Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 129. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisung 12501 A Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen: 70 Jahre Vereinte Nationen Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 12501 C Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 12505 C Jürgen Hardt (CDU/CSU) 12507 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12508 C Dr. Rolf Mützenich (SPD) 12510 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 12511 C Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) 12512 B Edelgard Bulmahn (SPD) 12513 D Florian Hahn (CDU/CSU) 12515 C Jürgen Klimke (CDU/CSU) 12516 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes; weitere Fragen Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12518 B Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) 12519 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12519 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12519 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12519 C Martin Rabanus (SPD) 12519 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12520 A Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 12520 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12520 B Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 12520 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12520 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12521 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12521 B Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 12521 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12521 C Karin Binder (DIE LINKE) 12521 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12521 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12522 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12522 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 12522 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12522 C Martin Rabanus (SPD) 12522 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12523 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 12523 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12523 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12523 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12523 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12523 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12523 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12523 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12524 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12524 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12524 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12524 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 12524 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/6300 12524 C Mündliche Frage 12 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Erkenntnisse zu den Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 12525 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12525 B Mündliche Frage 18 Heike Hänsel (DIE LINKE) Durch die Taliban-Übernahme von Kunduz bedrohte afghanische Mitarbeiter von deutschen Entwicklungsorganisationen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12525 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 12526 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12527 C Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) 12528 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 12529 C Niels Annen (SPD) 12530 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 12531 C Inge Höger (DIE LINKE) 12532 C Michelle Müntefering (SPD) 12533 D Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12534 C Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) 12535 D Dietmar Nietan (SPD) 12537 A Michael Vietz (CDU/CSU) 12538 A Klaus Brähmig (CDU/CSU) 12539 A Nächste Sitzung 12540 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12541 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gründe für die Umstellung der Abgasmessung am Endrohr auf die Onboard Diagnostic im Jahr 2010 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12541 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Hinweise im Februar 2011 auf Probleme von VW-Fahrzeugen mit überschrittenen NOX-Emissionen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12541 C Anlage 4 Mündliche Frage 3 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dem Kraftfahrt-Bundesamt durch die Volkswagen AG vorgelegte Maßnahmen zur Bewältigung des Abgasskandals Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12541 D Anlage 5 Mündliche Frage 4 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verankerung der Sanktionen gemäß Artikel 46 der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG im deutschen Recht Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12542 A Anlage 6 Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt des dem Kraftfahrt-Bundesamt vorzulegenden Maßnahmenplans des VW-Konzerns infolge des Abgasskandals und mögliche Veröffentlichung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12542 A Anlage 7 Mündliche Frage 6 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung von Neufahrzeugen bzw. bereits zugelassenen Dieselfahrzeugen im Rahmen der Nachprüfungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12542 B Anlage 8 Mündliche Frage 7 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen VW durch das Kraftfahrt-Bundesamt Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12542 C Anlage 9 Mündliche Frage 8 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Lärmentwicklung durch den Schienenverkehr an der Berliner Strecke im Landkreis Meißen seit 2009 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12542 C Anlage 10 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Maßnahmen zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs im Landkreis Meißen in den vergangenen vier Jahren und geplante Aktivitäten bis 2017 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12543 A Anlage 11 Mündliche Frage 10 Katrin Kunert (DIE LINKE) Abschluss der Beratungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 12544 A Anlage 12 Mündliche Frage 11 Katrin Kunert (DIE LINKE) Änderungsvorschläge zur Sportanlagenlärm­schutzverordnung und mögliche Einigungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 12544 B Anlage 13 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Haftung der vom Eon-Konzern ausgegliederten Uniper GmbH für den künftigen Eon-Konzernbereich infolge des geplanten Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuklearbereich Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 12544 C Anlage 14 Mündliche Frage 14 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Abschluss eines Abkommens für den Handel mit Umweltgütern und Art der Produkte Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 12544 D Anlage 15 Mündliche Fragen 15 und 16 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Kapazitätsreserve Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 12545 A Anlage 16 Mündliche Frage 17 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Einstufung der Bombardierung eines Krankenhauses in Kunduz am 3. Oktober 2015 als Kriegsverbrechen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12545 B Anlage 17 Mündliche Frage 19 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von international geächteter Streumunition im Jemen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12545 C Anlage 18 Mündliche Frage 20 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angebot der nordjemenitischen Huthis zum Rückzug aus den von ihnen besetzten Gebieten gemäß den Leitlinien der UN-Sicherheitsratsresolution 2216 (2015) Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12546 A Anlage 19 Mündliche Frage 21 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Verdoppelung der NATO Response Force Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12546 C Anlage 20 Mündliche Frage 22 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anzahl der wegen „widernatürlicher Handlungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuches verurteilten Menschen seit 2005 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 12546 D Anlage 21 Mündliche Frage 23 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12547 A Anlage 22 Mündliche Frage 24 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Datenlage zur tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen aus Syrien und mögliche Zusammenhänge mit der vermehrten Gewalt gegen Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12547 B Anlage 23 Mündliche Frage 25 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ankündigung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer bezüglich „Maßnahmen der Notwehr“ hinsichtlich der Flüchtlingspolitik Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12547 C Anlage 24 Mündliche Frage 26 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zeitraum der Umsetzung des Beschlusses des EU-Rates vom 8. Oktober 2015 hinsichtlich der Schaffung sicherer und tragfähiger Aufnahmekapazitäten in Drittstaaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12548 A Anlage 25 Mündliche Frage 27 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Gründe für die bisherige Nichtumsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12548 C Anlage 26 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU in nationales Recht und etwaige Sanktionen bei Nichtumsetzung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12548 D Anlage 27 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Übermittlung von Fluggastdaten durch Reisever­anstalter Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12549 B Anlage 28 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beobachtungsmaßnahmen in Bezug auf die bei dem Blog Netzpolitik.org tätigen Personen durch Bundesbehörden und Erkenntnis­anfragen des BKA Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12549 D Anlage 29 Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weigerung der Bundesregierung bezüglich des Erscheinens des Zeugen Edward ­Snowden vor dem 1. Untersuchungssauschuss im Deutschen Bundestag angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Safe-Harbor-Abkommen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12550 A Anlage 30 Mündliche Frage 32 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zahlungen an die Landwirtschaft zur Abmilderung der eingeleiteten Liberalisierungsschritte im Rahmen des Abschlusses der Transpazifischen Partnerschaft und zusätzlicher Bedarf an öffentlichen Zahlungen für EU-Landwirte bei einer Agrarhandelsliberalisierung unter TTIP Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 12550 C Anlage 31 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Stand zur Bewertung der Lösungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für eine Kampfdrohne Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 12550 D Anlage 32 Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einschätzung des EU-Militärausschusses bezüglich eines Scheiterns der Phase 2 des EUNAVFOR-MED-Einsatzes Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 12551 A Anlage 33 Mündliche Frage 35 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation für von Beamten Geschiedene hinsichtlich der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 12551 C 129. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, habe ich Ihnen eine amtliche Mitteilung vorzutragen. Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, vier Unterrichtungen der Bundesregierung zu Stellungnahmen des Bundesrates und die darauf bezogenen Gegenäußerungen der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/6287, 18/6288, 18/6289 und 18/6292 zu den bereits überwiesenen Gesetzentwürfen auf den Drucksachen 18/5918 – Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts –, 18/5921 – Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher –, 18/5925 – Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes – und 18/5927 – Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – an die entsprechenden federführenden und mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. Hat jemand noch originellere Vorschläge? (Heiterkeit – Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Nein! Wir stimmen zu!) – Das habe ich mir fast gedacht. – Dann schließe ich daraus, dass Sie mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden sind. Sie sind damit so beschlossen. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen 70 Jahre Vereinte Nationen Hierzu liegen ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 60 Minuten vorgesehen. – Auch das ist offensichtlich einvernehmlich. Dann können wir so verfahren. Ich erteile das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung dem Bundesminister des Auswärtigen, Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinten Nationen sind ein zugegebenermaßen nicht perfektes, aber unersetzliches Instrument für die gemeinsame Arbeit der Nationen an einer gerechteren und sichereren Weltordnung. – Dies sind nicht meine Worte, sondern die von Dag Hammarskjöld, Friedensnobelpreisträger, bekannt für seine häufig philosophischen, manchmal geradezu mystischen Weisheiten. Aber das, was wir hier über die Vereinten Nationen gehört haben, sind absolut pragmatische Worte, die damals nicht nur eine Lagebeschreibung waren, sondern die, gerade in dem Wissen um die Defizite der Vereinten Nationen, auch visionär waren. Heute, Jahrzehnte später, brauchen wir – das sieht jeder – die Vereinten Nationen mehr denn je im Bemühen um Frieden in dieser so unfriedlichen Zeit. Perfekt werden die Vereinten Nationen nie sein. Umso größer muss unser Ansporn sein, sie besser zu machen. Es gibt keine Alternative; wir brauchen handlungsfähige Vereinte Nationen. Sie zu erhalten und immer wieder neu zu schaffen, dabei, meine Damen und Herren, sind wir alle gefordert. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Wie unendlich groß der Bedarf an gemeinsamem Handeln ist, war auf der diesjährigen Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York vor wenigen Tagen deutlich zu spüren. „70 Jahre Vereinte Nationen“ – das war die Überschrift. Aber es war keine Woche großer Empfänge mit Feierstimmung, sondern sie war eher geprägt von den intensiven, ernsten, manchmal auch verzweifelten Verhandlungen. Das alles ist kein Wunder: Mehr als 60 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – so viele wie seit Gründung der Vereinten Nationen, seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Sie fliehen vor dem verheerenden Bürgerkrieg in Syrien, vor Konflikten und Gewalt im Krisenbogen von Libyen bis Afghanistan, vor religiösem Extremismus und Terrorismus, vor Barbarei des sogenannten „Islamischen Staates“. Zusätzlich machen sich Tausende auf den Weg aus Armut, Unterentwicklung und Mangel an Perspektiven, zunehmend viele aus Ländern, die von Dürre, Fluten und anderen Folgen des Klimawandels heimgesucht sind. Kolleginnen und Kollegen, an den Antworten auf diese Herausforderungen werden sich am Ende die Vereinten Nationen messen lassen müssen. Ja, unsere Antworten müssen die Probleme an der Wurzel packen. Die Wurzel ist ganz ohne Zweifel Unfriedlichkeit an viel zu vielen Orten dieser Welt. Aber Frieden wird nicht durch die Vereinten Nationen verhindert. Bemühungen um Frieden scheitern oft deshalb, weil die Mitglieder der VN-Institutionen den Vereinten Nationen durch Verweigerung von Kooperation und monatelange Blockaden schlicht die Arbeitsfähigkeit und Autorität rauben. Deshalb sage ich immer all denjenigen, die sich täglich über die angebliche Schwäche der Vereinten Nationen aufregen und darüber lamentieren: Nicht die Vereinten Nationen sind es, sondern es sind die Mitglieder; die Vereinten Nationen können niemals stärker sein, als die Mitglieder es zulassen. – Insofern muss unser Appell an die Mitglieder der Vereinten Nationen gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich: Das Hauptthema dieser Generalversammlungswoche – das bildete sich auch in der Berichterstattung ab, die hier stattgefunden hat – war Syrien. Auch im fünften Jahr findet das Morden dort kein Ende, und auch im fünften Jahr des Krieges hat die Weltgemeinschaft offensichtlich noch keine Handhabe gefunden, dem Krieg ein Ende zu setzen. Dieser Krieg mit mehr als 250 000 Toten und 12 Millionen Vertriebenen ist auf der einen Seite ganz ohne Zweifel eine große Tragödie. Er ist, wenn man es genauer betrachtet, aber auch geprägt von einer Chronik ausgelassener Chancen. Zwei Genfer Syrien-Konferenzen sind verstrichen, ohne dass wir eine Lösung gefunden haben. Ein Vorschlag des früheren UN-Vermittlers und Sondergesandten Kofi Annan ist zurückgewiesen worden, bevor er wirklich ernsthaft geprüft worden ist – ein Vorschlag, auf den heute alle liebend gern zurückkämen, wenn diese Möglichkeit noch bestünde. Der aktuelle Sondergesandte der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, findet bei vielen Staaten nur halbherzige Unterstützung. Ich darf für mich hinzufügen: Ein bisschen ärgerlich finde ich den Ruf dieser Tage, der einem überall entgegenschallt, dass man mit Assad reden müsse. Nicht, dass ich es falsch finde, auch mit Vertretern des Regimes in Kontakt zu sein, um jetzt zu einer Lösung zu kommen – nur hätte ich mir diese Form von Unterstützung vor zehn Jahren gewünscht, als ich selbst zweimal in Syrien war und gesagt habe: Die Einordnung Syriens in die Achse des Bösen erscheint mir vorschnell. Ich weiß nicht, ob die Isolation Syriens am Ende wirklich das richtige Ergebnis bringt. – Es ist manchmal ärgerlich, wenn diejenigen, die damals gesagt haben: „Da darf man nicht hinfahren!“, heute, nach fünf Jahren Bürgerkrieg und 250 000 Toten, sagen: Jetzt muss man mit Assad reden. – Das hätte man auch anders haben können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Tatsächlich – das will ich gerne zugeben – ist der Einstieg in politische Lösungen ausgesprochen schwierig. Er ist ganz ohne Zweifel durch das militärische Engagement Russlands der letzten Tage nicht einfacher geworden. Ich will noch einmal klar sagen: Der Kampf gegen ISIS und andere terroristisch-islamistische Gruppierungen ist notwendig, er muss geführt werden. Aber trotzdem wissen bzw. ahnen wir doch alle miteinander: Am Ende wird der innersyrische Konflikt nicht auf dem Schlachtfeld gelöst werden. Vielmehr brauchen wir mindestens einen Einstieg in eine politische Lösung oder mindestens einen Einstieg in eine Entschärfung des Konfliktes. Und das kann niemand allein; da brauchen wir alle. Da brauchen wir vor allen Dingen die regionalen Partner, die Nachbarn wie die Türkei, wie den Iran, wie Saudi-Arabien. Wir brauchen Europa. Wir brauchen die USA. Aber angesichts der Lage, insbesondere der Lage der letzten Tage und Wochen, wissen wir auch: Es wird nicht ohne Russland gehen. Der Einstieg muss nicht irgendwann gesucht werden, sondern er muss jetzt gesucht werden, und zwar solange in Syrien noch Institutionen bestehen, die verändert werden können. Was passiert, wenn Institutionen weg sind, kollabiert sind, das zeigt das Beispiel Libyen. Wir erleben jeden Tag, wie schwierig es ist, einen untergegangenen Staat wieder aufzubauen. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Wir müssen jetzt den Einstieg finden in die Transformation Syriens, sprich: in die Bildung einer Übergangsregierung. Leider hat die UN-Vollversammlung in New York nicht ausgereicht, um den entscheidenden ersten Schritt zu gehen. Zu groß waren die Differenzen, die es damals zwischen den USA und Russland gab, zu groß waren die Differenzen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Ich glaube, wir müssen jetzt beides tun: einerseits die USA und Russland dringend ermahnen, das jeweilige militärische Engagement nicht so zu gebrauchen, dass am Ende noch ein Konflikt zwischen den USA und Russland daraus wird, und andererseits müssen wir uns darum bemühen, helfen jedenfalls, Brücken zu bauen zwischen dem Iran und Saudi-Arabien, damit es vorstellbar wird, die regionalen Partner, die wir brauchen, alle an einen Tisch zu bringen. Dazu war ich am vergangenen Wochenende in Kuwait, einem Staat in der Golfregion mit 35 Prozent Schiiten, der gute Beziehungen zu beiden Seiten hat. Dazu werde ich am kommenden Wochenende auch im Iran und in Saudi-Arabien sein. Damit ist noch nicht gesagt, dass es irgendwelche Fortschritte gibt. Aber wenn man nach kleinen Zeichen der Hoffnung sucht: Es ist vielleicht ein gutes Zeichen, dass gestern Abend zu lesen war, dass Russland den Ministerpräsidenten Medwedew zu politischen Gesprächen nach Washington schickt. Es scheint sich anzudeuten, dass man den Kontakt zu den USA in Sachen Syrien über das sogenannte militärische Deconflicting hinaus aufrechterhalten will. Ich plädiere dafür – das habe ich auch in der vorvergangenen Woche bei den Vereinten Nationen getan –, jetzt keinen Stillstand zu organisieren, nicht zu warten, bis die Personen einer möglichen Übergangsregierung feststehen und akzeptiert sind. Vielmehr muss man jetzt beginnen; das heißt, man muss sich auf ein paar Prinzipien verständigen, die nicht umstritten sein dürften: Das ist erstens der Kampf gegen ISIS und als Ziel unserer Bemühungen vor allen Dingen der Erhalt der territorialen Integrität des syrischen Staates. Zweitens müssen wir dafür sorgen, dass Syrien in Zukunft ein säkularer Staat wird, ein Staat, der – drittens – Respekt vor den unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gruppierungen zeigt. Den Stillstand verweigern heißt auch, alle Partner zu verpflichten, sich nicht nur an der Erarbeitung zukünftiger Resolutionen, die möglicherweise noch sehr lange in der Luft hängen, zu beteiligen, sondern bestehende Resolutionen umzusetzen, zum Beispiel die Resolution 2139 des UN-Sicherheitsrates, die ein Verbot von Fassbomben und die Forderung eines humanitären Zugangs beinhaltet. Daran jetzt zu arbeiten und das sicherzustellen, das muss auch in der gegenwärtigen Lage möglich sein. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Manche sagen in einer solchen Situation: Alles schön gesagt; aber es hat doch alles keinen Zweck, das wird ja eh nichts. – Diesen Satz habe ich während zehn Jahren Iran-Verhandlungen häufig genug gehört. Deshalb sage ich: Es ist jedenfalls Außenpolitikern nicht erlaubt, diesen Satz „Das hat alles keinen Zweck“ zu sagen, sondern wir müssen darauf setzen, dass außenpolitische Bemühungen greifen, wenn man auf der richtigen Spur ist, die Beharrlichkeit behält, auch Energie und Konzentration nicht verliert, wenn man konsequent auf das Ziel hinarbeitet. Die Verhandlungen mit dem Iran haben gezeigt, dass es manchmal viel zu lange dauert, aber auch, dass eine lange Dauer nicht bedeutet, dass Ziele nicht erreichbar sind. Ich glaube, dass wir mit dem Abkommen, das mit dem Iran in der Atomfrage geschlossen worden ist, immerhin eine Grundlage dafür geschaffen haben – das ist keine Garantie, aber immerhin eine Grundlage –, dass wir in Zukunft im Mittleren Osten vielleicht mehr Sicherheit haben statt weniger. Deshalb sage ich: Das wird nicht von selbst gehen; der Iran wird sich nicht von selbst ganz einfach verändern, sondern wir müssen jetzt die nächsten Schritte gehen. Deshalb habe ich gesagt: Die Verantwortung endet nicht mit der Unterschrift unter dem Abkommen, sondern die Verantwortung geht weiter. Wir treten in die nächste Phase, in der wir versuchen müssen, den Iran dazu zu bringen, vom Spoiler, vom Störer der Sicherheitsordnung im Mittleren Osten zu einem konstruktiven Mitarbeiter zu werden. Das ist die Aufgabe, die wir jetzt vor uns haben. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir können nicht über Syrien sprechen, ohne über die Nachbarstaaten zu reden. In Jordanien, im Libanon, in der Türkei wohnen die allermeisten Flüchtlinge; mittlerweile sind es 4 Millionen. Wir müssen diese Staaten und die Flüchtlinge selbst unterstützen, damit nicht eine Flüchtlingswelle die nächste auslöst. Die VN-Hilfsorganisationen leisten eine elementare Hilfe – unmittelbar und vor Ort. Doch die Unterfinanzierung der Programme – Sie wissen es; wir haben in diesem Hause darüber gesprochen –, gerade der UNHCR-Programme und des World Food Programme, war und ist dramatisch, so dramatisch, dass die täglichen Essensrationen auf 50 Prozent, auf die Hälfte, gekürzt worden sind. Das ist – ich glaube, das habe ich hier bereits gesagt – ein humanitärer Skandal. Wenn das so bleibt, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich weitere Menschen aus dieser Region, aus den Flüchtlingslagern auf den Weg anderswohin und auch nach Europa machen. Deshalb müssen wir die Situation in dieser Region verändern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die Zeit unserer G-7-Präsidentschaft genutzt. Wir haben nicht nur die G-7-Partner eingeladen, sondern auch einige Staaten rundherum, von denen wir den Eindruck hatten, dass sie Zusätzliches leisten können. Wir haben dazu eine sogenannte Geberveranstaltung in New York durchgeführt. Ich freue mich, dass wir zusammen mit den anderen Staaten, auch mit der Europäischen Union, 1,8 Milliarden Dollar für die VN-Hilfswerke mobilisieren konnten. 100 Millionen Euro davon kommen aus Deutschland. Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Das hat andere ermutigt, Gleiches zu tun. Ich bedanke mich bei allen, die das unterstützt haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Richtig bleibt: Wir brauchen neben den akuten humanitären Antworten, die wir auch in Gestalt von Geld geben, auch längerfristige Antworten auf die Ursachen von Flucht und Migration. Auch dafür brauchen wir die Vereinten Nationen. In New York haben wir darüber diskutiert, welche Instrumente die VN eigentlich zur Verfügung haben, um Fluchtursachen zu bekämpfen und zur besseren Lastenteilung beizutragen. Wir werden diese Diskussion in gut zwei Wochen hier in Berlin fortsetzen. Ich werde mich dann mit Vertretern der VN-Hilfsorganisationen hier in Berlin treffen. Wir werden vor allen Dingen versuchen, die Zusammenarbeit mit Vertretern der Regionen zu erörtern, die heute Quelle von Armutswanderung sind. Deshalb werden wir vorrangig die afrikanischen Länder im Blick haben. Dies geschieht sehr bewusst in Vorbereitung des EU-Afrika-Gipfels, den wir in wenigen Wochen in Valletta, auf Malta, durchführen werden. Fluchtursachen bekämpfen wir immer da, wo wir schon präventiv handeln können, wo wir Konflikte im Keim erkennen und etwas dagegen tun können. Vorsorgende Außenpolitik nenne ich das. Das soll und sollte immer stärker Leitgedanke für Außenpolitik überall werden. Zivile Krisenprävention ist dafür das Stichwort. Das kann man auch an Haushaltsziffern festmachen. Das geht von der Stabilisierung von fragilen Staaten bis hin zu Projekten zur guten Regierungsführung. Ich denke an unser Engagement, das wir gemeinsam mit der EU, das wir gemeinsam mit den Vereinten Nationen, zum Beispiel im Versöhnungsprozess in Mali, wahrnehmen. Ich denke auch an einen Bereich, der unterbesetzt ist und für den es viel Nachfrage gibt: Mediation. Wir werden die Kapazitäten hier bei uns und damit auch für die Vereinten Nationen aufstocken. Ich habe einmal gesagt: Wir brauchen in dem Bereich so etwas wie eine schnelle Eingreiftruppe, die möglichst Erfahrung hat und zur Verfügung steht, wenn Konflikte im Anfangsstadium sind und noch geholfen werden kann, ohne dass es militärisch eskaliert. Auch die Friedenssicherung gehört in diesen Kontext. Auch hier sind wir gefragt. Finanzielle Mittel werden natürlich gern genommen, aber ich habe auch den Ruf hier aus der Mitte des Parlaments vernommen, dass wir mehr tun müssen, als nur Geld zur Verfügung zu stellen. Ich bin in Gesprächen mit der Verteidigungsministerin, wie wir den Erwartungen der Vereinten Nationen gerecht werden können, zum Beispiel auch durch die Bereitstellung von Fähigkeiten, um die Missionen der Vereinten Nationen erfolgreicher zu machen. Deutschland hat, glaube ich, einiges dafür zu bieten: zivil, polizeilich und militärisch. Wir wollen gemeinsam, Außenministerium, Verteidigungsministerium und BMZ, dafür sorgen, dass die VN in diesen Bereichen mit diesen Fähigkeiten in Zukunft besser ausgestattet sein werden. Zu unserem Einsatz für die Friedenssicherung gehören finanzielle und politische Hilfen – das habe ich eben gesagt –, aber eben auch eine ganz konkrete menschliche Dimension. Ich will – die Gelegenheit dazu haben wir nicht häufig – allen Deutschen, die in den und für die Vereinten Nationen ihren Dienst leisten, an dieser Stelle einmal ganz herzlich danken. (Beifall im ganzen Hause) Wir können nicht jedem danken. Aber ich denke zum Beispiel an Martin Kobler, der jetzt einige Jahre in der größten und vielleicht schwierigsten Friedensmission im Kongo tätig war und demnächst vor neuen Aufgaben stehen wird. Er ist jemand, der herausragt. Dies gilt auch für Achim Steiner, der sich jahrelang mit Leidenschaft als Chef des UN-Umweltprogramms eingesetzt hat und ebenfalls vor neuen Aufgaben steht. Diese zwei stehen stellvertretend für viele andere in UN-Diensten. Wir wollen ihnen an dieser Stelle unseren Respekt zeigen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn wir über Menschen sprechen, dann, liebe ­Manuela, fragen wir Deutschen unsere Partner in den Vereinten Nationen auch gelegentlich: Welche Rolle spielen eigentlich Frauen bei der Friedenssicherung und bei der Konfliktlösung? Eines ist klar – ich glaube, nicht nur mir, sondern vielen –: Kein Konflikt wird dauerhaft zu lösen sein, wenn jeweils die Hälfte der Bevölkerung von solchen Bemühungen ausgeschlossen ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb war die Resolution 1325 zur Gleichberechtigung von Frauen bei Konfliktlösungen und Wiederaufbau ein Fortschritt, ein Meilenstein in den UN-Beratungen, der die Teilhabe von Frauen nicht nur in den Institutionen, sondern auch immer, wenn es konkret um Vermittlungslösungen geht, zukünftig sicherstellt. Eleanor Roosevelt fragte in einer Rede vor über 50 Jahren: Wo fangen Menschenrechte an? – Ihre Antwort war damals: zu Hause, in der Nachbarschaft, an der Schule, in der Arbeitsstätte. Dort, so sagte Eleanor Roosevelt, müssen wir Menschenrechte schützen. Dort überall, so heißt es in unserer Verfassung, ist die Würde des Menschen unantastbar. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, hier bei uns haben wir darauf zu achten, dass Menschenrechte nicht nur gelten, sondern auch im Alltag beachtet werden. Menschenrechte sind nicht nur Deutschenrechte. Das wissen ganz offenbar die vielen Freiwilligen, die sich hier im Lande in diesen Tagen aufopfernd um Flüchtlinge kümmern und denen wir ebenfalls an dieser Stelle ganz herzlich danken. (Beifall im ganzen Hause) Aber nicht nur darum geht es, nicht nur um die Situation bei uns, sondern auch darum – vielleicht ist das nie deutlicher geworden als gerade in diesen Tagen –: Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sind ganz offenbar nicht voneinander zu trennen. Wo Menschenrechte systematisch verletzt werden, wo Unterdrückung und Verfolgung herrschen, da liegt schon der Ursprung von Flucht und Vertreibung. Auch deshalb sind Menschenrechte für uns kein Randthema. Dafür setzen wir uns ein, ganz aktuell auch im Vorsitz des VN-Menschenrechtsrates, den der deutsche Botschafter Rücker, finde ich, in diesem Jahr durch wirklich schwierige Gewässer geleitet hat. Auch dafür meinen Respekt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Anpassungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Vereinten Nationen, über die zu reden ist, werden viel davon abhängen, wie viel Repräsentanz sie gewährleistet und wie viel Legitimation sie aus der Repräsentanz der ganzen Welt in den Institutionen ableiten kann. Ich glaube, jedem ist klar: Die Legitimation leidet, wenn die Institutionen der Vereinten Nationen nur ein Spiegelbild der Verhältnisse der Jahre 1949, 1950, 1955 sind. Dies ist der Hintergrund, weshalb wir gesagt haben: Wir bestehen auf eine Reform der Vereinten Nationen, und wir wollen auch eine Reform des Sicherheitsrates. Wir wollen, dass die Arbeit des Sicherheitsrates transparenter wird, und wir unterstützen auch Initiativen, vor allen Dingen die unserer französischen Partner, zur Begrenzung des Vetorechts. Ich glaube, das Vetorecht hat seine historisch begründete Funktion. Aber es kann schlichtweg nicht sein, dass dieses Privileg die gesamte Weltorganisation dazu verdammt, im Angesicht gröbster Verbrechen gegen die Menschlichkeit untätig zu bleiben. Das darf auf Dauer nicht so sein. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Vereinten Nationen haben sich gerade in der vorletzten Woche auch reformfähig hinsichtlich der Inhalte gezeigt. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, an der gearbeitet worden ist und auf deren Prinzipien man sich verständigt hat, ist ehrgeizig. Die Verständigung darauf ist gelungen, samt der damit verbundenen Finanzierungsinstrumente, samt der Überprüfungsmechanismen, die vom Generalsekretär vorgeschlagen worden waren. Ich kann versprechen: Deutschland wird eines der ersten Länder sein, die sich dieser Überprüfung der Einhaltung der Agenda 2030 unterwerfen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Und was ist mit den 0,7 Prozent?) Meine Damen und Herren, zum Ende möchte ich zur Gründung der Vereinten Nationen vor 70 Jahren zurückkehren – ein großartiger Moment, der in Deutschland allerdings auch Erinnerungen wecken muss. Denn die Charta der Vereinten Nationen war ja auch eine Antwort der Menschheit auf Krieg und Unmenschlichkeit, die von unserem, von diesem Land ausgegangen waren. Seither ist es Deutschland über sieben Jahrzehnte hinweg vergönnt gewesen, behutsam und schrittweise wieder ins Herz der internationalen Gemeinschaft hineinzuwachsen. Wir wissen, dass man dafür nicht nur innerlich Dankbarkeit zeigen muss, sondern dass dieses Hineinwachsen in die internationale Staatengemeinschaft auch Verantwortung bedeutet. Willy Brandt hat bei seinem Amtsantritt 1969 gesagt: Wir Deutschen wollen ein Volk guter Nachbarn sein. – Damals, im noch geteilten Deutschland, galt dieser Satz natürlich der Aussöhnung mit Polen, Frankreich und den anderen europäischen Nachbarn, all denen, die großes Leid von Deutschland erfahren hatten. Wenn heute syrische Familien hier in Berlin oder in all unseren Wahlkreisen von ihrem Schicksal, von Krieg und Vertreibung erzählen, dann bekommt dieser Satz eine etwas neue Bedeutung. Heute, wo die Welt zwar kleiner, aber die Krisen eher größer geworden sind, ist es, glaube ich, an der Zeit, aufs Neue zu bekräftigen: Wir Deutschen wollen ein Volk guter Nachbarn sein, für die nahen und die fernen gleichermaßen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Dietmar Bartsch für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Garten des UN-Hauptquartiers steht eine Skulptur. Sie alle kennen sie. Diese Skulptur – Schwerter zu Pflugscharen – verkörpert den Irrsinn, die Hoffnungen, die Gefahren und auch die Chancen eines ganzen Jahrhunderts. Ich will daran erinnern, dass „Frieden“ vor 70 Jahren das erste Wort war, als die Vereinten Nationen gegründet worden sind, und ich will daran erinnern – der Bundesaußenminister hat das zum Schluss gemacht; ich will das an den Anfang stellen –, dass die Vereinten Nationen auf den Trümmern eines Weltbrandes entstanden, der von deutschem Boden ausging. Das heute zu begehende Jubiläum ist deshalb zuallererst ein Anlass des Gedenkens. Allein der Zweite Weltkrieg forderte vermutlich über 75 Millionen Tote, darunter 28 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Völker der Sowjetunion und 6 Millionen Polinnen und Polen. Dem Vernichtungswahn deutscher Nazis fielen 6 Millionen jüdische Menschen, Zehntausende Sinti und Roma, Homosexuelle und viele mehr zum Opfer. Als Folge dieser Katastrophe wurde die UN gegründet. Aus gutem oder schlechtem Grund zählte Deutschland nicht zu den Gründungsmitgliedern der UN. Und doch – darüber ist hier in den letzten Wochen häufig geredet worden – wurde Deutschland nicht aus der internationalen Gemeinschaft ausgeschlossen. Als die beiden deutschen Staaten 1973 in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden, hat Walter Scheel für die Bundesrepublik Deutschland versichert: Sie werden uns immer dort finden, wo es um die internationale Zusammenarbeit geht, um die Bewahrung des Friedens und um die Rechte des Menschen. Dem sollte Deutschland immer verpflichtet sein, war es aber nicht. Ja, die UN haben vieles für Frieden und Menschenrechte und gegen Hunger und Elend geleistet; aber auch 70 Jahre nach der Gründung der UN sind die Nationen nicht vereint. Millionen Menschen haben auch nach 1945 in Kriegen ihr Leben oder ihre Heimat verloren, und jeden Tag, jede Stunde werden es mehr. 1,2 Milliarden Menschen leben in absoluter Armut, Hunderte Millionen hungern, 60 Millionen sind auf der Flucht. Auf der anderen Seite gibt es in dieser Welt einen asozialen Reichtum. Staaten zerbrechen und verlieren jegliche Handlungsfähigkeit. Dem muss begegnet werden. Der Bundesaußenminister hat an die Mitglieder appelliert, man könne vieles besser machen. Ja! Ein Mitglied ist im Übrigen die Bundesrepublik Deutschland, und die Bundesrepublik Deutschland wird der Charta der Vereinten Nationen nicht gerecht, wenn sie die Ursachen dieser Entwicklung und dieser Ergebnisse, die ich eben genannt habe, ignoriert oder sogar vertieft, anstatt sie zu bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN) Das bedeutet zuallererst, dass wir keine Waffen und keine Soldaten mehr in alle Welt schicken. Dieser Auftrag muss an unser Land gehen. (Beifall bei der LINKEN) Wir dürfen es auch keinen Tag länger zulassen, dass sich der Norden zulasten des Südens bereichert. Es ist doch unglaublich, einerseits die Rüstungsindustrie zu stärken, Rüstungsexporte vorzunehmen und etwa Nahrungsmittel nach Afrika zu exportieren, wodurch man die einheimische Landwirtschaft totkonkurriert, andererseits aber über das Flüchtlingsproblem zu fabulieren. Das ist unehrlich (Beifall bei der LINKEN) und auch ein Ergebnis der Politik der Länder des Westens – auch der der Vereinigten Staaten und der Deutschlands. Wir als Deutschland sollten uns an dieser Politik, durch die Diktatoren zwar beseitigt werden, aber die keine Option für die Zeit danach kennt, nicht beteiligen. Wir sehen doch, was nach Saddam Hussein im Irak und nach Gaddafi in Libyen passiert ist. Mit Krieg und Gewalt kann man zwar Diktatoren beseitigen, aber weder Chaos noch Terror aus der Welt schaffen. (Beifall bei der LINKEN) Mit destabilisierten Staaten werden keine Vereinten Nationen machbar sein. Sie haben sehr umfangreich über Syrien und auch über den Irak geredet. Dort spielt sich eine Tragödie ab. Da wird ein brutaler Krieg geführt. Das wäre eigentlich die Stunde der Vereinten Nationen, des Sicherheitsrates und insbesondere auch der Vetomächte. Es ist inakzeptabel, dass Russland dort in Syrien bombardiert, aber genauso inakzeptabel ist es, dass die Vereinigten Staaten und Frankreich immer nach Bedarf bombardieren. Das kann doch nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN) Diese Bomben werden keinen Frieden schaffen. Es ist ein totales Dilemma, wenn auf Syrien Bomben geworfen werden und nach Saudi-Arabien Bomber geliefert werden. Das ist doch inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Dass die UN dort etwas leisten können, haben wir bei der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mit Beteiligung von Russland und anderen gesehen. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben dagegengestimmt!) – Nein, ich habe zugestimmt, Herr Koenigs. Das können Sie nachlesen, wirklich. Das ist gesichert. (Jürgen Hardt [CDU/CSU], an den Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Das gehört zu den 10 Prozent!) Ich unterstütze sehr, dass Deutschland humanistische Projekte der UN demonstrativ stärken sollte. Ja, Sie haben hier einiges genannt. Aber ich will auf die Dimension aufmerksam machen. Es ist doch nicht hinnehmbar, dass die weltweiten Militärausgaben 1 500 Milliarden Euro pro Jahr erreichen und dem Welternährungsprogramm im Moment das Nötigste fehlt, um die Flüchtlinge zu versorgen. Das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist im Übrigen eine Sünde gegenüber künftigen Generationen, wenn für die Klimaforschung weltweit lediglich 3 Milliarden Dollar ausgegeben werden und ein einziger großer Energiekonzern im selben Zeitraum den zehnfachen Gewinn eingefahren hat. Das ist doch nicht akzeptabel, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Insofern wäre es gut, wenn Deutschland seine Beiträge noch mehr erhöht. Wir haben dort einiges getan. Aber das ist letztlich zu wenig. Die Mittel für das Welternährungsprogramm, das Flüchtlingshilfswerk und das UN-Entwicklungsprogramm sollten deutlich aufgestockt werden. Ich will es in diesem Haus wiederholen: Seit Jahren reden wir über die Selbstverpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Unser Anteil liegt aktuell bei 0,43 Prozent. Da muss jetzt gehandelt, und da müssen jetzt Weichen gestellt werden, damit wir die Ursachen real bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Schließlich sollte die deutsche Politik stets der Erfahrung Rechnung tragen, dass hinter geschlossenen Grenzen keine offenen Gesellschaften wachsen können, auch nicht innerhalb einer Festung Europa, meine Damen und Herren. Wer wüsste es nicht besser als wir Deutschen, dass Mauern die Probleme der Welt nicht stoppen und schon gar nicht lösen können! (Beifall bei der LINKEN) Es ist doch wirklich absurd, dass im Jahre 2015 genau dort Mauern hochgezogen werden, wo der Eiserne Vorhang einst zuerst fiel. Und eine deutsche Regierungspartei hofiert den Architekten dieser Mauer. Das ist unglaublich. (Beifall bei der LINKEN) Ich will auch deutlich sagen, dass die Bundeskanzlerin insoweit meinen Respekt hat, als sie sich dem Wettlauf um Abschottung und Unfreundlichkeit verweigert. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie muss sich gegen diejenigen wehren und denjenigen Einhalt gebieten, die auf Drohungen, Erpressung und Boykott setzen. Das ist doch die reale Situation in den Regierungsparteien. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Initiative für eine demokratische, soziale und friedenspolitische Reform der UN zu starten. Dazu haben wir in unserem Entschließungsantrag einiges dargelegt. Ja, mit einer Reform des UN-Sicherheitsrates, Herr Bundesaußenminister, sind wir einverstanden. Aber wir sollten auch dafür sein, dass Länder des Südens in den Sicherheitsrat aufgenommen werden und sie ein Vetorecht bekommen. Das würde vielleicht einiges verändern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten den UN-Wirtschafts- und Sozialrat in einen Weltwirtschaftsrat umwandeln und ihn so aufwerten, dass er Not und Elend wirklich wirksam bekämpfen und so die anstehenden Aufgaben angehen kann. Vor allen Dingen müssen wir die Vereinten Nationen real stärken und demokratisieren statt elitäre Zusammenschlüsse wie die G 7 unterstützen. Diese haben sich inzwischen so weit diskreditiert, dass sie nur noch in bayerischen Wäldern unter starker Bewachung tagen können. (Claudia Roth (Augsburg) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts gegen bayrische Wälder!) Das ist doch die reale Situation. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe am Anfang von dem Irrsinn gesprochen, den die Skulptur Schwerter zu Pflugscharen verdeutlicht. Wie anders soll man es nennen angesichts der Tatsache, dass dieses von der Sowjetunion damals gestiftete Denkmal zum Symbol der gesamtdeutschen Friedensbewegung gegen sowjetische und amerikanische Raketen innerhalb der DDR wurde und von der DDR-Führung verteufelt worden ist? Friedrich Schorlemmer ließ im September 1983 im Lutherhof zu Wittenberg ein Schwert zu Pflugscharen umschmieden. „Wir wollen Frieden mit den Mitteln des Friedens“, war sein Wort. Das, glaube ich, ist ein gutes Motto, auch für 70 Jahre Vereinte Nationen. – Ja, wir wollen Frieden mit den Mitteln des Friedens. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Jürgen Hardt ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die letzten 30 Minuten gut aufgepasst. (Beifall des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich habe vor allem die Kollegen der Linksfraktion beobachtet, als Herr Steinmeier seine Rede gehalten hat. Wir wurden Zeuge der 10 Prozent Uneinigkeit bei der Linken, die gemäß der Erklärung der neuen Spitze besteht. Herr Bartsch hat bei der einen oder anderen Passage demonstrativ geklatscht, und Frau Wagenknecht hat dann immer spontan entschieden, ob sie mitmacht oder nicht. Das fand ich bemerkenswert. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Dann gucken Sie mal in die Union!) Es ist ja gut, dass in der Außenpolitik nicht alles ideologisch und dogmatisch gesehen wird, sondern dass wir uns den wirklichen Problemen und den Menschen zuwenden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine Organisation, die sich dieser Aufgabe widmet, sind die Vereinten Nationen. Wir blicken auf die Gründung der Vereinten Nationen vor 70 Jahren zurück. In der Präambel der am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen Charta wird als Ziel genannt, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“. Das war unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs unter dem Eindruck der beiden großen Kriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, der alle massiv prägte. Alle, die zu der Konferenz in San Francisco zusammengekommen waren, hatten das selbst erlebt. Als drei Jahre später noch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet wurde – das ist im Grunde das Kondensat von 300 Jahren Aufklärung und Menschheitsentwicklung von der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und Verfassung bis hin zur Französischen Revolution –, war das ein epochaler Schritt. Wenn wir 70 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen versuchen, eine Bilanz zu ziehen, dann dürfen wir auf jeden Fall anerkennen, dass es gelungen ist, ein ganz entscheidendes Element der Diplomatie für die Menschheit zu schaffen. Ich glaube, es hat keine Organisation mehr für den Weltfrieden insgesamt getan als die Vereinten Nationen. Aber wir müssen auch feststellen – das ist bitter und betrüblich und sollte uns nicht ruhen lassen –: 70 Jahre nach Gründung der Vereinten Nationen sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht. 800 Millionen Menschen gehen hungrig zu Bett. 800 Millionen Jugendliche und Erwachsene weltweit können nicht lesen und schreiben; davon sind im Übrigen zwei Drittel Frauen, was zeigt, dass die Benachteiligung von Frauen in der Welt leider immer noch in den allermeisten Ländern dieser Erde Alltag ist. 60 Millionen Kinder haben keine Möglichkeit, zur Schule zu gehen. 700 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, und 2,5 Milliarden Menschen erfahren keine angemessene Gesundheits- und Sanitätsversorgung. Daraus ergibt sich die große Aufgabe, die die Völkergemeinschaft – allen voran die Vereinten Nationen – hat. Fast immer sind die Ursachen für diese Missstände keine Naturkatastrophen, sondern von Menschen herbeigeführte Konflikte, die sich heute anders, als es die Gründer der Vereinten Nationen sich vielleicht vorgestellt haben, ganz oft innerhalb von Staaten abspielen. Es ist heute häufig sogar schwer zu identifizieren: Wer ist verantwortlich? Wer hat Macht und Einfluss? Wer ist Ansprechpartner, wenn es darum geht, von außen zu vermitteln und entsprechend einzugreifen? Wir sehen an der Komplexität des Syrien-Konflikts, welches Drama sich dort abspielt und dass wir als Vereinte Nationen ein Stück weit ohnmächtig gegenüber der Situation sind. Die UN-Resolution, die das Abwerfen von Bomben auf Zivilisten verbietet und den Zugang zu humanitärer Hilfe fordert, wird in Syrien nicht durchgesetzt, und sie wird auch nicht dadurch durchgesetzt werden, dass die Vetonation Russland, die bei den Vereinten Nationen eine solche Resolution mitgetragen hat, jetzt Assad unterstützt. Das Dilemma ist also offensichtlich. Deshalb müssen wir mit einer Reform der Vereinten Nationen und mit unseren Bemühungen vorankommen, unseren Beitrag zur Entwicklung der Welt im Rahmen der Vereinten Nationen zu leisten. Ich finde es gut, dass Deutschland Initiativen unterstützt – der Minister hat es angesprochen –, die die fünf Vetomächte im Sicherheitsrat davon überzeugen sollen, auf ihr Vetorecht zu verzichten, wenn es ganz konkret um Menschenrechtsverletzungen und darum geht, Machthaber vor Gericht zu bringen, die Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben. Es gibt ja einzelne Vetomächte, die auch für eine freiwillige Selbstbeschränkung offen sind. Ich mache mir aber keine Illusionen und glaube nicht, dass es gelingen wird, das Vetorecht aus der Charta herauszustreichen; aber ich glaube schon, dass auf diesem Wege ein erster Schritt hin zu einer Öffnung möglich ist. Ich bin auch der Meinung, dass wir in Deutschland gut beraten sind, aktiv an einer Reform der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrats mitzuwirken. Dazu gehört für mich auch, dass wir als Deutsche bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und zu sagen: Jawohl, wir nehmen ständig unsere Aufgaben wahr und erfüllen unsere Verpflichtungen – nicht nur dann, wenn wir Mitglied im Sicherheitsrat sind. Ich finde, es ist ein relativ schnell abzustellender Missstand der Vereinten Nationen – den möchte ich offen ansprechen –, dass alle wichtigen Hilfswerke offensichtlich unterfinanziert sind, sodass sie im Falle, dass sie ganz konkret und ganz besonders gefordert sind, ein Stück weit von der Hand in den Mund leben müssen. Wir erleben es jetzt beim Flüchtlingshilfswerk und beim World Food Programme, und wir haben es im letzten Jahr bei der Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit Ebola erlebt. Ich würde mir erstens wünschen, dass wir zu einem Mechanismus kommen, bei dem wirksame Maßnahmen gegen die Staaten möglich sind, die ihren Verpflichtungen, in diese Hilfswerke einzuzahlen, nicht nachkommen. Und ich würde mir zweitens wünschen, dass wir einen Mechanismus finden, der dazu führt, dass die Chefs dieser Hilfswerke nicht erst nach Ausbruch einer Krise wochenlang Geld sammeln müssen, sondern sofort konkret mit ihrer Arbeit beginnen können. Ich glaube, dass da eine entsprechende deutsche Initiative, die ja auch eingeleitet wurde, einen wichtigen Beitrag leisten kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es lohnt sich, auch im 21. Jahrhundert auf die Vereinten Nationen zu setzen. Es lohnt sich, dass Deutschland dem Prinzip folgt, dass wir uns dann international engagieren, wenn es dafür eine völkerrechtliche Grundlage und eine entsprechende Unterstützung der Vereinten Nationen gibt. Es lohnt sich auch, dass sich Deutschland sowohl in die zivilen als auch in die robusten Mandate, welche die Vereinten Nationen beschließen, mehr einbringt. Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Haus die große Einigkeit, die wir jeweils bei der Unterstützung dieser Politik hatten, auch in den nächsten 70 Jahren Vereinte Nationen aufrechterhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Tom Koenigs erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges und aus dem Grauen sind die Vereinten Nationen hervorgegangen, zunächst mit der Charta, dann mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Der Geist dieser beiden Dokumente prägt noch heute die Vereinten Nationen. Er prägt auch alle, die für die Vereinten Nationen arbeiten, in den Organisationen der Vereinten Nationen, in den Missionen, und zwar internationale wie nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Geist von Eleanor Roosevelt, der ersten Vorsitzenden der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, ist in der UN-Family präsent. All die, die da einmal gearbeitet haben, haben gemerkt, dass das bis zu den fernen Orten ausstrahlt, in denen die Vereinten Nationen tätig sind, auch auf die Soldaten und natürlich die Zivilisten, nationale und internationale. Von den Prinzipien, die damals festgelegt wurden, auf die sich die Staaten damals geeinigt haben, zehren wir noch heute. Wer weiß, ob sich die jetzt 193 Regierungen heute noch einmal auf einen derartig fundamentalen Wertekodex einigen könnten. Glücklicherweise haben wir diese Werte und teilen diese Werte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Vereinten Nationen stehen für den Anspruch, für die Hoffnung, für die Utopie der Menschheit in Bezug auf Frieden und Menschenrechte. Sie zeigen aber auch in ihren Dokumenten und Berichten die Wirklichkeit. Die Bemühung, diesen Anspruch mit der Wirklichkeit zusammenzubringen bzw. die Wirklichkeit an diesem Anspruch zu messen, zeichnet diese Weltorganisation aus. Deshalb sind die Vereinten Nationen heute, wo die Krisen überhandnehmen, wichtiger denn je. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 60 Millionen Flüchtlinge, die SyrienKrise, das Erstarken des Terrorismus, die ungebremste Aufrüstung, Rüstungsexporte, Klimawandel und Ebola: Das sind Probleme, die man nur gemeinsam lösen kann. Ohne starke Vereinte Nationen werden wir diesen globalen Herausforderungen nicht gerecht. Wir brauchen die Vereinten Nationen, und die Vereinten Nationen brauchen uns. Der Außenminister hat richtigerweise gesagt, dass die Vereinten Nationen nur so stark sind, wie wir sie machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Man kann immer darüber meckern, dass die Vereinten Nationen dieses oder jenes nicht hinbekommen und so uneins sind. Aber tun wir wirklich alles, um sie einig zu machen? Ich finde, eine ganz markante Komponente ist, dass sich alle wichtigen Dokumente, beispielsweise die Summit Documents, aber auch jedes Mandat auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zurückbesinnen. Ein starkes menschenrechtliches Mandat in allen Aktivitäten und Organisationen ist wichtig, und sich darauf immer wieder zu beziehen, ist auch wichtig. Das ist in Teilen bei den 17 Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen, die in der Agenda 2030 verankert wurden, gelungen. Die Vereinten Nationen haben die Legitimation für solche Beschlüsse und auch die Möglichkeit, an der Umsetzung mitzuarbeiten. Aber die Arbeit müssen die einzelnen Staaten machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Probleme der Vereinten Nationen sind ja nicht neu. Schon Monate nach der Gründung begann der Konsens der Siegermächte zu bröckeln, und bei der Suez-Krise war der Sicherheitsrat blockiert. Aber es ist nicht so, dass sich in einer solchen Situation nichts machen ließe. Dag Hammarskjöld hat die Generalversammlung zu einer Sondersitzung zusammengerufen und hat es fertiggebracht, eine Mission auf den Weg zu bringen. Sage und schreibe 48 Stunden nach dem Beschluss des Mandats standen die ersten Friedenstruppen der ersten Friedensmission UNEF bereit. Das waren Zeiten! Heute gelingt es selbst Jahre später noch nicht einmal, Missionen wie in Darfur oder im Kongo auch nur annähernd entsprechend der geplanten Kapazitäten auszustatten. Die Entsendung verläuft schleppend. Das Personal stammt immer aus denselben Ländern, zumeist aus Südasien und Afrika. Die Ausstattung ist veraltet. Obwohl alle Friedensmissionen zusammengenommen mit insgesamt 100 000 Soldaten die größte aktive Armee der Welt darstellen, machen die Aufwendungen dafür nur ein halbes Prozent der weltweiten Militärausgaben aus. Trotzdem gelingt es nicht, die notwendigen Truppen zusammenzubringen. Vor zwei Wochen hat Obama selbst – der Außenminister hat es erwähnt – zu einem Gipfel betreffend die Friedensmissionen eingeladen, der Außenminister war auch da. Ziel war es, auch neue Staaten dazu zu bringen, Truppen zu entsenden und Missionen zu unterstützen. Deutschland hat ein paar Ausbilder zugesagt. Unser Polizeikontingent, das bisher aus 19 Polizisten in allen Missionen bestand, soll um 45 Polizisten erweitert werden. Damit stellen wir gerade einmal ein halbes Prozent der insgesamt 13 000 Polizisten. Damit liegt Deutschland irgendwo hinter Guatemala. Da geht mehr, und da muss auch mehr passieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen, dass Deutschland die Vereinten Nationen in der Außen-, der Entwicklungs- und der Sicherheitspolitik und auch als Plattform für die zentralen politischen Diskussionen nutzt und stützt. Nun kommt die Sicherheitsratsreform. Da heißt es, Deutschland brauche einen Sitz. Gleichzeitig wird gesagt, Europa brauche einen Sitz. Europa ist mit zwei ständigen und zwei nicht ständigen Sitzen gut vertreten. Wenn wir uns wenigstens mit Frankreich einigen würden, hätten wir diesen Sitz. Aber der deutsche Wunsch spaltet Europa. Die G-4-Initiative, Südamerika, Ostasien und vor allem Afrika besser zu vertreten, hätte viel mehr Kraft, wenn wir nicht pro domo reden würden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Der Einsatz für Indien, Japan, Brasilien und Südafrika wäre dann viel glaubwürdiger. Die Initiative hilft, die Initiative ist nötig. Vorschläge, die vorhanden sind, sollten unterstützt werden, notfalls zusammen mit den kleineren Staaten, den sogenannten Mittelmächten, die ideologisch nicht so fixiert sind, genauso wie das damals Dag ­Hammarskjöld gemacht hat. Leider setzen sich zurzeit die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates nur da ein, wo es entweder ihren Zielen dient oder es wenigstens ihren Zielen nicht zuwiderläuft. Die Initiative von Frankreich, wenigstens in den Fällen der groben Menschenrechtsverletzung, des Völkermords und der Kriegsverbrechen auf das Veto zu verzichten, ist erwähnt worden. Und da muss man dann alle versammeln, um Legitimität zu erzielen, selbst wenn man die Blockierer im Einzelfall vielleicht nicht sofort erreicht. Auch das zahlt sich aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Generalsekretär hat dieses Dilemma aufgegriffen und einen guten Bericht zur Zukunft der Friedensmissionen verfasst. Dessen Umsetzung sollte sich Deutschland nach Kräften widmen. Die wichtige Botschaft: Die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen müssen politischer werden. Mehr Prävention, weniger Reaktion, mehr Mediation und weniger Zwang. Denn darum geht es letztlich: Der politische Prozess, der den Konflikt beendet oder sein Ausbrechen verhindert, die Verhandlungen, die auf Versöhnung setzen und die die Menschenrechte an die erste Stelle setzen – das ist eine menschenrechtsgeleitete internationale Politik, so wie wir sie wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Hochpolitisch, schlagkräftig und unbequem – so hat Dag Hammarskjöld die Vereinten Nationen gesehen und gestaltet. So müssen sie auch bleiben. Dazu brauchen die Vereinten Nationen unsere, Ihre, unser aller Unterstützung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Rolf Mützenich ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Rolf Mützenich (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute an die Gründung der Vereinten Nationen vor 70 Jahren erinnern, aber es ist auch wichtig, dass wir an die Wahrheit erinnern. Am Anfang – also bei dieser Gründung – war Deutschland nicht dabei. Kollege Bartsch hat daran erinnert. Erst eine mutige Politik, insbesondere damals in der Bundesrepublik Deutschland, hat es ermöglicht, dass Deutschland am Ende ein vollwertiges Mitglied in den Vereinten Nationen geworden ist. Es waren damals die Entspannungspolitik, ein umkämpfter Grundlagenvertrag und die Ostverträge, die diesen Weg erst möglich gemacht haben. Deswegen sagen wir Sozialdemokraten mit großem Stolz: Wir waren daran beteiligt gewesen, und es ist gut, dass wir heute ein vollwertiges Mitglied in den Vereinten Nationen sind. Wir sind dankbar dafür. Insbesondere möchte ich daran erinnern – vor einigen Wochen ist Egon Bahr gestorben –, dass mit diesem Mut und dieser Vision etwas möglich wurde, woran wir uns mit Dankbarkeit heute erinnern können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Manche Teile der Welt liegen in Trümmern. Die Lage ist zum Verzweifeln, wenn wir sie an der Charta der Vereinten Nationen messen. Diese Charta ist Handlungsschnur für die internationale Politik und Handlungsschnur auch für die deutsche Außenpolitik. Deswegen ist es fahrlässig, unhistorisch und eigentlich auch wohlfeil – das ist zu Recht gesagt worden –, wenn viele an der UNO zweifeln; denn die das tun, sind die Mitgliedstaaten. Ich würde gerne zwei Sätze von Willy Brandt zitieren, die er 1973, als die Bundesrepublik Deutschland vollwertiges Mitglied in den Vereinten Nationen geworden ist, gesagt hat: Manche Kritik an den Vereinten Nationen klingt bitter, zynisch, ist fast von jubilierendem Pessimismus – so, als hoffe man heimlich, dass die Schwächen der Organisation Idee und Ziel widerlegten. Doch Rückschläge auf dem Weg zu einem Ideal beweisen nicht notwendig, dass jenes Ideal falsch war, sondern oft nur, dass der Weg besser sein könnte. Umso mehr freue ich mich, dass die Bundesregierung und der Außenminister die Vereinten Nationen in den Mittelpunkt der Außenpolitik gestellt haben. Ich bin auch dankbar, dass die Koalitionsfraktionen heute einen gemeinsamen Antrag über das vorlegen, was wir besser machen können und was wir uns in den nächsten Jahren vorgenommen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gehört zur Wahrheit mit dazu: Die Charta ist eine Richtschnur, aber sie ist auch widersprüchlich. Wie sollte es anders sein? Wenn man auf dem Weg zu einer großen internationalen Politik ist, so steht auf der einen Seite die Souveränität, aber auf der anderen Seite steht auch – aus wohlverstandenem Eigeninteresse – die Abtretung von Rechten, um insbesondere an der Lösung gemeinsamer Probleme mitzuarbeiten. Es gilt also das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten. Aber wir sehen Staatszerfall in immer mehr Staaten auf der Welt, während an anderer Stelle die territoriale Integrität aufrechterhalten wird. Das Prinzip der Nichteinmischung korrespondiert mehr und mehr mit der Frage der menschlichen Sicherheit. Ich bin froh, dass auch das Ziel menschlicher Sicherheit heute zu einer wertegeleiteten Außenpolitik in diesem Bereich gehört. Dennoch sage ich: Wir dürfen die Vereinten Nationen nicht überfordern, und wir müssen insbesondere anerkennen, welche Leistungen sie erbracht haben. – Der Außenminister hat zu Recht daran erinnert: Es gibt viele deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinten Nationen. Es gibt insbesondere viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus aller Welt, die im Dienste der Vereinten Nationen verletzt wurden oder sogar ums Leben gekommen sind. Das gehört zur bitteren Wahrheit. Umso dankbarer bin ich, dass wir in Deutschland zum Beispiel mit der Bundeszentrale für politische Bildung, aber auch mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen zwei wichtige Institutionen haben, die jungen Menschen auch die Idee der Vereinten Nationen nahebringen. Wir sollten sie auch in diesem Punkt unterstützen und immer wieder ermutigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wenn ich über Widersprüche rede, die natürlich auch in der internationalen Politik vorhanden sind, so gilt es, auch einem Vorwurf zu begegnen, der besagt: Es ist falsch, dass man die Vereinten Nationen immer wieder an der Staatsfixiertheit misst. Ich finde das dennoch richtig: Die Vereinten Nationen sind ein Staatenbund. Wir wissen aufgrund der historischen Entwicklung in Europa: Es braucht funktionierende Staaten, um Frieden im Inneren, aber auch Frieden im Äußeren zu erreichen. Auch deswegen treten wir für funktionierende Staatlichkeit ein. Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht alles. Es muss eingebunden sein in Rechtsstaatlichkeit und demokratische Legitimation; aber das gehört genauso zur Konstituierung der Vereinten Nationen wie soziale Gerechtigkeit, die Fähigkeit zum Kompromiss und, wie der Bundesaußenminister gesagt hat, gutes Regieren. Das ist hart erstritten worden in Deutschland und in Europa. Wenn wir über die Vereinten Nationen reden, ist es immer wieder wichtig, darüber nachzudenken. Ein ganz wichtiges Prinzip hat die Charta der Vereinten Nationen aufgegriffen: Politik muss regional abgefedert werden. – Deswegen sind wir so dankbar, dass wir eine europäische Idee unter dem Dach der Vereinten Nationen umsetzen können; denn dass von Europa Frieden ausgeht, hat in den letzten Jahrzehnten anderen Ländern manches erspart. Genau das, Friedenserhalt, ist die Idee, um die wir letztlich tagtäglich kämpfen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, es ist das Privileg eines Abgeordneten, diplomatisch nicht so zurückhaltend sein zu müssen wie der Außenminister. Lassen Sie mich deswegen ganz offen sagen: Ich habe es bedauert, dass weder der russische Präsident noch der amerikanische Präsident in der Generalversammlung der Vereinten Nationen de Misturas Arbeit gewürdigt haben und daran auch nicht angeknüpft haben; denn ein solches Anknüpfen wäre ein Hoffnungszeichen für Frieden oder zumindest für die Abwesenheit von Krieg in Syrien gewesen. Insofern bin ich sehr dankbar, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen de Mistura beauftragt und ermutigt hat – ich bekräftige das auch von dieser Stelle aus –, weiterzuarbeiten. Wir Deutschen, wir deutschen Parlamentarier unterstützen ihn weiterhin bei dieser sehr wertvollen Arbeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kanzlerin war auch nicht da!) Meine Damen und Herren, ich würde gerne Folgendes betonen – es gehört nun einmal zu den Schwerpunkten der Politik von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, zu versuchen, dies auf Ebene der Vereinten Nationen zu verankern –: Abrüstung ist ein Pfeiler dieser Politik. Der Kollege Koenigs hat die Linke eben durchaus zu Recht daran erinnert, dass sie die Vernichtung der Chemiewaffen hier eben nicht mit unterstützt hat, sondern dass sie leider dagegengestimmt hat. Aber diese Vernichtung war ein Auftrag der Vereinten Nationen, genauso wie es ein Auftrag der Vereinten Nationen gewesen ist, über das Mandat über Verhandlungen mit dem Iran zu entscheiden. Das Ganze war vonseiten der Vereinten Nationen abgefedert. Wir waren froh, dass wir, Deutschland, uns an verantwortlicher Stelle sowohl bezüglich der Vernichtung der Chemiewaffen als auch bezüglich der Verhandlungen mit dem Iran beteiligen konnten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Mützenich, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Hänsel? Dr. Rolf Mützenich (SPD): Wenn ich sie dazu mit meinem Hinweis auf das Abstimmungsverhalten der Linken in dieser Abrüstungsfrage ermutigt habe, dann ja. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege ­Mützenich, Abrüstung ist tatsächlich ein ganz wichtiges Thema. Unsere Fraktion hat damals darüber diskutiert, als es um die Vernichtung der Chemiewaffen ging. Wir haben es auch sehr begrüßt, dass sie hier in Deutschland stattfindet. Wir hielten aber die Beteiligung der deutschen Marine daran nicht für notwendig. Darüber kann man diskutieren. Wir haben uns so entschieden. Aber wir stehen ja vor ganz anderen Herausforderungen. Das betrifft auch die atomare Abrüstung. Im Moment werden atomare Sprengköpfe, die in Deutschland gelagert sind, modernisiert. Das heißt, auf europäischem Boden werden neue taktische Atomwaffen stationiert. Es gibt seitens der USA auch die Überlegung, taktische Atomwaffen in Osteuropa zu stationieren. Meine Frage ist: Wie sieht die Bundesregierung angesichts der großen Herausforderungen der Abrüstung die jetzige Modernisierung von taktischen US-Atomwaffen in Deutschland? Sehen Sie dadurch nicht die Gefahr einer neuen atomaren Aufrüstungsspirale? Dr. Rolf Mützenich (SPD): Ich freue mich, dass die Linke an der Seite der Sozialdemokraten und insbesondere an der Seite des Außenministers ist. Er hat vor wenigen Monaten in Wien verkündet, dass die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unter dem deutschen Vorsitz auch das Thema der konventionellen Abrüstung, die sozusagen ein Spiegelbild dessen ist, was Sie eben beschrieben haben, diskutiert. (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Es passiert aber das Gegenteil!) Ich würde mich unheimlich freuen, wenn Sie den Außenminister im kommenden Jahr bei dieser Frage unterstützen würden. (Zuruf des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Wenn ich noch auf Ihre Frage antworten darf – Sie haben mich ja gefragt; (Sabine Weiss (Wesel I) [CDU/CSU]: Die Bundesregierung gefragt!) es reicht ja nicht, nur eine Antwort zu geben, es gibt auch eine zweite Antwort –: Ich bedauere, dass Sie sich erneut einen schlanken Fuß gemacht haben bei einem Auftrag, den Deutschland vonseiten der gesamten Vereinten Nationen bekommen hat, nämlich chemische Restsubstanzen dessen, was damals auf dem Mittelmeer auch unter Begleitschutz vernichtet worden ist, hier endgültig zu vernichten. (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Zu den Atomwaffen sagen Sie jetzt gar nichts!) Da haben Sie sich erneut nicht – deswegen ist es ja so wohlfeil, wenn Sie über die Vereinten Nationen sprechen – an einem internationalen Mandat beteiligt. Damit haben wir etwas ganz Konkretes für die Vereinten Nationen getan, nämlich zur Abrüstung in Syrien beigetragen. Das wäre auch eine Chance für die Linke gewesen, in dieser Legislaturperiode zu beweisen, dass sie es ernst meint bei Fragen, die die Vereinten Nationen an sie stellt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Ich möchte den Außenminister nicht nur ermutigen, das Abrüstungsthema im Bereich der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa noch stärker zu bearbeiten, ich würde ihn auch gerne bei dem ermutigen, was der Koalitionsvertrag der drei Parteien bzw. beiden Fraktionen zu der völkerrechtlichen Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme sagt. Auch das ist eine ganz wichtige Herausforderung. In den letzten Monaten sind gerade von Deutschland aus Anstrengungen unternommen worden. Das war genauso ein konkreter Beitrag zu Abrüstung und Rüstungskontrolle. Der gesamte Bundestag sollte das unterstützen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich würde gerne noch an einen Punkt erinnern, der bisher keine große Rolle gespielt hat, der jedoch genauso für das Habenkonto der Vereinten Nationen zählt: Das Völkerrecht ist mehr und mehr Leitschnur der internationalen Politik geworden. Die internationalen Gerichtshöfe schlichten entweder durch Vermittlung oder durch Rechtsgutachten Streitfälle und entwickeln das Völkerrecht fort. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist ein phänomenaler Fortschritt im Bereich der Vereinten Nationen. Meine Damen und Herren, die Vereinten Nationen sind nicht alles, schon gar keine Weltregierung. Für eine aus den Fugen geratene Weltordnung sind sie gleichwohl ein Mittel zur Konfliktbearbeitung. Daran können wir mit Stolz und Entschlossenheit mitarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Marieluise Beck (Bremen) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Andreas Nick für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 70 Jahre Vereinte Nationen sind Anlass zu Rückblick und Ausblick, zu einer kritischen Bestandsaufnahme des Erreichten, aber auch der Zukunftsaufgaben der Vereinten Nationen und der Anforderungen, die sich daraus ergeben. Die Gründung der Vereinten Nationen gehört zweifelsohne zu den großen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Sie stehen nach dem Scheitern des Völkerbundes für einen Neuanfang im Bemühen um Frieden und ein besseres Zusammenleben auf unserem Planeten. Mit der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 entstand ein gemeinsames Wertefundament, auf das sich alle Menschen weltweit berufen können. Wie keine andere Organisation weltweit nehmen sich die Vereinten Nationen der Sicherung des Friedens, des Schutzes der Menschenrechte und humanitärer Aufgaben an, etwa in Flüchtlingslagern oder bei Hungersnöten. Als globales System kollektiver Sicherheit und als institutionalisiertes Forum für internationalen Austausch sind die Vereinten Nationen unverzichtbar. Die Glaubwürdigkeit der VN als Institution hat aber gelitten, weil durch die Blockadehaltung einzelner Mitglieder im Weltsicherheitsrat Entscheidungen zunehmend unmöglich werden. Aber auch wenn sie nicht immer alle Erwartungen erfüllen konnten: Die Rolle und die Legitimation der Vereinten Nationen bei der Durchführung von Friedensmissionen sind unbestritten. Friedensmissionen sind längst nicht mehr auf militärische Mittel beschränkt. In den heutigen multidimensionalen Missionen kommt die gesamte Bandbreite militärischer, polizeilicher und ziviler Instrumente zum Tragen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben benötigen die Vereinten Nationen eine angemessene Ausstattung, finanziell und personell. Deutschland ist zwar viertgrößter Beitragszahler für den Peacekeeping-Haushalt, bislang aber mit lediglich 159 Soldaten – das sind weniger als 0,2 Prozent aller in UN-Friedensmissionen eingesetzten Soldaten – und 20 Polizeikräften in internationalen Missionen vertreten. Meine Damen und Herren, wenn wir die Vereinten Nationen stärken wollen, dann müssen wir uns der Verantwortung stellen, auch einen angemessenen personellen Beitrag zu internationalen Friedensmissionen zu leisten. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dabei geht es vor allem um Schlüsselfähigkeiten in anspruchsvollen technischen Bereichen, bei der Logistik oder im Sanitätswesen, und um Aufklärungs- oder Führungsfähigkeiten. Auch im Bereich der polizeilichen Einsatzkräfte genießt Deutschland einen hervorragenden Ruf. Hier müssen wir ebenfalls mehr Einsatz zeigen. Das erfordert Verbesserungen auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, weil zum Teil die Länder die Kräfte stellen müssen. (Beifall des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die größten Herausforderungen bei Konfliktverhütung und -eindämmung liegen allerdings bei Bürgerkriegen und innerstaatlichen Konflikten – so wie in Syrien oder, historisch, in Ruanda. Als Reaktion auf das Versagen der internationalen Gemeinschaft beim Völkermord in Ruanda 1994 wurde das Konzept der Responsibility to Protect, der Schutzverantwortung, entwickelt, für dessen Weiterentwicklung und Stärkung wir uns einsetzen. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, wenn ein Staat nicht willens oder fähig ist, seine Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen, oder wenn er gar Krieg gegen seine eigene Bevölkerung führt. Wir unterstützen daher nachdrücklich die französische Initiative, nach der die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrats bei Fragen der Schutzverantwortung grundsätzlich auf ihr Veto verzichten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Die Vereinten Nationen definieren aber auch Zukunftsaufgaben. Mit der Agenda 2030, die für einen Paradigmenwechsel steht, wird darauf hingearbeitet, die beiden großen Ziele der Armutsreduzierung und der ökologischen Tragfähigkeit unseres Planeten miteinander in Einklang zu bringen. Daher kann es auch kein einfaches Weiter-so im Sinne traditioneller Konzepte der Entwicklungspolitik geben, sondern wir brauchen und haben damit eine international vereinbarte universelle Agenda, die sich erstmals an alle Ländergruppen weltweit richtet und konkrete Anforderungen stellt – im Sinne einer globalen Partnerschaft. Die entwickelten Länder müssen sich einbringen, etwa bei der Entkopplung des Energieverbrauchs von der CO2-Emission durch moderne Technologien und entsprechende Konzepte. Deutschland kann hier im Bereich des Klimaschutzes bei der Klimakonferenz Ende des Jahres in Paris wiederum eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer müssen vor allem durch gute Regierungsführung, Bekämpfung von Korruption und Schaffung attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ihrerseits zentrale Voraussetzungen für Wohlstand und Entwicklung schaffen. Der Präsident des Deutschen Bundestages, Professor Lammert, hat bei der Konferenz der Parlamentspräsidenten in New York vor einigen Wochen ausdrücklich bemängelt, dass die Entwicklung demokratischer Verhältnisse leider nicht zu den vereinbarten 17 nachhaltigen Entwicklungszielen gehört – eine Kritik, der wir uns, glaube ich, anschließen sollten. Demokratie ist kein Luxus für wenige, sondern eine elementare Voraussetzung für Wohlstand und Entwicklung weltweit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In einer globalisierten Welt brauchen wir künftig eine funktionierende Global Governance, und zwar mehr denn je. Bei allen Defiziten, die ich angesprochen habe, gilt aber: Die Vereinten Nationen bieten da die beste Hoffnung. Aber wir müssen ihre Effektivität und Legitimation stärken, wenn wir das erreichen wollen. Die Vereinten Nationen – das ist schon gesagt worden – müssen die Realität der Welt von heute abbilden, und das wird nicht gelingen, solange ihr institutioneller Aufbau vorrangig die Machtverhältnisse des Jahres 1945 widerspiegelt. Es soll sich dabei niemand täuschen: Wenn das nicht gelingt, dann droht auf Dauer ein weiterer Verlust der Relevanz der Vereinten Nationen. Für globale Probleme werden dann neue Formate gesucht werden, oder diese Probleme bleiben im schlimmsten Fall weiter ungelöst. Deshalb ist die Reform des UN-Sicherheitsrates weiterhin eine der dringlichsten Aufgaben. Wir unterstützen den Vorschlag der G 4, also von Japan, Indien, Brasilien und Deutschland. Es ist vorhin gesagt worden, wir sollten darauf verzichten. Ich glaube, es ist allgemein anerkannt – das wurde auch bei den Gesprächen deutlich, die wir vor kurzem mit der Delegation des Unterausschusses in New York geführt haben –, dass wir Deutsche nicht vorrangig eigene Ziele verfolgen, sondern für mehr regionale Ausgewogenheit, für breitere Legitimation werben. Wenn es denn gewünscht ist, dann ist Deutschland auch bereit, mehr Verantwortung auf allen Ebenen in diesem Prozess zu übernehmen. Deshalb bewerben wir uns für das Jahr 2019 erneut um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat und sind langfristig auch bereit, einen ständigen Sitz zu übernehmen. Wir wollen auch die personelle Vertretung deutscher Mitarbeiter in der UN und deren Organisationen verstärken. Ich füge hinzu: Wir unterstützen auch ausdrücklich die Bewerbung des Bundesrechnungshofs um einen Platz im UN Board of Auditors – eine wichtige Maßnahme, um uns dort auch international stärker zu engagieren. Der Haushaltsausschuss hat dafür ja auch entsprechende Unterstützung zugesichert. Meine Damen und Herren, für Frieden, Sicherheit und menschlichen Fortschritt werden die Vereinten Nationen auch in den kommenden 70 Jahren ein unentbehrlicher Partner bleiben. Eine bessere Welt können wir nur gemeinsam mit den Vereinten Nationen schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Edelgard Bulmahn für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Edelgard Bulmahn (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Vor 70 Jahren wurde nach zwei furchtbaren und schrecklichen Weltkriegen mit der Gründung der VN eine neue Epoche internationaler Beziehungen eingeleitet. Für uns, die Menschen in der westlichen Welt, waren 70 Jahre Vereinte Nationen 70 Jahre des Friedens. Aus Feinden sind gute Nachbarn geworden. Zudem erfreuen wir uns einer noch nie vorher erlebten persönlichen Freiheit und auch Sicherheit. Wenn man allerdings die Vorstellung hegte, dass die VN eine Weltdemokratie schaffen würden, in der überall und zu jeder Zeit demokratische Grundsätze und Prinzipien herrschen würden, dass eine Welt ohne Gewalt und Konflikte entstehe, dann muss man konstatieren: Nein, das ist nicht gelungen. Global gesehen ist mit der Gründung der UN der Aufbau einer internationalen Ordnung gelungen. Die UN haben zwar nicht grundsätzlich den Ausbruch von Kriegen verhindert, aber sie haben maßgeblich zur Eindämmung von Konflikten und zur Befriedung von Regionen beigetragen. Damit haben sie für das Leben der Menschen einen wichtigen Beitrag geleistet. Die UN bilden ein Forum, auf dem Staaten miteinander reden, miteinander verhandeln – oft mühsam, oft langwierig –, auf dem sie sich Regeln für das Miteinander und das Zusammen geben, statt aufeinander zu schießen; Regeln, die für unser Zusammenleben eine hohe Bedeutung haben, wie zum Beispiel das Verbot des Exportes von Massenvernichtungswaffen oder das Konzept der Schutzverantwortung – R2P, Responsibility to Protect – oder auch das Konzept zur Bekämpfung und zum Verbot von Kleinwaffen. Heute muss jeder Diktator, jeder Milizionär, der Menschenrechte mit Füßen tritt, der sich zu Völkermord und Kriegsverbrechen hinreißen lässt, damit rechnen, von der Völkergemeinschaft zur Verantwortung gezogen zu werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fortschritt keine Einbahnstraße. Wir erleben gerade jetzt die Rückkehr der Barbarei mit Massenhinrichtungen, mit der Versklavung von Frauen und Mädchen, mit der Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten. Ganze Staaten befinden sich in Auflösung. Millionen Menschen sind auf der Flucht. Sie suchen Rettung, sie suchen Sicherheit, sie suchen ein besseres Leben. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Epochenwende erleben, die uns viel abverlangen wird und die wir nur gemeinsam in internationaler Kooperation auch bewältigen können. (Beifall bei der SPD) Deutschland wird dabei mehr Verantwortung übernehmen müssen. Aber Verantwortung zu übernehmen, bedeutet nicht automatisch, sich vor allem militärisch einzubringen. Militärische Mittel – das gilt heute umso mehr – sind nur die Ultima Ratio, um Terror zu beenden, um Bürgerkrieg zu beenden und Verhandlungen zu ermöglichen. Militäreinsätze alleine bringen keine Stabilität. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Sabine Weiss (Wesel I) [CDU/CSU]) Deshalb sollten wir alles daransetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die verschiedenen friedenssichernden und fördernden Instrumente der Vereinten Nationen zu stärken, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) die Maßnahmen für zivile Krisenprävention und Krisenbewältigung besser miteinander zu verknüpfen und dabei im Übrigen auch die Schlüsselrolle von Frauen für Friedenskonsolidierung stärker zu berücksichtigen. Die Vereinten Nationen werden aber nur dann stärker, sie werden nur dann wirkungsmächtiger werden, wenn die Mitgliedstaaten sie stärken: finanziell, personell und in ihrer Ausstattung. Das gilt besonders für die hochentwickelten Länder. In Krisensituationen entscheidet die schnelle und ausreichende Bereitstellung von hochspezialisierter Ausrüstung und Personal oft über Krieg und Frieden. Deshalb muss Deutschland seine finanzielle, personelle und ausstattungsmäßige Beteiligung an den VN-Missionen deutlich und spürbar erhöhen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir unterstützen ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, mehr Spezialisten in die Polizeimissionen in Mali, Südsudan, Haiti und Somalia zur Ausbildung, aber auch zur Korruptionsbekämpfung zu entsenden; denn ohne qualifizierte Polizei ist Rechtsstaatlichkeit nicht zu gewährleisten, und ohne Rechtsstaatlichkeit gibt es keinen Frieden. Aber – auch das sage ich an die Adresse der Regierung – wir werden noch mehr leisten müssen, und zwar sowohl bei Polizeimissionen wie auch bei zivilen Kriseneinsätzen generell. Der VN-Generalsekretär hat vor wenigen Wochen auf einige gravierende Probleme der VN-Missionen hingewiesen. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: zu schlecht ausgestattet, zu spät gestartet, zu wenig zielgerichtet, zu kurzfristig angelegt und zu wenig koordiniert. Er fordert, dass Konfliktprävention und Mediation Vorrang haben sollen vor allen anderen Bemühungen, dass Missionsziele passgenauer konzipiert werden müssen und dass Konfliktbearbeitung und lösung ein anhaltendes, hohes und umfassendes politisches Engagement erfordern. Diese Bemühungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Veränderungen müssen wir mit aller Kraft von unserer Seite unterstützen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Unsere Erfahrungen aus den vergangenen Jahrzehnten zeigen sehr deutlich: Konfliktparteien werden nicht plötzlich zu Freunden, nur weil sie einen Vertrag unterschrieben haben. Mehr Verantwortung zu übernehmen, heißt deshalb heute, Hilfe und Unterstützung zu geben bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, von Good Governance, politischer und regionaler Machtteilung, zum Schutz von Menschenrechten, bei der Bekämpfung von Korruption, bei der Schaffung von Verteilungsgerechtigkeit – durch Geld, besonders aber durch Experten und Helfer. Der Aufbau eines Sicherheitssektors, der sich nicht einzelnen Machthabern verpflichtet fühlt, sondern der Verfassung verpflichtet fühlt, sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft sind ebenso Bedingungen für Frieden und Sicherheit wie Gesundheitsversorgung, Zugang zu guten Bildungsmöglichkeiten und Hilfe für die wirtschaftliche Entwicklung. Mehr Verantwortung zu übernehmen, heißt, den Herausforderungen des Klimawandels durch eigenes Handeln Rechnung zu tragen und illegale Finanzströme zu unterbinden. Mehr Verantwortung zu übernehmen, heißt, die Entwicklung stabiler Gesellschaften zu fördern. Das haben die UN im Übrigen bei ihrer Gründung schon sehr präzise und sehr deutlich als ihren Auftrag beschrieben, Hilfe bei der Schlichtung von Konflikten zu leisten und Versöhnungsprozesse zu moderieren. Willy Brandt hat das bereits vor über 50 Jahren sehr zutreffend formuliert: Es genügt nicht, friedfertige Absichten zu verkünden, wir müssen uns aktiv um die Organisation des Friedens bemühen. – Wir müssen für Frieden arbeiten, liebe Genossinnen und Genossen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Liebe Kolleginnen und Kollegen. – Das ist Aufgabe und das Anliegen von uns allen, und das ist das Anliegen der Vereinten Nationen.Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht ziviles Krisenmanagement, zivile Krisenprävention und Friedensförderung der UN aus, und nur so kann sich eine Kultur der friedlichen Konfliktbewältigung entwickeln. Es ist eben nicht die eine militärische Intervention, es ist auch nicht die eine Entscheidung, nicht die eine Initiative, die Frieden bringt. Friedensförderung und zivile Krisenprävention sind mühsame, langwierige, komplexe Prozesse. Und deshalb sind sie medienuntauglich und werden in ihrer politischen Bedeutung noch immer völlig unterschätzt. Insofern erfordern sie auch eine neue politische Kultur – nicht das in der Politik übliche Ressortdenken, sondern umfassendes strategisches Handeln ist erforderlich. (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Vernetzte Sicherheit!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach 70 Jahren haben die Ziele der UN-Charta nichts an Aktualität verloren. Erfolg werden wir nur haben, wenn wir gemeinsam, nicht zuletzt im Rahmen der UN, nach Lösungen suchen, die Vereinten Nationen stärken und die Aufgabe mutig und couragiert annehmen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Bulmahn, ich störe ungern, aber Sie müssen zum Ende kommen. Edelgard Bulmahn (SPD): Ich schließe mit Willy Brandt: In einer Welt, in der … jeder auf jeden angewiesen ist …, darf Friedenspolitik nicht vor der eigenen Haustür haltmachen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Florian Hahn hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Genossin Bulmahn! (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) Trotz aller Kritik, die insbesondere mit Blick auf die Strukturen der Weltorganisation – es ist in den vielen Debattenbeiträgen schon deutlich geworden – und vor allem auch ihre finanzielle Ausstattung geäußert wird, bleiben die Vereinten Nationen unersetzbar, und das auch nach 70 Jahren. Die UN allein verfügt über eine besondere Legitimität bei der Lösung globaler Fragen. Epidemien wie Ebola, Themen wie Cyberkriminalität oder die Flüchtlingsströme zeigen, dass die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht an Landesgrenzen haltmachen. Die Vereinten Nationen sind als universelles Forum der Völker gerade in den heutigen unruhigen Zeiten unentbehrlich. Meine Damen und Herren, der Auftrag der UN hat sich zudem längst erweitert. Sicherheit wird heute nicht mehr nur rein militärisch definiert. Der „Weltzukunftsvertrag“ – wie Bundesminister Müller die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung richtungsweisend benannte – wird die Architektur der internationalen Entwicklungspolitik grundlegend verändern. Im Dezember wird voraussichtlich ein weltweit bindendes Klimaabkommen verabschiedet. Das sind die Entscheidungen über wegweisende Menschheitsfragen, und so handelt mit Sicherheit kein lahmer Riese, der angeblich keine Durchschlagskraft hat. Viele Kritiker halten dagegen: Heute werden so viele Flüchtlinge weltweit gezählt wie seit 1945 nicht mehr. In Syrien, im Irak oder Jemen sind in den verschiedenen Konfliktparteien Regime und Terrororganisationen am Werk, bei denen die UN machtlos erscheint. Noch dazu zeigt sich das Gremium durch Vetos und Blockaden in vielen Bereichen oft handlungsunfähig. Aber wir dürfen nicht vergessen: Die Vereinten Nationen agieren meist als eine Art Last Resort, wenn alle anderen Wege bereits vergeblich gegangen wurden. Ich schaue mit verhaltener Hoffnung nach Libyen. Hier ließ die UN trotz schwierigster Bedingungen den Gesprächsfaden nicht abreißen. Die Ausgangsposition des UN-Sondergesandten Bernardino León war alles andere als erfolgversprechend. Trotzdem konnte man sich auf Kandidaten für eine Regierung der nationalen Einheit einigen. Ein Erfolg hätte, wenn er denn realisiert würde – das hoffen wir –, weitreichende Auswirkungen auch auf Europa. (Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU] und Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Westen Libyens war seit Sommer 2014 eine der offenen Flanken Europas, und die fragile Struktur dort bot islamischen Gotteskriegern einen warmen Nistplatz. Es ist der Erfolg der UN, dass wir ab dem 20. Oktober hoffentlich einen handlungsfähigen Ansprechpartner in Libyen haben werden. Das hieße für uns auch: der Beginn von Gesprächen über die Flüchtlingskrise. Wir haben in der vergangenen Sitzungswoche über die Phase 2 des Mandats EUNAVFOR MED entschieden. Zu Recht haben kritische Stimmen angemerkt, dass der Einsatz gegen Schlepper auf dem Mittelmeer nicht weit genug geht. Mit einer Einigung mit Libyen bestünde die Möglichkeit, die Mission von internationalen Gewässern auf die libysche Küste auszuweiten und die Schlepper, die aus dem Schicksal der Flüchtlinge ein Geschäft machen, noch effektiver zu bekämpfen. Libyen zeigt, dass der Weg der Vereinten Nationen, der Weg hartnäckiger Gespräche, erfolgreich sein kann. Selbst im Fall Syrien wurden trotz Vetos Resolutionen verabschiedet wie zur erfolgreichen Chemiewaffenzerstörung oder zur Einigung über grenzüberschreitende Hilfsmaßnahmen. Richtig ist – das zeigt der Alleingang Putins im Syrien-Konflikt sehr drastisch –, dass ein Sicherheitsrat, der die Welt von 1945 abbildet, die Probleme des 21. Jahrhunderts nicht optimal lösen kann. Bundeskanzlerin Merkels gemeinsame Initiative mit den anderen großen Beitragszahlern Brasilien, Japan und Indien, den Sicherheitsrat zu reformieren, ist nur folgerichtig. Die Struktur und die Arbeitsweise sollten die wirklichen Kräfteverhältnisse widerspiegeln, sowohl mit Blick auf regionale als auch finanzielle Komponenten. Lassen Sie mich auf einen weiteren Aufgabenaspekt der Vereinten Nationen zu sprechen kommen. Die UN und ihre Friedensmissionen adressieren ja nicht nur die Lösungen von Konflikten und ihren Folgen, sie sollen auch eine wiederkehrende Gewaltspirale verhindern. Ein elementarer erster Schritt ist hierbei die Stärkung der fragilen Ordnung in Postkonfliktszenarien. Ich begrüße daher die in der vergangenen Woche im Kabinett beschlossene Ausweitung unseres polizeilichen Engagements in UN-Missionen sehr. Deutschlands Exportschlager ist sicherlich unser Rechtsstaatssystem. Hierzu gehört auch das Vertrauen in unsere Polizisten. Deutsche Polizeiberater stehen für die Verlässlichkeit eines Rechtssystems und genießen daher weltweit einen hervorragenden Ruf. Mein persönlicher Dank gilt ihrem Engagement. Insbesondere unser Einsatz in Mali ist ein gutes Beispiel für ein umfassendes deutsches Engagement. 20 Beamtinnen und Beamte werden künftig im Rahmen der UN-Mission MINUSMA malische Polizisten beraten und ausbilden. Die Polizeiausbildung soll Mali helfen, mehr Eigenverantwortung im Sicherheitsbereich übernehmen zu können. Gleichzeitig ist Deutschland mit 195 Soldatinnen und Soldaten an der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali beteiligt und unterstützt mit fünf Zivilisten die GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali. Dieses Engagement ist gerade in Mali wichtig, weil wir in Mali Stabilität brauchen. Das ist essenziell, nicht nur für die Menschen dort, sondern auch für uns, damit die Menschen die Perspektive haben, in ihrem Land bleiben zu können. Denn aus und durch Mali drohen uns aktuell ähnliche Flüchtlingsbewegungen, wie wir sie im Moment über den Balkan erleben. Wir erfüllen mit unserem Einsatz in europäischen Missionen bereits ähnliche mandatierte Aufgaben. Das sollten wir nicht vergessen, wenn wir darüber diskutieren, ob wir mit genügend deutschem Engagement und Stärke an UN-Missionen beteiligt sind. Unsere Entscheidung, das polizeiliche Engagement im Südsudan von 10 auf 20 Beamte zu verdoppeln, illustriert: Es geht tatsächlich mehr. Das ist eine neue Qualität des Einsatzes, das zeigt einen weiteren Aspekt deutschen Engagements. Deutschland sendet ein Spezialistenteam, das sich langfristig und ausschließlich mit dem Thema „sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt im Südsudan“ befasst. Dieser spezifische Fokus zeigt, dass wir, wenn wir uns den Wurzeln von Konflikten nähern wollen, Experten benötigen, und zwar nicht nur der Polizei, sondern aus unterschiedlichsten Berufsgruppen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei all den Seitenhieben, die die Vereinten Nationen oft erleiden müssen, dürfen wir nicht vergessen, dass Erfolge und Stärken der UN oft weniger medienwirksam sind als ihre spektakulären Misserfolge. Daher möchte ich zum Schluss das 70-jährige Jubiläum der Vereinten Nationen zum Anlass nehmen, den Blick auf die Leistungen des UN-Sondergesandten Léon zu richten. Für uns in Deutschland – gerade vor dem Hintergrund der Flüchtlingsströme – kann sein Verhandlungsergebnis, wenn es hält, ein entscheidender Schritt sein. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Hahn, Sie müssen zum Schluss kommen. Florian Hahn (CDU/CSU): Abschließend möchte ich mich dem Kollegen Jürgen Hardt anschließen: Wir müssen die finanzielle Ausstattung der Hilfswerke der UN gemeinsam stabilisieren. Die Vereinten Nationen sind nur so stark, wie wir, die Nationen, sie machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Jürgen Klimke für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Danke sehr, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat des UN-Generalsekretärs Ban ­Ki-moon beginnen: Das 70-Jahr-Jubiläum der Vereinten Nationen bietet die Möglichkeit zum Reflektieren – zurückzuschauen auf die Geschichte der UNO und Bilanz zu ziehen über die bleibenden Errungenschaften. Es ist auch eine Möglichkeit, zu sehen, wo die UNO – und die internationale Gemeinschaft als Ganzes – ihre Bemühungen verdoppeln muss, um den jetzigen und zukünftigen Herausforderungen über die drei Säulen ihrer Tätigkeit entgegenzutreten: Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte. Bevor ich auf die Defizite der Vereinten Nationen im Bereich der Sicherheitspolitik eingehe, die aus meiner Sicht vorhanden sind, die aber auch schon mehrfach angesprochen worden sind, möchte ich den Wandel betonen, den diese Institution in den vergangenen 70 Jahren vollzogen hat. Längst stehen auch Themen der Entwicklungszusammenarbeit, der Globalisierung und der Klimaerwärmung, jüngst auch die Flüchtlingskrise auf der Agenda der Vereinten Nationen. Zum Beispiel im Bereich der Entwicklung waren die Millenniumsentwicklungsziele lange Zeit Vorgabe und Handlungsrahmen. Pünktlich zum Jubiläum haben wir nun die Post-Agenda in New York unterzeichnet. Mit den neuen Entwicklungszielen wollen wir nicht nur Armut und Krankheiten bekämpfen; wir wollen auch die Globalisierung ökologisch und sozial nachhaltig gestalten. Um es mit Ban Ki-moons Worten zu sagen: Auch da müssen wir unsere Anstrengungen verdoppeln. Wenn wir von den Defiziten und von der Dysfunktionalität der Vereinten Nationen reden, so meinen wir fast immer die Säulen Frieden und Sicherheit. Tatsächlich ist es in den 70 Jahren des Bestehens der Vereinten Nationen nicht gelungen, gewaltsame Konflikte zu vermeiden oder wenigstens ihre Anzahl deutlich zu reduzieren; im besten Fall kam es zur Mediation. Woran liegt das? Die Vereinten Nationen wurden gegründet, um den großen Krieg zwischen den Blöcken zu verhindern; das ist mehrfach gesagt worden. Sie spiegeln in ihrer Struktur nach wie vor die Situation, die Welt von 1945 wider. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsrat. Wir fordern eine Strukturreform, damit sich in der Struktur die globale Verteilung besser abbilden kann. Auch das Vetorecht der ständigen Mitglieder behindert die Aktivitäten der Vereinten Nationen. Wir sollten auch darüber nachdenken – das ist meine persönliche Meinung; sie wird aber nicht nur von mir propagiert –, ob nicht eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen sinnvoll wäre, um die demokratische Legitimation der Vereinten Nationen zu stärken. Wir haben so etwas in der OSZE, in Europa. Da spielt die Parlamentarische Versammlung eine ganz wichtige Rolle; sie erfüllt eine wichtige Funktion. Aus meiner Sicht ist das durchaus ein gutes Beispiel. Konflikte sind heute nur noch selten zwischenstaatlich, vielmehr häufig von hybrider Kriegsführung, von Freischärlern, von Separatisten oder auch von Terrorismus geprägt. Wir alle wissen, dass solche Konflikte schwerer zu beheben sind. Es reicht eben nicht aus, Blauhelmsoldaten in ein Krisengebiet zu schicken, ohne weitere nationale Kontrollmechanismen zu implementieren. Zudem müssen die Missionen über immer mehr Fähigkeiten verfügen. Zum Beispiel müssen die angesprochenen Polizeiaufgaben oder die Mediationsaufgaben übernommen werden. Die Vereinten Nationen reagieren auf diese Herausforderungen. So werden immer wieder und immer öfter regionale Organisationen und Akteure einbezogen. Eine gute Kooperation besteht beispielsweise mit der Afrikanischen Union. Die finanziellen Mittel für diese zusätzlichen und anspruchsvollen Aufgaben sind jedoch relativ gering oder stehen fast gar nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde fordern wir mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, die Arbeit der Vereinten Nationen durch eine vermehrte Entsendung deutscher Friedenstruppen zu stärken. Zwar ist die Bundesrepublik der viertgrößte Beitragszahler des Haushaltes der Vereinten Nationen für Friedensmissionen, dennoch stehen wir nur auf Platz 59 der 126 friedenstruppen- und polizeistellenden Staaten. Gerade die Polizeikompetenzen – das ist von Kollegin Bulmahn und vom Kollegen Tom Koenigs angesprochen worden – sind immer stärker gefragt. Es ist das falsche Signal, dass wir als Bundesrepublik Deutschland im Grunde nur eine Handvoll Soldaten schicken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Verändern kann man nur, wenn man etwas versteht und kennt. Deshalb sollte die Bundesregierung – auch das ist eine Forderung unseres Antrages – die Arbeit der Vereinten Nationen in Deutschland unterstützen und bekannter machen, also das Marketing verbessern. Hier leistet die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen viel Gutes. Das sollte aus unserer Sicht stärker unterstützt werden. „Tu etwas Gutes, und rede darüber“ und nicht „Tu etwas Gutes, und halte die Schnauze“ – das ist das Motto. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich halte es zudem für wichtig, durch Projekte und Simulationen wie Model United Nations die Jugend stärker zu mobilisieren und das Thema Vereinte Nationen auch mit den jungen Leuten stärker zu verbinden, sie zu sensibilisieren. In unserem Antrag greifen wir diese Idee ebenfalls auf. Unsere Kinder leben in einer Welt, die wir für sie gestaltet haben. Sie sollten sich stärker einbringen und die Zukunft so gestalten, wie sie sie sich wünschen, damit sie auch dahinterstehen. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede vor den Vereinten Nationen gesagt: Nichts muss so bleiben, wie es ist. Veränderung ist möglich, auch im Guten. Jede große Veränderung fängt im Kopf an. Das Ziel, die weltweite Armut abzuschaffen, hat man früher auch als Träumerei abgetan. Nun ist man ein gutes Stück weiter. Wir sehen, dass wir es schaffen können. – Dies muss aus unserer Sicht auch für die Vereinten Nationen gelten: Sehen, was möglich ist, und daran arbeiten, es zu erreichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. – Wir kommen zu den Abstimmungen über die Entschließungsanträge. Zuerst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/6331 ab. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung einiger Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/6332. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Fraktion Die Linke abgelehnt. Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/6333. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Ich bitte, die offensichtlich notwendigen Umgruppierungen in den Fraktionen zügig vorzunehmen. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Johanna Wanka. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute früh im Kabinett die Änderung eines Gesetzes beschlossen. Es heißt „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“. Der Begriff klingt irre. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist aber eine wirklich gute Nachricht für all diejenigen, die Meisterin oder Meister, Fachwirt oder Fachwirtin, Techniker oder Erzieherin werden wollen. Wir haben uns in der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode ganz eindeutig dazu bekannt, dass wir die berufliche Bildung stärken wollen. Zu dieser Stärkung der beruflichen Bildung gehört die Veränderung des sogenannten Meister-BAföGs; das ist die Kurzbezeichnung dieses Gesetzes, die man sich auch gut einprägen kann. Wenn man sich fragt, wie viele Personen dieses Gesetz betrifft, dann muss man deutlich sagen, dass das Meister-BAföG im letzten Jahr von über 170 000 Menschen in Anspruch genommen wurde. Das heißt, es ist die größte, bedeutendste und erfolgreichste Fördermaßnahme, die wir im Bereich der beruflichen Weiterbildung haben. Sie erreicht sehr viele Menschen. Deswegen sind die Veränderungen dort sehr wichtig und für viele Menschen interessant. Wenn man es kurz charakterisiert, sind in diesem Gesetzentwurf drei Dinge zu finden: Erstens wird der Kreis derer, die diese Regelungen in Anspruch nehmen können, ausgeweitet. Zum Zweiten werden die Leistungen in vielfältiger Form und deutlich verbessert. Zum Dritten gibt es auch strukturelle Elemente, die den Veränderungen in der Berufs- und in der akademischen Welt entsprechen. Ganz kurz zu den Verbesserungen: Es gibt in vielfältiger Form höhere Leistungen, was die Zuschussanteile, aber auch was die Fördersätze anbetrifft. Zum Beispiel kann das Meisterstück mehr als bisher gefördert werden. Bei den Beiträgen für Maßnahmen, die man zum Beispiel für einen Meisterlehrgang entrichten muss, gibt es mehr Unterstützung. Hinzu kommen vielfältige Maßnahmen, die auf die spezielle Situation solcher Menschen zugeschnitten sind, die bereits im beruflichen Leben stehen und Familie haben; in diesem Gesetz finden sich also viele Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit. Außerdem wird der Bonus, der einem zusteht, wenn man die Meisterprüfung erfolgreich besteht, auf 30 Prozent erhöht. Dieser Anteil wird dann von dem Darlehen für die Maßnahmekosten, das aufgenommen wurde, erlassen. Die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten geschieht durch die Erhöhung des Vermögensfreibetrages auf über 40 000 Euro. Auch die strukturellen Veränderungen sind ganz wichtig. Uns geht es darum, die duale Ausbildung zu stärken. Ein Problem, das wir jetzt mit vielen Maßnahmen angehen, war in Deutschland immer die Durchlässigkeit, dass man also von der beruflichen in die akademische Ausbildung und umgekehrt wechseln kann. Jetzt wurde realisiert, dass zum Beispiel Studienabbrecher oder andere, die keinen Ausbildungsabschluss haben, trotzdem die Möglichkeit bekommen, eine Aufstiegsfortbildung gefördert zu absolvieren, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Prüfung mitbringen. Andersherum sollen auch Bachelorabsolventen die Möglichkeit haben, einen Meister zu machen. Wenn man sich vor Augen führt, dass in den nächsten zehn Jahren 200 000 Handwerksbetriebe einen neuen Chef oder eine neue Chefin brauchen, dann ist das natürlich eine ganz interessante Klientel. Deswegen ist dieser Schritt genauso wichtig wie die vielfältigen Maßnahmen, um Bürokratie abzubauen. Dass wir das heute beschlossen haben, ist ein gutes Signal, vor allen Dingen an die jungen Menschen, um zu demonstrieren: Das ist ein Bereich, der attraktiv ist und vielfältige Chancen bietet. Hemmschwellen für Fortbildungsinteressierte werden gesenkt, Sorgen und Ängste werden abgebaut, die Gleichwertigkeit zwischen akademischer und dualer Ausbildung wird betont – das ist ein wichtiges Instrument, um den Führungs- und Fachkräftenachwuchs für die Wirtschaft zu sichern –, und nicht zuletzt wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aufstiegsfortbildung, die auch mir persönlich besonders wichtig ist, verbessert. Ich denke, auch wenn es komisch heißt, ist es ein sehr wichtiges Gesetz. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Dazu hat der Kollege Dr. Stefan Kaufmann das Wort. Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Darstellung. – Wir reden ja zurzeit sehr viel über das Thema Fachkräftesicherung; auch Sie haben es in Ihrem kurzen Beitrag angesprochen. Welche konkreten Impulse für die Fachkräftegewinnung versprechen Sie sich denn von diesem dritten Änderungsgesetz, und wie wollen Sie diese umsetzen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zum einen geht es um Wertschätzung; das hatte ich eben angesprochen. Es wird ganz klar signalisiert, welche Bedeutung handwerkliche oder andere berufliche Ausbildungen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Moment drängen ganz viele junge Menschen in die Hochschulen. Hintergrund ist, dass die Kinder – und die Eltern unterstützen dies – natürlich immer gerne die höchsten Abschlüsse erreichen möchten. Durch die Stärkung der Möglichkeit, Meister zu werden, wird signalisiert, dass es sich auch lohnt, mit einer beruflichen Ausbildung zu beginnen. Im Anschluss daran hat man die Möglichkeit, Meister zu werden oder, wie das bisher realisiert wurde, eine akademische Ausbildung zu durchlaufen. Das heißt, es geht bei dieser jetzt finanziell entsprechend unterstützten und gesicherten Fortbildung um Wertschätzung, um Flexibilität und um Attraktivität. Das sind ganz wichtige Punkte, um Mut zu machen, um die Ängste und Sorgen, ob man eine Ausbildung zum Meister finanzieren kann, ein Stück weit abzubauen und um noch mehr als bisher dazu zu motivieren, Meister oder Meisterin oder auch Erzieher oder Erzieherin zu werden. Uns fehlen junge Leute, die eine berufliche Ausbildung durchlaufen, und wir müssen immer bedenken, dass wir die Meister brauchen, weil sie die Berechtigung haben, auszubilden. Dies ist sozusagen der Weg, über den es ermöglicht wird, dass Personen mit entsprechenden Erfahrungen – zum Beispiel auch aus der Wirtschaft – beruflich ausbilden. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt die Kollegin Brigitte Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, mich hat bei dieser Novelle etwas irritiert, dass Sie das Meister-BAföG, was die akademische Seite betrifft, nur für Studienabbrecherinnen und -abbrecher und für Menschen öffnen, die einen Bachelorabschluss haben. Warum öffnen Sie das Meister-BAföG eigentlich nicht generell, also auch für alle, die ein Studium gemacht und es auch voll abgeschlossen haben? Daneben irritiert mich, dass Sie nur von 16 500 zusätzlichen Förderfällen ausgehen. Das ist ja nicht unbedingt ein Hinweis darauf, dass Sie glauben, dass diese Novelle in Bezug auf das Meister-BAföG zu einem richtig großen Schub führen wird. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu Ihrer zweiten Frage: Seit es das Meister-BAföG per Gesetz gibt, wurden 1,7 Millionen Menschen damit erreicht. Ich habe von 171 000 Menschen im Jahre 2014 gesprochen, und 2015 erreichen wir mit diesem Gesetz vielleicht 170 000, 180 000 oder sogar über 200 000. Das sind wirklich beachtliche Größenordnungen. Wir können aber natürlich nur schätzen und wissen nicht, wie viele das wirklich in Anspruch nehmen werden. Das können wir hinterher spitz abrechnen. Die Erfahrungen nach ein, zwei oder drei Jahren werden dann eine etwas verlässlichere Grundlage sein. Das Gesetz soll eine Aufstiegsfortbildung anregen und unterstützen. Ein promovierter Architekt oder jemand, der einen vergleichbaren Abschluss hat, muss nicht unbedingt die Möglichkeit haben, einen finanziell unterstützten Meisterlehrgang zu realisieren. Ich glaube, es ist gerade eine Stärke, dass sich die unterschiedlichen Instrumente, also das Studierenden-BAföG und das Meister-BAföG, sehr zielgerichtet an die unterschiedlichen Zielgruppen wenden. Deswegen ist es aus meiner Sicht sowohl ordnungspolitisch als auch praktisch nicht notwendig – das wird mit diesem Gesetzentwurf nicht intendiert –, dass zum Beispiel provomierte Ingenieure die Möglichkeit erhalten, den Meister zu erwerben. Dieser Gesetzentwurf ist zum Beispiel für diejenigen gedacht, die nach dem Abitur eine Lehre gemacht, danach aber gar nicht praktisch gearbeitet haben, sondern in die Hochschule gegangen sind. Ich denke zum Beispiel an einen Tischler oder Schreiner, der nach seiner Ausbildung Design studiert hat und sich im Anschluss daran entscheidet, einen Betrieb zu übernehmen. Das konnte er bisher nur schwer – ihm fehlte ja die berufspraktische Qualifikation –, jetzt kann er diese gefördert erwerben. Ich glaube, das ist ganz handfest. Vizepräsidentin Petra Pau: Bevor wir fortfahren, gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir uns auf eine Frage- und eine jeweilige Antwortzeit verständigt haben. Zur Unterstützung gibt es hier ein optisches Signal. Sobald das rote Signal aufleuchtet, ist die Frage- bzw. die Antwortzeit in jedem Fall überschritten. Die nächste Frage stellt der Kollege Martin Rabanus. Martin Rabanus (SPD): Vielen Dank. – Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Wir freuen uns, dass das Kabinett den Gesetzentwurf jetzt auf den Weg gebracht hat. Vor der Sommerpause haben wir in der Koalition sehr intensiv darüber gesprochen, und mit diesem Gesetzentwurf sehen wir nun sozusagen ein Stück weit die Umsetzung dessen, was wir damals besprochen haben. Wir in der Koalition haben über die Sommerpause an einigen Stellen markiert, wo wir gerne zusätzliche Leistungsverbesserungen umsetzen wollen. Da steht eine erneute Erhöhung des Maßnahmebeitrags ebenso wie die des Belohnerlasses oder des Unterhaltszuschusses in Rede. Dass das am Ende eine finanzielle Frage ist, ist uns allen klar. Spricht denn für die Bundesregierung aus ordnungspolitischer Sicht etwas dagegen, solche Leistungsverbesserungen im weiteren Verfahren zu realisieren? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ordnungspolitisch überhaupt nicht. Wenn ich allerdings Prioritäten setzen sollte, dann wäre es ganz wichtig, den Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag weiter zu erhöhen. Das käme jedem einzelnen Vollzeitteilnehmer sofort zugute. Eine Erhöhung des Zuschussanteils zum Maßnahmebeitrag sehe ich als nachrangig an. Sie ist, glaube ich, nicht notwendig, wenn es um unser Ziel geht, möglichst viele Menschen zu einer Fortbildung zu animieren. Wir haben indirekte Möglichkeiten, die dazu führen, dass der Maßnahmebeitrag, zum Beispiel durch den Erfolgsbonus oder anderes, automatisch reduziert wird, etwa wenn sich jemand engagiert. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir würdigen ausdrücklich, dass Sie die Antwortzeit eingehalten haben. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Dr. Rosemarie Hein. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben im Vorfeld und auch heute immer wieder erklärt, dass mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes mehr Aufmerksamkeit auf die Familien gelegt werden soll, also bei einer Fortbildungsmaßnahme die Akzeptanz für die Familien erhöht werden soll. Ich möchte Sie gerne danach fragen, welche Regelungen dazu in diesem Gesetzentwurf verankert sind und ob es vielleicht möglich ist, dass der Zuschuss zu den jeweiligen Unterhaltsbeiträgen erhöht wird. Momentan ist der Zuschuss gleichbleibend, auch wenn die Unterhaltszahlungen erhöht werden, je nachdem, wie der Familienstand ist. Aber der größere Teil bleibt ein Darlehen. Haben Sie vor, an diesem Verhältnis etwas zu ändern? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja, das haben wir mit diesem Gesetzentwurf vor. Für alle: Es gibt bei der Förderung nach wie vor einen Darlehensanteil und einen anderen Teil, der wie beim klassischen BAföG direkt bezuschusst wird. Der Anteil des Zuschusses betrug beim Unterhalt bisher 44 Prozent. Die Höhe dieses Zuschusses liegt in diesem Gesetzentwurf bei 47 Prozent, der Anteil wurde also erhöht. Es finden sich in diesem Gesetzentwurf auch Erhöhungen bei den Aufschlägen für die Familienangehörigen, also für Eheleute, aber eben auch für die Kinder. Gleichzeitig sind auch Erhöhungen des Kinderzuschlages für ein Kind oder mehrere Kinder bei Alleinstehenden vorgesehen; denn in der Fortbildung zum Meister ist es wichtig, flexibel zu sein. Deswegen wurden hier die Alleinerziehenden besonders bedacht. Wir haben auch noch andere Dinge im Gesetzentwurf verankert. Bisher war es zum Beispiel möglich, für die Pflege eines Angehörigen oder Ähnliches eine Verlängerung zu bekommen. Wir werden es jetzt ermöglichen, dass bei Rückzahlungen des Darlehens auch Pflegezeiten zu Freistellungen oder zu einem Hinausschieben bis hin zu einem Erlass der Rückzahlung führen können. Besondere Familienbedingungen werden also sehr viel weiter gefasst, es geht nicht mehr nur um eine Unterstützung von Familien mit Kindern. Letztendlich ist es auch familienfreundlich, wenn die Leistungen erhöht werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich habe Ihre Wortmeldung gesehen, Kollege Gehring. Aber als Erstes ist jetzt Dr. Thomas Feist an der Reihe, und dann folgen Sie. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben davon gesprochen, dass die Erhöhung des Meister-BAföG und alles, was dazugehört – in diesem Zusammenhang haben Sie Familienkomponenten und das Meisterstück genannt –, aus Ihrer Sicht ein wesentlicher Beitrag dazu sind, die Reputation der dualen beruflichen Bildung in Deutschland aufzuwerten. Nun ist es so, dass gerade die Handwerkskammern beklagen, dass vonseiten der Europäischen Kommission immer wieder versucht wird, gegen den Meistertitel mit dem Argument der Mobilität vorzugehen. Wir haben gesehen, dass dort, wo wir die Meisterpflicht abgeschafft haben, zum Beispiel beim Fliesenlegerhandwerk, die Anzahl der Auszubildenden drastisch zurückgegangen ist. Sie selbst haben darauf hingewiesen, wie wichtig der Meistertitel ist, um junge Menschen auszubilden. Deswegen möchte ich Sie fragen: Sehen Sie die Erhöhung des Meister-BAföG und die damit verbundene gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland als wichtiges Signal für die weiteren Gespräche über dieses Thema in Europa? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja. Wir – die Politik, die Kammern und viele Abgeordnete – haben damals zusammen gekämpft, als es von europäischer Seite den ersten „Angriff“ – in Anführungsstrichen – auf den Meister gab. Es gibt wieder Signale, dass es unter Umständen erneut Thema wird. Das politische Dagegen-Agieren ist das eine. Aber ich meine, wenn die Attraktivität der Meisterfortbildung jetzt erhöht wird, dann wird das noch mehr dazu animieren, den Meister zu machen, und das wird sich auch in der Qualität niederschlagen. Denn es ist ein qualitätssicherndes Instrument. Deswegen glaube ich, dass es uns auch hilft, wenn sehr viele den Meisterabschluss anstreben, um nur von Meistern zu sprechen. Ich habe mich bei den Meisterfeiern, die ich in letzter Zeit besucht habe, immer darüber gefreut, in welcher Größenordnung junge Menschen das nach ihrer Ausbildung angestrebt haben. Das war sehr ermutigend. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Kai Gehring. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir sagen als grüne Bundestagsfraktion sehr deutlich: Wir brauchen mehr Meister, wir brauchen mehr Master, und wir brauchen mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Seit 1. Januar dieses Jahres gibt es beim Studierenden-BAföG die Regelung, dass der Bund 100 Prozent der Kosten und 100 Prozent der Verantwortung trägt. Beim Meister-BAföG gilt weiterhin der Schlüssel: 78 Prozent der Kosten und der Verantwortung werden vom Bund und 22 Prozent von den Ländern getragen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Deshalb möchte ich Sie erstens fragen: Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesländer Ihrer Novelle in dieser Form, unverändert, zustimmen? Meine zweite Frage ist, ob die Bundesregierung ihrerseits plant, wie beim Studierenden-BAföG etwas an der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern zu ändern. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wir planen das natürlich nicht, und wir haben in der Koalition auch ganz klar differenziert, welches BAföG der Bund zu 100 Prozent übernimmt. Was die Frage anbetrifft, was die Länder im Bundesrat machen oder welche Stellung sie beziehen, kann ich sagen – 78 Prozent Bund, 22 Prozent Länder –, dass die Gespräche mit den Ländern richtig gut waren – und Sie können mir glauben; ich habe langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Positionen, was Bund-Länder-Gespräche angeht – und dass wir uns sehr gut verständigt haben. Sie können vielleicht einmal darüber nachdenken, Herr Gehring, was mit den BAföG-Millionen, die in die Länder gegangen sind, zum Teil passiert ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Ernst Dieter Rossmann. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Im Nachgang zum Herrn Gehring: Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir nicht sagen müssen, was wir gerne sagen wollen, sondern dass wir mit unterstützen können, was geschieht. Deshalb kann ich Ihnen zunächst einmal sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine sehr gute Grundlage. Das kann noch besser werden. Zum Beispiel muss der Zuschussanteil beim Unterhaltsbeitrag wie beim Studierenden-BAföG auf 50 Prozent erhöht werden; er darf nicht bei 47 Prozent bleiben. Aber ich wollte insbesondere zur Aufklärung – weil wir noch eine Anhörung durchführen werden – nachfragen: Wie schätzen Sie die Belastung aus Ihrer empirischen Erfahrung ein, die Meister, Techniker, Fachwirte etc. in Bezug auf die Maßnahme-Aufwendungen haben? Dabei handelt es sich ja nicht um eine fiktive Größe; denn Sie haben den zuschussfähigen Beitrag schon ordentlich angehoben. Mich würde interessieren, in welchem „Range“ sich die Kosten im Wesentlichen bewegen und wie hoch der Durchschnittswert dessen ist, was man in Deutschland selber an Lehrgangs- und Prüfungskosten für eine Aufstiegsfortbildung zuschießen muss. Das haben Sie sicherlich mit erhoben. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Es gibt ein breites Angebot von denjenigen, die diese Maßnahmen durchführen, sodass wir eine Konkurrenzsituation haben. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf keine Erhöhung der Maßnahmekosten animieren – es ist doch ganz klar, dass die Anbieter kalkulieren, wie viel der Betreffende ersetzt bekommt etc. –, und deswegen haben wir uns darauf konzentriert, dass es für den Einzelnen besser wird, dass er also nachgelagert einen höheren Zuschuss für die Maßnahme erhält, die er gewählt hat, und daher 30 Prozent des Darlehens als Bonus erlassen bekommt, wenn er Erfolg hat, was sich natürlich auch in dem widerspiegelt, was er für die Maßnahme am Ende bezahlt. Wir haben ein ganz breit gefächertes Spektrum dazu, was die Maßnahmen kosten. Eine Durchschnittszahl sind 3 000 bis 4 000 Euro. Es gibt aber auch Maßnahmen, die über 10 000 Euro kosten. Die Durchschnittszahl, nach der Sie fragten, sind 3 000 bis 4 000 Euro. Das ist aber gar nicht so einfach zu ermitteln. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt die Kollegin Karin Binder. Karin Binder (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Anteil der geförderten Frauen beträgt nicht einmal ein Drittel aller Förderfälle. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Maßnahmen zu treffen, um den Frauenanteil zu erhöhen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist sehr wichtig, wobei der Frauenanteil je nach Gewerk oder Branche sehr unterschiedlich ist. Bei den Meisterfeiern sind sehr viele Friseurmeisterinnen oder Meisterinnen aus ähnlichen Berufen dabei; aber gerade in den technischen Bereichen – das gilt für die Kfz-Branche oder ähnliche Branchen – gibt es nur sehr wenig Meisterinnen. Das Gesetz hat mehrere Komponenten, die, glaube ich, gerade für Frauen attraktiv sind. Zum einen ist das die Leistungsverbesserung. Das heißt, es wird für die einzelne Frau einfacher, zu sagen: Ich traue mir das zu, ich gehe jetzt in eine solche Fortbildung, auch wenn ich während der Zeit der Ausbildung nichts verdiene; denn das, was ich im Hinblick auf meinen Bedarf bekomme, ist ausreichend. Frauen haben ja oft ein ausgeprägteres Sicherheitsbedürfnis. Da hilft es also, wenn man weiß, wie man den rückzuzahlenden Betrag zum Beispiel durch den Erfolgsbonus gestalten kann. Weiter ist es so, dass Frauen – wir finden das nicht in Ordnung –, was Familie anbetrifft, in der Regel immer noch stärker als Männer belastet sind. Deswegen stellt jede Verbesserung dort – zumal diejenigen, die hier realisiert werden – natürlich auch eine Förderung von Frauen dar. Sicher gilt das auch für Männer; aber manches betrifft überproportional Frauen. Auch ist die Tatsache zu nennen, dass die Alleinerziehenden hier eine besondere Unterstützung genießen. Ich glaube, dass die im Gesetz festgelegte höhere Flexibilität ganz wichtig ist: Es kommt auf den Durchschnitt der Maßnahmen bzw. die Maßnahmendichte in einem bestimmten Zeitraum an. Außerdem ist kein bestimmter, zum Beispiel monatlicher Rhythmus vorgesehen. Vielmehr kann man auf Familiensituationen flexibler reagieren, ohne aus der Förderung herauszufallen. Es gibt im Gesetz also vielfältige Details im Sinne von Flexibilität. Dabei haben wir besonders an Frauen gedacht. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Brigitte Pothmer hat das Wort. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, wir haben uns ja fraktionsübergreifend darauf verständigt, dass es gut ist, Flüchtlinge so schnell wie möglich durch Qualifizierung und Arbeit zu integrieren. Deswegen gibt es jetzt auch den Arbeitsmarktzugang bereits nach drei Monaten. Es wird jetzt so wie beim Studierenden-BAföG auch beim Meister-BAföG davon ausgegangen, dass eine 15monatige Wartefrist absolviert werden muss, wenn man aus anderen Ländern hierherkommt. Halten Sie das nicht für eine Entscheidung, die die schnelle Integration durch Qualifizierung und Arbeit eher konterkariert als fördert? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Es ist so, dass auch hier – genauso wie beim Studierenden-BAföG – gilt, dass man nach 15 Monaten antragsberechtigt ist, falls man – in Anführungsstrichen – etwa nur geduldet ist. Bei einer Reihe Aufenthaltstitel kann man sofort vom nächsten Tag an – genau wie beim Studierenden-BAföG – diese Maßnahmen nutzen. Es ist also offen: Diejenigen, die jetzt als Flüchtlinge kommen, können sich um ein solches BAföG bemühen. Aber für jemanden, der mit einer ganz anderen beruflichen Ausbildung aus einem fremden Land kommt, wird, glaube ich, der erste Schritt nicht sein, nach kurzer Zeit ein Meister-BAföG zu beantragen. Die Tatsache, dass man nach einer kurzen Zeit – nach drei Monaten – arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen kann, ist ja etwas grundsätzlich anderes; denn dann verdient man seinen Lebensunterhalt. Das ist etwas anderes als die Bereitstellung einer staatlichen Förderung. Uns kam es generell darauf an, ein sinnvolles Verhältnis zum Asylbewerberleistungsgesetz herzustellen, dass das mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz harmoniert. Es soll nicht so sein, dass jemand, der sich – dabei denke ich an einen klassischen Studenten – an einer Hochschule einschreibt, plötzlich sehr viel mehr Geld als ein Familienvater erhält, der sich nicht einschreiben kann. Der Gleichklang der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen war für uns ein wichtiger Grund für diese 15 Monate. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Rosi Hein das Wort. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, in dem Referentenentwurf soll nach unserer Information enthalten sein, dass die Überprüfung der Anwesenheit von Geförderten bei Maßnahmen verschärft werden soll. Ist das so? Und, wenn ja, welche Gründe gibt es denn, so vorzugehen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ich habe noch einmal nach hinten zu meinen Mitarbeitern geguckt; denn so etwas könnte ja im Gesetz versteckt sein. Meine Mitarbeiter, die hundertprozentig genau wissen, was an jeder Stelle im Gesetz steht, sagen aber: Das ist nicht so. Es würde auch dem widersprechen, was wir im Hinblick auf größere Flexibilität erreichen wollen. Entscheidend ist, dass regelmäßig teilgenommen wird. Die Anforderungen dafür sind jetzt flexibler. Das heißt, dass nicht jeder Kurs vollständig besucht werden muss, wenn man ein familiäres Problem – es gibt aber auch andere Gründe – hat. Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Martin Rabanus hat das Wort. Martin Rabanus (SPD): Frau Ministerin, ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Flüchtlingen und möchte eine Querverbindung zu der Novelle zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz herstellen. In der kürzlich durchgeführten Anhörung haben einige Sachverständige vorgetragen, dass es immer wieder schwierig sei, die für ein Berufsqualifikationsfeststellungsverfahren notwendigen Mittel aufzutreiben, und dass gegebenenfalls im AFBG entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen werden könnten. Ich fand, dass das ein ganz charmanter Gedanke ist. Ich habe das allerdings noch nicht intensiv durchdacht. Meine Frage an Sie: Haben Sie sich – persönlich, aber auch im Ministerium – darüber Gedanken gemacht, ob das eine Variante wäre – natürlich nur bei Qualifikationsniveaus, die sich zuordnen lassen –, um zu einer verstärkten Förderung zu kommen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wir haben darüber nachgedacht. Aber ich finde es im Gegensatz zu Ihnen nicht charmant, das so zu machen; denn an anderer Stelle gibt es bereits entsprechende Fördermöglichkeiten. Wenn jemand anerkannt wird und den entsprechenden Status hat, kann er sofort alle Möglichkeiten nutzen, die das Arbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit eröffnen. Die Bundesagentur für Arbeit kann jetzt schon jemandem, der geduldet ist, also unter Umständen das Land wieder verlassen muss – das gilt aber wahrscheinlich vor allem für diejenigen mit einer guten Bleibeperspektive –, alle vorhandenen Unterstützungsleistungen insbesondere im Rahmen der Finanzierung der Berufsqualifizierungsfeststellung zukommen lassen. – Das, wonach Sie gefragt haben, passt auch nicht in das Gesetz zum Meister-BAföG. Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Rossmann stellt die nächste Nachfrage. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Frau Ministerin, Sie hatten bei meiner ersten Nachfrage auf die Differenziertheit im Bereich der Aufstiegsfortbildung hingewiesen. Wir hören immer wieder, dass es in bestimmten Gewerken nicht immer leicht ist, in 48 Monaten das gesamte Programm abzuwickeln. Können Sie sich vorstellen, insbesondere im Hinblick auf das, was wir in der Anhörung zu bedenken haben, die 48-Monate-Begrenzung zu öffnen und zu flexibleren Lösungen zu kommen, damit auch kleine Gewerke eine Chance haben und es nicht durch weite Wege zu Belastungen kommt, oder muss es bei der starren gesetzlichen Schranke dieser 48 Monate bleiben? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wenn man von der Praxis in den letzten Jahren ausgeht, dann stellt man fest, dass es keinen Verlängerungsbedarf gibt. Manchmal werden Berufsgruppen genannt, in denen es für die Meisterklasse nicht so viele Bewerber gibt, wie zum Beispiel bei den Goldschmieden. Aber die Realität hat gezeigt, dass es keinen Bedarf gibt. Schon jetzt gibt es in Ausnahmefällen Möglichkeiten der Flexibilität. Aber wir haben die Sorge, dass eine generelle Öffnung von den Trägern der Maßnahmen genutzt wird, um ihren Ertrag bzw. Gewinn zu erhöhen. Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Kai Gehring hat eine Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns bewegt die Frage, wie nach Auffassung der Bundesregierung gerade im Bereich der sogenannten Mangelberufe das Fachkräftepotenzial stärker gehoben werden kann. Konkret: In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs heben Sie hervor, dass mit der zweiten Änderung 2009 die Aufstiegsfortbildungsförderung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher aufgenommen wurde und dass es sich nun um die drittgrößte Gefördertengruppe handelt. Das ist ganz klar ein Erfolg. Meine Frage ist jetzt, wie sich das bei den Altenpflegeberufen im ambulanten und im stationären Bereich niedergeschlagen hat, die ebenfalls 2009 aufgenommen wurden. Hat das in diesem Mangelberuf zu erheblichen Steigerungsraten bei der Gefördertenquote beigetragen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Nicht so wie bei den Erzieherinnen und Erziehern. Aber das ist sozusagen die gesetzliche Grundlage. Dass es diese Möglichkeit gibt, wirkt jedenfalls befördernd. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Wortmeldungen zum Bericht der Ministerin liegen mir nicht vor. Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Die Kollegin ­Kotting-Uhl hat dazu das Wort. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte die Bundesregierung gern zum heute im Kabinett beschlossenen Nachhaftungsgesetz befragen. Soll ich einfach fragen, und dann entscheidet es sich, wer antwortet? Vizepräsidentin Petra Pau: Wir haben die Verabredung, dass die Ministerin, soweit es ihr möglich ist, auch auf weitere Fragen zur heutigen Kabinettssitzung antwortet. Da die Regierungsbank sehr gut gefüllt ist, gehe ich davon aus, dass sie Unterstützung erfahren wird, wenn sie diese benötigt. Also, stellen Sie erst einmal Ihre Frage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gerne von der Bundesregierung wissen, ob die Ausgliederung von Uniper aus E.ON dazu führt, dass Uniper im Sinne des heute beschlossenen Nachhaftungsgesetzes nicht für die anfallenden Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls haften müsste. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Es ist ganz klar, dass man das vermuten kann, was auch Sie vermuten. Die Tatsache, dass es dieses Nachhaftungsgesetz gibt, sendet das Signal aus, dass eine solche Ausgründung nicht zu einer Entlastung von Haftung führen kann. Wir sehen das unter Umständen als Fingerzeig, dass man darauf reagiert hat. Wenn die Ausgründung stattfinden würde, dann greift das Gesetz. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Krischer hat das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Erläuterungen. – Nun haben wir die Situation, dass E.ON schon Aktivitäten gezeigt und solche Ausgründungen vorgenommen hat. Es gibt zwei Gesellschaften. Es gibt auch in anderen Unternehmen Überlegungen. Wie ist denn der weitere Zeitplan der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes? Was ist vorgesehen, damit im weiteren Verfahren möglicherweise nicht Fakten geschaffen werden können? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: An Spekulationen beteiligen wir uns natürlich nicht. Wenn aber solche Ausgründungen geschehen: Es ist das Gesetz ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens gültig. Es verhindert, dass man sich unter Umständen aus der Haftung stehlen kann. Geplant ist das Inkrafttreten des Gesetzes für den 1. Januar 2016. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Kotting-Uhl. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, ich kann Ihre Aussage nicht ganz nachvollziehen, dass das Gesetz dann greift, wenn diese Ausgründung stattfindet. Ich will dazu sagen: Ich halte dieses Gesetz für absolut wichtig. Es ist ein guter, erster Schritt. Aber genau für den Fall, dass Uniper ausgegliedert wird, aber die AKW-Sparte – das ist die Reaktion auf das angekündigte Gesetz – beim Mutterkonzern bleibt, nützt die Parole „Eltern haften für ihre Kinder“ nichts mehr, weil das Kind ausgegliedert ist und das Kind nicht für die Eltern haftet. Welche Überlegungen gibt es, sicherzustellen, dass alle ausgegliederten Teile eines Konzerns in der Haftung bleiben? Oder ist das gar nicht möglich? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das, was wir heute mit dem Gesetzentwurf beschlossen haben, ist das, was der Vizekanzler meint, wenn er sagt: Eltern haften für ihre Kinder. – Das heißt, bei einer Ausgründung kann man sich nicht aus der Haftung stehlen. Der Gesetzentwurf wird jetzt von der Bundesregierung vorgelegt und in diesem Parlament beraten. Es kann Änderungsanträge geben, wenn sie notwendig sein sollten. Aus unserer Sicht ist das eigentlich nicht der Fall. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich beende nun die Befragung zu Themenbereichen der heutigen Kabinettssitzung. Gibt es darüber hinaus sonstige Fragen an die Bundesregierung?  – Die Kollegin Lisa Paus hat das Wort. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte die Bundesregierung fragen, ob das Thema des VW-Abgasmanipulationsskandals heute im Kabinett eine Rolle gespielt hat und ob es erste Ergebnisse der Kommission oder Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ich war ja im Kabinett und kann sagen: Das war kein Thema. Vizepräsidentin Petra Pau: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich beende die Befragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde Drucksache 18/6300 Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist interfraktionell vereinbart, dass die später folgende Aktuelle Stunde um 16.30 Uhr beginnen soll. Die Fragestunde sollte entsprechend früh enden. Da ich aber die Fragen, welche zur mündlichen Beantwortung noch vorgesehen sind, hier vor mir habe, bin ich optimistisch, dass wir die Fragestunde nicht verkürzen müssen, um mit der Aktuellen Stunde pünktlich zu beginnen. Wir kommen nun also zu den mündlichen Fragen auf Drucksache 18/6300. Sie werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Fragen 1 und 2 des Kollegen Herbert Behrens werden entsprechend unserer Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Fragen 3 und 4 des Kollegen Stephan Kühn sollen schriftlich beantwortet werden. Die Fragen 5 und 6 des Kollegen Oliver Krischer und die Frage 7 der Kollegin Katja Keul werden auch entsprechend unserer Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Fragen 8 und 9 des Kollegen André Hahn sollen schriftlich beantwortet werden. Zur Erklärung für diejenigen, die uns hier zuschauen und wissen wollen, warum diese Fragen schriftlich beantwortet werden: Die damit angesprochenen Themen werden im Laufe der Sitzungswoche an anderer Stelle behandelt, und deshalb werden sie heute hier nicht mündlich beantwortet. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Verfügung. Die Fragen 10 und 11 der Kollegin Katrin Kunert werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/4641 zum Sachverhalt der Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerk­neubauvorhaben Flamanville 3 hinzugewonnen (vergleiche Plenarprotokoll 18/99, Anlage 20), und welche Schritte plant sie für einen entsprechenden Erkenntnisgewinn (gegebenenfalls bitte mit zugehörigen zeitlichen Angaben)? Frau Schwarzelühr-Sutter, Sie haben das Wort. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Kollegin Kotting-Uhl, seit der Antwort auf Ihre mündliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/4641 am 22. April dieses Jahres wurde die Bundesregierung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde Frankreichs, ASN, über die weiteren Schritte informiert. Derzeit wird das vom Hersteller Areva vorgeschlagene Untersuchungsprogramm für eine mögliche Nachbewertung der Sicherheit der einzelnen Bauteile des Reaktordruckbehälters durch die ASN bewertet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor und sind nun abzuwarten. Die ASN informierte bisher sehr transparent über das Vorgehen und stellte auch ihre Erkenntnisse und Dokumente auf der Internetseite der ASN zur Verfügung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat gute Kontakte zur französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und wird die Entwicklungen in Frankreich weiterhin aufmerksam verfolgen und mit den französischen Ansprechpartnern in den bilateralen Gremien fachlich erörtern. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Kotting-Uhl, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich möchte betonen: Wir reden heute nicht über Gundremmingen. Erste kurze Nachfrage: Gibt es einen Zeitplan der ASN? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir gehen davon aus, dass das Untersuchungsprogramm nicht vor Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Bundesumweltministeriums ist mit einem Abschluss der Sicherheitsprüfung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ASN nicht vor Ende des Jahres 2016 bzw. vor Anfang des Jahres 2017 zu rechnen. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Kotting-Uhl, Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage natürlich deshalb nach dem Zeitplan, weil das in Frankreich vorgesehene Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3 mit der Abschaltung von Fessenheim in Verbindung gebracht wird. Da der Zeitablauf so aussieht, dass man nicht damit rechnen kann, dass Flamanville 3 bis 2018 fertiggebaut sein wird – das wäre außerhalb jeglicher Logik –, und dass damit auch das angekündigte Abschaltdatum für Fessenheim, 2018, nicht gehalten werden kann: Wird Deutschland sich bilateral dafür einsetzen, dass auf die Abschaltung Fessenheims unabhängig vom Fertigbau Flamanvilles 3 hingearbeitet wird? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sie spielen auf das Gesetz an, das Frankreich vor kurzem beschlossen hat, nämlich das „Loi de Programmation pour la Transition Énergétique“. Es geht dabei um die Gesamtkapazität. Im Prinzip ist es so: Wenn Flamanville in Betrieb geht, könnte Fessenheim abgeschaltet werden, um die Gesamtkapazität, wie es im Gesetz festgeschrieben ist, zu erreichen. Der französische Staatspräsident Hollande hat mehrfach bekräftigt und immer wieder angekündigt, das Atomkraftwerk Fessenheim stillzulegen. Auch die französische Umweltministerin Royal hat gegenüber unserer Umweltministerin, Dr. Barbara Hendricks, mit Verweis auf das französische Energiewendegesetz die Absicht zur Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim grundsätzlich bekräftigt. Natürlich nimmt die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung in Süddeutschland, der deutschen Bevölkerung sehr ernst. Wir haben uns mehrfach mit Nachdruck für eine Stilllegung eingesetzt und werden das auch weiterhin tun. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen zur Frage 12 liegen mir nicht vor. Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 13 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, die Frage 14 der Kollegin Bärbel Höhn und die Fragen 15 und 16 der Kollegin ­Annalena Baerbock werden schriftlich beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung steht Staatsminister Michael Roth zur Verfügung. Die Frage 17 der Kollegin Kathrin Vogler soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 18 der Kollegin Heike Hänsel auf: Wie viele afghanische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von deutschen Entwicklungsorganisationen in Kunduz sind derzeit mit dem Leben aufgrund der Taliban-Übernahme von Kunduz bedroht, und was genau plant die Bundesregierung zu deren Schutz zu tun? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin ­Hänsel, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Selbstverständlich ist sich die Bundesregierung ihrer herausgehobenen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den sogenannten Ortskräften, in Afghanistan bewusst. Sie wissen, dass wir jeder Ortskraft, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die Bundesregierung individuell gefährdet ist, eine Möglichkeit zur Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland anbieten. Alle unsere Ortskräfte, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind über diese Möglichkeit im Fall einer individuellen Bedrohung informiert worden. Jede Gefährdungsanzeige, die von einer Ortskraft gestellt wird, wird in einem individuellen Verfahren geprüft. In Kunduz sind gegenwärtig 109 Afghaninnen und Afghanen insbesondere für die GIZ und für die KfW tätig. Keine dieser 109 Personen hat seit der Übernahme von Kunduz durch die Taliban eine Gefährdungsanzeige bei der Bundesregierung gestellt. Auch die GIZ ist in ständigem Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für sie und die KfW tätig sind. Von dort wurden ebenfalls keine Bedrohungen angezeigt. Selbstverständlich – das will ich Ihnen allen versichern – wird die Bundesregierung die Lage in Kunduz im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin sehr aufmerksam verfolgen. Wir sind erst einmal froh, dass Kunduz wieder von den Taliban befreit werden konnte. Aber das heißt nicht, dass wir in unserer Aufmerksamkeit gegenüber den Beschäftigten nachlassen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke, Herr Staatsminister. – Wir haben die Information bekommen – das ist dann doch etwas widersprüchlich –, dass die Bundesregierung davon ausgeht, in Kunduz seien noch keine Ortskräfte zu Schaden gekommen, zu denen größtenteils telefonischer Kontakt bestehe; nach vorliegenden Informationen hätten sie auch die Stadt verlassen. Das hört sich ein bisschen anders an als das, was Sie sagen. Deshalb möchte ich noch einmal nachfragen: Wie verbindlich und konkret sind der Austausch mit den Ortskräften und die Fürsorge für jede einzelne Person? Hier werden ungefähre Angaben gemacht. Mich würde interessieren: In welcher Form geschieht das? Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das macht. Gibt es eine zuständige Person? Wie konkret ist im Moment der Kontakt mit den afghanischen Ortskräften? Wie ist es möglich, eine Evakuierung oder eine Ausreise zu organisieren? Wie verbindlich machen Sie das? Vielleicht können Sie ein paar Sätze dazu sagen. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Hänsel, derzeit befinden sich nach unserer Kenntnis noch 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kunduz. Alle anderen haben die Region verlassen. Zu Ihrer zweiten Frage, die sich unmittelbar daran anschließt, nämlich wie die Bundesregierung Kontakt hält, will ich Ihnen kurz das Verfahren schildern: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in einem regelmäßigen Kontakt zu ihren Teamleitern, und die Teamleiter wiederum stehen in einem regelmäßigen Austausch mit einem sogenannten – sehen Sie mir jetzt den englischen Begriff nach – Risk Management Office. In Afghanistan gibt es neun solcher Büros, die für die Sicherheit aller GIZ- und KfW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen. Dabei geht es um Information. Dabei geht es um Beratung. Dabei geht es auch um Trainingsangebote. Diese RMOs haben ein Budget von 15 bis 16 Millionen Euro. Sie werden zu 40 Prozent aus dem Etat des Bundesentwicklungsministeriums und zu 60 Prozent aus meinem Haus finanziert. Die GIZ betreibt im Auftrag der Bundesregierung diese Einrichtungen. Als Ansprechpartner für alle Mitarbeiter dient der sogenannte Radio Room in Kunduz, der momentan von Taloqan aus arbeitet. Der Radio Room ist die Kontaktstelle des RMO, also des Risk-Management-Büros, das über Funk ununterbrochen erreichbar ist, 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Wir wissen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder Ortskräften der Bundeswehr, dass die Asylgewährung hier in Deutschland teilweise nur sehr schleppend stattfindet. Von fast 1 700 Ortskräften, die eine Gefährdung angezeigt haben, konnten knapp 500 mit ihren Familien oder Familienangehörigen wirklich ausreisen, also ungefähr ein Drittel. Meine Frage: Wie ist das im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit? Gibt es da im Moment konkrete Gefährdungsanzeigen, und wie lange sind sie gegebenenfalls in Bearbeitung? Wie kann man aus Ihrer Sicht bei insgesamt noch 1 650 Ortskräften in der Entwicklungszusammenarbeit eine schnelle Evakuierung ermöglichen? Schnelles Agieren ist gefragt; denn in Kunduz haben die Taliban sogar Autos der GIZ erobert, und wir wissen nicht, was sie da alles an Informationen und Daten finden. Deshalb: Wie machen Sie eine schnelle Evakuierung, eine schnelle Sicherung und unbürokratische Ausreise dieser Ortskräfte möglich? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielleicht erlauben Sie mir, Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Hänsel, dass ich hier noch einmal ganz kurz das Verfahren darstelle. – Es handelt sich um eine individuelle Möglichkeit eines jeden Mitarbeiters und einer jeden Mitarbeiterin. Jede Ortskraft kann eine solche Gefährdungsanzeige stellen. Es wird ein Gespräch mit der Mitarbeiterin oder mit dem Mitarbeiter geführt, und dann werden die entsprechenden Argumente vorgetragen. Ich will Ihnen versichern, dass wir im Zweifelsfall immer zugunsten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters entscheiden. Ich gebe durchaus zu, dass es sich hierbei um ein nicht unaufwendiges Prüfungsverfahren handelt. In einem ersten Schritt wird die Gefährdungsanzeige geprüft. Dem schließt sich natürlich ein entsprechendes Visumsverfahren an. Mitunter reist der Mitarbeiter auch nicht alleine aus. Er hat die Möglichkeit, seine Kernfamilie mitzunehmen. Von daher gibt es, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, rund 1 300 Familienangehörige, die schon ausreisen konnten. Ein letzter Hinweis: Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht alle Ortskräfte, die einen Antrag gestellt und auch eine Genehmigung bekommen haben, reisen aus. Viele bleiben da. Eine Differenzierung nach „Mitarbeiter des BMVg“ und „Mitarbeiter der GIZ“ oder „Mitarbeiter der KfW“ kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vornehmen. Das müsste ich Ihnen nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Nouripour, die Frage 21 der Abgeordneten Dağdelen und die Frage 22 des Abgeordneten Beck (Köln) sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Frage 23 des Abgeordneten Beck (Köln), die Frage 24 der Abgeordneten Dağdelen, die Fragen 25 und 26 der Abgeordneten Jelpke, die Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Zimmermann (Zwickau), die Frage 29 des Abgeordneten Hunko und die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Ströbele werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Frage 32 der Abgeordneten Höhn wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Frage 33 des Abgeordneten Hunko und die Frage 34 der Abgeordneten Hänsel werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Frage 35 der Abgeordneten Vogler wird schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich unterbreche die Sitzung des Deutschen Bundestages bis zum Aufruf des Zusatzpunktes „Aktuelle Stunde zur Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara“ um 16.30 Uhr. (Unterbrechung von 15.35 bis 16.31 Uhr) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lage in der Türkei nach dem Terroranschlag in Ankara Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als erste Rednerin Claudia Roth von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind schockiert über den schrecklichen, über den mörderischen Terroranschlag in Ankara mit so vielen Verletzten, mit Hunderten von Verletzten und mit so vielen Toten. Unser tief empfundenes Mitgefühl richtet sich an die Hinterbliebenen der Opfer. (Beifall im ganzen Hause) In die Trauer mischt sich aber auch Wut darüber, dass es in einem so allumfassend sicherheitsüberwachten Land wie der Türkei nun schon zum dritten Mal nach Diyarbakır im Juni, nach Suruҫ im Juli überhaupt zu einem derart tödlichen Angriff kommen konnte, der wieder der linksliberalen HDP und der demokratischen Zivilgesellschaft gegolten hat. Wo, so frage ich, ist Sicherheit für die, die sich um Frieden und für ein Ende der Gewalt in der Türkei einsetzen? Wo sind Untersuchungen und Aufklärungen über die Hintermänner der Verbrechen? Ich finde es zynisch, wenn es nach dieser Tragödie kein Einhalten gibt, sondern schon einen Tag nach dem Blutbad die türkische Luftwaffe wieder Angriffe auf kurdische Dörfer fliegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Terroranschlag von Ankara ist der vorläufig letzte Höhepunkt in einer blutigen Spirale der Gewalt. Früher relativ stabil in einer lichterloh brennenden Region steht die Türkei heute selbst an einem Abgrund. Das muss uns zutiefst beunruhigen und besorgen. Seit den letzten Wahlen, die nicht das von Erdoğan erhoffte Ergebnis gebracht haben, erlebt die Türkei einen Wahlkampf, in dem jedes Mittel geheiligt scheint, wenn es zum Erfolg führt: zur Alleinherrschaft der AKP, zum Umbau der Türkei hin zu einer Autokratie à la Putin. Bürgerkriegsähnliche Zustände, Städte und Dörfer im Ausnahmezustand, tote Zivilisten, aber auch von der PKK getötete Polizisten und Soldaten, die Pressefreiheit hinter Gittern, Zeitungen werden verboten, Fernsehsender werden geschlossen, Redakteure werden verhaftet: Wie um alles in der Welt soll so eine freie und eine faire Wahl überhaupt stattfinden können? Erdoğan schafft Feindbilder. Er kriminalisiert politische Gegner und eine demokratische Opposition. Er spaltet die Gesellschaft in „wir“ und „jene“. Jene, das sind seine Feinde. Diese Spaltung und diese zunehmende Gewalt sind ein brandgefährliches Gift, das sich auch bei uns verbreiten kann. Auch das muss uns zutiefst besorgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber bei aller Kritik: Richtig ist auch, dass die Türkei seit Jahren Flüchtlinge aufgenommen hat, über 2,5 Millionen Menschen. Die Türkei ist das Land, das die höchste Zahl beherbergt. Bisher hat das keine Unterstützung gefunden und eigentlich auch nicht interessiert. Jetzt, wo die Flüchtlinge nach vier Jahren des Blutvergießens bei uns ankommen, wird reagiert. Aber Flüchtlingspolitik, die auf eine Bekämpfung von Fluchtursachen zielt, kann doch nicht in der Absicherung und Abschottung einer Grenze in Zusammenarbeit mit dem türkischen Militär bestehen, auch nicht in dem Vorhaben, die Türkei zum sicheren Herkunftsland umzudeklinieren. Das ist zu Außenpolitik mutierte Innenpolitik, die von dem Interesse geleitet ist, Flüchtlinge fernzuhalten. Mit der Realität in der Türkei hat das nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum Frau Merkel gerade jetzt in die Türkei fährt, in der sie absolut vermintes Gebiet betritt, und mit ihrem Besuch de facto den Wahlkampf von Erdoğan unterstützt, ist mir völlig unverständlich. Aber wenn Sie, liebe Frau Merkel, Herrn Erdoğan treffen, dann erwarten wir, dass Sie selbstverständlich auch mit der Opposition reden, dass Sie sich mit der CHP, also der sozialdemokratisch orientierten Partei, treffen, dass Sie sich mit der HDP treffen. Wir erwarten, dass Sie Selahattin Demirtas, dem Vorsitzenden der HDP, angesichts der vielen Toten beim Anschlag auf die Friedensdemo unser aller Mitgefühl aussprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir erwarten, dass Sie sich mit den Aktivisten vom Gezi-Park treffen, mit den bedrohten Journalisten, mit den religiösen Minderheiten. Bitte kritisieren Sie offen die dramatische Polarisierung in der Türkei, die Kriminalisierung Andersdenkender, den erbarmungslosen Krieg gegen die Zivilbevölkerung in den kurdischen Gebieten! Sprechen Sie klare Worte, Frau Merkel, und liefern Sie sich zwei Wochen vor der Wahl nicht der Propagandamaschinerie des türkischen Präsidenten aus! Wir haben doch das allergrößte Interesse daran, dass in der Türkei wieder Demokratie einkehrt, dass Menschenrechte geachtet werden und dass wir dort nicht Putin’sche Verhältnisse bekommen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Dr. Andreas Nick von der CDU/CSU hat als nächster Redner das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bestürzt, und wir trauern gemeinsam mit dem türkischen Volk um die Opfer des entsetzlichen Terror­anschlags in Ankara. Hierzu sprechen wir vor allem anderen den Angehörigen der Opfer unser Beileid und Mitgefühl aus. Wieder hat der Terrorismus sein entsetzliches Gesicht gezeigt; in großer Zahl wurden Menschen getötet und schwer verletzt, die sich für Gewaltlosigkeit und friedliches Zusammenleben eingesetzt haben. Wir wollen uns hier bewusst nicht an Spekulationen, Verschwörungstheorien und voreiligen Schuldzuweisungen beteiligen. Aber in einem sind wir uns in diesem Haus hoffentlich alle einig: Alle Kräfte in der Türkei, die ein friedliches Zusammenleben wollen, sind jetzt aufgefordert, zusammenzustehen und einer weiteren Eskalation der Gewalt entgegenzuwirken. Die Türkei befindet sich in einer komplexen außen- und innenpolitischen Lage. Bei der Gesamtbeurteilung der aktuellen Situation ist es sicherlich nicht förderlich, sich nur auf einzelne Aspekte zu beziehen. Eine differenzierte Betrachtung ist notwendig. Bereits im Januar dieses Jahres habe ich an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir gerade als Freunde der Türkei manche innenpolitischen Entwicklungen, etwa im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und des Umgangs mit Minderheiten, mit Aufmerksamkeit und durchaus auch mit Sorge beobachten. Schon im Vorfeld der Parlamentswahlen im Juni hat sich die innenpolitische und gesellschaftliche Polarisierung in der Türkei zweifelsohne weiter zugespitzt; ich habe es bei einem Besuch im April in Ankara in vielen Gesprächen selbst erfahren. Das Ergebnis der Parlamentswahlen im Juni haben wir dann in diesem Hause in durchaus breiter Übereinstimmung als Ausdruck der demokratischen Reife der türkischen Gesellschaft begrüßt. Aber ich habe bereits damals darauf hingewiesen, dass dieses Ergebnis allen Beteiligten abverlangen wird, sehr verantwortungsvoll damit umzugehen, um nicht die Chance zu verspielen, die darin für die Türkei liegt. Es ist leider wahr, dass sich die parteipolitische Aufstellung in der Türkei zunehmend an religiös-weltanschaulichen und ethnischen Trennungslinien orientiert – zwischen Religiösen und Laizisten, Sunniten und Aleviten, kurdischer Minderheit und türkischen Nationalisten. Das hat es jedenfalls nicht leichter gemacht. Ich glaube, wir verurteilen einvernehmlich und ausdrücklich die Gewaltexzesse der letzten Monate in der Türkei. Die Angriffe auf die Parteien HDP und CHP, auf die Zeitung Hürriyet, aber auch die tödlichen Attacken auf türkische Sicherheitskräfte haben nicht nur Menschenleben gefordert, sondern sie sind geeignet, auf Dauer die Demokratie im Land zu destabilisieren. Lassen Sie mich in aller Klarheit hinzufügen: Wir legen Wert darauf, dass innenpolitische Konflikte in der Türkei nicht gewalttätig ausgetragen werden – im Übrigen auch nicht hier bei uns in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Besonders wichtig ist daher jetzt, dass in der Türkei am 1. November eine wirklich freie, geheime und gleiche Parlamentswahl in allen Regionen des Landes so stattfindet, dass in deren Folge eine legitimierte Regierung gebildet werden kann, auch dann, wenn sich das Ergebnis der Parlamentswahl vom Juni im Grundsatz wiederholen sollte. Es ist zweifellos eine Tragödie, dass der durchaus vielversprechend verlaufende Versöhnungsprozess mit der kurdischen Minderheit aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate zum Erliegen gekommen ist. Bei aller berechtigten Kritik am Vorgehen der türkischen Regierung in den letzten Monaten darf aber auch nicht vergessen werden, dass die PKK eine terroristische Organisation ist und auch bei uns in Deutschland zu Recht als verfassungsfeindlich eingestuft wird. (Heinz Wiese (Ehingen) [CDU/CSU]: So ist es!) Dass sich die Türkei mit kurdischen Autonomiebestrebungen an ihren Grenzen schwertut, kann nicht überraschen. Aber der innerstaatliche Versöhnungsprozess darf nicht aufgegeben werden. Er muss schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Ich bin überzeugt: Auch die HDP kann einen wichtigen Beitrag zu dessen Gelingen leisten. Gerade mit Blick auf die Brandherde im Mittleren Osten und in Nordafrika kommt der Türkei eine entscheidende Rolle zu. Die Türkei liegt an einer geostrategischen Schnittstelle zwischen Europa und Asien. Die Türkei hat in den vergangenen Jahren mehr als 2 Millionen Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak aufgenommen – mehr als alle Länder der EU zusammen. Liebe Kollegin Roth, ich darf daran erinnern: Kollege Annen, Kollege Kiesewetter und ich waren Ende Fe­bruar in einem Flüchtlingslager an der türkisch-syrischen Grenze. Wir haben uns in der Tat für dieses Thema interessiert und sind mit sehr tiefen und bewegenden Eindrücken nach Hause gekommen. Wir haben von der Türkei stets eine unzweideutige Haltung gegenüber ISIS angemahnt ebenso wie eine verbesserte Zusammenarbeit mit den türkischen Sicherheitsbehörden, um den Transit von Extremisten aus Europa nach Syrien und in den Irak und zurück wirksamer kontrollieren und möglichst unterbinden zu können. Bei aller berechtigten Kritik an der Regierung ­Erdoğan: Die Türkei ist und bleibt für uns ein wichtiger strategischer Partner. Das geht weit über die aktuellen Bemühungen hinsichtlich der Flüchtlingsthematik hi­naus. Es ist in unserem wohlverstandenen eigenen Interesse, den Dialog mit der Türkei zu pflegen und weiterzuentwickeln. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass die Bundeskanzlerin in den kommenden Tagen zu Gesprächen nach Ankara reisen wird. Wir wünschen ihr dafür viel Erfolg. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein bescheuertes Timing! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das kannst du wohl sagen! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätte auch in zwei Wochen fahren können!) Wir haben ein vitales Interesse an einer wirtschaftlich prosperierenden Türkei mit einer stabilen Demokratie und einer lebendigen Zivilgesellschaft, die mit ihrer Ausstrahlungskraft ein Modell für die gesamte islamische Welt sein kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Sevim ­Dağdelen von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde im Bundestag findet zu den bisher schwersten Terroranschlägen in der türkischen Geschichte statt. Nach offiziellen Angaben wurden 97 Menschen getötet, Hunderte verletzt. Unabhängige Quellen gehen sogar von über 130 Toten aus. Ermordet wurden Demonstranten des Friedensmarsches, der von Gewerkschaftsverbänden, von der Ärztekammer und der Architektenkammer, von der oppositionellen kurdischen HDP, der Partei der Arbeit, EMEP, bis hin zur sozialdemokratischen Jugendorganisation der CHP getragen wurde. Wir verneigen uns vor den Opfern und sprechen Angehörigen wie Freunden unser tiefstes Mitgefühl aus. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch ich selbst habe bei diesem Anschlag Menschen verloren, die ich kannte, die mir lieb waren, die engagiert waren im Kampf gegen die wachsende Unterdrückung durch das AKP-Regime und für den Frieden in der Türkei. Zu wissen, dass sie nicht mehr bei uns sein werden, ist einfach schrecklich und unfassbar. Mit dem Anschlag in Ankara geht die blutige Saat der Politik des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan auf, Andersdenkende als Terroristen zu diffamieren und sie zur Zielscheibe zu erklären. Erdoğan hat in den letzten Jahren eine massive Verfolgungswelle gegen Journalisten, gegen Gewerkschafter, gegen Kurden, gegen Armenier und gegen Aleviten losgetreten. Im Sommer hat er den Friedensprozess mit der PKK einseitig aufgekündigt. Er führt Krieg. Er führt Krieg gegen die Kurden, er führt Krieg gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung. (Beifall des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Er führt ausgerechnet gegen diejenigen Krieg, die sich dem barbarischen „Islamischen Staat“ in der Region am effektivsten entgegenstellen, (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und er beliefert – das wissen Sie aus einschlägigen Berichten, nicht nur in den deutschen Medien, sondern auch in den internationalen Medien – islamistische Terrorbanden, Terrormilizen in Syrien mit Waffen. Das wissen Sie, meine Damen und Herren. Deshalb fordern wir von der Linken: Erdoğan darf kein Partner mehr für diese Bundesregierung sein. (Beifall bei der LINKEN) Es ist skandalös, dass Union und Sozialdemokraten bei der Abwehr der Flüchtlinge jetzt auf Erdoğan setzen und die Türkei zum sicheren Herkunftsstaat erklären wollen. Ich appelliere an Ihr Gewissen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD: Stimmen Sie diesem Anschlag auf die Menschenrechte nicht zu! Sagen Sie Nein zu diesem Zynismus, zu diesem Bündnis mit Erdoğan gegen die Flüchtlinge! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesen Sonntag wird Bundeskanzlerin Merkel in Ankara zum Staatsbesuch erwartet. Staatspräsident Erdoğan freut sich auf diesen Besuch. Zwei Wochen vor den Wahlen in der Türkei kommt dies einer ungeheuren Aufwertung und Rückenstärkung von Präsident Erdoğan gleich. Im selben Atemzug erfahren wir, dass die Bundeskanzlerin nicht einmal beabsichtigt, sich mit Vertretern der Opposition zu treffen, mit Vertretern der sozialdemokratischen Partei oder der prokurdischen HDP. Ich finde, wer in diesen Tagen nach Ankara fährt und sich von Staatspräsident Erdoğan den roten Teppich ausrollen lässt, dem sind die Opfer von Ankara egal. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Michaela Noll [CDU/CSU]: Absolut unverschämt!) Sie wollen mit Erdoğan die Flüchtlinge abwehren. Ankara soll Ihr Grenzwächter werden. Dafür werden Sie diesem Despoten natürlich etwas anbieten müssen. Ich sage Ihnen: Nicht einmal dieses zynische Kalkül, bei der Flüchtlingsabwehr auf Erdoğan zu setzen, wird aufgehen; denn Erdoğan trägt mit seiner Kriegspolitik in der Türkei, in Syrien, im Irak weiter dazu bei, dass sich schon bald Hunderttausende Flüchtlinge aufmachen werden, weil sie in ihrer Heimat einfach nicht mehr sicher sind. Wir brauchen deshalb endlich den Bruch mit dem Despoten Erdoğan. Deshalb fordern wir: Stellen Sie Ihre Unterstützung endlich ein! Keine Waffe und auch kein Cent mehr für dieses islamistische Unterdrückungssystem unter Staatspräsident Erdoğan! (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, auch Ankara mahnt uns dazu. Deutsche Außenpolitik muss sich endlich an Frieden, Demokratie und Menschenrechten orientieren. Ein Pakt mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan ist dabei ganz sicher der falsche Weg. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Niels Annen von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Frau Präsidentin! Vielen Dank. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig: Wenn wir hier über die Türkei diskutieren, dann ist uns sehr bewusst, dass das kein gewöhnlicher Partner ist. Die Türkei ist ein Land, mit dem wir sehr viele Verbindungen haben, aufgrund der kulturellen Bindungen, aufgrund der familiären Bindungen, natürlich auch aufgrund der politischen und der wirtschaftlichen Beziehungen. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen nicht viel anders geht als mir: Wenn es innerhalb der Türkei zu Spannungen, zu politischen Auseinandersetzungen kommt, dann findet das für uns nicht irgendwo, weit weg, quasi im Fernsehen statt. Das hat unmittelbar Auswirkungen auf die Lage in Deutschland. Ich habe es in meinem Wahlkreis in Hamburg mehrfach erlebt, dass es zum Teil innerhalb weniger Stunden zu Demonstrationen gekommen ist, leider – das muss ich an dieser Stelle auch sagen – auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen nationalistischen, türkischen Gruppierungen und kurdischen Gruppierungen. Manchmal haben diese Gruppierungen in der Auseinandersetzung auch Gewalt gegen Polizeibeamte angewandt. Ich glaube, auch deswegen ist es gut, dass wir heute über dieses Thema diskutieren. Ich bin den Grünen dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Ich teile ausdrücklich all das, was zu den schrecklichen Anschlägen gesagt worden ist, nicht nur zu dem grauenhaften Anschlag in Ankara mit den vielen Toten – Frau Dağdelen hat darauf hingewiesen, dass wir immer noch nicht genau wissen, wie viele Menschen ihr Leben verloren haben, wie viele verletzt worden sind –, sondern ausdrücklich auch dazu – ich glaube, dass wir alle miteinander in diesem Hause dies für vollkommen inakzeptabel halten –, dass in der Türkei systematisch Gewalt gegen oppositionelle Gruppierungen angewandt worden ist, vor allem gegen Vertreterinnen und Vertreter der HDP, dass die Büros angegriffen worden sind, dass sie niedergebrannt worden sind. All das ist vor den Augen der türkischen Sicherheitskräfte geschehen. Das ist inakzeptabel. Deswegen bedarf es eines ganz klaren Signals an Ankara: Der türkische Staat, der – davon bin ich überzeugt – ein funktionsfähiger Staat ist, ist jetzt gefordert, ordnungsgemäße Wahlen sicherzustellen. Er ist auch gefordert, die Sicherheit der Kandidatinnen und Kandidaten und Meinungsfreiheit in diesem Land zu garantieren. Das ist das Mindeste, das wir erwarten können. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Unsere Länder sind eng miteinander verbunden, und es handelt sich eben nicht mehr um reine nationale Fragen der Souveränität, bei denen man erwartet, dass man sagt: Da mischen wir uns nicht ein. Es passiert übrigens auf beiden Seiten. Es ist ja nicht nur so, dass wir heute im Deutschen Bundestag über die innenpolitische Lage in der Türkei diskutieren, sondern das passiert auch in der Türkei. Staatspräsident Erdoğan macht hier in Deutschland verkappte Wahlkampfveranstaltungen. Andere Kandidatinnen und Kandidaten in der Türkei tun das auch. Ich finde, das ist in Ordnung. Man muss aber auch sagen: Wir haben ein klares Interesse daran, dass der Friedensprozess mit der PKK wieder aufgenommen wird, weil der Weg zur Versöhnung die einzige gangbare Option ist, die diesem Land zur Verfügung steht. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Deswegen fordern wir Staatspräsidenten Erdoğan, die türkische Regierung auf, bei allen Schwierigkeiten und auch bei aller inakzeptabler Gewaltanwendung vonseiten der PKK gegen Vertreterinnen und Vertreter des türkischen Staates – auch dies ist inakzeptabel –, diesen Weg wieder zu beschreiten. Ich glaube, dass das ganz entscheidend ist. Ich will an dieser Stelle, weil diese Reise ein wenig in der Kritik steht und auch hier von Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, erwähnt worden ist, dem deutschen Außenminister für seine Reise nach Ankara ausdrücklich danken. Diese Reise hat zugegebenermaßen während einer schwierigen innenpolitischen Situation in der Türkei und einer außenpolitischen Lage, wo wir hier häufig über den Krieg in Syrien miteinander diskutiert haben, stattgefunden. Es ist ein Erfolg der deutschen Außenpolitik, dass sich die türkische Regierung bereit erklärt hat, jetzt einen bilateralen Dialog über Migration zu führen und diesem Dialog auch im Rahmen der Europäischen Union zugestimmt hat. Das ist ein Erfolg der deutschen Außenpolitik. Ich glaube, es wird jetzt sehr darauf ankommen, dass wir in den Details der Vereinbarung einen ausgewogenen Interessenausgleich organisiert bekommen. Ich bin zuversichtlich, dass das gelingen kann. Ich bin dem deutschen Außenminister auch aus einem zweiten Grund dankbar. Ich will das hier mit einer Erwartung an die Reise der Bundeskanzlerin verbinden, die ich für ausdrücklich richtig halte, nämlich die Erwartung, dass sie sich ein Beispiel an dem Terminkalender nimmt, den Frank-Walter Steinmeier abgearbeitet hat. Ja, er hat sich mit Premierminister Davutoglu getroffen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch die Opposition!) Er hat sich mit Staatspräsident Erdoğan getroffen, aber er hat sich auch mit den Vertretern der Opposition, der sozialdemokratischen Opposition, und auch mit Herrn ­Demirtas getroffen, dem Vertreter und Präsidenten der HDP. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Schauen wir einmal, was Merkel macht!) Ich glaube, dass es ein gutes Zeichen wäre, eine adäquate Form zu finden, deutlich zu machen, dass wir in diesem Wahlkampf keine Partei sind, (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber dass wir ein Interesse daran haben, dass es zu fairen Wahlen kommt und die Pluralität der politischen Situation in der Türkei das entsprechend widerspiegelt. Wir warten jetzt auf die Ergebnisse der Untersuchung. Ich will auch ganz offen sagen: Das, was ich heute aus der Türkei gehört habe, dass sowohl der sogenannte „Islamische Staat“ als auch die PKK verantwortlich sein sollen, erschließt sich mir – so will ich es einmal in meiner hanseatischen Art sagen – nicht unmittelbar; denn das sind die beiden Gruppierungen, die sich in Syrien bis aufs Blut bekämpfen. Ich hoffe sehr, dass es eine unabhängige Untersuchung gibt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und dass wir, wenn wir das nächste Mal über die Lage in der Türkei diskutieren, bessere Nachrichten haben, über die wir uns austauschen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Roderich ­Kiesewetter von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang ­Gehrcke [DIE LINKE]: Sagen Sie doch einmal, was die Kanzlerin macht!) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Fragen Sie sie doch! (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Gutes Argument!) Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tief bewegt nehmen wir Anteil am Schicksal der Opfer des Anschlags am vergangenen Samstag und ihrer Angehörigen. Zugleich öffnet uns diese Anteilnahme auch den Blick dafür, wie zerrissen die türkische Gesellschaft ist, eine Gesellschaft, die sich seit anderthalb Jahren im Dauerwahlkampf befindet. Im August letzten Jahres waren die Präsidentschaftswahlen, und im Juni dieses Jahres waren Wahlen, die offensichtlich nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Gleichwohl: Der Volkeswille wollte, dass es zu einer Koalition in diesem Lande kommt. Unsere Aufgabe muss es sein, die Aufklärung der Anschläge zu fordern und mitzuwirken, dass in der Türkei ein Klima der Aussöhnung und kein Klima der fortgesetzten Spaltung geschaffen wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere beiden Länder eint, dass wir Ziel von Menschen sind, die Flucht und Vertreibung hautnah erleben und erlebt haben. Uns trennt aber, dass sich die Bundesrepublik Deutschland intensiv in die Europäische Union eingebunden hat und dass die Türkei seit einigen Jahren – seitdem Erdoğan dort regiert, sei es als Ministerpräsident, sei es als Staatspräsident – eine Solitärfunktion übernimmt und ihre Rolle noch nicht gefunden hat. Wir erwarten von der Türkei, dass sie die Kräfte bündelt; denn die Hauptbedrohung – das ist auch eine Frage der Fluchtursachen – geht vom IS und vom Staatszerfall im Irak und in Syrien aus. Wir erwarten von der Türkei, dass sie alle Kräfte bündelt, um an diese Ursachen heranzugehen, dass sie den Kampf gegen IS nicht dazu verwendet, innenpolitische Probleme zu lösen, insbesondere im Hinblick auf die Kurden blutig, und diejenigen Kräfte zu schwächen, die die Hauptlast im Kampf gegen IS tragen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir wieder Wert darauf legen müssen, dass die Türkei in der Lage ist, ihre Aufgaben als NATO-Partner im Südosten des Bündnisses wahrzunehmen. Dazu gehört zuallererst die innenpolitische Befriedung. Wenn wir also über die Türkei sprechen, müssen wir auch mit besonderen Maßstäben an die weitere politische Arbeit gehen. Wir sollten uns jetzt nicht verleiten lassen, vor den Wahlen, die am 1. November dieses Jahres stattfinden, die Angebote ­Erdoğans eins zu eins umzusetzen. Lassen Sie sie mich kurz beleuchten. Der erste Punkt: die Türkei als sicheres Herkunftsland. Das ist ein Signal der Bereitschaft der Türkei, sich wieder der Europäischen Union zuzuwenden. (Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit den Menschenrechten? Die gelten für sie nicht? Unfassbar!) Wir haben gerade die Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Aber die Art und Weise, wie die Türkei dieses scheinbare Angebot beim Umgang mit den Menschenrechten im eigenen Land verpackt, lässt dieses Angebot als eher vergiftet erscheinen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!) Der zweite Punkt: die Visaliberalisierung, die er anbietet. Auch hier sollten wir sehr vorsichtig sein. Viele von Ihnen wissen, dass ich für gezielte Visaliberalisierungen unter bestimmten Bedingungen bin. Aber hier droht die Gefahr, dass die Opposition gezielt aus dem Lande reisen darf und Erdoğan sich dadurch missliebiger Pluralität entledigt. Der dritte Punkt, den er anspricht, betrifft die sicheren Schutzzonen. Das ist etwas, wo ich verstärkte Anstrengungen der Türkei erwarte. Die Türkei sollte mithelfen, Anstrengungen zu unternehmen, dass wir endlich ein UN-Mandat hinbekommen. Mit der Türkei, mit Russland, natürlich mit den europäischen Staaten und den USA ist dies zu leisten. Aber das, was wir gegenwärtig erleben, ist eine Scheinlösung. Wir müssen deshalb auch mit aller Kraft darauf hinwirken, dass die Türkei wieder Teil der internationalen Gemeinschaft ist und nicht innenpolitische Probleme zu deren Lasten löst. Deshalb ist es umso wichtiger – da unterstütze ich die Aussagen von Niels Annen und Andreas Nick –, dass die Kanzlerin das Gespräch sucht. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie die richtigen Worte findet. Lassen Sie mich abschließend sagen: Bevor wir auf Vorschläge eingehen, die die Türkei uns anbietet, sollten wir die Wahlen abwarten und von der Türkei verlangen, die innenpolitischen Spannungen zu überwinden, Pluralität wieder zuzulassen und innenpolitisch einen Aussöhnungsprozess zu starten. Dazu gehören nicht nur die Kurden, sondern dazu gehören alle demokratischen Parteien in der Türkei. Das, was wir im Moment erleben, ist ein Widerspruch. Deshalb sollten wir darauf dringen – unsere Kanzlerin wird dies am Wochenende tun –, dass Erdoğan von seinem Pfad der Unredlichkeit und der politischen Propa­ganda im eigenen Land zurückkehrt, die Gewalt gegen die Opposition einstellt (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie glauben auch an den Weihnachtsmann!) und sich der internationalen Verantwortung stellt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Kiesewetter. – Nächste Rednerin in der Debatte: Inge Höger für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Inge Höger (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Angehörigen und Freunden der Opfer des Bombenattentats in Ankara mein tiefes Mitgefühl ausdrücken. 97 zumeist junge Menschen haben ihr Leben verloren, weil sie an einer Friedensdemonstration teilnehmen wollten. Nicht wenige der angereisten Demonstrierenden hatten im Juli nur knapp den Anschlag in Suruç überlebt. Dass so mutige Menschen heute nicht mehr leben, ist ein großer Verlust – nicht nur für die Türkei. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zurzeit erleben wir in der Türkei, wie aus einem Wahlkampf etwas wird, was man inzwischen wohl als Wahlkrieg bezeichnen muss. Wir wissen noch nicht, wer für die verheerenden Attentate verantwortlich ist, aber wir wissen, welche Wirkung sie entfalten. Sie verstärken die Politik der Eskalation und Spannung, die die Türkei in den letzten Monaten immer tiefer in einen Bürgerkrieg gezogen hat. Es ist unübersehbar, dass der türkische Präsident ­Erdoğan mit seiner Bürgerkriegs- und Repressionspolitik hofft, bei den Wahlen am 1. November 2015 ein besseres Ergebnis zu erzielen als im Juni. Diese Politik ist zynisch, unmenschlich und unverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist wirklich unverständlich, dass Angela Merkel Erdoğan mitten im Wahlkampf einen Besuch abstatten wird. Das wird von den türkischen Medien als eine Art Wahlkampfunterstützung inszeniert werden. Daran kommt sie gar nicht vorbei. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das ist es auch!) Ich stimme natürlich zu, dass sie auch mit der Opposition reden muss, aber dies ist der falsche Zeitpunkt. Völlig zynisch und unverständlich sind die Stimmen, die die Türkei zu einem sicheren Herkunftsland erklären wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. ­Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In der letzten Woche konnte und musste ich im Osten der Türkei direkt erfahren, welch verheerende Politik dort mithilfe der türkischen Armee und Polizei betrieben wird. Ganze Städte werden dort unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung über viele Tage komplett von der Außenwelt abgeriegelt. Mein Eindruck vor Ort war, dass hier die Bevölkerung in einer Region, in der die HDP bei den letzten Wahlen 80 bis 90 Prozent der Stimmen erzielte, kollektiv bestraft und eingeschüchtert werden soll. Denn: Was hat die Unterbrechung der Wasserversorgung einer Stadt mit Terrorbekämpfung zu tun? Was trägt die Erschießung von Kindern im eigenen Innenhof zur Sicherheit bei? Wie stellt man mit der Verweigerung von medizinischer Versorgung die öffentliche Ordnung her? Diese Politik verstößt gegen Völker- und Menschenrecht und muss sofort beendet werden. (Beifall bei der LINKEN) Ich sah in mehreren Städten die Resultate der sogenannten Antiterrorpolitik: zerstörte Stadtteile, ausgebrannte Häuser und Geschäfte sowie Dutzende frischer Gräber auf den Friedhöfen. Zuvor mussten die Menschen viele Tage in ihren Häusern ausharren – ohne Elektrizität, ohne Wasser und ohne die Möglichkeit, Nahrungsmittel zu kaufen. In Cizre wurden während der zehn Tage dauernden Abriegelung 21 Menschen getötet, 11 davon starben durch direkte Kopfschüsse und 6, weil die Ambulanzen nicht fahren durften – darunter viele Kinder und alte Menschen. In einer anderen Stadt, in Silvan, nahm ich an der Beerdigung einer alten Frau teil, die während der Blockade an einer friedlichen Protestaktion von Müttern teilgenommen hatte. Sie wurde angeschossen und verblutete, weil auch hier die Ambulanzen nicht fahren durften. Diese Politik darf aus Deutschland nicht gestärkt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. ­Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der türkische Friedensblock hatte die Demonstration in Ankara organisiert, um eine klare Botschaft an alle Konfliktparteien im Bürgerkrieg zu senden: Verhandeln statt Schießen! Menschen starben mit Pappschildern in der Hand, auf denen „Frieden jetzt“ stand. Die PKK hatte bereits vorher beschlossen und das nun auch öffentlich erklärt, wenigstens bis zum Wahltermin die Waffen ruhen zu lassen. Es wird höchste Zeit, dass auch die türkische Regierung die Waffen ruhen lässt. Die Linke fordert von beiden Seiten einen umfassenden und bedingungslosen Waffenstillstand. (Beifall bei der SPD – Michael Brand [CDU/CSU]: Dann wird es ja werden!) Es ist übrigens völlig unverständlich, dass in der türkischen Politik der sogenannte „Islamische Staat“ mit der PKK gleichgesetzt wird. Ohne mich jetzt tiefer mit diesem abwegigen Vergleich auseinanderzusetzen, macht es doch einen fundamentalen Unterschied, ob Kräfte verhandlungsbereit sind oder nicht. Während der türkische Staat in der Vergangenheit die Verhandlungsangebote vonseiten der PKK immer wieder ignoriert hat, wurden Kräfte des IS mehr oder weniger offen unterstützt. Heute werden durch die türkische Armee in Syrien unter dem Vorwand des Kampfes gegen den IS vor allem kurdische Kräfte bombardiert. Die Bundesregierung könnte mit einer Aufhebung des PKK-Verbotes in Deutschland ein Zeichen für Deeskalation und Verhandlung setzen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es liegt auch an der deutschen Regierung, alles zu tun, um sich für Frieden und Demokratie in der Türkei einzusetzen. Dazu gehört auch der sofortige Stopp sämtlicher Rüstungsexporte in die Türkei. (Beifall bei der LINKEN) Unverantwortlich ist, dass gerade in dieser Zeit die Schnelle Eingreiftruppe der NATO in die Türkei geschickt werden soll. Auch dies kann nur als Unterstützung von Erdoğans Kurs interpretiert werden. Machen Sie Schluss damit! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Höger. – Nächste Rednerin: ­Michelle Müntefering für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michelle Müntefering (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns sind der Türkei verbunden und kennen das Land gut. Mit über 3 Millionen türkischstämmigen Menschen im Land haben viele Deutsche enge Bande, Bekannte, Verwandte, Familie in der Türkei. Auch ich war letzte Woche in Ankara und in Istanbul. Dort habe ich mit Politikern gesprochen, natürlich auch mit Oppositionellen, mit Wissenschaftlern, habe die Türkisch-Deutsche-Universität besucht, für die sich Rita Süssmuth schon seit vielen Jahren einsetzt, habe Künstler und Unternehmer getroffen sowie Wahlbeobachter. Bei diesen Gesprächen hat sich eine junge Türkei, eine moderne Türkei gezeigt. Aber es kam eben auch genau die Sorge zum Ausdruck, die hier beschrieben worden ist: um Sicherheit, um Demokratie, um die Einschränkung der Presse- und der Meinungsfreiheit. Diese Sorge teile ich ausdrücklich. Gerade wenn man auf die letzten 15 Jahre der Türkei blickt, dann gab es auch viel Licht. Es gab Wachstum und Entwicklung. Es wurden Universitäten gebaut. Aber heute ist die Türkei tief gespalten. Erst vor einigen Wochen hat der türkischstämmige Genetiker Aziz Sancar, der heute in Amerika lebt und arbeitet, für seine Studien zur DNA-Reparatur den Chemienobelpreis erhalten; ein wichtiger Preis und eine große Auszeichnung. Aber im Internet – so hat es auch die New York Times beschrieben – wurde ihm nicht gratuliert, sondern über seine kurdische Herkunft diskutiert. Das ist die Polarisierung der Gesellschaft in der Türkei, die wir derzeit politisch erleben. Sie reicht bis in die Zivilgesellschaft hinein. Staatspräsident Erdoğan, der den Friedensprozess einst selbst begonnen hat, will davon jetzt nichts mehr wissen. Obwohl er bei der Wahl am 7. Juni dieses Jahres die Legitimation verfehlt hat, versucht er weiterhin, die Macht auf sich zu vereinen und ein Präsidialsystem zu errichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Kobane und Suruç eskaliert wieder die Gewalt – das haben wir hier gehört –, zu der auch die PKK mit terroristischen Anschlägen beiträgt. Es brennen Parteibüros der HDP. Menschen werden bedroht, weil sie Kurden sind, auch wenn sie mit den Terroranschlägen gar nichts zu tun haben. Türkische Polizisten und Zivilisten sind bereits gestorben. Wem das nützt, das kann momentan niemand genau beantworten. Sicher ist nur, wem es schadet: Die Familien in der Türkei tragen wieder Trauer und Leid. Der traurige Höhepunkt war der verheerende Anschlag in Ankara. Wir wissen noch nicht, wer diesen Anschlag verübt hat, ob es die Terroristen von Da‘isch, also ISIS, waren. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Wir wissen das!) Wir wissen aber, dass es ein Anschlag auf den Frieden und auf die Demokratie in der Türkei war. Jetzt müssen die Täter gefunden, vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Sie dürfen nicht davonkommen. Ich spreche der Türkei mein aufrichtiges Beileid aus. Ich hoffe, ich spreche es richtig aus –: Türkiye başiniz sağ olsun! Sehr geehrte Damen und Herren, die Türkei hat mehr Menschen aufgenommen – über 2 Millionen Flüchtlinge – als jedes andere Land. Das ist richtig. Wenn wir jetzt mit der Türkei über die Flüchtlingskrise, die Eindämmung von Fluchtursachen und gemeinsame Strategien im Syrien-Konflikt verhandeln, dann müssen wir das mit Respekt und auf Augenhöhe tun, aber wir müssen uns auch fragen lassen, wer eigentlich die legitimen Ansprechpartner sind. Das sage ich auch in Richtung der EU. Präsident Erdoğan zumindest schreibt die Verfassung eine neutrale Rolle zu. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Es ist klar: Wir brauchen den Dialog. Wir haben ihn sogar zu oft vernachlässigt. Aber die Botschaft dabei dürfen wir nicht vergessen. Sie muss heißen: Es muss Frieden geben. Die Waffen müssen schweigen. Der Friedensprozess muss wieder aufgenommen werden. Und es braucht jetzt freie, demokratische und faire Wahlen in allen Teilen der Türkei. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, vorher können wir miteinander reden, aber wir sollten keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Denn unsere Interessen dürfen nicht zu Wahlkampfhilfen vor dem 1. November werden. Deswegen warne ich davor, zu weit gehende Zugeständnisse zu machen. Denn an erster Stelle steht ganz klar die Zukunft der Türkei, und diese nehmen die Türkinnen und Türken am 1. November selbst in die Hand. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Müntefering. – Nächster Redner in der Debatte: Cem Özdemir für Bündnis 90/Die Grünen. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Beileid gilt den Hinterbliebenen der vielen Opfer des feigen Terroranschlages in Ankara. Entsetzlich ist auch, dass die Helfer mit Tränengas daran gehindert wurden, den Verletzten zur Hilfe zu eilen. Ich will bei dieser Gelegenheit – ich bin sicher: im Namen des ganzen Hauses – sagen: Auch um die durch die PKK ermordeten Soldaten und Polizisten trauern wir gleichermaßen. Und ich will hinzufügen: Die meisten von ihnen kommen aus einfachen Verhältnissen und stammen aus Arbeiterfamilien, ob die Opfer Türken oder Kurden sind. Herr Erdoğan und die anderen, die in der AKP gerade regieren, würden ihre eigenen Kinder nicht in diesen Krieg schicken, sondern sie schicken andere: Türken und Kurden, die an beiden Seiten der Front sterben, und das in einem Land, in dem Türken und Kurden jahrhundertelang friedlich zusammengelebt haben und das hoffentlich auch in Zukunft tun werden. Ich hoffe, auch darin sind wir uns einig: Wir wünschen uns alle eine starke Demokratie, wir wünschen uns alle eine Türkei, die sich nach Europa ausrichtet. Aber eine solche Türkei, die stark ist und ihre Aufgabe in der Region wahrnehmen kann – das wurde vorhin gesagt –, kann nur eine Türkei sein, die demokratisch ist. Auch das muss, glaube ich, klar sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die besondere Ironie ist, dass es die AKP selber unter Erdoğan war, die die Gespräche mit Öcalan angefangen hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Und es war richtig, dass diese Gespräche geführt worden sind. Wie der ermordete israelische Ministerpräsident Yitzhak Rabin gesagt hat: Frieden schließt man nicht mit seinen Freunden, sondern mit seinen Feinden. Es gibt keine Alternative dazu, dass dieser Konflikt dort ausgetragen werden muss, wo er hingehört: im Parlament. Und das Mittel dazu ist die Stimme, die man in einer Demokratie hat. Das ist weder die Kalaschnikow oder die Kaserne, noch sind es die Berge. Dort löst man keine Konflikte in der Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Umso bedauerlicher ist es, dass derselbe Erdoğan, der diesen Friedensprozess begonnen hat, ihn wieder beendet hat, und er hat ihn ausschließlich deshalb beendet, weil er auf die nationalistische Karte setzt und hofft, dass er von dort die Stimmen bekommt. Auch das gehört zur Vollständigkeit dazu. Ich glaube, es war ein großer Fehler, dass nach dem Regierungswechsel 2005 Bundeskanzlerin Merkel das Interesse an der Türkei, das es unter Rot-Grün gab – damals galt unter Schröder und Fischer gleichermaßen, dass wir uns intensiv um die Türkei gekümmert haben –, erst einmal ein Ende nahm. Das rächt sich jetzt. Diesem Fehler aber – dass wir der Türkei nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet haben – dürfen wir heute nicht einen zweiten hinzufügen, dass die Bundeskanzlerin vor der Wahl am 1. November Herrn Erdoğan den roten Teppich ausrollt. Das dürfen wir nicht tun. Das setzt das falsche Signal in Richtung Türkei, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich habe bei den Kolleginnen und Kollegen – gerade auch bei denen der CDU/CSU, zum Beispiel bei Herrn Kiesewetter und Herrn Nick – aufmerksam zugehört. Fast keinen Satz habe ich gefunden, den ich nicht auch so hätte sagen und unterschreiben können. Wenn man aber Ihren Reden aufmerksam zuhört, erkennt man, dass Sie eigentlich beeindruckend beschrieben haben, warum man sich vor dem 1. November nicht mit Herrn Erdoğan treffen darf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben sehr beeindruckend dargestellt, warum die Bundeskanzlerin ihren Amtskollegen in der Türkei treffen sollte. Das ist aber nach der türkischen Verfassung nicht der Staatspräsident. Der hat nach der türkischen Verfassung eine ähnliche Rolle wie unser Bundespräsident, Herr Gauck. Sie sollte sich mit einem Ministerpräsidenten der Türkei treffen, der hoffentlich aus den nächsten Wahlen am 1. November demokratisch legitimiert hervorgeht. Für diesen Besuch hat sie unsere volle Unterstützung. Aber bitte nicht vor dem 1. November in den Wahlkampf der Türkei – und dann auch noch auf der falschen Seite, nämlich bei denen, die die personifizierte Fluchtursache sind – eingreifen. Herr Erdoğan ist eine personifizierte Fluchtursache und nicht Teil der Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ja, wir müssen mit der Türkei über die Flüchtlinge reden. Wir müssen mit der Türkei anpacken und helfen, damit es den Flüchtlingen besser geht, meine Damen und Herren. Dann aber müssen wir doch auch darüber reden, dass es keinen Sinn machen kann, dass gerade die Kraft, die am erfolgreichsten gegen diese barbarische ISIS-Bande kämpft, die Kurden, durch die Türkei nicht gestärkt, sondern geschwächt wird. Was wäre das für ein starkes Signal, wenn Herr ­Erdoğan sagen würde: Nicht nur die Turkmenen auf der anderen Seite der Grenze sind unsere Brüder und Schwestern, sondern auch die Kurden und die Jesiden sind die Brüder und Schwestern der Menschen, die in der Türkei leben. Das wäre ein einigendes Band, das, glaube ich, die Türkei in der Zukunft prägen würde. Zum Schluss, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der einzige Weg, wie dieser Konflikt, der jetzt schon 40 000 Menschen das Leben gekostet hat, gelöst werden kann, sind die Wahlen am 1. November. Damit man sie auch Wahlen nennen kann, müssen es Wahlen sein, bei denen Kandidaten, die für ein Parlament kandidieren, nicht um ihr Leben fürchten müssen. Kandidaten der HDP sind im Vorfeld dieser Wahlen umgekommen. Auch ein Gründungsmitglied der türkischen Grünen ist ums Leben gekommen. Darum erwarte ich von der Kanzlerin, wenn sie in die Türkei reist, dass sie weiß, dass die Hoffnungen und Träume von vielen Menschen – darunter auch vielen Deutschtürken in der Bundesrepublik Deutschland – mit ihr reisen. Diese Menschen wünschen sich eine demokratische, europäische Türkei. Sie wünschen sich, dass die Türkei so etwas wird, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist, ein Land, in dem man seiner Kultur, seiner Muttersprache, seiner Ethnie, seiner Religion und Konfession nachgehen kann, ohne Angst zu haben, dass der Staat einem sagt: Das darfst du nicht sprechen, und das darfst du nicht glauben. Ich glaube, auch da sind wir einer Meinung: Wenn die Frau Bundeskanzlerin schon in die Türkei fliegt, dann, bitte schön, auch mit den richtigen Botschaften, die verstanden werden. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Cem Özdemir. – Nächster Redner ist Dr. Hans-Peter Uhl für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde ist für den Bundestag sicher eine wichtige und gute Gelegenheit, seine Trauer über den jüngsten Bombenanschlag in Ankara zum Ausdruck zu bringen. 100 Tote und 246 Verletzte – das sind erschütternde Zahlen für uns alle. Dieser Anschlag steht in einer ganzen Reihe von anderen Gewalttaten, die die Türkei in den letzten Wochen erschüttert haben. Wir gedenken all dieser Opfer. Ansonsten aber, Herr Özdemir, sehen wir die Dinge etwas differenzierter, als Sie sie gerade vorgetragen haben. Über die menschlichen Tragödien hinaus richtet sich unser Blick nämlich auf die destabilisierende Wirkung in der ganzen Region. Jedermann weiß, dass diese Ereignisse auch Auswirkungen auf Deutschland haben können und vermutlich auch haben werden. Die Türkei ist – ich zitiere hier unseren Außenminister – hinsichtlich der Migrationsbewegungen das Schlüsselland für Europa. Da hat er recht. Und die Reise der Kanzlerin dient dem Aspekt, mit der Türkei über ihre Funktion bzw. Rolle bei den sich anbahnenden Völkerwanderungen in Europa oder nach Europa zu reden. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon wolltet ihr aber die letzten zehn Jahre nichts wissen!) Die griechische Insel Kos liegt in Sichtweite der türkischen Küste. 1 bis 2 Millionen Menschen warten an der türkischen Mittelmeerküste darauf, auf die griechischen Inseln überzusetzen, um von dort aus über Mazedonien im Wesentlichen nach Deutschland weiterzuwandern. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Wollen Sie die erschießen, oder was? Oder erschießen lassen?) Das ist das Thema der Reise der Bundeskanzlerin am kommenden Sonntag. Aber auch die Zuspitzung der Kurdenfrage hat vermutlich unmittelbare Auswirkungen auf Deutschland. In Deutschland leben circa 800 000 Kurden und etwa 3 Millionen türkischstämmige Menschen. Der Konflikt zwischen den Türken und den Kurden in Ankara bzw. der gesamten Türkei birgt sozialen Sprengstoff auch für uns in Deutschland. Wie der Pressemitteilung der Grünen über diese Aktuelle Stunde zu entnehmen ist, wird der gedankliche Ansatz der Antragsteller dem selbst gewählten Thema nicht gerecht. Der Anschlag vom letzten Samstag, die innenpolitische Situation in der Türkei und die Beurteilung des türkischen Präsidenten Erdoğan, dies alles wird vermischt. Die Zweifel an den guten Absichten der Grünen werden damit gestärkt. Mit einer solchen tendenziösen Oberflächlichkeit und der Art, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE], an das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Jetzt muss ich euch direkt gegen die verteidigen!) wie Sie mit dem Staatspräsidenten der Türkei in öffentlicher Debatte im Hohen Haus umgegangen sind, lassen mich zweifeln, ob Sie damit den Interessen Deutschlands gedient haben. Ich habe meine Zweifel. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Vaterlandslose Gesellen!) Die Wahrnehmung humanitärer Interessen und die Wahrnehmung deutscher Interessen erfordern Gespräche und Abkommen mit der Türkei, und zwar so schnell wie möglich. Wenn nun die Vertreterin der Linken sagt, dass uns dabei die Opfer in der Türkei völlig egal seien, dann ist das eine primitive Unterstellung, die ich zurückweise. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang ­Gehrcke [DIE LINKE]: Ihre Rede beweist das doch! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Es geht doch um die Flüchtlinge!) Eile ist geboten. Deswegen ist es richtig, dass die Bundeskanzlerin am Sonntag in die Türkei reist und Gespräche führt. Diese Gespräche sind für uns von großer Bedeutung. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind käuflich!) Die Bundeskanzlerin wird dabei mit Sicherheit auch die innenpolitische Lage in der Türkei ansprechen, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie haben es sogar verstärkt!) aber nicht im Wege öffentlicher Anklage quasi über Lautsprecher, sondern in geeigneter Form. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Herr Erdoğan lässt sich davon beeindrucken? Krass! – Zuruf von der LINKEN: Terrorförderer!) Ich darf Folgendes bemerken: Demokratie in anderen Staaten ist das Lieblingsthema der Grünen. Gut wäre es, wenn Sie ab und zu das Demokratieprinzip grundsätzlich durchdenken würden. Dann würden Sie gerade in der Flüchtlings- und Einwanderungsfrage in Deutschland zu differenzierteren Erkenntnissen kommen, Herr Özdemir. Der berühmte Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm äußerte einmal – ich glaube, er ist seinerzeit auf Vorschlag der SPD berufen worden; darauf kann die SPD noch heute stolz sein –: Souverän ist in einer Demokratie das Volk als Bewusstseins- und Willensgemeinschaft. Er sprach von der Notwendigkeit einer hinreichenden Ähnlichkeit der Volksgruppen in einem Staat, ich betone: der Notwendigkeit einer hinreichenden Ähnlichkeit der Volksgruppen. Warum? Denn nur wenn eine solche Ähnlichkeit der Volksgruppen gegeben ist, ist es möglich, dass die Minderheit im Staat die Überstimmung durch die Mehrheit ertragen kann, ohne dass dabei der soziale Frieden gefährdet wird. Ein sehr kluger Gedanke! Nur wenn die Ähnlichkeit aller Volksgruppen einigermaßen gegeben ist, kann die Minderheit das Überstimmen durch die Mehrheit ertragen, und zwar nur dann. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Völkischer Kram ist das! Völkisch ist das!) Über diesen Demokratiegedanken sollten Sie einmal nachdenken, bevor Sie eine Einwanderungspolitik betreiben, die jedermann Tür und Tor öffnet und nach dem Mund redet. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Wo soll denn das hinführen? – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das unser Thema heute?) Ich komme zum Schluss. Die Gefährdung der Demokratie in Deutschland durch die Einwanderungspolitik der Grünen ist für uns Grund zur Sorge. Die Grünen vernachlässigen ihre nationale Verantwortung, (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, da schämen sich gerade einige Ihrer Kollegen!) wenn sie nur über demokratische Voraussetzungen in anderen Staaten wie hier in der Türkei zu Gericht sitzen. Das ist nichts, was uns hilft. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für deutsche Interessen sollen die Menschenrechte mit Füßen getreten werden? Unglaublich! Was für ein Deutschlandbild! – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da schämen sich Ihre Kollegen fremd!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Kollege Uhl. – Nächster Redner in der Debatte: Dietmar Nietan für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dietmar Nietan (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich dem türkischen Volk mein tiefempfundenes Mitgefühl ausdrücken für die vielen Opfer schrecklicher Terroranschläge, nicht nur des letzten Anschlags in Ankara. Wir sind bei den Angehörigen der Opfer. Wir werden die Opfer, die sich für Frieden und Freiheit eingesetzt haben, nicht vergessen. Genauso möchte ich dem türkischen Volk für seine Gastfreundschaft und für seinen Einsatz für die Flüchtlinge an den türkischen Grenzen ausdrücklich danken. Die Türkei leistet schon über einen sehr langen Zeitraum eine enorme humanitäre Hilfe. Ich finde, es ist an der Zeit, der Türkei dafür ausdrücklich einen großen Dank auszusprechen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist von vielen Kolleginnen und Kollegen gesagt worden, zum Beispiel von Michelle Müntefering und Roderich Kiesewetter, dass wir die Türkei aber auch als ein zerrissenes Land erleben. Wir müssen mit ansehen, wie die Konflikte munitioniert werden, wie Hass und Gewalt weiter um sich greifen. Alle Seiten in den Konflikten, die es in der türkischen Gesellschaft gibt, haben eine besondere Verantwortung dafür, alles zu tun, um diese Spirale von Hass und Gewalt zu durchbrechen. Ich glaube, dass eine herausragende Verantwortung in diesem Prozess bei dem derzeit amtierenden Staatsoberhaupt liegt. Es kann nicht sein, dass unwidersprochen durch den Staatspräsidenten der Türkei hohe Funktionäre der AKP mehr oder weniger zur Hatz auf Andersdenkende aufrufen, mehr oder weniger unverhohlene Morddrohungen gegenüber kritischen Journalisten aussprechen und das Staatsoberhaupt dieses Landes dazu schweigt. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn es nur das Schweigen wäre! Nein, Erdoğan selbst ist derjenige, der aus eigenen Motiven, weil er glaubt, damit im Chaos die Menschen vielleicht doch dazu bewegen zu können, ein anderes Wahlergebnis herbeizuführen, Hass, Denunziation und Verschwörungsgerüchte schürt, anstatt das zu tun, was ein Staatsoberhaupt zu tun hat, nämlich sein Volk zu versöhnen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, dass dies nicht akzeptabel ist. Deshalb sage ich an dieser Stelle sehr deutlich: Ja, es ist richtig, mit den türkischen Freunden darüber zu reden, wie wir in vielen Fragen zusammenarbeiten, aber – das betone ich ausdrücklich – eben nicht nur in der Frage, wie wir mit den Flüchtlingen umgehen. Ja, es ist richtig, über Visafreiheit zu reden. Ich halte es auch für eine gute Idee, darüber nachzudenken, Verhandlungskapitel im Beitrittsprozess zu eröffnen. Ich fände es sehr schön, wenn zum Beispiel das Rechtsstaatskapitel eröffnet würde. Ich stelle mir spannende Diskussionen darüber vor, wie die Türkei gedenkt, den entsprechenden Acquis communautaire der Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union zu übernehmen. Das, was wir jetzt erleben, ist das genaue Gegenteil davon. Ja, ich finde es richtig, dass die türkische Republik darauf hinweist, dass es durchaus unter Partnern – und wir sehen die Türkei als Partner – an der Zeit ist, die Türkei bei ihren enormen humanitären Unterstützungen für die Flüchtlinge auch von unserer Seite zu unterstützen. Allerdings sage ich an dieser Stelle auch, dass ich hellhörig werde, wenn die Durchsetzung einer Sicherheitszone und freie Hand im Kurdenkonflikt in einem Atemzug als Bedingung genannt werden. Das sieht so aus, als möchte jemand den Freifahrtschein dafür bekommen, die polarisierende Politik, die er jetzt betreibt, am besten noch mit militärischen Mitteln fortzusetzen. Auf ein solches Spiel dürfen wir uns nicht einlassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage sehr deutlich: In dem Moment, in dem die Türkei ein sicherer Herkunftsstaat ist, werde ich der Erste sein, der dafür plädiert, sie als solchen zu deklarieren. Aber machen wir uns doch nichts vor: Das, was wir jetzt in der Türkei an Verletzungen von Menschenrechten und Versuchen, die kritische Presse endgültig mundtot zu machen, erleben – unter staatlicher Duldung oder teilweise sogar vom Staat initiiert –, sind alles Vorgänge, die man nicht außer Acht lassen kann. Wenn dies sich nicht ändert, macht man sich geradezu lächerlich, wenn man irgendwo von europäischen Werten spricht und diesem Land, wie es jetzt ist, den Status eines sicheren Herkunftsstaates gibt. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb lassen Sie mich abschließend sagen: Ja, es ist richtig, dass die Bundeskanzlerin auch mit Herrn ­Erdoğan spricht. Ich möchte es diplomatisch ausdrücken: Sie nimmt damit vielleicht nicht die verfassungstheoretische, aber die tatsächliche Lage in der Türkei zur Kenntnis, nämlich mit wem man dort zu sprechen hat. Allerdings – das will ich deutlich sagen – muss die Bundeskanzlerin alles dafür tun, dass ihr Besuch nicht auch nur den Anschein erweckt, dass er die Einleitung eines Kuhhandels ist, weil wir Angst vor hohen Flüchtlingszahlen haben. Wenn die Bundeskanzlerin mit dem türkischen Staatspräsidenten spricht, dann muss sie mit ihm darüber sprechen, dass wir die Partnerschaft zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland erneuern. Dazu gehört auch, dass wir unter Partnern und Freunden sagen: Herr Erdoğan, werden Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber dem türkischen Volk gerecht. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrem Vorgänger Gül. Tragen Sie dazu bei, dieses Land zu versöhnen und nicht weiter zu polarisieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Nietan. – Nächster Redner: Michael Vietz für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Vietz (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 97 Tote, mehrere Hundert Verletzte – der brutale und feige Terroranschlag in Ankara hat die Türkei in einer ohnehin schwierigen innenpolitischen Situation erschüttert; er hat uns erschüttert. Unser tiefes Mitgefühl gilt sowohl den Opfern als auch ihren Angehörigen und Freunden. Eine rasche und umfassende Aufklärung der Hintergründe bringt die Toten nicht zurück, hilft aber dabei, die Geschehnisse aufzuarbeiten. Wer die Anschläge zu verantworten hat, können wir noch nicht mit absoluter Sicherheit sagen, auch wenn Indizien auf den IS hinweisen. Wir verurteilen diesen menschenverachtenden Anschlag scharf. Wer einen solchen Angriff auf eine unschuldige Menschenmenge unternimmt, die friedlich demonstriert, verübt auch einen Anschlag auf die Grundprinzipien der Demokratie allgemein. Im festen Schulterschluss mit der türkischen Bevölkerung müssen wir in Deutschland wie im restlichen Europa deutlich machen, dass wir uns dem Terror von feigen Anschlägen nicht beugen. Die Türkei befindet sich seit Monaten im Wahlkampf. Ganz gleich zu wessen Gunsten die Wahlen im November ausfallen: Es ist im deutschen ebenso wie im europäischen Interesse, dass sich die innenpolitische Lage der Türkei stabilisiert. Wir brauchen einen zuverlässigen Partner in der Region. Ob es nun Teilen des Hauses gefällt oder nicht: Präsident Erd̆oğan wird nach dem 1. November 2015 Staatspräsident der Türkei bleiben. Gegenwärtig steht die Türkei vor enormen Herausforderungen und unter massivem Druck. Zahlreiche innere und äußere Konflikte greifen ineinander und verstärken sich gegenseitig: der stockende Friedensprozess mit dem kurdischen Bevölkerungsteil, das ambivalente Verhältnis zu dem IS und den Kurden in Syrien und im Irak. All das trägt zur Eskalation mit bei. Auf der anderen Seite leistet die Türkei einen starken Beitrag. Über 2 Millionen Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg wurden in dem Land aufgenommen. Unbestritten ist, dass der Türkei bei all den Herausforderungen, vor denen wir alle derzeit stehen, eine Schlüsselposition zukommt. Die Türkei als Transitland ist ein wichtiger Akteur in der Region. Der Kampf gegen den Terrorismus, der blutige Krieg in Syrien, die Bewältigung der Flüchtlingssituation – all das steht auf der Agenda, wenn unsere Bundeskanzlerin am Sonntag nach Ankara fährt. Die Europäische Union, Deutschland und die Türkei, wir alle müssen Teil der Lösung sein, um die gegenwärtigen Krisen zu bewältigen. Die Türkei ist unser Verbündeter, unser Partner in der NATO, ein wichtiger Handelspartner. Nicht zuletzt durch einen großen Teil unserer eigenen Bevölkerung sind wir mit der Türkei eng verbunden. Daher ist die verlässliche Dialogbereitschaft der Bundesregierung gerade auch in dieser Situation geboten; denn nur gemeinsam mit der Türkei werden wir die Situation und die Zukunft der Flüchtlinge im Nahen Osten bewältigen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Nur mit der Türkei werden wir für die zahlreichen Flüchtlinge Perspektiven und Schutz vor Ort gewährleisten können. Rufe nach einem Abbruch des Dialogs mit Präsident Erdoğan führen da in die Irre. Wir müssen vielmehr unbeirrt unseren Dialog mit der Türkei fortsetzen, benennen, was uns problematisch erscheint, unterstützen, was unterstützenswert ist. Ich bin sicher, dass Deutschland durch seine Dialogbereitschaft einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Krisen leisten und dabei auch klare Position beziehen kann. Dabei setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen, wie es unter Freunden nun einmal so üblich ist, und halten trotzdem beide Augen weit offen; denn eine Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen in dieser nicht wirklich einfachen Region, vom syrischen Krieg bis hin zur Flüchtlingslage, kann ich mir ohne unsere türkischen Partner nur schwer vorstellen. Die Türkei befindet sich in einer schwierigen Lage. Wir brauchen die Türkei als Anker in der Region. Deutschland und Europa werden ihr Möglichstes tun, um hier an der Seite der Türkei, an der Seite von Recht und Ordnung und an der Seite einer demokratischen Gesellschaft zu stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ihr könnt Freunde haben!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Vietz. – Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist Klaus Brähmig für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin Roth! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anwesende! Auch mein erster Gedanke gilt den Opfern des Anschlages vom 10. Oktober in Ankara. Wie verkommen und feige muss ein Mensch bzw. eine politische Gruppierung sein, die mit einem Bombenanschlag bei einer Friedensdemonstration fast 100 Tote und 246 Verletzte verursacht? Dieser Anschlag soll wohl noch stärker Hass und Zwietracht in ein Land hineintragen, das eigentlich dringend Aussöhnung zwischen den Ethnien und Religionen benötigt. Die russische Wirtschaftsflaute, der Krieg im Nachbarland Syrien und die Kämpfe mit der kurdischen PKK hielten bereits diesen Sommer Touristen von der Türkei fern. Nach Berichten der Zeitung Hürriyet brachen die Einnahmen der türkischen Tourismusbranche im zweiten Quartal um fast 14 Prozent ein. Das entspricht einem Verlust von umgerechnet 6,8 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ich zitiere aus den derzeitigen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zur Lage in der Türkei: Landesweit ist mit einer Zunahme der politischen Spannungen zu rechnen, weitere Anschläge oder gewaltsame Auseinandersetzungen sind nicht ausgeschlossen. Es wird daher nochmals dringend darauf hingewiesen, dass sich Reisende von Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen und größeren Menschenansammlungen, insbesondere in größeren Städten, fernhalten sollten. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch ein sicheres Herkunftsland!) Ein schreckliches Bild angesichts der Tatsache, dass der Tourismus im Jahr 2015 etwa 10,6 Prozent zum BIP der Türkei beitragen wird. Wer auch immer in der Türkei mit Terror arbeitet, legt damit die Axt an eine der wichtigsten Wurzeln des wirtschaftlichen und sozialen Aufstiegs des Landes. Alle politischen Kräfte, die ein wirkliches Interesse am Wohlergehen der gesamten Bevölkerung in der Türkei haben, sind daher aufgerufen, deeskalierend zu wirken und nicht noch weiter Hass und Zwietracht zu säen. Meine Damen und Herren, kein Nachrichtendienst, kein Staatsmann und kein Journalist haben bisher Beweise für irgendwelche Verstrickungen des „Islamischen Staates“, eine Beteiligung nationalistischer Kräfte oder der PKK offengelegt. Insofern handelt es sich in die eine wie in die andere Richtung um eine Vorverurteilung. Die Terroristen sind es, die das Land mit ihren Anschlägen spalten wollen. Es widerspricht geradezu dem letzten Willen der Opfer, wenn sich im Nachgang alle politischen Kräfte gegenseitig verdächtigen und damit noch mehr Unfrieden stiften. Gerade das war ja nicht der Sinn der Demonstration, bei der das feige Attentat geschah. Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Jahren hat es teilweise ermutigende Zeichen gegeben, dass sich die Türkei im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Beitritt auf einen Prozess zur Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Anerkennung der Menschenrechte eingelassen hat. Dieser Weg sollte fortgesetzt und beschleunigt werden. Ein Beispiel, das geradezu nach Beschleunigung der Bemühungen ruft, ist die immer noch angespannte Lage der Christen in der Türkei. Anfang dieses Jahres berichtete die Weltpresse über die Genehmigung eines Kirchenneubaus der syrisch-orthodoxen Gemeinde in Istanbul. Die Nachricht war ein großer Propagandaerfolg der Türkei. Viele internationale Medien haben es als Sensation dargestellt, dass die Kirche gebaut werden darf. Ein paar Tage später stellte sich dann heraus, dass der Bauantrag bereits vor drei Jahren gestellt wurde und das Projekt seit dieser Zeit totgeprüft wird. Mittlerweile wird die Halbierung der Grundfläche von 900 Quadratmetern zur Auflage gemacht. Zum Vergleich: Der Bau einer im gleichen Stadtteil befindlichen Moschee auf 30 000 Quadratmetern war Anfang dieses Jahres fast abgeschlossen – davon kein Wort in der Weltpresse. Ich persönlich kann nur alle politischen Kräfte in der Türkei dazu aufrufen, gerade die Anerkennung ethnischer und religiöser Minderheiten aktiv fortzusetzen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht die HDP! Die soll die Kanzlerin besuchen!) Wenn circa 18 Prozent der Bevölkerung der Türkei Kurden sind, spreche ich nicht mehr von einer klassischen ethnischen Minderheit. Das Verhältnis zwischen der Mehrheit und dieser doch sehr beachtlichen Minderheit entscheidet leicht auch über das Weh und Wohl des gesamten Staates. Eine gute Zukunft für alle in der Türkei lebenden Bevölkerungsgruppen gibt es nur, wenn das Motto „Wir zusammen“ lautet. Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es sinnvoll und begrüße es, dass unsere Kanzlerin Angela Merkel im Zuge der Flüchtlingskrise am kommenden Wochenende der Türkei einen Arbeitsbesuch abstatten wird. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wer hätte das gedacht?) Eine Stabilisierung der gesamten Region muss im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und Europas sein. Für mich ist beispielsweise unstrittig, dass die Europäische Union – auch Deutschland – der Türkei ein Entgegenkommen bei der Unterstützung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zeigen sollte; denn über 2 Millionen Flüchtlinge leben in türkischen Flüchtlingsunterkünften. Weitere 7 Millionen Binnenflüchtlinge, die noch in dem Bürgerkriegsland sind, könnten jederzeit in die Türkei ausreisen. Wer also die Flüchtlingskrise lösen will, der braucht auch die Türkei. Es ist ein Schlüsselland in der Region. Nach meinen Informationen ist derzeit ein EU-Beitritt nicht unbedingt das vorrangige Ziel der türkischen Regierung. Dieser Beitritt wäre meines Erachtens aktuell auch nicht verhandelbar. Bei Themen wie Meinungs- und Pressefreiheit, Religionsfreiheit und Schutz der Minderheiten muss die Türkei sich deutlich bewegen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Viel Verhandlungsgeschick wünsche ich unserer Kanzlerin; denn eine heimat- und kulturnahe Unterbringung, die den Flüchtlingen nach einer Befriedung ihrer Länder eine schnelle Heimkehr ermöglicht, halte ich für die beste Lösung. Für mich ist diese Lösung alternativlos. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Brähmig. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 15. Oktober 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Abend. (Schluss: 17.40 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.10.2015 Becker, Dirk SPD 14.10.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 14.10.2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 14.10.2015 Gambke, Dr. Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.10.2015 Gleicke, Iris SPD 14.10.2015 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 14.10.2015 Henke, Rudolf CDU/CSU 14.10.2015 Hornhues, Bettina CDU/CSU 14.10.2015 Kolbe, Daniela SPD 14.10.2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.10.2015 Nord, Thomas DIE LINKE 14.10.2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14.10.2015 Pilger, Detlev SPD 14.10.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.10.2015 Schmitt, Ronja CDU/CSU 14.10.2015 Strässer, Christoph SPD 14.10.2015 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.10.2015 Wicklein, Andrea SPD 14.10.2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 14.10.2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 14.10.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 1): Weshalb wurde die Abgasmessung am Endrohr (sogenannte Endrohrmessung) ab dem Jahr 2010 auf die Onboard Diagnostic umgestellt, obwohl die Deutsche Umwelthilfe e. V. bereits am 6. Januar 2009 den damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, schriftlich auf mögliche Probleme hinwies (www.duh.de/5208.0.html)? Die Abgasuntersuchung ist als kostengünstige Reihenprüfung konzipiert, bei der in einem zweistufigen Abgasuntersuchungs-Prüfverfahren eine Endrohrmessung dann erfolgt, wenn die On-Board-Diagnose-Prüfung nicht positiv abgeschlossen werden kann. Die Ergebnisse des BASt-Vorhabens „Endrohrmessung versus On-Board-Diagnose“ zeigen gegenüber dem zweistufigen Verfahren keine bessere Fehlererkennung bei der Anwendung der generellen Abgasmessung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 2): Warum wurde das Bundesverkehrsministerium oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht tätig, als die Deutsche Umwelthilfe e. V. im Februar 2011 auf Probleme von Volkswagen-Fahrzeugen mit überschrittenen NOx-Emissionen hinwies? Auf die Verwendung von rechtswidrigen Abschalteinrichtungen lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene von Beginn an für die Einführung wirkungsvoller Prüfverfahren zur Kontrolle der Realemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) eingesetzt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 3): Welche Maßnahmen hat die Volkswagen AG (VW) dem KBA am 7. Oktober 2015 zur Bewältigung des Abgasskandals vorgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge? Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge mit EA189-Motor. Laut VW sollen die 1,2-Liter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes) korrigiert werden. Die 1,6-Liter-Motoren werden neben einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich eine Hardwareänderung erhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen und verbindlich vorgeschrieben werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 4): Wo sind die Sanktionen, die nach Artikel 46 in der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG bei Verstößen gegen diese Richtlinie anzuwenden sind, im deutschen Recht verankert, und welche Sanktionsmaßnahmen sind konkret definiert? Die Umsetzung erfolgte, soweit über das bis dahin bereits geltende Recht hinaus zusätzliche Regelungen getroffen werden mussten, durch § 37 der Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts, deren Anwendbarkeit nicht gesondert geregelt werden musste. Die diesbezüglichen Erwägungen des Verordnungsgebers sind der im Verkehrsblatt, 2009, Heft 9, Seite 340, veröffentlichten Amtlichen Begründung zu § 37 Fahrzeuggenehmigungsverordnung zu entnehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 5): Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet der Plan, zu dessen Abgabe bis zum 7. Oktober 2015 beim KBA der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, den VW-Konzern in der Folge des Abgasskandals aufgefordert hat, und wird die Bundesregierung den Plan dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen? Der fristgerecht von der Volkswagen AG übergebene Plan beinhaltet den freiwilligen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge mit EA189-Motor. Laut VW sollen die 1,2-Liter- und 2,0-Liter-Motoren im kommenden Jahr durch eine Softwarelösung (Flashen des Motorsteuergerätes) korrigiert werden. Die 1,6-Liter-Motoren werden neben einer Softwaremaßnahme möglicherweise zusätzlich eine Hardwareänderung erhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen und wird zeitnah entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen und verbindlich vorgeschrieben werden. Der Deutsche Bundestag wird über die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes unterrichtet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 6): Werden im Rahmen der durch den Bundesverkehrsminister angekündigten Nachprüfungen durch das KBA Neufahrzeuge oder bereits zugelassene Dieselfahrzeuge untersucht, und was wird konkret dabei untersucht werden? Untersucht wird das Abgasverhalten der Fahrzeuge in unterschiedlichen Messungen auf dem Rollenprüfstand mit stationärer und auf der Straße mit mobiler Abgasmessanlage. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 7): Wird das KBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen VW einleiten (bitte rechtliche Grundlage benennen) und, wenn nein, warum nicht? Das Kraftfahrt-Bundesamt wird seine Prüfung zu den angemessenen Reaktionen weiter fortsetzen. Es bezieht hierbei sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ein. Hinsichtlich der Möglichkeiten staatlicher Reaktionen gilt die Antwort auf Frage 23 aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine AnFrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen „CO2- und Spritverbrauchsangaben von Pkw“ auf Bundestagsdrucksache 18/5656. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 8): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm durch den Schienenverkehr an der Berliner Strecke im Landkreis Meißen seit 2009 entwickelt, und für wie viele der auf dieser Strecke fahrenden Güterzüge wurde seit dem 1. Juni 2013 zusätzlich zum regulären Trassenentgelt ein lärmabhängiges Entgelt (Malus) erhoben? Nach Auskunft der DB Netz AG stellen sich die Zugzahlen auf den Strecken 6248, 6363 und 6386 wie folgt dar: Für die Strecke Dresden – Berlin (6248) ist eine Zunahme der Zugzahlen im Schienengüterverkehr von 34 Güterzügen in 2010 auf 97 Güterzüge in 2014 zu verzeichnen. Insgesamt sind die Zahlen wegen langjähriger baubedingter Ab- und Umleitungen in diesem Bereich schlecht zwischen den Jahren vergleichbar. Derzeit fährt wegen Bauarbeiten auf der Strecke Dresden – Berlin nur wenig Güterverkehr. Auf der Strecke 6363 zwischen Coswig und Dresden-Pieschen sind die Zugzahlen für den Schienengüterverkehr seit 2010 mit 2 bis 4 Güterzügen gering und weitgehend konstant geblieben. Die Strecke 6386 wird ausschließlich von der S-Bahn nach Meißen bedient. Zu den Trassenentgelten konnte die DB Netz AG in der kurzen Frist keine Daten mitteilen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 9): Was hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs im Landkreis Meißen getan, und welche diesbezüglichen Aktivitäten sind für die Jahre 2015 bis 2017 geplant? Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bekräftigt, den Schienenlärm bis 2020 – ausgehend vom Jahr 2008 – deutschlandweit zu halbieren. Das Kernstück stellt die Lärmminderung an der Quelle mit der Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremstechniken dar. Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde zum Fahrplanwechsel 2012/13 ein Trassenpreissystem mit lärmabhängiger Komponente eingeführt. Der Fortschritt bei der Umrüstung wird nach der Hälfte der Laufzeit des Förderprogramms mit dem Fahrplanwechsel 2016 evaluiert werden. Sollte bis dahin nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen leise sein, sieht der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien vor, dass noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umgesetzt werden sollen. Die zweite wichtige Säule zur Erreichung des Halbierungsziels ist der stationäre Lärmschutz. Dazu zählt insbesondere die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Für die 1999 eingeführte freiwillige Lärmsanierung standen im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur seit 2007 jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung. 2014 wurde der Mittelansatz auf 130 Millionen Euro erhöht. Auch 2015 stehen 130 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der Lärmsanierung an bestehenden Strecken trägt auch der Aus- und Neubau von Eisenbahnstrecken vielfach zur Senkung der Lärmbelastung bei. Beim Aus- und Neubau besteht für die Anwohner ein Anspruch auf Lärmvorsorge mit den deutlich besseren Schutzwerten nach der Verkehrslärmschutzverordnung. Zusätzlich entlasten Aus- und Neubaustrecken vorhandene Streckenabschnitte und damit auch ihre Anwohner. Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren kurzfristig zur Verfügung gestellte Mittel für die Verbesserung des Lärmschutzes verwendet werden: So wurden aus dem Konjunkturprogramm II (KP II) von 2009 bis 2011 rund 72 Millionen Euro und aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II (IBP II) von 2013 bis 2014 rund 27 Millionen Euro für innovativen Lärmschutz und für Lärmschutz an Brennpunkten ausgegeben. Somit sind gesamt über 1 Milliarden Euro durch den Bund für Lärmschutzmaßnahmen verwendet worden. Im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung sind für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel für Lärmschutz vorgesehen. Diese Mittel werden unabhängig vom Lärmsanierungstitel bereitgestellt und für ein Sonderprogramm eingesetzt, welches insbesondere den Lärm an Brennpunkten weiter reduzieren soll. Auch die Anpassung der rechtlichen Vorschriften unterstützt ganz wesentlich die Zielerreichung: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte konsequente Einführung des Stands der Technik in die Praxis wurde durch die Änderung der Schallberechnungsvorschrift für den Schienenverkehr erreicht. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde bereits in der letzten Legislaturperiode die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus beschlossen. Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahnstrecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten Lärmschutz. Mit der im Frühjahr 2014 erfolgten Anpassung der Förderrichtlinie Lärmsanierung wurde klargestellt, dass diese Abschaffung des Schienenbonus auch für die Lärmsanierung gilt. REAKTIVE INFORMATION: Eckpunkte sind eine laufleistungsabhängige Bonuszahlung als Zuwendung des Bundes an die Wagenhalter in Höhe von 50 Prozent - und maximal 152 Millionen Euro - auf die fiktiven Mehrkosten für die Umrüstung auf LL-Bremssohlen. Die weiteren 50 Prozent der Kosten für das lärmabhängige Trassenpreissystem sollen vom Eisenbahnsektor aufgebracht werden. Für laute Züge erhebt die DB Netz AG eine lärmabhängige Entgeltkomponente (Malus von derzeit 2 Prozent des Trassenentgeltes) zusätzlich zum regulären Trassenentgelt, wenn der Zug nicht zu mindestens 90 Prozent aus leisen Güterwagen besteht. Aus den Einnahmen zahlt die DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die umgerüstete leise Güterwagen einsetzen, einen laufleistungsabhängigen Bonus. Nach Ablauf des Förderprogramms zum Fahrplanwechsel 2020 sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem deutschen Schienennetz verkehren dürfen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wird derzeit erarbeitet. Die Anzahl der Anmeldungen zur Umrüstung aus dem In- und Ausland zeigt, dass das Programm ein Erfolg ist: mit Stand Oktober 2015 sind zur Umrüstung bis 2020 circa 162 000 Güterwagen von 25 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und der Schweiz angemeldet. Mit Einführung des Lärmsanierungsprogramms beschrieb die DB Netz AG einen Bedarf zur Lärmsanierung von 3 690 Kilometern bei einem Streckennetz von rund 33 600 Kilometern Gesamtlänge. Davon wurden seit 1999 bis Ende August 2015 bereits 1 457 Kilometer in 1087 Ortsdurchfahrten saniert. Insgesamt wurden circa 582 Kilometer Schallschutzwände errichtet und bei 54 242 Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnahmen (zum Beispiel Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämpften Lüftern) finanziell gefördert. Hierfür wurden etwa 991 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgegeben. Die Verordnung ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Damit stehen innovative Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsminderung wie zum Beispiel Schienenstegdämpfer, niedrige Schallschutzwände, Schienenschmiereinrichtungen sowie zur Brückenentdröhnung zusätzlich zu den schon bisher verwendeten klassischen Lärmschutzwänden zur Verfügung. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, neue Techniken zu verwenden, die derzeit noch entwickelt werden und akustisch noch nicht anerkannt sind. Für Anwohnerinnen und Anwohner von Eisenbahnstrecken kommt es hierdurch zu einem verbesserten Lärmschutz, da bei der Lärmberechnung in Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren, die ab dem 01.01.2015 beim Eisenbahn-Bundesamt angemeldet werden, der bisherige Abschlag von 5 dB(A) nicht mehr vorgenommen wird. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 10): Sind die Beratungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO), die Ende Juli 2015 beendet sein sollten (vergleiche Plenarprotokoll 18/90, Anlage 13, Antwort auf meine mündliche Frage 19), aber im September 2015 immer noch andauerten (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), inzwischen abgeschlossen, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Die in Ihrer Frage angesprochenen Prüfungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, welche Änderungen bei einer Novellierung der Vorschriften zum Sportlärm sachgerecht sind, sind noch nicht abgeschlossen. Die Prüfung von Vorschlägen und Stellungnahmen verschiedener Verbände und der zahlreichen relevanten Gesichtspunkte beansprucht mehr Zeit als ursprünglich absehbar. Es wird jedoch mit Nachdruck daran gearbeitet, die laufende Prüfung der Änderungsoptionen möglichst zeitnah abzuschließen. Ein exakter Termin für den Abschluss der inhaltlichen Beratungen lässt sich allerdings derzeit noch nicht angeben. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 11): Wenn ja, zu welchen Änderungsvorschlägen zur SALVO konnte eine Einigung erzielt werden (bitte begründen)? Die angesprochenen Prüfungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind – wie gesagt – noch nicht abgeschlossen. Dem Ergebnis der Prüfungen soll im Einzelnen auch nicht vorweggegriffen werden. Ziel unserer Überlegungen ist jedoch, die Rahmenbedingungen für den Vereins- und Breitensport zu verbessern und mehr Raum zu geben für situationsangepasste Lösungen vor Ort. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 13): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass nach den Regelungen des von ihr vom 2. bis 9. September 2015 in die Länder- und Verbändeanhörung gegebenen Referentenentwurfs des Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuklearbereich die vom Eon-Konzern geplante Unternehmensausgliederung namens Uniper im Sinne des Entwurfs nicht für den künftigen Eon-Konzernbereich haften müsste (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 9 in der Fragestunde vom 23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11 894, in Verbindung mit dem Fernsehbericht des WDR-Magazins Monitor vom 24. September 2015), und wie lautet der Zeitplan der Bundesregierung für dieses Gesetz (bitte mit Angabe aller wesentlichen Meilensteine wie insbesondere Kabinettsbefassung, Einbringung in den Deutschen Bundestag und den Bundesrat und Inkrafttreten)? Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich beschlossen. Der Entwurf wird unmittelbar dem Bundesrat zugeleitet. Das weitere Verfahren obliegt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Im Rahmen dieses Verfahrens können etwaige Umgehungstatbestände des Gesetzes geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 14): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan für den Abschluss eines Abkommens für den Handel mit Umweltgütern (Environmental Goods Agreement, EGA), und auf welche Produkte jenseits der APEC-Liste (APEC: Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft), insbesondere Agrargüter, wird sich das Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung erstrecken? Die nächsten Verhandlungsrunden zum Umweltgüterabkommen sind für den 29. Oktober bis 4. November 2015 und für den 30. November bis 4. Dezember 2015 geplant. Ziel ist eine Einigung auf eine Liste von Umweltgütern bis Ende des Jahres. Anschließend sollen Verhandlungen über Übergangsfristen sowie den Vertragstext abgeschlossen werden. Welche Güter am Ende vom Umweltgüterabkommen erfasst sein werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da die Verhandlungen dazu noch andauern. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass keine Agrargüter auf die Liste aufgenommen werden. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Fragen 15 und 16): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der Kapazitätsreserve? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es aufgrund der Reserve zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt kommen könnte und die Reserve zugleich nicht der richtige Weg ist, um für Versorgungssicherheit zu sorgen und, wenn nein, warum nicht? Das Sondergutachten der Monopolkommission zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten stellt in erster Linie auf das Instrument einer sogenannten strategischen Reserve ab. Eine strategische Reserve unterscheidet sich jedoch in zentralen Ausgestaltungselementen von der geplanten Kapazitätsreserve. Die Ausführungen im Sondergutachten sind aus diesem Grund nur begrenzt auf die geplante Kapazitätsreserve zu übertragen. Die Kapazitätsreserve dient dazu, zusätzlich zu den am Markt aktiven Anlagen die Stromversorgung für unvorhersehbare Extremfälle abzusichern. Die geplante Kapazitätsreserve ist derart ausgestaltet, dass Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt vermieden werden. Im Einzelnen ist hervorzuheben, dass das Sondergutachten sich vor allem auf die Folgewirkungen des Auslösungspreises einer strategischen Reserve bezieht. Der Einsatz der geplanten Kapazitätsreserve ist im Unterschied zu einer strategischen Reserve jedoch gerade nicht an einen solchen Auslösungspreis geknüpft. Im Falle eines Kapazitätsdefizits wird die geplante Kapazitätsreserve vielmehr erst nach Abschluss aller Geschäfte im vortägigen und untertägigen Handel und nach weitgehender Ausschöpfung der Regelenergie eingesetzt. Durch diese und weitere Ausgestaltungselemente werden Verzerrungen mit dem Wettbewerb auf dem Strommarkt vermieden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 17): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisation Ärzte ohne Grenzen (www.spiegel.de/politik/ausland/kunduz-aerzte-ohne-grenzen-spricht-von-kriegsverbrechen-a-1056120.html) und des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Seid al-Hussein, (www.ohchr.org/en/News­Events/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=16564), dass es sich bei der Bombardierung eines Krankenhauses in Kunduz am 3. Oktober 2015 um ein Kriegsverbrechen handelt, und wie wird sie sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Die Bombardierung des Krankenhauses in Kunduz und der Verlust so vieler Menschenleben hat uns bestürzt. Der Vorfall muss umgehend und unabhängig untersucht werden. Wir begrüßen, dass Resolute Support unverzüglich eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet hat. Von der Aufklärung des Sachverhalts wird auch die rechtliche Bewertung des Vorfalls abhängen. Diese richtet sich nach dem humanitären Völkerrecht. Kriegsverbrechen sind in den einschlägigen Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes und komplementär in einzelnen nationalen Rechtsordnungen, unter anderem im deutschen Völkerstrafgesetzbuch, abschließend definiert. Bei einem Kriegsverbrechen handelt es sich grundsätzlich um schwere Verletzungen von besonders wichtigen Normen des humanitären Völkerrechtes. Darunter fällt zum Beispiel auch ein gezielter Angriff auf Zivilpersonen, zivile Objekte oder besonders geschützte und entsprechend gekennzeichnete Gebäude wie etwa Krankenhäuser. Ob der Vorfall in Kunduz ein Kriegsverbrechen darstellt und einzelne Personen deshalb zur Rechenschaft gezogen werden könnten, ist von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und letztendlich von den Gerichten zu beurteilen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 19): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den von vielen Nichtregierungsorganisationen berichteten Einsatz (zum Beispiel www.hrw.org/news/2015/08/26/yemen-cluster-munition-rockets-kill-injure-dozens) von international geächteter Streumunition im Jemen vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die politische Beurteilung des Konflikts? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen möglichen Einsatz von Streumunition in Jemen vor. Die Medienberichterstattung, die sich hauptsächlich auf Berichte von den Nichtregierungsorganisationen „Human Rights Watch“ und „International Campaign to Ban Landmines“ stützt und durch Bildmaterial unterlegt wurde, ist der Bundesregierung bekannt. Dabei kann weder der Aufnahmeort noch der Zeitpunkt der Aufnahme zweifelsfrei verifiziert werden. Die Bundesregierung nimmt diese Berichterstattung sehr ernst und setzt sich weiter nachdrücklich für eine Aufklärung der Sachlage ein. Die Bundesregierung setzt sich entschieden dafür ein, dass Streumunition nirgendwo auf der Welt mehr eingesetzt wird. Die Länder der Koalition (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Bahrain, Kuweit, Ägypten, Marokko, Sudan) unter der Führung Saudi-Arabiens sind bisher nicht dem Übereinkommen über Streumunition beigetreten. Die Bundesregierung ist besorgt über die hohe Zahl an Opfern auf allen Seiten dieses Konflikts und insbesondere in der Zivilbevölkerung in Jemen. Wir fordern daher von allen Parteien, das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Eine abschließende faktische und politische Beurteilung ist jedoch erst möglich, wenn die Faktenlage belastbar geklärt ist. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 20): Wie schätzt die Bundesregierung das Angebot der nordjemenitischen Huthis ein, sich gemäß den Leitlinien der UN-Sicherheitsratsresolution 2216 (2015) aus den von ihnen besetzten Gebieten zurückzuziehen, und wie schätzt sie die Bereitschaft der jemenitischen Regierung und ihrer arabischen Verbündeten ein, daraufhin ebenfalls die Kampfhandlungen einzustellen? Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft der Huthis zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 2216, die sie jüngst in einem Schreiben an den VN-Generalsekretär Ban Ki-moon bekräftigt haben. Die Zustimmung der Huthis zum sogenannten Sieben-Punkte-Plan des VN-Sondergesandten („Die Prinzipien von Maskat“) schließt den Rückzug der Milizen aus besetzten Gebieten gemäß einem zu vereinbarenden Umsetzungsplan ein. Dieser Schritt könnte eine Wiederaufnahme des politischen Prozesses ermöglichen. Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine umgehende und vorbedingungsfreie Aufnahme von Direktgesprächen zwischen der jemenitischen Regierung und dem Huthi/Saleh-Lager zur Erreichung eines Waffenstillstandes ein. Der Konflikt im Jemen kann und darf nach Einschätzung der Bundesregierung nicht militärisch gelöst werden. Die Bundesregierung wird daher in laufenden Gesprächen mit der jemenitischen Regierung und der arabischen Koalition weiter auf eine politische Lösung und den Wiedereinstieg in den politischen Prozess drängen. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier wird seine anstehende Reise nach Riad auch dazu nutzen, hierfür zu werben. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 21): Welche Haltung hat die Bundesregierung bei der Beschlussfassung der NATO zur Verdoppelung der NATO Response Force (NRF) eingenommen (www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-conflict-nato-raises-response-force-to-40000-troops-in-face-of-russia-s-aggressive-and-a6687046.html), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die NATO „bereits jetzt die nötigen Fähigkeiten und die Infrastruktur … [hat], um die schnelle Eingreiftruppe in … [die Türkei] zu schicken“ (Aussage von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, dpa, 6. Oktober 2015)? Die Reform der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force: NRF) ist von den Staats- und Regierungschefs der Allianz in Wales im September 2014 beschlossen worden. Die Bundesregierung war an diesem Beschluss beteiligt und hat ihn mitgetragen. Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force). Dadurch stehen jetzt in kürzerer Zeit mehr Soldaten zur Verfügung als früher. Das Konzept der Schnellen Eingreiftruppe der NATO sieht dabei keine konkreten Zahlen und eben auch keine Verdopplung vor. Die Türkei ist seit 1952, also seit über 60 Jahren, Mitglied der NATO. Daher ist sicher davon auszugehen, dass sie über die notwendige Infrastruktur zur raschen Verlegung der Schnellen Eingreiftruppe der NATO verfügt. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 22): In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 Menschen wegen „widernatürlicher Handlungen“ gemäß Artikel 319 des senegalesischen Strafgesetzbuches verurteilt, und aus welchen Quellen speist sich die Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung ist aus öffentlichen Quellen und durch Kontakte mit der Zivilgesellschaft die Verurteilung von zehn Personen auf Basis des Artikels 319 Strafgesetzbuch bekannt. Unter den zehn Verurteilten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung keine deutschen Staatsangehörigen. Gegen sieben dieser Personen ergingen nach Kenntnis der Bundesregierung Urteile ausschließlich aufgrund des Artikels 319. Bei den anderen Personen wurden auch weitere Vorwürfe (unter anderem Drogenbesitz) erhoben. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Vorwürfe auf Basis des Artikels 319 Strafgesetzbuch fallen gelassen oder durch das Berufungsgericht Dakar aufgehoben. In den genannten Fällen ist der Rechtsweg bisher nicht ausgeschöpft. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 23): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorschlagen, um den Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Flüchtlingen vor gewalttätigen Übergriffen in den Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten (vergleiche www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-lichterfelde-homosexuelle-fluechtlinge-von-mitbewohnern-attackiert/12418072.html)? Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor der die für die Unterbringung zuständigen Länder und Kommunen angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen stehen, und unterstützt die Bemühungen, bei der Unterbringung menschenrechtliche, europäische und politische Verpflichtungen einzuhalten. Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG wurde in Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt und ist von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden zu beachten. Die Richtlinie legt in Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten, dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Personal angemessen geschult ist. Dies umfasst auch die von der Fragestellung umfassten Themenkomplexe. Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) enthält für den Bereich der Unterbringung weitgehend parallele Regelungen. Sie war bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen. Die Ressortabstimmung für das Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 24): Auf Basis welcher Datenlage kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, es sei „eher noch untertrieben”, dass 30 Prozent der syrischen Asylsuchenden in Wahrheit keine syrischen Staatsangehörigen seien, obwohl es keinerlei belastbare Zahlen zur größenmäßigen Einschätzung hierzu gibt (Fernsehmagazin Panorama vom 9. Oktober 2015: „‚Falsche Syrer‘: Wie der Innenminister Gerüchte schürt”), und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen nicht belegbaren vermeintlichen Tatsachenbehauptungen in der Öffentlichkeit, wonach ein großer Anteil schutzbedürftiger Flüchtlinge gar nicht schutzbedürftig sei, sondern es sich bei ihnen um Betrüger handele, und der vermehrten Gewalt gegen Flüchtlinge (www.welt.de/politik/deutschland/article147403097/De-Maiziere-beklagt-mehr-Gewalt-gegen-Fluechtlinge.html; bitte ausführlich begründen)? Die aktuelle Aussage zur vorgetäuschten Identität von Syrern stellt einen Schätzwert dar, der sich auf die vorliegenden Wahrnehmungen verschiedener, an der Bewältigung der Flüchtlingsströme beteiligter nationaler und internationaler Behörden vor Ort stützt. Hinweise, die darauf schließen lassen, dass Migranten aus anderen Ländern zunehmend angeben, syrische Staatsangehörige zu sein, ergeben sich beispielsweise aus Lageerkenntnissen von FRONTEX. Auch die Bundespolizei stellt im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten immer wieder syrische Dokumente fest, die ge- beziehungsweise verfälscht waren oder durch ihre Nutzer zum Identitätsbetrug verwendet wurden. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise über einen Zusammenhang zwischen Hinweisen auf einen hohen Anteil nicht schutzbedürftiger Asylsuchender und dem Anstieg der Straftaten gegen Asylbewerberheime vor. Sie hält es auch für verantwortungslos, derartige Spekulationen zu befördern. Gewalt gegen Asylsuchende ist unter allen Umständen zu verurteilen. Die in der Frage angedeutete Wirkung von Aussagen von Regierungsmitgliedern auf Gewaltexzesse gegenüber Asylbewerberheimen muss ich aufs Schärfste zurückweisen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 25): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (dpa vom 8. Oktober 2015: „Seehofer: Flüchtlinge sollen an der Grenze zurückgewiesen werden”), per Beschluss des bayerischen Kabinetts „Maßnahmen der Notwehr” ergreifen zu wollen, etwa Asylsuchende an der Grenze zu Österreich zurückzuweisen bzw. unmittelbar innerhalb Deuschlands weiterzuleiten (bitte auf beide angekündigte Maßnahmen differenziert eingehen und begründen), und inwieweit ist eine direkte Zurückweisung von Schutzsuchenden an der deutsch-österreichischen oder einer anderen EU-Binnengrenze mit geltendem Recht vereinbar (bitte ausführlich antworten und auf alle maßgeblichen Rechtsgrundlagen eingehen, die hierbei eine Rolle spielen, zum Beispiel den Schengener Grenzkodex, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Dublin-Verordnung, EU-Asylrichtlinien, die Zuständigkeit für den Grenzschutz usw.)? Die Bundesregierung bewertet etwaige Beschlüsse von Landesregierungen grundsätzlich nicht. Zurückweisungen von Drittstaatsangehörigen an der Grenze können nur durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden vollzogen werden. Diese erfolgen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 26): In welchem ungefähren Zeitraum kann es nach Einschätzung der Bundesregierung gelingen, den Beschluss des EU-Rats in Luxemburg vom 8. Oktober 2015 (vergleiche Council of the EU, Press Release 711/15, Punkt 17) umzusetzen, in Drittstaaten sichere und tragfähige Aufnahmekapazitäten zu schaffen, auch um Asylanträge von Flüchtlingen von dort nach Artikel 33 der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU als unzulässig einstufen und die Betroffenen dorthin ohne vorherige Asylprüfung zurückschicken zu können, und wie sieht die Bundesregierung die Realisierungschancen konkret in Bezug auf die Türkei vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 38 der Asylverfahrensrichtlinie unter anderem gefordert wird, dass es in dem betreffenden Drittstaat möglich sein muss, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erhalten, was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts zur GFK nur für europäische Flüchtlinge möglich ist (bitte ausführlich darlegen)? Die Bundesregierung unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik vom 8. Oktober 2015 und den „Aktionsplan Rückkehr“ der Europäischen Kommission vom 9. September 2015. Die Rückkehrpolitik ist integraler Bestandteil und wichtiges Steuerungsinstrument der Migrationspolitik. Der EU-Aktionsplan sieht unter anderem vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Wiedereingliederung von Rückkehrern in ihre Herkunftsländer zu fördern und die Kapazitäten ihrer Heimatländer für ihre Rückübernahme zu stärken. In diesem Zusammenhang ist auch die in den oben genannten Ratsschlussfolgerungen vorgesehene Prüfung durch die EU zu sehen, ob es möglich ist, in Regionen in unter Migrationsdruck stehenden Drittstaaten sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten zu schaffen und Flüchtlingen und ihren Familien langfristige Perspektiven und angemessene Verfahren zu bieten, bis sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Solche Aufnahmekapazitäten gibt es bereits im Libanon, in Jordanien und in der Türkei. Die Bundesregierung erkennt das große Engagement dieser Länder bei der Aufnahme von Millionen von Flüchtlingen an. Der Europäische Rat hat in seiner Erklärung vom 23. September 2015 seine Unterstützung dieser und anderer Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise auch durch eine erhebliche Aufstockung des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union („Madad-Fonds“) zugesagt. Die Frage, ob Asylanträge von Personen aufgrund des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe c) der Richtlinie 2013/32/EU als unzulässig bewertet werden können, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU erfüllt sind. Hierzu gehören unter anderem die Wahrung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung und die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen und im Falle der Anerkennung als Flüchtling Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten. Die Türkei ist zwar Mitglied der Genfer Flüchtlingskonvention, wendet diese aber nur in Bezug auf europäische Staaten („Regionalvorbehalt“) an. Gemäß den Bestimmungen des EU-Rückübernahmeabkommens mit der Türkei, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, ist die Türkei zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, die über die Türkei in die EU-Mitgliedstaaten eingereist sind und sich dort illegal aufhalten, ab Oktober 2017 verpflichtet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Fragen 27): Warum wurde die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bisher nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl dies nach Artikel 31 der Richtlinie spätestens bis zum 20. Juli 2015 hätte passieren müssen, und welche Gründe spielen dabei die unbefristeten Arbeitsverbote für Asylsuchende, die das Bundesland Bayern verhängt hat (vergleiche Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat vom 29. April 2015: „Balkan-Phobie: Bayern setzt auf Arbeitsverbote”) und die meines Erachtens gegen Artikel 15 der Richtlinie verstoßen, wonach Asylsuchende neun Monate nach Antragstellung einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen? Aufgrund der großen Herausforderungen durch den starken und anhaltenden Anstieg des Asylbewerberzugangs in Deutschland haben sich Verzögerungen im Umsetzungsprozess leider nicht vermeiden lassen. Die in der Richtlinie 2013/33/EU enthaltenen Vorschriften weisen eine hohe Komplexität und Detailtiefe auf, deren Regelungsgehalt sinnvoll in die bestehenden Vorschriften zu integrieren ist. Einzelne, inhaltlich abtrennbare Aspekte der genannten Richtlinien wurden bereits vorab geregelt, wie zum Beispiel der Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieser ist derzeit nach drei Monaten möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt und keine migrationspolitischen Erwägungen einer Arbeitserlaubnis entgegenstehen. Die Regelungen einzelner Länder haben dabei keine Rolle gespielt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 28): Bis wann will die Bundesregierung die Richtlinie umsetzen, und welche Sanktionen bzw. Strafen drohen bei Nichtumsetzung? Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung der beiden Richtlinien 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) und 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie). Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Gesamtfederführung für die Umsetzung der beiden Richtlinien liegt beim Bundesministerium des Innern. Die Bundesregierung strebt an, dass das Umsetzungsverfahren möglichst zügig abgeschlossen wird. Welche Sanktionen grundsätzlich in Betracht kommen, wenn Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem EU-Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie der Kommission nicht mitgeteilt wurden, ergibt sich aus Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hiernach kann die Kommission, wenn sie dies für zweckmäßig hält, bei Erhebung einer Klage nach Artikel 258 AEUV die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds benennen, die sie den Umständen nach für angemessen hält. Für die Kommission ist diesbezüglich ihre Mitteilung vom 11. November 2010 über die Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV maßgeblich. Bislang hat die Kommission der Bundesregierung jedoch lediglich im Sinne von Artikel 258 AEUV Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Hierauf würde gegebenenfalls zunächst eine mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission folgen. Erst dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland dieser Stellungnahme nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nachkäme, könnte die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Bundesregierung ist bisher nicht zu finanziellen Sanktionen in Vertragsverletzungsverfahren verurteilt worden. Sie ist zuversichtlich, dass dies auch im Fall der Richtlinie 2013/33/EU so bleiben wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 29): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen oder JI-Referenten zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten non-carrier economic operators) zukünftig angehalten oder gezwungen werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu übermitteln (bitte auch die in Rede stehenden Abwägungsgründe angeben, sofern die Bundesregierung hierzu noch keinen Entschluss gefasst hat), und welche Details sind der Bundesregierung zu Ort, Einladenden, Teilnehmenden und Tagesordnungspunkten entsprechender Treffen im Herbst 2015 hinsichtlich der Verpflichtung von „non-carrier economic operators” bekannt? Die Einbeziehung der “non-carrier economic operators“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie ist vom LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments in den Richtlinien-Text eingefügt worden (Bericht des LIBE vom 15. Juli 2015 – Ratsdok. 11105/1/15). Zu der Frage, inwiefern außer den Fluglinien auch sonstige Reiseveranstalter (die sogenannten „non-carrier economic operators“) zukünftig verpflichtet werden sollen, Fluggastdaten (API- oder PNR-Daten) an die zuständigen Behörden zu übermitteln, hat sich Deutschland am 16. September 2015 gegenüber der Ratsarbeitsgruppe GENVAL wie folgt schriftlich positioniert: „Deutschland sieht wie viele andere Mitgliedstaaten noch Erläuterungsbedarf, um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Einbeziehung von “non-carrier economic operators“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt und vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung verbundenen Belastungen für die Betroffenen und dem erheblich vergrößerten Datenaufkommen verhältnismäßig und damit vertretbar ist. Deutschland begrüßt deshalb, dass die EU-Kommission zu einer Veranstaltung mit den betroffenen Unternehmen einladen will, damit die Mitgliedstaaten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Einbeziehung dieser Unternehmen besser abschätzen können.“ Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 23. September 2015 zu einem Workshop zum Thema “PNR and ‘non-carrier economic operators” am 15. Oktober 2015 in Brüssel eingeladen. Bei dem Treffen sollen die rechtlichen und praktischen Auswirkungen der Einbeziehung der sogenannten „non-carrier economic operators“ in den Anwendungsbereich der EU-PNR-Richtlinie behandelt werden. Neben den Referenten für Justiz und Inneres der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU sind auch Branchenverbände (European Travel Agents‘ and Tour Operators‘ Associations [ECTAA]; International Air Carrier Association [IACA]; International Air Transport Association [IATA]; European Technology and Travel Services Association [ETTSA]) sowie Vertreter des ­LIBE-Ausschusses eingeladen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 30): Welche Beobachtungs-, G-10- oder anderen Aufklärungsmaßnahmen in Bezug auf die bei dem Blog Netzpolitik.org Tätigen sowie durch mögliche menschliche Quellen dort veröffentlichte Informationen - vor allem bezüglich deren Telekommunikationsverkehr - haben Bundesbehörden durchgeführt oder beantragt, und welche „standardisierten, niedrigschwelligen“ Erkenntnisanfragen stellte das Bundeskriminalamt (vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 a auf die Kleine AnFrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/5859) bezüglich der Personen, vor allem bezüglich der Journalisten André Meister und Markus Beckedahl (bitte vollständig aufschlüsseln je nach Datum, angefragter Stelle, betroffener Person)? Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestags-Drucksache 18/5804, Seite 15, Nr. 23 vom 21. August 2015 mitgeteilt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Kenntniserlangung der strafbaren Weitergabe von Verschlusssachen Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und keine nachrichtendienstlichen Beobachtungen zu Personen durchgeführt. Durch das Bundeskriminalamt (BKA) erfolgten zu beiden damaligen Beschuldigten (Meister und ­Beckedahl) am 16. Juni 2015 Erkenntnisanfragen: – Deutsche Rentenversicherung Bund aufgrund von § 68 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Bundesanstalt für Kreditwesen für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund von § 24 Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes. Daneben wurden offene Informationsquellen (wie Handelsregisterportal) und die BKA-internen Auskunftssysteme genutzt. Maßnahmen anderer Sicherheitsbehörden fanden nicht statt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 31): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung der vergangenen Woche zum Safe-Harbor-Abkommen hinsichtlich der Unsicherheit unser aller Daten in den USA auf die veröffentlichten Dokumente aus dem Besitz von Edward Snowden stützt, von deren Authentizität, Beweiskraft und Zuverlässigkeit also ausgeht, für ihre bisherige Weigerung, die Voraussetzungen für das Erscheinen des Zeugen Edward Snowden vor dem 1. Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zu schaffen (vergleiche Spiegel vom 6. Oktober 2015 www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/safe-harbour-urteil-triumph-­fuer-snowden-blamage-fuer-merkel-kommentar-a-1056438.html), und wird die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt nunmehr darauf drängen, einen Anfangsverdacht anzunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten gegen die Verantwortlichen für das berichtete anlasslose Abgreifen, Speichern und Auswerten von Daten Millionen deutscher Bürgerinnen und Bürger sowie von europäischen Wirtschaftsunternehmen, wie sich aus den Dokumenten Edward Snowdens ergibt? Die Bundesregierung hat zu den mit einer möglichen Vernehmung von Herrn Snowden verbundenen rechtlichen Fragen mit ihrem Bericht vom 2. Mai 2014 an den Untersuchungsausschuss umfassend Stellung genommen. Sie sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015 zur Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission nicht veranlasst, darüber hi­naus Stellung zu nehmen. § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung knüpft das Einschreiten wegen verfolgbarer Straftaten an das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte. Die Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht für das Vorliegen einer in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft liegenden Straftat gegeben ist, obliegt dem Generalbundesanwalt in eigener Verantwortung. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6300, Frage 32): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Rahmen des Abschlusses der Transpazifischen Partnerschaft (TPP) angekündigten milliardenschweren Zahlungen an die Landwirtschaft zur Abmilderung der eingeleiteten Liberalisierungsschritte (https://www.fwi.co.uk/business/canada-promises-billions-to-protect-farm-incomes-after-trade-­deal.html), und mit welchem zusätzlichen Bedarf an öffentlichen Zahlungen für EU-Landwirte rechnet die Bundesregierung im Falle einer weitgehenden Agrarhandelsliberalisierung unter TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen), insbesondere um die eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen und nationalen Biodiversitäts- und Umweltziele zu erreichen? Mögliche Unterstützungsleistungen für die EU-Landwirtschaft unterliegen der Entscheidungshoheit der Europäischen Union beziehungsweise der jeweiligen Regierungen. Sie sind allein durch Welthandels-(WTO-)Recht begrenzt. Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen ihres langjährigen Reformprozesses ihrem Ziel angenähert, eine international wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft zu erreichen. Dies war die Voraussetzung dafür, dass die EU im Rahmen der WTO und im Rahmen von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen entsprechenden Verhandlungsspielraum erhalten hat und nun nutzen kann. Die Landwirte wurden und werden durch umfassende Unterstützungsmaßnahmen bei der Anpassung an die Märkte flankiert. Hervorzuheben sind hier die Direktzahlungen, die einen unmittelbaren Beitrag zu den Betriebseinkommen leisten, aber auch Programme für die Verbesserung der Vermarktung. Die europäische Landwirtschaft ist somit für den Wettbewerb gut aufgestellt. Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) negative Effekte auf den Sektor haben wird, die zusätzliche Kompensation erforderlich machen würden. Im Gegenteil – der Sektor kann davon profitieren. Die Auswirkungen von TTIP auf die Zielerreichung der eng mit der Landwirtschaft verknüpften europäischen und nationalen Umwelt- und Biodiversitätsprogramme sind derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 33): Welchen Stand bzw. Zeitplan (bitte möglichst in Wochen angeben) kann die Bundesregierung zur Bewertung der Lösungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für die zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen nachzurüstende Kampfdrohne mitteilen, nach deren Abschluss eine Auswahlentscheidung für bis zu 16 Drohnen noch in diesem Quartal erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)? Derzeit werden durch das Bundesministerium der Verteidigung Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung für das derzeit in Afghanistan eingesetzte unbemannte israelische System HERON 1 erstellt. Auf der Basis dieser Konzepte könnte eine Systemauswahl und damit eine Auswahlentscheidung für die sogenannte MALE UAS-Überbrückungslösung bis zum Ende dieses Jahres durch den Generalinspekteur der Bundeswehr getroffen werden. Vor dem Hintergrund derzeit bekannter Zeitlinien zur Verhandlung eines entsprechenden Vertrages könnte ein Vertragsschluss für das ausgewählte System mit einem Umfang von drei bis fünf bewaffnungsfähigen Luftfahrzeugen im II. Quartal 2016 erfolgen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 34): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus einem Bericht des TV-Magazins Frontal 21, nach dem der EU-Militärausschuss von einem Scheitern der Phase 2 des EUNAVFOR-MED-Einsatzes ausgeht, die den bewaffneten Einsatz gegen Schlepperboote beinhaltet (www.zdf.de/frontal-21/schleuserjagd-im-mittelmeer-die-unmmögliche-mission-der-bundeswehr-kampf-gegen-schlepper-40410638.html)? Der Bundesregierung sind keine Äußerungen des EU-Militärausschusses bekannt, nach denen von einem Scheitern der Mission in Phase 2 ausgegangen wird. Vielmehr hat der Rat der EU auf seiner Tagung vom 14. September 2015 festgestellt, dass die Bedingungen für den Wechsel zu Phase 2i) erfüllt sind. In der Folge hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU am 28. September 2015 entschieden, dass die Operation in Phase 2i) eintritt. Dies ist am 7. Oktober 2015 geschehen. Allein seit dem Übergang in die Phase 2i) am 7. Oktober 2015 hat die Bundeswehr in den 7 Tagen bis einschließlich dem 13. Oktober 2015  659 in Seenot befindliche Personen aufgenommen. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/6300, Frage 35): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig zu werden, um die Situation von Geschiedenen, die als Ehepartner von Beamten Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe zur Krankenversorgung hatten, ohne selbst Beamte zu sein, und nach einer Scheidung nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren konnten, zu verbessern, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, aus welchen Gründen nicht? Als Erstes ist festzustellen, dass der Versicherungsschutz für den geschiedenen Ehegatten in der privaten Krankenversicherung (PKV) in jedem Fall sichergestellt ist. Denn soweit der Beihilfeanspruch nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes entfällt, haben die Betroffenen Anspruch darauf, dass der Versicherer ihren Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass der entfallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Dies erfolgt ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeit, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall des Beihilfeanspruchs gestellt wird (§ 199 Versicherungsvertragsgesetz). Im Rahmen von Unterhaltsregelungen als Folge einer Ehescheidung werden auch die Aufwendungen für eine angemessene Krankenversicherung berücksichtigt (vergleiche § 1578 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). Die Bundesregierung beabsichtigt daher in diesem Zusammenhang derzeit keine gesetzliche Änderung. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 129. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 129. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober 2015 V Plenarprotokoll 18/129