Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 148. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016 Inhalt: Gedenken an die Opfer des Selbstmordanschlags in Istanbul 14571 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14572 A Katja Kipping (DIE LINKE) 14573 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 14575 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14576 B Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) 14578 A Dr. Eva Högl (SPD) 14579 A Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) 14580 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 14581 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14582 B Andreas Scheuer (CDU/CSU) 14583 B Karin Maag (CDU/CSU) 14584 B Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) Drucksache 18/7203 14585 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe; weitere Frage Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14585 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14586 B Harald Weinberg (DIE LINKE) 14586 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14586 D Maik Beermann (CDU/CSU) 14587 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14587 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14587 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14587 C Petra Crone (SPD) 14587 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14587 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) 14588 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14588 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 14588 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14588 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14588 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14589 A Gülistan Yüksel (SPD) 14589 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14589 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 14589 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14589 C Rudolf Henke (CDU/CSU) 14589 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14590 A Dr. Dorothee Schlegel (SPD) 14590 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14590 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) 14590 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14590 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) 14590 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14591 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14591 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14591 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) 14591 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14591 D Petra Crone (SPD) 14592 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14592 A Erich Irlstorfer (CDU/CSU) 14592 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 14592 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14592 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG 14592 D Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/7210 14593 A Mündliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Schulterschluss der nigerianischen Terrormiliz Boko Haram mit dem „Islamischen Staat“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14593 B Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 14593 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14594 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 14594 D Mündliche Frage 2 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Palästinensische Terrororganisation Hamas als möglicher Bündnispartner in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14595 A Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchschnittliche Dauer von Asylverfahren nach Rückkehr zur persönlichen Anhörung von Asylbewerbern aus Syrien, Irak und Eritrea Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14595 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14595 D Mündliche Frage 9 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussetzung der Dublin-Rückführungen nach Griechenland Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14596 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14597 A Mündliche Frage 14 Petra Pau (DIE LINKE) Zeitpunkt und Anlass der Behandlung der rechtsextremistischen Gruppierung „Sturm 18 e. V.“ im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14598 A Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) 14598 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 14598 D Mündliche Frage 15 Petra Pau (DIE LINKE) Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Gruppierung „Sturm 18 e. V.“ im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14599 A Zusatzfragen Petra Pau (DIE LINKE) 14599 A Mündliche Frage 17 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aktivitäten im Rahmen des EU-Internetforums Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14600 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 14600 B Petra Pau (DIE LINKE) 14600 D Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Kreditvergabe des IWF an Länder mit bestehenden Zahlungsrückständen gegenüber staatlichen Gläubigern Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 14601 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 14601 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14601 D Mündliche Frage 22 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bau der Wendlinger Kurve in zweigleisiger Weise Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14602 A Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14602 C Mündliche Frage 23 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung einer Maut für Busse Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14603 A Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14603 A Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genehmigung zur Veröffentlichung einer kritischen Analyse des BND zu Saudi-Arabien durch das Bundeskanzleramt Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 14604 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14604 A Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Versehentliche Offenlegung einer Liste des BND mit Abhörzielen und Rufnummern führender Regierungsbeamter des Weißen Hauses gegenüber der NSA Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 14604 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14605 A Mündliche Frage 33 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung niedrig budgetierter Produktionen nach Reform der Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 14605 D Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14606 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 14606 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 14608 A Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) 14608 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14609 C Niels Annen (SPD) 14611 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 14612 A Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 14613 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 14614 A Michelle Müntefering (SPD) 14615 A Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) 14615 D Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 14617 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) 14618 A Alexander Radwan (CDU/CSU) 14619 B Nächste Sitzung 14620 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14621 A Anlage 2 Mündliche Frage 3 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Annullierung der Regionalwahlergebnisse in der tansanischen Region Sansibar Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14621 C Anlage 3 Mündliche Frage 4 Heike Hänsel (DIE LINKE) Konsequenzen für Saudi-Arabien aufgrund der Hinrichtungen von 47 Menschen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14621 D Anlage 4 Mündliche Frage 5 Heike Hänsel (DIE LINKE) Situation im Südosten der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14622 A Anlage 5 Mündliche Frage 6 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung für Staatsangehörige der Westbalkanländer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 14622 B Anlage 6 Mündliche Frage 7 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vertragsverletzungsverfahren bzw. Pilotverfahren im Bereich der Innenpolitik gegen Deutschland Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14623 A Anlage 7 Mündliche Frage 10 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungen zur Erfassung behinderungsspezifischer Bedarfe von Asylbewerbern im geplanten Datenaustauschverbesserungsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14624 B Anlage 8 Mündliche Frage 11 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überlegungen der dänischen Regierung zur Durchführung von Personenkontrollen auch bei deutschen Transportunternehmen an der deutsch-dänischen Grenze Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14624 C Anlage 9 Mündliche Frage 12 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bericht eines Bundespolizisten zu den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht auf Spiegel Online Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14625 A Anlage 10 Mündliche Frage 13 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personalkapazitäten der Bundespolizei in der Silvesternacht in Köln Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14625 B Anlage 11 Mündliche Frage 16 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Kenntnisse des Bundesministers Thomas de Maizière über Höhentraining in Höhen- bzw. Unterdruckkammern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 14625 C Anlage 12 Mündliche Frage 19 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterbindung von Share Deals Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 14626 B Anlage 13 Mündliche Frage 20 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 14627 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Katrin Kunert (DIE LINKE) Künftige Personal- und Kostenplanung sowie Rekrutierungsstrategie der Bundeswehr angesichts der steigenden Zahl von Auslandseinsätzen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 14627 B Anlage 15 Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung eines Vorschlags der Europäischen Kommission zur Einführung eines einheitlichen europäischen Mautsystems Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14627 D Anlage 16 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Untersuchungen zum VW-Abgasskandal Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14628 A Anlage 17 Mündliche Frage 26 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschluss der Messungen zur Nachprüfung von Abgas- und Verbrauchswerten bei Dieselautos Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14628 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erlass einer Rechtsverordnung zum Regionalisierungsgesetz Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 14628 B Anlage 19 Mündliche Frage 28 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entsendung eines Sachverständigen für die geplante internationale Expertengruppe zur Bewertung der Rissbefunde im Kernkraftwerk Beznau Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 14628 C Anlage 20 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschlusstermin der Umweltverträglichkeitsprüfung des US-amerikanischen Department of Energy zum eventuell geplanten Export des Jülicher Atommülls Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 14628 C Anlage 21 Mündliche Frage 30 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Verbesserungen der Menschenrechtslage in Eritrea als Bedingung für eine Kooperation in der Entwicklungspolitik Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 14628 D Anlage 22 Mündliche Frage 34 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorlage der Analyse zu Überlegungen einer netzpolitischen Kompetenzbündelung innerhalb der Bundesregierung und der Gründung einer Digitalagentur Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14629 A Anlage 23 Mündliche Frage 35 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drosselung der Stromerzeugung aus Braunkohle angesichts des hohen Stromexports im vergangenen Jahr Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14629 B Anlage 24 Mündliche Frage 36 Katrin Kunert (DIE LINKE) Insolvente deutsche Unternehmen infolge der EU-Sanktionen gegen Russland Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14629 D Anlage 25 Mündliche Frage 37 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zum Abkommen zwischen der EU und Singapur Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14630 A Anlage 26 Mündliche Frage 38 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Änderung der Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14630 B Anlage 27 Mündliche Frage 39 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geplanter bzw. begonnener Ausbau von Pipelines in Kanada zum Zweck des Exports von Teersandöl nach Europa Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 14630 C 148. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie einen Augenblick Platz. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle zu unserer ersten Sitzung nach der Weihnachtspause und bekräftige alle guten Wünsche, die wir für das neue Jahr untereinander ausgetauscht haben. Nun muss ich Sie gleich zu Beginn unserer Sitzung bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, verehrte Gäste, wenn wir heute Nachmittag im Bundestag über die aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten debattieren, dann tun wir das unter dem Eindruck eines brutalen Selbstmordanschlags, bei dem ein fanatischer Attentäter mindestens elf unschuldige Menschen in den Tod gerissen hat, darunter neun Deutsche, die als Teil einer Reisegruppe den Nahen Osten, seine Städte und seine Kultur kennenlernen wollten. Wir trauern und fühlen mit den Angehörigen aller Opfer. Wir denken an die vielen zum Teil schwer Verletzten, von denen einige um ihr Leben kämpfen. Wir vergewissern den Menschen und den Behörden in der Türkei unsere Unterstützung bei der Aufklärung der Hintergründe dieses feigen und brutalen Anschlags. Am Bosporus begegnen sich seit jeher Kulturen und Religionen. Das lebendige, weltoffene, bei Touristen aus aller Welt beliebte Istanbul zum Angriffsziel zu wählen und ein Attentat in unmittelbarer Nähe einer religiös wie kunstgeschichtlich bedeutenden Moschee zu verüben, folgt der Absicht, Angst in die Metropolen und Städte zu tragen. Ihr werden wir uns nicht ausliefern – von wem auch immer diese Gefahr und Absicht ausgeht. Der Schmerz, den wir bei jeder terroristischen Attacke aufs Neue empfinden, eint uns – auch über manche Differenzen im Umgang mit großen Herausforderungen hinweg, zu denen der weltweite Terrorismus gehört. Ja, wir streiten in Europa über die richtigen Wege im Umgang mit der Bedrohung durch den Terrorismus und mit den nicht zuletzt durch ihn ausgelösten Flüchtlingsbewegungen. Wir debattieren darüber auch in Deutschland kontrovers. Wir werden das auch und gerade hier im Parlament weiter tun – offen und ehrlich, sachlich und verantwortungsbewusst. Wir haben am Ende jeweils Entscheidungen zu treffen, die nicht jeden zufriedenstellen können und werden. Dass wir aber darüber streiten können, unterscheidet uns von all den Fanatikern, die aus politischen Motiven oder im falschen Namen Gottes ihre vermeintlichen Wahrheiten anderen mordend aufzwingen wollen. Genau diese Fähigkeit und Bereitschaft zeichnet uns aus. Es ist keine Schwäche, sondern Ausdruck unseres Weges, mit den demokratischen Mitteln einer freien, pluralen Gesellschaft den uns aufgezwungenen Kampf für unsere Werte und Überzeugungen entschlossen anzunehmen. Sie haben sich als Zeichen der Trauer und des Respekts für die Opfer und ihre Angehörigen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt die interfraktionelle Vereinbarung, vor Tagesordnungspunkt 1 eine Vereinbarte Debatte mit dem Titel „Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht“ im Umfang von 60 Minuten aufzurufen. Die Dauer der nach der Regierungsbefragung folgenden Fragestunde soll 90 Minuten betragen. Ich will mich vergewissern, ob Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir so verfahren. Ich rufe Zusatzpunkt 1 unserer Tagesordnung auf: Vereinbarte Debatte Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln und anderen Großstädten in der Silvesternacht Wir haben uns gerade auf eine 60-minütige Debatte verständigt, die ich hiermit eröffne. Ich erteile das Wort zunächst dem Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit drei Blickwinkeln, die alle etwas mit den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln zu tun haben, beginnen. Ich beginne mit der Aussage einer angegriffenen Frau in der Silvesternacht in Köln – ich zitiere –: Wir liefen dann durch diese Männergruppe. Es tat sich eine Gasse auf, durch die wir liefen. Plötzlich spürte ich eine Hand an meinem Po, dann an meinen Brüsten, schließlich wurde ich überall begrapscht. Es war der Horror. Obwohl wir schrien und um uns schlugen, hörten die Typen nicht auf. Ich war verzweifelt und glaube, dass ich rund 100 Mal auf den knapp 200 Metern angefasst wurde. Meine Damen und Herren, die Politik und die Polizeien des Bundes und der Länder müssen und werden gemeinsam alles dafür tun, dass sich so etwas in unserem Land nicht wiederholt. (Beifall im ganzen Hause) Es wird keine rechtsfreien Räume in unserem Land geben. Ich danke an dieser Stelle allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die sich in dieser Nacht in ihrem Einsatz schützend vor die Frauen gestellt haben, auch unter eigenem Opfer. Auch daran müssen wir denken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein zweiter Blickwinkel zeigt sich in den Geschehnissen rund um die Facebook-Gruppe „Nett-Werk Köln“. Etwa eine Woche nachdem dort die ersten Informationen zu den sexuellen Übergriffen vor dem Kölner Hauptbahnhof gepostet wurden, musste die Seite vorübergehend geschlossen werden. Der Administrator schrieb dazu am 7. Januar auf der Seite – ich zitiere –: Das Nettwerk ist derzeit nahezu ein Kriegsschauplatz verbaler Gewalt, gegenseitiger Schuldzuweisungen, Aufrufe zur Lynchjustiz, Beleidigungen, Pöbel, Hetze und Rassismus. Auch das ist ein Teil der Geschichte. Auch das ist ein Teil der Konsequenzen, die wir gemeinsam ziehen müssen: Niemand darf die furchtbaren Straftaten der Silvesternacht mit Hass und Rassismus beantworten. (Beifall im ganzen Hause) Den dritten Blickwinkel bilden die vielen Hunderttausend Flüchtlinge in unserem Land, die sich nichts zuschulden kommen lassen. In einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin schreiben einige Flüchtlinge aus Syrien und Pakistan – ich zitiere –: ... sind wir entsetzt über das, was sich in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten zugetragen hat. Wir verabscheuen die sexuellen Übergriffe und Diebstahldelikte ... und verurteilen sie auf das Schärfste. Die Straftaten in Köln und anderswo betreffen uns alle, auch die Flüchtlinge, die sich anständig verhalten, und das ist die große Mehrheit. Meine Damen und Herren, die Ereignisse der Silvesternacht haben vor allem unser Land als Ganzes getroffen. Mich als Vater von zwei kleinen Töchtern haben – das bekenne ich ganz offen – diese Taten wütend und fassungslos gemacht. Ich möchte nicht, dass meine Töchter in einem Land aufwachsen, in dem sie sich auf öffentlichen Plätzen nicht sicher fühlen. Heute sprechen wir über die Konsequenzen, und jetzt richte ich meinen Blick auf die Täter. Ihnen, den Tätern der Silvesternacht, sagen wir heute Folgendes: Wenn Sie nach Deutschland kommen, vielleicht auch, um Schutz zu suchen, hier aber schwere Straftaten begehen, dann haben Sie in unserem Land nichts zu suchen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben nun die Aufgabe, die Täter schnell zu finden, sie vor ein Gericht zu bringen und sie zu bestrafen. Einige fordern, dass wir härtere Gesetze machen. Andere fordern einen besseren Vollzug der bestehenden Gesetze. Ich sage: Wir brauchen beides. Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir schnell reagieren. Gestern haben sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas darauf verständigt, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern. Wir wollen die Hürden für die Ausweisung ausländischer Straftäter deutlich absenken. Das machen wir bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten. Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse – das ist die nächsthöhere Stufe – liegt zukünftig bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, werden wir künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagen. Bei der Frage, ab wann jemand nicht mehr als Flüchtling anerkannt wird, haben wir uns darauf verständigt, die Schwelle für die genannten Straftaten von drei Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu senken. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gilt doch schon seit dem 01.01.!) Meine Damen und Herren, das ist eine harte Reaktion des Staates gegenüber den Menschen, die zu uns kommen und meinen, hier Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hätte. Der Rechtsstaat muss und wird seine Bürger schützen. Schutz des Rechtsstaates heißt härtere Gesetze, wenn es nötig ist. Schutz des Rechtsstaates heißt auch, dass wir Strafgesetze an neue Arten der Tatbegehung anpassen müssen. Schutz des Rechtsstaates bedeutet aber vor allem Vollzug unserer Gesetze. Für den Bereich der Polizei heißt das mehr Personal und bessere Ausrüstung. Wir haben in den Haushaltsverhandlungen für dieses Jahr 3 000 zusätzliche Stellen für die Bundespolizei erhalten. Ich gehe davon aus, dass auch die Länder ihre Polizeien jetzt wieder verstärken werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, zu den Konsequenzen aus der Silvesternacht gehört auch, dass wir nicht verschweigen, aus welchen Ländern die Täter kamen, und darüber reden, dass auch kulturelle Hintergründe bei den Taten eine Rolle spielen. Die Silvesternacht macht deutlich, wie schwer es ist, gerade junge, alleinstehende Männer mit arabischer Herkunft hier in unserem Land zu integrieren. Die Silvesternacht macht auch deutlich, dass jede Integrationskraft einer Gesellschaft endlich ist. Kein Generalverdacht, aber auch kein Verschweigen oder Relativieren von Tatsachen, Integration der zu uns kommenden Menschen, aber keine Toleranz gegenüber Straftätern – das ist die Aufgabe, nicht nur in Köln, sondern überall in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Kipping für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katja Kipping (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Silvesternacht waren viele Frauen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Das, was auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln passierte, war ein übler männerbündischer Exzess. Es ist ein Unding, dass die Polizei den Frauen nicht eher helfen konnte. Ich möchte den betroffenen Frauen auch ganz persönlich mein Mitgefühl aussprechen. Sexuelle Belästigung ist keine Lappalie. Diese gilt es überall zu bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Straftaten müssen umfassend aufgeklärt werden. Die Täter müssen nach den Regeln der Gesetze zur Rechenschaft gezogen werden. Da darf es weder einen Bonus noch einen Malus für die Herkunft geben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sexismus ist keine Importware aus dem Ausland, sondern leider fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Die Hälfte aller Frauen in Europa wurde schon sexuell belästigt, so die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Laut Kriminalstatistik werden hierzulande jeden Tag 20 Vergewaltigungen angezeigt. 25 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen haben bereits Gewalt durch frühere oder aktuelle Partner erfahren, so eine Studie des Familienministeriums. Ein großer Teil der Gewalt findet also in den Familien statt. Es sind in der Regel eben nicht die Fremden, sondern die Männer, die den Frauen vermeintlich nahestehen, die an ihnen Gewalt verüben. Nun mag diese alltägliche häusliche Gewalt nicht so spektakulär sein wie die öffentliche in Köln, aber aus Sicht der Betroffenen ist sie gleichermaßen belastend. Deswegen meine ich: Wir müssen sexualisierte Gewalt auch dann thematisieren und bekämpfen, wenn die Täter nicht die vermeintlich Fremden sind. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie, Herr Schröder, von einer Integrationspflicht reden, so finde ich, dass sie für alle Gewalttäter gelten muss. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Auch die der Linken!) Auch die deutschen gewalttätigen Partner müssen offensichtlich integriert werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Denn Sexismus ist wahrlich nicht das Alleinstellungsmerkmal einer Religion oder einer bestimmten Kultur. Die Unterdrückung von Frauen ist fester Bestandteil aller Kulturen, auch der westlichen. Hierzulande mussten die Frauenrechte doch hart erkämpft werden, und zwar von der Frauenbewegung. Sie hat diese oft gegen den erbitterten Widerstand des politischen Establishments erkämpft. Erinnert sei nur daran, dass noch 1997 große Teile der Union dagegen waren, die Straffreiheit bei Vergewaltigung in der Ehe aufzuheben – als ob ein Trauschein eine Vergewaltigung weniger schlimm machen würde. Es ist schon erstaunlich, wer alles angesichts muslimischer Geflüchteter nun auf einmal zur Instantfeministin wird. Viele, die nun angeblich im Sinne des Schutzes der Frauen vor sexualisierter Gewalt in „Ausländer raus“-Rhetorik verfallen, waren bis vor kurzem noch dafür, das Geld für Frauenschutzhäuser zu streichen. Insofern wird man den Eindruck nicht los, dass in der Debatte Frauenanliegen instrumentalisiert werden. Viele Feministinnen sagen deshalb zum Beispiel in dem Aufruf #ausnahmslos: Wir lassen uns nicht für rassistische Hetze missbrauchen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Auffällig an den Debatten nach Köln ist auch Folgendes: Bei fast allen lautet die Fragestellung: Wie können wir Ausländer schneller und effizienter abschieben? Wem es wirklich um die Frauen geht, der müsste die Frage doch anders stellen: Wie können wir Frauen, Kinder und Männer generell besser vor sexualisierter Gewalt schützen? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Ich möchte dazu drei konkrete Maßnahmen vorschlagen: Erstens, gesetzliche Schutzlücken schließen. Es gibt in der Tat eine Schutzlücke für Opfer sexueller Gewalt. So kommt es nur bei jeder zehnten angezeigten Vergewaltigung überhaupt zu einer Verurteilung. Das heißt, neun von zehn Frauen, die den Mut aufbringen, eine Vergewaltigung anzuzeigen, müssen erleben, dass der Täter straffrei davonkommt. Insofern gibt es aus gutem Grund schon viel länger eine Debatte dahin gehend, dass das Sexualstrafrecht überarbeitet werden muss, gemäß dem Motto: Nein heißt nein! Hier gibt es Regelungsbedarf, um Opfern von sexualisierter Gewalt tatsächlich zu helfen. Also schließen Sie endlich diese Schutzlücke, anstatt Geflüchtete unter Generalverdacht zu stellen! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. In den vergangenen Tagen haben Politiker verschiedener Couleur immer wieder unterstrichen, wie wichtig der Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt ist. Hier werden wir Sie beim Wort nehmen, wenn es um die Finanzierung der Frauenschutzhäuser geht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Dass die Situation vor Ort so eskalieren konnte, liegt womöglich auch an einer fehlenden Sensibilität der Polizei für die Straftat sexuelle Belästigung. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gegenruf der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]: Das ist aber so!) Um so etwas in Zukunft zu vermeiden, bedarf es, wie ich finde, noch einmal einer Schulungsoffensive, einer Beratung, wie man bei Polizei und Justiz mit dieser heiklen Situation umgeht. Unterhalten Sie sich doch einmal mit Frauen, die eine Vergewaltigung angezeigt haben. Diese Frauen hatten nicht immer das Gefühl, dass sie bei Polizei und Justiz mit ihrer spezifischen Problemlage gut aufgehoben waren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) An den Reaktionen auf die Straftaten in Köln wird noch etwas anderes deutlich: ein zunehmend aggressiver, ja pogromartiger Rassismus. Straftaten einer üblen Männergruppe werden missbraucht, um Stimmung gegen alle Nichtdeutschen zu machen, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU) und während dieser Stimmungsmache explodiert die rassistische Gewalt. Wissen Sie, was mich wirklich schockiert? Das ist die Hierarchie der Empörung, die sich hier breitmacht. Vergegenwärtigen wir uns doch noch einmal das Maß der Aufregung und der Berichterstattung, wenn nichtdeutsche Täter auf üble Art und Weise Frauen angreifen, und vergleichen wir das mit der deutlich geringeren Aufregung, wenn sich deutsche Rassisten zu einer Menschenjagd verabreden, wenn ein tunesisches Mädchen krankenhausreif geschlagen wird. Sollte uns nicht jedes Opfer gleichermaßen umtreiben und belasten? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben ein Problem in dieser Gesellschaft – das wurde auch in den Debatten über Köln deutlich –: Wir haben eine Zunahme an Rassismus und rassistischer Gewalt; im Zusammenspiel von Hooligans, Neonazis in Nadelstreifen und Rechtspopulisten der Straße nimmt die rassistische Gewalt in diesem Land zu. (Zuruf des Abg. Charles M. Huber [CDU/CSU]) Sie kennen die Zahlen auch. Diese Gewalt strahlt bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Ich finde es unverantwortlich, wenn Politik und Medien diesen Rassismus auch noch befeuern. Sexuelle Gewalt und Kriminalität gilt es zu bekämpfen. Aber wer diesen Kampf kulturalistisch auflädt, wer den Eindruck erweckt, dies sei das spezielle Problem einer bestimmten Kultur oder einer bestimmten Religion, der macht sich am Ende des Tages zum Helfershelfer der AfD und von Pegida. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn diese Regierung eine Pegida-Forderung nach der anderen in Gesetzesform gießt, (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD) dann leistet sie damit eine Aufbauhilfe für AfD und Pegida. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Jetzt hört es aber auf!) Schauen Sie sich doch einmal den Forderungskatalog an, den Pegida vor einem Jahr erstellt hat! Die Hälfte der Punkte ist bereits ganz oder teilweise umgesetzt. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit!) Wer glaubt, AfD und Pegida zu schwächen, indem man ihnen nach dem Mund redet, der irrt gewaltig. Ganz im Gegenteil: Man stärkt sie damit. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Kampf gegen Rassismus und Sexismus war und ist Opportunismus kein guter Ratgeber. Die Ängste ernst zu nehmen, darf nicht heißen, selber rassistisch zu werden. Es geht darum, die Ängste zu nehmen. Wer die Ängste, auf denen Rassismus gedeiht, nehmen will, der muss kräftig in die Bereiche Soziales und Bildung investieren, der muss alle sanktionsfrei vor Armut schützen, der muss bezahlbaren Wohnraum für alle sicherstellen, und der muss verbindlich Sozial- und Rentenkürzungen ausschließen. So trocknet man den Nährboden aus, auf dem Rassismus gedeiht. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Bundesminister der Justiz, Heiko Maas. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln will ich Folgendes feststellen: Erstens. Niemand darf sich in Deutschland über Recht und Gesetz stellen, und zwar völlig unabhängig davon, welchen Pass er hat oder ob er überhaupt einen Pass hat. Zweitens. Für sexuelle Übergriffe auf Frauen gibt es keine Rechtfertigung und auch keine Entschuldigung. Auch ein möglicher kultureller Hintergrund entschuldigt nichts. Ganz im Gegenteil: Er ist noch nicht einmal als Erklärung akzeptabel. (Beifall im ganzen Hause) Drittens. Kriminelle müssen für ihre Taten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Bei kriminellen Ausländern ist auch die Ausweisung eine solche Konsequenz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ausländer, die sich in Deutschland strafbar machen, werden wir nach Umsetzung der Vorschläge, die Herr de Maizière und ich gestern unterbreitet haben, in Zukunft schneller ausweisen können. Sie werden auch schneller ihre Anerkennung als Flüchtling verlieren können. Die Änderungen im Ausweisungsrecht, die wir vorgeschlagen haben, sind nach meiner festen Überzeugung nicht nur angemessen, sondern sie sind auch notwendig. Wir befinden uns zurzeit in einer kritischen Phase, in der sich viele Bürgerinnen und Bürger Sorgen um die Handlungsfähigkeit des Staates machen. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das gilt im Übrigen auch für diejenigen, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr engagiert für Flüchtlinge eingesetzt haben. Ja, das gilt auch für Flüchtlinge. Ich habe mit Flüchtlingen gesprochen, die mir gesagt haben: Sorgen Sie dafür, dass diese Menschen hart bestraft werden, und schicken Sie sie dann weg. Denn wir wollen wegen diesen Kriminellen nicht in Verruf geraten. Es kommt auf zwei Dinge an: Ja, Recht ist nur so viel wert, wie es durchgesetzt wird. Wir müssen – unabhängig von den Abläufen in der Silvesternacht – die Behörden mit ausreichend Personal ausstatten, damit sie das Recht auch durchsetzen können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Darüber wird überall in den Ländern längst diskutiert. Auch die Bundesregierung hat bereits gehandelt. Nicht umsonst haben wir 3 000 zusätzliche Stellen für Bundespolizisten im Haushalt ausgewiesen. Wenn notwendig, müssen wir auch Gesetze ändern. Wenn wir die Gesetze, wenn es notwendig ist, schnell ändern, hat das nichts mit einem Schnellschuss zu tun. Wir sind der Auffassung, dass für eine besondere Tätergruppe – wir machen das nicht pauschal für alle, sondern für diejenigen, die vorsätzlich Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Vollstreckungsbeamte begehen, und auch für Serientäter bei Eigentumsdelikten – die Voraussetzungen abgesenkt werden sollten, um sie ausweisen zu können. Das wird dazu führen, dass es mehr Ausweisungen gibt. Das wird auch dazu führen, dass es in Zukunft mehr Abschiebungen gibt. Das sind wir nicht nur den Opfern der Silvesternacht in Köln schuldig, sondern das dient auch dem Schutz zukünftiger Opfer. Im Übrigen schützen wir damit Hunderttausende unbescholtene Flüchtlinge in unserem Land, die es nicht verdient haben, mit Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir ändern das Recht auch an einer anderen Stelle. Ja, es gibt im Gesetz Schutzlücken bei der sexuellen Nötigung und auch bei der Vergewaltigung. Deshalb hat die Bundesregierung schon im Dezember des letzten Jahres einen Gesetzentwurf in die Länder- und Verbändeanhörung eingebracht, mit dem wir diese Schutzlücken schließen wollen. Es ist bedauerlicherweise nun einmal so, dass die Rechtsprechung in der Vergangenheit nicht wegen Vergewaltigung verurteilen konnte, wenn sich ein Opfer nicht ausreichend zur Wehr gesetzt hat. Wir wissen aber, dass es Fälle gibt, in denen es dem Opfer durch ein Überraschungsmoment gar nicht möglich ist, sich zu wehren. Der Kölner Fall ist ein solcher Fall. Wenn viele Männer um Frauen herumstehen und die Frau gar nicht weiß, von wem sie angefasst wird, ist das nichts anderes als ein Überraschungsmoment. Die hier im Gesetz bestehende Schutzlücke schließen wir. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir schließen auch eine andere Lücke. Wenn Frauen auf Widerstand verzichten, weil sie sich ansonsten noch größerer Gewaltanwendung ausgesetzt sehen, dann hat auch das in der Vergangenheit dazu geführt, dass nicht bestraft werden konnte, zumindest nicht im Rahmen dessen, was nach § 177 Strafgesetzbuch möglich ist. Auch diese Schutzlücke schließen wir. Das heißt, wir werden – das ist ein Thema, mit dem wir uns schon länger beschäftigen – mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, Frauen ganz massiv besser vor sexueller Gewalt schützen. Es ist bitter notwendig, dass wir das jetzt zügig umsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich möchte aber noch etwas anderes feststellen: Ja, es stimmt, dass viele Täter in Köln Migranten waren. Aber das Triumphgeheul der Populisten und der Rassisten sowie die pauschale Hetze gegen Flüchtlinge, die danach eingesetzt hat, sind widerlich. (Beifall im ganzen Hause) Die Krawalle von rechtsradikalen Hooligans am Montag in Leipzig sind genauso empörend wie die Vorfälle in Köln; auch diese verdienen eine Antwort. (Beifall im ganzen Hause) Meine Damen und Herren, wir werden unsere Hilfe für Millionen Flüchtlinge in Not nicht dadurch infrage stellen lassen, dass einige Hundert von ihnen kriminell sind. Eines sollten wir auf jeden Fall deutlich sagen: Wir werden es nicht zulassen, dass Kriminelle den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land dauerhaft kaputtmachen, und zwar ganz gleich, ob es straffällige Ausländer oder deutsche Rechtsradikale sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Katrin Göring-Eckardt ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir haben Tag 13 nach Köln, und immer noch gibt es neue Informationen. Eben hat der Innenausschuss getagt. Wir sind bei der Aufklärung ein Stück weiter. Dennoch: Es gibt noch vieles zu klären. Jeder, dem die Flüchtlinge besonders am Herzen liegen – das sage ich auch ganz persönlich –, will lückenlos wissen, was da passiert ist, wer es war und wie die Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum geschützt werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Jede Frau muss sich frei und ohne Angst in der Öffentlichkeit bewegen können. Das zu garantieren, ist Aufgabe des Staates. Wenn der Staat hier versagt, dann macht das Angst. Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum sind kein neues Problem. Sie waren schon ein Problem, bevor Flüchtlinge kamen. Aber neu ist diese Erscheinungsform, die wir bisher nur aus patriarchal geprägten Gesellschaften wie Indien oder Marokko kannten. Wir haben sie jetzt hier. Das macht Frauen zusätzlich Angst – nicht mehr und nicht weniger als bei anderen Straftaten, aber eben zusätzlich. Frauen, die überrumpelt wurden, deren Arglosigkeit für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wurde, waren schon immer schutzlos. Frauen sind bei Übergriffen in vielen Fällen bislang rechtlos. Deswegen, Herr Maas, hatte meine Fraktion schon im letzten Sommer vorgeschlagen, diese Lücke zu schließen. Sie haben damals gesagt, man könne erst einmal alles beim Alten belassen. Die gesamte Bundesregierung hat diese Gesetzesänderung verschleppt. Das Nein einer Frau muss ein Nein sein, meine Damen und Herren. Sie hätten dieses Gesetz schon haben können. Ihr Versäumnis baden jetzt womöglich auch die Opfer von Köln aus, weil die Täter nicht bestraft werden können; auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gehört sich in einem zivilisierten Land, dass man einen Täter einen Täter und einen Flüchtling einen Flüchtling nennt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Nicht aber gehört es sich – das sage ich all denjenigen, die diese Debatte missbrauchen –, dass, wenn ein Täter – oder seien es auch 10, 20 oder 100 – ein Flüchtling war, alle Flüchtlinge zu potenziellen Tätern gemacht werden, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Michaela Noll [CDU/CSU]: Das macht kein Mensch! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das macht doch niemand!) Denn genau das unterscheidet einen Rechtsstaat, eine demokratische und offene Gesellschaft von allen anderen. Deshalb braucht es Aufklärung. Es braucht aber keine aufgeregte Debatte und keine Schnellschüsse. Dass Sie schon vor dem Abschluss der Sachverhaltsaufklärung einen fertigen Gesetzentwurf haben, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, ist keine Antwort auf das, was in Köln passiert ist. Was fehlte denn in der Silvesternacht in Köln, und was fehlte anderswo? Herr Schröder, Sie haben das hier sehr deutlich gesagt. Die Handlungsfähigkeit ist aber noch längst nicht hergestellt. Es fehlt schlicht und ergreifend an genügend Polizei. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Es waren dort nicht genügend Polizistinnen und Polizisten, die die widerwärtigen Taten hätten verhindern können. (Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Wer regiert denn in Nordrhein-Westfalen?) Es waren nicht genügend Einsatzkräfte vor Ort, die die Personalien der Täter hätten aufnehmen können. (Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Wer ist denn verantwortlich für den Polizeipräsidenten? – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Gut zuhören!) Angeblich war sogar nur eine einzige Polizistin auf dem Revier, um dort Anzeigen aufzunehmen. Weil Sie fragen, wer in Nordrhein-Westfalen verantwortlich war – ich weiß nicht, ob es Herr Scheuer oder wer auch immer war –, will ich Ihnen eines sagen: Wer hat denn die meisten Polizeikräfte eingestellt? Das waren die rot-grünen Landesregierungen. Vorher wurde dies versäumt. Das kann man leider nicht von einem Tag auf den anderen machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich rufe Sie zu einer sachlichen Debatte (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) und dazu auf, einen klaren Kopf zu bewahren. Herr Maas und Herr de Maizière haben gestern gesagt: Das Entscheidende ist und bleibt die Integration. Ihre Antwort auf diese Taten sind jetzt neue Gesetze, um Abschiebungen zu beschleunigen. Ja, ich finde, dass bei Straftaten auch ausländerrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind. Vor 14 Tagen haben Sie ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, das eine solche Verschärfung vorsieht. Tun Sie aber bitte nicht so, als wäre das die zentrale Antwort. Wohin wollen Sie denn die Flüchtlinge abschieben? Nach Syrien, nach Madaja oder Rakka? Sie wissen, dass das nicht geht. Es gibt eben Probleme, die sich nicht ganz schnell mit dem Bundesgesetzblatt erschlagen lassen. Ja, es geht um Integration. Dazu gehört, dass alle, die hier leben, Frauen mit Respekt behandeln und akzeptieren müssen, dass ein Nein ein Nein ist und dass es daran nichts zu deuten gibt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Schlüssel ist Integration. Schauen wir uns jetzt doch bitte einmal die Marokkaner an, die hierhergekommen sind und deren Asylverfahren zwei Jahre dauern. Was machen sie eigentlich in dieser Zeit? Absolvieren sie einen Integrationskurs und lernen Deutsch? Lernen sie etwas über das Frauenbild in unserem Land? Nein, denn einen Integrationskurs bekommen sie nicht genehmigt, weil ihre Anerkennungsquote nur bei 2 Prozent liegt. (Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Sicheres Herkunftsland!) Arbeiten können sie auch nicht, weil ihnen das verwehrt wird. Nein, das ist keine Entschuldigung für irgendeine Straftat und auch keine Relativierung, aber das gehört zur Wahrheit dazu. Und ich finde, auch diese Wahrheit sollten Sie nicht verschweigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir bitte einmal in ein anderes Land, in dem ähnliche Taten geplant gewesen sind, nämlich nach Finnland. In Helsinki haben Integrationsbehörden sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass es zu solchen Taten kommen kann. Deswegen hat die Polizei dort sehr frühzeitig dafür gesorgt, dass dies nicht geschehen ist. Wenn wir uns Helsinki und Köln anschauen, dann wissen wir, woran es hier mangelt. Es mangelt an Integrationszentren. Die Kräfte vor Ort müssen gebündelt werden, und die Leute müssen wissen, was geschehen kann. Dadurch könnten solche Taten verhindert werden. Die Integration wird der Schlüssel sein. Die Probleme müssen sehr frühzeitig erkannt und benannt werden, um dann auch handeln zu können und es nicht dem Zufall zu überlassen. Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie und hat eines der besten Rechtssysteme der Welt. Wir sehen aber mit zunehmender Sorge, dass sich junge Männer verabreden, um, wie es heißt, „big party“ zu machen. Wie furchtbar und widerlich ist es, wenn dazu sexuelle Übergriffe gehören. Dem müssen wir uns entgegenstellen – auch mit Ausweisungen, die unsere Gesetze bereits ermöglichen. Deutschland hat eine wehrhafte Demokratie. Wir sehen aber mit Sorge, dass 250 Neonazis in Leipzig-Connewitz gewalttätige Krawalle organisieren, Autos zerdeppern, Häuser anzünden und Schaufenster einschmeißen. Auch darauf muss der Rechtsstaat mit Konsequenzen reagieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Wir haben eine wehrhafte Demokratie. Wenn Rocker und Türsteher in Köln auf Ausländerjagd gehen und versuchen, Selbstjustiz zu üben, dann ist klar: Das muss Konsequenzen haben. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und die Anschläge auf Asylbewerberheime reißen nicht ab. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und mehrere Hundert rechtsradikale Täter sind in Deutschland – wie uns die Bundesregierung gerade auf eine Anfrage hin gesagt hat – nach wie vor auf freiem Fuß. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und wir sehen und erleben eine völlig enthemmte Hetze und Androhung von Gewalt im Netz, meine Damen und Herren. All das zu sehen, gehört dazu, wenn wir wollen, dass unser Staat wehrhaft und stark ist. Auch deswegen sollten wir eine klare und sachliche Debatte mit kühlem Kopf führen. Und wenn es irgendetwas gibt, was mich an Köln zusätzlich ärgert, dann das, dass die rechten Hetzer jetzt neue Munition haben, meine Damen und Herren. Es kommt darauf an, dass wir klarmachen: Unser Staat ist handlungsfähig, und wir lassen das nicht zu. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich: Sorgen Sie dafür, dass es mehr Einsatzkräfte bei der Polizei gibt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das müsst ihr machen! Ihr seid dort doch an der Regierung! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Das gehört zur Landespolizei!) Sorgen Sie dafür, dass niemand den Rassisten noch zusätzliche Munition gibt, meine Damen und Herren, und tun wir es erst recht nicht, indem wir Flüchtlinge vorverurteilen oder insgesamt beurteilen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Thomas Strobl ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Silvesternacht beinhaltet einige bittere Wahrheiten. Eine der bitteren Wahrheiten ist, dass sich die Ereignisse mitten im Herzen einer Großstadt ereignet haben. Es gab sie aber im Übrigen nicht nur in Köln. Auch in Stuttgart, Frankfurt und Hamburg gab es ähnliche Ereignisse. Ich mache mir schon Sorgen über Verrohungstendenzen und mangelnden Respekt, über eine Brutalisierung in der Sprache und in den Netzwerken und auch auf unseren Straßen. Das ist ein gesellschaftliches Problem. Wir sollten darüber eine Wertediskussion führen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland. Es hat mich beeindruckt, dass gestern ein junger Mann, der offensichtlich aus einer Moschee kam und der, auf der Straße vom Fernsehen befragt, was er zu Köln meine, drei Worte sagte: Ich schäme mich. – Auch ich schäme mich, wenn ich so manches in den sozialen Netzwerken lese. Ich schäme mich, wenn Deutsche auf Demonstrationen einen Galgen oder eine Guillotine vor sich hertragen. Das ist nicht unser Deutschland, das ist Vergangenheit und nicht Deutschland im Jahre 2016! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zu dieser Wertediskussion gehört auch, dass es bei uns Regeln und Gesetze gibt, an die sich alle halten müssen – egal woher man kommt. Und es gehört auch dazu, dass wir die Kraft in diesem Land entwickeln, unsere Rechtsvorschriften von Anfang an konsequent durchzusetzen. Die Kölner Domplatte ist doch nicht erst seit dem 31. Dezember letzten Jahres ein Problem, sondern die Zustände dort sind schon seit Monaten und Jahren bekannt. Hier in dieser Stadt, in der wir gerade die Diskussion führen, gibt es seit Jahren Verhältnisse, die nicht in Ordnung sind. Lassen Sie uns Köln auch als einen Weckruf ansehen. Es darf in Deutschland keine No-go-Areas geben. Es darf in Deutschland keine rechtsfreien Räume geben. Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass wir die Missstände überall beseitigen, damit sich Frauen und Männer in Deutschland Tag und Nacht überall frei bewegen können. Dazu müssen wir handeln. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Unsere Polizei: Ja, wir tun etwas für unsere Bundespolizei. Es gibt mehr Mittel, mehr Personal und mehr Möglichkeiten. In diesem Haushalt haben wir 3 000 zusätzliche Stellen für unsere Bundespolizei geschaffen. Das darf ein Vorbild auch für die Landespolizeien sein. Rasches Handeln ist gefordert, wenn wir erkennen, dass wir eine Verschärfung unserer Gesetze brauchen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hätten wir schon haben können!) Ich bin dem Bundesjustizminister und dem Bundesinnenminister außerordentlich dankbar, dass wir uns in so kurzer Zeit verständigen konnten. Diese Koalition redet nicht nur, sondern sie handelt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das gilt für das Thema Ausweisung von straffälligen Ausländern und von Asylbewerbern. Es ist unerklärlich, wie man vor Gewalt, Vergewaltigung, Folter und Krieg flüchtet, um hier dann Ähnliches zu tun. Es ist richtig, solche Menschen aus dem Asylverfahren herauszunehmen. Selbstverständlich gibt es in Deutschland für das „Antanzen“ – was für ein verharmlosender Begriff! – und das hundertfache Begrapschen von Frauen die rote Karte. Deswegen werden wir die Gesetze entsprechend ändern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit Blick auf den Bericht des Bundespolizeipräsidenten heute Morgen im Innenausschuss möchte ich einen Punkt erwähnen, der hier noch nicht angesprochen worden ist. Die Polizistinnen und Polizisten, die in dieser Nacht ihren Kopf hingehalten haben, hatten keinen einfachen Job. An dem Verhalten der Bundespolizei gibt es jedenfalls nichts zu kritisieren. Ich danke allen Polizistinnen und Polizisten für ihre Arbeit vor Ort in dieser Nacht. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ob Lageeinschätzung und Einsatzleitung der Landespolizei in Ordnung waren, ist nicht mein Thema. Das mag der Landtag von Nordrhein-Westfalen untersuchen, und das wird er tun. Nicht den Polizistinnen und Polizisten in der Silvesternacht ist ein Vorwurf zu machen. Aber, meine Damen und Herren, dem Polizisten, der am 1. Januar in der warmen Amtsstube eine Pressemitteilung geschrieben hat, in der von einem friedlichen Abend und einer entspannten Einsatzlage die Rede war, ist wohl ein Vorwurf zu machen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit. Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU): Ich komme sofort zum Ende, Herr Präsident. – Diese Pressemitteilung ist nicht am 1. Januar korrigiert worden, auch nicht am 2. oder am 3. Januar, sondern diese Meldung ist tagelang im Raum stehen geblieben. Dieser Versuch des Vertuschens und des Täuschens der Öffentlichkeit hat die Glaubwürdigkeit der staatlichen Organe und der Politik erschüttert und sie aufs Spiel gesetzt. Das ist der eigentliche politische Skandal in dieser Angelegenheit. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir werden in der Großen Koalition alles dafür tun, verlorengegangenes Vertrauen in unseren Rechtsstaat wiederherzustellen. Dafür arbeiten wir. Ich lade Sie ein, daran mitzuwirken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion erhält nun die Kollegin Eva Högl das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Ereignisse auf der Domplatte in Köln in der Silvesternacht, auf die erschreckenden Übergriffe, auf die unfassbaren Vorkommnisse gibt es keine einfachen Antworten. Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich sagen, dass diese fürchterlichen Ereignisse nicht straffrei sind, damit hier kein falscher Eindruck entsteht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es geht jetzt in erster Linie darum – das sind wir nicht zuletzt den Opfern schuldig –, diese Straftaten konsequent und lückenlos aufzuklären und die Täter zu ermitteln und umgehend zu bestrafen. Das ist die entscheidende Konsequenz aus den Ereignissen in Köln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch fragen: Wer waren die Täter? Woher kamen sie? Auch das gehört dazu. Da darf es keine Tabus geben, und da darf auch nichts verschwiegen werden. Ich finde es wichtig, auch das in dieser Debatte noch einmal zu betonen. Das ist für die Aufklärung ganz entscheidend. Die Tatsachen dürfen auch nicht für rassistische Hetze genutzt werden. Denn die Herkunft der Täter darf nicht dazu führen, dass die Verfolgung ins Gegenteil verkehrt wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir zunächst einmal überhaupt kein Gesetz ändern, sondern wir müssen Handlungsfähigkeit demonstrieren, und das tun wir auch. Wir müssen die bestehenden Gesetze konsequent anwenden und vollziehen. Wir brauchen ausreichend Polizei – das ist schon gesagt worden; ich betone es noch einmal ausdrücklich –, eine effiziente Strafverfolgung und ausreichende Kapazitäten in der Justiz. Als Zweites – das ist für die Analyse wichtig – müssen wir uns fragen, wie es überhaupt dazu kommen konnte und wie es uns in der Zukunft gelingt, solche Straftaten wirksam zu vermeiden. Denn so etwas hat in unserem Land keinen Platz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen fragen wir: Gab es genug Polizeikräfte? Hatte die Polizei in Köln die richtige Strategie? Und was müssen wir in Zukunft besser machen? Das A und O ist: Wir brauchen mehr Polizei. Das ist schon oft gesagt worden, und es kann nicht oft genug gesagt werden. Deswegen fordert die SPD: Nicht nur kleckern, sondern klotzen! Wir sagen: Wir brauchen 12 000 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr in Bund und Ländern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wofür brauchen wir sie, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir brauchen sie vor allen Dingen auf den öffentlichen Plätzen, in Einrichtungen, Parks und in den Bahnen. Wir müssen die öffentlichen Plätze stärker sichern. Es darf in Deutschland keine Angsträume geben. Wir wissen aber, dass es solche Angsträume gibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir müssen es schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich überall sicher fühlen, ob Tag oder Nacht, ob in der Bahn oder auf einem Platz. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Es darf nicht nur in Köln keine Angsträume geben, sondern auch in Leipzig, wo rechtsextreme Hooligans ganze Straßen verwüstet haben, und in anderen Städten. Es darf auch keine Orte wie Jamel in Mecklenburg-Vorpommern geben, wo Demokratinnen und Demokraten nicht mehr sicher leben können, weil Rechtsextreme das Dorf beherrschen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Deutschen Bundestag müssen wir uns fragen, ob wir gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass es ganz wichtig ist, dass wir nicht auf jeden Vorfall – und sei er noch so schlimm; Köln war ein schlimmer Exzess und für die Opfer individuell besonders schrecklich – mit dem Ruf nach neuen Gesetzen reagieren. Das ist nicht angemessen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber dort, wo wir nach einer sachlichen und konzentrierten Diskussion gemeinsam feststellen, dass es Lücken gibt, müssen wir sie auch schnell und unaufgeregt schließen. Das tun wir gerade, und damit demonstrieren wir Handlungsfähigkeit. Auch ich bin sehr dankbar – Heiko Maas hat es hier dargelegt –, dass wir schnell reagieren, indem wir sagen: Wir müssen unser Ausweisungsrecht noch einmal verschärfen, auch wenn wir das bereits getan haben. Kriminelle Ausländer haben in Deutschland keinen Platz. Das halte ich für die richtige Konsequenz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir verschärfen unser Sexualstrafrecht nicht wegen Köln – der Vorschlag liegt schon lange vor –, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) sondern wir verschärfen es – und schaffen damit hoffentlich eine richtige Grundlage und ein gutes Strafrecht –, damit solche Vorfälle wie in Köln und anderswo in Zukunft konsequenter bestraft werden können. Wir wollen, dass alle Formen nichteinvernehmlichen Geschlechtsverkehrs bestraft werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen sexuelle Belästigung bestrafen. Wir haben eine hervorragende Grundlage aus dem Justizministerium, über die wir weiter beraten werden. Diejenigen, die bisher diesen guten Gesetzentwurf blockiert haben, sollten sich fragen, ob das die angemessene Reaktion war. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese Nebenbemerkung sei mir erlaubt. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Weiteren eine ausreichende Grundlage für eine besonnene und konzentrierte Diskussion über den nötigen Reformbedarf. Ich bin mir sehr sicher, dass wir im Deutschen Bundestag aus den Vorfällen in Köln und anderen schrecklichen Vorkommnissen die richtigen Schlüsse ziehen, damit wir sie in Zukunft konsequent verhindern können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wolfgang Bosbach erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik hat schnell und hart reagiert – nun auch mit Maßnahmen der Bundesregierung –, zunächst einmal vor allen Dingen rhetorisch. Die ganze Härte des Gesetzes müsse die Straftäter treffen, heißt es. Was denn sonst? Die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Frau Kraft, hat sich wie folgt eingelassen: „Straftäter sind Straftäter, egal wo sie herkommen.“ In den Fällen, wo die Voraussetzungen gegeben seien, müssten sie abgeschoben werden. Was denn sonst? Das eigentlich Überraschende ist, dass man das sagen und betonen muss. Warum muss man das eigentlich sagen? Weil es offensichtlich in der Praxis nicht selbstverständlich ist. Weil es eine große Diskrepanz zwischen dem geltenden Recht und der Durchsetzung des Rechts gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Alle gesetzlichen Regelungen, sowohl die bestehenden als auch diejenigen, über die wir noch sprechen werden, laufen ins Leere, wenn es an dem Willen fehlt, das geltende Recht konsequent anzuwenden. Das ist die Bewährungsprobe, vor der wir stehen. Frau Göring-Eckardt, es war interessant, zu erfahren, dass die Grünen nun mehr Polizei fordern. Das war einmal anders. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überhaupt nicht wahr! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das fordern wir seit vielen Jahren!) Ihre Forderung, die in der Sache richtig ist, wäre viel glaubwürdiger, wenn Sie in der Regierungsverantwortung vor allen Dingen in Berlin und in Nordrhein-Westfalen um das Jahr 2000 herum nicht für einen massiven Abbau von Polizeistellen gesorgt hätten. (Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Schauen Sie doch einmal nach Hessen!) Wir können der Polizei nicht ständig neue Aufgaben übertragen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt können wir die einzelnen Landesregierungen schön gegeneinander aufrechnen! Schauen Sie sich einmal an, was woanders passiert! – Zurufe von der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir sollten uns darauf verständigen, dass derjenige, der das Wort hat, es auch nutzen kann. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Dass das wehtut, Herr Hofreiter, ist mir klar. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, es geht um die Wahrhaftigkeit Ihrer Aussage!) Sie sind doch so sehr für politische Korrektheit. Politisch korrekt ist die Wahrheit. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz genau!) Deswegen müssen Sie sich das in Ruhe anhören. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Wahrhaftigkeit ist Ihr Problem!) Wir können der Polizei nicht ständig neue Verantwortung und neue Aufgaben übertragen, ohne sie personell angemessen auszustatten. Die Polizei braucht die richtige Personalausstattung, das richtige rechtliche Instrumentarium und auch die notwendige technische Ausstattung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Kollege Bosbach, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen von Notz zu? Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Ja, selbstverständlich. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geschätzter Herr Kollege Bosbach, vielen Dank für das Zulassen meiner Zwischenfrage. – Es ist interessant, dass Sie auf Berlin rekurrieren. Wir Grüne haben vor vielen Jahren einmal in Berlin regiert. Dass das für Sie eine so prägende Erfahrung war, ist interessant. Mich interessiert aber eine andere Frage viel mehr – Sie waren schließlich lange Jahre Vorsitzender des Innenausschusses –: Wie ist es denn um die Verantwortung der Union bestellt? (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Seit über zehn Jahren tragen Sie Verantwortung für die Innenpolitik auf Bundesebene. Sie wollen das offenbar mit Ihrem Hinweis auf Berlin im Jahr 2000 vernebeln. Wo ist die Kompetenzzuschreibung der Union? Sind die nun bestehenden Missstände nicht durch die Innenpolitik der Union in den letzten zehn Jahren verursacht worden? Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Ich bin Ihnen für diese Frage ausgesprochen dankbar; denn sie gibt mir die Gelegenheit, Ihnen die Kenntnisse zu vermitteln, die Sie eigentlich schon hätten haben müssen, bevor Sie sich um ein Mandat im Deutschen Bundestag beworben haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! Oh!) Wir haben die Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir haben die Verantwortung für die Bundespolizei. Wir haben die Verantwortung für das Bundeskriminalamt. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Den massiven Stellenabbau, den es in einigen Bundesländern in der Vergangenheit gegeben hat, (Ulli Nissen [SPD]: Was ist mit der Bundespolizei?) hat es im Verantwortungsbereich des Bundes nie gegeben, und zwar völlig unabhängig in welcher Konstellation die Bundesregierung im Amt war. Im Gegenteil: Wir haben sogar einen deutlichen Aufwuchs der Stellen im Verantwortungsbereich des Bundes zu verzeichnen. (Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Oppermann [SPD]: Seitdem wir dabei sind!) Anders sieht es im Verantwortungsbereich der Länder aus. Viele Länder haben Stellen abgebaut. (Zurufe von der SPD: Hessen! Hessen!) Einige haben aber auch Stellen aufgebaut. Den größten Stellenabbau hat es um das Jahr 2000 herum gegeben. Fast die Hälfte des Stellenabbaus der damaligen Zeit entfällt auf zwei Bundesländer: auf das Land Berlin und das Land Nordrhein-Westfalen. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle nur einmal mitteilen. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei aller Kritik, die es in den letzten Tagen gegeben hat: Es besteht überhaupt keine Veranlassung, die Polizei, die in Köln im Einsatz war, so pauschal zu kritisieren. Es stimmt: Es hat eine Fehleinschätzung der Polizeiführung gegeben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Mehrere!) Aber wir sollten uns heute einmal ausdrücklich bei denen bedanken, die in dieser Silvesternacht in Köln und in anderen Großstädten in dramatischer Unterzahl ihren Kopf hingehalten haben, um die bedrohten Menschen, insbesondere Frauen, zu schützen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Alles schon gemacht!) Was mir in den letzten Tagen viel zu kurz gekommen ist, ist die politische Selbstkritik. Wir müssen uns schon als Parlamentarier, als Politiker selber fragen, ob wir nicht auch durch Tun und Unterlassen einen Beitrag dazu leisten, dass es überhaupt zu solchen dramatischen Vorfällen kommen kann. Die Gewerkschaft der Polizei schreibt am 3. Dezember – ich zitiere –: Eine Situation, in der die zuständige Grenzpolizei in Hunderttausenden Fällen nicht mehr erfährt und wegen politischer Absprachen nicht mehr erfahren kann, wer unter welchem Namen und aus welchem Grunde in das Land einreist, ist mit Blick auf die Gewährleistung der inneren Sicherheit staatsgefährdend. Ein Polizist, der in Köln in dieser berühmten Silvesternacht im Einsatz war, schreibt: Zahlreiche Bürgerinnen wurden nicht vor diesen Männern geschützt, und das hat nicht nur mit polizeilicher Arbeit, sondern auch mit politischen Entscheidungen zu tun, die dazu führen, dass sich in einem bisher unbekannten Ausmaß Männer mit solchem Verhaltensbild in derartiger Größenordnung zusammenrotten. Es ist richtig, dass unser Asylrecht keine Obergrenzen kennt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Unser Asylrecht kennt keine Quoten und kennt keine Höchstgrenzen. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass wir eine völlig unbegrenzte Aufnahmefähigkeit haben, eine völlig unbegrenzte Integrationskraft. Das gilt weder für die Gesellschaft noch für den Arbeitsmarkt. (Ulli Nissen [SPD]: Haben Sie das der Kanzlerin schon gesagt?) Je besser und je rascher Integration gelingt, desto eher ist die Möglichkeit gegeben, dass sich solche Ausschreitungen nicht wiederholen. Wir stehen nicht nur vor einer Herausforderung, – Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Kollege Bosbach. Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): – wir stehen vor einer Überforderung unseres Landes. Deswegen brauchen wir eine politische Kurskorrektur. Diesen Kontrollverlust, den wir seit Sommer vergangenen Jahres haben, müssen wir so rasch wie möglich beenden. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat die Frau Bundesministerin Schwesig das Wort. (Beifall bei der SPD) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Frau, die schon einen sexuellen Übergriff erlebt hat, weiß, dass er sich verdammt schlimm anfühlt, und sie weiß, dass keine Beschreibung der Tat – auch nicht wirklich Gesetze – das aufheben kann, was sie erlebt hat und was sie auch begleiten wird, vielleicht ein Leben lang. Dennoch müssen wir dafür Sorge tragen, dass jede Frau in unserem Land weiß, dass sie den Übergriff ansprechen soll, dass sie ihn zur Anzeige bringen soll und dass wir mit aller Konsequenz solche Taten verfolgen, egal wer sie begangen hat, woher er kommt oder wohin er will. Jeder Übergriff gegen eine Frau ist ein Übergriff zu viel. (Beifall im ganzen Hause) Wir sind das den Frauen schuldig, die in Köln und in anderen Orten in der Silvesternacht Schlimmes erlebt haben, in einer Form, die wir uns so bisher nicht vorstellen konnten, und wir sind es auch den Frauen schuldig, die Übergriffe im Alltag erleben und sich vielleicht manchmal allein mit diesem Thema fühlen, weil es nicht angesprochen wird. Das betrifft den Arbeitsplatz, den Bekanntenkreis, die U-Bahn oder auch das Zuhause. Wir sind es jeder einzelnen Frau schuldig. Ich liebe eigentlich eher lebendige parlamentarische Debatten. Es gehört sicherlich dazu, dass man gegenseitig Versäumnisse aufrechnet. Aber ich glaube, es geht jetzt weniger darum, gegenseitig aufzurechnen, wer wann wie viel Polizei zur Verfügung stellt, sondern mehr um einen Konsens aller demokratischen Fraktionen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Diese müssen sagen: Wir wollen diese Vorfälle zum Anlass nehmen, um Frauen, die so etwas erleben, den Rücken zu stärken, die Taten zur Anzeige zu bringen, damit sie konsequent verfolgt werden können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir das wollen, müssen wir über jede einzelne Tat und auch über die Umstände offen sprechen können. Wenn wir wollen, dass die Rechtsextremen diese Taten jetzt eben nicht so widerlich benutzen, wie sie es tun, dann müssen wir Demokraten den Mut haben, anzusprechen: Ja, in der Silvesternacht waren es viele Männer aus anderen Ländern, die eigentlich gesagt haben, sie wollten Schutz bei uns; aber sie haben den Frauen hier Schutz genommen. Das muss ausgesprochen werden. Alles andere ist Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremisten. Das nicht zuzulassen, sind wir den Frauen und allen Flüchtlingen, die hier anständig leben und leben wollen, gemeinsam schuldig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Wir sollten aber gleichzeitig darüber sprechen – das haben heute schon viele getan –, dass sexuelle Gewalt in ganz verschiedenen Formen im Alltag viele Frauen betrifft. Wir müssen diese Diskussion jetzt zum Anlass nehmen, den Frauen besser zu helfen. Deshalb unterstütze ich sehr die Vorschläge des Bundesjustizministers, die Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen, und deshalb müssen wir noch stärker als bisher in unserem Land auch eine Debatte darüber führen, wie wichtig uns gleiche Rechte für Frauen und Männer sind. Es ist auch eine Chance, deutlich zu machen: Wir haben eine ganz klare Trennlinie. Wir erwarten, dass jeder, der in diesem Land aufwächst, und jeder, der zu uns kommt, die Rechte von Frauen achtet und unterstützt. Wir wollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für sexistische Gewalttäter ist in diesem Land genauso wenig Platz wie für Rassisten, egal ob sie Deutsche sind oder Ausländer. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Wir müssen dieses Signal senden. Ich sage ganz klar: Wenn Menschen in anderen Ländern, aus denen viele vor Gewalt und Krieg fliehen, mitbekommen, dass wir ein Land sind, das Schutz für Kinder, Frauen und Männer bietet – ein solches Land wollen wir weiterhin sein –, dann müssen sie auch mitbekommen, dass wir eine Werteordnung haben, und diese Werteordnung beinhaltet auch die Rechte der Frauen. Das heißt aber auch, dass wir hier, im eigenen Land, mit gutem Beispiel vorangehen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir haben jetzt gemeinsam die Chance, die Rechte von Frauen viel stärker in den Mittelpunkt zu rücken und diese auch viel stärker als bisher zum Thema in Integrationskursen und auch in anderen Debatten zu machen. Wir haben es jetzt selber in der Hand, zu klären, ob das Jahr 2016 so schrecklich, wie es für viele Frauen begonnen hat, bleibt oder ob wir es zu einem Jahr für Frauen, für mehr Rechte von Frauen, für mehr Respekt vor Frauen machen. Das liegt in unserer Hand, und dafür werbe ich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Andreas Scheuer ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andreas Scheuer (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin, ich glaube, wir sollten nicht Köln zum Anlass nehmen, diese Diskussion zu führen; vielmehr sollte es in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle gegen Übergriffe in Form sexueller Gewalt ankämpfen, egal wer sie ausübt und egal was gerade für eine politische Diskussion geführt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir müssen natürlich auch darüber diskutieren und klarstellen, dass Deutschland ein Staat des Rechts und der Sicherheit ist. Das ist auch der Grund dafür, dass Deutschland in der Welt so angesehen ist. Deutschland hat in einzigartiger humanitärer Verantwortung Flüchtlinge aufgenommen und viel geleistet. Aber unsere Maxime muss auch sein, dass Bürgerinnen und Bürger die Klarheit und die Garantie haben, dass Deutschland sicher ist und auch sicher bleibt. In dieser Verantwortung müssen wir die Diskussion führen. Niemand stellt Ausländer unter Generalverdacht. Wer das trotzdem tut, stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Die Bürgerinnen und Bürger können die Wahrheit schon richtig einschätzen. Die Bürger können zwischen gesetzestreuen Migranten und Kriminellen unterscheiden. Das sage ich auch, selbst wenn jetzt hier oft eine andere Diskussion geführt wird oder versucht wird, etwas anderes in die politische Diskussion zu bringen: Es gibt gewaltbereite und kriminelle Extremisten, aber nicht nur von rechts, sondern auch von links, und das muss auch klargestellt sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Bürger aber dürfen nicht bevormundet werden, wenn es um den Anspruch auf Information, auf Wahrheit und auf Tatsachen geht. Das treibt viele Bürgerinnen und Bürger in den Zuschriften an die Abgeordneten und an die Parteien um: dass wir eine gefährliche gesellschaftliche Diskussion bekommen, wenn wir nicht offen auch die Probleme und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ansprechen und wenn in verschiedenen Berichten sogar versucht wird, zu vertuschen, was vorgefallen ist. Es ist unsere Aufgabe, das offen zu diskutieren. Deswegen geht es um Vertrauen – Vertrauen in die Politik, in unsere Demokratie. Die Bevölkerung wurde über die Schande von Köln lange im Unklaren gelassen, und deswegen müssen wir dafür sorgen – alle in unserer Gesellschaft haben da dieselbe Verantwortung –, dass dieses Vertrauen in Medien, Politik, in Behörden hergestellt ist. Nur so kann die Herausforderung der Integration bei millionenfacher Zuwanderung gelingen. Die Bevölkerung – da gebe ich Kollegen Bosbach absolut recht – muss wissen, wer zu uns kommt, wer bei uns lebt, wer sich bei uns aufhält. Deswegen müssen wir auch über die Behörden in den einzelnen Bundesländern dafür sorgen, dass die, die zu uns kommen, ordentlich registriert werden. Das ist schon allein dem Anspruch auf Sicherheit, auf Recht und Ordnung geschuldet, den die einheimische Bevölkerung hat. (Beifall bei der CDU/CSU) Köln war ein Ort des Versagens in der Silvesternacht – und ein Versagen der politischen und polizeilichen Führung. Es ist schäbig und feige, sich mit Verweis auf einzelne Polizeibeamte herauszureden. Es geht darum, den Polizeibeamten die notwendige Klarheit in der Strategie zu geben. Und ich sage Ihnen: Das bayerische Konzept, wenn es solche Vorfälle gibt, ist „Deeskalation durch Stärke, durch Stärke im Auftreten“ und nicht „Deeskalation durch Rückzug und Schwäche“. Das muss klargestellt werden, damit diese Gruppen auch sehen, dass der Staat sofort, in derselben Sekunde, handelt, wenn es solche Übergriffe gibt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Florian Post [SPD]) Deswegen bin ich dankbar für die jetzige Übereinkunft der zuständigen Fachminister zur Verschärfung. Aber ich sage auch: In den Bundesländern – wir haben in dieser Debatte schon viel über Personalabbau geredet – brauchen wir mehr Uniformierte, mehr Videoüberwachung an den Brennpunkten, vor allem in den Großstädten, und wir brauchen mehr unangemeldete Personenkontrollen bei solchen Aufläufen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Niema Movassat [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen wird selber im Landtag darüber diskutieren müssen, wie die politische Leistung des zuständigen Fachministers zu bewerten ist. Aber ich sage Ihnen ganz bewusst, dass es natürlich auch darum geht, ein zweites Köln, ein zweites Stuttgart, ein zweites Hamburg in Deutschland nicht passieren zu lassen. Deswegen haben wir alle gemeinsam eine Verantwortung. Wer als Asylbewerber hier unsere Gastfreundschaft missachtet, muss sofort abgeschoben werden. Das ist die klare Botschaft, und das müssen wir ohne Scheuklappen und große politische Unterschiede den Bürgerinnen und Bürgern auch ganz klar sagen. Frau Göring-Eckardt, ganz zum Schluss: Ich habe aus Ihren Bemerkungen herausgehört, dass Sie sehr an einer gelingenden Integration interessiert sind. Ich sage aber: Die Verfahren für Angehörige bestimmter Staaten, die nachweislich rein als Wirtschaftsflüchtlinge hierherkommen – Sie haben die Marokkaner angesprochen –, dauern zu lange. Warum? Weil die Ausdehnung der Gruppe der sicheren Herkunftsstaaten fehlt. (Zuruf der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Wir müssen einen Schnellbescheid erwirken, damit diese Gruppen als Wirtschaftsflüchtlinge schnellstens wieder raus aus unserem Land kommen – Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Andreas Scheuer (CDU/CSU): – und wir uns auf die konzentrieren können, die wirklich schutzbedürftig sind, nämlich die Unbescholtenen, die, die vor Krieg und Krisen geflüchtet sind. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie bei der Ausdehnung der Gruppe der sicheren Herkunftsstaaten mitmachen würden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Karin Maag für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karin Maag (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will am Ende der Debatte den Fokus noch einmal auf die Frauen lenken, die die Hauptopfer in Köln waren. Silvester in Köln: Das war ein bisher noch nie dagewesener Angriff auf die körperliche Integrität, aber vor allen Dingen auf die Würde von Frauen und auf den Respekt vor Frauen. Alle diese Frauen haben ausnahmslos mein Mitgefühl. Zwei Anzeigen wegen Vergewaltigung; Frauen wurden bedrängt, begrapscht und bestohlen – und die Polizei war nicht in der Lage, die Sicherheit zu gewährleisten. Damit wir uns richtig verstehen – es wurde hier schon gesagt –: Ich mache nicht einem einzelnen Polizisten einen Vorwurf. Ich gehe davon aus, dass jeder in dieser Nacht an seinem Platz das Richtige, Notwendige und Mögliche getan hat. Die schiere Masse war es, die nicht zu bewältigen war. Umso mehr muss von Köln das Signal ausgehen, dass wir eine solche Provokation des Rechtsstaats nicht mehr dulden; denn mit den Frauen trifft man die verletzlichste Seite unseres Gemeinwesens, und das geht gar nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Katja Kipping [DIE LINKE]: Was ist das für ein Frauenbild?) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir als Frau sind übrigens die Nationalität und der Status eines Angreifers zunächst egal. Unsere Gesetze und die zugrundeliegenden Wertvorstellungen müssen für alle gelten. Ich weiß, dass die überwiegende Mehrzahl der Migranten und Flüchtlinge diese Vorstellung teilt. Auch sie wollen ja ihre Töchter, ihre Ehefrauen und ihre Freundinnen vor sexuellen Angriffen geschützt sehen. Ich begrüße ganz ausdrücklich, dass die Reform des Sexualstrafrechts endlich vorangeht und auch Grapschen strafbar werden soll. Ich bin erleichtert, dass sich die Regierung darauf verständigt hat, Personen, die Straftaten insbesondere auch gegen die sexuelle Selbstbestimmung begehen, die rechtliche Anerkennung als Flüchtling konsequent zu versagen. Zu den ganz alltäglichen Selbstverständlichkeiten gehört aber auch, dass Frauen alleine oder in Begleitung jederzeit im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein können. Dieses Recht und diese Freiheit sehe ich gefährdet, und zwar nicht erst seit Köln. Viele Frauen haben heute schon in der U-Bahn und auf öffentlichen Plätzen ein unsicheres Gefühl. Das heißt, wir haben doch vor allem ein Problem bei der Durchsetzung des Rechts. Polizeistellen in den Ländern – wir haben es gehört – wurden abgebaut. Ich will auch noch einmal den Fokus auf die Polizeiarbeit lenken. Wertvolle Arbeitszeit muss zum Beispiel darauf verwendet werden, Bilder von Rotlichtsündern abzugleichen. Diese Beamten fehlen doch auf der Straße. Wenn dann Straftäter gefasst werden, werden Personalien festgestellt. Die Strafverfahren folgen nach Monaten – Verurteilung ungewiss. Auch die Justiz ist überlastet. Dort müssen wir ansetzen. Jedenfalls müssen die Täter aus Köln genau deshalb zeitnah strafrechtlich belangt werden. Wir müssen beweisen, dass unser Rechtsstaat handlungsfähig und auch sichtbar ist. Jetzt komme ich noch einmal zu den Tätern. Die meisten kommen aus Marokko, Tunesien oder Algerien, hat man mir aus Köln berichtet. Offensichtlich liegen auch Erkenntnisse vor, dass seit einigen Monaten verstärkt Personen aus dem nordafrikanischen Raum als Flüchtlinge getarnt zu uns reisen. Dazu sage ich klipp und klar: Menschen, die das Gastrecht missbrauchen, müssen gehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Mir ist aber wichtig, dass wir differenzieren. Nach der Auswertung seitens der Kölner Polizei ist von den Schutzsuchenden aus Syrien nicht einmal ein halbes Prozent polizeilich aufgefallen. Wenn es um die Bleiberechte dieser Schutzbedürftigen geht, bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass Integration gut gelingen kann. An dieser Stelle geht es auch um kulturelle Bildung. Sie ist oft patriarchalischer Art und auch nicht zwangsläufig ähnlich unserer. Das kann sich aber ändern. Der Kriminologe Christian Pfeiffer hat in seinen Forschungen an jungen Migranten festgestellt, dass und wie sich eine Macho-Orientierung abschwächt und sich die Geschlechterrollen in den Familien verändern, wenn die Menschen hier sind. Es sei so einfach: Arbeit, Bildung und deutsche Freunde. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Karin Maag (CDU/CSU): Gerade gestern konnte ich mich mit meiner Gruppe der Unionsfrauen und den Arbeitnehmern in der Unionsfraktion davon überzeugen, dass die BA im Hinblick auf die Flüchtlinge gut gerüstet ist. Ich komme zum Schluss. Wir müssen uns noch stärker für ein funktionierendes Gemeinwesen einsetzen. Das gelingt nur, wenn sich niemand zurücklehnt und wir uns nicht in eine beobachtende Haltung – ich spreche da vor allen Dingen von den sozialen Netzwerken – zurückdrängen lassen. Nein, das Beobachten reicht nicht. Wir müssen uns – da spreche ich jetzt auch für die Bürgerinnen und Bürger – für diesen Staat einsetzen. Wir müssen uns für das Gemeinwesen verantwortlich fühlen. Für uns ist das ein politischer Auftrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache und rufe nun unseren Tagesordnungspunkt 1 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) Drucksache 18/7203 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Eine Aussprache ist dazu heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher gleich zur Überweisung. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Damit kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe. Für Erläuterungen und Rückfragen stehen der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig, zur Verfügung. Ich will gleich zu Beginn darauf aufmerksam machen, dass ich nicht die Absicht habe, in Zukunft zu gleichen Themen mehrere Mitglieder der Bundesregierung vortragen zu lassen. Aber wir haben hier eine geteilte und gemeinsame Zuständigkeit, wie der Kollege Gröhe zu Beginn vielleicht kurz erläutert, die die Ausnahme von der sonstigen Regel rechtfertigt. Damit gebe ich Herrn Minister Gröhe die Gelegenheit zu seinen einführenden Bemerkungen. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife gleich die Bemerkung des Präsidenten auf: Ich spreche natürlich lieber von einer gemeinsamen als von einer geteilten Federführung. Es ist so, dass die Verantwortung für den Bereich der Kinderkranken- und Krankenpflege im Gesundheitsministerium und die Verantwortung für den Bereich der Altenpflege im Familienministerium liegt und zugleich die Finanzierung der zukünftigen Ausbildung wesentlich aus dem Rechtskreis der Kranken- und Pflegeversicherungen gestaltet wird. Daraus resultiert diese gemeinsame Federführung. Sie wissen: In dieser Legislaturperiode haben wir sowohl mit der Krankenhausreform als auch mit den Pflegestärkungsgesetzen wichtige Schritte unternommen, um die Pflege in diesem Land zu stärken. Jetzt geht es um einen weiteren wichtigen Schritt: die Stärkung der Ausbildung und damit die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe. Denn wir werden in den nächsten Jahren angesichts der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen mehr Pflegekräfte brauchen. Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Stärkung der Berufsausbildung in der Pflege in Form der sogenannten Generalistik vorsieht. Dabei handelt es sich um die Zusammenführung von Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege. Das ist etwas, was über Jahre in Modellprojekten erprobt worden ist und wiederholt von den zuständigen Fachministerkonferenzen der Länder und vielen Verbänden gefordert wurde. Die Zusammenführung trägt den Berufsanforderungen besser Rechnung, weil sich die Gesellschaft zunehmend dahin gehend verändert, dass wir etwa im Bereich der Altenpflege aufgrund wachsender Zahlen chronisch Erkrankter krankenpflegerische Kenntnisse und im Bereich der Krankenpflege aufgrund wachsender Zahlen demenziell erkrankter Patientinnen und Patienten altenpflegerisches Know-how brauchen. Diese Zusammenlegung stärkt aber auch die Attraktivität der Pflegeberufe, weil weiter gehende Aufstiegs- und Weiterentwicklungsperspektiven in den einzelnen Pflegeberufen existieren. Es gibt eine gemeinsame Grundausbildung, und es gibt einen sogenannten Vertiefungseinsatz, etwa im Bereich der Kinderkrankenpflege, in dem dann der wesentliche Teil der praktischen Ausbildung erfolgt; auch dies ist wichtig. Wir waren uns mit den Ländern darin einig, dass wie bisher sowohl ein mittlerer Schulabschluss als auch ein Hauptschulabschluss mit einer besonderen Qualifikation, etwa der zehnjährigen Schulausbildung, im Rahmen der entsprechenden EU-Vorgaben zum Zugang zu dieser Ausbildung berechtigen sollen. Ergänzt – auch dies ist im Modellvorhaben erprobt – wird die große Säule der gestärkten Berufsausbildung zukünftig durch die Möglichkeit der Länder, dies durch ein Angebot an akademischer Pflegeausbildung zu ergänzen, um den Transfer der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse in die Pflegepraxis zu stärken, aber auch, um für besondere Leitungsaufgaben und spezialisierte Aufgaben auszubilden. Das ist ein großer Schritt, der Fragen, aber auch manche Sorgen auslöst. Wir werden – hier bin ich zuversichtlich – dies im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutieren und gemeinsam zu guten Lösungen für alle Tätigkeitsfelder in der Pflege kommen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Schwesig, schließen Sie sich gleich an? – Bitte. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Gröhe hat es gesagt: Wir wollen mit diesem Gesetz die Pflegeberufe attraktiver machen; denn wir brauchen in diesem Bereich Nachwuchs. Wir wollen, dass jeder im Land, der Pflege braucht, ob es ein kleines Kind oder die pflegebedürftige Oma ist, gute Pflege bekommt. Dafür brauchen wir gute Fachkräfte. Wenn sich heute junge Menschen für einen Beruf entscheiden, dann müssen sie die Perspektive haben, mit ihrer Ausbildung in verschiedenen Bereichen, die sich nahestehen, tätig sein zu können. Das schließt eine Spezialisierung, die heutzutage ohnehin während des Berufslebens gemacht werden muss, nicht aus. Deshalb ist es schon lange in der Diskussion der Länder, des Bundes und auch der Fachwelt, zu einer generalisierten Ausbildung zu kommen. Alle Bundesländer haben schon vor vielen Jahren beschlossen, diesen Weg zu gehen. Ich freue mich sehr, dass es Herrn Gröhe und mir gemeinsam gelungen ist, die Ergebnisse dieser langjährigen Diskussion in einen Gesetzentwurf münden zu lassen. Aus Sicht der Altenpflege, die ich als Ministerin zu verantworten haben, möchte ich sagen: Dieser Gesetzentwurf wird die Altenpflege attraktiver machen. Die einheitliche Berufsausbildung wird dazu führen, dass Altenpflege besser anerkannt und wertgeschätzt wird, dass Altenpflege damit besser bezahlt wird. Es wird Zeit, dass wir hier zu einer Art dualen Ausbildung kommen, wo Ausbildungsvergütung statt Schulgeld an der Tagesordnung ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Das ist aus Sicht der Frauen sehr wichtig. Heutzutage machen diesen Job zu 80 Prozent Frauen. Die Lohnungerechtigkeit beginnt oft schon am Anfang, indem man Schulgeld mitbringt, anstatt eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Insofern ist es auch ein wichtiger Schritt zur Lohngerechtigkeit. Herr Gröhe und ich wissen, dass es viele Fragen und Sorgen gibt, die wir sehr ernst nehmen. Wir freuen uns auf die parlamentarische Debatte, um hier gut beraten zu können. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank für die Berichte. – Ich habe reichlich Wortmeldungen, sodass sichergestellt ist, dass wir die Zeit benötigen werden. Die erste Worterteilung geht an den Kollegen Weinberg. Harald Weinberg (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Vorfeld des Gesetzentwurfes hat es im Ministerium einige kontroverse Diskussionen über die generalistische Ausbildung gegeben. Das Bündnis für Altenpflege hat eine Folgenabschätzung zu den Wirkungen der generalistischen Ausbildung erstellt und gefordert, dass es für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zumindest Eckpunkte vor Abschluss des Gesetzes geben sollte. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung oder zumindest Eckpunkte bis zum Beginn des Verfahrens im Bundesrat oder gar früher vorlegen will? Wenn nicht: Wann ist damit zu rechnen? Wie ist der weitere Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Mit den im Bündnis für Altenpflege zusammengeschlossenen Gruppen finden regelmäßig Gespräche statt, so auch heute. Ja, es ist so: Das Gesetz benennt sehr viel klarer, als es manchmal in der Öffentlichkeit zum Ausdruck kommt, die Kompetenzen, die vermittelt werden müssen. Das steht in § 5 des Entwurfes. Aber es erfolgt dann eine Ausfächerung in eine Ausbildungsverordnung. Wir arbeiten hier unter Hochdruck an den Eckpunkten, die zum Zeitpunkt des ersten Durchlaufs durch den Bundesrat – ich schätze, das ist Anfang März – vorliegen sollen. Ich bitte um Verständnis. Wir arbeiten unter Hochdruck, aber wir wollen bei den Eckpunkten auch mehr als Überschriften liefern, die dann neue Nachfragen auslösen würden. Insofern soll es sich um eine substanzielle Beteiligung handeln. Uns ist daran gelegen, parallel zur Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes auch deutlich zu machen, in welche Richtung die Verordnung geht, die Grundlage für spätere curriculare Entwicklungen ist. Den Zeitrahmen habe ich Ihnen genannt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Beermann. Maik Beermann (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage geht dahin: Wie soll eigentlich die Zusammenführung von drei Ausbildungen ohne Kompetenzverlust möglich sein? Denkt man darüber nach, die Kinderkrankenpflege vielleicht doch herauszunehmen und stattdessen die Heilerziehungspflege in das Konstrukt des Gesetzesvorhabens mit aufzunehmen? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Kollege Beermann, soweit die Sorgen hinsichtlich der Kinderkrankenpflege angesprochen wurden, erlaube ich mir den Hinweis, dass es heute keine separate Kinderkrankenpflegeausbildung über drei Ausbildungsjahre hinweg gibt, sondern diese Ausbildung in die ersten zwei Jahre der Krankenpflegeausbildung integriert ist und im dritten Ausbildungsjahr eine Differenzierung stattfindet. Wenn zukünftig gilt, dass in dem gewählten Vertiefungsbereich über die Hälfte der praktischen Ausbildung stattfindet, dann wird sich dort keine Verschlechterung ergeben. Zweitens. Die Evaluierungsberichte zu den genannten Projekten, die Sie übrigens bereits im Informationsangebot des Deutschen Bundestages finden, zeigen, dass ungefähr 70 Prozent der Ausbildungsinhalte identisch sind oder sich weithin überschneiden. Auch das spricht dafür, dass es leistbar ist. Ich erlaube mir den Hinweis, dass sich der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. im September für eine Integration der Kinderkrankenpflege als Spezialisierung in die generalistische Pflegeausbildung ausgesprochen hat. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Scharfenberg. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich möchte bezüglich der Eckpunkte, die genannt wurden, genauer nachfragen. Mein Kollege Erwin Rüddel, der pflegepolitische Berichterstatter der Union, hat sich dahin gehend geäußert, dass Eckpunkte eigentlich nicht ausreichen, sondern wir die Verordnung brauchen, um wirklich kompetent entscheiden zu können, was die Auswirkungen des Gesetzes sein werden. Deswegen möchte ich klar und deutlich nachfragen: Warum spricht man jetzt davon, Eckpunkte vorzulegen, und nicht davon, die Verordnung vorzulegen? Letztendlich ist die Verordnung das Herzstück des Gesetzes. Ich glaube, um eine kompetente Entscheidung, die alle weitreichenden Folgen berücksichtigt, treffen zu können, müsste uns die Verordnung vorgelegt werden. Sonst stimmen wir hier über ein Überraschungsei ab. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ich habe darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf natürlich bereits weit mehr als nur irgendeine generalistische Berufs- oder Ausbildungsbezeichnung enthält. Er enthält – wie bei allen Berufsausbildungsgesetzen üblich – eine konkrete Aufzählung der Kompetenzfelder, die entwickelt werden müssen. Es geht darum, die Dinge, die wir in der Vergangenheit im Zusammengehen mit den unterschiedlichsten Verantwortlichen der Länder im Kultusbereich, im Hochschulbereich, im Arbeits- und Sozialbereich und im Gesundheitsbereich entwickelt haben, weiterzuentwickeln und zu Beginn der Beratungen, also bevor es hier zur ersten intensiveren Beratung kommt, substanziierte Eckpunkte vorzulegen. Ab dem heutigen Kabinettsbeschluss ist das Parlament Herr des Verfahrens. Das heißt, wir werden fortlaufend aus den Eckpunkten den konkreten Verordnungstext entwickeln, und wir werden weitere Gespräche mit den unterschiedlichsten Verbänden führen, auch denen, die sich jetzt kritisch eingelassen haben. Es liegt in Ihren Händen, in den Händen des Parlamentes, der parlamentarischen Mehrheit, über die Frage zu entscheiden, in welchem Stadium der Text einen Grad an Konkretheit erreicht hat, der es erlaubt, zu sagen: Ja, jetzt können wir in die zweite und dritte Lesung gehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Wir werden alsbald substanziierte Eckpunkte vorlegen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Crone. Petra Crone (SPD): Das Gesetz ist schon lange in der Mache, auch schon in der letzten Legislaturperiode. Es wird sich viel verändern. Meine Frage geht dahin: Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler? Welche Möglichkeiten des Aufstiegs gibt es für die Ausgebildeten? Welche Arbeitsmöglichkeiten ergeben sich für Absolventen der akademisierten Ausbildung, der Hochschulausbildung? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ziel unseres Gesetzes ist es, verschiedenen Schülern, vom Hauptschüler bis zum Abiturienten, Zugang zum Berufsfeld zu ermöglichen. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf sicher, dass Hauptschüler wie bisher in Kombination mit der Pflegehelferausbildung Zugang zu diesem Berufsfeld haben. Durch die Durchlässigkeit haben sie die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Neu ist, dass wir einen bundeseinheitlichen akademischen Abschluss einführen. Das war uns wichtig. Uns ist es wichtig, dass es einen bundeseinheitlichen Abschluss gibt, weil wir es in anderen Bereichen oft mit großen Unterschieden zu tun haben. Wir sagen aber auch ganz klar: Nein, unser Ziel ist nicht die vollständige Akademisierung des Berufes, aber sie soll zum Teil angeboten werden, um gerade in bestimmten Arbeitsbereichen, bei denen es um komplexe Pflegefälle, aber auch um Leitungsfunktion geht, attraktive Berufsmöglichkeiten anzubieten. Das zeigt: Das Gesetz hat wirklich viel Potenzial, verschiedene Abschlüsse zu integrieren. Es bietet aber auch verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Vogler. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Mir geht es um eher praktische Fragen, die sich in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf schon jetzt stellen. In § 7 legen Sie fest, dass Auszubildende in der praktischen Ausbildung Pflichteinsätze im Bereich der allgemeinen geronto-, kinder- und jugendpsychologischen Versorgung zu absolvieren haben. Da stellt sich die Frage: Wie wollen Sie gewährleisten, dass es genügend solcher Ausbildungsplätze gibt? Es gibt im Moment nur circa 1 100 Auszubildende zum Kinderkrankenpfleger und zur -pflegerin, die ein Praktikum in einer Kinderklinik durchlaufen. Es gibt nur 50 Kinderkliniken, die solche Praktika überhaupt anbieten. Sie wollen nun, dass demnächst alle Pflegeschülerinnen und -schüler eine entsprechende Ausbildung durchlaufen. Aber es gibt doch große Zweifel, ob die Zahl der Ausbildungsstätten ausreicht. Wie wollen Sie ein solches Nadelöhr vermeiden? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Vogler, das ist in der Tat eine der Fragen, die immer wieder gestellt werden. Wenn es um das Ziel geht, später in diesem Berufsbild zu arbeiten, geht es nicht nur um die Frage, ob für den Vertiefungseinsatz im Bereich Kinderkrankenpflege ausreichend Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es geht auch um diejenigen, die einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder in der allgemeinen Krankenpflege wünschen. Für diesen Teil sind im Rahmen der praktischen modularen Ausbildung nicht alleine Einsätze in Kinderkliniken vorgesehen. Vielmehr sollen diese Pflichteinsätze zur Erlernung des richtigen Umganges mit Kindern, auch mit erkrankten und behinderten Kindern, beispielsweise auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angeboten werden. Auch in Ausbildungsorten jenseits der Kinderkrankenpflege wird ein entsprechender Vertiefungseinsatz angeboten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Marcus Weinberg. Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Zuge der Arbeit an dem Gesetzentwurf gab es eine breite kritische Diskussion; Sie haben das auch bestätigt. Es wird häufig darauf hingewiesen, dass die Generalistik viele Perspektiven bietet, aber möglicherweise auch Gefahren mit sich bringt. Dann kommt man sehr schnell auf das Thema Altenpflege. Ich würde gerne wissen, wie sichergestellt werden kann, dass die Altenpflege innerhalb der Generalistik nicht an Bedeutung verliert. Ich frage das gerade vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Bereich künftig einen Fachkräftemangel haben werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Schwesig, Sie können die Frage gerne im Sitzen beantworten. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Danke schön, Herr Präsident, Sie haben diese Fürsorge schon bei der letzten Regierungsbefragung walten lassen. Allerdings ist der Umfang des Bauches so fortgeschritten, dass ich besser im Stehen reden kann. Deswegen wechsele ich immer. Ansonsten drückt das Baby zu sehr auf die Atmung. Oder Sie geben mir ein bisschen mehr Redezeit. Aber noch einmal: Vielen herzlichen Dank. Aus unserer Sicht ist es so, dass die geplanten Maßnahmen – sie sind politisch innerhalb der Länder sehr früh diskutiert worden – eher dazu führen, dass der Bereich der Altenpflege attraktiver wird. Jetzt ist es weniger so, dass wir junge Menschen finden, die sagen: Hurra, Altenpflege! Die vielfältigen Möglichkeiten, im Bereich Gesundheit und Pflege das Berufsfeld zu wechseln, die sich durch den Abschluss ergeben, machen den Bereich Altenpflege attraktiver. Der einheitliche Berufsabschluss wird auch zu einer Veränderung der massiven Lohnunterschiede führen, die derzeit zwischen Altenpflege und Krankenpflege bestehen; in der Altenpflege wird weniger gezahlt. Das ist übrigens ein Grund, warum einige gegen diesen Gesetzentwurf sind. Ich bin sehr dafür, dass der Bereich der Altenpflege finanziell besser ausgestattet wird. Außerdem sehe ich die große Chance, dass die Kenntnisse der Altenpfleger, die oft total unterschätzt werden, in der Krankenpflege zukünftig eine größere Rolle spielen. Das ist wichtig, weil viele ältere Menschen in den Krankenhäusern behandelt werden. Mit Blick auf die Altenpflege sehe ich daher die Chance, dass wir durch diese Attraktivitätssteigerung mehr Fachkräfte gewinnen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Schulz-Asche. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich habe eine Frage zu den Folgen des Gesetzes für die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, und zwar sowohl hinsichtlich der Kosten als auch hinsichtlich der schulischen Ausbildungskapazitäten. Wir haben in diesem Bereich bereits heute einen sehr großen Mangel an Lehrfachkräften, und wir wissen, dass mit diesem Gesetz die Anforderungen an die Lehrkräfte auf jeden Fall steigen werden. Von daher meine Frage: Wo sehen Sie in diesem Bereich des Gesetzes die Gefahren, und wie wollen Sie ihnen entgegenwirken? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ein Teil dieser Herausforderungen besteht unabhängig davon, ob wir die Systematik der Ausbildung ändern. Ohne Zweifel werden wir allein in der Altenpflege in den nächsten 15 Jahren 1 Million mehr Pflegebedürftige haben. Insofern werden wir einen Aufwuchs an Pflegekräften dringend benötigen und damit verbunden auch entsprechende schulische Angebote. Diese Herausforderung besteht unabhängig vom Ausbildungsmodell. Wir sind davon überzeugt, dass durch die Kombination die Attraktivität erhöht werden kann. Wir unterbreiten ein akademisches Angebot, zum Beispiel für Lehrkräfte. Hinzu kommt das, was wir bereits entwickelt haben: Stärkung der Betreuungsassistenz, der Pflegehelferberuf. Jetzt kommt eine moderne Berufsausbildung im Bereich Pflege hinzu. Damit steigern wir insgesamt die Attraktivität. Das wird zu Mehrkosten führen. Im Gesetzentwurf ist von den Mehrkosten ja auch die Rede. Wir schlagen eine Fondslösung vor, die dafür sorgt, dass diejenigen, die jetzt in der Verantwortung stehen, in Verantwortung bleiben. Bei einer steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler – derzeit haben wir einen Ausbildungsrekord; wir hoffen, dass das so weitergeht – haben sie die Kosten entsprechend zu tragen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Yüksel. Gülistan Yüksel (SPD): Vielen Dank. – Da es in der Bevölkerung Ängste gibt, die auch an uns herangetragen werden, würde ich gerne nachfragen: Könnten Sie bitte noch einmal kurz erläutern, was mit den bisherigen Ausbildungsabschlüssen in der Altenpflege und Krankenpflege passiert? Werden sie wertlos? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Auch wenn die Ausbildung verändert wird, wird die bisherige Qualifikation für die Arbeit in diesem Tätigkeitsfeld natürlich in keiner Weise entwertet. Diejenigen, die in der Alten-, der Kranken-, der Kinderkrankenpflege mit den bisherigen Abschlüssen arbeiten, werden im Rahmen ihrer Qualifikation – auf die Ausbildung folgen ja häufig Weiterbildungen und Spezialisierungen – weiterhin arbeiten können. Es wird eine Übergangszeit geben. Wenn wir dieses Gesetz 2018 einführen, werden die dann bestehenden Ausbildungsgänge selbstverständlich fortgesetzt, damit all diejenigen, die unter den Bedingungen der heutigen Rechtslage eine Ausbildung begonnen haben, sie bis zum Ende fortsetzen können. Der Gesetzentwurf sieht die Umstellung zum 1. Januar 2018 vor. Letztlich wird aber bis 2022 eine Vollendung der Ausbildung nach dem alten Modell mit den entsprechenden Ausbildungsschwerpunkten und Tätigkeitsfeldern möglich sein. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Hein. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Frau Ministerin, mit meiner Frage möchte ich auf Ihr Eingangsstatement reagieren. Sie haben zu Recht gesagt, dass es wichtig ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten, dass das besser ist, als Schulgeld zahlen zu müssen. Da stellt sich mir aber die folgende Frage: Wie werden die derzeit bestehenden privaten Altenpflegeschulen und privaten Krankenpflegeschulen, die Schulgeld verlangen und die es massenhaft gibt – die Zahl dieser Schulen ist ja sogar gestiegen –, künftig finanziert werden? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Gesetz wird regeln, dass zukünftig eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Das Gesetz wird übrigens auch regeln, dass die Zeit der Ausbilder zusätzlich anerkannt wird. Jetzt besteht häufig ein Problem darin, dass die Ausbildung nicht wirklich gut durchgeführt wird, weil der Ausbilder oder die Ausbilderin oft auch noch Verpflichtungen in der Pflege hat. Beim Thema Schulgeldfreiheit stellt sich die Frage nach den Kosten. Herr Gröhe hat unser Vorgehen eben beschrieben. Wir richten einen gemeinsamen Fonds ein, in den die Länder weiterhin einzahlen, in dem aber zum Beispiel auch die Gelder der Arbeitgeber enthalten sind. Da muss man ganz klar sagen: Das wird ein gerechteres System. Denn bisher haben nur die Arbeitgeber gezahlt, die auch ausgebildet haben, und andere haben sich zum Teil zurückgelehnt. Wir haben – dafür bin ich Herrn Gröhe außerordentlich dankbar – auch die Möglichkeit, einen Teil der Einnahmen durch die Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung, der privaten und der gesetzlichen, in den Fonds zu geben, sodass die Finanzierung insgesamt gut gesichert ist. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Henke. Rudolf Henke (CDU/CSU): Wir sind es ja aus der Medizin gewohnt, dass es auf der Basis einer einheitlichen Ausbildung – in dem Fall des Medizinstudiums – nachfolgend eine Spezialisierung gibt. Der Chirurg, der Psychiater, der Internist und der Pathologe sind alle auf der Basis einer einheitlichen Ausbildung Ärzte geworden und haben sich dann auf dieser Basis spezialisiert. Es sind keine unterschiedlichen Berufe. Es ist ein einheitlicher Beruf. Dass diese Konzeption auch für die Ausbildung in der Pflege attraktiv ist, erschließt sich ja. Das finde ich einfach. Wir haben aber natürlich bei, glaube ich, derzeit 126 000 Auszubildenden in der Kranken- und in der Altenpflege und 6 300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege – darauf sind wir eben schon einmal eingegangen – das Dilemma oder die Sorge, ob die Plätze ausreichen, um die Schwerpunktausbildung in der Kinderkrankenpflege im Praktischen beizubehalten und gleichzeitig auch die pädiatrischen Pflichteinsätze für alle zu ermöglichen. Mich würde interessieren, ob das an der Praxis gemessen wird oder ob es gewissermaßen am Willen gemessen wird. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Herr Kollege Henke, bei der Kinderkrankenpflege, auf deren zahlenmäßig kleineren Anteil an der Gesamtausbildung Sie hingewiesen haben, ist heute schon entscheidend, dass zwei Drittel der Ausbildung voll integriert in die Krankenpflege stattfinden. Das liegt an der großen Schnittmenge des erforderlichen Grundwissens. Für diejenigen, die in Zukunft den Vertiefungseinsatz wählen, ändert sich – einmal abgesehen von einer stärkeren Orientierung der Ausbildung in Richtung der Beschäftigung mit Kindergesundheit – insofern nichts. Wie ich gerade ausgeführt habe, müssen diejenigen, die diesen Vertiefungseinsatz wählen, wie andere auch ihre Ausbildungsstelle finden. Insofern ist es für die entsprechenden Einrichtungen durchaus attraktiv, hier werben zu können, um junge Menschen zu gewinnen. Für diejenigen, die mit dem Vertiefungseinsatzziel Altenpflege, Krankenpflege sozusagen eher im ergänzenden Bereich tätig werden, brauchen wir eine Ausweitung der Praxisorte. Das geschieht durch die Hinzuziehung der Orte der Kinder- und Jugendhilfe. In den stationären Jugendhilfeeinrichtungen finden Sie eine Fülle von Erfahrungen, die gerade mit den gesundheitlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen zusammenhängen. Auch das sind geeignete Ausbildungsorte für diesen Teil der Praxisausbildung. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Schlegel, SPD-Fraktion. Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Herzlichen Dank. – Meine Frage ist: Was geschieht mit den heutigen Kranken- und Altenpflegeschulen und deren Strukturen und natürlich auch mit den Schulleitungen und den Lehrkräften? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Es hat dazu ja Untersuchungen gegeben, etwa zur Mindestgröße und zu anderem mehr. Wir werden in dem Prozess, den ich geschildert habe, eine Überführung gerade jener Ausbildungsorte im schulischen Bereich durchführen, die sich allein auf einen Ausbildungsgang fixiert haben. Sie werden sich verändern; das Ziel ist hier ein generalistisches Schulangebot. Gerade darüber sind wir deswegen mit den Ländern, den für die schulischen Angebote Zuständigen, aber auch mit den Anbietern entsprechender schulischer Angebote im Gespräch. Natürlich führt die generalistische Ausbildung dazu, dass sich, während die Vielfalt der Einsatzorte uneingeschränkt bleibt, der Charakter der Schulen in der breiteren Ausbildung weiterentwickelt. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Wöllert, Fraktion Die Linke. Birgit Wöllert (DIE LINKE): Danke schön. – Meine Frage bezieht sich auf die schulische und die hochschulische Ausbildung. Beides dauert drei Jahre. In § 5 des Gesetzentwurfes sind die gleichen Kompetenzen auch für die hochschulische Ausbildung vorgesehen. Darüber hinaus gibt es noch einen speziellen Bereich. Für mich ist jetzt die Frage: Wie wird bei der hochschulischen Ausbildung gesichert, dass die Praxisausbildung die gleiche Qualität hat wie bei der schulischen Ausbildung, und wie wirken sich unterschiedliche Abschlüsse, Berufsausbildungsabschluss und Hochschulabschluss, nachher im Ergebnis, in der praktischen Tätigkeit, bei der Bezahlung vor Ort aus? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Wöllert, wie Kollegin Schwesig schon ausgeführt hat, gehen wir davon aus, dass mit der Stärkung der Berufsausbildung in der Pflege deutlich wird: Diese duale Berufsausbildung ist auch weiterhin das zentrale Ausbildungsangebot für die Pflege. Die Länder haben in akademischen Pilotprojekten ergänzend Pflegestudien eingeführt. Hier gibt es jetzt die Verabredung, den Ländern generell zu ermöglichen, diese anzubieten; sie entscheiden dann über den Umfang. Es gibt einen gemeinsamen Abschluss, der sicherstellen muss, dass es eine gleiche Qualifizierung gibt, auch für die praktische Arbeit in der Pflege. Diese sicherzustellen, wird Aufgabe der Studiengestaltung mit praktischen Zeiten sein. Das kennen wir ja auch aus anderen Fachberufen mit akademischem Teil, auch in Gesundheitsberufen. Auch bei Physiotherapeuten beispielsweise gibt es bereits heute neben der Berufs- und der schulischen Ausbildung eine fachhochschulspezifische Ausbildung. Diese wird vor allen Dingen im Hinblick auf die Tätigkeiten angeboten, bei denen es um den schnellen Transfer von pflegewissenschaftlichen Kenntnissen in die Pflegepraxis und andere Bereiche, etwa die Leitungsverantwortung, geht. Dann wird der Verantwortung entsprechend bezahlt. Aber zunächst wird durch die Ausbildung sichergestellt, dass die Einsatzfähigkeit in gleicher Weise unter gleichen Bedingungen in der normalen Pflege gegeben ist. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Pahlmann, CDU/CSU-Fraktion. Ingrid Pahlmann (CDU/CSU): Viele Fragen sind schon beantwortet worden. Ich möchte auf die Frage der Schulstandorte zu sprechen kommen. Wir haben ja momentan ein sehr breit gefächertes Angebot, auch und gerade im ländlichen Raum. Wie können Sie sicherstellen, dass der Zugang auch und gerade für Hauptschüler, die mir sehr am Herzen liegen, gewährleistet ist? Gerade den Bereich der Pflege brauchen wir nach wie vor als Betätigungsfeld für Hauptschüler. Sie sind aber in der Regel deutlich jünger und nicht so mobil wie diejenigen, die das Abitur abgelegt haben. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Schulstandort im ländlichen Bereich auch von diesem Personenkreis noch gut erreicht werden kann, sodass es nicht zu einer Ausdünnung des Angebots, das wir momentan vorfinden, kommt? Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Pahlmann, das ist – deswegen sind wir ja in einem so engen Diskussionsprozess mit den Ländern – natürlich auch Aufgabe der Länder. Es ist, glaube ich, nicht so, dass man sagen kann: Die kleineren Schulen sind alle im ländlichen Raum. – Zum Teil gibt es im städtischen Raum mehr Anbieter entsprechender Leistungen und damit möglicherweise auch stärker zersplitterte Angebote an kleineren Schulen. Wir brauchen insgesamt mehr Schulplätze. Deswegen ist, glaube ich, die Sorge, dass da in großem Umfang Schulen gefährdet werden, unbegründet. Aber im Hinblick auf die Stadt-Land-Verteilung der schulischen Angebote sind in besonderer Weise natürlich auch die Länder gefordert; das sage ich sehr deutlich. Es gibt heute eine Kombination von Betreuungsassistenz und Pflegehelfern. Wir haben großartige Pflegefachkräfte, die nach der Hauptschule eine Pflegehelferausbildung gemacht haben und dann unter Teilanerkennung der Leistungen eine Fachausbildung absolvieren. All dies wird weiterhin stattfinden. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Zugang, der von europäischer Seite immer wieder in Frage gestellt wurde, sogar erleichtert und diese Regelung deswegen auch entfristet werden kann, wenn wir diese Ausbildung insgesamt stärken. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Scharfenberg, Bündnis 90/Die Grünen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Durch den Gesetzentwurf wird deutlich, dass eine Nachqualifizierung im Anschluss an die Ausbildung notwendig ist, um spezifisches Fachwissen für die einzelnen Einsatzbereiche zu erwerben. Die Ausbildung soll zukünftig kostenfrei sein, was schon einmal ein Wert an sich ist. Eine Nachqualifizierung bedeutet aber eigentlich eine Verlängerung der grundständigen Ausbildung. Deshalb stellen sich jetzt schon die Fragen: Wer wird die Nachqualifizierungen finanzieren? Wo werden die Nachqualifizierungen stattfinden? Wird es vom Arbeitgeber eine Freistellung für diese Zeit geben, oder werden sie in der Freizeit stattfinden müssen? Wir alle wissen, dass die Pflege weiblich ist. Wenn Nachqualifizierungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, also in der Freizeit – vielleicht am Wochenende, am Abend oder im Urlaub –, dann wird es natürlich noch einmal schwieriger, Beruf, Familie und eine wirklich gute Ausbildung gemeinsam in den Griff zu bekommen. Wie soll das geregelt werden? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Scharfenberg. – Zunächst einmal: Bereits heute findet nach der Grundausbildung in vielen Fällen eine Weiterbildung statt, die in der Verantwortung der Länder und der dafür zuständigen Selbstorganisationen liegt; das erwähnten Sie ja auch selber. Daran wird sich nichts ändern. Schon heute wird eine Krankenschwester – oder auch ein Krankenpfleger –, die sich nach ihrer Grundausbildung für den intensivmedizinischen Einsatz, für den Einsatz im OP, für Palliative Care oder für anderes weiterbilden will, ein solches Weiterbildungsangebot wahrnehmen, und dabei bleibt es auch. (Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um den normalen Einsatz, nicht um den speziellen!) Im Übrigen: Ich habe darauf hingewiesen, dass es in den Projekten zu einer 70-prozentigen Überschneidung der Inhalte kommt, und dass die überwiegende Ausbildung im gewählten Vertiefungseinsatz stattfindet. Insofern sind die Voraussetzungen dafür, in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern tätig zu werden, durchaus mit denen von heute vergleichbar. Zur Entwicklung neuer Perspektiven in der Funktionspflege oder anderswo wird sich daran in der Tat in vielen Fällen eine Weiterbildung nach den bisherigen Regularien anschließen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Pantel, CDU/CSU-Fraktion. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Weil schon sehr viel abgearbeitet ist, bitte ich noch einmal um die ganz klare Erklärung, dass jemandem, der bereits längere Zeit ohne qualifizierten Hauptschulabschluss in der Altenhilfe gearbeitet hat, der Zugang nicht verwehrt wird. Ist es also richtig, dass man sich aufgrund der praktischen Tätigkeit, die man vorher erbracht hat, in dem neuen System weiterqualifizieren und dadurch einen höherwertigen Abschluss bekommen kann, oder wird dadurch, dass man keinen qualifizierten Hauptschulabschluss vorweisen kann, eine bestimmte Laufbahn ausgeschlossen, obwohl man in der Altenhilfe gearbeitet hat? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Pantel, ich hoffe, dass ich Ihre Frage richtig verstanden habe. – Wenn ich heute ohne einen qualifizierten Hauptschulabschluss in der Altenpflege arbeite, dann werde ich zukünftig nach dem jetzigen Zugang in die Fachausbildung – so stelle ich mir Ihren Fall vor – als Pflegehelfer tätig sein. Diese Pflegehelfertätigkeit ermöglicht es bereits heute, eine Weiterbildung zu durchlaufen, und daran ändert sich nichts. Diese Weiterentwicklungsperspektive aus dem Helferberuf in den Fachkraftberuf wird es also auch weiterhin geben. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Crone, SPD-Fraktion. Petra Crone (SPD): Herzlichen Dank. – Nach dem SGB III wird die Altenpflegeumschulung derzeit für einen Zeitraum von drei Jahren voll finanziert. Meine Frage lautet: Wird diese Tatsache in dem Gesetzentwurf berücksichtigt? Wird es also bei dieser vollfinanzierten Umschulungsmöglichkeit bleiben? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Wir planen, dass es weiter dabei bleibt, dass wir die volle Umschulung finanzieren. Es ist so, wie Sie sagen: Die Regelung zum dritten Umschulungsjahr in der Altenpflege – es war ja bisher eine Besonderheit, dass das auch finanziert wird – ist bis zum 31. März dieses Jahres befristet. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir uns gemeinsam – Herr Gröhe, Frau Nahles und ich – darauf verständigt haben, das weiter – zunächst befristet bis 2017 – fortzusetzen. Im weiteren Verfahren wollen wir auch darüber sprechen, wie eine langfristige Lösung aussehen kann. Da wir das Pflegeberufegesetz nicht vor Auslaufen der Frist am 31. März verabschieden werden, wäre unsere Empfehlung, dass wir uns ein Gesetz als Omnibusgesetz suchen, in das wir diese Verbesserung bzw. Fortsetzung der Finanzierung einfügen können. Es bietet sich das neue Jugendschutzgesetz an. Das als Ankündigung: Wir müssen das schnell durchziehen, damit es dann auch die Verlängerung gibt. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Irlstorfer, CDU/CSU-Fraktion. Erich Irlstorfer (CDU/CSU): Frau Ministerin, meine Frage geht in folgende Richtung: Was halten Sie den Verantwortlichen aus der Altenpflege entgegen, die große Sorgen haben, wenn die generalistische Ausbildung kommt bzw. greift? Es gibt bei ihnen die Sorge, dass all diejenigen, die eine sehr gute Qualifizierung bzw. einen guten Notendurchschnitt haben, aufgrund der Vergütungssituation in die Krankenpflege gehen, weil sie dort deutlich mehr – zwischen 600 Euro und 700 Euro – verdienen, während die Altenpflege im Endeffekt ein Auffangbecken für diejenigen wird, die schlechtere schulische Leistungen aufweisen. Oder ist an eine sofortige Angleichung der Bezahlung zwischen Alten- und Krankenpflege gedacht? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Krankenpflege und Altenpflege sind auch regional sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern gibt es extrem große Unterschiede – sie betragen dort zwischen 500 Euro und 1 000 Euro –, in manchen ist der Unterschied geringer. Fakt ist, dass es diese Unterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege gibt. Das hat damit zu tun, dass es sich um unterschiedliche Berufsabschlüsse handelt. Es hat nichts damit zu tun, dass in der Altenpflege die mit den schlechten Noten arbeiten und in der Krankenpflege die mit den guten. Die Ursache ist, dass Altenpflege in Bezug auf das, was dort gefordert und geleistet wird, heute noch nicht so anerkannt wird wie Kranken- und Kinderkrankenpflege. Deswegen sage ich ganz klar: Wenn wir zur Generalistik und zu einem einheitlichen Berufsabschluss kommen, wird das zu einer Anerkennung der Tätigkeit im Bereich der Altenpflege führen. Dann wird es natürlich zu Recht die Diskussion darüber geben, ob Altenpflege nicht auch besser – in Richtung hin auf die Bezahlung in der Krankenpflege – bezahlt werden muss. Nur ein einheitlicher Berufsabschluss – davon bin ich fest überzeugt; das ist übrigens auch meine Erfahrung als ehemalige Gesundheitsministerin in einem ländlichen Bundesland, wo es genau diese Probleme gibt – wird dazu führen, dass sich die Bezahlung annähert. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt jetzt eine letzte Frage zu einem anderen Thema von Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich hatte schon fast gar nicht mehr damit gerechnet, jetzt noch dranzukommen. Vizepräsident Peter Hintze: Sehen Sie mal. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wunderbar, dass es geklappt hat. – Das Kabinett hat sich ja nicht nur mit dem einen Thema Pflege beschäftigt, sondern unter anderem auch mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie haben offensichtlich grünes Licht gegeben, sodass sich das Parlament in den nächsten Monaten mit dem Thema beschäftigen wird. In diesem Entwurf wird auf die Bundesverwaltung fokussiert. Auch dazu ließen sich Fragen bezüglich der Fristen stellen. Da gibt es einiges, was ich als unverbindlich bezeichnen würde. Aber in diesem Zusammenhang erscheint mir jetzt die Frage wesentlicher zu sein, warum der Bereich der Privatwirtschaft vollständig herausgelassen worden ist. Vizepräsident Peter Hintze: Wer antwortet? Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: Ich will in einer ersten Antwort zu dem heute ohne Aussprache im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf etwas sagen. Für weitere Nachfragen wäre dann das BMAS – ich sehe aber gerade, dass es nicht vertreten ist – zuständig. Ich gebe nur folgenden Hinweis: Es geht um eine Modernisierung im Rahmen der bisherigen Zuständigkeiten des Behindertengleichstellungsgesetzes, das an die Sprache bzw. Begrifflichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst wird. Es geht ferner darum, dass die Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung auch unter besonderer Stärkung des Aspekts der leichten Sprache verbessert wird. Vor allen Dingen geht es darum, dass entsprechende Fachstellen eingerichtet werden, um zu einer besseren Schlichtung zu kommen, wenn es Auseinandersetzungen gibt. Insofern wird die bisherige Rechtsmaterie durch neue Vorgaben weiterentwickelt. Daraus erklärt sich diese Fokussierung. Vizepräsident Peter Hintze: Gut, das war es dann. – Will sonst jemand von der Regierung etwas sagen? – Nein. Dann sind wir am Ende der Befragung der Bundesregierung. Ich beende den TOP 2. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde Drucksache 18/7210 Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass die Fragestunde bis 16.20 Uhr gehen und pünktlich um 16.20 Uhr die Aktuelle Stunde aufgerufen werden soll. Wir kommen nun zu den mündlichen Fragen in der üblichen Reihenfolge. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht bereit Staatsminister Michael Roth. Ich rufe Frage 1 der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Fraktion Die Linke, auf: Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass der Chef der nigerianischen Terrormiliz Boko Haram, Abubakar Shekau, dem „Islamischen Staat“ (IS) die Treue von Boko Haram zugesichert hat (www.bbc.com/news/world-africa-31784538), sodass der Vorstoß der Terrormiliz IS in Libyen auch nach Süden insofern besonders gefährlich ist, weil hier ein Schulterschluss mit der Terrorgruppe Boko Haram droht, was die Sicherheitslage in den Nachbarländern Niger und Tschad erheblich verändert (www.nzz.ch/international/zwischen-is-und-boko-haram-droht-ein-schulterschluss-1.18672875), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den Einsatz der Bundeswehr in Mali?  Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Dağdelen, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach den Erkenntnissen, die der Bundesregierung vorliegen, hat die – – Bei dieser Unruhe kann ich die Frage nicht beantworten. Vizepräsident Peter Hintze: Es wäre nett, wenn die Kollegen, die nicht mehr zuhören wollen, ihre Gespräche draußen führen würden. Ich bitte darum, sich auf der Regierungsbank solidarisch zu verhalten und die Besprechungen nicht jetzt zu führen. Bitte geben Sie dem Staatsminister Gelegenheit, seine Ausführungen zu machen. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich tue das aus Respekt gegenüber dem Parlament und nicht aus Lust und Laune. Vizepräsident Peter Hintze: Wir erwarten allerdings, Herr Staatsminister, dass Sie dem Parlament mit Lust und Laune Rede und Antwort stehen. Das ist schon eine andere Sache. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Präsident, ich gebe trotz meiner leichten Erkältung das Beste, wie immer. – Frau Abgeordnete Dağdelen, ich beantworte Ihre Frage für die Bundesregierung wie folgt: Nach Erkenntnissen, die der Bundesregierung vorliegen, hat die nigerianische Terrormiliz Boko Haram der Terrororganisation „Islamischer Staat“, IS, die Treue zugesichert. Nun wissen Sie, dass es eine relativ große geografische und territoriale Distanz zwischen deren Operationsgebieten gibt. Insofern konzentriert sich die bisherige Kooperation vor allem auf die Bereiche Logistik, Finanzierung und Rekrutierung. Hier findet eine Zusammenarbeit zwischen Boko Haram und der Terrororganisation „Islamischer Staat“ statt. Boko Haram agiert hauptsächlich mit einer regionalen Agenda und stellt insbesondere eine Bedrohung in Nigeria und in den angrenzenden Ländern dar. Eine erfolgreiche Stabilisierung Malis, über die wir in dieser Woche debattieren werden, wird – das hoffen wir zumindest – positive Auswirkungen auf die Lage im weiteren Sahelraum, bei den Nachbarn und möglicherweise auch in Libyen haben und mit dazu beitragen, eine verstärkte länderübergreifende Ausbreitung terroristischer Vereinigungen zu verhindern. Genau in diesem Zusammenhang möchte ich die Ausweitung des deutschen Engagements in der VN-Mission MINUSMA verstanden wissen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister Roth, ich halte das für eine sehr gewagte These. Wenn der UN-Sondergesandte für Libyen, Herr Kobler, ganz klar erklärt, dass durch diese Zusammenarbeit die Gefahr einer Destabilisierung und eine Gefahr für die Sicherheit der Länder Niger und Tschad besteht, und wenn man weiß, dass Mali ein Nachbarland Nigers ist, dann ist meiner Meinung nach die These sehr steil, die Gebiete seien so weit voneinander entfernt, dass dies den Einsatz der Bundeswehr in Mali mit Sicherheit nicht tangieren wird. Mit welcher Sicherheit können Sie ausschließen, dass die Ausbreitung des IS in der Region, auch mithilfe von Boko Haram, in irgendeiner Weise den Einsatz der Bundeswehr in Mali berühren wird? Inwieweit können Sie auch ausschließen, dass dies den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR MED in der zweiten Phase dieses Einsatzes, der am 7. Januar dieses Jahres im Rat der Europäischen Union beschlossen worden ist, tangiert? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Dağdelen, ich habe Ihnen die bisherigen Erkenntnisse der Bundesregierung geschildert. Die müssen Sie nicht teilen. Das ist Ihr gutes Recht. Ich habe darauf hingewiesen, dass es in einigen Bereichen eine Kooperation zwischen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ und der Terrororganisation Boko Haram gibt. Aber die Befürchtungen, die Sie eben abermals zum Ausdruck gebracht haben, teilen wir derzeit nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Frau Dağdelen? – Bitte. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Ich habe die Antwort, die Sie vorgetragen haben, zur Kenntnis genommen. Aber ich möchte nachfragen, weil meine erste Frage insofern nicht beantwortet wurde, als Sie auf Ihre ursprüngliche Antwort hingewiesen haben. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen vor, um das auszuschließen? Das würde ich gerne wissen. Vielleicht sind es nachrichtendienstliche Erkenntnisse; dann können Sie sie uns gerne zukommen lassen. Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen Ihnen vor, um eine solche Aussage zu tätigen, dass der Einsatz in Mali durch die Ausbreitung des IS in Libyen und durch die Zusammenarbeit mit Boko Haram in der Region in keinster Weise tangiert wird? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Abgeordnete Dağdelen, ich habe Ihnen geschildert, dass Boko Haram eine regionale Agenda verfolgt und dass dies eine große Gefahr für die Sicherheitslage in Nigeria und in den angrenzenden Ländern darstellt. Ich habe den Status quo beschrieben. Ich habe Ihnen die Erkenntnisse präsentiert, die uns derzeit vorliegen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich kann angesichts der derzeitigen Lage in der Region nicht irgendetwas kategorisch, zu 100 Prozent, ausschließen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass mich die Kolleginnen und Kollegen so auch nicht verstanden haben. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage des Abgeordneten Beck, Bündnis 90/Die Grünen, zu diesem Thema. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür, dass Sie als Bundesregierung gerade bei der unübersichtlichen Sicherheitslage in der Region etwas nicht kategorisch ausschließen können, habe ich großes Verständnis. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie die Erkenntnisse der Bayerischen Staatsregierung, dass es sich bei Mali um ein sicheres Herkunftsland handeln soll, bestätigen können und welche Auswirkungen das gegebenenfalls auf unser militärisches Engagement in Mali hat. Denn in sicheren Herkunftsstaaten sind wir nicht gefragt. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Angesichts der derzeitigen Lage in Mali, die Ihnen sicherlich auch bekannt ist, Herr Abgeordneter Beck, geht es gerade darum, diese Lage mit unserem konkreten Engagement zu verbessern. Die Stabilisierung Malis bleibt nach wie vor ein Schwerpunkt unserer Politik. Wir sind in den EU-Missionen EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali engagiert. Morgen steht noch einmal die VN-Mission MINUSMA auf der Tagesordnung. Wir engagieren uns seit Jahrzehnten im Rahmen der militärischen Ausstattungshilfe. Das Auswärtige Amt unterstützt das Versöhnungsministerium und Projekte der humanitären Hilfe mit Geldern in Höhe von 5,9 Millionen US-Dollar. Wir sind im Kampf gegen Ebola und in dem Programm zur Kontrolle von Kleinwaffen engagiert, und das Entwicklungshilfeministerium leistet Hilfe in den Bereichen Landwirtschaft, Beschäftigung und Nahrungsmittelversorgung. Insofern gibt es ein konkretes Engagement der Bundesregierung, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht so richtig meine Frage!) gerade weil die Lage in Mali so ist, wie sie ist. Ich werde seitens der Bundesregierung nicht Überlegungen einer Landesregierung bewerten. Ich kann Ihnen nur meine eigenen Bewertungen präsentieren. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind ja deutlich geworden!) Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage dazu von der Abgeordneten Lemke, Bündnis 90/Die Grünen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür habe ich Verständnis, Herr Staatsminister. Ich möchte mich nur noch einmal vergewissern: Die Bundesregierung ist also nicht der Auffassung, dass Mali ein sicheres Herkunftsland ist? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich kann Ihnen nur die derzeitige Position der Bundesregierung präsentieren. Derzeit hat die Bundesregierung noch keinen Beschluss gefasst – und es ist auch derzeit kein Beschluss geplant –, dass Mali ein sicheres Herkunftsland ist. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!) Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen damit zur Frage 2, ebenfalls von der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Fraktion Die Linke: Sieht die Bundesregierung in der palästinensischen Terrororganisation Hamas, die als Teil der Muslimbruderschaft Kriegspartei in Syrien gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad ist, einen gemäßigten bzw. moderaten Bündnispartner vor dem Hintergrund, dass die Hamas beispielsweise mit dem „Islamischen Staat“ in Ägypten zusammenarbeitet (www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/view/hamas-and-the-islamic-state-growing-cooperation-in-the-sinai), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es nicht zuletzt infolge der Unterstützung von Hamas auf der einen und des IS auf der anderen Seite durch die Türkei, Saudi-Arabien und Katar den Terror in dieser Größenordnung gibt, für politische, militärische und finanzielle Unterstützung durch Deutschland (www.heise.de/tp/artikel/46/46600/1.html)? Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich bedanke mich, Herr Präsident. – Frau Kollegin Dağdelen, Sie wissen, dass sowohl der politische als auch der militärische Arm der Hamas von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft werden. Wir verfolgen eine sogenannte „non-contact policy“, die Hamas kommt für uns als Bündnispartner nicht infrage. Der Bundesregierung liegen auch keine Hinweise auf eine staatliche Unterstützung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ durch Saudi-Arabien, Katar oder die Türkei vor. Die Türkei, Katar und Saudi-Arabien sind als Teil der sogenannten Anti-IS-Koalition im Antiterrorkampf aktiv. Saudi-Arabien hat im August 2014  100 Millionen US-Dollar für das VN-Antiterrorzentrum in New York gespendet. Die Türkei tritt im Nahostfriedensprozess als Fürsprecher der Palästinenser auf. Die Hamas wird von Ankara nicht als eine Terrororganisation betrachtet. Ihr politischer Führer Chalid Maschal war wiederholt Gast der derzeitigen AKP-Regierung in der Türkei. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 3 des Kollegen Omid Nouripour, die Fragen 4 und 5 der Kollegin Heike Hänsel und die Frage 6 der Abgeordneten Ulla Jelpke werden schriftlich beantwortet. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Für die Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder bereit. Die Frage 7 der Abgeordneten Ulla Jelpke wird schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zur Frage 8 des Abgeordneten Volker Beck: Wie wird sich die Beendigung der Praxis, Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Eritrea im schriftlichen Verfahren zu bearbeiten, und die damit einhergehende Rückkehr zur persönlichen Anhörung jedes Asylbewerbers aus diesen Staaten auf die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren insgesamt bzw. der Asylverfahren dieser Flüchtlinge auswirken, und welche gesetzgeberischen, haushaltspolitischen und sonstigen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Mehrbelastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Verwaltungsgerichte und anderer mit der Flüchtlingsaufnahme befasster Stellen abzuwenden bzw. abzumildern? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter Beck, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach derzeitiger Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden sich die jeweiligen Asylverfahren um die Dauer der Organisation und Durchführung der Anhörung verlängern. Die Anhörungen dauern im Mittel bei Fällen ohne Besonderheiten, unabhängig vom Herkunftsland, 40 bis 120 Minuten, je nach Sachvortrag. Die Auswirkungen auf die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren insgesamt lassen sich nicht quantifizieren, da die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren von zahlreichen Variablen abhängt. Die Bundesregierung hat jedenfalls eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen und die bereits anhängigen Verfahren abzubauen. Im Bereich der Gesetzgebung ist das Asylpaket I zur Beschleunigung der Asylverfahren bereits Ende Oktober 2015 in Kraft getreten. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz, bei dem die schnelle Registrierung der Asylsuchenden im Vordergrund steht, wird voraussichtlich im Februar 2016 in Kraft treten. Mit dem Asylpaket II, das voraussichtlich in wenigen Tagen in das Kabinett kommt, werden die Verfahren für Asylbewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung weiter beschleunigt. Der Haushaltsgesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingslage beschlossen. Im Einzelplan 06 wurden hierfür zusätzliche Mittel in einem Umfang von 900 Millionen Euro und knapp 4 000 Stellen für das Jahr 2016 beschlossen. Insgesamt wurden für diesen Bereich weitere Leistungen des Bundes mit einem Volumen von 4,2 Milliarden Euro im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde personell massiv aufgestockt. Der Personalkörper des BAMF umfasst mit Stand 1. Januar 2016 rund 3 300 Vollzeitäquivalente. Das BAMF hat außerdem eine Reihe organisatorischer Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Zahl der anhängigen Verfahren zu verringern, unter anderem die Einrichtung von vier Entscheidungszentren, Einsatz mobiler Teams zur Registrierung der Asylsuchenden, Cluster der Verfahren, Einteilung in drei Kategorien zur effizienten Bearbeitung der Verfahren. Das sind die wesentlichen Maßnahmen. Ich könnte das noch näher ausführen, denke aber, dass dies das Wesentliche ist. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wäre schön, wenn Sie nur die Fragen beantworten würden, anstatt uns allgemein bekannte Tatsachen zu übermitteln. Was der Haushaltsgesetzgeber bzw. der Gesetzgeber beschlossen hat, weiß der Bundestag im Wesentlichen, weil er an der Gesetzgebung nicht unmaßgeblich beteiligt ist. Die Frage ist schon: Welche Auswirkungen hat es, dass diese Fälle nicht mehr schriftlich, sondern im Rahmen eines mündlichen Anhörungsverfahrens bearbeitet werden? Ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass das im Durchschnitt pro Fall bis zu 120 Minuten dauert. Das heißt natürlich: Das dauert alles länger. Wenn wir davon ausgehen, dass sich die Aufnahme von Flüchtlingen nicht mit der Jahreswende erledigt hat, sondern dass der Prozess noch weitergeht, kommen wir wieder zu langen Verfahrensdauern. Wir haben heute im Innenausschuss gesagt, dass wir bei bestimmten Gruppen schnellere Entscheidungen brauchen, damit die Leute das Land wieder verlassen. Das verhindern Sie. Man hat den Eindruck, dass Sie mit der einen Maßnahme einreißen, was Sie mit der anderen Maßnahme, der Personalaufstockung durch den Haushaltsgesetzgeber, gerade zu reparieren versucht haben. Deshalb schon noch einmal meine Frage: Können Sie dem Bundestag zumindest perspektivisch zusagen, monatlich zu berichten, wie sich die Verfahrensdauer verändert, damit wir als Gesetzgeber gegebenenfalls die Grundlage haben, um wieder einzugreifen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Beck, Sie haben ausdrücklich nach organisatorischen und haushalterischen Maßnahmen gefragt. Die habe ich vorgetragen. Ich habe nicht gesagt, dass die Anhörungen immer 120 Minuten dauern, sondern sie dauern 40 bis 120 Minuten, je nach Komplexität des Falls. Ich gehe nicht davon aus, dass die Bearbeitung bei allen Fällen von syrischen Flüchtlingen 120 Minuten dauern wird, sondern dass sie eher nicht so komplex sind und deshalb schneller gehen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Beck? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Wir wollen konstruktiv sein. Wir alle haben ein Interesse, dass wir diese Aufgabe bewältigen. Wäre es nicht sinnvoller, gerade bei Syrern und Irakern mit einem vereinfachten Verfahren, das die Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der Registrierung löst, diese Aufgaben vorzuverlagern, damit man zu einer beschleunigten Bearbeitung bei den Fällen, die ohnehin zu einer Anerkennung führen, kommt und Kapazitäten hat, um die abzulehnenden Fälle ordentlich zu bearbeiten? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diese Einzelfallprüfung ist erforderlich. Das haben auch alle Landesinnenminister so gesehen. Wir setzen das um, um auch genau entscheiden zu können, ob die Asylbewerber lediglich subsidiären Schutz erhalten oder den Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zur Frage 9 des Abgeordneten Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen: Werden Dublin-Rückführungen nach Griechenland in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin in jedem Fall ausgesetzt, und inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung menschenrechtlich verantwortbar, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei sogenannten Dublin-Fällen aus Ungarn und Bulgarien nicht generell von seinem Selbsteintrittsrecht (Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung) Gebrauch macht, auch in Hinblick darauf, dass die Verwaltungsgerichte in solchen Fällen nicht selten einstweiligen Rechtsschutz gewähren (so zum Beispiel Verwaltungsgericht – VG – Aachen vom 5. November 2015, VG Bayreuth vom 12. Oktober 2015, VG Potsdam vom 20. Juli 2015, 3. Juli 2015, 28. Oktober 2014, VG Berlin vom 17. März 2015, 18. Dezember 2014, VG Meiningen vom 5. Januar 2015, VG München vom 9. Juli 2014), sodass die Asylverfahren erheblich verzögert werden? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, bis zum 30. Juni 2016 an Griechenland keine Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuche nach der Dublin-Verordnung wegen der dort bestehenden systemischen Mängel zu richten, soweit nicht eine andere Bewertungslage im Rahmen der Europäischen Union vorher eintritt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft bei Dublin-Bezügen zu Ungarn jeden Fall als Einzelfall einschließlich der Aspekte für einen Selbsteintritt. Nach den vorliegenden Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, der Auslandsvertretungen und der Mitgliedstaaten kann nicht davon ausgegangen werden, dass in Ungarn systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorliegen. Diese Beurteilung wird von verschiedenen deutschen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten und auch durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Juli 2014 bestätigt. Die Gerichte haben festgestellt, dass das ungarische Asylsystem im Einklang mit den internationalen und europäischen Standards stehe und die wichtigsten Garantien enthalte. Diese Feststellungen umfassen sowohl das Asylverfahren als auch die in Ungarn vorhandenen Aufnahmebedingungen, insbesondere auch im Hinblick auf die dort bestehenden Möglichkeiten der Verhängung von Asylhaft, wobei sich insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2014 ausführlich mit der Kritik verschiedener Nichtregierungsorganisationen und des UNHCR kritisch auseinandergesetzt und festgestellt hat, dass keine systemischen Mängel anzunehmen seien. Auch beim bulgarischen Asylsystem liegen keine Gründe zur Annahme von systemischen Mängeln vor. Dies wird von vielen deutschen Verwaltungsgerichten bestätigt. Zwar sprach sich der UNHCR in seinem Bericht „Bulgaria as a Country of Asylum“ vom 2. Januar 2014 vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Flüchtlingszahlen dafür aus, zunächst von Überstellungen nach Bulgarien abzusehen. Dies rechtfertige jedoch nicht die Annahme systemischer Mängel im Sinne der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR. Drei Monate später, am 15. April 2014, ging der UNHCR in einem weiteren Bericht aber davon aus, dass aufgrund der erzielten Fortschritte und trotz des gestiegenen Flüchtlingszustroms die Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gewährleistet seien und Überstellungen nach Bulgarien nicht grundsätzlich ausgesetzt werden müssten. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie Sie das schildern, dürfte es all die Urteile, die ich in meiner Frage zitiert habe, nicht geben. Wie bewerten Sie denn die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen sind, vom VG Aachen vom 5. November 2015, vom VG Bayreuth vom 12. Oktober 2015, vom VG Potsdam vom 20. Juli 2015, vom 3. Juli 2015, vom 28. Oktober 2014, vom VG Berlin vom 17. März 2015, vom 18. Dezember 2014, vom VG Meiningen vom 5. Januar 2015, vom VG München vom 9. Juli 2014? Was hier auffällt, ist, dass das nicht in irgendeinem bestimmten Bundesland so gesehen wird, sondern dass sich das quer durch die Republik von München bis Potsdam zieht. Vor diesem Hintergrund würde ich schon gerne wissen: Welche Erkenntnisse haben Sie, die diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen widersprechen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Diese Entscheidungen bestärken uns in der Ansicht, dass wir selbst eine Einzelfallprüfung vornehmen müssen. Das bezieht sich insbesondere auf besonders schutzbedürftige Personen, die beispielsweise nicht reisefähig sind oder einer besonderen medizinischen Behandlung bedürfen. Aber die gerichtlichen Entscheidungen, die Sie zitiert haben, begründen nicht die Annahme, dass es solche systemischen Mängel gibt, dass dorthin nicht überführt werden kann. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist schwer, in einem Einzelfall zu klären, ob die Verfahren in einem anderen Land grundsätzlich nicht rechtsstaatlich sind. Entweder sind sie es nicht, und man weiß erst hinterher, wenn jemand das Verfahren durchlaufen hat, ob er von dieser Nichtrechtsstaatlichkeit betroffen ist, oder sie sind es nicht. Ich weiß nicht, was die Einzelfallbewertung da bringen soll. Trotzdem würde ich Sie gerne einmal fragen: Wie viele verwaltungsgerichtliche Kapazitäten und BAMF-Kapazitäten kostet es uns, dass wir hier von dem Selbsteintrittsrecht nicht Gebrauch machen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Natürlich hat das miteinander zu tun. Auf der einen Seite geht es um die Frage von systemischen Mängeln. Sie liegen nicht vor; so lautet jedenfalls die europäische Rechtsprechung. Sie ist für uns maßgeblich. Dann ist die Frage, ob im Einzelfall eine Überführung durchgeführt werden kann. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Sie nach den Kapazitäten gefragt, nicht nach der politischen Einschätzung! Das mache ich selbst!) – Die Kapazitäten sind in den Verwaltungsgerichten natürlich vorhanden. Jedem steht es in einem Rechtsstaat frei – nach der Dublin-III-Verordnung ist es ja auch festgeschrieben –, den Rechtsweg einzuschlagen. Daran wollen wir nichts ändern und Sie sicherlich auch nicht. Deshalb müssen diese Kapazitäten vorhanden sein. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach dem Volumen der Kapazitäten gefragt!) Für uns ist klar: Wenn wir einen europäischen Verteilungsmechanismus wollen, dann ist es für uns selbstverständlich, dass wir gerade in die osteuropäischen Mitgliedstaaten überführen. Wir wollen diese Staaten daran beteiligen, Flüchtlinge, die nach Europa gekommen sind, aufzunehmen. Diese Staaten wollen wir eben gerade nicht ausschließen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie mir einmal eine Frage beantworten würden!) Vizepräsident Peter Hintze: Die Frage 10 der Abgeordneten Corinna Rüffer, die Frage 11 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, die Frage 12 der Abgeordneten Irene Mihalic und die Frage 13 der Abgeordneten Katharina Dröge werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 14 der Abgeordneten Petra Pau, Fraktion Die Linke: Wann genau und aus welchem Anlass wurden die rechtsextremistische Gruppierung „Sturm 18 e. V.“ und besonders gewaltbereite Personen dieses Vereins im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) bzw. Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) behandelt (bitte genau nach Datum und Anlass auflisten), dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass dem Umfeld dieses rechtsextremen Vereins „fast 300 Straftaten“ (www.tagesspiegel.de/politik/nach-razzien-im-august-hessen-verbietet-rechtsextremistischenverein-sturm-18/12513592.html, 26. November 2015, 9.58 Uhr) zur Last gelegt und bei Hausdurchsuchungen Waffen sichergestellt worden waren? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Bei „Sturm 18 e. V.“ handelt es sich um eine Gruppierung, die in die Zuständigkeit des Landes Hessen fällt. Demzufolge liegt es in der Entscheidung des Landes Hessen, ob und wie dieser Vorgang im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum behandelt wird und wie diese Informationen weitergegeben werden dürfen. Die aus Sicht der Bundesregierung weitergabefähigen Informationen wurden bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7028 vom 14. Dezember 2015 mitgeteilt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? – Bitte. Petra Pau (DIE LINKE): Vielleicht zur Erklärung für diejenigen, die uns hier zuhören – sie wundern sich womöglich –: Herr Staatssekretär antwortete, dass in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10. Dezember 2015 die entsprechenden der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse mitgeteilt wurden. Ausgerechnet das ist nicht der Fall: Die Bundesregierung hat uns nämlich in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Vereinsverbot dieser militanten, hochgefährlichen Neonaziorganisation mitgeteilt, dass ihr keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, obwohl, wie Sie sich in dieser Antwort ausdrücken, mehrfach ebendiese Gruppierung und die Vorgänge, die zum Vereinsverbot im Bundesland Hessen geführt haben, Gegenstand der Beratungen im eigens nach dem Auffliegen des NSU gegründeten Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum waren. Deshalb noch einmal meine Frage: Welche Erkenntnisse wurden dort ausgetauscht, nicht mit Blick auf Hessen, sondern mit Blick auf die allgemeine Gefährdung der Demokratie sowie von Leib und Leben durch militante, sich vernetzende Neonazis, die von diesem „Sturm 18“ ausgeht? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sie haben das richtig beschrieben. Das sind keine Erkenntnisse der Bundesregierung, sondern Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden des Landes Hessen. Deshalb sind die Sicherheitsbehörden des Landes Hessen auch dafür verantwortlich, diese Informationen weiterzugeben. Für die parlamentarische Kontrolle dieses Vorgangs ist der Landtag in Hessen zuständig und nicht der Deutsche Bundestag. Genau so ist es. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte. Petra Pau (DIE LINKE): Dann versuche ich noch einmal, Ihnen zu helfen, mein Erkenntnisinteresse zu verstehen. Es gibt hier nicht nur Fakten, die im Bundesland Hessen den Sicherheitsbehörden zum Verein „Sturm 18“ und den Mitgliedern vorlagen. Dieser Verein war beispielsweise auch Gegenstand eines Verfassungsschutzberichts des Landes Niedersachsen. Da ging es um die „Kameradschaft Dreiländereck“, deren Bestandteil der „Sturm 18“ war. Nach meinem Verständnis wurde das Gemeinsame Abwehrzentrum gerade deshalb geschaffen, um alle verfügbaren Informationen, egal bei welcher Behörde in welchem Bundesland oder bei welcher Bundesbehörde sie anfallen, zu vernetzen, um rechtzeitig Gefahren nicht nur zu erkennen, sondern auch abzuwehren und Schlussfolgerungen zu ziehen. Deshalb möchte ich wissen: Welchen Erkenntnisgewinn hat denn die Bundesregierung aus der mehrfachen Behandlung dieser Vorgänge gezogen, und was haben Sie – jetzt komme ich zu Ihrer Zuständigkeit – in den Behörden des Bundes veranlasst? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum handelt es sich um eine Kooperationsplattform und keine eigene Behörde. Deshalb ist immer die jeweilige eigene Behörde zuständig. Selbstverständlich hat man sich dort ausgetauscht. Das Land Hessen war bereits dabei, diese Organisation zu verbieten. Deshalb ist das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weiter tätig geworden, auch um dieses Verbotsverfahren nicht zu gefährden. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Herr Kollege. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Da muss ich noch einmal nachhaken. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Ihnen keine Erkenntnisse vorliegen? Obwohl durch die Medien gegangen ist, wie der „Sturm 18 e. V.“ sich sowohl nach Südniedersachsen als auch nach Westthüringen vernetzt hat, das Ganze im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2014 auftaucht, der Vereinsvorsitzende vom „Sturm 18 e. V.“ sich – ich weiß nicht, 2000 und irgendwann – in Kassel mit Mundlos und Böhnhardt getroffen hat und nach dem NSU, wozu wir auch im Bundestag einen Untersuchungsausschuss haben – und wir sagen: aus den Fehlern, die seinerzeit gemacht wurden, haben wir jetzt gelernt –, sagen Sie heute: Das ist Ländersache. Da gibt es kein eigenes Amt. Wir haben keine Erkenntnisse. – Obwohl so eine Vernetzung schon durch die Medien ging, sagen Sie: Da sind wir nicht zuständig. – Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie aus dem NSU-Skandal – „Skandal“ ist noch sehr beschönigt ausgedrückt – offensichtlich nichts gelernt haben? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ihre Unterstellungen sind falsch. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz und für die Bundesregierung war entscheidend, dass diese Organisation vom Land Hessen verboten wird. Das war die entscheidende Information. Vizepräsident Peter Hintze: Ich rufe die Frage 15 der Abgeordneten Pau, Fraktion Die Linke, auf: Welche genauen Informationen wurden in diesem Zusammenhang ausgetauscht (bitte einzeln nach Datum und Anlass des Informationsaustausches im GETZ darlegen), und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen wurden daraus jeweils gezogen (bitte ebenfalls nach Datum und Anlass des Informationsaustausches auflisten)? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Zu dieser Frage verweise ich auf meine Antwort auf die vorangegangene Frage sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 14. Dezember 2015, die schon erwähnt wurde. Zudem werden durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum keine operativen Maßnahmen beschlossen. Dies obliegt vielmehr den teilnehmenden Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? – Bitte schön. Petra Pau (DIE LINKE): Ich versuche es wieder, obwohl ich ahne, dass Sie die Fakten nicht dabeihaben, obwohl Sie darauf hätten vorbereitet sein können, dass wir nach der nichtssagenden Antwort auf die Kleine Anfrage nachfragen. – Ich wüsste gern, ob zu irgendeinem Zeitpunkt aus Ihrer Sicht das Bundeskriminalamt oder aber auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig geworden wäre, um Maßnahmen beispielsweise im Zuge der ja immer noch laufenden NSU-Aufklärung auch gegenüber Mitgliedern – oder ehemaligen Mitgliedern, da der Verein jetzt verboten ist – des Vereins „Sturm 18“ durchzuführen. Ich verweise auf ein Gründungsmitglied oder auch den Chef dieser Vereinigung in seiner Eigenschaft als Zeuge sowohl vor dem Bundeskriminalamt als auch vor dem Oberlandesgericht in München, aber auch auf die eigenen Aussagen, dass sie sich mit Böhnhardt und Mundlos auf Konzerten getroffen haben. Spätestens da sollte dann doch vielleicht der Bund zuständig werden. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: In dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum sind Informationen ausgetauscht worden. Das heißt, dass man entsprechende Informationen hatte. Dadurch werden diese Informationen aber nicht zu Informationen des Bundesamtes. Vielmehr bleiben sie Informationen des jeweiligen Landesamtes. Entscheidend ist für die Bundesregierung, dass diese Organisation verboten wurde. Man wollte das Verbotsverfahren nicht dadurch gefährden, dass man dieses Verfahren an sich zieht. Selbstverständlich muss genau aufgeklärt werden, welche Verstrickungen es hier gab. Die Staatsanwaltschaften führen entsprechende Ermittlungsverfahren. Insofern ist dies gewährleistet. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Petra Pau (DIE LINKE): Von mir eine letzte Nachfrage: Sind wir denn wenigstens einer Meinung, dass die Bundesbehörden bei den Ermittlungen zur Schaffung eines Gefängnisnetzwerkes, also eines Netzwerkes unter verurteilten Straftätern aus rechtextremen, gewaltbereiten, militanten Kreisen, zuständig gewesen sind? Und haben Sie im Rahmen der Ermittlungen zu diesem Gefängnisnetzwerk, welches wiederum von einem Gründer des Vereins „Sturm 18“ aus dem Gefängnis heraus organisiert wurde, Maßnahmen ergriffen, um Informationen, die Ihnen bei diesem Informationsaustausch zugänglich geworden sind, zu nutzen, um auf die Gefährdungen zu reagieren, die von diesem Netzwerk ausgehen? Ich will daran erinnern, dass der Gründer dieses Netzwerkes auch Kontakt zu Herrn Wohlleben und Frau Zschäpe – zwei Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München – gesucht hat. Also: Haben Sie sich zumindest damit befasst und diese Erkenntnisse genutzt, um dieses Netzwerk aufzudecken und zu zerschlagen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es geht ja um die Fortführung des Vereins HNG, der am 30. August 2011 vom Bundesministerium des Innern verboten wurde. Insofern haben wir uns selbstverständlich mit der Materie beschäftigt. Wir haben dieses Netzwerk sogar verboten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat auch gegen diese Personen ermittelt und das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 17. April 2014 nach § 170 Absatz 2 StPO, also aus Mangel an Beweisen, eingestellt. Vizepräsident Peter Hintze: Die Frage 16 des Abgeordneten Dr. André Hahn wird schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 17 des Abgeordneten Andrej Hunko auf: Welche weiteren Aktivitäten (etwa Treffen, Workshops, Veranstaltungen, Gründung von Arbeitsgruppen oder die Erarbeitung eines Aktionsplans) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Internetforums mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Internetanbietern, der Kommission, dem Auswärtigen Dienst, Europol, dem EU-Antiterrorismuskoordinator und dem Gegendiskurs-Projekt SSCAT für das erste Halbjahr 2016 geplant (bitte, soweit bereits bekannt, auch die Termine mitteilen), und welche Regierungen haben sich zustimmend zu der Frage positioniert, dass ein von den Beteiligten verhandeltes Memorandum zur zukünftigen Zusammenarbeit bzw. zu entsprechenden Maßnahmen als Verschlusssache eingestuft und daher nicht als offizielles Ratsdokument an die nationalen Parlamente verteilt werden muss, da nach Kenntnis des Fragestellers sowohl Regierungen mancher Mitgliedstaaten als auch Internetfirmen hierzu äußerste Verschwiegenheit einforderten (sofern die Bundesregierung auch die Information über das Abstimmungsverhalten des EU-Internetforums nicht öffentlich machen will, bitte die deutsche Positionierung zur Einstufung des Memorandums als Verschlusssache angeben)? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche weiteren Aktivitäten die Europäische Kommission im Rahmen des EU-Internetforums im ersten Halbjahr 2016 plant. Die Europäische Kommission hat lediglich angekündigt, weitere Tagungen durchführen zu wollen. Entsprechende Einladungen erfolgen in der Regel kurzfristig. Bei im Rahmen des EU-Internetforums erstellten Dokumenten handelt es sich nicht um Ratsdokumente, die an die nationalen Parlamente zu verteilen wären, sondern um Dokumente der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission entscheidet eigenständig über Weitergabe oder Einstufung ihrer Dokumente. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten ist insoweit nicht vorgesehen. Daher hat sich die Bundesregierung nicht selbst zur Frage der Weitergabe oder Einstufung des genannten Dokuments der Europäischen Kommission positioniert. Es ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, welche Mitgliedstaaten sich gegenüber der Europäischen Kommission möglicherweise zustimmend zu einer Nichtweitergabe oder Einstufung des Dokuments positioniert haben. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter? Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Vergangene Woche hat auch die US-Regierung einen sogenannten Dialog mit Internetanbietern begonnen. Laut dem Guardian stand die terroristische Nutzung des Internets inklusive Verschlüsselung ganz oben auf der Agenda. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die beiden Diskussionsforen mit den Internetdienstleistern in den USA und in der Europäischen Union untereinander abgestimmt sind? Ich denke da zum Beispiel an die regelmäßigen Ministertreffen, die es mit dem Heimatschutzministerium in den USA gibt, oder an die Treffen im Format „G 6 plus 1“. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich selbst war im Dezember nicht auf der Sitzung und kann Ihnen die Frage insofern jetzt nicht beantworten. Ich würde Ihnen gerne schriftlich nachreichen, inwieweit uns da eine Zusammenarbeit der Kommission mit den amerikanischen Behörden bekannt ist. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte. Andrej Hunko (DIE LINKE): Auf der Tagesordnung dieses Internetforums soll auch die Frage stehen, wie die beteiligten Firmen den Behörden den Zugang zu verschlüsselter Kommunikation gewähren können. Möglich wäre etwa, teilweise verschlüsselte Dienste von WhatsApp und Telegram zu korrumpieren, indem die Betreiber aufgefordert werden, die Verschlüsselung für einzelne Nutzer auszusetzen oder abzuschwächen. Möglich wäre auch, unbemerkt Abonnentinnen und Abonnenten in bestimmte Gruppen und Listen von WhatsApp und Telegram einzuschleusen. Inwiefern werden solche Techniken von der Bundesregierung selbst angewandt? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Soweit ich informiert bin, ist man nur zum ersten Tagesordnungspunkt gekommen, und da ging es um die Erörterung der Frage, welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können, also inwieweit die Provider selbst die Entfernung von Inhalten durchführen, die zu gewalttätigem Extremismus aufrufen oder diesen verherrlichen. Dann ging es um sogenannte Counter Narratives, also darum, terroristische Propaganda mittels Gegenerzählung zu entlarven und zu bekämpfen. In einem dritten Tagesordnungspunkt ging es um Überlegungen zum Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit Verschlüsselungstechnologien. Soweit ich informiert bin, ist man in dieser Sitzung – und es gab nur diese eine Sitzung – nur bis zum Tagesordnungspunkt 1 gekommen. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Pau. Petra Pau (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, auch den zweiten Teil und eigentlich den Kern der Frage des Kollegen Hunko zu beantworten. Er hatte nicht nach dem Sitzungsverlauf gefragt, sondern danach, inwieweit die Bundesregierung oder Bundesbehörden ein solches Vorgehen bzw. solche Ermittlungsmethoden anstreben. Gibt es dazu Strategiedebatten oder schon vorbereitete Beschlüsse, gesetzliche Grundlagen oder was auch immer, oder schließt die Bundesregierung den Einsatz solcher Mittel aus? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich bitte, zu entschuldigen, wenn ich nicht richtig auf die Frage von Herrn Hunko eingegangen bin. Ich dachte, er meinte das in Bezug auf diese Sitzung. Natürlich hat die Bundesregierung hierzu eine klare Haltung. Wir unterstützen den Einsatz von Verschlüsselung für die Bürger. Selbstverständlich ist aber auch, dass der Staat die Möglichkeit haben muss, zur Verbrechensbekämpfung mögliche Verschlüsselung zu überwinden. Das ist wie im analogen Bereich. Wir unterstützen die Bürger darin, ihr Haus entsprechend zu sichern. Aber wenn es für den Staat zur Verfolgung schwerster Straftaten notwendig ist, beispielsweise eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dann muss es auch möglich sein, die Verschlüsselung in diesem Fall zu überwinden. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister bereit. Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion Die Linke, auf: Welche Position vertrat der Vertreter der Bundesregierung im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) bei der Entscheidung über die Regeländerung, die es dem IWF jetzt ermöglicht, neue Kredite auch an Länder zu vergeben, die Zahlungsrückstände gegenüber staatlichen Gläubigern aufweisen (www.tagesschau.de/wirtschaft/ukraine-russland-kredit-101.html), und welche Folgen erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Entscheidung für die Rolle des IWF in der Diskussion um einen Schuldenschnitt für Griechenland? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hunko, der deutsche Exekutivdirektor hat der vom IWF-Stab vorgeschlagenen Politikänderung zugestimmt. Die Änderung des Regelwerks ist eine Reaktion des Internationalen Währungsfonds auf sich ändernde internationale Rahmenbedingungen für die Kreditvergabepolitik des IWF. Die Frage nach einem Schuldenschnitt für Griechenland stellt sich aktuell nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hunko. Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich will noch einmal den Vorgang deutlich machen: Der IWF hat Regeln, nach denen er Kredite an Staaten, die Kredite nicht bedient hatten, nicht vergeben darf. Dass diese Regeln sehr hart umgesetzt werden, haben wir zum Beispiel bei Griechenland gesehen. Im Dezember hat es nun in Bezug auf die Ukraine eine Ausnahme von dieser Regelung gegeben. Die Ukraine hat Kredite an Russland nicht bedient. Daraufhin hat der IWF im Exekutivrat die Regeln geändert. Offenbar hat die Bundesregierung dieser Änderung zugestimmt. Denken Sie nicht, dass in der internationalen Politik mit zweierlei Maß gemessen wird und damit das Vertrauen in internationale Organisationen und auch den IWF unterminiert wird, wenn in Bezug auf Griechenland entsprechend hart durchgegriffen wird, aber in Bezug auf die Ukraine die Regeln so geändert werden, dass ein Staatsbankrott verhindert wird? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank. – Herr Kollege Hunko, die Bundesregierung hat die Wahrnehmung, dass die Anpassung der Kreditvergabepolitik keine Einzelfallentscheidung ist, sondern eine generelle Veränderung der Regeln, die ab Beschlussfassung künftig für alle IWF-Mitglieder gleichermaßen gilt. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hunko? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja, vielen Dank. – Es ging ja um einen Kredit in Höhe von 3 Milliarden Dollar an Russland, den die Ukraine nicht zurückgezahlt hat. Die russische Seite hatte als Reaktion angekündigt, gegen diese Nichtrückzahlung vor internationalen Gerichten zu klagen. Ist Ihnen etwas über den gegenwärtigen Stand bekannt? Ist eine solche Klage eingereicht worden? Oder ist Ihnen dazu nichts bekannt? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zu Klagebemühungen anderer Regierungen kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen, da mir das nicht bekannt ist. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage des Abgeordneten Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Ich habe hierzu eine Nachfrage: Bedeutet die Änderung der Vorschrift, dass der IWF selber beispielsweise an Griechenland neue Kredite vergeben kann, wenn seine alten noch nicht voll bezahlt worden sind, und, wenn nein, warum nicht? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Es geht bei dieser Entscheidung, wenn ich die Regeländerung richtig verstanden habe, nicht um die Frage, ob Kredite gegenüber dem IWF bedient worden sind oder nicht, sondern um die Frage, inwieweit Kredite, die ein Schuldner bezogen auf einen anderen öffentlichen Gläubiger hat, bereits vollumfänglich und zeitgemäß bedient wurden. Die Frage, die Sie stellen, Herr Kollege Ströbele, ist nach meiner Wahrnehmung von dieser Regeländerung nicht erfasst. Vizepräsident Peter Hintze: Die Frage 19 des Abgeordneten Christian Kühn wird schriftlich beantwortet. Die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu sowie die Frage 21 der Abgeordneten Katrin Kunert zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur Verfügung. Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Deutschland-Takt-Studie der Bau der sogenannten Wendlinger Kurve in zwei- statt nur in eingleisiger Weise empfohlen wird und die Bewertung dieser Maßnahme für den Bundesverkehrswegeplan noch nicht abgeschlossen wurde, der Bau der Wendlinger Kurve in eingleisiger Ausführung aber noch im Dezember 2015 von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vergeben wurde (vergleiche Nürtinger Zeitung vom 23. Dezember 2015), und wie würde sich eine nachträgliche Planänderung auf zwei Gleise nach Einschätzung der Bundesregierung zeit- und kostenmäßig auswirken? Herr Staatssekretär, bitte. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Gastel, die Kleine Wendlinger Kurve stellt die eingleisige Verbindung zwischen der zu realisierenden Neubaustrecke zwischen Stuttgart und Ulm und der Neckartalbahn her. Nach Angaben des Vorhabenträgers wird diese Kurve gemäß dem zu berücksichtigenden Betriebskonzept von Teilen des Personenverkehrs von Stuttgart Hauptbahnhof in Richtung Tübingen und zurück genutzt. Das hierfür prognostizierte Verkehrsaufkommen kann demnach auch unter Beachtung der Verkehre auf der Neubaustrecke und der Neckartalbahn über eine eingleisige und niveaugleiche Anbindung abgewickelt werden. Dies wurde im Rahmen der Planfeststellung bestätigt. Die in der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt unter dem Punkt „Kleinere Maßnahmen mit regionaler Bedeutung“ genannte Maßnahme eines Ausbaus – hier als Abzweig Neckartal bezeichnet – dient nach bisherigem Erkenntnisstand lediglich dem Schienenpersonennahverkehr, den die Länder eigenverantwortlich gestalten. Die Gutachter halten hier eine Einzelfallprüfung für erforderlich. Wie alle Maßnahmen und Vorschläge der Machbarkeitsstudie ist auch der Ausbau des angesprochenen Abzweigs Neckartal bei Wendlingen in das mehrstufige Bewertungsverfahren für den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Um einer eventuellen Nachfrage zuvorzukommen: Sie haben sicherlich schon zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung in Absprache mit der Regierungskoalition beschlossen hat, eine strategische Umweltprüfung aller Maßnahmen dem Bundesverkehrswegeplan hinzuzufügen und der Bundesverkehrswegeplan voraussichtlich vor Ostern im Entwurf veröffentlicht wird. Vizepräsident Peter Hintze: Ihre Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär Barthle, an der Thematik, dass sich aufgrund der erheblichen Verzögerung bei der Erstellung des Entwurfs des neuen Bundesverkehrswegeplans bereits vollendete Tatsachen ergeben, die dem widersprechen, was in Ihrer eigenen Machbarkeitsstudie empfohlen wurde, nämlich die Zweigleisigkeit, haben Sie jetzt komplett vorbeigeredet. Was wird die Bundesregierung aufgrund dessen machen, dass es eine Empfehlung für den zweigleisigen Ausbau gibt, sich ihre Prüfung, ob die Zweigleisigkeit unter dem Gesichtspunkt der Netzwirksamkeit tatsächlich für den Deutschland-Takt erforderlich ist, endlos herauszögert und gleichzeitig bereits eine Vergabe für die eingleisige Streckenführung getätigt wurde? Das ist die Frage. Sie haben noch nicht zu Ende geprüft; gleichzeitig wird etwas in einer kleineren Dimension gebaut, als von Ihrem eigenen Gutachter empfohlen. Wie gehen Sie damit um? Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, ich sage nochmals, dass die Maßnahme, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen wird, hinsichtlich ihres Nutzens für den Personenfern- und Güterverkehr von uns geprüft wird. Diese Prüfung findet im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes statt. Davon unabhängig ist der Verkehr auf dieser Strecke, der lediglich im Schienenpersonennahverkehr stattfindet. Das muss man getrennt betrachten. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Ihre Antwort – das wird Sie nicht wundern – kann nicht zufriedenstellen. Die Grundlage meiner Frage ist das Thema Deutschland-Takt und die Tatsache, dass die alte Bundesregierung eine Studie dazu in Auftrag gegeben hat. Deswegen die Fragen zum Thema Deutschland-Takt und dazu, wie es damit weitergeht: Wer koordiniert bei Ihnen das Thema Deutschland-Takt? Wer bringt das Ganze in die Koordination mit denen ein, die daran beteiligt sein müssen, also beispielsweise mit den Infrastruktureigentümern? Wer bringt das Thema Deutschland-Takt voran? Wer koordiniert die unterschiedlichen Interessen, damit es beim Thema Deutschland-Takt tatsächlich vorangeht? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, das findet nach meinem Kenntnisstand mit dem Vorhabenträger, also mit der Bahn, statt. Darüber hinaus kann ich momentan keine Auskunft geben. Vizepräsident Peter Hintze: Ich rufe Frage 23 ebenfalls des Abgeordneten Gastel, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung einer Maut für Busse, während sie die Bemautung von Lkw ab 7,5 Tonnen sowie von Pkw befürwortet (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 2. Januar 2016)? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Herr Präsident. – Herr Kollege Gastel, der Fernbusmarkt wurde 2013 liberalisiert und befindet sich seither in einer zwar erfreulichen, aber dennoch frühen Entwicklungsphase. Deshalb planen wir keine Maut für den Fernbusmarkt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vielen Dank. – Ich möchte schon wissen, ob Sie nicht den Eindruck haben, dass sich der Fernbusmarkt, nachdem wir jetzt bei etwa 20 Millionen Fahrgästen pro Jahr angekommen sind und seine Entwicklung viel schneller und intensiver vorangegangen ist, als erwartet wurde, in einer Situation befindet, in der man durchaus über die Einführung einer Bemautung nachdenken könnte und aus unserer Sicht auch sollte? Welche konkreten Befürchtungen haben Sie? Inwieweit könnte eine Maut dem Fernbusmarkt schaden? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, eine Maut für den Fernbusmarkt würde das Kundenverhalten wahrscheinlich relativ wenig beeinflussen; denn umgerechnet auf den einzelnen Fahrgast beträgt sie gerade einmal 0,2 Cent pro Kilometer. Das ändert am Fahrpreis wenig. Nebenbei bemerkt, ist die Forderung nach der Erhebung einer Maut in jüngster Zeit vom Kollegen Ramelow von der Linkspartei öffentlich vorgetragen worden. Wenn ich die Veröffentlichungen in der Welt richtig interpretiere, dann hat auch Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Hofreiter, das entsprechend abgelehnt. Insofern sehe ich auch Zustimmung vonseiten der Grünen. Vizepräsident Peter Hintze: Das provoziert eine weitere Zusatzfrage, zu der Sie auch das Recht haben, Herr Kollege Gastel. – Bitte. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ministerpräsident Ramelow hatte behauptet, der Fernbus würde ökologisch keinen Sinn machen. Dem hat unser Fraktionsvorsitzender Toni Hofreiter widersprochen. Er hat nicht der Forderung nach der Maut widersprochen. Dazu stehen wir als Fraktion. Deswegen die Nachfrage an Sie: Ist es nicht eine Frage der Logik, dass, wenn man Lkw, und zwar auch kleinere, leichtere Lkw, zunehmend bemautet, man dann auch die Busse in die Bemautung einbezieht? Sie nutzen die Infrastruktur doch in gleichem Umfang ab wie etwa gleichschwere Lkw, und die werden bemautet. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, ich wiederhole meine Aussage, dass der Fernbusmarkt erst vor kurzem liberalisiert wurde und sich in einer frühen Entwicklungsphase befindet. Wir wollen diese Entwicklungsphase beobachten und jetzt noch nicht eingreifen. Dafür ist der Zeitpunkt zu früh. Vizepräsident Peter Hintze: Die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Oliver Krischer sowie die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Stephan Kühn werden schriftlich beantwortet. Die Frage 28 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird schriftlich beantwortet. Die Frage 29 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Frage 30 des Abgeordneten Omid Nouripour zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen 31 und 32 steht Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche bereit, zur Beantwortung der Frage 33 Staatsministerin Monika Grütters. Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Inwieweit trifft zu, dass das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst (BND) ausdrücklich gestattete (so die Welt vom 4. Januar 2016: http://gruenlink.de/12sw), dessen kritische Analyse über Saudi-Arabiens „impulsive Interventionspolitik” sowie die Förderung des Islamismus (vergleiche Zeit Online vom 7. Dezember 2015) gegen ausdrückliche Widerworte des Auswärtigen Amts (vergleiche die Welt am angegebenen Ort) per Pressemitteilung mit Sperrfrist 2. Dezember 2015 „unter 1“ zu veröffentlichen, also keineswegs Journalisten dies indiskretioniert hätten, wie aber BND-Vizepräsident Guido Müller im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestags „unwahr“ behauptete (so tagesschau.de vom 16. Dezember 2015: http://gruenlink.de/12sv), und wie erklärt die Bundesregierung demgegenüber, dass danach zwar zunächst das Bundeskanzleramt diese Veröffentlichung unglücklich nannte und das Auswärtige Amt die angebliche gute Kooperation mit dem BND lobte (vergleiche die Welt am angegebenen Ort), Ersteres aber kurz darauf den BND eine weitere vertrauliche Analyse zulasten Saudi-Arabiens medial lancieren ließ, dessen jahrzehntelange Missionierung nämlich Deutschland heute so breiten Salafismus beschert habe (SZ online vom 6. Januar 2016: http://gruenlink.de/l2sx)? Herr Staatssekretär, bitte. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Danke, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter Ströbele, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Am 1. Dezember 2015 hat ein Pressehintergrundgespräch des BND zu Saudi-Arabien stattgefunden. In diesem Rahmen wurde das von Ihnen genannte Papier als zitierfähig verteilt. Aufgabe des BND ist es, die Bundesregierung mit Erkenntnissen und Analysen zu versorgen. Der BND äußert sich in Einzelfällen auch öffentlich zu Themen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. Die dort geäußerten Einschätzungen entsprechen nicht unbedingt der Haltung der Bundesregierung. Herr Abgeordneter, von dem am 1. Dezember 2015 verteilten Papier zu unterscheiden ist die in der Süddeutschen Zeitung vom 7. Januar 2016 zitierte BND-Analyse. Dabei handelt es sich um eingestufte Berichterstattung des BND zum sogenannten „Islamischen Staat“ für die Bundesregierung, die nicht für die Medien bestimmt war. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie diese Analyse an die Öffentlichkeit gelangt ist, und missbilligt dies ausdrücklich. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Ströbele, Sie haben bestimmt eine Zusatzfrage. – Bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, habe ich das richtig verstanden: Es gibt ein Informationspapier vom Bundesnachrichtendienst, das mit Zustimmung des Kanzleramtes weitergegeben worden ist, und die Aussage des Außenministeriums, in der es kritisiert, dass der BND überhaupt etwas herausgegeben hat, bezieht sich auf ein ganz anderes Papier? Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Herr Abgeordneter, noch einmal zur Verdeutlichung: Ich habe von zwei Papieren gesprochen. Es gibt ein zitierfähiges Papier, das bei dem Hintergrundgespräch des BND verteilt worden ist, und es gibt eine indiskretionierte Unterlage zum „Islamischen Staat“, in der man sich eben auch mit Saudi-Arabien beschäftigt hat, die ohne Wissen und Wollen der Bundesregierung und auch des BND nach draußen gegeben worden ist. Die Kritik des Auswärtigen Amtes, das die Zentralstelle für die Bewertung der Außenpolitik in der Bundesregierung ist, bezieht sich nach meiner Kenntnis auf das verteilte Papier. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf das verteilte Papier. – Ja, aber dann vertritt das Auswärtige Amt in diesem Punkt eine andere Auffassung als das Bundeskanzleramt; denn das Bundeskanzleramt war damit einverstanden – das haben Sie ja gerade gesagt –, dass dieses erste Papier – ich benenne das jetzt einfach einmal mit Zahlen – herausgegeben worden ist. Gibt es nicht irgendeine Vereinbarung oder eine Besprechung? Stimmt man das untereinander nicht ab? Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Nein. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kann es sein, dass die eine Stelle sagt: „Das könnt ihr herausgeben“ – die tun das dann auch – und dann die andere Stelle sagt: „Ungeheuerlich“? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Danke, Frau Präsidentin. – Zentrale Schaltstelle für die Bewertung der Außenpolitik der Bundesregierung – das habe ich gerade erwähnt, Herr Abgeordneter Ströbele – ist das Auswärtige Amt. Einer der Zulieferer – mit einem Teil der Informationen und Bewertungen – für diese Gesamtbeurteilung der Bundesregierung durch das Auswärtige Amt ist der Bundesnachrichtendienst. Die Einschätzung des Bundesnachrichtendienstes ist nicht gleichzeitig die politische Bewertung der Bundesregierung, für die, wie ich bereits gesagt habe, das Auswärtige Amt zuständig ist. Es ist unglücklich, dass sie in der öffentlichen Diskussion als solche wahrgenommen worden ist. Das ist allerdings unmittelbar danach richtiggestellt worden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf: Inwieweit trifft zu, dass vor Juni 2013 der BND eine „nur für deutsche Augen bestimmte“ Liste eigener Abhörziele versehentlich der NSA zeigte, auf der Rufnummern führender Regierungsbeamter des Weißen Hauses standen (so Washington Post vom 29./30. Dezember 2015: http://gruenlink.de/12su), die unter Umständen mit den angeblich 2008 vom BND versehentlich offenbarten 300 Telefonnummern von US-Bürgern übereinstimmen (vergleiche Washington Post vom 30. Oktober 2013: http://gruenlink.de/12t8), und welche Angaben macht die Bundesregierung über Zahl und Identität der Betroffenen, Dauer der Überwachung sowie Gründe und Verantwortliche dieser Offenbarung? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Ströbele, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Arbeitsmethoden und Vorgehensweise der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige erfolgreiche Auftragserfüllung besonders schutzwürdig, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und die Methoden der Nachrichtendienste ziehen können. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger erschwert. Im Ergebnis kann dies für die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde beeinträchtigt. Die Offenlegung der entsprechenden Information kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deswegen kann die Antwort nicht in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich habe deshalb die Antwort auf Ihre Frage für Sie in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen lassen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist natürlich wenig zufriedenstellend, weil es sich ja hier – ich habe das auch zitiert – um eine Meldung in der Washington Post handelt, also um eine Meldung in einer sehr seriösen US-Zeitung. In dieser Meldung ist das alles genau dargelegt worden. Ich denke, das ist im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des 1. Untersuchungsausschusses dieser Sitzungsperiode, also des NSA-Untersuchungsausschusses, zu sehen, die in Deutschland öffentlich stattfindet. Demnach sollen auch Ziele in den USA, auch Regierungsstellen in den USA, durch den Bundesnachrichtendienst abgehört worden sein. Das sollen 300 gewesen sein. Man soll diese Liste versehentlich sogar den US-Behörden gezeigt haben. Über diesen Vorgang wird inzwischen auch öffentlich diskutiert, auch in den USA. Warum darf man hier nicht darüber diskutieren? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das wird Ihnen der Herr Staatssekretär jetzt beantworten. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Abgeordneter Ströbele, das erinnert mich an Diskussionen, die ich mit Ihnen in verschiedenen Gremien schon öfter geführt habe: Dadurch, dass etwas, aus welchen Gründen auch immer, in öffentlichen Medien dargestellt wird, sind der Staatswohlgedanke und die grundsätzliche Geheimhaltung nicht außer Kraft gesetzt. Deswegen kann darüber eben auch nicht öffentlich diskutiert werden. Sie haben im Parlamentarischen Kontrollgremium, in dem Sie Mitglied sind, und im Untersuchungsausschuss, in dem Sie Mitglied sind, die Erfahrung gemacht, dass in geheimer Sitzung Fehler, die seitens der Behörden entstanden sind, von den Parlamentariern gerügt werden können. Dann können sie öffentlich gerügt werden, ohne auf die Methodik der Dienste einzugehen, weil wir effektive Dienste für die Zukunft brauchen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele, Sie sind noch nicht zufrieden. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann ich dem entnehmen, Herr Staatssekretär, dass, um das öffentlich diskutieren zu können und eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung dazu zu bekommen, man das erst einmal im Parlamentarischen Kontrollgremium auf die Tagesordnung setzen und eine Untersuchung durchführen muss, dass man notfalls einen Untersuchungsausschuss einrichten muss, damit auch die Öffentlichkeit, die sich mit dieser Meldung beschäftigt, weiß, was Sache ist? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Staatssekretär. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Abgeordneter Ströbele, das können Sie meinen Aussagen nicht entnehmen. Ihnen ist das Verfahren bekannt, das die sogenannte BND-eigene Erfassung, die BND-eigenen Selektoren, angeht. Hier ist in dem Spannungsverhältnis zwischen dem Informations- und Fragerecht des Deutschen Bundestags – dies ist verfassungsrechtlich abgesichert – und dem Staatswohlgedanken, dem beide Gremien, der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, verpflichtet sind, ein Verfahren hinsichtlich der BND-eigenen Selektoren gemeinsam mit dem PKGr entwickelt worden. Die Selektoren liegen im Kanzleramt für die Mitglieder des PKGr zur Einsichtnahme bereit. Ich denke, damit ist diesem Spannungsverhältnis und auch der Aufklärungsmöglichkeit der Abgeordneten Genüge getan. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann bedanke ich mich bei Staatssekretär Fritsche für die Beantwortung. Ich rufe die Frage 33 der Abgeordneten Tabea Rößner auf: Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Reform der Ende Februar 2016 auslaufenden Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds sicherstellen, dass Dokumentarfilme sowie kleinere Spielfilmproduktionen mit Herstellungskosten zwischen 1 Million und 2 Millionen Euro bei dem automatischen Fördermechanismus nicht schlechtergestellt werden als größere Produktionen, und, falls sie dies nicht vorhat, empfiehlt die Bundesregierung Produzenten dieser niedrig budgetierten Produktionen, ihre Anträge für das Jahr 2016 noch alle vor Ablauf der aktuellen Richtlinie zu stellen?  Zur Beantwortung steht Frau Staatsministerin Grütters bereit. Bitte schön. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Rößner, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Seit der erfolgten Entfristung und Festschreibung des Deutschen Filmförderfonds auf 50 Millionen Euro und den Erfahrungen im Jahr 2015 mit einer erstmaligen Überzeichnung des DFFF wird in der Tat über eine Anhebung der Einstiegsschwellen sowohl im Beirat des DFFF als auch – das wissen Sie – in der Filmbranche diskutiert. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Gestaltung der voraussichtlich am 1. März 2016 in Kraft tretenden DFFF-Richtlinie ist bei uns bislang nicht abgeschlossen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Rößner. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Sie kennen sicherlich den Gender Report der Uni Rostock vom Februar 2015, der ja sehr deutlich macht, dass es Unterschiede hinsichtlich der Größe der Produktionen und der Regisseurinnen und Regisseure gibt. Dieser Gender Report zeigt, dass 74 Prozent der in Deutschland von Frauen inszenierten Kinofilme ein Budget von unter 2 Millionen Euro aufweisen. Können Sie daher ausschließen, dass durch die Reform der DFFF-Richtlinie die Benachteiligung von Produktionen, die unter der Regie von Frauen entstehen, noch stärker ausfällt, als es bereits der Fall ist? Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Richtig ist, dass tatsächlich immer wieder über die Höhe der Einstiegsschwelle diskutiert worden ist, und zwar ganz unabhängig davon, welche Gründe und Motivationen – in diesem Fall nennen Sie die Produktionen von Frauen – es dafür gab. Natürlich wissen wir beide wie auch andere in der Branche, dass eine Anhebung der Einstiegsschwelle eher größere Produktionen und entsprechende Standorte begünstigen würde und andere dadurch eher einen Nachteil hätten, nämlich die kleineren, beispielsweise auch Dokumentarfilmer. Deshalb bin ich, was solche Überlegungen angeht, vorsichtig und zurückhaltend. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Rößner. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Sie sind zurückhaltend. Heißt das, dass Sie sich noch nicht entschieden haben, oder wollen Sie vielleicht die Schwelle absenken, um die Benachteiligung von Frauen in dem Bereich der niedrigen Budgets zu reduzieren? Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin: Sie wissen, dass wir inzwischen fast 25 Millionen Euro mehr für die Filmförderung zur Verfügung haben. Über den DFFF hinaus gibt es ja jetzt 15 Millionen Euro mehr für die kulturelle Filmförderung. Außerdem gibt es beim BMWi noch einmal 10 Millionen Euro. Insofern lohnt es sich in der Tat, über die Einstiegsschwellen noch einmal nachzudenken. Durch die Tatsache, dass wir beim DFFF 50 Millionen Euro haben, und zwar verstetigt, und 25 Millionen Euro mehr als vorher, kann man eine Veränderung der Einstiegsschwellen sowohl nach unten wie auch nach oben begründen. Aber damit wir tatsächlich kleinere Produktionen nicht unnötig belasten und umgekehrt den DFFF dort entlasten, wo es nötig ist, müssen wir alle Gründe gut abwägen. Dieser Prozess ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Dann bedanke ich mich bei Frau Staatsministerin Grütters für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 34 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, die Frage 35 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, die Frage 36 der Abgeordneten Katrin Kunert, die Frage 37 der Abgeordneten Katharina Dröge sowie die Fragen 38 und 39 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis zur Aktuellen Stunde um 16.20 Uhr. (Unterbrechung von 16.09 bis 16.20 Uhr) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgeführt. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten Das Wort hat jetzt Herr Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Terroranschlag im Zentrum von Istanbul hat gestern zwölf Menschen in den Tod gerissen. Viele wurden verletzt. Wir wissen jetzt, dass zehn der Todesopfer deutsche Staatsbürger sind. Sie waren Reisende, neugierig auf die Welt. Sie bestaunten einen der schönsten Plätze der Türkei, gerade zu dem Zeitpunkt, als die Bombe detonierte. Wir sind vereint mit den Angehörigen in der Trauer über die Opfer, vereint auch in Wut und Abscheu gegenüber dieser heimtückischen Tat. Klar ist für uns: Deutschland darf und wird sich von Mord und Gewalt nicht einschüchtern lassen. Ganz im Gegenteil, gemeinsam mit unseren Partnern werden wir dem Terror weiter entgegentreten: hier zu Hause mit den Mitteln von Polizei und Rechtsstaat, auch im Kampf um die Köpfe junger Menschen, aber auch mit den Möglichkeiten, die Außenpolitik hat, indem wir uns darum bemühen, Eskalationen in unserer Nachbarschaft entgegenzuwirken, die nur neuen Hass und neuen Terror schüren. Meine Damen und Herren, das gilt ganz besonders auch für den Mittleren Osten, eine Region, in der über viele Jahre hinweg die Gräben tiefer, die religiösen bzw. konfessionellen Spannungen erbitterter und die Konflikte brutaler geworden sind. All das wird zunehmend überlagert vom Ringen zwischen Sunni und Schia und deren Schutzmächten Saudi-Arabien und Iran. Am Beginn dieses Jahres ist die Spannung zwischen Riad und Teheran brandgefährlich eskaliert, nicht nur deshalb, weil sich das bilaterale Verhältnis der beiden hart auf eine offene Konfrontation zubewegt hat, sondern eben auch, weil diese Eskalation alles zu vernichten drohte und droht, was wir im letzten Jahr auf den Weg gebracht haben. Denn 2015 haben wir, wenn man sich zurückerinnert, gerade dort – im Krisenbogen zwischen Libyen und Irak – doch ein paar Fortschritte erzielt, die manchmal einen kleinen Hoffnungsschimmer aufscheinen ließen. Im Juli haben wir nach über zehn Jahren Verhandlungen das Nuklearabkommen mit dem Iran geschlossen, und jetzt gerade stehen wir kurz vor dem sogenannten Implementation Day. In Libyen gelang es am Jahresende, einen wichtigen Schritt hin auf dem Weg zu einer Regierung der nationalen Einheit zu machen – auch dank der Vermittlungsbemühungen eines VN-Sondergesandten, eines deutschen Diplomaten. Im Syrien-Konflikt ist es nach fünf viel zu langen Jahren des Blutvergießens gelungen, im sogenannten Wiener Prozess endlich alle Akteure an einen Tisch zu holen, die wir zur Entschärfung, zur Lösung dieses Problems brauchen, auch Riad und Teheran. Dahin zu gelangen, liebe Kolleginnen und Kollegen, war schwierig und mühsam. Weil es so war, darf das gerade jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb erwarten wir von Teheran und von Riad, dass sie sich auch tatsächlich weiterhin auf diesen Verhandlungsweg einlassen und nicht versuchen, mit bilateralen Eskalationen das Erreichte wieder zu torpedieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie, die beiden – Iran und Saudi-Arabien –, haben den entscheidenden Einfluss in der Nachbarschaft. Das gilt für Jemen, aber es gilt auch für Syrien. Wir erwarten, dass sie von diesem Einfluss auch vernünftig und verantwortlich Gebrauch machen. Wir – Deutschland, Europa, die E3+3 – können das politisch und diplomatisch unterstützen; aber wir können Vernunft und Verantwortung anderer, wo sie fehlen, eben nicht komplett ersetzen. Das Grauen in Syrien muss ein Ende haben. Deshalb müssen die hart errungenen Wiener Gespräche fortgeführt werden, und zwar, meine Damen und Herren, mit Teheran und mit Riad. Anders wird es nicht gehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die politischen Prozesse – darüber haben wir hier in diesem Saal verschiedene Male geredet – sind der Kern unserer Bemühungen im Mittleren Osten. Aber sie sind eben bei weitem nicht alles. Die Stichworte kennen Sie: der Kampf gegen den Terror des IS, die Stabilisierung der Krisenstaaten und vor allen Dingen natürlich die humanitäre Hilfe für die Betroffenen und Vertriebenen. Ich kann in den paar Minuten meiner Redezeit nicht alles erwähnen. Sie haben hier im Hohen Hause zum Ende des vergangenen Jahres einen Haushalt verabschiedet, der in beispiellosem Umfang humanitäre Hilfe im Mittleren Osten ermöglicht. Ich kann Ihnen versprechen: Wir in der Bundesregierung werden sie mit unseren Möglichkeiten umsetzen. Im Kampf gegen den IS steht morgen ein weiteres Mandat zur Debatte. Auf Bitte der irakischen Regierung leistet die Bundeswehr seit einem knappen Jahr Unterstützung im Nordirak. Wir haben Peschmerga und lokale Sicherheitskräfte ausgebildet und ausgerüstet. Das Engagement zeigt Wirkung: Der IS verliert an Boden. Wir wollen die Ausbildung weiter intensivieren und zusätzlich in den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten investieren. Für dieses Mandat kann ich schon jetzt um Unterstützung bitten. Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wirkt diese harte Arbeit nur, wenn sie in politische Prozesse eingebettet ist. Dafür ist es nötig, dass wir eben auch mit schwierigen Partnern reden. Ich verstehe – glauben Sie mir das – die Skepsis, wenn es um Saudi-Arabien geht. Natürlich dürfen wir nicht wegschauen, wenn es um Menschenrechte, erst recht um Hinrichtungen oder um Extremismus geht. Die Frage ist doch, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen. Reisen absagen, dichtmachen und Belehrungen über die heimischen Medien erteilen: Wer glaubt, dass so Außenpolitik funktioniert, der irrt meiner Ansicht nach. Außenpolitik funktioniert nicht aus der Sofaecke mit der Fernbedienung in der Hand. Wenn wir überhaupt etwas bewirken wollen, meine Damen und Herren, dann müssen wir raus in die Welt, dann müssen wir hin zu den Konflikten. Wir müssen mit den Konfliktparteien reden, gerade auch mit den schwierigen. Andersherum gesagt: Wenn ich mit all den Vertretern der Länder nicht mehr sprechen würde, deren Politik wir nicht teilen, dann hätte ich in der Tat mehr Zeit, unsere prima Beziehungen zu Luxemburg zu pflegen. Das würde ich gerne machen. Aber das ist deutlich weniger, als man weltweit von uns erwartet. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich jedenfalls werde – das kann ich Ihnen voraussagen – im vor uns liegenden Jahr eher mehr und ganz gewiss nicht weniger Reisen in den Mittleren Osten unternehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Wolfgang Gehrcke. (Beifall bei der LINKEN) Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Danke sehr. – Frau Präsidentin! Ich glaube, es ist völlig unumstritten, dass die Lage im Nahen und Mittleren Osten mit jedem Tag dramatischer wird. Auf einige dieser dramatischen Entwicklungen hat der Außenminister aufmerksam gemacht: der furchtbare Anschlag in Istanbul, der in der Lage ist, sehr viel von dem, was es an vernünftigen Überlegungen gegeben hat, mit sich in den Abgrund zu reißen, das fortgesetzte Morden und Töten in Syrien, der Krieg im Jemen, die Auseinandersetzung zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Ich habe die große Sorge, dass dieser Mord an 47 verurteilten Menschen, darunter dem schiitischen Geistlichen in Saudi-Arabien, gewollt oder ungewollt, zu einem großen Konflikt in der ganzen Region führen kann. Ich finde, die deutsche Außenpolitik ist gut beraten, alles zu tun, um so etwas zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN) Angesichts einer solchen Situation bin ich, ehrlich gesagt, Herr Außenminister, für eine Doppelstrategie. Ich bin dafür, dass man mit den betroffenen Menschen redet; da haben Sie völlig recht. Gesprächen auszuweichen, bringt überhaupt nichts. Solche Gespräche sind nicht immer angenehm. Das muss sich aber damit verbinden, dass man Klartext spricht und auch entsprechend handelt, wenn es um die Kritik an einem solchen Verhalten wie das Saudi-Arabiens geht. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Saudi-Arabien ist für mich so etwas wie der Staat des IS geworden. Vom IS unterscheidet Saudi-Arabien nicht viel. Menschen werden enthauptet, geschlagen oder totgepeitscht. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind jetzt auf dünnem Eis!) – Das kann ja sein. Das Eis ist immer dünn, Herr Kauder. Das wissen Sie am besten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein, nein!) Das ist der staatgewordene IS. Ich möchte, dass jetzt endlich einmal einige Dinge klargestellt werden. Ich finde, dass die deutsche Nahostpolitik sprunghaft, streckenweise prinzipienlos und opportunistisch ist. Ich nenne Ihnen vier Beispiele. Es gäbe viel mehr. Das erste Beispiel ist Saudi-Arabien. Nach der Hinrichtung der 47 Menschen wäre es notwendig gewesen, dem Staat Saudi-Arabien mitzuteilen: Es wird keine deutschen Waffenexporte nach Saudi-Arabien mehr geben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das wäre doch das Mindeste, was man hätte tun können. Das ersetzt nicht die Gespräche. Zu den Gesprächen gehört aber auch, seitens der Weltgemeinschaft deutlich zu machen: So nicht! Das ist ausgeblieben. Gespräche sind angekündigt worden, aber das Handeln ist ausgeblieben. Ich glaube, dass man ähnlich nachdenken muss, wie man mit der Türkei weiter umgeht. Das fällt mir jetzt schwer vor dem Hintergrund des Anschlags in Istanbul. Muss man der Türkei nicht viel deutlicher sagen: „Ja, es ist vernünftig, wenn die Türkei ebenso wie Saudi-Arabien und der Iran weiter an den Gesprächen in Wien teilnimmt, weil man dort zu einem Ergebnis kommen muss, aber wir werden nicht akzeptieren, dass die Türkei nach wie vor für den IS eine Nachschub- und Erholungsbasis ist“? Auch das muss man in aller Deutlichkeit vermitteln. (Beifall bei der LINKEN) Nehmen wir Syrien selber. Ich war sehr froh über die Ergebnisse in Wien. Ich habe mich bei Ihnen, Herr Außenminister, für das, was dort verhandelt worden ist, auch bedankt. Ich finde die neun Punkte sehr vernünftig. Das ist ein Friedensplan für Syrien. Gehört dazu nicht auch, zu sagen: „Wir achten und akzeptieren die Staatlichkeit Syriens“? Eine deutsche Verletzung des Luftraums von Syrien durch den Tornado-Einsatz ohne UN-Beschluss und ohne Einladung der syrischen Regierung ist völlig inakzeptabel. Das ist verfassungs- und völkerrechtswidrig. Das werden wir auch dem Verfassungsgericht so vortragen. Es geht nicht, dass wir uns anmaßen, einfach über andere Staaten deutsches Militär einzusetzen. Das ist völlig inakzeptabel. Damit setzt man sich selber ins Unrecht. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte auch ein Thema ansprechen, das Sie nicht angesprochen haben: Muss man nicht gerade in dieser Situation auf die israelische Regierung einwirken, sich doch mehr zu bewegen, was die Zweistaatlichkeit angeht? Vielleicht ist sie jetzt noch möglich. Ob sie in einem Jahr noch möglich ist und was das für die ganze Region bedeutet, weiß keiner. Auch hier würde ich mir von der Bundesregierung wünschen – ich glaube ja nicht daran, dass es dazu kommt –, dass man ein paar deutliche Worte an die israelische Regierung richtet, und zwar nicht nur hinter verschlossenen Türen, sondern auch in der Öffentlichkeit. (Beifall bei der LINKEN) Ich fordere Sie auf, dass die Bundesregierung ihr Reden und Handeln in Übereinstimmung bringt. Sonntagsreden über Werte, die man geachtet haben will, und ein anderes Handeln: Eine solche Politik kann nie auf Dauer vernünftig sein. Ich möchte gerne eine vernünftige deutsche Nahostpolitik. Die vermisse ich. Danke sehr. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Franz Josef Jung. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich denke, das Selbstmordattentat auf eine westliche Touristengruppe in Istanbul hat uns alle tief getroffen. Wir trauern um die Toten, darunter zehn Deutsche. Wir fühlen mit den Hinterbliebenen. Wir sind in Gedanken bei den Verletzten, denen wir eine baldige Genesung wünschen. Aber wir werden uns von diesem menschenverachtenden Terrorismus nicht einschüchtern lassen, sondern wir werden ihn entschieden weiter bekämpfen. Wir stehen an der Seite Europas. Wir stehen an der Seite unserer NATO-Partner. Wir werden im Interesse der Menschlichkeit, lieber Herr Gehrcke, gerade unseren Beitrag in der Anti-ISIS-Koalition fortsetzen; denn das ist notwendig, um den schlimmen Terrorismus, der von ISIS ausgeht, wirkungsvoll zu bekämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich halte es für abscheulich – das muss ich so deutlich sagen –, dass der eine oder andere versucht, aus diesem grausamen Anschlag politisches Kapital zu schlagen. (Zuruf von der LINKEN: Wen meinen Sie denn? – Volker Kauder [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Ruhe! – Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Das ist unverschämt!) Das neue Jahr hat leider im Nahen und Mittleren Osten mit weiteren schlechten Nachrichten begonnen. Die Eskalation zwischen Saudi-Arabien und Iran gibt zu Recht Anlass zur Sorge. Deshalb sind wir herausgefordert – der Außenminister hat das gerade deutlich gemacht –, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zu einer Deeskalation beizutragen. Dies ist aus meiner Sicht im Interesse einer friedlichen Entwicklung in der Region. Das ist das Gebot der Stunde. All diejenigen, die nun fordern, beispielsweise den Handel, die Beziehungen und den Dialog mit Saudi-Arabien abzubrechen, können keinen Beitrag zu einer friedlichen Entwicklung mehr leisten. Wer Beziehungen abbricht, verliert an Einfluss. Dies wäre jetzt die falsche Politik, auch und gerade im Hinblick auf eine friedliche Perspektive in dieser Region. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Gilt das auch für Russland?) Gerade im Hinblick auf die Stabilität in der Region ist Saudi-Arabien weiterhin ein wichtiger Partner. Deshalb ist es richtig – auch das hat der Außenminister deutlich gemacht –, dass wir die Menschenrechtssituation ansprechen und dass wir uns beispielsweise im Fall Badawi einsetzen. Aber wir müssen unsere Beziehungen zu Saudi-Arabien und dem Iran nutzen, um gerade die Wiener Verhandlungen für ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien voranzutreiben. Zu Recht hat gerade die Wochenzeitung Die Zeit geschrieben: Der schlimmste Schaden der saudi-iranischen Eskalation wäre das Scheitern der Friedensgespräche über Syrien. – Wer die grausamen Bilder der hungernden Menschen in Syrien sieht und daran denkt, dass über 200 000 Tote in Syrien zu beklagen sind, muss alles unternehmen, um diesem schrecklichen Bürgerkrieg endlich ein Ende zu bereiten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die bisherigen Gespräche in Wien bieten vorsichtige Anhaltspunkte zur Hoffnung. Als nächster Schritt im Wiener Prozess sollen am 25. Januar erstmals die gesprächsbereiten Vertreter des Assad-Regimes und wichtiger Oppositionsgruppen zusammenkommen und in direkte Verhandlungen eintreten. Das schließt selbstverständlich konstruktive Beiträge von Saudi-Arabien und dem Iran ein. Deshalb ist es richtig, darauf hinzuweisen, dass Saudi-Arabien weitere Hinrichtungen unterlassen sollte. Der Iran gibt Anlass zu einem Hoffnungsschimmer, dass es zu einer Deeskalation kommt. Nach den Attacken gegen die saudische Botschaft in Teheran ist der zuständige Polizeichef im Iran abgesetzt worden. Ferner ist eine Strafverfolgung der Personen, die die Sicherheit der Botschaft gefährdet haben, angelaufen. Das sind Signale, die deutlich machen, dass es eine Perspektive für eine Deeskalation gibt. Deshalb sollten wir die Bundesregierung in ihrem Bemühen unterstützen, zur Deeskalation beizutragen. Nutzen wir diese Chance, um so eine friedliche Entwicklung in Syrien und in der Region voranzubringen. Besten Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Omid Nouripour, Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 10 Tote bei Anschlag auf belebten Platz in der Innenstadt; mindestens 20 Tote bei Luftangriff auf ein Schwimmbad; etwa 400 Menschen, die fast zu Tode verhungert sind; die zeitweise Verhaftung einer prominenten Bloggerin; 20 Tote bei Bombenangriff auf ein Café – das ist nur ein Ausschnitt der Meldungen, die uns alleine gestern aus dem Nahen Osten erreicht haben. Dabei wissen wir: Zehn Deutsche sind bei dem Anschlag in Istanbul gestorben, viele sind verletzt worden, einige sehr schwer. Ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl genauso wie den anderen Opfern, die nicht in Istanbul waren, sondern im Jemen, in Syrien, in Saudi-Arabien oder im Irak. Die wichtigsten Exportprodukte des Nahen Ostens, schreibt vor diesem Hintergrund gestern der großartige Satiriker Karl Sharro, sind Öl und Schlagzeilen. – In dieser Stimmung fragen sich natürlich sehr viele Menschen: Was kann man denn eigentlich tun? – Es gibt viele, die nach einem großen Plan rufen. Der letzte wirklich wirksame große Plan für den Nahen Osten wird im Mai dieses Jahres 100 Jahre alt. Es ist der Plan von Sykes und Picot, ein Gebilde, unter dessen Trümmern mittlerweile Millionen von Menschen begraben sind. Die Zeiten der Masterpläne für den Nahen Osten sind vorbei. Die Region ist dafür viel zu vielschichtig. Die meisten Probleme haben sehr individuelle und lokale Ursachen. Deshalb muss man da immer sehr genau hinschauen und darf nicht das Gerede von den angeblich großen Linien nachplappern. Manchmal ist das wirklich kontraproduktiv. Wenn man dieses Tremolo von Teheran und Riad, von Schia und Sunna immer nachplappert, dann befeuert man einen konfessionellen Krieg, obwohl es eigentlich nur um Machtverhältnisse geht. Das sollte man nicht tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir brauchen einen klaren Blick, wir brauchen Rückgrat und Standfestigkeit. Haben wir das denn? Ich will einige Beispiele nennen. Irakisch-Kurdistan war sehr lange eine Oase der Stabilität im Norden des Irak. Wir haben den großen Widerstand gegen den Ansturm der Barbaren des ISIS erlebt. Dieser Widerstand ist zu begrüßen, und den sollten wir auch weiterhin unterstützen. Nur, seit Monaten wird die Brüchigkeit dieser Stabilität im Nordirak immer klarer. Würden wir genau hinschauen, dann würden wir sehen, was da eigentlich gerade los ist. Es gibt eine massive Wirtschaftskrise, die so manche Sollbruchstellen, die älter sind als die durch den ISIS hervorgerufenen, offenlegt. Wir erleben, dass die Regierung Barzani gewaltsam versucht, demokratische Debatten zu verhindern, Parlamentarier aussperrt und Journalisten verfolgt. Auch die sind aber unsere Partnerinnen und Partner, nicht nur Barzani. Ich frage mich, wo eigentlich der laute Protest unserer Ministerinnen und Minister in Erbil geblieben ist. Ich habe nichts davon gehört. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir von Prinzipien und Rückgrat sprechen, dann, so glaube ich, muss man auch über das Positive sprechen und Stärken stärken. Dazu wirklich nur ein Satz: Es ist mehr als ein Wunder, dass der Libanon bei den Flüchtlingszahlen noch nicht zusammengebrochen ist. Die Libanesen brauchen nicht nur unsere verbale Solidarität, sondern sie brauchen politische Unterstützung und deutlich mehr materielle Hilfe. Ich wünschte mir, dass es deutlich mehr wäre als das, was wir jetzt tun. Ich freue mich, dass die Hilfe schon angewachsen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Falle von Syrien geht es nicht um die großen Friedenslösungen. Die gibt es so nicht. Das ist uns bekannt. Auch wir freuen uns über die Verhandlungen in Wien. Die sind richtig, auch wenn wir nicht mit allem, was dort aufgeschrieben worden ist, einverstanden sind, auch wenn wir nicht ganz so viel Dynamik wie der Außenminister an mancher Stelle sehen. Es gibt vier Resolutionen, die den Zugang der Menschen zu humanitärer Hilfe fordern, alle mit der Stimme Russlands im Sicherheitsrat verabschiedet. Wenn es nicht die großen Lösungen gibt, dann ist es doch offenkundig, dass man das tut, was man tun kann, und das ist, Hilfslieferungen zu bringen. Es ist wirklich nicht leicht heutzutage, den Syrern zu erklären, wie es denn sein kann, dass wir dort Flieger haben, aber keine Hilfslieferungen bringen können. Das ist für niemanden klar. Im Übrigen könnte die Bundesregierung mit einer Initiative in diese Richtung auch den Finger in die Wunde des russischen Beistands für Assad legen, der sich stets so pompös auf die Vereinten Nationen bezieht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir würden im Übrigen auch zeigen, auf wessen Seite wir stehen. In Syrien gibt es Millionen von Menschen, die unsere Partner sein können. Zu Saudi-Arabien. Herr Außenminister, lieber Frank, du weißt, ich schätze dich sehr. Aber was ich nicht verstehe, ist, wie du immer wieder bei Kritik einen Pappkameraden rhetorisch aufbaust und damit die Kritik umgehst. Wir haben nicht gesagt, dass du nicht nach Saudi-Arabien fahren sollst. Wir haben nicht gesagt, dass man nicht mit den Saudis sprechen soll. Natürlich brauchen wir sie. Wir sind wirklich dankbar, dass du einen großen Beitrag geleistet hast, dass Iran und Saudi-Arabien in Wien wieder zusammengekommen sind. Wir würden uns freuen, wenn du drei Tage vor diesem Festival oder drei Tage nach diesem Festival dahin fahren würdest, am besten verbunden mit einer Pendeldiplomatie zwischen Riad und Teheran. Niemand sagt, dass der Chefdiplomat Deutschlands mit den Schurken der Welt nicht reden soll. Das ist dein Job. Das wissen wir. Wir freuen uns, wenn du das tust. Die Frage ist nur: Gehört in diesen Zeiten ein Kulturfestival und die Normalität, die damit suggeriert wird, wirklich dazu? Wollen wir das Land wirklich mit dem Besuch eines Kabinettsmitglieds aufwerten? Ich kann nur sagen: Das Land Baden-Württemberg – auch dort beteiligt – hat sich weise verhalten. Es hat beschlossen, genau diese Aufwertung nicht mitzumachen und keine Kabinettsmitglieder hinzuschicken. Ich wünschte mir, dass die deutsche Bundesregierung das genauso macht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt nicht, dass man mit Saudi-Arabien nicht reden soll. Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union – letzter Satz –, ich freue mich sehr, dass es bei Ihnen ein Umdenken in der Frage des Umgangs mit Saudi-Arabien gibt; das ist die letzten Tage spürbar gewesen. Allerdings sind jetzt zwei Gesichtspunkte zu beachten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Nouripour, jetzt sagen Sie aber wirklich den letzten Satz. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erstens. Man sollte um Gottes willen nicht eine strategische Partnerschaft mit Saudi-Arabien, die falsch ist, gegen eine falsche strategische Partnerschaft mit dem Iran austauschen. Zweitens. Der Tod von 47 Menschen, durch den so viele wachgerüttelt worden sind, ist wahrscheinlich leider nicht das Ende einer ganz langen Kette ähnlicher Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Und im Iran!) – Und im Iran. – Ich frage mich, wohin Sie die letzten Jahre geschaut haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Niels Annen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir sind natürlich heute in dieser Stunde in Gedanken bei den Opfern des schrecklichen Anschlags in der Türkei. Ich glaube, man kann an dieser Stelle daran erinnern, dass auch die hier vielkritisierte Türkei – übrigens ist sie von dieser Stelle auch von mir manchmal kritisiert worden – mehrfach Opfer von Terroranschlägen geworden ist. Deswegen, finde ich, sollten wir gerade in einer Zeit der Trauer etwas auf unsere Rhetorik in dieser Situation achten. Ich jedenfalls bin der Meinung, dass wir uns doch unabhängig davon, was sich noch an Erkenntnissen ergibt, darin bestätigt fühlen können, dass sich Deutschland an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus beteiligt, als Teil der Anti-IS-Koalition – die militärische Beteiligung ist ein Teil dieser Bemühungen –, aber vor allem politisch. Das steht doch im Mittelpunkt der Bemühungen und, ich hoffe, auch im Mittelpunkt dieser Debatte. Der Anschlag zeigt, dass es nicht nur wichtig ist, dass wir die Kontakte zu unseren Freunden aufrechterhalten, sondern dass es auch wichtig ist, dass wir die Gesprächsfähigkeit in einer solchen Situation bewahren und sogar verbessern, lieber Kollege Nouripour. Ich möchte an dieser Stelle schon einmal klarstellen, was die Politik der Bundesregierung und des Außenministers in den letzten zwei Jahren gewesen ist. Es war eine mühevolle Arbeit, die Kontrahenten in Wien an einen Tisch zu bekommen. Der Kernkonflikt in Syrien strahlt aus bis hin zu uns in unsere Kommunen, in die Gemeinden, in die Wahlkreise. In der Diskussion über die Situation der Flüchtlinge ist es zentral gewesen, dass nicht nur die USA und Russland – deren erneute hochrangige Gesprächsbereitschaft übrigens dazu beigetragen hat, dass wir in Wien vorangekommen sind – an einen Tisch gekommen sind, sondern eben auch die beiden regionalen Antagonisten: der Iran und Saudi-Arabien. Wenn ich mir die Pressemeldungen der letzten Tage anschaue – ich will das hier nicht zu pauschal sagen –, dann stelle ich fest, dass es vor allem aus den Reihen der Grünen, aber leider auch von einigen Kolleginnen und Kollegen der Union schon so etwas wie eine mediale schwarz-grüne Empörungskoalition gegeben hat. Das hat der deutschen Außenpolitik geschadet. Es hat der deutschen Außenpolitik nicht wegen der Kritik an Saudi-Arabien geschadet; diese Kritik teile ich. Herr Nouripour, ich kann es Ihnen ja vorlesen. Sie haben gesagt, dass der Außenminister seine Reise zum Dschanadrija-Festival absagen soll. Dies geschah in einem Kontext, in dem natürlich konkret unterstellt wurde, dass es quasi eine moralisch verwerfliche Reise wäre, die dorthin unternommen werden soll. Ich sage Ihnen: Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Teilnahme an diesem Festival wird die Anerkennung der Reformpolitik des verstorbenen Königs zum Ausdruck gebracht. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Richtig! Sehr richtig!) Es gab vorsichtige, langsame, ich würde sogar sagen: zu langsame Schritte, dieses Land in die Moderne zu führen. Es gibt keinerlei kulturelle Veranstaltungen in diesem Land außer diesem großen kulturellen Ereignis, und bei diesem Ereignis präsentiert sich unser Land mit einem Pavillon. Ein Kernteil der dortigen Ausstellung dreht sich übrigens um die Arbeit in diesem Haus, um unsere demokratische Kultur. Die soll ein Außenminister nicht besuchen dürfen? Ja, wo leben wir denn, meine Damen und Herren? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde, wir müssen doch in dieser Situation selbstbewusst für unsere eigenen Werte einstehen. Wir reden in dieser Situation ständig über Saudi-Arabien und zu Recht – ich wiederhole das – über die skandalösen Exekutionen und die politische Provokation der Hinrichtung eines schiitischen Predigers. Natürlich musste die Führung in Saudi-Arabien genau wissen, was das auslöst. Deswegen ist es von uns auch gemeinsam – darüber bin ich froh – zu Recht kritisiert worden. Aber wir fahren doch nicht nach Saudi-Arabien, weil wir uns denen so freundschaftlich verbunden fühlen, (Zuruf von der LINKEN: Warum denn sonst?) sondern deshalb, weil wir sie in dieser katastrophalen Situation als einen der regionalen Akteure brauchen, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das stimmt! Genau!) ohne die der Konflikt nicht zu lösen ist. Das gilt übrigens auch für den Iran. Dort sind im letzten Jahr Hunderte von Menschen hingerichtet worden, ohne dass es dieselbe mediale Empörungslogik hier gegeben hätte. Da muss man sich schon ein bisschen fragen: Ist das, was Sie hier gesagt haben, Herr Nouripour, eigentlich ein Beitrag dazu – ich freue mich darüber, dass Sie die Arbeit unseres Außenministers unterstützen wollen –, oder ist es eher ein Beitrag zur Selbstprofilierung? Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie sich den Mühen der Ebene entziehen wollen, machen Sie das! Wir werden uns den Mühen der Ebene nicht entziehen. Deswegen, glaube ich, ist der Außenminister nicht nur mit seiner Politik auf dem richtigen Weg, sondern auch seine Reiseziele sind gut und wohlabgewogen ausgewählt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Heike Hänsel, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber jetzt geht es rund! – Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Sie hat den Außenminister nicht gehört! Sie kann nicht die Wahrheit sagen!) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin, danke schön. – Das denke ich mir, Herr Kauder, dass Sie hier jetzt schon Fracksausen bekommen. (Lachen bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht natürlich auch um Rüstungsexporte, um Rüstungsgüter, die unter anderem aus Ihrem Wahlkreis in alle Welt geliefert werden. Da haben Sie bisher noch gar nichts gemacht. „Das wäre ein großer Beitrag zur Terrorbekämpfung“, kann ich nur sagen. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie haben einen Vogel! – Heiterkeit bei der CDU/CSU) Jetzt kommen wir zu den entscheidenden Punkten, die hier überhaupt nicht benannt werden. Auch wir haben tiefes Mitgefühl für die Opfer der Anschläge sowohl in der Türkei – es gab schon etliche blutige Attentate – als auch an vielen anderen Orten dieser Welt, aber auch Mitgefühl für die Opfer der Kriege, die durch den Westen weltweit geführt werden. Hier darf es keine Aufteilung geben. Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. (Beifall bei der LINKEN) Ich muss schon sagen: Die Redebeiträge, die ich in den letzten Minuten gehört habe, haben sich wenig mit der Rolle der Türkei zum Beispiel beschäftigt. Hierzu hören wir eigentlich nichts. Der Herr Jung sagt: Wir müssen den IS bekämpfen. – Das ist schön und gut. Aber seit wie vielen Jahren beklagen wir hier, dass es auch eine Unterstützung des IS durch den NATO-Partner Türkei gibt, und zwar nachweislich? Selbst der BND hat mittlerweile gemeldet, dass Waffen an den IS über den türkischen Geheimdienst geliefert werden. Hierzu hört man von Ihnen gar nichts. Sie schauen diesem Treiben von Erdogan einfach zu. Im Gegenteil: Er bekommt 3 Milliarden Euro von der Europäischen Union. Angela Merkel hat einen Wahlkampfbesuch für Erdogan gemacht, kurz vor den Wahlen. Es werden nach wie vor auch Waffen in diese Region geliefert. Wir halten diese Politik für heuchlerisch. Sie trägt zu mehr Terror und nicht zu weniger Terror bei. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte es noch einmal sagen: Der IS hat sein Rekrutierungsgebiet auf türkischem Gebiet. Wie viele von uns haben die Türkei besucht? Die Grenze nach Syrien ist offen. Gebetsmühlenartig warnen wir davor und fordern, dass hier eingeschritten werden muss, dass Druck auf die Türkei ausgeübt werden muss. Aber hierzu kommt von Ihrer Seite gar nichts. Im Gegenteil: Die Unterstützung wird ausgebaut. Dasselbe gilt eigentlich auch für Saudi-Arabien – ein Land, das die Region maßgeblich destabilisiert hat, das eine ungute Rolle in Syrien spielt und das massiv dazu beiträgt, dass islamistische Terrortruppen unterstützt, aufgerüstet und trainiert werden. Viel Unterstützung zum Beispiel für einen radikalen Salafismus kommt aus Saudi-Arabien. Auch hierzu hört man von Ihnen sehr wenig. Im Gegenteil: Sie führen die militärische Kooperation fort. Es wird jetzt nachgedacht: Man muss die Waffenexporte in die Region mal prüfen. – Aber es ist keine ernstzunehmende Politik, die Sie hier gegenüber der blutigen Diktatur – wir haben es nach den massenhaften Hinrichtungen in den letzten Wochen gesehen – betreiben. Es braucht eine ernsthafte Politik, die auch glaubwürdig ist. Herr Steinmeier, insofern halten wir es für mehr als kontraproduktiv, zu einem solchen Kulturfestival nach Riad zu fahren. Herr Annen, Sie haben das jetzt hier als ein einziges Dialogforum zur Reform Saudi-Arabiens dargestellt. Damit streuen Sie der Bevölkerung Sand in die Augen. Zum Beispiel ist der Pavillon von Baden-Württemberg von zahlreichen Wirtschaftsunternehmen aus Baden-Württemberg gestaltet, die unter anderem teure Whirlpoolanlagen anbieten und natürlich dort verkaufen wollen. Ich frage mich, was das eigentlich zu einer ernsthaften Friedenspolitik in der Region beiträgt. Das ist wirklich Hohn und kann absolut nicht akzeptiert werden. Deswegen fordern wir, dass sowohl der Besuch von Herrn Steinmeier als auch dieser baden-württembergische Pavillon vollständig abgesagt werden. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Es ist die Frage, was wir erreichen wollen!) Wir müssen uns ja überlegen: Was macht die Bundesregierung jetzt? Sie beteiligen sich auch noch an einem neuen großen Krieg gegen den Terror mit Tornados, der zu viel Leid und noch mehr Bomben in Syrien führt. Dabei haben wir in dieser Region doch erlebt, dass gerade der letzte große Krieg gegen den Terror – begonnen 2001 mit Afghanistan, mit Irak, mit Libyen – die Welt so unsicher gemacht hat wie noch nie zuvor. Wie viel Leid, wie viele Hunderttausende Tote, wie viele Millionen Flüchtlinge hat dieser Krieg gegen den Terror gebracht! Und was machen Sie jetzt? Sie beginnen mit einem neuen Krieg gegen den Terror; Sie beteiligen sich aktiv und tragen zu noch mehr Leid und noch mehr Flüchtlingen bei. Wir lehnen diese Politik ab. Wir fordern eine grundsätzliche Wende in der Außenpolitik – für eine aktive Friedenspolitik, die Kriegsbeteiligung ablehnt. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Roderich Kiesewetter, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis eben war unsere Debatte von Besonnenheit und Weitsicht geprägt. Wir sollten auch angesichts der Anschläge, zuletzt gestern fürchterlich in Istanbul, unseren Weg der Besonnenheit sowie der strategischen Geduld und Weitsicht beharrlich fortsetzen. Ich möchte das hier ganz bewusst so deutlich ansprechen. Unser Außenminister hat es klar gesagt; Niels Annen und Franz Josef Jung haben es aufgegriffen. Dann ist es bedauerlich, wenn eine Rednerin der Opposition nicht einmal den Willen aufbringt, den Außenminister anzuhören, sondern später kommt. Sie hätten Ihre Rede umschreiben müssen, liebe Frau Kollegin. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das war billig!) Wenn wir angesichts dieser Anschläge zur Besonnenheit mahnen, auch in unserem innenpolitischen Erleben, dann müssen wir uns Gedanken machen, wie die Entwicklungslinien über die letzten Jahrzehnte, aber auch über die letzten Jahrhunderte zu diesen Verhärtungen geführt haben. Deswegen ist es gut, dass sich unsere Bundesregierung in den letzten Jahren zu einem ehrlichen Makler, zu einem Honest Broker im internationalen Umfeld entwickelt hat. Wir verhandeln und geben Anstöße. Unser Außenminister hat den Prozess in Wien vorangebracht. Ganz aktuell war der Innenminister heute in Istanbul. Diese Woche ist der Kanzleramtsminister in Ankara aktiv gewesen. Wir müssen den Dialog fortsetzen. Ich möchte die Bundesregierung ermutigen, diesen Weg der Diplomatie fortzusetzen und mit beiden Seiten in diesen Konfliktlinien zu sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind natürlich ungeheuer viele Vernetzungen und Herausforderungen. Wir brauchen nur drei anzusprechen: die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere des islamistischen Terrorismus, die Fluchtursachen, die nicht nur mit dem Terrorismus zu tun haben, sowie – zurzeit in den Hintergrund geraten, aber dennoch alles überlagernd – das Existenzrecht Israels und die Auseinandersetzung mit den Palästinensern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sehr ausführlich Kritik hinsichtlich einer möglichen Reise unseres Außenministers äußern: Hätten wir die Bemühungen mit dem Iran hinsichtlich des Nuklearabkommens eingestellt, weil im Iran ein Mehrfaches an Hinrichtungen stattfindet wie in Saudi-Arabien, wären wir nicht zu dem Nuklearabkommen gekommen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) Das dürfen wir nie vergessen. So schwer es akut fällt, auch aus der Reaktion heraus, jegliche Kontakte mit Saudi-Arabien abzulehnen, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das hat doch keiner gefordert!) umso wichtiger ist es doch, den Saudis vor Augen zu führen, dass wir an sie als Stabilitätsfaktor in der Region andere Erwartungen haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das können wir nicht vom grünen Tisch aus und nur in begrenztem Maße vielleicht von diesem Pult aus tun. Niels Annen und Franz Josef Jung haben es angesprochen: Entscheidend ist doch, dass wir Akzente setzen. Gerade das angesprochene Fest ist ein Erbe des verstorbenen Königs, der langsam versucht hat, dieses Land zu öffnen und Frauen Wahlen zu ermöglichen. Wenn wir dort Akzente setzen, setzen wir die richtigen Akzente. Zum Verhältnis innerhalb Syriens und des Iraks: Wir engagieren uns dort sehr stark. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass hier – Omid Nouripour hat es angesprochen – aus der Historie heraus religiöse Überlagerungen stattfinden. Deshalb ist es so wichtig, dass wir versuchen, die drei Linien, die ich ansprach, zu verknüpfen. Wenn der Iran versucht, aus dem Abkommen von Wien Kapital zu schlagen – Rohani sagt, Israel glaube, 25 Jahre lang Ruhe zu haben, und in 25 Jahren werde Israel, so sinngemäß, nicht mehr existieren –, so müssen wir gerade deshalb deutlich darauf aufmerksam machen, dass für uns das Existenzrecht Israels unabdingbar ist. Wir müssen den Iran in all seinem Handeln stets daran festmachen. Das dürfen wir nicht vergessen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das bedeutet also: nicht einseitig einzelne Staaten verurteilen, sondern unsere Interessen generell deutlich machen. Das führt mich zu meinem letzten Punkt. Wenn ich von Besonnenheit und strategischer Weitsicht spreche, meine ich, dass wir – das haben wir in den letzten zwei Jahren massiv erlebt, und darauf müssen wir uns einstellen – in der Gleichzeitigkeit von Krisen das Unerwartete, das Ungeplante, das Unwahrscheinliche stärker annehmen müssen als bisher und versuchen müssen, es zu bewältigen. Das geht vorrangig mit Mitteln der Diplomatie. Das bedeutet, dass wir Deutsche in Europa mit dazu beitragen müssen, dass die Europäische Union insgesamt als Partner der Staaten im Nahen und Mittleren Osten wahrgenommen wird, nicht nur als Technologiepartner – das unqualifizierte Beispiel von Whirlpools wurde vorhin angesprochen –, sondern als Partner in der Transformation, als Partner für den Aufbau zivilgesellschaftlicher, breiterer Strukturen, aber auch als Technologiepartner und Mahner in bestimmten Bereichen. Ich weiß, dass wir da den einen oder anderen Bereich überdenken müssen. Das hindert uns aber nicht daran, zu überlegen, wer, wenn wir uns aus der Region zurückzögen, dort aktiv würde. Ich glaube, wir haben kein Interesse daran, dass Russland und China die wesentlichen Ansprechpartner dieser Region werden. Wir müssen Ansprechpartner bleiben und diese Position ausbauen. Deshalb jegliche Unterstützung in dieser Richtung für unsere Bundesregierung! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Niels, ich habe mich gefreut, dass du mit einer solchen Vehemenz Frank-Walter Steinmeier verteidigt hast – stärker, als er sich selbst verteidigt hat. Das war wirklich sehr ambitioniert. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Der will noch was werden!) Aber ich fand die Beschreibung des Festivals doch etwas beschönigend. Ich würde ja hoffen, dass es so kommt, und mich über die revolutionierenden Ergebnisse des Festivals freuen. Ich fände es auch besser, wenn Baden-Württemberg nur noch Whirlpools statt Rüstung exportiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das würde bestimmt mehr zum Frieden in der Region beitragen als die Rüstungsexporte aus dem Ländle. Aber, Herr Steinmeier, bei dem Thema des Festivals geht es ja nicht darum, ob man mit Saudi-Arabien redet oder nicht, sondern grundsätzlich geht es um die Frage: Haben wir noch eine besondere Partnerschaft mit Saudi-Arabien – dann geht man zu Festivals –, oder ist Saudi-Arabien einer der Partner in der Region wie viele andere auch und sowohl Teil des Problems als auch Teil der Lösung wie viele andere in der Region auch? Ich glaube, das ist der grundsätzliche Streitpunkt, den wir in Deutschland haben: Was ist die Rolle Saudi-Arabiens für Deutschland? Gibt es eine besondere Beziehung, eine besondere Partnerschaft, oder gibt es die eben nicht? Wir Grüne argumentieren schon seit langem – deswegen ist das nicht Effekthascherei oder Ringen um Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit –, dass es keine Begründung mehr gibt für eine besondere Partnerschaft zu Saudi-Arabien. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, dass der Wahhabismus in dieser Region, der Teil des Problems von ISIS und der anderen radikal-islamistischen Strömungen ist, aus Saudi-Arabien heraus gestärkt wird. Ja, Sie fahren nach Saudi-Arabien, Sie fahren nach Teheran, um beim Thema Syrien voranzukommen, um den Wiener Prozess voranzubringen. Das ist ja auch richtig. Aber wir wissen alle um die Verstrickungen, wissen, dass Assad anfangs sehr gerne mit ISIS kooperiert hat, um die Amerikaner im Irak zu ärgern, dann, um die Opposition zu bekämpfen, dass Saudi-Arabien die Al-Nusra-Front stützt, die ja auch nicht besonders schön auftritt, dass die Türkei die Opposition unterstützt, aber auch gerne gegen die Kurden agiert, dass Russland gegen die Opposition antritt. Trotzdem bekämpfen alle zusammen irgendwie ISIS. Deswegen, Herr Steinmeier, ist es nicht nur eine Frage des Redens (Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister: Eben!) – da gebe ich Ihnen absolut recht –, sondern auch des Handelns. Aber welches Handeln, das über das Reden hinausgeht, würde ich mir wünschen, Herr Steinmeier? Sie haben richtigerweise gesagt: Wir müssen Teheran und Riad am Tisch haben. – Aber wir brauchen auch die syrische Opposition. Wir wissen, dass wir sie mittel- und langfristig nur am Tisch behalten, wenn der Abwurf von Fassbomben und das Aushungern durch Assad enden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da müssen wir dringend handeln. Wenn es um mehr als Reden, also um Handeln geht, dann geht es darum, den Abwurf von Fassbomben und das Aushungern zu beenden. Ich würde mir wünschen, dass es ein stärkeres und auch ein lauteres Engagement in diese Richtung gäbe. Wir haben heute den ägyptischen Außenminister Shoukry in Berlin zu Besuch. Auch Sie haben ihn getroffen; mehrere von uns haben ihn getroffen. Er geriert sich überall als Stabilitätsanker in der Region. Gleichzeitig wird die Opposition in Ägypten gerade wirklich grausam, bis zum Letzten, verfolgt und ins Gefängnis gesteckt. Ich möchte nur den Fall von Ahmed Said erwähnen. Er lebt mittlerweile seit Jahren in Deutschland, ist verlobt mit einer Deutschen. Er reiste, um die Heiratspapiere fertig zu machen und sich um die Formalitäten zu kümmern, nach Ägypten, nahm an einer Mahnwache teil und endete für zwei Jahre in einem der grausamsten Foltergefängnisse Ägyptens. Das ist die aktuelle Situation in Ägypten: absolute Willkür, die nicht nachvollziehbar ist. Natürlich müssen wir auch mit Ägypten über die Situation in der Region reden. Aber auch hier erwarte ich klarere Worte der Kritik. Ich möchte sie von Ihnen hören; denn nur dann können wir glaubwürdig mit allen in der Region reden und auch in Zukunft glaubwürdig für Demokratie und Menschenrechte in dieser Region eintreten. Ansonsten ist es nur Reden, etwas, was einem am Ende keiner mehr glaubt. Dann wird es zu einem Festival, auf dem man zusammen feiert. Aber das ist nicht die Außenpolitik, die wir uns wünschen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Michelle Müntefering. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michelle Müntefering (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf die Rolle der beiden zentralen Akteure Iran und Saudi-Arabien eingehen. Denn häufig wird es so dargestellt, als würde zwischen Saudi-Arabien und Iran ein Konflikt eskalieren, der bereits die Anfänge des Islam geprägt hat und daher seit vielen Jahrhunderten schwelt, nämlich die Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten. Aber von einem Konflikt, wie wir ihn heute kennen, kann man erst seit 1979 sprechen, seit der Revolution in Iran, der Moscheebesetzung in Mekka und dem Afghanistan-Krieg. Beide Staaten versuchen zwar schon seit langer Zeit, ihre Formen des politischen Islam zu exportieren; aber viel wichtiger ist die politische Dimension. Beide Regionalmächte versuchen, Machtvakuen zu nutzen, Loyalitäten aufzubauen, den eigenen Einfluss zu stärken und den Anspruch auf die Führungsrolle in der muslimischen Welt geltend zu machen. Nach dem Atomabkommen will Saudi-Arabien seine starke Stellung in der Region erhalten. Genau deshalb ist es wichtig, den Konflikt nicht weiter eskalieren zu lassen und den Dialog aufrechtzuerhalten. Die Politik der neuen Machthaber erscheint allerdings zumindest unzuverlässig. Es besteht die Gefahr, dass die Instrumentalisierung der Sunna und der Schia auch für diese Staaten außer Kontrolle gerät. Das verändert natürlich unseren Blick auf die Region. Im internationalen Kampf gegen Daesh, den sogenannten IS, steigen die Aufmerksamkeit und die Sensibilität für die Unterstützung salafistischer Gruppen durch Saudi-Arabien. Die anhaltenden massiven Menschenrechtverletzungen in beiden Staaten sind für uns nicht hinnehmbar, und die jüngsten Hinrichtungen sind auch eine klare Provokation gegen den Iran. Wir machen klar, dass Menschenrechte ein strategisches Interesse unseres Landes sind; sie müssen es sein. Selbst wenn wir ganz pragmatisch sind: Es ist gut für uns, wenn es anderen gut geht. Menschen müssen geschützt sein vor Gewalt und Tod. Dennoch bleiben Iran und Saudi-Arabien zentrale Akteure im Kampf gegen den IS. Ich erinnere mich an die letzte Reise von Frank-Walter Steinmeier in diese Region: Iran, Saudi-Arabien, Jordanien. Hinter vorgehaltener Hand gab es auch damals Kritik an der Reise. Man hat sich gefragt: Wohin mag das führen? Ist diese Reiseroute nicht naiv? – Nein, sie war es nicht; denn wenige Wochen später haben sich beide Akteure am Verhandlungstisch in Wien wiedergefunden. Unsere Überzeugung ist und bleibt: Ein Miteinander ist die weitaus bessere Option als ein Gegeneinander. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Franziska, lassen Sie mich als Sprecherin der SPD für Kulturdiplomatie noch ein paar Worte sagen. Die Gesprächskanäle offenzuhalten, das schaffen wir auch durch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Sie ist neben der klassischen Diplomatie und den Wirtschaftsbeziehungen die dritte Säule; sie ist die sanfte Macht der Außenpolitik. Sie erreicht die Menschen auch in schwierigen Zeiten. So ist es seit vielen Jahren auch in Iran – durch studentische Beziehungen, die wir aufrechterhalten und gepflegt haben. In Saudi-Arabien wird auf dem Kulturfest ein deutscher Pavillon zu sehen sein. Die Besucher werden darin – so ist die Planung – eine deutsche Stadt finden, ein Straßencafé, eine Ausstellung von Literatur und die Übersetzung wichtiger deutscher Grundgesetzartikel. Die Themen sind „Frauen in der Wirtschaft“ und „Kommunale Selbstverwaltung als politische Mitbestimmung“. Ja, auch die deutsche Wirtschaft ist dabei, zum Beispiel mit dem Thema Elektromobilität; ob da der Whirlpool hineinpasst, kann ich nicht beurteilen. Die Veranstaltung soll auch für Frauen geöffnet sein. Es sollen deutsche Jazzmusikerinnen auftreten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein starkes Zeichen in einem Land, in dem es nahezu kein öffentliches kulturelles Leben gibt. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sollen auch alle hingehen! Das ist auch alles richtig!) Wir werden im Unterausschuss über die inhaltliche Planung noch einmal genauer diskutieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie genau hinsehen, dann können Sie den sanften Wandel durch die Förderung der Kultur erkennen. Der zuständige Minister des Königshauses, übrigens 35 Jahre alt, hat im Westen studiert und in Deutschland gearbeitet. Er wurde noch vom alten König Salman eingesetzt. Mittlerweile gibt es auch einige Literaturclubs mit Frauen in den Vorständen, eine Gesellschaft für Kunst und Kultur, Frauentheatergruppen und Medien, die Frauen unverschleiert gezeigt haben. Für uns in Deutschland mag das furchtbar rückständig erscheinen. Tatsächlich können wir uns so ein Leben überhaupt nicht vorstellen. Aber diese Beispiele zeigen die Kraft von Kunst und Kultur, und wir brauchen sie, auch für unsere diplomatischen Bemühungen. Für die Anstrengungen, die Konflikte im Nahen und Mittleren Osten zu entschärfen, vielleicht sogar eines Tages dabei zu helfen, sie zu befrieden, hat unser Außenminister die volle Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Norbert Röttgen. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Terror und die vor dem Terror Flüchtenden kommen gleichermaßen aus dem Mittleren und Nahen Osten nach Europa, nach Deutschland. Diese Situation ist nicht vorübergehend, und auch ihre Auswirkungen auf Deutschland werden für Jahre zu spüren sein. Ich mache diese Anmerkung ganz ausdrücklich im Kontext der Flüchtlingsdebatte, die wir führen. Ich glaube, es ist an der Zeit, die Realität auszusprechen. Das müssen wir mehr tun. Wir werden durch die Auswirkungen des Krieges, des Terrors, des Todes und der Verzweiflung in dieser Region in Deutschland und in Europa so gefordert sein wie wahrscheinlich nie zuvor, und zwar über Jahre hinweg. Darum finde ich es übrigens richtig, dass die Koalitionsfraktionen unter anderem diese Debatte beantragt haben. Wir brauchen mehr öffentliche Debatte. Manche sagen, das sei so kompliziert. Nein, besonders wegen der Komplexität müssen wir gerade außenpolitische Entscheidungen erklären, weil das für die Akzeptanz von politischen Entscheidungen, ja von Demokratie und für das Sicherheitsbewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger ganz entscheidend ist. Wir brauchen mehr Debatte über die Außenpolitik, weil die Themen so berührend, so existenziell für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will in der Kürze der Zeit in dieser Aktuellen Stunde auf drei Punkte eingehen, die ich für wichtig halte: Erstens. Es geht bei der Situation im Nahen Osten im Kern und immer mehr um unsere Sicherheit. Der Anschlag von gestern hat uns das erneut vor Augen geführt. Obwohl es um unsere Sicherheit und zum Beispiel nicht um die Sicherheit der Amerikaner geht, ist unser Einfluss in dieser Region relativ begrenzt. Gemessen an dem Maß unserer Betroffenheit haben wir keinen sehr großen Einfluss. Weil wir hier oft darüber reden, was wir alles machen, wollte ich diese Mahnung zur Bescheidenheit einmal aussprechen. Wir haben deshalb nicht viel Einfluss, weil wir in einem zentralen Punkt keine Funktion erfüllen: Europa und Deutschland sind nicht die Gewährleister von Sicherheit. Das sind wir im Wesentlichen nicht; doch das ist es, was diese Region braucht. Diese Tatsache hat zwei Konsequenzen: Zum einen ist und bleibt die Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten, auch wenn das manchen aus ideologischen Gründen nicht gefällt, in dieser Region unverzichtbar – bei allen Fehlern, die die amerikanische Politik gemacht hat. Zum anderen müssen wir uns die Frage stellen, ob wir bereit sind, unsere Sicherheitsarchitektur, die immer noch sehr stark vom Kalten Krieg geprägt ist, umzustellen. Wenn wir unsere spezifische europäische, also nicht die amerikanische, Erfahrung mit Kriegen, die wir in Jahrhunderten gesammelt haben, wenn wir diese leidvolle Erfahrung, die am Ende zum Ausgleich zwischen rivalisierenden Staaten geführt hat, in dieser Region einbringen wollen, dann brauchen wir mehr europäische Ressourcen, mehr europäische Fähigkeiten und die Bereitschaft, europäische Ressourcen und Fähigkeiten in der Region einzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Unsere Priorität muss es sein, die Terrororganisation „Islamischer Staat“ politisch und militärisch zu bekämpfen. Das ist die überragende Priorität. Daher müssen wir Dinge, die wir sehen, auch aussprechen. Wir sehen – wir haben vor wenigen Wochen ein entsprechendes Mandat beschlossen –, dass sich der „Islamische Staat“ in Libyen ausbreitet, in einem Staat, der gar kein Staat ist, weil es dort keine staatliche Autorität, keine Ordnungsmacht gibt. Der „Islamische Staat“ geht in dieses Vakuum hinein: Auf Hunderten Kilometern entlang der Küste wird Menschenhandel betrieben und werden Angriffe gegen Ölfirmen mit schwerem Gerät verübt. Wir müssen dieser Gefahr auch dort entgegentreten. Wir können uns nicht damit begnügen, den „Islamischen Staat“ im Irak und in Syrien zu bekämpfen. Wir müssen den Kampf der internationalen Gemeinschaft auf Libyen ausweiten. Diese Bemühungen müssen beginnen. Das auszusprechen und darüber nachzudenken, wie das geschehen kann, ist der Bundesregierung übrigens nicht vorzuwerfen. Ferner müssen wir unsere Verbündeten, unsere Partner für unsere Priorität gewinnen. Die Priorität ist, den „Islamischen Staat“ zu bekämpfen. Ich will heute wegen des Anschlages gestern in Istanbul nicht auf die Türkei eingehen, sondern es dabei bewenden lassen, zu sagen, dass wir die Türkei für unsere Prioritätensetzung gewinnen müssen, wenn wir erfolgreich sein wollen. Das muss auch öffentlich ausgesprochen werden dürfen. Ich möchte abschließend in aller Kürze eine dritte Anmerkung machen, und zwar zum Umgang mit unseren Partnern. Ich will diese Debatte etwas ablösen von der Frage des Festivals und über Saudi-Arabien sprechen. Worum geht es bei Saudi-Arabien? Erstens wissen wir: Wenn das System zusammenbrechen würde, wäre das eine Horrorvorstellung für die Region und für die Sicherheit in Europa. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Zweitens müssen wir lernen, zu verstehen, dass Saudi-Arabien sich von innen und von außen bedroht fühlt. Jetzt kommt das eigentliche Thema. Die eigentliche Frage ist nicht, ob die Partnerschaft mit Saudi-Arabien aufgegeben werden muss. Die eigentliche Frage ist auch nicht, ob Herr Steinmeier reisen soll oder nicht reisen soll. Kein Mensch sagt, dass er nicht reisen oder nicht reden soll. Die eigentlichen Fragen lauten: Wie gehen wir mit schwerwiegenden Fehlern um, die die saudi-arabische Politik seit einem Jahr unter der neuen Führung macht, die auch unsere Interessen berühren, indem nämlich versucht wird, der inneren Gefährdung durch äußere Polarisierung zu begegnen? Wie gehen wir mit dem Vernichtungskrieg im Jemen um, den Saudi-Arabien nicht begonnen hat, der aber nicht zu gewinnen ist, sondern zur Zerstörung des Landes führt, der wirtschaftliche, finanzielle und politische Kosten verursacht? Wie gehen wir damit um, wenn Massenhinrichtungen, die stattgefunden haben, die an sich schon ein fundamentaler Verstoß gegen unsere Vorstellung von Menschenwürde sind, als politisches Instrument eingesetzt werden? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Röttgen. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. – Angesichts dessen lautet die Frage nicht, ob es richtig ist, zu reden, sondern die Frage lautet, ob es richtig ist, zu schweigen. (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Das dürfen wir nicht. Schweigen ist nicht deshalb nicht richtig, weil wir dadurch mehr oder weniger Einfluss auf Saudi-Arabien haben. Vielmehr bin ich – das ist meine letzte Anmerkung – davon überzeugt, dass es, weil die außenpolitischen Debatten so gravierend werden, für uns innenpolitisch notwendig ist, dass unsere Bürgerinnen und Bürger bei den schwierigen Entscheidungen, die wir getroffen haben und treffen werden, unsere Politik nachvollziehen können. Dafür benötigt sie ein Mindestmaß an Konsistenz, an Glaubwürdigkeit und Plausibilität sowie eine Vermeidung von Doppelstandards. Der IS setzt genau dieses Instrument ein. Das führt Sie zur Diffamierung, dass der IS und Saudi-Arabien gleichzusetzen sind. Das ist eine Diffamierung. Diese Diffamierung dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir müssen ihr dadurch begegnen, dass wir auch offen Kritik an unseren Partnern üben, ohne die Partnerschaft selbst infrage zu stellen. Das ist meine Position zu diesem Thema. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich darf vielleicht noch einmal daran erinnern, dass in der Aktuellen Stunde die Redezeit von fünf Minuten nicht überschritten werden soll. Fünf ist immer noch fünf, auch wenn dies eine emotionale Debatte ist und man für eine Überziehung der Redezeit sicherlich Verständnis hat. Frau Kollegin Dr. Ute Finckh-Krämer für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Ich als Mathematikerin werde mein Bestes tun, um die Redezeit von fünf Minuten einzuhalten. Ich möchte über das reden, was in Bezug auf Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der Region Naher und Mittlerer Osten notwendig ist. Ich möchte auf diejenigen hinweisen, die heute noch gar nicht genannt wurden, nämlich die vielen Organisationen, die sich im Bereich der Menschenrechte oder im Bereich der humanitären Hilfe als Kritiker in unserer Region, aber eben auch in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens engagieren. Dazu gehören im Bereich der humanitären Hilfe der Koordinierungsausschuss und die darin zusammengeschlossenen Organisationen, unterstützt vom Auswärtigen Amt. Im Menschenrechtsbereich haben wir Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch. Amnesty International stand das letzte Mal am vergangenen Freitag vor der saudischen Botschaft und hat mit 100 Demonstrantinnen und Demonstranten gegen die Todesurteile und gegen die schweren Strafen für Regimegegner oder kritische Blogger wie Raif Badawi und Walid Abu al-Chair demonstriert. Das ist gut und wichtig. Das ist auch Teil unserer Kultur, die wir gegenüber Saudi-Arabien oder auch gegenüber dem Iran darstellen. Ich möchte an dieser Stelle auch unserem Beauftragten für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, danken, der in seiner Doppelfunktion als Abgeordneter und als Menschenrechtsbeauftragter im Auswärtigen Amt die schwierige Aufgabe hat, Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu kritisieren, wohl wissend, dass er damit manchmal andere Schwerpunkte setzen muss als der Außenminister. Wir haben in beiden Bereichen das Gefühl, dass wir statt einer Best Practice, die von Land zu Land weitergegeben wird, eher eine Worst Practice haben. Das gilt in Bezug auf die Todesstrafe für politische Gegner unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung. Das gilt auch da, wo die Verletzung religiöser Vorschriften mit drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe geahndet wird. Wir haben eine Weitergabe von Worst Practice zwischen Ländern wie dem Iran, Pakistan und Saudi-Arabien auch da, wo es um Hinrichtungen von zur Tatzeit Minderjährigen geht. Es ist manchmal eine schwere Aufgabe, dann Menschenrechtspolitik zu machen. Heike Hänsel, die Frage, ob man an die Türkei 3 Milliarden Euro für die dort lebenden 2 Millionen Flüchtlinge gibt, sollten wir von der Frage des türkischen Regimes trennen. Solange wir sicherstellen können, dass die humanitäre Hilfe dort nach den Prinzipien der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Menschlichkeit und der Neutralität vergeben wird, so lange kann und muss es egal sein, was im Augenblick mit dem Regime passiert. Das müssen wir in der Tat prüfen und kontrollieren. Ich glaube, das können wir auch. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Die kurdischen Regionen kriegen nichts!) – Die Frage, was in welche Regionen geht, ist eine der Fragen, die man dann wieder in diplomatischen Gesprächen klären muss. Wir wissen zum Beispiel, dass in Syrien – auch hier kam von Ihrer Fraktion immer wieder der Vorwurf, dass nicht alle Regionen gleichermaßen bedacht werden – über verschiedene Partnerorganisationen tatsächlich verschiedene Regionen erreicht wurden. Ich denke, das kann die EU auch in Bezug auf die Türkei schaffen. Ich möchte noch auf den Jemen hinweisen. Herr Röttgen sprach gerade – ich habe es nicht mehr genau in Erinnerung – von einem Krieg, der nicht gewonnen werden kann. Im Jemen gibt es eine noch größere humanitäre Katastrophe als in Syrien. Wir nehmen sie aber nicht so sehr wahr, weil kaum Nachrichten nach außen dringen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja!) Aber auch das ist etwas, was wir in Gesprächen anführen müssen. Denn diese humanitäre Katastrophe – das ist das Absurde – trifft nicht nur die Minderheit, die diesen Bürgerkrieg mit in Gang gesetzt hat, sondern auch die Bevölkerungsmehrheit, die angeblich von dem Präsidenten, der Saudi-Arabien zu Hilfe gerufen hat, vertreten werden soll. Das ist ein weiterer Punkt, bei dem wir uns einsetzen müssen. Danke. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Elisabeth Motschmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Gestern Istanbul, vorgestern Bagdad, Homs, Aleppo, Tikrit, die Hungerstadt Madaja – es gibt viele Orte, die wir inzwischen verbinden mit islamistischem Terror, mit Tod und Schrecken, mit Menschenrechtsverletzungen, mit Flucht und Vertreibung, mit Köpfung, mit Vergewaltigung, mit unendlichem Leid. Diese Orte haben sich in unsere Erinnerung fast eingebrannt. Aber was ist mit den Menschen? Es sind zu viele; wir kennen ihre Namen nicht. Aber wir denken an sie, heute natürlich ganz besonders an die Opfer gestern in Istanbul. Wenn wir von dramatischen Menschenrechtsverletzungen im Nahen und Mittleren Osten sprechen, gehört Saudi-Arabien selbstverständlich dazu; das will ich hier ausdrücklich sagen. Die Vorgänge, zu denen es dort kürzlich gekommen ist, nämlich die Hinrichtung von 47 Menschen, unter ihnen ein schiitischer Geistlicher, und – ganz aktuell – die gestrige Festnahme von Samar Badawi, der Schwester des Bloggers, der schon eine Strafe bekommen hat, die überdimensional und durch nichts zu rechtfertigen ist, sind mit Blick auf die Stabilisierung und den Friedensprozess in dieser Region herbe Rückschläge; das wissen wir. Darüber hinaus wird die Region durch die unterschiedlichsten Interessenlagen destabilisiert. Es geht um territoriale Interessen, geostrategische Interessen der Großmächte, religiöse Interessen der verschiedenen islamischen Strömungen, wirtschaftliche Interessen oder auch nur um den Machterhalt eines Königshauses. Wenn wir zur Stabilisierung und Befriedung der Region beitragen wollen – und das muss ja das Ziel aller Politik sein –, dann müssen wir selbstverständlich alle Maßnahmen und Antworten, die wir geben, immer wieder von Neuem überprüfen und uns fragen, ob sie richtig und angemessen sind. Die Bundesrepublik agiert im Rahmen der Völkergemeinschaft auf drei Ebenen: erstens mit politischen Verhandlungen, zweitens mit militärischen Interventionen und drittens mit humanitärer Hilfe. Alle drei Ebenen gehören zusammen. Die politischen Verhandlungen sind notwendig. Wir setzen unsere Hoffnungen auf den Wiener Prozess, weil dort alle, die an diesem schrecklichen Krieg beteiligt sind, an einem Tisch sitzen. Auch die Gespräche der Bundeskanzlerin mit der Türkei und in der Türkei sind natürlich wichtig und richtig, weil es um die Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in den Lagern geht. Ohne die Türkei können wir nichts machen. Allerdings wissen wir alle, mit wem wir es da zu tun haben. Schließlich ist hier auch die Reise des Außenministers zu einem Kulturfestival anzusprechen. Ich sage ganz ausdrücklich: Natürlich ist diese Reise richtig. Ich war in Bremen viele Jahre Staatsrätin für Kultur, habe Austauschprojekte und Festivals in unterschiedlichen Ländern mitorganisiert und mitgestaltet und weiß, dass Kultur Türen öffnet und auch Brücken baut. Insofern muss man eine solche Gelegenheit natürlich nutzen. Herr Gehrcke, all dies zusammen ist vernünftige Außenpolitik, und es ist eben auch ernsthafte Außenpolitik, Frau Hänsel; Sie haben das ja angemahnt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sie wissen doch selber, dass es nicht so ist!) Ich sage aber auch ausdrücklich: Die militärischen Maßnahmen sind leider auch notwendig. Wir unterstützen diesen Prozess, indem wir die Peschmerga ausbilden, aufklären, die Luftbetankung in Syrien durchführen – Herr Gehrcke, das ist wichtig, auch wenn Sie es nicht verstehen – (Beifall des Abg. Florian Hahn [CDU/CSU]) und Schutz durch die Entsendung unserer Fregatte gewährleisten. Das sind wichtige Punkte. Frau Wagenknecht ist jetzt nicht mehr hier. Sie hat in einem dpa-Interview etwas Schlimmes gesagt, und ich will das hier noch einmal wiederholen, damit uns das allen deutlich wird. Sie hat gesagt: Natürlich ist es kein geringeres Verbrechen, unschuldige Zivilisten in Syrien mit Bomben zu ermorden, als in Pariser Restaurants und Konzerthäusern um sich zu schießen. Das eine ist individueller, das andere staatlich verantworteter Terror. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Gut, dass Sie das noch einmal zitieren!) Das ist eine unglaubliche Äußerung von Frau Wagenknecht. Das, was unsere Soldaten tun, ist kein staatlich verordneter Terror. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schicken unsere Soldaten doch nicht in Terroreinsätze. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Was ist mit den Menschen, die dort sterben?) Wir setzen daher auf den angesprochenen Dreiklang und diese unterschiedlichen Maßnahmen. Ich kann hier nur auch noch einmal die humanitäre Hilfe als dritten Pfeiler unserer Politik benennen. Sie ist natürlich auch wichtig. Die Menschen fliehen, weil sie keine Existenzgrundlage mehr haben und weil es in den Flüchtlingslagern keine Überlebenschance und Perspektive gibt. Deshalb macht man sich auf die Flucht. Ich würde es genauso tun. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin. Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Ich weiß, ich muss aufhören. Ich tue das aber sehr ungern, weil alle Männer sechs Minuten geredet haben. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Die haben Sie jetzt schon überschritten, Frau Kollegin. (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Okay. – Dann sage ich am Ende nur Folgendes: – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie können aber nicht noch weit ausholen. Kommen Sie jetzt bitte zum letzten Satz. Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): – Wir werden nicht nur an dem gemessen, was wir tun, sondern auch an dem, was wir versäumen. Darüber sollten Sie, die Linken, bitte einmal nachdenken. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sie auch!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Zur Ehrenrettung der Männer muss ich einmal sagen, dass die meisten Männer heute ihre Redezeit sogar unterschritten haben. Der letzte Redner, der das jetzt vorbildlich machen kann, ist der Kollege Alexander Radwan für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Alexander Radwan (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Ich werde versuchen, dem nachzukommen. – Wir führen jetzt eine Debatte unter der Überschrift „Aktuelle Lage im Nahen und Mittleren Osten“, und zumindest teilweise debattieren wir schwerpunktmäßig darüber, ob unser Außenminister zu einem Kulturfestival fahren soll oder nicht. Ich würde der Erste sein, der ihn dazu auffordert, das nicht zu tun, wenn ich der festen Überzeugung wäre, dass die Situation in dieser Region dadurch besser würde. Meine Damen und Herren, indem wir Außenpolitik unter innenpolitischen Aspekten betreiben, tun wir hier teilweise das, was wir in diesen Ländern zutiefst verurteilen und schlimm finden. Wir sollten Außenpolitik in diesem Hohen Hause so betreiben, dass wir versuchen, diese Region zu verstehen. Mit großer Euphorie sind wir dem Arabischen Frühling begegnet, Frau Brantner. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollten kommen. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Facebook-Generation!) Jetzt haben wir aber die Konflikte in der Türkei, in Syrien, im Irak, im Iran, in Libyen, im Jemen und in Saudi-Arabien. In dieser Zeit ist die Region instabiler geworden, nicht stabiler. Heute hatten wir im Auswärtigen Ausschuss – diejenigen, die dabei waren, können sich sicher daran erinnern – eine Diskussion über die Frage, ob Saudi-Arabien ein Stabilitätsfaktor bzw. Stabilitätsanker ist. Es gab viele Wortmeldungen zur Frage: Ist Saudi-Arabien in dieser Region ein strategischer Partner oder nicht? (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Da liegt das Problem!) Ich habe gerade Libyen, den Irak, den Iran und die Türkei erwähnt und frage mich, was denn passiert – Herr Nouripour hat die innenpolitische Situation Saudi-Arabiens und die fragile Situation des Königshauses eindrucksvoll dargestellt –, wenn Saudi-Arabien jetzt wegbricht. Glaubt denn irgendeiner in diesem Hohen Hause, dass dann die Welt dort unten besser bzw. stabiler wird? Oder werden dann die Probleme nicht noch größer? (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Bei Syrien haben Sie einen Regime Change gewollt!) Jetzt müssen wir schauen, dass wir mit dem dort Möglichen entsprechend Politik machen. Man kann immer wunderbar auf den anderen zeigen. Die Situation ist aber schwieriger geworden, was auch Folgen für Deutschland und Europa haben wird. Es wurde erwähnt, dass der ägyptische Außenminister hier zu Gast ist. Ich habe ihn gestern Abend gefragt, wie er denn die Situation in Bezug auf Saudi-Arabien einschätzt. Ich habe vor einiger Zeit mit dem Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate gesprochen. Das ist keine bilaterale Angelegenheit zwischen Saudi-Arabien und Deutschland. Hier geht es um arabische Solidarität in dieser Region. Wenn wir darüber nachdenken, was passiert ist oder nicht passiert ist, komme ich nach allen Diskussionen zu dem Ergebnis, dass das Atomabkommen mit dem Iran natürlich eine Herausforderung ist. Wir sollten es dennoch machen, weil es Chancen bietet. Mich überraschen aber diejenigen, die über das überrascht sind, was jetzt in den Golfstaaten passiert. Denn das hatte sich angekündigt. Wir sind dabei, die arabischen Länder in diesem Prozess zu verlieren. Wir brauchen aber die Türkei, Saudi-Arabien und den Iran, um überhaupt Lösungen zu finden. Es kann nichts Schlimmeres passieren, als diese Länder in diesem Prozess zu verlieren. Jedem hier fällt etwas ein, was dort zu kritisieren wäre. Wir sollten aber nicht argumentieren nach dem Motto: Die einen sind für Menschenrechte und die anderen nicht. Vielmehr stellt sich die Frage, wie wir die Beteiligten erreichen und ein wenig mehr Stabilität in diese Region bringen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Brantner, damit bin ich bei dem Thema, das Sie angesprochen haben. Richtig, der ägyptische Außenminister ist hier in Berlin. Und ich bin froh, dass er hier ist. Das ist wichtig, weil Ägypten noch ein Faktor werden könnte. Wenn wir über Saudi-Arabien nachdenken, müssen wir auch berücksichtigen, dass dieses Land zurzeit den Libanon, Jordanien, Palästina und Ägypten finanziert. Das alles wissen Sie. Wenn sich Saudi-Arabien zurückzieht, dann wird die Welt da unten nicht besser. Wir müssen alles unternehmen, damit die Menschen in dieser Region eine Perspektive bekommen und wieder ein Stück weit hoffen können. Deshalb spreche ich mit dem ägyptischen Außenminister. Darum werde ich auch wieder nach Ägypten reisen und versuchen, den Menschen mit Hilfe aus Deutschland ein Stück weit eine Perspektive zu geben. Wenn wir dort einen Schritt weiterkommen wollen, dann geht das nur mit Reiseaktivitäten und im Dialog miteinander. Danach können wir über die nächsten Schritte reden. Es geht aber nicht durch Abbruch von Beziehungen, wie hier durch den „Außenminister der Linken“ argumentiert wird. Und wenn Fischer so gehandelt hätte, wie hier angemahnt wird, hätte er höchstens innerhalb Deutschlands reisen dürfen. Besten Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir nicht nur am Ende der Aktuellen Stunde angekommen, sondern auch unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 14. Januar 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen (Schluss: 17.39 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 13.01.2016 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13.01.2016 Daldrup, Bernhard SPD 13.01.2016 Dittmar, Sabine SPD 13.01.2016 Gottschalck, Ulrike SPD 13.01.2016 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 13.01.2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 13.01.2016 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13.01.2016 Heck, Dr. Stefan CDU/CSU 13.01.2016 Heinrich, Gabriela SPD 13.01.2016 Jantz, Christina SPD 13.01.2016 Kapschack, Ralf SPD 13.01.2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13.01.2016 Maizière, Dr. Thomas de CDU/CSU 13.01.2016 Nahles, Andrea SPD 13.01.2016 Nietan, Dietmar SPD 13.01.2016 Post (Minden), Achim SPD 13.01.2016 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 13.01.2016 Röring, Johannes CDU/CSU 13.01.2016 Sitte, Dr. Petra DIE LINKE 13.01.2016 Spinrath, Norbert SPD 13.01.2016 Uhl, Dr. Hans-Peter CDU/CSU 13.01.2016 Veit, Rüdiger SPD 13.01.2016 Wicklein, Andrea SPD 13.01.2016 Anlage 2 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 3): Wie schätzt die Bundesregierung die Annullierung der Regionalwahlergebnisse und die daraus resultierende andauernde politische Krise in der tansanischen Region Sansibar ein? Die Lage auf Sansibar bleibt angespannt, seit die dortige Wahlbehörde die Regionalwahlen vom 25. Oktober 2015 für ungültig erklärt hat. Die Opposition hatte zuvor einseitig ihren Wahlsieg erklärt. Wahlbeobachter der Europäischen Union und der Afrikanischen Union hatten den Wahlverlauf für ordnungsgemäß erklärt – auch Vertreter der Deutschen Botschaft hatten teilgenommen. Die Bundesregierung sieht eine Lösung allein im Dialog über eine einvernehmliche Einigung. Daher ist es besonders bedauerlich, dass Oppositionsführer Seif Hamad sich vorgestern gezwungen sah, den bisherigen Dialog für gescheitert zu erklären. Die Regierungspartei in Tansania und auf Sansibar, CCM, vertritt weiterhin die Haltung, Neuwahlen müssten abgehalten werden; diese sind aber bisher nicht angesetzt worden. Die Opposition hat angekündigt, eventuelle Neuwahlen boykottieren zu wollen. Die Bundesregierung ist daher besorgt, dass Neuwahlen zu öffentlichen Protesten der Opposition und gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften führen könnten. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der EU und anderen befreundeten Staaten für eine einvernehmliche Lösung der aktuellen Krise ein und fordert alle Parteien auf, den Dialog fortzusetzen und den begonnenen Wahlprozess ordnungsgemäß zu Ende zu führen, also die Stimmen vom 25. Oktober 2015 vollständig auszuzählen und das Ergebnis bekannt zu machen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 4): Mit welchen konkreten Konsequenzen gegenüber Saudi-Arabien hat die Bundesregierung auf die Hinrichtung von 47 Menschen in Saudi-Arabien reagiert? Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat umgehend nach Bekanntwerden der Hinrichtungen diese öffentlich als abstoßend verurteilt. Die Bundesregierung hat klar Stellung genommen: Sie lehnt diese unmenschliche Form der Bestrafung unter allen Umständen ab und tritt weltweit für ihre Abschaffung ein, auch gegenüber Saudi-Arabien. Besonders bedenklich ist es, wenn wie im Fall von Nimr al-Nimr die Todesstrafe nicht wegen schwerer Gewalttaten verhängt wird. Sein Tod hat absehbar dazu geführt, dass sich die Spannungen zwischen Schiiten und Sunniten verstärkt haben. Bundesaußenminister Dr. Steinmeier hat die Ablehnung der Todesstrafe in einem Telefonat Anfang letzter Woche gegenüber dem saudischen Außenminister zum wiederholten Male unterstrichen und Saudi-Arabien dazu aufgerufen, alles dafür zu tun, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation im Südosten der Türkei, der sich zu einem immer größeren Krisengebiet entwickelt, bzw. welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Rüstungsexporte und der militärischen Zusammenarbeit mit der Türkei (www.welt.de/politik/ausland/article150590886/Schuesse-und-Traenengas-sind-hier-Alltag.html)? Die Bundesregierung verfolgt die Berichte über zunehmende, auch zivile Opfer im Südosten der Türkei mit großer Sorge. Um eine weitere Ausdehnung des Konflikts zu vermeiden, muss die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ihre terroristische Gewalt unverzüglich einstellen. Wir haben der türkischen Seite wiederholt unsere Überzeugung vermittelt, dass es zwar legitim ist, gegen Terrorbedrohung im eigenen Lande vorzugehen, dies aber maßvoll und verhältnismäßig geschehen muss. Um die gesamte Region nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, muss die Eskalationsspirale unverzüglich durchbrochen werden. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Exportgenehmigungen im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen im Einzelfall eine Beschränkung geboten ist. Die Bundesregierung wird diese Grundsätze auch in weiteren Entscheidungen zugrunde legen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 6): Wie viele Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse zur Beschäftigung für Staatsangehörige der Westbalkanländer (vergleiche § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung) wurden bislang erteilt (bitte auch nach Visastellen und Staatsangehörigkeiten differenziert darstellen), und mit welchen Zahlen rechnet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen mit der Neuregelung für das Jahr 2016 bzw. für die Gesamtgeltungsdauer der Regelung bis 2020? Die Frage betrifft die Visumerteilung auf Grundlage des § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung. Diese für die Staatsangehörigen der Westbalkanländer geltende Regelung ist erst seit Jahresanfang in Kraft. Die bislang zu diesem Verfahren vorliegenden Zahlen sind daher noch wenig aussagekräftig. Dies gilt umso mehr vor dem saisonalen Hintergrund des orthodoxen Weihnachts- und Neujahrsfestes. Darüber hinaus sind potenzielle Antragsteller bzw. deutsche Arbeitgeber gehalten, noch vor der Visumbeantragung an der Auslandsvertretung erforderliche Zustimmungen deutscher Behörden (Bundesagentur für Arbeit/Ausländerbehörden) einzuholen. Das könnte zusätzlich zu Verzögerungen führen. Die Bundesregierung registriert bislang zahlreiche Anfragen zu dem Verfahren nach § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung. Bis einschließlich 8. Januar 2016 wurden an den sechs Auslandsvertretungen Belgrad, Skopje, Podgorica, Pristina, Tirana und Sarajewo insgesamt 69 Visa nach § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt. Diese Anzahl verteilt sich auf die einzelnen Auslandsvertretungen wie folgt: Belgrad: 1 Skopje: 33 Podgorica: 3 Pristina: 0 Tirana: 5 Sarajewo: 27 Eine statistische Erfassung nach Staatsangehörigkeit findet dabei nicht statt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen die Ausländerbehörden Aufenthaltserlaubnisse nach § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt haben, da eine statistische Erfassung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Es ist davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen Visa nach § 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung erteilt wurden, von den Ausländerbehörden auch Aufenthaltserlaubnisse an diese Personen erteilt werden. Zur zweiten Teilfrage: Genaue Prognosen lassen sich zu diesem frühen Zeitpunkt auf Grundlage des bisherigen, stark saisonal beeinflussten Antragsaufkommens noch nicht treffen. Die bisherigen Terminanfragen waren mit Ausnahme von Sarajewo und Pristina überschaubar, eine Zunahme der Anfragen scheint jedoch wahrscheinlich. Anlage 6 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 7): Welche Vertragsverletzungsverfahren oder Pilotverfahren sind derzeit im Bereich der Innenpolitik (inklusive Asyl, Migration, Grenzkontrollen, Visaerteilung, EWG-Türkei-Assoziationsrecht usw.) gegen Deutschland anhängig (bitte auflisten: genauer Inhalt, Rechtsgrundlagen, Datum der Einleitung, den Stand des jeweiligen Verfahrens usw.), und wie ist jeweils die Position der Bundesregierung hierzu (wie begründet sie monierte Praktiken, Vorschriften oder Umsetzungsmängel gegebenenfalls)? Gegen die Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 16 Vertragsverletzungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) anhängig. Im Einzelnen sind dies die folgenden Verfahren: 1. VVV 2014/2128 wegen Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 (B 3) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 28.05.2015 Art des Beschlusses: Klage 2. VVV 2014/4109 wegen Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (B 3) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 06.07.2015 Art des Beschlusses: Mit Gründen versehene Stellungnahme 3. VVV 2014/4130 wegen Schengener Grenzkodex (B 1) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 16.10.2014 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 4. VVV 2011/2086 wegen Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (M I 1) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 21.06.2012 Art des Beschlusses: Mit Gründen versehene Stellungnahme 5. VVV 2014/2192 wegen Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (M I 3) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 16.10.2014 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 6. VVV 2015/0386 wegen Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (M I 4) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 23.09.2015 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 7. VVV 2015/0387 wegen Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (M I 4) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 23.09.2015 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 8. VVV 2015/4005 wegen Assoziierungsabkommen EWG – Türkei vom 12. September 1963, Zusatzprotokoll vom 23. November 1970 und Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation 19. September 1980 (M I 3) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 26.03.2015 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 9. VVV 2012/2198 wegen Richtlinie 2007/23/EG des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (PyrotechnikRL) (KM 5) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 26.02.2015 Art des Beschlusses: Klage 10. VVV 2015/0178 wegen Richtlinie 2014/58/EU Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen (KM 5) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 28.05.2015 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 11. VVV 2015/0266 wegen Richtlinie 2013/29/EU Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) (KM 5) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 22.07.2015 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 12. VVV 2013/4324 wegen Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie) (D 2) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 26.02.2015 Art des Beschlusses: Mit Gründen versehene Stellungnahme 13. VVV 2003/4820 wegen Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (V II 4) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 06.04.2011 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 14. VVV 2006/4735 wegen Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, hier: Kleinunternehmen (V II 4) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 07.05.2010 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 15. VVV 2013/065 wegen Richtlinie 2011/51/EU vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs (M I 3) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 24.07.2013 Art des Beschlusses: Mahnschreiben 16. VVV 2003/0265 wegen Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, hier: Ausländerzentralregister (AZR) (M I 6) Datum des letzten KOM-Beschlusses: 27.06.2007 Art des Beschlusses: Mit Gründen versehene Stellungnahme Die Verfahren werden jeweils mit einem konkreten Betreff auch auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter „Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren“ veröffentlicht. Dort können Sie auch die jeweils aktuellen Verfahrensstände erkennen, die zeitnah nach den Kommissionsbeschlüssen aktualisiert werden. Der Internetlink für die Seite lautet: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/?lang_code=de Rechtsgrundlage für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission ist jeweils Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Auch außerhalb solcher formalen Verfahren steht die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission in einem fortlaufenden Dialog über zahlreiche politische und rechtliche Fragen aus allen Bereichen der Europapolitik, einschließlich der Innenpolitik, unter anderem auch im Rahmen von EU-Pilotverfahren. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 10): Warum nutzt die Bundesregierung den Entwurf für das Datenaustauschverbesserungsgesetz nicht auch dazu, die zuständigen Behörden behinderungsspezifische Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, etwa bei der Unterbringung oder der medizinischen und therapeutischen Versorgung (zum Beispiel Hilfsmittel wie Rollstühle usw.), bereits beim ersten Kontakt erfragen zu lassen? Mit dem Entwurf eines Datenaustauschverbesserungsgesetzes soll der gemeinsame Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 24. September 2015 zur weiteren Digitalisierung des Asylverfahrens in einem ersten Schritt umgesetzt werden. Angesichts des hohen Aufkommens an Asylsuchenden sollen zunächst wesentlich früher als bisher und zur Vermeidung von Doppelerfassungen die Grundpersonalien, die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdrücke und Angaben zum Herkunftsland in einem allen beteiligten Behörden zugänglichen Kerndatensystem erfasst werden. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt durch Gesetzesänderungen die Erhebung weiterer bestimmter Daten zugelassen werden kann; doch bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, detailliertere Angaben zu Behinderungen einer Person und ihren behinderungsspezifischen Bedarfen in dieses Kerndatensystem einzustellen. Unabhängig davon reichen für die Einstufung als schutzbedürftige Person und das Vorhandensein besonderer Bedürfnisse im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie nicht die eigenen Angaben der Betroffenen aus: Vielmehr obliegt die entsprechende Beurteilung den zur Identifizierung von schutzbedürftigen Personen zuständigen Stellen, die zudem mit den zur Registrierung befugten Stellen (also Bundespolizei als Grenzbehörde, Landespolizeien, Erstaufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) nicht immer deckungsgleich sind. Anlage 8 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 11): Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich Überlegungen der dänischen Regierung, auch deutsche Transportunternehmen bei Personenkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze in die Pflicht zu nehmen und Ausweise sowie Visapapiere von Reisenden auf dem Weg nach Dänemark kontrollieren zu lassen, und was hat die Bundesregierung konkret auf ein diesbezügliches Schreiben des dänischen Verkehrsministers vom 18. Dezember 2015 geantwortet? Das dänische Parlament hat am 11. Dezember 2015 das Gesetz Nummer 74 der Parlamentsperiode 15/16 – Änderungsgesetz des Ausländergesetzes (Haftung von Transportunternehmen in Verbindung mit vorübergehender Grenzkontrolle an inneren Schengengrenzen) – angenommen. Bisher hat Dänemark von der dort vorgesehenen Möglichkeit, auch deutsche Beförderungsunternehmen für Personenkontrollen in die Pflicht zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht. Eine Bewertung hypothetischer Szenarien ist nicht Gegenstand des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Der deutsche Innenminister steht aber in ständigem Kontakt mit seiner Amtskollegin zu diesem Fragenkreis. Die Schreiben des dänischen Verkehrsministers an den deutschen Verkehrsminister wurde noch nicht beantwortet. Anlage 9 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 12): Aufgrund welcher Veranlassung ist der vom 7. Januar 2016 bei Spiegel Online (www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-das-steht-im-internen-polizeibericht-zur-silvesternacht-a-1070837.html) zusammengefasste Bericht eines Bundespolizisten zu den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht verfasst worden, und wie bewertet die Bundesregierung die Klage des Schreibers über zu wenig Personal und Schwächen bei der Ausrüstung bei der Bundespolizei? Bei der Bundespolizei werden grundsätzlich im Nachgang zu polizeilichen Einsätzen interne Einsatzerfahrungsberichte verfasst. Der in der Fragestellung angesprochene Bericht entspricht daher der polizeilichen Praxis. Die Stärke der zuständigen Bundespolizeiinspektion Köln in der Silvesternacht entsprach mit 67 Polizeibeamten den vorliegenden allgemeinen Lageerkenntnissen. Die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln waren nach den bisherigen Erkenntnissen für die Bundespolizei so nicht vorhersehbar. Insofern war es für die Bundespolizei nicht möglich, sich auf diese Ereignisse, zum Beispiel auch mit mehr technischer Ausstattung zur Ausleuchtung des Bahnhofvorplatzes, einzustellen. Anlage 10 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 13): Wie bewertet die Bundesregierung die Personalkapazitäten der Bundespolizei in der Silvesternacht in Köln vor dem Hintergrund, dass laut Aussage von Spiegel Online („Interner Polizeibericht zu Kölner Silvesternacht: ‚Es waren einfach zu viele zur gleichen Zeit‘“, erschienen am 7. Januar 2016) Maßnahmen wie die Ingewahrsamnahme „aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich“ gewesen seien? Die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln waren nach den bisherigen Erkenntnissen für die Bundespolizei so nicht vorhersehbar. Die Stärke der zuständigen Bundespolizeiinspektion Köln in der Silvesternacht entsprach mit 67 Polizeibeamten den vorliegenden allgemeinen Lageerkenntnissen. Neben Beamten der Bundespolizei Köln war auch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) vor Ort. Ein konzentriertes Vorgehen der Bundespolizei gegen diese Personen, um Tatverdächtige zu stellen, festzunehmen und der Strafverfolgung zuzuführen, war angesichts der Vielzahl paralleler Einsatzanlässe praktisch nicht möglich. Die Bundespolizei hat daher dem Schutz von Frauen gegen weitere sexuelle Übergriffe den Vorzug eingeräumt und Maßnahmen der Strafverfolgung zeitweise zurückgestellt. Gleichwohl gelang es der Bundespolizei in insgesamt 29 Fällen, Tatverdächtige vorläufig festzunehmen und deren Identitäten festzustellen. Anlage 11 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 16): Warum ist es dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, anscheinend nicht bekannt, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Leistungssport die Methode des Höhentrainings in Höhen- bzw. Unterdruckkammern angewendet wird (siehe unter anderem „Sporthochschule Köln ermöglicht Höhentraining auch im Flachland“, Kölner Stadtanzeiger vom 23. Juli 2003), wenn er bei einem Besuch des Bundesleistungszentrums in Kienbaum am 13. Juli 2015 und der dortigen Besichtigung der inzwischen musealen Unterdruckkammer aus Zeiten des DDR-Spitzensports erklärt: „Ich weiß nicht, wo noch auf der Welt Höhentraining versucht wurde. Wahrscheinlich nicht nur in der DDR“ (siehe Kienbaum Journal, November 2015, Seite 5), und welche diesbezüglichen Forschungsprojekte wurden durch den Bund seit dem Jahr 2000 gefördert (bitte jeweilige Forschungsprojekte, Zeitraum, beteiligte Institutionen und bereitgestellte Bundesmittel nennen)? Seien Sie zunächst versichert, dass Herrn Bundesminister Dr. Thomas de Maizière die Sportwissenschaft ein wichtiges Anliegen und eine vertraute Materie ist. Ein Hinweis auf seine Besuche als Bundesminister des Innern beim Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig, dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) in Berlin und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) in Bonn mögen an dieser Stelle genügen. Zu Ihrer Bitte nach Nennung der vom Bund seit dem Jahr 2000 geförderten Forschungsprojekte zum Höhentraining kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wurden für den angefragten Zeitraum 14 Forschungsprojekte zur Thematik „Höhentraining“ gefördert. Da erst ab 2004 ein elektronisches Datenbanksystem im Zusammenhang mit Forschungsförderung eingeführt wurde (profi – Projektförderinformationssystem), lassen sich zu den sechs in den Jahren 2000 bis 2004 geförderten Projekten keine Fördersummen benennen. Eine aussagekräftige Aufstellung samt konkreter Fördersummen ist ausschließlich für die acht ab dem Jahr 2005 geförderten Projekte möglich. Ich kann Ihnen diese Projekte im Einzelnen samt Zeitraum, beteiligte Institutionen und bereitgestellte Mittel nennen, schlage aber vor, eine entsprechende Tabelle zu Protokoll zu geben. Daneben hat das Bundesinstitut für Sportwissenschaft aktuell ein Gutachten zum Thema „Training unter artifizieller Hypoxie“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll eine Darstellungsübersicht des aktuellen Wissens zum Thema „Hypoxietraining“ wiedergeben. Abgabe des endgültigen Gutachtens durch Herrn Professor Dr. Walter Schmidt (Universität Bayreuth, Institut für Sportwissenschaft) ist voraussichtlich Ende Februar 2016. Die bereitgestellten Bundesmittel hierfür belaufen sich auf 3 000 Euro. BISp-Projekte zur Thematik „Höhentraining“ (2005-2016) Lfd. Nr. Beginn Ende Fördersummer Zuwendungsempfänger Projektleiter Thema 1 01.01.2007 31.12.2007 30 000,00 € Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg PD Dr. Birgit Friedmann-Bette Wirksamkeit von Höhentrainingsketten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit im Tiefland bei Langsprinterinnen, Mittel- und Langstreckenläufern/innen 2 01.01.2007 30.04.2008 37 000,00 € Eberhard Karls Universität Tübingen Prof. Dr. med. Andreas Nieß Erfassung von Prädiktoren der individuellen Variabilität der Belastungsreaktion in Hypoxie bei hochtrainierten Radausdauersportlern 3 01.04.2008 30.05.2008 12 965,00 € Deutsche Sporthochschule Köln Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Mester Betreuungsprojekt Höhentraining in Flagstaff (Arizona) mit Spitzenathleten des Deutschen Leichtathletikverbandes 4 01.04.2008 31.10.2008 15 000,00 € Universität Bayreuth Prof. Dr. Walter Schmidt Bestimmung der totalen Hämoglobin-Menge während Höhen- und Flachlandtrainingslagern der Deutschen Nationalmannschaft in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele in Peking 2008 5 01.01.2009 31.12.2009 20 000,00 € Universität Bayreuth Prof. Dr. Walter Schmidt Optimales Timing von Höhentrainingsmaßnahmen im Schwimmsport 6 27.10.2008 31.12.2008 25 378,00 € Deutsche Sporthochschule Köln Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Mester Betreuungsprojekt Höhentrainingslager in Flagstaff (Arizona) des DLV (Mittel- und Langstreckenläufer) 7 15.02.2009 31.05.2009 18 000,00 € Deutsche Sporthochschule Köln Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Mester Betreuungsprojekt Höhentrainingslager des DLV für Mittel- und Langstreckenläufer in Flagstaff (Arizona – USA). 8 27.08.2015 30.11.2015 3 000,00€ Universität Bayreuth Prof. Dr. Walter Schmidt Gutachten „Training unter artifizieller Hypoxie“ BISp-Projekte mit der Thematik „Höhentraining“ (2000-2004 vor Einführung von profi) Beginn Ende Projektleiter Standort Titel 2000 2001 Prof. Dr. Peter Bärtsch Heidelberg Individuelle Eignung für klassisches Höhentraining und Leistungsreduktion in Hypoxie 2000 2000 Prof. Dr. Jürgen-Michael Steinacker Ulm Laktattransport bei akuter Hypoxie und bei Höhentraining 2000 2000 Prof. Dr. Andreas Nieß Tübingen Zelluläre Stressparameter im Ausdauersport – Bedeutung für Belastungstoleranz, Regenerationsverlauf und Immunkompetenz 2001 2002 Prof. Dr. Hans-Herrmann Dickhuth Tübingen Untersuchungen zum Einfluß intermittierter normobarer Hypoxie (Höhenkammer) auf die Erythropoese 2002 2003 Prof. Dr. Norbert Maassen Hannover Die Wirkung intermittierender Hypoxie in Ruhe auf die Ausdauerfähigkeit 2001 2002 Prof. Dr. Jürgen Michael Steinacker Ulm Laktattransport bei akuter Hypoxie und bei Höhentraining Anlage 12 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 19): Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit von Share Deals zu unterbinden, und, wenn nein, warum nicht? Gesellschaftsrechtlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Anteile an Gesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile etc.) grundsätzlich ver- und gekauft werden können. Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erfasst neben der Übertragung eines Grundstücks aufgrund eines Kaufvertrags auch bestimmte Sachverhalte, bei denen Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften übertragen werden. Den entsprechenden Erwerbsvorgängen ist gemeinsam, dass auf 95 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft abgestellt wird. Zivilrechtlich liegt in diesen Fällen keine Grundbesitzübertragung vor. Die 95-Prozent-Regelung stellt daher eine Erweiterung des Grundtatbestandes dar. Ein sogenannter Share Deal, bei dem ein Co-Investor zu mehr als 5 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt wird, ist folglich aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht nicht als missbräuchlich anzusehen. Die Bundesregierung plant deshalb hierzu keine Änderung. Anlage 13 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 20): Welche neueren Details zu Datum und Ort der Entscheidung der „Überbrückungslösung“ einer mit Lenkwaffen oder -bomben bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse für die Bundeswehr, deren Bekanntgabe laut einer Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Dezember 2015 ursprünglich auf Ende 2015 terminiert war, mittlerweile jedoch nur noch vage mit „zeitnah“ umrissen wird (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 des Abgeordneten Andrej Hunko) kann die Bundesregierung nunmehr mitteilen (sofern die Bundesregierung Datum und Ort w eiterhin nicht nennen möchte, bitte konkretisieren, was diesbezüglich unter „zeitnah” verstanden werden soll), und welche Drohnen haben Eingang in die vom Bundesministerium der Verteidigung bereits erstellten, derzeit aber noch zu bewertenden „Lösungskonzepte“ gefunden (bitte die genauen Typen und Ausführungen angeben)? Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 12. Januar 2016 die Auswahlentscheidung im Projekt Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aircraft System „Überbrückungslösung“ zugunsten des israelischen Produkts Heron TP getroffen. Es wurden drei Lösungskonzepte erstellt. Das Lösungskonzept 1 beschreibt das israelische System Heron 1, das Lösungskonzept 2 das amerikanische System Predator B – GUARDIAN EAGLE und das Lösungskonzept 3 das ausgewählte israelische System Heron TP. Anlage 14 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 21): Welche Überlegungen und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die künftige Personal- und Kostenplanung sowie die Rekrutierungsstrategie der Bundeswehr angesichts der steigenden Zahl von Auslandseinsätzen? Das Bundesministerium der Verteidigung berechnet die zu planenden Personalausgaben auf der Grundlage des aktuell gültigen Personalstrukturmodells 185 und des Zielumfangs für das Zivilpersonal. Für die Auslandseinsätze sind die Mandate des Deutschen Bundestages die Planungsgrundlage. Entwicklungen im sicherheitspolitischen Umfeld führen zu neuen Herausforderungen und nachhaltig erhöhten Anforderungen an die Bundeswehr. Dies muss Eingang in die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Streitkräfte und zivilen Bereiche der Bundeswehr finden, um aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufzugreifen und damit einen Beitrag zum kontinuierlichen Modernisierungsprozess der Neuausrichtung zu leisten. Überlegungen hierzu wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Weißbuchs und bei der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigen. Bezüglich der Rekrutierungsstrategie sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, das im August 2014 erlassene Konzept für die Personalgewinnung der Bundeswehr zu verändern. Insgesamt hat sich die Bundeswehr erfolgreich am Arbeitsmarkt positioniert. Mit der Agenda „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ ist sie aus Sicht der Bundesregierung auch für die Zukunft gut aufgestellt. Anlage 15 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 24): Warum lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, schon im Jahr 2016 erste Vorschläge zu präsentieren, die eine Grundlage für ein europäisches Mautsystem für Lkw und Pkw sein können, das die Erhebung von Straßennutzungsgebühren für alle jene EU-Länder einheitlich regelt, die sich für Mautsysteme entschieden haben (Welt Online vom 6. Januar 2016, „Brüssel plant einheitliches europäisches Mautsystem“, www.welt.de/wirtschaft/article150656095/Bruessel-plant-einheitliches-europäisches-Mautsystem.html) ab („Von Deutschland werde es dafür keinerlei Unterstützung geben“, Welt Online vom 6. Januar 2015, www.welt.de/wirtschaft/article150686440/Verkehrsminister-attackiert-Mautplaene-der-EU.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgeschlagene nationale Pkw-Maut? Mit dem europarechtskonformen Gesetzen „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ und dem „Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz“ wird der Systemwechsel von der Steuerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur zur Nutzerfinanzierung vollzogen, ohne dass es zu einer Doppelbelastung der inländischen Fahrzeughalter kommt. Die Bundesregierung lehnt ein europäisches Mautsystem, das Mehrbelastungen für deutsche Kfz-Halter bringt, ab. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, anlässlich der Überlegungen der EU-Kommission Konsequenzen hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe zu ziehen. Anlage 16 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 25): Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchungen durch die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte Untersuchungskommission im Abgasskandal zu rechnen (bitte den genauen Zeitpunkt angeben; sollte ein solcher nicht feststehen, bitte ich um die Benennung eines genauen Zeithorizonts mit Datum, zu dem spätestens mit dem Abschluss der Untersuchungen zu rechnen ist), und welche Fristen und Termine wurden der Untersuchungskommission für die Vorlage von Untersuchungsergebnissen gesetzt? Die Untersuchungen dauern noch an. Anlage 17 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 26): Wann wurden die Messungen zur Nachprüfung von Abgas- und Verbrauchswerten bei Dieselautos abgeschlossen, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation der Volkswagen AG angeordnet hat, und mit welchen Automobilherstellern wurden anschließend Gespräche über die Untersuchungsergebnisse geführt? Die Messungen zur Überprüfung von auf dem deutschen Markt befindlichen Dieselfahrzeugen hinsichtlich ihrer Abgasemissionen sind noch nicht abgeschlossen. Abschließende Gespräche über die Untersuchungsergebnisse werden daher noch nicht geführt. Anlage 18 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 27): Bis wann plant die Bundesregierung die Rechtsverordnung zum Regionalisierungsgesetz zu erlassen, und welcher Verteilerschlüssel für die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel soll dabei zur Anwendung kommen? Es ist das unveränderte Ziel der Bundesregierung, eine von den Ländern einvernehmlich getragene Lösung zu finden. Die von den Ländern bisher übermittelten Vorschläge sind allerdings nicht konsensfähig. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen darüber treffen, wann die Verordnung vorliegen wird und welcher Verteilerschlüssel zugrunde gelegt wird. Anlage 19 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 28): Wird die Bundesregierung eine Sachverständige oder einen Sachverständigen für die geplante internationale Expertengruppe für die Bewertung der Rissbefunde im Kernkraftwerk Beznau entsenden (vergleiche Bericht der Bundesregierung, Ausschussdrucksache 18(16)320), oder hat sie zumindest geplant, dies bei der Schweizer Atomaufsicht ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) anzumelden (wenn nein, bitte erläutern)? Die Bundesregierung wird keine Sachverständige oder keinen Sachverständigen in die geplante internationale Expertengruppe des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) entsenden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte angeboten, einen deutschen Experten zu benennen. ENSI hat es sich jedoch vorbehalten, die Experten für diese Gruppe selbst auszuwählen. Die Mitglieder der Expertenkommission wurden bereits auf der Internetseite des ENSI veröffentlicht. Anlage 20 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 29): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Abschlusstermins der Umweltverträglichkeitsprüfung des US-amerikanischen Departments of Energy im Zusammenhang mit einem eventuell geplanten Export des Jülicher Atommülls aus dem AVR-Reaktor in die USA? Nach aktueller Auskunft der für eine Umsetzung der Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers verantwortlichen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN mbH, ab dem 1. Januar 2016 als Rechtsnachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor, AVR GmbH) ist ein positiver Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend eine Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs aus dem AVR-Reaktor in die USA für Februar 2016 zu erwarten. Bei ihrer Einschätzung stützt sich die JEN GmbH auf Informationen seitens des amerikanischen DOE. Anlage 21 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 30): Inwiefern sind konkrete Verbesserungen in der Menschenrechtslage in Eritrea für die Bundesregierung eine Bedingung für die in der Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 18/7211 erwähnte „eventuelle Kooperation“ mit dem Land in der Entwicklungspolitik? Verbesserungen der Menschenrechtslage werden Bestandteil der entwicklungspolitischen Gespräche sein, die im Rahmen der in der Antwort auf die schriftliche Frage 12/193 von Uwe Kekeritz erwähnten einzurichtenden Arbeitsgruppe geführt werden. Verbesserungen der Menschenrechtslage sind zentral für eine künftige Zusammenarbeit mit Eritrea. Die Bundesregierung wird sich hier eng mit der EU und anderen Mitgliedstaaten abstimmen. Unser gemeinsames Ziel mit der EU ist es, die Menschen vor Ort direkt zu unterstützen und ihre Lebenssituation unmittelbar zu verbessern. Hierzu können beispielsweise berufliche Bildung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen. Anlage 22 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 34): Wann wird die Bundesregierung die von ihr in Aussicht gestellte Analyse bezüglich Überlegungen der netzpolitischen Kompetenzbündelung innerhalb der Bundesregierung und der Gründung einer neuen „Digitalagentur“ vorlegen, und inwieweit werden die entsprechenden Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (siehe unter anderem den Siebten Zwischenbericht und die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Demokratie und Staat” auf Bundestagsdrucksache 17/12290) hierbei berücksichtigt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zum einen in dem Papier „Impulse für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft“ vom September 2015 sowie zum anderen in einem mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 7. Oktober 2015 gemeinsam vorgelegten Maßnahmenprogramm „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ darauf hingewiesen, die Bündelung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in einer Behörde zu prüfen. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Eine hierzu erforderliche Meinungsbildung zwischen den Ressorts hat noch nicht stattgefunden. Es ist allgemein zu betonen, dass die Bundesregierung die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ berücksichtigt. Anlage 23 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 35): Wird die Bundesregierung angesichts des Rekordes beim Stromexport im vergangenen Jahr (vergleiche beispielsweise AFP-Meldung „Studie: Anteil von Ökostrom klettert 2015 auf Rekordhoch – Deutschland exportiert so viel Strom wie nie zuvor“ vom 7. Januar 2016) zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um insbesondere die Stromerzeugung aus alten Braunkohlekraftwerken zu drosseln und so den Ersatz von besonders klimabelastendem Braunkohlestrom durch Strom aus erneuerbaren Energien schneller voranzutreiben, und, wenn nein, warum nicht? Laut Angaben der AG Energiebilanzen e. V. für das Jahr 2015 betrugen die Stromflüsse in das Ausland 83,1 Terawattstunden (TWh) und die Stromflüsse aus dem Ausland 33 TWh. Damit beläuft sich der deutsche Stromaustauschsaldo, das heißt die Differenz zwischen den physikalischen Stromflüssen aus dem Ausland und in das Ausland, auf -50,1 TWh (vgl. www.energie-bilanzen.de). Durch die Liberalisierung der Strommärkte und der Weiterentwicklung des europäischen Strombinnenmarktes nimmt der europäische Stromhandel grundsätzlich zu. Im Jahr 2015 hat die Einführung einer neuen, lastflussbasierten Methode zur Berechnung der verfügbaren Übertragungskapazitäten in der CWE-Region (Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg) eine effizientere Nutzung der Übertragungskapazitäten ermöglicht und den Stromhandel zusätzlich intensiviert. Zudem ist die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Jahr 2015 weiter gestiegen (194,1 TWh gegenüber 162,5 TWh im Jahr 2014). Die Bundesregierung hat ambitionierte Klimaziele für die Zeit bis 2050; die Treibhausgasemissionen sollen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen nationalen Klimaschutzplan 2050 vor, im dem der Handlungsbedarf zum Erreichen des langfristigen Klimaschutzziels für die Zeit nach 2020 verankert werden soll. Zudem soll im Rahmen des Strommarktgesetzes eine Sicherheitsbereitschaft eingeführt werden. Durch die Überführung der Braunkohlekraftwerke in die Sicherheitsbereitschaft und deren anschließende Stilllegung werden Kohlendioxidemissionen in der Größenordnung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020 eingespart. Anlage 24 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7210, Frage 36): Wie viele deutsche Unternehmen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung als Folge der von Deutschland unterstützten EU-Sanktionen gegen Russland bislang Insolvenz anmelden oder befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und welche Wirtschaftsbranchen sind hiervon am stärksten betroffen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. Der Rückgang der deutschen Exporte nach Russland hat bereits vor den Sanktionsmaßnahmen eingesetzt und ist maßgeblich durch die Wirtschaftskrise in Russland bedingt. Die wirtschaftlichen Faktoren, die zur Entstehung einer Insolvenzlage beitragen, werden im Übrigen nicht statistisch erhoben. Anlage 25 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 37): Wann hat die Bundesregierung, wie von Staatssekretär Matthias Machnig am 7. Oktober 2015 auf die schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Klaus Ernst (Bundestagsdrucksache 18/6301) angekündigt, eine Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof bezüglich der Frage, ob das geplante Abkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur ein gemischtes Abkommen ist oder nicht, eingereicht, und welche Positionen bzw. Rechtsauffassung hat die Bundesregierung in dieser Stellungnahme vertreten?  Die Bundesregierung hat am 6. Januar 2016 eine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof in dem Gutachtenverfahren zum Freihandelsabkommen mit Singapur eingereicht. Darüber hat sie den Bundestag am 7. Januar 2016 gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) unterrichtet. In der ausführlichen Stellungnahme vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei dem geplanten Abkommen mit Singapur – anders als die Europäische Kommission meint – um ein gemischtes Abkommen handelt. Denn es betrifft nicht nur Materien, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. Insbesondere sind nicht alle Regelungen von der Kompetenzgrundlage für die Handelspolitik (Artikel 207 AEUV) abgedeckt, wie die Europäische Kommission in ihrem Gutachtenantrag auch selbst eingeräumt hat. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass auch unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgrundlagen keine ausschließliche Unionskompetenz für das Abkommen besteht. Dies gilt namentlich für die Regelungen des Investitionsschutzes bei Portfolio-Investitionen und für den im Abkommen vorgesehenen Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus. Auch in zahlreichen weiteren erfassten Politikfeldern bestehen mitgliedstaatliche Kompetenzen fort. Dies gilt etwa für bestimmte Bereiche der Verkehrspolitik, des Niederlassungsrechts, des Schutzes geistigen Eigentums, des Umweltschutzes und der sozialen Entwicklung sowie für horizontale Regelungen über das Verwaltungsverfahren und über Transparenz. Anlage 26 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 38): Für wie verbraucherfreundlich hält die Bundesregierung die geplante Änderung der Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeräte von heute A+++ bis D auf künftig B bis G, und wieso hat sie sich bei den Beratungen der europäischen Energieminister über die künftige Kennzeichnung nicht für die Einführung einer dynamischen Kennzeichnung eingesetzt (Top-Runner-Ansatz) (vergleiche Stiftung Warentest, Heft 1/2016, Seite 66)? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass mit dem Vorschlag zur Neuskalierung zusammen mit der geplanten Einführung einer Produktdatenbank das Energielabel seinen bisherigen Erfolg in der Zukunft fortsetzen kann. Wir unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission und der luxemburgischen Präsidentschaft, von dem Label A+++ bis D auf das A- bis G-Label zu wechseln, da dieses von den Verbrauchern über 20 Jahre gelernt wurde und am besten verstanden wird. Dies haben Verbraucherbefragungen im Vorgriff auf die Novellierung eindeutig ergeben. Auch sind die Verbraucher beim A- bis G-Label am ehesten bereit, für energieeffizientere Produkte einen höheren Preis zu bezahlen. Die Reform ist darüber hinaus so konzipiert, die Verunsicherung der Verbraucher infolge der Neuskalierung möglichst gering zu halten. Wenn es im Rahmen der weiteren Verhandlungen gelingt, bei sich dynamisch entwickelnden Produktgruppen die obersten beiden Klassen (A und B) zum Zeitpunkt der Neuskalierung freizuhalten, wird jedes Produktlabel circa zehn Jahre Bestand haben, bevor es erneut neuskaliert werden muss. Dies ist eine angemessene Laufzeit. Anlage 27 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7210, Frage 39): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Pipelineplanungen bzw. -bauten in Kanada von den Abbaustätten der Teersande zu den Seehäfen im Osten des Landes im Gange mit dem Ziel, Teersandöl nach Europa zu exportieren, und wenn ja, mit welchen Schadensersatzforderungen rechnet die Bundesregierung gegen die EU oder Nationalstaaten für den Fall, dass nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens CETA Verschärfungen der Kraftstoffqualitätsrichtlinie beschlossen werden, die den Export von Teersandöl in die Europäische Union aus Klimaschutzgründen de facto verhindern (vor dem Hintergrund der angekündigten 15 Milliarden-Dollar-Forderung eines kanadischen Unternehmens gegen die USA aufgrund der Absage des Baus der Keystone-Pipeline, www.focus.de)? Kanada exportiert circa drei Viertel seiner gesamten Ölförderung, und zwar fast ausschließlich in die USA. Dabei ist es wegen fehlender Pipelines von den Ölprovinzen Alberta und Saskatchewan Richtung Atlantik gezwungen, mehr als ein Drittel seines Gesamtrohölbedarfes, und zwar für den Bedarf im an Ölvorkommenarmen Osten des Landes, aus den USA und aus Übersee zu importieren. Die geplante TransCanada Energy-East-Pipeline soll die Fördergebiete Albertas und Saskatchewans mit Raffinerien und einem Exportterminal in New Brunswick im Osten Kanadas verbinden und könnte dabei sowohl die Absatzmarktabhängigkeit von den USA wie auch die bestehende Ölimportabhängigkeit im Osten des Landes verringern helfen. Der Baubeginn der TransCanada Energy East ist laut Angaben des Betreibers für 2017 vorgesehen und wird wohl nicht vor Ende der Dekade abgeschlossen sein. Über den Stand des Projektes hat die Bundesregierung keine weitere Kenntnis, wie auch nicht beurteilt werden kann, ob und in welchem Umfang nach der Fertigstellung Ölmengen zum Export in die Europäische Union oder nach Deutschland bereitgestellt werden. Die Investitionsschutzbestimmungen in CETA lassen Schadensersatzforderungen kanadischer Investoren nur zu, wenn eine kanadische Investition innerhalb der EU durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt wird. Teersandölexporteure mit Sitz in Kanada könnten daher keine Investitionsschutzklagen erheben, wenn sie ihre Produkte nicht mehr in die EU exportieren dürfen oder weil durch ein Importverbot in der EU ihre Investitionen in Kanada nutzlos oder weniger profitabel geworden sind. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 148. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 148. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 13. Januar 2016 III Plenarprotokoll 18/148