Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 160. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 15745 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 15749 C Thomas Oppermann (SPD) 15751 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 15752 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15754 A Volker Kauder (CDU/CSU) 15756 A Dr. Eva Högl (SPD) 15758 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 15760 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) 15761 B Norbert Spinrath (SPD) 15762 D Michael Stübgen (CDU/CSU) 15764 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15765 C Matern von Marschall (CDU/CSU) 15766 B Namentliche Abstimmung 15767 B Ergebnis 15768 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung; weitere Fragen Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15767 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15771 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15771 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 15772 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15772 A Dirk Wiese (SPD) 15772 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15772 C Dr. Johannes Fechner (SPD) 15772 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15772 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) 15773 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15773 A Metin Hakverdi (SPD) 15773 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15773 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) 15773 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15773 D Christian Flisek (SPD) 15773 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15774 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15774 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15774 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 15774 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15774 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) 15775 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15775 B Christian Flisek (SPD) 15775 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15775 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15775 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15776 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15776 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15776 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15776 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15776 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15777 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15777 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15777 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15778 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15778 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 15778 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/7841 15778 D Mündliche Frage 1 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausweitung des Mutterschutzes auf Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 15779 A Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15779 B Mündliche Frage 5 Herbert Behrens (DIE LINKE) Forderung nach einer schnellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Rechtmäßigkeit einer Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15779 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 15780 A Mündliche Frage 6 Herbert Behrens (DIE LINKE) Vorlage angeforderter Unterlagen durch die Bundesregierung im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15780 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 15780 D Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15781 B Mündliche Frage 16 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einstufung von Produkten mit HBCD als Sondermüll Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15781 D Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15782 A Mündliche Frage 18 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Entsorgungsstrategie für gefährliche Bohrschlämme Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15783 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 15783 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 15784 A Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Verbesserungen beim Beschwerdemechanismus der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 15784 D Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) 15785 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 15785 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 15786 B Mündliche Frage 22 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Übernahme der Sanierungskosten durch die Erdgas- und Erdölindustrie Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 15787 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 15787 B Mündliche Frage 23 Niema Movassat (DIE LINKE) Zweckgebundenheit der zusätzlichen Haushaltsmittel für den Themenkomplex „Flucht und Migration“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15788 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) 15789 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 15789 D Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit Honduras nach der Ermordung der Menschenrechtsverteidigerin Berta Cáceres Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15790 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 15791 A Mündliche Frage 25 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung von in Syrien gewonnenen Aufklärungsdaten durch die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15792 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 15792 C Mündliche Frage 35 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vernetzung im Bereich politisch rechts motivierter Straftaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15793 B Zusatzfragen Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 15793 D Nächste Sitzung 15795 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15797 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Politische Konsequenzen aus den Ergebnissen der Studie „Coming-out – und dann …?!“ Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 15797 D Anlage 3 Mündliche Frage 3 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Beeinträchtigungen der informationstechnischen Systeme in der Gesundheitsbranche Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 15798 A Anlage 4 Mündliche Frage 4 Andrej Hunko (DIE LINKE) Abschaltung der Aufklärungssensorik von amerikanischen Überwachungsdrohnen beim Flug durch den deutschen Luftraum Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15798 C Anlage 5 Mündliche Frage 7 Sabine Leidig (DIE LINKE) Beschleunigung von EU-Vertragsverletzungsverfahren Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15799 A Anlage 6 Mündliche Frage 8 Sabine Leidig (DIE LINKE) Zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris im Verkehrssektor Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15799 A Anlage 7 Mündliche Frage 9 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erhöhung des Anteils des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15799 B Anlage 8 Mündliche Frage 10 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der Funkgeräte auf entgangene Anrufe durch Lokführer nach der Durchfahrt von Funklöchern Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15799 C Anlage 9 Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veränderungen an der Software zum An- und Abschalten der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 15799 D Anlage 10 Mündliche Frage 12 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Beschwerden und Klagen gegen den Betrieb der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15800 A Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ultraschallverfahren zur Feststellung von Materialproblemen bei Reaktordruckbehältern der französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15800 B Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fristgerechte Einreichung der Entsorgungsberichte bzw. -programme gemäß der Richtlinie 2011/70/Euratom Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15800 D Anlage 13 Mündliche Frage 15 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorlage wissenschaftlicher Kriterien zur Definition endokriner Disruptoren im EU-Umweltrat Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15801 A Anlage 14 Mündliche Frage 17 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Errichtung von sozial-gebundenem und günstigem Wohnungsbau Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 15801 B Anlage 15 Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit eines Zustimmungsgesetzes für die Ratifikation der Wirtschaftsabkommen mit SADC und CARIFORUM Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 15801 C Anlage 16 Mündliche Frage 20 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle deutsche Beteiligung am Aufbau und Betrieb des Multifunktionszentrums in Agadez/Niger Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 15801 D Anlage 17 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse über Camps der Terrormiliz al-Nusra an der türkischen Grenze in Syrien und deren Unterstützung durch die Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15802 A Anlage 18 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erfüllung der Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15802 B Anlage 19 Mündliche Frage 28 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterstützung von Reisen tunesischer Delegationen nach Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15802 C Anlage 20 Mündliche Frage 29 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz ausländischer Spezialeinheiten in Libyen und angrenzenden Staaten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 15803 A Anlage 21 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Beschäftigung von Journalisten durch Sicherheitsbehörden zur verdeckten investigativen Aufklärungstätigkeit im In- und Ausland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15803 B Anlage 22 Mündliche Frage 31 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kooperation und Informationsaustausch der Nachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten zur Terrorbekämpfung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15803 C Anlage 23 Mündliche Frage 32 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Meldung von erstmalig registrierten Asylsuchenden in den ihnen zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15803 D Anlage 24 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vereinbarkeit der Rücknahme von auf den griechischen Inseln ankommenden Flüchtlingen in die Türkei mit der Genfer Flüchtlingskonvention Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15804 C Anlage 25 Mündliche Frage 34 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Entschärfung der humanitären Situation in Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15805 A Anlage 26 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Teilnahme von Behörden bzw. Institutionen am European Union Police Services Training sowie an der Europäischen Gendarmerietruppe Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 15805 B Anlage 27 Mündliche Frage 37 Katrin Kunert (DIE LINKE) Kfz-Steuer-befreite selbstfahrende Futtermischwagen in landwirtschaftlichen Betrieben Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 15805 C Anlage 28 Mündliche Frage 38 Katrin Kunert (DIE LINKE) Unterscheidung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei Futtermischwagen im Kraftfahrzeugsteuergesetz Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 15805 D Anlage 29 Mündliche Frage 39 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bau von Wohnungen im unteren Preissegment durch Sonderabschreibungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 15805 D Anlage 30 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zusätzliche Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Betreuung von Flüchtlingen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 15806 A Anlage 31 Mündliche Frage 41 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Wechsel von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 15806 B Anlage 32 Mündliche Frage 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II durch die Erweiterung der Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 15806 C Anlage 33 Mündliche Frage 43 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung im Sonderausschuss Landwirtschaft zur Prüfung und Durchführung von Maßnahmen zur Mengenregulierung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 15807 A Anlage 34 Mündliche Frage 44 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Marktkonforme Maßnahmen zur Regulierung des Milchmarktes Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 15807 C Anlage 35 Mündliche Frage 45 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erwartete Importzuwächse von Agrarprodukten bzw. Nahrungsmitteln bei einer Realisierung des EU-Zollsenkungsangebots an die USA Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 15808 A Anlage 36 Mündliche Frage 46 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgaben der Bundeswehroffiziere bei der Mission Inherent Resolve im Combined Air Operations Centre in Katar Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 15808 C Anlage 37 Mündliche Frage 47 Inge Höger (DIE LINKE) Auswahlentscheidung für die Drohne Heron TP als Übergangslösung für die Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 15809 A Anlage 38 Mündliche Frage 48 Inge Höger (DIE LINKE) Ausbildung von Bundeswehrsoldaten an der Drohne Heron TP Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 15809 C 160. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Beginn: 13.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich zu unserer Plenarsitzung und rufe gleich den Tagesordnungspunkt 1 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 17./18. März 2016 in Brüssel Hierzu liegen drei Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke werden wir später namentlich abstimmen. Ich möchte also schon jetzt darauf aufmerksam machen, dass nach Ende der Aussprache die Abstimmungen über diese Anträge, darunter eine namentliche Abstimmung, stattfinden werden. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 96 Minuten vorgesehen. – Das ist offenkundig einvernehmlich. Also können wir so verfahren. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat im März ist klassischerweise ein Wirtschaftsrat. Auch wenn in Europa derzeit andere Themen im Vordergrund stehen, ist es wichtig, die wirtschaftlichen Fundamente der Europäischen Union weiter zu stärken. Denn nur wenn wir wirtschaftlich gut dastehen, werden wir auch in Zukunft in der Lage sein, die drängenden Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters wird sich der morgen und übermorgen stattfindende Europäische Rat mit der wirtschaftlichen Lage in der gesamten Europäischen Union befassen, und wir werden darauf drängen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Volkswirtschaften durch Strukturreformen und Investitionen stärken sowie eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik betreiben. Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt des morgen und übermorgen stattfindenden Europäischen Rates wird aber erneut die Flüchtlingspolitik und dabei vor allem die Zusammenarbeit mit der Türkei stehen. Für Deutschland und für die Europäische Union als Ganze ist die Flüchtlingsfrage die größte Herausforderung seit Jahrzehnten. Konflikte, die uns früher sehr weit weg erschienen, betreffen uns heute direkt, und sie werden uns auch in Zukunft immer wieder direkt betreffen. Das sehen wir an Syrien, das sehen wir an Afghanistan, und das sehen wir am Irak. Wir erleben, dass es sich bei der Flüchtlingsfrage um eine Aufgabe handelt, die uns allen sehr viel abverlangt, die unsere ganze Kraft und auch unsere volle Aufmerksamkeit erfordert. Denn unser Umgang mit der Flüchtlingsfrage wird Deutschland wie auch Europa auf lange Zeit prägen, sowohl nach innen als auch nach außen. Und umso mehr setze ich mich dafür ein, dass wir als reicher Kontinent zeigen, dass wir in der Lage sind, eine solche Herausforderung gemeinsam zu meistern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dabei dürfen wir nie vergessen: Auch Deutschland geht es auf Dauer nur dann gut, wenn es auch Europa gut geht, also Europa als Ganzes. Für mich bedeutet das, dass wir weiterhin unverändert auf allen Ebenen an dauerhaften Lösungen arbeiten müssen: national, europäisch und international. Wir müssen dabei von dem Ansatz ausgehen, dass wir die Ursachen bekämpfen, die die Menschen dazu veranlassen, ihre Heimat zu verlassen. Mit diesem Ansatz werden wir es auch schaffen, die Zahl der nach Europa und Deutschland kommenden Flüchtlinge spürbar und dauerhaft zu reduzieren; denn so können die Menschen vor Ort bzw. in der Nähe ihrer Heimat sicher vor Krieg und Verfolgung wie auch mit einer Perspektive für sich und ihre Familien leben. Denken wir an Themen wie Gesundheit, Bildung, Arbeit, aber eben allzu oft auch Ernährung. Und mit diesem Ansatz werden wir es auch schaffen, in Zukunft wirklich denen zu helfen, die tatsächlich auf unseren Schutz angewiesen sind. Ich glaube, dass wir beiden Zielen zuletzt ein gutes Stück näher gekommen sind, sowohl in Europa als auch bei uns zu Hause in Deutschland. Hier bei uns haben unsere ordnenden und steuernden Maßnahmen – von den seit September geltenden Kontrollen an unserer nationalen Grenze bis zu den Asylpaketen I und II – begonnen Wirkung zu entfalten, genauso wie die vielen Veränderungen zum Beispiel im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ohne jeden Zweifel profitieren wir in Deutschland gegenwärtig auch davon, dass der Flüchtlingszuzug, allerdings durch einseitige Entscheidungen Österreichs und der Staaten entlang der Westbalkanroute, zum Stillstand gebracht wurde. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht Stillstand! Schlangenstand!) Doch ich kann gar nicht oft genug davor warnen, uns hiervon täuschen zu lassen; denn die momentane Erleichterung, die Deutschland und einige andere Mitgliedstaaten jetzt spüren, ist das eine, die Lage in Griechenland ist das andere; und diese muss jedem von uns große Sorge bereiten, weil sie natürlich nicht ohne Folgen für uns alle in Europa bleiben wird. Der Zustand dort kann und darf nicht von Dauer sein, sonst kämen wir nach einer kurzfristigen Erleichterung bei uns vom Regen in die Traufe. Deshalb lautet die alles entscheidende Frage unverändert, wie es uns gelingen kann, die Zahl der Flüchtlinge nicht nur für einige, sondern für uns alle zu reduzieren, und zwar nachhaltig und dauerhaft und ohne dass wesentliche Errungenschaften unseres Lebens in Europa geschwächt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Genau das sind die Ziele des gesamteuropäischen Ansatzes. Erstens, weil gerade Deutschland als Land in der Mitte Europas wie kein zweites Land von der Reisefreiheit in Europa profitiert. Das gilt eben auch für unsere Wirtschaft. Zweitens, weil wir nur mit einer gesamteuropäischen Lösung verhindern können, dass mit einer Schließung der Binnengrenzen die Fluchtrouten verlagert würden; denn wenn jetzt wieder neue, noch kompliziertere und gefährlichere Routen entstünden, dann profitierten davon nur die kriminellen Schlepper. Den höchsten Preis bezahlten dann die Flüchtlinge, häufig mit ihrem Leben. Aber auch wir Deutsche und Europäer zahlten einen hohen Preis, weil ja offenkundig würde, dass bisherige Maßnahmen nur Scheinlösungen gewesen wären, die lediglich an den Symptomen der Krise ansetzten, nicht aber an den Ursachen. In der Folge wäre die Enttäuschung der Bürger noch um ein Vielfaches größer als manche Sorge heute. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Und drittens können wir nur mit dem gesamteuropäischen Ansatz Lösungen entwickeln, die den letzten Mitgliedstaat in der Reihe nicht alleine lassen, in diesem Fall Griechenland. Noch einmal: Auch Deutschland geht es auf Dauer nur dann gut, wenn es auch Europa gut geht, also Europa als Ganzes. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Europäische Union Griechenland jetzt humanitäre Hilfe anbietet und dafür auch die erforderlichen 700 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden. Auch Deutschland hat Griechenland Hilfe angeboten. Ich bin dazu mit dem griechischen Ministerpräsidenten in engem Kontakt, der Bundesinnenminister ist es mit seinem griechischen Kollegen, der Bundesaußenminister ebenfalls. Genauso wichtig ist, dass Griechenland seinen eigenen Verpflichtungen nachkommt. Dazu gehören der volle Betrieb der Hotspots und damit eine umfassende Registrierung der Flüchtlinge. Wir haben erhebliche Fortschritte bei der Registrierung und bei der Aufnahme in die Eurodac-Datenbank zu verzeichnen. Das gilt auch für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, nachdem es zuvor viel zu viele Verzögerungen gegeben hatte. Wir brauchen nur daran zu erinnern, dass wir darüber seit dem Herbst des letzten Jahres reden: Im Oktober hatten wir eine Konferenz der Staaten des westlichen Balkans und Griechenlands, und dort ist verabredet worden, dass jedes dieser Länder ausreichend Unterbringungskapazitäten bereitstellt. Aber auch hier sind jetzt in Griechenland Fortschritte deutlich erkennbar. Griechenland will gemeinsam mit den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten und dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Krise humanitär vertretbar lösen, also mit sicherer und menschenwürdiger Versorgung und Unterkunft. Wir helfen Griechenland dabei, sowohl finanziell als auch vor Ort mit konkreter Unterstützung. Genau dieses Vorgehen unterscheidet die Situation heute von der in und mit Ungarn im letzten Sommer. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Sicherlich sind viele Flüchtlinge enttäuscht, wenn sie nicht dorthin reisen können, wohin sie wollen, weil wir uns in Europa einig sind, dass es kein Recht auf Asyl in einem bestimmten Land gibt. Die Menschen haben aber Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung. Genau dafür arbeiten wir gemeinsam mit Griechenland, auch für die Menschen, die jetzt in Idomeni ausharren und die der griechischen Regierung vertrauen sollten, dass es ihnen in den neugeschaffenen Unterkünften in Griechenland deutlich besser geht als jetzt in Idomeni. Eine wirklich tragfähige Lösung jedoch haben wir erst dann erreicht, wenn nicht nur nach Deutschland, sondern in die gesamte Europäische Union dauerhaft weniger Menschen illegal einreisen als bisher. Um das zu erreichen, führen wir derzeit wichtige Gespräche mit der Türkei. Die Türkei ist das mit Abstand wichtigste Transitland, über das die Menschen – im Augenblick jedenfalls – illegal nach Europa kommen. Die Seegrenze zwischen Griechenland und der Türkei ist unsere europäische Außengrenze. Sie muss geschützt werden. Dazu gehört ein entschlossener Kampf gegen Schlepper und Schleuser. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In Zusammenarbeit mit der Türkei haben wir verschiedene Schritte eingeleitet. So setzen wir auch auf den Aufklärungseinsatz der NATO in der Ägäis, für den sich die Verteidigungsministerin unermüdlich eingesetzt hat und der ich dafür ganz herzlich danken möchte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich will es auch hier ganz offen sagen: Auch dieser Einsatz kommt nur Schritt für Schritt in Gang. Wir haben bis jetzt erste Überwachungsmöglichkeiten hinsichtlich der Insel Lesbos. Wir brauchen weitere Zugänge in die türkischen Territorialgewässer, damit alle Inseln überwacht werden können; denn es zeigt sich schon in den letzten Tagen, dass jetzt, wo Lesbos sehr gut überwacht ist, in Chios mehr Flüchtlinge ankommen. Und auch das ist eben keine nachhaltige Lösung. Deshalb brauchen wir Zugang zu allen Bereichen der türkischen Territorialgewässer. Bislang war es für Europa ein großes Problem, dass illegal eingereiste Menschen nicht wieder in die Türkei zurückgeschickt werden konnten, selbst wenn sie keinen Schutzanspruch in Europa hatten. Genau bei diesem Problem setzen jetzt die Vorschläge an, die der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu am 7. März beim Gipfel mit den europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel vorgelegt hat. Seine Grundidee ist, dass die Türkei sich verpflichtet, alle Flüchtlinge zurückzunehmen, die zuvor illegal über die Ägäis nach Europa gekommen sind. Wann immer ein syrischer Flüchtling in die Türkei zurückgebracht werde, dürfe – so der Vorschlag des türkischen Ministerpräsidenten – im Gegenzug ein anderer syrischer Flüchtling legal aus der Türkei nach Europa reisen. Es ist ganz offenkundig: Ziel einer solchen Regelung ist es, den Flüchtlingen den Anreiz zu nehmen, in ein Schlauchboot krimineller Schlepper zu steigen und sich auf die lebensgefährliche Überfahrt nach Europa zu begeben. Eine Umsetzung dieses Vorschlags könnte also dazu führen, dass den kriminellen Schleppern in der Ägäis die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Stattdessen gäbe es eine legale Alternative, die für Flüchtlinge sicher und für Europa kontrollierbar wäre. Da es aber unser Ziel ist, sehr schnell die Illegalität sozusagen zum Erliegen zu bringen, wird dieser Vorschlag im Anschluss, also später, ergänzt werden durch freiwillige Kontingente, die europäische Mitgliedstaaten übernehmen, um dann auch syrische Flüchtlinge aufzunehmen. Damit würde das grausame Sterben in der Ägäis endlich ein Ende finden. Allein in diesem Jahr, 2016, sind über 350 Menschen in der Ägäis ertrunken; im vergangenen Jahr waren es 800 Menschen. Ohne Zweifel handelt es sich bei dem türkischen Vorschlag um sehr weitreichende Überlegungen. Es war deshalb wichtig, eine endgültige Entscheidung nicht schon am 7. März zu treffen, sondern uns die Zeit zu nehmen, rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit diesem Vorschlag eingehend und sorgfältig zu prüfen. Wir haben zum Beispiel auch den UNHCR konsultiert, um seinen Sachverstand zu nutzen. Aber – und das halte ich für sehr wichtig – aus dem türkischen Vorschlag spricht auch – das war bereits bei der Zustimmung zur NATO-Mission der Fall –, dass die Türkei mit Blick auf das Flüchtlingsthema ein eigenes Interesse hat, den Flüchtlingszuzug in das eigene Land zusammen mit Europa zu ordnen und zu steuern, damit die Schleuserstrukturen nicht noch weiter um sich greifen, als sie das ohnehin, wie wir alle wissen, schon tun. Das ist nämlich ein Zustand, der auch für die Türkei selbst auf Dauer nicht tragbar ist. Das Ziel ist also eine faire Teilung der Lasten. Dass die Türkei im Rahmen der Verhandlungen mit der EU außerdem ihre Interessen im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess zur EU artikuliert, das kann und sollte eigentlich niemanden von uns verwundern. Entscheidend ist auch hier, wie wir damit umgehen, ob und wie wir also einen Ausgleich der Interessen schaffen können, der unseren Werten entspricht. Die Türkei ist seit vielen Jahren Beitrittskandidat zur Europäischen Union. Für mich als Bundeskanzlerin und für die Bundesregierung galt immer das Prinzip: Pacta sunt servanda. Das hieß bislang und das heißt auch für die Zukunft: Wenn wir im Falle einer vertieften Zusammenarbeit neue Verhandlungskapitel öffnen sollten, dann ist und bleibt weiterhin unverändert entscheidend, dass die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei ergebnisoffen geführt werden. Schon daraus folgt, dass der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jetzt wirklich nicht auf der Tagesordnung steht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch bei den Verhandlungen über neue Kapitel kann und wird es keine Abstriche bei unseren eigenen Prinzipien geben. Dazu will ich zwei Bemerkungen machen: Erstens. Die Eröffnung neuer Kapitel ist nicht wegen uns so schwierig, sondern wegen der ungelösten Zypern-Frage. Das heißt, wir haben bis zum morgigen Rat noch Arbeit vor uns. Ich kann den Ausgang auch nicht prognostizieren. Zweitens bitte ich, gerade in der Eröffnung der Kapitel 23 und 24, in denen es um Rechts- und Justizfragen geht, vor allen Dingen auch die Chancen zu sehen, mit der Türkei in einen wichtigen Dialog einzutreten, der sehr drängend ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Intensiv beraten werden gegenwärtig die Themen „Rückführung von Drittstaatsangehörigen aus der EU in die Türkei“ und „Visumsfreiheit“. Hierzu haben die Spitzen der Koalition am 5. November letzten Jahres in einem Beschluss vereinbart, sich für die Beschleunigung des Inkrafttretens der Rückführung von Drittstaatsangehörigen aus der EU in die Türkei und parallel dazu für die Beschleunigung der Verhandlungen über die Visumsfreiheit einzusetzen. In der Folge habe ich für Deutschland beim Europäischen Rat am 29. November letzten Jahres gemeinsam mit den anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der EU-Türkei-Agenda vereinbart, dass die Rückführung von Drittstaatsangehörigen im Juni dieses Jahres und die Visumsfreiheit spätestens ab Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten das einvernehmlich beschlossen. Hinsichtlich der Visumsfreiheit möchte die Türkei diesen Prozess nun noch einmal beschleunigen und ihn statt im Oktober bereits Ende Juni dieses Jahres abschließen. Im Gegenzug bietet die Türkei an, alle Flüchtlinge wieder zurückzunehmen, auch die mit Bleiberecht – das betrifft mehr als nur normale Drittstaatler –, und das alles ab sofort. Dafür möchte sie die Visumsfreiheit ebenfalls drei Monate vorher erreichen. Sie sagt zu – das ist absolut unabdingbar für uns –, dafür alle Bedingungen zu schaffen. Das alles gilt es im Zusammenhang zu beachten. Entscheidend also ist, dass sich die Voraussetzungen nicht ändern, die die Türkei für eine Visumsliberalisierung erfüllen muss. Diese sind und bleiben unverändert. Es ist im Übrigen noch vieles zu lösen. Wir werden sicherstellen, dass diese Bedingungen vollständig eingehalten werden, und wir werden Sie alle zu all diesem natürlich immer wieder konsultieren. Nicht zuletzt bittet die Türkei um zusätzliche finanzielle Unterstützung bis Ende 2018, da nach ihrem Verständnis die bereits bewilligten 3 Milliarden Euro für Flüchtlingsprojekte nur ein erster Schritt waren. Auch für Europa ist entscheidend, dass Flüchtlinge, die wieder in die Türkei zurückgeschickt werden, dort entsprechend unseren humanitären Kriterien und denen des UNHCR behandelt werden; denn wenn die Türkei den Menschen eine sichere Versorgung, eine angemessene Lebensperspektive im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen bietet, dann nimmt das den Menschen einen wichtigen Grund mehr, sich auf die lebensgefährliche Flucht mit Schleusern und Schleppern einzulassen. Ich halte den türkischen Wunsch nach mehr finanzieller Hilfe deshalb für völlig nachvollziehbar. Die Europäische Union ist dazu auch bereit. Entscheidend ist, dass diese Mittel tatsächlich in sinnvolle Projekte, und zwar in die sinnvollsten, fließen – in Unterbringung, in Schulen oder in medizinische Versorgung. Auch das werden wir sicherstellen. Die Türkei bittet darum, dass dies möglichst schnell geht. Um das zu erreichen, sind die Mechanismen in der Europäischen Union aber manchmal etwas schwierig. Die ersten 95 Millionen Euro wurden bereits ausgezahlt. Sie helfen, 100 000 syrischen Flüchtlingskindern den Schulbesuch zu ermöglichen, und zwar in arabischer Sprache, und 700 000 Syrer in der Türkei mit Lebensmitteln zu versorgen. Bei aller notwendigen Sorgfalt, mit der wir die Gespräche mit der Türkei jetzt führen und zu führen haben, sollten wir eines aber nicht übersehen: Das, was die Türkei für weit über 2 Millionen Flüchtlinge, genau gesagt für etwa 2,7 Millionen Flüchtlinge, in ihrem Land seit Jahren leistet, kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Es gereicht Europa nicht zur Ehre, sich als Union von 28 Mitgliedstaaten mit 500 Millionen Bürgern bislang so schwergetan zu haben, die Lasten zu teilen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Umso wichtiger ist es, dass wir nun dabei sind, doch wenigstens schrittweise voranzukommen. Meine Damen und Herren, die weitreichenden Vorschläge des türkischen Ministerpräsidenten zeigen, dass wir in den europäischen Verhandlungen zur Lösung der Flüchtlingsfrage an einem entscheidenden Punkt angekommen sind. Eine vertiefte Zusammenarbeit, wie wir sie mit der Türkei anstreben, ist immer eine Angelegenheit des Gebens und des Nehmens, des Kompromisses und des Ausgleichs von Interessen; und das gilt für beide Seiten gleichermaßen. Es versteht sich deshalb von selbst, dass wir gegenüber der Türkei unsere Überzeugungen zum Beispiel zur Wahrung der Pressefreiheit oder zum Umgang mit den Kurden entschieden einbringen, bei dem trotz allem notwendigem Kampf gegen den Terror der PKK stets die Angemessenheit des Vorgehens in Bezug auf alle Kurden zu beachten ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine vertiefte Zusammenarbeit, wie wir sie jetzt anstreben, zum Beispiel auch in der Diskussion über geöffnete Kapitel, kann hierfür im Übrigen den richtigen Rahmen bieten, wenn wir das auf der Grundlage der klaren Kriterien und Voraussetzungen machen, von denen ich eben gesprochen habe. Wir spüren, dass auf beiden Seiten die ernsthafte Bereitschaft besteht, die Probleme in der Flüchtlingspolitik gemeinsam zu lösen. Und das erachte ich als einen großen Fortschritt. Doch noch ist das Ergebnis nicht erzielt, noch sind außerordentlich schwierige rechtliche wie politische Fragen zu klären, damit der Ausgleich der Interessen ein echter Ausgleich wird. Die Kommission hat heute im Übrigen zu den rechtlichen Fragen noch einmal eine Mitteilung veröffentlicht. Gleichzeitig muss der Ausgleich der Interessen dem Ziel des europäisch-türkischen Ansatzes dienen, die Zahl der Flüchtlinge dauerhaft und nachhaltig für alle zu reduzieren sowie auch weiterhin den Menschen Schutz geben zu können, die diesen Schutz auch wirklich brauchen. Beim Europäischen Rat morgen und übermorgen geht es also darum, ob es gelingt, eine Einigung zu erzielen, mit der wir zum ersten Mal eine echte Chance auf eine dauerhafte und gesamteuropäische Lösung in der Flüchtlingsfrage haben könnten. Zu dieser gesamteuropäischen Lösung gehört im Übrigen neben der Türkei auch die Partnerschaft mit unseren anderen Nachbarn, etwa in Nordafrika. Ich danke Innenminister Thomas de Maizière, der auf seiner Reise nach Marokko, Algerien und Tunesien weitreichende Vereinbarungen getroffen hat. Genauso danke ich dem Entwicklungsminister Gerd Müller, der dies in Fragen der Entwicklungshilfe getan hat. Thomas de Maizière hat vereinbart, dass zukünftig Rückführungen von nichtschutzbedürftigen Migranten in diese Länder erleichtert werden. Zu einer gesamteuropäischen Lösung gehört ganz entscheidend, dass wir die Fluchtursachen gemeinsam bekämpfen. Hier sind die Friedensgespräche für Syrien von großer Bedeutung, bei denen ich dem Bundesaußenminister allen Erfolg wünsche. Das ist ein langer, ein schwieriger Weg; aber in den letzten Wochen haben wir doch eine ganze Reihe von Ereignissen gesehen, die uns zumindest mehr Hoffnung geben, als wir über lange, lange Zeit hatten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Natürlich gehört es auch zu unserer Agenda, dass wir die Schlussfolgerungen des Valletta-Gipfels mit unseren afrikanischen Nachbarn umsetzen, und zwar konsequent umsetzen. Zu einer gesamteuropäischen Lösung gehört außerdem, langfristig auch das Dublin-System zu reformieren. Die EU-Kommission wird demnächst Vorschläge vorlegen. Sie wollte das heute tun. Angesichts der intensiven Debatten über die rechtlichen Grundlagen der Türkei-Fragen hat sie das verschoben, aber sie wird das tun; denn wir müssen wissen, wie wir das Dublin-System an die veränderten Gegebenheiten anpassen und zukunftsfest machen können. Diese Vorschläge werden dann auch Grundlage für die weiteren Überlegungen sein. Ich sage ganz klar: Nur mit einer Reform von Dublin werden wir Schengen langfristig aufrechterhalten können. Denn zu einer gesamteuropäischen Lösung gehört nicht zuletzt auch, dass wir schrittweise zu den offenen Binnengrenzen zurückkehren können, von denen wir im Schengen-Raum so sehr profitieren. Neun Schengen-Staaten, unter anderem Deutschland, sahen sich in den vergangenen Monaten gezwungen, temporäre Binnengrenzkontrollen einzuführen. Ich begrüße daher, dass die Kommission einen sehr ehrgeizigen Fahrplan vorgelegt hat, der das Ziel enthält, bis Ende des Jahres alle temporären Kontrollen wieder aufzuheben. Aber auch dafür müssen natürlich die Bedingungen erfüllt sein. Sonst können wir das nicht machen. Das heißt, wir müssen bis dahin die Situation an den europäischen Außengrenzen in den Griff bekommen, und alle Mitgliedstaaten müssen wieder ihre Verpflichtungen aus dem Schengener Grenzkodex einhalten. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn sich all diese Bausteine zu einer Gesamtstrategie zusammenfügen, dann können wir eine dauerhaft tragfähige gesamteuropäische Lösung tatsächlich erreichen. So haben wir es als Staats- und Regierungschefs bei unseren Treffen im Februar und Anfang März gemeinsam vorgezeichnet. Und der morgen beginnende Europäische Rat ist hierfür eine weitere und, ich würde auch sagen, durchaus entscheidende Wegmarke, ohne dass ich schon voraussehen kann, wie die Entscheidungen genau aussehen. Ich bin und bleibe überzeugt: Wir brauchen ein Europa, in dem gemeinsame Herausforderungen durch europäische Solidarität und durch gemeinsames Handeln gemeistert werden. Das ist der einzige Weg, der Europa langfristig Erfolg verspricht und der dazu führen wird, dass Europa und damit alle seine Mitgliedstaaten auch aus dieser Krise stärker hervorgehen werden, als sie in sie hineingekommen sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache. Dietmar Bartsch ist der erste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundeskanzlerin, Sie haben mehrfach in Ihrer Rede davon gesprochen, dass die aktuelle Flüchtlingskrise nur gelöst werden kann, wenn die Fluchtursachen beseitigt werden. Ja, das ist richtig, aber das darf nicht zu einer Phrase werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will es noch einmal klar und deutlich sagen: Die Flüchtlinge sind die Botschafter der Kriege und des Elends dieser Welt. Deutschland und Europa müssen an die Ursachen, an den Kern des Problems gehen, und der liegt nun mal im Krieg und in der Zerstörung in Syrien, im Irak und in der ganzen Region. Das bedeutet aber auch: Schluss mit Waffenlieferungen in Krisenregionen, Schluss mit militärischer Logik in Krisenregionen (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und Nachdenken über eine andere Weltwirtschaftsordnung. Ich könnte jetzt noch einmal die Situation in Afghanistan seit 2002 schildern. Da sehen wir die Ergebnisse der Politik. Das kann so nicht weitergehen. (Beifall bei der LINKEN) Sie haben zu Beginn Ihrer Rede auf die Situation in Griechenland Bezug genommen. Ich habe gestern ein Video gesehen, das Norbert Blüm in Idomeni zeigt. In diesem Video sagt er: Was ist das für ein Europa? Hier, wenn ich die Bahngleise sehe, wenn es um Geschäft und Waren geht: freie Bahn; wenn es um die Menschen geht: dann nicht. Geldgeschäfte: global und grenzenlos. Wenn es um die Menschen geht: eingesperrt. Was ist das für eine Welt? Ist das Globalisierung? – Norbert Blüm hat mit den Fragen und der Analyse völlig recht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist leider so: An vielen innereuropäischen Grenzen und auch an seinen Außengrenzen hat Europa seine Humanität, seine Menschlichkeit verloren. Der Tod – Sie haben die Zahlen genannt – ist zu einer alltäglichen Nachricht geworden, und es sind keine Lösungen in Sicht. Das große Projekt Europa, das ein Projekt des Friedens, der Kultur und der Solidarität ist, steht vor dem Scheitern. Es geht Europa nicht gut, Frau Bundeskanzlerin. Um diese Dimension geht es, um nicht mehr und auch nicht weniger. (Beifall bei der LINKEN) Nun sind in diesen Gipfel auch mit Blick auf die Landtagswahlen, die stattgefunden haben, viele Erwartungen gesetzt worden. Natürlich ist unbestritten: Die Türkei ist ein Schlüsselland in dieser Krise. Sie meinen, Lösungen gefunden zu haben, indem Sie mit dem Despoten Erdogan einen Schulterschluss suchen. Erdogan diktiert Europa Bedingungen. Frau Merkel, Sie haben eben von Angemessenheit gesprochen. Sie hofieren einen Mann, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entlässt, weil sie von ihrem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen und sich für den Frieden in der Türkei einsetzen. Sie hofieren einen Mann, der die Türkei zu einer Kriegspartei in Syrien gemacht hat, der die Türkei über Jahre zu einem Transitland des Terrorismus gemacht hat. Sie hofieren einen Mann, der Journalisten verhaften lässt, der die Pressefreiheit abschafft und kritische Zeitungen staatlich besetzen lässt. Sie hofieren einen Mann, der Krieg gegen die eigene Bevölkerung, gegen die Kurden führt mit Hunderten Toten, der sogar im Irak, also in einem anderen Land, bombardieren lässt. Sie hofieren einen Mann, der Frauen niederknüppeln lässt und der kurz vor dem Internationalen Frauentag mit Gummigeschossen gewaltsam gegen eine friedliche Demonstration von Frauen vorgegangen ist. 103 ermordete Frauen im Jahr 2015! Mit so einem Partner kann es keine Lösung für Europa geben. Menschenrechte dürfen nirgendwo und niemals auf dem Verhandlungstisch liegen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Russland! Russland!) – Auch nicht in Russland, Herr Kauder. Da haben Sie völlig recht. Ich habe „nirgendwo“ gesagt. Ihre Vorvereinbarung auf dem letzten EU-Gipfel besagt, dass Sie Flüchtlinge vor allen Dingen aus Griechenland wieder in die Türkei abschieben wollen. Sie haben das eben noch einmal dargelegt. Für jeden abgeschobenen Flüchtling sollen andere aus Syrien in die EU einreisen dürfen. Darunter sind im Übrigen unter Umständen auch Kurdinnen und Kurden. Stellen Sie sich vor, dass von Griechenland Kurdinnen und Kurden in die Türkei abgeschoben werden. Was ist denn das für eine Herangehensweise? Das kann doch nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN) Das alles ist ein scheinheiliger Deal. Sie schaffen damit das fundamentale Recht in der Europäischen Union auf ein individuelles Asylverfahren ab. Dieses Recht ist aber nun einmal ein Grundrecht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt nicht!) Während in Idomeni im Dreck und in Fäkalien Kinder geboren werden und leben müssen, machen Sie uns vor, dass es eine europäische Lösung geben kann. Sie haben völlig recht – auch Herr Blüm hat das gesagt –: 500 Millionen Europäer müssten in der Lage sein, dieses Problem zu lösen. Ja, es muss eine europäische Lösung unter Einbeziehung der Menschen geben. Doch das Problem ist: Europa folgt Ihnen nicht mehr. Sie haben eben de facto kein Wort zu den problematischen europäischen Partnern gesagt, weder zu Ungarn noch zu Polen oder zu Frankreich. Beim Verteilungsschlüssel wollen die EU-Staaten nicht mitmachen. Das ist doch die reale Lage. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, al-Hussein, bezeichnet die kollektive und willkürliche Ausweisung von Flüchtlingen sogar als illegal. Das Europäische Parlament ist gegen Ihren Vorschlag. Die Mehrzahl der EU-Staaten will nicht mitmachen. Es gibt dafür einen Grund: Frau Bundeskanzlerin, Sie haben einen Beitrag dazu geleistet, dass Europa so entzweit ist. Das hat auch mit Alleingängen und Drohungen Richtung Athen vor anderthalb Jahren zu tun. Das ist doch die Realität. Ist Ihnen aufgefallen, dass Nicht-EU-Staaten die Grenzen zu uns dichtmachen? Mazedonien baut Grenzanlagen gegen die EU. Früher wollten diese Länder die Schlagbäume Richtung EU einreißen. Das alles ist auch das Ergebnis von zehn Jahren Ihrer Politik, Frau Merkel. Das ist ein Ergebnis Ihrer Politik. (Beifall bei der LINKEN) Sie sind mitverantwortlich für die politische, humanitäre und soziale Krise in Europa. Sie waren es doch, die sich mit ihrem Finanzminister geweigert hat, die Verantwortlichen für die Wirtschafts- und Finanzkrise wirklich zur Verantwortung zu ziehen. Das, was Krise in Griechenland, Spanien und anderen Ländern ist, ist im Übrigen auch Krise in unserem Land. Auch da sage ich ganz klar: Was waren denn die Rezepte? Weiterhin die schwarze Null. Ein Ergebnis ist, dass es in unserem Land auf der einen Seite immer mehr Kinder und immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Armut gibt und dass auf der anderen Seite wenige Menschen extrem viel Geld besitzen, und zwar obszön viel Geld, meine Damen und Herren. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Warum wird die ungerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen in Deutschland und Europa angesichts dieser Krise nicht einmal thematisiert? (Beifall bei der LINKEN) Kurz vor den Landtagswahlen kam der Vizekanzler mit der Forderung, in Deutschland müsse mehr in Sachen „sozial“ getan werden. Das, lieber Herr Gabriel, kam zwar spät und direkt vor den Wahlen – na ja –, aber es ist völlig richtig. Auch wir sind dieser Auffassung. Allerdings sind wir der Auffassung, dass es für alle in diesem Land ein Solidaritätspaket geben sollte. Ja, das sollten wir machen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen gibt es unseren Entschließungsantrag. Wir fordern mehr Investitionen unter anderem in den sozialen Wohnungsbau, ins Gesundheitswesen, in Schulen und in Bildung. „5 x 5“ haben wir vorgeschlagen, also fünfmal 5 Milliarden Euro für ein soziales Land, solide finanziert. Das muss doch wirklich möglich sein. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, es wurde in diesem Land bereits viel Vertrauen in die Politik zerstört. Was das bedeutet, haben wir alle am letzten Sonntag sehen können. Die Braunen im nationalkonservativen blauen Gewand sind in drei Landtage zweistellig eingezogen, und sie fischen ganz bewusst am ganz rechten Rand. (Matern von Marschall [CDU/CSU]: Und am ganz linken!) Die AfD ist aber nicht nur rechtspopulistisch und rassistisch. Nein, sie würde das Land sogar noch unsozialer machen. Die AfD spaltet die Gesellschaft. Sie will Hartz IV absenken, den Mindestlohn abschaffen, die Frauen zurück an den Herd schicken und fürs Vaterland gebären lassen. Deshalb, meine Damen und Herren: Das übliche Parteiengeplänkel ist keine Antwort auf die Fragen der Zeit. Alle in diesem Haus haben am 13. März verloren. Das muss man erst einmal anerkennen und entsprechend handeln. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir als demokratische Sozialistinnen und Sozialisten haben einen Vorteil. Wir sagen: Wir können niemals glücklich sein, wenn andere unglücklich sind. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Oh! – Zurufe von der SPD: Na! – Wirklich?) – Sie auch? Sehr schön. Nur mittun! Sie haben nachher die Möglichkeit; denn dann findet eine wunderbare Abstimmung statt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die alten Recken der Union haben das im Übrigen begriffen. Sie haben begriffen: Die Menschen in diesem Land wollen wieder ernst genommen und gehört werden, und sie wollen mehr soziale Gerechtigkeit. Wir haben das verstanden. Ich hoffe, Sie auch. Kommen Sie mit den entsprechenden Ergebnissen vom Gipfel zurück! Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion erhält nun Thomas Oppermann das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der EU-Gipfel in den nächsten beiden Tagen wird einer der wichtigsten der letzten Jahre sein. Denn nach wie vor befindet sich die Europäische Union in einer äußerst angespannten Lage. Es geht um die Frage: Überwinden wir die Flüchtlingskrise gemeinsam auf einem europäischen Weg, oder zerfällt Europa in einzelne nationale Entscheidungen? Wir haben in den letzten Wochen gesehen, wohin nationale Alleingänge führen: Das Schengen-System ist an vielen Stellen außer Kraft, es gibt diplomatische Spannungen zwischen EU-Staaten, und Griechenland trägt zurzeit die ganze Last der Probleme. Das ist keine dauerhafte Lösung, und das ist auch nicht der richtige Weg für Europa. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb sind die Ergebnisse des EU-Türkei-Gipfels der vergangenen Woche aus meiner Sicht ein gutes Zwischenergebnis. Es war auf diesem Gipfel das erste Mal seit längerer Zeit wieder spürbar, dass es ein gemeinsames Interesse an einer europäischen Lösung gibt. Deshalb hoffe ich sehr, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie in den nächsten beiden Tagen aus diesem Zwischenergebnis einen tragbaren, dauerhaften Kompromiss entwickeln können. Dazu gehören für uns erstens ein Rücknahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei, zweitens eine Vereinbarung über Flüchtlingskontingente, mit denen wir die Türkei entlasten und unsere eigenen humanitären Verpflichtungen erfüllen können, drittens die europäische Unterstützung von Griechenland und viertens ein klares Signal, dass die EU entschlossen ist, die Fluchtursachen entschieden zu bekämpfen. Mit einem solchen Ergebnis können wir die Spaltung der Europäischen Union in der Flüchtlingsfrage überwinden und die Flüchtlingsströme reduzieren und wieder in geordnete Bahnen lenken. (Beifall bei der SPD) Vor allem aber ist es wichtig, dass alle Flüchtlinge wissen: Wer mit Schleppern über die Ägäis kommt, der muss damit rechnen, wieder zurückgeschickt zu werden. Denn erst dann werden die Flüchtlinge aufhören, ihre Ersparnisse den Schleppern anzuvertrauen, und erst dann werden wir in der Lage sein, den kriminellen Banden in der Ägäis endlich das Handwerk zu legen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, ich weiß, dass diese Lösung nicht jedem gefällt. Der UN-Menschenrechtskommissar hat die geplante Rückführung von Flüchtlingen kritisiert. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat er ja auch recht!) Das ist ein gewichtiges Wort, das wir ernst nehmen müssen. Ich bin mir sicher, dass der EU-Gipfel diese Kritik aufnehmen und menschenwürdige und rechtskonforme Lösungen finden wird, um die Zusammenarbeit mit der Türkei zu ermöglichen. Das ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens. Die Sicherung der europäischen Außengrenze in der Ägäis ist ohne die Kooperation zwischen Griechenland und der Türkei ausgesprochen schwierig. Wenn uns hier keine Übereinkunft mit der Türkei gelingt, dann wird es überall in Europa zu einer nationalen Grenzschutzpolitik, zu einer Renationalisierung der Grenzen und zu einer schweren Beeinträchtigung der Freizügigkeit und der Reisefreiheit kommen. Ich darf daran erinnern: In Deutschland hängt jeder vierte Arbeitsplatz direkt von der Exportwirtschaft ab. (Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD]) Der Export-Vizeweltmeister Deutschland als abgeschotteter Nationalstaat: Das wäre ein Treppenwitz der Geschichte. Mit Grenzschließungen können wir unseren Wohlstand nicht erhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Trotz aller berechtigten Kritik an Präsident Erdogan und seiner Politik gilt: Syrische Flüchtlinge sind in der Türkei sicher. Die Türkei gibt mehr Syrern Schutz und Sicherheit als alle anderen europäischen Länder zusammen. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Außer Kurden!) Deshalb ist eine überhebliche und herablassende Haltung gegenüber der Türkei in der Flüchtlingsfrage völlig unangebracht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es gibt in diesem Land allerdings zwei gravierende Mängel bei der Flüchtlingsunterbringung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf die Kollegin Hänsel eine Zwischenfrage stellen? (Christine Lambrecht [SPD]: Oh nein!) Thomas Oppermann (SPD): Ja, bitte. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident und Herr Oppermann, für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Sie sagten, mit Grenzschließungen werde unser Wohlstand nicht zu halten sein. Meine Frage ist: Werden wir mit unserer derzeitigen Handelspolitik, durch die die Länder des Südens, die afrikanischen Länder, ausgebeutet werden, unseren Wohlstand weiterhin halten können? Brauchen wir hier nicht noch ganz andere grundsätzliche politische Veränderungen? Ansonsten werden wir doch nicht dazu beitragen, dass es weniger Menschen gibt, die fliehen müssen. Sie können sich doch nicht nur darauf konzentrieren, zu sagen, dass wir unseren Wohlstand halten und versuchen müssen, unseren Binnenmarkt zu erhalten, sondern wir brauchen hier doch eine andere Politik. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Thomas Oppermann (SPD): Zum einen: Frau Kollegin Hänsel, dass Sie den Wohlstand erhalten wollen, hat der Kollege Bartsch, Ihr Fraktionsvorsitzender, hier eben noch einmal bekräftigt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber nicht auf Kosten anderer!) Er hat gesagt: Die Linken sind nicht glücklich, solange nicht alle anderen glücklich sind. – Ohne wirtschaftlichen Wohlstand geht das nicht wirklich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum anderen: Natürlich müssen wir die Abhängigkeitsverhältnisse in der Weltwirtschaft abbauen. Wir versuchen das auch mit einer Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Diese Bundesregierung hat aus Haushaltsüberschüssen in der mittelfristigen Finanzplanung 8 Milliarden Euro zusätzlich für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Ich glaube, wir werden auch sehr stark gefordert sein, wenn es gelingt, den Bürgerkrieg in Syrien zu beenden; denn wenn dieser Bürgerkrieg zu Ende ist, muss das Land wieder aufgebaut werden. Der syrische Bürgerkrieg ist aber nicht etwa aufgrund eines direkten Ausbeutungsverhältnisses entstanden. Er hat völlig andere Ursachen. Deshalb muss dieser Krieg erst einmal beendet werden, wenn wir in der Region zu einer nachhaltigen Politik kommen wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Türkei hat 2,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Diese syrischen Flüchtlinge in der Türkei werden dort auch akzeptiert. Die Menschen haben Verständnis für die Fluchtgründe; aber es gibt zwei gravierende Probleme. Dabei geht es zum einen um den Zugang zu medizinischer Versorgung und zum anderen um den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten für die Kinder. Genau diese beiden Dinge aber können und werden wir ändern, indem wir 3 Milliarden Euro Unterstützung aus der EU primär genau für diese beiden Bereiche einsetzen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz, aber sie haben keinen Anspruch darauf, selber bestimmen zu können, welches Land diesen Schutz gewähren muss. Wer in ein bestimmtes Land einreisen möchte, der muss schon die Einreise- und Einwanderungsbestimmungen dieses Landes beachten. Die Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Schutz, aber keinen Anspruch auf freie Wahl des Schutzlandes. Meine Damen und Herren, die Türkei bietet syrischen Flüchtlingen Sicherheit. Das heißt aber natürlich nicht, dass auch sonst in der Türkei alles in Ordnung wäre. Im Gegenteil: Erdogan verletzt Menschenrechte. Er geht brutal gegen die kritische Opposition vor, lässt Proteste niederknüppeln und bekämpft die Kurden mit rücksichtslosen Militäreinsätzen. Die Presse in der Türkei wird eingeschüchtert. Bei Bedarf werden regierungskritische Zeitungen gestürmt und einer staatlichen Kontrolle unterworfen. Dazu sagen wir ganz klar: Dieser Umgang mit Opposition und Meinungsfreiheit ist einer Demokratie nicht würdig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber, meine Damen und Herren, die Türkei wünscht sich eine Perspektive mit Blick auf die Europäische Union. Und wenn jetzt neue Verhandlungskapitel eröffnet werden, dann ist das auch eine Chance, auf grundlegende Veränderungen in der Türkei hinzuarbeiten und die Menschenrechtslage dort nachhaltig zu verbessern. Meine Damen und Herren, die AfD-Ergebnisse bei den Landtagswahlen am vergangenen Wochenende waren zweifellos ein Warnsignal. Auch Deutschland ist nicht immun gegen rechtspopulistische Parteien, die in unsere Landtage einziehen. Aus anderen europäischen Ländern wissen wir: Das wäre schleichendes Gift für eine weltoffene, liberale und gerechte Politik. Deshalb sage ich: Wir müssen uns mit den Gründen für den Wahlerfolg dieser Partei auseinandersetzen, und davon gibt es eine ganze Reihe. Ein Teil der Wähler vermisst eine konservative politische Heimat. Ein anderer Teil fühlt sich von dem sogenannten politischen Establishment nicht mehr vertreten. Und manche wollen mit ihrer Wahl einfach ihren Protest ausdrücken – ob gegen die Euro-Rettung oder die Flüchtlingspolitik. Mir zeigt der Erfolg der AfD aber vor allem eines: Die Spaltung der Gesellschaft hat schon begonnen. Deshalb sind die richtigen Aufgaben für die Politik jetzt folgende: Wir müssen erstens den Riss, der in der Flüchtlingspolitik mitten durch unsere Gesellschaft geht, wieder kitten und die Zahl der Flüchtlinge auf ein vernünftiges Maß reduzieren. Wir brauchen zweitens ein finanziell kraftvoll ausgestattetes Integrationsgesetz mit klaren Regeln und Angeboten für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen drittens ein Einwanderungsgesetz, mit dem wir Deutschland als Einwanderungsland gestalten und mit dem wir die Einwanderung von Fachkräften sinnvoll steuern können. (Beifall bei der SPD) Wir müssen viertens den Staat wieder zum unbestrittenen Garanten für die öffentliche Sicherheit in diesem Lande machen. Aber vor allem müssen wir fünftens die soziale Spaltung der Gesellschaft stoppen. Um zu wissen, was die Menschen in diesem Lande umtreibt, lohnt sich übrigens ein Blick in unseren Koalitionsvertrag. Über 1 Million Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer warten auf eine anständige Regulierung der Leiharbeit und darauf, dass wir den Missbrauch von Werkverträgen stoppen. (Beifall bei der SPD) Die Lohnlücke bei der Bezahlung von Männern und Frauen und die trotz jahrzehntelanger Arbeit drohende Altersarmut bei Niedrigverdienern empfinden viele als eine große Ungerechtigkeit. (Beifall bei der SPD) Unsere Kommunen warten auf die versprochenen Entlastungen, die jetzt tatsächlich kommen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann macht es doch!) Millionen von Menschen wünschen sich, dass die Politik die antiquierte Eingliederungshilfe reformiert und Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gibt, ihr Leben selbstständig und autonom zu gestalten. (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann macht es doch!) – Wir sind mittendrin. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert doch!) Meine Damen und Herren, keines dieser Probleme ist durch die Flüchtlingskrise weniger wichtig geworden. Deshalb müssen wir den Menschen jetzt zeigen: Wir werden die Probleme anpacken und die Lösungen umsetzen, so wie das vereinbart worden ist. (Beifall bei der SPD) Für mich hat der Wahlkampf in Rheinland-Pfalz vor allem eines gezeigt: dass den Menschen in Deutschland der Zusammenhalt der Gesellschaft ganz besonders am Herzen liegt. Dieser Wunsch hält viele Menschen davon ab, in großer Zahl die AfD zu wählen – aber nur dann, wenn wir tatsächlich in Integration und in sozialen Zusammenhalt investieren. Gerade die Ärmsten, die Arbeitslosen und die Migranten, die hier schon leben – das kann ich sagen, ohne irgendwelche Gruppen gegeneinander auszuspielen –, sind doch die Ersten, die zu Flüchtlingen in Konkurrenz geraten können oder zumindest das Gefühl haben, dass das passieren könnte. Deshalb war es absolut richtig, dass wir eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge strikt zurückgewiesen haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Deshalb werden wir darauf bestehen und daran arbeiten, dass diese Dinge jetzt angepackt und umgesetzt werden. Wir dürfen bei der Integration nicht an den falschen Stellen sparen. Wir müssen Wohnungen schaffen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer einstellen sowie Ausbildungsplätze und Kapazitäten an Berufsschulen bereitstellen. Wir müssen Eingliederungen für den Arbeitsmarkt aktivieren. Wir müssen die Flüchtlinge und die Langzeitarbeitslosen in Arbeit bringen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie das doch alles! Herr Oppermann, Sie regieren seit zwei Jahren!) Dazu werden wir den Haushalt 2017 nutzen. Ich freue mich auf die konstruktiven Gespräche, die wir dazu in der Koalition haben werden. Ich sage: Wir haben viel zu tun. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Anton Hofreiter erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, für Ihre grundsätzliche Linie in der Flüchtlingspolitik der letzten Monate haben Sie auch von meiner Partei viel Respekt und Zustimmung erfahren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie haben der zum Teil hysterischen Stimmung in Ihren eigenen Reihen nicht nachgegeben – auch nicht der bei der CSU – und sich im Grundsatz an Humanität und Solidarität orientiert. Ja, Ihre Partei hat bei den Wahlen nicht davon profitiert. Aber Ihre Haltung ist durch die Erfolge von Malu Dreyer und Winfried Kretschmann inhaltlich bestätigt worden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die große Mehrheit in unserem Land hat Parteien gewählt, die eine humane, eine realistische und eine europäische Flüchtlingspolitik unterstützen. Die Mehrheit unserer Bevölkerung bleibt gelassen und hält Kurs, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das sollte uns alle freuen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Ziel muss eine europäische Lösung bleiben, die das individuelle Recht auf Asyl bewahrt, Geflüchteten Schutz bietet und in der Tat auch unsere Außengrenzen sichert. Sie, liebe Frau Bundeskanzlerin, sagen, Sie wollen Kurs halten. Aber zurzeit sprechen Ihre Taten leider eine andere Sprache. Als sich vor einem halben Jahr die dramatischen Szenen in Budapest ereignet haben, haben Sie geholfen. Heute ereignen sich ähnlich dramatische und zum Teil noch dramatischere Szenen in Idomeni. Wo bleibt da Ihre Hilfe? Wo bleibt da das Signal aus Deutschland? Dieses Mal tun Sie nichts, und das ist beschämend für die Bundesregierung und für unser Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Wir haben die Unterkünfte in Griechenland! Sie sind ja da! Die hatten wir eben in Ungarn nicht! Der große Unterschied! Das ist eine diametral andere Situation!) Dabei wäre angesichts der Bedingungen, unter denen die Menschen dort leben, humanitäre Soforthilfe nötig. Im Rahmen des beschlossenen europäischen Verteilmechanismus müssten auch wir 28 000 Geflüchtete aus Griechenland aufnehmen. Warum zaudern Sie? Warum zaudert die Bundesregierung, die von Ihnen selbst hochgehaltenen Beschlüsse umzusetzen? Ich spreche gar nicht von den insgesamt 160 000 Geflüchteten. Der deutsche Anteil sind 28 000. Warum gehen wir nicht als gutes Vorbild bei der Umsetzung voran, indem wir die 28 000 Geflüchteten aufnehmen? Damit wäre vielen Menschen in Griechenland geholfen. Handeln Sie endlich! Es ist Zeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch mit Blick auf den Deal, der beim EU-Gipfel droht, habe ich sehr große Zweifel daran, dass Sie gedenken, Ihren Kurs beizubehalten. Denn es droht uns ein schmutziger Deal. Wenn man die Unterlagen genau studiert, dann stellt man fest, dass da Formulierungskünstler am Werk sind, die den Anschein erwecken wollen, dass alle Geflüchteten ein faires Verfahren erhalten würden. Aber seien Sie doch ehrlich: Nur Syrer sollen noch nach Europa kommen; alle anderen sollen in die Türkei zurückgeschickt werden. Seien Sie ehrlich: Das ist de facto nichts anderes als eine flexible Obergrenze. Deshalb frage ich mich – und das frage ich auch die lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU –, warum sich Herr Seehofer wieder wie Rumpelstilzchen aufführt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei dem Deal, der uns droht, sind Geflüchtete keine Individuen mehr, deren Schutzbedürftigkeit im Einzelfall entsprechend geprüft wird. Es sind nur noch Rechengrößen im Tauschhandel zwischen der Europäischen Union und der Türkei, bei dem zum Beispiel Afghanen und Iraker komplett unter den Tisch fallen. Das ist unmenschlich. Das ist Europas unwürdig, und es ist inakzeptabel. Deshalb: Stoppen Sie das, Frau Merkel! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Ich gebe Ihnen völlig recht, Frau Merkel, dass es beschämend ist, dass dieses Europa – 28 Nationalstaaten und 505 Millionen Einwohner allein in der Europäischen Union – nicht in der Lage ist, einige Hunderttausend Geflüchtete bei uns unterzubringen und immer nur auf einzelnen nationalen Lösungen besteht. Ich mache Ihnen nicht den Vorwurf, dass Sie alleine an dem vergifteten Klima in Europa Schuld sind. Aber in den anderen europäischen Ländern ist nicht vergessen worden, dass es erst gut zwei Jahre her ist, dass Italien in großen Schwierigkeiten war und um eine solidarische Lösung gebeten hat, als viele Geflüchtete nach Lampedusa kamen. Damals hat ein deutscher Innenminister gesagt: Das ist ein rein nationales Problem; das ist allein das Problem von Italien. – Insofern glaube ich: Wenn in Europa immer nur diejenigen für eine solidarische Lösung kämpfen, die gerade in dem Moment Solidarität brauchen, dann wird Europa nicht funktionieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt ist das alles vergossene Milch. Bei uns ist das weitgehend vergessen. Aber ich sage Ihnen, Frau Merkel: In den anderen europäischen Ländern ist das nicht vergessen. Deshalb: Geben Sie sich einen Ruck, und hören Sie nicht auf, weiter für eine solidarische Lösung zu kämpfen. Geben Sie sich aber vor allem einen Ruck, und sagen Sie: Es tut uns leid. In der Vergangenheit, als andere auf Solidarität angewiesen waren, waren wir unsolidarisch. Wir haben jetzt verstanden, wie problematisch das ist. – Ich glaube, wenn Sie das deutlich aussprechen würden, wenn Sie sich bei Italien entschuldigen würden (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt aber!) für die Haltung, die damals der deutsche Innenminister innehatte, dann würde man sich viel leichter tun, zu einer solidarischen Lösung und zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu kommen. Wenn man bereit ist, die eigenen Fehler und die eigene Unsolidarität zuzugeben, dann werden die Verhandlungen leichter werden. Wenn man hingegen immer nur mit dem Finger auf andere zeigt, wird es problematisch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Türkei hat sehr viele Geflüchtete aufgenommen, und zwar mehr als die gesamte Europäische Union. Das sehen wir, und das muss man anerkennen. Aber man muss auch sehen, dass es in der Türkei kein faires Verfahren für Geflüchtete gibt. Schlimmer noch: Zum Teil ist in Berichten zu lesen, dass die Türkei Geflüchtete zurück in den Bürgerkrieg schickt. Wenn Sie nun, liebe Bundeskanzlerin, unsere humane Verantwortung, die Verantwortung Europas zur Wahrung der Menschenrechte, auf Erdogan abschieben, dann ist das nur noch grotesk. Hören Sie damit auf! Beenden Sie das! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Türkei steht am Rande eines Bürgerkriegs. Die schrecklichen Anschläge in der Türkei bedrücken uns alle. Es muss uns wirklich besorgt machen, dass die Regierung Erdogan das Land mehr spaltet als vereint sowie massiv gegen die Menschen- und Bürgerrechte ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger verstößt. Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister, Ihre Bemerkung, wir sollten uns nicht zum Schiedsrichter beim Thema Menschenrechte aufspielen, ist eine Unverschämtheit (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) gegenüber denen, die unter Erdogans Repressionen und den Angriffen der türkischen Armee in den Kurdengebieten leiden. Diese Bemerkung ist eine Unverschämtheit gegenüber den Journalisten und Oppositionellen, die im Gefängnis sitzen. Da darf Europa nicht wegschauen. Da darf Europa nicht schweigen, und dazu darf auch die Bundesregierung nicht schweigen. Hierzu muss man sich ganz deutlich äußern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist richtig, die Türkei finanziell zu unterstützen. Auch bei der Visafreiheit haben Sie unsere Unterstützung. Aber wir appellieren an Sie, Frau Merkel: Gehen Sie nicht jeden Deal bei den bevorstehenden Verhandlungen ein! Lassen Sie sich nicht von den Seehofern, den Orbans und den anderen Asylgegnern in Europa treiben! Verraten Sie nicht die Werte Europas! Verraten Sie nicht die Geflüchteten! Verraten Sie nicht die Menschen, die an die Werte Europas glauben, beim nächsten Gipfel! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Lassen Sie sich auch nicht von der AfD vorantreiben. Die AfD, wie wir sie erlebt haben, verfolgt reaktionäre, völkische und menschenverachtende Ziele. Wir müssen mit ihr streiten und deutlich machen, dass Hass keine Alternative für Deutschland ist. Das tun wir Grüne mit unseren Argumenten und die SPD und die Union mit ihren. Das wird nicht immer gleich klingen. Aber eines sollte uns allen klar sein: Keiner von uns darf den rassistischen Motiven hinterherlaufen. Das ist keiner der hier im Hohen Hause vertretenen Parteien würdig. Es bringt zudem keinen Erfolg; denn im Zweifel wählen die Menschen lieber das Original für rechte Sprüche, und das Original für rechte Sprüche ist nun einmal die AfD. Lassen Sie uns streiten mit sachlichen Argumenten über die Flüchtlingspolitik, über Verteilungspolitik und über die Euro-Politik. Nichts ist alternativlos. Demokratische Parteien bieten Alternativen. Streit ist fruchtbar, wenn er auf dem Boden des Grundgesetzes geführt wird. Weite Teile der AfD und ihres Umfeldes tun das aber nicht. Der Hass in den sozialen Netzwerken, auf den Pegida-Demonstrationen und in den AfD-Wahlprogrammen verletzt den politischen Grundkonsens unserer Republik. Deren Alternativen sind keine Alternativen, sondern Angriffe auf unsere Werte, und zwar auf unsere gemeinsamen Werte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Nicht nur der Streit in der Regierung und über den Umgang mit den Geflüchteten spielt der AfD in die Karten. Was der AfD jenseits der harten Rechtsextremisten unter ihren Wählern weiterhin in die Karten spielt, ist, dass viele Menschen gefühlt Angst vor dem sozialen Abstieg haben, unabhängig davon, ob sie wirklich davon bedroht sind oder nicht. Das liegt auch daran, dass viele Menschen das Empfinden haben, dass die soziale Herkunft stark die Bildungs- und Aufstiegschancen bestimmt. Das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft ist doch: Aufstieg aufgrund eigener Leistung ist möglich. Dieses Versprechen löst unser Wirtschaftssystem zu häufig nicht mehr ein. Dieses gebrochene Versprechen ist brandgefährlich für den Zusammenhalt. Wer etwas gegen die Menschenfeindlichkeit tun will, der muss auch für eine gerechtere Gesellschaft arbeiten, für mehr Chancen für alle. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die SPD und Sigmar Gabriel haben dazu ein paar richtige Vorschläge gemacht. Aber Herr Gabriel hat sein Solidarpaket unter dem Motto verkauft: Jetzt sind auch einmal die Deutschen dran. – So spielt man aber Menschen gegeneinander aus. So bestätigt man das Motiv der AfD. Das ist keine konstruktive, das ist keine linke Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Abgehängten und die sich abgehängt Fühlenden anzusprechen, ohne Ressentiments zu bedienen, das müsste die SPD doch schaffen. Deshalb: Achten wir darauf, dass wir diesen Parolen nicht hinterherlaufen. Weder durch Arroganz noch durch Hinterherlaufen oder dumme Sprüche werden wir die AfD bekämpfen. Wir haben eine Verantwortung für die Demokratie. Werden wir ihr gerecht – hier im Bundestag, in den Landtagen und auf den europäischen Gipfeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun Volker Kauder das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wieder einmal, so könnte man fragen, ein neuer Gipfel, und was wird das Ergebnis dieses Gipfels sein? Aber wenn wir uns die letzten Gipfel anschauen, dann sehen wir, dass wir immer vorangekommen sind. Wir haben in Europa schon immer erlebt, dass es manchmal etwas langsam und schwierig gegangen ist, dass wir aber dann doch zu Ergebnissen gekommen sind. Ja, auch mir geht es bei der Frage der europäischen Flüchtlingspolitik zu langsam. Deshalb ist es aber doch richtig, dass wir diejenige unterstützen und derjenigen Erfolg wünschen, der es auch zu langsam geht, nämlich unserer Bundeskanzlerin. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) – Da darf der Beifall bei unserem Koalitionspartner ruhig etwas größer sein; (Zuruf des Abg. Axel Schäfer [Bochum] [SPD]) denn ich gehe davon aus, dass auch Sie den Erfolg wollen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ja, das Gesicht, das Europa im Augenblick in Griechenland zeigt, ist nicht das Gesicht von Europa, das ich mir in der ganzen Welt vorstelle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das, was wir in Griechenland erleben, ist aber das Ergebnis davon, dass Europa nicht schnell genug gehandelt hat, und das ist das Ergebnis ausschließlich nationaler Maßnahmen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!) Das zeigt, dass wir eine wirkliche Lösung nur hinbekommen, wenn wir europäisch handeln. Jetzt, Herr Kollege Hofreiter: Wir müssen schon die Wirklichkeit richtig darstellen. Ein Teil des Protestpotenzials, das sich auch – nicht nur, aber auch – in Stimmen für die AfD zeigt, hängt auch damit zusammen, dass wir die Dinge, wie sie wirklich sind, manchmal nicht so richtig bezeichnen. Wenn Sie jetzt versuchen, die Situation in Griechenland mit der damals in Ungarn zu vergleichen, dann ist das eben nicht fair. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum? – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) – Nein. In Ungarn gab es eben keine Möglichkeiten für die Flüchtlinge, in entsprechende Einrichtungen zu gehen. Die Ungarn haben die Flüchtlinge auf die Straße geschickt, damit sie woanders hingehen; aber in Griechenland gibt es Plätze, wohin die Flüchtlinge gehen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Insofern besteht ein Unterschied, und das sollten wir auch sagen. Richtig ist aber auch – das sieht man an diesem Beispiel –, dass es mit europäischen Werten nichts zu tun hat, wenn wir denjenigen im Stich lassen, der jetzt die ganze Last tragen soll, nach dem Motto: Es interessiert uns nicht, was die Griechen zu tun haben. – Das geht auf gar keinen Fall. Es bringt Europa an den Rand des Zerfalls, wenn so gedacht wird. Wir wären dann nicht mehr füreinander da, und wir würden uns dann nicht mehr in schwierigen Situationen helfen. Das wäre nicht das Europa, wie ich es mir vorstelle. Dafür kämpft die Bundeskanzlerin auch auf dem bevorstehenden Gipfel. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das haben Sie vor ein paar Jahren bei Lampedusa doch genauso gemacht!) Ich wünsche ihr dabei viel Erfolg. Es wird – auch dies ist klar – ohne den Beitrag der Türkei nicht gehen. Deswegen ist es richtig, dass wir mit der Türkei darüber sprechen, welchen Beitrag sie leisten kann, und dass wir der Türkei auch klar sagen, wie es die Bundeskanzlerin gesagt hat: Das, was ihr macht, ist nicht nur etwas, was ihr für uns in Europa tut, sondern es ist auch etwas, was die Türkei für sich selber tut. – Sie hat also ein Eigeninteresse. Trotzdem ist klar, dass wir mit der Türkei auch darüber reden müssen, welche Wünsche und Vorstellungen sie hat. Ich bin froh darüber, Herr Kollege Hofreiter, dass Sie gesagt haben: Die finanziellen Leistungen an die Türkei sind richtig, und sie sind auch notwendig, um dort mitzuhelfen, zu stabilisieren und damit Fluchtursachen zu reduzieren. Jetzt hat die Türkei noch eine Reihe von anderen Wünschen. Man muss mit der Türkei darüber reden, was gehen kann und was nicht gehen kann. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht – ich wäre der Letzte, der das bestreiten würde; schließlich habe ich es bereits mehrfach gesagt –: Wir müssen mit der Türkei reden – ich habe nie etwas anderes gesagt –, obwohl sich mir dabei manche Fragen im Hinblick auf meinen Einsatz für Religionsfreiheit und verfolgte Christen stellen. Wir, die Unionsfraktion, haben der Bundeskanzlerin immer gesagt: Wir wollen, dass das nächste Kapitel, das bei den Verhandlungen mit der Türkei eröffnet wird, Menschenrechte, Rechtsstaat und Religionsfreiheit und kein anderes Thema betrifft. Wenn das jetzt geschieht, dann werde ich mir die eine oder andere Diskussion in der Türkei und mit der Türkei notwendigerweise leisten. Auch das ist klar. Aber das heißt doch nicht, dass wir jetzt überhaupt nicht mit der Türkei darüber sprechen, wie sie uns helfen kann, bei diesem wichtigen Thema voranzukommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir müssen lernen, dass wir mit Ländern, bei denen wir glauben, dass sich im Rechtsstaatsdialog mit ihnen einiges verändern muss, reden, dass wir klare Kante zeigen, wenn es um unsere Positionen geht, dass wir sie aber auch dort mitnehmen, wo sie Beiträge im gemeinsamen Interesse leisten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, dass wir nicht von uns aus nach dem Motto vorgehen: Jetzt steht der schnelle Beitritt der Türkei vor der Tür. Das entspricht nicht der Wahrheit. Es trüge zur Verunsicherung in der Bevölkerung bei und auch dazu, dass der eine oder andere sagt: Dann suche ich mir ein Ventil in einer Partei wie der AfD. Deswegen müssen wir alle miteinander überlegen – auch in diesem Hohen Haus –, welchen Beitrag wir durch unsere Diskussionsbeiträge dazu leisten, dass Menschen verunsichert werden und sich dann einen anderen Weg suchen, statt bei den Parteien zu bleiben, die für das Wohl dieses Landes mehr getan haben, als Parteien wie die AfD jemals tun werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu trägt auch bei, dass wir, die wir in einer Koalition sind, das tun, was wir vereinbart haben, und nicht nur ständig darüber reden, was wir tun wollen. Deswegen ist es besser, zunächst einmal miteinander zu sprechen, bevor man ein neues Programm heraushustet. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Idee!) Ich kann nur sagen: Peter Struck hat einmal zu mir gesagt: Wenn du etwas heraushustest, ohne es vorher mit mir besprochen zu haben, dann kannst du das gleich in meine Pfeife stopfen. (Thomas Oppermann [SPD]: Damit wäre alles besprochen!) Deswegen kann ich nur raten, dass man sich als Koalition nicht über das Wochenende in Wochenendmagazinen mit neuen Vorschlägen überrascht, sondern vielleicht vorher miteinander spricht. Mit mir hat man auf jeden Fall nicht gesprochen – um das einmal klar zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU – Christine Lambrecht [SPD]: Meinen Sie die CSU?) Lieber Kollege Oppermann, das gilt natürlich wechselseitig auch für die andere Seite. Das sage ich in beide Richtungen. (Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Frau Göring-Eckardt, wir können das nachher auch bilateral klären. Jetzt lassen Sie erst einmal die Baden-Württemberger ihre Gespräche führen, und dann reden wir miteinander. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU/CSU) Ich möchte darauf hinweisen, dass das deswegen schwierig ist, weil wir einen Punkt – auch in den Reden, die heute gehalten worden sind – völlig vernachlässigt bzw. gar nicht angesprochen haben. Es geht doch jetzt nicht in erster Linie darum, neue Pakete zu schnüren, als ob wir bisher gar nichts getan hätten. Vielmehr hat diese Koalition im sozialen Bereich doch sehr viel auf den Weg gebracht. Bei dem einen waren wir nicht so fröhlich dabei, bei dem anderen aber schon. Wir haben für 9 Millionen Mütter die Mütterrente geschaffen. Wir haben die Rente mit 63 geschaffen. Außerdem haben wir den Mindestlohn eingeführt. Insofern kann man doch nicht so tun, als ob man jetzt erst damit anfangen müsste, in diesem Bereich etwas zu tun. Machen wir uns doch nicht selbst kleiner, als wir wirklich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt kommt mein Thema: Wir diskutieren immer wieder darüber, wie es mit der Rente weitergeht und ob das Rentenniveau in Ordnung ist. Dazu muss man die ganze Wahrheit sagen. Wir sind aktuell nicht bei einem Rentenniveau von 42 Prozent angekommen, wie immer wieder behauptet wird. Wir werden bei diesem Niveau auch niemals ankommen, wenn wir endlich einmal verstehen, dass – – (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass wir Zuwanderung brauchen!) – Das ist ganz falsch. Darüber reden wir gleich aber auch noch. Wir werden auf diesem Niveau gar nicht erst ankommen, wenn wir weiterhin wirtschaftlich stark bleiben. Wirtschaftliche Stärke und Wachstum werden das Rentenniveau nicht nach unten, sondern nach oben bringen. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Deswegen sage ich auch, dass wir in erster Linie einen Pakt für Wachstum und Innovation in diesem Land brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Gestern ist die CeBIT eröffnet worden. Wenn man sieht, was dort passiert – darüber wird heute gar nicht gesprochen –, kann ich nur sagen: Es ist richtig, dass wir in Infrastruktur investieren. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Dann machen Sie es doch! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sind Sie in der Regierungskoalition oder Oppositionsführer?) – Ja, ja. – Ich will einmal Folgendes sagen: Wenn wir es nicht zügig angehen, dieses Land von der Struktur her fit zu machen für die neuen Herausforderungen, dann werden wir kein einziges soziales Problem mehr lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sind Innovation und Wachstum die entscheidenden Punkte. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen die Menschen auch damit einmal konfrontieren und ihnen sagen, dass wir das wollen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sagen Sie das mal Herrn Schäuble! – Gegenruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir besorgen das, was ihr verteilen wollt!) Es ist mit Blick auf die Wahlergebnisse, die uns am vergangenen Sonntag präsentiert worden sind, auch richtig, dass die Flüchtlingsfrage wie ein Katalysator gewirkt hat. Sie war nicht das Einzige, was Menschen dazu bewogen hat, nicht mehr uns oder die Parteien zu wählen, die sie bisher gewählt haben, aber sie war ein Katalysator, durch den vieles aufgebrochen ist. Dabei geht es jetzt gar nicht um die Benachteiligten. Da sind vielmehr Menschen auf einmal sauer darüber – sie haben das auch formuliert –, dass seit längerer Zeit die Themen „Innere Sicherheit“ oder „Einbruchskriminalität“ überhaupt nicht richtig behandelt werden. Dazu kann ich nur sagen: Wir in der Koalition hätten beim passiven Einbruchschutz auch mehr tun können; vielleicht können wir das noch nachholen. (Zustimmung des Abg. Dr. Karl A. Lamers [CDU/CSU]) Da glauben Menschen, dass die Bekämpfung von Kriminalität in bestimmten Regionen gar nicht mehr stattfindet. Es ist doch dramatisch, wenn wir in Zeitungen am Wochenende lesen müssen, dass es in Dortmund, in Berlin und überall Viertel gibt, wo die Polizei schon längst die Waffen gestreckt hat und nichts mehr passiert. (Widerspruch bei der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich jemals in Berlin bewegt?) Da kann ich nur sagen: Es wäre wirklich kurzsichtig und würde kein einziges Problem lösen, wenn wir glauben: Ausschließlich das Flüchtlingsthema hat die Menschen zur AfD gebracht. – Das belegt die Wahlanalyse hundertprozentig nicht, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man Falsches wiederholt, wird es auch nicht besser!) Wir sprechen ständig davon, Herr Hofreiter: Es muss mehr für Bildung und, und, und getan werden. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) So stimmt das aber nicht. Wenn ich in mein Heimatland schaue, dann muss ich sagen: (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Theresia Bauer ist wieder beste Wissenschaftsministerin geworden!) Es ist nicht das Thema, mehr für Bildung zu tun, sondern es geht darum, das Falsche zu vermeiden und das Richtige zu tun. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber darüber diskutieren wir nicht hier im Deutschen Bundestag, sondern das muss in den Ländern stattfinden. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie schon mitgekriegt, dass Theresia Bauer zum dritten Mal zur besten Wissenschaftsministerin von allen 16 gewählt worden ist? Zum dritten Mal! – Gegenruf des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]: Das sagt überhaupt nichts aus!) Ich wehre mich ein bisschen dagegen, dass jedes Problem, das in den Ländern nicht richtig behandelt wird, hier bei uns im Bund abgeladen werden soll. So funktioniert Föderalismus auf gar keinen Fall. Wir werden uns daran auf jeden Fall nicht beteiligen. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, jetzt haben wir auf dem Gipfel eine große Aufgabe vor uns. Ich glaube, dass mehr europäische Länder erkannt haben, dass das, was sich im Augenblick in Griechenland abspielt, so nicht gehen kann, so nicht funktionieren kann. Deswegen wünsche ich der Bundeskanzlerin, dass sie mit ihrer Mission auf dem Gipfel Erfolg hat. Ich will, dass Europa ein menschliches Gesicht zeigt und nicht das zeigt, was sich jetzt gerade in Griechenland abspielt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Eva Högl für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kauder, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht jetzt die Therapiesitzung weiter?) wenn Sie festgestellt haben, dass es in Berlin Viertel gibt, in denen die Polizei nicht mehr präsent ist und Kriminalität nicht mehr bekämpft, dann empfehle ich, dass Sie das dem Berliner Innensenator, Herrn Henkel, mitteilen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn Sie das nicht machen, übernehme ich das gern. Ich muss Ihnen sagen: Ich als Berliner Bundestagsabgeordnete habe das noch nicht feststellen können. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das sagt gar nichts!) Ich finde, wir sollten so etwas auch nicht herbeireden. Unsere Polizei ist landauf, landab gut aufgestellt, auch in Berlin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Lieber Herr Kauder, in der Koalition können wir gleich morgen über mehr Geld für die Einbruchsicherung und auch über mehr Unterstützung für die Polizei sprechen. Da haben Sie uns, die SPD-Bundestagsfraktion, wirklich ganz an Ihrer Seite. (Beifall bei der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Sie wissen auch, dass wir bei den Gesprächen immer eher in diese Richtung gedrängelt haben, als dass wir da blockiert haben. (Zuruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lenke unseren Blick wieder zurück auf die Lage in Europa und auf den bevorstehenden Gipfel. Ich möchte damit beginnen, dass ich noch einmal hervorhebe, dass die Lage in Griechenland und die Bilder aus Idomeni uns jeden Tag vor Augen führen – das sage ich jetzt sehr deutlich –, wie grausam Grenzschließungen sind und welch gravierender Verstoß gegen Menschenrechte und gegen internationales Asylrecht diese Grenzschließungen zwischen Mazedonien und Griechenland sind und wie absurd, sinnlos und hilflos solche nationalen Alleingänge sind. Deshalb, Frau Bundeskanzlerin, haben Sie uns, die SPD-Bundestagsfraktion, selbstverständlich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, eine gemeinsame europäische Politik zu gestalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte eines noch einmal ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Personen vor Verfolgung, vor Folter, vor Vertreibung und vor Krieg fliehen, dann hat jede einzelne dieser Personen das Recht darauf, in Europa um Schutz zu bitten – jede einzelne Person. (Beifall bei der SPD) Diese Personen handeln nicht illegal – auch nicht, wenn sie von der Türkei nach Griechenland kommen –, sondern sie haben einen Anspruch darauf, dass wir ihr Anliegen prüfen. Sie haben einen Anspruch auf ein faires Verfahren, und wenn sie schutzberechtigt sind, haben sie auch einen Anspruch auf Schutz. Deswegen erübrigt sich in dieser Debatte jede Diskussion über Obergrenzen, über Tageskontingente oder über Grenzschließungen, weil sie weder rechtlich zulässig noch, wie ich finde, moralisch vertretbar, sinnvoll oder wirksam sind. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine einfachen Antworten, weil wir natürlich wissen, dass nicht alle Menschen, die verfolgt sind, nach Europa kommen können und auch nicht alle in Deutschland Zuflucht finden können; das haben wir hier schon oft betont. Es gibt nur schwierige Antworten, um die lange gerungen werden muss. Eines will ich aber deutlich sagen – das haben Sie herausgestrichen, Frau Bundeskanzlerin –: Die Antwort liegt in einer gemeinsamen europäischen Politik. Alle anderen Antworten sind unzureichend, und deswegen müssen wir gemeinsam daran arbeiten. Ich finde, wir müssen klarmachen, dass es etwas geben muss zwischen einer Festung Europa auf der einen Seite – was wir nicht wollen, sind Stacheldraht und Grenzpolizei – und einer unkontrollierten und unbegrenzten Einwanderung auf der anderen Seite; das wollen wir natürlich auch nicht. Was wir wollen und woran wir gemeinsam in Europa arbeiten müssen, sind Recht und Ordnung sowie faire Verfahren. Ich finde, es lohnt sich, unsere gesamte politische Anstrengung genau darauf zu lenken, dass wir in Europa diesen Weg weiter beschreiten. (Beifall bei der SPD) Dies setzt voraus – das ist schon erwähnt worden; ich möchte es aber noch einmal betonen –, dass wir Griechenland unterstützen. Ja, es gehört zur Wahrheit, dass wir – Deutschland – es waren, die die Mitgliedstaaten, die eine EU-Außengrenze haben, insbesondere die Mitgliedstaaten am südlichen Rand der Europäischen Union, in den vergangenen Jahren mit dem Thema Flüchtlingspolitik alleingelassen haben. Diese Politik müssen wir jetzt ändern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es ist wichtig, dass wir das Dublin-System weiterentwickeln. Das Dublin-System ist von der Anlage gut und richtig; es beinhaltet richtige Prinzipien. Aber wir merken jetzt, dass es unter diesem enormen Druck nicht funktioniert, und wir stellen auch fest, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten daran halten. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Dublin-System weiterentwickeln, und zwar in die Richtung, wie es ursprünglich einmal angelegt war: Wir müssen eine einheitliche Registrierung, einheitliche Standards und einheitliche Kriterien für die Überprüfung, ob eine Person Schutz bekommt, schaffen. Ich würde das Dublin-System auch gerne in die Richtung weiterentwickeln, dass wir einen einheitlichen Flüchtlingsausweis für ganz Europa bekommen. Das ist sicherlich noch Zukunftsmusik, aber ich glaube, dass es sinnvoll und richtig wäre, wenn wir mit dem Dublin-System genau dahin kämen. (Beifall bei der SPD) Ein paar Sätze zur Türkei. Auch ich bin der Auffassung – dieser Auffassung ist die gesamte SPD-Bundestagsfraktion –, dass wir die Türkei als Gesprächspartner brauchen. Die Türkei ist das Nachbarland von Syrien. Die meisten Flüchtlinge, die jetzt versuchen, über die Balkanroute zu kommen, kommen von Syrien über die Türkei. Die Türkei ist ein wichtiger und notwendiger Partner, aber selbstverständlich – das ist heute schon gesagt worden – nicht um jeden Preis. Das sagt auch niemand, der für die Zusammenarbeit mit der Türkei wirbt. Selbstverständlich nutzen wir die Gespräche auch, um die Einhaltung der Menschenrechte und der Pressefreiheit sowie die Situation der Kurdinnen und Kurden anzusprechen. Aber wenn die Zusammenarbeit mit der Türkei unsere Möglichkeit ist, legale Wege nach Europa zu öffnen, den Schleppern das Handwerk zu legen und in Europa zu einer einheitlichen Politik zu kommen, dann ist das alle Anstrengung wert, dann lohnen sich die Gespräche mit der Türkei, und dann ist das sinnvoll und richtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Türkei möchte von uns gern Erleichterungen in der Visapolitik und eine Visafreiheit haben. Ich wundere mich ein bisschen – jetzt gucke ich ein wenig nach rechts –, wer sich jetzt alles zu Wort meldet und sagt, dass es nicht vereinbart und auf keinen Fall machbar sei, mit der Türkei über Visaerleichterungen zu sprechen. Wir haben das längst vereinbart. Die Gespräche laufen seit 2012. Das, was wir jetzt vereinbart haben, ist genau der richtige Weg, nämlich diese Vereinbarung zu beschleunigen und vorzuziehen. Wir haben übrigens auch in der Koalition längst gemeinsam besprochen, dass wir Visaerleichterungen für die Türkei auf den Weg bringen wollen. Natürlich wird es keine voraussetzungslose Visafreiheit geben; auch das ist längst vereinbart. Die Türkei muss Voraussetzungen erfüllen, was die Sicherheit der Dokumente, den Austausch der Daten und natürlich auch ihre eigene liberale Visapolitik angeht. Beispielsweise müsste sie ihre Visafreiheit mit Ländern der Maghreb-Staaten oder Pakistan einschränken, damit wir davon ausgehen können, dass, wenn wir Visafreiheit gewährleisten, dadurch keine weiteren Lücken und Schlupflöcher entstehen. Es wird noch schwierig genug, bis die Türkei diese Voraussetzungen erfüllen kann, aber die Anstrengungen lohnen sich auf jeden Fall. Deshalb sage ich, wir haben ein klares Programm: Fluchtursachen bekämpfen, gemeinsame Politik in Europa sowie hier in Deutschland die richtigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flüchtlinge aufgenommen und integriert werden können. Mit Blick auf den europäischen Gipfel, Frau Bundeskanzlerin, wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Kommen Sie mit guten Ergebnissen zurück. Ich wünsche uns weiterhin gute Beratungen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Sevim Dağdelen ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während wir hier heute debattieren, treibt die Bundesregierung noch mehr Menschen in die Flucht. Hubschrauber, Gewehre, Pistolen für die Emirate, Saudi-Arabien und Oman: Die Rüstungsindustrie hat neue Millionengeschäfte abgeschlossen. Genehmigt haben sie aber Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herr Wirtschaftsminister Gabriel. Wie lange, glauben Sie, wird es dauern, bis sich die 5 Millionen Binnenflüchtlinge im Jemen aus der saudischen Kopf-ab-Diktatur, die Sie, meine Damen und Herren hochrüsten, auf den Weg nach Europa machen? Wie lange wird es dauern, bis sich noch mehr Menschen aus Syrien aufmachen werden, weil sie vor den islamistischen Terrorbanden fliehen müssen, die Sie dadurch unterstützen, dass Sie Saudi-Arabien und die Türkei bewaffnen, meine Damen und Herren? Statt Fluchtursachen zu bekämpfen, liefert die Bundesregierung kriegführenden Staaten weiterhin Waffen und trägt dazu bei, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Ihre Waffenlieferungen, Frau Merkel und Herr Gabriel, sind ein Verbrechen gegen die Menschen in der Region. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt versuchen Sie erneut, mit dem Terrorpaten Erdogan zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Der Türkei-Plan, der jetzt vorliegt, ist im Kanzleramt geschrieben worden. Fast alle anderen europäischen Partner haben Sie mit diesem Alleingang wieder einmal brüskiert. Sie, Frau Merkel, versuchen, Ihre Politik mit jemandem wie dem türkischen Präsidenten Erdogan durchzusetzen, der Zeitungsredaktionen stürmen lässt und die Presse- und Meinungsfreiheit mit Füßen tritt. Die Alleingänge der Bundesregierung, ihre Bereitschaft, jeden Verstoß Erdogans gegen die Grundwerte unserer Zivilisation zu decken, hat die Bundesregierung in Europa isoliert wie noch nie zuvor. Bei Ihrer Achse Berlin–Ankara will so gut wie niemand – nur Luxemburg – mitmachen. Wir sagen Ihnen: Europa hat Ihre Alleingänge satt. Sie zerstören mehr und mehr all das, was an Vertrauen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut wurde. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage Ihnen auch: Ihr Glaube, mit jemandem wie Erdogan, der Krieg gegen die Kurden führt, dafür sorgen zu wollen, dass weniger Menschen, weniger Flüchtlinge nach Europa kommen, ist ungefähr so stimmig wie die Hoffnung, dass ein Mafiaboss dafür sorgen würde, dass es weniger Verbrechen gibt. Sie machen mit Erdogan den Bock zum Gärtner. Mit dem, der Krieg führt, der die Kurden massakriert, der Menschen zwingt, ihre Heimat zu verlassen, wollen Sie Geschäfte machen, damit keiner flieht. Aber ich frage mich: Wem wollen Sie eigentlich diesen Bären aufbinden? Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus, Herr Kauder. Das müssen Sie doch einmal einsehen. (Beifall bei der LINKEN) Der Preis, den Sie bereit sind für Ihre tödlichen Illusionen zu bezahlen, ist sehr hoch. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das Tollhaus seid ihr! Ihr seid das Tollhaus!) Sie schweigen zu den Gewerkschaftern, Sie schweigen zu den Journalisten in den Kerkern Erdogans, und Sie schweigen zu den zerstörten Kirchen (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Das stimmt alles nicht!) und den in die Flucht getriebenen Christen aus Diyarbakir. Die UNO und der Europarat sagen Ihnen, dass dieser Plan mit der Türkei gegen das Völkerrecht verstößt, weil Erdogan dabei ist, die Flüchtlinge weiter in das Bürgerkriegsland Syrien zurückzuschieben. Doch dadurch lassen Sie sich offensichtlich nicht aufhalten. Ich frage Sie: Ist jetzt eigentlich Rechtsnihilismus die offizielle Politik dieser Bundesregierung? Reicht es Ihnen nicht, durch Ihre Unterstützung der Regime-Change-Politik und der Ölkriege internationales Recht zu missachten? Ich finde, der Preis, den Sie da zahlen, ist hoch – (Volker Kauder [CDU/CSU]: Noch haben wir gar keinen gezahlt, gute Frau! Reden Sie nicht so einen Quatsch!) obwohl die Türkei voll auf dem Weg in die Diktatur ist. Herr Kauder, ich finde es wirklich unerträglich, dass Sie jetzt auch noch versprechen, einer Diktatur den Weg in die EU zu bahnen, und dabei sozusagen alle Perspektiven für ein soziales und demokratisches Europa verspielen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Eine solche Perspektive bedeutet für Europa eine Beerdigung erster Klasse. Dagegen werden Sie auf jeden Fall Widerstand erfahren. Wir werden dagegen Widerstand leisten. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Gerade ihr! Widerstand gegen Israel macht ihr! Was seid ihr für ein Haufen?) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun Gerda Hasselfeldt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal beschäftigt sich ein europäischer Gipfel im Schwerpunkt mit der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik, und das ist auch gut so. Denn eines gilt: Mit rein nationalen Maßnahmen wird dieses Problem nicht zu lösen sein. Es gilt aber auch: Je weniger auf europäischer Ebene gelöst wird, desto größer wird der Druck, noch mehr nationale Maßnahmen zu ergreifen, und je mehr auf europäischer Ebene gelöst wird, desto geringer wird dieser Druck sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ein kluger Satz!) Worum geht es? Ich will ins Gedächtnis rufen, dass es – zum Ersten – darum geht, mit den Menschen, die zu uns kommen, aber auch mit den Menschen, die in Krisengebieten unter schwierigen Umständen leben, human umzugehen und unseren Beitrag dazu zu leisten. Ich sage bewusst: mit denjenigen, die bei uns sind, aber auch mit denjenigen – auch sie müssen wir im Blick haben –, die in den Krisengebieten und Kriegsgebieten sind, dort unter schwierigen Verhältnissen leben, in den Flüchtlingslagern sind oder auch in Staaten und Ländern leben, in denen die Verhältnisse sehr schwierig sind. Ich will bei der Gelegenheit deutlich machen: Das, was in unserem Land an Nächstenhilfe, an humanitärer Begleitung bei der Unterbringung, bei der Versorgung, bei der Integration geleistet wird, ist beispielhaft und kann nicht oft genug gewürdigt werden; dafür gilt unser Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will auch sagen: Das, was zur Bekämpfung der Fluchtursachen, zur Verbesserung der Situation der Menschen in den Krisengebieten, geleistet wird – mittlerweile mehr und intensiver, als es in den vergangenen Monaten zu spüren war –, darf nicht einfach negiert werden, sondern muss erwähnt und auch weitergeführt werden. Ich bin der Bundeskanzlerin sehr dankbar, dass sie dies heute angesprochen hat. Dazu gehört zum Beispiel die Hilfe für Griechenland und andere Länder. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Es geht um ein Zweites: um die Integration derjenigen, die eine Bleibeperspektive haben. Auch da wird Enormes unternommen, wenn auch in den einzelnen Ländern unterschiedlich viel. Aber die Integration ist keine Angelegenheit, die man nur mit Geld und noch so vielen Kursen lösen kann, sondern sie ist – liebe Kolleginnen und Kollegen, auch darauf will ich hinweisen – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das, was heute schon von unseren Vereinen – nicht nur von den Sportvereinen, sondern auch von vielen anderen in unserem Land – geleistet wird, ist beispielhaft und vorbildlich. Ich möchte ausdrücklich dafür danken. (Beifall bei der CDU/CSU) Es geht um ein Drittes, nämlich um die Begrenzung der Zahlen. Das ist wichtig; denn die Integration von und der humanitäre Umgang mit Flüchtlingen sind nur zu leisten, wenn wir die Zahl der Flüchtlinge deutlich und nachhaltig reduzieren. Die Integrationskraft unseres Landes hat Grenzen, und diese Grenzen müssen wir beachten. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun geht es darum: Wie machen wir das auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene? Auf nationaler Ebene haben wir in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet: Asylpaket II, Asylpaket I. Wir haben die Westbalkanländer als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Nur als Randbemerkung: Wenn die Grünen rechtzeitig bereit gewesen wären, eine entsprechende Entscheidung zu fällen, (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt das wieder!) dann wären viele Hunderttausende von Flüchtlingen im vergangenen Jahr nicht in unser Land gekommen. Auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU) In den nächsten Wochen gilt es, weitere Vorhaben umzusetzen, zum Beispiel die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Auch das gehört zu unserer nationalen Verantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das machen die Grünen sowieso! Keine Sorge!) Auf dem Europäischen Gipfel stehen die Verhandlungen mit der Türkei im Mittelpunkt. Wir alle wissen, dass die Türkei ein Schlüsselland bei der Bewältigung der Problematik ist. Das ist unbestritten. Trotz all dem, was wir kritisieren, was uns besorgt durch die Bilder und Berichte zur Menschenrechtssituation, zur Pressefreiheit und zur Meinungsfreiheit, deren Einhaltung in der Türkei sehr zu wünschen übrig lässt, gilt: Wir müssen mit der Türkei reden, verhandeln und zu Lösungen kommen. Das ist unbestritten. Es gibt eine Reihe von Forderungen vonseiten der Türkei. Ich habe Verständnis für die finanziellen Forderungen. Ich habe auch für manche andere Forderung Verständnis. Ich will für die Landesgruppe der CSU allerdings deutlich machen: Wir haben in der Tat Bedenken hinsichtlich der vollen Visumsfreiheit. Eines darf nicht passieren: Die Überprüfung der Bedingungen, die die Türkei zu erfüllen hat, darf nicht zu lasch gehandhabt werden. Auf die Einhaltung der Bedingungen muss geachtet werden. Ich bin dankbar, dass die Bundeskanzlerin heute klargestellt hat: Von der Verbindlichkeit dieser Bedingungen wird kein Jota abgewichen. Das ist für uns ganz wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will darüber hinaus zum Ausdruck bringen: Wir wissen, dass im Laufe der Beitrittsverhandlungen immer wieder Kapitel eröffnet werden. Die Eröffnung weiterer Kapitel kann durchaus zu einer Modernisierung in der Türkei führen. Aber ich will deutlich machen – nicht dass man später einmal sagt: „Ihr hättet ja was sagen können!“ –: Wir sehen im derzeitigen Stadium keine Möglichkeit, dass die Türkei volles Mitglied der Europäischen Union wird. Das will ich deutlich zum Ausdruck bringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Auch im späteren Stadium!) Es ist meines Erachtens ein richtiger Ansatz, die Rücknahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten zu vereinbaren. Es ist wichtig, dass die Türkei die Flüchtlinge, die von der Türkei in die Europäische Union, nach Griechenland kommen, wieder zurücknimmt. Das kann zur Eindämmung der Arbeit der Schleuser- und Schlepperbanden führen. Ich hoffe sehr, dass es dazu kommt und dass im Zuge dessen die syrischen Flüchtlinge in Europa verteilt werden. Es muss allerdings auch sichergestellt werden, dass die Last dieser Verteilung nicht einseitig auf Deutschland liegt, vielmehr muss diese in Europa gerecht verteilt werden; das gilt sowohl für die 160 000, deren Verteilung vereinbart wurde, als auch für den Anteil, der darüber hinausgeht. Auch dies ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass bei jeder Gelegenheit in Gesprächen mit der Türkei auf die Menschenrechte, auf die Bürgerrechte, auf die Defizite bei der Pressefreiheit und bei der Meinungsfreiheit hingewiesen wird, das versteht sich von selbst. Das hoffe ich zumindest. Wir werden jede Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen. Vielleicht sind die Beitrittsverhandlungen und die weitere Öffnung der Kapitel auch Anlass dazu, sich zu bewegen. Meine Damen und Herren, dabei darf es aber nicht bleiben. Wir haben noch eine ganze Reihe an zusätzlichen Aufgaben in Europa, nämlich die wirkliche Umgestaltung von Frontex in einen effektiven Grenz- und Küstenschutz oder die Instandsetzung der Hotspots, der Einrichtungen an den europäischen Außengrenzen, damit sie so, wie es von Anfang an gedacht war, genutzt werden können, nämlich zur Registrierung der Flüchtlinge, aber auch zur Rückführung derer, die keine Bleibeperspektive in Europa haben, und zur gerechten Verteilung in Europa. So war die Arbeit der Hotspots tatsächlich vereinbart. Ich weiß, dass da noch ein Stück Arbeit vor uns liegt, aber wir dürfen da nicht einfach stehenbleiben, sondern wir müssen dies auf den Weg bringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten schon viele schwierige Zeiten erlebt. Viele schwierige Entscheidungen waren zu treffen, viele wichtige Weichen wurden gestellt, und nicht immer war es am Anfang gleich so, dass die Lösung auf dem Tisch lag. Ähnlich ist es auch jetzt. Es ist eine objektiv schwierige Situation, dieses weltweite Problem der Flüchtlingsströme zu bewältigen, und es ist in einem Europa mit unterschiedlichen nationalen Interessen in dieser Frage ganz besonders schwierig. Nicht zuletzt deshalb wünschen wir Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, eine weiterhin glückliche Hand und viel Erfolg bei diesen schwierigen Verhandlungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Norbert Spinrath für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Norbert Spinrath (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Traditionell soll sich ja der Frühjahrsgipfel mit Wirtschaftsthemen beschäftigen und gemeinsame Strategien zur Wirtschaftspolitik entwickeln. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik, aber auch zuletzt bei den Verhandlungen mit Großbritannien sind die normalen Themen aber immer wieder in den Hintergrund gedrängt worden. Dabei gilt es aus meiner Sicht nicht nur bei der Flüchtlingspolitik und nicht nur bei den großen Aufregern Brexit oder Grexit in Brüssel belastbare Politik zu machen; denn eine ständige Weiterentwicklung der Lösungsmechanismen und der Strategien und eine ständige Vertiefung der Europäischen Union – das sage ich ganz bewusst und schiele dabei natürlich in Richtung London – sind die Grundlage dafür, dass wir in Europa für alle Menschen, auch für Neuankömmlinge, leistungsfähig bleiben können. Das Europäische Semester ist Teil der Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Ganz klar: Eine echte Veränderung der Währungsunion hin zu einer Vertiefung der Wirtschaftsunion ist das noch nicht, aber es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Nun stellt sich jedes Jahr, wenn wir die nationalen Reformpläne und die länderspezifischen Empfehlungen diskutieren, die Frage: Wie ernst nehmen dies eigentlich die Mitgliedstaaten? Wie ernst nimmt es Deutschland mit den Verpflichtungen, mit den länderspezifischen Empfehlungen? Die Kommission sagt, die wirtschaftliche Situation in Deutschland sei gut, dennoch würden seit Jahren nötige öffentliche und private Investitionen nicht vollzogen, auch nicht die in den letzten länderspezifischen Empfehlungen von 2015 empfohlenen Investitionen. Die Kommission sagt, dass in der Vergangenheit in Deutschland Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Wohnen vernachlässigt wurden. Das führt zum Fazit, dass wir sozialen Wohnungsbau brauchen, dass wir mehr Investitionen in die soziale Stadtentwicklung brauchen und Anreize für den Neubau bezahlbaren Wohnraums für die Normalverdiener schaffen müssen. Wir in der SPD haben das verstanden, und wir haben mit unserem Drängen die Bundesregierung dahin bewegt, mit dem Umsteuern zu beginnen. Das wird für uns in der SPD das Topthema der kommenden Monate und Jahre bleiben. Wir brauchen eine Investition in die Zukunft aller Menschen in Deutschland, sowohl in die Zukunft derjenigen, die schon lange oder schon immer hier leben, als auch in die Zukunft der Neuankömmlinge. Wir brauchen ein Solidarprojekt für Deutschland. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa steht bei diesem Gipfel und bezüglich der aktuellen Flüchtlingspolitik an einer Wegscheide. Die Erwartungen an die politisch Handelnden sind derzeit enorm hoch. Von allen Partnern in Europa, natürlich auch von uns, werden Kompromissbereitschaft und Flexibilität verlangt. Dabei müssen wir aber immer auf der Grundlage der gemeinsamen Werte dieser Europäischen Union handeln. Ich begrüße ausdrücklich die Lösungsvorschläge der Europäischen Kommission und den umfassenden Ansatz, mit dem der Rat in den nächsten zwei Tagen der Aufgabe der Bewältigung der aktuellen Migrationsbewegungen begegnen will. Man will beraten und wird hoffentlich zu wichtigen und richtigen Entscheidungen kommen; denn nur gemeinsames europäisches Handeln kann uns letztendlich zu dauerhaften und zufriedenstellenden Lösungen führen. Eine gemeinsame europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage ist aber sicherlich nicht in den nächsten zwei Tagen zu erzielen. Sie braucht Zeit. Aber es braucht in den nächsten Tagen zumindest gemeinsame Signale. Es mag sein, dass wir als einer der 28 Partner zusammen mit einigen wenigen Willigen besondere Anstrengungen unternehmen und einseitig Vorleistungen erbringen müssen. Aber ich bleibe dabei: Wir sind 28 in der Europäischen Union, und die 28 Mitgliedstaaten müssen die Bewältigung der Flüchtlingssituation als gemeinsame Aufgabe ansehen und auch zu gemeinsamen Lösungen gelangen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn aber der Kreis der Willigen in der Realität der nächsten Wochen und Monate tatsächlich beweisen kann, dass die Kombination aus Verhinderung von Grenzübertritt, Ausschaltung der Schlepper, Öffnung von legalen Zugangswegen – ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt –, Zugang zu den Asylverfahren und menschenwürdiger Versorgung in allen Aufnahmeländern zu einem signifikanten Nachlassen des Migrationsdrucks führt, dann entsteht hoffentlich auch bei den jetzt noch Unwilligen die Bereitschaft, sich doch noch auf eine gemeinsame Lösung einzulassen. Appelle alleine reichen nicht. Jetzt muss gehandelt werden. Die Sicherung der Außengrenzen wird immer als Monstranz vorangetragen. In den letzten Wochen glaubte man oft, alleine mit der Sicherung der Außengrenzen zu einer signifikanten Verringerung der Zahlen zu kommen. Die Sicherung der Außengrenzen ist richtig und wichtig, sofern damit gemeint ist, an den Außengrenzen zu erfassen, wer wo und unter welchen Umständen in die EU einreist, wenn damit also ein kontrollierter Zugang für diejenigen gemeint ist, die zu uns kommen. Wer mit dem Schließen der Grenzen aber lediglich das Ziel verfolgt, Schutzbedürftigen das Stellen eines Asylantrags zu erschweren, der verlagert die Missachtung unserer gemeinsamen Werte an die Grenzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen jetzt das Signal senden – ich hoffe, dass das von diesem Gipfel ausgehen wird –, dass wir alle in der gemeinsamen Verantwortung stehen, insbesondere Griechenland angesichts der dort aktuell entstandenen Lage zu helfen. Es gilt nun, die Mittel zur Verfügung zu stellen, aber auch personelle und technische Hilfe zu leisten. Wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass wir mit der Türkei einen Partner gewinnen, der mit uns gemeinsam ein Problem löst, das eben nicht seins ist. Es ist richtig, dass wir in der Krise mit der Türkei zusammenarbeiten. Hier ist der Dialog entscheidend. Ich setze darauf, dass es über diesen Dialog gelingt, zu mehr Rechtsstaatlichkeit und zur Einhaltung der Menschenrechte zu kommen. Ich will das im Sinne von Rechtsstaatlichkeit auch als Chance begreifen, einen Beitrittsprozess zur EU zu ermöglichen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Norbert Spinrath (SPD): Die Türkei hat, nebenbei gesagt, in den letzten Jahren bei der Aufnahme von mehr als 3 Millionen Flüchtlingen Erstaunliches geleistet. Jetzt sollten wir die Bedingungen für gemeinsame Lösungen schaffen. Liebe Frau Bundeskanzlerin – sie ist gerade nicht an ihrem Platz –, – Präsident Dr. Norbert Lammert: Sie müssen zum Schluss kommen. Norbert Spinrath (SPD): – ich möchte Ihnen viel Glück, viel Kraft und Erfolg in Brüssel wünschen. Ich wünsche mir, dass Ihr viel zitierter Satz der letzten Wochen und Monate auch für die Verhandlungen in Brüssel gilt: Wir schaffen das, weil wir es machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Michael Stübgen erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Stübgen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Ein bisschen kam es mir schon wie in Tausendundeine Nacht vor, als die türkische Regierung der Europäischen Union wenige Stunden vor dem Europäischen Rat in der letzten Woche einen sehr weitgehenden Vorschlag dazu gemacht hat, was sie bereit wäre zur Lösung oder teilweisen Lösung der Migrationsproblematik über ihr Land in die Europäische Union zu tun. Es gibt in den deutschen Medien wilde Spekulationen darüber, wie es denn zu diesem Vorschlag gekommen ist. Daran will ich mich nicht beteiligen. Ich will aber eines feststellen: Wir haben es mit einem ernsthaften und sehr weitreichenden Vorschlag der türkischen Regierung an die Europäische Union zu tun. Nach meiner eingehenden Analyse dieses Vorschlages und der Vorbereitungspapiere, die unter Leitung von Ratspräsident Donald Tusk entstanden sind, muss ich Ihnen sagen, dass es meine Überzeugung ist, dass dieser Vorschlag das Potenzial hat, dass wir als Europäische Union es gemeinsam mit der Türkei schaffen, das Geschäftsmodell Balkanroute zu beenden. Dieses Geschäftsmodell führt seit Monaten dazu, dass skrupellose Schlepperbanden auf dem Rücken von geschundenen Menschen, die fliehen, Milliardeneinnahmen machen. Diese Banden haben vorsätzlich in Kauf genommen, dass bisher mehr als 1 000 Menschen auf der Balkanroute gestorben sind. Wenn wir es schaffen sollten, wenn die Chance besteht, dieses Geschäftsmodell zu beenden, ist es alle Anstrengungen wert, zu versuchen, bei den Verhandlungen mit der Türkei morgen und übermorgen zu einem Erfolg zu kommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Für ein erfolgreiches Agreement mit der Türkei gibt es nach meiner Einschätzung drei grundsätzliche Fragen, die beantwortet werden müssen. Die erste ist: Können wir davon ausgehen, können wir glauben und voraussetzen, dass die Türkei dieses Mal wirklich will, was sie ankündigt? Ich verstehe jeden, der in dieser Frage Zweifel hat angesichts der Politik, auch der Geopolitik der Türkei in den letzten zehn Jahren, die vorsätzlich nicht darauf ausgerichtet war, sich der Europäischen Union anzunähern, sondern eher ein ganz anderes Ziel verfolgt hat und ganz andere geopolitische Schwerpunkte hatte. Ich kann auch angesichts der Tatsache, wie die türkische Regierung in den vergangenen 15 Monaten mit der Flüchtlingswelle umgegangen ist, Zweifel verstehen. Sie hat diesen Prozess in ihrem Land geduldet, ohne ihn zu reduzieren oder gar zu stoppen. Denn dies war in ihrem eigenen Interesse: Wenn Flüchtlinge aus der Türkei in die EU gehen, sind weniger in der Türkei. Genauso erkennbar ist allerdings in den letzten Monaten, dass der Türkei dieser Prozess mehr und mehr aus dem Ruder gelaufen ist. Die Entwicklung, dass sich die Türkei zu einem internationalen Durchgangslager für Migranten bis hin aus Indien und Bangladesch in die Europäische Union entwickelt hat inklusive der logistischen mafiösen Strukturen ringsherum, ist mit Händen zu greifen. Ich gehe davon aus, dass diese Frage mit Ja beantwortet werden kann. Ja, die türkische Regierung hat verstanden: Sie muss an der jetzigen Situation etwas ändern. – Wir haben eine ausreichende Schnittmenge, auf Augenhöhe zwischen EU und Türkei zu verhandeln, und die Chance, zu einem richtigen Ergebnis zu kommen. Die zweite wesentliche Frage ist: Haben wir denn eine Garantie, dass ein mögliches Agreement mit der Türkei auch funktioniert, dass es erfolgreich umgesetzt werden kann? Diese Frage kann man einfach beantworten: Nein, die haben wir nicht, und die werden wir auch nicht haben, wenn dieses Agreement morgen oder übermorgen verabschiedet werden kann. Die nächste Frage, die sich anschließt, lautet: Ist denn die Wahrscheinlichkeit des Erfolges dieser Vereinbarung groß genug? Da ist meine Überzeugung, gerade aufgrund meiner Ausführungen zur ersten Frage, dass die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs groß genug ist. Ich komme zur dritten und entscheidenden Frage – wir haben sie uns im Übrigen bei allen Rettungspaketen, bei allen Rettungsprogrammen in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Euro-Krise immer wieder gestellt –: Haben wir denn für den Prozess der Umsetzung solch einer Vereinbarung – in diesem Fall mit der Türkei – eine ausreichende Kontrolle, und haben wir, wenn es das Agreement gibt, wenn es also verabschiedet ist, noch genügend Möglichkeiten und Kraft, Fehlentwicklungen, die zufällig, durch Fehleinschätzungen, aber möglicherweise auch vorsätzlich erzeugt werden, zu korrigieren? Die Antwort auf diese Frage ist natürlich wesentlich schwieriger. Ich will nur zwei Punkte kurz ansprechen: Die Türkei wünscht sich, dass der Prozess mit der Europäischen Union mit dem Ziel der Visafreiheit massiv beschleunigt wird. Es gab schon eine Roadmap, die das für das Jahr 2017/2018 vorsah. Im Herbst des letzten Jahres wurde beschlossen, dass dies bis Oktober der Fall sein soll. Jetzt sagt die Türkei: Wir schaffen das alles bis Ende Juni dieses Jahres. – Dass bisher wenig passiert ist, hat nichts mit der EU, sondern hat damit zu tun, dass die Türkei selber die Voraussetzungen noch nicht ausreichend umgesetzt hat. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich habe Zweifel, dass die technischen und politischen Voraussetzungen bis Ende Juni dieses Jahres von der Türkei umgesetzt werden können. Aber ich glaube nicht, dass ich das Recht habe, aufgrund dieser Zweifel der Türkei gegenüber zu erklären: Ich glaube nicht, dass ihr das schafft; also reden wir nicht darüber. (Christine Lambrecht [SPD]: Richtig, genau!) Wichtig ist, dass die notwendigen Voraussetzungen – sie sind bis ins letzte Detail definiert – umgesetzt werden, ohne politische Rabatte. Wichtig ist: Wir haben in diesem Prozess als Deutscher Bundestag die vollständige Kontrolle über die Vorgänge. Ich glaube, wenn das erfolgreich umgesetzt wird – von mir aus am besten Ende Juni –, dann werden wir mit biometrischen türkischen Pässen ohne Visa wahrscheinlich eine bessere Sicherheitsstruktur haben als mit den bisherigen nicht fälschungssicheren türkischen Pässen mit Visa. Wir können hier also zu einem Vorteil kommen. Der letzte Punkt: die Beschleunigung der Beitrittsverhandlungen. Es ist ganz eindeutig, dass die Türkei in den letzten zehn Jahren nicht wirklich Interesse daran hatte, sich anzunähern. Das Gegenteil war der Fall. Aber auch hier können wir feststellen, dass die Türkei mit ihren ehemaligen geostrategischen und geopolitischen Zielen gescheitert ist; das ist sogar ein Desaster. Wenn es ein Umdenken bei der türkischen Regierung in die Richtung gibt, sich der Europäischen Union anzunähern und mehr Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land umzusetzen, dann wird dies ein Vorteil für 80 Millionen Türken sein, und es wird auch ein Sicherheitsvorteil für die Europäische Union als Ganzes sein. Ich glaube, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür, solch ein Agreement mit der Türkei zu erzielen, erfüllt sind. Wir als Deutscher Bundestag werden sehr genau darauf achten, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wünsche ich dem Europäischen Rat einen erfolgreichen Abschluss und Bundeskanzlerin Merkel Erfolg bei den sehr, sehr komplexen und sehr, sehr schwierigen Verhandlungen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Stübgen. – Darf ich die Kolleginnen und Kollegen, die sich so angeregt unterhalten, bitten, Platz zu nehmen? Die Debatte ist noch nicht zu Ende, und es gehört sich, den beiden Kollegen, die noch reden, zuzuhören. Nächste Rednerin in der Debatte: Luise Amtsberg für Bündnis 90/Die Grünen. – Und ich meine das mit dem Hinsetzen ernst. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt hurra!) Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin betont, wie wichtig es ist, alle in Europa an einen Tisch zu bringen, für eine gemeinsame europäische Asylpolitik zu streiten und den nationalen Alleingängen in Europa endlich ein Ende zu bereiten. Wir haben das von Anfang an unterstützt, weil auch wir glauben, dass eine gemeinsame Asylpolitik bedeutet, dass es die Bereitschaft aller in Europa zur Aufnahme von Flüchtlingen gibt, und dass man die Staaten beim Aufbau von Asylsystemen unterschiedlich stark unterstützen muss. Dem liegt natürlich die Erkenntnis zugrunde, dass Dublin gescheitert ist und Griechenland mit der Verantwortung nicht länger alleingelassen werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Wir haben Sie auf diesem Weg immer unterstützt, wissend, dass nationale Alleingänge Europa schaden und den Schengen-Raum gefährden, und weil so etwas am Ende dazu führt, dass wir in Europa, wenn wir nicht gemeinsam aufnehmen, weniger Flüchtlinge aufnehmen werden, als wir es bisher tun. Mit dem EU-Türkei-Gipfel allerdings konterkarieren Sie, Frau Bundeskanzlerin, diese Bestrebungen. Sie konterkarieren den Plan, Flüchtlinge gemeinsam umzuverteilen. Davon liest man in diesen Vereinbarungen nämlich gar nichts mehr, und das finden wir nicht richtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden. Die Türkei ist Teil der Lösung. Sie kann auch gar nicht nicht Teil der Lösung sein. Sie war von Anfang an Teil der Lösung und Teil der Auseinandersetzung, weil sie mit Beginn des Syrienkrieges Hauptaufnahmeland von Flüchtlingen war. Jeder, der sagt, dass die Türkei nicht Teil der Lösung ist, arbeitet an den Realitäten vorbei. Aber, Herr Oppermann, es geht nicht um „überheblich“ oder „herablassend“, wenn wir es falsch finden, die Türkei zum europäischen Türsteher zu machen, wohl wissend, dass Erdogan diese Bedingungslosigkeit, mit der wir auf ihn zugehen, nutzt, um uns zum Schweigen zu bringen, wenn es um seine menschenverachtenden innen- und außenpolitischen Aktionen geht. Und genau das passiert jetzt gerade. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Wenn Sie, Frau Bundeskanzlerin, wollen, dass die Türkei Flüchtlinge versorgt und ihnen internationalen Schutz gibt, dann verstehe ich nicht, warum alle europäischen Regierungen nahezu schweigen, wenn es um die Zeitung Zaman, um die Einschränkung der Pressefreiheit und um das Verhindern von Demonstrationsrechten geht. Ich verstehe auch nicht, warum die Genfer Flüchtlingskonvention nicht Bestandteil der Verhandlungen war und es keinen bedingungslosen Anspruch an die Türkei zur Aufnahme von Flüchtlingen gab. Warum haben Sie darüber nicht gesprochen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Genfer Flüchtlingskonvention ist von der Türkei nicht vollumfänglich ratifiziert worden. Wenn wir von der Aufnahme von Flüchtlingen sprechen, dann reden wir auch über Integration. Sie ist in der Türkei nicht möglich, solange die Genfer Flüchtlingskonvention nicht vollumfänglich umgesetzt wird. Einige Worte noch zu dem, was hier das Ziel von uns allen ist, nämlich zur Bekämpfung des Schlepperwesens: Es ist Fakt, dass man ohne Schlepper nicht nach Europa kommen kann, weil es keinen Familiennachzug mehr gibt, weil wir keine Kontingente haben, weil das Resettlement-Programm lächerlich klein ist und weil wir in diesem ganzen Szenarium auch keine Lösung für Iraker und Afghanen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer glaubt, dass mit Ihrem Vorgehen die Schlepperei bekämpft wird, der irrt sich, und der wird das auch erkennen. Wir glauben, das Festhalten an der Umverteilung, an einer gemeinsamen europäischen Lösung und die Stärkung der europäischen Institutionen sind der einzige Weg, um hier wieder zusammenzukommen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Luise Amtsberg. – Ich darf jetzt vor allem die CDU/CSU-Kollegen und -Kolleginnen, die sich so angeregt unterhalten, noch einmal bitten, Ihrem Kollegen zuzuhören, weil der nächste Redner Matern von Marschall ist, und es lohnt sich, ihm zuzuhören. Also nehmen Sie bitte Platz. Der letzte Redner in der Debatte: Matern von Marschall. Bitte schön. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Matern von Marschall (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für diese Vorschusslorbeeren, (Beifall der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und ich will meinen Dank auch gerne gleich mit einem Kompliment an die Kolleginnen und Kollegen der Grünenfraktion verbinden. Dass Sie die Politik der Bundeskanzlerin heute so ausdrücklich unterstützen, ist natürlich erfreulich. Ich würde mir aber auch wünschen, dass sich das auch in Ihrem Zustimmungsverhalten im Bundestag niederschlägt. Ich darf an das Asylpaket II erinnern. Damals haben Sie vollständig dagegen gestimmt. Diese Diskrepanz werden wir hoffentlich vielleicht noch ausgeräumt sehen. Herr Bartsch, nachdem ich Ihren Entschließungsantrag gelesen hatte und Ihre Einlassungen heute zur Kenntnis nehmen musste, habe ich erkannt, dass Sie mit aller Vehemenz gegen eine europäische Lösung, gegen eine Kooperation der Europäischen Union mit der Türkei arbeiten. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das Gegenteil ist der Fall!) Das allerdings, Herr Bartsch, wird in erster Linie dazu beitragen, dass es verstärkt zu nationalen Lösungen kommt. Und das wiederum – da können Sie ganz sicher sein – wird noch mehr auch Ihrer Wähler in die Arme der AfD treiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Jetzt möchte ich im Detail auf das Rückübernahmeabkommen zu sprechen kommen, das zwischen Griechenland und der Türkei – genau darum geht es nämlich – getroffen worden ist. In diesem Rückübernahmeabkommen, das übrigens schon länger besteht, geht es sehr wohl darum, dass jeder Einzelne eine Anhörung bekommt und dass auch jedem Einzelnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes eröffnet wird. Insofern geht es dabei nicht um eine pauschale unrechtmäßige Zurückweisung. Auch wird nicht etwa – was hier als Kritik geäußert worden ist – möglicherweise verfolgten türkischen Bürgern der Rechtsschutz verwehrt. Sie könnten dann natürlich in der Europäischen Union um ein Asylverfahren nachsuchen. Im Zentrum dessen, was jetzt vereinbart werden könnte, ist ein ganz enormes Potenzial. Dabei geht es darum, dass fast niemand mehr als illegaler bzw. irregulärer Migrant über den gefährlichen Seeweg kommen muss. Das ist natürlich bemerkenswert, weil damit Verbrechern, die sich als Schleuser betätigen und Menschen in Lebensgefahr bringen, die Geschäftsgrundlage entzogen wird. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es richtig!) Das ist eben ein humanitärer Ansatz und kein – so haben Sie es in Ihrem Entschließungsantrag formuliert – Menschenhandel. Auch wird die Türkei nicht – so haben Sie es gleichfalls dort formuliert – in ein Gefängnis verwandelt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Mit dem 3-Milliarden-Euro-Paket, das bis 2018 aufgestockt werden soll, wird – unter Einsatz des BMZ und gerade auch unter Einsatz der GIZ – in der Provinz Gaziantep ein wichtiger, ganz zentraler Schwerpunkt insofern gesetzt, als die syrischen Flüchtlinge in den infragekommenden türkischen Gemeinden angenommen werden, dass die Kinder der Flüchtlinge in den Schulen dieser Gemeinden Plätze finden, um zu lernen, auch um die türkische Sprache zu erlernen. Weiterhin soll den Flüchtlingsfamilien die Möglichkeit geboten werden, in diesem Nachbarland Syriens Fuß zu fassen. Sie können nach dem Ende des Bürgerkrieges hoffentlich auch in ihre Heimat zurückkehren. Selbstverständlich ist dieses Konzept in eine Kette weiterer Maßnahmen eingebettet. Dabei geht es auch um das Anliegen, dass die Türkei gegenüber Drittstaaten Visaverpflichtungen geltend macht. Dabei geht es nicht mehr etwa nur um den Irak und den Iran, bei denen das schon geschehen ist, sondern eben auch um die Maghreb-Staaten, damit die Menschen aus diesen Ländern die Türkei nicht als Transitland benutzen, um auf diesem Wege zu uns zu kommen. Es handelt sich also um ein umfangreiches Konzept, das im Zentrum auch humanitäre und entwicklungspolitische Maßnahmen beinhaltet, die den 500 000 schulpflichtigen Kindern syrischer Flüchtlinge in der Türkei zugutekommen. Ich will zum Abschluss noch einmal die Fragen stellen: Trauen wir uns eigentlich nach lediglich sechs Monaten Arbeit – von September letzten Jahres bis jetzt – bereits jetzt nicht mehr zu, diese Krise europäisch zu lösen? Wollen wir – angesichts vereinzelt unruhig werdender Regionen in Deutschland, wenn wir auf die Wahlergebnisse vom letzten Sonntag schauen – 70 Jahre Frieden in Europa riskieren? Meine Damen und Herren, jetzt gilt es doch, Rückgrat zu zeigen. Jetzt gilt es doch für alle von uns, das, was Europa starkgemacht hat, aufrechtzuerhalten, nämlich unsere Friedensgemeinschaft in Europa und Deutschland als ein wesentliches und starkes Land im Herzen Europas zu stützen. Ferner sollten wir auch unsere Bundeskanzlerin bei ihren Verhandlungen stützen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, es ist jetzt – angesichts schlechter bzw. guter Wahlergebnisse für diejenigen, die wir nicht im Parlament haben wollen – nicht die Zeit, das Rückgrat zu verlieren und vielleicht – nur um kurzfristig ein Mandat zu retten – diese Grundprinzipien der Europäischen Union wegzugeben für ein Linsengericht. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich schließe damit die Debatte. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge und beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7884, zu dem namentliche Abstimmung verlangt wurde. Ich bitte nun die Schriftführer und Schriftführerinnen, die vorgesehenen Plätze einzunehmen und mir zu signalisieren, wann die Urnen besetzt sind. – Sind die Urnen besetzt? – Gut, die Plätze an den Urnen sind besetzt. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Drucksache 18/7884. Gibt es ein Mitglied dieses Hauses, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Alle scheinen ihre Stimme abgegeben zu haben. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer und Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben1. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, die noch im Saal sind, bitten, Platz zu nehmen, weil wir noch weitere Abstimmungen vor uns haben. Wir kommen nun zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7883. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die Linke, dagegengestimmt haben CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7885. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die Linke, dagegengestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7886. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Dagegengestimmt haben CDU/CSU und SPD. Dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herr Heiko Maas. – Herr Heiko Maas, Sie haben das Wort. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kabinett hat heute den Entwurf einer Reform des Urhebervertragsgesetzes beschlossen. Die letzte Reform des Urhebervertragsgesetzes datiert aus dem Jahr 2002. Damals ist im Wesentlichen die Regelung aufgenommen worden, dass Urhebern eine angemessene Vergütung zusteht, die in der Regel in gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen den Verwertern und den Urheberverbänden vereinbart werden soll. In der Zeit bis heute sind viele Defizite dieses Verfahrens offengelegt worden. In der Realität ist es so, dass zumindest in einigen Urheberbranchen nicht angemessene Vergütungen gezahlt werden und die Urheber – seien es freie Journalisten, Drehbuchautoren oder andere – auch keinerlei praktische Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen, weil sie sonst von ihren Auftraggebern sehr schnell damit konfrontiert werden, dass sie in Zukunft keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Das hat in der Branche auch einen Fachbegriff bekommen: Das ist das sogenannte Blacklisting. Darüber hinaus ist durch die Digitalisierung und die Vervielfältigung der Verwertungsmöglichkeiten eine Situation entstanden, in der viele Urheber gar nicht mehr nachvollziehen können, wo und wie oft ihre Werke genutzt und verwertet werden. Deshalb ist es notwendig geworden, in einer umfassenden Reform das Urhebervertragsgesetz weiterzuentwickeln, und das haben wir heute im Kabinett beschlossen. Ich will nur wenige – die wichtigsten – Punkte aus der Reform vortragen. Zum einen haben wir im Gesetzentwurf erstmals einen gesetzlichen Auskunftsanspruch geregelt, damit die Urheber von den Verwertern in Erfahrung bringen können, wie oft Werke genutzt worden sind und wie viel Geld damit verdient worden ist. Dies ermöglicht den Urhebern, möglicherweise Nachforderungen zu stellen, wenn die Nutzung im Vergleich zu der im ursprünglich abgeschlossenen Vertrag genannten in einem Missverhältnis steht. Das ist für die Urheberseite außerordentlich wichtig zur Rechtsdurchsetzung. Wir haben dabei aber auch darauf Rücksicht genommen, dass keine überbordende Bürokratie entstehen soll, indem wir diesen Auskunftsanspruch zumutbar eingeschränkt haben: Dort, wo untergeordnete Beträge betroffen sind, soll er in dem Umfang ausnahmsweise nicht gelten, wenn dies zu einem unzumutbaren Aufwand bei den Verwertern führen würde. Im Gesetzentwurf ist auch der Grundsatz geregelt, den wir so beschreiben, dass mehrfache Nutzung auch zu mehrfacher Vergütung führen soll. Wir haben heute etwa in der Filmbranche die Situation, dass sogenannte Total-Buy-out-Verträge abgeschlossen werden. Das heißt, es wird einmal vergütet, unabhängig davon, wie oft ein Film gezeigt wird. Wir wollen das Ausnahme-Regel-Verhältnis umkehren und sehen im Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass die Häufigkeit der Verwertung auch bei der angemessenen Vergütung eine Rolle spielen soll, sodass in Zukunft Total-Buy-out-Verträge zurückgedrängt werden und Verträge, die zum Beispiel Wiederholungshonorare einbeziehen, in Zukunft wieder häufiger genutzt werden können. Wir haben eine Regel eingeführt, die einen ganz neuen Anspruch definiert. Wir haben Urhebern ein Recht eingeräumt, nach der zehnjährigen Nutzung ihres Werkes durch den Erstverwerter ein Zweitverwertungsrecht geltend zu machen. Das heißt, bei Beibehaltung der Rechte des Erstverwerters wird sich der Urheber, wenn er dies will, nach zehn Jahren einen Zweitverwerter suchen können, der das Werk weiter verlegt, ausstrahlt oder in welcher Form auch immer verwertet. Das wird in der Praxis aber häufig dazu führen, dass sich die Urheber dieses Recht von ihren Erstverwertern abkaufen lassen werden. Auch das wird die Rechtsstellung der Urheber deutlich verbessern. Wir haben des Weiteren die Regeln zur Aufstellung der gemeinsamen Vergütungsregeln gestrafft, und zwar sowohl im Verfahren als auch organisatorisch. Wir wollen damit erreichen, dass es schneller als bisher zu kollektiven Absprachen kommt; dies halten wir für sinnvoll. In der Vergangenheit haben vielfach jahrelange Vertragsverhandlungen stattgefunden, ohne dass man zu befriedigenden Ergebnissen gekommen ist. Letztlich haben wir ein Verbandsklagerecht im Gesetzentwurf vorgesehen. Das heißt, dass Urheber, die keine angemessene Vergütung erhalten, diese, vertreten durch den entsprechenden Verband, im Rahmen einer Verbandsklage geltend machen können. Wir halten das für sinnvoll, weil sich in der Praxis diejenigen, die in unterschiedlichen Branchen keine angemessene Vergütung bekommen haben, nicht getraut haben, ihre Rechte durchzusetzen, weil sie davon ausgehen mussten, anschließend von Vertragsvergaben ausgeschlossen zu werden. Durch die Verbandsklage, also die Möglichkeit, dass die Verbände der Urheber einen entsprechenden Anspruch durchsetzen, verändert sich diese Situation. Dabei gehe ich fest davon aus, dass das nicht unbedingt zu vielen Klageverfahren führen wird. Vielmehr wird die präventive Wirkung der Verbandsklage wesentlich dazu beitragen, dass häufiger die angemessene Vergütung gezahlt wird, die vereinbart wurde. Herzlichen Dank. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Maas. – Bevor wir zur Fragerunde kommen – es haben sich schon einige gemeldet, die Fragen stellen wollen; ich bitte, zuerst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, den Minister Maas vorgestellt hat –, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag zur Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin – das ist die Drucksache 18/7884 – bekannt geben: abgegebene Stimmen 557. Mit Ja haben gestimmt 53, mit Nein haben gestimmt 446, Enthaltungen 58. Der Entschließungsantrag der Linken ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 557; davon ja: 53 nein: 446 enthalten: 58 Ja DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Azize Tank Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Nein CDU/CSU Stephan Albani Artur Auernhammer Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Wolfgang Hellmich Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Dr. Bärbel Kofler Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Dr. Julia Verlinden Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Dann kommen wir jetzt zu den Fragen. Eine Minute Frage, eine Minute Antwort – Sie wissen, wie es geht. Wir fangen an mit Renate Künast. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Herr Minister, wir alle haben über das Urhebervertragsrecht als Bestandteil einer großen Urheberrechtsreform diskutiert. Dieser Bestandteil sollte dazu dienen, den ursprünglichen Urhebern und nicht den Verwertern mehr Rechte zu geben und sie zu stärken. Deshalb frage ich Sie bezüglich zweier Punkte. Meine erste Frage betrifft das pauschale Rückrufsrecht, dessen Geltungsdauer Sie von fünf auf zehn Jahre verlängert haben. Wie begründen Sie diese Verlängerung? Dahinter stehen sicherlich detaillierte Überlegungen. Ich möchte gerne wissen, wo das eigentlich wem etwas bringt, zumal die Verwertungszyklen viel kürzer sind. Zweitens. Ich halte ein verbindliches Schiedsverfahren für feste, verpflichtende und gemeinsame Vergütungsregelungen für ein starkes Werkzeug und eine gute Ergänzung des Verbandsklagerechts. Ich frage mich, warum Ihr Entwurf ein solches Verfahren nicht vorsieht. Ein solches Verfahren macht den einzelnen Urheber zum Teil einer Gruppe und stärkt ihn damit. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Maas. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Tatsache, dass wir die Schiedssprüche nicht für verbindlich erklärt haben, hat etwas damit zu tun, dass wir uns für das Instrument der Verbandsklage zur Durchsetzung von Ansprüchen auf eine angemessene Vergütung ausgesprochen haben. Man kann durchaus auch zu anderen Ergebnissen kommen. Wir haben uns nach der Anhörung mit den Betroffenen, und zwar von beiden Seiten, zum Schluss politisch für das Instrument der Verbandsklage entschieden. Zu Ihrer ersten Frage nach dem fünfjährigen Rückrufsrecht. Der Entwurf, den das Kabinett nun beschlossen hat, beinhaltet ein Zweitverwertungsrecht nach zehn Jahren. Es handelt sich also nicht mehr um ein Rückrufsrecht. Wir haben das nach vielen Gesprächen mit unterschiedlichen Gruppen, für die das Urhebervertragsgesetz gilt, verändert, weil uns von der Verlagsseite deutlich gemacht wurde, und zwar insbesondere von kleinen und mittleren Verlagen, dass sie viel in Autoren investieren, deren Werke erst einmal keine hohen Auflagen erzielen. Wenn diese Erfolg und nach fünf Jahren ein Rückrufsrecht hätten, dann sei zu befürchten, dass von auf den Markt drängenden Global Playern wie Amazon usw. diese Autoren weggekauft würden und dies das Ende für kleine und mittlere Verlage sei. Das habe ich für nachvollziehbar gehalten. Deshalb haben wir diese Bestimmung so verändert. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Nächste Fragestellerin: Halina Wawzyniak. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Die Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, sind, vorsichtig formuliert, wenig urheberfreundlich. Ich würde gerne wissen, auf wessen Vorschläge die Änderungen bei der angemessenen Vergütung, beim Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft, im Hinblick auf das vormalige Rückrufrecht und die Streichung des Vorkaufsrechts und der Streichungsvorschlag bei der Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten zurückzuführen sind. Von wem konkret kamen die Vorschläge zur Änderung an diesen Stellen? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Von wem in der Anhörung – ich nehme an, dass Sie das meinen – diese Vorschläge kamen, kann ich Ihnen jetzt im Einzelnen nicht sagen. Das kann man aber, wenn man sich mit der Anhörung und dem, was die Verbände dazu geschrieben haben, noch einmal beschäftigt, sicherlich im Einzelnen nachvollziehen. Am Schluss haben wir im Ministerium das entschieden. Wir haben es, wie im Urhebervertragsrecht und im gesamten Urheberrecht üblich, mit diametral entgegengesetzten Interessen zu tun. Deshalb haben wir an bestimmten Stellen Veränderungen herbeigeführt. Am substanziellsten ist sicherlich die Veränderung vom fünfjährigen Rückrufrecht in ein zehnjähriges Zweitverwertungsrecht, was allerdings die Begründung hatte, die ich Frau Künast gerade genannt habe. Auch an anderen Stellen – etwa beim Auskunftsrecht, bei dem wir Ausnahmen für untergeordnete Beiträge eingeführt haben, oder bei einem unzumutbaren Aufwand für die Verwerter – sind aufgrund dessen, was uns geschildert wurde, sowohl von der Urheberseite als auch von der Verwerterseite, diese Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. An allen Stellen handelt es sich um einen Interessenausgleich, der möglicherweise der einen Seite schon zu weit geht, der anderen Seite aber nicht weit genug. Zu glauben, dass man bei Rechtsmaterien im Urheberrecht zu Ergebnissen kommt, die beide Seiten zufriedenstellen, halte ich allerdings für leicht illusionär. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Nächster Fragesteller: Dirk Wiese. Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrter Herr Minister, auch ich habe eine Frage. Ich habe mir das angeschaut und festgestellt, dass es wirklich lange gedauert hat, bis sich die Bundesregierung nach dem sogenannten Stärkungsgesetz – ich glaube, das war im Jahr 2002 – wieder mit dem Urhebervertragsrecht beschäftigt hat. Vielleicht könnten Sie den Grund anführen, weshalb die Reform jetzt neu angestoßen worden ist. Ich habe noch eine zweite Frage. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, gab und gibt es gerade in der Öffentlichkeit eine heftige Diskussion über die Reform des Urhebervertragsrechts. Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich die Verwerter teilweise übergangen fühlen; so scheint es manchmal. Vielleicht können Sie darstellen, wie deren Interessen berücksichtigt worden sind. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir haben bei diesem Gesetzentwurf die üblichen Anhörungen durchgeführt. Wir haben nach den schriftlichen Anhörungen auch mit den wesentlichen Gruppen, insbesondere auf der Verwerterseite, gesprochen. Wir haben im Vorfeld der Anhörung Verwerter und Urheber in kleineren Runden zusammengebracht, weil wir aus der Historie wussten, wie schwierig es ist, eine Reform des Urheberrechts auf den Weg zu bringen. Das hat sich auch daran gezeigt – Sie haben darauf hingewiesen –, dass die Vorgängerregierung dieses Gesetz nach 2002, obwohl die Missstände offengelegen haben, nicht mehr angepackt hat, eben weil das eine politisch sehr umstrittene Materie ist. Ich bin froh, dass wir das jetzt aufgegriffen und einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sicherlich im parlamentarischen Verfahren noch zu intensiven Diskussionen führen wird. Wir haben im Übrigen nicht nur an der Stelle etwas getan, sondern auch zu dem Recht der Verwertungsgesellschaften einen eigenen Gesetzentwurf im Rahmen der Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinie eingebracht, und wir wollen im Laufe dieses Jahres noch einen Gesetzentwurf einbringen, der die Bildungs- und Wissenschaftsschranke neu regelt, sodass wir das Ziel, das wir haben, nämlich umfassende urheberrechtliche Reformen innerhalb dieser Legislaturperiode nicht nur anzustoßen, sondern auch abzuschließen, erreichen können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Johannes Fechner. Dr. Johannes Fechner (SPD): Herr Minister, laut dem Gesetzentwurf soll das Schlichtungsverfahren zur Aufstellung der gemeinsamen Vergütungsregeln effektiver gestaltet werden. Könnten Sie erläutern, welche Auswirkungen Sie in der Praxis erwarten und wie das konkret erfolgen soll? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir haben aufgrund der Praxis in der Vergangenheit festgestellt, dass das Schlichtungsverfahren an vielen Stellen zu lange dauert, weil Gutachten erstellt werden müssen. Es ist sehr exakt vorgegeben, wie diese Verfahren ablaufen, wer an welcher Stelle beteiligt ist. Wir haben die bisherigen Fristen angepasst und auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Verfahren beschleunigt durchgeführt werden können. Wir stellen nicht mehr so viele unbedingte Voraussetzungen dafür auf, was alles – Informationen, Gutachten usw. – im Verfahren erbracht werden muss. Wir haben die Zuständigkeiten etwas klarer geregelt, als es im Gesetz bisher der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass das alles dazu beitragen wird, dass die entsprechenden Verfahren in Zukunft schneller vonstattengehen werden, als wir es aus der Vergangenheit kennen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Sigrid Hupach. Sigrid Hupach (DIE LINKE): Herr Minister Maas, Sie haben eben schon mehrfach angeführt, dass Sie neben den gemeinsamen Vergütungsregeln auch durch das Verbandsklagerecht die Rechte der Urheberinnen und Urheber stärken wollen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen Sie aber eigentlich das Gegenteil, indem den Verwertern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich dem Verbandsklagerecht dadurch zu entziehen, dass sie aus den Verwerterverbänden austreten können. Warum regeln Sie das nicht genau umgekehrt, sodass das Verhandlungsergebnis für die gesamte Branche verbindlich gilt, also auch für die nicht organisierten Verwerter? Warum regeln Sie das nicht so? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Weil das ein nicht unerheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit wäre und weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass die Verwerter und vor allen Dingen die Verwertungsgesellschaften in Deutschland bewährt sind; das System funktioniert. Wir haben an dieser Stelle keine weiteren strukturellen Änderungen vorgenommen, weil wir nicht glauben, dass das System dadurch in irgendeiner Weise optimiert würde. Vizepräsidentin Claudia Roth: Die nächste Frage kommt vom Kollegen Hakverdi. Metin Hakverdi (SPD): Herr Minister, welche konkreten Auswirkungen hat das neue Recht auf die Beteiligten, also Urheber, ausübende Künstler und Verwerter, in der täglichen Praxis, und müssen die Konsumenten, also etwa Zeitungsabonnenten, Käufer von Büchern oder Kunden von Streaming-Diensten, Nachteile befürchten? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wie sich das auswirkt und ob Nachteile zu befürchten sind, dazu kann ich natürlich nur sehr bedingt etwas sagen. Ich kann aber an keiner Stelle dieses Gesetzentwurfs erkennen, dass wir irgendetwas beschlossen haben, was an die Verbraucherinnen und Verbraucher in Form von höheren Kosten weitergegeben wird. Wir haben ja keine Regelung getroffen, wie eine angemessene Vergütung aussieht, sondern nur die Rechtsdurchsetzung vereinfacht. Geklärt werden soll: Wie können Künstlerinnen und Künstler ihr Recht auf angemessene Vergütung auch durchsetzen? Dazu dienen die Einführung einer Verbandsklage und die Einführung eines Auskunftsrechts. So können sie überhaupt einmal erfahren, was von dem Werk genutzt wurde, bei dem man die Rechte an einen Verwerter abgetreten hat, und wie viel Geld derjenige damit verdient hat. Insofern glaube ich, dass den Urhebern nur das zukommen wird, was ihnen auch zusteht, und dass lediglich verhindert wird, dass sie weniger als eine angemessene Vergütung bekommen. Daraus kann ich nicht ableiten, dass das in irgendeiner Form Folgen haben wird, etwa dass sich Preise für Streaming-Dienste oder für sonstige kulturelle Werke erhöhen. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Wesentlichen gar nichts verändern wird. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Jetzt fragt Sie Dr. Stefan Heck. Dr. Stefan Heck (CDU/CSU): Herr Minister, Sie haben schon erwähnt, dass im Gesetzentwurf ein Auskunftsanspruch der Urheber vorgesehen ist. Schon bislang gab es einen nicht kodifizierten Auskunftsanspruch; er ist aufgrund der Rechtsprechung entstanden. Inwieweit geht dieser Gesetzentwurf über das hinaus, was wir bisher schon an Auskunftsansprüchen haben? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Auskunftsanspruch, den wir im Gesetzentwurf vorgesehen haben, orientiert sich an der bisherigen Rechtsprechung. Wir fassen damit die Grundlagen der Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch zusammen, der sich bisher entweder aus einer einzelvertraglichen Regelung ergeben hat oder aus Treu und Glauben, also aus dem Zivilrecht, abgeleitet wurde. Wir wollten dies kodifizieren, weil es in der digitalisierten Welt mit neuen Verbreitungs- und Nutzungsmöglichkeiten für Urheber sehr schwer ist, zu überblicken, wo und wie häufig ihr Werk genutzt worden ist, um festzustellen, ob möglicherweise Nachzahlungen eingefordert werden können. Deshalb ist dieser Auskunftsanspruch ein direkteres Recht für den Urheber, das sich in der Rechtsprechung sicher weiter herausbilden wird und nicht mehr über Drittquellen abgeleitet werden muss. Auch das halten wir im Ergebnis für eine Stärkung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Christian Flisek ist dran. Christian Flisek (SPD): Herr Bundesminister Maas, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement angedeutet, dass sich das Urheberrecht auf sehr viele Kreativbranchen bezieht, die ausdifferenziert sind, die oft sehr eigene Geschäftsmodelle fahren. Der Entwurf bezieht sich jedoch auf alle Branchen gleichermaßen im Sinne eines allgemeinen Urheberrechts. Meine Frage an Sie ist: Inwieweit glaubt die Bundesregierung, dass die Stärkung gemeinsamer Vergütungsregeln dazu beitragen kann, dass wir verstärkt branchenspezifische Regelungen entwickeln, die bedarfsgerecht sind? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das halten wir für absolut sinnvoll. Ein nicht unwesentlicher Teil dieses Gesetzentwurfs hat genau zum Inhalt, den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln zu stärken, indem wir die Rechte, die wir den Urhebern zusätzlich einräumen, in diesen gemeinsamen Vergütungsregeln für abdingbar erklären, die so etwas wie Tarifverträge sind. Deshalb wird es in Zukunft für die Verwerterseite noch interessanter werden, solche gemeinsamen Vergütungsregeln zu vereinbaren. Das ist in der Vergangenheit nicht in allen Branchen der Fall gewesen. Es besteht die Möglichkeit, mit den Urheberverbänden diese Rechte auszuhandeln und branchenspezifisch zu regeln. Schließlich ist das Urheberrecht so komplex, weil die gleichen Regelungen für völlig unterschiedliche Sachverhalte passen müssen, also für Buchverlage, für die Filmindustrie, die Musikindustrie usw. Das ist die eigentliche Problematik. Mit gemeinsamen Vergütungsregeln wird es ermöglicht, dieses Problem branchenspezifisch zu lösen. Wir wollen deshalb mehr gemeinsame Vergütungsregeln und haben den Druck, solche abzuschließen, mit diesem Gesetzentwurf noch etwas erhöht. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Renate Künast stellt die nächste Frage. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bezüglich der vorherigen Antwort zur Verbindlichkeit der Schiedsverfahren und zu den gemeinsamen Vergütungsregeln muss ich ehrlich sagen, dass ich relativ wenig Druck spüre. Ich spüre auch relativ wenig Druck beim Thema Auskunftsanspruch; der Kollege Heck hat bereits danach gefragt. Ich verstehe gar nicht, warum der Anspruch ausgeschlossen werden soll, wenn der Urheber einen „lediglich untergeordneten Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder einer Dienstleistung erbracht hat“ oder aus anderen Gründen die Auskunft unverhältnismäßig ist. Ich verstehe diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht. Sie öffnen damit meiner Meinung nach Tür und Tor dafür, eine Nichtauskunft zu geben, und Tür und Tor für Gerichtsverfahren. Ich verstehe den Aspekt „untergeordneter Beitrag“ nicht, wenn man doch die kleinen Urheberrechteinhaber unterstützen will. Diese sind auf kleine Beträge und kleine Nutzungen und das Wissen darüber angewiesen. Deshalb frage ich, warum Sie statt dieser Rechtsbegriffe nicht gesagt haben, dass es Auskunftsansprüche immer dann gibt, wenn es sich um direkt verbundene Vertragspartner handelt. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist ganz einfach so, weil uns in den Anhörungen Fallgestaltungen dargelegt worden sind, bei denen der unmittelbare Gewinn für den Urheber und der daraus resultierende Aufwand für den Verwerter zur Feststellung der Verwertung und der Häufigkeit der Verwertung in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander gestanden haben. Es gibt eine Rechtsprechung, wann ein Auskunftsersuchen unverhältnismäßig ist. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir lösen das doch selber!) Das haben wir in die Regelung aufgenommen, die wir vorgeschlagen haben. Es ist nun einmal so, dass wir mit dem Auskunftsanspruch einen konkreten Anspruch definieren, den es zuvor im Gesetz so nicht gegeben hat, der aus anderen Rechtsquellen abgeleitet werden musste. Dass es Fallkonstellationen gibt, in denen die Wahrnehmung eines Auskunftsanspruchs nicht mehr verhältnismäßig ist, steht, glaube ich, außer Frage. Darauf weisen wir hin. Im Übrigen wäre dies in der Praxis, auch bei einer anderen Formulierung, von Gerichten möglicherweise ebenfalls so festgestellt worden. Also: Wir nehmen die Rechtsprechung auf, die es dazu gibt. Dass in Ausnahmefällen bei unzumutbarem Aufwand auch von der Erfüllung eines Auskunftsanspruchs abgesehen werden kann, halte ich für relativ realistisch. Vizepräsidentin Claudia Roth: Halina Wawzyniak. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Ich würde gern noch einmal auf das ursprüngliche Rückrufrecht zurückkommen; es geht um fünf Jahre oder zehn Jahre. Sie haben versucht, zu erklären, warum Sie den Zeitraum von fünf Jahren auf zehn Jahre ausgeweitet haben. Sie haben im neuen § 40 a des Urheberrechtsgesetzes im Zusammenhang mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht noch eine Einschränkung vorgenommen, nämlich: „gegen eine pauschale Vergütung“. Da würde mich interessieren: Wie kommt es zu dieser Einschränkung, die vorher nicht vorgesehen war, zumindest nicht im Referentenentwurf? Wenn wir schon beim neuen § 40 a sind, würde mich noch interessieren, wie Sie auf die Idee gekommen sind, dass ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt werden kann, wenn das Werk nicht veröffentlicht werden soll. Also: Welche Fälle gibt es, in denen jemand ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumt, wenn das Werk nicht veröffentlicht werden soll? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Was die erste Frage angeht: Wir haben die pauschalierten Verträge von der Zweitverwertungsregel ausgenommen, weil sie im Wesentlichen Fallgestaltungen im Buchverlagswesen und in der Musikindustrie betreffen. Dort werden in der Regel stückzahlabhängige Verträge abgeschlossen. Das heißt, die Autoren werden nach Auflage oder die Musiker nach dem Platten- oder CD-Verkauf entlohnt. Wir haben aufgrund der Mechanismen und der Mischkalkulation, die es in den Verlagen oder in Unternehmen der Musikbranche gibt, nicht die Auffassung gewonnen, dass es hier die größten Missstände gibt. Das hat sich im Übrigen auch daran gezeigt, dass es eine nicht unerhebliche Anzahl von Autoren großer, kleiner und mittlerer Verlage gegeben hat, die darauf hingewiesen haben, dass durch ein fünfjähriges Rückrufrecht neben den zusätzlichen Rechten, die den Urhebern eingeräumt werden, auch Gefahren drohen und insbesondere kleine und mittlere Verlage dadurch Probleme bekommen könnten. Wir haben uns deshalb entschlossen, von der Regelung, so wie wir sie ursprünglich vorgesehen hatten, abzusehen. Es bleibt immer noch ein Mehrwert, nämlich das Zweitverwertungsrecht für Urheber nach zehn Jahren, das es im jetzigen Gesetz so nicht gibt. Die Antwort auf die zweite Frage werde ich nachliefern, weil ich jetzt keine Zeit mehr habe. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Dann noch Frau Hupach und Herr Flisek. Sigrid Hupach (DIE LINKE): Herr Minister Maas, ich komme noch einmal auf den Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft zurück, und zwar auf die sogenannte Kannregelung, die Sie jetzt vorschlagen, und darauf, dass der Anspruch zusätzlich auf den Fall der entgeltlichen Nutzung beschränkt wird. Sie haben eben gesagt, dass manchmal die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Wie würden Sie das definieren? Könnten Sie einmal näher erläutern, nach welchen Kriterien die Verhältnismäßigkeit festgestellt werden soll und warum es zu dieser Kannregelung kommt? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Es gibt ganz einfach Fälle, in denen Kosten und Nutzen außer Verhältnis stehen. Wenn jemand zu einem Vertrag, bei dem es um 100 Euro geht, einen Auskunftsanspruch geltend macht, der einen Verlag oder einen Sender über Monate beschäftigt, dann, glaube ich, ist das unverhältnismäßig. Ehrlich gesagt glaube ich, dass in einem solchen Fall zwischen den Vertragspartnern bzw. ehemaligen Vertragspartnern auch eine gütliche Regelung möglich sein müsste, weil es sich um nicht so große Beträge handelt. Wenn es also darum geht, Kleinstbeträge zu erstreiten, und dafür ein großflächiges Auskunftsersuchen geltend gemacht wird, sind wir der Auffassung, dass es sinnvoller ist, das außerhalb eines Auskunftsersuchens einvernehmlich zu regeln. Auf jeden Fall glauben wir, dass es eine Grenze gibt, die im Übrigen auch die Rechtsprechung ableitet, nämlich dass die Geltendmachung des Auskunftsersuchens nicht unverhältnismäßig sein darf. Ins Verhältnis gesetzt werden muss das, was es möglicherweise an Nachzahlung gibt, und das, was die Erfüllung des Auskunftsanspruchs beim Verwerter an Kosten verursacht. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Maas. – Als Letzter zu diesem Thema hat Christian Flisek die Fragemöglichkeit. Christian Flisek (SPD): Herr Bundesminister Maas, Sie haben gesagt, im Gesetzentwurf sei eine Stärkung der gemeinsamen Vergütungsregeln vorgesehen. Auf der anderen Seite steht die Durchsetzung dieser gemeinsamen Vergütungsregeln in Form einer Verbandsklage. Auf Verwerterseite finden sich ausreichend mächtige Organisationen wieder, die für eine solche Verbandsklage durchaus auf der Passivseite stehen könnten. Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung: Sind die Kreativen, die Urheber auch ausreichend organisiert, um von diesem Verbandsklageinstrument in der gewünschten Form Gebrauch machen zu können? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich glaube, dass es bei den Kreativen grundsätzlich keinen größeren Drang zur Organisation in Verbänden gibt. Das hat etwas mit dem Selbstverständnis in den unterschiedlichen Branchen zu tun. Wir würden uns wünschen, dass sich mehr Kreative, also Urheber, in Verbänden zusammenschließen, weil das die Schlagkraft der Verbände und damit auch die Rechtsdurchsetzung der Urheber verbessern würde. Letztlich ist das aber eine Entscheidung, die jeder selber treffen muss. Wir glauben, dass wir es ihnen mit den Rechten, die wir jetzt eingeräumt haben, noch deutlich attraktiver gemacht haben, einem Verband anzugehören. Mich würde nicht wundern, wenn sich Kreative an der einen oder anderen Stelle aufgrund der neuen Rechtslage entschließen, Verbänden beizutreten. Ich persönlich würde das begrüßen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir zum Fragekomplex „Themen der heutigen Kabinettssitzung“. – Katja Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich habe eine Frage zu der Reform des § 179 StGB, also zum Sexualstrafrecht. Dies war heute auch Gegenstand der Kabinettssitzung. Ich würde gerne von Ihnen wissen, warum Sie sich auf den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen berufen, der zudem nach dem neuen Gesetzentwurf einen niedrigeren Strafrahmen hat als die Vergewaltigung einer gesunden Person. Das verstehe ich nicht. In der Begründung heißt es: Der … niedrigere Strafrahmen rechtfertigt sich daraus, dass der Täter des § 177 – das ist die Vergewaltigung – zusätzlich einen entgegenstehenden Willen des Opfers durch Zwang beugen muss und daher wegen Nötigung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen muss. Demgegenüber muss der Täter, der einen Widerstandsunfähigen vergewaltigt, den Widerstand nicht überwinden und wird deswegen milder bestraft. Das ist doch eine Diskriminierung behinderter Personen. Das wurde schon immer am § 179 StGB kritisiert. Sie behalten das aber ausdrücklich bei. Warum? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Zunächst einmal will ich darauf hinweisen, dass mit dem Gesetzentwurf überhaupt erst eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass geistig behinderte Menschen zukünftig durch das Strafgesetzbuch besser geschützt werden können. Bisher ist es gar nicht möglich, geistig behinderte Menschen zu „vergewaltigen“, weil sie nach der Rechtsprechung und den Rechtsgrundlagen gar keinen entgegenstehenden Willen bilden können. Das wird in diesem Gesetzentwurf aufgehoben. Damit wird die Rechtsgrundlage verändert, auf der entschieden wird. Dass es einen unterschiedlichen Strafrahmen gibt, hat etwas damit zu tun, dass die Widerstandshandlungen in unterschiedlicher Intensität wahrgenommen werden, und wird durch die Definition in der Begründung gerechtfertigt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Die nächste Frage hat Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Maas, es kann uns doch nicht zufriedenstellen, wenn Sie sagen: „Bisher war es nicht strafbar; deshalb machen wir das jetzt hier“, und das sollen wir gut finden. Das bedeutet ja, dass Sie diese Regelung im Jahr 2016 so anlegen, dass sie im Hinblick auf behinderte Menschen, behinderte Frauen und Mädchen, nicht diskriminierungsfrei ist. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich finde schon, dass das einen Unterschied macht, da die Einordnung einer Handlung, deren Unwertgehalt nach unserer Auffassung eindeutig zu bestrafen ist, in der Vergangenheit von vielen Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur nie geändert worden ist. Wir ändern das jetzt. Es ist ein deutlicher rechtspolitischer Fortschritt, dass wir auch nach der Art der Widerstandsleistung differenzieren und danach, dass bestimmte Personen gar keinen Widerstand leisten, weil sie ihn nicht leisten können. Das ist der tiefere Gehalt dieses Gesetzes. Wir müssen auch bei Menschen, die nicht behindert sind, differenzieren, ob sie überrascht werden oder keinen Widerstand leisten, weil sie befürchten, dass ihnen noch mehr Gewalt angetan wird, oder sich irgendwo befinden, wo keine Hilfe absehbar ist, oder ihnen mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht wird. Das alles sind Umstände, die unterschiedlich behandelt werden. Deshalb haben wir auch unterschiedliche Strafrahmen. Wenn ein durchgeführter Widerstand mit Gewalt innerhalb einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung überwunden wird, dann erhöht das den Unwertgehalt der Tat noch einmal. Das rechtfertigt unserer Auffassung nach unterschiedliche Strafrahmen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Minister. – Katja Keul, noch einmal dazu? – Gut. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch einmal zu demselben Gesetzentwurf, hier aber eine andere Passage. Es geht darum, dass die Istanbul-Konvention des Europarates umgesetzt werden soll und es nicht mehr auf eine Widerstandsleistung des Opfers ankommen soll. Jetzt behalten Sie in Ihrem Gesetzentwurf bei, dass es auf den Widerstand ankommt. Sie schreiben sogar in der Begründung: Aufgrund der Verknüpfung zwischen Übel und Widerstand mit den Worten „im Falle eines Widerstandes“ werden nur solche Fälle erfasst, bei denen das Opfer die sexuelle Handlung zwar eigentlich ablehnt, aber den Widerstand wegen der Furcht vor dem empfindlichen Übel gleichwohl unterlässt. Gleichzeitig werden hierdurch Fälle ausgeschlossen, in denen das Opfer lediglich ein Übel befürchtet, das mit dem Widerstand in keinem Zusammenhang steht. – Das verstehe ich nicht. In Zukunft muss das Opfer wieder beweisen, dass das Übel mit dem Widerstand zusammenhängt und warum es keinen Widerstand geleistet hat. Das sollte doch gerade geändert werden. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Nein, wir haben im Gesetzentwurf keine Beweislastumkehr vorgenommen, weil das unter keinem Gesichtspunkt sinnvoll oder vertretbar gewesen ist, auch nicht bei diesen Straftatbeständen, auch wenn die deutsche Rechtsprechung in der Vergangenheit bezüglich Sexualdelikte sehr restriktiv gewesen ist, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach der Beweislastumkehr hat sie gar nicht gefragt!) weil es sich im Wesentlichen um Straftaten aus dem persönlichen Nahbereich gehandelt hat. Deshalb haben wir neben dem nichtvorhandenen Einverständnis – das ist natürlich auch in dieser Regelung abgebildet – weiterhin darauf abgestellt, dass Widerstandshandlungen vorgenommen werden könnten. Sie müssen aber nicht mehr vorgenommen werden. Wir haben in einem langwierigen Prozess mit allen Landesjustizverwaltungen in der Gerichtspraxis noch einmal überprüft, wo die Schutzlücken bei der Vergewaltigung sind. Was führt dazu, dass nur 8 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen wirklich einer Verurteilung zugeführt werden? Das hat etwas damit zu tun, dass die Rechtsprechung grundsätzlich restriktiv ist, weil es sich um Straftaten aus dem persönlichen Nahbereich handelt. Deshalb haben wir die Fallgestaltungen, um die es geht, genau beschrieben. Um welche Fälle es geht, zum Beispiel Überraschungsmomente, steht im Tatbestand. Wir sind fest davon überzeugt, dass es zu häufigeren In-dubio-pro-reo-Entscheidungen führen wird, wenn man sich auf den subjektiven Tatbestand beschränkt. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) Deshalb und weil mir niemand, der die reine Nein-heißt-nein-Lösung propagiert, einen Fall genannt hat, der von dem Tatbestand, wie wir ihn heute beschlossen haben, nicht erfasst wird, glaube ich, dass das Ergebnis das gleiche sein wird. In der Praxis und der Anwendung wird die Verurteilungsquote durch das, was wir heute im Kabinett beschlossen haben, deutlich besser angehoben (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht nur um die Verurteilungsquote!) als durch andere Tatbestandsformulierungen, die rein subjektiv sind. Vizepräsidentin Claudia Roth: Britta Haßelmann, bitte. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir haben gar nicht von Beweislastumkehr gesprochen. Wir haben Sie vielmehr gefragt, warum Sie an der Stelle eigentlich den Nachweis der betroffenen Frauen und Mädchen durch die Formulierung, die meine Kollegin Keul vorgetragen hat, so belassen, wie es Status quo ist. Bei uns spricht niemand von Beweislastumkehr. Drehen Sie das Argument also nicht um. Zudem hat mich Ihre Erläuterung im Hinblick auf die behinderten Menschen in keiner Weise überzeugt. Eigentlich müssten wir doch sagen: Behinderte Betroffene sind besonders schutzbedürftig. – Die Logik, hier eine andere Argumentation für ein möglicherweise geringeres Strafmaß anzusetzen oder die Strafbarkeit überhaupt herabzusetzen, kann ich nicht nachvollziehen. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Weil behinderte Menschen besonders schutzbedürftig sind, haben wir sie überhaupt an dieser Stelle gesondert in den Geltungsbereich des Strafrechtes aufgenommen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber mit einem niedrigeren Strafmaß!) Vorher ist das nicht getan worden. Wer es vorher hätte tun wollen, hätte es zu bestimmten Regierungszeiten auch tun können. Es ist aber nicht geschehen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, da war Ihre Partei auch dabei! Dann fragen Sie sich mal, woran das lag!) Deshalb finde ich, dass man durchaus darauf hinweisen darf, dass wir eine verbesserte Rechtslage und mehr Schutz für behinderte, insbesondere geistig behinderte Menschen schaffen, die bisher beim Straftatbestand der Vergewaltigung überhaupt nicht gesondert vom Strafrecht erfasst worden sind. Zur Frage der Beweisführung. Natürlich ändern wir mit dem Gesetz auch maßgeblich die Regelungen zur Beweiserbringung. Wir drehen nicht die Beweislast um – das wollen sicherlich auch Sie nicht fordern –, aber wir definieren genau die Fälle, in denen der Straftatbestand erfüllt ist, ohne dass körperlicher Widerstand geleistet wurde: bei einem Überraschungsmoment oder wenn gedroht wurde oder wenn mit noch mehr Gewaltanwendung gerechnet werden musste. Die Opfer können sich darauf stützen; die Fälle sind im Gesetzentwurf in detaillierter Form zusammengefasst. Damit werden die Beweisbarkeit und die Beweisführung für die Opfer deutlich erleichtert. Nach wie vor gilt: Die Länder, die die Lösung eines rein subjektiven Tatbestands gewählt haben, in denen man sich also auf eine reine Nein-heißt-nein-Lösung beschränkt hat – auch sie wird in der parlamentarischen Debatte eine Rolle spielen –, können nicht darauf zurückblicken, dass sich die Verurteilungsquoten damit wesentlich verändert haben. Ich halte das Risiko für zu groß, dass es in diesem Falle zu häufig In-dubio-pro-reo-Entscheidungen gibt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist doch egal!) Deshalb halten wir es aus dem Blickwinkel, den Schutz für Frauen vor sexueller Gewalt zu verbessern, für richtig, den Tatbestand genauer zu beschreiben, die Beweisführung für die Opfer zu erleichtern und damit die Verurteilungsquote endlich zu erhöhen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Minister. – Wir haben damit den Bereich der Fragen zur heutigen Kabinettssitzung beendet. Ich komme jetzt zu der Frage, ob es darüber hinaus Fragen an die Bundesregierung gibt. – Kollegin Künast hat sich gemeldet, der ich hiermit das Wort erteile. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Gefühlt zehnmal, real wahrscheinlich erst fünfmal habe ich gelesen, dass morgen ein großer Justizgipfel stattfindet, verbunden mit dem Willen, der Welle von politisch motivierter Gewalt etwas entgegenzusetzen. Meine Frage lautet nun: Welche positiven Beschlüsse haben wir morgen zu erwarten? Ich gehe einmal davon aus, dass allein ein besserer Informationsaustausch, eine bessere statistische Erfassung und ein bisschen Richterfortbildung oder die Mitteilung, was Sie in Bezug auf Hate Crime schon gemacht haben, aber Facebook noch nicht umgesetzt hat, nicht das Ergebnis des morgigen großen Justizgipfels sein kann. Deshalb frage ich Sie: Wird es seitens des Bundes morgen die Ankündigung geben, im Bundesbereich eine bessere Personalausstattung zu schaffen? Wird es morgen die Ankündigung geben, mehr Sach- und Personalmittel für ein flächendeckendes Programm gegen rechtsextreme Gewalt zur Verfügung zu stellen? Sonst macht die ganze Veranstaltung keinen Sinn. Ich will die Frage anschließen: Hat es eigentlich intern Ärger dadurch gegeben, dass nunmehr spontan die Innenminister dazukommen, aber nur Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition die morgige Pressekonferenz bestreiten und dass das Schwesig-Ministerium wiederum nicht beteiligt ist? Ich verstehe nicht, was da gerade personell passiert. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich weiß nicht, inwiefern Sie nicht verstehen, was da personell passiert. Was der Justizgipfel morgen beschließen wird, kann ich Ihnen im Voraus jetzt nicht sagen. Ihre Frage war, ob der Bund beschließt, dass es mehr Personal geben wird. Ich kann Ihnen sagen: Der Bund braucht das gar nicht mehr zu beschließen, sondern der Bund hat das bereits getan und wird es auch in den kommenden Haushaltsjahren tun. Wir haben das Personal bei den Gerichten – beim BGH, im Übrigen auch bei den Strafsenaten – aufgestockt, der Generalbundesanwalt hat mehr Geld bekommen, ebenso die Bundespolizei. Der Bund hat das also längst getan. Insofern brauchen wir das gar nicht zu beschließen. Ich werde Ihre Frage gerne zum Anlass nehmen, den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern mitzuteilen, dass es im Bundestag als sinnvoll erachtet wird, die Justiz personell und auch organisatorisch besser auszustatten. Da ist ja auch wirklich etwas dran. Sie haben angesprochen, dass die Innenminister am Gipfel teilnehmen, und gefragt, ob es irgendwelchen Ärger gegeben hat. Keine Ahnung, ich weiß es nicht. Bei mir hat sich keiner gemeldet. Ich habe darum gebeten, dass die Innenminister sowie das BKA oder der Generalbundesanwalt vertreten sind und jeweils berichten, weil auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz regelmäßig Maßnahmen gegen extremistische Gewalt oder gegen islamistischen Terrorismus stehen. Wir wollen uns im Rahmen der Konferenz besser mit den Kolleginnen und Kollegen austauschen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Künast, Sie haben dazu noch eine weitere Frage. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Herr Maas, veräppeln kann ich mich alleine. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das weiß ich nicht. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesminister bis vor zwei Tagen nicht wussten, dass auch die Innenminister teilnehmen sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das mit denen nicht absprechen. Eine gemeinsame Sitzung läuft doch wohl nicht so ab, dass Sie den Landesministern durch Zufall zukommen lassen, wer sonst noch alles an der Veranstaltung teilnimmt; das wäre zumindest schwer unhöflich. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Man weiß es nicht!) Wie gesagt: Veräppeln kann ich mich alleine. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass irgendjemand hier im Raum glaubt, Sie würden morgen nicht vorbereitet in die Sitzung gehen und würden den Ländern nicht schon einen Vorschlag für ein Abschlusspapier vorgelegt haben; denn zur Pressekonferenz haben Sie ja schon eingeladen. Kein Mensch glaubt, dass Sie das so freihändig tun. Deshalb frage ich noch einmal: Werden Sie selber oder andere Bundesvertreter morgen konkret vorschlagen, dass die Bundesmittel für Präventionsprojekte im Bereich rechtsextreme Gewalt oder für Aussteigerprogramme ausgeweitet werden sollen? – Nach Richtern habe ich gar nicht gefragt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Bundesminister. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielleicht wäre es aber sinnvoll, auch nach den Richtern zu fragen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn ich noch eine Frage habe!) Frau Künast, Sie können noch dreimal fragen: Ich werde hier nicht präventiv erklären, was der Justizgipfel morgen beschließen wird, und ich werde auch nicht erklären, was die Bundesregierung dort vorschlagen wird. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Es geht nicht um Beschlüsse, es geht um Positionen!) Natürlich sind wir dabei, mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern die Themen festzulegen, möglicherweise auch Themen, bei denen wir besondere Dinge beschließen. Das bleibt aber dem vorbehalten, was mit den Kolleginnen und Kollegen morgen diskutiert und beschlossen wird. Vom Vorgehen her hielte ich es für mehr oder weniger grenzwertig, wenn man sich am Tag vorher vor den Bundestag stellte und erklärte, was die 16 Justizminister der Länder gemeinsam mit dem Bundesjustizminister zu beschließen haben. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Information für Parlamentarier!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde Drucksache 18/7841 Ich rufe die mündlichen Fragen in der üblichen Reihenfolge auf. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für die Beantwortung steht die Frau Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Dr. Franziska Brantner auf: Mit welcher Begründung ist die Ausweitung des Anwendungsbereiches in Artikel 1 § 1 des Referentenentwurfs zum Gesetz der Neuregelung des Mutterschutzes nicht mehr für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen vorgesehen, und unter welchen Voraussetzungen sieht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Absprache mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Möglichkeit, Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen erneut in den Anwendungsbereich des Artikels 1 § 1 des Referentenentwurfs zum Gesetz der Neuregelung des Mutterschutzes einzubeziehen? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kollegin Dr. Brantner, vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung und wurde Anfang März, genauer gesagt, am 3. März, an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozesse ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, nähere Auskünfte zur Einbeziehung von Studentinnen, Praktikantinnen und Schülerinnen zu geben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Brantner, Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber Sie werden trotzdem nicht leugnen können, dass in den ursprünglichen Entwürfen Studentinnen und Schülerinnen Teil der Neuerung waren. In dem Entwurf, den Sie jetzt versendet haben, sind diese Gruppen aber offensichtlich nicht mehr dabei. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich kann meine Antwort nur wiederholen: Der Entwurf ist an die entsprechenden Verbände versandt. Er befindet sich in der Ressortabstimmung. Genau wegen dieses Prozederes ist es nicht üblich, an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt nähere Auskünfte zu geben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Für eine weitere Nachfrage hat die Kollegin Dr. Brantner das Wort. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Soweit wir vernehmen konnten, will Frau Ministerin Wanka diese Gruppen ausnehmen, weil sie befürchtet, dass aus dem Gesetz eine Mussregelung für Schülerinnen und Studentinnen werden könnte. Wir haben extra unser Justiziariat gefragt. Es wurde eindeutig gesagt: Das war im ursprünglichen Entwurf niemals ein Muss, sondern eine Option. Daher die Frage an Sie: Werden Sie sich als Familienministerium weiterhin dafür einsetzen, dass Schülerinnen und Studentinnen Teil dieses neuen Gesetzentwurfs sein werden? Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Kollegin, ich denke, die Haltung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dieser Thematik ist – wie auch Ihren Ausführungen zu entnehmen ist – bekannt. Wir werden unsere Haltung zu dieser Thematik entsprechend unterfüttern. Wie gesagt, alles Weitere wird die Ressortabstimmung zeigen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Die Frage 2 der Kollegin Walter-Rosenheimer wird schriftlich beantwortet. Damit können wir den Geschäftsbereich dieses Ministeriums verlassen. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit liegt eine Frage, die Frage 3 der Kollegin Kathrin Vogler, vor. Diese wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Für die Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur Verfügung. Die Frage 4 des Kollegen Andrej Hunko wird schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zur Frage 5 des Kollegen Herbert Behrens: Mit welcher Begründung hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, von der EU-Kommission gefordert, dass es „‚ohne eine weitere Verzögerung‘ zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut komme“ (Focus vom 5. März 2016, „Dobrindt greift die EU an“), und welche anderen Forderungen wurden seitens des Bundesverkehrsministers an die EU-Kommission erhoben? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Herr Präsident. – Lieber Herr Kollege Behrens, die Infrastrukturabgabe ist mit dem Europarecht vereinbar. Die Kfz-Steuer fällt eindeutig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und liegt damit außerhalb der Kompetenz der Europäischen Kommission. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, möchten Sie eine Nachfrage stellen? Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident, es handelt sich dabei nicht im eigentlichen Sinne um eine Nachfrage, sondern nur um die Bitte, meine Frage zu beantworten. Ich habe danach gefragt, was für Verzögerungen beispielsweise vonseiten der Europäischen Union kamen, weil Verkehrsminister Dobrindt – zumindest laut einer Pressemitteilung vom 5. März – gesagt hat, dass die Europäische Kommission ohne weitere Verzögerung zu einer Entscheidung kommen solle. Meine Frage war auch, welche Forderungen beispielsweise seitens des Bundesverkehrsministeriums an die Kommission gestellt worden sind, um diese Verzögerung aufzulösen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, wir haben auf das Aufforderungsschreiben der Kommission vom Juni des vergangenen Jahres fristgerecht geantwortet und damit die Kommission zur Einstellung des Verfahrens aufgefordert. Die Kommission hat uns daraufhin erneut mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 gebeten, unsere Argumentation mit einem ergänzenden Aufforderungsschreiben zu erweitern. Wir haben das fristgerecht getan mit Datum vom 2. Februar. Damit hat die Bundesregierung alle Mahnschreiben der Europäischen Kommission entsprechend fristgerecht beantwortet, ist auf die Vorwürfe eingegangen und hat die Kommission auch zum zügigen Fortgang des Verfahrens und zur Einstellung des Verfahrens aufgefordert. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, hat das Ihre Nachfrage beantwortet? Herbert Behrens (DIE LINKE): Damit wäre die ursprüngliche Frage beantwortet. Vizepräsident Johannes Singhammer: Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Dann haben Sie dazu das Wort. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wenn es diese Nachfragen oder Nachforderungen seitens der EU-Kommission gegeben hat, können Sie etwas zu den Inhalten dieser Nachforderungen sagen? Welche Fragen hatten Sie in Ihren ersten Unterlagen noch nicht beantwortet, bei denen die EU-Kommission darauf gedrängt hat, doch bitte schön eine Position zu beziehen? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, die Einwendungen der EU-Kommission bezogen sich insbesondere auf die Frage der Rechtskompatibilität mit Europarecht, weil hier Diskriminierung zugrunde gelegt wurde. Wir sind anderer Rechtsauffassung. Ich wiederhole: Nach unserer Rechtsauffassung ist die Zuständigkeit des Mitgliedstaates für die Kfz-Steuer gegeben. Dies fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommission. Weil wir zwei Gesetze gemacht haben, ein Infrastrukturabgabegesetz und ein Kfz-Steuergesetz, sind wir der Auffassung, dass unsere Gesetze europarechtskompatibel sind. Das haben wir in unserer Antwort an die Frau Kommissarin ausführlich so dargelegt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen dann zur Frage 6 des Kollegen Behrens: Ist die Bundesregierung bisher allen Aufforderungen der EU-Kommission zur Vorlage weiterer Informationen im Kontext des Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut nachgekommen (bitte unter Angabe der Informationsbegehren der EU-Kommission begründen), und auf welcher Stufe befindet sich dieses Vertragsverletzungsverfahren aktuell? Herr Staatssekretär Barthle, Sie haben das Wort. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Da habe ich eine kurze Antwort: Ja, und das Vertragsverletzungsverfahren befindet sich in der ersten Stufe. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, Sie haben vermutlich noch eine Nachfrage. Deswegen haben Sie das Wort. Herbert Behrens (DIE LINKE): Danke schön. – Ich möchte den Zeitraum abschätzen können. Es geht ja auch darum, dass in den entsprechenden Haushalten, also nicht nur im Haushalt 2016, sondern möglicherweise auch in weiteren Haushalten, Pkw-Mauteinnahmen berücksichtigt würden. Insofern interessiert mich, zu welchem Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass die Stufe 1 abgeschlossen ist, also die Position der Bundesregierung noch einmal erläutert wurde. Dieser Stufe folgen möglicherweise weitere Stufen, wenn die Antwort, die Sie an die EU-Kommission gerichtet haben, nicht ausreicht. Können Sie mir einen Zeitraum nennen, in dem diese Verfahren üblicherweise abgeschlossen werden, wann möglicherweise, bei einem unbefriedigenden Verlauf, die nächste Stufe gestartet wird? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, einen konkreten Zeitraum kann ich Ihnen da leider nicht nennen; denn es ist so, dass für die Kommission im Unionsrecht keine Fristen für die einzelnen Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens vorgesehen sind. Das heißt, die Kommission entscheidet eigenständig über den weiteren zeitlichen Fortgang innerhalb eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sie entscheidet auch eigenständig – das liegt im Ermessen der Kommission –, welche Fristvorgaben seitens der Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Das gilt auch für die Entscheidung, ob die Europäische Kommission vor den Europäischen Gerichtshof zieht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, haben Sie noch eine weitere Frage? – Dann haben Sie dazu das Wort. Herbert Behrens (DIE LINKE): Wir wissen, dass nach ursprünglicher Planung zum 1. Januar 2016 die Pkw-Maut „scharf gestellt“ werden sollte; das war der Wortlaut des Bundesverkehrsministers. Jetzt meine Frage: Halten Sie es für realistisch, dass Ihre Pkw-Maut, die wir als Ausländermaut bezeichnen, zum 1. Januar 2017 „scharf gestellt“ werden kann? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, ich glaube, Sie wissen so gut wie ich, dass wir alle rechtlichen Hürden überwunden haben – der Deutsche Bundestag hat die Infrastrukturabgabe beschlossen, der Bundesrat hat sie beschlossen, der Bundespräsident hat den Gesetzentwurf unterzeichnet –; nur die technische Umsetzung ist noch nicht erfolgt, weil wir die technische Umsetzung dann vornehmen, wenn wir Rechtssicherheit haben bezüglich der Europäischen Kommission, wenn also entweder das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt wird oder ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorliegt, das unsere Rechtsauffassung bestätigt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Kühn hat eine Frage. – Sie haben das Wort, Herr Kollege. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Staatssekretär, für die Möglichkeit, hier eine Frage zu stellen. Wie lange wird die technische Umsetzung, die Sie gerade angesprochen haben, nach Schätzungen des Ministeriums dauern? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Kühn, wir sind dabei, die notwendigen Vorarbeiten zu erledigen. Das heißt, man muss die Ausschreibung vorbereiten, man muss all das vorbereiten, was zur technischen Umsetzung notwendig ist. Da sind wir mittendrin. In dem Augenblick, in dem wir Rechtssicherheit haben, können wir relativ schnell, innerhalb weniger Monate – eine genaue Frist kann ich Ihnen nicht nennen –, die technische Umsetzung vornehmen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe keine weiteren Nachfragen zur Frage 6. Die Frage 7 der Kollegin Sabine Leidig wird schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 8 und 9 des Kollegen Stephan Kühn, die Frage 10 des Kollegen Matthias Gastel und die Frage 11 des Kollegen Oliver Krischer. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Herrn Staatssekretär Barthle. Damit haben wir diesen Geschäftsbereich verlassen. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Für die Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold zur Verfügung. Die Frage 12 des Kollegen Oliver Krischer wird schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 13 und 14 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl und die Frage 15 der Kollegin Bärbel Höhn. Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Christian Kühn auf: Werden Produkte wie Polystyrol, Textilien, Polstermöbel, Kunststoffe mit HBCD zukünftig als Sondermüll eingestuft bzw. klassifiziert, und, wenn ja, ab wann? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Kollege Kühn hat gefragt, ob Produkte wie Polystyrol, Textilien, Polstermöbel und Kunststoffe mit HBCD – das ist ein Stoff, der dazu dient, dass die Brandgefahr geringer ist – als Sondermüll eingestuft bzw. klassifiziert werden, und, wenn ja, ab wann. Nach § 3 Absatz 1 der Abfallverzeichnis-Verordnung sind die Abfallarten im Abfallverzeichnis, deren Abfallschlüssel mit einem Sternchen versehen ist, gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Für Textilien und für Möbel sind keine Einträge bei Abfällen vorgesehen. Bei einigen Abfällen, für die sowohl ein nichtgefährlicher als auch ein gefährlicher Abfallschlüssel gelistet ist, kommt es darauf an, ob ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Das ist zum Beispiel bei polystyrolhaltigem Dämmmaterial oder Kunststoffen je nach Herkunftsbereich der Fall. Der Grenzwert für HBCD in Anhang IV der Verordnung der Europäischen Union 850/2004, mit dem das Ziel verfolgt wird, HBCD aus dem Wertstoffkreislauf auszuschließen, wird voraussichtlich ab Herbst 2016 rechtswirksam sein. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Kühn, haben Sie eine Nachfrage dazu? Dann haben Sie das Wort. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, habe ich, Herr Präsident. – Herr Pronold, HBCD wird ja, wie Sie gerade dargestellt haben, in Deutschland als Sondermüll eingestuft, und zwar dann, wenn es in der Fassadendämmung genutzt wurde. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass dieser Stoff HBCD in die PBT-Stoffe einzusortieren ist, also die Stoffe, die krebserregend sind, die als Sondermüll zu klassifizieren sind? Warum wurde in der Vergangenheit die weitere Verwendung dieser Stoffe empfohlen, zum Beispiel über die KfW und andere, durch die die Verwendung gefördert worden ist? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Der erste Punkt ist, dass wir es bei der Frage der Dämmung bisher immer den Bauherren überlassen haben, welche Stoffe sie einsetzen, und dass wir das nicht bewertet haben. Der zweite Punkt ist, dass nach jetzigem Kenntnisstand – auch nach intensiven Untersuchungen des Umweltbundesamtes – keine Gesundheitsgefährdung vom Einsatz dieser Stoffe, zum Beispiel auch in Dämmplatten, für die Bewohner von Wohnungen oder Häusern ausgeht. Der dritte Punkt ist, dass wir EU-weit eine Verordnung haben, die, wie ich vorhin schon gesagt habe, das Ziel verfolgt, dass wir diesen Stoff ab einer bestimmten Konzentration aus dem Wertstoffkreislauf ausschließen und als Sondermüll behandeln. Bisher war es so, dass diese Dämmplatten recycelt worden sind, auch wenn sie einen erhöhten Konzentrationswert hatten. Im Zuge dieses Entscheidungsprozesses, der auf der EU-Ebene begann, wurde diese Verordnung auf Wunsch des Bundesrates auch bei uns zügig umgesetzt; unsere nationale Verordnung ist unterschrieben und tritt im Herbst 2016 in Kraft. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Kühn, möchten Sie noch eine weitere Frage stellen? Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Es geht ja dann darum, wie man weiter sicherstellen kann, dass in Zukunft, wenn gedämmt wird, wenn energetisch modernisiert wird, möglichst Stoffe eingesetzt werden, die keine fatalen Folgewirkungen haben, die recycelbar sind, die weiter im Wertstoffkreislauf sein können, die wenig graue Energie haben, die möglichst aus nachwachsenden Rohstoffen sind. Ich frage deswegen, weil Sie ja im Bauministerium sind und es auch dort die Frage gibt, wie man nachhaltiges Bauen schafft. Es ist ja gleichzeitig das Umweltministerium. Plant die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit mit dem Dämmen, in Zukunft Förderkriterien zu schaffen oder Förderprogramme aufzulegen, die gezielt auf nachwachsende Rohstoffe setzen und damit auch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe beim Bauen, Sanieren und Dämmen fördern? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Meine Ministerin hat sich bereits vor über anderthalb Jahren an die KfW gewandt, um auch in der Frage der Förderkriterien auf diese Problematik, über die wir hier diskutieren, aufmerksam zu machen. Es gibt – das sage ich aus dem Gedächtnis heraus, nicht aus meiner Vorbereitung – im Etat des Landwirtschaftsministeriums einen Fördertatbestand für nachwachsende Rohstoffe in der Dämmung. Auch wir unterstützen das in vielfältigen Forschungsvorhaben. Ich bin mir relativ sicher – das zeigen übrigens auch die ersten Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft –, dass die Klassifizierung von mit HBCD behandelten Dämmplatten als Sondermüll dazu führen wird, dass auch die Beteiligten in der Wirtschaft diese Dinge nicht mehr in dem Umfang einsetzen werden, wie sie das bisher machen, selbst wenn sie preislich ein Stück weit günstiger sind. Ich gebe Ihnen recht, dass es eine ganze Menge Alternativen gibt. Das Problem ist, dass bisher alle preislich etwas höher liegen als diese Materialien. Unser Ziel ist es, auch insgesamt nachhaltig zu wirtschaften. Der Bund geht, was den eigenen Gebäudebestand betrifft, positiv damit um, indem er ein sehr umfassendes Zertifizierungslabel anwendet, das insbesondere die nachhaltige Verwendung von Baustoffen sehr deutlich ausweist und zum Nachahmen anregt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit kommen wir zur Frage 17 des Kollegen Christian Kühn. Diese Frage wird nach Anlage 4 unserer Geschäftsordnung – dort Nummer 2 Absatz 2 – ebenfalls schriftlich beantwortet. Dahinter verbirgt sich, dass der Inhalt dieser Frage einen Tagesordnungspunkt betrifft, den wir diese Woche debattieren. Deshalb erfolgt eine schriftliche Beantwortung. Wir kommen zur Frage 18 des Kollegen Hubertus Zdebel: Wie sieht angesichts der jüngst bekanntgewordenen Vorgänge um die Ablagerung und den Transport von gefährlichen Bohrschlämmen der niedersächsischen Erdöl- und Erdgasindustrie in andere Bundesländer (vergleiche www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bohrschlamm-Entsorgung-Niedersachsen,bohrschlamm140.html) die bundesweite Entsorgungsstrategie der Bundesregierung aus, und welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um die Probleme bei der Beseitigung der Bohrschlämme zu lösen und den Giftmülltourismus zu beenden? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage lautet, dass der Vollzug des Abfallrechts ausschließlich der Länderkompetenz unterliegt. Das gilt auch für die hier in Rede stehende Entsorgung von Bohrschlämmen. Ebenso ist es die alleinige Aufgabe der Länder, im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung für ausreichende Entsorgungsanlagen zu sorgen, um eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung zu gewährleisten. Die im länderübergreifenden Verbund stattfindende Entsorgung von gefährlichen Abfällen – wie bei der Entsorgung von Bohrschlämmen – ist üblich. Sie ermöglicht eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle in dafür spezialisierten Anlagen. Nach den Informationen der Bundesregierung ist es so, dass sie im Einklang mit den abfallrechtlichen Vorgaben steht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Zdebel, ich vermute, Sie haben eine weitere Nachfrage. – Dann haben Sie das Wort. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Herr Pronold, das Problem mit den Bohrschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie in Niedersachsen ist natürlich dramatisch. Sie wissen ja, dass Niedersachsen keine eigenen Deponien mehr vorhalten kann und es deswegen auch zu einem Export, sozusagen zu einem Giftmülltourismus quer durch die Republik, gekommen ist, unter anderem nach Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund würde ich sagen: Es mag ja sein, dass das alles legal ist. Nichtsdestotrotz habe ich Sie nach einer bundesweiten Strategie gefragt. Wenn es länderübergreifend quasi eine Art Giftmülltourismus gibt, ist es nicht ausreichend, darauf hinzuweisen, dass das eine Länderangelegenheit ist, sondern ich glaube, dass dort auch die Bundespolitik gefordert ist. Eine konkrete Nachfrage stellt sich trotz alledem, zumindest für mich, und zwar zu den Sanierungsplänen. Hat es bezüglich dieser Bohrschlammgruben Sanierungspläne gemäß § 13 Absatz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gegeben, sind also tatsächlich Sanierungspläne erstellt worden, bzw. in welchen Fällen ist es möglicherweise zu Unterlassungen gekommen? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Zdebel, ich würde Ihnen auf diese Frage gerne detailliert schriftlich antworten. Mir ist aus vergangener Zeit – nicht aber aufgrund meiner Vorbereitung – nur im Gedächtnis, dass natürlich bei verschiedensten Deponien in unterschiedlichen Ländern Sanierungen stattgefunden haben. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das übrigens auch ein Grund dafür, dass es keine Möglichkeiten mehr gibt, die Deponierung in Niedersachsen vorzunehmen. Ich werde erfragen, ob wir Kenntnisse haben, wie das in den einzelnen Bundesländern ist, und werde Ihnen die Antwort schriftlich geben. Darüber hinaus will ich darauf hinweisen, dass zumindest nach unserem Kenntnisstand eine Verbringung von Bohrschlamm aus Niedersachsen in zwei andere Bundesländer stattfindet, und zwar in dafür geeignete Deponien, die auch werkseigen sind. Das heißt also, es findet eine Verbringung in andere Bundesländer statt. Wichtig ist aber, dass diese Abfälle sach- und fachgerecht entsorgt bzw. deponiert werden. Sowohl den Transport als auch die Deponierung müssen die Länder – so ist es nun einmal – gewährleisten. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Zdebel, genügt Ihnen diese Antwort? Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Ich habe noch eine weitere Nachfrage. Vizepräsident Johannes Singhammer: Jawohl. Dann haben Sie das Wort. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Herr Pronold, ich habe noch eine weitere Nachfrage, weil das in der Öffentlichkeit jetzt auch eine Rolle spielt. Sie wissen, dass diese Bohrschlämme anfallen, wenn nach Erdgas bzw. Erdöl gebohrt wird, und hier stellt sich natürlich automatisch die Frage, was eigentlich mit Fracking ist. Wir alle wissen, dass die Bundesregierung hier in erster Lesung den Entwurf eines – ich nenne es einmal so – Fracking-Erlaubnisgesetzes eingebracht hat, das seit einem Jahr quasi erst einmal auf Halde liegt und hier im Plenum nicht weiter behandelt worden ist. Wenn jetzt aber ein Fracking-Erlaubnisgesetz in Kraft treten sollte, von dem circa zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik betroffen wären: Mit welchen Mengen an Bohrschlämmen rechnen Sie dann, und wie stellt sich vor diesem Hintergrund die Entsorgungsproblematik dar? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Zdebel, ich komme, wie Sie sich vorstellen können, zu einer völlig anderen Bewertung als die, die Sie in Ihre Frage eingekleidet haben. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den bisherigen Rechtszustand beseitigt, wonach beim Thema Fracking keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen war und es auch keine anderen Handhabungen gab, wenn eine Fracking-Aufsuchungserlaubnis beantragt worden ist. Dieser Gesetzentwurf, mit dem zum Beispiel auch die Sorgen um den Schutz des Wassers oder die Gesundheit von Menschen ernst genommen werden, wird im Bundestag demnächst sicher abschließend beraten werden. Wir haben damit eine der härtesten Regulierungen vorgelegt, die es in Europa dazu gibt. Weil die wirtschaftliche Nutzung von Fracking darin überhaupt nicht vorgesehen ist und es nur um Probebohrungen zur wirtschaftlichen Erprobung dieser Dinge geht, ist dort nicht von größeren Mengen Bohrschlamm auszugehen. Bis zum heutigen Tage ist auch noch nicht entschieden, in welchem Umfang es solche wissenschaftlichen Probebohrungen überhaupt geben wird. Wir haben auch noch keinerlei Mutmaßungen darüber angestellt, welche Mengen Bohrschlamm bei einer wirtschaftlichen Nutzung der Fracking-Technologie möglich wären, weil es das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist, dass genau dies nicht stattfindet. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, Sie haben eine weitere Nachfrage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Pronold, Herr Staatssekretär, ich komme aus Niedersachsen, und zwar aus der Region Rotenburg und Verden, wo es die Zwischenfälle mit Fracking gegeben hat. Die entsprechenden Schlämme und die späteren Flüssigkeiten sind hier sehr wichtig. Eine der vielen Fragen, die auch in Ihrer Fraktion ständig diskutiert werden, lautet: Gibt es Möglichkeiten, diese Abfallprodukte zu behandeln und letztendlich so zu entsorgen, dass sie für die Umwelt und für die Menschen ungefährlich sind? Können Sie mir sagen, welche Maßnahmen es dafür schon gibt, inwieweit bundesweit entsprechende Anlagen installiert sind und welche Mengen dort vor- und nachbehandelt werden können? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Bei aller Liebe zu Ihren Fragen, glaube ich, dass Sie Ihr Fragerecht an dieser Stelle ein bisschen überdehnen, weil Fracking nicht Gegenstand der Frage insgesamt ist. Ich will trotzdem zunächst einmal darauf hinweisen, dass in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, dass beim Fracking zukünftig allenfalls nur leicht wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden dürfen. Daneben reden wir über die Frage, was hier insgesamt herauskommt und wie man das wieder entsorgen kann. Theoretisch besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine höhere Salzbelastung des dortigen Lagerstättenwassers mit hohem Energieaufwand wieder zu beseitigen. Es gibt aber niemanden – auch nicht vonseiten der Umweltexperten –, der eine solche Behandlung fordert. Dies gilt vor allem dann, wenn das in sichere Regionen zurückgepresst wird, in denen sich Wasser befindet, welches auch eine höhere Salzbelastung aufweist. Deswegen ist nach meinem Kenntnisstand beim Fracking bisher eine Reinigung, die zum Beispiel den Salzgehalt verändert, nicht verpflichtend vorgesehen. Sie wird so wohl nicht praktiziert. Sehr wohl unterfällt das aber, wenn toxikologische Belastungen von Bohrschlämmen vorhanden sind, nach meinem Kenntnisstand den abfallrechtlichen Vorschriften und ist dann natürlich anders zu behandeln. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Damit verlassen wir diesen Geschäftsbereich. – Herr Staatssekretär Pronold, vielen Dank. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen begrüße ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel. Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Uwe Kekeritz werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Niema Movassat auf: Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Bericht „Glass Half Full: The State of Accountability in Development Finance“ (http://bankwatch.org/sites/default/files/glass-half-full.pdf, Seiten 124, 125), der der DEG (DEG: Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH) Verbesserungen bei ihrem Beschwerdemechanismus hinsichtlich Legitimität (legitimacy), Zugang (accessibility), Vorhersehbarkeit (predictability), gleichberechtigtem Zugang (equitability), Transparenz (transparency), Übereinstimmung mit Menschenrechten (rights compatibility) sowie fortlaufende Anpassung an gemachte Erfahrungen (lessons learned) empfiehlt (bitte um Erläuterung, inwiefern die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Verbesserung bei den einzelnen Punkten sieht und vorantreiben wird), und wird sie sich dafür einsetzen, dass die DEG sich ebenso wie die niederländische Entwicklungsbank FMO, mit der die DEG den Beschwerdemechanismus eingerichtet hat, dazu verpflichtet, die OECD Guidelines for Multinational Enterprises bei ihren Finanzierungen anzuwenden, in denen Menschenrechtsstandards stärker verankert sind als bei den IFC-Richtlinien? Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage des Kollegen Movassat zu beantworten. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das BMZ sieht in Sachen Beschwerdemechanismus die DEG – an die Zuschauer gewandt, sage ich, dass es sich bei der DEG nicht um eine deutsche Eisenbahngesellschaft, sondern um eine große Tochter der KfW handelt, die den Privatsektor bearbeitet – und auch das Institut, nach dem gefragt wurde, nämlich die holländische FMO, auf einem sehr guten Weg. Bis jetzt wurden solche Beschwerdemechanismen ausschließlich bei multilateralen Banken zur Anwendung gebracht. Hier wird nun erstmals auf der Welt – soweit wir das überhaupt recherchieren konnten – dieser Beschwerdemechanismus in bilateralen Funktionen bei Institutionen eingesetzt, die im Zusammenhang mit Entwicklungszusammenarbeit Finanzierungen vornehmen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Movassat, haben Sie eine weitere Frage? Niema Movassat (DIE LINKE): Ja, habe ich. Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich erhalte von der Bundesregierung immer wieder die Antwort, dass die DEG ganz tolle Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards hat. Das will ich auch gerne glauben, Herr Staatssekretär. Das Problem aber ist, dass alle Prüfberichte nicht öffentlich sind. Das heißt, wir haben keinen Zugang, um herauszufinden, ob das, was Sie sagen oder die DEG sagt, auch der Wahrheit entspricht. Sie wissen ja: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, Herr Staatssekretär. Daher lautet meine Frage, ob die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass es immer wieder in gehäuftem Maße Berichte darüber gibt, dass DEG-Projekte fragwürdige Finanzierungen beinhalten, gedenkt, die Prüfberichte öffentlich oder einer bestimmten eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das könnte zum Beispiel ein parlamentarischer Beirat der DEG sein. Oder es könnte irgendeine andere Art von Offenlegung der Umwelt- und Sozialrisikoprüfungen geben. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Lieber Kollege, wir sind da viel weiter, als Sie vermuten. Hier würde ein Blick ins Internet auch bei Ihnen die Erkenntnis noch etwas erweitern. Es gab eine Petition von FIAN und anderen. Hierzu hat der Deutsche Bundestag höchst öffentlich und mit Mehrheit festgestellt, dass die Maßnahmen der Transparenz in sehr guter Weise realisiert wurden; denn genau das war Gegenstand dieser Petition. Wenigstens Ihren Kollegen sollten Sie glauben, wenn Sie uns schon nicht glauben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Movassat, sind die Fragen ausreichend beantwortet? Oder haben Sie noch eine Nachfrage? Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Präsident, ich habe noch eine Nachfrage. – Herr Staatssekretär, das ändert ja nichts an der Problematik, dass die Prüfberichte nicht zugänglich sind. Das ist ja das Problem. Zum Beispiel gibt es immer wieder Berichte, dass die DEG bei Finanzierungen involviert ist, bei denen es zu Land Grabbing – zu sogenanntem Landraub – gekommen ist. Was das anbelangt, so hat die Bundesregierung auch die sogenannten freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten der FAO aus 2012 mit unterstützt. Sie wurden verabschiedet. Das Problem besteht darin, dass bis heute die KfW und auch die DEG nicht auf diese freiwilligen Leitlinien verpflichtet sind, obwohl die Bundesregierung diese die ganze Zeit über gepusht bzw. nach vorne gestellt hat. Immer wenn ich danach frage – vielleicht werden Sie mir auch dieses Mal wieder das Gleiche wie seit zwei Jahren sagen –, höre ich die Antwort: Das Institut für Menschenrechte soll schauen, wie man diese Leitlinien in der KfW bzw. in der DEG umsetzen kann. – Ich finde, zwei Jahre für eine Prüfung von Leitlinien, die Sie unterstützt haben, sind sehr lange. Deshalb ist meine ganz konkrete Frage: Gibt es einen Zeitplan, wann Sie diese Leitlinien endlich umsetzen? Ich will Ihnen sagen: Es ist schwierig, private Unternehmen dafür zu gewinnen, die freiwilligen Leitlinien für Landnutzungsrechte umzusetzen, wenn sie noch nicht einmal in den eigenen, hundertprozentig staatlichen Unternehmen umgesetzt werden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Wir haben mit diesem Beschwerdemechanismus ein erstes Verfahren durchgeführt. Dabei ging es um die indigenen Völker in Panama und um die Berücksichtigung von deren Interessen. Es hat sich gezeigt, dass deren Interessen gerechtfertigt sind. Es wurde im Rahmen der Möglichkeiten untersucht. Das gesamte Verfahren wurde höchst transparent durchgeführt. Solche Fragen werden jetzt in dieser Petition an den Deutschen Bundestag bestätigt. Was Sie aber wollen, ist etwas anderes. Sie möchten gerne bei privaten Finanzierungen Transparenz, die so weit gehen soll, dass bis unter die Haut geschaut werden darf, was aber aufgrund des Bankgeheimnisses nicht möglich ist. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um Menschenrechte, Herr Staatssekretär!) Ich gebe zu bedenken, dass Sie vielleicht einer Partei angehören, die darüber länger nachdenken muss als die Partei, der ich angehöre. Aber das Bankgeheimnis gilt natürlich auch bei solchen Engagements und muss gewahrt werden. Hier stößt auch Transparenz an ihre Grenzen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich glaube, dass das Bankgeheimnis – darin sind wir uns einig – natürlich nur vorgeschoben ist. Das haben wir auch in der ganzen Diskussion um Steuerhinterziehung erlebt. Aber irgendwann hat auch die CDU erkannt, dass sie ihre Klientel nicht uneingeschränkt schützen kann. Ich habe eine konkrete Nachfrage. Die Frage meines Kollegen bezog sich auf einen Bericht über ein DEG-finanziertes Staudammprojekt in Panama, wo entgegen verfassungsrechtlichen Bestimmungen die indigenen Gemeinden vor dem Beginn der Planungen für dieses Projekt eben nicht umfassend informiert, konsultiert und einbezogen wurden, was ihr Recht ist. Mit diesem Projekt aber droht ihnen die Existenzgrundlage entzogen zu werden. Jetzt wurden die indigenen Gemeinden gefragt: Was hat sich denn nun nach der Einführung des Beschwerdeverfahrens bei der DEG geändert? Sie haben einhellig geantwortet: Nichts hat sich geändert. – Von daher frage ich: Wie effektiv ist ein Beschwerdeverfahren, wenn sich für die Betroffenen nichts ändert? Was wollen Sie in dem konkreten Fall unternehmen, damit dieses Staudammprojekt nicht mithilfe der DEG auf Kosten der indigenen Gemeinden in Panama durchgesetzt wird, sondern dass deren indigene Rechte geschützt werden und in Einklang mit der Rechtslage stehen? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär, jetzt bitte ich Sie, die Frage der Kollegin Hänsel zu beantworten. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sie haben die Frage suggestiv gestellt. Deswegen habe ich zwei Möglichkeiten, Ihnen zu antworten. Zunächst einmal erkläre ich das System. Wenn Sie mir dann eine Zusatzfrage stellen, kann ich gerne auch etwas zu dem ganz konkreten Fall sagen. Wie also geht ein solches Verfahren vor sich? Zunächst einmal wird durch ein unabhängiges Expertengremium geprüft, ob eine individuelle Betroffenheit des Beschwerdeführers vorliegt. Dann wird der Sachverhalt geprüft. Die Entscheidungen in Konsultation mit der Beschwerdeführung und den geförderten Unternehmen werden dann vorbereitet. Dazu gibt es zunächst einmal eine Mediation, um eine einvernehmliche Lösung herzustellen, oder es wird geprüft, ob die Richtlinien, Vorgaben und Standards beachtet wurden, „Compliance Review“ genannt. Am Ende erscheint ein Abschlussbericht des Panels, der in die Jahresberichte zum Mechanismus einfließt. Das ganze Verfahren ist öffentlich. Ich weiß nicht, wo in diesem Verfahren Lücken sind. Sie sollten dieses Verfahren in der Praxis anhand der Mechanismen nachvollziehen. Sie sollten versuchen, solche Finanzierungen nicht durch Überforderungen zu behindern. Auf der Welt brauchen wir nämlich mehr solcher Finanzierungen und nicht weniger. Derzeit kommen weltweit 15 Prozent der Wertzuflüsse aus dem öffentlichen Sektor und 85 Prozent aus dem privaten Sektor. Wenn wir diese alle ausschließen und alles so kompliziert machen, dann werden wir die Entwicklungspolitik schwächen, statt sie zu stärken. Wir brauchen aber ihre Stärkung. Das zeigt sich jeden Tag beim Fernsehen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Zdebel, Sie haben eine weitere Nachfrage. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben eigentlich die Frage überhaupt nicht beantwortet. Es geht um die indigenen Gemeinden in Panama und darum, wie es ihnen damit geht. Deswegen frage ich noch einmal ganz konkret nach und bitte Sie darum, die Frage, wie die Lage der indigenen Gemeinden in Panama aussieht, ganz konkret zu beantworten. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das tue ich gerne. Danke, dass Sie mir die Chance dazu geben. Es ging um das Vorhaben Barro Blanco, ein Wasserkraftwerk in Panama mit einer Kapazität von 29 Megawatt, das von einer Firma getragen und von der DEG, der FMO und einer zentralamerikanischen Bank gemeinsam finanziert wurde. Man muss auch wissen, dass 2,6 Prozent der Stauseefläche sich in einem erweiterten indigenen Territorium befunden haben. Die Indigenen kritisieren die Unwirksamkeit der Zustimmung zur Landnutzung gegenüber der Regierung und fordern den Stopp des zu 98 Prozent fertiggestellten Vorhabens. Sie haben sich dann bei FMO und DEG beschwert und das Panel gebeten, zu prüfen, ob die Darlehensgeber bei der Einstufung, Prüfung und Überwachung des Vorhabens im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Finanzierung geltenden Umwelt- und Sozialrichtlinien agieren. Das Panel kommt zu dem Ergebnis, dass DEG und FMO zum Zeitpunkt der Kreditentscheidung keine hinreichenden Informationen über die Umwelt- und Sozialrisiken vorlagen und dass sie damit den Landkonflikt nicht ausreichend erkennen konnten und seine Bedeutung unterschätzt haben. Das Panel empfiehlt, Kreditentscheidungen zukünftig erst nach Vorliegen hinreichender Informationen über die Umwelt- und Sozialrisiken zu treffen und insbesondere rechtliche Aspekte sowie die Partizipation betroffener Personen vorab zu prüfen. Genau so wird künftig verfahren. Das sind lernende Systeme, meine Damen und Herren. Ich habe zu Beginn gesagt, dass es weltweit das erste Mal ist, dass man sich – nach unserer Meinung zu Recht – auf diesen Weg begibt. Es bedarf natürlich noch weiterer Lernfähigkeit des Systems. Aber wir können nicht sagen, dass zu 100 Prozent Territorium der Indigenen betroffen sind. Ich habe die Prozentzahlen genannt. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Indigene! Die leben dort! Die wurden vertrieben, und die Gebiete werden überflutet! Das ist das Problem!) – Die leben dort; das ist richtig. Aber es geht um eine Wasserfläche von 2,6 Prozent, meine Damen und Herren. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Fuchtel. – Damit können wir diesen Geschäftsbereich verlassen. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Kollegin Iris Gleicke zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 22 des Kollegen Hubertus Zdebel: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen und welche Schritte wird sie zukünftig ergreifen, um sicherzustellen, dass die Erdgas- und Erdölindustrie voll und ganz für die Sanierungskosten der von ihr verursachten Schäden aufkommt? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Zdebel, hinsichtlich der Ersatzpflicht für Sanierungskosten für Schäden der Erdgas- und Erdölindustrie sind drei Aspekte zu beachten. Erstens. Die juristische Pflicht zur Übernahme der Sanierung bzw. der Sanierungskosten ergibt sich aus dem geltenden Recht. Demnach ist die Erdgas- und Erdölindustrie ebenso wie auch alle anderen Industriezweige oder Verursacher sowohl nach dem öffentlichen Recht als auch nach Zivilrecht für die Sanierung von ihr verursachter Schäden bzw. die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten verantwortlich. Speziell für schädliche Bodenveränderungen und Altlasten sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz die Pflicht des Verursachers und gegebenenfalls seines Gesamtrechtsnachfolgers vor, Sanierungen durchzuführen. Der zur Durchführung der Sanierung Verpflichtete hat nach § 24 Absatz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz die Sanierungskosten zu tragen. Zweitens. Die praktisch wichtige Frage ist darüber hinaus, ob der jeweilige Schaden einem Unternehmen nachgewiesen werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Beweisfrage. Falls aufgrund konkreter Anhaltspunkte der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast besteht, kann die zuständige Behörde nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz anordnen, dass die verantwortlichen Personen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen haben. Drittens kann sich die Frage stellen, ob ein festgestellter Verursacher wirtschaftlich in der Lage ist, seine Pflichten zur Erstattung der Sanierungskosten zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, kann die Bergbehörde präventiv eine Sicherheitsleistung nach § 56 Absatz 2 des Bundesberggesetzes von dem Unternehmer verlangen. Dadurch soll verhindert werden, dass im Fall mangelnder Leistungsfähigkeit des Unternehmers die Allgemeinheit die Kosten einer Ersatzvornahme zu tragen hat. Die Höhe der Sicherheitsleistung kann die Behörde in Ausübung ihres Ermessens festlegen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Zdebel, Sie haben das Wort zu Ihrer ersten Nachfrage. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Wir erleben im Moment, wie es um das Verursacherprinzip bzw. das Aufkommen für Schäden bestellt ist. Gerade im Atombereich waren die Konzerne starke Hirsche, wenn es darum ging, ihre Profite zu maximieren. Sie werden aber zu scheuen Rehen, wenn es darum geht, für die Kosten der Entsorgung und der Endlagerung des Atommülls aufzukommen. Wahrscheinlich stellt sich genau dasselbe Problem bei der Erdöl- und Erdgasindustrie. Es ist sicherlich keine falsche Vermutung, dass etliche dieser Unternehmen, insbesondere die kleinen und vielleicht auch unterkapitalisierten Firmen, gar nicht mehr auf dem Markt sind. Dann stellt sich die Frage, wie sich das Verursacherprinzip durchhalten lässt. Vor diesem Hintergrund haben wir schon vor längerer Zeit insbesondere in der Atompolitik die Forderung aufgestellt, einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu schaffen, um über das, was Sie vertreten, und das Bergrecht hinaus sicherzustellen, dass Unternehmen in gebührender Form für die Sanierung der von ihnen verursachten Schäden aufkommen. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu der Forderung nach Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds? Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung hat, was die Atommüllentsorgung angeht, die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Im Rahmen dieser Fragestunde habe ich dazu nicht mehr zu sagen. Ich will Ihnen aber gerne noch ausführlicher Auskunft geben, weil ich das Gefühl habe, dass hier etwas durcheinandergeht. Sie haben als Hintergrund Ihrer Frage erläutert, dass es in Niedersachsen eine ganze Reihe von Untersuchungen sogenannter Schlammgruben gibt. Die niedersächsische Regierung hat gesagt: Wir müssen das aufarbeiten. – Diese Schlammgruben sind zwischen Mitte des 19. Jahrhunderts und den 1960er-Jahren entstanden. Das heißt, dass nicht mehr nach dem Bergrecht verfahren werden kann. Wenn heutzutage beispielsweise eine Genehmigung für Fracking erteilt wird, dann fällt das in das Bergrecht. Dann werden die Maßnahmen nach dem Bergrecht abgearbeitet, und zwar bis zum letzten Betriebsplan. Bei den in Rede stehenden alten Verdachtsfällen handelt es sich um Grabungs- und Bohrrückstände aus der Erdgas- und Erdölförderung, die bei jeder Tiefbohrung entstanden sind, wenn sie nicht sofort verwendet wurden. Seit den 60er-Jahren haben die Unternehmen den Bohrschlamm von Bohrstellen in Zentraldeponien entsorgt. Bereits seit einigen Jahren dürfen Bohrschlämme nicht mehr in Gruben neben Bohrstellen entsorgt werden, sondern müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht außerhalb des Bergbaugebiets entsorgt werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort des Kollegen Pronold betreffend des vorhin in Rede stehenden Sachverhalts. Insofern geht es nun darum, eine Altlastensanierung und eine Risikoüberprüfung vorzunehmen. Das macht die niedersächsische Landesregierung zusammen mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung, WEG. Wie Sie wissen, gibt es einen entsprechenden Vertrag. Die Industrie trägt die Kosten zu 80 Prozent. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Zdebel, haben Sie eine zweite Nachfrage? – Bitte. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Frau Parlamentarische Staatssekretärin Gleicke, der Vorgang ist mir natürlich bekannt. Ich weiß auch, dass es eine Vereinbarung mit der WEG gibt, die Sie gerade angesprochen haben. Da geht es um 5 Millionen Euro. Die dienen aber jetzt dazu, um überhaupt diese Standorte ausfindig zu machen. Da reden wir noch nicht über eine mögliche Sanierung, was das Ganze angeht. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Das stimmt. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Deswegen habe ich konkret die Nachfrage, ob Ihnen Zahlen vorliegen und wie Sie die Kosten pro Tonne Bohrschlamm, die möglicherweise saniert werden muss, einschätzen, damit man eine realistische Kosteneinschätzung bekommt, was auf die verursachende Industrie zukommen könnte. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bohrschlämme bestehen zu 60 bis 95 Prozent aus Wasser und zu 5 bis 15 Prozent aus Bohrklein, also erbohrtem Gestein. Weiterhin können geringe Mengen an Stärke, Schwerspat, Kreide, Ton, Bentonit, Natronlauge und Polymeren enthalten sein. Einige Bohrspülungen enthalten Salze und Anteile von Schmierstoffen. Auch Rückstände von Quecksilber – das war in dem Artikel benannt – sind nicht auszuschließen. Gleichwohl liegen uns jetzt keine Kostenschätzungen vor. Sie haben recht: Es ist so, dass das Land und die WEG eine Vereinbarung geschlossen haben, dass die Untersuchung der Verdachtsfälle, die das Land Niedersachsen verifiziert hat, jetzt vorgenommen wird. Die Industrie trägt, wie gesagt, zu 80 Prozent die Kosten dieser Untersuchung. Vor Abschluss der Untersuchung ist natürlich nicht geklärt, ob und in welchem Umfang von den Bohrschlämmen überhaupt Gefahren ausgehen und Sanierungsbedarfe bestehen. Es steht also nicht fest, inwieweit überhaupt Kosten anfallen. Erst wenn das feststeht, stellt sich die Frage, welche Kosten auf die Erdöl- und Erdgasunternehmen zukommen. Für diese Untersuchung ist eine Zeitdauer von zwei Jahren angesetzt. Erst dann wird man belastbare Zahlen nennen können. Das Entscheidende ist, dass jetzt erst einmal die Aufsuchung und die Gefährdungsabschätzung stattfinden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit haben wir auch diese Frage abgeschlossen, und wir verlassen gleichzeitig den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. – Frau Staatssekretärin Gleicke, vielen Dank. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Für die Beantwortung steht Herr Staatsminister Michael Roth zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 23 des Kollegen Niema Movassat: Inwiefern besteht für die 400 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln, die dem Auswärtigen Amt von der Bundesregierung 2016 für den Themenkomplex „Flucht und Migration“ zur Verfügung gestellt wurden, Zweckgebundenheit für die ausschließliche Verwendung in bestimmten Krisenregionen (Syrien), und inwiefern zieht die Bundesregierung in Erwägung, einen Teil dieser Mittel zur Bekämpfung der Folgen von El Niño zur Verfügung zu stellen? Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter Movassat, ich möchte Ihre Frage gerne zum Anlass nehmen, mich ganz herzlich beim Deutschen Bundestag dafür zu bedanken, dass er uns im parlamentarischen Verfahren für das Haushaltsjahr 2016  400 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt hat, insbesondere für die Bekämpfung der Fluchtursachen und zur Stabilisierung der Nachbarländer Syriens. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag. Wir fühlen uns natürlich diesem klaren Auftrag des Deutschen Bundestags verpflichtet. Deshalb wird der Schwerpunkt des Mitteleinsatzes im Jahr 2016 in Syrien und in den Nachbarländern liegen. Wir unterstützen darüber hinaus seit 2015 im Rahmen unserer vorausschauenden humanitären Hilfe Projekte im Kontext der Auswirkung des sogenannten El-Niño-Phänomens. Dies erfolgt in bewährter Weise in einer ganz engen Zusammenarbeit mit den Organisationen der Vereinten Nationen, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen. In Abhängigkeit von der Umsetzung anderer geplanter Projekte können diese regulären Mittel selbstverständlich auch ergänzt werden. Es geht dabei zum einen um von Hilfsorganisationen eigens aufgelegte Projekte wie auch um bereits laufende humanitäre Hilfsprojekte, die um Komponenten ergänzt werden, um von El Niño verursachten Auswirkungen zu begegnen. Dafür haben wir in diesem Haushaltsjahr bereits Mittel in Höhe von rund 11 Millionen Euro bereitgestellt. Davon sind rund 9,5 Millionen Euro nach Afrika gegangen. Darüber hinaus gehört das Auswärtige Amt zu den wichtigsten Gebern des Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen. Wir haben hierfür im Jahr 2015  40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem vergangenen Jahr wurden aus diesem Fonds der Vereinten Nationen rund 64 Millionen US-Dollar zur Bewältigung der Folgen von El Niño bereitgestellt. Außerdem hat das Auswärtige Amt ein umfassendes Klimamaßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die humanitären Auswirkungen des Klimawandels zu lindern, unter anderem durch Maßnahmen der Klimarisikoanalyse sowie durch den Aufbau und die Verbesserung entsprechender Frühwarnsysteme. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Herr Kollege Movassat, haben Sie eine Nachfrage? Wenn ja, haben Sie das Wort. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, es ist ja so: Die UNO und auch andere Hilfsorganisationen warnen seit mehreren Monaten vor den verheerenden Folgen von El Niño für das östliche und südliche Afrika. Es sind ungefähr 50 Millionen Menschen betroffen; das ist eine ungeheuer große Zahl. Angesichts dessen, dass die UN einen Finanzbedarf von 5 Milliarden Dollar veranschlagt haben, bisher jedoch noch nicht einmal ein minimaler Anteil dieses Geldes dort angekommen ist – dafür ist nicht nur Deutschland verantwortlich, sondern auch andere Länder geben sehr wenig Geld –, habe ich das Gefühl, dass man sich die Situation vor Ort kaum vergegenwärtigt. Wenn man die Zahlen nimmt, die Sie gerade genannt haben, und in Relation zu den 50 Millionen Betroffenen setzt, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung bisher vielleicht 1 bis 2 Euro pro Betroffenem zur Verfügung gestellt hat. Dabei hatte, wie ich gehört habe, die Kindernothilfe dem Auswärtigen Amt angeboten, vor Ort mit einem Projektpartner eine Maßnahme für die Schulspeisung von 5 000 Kindern und für die Wasserversorgung von 20 000 Menschen durchzuführen. Der Antrag, dies zu finanzieren, wurde vom Auswärtigen Amt abgelehnt. Angesichts dessen, dass Sie die Finanzierung konkreter Hilfsangebote ablehnen und wenig Mittel geben, frage ich mich: Was muss denn eigentlich passieren, dass das Auswärtige Amt den Ernst der Lage wirklich begreift und mehr Mittel zur Verfügung stellt? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wenn Sie mir aufmerksam zugehört haben – das unterstelle ich Ihnen selbstverständlich, Herr Kollege –, dann werden Sie festgestellt haben, dass die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt, auf ganz vielfältige Weise dem El-Niño-Phänomen zu begegnen versucht. Wir sind im Rahmen des Nothilfefonds der Vereinten Nationen einer der größten Geldgeber gewesen, und wir stehen in einem ständigen Kontakt mit Nichtregierungsorganisationen und selbstverständlich auch mit den Vereinten Nationen, um unsere Bemühungen engagiert fortzusetzen. Dabei sind wir für jede weitere Initiative dankbar. Ich habe aber auch darauf hinweisen wollen, dass mit den 400 Millionen Euro, die uns der Deutsche Bundestag zusätzlich zur Verfügung gestellt hat, die klare Erwartungshaltung verbunden war, dass diese Mittel für die Fluchtursachenbekämpfung und für die Stabilisierung Syriens und insbesondere der syrischen Nachbarschaft verwendet werden. Ich möchte nicht, dass ein dringliches Projekt – da sind wir ja völlig einer Meinung – gegen ein anderes dringliches Projekt ausgespielt wird. Die entsprechenden Mittel werden wir so verwenden, wie es uns der Deutsche Bundestag aufgetragen hat. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Movassat, Ihre zweite Zusatzfrage. Niema Movassat (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie wissen sicherlich auch – das ist aber, glaube ich, in der Öffentlichkeit relativ wenig bekannt –, dass sieben der acht größten Flüchtlingslager auf der Welt in Ostafrika sind; das wird ja oft vergessen. Wenn man, wie Sie ja gerade sagten, Fluchtursachen bekämpfen möchte, dann stellt sich natürlich schon die Frage: Was tut man, um der Situation in diesen Lagern, die schon unter normalen Verhältnissen kaum erträglich ist, etwa weil kaum genug Nahrung vorhanden ist, jetzt Herr zu werden, wo auch noch El Niño dazukommt. Daher meine konkrete Frage: Was wird derzeit getan, um die Zustände in den Flüchtlingslagern zu stabilisieren – von „verbessern“ rede ich erst gar nicht? Die Zustände drohen ja jetzt durch El Niño in eine völlige Katastrophe überzugehen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Ihnen, Herr Kollege, einen wesentlichen Schwerpunkt unseres Engagements benannt. Aber das heißt nicht, dass es nicht über Syrien und über die syrische Nachbarschaft hinaus weitere Aktivitäten im Rahmen der humanitären Hilfe gibt. Dieser fühlt sich das Auswärtige Amt natürlich in besonderer Weise verpflichtet. Durch das, was ich eben mit dem Hinweis auf signifikante Mittel, die wir in konkrete Projekte investieren, zum Ausdruck gebracht habe, ist doch deutlich geworden, dass wir auch hier unserer Verantwortung gerecht zu werden versuchen. Dem Deutschen Bundestag steht es selbstverständlich frei, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere bisherigen Bemühungen noch engagierter fortsetzen können. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, ich möchte auch noch einmal nachfragen, weil ich finde, dass Ihre Antwort wirklich unzureichend bzw. sogar widersprüchlich ist. Wenn Sie erkennen, dass man viel früher aktiv werden und die Fluchtursachen bekämpfen muss, um nicht schon jetzt die nächsten Flüchtlinge zu produzieren, dann müssen Sie doch jetzt viel mehr Geld geben, um die Auswirkungen von El Niño aktiv zu bekämpfen und den Leuten etwas anbieten zu können. Ansonsten haben wir in einem Jahr das Problem, dass ganz viele Äthiopierinnen und Äthiopier vor den Grenzen stehen oder gar vorher im Mittelmeer ertrinken. Es kommen doch schon jetzt viele Menschen aus Äthiopien nach Deutschland. Das wissen Sie doch genau. Da kann man doch nicht sagen: „Wir machen ja schon viel“, wenn Sie als konkrete Hilfe für diese Region nur 10 Millionen Euro vorsehen und ansonsten auf UN-Mittel sowie das Klimamaßnahmenpaket verweisen. Schauen wir uns doch nur an, dass Sie für den G-7-Gipfel im vergangenen Jahr in Bayern, der drei Tage dauerte, 360 Millionen Euro ausgegeben haben. 360 Millionen Euro in drei Tagen! Zugleich haben Sie für diese Region mit 50 Millionen Menschen jedoch nur 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das geht doch so nicht. Sie machen genau dieselbe Politik wie bisher und wundern sich dann, dass die Bevölkerung völlig unzufrieden ist, weil Sie nicht auf die Herausforderungen reagieren. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, auch Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass wir noch niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so viel Geld für humanitäre Hilfe und für die Stabilisierung von Regionen zur Verfügung gestellt haben, und das mit Ihrer Unterstützung. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber es reicht nicht!) Ich habe darüber hinaus darauf hingewiesen, dass dies nicht ausschließlich Projekte sind, die sich im Bereich Syriens oder der syrischen Nachbarschaft bewegen. Vielmehr habe ich ebenso darauf hingewiesen, dass wir ein vielfältiges Klimamaßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben, bei dem es insbesondere um Prävention geht. Die humanitären Auswirkungen des Klimawandels sollen gelindert werden unter anderem durch Maßnahmen der Klimarisikoanalyse sowie durch den Aufbau und die Verbesserung von Frühwarnsystemen. Das liegt genau auf der Linie, die Sie zu Recht eingefordert haben. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ja wenn Sie meinen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen jetzt zur Frage 24 der Kollegin Heike Hänsel: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung im Rahmen der politischen, finanziellen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gegenüber der honduranischen Regierung nach der Ermordung von Berta Cáceres, Menschenrechtsverteidigerin und Mitbegründerin des indigenen Rates in Honduras, COPINH (http://business-humanrights.org/en/honduras-berta-cáceres-human-rights-defender-indigenous-leader-who-opposed-agua-zarca-dam-assassinated-0#c133928), am 3. März 2016 ziehen, damit dieser Fall aufgeklärt und die Verantwortlichen verurteilt werden und auch die Rolle von dem am Bauvorhaben des Wasserkraftwerks Agua Zarca auf indigenem Lenca-Gebiet beteiligten deutschen Unternehmen Siemens-Voith Hydro untersucht wird, ob es seine selbsterklärte Unternehmensverantwortung (https://amerika21.de/files/a21/offener_brief_an_die_firma_voith.pdf) in diesem Konflikt um Agua Zarca, angesichts der seit Jahren verzeichneten Menschenrechtsverletzungen, einhält? Herr Staatsminister, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Hänsel, wir kommen jetzt zu einem tragischen Mordfall, der sich in Honduras abgespielt hat. Sie wissen, dass die Bundesregierung in einem ständigen Dialog, sowohl bilateral als auch im Rahmen der Europäischen Union, über die Situation der Menschenrechte in Honduras steht. Dieser Dialog wird selbstverständlich nicht nur mit der honduranischen Regierung geführt, sondern bezieht natürlich auch die honduranischen Menschenrechtsorganisationen gleichermaßen mit ein. Dies gilt insbesondere für COPINH, den indigenen Rat in Honduras, den Frau Berta Cáceres mitbegründet und geleitet hat. Als Kennerin der Region wissen Sie vielleicht auch, dass unsere Botschaft einen sehr engen und sehr intensiven Kontakt mit Frau Cáceres gepflegt hat. Wir haben gemeinsam mit den anderen Botschaftern der EU-Staaten vor Ort dieses furchtbare Verbrechen, diesen Mord verurteilt und die honduranischen Behörden zur raschen und vollständigen Aufklärung aufgefordert. Darüber hinaus hat die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini, am 12. März gleichfalls dieses furchtbare Verbrechen verurteilt und eine rasche Aufklärung des Verbrechens gefordert. Bislang liegen uns keinerlei Informationen zu den Hintergründen und zu den Verantwortlichen vor. Der Lateinamerikabeauftragte meines Hauses, der sich kurz nach dieser abscheulichen Tat in Honduras befand, hat dieses Thema in allen Gesprächen angesprochen, insbesondere in Gesprächen mit Präsident Hernández, dem Außenminister, dem Justizminister und der Ministerin für Menschenrechte – überall kam die Ermordung von Frau Cáceres zur Sprache. Die honduranische Regierung hat dieses Verbrechen noch am gleichen Tag verurteilt. Sie hat den UNHCHR um Hilfe bei der Aufklärung gebeten. Seit dem zweiten Tag nach der Tat sind VN-Experten vor Ort an den entsprechenden Ermittlungsarbeiten beteiligt. Uns gegenüber, Frau Kollegin Hänsel, hat die honduranische Regierung in allen Gesprächen versichert, dass sie sich ernsthaft darum bemühen werde, die Tat vollständig aufzuklären und vor allem auch die Situation der Menschenrechtsverteidiger in Honduras zu verbessern. Insofern sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlass, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Honduras grundsätzlich infrage zu stellen. Ich habe gehört, dass der Parlamentarische Staatssekretär Fuchtel – er ist jetzt nicht mehr hier – Anfang April Honduras besuchen wird. Selbstverständlich wird auch dann der Mord Gegenstand der Gespräche mit den Regierungsvertretern sein. Darüber hinaus haben Sie noch auf das Wasserkraftwerk Agua Zarca hingewiesen. Dieses Wasserkraftwerk wird ohne deutsche Finanzierung gebaut. Die Firma Voith soll drei Turbinen zuliefern. Das Projekt hat insgesamt ein Auftragsvolumen von 8 Millionen Euro. Das Unternehmen hat die Ermordung in einer Stellungnahme am 11. März ebenfalls verurteilt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, ich habe nicht die Frage gestellt, ob Sie die Entwicklungszusammenarbeit einstellen, sondern ob Sie sich im Rahmen der umfassenden politischen, finanziellen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Honduras gegenüber der honduranischen Regierung für eine umfassende Aufklärung einsetzen. Jetzt muss man wissen: Es gibt ein enormes Maß an Straflosigkeit in Honduras – wie in vielen anderen lateinamerikanischen Ländern auch. Die schönen Absichtsbekundungen, man wolle aufklären, bringen eigentlich so gut wie gar nichts; in hundert anderen Fällen ist nämlich nichts passiert. Die Aktivistin Berta Cáceres von COPINH, die ermordet wurde, war sehr oft auch hier in Deutschland. Viele Kollegen und Kolleginnen haben sie getroffen und sie in ihren Aktivitäten im Zuge des Staudammprojekts und in ihrem Einsatz für die Rechte Indigener unterstützt. Wenn Sie, wie Sie sagen, Kontakt zur Familie und zu COPINH haben, dann wissen Sie ganz genau, dass COPINH, der indigene Rat, fordert, dass es eine unabhängige internationale Untersuchungskommission gibt, weil eben nicht gewährleistet ist – wie in anderen Fällen auch –, dass der honduranische Staat die Aufklärung nachhaltig betreibt. Deshalb meine Frage an Sie: Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der honduranischen Regierung für die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs ein? Dann würden nicht nur irgendwelche Experten geschickt, sondern diese hätte einen eigenen Auftrag, einen Vertrag mit der Regierung und mit der Familie, dort unabhängig zu ermitteln. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Ihnen deutlich zu machen versucht, Frau Abgeordnete, dass wir in allen Gesprächen auf eine entsprechende Aufklärung dieser Tat drängen. Selbstverständlich sind wir mit der derzeitigen Menschenrechtslage, insbesondere auch mit der Lage der Menschenrechtsverteidiger, nicht zufrieden. Ich habe schon eine Reihe von konkreten Projekten benannt, die von der Bundesregierung und von der Europäischen Union unterstützt werden. Ich kann da gerne noch ein paar weitere hinzufügen: Deutschland beabsichtigt beispielsweise, die kürzlich ins Leben gerufene internationale Rechtsstaatsmission MACCIH finanziell und personell zu unterstützen. Die Erfahrungen, die im Nachbarland Guatemala gemacht worden sind, waren durchaus positiv. Wir wollen auf diesen Erfahrungen aufbauen. So begrüßen wir, dass die honduranische Regierung sich bereit erklärt hat, diese internationale Rechtsstaatsmission einzurichten. Positiv ist ebenso festzuhalten, dass Honduras ein Abkommen mit Transparency International abgeschlossen hat. Die Regierung hat sich zudem bereit erklärt, dass in Tegucigalpa – Sie können das möglicherweise etwas besser aussprechen als ich, Frau Hänsel – ein Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte eröffnet wird. Das alles sind Beiträge, die in die richtige Richtung weisen. Ich kann Ihnen aber noch einmal versichern, dass wir alles, was in unseren Möglichkeiten steht, tun werden, um dazu beizutragen, dass dieser Fall aufgeklärt wird – im Interesse der Familie, aber auch im Interesse der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Honduras. Das sage ich sicherlich nicht nur für die Bundesregierung, das ist auch das gemeinsame Bemühen der Europäischen Union. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich möchte aber noch einmal darauf insistieren: Wir haben ein enorm hohes Maß an Straflosigkeit in Honduras. Wir haben die Erfahrung, dass Fälle nicht aufgeklärt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass gestern ein weiterer Kollege von COPINH, des indigenen Rates, ermordet worden ist: Nelson García. Aufgrund dieses weiteren Mordes in kürzester Zeit an einem Mitglied des indigenen Rates, dessen Mitglieder ja zum Beispiel involviert sind in die Auseinandersetzung um indigene Rechte, auch bei Staudammprojekten, an denen Siemens-Voith Hydro beteiligt ist, hat zum Beispiel die holländische Entwicklungsbank ihre Gelder zurückgezogen. Sie stoppt erst einmal alle Finanzierungen für Projekte in Honduras, weil sie es als so gravierend ansieht, wie dort mit Menschenrechten umgegangen wird. Sie könne es einfach nicht mehr verantworten, hier einfach weiterzumachen. Deshalb noch einmal meine Nachfrage: Sind Sie bereit, sich gegenüber der honduranischen Regierung für die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes einzusetzen, so wie es sie zum Beispiel in Mexiko gegeben hat? Die Arbeit dieser Kommission in Mexiko hat sehr wichtige und positive Resultate gebracht. Sie ist ja zum Beispiel im Fall Ayotzinapa tätig geworden und kam im Vergleich zu den staatlichen Ermittlungen zu ganz anderen und weitreichenden Ergebnissen. Setzen Sie sich also für die Einsetzung einer unabhängigen Kommission ein, wenn Sie es ernst damit meinen, der Straflosigkeit dort den Kampf anzusagen! Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, ich habe Ihnen ja eingangs schon deutlich zu machen versucht, was wir alles tun. Wir werden sicherlich, auch in enger Abstimmung mit unseren Partnerländern in der Europäischen Union, weitere Schritte nicht ausschließen. Aber derzeit stimmt das, was ich Ihnen eben als Teil meiner Antwort mit auf den Weg gegeben habe, uns zumindest zuversichtlich, dass die honduranische Regierung und die honduranischen Behörden ihren Worten auch Taten folgen lassen. Das ist eine ganz klare Erwartungshaltung der Bundesregierung und der Europäischen Union. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit kommen wir zur Frage 25 der Kollegin Heike Hänsel: Kontrolliert die Bundesregierung in irgendeiner Art und Weise die Verwendung der in Syrien gewonnenen deutschen Aufklärungsprodukte mit dem Freigabevermerk „For Anti-DAESH Operation only“ (siehe Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, auf meine mündliche Frage vom 24. Februar 2016) durch die Türkei (bitte begründen), und kann die Bundesregierung dann eindeutig ausschließen, dass die Türkei mit den deutschen Aufklärungsergebnissen andere Ziele als Anti-Daesh-Ziele bombardiert? Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Thema hat ja schon einmal unter etwas anderen Vorzeichen in der Fragestunde eine Rolle gespielt. Deswegen beziehe ich mich in Teilen auf Antworten, die Staatsministerin Böhmer hier vorgetragen hat. Die Bereitstellung von Aufklärungsergebnissen im Rahmen der Operation Inherent Resolve der Anti-Daesh-Koalition erfolgt ausschließlich zu den Zielen und innerhalb der Grenzen des Mandats des Deutschen Bundestags, das heißt zur Aufklärung von IS-Zielen, zu deren Bekämpfung und zum Schutz von ziviler Infrastruktur. Um das zu garantieren, haben wir ein entsprechendes dreistufiges Verfahren eingerichtet. Das ist Ihnen, wie gesagt, schon in der schriftlichen Beantwortung mitgeteilt worden. Ich will es hier zur Klarheit noch einmal wiederholen. Die erste Stufe: Ein deutscher Stabsoffizier im Hauptquartier in al-Udeid in Katar stellt bereits im Vorfeld, das heißt bei der Planung der Flugeinsatzbefehle sowie auch während der Einsatzflüge sicher, dass diese im Einklang mit dem Auftrag des Bundestagsmandats erfolgen. Die zweite Stufe: Ein weiterer deutscher Stabsoffizier prüft die erflogenen und analysierten Aufklärungsergebnisse nochmals auf die mandatskonforme Verwendungsmöglichkeit. Und die dritte Stufe: Die ausgewerteten deutschen Aufklärungsprodukte – so heißt das offiziell – werden mit dem Freigabevermerk „For Counter-DAESH Operation only“ versehen, um den politischen Willen, wie im Mandat manifestiert, auszudrücken. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, davon auszugehen, dass die von deutschen Kräften der Anti-IS-Koalition zur Verfügung gestellten Aufklärungsergebnisse zu einem anderen Zweck als der Bekämpfung von IS-Stellungen verwendet werden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, ich habe bereits auf die letzte mündliche Frage die Antwort erhalten, dass die Aufklärungsprodukte geprüft werden und danach sozusagen mit einem Stempel mit dem Text „Ausschließlich für IS-Bekämpfung zu verwenden“ versehen werden. Dieser Stempel ist ja schön und gut. Aber kontrolliert denn dann die Bundesregierung in irgendeiner Weise, ob die Aufklärungsprodukte nur dafür verwendet werden, oder belässt sie es, zum Beispiel gegenüber dem NATO-Partner Türkei, bei Treu und Glauben und geht davon aus, dass die Aufklärungsprodukte schon nach bestem Wissen und Gewissen verwendet werden? Meine Frage: Kontrollieren Sie eigentlich, was mit den von Ihnen gesammelten Informationen konkret passiert? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Wenn wir dies nicht kontrollierten, würden wir sicherlich nicht dem entsprechenden Mandat des Deutschen Bundestages gerecht. Das von mir vorgestellte dreistufige Verfahren dient ja gerade der Sicherung und Wahrung dessen, wozu uns der Deutsche Bundestag verpflichtet hat. Da mir und der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vorliegen, was Missbräuche betrifft, gehe ich fest davon aus, dass es einen entsprechenden Mechanismus regelmäßiger Kontrollen gibt. Einen wesentlichen Teil dieses Kontrollmechanismus habe ich Ihnen geschildert. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, haben Sie noch eine weitere Frage? – Dann haben Sie das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich möchte in eine andere Richtung nachfragen. Sie sprachen davon, dass Sie das Mandat mit der Aufklärung von IS-Zielen, also des sogenannten „Islamischen Staates“, beauftragt. Nun wissen wir, dass die Konflikte in der Region – je nach Frontverläufen – sehr miteinander verwoben sind. Man kann ja nicht sagen: Hier ist ausschließlich der IS. – Vielmehr wissen wir, dass es gerade in Nordsyrien, in Richtung der Grenze zur Türkei, nördlich von Aleppo, kurdische Gebiete, vom IS dominierte Gebiete und von verschiedenen anderen Rebellengruppen dominierte Gebiete gibt. All das verschiebt sich ja ständig, und es ist eine strategisch sehr wichtige Region. Wie können Sie denn ausschließen, dass die Türkei, die ja nachweislich kurdische Stellungen in Nordsyrien bombardiert und angreift, die an sie weitergegebenen Informationen benutzt, um kurdische Stellungen zu bombardieren, und Sie somit indirekt dazu beitragen? Meine Frage: Überfliegen die deutschen Tornados kurdische Regionen in Nordsyrien, und betreiben sie dort Aufklärung? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, ich habe Ihnen doch deutlich gemacht, dass wir uns in dem Rahmen bewegen, den uns der Deutsche Bundestag gegeben hat. Dabei geht es ausschließlich um die Unterstützung bzw. Vorbereitung der Bekämpfung von IS-Zielen. Über die Art und Weise möglicher militärischer Aufklärung der Türkei im Norden Syriens haben wir keine Erkenntnisse. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Aus Sicht der Bundesregierung eignen sich unsere Aufklärungsprodukte nicht für die Bekämpfung anderer Konfliktparteien. Es gibt hier einen klaren Auftrag, und den erfüllen wir. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Fragen 26 und 27 der Kollegin Dağdelen, die Frage 28 der Kollegin Keul und die Frage 29 des Kollegen Ströbele werden allesamt schriftlich beantwortet. Insofern danke ich dem Herrn Staatsminister sehr herzlich. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Ich freue mich, dass Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Günter Krings für die Beantwortung zur Verfügung steht. Die Frage 30 des Kollegen Ströbele, die Frage 31 des Kollegen von Notz, die Fragen 32 und 33 der Kollegin Jelpke und die Frage 34 der Kollegin Walter-Rosenheimer werden schriftlich beantwortet. Deshalb kommen wir jetzt zur Frage 35 der Kollegin Irene Mihalic: Welches Maß an Vernetzung sieht die Bundesregierung im Bereich politisch rechts motivierter Straftaten mit Blick auf die jüngsten Anschläge im brandenburgischen Nauen inzwischen erreicht? Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Mihalic, schön, dass Sie es bei der mündlichen Beantwortung der Frage belassen haben. Das ist sozusagen der Höhepunkt der Fragestunde. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) Aber das soll keine Kritik an den Kollegen sein, die vor mir dran waren, im Gegenteil. – Einigen wir uns auf: Schlusspunkt der Fragestunde. Das Thema allerdings ist leider alles andere als positiv. Es geht um die Frage der Vernetzung bei Anschlägen, insbesondere auf Asylbewerberheime, konkret auf ein Asylbewerberheim in Brandenburg. Meine Antwort lautet: Nach bisherigem Erkenntnisstand handelte es sich bei den Straftaten gegen Asylunterkünfte im Bereich der PMK-rechts – darüber haben wir schon mehrfach im Innenausschuss gesprochen – überwiegend um lokale Agitationen, die bislang keinen Rückschluss auf eine bundesweit gesteuerte Strategie zulassen. Die Intensität und die Quantität entsprechender Aktionen stehen in starker Abhängigkeit von den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokalen Szenen, deshalb auch die unterschiedliche Ausprägung, die unterschiedliche Stärke und Häufigkeit solcher Anschläge. Konkrete Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch rechte Parteien oder rechtsextremistische Strukturen gegen Asylbewerber und Unterkünfte liegen bislang nicht vor. Es wird unserer Einschätzung nach aber auch zukünftig damit zu rechnen sein, dass ein nicht unerheblicher Teil der Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte von Personen mit Anbindung an rechte bzw. rechtsextremistische Organisationsstrukturen begangen wird. Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam zu den Straftaten in Nauen bleibt das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgen den Fortgang der Ermittlungen des Landes Brandenburg mit großer Aufmerksamkeit. Daraus gewonnene Erkenntnisse, auch im Hinblick auf Vernetzungen, werden somit auch in die Bewertungen der Sicherheitsbehörden des Bundes einfließen. Insbesondere der Generalbundesanwalt – das wissen Sie – steht im Kontakt mit den Ermittlungsbehörden vor Ort. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Mihalic, Sie haben das Wort. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Sie können sich vorstellen, dass mich Ihre Antwort nicht vollumfänglich befriedigt, insbesondere wenn es darum geht, uns darüber zu verständigen, welcher Grad einer Vernetzung vorliegen muss, bis wir von Rechtsterrorismus sprechen. Diese Frage spielt ja dabei sozusagen eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, inwiefern Taten wie die in Nauen oder beispielsweise der Rohrbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Eisenach als staatsgefährdend eingestuft werden oder Staatsschutzrelevanz haben. Mich interessiert deshalb die Antwort der Bundesregierung auf die Frage: Welche Kriterien müssen denn vorliegen, damit solche Ereignisse wie in Nauen oder wie der eben von mir erwähnte Rohrbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Eisenach als staatsschutzrelevant oder staatsgefährdend eingestuft werden? Ab wann wird also ein rechtsterroristischer Hintergrund angenommen? Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Herr Präsident. – Zunächst einmal zum Thema Vernetzung. Gerade im Nauener Fall gibt es – ich muss vorsichtig sein, wie ich antworte, weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt – offenbar Bezüge zu einer rechtsradikalen Partei. Lokale Vernetzungen der Urheber solcher Anschläge innerhalb rechtsradikaler Strukturen sind offenbar vorhanden. Zur Einschätzung, ob die von Ihnen genannten Delikte in Betracht kommen: Es ist die Aufgabe des Generalbundesanwalts, das zu entscheiden. Er hat einen Beobachtungsvorgang angelegt und steht, wie gesagt, in engem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Potsdam. Das obliegt seiner Einschätzung; Sie hatten ja schon einmal eine schriftliche Frage zu diesem Thema gestellt, deren Beantwortung zuständigkeitshalber vom Bundesjustizministerium übernommen wurde. Der Generalbundesanwalt beobachtet die Ermittlungen intensiv. Nach meinem Kenntnisstand ist er bisher nicht zu dem Schluss gekommen, dass die Grenze schon überschritten ist. Aber dass sie relevant ist und dass wir uns vielleicht kurz vor dieser Grenze befinden, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Dem Generalbundesanwalt aber obliegt die Einschätzung, ab welcher Grenze die von Ihnen genannten Delikte einschlägig sind und ab wann es sich um mehr handelt als um das, was von der Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Mihalic. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will meine Nachfrage präzisieren und an einem Beispiel veranschaulichen; denn es geht nicht nur um die Einschätzung des Generalbundesanwalts, sondern auch um die Einschätzung der ermittelnden bzw. der mit diesen Fällen betrauten Sicherheitsbehörden. Lassen Sie mich deswegen folgenden Vergleich anstellen. Im hessischen Oberursel befand sich eine Rohrbombe in einem Keller, mit der mutmaßlich ein Anschlag auf ein Radrennen in Frankfurt verübt werden sollte, und alle beteiligten Sicherheitsbehörden gingen sofort von einem terroristisch geplanten oder motivierten Anschlagsszenario aus. Dem gegenübergestellt haben wir einen vollendeten Rohrbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Eisenach oder die jetzigen schrecklichen Geschehnisse in Nauen. Da wird aber kein terroristischer Hintergrund angenommen, bzw. dieser ist – wenn ich mir Ihre Antwort vergegenwärtige – noch nicht ganz klar. Erklären Sie mir den Unterschied. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir sollten festhalten – das ist nicht so sehr an Sie gerichtet, sondern ich sage dies, um den Kontext klarzustellen –, dass es furchtbare Taten sind, unabhängig davon, ob wir sie bereits als terroristische Taten einstufen oder nicht. Wir gehen davon aus, dass alle Behörden vor Ort, auch die Ermittlungsbehörden vor Ort, die Nachrichtendienste und der Verfassungsschutz sehr intensiv prüfen, welche Qualität die Delikte haben. Dies gilt erst recht für die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden. Die Frage, ob es terroristische Delikte sind, wird geprüft, und es wird geschaut, ob diese Schwelle jeweils erreicht ist. Ich kann das an dieser Stelle nicht Punkt für Punkt kriminalistisch und strafrechtlich subsumieren. Allerdings dürften wir uns hoffentlich darin einig sein, dass die geplante Art der Straftat – hier mit einer Rohrbombe – ein besonders schwerwiegendes Indiz ist. Gleichwohl muss die Verwendung des gleichen Mittels nicht zwingend zum gleichen Schluss führen. Im Übrigen trug der geplante Anschlag in Oberursel offenbar bereits terroristische Züge. Der islamistische Terror in Deutschland ist auf eine andere Weise vernetzt. In dem von Ihnen genannten Fall prüfen wir erst. Wie gesagt, bisher haben wir noch keine harten Anzeichen dafür, dass es hier eine bundesweit vernetzte terroristische Struktur gibt. Aber wir haben aus den NSU-Fällen gelernt, dass wir hier sehr wachsam sein müssen. Wir dürfen nicht nur nach einer bestimmten Struktur suchen. Es gibt Ausprägungen terroristischer Gruppen, die vielleicht anders sind, als wir das von anderen Phänomenen und aus anderen Bereichen kennen. Insofern sind die Behörden an dieser Stelle sehr wachsam. Ich will an dieser Stelle noch ergänzen, was die Arbeit des Vertreters des Bundes in der länderoffenen Arbeitsgruppe betrifft. Wenn es um rechtsradikale Parteien und rechtsextremistische Strukturen geht, wird geprüft, ob etwas in den Kontext eines Verbotsverfahrens gerückt werden kann und ob es hier Bezüge zu einer Partei gibt. Auch das werden wir natürlich berücksichtigen. Das bezieht sich nicht nur auf die strafrechtliche Aufklärung. Wir werden auch dafür sorgen, dass wir dann, wenn etwa Bezüge zur NPD festgestellt werden sollten, diese im Verbotsverfahren verwenden werden, das zurzeit in Karlsruhe läuft. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit ist auch diese Frage abschließend beantwortet. Die Frage 36 des Kollegen Andrej Hunko wird schriftlich beantwortet. Ich danke Herrn Staatssekretär Krings und allen anderen herzlich. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Fragen 37 und 38 der Kollegin Katrin Kunert sowie die Frage 39 der Kollegin Britta Haßelmann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 40 und 41 der Kollegin Sabine Zimmermann sowie die Frage 42 der Kollegin Brigitte Pothmer werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fragen 43 und 44 des Kollegen Friedrich Ostendorff sowie die Frage 45 der Kollegin Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Frage 46 der Kollegin Katja Keul sowie die Fragen 47 und 48 der Kollegin Inge Höger werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes und zugleich am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 17. März 2016, 9 Uhr, ein. Kommen Sie alle morgen gesund wieder hierher. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17.33 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 16.03.2016 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.03.2016 Bülow, Marco SPD 16.03.2016 Connemann, Gitta CDU/CSU 16.03.2016 Gundelach, Dr. Herlind CDU/CSU 16.03.2016 Gunkel, Wolfgang SPD 16.03.2016 Held, Marcus SPD 16.03.2016 Hendricks, Dr. Barbara SPD 16.03.2016 Hüppe, Hubert CDU/CSU 16.03.2016 Jung, Dr. Franz Josef CDU/CSU 16.03.2016 Kipping, Katja DIE LINKE 16.03.2016 Klingbeil, Lars SPD 16.03.2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 16.03.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.03.2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.03.2016 Nahles, Andrea SPD 16.03.2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.03.2016 Ryglewski, Sarah SPD 16.03.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 16.03.2016 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 16.03.2016 Schwartze, Stefan SPD 16.03.2016 Stracke, Stephan CDU/CSU 16.03.2016 Thissen, Dr. Karin SPD 16.03.2016 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.03.2016 Veit, Rüdiger SPD 16.03.2016 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.03.2016 Weiler, Albert CDU/CSU 16.03.2016 Wendt, Marian CDU/CSU 16.03.2016 Wicklein, Andrea SPD 16.03.2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 16.03.2016 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 2): Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der im November 2015 vorgestellten Studie des Deutschen Jugendinstituts „Coming-out – und dann ...?!“, und sind weitere Studien zum Thema „queere Jugendliche“ geplant (bitte begründen)? Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie ist eine notwendige Basis für die Identifizierung wirksamer und zielgenauer Handlungsbedarfe. Die Studienergebnisse werden in der Arbeit der Bundesregierung zu allen Themenstellungen berücksichtigt, die unmittelbar oder mittelbar „sexuelle Orientierung“ oder „Geschlechtsidentität“ berühren. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Lebenssituation von Menschen mit LSBTI*-Merkmalen nachhaltig zu verbessern. Auch hier gilt es, die Befragungsergebnisse einfließen zu lassen. Das Bundesministerium fördert im Anschluss an die Studie eine wissenschaftliche Buchpublikation, um das große Fachinteresse zu bedienen und um fachspezifische Zielgruppen als auch Politik auf allen Ebenen und die breite Öffentlichkeit besser zu erreichen. Die Publikation wird neben einer Beleuchtung des Themas aus jugendsoziologischer Perspektive und einem Überblick über den aktuellen Forschungsstand die Studienergebnisse übersichtlich darstellen und diskutieren. Eine spezielle Studie zum Thema „queere Jugendliche“ ist aktuell nicht geplant. Zunächst sind die vorliegenden überaus komplexen Studienergebnisse detailliert in den Blick zu nehmen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 3): Welche Beeinträchtigungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse wurden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch Krankenhäuser oder andere Betreiber kritischer Infrastruktur der Gesundheitsbranche in den vergangenen sechs Monaten gemeldet, und welche Krankenhäuser oder anderen Dienstleister im Gesundheitswesen haben bereits den erforderlichen Nachweis der Angemessenheit organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erbracht? Die Zuständigkeit für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in den Krankenhäusern liegt grundsätzlich bei den Ländern. Insofern liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Informationen zu dort erbrachten Nachweisen der IT-Sicherheit sowie zu den in der Fragestellung genannten Dienstleistern vor. Die in der Frage angesprochenen Regelungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen hinsichtlich Meldungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Maßnahmen für organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz informationstechnischer Systeme, Komponenten oder Prozesse sind Gegenstand des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Bisher sind im BSI keine Meldungen aus dem Gesundheitssektor nach § 8 b Absatz 4 BSIG eingegangen. Die Pflicht der Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Meldung von erheblichen Störungen der IT-Sicherheit beginnt mit der Benennung einer Kontaktstelle nach § 8 b Absatz 3 BSIG durch die Betreiber. Hierfür haben die Betreiber nach der Ausweisung als kritische Infrastruktur durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG sechs Monate Zeit. In dieser Rechtsverordnung werden die wichtigsten Infrastrukturen aus den KRITIS-Sektoren (zum Beispiel Gesundheit) identifiziert. Angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse haben die Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8 a Absatz 1 BSIG binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG zu treffen. Erst mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung steht demnach fest, welche der Krankenhäuser unter die Meldepflicht und unter die Pflicht zur Einhaltung eines Mindeststandards für IT-Sicherheit fallen und ab welchem Zeitpunkt die entsprechenden Pflichten zu erfüllen sind. Die derzeitigen Planungen sehen ein Inkrafttreten der Rechtsverordnung zur Festlegung der betroffenen Einrichtungen im Gesundheitswesen zum Ende des Jahres vor. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung wurden dem BSI auf freiwilliger Basis drei Vorfälle aus dem Gesundheitssektor gemeldet. Bei allen drei Vorfällen kam es zu einer Infektion mit Ransomware. Detaillierte Informationen zu den betroffenen Systemen, Komponenten oder Prozessen wurden nicht gemeldet – hierzu besteht bei freiwilligen Meldungen auch keine Verpflichtung. Die Krankenhäuser sind für das Thema sensibilisiert und haben sich zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung der IT-Sicherheit zu erreichen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 4): Inwiefern nimmt die Bundesregierung Berichte über das in mindestens 20 Fällen erfolgte Ausspionieren der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Drohnen des eigenen Verteidigungsministeriums (USA Today vom 9. März 2016) zum Anlass, statt einer lediglich „schriftlich bestätigten“ Zusicherung zur Abschaltung der Aufklärungssensorik von US-Überwachungsdrohnen beim Flug durch deutsche Lufträume (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/6978 zu Frage 22) die versprochene Abschaltung durch eigene Maßnahmen zu überprüfen, und was ergab die „ressortübergreifende Abstimmung“ innerhalb der Bundesregierung, einem neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung für den Transit zur EU-Außengrenze mit Russland bis zum 1. Oktober 2016 zuzustimmen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7706 zu Frage 10)? Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Transits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde schriftlich in einem Memorandum of Understanding bestätigt. Aufgrund des klaren politischen Willens Deutschlands zur Unterstützung der USA und der östlichen Bündnispartner wie auch der Allianz insgesamt ist eine Verlängerung der bisher erteilten Überfluggenehmigung sowie des bestehenden Letter of Agreement unter Berücksichtigung aller bestehenden Auflagen bis zum 13. Oktober 2016 beabsichtigt. Darüber hinaus liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die nicht bereits in den Bundestagdrucksachen 18/6978 und 18/7706 erläutert sind. In Umsetzung des Ergebnisses der „ressortübergreifenden Abstimmung“ zum neuerlichen Antrag der US-Regierung zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung durch den deutschen Luftraum werden die notwendigen luftraumseitigen Maßnahmen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranlasst. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 7): Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung von EU-Vertragsverletzungsverfahren stehen den Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung offen (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage aufführen), und von welchen will sie im laufenden Verfahren zur Pkw-Maut Gebrauch machen? Die EU-Mitgliedstaaten haben rechtlich keine Möglichkeiten zur Beschleunigung von Vertragsverletzungsverfahren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 8): Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die über das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hinausgehen, will die Bundesregierung im Verkehrssektor dazu beitragen, die Ziele der UN-Klimakonferenz in Paris zu erreichen? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Klimaschutzplan 2050. Im Rahmen seiner Erarbeitung wird auch für den Sektor Verkehr über verschiedene Maßnahmen diskutiert, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können. Parallel wird derzeit die Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie als ein zentrales Umsetzungsinstrument für die Energiewende im Verkehr vorangetrieben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 9): Hält die Bundesregierung an dem in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten und ursprünglich bis 2015 zu erreichenden Ziel fest, den Anteil des Schienenverkehrs an der Güterbeförderungsleistung auf 25 Prozent zu erhöhen, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen? Die Bundesregierung hält an dem Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene fest, wie dies in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert ist. Diesem Ziel diente unter anderem auch der Investitionshochlauf in Bezug auf die Schieneninfrastruktur in den letzten Jahren. Auch im Rahmen der derzeit laufenden Weiterentwicklung der Ziele und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger weiterhin ein wichtiger Aspekt, um die Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 10): Wie bewertet die Bundesregierung aus Sicherheitsaspekten die Tatsache, dass nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Lokführer nach jeder Durchfahrt eines Funklochs das Funkgerät auf entgangene Anrufe überprüfen und den Zug gegebenenfalls anhalten müssen (vergleiche www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html), und wie häufig kam es seit Jahresanfang 2015 vor, dass Züge auf den Schienenwegen des Bundes wegen der Durchfahrt eines Funklochs anhalten mussten? Die dem Eisenbahn-Bundesamt unspezifisch zugeschriebene Aussage ist sinnentstellend verkürzt dargestellt. Nur in dem Ausnahmefall, dass ein ohnehin seltener Notruf gestört beim Triebfahrzeugführer eingeht, gelten besondere Regelungen. Wenn ein Triebfahrzeugführer eine durch Notruf eingeleitete Meldung nicht eindeutig aufnehmen und verstehen kann, muss er sofort die Geschwindigkeit des Zuges auf höchstens 40 km/h verringern und so lange auf Sicht weiterfahren, bis der Inhalt der verstümmelten Meldung geklärt ist. Bei einem Nothaltauftrag als besonders gravierendem Notruf gilt: Der Triebfahrzeugführer muss einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch wenn er ihn unvollständig aufgenommen hat. In wie vielen Fällen von der Regelung Gebrauch gemacht werden musste, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 11): Welche Informationen hat die Bundesregierung über Veränderungen an der Software zum Ab- und Anschalten der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen seit Anfang des Jahres 2014 bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015, und welche Konsequenzen für Deutschland zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Enthüllungen über entsprechende Softwareveränderungen in dem genannten Zeitraum in den USA? Im Zeitraum Anfang 2014 bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 lagen der Bundesregierung keine Informationen über Veränderungen an der Software zum unzulässigen Ab- und Anschalten der Abgasreinigung bei in Deutschland zugelassenen VW-Fahrzeugen vor. Die aktuellen Meldungen über entsprechende Softwareänderungen betreffen nach heutiger Kenntnis ausschließlich US-Fahrzeuge. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 12): Ist die Bundesregierung bereit, die Beschwerde der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2016-03-08-nordrhein-westfalen-legt-beschwerde-gegen-belgische-atomkraftwerke-ein/) und/oder die Klagen der Städteregion Aachen und anderer Kommunen (www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/klage-tihange-100.html) gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien zu unterstützen oder ihnen beizutreten, und wenn nein, plant die Bundesregierung eigene Klagen oder Beschwerden gegen den Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke? Der Bundesregierung liegen jenseits der auch aus der Presse bekannten Informationen keine Details zu den in der Frage angesprochenen Klagen und Beschwerden vor. Die Bundesregierung plant derzeit vor dem Hintergrund des jetzigen Kenntnisstandes keine Klagen gegen den Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke, sondern setzt auf die ihr zur Verfügung stehenden anderweitigen Möglichkeiten. Gleichzeitig respektiert die Bundesregierung die im europäischen Primärrecht verankerte Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich des nationalen Energiemix. Die Bundesregierung verleiht ihrer Besorgnis auf politischer und fachlicher Ebene Ausdruck und steht mit ihren Partnern in Belgien einschließlich der belgischen Atomaufsicht in intensivem Kontakt. So hat Bundesumweltministerin Dr. Hendricks, um die deutsch-belgische Zusammenarbeit in Fragen der Reaktorsicherheit zu verstärken und auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen, mit Vizepremier- und Innenminister Jambon die Einrichtung einer deutsch-belgischen Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit vereinbart. Parallel dazu wird ein Abkommen ausgehandelt. Die auf dieser Grundlage regelmäßig tagende Kommission bietet eine verlässliche Grundlage zur offenen und kritischen Diskussion zentraler nuklearer Sicherheitsfragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 13): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, mit konkret welchen Ultraschallverfahren in den letzten Jahren untersucht wurde, ob die Reaktordruckbehälter der grenznahen französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim durch ein ähnlich gravierendes Materialproblem wie die Reaktordruckbehälter der Atomkraftwerke Beznau 1, Tihange 2 oder Doel 3 geschwächt sind oder nicht (vergleiche hierzu zuletzt die Antwort auf meine mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 18/157, Seite 15444; gegebenenfalls bitte mit Angabe des jeweiligen Datums der Untersuchungen), und über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, welche Reaktordruckbehälterbereiche dabei jeweils im Detail untersucht wurden? Nach dem Bericht der WENRA, der Western European Nuclear Regulators’ Association, vom 17. Dezember 2014 sind die Schmiederinge aller Reaktordruckbehälter in den französischen Atomkraftwerken – dies schließt demnach auch die Standorte Fessenheim und Cattenom mit ein – zerstörungsfreien Prüfungen mit Ultraschall unterzogen worden. Hierbei ist eine speziell für die Erkennung von Unterplattierungsrissen qualifizierte Ultraschalltechnik zum Einsatz gekommen. Durch diese Technik wurden im Jahr 2012 erstmals Anzeigen in dem belgischen Reaktorblock des Atomkraftwerkes Doel 3 aufgefunden, die auf Wasserstoffflocken schließen lassen. Darüber hinaus sind laut dem Bericht der WENRA Ultraschallprüfungen durchgeführt worden, die zur Erkennung von möglichen wasserstoffinduzierten Fehlern im Grundmaterial der Reaktordruckbehälter qualifiziert sind. Wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/157, Seite 15 444, erwähnt, geht aus diesem Bericht hervor, dass sich aus diesen durchgeführten Prüfungen keine Hinweise auf entsprechende wasserstoffinduzierte Fehler in den Reaktordruckbehältern wie in Doel 3 und Tihange 2 ergeben haben. Darüber hinausgehende Informationen zu den an den französischen Reaktordruckbehältern unternommenen Ultraschallprüfungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 14): Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur fristgerechten Einreichung der Entsorgungsberichte bzw. -programme laut der Richtlinie 2011/70/Euratom an die Europäische Kommission von Österreich, Tschechien, Polen, Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Großbritannien, und aus welchen Berichten gehen für die Bundesregierung Entsorgungsstrategien hervor, die zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der deutschen Umwelt führen könnten und daher einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen sollten (bitte erläutern, insbesondere wenn laut der Bundesregierung kein Gefährdungspotenzial vorliegt)? Der Bundesregierung liegt kein umfassender Bericht der Europäischen Kommission zur fristgerechten Einreichung der Entsorgungsprogramme anderer Staaten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom vor. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ist damit beauftragt, öffentlich zugängliche Informationen auszuwerten und Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten aufzunehmen, um deren Nationalen Entsorgungsprogramme zu erhalten. Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen potenziell erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ausgehen können, wird die Bundesregierung eine grenzüberschreitende Beteiligung unabhängig von der Frage fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen Entsorgungsprogramms sind. Für eine Einschätzung, inwieweit ein grenzüberschreitendes Gefährdungspotenzial vorliegen könnte, sind bisher keine ausreichend konkreten Informationen zu den Planungen in den benannten Staaten bekannt. Gegenüber der Tschechischen Republik hat die Bundesregierung bereits eine Beteiligung an der Strategischen Umweltprüfung zum tschechischen „Konzept der Behandlung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente“ geltend gemacht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 15): Welche Gründe hat die EU-Kommission auf der letzten Sitzung des Umweltrates (4. März 2016) für ihr Versäumnis, wissenschaftliche Kriterien zur Definition endokriner Disruptoren vorzulegen, angeführt, und welchen Zeitplan hat sie den Mitgliedstaaten zur Vorlage ebendieser Kriterien präsentiert? Die Gründe der Kommission, um das Nichteinhalten der zeitlichen Vorgabe zum Erlass der wissenschaftlichen Kriterien zu rechtfertigen, waren Bestandteil der Rechtssache T 521/14 Schweden/Kommission (Untätigkeitsklage gegen die Kommission) und wurden entsprechend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Der EuGH erkannte die Gründe, die die Kommission zur Erklärung des Zeitverzugs vorgebracht hatte, durchgehend nicht an. Auf der Sitzung des Umweltrats am 4. März 2016 hat die Kommission nicht zu ihren Gründen gesprochen. Die Kommission hatte insbesondere als Grund für ihr Versäumnis ausgeführt, dass sie das Erfordernis sehe, zunächst eine Folgenabschätzung der Auswirkungen der verschiedenen infrage kommenden Lösungen für die Ausgestaltung der Kriterien durchzuführen. Die Kommission stellte in Aussicht, dass die Kriterien noch vor dem Sommer (keine konkretere Zeitangabe) vorgelegt werden könnten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 17): Was plant die Bundesregierung konkret nur für die Errichtung von sozial-gebundenem und günstigem Wohnungsbau, und ist die Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 1 Milliarde Euro mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt? Der Kabinettsbeschluss über die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 sowie für den Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 ist für den 23. März 2016 vorgesehen. Vorab können keine weiteren Angaben gemacht werden. Auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Herrn MdB Jens Spahn, vom 22. Februar 2016 auf die schriftliche Frage Nummer 93 wird verwiesen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 19): Welche Artikel bzw. Passagen (bitte für jedes Abkommen einzeln aufführen) in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC (SADC: Southern African Development Community) und der Ländergruppe CARIFORUM lösen nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit aus, dass die Legislative in Deutschland der Ratifikation der beiden gemischten Abkommen zustimmen muss (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 18/7794), und wann wird die Prüfung abgeschlossen sein? Ob für die Ratifikation der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit erstens den SADC-WPA-Staaten und zweitens den CARIFORUM-Staaten ein Zustimmungsgesetz erforderlich ist, wird für jedes Abkommen individuell geprüft. Die verfassungsrechtliche Prüfung des CARIFORUM- EPA hat ergeben, dass die Zustimmung des Bundestags und auch des Bundesrats erforderlich ist. Dies liegt insbesondere an den Verpflichtungen zum Schutz des geistigen Eigentums, wie sie in Artikel 139 ff., 151 ff. niedergelegt sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Bundestag in absehbarer Zeit auch das SADC-EPA zur Zustimmung vorgelegt wird. Das Zustimmungserfordernis wird hier im Wesentlichen durch die Verpflichtungen des Artikels 16 zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere diejenigen zur Durchsetzung der Schutzverpflichtungen, ausgelöst. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 20): In welcher Höhe (bitte nach Haushaltstiteln auflisten) flossen deutsche Mittel in den Aufbau und Betrieb des Multifunktionszentrums in Agadez/Niger, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Multifunktionszentrum bei der Versorgung der Flüchtlinge menschenrechtliche Standards eingehalten werden? Ein solches „Multifunktionszentrum“ in Agadez/Niger ist derzeit noch nicht in Betrieb. Gegenwärtig wird dort von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Unterstützungszentrum für Migrantinnen und Migranten betrieben. In diesem Zentrum werden diese beherbergt, versorgt und erhalten Beratung und Hilfe zur freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer. Die IOM hat sich selbst zur Einhaltung hoher menschenrechtlicher Standards verpflichtet. Darüber wachen die jeweiligen Gremien der Organisation. Deutschland ist als Mitglied der IOM in diesen Gremien vertreten. Eine zweckgebundene Finanzierung aus Mitteln des Bundeshaushaltes für den Aufbau und Betrieb eines „Multifunktionszentrums“ in Agadez findet nicht statt. Das Unterstützungszentrum der IOM wird hingegen mit Mitteln aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika unterstützt. Deutschland leistet außerdem einen Pflichtbeitrag an die IOM. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 26): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die islamistische Terrormiliz al-Nusra im Norden Syriens unmittelbar an der Grenze zur Türkei Camps errichtet hat und dass die islamistische Terrormiliz al-Nusra im Norden Syriens über den Grenzpunkt Bab al-Salama regelmäßig Unterstützung aus dem NATO-Mitgliedstaat Türkei erhält, wozu nach Beobachtungen der kurdisch-syrischen Volksverteidigungseinheiten YPG auch regelmäßig Waffenlieferungen gehören (www.rt.com/news/334483-turkey-nusra-ypg-exclusive/)? Über türkische Waffenlieferungen an Jabhat al-Nusra liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und geht der Fragestellerin gesondert zu. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 27): Welche der 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei für die Einführung einer Visumfreiheit sind aktuell noch nicht erfüllt, und inwieweit wird Deutschland im Rahmen der EU darauf drängen, dass die Türkei insbesondere den geografischen Vorbehalt zur Genfer Flüchtlingskonvention aufheben muss, wie es die Roadmap vorsieht (Reuters vom 10. März 2016)? Von den 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen der EU und der Türkei sind laut dem am 4. März veröffentlichten zweiten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 19 Kriterien vollständig erfüllt und 17 Kriterien fast erfüllt. Drei Kriterien sind nicht erfüllt, die übrigen in unterschiedlicher Ausprägung teilweise. Die drei nicht erfüllten Kriterien betreffen den nichtdiskriminierenden visumfreien Zugang der Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der Türkei, den Abschluss einer Vereinbarung über operative Zusammenarbeit mit Europol sowie die Annahme und Umsetzung von den EU-Standards entsprechenden Rechtsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten. Die „Annahme und wirksame Umsetzung von Rechtsvorschriften … im Einklang … mit den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 … ohne jede geographische Einschränkung“ ist eine der 72 Kriterien der Visa-Roadmap. In ihrem jüngsten Fortschrittsbericht bescheinigt die EU-Kommission der Türkei, dieses Kriterium teilweise erfüllt zu haben; die Aussichten auf eine vollständige Erfüllung seien gut. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 28): Welche Reisen von tunesischen Delegationen nach Deutschland hat das Auswärtige Amt in diesem Jahr bereits unterstützt, und für welche Reisen ist bisher noch Unterstützung geplant? Der Besucheraustausch zwischen Tunesien und Deutschland bleibt rege – auch unabhängig von finanzieller Unterstützung durch das Auswärtige Amt. So besuchte der neue tunesische Außenminister Jhinaoui am 19. Januar 2016 Berlin, nur wenige Tage nach seinem Dienstantritt. Mit Unterstützung aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts sind im Jahr 2016 unter anderem noch Reisen von Vertretern des tunesischen Verfassungsgerichts zum Bundesverfassungsgericht, von Politikern der Partei Nidaa Tounes zum Thema Parteiorganisation und politische Kommunikation und von Teilnehmerinnen des deutsch-arabischen Frauennetzwerks nach Deutschland geplant. Weitere Reisen im Jahr 2016 sind möglich. Die Bundesregierung wird Tunesien weiterhin bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen insbesondere in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Sicherheit engagiert unterstützen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 29): Welche Informationen hat die Bundesregierung über den bisherigen Einsatz US-amerikanischer, italienischer und französischer Spezialeinheiten zusammen mit solchen anderer westlicher Staaten schon jetzt und seit 2014 in Libyen und angrenzenden Ländern angesichts der hohen Anzahl von Flüchtlingen aus Afrika in Lagern in Libyen und deren Unterbringungssituation, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass aus einer bevorstehenden offiziellen militärischen Intervention der US-Streitkräfte zusammen mit europäischen Partnern ehemaliger Kolonialmächte in Libyen ein Vielfrontenkrieg und eine katastrophale Situation entstehen könnten, wie derzeit in Syrien mit Hunderttausenden verzweifelter Flüchtlinge, die nach Europa streben? Die Tätigkeit westlicher Spezialeinheiten in Libyen beschränkt sich nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen auf Beratung und Aufklärung terroristischer Gefahren, auch in Anbetracht der weiteren Ausbreitung des IS in Libyen. Die Bundesregierung unterstützt die Vereinten Nationen und deren Sondergesandten Martin Kobler. Die Bildung einer Einheitsregierung ist vorrangiges Ziel und beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von Terror und illegaler Migration. Derzeit befinden sich in Libyen geschätzt circa 1 bis 1,2 Millionen Flüchtlinge und Arbeitsmigranten vor allem aus Ägypten und Subsahara-Afrika. Nach VN-Angaben sind etwa 250 000 davon hilfsbedürftig. Circa 3 000 bis 5 000 Migranten befinden sich unter sehr schlechten Bedingungen in teilweise von Milizen unterhaltenen Gefängnissen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 30): Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die Beschäftigung von Journalisten als verdeckte investigative Aufklärungsgehilfen im In- und Ausland bzw. über die Nutzung von deren Erkenntnissen durch die einzelnen Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Zahl und Medien), vor allem durch das Bundeskriminalamt bezüglich Islamisten (vergleiche etwa SZ vom 8. März 2016 „Der Fund“; vergleiche auch Kontext vom 18. Juni 2014, „Der ‚Hilfspolizist“, http://gruenlink.de/14k7), und welche rechtlichen sowie praktischen Grenzen beachten die Sicherheitsbehörden bei einer solchen Zusammenarbeit, um angesichts einschlägiger Presseratsrichtlinien (etwa die Nummern 5.2 und 6.1: Verbot von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Doppelfunktionen) die Unabhängigkeit solcher Journalisten sowie der sie beschäftigenden Medien nicht zu kompromittieren? Innerhalb der zur Beantwortung einer mündlichen Frage vorgegebenen Frist ist der Bundesregierung eine vollumfassende Beantwortung für alle betroffenen Sicherheitsbehörden nicht möglich. Sicherheitsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern werben grundsätzlich keine Journalisten zur verdeckten Informationsgewinnung an. Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist allerdings nicht gesetzlich geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen. Inwieweit sich Personen, die sich als Journalisten verstehen und entsprechend auftreten, den Richtlinien des Presserates unterwerfen, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 31): Gibt es bereits konkrete Schritte zur Umsetzung der Errichtung einer Plattform, einer gemeinsamen Datenbank oder Ähnlichem von 30 Nachrichten- und Sicherheitsdiensten von EU-Mitgliedstaaten, die die Kooperation und den Informationsaustausch im Antiterrorkampf durch die Einrichtung einer neuen Plattform in der sogenannten Counter-Terrorism Group (CTG) beschleunigen wollen (vergleiche „Europas Geheimdienste gründen Info-Plattform“, www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/geheimdienste-europa-kooperation-terrorismus-islamismus), und ist die Bundesregierung der Meinung, dass die geplante Kooperation de lege lata oder auf der gesetzlichen Grundlage des derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD in Abstimmung befindlichen Reformentwurfs eines BND-Gesetzes erfolgen kann bzw. soll? Die Counter-Terrorism Group (CTG) richtet im ersten Halbjahr 2016 eine sogenannte operative Plattform ein, die durch von den CTG-Diensten entsandte Verbindungsbeamte den Austausch operativer Erkenntnisse zum Phänomenbereich islamistischer Terrorismus vereinfachen und beschleunigen soll. Daneben wird derzeit geprüft, wie dieser Erkenntnisaustausch informationstechnisch unterstützt werden könnte. Innerhalb der CTG existiert bereits eine intensive und ergiebige Kooperation. Ziel der Plattform ist ein noch engerer und umfassenderer Informationsaustausch auf multilateraler Basis. Die Plattform soll die bisherige Zusammenarbeit der europäischen Inlandsdienste ergänzen. Der Informationsaustausch erfolgt unter Beachtung der geltenden nationalen Übermittlungsvorschriften. Eine Teilnahme des BfV an der geplanten operativen Plattform der CTG wird auf der Grundlage des geltenden Rechts realisiert werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 32): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit der Einführung der Kerndatendatei im Ausländerzentralregister (AZR) und des Ankunftsnachweises dazu vor, wie viele erstmalig registrierte Asylsuchende sich im Anschluss an die Registrierung in den ihnen zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtungen melden (bitte mit konkreten Zahlen unterlegen), und wie ist der aktuelle Stand bei der praktischen Umsetzung des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensystems im AZR (bitte ausführen und konkrete Probleme bzw. Herausforderungen sowie aktuelle Zeitplanungen nennen)? Eine Zahl kann die Bundesregierung derzeit noch nicht nennen. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG), mit dem unter anderem das Kerndatensystem und der Ankunftsnachweis für Asylsuchende eingeführt worden sind, ist am 5. Februar 2016 in Kraft getreten. Seit Mitte Februar wird das neue Verfahren zur Registrierung und Ausstellung des Ankunftsnachweises sukzessive im Bundesgebiet ausgerollt und soll im Sommer dieses Jahres bundesweit flächendeckend zur Verfügung stehen. Daher wird sich erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine flächendeckende Ausstellung der Ankunftsnachweise gewährleistet ist, auch eine Aussage über die Zahl der Registrierten treffen lassen, die sich in die ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtungen begeben und dort einen Ankunftsnachweis erhalten haben. Bis zum 10. März 2016 sind im gesamten Bundesgebiet insgesamt 6 243 Ankunftsnachweise in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgestellt worden. Zum aktuellen Stand bei der praktischen Umsetzung des neuen Ankunftsnachweises und des Kerndatensystems im Ausländerzentralregister (AZR) ist zu sagen: Das neue Verfahren für die Registrierung und Ausstellung des Ankunftsnachweises konnte von Mitte Januar bis Mitte Februar an fünf Standorten erfolgreich pilotiert werden: Berlin, Bielefeld, Herford, Heidelberg und Zirndorf. Dort wurden bereits über 1 800 Ankunftsnachweise in der Pilotphase ausgestellt. Seit dem 15. Februar wird das Verfahren nun sukzessive in die Fläche ausgerollt. Die Piloten sind in den Produktivbetrieb übergegangen. In Berlin und im Saarland ist der Rollout bereits abgeschlossen. Anfang März hat der Rollout in Nordrhein-Westfalen begonnen. Seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesdruckerei erfolgen aktuell softwaretechnische Optimierungen am Erfassungssystem und an den Datenabrufschnittstellen. Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erfolgt die Erweiterung des Ausländerzentralregisters. Konkrete Probleme bzw. Herausforderungen: Derzeit wird die Pilotierung der Migration von Bestandsdaten mit dem Saarland vorbereitet. Der Pilot wird zeigen, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Datenmigration bestehen. Ein wichtiger Aspekt dabei werden die Fingerabdrücke sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass manuelle Nachregistrierungen erforderlich sind, wenn landesseitig keine Fingerabdrücke vorhanden sind. Die aktuelle Zeitplanung stellt sich wie folgt dar: Ab Mitte März folgt der Rollout in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der flächendeckende Rollout soll im Sommer 2016 abgeschlossen werden. Die Umsetzung im AZR erfolgt in drei Ausbaustufen: Zum 30. März 2016 erfolgt die Erweiterung der AZR-Auskunft und AZR-Meldung um die neuen Angaben, die auch auf dem Ankunftsnachweis aufgedruckt werden. Zum 29. Juni 2016 erfolgt die Erweiterung um die restlichen mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz ergänzten Angaben zu den Asylsuchenden sowie zu den unerlaubt Eingereisten und den unerlaubt Aufhältigen. Zum November 2016 erfolgt die Erweiterung um Registerabgleiche. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 33): Wie begründet die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Erklärung des Rates vom 8. März 2016, mit der der Vorschlag der Türkei, alle auf den griechischen Inseln ankommenden Schutzsuchenden wieder zurückzunehmen, begrüßt wird, vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, in einer E-Mail vom 2. November 2015 an mich erklärte, dass es für eine Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat „nach Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU u. a. möglich sein muss, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erhalten, was in der Türkei wegen des regionalen Vorbehalts zur GFK nur für europäische Flüchtlinge möglich ist“, und wie ist die Aussage des türkischen Premierministers Ahmet Davutoglu (AFP vom 9. März 2016), die Türkei würde die von Griechenland zurücküberstellten „Nicht-Syrer“ in die jeweiligen Heimatländer zurückschicken, mit dem Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (bitte jeweils konkret mit Bezug auf die jeweilige internationale und EU-Rechtslage beantworten)? Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben in einer Erklärung im Anschluss an die Gipfelkonferenz der EU mit der Türkei am 7. März 2016 die von der Türkei vorgelegten zusätzlichen Vorschläge zur Bewältigung der Migrationsproblematik begrüßt. Einer der Vorschläge betrifft die Rückkehr/Rückführung aller neuen irregulären Migranten, die von der Türkei aus auf den griechischen Inseln ankommen, auf Kosten der EU zurück in die Türkei. Der Präsident des Europäischen Rates wird die oben genannten Vorschläge weiter voranbringen und vor der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19. März 2016 die Einzelheiten mit der türkischen Seite ausarbeiten. Dies wird unter Achtung des Unionsrechts und des Völkerrechts geschehen. Die Einstufung eines Staates als sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU setzt auch nach Auffassung der Europäischen Kommission (Mitteilung vom 10. Februar 2016, COM(2016) 85, Seite 21) nicht voraus, dass der betreffende Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Regionalvorbehalt ratifiziert hat (anders als die Einstufung als europäischer sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 39 der Richtlinie). Die Türkei ist völkerrechtlich an die Europäische Menschenrechtskonvention, die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die sich daraus ergebenden Schutzgewährungen einschließlich des Verbots von (Ketten-)Abschiebungen gebunden. Sie hat entsprechende Bestimmungen zu Schutz und Standards ebenso wie ein Abschiebeverbot bei im Zielstaat drohender politischer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention durch Gesetz im nationalen Recht verankert. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 34): Welche unilateralen Maßnahmen wie etwa die Aufnahme von Flüchtlingskontingenten zur Entschärfung der humanitären Notsituation im Aufnahmelager Idomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass die sogenannte Balkanroute weiterhin für einen Großteil der Geflüchteten faktisch geschlossen bleibt und zugleich im Rahmen des am 17. und 18. März 2016 stattfindenden Treffens der europäischen Staats- und Regierungschefs keine substanziellen Fortschritte auf dem Weg zu einer gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingskrise getroffen werden können, und wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass sich die humanitäre Situation an der griechisch-mazedonischen Grenze weiter verschärft? Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der aktuellen Situation keine unilateralen Maßnahmen, sondern setzt auf eine gemeinsame europäische Lösung. Es muss alles darangesetzt werden, Griechenland in der aktuellen Situation zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine gesamteuropäische Lösung verpflichtet. Nun müssen die Institutionen und alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung desjenigen Mitgliedstaats beitragen, der derzeit am stärksten belastet ist. Deutschland steht zu seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates zur Umsiedlung von eindeutig schutzbedürftigen Personen zugunsten von Griechenland und Italien. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 36): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Behörden bzw. sonstigen Institutionen an dem von der Europäischen Union verantworteten und finanzierten European Union Police Services Training (EUPST) mit internationalen Polizei- und Gendarmerietruppen sowie der EUROGENDFOR in Weeze/Nordrhein-Westfalen teilnehmen bzw. dieses beobachten werden (Plenarprotokoll 18/132, Bundestagsdrucksachen 18/7282 und 18/7466; bitte nach Ländern aufschlüsseln), und auf welche Weise ist nicht nur das Bundesministerium des Innern, sondern auch das Bundesministerium der Verteidigung in die Vorbereitung des Trainings eingebunden, etwa durch den Kontakt oder Austausch mit dem für die Durchführung des EUPST II zuständigen niederländischen Verteidigungsministerium oder dem EU-Dienst für außenpolitische Instrumente? Neben Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei nehmen Polizeivollzugsbeamte der Polizeien der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Bremen und Hamburg an dem in Weeze geplanten European Union Police Services Training teil. Ein Polizeivollzugsbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich als Beobachter dieser Übung anwesend sein. Das Bundesministerium der Verteidigung ist in die Vorbereitung dieses Trainings nicht eingebunden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 37): Wie viele selbstfahrende Futtermischwagen landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland sind noch von der Kfz-Steuer nach § 3 Nummer 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes befreit, und für wie viele selbstfahrende Futtermischwagen wird die Kfz-Steuer erhoben? Steuerliche Bestandsdaten liegen zu diesen speziellen Fahrzeugen nicht vor. Im Übrigen handelt es sich bei zulassungspflichtigen selbstfahrenden Futtermischwagen nach gefestigter Rechtsprechung und Verwaltungspraxis nicht um steuerbefreite Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Klarstellung im Kraftfahrzeugsteuergesetz, um zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben bei Futtermischwagen unterscheiden zu können, und, wenn nein, warum nicht? Einer solchen Klarstellung bedarf es nicht. Dies ist weder speziell für die Besteuerung von Futtermischwagen noch allgemein erforderlich. Für die Bestimmung des Begriffs „landwirtschaftlicher Betrieb“ gelten die Grundsätze des Bewertungsrechts. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 39): Wie will die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass mit der Sonderabschreibung für den Wohnungsbau gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Wohnungen im unteren Preissegment gebaut werden (bitte begründen)? Die Begrenzung der förderfähigen Bemessungsgrundlage auf maximal 2 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (ohne Grundstück) setzt deutliche finanzielle Anreize für Investoren, die Baukosten möglichst auf diese Summe zu begrenzen, da höhere Baukosten nicht von der Sonderabschreibung profitieren. Die Begrenzung der Baukosten auf 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche stellt sicher, dass die geförderten Wohnungen bezogen auf die Ausstattung nicht im Luxussegment liegen. Bei der Ermittlung der Baukostenobergrenze wurden pauschalierend regionale Baukostenunterschiede und höhere Anschaffungskosten von privaten Vermietern, die die größte Anbietergruppe auf dem Mietwohnungsmarkt darstellen, berücksichtigt. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 40): Wie viele zusätzliche Stellen (absolut und relativ zum Personalbestand zuvor) sind in den vergangenen 24 Monaten bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bitte getrennt angeben) zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und zu ihrer Integration in den Arbeitsmarkt zusätzlich geschaffen worden? Der Bundesagentur für Arbeit stehen aktuell 3 600 Beschäftigungsmöglichkeiten, davon 2 000 Stellen und 800 Ermächtigungen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie 600 Stellen und 200 Ermächtigungen im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Verfügung. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten wurden ausschließlich mit dem Haushalt für das Jahr 2016 ausgebracht. Insgesamt stehen der Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2016 somit 110 034 Stellen und Ermächtigungen zur Verfügung. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden seit dem Jahr 2014 in Summe 5 650 Beschäftigungsmöglichkeiten zusätzlich zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Zuteilung erfolgte in den Haushaltsjahren wie folgt: – 2014: 300 Stellen, – 2015: 1 350 Stellen und – 2016: 4 000 Stellen. Insgesamt stehen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2016 somit rund 7 300 Stellen und Ermächtigungen zur Verfügung. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 41): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit sind in den vergangenen 24 Monaten zur Unterstützung der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu diesem gewechselt, und für welchen Zeitraum ist diese Unterstützung des BAMF vorgesehen? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Informationen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt seit September 2015 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Bundesregierung hat die Bundesagentur für Arbeit um Auskunft zur personellen Unterstützung gebeten. Danach sind: – 18 Beschäftigte im gemeinsamen Rekrutierungscenter eingesetzt; – rund 300 Beschäftigte zum Abbau der Rückstände bei der Antragsbearbeitung eingesetzt, eine Aufstockung ist vorgesehen; – rund 70 Beschäftigte für organisatorische und konzeptionelle Aufgabenerledigungen in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingesetzt. In der Regel beträgt die Dauer der Abordnung der Beschäftigten sechs Monate. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 42): Um wie viele Personen vergrößert sich die potenzielle förderfähige Zielgruppe des ESF-Bundesprogramms (ESF: Europäischer Sozialfonds) zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch die Erweiterung der Fälle von Unterbrechungen, die als Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen, in der neu gefassten Richtlinie vom 23. Februar 2016 (bitte in absoluten Zahlen vor und nach Bekanntmachung der neuen Richtlinie angeben), und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, dabei auch Zeiten zu berücksichtigen, die sonst als „schädliche Unterbrechung“ bei der Messung der Dauer der Arbeitslosigkeit gelten (vergleiche LZA-Neuigkeiten des Bundesverwaltungsamtes, Ausgabe 4/2016 vom 22. Februar 2016)? Das Teilnehmerpotenzial für das ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurde von den teilnehmenden Jobcentern eigenständig ermittelt. Maßgeblich waren die Zielgruppenkriterien in der Förderrichtlinie einschließlich der individuellen Prognose zu den Eingliederungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Beides ist statistisch nicht hinreichend auswertbar. Eine valide statistische Bestimmung des Zielgruppenpotenzials ist daher nicht möglich. Näherungsweise kann auf die Potenzialbestimmung im Rahmen der Antragstellung verwiesen werden. Die Jobcenter sind von einem Teilnehmerpotenzial von rund 211 000 Langzeitarbeitslosen ausgegangen. Für die Zielgruppenerweiterung durch die geänderte Förderrichtlinie und die Bestimmung des zusätzlichen Potenzials gilt ebenfalls, dass die Jobcenter das Potenzial eigenständig anhand der nunmehr geltenden Zielgruppendefinition gegebenenfalls neu bestimmen müssen. Die Änderung berücksichtigt die bisherigen Praxiserfahrungen, die gezeigt haben, dass die gegenwärtige Zielgruppendefinition nicht alle Langzeitarbeitslosen, die für eine Förderung in Betracht kommen sollen, auch umfasst. Eigentlich zu fördernde Personen galten nach der ursprünglichen Definition aufgrund von bestimmten Unterbrechungen ihrer Arbeitslosigkeit, zum Beispiel durch längere Krankheit, nicht mehr als langzeitarbeitslos und waren daher nicht förderfähig. Um diesen und weiteren Personengruppen eine Förderung im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zu ermöglichen, wurde die Förderrichtlinie entsprechend geändert und am 29. Februar 2016 veröffentlicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 43): Welche Mitgliedstaaten haben sich im Sonderausschuss Landwirtschaft am 7. März 2016 und im Rat (für Landwirtschaft und Fischerei) am 14. März 2016 für die Prüfung oder Durchführung von Maßnahmen zur Mengenregulierung, sei es auf freiwilliger Basis oder mit zusätzlicher Unterstützung durch europäische Mittel oder Mittel der Mitgliedstaaten, ausgesprochen, und hat sich die Bundesregierung selbst für die Prüfung oder Unterstützung von solchen Maßnahmen ausgesprochen? In der Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft am 7. März 2016 befürworteten viele Mitgliedstaaten die Prüfung freiwilliger Mengensteuerungsinstrumente auf der Grundlage von Artikel 221 und 222 der Gemeinsamen Marktorganisation. Frankreich betonte, dass man alle Wirtschaftsbeteiligten ermutigen müsse, ihre Produktion zu regulieren, indem man finanzielle Anreize biete und auch nur solchen Wirtschaftsteilnehmern Zugang zu Marktmaßnahmen gewähre, die ihren Beitrag zu einer Produktionsbeschränkung leisteten. Neben den Erzeugerorganisationen sollten auch Erzeuger einbezogen werden; daher sei auch Artikel 221 neben Artikel 222 heranzuziehen. Finnland, Portugal, Spanien unterstützten diese Vorschläge, wobei nicht immer eindeutig war, ob die Unterstützung sich auch auf die von Frankreich geforderte Prämie erstreckte. Eher zustimmend (auch zu den Prämien) äußerten sich auch Österreich, Belgien, Estland, Slowenien, Slowakei und Griechenland. Andere Mitgliedstaaten wie Tschechien, Lettland, Luxemburg und Litauen zeigten sich interessiert und bereit, die Vorschläge zu prüfen. Kritisch zu dem von Frankreich geforderten Mengenregulierungsinstrument äußerte sich Polen. Großbritannien und Dänemark lehnten dieses ab. Schweden äußerte sich ebenfalls kritisch (Angebotsmanagement lehne man ab und wolle keine Maßnahmen, die zusätzliche Kosten verursachten). Die deutsche Delegation betonte, dass am Kurs der Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie einem dynamischen und offenen Binnenmarkt festgehalten werden müsse. Dazu sei ein marktkonformes und verantwortungsvolles Handeln aller Marktteilnehmer erforderlich. Der Rat könne einen entsprechenden Appell an die Marktbeteiligten senden. Freiwillige Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 222 der Gemeinsamen Marktorganisation könnten geprüft werden. Zu einer Finanzierung solcher Maßnahmen aus dem EU-Budget äußerte sich Deutschland ablehnend. Hierfür wären nach Berechnungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhebliche Haushaltsmittel erforderlich. Bei der Tagung des Agrarrates am 14. März 2016 hat die niederländische Ratspräsidentschaft im Anschluss an eine Aussprache über die gegenwärtig schwierige Situation auf den Agrarmärkten und im Lichte der von den Mitgliedstaaten übermittelten Vorschläge Schlussfolgerungen gezogen. Der Bundestag wird durch den Ergebnisvermerk zum Rat formell unterrichtet. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 44): Sieht es die Bundesregierung als marktkonforme Maßnahme an, wenn Marktakteure, wie zum Beispiel Molkereien, auf ein zu hohes Angebot und schlechte Preise mit Maßnahmen zur Verringerung der Milchanlieferung reagieren und zu diesem Zweck Bonuszahlungen zur Reduktion der Milcherzeugung als Regulierungsinstrument entwickeln, und warum hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, solche Instrumente von Marktakteuren in Zeiten der Krise zu unterstützen und dadurch das bessere Funktionieren der Märkte zu ermöglichen? Unter den Bedingungen globalisierter Märkte und internationaler Verflechtungen wäre eine erneute schwerfällige staatliche Mengenregulierung kurzfristig nicht umsetzbar, faktisch nicht preiswirksam und würde die Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen aus deutscher Sicht Landwirten und Milchwirtschaft Instrumente an die Hand gegeben werden, um ihre Erzeugung freiwillig zu begrenzen oder zu verringern. Im Einklang mit dem EU-Vertrag und der Gemeinsamen Marktorganisation (Artikel 221 und 222) sollte die Kommission zudem den landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und anderen Marktbeteiligten, zum Beispiel Genossenschaften oder Molkereiunternehmen, befristet erlauben, Vereinbarungen über eine Begrenzung oder Verringerung der vermarkteten Mengen zu treffen. Eine Finanzierung solcher Instrumente oder freiwilliger Maßnahmen aus dem EU-Budget lehnt die Bundesregierung aber ab. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 45): Für welche zehn Agrarprodukte bzw. Nahrungsmittel (nach der Klassifikation der Zolllinien) erwartet die Bundesregierung die größten Importzuwächse nach Deutschland im Fall einer Realisierung des vorliegenden EU-Zollsenkungsangebots an die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Steigerung der Importmenge in Tonnen), und welche Folgen hätte dies nach Auffassung der Bundesregierung bei den jeweiligen Produkten für die Erzeugung(smenge) in Deutschland bzw. für die bisherigen Importeure? Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Verhandlungen das Thünen-Institut gebeten, eine ökonomische Modellanalyse zu den Auswirkungen einer vollständigen Zollliberalisierung auf den Agrarhandel zu erstellen. Das Modell lässt nur die Auswertung nach bestimmten Produktgruppen zu. Es modelliert die Auswirkungen auf die Produktionsmenge und gibt die Änderungen in Prozent wieder. Außerdem werden die Effekte auf die Handelsbilanz in Millionen Euro angeben. Die Studie ist auf der Webseite des Thünen-Instituts abrufbar. Der Vorschlag der EU enthält nur Aussagen zu den Zolllinien, die vollständig liberalisiert werden sollen. Zu 3 Prozent der Zolllinien macht die EU noch kein Angebot. Zu diesen Ausnahmen konnte die Analyse keine Annahmen machen. Die Frage ist daher nicht genau zu beantworten. Nach den Studienergebnissen würden die Auswirkungen einer vollständigen Liberalisierung nur sehr gering sein: Eine Liberalisierung beträfe besonders Weizen und anderes Getreide mit einem Produktionsrückgang von 3,1 Prozent in Deutschland und 1,5 Prozent für die EU insgesamt. Die Produktion der Kategorie „andere Feldfrüchte“ (mit Ausnahme von Ölsaaten und Zuckerrüben und Getreide) nähme um 1,1 Prozent ab. Bei allen anderen Produkten sind die Auswirkungen unter +/-0,5 Prozent. Sowohl in Deutschland (+0,8 Prozent) als auch in der EU (+0,6 Prozent) käme es zu einer Ausdehnung der Ölsaatenproduktion. Teilweise würde dieser Produktionsanstieg durch die Substitution mit dem Weizenanbau ermöglicht. Das heißt, dass der Produktionsrückgang von Weizen auch durch die zunehmenden Exportmöglichkeiten für Ölsaaten zu erklären ist. Auffällig sind die Ergebnisse für die Produktionsänderungen bei Milch. Während in Deutschland die Milchproduktion leicht zurückgeht, verzeichnet die EU insgesamt Produktionszuwächse. Eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchindustrie zeigt, dass die USA im internationalen Vergleich einen komparativen Wettbewerbsnachteil bei Milchprodukten haben (Tacken, 2009). Das Modell des Thünen-Instituts zeigt auf, dass Deutschland im Agrarbereich im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich stark von einer Handelsliberalisierung mit den USA betroffen ist. Dies liegt vor allem an den positiven Veränderungen für den Industriesektor. Hier kommt es zu einem Produktionszuwachs, der Ressourcen (insbesondere Arbeitskräfte) aus dem Agrarbereich in den Industriesektor verlagert und zu den entsprechenden Ergebnissen führt. Die Auswirkungen auf die EU-Handelsbilanz korrespondieren mit den Produktionsmengenänderungen und veranschaulichen den insgesamt nur geringen Effekt einer Liberalisierung auf den Agrarsektor: Hier gewänne die EU bei Milchprodukten 2,9 Millionen Euro, während die USA 2,94 Millionen Euro verlören. Bei „anderen Feldfrüchten“ gewännen die USA 2,3 Millionen Euro, während die EU 2,51 Millionen Euro verlöre. Bei Schwein und Geflügel verlöre die EU im Falle einer vollständigen Liberalisierung 1,6 Millionen Euro, die USA würden 1,52 Millionen Euro gewinnen. Bei den übrigen Produktbereichen sind die Auswirkungen jeweils geringer als 1 Million Euro. Im Vergleich dazu betrug der Handelsbilanzüberschuss der EU mit den USA im Agrar- und Ernährungsbereich 2014 über 5 Milliarden Euro. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/7841, Frage 46): Welche konkreten Aufgaben nehmen die Bundeswehroffiziere wahr, die im Rahmen der internationalen Mission Inherent Resolve im Combined Air Operations Centre in Katar vor Ort sind, wo die Planung, Durchführung und Auswertung der Lufteinsätze stattfinden, und welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass sie (laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 3. März 2016 auf meine schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 18/7794) trotz der Arbeit dieser Offiziere keinerlei Kenntnisse über Art und Umfang der Lufteinsätze hat? Im Combined Air Operations Centre – kurz CAOC – in al-Udeid sind fünf Bundeswehroffiziere eingesetzt, deren Aufgaben sich wie folgt darstellen: Der sogenannte Red Card Holder – gleichzeitig der „Senior National Representative“ – ist verantwortlich für die mandatskonforme Sicherstellung des deutschen Einsatzes im Rahmen der Operation Inherent Resolve. Ihm untersteht der Deutsche Anteil an CAOC al-Udeid. Sein Stellvertreter ist verantwortlich für die Überwachung und Koordinierung aller Maßnahmen der eigenen Operationsführung und berät den Red Card Holder bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zwei Verbindungsoffiziere mit entsprechender Waffensystemexpertise sind verantwortlich für die Überwachung und Koordinierung aller Maßnahmen der Operationsführung der deutschen Recce-Tornados und der deutschen Airbus A310 MRTT in der Operation Inherent Resolve. Sie sind in den Planungsprozess direkt eingebunden und treffen nach den Vorgaben des Red Card Holders jeweils eine Vorauswahl aufzuklärender Ziele für die kommende Planungswoche. Ein Offizier mit Expertise im militärischen Nachrichtenwesen ist verantwortlich für die Erstellung des wöchentlichen Katalogs von Aufklärungsaufträgen. Das im CAOC eingesetzte Personal erhält Einblick in die Operationsführung, um den Einsatz der eigenen deutschen Kräfte im Rahmen des Mandates des Deutschen Bundestages auszuführen. Eigene Erkenntnisse zur Anzahl und Auswirkung aller weiteren Einsatzflüge der anderen Koalitionspartner können nicht gewonnen werden; entsprechende eigene, umfängliche Statistiken werden nicht erstellt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 47): Welchen Einfluss hatte der Einsatz der Drohne Heron TP im Rahmen der Angriffe der israelischen Armee auf Gaza in den vergangenen Jahren auf die Auswahlentscheidung für die Drohne Heron TP als Übergangslösung für die Bundeswehr? Für die Auswahl des unbemannten Luftfahrzeugs Heron TP war allein die Eignung des Systems zur Schließung der Fähigkeitslücke maßgeblich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/7841, Frage 48): Wie wird die Ausbildung der Bundeswehrsoldaten an den als Übergangslösung zu beschaffenden waffenfähigen Drohnen Heron TP ausgestaltet, und wie garantiert die Bundesregierung, dass eventuelle Übungsflüge nicht den Luftraum der besetzten palästinensischen Gebiete verletzen? Die auf der Basis der Auswahlentscheidung für das bewaffnungsfähige unbemannte Luftfahrzeug Heron TP initiierten Regierungsverhandlungen zwischen Israel und Deutschland haben erst kürzlich begonnen. Aussagen zur Ausgestaltung der Ausbildung der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten können daher erst nach dem Abschluss der Regierungsverhandlungen belastbar getroffen werden. Für die Bundesregierung ist es selbstverständlich, dass in der Ausbildung die geltenden rechtlichen Regelungen zur Nutzung des Luftraums beachtet werden. Nach dem im Rahmen des Oslo-Prozesses abgeschlossenen Gaza-Jericho-Abkommen vom 5. Mai 1994 übt Israel die Luftraumkontrolle über den palästinensischen Gebieten im Einklang mit den Regelungen in diesem Abkommen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Luftraumverletzung nicht. Gleichwohl wird die Bundesregierung in vorbereitenden Gesprächen mit der israelischen Seite vereinbaren, dass ein Überflug der palästinensischen Gebiete ausgeschlossen wird. 1)  Ergebnis Seite 15768 D --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 160. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 16. März 2016 15755 Plenarprotokoll 18/160