigen T-Shirts vom Wühltisch im Kaufhaus und bei Discountern oft unter dramatisch schlechten Arbeitsbedingungen hergestellt wurden oder dass die heute noch in den südlichen Ländern massenhaft produzierten Bananen mit einer erheblichen Naturzerstörung einhergehen, dass wir hier in Europa eine Verantwortung dafür haben, was im Süden oder im Osten geschieht. Diese Themen könnte man zeitgleich und abgestimmt in Fächern wie Geografie, Geschichte, Mathematik, Chemie, Sozialkunde und Deutsch behandeln. Das könnte zu nachhaltigen Lerneffekten führen. Zur ökonomischen Bildung, die wir -immer wieder einfordern, gehört dann aber bitte auch, aufzuzeigen, wer an den Klamotten bzw. den Billigprodukten wie viel verdient. Das könnte nachhaltig sein. (Beifall bei der LINKEN) Zweites Beispiel. Wer entscheidet eigentlich, welche Projekte für nachhaltige Entwicklung wertvoll sind? Sie wollen eine Nachhaltigkeitsprüfung. Der Sparkassen-Schulservice wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission als offizielle Maßnahme in den Nationalen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung aufgenommen. So geadelt wird er leicht den Weg in die Schulen finden, ganz an den für die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln zuständigen Kultusministerien vorbei. Das machen zahlreiche Unternehmen so. Bei der Suche nach solchen Beispielen bin ich auf diesen Schulservice gestoßen, der unter anderem monatliche Foliensätze bietet: zwölf Themen in einem Jahr, zwei zum Thema Nachhaltigkeit, in den anderen geht es um die Sicht der Wirtschaft auf Themen wie Gerechtigkeit oder Mindestlohn. Da sollten Sie einmal hinschauen; Ihnen wird nicht gefallen, was dort steht. Didaktisch gut aufbereitet sind die Arbeitsblätter zum Thema Mobilität; wegen der Inhalte sträubten sich mir allerdings die Nackenhaare. Kundenwerbung wird nebenbei betrieben. So erfährt man unter dem Mäntelchen der finanziellen Bildung etwas über Onlinebanking und natürlich auch, wie man Depots anlegt. Ich halte dieses Verfahren, das viele Unternehmen betreiben, vor allem die großen, für überhaupt nicht nachhaltig. Das ist nicht das, was wir anstreben sollten, aber es wurde geadelt von der UNESO-Kommission. Letztes Beispiel. In der Bonner Erklärung wird das Mitspracherecht von Jugendlichen in diesem ganzen Prozess gefordert, und zwar bis in die höchsten Gremien hinein, gegebenenfalls mit einem eigenen Budget. Ich finde das hervorragend. In Ihrem Antrag fehlt das leider, und das ist schade. Ich finde, wenn wir über die jüngere Generation reden, dann müssen wir sie auch einbeziehen. (Beifall bei der LINKEN) Es ist schade, dass Sie das alles mit Ihrem Antrag nicht leisten. Das gute Anliegen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung voranzubringen, wird so leider nicht umgesetzt. Vielmehr droht es unter der Formulierung BNE, die ich in Ihrem Antrag gefunden habe, zu einer Floskel zu verkommen, was ich bedenklich finde. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung würde dadurch sehr schnell inhaltsleer, und das dürfen wir nicht zulassen. Weil wir diese Kritik an Ihrem Antrag haben, werden wir ihn zwar nicht ablehnen, uns aber der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Als Nächstes spricht die Kollegin Saskia Esken für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Saskia Esken (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Seit uns der Bericht des Club of Rome in den 70er-Jahren zu den Grenzen des Wachstums die Augen geöffnet hat und die Brundtland-Kommission der UN in den 80ern den Beginn einer internationalen Politik für Umwelt und Entwicklung definierte, hat der Begriff der Nachhaltigkeit eine ziemliche Konjunktur, aber auch eine stetige Weiterentwicklung erfahren. In den Anfängen wurde Nachhaltigkeit hauptsächlich ökologisch definiert, im Sinne von Umweltschutz und Ressourcenschonung. Heute denken wir den Begriff der Nachhaltigkeit viel weiter, zum Beispiel im Sinne einer sozialen oder gesellschaftlichen Nachhaltigkeit. Dabei geht es um Entwicklungen wie den demografischen Wandel oder den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Die nachhaltige Entwicklung als Grundprinzip unseres Handelns, auch unseres politischen Handelns, ist aber leider ein sehr flüchtiger Gedanke, flüchtig wie alles, was sich so sehr auf die Zukunft bezieht. Der richtige Weg, einen so flüchtigen Gedanken in den Köpfen heutiger und künftiger Generationen nachhaltig zu verankern, ist natürlich Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wegen der internationalen Zielsetzung, durch Bildung weltweit für eine nachhaltige Entwicklung zu sorgen, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2005 eine Weltdekade ausgerufen. Diese Dekade ist im Jahr 2014 zu Ende gegangen. Wir wollen mit unserem fraktionsübergreifenden Antrag die Bundesregierung in der Zielsetzung bestärken, das Konzept der nachhaltigen Entwicklung in allen Bildungsbereichen in Deutschland weiter zu verankern und die internationalen Bemühungen darum weiterhin zu unterstützen. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) In aller Welt sind in dieser Dekade Strukturen und Partnerschaften gewachsen. Die Initiative für Nachhaltigkeit in der Hochschulbildung beispielsweise, die von über 250 Hochschulen aus aller Welt getragen wird, wurde im Jahr 2012 bei der Konferenz von Rio verabschiedet. Ziel der Initiative ist es, weitere Hochschulen zu freiwilligen Zusagen zu einer nachhaltigen Ausrichtung von Management, Lehre und Forschung zu motivieren, sodass wir diesbezüglich Wachstum erwarten dürfen. In Deutschland hat die Dekade bisher vor allem im Bereich der vorschulischen und der schulischen Bildung Früchte getragen. Eine große Vielfalt lokaler und überregionaler Projekte und Initiativen wurde umgesetzt, und insgesamt 2 000 herausragende Projekte wurden von der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet. Es ist jetzt notwendig, dass wir diese großartige Arbeit verstärken und verstetigen, um damit auch nachhaltig zu wirken. Deshalb treten wir im Rahmen dieses Antrags mit der Forderung an die Bundesregierung heran, die Mittel für diese wichtige Zielsetzung zu erhöhen. Erste Signale aus dem Bundesministerium zeigen, dass man hier am gleichen Strang zieht. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Die Erfolge des allgemeinbildenden Schulsystems in der Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens sollten jetzt auch im beruflichen Bildungswesen und an den Hochschulen in Deutschland ermöglicht werden. Gerade im Zusammenspiel zwischen beruflicher Schulbildung und praktischer Erfahrung im dualen System können Kompetenzen für nachhaltiges Arbeiten und Wirtschaften gefördert werden, um so ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung in bestmöglichen Einklang zu bringen. Schülerinnen und Schüler werden vertraut mit der Idee eines nachhaltigen Leitgedankens und erhalten in der beruflichen Bildung wichtige theoretische und praktische Handlungs- und Gestaltungskompetenzen. Wir empfehlen deshalb, den Förderschwerpunkt „Berufliche Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ der UN-Dekade, der bisher als Modellversuch nur punktuelle Wirkung entfalten konnte, auf alle Bereiche der beruflichen Bildung auszuweiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sehr richtig!) Im Jahr 2010 haben die Deutsche UNESCO-Kommission und die Hochschulrektorenkonferenz außerdem eine Empfehlung für „Hochschulen für nachhaltige Entwicklung“ ausgesprochen. Hier geht es auch um nachhaltiges Management, um Lernen und Forschen, aber auch um die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in den Studienordnungen. An den Hochschulen soll Nachhaltigkeit ebenfalls zu einem selbstverständlichen Teilaspekt der Wissenschaft werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Bildungspolitikerin ist es mir wichtig, Sie noch einmal auf den Gedanken der nachhaltigen Bildung aufmerksam zu machen. Immer noch wird bei der Bildung zu sehr an die Vermittlung eines Wissenskanons gedacht und zu wenig an die Menschwerdung sowie an die Ermöglichung von souveräner gesellschaftlicher Teilhabe. Auch angesichts einer Wissensgesellschaft im Wandel ist es notwendig, dass junge Menschen zukunftsfähige Kompetenzen entwickeln und dazu befähigt und motiviert werden, ein Leben lang weiter zu lernen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nachhaltige Bildung bedeutet aber auch, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss und die der Ausbildungs- und Studienabbrüche so weit wie möglich zu reduzieren. Junge Menschen benötigen im Vorfeld der Ausbildungs- oder Studienwahl Information und Orientierung, die die Eltern wegen des Wandels bei Ausbildungsberufen und Studienfächern oft nicht leisten können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Insbesondere Erststudierende, für deren Familien akademische Bildungsgänge Neuland sind, aber auch die vielen immer jüngeren Studienanfänger benötigen vor und auch während des Studiums eine gute Begleitung und Betreuung, damit bei auftretenden Schwierigkeiten nicht gleich die Flinte ins Korn geworfen wird. Mit der notwendigen Unterstützung kann das Misserfolgserleben und können die Umwege eines Ausbildungs- oder Studienabbruchs vermieden werden und kommen die jungen Menschen erfolgreich zu ihrem gewünschten Abschluss. Planst Du für ein Jahr, so säe Korn, planst Du für ein Jahrzehnt, so pflanze Bäume, planst Du für ein Leben, so bilde Menschen. So machte schon im 4. Jahrhundert vor Beginn unserer Zeitrechnung der chinesische Philosoph Kuan Chung Tzu deutlich: Bildung und Nachhaltigkeit gehören untrennbar zusammen. Mit Bildung für nachhaltige Entwicklung nehmen wir uns vor, für die Dauer eines ganzen Lebens und darüber hinaus zu planen. Wer Verantwortung für die Zukunft übernehmen will, muss Nachhaltigkeit zur obersten Maxime machen. Bildung für Nachhaltigkeit ist der Weg dazu. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich freue mich, dass wir hierzu einen interfraktionellen Antrag erarbeitet haben, der fast über alle Fraktionen Zustimmung findet. (Zuruf von der CDU/CSU: Von allen wichtigen Fraktionen!) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Walter-Rosenheimer, Bündnis 90/Die Grünen. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Gehen Sie zur Abwechslung in Gedanken in Ihre Wohnzimmer zu Hause und stellen Sie sich vor, Sie haben ein besonders schönes und wertvolles Geschenk bekommen. Wo würden Sie es hinstellen? Sicher nicht in die Abstellkammer, sondern in einen Ihrer Lieblingsräume, wo Sie es sehen können, wo es Ihnen besonders gut gefällt. Einen solchen Platz braucht auch das schöne Stück „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, auch wenn es einen etwas sperrigen Namen hat, weshalb ich es fortan BNE nennen werde. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Nicht BND!) – Sie müssen aber auch immer scherzen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das geht aber nicht von meiner Zeit ab, wenn Sie hier so lustig sind. – Auf jeden Fall muss BNE raus aus den Abstellkammern und rein in die gute Stube. Sie braucht einen Platz mitten in unserer Gesellschaft. Nachhaltigkeit berührt nämlich alle Bereiche des Alltags. Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen sich gegenseitig. Es hängt also alles mit allem zusammen. Dieser Gedanke gefällt mir an diesem Konzept besonders gut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Karamba Diaby [SPD]) BNE beschreibt einen Weg, um die Welt im Gleichgewicht zu halten. Sie hilft Kindern und Jugendlichen, Kompetenzen zu entwickeln und ihre Zukunft nachhaltig gestalten zu lernen. So gesehen ist es ein ganz wunderbares Konzept. Vor allem geht es uns alle an, auch wenn das vielleicht – wenn ich mich hier umschaue – noch nicht alle erkannt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb freue ich mich sehr, dass wir einen interfraktionellen Antrag hinbekommen haben, auch wenn die Linke jetzt nicht daran beteiligt ist. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Die sind immer noch bockig! – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Mit uns wäre er besser geworden! – Gegenruf des Abg. Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Nee!) Lassen Sie mich zunächst die Entwicklung darstellen. Wir haben schon gehört, dass die Vereinten Nationen in den vergangenen zehn Jahren versucht haben, das Thema weltweit zu verankern. 2014 ist das Programm ausgelaufen. Es gab zahlreiche Aktionen und Projekte – fast 2 000 ausgezeichnete Projekte –, zahlreiche Kommunen, die sich engagiert haben, und – das finde ich sehr wichtig – viel zivilgesellschaftliches Engagement. Viele Menschen waren ehrenamtlich im Einsatz. Vor ihnen ziehen wir wirklich unseren Hut; denn sie haben das Ganze getragen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Aber leider ist der Begriff nach wie vor nur einer Fachöffentlichkeit bekannt. Es gibt ganz viele Lehrer und Lehrerinnen, die nicht einmal diesen Begriff kennen. Das sollte nach zehn Jahren eigentlich nicht mehr so sein. Dagegen wollen wir angehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) BNE ist noch lange kein Selbstläufer. Genau darüber machen wir uns Sorgen. Wir sorgen uns darum, wie es weitergeht. Im November 2014 wurde das Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen ausgerufen. Es soll fünf Jahre lang darum gehen, BNE in allen Ländern der Welt bekannt zu machen. Wie gesagt, das Thema soll raus aus dem Kämmerchen. In unserem Antrag fordern wir nun verschiedene, wie ich finde, sehr konkrete Maßnahmen, um BNE endlich systematisch zu implementieren und flächendeckend zu verankern. Ich finde, das ist gar nicht so ein Wischiwaschi, wie Sie behaupten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich nenne nur einige Punkte, die mir sehr am Herzen liegen. Wir wollen, dass die Bundesressorts BNE in ihren Strategien verankern. Wir wollen dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten. Das finde ich schon einmal sehr wichtig. Wir wollen, dass die Bundesregierung weiterhin regelmäßig Bericht darüber erstattet, was im Rahmen des Weltaktionsprogramms erreicht wurde, sodass wir Einfluss nehmen können. Wir möchten gerne, dass die Bundesregierung mit den Ländern auf allen Ebenen für eine systematische Verankerung sorgt und der Gedanke der BNE in alle Bildungseinrichtungen getragen wird, von der Kita bis zur Uni. Das schreiben wir sehr wohl. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) BNE muss endlich in alle Köpfe. Deshalb muss die Bundesregierung mehr Anstrengungen als bisher unternehmen; auch das fordern wir. Wir sind uns in den Fraktionen einig, dass wir das Eisen schmieden müssen, solange es heiß ist und bevor die Akteure vor Ort, die Lehrkräfte, die Ehrenamtlichen das Interesse, die Energie und auch die Lust verlieren. Wir haben von Professor de Haan im Beirat gehört, dass sehr viel Unsicherheit darüber besteht, wie es weitergehen kann. Deswegen möchten wir da Klarheit und klare Strukturen. (Beifall des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unser gemeinsamer Antrag, unsere Einigkeit über Fraktionsgrenzen hinweg, gibt mir die Hoffnung, dass wir nun größere Brötchen backen und in fünf Jahren auf einem ganz anderen Level sind als jetzt. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt, was schon Albert -Camus gesagt hat: „Wer etwas will, findet Wege, wer nicht, findet Gründe.“ (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Als Nächste spricht die Kollegin Kerstin Radomski für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Kerstin Radomski (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff „Nachhaltigkeit“ erfreut sich schier unbegrenzter Beliebtheit. Das 21. Jahrhundert könnte man als das Jahrhundert der Nachhaltigkeit bezeichnen – so oft wird dieser Begriff in den unterschiedlichsten Zusammenhängen bedient und manchmal auch strapaziert. Dabei hat nachhaltiges Handeln seine Wurzeln in allen Kulturen; es ist sozusagen eine grundlegende Überlebensstrategie für uns Menschen. Es ist das Bewusstsein einer Generation, nicht nur die eigenen Bedürfnisse verfolgen zu können, sondern auch auf die Bedürfnisse nachfolgender Generationen Rücksicht nehmen zu müssen. Nachhaltige Entwicklung zu fördern, bedeutet, die Chancen auf ein Leben in Wohlstand und Würde für alle Menschen zu ermöglichen. (Beifall bei der CDU/CSU) Heute wirkt nachhaltige Entwicklung in die verschiedensten Bereiche hinein: Ressourcennutzung, Demografie, Städtebau, Gesundheitswesen, Konsum und Klima. Uns allen fallen bestimmt noch mehr Dinge ein. Nachhaltiges Denken ist für jeden Menschen wichtig; denn es geht um unsere Zukunft. Wir haben im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ganz oben auf die Agenda gesetzt, da das Lernen für Nachhaltigkeit die Lebensweise aller Generationen bestimmt. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll die Menschen dazu bewegen, verantwortungsvolle und generationengerechte Lösungen in ihrem Umfeld zu finden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Konzept ist interdisziplinär und bildungsbereichsübergreifend angelegt. Das heißt: Von der Kita bis zur Erwachsenenbildung stehen uns Möglichkeiten offen, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung zu vertiefen. In den letzten Jahren haben wir viel erreicht. Deutschland nahm an der Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen von 2005 bis 2014 teil. In diesem Zeitraum konnten wir Bildung für eine nachhaltige Entwicklung national weiter verankern. Das Konzept wurde in Lehr- und Bildungsplänen immer häufiger berücksichtigt. So wurden rund 2 000 Dekadeprojekte und 21 Kommunen zu diesem Thema ausgezeichnet. Ich möchte Ihnen als Erstes ein von der UN-Dekade ausgezeichnetes Beispiel aus meiner Heimatstadt Krefeld nennen. Der Kern ist eine nachhaltige Berufsbildung in der Ernährungsbranche. Die Schülerinnen und Schüler im Gastronomiebereich lernen, regionale Lebensmittel und saisonale Produkte in das Getränke- und Speiseangebot zu integrieren. Ein paar Kilometer weiter haben Schüler und Lehrer am Pascal-Gymnasium in Grevenbroich eine Internet-AG zum Thema Nachhaltigkeit eingerichtet. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Anregungen der UN-Dekade im Unterricht zu implementieren. Zur praktischen Vertiefung wurde zeitgleich ein kleines Waldgrundstück angelegt und wurden Neubauten auf dem Schulgelände energieeffizient geplant. Diese Beispiele zeigen – ich kann nicht alle nennen, in NRW sind es über 300 ausgezeichnete Beispiele – die Ideen und Möglichkeiten, die darin stecken. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Sie zeigen, dass es wichtig ist, eine Verbindung zwischen dem eigenen Handeln und globaler Gerechtigkeit herzustellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Angesichts des Auslaufens der UN-Dekade im vergangenen Jahr ist es von enormer Bedeutung, die Errungenschaften und Erkenntnisse langfristig zu nutzen. Wir möchten eine weiterführende flächendeckende nationale Konsolidierung dieses Nachhaltigkeitsgedankens erreichen. Unser Ziel ist es, allen Menschen eine qualitative Bildung zugänglich zu machen, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund oder ihrem Geschlecht. Dazu zählt die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und deren Bedeutung für unsere Zukunft. Kinder wie Erwachsene erfahren, wie sie durch ihr eigenes Handeln andere Menschen motivieren können, Gleiches zu tun, und wie der Erhalt der Schöpfung durch nachhaltiges Handeln unterstützt wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gilt, die Akteure aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilbevölkerung in die Prozesse des Nachfolgeprogramms einzubinden und ihr Engagement weiter zu fördern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erachte es als wichtig, dass wir kontinuierlich zeigen, dass unsere Lebensbedingungen für nachfolgende Generationen zu erhalten sind. Nachhaltigkeit geht uns alle an, und wir alle können dazu beitragen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Als Mutter und langjährige Lehrerin liegt es mir besonders am Herzen, Bildungskonzepte weiter auszubauen, die nachhaltig und generationengerecht in die Zukunft weisen. Den Nachhaltigkeitsgedanken in der jungen Generation zu verankern, ist an sich schon nachhaltiges Handeln. Schon der altgriechische Philosoph Diogenes stellte fest: Die Grundlage eines jeden Staates ist die Ausbildung seiner Jugend. In diesem Sinne betone ich noch einmal: Die Welt von morgen können und müssen wir heute gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist der Kollege Carsten Träger. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Carsten Träger (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2015 wird ein entscheidendes Jahr für das Megathema Nachhaltigkeit. Es herrscht Hochbetrieb an vielen Baustellen der Nachhaltigkeit, viele Akteure arbeiten auf vielen verschiedenen Ebenen mit vielen Schwerpunkten. Hier in Deutschland ist ein ganz wesentlicher Schwerpunkt die Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Wir werden die Indikatoren anpassen und sie weiterentwickeln. Wir wollen unsere -ehrgeizigen Ziele beim Umweltschutz, beim sozialen Zusammenleben und bei der wirtschaftlichen Entwicklung erreichen. Auf internationaler Ebene werfen gleich zwei große UN-Konferenzen ihre Schatten voraus; sie werden entscheidend sein für die nachhaltige Entwicklung unseres Planeten. Jedem von uns ist bewusst, welche Bedeutung die Konferenz von Paris für die Bewahrung unseres Klimas haben wird. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Hoffentlich!) Leider wesentlich weniger bekannt ist die UN-Konferenz, die im September in New York stattfinden wird. Dort wird es um die Festschreibung der Sustainable -Development Goals gehen. Minister Müller hat davon gesprochen, dass dort der „Weltzukunftsvertrag“ verhandelt werden wird. Ich finde diese Formulierung absolut treffend; (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) denn es geht dort um Nachhaltigkeitsziele für alle Staaten – sowohl für Industrieländer als auch für Schwellenländer als auch für sich entwickelnde Staaten – und, ganz wichtig, auch um deren Durchsetzung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Bedeutung dieser Konferenz ist nicht hoch genug einzuschätzen, trotzdem weiß kaum jemand davon. Da sind wir mitten im Thema: Wenn wir das Leben auf unserem Planeten wirklich nachhaltig – im besten Sinne des Wortes „nachhaltig“ – verändern wollen zu einer Lebensweise, die auch noch unseren Kindern eine -lebenswerte Umwelt hinterlässt, dann dürfen wir uns nicht darauf beschränken, rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen für dieses oder jenes Problem. Die sind natürlich auch wichtig; das wird aber nicht reichen. Wir müssen die Köpfe und die Herzen der Menschen erreichen, wir müssen jeden Einzelnen überzeugen. Das geht nur mit nachhaltiger Bildung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wissen das – zumindest alle, die hier an dieser Debatte teilnehmen –, und die Verhandelnden von New York wissen das auch; denn das vierte von den 17 Zielen im Vertragsentwurf heißt: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klar! Richtiges Ziel!) Wie nötig die Stärkung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ist, wurde mir diese Woche im Umweltausschuss am Beispiel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bewusst. Der Indikatorenbericht, den wir besprochen haben, beschreibt die Fortschritte hin zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland. Unter anderem misst er das gesellschaftliche Bewusstsein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade einmal 25 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland haben ein ausreichendes Wissen zur biologischen Vielfalt und sind auch bereit, ihr Verhalten entsprechend anzupassen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen wir deutlich verbessern!) Da gibt es minimale Verbesserungen im Vergleich zu früheren Jahren; aber von dem Zielwert, dem wir uns alle hier verpflichtet haben, sind wir weit entfernt, und das, obwohl der Zeitraum von 2011 bis 2020 zur UN-Dekade der biologischen Vielfalt ausgerufen wurde. Wir brauchen hier dringend eine Verbesserung beim Indikator „gesellschaftliches Bewusstsein“. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da sind mehr und bessere Bildung gefragt und auch eine bessere, zielgruppengerechtere Ansprache. Wir brauchen Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kindergärten, in Kitas, in Schulen, in der beruflichen Bildung und an den Hochschulen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da wird vor Ort schon hervorragende Arbeit geleistet. Ich habe in meinem Wahlkreis neulich eine Kita besucht, die den Kleinen kindgerecht nachhaltiges Leben nahebringen will: bei der Ernährung, beim Spielzeug oder dem Umgang mit der Natur. Natürlich gibt es ganz viele weitere positive Beispiele. Aber können wir es uns -leisten, dass solch vorbildliche Arbeit vom Engagement einzelner Erzieherinnen bzw. Einrichtungen abhängt? Ich glaube, nicht. Wir müssen die Bildung für Nachhaltigkeit weiter stärken. Die Idee der Nachhaltigkeit muss rein in die Herzen der Menschen. Es reicht nicht, dass Nachhaltigkeit ein Thema hier bei uns im Parlament ist. Sie muss auch ein Thema in den Wohnzimmern sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Weg dorthin, liebe Kolleginnen und Kollegen, führt über die Klassenzimmer; hier kann die Politik mitgestalten. Also: Das Thema Nachhaltigkeit muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Mathematik, Physik und Geschichte sind wichtig – ganz klar –; aber die Zukunft unseres Planeten ist es eben auch. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Dr. Claudia Lücking--Michel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September haben wir auf die Dekade für Bildung für nachhaltige Entwicklung zurückgeblickt. Heute schauen wir mit unserem Antrag für das Weltaktionsprogramm nach vorne in die Zukunft. Viel haben wir schon in dieser Debatte gehört, von mir an dieser Stelle vielleicht noch fünf Gedanken. Erstens. Bevor wir uns in der Vielfalt der Themen und Aufgaben verlieren, die alle unter das Thema nachhaltige Entwicklung fallen: Es geht um Bildung, die Menschen zu einem gesellschaftlichen Wandel befähigt. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen formuliert es so: Für ein zukunftsfähiges gesellschaftliches Entwicklungsmodell brauchen wir einen Wandel vom fossilen ökonomischen System zu einer nachhaltigen Gesellschaft. – Diese „Große Transformation“, wie er es nennt, von einem System ins andere kann nur erreicht werden, wenn es uns gelingt, einen wissensbasierten gesellschaftlichen Suchprozess zu initiieren, einen Prozess, der ergebnisoffen sein muss, aber unbedingt auf eine breite Beteiligung aufsetzen muss. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir können gesellschaftlichen Wandel nicht politisch verordnen, wir brauchen dazu aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger, die diesen Wandel mittragen können und wollen. Bildung für nachhaltige Entwicklung schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen. Zweitens. Wir sind gerade mitten auf dem Weg von den Millenniumszielen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Post-2015-Agenda. Dabei wird deutlich: Die planetarischen Grenzen werden schon heute an vielen Stellen vollkommen überdehnt. Die ökologische Frage ist heute vor allen Dingen zu einer Gerechtigkeitsfrage geworden. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist deshalb zu Recht im Entwurf der Vereinten Nationen für die Post-2015-Agenda als ein Unterziel vereinbart worden. Drittens. Im Rahmen des ganzen Post-2015-Prozesses wird immer wieder eingefordert, dass dessen Ziele nicht nur für die Entwicklungs- und Schwellenländer gelten, sondern gerade auch für die Industrieländer. Da ist es nur folgerichtig, noch einmal zu betonen: Auch Bildung für nachhaltige Entwicklung ist dann eben nicht nur ein Thema für den Süden, sondern gerade und besonders für uns im Norden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Für uns Industrieländer heißt das: Wir müssen unsere Ressourcen effizienter einsetzen. Wir müssen unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren. Es bedarf technischer, technologischer und ökonomischer Innovationen. Es bedarf aber auch kultureller und sozialer Innovationen, um den Wandel unserer Gesellschaften zu erreichen. Viertens. Transformation ist damit eine gesamtgesellschaftliche Lern- und Bildungsaufgabe; von dieser Herausforderung haben wir heute schon an vielen Stellen gehört. Ich möchte betonen: Wir müssen uns besonders an die „Agenten des Wandels“ richten. Ich meine damit die Erzieherinnen und Erzieher, die Lehrerinnen und Lehrer. Wir müssen natürlich die Jugend stärker einbinden und die Hochschulen, wo wir dieses Thema stärker verankern wollen. Fünftens. Bildung für nachhaltige Entwicklung sollte niemals nur in den formalen Bildungsprozessen verankert sein und nur das kognitive Lernen erfassen, wichtig ist, dass Nachhaltigkeit auch gelebt wird. Zukunftsfähiges Wirtschaften darf dann nicht nur auf dem Lehrplan, im Curriculum stehen, sondern muss auch erfahrbar werden, zum Beispiel durch die ökologischen und sozialen Standards der eigenen Beschaffungspolitik einer Schule oder Institution. Damit komme ich auch zum Schluss. Es ist gut, dass wir Parlamentarier heute mit diesem Antrag den Start des Weltaktionsprogramms bekräftigen. Es wird aber auch Zeit, dass die Bundesregierung das Weltaktionsprogramm konkret auf die Schiene setzt. Bei allen strukturellen Veränderungen, die offensichtlich -geplant sind – die UNESCO wird ja nicht mehr federführend sein –, muss das Ziel doch dasselbe bleiben: Es geht darum, das Bewusstsein zu schaffen, dass wir alle Bürgerinnen und Bürger einer Welt sind, dass der Wandel unserer Lebens- und Wirtschaftsweise auch in unserem Interesse liegt und dass wir es sind, die diesen Wandel gestalten müssen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und sage vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4188 mit dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Mit dem Weltaktionsprogramm in die Zukunft“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arbeitsförderung neu ausrichten – Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung Drucksache 18/3918 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Beschäftigten wächst, die Zahl der offenen Stellen steigt, und die Arbeitslosen gehen leer aus. Selbst im Krisenjahr 2009 haben 160 000 Arbeitslose mehr einen Job gefunden als jetzt, im Wachstumsjahr 2014. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit hat sich fast vollständig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes abgekoppelt. Darin kann man nichts anderes erkennen als das Versagen der Arbeitsmarktpolitik. Es wäre nämlich die Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, das zu ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Daraus müssen wir endlich Schlüsse ziehen. Ich sage Ihnen: Die Strategie „Hauptsache, Arbeit“ und die Strategie der schnellen Vermittlung in Arbeit sind gescheitert, und zwar qualitativ und quantitativ. Wir haben trotz dieser Strategien nur eine Vermittlungsquote von mageren 13 Prozent. Von diesen 13 Prozent werden noch 30 Prozent in Leiharbeit vermittelt, und die, die vermittelt werden, stehen ziemlich schnell wieder vor den Türen der Jobcenter. Der Drehtüreffekt ist wirklich nicht zu übersehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat natürlich auch Gründe: Der deutsche Arbeitsmarkt ist ein Fachkräftemarkt. Aber fast die Hälfte aller Arbeitslosen haben entweder gar keine Ausbildung oder eine veraltete Ausbildung. Deswegen können sie nicht einfach in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Trotz dieser Tatsache – sie haben keine Qualifikation – gilt für sie der Vermittlungsvorrang. Das müssen wir dringend ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel in der -Arbeitsförderung. Wir müssen weg vom Vermittlungsvorrang hin zu einer individuellen und passgenauen Qualifizierung und Förderung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Jetzt stellt sich die Frage: Was ist eigentlich passiert, seitdem Frau Nahles Arbeitsministerin ist? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts! Die Regierungsbank ist auch leer!) – Nicht nur der Anteil der Regierungsmitglieder auf der Bank ist zurückgegangen, sondern auch die Aktivierungsquote. Die Teilnehmerzahl ist nicht nur auf der Regierungsbank, sondern auch bei der Arbeitsförderung zurückgegangen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Nicht einmal der Parlamentarische Staatssekretär ist da!) Es gibt nicht mehr, sondern es gibt immer weniger Förderung. Ja, ich finde es gut, dass Frau Nahles, wenn auch nicht heute, angesprochen hat, dass die Langzeitarbeitslosen von der konjunkturellen Entwicklung nicht profitieren. Aber das hilft den Arbeitslosen nicht. Den Worten müssen auch Taten folgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eines kann ich Ihnen sagen: Das Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, das Frau Nahles im November vorgestellt hat, wird diesen Anforderungen wirklich nicht gerecht. Das Programm-Hopping bleibt. Früher gab es 33 000 Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter, jetzt sollen es 33 000 Arbeitslose im ESF-Programm werden. Jede Ministerin hat ihr Profilierungsprogramm, aber für die Arbeitslosen kommt kein einziger zusätzlicher Arbeitsplatz dabei heraus. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: So ist es!) Das Programm „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ ist wirklich von gestern: kein Passiv-Aktiv-Transfer, die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneu-tralität und öffentliches Interesse kommen wieder zur Geltung. Damit schaffen Sie Arbeitsplätze ohne Sinn und Verstand. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit bauen Sie Scheinarbeitswelten auf, die sicher nicht dazu führen werden, dass Sie die Arbeitslosen näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Sie fallen hinter alle Erkenntnisse zurück, die wir in den letzten Jahren gewonnen haben. Deswegen legen wir Ihnen heute mit unserem Antrag einen Vorschlag vor, der diese Erfahrungen und Erkenntnisse aufnimmt und die Arbeitsförderung vollständig neu ausrichtet: weg von der schnellen Vermittlung, hin zu einer punktgenauen Qualifizierung, weg von dem Programm-Hopping, hin zu einer verlässlichen Arbeitsförderung und für die Abgehängten, für die besonders schwer Vermittelbaren einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt mit Passiv-Aktiv-Transfer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ja, es stimmt: Dafür brauchen wir Geld. Wir können uns jetzt entscheiden, ob wir in die Arbeitslosen investieren oder ob wir sie ein Leben lang alimentieren. Letzteres ist erstens volkswirtschaftlich deutlich teurer und zweitens ein Drama für die Betroffenen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt sagen Sie mir bitte nicht: Dafür haben wir kein Geld. Das ist ausschließlich eine Frage der Prioritätensetzung. Diese Regierung, diese Arbeitsministerin hat leider andere Prioritäten gesetzt: für die Rentnerinnen und Rentner ein Programm von 160 Milliarden Euro, aber nichts für die Arbeitslosen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Haben Sie etwas gegen die Rentner? – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Jetzt spielen Sie doch nicht Rentner gegen Arbeitslose aus! Das ist doch das Allerletzte hier!) Ich habe wirklich die Befürchtung, dies ist eine Ministerin für die Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitsplatzbesitzerinnen. Die Arbeitslosen gehen bei ihr leer aus. Schade eigentlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Matthias Zimmer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erklären Sie doch einmal, wo die Regierung bleibt! Es ist immer noch keiner da! Unmöglich! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Zeig mal, dass du IG-Metaller bist!) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, eines kann man so nicht stehen lassen, nämlich dass die Arbeitslosen bei dieser Regierung leer ausgehen. Das ist eine Unterstellung, die ich schärfstens zurückweisen muss. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das ist schon so!) Vor ungefähr drei Jahren trat die letzte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Das war eine Reform, um die wir im Jahre 2011 sehr intensiv gerungen haben, mit dem Ziel, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente passgenau zu schärfen und die Übergänge in die reguläre Erwerbsarbeit zu stärken. Das ist bei den arbeitsmarktnahen Langzeitarbeitslosen auch gelungen. Doch müssen wir feststellen: Die Reform war bei Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen weniger durchschlagend. Insofern, Frau Pothmer, will ich Ihnen da durchaus recht geben. Hier können wir nicht zufrieden sein. Daher müssen wir ein besonderes Augenmerk auf diejenigen legen, die nur mit massiver Unterstützung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden können. Ich will aus meiner Sicht vor allen Dingen sechs Punkte hervorheben und die strittige Frage des Passiv-Aktiv-Transfers außen vor lassen, weil das auch aus finanzpolitischen Erwägungen, glaube ich, eine schwierige Sache ist. Es sind, wie gesagt, sechs Punkte, die mir bei der Neuorientierung der Langzeitarbeitslosenhilfe besonders wichtig sind: Der erste Punkt betrifft die sozialpädagogische Betreuung. Die Heranführung gerade der langzeitarbeitslosen Menschen mit mehrfachen und schweren Vermittlungshemmnissen braucht Unterstützung in Form von Begleitung und Anleitung. Das gilt natürlich in erster Linie für die betroffenen Menschen selbst. Aber wir geben damit auch den Betrieben eine gewisse Sicherheit, damit diese im Konfliktfall professionelle Unterstützung haben. (Beifall bei der SPD) Ich halte es daher für richtig, die sozialpädagogische Begleitung bei der Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gesetzlich zu verankern. Ein zweiter Punkt betrifft die Möglichkeit der längerfristigen Förderung. Im Zug der letzten Instrumentenreform haben wir die Fördermaßnahmen zeitlich befristet, auf maximal 24 Monate in fünf Jahren. Diese Befristung hat sich aus meiner Sicht nicht bewährt. Wir hören aus der Praxis, dass viele Geförderte durch diese Regelung ein paar Monate zu früh aus der Förderung genommen werden und schließlich wieder in die Langzeitarbeitslosigkeit fallen. Daher sollten wir den zeitlichen Rahmen der Fördermaßnahmen praxistauglicher ausgestalten. Ich meine, wir sollten den Jobcentern die Möglichkeit geben, nach einem Prinzip des Aufstiegs und Ausstiegs nach zwei Jahren die Fördervoraussetzungen und die Erforderlichkeit einer Förderung jährlich zu überprüfen und bei Bedarf auch zu verlängern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein dritter Punkt betrifft die Einsatzfelder von Maßnahmen. Fördermaßnahmen sollen auch in geschützten Bereichen möglich sein. Aber sie sollen keine Beschäftigungstherapien sein, sondern so marktnah wie möglich stattfinden, um das Vermittlungshemmnis Arbeitsmarktferne – das ist tatsächlich auch ein Vermittlungshemmnis – aufbrechen zu können. Ein vierter Punkt betrifft die Arbeitsgelegenheiten. Gerade sie stehen häufig im Verdacht, lediglich Beschäftigungstherapien zu sein, die keinen Integrationseffekt mit sich bringen. An dieser Stelle sollten wir noch einmal über die Aufhebung der Kriterien Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Statt die Kriterien sollten wir die lokalen Akteure vor Ort stärken. Sie sollten in den örtlichen Beiräten der Jobcenter entlang der Erfordernisse der Zielgruppen und der lokalen Erfordernisse Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme entsprechend abstimmen. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Das können und sollten wir als Bundesgesetzgeber den lokalen Akteuren nicht abnehmen. Der fünfte Punkt betrifft eine praktikablere Ausgestaltung der freien Förderung; diesen Punkt haben ja auch die Grünen in ihrem Antrag. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass wir die freie Förderung durch eine Lockerung des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes gangbarer machen. Der sechste Punkt betrifft ein soziales Vergaberecht. Bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen darf nicht nur der Preis entscheidend sein, sondern wir müssen auch das Kriterium Qualität stärken, indem wir beispielsweise die Erfahrung und Eignung der Anbieter als Ausschreibekriterien stärker gewichten bzw. gewichten können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, wenn wir über die Förderung langzeitarbeitsloser Menschen reden, dann geht es nicht um die Integration in Arbeit um der Arbeit willen. Arbeit ist für uns kein Selbstzweck, sondern unserem christlich-sozialen Menschenbild entsprechend verbinden wir mit Arbeit Identität und Anerkennung, aber auch soziale Kontakte und Teilhabe; vieles davon finde ich auch in Ihrem Antrag wieder. Gute Arbeit wirkt sich positiv auf das gesundheitliche und soziale Befinden der Menschen aus. Sie führt zu einer Verbesserung der persönlichen Situation und des Wohlbefindens. Darum geht es uns bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Diese Werte sollten wir auch in den Diskussionen über die Finanzierung von Arbeitsmarktpolitik im Blick behalten. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Sabine Zimmermann, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ein Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, dass sie diesen Antrag heute vorgelegt haben und uns allen in diesem Hause die Möglichkeit geben, noch einmal über das Thema Arbeitsmarkt zu reden. Es ist erschreckend, wie sich die Bundesregierung weigert, die realen Fakten auf dem Arbeitsmarkt zur Kenntnis zu nehmen. Jeden Monat klopfen Sie sich stolz auf die Schulter, wie toll doch der Arbeitsmarkt bei uns in Deutschland funktioniert. Es ist aber, ehrlich gesagt, nur die halbe Wahrheit, wenn Sie im Februar eine Arbeitslosigkeit von 3 Millionen Menschen verkünden. Rechnen wir die 1-Euro-Jobber, die Erwerbslosen in Weiterbildung, die Erwerbslosen über 58 Jahren und die arbeitsunfähigen erkrankten Erwerbslosen hinzu, sind wir schon bei 3,8 Millionen. Rechnen wir dann auch noch die sogenannte stille Reserve hinzu, also vor allem diejenigen, die resigniert haben und sich gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur melden, sind wir sogar schon bei 4 Millionen Menschen. 4 Millionen erwerbslose Menschen hier in Deutschland: Ich weiß nicht, an Ihrer Stelle würde ich nachts gar nicht mehr schlafen können, wenn ich Monat für Monat immer die falschen Zahlen verkünden würde. (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Ihre Zählweise ist bekannt aus der Vergangenheit!) – Hören Sie mir zu. Dann kann ich Ihnen das weiter erklären, lieber Kollege. Frau Nahles sagt Monat für Monat ebenfalls nicht, dass der bejubelte Beschäftigungsaufbau an Langzeiterwerbslosen, Älteren und Menschen mit Behinderung vorbeigeht. Sie sagt natürlich auch nicht, dass viele der neuen Jobs mit Niedriglöhnen, in Teilzeit oder nur befristet angeboten werden. Kaum in den Arbeitsmarkt integriert – Kollegin Pothmer hat es schon gesagt –, sind gerade diese Menschen gleich wieder arbeitslos bzw. bleiben trotz Arbeit im Hartz-IV-Bezug. Genau deshalb finden wir es gut, dass die Grünen heute einen Antrag für eine bessere Arbeitsförderung vorlegen. Nur, Kollegin Pothmer, leider muss ich sagen, dass dieser Antrag natürlich deutlich hinter unserem Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zurückbleibt. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Der ist besser! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr seid einfach nicht zu toppen!) Immerhin fordern die Grünen aber auch, dass das versprochene Fördern bei Hartz IV endlich einzulösen ist. Die Bundesregierung scheint stattdessen zu glauben, dass sie mit dem Mindestlohn – man kann auch sagen: Modell Schweizer Käse –, ihre Hausaufgaben bereits erledigt hätte. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Heute Morgen haben Sie sie noch gelobt!) Ich sage Ihnen: Der Mindestlohn kann nur ein Anfang sein, aber auch nur dann, wenn er richtig gemacht ist, Kollege Rosemann. Also weg mit den Ausnahmen, auch für die langzeiterwerbslosen Menschen. (Beifall bei der LINKEN) Die Regierung muss auch aufhören, vom Fordern und Fördern zu schwadronieren, solange sie das Fordern immer besser und das Fördern immer weniger versteht. Es macht doch einfach keinen Sinn, Druck auf Erwerbslose auszuüben, wenn man weiß, dass gar nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind. Noch immer kommen bundesweit mehr als drei Erwerbslose auf eine offene Stelle. Entscheidend ist nun einmal in den meisten Fällen – ich glaube, da sind wir beide uns einig – die Qualifikation. Je weniger qualifiziert, desto schlechter sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit Sanktionen verändern Sie an dieser Situation überhaupt nichts. Deshalb fordert die Linke: Weg mit den Sanktionen! (Beifall bei der LINKEN) Gerade für den Personenkreis mit den geringsten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt fordert die Linke eine Initiative für eine gute öffentlich geförderte Beschäftigung im Umfang von 200 000 Stellen. Die SPD hat den sozialen Arbeitsmarkt vergessen. Abgesehen von den Grünen und uns redet niemand mehr darüber. Schade. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen dringend einen Ausbau der Weiterbildung und Qualifizierung. Ohne einen guten Berufsabschluss ist auf dem Arbeitsmarkt einfach nichts zu erreichen. Es ist fatal, dass mit den Hartz-Gesetzen die Weiterbildung immer weiter eingebrochen ist. Immer wieder melden sich bei mir Erwerbslose, die gern weitergebildet werden möchten, die eine Weiterbildung machen wollen, diese aber nicht genehmigt bekommen. Deshalb sagen wir: Hier muss es einen Rechtsanspruch für die Betroffenen geben. (Beifall bei der LINKEN) Wer wirklich eine andere Arbeitsmarktpolitik will, muss auch Geld in die Hand nehmen. Das betrifft nicht nur die Mittel für die Weiterbildung, sondern auch ausreichend und gut qualifiziertes Personal in den Jobcentern und Arbeitsagenturen. Stattdessen sind die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren massiv gekürzt worden, nämlich um 40 Prozent, obwohl die Arbeitslosigkeit nur um 5,7 Prozent zurückgegangen ist. (Zuruf der Abg. Kerstin Griese [SPD]) – Frau Giese, es ist leider so. Sie haben in diesem Bereich seit 2010 eine Einsparung um 40 Prozent vorgenommen. Das widerspricht sich. Meine Damen und Herren der Großen Koalition, es ist offensichtlich: Diese Regierung hat andere Schwerpunkte als die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Dann sagen Sie aber auch ehrlich, dass die langzeiterwerbslosen Menschen abgeschrieben sind, und klagen Sie nicht über einen angeblichen Fachkräftemangel, wenn Sie hier die enormen Potenziale nicht nutzen wollen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Dr. Matthias Bartke das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Matthias Bartke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Zimmermann, es ist gerade eine Woche her, dass die Bundesagentur für Arbeit die geringste Arbeitslosigkeit in einem Februar seit 1991 meldete. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Es geht um die Langzeitarbeitslosigkeit!) Ich finde, das muss man sich auch einmal vergegenwärtigen. Normalerweise steigen die Arbeitslosenzahlen im Februar an. In diesem Jahr gab es sogar einen Rückgang im Vergleich zum Vormonat Januar. Zeitgleich wächst die Zahl der Beschäftigten deutlich. Fast 600 000 Menschen mehr als im vergangenen Jahr hatten einen sozialversicherungspflichtigen Job – und das vor dem Hintergrund der Unkenrufe, dass der Mindestlohn eine Massenarbeitslosigkeit produzieren würde. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Ich sage Ihnen: Der Arbeitsmarkt entwickelt sich derzeit hervorragend. Es ist aber natürlich auch richtig, dass wir bei aller Freude darüber unsere eigentlichen Hausaufgaben als Arbeitsmarktpolitiker nicht vergessen dürfen. Wir müssen auch an diejenigen denken, die von den positiven Arbeitsmarktentwicklungen bislang noch nicht profitieren, und das sind natürlich vor allem die Langzeitarbeitslosen. Sie stehen ganz oben auf unserer Agenda. Dazu hätte es des Antrags der Grünen wahrlich nicht bedurft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh nein!) Arbeitsministerin Andrea Nahles hat bereits im letzten Jahr ihr Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt, und das war keine Eintagsfliege. Vorgestern hat es zu diesem Konzept eine Fachtagung im Bundesarbeitsministerium gegeben. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Sie waren nicht da!) Mit dabei waren Vertreter der Bundesländer, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Sozialpartner und anderer Einrichtungen. Man sieht: Es sind all diejenigen beteiligt, die einen täglichen Einblick in die Materie haben. Gemeinsam werden wir so einen effektiveren Ansatz entwickeln, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren von den Grünen, ich sage es Ihnen ganz offen: Ihr Antrag liest sich in vielen Teilen durchaus gut. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist gut!) Das liegt natürlich vor allem daran, dass er sich von unserem Konzept nicht wesentlich unterscheidet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wäre es!) Sie fordern in mancher Hinsicht „ein bisschen mehr“, „ein bisschen länger“, „ein bisschen umfangreicher“. Das gehört sich als Opposition auch so. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn bei Ihnen mit dem Passiv-Aktiv-Transfer?) Dazu, dass Sie schreiben, unser arbeitsmarktpolitisches Konzept sei eine Fortsetzung der gescheiterten Politik der Vorgängerregierung, kann ich aber nur sagen: Unfug! (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Politik von Schwarz-Gelb war gekennzeichnet von Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Nichts anderes war nach dem damaligen Koalitionsvertrag auch zu erwarten. Ich zitiere die sehr kurze Passage zur Langzeitarbeitslosigkeit im damaligen Koalitionsvertrag: Die Koalition wird … die Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze des „Förderns und Forderns“ in größeren Kommunen erprobt werden können. Das Prinzip wird konsequent und für die öffentliche Hand kostenneutral umgesetzt. Kostenneutral! Das war die Handschrift der verblichenen FDP. (Beifall bei der SPD) Die Passage zur Langzeitarbeitslosigkeit in unserem aktuellen Koalitionsvertrag kann ich Ihnen nicht vortragen, da das meine Redezeit sprengen würde. Allein das ist doch schon ein Zeichen, und Sie wissen: Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt. Ich zitiere hier nur den zentralen Satz: Deshalb wollen wir … Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall bei der SPD) Genau das tun wir, und genau das spiegelt sich auch im vorgelegten Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wider. Was wir tatsächlich nicht realisieren werden, Sie aber fordern, ist der Passiv-Aktiv-Transfer. Ich finde, hier ist Ihre Kritik wirklich berechtigt. Wenn Sie das SPD-Wahlprogramm gelesen haben, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist meine Bettlektüre!) dann wissen Sie auch, dass wir das ebenfalls wollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber so ist das nun einmal in Koalitionen: Man muss Abstriche machen. Wenn der Finanzminister Nein sagt, dann gilt das – zumindest bis auf Weiteres. (Daniela Kolbe [SPD]: Aber vielleicht sagt er ja noch Ja!) Eines ist klar: Wir werden das Thema wieder auf die Agenda setzen, wenn sich die Möglichkeit dafür bietet. (Beifall bei der SPD) Bei allem Ärger darüber ist die öffentlich geförderte Beschäftigung dennoch Teil unseres Konzepts. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Dazu tragen sowohl das ESF-Programm als auch das Bundesprogramm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt bei. Weiter wird es eine bessere Betreuung in den Aktivierungszentren geben. Das Stichwort ist hier: ganzheitliche, maßgeschneiderte Herangehensweise. Das gilt beschäftigungsvorbereitend und beschäftigungsbegleitend. Es ist also auch an eine Nachbetreuung gedacht. Sie thematisieren die zum Teil wenig nachhaltige Vermittlung. Ich stimme zu: Auch ich kann es nur befürworten, wenn Vermittlung keinen zwingenden Vorrang vor Weiterbildung hat. Aber ich sage Ihnen: Das ist auch jetzt schon nicht der Fall. In § 4 SGB III ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermittlungsvorrang dann nicht gilt, wenn aktive Arbeitsförderungsmaßnahmen für eine dauerhafte Eingliederung notwendig sind. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird aber nicht angewandt!) Eine konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes ist daher viel sinnvoller, als eine Rechtsänderung zu fabrizieren, die es ohnehin schon gibt. Ähnlich ist es übrigens auch im SGB II geregelt. Richtig ist auch, dass Bildungsprämien und Teilzeitqualifizierung in unserem Konzept nicht explizit genannt sind. Aber im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass das Programm „Die 2. Chance“ weitergeführt wird und die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen für die Teilnehmer verbessert werden. Das werden wir auch machen. (Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Das ist ganz wichtig!) – Genau. – Ich rate Ihnen: Unterstützen Sie das Konzept unserer Arbeitsministerin Andrea Nahles. Konzentrieren Sie sich nicht darauf, es nur schlechtzureden; das hilft nicht. Tragen Sie es mit. Ich sage Ihnen: Es lohnt sich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Kai Whittaker, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Kai Whittaker (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Im Gegensatz zu Anträgen von manch anderer Oppositionsfraktion macht es mir heute wirklich Freude, mich mit dem Antrag der Grünen-Fraktion auseinanderzusetzen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür habe ich ihn eigentlich nicht geschrieben!) Da ist wenigstens Fleisch am Knochen. Sie sprechen in der Tat – das kann man einmal lobend erwähnen – einige wichtige Punkte an. Wenn man sich aber diesen Knochen genau anschaut, dann merkt man, dass daran kein Fleisch ist, sondern eher Tofu. Damit setzen Sie ihre Forderung nach einem fleischfreien Donnerstag tatsächlich um. Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass die Politik für die Langzeitarbeitslosen gescheitert sei. Diese Behauptung ist schlicht falsch. Vor zehn Jahren gab es laut IAB 1,7 Millionen Langzeitarbeitslose in Deutschland. Heute sind es circa 1 Million Menschen. Da können Sie sich doch nicht ernsthaft hierhinstellen und sagen, es sei in den letzten Jahren nichts passiert. Zugegeben: Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, an dem es wirklich um die ganz harten Fälle geht; das zeigt uns auch jede Studie. Nur, liebe Kollegen der Grünen, anstatt mich nur auf die Aktenlage zu verlassen, bin ich jemand, der sich die Faktenlage gerne vor Ort anschaut. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber ein Alleinstellungsmerkmal!) Im vergangenen Jahr hatte ich die Möglichkeit, für drei Tage bei einem Langzeitarbeitslosen zu wohnen, mit ihm einkaufen zu gehen, mit ihm zu essen und ihn zu seiner Beschäftigungsgesellschaft zu begleiten. Das hat mir das Exposure- und Dialogprogramm im Erzbistum Trier ermöglicht. Was habe ich gelernt? Ich habe gelernt, dass die bestehenden Beschäftigungsgelegenheiten den Betroffenen überhaupt nicht helfen. Sie lernen keine Fähigkeiten für den ersten Arbeitsmarkt. Das Schlimme ist: Auch die Langzeitarbeitslosen wissen das. Sie sehen in ihrer Tätigkeit überhaupt keine Perspektive oder irgendeinen Sinn. Das hat mich schon sehr nachdenklich gemacht. (Ulli Nissen [SPD]: Gut, dass Sie das gemacht haben!) Was habe ich noch gelernt? Ich habe gelernt, dass die meisten Betroffenen mit ihren Problemen komplett alleinegelassen werden, egal ob es um Sucht, Schulden oder familiäre Probleme geht. Wir Politiker nennen das ganz technisch Vermittlungshemmnisse. Aber diese Hemmnisse sind sehr individuell: Sie haben oft mit psychischen und physischen Einschränkungen zu tun. Wir tun noch viel zu wenig, um den Menschen bei ihren Problemen zu helfen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine wichtige Sache habe ich auch noch gelernt. Viele verschiedene Akteure kümmern sich um Langzeitarbeitslose. Da weiß die rechte Hand oft nicht, was die linke tut. An dieser Stelle wünsche ich mir mehr Zusammenarbeit und eine bessere Abstimmung der Akteure. Mein Fraktionsvorsitzender sagt immer: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. – Die spannende Frage ist jetzt: Welche Lösungen bietet Ihr Antrag für die Probleme dieser Wirklichkeit an? Sie bieten nichts anderes als das alte Konzept des sozialen Arbeitsmarkts. Ich persönlich bin kein Freund des Begriffs „sozialer Arbeitsmarkt“. Denn mit dieser Idee machen Sie ganz klar, dass die Menschen für den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr zu gebrauchen sind, und als Trostpflaster bekommen sie dafür noch staatliche Betreuung. Damit schreiben Sie über 400 000 Menschen in diesem Land schlicht und ergreifend ab. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) Deshalb frage ich Sie, liebe Kollegen: Was für ein Menschenbild haben Sie eigentlich? Wollen Sie wirklich die Menschen nur beschäftigen, damit sie aus der Statistik herausfallen? Das ist nicht unsere Politik in der Union. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Whittaker, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen Kurth? Kai Whittaker (CDU/CSU): Ich würde gerne mit meiner Rede fortfahren. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Okay, akzeptiert. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dabei ist es doch jetzt gerade spannend!) Kai Whittaker (CDU/CSU): Dieses Signal zu senden, meine Damen und Herren, wäre verheerend. Wir dürfen Langzeitarbeitslose nicht einfach beschäftigen, sondern wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, sinnvollen Aufgaben nachzugehen. Nur so gewinnen sie, glaube ich, auch Selbstvertrauen und Selbstachtung. Auf einem sozialen Arbeitsmarkt hingegen fühlen sich die Menschen auf ein Abstellgleis abgeschoben. Dazu hätte ich in der Tat etwas mehr von Ihnen erwartet, liebe Grüne. Es gibt ohne Frage auch gute Ansätze – das wurde schon angesprochen –, zum Beispiel das Coaching-Modell. Aber, Frau Kollegin Pothmer – Sie kommen aus Niedersachsen; da haben Sie mit Fasching nicht so viel zu tun –, bei uns im Badischen sagt man: Da kommen Sie wie die alte Fasnacht hinterher. Denn genau diesen Ansatz hat die Bundesregierung im November bereits vorgestellt. In dem Fünf-Punkte-Programm sind diese Komponenten ganz klar enthalten. Dafür möchte ich der Bundesregierung ganz herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist die jetzt da?) Aber bei Ihrer Forderung nach Coaching sind für mich wichtige Fragen noch nicht geklärt: Was bringt uns denn eine bessere Begleitung, wenn wir die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht nutzen können? Wie soll denn ein Coaching-Modell funktionieren, wenn die betreuenden Einrichtungen ihre jeweiligen Informationen nicht austauschen dürfen? Jede Einrichtung arbeitet vor sich hin, und keiner weiß, was der andere tut. An dieser Stelle müssen wir ansetzen und Wissen bündeln. Aber in Ihrem Antrag findet sich davon gar nichts. Ich habe den Eindruck: Sie scheuen den Konflikt mit Ihren lieben Vertretern in den Landesregierungen oder auch mit dem Datenschutz. Denn dieser wäre in der Tat davon berührt. Liebe Kollegen von den Grünen, was hätte ich mir von Ihrem Antrag sonst noch gewünscht? Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Möglichkeiten aufzeigen, wie man Langzeitarbeitslose näher an den ersten Arbeitsmarkt heranführt. Ein Blick in das SGB zeigt, welche sinnvollen Instrumente es schon gibt. Ich finde, dass das SGB IX mit den Integrationsfirmen für behinderte Menschen durchaus eine Möglichkeit bietet. In der Stadt Gaggenau in meinem Wahlkreis gibt es die Lebenshilfe, die für Daimler und Bosch Produkte herstellt. Das ist in der Tat ein unternehmerischer Ansatz, den man vielleicht ausweiten könnte. Ich wäre dazu bereit. Wenn wir die Langzeitarbeitslosen in Deutschland wirklich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, dann müssen wir uns Folgendes klarmachen: Nicht die Integration durch Beschäftigung, sondern die Integration durch Arbeit hilft. Wir als Union möchten Dauerarbeitslose nicht auf einem Placebo-Arbeitsmarkt festhalten, sondern ihnen eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort zu einer Kurzintervention erhält jetzt der Kollege Markus Kurth. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Whittaker, Sie haben am Ende Ihrer Rede noch einmal gesagt, wir würden den Langzeitarbeitslosen nur einen Placebo-Arbeitsmarkt anbieten und 400 000 Menschen vom ersten Arbeitsmarkt fernhalten. Wenn Sie schon erwähnen, dass Politik mit dem Betrachten der Wirklichkeit beginnt, dann nehmen Sie doch auch zur Kenntnis, dass in der Bundesagentur für Arbeit, in den Jobcentern vor Ort und bei den Wohlfahrtsverbänden seit Jahren weithin bekannt ist, dass es eine Gruppe von 150 000 bis 450 000 Personen gibt, die in ihrer gegenwärtigen Verfassung, egal was sie machen, ungefördert keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt, so wie er ist, haben. Wenn absehbar ist, dass sowieso auf Jahre hinaus Arbeitslosengeld II gezahlt werden muss und – Sie haben es selbst angesprochen – Arbeitsgelegenheiten in diesen Fällen nicht funktionieren, ist es dann nicht sinnvoller, dieses Geld als personenbezogene Unterstützung bzw. als Nachteilsausgleich, als Ausgleich für Wettbewerbsnachteile, einzusetzen und diesen Menschen beispielsweise in einem Integrationsbetrieb oder in anderen speziellen Betriebsformen Arbeit – keine Beschäftigung – und Verdienst zu ermöglichen? Das ist der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer, der inzwischen in allen Fraktionen, wenn auch nicht überall mehrheitlich, Anhängerinnen und Anhänger hat und in mehreren Bundesländern ausprobiert wird. Das ist das Modell, das wir von den Integrationsbetrieben für Menschen mit Behinderung vom Grundsatz her kennen, das wir auch als Budget für Arbeit kennen. Es handelt sich hier mitnichten um ein Placebo, sondern um einen qualitativ neuen Ansatz. Ich wünsche mir so sehr, dass uns endlich der Durchbruch gelingt, dass wir von der Sozialpolitik auf die Finanz- und Haushaltspolitiker einwirken, damit dieser Passiv-Aktiv-Transfer endlich ermöglicht wird. Das wird viele gesellschaftliche Folgekosten und auch Haushaltskosten, beispielsweise im Gesundheitsbereich, sparen und den Menschen eine Menge bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Möchten Sie darauf antworten, Herr Kollege Whittaker? Kai Whittaker (CDU/CSU): Ja. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Kai Whittaker (CDU/CSU): Herr Kollege Kurth, Sie sind Rheinländer, und als Rheinländer ist man durchaus etwas katholischer als andere. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dortmund!) – Gut, Dortmund. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin katholisch und gebürtiger Rheinländer!) – Das wollte ich doch sagen; Sie sind gebürtiger Rheinländer. – Sie sind katholischer als manch anderer, aber Sie sollten vielleicht nicht jede Monstranz, die Ihnen die Verbände in die Hand drücken, vor sich hertragen. Der PAT ist tatsächlich eine solche Monstranz. Das ist ein Mittel zum Zweck. Wir können darüber streiten, ob wir ihn ausprobieren wollen, aber er wird die Probleme nicht sofort lösen, wie Sie glauben. Sie haben ein anderes Verständnis. Sie schreiben – das ist die Schlussfolgerung aus Ihrem Antrag – 200 000 bis 400 000 Menschen einfach ab, weil Sie sagen, dass sie nichts können. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das steht nicht drin!) – Das steht definitiv in Ihrem Antrag. – Wir haben ein unterschiedliches Menschenbild. Wir sollten versuchen, diese Menschen Schritt für Schritt wieder zu aktivieren und an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Wir müssen die Probleme, die sie individuell haben, lösen, und dann müssen wir die Menschen in arbeitsmarktnahe Beschäftigung bringen. Wir dürfen sie aber nicht dauerhaft subventionieren; denn damit ist niemandem geholfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ein Missverständnis! Das müssen wir noch mal klären!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist jetzt der Kollege Dr. Martin Rosemann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Martin Rosemann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt überwiegen derzeit die guten Nachrichten auf dem Arbeitsmarkt. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bleibt positiv. Mit 30,5 Millionen Menschen -haben wir den höchsten Stand an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Im Dezember 2014 hat diese um noch einmal knapp 600 000 gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Auch Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Vergleich zum Vorjahr merklich gesunken. Noch deutlicher wird das bei einem langfristigen Vergleich. Wir haben seit 2005 einen stetigen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um über 4 Millionen. Die Arbeitslosenquote ist seit 2005 deutlich gesunken, und zwar von fast 12 Prozent auf knapp 7 Prozent. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 4 Prozent im Jahr 2007 auf heute ungefähr 2,5 Prozent gesunken. Vor allem die Entwicklung, die wir früher hatten, nämlich dass von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus die Sockelarbeitslosigkeit in Deutschland immer zugenommen hat, haben wir durchbrochen. Das zeigt den Erfolg der Arbeitsmarktreformen, die Rot und Grün gemeinsam durchgesetzt haben. Dazu hätten Sie in Ihrem Antrag auch etwas schreiben können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Rosemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pothmer? Dr. Martin Rosemann (SPD): Ja. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Kollegin Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Rosemann, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Haben Sie in Ihre Berechnung auch einbezogen, dass die Gruppe der Älteren nach § 53 a SGB II dann, wenn sie ein Jahr kein Beschäftigungsangebot erhält, aus der Statistik ausgesteuert wird? Wenn Sie diese Gruppe einbeziehen, dann ist die Langzeitarbeitslosigkeit in den letzten Jahren um 0,6 Prozent zurückgegangen, während die Mittel für die Förderung der Arbeitslosen um 40 Prozent zurückgegangen sind. Dr. Martin Rosemann (SPD): Frau Kollegin Pothmer, ich will nicht verschweigen, dass es nicht in allen Gruppen so eine positive Entwicklung gibt. Aber Sie müssen dazusagen, dass wir gleichzeitig mit den Arbeitsmarktreformen auch an anderer Stelle Reformen durchgeführt haben, dass Frühverrentungsmöglichkeiten abgeschafft worden sind und dass damit sehr viel mehr ältere Menschen als vorher auf dem Arbeitsmarkt sind. Auch deswegen hat die Zahl der Beschäftigten zugenommen. Gleichzeitig sind damit natürlich – diesem Problem muss sich auch die Politik stellen – mehr Ältere von Arbeitslosigkeit betroffen. Das hat etwas damit zu tun, dass wir damals gemeinsam und, wie ich finde, gerechterweise Möglichkeiten der Frühverrentung beseitigt haben. (Beifall bei der SPD) Ich will ausdrücklich feststellen, dass der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit stagniert. Viele langzeitarbeitslose Menschen profitieren eben nicht von der guten wirtschaftlichen Entwicklung und finden den Weg in den Arbeitsmarkt eben nicht zurück. Die Vermittler und Fallmanager im Wirkungskreis des SGB II sehen sich einer Kundengruppe mit zunehmend komplexen und verfestigten Problemlagen gegenüber. Natürlich ist es unser Ziel, diesen Menschen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Dabei ist aber klar: Es gibt eben nicht den typischen Langzeitarbeitslosen. So werden wir eben auch nicht die eine Maßnahme finden, die allen Langzeitarbeitslosen gerecht wird und alle wieder in den Arbeitsmarkt bringt. Vielmehr brauchen wir individuelle und passgenaue Förderung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die alleinerziehende Mutter ohne Ausbildung, die Probleme mit der Kinderbetreuung hat, braucht eben andere Angebote als der ältere langzeitarbeitslose Bauarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen. Gerade hier gilt es, unser Förderversprechen, das wir mit dem SGB II gegeben haben, umzusetzen. Hierfür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen für Beratung und Betreuung in den Jobcentern und flexible, passgenaue Antworten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wie Sie sehen, liegen Ihre Problemanalyse und meine Problemanalyse nicht so weit auseinander. Unsere Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, hat im Gegensatz zu dem, was Sie hier darstellen, genau dieses Problem erkannt (Beifall bei der SPD) und setzt mit ihrem Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit genau dort an. Das vorgelegte Konzept unterstützt die Jobcenter dabei, auf die vielfältigen Problemlagen ihrer Kundinnen und Kunden individuell und passgenau zu reagieren. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Jobcentern durch bessere personelle Ausstattung. Ich erinnere nur an die 1 000 Stellen, die bisher beim auslaufenden Programm „Perspektive 50plus“ angesiedelt waren und die für die Aktivierungszentren, die eingerichtet werden, zur Verfügung stehen. Wir stabilisieren das Personal. Wir setzen auf Personalentwicklung und Qualifizierung. Wir werden das Vergaberecht weiterentwickeln, damit Qualität bei den Vergaben eine größere Rolle spielt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir statten die Jobcenter finanziell besser aus; das ist schon angesprochen worden. Unter Schwarz-Gelb wurden Eingliederungstitel und Verwaltungstitel immer weiter gekürzt. Das haben wir umgekehrt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Für 2015 stehen wie bereits für 2014  350 Millionen Euro Restmittel zur Verfügung. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Eingliederung und Verwaltung erreichen im Jahr 2015, übrigens erstmals seit 2010, wieder mehr als 2 000 Euro. Außerdem ermöglichen wir passgenaue Lösungen durch engere Verzahnungen von Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung, durch gezielte Akquise von Stellen für Langzeitarbeitslose mit begleitendem Coaching und Nachbetreuung und durch das schon mehrfach angesprochene Programm zur sozialen Teilhabe von Menschen, die keine direkte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Richtig ist, meine Damen und Herren: Mehr als die Hälfte der arbeitslosen SGB-II-Empfänger hat keine Ausbildung. Natürlich sind hier Weiterbildung und Qualifizierung wichtige Stellschrauben. Ich will aber darauf hinweisen, dass wir den Paradigmenwechsel schon eingeleitet haben. Das zeigen beispielsweise die Programminitiative „Spätstarter gesucht“ – da machen wir weiter –, und das zeigt auch, dass Themen, die Sie in Ihrem -Antrag zu Recht angesprochen haben, wie die Weiter-bildungsprämie, auf der Tagesordnung dieser Großen Koalition stehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Frau Pothmer, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lieber Herr Rosemann!) Sie ähneln wieder einmal dem Hasen in dem Märchen Der Hase und der Igel. Ich muss Ihnen sagen: Da, wo Sie hinlaufen, sind wir schon. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort Dr. Astrid Freudenstein. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wer die Debatte verfolgt hat, weiß, dass wir uns hier im Parlament ziemlich einig in der Diagnose sind: In unserem Land leben zu viele Menschen, die nur eine geringe Chance haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wir teilen auch gemeinsam die Sorge um diese Menschen, und wir sehen auch alle gemeinsam einen Handlungsbedarf. Wir als Große Koalition haben deshalb im Koalitionsvertrag einen Schwerpunkt auf ebendiese Personengruppe gelegt. Auch die Bundesregierung hat in ihrem ersten Jahr die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu einem ihrer obersten Ziele ernannt. So einig wir uns aber in der Diagnose sind: Unsere Vorstellungen darüber, wie man dieses Problem lösen kann, sind doch nicht ganz gleich. Durch den Beschluss der Hartz-Gesetze durch die SPD und die Grünen – das erkennen wir durchaus an – gab es den notwendigen Impuls für einen Wandel der Arbeitsmarktpolitik. Ein effizienteres Verwaltungssystem und ein gesundes Verhältnis zwischen Fördern und Fordern hielten Einzug. Für die Erfolge dieser Gesetze werden wir noch heute in weiten Teilen Europas bewundert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wie schon festgestellt, braucht es für einen bestimmten Personenkreis mit mehreren bzw. multiplen Vermittlungshemmnissen etwas mehr Förderung. Denn während die Zahl der Arbeitslosen insgesamt seit 2005 stark gesunken ist, blieb die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit 2010 fast auf einem Niveau. Daran wollen wir natürlich etwas ändern. Wir sind das Problem schon angegangen. Mit der Initiative gegen Langzeitarbeitslosigkeit sollen die Chancen für diesen speziellen Personenkreis deutlich verbessert werden, und ihre soziale Teilhabe soll gesichert werden. Es gibt zum einen das ESF-Programm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser, das mit fast 900 Millionen Euro ausgestattet ist. Damit werden besonders jene unterstützt, die keinen verwertbaren Berufsabschluss haben. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Programme der Berufseinstiegsbegleitung und der assistierten Ausbildung hingewiesen werden. Mit ihnen soll dort geholfen werden, wo der Schulabschluss oder die Berufsausbildung in Gefahr sind. Beides sind Fundamente eines Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hier setzen wir also auf Vorbeugung bzw. Prävention, damit junge Menschen erst gar nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit fallen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Freudenstein, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Zimmermann? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Ja, bitte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Zimmermann. Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Dr. Freudenstein, dass Sie diese Frage zulassen. – Sie sprachen davon, dass Sie ein Programm auf den Weg gebracht haben. Es gibt 1 Million langzeiterwerbslose Menschen. Die zwei Programme, die jetzt von Frau Nahles vorgestellt worden sind, betreffen 43 000 Menschen. Was machen wir denn mit den anderen Menschen, die auch langzeiterwerbslos sind? (Beifall bei der LINKEN) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Wir werden in unserem Kampf gegen die Langzeit-arbeitslosigkeit nicht aufgeben. Ihr Versuch, uns hier so etwas zu unterstellen, geht ins Leere, Kollegin Zimmermann. Ich werde noch ausführen, was wir tun können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Tolle Antwort!) – Ja, das ist so. Sie unterstellen uns hier etwas, was nicht der Fall ist. Es ist, glaube ich, auch in der bisherigen Debatte sehr deutlich geworden, dass uns das Thema Langzeitarbeitslosigkeit in der Koalition sehr umtreibt. Wir brauchen, glaube ich, keinen Hinweis auf dieses Problem. All diese Instrumente eint, dass sie auf eine intensivere Beratung und Betreuung setzen, dass sie auf die individuelle Lebenssituation der arbeitslosen und leistungsschwachen Jugendlichen eingehen und diese dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden und zu behalten. In Ihrem Antrag schlagen Sie nun vor, die öffentlich geförderte Beschäftigung deutlich auszubauen. Dabei ist mir wichtig, zu beachten: Eine öffentlich geförderte Beschäftigung kann einem regulären Arbeitsverhältnis nicht gleichgesetzt werden. Öffentlich geförderte Arbeit birgt auch immer die Gefahr, in dieser Situation zu -verharren. Die Prüfung der Abwicklung des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ durch den Bundesrechnungshof hat gezeigt, dass sich Jobcenter, Arbeitgeber und Teilnehmer häufig in dieser Bürgerarbeit sozusagen eingerichtet haben. Jedenfalls sind die Chancen der Teilnehmer, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen, nicht wirklich gestiegen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ihr Ansatz birgt die Gefahr, dass er nicht mehr ist als eine Kulisse. Diese sieht zwar von vorne ganz gut aus, und auf diese geht man auch gerne zu. Am Ende aber ist das Ganze eben doch ein recht instabiles Gebilde. Es fehlt die stabile Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. 400 000 arbeitslose Menschen in Deutschland sozusagen pauschal abzuschreiben, das halte ich ebenso wie meine Vorredner für falsch. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll die Ausnahme bleiben. Es soll sie nur für einen kleinen Personenkreis geben. Der erste Arbeitsmarkt muss das Ziel jeder Maßnahme bleiben. Ich möchte auf ein Modellprojekt verweisen, dass es bei uns in Bayern, in Amberg, in der Oberpfalz, gibt. Ich finde dieses Projekt, bei dem es um Alleinerziehende ging, sehr schön. Es wurde ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie zu beenden. Das ganze soziale Umfeld wurde einbezogen: durch Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung zum Beispiel, bei der Akquise von Ausbildungsplätzen oder bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Durch ein sehr intensives Coaching konnten – mit Unterstützung des bayerischen Arbeitsministeriums – drei Viertel der teilnehmenden Alleinerziehenden auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Dieses Erfolgsprojekt zeigt, wie viel mit individuellen Integrationsstrategien erreicht werden kann. Ich meine, dass wir auf diesem Weg weitergehen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3918 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) Drucksache 18/3418 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/4174 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Paus, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elektromobilität entschlossen fördern – Chance für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen Drucksachen 18/3912, 18/4229 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viel zu wenig!) Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär Nobert Barthle. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr haben wir uns dafür entschieden, ein Elektromobilitätsgesetz auf den Weg zu bringen, um damit neuen Schwung in dieses Thema und auf Deutschlands Straßen zu bringen. Heute haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gelegenheit, in der zweiten und dritten Lesung mit einer kraftvollen Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass dieser Schwung auch zustande kommt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten auf ein kraftvolles Gesetz zur Förderung der Elektromobilität!) Ende des Jahres 2014 haben wir die Marktvorbereitungsphase abgeschlossen und Bilanz gezogen. Der zweite Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität hat uns bescheinigt, dass diese erste Phase durchaus erfolgreich verlaufen ist. Jetzt befinden wir uns in einer ganz wichtigen Zeitspanne – es steht eine Art Zäsur an –; denn jetzt beginnt die Markthochlaufphase. Das ist die entscheidende Herausforderung. Wir müssen alles tun, um die Dynamik, die in diesem Markt besteht, zu erhalten und zu verstärken. Wir haben derzeit immerhin einen Gesamtbestand von rund 24 000 rein elektrisch oder extern aufladbaren Elektro-Pkw auf unseren Straßen. Allein im Jahr 2014 wurden 9 500 neu zugelassen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei 3 Millionen Gesamtzulassungen!) Damit hat der Gesamtbestand um 70 Prozent zugenommen. Das ist eine Erfolgsbilanz, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles relativ!) – Doch. Darüber sind sich auch die Fachleute einig. Die deutschen Automobilhersteller haben inzwischen 17 Modelle auf den Markt gebracht. Allein in diesem Jahr sollen 12 weitere hinzukommen. Ich will durchaus eingestehen, dass es in einzelnen Marktsegmenten noch Nachholbedarf gibt. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In einzelnen Marktsegmenten? Hallo?!) Das ist etwas einseitig ausgerichtet, aber dieses Thema muss die Wirtschaft regeln. Wir werden dafür sorgen, dass dieser Markthochlauf mit aller Kraft unterstützt wird. Dieses Elektromobilitätsgesetz schafft dafür die notwendigen Rahmenbedingungen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür ist das Gesetz leider nicht geeignet!) Wir steigern die Attraktivität für die Nutzer, und wir schaffen Privilegien im allgemeinen Straßenverkehr. Es gibt für die Länder und Kommunen bezüglich der Bevorrechtigungen entsprechende Handlungsspielräume. Wir schaffen damit neue Chancen. Wir wollen keine Pflichten, Regeln oder Vorschriften einführen, sondern Chancen eröffnen, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sind winzige Chancen, sehr winzige Chancen!) um auf der Ebene der Städte und Gemeinden vor Ort gezielt die Regelungen zu treffen, die ganz konkret die Elektromobilität begünstigen und damit einen Schub erzeugen. Wir schaffen die Rechtsgrundlage für eine klare und eindeutige Kennzeichnung dieser Fahrzeuge. Wir schaffen Rechtsgrundlagen, die wir später mit Verordnungen näher ausgestalten werden. Wir legen großen Wert darauf, dass diese Verordnungen rasch vorliegen, möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten, damit alles entsprechend umgesetzt werden kann. Mit diesem Gesetzentwurf definieren wir auch, welche Fahrzeuge bevorrechtigt werden können: reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge. Aber auch die sogenannten Plug-in-Hybride werden entsprechend behandelt. Wir wollen gleichzeitig sicherstellen, dass damit entsprechende Umweltvorteile verbunden sind; denn das ist der eigentliche Grund der Bevorrechtigung. Deshalb hat man für die aufladbaren Hybridfahrzeuge bestimmte Umweltkriterien eingeführt. Sie dürfen nur dann die Privilegien nutzen, wenn ihr CO2-Ausstoß höchstens 50 Gramm pro Kilometer beträgt oder wenn sie mindestens eine elektrische Reichweite von 40 Kilometern vorweisen können. Bis 2018 haben wir eine Übergangszeit mit einer Mindestreichweite von 30 Kilometern. Ich glaube, das sind Regelungen, die praktikabel und nachvollziehbar sind. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung mittels E-Kennzeichen erfolgt. Damit ist auf den ersten Blick klar erkennbar, welche Fahrzeuge die Privilegien nutzen dürfen. Ausländische Fahrzeuge haben dann die Möglichkeit, eine Plakette zu erwerben, um die Privilegien ebenfalls in Anspruch nehmen zu können. Das dürften, meine Damen und Herren, relativ wenige sein. Mit dem Elektromobilitätsgesetz wird die Möglichkeit geschaffen, die Parkraumbewirtschaftung auf kommunaler Ebene entsprechend zu gestalten, sei es mit Preisermäßigungen oder besonderen Zufahrtsberechtigungen dort, wo aus Lärmschutzgründen Zufahrtsbeschränkungen eingeführt wurden. Ich erinnere an zahlreiche Luftkurorte, Erholungsgebiete, Wohngebiete und Ähnliches mehr, wo wir solche Regelungen haben. Wir haben damit die Möglichkeit geschaffen, kommunal das Richtige zu tun – bis hin zur Freigabe der Busspuren für Elektrofahrzeuge. Damit hat übrigens Norwegen sehr gute Erfahrungen gemacht. Wenn die Busspuren zu sehr in Anspruch genommen werden, können die Kommunen reagieren und es entsprechend regeln. Wenn von den Grünen vorgetragen wird, dass sie keine Porsche Cayenne auf diesen Spuren sehen wollen, dann kann ich nur anmerken: Es gibt in ganz Deutschland gerade mal 100 hybride Porsche Cayenne. Einen solchen auf einer Busspur zu finden, ist schon fast ein Sechser im Lotto. Insofern sieht man an dieser Stelle, wie weltfremd teilweise die Argumente von Ihrer Seite sind. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele gibt es denn insgesamt? Sagen Sie mal die Gesamtzahl der Hybride! Das wäre doch mal spannend! Sie wollen doch die Zahl nach oben treiben, dann können Sie nicht mit dem Status quo argumentieren! – Gegenruf von der CDU/CSU: Habt ihr etwas gegen Hybride?) Während der Beratungen haben die Koalitionäre noch einige Veränderungen eingebracht. Darüber werde ich jetzt nichts sagen. Das überlasse ich meinem Kollegen Steffen Bilger. Er wird Ihnen erläutern, was im parlamentarischen Verfahren noch geändert worden ist. Ich kann nur sagen: Diesem ersten Schritt, dem Elek-tromobilitätsgesetz, werden weitere Schritte folgen. Wir werden weitere bestehende Hemmnisse abbauen. Ich will nur erwähnen, dass das BMVI gemeinsam mit Tank & Rast beabsichtigt, Schnellladestationen an rund 430 bewirtschafteten Raststätten an Bundesautobahnen zu errichten. Das wird dafür sorgen, dass entsprechende Ladekapazitäten vorhanden sind; denn die begrenzte Reichweite ist nach wie vor ein Problem. Es gibt noch weitere Hemmnisse. Ich habe es am eigenen Leib verspürt: Wenn ich mich nach einem Dienstfahrzeug mit Elektroantrieb erkundige, dann wird mir erklärt, dass die kleinen E-Fahrzeuge eine mehrfach höhere Leasingrate haben als große Premiummodelle der Oberklasse. Auch hier stimmt etwas nicht. Da muss man bestehende Hemmnisse beseitigen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Andreas Rimkus, SPD-Fraktion. (Martin Burkert [SPD]: Die Linke ist doch da!) – Entschuldigung. – Thomas Lutze. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin, ich dachte schon, ich hätte gerade etwas falsch gemacht, als ich aufgestanden bin; aber es war ausnahmsweise nicht so. (Heiterkeit) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nein. Entschuldigung! Sie waren hier schon ausgestrichen. (Heiterkeit) Thomas Lutze (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Auch auf die Gefahr hin, hier jetzt der Spielverderber zu sein: Sie fordern – auch die Grünen in ihrem Antrag –, Elektromobilität künftig stärker zu fördern. Medial betrachtet ist es natürlich so: Die von Ihnen vorgesehene Freigabe der Busspuren und die Einräumung der Möglichkeit des kostenlosen Parkens für Elektroautos in Innenstädten sind wesentliche Punkte, die gerade in der Öffentlichkeit diskutiert werden. In der Ausschussanhörung waren viele Fachleute, auch aus den Kommunen. Sie sagten uns: Es gibt gerade einmal zwölf Städte in Deutschland, die ernsthaft prüfen, das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, umzusetzen. Dass zwölf Städte es prüfen, heißt noch lange nicht, dass es nachher auch zwölf Städte umsetzen – sie prüfen nur. Alle anderen Städte haben abgewunken, zum Beispiel auch Berlin. Wir machen also ein Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, das draußen so gut wie niemand braucht. Da frage ich mal ganz vorsichtig: Wozu eigentlich? (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn Sie schon nicht auf die Linke hören – das kann ich ja verstehen –, dann hören Sie wenigstens auf den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, der ganz deutlich davor gewarnt hat, Busspuren freizugeben. Schon heute sind auf Busspuren neben Bussen auch Rettungsfahrzeuge, Taxis, Fahrradfahrer und einige andere Verkehrsteilnehmer unterwegs – und das aus gutem Grund. Wenn jetzt auch noch Elektrofahrzeuge hinzukommen, dann hat die Busspur den eigentlichen Sinn, den sie mal hatte, ein Stück weit verloren. Ein wichtiger Knackpunkt ist für uns Linke – Sie haben das gerade bildlich mit dem Porsche Cayenne dargestellt –, dass auch Hybridfahrzeuge die Möglichkeit bekommen sollen, die Busspuren zu nutzen. Da machen wir natürlich ein großes Fragezeichen dran. Es gibt das Beispiel des Porsches; es gibt das Beispiel des Hybridfahrzeugs von BMW mit 350 PS und einem CO2-Ausstoß von knapp 160 Gramm pro Kilometer. Ich sage ganz deutlich: Selbst wenn man es auf sparsamere Hy-bridautos beschränken würde: Man kann es nachher im Straßenverkehr kaum noch auseinanderhalten, selbst wenn man eigene Kennzeichen einführt. Für mich stellt sich auch die Frage der Gerechtigkeit. Was erzählen Sie denn zum Beispiel jemandem, der sich vor kurzem ein Erdgasauto oder ein Autogasfahrzeug zugelegt hat? Er hat das sicherlich aus Geldgründen gemacht, aber eben auch, um ein Fahrzeug zu nutzen, das tatsächlich etwas umweltfreundlicher ist. Diese Fahrzeuge bleiben jetzt einfach außen vor. Warum sind die Hybridfahrzeuge drin, die Erdgasfahrzeuge aber nicht? Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten; aber vielleicht kann das ein Redner der Koalition nach mir tun. Was passiert mit den Fahrgästen im öffentlichen Personennahverkehr, wenn die Hybridautos auf der Busspur fahren? Da fährt vielleicht hinter solch einem Hybridauto ein Bus, in dem 50 Leute sitzen; das Hybridauto will von der Busspur nach rechts abbiegen, kann es aber nicht, weil Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn kreuzen. Dann müssen die 50 Fahrgäste des Stadtbusses warten, bis das Hybridauto oder das Elektroauto die Busspur verlässt. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine ökologische Verkehrswende, sondern das genaue Gegenteil. Es behindert nämlich die Ökologie im Verkehr. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Hier im Deutschen Bundestag war heute bei der Debatte um den Mindestlohn immer wieder das Stichwort „Bürokratieabbau“ zu hören. Da sage ich Ihnen, den Kollegen von der Koalition, gerade von der Union, mit aller Deutlichkeit: Wenn Bürokratieabbau für Sie ein Thema ist, dann stimmen Sie heute besser gegen Ihren eigenen Entwurf. (Ulli Nissen [SPD]: Das glauben Sie doch wohl selber nicht!) Man braucht neue Kennzeichen an den Autos – das ist gerade angekündigt worden – und neue Verkehrsschilder. Man muss die Verkehrsschilder austauschen. Man muss den ganzen Quatsch, den Sie hier beschließen, nachher auch noch kontrollieren. Wenn es dann Leute gibt, die sich nicht an die Regeln halten, muss man das auch noch sanktionieren. Das alles hat überhaupt nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Man muss aber auch die Frage stellen dürfen: Woher kommt bei der Elektromobilität eigentlich der Strom? (Martin Burkert [SPD]: Aus der Steckdose!) – Klar, aus der Steckdose. Keine Frage! – Aber davon, dass nach wie vor rund 25 Prozent des Stroms, der in Deutschland in die Netze eingespeist wird, aus Atomkraftwerken ist, redet hier komischerweise niemand; ein großer Anteil des Stroms kommt aus Kohlekraftwerken. Ob das unbedingt etwas mit Umweltschutz zu tun hat, versehe ich auch mit einem großen Fragezeichen. Wenn Sie ernsthaft etwas tun wollen, dann hätten wir zwei Vorschläge: Erstens. Fördern Sie die echte Elektromobilität, nämlich den ÖPNV! Ganz nebenbei zwei Zahlen: 1838 gab es die erste Elektrolokomotive, 1881 die erste elektrische Straßenbahn. Zu dieser Zeit gab es noch gar keine Autos. Das, was ein bisschen so aussah wie ein Auto, hatte vorne zwei Pferde. Ich weiß nicht, ob das damals modern war. Die Elektromobilität gibt es also, wie gesagt, schon länger. Aber Spaß beiseite! Zweitens. Wenn sie wirklich die Elektromobilität fördern wollen, dann fördern Sie endlich Forschung, Wissenschaft und Technik, damit Batterien leichter und leistungsfähiger werden. Wenn Sie das hinbekommen, wenn Sie Geld für die Forschung in die Hand nehmen, dann – da gebe ich Ihnen recht – werden vielleicht auch Elektroautos irgendwann eine reale Zukunft auf dem Markt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat Andreas Rimkus, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Andreas Rimkus (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Ja, Herr Lutze, es ist in der Tat sehr lange her: Als in Berlin 1881 die erste Straßenbahn fuhr, fuhr in Paris das erste lautlose E-Mobil, ein Dreirad, übrigens mit einem Siemens-Motor. Dass wir uns nach 134 Jahren auf den Weg machen, ein Elektromobilitätsgesetz zu erarbeiten, das ist doch eine gute Sache; denn eins ist klar: Die Dinge brauchen manchmal ihre Zeit, und jetzt ist die Zeit reif, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was damals in Paris mit einem Experiment begann, ist heute eine sehr erfolgversprechende Idee, wie wir Emissionen reduzieren können und so unseren ökologischen Zielen auch wirklich näher kommen. Dazu muss auch der Verkehrsbereich seinen Beitrag leisten. Mit dem Elektromobilitätsgesetz I, das wir heute in zweiter und dritter Lesung beschließen, machen wir einen wichtigen Aufschlag. Die Einigung auf eine Definition der Fahrzeuge war ein zentraler Schritt. Gut ist, dass wir technologieoffen geblieben sind. Wir haben sowohl die Akkumobilität als auch die Brennstoffzellentechnologie berücksichtigt. Beide Technologien bergen nämlich ein hohes Innovationspotenzial. Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie finden dann im Übrigen weitere Technologien wie Power-to-Gas ihren Platz. Lassen Sie uns schauen, wo die Reise hingeht. Lassen Sie uns überlegen, welche Türen wir offenhalten können, und nicht, welche wir schließen. In der Welt der Innovationen sind Prognosen, wie wir wissen, nicht besonders zuverlässig. Daher ist es folgerichtig gewesen, dass wir mit dem von Union und SPD im Ausschuss gestellten Änderungsantrag die Evaluation des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf die Reichweite von Hybridfahrzeugen, in den Gesetzestext aufgenommen haben. Für 2018 haben wir die erste Evaluation angesetzt. Der Bundesrat hat uns gebeten, die Geltungsdauer des Gesetzes zu verkürzen. Dies wurde in der Expertenanhörung noch einmal unterstrichen. Auch wir halten es für sachgerecht, das Gesetz auf Ende 2026 zu begrenzen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Union für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich denke, wir haben dem Struck’schen Gesetz Genüge getan und gemeinsam sinnvolle Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Schönen Dank dafür. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) In Bezug auf die so intensiv diskutierten Privilegien ist es wichtig, dass jede einzelne Kommune selbst entscheiden kann und soll, ob und für wie lange sie diese Bevorrechtigungen schaffen möchte oder eben nicht. Das gilt für Sonderflächen zum Parken und Laden, für Durch- und Einfahrtsverbote und auch für Busspuren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es braucht aber mehr. Ich begrüße sehr die Überlegungen hinsichtlich einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, kurz: NAPE, aus dem Haus von Sigmar Gabriel und des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ aus dem Hause von Barbara Hendricks Erwähnung finden. In beiden Papieren werden im Übrigen auch Beschaffungsinitiativen für den öffentlichen Dienst angeregt, was aus meiner Sicht ein richtiger Schritt wäre. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bleiben die denn?) Für private Nutzer könnte ein KfW-Zuschussprogramm ein besonderer Anreiz sein, sich ein Elektrofahrzeug zu kaufen. Doch unser Blick muss deutlich weiter gehen. Wir dürfen die Elektromobilität nicht isoliert betrachten, sondern wir müssen sie einbetten in eine große Politik, die das Ganze mitdenkt. Richtig vorwärts kommen wir mit Strom und Wasserstoff in Tank und Batterie – aus Wind- und Sonnenenergie. Das Elektromobil als Speicher kann hier Unregelmäßigkeiten bei Sonnen- und Windstrom ausgleichen. Natürlich brauchen wir einen bedarfsgerechten Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur; das ist übrigens ein Schwerpunkt der EU-Kommission, wie wir gestern von Verkehrskommissarin Bulc erfahren haben. Mit der Clean-Power-for-Transport-Richtlinie sind uns von dort klare Hausaufgaben mitgegeben worden. Ohne all dies mitzudenken, werden wir unsere Klimaziele nicht erreichen. Leider ist in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen davon wenig zu lesen. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann haben Sie den nicht richtig gelesen! Da ist mehr drin als in Ihrem Gesetzentwurf, deutlich mehr!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, die Skepsis gegenüber der Idee, dass wir irgendwann vollkommen selbstverständlich mit Elektromobilen durch unsere Straßen fahren, ist noch groß. Doch all den Skeptikern möchte ich sagen: Als der britische Unterhausabgeordnete Edward Alderson 1825 über den Eisenbahnvisionär George Stephenson sagte – ich zitiere –: „Stephensons Plan ist die absurdeste Idee, die jemals in einem Menschenhirn entstanden ist“, da ahnten vermutlich nur wenige, welche Erfolgsgeschichte die Eisenbahn und damit Stephensons Plans schreiben würde. Wir alle kennen den Ausgang der Geschichte. Freuen wir uns auf den Ausgang der Geschichte bei der Elektromobilität! Schönen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: War der Stephenson bei den Grünen oder bei den Linken?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Stephan Kühn das Wort. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soll sich die Elektromobilität durchsetzen und tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, reicht es nicht, den Verbrennungsmotor des Autos einfach durch einen Elektromotor zu ersetzen. Die Elektromobilität bietet Chancen für eine zukunftsfähige Mobilität, aber eben nur, wenn wir auch den Einsatz beispielsweise von Elektrobussen, von elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen, von Elektrofahrrädern stärker unterstützen und wenn der Strom aus erneuerbaren Energien kommt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In unserem Antrag, lieber Kollege Rimkus, haben wir dazu zahlreiche Vorschläge gemacht; insofern fand ich Ihren Ablehnungsgrund schon etwas merkwürdig. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Tat!) Gemessen an allen im letzten Jahr in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeugen lag der Anteil der Elektroautos bei 0,2 Prozent. Deutschland ist damit meilenweit davon entfernt, Leitmarkt für Elektromobilität zu werden, Deutschland hinkt bei der Nachfrage nach Elektroautos schlichtweg hinterher. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Hat er gerade gesagt!) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes zutreffend festgestellt, dass das Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen … mit den bislang vorgelegten Programmen und Gesetzen kaum zu realisieren sein wird. Elektroautos sind schlichtweg zu teuer. Für Private betragen die Mehrkosten für ein Elektroauto – über die gesamte Nutzungszeit betrachtet – im Vergleich zu einem konventionellen Auto zwischen 5 000 und 8 000 Euro. Dazu kommen die begrenzte Reichweite und die fehlende Ladeinfrastruktur, die weitere Hemmnisse darstellen. Wir glauben, eine Verstärkung der Nachfrage nach Elektroautos kann nur mit einem Marktanreiz für den Kauf von Elektroautos gelingen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Frankreich ist der Marktanteil von Elektroautos viermal so hoch wie in Deutschland, in den Niederlanden und in Norwegen sogar zwanzigmal so hoch. All diese Länder zahlen in verschiedenen Varianten eine Kaufprämie für emissionsarme Fahrzeuge. Dass man mit einem Elektroauto in Zukunft kostenlos parken darf, wie im Elektromobilitätsgesetz vorgesehen, wird die Absatzzahlen von Elektroautos wohl kaum ankurbeln. Wir müssen deshalb Elektroautos – zumindest zeitlich begrenzt – mit einem Kaufzuschuss in Höhe von 5 000 Euro fördern. Dies wollen wir gegenfinanzieren über eine Umlage bei der Kfz-Steuer, und zwar für Autos, deren CO2-Ausstoß oberhalb der europäischen CO2-Grenzwerte liegt. In der Koalition gibt es, wie wir gerade gehört haben, mehr Fans einer Sonder-AfA für gewerbliche Fahrzeuge. Leider haben dann Private nichts davon. Auch im öffentlichen Bereich lässt sich damit schwerlich eine Beschaffungsoffensive ankurbeln. (Andreas Rimkus [SPD]: Zuschussprogramm KfW!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Kühn, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Leidig? Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Sabine Leidig (DIE LINKE): Kollege Kühn, ich wollte einfach mal die Frage stellen, wie es sich mit einer solchen Belohnungsprämie verhält mit Blick auf Menschen, die ganz auf ein Auto verzichten und sich stattdessen ein Jahresticket für den ÖPNV oder eine BahnCard 100 kaufen; da wäre eine Prämie von 4 000 oder 5 000 Euro schon ein Pfund, um eine solche Entscheidung zu unterstützen. (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Und das wird dann bedingungslos ausgezahlt!) Ich frage mich, wie sich der Einsatz für die ökologische Verkehrswende verträgt mit einer Kaufprämie für Autos. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kann ich Ihnen gerne erklären. – Wir haben in unserem Antrag zahlreiche Vorschläge gemacht, wie wir andere Verkehrsträger stärker unterstützen wollen. Zum Beispiel ist es ja so, dass die Umstellung von allen Loks auf Ökostrom viermal so viel CO2 einsparen würde wie 1 Million Elektroautos. Ich könnte Ihre Kritik verstehen, wenn es so wäre, dass der Steuerzahler bzw. derjenige, der nur Bus und Bahn oder Fahrrad fährt, eine solche Kaufprämie für Elektroautos finanzieren müsste. Diesen Vorschlag haben wir aber bewusst nicht gemacht, sondern wir sehen – das habe ich erklärt – eine Umlagefinanzierung vor. Das heißt, derjenige, der ein Elektroauto kauft mit einem Ausstoß von unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer, bekommt einen Kaufzuschuss; bei einem reinen Elektroauto beträgt dieser 5 000 Euro. Das wird finanziert von denjenigen, die sich Autos kaufen mit einem deutlich höheren CO2-Ausstoß, die Spritschlucker also. Das Ganze ist aufkommensneutral. Das bedeutet, kein Nutzer des ÖPNV, kein Fahrradfahrer zahlt für die Kaufprämie. Darauf haben wir geachtet; das war uns wichtig. Insofern kann ich Ihre Kritik ehrlich gesagt nicht verstehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das war gar nicht meine Frage!) Zurück zur Sonder-AfA, über die seit einem Jahr in den Debatten immer wieder diskutiert wird. Ich habe extra noch einmal nachgefragt, wie es mit der Sonder-AfA aussieht, schließlich steht sie bereits im Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung. (Andreas Rimkus [SPD]: Auch im NAPE!) Ich zitiere die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage in der gestrigen Fragestunde: Ob und wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen wird, ist … noch nicht abzusehen. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie stehen bei der Förderung von Elektromobilität schlichtweg mit leeren Händen da. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch die EU-Richtlinie zum Aufbau der Ladeinfrastruktur ist Deutschland verpflichtet, einen Rahmenplan für den systematischen Aufbau der Ladeinfrastruktur zu erarbeiten. Das ist aus meiner Sicht dringend erforderlich. Bisher ist kein Konzept erkennbar. Aus unserer Sicht muss die Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Im Moment ist genau das Gegenteil der Fall. Mit Steuergeldern gefördert, werden entlang der A 9 Schnellladesäulen errichtet, an denen Elektroautos ausländischer Hersteller mit dem sogenannten CHAdeMO-Stecker nicht schnell laden können – das betrifft beispielsweise Nissan Leaf, Mitsubishi Electric Vehicle, Citroen Berlingo Electric –, Elektroautos von deutschen Herstellern aber schon. Auch beim Forschungsprojekt SLAM sind nur maximal ein Drittel der Ladesäulen für Fahrzeuge ausländischer Hersteller nutzbar, wenn überhaupt. Die wenigen Pioniere, die bereits ein Elektroauto fahren, werden damit ausgebremst. Etwa die Hälfte der in Deutschland zugelassenen E-Autos ist davon betroffen. Die Bundesregierung behindert also den Durchbruch der Elektromobilität, anstatt ihn zu fördern. Verkehrsminister Dobrindt und Wirtschaftsminister Gabriel betreiben damit, wie ich finde, eine sehr bemerkenswerte Form der Industriepolitik, die dazu führt, dass den deutschen Herstellern die lästige Konkurrenz aus dem Ausland ferngehalten wird. Ich finde es unglaublich, was da mit öffentlichem Geld, mit Steuergeld passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Wir brauchen stattdessen ein Investitionsprogramm für die Elektromobilität, mit dem der Aufbau einer öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladein-frastruktur, die auf erneuerbarem Strom basiert und ein nutzerfreundliches E-Roaming beinhaltet, gefördert wird. Das wäre notwendig. Das ist im Moment nicht zu erkennen. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Thema „Freigabe der Busspuren für E-Autos“ sagen. Ich habe mir auch hier die Arbeit gemacht, die Bundesregierung zu fragen, ob sie denn Städte kenne, die beabsichtigten, Busspuren für E-Autos freizugeben. Die Bundesregierung konnte mir keine einzige Stadt nennen, die davon Gebrauch machen will. Wenn Sie Elektromobilität fördern wollen, meine Damen und Herren, dann sollten Sie lieber die Umstellung der Busflotten, die noch zu 90 Prozent mit Diesel unterwegs sind, auf Elektrobusse finanziell fördern. Das wäre ein Beitrag zur Förderung der Elektromobilität. (Beifall des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ihr Gesetzentwurf ist es nicht. Wir brauchen einen beherzten Vorschlag. Ein solcher ist von Ihnen heute nicht geliefert worden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt Steffen Bilger. (Beifall bei der CDU/CSU) Steffen Bilger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche haben wir in einer durchaus hitzigen Debatte über die Pkw-Maut diskutiert. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung, unterstützt vom Deutschen Bundestag, an allen Ecken und Enden an der Förderung und am Erfolg der Elektromobilität arbeitet. Das vorliegende Gesetz ist ein Beleg dafür und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein winziger Schritt, wenn überhaupt ein Schritt!) Zuerst freue ich mich aber, dass sich, anders als bei der Pkw-Maut, ein Großteil des Hauses durchaus darin einig ist, dass die Elektromobilität im Individualverkehr vorangebracht werden sollte.Nur Teile der Linken – Kollege Lutze, Sie haben gerade den Bezug zum Schienenverkehr angesprochen – haben immer noch nicht verstanden, dass Elektromobilität eben nicht auf die Schiene begrenzt ist. Bei der Elektromobilität geht es für uns in Deutschland darum, Leitmarkt und Leitanbieter für elektrisch betriebene Autos zu sein. Nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa ist die Entwicklung der Elek-tromobilität eine der bedeutenden Zukunftsfragen. Die EU-Verkehrskommissarin hat es gestern noch einmal verdeutlicht: Es geht um Umweltaspekte, um weniger Abhängigkeit vom Öl, um Arbeitsplätze und um die Zukunft unserer Automobilindustrie. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Eine der häufig genannten Fragen, wenn wir über Elektromobilität sprechen – gerade wurde es schon erwähnt – ist ja die nach der Herkunft des Stroms für die Elektroautos. Darüber haben wir kürzlich auch im Verkehrsausschuss diskutiert. Natürlich wollen wir alle regenerativen Strom für Elektrofahrzeuge. Ich glaube, wir können sagen: Das ist Konsens in Deutschland. Aber für viele ist die Frage nach der Herkunft des Stroms gar nicht die entscheidende. Wenn wir an Stadtbewohner denken, die unter Lärm und Abgasen leiden, dann dürften Aspekte wie mehr Ruhe oder weniger Emissionen entscheidender sein als die Frage nach der Herkunft des Stroms. Daher: Wer auch immer solche Bedenken in den Vordergrund stellt, hat nicht verstanden, worauf es wirklich ankommt. (Beifall des Abg. Andreas Rimkus [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Bilger, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Leidig? Steffen Bilger (CDU/CSU): Sehr gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Kollegin. (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt Stuttgart 21!) Sabine Leidig (DIE LINKE): Sie haben die Lärm- und Schmutzbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner der Städte angesprochen und suggeriert, dass sich durch Ihr Elektromobilitätsgesetz daran etwas ändern würde. Ich erinnere mich, dass es in der letzten Wahlperiode das Ziel des damaligen Verkehrsministers Ramsauer war, bis zum Jahr 2020 den Anteil der elektrischen Autos in Deutschland auf 2 Prozent zu erhöhen. Zugleich sind die Verkehrsprognosen davon ausgegangen, dass die Zahl der Automobile um 3 Prozent steigt. Nun habe ich keinerlei Information darüber, dass sich daran etwas ändern soll. Gehen Sie ernsthaft davon aus, dass ein Anteil solcher leisen Autos von 2 Prozent – im besten Falle – die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner in einer vielbefahrenen Straße nachhaltig erleichtert, wenn gleichzeitig der Anteil herkömmlicher Fahrzeuge unverändert bei 98 Prozent liegt? Steffen Bilger (CDU/CSU): Frau Kollegin Leidig, genau das stört mich an der Art und Weise, wie Sie über solche Themen diskutieren: immer das Negative in den Mittelpunkt stellen, immer das Haar in der Suppe suchen, anstatt, wie ich es gerade gesagt habe, einmal die Chancen zu sehen. Es geht um die Zukunft der Mobilität, und die Zukunft der Mobilität wird ganz entscheidend von der Elektromobilität abhängen. Da geht es eben sehr wohl um weniger Lärm und um weniger Abgase in unseren Städten. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Was ist das für eine Antwort?) Ich habe es gerade schon gesagt: Es drängt sich der Eindruck auf, dass viele immer das Haar in der Suppe suchen. Es kann nicht sein, dass wir jeder Zukunftstechnologie nur mit Skepsis begegnen, immer die – vielleicht bestehenden – Nachteile und Risiken überhöhen und die Vorteile und Chancen nicht sehen. Umso mehr bin ich dankbar für konstruktive Beiträge, wozu ich ausdrücklich den Antrag der Grünen zähle. (Zurufe von der SPD: Oh!) Denn bei vielem sind wir uns einig. So brauchen wir in der Tat eine Elektroautobeschaffungsoffensive der Bundesregierung und anderer staatlicher Ebenen. Auch bei den innerstädtischen Lieferverkehren müssen wir weiterkommen. Das alles unterstützen wir ausdrücklich. (Beifall des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir brauchen außerdem mehr öffentliche Ladeinfrastruktur. Die Erkenntnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass hier noch viel Potenzial für die Umsetzung innovativer Ideen vorhanden ist, weshalb es nicht richtig wäre, sich beim Ausbau der Ladeinfrastruktur schon heute für die eine Lösung zu entscheiden. Klar ist aber: Wir brauchen ein flächendeckendes Ladenetz in ganz Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dass wir von Kaufanreizen für Elektroautos, die -vorhin ja schon angesprochen wurden, nicht viel halten, haben wir in den letzten Jahren hinreichend deutlich -gemacht. Diese Forderung der Grünen lehnen wir ab. Unser Weg war – wenn wir jetzt Zwischenbilanz ziehen – richtig. Wir setzen auf Unterstützung bei Forschung und Entwicklung sowie bei der Anwendung der Elektromobilität. Kaufanreize sind unseres Erachtens in anderen Ländern eher verpufft. Wichtiger sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt andere Maßnahmen. In diesem Zusammenhang muss ich die Grünen erneut kritisieren. Ich verstehe nicht, weshalb sie Sonderabschreibungen mit der Begründung ablehnen, dass diese den Privatleuten nicht nutzen würden. Das ist natürlich einerseits richtig, andererseits erwarten wir den Anstieg bei der Elek-tromobilität jetzt noch nicht so sehr bei den Privatleuten, sondern im Wesentlichen bei den Flotten, seien es Taxis, Pflegedienste oder Lieferwagen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben es nicht abgelehnt, sondern wir warten darauf, dass es kommt!) – Abgelehnt haben Sie es sehr wohl, nämlich bei unserer Diskussion im Verkehrsausschuss. Das hat mich etwas verwundert. Es geht ja in der Tat nicht nur um die Flotten, sondern auch um die Privatleute. Auch in diesem Bereich können wir etwas tun. Im Koalitionsvertrag ist es nieder-geschrieben: Wir wollen ein KfW-Programm zur -Anschaffung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge auflegen. – Also, beide Gruppen, Privatleute wie Dienstwagenkäufer, profitieren von unseren Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität. In den Medien und in der Öffentlichkeit – es wurde gerade auch schon in mehreren Redebeiträgen erwähnt – ist ja viel über die Nutzung von Busspuren – dies wird durch das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht, wenn sich die Kommunen dafür entscheiden – diskutiert worden. Der Antrag der Grünen spricht sich dagegen aus. Ich muss, wie auch schon im Ausschuss, noch einmal deutlich sagen: Ich kann die ganze Aufregung nicht verstehen. In der Tat entscheidet jede Kommune vor Ort selbst. Natürlich gibt es jetzt viele negative Stellungnahmen von den Kommunen. Aber ich setze auf einen Wett-bewerb der innovativen Kommunen. Dann werden wir sehen, wie es sich im Laufe der Jahre entwickelt. Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich für die Förderung der Elektromobilität und, wenn es Sinn macht, auch für die Nutzung von Busspuren durch Elektrofahrzeuge zu entscheiden. Andreas Rimkus hat es gesagt: Das Gesetz wird auf Anregung des Bundesrates nur bis 2026 Bestand haben. Das ist ein relativ kurzer Zeitraum, aber bei der Elektromobilität wird sich in diesem Zeitraum sicher viel tun. Andere Punkte, die im Elektromobilitätsgesetz geregelt sind, hat Norbert Barthle bereits angesprochen. Wir haben hier erste wichtige Maßnahmen unternommen. Ich komme zum Schluss. Einen Punkt will ich noch besonders hervorheben: Elektroautos sind, wie bereits gesagt, gerade in städtischen Bereichen die perfekten Lieferfahrzeuge. Deswegen war es auch richtig, zu ermöglichen, dass Kleinlaster, die durch schwere Batterien über die sonst zulässigen 3,5 Tonnen kommen, trotzdem mit dem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Ich will an dieser Stelle dem Bundes-verkehrsministerium, der EU-Kommission und den Kollegen im Bundestag, die sich hierfür eingesetzt haben, ausdrücklich danken. Diese Regelung wird helfen, mehr Elektromobilität im Bereich der Lieferverkehre zu bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, Sie hatten versprochen, zum Schluss zu kommen. Steffen Bilger (CDU/CSU): Das will ich gerade tun. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke. Steffen Bilger (CDU/CSU): Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Die Öffentlichkeit bitte ich darum, unser Elektromobilitätsgesetz positiv zu begleiten. Die Bedenkenträger sollten unsere gemeinsamen Ziele nicht aus dem Blick verlieren und die Chancen in den Mittelpunkt stellen. Herzlichen Dank an alle, die auch im Parlamentskreis Elektromobilität gemeinsam an der Förderung der Elek-tromobilität arbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung spricht jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für das Umweltministerium ist es wichtig, dass der Verkehrssektor mehr und mehr elektrifiziert wird. Denn der Verkehrssektor ist verantwortlich für circa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen. Das ist auch, wenn man den Trend betrachtet, der Sektor, in dem die Treibhausgasemissionen kaum abgenommen haben. Hier besteht also Handlungsbedarf. Daneben haben wir natürlich auch eine hohe Feinstaubbelastung, und auch der Lärm in den Städten trägt nicht unbedingt zur Lebensqualität der Menschen bei. Die Bundesregierung fördert Elektromobilität. Herr Lutze, Sie haben das Gasauto angesprochen. Sie haben vergessen, dass das Gas bis 2018 steuerbegünstigt ist. Es wird auch darüber hinaus steuerlich gefördert, bzw. wir diskutieren darüber, wie die Förderung nach 2018 aussehen wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie sind auch nicht ganz auf dem aktuellen Stand, was den Energiebereich anbelangt. Der Anteil der erneuerbaren Energien beträgt fast 28 Prozent, während der Anteil der Atomkraft bei ungefähr 15 bis 16 Prozent liegt. Heute ist sowieso ein guter Tag, weil die erneuerbaren Energien die Braunkohle überholt haben. Außerdem fördert die Bundesregierung neben den Maßnahmen im Rahmen des guten Elektromobilitätsgesetzes Elektrobusse mit einem reinen Elektroantrieb und solche mit einem Plug-in-Hybrid-Antrieb, und zwar mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 35 Prozent. Das heißt, wir setzen nicht nur auf individuelle Mobilität, sondern wir setzen insgesamt auf Elektromobilität; denn das ist für unser Klima wichtig. Die Kommunen vor Ort können entscheiden, wie sie dies intelligent miteinander verknüpfen. Die Städte, die besonders durch Feinstaub belastet sind, sollten sich gut überlegen, für welchen Mix sie sich entscheiden, welche Busse in ihren Städten -fahren sollen und wie sie die Mobilität tatsächlich organisieren. Es ist wichtig, dass wir für die Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen schaffen und die Elektromobilität attraktiver machen. Dazu gehören natürlich auch Plug-in-Hybridfahrzeuge, also von außen aufladbare Autos mit einem Elektro- und einem herkömmlichen Antrieb. Ich komme vom Land; da ist das nicht so ganz einfach. Da gibt es keine S-Bahn und keine U-Bahn, sondern da muss man mit dem Auto mehrere Kilometer bis zum nächsten Ort fahren. 80 Prozent der Tage im Jahr fahren die Autonutzer übrigens nur 40 Kilometer. Vor diesem Hintergrund bieten gerade Plug-in-Hybridfahrzeuge eine gewisse Sicherheit: Man weiß, dass man nicht liegen bleibt. Insofern ist es gerechtfertigt, das Elektromobilitätsgesetz so auszugestalten, dass Elektromobilität für die Autofahrerinnen und Autofahrer attraktiver wird. Alltagstauglichkeit und Umweltnutzen sind für uns bei diesem Gesetz Kernanliegen. Es geht darum, einen zusätzlichen Anreiz für Elektromobilität zu setzen. Zusammen mit Elektrobussen und in Zukunft vielleicht auch Hybridlokomotiven ist dieses Gesetz ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz, zum Aktionsprogramm -Klimaschutz und auf dem Weg nach Paris. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Staatssekretärin hat den aus meiner Sicht zentralen Dreiklang eben schon betont: Klimaschutz, Energiewende, Elektromobilität. Unter dieser Überschrift diskutieren wir heute. Ich finde, es ist außergewöhnlich begrüßenswert, dass wir heute mit dem EMobilitätsgesetz vernünftige und verlässliche Anreize setzen und geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Die Umsetzung geschieht dann durch die konkrete Politik vor Ort. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wo denn?) Herr Krischer, ich will Ihnen eines sagen – das finde ich bei den Grünen richtig schade; das ist mir allerdings auch bei Herrn Lutze aufgefallen –: Wir reden hier über ein großes Thema. (Beifall des Abg. Andreas Rimkus [SPD] – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber über einen kleinen Gesetzentwurf!) Aber die Grünen und die Linken kommen leider über Beiträge, die in kleinteiligster Kritik und in Gemäkel enden, nicht hinaus. Das ist wirklich schade. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Menschenskinder, machen Sie mal ein bisschen konstruktiv mit! (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es steht in dem Gesetzentwurf doch nichts drin! Dann machen Sie mal konkrete Vorschläge!) – Melden Sie sich doch. Dann bekomme ich wenigstens ein bisschen mehr Redezeit und kann Ihnen das erklären. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von wegen!) – Sie scheinen es noch nicht verstanden zu haben. Ich würde es Ihnen gerne erklären. Das EmoG ist genau der richtige Weg in genau der richtigen Dosierung und genau der richtigen Schrittgröße. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Lachnummer!) Aber es ist eben nur einer von vielen Schritten, den die Bundesregierung macht, um E-Mobilität zu unterstützen. Ich will gleich einige zentrale Vorhaben nennen, allerdings auch auf den Antrag der Grünen rekurrieren; da bin ich bei der Bewertung nämlich ein bisschen zurückhaltender als mein Freund und Fraktionskollege Steffen Bilger. Ganz ehrlich: Wenn man sich Ihren Forderungskatalog anschaut, dann muss man sagen: Der Spaß hört im Grunde schon beim ersten Punkt auf. Wie einfallslos ist es denn, dieses große Thema mit dummem Geld, mit einfachen Ankaufszuschüssen angehen zu wollen? (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wirkt! Das ist aber das, was wirken würde!) Das ist doch über alle Maßen kurz gesprungen. Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege, sich die Zahlen aus anderen Ländern geben zu lassen; sie zahlen zum Teil abenteuerlich hohe Ankaufsprämien. Schauen Sie sich bitte auch einmal das Preisgefüge bei E-Mobilen an. Bei E-Mobilen liegen die Verkaufspreise in genau den Ländern, die diese Prämie zahlen, nämlich in Frankreich, in Nor-wegen, in den Niederlanden und in Festlandchina, signifikant über den Preisen, die in Deutschland gefordert werden. Das zeigt, dass Sie mit Ihrer Idee schlechterdings deutlich zu kurz springen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will durchaus sagen: Es gibt auch einige nicht vollkommen unvernünftige Ideen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Sie können sich sicher sein, dass wir sie weiterverfolgen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! War das ein Lob?) Ein öffentliches Beschaffungsprogramm für E-Mobile ist eine wichtige Sache, die vorangetrieben werden muss; das gilt übrigens nicht nur für die Bundesministerien, sondern auch für die nachgeordneten Behörden. Ich finde, es ist auch eine vernünftige Idee, darüber nachzudenken, inwieweit man mit klugen Programmen dazu beitragen kann, dass auch andere staatliche Ebenen, also Länder und Kommunen, E-Mobile in viel größerem Umfang beschaffen, auch dann, wenn sie nicht in den Schaufensterregionen zu finden sind. Meine Damen und Herren, ich will ein weiteres Thema aufgreifen. Ich betrachte das Thema EmoG, wie gesagt, als einen Schritt, der in eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität eingebettet ist. Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter hat vorhin gesagt, die Bundesregierung habe im Grunde genommen Ihre Forderungen bereits antizipiert. Sie fördert – wir haben das jüngst besprochen – die Beschaffung von hy-bridangetriebenen Bussen und von Plug-in-Bussen. Sie fördert im Übrigen auch die Anschaffung von vollelek-trisch angetriebenen Bussen. Es gibt ein besonders interessantes Vorhaben, bei dem vollelektrisch angetriebene Busse mit einer meines Erachtens sehr klugen Erweiterung ausgestattet werden, nämlich mit der Möglichkeit, sie induktiv zu laden. Das finde ich außergewöhnlich interessant. Das geht auch, was die Frage der Aufladung angeht, deutlich über das hinaus, was Sie mit Ihrem Antrag fordern. Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal verschiedene technische Neuerungen an. Ich greife einmal so banale Dinge wie ein ferngesteuertes Spielzeugauto, eine Fernsehfernbedienung und ein Telefon heraus. Da ging man zunächst zu einer remote-möglichen Bedienung über, und im nächsten Schritt war das Kabel weg. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass – deswegen warne ich auch vor einem zu euphorischen und unüberlegten Ausbau der Ladesäulen – wir künftig die Fahrzeuge viel mehr induktiv aufladen werden. Das wird das E-Mobil dann wirklich interessant machen. Das Thema Sonder-AfA ist angesprochen worden. Das halte ich deswegen für ein kluges Instrument, (Beifall des Abg. Andreas Rimkus [SPD]) weil wir damit auch die Zweitverwendung in den Blick nehmen, also die private Verwendung. Das haben Sie offensichtlich noch gar nicht bedacht. Ich will noch einen letzten, mir sehr wichtigen Gesichtspunkt anführen. Wir beschließen heute das EmoG. Das ist ein großer und richtiger Schritt. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein winziger Schritt!) Wir müssen uns aber auch noch um andere wichtige Themen kümmern. Wenn wir bedenken, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Wertschöpfung bei einem E-Mobil auf die Infrastruktur des Fahrzeugs, wie beispielsweise auf Batterien, entfallen, dann müssen wir uns in Deutschland sehr bald Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen können, die Batteriezellfertigung wieder in Deutschland anzusiedeln und qualitativ hochwertige, ökologisch vertretbare und kompetitive Produkte im Bereich der Batteriezellen zu fertigen. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Da ist das Geld wesentlich besser eingesetzt als bei den von Ihnen vorgeschlagenen Kauf-anreizen. Wir machen heute einen ersten Schritt. Weitere werden folgen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Der Kollege Detlev Pilger darf die Debatte für heute mit einem kurzen Redebeitrag abschließen. (Beifall bei der SPD) Detlev Pilger (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2014 wurden circa 3 Millionen Neuwagen hergestellt. Etwa 9 000 elek-trobetriebene stehen dem gegenüber. Gleichzeitig stieg in den meisten Städten die CO2-Belastung. Es besteht also dringender Handlungsbedarf im Emissionsbereich, wenn wir unsere ambitionierten Ziele erreichen wollen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, auch wenn Sie es noch so schlechtreden: Ein wesentlicher Baustein ist das Elektromobilitätsgesetz, das wir heute beschließen. Das ist noch nicht der letzte Schritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Insgesamt aber – da gebe ich den Kolleginnen und Kollegen, die das vorhin schon benannt haben, durchaus recht – müssen größere Anreize geschaffen werden, damit die Elektromobilität mehr Marktanteile erhält. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Steffen Bilger [CDU/CSU] und Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Klar ist auch – auch das wurde vorhin angesprochen –: Die Elektroautos müssen preiswerter werden, damit sich Durchschnittsverdiener diese Modelle leisten können. An dieser Stelle ist eindeutig die Automobil-industrie gefordert. Bisher bieten die deutschen Hersteller weitgehend sehr teure Modelle an. Ein weiteres großes Problem – auch das wurde benannt – sind die Speicherkapazitäten, die deutlich erhöht werden müssen. Eine Reichweite von 30 bis 40 Kilometern findet beim Käufer zurzeit noch wenig Akzeptanz. Vor allem aber – und das ist ein Kernpunkt – muss es eine gute Ladeinfrastruktur geben. Denn wer von uns ist schon bereit, sich ein Auto zu kaufen, das er nicht wohnortnah und flächendeckend betanken bzw. aufladen kann? Beim Antrag der Grünen ist es wie bei der Henne und dem Ei: Was brauchen wir zuerst? Wir sagen eindeutig: Bevor wir die Autos verstärkt auf den Markt bringen, brauchen wir zunächst ausreichend Ladestationen. Eine gute Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass sich der Markt belebt. (Beifall bei der SPD) Somit kommt der Vorschlag der Grünen zu früh, Elektroautos mit einer Summe von 5 000 Euro zu bezuschussen. Lieber Herr Krischer, wir wollen auch nicht unbedingt den Porsche Cayenne bezuschussen, den Sie vorhin erwähnt haben, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir auch nicht!) weil sich die Besitzer ihn auch ohne Zuschuss leisten können. Aus dieser Perspektive gesehen, kommt Ihr Vorschlag an dieser Stelle viel zu früh. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ohne eine wirksame Ladeinfrastruktur sind die Bürgerinnen und Bürger sicherlich nicht zu überzeugen. Im Antrag der Grünen findet man jedoch, wenn man will, natürlich auch einige gute Ideen und Ansätze. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Leider zu wenige!) Ich finde es einen guten Vorschlag, die Kommunen und die Verkehrsgesellschaften im Hinblick auf emissionsarme Antriebe für den ÖPNV stärker zu unterstützen. Das hätte auch eine Öffentlichkeitswirkung. Die öffentliche Hand wäre Vorbild, und das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsärmere Mobilität. Leider ist dies zu wenig, um Ihrem Antrag zuzustimmen. Von daher müssen wir ihn leider ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4174, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3418 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in der dritten Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Tagesordnungspunkt 11 b. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Elektromobilität entschlossen fördern – Chance für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4229, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3912 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linken gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes Drucksache 18/4107 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Matthias W. Birkwald, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rente ab 63 war von Anfang an eine Mogelpackung. Warum? Erstens, weil die Rente ab 63 für die nach 1964 Geborenen nur eine Rente ab 65 sein wird, und zweitens, weil Menschen bestraft werden, die längere Zeit nicht arbeiten durften; denn Hartz-IV-Zeiten zählen nicht zur Wartezeit. Für die Linke ist und bleibt das skandalös. (Beifall bei der LINKEN) Drittens war und ist die Rente ab 63 bzw. 65 eine Mogelpackung, weil auch Arbeitslosengeld-I-Zeiten in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Jahren Wartezeit zählen; 45 Jahre, die nötig sind, um die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren überhaupt beantragen zu können. Aber es bleibt die Hoffnung, dass Sie mit diesem irrsinnigen sogenannten rollierenden Stichtag am Bundesverfassungsgericht scheitern werden. Der DGB jedenfalls bereitet gerade entsprechende Klagen vor. Dafür wünscht die Linke den Betroffenen und dem DGB viel Erfolg. (Beifall bei der LINKEN) Nun zur Gerechtigkeitslücke, mit der Ihr Gesetz ausgerechnet Mütter diskriminiert – Mütter, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU/CDU, Herr Kollege Straubinger. Ich frage Sie: Was sagen wir denn der Mutter, die sich mit einer Petition an den Bundestag wandte und uns sinngemäß sagte: (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir haben die Mütterrente geschaffen, und Sie haben dagegen gestimmt!) „Ich sehe die lange Liste, was alles als Beitragszeit angerechnet wird, aber mir fehlen genau vier Wochen“? Es zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit und aus selbstständiger Tätigkeit. Es zählen Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, die Zeit der Pflege von Angehörigen, Krankengeldzeiten, Übergangsgeldzeiten, Kurzarbeitergeld-, Schlechtwettergeld- und Winterausfallgeldzeiten, Insolvenzgeldzeiten. Es zählen Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Aber ausgerechnet vier der sechs Wochen, die ich als werdende Mutter vor der Geburt meines Kindes im Mutterschutz war, zählen nicht zur Wartezeit für meine Rente ab 63, kritisiert die Petentin. Bei zwei Kindern macht das zwei Monate usw. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Nein, das kann es gar nicht geben!) Diesen Zustand wollen wir mit unserem Gesetzentwurf beenden. (Beifall bei der LINKEN) Die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (Max Straubinger [CDU/CSU]: Beschäftigungsverbote gibt es gar nicht!) sind bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren voll und ganz zu berücksichtigen. (Beifall bei der LINKEN) Wie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wollen Sie sonst Ihren Müttern und den Müttern in Ihren Wahlkreisen Folgendes erklären (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir tun etwas für sie, Herr Kollege Birkwald!) – hören Sie doch erst einmal zu, Kollege Straubinger –: Einem Mann, der sich beim Skifahren in den schönen Bayerischen Alpen das Bein bricht, wird die Krankengeldzeit auf die 45 Beitragsjahre angerechnet. Einer Frau, die wegen der bevorstehenden Geburt ihres Kindes zu Hause bleibt, werden die vier Wochen Mutterschutz nicht angerechnet. Ich sage: Das ist ungerecht, mütterfeindlich, frauendiskriminierend, und das können Sie niemandem, wirklich niemandem plausibel erklären. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, in Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Niemand dürfe wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden. – Das ist aber hier eindeutig der Fall. Männer können nun einmal keine Kinder bekommen – bisher jedenfalls nicht. Nur Frauen kann es passieren, dass der Mutterschutz nicht angerechnet wird und sie darum möglicherweise nicht in die Rente ab 63 gehen können. Das verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Darum muss das Rentenpaket hier dringend zugunsten der Mütter geändert werden. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Bundesregierung, wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre eigenen Aussagen, Frau Staatssekretärin Kramme? Denn auf die entsprechende Petition hatte das Ministerium am 11. August 2014 geantwortet: Schwierig, schwierig, aber die Bundesregierung werde prüfen, ob eine Änderung des geltenden Rechtes unter Wahrung des Versicherungsprinzips möglich sei. – Ich nahm die Petition und die Antwort der Bundesregierung ernst. Ich hatte gedacht: Okay, lassen wir das Ministerium einen Monat oder zwei Monate prüfen. Dann habe ich nachgehakt. Am 14. Oktober 2014 erhielt ich von Frau Staatssekretärin Lösekrug-Möller folgende Antwort – ich zitiere –: Der Regelungsintention widerspricht es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Wegen des engen Zusammenhangs von Mutterschutz und Kindererziehung wird die Bundesregierung dennoch prüfen, ob eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt sei. Das war im Oktober 2014, vor mehr als vier Monaten. Ich finde, das ist Zeit genug zum Prüfen. Wir sind nun alle sehr gespannt, was Sie uns gleich als Ergebnis Ihrer intensiven Prüfung kundtun werden. (Beifall bei der LINKEN) Ich befürchte allerdings, dass Sie immer noch prüfen und prüfen und prüfen. Meine Damen und Herren von der Regierungsbank und den Koalitionsfraktionen, Sie haben es echt gut. Warum? Sie haben eine Opposition, die nicht nur meckert und Sie kritisiert. Im Interesse der älteren Mütter helfen wir Linken Ihnen gerne und legen Ihnen heute einen kurzen, präzisen und einfachen Gesetzentwurf vor. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Danke!) Mit diesem Gesetzentwurf kann die frauenfeindliche Ungerechtigkeit bei der Rente ab 63 bzw. 65 sofort beseitigt werden. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, die Zahl der betroffenen Mütter ist überschaubar. Darum sind auch die finanziellen Kosten für ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit übersichtlich: ein Grund weniger, weiter zu prüfen, und ein Grund mehr, zu handeln. Ich fordere Sie auf: Beseitigen Sie diese offenkundige Gerechtigkeitslücke, und rechnen Sie den Mutterschutz auf die Wartezeit an! Das ist doch nicht zu viel verlangt, und die betroffenen Mütter werden es Ihnen danken. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Peter Weiß das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Status des sogenannten besonders langjährig Versicherten – mit 45 Beitragsjahren –, der zum Beispiel nach der Neuregelung eine abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen kann, war und ist für denjenigen gedacht, der wirklich lange gearbeitet (Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Ist Kindererziehung keine Arbeit?) und mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unseren Staat und unsere Sozialsysteme stabilisiert hat, als ein Dankeschön für lebenslange Arbeitsleistung. Das war der allererste Grund, warum wir das gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei diesen 45 Jahren sind selbstverständlich auch die drei Jahre berücksichtigt, die für jedes Kind als Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet werden, und die insgesamt zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit, also Zeiten, in denen weder gearbeitet werden muss noch Beiträge gezahlt werden müssen. (Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Das ist ja heftig heute!) Zehn Jahre zusätzlich schenken wir den Müttern bei der Berechnung der 45 Jahre. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann kommt es doch auf die vier Wochen nicht an, Herr Kollege Weiß!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, diese Koalition, haben die Mütterrente verbessert, indem wir für vor 1992 geborene Kinder die Kindererziehungszeiten verdoppelt haben. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Wir haben dafür gesorgt, dass auf die 45 Jahre, die notwendig sind, um den Status des besonders langjährig Versicherten zu erreichen, zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit angerechnet werden. Mehr als diese Große Koalition hat bisher niemand in Deutschland für die Rente der Mütter getan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann nehmen Sie doch die vier Wochen dazu!) Angesichts dieser Tatsachen ist es infam und lächerlich, was die Linken hier abziehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Linke rechnet immer damit, dass nicht jeder die genauen Regelungen des Rentenrechts kennt und ihre Parolen sich deswegen irgendwo verfangen können. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist eine böswillige Unterstellung! Das wissen Sie!) Wenn eine Frau heute oder morgen, also mitten im März, in Mutterschutz geht, dann zählt der gesamte März als Beitragszeit. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aha! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie persönlich der Frau geschenkt?) – Langsam. – Wenn das Kind im April auf die Welt kommt, dann zählt der gesamte April für das erste Jahr Kinderberücksichtigungszeit, sprich: null Lücke in der Rentenbiografie. Das ist die bestehende gesetzliche Regelung. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das stimmt nicht!) Wenn in den kommenden Jahren ein zweites oder drittes Kind geboren wird, dann ist das in den seltensten Fällen zwölf Jahre nach dem ersten Kind der Fall. Die Frau ist also noch mitten in der Kinderberücksichtigungszeit, die dann neu berechnet wird. Das heißt, der von Herrn Birkwald geschilderte Fall, dass bei mehreren Kindern mehrere Lücken entstehen können, trifft nicht zu. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es gibt keine Kinder, die elf Monate auseinander sind, oder was?) In der Regel gibt es eine geschlossene Rentenbiografie aller Mütter, die Kinder gebären, was die Berechnung der 45 Jahre anbelangt. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Er hat es einfach nicht verstanden!) Nun habe ich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefragt: Ist dem Ministerium zumindest ein einziger Fall bekannt, in dem zwischen Eintritt der Mutterschutzfrist und der Geburt des Kindes zwei Monatswechsel liegen (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sechs Wochen! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: In 50 Prozent der Fälle trifft das zu, außer bei Frühgeburten!) und aus diesem Grund bei der Berechnung von 45 Beitragsjahren zum Bezug einer abschlagsfreien Rente tatsächlich vier Wochen fehlen könnten? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mir am 2. März geantwortet: Dem Ministerium ist kein einziger solcher konkreter Fall bekannt. – Es ist doch bemerkenswert, dass, obwohl es gar keinen bekannten Fall gibt, in dem jemandem wirklich diese Zeit fehlt, die Linken einen solchen Antrag einbringen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gesetzentwurf! – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Warum gibt es dann eine Petition dazu? Das verstehe ich nicht!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gehen wirklich davon aus, dass es um 45 Beitragsjahre geht, in denen man sich durch harte Arbeit seine Rente verdient hat. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Weiß, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Birkwald? Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Bitte. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Wenn das alles so wäre, wie Sie sagen, dann gäbe es keinen Grund, dass es a) eine Petition dazu gibt und b) das Ministerium darauf antwortet. Ich habe hier noch eine, die die schöne Nummer 51802 hat. Sie ist relativ kurz. Heute rief in meinem Büro eine Kollegin vom Deutschlandfunk an und bezog sich auf diese Gerechtigkeitslücke. Es gibt sie also sehr wohl. Ich habe eben in meiner Rede gesagt, dass es nicht viele Fälle gibt und dass deshalb auch der Finanzbedarf nicht so groß ist. Hier geht es aber um das Prinzip. Es ist richtig, was Sie gesagt haben: In dem Monat, in dem das Kind geboren wird, gilt der Schutz schon; aber in dem Zeitraum davor nicht. Das sind bis zu vier Wochen. Vermutlich werden es nicht so viele Fälle sein. Die Erfahrung können wir noch gar nicht haben, weil das Gesetz erst seit kurzem gilt. Wir wissen aber, dass es bisher 232 000 Anträge gibt, 77 333 ungefähr von Frauen. Die Mütter müssen Sie aus diesen herausfiltern. Diese Zahl kann das Ministerium bisher gar nicht vorlegen. Regeln Sie diese Zeit. Fügen Sie in den § 51 Absatz 3 a SGB VI die entsprechende Passage ein. Es kostet Sie nicht viel, außer ein bisschen Goodwill. Dann kann keiner Mutter mehr etwas passieren. (Beifall bei der LINKEN) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Verehrter Herr Kollege Birkwald, ich habe auch nachgefragt, ob den Petitionen, die eingereicht worden sind und die Sie zitieren, jeweils seitens der Petenten ein konkreter Fall zugrunde liegt, in dem wegen Nichtanrechnung von Mutterschutzzeiten exakt aus diesem Grund die 45 Jahre nicht erreicht werden. Die Antwort ist: In keiner der eingereichten Petitionen gibt es einen solchen Fall. Das heißt, weder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist so etwas bekannt noch der Deutschen Rentenversicherung, noch liegt den Petitionen, die bei uns eingereicht worden sind, diese Fallkonstellation zugrunde. Sprich: Sie haben einen Antrag zu einer Sache gestellt, zu der es überhaupt keinen konkreten Fall eines Menschen gibt, der irgendeinen Nachteil hat. Das ist der Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so ähnlich wie mit der Tarifeinheit! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das Problem ist, dass es von uns kommt!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die wesentliche Aussage ist, dass wir in der Tat bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre eine ausgesprochen frauen- und mütterfreundliche Konstellation gewählt haben. Vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist das Instrument der Kinderberücksichtigungszeiten nicht bekannt, nämlich dass ab der Geburt des letzten Kindes zehn Jahre mit berücksichtigt werden, auch wenn in diesen zehn Jahren nicht gearbeitet wurde und keine Beiträge gezahlt worden sind. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird immer gearbeitet! – Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Kindererziehung ist auch Arbeit!) Die Anerkennung von Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten bei der Berechnung der 45 Jahre ist sozusagen der wichtigste Beitrag, den wir zur Mütterrente geleistet haben. Ich bin gerne bereit, zu sagen: Ja, wir wollen uns das im Detail noch einmal anschauen. Aber dass die Reformen, die wir zugunsten der Frauen und Mütter in unserem Land durchgeführt haben, jetzt in einer Bundestagsdebatte mit Beispielen, die an den Haaren herbeigezogen sind und für die es bisher keinen einzigen konkreten Beleg gibt, schlechtgeredet werden, zeigt, wie die Linke arbeitet: Sie hetzt die Leute auf und verunsichert sie, während sie die Wahrheit, die Fakten über unser Rentenrecht verschweigt. Das lassen wir ihr nicht durchgehen; das ist der Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Die Leute denken sich doch so etwas nicht aus! Sie nehmen den Einzelnen nicht ernst!) Ihrem Gesetzentwurf können wir schon deswegen nicht zustimmen, weil das, was Sie zur Geburt eines oder mehrerer Kindern aussagen, auf jeden Fall grundlegend falsch ist. Einem Gesetzentwurf, der falsche Behauptungen beinhaltet, werden wir erst recht nicht zustimmen. Auch das ist klar. Ich will wiederholen, was bei 45 Beitragsjahren angerechnet wird – das ist doch ganz beachtlich –: selbstverständlich Pflichtbeiträge aus Beschäftigung. Neu mit aufgenommen haben wir Zeiten aus selbstständiger Tätigkeit, wenn zuvor 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Auch das ist eine Neuerung. Wir haben Zeiten des Wehr- und Zivildienstes integriert. Wir haben Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes aufgenommen, die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten, die ich schon erwähnt habe. Es werden Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistung bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen worden sind. Wir haben Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, -Winterausfallgeld, von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld mit eingerechnet. Hinzu kommen zu Recht Ersatzzeiten, wie zum Beispiel die politische Haft in der ehemaligen DDR. Das alles zählt bei 45 Beitragsjahren mit. Ich finde, das ist beachtlich. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann könnt ihr die vier Wochen noch mit aufnehmen!) In der Tat zählen sogenannte Anrechnungszeiten nicht mit, zum Beispiel Zeiten eines Schulbesuchs, eines Fachschulbesuchs oder eines Hochschulbesuchs, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder eines Rentensplittings. Ich finde, das, was wir bei den 45 Jahren mitrechnen, ist mehr als das, was die allermeisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land vermuten. Das, was wir mit dem Rentenpaket beschlossen haben und zum 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft gesetzt haben, kann sich sehen lassen. Sehen lassen kann sich auch das, was wir für die Mütter getan haben, nämlich die Verdoppelung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und die Einrechnung der Kinderberücksichtigungszeiten, also die Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, in die 45 Jahre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, das Rentenpaket ist ein Rentenpaket, mit dem wir uns klar dazu bekennen: Die Erziehung von Kindern ist ein Beitrag zur Stabilisierung unseres sozialen Sicherungssystems. Die Erziehung von Kindern ist eine wichtige Voraussetzung, eine Basis dafür, dass unsere Gesellschaft auch in Zukunft lebendig und leistungsfähig bleibt. Was Eltern leisten, ist eine großartige Leistung, die man nicht allein durch Geld und Rentenpunkte anerkennen kann, die aber zu Recht auch durch Geld und Rentenpunkte mit anerkannt werden soll. Ich finde, mit den Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung in unserem Rentenrecht können wir uns sehen lassen. Wir brauchen dazu keinen Linken-Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Markus Kurth hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gerade den detaillierten Ausführungen von Herrn Weiß zugehört habe und dann an die nicht mehr so vielen Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne dachte, beschlich mich der Gedanke: Vielleicht ist es gut, dass manche Debatten erst am Abend geführt werden; (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: In der Tat!) denn das alles ist doch nicht so einfach nachzuvollziehen. Mich beschleicht auch der Gedanke, Matthias Birkwald, dass da vielleicht tatsächlich etwas aufgespießt ist – eine vierwöchige Lücke in der Anrechnung von Beitragszeiten, die entstehen kann –, dass diese Lücke im wirklichen Leben aber mutmaßlich so gut wie gar keine Rolle spielen wird. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein Grund mehr, es zu tun!) Gut, man erlebt im Parlament manchmal solche Geschichten. Wir haben heute hier ja auch die Tarifeinheit beraten. Auch da haben wir festgestellt, dass das Tarifeinheitsgesetz ein Gesetz ist, das die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht benötigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern kennt sich die Regierung ebenfalls in dieser Art von Gesetzesarbeit aus. Meine Damen und Herren, gleichwohl gibt diese Debatte noch einmal die Gelegenheit, grundsätzlich auf zwei oder drei Dinge bezüglich der sogenannten Rente mit 63 – oder besser: abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – einzugehen. Herr Weiß, Sie haben das jetzt wieder sehr stark gelobt. Tatsache ist doch – niemand will denen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies streitig machen –, dass das an den großen Herausforderungen, vor denen die gesetzliche Rente steht, vorbeigeht und nicht diejenigen trifft, die es wirklich brauchen. (Beifall der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es trifft zum Beispiel nicht denjenigen in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der durchschnittlich mit 59 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Auch trifft es nicht den Maurer, der durchschnittlich mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben austritt. All diese zahlen aber die Rente mit 63 mit, und zwar gleich mehrmals. Sie bezahlen sie nämlich perspektivisch über höhere Beitragssätze, über ein niedrigeres Rentenniveau und dann noch einmal über den Steuerzuschuss mit ihren Steuern. Das sind Ungerechtigkeiten, die überhaupt erst durch Ihre Politik ausgelöst worden sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während die einen nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen können, obwohl sie vielleicht noch arbeiten könnten, werden voll erwerbsgeminderte Personen mit Abschlägen bestraft, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts gar nicht frei wählen können – und dies, obwohl einige von ihnen vielleicht noch ganz gerne weitergearbeitet hätten. Auf all diese Ungerechtigkeiten gibt die Rente mit 63 keine Antworten. Da bietet der Gesetzentwurf der Linken eine Gelegenheit, noch einmal über verschiedene Themen zu diskutieren. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch mit erheblichen geschlechterpolitischen Effekten verbunden. Wir stellen jetzt fest – das hatten Sie auch angenommen –, dass drei Viertel der Antragsteller und Bezieher Männer sind. Herr Birkwald, Sie selber haben die Zahlen genannt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zwei Drittel!) – Gut, zwei Drittel bis drei Viertel. Warten wir bis feststeht, wie die Antragszahlen sind. Jedenfalls sind es ganz überwiegend Männer und eben nicht Frauen. Sie waren ja gezwungen, die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung auf zehn Jahre auszudehnen. Sonst hätte es noch schlechter ausgesehen. Ganz absurd finde ich das, was sich jetzt im Zusammenhang mit dem sogenannten rollierenden Stichtag zeigt. Man sieht das jetzt in meiner Nachbarstadt Bochum: Diejenigen Opelaner, die nach der Werksschließung arbeitslos werden, zwei Jahre arbeitslos sind und dann möglicherweise die Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens anerkannt würde, werden die abschlagsfreie Rente nicht bekommen. Sie sind unfreiwillig in die Arbeitslosigkeit gegangen, aber sie bekommen das nicht anerkannt; denn es handelt sich um eine Standortverlagerung und -schließung im Rahmen der Konzernstrategie, aber nicht um eine Betriebsinsolvenz. Derjenige Beschäftigte aber, der bei einem Zulieferer für Opel gearbeitet hat und seinen Arbeitsplatz verliert, weil sein Arbeitgeber aufgrund einer Werksschließung in Insolvenz gegangen ist, wird diese letzten beiden Jahre Arbeitslosigkeit noch angerechnet bekommen. Er wird die Voraussetzungen für die Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit erfüllen. Das ist nicht nur eklatant ungerecht, sondern verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung. Darum wünschen wir – wie der Kollege Birkwald – dem DGB und den Klägern in dieser Hinsicht sehr viel Erfolg. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Ich glaube, dass nach einiger Zeit – vielleicht nach dem Sommer – die Notwendigkeit besteht und sich die Gelegenheit ergibt, sich noch einmal mit all diesen sozusagen eingeschleppten Ungerechtigkeiten im Rahmen des Rentenpakets zu beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Dagmar Schmidt das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zu-schauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen von der Partei Die Linke! Ja, es handelt sich bei der Frage der Anerkennung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte um eine Ungerechtigkeit – theoretisch. Denn um was geht es? Herr Kurth, ich versuche, es trotz der Komplexität noch einmal darzustellen. Zeiten des Mutterschutzes – also sechs Wochen vor dem Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung – werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht anerkannt. Das ist nicht neu. Es war auch damals bei der Einführung der Altersrente mit 65 für langjährig Versicherte schon so. Aber das ist natürlich insofern ungerecht, als dass nur Frauen davon betroffen sein können. Wie groß ist das Problem, mit dem Sie uns beschäftigen? Jeder Monat, in dem die Frau auch nur einen Tag arbeitet und Beiträge zahlt, wird bei den 45 Jahren voll mitgerechnet. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist es!) Die Monate ab dem Zeitpunkt der Geburt werden als Kinderberücksichtigungszeiten auch mitgerechnet. Von den 14 oder, wenn der kleine Schatz sich noch ein bisschen Zeit lässt, 16 Wochen bleibt also im Höchstfall, bei einem ungünstigen Geburtstermin, ein Monat übrig. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und?) Da ab Geburt eines Kindes zehn Jahre als Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden, gilt dies nur dann, wenn dieser Monat nicht in die Kindererziehungszeit -eines Geschwisterkindes fällt. Die theoretische Ungerechtigkeit ist praktisch also keine. Aber sollte es diesen theo-retischen Fall einmal praktisch geben, dann wäre die Konsequenz, dass die Frau nicht an ihrem 63. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen könnte, sondern noch vier Wochen weiterarbeiten müsste und dann abschlagsfrei in Rente gehen könnte, wie alle anderen auch. Halten wir also fest: Sie machen hier einen großen Bahnhof für ein sehr kleines, theoretisches Problem. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nur wenn sie Jahrgang 1952 ist! Danach wird es sowieso schlechter!) Es gibt allerdings reale und große Probleme für Frauen. Das wird deutlich, wenn man ihre Rentensituation betrachtet. Durchschnittlich ist die Rente von Männern fast doppelt so hoch wie die von Frauen. In Westdeutschland ist der Abstand noch größer. Ein Problem ist auch die Altersarmut von Frauen; denn Frauen erhalten anderthalbmal so oft Grundsicherung im Alter wie Männer. Besonders dramatisch wird die Situation für Alleinerziehende. Die mit Abstand negativste Auswirkung auf die Rente von Frauen hat die vergleichsweise kürzere Versicherungsbiografie, sprich: Frauen haben deutlich weniger Beitragszeiten, die sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Hinzu kommt die Lohndiskriminierung von Frauen: Immer noch verdienen Frauen 22 Prozent weniger als Männer. Der Equal Pay Day zeigt es alljährlich. Männer können jedes Jahr theoretisch bis zum 20. März die Füße hochlegen, um am Ende des Jahres das gleiche Einkommen zu erhalten wie Frauen, die vom 1. Januar an gearbeitet haben. Diese echten, realen und großen Ungerechtigkeiten lassen sich nicht allein über das Rentenrecht lösen. Dazu muss man den Arbeitsmarkt ins Visier nehmen, und dazu muss man die Rechte und die Unterstützung von Frauen stärken. Das haben wir getan, und das werden wir auch weiterhin tun. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU]) Vom Mindestlohn profitieren seit dem 1. Januar 2015 3,7 Millionen Beschäftigte. Über 60 Prozent davon sind Frauen. Gehen wir von einer Lohnerhöhung einer Friseurin von 4,50 Euro auf 8,50 Euro aus, dann würde das – in einer Modellrechnung –, über zehn Jahre gerechnet, eine Rentenerhöhung um circa 64 Euro bedeuten. Aber das allein reicht natürlich noch nicht. Wir wissen, dass Männer weniger arbeiten und mehr Zeit für die Familie haben wollen und dass Frauen mehr arbeiten und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit wünschen. Mit dem Elterngeld Plus ermöglichen und unterstützen wir genau das: Teilzeitarbeitsphasen mit positiven Effekten für die Rente statt reiner Kindererziehungszeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dem Rückkehrrecht in Vollzeit, das wir noch dieses Jahr auf den Weg bringen, werden wir eine selbstbestimmte Erhöhung der Arbeitszeit ermöglichen, was eine positive Wirkung für die Rente haben wird. Für Verbesserungen im Bereich Kinderbetreuung haben wir unter anderem das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Eines unserer wichtigsten politischen Ziele bleibt es, die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit zu schließen. Dazu gehört zum einen eine bessere Bezahlung in den sogenannten typischen Frauenberufen, zum Beispiel in den Bereichen Pflege und Erziehung – die Weichen haben wir gestellt –, und zum anderen eine Entgeltgleichheit bei gleichwertiger Arbeit, die wir mit dem Entgeltgleichheitsgesetz über Transparenz und Anpassungsdruck peu à peu durchsetzen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Partei Die Linke, das finden Sie doch auch alles toll. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja! Finden wir gut, wenn das wirklich so kommt! – Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie könnten uns doch, anstatt uns populistisch mit Scheinproblemen zu beschäftigen, für das loben, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Bisher war es gut!) was wir bisher Gutes auf den Weg gebracht haben, und feststellen, dass wir die realen Probleme anpacken und die Geschlechtergerechtigkeit Stück für Stück voranbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heute Morgen, beim Thema Mindestlohn, ging das ja auch. In diesem Sinne: Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Matthäus Strebl hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Matthäus Strebl (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hat, wird festgestellt – ich zitiere –: … nur Frauen können von einem Beschäftigungsverbot aufgrund des Mutterschutzgesetzes betroffen sein. Allerdings kann ich den Schlussfolgerungen der Antragsteller, nämlich Mutterschutzzeiten bei der Rente mit 63 anzurechnen, nicht folgen und will dies im Folgenden auch begründen. Dazu ist zunächst erforderlich, einen kurzen Blick auf Mutterschutzfristen und die damit verbundenen Beschäftigungsverbote zu werfen. Werdende Mütter dürfen bekannterweise in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen – Frau Kollegin Schmidt, Sie haben es gerade ausgeführt –, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Um Mütter in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen, und die lassen sich sehen. Dazu gehören beispielsweise das Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen, das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen, also der sogenannte Mutterschutzlohn, Urlaubsanspruch sowie ein weitreichender Kündigungsschutz. Diese Leistungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, können sich sehen lassen. Diesem Maßnahmenbündel für Mütter scheint jedoch entgegenzustehen, dass die genannten Beschäftigungsverbote bei der Rente mit 63 nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Ich darf daran erinnern, dass dieses kein Novum ist, zumal es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon seit Anfang 2012 gibt. Danach sind Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, von der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ausgenommen. Ferner haben wir im vergangenen Jahr hier in diesem Hohen Hause die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren beschlossen. Um ihre konkrete Ausgestaltung geht es heute. Wie bei dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2012 sind auch für die Gewährung der abschlagsfreien Rente mit 63 ebenfalls 45 Beitragsjahre Voraussetzung. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antragsteller kritisiert, dass hierbei die Zeiten des Mutterschutzes nicht einfließen. Sie wollen mit Ihrem Antrag der Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes vorbeugen, doch von Diskriminierung kann überhaupt keine Rede sein. Ich möchte an dieser Stelle eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – hier bemühe ich die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – vom 7. Januar zitieren. Wörtlich heißt es dort: Das geltende Recht sieht keine Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor. Und weiter heißt es: Regelungsintention dieser bereits seit 2012 eingeführten Rentenart ist es, denjenigen einen früheren, abschlagsfreien Rentenbeginn zu ermöglichen, die durch jahrzehntelange Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Dieser Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Nach Auffassung der Bundesregierung, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, widerspricht es also dem Sinn der Rente ab 63, auch beitragsfreie Zeiten zu berücksichtigen. Auch der Vorwurf der Diskriminierung ist nicht stichhaltig; denn in der Bundestagsdrucksache 18/909 ist bereits schlüssig dargelegt worden, dass die jetzige Regelung gleichstellungspolitisch ausgewogen ist. Dieser Auffassung schließe ich mich vollinhaltlich an. Einen weiteren Aspekt möchte ich noch erwähnen. Die Antragsteller räumen ein, dass die Zahl der betroffenen Frauen gerade einmal im Promillebereich liegen wird. Das ist dem Antrag der Linken zu entnehmen. 2013 gab es demnach unter 650 000 neu bewilligten Altersrenten gerade einmal 2 441 Frauen, die möglicherweise von der Anrechnung der Mutterschutzzeiten profitiert hätten. Eher dürften es noch weniger sein. Eine exakte Zahl liegt nicht vor. Entsprechend heißt es auch im Gesetzentwurf, dass „die Kosten als gering einzuschätzen“ sind. Für mich sind diese eher geringen Kosten kein Argument für oder gegen die Annahme des Gesetzentwurfes. Wenn er begründet wäre und damit Ungerechtigkeit beseitigt würde, dann dürfte der Kostenaspekt gar keine Rolle spielen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Strebl, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Keul? Matthäus Strebl (CDU/CSU): Frau Präsidentin, ich bin fast am Ende meiner Rede und möchte sie zu Ende führen. Vielen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, man findet schwerlich Länder, in denen für Mütter so viel getan wird wie bei uns. Ich verweise in diesem Zusammenhang vor allem auch auf die Mütterrente, die wir im vergangenen Jahr beschlossen haben. Damit haben wir zum wiederholten Mal bewiesen, dass wir uns im Rahmen des Möglichen für Mütter einsetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht aber den Intentionen der Rente mit 63 und der ordnungspolitischen Systematik. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Martin Rosemann hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Martin Rosemann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Matthias Birkwald, ich muss sagen: herzlichen Glückwunsch! Sie haben es wirklich geschafft, aus einer Mücke einen medialen Elefanten zu machen. Viel Lärm um nichts! Meine Kollegin Dagmar Schmidt hat es schon ausgeführt: Es geht um maximal einen Monat, und bisher ist kein einziger Fall bekannt, in dem wegen dieses einen Monats ein vorzeitiger Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte nicht möglich war. Ich will an dieser Stelle deutlich machen: Wir lassen uns die Leistungsverbesserungen des Rentenpakets nicht kaputtreden. Das gilt für die Mütterrente, das gilt für die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, und das gilt auch für den vorzeitigen Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte. Wir wissen, dass viele Menschen in Deutschland davon profitieren und uns dafür dankbar sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Im Übrigen möchte ich vorschlagen, dass wir uns, was die Alterssicherung von Frauen angeht, den wesentlichen Problemen zuwenden. Die Armutsgefährdungsquote von Frauen im Alter ist deutlich höher als die von Männern. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie überhaupt nichts gemacht! Da hätten Sie was machen müssen!) Frauen erzielen im Durchschnitt nur etwa 60 Prozent der Rentenansprüche der Männer. Dies ist die Folge unterschiedlicher Erwerbsbiografien. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und da belohnen Sie die guten!) Es geht auf eine zu geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen vor allem in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung bzw. in vollzeitnaher Teilzeitbeschäftigung zurück. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen Jahren gestiegen, aber wir liegen immer noch hinter Ländern wie Schweden und Norwegen zurück. Zudem arbeiten zu viele Frauen in Teilzeit, häufig mit geringer Stundenzahl. Dabei handelt es sich zu häufig um ungewollte Teilzeit: Fast jede fünfte teilzeitbeschäftigte Frau arbeitet in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle findet. Daneben sind geringere Löhne und Einkommen für die geringeren Rentenansprüche von Frauen verantwortlich: Frauen bekommen in der Stunde im Durchschnitt immer noch 22 Prozent weniger als Männer. 7 Prozentpunkte gehen auf direkte Lohndiskriminierung zurück, das heißt auf die Fälle, in denen Frauen für die gleiche Arbeit im gleichen Betrieb weniger bekommen als Männer. Frauen bekommen aber auch deshalb geringere Löhne, weil sie häufiger in sozialen Berufen arbeiten und weniger in Führungspositionen vertreten sind. All das sind potenzielle Hindernisse für eine auskömmliche Rente. Deshalb sind dies zentrale Ziele der Politik: Erstens: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine andere Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nützt den Rentnerinnen überhaupt nichts! Das nützt allen nichts, die in der nächsten Zeit in Rente gehen!) damit mehr Frauen in sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- oder vollzeitnahen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen arbeiten können. Zweitens: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Drittens: die Aufwertung sozialer Berufe. Viertens: mehr Frauen in Führungspositionen. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Sonntagsreden! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hilft in 30 oder 40 Jahren, aber wir haben doch jetzt das Problem!) Genau hier setzen wir an. Genau dafür hat die SPD in der Großen Koalition Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben durchgesetzt. (Beifall bei der SPD) Wir haben das Elterngeld Plus beschlossen. Wir haben den Partnerschaftsbonus im Elterngeld eingeführt, damit Arbeit und Familie besser vereinbart werden können und damit eine bessere Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Männern und Frauen gewährleistet werden kann. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war das Thema in der Aktuellen Stunde!) Wir unterstützen Länder und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung. Wir entlasten in dieser Legislaturperiode – wie noch keine Bundesregierung zuvor – Länder und Kommunen massiv. Damit ermöglichen wir den Kommunen, die Erzieherinnen und Erzieher endlich besser zu bezahlen, damit dieser Beruf entsprechend honoriert wird. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das alles sind keine Maßnahmen gegen Altersarmut!) Die Aufwertung sozialer Berufe gilt übrigens nicht nur für die Kinderbetreuung, sondern auch für die Pflege. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz hat die SPD durchgesetzt, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflohn zahlen, zukünftig besser dastehen; denn Tariflohnsteigerungen können bei den Pflegesatzverhandlungen in Zukunft nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Wir bereiten ein Pflegeberufegesetz vor, durch das wir für eine Attraktivitätssteigerung in den Pflegeberufen sorgen wollen. (Beifall bei der SPD) Außerdem – das hat die Frau Kollegin Schmidt schon angesprochen – sorgen wir für gerechtere Bezahlung; denn vom Mindestlohn profitieren vor allem Frauen. Wir schaffen ein Entgeltgleichheitsgesetz. Wir wollen zudem den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir morgen hier in diesem Haus die gesetzliche Frauenquote beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 108 Aufsichtsräte!) Damit erhöhen wir die Chancen der vielen hochqualifizierten Frauen, in die Chefetage aufzurücken. Das alles sind Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben wirklich fördern. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das war vorher Thema in der Aktuellen Stunde! Sie haben sich mit den Reden vertan!) Damit tragen wir dazu bei, dass sich die Einkommenssituationen der Frauen im Alter verbessern werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4107 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Drucksachen 18/3785, 18/3993 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/4164 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4189 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Sobald sich die Fraktionen geordnet haben, können wir mit der Aussprache beginnen. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fünf Wochen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht. Vor zehn Tagen wurde eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, an der zahlreiche Experten teilgenommen haben. Heute wird, so denke ich, der Deutsche Bundestag die Änderungen im Regionalisierungsgesetz mit großer Mehrheit beschließen. Das bedeutet die Verlängerung der bisherigen Finanzierungsusancen um ein weiteres Jahr. Das bedeutet auch, dass die Mittel in diesem Jahr linear um 1,5 Prozent steigen werden, wie das in den vergangenen Jahren auch der Fall war. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Erfolgsgeschichte der Regionalisierung für ein weiteres Jahr fortgeschrieben. Sie ist der wohl größte Erfolg der Eisenbahnreform. In diesem Sinne ist es wichtig, dass auch der Bund zur Finanzierung dieses so wichtigen Teils der Eisenbahnpolitik beiträgt. Der Nahverkehr wird dichter und dichter, wird von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Das ist das, was wir wollen. Allerdings kann man sicherlich fragen: Warum macht ihr die Regelung nur für ein Jahr, warum macht ihr sie nicht für länger? (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz genau!) – Ich weiß ja, wie Sie denken; da will ich das gleich mal aufnehmen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich weiß nicht, was Sie denken!) Wir brauchen ja eine gewisse Verlässlichkeit. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Planungssicherheit fehlt jetzt!) Nahverkehrsverträge werden schließlich über lange Jahre abgeschlossen, die Investitionen sind hoch und die Eisenbahninfrastrukturbetreiber müssen wissen, mit welchen Verkehren sie auf der Infrastruktur zu rechnen haben, die die Besteller – in dem Fall: die Länder und die Nahverkehrsgesellschaften – dann veranlassen. Insofern ist es sicherlich richtig, dass man über längerfristige Dinge nachdenkt. Allerdings muss es Finanzvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geben, und wir haben schon bei der Eingangsdebatte – auch bei der Debatte im Ausschuss – erlebt, dass ein wesentliches Problem darin besteht, dass wir als Bund eigentlich gar nichts zu sagen haben. Wir reichen das Geld an die Länder, und die Länder können völlig frei entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Wir haben keinen Einfluss darauf, was sie damit machen. Wir haben nicht einmal – bis zuletzt – eine genaue Kenntnis dessen, was sie damit eigentlich gemacht haben. Von daher gesehen stellt sich in einer Situation, in der Bund und Länder über Finanzvereinbarungen sprechen und sich über Bund-Länder-Finanzierungsfragen intensiv Gedanken machen, natürlich schon die Frage, ob man nicht etwas weiter denken sollte. Ich bin dem Bundesfinanzminister und auch seinen Staatssekretären außerordentlich dankbar dafür, dass sie den Schritt etwas weiter denken, nicht kleines Karo denken, sondern mal die größeren Linien andenken. Wenn denn der Bund sowieso keinen Einfluss hat, wenn denn der Bund sowieso nur Geld an die Länder verteilt, warum sollen wir uns es nicht einfacher machen – nach dem Motto „Sparen wir doch mal ein bisschen Bürokratie in Deutschland ein;  davon haben wir sowieso viel zu viel“ – und sagen: „Dann kriegen die Länder einen Punkt Mehrwertsteuer mehr; dafür können sie die Regionalisierungsmittel selber verwalten, ohne dass wir als Bund irgendetwas damit zu tun haben“? Und weil die Länder natürlich belastet sind – so sagt der Finanzminister, so sagt der Bundesrechnungshof –, kann man darüber nachdenken, die Auftragsverwaltung bei den Straßen vielleicht besser auf den Bund zu ziehen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Auch das ist ein Reformvorschlag, über den sich nachzudenken lohnt. Deswegen glaube ich, es ist richtig, wenn der Deutsche Bundestag heute sagt: Wir beschließen ein Gesetz für ein Jahr, um uns die Zeit zu geben, diese Reformüberlegungen vielleicht zu einem für Deutschland insgesamt guten Ende in der Bund-Länder-Beziehung zu führen: weniger Bürokratie, schlankere Verfahren, einfaches Handling, so wie wir das in unseren Sonntagsreden eigentlich immer vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann muss das Geld aber auch ausreichen!) Deswegen plädiere ich dafür, dass wir uns in diesem Jahr diesem Thema deutlich mehr widmen. Ich plädiere auch an den Bundesrat, von dem ich ja höre, dass er dieses Gesetz vielleicht in ein Vermittlungsverfahren bringen will. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hoffentlich!) Da wünsche ich ja viel Spaß! (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat es doch jetzt vorgelegt!) – Ich weiß ja, wie ihr Grünen in den Ländern denkt: verantwortungslos. Ihr müsst mal an die Nutzer denken, an die Kunden! (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, wir sind es, die an die Kunden denken! – Sie riskieren die Abbestellung von Nahverkehr! Das ist doch das Problem!) Für die seid ihr verantwortlich. Und die Reisenden leiden darunter, wenn Leute wie Sie so eine Politik in den Ländern betreiben, wie Sie sie betreiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Von daher gesehen wäre es sehr viel klüger, dieses Gesetz durchlaufen zu lassen, die Diskussion über die Reformbestrebungen, wie ich sie geschildert habe, wie sie der kluge Finanzminister (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Der kluge“! Das führt nur dazu, dass der ÖPNV kaputtgemacht wird!) vorbereitet und der kluge Bundesrechnungshof vorschlägt, fortzuführen und vielleicht mal ein bisschen mehr nachzudenken. Ich erhoffe mir, dass wir mit diesem Gesetz heute großen Erfolg haben werden, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besteht aus einem Satz, dieses Gesetz! Das ist auch eine Meisterleistung!) nicht nur hier im Parlament, sondern auch im Bundesrat, und bedanke mich für die gute Beratung und die Beschlussfassung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Sabine Leidig das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Verantwortungslos ist die Bundesregierung; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) denn sie lässt zu, dass in den Ländern völlige Unsicherheit darüber besteht, wie es mit der Finanzierung im Nahverkehr weitergeht. In meiner Region, beim Rhein-Main-Verkehrsverbund, ist die Situation ziemlich dramatisch. Die Fahrgastzahlen wachsen beständig. Es gibt Ausbaupläne; die sind jedoch gestoppt, auf Eis gelegt. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist zu lesen: Zum ersten Mal seit der Gründung des Verkehrsverbundes im Mai 1995, also seit 20 Jahren, ist offen, mit wie viel Geld der RMV für das Folgejahr rechnen kann. Dieses Problem betrifft die Verkehrsträger im Nahverkehr insgesamt. Im Odenwaldkreis beispielsweise wird über Abbestellungen von Nahverkehrsverbindungen nachgedacht, die notwendig werden, wenn nicht eine entsprechende dauerhafte Finanzierung gelingt. Hier muss der Bund tätig werden. Es steht seit langem fest, dass das den Nahverkehr betreffende Regionalisierungsgesetz ausläuft und man ein Anschlussgesetz braucht; das ist nichts Neues. Wenn Sie Kritik an den Ländern anführen, dann muss ich Ihnen sagen: Sie hatten genug Zeit, um diese Themen zu diskutieren und eine Einigung zu finden. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wohl wahr!) Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben die Länder hingehalten, haben eine schlechte Zwischenlösung vorgelegt und haben die wirklichen Probleme, zum Beispiel, dass die Trassenpreise, die die Deutsche Bahn AG verlangt, über den Erhöhungsbetrag permanent steigen und damit immer weniger für Nahverkehrszüge und für Fahrgäste übrig bleibt, überhaupt nicht in Angriff genommen. Dabei liegt es eigentlich auf der Hand, was zu tun ist. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in der Expertenanhörung sowohl mit dem Gutachter des Bundes als auch mit dem Gutachter der Länder gesprochen. Beide waren der Meinung, es sei überhaupt kein Problem, gemeinsam eine Lösung auf den Tisch zu legen. Aber – das ist die wirklich interessante Stelle, die die Verantwortungslosigkeit zeigt – darum geht es dem Bund nicht. Wir haben oft nachgefragt, was eigentlich dahintersteckt, warum man so hingehalten wird und warum die Argumente nicht auf den Tisch gelegt werden. Natürlich könnte der Bund bei der Ausgestaltung des Nahverkehrs steuernd eingreifen. Durch das Regionalisierungsgesetz können nicht nur die Geldflüsse geregelt werden, sondern zum Beispiel auch die Qualität des Nahverkehrsangebotes, die Frage der Arbeitsbedingungen usw. Das könnte man alles in einem Regionalisierungsgesetz regeln. Aber das wollen Sie gar nicht. Der Punkt ist – das hat Herr Ferlemann in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses zum ersten Mal ausgepackt; da hat er die Katze aus dem Sack gelassen –: Der Bund will den Ländern den Nahverkehr sozusagen hinschmeißen und dafür – das ist das Interessante – den Straßenbau, die Auftragsverwaltung der Straßen komplett auf Bundesebene ziehen. Warum? Es ist mit der Privatisierung des Straßenbaus eine große Nummer geplant; Sie haben es gerade gesagt, Herr Ferlemann. Finanzminister Schäuble bereitet etwas vor und will – das ist völlig klar –, dass die Straßen in einer bundeseigenen Gesellschaft organisiert werden. Wirtschaftsminister Gabriel will einen großen Privatisierungs-, einen großen Investitionsfonds auflegen und den Versicherungskonzernen und den Banken günstige Anlagemöglichkeiten verschaffen. Verkehrsminister Dobrindt redet landauf, landab von öffentlich-privaten Partnerschaften im Straßenbau. So wird ein Schuh aus dieser Nummer. Ich finde es absolut verantwortungslos, dass Sie, um den Versicherungskonzernen und Banken im Bereich der Straßen sozusagen Anlagemöglichkeiten mit öffentlicher Gewinngarantie zusagen zu können, auf der anderen Seite den Nahverkehr schleifen lassen und diese Privatisierungsnummer fahren. Das führt in den Ländern und in den Kommunen zu Panik; die Verkehrsverbünde und die Fahrgäste wissen nicht, wie es weitergehen soll. Sie zocken mit der Infrastruktur und machen genau das Gegenteil von dem, was notwendig wäre. Notwendig wären eine auskömmliche Finanzierung mit einer dauerhaften Perspektive, mit guten Qualitätskriterien für den ÖPNV, eine vernünftige Straßenbauverwaltung. Nötig ist aber keine Privatisierungsnummer, die auf Kosten der Öffentlichkeit einigen wenigen die Taschen noch praller macht. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Sebastian Hartmann hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn das eine sehr dramatische Beschreibung war, Frau Kollegin Leidig, wir debattieren heute über die Regionalisierungsmittel und die auskömmliche Finanzierung des Nahverkehrs. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Aber Herr Ferlemann hat das in der letzten Ausschusssitzung so gesagt!) Das Wort „Regionalisierungsmittel“ ist ein sperriges Wort. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Eben nicht!) – Sie müssen jetzt zuhören. – Es geht im Kern um die Mittel, die den Bundesländern zustehen, um ihre Aufgabe, die sachgerechte Finanzierung des Nahverkehrs, sicherzustellen, um nicht mehr und nicht weniger. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das sagt Herr Ferlemann anders! Es geht um viel mehr!) Gleichzeitig – da gebe ich Herrn Staatssekretär Ferlemann recht – blicken wir auf eine erfolgreiche Bahnreform zurück mit einer Aufgabenzuweisung an die Länder, was den Nahverkehr angeht, und einer Aufgabenzuweisung an den Bund, was den Fernverkehr -angeht. Zugleich haben wir als Bund tatsächlich die Verantwortung, wenn wir an das Eisenbahnverkehrsunternehmen und das Eisenbahninfrastrukturunternehmen Bahn AG denken. Das ist unsere Verantwortung. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Da bin ich gespannt!) Insofern: Es geht heute Abend um eine zentrale Unterscheidung, um zwei grundsätzlich voneinander zu trennende Sachverhalte. Das eine ist das kurzfristige Nachholen einer ausgebliebenen Dynamisierung, die auf breite Kritik gestoßen ist. Sie wird heute Abend durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung nachgeholt – 1,5 Prozent mehr Geld für den Nahverkehr in Deutschland; knapp 110 Millionen Euro –, (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht doch hinten und vorne nicht!) damit diese Aufgabe in den Ländern erfüllt werden kann. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kosten steigen noch viel stärker!) Das andere, was dringend geboten und davon wirklich zu trennen ist, ist eine grundlegende Revision der Regionalisierungsmittel, um dauerhaft und zukunftsfähig die Aufgaben im Nahverkehr zu finanzieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Das eine ist vom anderen zu trennen; denn wir müssen uns ausreichend Zeit nehmen, (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zeit hattet ihr!) um zu einer dauerhaften Lösung bei der Revision der Regionalisierungsmittel für die nächsten 15 Jahre zu kommen. Sie können gerne versuchen, das zu vermischen. Sie können versuchen, den Menschen etwas anderes einzureden. Aber darum geht es heute Abend nicht. Wir holen jetzt diese Dynamisierung nach. Aus Sicht der SPD – das sage ich Ihnen auch in aller Klarheit – ist es unerlässlich, dass wir bis Mitte des Jahres 2015 zu einer dauerhaften Lösung, was die Frage der Regionalisierungsmittel und ihrer Zukunft angeht, kommen, um diese Aufgabe auch in den nächsten Jahren ausreichend zu finanzieren. Das ist die Planungssicherheit, die die Bundesländer und die Verkehrsträger brauchen, um das gute Niveau, das Millionen von Nutzerinnen und Nutzern vom Nahverkehr in unserem Land erwarten, sicherzustellen, und die wir brauchen, damit wir ausreichend Zeit für die Lösung dieser Frage haben. Darum geht es. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zeit hattet ihr! – Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) – Jetzt machen Sie es nicht schlimmer, als es ist, Frau Kollegin Leidig. Wer als Opposition im Ausschuss versucht, diesen Gesetzentwurf, den wir heute Abend beschließen werden und der vorsieht, den Ländern über 110 Millionen Euro mehr an Nahverkehrsmitteln zu überweisen, von der Ausschusstagesordnung abzusetzen und dann noch gegen den Antrag der Bundesregierung stimmt, will den Bundesländern die Zahlung von insgesamt 110 Millionen Euro vorenthalten, die wir hier jetzt zur Verfügung stellen wollen. So ist es. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber den Gesetzentwurf der Länder haben Sie von der Tagesordnung genommen! Die GroKo war das!) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Hartmann, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Leidig? Sebastian Hartmann (SPD): Ja, selbstverständlich, Frau Kollegin Leidig. (Gustav Herzog [SPD]: Hartmann, muss das sein?) – Das sagt Herr Kauder manchmal. Sabine Leidig (DIE LINKE): Kollege Hartmann, ich finde, dass Sie hier in völlig unredlicher Weise die Debatte verzerren. Fakt ist, dass die Länder gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der ganz anders aussieht als der des Bundes. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der wurde von der Tagesordnung genommen!) Unsere Auffassung ist nach wie vor, dass wir diesen Vorschlag der Länder thematisieren, behandeln und auch beschließen sollten, weil die Länder viel gründlicher mit den Problemen vertraut sind, weil sie viel nachvollziehbarer dargelegt haben, warum sie dauerhaft eine Lösung brauchen und nicht nur eine Zwischenlösung für ein Jahr, nachdem ja völlig offen ist, wie es weitergeht, weil sie Anschlussverträge für auslaufende Verkehrsverträge aushandeln müssen, und zwar nicht für ein Jahr, sondern für die nächsten 15 Jahre. Das ist unser Anliegen als Opposition gewesen. Ich kann überhaupt nicht begreifen, warum Sie sich gegen Ihre eigenen Ministerpräsidenten stellen. (Thomas Viesehon [CDU/CSU]: Das ist doch keine Rede! Nur eine Frage!) Sebastian Hartmann (SPD): Wo ist die Frage, Frau Kollegin? (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Ich habe eine Intervention gemacht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin hatte das Wort zu einer Frage oder Bemerkung. Das habe ich Sie auch gefragt. Das gibt die Geschäftsordnung her. Ihnen steht es jetzt frei, auf diese Bemerkung zu antworten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sebastian Hartmann (SPD): Das möchte ich tun. Vizepräsidentin Petra Pau: Dazu müssen Sie stehen bleiben, Frau Leidig. Sebastian Hartmann (SPD): Ich werde jetzt auf Ihre Intervention antworten. Das entspricht ja auch dem Gebot des parlamentarischen Miteinanders. – Sie stimmen mir sicherlich zu, Frau Kollegin, dass Ihre Fraktion im Ausschuss in der vergangenen Woche dafür gestimmt hat, den Tagesordnungspunkt „Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung“ von der Tagesordnung abzusetzen. Als Sie damit keinen Erfolg hatten, haben Sie sogar gegen diesen Entwurf gestimmt. In diesem Entwurf sind 109,5 Millionen Euro mehr für den Nahverkehr vorgesehen. Das entspricht einer Dynamisierung um 1,5 Prozent. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kosten steigen weiter!) Das sind insgesamt 109,5 Millionen Euro mehr Mittel, die wir den Ländern zur Verfügung stellen, damit sie den Nahverkehr ausreichend finanzieren können. Ich nehme Ihre Wortwahl auf. Sie haben zu Recht gesagt, dass es sich um eine Zwischenlösung handelt. Das ist ein gutes Stichwort. Sie erkennen, dass es um eine Zwischenlösung geht. Diese brauchen wir, um zu einer dauerhaften Revision der Regionalisierungsmittel zu kommen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es uns. Wenn ich dann den Punkt aus Ihrer Frage aufnehme – das müssen Sie jetzt auch zulassen –, dass es tatsächlich einen Entschließungsantrag der Grünen gibt, in dem vorgesehen ist, einerseits die entsprechenden Zahlen des Bundesgutachtens in Höhe von 7,65 Milliarden Euro zur Grundlage für das Haushaltsjahr 2015 zu machen, muss ich sagen: Das ist in sich nicht schlüssig. Wenn Sie einerseits die 7,65 Milliarden Euro (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mindestens!) aus dem Gutachten des Bundes als auskömmlich ansehen und auf der anderen Seite auf der Grundlage eines anderen Gutachtens verhandeln wollen, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, müssen Sie sich schon entscheiden: Gilt das Gutachten des Bundes, oder gilt das Gutachten der Länder von KCW? Das ist der Punkt. Sie sehen, dass der Teufel im Detail steckt. Wir brauchen ausreichend Zeit für die Aufgabe, zwischen dem Bund und den Ländern eine Einigung hinsichtlich der -Finanzierung des Nahverkehrs zu erzielen. Dazu müssen wir kommen. Das ist das Ziel, das wir verfolgen. Deswegen brauchen wir die kurzfristige Dynamisierung. Ich danke Ihnen, Frau Leidig, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, das darzustellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir haben in der Tat eine aufschlussreiche Anhörung durchgeführt. In dieser aufschlussreichen Anhörung ging es nicht nur um die finanzielle Erhöhung der Mittel, sondern wir haben auch Hinweise bekommen, wie wir ein zukünftiges Regulierungsregime gestalten können. Stations- und Trassenpreise sind das Stichwort. Natürlich wollen wir nicht mehr in eine Situation kommen wie in der Vergangenheit, dass die gezahlten Mittel nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung im Eisenbahnsektor übereinstimmen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das riskieren Sie dann!) Wir wollen nicht, dass es zu Abbestellungen im Nahverkehr kommt. Deswegen brauchen wir ausreichend Zeit, um diese Gutachten und die Erkenntnisse bewerten zu können, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch inhaltlich. Sie können sich darauf verlassen, dass die Große Koalition das tun wird. Ich habe etwas dazu gesagt, wie Sie im Ausschuss vorgegangen sind. Vermischen Sie bitte hier im Plenum nicht die kurzfristige Nachholung der Dynamisierung, also die Zurverfügungstellung von mehr Mitteln – auch wir hatten die zunächst ausgebliebene Dynamisierung kritisiert – mit der dauerhaften Lösung für die Zukunft der Regionalisierungsmittel. Da haben wir einiges an Diskussionsbedarf. Die Ergebnisse der Gutachten sind zu plausibilisieren, die Hinweise sind aufzunehmen, und über das Regulierungsregime haben wir auch auf Bundesebene zu diskutieren. Ich sage auch: Anerkennung an die Länder. Ja, die Länder haben sich auch auf den Weg gemacht. Die Länder haben nicht nur über die Höhe der Mittel entschieden, sondern sie haben darüber hinaus mit dem sogenannten Kieler Schlüssel auch zu einer anderen Verteilung der Mittel gefunden, um abzubilden, dass sich Verkehre, Einwohnerentwicklung und bestellte Zugkilometer tatsächlich auseinanderentwickelt haben. Doch es ist unsere Aufgabe, das auf Bundesebene zusammenzufassen und damit den Nahverkehr und den Fernverkehr als gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern zu begreifen. Wir brauchen dafür Zeit. Denn auf der Bundesebene verantworten wir Finanzierungskreisläufe wie die nun getroffene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II, auf der Bundesebene tragen wir auch die Regulierungsverantwortung, zum Beispiel durch den Eisenbahninfrastrukturbeirat, und setzen damit den europäischen Rechtsrahmen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe. Es wird nicht ausreichen, zwei Zahlen aus zwei Gutachten abzuschreiben. Vielmehr müssen wir diese wichtige Aufgabe für die nächsten 15 Jahre sicherstellen. Noch kurz etwas zum Stichwort „Transparenznachweise“. Hier sind die Bundesländer angesprochen. Ja, wir als Bund werden 7,41 Milliarden Euro überweisen, wenn wir heute Abend den Gesetzentwurf so verabschieden, wie ihn die Bundesregierung vorgelegt hat. Darüber hinaus wurden allein in 2014 insgesamt über 10,2 Milliarden Euro für den Nahverkehr aufgebracht. Wer die Länder auf der einen Seite kritisiert, indem er sagt, dass er mehr Transparenznachweise braucht, muss auf der anderen Seite aber auch anerkennen, dass weitere Mittel in diesem Finanzierungskreislauf Nahverkehr investiert werden. Deswegen wollen wir die Aufgabe stärker machen. Wir wollen sie besser machen. Wir wollen die inhaltlichen Hinweise, die wir bekommen haben, aufnehmen. Dafür müssen wir uns als Große Koalition entsprechend Zeit nehmen. Eine Einigung setzt die Zustimmung beider Seiten voraus. Wir wollen die Aufgabe nicht infrage stellen. Denn zukünftig müssen wir die Mittel nicht nur zweckbinden, sondern wir müssen die Mittel in dieser Höhe auch sichern, und wir müssen den zukünftigen -Finanzbedarf entsprechend abbilden. Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Schritt Zeit gewinnen, um zu einer dauerhaften Lösung der Frage, zu einer grundlegenden Revision der Regionalisierungsmittel zu kommen. Deswegen: weniger Kritik, sondern mehr Auseinandersetzung mit den Gutachten, wenn man sie denn gelesen hat. Wir machen uns gemeinsam auf einen guten Weg. Denn ich hatte nicht den Eindruck, dass Sie, liebe Kollegen von den Grünen oder von den Linken, den Nahverkehr als Erfolgsmodell in diesem Land infrage stellen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir tun es nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Stephan Kühn das Wort. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen den Erfolg der Regionalisierung in keiner Weise infrage. Im Gegenteil: Das tun gerade Sie mit Ihrer Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Man muss klar sagen: Die Regionalisierung im Zuge der Bahnreform war eine richtige Entscheidung. Heute nutzen mehr Menschen das Fahrangebot. Es ist ein attraktiveres Angebot. Wir haben moderne neue Züge. Es ist also eine Erfolgsgeschichte. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Daseinsvorsorge, sondern auch darum, dass der Regionalverkehr auf der Schiene insbesondere den Wirtschaftsstandort Deutschland stützt, weil täglich Millionen Pendlerinnen und Pendler sicher zur Arbeit gelangen. Trotz all dieser Erfolge ist es aus meiner Sicht völlig unerklärlich, dass derzeit dieses unwürdige Feilschen der Bundesregierung mit den Ländern über die Regionalisierungsmittel stattfindet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie tragen den Finanzpoker auf dem Rücken von 7 Millionen Fahrgästen, die täglich auf einen attraktiven Nahverkehr angewiesen sind, aus. Wenn man jetzt sagt, die Fortschreibung der Dynamisierung sei ein Erfolg, erinnere ich daran, dass wir bereits in der Haushaltsberatung im November letzten Jahres beantragt haben, die Dynamisierung für 2015 fortzuschreiben; dabei ging es um ebendiese 109 Millionen Euro. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: -Richtig!) Das haben Sie abgelehnt. Wir hätten schon längst Planungssicherheit haben und ein Signal an die Aufgabenträger geben können, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen nur zustimmen!) Diese Debatte – das finde ich so schade, gerade wenn wir unter Verkehrspolitikern diskutieren – dreht sich fast nur um die Frage, wie viel Geld der Bund den Ländern gibt, aber viel zu wenig darum, was wir dafür bekommen, welches die verkehrspolitischen Ziele sind und wie wir sie erreichen können. Ohne einen leistungsfähigen Nahverkehr auf der Schiene erreichen wir unsere Klimaschutzziele nicht. Das war vermutlich auch die Erkenntnis, die dahinter stand, die auskömmliche Finanzierung der Regionalisierungsmittel in den Klimaschutz--Aktionsplan aufzunehmen haben. Offensichtlich ist der schon wieder Makulatur; denn an dieser Stelle passiert ja, wie gesagt, nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überraschenderweise gab es von Verkehrsminister Dobrindt dann doch eine Wortmeldung zum Thema -Regionalisierung. Er hat nämlich WLAN in Regionalzügen gefordert. Das ist interessant. Er hat sich nämlich an keiner Stelle für eine auskömmliche Mittelfinanzierung eingesetzt; ich habe von ihm kein Wort dazu gehört. Er ist völlig abgetaucht und hat offensichtlich kein Interesse an diesem Thema. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Genau!) Offensichtlich reicht der verkehrspolitische Horizont des Herrn Minister gerade einmal bis zur Ausländermaut, und das war es dann auch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Von einem engagierten Verkehrsminister hätte ich erwartet, dass er Vorkämpfer für eine bedarfsgerechte Finanzierung des Nahverkehrs ist. Stattdessen trägt er die Verantwortung dafür, dass derzeit eine Hängepartie zulasten der Bürgerinnen und Bürger, die auf einen attraktiven Nahverkehr angewiesen sind, stattfindet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir bewegen uns – das finde ich schon skandalös – in einem quasi gesetzesfreien Raum. Die Zahlungen nach dem Regionalisierungsgesetz sind zum 31. Dezember letzten Jahres ausgelaufen. Die Länder und Aufgabenträger fahren praktisch auf Sicht und erhalten die Mittel unter Vorbehalt. Ich finde, das ist ein untragbarer Zustand. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das Bundesverkehrsministerium hat eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben und ermitteln lassen, wie hoch der Finanzbedarf für den Nahverkehr auf der Schiene ist. In diesem Jahr liegt er mit 250 Millionen Euro über dem, was jetzt im Gesetzentwurf steht. Entweder traut der Minister dem Gutachter nicht oder hat es nicht genau gelesen. Herr Staatssekretär Ferlemann, Sie haben gesagt, Sie wüssten gar nicht, wie die Mittel verwendet werden. Ich finde, dann sollten Sie sich beide Gutachten einmal genau ansehen. Auch im Gutachten der Länder wurden nicht irgendwelche Fantasiezahlen aufgeschrieben, -sondern es wurde zusammengestellt, welche Beträge angesichts der bestellten Nahverkehrsleistungen fließen. Welche Nahverkehrsleistungen wurden landauf, landab für die Bürgerinnen und Bürger bestellt? Das wurde aufgeschrieben und ist da nachzulesen. Insofern ist völlig klar, wo das Geld hinfließt. Sich hinzustellen und an dieser Stelle zu sagen, man wisse das alles nicht, ist doch sehr merkwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Frühjahr dieses Jahres, also noch bis April, müssen die Verkehrsverbünde die Angebotsplanung für 2016 abschließen. Sie haben dabei keinerlei Planungssicherheit. Bleibt es bei den finanziellen Rahmenbedingungen – es sieht ja danach aus –, drohen zum Jahresende Angebotskürzungen und Streckenstilllegungen. Angesichts vieler voller Nahverkehrszüge in den Ballungsräumen brauchen wir genau das Gegenteil! Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Kühn, achten Sie bitte auf die Zeit. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. – Ich finde es schon bemerkenswert, wie die Frage der Regionalisierungsmittel, die im Zuge der Bahnreform beschlossen wurden, und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen durcheinandergebracht werden. Offensichtlich sollen die Regionalisierungsmittel wie auf einem arabischen Basar mit anderen Fragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Verhandlungsmasse sein. Ich finde das untragbar. Sie lassen die Fahrgäste damit im Regen stehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zum Abschluss möchte ich noch etwas sagen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Kühn, das funktioniert jetzt nicht mehr. Das Minuszeichen zeigt tatsächlich schon die Differenz an. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sie müssen jetzt einen Punkt setzen. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen: Ich halte es für richtig, dass wir über Transparenz bei der Mittelvergabe sowie über Benchmarks mit Blick auf die Aufgabenträger und die Länder reden, damit wir sicherstellen können, dass die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden. Das müssen wir einfordern. Da sind wir gemeinsam an der Sache dran. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Ulrich Lange das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ulrich Lange (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kühn, „skandalös“, „Horrorszenario“, „abbestellen“, „Streckenstilllegungen“ – seien Sie doch einmal ganz ehrlich, und das haben Sie auch selbst gesagt: Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, über die wir hier reden, sind das Erfolgsmodell der Bahnreform von vor 20 Jahren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Sie seit Jahren gefährden!) – Das gefährden wir nicht, sondern das stabilisieren wir, und das bauen wir in aller Ruhe aus, und zwar ohne großes Getöse und ohne Skandale. Das möchte ich in aller Deutlichkeit gleich zu Beginn sagen. Bringen wir es doch einmal auf den Punkt. Wovon konnten denn die Länder ausgehen für 2015? Sie konnten von nicht mehr ausgehen als von einer Dynamisierung um 1,5 Prozent, das heißt um 109 Millionen Euro. Wer das als Spatzendreck oder Kleinsumme bezeichnet oder sagt, das helfe nicht weiter, dem kann ich nur sagen: Das ist überheblich. Ich meine nicht, dass es seriös ist, zu verhandeln, indem man sich in Kiel zusammensetzt und einen Vertrag zulasten Dritter, nämlich zulasten des Bundes, schließt und sagt: 8,5 Milliarden Euro. Obendrauf packen wir noch die komplette Risikoübernahme in der Dynamisierung. – So einfach funktioniert das Ganze nicht. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie bleiben noch hinter der Gutachterempfehlung zurück!) Klar ist: Im Vorfeld wurde viel diskutiert. Wir haben jetzt – ich sage das als Verkehrspolitiker ausdrücklich – temporär für 2015 die Dynamisierung auf den Weg gebracht, weil wir wissen – wir sind Verkehrspolitiker –, dass wir den Ländern natürlich Planungssicherheit geben müssen, wobei die Planungssicherheit für 2015 nicht in mehr bestehen konnte als in den zusätzlichen 109 Millionen Euro. Auch das gehört einfach zur Wahrheit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr eigener Gutachter hat mehr empfohlen!) Wir müssen – da sind wir uns in der Großen Koalition einig – in den Bund-Länder-Verhandlungen zügig zu einem Ergebnis kommen. Ich hoffe, dass wir das bis zum Sommer erreichen werden, damit ab 2016 Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum besteht. Dabei lasse ich einmal völlig offen, wie das Modell ausgestaltet ist, ob es so sein wird wie das, was Staatssekretär Ferlemann hier in den Raum gestellt hat. Eines ist auf jeden Fall klar, lieber Kollege Kühn: Wir verhandeln seriös und nicht auf einem türkischen Basar. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe „arabischer“ gesagt!) Ich verwahre mich gegen diese Form, hier Dinge in den Raum zu stellen. Die Länder wissen das ganz genau. Das zeigt auch das Gutachten des Bundes, das den Finger ganz klar in die Wunde gelegt hat. Wir brauchen Transparenz bei der Mittelverwendung; denn jedes Land geht dabei anders vor. Da muss man zunächst einmal die Darstellungsweisen anpassen. Da muss man erst einmal plausibilisieren und harmonisieren. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da könnte Bayern jetzt mal vo-rangehen!) Da muss man schauen, ob in den einzelnen Ländern Fahrzeuginvestitionen hineingerechnet worden sind oder nicht enthalten sind. Da gibt es also ganz viele Punkte, die man als Verkehrspolitiker ganz seriös und ganz unaufgeregt in diesem Zusammenhang diskutieren sollte und muss. Genau das werden wir tun. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag!) Das bedeutet: Wenn wir als Bund jährlich mehr als 7 Milliarden Euro an die Länder zahlen, brauchen wir völlige Transparenz, eine einheitliche Systematik, ein einheitliches Berichtswesen und die Vergleichbarkeit von Standards. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Finde ich alles im Gesetzentwurf nicht!) Nur so können wir sicherstellen, dass die Mittel zweckgerichtet beim Schienenpersonennahverkehr ankommen. Das wollen wir. Wir konzentrieren uns auf eine langfristige Lösung und auf ein tragfähiges Zukunftsmodell für die Regionalisierungsmittel. Der Gesetzentwurf, den wir jetzt, 2015, verabschieden, ist temporär gedacht. Damit konnten und durften die Länder rechnen. Dies bedeutet Planungssicherheit im Jahre 2015. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Planungsunsicherheit!) Eine neue Planungssicherheit für die Jahre 2016 und folgende wollen und werden wir in diesem Jahr herstellen, und zwar in aller Ruhe und unter Gewährleistung der notwendigen Transparenz für den Bund. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die GroKo ist so groß, dass sie nichts tut!) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4164, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/3785 und 18/3993 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung durch die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4205. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der -Verwaltungsgerichtsordnung zum besseren Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen Drucksache 18/3921 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. (Unruhe) – Offensichtlich gibt es hier einen größeren Schichtwechsel in den Fraktionen und Unruhe auf der Regierungsbank – das wird hier richtig angemerkt –, und zwar nicht in der zweiten Reihe. Herr Staatssekretär, es ist immer die Frage, in welcher Lautstärke und an welcher Stelle sich der Humor Bahn bricht. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Da nun alle Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Debatte teilhaben wollen, ihren Platz gefunden haben, eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Katja Keul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vor, der sich – ich gebe es zu – sehr rechtstechnisch liest, aber ein spannendes rechtsstaatliches Problem behandelt. Mein Anliegen ist, Ihnen das jetzt in vier Minuten zu vermitteln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Verwaltungsgerichtbarkeit ist das Markenzeichen eines demokratischen Rechtsstaates. Warum? Weil in einem Rechtsstaat jeder staatliche Eingriff in die Rechte des Einzelnen nicht nur eine Rechtsgrundlage braucht, sondern auch gerichtlich überprüfbar sein muss. Vor den Verwaltungsgerichten suchen die Bürgerinnen und Bürger also Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen des Staates. Damit die Gerichte richtige Entscheidungen treffen, sind die Behörden nach § 99 Absatz 1 Verwaltungs-gerichtsordnung verpflichtet, dem Gericht relevante Urkunden und Akten vorzulegen. Das Gericht muss die Akten der Behörden kennen, um zu beurteilen, ob der Rechtsuchende in seinen Rechten verletzt worden ist. Eine von den Betroffenen akzeptierte Sachentscheidung ist ohne Sachverhaltsaufklärung des Gerichtes undenkbar – sollte man zumindest meinen. Diese Selbstverständlichkeit wird durch Satz 2 in § 99 Absatz 1 VwGO allerdings schon wieder infrage gestellt. Demnach kann die Behörde die Herausgabe verweigern, wenn es sich um geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt und das Staatswohl oder die Rechte Dritter durch das Bekanntwerden gefährdet sein könnten. In diesem Fall bleiben die in Rede stehenden Akten dem Verfahren und der Kenntnis des Gerichts der Hauptsache entzogen. Um zu klären, ob die Zurückhaltung der Unterlagen wirklich gerechtfertigt ist, gibt es die Möglichkeit eines Zwischenverfahrens nach § 99 Absatz 2 VwGO vor dem nächsthöheren Gericht, also dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht. In diesem nichtöffentlichen Zwischenverfahren wird lediglich geprüft, ob die infragestehenden Akten tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind. Wird dies bejaht, weiß man also immer noch nicht, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat. Trotzdem muss das Gericht der Hauptsache irgendeine Entscheidung treffen, ohne dass es die entscheidungsrelevanten Unterlagen dazu jemals zu Gesicht bekommen hat. Wie aber soll ein Verwaltungsgericht beurteilen, ob zum Beispiel eine Überwachungsmaßnahme durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, wenn ihm die Informationen dazu vorenthalten werden? Das ist eine kaum zu ertragende Einschränkung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Bisher wird dieser Zustand rechtspolitisch damit gerechtfertigt, dass man dem Kläger sonst rechtliches Gehör gewähren müsste – das hätte ich jetzt auch gerne vom Staatssekretär – (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und von der Union!) und dies wiederum nicht mit der Geheimhaltung in Einklang gebracht werden könne. Es überzeugt mich aber wenig, wenn zwei Bürgerrechte so gegeneinander ausgespielt werden, dass dem Rechtsuchenden am Ende beide Rechte verwehrt werden. Wir sollten es Klägern künftig ermöglichen, auf ihren Antrag hin auch geheime Akten von den Gerichten der Hauptsache überprüfen zu lassen. Wegen des Geheimschutzes würde dann zwar immer noch kein vollständiges rechtliches Gehör gewährt, aber in bestimmten Konstellationen kann dies für die Kläger die einzige Möglichkeit sein, effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Wir schlagen daher in unserem Gesetzentwurf vor, dass dasselbe Gericht, das in der Hauptsache über das Anliegen des Bürgers entscheidet, auch die als geheim eingestuften Unterlagen prüft und auf Wunsch des Klägers bei der Entscheidung berücksichtigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein solches In-camera-Verfahren vor den Gerichten der Hauptsache soll dem Kläger jedoch nicht aufgezwungen werden. Er soll vielmehr entscheiden können, ob das Gericht die geheimen Informationen berücksichtigen soll oder ob es eine reine Beweislastentscheidung treffen soll, wie es heute zwangsläufig der Fall ist. Letztlich ist klar: Treffen staatliche oder private Geheimhaltungsinteressen auf das Rechtsschutzinteresse eines Betroffenen, wird man den Interessenkonflikt nie völlig auflösen können. Man kann aber das Verfahren so gestalten, dass beide Seiten möglichst ausgewogen berücksichtigt werden. Die bisherige Lösung belastet den Rechtsuchenden mehr als erforderlich, indem sie ihm nicht nur rechtliches Gehör, sondern gleich auch noch effektiven Rechtsschutz verweigert und das Gericht zu einer Beweislastentscheidung zwingt. Diesen unbefriedigenden Zustand wollen wir mit unserem Vorschlag beenden. Ich hoffe auf eine sachliche und spannende Ausschussberatung. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dietrich Monstadt hat für die Fraktion der CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute in erster Lesung über einen von den Bündnisgrünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung; Frau Keul, Sie haben den Gesetzentwurf vorgestellt. Hiermit soll angeblich eine Verbesserung des Rechtsschutzes bei behördlich geheim gehaltenen Informationen erreicht werden. Ausnahmsweise geht es den Antragstellern also nicht um neue Verbote für Bürgerinnen und Bürger, sondern um eines ihrer weiteren Lieblingsthemen, nämlich den allmächtigen Staat, vor dem man die Bürgerinnen und Bürger besser schützen müsse. Frau Keul, eigentlich müssten Sie es doch besser wissen. Schauen wir uns die Fakten an. Bereits im Jahre 1999 hat das Bundesverfassungsgericht den damaligen Gesetzgebern aufgegeben, die Regelungen zur behördlichen Aktenvorlage neu zu fassen. Dabei rügte das Bundesverfassungsgericht vor allem die Einschränkung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz. Bis dato genügte für die Auskunftsverweigerung seitens einer Behörde bereits eine Glaubhaftmachung der in § 99 Absatz 1 Satz 1 VwGO enthaltenen Voraussetzungen. Angemahnt wurde in diesem Zusammenhang die Einführung eines gerichtlichen Verfahrens. In diesem sollte die Geheimhaltungsbedürftigkeit ohne Kenntnisnahme durch die Beteiligten oder die Öffentlichkeit bewertet werden. Dies wurde schließlich im Jahre 2001 gesetzgeberisch umgesetzt. Zentrales Element war die Neufassung des § 99 VwGO und die darin geregelte Einführung des sogenannten In-camera-Verfahrens; Sie haben es angesprochen. Auch wurde damals vorgesehen, dass das Verfahren bei spezialisierten Fachsenaten an den OVGs bzw. beim Bundesverwaltungsgericht angesiedelt werden musste. Wie wir alle wissen, waren damals die Bündnisgrünen selbst in Regierungsverantwortung und somit entsprechend in die Neufassung des § 99 VwGO eingebunden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht noch besser!) Jetzt, in der Opposition, sollen die damaligen Abwägungen auf einmal nichts mehr wert sein. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt!) Im Grunde sagen Sie aber selbst, dass Ihr Gesetzentwurf überflüssig ist. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Tatsächlich fordern Sie als Alternative in Ihrer Vorlage – ich darf zitieren – die „Beibehaltung des derzeitigen Zustands bis zu einer verfassungsgerichtlichen Klarstellung“. Von daher sei es mir erlaubt, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2006 hinzuweisen. Auch wenn es die Anwendung der neuen Regelung mit bestimmten Maßgaben versehen hat, wurde die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz aber im Ergebnis bestätigt. Das bedeutet, meine Damen und Herren Antragsteller: Selbst nach Ihrer eigenen Argumentation ist keine Änderung erforderlich. Darüber hinaus ist grundsätzlich festzuhalten, dass sich das Verfahren seit nunmehr 14 Jahren auch im Rahmen der praktischen Konkordanz bewährt hat. Das heißt, es findet ein angemessener Ausgleich kollidierender verfassungsrechtlich relevanter Schutzgüter statt. Dies wird zumindest mit Blick auf die bipolaren Streitfälle sogar explizit im vorliegenden Gesetzentwurf herausgearbeitet und bestätigt. Die Rechtsschutzabwägung bei multipolaren Konstellationen ist naturgemäß etwas komplexer. Völlig zu Recht stellt Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz hohe Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz. Wenn man diese Abwägung, wie Sie es fordern, ins Hauptsacheverfahren verlagert, dann muss man auch die dadurch entstehenden Nachteile betrachten. Erstens wird dies massive Einschränkungen der Beteiligungsrechte zum Beispiel bei der Akteneinsicht bedeuten müssen. Zweitens wird es die Richter im Hauptverfahren in arge Bedrängnis bringen. Sie müssten immer und stets die volle Verantwortung dafür tragen, dass von ihnen als geheim eingestufte Informationen auf keinen Fall nach außen dringen. Dies schließt unter Umständen die Ausgestaltung der Urteilsbegründung sowie die Entscheidung als solche mit ein. Letztlich kann drittens bei einer derartigen Gestaltung nicht sichergestellt werden, dass es gerade bei komplex ausgestalteten Beteiligungs- und Einsichtsrechten nicht doch zu einer Offenlegung geheim zu haltender Informationen kommt. Dies könnte potenziell auch Haftungsansprüche begründen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, würden deutlich mehr Probleme geschaffen und eben keine Verbesserungen erreicht. Darüber hinaus wissen wir auch aus der Praxis, dass sich die Richter im Zwischenverfahren ihre Arbeit alles andere als leicht machen. Auch das darf ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Hürden für das Zurückhalten potenziell relevanter Informationen oder Akten stets hoch sind. Nicht zuletzt stehen dafür auch die Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz. Das führt letztlich dazu, dass wir keinen praktischen Mehrwert erkennen können und Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Ulla Jelpke hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat ein unverzichtbarer Grundsatz eines Rechtsstaates, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz hat. Dieser Grundsatz wird ganz offensichtlich durch Behördenentscheidungen verletzt, denen geheime Informationen zugrunde liegen, die nicht einmal ein Gericht einsehen darf. Wir haben hier also ein rechtsstaatliches Problem, und die Linke begrüßt diese Debatte und jeden Versuch, dieses Problem zu lösen. (Beifall bei der LINKEN) Die Frage ist – das muss man weiter diskutieren –, ob der Ansatz der Grünen der richtige ist. Gerichtsentscheidungen müssen nachvollziehbar und transparent sein. Das ist klar. Es muss für alle Beteiligten deutlich sein, aufgrund welcher Information ein Gericht zu seiner Entscheidung kam. Diese Informationen müssen auch den Klägern vorliegen. Das ist in der Praxis leider nicht immer der Fall. Ich will das gerne einmal an meiner eigenen Person deutlich machen. Die Behörde – der Verfassungsschutz – hat mich früher bespitzelt, wie viele Abgeordnete meiner Fraktion. Aber sie hat weder mir noch dem Verwaltungsgericht Köln, bei dem ich Klage eingereicht habe, sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da waren Sie noch nicht bei den Linken! Damals waren Sie beim Arbeiterkampf!) – Hören Sie erst einmal zu, Herr Kollege. – Stattdessen wurde ein sogenanntes In-camera-Verfahren eingeführt; das heißt, ein anderes Gericht hat darüber befunden, welche Informationen an das Verwaltungsgericht gehen. Weder ich noch mein Anwalt noch das Verwaltungsgericht konnten diese Entscheidung im Detail nachvollziehen. Das ist meines Erachtens ganz klar ein Mangel, der abgestellt gehört. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus unserer Sicht darf für behördliche Geheimniskrämerei in einer Demokratie kein Platz sein. (Beifall bei der LINKEN) Etwas anders verhält es sich unter Umständen, wenn Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse einzelner Bürger oder Bürgerinnen in ein Gerichtsverfahren eingebracht und damit öffentlich gemacht werden. Das ist nicht unbedingt in jedem Einzelfall angemessen. Hier kann ein In-camera-Verfahren ein Instrument sein, um die Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Grundsätze zumindest im vertretbaren Rahmen zu halten. Was ich aber überhaupt nicht für eine gute Idee halte, ist folgender Vorschlag der Grünen: Auf Wunsch der Kläger sollen künftig die angerufenen Gerichte selbst die geheimen Dokumente einsehen können. Das Gericht soll sie aber weiterhin den Prozessbeteiligten vorenthalten. Es soll dann auf dieser Grundlage ein Urteil fällen, in dem es jeden Hinweis auf den Inhalt der fraglichen Dokumente unterlässt. Das läuft darauf hinaus, einen rechtsstaatlichen Makel durch die Einführung eines anderen Makels abzumildern, oder – drastischer gesagt –: Kläger können zwischen Pest und Cholera entscheiden. Denn mit dem Anspruch auf Transparenz der gerichtlichen Entscheidungen ist der Grünen-Vorschlag hierzu überhaupt nicht vereinbar. Man wüsste am Ende immer noch nicht, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Beweisaufnahme und Urteilsbegründung werden so zur Blackbox. Deswegen sagen wir ganz klar: Lassen Sie uns diese Debatte im Ausschuss führen. Das Problem ist von den Grünen zu Recht angesprochen worden. Ob die Lösung die richtige ist, darüber werden wir gerne weiter diskutieren. Ich danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Christina Jantz für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christina Jantz (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast 20 Jahre ist es her, dass dieses Haus durch das Sechste Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze eine erhebliche Entlastung der Oberverwaltungsgerichte herbeiführen konnte. 1999 hat das Bundesverfassungsgericht dann verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich von Teilen des damaligen § 99 der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesprochen; mein Kollege Herr Monstadt hat dies angesprochen. Denn, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung, ein -effektiver Rechtsschutz könne nicht gewährleistet werden, wenn eine Aktenvorlage in den Fällen generell ausgeschlossen werde, in denen die Kenntnis der Verwaltungsvorgänge von maßgeblicher Bedeutung für das Verfahren sei. Dies nahm die damalige rot-grüne Regierung zum Anlass – auch das ist angesprochen worden –, zu handeln. Unter maßgeblichem Einsatz des Rechtsausschusses mit meinem Genossen, dem ehemaligen Abgeordneten Alfred Hartenbach, aber auch mit dem Kollegen Volker Beck von den Grünen wurde daher die nun geltende Grundlage für eine verfassungskonforme Verwaltungsgerichtsordnung gelegt. Durch das daraufhin eingeführte sogenannte In-camera-Verfahren, um das es heute maßgeblich geht, konnte seitdem in einem Zwischenverfahren die Überprüfung der Entscheidung, ob und in welchem Maße vorher durch Behörden als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Unterlagen in das Hauptsacheverfahren einbezogen werden können, herbeigeführt werden. Dazu wurden eigene Spruchkammern eingerichtet. Auch in seinen letzten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht § 99 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht beanstandet. Dennoch heißt es im vorliegenden Gesetzentwurf, dass diese Regelung rechtsstaatlich bedenklich sei. Auch wenn Sie einräumen, unter den jetzigen Bedingungen könnten bipolare Streitverhältnisse in Prozessen von Bürgern gegen den Staat zwar rechtsstaatlich hinnehmbare Ergebnisse zustande bringen, käme es bei mehrpoligen Verfahren zu Konflikten. Grund hierfür soll aus Ihrer Sicht sein, dass in bestimmten Konstellationen keine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden könne, wie es insgesamt schwammig formuliert wird. Die von Ihnen im Gesetzentwurf angesprochene Sonderregelung des Telekommunikationsgesetzes ist auf die Bewältigung multipolarer Rechtsgüterkonflikte zugeschnitten, wie sie sich bei der Entgeltkontrolle im Telekommunikationsrecht ergeben, und zudem europarechtlich beeinflusst. Eine Verallgemeinerung dieser Regelung, insbesondere ihre Anwendung auf bipolare Konfliktlagen, kommt meines Erachtens daher nicht in Betracht. Sofern als Hintergrund der vorgeschlagenen Gesetzesänderung von Datenspeicherungen Betroffene im gerichtlichen Verfahren bessergestellt werden sollen, finde ich den vor einiger Zeit durch das Land Niedersachsen angestoßenen Reformvorschlag deutlich zielführender. Hier wird vorgeschlagen, dass im Zwischenverfahren auch die Frage der Rechtmäßigkeit gespeicherter Daten geprüft werden kann. Dadurch könnte aus meiner Sicht das dann gewünschte Ziel eher erreicht werden. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf soll § 99 Verwaltungsgerichtsordnung geändert werden, der, wie bereits ausgeführt – dennoch möchte ich das an dieser Stelle noch einmal deutlich machen –, wiederholt das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat und nicht beanstandet wurde. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regelungsmaterie, mit der wir es hier zu tun haben, äußerst sensibel ist, da zwischen Geheimhaltungsschutz auf der einen Seite und den grundgesetzlichen Garantien des effektiven Rechtsschutzes sowie des rechtlichen Gehörs auf der anderen Seite ein Spannungsverhältnis besteht. Bei einer solchen Ausgangslage sollten wir Gesetzesänderungen nur in Betracht ziehen, wenn dafür nachweisbar ein Bedürfnis besteht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ihr Papier führt diesen Nachweis nicht. Auch sind mir aktuell keine Probleme aus der Praxis bekannt. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mir schon!) Dennoch zurück zu Ihrem Antrag. Besonders problematisch erscheint mir, dass die Durchführung eines In-camera-Hauptsacheverfahrens nur durch den Kläger, nicht aber durch andere Beteiligte beantragt werden kann. Diese einseitige Ausgestaltung dürfte dann sachlich nicht gerechtfertigt sein, wenn die geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge beispielsweise nicht der beklagten Behörde zugeordnet werden können. Bedenklich ist außerdem die vorgesehene Verwertung der geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge durch das Gericht der Hauptsache bei gleichzeitigem Ausschluss des Akteneinsichtsrechts und bei Einschränkung der Begründungspflicht sowie des rechtlichen Gehörs. Diese beantragten Maßnahmen führen dazu, dass sich die Beteiligten am Ende des Verfahrens mit einer Entscheidung des Gerichts konfrontiert sehen, die unschlüssig bzw. nicht nachvollziehbar ist; das wurde hier schon angesprochen. Damit würde natürlich keineswegs die Akzeptanz der Entscheidung gefördert werden, wie Sie es hingegen behaupten. Die als Ausgleich geforderte Einführung eines neuen Berufungszulassungsgrundes ist nicht geeignet, hier für die nötige Abhilfe zu sorgen; denn logischerweise muss auch die nächste Instanz aus Gründen des Geheimhaltungsschutzes bei einem für die Beteiligten geheimen und intransparenten Verfahren bleiben. Auch hier würde das Urteil zu voraussichtlich maßgeblichen Fragen keine Begründung liefern können. Zudem möchte ich deutlich machen, dass ich die bisherige Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte bzw. des Bundesverwaltungsgerichts aus sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten als kluge Entscheidung des Gesetzgebers betrachte (Beifall des Abg. Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]) und sie für verfassungsrechtlich mindestens sinnvoll halte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Auch scheint fraglich, ob die Verwaltungsgerichte in gleichem Maße wie die nach geltendem Recht zuständigen Fachsenate der OVGs, der VGHs und des Bundesverwaltungsgerichts die Einhaltung der Anforderungen des materiellen und personellen Geheimschutzes gewährleisten könnten. Ich denke, ich habe die Fragen, die Problemstellungen und die Kritik im Hinblick auf Ihren Gesetzentwurf hinreichend deutlich gemacht, den wir aus den genannten Gründen ablehnen müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Alexander Hoffmann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Besserer Rechtsschutz bei behördlich geheim gehaltenen Informationen – so ist Ihr Gesetzentwurf überschrieben. Damit klingt er gut. Ich darf vorweg sagen: Diese Zielrichtung eint uns, denke ich, alle; denn wer von uns will keinen guten Rechtsschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die entscheidende Frage ist aber, ob der Gesetzentwurf im Vergleich zur aktuellen Situation tatsächlich eine Verbesserung bringt. Um das entscheiden zu können, möchte ich mich kurz mit der aktuellen Rechtslage und der aktuellen Praxis – ich denke, das ist ganz wichtig – bei den Gerichten auseinandersetzen. Der Grundsatz – das ist vorhin schon angesprochen worden – ist in § 99 Absatz 1 Satz 1 VwGO geregelt. Danach haben Behörden in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine umfassende Vorlagepflicht für Unterlagen und Akten sowie auch eine umfassende Auskunftspflicht. Die Ausnahme ist in Satz 2 geregelt. Die Behörde darf die Vorlage verweigern, wenn es durch diese zu Nachteilen für den Bund oder ein Land kommt oder wenn Informationen von Gesetzes wegen oder ihrem Wesen nach geheim zu halten sind. Die Rechtsfolge – auch das ist, denke ich, wichtig – ist, dass die oberste Aufsichtsbehörde dann die Vorlage verweigern kann. Es ist also eine Ermessensentscheidung, keine gebundene Entscheidung. Früher genügte hier die Glaubhaftmachung dieser Umstände. Nach einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 1999 musste eine Rechtsänderung vollzogen werden; das ist angesprochen worden. Heute ist diese Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde mit dem sogenannten In-camera-Verfahren überprüfbar. Das ist also ein externer Spruchkörper, angesiedelt bei den Oberverwaltungsgerichten oder beim Bundesverwaltungsgericht. Diese Gerichte entscheiden, ob die Gründe für die Verweigerung der Vorlage tragfähig gewesen sind. Das Ziel ist relativ offensichtlich. Es soll vermieden werden, dass geheim zu haltende Informationen so in das Hauptsacheverfahren eingetragen werden. Aber zurück zum Maßstab. Die Vorlage kann verweigert werden, wenn die Offenlegung Nachteile für den Bund oder ein Land bedeuten würde oder wenn die Informationen von Gesetzes wegen oder ihrem Wesen nach geheim zu halten sind. Ob das der Fall ist, meine Damen und Herren – das ist vorhin beim Kollegen Monstadt schon angeklungen –, wird im Wege der verfassungskonformen Auslegung heute über die praktische Konkordanz entschieden. Es werden also die widerstreitenden Interessen – das Informationsinteresse der Beteiligten, des Klägers und der Beklagten – sowie das Aufklärungsinteresse bzw. das Geheimhaltungsinteresse der dritten Person – vielleicht auch eines Privaten – gegenübergestellt. Dann müssen diese widerstreitenden Interessen zu einem verfassungskonformen Ausgleich gebracht werden. In der Praxis bedeutet dies: Je höher die Bedeutung der Information für den Prozess, auch für die Entscheidung und die Aufklärung ist, desto höher sind die Anforderungen an die Verweigerung. Das heißt also, wenn die Einholung der verweigerten Information für die vollständige Beweiswürdigung im Verfahren quasi unverzichtbar ist, muss es schon gravierende Gründe geben, die gegen eine Offenlegung sprechen. Es muss sich um Rechtsgüter von erheblichem Rang handeln. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eines sichergestellt: Es wird auch die Frage berücksichtigt, ob es andere ausreichende Beweismittel statt dieser Information gibt. Damit ist in der Praxis dem Grunde nach der effektive Rechtsschutz gewährleistet. Der Kollege Monstadt und ich haben recherchiert. Uns ist nicht ein einziger Fall in der Praxis bekannt, wo das Gericht nicht richtig oder sachgerecht hat entscheiden können, weil bestimmte Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht vorgelegt werden konnten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Christina Jantz [SPD] – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hätten Sie mich mal gefragt! Dann hätten Sie was gekriegt!) – Kollegin Keul, Sie hatten vorhin von Beweislastentscheidungen gesprochen. Auch das hat mich nicht überzeugt, weil beim Verwaltungsgericht bzw. im Verwaltungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Das heißt, es wird eben nicht nach Beweislast entschieden, sondern das Gericht muss entscheiden, ob die Sachlage so ausreichend ermittelt ist bzw. die Informationen so zusammengetragen sind, dass ein sachgerechtes Urteil gefällt werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU) Am Ende noch eine Anmerkung: Ihre Idee – dabei geht es um dieses In-camera-Hauptsacheverfahren; so will ich es einmal nennen – würde in der Konsequenz dazu führen, dass der Richter die geheime Information im Hinterkopf hat. Das würde quasi bedeuten – schließlich ist der Richter auch nur ein Mensch –, dass die Information in das Verfahren getragen wird. Der Richter würde die Entscheidung bzw. das Urteil unter Umständen in dem Wissen über diese Information fällen. Dann hätten wir tatsächlich ein verfassungsrechtliches Problem hinsichtlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz, weil weder der Kläger noch der Beklagte zu diesen Informationen etwas sagen könnten, geschweige denn wüssten, um welche Informationen es sich handelt. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/3921 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über Soziale Sicherheit Drucksache 18/4048 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 18/4216 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.6 – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4216, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4048 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetz zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Beratung mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einer starken Jugendhilfe aufnehmen Drucksache 18/4185 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Norbert Müller für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie zu so später Stunde hier sind! Ich glaube, wir sollten zunächst dem Bundesrat dafür danken, dass er im Oktober 2014 die Debatte über die Frage, wie wir mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, deren Zahl deutlich zunimmt, umgehen wollen – diese Debatte wurde in der Fachöffentlichkeit damals längst geführt –, aufgegriffen und in die breite Öffentlichkeit gebracht hat. Für uns sollten aber die Verteilung der Flüchtlinge nach festen Quoten und die finanziellen Aspekte, die dahinterstehen, nicht entscheidend sein. Für uns sollte vielmehr die Frage entscheidend sein, wie wir mit diesen jungen Menschen umgehen wollen. (Beifall bei der LINKEN) Wir stellen fest, dass wir schätzungsweise 14 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben und eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sein könnten, die aber durch die Altersfeststellung künstlich älter gemacht werden – mit steigender Tendenz. Von dieser Feststellung sollten wir die zentrale Frage ableiten: Reden wir hier über Kosten, oder reden wir hier über Menschen? Weil wir über junge Menschen reden, für die sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Grundgesetz gelten, hat das Kindeswohl Vorrang. Der deutsche Begriff „Kindeswohl“ wird in der UN-Kinderrechtskonvention definiert als „best interests of the child“. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Sicherung der Würde der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre körperliche Unversehrtheit sollten wir ebenfalls in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen rücken. Das Spiel, das gerade in der Bundesregierung gespielt wird, lässt erahnen, dass uns Böses bevorsteht, wenn ein Umverteilungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Wir kennen die Ausführungen von Ministerin Schwesig und die Ausführungen ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks, die jetzt leider nicht anwesend ist, aus dem Ausschuss. Sie haben deutlich gemacht, welche Differenzen es diesbezüglich in der Bundesregierung gibt. Wenn wir den Ausführungen seitens der SPD-Fraktion, ihrer Ministerin und Caren Marks Glauben schenken dürfen, hätten wir im Haus eine deutliche Mehrheit von SPD, Grünen und Linken, die den Gedanken des Kindeswohls an die zentrale Stelle setzten. Ich möchte das anhand von fünf Punkten aus unserem Antrag ausführen, damit Sie mir folgen können. Erstens. Ich glaube, wir könnten uns darauf einigen – das habe ich bereits gesagt –, dass das Kindeswohl Vorrang vor allen weiteren Entscheidungen hat. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens. Ich glaube – hier sind wir uns einig, auch wenn ich die Debatte in der Kinderkommission aus dieser Woche reflektiere –, dass wir deutschlandweit standardisierte Clearingverfahren und eine flexible Aufnahmephase brauchen, in der geklärt wird, was mit dem Kind, mit dem Jugendlichen passieren soll, und dass wir eine frühzeitige Vormundschaftsbestellung benötigen, damit es einen Rechtsansprechpartner gibt und die streckenweise sehr wüsten Verfahren einer Ordnung zugeführt werden. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Wir wollen die abenteuerlichen Zustände bei der Altersfeststellung beenden. Es gab gerade eine Dokumentation in der ARD dazu. In Hamburg werden allein zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, die sich als minderjährig zu erkennen geben, durch Altersfeststellungsverfahren – häufig medizinische Altersfeststellungsverfahren – künstlich älter gemacht. Wir können vielleicht später in der Debatte darauf eingehen, was das konkret bedeutet. Viertens. Wir wollen die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, nicht in irgendwelchen Heimen und nicht in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Fünftens. Wir wollen keine Verteilung nach starren Quoten, weil dies letzten Endes gegen das Kindeswohl spricht. (Beifall bei der LINKEN) Stattdessen – hier sind wir mit dem Bundesrat einer Meinung – fordern wir die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe auch aus Bundesmitteln. Wir fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes, eine Entlastung der Kommunen und der Länder. Das hat übrigens das Bundesland Bayern, das den Beschluss des Bundesrates hierüber beantragt hat, genauso gesehen. Herr Lehrieder, Sie sehen so aufmerksam aus. Frau Staatsministerin Müller aus Bayern hat im Bundesrat – das ist der einhellige Beschluss – ein bundesweites Verteilungsverfahren beantragt. Der Beschluss hat zwei Komponenten – ich zitiere –: „die finanzielle Unterstützung der Kommunen und der Länder durch den Bund“. Genau das wollen wir auch. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen eine Umverteilung der Kosten zwischen den Ländern, eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, einen Lastenausgleich, bevor es zu starren Verteilungen kommt. In diesem Punkt sind wir uns einig. Ich hoffe, dass wir in diesem Hause eine politische Mehrheit dafür finden. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Müller, zwei Vorbemerkungen: Erstens. Machen Sie sich mal keine Sorgen! Diese Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden gemeinsam in den nächsten Wochen und Monaten Lösungen erarbeiten, um diese Herausforderungen zu meistern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Zweitens. Sie haben viele Dinge angesprochen, über die wir tatsächlich diskutieren können. Sie haben aber auch vieles angesprochen, was Rechtslage ist. Natürlich steht das Kindeswohl an erster Stelle – das ist unbestritten –, weil es Rechtslage ist. Deswegen sollten wir darüber diskutieren, wie wir konkret Handelsoptionen aufzeigen, um dieser besonderen Situation Herr zu werden. Mit den Kriegen in Syrien und im Irak erkennen wir in dramatischer Form, welche Folgewirkungen die humanitären Katastrophen auch für uns in Deutschland haben, weil der Zuzug von Flüchtlingen massiv zugenommen hat. Ich erinnere daran, dass wir im Jahr 2013 mit Blick auf die Inobhutnahmen sechsmal so viele junge unbegleitete Flüchtlinge hatten wie im Jahr 2008. Das sind junge Menschen, die in ihrem Heimatland Schreckliches erlebt haben. Sie kommen verstört nach Deutschland; sie brauchen Vertrauen, Hilfe und Perspektive. Leider ist es so, dass die massiv steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einige Kommunen vor große Herausforderungen stellt. An dieser Stelle möchte ich sagen – jeder kann das für seine eigene Kommune bewerten und hat dies sicher auch schon anschaulich wahrgenommen –, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, die Mitarbeiter der Träger und auch diejenigen, die sich hier freiwillig engagieren, eine hohe Motivation haben, das Problem zu lösen. Wir sollten diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön sagen; nur sie wissen, welche Schwierigkeiten sie momentan erleben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es gilt natürlich der Grundsatz, dass wir Flüchtlinge aufnehmen, gerade Jugendliche und Kinder. Aber es muss gesagt werden, dass wir – ich komme aus Hamburg; aber auch Berliner und Münchener können das in ähnlicher Form berichten – große Probleme und auch Verwerfungen haben. Die Motivation vieler ehrenamtlich Engagierter geht teilweise zurück, weil sich die Probleme so ballen, dass Handlungsoptionen angezeigt sind. Wir müssen diese Situation trotz der Schwierigkeiten schnellstmöglich politisch meistern. Erster Punkt: Handlungsbedarf. Unbestritten ist, dass sich die Frage stellt – da komme ich zu Ihrem Kernpunkt zurück –, wie wir die „Lasten“ – in Anführungszeichen – verteilen können; ich habe immer ein Problem damit, bei Kindern und Jugendlichen von „Lasten“ zu sprechen. Tatsache ist, dass Metropolen eine gewisse Anziehungskraft haben. Tatsache ist übrigens auch, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir damit umgehen, dass nicht nur Menschen, die vor Krieg flüchten, nach Deutschland kommen, sondern auch die Zahl der Zuwanderer vom Balkan oder aus ähnlichen Gebieten zunimmt. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege Weinberg, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Müller? Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Ja. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Herr Weinberg, vielen Dank, dass Sie die Frage gestatten. – Sind Sie mit mir der Meinung, dass es besonders auffällig ist, dass gerade in der Hansestadt Hamburg, die besonders viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnimmt – da gebe ich Ihnen recht –, zwei Drittel der betreffenden Personen abgelehnt werden, nachdem sie als volljährig eingeschätzt wurden – überwiegend auf Grundlage eines medizinischen Einschätzungsverfahrens –, und dass dies möglicherweise vor dem politischen Hintergrund geschieht, dass die Freie und Hansestadt Hamburg dadurch, dass sie schlichtweg größere Zahlen für volljährig erklärt, die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge reduzieren will? Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Ihre Annahme ist eine politische Unterstellung, die ich nicht teile. Das sage ich ganz offen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube nicht, dass diejenigen, die von Behördenseite dafür verantwortlich sind, eine politische Vorgehensweise haben. Ich traue allen zu, dass sie ihren Aufgaben nachkommen. Ich wäre mit solchen Unterstellungen sehr vorsichtig, weil sie im Hinblick auf die Frage, wie man mit Flüchtlingen umgeht, leicht falsch verstanden werden können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber Sie haben es angesprochen: Ist es eigentlich Zufall, dass so viele junge Menschen nach Hamburg oder Berlin, also in die Metropolen kommen? Darüber muss man sich Gedanken machen. Ich will das Thema Fluchtbiografie aufgreifen. Es ist unsere Aufgabe – das ist der Kern der rechtsstaatlichen Asylpolitik –, diesen Kindern Schutz zu gewähren und ihre Situation insgesamt zu verbessern. Jetzt komme ich noch einmal zur Frage der Verteilung, zu den sogenannten Quoten. Ja, es gibt Länder wie Hamburg oder auch Nordrhein-Westfalen, die momentan sehr intensiv gefordert sind. Ich finde es richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie man mit Blick auf den berühmten Königsteiner Schlüssel dazu kommt, auch die Verteilung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge zu verändern. Es muss nicht eins zu eins der Königsteiner Schlüssel sein; aber ich könnte mir vorstellen, dass man sich an ihm orientiert. Dort, wo gewisse Strukturen der Jugendhilfe bereits eine besondere Stärke haben, könnte man möglicherweise – das müssen die Länder für sich entscheiden und miteinander besprechen – mehr jugendliche Flüchtlinge aufnehmen, während Länder, bei denen die Jugendhilfestrukturen noch nicht so weit sind – alle Länder haben jedoch gewisse Strukturen; auch das muss man deutlich sagen –, möglicherweise etwas stärker entlastet werden könnten. Eines sage ich aber auch ganz klar: Die Verteilung auf die Kommunen obliegt ausschließlich den Ländern. Wir wissen, dass es viele Regionen gibt – ich kann das für mein Bundesland Hamburg sagen –, in denen eigentlich alle Kommunen gleich gut aufgestellt sind. Aber es gibt auch Bundesländer, in denen es Kommunen gibt, die sich bereits intensiv mit dem Thema der Jugendhilfestrukturen beschäftigt haben, und auch andere, in denen das noch nicht der Fall ist. Wir sagen ganz deutlich: Ja, über den Verteilungsschlüssel muss diskutiert werden, müssen die Länder diskutieren. Zweitens. Selbstverständlich – das habe ich vorhin schon gesagt – ist das Kindeswohl entscheidend. Das ist eine rechtliche Vorgabe, und das muss eingehalten werden, auch bei der Frage der Unterbringung etc. Natürlich wollen wir nicht, dass hochverstörte junge Menschen und Kinder in den großen Unterkünften untergebracht werden. Momentan geschieht dies leider, weil die Zunahme der Zahl der Flüchtlinge in Teilen so extrem ist, dass man nicht mehr in geeigneter Form darauf reagieren kann. Das heißt, wir müssen die Kommunen auch bei Fortbildungen, Qualifizierungen und ähnlichen Dingen unterstützen. Ein weiterer Punkt. Im Sinne der Kinder muss es klare Verfahrensstandards geben. Es darf keine langen Wartezeiten geben. Weil die Kinder in einer besonderen Fluchtsituation sind, müssen die familiären und freundschaftlichen Beziehungen berücksichtigt werden. Eine Stabilisierung der jungen Menschen im Bereich der Familie ist ganz wichtig. Wir werden uns auch um – Frau Präsidentin, ich komme langsam zum Schluss – die Verankerung eines Bleiberechtes während der Ausbildung kümmern. Wir wollen den jungen Menschen über Bildung und Ausbildung eine Chance bieten. Deswegen müssen sie und auch die Unternehmen, die sie ausbilden, eine Sicherheit haben, dass sie in der Zeit der Ausbildung nicht abgeschoben werden. Die Länder haben bereits die Möglichkeit, dies sicherzustellen. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir das unterstreichen, indem wir eine bundesgesetzliche Regelung implementieren. Ich will aber noch einmal deutlich machen: Das ist bereits möglich, auch eine spätere Übernahme in eine Beschäftigung als Fachkraft. Ich glaube, wir täten gut daran, hier einen Akzent zu setzen, weil man darüber die Wirtschaft, insbesondere Unternehmen des Mittelstands, mobilisieren kann, sodass sie bereit sind, die jungen Menschen auszubilden und ihnen eine Chance zu bieten. Die konsequente Anwendung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist eine Selbstverständlichkeit. Das Thema ist nicht nur erkannt, sondern auch aufgegriffen worden. Wir erwarten in den nächsten Wochen und Monaten einen Gesetzentwurf, der die entsprechenden Aspekte berücksichtigt. Ich bin guter Dinge, dass wir in der Großen Koalition diese sehr wichtige und auch schwierige Aufgabe meistern werden. Warten wir also ab, bis die Bundesregierung entsprechende Entwürfe vorlegt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Beate Walter-Rosenheimer das Wort. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie sind auch noch da. Schön, dass Sie sich heute noch Zeit genommen haben. – 239 Fragen und keine Antworten, das fällt mir spontan zum Thema „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ ein. 239 Fragen zu diesem Thema haben wir Grüne vergangenen Herbst, Anfang November, in einer Großen Anfrage an die Bundesregierung gestellt, und bis heute haben wir keine Antwort erhalten. Die Bundesregierung hat um neun Monate Zeit für die Beantwortung gebeten. Wir finden, das ist eine Menge Zeit; während dieser neun Monate kriegen wir Grüne ganz viele Kinder. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hoffen, dass die Antworten dann auch Hand und Fuß haben. Wir wollen von der Bundesregierung Auskunft über die unterschiedlichsten Themenkomplexe, zum Beispiel zur Einreise und Identifizierung, zum Flughafenverfahren, zur Inobhutnahme und zur Vormundschaft. Da sind viele Fragen offen, und in der Praxis läuft vieles nicht gut. Zu all diesen relevanten Themenfeldern haben wir ausführlich recherchiert, was im Argen liegt, um herauszufiltern, welche Änderungen und schnellen Maßnahmen wir für dringend notwendig halten. Wir brauchen allerdings nicht nur schnelle Maßnahmen und Änderungsankündigungen, sondern auch Taten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu haben wir landauf, landab nicht nur viele Einrichtungen, Erstaufnahmen und Asylunterkünfte besucht, sondern auch mit vielen relevanten Organisationen, Verbänden und Menschen gesprochen, die uns bei unseren Bemühungen unterstützt haben. Ihnen gebührt an dieser Stelle unser herzlicher Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Gerade weil die Bundesregierung sich wirklich viel Zeit lässt – ich glaube, das kann man schon so sagen –, und das, obwohl das Thema nicht nur topaktuell, sondern auch hochbrisant ist, finde ich es sehr schön, dass Sie von den Linken heute den vorliegenden Antrag eingebracht haben; denn so wird das Thema im Plenum debattiert und in die Öffentlichkeit gerückt. Sehr viel von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, kann ich auch unterstützen, zum Beispiel die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls in den Asylverfahren – das ist sehr wichtig –, das umgehende Heraufsetzen des Alters für die Verfahrensmündigkeit auf 18 Jahre – damit sollten wir nicht mehr warten – oder die Standardisierung und Harmonisierung der Clearingverfahren in den Ländern auf hohem Niveau. Das sind ganz wichtige Punkte, die Sie nennen. Es ist wirklich schlimm, Herr Weinberg, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Wir werden immer wieder ermahnt. Das ist unsäglich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vor der Kinderkommission – Herr Müller, Sie waren da; Frau Rüthrich, Sie haben ihn eingeladen – hat ein junger Flüchtling aus Afghanistan sehr beeindruckend, aber auch sehr erschütternd über seine Flucht, die Trennung von seinen Brüdern und seine langen Zwischenaufenthalte berichtet. Immer wenn wir mit betroffenen Menschen reden, hören wir ähnliche Geschichten. Dieser Zustand ist unerträglich; das ist ganz klar. Wenn die jungen Menschen hier ankommen, sind sie gezeichnet von einem langen Leidensweg. Oft sind sie traumatisiert. Natürlich brauchen sie als Erstes Sicherheit, Ruhe und Grundversorgung. Aber das ist natürlich nicht genug. Darüber hinaus brauchen sie auf längere Sicht Sozialpädagogen und Psychologen, die sich um sie kümmern. Hier haben wir ein großes Problem, und zwar aus vielerlei Gründen. Die Jugendämter fühlen sich überlastet, und das durchaus zu Recht; wir haben von der Problematik gehört. Therapieplätze für Kinder und Jugendliche gibt es in Deutschland ohnehin schon zu wenig. Wenn ein Kind sechs Monate auf einen Platz wartet, dann ist das sehr kurz. Das ist für so junge Menschen aber eine lange Zeit. Bei jungen Flüchtlingen sieht es noch wesentlich schlimmer aus. In diesen Fällen haben wir auch noch das Problem, dass wir keine Dolmetscher haben oder keine Therapeuten, die die Sprache der Flüchtlinge sprechen. Das ist wirklich ein riesiges Problem, das wir angehen sollten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn alles so bleibt, wie es jetzt ist, dann geht das Elend der jungen Menschen in unserem Land – das muss man leider sagen – immer weiter. Genau deshalb fordern wir Grüne in jeder Haushaltsberatung immer wieder mehr Geld für die Jugendhilfe und mehr Personal. Ich möchte zum Schluss noch etwas zur Umverteilung sagen; denn das ist ein sehr kritischer Punkt. Ich komme aus Bayern, ich kenne das Problem: München, Passau, Rosenheim, da kommen ganz viele Flüchtlinge an. Die Kommunen sind irgendwie am Rand dessen, was sie leisten können. Da wird auch sehr viel getan. Aber ich möchte Sie wirklich daran erinnern: Wir sprechen hier von 14 000 jungen Menschen, die noch Kinder und Jugendliche sind. Ich möchte an Sie appellieren, dafür zu sorgen, dass wirklich das Kindeswohl an erster Stelle steht und die Veränderungen nicht nach Quoten vorgenommen werden, sondern eben kindgerecht. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Gülistan Yüksel hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Gülistan Yüksel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich betonen, dass das Thema, über das wir reden, zu wichtig ist, als dass wir uns in parteipolitischem Klein-Klein verlieren dürften. Wir müssen hier alle an einem Strang ziehen. Unser Ziel als Abgeordnete im Deutschen Bundestag und insbesondere als Mitglieder des Familienausschusses muss es sein, das Wohl der Kinder in Deutschland zu gewährleisten, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) das Wohl aller Kinder in Deutschland, egal ob sie hier geboren wurden, zugewandert sind oder auf der Flucht vor Krieg und Armut zu uns gekommen sind. Ich denke, ich kann hier für alle Anwesenden sprechen, wenn ich sage, dass wir diesen Kindern helfen müssen. Besonders schutzbedürftig sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, sie kommen in großer Not zu uns. Diese Kinder sind nicht freiwillig hier, sie sind geflohen vor Krieg, Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung. Manche wurden vertrieben, manche sind von ihren Eltern in der Hoffnung geschickt worden, dass den Kindern in Deutschland eine bessere Perspektive für die Zukunft geboten wird. Eltern und Kinder trennen sich dabei niemals freiwillig; das muss uns immer bewusst sein. Viele sind von Krieg und Terror traumatisiert und finden sich nun allein in einem fremden Land wieder, wo sie weder Kultur noch Sprache verstehen. Manche haben Schlafstörungen, geraten bei lauten Geräuschen in Panik oder sind sogar suizidgefährdet. Sie hier aufnehmen, sie schützen und zur Ruhe kommen lassen, dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Egal wie viele kommen, ob es hundert oder tausend sind: Es sind Kinder, die unsere Hilfe benötigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, in Ihrem Antrag erwähnen Sie genau die Punkte, die uns auch wichtig sind und die wir bereits unterstrichen haben: Bestehende Missstände müssen beseitigt werden. Das Kindeswohl hat den absoluten Vorrang in allem, was wir unternehmen. Die besonders belasteten Kommunen und Jugendämter müssen entlastet werden. In Abstimmung mit den Ländern sind wir nun gemeinsam gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den stetig steigenden Belastungen der Kommunen durch eine bessere Verteilung der Flüchtlinge entgegenwirkt. Auch ich bin mir der Bedenken gegenüber einer Umverteilung durchaus bewusst; aber die jetzige Situation ist bei dem hohen Zustrom so nicht tragbar. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn Kinder und Jugendliche ohne ausreichendes pädagogisches Personal in überfüllten Unterkünften auf engstem Raum zusammenleben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir dürfen die betroffenen Kommunen und Jugendämter mit diesen Herausforderungen nicht alleinlassen. Deshalb würde ich mir persönlich wünschen, dass auch der Bund finanzielle Verantwortung übernimmt. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Die Versorgung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung muss bedarfsgerecht nach dem Jugendhilferecht geschehen. An der Primärzuständigkeit der Jugendämter wird hierbei festgehalten; denn hier sitzen die Experten. Es gilt ganz klar, dass die Kinder und Jugendlichen nur an fachgerecht ausgestattete und auf die Bedürfnisse der Flüchtlingskinder angepasste Jugendämter übergeben werden. Eine Umverteilung geschieht nur unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Ich finde es gut, dass Sie in Ihrem Antrag fordern, dass das Alter für die Verfahrensmündigkeit in aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten auf 18 Jahre angehoben wird. Auch wir in der SPD haben bereits klargestellt, dass die bisherige Regelung, nach der Jugendliche rechtlich schon mit 16 Jahren als verfahrensmündig gelten, nicht richtig ist. Darum haben wir einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag festgeschrieben. So wird es auch umgesetzt. (Beifall bei der SPD) Verstärkt soll auch auf eine gemeinsame Verteilung und Unterbringung geachtet werden. Dabei sollen nicht nur familiäre, sondern auch persönliche Beziehungen berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche, die sich auf ihrer Flucht kennengelernt und gemeinsam den schweren Weg nach Deutschland zurückgelegt haben, sollten nicht getrennt werden. Sie haben Vertrauen und Beziehungen zueinander aufgebaut. Sie bei einer Umverteilung wieder auseinanderzureißen, wäre unverantwortlich. (Beifall bei der SPD) Der Königsteiner Schlüssel soll also nicht rigoros angewendet werden, sondern soll modifiziert werden. Das Kindeswohl hat immer Vorrang. Es darf keine Verteilung bei Kindeswohlgefährdung geben. Mir ist es ganz wichtig, die Menschen mitzunehmen. Wir dürfen nicht über die Kinder und Jugendlichen hinweg entscheiden, sondern sie müssen an dem Entscheidungsprozess beteiligt werden. Ihre Bedürfnisse und Wünsche müssen ernst genommen und auch berücksichtigt werden. Das Thema der weiter gehenden Schaffung von Beschwerde- und Beteiligungsmechanismen über das Bundeskinderschutzgesetz hinaus ist Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-AG zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. Auch der Zugang zu Ausbildung und Sprachkursen muss verbessert werden. Wir dürfen die Kinder und Jugendlichen mit der Bewältigung ihres Alltags nicht alleinlassen. Sie brauchen Sicherheit und Perspektiven sowie die Möglichkeit, ihre Potenziale zu erkennen und zu entwickeln. Laut UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Bildung. Wir müssen daher darüber diskutieren, den Aufenthalt bis zum Abschluss der Ausbildung zu gewährleisten und eine Übergangsregelung zur anschließenden Arbeitssuche zu finden. (Beifall bei der SPD) Darüber hinaus brauchen wir aussagekräftige Daten. Wir benötigen eine verlässliche Auskunft darüber, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hier ankommen, wo sie herkommen, welche Transitstrecken sie gewählt haben. Diese Daten sind notwendig, damit wir effektiv helfen können. Sie sind wichtig, um die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen besser zu verstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eingangs erwähnt: Wir haben alle das gleiche Ziel; wir müssen alle am selben Strang ziehen. Auch die Kinderkommission – das ist eben erwähnt worden – hat die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Blick; dafür auch von hier aus unseren herzlichen Dank. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf abwarten und gemeinsam das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließende Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Andrea Lindholz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass die Linke ihren Antrag so kurzfristig vorgelegt hat, macht für mich eines deutlich: Es geht nicht um eine ernsthafte, konstruktive Diskussion über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie keine anderen Argumente haben! Traurig! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist doch Unsinn!) sondern es geht um reine Effekthascherei. (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Kurzfristige Anträge sind Ihnen fremd!) Auch die pauschale Forderung, der Bund solle einfach mal mehr Kosten übernehmen, geht doch an der Realität vorbei. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können es doch einfach umsetzen!) Bayern hat bereits Mitte 2014 auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen und einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, mit dem die Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen auf das Bundesgebiet ermöglicht werden soll. (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten! Das verschweigen Sie immer!) Die Verteilung soll sich nach dem Königsteiner Schlüssel richten, der üblicherweise bei der Flüchtlingsverteilung angewendet wird. Wie bei allen Kindern steht natürlich gerade bei minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle. Für sie ist primär die Jugendhilfe zuständig, die die Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII in Obhut nehmen muss. Dort ist im Übrigen – ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung – auch das Kindeswohl ausdrücklich verankert. Der Vorrang des Kindeswohls steht doch damit überhaupt nicht ernsthaft zur Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU) In § 39 SGB VIII gibt es bereits grundsätzlich ein Verfahren, wie die Kosten der Inobhutnahme zwischen den Ländern verteilt werden. Das zentrale Problem ist vielmehr, dass bisher die Kommune, in deren Gebiet der minderjährige Flüchtling aufgegriffen wurde, während der Erstklärungsphase und oft auch darüber hinaus für das Kind zuständig bleibt. Die Inobhutnahmen konzentrieren sich damit vor allem auf bestimmte Kommunen, die an den Hauptflüchtlingsrouten liegen. Für Bayern ist es hier zum Beispiel das Jugendamt in Rosenheim, das innerhalb eines Jahres 450 teilweise schwer traumatisierte Flüchtlingskinder aufgegriffen hat und rund 300 davon dauerhaft in Obhut nehmen musste. Obwohl sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort aufopfern und alles daransetzen, gerät allein aufgrund der Fallzahlen das Kindeswohl in Gefahr, weil man mit diesen Kapazitäten schlicht nicht zurechtkommen kann. Die größten Kapazitäten sind irgendwann erschöpft. Wenn dann traumatisierte Kinder in Pensionen oder in Turnhallen untergebracht werden müssen, weil nicht mehr Platz vorhanden ist, dann ist es im ureigenen Interesse der Kinder, dass wir auch die Jugendämter in den Bundesländern in die Verantwortung nehmen, die weniger belastet sind. (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Und keinerlei Erfahrung damit haben!) Das Problem ist auch nicht eine strukturelle Unter-finanzierung der Jugendhilfe, wie es der Antrag suggeriert, sondern es sind schlicht die extrem angestiegenen Fallzahlen. Bayern hat allein im letzten Jahr 3 400 Inobhutnahmen registriert. Diese Zahl wird auch für 2015 erwartet. Damit hat sich die Zahl im Vergleich von 2013 zu 2014 versechsfacht. Bayern hat auf den Anstieg reagiert und zumindest die älteren Jugendlichen bayernweit verteilt. Aber auch die Jugendämter in Bayern geraten aufgrund der hohen Fallzahlen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Mit der Forderung, mehr Geld auszugeben oder neue Strukturen einzurichten, wo doch im gesamten Bundesgebiet schon Strukturen vorhanden sind, lösen wir das Problem gerade nicht. Das Augsburger Jugendamt hat erst kürzlich berichtet, dass es bei der Besetzung von sechs neuen Stellen schlicht Probleme hat, Personal zu finden. Auch diese Problemstellung wird in Ihrem Antrag vollkommen ignoriert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Warum? Gerade die Bundesländer, in denen die Linken an der Regierung beteiligt sind, nehmen nur sehr wenige Fälle auf. Laut Statistischem Bundesamt haben Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2013 zusammen 56 Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer gemeldet. (Bettina Hornhues [CDU/CSU]: Das ist ja ein Witz!) Bayern meldete im selben Zeitraum 575 Inobhutnahmen. Deren Zahl ist bei uns im letzten Jahr um das Sechsfache angestiegen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Es sind dreimal so viel Einwohner! Das ist doch Unsinn!) Daran sieht man: Wenn wir all diese Fälle gleichmäßig auf alle Länder verteilen würden, hätten wir weitaus weniger Probleme. Wir müssten keine neuen Strukturen schaffen, und wir müssten auch nicht zwingend mehr Geld ausgeben. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn Ihnen also wirklich etwas am Wohl der Kinder liegt, dann plädieren Sie doch erst einmal dafür, dass wir eine gerechte Verteilung innerhalb Deutschlands vornehmen. Warum haben sich denn die meisten Bundesländer dem Vorschlag Bayerns angeschlossen und wollen das jetzt auch umsetzen? (Beifall der Abg. Bettina Hornhues [CDU/CSU]) Aus genau diesem Grund: weil man damit erst einmal den Druck herausnimmt. Das wird im Laufe dieses Jahres erfolgen. Es muss dann auch die Kostenverteilung innerhalb der Länder neu geregelt werden. Aber auch hier – da bin ich mir sicher – wird man kurzfristig Lösungen finden. Es kann auf keinen Fall angehen, dass man diese schwierigen Fälle auf einige wenige Kommunen in Deutschland konzentriert. Das ist den Kommunen, den Mitarbeitern, aber auch den Kindern und Jugendlichen gegenüber verantwortungslos. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn ich wie gerade höre, es sei nicht möglich, dass Jugendliche zum Zwecke der Ausbildung einen Aufenthaltstitel bei uns bekommen, dann muss ich sagen: Schauen Sie auch hier ins Gesetz! Natürlich geht das jetzt schon. Ich kann zum Zwecke der Ausbildung bei uns einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. Das muss dann aber auch von den Ländern mit einer entsprechenden Anweisung umgesetzt werden. Es gibt Länder, die das besser machen, und Länder, die das weniger gut machen. Aber auch für diesen Fall gibt es Gesetze. Es liegt ausschließlich am Vollzug. Natürlich kann ein gut ausgebildeter Jugendlicher, der eine entsprechende Fachkraft ist, auch im Anschluss an seine Ausbildung bei uns bleiben und einen entsprechenden Aufenthalts-titel erhalten. Morgen wird der Bundesinnenminister den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung einbringen. Darin ist unter anderem geregelt, dass gut integrierte Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltsberechtigung erhalten sollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit diesen Maßnahmen schaffen wir für jugendliche Flüchtlinge, die sich gut integrieren, echte Perspektiven in Deutschland. Solche – ich sage es einmal aus meiner Sicht – Schaufensteranträge wie der heutige, die in keiner Weise zur Lösung des Problems beitragen und nichts anderes enthalten als ein Nein gegen eine gerechte Verteilung, lösen das Problem weder kurzfristig noch mittelfristig. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das war kein Beitrag!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4185 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Da ich keinen Widerspruch höre, ist das somit beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 18 – den letzten am heutigen Tage – auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes unverzüglich vorlegen Drucksache 18/3919 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Innenausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Damit eröffne ich zugleich die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Dr. Julia Verlinden von Bündnis 90/Die Grünen, der ich hiermit das Wort erteile. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind von Abschaltung bedroht oder stehen bereits still. Durch die sinkenden Börsenpreise für Strom sind die KWK-Anlagen nämlich nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Insbesondere der vergleichsweise klimafreundlichen Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung droht das Aus. Gleichzeitig verstopft immer mehr dreckiger Kohlestrom das Netz. Das ist energiewirtschaftlich und klimapolitisch völlig widersinnig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Denn was wir benötigen, sind CO2-arme, flexible und effiziente Kraftwerke, die die Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenstrom gut ergänzen können. Deshalb brauchen wir die KWK, und deshalb besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Doch Sie von der Bundesregierung schieben das Thema auf die lange Bank. Während bei den Betreibern vieler KWK-Anlagen tagtäglich Verluste anfallen, diskutieren Sie in der Bundesregierung über Strommarktdesign und Kapazitätsmärkte. Ihr langer Weg vom Grünbuch zum Weißbuch droht jetzt zum Schwarzbuch für die Kraft-Wärme-Kopplung zu werden. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Trotz mehrfacher Ankündigungen hat die Bundesregierung bis heute keinen Gesetzentwurf für die Neufassung des KWK-Gesetzes und der Förderung vorgelegt. Damit geraten nicht nur die Klimaschutzziele, sondern auch Investitionen in Milliardenhöhe in Gefahr. Diese Milliardeninvestitionen brauchen wir aber für einen flexiblen Kraftwerkspark und für ein modernes Energiesystem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist eigentlich mit dem Ausbauziel? Im geltenden Gesetz steht: 25 Prozent KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Das steht auch im Koalitionsvertrag. Aber jetzt? Kein Wort mehr davon, im Gegenteil. Sie haben sich bereits vom Ausbauziel für eine klimafreundliche und effiziente Technologie verabschiedet. Das ist grob fahrlässig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Stimmt nicht!) Die Experten, die Sie beauftragt haben, die Evaluierung des KWK-Gesetzes vorzunehmen, haben Ihnen im Monitoringbericht ins Stammbuch geschrieben, dass dieses Ziel deutlich verfehlt werden wird, wenn Sie so weitermachen. Das scheinen Sie im Ministerium einfach achselzuckend zur Kenntnis zu nehmen. Auch der Rest Ihrer Effizienzpolitik findet sich bisher lediglich als Ankündigungen in Hochglanzbroschüren. Dass man sich auf die Hochglanzbroschüren nicht verlassen darf, haben wir ja nun gelernt. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz haben Sie Versprechen abgegeben, aber einlösen wollen Sie diese jetzt nicht. Das hat das Beispiel Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung gerade wieder einmal erschreckend deutlich gemacht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Also: Von bloßen Ankündigungen können sich die Betreiber der KWK-Anlagen nichts kaufen. Ich frage Sie, Herr Minister Gabriel: Wann geben Sie den Stadtwerken und Kommunen, die auf KWK setzen, endlich Planungssicherheit? (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist nicht da!) Das müsste doch insbesondere den Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten ein Herzensanliegen sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Florian Post [SPD]: Ist es auch! Wir kümmern uns darum!) – Das werden wir ja gleich hören. – Was Ihnen vermutlich weniger am Herzen liegt, ist uns Grünen dafür umso wichtiger: Sorgen Sie dafür, dass das neue KWK-Gesetz nicht zu einem neuen Fördertopf für Kohlekraftwerke wird; denn Kohle und Klimaschutz vertragen sich nun einmal nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne haben nun einen ganz konkreten Vorschlag für die Zukunft der KWK auf den Tisch gelegt. Wir legen dabei auf insbesondere drei Dinge Wert: erstens auf einen Beitrag zum Klimaschutz, zweitens auf einen hohen Wirkungsgrad, also Effizienz, und drittens auf Flexibilität für das Energiesystem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen wollen wir KWK-Anlagen, die mit Erdgas oder erneuerbaren Energien betrieben werden, besser fördern als bisher. Ebenso wollen wir Wärmenetze und Wärmespeicher stärker ausbauen; denn beides nützt beim Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, novellieren Sie das Fördergesetz für die KWK unverzüglich in diesem Sinne, und tun Sie endlich konkret etwas für Energieeffizienz und Klimaschutz! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Dr. Herlind Gundelach. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg klar zu sagen: Auch für uns ist die KWK ein elementarer Baustein „unserer“ Energiewende. Schon heute liegt der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung bei rund 16,2 Prozent. Das sind immerhin 96 Terawattstunden Strom. Der Anteil am Wärmemarkt liegt mit rund 200 Terawattstunden bei immerhin 20 Prozent. Damit ist die KWK eine tragende Säule unserer Energieversorgung. KWK-Anlagen in allen Größenordnungen liefern klimaschonend – da stimme ich Ihnen absolut zu, Frau Verlinden – und effizient Wärme für Strom für industrielle und auch für private Verbraucher. KWK ist für uns ein intelligenter Weg, effizient mit Energiequellen umzugehen. KWK hat nämlich einen sehr hohen Wirkungsgrad. Während in konventionellen Kraftwerken zwischen 45 und 70 Prozent der Energie, die für die Stromerzeugung eingesetzt werden, als Abwärme verloren gehen, haben moderne KWK-Technologien immerhin Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent. Deswegen trägt KWK auch entscheidend zur Einsparung von CO2 und zur Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene bei. Gegenüber der ungekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung werden rund 56 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das zeigt auch der Evaluierungsbericht im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ganz deutlich. Die Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten von KWK zeigt, dass diese deutlich unter denen anderer Erzeugungsformen, zum Teil auch manch erneuerbarer Energieträger, liegen. Das ist gerade vor dem Hintergrund einer effizienten und wirtschaftlichen CO2-Einsparung, die im Sinne des Verbrauchers übrigens immer hohe Priorität haben muss, von großer Bedeutung. Auch bieten KWK-Anlagen in verschiedenen Größen interessante Ansätze, einen Beitrag zur Netz- und Systemstabilität zu leisten. So kann durch dezentrale KWK dort Energie bereitgestellt werden, wo sie benötigt wird. Durch den Eigenverbrauch des KWK-Stroms wird das bestehende Stromversorgungssystem entlastet. Ausbaubedarf und Leistungsverluste können so verringert werden. Meine Damen und Herren, eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes muss jedoch gut durchdacht sein (Lachen der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und im Einklang mit dem Strommarkt erfolgen, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Gab es bei Ihnen denn auch schon mal durchdachte Gesetze?) kurz: Sie muss in das künftige Strommarktdesign passen. Denn es gibt Effekte und Entwicklungen – das ist auch bei Ihnen gerade schon angeklungen –, die für den künftigen Betrieb der KWK im Energie- und Strommarkt von großer Bedeutung sind. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf das Ziel verständigt, bis 2020 einen KWK-Anteil von 25 Prozent zu erreichen. Das bedeutet aber, dass bis dahin erhebliche neue Erzeugungskapazitäten entstehen würden, die zusätzlich etwa 50 Terawattstunden Strom erzeugen. Dabei ist bei allen Beteiligten – von der Energiewirtschaft bis hin zur Wissenschaft – unbestritten, dass wir im Strommarkt eigentlich erst einmal dringend Überkapazitäten abbauen müssten, damit der Strommarkt wieder in ein Gleichgewicht kommt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bitte sehr! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gerne! Wir sind dabei! Wir sind aber leider nicht die Bundesregierung!) Genau deshalb muss im Rahmen der KWK-Novelle die Frage geklärt werden, welchen Bedarf an neuen KWK-Anlagen der Strommarkt hat. Eine weitere Herausforderung ist der steigende Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien. Deren Anteil ist in den letzten fünf Jahren um 10 Prozent auf heute immerhin 27 Prozent gestiegen. Das ist ein Erfolg der Energiewende, (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, der Grünen! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) hat aber teils erhebliche Auswirkungen auf den Strommarkt. Die Solarenergie hat die ertragreiche Mittagsspitze geglättet. Der Börsenstrompreis hat sich in den vergangenen vier Jahren fast halbiert. Auch der CO2-Preis hat leider nicht die gewünschte Wirkung zugunsten der KWK entfaltet. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, warum denn? – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was machen wir jetzt?) – Darauf komme ich noch. – Unter diesen Rahmenbedingungen ist die KWK zunehmend unwirtschaftlicher geworden. Hinzu kommt, dass durch den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien künftig vor allem flexible konventionelle Anlagen gebraucht werden, die die fluktuierenden Anlagen ergänzen. Dabei stehen wärmegeführte KWK-Anlagen ohne Speicher ebenfalls vor einer großen Herausforderung. Auch der Rückgang des Wärmebedarfs ist für die KWK eine Herausforderung, die gerade auch auf lange Sicht Auswirkungen haben wird; denn durch ein Mehr an energetischer Gebäudesanierung wird die Nachfrage nach Wärme sinken. Gerade für den Fernwärmebereich wird der Rückgang des Wärmebedarfs langfristig auch eine große Herausforderung darstellen. Allerdings – und dabei gibt es eine Einschränkung – wird aus meiner Sicht in den Großstädten mit einem hohen Anteil an Altbauten und einem hohen Anteil an Mietwohnungen der Wärmebedarf nur langsam sinken. Deswegen bleibt die KWK in Ballungsräumen auch in Zukunft eine effiziente und klimaschonende Form der Energieversorgung. Meine Damen und Herren, all diese Herausforderungen sind teilweise nicht neu, aber sie haben die wirtschaftliche Situation der KWK ganz erheblich verschärft. Unter den zuvor beschriebenen Marktbedingungen und einem unveränderten Förderregime läuft die KWK-Stromerzeugung Gefahr, zu stagnieren. Auch das haben Sie schon erwähnt, Frau Verlinden. Die Branche, unterfüttert von wissenschaftlichen Gutachten, befürchtet sogar einen deutlichen Rückgang. Oft reichen bei KWK-Anlagen die Wärmeerlöse nicht mehr aus, um das Defizit bei der Stromerzeugung zu decken. Wir müssen also über eine Kompensation für die gefallenen Spotmarktpreise wie auch für die zusätzlichen Belastungen der Eigenerzeugung reden. Derzeit wird die KWK, wie bekannt, mit einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro gefördert. Der KWK-Deckel liegt bei 750 Millionen Euro. Um den Neubau und die Modernisierung zu ermöglichen, müssten die Fördersätze um den Faktor 2 und 3 erhöht werden. Das wären Mehrkosten von 2 Milliarden bis 2,5 Milliarden Euro, die jeder Verbraucher über die KWK-Umlage mitbezahlen müsste. Hier müssen wir intensiv beraten, wie der Fördermechanismus weiterentwickelt werden soll und ob der Deckel von 750 Millionen Euro erhöht werden muss. Es geht also nicht darum, dass wir, wie Sie behaupten, die KWKG-Novelle hintanstellen, sondern wir wollen die KWK sinnvoll in den Strommarkt der Zukunft inte-grieren; denn alles andere ist teuer und ineffizient. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis dahin sind die Unternehmen pleite!) – Das denke ich nicht. Weil die KWK großes Potenzial hat, ist klar, dass wir zeitnah eine KWKG-Novelle auf den Weg bringen werden. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt „zeitnah“? – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: 2018!) Ziel wird sein, verlässliche Rahmenbedingungen für Bestand und Neubau zu schaffen und die Flexibilisierung der Anlagen weiter voranzutreiben. Gerne möchte ich kurz einige wenige Handlungspunkte erläutern. Erstens. Die Grünen schlagen in ihrem Antrag vor, dass zukünftig kohlebefeuerte KWK-Anlagen keine Förderung mehr erhalten sollen. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Dazu muss ich Ihnen sagen: Das lehne ich ab. Man kann nicht, wie es die Grünen tun, immer mehr KWK fordern, zeitgleich aber die kostengünstigste KWK aus dem Markt drängen. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit Ihren Klimazielen?) Auch die Kohle-KWK trägt entscheidend zu einer effizienten und klimaschonenden Strom- und Wärmeversorgung bei; denn die Effizienz erwächst aus dem gekoppelten Prozess, nicht so sehr aus dem Einsatz des Brennstoffs. Zweitens. Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 haben wir erstmals eigenverbrauchten Strom mit der EEG-Umlage belastet. Neue Anlagen müssen schrittweise 40 Prozent der EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom zahlen. Um den Ausbau der industriellen KWK nicht zu verhindern, war Bestandteil der EEG-Novelle auch eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der KWK-Zuschläge als Kompensation der Eigenverbrauchsbelastungen. Aus meiner Sicht ist es elementar, dass wir von dieser Verordnungsermächtigung im Rahmen der KWKG-Novelle tatsächlich Gebrauch machen. Ein Drittel der KWK-Nettostromerzeugung stammt aus industriellen KWK-Anlagen. Es ist im Interesse des Klimaschutzes und des Industriestandortes Deutschland, dass sich die Industrie auch zukünftig effizient mit Prozesswärme und Strom versorgen kann. Drittens. Die Flexibilisierung der KWK-Anlagen macht die KWK energiewendetauglich. Deshalb haben wir schon vor drei Jahren, damals noch mit einer schwarz-gelben Regierung, die Flexibilisierung der Anlagen und der Förderung vorangetrieben. Diesen Weg werden wir auch künftig konsequent weitergehen und den Ausbau der Wärmespeicher und anderer Flexibilisierungsinstrumente weiter fördern. Anlagen sollten dann eine erhöhte Förderung bekommen, wenn sie Flexibilität erbringen können. Nur so können KWK-Anlagen künftig besser die fluktuierenden erneuerbaren Energien ergänzen. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht ja hier drin!) – Ich zeige Ihnen auf, in welchen Bereichen wir darüber nachdenken. Meine Damen und Herren, KWK wird sich aber auch – das sage ich ganz deutlich – wie alle anderen Energieerzeugungstechnologien dem Transformationsprozess des Energiesystems stellen müssen. Unser Ziel ist es, dass die KWK dabei auch künftig einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten Strom- und Wärmeversorgung leistet. Wir dürfen jedoch das Gesamtsystem nicht aus den Augen verlieren. Deshalb ist es gut, wenn erst eine Grundsatzentscheidung zum Strommarkt getroffen und dann die KWK-Novelle zügig auf den Weg gebracht wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist für die Fraktion Die Linke die Kollegin Eva Bulling-Schröter. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Brückentechnologie, die diesen Namen tatsächlich verdient. Die Abwärme heizt nicht mehr Flüsse oder die Umwelt, sondern Gebäude und Industrieprozesse. Der Wirkungsgrad von Anlagen kann somit auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Das ist mehr als doppelt so viel wie bei normalen Kraftwerken. Weil jede nicht verbrauchte Kilowattstunde die preiswerteste ist, muss die KWK ausgebaut werden. Das war auch lange das Anliegen der Bundesregierung – jedenfalls auf dem Papier. Bereits seit Jahren steht das Ziel fest, dass wir bis 2020 einen KWK-Anteil an der Stromerzeugung von 25 Prozent erreichen wollen. Erreicht haben wir bisher nur 16 Prozent. Der Ausbau stagniert, und Anlagen werden teilweise sogar stillgelegt. Im Grünbuch zum Strommarkt haben wir leider vergeblich nach einem Bekenntnis zum weiteren Ausbau gesucht. Die dürren Sätze dazu lassen eher vermuten, dass das Ziel infrage gestellt wird. Das halten wir für ein verheerendes Signal. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Somit werden wir weiter vor uns hindümpeln. (Dirk Becker [SPD]: Wir nicht, Sie vielleicht!) Die KWK steht wirtschaftlich unter Druck, lieber Kollege Florian. Da die Braunkohleförderung nicht zurückgefahren wird, gibt es angesichts steigender Ökostrommengen einfach zu viel Strom. Der Preisverfall an den Strombörsen mindert die Einnahmen aus dem Elektrizitätsanteil an der KWK-Leistung. Dieser Preisdruck fegt aber dummerweise die Falschen aus dem Markt, nämlich Gaskraftwerke und eben die KWK-Anlagen. Darum sage ich jetzt an die Adresse der Union: Wer Gaskraftwerke erhalten will, der sollte nicht in erster Linie nach milliardenschweren Kapazitätszahlungen rufen, sondern sich zuallererst für Instrumente starkmachen, die die Kohleverstromung eindämmen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kann aber dauern, bis hier etwas passiert; das kennen wir ja. Deshalb müssen wir schnellstens die Vergütungen nach dem KWK-Gesetz anpassen. Passiert das nicht, werden wir weder den Bestand sichern können noch einen Ausbau vorantreiben. Das wollen wir aber alle miteinander – zumindest habe ich das gehört. Auch deshalb ist es unverständlich, dass sich die Bundesregierung so unendlich viel Zeit mit der KWK-Novelle lässt. Es geht aber nicht nur um den aktuellen Druck. Kleine bürgernahe KWK-Anlagen wie Blockheizkraftwerke rechnen sich seit ewigen Zeiten nur durch den Eigenverbrauch, wenn überhaupt. Das ist ein zweischneidiges Schwert; denn die in diesem Modus wegfallenden Zahlungen für die EEG-Umlage, die Netzentgelte, die Stromsteuer und weitere Umlagen sind auch ein Anreiz für große Unternehmen, bestehende KWK-Fernwärmenetze zu verlassen. Die Unternehmen bauen dann vermeintlich billig eine eigene Strom- und Wärmeversorgung im Unternehmen auf. Das ist nur vermeintlich billig, weil die Stadtwerke durch die Kanibalisierung von Wärmenetzen Großabnehmer verlieren und auf fixen Kosten sitzen bleiben und weil die Kosten der Energiewende und der Netze schlicht bei anderen Stromkunden abgeladen werden. Sinnvoll wäre es deshalb, den Eigenverbrauch angemessen zu belasten und im Gegenzug die KWK-Zahlungen entsprechend zu erhöhen. (Beifall bei der LINKEN) Das würde Unternehmen aller Größenklassen, die diese Technologie anwenden, nutzen. Wollen wir die KWK wirklich ausbauen, dann ist es wichtig, überall dort Wärmekonzepte zu erarbeiten, wo neue Gaskraftwerke oder Biogasanlagen gebaut werden. Das tun andere Staaten wie Dänemark oder die Niederlande. Dort liegt der KWK-Anteil an der Stromerzeugung bei 40 Prozent bzw. 38 Prozent. Das nenne ich -Effizienzpolitik! Zudem können sogenannte Schwarmstromkonzepte die Zusammenschaltung regeln. Dazu gibt es mehrere Vorschläge. Diese sind auch praktikabel. Ich denke, dass diese Technologie eine preiswerte Option ist, um den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu senken. Das spart auch Mieterinnen und Mietern Kosten. Es gibt also sehr viele Gründe für die KWK. Packen Sie es jetzt endlich an. Reden Sie nicht rum. Handeln Sie jetzt. Packen wir’s! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt und letzter Redner am heutigen Tage ist der Kollege Florian Post, dem ich hiermit das Wort erteile. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Herr Post, das können Sie besser!) Florian Post (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben in Ihrem Antrag sehr viel Richtiges geschrieben. Die KWK ist hocheffizient. Sie ist klima- und ressourcenschonend. Hier herrscht also Übereinstimmung. Sie passt wegen der Ungleichzeitigkeit der Einspeisemaxima von Photovoltaik und Wind auf der einen Seite und dem Wärmebedarf auf der anderen Seite perfekt zur Energiewende. Wenn zusätzlich Speicher zum Einsatz kommen, ist sie perfekt einsetzbar. Man kann sich das hier in Berlin anschauen. Kollege Fritz Felgentreu – er ist leider nicht mehr hier im Saal – hat mir gesagt, dass in Neukölln Berlins größter Speicher steht. Die KWK ist also eine sehr interessante und hocheffiziente Technologie. Natürlich ist es so – auch das haben Sie richtig erkannt –, dass viele KWK-Anlagen in Not sind. Gerade in der öffentlichen Versorgung und bei gasbefeuerten Anlagen haben wir in der Tat ein großes Problem. Auch sind wir momentan mit 16 Prozent erzeugtem Strom aus KWK-Anlagen weit vom Ausbauziel von 25 Prozent entfernt, das im Koalitionsvertrag verankert ist; das gebe ich hier gerne zu. Aber wir arbeiten daran, dieses Problem zu lösen. Wir sind uns jedoch darin einig, dass es volkswirtschaftlich kompletter Unsinn wäre, das künftige Förderregime von KWK-Anlagen dahin gehend zu gestalten, dass bereits geförderte Anlagen vom Netz gehen. Daher möchte ich dafür plädieren, dass wir als einen Schwerpunkt zunächst etwas im Bestand tun und den Fokus auf die öffentliche Versorgung legen. Natürlich wäre es zu schön, wenn wir uns nur einig wären. Es gibt in Ihrem Antrag in der Tat ein paar Punkte, denen ich hier nicht uneingeschränkt zustimmen kann. Natürlich können wir die Novellierung des KWKG nicht losgelöst von der Diskussion über das Strommarktdesign betrachten. Hier sind eine ganzheitliche Betrachtung und auch eine Analyse notwendig, woher die Probleme bei der KWK eigentlich kommen. Momentan haben Gaskraftwerke kaum eine Chance, nicht zuletzt wegen des daniederliegenden CO2-Zertifikatehandels. Durch die kohlebefeuerten KWK-Anlagen werden diese Kraftwerke natürlich noch unwirtschaftlicher. In der Folge laufen die gasbetriebenen Anlagen zu wenig, um wirtschaftlich zu sein. Die Bundesregierung arbeitet gerade – das ist bekannt – im Rahmen des Grün- und Weißbuchprozesses an der Novellierung des Strommarktdesigns. Dabei gilt für uns, ganzheitlich betrachtet, natürlich das Ziel, auf dem Energiemarkt Versorgungssicherheit herzustellen, die Energie bezahlbar zu halten und die klimaschonende Erzeugung von Energie zu sichern. (Zuruf der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Wir fordern eine Einhaltung des Zeitplans und ganz entschieden die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Hier machen wir als AG Wirtschaft und Energie der SPD-Fraktion Druck, noch vor der Sommerpause einen Entwurf vorzulegen. Hier geht es uns um die konkrete Reihenfolge. Wir warten also zunächst die Grundsatzentscheidung ab und klären die Fragen betreffend die Kapazitätsmärkte, Stichwort „Energy-only-Markt 2.0“, oder wie auch immer das Kind heißen mag. Dann werden wir uns sofort an die Novellierung des KWK-Gesetzes machen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Post, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Krischer? (Zurufe von der CDU/CSU: Nein! Nein! – Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Nichts, was wir schon wissen!) Florian Post (SPD): Selbstverständlich. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Kollegen von der Union, Sie kommen gleich zu Ihrem Feierabendbier, keine Sorge. – Herr Kollege Post, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade sehr deutlich dafür plädiert, dass wir eine KWK-Novelle brauchen. Sie haben auch klar die Bundesregierung aufgefordert, hier zu handeln. Angesichts der Papiere und der Aussagen der Bundesregierung scheint mir nicht richtig klar zu sein, ob es überhaupt eine KWK-Novelle geben soll, erst recht nicht, wann genau diese kommen soll. Ich habe die anderen Redner so verstanden, dass es hier fraktionsübergreifend eine große Bereitschaft gibt, sich schnell des Themas KWK anzunehmen. Meine Frage an Sie: Wäre die SPD-Bundestagsfraktion bereit, wenn aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Sachen KWK kurzfristig nichts käme, aus dem Parlament heraus eine KWK-Novelle anzupacken? Florian Post (SPD): Zunächst einmal wird es eine KWKG-Novelle geben. Das ist also nicht fraglich. Sie wird kommen. Unsere Forderung ist – ich habe das gerade schon in meiner Rede klargemacht –, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen. Sollte das, wie Sie es vermuten, aus irgendwelchen Gründen eventuell nicht erfolgen können, behalten wir uns als SPD-AG Wirtschaft und Energie selbstverständlich das Recht vor – dann auch gerne mit Ihnen zusammen; in Ihrem Antrag sind sehr viele Punkte enthalten, die ich gut finde –, im Parlament einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, um im Sinne der Kraft-Wärme-Kopplung sinnvoll fortzufahren und diese zu erhalten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Was sagt denn da die CDU/CSU?) Sie haben Ihre Zwischenfrage vor der nächsten Passage meiner Rede gestellt. Ich hatte mir nämlich auch vorgenommen, zu sagen: Wir werden es als SPD-Bundestagsfraktion bzw. als AG Wirtschaft und Energie der SPD nicht zulassen, dass durch zeitliche Verzögerung die Kraft-Wärme-Kopplung torpediert wird. Aber wir sagen ganz klar: Der Schwerpunkt liegt in der öffentlichen Versorgung und in der Bestandssicherung sowie in der Modernisierung der Netze. Dabei ist für uns klar, dass der Deckel der KWK-Förderung von 750 Millionen Euro, wie er derzeit bemessen ist, diskutiert werden muss. Ein weiterer Kritikpunkt in Ihrem Antrag ist die Forderung, dass KWK auf Basis von Braun- oder Steinkohle künftig nicht mehr gefördert werden soll. Das kann ich so nicht teilen. Denn wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, dann gilt dies sowohl für Neubau als auch für die von Ihnen geforderte Bestandssicherung. Darin erkenne ich einen gewissen Widerspruch. Eine Einschränkung der KWK-Kohleförderung wäre meines Erachtens mit der Gefahr verbunden, dass man dadurch die noch wirtschaftlichen oder gerade so mit -positiven Deckungsbeiträgen arbeitenden Kohle-KWK-Anlagen in die Unwirtschaftlichkeit treibt, aber damit nicht zwingend erreicht, dass die bisher unwirtschaftlichen gasbefeuerten KWK-Anlagen wirtschaftlich werden. Hier wäre in der Tat der KWK in Gänze kein Dienst getan. Ich plädiere nicht dafür, undifferenziert nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen. Selbstverständlich können wir bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs darüber sprechen, wie wir bei den unterschiedlichen Brennstoffarten mit der Förderhöhe vorgehen. Aber ich plädiere dafür, dass wir diskriminierungsfrei an diese Sache herangehen, statt a priori eine bestimmte Brennstoffart zu diskriminieren. Das 25-Prozent-Ziel, das Sie gut finden und an dem Sie auch festhalten, nur mit Gas-, Biogas- und Biomasse-KWK zu erreichen, würde bedeuten, dass die Kraft-Wärme-Kopplung insgesamt teurer würde, was letztendlich über die KWK-Umlage der Stromverbraucher zu zahlen hätte. Das wollen wir nach Möglichkeit verhindern. Ich möchte noch kurz die Eigenverbrauchsregelung ansprechen. Sie fordern, die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit Teilen der EEG-Umlage zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich für die AG Wirtschaft und Energie der SPD noch einmal betonen, dass für uns KWK nicht gleich KWK ist. Mein Schwerpunkt liegt, wie gesagt, in der öffentlichen Versorgung. In der Tat muss man auch sogenannte Renditemodelle gerade im Bereich von Mini-BHKW-Anlagen betrachten, die teilweise in Gastronomie- und Hotelbetrieben eingesetzt werden und mit denen hohe zweistellige Renditen erzielt werden. Hier kann man die Axt anlegen, weil eine weitergehende Förderung nicht unbedingt im Sinne des Erfinders ist, noch dazu, wenn solche Anlagen in Gebieten errichtet werden, wo Fernwärmenetze bestehen und dadurch die öffentliche Versorgung kannibalisiert wird. Ich denke, dass wir in der Summe nicht sehr weit auseinanderliegen. Wir sind uns einig, dass wir die Kraft-Wärme-Kopplung erhalten und weiter ausbauen wollen. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt – ich bin sehr optimistisch, dass er noch vor der Sommerpause vorliegen wird –, freue ich mich auf weitere Diskussionen mit Ihnen im Ausschuss und im Plenum des Parlaments. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3919 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall, weil ich keinen Widerspruch sehe. Dann ist das somit beschlossen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen noch einen friedvollen Abend. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 6. März 2015, 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 21.44 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bareiß, Thomas CDU/CSU 05.03.2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Binder, Karin DIE LINKE 05.03.2015 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 05.03.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 05.03.2015 Dr. Brandl, Reinhard CDU/CSU 05.03.2015 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 05.03.2015 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 05.03.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 05.03.2015 Gabriel, Sigmar SPD 05.03.2015 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 05.03.2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 05.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 05.03.2015 Gröhe, Hermann CDU/CSU 05.03.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 05.03.2015 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 05.03.2015 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 05.03.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 05.03.2015 Obermeier, Julia CDU/CSU 05.03.2015 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 05.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 05.03.2015 Dr. Schlegel, Dorothee SPD 05.03.2015 Spinrath, Norbert SPD 05.03.2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 05.03.2015 Tank, Azize DIE LINKE 05.03.2015 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 05.03.2015 Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgemiums -gemäß § 10 a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung teilgenommen haben CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt (Althengstett) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Anlage 3 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes teilgenommen haben CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt (Althengstett) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den von der Bundes-regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) (Tagesordnungspunkt 4 a) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde dem genannten Gesetzentwurf heute zustimmen, da das Vorhaben zwischen den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag fest vereinbart wurde. Inhaltlich überzeugt mich die -sogenannte Mietpreisbremse nicht, da sie mir weder wohnungsbaupolitisch sinnvoll noch ordnungspolitisch angezeigt erscheint. In einem ökonomischen System wie dem der sozialen Marktwirtschaft wird der Preis grundsätzlich über Angebot und Nachfrage bestimmt. Wo also zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt ein Engpass entsteht, ist offenkundig die Nachfrage höher als das Angebot, was den Preis steigen lässt. Der Gesetzgeber wäre folglich gefordert, über Anreizsysteme Impulse für mehr Wohnungsbau zu setzen, damit sich das Angebot auf das Niveau des -Bedarfes einpendelt und hierdurch der Preis sinkt. Die Bundesländer müssen sich in diesem Zusammenhang fragen lassen, ob sie den vom Bund jährlich für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellten Betrag zielgerichtet verwendet haben. Stattdessen verändert der Gesetzgeber durch die in Rede stehende Initiative weder etwas am Angebot noch am Bedarf, sondern er greift in die Preisgestaltung ein. Der gewünschte Effekt sinkender Preise wird vermutlich temporär eintreten, aber an den Ursachen ändert sich nichts. Damit besteht nicht nur das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage fort, sondern die Attraktivität der Investition in Wohnungsbau sinkt. Am Ende des Tages steht eine Verschärfung des Status quo, nicht eine Verbesserung. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): In wenigen Ballungszentren liegen die Marktmieten in Teilen deutlich über den Bestandsmieten. Es ist nachvollziehbar, wenn sich Mieter bei einem notwendigen Wohnungswechsel darüber ärgern und gegebenenfalls gezwungen sind, eine Wohnung außerhalb ihres sozialen oder beruflichen Umfelds zu suchen. Es ist klar, dass die Mietpreisbremse in diesen wenigen angespannten Wohnlagen nur eine kurzfristige Linderung bringen kann. Sie ist aber nicht das entscheidende Mittel gegen hohe Mieten. Hier gilt es, das Angebot entsprechend zu vergrößern. Deshalb ist es wichtig, dass unter anderem die Vermietung neu errichteter und modernisierter Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen wird. Die Einführung des Bestellerprinzips soll dazu dienen, Mieter in angespannten Wohnlagen finanziell zu entlasten. Dies mag im Einzelfall durchaus begrüßenswert sein. Hierbei werden aber grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die mit diesem Gesetz noch nicht zur Zufriedenheit gelöst sind. Das Bestellerprinzip wird nicht konsequent angewendet; denn bei einer parallelen Beauftragung eines Maklers durch Vermieter und potenziellen Mieter müsste eigentlich die Courtage zwischen beiden geteilt werden. Im vorliegenden Entwurf ist dies nicht vorgesehen. Bei einer parallel stattfindenden Beauftragung kann ein Makler darüber hinaus einem Wohnungssuchenden gar nicht seinen gesamten Bestand anbieten, weil er in einem Interessenskonflikt zwischen beiden Parteien steht. Dies schränkt das Angebot insbesondere für potenzielle Mieter erheblich ein. Schließlich führt die Mietpreisbremse dazu, dass dadurch der einzig wirkliche Marktbezug – mit den ortsüblichen Vergleichsmieten – verschwindet. Aus ordnungspolitischer Sicht ist dies abzulehnen. Die Zustimmung zu diesem Gesetzespaket fällt daher schwer. Dennoch habe ich mich nach Abwägung aller Umstände dazu entschieden, die Mehrheitsentscheidung unserer Fraktion mitzutragen. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, da dieser mit Blick auf die Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten – die sogenannte Mietpreisbremse – eine ausgewogene Regelung darstellt. Der Gesetzentwurf beinhaltet aber auch die Stärkung des sogenannten Bestellerprinzips. Hierzu wurden im Gesetzgebungsverfahren viele Bedenken vorgetragen, denen im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Sollte sich herausstellen, dass diese Regelung zu praktischen Schwierigkeiten führt, bedarf es einer zeitnahen Novellierung. Da beide Vorhaben nur gekoppelt zur Abstimmung gestellt werden, habe ich mich dazu entschlossen, dem Gesetzentwurf zugunsten der sogenannten Mietpreisbremse zuzustimmen. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen, möchte aber Folgendes erklären: Die gesetzliche Ausgestaltung der Mietpreisbremse weist Probleme bei der Angemessenheit auf, da sie den Interessen der betroffenen Eigentümer nicht ausreichend Rechnung trägt und die Eigentumsgarantie des Grund-gesetzes zu weit reduziert. Besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt das Eigentum dort, wo es der individuellen, eigenverantwortlichen Lebensgestaltung im vermögensrechtlichen Bereich unmittelbar dient. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung auch betont. Die spezielle Situation privater Vermieter, welche die Vermietung zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage oder zur politisch gewollten privaten Altersvorsorge betreiben, hätte aus meiner Sicht im Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden sollen. Sollte dies noch einmal in die Diskussion kommen, wäre auf diesen Aspekt noch einmal ein besonderes Augenmerk zu richten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 15) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die sozialen Standards in der Bundesrepublik Deutschland sind wesentliche Errungenschaften, für die unser Land in der ganzen Welt respektiert wird, Vorbild und Vorreiter ist. Durch diese Standards sind wir ein verlässlicher Handelspartner. Mit dem Gesetz zum Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über die Soziale Sicherheit, durch die wir eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung der entsandten Arbeitnehmer vermeiden, stärken wir unsere Handelsbeziehungen zu einer partnerschaftlichen Wirtschaftsvernetzung. Die Philippinen sind ein Land mit mehr Einwohnern als die Bundesrepublik Deutschland und mit hohen Wachstumszahlen in den letzten drei Jahren. Dort leben fast 100 Millionen Einwohner. Seit dem Jahr 2012 haben die Philippinen ein wirtschaftliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von über sechs Prozent. Das unterstreicht, dass die Philippinen ein aufstrebendes Land sind. Gute Wirtschaftszahlen wirken sich natürlich auch auf den Außenhandel aus. Ein- und Ausfuhren erhöhen sich stetig. Auch die Bundesrepublik Deutschland profitiert davon: Allein 2014 konnten die deutschen Einfuhren um über 18 Prozent, die deutschen Ausfuhren um über 17 Prozent gesteigert werden. Auch wenn die Phi-lippinen für viele von uns sehr weit entfernt scheinen, so belegen diese Zahlen, dass wir wirtschaftlich immer mehr zusammenwachsen. Unser bilaterales Handelsvolumen ist von 3,81 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 4,08 Milliarden Euro im Jahr 2013 gestiegen. Das bedeutet, dass jeweils mehr als die Hälfte der Ein- und Ausfuhren der Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den Philippinen durch die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet werden. Maßgebend dabei sind wie so oft unsere hochtechnologischen Exportgüter „Made in Germany“, wie beispielsweise Elektronikprodukte, Baumaschinen, Luftfahrzeuge, sowie chemische und pharmazeutische Erzeugnisse. Traditionell ist es natürlich die Logistikbranche, die von einem solchen Aufschwung profitiert. Doch auch das steigende Interesse an der industriellen Fertigung ist bemerkbar. Es sind vor allem die deutschen Traditionsunternehmen Siemens, Daimler, Deutsche Bank, Bosch und Henkel, die einen großen Anteil der Neuinvesti-tionen im Bereich der IT-gestützten Dienstleistungen tragen. Daher ist es nur fair gegenüber den Arbeitnehmern, die für diese guten Handelsbeziehungen maßgeblich verantwortlich sind, klare Rahmenbedingungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Gestärkt werden mit diesem Gesetz zum Abkommen vom 19. September 2014 vor allem die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der gesetzlichen Renten. Es geht im Wesentlichen um die Befreiung der Rentenbeitragspflicht vor Ort mit gleichzeitigem Erhalt der Rentenversicherungspflicht im Herkunftsland, ohne dabei das Arbeitsrecht anzugreifen, das nach wie vor das Recht des Arbeitsortes bleibt. Damit können wir eine praktikable Lösung vorlegen, die kostenintensive Bürokratie abbaut, und dabei den Kreis der betroffenen Arbeitnehmer, die im jeweils anderen Land bis zu 48 Monate entsandt und eingesetzt werden, im jeweiligen sozialen Sicherheitssystem des Herkunftslandes belassen. Weiterhin können durch die Zusammenrechnung der in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt werden. Nach dem Abschluss des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im Jahr 1983, der traditionell guten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sowie der Gründung einer mittlerweile fest etablierten deutsch-philippinischen Handelskammer ist dieses So-zialabkommen ein weiterer richtiger Schritt unserer gemeinsamen Partnerschaft mit den Philippinen. Mit diesem Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen und Durchführungsvereinbarungen mit den Philippinen umzusetzen. Das ist sinnvoll und begrüßenswert. Deswegen unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Anliegen. Tobias Zech (CDU/CSU): Vor fast einem Jahr durfte ich bereits hier stehen und das Sozialversicherungs-abkommen zwischen Uruguay und Deutschland begrüßen. Daher freue ich mich, dass wir heute mit einem -weiteren Land – mit mehr als 100 Millionen Einwohnern dem zwölftgrößten Land der Welt – eine neue Partnerschaft besiegeln können. Jedes weitere Sozialversicherungsabkommen unterstreicht die Internationalität und Weltoffenheit Deutschlands und ist auch unter dem Aspekt des deutschen -Fachkräftemangels nicht zu verkennen. Denn Sozialversicherungsabkommen regeln nicht nur Rechtsbeziehungen, sondern fördern diese Beziehungen auch. Es geht also um das Signal, zum einen unseren Staatsbürgern eine Berufstätigkeit auf den Philippinen zu ermöglichen, zum anderen die Willkommenskultur Deutschlands an die Filipinos zu unterstreichen. 20 Sozialversicherungsabkommen bestehen bereits, mit weiteren Ländern wie beispielsweise Vietnam wird gerade verhandelt. In Deutschland leben zurzeit 10 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Filipinos – das zeigt die Attraktivität Deutschlands für ausländische Fachkräfte. Ihnen können wir nun die Einwanderung um einen weiteren Schritt erleichtern. Wie man sieht, braucht man dazu kein neues Gesetz, liebe Kollegen der SPD, vor allem keines nach kanadischem Vorbild. Denn dort richtet sich die Einwanderung nach den Arbeitgebern. Sie bekommen einen großen Topf qualifizierte Einwanderer zur Verfügung, und wer nicht genommen wird, landet im Sozialsystem. Das kanadische System begrenzt die Zuwanderung in Mangelberufe auf eine maximal aufzunehmende Zahl; eine Begrenzung wollen wir aber gerade nicht. Deutschland braucht bedarfsgerechte Zuwanderung und keine Zuwanderung auf Vorrat. Deutschland hat sich bewusst für ein nachfrageorientiertes System entschieden und gegen ein Punktesystem, das einen angebotsorientierten Ansatz verfolgt. Das bringt Angebot und Nachfrage nicht zusammen. Lohndumping ist die Konsequenz, wenn Arbeitskräfte ins Land geholt werden, ohne dass es einen konkreten Job für diese -Arbeitskräfte gibt. Daher sollten wir vorhandene Instrumente nutzen, zum Beispiel den Ausbau von weiteren Sozialversicherungsabkommen. Sozialer Schutz soll auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung auch als Anreiz und Erleichterung für eine berufliche Tätigkeit verstanden werden. Daher sollten wir aus der Politik diesen Beitrag für einen aktiven Austausch und eine bessere Völkerverständigung leisten. Die Philippinen haben in den letzten Jahren eine rasante wirtschaftliche Entwicklung durchlebt. Einst ein Entwicklungsland, sind sie heute eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Asien. Exportgüter sind vor allem Elektronik, Maschinen und Transportmittel. Dienstleistungszweige sind Buchhaltung und Softwareentwicklung. Die philippinische Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren um durchschnittlich sechs Prozent jährlich gewachsen, 2012 waren es sogar 6,6 Prozent. Von den EU-Staaten ist Deutschland der wichtigste Handelspartner der Philippinen. Die Bevölkerung hat allein in den letzten 10 Jahren um 10 Millionen Einwohner zugenommen. Von den 100 Millionen Einwohnern waren 2011 allein 4 Millionen Auswanderer zu verzeichnen. Für diese in Deutschland Niedergelassenen können wir nun extreme Erleichterungen schaffen: Das Sozialversicherungsabkommen vermeidet, dass auf ein und dieselbe Beschäftigung sowohl die deutschen als auch die ausländischen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht anzuwenden sind und damit eine doppelte Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht. Es unterstützt im höchsten Maße den regen Austausch deutscher und philippinischer Arbeitnehmer. Durch dieses Abkommen wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder innerhalb der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sichergestellt und -koordiniert. Arbeitnehmer, die bis zu 48 Monate auf den Philippinen bzw. in Deutschland eingesetzt werden, können im Rentensystem ihres Heimatlandes verbleiben. Eine Doppelversicherung und Lücken im Rentenverlauf werden somit verhindert. Darüber hinaus sieht das -Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Folgt eine weitere Entsendung nach 12 Monaten mit einem anderen Arbeitgeber, gelten diese 48 Monate erneut. Dies ist für einen aktiven Wechsel der Arbeitnehmer unerlässlich, von dem sowohl Deutschland als auch die Philippinen im höchsten Maße profitieren. Mit diesem Sozialversicherungsabkommen konnten wir bürokratische Hindernisse abbauen und einen Übergang in einen neuen, philippinischen Arbeitsvertrag vereinfachen. Die gegenseitigen Beziehungen mögen noch nicht so ausgeprägt wie zu anderen Staaten sein – doch sehe ich dieses Sozialversicherungsabkommen als einen wichtigen Schritt für einen weiteren Ausbau einer guten und dauerhaften Partnerschaft. Neben dem Blick nach China und Amerika darf der Blick auf die scheinbar kleineren Partner nicht verloren gehen – umso erfreulicher finde ich es, dass dieses Abkommen nunmehr seinen gesetzlichen Rahmen findet. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die Zahl der Menschen, die im Ausland leben und arbeiten, steigt. Viele wollen für eine beschränkte Zeit Erfahrungen im Ausland sammeln. Immer mehr wandern aus persönlichen und beruflichen Gründen aus. Das Leben vieler Menschen findet nicht mehr innerhalb von Nationalstaaten statt. An die Nationalstaaten gebunden ist aber oft deren soziale Absicherung. Gerade bei der Rente ist dies ein Problem. Für die Menschen, die ihr Arbeitsleben in verschiedenen Ländern verbringen, sind Sozialabkommen von großer Bedeutung. Sie stellen klar, wer in welchem Land rentenversichert ist. Sie vermeiden doppelte Versicherungspflichten. Und sie sorgen dafür, dass Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt werden. Es gibt Sozialabkommen mit einer Reihe von Staaten, heute kommt das mit den Philippinen dazu. 2009 – das sind die aktuellsten Zahlen, die ich gefunden habe – lebten 19 000 ursprünglich philippinische Staatsbürger in Deutschland. Viele kamen als angeworbene Krankenschwestern oder arbeiteten auf deutschen Schiffen. 82 Prozent davon sind Frauen, 45 Prozent mit Deutschen verheiratet. Der Export von Arbeitskräften ist für die Philippinen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mehr als 2 Millionen philippinische Staatsbürger arbeiten als Arbeitsmigranten oder Vertragsarbeiter im Ausland. Allein aus Deutschland wurden 2009 433 Millionen Dollar zurück in die Heimat überwiesen, insgesamt waren es 2013 21,4 Milliarden Dollar. Auf den Philippinen selbst wird diskutiert, ob dies ein guter Weg sei. Es wird kritisiert, die sozialen Kosten seien zu hoch. Ziel müsste es sein, die Perspektiven für die Menschen auf den Philippinen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den wir diskutieren müssen, wenn wir über Arbeitsmigration sprechen. Das sollten wir uns auf den Merkzettel für weitere Diskussionen schreiben. Der heute wichtige Aspekt ist: Das Sozialabkommen mit den Philippinen hilft beiden: den Deutschen, die auf den Philippinen leben und arbeiten, und denen, die von den Philippinen zu uns kommen. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Am 19. September vergangenen Jahres wurde das Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Philippinen unterzeichnet. Heute schaffen wir mit dem Gesetzentwurf die Grundlagen dafür, dass dieses Abkommen auch umgesetzt werden kann. Die Linke begrüßt es grundsätzlich, dass wirtschaftlichen Freiheiten soziale Rechte an die Seite gestellt werden, gerade im Austausch mit sogenannten Schwellenländern. Bisher haben wir erst zwanzig entsprechende Sozialversicherungsabkommen. Es bleibt also noch viel zu tun. Gegenwärtig arbeiten circa 10 000 Philippinerinnen und Philippiner in Deutschland und – wir kennen die genaue Zahl nicht – einige Tausend Deutsche auf den Phi-lippinen. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird es zukünftig ermöglicht, ihre Rentenversicherungszeiten, die sie in beiden Staaten erworben haben, zusammenzurechnen und damit unter Umständen Wartezeiten und natürlich auch Rentenansprüche zu begründen. Jeder Staat zahlt dann am Ende nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Zeiten, aber eben auch in das andere Land. Bei kurzfristig entsandten Arbeitskräften wird zweitens auf eine Rentenversicherungspflicht im Zielland verzichtet. Sie bleiben für 48 Monate im Herkunftsland rentenversichert. Das ist ein erstaunlich langer Zeitraum, der auf Wunsch der philippinischen Seite vereinbart wurde. So werden für entsandte Arbeitskräfte doppelte Versicherungen und doppelte Beitragszahlungen und viel komplizierte Bürokratie vermieden. Die Deutsche Rentenversicherung geht von jährlichen Mehrausgaben in Höhe einer Million Euro aus. Hinter all diesen konkreten Erleichterungen steht auch ein grundsätzliches Prinzip: Vom Abkommen erfasste Personen – also Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten – werden rentenrechtlich in Deutschland und in den Philippinen mit den jeweiligen Staatsangehörigen gleichgestellt und damit auch gleichbehandelt. Das ist ein wichtiges und richtiges Prinzip, aber der Hinweis sei erlaubt, dass wir von einer Gleichbehandlung bei Flüchtlingen und auch bei Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus vielen anderen Ländern noch weit entfernt sind. Deshalb sollten wir das Sozialabkommen mit den Philippinen grundsätzlich zum Anlass nehmen, über globale soziale Menschenrechte nachzudenken. Denn soziale Menschenrechte sollten nicht nur für Menschen aus Ländern gelten, von denen wir uns wirtschaftliche Vorteile versprechen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte in seiner Presseerklärung vom 19. September 2014 meines Erachtens erstaunlich ehrlich darauf hingewiesen: Die wirtschaftliche Dynamik im südostasiatischen Raum lässt das Interesse der deutschen Wirtschaft an dieser Region steigen. Deutschland zählt bereits jetzt zu den größten ausländischen Investoren auf den Philippinen. Die Philippinen werden zu den „Next-Eleven“ gezählt, den Schwellenländern, in denen sich in den kommenden Jahrzehnten ein ähnlicher wirtschaftlicher Aufschwung wie in den BRIC-Staaten ergeben könnte. Um genau nicht diesem Verdacht ausgesetzt zu sein, dass die Gewährung sozialer Rechte an Nützlichkeitserwägungen geknüpft wird, erinnere ich deshalb am Ende noch einmal an drei offene Baustellen in diesem Bereich: Erstens. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte des Europarats dokumentiert in regelmäßigen Berichten, in welchen Aspekten Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Europäischen Sozialcharta nicht erfüllt, die wir 1965 ratifiziert haben. In Deutschland wird demnach auch das Recht auf soziale Sicherheit aus Artikel 12 Absatz 4 nicht voll umgesetzt, das eine Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien hinsichtlich des Zugangs zur Sozialversicherung und zu vollständiger sozialer und medizinischer Versorgung vorsieht (Conclusions XX-2 (2013), Seite 24 vom November 2014). Das darf so nicht stehen bleiben. Hier muss die Bundesregierung handeln! Zweitens. Im Jahre 2007 hat die Bundesregierung – auch damals eine schwarz-rote, eine Große Koalition – die revidierte Europäische Sozialcharta, die etwas weitergeht – sie beinhaltet auch das Recht auf eine Wohnung und den besonderen Schutz älterer Menschen –, unterzeichnet. 33 europäische Länder haben sie ratifiziert, Deutschland nicht. Das ist keine Glanzleistung, meine Damen und Herren von der Koalition. Was hindert die Bundesregierung denn daran, die revidierte Europäische Sozialcharta endlich zu ratifizieren? Drittens und letztens sei die Frage erlaubt: Wie steht es um die lang versprochene Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt? Das Fakultativprotokoll ermöglicht unter anderem ein Verfahren, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im UN-Sozialpakt garantierten Rechte verletzt sehen. Wären das nicht Maßnahmen, um die Glaubwürdigkeit von einzelnen bilateralen Sozialversicherungsabkommen zu erhöhen und uns nicht dem Verdacht auszusetzen, wir würden soziale Rechte nur nach Nützlichkeitskriterien vergeben? Trotz all dieser offenen Fragen. Dem Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen stimmt Die Linke zu. Ein besserer sozialer Schutz für Beschäftigte in beiden Ländern ist eine gute Sache. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Sozialschutz muss mit der Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung Schritt halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Philippinen von uns begrüßt. Die Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Philippinen werden immer enger. So erreichte etwa das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und den Philippinnen nach 3,81 Milliarden Euro im Jahr 2012 bereits 4,08 Milliarden Euro im Jahr 2013. Diese Entwicklung wird angesichts stabiler makroökonomischer Daten auch in der Zukunft anhalten. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts erfolgen deutsche Neuinvestitionen im Bereich IT-gestützter Dienstleistungen. Unternehmen wie Siemens, Daimler, Deutsche Bank, Bosch, Henkel und Bertelsmann haben in den letzten Jahren interne Geschäftsprozesse in die Republik Philippinen verlagert. Auch Firmen im maritimen und im Transportsektor sehen dieses Land als Zukunftsmarkt. Deutschland zählt schon heute zu den größten ausländischen Investoren im Land. Das hier vorliegende Abkommen folgt diesen Entwicklungen und regelt die Beziehungen der beiden Staaten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden etwa in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Philippinen entsandt, werden sie mit diesem Abkommen von der dortigen Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt selbstverständlich auch für den spiegelbildlichen Fall. Kostenintensive Doppelversicherungspflichten werden fortan vermieden, und der Schutz der Rentenver-sicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt somit bestehen. Das Abkommen hat bereits mehrere Vorgänger. So hat Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören Staaten wie die USA und Brasilien, aber auch kleinere Länder wie Montenegro und Mazedonien. Im Grundsatz geht es bei allen Abkommen um den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten. Es geht also um die Vorsorge für das Alter. Wer zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, soll später, wenn es um seine Rente geht, keine Nachteile erleiden. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen reiht sich in die Sozialversicherungsabkommen ein, die wir bereits mit zahlreichen anderen Ländern geschlossen haben. Wir schaffen Rechtsicherheit und sorgen in Zeiten von Globalisierung und erhöhter Arbeitsmobilität auch im Bereich der Sozialversicherung für mehr Rechtsklarheit. Das bringt für die Menschen, die im jeweils anderen Land leben und arbeiten, ein Stück mehr Sicherheit und Verlässlichkeit. Genauso rasch wie die Verhandlungen mit zwei Runden abgeschlossen werden konnten, wurden die parlamentarischen Beratungen aufgenommen. Lassen Sie mich einige Punkte näher ausführen: Das Abkommen begründet – unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit – Rechte und Pflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern beider Staaten. Gleichzeitig sieht es die Gleichbehandlung der jeweiligen Staatsangehörigen und die uneingeschränkte Rentenzahlung auch bei Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Dabei zahlt jeder Staat aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten. Ferner wird durch das Abkommen der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert, insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Auch für diejenigen, die lediglich vorübergehend im anderen Staat einer Arbeit nachgehen, enthält das Abkommen speziell zugeschnittene Lösungen. Sie stellen sicher, dass diese Menschen im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Diese Personen werden künftig also grundsätzlich in dem ihnen vertrauten System bleiben können. Der Entsendezeitraum kann hierbei bis zu 48 Kalendermonate betragen. Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus philippinischen Versicherungszeiten und philippinische Versicherte aus deutschen -Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche werden vollständig in das jeweils andere Land gezahlt. Das philippinische umlagefinanzierte Sozialversicherungssystem mit seiner beitragsbezogenen Renten-berechnung ist mit dem deutschen System ohne Probleme koordinierbar. Aufgrund der hohen Anzahl im Ausland arbeitender Philippiner ist die dortige Regierung bestrebt, Sozialversicherungsabkommen mit wichtigen Auswandererländern abzuschließen. Dazu hat sie bereits Abkommen mit anderen europäischen Ländern geschlossen, umgekehrt hat Deutschland bereits mit philippinischen Nachbarstaaten entsprechende Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen schließt also in beiden Staaten eine -Lücke. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen bringt mehr Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und es liegt im gegenseitigen Interesse unserer beiden Staaten, weil es unsere wirtschaftlichen Beziehungen vertieft und damit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu schaffen. Ich freue mich deshalb sehr, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Unterstützung des ganzen Hauses erfahren hat. Anlagen 1Anlage 4 2Ergebnis Seite 8658 D 3Ergebnis Seite 8658 D 4Anlage 2 5Anlage 3 6Anlage 5 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 8611 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 8748 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 5. März 2015 8749