Plenarprotokoll 18/99 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 99. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung 9423 B Gedenken an die Opfer des Schiffsunglücks im Mittelmeer in der Nacht zum 19. April 2015 9447 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung 2014 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, weitere Fragen 9423 B Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 9423 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9424 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 9424 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9425 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9425 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9425 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9425 D Heike Hänsel (DIE LINKE) 9426 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9426 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9426 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9427 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 9427 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9427 C Niema Movassat (DIE LINKE) 9427 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9427 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9428 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9428 B Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9428 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9429 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 9429 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9429 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 9429 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9429 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9430 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9430 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9430 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9430 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 9431 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9431 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9431 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 9431 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9432 A Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 9432 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9432 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 9432 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/4641, 18/4678 9434 C Dringliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Rolle der US-Militärbasis Ramstein für alle Steuerungs- und Überwachungs-signale der Drohnen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 9434 D Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 9435 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9436 B Niema Movassat (DIE LINKE) 9436 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9437 A Martina Renner (DIE LINKE) 9437 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9438 A Dringliche Frage 2 Niema Movassat (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der US-Militärbasis Ramstein Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 9438 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) 9438 D Inge Höger (DIE LINKE) 9439 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 9439 D Stefan Liebich (DIE LINKE) 9440 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9440 D Martina Renner (DIE LINKE) 9441 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9441 C Mündliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfassungskonforme Regelung der Vorratsdatenspeicherung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9433 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9433 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9434 B Mündliche Frage 2 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der geplanten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9442 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9442 B Mündliche Frage 3 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9443 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9443 B Mündliche Frage 4 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Vorkehrungen für die IT-Sicherheit der im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung anfallenden Massenspeicher bei privaten Providern Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9444 A Zusatzfragen Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9444 B Mündliche Frage 5 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplanter Gesetzentwurf zur Vorrats-datenspeicherung und vom Bundesverfassungsgericht geforderte Prüfung einer Überwachungsgesamtrechnung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 9444 D Zusatzfrage Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9445 A Mündliche Frage 16 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen der Arbeitsgruppe der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation zur Ermittlung der Kanzerogenität von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 9446 A Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9446 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer 9447 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 9447 B Petra Pau (DIE LINKE) 9449 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 9450 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9451 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) 9452 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 9453 C Dr. Lars Castellucci (SPD) 9454 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9455 B Erika Steinbach (CDU/CSU) 9456 C Rüdiger Veit (SPD) 9457 C Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) 9459 A Nächste Sitzung 9460 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9461 A Anlage 2 Mündliche Frage 6 Katrin Kunert (DIE LINKE) Konsequenzen für die kleine und mittelständische Tourismuswirtschaft aufgrund der Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 9461 B Anlage 3 Mündliche Frage 7 Katrin Kunert (DIE LINKE) Bei der BaFin eingegangene Beschwerden aufgrund von Uneinigkeiten mit der Kraftfahrzeugversicherung bezüglich des zu leistenden Schadenersatzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9461 D Anlage 4 Mündliche Frage 8 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Steuerbonus für Einbruchschutzmaßnahmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9462 A Anlage 5 Mündliche Frage 9 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gegenfinanzierung im Fall der Einführung eines Steuerbonus für Einbruchschutzmaßnahmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9462 B Anlage 6 Mündliche Frage 10 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Unterstützung für die Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9462 B Anlage 7 Mündliche Frage 11 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der von der Ministerpräsidentenkonferenz geforderten Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9462 C Anlage 8 Mündliche Frage 12 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kommunales Vorkaufsrecht beim Verkauf bundeseigener Immobilien Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 9462 Anlage 9 Mündliche Frage 13 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Der Vermittlung zur Verfügung stehende Mittel aus dem Eingliederungstitel im SGB II von 2005 bis 2014 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 9463 A Anlage 10 Mündliche Frage 14 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im SGB II in den letzten zehn Jahren Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 9464 A Anlage 11 Mündliche Frage 15 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höchstmengenüberschreitungen antibiotisch wirksamer Substanzen in der Fischzucht Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 9466 A Anlage 12 Mündliche Frage 17 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung im Rahmen des Verfahrens zur Neuzulassung von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 9466 D Anlage 13 Mündliche Frage 18 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notlage der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer aufgrund der verzögerten Auszahlung von Mitteln aus dem AMIF-Fonds Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 9467 A Anlage 14 Mündliche Frage 19 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ladevorgänge an den bisher im Rahmen des Schaufensterprogramms „Elektromobilität verbindet“ errichteten Schnellladesäulen an der A 9 Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI 9467 D Anlage 15 Mündliche Frage 20 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermöglichung des hochautomatisierten Fahrens auf Straßen in Deutschland durch Änderungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI 9467 D Anlage 16 Mündliche Frage 21 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkürzung der Fahrtzeit mit dem ICE zwischen Mannheim und Frankfurt am Main durch eine autobahnparallel geführte Neubaustrecke Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI 9468 B Anlage 17 Mündliche Frage 22 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Ausreichende Fahrrinnentiefe für eine wirtschaftliche Berufsschifffahrt auf der Elbe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI 9468 C Anlage 18 Mündliche Frage 23 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Stand der Planungen für den Bau der Staustufe in der Elbe zwischen Decin und der deutsch-tschechischen Grenze Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI 9468 D Anlage 19 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Laufzeiten von bestimmten Deutschland umgebenden Atomkraftwerken Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9469 A Anlage 20 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerk-Neubauvorhaben Flamanville 3 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9469 B Anlage 21 Mündliche Frage 26 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Identifizierung von Standortzwischenlagern beim Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9469 D Anlage 22 Mündliche Frage 27 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9470 A Anlage 23 Mündliche Frage 28 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch Erosion beschädigter Boden und mögliche Bodenschutzmaßnahmen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9470 B Anlage 24 Mündliche Frage 29 Niema Movassat (DIE LINKE) Gewährung von allgemeiner Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 9470 D Anlage 25 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung hinsichtlich der Überwachung von Telefonaten und E-Mails von Ausländern im Ausland-zu-Ausland-Verkehr Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 9471 A Anlage 26 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der USA hinsichtlich einer strengen Regulierung von endokrinen Disruptoren Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 9471 B Anlage 27 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge für eine Klimaabgabe im Zusammenhang mit alten Kohlekraftwerken Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 9471 D Anlage 28 Mündliche Frage 33 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundes-republik Deutschland zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 9472 A Anlage 29 Mündliche Frage 34 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückmeldung der EU-Kommission zur Mitteilung der Bundesregierung hinsichtlich Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 9472 B Anlage 30 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Selbstmordreihe und Mordserie in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 9472 B Anlage 31 Mündliche Frage 37 Heike Hänsel (DIE LINKE) Maßnahmen zur Linderung der Gesundheitskrise des sich in US-Haft befindlichen Journalisten Mumia Abu-Jamal Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 9472 C Anlage 32 Mündliche Frage 38 Annette Groth (DIE LINKE) Verweigerung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung für Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 9472 D Anlage 33 Mündliche Frage 39 Annette Groth (DIE LINKE) Gesundheitsversorgung der Insassen in US-Gefängnissen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 9472 D Anlage 34 Mündliche Frage 40 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Umgehung der Captcha-Schutzvorrichtungen bei der Onlineterminvergabe für Visa durch professionelle Terminhändler Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 9473 A Anlage 35 Mündliche Frage 41 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten zur Anlage und Struktur der beim BKA geführten Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalitätlinks – Zentralstelle“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9473 C Anlage 36 Mündliche Frage 42 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Änderungen zur Gewährleistung der medizinischen und psychologischen Betreuung von Asylsuchenden gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9473 D Anlage 37 Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von HIV-Infektionen bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentscheidungen in EU-Mitgliedstaaten und in den Bundesländern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9474 A Anlage 38 Mündliche Frage 44 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einstellung der Seenotrettungsmission Mare Nostrum und der Einrichtung der Frontex-Mission Triton auf die Gesamtzahl der Schutzsuchenden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9474 C Anlage 39 Mündliche Frage 45 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag für ein Eingreifen von Marineeinheiten aus Drittländern zur Seenotrettung von Migranten im Mittelmeer Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9475 A Anlage 40 Mündliche Fragen 46 und 47 Martina Renner (DIE LINKE) Vorhandene sowie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Nationalsozialistischer Untergrund“ vorgelegte Quellenmeldungen und Berichte bestimmter neonazistischer V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9475 B Anlage 41 Mündliche Frage 48 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einrichtung einer Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9476 A Anlage 42 Mündliche Frage 49 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verhandlungen der EU mit der mexikanischen Regierung über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 9476 C Inhaltsverzeichnis 99. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich. Ich könnte jetzt eigentlich jeden Einzelnen von Ihnen namentlich begrüßen. Dieser Versuchung widerstehe ich aber tapfer, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!) um nicht einen Berufungsfall für künftige Sitzungen zu schaffen. (Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Das gäbe einen Anreiz!) Jedenfalls freue ich mich über Ihre Anwesenheit umso mehr. Ich teile Ihnen mit, dass es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, die heutige Tagesordnung um eine Vereinbarte Debatte zu dem Thema „Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer“ zu erweitern, und dass diese Vereinbarte Debatte im Anschluss an die Fragestunde um 15 Uhr als Zusatzpunkt 1 unserer Tagesordnung mit einer Debattendauer von einer Stunde aufgerufen wird. Unsere Fragestunde wird also entsprechend früher enden. – Dazu kann ich keinen Widerspruch erkennen. Dann haben wir das so vereinbart. Solche Vereinbarungen sind ohnehin umso einfacher, je weniger (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Widersprecher da sind!) potenzielle Widerspruchsmöglichkeiten aufgrund der Präsenz bestehen. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Bericht der Bundesregierung für das Jahr 2014 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates. Der mit diesem Thema federführend Beauftragte ist der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Helge Braun. Ich möchte ihn deswegen bitten, dazu gleich einige einführende Bemerkungen zu machen. Falls es nach der Erledigung dieses Themas noch sonstige Fragen zu anderen Themen der Kabinettssitzung oder an die Bundesregierung gibt, rufe ich diese selbstverständlich auf. Es wäre hilfreich, wenn es bei vorhandenem bzw. absehbarem Interesse schon einmal eine vorherige Information gäbe. Bitte schön, Herr Braun. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den Bericht zur besseren Rechtsetzung für das Jahr 2014 vor. Ich möchte definitorisch vorwegschicken, dass wir dabei insbesondere zwei Zahlenwerte betrachten: Zum einen betrachten wir die Bürokratiekosten, also die Kosten, die für die Wirtschaft aus Informations- bzw. Mitteilungspflichten entstehen. Zum anderen betrachten wir einen größeren Wert, und zwar den Erfüllungsaufwand, der für die Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung und für die Wirtschaft entsteht. Darunter subsumieren wir nicht nur echte Bürokratiekosten im engeren Sinne, sondern all die Kosten, die der Staat den Bürgern, der Verwaltung und der Wirtschaft darüber hinaus aufbürdet, etwa dadurch, dass gewisse Arten von Müll getrennt werden müssen, dass aufgrund des Mindestlohns höhere Löhne gezahlt werden müssen, oder eben auch dadurch, dass gewisse Umweltstandards – Einbau von Filteranlagen etc. – eingehalten werden müssen. Wenn wir uns den Erfüllungsaufwand für den Bürger anschauen, sehen wir, dass sich dieser im Jahr 2014 -positiv entwickelt hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben insgesamt einen Erfüllungsaufwand im Wert von 886 Millionen Euro weniger zu leisten. In Stunden umgerechnet heißt das: Wir haben den Menschen im Jahr 2014 ungefähr 8 Millionen Stunden zurückgegeben, die sie für sinnvollere und schönere Dinge als für die Erfüllung bürokratischen Aufwands verwenden können. Bei der Verwaltung geben wir 199 Millionen Euro dadurch frei, dass wir Aufwand reduzieren. Sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung spielen dabei die Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine besondere Rolle. Denn in Zukunft wird relativ automatisiert der Zusatzbeitrag erhoben, und es ist nicht mehr so wie bisher, dass der Bürger sein Einkommen nachweisen und selber dafür sorgen muss, dass der Zusatzbeitrag entrichtet wird. Ich nenne zwei weitere Beispiele, die wohl ganz eindrücklich zeigen, wo wir den Bürger entlastet haben. Das erste Beispiel ist die vorausgefüllte Steuererklärung; so muss man in Zukunft seine Lohnsteuerdaten, wenn man am elektronischen Verfahren teilnimmt, nicht mehr selber in die Anlagen der Steuererklärung eintragen, sondern man kann die Daten automatisiert abrufen. In Zukunft können auch weitere Bestandteile der Steuererklärung im automatisierten Verfahren durchgeführt werden. Das, denke ich, nützt den Bürgerinnen und Bürgern. Das zweite schöne Beispiel ist i-Kfz. Das Abmelden von Fahrzeugen ist heute schon vielfach über das Internet möglich, ohne dass man zur Kfz-Zulassungsstelle gehen muss. Onlineverfahren zu weiteren Verwaltungsdienstleistungen werden folgen. Eine Sondersituation hatten wir im Jahr 2014 bei der Wirtschaft. Wir konnten die Wirtschaft von echten Bürokratiekosten entlasten. Der Bürokratiekostenindex ist im Jahr 2014 leicht gesunken. Aber bezüglich des Erfüllungsaufwandes gab es durch den Mindestlohn einen Sondereffekt. Es sind – ich habe es eingangs beschrieben – insgesamt 9,7 Milliarden Euro mehr durch die Wirtschaft aufzubringen, weil diejenigen, die bisher noch keinen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bekommen haben, zusätzliche Lohnkosten dadurch verursachen, dass an sie jetzt 8,50 Euro bezahlt wird. Das war aber explizit der politische Wille des Gesetzgebers. Zusätzlich zu unserem Arbeitsprogramm werden wir morgen einen wichtigen Schritt gehen. Wir werden nämlich unser Portal „amtlich einfach“ online stellen. In diesem Portal kann man sich über eine Befragung von Bürgern und Unternehmen informieren, die wir zusammen mit dem Statistischen Bundesamt durchführen. Hier geht es darum, zu erfahren, wo Bürger oder Unternehmen Bürokratie als besonders belastend empfinden. Dieses Portal ist gleichzeitig auch ein Wegweiser durch die Bürokratie. Ich zeige Ihnen einmal diesen Wegweiser. – Wie Sie sehen, sehen Sie nichts, weil es zu klein ist. Es soll Sie einfach nur neugierig machen, diese Plattform einmal zu besuchen. Wir haben für verschiedene Lebenslagen – zum Beispiel Aufnahme eines Studiums, Geburt eines Kindes, Sterbefall – alle einzelnen bürokratischen Schritte, die in solchen Fällen notwendig sind, aufgeführt. Der Bürger oder das Unternehmen kann diesen Wegweiser benutzen, um zu sehen: Was ist zwingend? Was ist möglich? Was kann ich beantragen? Was ist dafür erforderlich? Diese Plattform dient aber auch dazu – das ist für uns der viel bedeutendere Punkt –, dass wir Ideen von Bürgern und Unternehmen aufnehmen, wie wir noch unbürokratischer werden können, wie wir Dinge vereinfachen können, und zwar über eine Kommentarfunktion. Das fordert die OECD von uns seit langem. Nun führen wir es ein. Da es an den Lebenslagen, den einzelnen Verfahrensschritten entlangläuft, ist es sehr gut strukturiert und kann deshalb hoffentlich zu sehr konkreten Maßnahmen im Rahmen unserer Gesetzgebung führen. Ich will meinen einleitenden Vortrag schließen, indem ich sage: Ich glaube, wir haben eine Menge getan. Es ist aber auch noch viel zu tun. Dazu entwickeln wir uns auch methodisch weiter. Ich hoffe auf gute Ergebnisse in den nächsten Jahren. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank. – Nachfragen? – Kollege Gambke. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Sie haben mit schönen Worten die Erfolge deutlich gemacht. Aber wenn man einen Bericht im Kabinett entgegennimmt, dann, denke ich, würdigt man den Bericht auch kritisch. Meine erste Frage lautet explizit: Wo sind die kritischen Punkte? – Es wird neben den Kosten zum Beispiel nicht die Verfahrensdauer angesprochen. Wie ich aus der Wirtschaft weiß, sind nicht immer die Kosten, sondern vielfach die Verfahrensdauern für Probleme bei der Beantragung verantwortlich. Ist einmal kritisch gewürdigt worden, dass bisher bei der Evaluation von Bürokratie gerade diese Dimension nicht betrachtet wird? Eine zweite Frage möchte ich auch im Kontext der kritischen Würdigung anschließen. Die letzte Bundesregierung hat sich als Ziel vorgenommen, die Bürokratiekosten um 25 Prozent abzubauen. Die jetzige Bundesregierung sagt: One in, one out. – Wenn ich die verschiedenen Projekte betrachte, die nicht unter die „One in, one out“-Regelung fallen, aber bisher beschlossen wurden, vom Mindestlohn bis zur Maut, dann frage ich: Ist im Kabinett kritisch hinterfragt worden, ob man sich nicht, wie ja auch der Normenkontrollrat gefordert hat, ambitioniertere Ziele setzen sollte als die, die sich die jetzige Bundesregierung gesetzt hat? Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich darf aus methodischen Gründen und im weitesten Sinne als Beitrag zum Bürokratieabbau darauf hinweisen, dass wir uns auf jeweils eine Minute Redezeit für Fragen und Antworten verständigt haben. – Herr Staatsminister. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Vielen Dank. – Zur ersten Frage nach den Verfahrensdauern: In der Tat sind Verfahrensdauern relativ schwer strukturiert zu erfassen. Ich glaube aber, dass gerade das Modell, das ich am Schluss angesprochen habe, den Unternehmen die Gelegenheit bietet, bei der Befragung oder in der Kommentarfunktion Hinweise zu einzelnen Verfahrensprozessen zu machen. Sie haben also die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass ein bestimmter bürokratischer Weg besonders zeitkritisch ist. Die entsprechenden Punkte könnten wir im Weiteren in das Arbeitsprogramm aufnehmen. Ich glaube, die Frage der Verfahrensdauer ist ein Punkt, den wir im Rahmen des neuen Verfahrens stärker würdigen können. Wir achten insofern schon darauf. Wir erhalten, wie Sie richtig gesagt haben, viele Eingaben. Die Unternehmen sagen: Heutzutage ist Zeit noch viel mehr wert als früher Geld. Wir sehen aber, dass die Verfahrensdauer häufig einen bestimmten Grund hat: das Beibringen gewisser Unterlagen zur Schaffung von Plausibilität bzw. Nachvollziehbarkeit. Wir arbeiten an dieser Stelle daran und schauen, wie wir die Verfahren vereinfachen können. Sie hatten dann angesprochen bzw. gefragt, ob wir den Bericht im Kabinett kritisch gewürdigt haben. Das haben wir heute selbstverständlich getan. Was war Ihre zweite Frage? Bitte sagen Sie es noch einmal kurz. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum kein Abbauziel? Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Genau, die Frage nach einem konkreten Abbauziel. – „One in, one out“ heißt ja: Es wird, wenn das Prinzip in Kraft tritt, also ab 1. Juli dieses Jahres, keinen Zubau mehr geben. Man kann sich, nachdem man sich in einer Legislaturperiode ein so großes Abbauziel vorgenommen hat, nämlich 25 Prozent weniger Bürokratie, nicht in der nächsten Legislaturperiode schon wieder vornehmen, 25 Prozent abzubauen. Wir sind ein Staat mit einem sehr präzisen Ordnungsrahmen. Das soll so bleiben. Deshalb ist es richtig, das Ziel zu verfolgen, nicht zuzubauen, sondern das Niveau zu halten. Aber ein Abbau von weiteren 25 Prozent, also insgesamt quasi eine Halbierung des Bürokratieaufwandes in Deutschland, wäre unter anderem mit der gewollten Rechtssicherheit und den hohen Umweltstandards in unserem Land nicht zu vereinbaren. Wir wollen keine Standards reduzieren, sondern Verfahren vereinfachen. Da ist „One in, one out“ schon ein ambitioniertes Ziel. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich sehe keine weiteren Nachfragen zu diesem Bericht. Es gibt eine Reihe angemeldeter Nachfragen zu anderen Themen, aber, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht unbedingt zur heutigen Kabinettssitzung. Ich frage der guten Ordnung halber: Gibt es noch Fragen zur heutigen Kabinettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich jetzt sonstige Fragen an die Bundesregierung auf. Wenn ich es richtig sehe, steht Herr Minister Müller zur Verfügung. Ich beginne mit der angemeldeten Frage der Kollegin Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Müller, es hat sehr lange gedauert, einen nationalen Flüchtlingsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen einzuberufen, weil die Bundesregierung sich lange geweigert hat. Die Kanzlerin musste durch öffentlichen Druck dazu gebracht werden. Jetzt soll er am 8. Mai stattfinden. Können Sie uns erklären, warum Sie bisher, bis heute, nicht beabsichtigen, die kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gipfel einzuladen? Das sind doch die Hauptakteure; die Kommunen sind diejenigen, die für die Fragen der Unterbringung, der Erstaufnahme, der Begleitung und der Betreuung von Flüchtlingen die Hauptverantwortung tragen, also diejenigen Akteure, die genau wissen, wo in der Praxis Engpässe, Sorgen und Nöte bestehen. Dass Sie ausgerechnet die kommunalen Spitzenverbände nicht einladen, können wir nicht nachvollziehen. Wir würden gerne von Ihnen eine Erklärung dafür haben. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Bundesregierung, insbesondere in Person von Herrn Altmaier, dem Chef des Kanzleramtes, ist in einem ständigen Dialog auch mit den Vertretern der Kommunen. Sie haben recht, dass die Kommunen einen ganz entscheidenden, wichtigen Beitrag zur Umsetzung und zur Lösung der insbesondere mit der Aufnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge verbundenen Probleme leisten. Dafür gebühren ihnen unsere volle Anerkennung und unser Dank. Ich möchte auch den Tausenden von Ehrenamtlichen im Lande meinen Dank aussprechen, die durch ihren großartigen Einsatz die Flüchtlinge menschenwürdig empfangen und ihnen Türen öffnen. Zum Flüchtlingsgipfel sind Bund und Länder eingeladen. Die Länder vertreten hier die Kommunen mit; das entspricht dem in der Verfassung niedergelegten Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erklären Sie mal vor Ort!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Amtsberg. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Frage bezieht sich auf den Zehn-Punkte-Plan, über den in den letzten Tagen häufig diskutiert wurde. Ich würde gerne wissen, ob die Bundesregierung nach den Ereignissen vom Wochenende einen Fehler darin sieht, sich dafür eingesetzt zu haben, dass die Mission Mare Nostrum eingestellt wurde und deren Aufgaben dann irgendwie auf andere Weise kompensiert wurden. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Diese entsetzliche Katastrophe fordert die gesamte Europäische Union zum Handeln auf. Deshalb haben die Außen- und Innenminister einen Zehn-Punkte-Katalog erarbeitet. In ihm wurde auch das Thema Seenotrettung verankert und eine Ausweitung der jetzt laufenden Mission vereinbart. Es ist von einer Verdoppelung der Mittel die Rede. Auf alle Fälle ist das Ziel, durch eine wesentliche Ausweitung der jetzigen Mission möglichst solche Unglücke, wie sie jetzt passieren, zu verhindern. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Minister Müller, auch meine Nachfrage bezieht sich auf das Flüchtlingsdrama. Sie haben den Zehn-Punkte-Plan angesprochen, der allerdings vor allem eine Bekämpfung der Schleuserkriminalität vorsieht. Man liest vonseiten der EU unter anderem, dass die Zahl der Schiffe in Libyen reduziert werden müssen. Sie fordern gleichzeitig ein Sofortprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro. Meine ganz konkrete Frage lautet: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Flüchtlinge auf hoher See gerettet werden? Setzen Sie sich dafür ein, dass mithilfe dieser Mittel mehr Schiffe auf dem Mittelmeer zur Rettung der Flüchtlinge eingesetzt werden? Oder legen Sie den Fokus, wie alle anderen auch, auf die Abwehr, auf die Schleuserbekämpfung usw.? Sie haben heute im Morgenmagazin gesagt, die Boote müssten in die andere Richtung fahren. Könnten Sie sich vielleicht ganz konkret äußern: Sind Sie für mehr Geld für die Flüchtlingsrettung? In Ihrem Haus ist ja auch ein Papier zum Thema christlich-jüdische Werte in Arbeit. Der christliche Wert der Nächstenliebe müsste für Sie da doch an oberster Stelle stehen, also konkret, dass die Menschen auf hoher See gerettet werden. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank. – Im Prinzip könnte ich nur dreimal Ja sagen, aber ich möchte das auch begründen. Die erste und wichtigste Aufgabe ist, die Rettung der Flüchtlinge im Mittelmeer in Zusammenarbeit der 28 europäischen Mitgliedstaaten sofort und effektiver zu organisieren. Ich habe heute früh gesagt, dass ich persönlich Mare Nostrum nicht durch Triton ersetzt hätte. Jetzt wird reagiert. Die erste und wichtigste Aufgabe ist also, Rettung sofort und effektiver zu organisieren. Der zweite Punkt ist – das findet sich auch in dem Zehn-Punkte-Plan –: Wir müssen das Problem der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen – ich spreche jetzt von den Bürgerkriegsflüchtlingen, nicht von Zuwanderern oder Asylbewerbern zum Beispiel aus dem Balkan – und deren Verteilung in Europa solidarisch miteinander gemeinsam lösen. Zum dritten Punkt, zu meiner Aussage, dass es gelte, mit dem Boot zurückzufahren in die Krisenländer, in die Herkunftsländer. Wir haben, wenn Sie die Gesamtzahl der Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland in den Blick nehmen, im Wesentlichen drei Hauptströme nach Europa bzw. nach Deutschland: einmal die Asylbewerber aus dem Balkan, zum anderen – das ist die Spezialherausforderung – die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und aus dem Irak und zum Dritten Flüchtlinge aus vier oder fünf afrikanischen Staaten, zum Beispiel aus Somalia oder Eritrea. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, ich muss Sie an die Zeit erinnern. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Jawohl. – Ich habe vorgeschlagen, dass die Europäische Union Handlungsfähigkeit zeigt und mit einem neuen Instrument, einem EU-Mittelmeer-und-Afrika-Programm reagiert, das ein Volumen von 10 Milliarden Euro umfassen sollte. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Beck, weil ich gerne bei diesem Komplex bleiben möchte: Bezieht sich Ihre Frage auf diesen Themenkomplex? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, zunächst einmal möchte ich der Bundesregierung empfehlen, in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nachzuschauen, was wir bezüglich der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in der letzten Legislatur geregelt haben. Vielleicht können Sie sich diese Regelung auch bei Ihren Gipfeln zu eigen machen. Nun zur Sache selbst: Mir ist nicht klar, wie Sie mit 3 Millionen Euro mehr für Triton bezüglich der Seenotrettung das leisten wollen, was im Rahmen von Mare Nostrum einst geleistet wurde. Das geht zunächst schon vom Mandat her gar nicht. Das Mandat von Triton ist ein Frontex-Mandat; es dient der Sicherung der EU-Außengrenzen und nicht der Rettung des Lebens von Schiffbrüchigen auf dem Meer. Außerdem ist mir unklar, wie man mit der Verdoppelung der Mittel für Triton, die damit aber immer noch ein Drittel unter denen für Mare Nostrum liegen, das Gleiche wie mit Mare Nostrum erreichen will. Wir sehen doch gerade, dass mit einem Drittel der Mittel im Ergebnis nichts dagegen getan werden konnte, dass Hunderte von Menschen im Mittelmeer ertrunken sind. Ich möchte Sie dann konkret fragen, wie die Bundesregierung sich die in dem Zehn-Punkte-Plan vorgesehene Bekämpfung der Schleuser vorstellt. Zu dieser Frage fand auf europäischer Ebene am 20. April 2015 ein Gespräch statt. Der zuständige Kommissar sprach von einer Front Line, an der man arbeite. Das ist die Denke von Frontex; das entspricht aber nicht der Denke von Mare Nostrum, einem Mandat, bei dem es um die Rettung von Leben ging. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Beck, auch Sie können jetzt leider keinen Vortrag zu dem Thema halten. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ich wollte bloß die Grundlage für die Frage klarstellen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, wenn für die Frage insgesamt eine Minute zur Verfügung steht, können nicht für die Beschreibung der Grundlage der Frage 90 Sekunden in Anspruch genommen werden. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da mögen Sie recht haben, Herr Präsident. Ich bin reumütig. Präsident Dr. Norbert Lammert: Dass ich das noch erleben darf. (Heiterkeit im ganzen Hause) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich möchte Sie trotzdem fragen, wie Sie zu der angekündigten Zerstörung von Schleuserbooten stehen. Wir alle sind gegen die Schleuser. Aber Terroristen sind sie nicht. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Aber fast! Verbrecher sind das aber!) Was bei Atalanta zulässig ist, ist meines Erachtens bei der Bekämpfung der Schleuser unverhältnismäßig. Deshalb bitte ich Sie, klarzustellen, was die Bundesregierung in diesem Rahmen innerhalb der EU plant. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Erstens stelle ich noch einmal klar: Im europäischen Rahmen muss klar und effektiv sichergestellt werden, dass im Mittelmeer eine effektive Rettung der Flüchtlinge aus Seenot erfolgen kann. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht sichergestellt!) Zweitens. Es ist klar, dass wir es bei dem Schlepperproblem mit einem Problem zu tun haben, bei dem insbesondere in Libyen organisierte Kriminalität dahintersteckt. Die Frage, welche Möglichkeiten zur Bekämpfung oder Verhinderung bestehen, wurde in der Tat im Kreis der Innenminister in Brüssel erörtert. Entscheidungen in diese Richtung sind aber noch keine getroffen worden. Drittens ist entscheidend – ich sage das noch einmal –, dass wir in die entsprechenden Länder gehen. Ich persönlich habe vorgeschlagen, einen EU-Syrien-Sondergesandten zu benennen. Er sollte sich nicht nur mit den Strukturen im Land selbst vertraut machen, sondern auch die Themen Schleuserbekämpfung, Grenzsicherung und Betreuung der Flüchtlinge mit den syrischen Ansprechpartnern erörtern. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Pfeiffer. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Frau Bundeskanzlerin fährt morgen nach Brüssel, um über das Thema Flüchtlinge zu diskutieren. Ich begrüße das sehr. Meine Frage: War das heute Thema im Kabinett? Wenn ja, können Sie darüber etwas berichten? Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Im Rahmen der informellen Aussprache war das selbstverständlich ein Thema. Man spricht über Erfahrungen. Sie werden nachher vom Bundesminister des Auswärtigen und vom Bundesminister des Innern in der Debatte darüber ganz konkret informiert werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Movassat. Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Bundesminister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Kriegsflüchtlinge aufgenommen und in den Ländern der Europäischen Union besser verteilt werden sollen. Nun ist es so, dass das Asylrecht als Grund für Asyl nicht nur Krieg kennt. Insofern frage ich: Wie gehen Sie mit anderen Asylgründen um? Das Problem, das hier besteht, ist doch, dass die Flüchtlinge alle keine legalen, keine sicheren Wege und Möglichkeiten haben, nach Europa zu kommen. Das ist ja der Grund, warum sie es über das Mittelmeer versuchen. Daher meine Frage: Gedenkt die Bundesregierung, irgendetwas zu tun, um Menschen, die Asylgründe haben, einen sicheren Weg in die Europäische Union und nach Deutschland zu ebnen? Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Diese interessante Frage können Sie mit dem Bundesinnenminister erörtern. Ich kann Ihnen sagen – ich nutze diese Gelegenheit gerne dazu –, dass unser Haus, das BMZ, derzeit 120 Projekte in den Krisenländern Afrikas und des MENA-Raumes umsetzt, damit die Flüchtlinge in Not, in Elend, in dramatischen Situationen vor Ort überhaupt überleben können; ich habe viele dieser Krisencamps besucht. Ich möchte mich beim Bundestag, beim Finanzminister und beim Haushaltsausschuss bedanken. Deutschland leistet hier Herausragendes. Ich nenne das Beispiel Libanon/Beirut. Ich war dort vor kurzem in einem Palästinenserlager, aber auch in einem syrischen Bürgerkriegslager. Dieses Land hat 1,2 Millionen Flüchtlinge infolge des syrischen Kriegsgeschehens aufgenommen. Wir finanzieren dort beispielsweise über UNICEF die Beschulung von 80 000 Kindern. Auch den türkischen Freunden möchte ich ein herzliches Dankeschön sagen. Als Kobane zu fallen drohte, kamen über die syrisch-türkische Grenze innerhalb von zwei Tagen 250 000 syrische Flüchtlinge in die Türkei. Diese Dimension muss man sich auch in Deutschland einmal vor Augen führen, wenn wir über unsere Probleme in den Kommunen, im Land diskutieren. Damit möchte ich die Lage hier nicht verniedlichen. Unser Auftrag ist es, dort zu stabilisieren und diesen Ländern zu helfen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie können sich sicherlich vorstellen, dass Ihre Antwort auf meine Frage mich nicht zufriedengestellt hat. Denn auf der einen Seite lobhudeln Sie den Einsatz der Kommunen über alle Maßen, auf der anderen Seite sagen Sie den Kommunen aber: Ihr seid verfassungsrechtlich eine abgeleitete Ebene der Länder, und deshalb habt ihr bei einem Flüchtlingsgipfel, bei dem es um die Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort in Deutschland, in den Städten, Gemeinden und Landkreisen geht, nichts zu suchen. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Auffassung der gesamten Bundesregierung ist und frage Sie, wie das in Einklang zu bringen ist mit den Regeln, die wir uns hier im Deutschen Bundestag selbst gegeben haben. Es ist ja so, dass wir den kommunalen Spitzenverbänden in der letzten Legislaturperiode umfangreiche Beteiligungsrechte, Anhörungsrechte und Stellungnahmerechte bei Gesetzesvorhaben und Fragen, die sie selbst betreffen, eingeräumt haben. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Der Bund achtet die Rechte der selbstbewussten Länder im Föderalismus. Ich stelle die Lage einmal dar: Bayern finanziert den Aufwand, die Kosten für die Betreuung der Flüchtlinge zu 100 Prozent, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gefragt! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Könnten Sie sich dem Kern der Frage annähern?) Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer finanzieren den Aufwand zu 60 oder zu 70 Prozent. (Zurufe der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, es war jetzt aber nicht nach der Finanzverteilung gefragt worden, sondern nach der Beteiligung der Kommunen als Gesprächspartner bei einer möglichen Konferenz. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!) Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Präsident, ich widerspreche Ihnen nicht. Aber gehen Sie davon aus, dass ich die Frage verstanden habe. Präsident Dr. Norbert Lammert: Es gibt aber nicht nur bei der Fragestellerin den Eindruck, dass Sie die Frage nicht beantworten. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beantwortet haben Sie sie bisher nicht!) Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Gut. – Ich beantworte die Frage so, wie ich die Antwort verstehe. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen die Frage verstehen und dann antworten! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir verstehen die Antwort nicht!) Die Antwort lautet: Aufgrund des bestehenden Verhältnisses zwischen Bund, Ländern und Kommunen entscheidet nicht der Bund, ob Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen die Aufwendungen für Flüchtlinge zu 60 oder zu 80 Prozent übernehmen, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage!) sondern die Länder regeln dies im Verhältnis mit ihren Kommunen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein! Das war nicht die Frage, Herr Minster!) Deshalb haben wir die Situation, dass jetzt bei diesem Gipfel der Bund mit den Ländern diese und viele andere Probleme bespricht. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage! Ich stelle fest, Sie haben meine Frage nicht beantwortet! Das ist ja auch peinlich für Sie!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Amtsberg. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann mich gar nicht entscheiden, welche der beiden nicht beantworteten Fragen ich jetzt wiederhole. Ich entscheide mich für die des Kollegen Movassat; er hatte, wie ich finde, eine sehr richtige Frage gestellt. Daher möchte ich gerne fragen: Herr Minister, die Bundes-regierung hat immer wieder beteuert, dass die Seenotrettung das Schlepperwesen begünstigt. Ich möchte Sie fragen, ob Sie mir zustimmen, dass legale Zugangswege in die Europäische Union das Leiden vielleicht nicht für immer verschwinden lassen, aber zumindest die Zahl der Todesopfer senken würden. Denn dann würde nicht mehr die Notwendigkeit bestehen, auf seeuntaugliche Boote zu steigen. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Es gibt viele Lösungsvorschläge und viele Wege; (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist es kompliziert!) aber das ist jetzt nicht unsere Aufgabe. Nachher werden Sie eine entsprechende Debatte mit dem Außen- und dem Innenminister führen, und wir werden auch die nächsten Jahre mit diesem Thema konfrontiert sein. Jetzt ist es wichtig, dass die Seenotrettung sofort und effektiv – denn aktuell sterben Menschen im Mittelmeer – umgesetzt und ausgeweitet wird. Darüber hinaus müssen wir uns den Hunderttausenden von Flüchtlingen, die in Libyen, aber auch in anderen Staaten auf Hilfe warten, zuwenden. Ich sage noch einmal: Das Elend und die Not dieser Menschen sind groß, sie sind traumatisiert und sehen keinen anderen Ausweg. Sie kommen nicht aus Freude hierher und setzen sich nicht aus Freude dieser Gefahr aus; das habe ich selber gesehen, meine Damen und Herren. Deshalb plädiere ich für den Ansatz – über ihn wird meiner Meinung nach viel zu wenig diskutiert –, dorthin zu gehen, wo die Menschen herkommen, und ihnen mit unseren Mitteln und Möglichkeiten zu helfen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Herr Minister Müller, da würde ich gerne nachhaken. Man muss einmal ganz deutlich machen: Die EU-Kommission spricht in ihrem Zehn-Punkte-Plan davon, dass die Stärkung von Frontex, die effizientere Rückführung von Flüchtlingen und die Bekämpfung von Schleuserbanden die wichtigsten Aspekte in diesem Zusammenhang sind. Ich höre nicht, dass auch von dem Schwerpunkt Seenotrettung die Rede ist. Im Gegenteil, man denkt sogar an Beispiele wie die Operation Atalanta zur Piratenbekämpfung, weil es mittlerweile um die Vernichtung der Boote geht. Meine ganz konkrete Frage an Sie lautet: Unterstützt die Bundesregierung und unterstützen Sie ein robustes Mandat – welcher Art auch immer – zur Bekämpfung von Flüchtlingsbooten? Sind Sie also dafür, dass zukünftig jedes Boot, das in Libyen, Tunesien oder sonst wo im Hafen liegt, als potenzielles Schleuserboot betrachtet werden sollte, wodurch man in ganz neue Dimensionen vorstoßen würde? Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Erstens haben der Innen- und der Außenminister klar bekundet, dass gehandelt werden muss, und zwar, wie es in dem Papier steht, durch eine Verdopplung der Mittel für die Seenotrettung. Darüber, wie das im Einzelnen organisiert wird, beraten im Augenblick die Experten. Zweitens müssen die Maßnahmen weit darüber hi-nausgehen. Die Frage ist: Wie kann organisiertes Schleppertum – hier werden mit dem Leid und dem Tod von Menschen Millionen verdient – gestoppt werden? Dazu wurden unter anderem die Vorschläge, die Sie gerade erwähnt haben, gemacht. Entscheidungen in dieser Richtung sind bis dato aber nicht gefallen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Pfeiffer. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Vielen Dank. – Herr Minister, ich möchte auf die wichtige Rolle der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Flüchtlingsproblematik eingehen, sowohl was die Prävention als auch was die Ursachenbekämpfung betrifft. Welche Maßnahmen muss die deutsche Entwicklungspolitik treffen, um zu versuchen, die Situation vor Ort ganz konkret zu verbessern? Welche Maßnahmen muss die deutsche Entwicklungspolitik treffen, um die Staaten, aus denen die Menschen auswandern, an ihre eigene Verantwortung zu erinnern? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja! Erinnern Sie Libyen mal an seine Verantwortung! Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sie haben ein Mehrfaches angesprochen. Den ersten Punkt, Frau Pfeiffer, habe ich vorhin schon erwähnt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit leistet hier ganz Wesentliches. Wir haben zum Beispiel die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reinte-grieren“ ins Leben gerufen. Dabei geht es unter anderem um den Libanon, Jordanien und Ägypten. In diesen Ländern wirken wir stabilisierend. Die vielfältigen Maßnahmen, auch im Hinblick auf die Kommunen, habe ich genannt. Zweitens – das haben Sie angesprochen – müssen wir aber auch in die Herkunftsländer gehen; darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Es gibt verschiedene Länder, in denen es ausgesprochen schwierig oder unmöglich ist, vor Ort zu arbeiten. Als Beispiele nenne ich den Jemen und Somalia. Man kann also nicht einfach sagen: Ihr müsst in diese Länder gehen und die Gemeinden und die staatlichen Strukturen stabilisieren. – Es gibt sie dort nämlich nicht. Ein weiteres Beispiel ist Libyen. Lassen Sie mich zu Libyen Folgendes sagen: Vor vier Jahren hat die Staatengemeinschaft eine Entscheidung getroffen. Deutschland hat damals nach einer sehr kontroversen Diskussion sein Veto eingelegt. Dem damaligen Bundesaußenminister ist immer wieder vorgeworfen worden – nicht von mir, aber von anderen –, sich an dem Schlag gegen Gaddafi bzw. an dem Regime-Change nicht zu beteiligen. Man hat diesen Regime-Change in Libyen durchgesetzt. Nun sind wir vier Jahre weiter und stellen fest: Man hat nicht getan, was Sie und wir vernetzte Entwicklung nennen, nämlich die Waffenlager zu räumen und die Milizen zu entwaffnen. Was ist daraufhin passiert? Mit diesen Waffen aus Libyen wurde Mali destabilisiert und Libyen in den jetzigen Chaoszustand mit den bekannten Problemen versetzt. Dennoch sage ich: Auch jetzt müssen wir mit einem Sondergesandten der EU die UN-Mission in Libyen unterstützen und Strukturen der Zusammenarbeit schaffen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will die Frage wiederholen: Es wurde besprochen, dass man im Rahmen der jetzigen Maßnahmen zur Seenotrettung und zur Bekämpfung des Schleuserwesens Schleuserboote an der afrikanischen Grenze präventiv zerstören will. Wie und durch wen soll das erfolgen? Zu Lande, zu Wasser oder aus der Luft? Mit Drohnen, mit Bodentruppen? Ich hörte, man wolle sich an Atalanta orientieren. Bei diesem Mandat handelt es sich aber um Piraten und Terroristen und nicht um Schleuser. Ich bitte, da jetzt wirklich konkret zu werden, Herr Minister, oder das an einen Kollegen von einem Ressort abzugeben, das hier gegebenenfalls antworten kann. Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Beck, Sie stellen da eine ganz zentrale Frage. Selbstverständlich wurde über diese Fragen – so mein Kenntnisstand; ich war nicht dabei – im Rat der Innen- und Außenminister in Brüssel diskutiert. Dies wurde auch publiziert. Aber ich muss Ihnen sagen: Dazu ist im Kreise der deutschen Bundesregierung keine Entscheidung gefallen. Deshalb kann Ihnen hier auch niemand sagen, wie was wo – das ist eine hypothetische Diskussion – umgesetzt werden soll. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, darf ich Sie bitten, das von einem zuständigen Ressort beantworten zu lassen?) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir sind im Augenblick bei der Regierungsbefragung. Ich sehe auf der Regierungsbank ein Mitglied des Kabinetts, an das Fragen gerichtet werden können. Dass man diese mal mehr und mal weniger gut und vollständig beantwortet findet, liegt in der Natur der Sache. Aber solange der Minister nicht selbst um die Beantwortung durch einen Kollegen bittet, sehe ich keine Veranlassung, dass wir in diesem Tagesordnungspunkt anders als üblich verfahren. Wir haben im Übrigen großen Wert darauf gelegt, dass für diesen Tagesordnungspunkt Mitglieder der Bundesregierung zur Verfügung stehen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wäre es, wenn sie auch irgendwas wüssten!) Die nächste Frage stellt Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mir drängt sich eine Frage auf, von der ich annehme, dass Sie sie bisher noch nicht beantwortet haben. Es ist ja gut und richtig, dass man versucht, in Libyen eini-germaßen lebbare Verhältnisse zu schaffen, in diesem Failing State, den wir da im Augenblick haben. Aber mir ist nicht klar, welche Vorstellungen die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Bundesregierung eigentlich haben. Angenommen, das klappt halbwegs: Was geschieht mit den Flüchtlingen, die ja nach wie vor nach Libyen kommen, wenn sie wahrscheinlich nicht mehr auf Schiffe und nicht mehr zu Schleppern gelassen werden? Sollen die dort in Lager kommen, wie es unter Gaddafi war, der dafür viele Millionen Dollar bekommen hat? Das war wirklich kein Vorbild; dort herrschten unmenschliche Verhältnisse. Oder will man den Flüchtlingen – wenigstens einigen – eine legale Möglichkeit eröffnen, nach Europa und damit auch nach Deutschland zu kommen? Welche Vorstellungen gibt es da? Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich bin dankbar, dass wir diese Diskussion so offen führen können. Es gibt da keine einfachen Antworten. Libyen ist ein Staat mit zwei Machtzentren – in Tobruk und in der Nähe von Tripolis – und befindet sich im Augenblick in Verhandlungen und Gesprächen mit dem UN-Vermittler. Darauf bauen wir. Ich habe heute auch mit dem Außenminister darüber gesprochen, wie gegebenenfalls Deutschland oder auch die EU die diplomatischen Bemühungen durch den von mir ins Spiel gebrachten Sondergesandten voranbringen kann, damit Libyen eine Allparteienregierung bekommt und wir einen Ansprechpartner für die Staatengemeinschaft, für Europa, aber auch für Deutschland haben, um die entsprechenden Probleme angehen zu können. Es geht darum, das Schleusertum zu bekämpfen, menschenwürdige Zustände für die Hunderttausende von Flüchtlingen zu schaffen, die sich dort aufhalten, die Grenz-sicherung auszubauen und Wege zu finden – Stichwort Resettlement –, diese Menschen in ihre eigenen Länder zurückzubringen und ihnen dort eine Perspektive zu bieten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Mir liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen zu diesem Themenkomplex vor, nämlich von Frau Hänsel und Herrn Beck. Danach würde ich dieses Thema gerne abschließen. Ich weiß, es gibt daneben noch eine weitere Wortmeldung – das habe ich notiert –, sodass nicht nur diese, sondern gegebenenfalls auch noch andere Fragen beantwortet werden können. Wie Sie sicher beobachtet haben, haben wir den üblichen Zeitrahmen für die Regierungsbefragung schon deutlich überschritten, was mit Blick auf die Aktualität dieses Themas aber zweifellos angemessen ist. Frau Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Es geht um einen etwas anders gelagerten Themenkomplex, aber in eine ähnliche Richtung. – Man hört aus Ihrem Hause, dass Sie an einem Strategiepapier für christlich-jüdische Werte in der Entwicklungspolitik arbeiten. Wir sind ein säkularer Staat. Es gibt das Grundgesetz, die UN-Menschenrechtscharta und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Meine Frage lautet: Wieso brauchen wir jetzt eigentlich noch ein sozusagen religiöses Strategiepapier? Wir sehen ja weltweit, dass Religionen oft eher zu Konflikten beitragen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Bezogen auf „christlich-jüdisch“ ist das eine Unverschämtheit! Sie sollten sich dafür entschuldigen!) Von daher finde ich, dass wir die Menschenrechte sehr stark in den Vordergrund stellen und auch garantieren sollten. Gerade unser Grundgesetz ist eine gute Grundlage für ein würdiges Leben für alle und dafür, die internationale Entwicklungszusammenarbeit zu gestalten – Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte achten Sie auf die Zeit. Heike Hänsel (DIE LINKE): – und hier nicht eventuell konfliktfördernd zu agieren. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist eine -Unverschämtheit!) Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich stehe für eine wertebasierte Entwicklungspolitik. Der Satz: Die Würde des Menschen ist unteilbar (Niema Movassat [DIE LINKE]: Unantastbar! Das geht auf Kant zurück!) – unantastbar und unteilbar –, verbindet uns alle, weltweit. Wir haben für die Einhaltung der Menschenrechte zu kämpfen, und dazu gehört an oberster Stelle auch Religionstoleranz. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Religionen in den Konfliktregionen zusammenzuführen und das Gespräch mit ihnen zu suchen. Ob in der Zentralafrikanischen Republik, im Südsudan, in Nigeria oder in anderen Krisengebieten, wo ich zu Besuch war: Ich habe dort -gemeinsam mit den Religionsführern – den christlichen, den Muslimen, aber auch anderen – an einem Tisch gesessen. Die große Erkenntnis für mich war, dass die Kriege in den allermeisten dieser Krisengebiete keine Religionskriege – zum Beispiel Muslime gegen Christen – sind, wie uns suggeriert wird. Die Religionsführer bieten sich vielmehr die Hand. Diesen Ansatz möchte ich verstärken: Religionsvielfalt, Toleranz und Wahrung der Minderheitenrechte. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will mein Glück noch einmal mit einer Frage versuchen, die ich bereits gestellt habe, die aber vielleicht eher in Ihr Ressort fällt. Wie soll bei einer Erhöhung der Mittel für Triton um 3 Millionen Euro gewährleistet sein, dass die Seenotrettung wenigstens auf dem Niveau der Operation Mare Nostrum erfolgt, die am 31. Oktober 2014 endete, wenn man berücksichtigt, dass das Mandat von Frontex dafür nicht ausreicht und die Mittel dann immer noch um ein Drittel geringer sind als die, die Mare Nostrum zur Verfügung standen? Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Die Seenotrettung darf nicht am Geld scheitern. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tut sie aber gerade!) Ich bin vorgestern so weit gegangen, zu sagen: Wenn in Brüssel um 6 Millionen Euro gestritten wird, dann finanzieren wir das aus unserem Haushalt vor. Ich denke, ich erhalte dafür Ihre Unterstützung. Das Signal ist angekommen. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wir leben in einer neuen Zeit dramatischer Herausforderungen. Das Mittelmeer verbindet uns. Aber in den Regionen rund um das Mittelmeer, in denen viele Deutsche Urlaub machen, herrscht Krieg. 15 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Das ist eine dramatische Situation. Da schaue ich in Richtung Brüssel: Wie reagiert Brüssel? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sagen Sie doch was zu dem Seenotrettungsprogramm!) Ja, meine Damen und Herren, Deutschland reagiert, und zwar ganz entschieden. Aber dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Europäischen Union. Deshalb habe ich die 10 Milliarden Euro für die Flüchtlingshilfe im Rahmen eines Krisenprogramms aus Brüssel eingefordert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er sagt einfach nichts zu der Frage!) Es ist ein gesamteuropäisches Thema, auf diese Krisen mit neuen Zeichen der politischen Bewältigung zu reagieren. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach das Thema wechseln und was Nettes erzählen!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Alle Leidenschaften zu diesem Thema sind mehr als nachvollziehbar. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um Menschenleben!) Aber ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir darüber fast eine Dreiviertelstunde gesprochen haben und dass wir nachher dazu eine Debatte führen werden. Da kann dann jeder den Gesichtspunkt, der ihm besonders wichtig ist, in der gebotenen Deutlichkeit vortragen. Jetzt gibt es eine Frage des Kollegen von Notz zu anderen Aufgaben der Bundesregierung. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung geht an den Vertreter des Innenministeriums. Der Staatssekretär aus diesem Ministerium ist dankenswerterweise anwesend. Von den vielen Voraussetzungen, die uns durch die höchste Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung vorgegeben sind, ist nach unserer Auffassung keine erfüllt. Ich will aber zu diesem Kompromiss – in Anführungsstrichen –, den es zwischen dem BMJ und dem BMI gegeben hat, zwei Dinge konkret nachfragen. Erster Punkt. Die Kommunikation der Berufsgeheimnisträger, die nicht gespeichert werden darf, soll jetzt doch gespeichert werden. Wenn ich das in den Leitlinien dazu richtig verstanden habe, wird mit einem Beweisverwertungsverbot argumentiert. Das gibt es aber schon seit Jahrzehnten. Jetzt frage ich Sie, Herr Schröder: Wie passt die Rechtsprechung, wonach die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern nicht gespeichert werden darf, mit Ihrer Argumentation zusammen, die Kommunikation dürfe gespeichert werden, weil es ein Beweisverwertungsverbot gebe, aufgrund dessen die Daten in Gerichtsverfahren nicht verwertet werden dürften? Meiner Ansicht nach steht beides nicht in einem dialogischen Verhältnis, sondern es ist irrig, so zu argumentieren. Meine zweite Frage. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, Herr Kollege von Notz. Diese stellen Sie bitte gleich gesondert, denn Sie haben schon mit der ersten Frage den Zeitrahmen überschritten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir nehmen bei der Vorratsdatenspeicherung besondere Rücksicht auf die Berufsgeheimnisträger. Das ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Unseres Erachtens ist es sinnvoller, mit Beweisverwertungsverboten zu arbeiten, als den Staat genau wissen zu lassen, welche IP-Adressen von welchen Berufsgeheimnisträgern verwendet werden. Es wäre ein viel größerer Eingriff in den Datenschutz, wenn alle Berufsgeheimnisträger genau benennen müssten, mit welchen Kommunikationsmitteln sie kommunizieren. Der geringere Eingriff ist meines Erachtens, wenn die Berufsgeheimnisträger so arbeiten können wie bisher – wenn sie keine zusätzlichen Daten übermitteln müssen – und das Ganze über das Mittel der Beweisverwertungsverbote organisiert wird. Präsident Dr. Norbert Lammert: Eine weitere Frage? (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich höre erst einmal auf!) – Nein, im Augenblick nicht. – Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Wir befinden uns jetzt im schleichenden Übergang zur Fragestunde. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, schleichende Übergänge gibt es im Deutschen Bundestag nicht, Herr Kollege Ströbele. Dass ausgerechnet Sie das ernsthaft vorschlagen, erschüttert mich beinahe. (Heiterkeit) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich hatte bisher nur Gelegenheit, den Herrn Staatssekretär Lange dazu im Rechtsausschuss zu befragen. Jetzt habe ich die Gelegenheit, den Staatssekretär im Innenministerium dazu zu befragen. Deshalb habe ich im Anschluss an das, was der Kollege gefragt hat, an Sie die Frage – darauf kommen wir gleich auch noch im Rahmen der Fragestunde –: Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Ausnahmen vorgesehen, nämlich in sozialen Bereichen bzw. für Personen, die in Notfällen in Anspruch genommen werden, oder im kirchlichen Bereich. Das heißt, wenn sich ein Hilfesuchender an seinen Beichtvater oder an einen Priester wendet, werden seine Verbindungsdaten nicht gespeichert. Aber wenn er sich an seinen Psychiater, seinen Arzt oder gar an seinen Rechtsanwalt oder, noch schlimmer, an seinen Abgeordneten wenden will, dann werden sie gespeichert. Wie erklären Sie diese Unterschiede? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir sind innerhalb der Bundesregierung strikt an das Ressortprinzip gebunden. Insofern hat mein Kollege Lange sich bereit erklärt, die Frage zu beantworten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Frage wird, wie angekündigt, eigentlich in der Fragestunde aufgerufen. Ich würde jetzt einmal eine Ausnahme von der sonstigen strengen Regel zulassen, weil die Frage schon gestellt wurde. Wenn Sie einverstanden sind, Herr Kollege Lange, sie jetzt zu beantworten, dann können wir nachher die Fragestunde davon entlasten. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Präsident, ich schlage vor, dass ich die Frage 1 – es geht nämlich exakt um diese Frage – beantworte wie geplant und dann noch zusätzlich gerne die weitere Frage als Nachfrage akzeptiere. Im Übrigen haben wir beide Fragen bereits heute Morgen im Rechtsausschuss ausführlich erörtert. Aber ich wiederhole beides gerne noch einmal. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Aber der Ausschuss ist nicht öffentlich!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber natürlich nicht vor der deutschen Weltöffentlichkeit. Das gibt Ihnen jetzt eine ganz andere Plattform. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank für diesen Hinweis. Ich fühle mich entsprechend geehrt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Dann kommen wir jetzt zur Frage 1 des Kollegen Ströbele: Wie glaubt die Bundesregierung nunmehr eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform regeln zu können – was der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. März 2015 auf meine mündliche Frage 2, Plenarprotokoll 18/96, hin vor allem wegen der damals noch schwebenden Kontroverse mit dem Bundesministerium des Innern und wegen der „rechtlich und technisch komplexen Materie“ noch nicht beantworten konnte –, nachdem der Europäische Gerichtshof 2014 die Speicherung der Daten jeglicher Berufsgeheimnisträger sowie solcher Personen ausschloss, „bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“, und wie glaubt die Bundesregierung technisch, organisatorisch und regulativ sicherstellen zu können, dass derartige Daten, wie erforderlich, sicher erkannt und von denen anderer Personen unterschieden werden können und die Speicherung verbindlich unterbleibt? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Kollege Ströbele, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, die der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz am 15. April 2015 vorgestellt hat, kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Auf diese Weise wird der Forderung des Europäischen Gerichtshofs nachgekommen, die Regelung auf das absolut Notwendige zu beschränken. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wird sichergestellt. Verkehrsdaten, die sich auf Personen, Behörden oder Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen beziehen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, sind grundsätzlich von der Speicherpflicht ausgenommen. Darüber hinaus dürfen Daten von Personen, die nach § 53 StPO berechtigt sind, das Zeugnis zu verweigern – nämlich die besagten Rechtsanwälte, Seelsorger, Ärzte, Apotheker und dergleichen –, nicht abgerufen und verwendet werden. Zufallsfunde unterliegen einem Verwertungsverbot. Berufsgeheimnisträger bereits von der Speicherung der Verkehrsdaten auszunehmen, ist nicht möglich. Es ist unter Datenschutzgesichtspunkten nicht vertretbar, eine Art Datenbank mit Berufsgeheimnisträgern und ihren Rufnummern anzulegen und bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen. Der Eingriff in deren Berufsfreiheit und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre dann sogar noch größer – Kollege Schröder hat darauf hingewiesen – als der Nutzen, der in der Ausnahme von der Speicherung liegt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage, Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine vorhin an Staatssekretär Schröder gerichtete Frage ist nicht beantwortet. Warum macht man diesen Unterschied? Gibt es Berufsgeheimnisträger erster und zweiter Klasse? Hat ein Anruf bei meinem Pfarrer oder Beichtvater höheren Schutz, als wenn ich – oder ein Mensch, der in Not ist – einen Psychiater anrufe? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist nicht der Fall, und das will ich Ihnen gerne erklären, so wie ich das bereits heute Vormittag gemacht habe. Für die besagten Organisationen, zum Beispiel für die Telefonseelsorgehotlines, enthält das Telekommunikationsgesetz bereits jetzt Sonderregelungen. Nach § 99 TKG dürfen Einzelverbindungsnachweise Verbindungen zu diesen Organisationen nicht erkennen lassen. Organisatorisch wird das dadurch gewährleistet, dass die Bundesnetzagentur die Inhaber solcher Anschlüsse auf Antrag in eine Liste aufnimmt, die die Dienstanbieter quartalsweise abrufen müssen. Auf diese bereits bestehende Liste kann auch zur Umsetzung der Ausnahme von der Speicherpflicht mit Bezug auf die genannten Organisationen zurückgegriffen werden. Was den Unterschied zu den anderen, also den Rechtsanwälten angeht, sehen die Leitlinien diese Ausnahmen von der Speicherpflicht vor, weil es unter Datenschutzgesichtspunkten – ich wiederhole mich – nicht vertretbar ist, eine Datenbank mit Berufsgeheimnisträgern und ihren Rufnummern anzulegen und bei den TK-Anbietern zu hinterlegen. Bei dynamischen IP-Adressen – auch darauf hatte ich bereits hingewiesen – ist eine Ausnahme auch technisch nicht möglich. Stattdessen wird ein besonderer Schutz auf der Ebene des Abrufs durch Erhebungs- und Verwertungsverbote gewährleistet. Diese sind im Übrigen bewährte Schutzmechanismen, die die Strafprozessordnung auch für andere Ermittlungsmaßnahmen vorsieht, so zum Beispiel nach § 160 a StPO für Ermittlungsmaßnahmen generell und nach § 100 c StPO für die Wohnraumüberwachung im Besonderen. Genauso wie bei der Wohnraumüberwachung soll das Erhebungs- und Verwertungsverbot nach den Leitlinien für alle in § 53 StPO genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen, zum Beispiel für Rechtsanwälte, gelten. Im Übrigen hat sich dieses Verfahren bewährt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Eine weitere Zusatzfrage? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, bei anderen Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Abgeordneten, Psychiatern und Ärzten gehe das nicht, dann kann man daraus auch den Schluss ziehen, dass man keine Vorratsdatenspeicherung vornehmen darf. Das ist nicht nur die Auffassung des Abgeordneten Ströbele – das wäre schon wichtig genug –, (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) sondern auch die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs. Warum nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof gesagt hat, Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften nicht gespeichert werden, weil dann der Schutz dieser Personengruppe hinfällig oder zumindest angetastet werde? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Kollege Ströbele, ich weise noch einmal darauf hin, dass wir die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, indem wir die besonderen Rechte von Rechtsanwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern durch ein entsprechendes Erhebungs- und Verwertungsverbot schützen, wie ich gerade ausgeführt habe. Ich habe nicht gesagt, dass es nicht geht. Vielmehr ist es unseres Erachtens unter Datenschutzgesichtspunkten nicht vertretbar, eine Art Datenbank für Berufsgeheimnisträger zusätzlich anzulegen und ihre Rufnummern bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen. Abgeordnete sind durch die vorgesehenen Erhebungs- und Verwertungsverbote in besonderem Maße geschützt. Das gilt schon heute; ich hatte Ihnen entsprechende Beispiele genannt. Uns sind keinerlei Beschwerden bekannt, ganz im Gegenteil. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Deshalb wollen wir daran festhalten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist meiner Ansicht nach keine Beantwortung der Frage, Herr Staatssekretär. Deswegen frage ich noch einmal anders nach. Da in dem entsprechenden Gerichts-urteil steht, Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften nicht gespeichert werden, und Sie darauf hinweisen, dass ein Beweiserhebungs- bzw. ein Beweisverwertungsverbot besteht: Sind Sie der Auffassung, dass den Richtern und Richterinnen des EuGH die Beweisverwertungsverbotsregelungen nicht bekannt waren und dass Ihr Vorschlag auf ernstzunehmende Art und Weise mit diesem Urteil korrespondiert, oder teilen Sie meine Auffassung, dass es sich hier um eine reine Schein- und Alibiargumentation handelt und Sie nur darauf spekulieren, mit irgendeiner Regelung bis zum nächsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder des EuGH durchzuhalten, um erneut eine rechtswidrige Regelung zu schaffen, die letztlich illegitim in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich teile Ihre Auffassung nicht. Wir gewährleisten, dass die besonderen Schutzbedürfnisse der Berufsgeheimnisträger erfüllt werden. Das ist eine seit vielen Jahren und Jahrzehnten bewährte Methode in Deutschland. Dies entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Richtlinie entsprach ihr nicht. Deswegen ist sie moniert worden. Aber unser Gesetzentwurf, den wir vorlegen werden, wird dem genügen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe damit die Regierungsbefragung. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/4641, 18/4678 Es gibt zwei zugelassene dringliche Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die ich zuerst aufrufe. Dabei geht es um Konsequenzen aus der Veröffentlichung von Dokumenten zur Rolle der US-Militärbasis in Ramstein im Zusammenhang mit der gezielten Tötung durch Drohnen. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Brauksiepe zur Verfügung. Ich rufe die dringliche Frage 1 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf: Wird die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass der Spiegel und die US-Enthüllungsplattform „The Intercept“ neue, vormals streng geheime Dokumente der US-Regierung präsentierten, welche die zentrale Rolle der US-Militärbasis Ramstein für alle Steuerungs- und Überwachungssignale der Drohnen belegen (www.spiegel.de/politik/deutschland/-drohnenkrieg-von-ramstein-opposition-fordert-ermittlungen-a-1029395.html) – sofort mittels eigener Untersuchungen der Frage nachgehen, ob es in Ramstein einen Rechtsbruch von deutschem Boden aus zu ahnden gibt, um somit weitere mögliche gezielte Tötungen durch Drohnen von deutschem Boden zu verhindern? Bitte, Herr Brauksiepe. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich beantworte die von Ihnen gestellte Ja/Nein-Frage mit Nein und führe ergänzend Folgendes aus: Nach intensiven, vertraulichen Gesprächen sicherte die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung Mitte Januar 2015 zu, dass amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt würden und sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 8. April 2015. Die Air Base Ramstein und die sich darauf befindliche Satelliten-Relaisstation wird von den USA ohne die Mitwirkung oder Einbeziehung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Selbst wenn sie dabei eine entscheidende Rolle beim Datentransfer zu Drohnen der USA oder zu deren Steuerung einnehmen sollte, folgt daraus keineswegs zwingend ein Rechtsbruch oder eine Straftat, die von deutschem Boden ausgeht. Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann nur ein konkreter Drohneneinsatz bei Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen bewertet werden. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalls, wobei in erster Linie Ziel des Einsatzes, äußere Rahmenbedingungen und gegebener Kenntnisstand der Verantwortlichen im Mittelpunkt stehen würden und weniger die Struktur des Datentransfers. Allein die zitierten Presseveröffentlichungen haben in dieser Hinsicht bislang keinen Anlass für die zuständigen Justiz- und Polizeibehörden für die Einleitung konkreter Ermittlungen gegeben. Allerdings hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits im Juni 2013 einen sogenannten Beobachtungsvorgang im Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwachten Drohneneinsätzen angelegt. Dabei prüft er anhand offen verfügbarer Informationen, ob es Anhaltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fallende Straftaten gibt. Bei weiteren Erkenntnissen würden die zuständigen Behörden selbstverständlich auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen tätig werden, wie dies in der Vergangenheit schon erfolgt ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft vom 20. Juni 2013 hinsichtlich eines Drohneneinsatzes in Pakistan, Aktenzeichen 3 BJs 7/12-4. Vizepräsidentin Claudia Roth: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, von meiner Seite aus. – Frau Dağdelen hat eine Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte vor meiner eigentlichen Frage mit einer Verständnisfrage nachhaken, weil die Antwort so schnell vorgelesen wurde. Habe ich es jetzt akustisch richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, auch wenn von Ramstein aus Drohnenangriffe stattfinden würden, diese nicht rechtswidrig wären? Sie haben das so schnell vorgelesen; deshalb frage ich nach. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich habe darauf hingewiesen, dass dies nicht zwingend der Fall ist, sondern dass die rechtliche Würdigung eines Drohneneinsatzes immer nur als Einzelfall unter Würdigung aller mit diesem Einzelfall zusammenhängenden Umstände erfolgt. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Okay, gut. – Dann habe ich jetzt meine erste Nachfrage, Frau Präsidentin. Ich möchte fragen: Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit, zumindest diesen einzelnen Fällen einzelne Würdigungen zuteilwerden zu lassen und zu prüfen, ob sie völkerrechtswidrig bzw. rechtswidrig sind und ob die Bundesrepublik Deutschland, wenn tatsächlich die Daten für die tödlichen Drohnenangriffe über Ramstein fließen, eventuell Gefahr läuft – ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages –, an „völkerrechtswidrige(n) Militäroperationen“ beteiligt zu sein, die „durch ausländische Staaten von deutschem Territorium“ aus durchgeführt werden würden? Dies würde laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes von 2014 „eine Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Delikt“ darstellen. Viele Strafrechtler sagen auch, das sei Beihilfe zum Mord. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage darauf hingewiesen, dass die in unserem Rechts- und Rechtswegestaat zuständigen Justiz- und Polizeibehörden, die über die Einleitung von konkreten Ermittlungen zu entscheiden hätten, dafür bislang keinen Anlass gesehen haben, über das hinaus, worauf ich Sie auch hingewiesen habe, dass es einen Beobachtungsvorgang gibt und dass es in der Vergangenheit schon einmal ein Verfahren gegeben hat, das seitens der Bundesanwaltschaft dann mit Begründung eingestellt worden ist. Das sind die in unserem Rechtswegestaat dafür zuständigen Institutionen und die von ihnen dazu bisher getroffenen Entscheidungen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ihre zweite Zusatzfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen herzlichen Dank. – Herr Staatssekretär, schon seit längerem, genauer: seit Sommer 2013, stellt meine Fraktion hier im Deutschen Bundestag beständig Kleine Anfragen, schriftliche Fragen, mündliche Fragen über Erkenntnisse und Kenntnisse bezüglich der Drohnenmorde, die laut verschiedensten Berichten von deutschem Boden ausgehen sollen. Von den aktuellen Berichterstattungen von Spiegel und „The Intercept“ möchte ich nur eine kurz zitieren und Sie fragen, ob Sie es bestätigen können bzw. ob Sie Kenntnis davon haben. Der Spiegel schreibt am 18. April 2015: Im Juni 2013, kurz vor Obamas Berlin-Besuch, drängte die damalige Staatssekretärin im Auswärtigen Amt darauf, von Washington eine Zusicherung zu verlangen: dass sich US-Stellen in Deutschland „nicht an gezielten Tötungseinsätzen“ beteiligen. Emely Haber – die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt – wurde laut einem internen Vermerk jedoch überstimmt: „Bundeskanzleramt und Verteidigungsministerium plädieren hingegen dafür, Druck aus Parlament und Öffentlichkeit, auszusitzen‘.“ Meine Frage: Ist Ihnen dieser Vermerk bekannt, oder bestreiten Sie das, was im Spiegel steht? Sagen Sie: „Das ist unwahr, was der Spiegel hier behauptet“? Zweite Frage. Aufgrund dieser Berichterstattung im Spiegel gab es Informationen und Auskünfte des Bundesministeriums der Verteidigung, dass mit anderen Kanälen die neuesten an die Öffentlichkeit gelangten Fakten in sachlich zuständigen Häusern besprochen werden würden. Meine Frage: Wie oft, wann und wo fanden seit diesen Enthüllungen von Spiegel und „The Intercept“ solche Beratungen statt? Falls sie noch nicht stattgefunden haben: Wann gedenken Sie diese stattfinden zu lassen? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich kann Ihnen zu diesem Vermerk nichts sagen. Ich habe keine Kenntnisse über diesen Vermerk. Ich kenne auch niemanden, der öffentlich oder anderswo behauptet, dass dies ein Vermerk aus dem Bundesministerium der Verteidigung sei. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Er bestreitet den Vermerk!) Das Bundesministerium der Verteidigung hat seit der kurzfristigen Einreichung Ihrer dringlichen Frage auch nicht sämtliche anderen Ministerien dahin gehend einbezogen, zu erfahren, ob es irgendwo dort einen solchen Vermerk gibt. Deswegen kann ich Ihnen diesen Vermerk nicht bestätigen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Eine weitere Zusatzfrage hat der Abgeordnete Ströbele. Ich bitte die Kollegen, sich wirklich an die Eine-Minute-Regelung zu halten; das macht schon Sinn. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. Danke auch für den Hinweis. – Ich frage ganz kurz. Sie behaupten, die US-Regierung habe ausdrücklich in Abrede gestellt, bestritten, dass von Ramstein aus sogenannte Killerdrohnen, also Drohnen, die illegale, gezielte Hinrichtungen durchführen, eingesetzt werden. Wo und wann und wie – schriftlich oder mündlich? – hat die US-Regierung so etwas verlauten lassen? Mir ist nur bekannt, dass die US-Regierung bestreitet, dass von Ramstein aus Drohnen eingesetzt werden. Das heißt aber überhaupt nicht, dass Drohnen nicht, wie Sie es in Ihrer Antwort vorhin dargestellt haben, über Ramstein gesteuert werden. Der Bericht des Spiegels und andere Veröffentlichungen besagen: Diese Drohnen werden über Ramstein gesteuert, das heißt, mit Unterstützung aus Deutschland. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, ich habe darauf hingewiesen und wiederhole das gerne, dass die Regierung der Vereinigten Staaten der Bundesregierung versichert hat, jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts. Das kann ich hier nur noch einmal wiederholen. Die Bewertung bestimmter Drohneneinsätze, die Sie vorgenommen haben, ist Ihre Bewertung; sie ist nicht die Bewertung der Bundesregierung. Für die Bundesregierung kann ich nur wiederholen, dass nur für den Einzelfall eine solche Bewertung vorgenommen werden kann. Die Bundesregierung sitzt nicht über die Regierung der Vereinigten Staaten zu Gericht; es ist nicht ihre Aufgabe, über jeden einzelnen Drohneneinsatz der Vereinigten Staaten vor Gericht zu sitzen und darüber eine Bewertung abzugeben. Ich kann nur feststellen, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland im Hinblick auf einen Drohneneinsatz bisher in keinem Fall abschließend zu einer solchen Bewertung gekommen sind, wie Sie sie hier gerade politisch, wie das Ihr gutes Recht ist, vorgenommen haben. (Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Kollege Movassat und dann Frau Kotting-Uhl. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke. – Herr Staatssekretär, am 18. November 2011 wurde laut Berichten das Bundesverteidigungsministerium von den USA darüber informiert, dass in Ramstein eine Relaisstation für Drohneneinsätze errichtet wird. Was wurde Ihnen dazu mitgeteilt, welchem Zweck diese Relaisstation für Drohneneinsätze dient? Wurden Sie zum Beispiel darüber informiert, dass sich US-Drohnenpiloten über diese Relaisstation in die Drohnen einloggen? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Movassat, es handelt sich bei dem von Ihnen genannten Schreiben um kein geheimes Papier. Dieses Schreiben ist Bestandteil der dem NSA-Untersuchungsausschuss vom Bundesministerium der Verteidigung vorgelegten Akten. Von daher ist es nicht geheim. Ich könnte Ihnen das Schreiben jetzt komplett vorlesen. Das würde die in unserem Verfahren hier vorgesehene Zeit sprengen. Ich möchte mir jetzt auch nicht he-rausnehmen, zu entscheiden, welche Sätze daraus besonders wichtig sind. Also, ich könnte es Ihnen vorlesen; das würde einige Zeit dauern. Aber, wie gesagt, es ist dem NSA-Untersuchungsausschuss mit zur Verfügung gestellt worden und von daher kein geheimes Papier. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Aber das war nicht die Frage! Die Frage war eine andere!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Kollegin Kotting-Uhl hat die nächste Rückfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt zweimal betont, dass die Nichtrechtmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit nur in jedem einzelnen Fall, also individuell, festgestellt werden könne. Dass Ramstein in diesen Zusammenhängen eine Rolle spielt, ist, glaube ich, gar nicht zu bestreiten. Mich überzeugt durchaus die Argumentation, die auch im Spiegel dargelegt wurde, dass aufgrund der Erdkrümmung eine Datenübertragung von den USA in die Einsatzgebiete gar nicht zeitnah erfolgen kann; da entsteht eine Zeitverzögerung, die eben dadurch ausgeschaltet wird, dass man das von Ramstein aus macht. Das scheint mir relativ logisch zu sein. Meine konkrete Frage bezieht sich auf die Überprüfung der Rechtswidrigkeit in jedem einzelnen Fall. Sie sagen, es sei nicht die Aufgabe von Deutschland, über die USA zu Gericht zu sitzen. Es ist aber sehr wohl die Aufgabe von Deutschland, zu schauen, ob unser Recht eingehalten wird. Deshalb meine Frage: Wer überprüft das nun in jedem einzelnen Fall? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich zitiere sonst eher zurückhaltend aus Medienberichten. Aber ich will jetzt einmal einen Satz aus Spiegel Online zitieren, der am 19. April veröffentlicht worden ist: Der Einsatz von bewaffneten Drohnen ist nach gängiger Rechtsauffassung in bewaffneten Konflikten grundsätzlich legal. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Die werden doch in Pakistan eingesetzt!) Das drückt genau das aus, was ich hier zum Ausdruck gebracht habe. Es ist grundsätzlich legal. Ob es im Einzelfall legal ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Wir haben von unseren amerikanischen Partnern die Zusicherung erhalten, dass ihr Handeln von deutschem Staatsgebiet aus nach den Regeln des geltenden Rechts erfolgt, was sich im Übrigen auch schon aus dem NATO-Truppenstatut und anderen völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt. Danach hat sich jeder Gaststaat hier an deutsches Recht zu halten. Also, über diese vertraglichen, völkerrechtlichen Vereinbarungen hinaus haben wir diese Zusicherung der Vereinigten Staaten erhalten, und wir haben keinen Anlass, an der Richtigkeit der Zusicherungen, die wir bekommen, zu zweifeln. (Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Nächste Rückfrage von Kollegin Renner. Martina Renner (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte noch einmal zu dem Dokument fragen, zu dem auch Kollege Movassat eben schon gefragt hat und das im Spiegel veröffentlicht worden ist. In diesem Dokument aus dem Herbst 2011 aus dem Verteidigungsministerium geht es um ein Bauvorhaben auf dem Gelände von Ramstein, wo unter dem Namen „UAS Satcom“ ein Kontrollzen-trum für die Drohneneinsätze errichtet werden soll. Da ist von „Predator“ und „Reaper“ die Rede. Das sind Begriffe, die diese Drohnen – bemannte und unbemannte – technisch ganz genau bezeichnen. Und es ist eben auch davon die Rede, dass es um die Aufstellung von „Mission Control Vans“ geht. Nun ist dieses Schreiben für uns nicht nur inhaltlich von Interesse, sondern auch Beleg dafür, dass der Bundesregierung möglicherweise doch schon zu einem früheren Zeitpunkt – vor der Veröffentlichung der Snowden-Dokumente und dieses Dokuments – bekannt gewesen sein muss, dass von Ramstein aus Drohnen gesteuert werden. Ich frage deswegen: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn nach Analyse dieser Dokumente klar wird, dass die in der Vergangenheit getätigten Aussagen gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht der Wahrheit entsprochen haben? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, sollten Sie mit dem letzten Teil Ihrer Frage die Unterstellung verbunden haben, dass die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt den Deutschen Bundestag oder einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages bewusst unwahr unterrichtet hat, weise ich dies in aller Entschiedenheit zurück. Der von Ihnen angesprochene Vorgang war auch Gegenstand einer Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion, auf die Ihnen das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. Juli 2013 geantwortet hat. Ich greife den Punkt gerne noch einmal auf. In der Tat haben die US-Streitkräfte den Auftragsbautengrundsätzen entsprechend das BMVg darüber informiert, dass sie in Ramstein eine Relaiseinrichtung errichten wollen. Sie haben im November dann auch das von Ihnen und mir angesprochene Schreiben vorgelegt. Die Baumaßnahme kann von den Gaststreitkräften selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung ging in dem Zusammenhang von der Errichtung eines Kontrollzentrums außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus, da die Baubeschreibung in der Tat lediglich die Baumaßnahmen zur Errichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelliten umfasste. Über betriebliche Einzelheiten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der US-Gaststreitkräfte liegen dem Bundesministerium der Verteidigung nach wie vor keine Erkenntnisse vor. Für uns ist entscheidend, dass die Vereinigten Staaten uns gegenüber klargestellt haben, dass ihr Handeln geltendem Recht folgt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Die letzte Nachfrage zu diesem Punkt hat Katja Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Brauksiepe, ich habe eben beruhigt zur Kenntnis genommen, dass wir uns einig sind, dass es keine Nettigkeit ist, wenn sich die Amerikaner hier an das deutsche Recht halten, sondern dass sie auch verpflichtet sind, deutsches Recht und das Völkerrecht zu beachten. Sind wir uns auch einig darüber, dass zur Prüfung, ob Rechtsverstöße vorliegen, der Generalbundesanwalt zuständig ist? Sind wir uns auch darüber einig, dass für strafrechtliche Ermittlungen das Legalitätsprinzip gilt, das heißt, dass auch ermittelt werden muss, wenn der Verdacht auf eine Straftat entsteht? Und sind wir uns auch darüber einig, dass der Generalbundesanwalt als politischer Beamter dem Weisungsrecht der Bundesregierung untersteht? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, das war jetzt eine Vielzahl von Fragen. Ich versuche, sie aus der Erinnerung zu rekapitulieren und zu beantworten. Für Völkerstrafrecht ist der Generalbundesanwalt zuständig. Die hier angesprochenen Tatbestände würden, wenn sie unter das Strafrecht fallen würden, vermutlich darunterfallen. Es ist generell denkbar, dass es Straftaten gibt, für deren Verfolgung in unserem Rechtswegestaat andere Strafverfolgungsbehörden zuständig wären. Das war ein Punkt, wonach Sie gefragt haben. Darüber sind wir uns also einig. Ja, der Generalbundesanwalt fällt mit seiner Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Ich weiß nicht, ob Sie mit Ihrer Frage insinuieren wollten, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die politische Entscheidung treffen sollte, den Generalbundes-anwalt anzuweisen, Ermittlungen zu führen. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich eben schon gesagt habe, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwachten Drohneneinsätzen bereits im Juni 2013 einen sogenannten Beobachtungsvorgang angelegt hat. Das heißt, er hat selbstverständlich die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, wenn er dies für geboten hält. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich komme nun zur dringlichen Frage 2 des Kollegen Movassat: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass die im Magazin Der Spiegel, Nummer 17/2015, veröffentlichten Regierungsdokumente zur Rolle der US-Militärbasis in Ramstein belegen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in zahlreichen Kleinen Anfragen, mündlichen und schriftlichen Fragen zur Unterstützung der Relaisstation in Ramstein für die extralegalen Tötungen in Afrika, dem Jemen und Pakistan möglicherweise bewusst von der Bundesregierung belogen und getäuscht wurden (Der Spiegel, Seite 24: „Zumindest sollten wir uns um eine negative Auskunft der US-Regierung bemühen … BKAmt und BMVg plädieren hingegen dafür, Druck aus Parlament und Öffentlichkeit ‚auszusitzen‘“), und inwiefern sieht sie dies mit dem Fragerecht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier vereinbar? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, ich antworte Ihnen wie folgt: Nach intensiven, vertraulichen Gesprächen sicherte die amerikanische Regierung der Bundesregierung Mitte Januar 2015 zu, dass US-amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt würden und sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang erneut auf ihre Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dağdelen vom 8. April 2015. Die Air Base Ramstein und die sich darauf befindliche Satelliten-Relaisstation wird von den USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Die Bundesregierung hat zu jedem Zeitpunkt sämtliche Anfragen entsprechend ihrem jeweiligen Kenntnisstand beantwortet. Beschuldigungen, die Bundesregierung habe gelogen oder getäuscht, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Movassat, Sie haben eine Rückfragemöglichkeit. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatssekretär, in einem internen Regierungsdokument, das Sie nicht kennen wollen, steht, dass das Bundesverteidigungsministerium dafür plädiert hat, die ganze Sache gegenüber dem Parlament auszusitzen. Wer es nicht kennt, hat spätestens nach dieser Fragestunde den Eindruck, dass genau das geschehen ist; denn Sie weichen wirklich jeder Frage aus. Ich komme nun zu meiner Frage. Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass der US-Drohnenkrieg ohne Ramstein nicht möglich ist und dass Ramstein der entscheidende Ort ist, um die Satelliten- bzw. die Datenverbindung herzustellen. Ein ehemaliger US-Drohnenpilot hat gesagt, dass er, immer wenn er sich zum Einsatz gemeldet hat, mit Ramstein Verbindung aufnehmen musste und dann mit seiner Drohne verbunden wurde. Die neuen Dokumente, die der Spiegel veröffentlicht hat, bestätigen dies ebenfalls. Sie sagen, im Einzelfall könne etwas rechtswidrig sein. Was ich mich frage, ist: Ab welchem Punkt hat die Bundesregierung im Einzelfall genügend Anhaltspunkte dafür, sich die Sachen genauer anzuschauen und zu prüfen, ob möglicherweise Rechtsverstöße vorliegen? Wo liegt die Schwelle für Sie? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, Sie haben gesagt: „Was ich mich frage“. Offenbar haben Sie jetzt aber mich gefragt. Niema Movassat (DIE LINKE): Ja. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Gut. Dann antworte ich inhaltlich so, wie ich das auch vorher schon gemacht habe: Wir haben klare völkerrechtliche Verträge mit den Vereinigten Staaten. Wir haben in die identische Richtung gehende darüber hinausgehende Zusicherungen, und wir haben in unserem Land Strafverfolgungsbehörden, deren Aufgabe es ist, bei entsprechendem Anlass – falls sie den sehen – Ermittlungen einzuleiten. So ist unser Rechtswegestaat organisiert. Die Bewertung eines konkreten Drohneneinsatzes – auch das möchte ich wiederholen – kann nur im Einzelfall erfolgen. Wie Sie den von Ihnen hier zitierten Presseberichterstattungen, die ich ebenfalls auszugsweise zitiert habe, entnehmen können, sind solche Einsätze nicht grundsätzlich völkerrechtswidrig. Die Völkerrechtswidrigkeit könnte nur im Einzelfall festgestellt werden. Dies ist von den zuständigen Stellen aber bisher in keinem Fall erfolgt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Movassat, Sie haben eine zweite Frage. Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wenn die ganze Sache so einfach wäre, dann hätte die Bundesregierung keinen Fragen-katalog an die US-Regierung geschickt. Dieser wurde von der US-Regierung ein Jahr lang nicht beantwortet und lag da einfach herum. Dann hat die US-Regierung Ihnen irgendwann das Wort gegeben und zugesichert: Da passiert nichts Rechtswidriges. Da wird natürlich immer sehr geschickt mit Worten agiert. Die US-Regierung sagt, es würden von Ramstein aus keine Drohnenangriffe gestartet und es würde von dort aus nicht gesteuert. Das ist eine interessante Art, Worte zu verwenden. Denn es wurde weder behauptet, dass die Drohneneinsätze von Ramstein aus starten, noch, dass der Pilot in Ramstein sitzt und sie steuert. Der Pilot sitzt in den USA und wird mit Ramstein verbunden. Ich frage mich: Wie kann es sein, dass es die Bundesregierung angesichts solch schwerwiegender Vorwürfe bei einer Zusicherung der US-Regierung belässt und nicht einmal darauf besteht, dass zumindest der Fragenkatalog beantwortet wird? Wir sprechen immerhin von dem möglichen Vorwurf der Beihilfe zum Mord. Das müsste doch für die Bundesregierung, die dem Grundgesetz verpflichtet ist, Anlass genug sein, hier aktiv zu werden. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, die Regierung der Vereinigten Staaten hat uns die von mir inzwischen ungefähr ein halbes Dutzend Mal zitierte Zusicherung gegeben. Wir arbeiten mit unseren amerikanischen Partnern vertrauensvoll zusammen. Das vertrauensvolle Verhältnis basiert auch darauf, dass man dem Wort des anderen vertraut. Vizepräsidentin Claudia Roth: Zusatzfrage der Kollegin Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank, dass ich jetzt eine Zusatzfrage stellen darf. – Es gibt sehr viele Berichte, Herr Staatssekretär Brauksiepe, darüber, dass die Einsätze in Pakistan, im Jemen und in Somalia, also in Ländern, die keine Kriegsteilnehmer in irgendwelchen Kriegen sind, völkerrechtswidrig sind und dass dort extralegale Tötungen durch die USA vorgenommen werden. Deutschland ist leider Gottes dadurch, dass die Drohnen von Ramstein aus mit gesteuert werden, indirekt darin verwickelt. Es wundert mich schon, wenn Sie sagen, Sie trauen den Antworten auf diesen Fragenkatalog. Frau von der Leyen, die vor kurzem in den USA war, wollte laut Bericht des Spiegel nicht danach fragen und hat das Thema US-Drohnenkrieg und Beteiligung von Ramstein nicht auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl die Beantwortung der Fragen für sie nicht uninteressant sein dürfte, um die Dinge weiter zu verfolgen und um genau beurteilen zu können, was dort passiert. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich bitte Sie, das, was Regierungsvertreter miteinander besprechen, doch ihnen und ihren Verabredungen zu überlassen. Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind mit den Vereinigten Staaten erörtert worden. Inzwischen habe ich das Ergebnis mehr als ein halbes Dutzend Mal zitiert. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber Fragen dürfen gestellt werden. Dann müssen sie vielleicht noch einmal beantwortet werden. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Sehr gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Die Kollegin Dağdelen stellt jetzt die nächste Frage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne zu dem Aspekt der vertrauensvollen Zusammenarbeit kurz Folgendes sagen: Es gibt manche Berichte, die behaupten, dass Deutschland ein Vasallenstaat der USA ist, weil man immer noch von vertrauensvoller Zusammenarbeit spricht und die Glaubwürdigkeit der USA überhaupt nicht infrage stellt. Das gilt auch angesichts des Umstandes, dass selbst die Bundeskanzlerin und Millionen Bürgerinnen und Bürger jahrelang abgehört worden sind, ohne vom vertrauensvollen Verbündeten USA davon in Kenntnis gesetzt zu werden. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne wissen, ob die Bundesregierung zumindest ansatzweise bereit ist, eigenständige Untersuchungen anzustellen und dem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt die Anweisung zu geben, hier tätig zu werden, um die Souveränität dieses Landes zu bewahren. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, es ist Ihr gutes Recht als frei gewählte Abgeordnete in einem freien Land dieses, Ihr Land als Vasallenstaat zu bezeichnen. Dass wir alle dieses Recht haben, haben wir zu einem Großteil unseren amerikanischen Freunden zu verdanken, die uns zusammen mit ihren Verbündeten von der Nazidiktatur befreit haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dafür sind wir bis heute – ich denke, ganz überwiegend – zu Recht dankbar. Ich wiederhole, dass in unserem Rechtswegestaat Strafverfolgungsbehörden für die Verfolgung möglicher Straftaten zuständig sind; je nach Art der möglicherweise vorliegenden Straftat auch der Generalbundesanwalt oder andere Behörden. Es entspricht nach meinem Kenntnisstand nicht der Tradition und geübten Praxis dieser Bundesregierung, dass der zuständige Bundesminister, in diesem Fall der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Generalbundesanwalt politisch motivierte Anweisungen gibt. Er ist erwachsen und ist sich seiner Kompetenzen ohne Zweifel bewusst, sonst hätte er nicht – auch das, Frau Präsidentin, wiederhole ich voller Vergnügen so oft, wie es gefragt wird – beim Bundesgerichtshof bereits im Juni 2013 einen sogenannten Beobachtungsvorgang in Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwachten Drohneneinsätzen angelegt. Sonst hätte die Bundesanwaltschaft auch nicht am 20. Juni 2013 eine Einstellungsverfügung hinsichtlich eines Drohneneinsatzes in Pakistan erlassen. Mein Eindruck ist also: Alle zuständigen Behörden und Institutionen in diesem Land sind sich ihrer Verantwortung bewusst. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Ja sicher!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Rückfrage hat Herr Kollege Liebich. Stefan Liebich (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wie bereits angesprochen wurde, hat die Verteidigungsministerin ihren Amtskollegen in den USA nach den Veröffentlichungen getroffen. Dann ist von ihrem Haus gesagt worden, es sei explizit nicht über diese Veröffentlichungen gesprochen worden. Zudem sagte ihr Haus, man hätte mit den „sachlich zuständigen Häusern auf anderen Kanälen“ darüber geredet. Mich würde interessieren, was die „anderen Kanäle“ sind und wie oft welche Beratungen dazu stattgefunden haben. Wenn die Verteidigungsministerin nicht mit ihrem Amtsbruder in den USA darüber spricht und es „andere Kanäle“ gibt, dann würde ich gerne wissen, welche Kanäle dies sind und wie wir darüber informiert werden. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, ich traue mir nicht zu, eine vollständige Übersicht über Presseartikel zu diesem Thema zu haben. Wenn es aber beispielsweise um die Nürnberger Zeitung von heute geht, kann ich sagen: Es ist plausibel, dass diese Zeitung von heute nicht Gegenstand von Gesprächen in den letzten Tagen gewesen sein kann. Ansonsten habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass wir mit den Vereinigten Staaten auf allen Ebenen vertrauensvoll zusammenarbeiten und wir uns selbstverständlich auch innerhalb der Bundesregierung über diese Fragen abstimmen. Ich habe Ihnen die Ergebnisse mitgeteilt; sie sind Ihnen immer auch auf Anfragen Ihrer Fraktion hin – Kleine Anfragen, schriftliche Fragen – mitgeteilt worden. Wir wiederholen das mit Freuden bei jedem Anlass, den Sie uns bieten. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie sollten antworten! Dann müssten wir nicht immer wieder fragen! – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Das ist eine Desinformationskampagne! – Gegenruf des Abg. Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Warum wart ihr von den Linken nicht mit in den USA? Da hättet ihr die Fragen stellen können!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Brauksiepe. – Herr Ströbele ist jetzt mit einer Rückfrage dran. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, bei aller Freundschaft und Dankbarkeit gegenüber den USA: Gibt es Ihnen und der Bundesregierung nicht genügend Anlass, den USA hin und wieder nicht ganz so sehr zu vertrauen und an der Wahrheitsliebe des Partners USA das eine oder andere Mal zu zweifeln, dass Sie in den letzten Monaten und Jahren zur Kenntnis nehmen mussten, dass die NSA und die US-Administration – auch angesichts der Vorwürfe, die sich aus den Dokumenten von Edward Snowden ergeben, dass deutsche Kommunikationsbeziehungen massenweise verdachtslos ausgespäht worden sind – zwar immer wieder behauptet haben, die USA hielten sich an Gesetz und Recht, aber trotzdem eingestehen mussten, das Handy der Kanzlerin abgehört zu haben? Oder können Sie mir ein deutsches Gesetz nennen, nach dem es für US-Behörden zulässig ist, das Handy der Kanzlerin abzuhören? Wenn es sich dabei um eine gesetzwidrige, strafbare Handlung handelt, kann es ja nicht sein, dass sich die USA immer an Gesetz und Recht in Deutschland halten. Auch angesichts der Masse der entsprechenden Dokumente kann es nicht stimmen, dass sie sich in Fragen der Massendatenüberwachung immer an Gesetz und Recht in Deutschland gehalten haben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, in der Tat bezog sich die Antwort unserer amerikanischen Freunde nicht auf eine Frage der Bundesregierung zum Thema Datenüberwachung, sondern auf eine Frage zum Thema Drohneneinsätze. Die Einschätzung der Bundesregierung zu dieser Antwort habe ich Ihnen mitgeteilt; da kann ich mich nur wiederholen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Renner. Martina Renner (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie antworten mit Freude, wir fragen mit Freude. – Auch das NATO-Truppenstatut legt fest, dass sich die US-Streitkräfte an deutsches Recht und Gesetz zu halten haben. Wenn jetzt valide Anhaltspunkte dafür im Raum stehen, dass man sich von Ramstein aus möglicherweise an Straftaten, möglicherweise auch an völkerrechtswidrigen Einsätzen beteiligt hat, dann ist es das eine, dass der Generalbundesanwalt ein Prüfverfahren durchführt. Das andere ist die Frage: Inwieweit gibt es Überlegungen, Kontroll- und Prüfrechte seitens anderer Behörden auszuüben? Ist zum Beispiel überlegt worden, Ramstein zu besuchen, zu inspizieren, sich die entsprechenden Anlagen zeigen zu lassen? Eine solche Aktion wäre neben der Klärung der Frage, ob der Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang ermitteln soll, doch eigentlich angezeigt, wenn man als Bundesbehörde sozusagen in allen Teilen Rechtsstaatlichkeit gewährleisten will. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass es schon häufiger „Besuche“ – um Ihr Wort aufzugreifen – in Ramstein gegeben hat. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Inspektion!) Für die Verfolgung von möglicherweise strafrechtlich zu würdigenden Handlungen gibt es gleichwohl in unserem Rechtswegestaat die zuständigen Strafverfolgungsbehörden; ich kann mich hier nur wiederholen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die werden nicht reingelassen, Herr Staatssekretär!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die letzte Nachfrage in dieser Runde stellt die Kollegin Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, weil Sie das mit so viel Freude wiederholt haben, möchte ich noch einmal anmerken, dass ein Beobachtungsvorgang etwas anderes ist als eine strafrechtliche Ermittlung und dass eine Beobachtung sicherlich nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt. Je länger ich Ihnen zuhöre, desto mehr stellt sich mir die Frage: Hält das Verteidigungsministerium eigentlich noch an der Rechtsauffassung fest, dass Gewalteinwirkungen auf dem Territorium eines anderen Staates, insbesondere durch bewaffnete Drohnen, ausschließlich im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes völkerrechtsmäßig und jenseits eines solchen bewaffneten Konfliktes völkerrechtswidrig sind? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, für die Bundesregierung ist das Völkerrecht selbstverständlich maßgebend. Es gibt legitime Ziele militärischer Maßnahmen und nicht legitime Ziele; diese Unterscheidung gibt es, und die hält die Bundesregierung selbstverständlich für richtig. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es aber nur in bewaffneten Konflikten!) Worum es sich handelt, das kann nur im Einzelfall gewürdigt werden unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Einzelfalls. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie machen gar nichts! Das ist die Wahrheit!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Nachdem die dringlichen Fragen aufgerufen und mit Freude beantwortet worden sind, rufe ich jetzt die mündlichen Fragen auf Drucksache 18/4641 auf. Die Frage 31 der Kollegin Bärbel Höhn wurde durch die Bundesregierung nachträglich dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeordnet und wird nach Frage 28 aufgerufen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also zu spät!) Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Frage 1 des Kollegen Hans-Christian Ströbele wurde bereits durch Staatssekretär Christian Lange beantwortet.1 Ich rufe die Frage 2 der Kollegin Katja Keul auf: Wie sind die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium des Innern jüngst vorgestellten Pläne für eine geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. April 2014 vereinbar, in dem das Gericht die damalige EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für nichtig erklärte und feststellte, dass eine anlasslose Speicherung von Daten ohne Differenzierung auf die Daten eines bestimmten Zeitraums, eines bestimmten geografischen Gebiets oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, unzulässig ist? Herr Staatssekretär, bitte. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Frage 2 der Kollegin Keul beantworte ich wie folgt: Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, die der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz am 15. April 2015 vorgestellt hat, kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Auf diese Weise wird den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nachgekommen. Die vorgeschlagene Regelung ist deutlich enger gefasst als die alte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Es werden weniger Daten für einen deutlich kürzeren Zeitraum gespeichert, es sollen bei weitem nicht alle Daten gespeichert werden, und die Daten von Diensten der elektronischen Post sind komplett ausgenommen. Hinsichtlich der Speicherfrist wird, ausgehend von der Sensibilität der Daten für den Bürger, nach Daten-arten differenziert: Die Höchstspeicherfrist für Standortdaten beträgt vier Wochen, für die übrigen Verkehrsdaten zehn Wochen. Auch für den Zugriff auf die Daten werden mit striktem Richtervorbehalt, sehr engem Straftatenkatalog und Substantiierungsanforderungen hohe Hürden errichtet. Auf Standortdaten darf nur einzeln zugegriffen werden. Bewegungsprofile sind nicht möglich. Grundrechtseingriffe werden auf das absolut Notwendige beschränkt. Darüber hinaus werden Datensicherheit, Transparenz und effektiver Rechtsschutz gewährleistet. Berufsgeheimnisträger werden besonders geschützt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Sie werden sicherlich, wie ich auch, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelesen haben, in dem steht, dass eine anlasslose Speicherung von Daten ohne Differenzierung auf die Daten eines bestimmten Zeitraums, eines bestimmten geografischen Gebietes oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, unzulässig ist. Wenn ich mir Ihre Leitlinien, die uns schriftlich vorliegen, ansehe, muss ich Sie fragen: Sind wir uns darüber einig, dass das, was nach diesen Leitlinien stattfinden soll, erstens anlasslos ist, zweitens, was den Beginn der Speicherung betrifft, zeitlich nicht eingeschränkt ist, drittens geografisch nicht eingeschränkt ist und auch nicht auf einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt ist? Wie passt das mit dem Urteil des EuGH zusammen? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, die Definition von „anlasslos“ hat der EuGH selbst gegeben, indem er festgestellt hat – Randziffer 57 des Urteils –, dass sich die Richtlinie generell auf alle Personen, auf alle elektronischen Kommunika-tionsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt. Zugleich hat er hervorgehoben – Randziffer 58 –, dass die Erfassung sämtlicher Personen erfolgt, ohne dass sie Anlass zur Strafverfolgung gegeben haben. Der EuGH beanstandet – das steht in derselben Randziffer –, dass die Richtlinie – Zitat – „keinerlei Ausnahme“ bezüglich der Personen enthält, die „nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen“. Diesen Vorgaben werden wir dadurch nachkommen, dass gerade nicht alle Daten gespeichert werden – wie ich es in der Antwort eben dargestellt habe. So sind die Daten von Diensten der elektronischen Post komplett ausgenommen. Auch aufgerufene Internetseiten und Inhalte der Kommunikationen werden nicht gespeichert. Hinsichtlich der Speicherfrist wird, ausgehend von der Sensibilität der Daten für den Bürger, nach Datenarten differenziert. Die Höchstspeicherfrist für Standortdaten beträgt vier Wochen, für die übrigen Verkehrsdaten zehn Wochen. Schließlich werden Berufsgeheimnisträger besonders geschützt. Wir sind der Überzeugung, dass wir dem EuGH-Urteil damit Genüge tun. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, haben Sie eine zweite Nachfrage? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ich habe eine zweite Nachfrage. – Sie werden verstehen, dass mich das nicht überzeugt. Ich habe eine konkrete Frage zu Ihren Leitlinien. In Ihren Leitlinien steht unter anderem, dass es jetzt den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei geben soll. Ich frage mich: Was ist das für ein neuer Straftatbestand? Bedeutet das, dass das, was unter anderem der Finanzminister von NRW in den letzten Jahren gemacht hat, nämlich das Aufkaufen von Bankdaten-CDs aus der Schweiz, zukünftig eine Straftat sein soll? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, wir haben dies in der Tat in die Leitlinien aufgenommen. Wir sind im Augenblick dabei, die entsprechenden Vorschriften in einen Referentenentwurf zu gießen. Diesen haben wir abzuwarten. Wenn er vorliegt, kann ich Ihnen über die Einzelheiten gerne Auskunft geben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Katja Keul auf: Hält der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz an seiner öffentlichen Äußerung vom 15. Dezember 2014 fest, als er auf Twitter die Nachricht verbreitete, „VDS lehne ich entschieden ab – verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz und keine EU-RL!“, und, falls nein, was hat zu seiner veränderten politischen Bewertung des Themas geführt (bitte begründen)? Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich beantworte Frage 3 wie folgt: Der Tweet ist vor dem Hintergrund eines Interviews mit der Süddeutschen Zeitung vom 15. Dezember 2014 zu sehen, mit dem der Tweet verlinkt ist. In dem Interview selbst hat sich der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herr Maas, zu dem Vorhalt: „Ihr Koalitionspartner fordert in dem Antrag die Vorratsdatenspeicherung und ein Verbot der sogenannten Sympathie-Werbung für Terrororganisationen“, wie folgt geäußert – ich zitiere Herrn Maas –: Ich lehne beides ganz entschieden ab. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Recht auf Privatheit und gegen den Datenschutz. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, so wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen, wird es kein deutsches Gesetz und keine EU-Richtlinie geben. Genau so kommt es jetzt auch, Frau Kollegin Keul. Das erkennen Sie an den Leitlinien, die wir vorgestellt haben. Sie entsprechen nicht den Vorstellungen der Sicherheitspolitiker, sondern mit ihnen wird versucht, die Balance herzustellen zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite. Deshalb ist dieser Tweet in vollem Einklang mit dem Vorgehen der Bundesregierung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin Keul, haben Sie eine Rückfrage? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, habe ich. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lange, Sie hatten mich heute schon im Rechtsausschuss auf dieses andere, angeblich verlinkte Zitat hingewiesen. Ich bin dem noch einmal nachgegangen. Der Link in dem Tweet des Ministers verweist aber gerade nicht auf dieses Interview, sondern auf eine Onlinezusammenfassung der Süddeutschen Zeitung, in der der Minister wörtlich zitiert wird: „In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht.“ Auch die VDS und das Verbot der Sympathiewerbung lehne er „ganz entschieden ab“. Das ist das, was verlinkt worden ist. Im Übrigen ist, glaube ich, auch der Tweet selber, der zweifelsfrei dem Minister zuzuordnen ist, eindeutig. Im Tweet steht: VDS lehne ich entschieden ab – – so hat er es auch verlinkt – verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz und keine EU-RL! Was hat den Minister bewogen, von dieser Rechtsauffassung abzurücken? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich habe bereits ausgeführt, wie das Zitat in der Süddeutschen Zeitung von Herrn Bundesminister Maas lautete. Ich kann es gerne wiederholen. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Brauchen Sie nicht!) Der entscheidende Satz lautet: Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, so wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen, wird es kein deutsches Gesetz und keine EU-Richtlinie geben. Dem hat die Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, dass Sie das wiederholt haben. Aber ich sagte gerade, dass dies nicht die Stelle ist, die mich hier interessiert. Das steht weder in dem Tweet, noch ist es das, worauf in dem Tweet verlinkt wird. Es mag ja sein, dass der Minister noch andere Interviews gibt, die von anderen Personen freigegeben werden, aber ich hatte Sie zu dem gefragt, was der Minister selbst getweetet hat. Ich frage deswegen noch einmal: Was hat den Minister bewogen, seine Rechtsauffassung zu ändern? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Präsidentin, ist es die dritte Nachfrage? (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist die zweite Nachfrage!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das war die zweite. Sie hat nur insgesamt mehrere Fragen gestellt. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Dann beantworte ich die zweite Nachfrage gerne, indem ich noch einmal sage, dass der Bundesminister diesen Tweet im Hinblick auf dieses Interview – es fand auch am selben Tag statt – geschrieben hat. So hatte ich es bereits dargestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir zur Frage 4 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz: Welche zusätzlichen Vorkehrungen für die IT-Sicherheit der durch die geplante Vorratsdatenspeicherung anfallenden Massenspeicher bei den privaten Providern wird die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse zu geheimdienstlichen Attacken auf Datenbestände weltweit – vorschlagen, um dem Diktum des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 125, 260) zu entsprechen, wonach verschärfte Vorschriften für die Datensicherung zur verfassungsrechtlichen Absicherung zwingend erforderlich sind? Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Präsidentin, die Frage des Kollegen von Notz beantworte ich gerne wie folgt: Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 15. April 2015 Leitlinien zur Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgestellt. Durch die in den Leitlinien skizzierte Regelung wird eine nach dem Stand der Technik höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleistet. Die Speicherung hat im Inland zu erfolgen. Die Anbieter müssen die Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Konkret erforderlich sind insbesondere der Einsatz eines besonders sicheren Verschlüsselungsverfahrens, die Speicherung in gesonderten Speichereinrichtungen mit einem hohen Schutz vor Zugriffen aus dem Internet, die revisionssichere Protokollierung des Zugriffs sowie die Gewährleistung des Vieraugenprinzips für den Zugriff auf die Daten. Daneben sind detaillierte Löschungsvorschriften sowohl für die TK-Anbieter als auch für die Strafverfolgungsbehörden vorzusehen. Es handelt sich hierbei nicht nur um rechtliche, sondern insbesondere um technische Detailfragen. Diese Fragen erörtern wir derzeit mit den entsprechenden Experten. Konkrete Regelungen dazu werden wir in dem Gesetzentwurf vorlegen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Dazu hätte ich eine Rückfrage. Sie bezeichnen es als technische Detailfragen. Meiner Ansicht nach sind es Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht sehr klar gefasst hat. Mich würde interessieren, ob diese konkret – wir haben ja bisher nur diese Leitlinien – ins Gesetz geschrieben werden und wie die Einhaltung dieser Voraussetzungen für solch riesige Datenbanken, wie sie jetzt nach Ihrem Willen entstehen sollen, sozusagen regelmäßig geprüft werden sollen. Zum Vieraugenprinzip und zur Verschlüsselung, die jetzt bei all den Unternehmen in Deutschland implementiert werden soll, frage ich: Gibt es eine Kosteneinschätzung der Bundesregierung, was das die Unternehmen kosten wird? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Genau darüber, Herr Kollege von Notz, sind wir im Augenblick in den Beratungen bei uns im Hause. Der Gesetzentwurf ist noch nicht fertiggestellt. Deshalb kann ich Ihnen darauf zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort geben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Haben Sie eine zweite Rückfrage, Herr von Notz? Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Nachfrage zu dem Aspekt habe ich noch. Mir ist zu Ohren gekommen bzw. ich habe es an mehreren Stellen von den beiden zuständigen Ministern so argumentiert gesehen, dass der Kompromiss – Kompromiss in Anführungsstrichen; denn mit uns hat er nicht stattgefunden, insofern ist es keiner – zwischen den beiden Häusern, Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium, unverändert durchs Parlament gehen soll. Da frage ich Sie jetzt einmal als Parlamentarier: Halten Sie das für eine legitime Vorgehensweise, wenn zwei Minister einen Kompromiss aushandeln, oder glauben Sie, dass dieses Haus sehr wohl ein Mitspracherecht hat, wie dieses Gesetz am Ende auszusehen hat? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Zunächst einmal, Herr Kollege, äußere ich mich zu der Glaubensfrage nicht. Ich lege Wert auf die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative. In dem Fall obliegt es der Legislative, sich zu überlegen, wie sie mit einem Gesetzentwurf, den wir vorlegen werden, umgehen wird. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir zur Frage 5 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz: Wie rechtfertigt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund weiterer seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (BVerfGE 125, 260) entstandener privater Massenspeicher, sowohl auf privater als auch auf öffentlicher Ebene, national als auch europaweit – ihren Gesetzesvorstoß zur Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgesehenen Prüfung einer „Überwachungsgesamtrechnung“? Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank. – Diese Frage beantworte ich wie folgt: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt der Begriff „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht vor. Er bezieht sich, in Auslegung des Urteils, auf einen vom Bundesverfassungsgericht eingebrachten Aspekt. Die Freiheit, in seiner Freiheitswahrnehmung nicht total erfasst und registriert zu werden, zählt das Bundesverfassungsgericht – Zitat – „zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“. Eine Gesetzgebung – Zitat –, „die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielte“, wäre „von vornherein mit der Verfassung unvereinbar“. Es dürfen also nicht praktisch alle Aktivitäten der Bürger durch alle staatlich erfolgten oder veranlassten Speicherungen zu Strafverfolgungszwecken zusammen erfasst und rekonstruiert werden können. Dieser Gefahr wird in dem Gesetzentwurf dadurch begegnet, dass enge Zugriffsschranken und eindeutige Verwendungszwecke normiert werden. Die Speicherung erfolgt nicht bei staatlichen Stellen. Strafverfolgungsbehörden haben nur Zugriff auf einzelne – ich wiederhole: einzelne – Datensätze unter eng normierten Voraussetzungen. Um die Evaluation des Gesetzes zu ermöglichen und dem Gesetzgeber zu ermöglichen, den Umfang der erhobenen Daten zu überprüfen, sehen wir Statistikpflichten vor. Insbesondere wird die Neuregelung deutlich enger als die alte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sein. Es werden weniger Daten für einen deutlich kürzeren Zeitraum gespeichert. Es werden bei weitem nicht alle Daten gespeichert. Durch diese Regelungen wird auch mit Blick auf die Gesamtheit der bereits vorhandenen Datensammlungen sichergestellt, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden kann. Damit wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auch dazu eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. In der Fachliteratur wird im Hinblick auf diesen Gedanken des Bundesverfassungsgerichts von einer Überwachungsgesamtrechnung gesprochen. Damit ist mitnichten allein die Vorratsdatenspeicherung bezüglich der Kommunikationsdaten gemeint, sondern in dem Urteil von 2010 waren damit alle möglichen Vorratsdatenspeicherungen gemeint; das war vor Edward Snowden und vor PNR. Es findet also eine massenhafte Speicherung von Daten statt. Sie wissen vielleicht: Wir haben einen Untersuchungsausschuss zur NSA. Geheimdienste aus aller Welt machen nichts anderes, als Vorratsdatenspeicherungen durchzuführen, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Daten. Deswegen frage ich Sie: An welcher Stelle hat das, was Karlsruhe entschieden hat, in Ihre Überlegungen Eingang gefunden? Ich meine damit nicht etwa die Farce, dass man E-Mails ausgenommen hat, sondern ich frage Sie: Wie berechnen Sie bei der Überwachungsgesamtrechnung Snowden, die Geheimdienste und andere Vorratsdatenspeicherungen wie PNR konkret mit ein? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Erstens lege ich Wert darauf, dass es sich bei dem Stichwort „Überwachungsgesamtrechnung“ um einen Begriff handelt, der von Herrn Professor Roßnagel in einem Aufsatz über das Urteil zur VDS geprägt wurde und der keinesfalls in der gesamten Literatur üblich ist. Zum Zweiten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz für nichtig erklärt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlange, so sagte das Bundesverfassungsgericht, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs in angemessener Form Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten seien nur verfassungsmäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienten. Genau diesen Vorgaben wollen wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung tragen. Insbesondere sollen deutlich weniger Daten für einen deutlich kürzeren Zeitraum gespeichert werden, so wie es uns im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben wurde. Es sollen deshalb auch bei weitem nicht alle Daten gespeichert werden. Die Daten von Diensten der elektronischen Post sind komplett ausgenommen. Hinsichtlich der Speicherfrist wird, ausgehend von der Sensibilität, nach Daten-arten differenziert. Ich sagte bereits: Die Höchstspeicherfrist für Standortdaten beträgt vier Wochen, für übrige Verkehrsdaten zehn Wochen. Was den Zugriff auf die Daten betrifft, installieren wir einen strikten Richtervorbehalt. Es gibt einen sehr engen Strafenkatalog und Substantiierungsanforderungen mit hohen Hürden. Auf Standortdaten darf nur einzeln zugegriffen werden. Bewegungsprofile sind nicht möglich. Grundrechtseingriffe werden auf das absolut Notwendige beschränkt. Darüber hinaus gewährleisten wir für die Bürger Datensicherheit, Transparenz und effektiven Rechtsschutz. Und schließlich werden die Berufsgeheimnisträger, über die wir bereits gesprochen haben, besonders geschützt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr von Notz hat keine weitere Frage; die Beantwortung erfolgte auch in der doppelten Zeit. Die Frage 6 der Abgeordneten Kunert wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 7 der Abgeordneten Kunert, die Fragen 8 und 9 des Abgeordneten Christian Kühn, die Fragen 10 und 11 der Abgeordneten Haßelmann sowie die Frage 12 der Abgeordneten Paus werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch hier werden die Fragen 13 und 14 der Abgeordneten Sabine Zimmermann schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Frage 15 des Abgeordneten Krischer wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe die letzte Frage in dieser Fragestunde auf, nämlich die Frage 16 des Abgeordneten Ebner: Aus welchen Gründen hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, – im Gegensatz zum US-amerikanischen Äquivalent, der Environmental Protection Agency, EPA, die mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertreten war – nicht an dem Treffen der Arbeitsgruppe der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, IARC, zur Ermittlung der Kanzerogenität von Glyphosat vom 3. bis 10. März 2015 in Lyon beteiligt (vergleiche Teilnehmerliste unter http://monographs.iarc.fr/ENG/Meetings/vol112-participants.pdf), welches zu der am 20. März 2015 in der angesehenen medizinischen Fachzeitschrift The Lancet veröffentlichten Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ führte, und in welcher Weise werden sich das BfR oder andere Institutionen des Bundes mit dieser Einstufung sowie der zugehörigen, zur Veröffentlichung anstehenden Monografie des IARC vertieft auseinandersetzen? Bitte, Herr Staatssekretär. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Danke, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Ebner, die Arbeitsgruppe der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO zur Einschätzung der Kanzerogenität von Glyphosat und anderen Stoffen wurde nach den internen Regeln der Krebsforschungsagentur zusammengestellt. Regierungen oder nationale Behörden nehmen keinen Einfluss auf deren Zusammensetzung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ebner. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, lassen wir einmal die Frage hinsichtlich der Beteiligung des BfR beiseite, das natürlich dennoch als Beobachter an diesen Besprechungen hätte teilnehmen können. Unabhängig von der Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung nun zu meiner Frage. Nach der Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur bei der Weltgesundheitsorganisation und der Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ und der häufigen Feststellung von Lymphdrüsenkrebs bei Landwirten, die mit Glyphosat in Verbindung kommen, frage ich Sie angesichts der anstehenden Zulassungsverlängerung: Sind Sie ebenso wie Staatssekretärin Flachsbarth – entgegen dem Vorsorgeprinzip der Europäischen Union – der Auffassung, dass diese Krebsgefährdung erst niet- und nagelfest bewiesen sein muss, bevor die Bundesregierung hier handelt? Und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat erteilt werden soll – ja oder nein? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär, bitte. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Die Bundesregierung nimmt hier ihre Aufgabe in der Form wahr, dass die entsprechenden Institute eine Bewertung vornehmen, die sie der EFSA, die zuständig ist, übermitteln. In dem Falle – das habe ich schon berichtet – haben wir uns an die Übermittlungsfristen gehalten. Neuere Erkenntnisse werden ebenfalls bewertet. Es wird auch – das ist schon berichtet worden, wie mir zugegangen ist – eine Bewertung vorgenommen, wenn die entsprechenden Veröffentlichungen über die Grundlagen der Einschätzung der WHO zugänglich sind. Im Übrigen wird ein Dissensverfahren innerhalb der WHO durchgeführt, um die unterschiedlichen Stellungnahmen der einzelnen Einrichtungen der WHO zu konzertieren. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ebner, wenn Sie möchten, können Sie eine zweite Nachfrage stellen. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Der Präsident des BfR, Professor Hensel, hat heute Morgen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft seine Einschätzung wiederholt, dass ihn Funde von Glyphosat im Urin von Stadtbewohnern nicht überraschen, sondern zu erwarten waren. Gleichzeitig wissen wir, dass krebserregende Substanzen – und als solche hat die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat nun einmal eingestuft – schon in geringen Mengen hochproblematisch sein können, insbesondere dann, wenn sie über einen langen Zeitraum aufgenommen werden. Jetzt frage ich Sie: Plant die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Menschen in diesem Land als ersten Schritt eine Ausweitung des Humanmonitorings auf Glyphosat zum Beispiel in Urin oder in Muttermilch, um die Belastung der Bevölkerung überhaupt quantifizieren zu können, und wird sie in Zukunft auch tierische Lebensmittel auf Glyphosatrückstände überprüfen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär, bitte. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ebner, ich verweise noch einmal auf das Verfahren. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt einem genau festgelegten Verfahren. In diesem Verfahren werden die entsprechenden Stellungnahmen verfasst, eingereicht und bewertet, und dann wird entschieden. An diesem Verfahren ändert sich nichts. Ich habe Kenntnis, dass der Präsident des BfR seine Einschätzung – insbesondere seine Gefahreneinschätzung – vor dem Ausschuss auch in dieser Weise wiedergegeben hat, und die brauche ich hier nicht zu wiederholen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Vereinbarte Debatte Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer Für diese Debatte ist eine Stunde vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, darf ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Darum bitte ich auch die Gäste hier in unserem Haus. (Die Anwesenden erheben sich) Der Deutsche Bundestag und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind zutiefst betroffen über das Schiffsunglück im Mittelmeer, bei dem in der Nacht zum Sonntag vermutlich mehr als 800 Menschen – Frauen, Männer, Kinder – ums Leben kamen. Die Opfer kamen aus Afrika und aus den Ländern des Nahen Ostens. Sie hatten sich auf der Flucht vor Kriegen, vor Gewalt, vor Armut, vor Hunger, vor politischer und religiöser Verfolgung auf den Weg nach Europa gemacht. Das Unglück mit seinen zahlreichen Opfern ist die schwerste Flüchtlingskatastrophe in einer langen Reihe von ähnlichen tödlichen Unglücken, bei denen in den vergangenen Jahren bereits Tausende Menschen ihr Leben verloren haben. Angesichts des großen Leids, das sich beinahe täglich im Mittelmeer ereignet, sind wir – insbesondere wir als verantwortliche Akteure in Politik und Gesellschaft – mehr denn je aufgefordert, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit sich diese tragischen Ereignisse nicht wiederholen. Wir hoffen sehr – das hoffen wir alle –, dass der morgen anstehende Gipfel zur Flüchtlingspolitik Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Katastrophen auf den Weg bringen wird. Der Deutsche Bundestag trauert mit den Angehörigen der Opfer, mit ihren Familien, mit ihren Freunden, Freundinnen und allen, die ihnen nahestanden. Wir drücken ihnen unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Sie haben sich zu Ehren der Opfer von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen von Herzen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz) Ich gebe dem ersten Redner in der Debatte, dem Bundesminister des Inneren, Dr. de Maizière, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Bilder vom Wochenende wahrgenommen und in unsere Herzen eingebrannt. Ich möchte mit noch ein paar anderen Geschichten und Bildern beginnen: Ich werde die junge Frau, eine junge Afrikanerin, nicht vergessen, die ich vor einiger Zeit im Erstaufnahmelager in München gesehen habe. Sie hatte ein Kind, das sie noch stillte, vor sich liegen und war schon wieder hochschwanger. Sie war alleine gekommen und Monate unterwegs. Man kann nur ahnen, wie es zu der Schwangerschaft gekommen war. Ich bin geprägt von den gestrigen Bildern von Flüchtlingen, die sich an ein Boot geklammert haben, das zerschellt war. Ich höre Berichte von 5 bis 10 Milliarden Dollar, die die Schlepper im Jahr im Mittelmeer verdienen. Ich war gestern bei der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen und habe dort einen Mann gesehen, der aufgehalten worden ist. Er hatte Asyl beantragt. Das war ein syrischer Professor. Er war von New York nach Deutschland geflogen und hatte hier Asyl beantragt, weil sein Visumantrag zweimal abgelehnt worden war. Ich habe vor meinen Augen eine Schulklasse, die ich vor wenigen Tagen in Nürnberg getroffen habe – unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene in allen Statusgruppen – und die begeistert Deutsch gelernt haben. Ich habe vor meinen Augen das Bild des abgebrannten Flüchtlingsheims. Aber ich denke auch an andere Bilder und Gespräche aus der letzten Zeit. Ich habe in der Außenstelle des BAMF mit einer jungen Frau gesprochen. Sie konnte drei Sätze Arabisch und sagte, sie stamme aus Syrien. Der Dolmetscher meinte, sie stamme aus Serbien. Ich erlebe den bitteren Streit in Deutschland, ob man eine Familie noch nach Italien oder in die Niederlande schicken könne, und dazu unterschiedliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Mir erzählte ein Landrat, dass er Probleme mit einem jungen Tunesier hat, der mittelschwere Straftaten begeht und in jedem Asylbewerberheim Unruhe stiftet. Die Tunesische Botschaft aber weigert sich, für ihn einen Pass auszustellen, sodass er nicht abgeschoben werden kann. Ich erinnere mich an die Präsidentin des Kosovo, die mir gesagt hat, dass sie persönlich an eine Bushaltestelle in Pristina gegangen ist, um kosovarische Bürger, für die 18 Busse bereitstanden, um sie nach Deutschland zu bringen, davon abzuhalten, ihr Land zu verlassen. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Haben Sie auch einen echten Flüchtling getroffen?) – Dazu habe ich einiges erzählt. – Der Oberbürgermeister von Duisburg hat uns letzte Woche in der Migrationskonferenz gesagt, dass es in Duisburg – wahrlich keine einfache Stadt – überhaupt keine Probleme mit Asylbewerbern gibt, aber massive Bedenken gegen Armuts-migranten aus Bulgarien und Rumänien. Warum erzähle ich diese Geschichten? (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fragen wir uns auch!) Ich erzähle diese Geschichten, weil sie zeigen, dass das Thema „Asyl, Flüchtlinge und Migration“ ganz vielschichtig ist. Dahinter verbergen sich sehr viele unterschiedliche Geschichten und Schicksale. Deswegen ist mein erster Wunsch: Bitte vereinfachen wir diese Debatte nicht. Bitte lassen Sie uns nicht von einem hohen moralischen Ross aus sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bitte machen wir keine Versprechungen, die wir nicht halten können. (Zurufe von der LINKEN) Wir brauchen Emotionen und einen kühlen Verstand. Wir brauchen die Kraft zur Differenzierung für alle diese Gruppen. Es gibt keine einfachen Antworten. Es gibt keine schnellen Lösungen. Es ist richtig, dass sich -Europa nicht abschotten darf. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sie tun doch alles dafür!) Es ist aber genauso richtig, dass Europa nicht jeden aus Afrika aufnehmen kann, der nach Europa möchte. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht der Kern der Debatte hier!) Das übersteigt die Kapazitäten unseres letztlich reichen Europas und gefährdet die Zukunft Afrikas. Beides wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Ursachen, mit denen wir es zu tun haben, sind eine Mischung aus bitterer Armut, brutaler politischer Verfolgung und dreckigen Verbrechen. Diesen Ursachen müssen wir mit einer europäischen Antwort begegnen: nachhaltige Humanität, stabilisierende Entwicklungs-politik und harte Strafverfolgung. Das muss unsere Antwort sein. Das ist leicht gesagt, aber schwer getan. Meine Gefühle am Wochenende waren eine Mischung aus Trauer und Zorn: Trauer über die Toten und Zorn über die Täter. Das Ende der Operation Mare -Nostrum war übrigens nicht das Ende der Seenotrettung. Im Gegenteil: Seit dem Beginn der Operation Triton stehen nicht weniger Einsatzmittel zur Rettung Schiffbrüchiger zur Verfügung. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein deutscher Hubschrauber!) Zusätzlich zu den Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern, die eingesetzt wurden, operieren in dem Seegebiet die italienische Marine und die Seenotrettungskräfte Italiens und Maltas. Es spricht für sich, dass bis April 2015 entlang der Route circa 19 000 Menschen von Triton aus Seenot gerettet wurden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es etwa genauso viele Menschen. Es gibt nur einen Unterschied: Es sind viel mehr Menschen in seeuntüchtigen Booten losgeschickt worden. Damit konnten sie gerade das Hoheitsgewässer ihres Landes verlassen. Dann wurde die Notrufzentrale angerufen. Gewollter Schiffbruch und Gefährdung von Menschenleben ist der Kern des Geschäftsmodells dieser dreckigen Verbrecher. Meine Damen und Herren, Deutschland, die EU, wir alle wollen angesichts dieser Ereignisse nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen verhindern, dass weitere Menschen im Mittelmeer zu Tode kommen. Migration ist schwierig genug; ich habe einige Beispiele geschildert. Migration darf keine Frage von Leben und Tod werden. Es war richtig, dass uns die Hohe Vertreterin am Montag zu einer gemeinsamen Sitzung der Außen- und Innenminister eingeladen hatte. Die Kommission hat in dieser Sitzung zehn Punkte zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Diesen Punkten wurde im Wesentlichen zugestimmt, auch wenn sie noch weiterer Konkretisierungen und Präzisierungen bedürfen. Ich nenne die Punkte, die mir wichtig sind: Erstens, die Seenotrettung: Wir müssen alle Maßnahmen, die dort möglich sind, konzentrieren. Die Seenotrettung unter Führung von Triton und Poseidon muss dringend verbessert und auf europäischer Ebene finanziert werden, gerne auch unter stärkerer deutscher Beteiligung. Es wird zu diskutieren sein, was das ist. Die Kommission hat eine Verdoppelung vorgeschlagen. Es kann auch eine Verdreifachung sein. Seenotrettung ist das Erste, Wichtigste und Dringlichste, was unverzüglich beginnen muss. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Zweitens, der Kampf gegen kriminelle Schlepper: Von Libyen aus können die Schleuserbanden die Flüchtlinge sehenden Auges in den Tod schicken. Sie können weithin ungehindert agieren. Deswegen müssen wir – auch das ist ein Vorschlag der Kommission – darüber reden, wie wir solche Todesboote zerstören und die In-frastruktur schädigen können. Wenn Menschen gerettet worden sind, dürfen diese Boote nicht erneut dazu genutzt werden, weitere Menschen in Lebensgefahr zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Möglicherweise müssen wir auch vorbeugend tätig werden, dass solche Schiffe gar nicht erst genutzt werden. Der UN-Sicherheitsrat hat gestern getagt. Die 15 Mitglieder des Sicherheitsrates drängen auf eine stärkere -internationale Zusammenarbeit, um weitere Bootstragödien zu vermeiden und die Schlepperbanden zu bekämpfen. Alle illegalen Wege für die Migration müssten geschlossen werden, so der Sicherheitsrat gestern. Drittens brauchen wir eine politische Stabilisierung Libyens und der Region. Dazu wird sicher gleich Frank-Walter Steinmeier reden. Aber ich habe in diesem Zusammenhang einige Fragen: Warum hat für die beiden libyschen Machtzentren das Thema Flüchtlinge im Moment noch keine Priorität? Und was sagen eigentlich die afrikanischen Führer dazu, dass ihnen ihre Mittelschicht wegläuft? Ist das dort ein ebenso großes Thema wie bei uns, und was können wir tun, damit es auch dort ein großes Thema wird? Viertens. Wir haben in Europa auch eine gemeinsame Verantwortung für die Flüchtlinge, die gerettet werden. Wir dürfen die Erstaufnahmestaaten nicht alleine lassen. Es muss sichergestellt werden, dass die Flüchtlinge überall, auch in Griechenland und Italien, aufgenommen und registriert werden. Wenn dafür Unterstützung erforderlich ist, muss diese von der Kommission und den -übrigen Mitgliedstaaten geleistet werden, gerne unter Führung der EASO. Deutschland ist bereit. Ich bin dazu bereit, dass wir mit vielen Mitarbeitern dort hingehen und Italien bei der Aufnahme dieser Flüchtlinge helfen und sie unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das eigentliche Ziel muss sein, dass wir dort die Registrierung und auch die Prüfung der Asylgründe und des Flüchtlingsschutzes vornehmen, dass wir von dort in Europa und nach Europa verteilen und dass wir von dort gemeinsam, auch europäisch, zu Rückführungen kommen, die human sind. Das ist die richtige Lösung. Dazu gehört eine geordnete und gerechte Verteilung in -Europa. Ich glaube, dass jetzt die Zeit ist, darüber ernsthaft zu reden. Es kann nicht sein, dass sich nur 10 von 28 Staaten an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Das ist nicht in Ordnung, und das müssen wir jetzt sofort zu beenden versuchen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir arbeiten mit Hochdruck daran, einen substanziellen Beitrag zu einem gemeinsamen europäischen Handeln zu leisten. Das ist nicht einfach. Ich habe es bereits gesagt: Es gibt keine einfachen und schnellen Lösungen. Wir müssen Menschen retten. Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen. Wir müssen die Schlepper bekämpfen. Das alles müssen wir gemeinsam und solidarisch tun: in Europa und für Europa. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Dr. de Maizière. – Nächste Rednerin in der Debatte: Petra Pau für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Petra Pau (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Tausende Flüchtlinge, Menschen ohnehin in Not, ertrinken im Mittelmeer. Das ist eine menschliche Katastrophe und ein politisches Desaster. Versagt hat die EU-Flüchtlingspolitik, also auch die deutsche. Sie ist auf Abwehr ausgerichtet statt auf Lösungen. Das muss sich ändern. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) 1990 lief der BBC-Film Der Marsch. Darin versuchen immer mehr Menschen, ihrem Elend in Afrika zu entkommen und Hilfe im gelobten Europa zu finden. Sie stoßen auf eine hochgerüstete Festung, in der Rassismus brodelt. Das war vor 25 Jahren, einem Vierteljahrhundert. Nun scheint das Szenario Realität zu werden. Mit dem Abendland und westlichen Werten hat all das nichts zu tun. In denselben 25 Jahren sind die Fluchtursachen nicht weniger geworden, nicht der Hunger, nicht das Elend, nicht Vertreibung, auch nicht Kriege. Genau dort liegt aber das tiefere Problem. Wer weniger Flüchtlinge will, muss eine globale Entwicklung fördern, die Gerechtigkeit schafft und Frieden gebietet. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das beginnt bei fairem Handel ohne Rüstungsexporte. Nun will sich die EU auf einen Zehn-Punkte-Plan einigen, von A wie Asylverfahren bis Z wie Zusammenarbeit der Polizeien. Nach E wie Entwicklung und H wie Humanismus sucht man vergebens. Da hilft auch der Verweis nichts, das eine müsse sofort sein und das andere folge langfristig; denn wenn die langen Fristen nicht sofort beginnen, werden sie auch in weiteren 25 Jahren nicht fruchten. Flüchtlinge wiederum, die es bis in die Bundesrepublik schaffen, treffen auf zwei Deutschlands. In einem schüren „besorgte“ Bürger Hass. Im anderen leisten bewegte Bürger Hilfe. Letzteren gelten unser Dank, unser Zuspruch und unsere Unterstützung. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zumeist handelt es sich um Ehrenamtliche, beispielsweise vom Arbeiter-Samariter-Bund, von der Arbeiterwohlfahrt oder aus der Nachbarschaft von Unterkünften und aus den Gemeinden. Aber auch das gehört zum Alltag: Sie brauchen Schutz. Noch etwas muss sich ändern. Integration ist mehr als Innenpolitik. Sie betrifft nahezu alle Bereiche: Bildung und Soziales, Recht, Arbeit, Teilhabe usw. Die Sozial-ministerinnen von Brandenburg und Thüringen haben dazu aktuell ein Konzept vorgelegt. Ich empfehle uns allen einen Blick darauf. Schließlich geht es nicht, dass der Bund sagt: Wir registrieren die Flüchtlinge, während die Betreuung allein den Ländern und den Kommunen obliegt. Der Bund muss umgehend mehr Verantwortung übernehmen, mit Geld, mit Liegenschaften, mit humanen Standards und mit einer Politik, die Flucht und Vertreibung entgegenwirkt. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Petra Pau. – Nächster Redner in der Debatte ist Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie viele Flüchtlingslager ich in den letzten Jahren gesehen und erlebt habe. Die Schicksale derer, die sich etwa im Mittleren Osten mit knapper Not, mit Haut und Haaren und ein bisschen Leben in die Flüchtlingslager gerettet haben, übersteigen häufig genug das Vorstellbare. Allein 11 Millionen Flüchtlinge gibt es im weiteren Umfeld Syriens und des Iraks, die meisten davon im Libanon und in Jordanien. Ja, auch bei uns gibt es – wer wüsste das nicht – kritische Diskussionen, in manchen Fällen auch Abneigung gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Ich weiß das, und wir müssen das thematisieren, gerade angesichts von brennenden Flüchtlingsunterkünften. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit. 100 000 Flüchtlinge aus Syrien haben Aufnahme in Deutschland gefunden, mehr als in allen anderen europäischen Ländern. Ich finde, das ist der Zeitpunkt, den vielen Städten und Kommunen, die die Aufnahme organisiert haben, und den Menschen, die die Flüchtlinge in ihrer Nachbarschaft aufgenommen haben und viele von ihnen betreuen, Dank zu sagen. (Beifall im ganzen Hause) Wäre das der Anlass für diese Diskussion, wäre es gut, aber dem ist leider nicht so. 800, 900, vielleicht 1 000 Menschen sind am vergangenen Wochenende bei einem Schiffsunglück vor der Küste Libyens im Mittelmeer ums Leben gekommen. Man kann die Not, die diese Menschen auf überfüllte und untaugliche Boote treibt, die furchtbaren Momente der Havarie und das für die meisten chancenlose Ringen um das Überleben auf offener See nur erahnen. Das alles ist unerträglich. Das erschüttert uns in Wahrheit nicht nur als Mitmenschen – Gott sei Dank das auch –, sondern das muss uns in ganz besonderer Weise als Europäer erschüttern; denn diese Menschen waren nicht auf dem Weg irgendwohin, sie waren auf dem Weg nach Europa, mit vielen Hoffnungen auf dieses Europa. Deshalb trifft diese Tragödie, über die wir heute reden, eben nicht nur die Flüchtlinge, sondern sie betrifft auch Europa. Natürlich ist es unsere Verantwortung, Menschen vor dem sicheren Tod zu bewahren, selbst wenn sie von gewissenlosen Menschenhändlern auf eine Reise unter Todesgefahren geschickt werden. Deshalb sage ich zunächst einmal: Das ist Gegenstand der humanitären Verantwortung, und vor der dürfen wir nicht kneifen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe diese Woche nach dem Rat der Außenminister und der Innenminister gesagt: Das, was wir am vergangenen Wochenende erlebt haben, ist nicht das Ende; es ist der traurige Höhepunkt einer Tragödie, und wir können nicht einmal mit Sicherheit sagen, wie es in den nächsten Wochen und Monaten weitergehen wird. Viele Tausend werden auch weiterhin den Weg über das Mittelmeer wagen. All das gehört zur bitteren Wahrheit. Manche macht dieser Zustand einfach nur fassungslos, andere begnügen sich mit der Suche nach Schuldigen, und Dritte wollen das Problem mit einem Handstreich aus der Welt schaffen. Ich verstehe alle diese drei Empfindungen, ich kenne sie teilweise von mir selbst. Aber uns allen ist klar: Keine dieser drei Empfindungen bietet eine wirklich überzeugende Antwort. Sicher erwarten die Menschen in Deutschland mehr von uns, aber wir dürfen auch nicht über die Möglichkeiten und die Grenzen unserer Politik täuschen. Deshalb spreche ich von den vier Dimensionen, die ineinandergreifen müssen, damit wir in den nächsten Monaten mit hoffentlich größerer Effizienz tätig werden können. Das Erste ist die erwähnte humanitäre Verantwortung. Ganz vorn steht die Verbesserung der Seenotrettung. Wichtig ist nicht – das möchte ich sagen –, wie diese zukünftige europäische Mission heißen wird. Deshalb halte ich die Debatte, ob sie wieder Mare Nostrum heißen wird oder nicht, für nicht entscheidend. Entscheidend ist doch, egal wie sie heißt, dass der Erfolg bei der Rettung von Schiffbrüchigen größer wird. Die Verdoppelung der finanziellen Mittel, die jetzt von der Kommission angekündigt worden ist, ist jedenfalls der richtige Weg. Das muss sein, und das finde ich richtig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das Zweite ist: Wenn wir wissen, dass Flüchtlinge weiterhin ankommen werden, dann werden wir jedenfalls seitens der Regierung Wert darauf legen, dass wir zu einer gerechteren Verteilung in Europa kommen. Thomas de Maizière und ich haben das im Rat in dieser Woche angemahnt. Aber das wird keine ganz einfache Diskussion werden. Dazu gehört Überzeugungsarbeit und Beharrlichkeit, und die werden wir beide – das verspreche ich – an den Tag legen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Drittens – das hat der Innenminister eben gesagt –: Es wäre eine Selbstlüge, wenn wir sagen würden, wir könnten mit besserer Verteilung und Seenotrettung das Problem lösen. Wir müssen bereit sein, mit größerer Effizienz, auch mit größerer Bereitschaft der Länder zur Zusammenarbeit endlich das kriminelle Tun derjenigen zu beenden, für die das Ganze, das wir hier miteinander diskutieren, keine Frage von Humanität ist. Das, was wir hier unter humanitärer Verantwortung diskutieren, ist für diejenigen, die flüchtende Menschen durch das Kriegsgebiet in Libyen treiben und die Überlebenden dieser Flucht in seeuntaugliche Boote setzen, nichts anderes als schlichte Profitgier. Ich glaube, das können wir nicht länger erdulden und ertragen. Diesen Menschen müssen wir das Handwerk legen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Viertens. Es gibt die außenpolitische Dimension; Thomas de Maizière hat sie angekündigt. Es lässt sich leicht sagen: Wir müssen dafür sorgen, dass die Transitländer nicht mehr Gelegenheit bieten für den Ausbau von illegaler Migration, das Tätigwerden von Schleuserbanden und die Aktivitäten von Menschenhandel. Das lässt sich leicht sagen. Es lässt sich ebenfalls leicht sagen: Wir müssen die Ursachen für die Flucht aus den Herkunftsländern bekämpfen. All das ist richtig. Nur, werfen wir einen Blick auf die Landkarte: Was ist denn tatsächlich der Fall? Wir haben in der Tat gute Kooperationen. Es hat gerade erst eine Konferenz mit den mediterranen Staaten aus Nordafrika in Barcelona stattgefunden. Dort, wo Staatlichkeit existiert – in Marokko, in Tunesien, in Algerien –, haben Schleuserbanden keine Grundlage für ihr schändliches Tun gefunden. Sie finden sie in einer Region vor, in der die Staatlichkeit kollabiert und wo zwei Machtgruppen miteinander im Streit sind und Krieg gegeneinander führen. Das Land Libyen bietet aufgrund erodierender Staatlichkeit im Grunde genommen die Grundlage dafür, dass sich kriminelle Banden, Menschenhändler, dort verbreiten können und dass Menschen auf eine unverantwortliche Art und Weise in große Gefahr, ich will nicht sagen: auf den Weg des fast sicheren Todes, gebracht werden. Was die Herkunftsländer angeht, so sieht es ja nicht anders aus. Die zusammenbrechende libysche Staatlichkeit hat eine Vorgeschichte. Das Ende des Gaddafi-Regimes, das notwendig war, hat mit sich gebracht, dass die Inhalte der Waffenkeller Gaddafis heute in die ganze Gegend verstreut sind (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wer hat die -Waffen geliefert?) und dass die Kämpfer und die Soldaten der ehemaligen libyschen Armee heute in Nordmali und in Niger tätig sind. Deshalb sage ich: Es wird uns so ganz einfach nicht gelingen, die sicherlich notwendige Stabilisierung von Transitländern und Herkunftsländern herbeizuführen. Gegen Ende meiner Rede will ich sagen: Für mich ist das alles kein Grund, sich auf Schuldvorwürfe zu beschränken oder gar in Resignation zu verfallen, sondern es ist eben der Beginn von beharrlicher Arbeit, an der Stabilisierung dieser Nachbarregionen zu wirken. Ich frage noch einmal mit Blick auf Engagements und Bemühungen, die wir in den letzten Jahren hinter uns gebracht haben: Wie lange ist daran gezweifelt worden, ob man nach 12 Jahren Verhandlungen im 13. Jahr mit dem Iran ein Verhandlungsergebnis zustande bringt? Noch haben wir es nicht; aber zumindest die Chance dafür ist da. Der zuständige Sonderbotschafter der Vereinten Nationen verhandelt jetzt fünf Monate über die Frage einer Regierung der nationalen Einheit für Libyen. Machen wir uns nichts vor: Wir sind darauf angewiesen, dass diese Bemühungen zum Erfolg führen. Nur mit der Stabilisierung von Staatlichkeit, nur mit der Beendigung des Konflikts zwischen den Machtgruppen in -Tobruk und Tripolis wird Libyen veränderbar und nicht mehr das Durchgangslager für viele Millionen Flüchtlinge auf einer gefährlichen Reise über das Mittelmeer in gefahrvolle Situationen sein. Deshalb: Klagen wir uns nicht selbst an wegen mangelnder Mitmenschlichkeit. Verlangen wir von uns selbst, dass wir mehr tun, um in Seenot Geratene zu retten. Aber haben wir auch Verständnis dafür, dass die Stabilisierung der Nachbarregionen Mühe, Zeit und Aufwand bedeuten wird. Das gehört zum Realismus, mit dem ich die gegenwärtige Situation beschreibe. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Nächste Rednerin in dieser Debatte: Katrin Göring-Eckardt für Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Außenminister, zum Realismus gehört, dass wir uns erinnern. Vor eineinhalb Jahren sind schon einmal mehrere Hundert Flüchtlinge im Mittelmeer, vor Lampedusa, ertrunken. Ganz Europa ist damals auf die kleine Insel gepilgert. Es gab Versprechen und Schwüre, dass das nie wieder passieren dürfe. Europa ist gescheitert. Mehr als 1 000 Menschen sind in den vergangenen Tagen beim verzweifelten Versuch gestorben, bei uns in Europa Schutz zu finden, ihr Recht auf internationalen Schutz in Anspruch zu nehmen, ihr Recht darauf, um Asyl zu ersuchen. Diese Menschen aus Syrien, Eritrea, dem Irak, Afghanistan sind auch unsere Toten. Wir kennen noch nicht einmal ihre Namen, und wir haben keine Kerzen für sie angezündet. Nicht das Mittelmeer ist grausam, sondern es ist die Abschottungspolitik, die über Jahre gemacht worden ist; es ist die Entscheidung, die Seenotrettungsaktion Mare Nostrum zu beenden, meine Damen und Herren, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) wegen 9 Millionen Euro im Monat und wegen des Kalküls, „weniger Seenotrettung“ hieße „weniger Anreize für Schlepper“. Ja, wir müssen gegen kriminelles Verhalten vorgehen; wir müssen Schlepper zur Verantwortung ziehen – da sind wir uns einig –, aber vor allem müssen wir ihnen doch die Geschäftsgrundlage entziehen. Wer auf sicherem, auf legalem Weg nach Europa kommen kann, der braucht keinen Schlepper. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde es erschreckend, dass jetzt wieder weniger über Korridore der sicheren Überfahrt geredet wird als über militärische Maßnahmen zur Abschreckung und Verfolgung von Schleppern und sogar über ein UN-Mandat dafür. Tausende Menschen haben mit ihrem Leben bezahlt. Das war mit Ansage, das war mit Wissen, nicht nur weil wir als Grüne und andere das hier im Haus thematisiert haben; Hilfsorganisationen haben es gesagt, Kirchen haben es gesagt, die Verantwortlichen vor Ort in Süditalien, in Griechenland, auf Malta haben es immer wieder gesagt. Das hätte Ihnen, Herr Innenminister, Ihr Verstand, aber auch Ihr Herz sagen können: Wer keinen Ausweg mehr hat, der versucht alles, der versucht alles, was nur irgendwie möglich ist, was nur irgendwie geht. Deswegen: Ja, es sind auch unsere, es sind auch Ihre Toten. In jeder Hinsicht sind es die Toten einer gescheiterten Abschottungspolitik. Das ist nicht die Suche nach Schuldigen. Das ist Realismus; das ist: die Wahrheit sagen. Das ist die Grundlage dafür, dass das Handeln wirklich verändert wird, dass wirklich etwas getan wird, um die Flüchtlinge zu retten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen die sicheren Korridore. Das ist Nothilfe. Das ist das Erste, was wir tun müssen. Wir brauchen die Seenotrettung. Natürlich: Wir müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen, auch hier bei uns in Deutschland – das müssen wir ehrlicherweise sagen –, und wir müssen darüber reden, wie das geht. Herr Außenminister, ich stimme Ihnen zu: Es wird nicht einfach sein, die Region zu stabilisieren. Jeder hier weiß, dass das Monate, dass das Jahre, dass das womöglich sogar Jahrzehnte dauern wird. Aber wir können darauf nicht warten, so wie die Menschen nicht warten können, die hierher, in unser Europa, in eine sichere Aufnahme, kommen wollen. Mir geht es nicht darum, ob die Seenotrettung „Mare Nostrum“ oder anders heißt. Mir geht es darum, dass es um Seenotrettung und nicht um Grenzsicherung geht, und das ist der Unterschied. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wenn es in der Europäischen Union um Wirtschaft und Finanzen geht, spannen wir riesige Rettungsschirme auf. Wenn es um die Flüchtlinge geht, dann scheitert es an 9 Millionen Euro. Wir sind eine Gemeinschaft der Menschlichkeit, des Friedens, der Solidarität. Wenn wir all das nicht preisgeben wollen, dann müssen wir jetzt gemeinsam als Europa Verantwortung übernehmen; sonst verraten wir uns selbst; sonst verraten wir unsere Werte, das, weswegen wir ein einzigartiger Kontinent sind. Es ist auch morgen die Aufgabe beim Gipfel, das deutlich zu machen. Wenn der Westen, wenn Europa diese Wertegemeinschaft ist, dann sind die Toten im Mittelmeer die größte Verletzung des europäischen Wertekanons seit der Gründung. So können wir unsere Seele verlieren. Das müssen wir verhindern. Tun Sie jetzt etwas, das ehrlich ist, das anhält und nicht wieder nach ein paar Monaten vergessen ist, wenn die Katastrophen von den ersten Seiten der Zeitungen verschwunden sind. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Katrin Göring-Eckardt. – Nächste Rednerin in der Debatte: Andrea Lindholz für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa und jeder einzelne von uns ist schockiert von den Katastrophen auf dem Mittelmeer, die in wenigen Tagen über 1 000 Menschenleben gefordert haben. Die Bilder, die uns erreichen, lösen Trauer und Entsetzen aus. Diesen Schock gab es auch am 3. Oktober 2013, als bei Lampedusa rund 370 Menschen starben. Damals war sich Europa einig: So etwas darf sich nicht wiederholen. Diesen Anspruch hat Europa nicht erfüllt. In meiner Rede Ende Oktober 2014 habe ich darauf hingewiesen, dass die Frontex-Mission Triton möglicherweise nicht unsere humanitären Ansprüche erfüllen wird und Europa nachsteuern muss. Ja, mit Triton wurden 11 400 Menschen gerettet; aber die neue Katastrophe zeigt auch, dass das nicht ausreicht. Wir brauchen kurzfristig eine erweiterte strategische Rettungsmission. Europa muss zeigen, dass es handlungsfähig ist und zu seinen humanitären Werten steht. Eine Rettungsmission macht aber nur Sinn, wenn sie in eine breitere Strategie eingebettet ist. Wir sollten uns auch keine Illusion darüber machen: Eine Rettungsmission bietet niemals absoluten Schutz. Die Mission Mare Nostrum konnte zwar viele Menschen retten; trotzdem starben auch in dieser Zeit rund 3 500 Flüchtlinge auf dem Mittelmeer. Und jeder Tote – da sind wir uns einig – ist ein Toter zu viel. Die gewaltige Fläche des Mittelmeeres lässt sich nicht komplett überwachen. Eine dauerhafte Lösung wird daher nicht auf dem Wasser, sondern nur an Land zu finden sein. Der Bundesinnenminister hat recht: Wir werden keine einfachen und auch keine schnellen Lösungen finden. Wir brauchen eine Vielzahl an Maßnahmen. Auch der aktuelle Zehn-Punkte-Plan der EU-Kommission kann ein Ende der Katastrophen nicht garantieren. Solange Menschen die Überfahrt wagen, wird immer auch ein Risiko bleiben. Wir diskutieren Flüchtlingszentren in Transitstaaten. Sie könnten ein Teil der Lösung sein, auch wenn die instabile Lage zum Beispiel in Libyen die Einrichtung erschwert. Doch auch in den anderen Krisenstaaten betreiben wir mit der UNO solche Zentren. Europa muss in den Transitländern vor den Gefahren der Überfahrt warnen und aufklären. Zur Wahrheit gehört auch, dass nicht jede Überfahrt über das Mittelmeer, die zu einer Einreise nach Europa führt, auch einen Asylanspruch garantiert. Nur wenn wir die Menschen von der Überfahrt abhalten, wird auch das Sterben aufhören. Ein europäisches Programm zur Neuansiedlung von besonders Schutzbedürftigen wäre ein weiterer Ansatz. Doch selbst wenn es jetzt europaweit noch mehr Aufnahmebereitschaft geben sollte – was zu begrüßen wäre –, müssten wir uns darüber im Klaren sein, dass solche Programme angesichts von weltweit über 50 Millionen Flüchtlingen niemals eine substanzielle Lösung darstellen können. Wir werden niemals alle Menschen bei uns aufnehmen können. Gerade deswegen ist auch der Kampf gegen Schleuser von zentraler Bedeutung. Menschenschmuggel ist heute eine der lukrativsten Einnahmequellen der organisierten Kriminalität. In den instabilen Transitländern fehlen zuverlässige Partner für die Strafverfolgung. Daher sind als Option auch Militäreinsätze gegen Schleuser und die Zerstörung der Schiffe zu prüfen. Letztendlich muss der Markt ausgetrocknet werden; denn erst wenn klar ist, dass sich die Überfahrt nicht lohnt, wird auch das tödliche Milliardengeschäft mit der Verzweiflung der Menschen aufhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen langfristig die Herkunfts- und Transitländer durch effektiveren Einsatz der europäischen Entwicklungshilfe stabilisieren. Die EU-Staaten zusammen leisten über die Hälfte der weltweit gezahlten Entwicklungshilfe. Über die EU müssen wir diese Mittel verstärkt koordinieren und mit innen- und außenpolitischen Zielen verknüpfen. Europa muss sich, seine Mittel und seine Ziele vielleicht neu überdenken. Wir leben in diesen Zeiten eben anders und müssen schauen, wofür wir diese Gelder verwenden. Ich finde es unerträglich, wenn Herr Gysi die Bundesregierung für das Elend der Welt verantwortlich macht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch der Vorwurf, unsere Flüchtlingspolitik sei verantwortungslos, ist haltlos. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Deutschland setzt in der Flüchtlingspolitik in Europa und weltweit Maßstäbe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das bestätigt uns der UN-Flüchtlingskommissar. Jeder dritte Asylbewerber in Europa wird in Deutschland registriert und versorgt. Wir haben alles andere als eine Abschottungspolitik betrieben. Wir müssen den Menschen in unserem Land, den Kommunen und den vielen ehrenamtlichen Helfern für die großartige Leistung danken, die sie derzeit erbringen, um den Flüchtlingsstrom bei uns zu bewältigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sind auch weiterhin gefordert, eine verantwortungsvolle Asylpolitik zu betreiben, eine Asylpolitik, die darauf ausgerichtet ist, an die Solidarität in unserem Land zu appellieren und diese zu erhalten. Auch das ist ein Teil der Wahrheit unserer Asylpolitik. Niemand in Europa sollte die Tragödien auf dem Mittelmeer missbrauchen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Europa hat die humanitäre Pflicht, zu helfen. Europa kann solche Katastrophen dauerhaft aber nur gemeinsam und zusammen mit den Herkunftsstaaten verhindern. Und: Die Ursachen für diese Katastrophen können nur in Afrika und im Nahen Osten und nicht bei uns behoben werden. Wir warten seit Jahren auf eine kohärente Strategie der EU. Der aktuelle Zehn-Punkte-Plan der Kommission ist ein weiterer Schritt, genauso wie die für Mai erwartete Migrationsstrategie. Europa muss konsequent, zügig und auch solidarisch handeln. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Lindholz. – Nächste Rednerin in dieser Debatte: Ulla Jelpke für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat in den letzten Jahren in der Tat immer wieder große Flüchtlingstragödien im Mittelmeer gegeben. Aber war das Anlass für eine Umkehr in der EU-Flüchtlingspolitik? Leider nein. Man erschreckt sich kurz, verspricht sehr viel, und dann geht alles weiter wie bisher. Ich finde, das muss jetzt endlich ein Ende haben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ehrlich gesagt: Flüchtlings- und Hilfsorganisationen sind es leid, die ewigen Betroffenheitsfloskeln der EU-Innenminister zu hören. Auch Sie, Herr Minister de Maizière, haben es vor einer Woche noch abgelehnt, Mare Nostrum überhaupt zu akzeptieren, und haben es als Beihilfe für Schlepperunwesen diffamiert. Ist Ihnen eigentlich klar, wie beschämend es ist, dass die EU im vorigen Jahr diese humanitäre Rettungsaktion eingestellt hat, weil nicht genug Geld dafür da war? Die EU hat damit den Tod von Hunderten von Flüchtlingen in Kauf genommen. Am Tod der 900 Menschen, die vor wenigen Tagen ertrunken sind, tragen Sie eine Mitschuld, genau wie alle anderen Innenminister, die legale Zugangswege in die Europäische Union bisher verhindert haben. (Beifall bei der LINKEN) Was tut not? Es muss ein radikaler Wechsel in der Flüchtlingspolitik her. Flüchtlinge, die in Europa Asyl beantragen wollen, brauchen gefahrlose Möglichkeiten der Einreise. Doch was macht die EU? Sie rüstet sich regelrecht für einen Krieg. Man sollte sich – so steht es im Zehn-Punkte-Programm der EU – von der Militärmission vor Somalia zu ähnlichen Operationen gegen Schleuser im Mittelmeer inspirieren lassen. In Zukunft sollen also Flüchtlingsboote schon an der afrikanischen Küste zerstört werden. Wie das gehen soll? Keine Ahnung. Ich sage Ihnen: Das wird ein Krieg gegen Flüchtlinge werden, der das Elend weiter verschlimmern wird. (Beifall bei der LINKEN – Zustimmung der Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Linke fordert stattdessen: Schicken Sie nicht Kriegsschiffe, sondern Fähren nach Nordafrika, die asylsuchende Flüchtlinge nach Europa bringen können. Hier können sie dann Asylanträge stellen, ohne dass ein Mensch sterben muss. Die Schleuser werden so dargestellt, als wenn sie allein schuld sind an der Zahl der Flüchtlinge, die nach Europa wollen, und den Schiffskatastrophen, ganz nach dem Motto: Haltet den Dieb! Natürlich gibt es Fluchthelfer und Schleuser, die kriminell sind und die Flüchtlinge schwer ausbeuten. Aber die EU macht das Geschäft für die Schleuser doch erst möglich. Wenn man ihnen wirklich die Geschäftsgrundlage nehmen will, dann muss man Wege eröffnen, damit Flüchtlinge nach Europa kommen können. Das bedeutet zum Beispiel, eine Visapolitik einzuführen oder andere Möglichkeiten für legale Wege nach Europa zu suchen. (Beifall bei der LINKEN) Die Debatte klingt immer wieder an: Fluchtursachen müssen bekämpft werden. – Wie werden sie denn wirklich bekämpft? Dazu würde es zum Beispiel gehören, eine gerechte Wirtschafts- und Handelsordnung gerade auch in Nordafrika einzuführen und damit aufzuhören, subventionierte Nahrungsmittel nach Afrika zu schicken und so die heimischen Märkte dort zu zerstören. (Beifall bei der LINKEN) Das Leerfischen der afrikanischen Küstengewässer durch EU-Fangflotten einzustellen, damit die Menschen dort eine Lebensgrundlage haben, wäre ein weiterer wirklicher Beitrag im Kampf gegen Fluchtursachen. Das würde den Flüchtlingen eine Perspektive in ihren Ländern geben können. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Begreifen Sie bitte: Die Abschottung funktioniert nicht, sie macht die Überfahrten über das Mittelmeer nur gefährlicher und treibt die Zahl der Todesopfer hoch. Deshalb fordert die Linke ganz klar – übrigens auch die Flüchtlingsorganisationen –: Eine Rettungsoperation wie Mare Nostrum muss wieder her. (Beifall bei der LINKEN) Und: Flüchtlinge müssen in weitaus größerem Umfang hier aufgenommen werden. Für Menschen in Not müssen legale und gefahrlose Fluchtwege geschaffen werden, sonst wird die Tragödie in einigen Monaten hier erneut Thema sein. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Ulla Jelpke. – Nächster Redner in der Debatte: Dr. Lars Castellucci für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Lars Castellucci (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein unendlich trauriger Anlass, der uns heute hier versammelt. Erneut und sehr erwartbar sind wieder Tausende Menschen im Mittelmeer ertrunken. Sie haben ein besseres Leben gesucht, sie haben den Tod gefunden. Europa hat dabei nicht einmal zugesehen. Europa hat weggeschaut. Die Zahlen im Haushalt der EU sprechen eine klare Sprache: Wir schützen unsere Grenzen besser als die Menschen. Das ist nicht mein Europa. Mein Europa bedeutet: Leben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In den vergangenen Tagen waren die Medien voll von Appellen, an dieser Situation etwas zu verändern. Viele haben sich gefragt, und ich habe mich das manchmal auch gefragt: An wen richten sich diese Appelle eigentlich? Die Antwort lautet: Meist an andere. Ich frage mich: Wie steht es um unsere Verantwortung? Natürlich, wir zetteln keine Kriege an, wir sind keine Schleuser, wir nehmen unglaublich viele Flüchtlinge auf, wir muten unserer Bevölkerung einiges zu, unser Engagement für Verständigung in der Welt ist verbunden mit dem Namen unseres Außenministers, und es ist beispielhaft. Ja, wir übernehmen viel Verantwortung, aber so empfinde ich es: Vor Lampedusa haben wir versagt. Verantwortung heißt, dass man tut, was man kann. Was das Mittelmeer angeht, kann ich nicht sehen, dass wir alles getan hätten, was wir hätten tun können, obwohl uns der Papst dazu aufgefordert hat, obwohl uns das Europäische Parlament dazu aufgefordert hat, obwohl es eigentlich überhaupt keiner Aufforderung bedarf außer der des Herzens und des Rechts, einfach das zu tun, was die Not verlangt. Die Toten im Mittelmeer sind auch meine Toten. Ich fühle mich mitverantwortlich, und ich verneige mich vor ihnen. Herr Innenminister, ich habe Sie Anfang März angeschrieben. Ich zitiere aus dem Schreiben: Wenn das Frühjahr kommt, werden Frontex und die italienische Mission vor Libyen nicht ausreichen, weiteres Massensterben zu verhindern. – Ich habe dann auch etwas über Mare Nostrum geschrieben. Nun ist es so gekommen. Recht zu behalten, macht niemanden lebendig. Und es ist klar: Wir wissen gar nicht, ob diese Katastrophe überhaupt hätte verhindert werden können. Natürlich ist es keine Lösung für die Flüchtlingsproblematik, die Menschen aus dem Meer zu fischen. Alles, was gesagt wurde, ist ja richtig: Wir müssen die Schleuser bekämpfen, die Fluchtursachen beachten, den Menschen andere Wege bieten, über das Meer zu kommen. Wir brauchen eine Flüchtlingspolitik in Europa, die von Humanität und Solidarität getragen ist, weil das unseren Kontinent ausmacht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir können nicht auf ein Gesamtkonzept warten, sondern müssen handeln, wenn Handeln verlangt ist. Vielleicht ist es ein Handeln, das nicht hundertprozentig richtig ist, aber eines, das Leben schützt; das ist unsere erste Aufgabe. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Respekt vor dem Leben jedes Einzelnen ist das Fundament Europas. Deswegen erwarte ich, Herr Innenminister, dass beim morgigen Krisengipfel eine Seenotrettung verabredet wird, die der aktuellen Lage angemessen ist. Wie auch immer die Lösung aussieht: Sie muss der aktuellen Lage angemessen sein – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein trauriger Anlass, der uns heute hier versammelt. Aber es kann auch ein Wendepunkt sein; das sind Krisen öfters. Was wir dieser Tage hören, klingt danach. Lassen wir diesen Worten nun Taten folgen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Dr. Castellucci. – Nächste Rednerin in der Debatte: Luise Amtsberg für Bündnis 90/Die Grünen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, es ist etwa ein halbes Jahr her, da haben Sie das Ende der Seenotrettungsoperation Mare Nostrum mit den Worten begleitet, dass das, was „als Nothilfe gedacht war“, sich „als Brücke nach Europa erwiesen“ habe. Die Bundesregierung hat Italien damals klargemacht, dass diese Brücke in die Europäische Union für Schutzsuchende nicht gewünscht ist und geschlossen werden muss. Ja, Herr de Maizière, Mare Nostrum war eine Brücke, eine, die vor Ertrinken gerettet hat. Deswegen war Mare Nostrum ein Menschenrechtsprojekt, das bis heute seinesgleichen sucht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch in dieser Legislatur haben wir, die Opposition, die entsprechenden Themen immer wieder gemeinsam auf die Tagesordnung gehoben. Wir haben gemeinsam parlamentarische Reisen an die Grenzen und in die Krisenregionen gemacht, haben hier und vor Ort mit Flüchtlingen gesprochen, haben Frontex angehört und Grenzzäune gesehen. Dennoch sind wir seit Lampedusa über das parlamentarische Bedauern nie hinausgekommen. Herr Innenminister, Sie sagen, die Debatte war leidenschaftlich; Sie haben sie auch als ideologisch kritisiert. Ich frage mich wirklich: Wen wundert es eigentlich? Gerade eben haben Sie noch gesagt, Triton ersetze Mare Nostrum und könne vom finanziellen Aufwand her, aber auch logistisch mithalten. Triton patrouilliert aber nur innerhalb der 30-Meilen-Zone, mit acht Booten und zwei Flugzeugen. Deutschland unterstützt das Ganze mit einem Rettungshubschrauber, der noch nicht einmal angekommen ist. Wir können doch nicht ernsthaft sagen, dass das gleichzusetzen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Christoph Strässer [SPD]) Ich sage auch ganz deutlich: Es geht einfach nicht, immer wieder das Argument vorzutragen – eine verquere Sicht –, dass die Seenotrettung einen Anreiz darstellt, aber das Fehlen legaler Einreisewege nicht als Teil des Problems zu betrachten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Christoph Strässer [SPD]) Die Menschen, die fliehen, die fliehen müssen, würden bestimmt lieber auf sicherem Wege nach Europa kommen; sie suchen es sich nicht aus, so zu kommen. Wenn es legale Wege in die EU gibt, steigen Flüchtlinge nicht in seeuntaugliche Boote. Wenn sie nicht mehr in see-untaugliche Boote steigen, haben die Schlepper keine Geschäftsgrundlage mehr. Wenn Sie mir so weit folgen können, dann wissen Sie eigentlich auch, was der nächste Schritt sein muss: die Schaffung legaler Zugangswege. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie das nicht überzeugt, dann sei an dieser Stelle vielleicht darauf hingewiesen, dass der überwiegende Teil der Schutzsuchenden, die zu uns kommen, aus Herkunftsländern mit einer sehr hohen Asylanerkennungsquote stammen: 80 Prozent der Syrer, 60 Prozent der Eritreer werden als Asylberechtigte anerkannt. Schon allein deshalb sind wir zur Hilfe verpflichtet und müssen ihnen diese Wege aufzeigen. Aber genau das wurde in dem am Montag vorgestellten Zehn-Punkte-Plan bedauerlicherweise vergessen: Kein einziges Wort über legale Zugangswege. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich sage das, weil das Rad nicht neu erfunden werden muss. Legale Einreisewege gibt es bereits zuhauf. Morgen beraten wir einen Antrag der Grünen zur weiteren Aufstockung des Syrien-Kontingentes. Das ist ein legaler Weg. Wir wollen mehr Personal in den Botschaften, damit Familienzusammenführungen verbessert werden. Auch das ist ein legaler Weg der Zuwanderung. Außerdem wollen wir ein höheres Resettlement-Kontingent. Auch das ist ein legaler Weg, der – das stimmt – in dem Zehn-Punkte-Programm erwähnt worden ist. Aber wie kann es sein, dass sich die gesamte EU auf die Aufnahme von gerade einmal 5 000 Resettlement-Flüchtlingen verständigt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und der Abg. Dr. Claudia Lücking--Michel [CDU/CSU] – Rüdiger Veit [SPD]: Sehr richtig!) Hier wäre ein Machtwort unserer Bundeskanzlerin in Richtung der anderen Mitgliedstaaten gefragt. Ich hoffe, dass das morgen in Brüssel passieren wird. Ein weiteres bedauerliches Ergebnis ist, dass Triton mehr Geld bekommen soll. Wer glaubt, dass das der Seenotrettung dient, der ist echt auf dem Holzweg; denn Triton ist eine Mission von Frontex, unserer Grenzschutzagentur. Die EU-Außenbeauftragte Mogherini hat gesagt, dass es nicht primäres Ziel dieser Mission sei, Menschenleben zu retten. Was wir wollen, ist eine zivile Seenotrettung, eine Mission, die ganz klar nur dieses Mandat hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eine Sache vielleicht noch, weil diese Debatte natürlich nicht ohne das Schlagwort „Fluchtursachen bekämpfen“ auskommt. Ich finde das auch richtig. Unser Anspruch muss sein, die Situation vor Ort – da, wo es uns möglich ist – zu ändern. Wir müssen darüber beraten, wie wir eine Verbesserung der Situation in den Transitstaaten erreichen können. Aber das sind natürlich Maßnahmen, die in weiter Ferne liegen. Deshalb sage ich: Eine Debatte über Aufnahmezentren und die Externalisierung der Asylverfahren stellt sich derzeit überhaupt nicht, weil die Sicherheitslage beispielsweise in Libyen das nicht zulässt. Ich möchte daran erinnern: Es gab vor kurzem eine EU-Mission, bei der es darum ging, Libyen bei der Sicherung seiner Grenzen zu unterstützen; die Europa- und Außenpolitiker werden sie kennen: EUBAM. Sie kann derzeit aber nicht mehr operieren, weil die Sicherheitslage vor Ort derart dramatisch ist. Mittlerweile soll sie irgendwo in Tunesien tätig sein, aber eigentlich arbeitet sie gar nicht mehr. Zu den Herkunftsländern. Wir haben im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu Eritrea befragt: Was heißt es eigentlich, die Lage vor Ort zu verbessern? Wissen Sie, was das Auswärtige Amt uns auf diese Frage geantwortet hat? Die Bekämpfung der Fluchtursachen liege primär in Eritreas Verantwortung. – So macht man keine Flüchtlingspolitik, und so wird man die Situation vor Ort auch nicht ändern. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Luise Amtsberg. – Nächste Rednerin in der Debatte: Erika Steinbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Erika Steinbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dramatischen Flüchtlingstragödien im Mittelmeer machen jeden beklommen, der ein Herz im Leibe hat. Der Untergang von fast Tausend Menschen auf einem Seelenverkäufer ist nur ein Teil davon. Wie viele Menschen auf dem Grunde des Mittelmeers liegen, wissen wir alle nicht. Auch viele kleine Schiffe sind untergegangen, von denen wir nie erfahren haben. Eines wird deutlich: Wir brauchen mehr Hilfe im Mittelmeer. Aber – und das wurde auch schon gesagt – das alleine reicht bei weitem nicht aus; denn das ist nur eine Bekämpfung der Symptome, und keine Krankheit kann man nur durch die Bekämpfung der Symptome heilen. Wir müssen versuchen, an die Wurzeln zu gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist unabdingbar, die Ursachen für diese gigantischen und atemberaubenden Flüchtlingsbewegungen zu beseitigen. Kein Land, auch Europa nicht, kann diese gewaltigen Flüchtlingsströme alleine bewältigen; da machen wir uns nichts vor. Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht hilfreich, in erster Linie immer die Europäische Union für die humanitäre Situation der Flüchtlinge verantwortlich zu machen. Wir in Europa helfen, und Deutschland hilft mehr als jedes andere europäische Land. Verantwortlich sind vor allem die Gewalt, das Chaos und die Perspektivlosigkeit in den jeweiligen Herkunftsländern, vor denen sich die Menschen in das stabile und für sie sehr verheißungsvolle Europa retten wollen. Ein europäisches Gesamtkonzept zur Rettung, zur Aufnahme und auch zu einer fairen Verteilung der hier in Europa angelangten Flüchtlinge ist längst überfällig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin froh, dass es jetzt Konferenzen dazu gibt. Vielleicht denken jetzt auch andere EU-Mitgliedsländer einmal darüber nach, wie sie Hilfe geben können, damit nicht länger zehn EU-Länder das alleine zu schultern versuchen. Es geht alle in der Europäischen Union an. Es muss eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir sollten viel mehr aufnehmen, nicht weniger!) Weil Syrien angesprochen wurde: Deutschland nimmt die allermeisten syrischen Flüchtlinge auf, und zwar auch auf Basis legaler Kontingente. Das haben wir sehr früh auf den Weg gebracht. Europa steht aber auch in der Verantwortung, seinem humanitären Selbstverständnis gerecht zu werden und seine trotz unseres Wohlstands begrenzten Ressourcen und Kapazitäten am Ende klug einzusetzen. Manches, was ich hier gehört habe, klingt nach einer völlig ungesteuerten Zuwanderung durch offene Grenzen; mancher fordert das fast. Damit wären die Europäische Union und die Länder der Europäischen Union aber absolut überfordert, die Akzeptanz bei unseren Bürgern würde schwinden, und das würde Hilfe absolut unmöglich machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dringend erforderlich und unverzichtbar ist eine umgehende und konsequente Bekämpfung der skrupellosen und kriminellen Schlepperbanden und Menschenhändler. Wir müssen alles daransetzen, diesen Schleuserbanden, denen ein Menschenleben gar nichts bedeutet – sie wollen Geld haben und sonst überhaupt nichts –, das Handwerk zu legen, und zwar mit allen Möglichkeiten. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Legale Einreise!) Der Vorschlag der EU-Kommission, aus den Erfahrungen mit der Pirateriebekämpfung zu lernen und systematisch nach Schiffen der Menschenhändler zu suchen und diese nach Bergung der Flüchtlinge zu zerstören, ist sicherlich eine Facette eines ganzen Tableaus. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das, was wir heute sehen, ist nur ein Vorbote dessen, was noch zu erwarten ist. Weltweit sind mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht, und ein erheblicher Teil davon vor den Toren Europas. Wenn die Staatengemeinschaft unfähig bleibt, Krieg und Elend einzudämmen, wird das auch Europa destabilisieren. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Den Vorschlag von Bundesentwicklungs-minister Gerd Müller, ein EU-Sofortprogramm für die Finanzierung eines Wirtschafts- und Stabilisierungsprogramms in den Fluchtländern ins Leben zu rufen, halte ich für einen wichtigen Ansatz, um Fluchtursachen zu minimieren. Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen wir ausdrücklich diesen Weg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Lars Castellucci [SPD]) Wir müssen gemeinsam mit anderen dringend vor Ort die Fluchtursachen bekämpfen. Dazu brauchen wir nicht nur eine gemeinsame europäische Strategie mit einer besseren Verzahnung der Außen-, der Innen- und der Entwicklungspolitik in und zwischen den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch ganz elementar die Stabilisierung der Herkunfts- und Transitländer; denn dort liegen die Ursachen für all das Elend, das die Menschen auf den Weg, auf die Flucht schickt. Das ist längst überfällig. Insbesondere die Länder der Afrikanischen Union und die wohlhabenden Golfstaaten sind gefordert, sich deutlich stärker als bisher zu engagieren. Sie sind gefordert, mit Engagement die Probleme ihres eigenen Kontinents anzugehen. Wir wollen gerne dabei helfen, aber dort liegt die Wurzel des Übels, das die Menschen dazu bringt, sich auf die Reise zu begeben. Wir wollen den Menschen helfen. Das heißt, wir müssen die Ursachen angehen und so unterstützend wirken. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Rüdiger Veit, SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Rüdiger Veit (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Der tragische, der sehr traurige Anlass für diese Debatte hat im Ton dieser Debatte Gott sei Dank seinen Niederschlag gefunden. Darüber bin ich froh. Ich war mir nicht ganz sicher, ob das so kommt. Nur an einer Stelle kam es zu einer Personalisierung, die ich gerne weggeräumt hätte. In aller freundschaftlichen und kollegialen Verbundenheit zu Ulla Jelpke möchte ich nicht stehen lassen, dass es eine persönliche Verantwortung des amtierenden Bundesinnenministers für die tragischen Ereignisse, die uns hier zusammengeführt haben, gibt. Diese Personalisierung ist nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Übrigen bin ich über den Zehn-Punkte-Plan froh. Aber ich sage auch ausdrücklich – die Mitverursacher werden das vielleicht gar nicht anders sehen –: Das reicht nicht. Wenn für uns klar ist, dass wir eine umfassendere Seenotrettung im Mittelmeer bis weit unter die libysche Küste brauchen, um die Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren, dann mutet es mich aus europäischer Sicht ein bisschen kleinkrämerisch an, wenn dafür nun statt 3 Millionen vielleicht 6 Millionen Euro im Monat zur Verfügung gestellt werden, während wir vorher über ein Jahr lang erwartet haben, dass Italien 9 Millionen Euro pro Monat für sein Engagement aufwendet. Ich denke, hier muss deutlich mehr passieren. Das wäre auch meine Erwartung an den Gipfel, der morgen stattfindet. Das würde ich mir sehr wünschen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Um auch das gleich abzuräumen: Die Logik und die Argumentation, weil die Operation Mare Nostrum so viele Menschen vor Seenot gerettet hat, hätte sie einen starken Pull-Effekt gehabt und dazu geführt, dass sich mehr Flüchtlinge auf den Weg gemacht haben, können nicht wahr sein. Wenn diese Betrachtungsweise richtig wäre, müsste man den Maßstab einmal umdrehen und sagen: Gäbe es keine Seenotrettung, wäre die Gefahr für die Menschen, ums Leben zu kommen, so groß und der Abschreckungseffekt entsprechend stark, sodass dann vielleicht keine mehr kommen. Diese Argumentation dürfen wir uns bitte schön weder in die eine noch in die andere Richtung zu eigen machen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich warne auch davor, die ganze Betrachtung auf das verbrecherische Schleuserunwesen zu konzentrieren. Denn ich glaube nicht, dass eine Vielzahl von Schleusern dazu führt, dass es viele Flüchtlinge gibt. Vielmehr glaube ich, dass es viele und immer mehr Schleuser gibt, weil es viele Flüchtlinge gibt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen uns auch vor der Einschätzung hüten, es könnte heute gelingen, eine Wüste und vielleicht auch das Mittelmeer auf eigene Faust, ohne Unterstützung, ohne Organisation und ohne Schleuser zu durchqueren. Das ist per definitionem eigentlich gar nicht denkbar. Insofern sage ich noch einmal: Wir dürfen nicht glauben, dass wir, wenn wir das eine Problem wirksam bekämpft haben, wir das andere Problem los sind. Der Leidensdruck der Menschen, die sich auf den Weg nach Europa machen, ist so groß, dass sie sich, egal wer sich um die Frage des Transports und der Organisation kümmert, weiterhin auf den Weg machen werden. Die Ursachen, die wir in der Tat alle bekämpfen wollen, sind bereits benannt worden. Ich will jetzt mit Blick auf den Gipfel, der stattfindet, an die Bundesregierung und namentlich auch an die Bundeskanzlerin drei Bitten äußern. Ich sage wirklich ohne jeden falschen Unterton: Sie wird ja aus der Sicht mancher hier im Hause zu Recht als eine der mächtigsten Frauen nicht nur in Europa, sondern auch in der Welt eingeschätzt. Deswegen bitte ich, dass sie mit allem Druck und der Durchsetzungskraft, die ihr eigen sein kann, jetzt an dieser Stelle beharrlich ist, dass sie Folgendes bitte umsetzt und nicht nur mit den Kolleginnen und Kollegen darüber redet. Der erste Punkt ist eine angemessene Verteilung von Flüchtlingen in ganz Europa. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das heißt nicht automatisch, dass wir in Deutschland mehr aufnehmen müssten, im Gegenteil: nach Maßgabe der letzten Zahlen sogar etwas weniger. (Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister: Je nachdem!) – Je nachdem – in der Tat –, je nach der Betrachtung. – Aber ich weise darauf hin – ich bitte, jetzt mit ein paar Sekunden Redezeit ein bisschen großzügig zu sein –: Es gibt eine kleine Schwachstelle in der Argumentation. Solange Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten nicht in dieser Weise betroffen war, haben alle Bundesregierungen und Innenminister, egal welcher Couleur, immer gesagt: Wir können mit Dublin eigentlich ganz hervorragend leben. Ich sage einmal: Solange es uns nicht in diesem Maße betrifft, ist es für uns vielleicht ein weniger großes Problem, wenn die Mittelmeeranrainerstaaten mit einer großen Anzahl von Flüchtlingen belastet sind. Das ist auch ein Glaubwürdigkeitsproblem. Aber trotzdem müssen wir energisch und intensiv in diese Richtung weiter handeln. Das wäre meine Bitte zu Punkt eins. Zu Punkt zwei: Resettlement, legale Möglichkeiten für Flüchtlinge, zu uns zu kommen. Die Zahl ist schon genannt worden: 2013 gab es ein Resettlement-Programm in ganz Europa im Umfang von etwas über 5 000 Menschen. In der gleichen Zeit kamen über 400 000 Flüchtlinge nach Europa. Über 400 000! Man betrachte einmal diese Relation. Oder – noch eine andere Zahl zum Vergleich –: Im Libanon gibt es bei etwas über 4 Millionen Einwohnern 1,5 Millionen Flüchtlinge. Rechnen Sie das einmal auf Deutschland um! Das wären 27 Millionen Flüchtlinge in Deutschland – 27 Millionen! –, wobei wir noch ganz andere Voraussetzungen haben. Das heißt, es ist schändlich, wenn sich Europa seiner Verantwortung hier nicht stellt und nicht zu ganz anderen Zahlen und Kapazitäten für die Aufnahme von Flüchtlingen, die nun wirklich schutzbedürftig sind, kommt. Auch da würde ich Sie, Frau Bundeskanzlerin, bitten, sich nachdrücklich einzusetzen und Druck zu machen, damit man nicht nur darüber redet, sondern auch zu einem Ergebnis kommt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dritte und letzte Bemerkung. Ich bin ein kleines bisschen skeptisch, wenn es um Aufnahmezentren, Internierungslager und Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld geht. Ich stelle klar: Alles, was hilft, zu verhindern, dass sich Menschen unter Lebensgefahr über das Mittelmeer auf den Weg machen müssen, ist eine gute Idee. Aber ob all das funktionieren kann, weiß ich nicht. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Die Franzosen haben das doch auch mal gemacht!) Solche Überlegungen hat auch schon Ihr Amtsvorvorvorgänger, Otto Schily, mit seinen europäischen Kollegen angestellt. Wir haben es damals nicht zu einem Ergebnis gebracht. Ich halte das auch heute für höchst problematisch. Auch bin ich mir über die Größenordnung solcher Einrichtungen in Transitländern oder Herkunftsländern überhaupt nicht im Klaren. Das gilt auch im Hinblick auf die Probleme und die Frage: Wer betreut die Menschen da eigentlich? Aber ich bitte Sie, auf europäischer Ebene zu überlegen – auch das ist eine Bitte an Sie –, ob nicht die unmittelbare Vergabe von Schutzvisa durch die Botschaften und Konsulate der bessere Weg wäre, um die Menschen in zuverlässiger Art und Weise zielgerichtet zu beraten und vielleicht zu ermöglichen, dass einige der ganz besonders Schutzbedürftigen auf legalem und ungefährlichem Wege nach Europa und somit auch nach Deutschland kommen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar und ich wäre sehr froh, wenn Sie, Frau Bundeskanzlerin – nachdem schon Frank-Walter Steinmeier und Thomas de Maizière versprochen haben, sich dafür einzusetzen –, uns in der nächsten Sitzungswoche über gute Ergebnisse unterrichten könnten. Gutes Gelingen! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Dr. Hans-Peter Friedrich, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in dieser Debatte ist deutlich geworden, dass sich alle in diesem Haus im Ziel einig sind: Das Sterben im Mittelmeer muss beendet werden. Wir haben in dieser Debatte allerdings, glaube ich, gemerkt, dass es durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie wir dieses Ziel erreichen. Liebe Frau Göring-Eckardt, ich finde es unangemessen, dass Sie hier Schuldzuweisungen vornehmen (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ja, genau!) und versuchen, aus dieser ernsten Lage politisches Kapital zu schlagen. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie gerade?) Ich will Kommissar Avramopoulos zitieren, der am Montag zu Recht gesagt hat: Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern es geht jetzt darum, Verantwortung für die Zukunft zu tragen. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Ach, das sagt er doch jedes Mal!) Darum geht es. Um diese Verantwortung ringen wir gemeinsam. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht erst einmal darum, ehrlich zu sagen, was falsch gelaufen ist!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundesinnenminister hat zu Recht gesagt: Wir müssen zwischen den Flüchtlingen differenzieren. – Wir sollten uns um eine differenzierte Debatte in diesem Land bemühen. Ich beginne mit den Syrern. Wir haben bei den Syrern eine Anerkennungsquote, die sich in Richtung 100 Prozent bewegt. Das heißt also, es ist anerkannt, dass die Syrer nach unseren gesetzlichen Vorschriften in Europa den Anspruch und das Recht auf Anerkennung als Flüchtlinge haben. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Die müssen aber auch auf die Schiffe steigen, weil sie sonst nicht hierherkommen können!) Aber es ist ihnen natürlich nicht zuzumuten, dass sie zunächst einmal unter Lebensgefahr nach Europa kommen müssen, um dieses Recht überhaupt in Anspruch nehmen zu können. (Rüdiger Veit [SPD]: Sehr richtig!) Deswegen will ich das, was der Bundesinnenminister hier gesagt hat, ausdrücklich unterstützen: Wir müssen Anlaufstellen auch außerhalb Europas schaffen, um eine Prüfung vornehmen zu können. Aber hier ist ein europäischer Konsens erforderlich; denn es muss dann natürlich entschieden werden, wie diese Flüchtlinge in Europa verteilt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Deutschland schon vor zweieinhalb Jahren ein Programm zur Aufnahme von 10 000 Syrern gab, in der Hoffnung, es möge Vorbild für andere europäische Länder sein. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. (Rüdiger Veit [SPD]: Leider, ja!) Ich glaube, das muss jetzt anders werden. Angesichts der Toten im Mittelmeer muss Europa in seiner Gesamtheit Verantwortung übernehmen. (Rüdiger Veit [SPD]: Sehr richtig!) Aber auch da gilt: Wir können nicht alle Syrer in Europa aufnehmen, sondern auch andere Länder sind gefordert. Ich möchte das sehr vorbildliche Verhalten der Türkei erwähnen, die Flüchtlinge sowohl dezentral als auch zentral unterbringt. Aber auch die arabische Welt ist gefordert, sich dieses Themas anzunehmen. Thema Afrika: Es ist heute schon richtig gesagt worden: Die Probleme Afrikas können nur in Afrika und nicht auf europäischem Boden gelöst werden. Deswegen ist es wichtig – Gerd Müller ist zu Recht für seine Aktivitäten in Afrika gelobt worden –, die Lebensbedingungen der Menschen dort zu verbessern. Aber es muss auch darum gehen, Fluchtalternativen innerhalb Afrikas zu schaffen. Das ist eine außenpolitische Aufgabe. Man muss mit den Regierungen Afrikas verhandeln, dass sie auch bereit sind, Flüchtlingslager auf ihrem Boden zu akzeptieren. Hier kann die Europäische Union beweisen, dass sie auch außenpolitisch handlungsfähig ist. Es geht also darum, nicht immer nur die Einrichtung diplomatischer Stellen zu fordern, sondern auch Erfolge vorzuweisen. Das wünschen wir uns sehr. Wir müssen den Kampf gegen Schleuser verstärken, und es wäre sehr gut, wenn wir uns einig wären, dass das nicht gute Fluchthelfer, sondern Verbrecherorganisationen sind, für die das Leben der Menschen nichts wert ist. Deswegen müssen sie auch mit der uns zur Verfügung stehenden Härte bekämpft werden. Meine Damen und Herren, es muss nach Afrika, an die dortige Bevölkerung, die klare Botschaft ausgesendet werden, dass die Menschen nicht alle nach Europa kommen können. Diese Botschaft darf nicht erst in Nordafrika überbracht, sondern muss auch in Zentralafrika über die Regierungen transportiert werden. Der Bundesinnenminister hat zu Recht gesagt: Auch diese Länder haben kein Interesse daran, dass ihre Eliten, dass die kräftigsten und stärksten jungen Männer nach Europa gehen. Sie werden in ihren Ländern gebraucht. Ich glaube, dass es hier eine Zusammenarbeit mit den Regierungen geben kann und geben muss. Was sind unsere Erwartungen an die Europäische Union und an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union? Wir reden immer von Subsidiarität und meinen mit Subsidiarität, die EU-Kommission und die Institutionen sollen sich aus den Dingen heraushalten, die die Mitgliedstaaten allein regeln können. Aber Subsidiarität hat auch eine Kehrseite, nämlich die Gemeinschaft ist dann zum Handeln aufgefordert, wenn ein Staat überfordert ist. Malta, Italien, Griechenland sind überfordert, also ist es eine Aufgabe der Europäischen Union, nach dem Prinzip der Subsidiarität auch einzugreifen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir haben derzeit die Situation, dass 70 Prozent aller Asylbewerber in fünf Ländern – Frankreich, Italien, Deutschland, Schweden, Ungarn – aufgenommen werden. Auch das kann auf Dauer nicht so bleiben, sondern hier muss gehandelt werden. Wir erwarten, dass die Europäische Kommission wie angekündigt zügig eine mit substanziellen Punkten gefüllte Migrationsagenda vorlegt. Sie kann nicht mehr nur im Ungefähren und Vielleicht bleiben. (Rüdiger Veit [SPD]: Ja!) Ich halte es für dringend erforderlich, dass wir eine europäische Flüchtlingskonferenz einberufen und uns das Gesamtproblem – Flüchtlingspolitik in Europa – vornehmen. Es ist wichtig, dass wir das gemeinsame Asylrecht, das in Europa seit 2013 gilt, auch gemeinsam umsetzen. Dort ist vorgesehen, dass überall die Unterbringung von Flüchtlingen mit gemeinsamen Standards möglich ist. Derzeit haben wir noch die Situation, dass selbst die Gerichte bei uns entscheiden: Ihr könnt innerhalb der Dublin-Regelungen niemanden in Nachbarländer abschieben, weil dort die Standards nicht erfüllt sind. – Auch das muss anders werden. Auch hier erwarte ich ein Handeln der Europäischen Union, und sie hat dazu die Möglichkeiten. Schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die EU braucht eine Afrika-Strategie nicht nur auf dem Papier, sondern eine, die auch umgesetzt wird. Natürlich ist es wichtig, dass wir gemeinsam die Lebensbedingungen in Afrika verbessern, dass dort Brunnen gebohrt und Straßen gebaut werden. Aber ich will aufgreifen, was der Bundesaußenminister gesagt hat: Das allein reicht nicht aus, um Terroristen und Verbrecher, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Da sind etwas robustere Maßnahmen erforderlich – auch das gehört zur Realität und zur Wahrheit, über die wir in diesem Haus reden müssen –: nicht nur gute Maßnahmen zu ergreifen und Hilfen über Entwicklungspolitik zu geben, sondern auch die Bereitschaft zu zeigen, einzugreifen und die Verbrecher in die Schranken zu weisen. Ich habe großen Respekt vor unseren französischen Freunden und Nachbarn, die in Mali bewiesen haben, wie das geht und wie man das machen kann. (Zurufe von der LINKEN) – Ja, dass Sie sich da aufregen, ist mir klar. Es gibt ein ganzes Bündel von notwendigen Maßnahmen, die jetzt umzusetzen sind. Es ist nicht einfach, aber es geht darum, dass wir all diese Fragestellungen Stück für Stück abarbeiten. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und zu tragen. Dass wir das gemeinsam tun, darauf hoffe ich. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit haben wir das Ende dieser Aussprache erreicht. Wir sind damit zugleich auch am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 23. April 2015, 9 Uhr, ein Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.20 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 22.04.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 22.04.2015 Gabriel, Sigmar SPD 22.04.2015 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 22.04.2015 Groth, Annette DIE LINKE 22.04.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 22.04.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 22.04.2015 Kassner, Kerstin DIE LINKE 22.04.2015 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 22.04.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22.04.2015 Rawert, Mechthild SPD 22.04.2015 Rebmann, Stefan SPD 22.04.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 22.04.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 22.04.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 22.04.2015 Zertik, Heinrich CDU/CSU 22.04.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 6): Welche Gefahr für die kleine und mittelständische Tourismuswirtschaft sieht die Bundesregierung, wenn die Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu führt, dass sich Reisebüros, deren Haupttätigkeit in der Vermittlung von Reisen besteht, wie Reiseveranstalter gegen Insolvenz absichern müssen? Ihre Frage ist zum Glück eine hypothetische. Es wäre in der Tat für kleine und mittlere Reisebüros wirtschaftlich kaum zu leisten, wenn sie ebenso wie Reiseveranstalter die auf die Reiseleistung gezahlten Vorauszahlungen und den Rücktransport der Reisenden für den Insolvenzfall absichern müssten. Die Bundesregierung hat daher bei den bisherigen Verhandlungen zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie nicht nur Ziele des Verbraucherschutzes verfolgt, sondern sich auch für eine Begrenzung der Verantwortung des Reisevermittlers eingesetzt. Dies ist nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen auch gelungen: Der vom Ministerrat vorgeschlagene Text unterscheidet ganz klar zwischen einer umfassenden Insolvenzabsicherungspflicht des Veranstalters einer Pauschalreise (Artikel 15) und einer beschränkten Insolvenzabsicherungspflicht eines Unternehmers, der den Reisenden lediglich bei der Zusammenstellung von Reiseleistungen verschiedener Anbieter unterstützt (sogenannte Bausteinreise – Artikel 17). Im letzteren Fall muss der Unternehmer lediglich bei ihm eingehende Zahlungen für den Fall seiner eigenen Insolvenz absichern. Hat sich der Unternehmer – etwa eine Fluggesellschaft – zugleich selbst zur Beförderung des Reisenden verpflichtet, so muss er zudem die Rückreise für den Fall seiner Insolvenz absichern. Ein Reisebüro agiert in aller Regel als Vermittler zwischen den Reisenden und den Reiseleistungserbringern. Es erbringt nicht selbst Reiseleistungen und kann auch die Bezahlung der Reiseleistungen so organisieren, dass Vorauszahlungen nicht bei ihm eingehen, sondern direkt an die Leistungserbringer gezahlt werden. Ein Reisebüro wird daher auch nach der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie in aller Regel keine Insolvenzabsicherung benötigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 7): Wie viele Beschwerden sind aufgrund von Uneinigkeiten bzw. Streitigkeiten mit der Kraftfahrzeugversicherung bezüglich des zu leistenden Schadenersatzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, in den letzten fünf Jahren eingegangen, und in wie vielen Fällen mussten im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Versicherungsunternehmen eingeleitet werden? Nach Mitteilung der BaFin wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in der BaFin 2 441 Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung bearbeitet, die aufgrund der erfassten Beschwerdegründe als „Uneinigkeiten bzw. Streitigkeiten bezüglich des zu leistenden Schadensersatzes“ angesehen werden können. Etwa 80 Prozent der Beschwerden waren unbegründet. In jeder vierten unbegründeten Beschwerde hat das jeweils betroffene Versicherungsunternehmen jedoch aus Kulanz eine Regulierung vorgenommen. Bei den begründeten Beschwerden handelte es sich nach Würdigung seitens der BaFin um Einzelfälle, sodass zur Wahrung des kollektiven Verbraucherschutzes keine Notwendigkeit für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestand. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 8): Plant die Bundesregierung einen Steuerbonus für mehr Einbruchschutz, und, wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet werden? Am 16. April 2015 haben die geschäftsführenden Vorstände der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, die Einbruchskriminalität wirksamer zu bekämpfen. Mit den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren und „Altersgerecht Umbauen“ sind bereits Maßnahmen zur Einbruchsicherung förderfähig. Zudem werden die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in diesem Bereich sowie weitere Fördermöglichkeiten und Änderungen im Bundesrecht geprüft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 9): Welche Gegenfinanzierung ist im Fall der Einführung eines Steuerbonus für mehr Einbruchschutz vorgesehen, und inwiefern soll er an den Steuerbonus zur energetischen Gebäudesanierung gekoppelt sein? Zu einer Prüfung einer steuerlichen Lösung gehört naturgemäß auch die mögliche Gegenfinanzierung. Alles Weitere hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 10): Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der 15. Kalenderwoche medial angekündigte finanzielle Unterstützung des Bundes (vergleiche www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/gabriel-fluechtlinge-kosten) für die Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der steigenden Zahl von Flüchtlingen umzusetzen, und in welcher Höhe wird diese gewährt werden? Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den Ländern. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 11): In welcher Höhe und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die unter anderem von der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. März 2015 und den kommunalen Spitzenverbänden geforderte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für Betreuung, Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Integration von Flüchtlingen umzusetzen? Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder nach längeren Verhandlungen über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 in Höhe von 500 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer entlastet werden. Diese Regelungen sind Teil des Nachtragshaushaltes 2015. Außerdem hat der Bund durch die Erhöhung der Stellen im Bundeshaushalt für das BAMF von 1 000 auf 1 650 von Sommer 2014 bis heute einen wesentlichen Beitrag zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten geleistet. Zudem unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden durch die mietzinsfreie Zurverfügungstellung von Immobilien für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 12): Welche Schritte leitet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, etwa am Beispiel der Immobilie in der Großgörschen- und Katzlerstraße in Berlin, ein, nachdem bezüglich eines Verkaufs einer Bundesliegenschaft an einen privaten Eigentümer das kommunale Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung nach § 24 des Baugesetzbuches geltend gemacht wurde, und zu welchem Zeitpunkt wird der Übergang von Nutzen und Lasten rückgängig gemacht? Im Fall des Verkaufsvorgangs Liegenschaft Großgörschen-/Katzlerstraße ist die Bundesanstalt für Immobi-lienaufgaben, Bundesanstalt, derzeit mit der rechtlichen Prüfung des Vorkaufsrechtsbescheides des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg vom 9. April 2015 befasst. In diesem Bescheid wird das Vorkaufsrecht nicht zu dem mit dem – privaten – Käufer vereinbarten Kaufpreis ausgeübt sondern preislimitiert, das heißt zu einem vonseiten des Landes Berlin festgesetzten Kaufpreis. Bei dem Vorkaufsrechtsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den üblichen Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen unterliegt. Diese sind noch nicht -abgelaufen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zur Feststellung der Rechtsfehlerfreiheit auch die gerichtliche Nachprüfung des Bescheides erforderlich sein wird. Das von der Bundesanstalt praktizierte Verfahren gilt für alle vergleichbaren Fälle der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesanstalt sind diese Fälle aber eher selten. Falls die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages notwendig werden sollte, richtet sich diese nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 13): Wie viele Mittel aus dem Eingliederungstitel im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, standen von 2005 bis 2014 der Vermittlung zur Verfügung, wenn man die Posten der Sonderprogramme und Verwaltungskosten, die aus dem Eingliederungstitel finanziert wurden, abzieht (bitte Jahresdaten mit Nennung der herausgerechneten Posten ausweisen)? Da die Sonderprogramme des Bundes erst seit dem Haushaltsjahr 2009 aus dem Haushaltsansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit finanziert werden, beschränken sich die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Informationen auf den Zeitraum von 2009 bis 2014. Die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel, Soll-Ansätze, für Eingliederungsleistungen betrugen im Jahr 2009 6,6 Milliarden Euro. Davon waren 304 Millionen Euro für die Bundesprogramme „Perspektive 50plus“ und „Kommunalkombi“ vorgesehen, 6,296 Milliarden Euro standen für allgemeine Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug der Haushaltsansatz für Eingliederungsmittel 3,903 Milliarden Euro, davon waren -Mittel in Höhe von 510 Millionen Euro für die Bundesprogramme „Perspektive 50plus“, „Bürgerarbeit“ und „Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Tabellen 1 und 2 verwiesen. Bei diesem Zeitvergleich ist zu beachten, dass in den Jahren 2009 und 2010 zur Bewältigung der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise die Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, erheblich aufgestockt wurden. Diese zusätzlichen Mittel mussten in den betreffenden Haushaltsjahren nicht in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 2011 spiegelt der Rückgang der Mittel für Eingliederung und Verwaltung die Arbeitsmarktentwicklung wider. Es ist zu berücksichtigen, dass die Reservierung von Eingliederungsmitteln für die betreffenden Arbeitsmarktprogramme nicht gleichbedeutend mit einer Minderung der Förderspielräume ist, da auch diese Programme für Leistungsberechtigte des SGB II Eingliederungsleistungen erbringen oder erbracht haben. Eine Vorabminderung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel zur Deckung von Verwaltungskosten findet im Rahmen der Mittelzuweisung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht statt. Jedes Jobcenter entscheidet vor dem Hintergrund des Gesamtbudgets aus Mitteln der Eingliederung und Verwaltung eigenverantwortlich über die Mittelverwendung und darüber, ob es eine maßnahmenorientierte oder eher eine personal- und betreuungsintensive Eingliederungsstrategie verfolgt. Tabelle 1 Eingliederungsmittel (in Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Haushaltsansatz 6 600 000 000 6 600 000 000 5 300 000 000 4 400 000 000 3 900 000 000 3 903 000 000 davon nationale -Mittel für Bundes-programme 304 000 000 400 000 000 640 000 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000 Eingliederungs-mittel (Verteilung) 6 296 000 000 6 200 000 000 4 660 000 000 3 780 000 000 3 315 000 000 3 393 000 000 Tabelle 2 Eingliederungsmittel nationale Mittel für Bundesprogramme (in Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Beschäftigungspakte für Ältere (Perspektive 50plus) Zusatzjobs für Ältere ab 58 Jahren) 104 000 000 252 000 000 350 000 000 350 000 000 350 000 000 350 000 000 Kommunal-Kombi 200 000 000 148 000 000 90 000 000 40 000 000 5 000 000 – Bürgerarbeit – – 200 000 000 230 000 000 230 000 000 150 000 000 Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – – – – – 10 000 000 Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – – – – – Summe 304 000 000 400 000 000 640 000 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000 Quelle: Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 11 Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 14): Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die öffentlich geförderte Beschäftigung im SGB II entwickelt (bitte jährlich die Ausgaben in Euro und Teilnehmerzahlen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Beantwortung der Frage erfordert aufwendige Datenabfragen. Aufgrund der Kürze der Antwortfrist musste daher auf bereits vorliegende Auswertungen zurückgegriffen werden, die nur bis zum Jahr 2006 zurückreichen. Zudem sind Ausgabedaten nur für die gemeinsamen Einrichtungen (ohne zugelassene kommunale Träger – zkT) vorhanden und liegen auch nur bis zum Jahr 2013 vor. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zwischen 2006 und 2014 von insgesamt rund 360 000 auf rund 110 000 gesunken. Die Ausgaben für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung betrugen im Jahr 2006 1,9 Milliarden Euro und sanken bis zum Jahr 2013 auf rund 400 Millionen Euro (Teilnehmerzahlen ohne zkT: 280 000 im Jahr 2006, 80 000 im Jahr 2013). Im Übrigen wird auf die Tabellen 1 bis 3 verwiesen. Der Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik im SGB II ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dies hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe: Die Zahl der Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum ebenfalls stark zurückgegangen, so dass sich die potenzielle Zielgruppe verringert hat. Die begleitende Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat ergeben, dass für manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung sogenannte Lock-in-Effekte auftraten, womit gemeint ist, dass während der -Teilnahme Gelegenheiten zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verpasst wurden. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben Vermittlungsfachkräfte vor der Bewilligung einer öffentlich -geförderten Beschäftigung die Eignung der Teilnehmenden noch genauer geprüft und je nach Ermessen abgelehnt. Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes war in den vergangenen Jahren gut, sodass viele Arbeitsuchende anstelle einer öffentlich geförderten eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnten. Tabelle 1 Teilnehmerinnen und Teil-nehmer aus dem Rechtskreis SGB II inklusive zkT 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BEZ Beschäftigungszuschuss – 76 11 051 35 216 35 072 16 003 7 529 5 297 4 262 AGH Arbeitsgelegenheiten 327 628 322 732 314 998 322 386 306 162 188 173 136 935 111 428 96 828 FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen – – – – – – 1 180 6 909 9 199 ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 37 179 32 517 34 508 13 113 1 300 430 1 – – BSI Beschäftigung schaffende Infra-strukturmaßnahmen 548 627 2 – – – – – – Summe 365 355 355 952 360 558 370 715 342 534 204 605 145 645 123 634 110 289 Tabelle 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II ohne zkT 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BEZ Beschäftigungszuschuss – 63 8 880 27 679 26 841 11 802 5 318 3 587 2 842 AGH Arbeits-gelegenheiten 246 547 235 137 229 650 234 137 221 612 130 118 93 214 74 957 64 638 FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen – – – – – – 884 5 417 7 592 ABM Arbeits-beschaffungs-maßnahmen 31 021 27 067 28 106 10 396 956 247 1 – – BSI Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen 325 254 – – – – – – – Summe 277 892 262 521 266 636 272 213 249 409 142 168 99 417 83 961 75 072 Tabelle 3 Ausgaben für -öffentlich geförderte Beschäftigung in 1 000 Euro Daten ohne zkT 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ögB SGB II (ABM, BSI, BEZ, AgH, FAV) 1 900 000 1 750 000 1 990 000 2 300 000 2 200 000 1 110 000 540 000 420 000 darunter Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (§16 d SGB II) 1 400 000 1 320 000 1 410 000 1 680 000 1 680 000 900 000 450 000 300 000 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Statistik und Finanzen) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 15): Bei wie vielen Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans, NRKP, kam es bei der Fischzucht in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu Höchstmengenüberschreitungen antibiotisch wirksamer Substanzen, und bei wie vielen Proben war dies nach Kenntnis der Bundesregierung beim europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel, RASFF, der Fall (bitte jeweils unter Angabe der Substanz und des gemeldeten Betriebes)? Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass die Beantwortung der Frage auch Angaben zu dem Tierarzneimittel Malachitgrün umfassen soll. Malachitgrün kann nicht den üblichen Antibiotikaklassen zugeordnet werden, sondern ist ein Farbstoff, der unter anderem auch bei der Vorbeugung von bakteriellen Infektionen in Aquakulturen wirksam ist. Malachitgrün ist in der EU als Tierarzneimittelwirkstoff für lebensmittelliefernde Tiere nicht zugelassen. Zur Teilfrage, die sich auf den Nationalen Rückstandskontrollplan bezieht: Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans, NRKP, – ein Programm, das in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, koordiniert wird – wurden im Zeitraum von 2004 bis 2013 insgesamt 613 Proben von Erzeugnissen aus der Aquakultur mittels chemisch-physikalischer Verfahren auf das Vorhandensein antibakteriell wirksamer Stoffe untersucht. Bei keiner der Proben wurden positive Rückstandsbefunde nachgewiesen. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2014 sind zurzeit, Stand: 20. April 2015, noch nicht vollständig ausgewertet. Ferner wurden in dem genannten Zeitraum 4084 Proben auf das Vorkommen von Malachitgrün untersucht, hiervon waren 83 Proben, 2,03 Prozent, positiv. Neben den chemisch-physikalischen Verfahren wird im Rahmen des NRKP auch der sogenannte allgemeine Dreiplattenhemmstofftest angewendet. Hierbei handelt es sich um ein methodisch anderes Testverfahren. Positive Testergebnisse beruhen in der Regel auf dem Vorhandensein antibakteriell wirksamer Stoffe. Auch das Vorhandensein von Malachitgrün kann zu positiven Testergebnissen führen. Für den Zeitraum 2004 bis 2013 wurden im Rahmen des NRKP 505 Proben mit dem Dreiplattenhemmstofftest untersucht; bei 32 Proben, 6,34 Prozent, waren positive Ergebnisse zu verzeichnen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, aus welchen Betrieben die Proben stammen, die im Rahmen des NRKP untersucht werden. Die in der Frage erbetenen Angaben zu den Betrieben sind daher nicht möglich. Zur Teilfrage, die sich auf die Angaben im Europäischen Schnellwarnsystem, RASFF, bezieht: Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel werden Meldungen, die sich auf Fischereierzeugnisse beziehen, differenziert nach den Kategorien „Fisch- und Fischerzeugnisse“, „Krustentiere“ und „Kopffüßer“. Nach den Angaben des BVL wurden im RASFF im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2015 folgende Meldungen erfasst: – In der Kategorie „Fisch und Fischereierzeugnisse“ wurden insgesamt 183 Meldungen aufgrund von Rückständen von pharmakologisch wirksamen Stoffen verzeichnet. Davon betrafen 104 Meldungen Malachitgrün. Bei den übrigen 79 Meldungen handelte es sich um Höchstmengenüberschreitungen im Zusammenhang mit anderen antibiotisch wirksamen Stoffen. Hierbei handelte es sich überwiegend um Meldungen zum Vorkommen von Nitrofuranmetaboliten, vereinzelte Meldungen bezogen sich auf Höchstmengenüberschreitungen bei Rückständen von Sulfonamiden, Neomycin und Ciprofloxacin. In wenigen Fällen ergingen Meldungen aufgrund von Rückständen des in der EU verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol. – In der Kategorie „Krustentiere“ wurden insgesamt 392 Meldungen im RASFF getätigt; davon betraf die Mehrzahl mit 306 Meldungen das Vorhandensein von Nitrofuranmetaboliten. – In der Kategorie „Kopffüßer“ wurden 3 Meldungen getätigt, davon betrafen 2 Meldungen Rückstände von Nitrofuranmetaboliten, 1 Meldung betraf Rückstände des verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol. Die Namen der im RASFF gemeldeten Betriebe müssen gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vertraulich behandelt werden. Angaben hierzu sind der Bundesregierung daher nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 17): Warum hat das BfR seinen Bewertungsbericht in seiner Verantwortlichkeit für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Neuzulassung von -Glyphosat bereits am 1. April 2015 an das Bundesamt für -Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übersandt, welches diesen am 2. April 2015 an die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA weitergeleitet hat (vergleiche unter anderem BfR-Mitteilung Nr. 8/2015 vom 2. April 2015), obwohl die Veröffentlichung der IACR-Monografie zur Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ noch nicht vorliegt sowie die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, noch am 25. März 2015 in ihrer Antwort auf meine dringliche Frage hin erklärt hatte, das BfR habe „unverzüglich eine erneute Prüfung aller vorliegenden epidemiologischen Studien – das sind 30 an der Zahl … eingeleitet. Darüber hinaus werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu tumorbildenden Eigenschaften nochmals überprüft“ (vergleiche Plenarprotokoll 18/96)? Die EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen folgen einem strikten, rechtlich fixierten Zeitplan. Das BfR hat deshalb seinen aktualisierten Bewertungsbericht und die Bearbeitung der Kommentierungstabellen auf Anforderung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, im laufenden EU-Verfahren gemäß den gesetzlich vorgegebenen Fristen übersandt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 18): Ist der Bundesregierung die akute Notlage der Psychoso-zialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer wegen der verzögerten Auszahlung von Mitteln aus dem AMIF-Fonds (AMIF – Verordnung zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union; vergleiche Positionspapier „Einrichtung eines Hilfsfonds zur gesundheitlichen Versorgung von vulnerablen Flüchtlingen und Opfer von Folter“ auf www.baff-zentren.org) bekannt, und welche kurzfristigen Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge durch die spezialisierten Zentren nicht zu gefährden? Der Bundesregierung ist die Gesundheitsversorgung, insbesondere von besonders schutzbedürftigen Asylbewerbern, ein wichtiges Anliegen. Änderungen bei den Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, AsylbLG, werden – soweit erforderlich – im Rahmen der nunmehr anstehenden Reform zur Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) vorgenommen. Die Bundesregierung wird diese unionsrechtlichen Vorgaben umsetzen und – wie in der Richtlinie festgelegt – insbesondere die spezielle Situation schutzbedürftiger Personen berücksichtigen. Die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt nach der Verfassung allein den Ländern und Kommunen. Ob und in welchem Umfang diese zur Gewährleistung der Gesundheitsleistungen für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG Traumazentren als Vertragspartner wählen oder auf eine Ver-sorgung durch kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und Psychiater setzen, steht daher in ihrer Verantwortung. Der Bund unterstützt die Träger des AsylbLG bei den Kosten für die Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG finanziell, unter anderem indem er die Länder und Kommunen mit dem Gesetzentwurf zur Förderung von finanzschwachen Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern um jeweils 500 Millionen Euro für 2015 und 2016 entlastet. In Bezug auf die verzögerte Mittelgewährung des AMIF, Asylum, Migration and Integration Fund, ist darauf hinzuweisen, dass die Zuweisung von Mitteln aus dem AMIF die Genehmigung des Nationalen Programms, NP, durch die Europäische Kommission erfordert. Nachdem die Bundesregierung das deutsche Nationale Programm im Herbst 2014 vorgelegt hat, erfolgte die Genehmigung durch die Europäische Kommission am 19. März dieses Jahres. Das BAMF als die für die Mittelverwaltung zuständige Behörde hat die Länder und interessierte Projektträger, insbesondere auch über die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, bereits seit 2013 (Ende der Förderperiode des Europäischen Flüchtlingsfonds) rechtzeitig und wiederholt informiert, dass der AMIF keine institutionelle Förderung psychosozialer Einrichtungen ermöglicht, sondern lediglich eine Projektförderung. Das deutsche NP AMIF kann für die Förderjahre 2014 bis 2020 auf rund 208 Millionen Euro zurückgreifen, also pro Jahr rund 30 Millionen Euro. Das Programm umfasst Maßnahmen für die drei Bereiche Gemeinsames Europäisches Asylsystem (circa 30 Prozent), Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration (circa 47 Prozent) und Rückkehr (23 Prozent). Das deutsche NP sieht ausdrücklich die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung besonders schutzbedürftiger Asylbewerber vor. Nach derzeitiger Planung sollen circa 22 Prozent der Mittel für den Bereich Gemeinsames Europäisches Asylsystem derartigen Maßnahmen zukommen. Dieser soll unter anderem auch den Tätigkeitsbereich der Psychosozialen Zentren, das heißt die Unterstützung kranker und traumatisierter Asylantragsteller, umfassen. Für das Förderjahr 2014 stehen dafür mehr als 2 Millionen Euro zur Verfügung. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 19): Wie viele Ladevorgänge fanden bisher an den im Rahmen des Schaufensterprogramms „Elektromobilität verbindet“ errichteten Schnellladesäulen entlang der A 9 statt, und sollen die Schnellladesäulen nach Ende des Programms wieder abgebaut werden? Im Rahmen des Schaufensterprojektes A 9 „Elektromobilität verbindet“ erfolgten an den im Projekt errichteten Ladesäulen insgesamt 1 556 valide Ladevorgänge. Es ist beabsichtigt, die Ladepunkte auch nach dem Ende des Programms zu erhalten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 20): Inwieweit ermöglichen die auf der 86. Sitzung der UNECE-Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit (UNECE: Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, Working Party on Road Traffic Safety) beschlossenen Änderungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr hochautomatisiertes Fahren auf Straßen in Deutschland, und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang weiteren notwendigen Änderungsbedarf am Wiener Übereinkommen? Beim hochautomatisierten Fahren ist das technische System in der Lage, für einen gewissen Zeitraum in spezifischen Situationen die Quer- und Längsführung auszuführen, sodass eine dauerhafte Überwachung durch den Fahrer nicht erforderlich ist. Nach Aufforderung durch das System muss er aber die Fahraufgabe wieder übernehmen. Vorrangiges Motiv für die Änderung des Wiener Übereinkommens war es, bereits am Markt befindliche technische Systeme ausdrücklich als mit dem Wiener Übereinkommen vereinbar zu erklären. Geregelt wird mit der beschlossenen Änderung des Wiener Übereinkommens zudem für die Zukunft, dass sämtliche neuen (Assistenz-)Systeme zulässig sind, sofern sie Gegenstand von UNECE-Regelungen sind, die technischen Anforderungen von UNECE-Regelungen erfüllen, oder, soweit dies nicht der Fall ist, diese Systeme durch den Fahrer zumindest jederzeit übersteuert bzw. abgeschaltet werden können. Mit der Änderung wird eine Fiktion im Wiener Übereinkommen dahingehend vorgenommen, dass Fahrzeugsysteme im Einklang mit Artikel 8 Ab-satz 5 des Wiener Übereinkommens stehen, wenn sie oben genannte Anforderungen erfüllen. Die Änderung bringt nun Klarheit über die Vereinbarkeit technischer Systeme mit dem Wiener Übereinkommen. Nunmehr ist es der Fahrzeugindustrie möglich, technische Systeme zu entwickeln, soweit sie oben genannte Anforderungen erfüllen. Funktionalitäten des hochautomatisierten Fahrens sind danach nutzbar, wenn die Technik, die hochautomatisiertes Fahren ermöglicht, Gegenstand von UNECE-Regelungen ist oder vom Fahrer jederzeit übersteuert oder ausgeschaltet werden kann. In Bezug auf das automatisierte Fahren wird geprüft, ob weitere Änderungen an dem Wiener Übereinkommen von 1968 notwendig sind. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 21): Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer autobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen Mannheim und Frankfurt am Main gelingen, die Fahrtzeit mit dem ICE von derzeit etwa 37 Minuten auf unter 30 Minuten zu verkürzen, um damit einen integralen Taktfahrplan in beiden Städten zu ermöglichen, und was bedeutet eine Mitnutzung dieser Strecke durch den Güterverkehr für die Lärmbelastung der Menschen entlang dieser Strecke? Nach den Ergebnissen der Korridorstudie Mittelrhein, die seit dem 26. März 2015 auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht sind, entsteht durch die Fertigstellung einer autobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen Mannheim und Frankfurt/Main eine Fahrzeit zwischen Frankfurt Flughafen Fernbahnhof und Mannheim Hauptbahnhof von 25 Minuten. Zwischen Frankfurt Hauptbahnhof und Mannheim beträgt die Fahrzeit 32 Minuten. Damit lassen sich zu den wichtigen Taktknoten Köln Hauptbahnhof und Fulda – nach weiteren Ausbauten zwischen Hanau und Fulda – Fahrzeiten von unter 90 Minuten realisieren. Da in Frankfurt/Main Hauptbahnhof bereits heute häufige Anschlüsse in alle Richtungen bestehen, ist dort nach ersten Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt kein Vollknoten eines integrierten Taktfahrplans vorzusehen. Eine weitere Verkürzung der Fahrzeit nach Frankfurt/Main Hauptbahnhof erscheint daher nicht erforderlich und wäre nur durch erhebliche Ausbauten im Knoten Frankfurt/Main zu realisieren. Bei der Planung der Neubaustrecke sind Lärmvorsorgemaßnahmen vorzusehen, um die Lärmbelastung der Menschen entlang dieser Strecke nicht zu vergrößern. Diese sind unter anderem von dem vorgesehenen Betriebsprogramm abhängig, weshalb die Mitnutzung durch Güterzüge bei der Bemessung der Lärmvorsorge im Planungsverfahren berücksichtigt wird. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 22): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kammerunion Elbe/Oder – siehe Beschluss der Generalversammlung vom 15. April 2015 –, dass eine Berufsschifffahrt auf der Elbe nur dann wirtschaftlich möglich ist, wenn die Schiffbarkeit der Mittel- und Oberelbe auch bei mittlerem Niedrigwasser mit einer Fahrrinne von 1,60 Meter an mindestens 345 Tagen im Jahr garantiert wird, und was könnte aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um diese Forderung zu erfüllen? Im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten strebt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der Elbe Mindestfahrrinnentiefen bei Niedrigwasser an. Diese werden durch das sogenannte Unterhaltungsziel bezogen auf den Gleichwertigen Wasserstand „GlW“ definiert. Außerhalb der Niedrigwasserzeiten verfügt die Elbe über wesentliche bessere Fahrrinnentiefen. Meistens stehen Fahrrinnentiefen von 2 Meter und mehr zur Verfügung. Um die ökologischen Bedingungen zu verbessern, die Schifffahrt auf der Elbe langfristig zu sichern und dabei Schwachstellen in der Fahrrinne zu beseitigen, beteiligt sich der Bund am Gesamtkonzept Elbe. Die Festlegung der zukünftigen Fahrrinnentiefen – Unterhaltungsziel bei Niedrigwasserverhältnissen – erfolgt nach ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien. Es wird angestrebt, das Unterhaltungsziel im Jahr 2015 festzulegen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 23): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Planungen für den Bau der Staustufe in der Elbe zwischen Decin und der deutsch-tschechischen Grenze, und welche auch für die Bundesebene zu beachtenden Termine und Aktivitäten gibt es diesbezüglich in den Jahren 2015 und 2016? Die deutschen Behörden sowie die Öffentlichkeit in Deutschland werden an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Staustufe Decin beteiligt. Das Bundesministerium für Umwelt und Bau hatte 2011 und zu überarbeiteten Planungsunterlagen 2012 Stellung genommen. Es bestehen Bedenken in Bezug auf Vorgaben vor allem der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie. Das tschechische Verkehrsministerium hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass zurzeit die entsprechenden Unterlagen ergänzt und für eine erneute Beteiligung zur Verfügung stehen werden. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Deutschland wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veranlasst, sobald die Unterlagen vom zuständigen Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik übersandt werden. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 24): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuell geplanten Laufzeiten bzw. Laufzeitenden der Deutschland umgebenden Atomkraftwerke Borssele, Doel, Tihange, Cattenom, Fessenheim, Beznau, Leibstadt, Mühleberg, -Gösgen, Temelin, Dukovany, Ringhals, Dungeness, Sizewell und Hinkley Point? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu konkreten Genehmigungssituationen über den Betrieb ausländischer Anlagen. Hier kommt es darauf an, wie die tatsächliche Rechtslage in den genannten Ländern ist. Zudem wäre die konkrete Genehmigungssituation für jedes einzelne Kernkraftwerk, KKW, zu bewerten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob eine zeitlich unbeschränkte Genehmigung vorliegt, ob Genehmigungsänderungen erfolgen oder ob immer nur eine befristete Genehmigung bestand. Die vom französischen Staatspräsidenten Hollande im September 2012 in Aussicht gestellte Stilllegung des KKW Fessenheim, zuletzt von ihm im Januar 2015 ohne konkrete Terminankündigung angesprochen, hat die französische Umweltministerin Royal in einem Briefwechsel mit Bundesumweltministerin Dr. Hendricks Anfang des Jahres mit Verweis auf das geplante, aber noch nicht verabschiedete französische Energiewendegesetz grundsätzlich bekräftigt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 25): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Sachverhalt der kürzlich von Areva und der französischen Atomaufsicht ASN bekanntgegebenen Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerk-Neubauvorhaben Flamanville 3 (vergleiche Pressemitteilungen von Areva und ASN vom 7. April 2015), und inwiefern entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Bodenkalotte aufgrund dieser Anomalien nicht mehr dem kerntechnischen Regelwerk Frankreichs? Über das europäische Netzwerk der Aufsichtsbehörden wurde die Bundesregierung über Befunde in der -Materialzusammensetzung einer Vergleichskomponente zum Reaktordruckbehälter des Neubauvorhabens Flamanville 3 informiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung hat der Hersteller AREVA an einer nichtverbauten Deckelkalotte, die nach Ansicht des Herstellers hinsichtlich des Herstellungsverfahrens für den Reaktordruckbehälter in Flamanville 3 repräsentativ sei, nachträgliche Materialqualitätsprüfungen durchgeführt. Durch diese Prüfungen wurden nach französischem geltendem Regelwerk unzulässige Unregelmäßigkeiten in der Homogenität der Materialzusammensetzung des verwendeten Stahls festgestellt und der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde angezeigt. Bei den Befunden handelt es sich um lokale erhöhte Kohlenstoffkonzentrationen im Stahl, die zu einer geringeren Widerstandsfähigkeit des Werkstoffs gegen schlagartige Beanspruchungen führen. Entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen werden Errichtungen und Betrieb von Kernkraftwerken auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Regelwerke genehmigt und beaufsichtigt. Eine sicherheitstechnische Bewertung vonseiten der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegt noch nicht vor. AREVA wird unter enger Aufsicht der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde neue Untersuchungen zur Nachbewertung durchführen. Die Bundesregierung wird weiterhin die Entwicklungen in Frankreich aufmerksam verfolgen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26): Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt? Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden. Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt. Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht. Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27): Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der Endlager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen? Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instrumente für eine möglichst frühzeitige Sicherung potenzieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ -erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzliche Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlager-standorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11). Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Veränderungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 28): Wie viel Boden ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren durch Erosion verloren gegangen, und welche konkreten Bodenschutzmaßnahmen wurden insbesondere an den Stellen ergriffen, wo Erosionsereignisse Mitauslöser von Unfallgeschehen auf Bundesautobahnen bzw. -straßen waren (zum Beispiel Massenkarambolage auf der A 19 im April 2011, bitte unter Nennung von Beispielen konkreter Bodenschutzmaßnahmen an konkreten Streckenabschnitten der Bundesstraßen)? Aufgrund der Vielzahl an Einflussgrößen sind Aussagen zum tatsächlichen Ausmaß der Erosion auf Bundesebene schwer zu treffen. Auch werden aufgrund der komplexen Vorgänge Erosionsverluste in Deutschland messtechnisch nicht erfasst. Zudem sind für die Erhebung und Pflege von Bodendaten die Länder zuständig, und gleichzeitig werden viele Daten für landwirtschaftlich genutzte Böden bei den Landwirtschaftsbehörden vorgehalten. Umfassende Daten liegen somit der Bundesregierung nicht vor. Anhaltspunkte können jedoch Prognosen und Simulationsmodelle oder Beobachtungen liefern. Einen systematischen Ansatz hinsichtlich der Bodenverluste speziell durch Wassererosion gibt es seit dem Jahr 2000 in Niedersachsen und seit kurzem in Baden-Württemberg. Kartiert werden Ereignisse, bei denen Erosion sichtbar ist. Die über zehnjährigen Beobachtungen in Niedersachsen lieferten folgende Erkenntnisse: – Bei einzelnen Ereignissen betrug der Bodenverlust zwischen weniger als 1 Tonne bis hin zu 50 Tonnen Boden pro Hektar. – Der durchschnittliche Bodenverlust auf allen Beobachtungsflächen reichte von 1,4 bis 3,2 Tonnen pro Hektar und Jahr. – Der durchschnittliche Bodenverlust auf den stark gefährdeten Flächen betrug mehr als 5 Tonnen pro Hektar und Jahr. Nach Angaben des Umweltbundesamtes weisen nach gegenwärtigem Stand 14 Prozent der ackerbaulich genutzten Flächen für das Bezugsjahr 2007 eine mittlere langjährige Gefährdung von mehr als 3 Tonnen pro Hektar und Jahr auf. Erkenntnisse hinsichtlich konkreter Bodenschutzmaßnahmen an Stellen, an denen Erosionsereignisse Mitauslöser von Unfallgeschehen auf Bundesautobahnen bzw. -straßen waren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Jedoch soll bei der geplanten Novellierung der Bundes-Bodenschutzverordnung die Möglichkeit für Anordnungen zur Gefahrenabwehr bei Winderosion verankert werden. Die aktuell gültige Verordnung enthält lediglich Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 29): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit keine allgemeine Budgethilfe mehr auszahlen und darüber hinaus sich dafür einsetzen möchte, dass die allgemeine Budgethilfe der Europäischen Union zurückgefahren wird, wie die Nachrichtenagentur dpa am 10. April 2015 berichtete (1.10 Uhr: „Müller will keine direkte Finanzhilfe für Entwicklungsländer“), und auf welche konkreten Erfahrungen oder Evaluierungen, die solche Schritte nahelegten, stützt sie sich dabei? Die von Ihnen zitierte Meldung basiert auf einem Pressebriefing, welches Bundesminister Dr. Müller anlässlich seiner Reise nach Westafrika gegeben hat. Im Fokus der Reise standen Fragen des Wiederaufbaus nach der Ebola-Krise. In Hinblick auf die allgemeine Budgethilfe hat Bundesminister Dr. Müller unter Bezugnahme auf die von ihm während der Reise besuchten Länder – Ghana und Liberia – nochmals darauf hingewiesen, dass Deutschland strenge Maßstäbe an die Vergabe von Budgethilfe setzt und dieses Instrument nur in Ausnahmefällen einsetzt, wenn eine effektive und transparente Kontrolle der Mittelverwendung sichergestellt ist. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 30): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, nun doch und noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, BND, für die Überwachung von Telefonaten und E-Mails von Ausländern im Ausland-zu-Ausland-Verkehr vorzulegen, nachdem der BND und das Bundeskanzleramt bisher mit der „Weltraumtheorie“ argumentierten, deutsche Gesetze würden für Ausländer im Ausland nicht gelten, und soll diese gesetzliche Regelung lediglich die bisherige Praxis festschreiben, die durch Strafrechtslehrer sowie einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig angesehen wird, oder eine Kontrolle etwa durch die G-10-Kommission vorsehen, wie sie bei Grundrechtsträgern vorgeschrieben ist (Der Spiegel vom 11. April 2015; https://netzpolitik.org vom 16. April 2015)? Das Bundeskanzleramt arbeitet an einer klarstellenden Befugnisregelung für die strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst, BND. Bei der Klarstellung geht es um die Überwachung von Kommunikationen zwischen Ausländern im Ausland aus dem Inland heraus. Einzelheiten und Ausgestaltung der Regelung werden derzeit noch erarbeitet und müssen anschließend im Ressortkreis abgestimmt werden. Die Regelungen des G-10-Gesetzes bleiben unberührt. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 31): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich die USA im Rahmen der EU-Konsultation zu endokrinen Disruptoren mit Verweis auf den Handel gegen eine strenge Regulierung dieser hormonell wirksamen Sub-stanzen ausgesprochen haben, und lässt dies aus Sicht der Bundesregierung eine andere Einschätzung zu, als dass sich die USA in den unter dem Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP geplanten gemeinsamen Regulierungsforen jeweils gegen eine vorsorgeorientierte Regulierung aussprechen werden, wenn dadurch Exportmodelle bedroht sein könnten? Die Stellungnahme der US-Regierung im Rahmen der EU-Konsultation zu endokrinen Disruptoren macht die grundlegenden Unterschiede zwischen den Regelungsansätzen und Regulierungsphilosophien beiderseits des Atlantiks im Chemikalienbereich deutlich. Diese Unterschiede sind der Grund für die von der Bundesregierung auch in Brüssel mit Nachdruck vertretene Forderung, dass die Zusammenarbeit im Chemika-lienbereich einem abschließenden und limitierten Ansatz folgen soll, so, wie er in den Kommissionspapieren zum Chemikalienanhang beschrieben ist. Zu dem in der Stellungnahme der US-Regierung zu endokrinen Disruptoren hervorgehobenen Bereich der Pflanzenschutzmittel ist darauf hinzuweisen, dass das hierzu vorliegende TTIP-Positionspapier der EU-Kommission bereits ausdrücklich feststellt, dass die EU-Vorschriften zur Regulierung von endokrinen Disruptoren weiterhin Anwendung finden sollen. Nach dem Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission muss das Recht der Vertragsparteien erhalten bleiben, die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele wie Gesundheit-, Verbraucher- und Umweltschutz erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau zu treffen. Hierzu gehört auch das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip. Die Bundesregierung achtet sorgfältig auf die Verwirklichung dieser für den Umwelt- und Verbraucherschutz zentralen Maßgabe. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 32): Welche persönlichen Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, (bitte unter Angabe des Datums und konkreten Inhalts des Gesprächs) gab es im Jahr 2015 zu den Vorschlägen aus dem BMWi für eine „Klimaabgabe“ für alte Kohlekraftwerke, und welche Position vertritt diesbezüglich das Bundeskanzleramt auch im Hinblick auf das 40-Prozent-Klimaschutzziel bis zum Jahr 2020 und die anstehenden Beratungen beim G-7-Gipfel und der UN-Klimakonferenz in Paris? Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverant-wortung. Diese ist vorliegend noch nicht abgeschlossen, sodass zu den Positionen der beteiligten Stellen der Bundesregierung und diesbezüglichen Gesprächen keine Auskunft erteilt werden kann. Die Bundesregierung wird sich, auch im Hinblick auf die Beratungen beim G-7-Gipfel und im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris, nach Abschluss der gegenwärtig vom BMWi durchgeführten Beteiligung der betroffenen Kreise eine Meinung zur Ausgestaltung eines zusätzlichen Beitrags unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des -europäischen Zertifikatehandels in Höhe von 22 Millionen Tonnen CO2 zu dem nationalen Klimaschutzziel von minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 bilden. Eine wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels ist wichtig für die internationale Glaubwürdigkeit und Entschlossenheit von Deutschland beim Klimaschutz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Terlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 33): Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, EED, der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, und welche Antwort hat die Europäische Kommission zu den Schreiben der Bundesregierung vom 19. September 2014 und 7. Januar 2015 gegeben? Die Europäische Kommission, KOM, hat das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der vollständigen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie am 22. Juli 2014 mit Übersendung eines sogenannten Mahnschreibens eingeleitet. Die Bundesregierung hat mit den genannten Mitteilungen der Bundesregierung geantwortet. Am 16. April 2015 hat die Bundesregierung der Kommission zudem eine weitere ergänzende Mitteilung zukommen lassen. Die KOM hat das Vertragsverletzungsverfahren bisher weder mit der nächsten Stufe („begründete Stellungnahme“) fortgesetzt, noch hat sie das Verfahren eingestellt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 34): Hat die Bundesregierung inzwischen eine Rückmeldung der Europäischen Kommission zu ihrer Meldung zu Artikel 7 EED vom 5. Juni 2014 erhalten, und akzeptiert die Europäische Kommission die Anrechnung der Lkw-Maut und der Luftverkehrsteuer als Maßnahme der Zielerreichung nach Artikel 7 EED? Die Bundesregierung hat am 19. März 2015 ein Auskunftsersuchen der EU-Kommission „zur Umsetzung verschiedener Bestimmungen des Artikels 7 und des Anhangs V der Richtlinie 2012/27/EU“ erhalten. Dieses Auskunftsersuchen ist als sogenanntes EU-Pilotverfahren ausgestaltet, im Rahmen dessen die Mitgliedstaaten lediglich um weitere Informationen oder Klarstellungen gebeten werden. Dementsprechend enthält die Rückmeldung der EU-Kommission auch noch keine Positionierung in dieser Frage. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 36): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Selbstmordreihe und Mordserie in der Ukraine, welcher bisher mindestens acht oppositionelle Politiker und Journalisten sowie Beamte aus dem früheren Umfeld der Partei der Regionen zum Opfer gefallen sind (www.bbc.com/news/world--europe-32329512; www.rferl.org/content/suicide-homicide-ukraine-officials/26888375.html)? Die Bundesregierung hat über die einschlägigen Medienberichte hinaus keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Todesfällen. Sie sieht keine Veranlassung, sich an Spekulationen über eventuelle Zusammenhänge zwischen den einzelnen Todesfällen zu beteiligen. Die Bundesregierung verurteilt die Morde und erwartet, dass die zuständigen ukrainischen Behörden diese umgehend und vollständig aufklären werden. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 37): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um auf den zuständigen Gouverneur von Pennsylvania, Tom Wolf, dahingehend einzuwirken, dass die akute Gesundheitskrise des Journalisten Mumia Abu-Jamal, der 29 Jahre lang in US-amerikanischen Todestrakten saß und nun seit über 33 Jahren im Gefängnis sitzt, möglichst bald gelindert wird (www.freiheit-fuer-mumia.de/mk.htm)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversorgung im Fall Abu Jamals unzureichend war. Sie geht aber fest davon aus, dass die US-Justizbehörden gegebenenfalls noch notwendige Schritte zur weiteren Behandlung von Herrn Abu Jamal einleiten werden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 38): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Verweigerung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung für Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy, wo -Mumia Abu-Jamal seit drei Jahren im Regelvollzug ist (www.freiheit-fuer-mumia.de), einem Tötungsversuch durch monatelang unterlassene Hilfeleistung gleichkommt (bitte begründen)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Inhaftierte ebenso wie Nichtinhaftierte ein Grundrecht auf eine ausreichende Gesundheitsversorgung haben. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversorgung im Fall Abu Jamals unzureichend war. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksa-che 18/4641, Frage 39): Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in deutsch-amerikanischen Gesprächen die Tatsache, dass die Gesundheitsversorgung für Insassen in Gefängnissen in den USA weitgehend in privater Hand ist und sich dadurch vor allem an Gewinnen orientiert und es dadurch zum völlig unnötigen Tod vieler Hunderter von Gefangenen in jedem Jahr kommt (www.prisonlegalnews.org/news/2014/mar/15/corizon-needs-a-checkup-problems-with-privatized-correctional-healthcare/) (bitte begründen)? Die Bundesregierung thematisiert im Rahmen des zwischen der EU und den USA geführten Dialogs regelmäßig auch menschenrechtspolitische Themen. Die letzten Konsultationen der EU mit den USA zu Menschenrechten fanden in Washington am 20. Februar 2015 statt. Dabei wurden unter anderem auch die Haftbedingungen in den USA thematisiert. Falls es in amerikanischen Gefängnissen problematische Zustände hinsichtlich der Gesundheitsversorgung gibt, ist es die Aufgabe der amerikanischen Regierung bzw. Justizverwaltung, diesen abzuhelfen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der -Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 40): Was unternimmt das Auswärtige Amt, AA, konkret dagegen, dass auch Captcha-Schutzvorrichtungen bei der Onlineterminvergabe für Visa weltweit, aber insbesondere aktuell in Beirut (vergleiche Mitteilung des AA an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf der Ausschussdrucksache 18(4)293), von professionellen Terminhändlern umgangen werden, etwa durch vorbereitete schnelle händische Eingaben in Kombination mit Programmen, die die Freischaltung von Terminen automatisch registrieren, und welche Schlussfolgerungen zieht das AA daraus, dass nach glaubhaften Infor-mationen, die der Fragestellerin vorliegen, Termine für die deutsche Botschaft im Libanon durch „Reisebüros“ bereits für 1 300 Euro pro Person verkauft werden sollen (bitte ausführen)? Das Auswärtige Amt betrachtet Versuche, sogenannte Captcha-Schutzvorrichtungen automatisiert zu umgehen, als Hacker-Angriff. Erkannte Angriffe werden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, übergeben und an die deutschen Ermittlungsbehörden weitergeleitet. IT-Sicherheitsmaßnahmen halten grundsätzlich nur so lange vor, bis sich Angriffstechnologien auf diese Neuerungen eingestellt haben. Technische und organisatorische Regelungen werden daher gegebenenfalls neuen Bedrohungsszenarien kurzfristig angepasst. Am 14. April 2015 wurde eine neue Version der Terminvergabe-Software „RK-Termin“ eingeführt, die einen verbesserten Captcha-Generator einsetzt. Gegen einen Verkauf von in RK-Termin bereits gebuchten Terminen sind organisatorische Vorkehrungen getroffen worden: – Zur Terminbuchung müssen die Antragstellerdaten zwingend korrekt eingegeben werden, da diese am Einlass der Visastelle überprüft werden. – Eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht möglich. Die Botschaft in Beirut weist auf ihrer Webseite ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht mit Agenturen zusammenarbeitet, die gegen Bezahlung Termine für Antragsteller buchen. Das Auswärtige Amt nimmt Vorgänge, in denen Dritte die schwierige Situation von Flüchtlingen ausnutzen wollen, ernst und arbeitet daher auch weiterhin an Verfahren zur Optimierung der Terminvergabe. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 41): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den einzelnen Kritikpunkten gezogen, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Prüfbericht vom 13. September 2012 hinsichtlich Anlage und Struktur der beim Bundeskriminalamt geführten Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalität-links – Zentralstelle“ („PMK-links Z“) aufgeführt hat, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat sie aus einer allfälligen, vom Bundesbeauftragten empfohlenen Überprüfung weiterer Zentraldateien gezogen? In seinem Kontrollbericht zur PMK-links – Zentralstelle aus dem Jahr 2012 hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dem Bundeskriminalamt, BKA, datenschutzrechtliche Hinweise für die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Datenspeicherung gegeben. Diese Hinweise wurden vom BKA aufgenommen und waren Anlass für eigene Überprüfungen in der Datei PMK-links – Zentralstelle und den weiteren im BKA geführten Zen-traldateien. Soweit Speicherungen festgestellt wurden, die nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Hinweisen der BfDI standen, wurden diese gelöscht. Das BKA hat als Konsequenz aus den Beanstandungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Fortbildung intensiviert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert und neue Fachunterlagen für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erstellt. Die Beratung und Kontrolle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ihrer Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern hat zu einer Verbesserung des Datenschutzes im Bereich der Zentraldateien des BKA geführt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 42): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag welche gesetzlichen Änderungsvorschläge vorlegen, um – wie von der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) vorgeschrieben – schutzbedürftigen Asylsuchenden einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und insbesondere psychologischer Behandlung und Betreuung zu garantieren? Nach den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie gewähren die Mitgliedstaaten Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe einschließlich einer geeigneten psychologischen Betreuung. Die Richtlinie gibt also vor, eine medizinische Versorgung angepasst an die Bedürfnisse im Einzelfall sicherzustellen. Die Bundesregierung prüft derzeit die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU, dies betrifft auch die Aspekte der medizinischen und psychologischen Behandlung oder Betreuung. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 43): In welchen Bundesländern und in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorliegen einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentscheidungen berücksichtigt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser Praxis (bitte begründen)? Selbstverständlich ist bei einer ausreisepflichtigen Person im Rahmen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen, ob eine Behandlung einer Krankheit im Zielstaat möglich ist oder nicht. Nach geltender Rechtslage ist dieser Umstand im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen und von einer Abschiebung gegebenenfalls abzusehen. Insoweit sieht die Bundesregierung auch keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Da das AufenthG von den Ländern vollzogen wird, liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse zu einzelnen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Ausländerbehörden in den Bundesländern fehlerfreie Ermessensentscheidungen treffen und in diesem Zusammenhang HIV-Infektionen berücksichtigen, wenn dies für die Entscheidung von Bedeutung ist. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 27. Mai 2008 – 26565/05) stellt die Abschiebung eines Ausländers, der an einer schweren psychischen oder physischen Krankheit (in dem konkreten Fall: Aids) leidet, nur in Ausnahmefällen eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Allein die Verschlechterung der Lebenssituation und der Lebenserwartung wäre dafür nicht ausreichend. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Vorliegen einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentscheidungen berücksichtigt wird, geht aber davon aus, dass dort die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention bekannt ist. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 44): Welche Auswirkungen hat die Einstellung der Seenotrettungsmission Mare Nostrum und die Einrichtung der Frontex-Mission Triton nach Kenntnis der Bundesregierung seit November 2014 auf die gesamte Zahl der Schutzsuchenden, die aufgrund fehlender legaler Einreisemöglichkeiten den gefährlichen Weg über das Mittelmeer wählen (bitte nach Monat im Vergleich zum Vorjahr aufschlüsseln), gehabt? Konkrete Angaben in Bezug auf etwaige Auswirkungen für die Zahl der Schutzsuchenden bezogen auf Mare Nostrum und Triton sind nicht möglich. Seit dem Beginn der Operation Triton im November 2014 wurden entlang der zentralmediterranen Route circa 28 000 – inzwischen vielleicht sogar 30 000 – Menschen aus Seenot gerettet. Allein in diesem Jahr wurden bis Mitte April circa 19 000 Menschen gerettet. Zu Zeiten von Mare Nos-trum – also im Vergleichszeitraum 2014 – waren es ungefähr ebenso viele (19 600). Bei der Diskussion um den Umfang und die Reichweite von Triton ist daher zu berücksichtigen, dass die Zahl der aus Seenot geretteten Menschen im Vergleich zu Mare Nostrum unverändert hoch ist. Auch die Zahl der im Mittelmeer eingesetzten militärischen und grenzpolizeilichen Mittel ist nahezu identisch. Letztlich kann sich kein Kapitän, egal ob es sich um ein ziviles oder ein staatliches Schiff handelt, seiner Verpflichtung zur Seenotrettung entziehen. Entscheidend ist, welches Schiff in der Nähe des Unglücksortes ist. Es ist eine Tatsache, dass alle Frontex--koordinierten Rettungseinsätze der Operation Triton unmittelbar vor der libyschen Küste erfolgen. Und das, obwohl der Einsatz an der europäischen Außengrenze erfolgen müsste. Angesichts der dramatischen Ereignisse des letzten Wochenendes ist die Frage nach einer gesamteuropäischen Lösung dringlicher denn je. Migration darf nicht zu einer Angelegenheit von Leben und Tod werden. Eine EU-weite Aktion darf jedoch den Machenschaften menschenverachtender Schleuserbanden nicht in die Hände spielen und das tödliche Risiko befeuern. So komplex wie die Ursachen sind, so komplex ist leider auch die erhoffte Lösung. Ein geeignetes Maßnahmenbündel haben die Ratsschlussfolgerungen des JI-Rates vom Oktober 2014 aufgezeigt. Am 20. April 2015 haben die EU-Innen- und Außenminister konkrete Maßnahmen zur Rettung Schiffbrüchiger vor der libyschen Küste beraten und den von der Kommission vorgeschlagenen sogenannten Zehn-Punkte-Plan im Allgemeinen begrüßt. Die Diskussion hierzu wird auf der Sondersitzung des Europäischen Rates am 23. April 2015 fortgesetzt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 45): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den am Rande des EU-Innenministertreffens unter einigen Innenministern, darunter der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, diskutierten italienischen Vorschlag, dass zur Abschreckung von Flüchtlingen „Marineeinheiten aus Drittländern … in der Nähe Libyens eingreifen und Migranten in Seenot retten … und danach zu ihren eigenen Häfen bringen“ sollen (Non-Paper, veröffentlicht auf www.statewatch.org/news/2015/mar/italian%20med.pdf), und unterstützt sie diesen Vorschlag (bitte begründen)? Italien hat am Rande des vergangenen EU-Justiz- und Innenministertreffens ein inoffizielles Papier vorgelegt. Das Papier wurde weder Gegenstand von Beschlüssen noch Grundlage gemeinsamer Positionen. Das italienische Diskussionspapier enthält jedoch wichtige Ansätze, die aus Sicht der Bundesregierung unterstützt werden können: Die Bundesregierung spricht sich ebenfalls dafür aus, dass Seenotrettung vor der nordafrikanischen Mittelmeerküste notwendig ist, um schiffbrüchige Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung unterstützt daher nordafrikanische Mittelmeeranrainer, um ihren Aufgaben im Bereich der Seenotrettung nachkommen zu können. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das mittel- und langfristige Engagement der Europäischen Union in der Region, um wirtschaftliche und rechtsstaatliche Entwicklung in den betroffenen Gesellschaften der Herkunfts- und Transitstaaten nachhaltig zu entwickeln. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Fragen 46 und 47): Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neonazistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“, „Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, im Rahmen der „Operation Rennsteig“ in Thüringen angeworben und geführt hat, sind im BfV vorhanden? Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neonazistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“, „Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das BfV im Rahmen der „Operation Rennsteig“ in Thüringen angeworben und geführt hat, sind dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss) vorgelegt worden? Zu Fragen 46: Bei den Akten zu den ehemaligen VM „Tusche“, „Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ erfolgt derzeit eine erweiterte (Teil-)Rekonstruktion. Die Arbeiten dauern noch an. Erst nach Abschluss dieser Rekonstruktion wird die Gesamtzahl der im Bundesamt für Ver-fassungsschutz zu diesen ehemaligen VM noch vor-liegenden „Quellenmeldungen“ und „Treffberichte“ feststehen. In den nicht vernichteten Akten zu den ehemaligen VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz 6, 4 bzw. 14 Quellenmeldungen vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Anzahl der vorliegenden Treffberichte aus Geheimschutzgründen keine Angaben machen kann. Fragen zur Art und Weise der Quellenführung betreffen den operativen Kernbereich der Nachrichtendienste. Der Schutz von Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner Einhaltung hängt die Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung ab. Die Anzahl der Treffberichte über einen bestimmten Führungszeitraum lassen Rückschlüsse auf die Trefffrequenz VM – VM-Führer und damit auf Details zur konkreten Ausgestaltung von VM-Verhältnissen zu. Im Falle des Bekanntwerdens dieser operativen Details wird die Gegenseite in die Lage versetzt, ihre eigenen Überwachungsmaßnahmen bei Personen, die der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz verdächtigt werden, entsprechend anzupassen; die Wahrscheinlichkeit der Enttarnung weiterer Quellen wird damit erhöht. Die sich aus einer Offenlegung der Informationen ergebenden negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie -Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Personen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abgewogen werden. Daraus folgt, dass auch eine Beantwortung in diesem öffentlichen Rahmen ausscheidet. Zu Frage 47: Die Bundesregierung hat allen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses sämtliche zum damaligen Zeitpunkt rekonstruierten bzw. nicht vernichteten VM-Akten zur „Operation Rennsteig“ in ungeschwärzter Form im sogenannten Treptow-Verfahren zur Einsichtnahme vorgelegt. Konkrete Angaben zur Anzahl der vorgelegten „Quellenmeldungen“ zu den ehemaligen VM „Tusche“, „Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ liegen Ihnen bereits vor. Die Bundesregierung hat die Zahlen in der Kleinen Anfrage „Rekonstruktion vernichteter V-Mann Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz im NSU-Komplex“ (Bundestagsdrucksache 18/4636) genannt. Hierauf verweise ich mit einer Ausnahme: Aufgrund eines Übertragungsfehles wurde die Anzahl der Quellenmeldungen im Fall „Tobago/Investor“ in der genannten Kleinen Anfrage mit 27 angegeben. Richtig ist, dass sich 10 „Quellenmeldungen“ in der Akte befinden. Auch aus den nicht vernichteten Akten zu den ehemaligen VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ wurden alle vorhandenen „Quellenmeldungen“ vorgelegt. Das sind – wie ich eben in der Antwort zu Frage 46 ausgeführt habe – zum ehemaligen VM „Tonfall“ 6, zum ehemaligen VM „Trapid“ 4 und zum ehemaligen VM „Terrier“ 14 „Quellenmeldungen“. Zur Anzahl der vorgelegten Treffberichte kann ich aus Geheimschutzgründen, wie auch schon in Frage 46 ausgeführt, keine Angaben machen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 48): Welche neuen Ergebnisse kann die Bundesregierung nach einem Austausch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur neuen Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte mitteilen, der nach Kenntnis des Fragestellers am 20. April 2015 stattgefunden hat (bitte die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015 offengebliebenen Details der bereits in elf Wochen startenden Einrichtung mitteilen: Ausgestaltung und Arbeitsweise der Meldestelle, beteiligte deutsche polizeiliche Stellen zur Zusammenarbeit mit der Meldestelle, Unterschied der Meldestelle zur bisherigen Arbeit von „Check the Web“, Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern), und welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem (trotz anderslautender Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015) nach meiner Kenntnis im Mai 2015 stattfindenden weiteren Treffen mit Internetdienstleistern zur Meldestelle für Internetinhalte mitteilen (bitte außer der Themensetzung auch die nach gegenwärtigem Stand Teilnehmenden benennen)? Europol hatte die Mitgliedstaaten für den 21. April 2015 zu einer Besprechung zum Thema Internet Referral Unit eingeladen. Neben Europol und den EU-Mitgliedstaaten sollten die Europäische Kommission, der Counter-Terrorism Coordinator und der Ratsvorsitz hieran teilnehmen. Der Termin sollte insbesondere genutzt werden, um aufbau- und ablauforganisatorische Fragen zu klären, und um Hinweise und Anregungen der Mitgliedstaaten zum Konzept zu diskutieren. Die Bundesregierung war durch das Bundeskriminalamt vertreten. Sie hat sich – wie bisher – für die Einrichtung einer EU Internet Referral Unit ausgesprochen. Sie hat vor allem die Forderung aufrechterhalten, dass die EU Internet Referral Unit nicht mit Direktionsbefugnissen gegenüber den Mitgliedstaaten ausgestattet wird. Weitere Informationen und Ergebnisse liegen aufgrund der zeitlichen Nähe der Veranstaltung noch nicht vor. Darüber hinaus ist im Mai 2015 ein Treffen von Europol im Rahmen des Forums der EU-Kommission mit der Gemeinschaft der Internetdiensteanbieter vorgesehen. Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine über die Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 10. April 2015 hinausgehenden Informationen zu Themen oder Teilnehmern vor. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 49): Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln, die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den 1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko-PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März 2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv geworden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Russland)? Kommissar Avramopoulos hat in seiner Erklärung vom 27. März 2015 angekündigt, der EU-Kommission vorzuschlagen, dem Rat Verhandlungsempfehlungen für ein PNR-Abkommen der Europäischen Union mit -Mexiko vorzulegen. Daraufhin hat die mexikanische Zollbehörde in einem Communiqué vom 31. März 2015 angekündigt, die Verpflichtung zur Übermittlung von PNR-Daten bis zum 1. Juli 2015 aufzuschieben. Mitte April hat Kommissar Avramopoulos dem Europäischen Parlament mitgeteilt, er habe der mexikanischen Seite klargemacht, dass ein Abkommen nicht final zustande kommen könne, bevor der Europäische Gerichtshof sein Gutachten zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada vorgelegt habe. Verhandlungen des Rates der Europäischen Union mit Mexiko zum Thema PNR haben nicht stattgefunden. Zu den PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregierung gegenüber Russland verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3a) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1630 vom 4. Juni 2014. Seitdem hat es keine weiteren diesbezüglichen Kontakte mit Russland gegeben. Bezüglich der mexikanischen PNR-Forderungen und der von Mexiko angedrohten Strafzahlungen ist die Bundesregierung primär in den zuständigen Ratsgremien der Europäischen Union und auch gegenüber der EU-Vertretung in Mexiko aktiv geworden, damit die EU-Kommission einen Aufschub der Sanktionen bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die PNR-Datenübermittlung an Mexiko erwirkt. Daneben hat das Auswärtige Amt die PNR-Problematik aber auch bilateral gegenüber dem mexikanischen stellvertretenden Minister für multilaterale Beziehungen und Menschenrechte aufgenommen, um auf einen solchen Aufschub hinzuwirken. Gegenüber den anderen in der Frage aufgelisteten Staaten gab es keine PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregierung. Ergänzend verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 12. November 2014, nachzulesen im Plenarprotokoll 18/65, Anlage 2 auf Seite 6110 B. Anlagen 1Siehe Seite 9433 A ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9433 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 9482 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9483