Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. April 2016 Inhalt: Würdigung von Bundesminister a. D. Hans-Dietrich Genscher und Bundesminister a. D. Dr. Guido Westerwelle 16071 A Nachruf auf den Literaturnobelpreisträger Imre Kertesz 16072 B Gedenken an die Opfer der Anschläge in Brüssel und Lahore 16072 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16072 C Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Drucksachen 18/6988, 18/8102 16073 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fluglärm wirksam reduzieren Drucksachen 18/4331, 18/5247 16073 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16073 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 16075 C Arno Klare (SPD) 16076 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16077 D Peter Wichtel (CDU/CSU) 16079 A Sabine Leidig (DIE LINKE) 16081 B Andreas Rimkus (SPD) 16082 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16083 B Ulrich Lange (CDU/CSU) 16084 B Ulli Nissen (SPD) 16085 D Kirsten Lühmann (SPD) 16086 C Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesweiten Aktionsplan für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft auflegen Drucksache 18/7415 16088 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Fair, gut und günstig wohnen Drucksache 18/8081 16088 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) 16088 A Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) 16089 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16091 C Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 16092 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16093 B Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) 16094 C Caren Lay (DIE LINKE) 16096 C Klaus Mindrup (SPD) 16097 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16098 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 16099 C Claudia Tausend (SPD) 16101 B Christian Haase (CDU/CSU) 16102 A Detlev Pilger (SPD) 16103 D Michael Groß (SPD) 16105 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Drucksache 18/8042 16105 D Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 16106 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 16107 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 16108 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16110 A Michael Gerdes (SPD) 16111 D Albert Weiler (CDU/CSU) 16113 A Katja Mast (SPD) 16114 A Jana Schimke (CDU/CSU) 16115 A Stephan Stracke (CDU/CSU) 16116 A Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Drucksache 18/8043 16117 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht Drucksache 18/7989 16117 B c) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Drohende Streckenstilllegungen verhindern – Regionalisierungsmittel erhöhen Drucksache 18/8074 16117 C d) Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen – Klimaschutz- und sozialökologische Nachhaltigkeitsziele umsetzen Drucksache 18/8075 16117 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen Drucksache 18/8082 16117 D Tagesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drucksachen 18/7873, 18/8104 16118 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Tom Koenigs, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Stefan Liebich, Wolfgang Gehrcke, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 – Unabhängige historische Aufarbeitung Drucksachen 18/4811, 18/7905 16118 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates – KOM(2015) 613 endg.; Ratsdok. 14991/15 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/7422 Nr. A.22, 18/8103 16118 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu den gesundheitsgefährdenden Abgasbelastungen in vielen deutschen Städten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16118 D Marie-Luise Dött (CDU/CSU) 16119 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 16120 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 16121 C Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 16123 B Thomas Lutze (DIE LINKE) 16124 D Ulli Nissen (SPD) 16125 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16126 D Karsten Möring (CDU/CSU) 16128 A Arno Klare (SPD) 16129 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) 16130 B Detlev Pilger (SPD) 16131 B Oliver Wittke (CDU/CSU) 16132 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039 16134 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 16134 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 16135 D Sebastian Hartmann (SPD) 16136 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) 16138 B Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16139 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 16140 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16141 B Nina Warken (CDU/CSU) 16142 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 16142 D Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen Drucksache 18/7881 16143 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln Drucksachen 18/5203, 18/6181 16144 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16144 A Mechthild Heil (CDU/CSU) 16145 C Niema Movassat (DIE LINKE) 16147 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 16147 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 16148 D Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 16149 C Niema Movassat (DIE LINKE) 16150 D Klaus Barthel (SPD) 16151 B Niema Movassat (DIE LINKE) 16152 B Jan Metzler (CDU/CSU) 16153 B Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksachen 18/6446, 18/8106 16154 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksachen 18/5452, 18/8106 16154 C Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 16154 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) 16155 C Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 16156 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16158 C Dirk Wiese (SPD) 16160 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 16160 D Dr. Edgar Franke (SPD) 16161 C Rudolf Henke (CDU/CSU) 16162 C Namentliche Abstimmung 16164 A Ergebnis 16165 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Filmförderung – Impulse für mehr Innovation statt Kommerz, für soziale und Gendergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt Drucksache 18/8073 16164 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 16164 B Marco Wanderwitz (CDU/CSU) 16168 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16170 C Burkhard Blienert (SPD) 16171 B Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 16172 D Hiltrud Lotze (SPD) 16174 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015) vom 29. Juni 2015 Drucksache 18/8090 16175 B Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg 16175 C Niema Movassat (DIE LINKE) 16176 C Michael Roth, Staatsminister AA 16177 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16179 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) 16180 A Florian Hahn (CDU/CSU) 16181 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum – Anti-NGO-Gesetze stoppen, Menschenrechtsverteidiger stärken Drucksache 18/7908 16182 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16182 A Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 16182 D Annette Groth (DIE LINKE) 16184 B Frank Schwabe (SPD) 16185 A Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014 Drucksache 18/8091 16186 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 16186 D Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 16188 A Josip Juratovic (SPD) 16189 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16190 A Thorsten Frei (CDU/CSU) 16191 A Dirk Vöpel (SPD) 16192 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) 16193 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Netzneutralität im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung gesetzlich absichern Drucksache 18/6876 16193 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 16194 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 16194 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16195 D Klaus Barthel (SPD) 16196 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 16197 C Thomas Jarzombek (CDU/CSU) 16198 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16199 B Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksachen 18/7482, 18/7826, 18/8099 16200 D Matthias Hauer (CDU/CSU) 16201 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 16202 C Christian Petry (SPD) 16203 C Sarah Ryglewski (SPD) 16204 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die AIDS-Epidemie in Deutschland und weltweit bis 2030 beenden Drucksache 18/6775 16205 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16205 C Emmi Zeulner (CDU/CSU) 16206 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 16207 C Mechthild Rawert (SPD) 16208 B Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) 16209 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Drucksache 18/8045 16210 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 16210 C Richard Pitterle (DIE LINKE) 16211 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 16212 C Fritz Güntzler (CDU/CSU) 16213 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksache 18/8034 16215 C Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes Drucksache 18/7988 16215 C Nächste Sitzung 16215 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16217 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ursula Groden-Kranich, Dr. Heribert Hirte, Jan Metzler, Karsten Möring und Elisabeth Winkelmeier-Becker (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3) 16217 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 25 a) 16218 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Tagesordnungspunkt 8 a) 16218 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG) (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16218 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) (Tagesordnungspunkt 16) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16219 D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Michael Hennrich (CDU/CSU) 16220 D Hubert Hüppe (CDU/CSU) 16222 A Martina Stamm-Fibich (SPD) 16223 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 16224 D Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16225 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (Tagesordnungspunkt 18) Oswin Veith (CDU/CSU) 16226 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 16227 A Gabriele Fograscher (SPD) 16227 D Frank Tempel (DIE LINKE) 16228 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16228 D 164. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. April 2016 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Ich darf Sie bitten, von den Plätzen erhoben zu bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 31. März verstarb mit 89 Jahren Hans-Dietrich Genscher. Bereits am 18. März erlag Guido Westerwelle seiner schweren Krankheit; er wurde nur 54 Jahre alt. Dass Hans-Dietrich Genscher 1998 das letzte Mal im Deutschen Bundestag das Wort ergriff, als nach eintägiger, historischer Debatte die Einführung des Euro beschlossen wurde, war wohl mehr als ein Zufall. Er selbst sah, dass sich hier ein Kreis schloss. In seiner von vielen als politisches Vermächtnis verstandenen Rede erinnerte er daran, wie – Zitat – „nationalistische Verblendung und verbrecherischer Vernichtungswille gegen andere Völker“ die staatliche Einheit Deutschlands zerstört und einen ganzen Kontinent verwüstet hatten. Als Luftwaffenhelfer und Frontsoldat im Kampf um Berlin hatte er diese blindwütige Zerstörung mit erleiden müssen. Darauf erlebte er als Hallenser, der er in seinem Herzen immer geblieben ist, die Enge der Diktatur in der DDR – prägende Erfahrungen für ein ganzes Leben. 1998 erinnerte Hans-Dietrich Genscher im Bundestag vor allem daran, dass die Deutschen ihre staatliche Einheit nur als Demokraten und als – Zitat – „gute Europäer“ wiedererlangen konnten. Genscher wusste, dass nationale Einheit und europäische Einigung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. „Europa ist unsere Zukunft. Wir haben keine andere“ – das war sein Credo; es wachzuhalten – auch in Krisenzeiten –, hat er uns aufgegeben. Hans-Dietrich Genscher verstand in der bipolaren Welt wie kaum ein Zweiter, zwischen den Blöcken zu vermitteln. Mit trockenem Humor und einer schon legendären Freude am Witz baute Genscher über alle politischen Spannungen und ideologischen Gräben hinweg Nähe und Vertrauen auf. Seine Außenpolitik war fest in den westlichen Bündnissen verwurzelt und zugleich der neuen Ostpolitik verpflichtet. So gestaltete er maßgeblich den KSZE-Prozess und trug zum veränderten Klima bei, das den Kalten Krieg überwinden half. Früher als viele andere hatte er den Reformwillen Gorbatschows erkannt. Im entscheidenden historischen Moment schrieb Hans-Dietrich Genscher Weltgeschichte: In den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen ebnete er diplomatisch den Weg zur deutschen Einheit. Unvergesslich bleibt seine Ansprache auf dem Balkon der Prager Botschaft, deren erster Halbsatz weit über den Kreis der Betroffenen hinaus eine fast explosionsartige Wirkung erzeugte. 1992 gab er zur Überraschung auch seiner engsten Mitarbeiter und Freunde die Leitung des Auswärtigen Amtes ab, als dienstältester europäischer Außenminister, hochgeachtet in Deutschland und in der ganzen Welt, zu einem Zeitpunkt, als sich die Außenpolitik angesichts der Herausforderungen einer gründlich veränderten Welt neu orientieren musste. In mehr als der Hälfte der damals 43 Jahre Bundesrepublik hatte er bis dahin Regierungsverantwortung getragen, zunächst als Innen-, dann als Außenminister, unter drei Bundeskanzlern in zwei verschiedenen Koalitionen, in nicht weniger als neun Kabinetten. Als er 1998 auch den Bundestag verließ, endeten 33 Jahre Abgeordnetentätigkeit, ein Leben im Dienst des Vaterlandes, wie sich Genscher selbst gern ausdrückte, eine herausragende politische Lebensleistung. Genscher war es auch, der früh die politische Begabung eines jungen liberalen Nachwuchspolitikers erkannt hatte, der wiederum in ihm sein großes politisches Vorbild fand: Guido Westerwelle. Die Nachricht von seinem Tod hat viele Menschen gerade wegen der Willensstärke und Zuversicht tief getroffen, die Westerwelle ausstrahlte, als er sich im vergangenen Herbst mit einem Buch über seinen Kampf gegen die schwere Erkrankung in der Öffentlichkeit zurückmeldete, um Betroffenen Mut zu machen und andere zu ermuntern, Knochenmark in einer Spenderkartei typisieren zu lassen. Unser Land verliert mit Guido Westerwelle einen Parlamentarier von großer öffentlicher Präsenz. Über viele Jahre hat er als herausragender Redner die Debattenkultur in diesem Haus wesentlich bestimmt. Dem Deutschen Bundestag gehörte Guido Westerwelle von 1996 bis 2013 an; von 2006 an stand er an der Spitze der FDP-Bundestagsfraktion. Westerwelle focht für seine liberalen Überzeugungen, streitlustig, schlagfertig und scharfzüngig, dabei oft witzig, mitunter beinhart in der Argumentation; er teilte aus und musste einstecken. Sein Verständnis vom Liberalismus wusste er in griffige Formeln zu kleiden, und selbstbewusst ging er, um seinen Themen öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, auch ungewöhnliche Wege. Manche Übertreibungen haben ihn schnell eingeholt. Es sagt viel über seinen Charakter, dass er diese im Nachhinein bisweilen selbstkritisch hinterfragte. Während er als Politiker in der Öffentlichkeit polarisierte, bleibt er allen, die ihn persönlich kannten, als warmherzig, bescheiden, humorvoll und kunstinteressiert in Erinnerung. Das haben viele bewegende Nachrufe, auch von Kollegen in diesem Haus über alle Fraktionsgrenzen hinweg, eindrücklich gezeigt. Der FDP verhalf Guido Westerwelle 2009 zu einem historisch beispiellosen Wahlergebnis und damit zu neuer Regierungsverantwortung. Nicht zuletzt seinem Vorbild Genscher folgend, suchte er die kräftezehrende, neue Herausforderung im Auswärtigen Amt. Der auf diese Weise entwickelten Leidenschaft für die internationale Verständigung ging er auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik weiter nach. Die Westerwelle Foundation ist das ambitionierte, bleibende Vermächtnis einer Persönlichkeit, die sich um unser Land verdient gemacht hat. Der Deutsche Bundestag wird Hans-Dietrich Genscher und Guido Westerwelle ein ehrendes Andenken bewahren. Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 31. März ist der ungarische Literaturnobelpreisträger Imre Kertesz gestorben – eine außergewöhnliche Persönlichkeit, Überlebender des Holocaust, der als 15-Jähriger von Budapest nach Buchenwald und dann nach Auschwitz verschleppt wurde, dessen Hinwendung zum demokratischen Deutschland nach den schrecklichen persönlichen Erfahrungen in der Zeit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ein bewundernswertes Zeichen menschlicher Größe gewesen ist. 2002 hat er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt und bis 2012 in Berlin gewohnt. 2007 hat er auf unsere Einladung am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus hier im Deutschen Bundestag bewegende, bleibende Worte an uns gerichtet. Im selben Jahr, 2007, rief Imre Kertesz dazu auf, den – Zitat – „furchtbaren Fanatismen in der Welt“ zu begegnen, „mit Kraft, mit Vertrauen in sich selbst und in ein Europa, das weiß, was es will und welche Werte es vertritt“. Die anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Fanatismus haben uns verheerende Anschläge in den vergangenen Wochen vor Augen geführt. Während bei den Attacken auf den Brüsseler Flughafen und die U-Bahn der Stadt erneut Europa, die Werte der westlichen Welt und unser Verständnis von einem freien Leben im Fadenkreuz der Attentäter standen, richtete sich in Lahore, in Pakistan, der Terror ausdrücklich gegen die christliche Minderheit im Land. Willentlich wurden besonders viele Frauen und Kinder getroffen. Dass sich der verblendete Hass der Islamisten auch und gerade gegen Muslime selbst richtet, zeigten einmal mehr die Anschläge im Irak, unter anderem auf ein Fußballspiel, bei dem wahllos Dutzende Menschen in den Tod gerissen wurden. Wir fühlen mit den Angehörigen aller Opfer. Und wir bleiben alle aufgefordert, diesem mörderischen Fanatismus entgegenzutreten – mit der Kraft des Rechtsstaates, vor allem aber mit Vertrauen in uns selbst und in ein geeintes Europa, das weiß, was es will und welche Werte es vertritt. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen Platz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, unsere Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen durch international abgestimmtes Vorgehen durchsetzen (siehe 163. Sitzung) ZP 2 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fluglärm wirksam reduzieren Drucksachen 18/4331, 18/5247 ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Fair, gut und günstig wohnen Drucksache 18/8081 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Finanzausschuss ZP 4 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 24) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen Drucksache 18/8082 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Gesundheit ZP 5 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 25) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2015) 613 endg.; Ratsdok. 14991/15 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/7422 Nr. A.22, 18/8103 ZP 6 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu den gesundheitsgefährdenden Abgasbelastungen in vielen deutschen Städten ZP 7 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Aktuelle Tarifrunde im Bund und in den Kommunen – Den öffentlichen Dienst gerecht entlohnen Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratung, soweit erforderlich, abgewichen werden. Ich möchte Sie fragen, ob Sie damit einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir so verfahren. Dann rufe ich nun Tagesordnungspunkt 3 sowie den Zusatzpunkt 2 auf: 3. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Drucksache 18/6988 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/8102 ZP 2 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fluglärm wirksam reduzieren Drucksachen 18/4331, 18/5247 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 77 Minuten vorgesehen. – Auch das findet offenkundig allgemeine Zustimmung. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem zuständigen Bundesminister Dobrindt. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute mit einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu tun, auf die in den vergangenen Monaten ganz viele sehnsüchtig gewartet haben, weil dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird; denn zukünftig können an unseren medizinischen Einrichtungen – an Krankenhäusern in den Landkreisen bzw. in der Fläche – die Landestellen für die Rettungshubschrauber weiter betrieben werden. Es ist ein wichtiges Signal, weil wir in den vergangenen Monaten mit Blick auf die Krankenhauslandschaft in starkem Maße Diskussionen darüber hatten – resultierend aus einer EU-Rechtsverordnung –, ob die medizinische Versorgung zukünftig auch über den Hubschraubertransport sichergestellt werden kann. Das gelingt uns jetzt mit diesem Gesetz. Wir schaffen die Rechtssicherheit, dass die Nutzung von Landestellen für Rettungshubschrauber gesichert ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wie Sie wissen, bestand lange Unsicherheit hinsichtlich des regelmäßigen Anflugs vieler Hubschrauberlandestellen von medizinischen Einrichtungen. Grundsätzlich bedürfen Flugplätze – und damit auch Landestellen der Luftrettung mit Hubschraubern – einer Genehmigung, wofür eine ganze Reihe von Anforderungen zu erfüllen sind. Stark bebaute, hindernisreiche Regionen stellen jedoch eine besondere Herausforderung beim Landen und Starten von Rettungshubschraubern dar und machen die Erteilung einer solchen Genehmigung gerade in innerstädtischen Bereichen oftmals schwierig. Deshalb haben wir mit unserem Zukunftsplan dafür gesorgt, dass die bisherigen Landestellen in sogenannte Landestellen von öffentlichem Interesse umgewandelt werden, dass weiterhin jede Landestelle bei einer unmittelbaren Notlage eines Patienten angeflogen werden kann, wenn der Pilot dies als sicher einschätzt. Wir haben jetzt erstmal eine Liste aller zukünftigen und bestehenden Landestellen an Krankenhäusern erstellt, wo grundsätzlich eine entsprechende Nutzung gegeben ist. Mit dieser zukunftssicheren Rechtsgrundlage können die Landestellen langanhaltend genutzt werden und unterliegen keiner Genehmigungspflicht als klassischer Flugplatz mehr. Das heißt, die Botschaft an die Regionen, die Landkreise und die Städte, welche Krankenhäuser mit Landestellen betreiben, lautet: Alle Hubschrauberlandestellen an den Krankenhäusern können weiterbetrieben werden. Keine einzige muss geschlossen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Weiterhin haben wir in diesem Gesetz auch eine Regelung aufgenommen, die dazu beiträgt, dass die Zukunftsfähigkeit des Luftverkehrs insgesamt – gerade im Hinblick auf den wachsenden Personenverkehr – gesichert wird. Wir alle wissen, dass es nach den Prognosen ansteigende Passagierzahlen in den nächsten Jahren – sie werden sich danach fast verdoppeln – geben wird. Das heißt, es wird auch eine deutliche Steigerung der Flugbewegungen geben. Angesichts einer solchen Prognose muss man darauf achten, dass vor allem die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für Flughäfen, für den Flugverkehr und auch für die steigende Zahl von Starts und Landungen beim Luftverkehr bestehen bleibt. Um diese Akzeptanz langfristig zu erhöhen, werden wir mit der in diesem Gesetz enthaltenen Neuregelung sicherstellen, dass zukünftig beim Bau zusätzlicher Start- und Landebahnen oder beim Neubau von Flughäfen die gesamte räumliche Entwicklung in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen wird. Damit erfassen wir auch jene Bereiche, in denen Beeinträchtigungen, vor allem natürlich durch Lärm beim An- und Abflugverkehr, zukünftig nicht ausgeschlossen werden können. Das ist eine grundlegend andere Herangehensweise als in der Vergangenheit. In der Vergangenheit haben wir sehr klar definiert: Wo wird durch welche Flugbewegungen Lärm produziert werden? Genau das ist dann auch geprüft und genehmigt worden. Jetzt ist unsere Herangehensweise davon geprägt, dass auch möglicher zukünftiger Lärm aufgrund von Veränderungen am Flugplatz schon im Planfeststellungsverfahren mit berücksichtigt werden muss. Damit schaffen wir für die betroffenen Anwohner deutlich mehr Sicherheit vor zukünftig entstehendem Lärm. Das heißt, auch die Prognosen zu Lärmbelastungen spielen zukünftig eine Rolle, wenn es um die Genehmigung geht. Damit werden Konflikte, die wir heute oftmals erleben, von vornherein ausgeschlossen. Die Bevölkerung wird informiert. Dadurch wird die Akzeptanz für Flughäfen und Flugbewegungen erhöht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben in diesem Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auch Regelungen gefunden, die Ausfluss intensiver Debatten der in meinem Haus nach dem Absturz der Germanwings-Maschine eingesetzten Taskforce sind. Wir haben mit dieser Taskforce sowohl die Unternehmen als auch die Wissenschaft, die Verwaltung und die Politik zusammengebracht, um Sicherheitsregelwerke, die wir im Bereich des Luftverkehrs haben, weiterzuentwickeln. Diese Taskforce, in der alle gemeinsam – die Fluggesellschaften, das Ministerium, das Luftfahrt-Bundesamt, die Berufsverbände, die Flugmediziner – viele Wochen lang unter dem Dach des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft eine Debatte geführt haben, hat uns eine Weiterentwicklung unserer Regeln empfohlen. Diese Empfehlung wollen wir mit diesem Gesetz umsetzen. Der Abschlussbericht hat sich intensiv mit der Frage befasst: Können wir Verbesserungen bei den Kontrollmechanismen im Bereich des Luftverkehrs durchsetzen? Wir haben uns in intensiven Beratungen mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Verkehrsausschuss – übrigens auch innerhalb der Koalition – mit dem Abschlussbericht beschäftigt. Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen meinen ausdrücklichen Dank aussprechen, die in einer nicht ganz einfachen Situation bereit waren, gemeinsame Lösungen zu finden, und jetzt auch bereit sind, sie mit dem Gesetzeswerk konsequent umzusetzen. Ein zentraler Punkt war, dass wir zukünftig Piloten stichprobenartig auf den Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten kontrollieren werden. Meine Damen und Herren, Experten weltweit gehen davon aus, dass stichprobenartige Kontrollen des Konsums von Alkohol, Drogen und Medikamenten im Flugverkehr einen positiven Effekt haben und die betriebliche Sicherheit in der Luftfahrt erhöhen. Genau das ist unser Beweggrund. Es geht nicht um Verdächtigungen gegenüber Pilotinnen und Piloten, sondern schlichtweg darum, dass wir mit einer Kontrollinstanz dafür sorgen, dass ein Stück mehr Sicherheit entsteht; denn die Kontrollen führen natürlich dazu, dass auch untereinander eine stärkere Beobachtung des Verhaltens stattfindet. Verhaltensweisen können innerhalb der Luftfahrtunternehmen mit Vertrauenspersonen besprochen werden. Damit kann ein möglicher Schaden präventiv ausgeschlossen werden. Meine Damen und Herren, wir wissen, dass die Luftfahrtunternehmen hier in der Verantwortung stehen, diese Regelungen auch umzusetzen. Wir verpflichten deswegen die Luftfahrtunternehmen, vor Dienstbeginn stichprobenartig Kontrollen durchzuführen. Bisher fehlt es im Luftverkehr an solchen ausdrücklichen und sanktionsbewehrten Verboten, wie wir sie im Bereich Straßenverkehr haben. Das ändern wir jetzt. Darüber hinaus wird das Luftfahrt-Bundesamt ermächtigt, solche Kontrollen unangemeldet und bei allen in Deutschland tätigen Luftfahrzeugführern durchzuführen und Verstöße mit Bußgeld zu ahnden. Ich bin überzeugt: Mit dieser Kombination aus gemeinsamer unternehmerischer und behördlicher Verantwortung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung der Verkehrssicherheit in der Zivilluftfahrt. Zusätzlich richten wir eine flugmedizinische Datenbank über die Tauglichkeit von Piloten ein und stellen damit eine lückenlose und nachvollziehbare Aufsicht durch die anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen und flugmedizinischen Zentren sicher. Zugleich passen wir damit unsere luftrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an. Untersuchungsergebnisse zur Tauglichkeit werden – unter Einhaltung des Datenschutzes – personenbezogen gespeichert und dem ärztlichen Personal in den Luftfahrtbehörden uneingeschränkt übermittelt. Die Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind für uns in der Tat ein bedeutender Schritt. Eine entsprechende Diskussion gibt es nicht erst seit wenigen Monaten oder einem Jahr, sondern der Prozess dauert schon viele Jahre an. Es geht um die Abwägung zwischen dem Interesse von Behörden, Daten zu sammeln, und der berechtigten Forderung der Betroffenen nach Datenschutz. Die Fachkolleginnen und -kollegen des Deutschen Bundestages haben sich in der Vergangenheit immer wieder mit dieser Frage auseinandergesetzt. Die aktuelle Rechtslage war das Ergebnis einer intensiven Debatte. Das Ergebnis war eine Pseudonymisierung der Daten, sodass den Behörden nur anonymisierte und keine personenbezogen Daten vorliegen. Wir haben uns jetzt entschlossen, einen anderen Weg zu gehen. Es wird eine flugmedizinische Datenbank eingerichtet, in der alle Tauglichkeitszeugnisse und medizinischen Untersuchungsbefunde gespeichert werden, und zwar personenbezogen. Zugriff auf diese Datenbank haben ausschließlich die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes und deren Mitarbeiter. Dabei ist zu betonen, dass wir mit der Einführung der Datenbank die Flugmediziner in die Lage versetzen, festzustellen, ob ein sogenanntes Ärztehopping stattfindet. In der Vergangenheit wurde vielfach kritisiert, dass Ärzte nicht in die Lage versetzt werden, festzustellen, ob ein Patient schon vielfache medizinische Untersuchungen an anderen Stellen vornehmen ließ, dies aber dem zuletzt untersuchenden Arzt nicht zur Kenntnis gebracht hat. Das kann durch die neue Regelung ausgeschlossen werden. Wir versetzen die Ärzte in die Lage, festzustellen, ob Ärztehopping stattfindet. Wir versetzen die Ärzte in die Lage, festzustellen, ob ihr Patient Voruntersuchungen hatte. Wenn sich daraus ein Verdacht ergibt, dann kann sich ein Arzt an das LBA wenden, das auf die Datenbank zugreifen und nachschauen kann. So kann man klären, ob es sich möglicherweise um eine Gefährdungssituation handelt, bei der man einschreiten muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich weiß, dass die Diskussion und der Abwägungsprozess zwischen Datenschutz und einem Mehr an Transparenz den Kolleginnen und Kollegen viel abverlangt hat. Ich weiß, dass es nicht ganz einfach ist, all die Argumente, die in der Vergangenheit gegolten haben, mit neuen Argumenten anzureichern, um zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Aber ich weiß, dass dies der richtige Weg ist. Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen allen für die Diskussion und die Begleitung der Taskforce bedanken. Die neuen Regelungen sind ein richtiger Schritt, um die Sicherheit im Flugverkehr zu stärken und um das Vertrauen in die Luftfahrt aufrechtzuerhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Herbert Behrens für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Luftverkehrsgesetz soll in vielen Punkten verändert werden, aber ich will mich auf zwei Punkte beschränken, um etwas mehr Zeit zum Argumentieren zu haben. Die Überwachung der Gesundheit ist der erste Punkt. Es wurde eben noch einmal deutlich hervorgehoben, dass wir uns mit der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten befassen müssen, nachdem wir das schreckliche Unglück der Germanwings-Maschine zu konstatieren hatten. Es hat eine umfassende Aufarbeitung und Bearbeitung gegeben. Ich glaube, wir haben uns im Ausschuss in verantwortungsbewusster Weise mit dieser Frage beschäftigt. Wir sind dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, und ich will gern begründen, warum das der Fall gewesen ist. Wir stellen fest, dass der Wettbewerbsdruck in der Luftverkehrswirtschaft enorm ist. Er hat sich langsam bis in die Flugzeugkanzeln hineingefräst. Es gibt Geschäftsmodelle, bei denen Piloten nur noch dann bezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich fliegen. Das übt natürlich einen enormen Druck auf die Beschäftigten aus, die aufpassen müssen, wie viele Erkrankungen und wie viele Auszeiten sie sich nehmen können. „Pay per Flight“ heißt dieses Geschäftsmodell, das wir verurteilen. (Beifall bei der LINKEN) Aus diesem Grund, aber auch aufgrund der Germanwings-Katastrophe, war es nötig, uns mit den Sicherheitsanforderungen und den Gesundheitsanforderungen an die Piloten zu befassen. Wie kann sichergestellt werden, dass nur körperlich und seelisch wirklich gesunde Piloten in der Kanzel ihren Dienst tun? Der Verkehrsminister hat es eben erwähnt: Er setzt auf lückenlose Kontrolle auch der Gesundheitsdaten und auf zusätzliche unangekündigte Zufallskontrollen. Dann wissen die Piloten, dass sie nicht ungestraft oder nicht ohne die Gefahr, erwischt zu werden, diese Substanzen zu sich nehmen dürfen. Das kennen wir aus dem Straßenverkehr. Das ist okay, denn es geht um die Gesundheit der in der Luftverkehrswirtschaft tätigen Menschen. Aber wir müssen wissen, was diese lückenlose Überwachung der Gesundheitsdaten auch nach sich zieht. Das heißt, zu fragen ist: Gibt es Möglichkeiten, diese zu umgehen, wenn sich jemand nicht so wohl fühlt oder wenn – wie ich es eben gesagt habe – ein bestimmtes Geschäftsmodell dahintersteckt, das jemanden sogar dazu zwingt, nach Umgehungstatbeständen zu suchen? Darum haben wir versucht, mit unseren Vorschlägen in die Debatte einzugreifen und insbesondere dieses Argument aufzugreifen. Wir sind da nicht ganz allein. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit, EASA, hat in ihrem Abschlussbericht zum Germanwings-Unglück festgestellt, dass es durch verschiedene Programme möglich sein muss, auf die Piloten einzuwirken, sodass sie wirklich nur dann ihren Dienst antreten, wenn sie körperlich und auch seelisch topfit sind. Wir haben auch den Vorschlag gemacht: Lasst uns doch Regelungen finden, durch die wir in der Lage sind, ganz dicht an die Beschäftigten selbst über Tarifverträge und Betriebsräte heranzukommen. Nicht nur wachsende Bürokratie sorgt für mehr Sicherheit, sondern auch ganz dicht an den Beschäftigten ansetzende Programme, die es ihnen erleichtern, sich zu offenbaren, wenn es ihnen nicht gutgeht. Das ist im Gesetzentwurf nicht enthalten, darum werden wir diesen Gesetzentwurf auch ablehnen müssen. (Beifall bei der LINKEN) Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der heute Morgen noch keine Rolle gespielt hat, nämlich die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen. Dazu haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt. Auch hier ist erkennbar, dass aufgrund der Liberalisierung des Marktes seitens der EU-Kommission und der nachfolgenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung der Deregulierung Tür und Tor geöffnet sind. Diese reicht bis zu den Bodenabfertigungsdiensten. Inzwischen ist es den Flughafenbetreibern untersagt, ausschließlich und allein für den Flughafen und die damit im Zusammenhang stehenden Bodenabfertigungsdienste verantwortlich zu sein. Darum sind sogenannte Drittabfertiger zugelassen, die in einer Anlage zur Verordnung genannt werden. Nun hat man in Düsseldorf diese Bodenabfertigungsdienste ausgeschrieben, obwohl für Düsseldorf festgelegt wurde, dass nur zwei Drittabfertiger auf dem Vorfeld und in den Diensten eingesetzt werden dürfen. In Düsseldorf sucht man einen dritten Anbieter und hat diese Aufgabe ausgeschrieben. Jetzt versucht man hier, mit einer entsprechenden Maßnahme dieses illegale Handeln auf dem Düsseldorfer Flughafen zu legitimieren. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei der LINKEN – Peter Wichtel [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch!) Das ist nachträgliches Legalisieren einer nichtlegalen Handlung. In Schönefeld haben wir übrigens das gleiche Verfahren. Auch dort wird die Obergrenze, die in der Verordnung festgelegt ist, überschritten. Es ist nicht in Ordnung, dass das Thema Sicherheit an dieser Stelle nicht angemessen berücksichtigt wird. Haben wir denn mehr Sicherheit, wenn mehr Firmen für die Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen zuständig sind? Ist es nicht vielmehr so, dass wir mit gut kontrollierten Unternehmen, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten und die tariflichen Standards einhalten, für ein hohes Maß an Sicherheit auf den Flughäfen sorgen? Ich meine, das ist der richtige Weg. Ein hohes Maß an Sicherheit gibt es nur mit guten Arbeitsbedingungen. Gute Arbeit und Sicherheit gehören zusammen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Helga Kühn-Mengel [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als die EU-Kommission eine Ausweitung des Wettbewerbs und mehr Konkurrenz in diesem Bereich forderte, waren wir uns im Ausschuss einig. Wir haben die Gefahren gesehen und einhellig gesagt: Nein, wir wollen den Wettbewerb begrenzen. Hier aber wird einfach so getan, als ob ein Mehr an Bodenverkehrsdiensten nicht zu einer Liberalisierung führt. Das ist nicht in Ordnung. Darum sage ich: Nehmen Sie unseren Entschließungsantrag ernst. Greifen Sie die darin genannten Vorschläge auf, damit es auf den Flughäfen, auch in den dem Flugfeld vorgelagerten Bereichen, wirklich sicher ist; denn Sicherheit ist das höchste Gebot in der Luftfahrt. Wie gesagt: Gute Arbeit und mehr Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Arno Klare ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Arno Klare (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist parlamentarische Primetime, und wir reden über Luftverkehr. Das kommt nicht so oft vor, muss ich feststellen. Als Berichterstatter für diesen Bereich füge ich selbstbewusst hinzu: Der deutschen Luftverkehrswirtschaft steht, um in der metaphorischen Diktion zu bleiben, dieser prominente Sendeplatz durchaus zu. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir reden heute über die 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes. Das hört sich ziemlich trocken an, aber wir reden über das Basisgesetz der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland. Aus diesem Luftverkehrsgesetz sind alle anderen Gesetze, die mit Luftverkehr zu tun haben, entweder abgeleitet, oder sie beziehen sich darauf, so zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz – ein Entwurf der Novelle liegt vor; jetzt steht die Ressortabstimmung an –, das Fluglärmgesetz, das 2017 evaluiert werden soll, und natürlich auch die Verordnungen wie die Luftverkehrs-Ordnung und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Das alles sind sehr abstrakt klingende Begriffe, aber all das ist aus diesem Basisgesetz abgeleitet. Insofern nehme ich mir in meiner noch knapp fünfminütigen Redezeit das Recht, ein paar Worte über den allgemeinen Zustand, über die allgemeine Lage der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland zu sagen; denn es geht darum, dass dieses Basisgesetz geändert wird, und wenn wir schon einmal zur Primetime debattieren, dann muss man das auch einmal tun. Allgemein gilt: Die Luftverkehrswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland hat eine sehr hohe ökonomische Bedeutung. Aber sie hat auch – auch dieser Aspekt gehört dazu – einen durchaus schweren Stand, und zwar auf nationaler und internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene geht es dabei um die Akzeptanz – das Thema ist gerade schon vom Minister angesprochen worden –, und auf internationaler Ebene geht es um die internationale Konkurrenz. Ich fange mit der nationalen Akzeptanz an. Im letzten Jahr wurde die NORAH-Studie veröffentlicht. Dies ist weltweit die größte Studie zur Lärmwirkung. Sie wurde übrigens zum größten Teil von der Luftverkehrswirtschaft selbst finanziert; auch das muss man sagen. In dieser Studie ist den Bewohnern der Anrainerregionen des Frankfurter Flughafens zum Beispiel die Frage gestellt worden, inwieweit sie sich durch den Luftverkehrslärm belästigt fühlen. Das Ergebnis aus dieser Befragung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ist mit dem Ergebnis einer Studie verglichen worden, die aus dem Jahr 2005 stammt. Von 2005 bis zu der Befragung 2011, 2012, 2013 haben die Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen deutlich abgenommen – die Passagierzahlen sind gestiegen, aber die Flugbewegungen haben abgenommen –, die Flugzeuge sind leiser geworden – das kann man an den Messpunkten und den Protokollen der Messpunkte eindeutig ablesen –, und – ein Weiteres kommt noch hinzu – die Nachtruhe ist eingeführt worden. Gleichwohl ist die Zahl derjenigen Menschen, die geäußert haben, dass sie von dem Fluglärm sehr belästigt werden, gegenüber 2005 um 11 Prozent gestiegen. Weniger Flüge, leisere Flüge und Nachtruhe – trotzdem 11 Prozent mehr. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie uns damit sagen?) Das zeigt: Die Luftverkehrswirtschaft und der Luftverkehr haben in der Tat ein Akzeptanzproblem, das wir angehen müssen. Hinzu kommt, dass der Luftverkehr in einer globalen Konkurrenz steht und für die deutsche Luftverkehrswirtschaft kein Level Playing Field in dieser Welt besteht. Anders als andere Verkehre ist Luftverkehr durchaus verlagerbar. Istanbul ist von München, dem zweiten großen Hub nach Frankfurt, einen Steinwurf weit entfernt. Dort können genau die Verkehre abgewickelt werden, die in München abgewickelt werden. Von Frankfurt ist es auch nicht wahnsinnig weit weg. Das heißt, die Wachstumsdynamik ist, wenn man den deutschen mit dem internationalen Luftverkehr vergleicht, bei uns durchaus schwach. Dankenswerterweise haben wir als Grundlage für das Luftverkehrskonzept, das jetzt zur Beratung und Entwicklung ansteht, eine Expertise von, ich glaube, 700 Seiten vorliegen, in der das deutlich und in Zahlen ausgedrückt wird. Ich bin durchaus dankbar dafür, dass solch eine Riesenexpertise vorliegt; denn sie fasst – zumindest für mich – einmalig all das zusammen, was man sich sonst mühsam zusammensuchen müsste. Die Luftverkehrswirtschaft ist ein volkswirtschaftliches Essential in Deutschland, und sie ist hochgradig innovativ mit großen Spin-off-Effekten für andere Bereiche. Ich möchte nur eines herausgreifen. Ich war in der letzten Woche in Ottobrunn bei München auf dem Ludwig Bölkow Campus von Airbus. Dort haben zwei ganz große deutsche Firmen, nämlich Siemens und Airbus – nicht zu ganz gleichen Teilen; Airbus steckt da mehr rein –, den Grundstein für ein E-Aircraft System House gelegt, einer Forschungseinrichtung, die elektrisches Fliegen möglich machen will. Einen solchen Flieger gibt es übrigens schon. Das ist der E-Fan. Er ist relativ klein. Er würde hier vorne in den Saal gut hineinpassen. Das gibt es also schon. Das ist keine völlige Utopie. Die wollen das jetzt in großem Stile organisieren und daran forschen. Das ist ein 450-Millionen-Euro-Investment. Das sollte man vielleicht einmal würdigen, wenn man darüber redet, ob man Flugverkehre und die Luftverkehrswirtschaft weiterhin restriktiv und beschneidend angehen will. Da ist ein ganz großes innovatives Potenzial enthalten. Nicht weit davon entfernt ist das Bauhaus Luftfahrt – über diesen Punkt habe ich hier schon einmal geredet –, die SOLAR-JET entwickelt haben, ein Kerosin, das aus schlichten Teilen besteht, nämlich einfach nur aus CO2, aus Wasser und als Energiezufuhr Sonnenlicht. Daraus wird völlig klimaneutral, völlig CO2- und THG-neutral ein Kerosin hergestellt. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Das ist auch im industriellen Großmaßstab machbar. Wenn beides zusammenkommt, elektrisches Fliegen plus dieses Kerosin – es geht ja um ein Hybridflugzeug –, dann fliegen wir klimaneutral. Das ist ein wirklich sehr großer innovativer Schritt. Wenn man dieses SOLAR-JET herstellen kann, dann kann man das im Prinzip auch auf andere Spritarten übertragen, zum Beispiel die, die wir im Straßenverkehr verwenden. Das meine ich mit Spin-off-Effekten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zusammenfassend muss man sagen: Wir sollten die immense Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft in unserer gesamten Volkswirtschaft ernst nehmen, und wir sollten bedenken – ich habe jetzt nur ganz wenige Punkte genannt –, wie hochgradig innovativ die Luftverkehrswirtschaft ist und wie viel Geld und Forschungskapazität darin stecken. Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Oliver Krischer ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden: Dieser Gesetzentwurf betrifft eine ganze Reihe von Aspekten. Ich erspare es mir, hier darüber zu reden, dass Rechtssicherheit für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern geschaffen wird. Dass da Rechtssicherheit geschaffen wird, ist eigentlich selbstverständliches Regierungshandeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann man nicht ernsthaft infrage stellen. Damit kann man sich auch nicht brüsten. Das bedarf also eigentlich keiner weiteren Erwähnung. Wir finden es im Grundsatz richtig, dass auch Konsequenzen aus dem Germanwings-Absturz gezogen werden, dass hier gehandelt wird; mein Kollege Stephan Kühn wird gleich noch Näheres dazu sagen. Ich möchte mich auf einen Aspekt konzentrieren, der, glaube ich, zwischen uns kontrovers ist, was diesen Gesetzentwurf angeht – er war auch der ursprüngliche Anlass dafür, dass dieses Gesetz geändert wird –: auf das Thema Fluglärm. Herr Klare, Sie haben von Akzeptanzproblemen gesprochen. Das klang so, als ob rund um die Großflughäfen alles gut wäre. – Wo ist er denn? Ich sehe ihn gar nicht. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja, nicht mehr da!) – Er ist wieder gegangen, gut. – Er hat, wie gesagt, so getan, als ob alles gut wäre. (Ulli Nissen [SPD]: Er musste weg! Wir geben es weiter!) – Aha. – Aber wenn man sich einmal die Situation rund um die deutschen Großflughäfen ansieht, stellt man fest: Es ist eine unglaubliche Belastung, die die Menschen dort aushalten müssen, im Minutentakt, oft noch nachts. Ich sage ganz offen: Wenn die Luftverkehrswirtschaft, wie Herr Klare eben gesagt hat, so wichtig ist, so sehr prosperiert und so stark ist, dann muss es doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Belastungen durch Fluglärm zu reduzieren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE] – Sören Bartol [SPD]: Das machen wir doch! Aber ihr wollt doch gar nichts! Wenn es nach euch ginge, gäbe es kein Flugzeug mehr! Das ist Steinzeit!) Meine Damen und Herren, da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Sie legen hier einen Gesetzentwurf vor, der im Kern als einzige Änderung im Hinblick auf den Fluglärm vorsieht, dass dann, wenn neue Landebahnen oder Flughäfen in Deutschland gebaut werden, eine UVP-Pflicht besteht. Mir ist nicht bekannt, wo in Deutschland im Moment ein großer Verkehrsflughafen oder auch nur eine Landebahn geplant wird – es sei denn, es gibt einen Geheimplan von Herrn Dobrindt, um sein Mitscheitern beim BER ganz neu aufzulösen. Aber Sie machen hier ein Gesetz für etwas, was in den nächsten Jahren keine Rolle spielen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch absurd. Das hat nichts mit dem Schutz vor Fluglärm zu tun. Das ist im Off. Was wir tatsächlich bräuchten – da machen Sie überhaupt nichts; das packen Sie an dieser Stelle überhaupt nicht an –, ist, dass dann, wenn an Flughäfen die Flugrouten geändert werden und Genehmigungsänderungen anstehen, eine UVP-Pflicht besteht und Vorprüfungen durchgeführt werden. Das haben Sie andeutungsweise sogar in Ihrem Koalitionsvertrag stehen. Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, warum machen Sie das nicht, wo Sie dieses Gesetz jetzt anpacken? Ich habe dafür kein Verständnis. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist, ehrlich gesagt, ein Witz. Das ist ein Hohn gegenüber den Millionen von Fluglärm betroffenen Menschen in Deutschland. Sie handeln überhaupt nur deshalb, weil die EU-Kommission Sie dazu zwingt. Sie würden das, was Sie jetzt ändern, weil sich Deutschland einem Vertragsverletzungsverfahren gegenübersieht, sonst gar nicht ändern. Das ist nicht angemessen. Das ist nicht die Lösung, die wir brauchen. Wenn, wie es Herr Klare eben gesagt hat, die Flughäfen, der Luftverkehr und der Flugverkehr, den wir alle nutzen, mehr Akzeptanz finden sollen, dann brauchen wir eine ganze Menge Änderungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen vor allen Dingen klare Abwägungskriterien. So wie es heute vonstattengeht, ist das absolut intransparent; denn in jeder Region und an jedem Standort wird irgendwie ein bisschen vor sich hin gewurschtelt. Nachher können die Betroffenen überhaupt nicht nachvollziehen, warum man sich für welche Route entschieden hat. Das klären Sie nicht. (Sören Bartol [SPD]: Was macht denn Herr Al-Wazir in Hessen?) Sie hätten jetzt die Gelegenheit, das hier einzubringen und es in diesen Gesetzentwurf einzubauen. Das machen Sie aber nicht. Warum schreiben Sie so etwas in den Koalitionsvertrag, wenn Sie dieses Thema dann, wenn es, wie hier, konkret ansteht, überhaupt nicht anpacken? Meine Damen und Herren, das ist organisiertes Nichthandeln. Das ist eine reine Shownummer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, was wir endlich auch brauchen, sind klare Lärmgrenzwerte für den Luftverkehr. Es kann doch nicht sein, dass es für jede Diesellok und jedes Auto entsprechende Regelungen gibt, dass es aber für den Luftverkehr – die NORAH-Studie hat uns wieder vor Augen geführt, dass es hier gesundheitliche Folgen gibt, dass Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere Zivilisationskrankheiten Folgen der Lärmbelastung sind – keine klaren Grenzwerte gibt. Auch da könnten Sie handeln. Auch da tun Sie nichts. (Sören Bartol [SPD]: Quatsch!) Meine Damen und Herren, last, not least: Thema Nachtflug. Von den Maschinen, die nachts starten, sind die Menschen am allermeisten betroffen. Das darf, ehrlich gesagt, nicht sein. Hier müssen wir tatsächlich zu einer Reduzierung der Belastungen kommen. Was den Flughafen Köln/Bonn betrifft, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bzw. die Region die Bundesregierung und den Verkehrsminister aufgefordert, wenigstens für den Passagierflugbereich ein Nachtflugverbot durchzusetzen. Das könnten Sie jetzt hier auch machen. Sie tun das aber nicht, obwohl die Menschen dort und die zuständige Landesregierung das wollen. Ich sage Ihnen: Wenn es um Fluglärmbetroffene geht, dann sind Sie auf beiden Augen blind. Sie haben am Ende nur die Interessen der Luftverkehrswirtschaft im Auge. Das haben Ihnen die Sachverständigen in der Anhörung am Ende auch ins Stammbuch geschrieben. Meine Damen und Herren, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einem solchen Gesetzentwurf, der im Bereich des Fluglärms nichts verbessert, nichts löst und im Sinne der Betroffenen voranbringt, unsere Zustimmung nicht erteilen können. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sören Bartol [SPD]: Das überrascht uns aber total! Damit haben wir jetzt gar nicht gerechnet!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Peter Wichtel das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Peter Wichtel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Sitzungswoche des vergangenen Jahres haben wir hier im Plenum des Deutschen Bundestages die erste Lesung des geplanten Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes durchgeführt. Damals haben wir uns darauf verständigt, dass wir uns vor dem Hintergrund des Germanwings-Unfalls Zeit nehmen und intensiv prüfen wollten, ob das eingebrachte Änderungsgesetz an der einen oder anderen Stelle noch verbessert werden kann. Nach intensiven Beratungen und in enger Abstimmung mit unserem Koalitionspartner haben wir nun einen Änderungsantrag verfasst, der das vorliegende Änderungsgesetz an einigen Stellen angemessen unterstützt. Durch die Eingaben, die wir gemacht haben, und mit der heute vorgesehenen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs werden wir alle Akteure im Feld der Luftfahrt – Passagiere, Beschäftigte und die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft – mit einem klaren luftverkehrsrechtlichen Rahmen und einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Luftverkehrspolitik unterstützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat die vorliegende Gesetzesänderung insbesondere auch deswegen in das Parlament eingebracht, um auf mehrere Vorgaben der Europäischen Kommission einzugehen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen anzupassen. Die EU-Kommission ist nämlich zum Beispiel der Auffassung, dass das geltende deutsche Luftrecht hinter den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zurückbleibt, weil in den Verfahren zur Festlegung von Flugverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete durchgeführt wird. Die EU-Kommission hat vor diesem Hintergrund bereits im Jahr 2013 sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Parallel dazu hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland bestätigt, dass UVPs bereits im Zulassungsverfahren für Flughäfen umfassend durchgeführt werden müssen. Die UVP müsse sich auf den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erstrecken. Dabei sollen die abwägungserheblichen Auswirkungen geprüft werden. Die Bundesregierung hat diesen Einwänden mit dem Gesetzentwurf nun Rechnung getragen. Auch wir sorgen mit unserem Änderungsantrag noch einmal für Klarheit und betonen beispielsweise im Hinblick auf die Änderung in § 8 des Luftverkehrsgesetzes, dass die Untersagung der Abwicklung von An- und Abflugverkehr über bestimmten Gebieten durch die Planfeststellungsbehörde keinesfalls die Befugnisse der Fluglotsen zu verkehrslenkenden Maßnahmen aus dringenden Sicherheitsgründen nach § 31 Absatz 3 Luftverkehrs-Ordnung einschränkt. Unmittelbar verkehrsregelnde Maßnahmen bleiben der Planfeststellungsbehörde also auch weiterhin untersagt. Bei einer weiteren unklaren Rechtssituation, die es aufzulösen galt, ging es um die Landeplätze für Helikopter. Im Gegensatz zu meinem Vorredner halte ich das deutsche Rettungswesen für wichtig. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist absolut wichtig! Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man dafür Rechtssicherheit schafft!) In der Vergangenheit gab es keine entsprechende Regelung, und es wurde geduldet, dass Rettungsflüge stattfinden. Herr Krischer hat hier laut und deutlich in den Raum gestellt, dass wir eine solche auch nicht brauchen und dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Bis dato war es aber eben nicht selbstverständlich. Wir haben uns deshalb bewusst damit befasst, und es hat einige Zeit gedauert, bis wir zu den richtigen Maßnahmen und Schritten gekommen sind. Der Hintergrund ist: Nach den gesetzlichen Vorgaben soll der Betrieb von Luftfahrzeugen grundsätzlich auf Flugplätzen abgewickelt werden. Durch das Inkrafttreten der EU-Verordnung 965/2012 ergibt sich nun die Möglichkeit, den Hubschrauberbetrieb der Luftrettung von und zu sogenannten Örtlichkeiten von öffentlichem Interesse zuzulassen, worunter auch Krankenhäuser fallen. Meine Damen und Herren, aber auch das war noch nicht alles. Die Krankenhäuser waren der Meinung: Das klappt dann überall. – Wir mussten in der Diskussion mit dem Verband in der Anhörung feststellen, dass hier weitere Debatten und auch unsere Unterstützung notwendig waren. Dazu haben wir in unserem Antrag einiges dargelegt. Wir haben zum Beispiel aufgenommen, dass Dachlandeplätze nicht einfach von der neuen Regelung ausgenommen und damit gestrichen werden, sondern jeweils eine Einzelfallprüfung stattfindet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Andreas Rimkus [SPD]) In diesem Zusammenhang darf ich auf Folgendes hinweisen: Es war nicht klar, dass Hubschrauberlandeplätze, die nicht eingerichtet und auch nicht genehmigt sind, als sogenannte Notlandeplätze auch mehrfach angeflogen werden können. Deswegen haben wir gestern im Ausschuss bewusst und gezielt noch einmal angesprochen, dass Landeplätze dort, wo Gefahr für Leib und Leben besteht, regelmäßig und mehrfach angeflogen werden dürfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Mit zwei ganz entscheidenden Änderungen in einem anderen Bereich haben die Koalitionsfraktionen dafür gesorgt, dass im Gesetz Klarstellungen hinsichtlich der Kontrolle von Luftfahrzeugführern im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten vorgenommen werden. Die Dienstfähigkeit, die durch die betäubende, bewusstseinsverändernde oder aufputschende Wirkung von Medikamenten beeinträchtigt werden könnte, soll kontrolliert werden. Verantwortlich hierfür sollen die Luftfahrtunternehmen sein, die eine seitens des Luftfahrt-Bundesamtes anerkannte Niederlassung oder den Hauptsitz in Deutschland haben. Zudem hat das LBA nun selbst auch die Möglichkeit, stichprobenartig zu kontrollieren. Also können von ihm neben der bisher bestehenden rechtlichen Möglichkeit, technische und betriebliche Zustände von Luftverkehrsfahrzeugen im Rahmen von § 29 des Luftverkehrsgesetzes zu überprüfen, nun auch die stichprobenartigen Untersuchungen und Verdachtskontrollen mit Blick auf die Dienstfähigkeit durchgeführt werden. Ein weiterer Baustein war, das heute schon hohe Sicherheitsniveau durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank weiter heraufzusetzen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir nach langer Diskussion den richtigen Weg gefunden haben. Ergänzend haben wir die Behörde ermuntert, tätig zu werden und diese Datenbank zu beurteilen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Tauglichkeitszeugnisse, so wie es der Minister ausgeführt hat, als medizinische Befunde der Bewerber personenbezogen gespeichert werden. Den Zugriff auf diese Datenbank erhalten ausschließlich die dafür zuständigen medizinischen Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes. Die Pseudonymisierung wird aufgehoben. Somit kann in Zukunft genau festgestellt werden, wie die Entwicklung bei jedem Einzelnen verläuft und ob es Probleme gibt oder nicht. Ich denke, wenn man sich das genau ansieht, dann erkennt man, dass wir dem Thema Datenschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben. Nun sollen als Muster für diese Neuregelungen die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Seediensttauglichkeit dienen, wo heute schon die Gesundheitsdaten der Seeleute personenbezogen in das Seediensttauglichkeitsverzeichnis übermittelt werden. Meine Damen und Herren, diese notwendigen Regelungen sollen natürlich auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Fluggesellschaften weiterhin das anbieten, was sie schon heute anbieten, nämlich Piloten, die Probleme haben, den ungehinderten Zugang zu Ärzten im Rahmen von Beratungen und Prävention zu ermöglichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelung, die es bei deutschen Luftverkehrsgesellschaften gibt, auf europäischer Ebene und auf der Ebene der IATA ebenfalls einzuführen, (Beifall des Abg. Andreas Rimkus [SPD]) sodass es im Luftverkehr insgesamt zu mehr Sicherheit kommen kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun wurde vorhin der Vorwurf geäußert, es sei nichts zum Thema Bodenverkehrsdienste gesagt worden. In der letzten Legislaturperiode, Herr Kollege Behrens und Herr Krischer, gab es einen eindeutigen Beschluss des Deutschen Bundestages, die deutsche Bundesregierung aufzufordern, dass über die zwei Abfertiger hinaus, die die Regelungen vorsehen, keine weiteren zugelassen werden sollen. Die Bundesregierung hat auf Einwand und Nachfrage der Koalition erklärt: Dieses Thema gehört nicht ins Gesetz. Deswegen ist es herausgenommen worden. Diese Frage kann durch das Ministerium im Wege einer Verordnung geklärt werden, wenn die bisherige Regelung nicht dem Willen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages entspricht. Ich sehe dort niemanden, der das machen will. Wir werden also, wie von mir vorgetragen, dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit den vorgenommenen Änderungen ausdrücklich zustimmen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überraschend!) Ich sage noch einmal sehr deutlich, dass die Thematik Lärm bzw. Fluglärm nicht Inhalt dieses Gesetzvorhabens ist, weil wir diese Thematik überhaupt nicht auf der Tagesordnung hatten. Das wird in einer künftigen Novelle des Luftverkehrsgesetzes berücksichtigt werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie haben eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag!) Sie tun ja so, als wenn es keine Lärmgrenzen gäbe. Das ist bei uns in Deutschland geregelt, und diese Regelungen werden eingehalten. Sie haben in den Raum gestellt, dass bei heutigen Flugroutenänderungen mehr Bevölkerung von Lärm betroffen sei. Ich kenne in Deutschland keine einzige beratende Fluglärmkommission, die nicht dem Grundsatz folgt, dass Änderungen nur vorgenommen werden, wenn dadurch weniger Menschen belastet werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist am Flughafen Düsseldorf aber anders!) – Herr Krischer, Sie sind kein Verkehrspolitiker, sondern in anderen Bereichen tätig. Deswegen liegen Sie an dieser Stelle schlichtweg falsch. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Peter Wichtel (CDU/CSU): Herr Präsident, ich habe gesehen, dass meine Redezeit abgelaufen ist. Mein Minister sollte 15 Minuten lang reden, hat aber nur 10 Minuten lang geredet. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb ist er auch gegangen!) Deswegen dachte ich, dass ich wenigstens 2 Minuten von dieser Zeit bekommen könnte. Ich komme jetzt aber zum Schluss. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Wichtel, wenn es so wäre, wie Sie vermuten, wäre die Situation nicht ganz so kompliziert, wie sie ist. Sie sind aber offensichtlich im Finale. Das beruhigt mich schon einmal. Peter Wichtel (CDU/CSU): Den Anträgen der Linken können wir nicht zustimmen. Auch dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, über den wir schon im letzten Jahr diskutiert haben und in dem wir außer Verboten und sonstigen Themen nichts gefunden haben, können wir nicht zustimmen. Wir sind der Auffassung, dass das, was derzeit mit Blick auf Fluglärm sowie Flugroutenfestlegungen und -veränderungen gemacht wird, in einem sehr geordneten und guten Rahmen gemacht wird. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen und die Anträge ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erhält die Kollegin Sabine Leidig für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Dobrindt hat vorhin von der Zukunftsfähigkeit des Luftverkehrs gesprochen. Eigentlich wollte die Bundesregierung in diesem Frühjahr ein Luftverkehrskonzept vorlegen. Das hat sie bisher aber nicht gemacht. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch besser so!) Stattdessen haben die Umwelt- und Verkehrsverbände gemeinsam in einer großen Allianz ein solches Konzept vorgelegt, für das es auch höchste Zeit ist; denn der Flugverkehr ist inzwischen ein wachsender Treiber des Klimawandels, der allein in Deutschland jedes Jahr 10 Milliarden Euro Subventionen verschlingt, die wir Bürgerinnen und Bürger aufbringen müssen. Eine dreiviertel Million Bürgerinnen und Bürger sind hierzulande von Fluglärm betroffen. Es geht also nicht um eine Lappalie. Die Verbände haben sehr schön dargelegt, wie man Umweltkosten durch eine Klimaabgabe vermeiden kann, wie man unnötige Flüge vermeidet und die vorhandenen Flughafenkapazitäten besser ausnutzt, wie man gesundheitsschädlichen Fluglärm vermindert und die Nachtruhe schützt. Hätten Sie sich doch daran einmal ein Beispiel genommen. Das wäre sehr gut gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Stattdessen haben Sie Vorschläge für einen Flickenteppich an Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgelegt, die zumindest mit Blick auf den Fluglärm ein Armutszeugnis sind. Worum geht es dabei? Beim BER-Flughafen war das Planfeststellungsverfahren – vielleicht erinnern sich einige daran – mitsamt Umweltverträglichkeitsprüfung und Einspruchsmöglichkeiten abgeschlossen, und danach sind die Flugrouten festgelegt worden, die so überhaupt nicht geplant waren. Über das Erholungsgebiet Müggelsee beispielsweise sollten zentrale Flugrouten gehen. Es sind zahlreiche Klagen dagegen vor Gericht verhandelt worden. Zudem hat die EU-Kommission gefordert, einen solchen absurden Missstand zu beheben. Deshalb haben Sie die Änderungen vorgenommen und nicht aus freien Stücken. In Ihrem Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass bei neuen Flughäfen oder bei einer erheblichen Erweiterung der ganze Einwirkungsbereich in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden muss. So weit, so gut. Aber es wird praktisch keine neuen Flughafenbauten geben, und auch die Planungen für die dritte Landebahn in München, das Terminal 3 in Frankfurt und auch für einige Erweiterungen beim BER sind schon längst abgeschlossen. Ihre Regelungen werden also ins Leere laufen. Was wirklich nottut – dafür streiten wir als Linke, und dafür haben wir auch unseren Änderungsantrag eingebracht –, ist, dass die Flugrouten selber auf ihre Umweltverträglichkeit bzw. auf ihre Lärmbelastung geprüft werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Entscheidend ist, über welche Wohngebiete die Flugzeuge tatsächlich fliegen, und zwar nicht irgendwann in der Zukunft, sondern jetzt. In meiner Heimatregion, dem Rhein-Main-Gebiet, sind über 80 Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau, für ein Nachtflugverbot und gegen Fluglärmbelastung aktiv. Diese 80 Bürgerinitiativen haben Ihnen eine gemeinsame Stellungnahme geschickt und Wort für Wort erklärt, welche Punkte und Unterpunkte in Ihren Paragrafen geändert werden müssten, damit das, was am Ende herauskommt, eine sinnvolle Wirkung zum Schutz von Menschen und Natur hat. Das alles haben Sie ignoriert. Welche Interessen vertreten Sie eigentlich? Wir als Linke-Fraktion haben jedenfalls mit unserem Änderungsantrag die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben das Ziel, die tatsächliche Belastung unter den wirklichen Flugrouten zu bewerten und auf dieser Grundlage Alternativen zu prüfen. Wir wollen weg von der Schallschutzfenstermentalität, dass die Menschen im Haus bleiben sollen, damit sie nicht vom Lärm krank werden. Wir wollen, dass es am Himmel leiser wird als heute. (Beifall bei der LINKEN) Dazu muss auch das Umweltbundesamt gestärkt werden. Dazu müssen die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Wir brauchen eine bessere Bürgerbeteiligung, damit der Lärm- und Gesundheitsschutz nicht immer wieder den Gewinninteressen der Luftverkehrsindustrie geopfert wird. Diesem Anliegen sollten alle Volksvertreter und Volksvertreterinnen zustimmen. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Andreas Rimkus für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andreas Rimkus (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird ein Thema ganz großgeschrieben: Sicherheit. Ich fliege gerne und viel, meistens zwischen Wahlkreis und Hauptstadt. Ich weiß aber auch, dass das Fliegen immer mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden ist. Buchstäblich den Boden unter den Füßen zu verlieren und der Schwerkraft zu trotzen, flößt nicht jedem ein Gefühl von Freiheit ein, wie Reinhard Mey in seinem Song „Über den Wolken“ singt. Für die Politik heißt das, den Menschen auf der einen Seite das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, sie aber auf der anderen Seite auch vor tatsächlichen Gefahren zu schützen. Um auch in Zukunft die Sicherheit zu gewährleisten, dürfen wir aber nicht nur auf Deutschland blicken. Luftverkehr kennt nämlich keine geografischen Grenzen. Er funktioniert im besten Falle global, mindestens aber europäisch. So wird mit der Regelung zum EASA-Zeugnis für Flugplatzbetreiber ein europäischer Rahmen zur Zertifizierung von Flugplätzen umgesetzt. Das sollte aber nicht nur ein Schritt zur Harmonisierung des europäischen Luftverkehrs sein, sondern es soll auch mehr Vergleichbarkeit in Europa schaffen. Hier gilt, wie wir bereits gestern im Ausschuss deutlich gemacht haben, wegen der bereits zertifizierten deutschen Flughäfen, dass Mehrfachzertifizierungen möglichst vermieden werden sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Änderungen im Bereich der Anforderungen an Landestellen von Rettungshubschraubern führen zu mehr Vergleichbarkeit in der EU und zur Schaffung einheitlicher Standards. Doch eines darf dabei nicht vergessen werden – Peter Wichtel hat es schon gesagt –: Die Luftrettung muss in jedem Fall in ihrer heutigen Form erhalten werden. Deshalb haben wir als Parlamentarier der Koalitionsfraktionen in unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, dass Dachlandeplätze auf Krankenhäusern, wenn sie die entsprechenden Sicherheitsstandards erfüllen, selbstverständlich für die Luftrettung freigegeben werden müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Eine gute Luftrettung zu erhalten und dafür zu sorgen, dass Menschen, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen, sollte unser erstes Interesse sein. Die Bundesrepublik hat im Vergleich zu ihren Nachbarländern ein sehr sicheres und gut funktionierendes Luftrettungssystem, das ein Garant für gute medizinische Versorgung ist. Neben den technischen Anforderungen an Landestellen und Flugplätze brauchen wir natürlich Sicherheit in den Abläufen. Dazu gehört auch das Personal am Boden und in der Luft. Die Kolleginnen und Kollegen sind der Ankerpunkt eines gut funktionierenden Luftverkehrs. Dabei tragen sie vor allem in der Luft eine sehr große Verantwortung, nämlich Verantwortung für die Unversehrtheit der Menschen an Bord. Dies verdient unser aller Anerkennung und Respekt. Im Lichte des Absturzes der Germanwings-Maschine, der sich gerade jährte, wird uns noch einmal besonders klar, welche Bedeutung diese Verantwortung hat. Die Rahmenbedingungen für gute Arbeitsplätze und eine zuverlässige medizinische Betreuung der Belegschaft zu schaffen, ist dabei eine zentrale Aufgabe der Politik. Wie wichtig dies beispielsweise im Bereich der medizinischen Betreuung von Belegschaften ist, wurde uns am 24. März letzten Jahres deutlich vor Augen geführt. Ich bin froh, dass wir nach der Germanwings-Katastrophe – als Düsseldorfer Abgeordneter hat mich diese besonders betroffen – nicht in blinden Aktionismus verfallen sind. Kluge und versierte Köpfe haben sich in einer Taskforce zusammengeschlossen, uns Orientierung gegeben und Empfehlungen erarbeitet. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen tragen wir dem Rechnung und haben, wie ich finde, maßgebliche und gute Verbesserungen im Fall der medizinischen Versorgung von Pilotinnen und Piloten erreicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Durch eine flugmedizinische Datenbank lassen sich nun Krankheitsverläufe besser nachvollziehen. Sie trägt zur Früherkennung von Krankheiten bei, die die Flugtauglichkeit infrage stellen. Diese Früherkennung steigert nicht nur die Sicherheit im Luftverkehr, sondern sorgt auch dafür, dass den Betroffenen früher geholfen werden kann. Besonders wichtig war uns dabei, den notwendigen Durchblick zu gewährleisten und gleichermaßen hohe Datenschutzanforderungen zu formulieren. Die Zufallskontrollen sollen nicht nur verhindern, dass nicht flugtaugliches Personal im Cockpit sitzt, sondern natürlich auch helfen, frühzeitig zu erkennen, ob eine Pilotin oder ein Pilot mit Suchtproblemen oder psychischen Problemen kämpft. So erschütternd das genannte Ereignis war, bleibt es doch ein äußerst seltener Fall. Nicht ohne Grund ist das Flugzeug einer der sichersten Verkehrsträger weltweit. All die Menschen, die zum Erfolg des Flugverkehrs beitragen und dafür sorgen, dass Menschen und Güter sicher und zuverlässig befördert werden, verdienen gute und sichere Arbeitsverhältnisse. (Beifall bei der SPD) Dazu gehört auch, zu verhindern, dass Mitarbeiter einer Sucht verfallen. Wir haben in unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, dass auch überbetriebliche Vereinbarungen zur Suchtprävention zu treffen sind. Ziel soll sein, eine regelmäßige Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter über Gefahren und Risiken des Suchtmittelkonsums zu gewährleisten. Darüber hinaus wollen wir das Thema nach Europa tragen. Europaweit sollen Beratungsstellen – genauso wie in Deutschland – dafür Sorge tragen, dass mitarbeitende Kolleginnen und Kollegen nicht alleine gelassen werden und sich vertrauensvoll an eine solche Stelle wenden können, wenn sie psychische Probleme oder Suchtprobleme haben; denn nur eine europäische Regelung wird dafür sorgen, dass wir die notwendige Flächendeckung bei den Beratungsstellen erzielen. (Beifall bei der SPD) Neben diesen Sicherheitsfragen haben wir Änderungen bei der Erfassung von Fluglärm vorgenommen. Mit der Novellierung wird bei der Planung von Flugrouten noch stärker die Betroffenheit der Bevölkerung in den Blick genommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Novelle deutliche Verbesserungen der notwendigen europäischen Normierung erzielen und auch dem Sicherheitsanspruch von uns Passagieren gerecht werden und dass wir so zumindest politisch alles dafür getan haben, dass man über den Wolken vielleicht doch grenzenlose und sichere Freiheit verspürt. Schönen Dank. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Stephan Kühn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Experten, die die Bundesregierung beraten, der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung, kamen 2014 in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis – Zitat –: Die gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht ist unterentwickelt. Das wird sich mit der aktuellen Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht ändern. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlimm!) Ob das Festschreiben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht, die EU-Kommission zu überzeugen, das Vertragsverletzungsverfahren aufzuheben, darf bezweifelt werden. Die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete gehört in das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten und nicht nur in das Zulassungsverfahren für Flughäfen; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die Gesetzgebung, wie Sie sie heute vorschlagen, wird nur einen begrenzten Anwendungsbereich haben. Substanzielle Verbesserungen für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner an den Hotspots in Deutschland? Fehlanzeige. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo bleibt die im Koalitionsvertrag versprochene verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten? Im Zusammenhang mit der Festlegung von Flugverfahren fehlen weiterhin jegliche Bewertungskriterien. Nicht einmal das Wenige, das Sie im Koalitionsvertrag aufgeschrieben haben, setzen Sie um. Bei der Festlegung von Flugrouten sollte nach dem Koalitionsvertrag eigentlich der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert werden. Nichts ist passiert. Die Ergebnisse der NORAH-Studie, der Lärmwirkungsstudie, zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Bei allen Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht sich das Risiko, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm. Das sollte uns zum Denken und vor allen Dingen zum Handeln bringen. Was eigentlich zu tun wäre, haben wir in unserem Antrag „Fluglärm wirksam reduzieren“ aufgeschrieben, über den wir heute mit abstimmen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Novelle des Luftverkehrsgesetzes werden wir aber heute auch die notwendigen luftverkehrsrechtlichen Konsequenzen aus dem tragischen Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen ziehen. Zwei Kommissionen haben sich insbesondere mit Maßnahmen beschäftigt, die die Feststellung und Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten verbessern. Dazu gehört insbesondere der schon angesprochene Aufbau einer flugmedizinischen Datenbank, den wir für geboten halten, wie der Fall Lubitz auch zeigt. Allerdings: Die Unzulänglichkeiten bei den flugmedizinischen Tauglichkeitsprüfungen waren bereits vor dem Absturz der Germanwings-Maschine bekannt. Die europäische Flugaufsichtsbehörde EASA hat zuletzt 2014 an der Arbeit des Luftfahrt-Bundesamtes als zuständiger Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen deutliche Kritik geäußert: zu wenig Personal, fehlende fachliche Qualifikation der Sachverständigen beim Luftfahrt-Bundesamt, fehlende elektronische Dokumentation der Tauglichkeitsuntersuchungen. Nichts ist passiert. Ich hatte die Bundesregierung gefragt, wie viele Tauglichkeitsuntersuchungen für Berufspiloten in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführt und wie viele Berufspiloten zeitweise oder dauerhaft für fluguntauglich erklärt wurden. Man hat mir daraufhin mitgeteilt, dass für die Beantwortung meiner Anfrage von einer Bearbeitungszeit von mehreren Jahren auszugehen sei, weil die Unterlagen nur in Papierform vorliegen würden. Es kann doch nicht sein, dass die Bundesregierung bei einer so sicherheitsrelevanten Frage nicht weiß, wie viele Flugtauglichkeitsuntersuchungen in den letzten Jahren in Deutschland durchgeführt wurden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Dass all diese Daten offensichtlich nur handschriftlich vorliegen, ist in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung unfassbar. Wir brauchen die Datenbank, damit die Vorgeschichte der Piloten vollständig dokumentiert und vor allen Dingen einsehbar ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bisher sind beim Luftfahrt-Bundesamt in der flugmedizinischen Abteilung gerade einmal zwei Personen mit der Beurteilung der Tauglichkeit befasst. Die Untersuchungen selber machen die Flugmediziner, aber für die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualitätskontrolle der Flugmedizin ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Der Verband der Fliegerärzte fordert zu Recht mehr Fortbildung für Fliegerärzte. Erst in diesem Jahr soll das Personal der zuständigen Abteilung im Luftfahrt-Bundesamt auf sechs Personen aufgestockt werden. Wichtig sind aus unserer Sicht die Beratungs- und Anlaufstellen für Airlinecrews, damit insbesondere psychische Probleme früh bemerkt werden können. Die Regierungsfraktionen wären klug beraten, die Einrichtung dieser Angebote verbindlich zu regeln, so wie das der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke fordert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Verkehrsminister Dobrindt muss jetzt in Brüssel aktiv werden und sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge der nationalen Kommission zum einheitlichen europäischen Standard werden. Die hohen Sicherheitsstandards, meine Damen und Herren, müssen dem hohen Wettbewerbsdruck standhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Minister Dobrindt muss endlich dafür sorgen, dass die lange bekannten Probleme beim Luftfahrt-Bundesamt gelöst werden. Da hat die Arbeit erst begonnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Ulrich Lange für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ulrich Lange (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kühn, wir sind uns sehr sicher und sind sehr guten Mutes, dass das Vertragsverletzungsverfahren der EU mit diesem Gesetz, in dem wir unsere Rechtsprechung zur Umweltverträglichkeit kodifizieren, erledigt sein wird. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie mit der Pkw-Maut!) Liebe Kollegin Leidig, Ihnen muss ich zumindest mit einem Satz antworten: Wenn Sie meinen, allein die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Regionen um die Flughäfen zu vertreten, dann erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass wir das in den Reihen der Union durch unsere mit Mehrheit direkt gewählten Abgeordneten tun. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das ein starkes Argument! – Weitere Zurufe) – Man muss durchaus auch einmal sagen dürfen, dass man über den Alleinvertretungsanspruch, wie Sie ihn vorhin geltend gemacht haben, sehr wohl streiten kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein sehr guter Tag für die Sicherheit im Luftverkehr. Lieber Kollege Krischer, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte schon, ich komme gar nicht vor!) Sie gehen immer von Selbstverständlichkeiten aus. Sie sollten also durchaus würdigen, was wir hier – die Regierung mit dem Bundesminister, das Parlament mit dem Ausschuss –, auch mit Hilfe und Unterstützung einer wirklich guten Taskforce, vorgelegt haben. Ich kann mich an kaum einen Prozess, an ein Gesetzgebungsverfahren erinnern, in dem wir so intensiv und, ich sage auch mal, so sehr im Detail über einzelne Dinge diskutiert haben, uns Gedanken gemacht haben und – das zeigt auch die Anzahl der Änderungsanträge und Änderungen – immer wieder nachgesteuert haben, weil wir als Parlament das Gefühl hatten: Da könnte man noch ein bisschen mehr machen und dabei den reibungslosen Ablauf all dieser komplexen Systeme gewährleisten und trotzdem alles unter der Priorität der Sicherheit halten. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, all den schon Angesprochenen ein herzliches Dankeschön! Eine der wichtigsten Botschaften betrifft sehr wohl die Hubschrauberlandeplätze; denn die Aufregung vor Ort, in den Wahlkreisen, bei den Krankenhäusern, die Dachlandeplätze haben, die bisher angeflogen worden sind, war natürlich sehr groß. Man konnte ein gewisses Entsetzen im Gesicht sehen, warum es aufgrund einer EU-Regelung nicht mehr möglich sein sollte, dass ein Rettungshubschrauber dort landet, wo er seit Jahren und Jahrzehnten landen konnte. Deshalb haben wir Sorge dafür getragen, dass diese Rettungskette, das funktionierende Rettungswesen der Luftrettung, aufrechterhalten bleibt, ja, gesichert bleibt, und zwar gesichert sowohl für die Krankenhäuser und für die Patienten als auch für die Piloten, damit nicht der, der das Medizinische am wenigsten beurteilen kann, entscheiden muss, ob er landen darf oder nicht landen darf. Das ist ein ganz großer Teil dieses Gesetzes, das wir verabschieden, und das ist heute ein ganz großer Schritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Gleiches gilt für die Dachlandeplätze; das war uns als Parlament besonders wichtig, auch wenn die Anzahl übersichtlicher ist. Zu den Krankenhäusern ist man seit Jahren, Jahrzehnten mit dem Hubschrauber gekommen. Auch da bleibt die Einzelfallgenehmigung möglich. Wir denken, es ist dem LBA sehr wohl zumutbar, das zu überprüfen, und wir werden – davon bin ich überzeugt – Lösungen finden, die es ermöglichen, dass auch diese Krankenhäuser weiter im Sinne der Patienten, im Sinne der Menschen angeflogen werden können. Das zeigt, wie wichtig uns Luftrettung und Luftsicherheit sind. Wir haben aber auch etwas geregelt – darüber wurde heute schon mehrfach gesprochen –, was eigentlich für jeden, der Auto fährt, selbstverständlich ist – wir diskutieren beim Radfahren darüber, aber bisher nicht beim Luftverkehr –: dass der, der alkoholisiert ist, der Drogen genommen hat oder aus welchen Gründen auch immer Medikamente nimmt oder nehmen muss, ein Luftfahrzeug nicht führen darf. Wir haben das, was in anderen Ländern bereits gängige, bewährte und erfolgreiche Praxis ist, kodifiziert. Und auch da haben wir als Parlament sehr genau hingeschaut, wie denn diese Kontrolle stattfinden soll. Es ist in unseren Augen absolut richtig, dass dies auf der einen Seite über die Unternehmen erfolgt, damit die Unternehmen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen genau diese Dinge regeln können und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von solchen persönlichen Problemstellungen betroffen sind, geholfen werden kann. Auf der anderen Seite ist ein solches System immer nur dann schlüssig, wenn es auch einer Gesamtkontrolle unterliegt. Diese Gesamtkontrolle in Form einer stichprobenartigen Kontrolle wird durch das Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt werden. Wir glauben, dass genau dieses Zusammenspiel – die Unternehmen auf der einen Seite, das Luftfahrt-Bundesamt auf der anderen Seite – ein schlüssiges Konzept ist und dass wir mit dem heutigen Gesetz einen großen Fortschritt in der Luftverkehrssicherheit erreichen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stichwort „flugmedizinische Datenbank“: Ja, richtig; ja, wichtig. Wir alle wissen, dass wir absolute Sicherheit nicht erreichen können, dass es diese im Leben nicht gibt und dass wir leider immer wieder solchen traurigen Ereignissen ausgesetzt sein können, wie wir es mit dem schrecklichen Absturz erleben mussten. Aber wir handeln nicht reflexartig, sondern überlegt, und wir versuchen – das hat der Kollege Rimkus vorhin, glaube ich, sehr beeindruckend gesagt –, mit dieser Regelung ein Stück mehr Sicherheit in die Kette Luftverkehr zu bringen, ein Stück mehr Sicherheit, die wir auch den Menschen geben. Wenn sie in das Flugzeug steigen, wissen sie: Wir haben, so gut wir denken und so gut wir es uns vorstellen können, alles getan, um die Möglichkeiten der flugmedizinischen Untersuchungen deutlich zu optimieren, um Ärztehopping oder einen Tauglichkeitstourismus auszuschließen. Ich gebrauche diese Worte ungern, weil sie sehr negativ sind und etwas unterstellen, was ich eigentlich niemandem unterstellen möchte; aber tragische Ereignisse zeigen, dass so etwas doch vorkommt. Wir haben uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei dieser flugmedizinischen Datenbank intensive Gedanken gemacht über den Piloten, den Arzt und die Ausgestaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen beiden, aber auch über die Datensicherheit, und darüber, wie wir beides bestmöglich schützen können und trotzdem das Ziel, das wir erreichen wollen, erreichen. Ich denke, dass die Lösung, die wir in das Gesetz aufgenommen haben, genau dem gerecht wird, angelehnt an das, was wir aus der Seeschifffahrt kennen. (Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]) All dies zusammen macht – da komme ich zur Überschrift meiner heutigen Rede – einen guten Tag für die Luftverkehrssicherheit, ein gelungenes Gesamtwerk, in dem viele Rädchen aus Außenministerium, aus Parlament, aus Sachverständigen vorbildlich ineinandergegriffen haben. Mit diesem Gesetz sind wir einen guten Schritt vorangekommen und machen unseren Luftverkehr noch ein Stück vertrauenswürdiger. Wir haben, glaube ich, die bestmögliche Balance gefunden. Wir freuen uns, dass wir nach diesen Beratungen ein gutes Gesetz verabschieden. Heute ist – noch einmal – ein guter Tag für die Luftverkehrssicherheit. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erhält Ulli Nissen das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Ulli Nissen (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich offenlege, dass ich durchaus das eine oder andere Mal andere Vorstellungen beim Thema Luftverkehr habe als beispielsweise meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschafts- oder Verkehrsausschuss. Als Umweltpolitikerin und Abgeordnete aus dem Wahlkreis Frankfurt am Main liegt dies auch nahe. Sie können sich sicherlich auch denken, dass bei mir in Frankfurt die Themen „Flugrouten“, „Fluglärm“ und „Nachtflugverbot“ Dauerthemen sind. Die Ohrstöpsel „Zeit für Dich“ waren der große Renner bei der Kommunalwahl Anfang März. (Zuruf des Abg. Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]) Bei dem heute debattierten Luftverkehrsgesetz und unserem Änderungsantrag geht es allerdings nur am Rande um diese Themen. Ich würde mir wünschen, dass es mehr um sie ginge. Es geht vielmehr darum, dass wir damit auf ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission reagieren. Das Vertragsverletzungsverfahren läuft gegen uns, weil bisher bei der Festlegung von Flugverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete durchzuführen sind. Darauf reagieren wir nun und stellen klar, dass dies schon umfassend bei den Zulassungsverfahren für Flughäfen passiert. Wenn wir das Luftverkehrsgesetz schon anfassen, regeln wir jetzt auch Weiteres. Zwei Punkte sind mir aus Umweltsicht besonders wichtig. Wir erhöhen das Bußgeld bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot – das ist auch höchste Zeit –, damit folgen wir der Anregung des Bundesrats. Das Bußgeld wird künftig auf bis zu 50 000 Euro angehoben. Bisher waren es maximal 10 000 Euro. Natürlich könnten wir jetzt hier auch die Frage eines generellen Nachtflugverbotes von 22 bis 6 Uhr diskutieren, aber darum geht es – ich sage: leider – heute nicht. Meine Position dazu ist ja bekannt. Zurück zum Text. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens ist wichtig und ein deutliches Signal; denn oftmals rechnete es sich ja noch, das Nachtflugverbot zu brechen und das Bußgeld in Kauf zu nehmen. Das war oftmals immer noch günstiger und wirtschaftlicher als eine Annullierung des Fluges, unter anderem verbunden mit den Übernachtungskosten für die Passagiere sowie weiteren Kosten in beträchtlicher Höhe. Ich hoffe sehr, dass dieses Bußgeld auch das Ziel erreicht – wie es so schön heißt –, „die Anreize zu regelungskonformem Verhalten“ zu stärken. (Beifall bei der SPD) Ich habe selbst extra mal im lärmgeplagten Gebiet im Frankfurter Süden übernachtet – Dank an Monika Plottnik für die Gastfreundschaft – und festgestellt, dass mit dem Ende des Nachtflugverbots um 5 Uhr die Nachtruhe brutal vorbei ist. Wenn es Nachtflugverbote gibt, müssen diese auch eingehalten werden. Wir wissen, dass Fluglärm krankmachen kann. Deshalb ist es für die Bevölkerung in Flughafennähe sehr wichtig, zumindest in den Nachtzeiten mal Ruhe zu haben. Ich hoffe, dass das erhöhte Bußgeld dazu beiträgt. Jetzt komme ich zum zweiten wichtigen Punkt: Flugrouten und vor allem die Einzelfreigaben. Flugrouten sind ein sehr emotionales Thema. Wir wissen, welche Rolle die Flugrouten bei der Optimierung von Fluglärm spielen können. Dazu gibt es gute Ausarbeitungen, unter anderem vom Sachverständigenrat für Umweltfragen. Er hat die Bedeutung in einem Sondergutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ deutlich gemacht. Wir stellen nun klar: Schutzwürdige Gebiete sind und bleiben schutzwürdig. Selbstverständlich geht die Sicherheit immer vor; das heißt, wenn es aus Sicherheitsgründen dringend geboten ist, dürfen diese Gebiete natürlich überflogen werden. Aber oft geschehen Einzelfreigaben und Abweichungen von den festgelegten Flugrouten eben nicht aus Sicherheitsgründen, sondern eher aus wirtschaftlichen Gründen, weil damit weniger Kerosin verbraucht wird oder man Verspätungen vielleicht aufholen kann. Das widerspricht natürlich dem Sinn und Zweck von vorher als schutzwürdig festgelegten Gebieten. Deshalb ist es gut, dass wir in der Begründung noch einmal feststellen: Sicherheit geht immer vor. Aber: Wirtschaftlichkeit darf nicht auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm gehen. Hier komme ich wieder zum Thema Verlässlichkeit und Akzeptanz: Genau wie beim Nachtflugverbot brauchen die Menschen die Sicherheit, dass festgelegte Flugrouten auch eingehalten werden; denn nur das schafft Akzeptanz und berücksichtigt die Anliegen der Anwohner. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Und ich bedanke mich für die Einhaltung einer ohnehin knapp bemessenen Redezeit. (Ulli Nissen [SPD]: Perfekt gelaufen!) Das wird der Kollegin Kirsten Lühmann sicher auch gelingen, die nun als letzte Rednerin für die SPD-Fraktion das Wort erhält. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Kirsten Lühmann (SPD): Verehrter Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Polizistin steht an einer Tankstelle und betankt ihren Streifenwagen. Neben ihr steht ein vollbesetzter Reisebus. Der Busfahrer steigt aus. Die Polizistin stellt bei ihm eine Alkoholfahne fest. – Uns allen ist klar, was passiert: Es wird ein Bußgeld verhängt, und der Busfahrer darf natürlich nicht weiterfahren. Wenn ihr Kollege, der auf einem Flughafen Streife geht, einen Piloten feststellt, der gerade aus einem Flugzeug kommt und auch nach Alkohol riecht, ist es wesentlich komplizierter. Natürlich gibt es bereits einen Straftatbestand; aber der ist sehr schwer zu beweisen. Von daher bedurfte es dringend einer Änderung. Schon jetzt nehmen die Fluggesellschaften in Deutschland ihre Verantwortung für Sicherheit sehr ernst und führen anlassbezogene Kontrollen durch. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Pilot oder eine Pilotin unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, spricht bereits die Firma ein Flugverbot aus. Aber verdachtsunabhängige Stichprobenkontrollen sind weder vorgeschrieben noch erlaubt. Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Änderungsantrag diese Lücke endlich geschlossen und stichprobenartige Kontrollen vorgeschrieben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die deutschen Fluggesellschaften regeln die Durchführung dieser Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Betriebsräten. Das ist gut und richtig so. Aber wir haben natürlich auch Piloten und Pilotinnen, die Deutschland anfliegen und nicht für eine deutsche Fluggesellschaft arbeiten. Auch die müssen wir kontrollieren. Dafür ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, das diese Kontrollen durchführen kann. Wir haben zusätzlich Regelungen eingeführt, wie sie auch für Busfahrer gelten. Also: Wer zukünftig versucht, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder problematischen Medikamenten ein Flugzeug zu steuern – das gilt auch für den Fall, dass er es bereits gesteuert hat –, und dabei erwischt wird, muss – jetzt endlich gilt das auch im Flugverkehr – mit einem Bußgeld und Flugverbot rechnen. Während der Nachweis von Alkohol oder auch Drogen relativ einfach mit einem Schnelltest möglich ist – einige von uns haben vielleicht schon einmal gepustet; bei einem Drogenschnelltest kann man allein durch das Wischen über die Haut feststellen, ob die getestete Person Drogen konsumiert hat oder nicht –, ist dies bei Medikamenten deutlich schwieriger. Aber Medikamentenmissbrauch ist genauso gefährlich. Eine Langzeitstudie aus den USA hat festgestellt, dass Medikamentenmissbrauch bei Piloten und Pilotinnen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Das gilt für verschiedene Substanzen. Ich möchte nur eine exemplarisch anführen: Bei circa 20 Prozent der tödlich verunglückten Piloten und Pilotinnen wurde festgestellt, dass sie in starkem Maße unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln, sogar unter dem Einfluss von verschreibungspflichtigen Schlafmitteln standen. Ich finde das erschreckend. (Beifall bei der SPD) Aber nicht alle Medikamente sind problematisch. Und bei den problematischen Medikamenten kommt es auf die Dosis an. Daher wird das Luftfahrt-Bundesamt eine Liste für alle Kontrollierenden erstellen, in der beide Punkte aufgeführt sind. Dabei sollten wir aber nicht aus den Augen verlieren, dass Missbrauch von Medikamenten, Drogen oder Alkohol eine Krankheit darstellt und dass die Betroffenen Hilfe brauchen. Sehr gut finde ich daher, dass alle deutschen Fluggesellschaften bereits Anlaufstellen für die Betroffenen geschaffen haben, die nicht das Ziel haben, die betroffenen Menschen möglichst schnell aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen, sondern im Gegenteil dafür sorgen wollen, dass die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, ihren Beruf gefahrlos auszuüben. Und das ist der richtige Weg. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Erlauben Sie mir zum Schluss den Hinweis, dass Berufe mit besonderer Verantwortung – wie zum Beispiel Piloten, Ärzte, Polizisten, aber auch Politiker – besonders anfällig für Suchterkrankungen sind. Das sollten wir nicht totschweigen. Wir dürfen aber auch die Betroffenen nicht stigmatisieren und ausgrenzen. Es werden Hilfsangebote gebraucht, wie sie von den Fluglinien und vielen anderen Arbeitgebern gemacht werden. Ich möchte – da sind wir uns, denke ich, einig – nicht nur in einer sicheren Gesellschaft leben, sondern auch in einer menschlichen. Dieser Gesetzentwurf wird dazu einen Beitrag leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Rednerliste und damit die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Dazu liegen mir zahlreiche Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor, die wir wie immer dem Protokoll beifügen.1 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/8102, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache 18/6988 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/8107 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Änderungsantrag mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer möchte sich der Stimme enthalten? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir stimmen nun noch über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/8108 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Wer möchte dagegenstimmen? – Wer möchte sich enthalten? – Enthaltungen keine. Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun unter dem Zusatzpunkt 2 zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Fluglärm wirksam reduzieren“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/5247, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/4331 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4 und Zusatzpunkt 3: 4. Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bundesweiten Aktionsplan für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft auflegen Drucksache 18/7415 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit – Fair, gut und günstig wohnen Drucksache 18/8081 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Finanzausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll auch diese Aussprache 77 Minuten dauern. – Dagegen meldet sich niemand mit erkennbaren Einwänden. Also können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der Kollegin Heidrun Bluhm für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns heute mit dem Antrag, den wir vorgelegt haben, der Wohnungsgemeinnützigkeit zuwenden. Ich denke, dass wir mit diesem Antrag im gesamten Parlament offene Türen einrennen; denn selbst der Kollege Ullrich von der CDU/CSU-Fraktion hat in seiner Rede am 28. Januar angeregt – ich zitiere –, „über Fragen der Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau“ nachzudenken. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aus dessen Mund eine Drohung!) Die Sinnesäußerung des Kollegen Ullrich hat der Kollege Groß dann auch noch untersetzt, indem er zum Ausdruck brachte: „Ja, tun wir das, machen wir das …“ Wir haben das gemacht. (Beifall bei der LINKEN) Das Ergebnis ist der Antrag, der Ihnen heute vorliegt. Meine Damen und Herren, seit langem schon denkt man bei uns in der Fraktion und in außerparlamentarischen Kreisen, insbesondere auch beim Mieterbund, darüber nach, wie aus einer jahrzehntelangen wohnungspolitischen Agonie der Bundesregierung aktiv sozial gestaltende Wohnungspolitik gemacht werden könnte. Auch die Grünen sind in das Thema eingestiegen und haben dazu – wie wir – ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das nun vorliegt, und ebenfalls heute einen entsprechenden Antrag vorgelegt. All das sollten aus meiner Sicht optimale Voraussetzungen dafür sein, heute hier in dieser Frage den Durchstoß zu machen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass im Interesse von Millionen Mieterinnen und Mietern, die verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen, eine neue, sozial orientierte Wohnungspolitik auf den Weg gebracht werden kann – (Beifall bei der LINKEN) wohlgemerkt: Wohnungspolitik im Interesse von Millionen Mieterinnen und Mietern, nicht Wohnungsmarktpolitik im Interesse von Millionären oder Immobilienspekulanten, die nach Subventionen schreien und nachher, wenn sie mit Subventionen investiert haben, auch noch die Mieterinnen und Mieter zur Kasse bitten. Das ist es nämlich, was die Bundesregierung seit der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 eingeleitet und mit der Föderalismusreform 2006 zementiert hat. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war die Abkehr von der Idee einer sozialen Marktwirtschaft und damit die Hinwendung zum blanken Neoliberalismus auch in der Wohnungspolitik. Sie war eben nicht, wie immer kolportiert wird, durch den Skandal um die Neue Heimat gerechtfertigt. Der diente eigentlich nur als Vorwand, um die Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durchzusetzen, und zwar entgegen den Empfehlungen zweier Untersuchungsausschüsse – einer des Bundestages und einer des Landtags NRW –, gegen die Abstimmung im Bundesrat, gegen den Widerstand der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und gegen die öffentliche Bestandsgarantie des damaligen Bauministers Schneider. Der ehemalige Bauminister Ravens hat die Auswirkungen der beabsichtigten Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit schon 1987 geradezu beschwörend auf den Punkt gebracht – ich zitiere ihn –: Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit wäre m. E. nicht nur wohnungspolitisch falsch, sie wäre auch wirtschaftspolitisch eine schlichte Dummheit. Über das Wohngeld würde der Staat zu einem Vielfachen von dem an Subventionen gezwungen, was die Gemeinnützigkeit an Steuerausfällen kostet. Er hat ja so Recht behalten. Und dennoch: Schon damals, genau wie heute, hat sich der Finanzminister gegen den Bauminister durchgesetzt. Oder sollte man besser sagen: Die kleine, aber starke Lobby der privaten Wohnungswirtschaft hat die Wohnungspolitik einkassiert und bestimmt von da ab den politischen Kurs, gegen jeden volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Sachverstand, mit desaströsen Folgen, die sich seither aufgebaut haben und mit denen wir uns heute auseinanderzusetzen haben. Der Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit hat sprunghafte Mietsteigerungen und einen bis heute anhaltenden Mieterhöhungswettbewerb ausgelöst. Der soziale Wohnungsbau wurde drastisch zurückgefahren und konnte den Verlust an sozial gebundenen Wohnungen nicht mehr ausgleichen. Durch 25 Jahre uneingeschränkte Marktherrschaft hat sich damit eine krisenhafte Situation auf dem Wohnungsmarkt aufgebaut, in der sich 7,1 Millionen Mieterhaushalte darum reißen, in den noch bestehenden 1,4 Millionen verbliebenen Sozialwohnungen wohnen zu dürfen. Das sind alarmierende Missverhältnisse. Das hat die Pestel-Studie bereits im Jahre 2012 aufgezeigt, also schon lange, bevor unser Problem auf dem Wohnungsmarkt durch die Flüchtlinge noch weiter verschärft wurde. Der Markt alleine wird es eben nicht richten. Deshalb braucht er ein Korrektiv, einen Sektor in der Wohnungswirtschaft, der nicht nur naturgemäß renditegetrieben, sondern vor allem dem Gemeinwohl verpflichtet ist. (Beifall bei der LINKEN) Wie es sie in vielen anderen europäischen Ländern gibt – ohne dass das von der Europäischen Kommission oder vom Europäischen Gerichtshof als wettbewerbsfeindlich oder beihilferechtlich bedenklich eingestuft wäre –, brauchen wir auch in Deutschland eine neue gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat gerade, wie für den heutigen Tag bestellt, unter dem Titel „Gemeinnütziger Wohnungsbau in EU-Mitgliedstaaten“ eine umfängliche Sachstandsanalyse vorgelegt. Ich empfehle Ihnen, diese zu lesen. So wie wir das in dem hier vorliegenden Antrag beschrieben und ausführlich erläutert haben, soll die neue gemeinnützige Wohnungswirtschaft Menschen mit geringen und unsicheren Einkommen und Personen, die aus anderen Gründen als Marktteilnehmer diskriminiert werden, mit bedarfsgerechten, bezahlbaren Wohnungen versorgen. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft soll sich dauerhaft gemeinnützigen Wirtschaftsgrundsätzen verpflichten wie der Mietpreisbindung auf Grundlage des Kostendeckungsprinzips, einer Beschränkung des Geschäftskreises auf die Zielgruppe mittlerer und niedriger Einkommen sowie einer strikten Vermögens- und Zweckbindung. Im Gegenzug soll sie dauerhaft – das ist vor allem wichtig – Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen und dafür mit öffentlichen Privilegien ausgestattet werden. Wir denken, dass eine Privilegierung der neuen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wie folgt aussehen könnte: eine Körperschaftsteuerbefreiung, eine ganze oder teilweise Befreiung von der Gewerbesteuer, ein reduzierter Umsatzsteuersatz bei der Herstellung und Erhaltung von sozialen Wohnbauten, ein bevorzugter Zugang zu Städtebaufördermitteln und öffentlichen Grundstücken und gegebenenfalls eine Grunderwerbsteuerbefreiung. So wären Bund, Länder und Kommunen bei der Förderung gleichermaßen heranzuziehen. Diese zunächst zusätzlichen Aufwendungen der öffentlichen Hand und die aus Steuerbefreiungen resultierenden Steuermindereinnahmen führen auf der anderen Seite zu erheblichen Einsparungen beim Wohngeld, bei den Kosten der Unterkunft und anderen Transferleistungen, sodass sich unter dem Strich betriebs- und volkswirtschaftlich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten ergeben würde. Und nicht nur das: Menschen, die bisher auf eben diese Zuwendungen angewiesen sind, müssen sich nicht mehr als Verlierer, als Bittsteller oder als Almosenempfänger vorkommen. Kommunen hätten wieder die Möglichkeit, aktiv gestaltete Daseinsvorsorge zu betreiben. Meine Damen und Herren, der Unterschied zur alten Gemeinnützigkeit und zu bisherigen Marktanreizprogrammen besteht darin, dass öffentliche Mittel dauerhaft im öffentlichen Interesse genutzt werden und im gemeinnützigen Zweckbetrieb verbleiben. Die Sozialbindung der gemeinnützigen Wohnungen soll daher nicht wie bisher an befristete Förderungen oder zinsverbilligte Kredite gebunden werden – was heute ohnehin kein besonderer Anreiz ist –, sondern sie soll dauerhaft dinglich, also auch durch Grundbucheintrag, gesichert werden, damit nicht – wie bisher üblich – über kurz oder lang öffentliche Gelder am Ende in privaten Taschen landen. Natürlich bedarf ein solcher gemeinnütziger Sektor in der Wohnungswirtschaft – auch das ist eine Lehre aus der Geschichte der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen – einer starken, transparenten innerbetrieblichen und öffentlichen Kontrolle. Meine Damen und Herren, in den Eckpunkten zum Haushalt 2017 werden weitere Haushaltsmittel für den Wohnungsbau und die „Soziale Stadt“ in Höhe von 800 Millionen Euro im Jahr veranschlagt. Dieses Geld, kombiniert mit dem Geld, das bereits heute im Haushalt 2016 für den sozialen Wohnungsbau steht, wäre eine Anschubfinanzierung, die zwar noch nicht in der Höhe wäre, wie wir sie gern hätten, aber eine Anschubfinanzierung, um die Gemeinnützigkeit tatsächlich herzustellen. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Meine Damen und Herren, mein letzter Satz. Die Haltung der demokratischen Parteien zur Wohnungsgemeinnützigkeit – das prophezeie ich Ihnen schon heute – wird spätestens im Bundestagswahlkampf im nächsten Jahr ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Wählerinnen und Wähler dabei sein, wem sie ihre Stimme schenken. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält die Kollegin Sylvia Jörrißen das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sylvia Jörrißen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wohnen ist einer der privatesten und intimsten Bereiche in unserem Leben. Ich jedenfalls lasse nicht jeden in meine Wohnung. In unseren eigenen vier Wänden haben wir unseren Lebensmittelpunkt. Hier leben wir mit unseren Familien, hier treffen wir unsere Freunde, hierhin kehren wir nach einem Arbeitstag zurück. Die Wohnung bietet uns Schutz und Geborgenheit. Sie ist Voraussetzung für Beruf, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Frau Bluhm, ich bin froh, dass wir den Menschen in Deutschland gute Voraussetzungen bieten. Wir haben einen im Großen und Ganzen gut funktionierenden Wohnungsmarkt, der auf Angebot und Nachfrage reagiert, wie andere Märkte auch. Auch in Berlin können Sie eine bezahlbare Wohnung finden. Nur: Wer unbedingt in Mitte wohnen möchte, muss bereit sein, etwas mehr zu bezahlen. Und wenn unter Ihrer Regierungsbeteiligung mehr Geld oder mehr Steine für den sozialen Wohnungsbau gekommen wären, wäre die Situation zugegebenermaßen in Berlin noch etwas entspannter, Frau Bluhm. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Sie verbreiten mit Ihrem Antrag nur Angst. Ich möchte gern von der Panikmache in Ihrem Antrag Abstand nehmen, und ich möchte erst recht von der vollständigen Verstaatlichung des Wohnungsmarktes Abstand nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Als Baupolitikerin sehe ich die zentrale Herausforderung – auch ohne Ihre Nachhilfe –, insbesondere in den Ballungsräumen zielgruppengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen: für Familien, für Alleinlebende, für Senioren, für Studenten und für Asylberechtigte. Wir kennen die maßgeblichen Faktoren, die unsere Wohnungspolitik bestimmen. Die demografische Entwicklung in unserem Land erfordert, dass wir zukünftig deutlich mehr kleinere, barrierearme und altersgerechte Wohnungen bauen. Wir können auch den Klimawandel nicht ignorieren. Er erfordert das Einhalten energetischer Standards im Neubau und im Bestand bei gleichzeitiger Abwägung der Wirtschaftlichkeit. Wir befinden uns in einer Zeit zunehmender Verstädterung, die die Wohnungslandschaft in Deutschland sehr heterogen macht. Wir haben strukturschwache Regionen mit Wohnungsleerständen und Ballungszentren mit überhitzten Wohnungsmärkten. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Herausforderungen sind nicht eindimensional und erfordern daher differenzierte Lösungen. Das Realisieren der von Ihnen vorgeschlagenen sozialistischen Wohnungswirtschaft hilft den strukturschwachen Regionen nicht, attraktiver zu werden. Es hilft auch den Städten nicht, ihre Probleme zu lösen. Kurzum: Es hilft uns nicht. Ich erkenne an, dass der soziale Wohnungsbau bei der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum eine wichtige Rolle spielt. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt das Aber!) Aber die öffentliche Wohnraumförderung allein ist nicht das Allheilmittel für unsere Probleme. Wir können unsere Ziele nur erreichen, wenn wir alle Akteure ins Boot holen und in die Pflicht nehmen. Wir reagieren bereits auf diese Situation: Wir haben die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau verdoppelt. Von 2016 bis 2019 erhalten die Länder insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro. Diese Mittel müssen jetzt aber auch von den Ländern zweckgebunden verwendet werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben die Wohngeldnovelle beschlossen. Seit 2016 ist das Wohngeld deutlich erhöht. 870 000 Haushalte profitieren davon. Über ein Drittel derer beziehen wieder oder erstmals Wohngeld. Seit dem letzten Jahr stellt der Bund durch die BImA Grundstücke für Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht nur auf dem Papier!) Bei mir zu Hause in Hamm sind heute bereits 800 Flüchtlinge in einer ehemaligen, umgebauten Kaserne untergebracht. Eine Erweiterung findet gerade statt. Sie sehen, wir haben schnell gehandelt. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht beim sozialen Wohnungsbau!) Wir wollen, dass für Studierende und Auszubildende mehr gebaut wird. Deshalb haben wir im Zukunftsinvestitionsprogramm 120 Millionen Euro Fördermittel für innovative bauliche Konzepte bereitgestellt. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns jetzt einen Blick nach vorne richten: Das beste Rezept bei Wohnungsnot ist noch immer der Bau neuer Wohnungen. Hierzu brauchen wir ein baufreundliches Klima, nicht nur für den öffentlich geförderten, sondern auch für den genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbau. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen eine befristete und regionalisierte Sonderabschreibung einführen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kriegen gerade die Genossenschaften nicht!) Diese wirkt schnell und zielgerichtet genau dort, wo der Druck auf die Wohnungsmärkte am größten ist. Wir brauchen sie dringend, um den privaten Mietwohnungsbau anzukurbeln. Die Bundesregierung hat bereits geliefert – ein großer Erfolg und ein wichtiger Impuls. Viel zu kurz kommt mir immer die Betrachtung des selbstgenutzten Wohneigentums. Deutschland liegt mit seiner Eigentumsquote im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Das ist traurig!) Dabei hat gerade das selbstgenutzte Wohneigentum mehrfache soziale Wirkungen: (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Hat aber nichts mit dem Thema zu tun!) Selbstgenutztes Wohneigentum stabilisiert Wohnquartiere, fördert Integration und ist Schutz vor Gentrifizierung. Selbstgenutztes Wohneigentum ist vor allem für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen eine ganz wichtige Form der privaten Altersvorsorge. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die können sich das nicht leisten!) Nicht zuletzt wird durch Umzugsketten beim Bau von selbstgenutztem Wohneigentum immer auch eine Mietwohnung frei. Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen muss daher die Wohneigentumsförderung gestärkt werden. Ich möchte, dass die Wohnungsbauprämie auf den Stand der heutigen Zeit gebracht wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Die letzte Anpassung der Einkommensgrenze erfolgte vor 20 Jahren. Das hat dazu geführt, dass allein aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Förderung herausgefallen sind. Das kann nicht sein. Durch eine Anpassung würden wir gerade die unteren Einkommensklassen fördern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich zum Schluss noch zu einem wichtigen Punkt kommen, zu den Baukosten. Es ist klar, dass nur gebaut wird, wenn eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Das gilt im Übrigen sogar für kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Die Baukosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dadurch verteuern sich auch die Mietpreise. Also müssen die Kostentreiber angegangen werden. Hier hat die Baukostensenkungskommission gute und realisierbare Punkte identifiziert, die jetzt zügig umgesetzt werden müssen. Über die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen haben wir bereits in der letzten Sitzungswoche ausgiebig debattiert. Deshalb nenne ich jetzt nur wenige Stichpunkte: Das Normungswesen muss überarbeitet werden; Kosten- und Nutzenaspekte müssen besser abgewogen werden. Ich denke vor allem auch an die Energieeinsparverordnung. Die EnEV 2016 treibt, laut Branchenberechnungen, die Baukosten um 8 Prozent in die Höhe, bei einem Nutzen, der kaum noch messbar ist. Die CO2-Emissionen sinken lediglich um 0,02 Prozent. Hier muss das Ende der Fahnenstange erreicht sein. Bleiben wir bei der EnEV und der für dieses Jahr angestrebten strukturellen Neukonzeption und Zusammenlegung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Hierzu hat das Wirtschaftsministerium ein Gutachten beauftragt. Die Sonderbauministerkonferenz, die gestern tagte, hat erhebliche Zweifel an den Annahmen, die dem Wirtschaftlichkeitsgutachten zugrunde liegen, und sie hat auch Zweifel daran, dass die Ende 2015 formulierten Forderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und Vereinfachung erfüllt sind. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich fordere daher unser Bauministerium auf, das Gutachten kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls ein weiteres in Auftrag zu geben. Sie sehen: Wir haben bereits vieles getan, und es gibt immer noch vieles zu tun. Aber die Weichen sind gestellt, und wir sind auf einem richtigen Weg. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Britta Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Jörrißen, wer angesichts der Problemlage des Wohnungsmarktes in Deutschland sagt, dass wir auf einem guten Weg sind, dass wir eigentlich schon alles machen und dass das ganz gut so ist, der oder die negiert doch vollkommen die Realität und die Faktenlage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Schauen Sie sich die Situation in Groß- und Universitätsstädten an. Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit kleinem Einkommen. Der Druck ist immens hoch. (Zuruf des Abg. Ulrich Petzold [CDU/CSU]) – Jetzt tun Sie doch bitte nicht so, als wäre die Frage mit Ihrem kleinen Zwischenruf nach dem Motto „Wer regiert da gerade?“ zu lösen. Wir hier im Deutschen Bundestag haben eine Verantwortung für das Thema „bezahlbares Wohnen“, und auch die Länder haben eine Verantwortung für dieses Thema. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]) – Ich verstehe gar nicht, warum Sie da so schreien. Ich dachte, das wäre ein Thema, über das wir gemeinsam reden können und bei dem wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Wir müssen neben den Instrumenten, die heute bereits bestehen, sagen: Wir als Deutscher Bundestag haben erkannt, dass es hier um eine neue soziale Frage geht. Das Thema „bezahlbares Wohnen“ und die Tatsache, dass wir verhindern sollten, dass Menschen einen Großteil ihres Einkommens für Wohnen ausgeben müssen, müssen uns doch alle beschäftigen. Wir müssen gemeinsam überlegen, was wir bei dem Thema tun können. Entschuldigung, aber da reichen die Instrumente, die Sie gerade aufgezählt haben, nicht aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Natürlich investieren wir und fördern wir den sozialen Wohnungsbau. Natürlich gibt es Programme zur Städtebauförderung. Wir haben gemeinsam an einem Strang gezogen, um die Mittel dafür zu erhöhen. Es gibt den Vorschlag für die Sonder-AfA; aber, sorry, Frau Jörrißen, schauen Sie sich einmal an, für wen die Sonder-AfA ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Für mehr Wohnungen!) Wir fördern damit doch nicht in einem Segment, in dem es um bezahlbaren Wohnraum geht. Ich bitte Sie: Beschäftigen Sie sich einmal mit den Modalitäten und den Voraussetzungen für die Sonder-AfA. Das hat nichts mit dem Bereich bezahlbarer Sozialwohnungen zu tun. Das ist eine Förderung in einem anderen Segment. Sie können sagen, dass es in manchen Bereichen gebraucht wird; aber bitte negieren Sie nicht, dass damit das Thema „sozialer Wohnungsbau“ nicht gelöst wird. Das weiß jede und jeder, der oder die in diesem Bereich aktiv ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) 2002 gab es noch 2,5 Millionen Sozialwohnungen. Inzwischen sind es noch 1,5 Millionen. Jährlich fallen 60 000 Sozialwohnungen aus der Bindung. Dabei werden jährlich 100 000 zusätzlich gebraucht. Wir bauen ungefähr zwischen 9 000 und 12 000; das ist die Zahl, die immer genannt wird. Da wollen Sie sagen, dass wir kein Problem haben? Wir haben da ein riesiges Problem. Das ballt sich in manchen Regionen enorm. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) In dieser Situation würde ich Sie gerne dafür gewinnen, zu sagen: Da viele Menschen erkannt haben, dass es eine neue soziale Frage ist, gibt es neben den Instrumenten, die wir haben, vielleicht die Chance, neue Ideen einzubringen oder an alten Ideen wieder zu arbeiten. Ein Thema ist der gemeinnützige Wohnungsbau. Warum können wir nicht einfach einmal darüber diskutieren? Wir können doch aus den Fehlern, die damals bei der Neuen Heimat gemacht und im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet worden sind, lernen. Wir können im Rahmen eines Sofortprogramms sozialen Wohnraum zur Verfügung stellen – durch Ankauf, durch Konversion, durch Umbau –, und wir können im Hinblick auf die Förderung gerade von Genossenschaften, von Gemeinnützigen, von Initiativen, die sich in diesem Bereich zusammentun, für Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen und für den sozialen Wohnungsbau wirklich etwas schaffen, indem wir zum Beispiel private Vermieter mit bis zu 20 Prozent der Neubaukosten fördern oder bei der Wohnraumförderung 10 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Hier könnten wir durch Steueranreize und Gutschriften einen Impuls geben. Wir könnten in diesem Bereich versuchen, durch den Neubau von bezahlbarem Wohnraum und durch neue Initiativen und neue Ideen im Hinblick auf die neue Wohnungsgemeinnützigkeit etwas zu tun. Wir müssen kommunale Akteure, Wohnprojekte und Bauvereine oder auch private Vermieter dafür gewinnen, sich stärker dafür zu interessieren und sich am Markt zu beteiligen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das könnte wirklich eine Chance sein. Deshalb fordere ich Sie alle auf: Lassen Sie uns darüber nachdenken und gemeinsam darüber diskutieren! Wohnraumförderung muss nachhaltig sein. Eines der Probleme bei all den Instrumenten, über die wir bisher reden, ist die kurze Sozialbindung. Nach zehn Jahren fallen die sozial geförderten Wohnungen aus der Bindung, (Christian Haase [CDU/CSU]: Aber sie sind immer noch da!) und wir kommen in die Schwierigkeit, vor der wir in vielen mittelgroßen und großen Städten stehen. Deshalb ist der Anknüpfungspunkt, durch die Wohnungsgemeinnützigkeit langfristig und dauerhaft eine Förderung zur Verfügung zu stellen, aber auch langfristig zu binden, ein interessanter Impuls, eine interessante Idee. Ich würde mich freuen, wenn Sie Interesse daran haben, diese Idee als eine ernstzunehmende neue Idee aufzugreifen. Aus den Fehlern der Vergangenheit kann man hier lernen. Lassen Sie uns darüber diskutieren! Viele wissen, dass bezahlbares Wohnen für die Menschen in ihrem Alltagsleben mittlerweile zu einem großen Thema geworden ist und dass dies eine neue soziale Frage ist, der wir uns stellen müssen, und das nicht nur mit den üblichen bisherigen Instrumenten. Das machen die Zahlen zum fehlenden Wohnraum deutlich. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung hat jetzt Herr Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine ganze Menge Menschen in Deutschland haben derzeit Sorge, wie sie heute oder in Zukunft bezahlbaren Wohnraum finden. Diese Sorge nehmen wir alle in diesem Hohen Hause sehr ernst. Ich glaube daher, es würde der Debatte sehr gut tun, wenn man nicht in das übliche Spiel zwischen Opposition und Regierung verfällt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ja die Rede von Frau Jörrißen gehört!) Man könnte vonseiten der Opposition anerkennen, dass diese Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum deutlich mehr gemacht haben, als in den letzten Legislaturperioden getan wurde, und dass wir mehr gemacht haben, als im Koalitionsvertrag steht, weil wir erkannt haben, dass es in Studierendenstädten und Metropolregionen ein Marktversagen gibt, das wir ohne Intervention nicht auflösen können. Was so abstrakt klingt, heißt ganz konkret, dass wir für die Rentnerin, die in eine kleinere Wohnung ziehen will, bezahlbaren Wohnraum haben, dass wir für einen ganz normalen Krankenpfleger, der heute eine Wohnung in Berlin sucht, ein Angebot haben, das er sich leisten kann, und dass wir für die Polizeibeamtin eine Wohnung in der Stadt haben, sodass sie nicht jeden Tag 30, 40 Kilometer von ihrer Wohnung bis zur Arbeit fahren muss. Das ist doch das, was wir gemeinsam wollen: bezahlbaren Wohnraum auch in angespannten Wohnungsmärkten vorhalten. Dafür haben wir eine ganze Fülle von Maßnahmen durchgeführt, zum Beispiel in den Bereichen der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung, die Zurverfügungstellung von Bundesgrundstücken mit einem Preisnachlass für den sozialen Wohnungsbau, die Erhöhung des Wohngeldes usw. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht eine Wohnung! Nicht einen Vertrag! Nur auf dem Papier!) Man könnte also auch einmal anerkennen, dass wir hier eine ganze Menge auf den Weg gebracht haben, (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das funktioniert nicht!) obwohl für diese Dinge nach unserem Grundgesetz der Bund fast keine Zuständigkeiten mehr hat, weil die große Verantwortung bei den Ländern liegt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist aber in Ordnung, dass wir über weitere Instrumente diskutieren und uns Gedanken darüber machen, was wir tun können, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen. So unterscheidet sich der Wohnungsmarkt in Deutschland zum Beispiel von dem Wohnungsmarkt in Österreich durch eine andere Tradition. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Paus? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr gerne. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben sich jetzt genauso wie Frau Jörrißen wieder selber gelobt. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sie machen es ja leider nicht. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben gesagt, dass die BImA, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, jetzt Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau abgibt, weil der Haushaltsausschuss das beschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass Ihnen wie mir bekannt ist, dass es bisher nicht einen einzigen Vertrag gibt. Kein einziges Grundstück und keine einzige Wohnung ist bisher von der BImA an welche Kommune, welche Region und welches Land in der Bundesrepublik auch immer für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt worden. Von daher ist das bisher schlicht ein Beschluss des Haushaltsausschusses. Deswegen möchte ich Sie fragen, wie Sie trotzdem sagen können, schon unglaublich viel auf den Weg gebracht zu haben. Daneben will ich Sie heute konkret fragen, was Sie dafür tun wollen, dass die BImA tatsächlich Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau abgibt und die Länder, Kommunen und Regionen endlich davon profitieren können. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Um den ersten Teil Ihrer Frage zu beantworten: Wir haben die Mittel für die soziale Wohnraumförderung, die über die Länder ausgegeben werden, verdoppelt, und wir haben jetzt in den Haushaltsverhandlungen zusätzliches Geld für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt. Zweitens. Es ist eine Sonder-AfA für Wohnungen im mittleren Segment in angespannten Wohnungsmärkten auf dem Weg. Daneben haben wir für die Flüchtlingsunterbringung eine verbilligte und teilweise sogar kostenlose Überlassung von BImA-Grundstücken vereinbart. Die ersten BImA-Programme sind von den Kommunen übrigens nicht angenommen worden, weil wir parallel dazu für die Flüchtlingsunterbringung entsprechende Liegenschaften des Bundes – oft nach notwendigen Renovierungsarbeiten – umsonst zur Verfügung gestellt haben. Ich weiß, dass es derzeit eine ganze Menge Verhandlungen zwischen den Kommunen und der BImA über das vom Haushaltausschuss beschlossene Programm und die von uns allen begrüßte Entscheidung gibt, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist noch nichts passiert!) dass nun auch öffentliche Liegenschaften des Bundes preisgünstig für den sozialen Wohnungsbau abgegeben werden. Diese Verhandlungen laufen, und wir können bald darüber berichten. Auch im Fachausschuss haben wir mit der BImA bereits über diese Fragen gesprochen, und unser Ministerium hält hier ständigen Kontakt. Ich habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass sich hier der Wille des Gesetzgebers bzw. des Haushaltsgesetzgebers durchsetzen wird. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, es geht jetzt darum, zu schauen, welche Fehler in der Vergangenheit gemacht worden sind, Fehler, die übrigens von allen – auch von allen, die hier sitzen – gemacht wurden. Man ist nämlich von falschen Prognosen ausgegangen. Karl Valentin hat einmal gesagt: Das Gefährliche an Prognosen ist, dass sie auf die Zukunft gerichtet sind. – Da hatte er recht. In der Wohnungswirtschaft gilt das besonders. Nach dem Skandal um die Neue Heimat wurden verschiedene Weichenstellungen vorgenommen, durch die sich unser Wohnungsmarkt anders entwickelt hat als zum Beispiel der Wohnungsmarkt in Österreich. Ein Unterschied zwischen Wien und München ist, dass sich in Wien 70 Prozent der Mitwohnungen in der Hand von Genossenschaften oder in kommunaler Hand befinden; in München sind es vielleicht 10 bis 15 Prozent. In München beträgt die Bestandsmiete für Wohnungen in der Hand von Genossenschaften oder kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ungefähr 6,50 Euro bis 7 Euro pro Quadratmeter, während die durchschnittliche Miete in München mittlerweile bei weit über 14 Euro liegt. Das heißt: Der heute immer noch existierende ehemalige gemeinnützige Sektor, bestehend aus Genossenschaften und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, ist weiterhin sehr wichtig, weil sich die Polizeibeamtin oder der Krankenpfleger in Städten wie München sonst überhaupt keine bezahlbare Wohnung mehr leisten könnten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Grunde ist es richtig, zu überlegen, wie wir den gemeinnützigen Sektor wieder stärken. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass wir neben den Maßnahmen, die ich beschrieben habe, auch darüber nachdenken müssen, den nicht profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt Stück für Stück auszuweiten. Deswegen macht es Sinn, über die Frage einer neuen Gemeinnützigkeit nachzudenken. Dabei muss man aber ehrlicherweise einige Dinge berücksichtigen: Erstens braucht es Wohnungsbaugesellschaften, die mit Blick auf diesen neuen Gemeinnützigkeitsbegriff tatsächlich bauen wollen. Zweitens darf man die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht worden sind, nicht wiederholen, etwa bezüglich der Instandhaltung oder der fehlenden Mieterbeteiligung. Drittens wird eine Frage aufgeworfen, die uns sehr bald beschäftigen wird; denn es kann sein, dass wir rechtlich weniger ein Problem mit Europa haben werden – das sehe ich in dieser Frage überhaupt nicht; das schaffen wir –, sondern als Bundesgesetzgeber. Solange nämlich die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung weiterhin alleine bei den Ländern liegt und der Bund keine Mitzuständigkeit hat, wird, wenn wir alle miteinander zu dem Ergebnis kommen, den nicht profitorientierten, gemeinnützigen Sektor auszuweiten, das schwierig umzusetzen sein. Deswegen kann ich an Sie nur appellieren: Wir brauchen die Gesetzgebungskompetenz dafür. In diesem Punkt sind sich fast alle Fachpolitiker in diesem Raum einig. In den Ländern wird das aber noch nicht so gesehen. Das Land Berlin hat sich aber bereits positiv dazu geäußert. Wir können ab 2019, auch wenn wir das als Bund wollten, nicht einmal mehr die soziale Wohnraumförderung weiterführen, weil dies eine Übergangsregelung ist. Deswegen ist die Voraussetzung, um bei dem Thema Gemeinnützigkeit weiterzukommen, dass wir als Bund wieder eine Mitverantwortung für die soziale Wohnraumförderung haben. Dafür sollten wir gemeinsam in diesem Haus kämpfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Volkmar Vogel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Sitzungswoche die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen debattiert. Ich denke, das war ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. (Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch. Wir sind sehr froh darüber, dass die Ergebnisse durch die Behandlung im Kabinett ressortübergreifend in der Verantwortung der Bundesregierung liegen. Das macht die Bedeutung besonders deutlich. Heute debattieren wir über je einen Antrag von den Linken und von den Grünen zur gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Vogel, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Haßelmann? Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Vielleicht später, jetzt nicht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in der heutigen Debatte mit den Gemeinsamkeiten beginnen. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass Wohnen eine soziale Frage ist, wenn nicht sogar die soziale Frage. Es ist wichtig, dass in unserem Land jeder die Möglichkeit hat, eine bezahlbare und von der Qualität her ansprechende Wohnung zu haben. Diese gemeinsame Anstrengung können die Kommunen nicht alleine leisten; das ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Ich denke, wir sind uns auch darin einig, dass das in der Vergangenheit in der Verantwortung der Länder, gelinde gesagt, differenziert wahrgenommen worden ist. Über die Ergebnisse debattieren und streiten wir heute natürlich auch. Trotz der erheblichen Kosten, an denen wir uns als Bund beteiligt haben, sind die Ergebnisse leider nicht entsprechend. Das liegt meiner Meinung nach – auch das ist Teil unserer gemeinsamen Auffassung – an der mangelnden Zweckbindung und Verwendung der Mittel. Eines aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gefällt mir an dem Antrag der Linken und auch der Grünen nicht. Sie sind, auf den Punkt gebracht, der Auffassung: Gemeinnütziger Sektor ist gut, alles andere ist schlecht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Wo steht das?) Das stimmt mitnichten. Ein Blick auf die Struktur zeigt, dass zwei Drittel aller Vermieter sogenannte Kleinvermieter und private Haushalte sind. Ungefähr 12 Prozent sind private Unternehmen, 10 Prozent sind kommunale Unternehmen, 10 Prozent sind Genossenschaften. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass 70 Prozent der Vermieter, also alle Kleinvermieter, Miethaie sind, gegen die wir etwas tun müssten. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unter Ihrem Niveau! Wo steht denn, dass wir das gesagt haben! Das ist doch alles großer Mumpitz! Zitieren Sie doch mal bitte! Peinliche Behauptungen sind das! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo?) Wenn es so wäre, dann wäre der soziale Frieden in unserem Land schon lange gestört. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer sagt das?) Außerdem vermisse ich in Ihrem Antrag eine Anerkennung der Leistungen der gesamten Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit. Auch wenn – das möchte ich betonen – es denen, die Probleme haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden, nicht hilft, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen bildet! Das sollten Sie einmal tun!) können wir in unserem Land nicht von Wohnungsnot im Allgemeinen sprechen, sondern nur von einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten, in den Universitätsstädten, in bestimmten Hotspots. Daran müssen wir arbeiten. Dafür müssen wir gemeinsam etwas tun. Die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen bringen uns auf den richtigen Weg. Diesen Weg werden wir weiter gehen. Unserer Auffassung nach ist es wichtig, dass die von mir geschilderten Strukturen gestärkt werden. Das bedeutet Krisenfestigkeit und Stabilität auch bei geänderten Marktsituationen und bei Problemen beispielsweise die Demografie betreffend. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sylvia Jörrißen hat es bereits angedeutet: Wir müssen auch dafür sorgen, dass sich die Wohneigentumsquote erhöht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jeder, der in ein eigenes Haus zieht, jeder, der eine eigene Eigentumswohnung bezieht, macht Platz frei in einer Mietwohnung und trägt somit zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei. In diesem Bereich sind unsere Anstrengungen noch nicht ausreichend; wir müssen sie dahin gehend vorantreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen eine intensive Diskussion geführt. Ich kann vor dem Antrag der Linken nur warnen und die Kollegen der Grünen dringend darum bitten, nicht nur das negative Beispiel der Neuen Heimat ins Feld zu führen. Ich glaube, das war noch beherrschbar. Das war noch abzufedern in einem ansonsten stabilen Wohnungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Linken schlagen nun eine staatliche Wohnungswirtschaft vor. (Zurufe von der LINKEN: Oh! – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Vielleicht sollten Sie ihn erst lesen!) Ich finde, da sollten wir aus der Vergangenheit gelernt haben. Schauen wir uns einmal den Wohnungsmarkt der ehemaligen DDR an. Dieser war geprägt von willkürlicher staatlicher Wohnungspolitik. Die Innenstädte waren verfallen. Es fehlte bis zum Schluss an Wohnraum, vor allen Dingen an vernünftigem Wohnraum. Letztlich – das muss man sagen – war das auch ein Grund, warum die DDR untergegangen ist. Der bauliche Zustand der Gebäude war so schlecht, dass die Leute vom dritten Stock in den zweiten Stock gezogen sind, weil es durchs Dach regnete. Dann sind sie ins Erdgeschoss gezogen. Als auch das nicht mehr ging, sind sie auf die Straße gegangen und haben zu Recht gesagt: Wir sind das Volk. – Deswegen noch einmal die eindringliche Warnung und die Bitte an die Kollegen von den Grünen, diesen Weg nicht mitzugehen, sondern den Weg weiterzugehen, den wir gemeinsam gehen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie gehen gar keinen Weg! Das ist das Problem! – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie treten auf der Stelle!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Investitionen in den Neubau und in den Bestand. Deswegen ist es richtig, steuerliche Anreize zu setzen. Wir wissen auch, dass steuerliche Anreize nicht jedem helfen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) Wir müssen auch mehr tun – das möchte ich betonen; das fehlt auch in Ihrem Antrag – für die kleinen Leute, die jeden Tag zur Arbeit gehen (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann tun Sie doch was! – Zuruf von der LINKEN: Wer regiert denn? Guten Morgen!) und wenig Spielraum haben, aber trotzdem etwas auf die Seite legen wollen, um ihren Traum vom eigenen Haus bzw. von der eigenen Wohnung zu verwirklichen. Es ist wichtig und geboten, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage zu erhöhen, damit die Menschen das notwendige Eigenkapital ansparen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist auch richtig, dass wir die Städtebauförderung kontinuierlich weiter ausbauen. Wir haben die Mittel dafür auf rund 800 Millionen Euro erhöht. Außerdem haben wir die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau der Länder um das Doppelte erhöht. Man muss natürlich die Frage stellen, ob diese Gelder auch abfließen. In der Vergangenheit sind sie nicht abgeflossen. Unter anderem deshalb sind wir jetzt in bestimmten Gebieten in der Situation, dass es keinen bezahlbaren Wohnraum gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie sind, zum Beispiel in Thüringen, selber in Regierungsverantwortung. Es geht doch nicht an, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis die Wohnraumförderprogramme entsprechend angepasst worden sind. Das ist erst in den letzten Wochen geschehen. Ich halte es auch nicht für richtig, dass der Fonds, der unter dem vorigen Minister angespart worden ist, jetzt aufgelöst wird und die Mittel in den allgemeinen Haushalt einfließen, sodass sie nicht mehr zweckgebunden für die Wohnraumförderung zur Verfügung stehen. So viel zum Thema Zweckbindung. So viel Ehrlichkeit muss sein. Hier müssen wir intervenieren. Das darf nicht so weitergehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite finanzielle Unterstützung leisten, dann kommt es auf der anderen Seite aber auch darauf an, dass Bauen preiswert bleibt. Bauen muss preiswert bleiben, und zwar zum einen durch Fördermittel und zum anderen dadurch, dass die Standards und Vorschriften nicht weiter verschärft werden. Man kann es auf den Punkt bringen: Derjenige, der in der Lage ist, preiswert zu bauen, kann auch preiswert vermieten, wenn die Marktbedingungen dazu passen. Ich stelle abschließend fest: Es ist richtig und wichtig, dass wir die bewährten und krisenfesten Strukturen in Deutschland erhalten, unterstützen und mit entsprechenden Fördermitteln weiterentwickeln. Des Weiteren müssen wir dafür sorgen, dass in Gebieten, in denen tatsächlich ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht, Abhilfe geschaffen wird, um damit auch den sozialen Frieden insgesamt in unserem Land zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Danke auch, Herr Kollege Vogel. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Caren Lay für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss feststellen: Das Eigenlob, das sich die Union für die Wohnungspolitik ausstellt, steht in krassem Gegensatz zur realen Mietentwicklung in Deutschland und zur Wahrnehmung der Menschen. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage mich, ob Sie es schon mitbekommen haben: Wir haben in deutschen Großstädten in den letzten fünf Jahren Mietsteigerungen von 30, 40 oder 50 Prozent. Daran haben weder Ihr Bündnis für bezahlbares Wohnen noch das Mietpreisbremschen irgendetwas geändert, nicht zuletzt dadurch, dass die gute Idee der Mietpreisbremse von Ihrer Fraktion so durchlöchert wurde, dass sie am Ende zum Rohrkrepierer wurde. Wenn Sie nach diesem Vorgang jetzt die Länder beschimpfen, sie würden sie nicht schnell oder gut genug umsetzen, dann kann ich nur lachen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Abgesehen davon gibt es auch einige unionsgeführte Länder, die bis heute die Umsetzung der Mietpreisbremse verweigern. Sie sind wirklich nicht in der Position, mit dem Finger auf andere zu zeigen. (Beifall bei der LINKEN) Ich denke manchmal, man müsste Sie einfach einmal mitnehmen. Machen wir doch eine Exkursion, um zu sehen, was auf dem deutschen Wohnungsmarkt los ist. Dafür müssen wir nicht weit gehen. In Berlin, etwa 200 Meter vom Deutschen Bundestag entfernt, gibt es in der Wilhelmstraße ein großes Mietwohnhaus mit 100 Wohnungen zu einem Mietpreis von 5 Euro pro Quadratmeter. Dieses Haus soll jetzt abgerissen werden. Dort sollen Luxuseigentumswohnungen entstehen, von denen die billigste eine halbe Million Euro kostet. Das ist doch völliger Unsinn. Da greifen sich die Leute zu Recht an den Kopf. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Problem ist, dass der Wohnungsmarkt in Deutschland zu einem Eldorado für Spekulanten und große private Anbieter geworden ist. Das wollen wir ändern. (Beifall bei der LINKEN) Sie fordern immer: Bauen! Bauen! Bauen! Bauen alleine ist aber kein Programm. Es wird schon ganz schön viel gebaut in Deutschland. Es wird für Reiche und für Besserverdienende gebaut. Aber niemand baut für Studierende, Rentner, Erwerbslose und Familien mit kleinem Einkommen. Genau darum geht es doch. Selbst kommunalen Unternehmen wird zunehmend vorgeworfen, dass sie nicht mehr für die soziale Versorgung einstehen. Ich kann nur sagen: Die Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit war ein großer Fehler der Vergangenheit. Diesen Fehler wollen wir korrigieren. Wir müssen endlich wieder eine zweite Säule auf dem Wohnungsmarkt schaffen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht im wahrsten Sinne des Wortes ums Prinzip. Der Markt alleine richtet es hier offenbar nicht. Der Markt alleine hat nicht dafür gesorgt, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Der Markt alleine hat dafür gesorgt, dass die Renditen privater Investoren zunehmend in die Höhe steigen. Deshalb brauchen wir eine zweite Säule der Gemeinnützigkeit. Ich möchte Sie bitten, unseren Antrag wirklich zu lesen. Nicht nur kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, sondern auch private Initiativen würden davon profitieren. Also hören Sie bitte auf, einen Popanz aufzubauen und zu sagen, wir Linken wollten wieder verstaatlichen und die DDR einführen. Sie haben unseren Antrag nicht gelesen. Machen Sie bitte Ihre Hausaufgaben! (Beifall bei der LINKEN) Das Prinzip der Gemeinnützigkeit ist deutlich und klar. Gemeinnützige Unternehmen verzichten auf hohe Renditen. Sie verpflichten sich der Sozialbindung und dem Allgemeinwohl. Dafür bekommen sie steuerliche Anreize, steuerliche Privilegien im Gegenzug für soziale Verpflichtungen. Was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf, über den wir in zwei Wochen beschließen sollen, planen, ist das glatte Gegenteil. Herr Schäuble verfolgt das gegenteilige Modell: steuerliche Privilegien ohne soziale Verpflichtung. Das ist doch völliger Unsinn. (Beifall bei der LINKEN) Sie wollen ein Gesetz beschließen, das faktisch Steuerausfälle in Milliardenhöhe für die Länder bedeutet. Die Wohnungen, die mithilfe steuerlicher Anreize gebaut werden sollen, gehören uns am Ende nicht. Die Sozialbindung entfällt nach zehn Jahren. Auch Mietobergrenzen soll es nicht geben. Das, was die Koalition, vor allem die Union, plant, ist Geldverschwendung in Milliardenhöhe. Das ist keine neue Gemeinnützigkeit. Nur eine neue Gemeinnützigkeit wird dafür sorgen, dass Wohnen in Deutschland langfristig bezahlbar bleibt. Stimmen Sie also dem guten Vorschlag der Linken zu, und lassen Sie uns gemeinsam eine neue Gemeinnützigkeit einführen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Klaus Mindrup. (Beifall bei der SPD) Klaus Mindrup (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eingangs ein paar persönliche Vorbemerkungen. Seit 16 Jahren bin ich zuerst Beirat, dann Aufsichtsrat der vor 16 Jahren gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft „Bremer Höhe“. Wir sind eine Graswurzelgenossenschaft in Prenzlauer Berg und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Wir haben einen Kernbestand von ungefähr 450 Wohnungen in Prenzlauer Berg. Wir sind eine Dachgenossenschaft, unter deren Dach weitere Projekte realisiert werden können. Zuletzt ist das bekannte GeorgvonRauchHaus unter unser Dach geschlüpft. Wir bieten bezahlbare Mieten, im Schnitt 5,50 Euro pro Quadratmeter in Prenzlauer Berg. Wir haben eine Förderung von Berlin bekommen. Dafür haben wir Berlin Belegungsbindung gegeben. Eigentlich könnten wir diese jetzt zurückgeben. Aber wir haben uns freiwillig entschlossen, Berlin weiterhin einen Teil einzuräumen, weil wir etwas von dem zurückgeben wollen, was wir vom Staat bekommen haben. Wir haben geringe Nebenkosten und sind dem Klimaschutz verpflichtet, unter anderem durch Mieterstrommodelle. Wir machen schon seit langer Zeit keine Wartelisten, weil wir wissen, wie die Mietsituation in Berlin ist; das haben wir schon sehr früh mitbekommen. Wir sind aber keine Vermietungsgenossenschaft, die steuerbefreit ist; das ist der letzte Rest aus der Gemeinnützigkeit. Wir haben darüber diskutiert. Aber die Überführung ist viel zu kompliziert. Wenn wir hier voranschreiten wollen, müssen wir schauen, dass wir die Überführung in steuerbefreite Formen erheblich vereinfachen und die Genossenschaften keinen großen Risiken aussetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben Glück gehabt. Wir hatten die Hilfe der Politik. Andere haben diese Hilfe nicht gehabt. Hier wurde schon häufiger über die Kopenhagener Straße 46 in Prenzlauer Berg diskutiert. Ich war am letzten Samstag wieder dort. Dazu ist zu sagen: Der Schutz von Bestandswohnungen ist, wenn man preiswerte Mietwohnungen haben will, ganz entscheidend. Die Mietstruktur in Berlin ist dadurch gekennzeichnet, dass die Miete bei Bestandswohnungen im Schnitt bei 5,80 Euro pro Quadratmeter liegt. Neubau kann man nicht unter 10 Euro pro Quadratmeter realisieren. Das heißt, wenn man bezahlbaren Wohnraum kostengünstig erhalten will, muss man sich um den Bestand kümmern. Wie gesagt, über die Kopenhagener Straße wurde hier schon oft diskutiert. Ich möchte allerdings auf einen Aspekt hinweisen, über den noch nicht diskutiert wurde. Damals wurde eine energetische Sanierung vom neuen Eigentümer angekündigt, der die Mieten um 10 bis 16 Euro pro Quadratmeter erhöhen wollte. Heute stellt sich heraus, dass diese angekündigte energetische Sanierung gar nicht realisiert wurde. Das Haus wurde in Eigentumswohnungen umgewandelt, und es wurde nicht das gemacht, was angekündigt wurde. Alle Mieter bis auf zwei Parteien wurden verdrängt. Das sind Modelle der Täuschung. Das ist grauer Baumarkt. So etwas müssen wir stoppen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Berlin wurde in der Vergangenheit heftig kritisiert, auch hier im Haus. Seit 2011 haben wir die Privatisierung gestoppt mit der Berliner Immobilien Holding, die die Linke damals noch privatisieren wollte; daran möchte ich erinnern. Es war die SPD, die das gestoppt hat. Seitdem sind wir vorangekommen. Wir haben im letzten Jahr das Umwandlungsverbot eingeführt, und wir haben eine Einigung mit den Initiatoren des Mietenvolksentscheids in Berlin erzielt. Wir haben ungefähr 300 000 Wohnungen in städtischer Hand. Zukünftig werden 55 Prozent dieser Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermietet, 20 Prozent sind für besondere Sozialfälle vorgesehen. Das heißt, wir haben mit einem Schlag 165 000 neue Sozialwohnungen geschaffen. Das ist vorbildlich, auch für andere Städte in Deutschland. (Beifall bei der SPD) Wenn wir jetzt hier diskutieren, wie wir weiter vorankommen, dann muss eines klar sein: Die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Menschen im Land interessiert es nicht, ob es die Bundespolitiker, die Landespolitiker oder die Kommunalpolitiker sind. Sie wollen Lösungen haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Insofern sollten wir das, was hier schon Staatssekretär Pronold angedeutet hat, angehen, nämlich die Änderung des Grundgesetzes. Wir sind den Menschen verpflichtet. Die Schaffung sozialen Wohnraums ist auch Aufgabe des Bundes; denn es geht hier nicht nur um vier Wände, es geht um die Würde und das Leben von vielen Menschen in unserem Land. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war durchaus ein Hoffnungsschimmer. Ich freue mich dann auch auf die entsprechende Debatte und die Auseinandersetzung im Detail in den Ausschüssen. Die CDU macht mir da allerdings noch erhebliche Sorgen. (Zurufe von der CDU/CSU: Nicht nötig!) Ich dachte, wir seien uns zumindest in der Analyse, dass wir ein Problem haben, einig. Das haben verschiedene Kollegen schon angesprochen. Trotzdem scheint das bei Ihnen noch nicht wirklich angekommen zu sein. Ich mache einen letzten Versuch. Selbst die Bundesbank, die für die Union eine relativ heilige Institution ist, hat inzwischen festgestellt, dass wir es in den Ballungsgebieten in Deutschland mit Immobilienblasen zu tun haben und man deswegen gegensteuern muss. Unser Antrag zur neuen Wohnungsgemeinnützigkeit ist auch dazu ein Beitrag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir brauchen eine Trendwende am Wohnungsmarkt. Das ist der entscheidende Punkt. Ich möchte mit Ihnen zusammen darum ringen, wie wir das schaffen. Wir sagen: Ohne die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit wird es in Deutschland nicht gehen; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn wir haben explodierende Mieten, wir haben noch stärker steigende Kaufpreise. Aktuell ist in Berlin zum Beispiel eine Wohnung für 19 018 Euro pro Quadratmeter über den Tisch gegangen. Das ist zurzeit der Spitzenpreis. (Klaus Mindrup [SPD]: Ich hoffe, es hat kein Grüner gekauft!) Auch das wird nicht das letzte Wort sein. Garantiert werden wir in den nächsten Monaten von neuen Preisen hören. Das kann nicht sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Preis war natürlich nicht für eine Sozialwohnung, aber er zeigt klar, dass die Immobilien- und Mietpreissituation in Deutschland in den Ballungsgebieten völlig aus dem Ruder läuft und sich in die falsche Richtung entwickelt. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, damit Familien mit Kindern, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner nicht die Erfahrung machen müssen, dass es kaum eine Wohnung auf dem Markt gibt, die sie sich leisten können. Es muss auch klar sein, dass die Wohnungsknappheit nichts mit den Geflüchteten zu tun hat. Diese Entwicklung auf den Wohnungsmärkten gibt es in den Ballungsgebieten seit mehreren Jahren. Sie war schon vorher da und ist zu einem großen Teil hausgemacht. Auch ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Der Kardinalfehler der Wohnungspolitik in Deutschland war die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 im Zuge des Skandals um die Neue Heimat. Diese Chance nutzte die schwarz-gelbe Bundesregierung, um die steuerliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die ihr ein Dorn im Auge war, schlichtweg zu beseitigen, anstatt das an sich richtige Instrument zu reformieren. Wir sehen inzwischen die Konsequenzen. Seitdem sind über 2 Millionen dieser günstigen Sozialwohnungen verloren gegangen, und zwar durch Privatisierung und das Auslaufen der Sozialbindung. Etliche von diesen Wohnungen finden wir inzwischen in börsennotierten Wohnungsunternehmen, die Renditeinteressen haben und die Spekulation weiter anheizen. Jedes Jahr fallen weitere 60 000 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Das heißt, wir brauchten, um aus der Krise herauszukommen, jedes Jahr mindestens 100 000 neue Wohnungen mit dauerhafter Bindung. Wir sind davon überzeugt, dass wir den riesigen Boom an sozialem Wohnungsbau, den wir jetzt brauchen, mit den bisherigen Mitteln allein nicht hinbekommen, insbesondere nicht durch eine Sonderabschreibung für den Wohnungsbau, die die Große Koalition vor wenigen Wochen hier vorgestellt hat und die wir in diesem Monat noch diskutieren werden. Sie wissen selber: Das ist im Wesentlichen ein Geschenk für die Immobilienwirtschaft und für die Einkommensmillionäre. Insbesondere wird sie für Sozialwohnungen nichts, aber auch wirklich gar nichts leisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Problem wird auch nicht allein durch die klassischen sozialen Wohnungsbauunternehmen gelöst. Die können ihre Baukapazitäten aus dem Stand gar nicht in der notwendigen Größenordnung vervielfachen und würden auch nicht die Vielfalt generieren, die wir brauchen. Wir brauchen tatsächlich ein neues Instrument, mit dem wir ganz neue Akteure für den sozialen Wohnungsbau gewinnen können, und deswegen brauchen wir die Wohnungsgemeinnützigkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Idee der Wohnungsgemeinnützigkeit ist, dass der Bauträger sich verpflichtet, die Wohnung dauerhaft sozial gebunden zu vermieten. Dafür erhält er wirklich spürbare steuerliche Erleichterungen oder eine Investitionszulage als Steuergutschrift von – so unser Vorschlag – bis zu 20 Prozent. Damit wird das Bauen von sozialem Wohnraum auch für Wohnungsgenossenschaften, Vereine, Baugruppen, Wohnprojekte und private Vermieter interessant. Also: klare soziale Bindung, aber es muss sich auch rechnen. Wir machen einen entsprechenden Vorschlag. Die Wohnungsgemeinnützigkeit soll nach grünen Vorstellungen nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Umnutzung von schon vorhandenem Wohnraum genutzt werden können, beispielsweise für umgebaute und dann dauerhaft sozial vermietete Wohnräume. Sie ließe sich auch auf einzelne Wohnungen in Gebäudekomplexen anwenden. So ist sie sehr geeignet, um gerade die soziale Mischung in Wohngebieten zu fördern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Deshalb bringen wir heute unseren Antrag ein; er beruht auf einem ausführlichen Gutachten zu dem Thema. Es ist ein Antrag, der die Schlüsse aus den Fehlern der Vergangenheit zieht, der die mittlerweile geltenden europäischen Regeln beachtet, der die Erfahrungen unseres Nachbarlandes Holland mit einbezieht, wo mehr als ein Drittel der Wohnungen in Wohnungsgemeinnützigkeit errichtet worden sind – ein Konzept, das Transparenz in die Konstruktion bringt, sodass sich die Fehler der Neuen Heimat nicht wiederholen können. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Paus, Sie erinnern sich an die vereinbarte Redezeit. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Erinnern schon!) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Unser Vorschlag liegt vor. Ich hoffe, dass wir tatsächlich zu einer vernünftigen Debatte miteinander kommen. Es ist an Ihnen, sich damit ernsthaft auseinanderzusetzen. Die Familien, die Rentnerinnen und Rentner, die Studierenden werden es Ihnen danken, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Anja Weisgerber für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten Herausforderungen für uns Baupolitiker. Der Bedarf ist aktuell und in den nächsten Jahren sehr hoch. Das Bauministerium prognostiziert, dass wir pro Jahr mindestens 350 000 neue Wohnungen brauchen. Selbstverständlich benennen auch wir das ganz klar. Wir brauchen dafür aber genau die richtigen Rahmenbedingungen, die richtigen politischen Weichenstellungen. So viel vorab: Die Vorschläge, die Sie in Ihren Anträgen gemacht haben, sind sicherlich nicht die richtigen Instrumente, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Was brauchen wir? Wir müssen Investitionen anreizen; denn der beste Mieterschutz – das ist und bleibt richtig; das kann ich nicht oft genug sagen – ist: Bauen, Bauen, Bauen. (Beifall bei der CDU/CSU) Jede Wohnung, jede Mietwohnung, jede Eigentumswohnung oder jedes Eigenheim entlastet den Wohnungsmarkt, der im Übrigen durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Aber das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft ist bei der Fraktion Die Linke vielleicht noch nicht komplett angekommen. Teile Ihres Antrags lesen sich nämlich eher wie eine Rückkehr zu sehr bürokratischen Instrumenten mit teilweise – ich formuliere das einmal vorsichtig – planwirtschaftlichen Ansätzen. Genau das wollen wir nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CDU/CSU – Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Es darf hier jeder seine Meinung haben, aber Ahnung muss man haben!) Der Antrag erweckt außerdem den Eindruck, dass wir in Deutschland keine funktionierenden Wohnungsmärkte haben. Aber wie wir alle doch wissen, ist die Situation in Deutschland sehr unterschiedlich. Wir haben die Metropolen; ich nenne jetzt einmal Beispiele: Berlin, München, Hamburg. In Ballungsgebieten, in Hochschulstädten haben wir deutliche, sehr starke Engpässe an den Wohnungsmärkten. Aber im ländlichen Raum, wo ich zum Beispiel herkomme, haben wir in vielen Regionen eine sehr gute und hochwertige Wohnraumversorgung. Wir haben in manchen Gegenden, zum Beispiel in Nordbayern und in Sachsen, sogar eher die Situation, dass wir gegen Abwanderung und gegen Wohnungsleerstände ankämpfen müssen. Das heißt also: Die Wohnungsmärkte sind regional sehr unterschiedlich, und genau das muss sich in unserer Politik niederschlagen. (Beifall bei der CDU/CSU) Eines ist auch klar: Eine einseitige Konzentration der Förderung auf Mietwohnungen greift sicher zu kurz. Wir brauchen auch die Eigentumsförderung. Es gibt eben nicht nur die eine Maßnahme, das eine Instrument. Vielmehr brauchen wir ein Bündel von Maßnahmen. Wir brauchen klare Signale für mehr und bezahlbaren Wohnraum. Da ist und bleibt – das möchte ich noch einmal wiederholen – unser wohnungspolitischer Dreiklang sicherlich die richtige Antwort und das geeignete Leitbild. Erstens: richtige Investitionsanreize setzen. Der Staat allein kann den notwendigen Bedarf an Wohnraum nicht decken; das muss jedem hier im Raum klar sein. Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus setzt hier genau die richtigen Anreize. In den ersten drei Jahren können insgesamt bis zu 35 Prozent der Kosten abgeschrieben werden. Das ist ein wichtiges Signal an die Investoren, den notwendigen Wohnraum zu schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen aber noch an weiteren Stellschrauben drehen. Die Baukostensenkungskommission im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen hat ganz klar zum Ausdruck gebracht: Wir müssen die Baukosten senken, damit wieder investiert wird. Diese Investitionen benötigen wir ganz dringend. In der Diskussion um Gesetzesänderungen, zum Beispiel auch in puncto Energieeffizienz, ist es eben wichtig, dass wir Kosten und Nutzen gegenüberstellen. Es wurde bereits gesagt: Es gibt Expertenberechnungen zur EnEV, die seit 2016 in Kraft ist, die sagen: Die Baukosten steigen um 7 Prozent. Auf der anderen Seite haben wir eine Einsparung von nur 0,02 Prozent. Das stellt die Wirtschaftlichkeit infrage, die wir immer eingefordert haben und nach wie vor ganz klar einfordern. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei der Überarbeitung der EnEV ist es nicht nur wichtig – das sage ich auch als Klimapolitikerin –, die Klimaziele einzuhalten, sondern damit auch die Erreichung der Klimaziele zu unterstützen. Genau deswegen brauchen wir in diesem Zusammenhang eben auch einen effektiven Klimaschutz, effektive Instrumente und effektive Maßnahmen. Wir müssen bei dieser Überarbeitung natürlich auch die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum im Blick behalten. Genau das muss der Maßstab sein, und darauf werden wir alle achten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Michael Groß [SPD]) Zum zweiten Punkt des wohnungspolitischen Dreiklangs: den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben. Auch da haben wir einiges in die Tat umgesetzt. 2016 bis 2019 gibt es 2 Milliarden Euro mehr für die Wohnraumförderung. Damit wurden die Kompensationsmittel verdoppelt. Die Eckpunkte des Haushaltes 2017 sehen nochmals 500 Millionen Euro mehr für den Wohnungsbau vor. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Jetzt habe ich eine klare Hoffnung, die ich einfach einmal so zum Ausdruck bringen möchte, ohne das jetzt gleich wieder in einen Angriff umzumünzen. Ich habe die Hoffnung, dass die Mittel von den Bundesländern zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden. Ich kann an dieser Stelle positiv sagen: Bayern hat mit dem Wohnungspakt Bayern die Mittel, die vom Bund kommen, noch einmal deutlich – sehr deutlich – aufgestockt. Daran können sich andere Länder (Michael Groß [SPD]: Nordrhein-Westfalen auch!) – es wurde gerade gesagt: es gibt auch noch andere Länder – durchaus ein Beispiel nehmen, um das ganz positiv zu formulieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Zum dritten und letzten Punkt des wohnungspolitischen Dreiklangs: die ausgewogene mietrechtliche und sozialpolitische Flankierung der Wohnungspolitik. Auch daran arbeiten wir. Die Wohngeldreform und die Mietpreisbremse wurden umgesetzt. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen: Wir haben mit der Mietpreisbremse einen Schwerpunkt verfolgt. Die Mietpreisbremse sollte so ausgestaltet werden, dass die Deckelung der Miete gewährleistet ist; aber das allein reicht eben nicht, um die Mieter zu entlasten. Wir müssen auch weiterhin in den Bau neuer Wohnungen investieren, um zu verhindern, dass die Mietpreisbremse zu einer Investitionsbremse wird. Deswegen haben wir wichtige Änderungen im Rahmen der Gesetzgebung zur Mietpreisbremse durchgesetzt, nämlich dass die Neubauten ausgenommen werden und dass in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, auch konkrete Maßnahmenpläne erstellt werden, um den Engpässen entgegenzuwirken. Das waren konstruktive Verbesserungsvorschläge, so möchte ich es an dieser Stelle einmal formulieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Dann möchte ich sagen: Zum zweiten Mietrechtspaket liegen uns ja jetzt neue Vorschläge von Justizminister Maas vor. Da hätten wir schon erwartet, dass die auch dem Koalitionsvertrag entsprechen. Das ist nicht der Fall. Der Vorschlag – wie auch schon die Eckpunkte – schießt über das Ziel hinaus. Die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung auf 8 Prozent ist nur ein Beispiel. Das verhindert notwendige Investitionen in den Wohnungsbau und die energetische Sanierung. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle sagen: Es kann doch nicht sein, dass auf der einen Seite – das ist gut so – der Finanzminister den Wohnungsbau steuerlich fördert, die Bau- und Klimaministerin die Mittel für den sozialen Wohnungsbau aufstockt und die Energieeffizienzmaßnahmen voranbringt und dass auf der anderen Seite ein Justizminister jetzt ein zweites Mietrechtspaket vorschlägt, das Investitionen und energetische Sanierung ausbremst. Das tragen wir so nicht mit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Hier fordern wir eine klare Umsetzung des Koalitionsvertrages. Zum Abschluss möchte ich noch zum Ausdruck bringen, dass meist nur der Mietwohnungsbau im Fokus steht. Wir müssen aber auch daran arbeiten, dass mehr Menschen zu Wohnungseigentum kommen. Das ist wichtig für die Altersvorsorge. Es ist natürlich auch so, dass jede selbstgenutzte Wohnung eine Mietwohnung frei macht. (Beifall des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]) Deswegen brauchen wir neben den Maßnahmen zur Förderung des Mietwohnungsbaus auch die Eigentumsförderung. Deswegen werden wir nicht lockerlassen, was die Anpassung der Wohnungsbauprämie an die Einkommensentwicklung angeht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Claudia Tausend spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD) Claudia Tausend (SPD): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Nirgendwo in Deutschland wächst die Bevölkerung schneller als in meiner Heimatstadt München. Allein in den letzten vier Jahren ist die Einwohnerzahl Münchens um 100 000 Menschen gestiegen. Wir rechnen bis 2030 mit weiteren 230 000 Menschen allein in der Kernstadt und mit weiteren 200 000 Menschen im Umland. Die Probleme, die viele Kommunen in Deutschland bei der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum haben, betreffen München also in ganz besonderer Weise. Wir haben zwei wichtige Aufgaben. Die eine ist die Sicherung von bezahlbaren Mieten, die andere ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Für München ist die Mietpreisbremse elementar. Kolleginnen und Kollegen, 20 Jahre lang hat unser Altoberbürgermeister Christian Ude für die Einführung dieses Instruments gekämpft. Wir freuen uns, dass uns die Durchsetzung jetzt gelungen ist. (Beifall bei der SPD) Freilich werden die Mieten dadurch nicht sinken, aber wir können wenigstens die Dynamik des Mietanstiegs bremsen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir, sehr verehrte Kollegin Weisgerber, ausdrücklich die Reform des Mietspiegels; ebenfalls eine langjährige Forderung aller Mieterverbände und aller Großstadtoberbürgermeister, die mit dem Thema der bezahlbaren Mieten zu tun haben. Der Ausweitung des Berechnungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre wird weiter preisdämpfend wirken. Auch hiervon werden die Mieten natürlich nicht sinken, aber wir könnten damit die Dynamik des Mietanstiegs bremsen. In München ist es vor allem wichtig, für den Erhalt der sozialen Mischung gerade auch in den Innenstadtquartieren zu sorgen, wo wir heute in den besseren Lagen – das ist heute schon vom Kollegen Pronold gesagt worden – 15 Euro zahlen. 15 Euro! Das ist eine Größenordnung, die sich Durchschnittsverdiener, auch nicht einmal Gutverdiener, wirklich nicht mehr leisten können. Ich befürchte übrigens nicht, dass die Reform des Mietspiegels die Aktivitäten im Wohnungsneubau erlahmen lassen wird. Wir werden gleichzeitig die degressive Sonder-AfA, wie von Ihnen ausgeführt, wieder einführen und damit den Neubau von Mietwohnungen weiter anregen. Es wäre allerdings noch besser, wenn wir dieses Instrument der Steuererleichterung an einen Mietpreisdeckel koppeln würden; (Beifall bei der SPD) denn die Verteilungswirkung ist ohne einen Mietpreisdeckel nicht zu steuern und die Gefahr von Mitnahmeeffekten wirklich hoch. Ich begrüße ausdrücklich – auch darauf ist hingewiesen worden – die Verdopplung der Kompensationsmittel im sozialen Wohnungsbau. Wir unterstützen ausdrücklich eine weitere Verdopplung. (Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD]) Das wäre für München ein wichtiger Impuls. Ich möchte einfach die Zahlen in ein Verhältnis setzen. Wir geben derzeit bundesweit 1 Milliarde Euro, München gibt – und das seit vielen Jahren – im letzten Handlungszeitraum 2012 bis 2016  800 Millionen städtische Euro für den geförderten Wohnungsbau aus. Das noch einmal zur Verhältnismäßigkeit der kommunalen Leistung und zur Unterstützung von Bundesseite. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Sie müssen auch das Verhältnis zu den Steuereinnahmen der Städte sehen!) Wir haben ein weiteres Sofortprogramm aufgelegt, das dazu dienen soll, bereits in diesem Jahr 1 000 neue Wohnungen zu bauen, vorzugsweise von unseren eigenen städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Diese Wohnungen sollen unteren Einkommensgruppen, aber natürlich auch den Flüchtlingen zugutekommen. Wir versuchen das in serieller bzw. modularer Bauweise. Auch das ist, glaube ich, eine wichtige Anregung, die wir vonseiten des Bundes hier mitbringen. (Beifall bei der SPD) Ich muss langsam zum Schluss kommen und will nur noch auf ein Thema hinweisen, das vor allem für Großstädte sehr wichtig ist. Es geht um den Versuch, eine neue Gebietskategorie – das „urbane Gebiet“ – in der Baunutzungsverordnung zu etablieren. Das „urbane Gebiet“ würde die Kommunen, was die Baulandausweisung anbelangt, drastisch unterstützen. Ein letzter Gedanke: Wir – Bund, Länder und Gemeinden – müssen viel tun. Es gibt aber auch noch die Privatwirtschaft. Damit komme ich zum Werkswohnungsbau. Es gab in den letzten Jahren die traurige Entwicklung, dass sich fast alle Großunternehmen von ihren Wohnungsbeständen getrennt haben. Nicht alle dieser Wohnungsbestände wurden an sozial orientierte große Unternehmen verkauft. Insofern ist auch hier sehr viel bezahlbarer Wohnraum verloren gegangen. Ich meine, dass man hier auch die Unternehmen wieder in die Pflicht nehmen muss. Allein werden wir es wahrscheinlich nicht schaffen, auch für die Fachkräfte bzw. Auszubildenden ausreichend Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen also alle zusammenhalten und kräftig anpacken. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Christian Haase. Christian Haase (CDU/CSU): Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Plattenbauprogramm der DDR – daran hat mich der vorliegende Antrag der Linken erinnert. (Beifall bei der CDU/CSU) Damals, 1973, wurde von oben herab ein Wohnungsbauprogramm mit dem einzigen Ziel verordnet, 3 Millionen neue Wohnungen zu bauen – unabhängig vom Bedarf, von der Effizienz und den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger, die nachher in diesen Wohnungen wohnen mussten. In der Bundesrepublik machen wir heute zum Glück eine andere Politik. Es gibt keine Bevormundung, sondern Vielfalt – Vielfalt, was Miete und Wohneigentum anbelangt, und Vielfalt auf der Investorenseite. Dort, wo sie gewachsen und sinnvoll ist, haben wir schon heute eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft, die meist gut funktioniert. Als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied eines solchen Unternehmens weiß ich, worüber ich spreche. Die Linken fordern dagegen einen gigantischen staatlichen Wohnungsbausektor – egal wo und egal wie teuer. Sie trauen sich erst gar nicht, eine Summe für die angedachte Gemeinschaftsaufgabe zu nennen. Es wird aber wohl ein zweistelliger Milliardenbetrag sein. Dazu kommt, dass als Ersatz für die bisherigen Kompensationsmittel 5 Milliarden Euro an die Länder fließen. Das wäre fünfmal mehr als bisher. Weiterhin gehen 2 Milliarden Euro als Ersatz für die Städtebaumittel an die Länder. Mit weiteren 5 Milliarden Euro soll der Energie- und Klimafonds reich beschenkt werden. Das sind dann zusammen noch einmal 12 Milliarden Euro – und das pro Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Ihre Luftschlösser nehmen damit gigantische Ausmaße an. Die Finanzierung bleibt komplett im Nebel. Frau Bluhm, das ist keine Win-win-Situation, sondern eine Wind-Wind-Situation. Eine verantwortungsvolle Politik sieht sicherlich ganz anders aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch inhaltlich gibt es drei entscheidende Argumente gegen eine rein staatliche oder gemeinnützige Wohnungswirtschaft: Erstens. Die Politik hätte durch die gewaltigen staatlichen Subventionen und Fördergelder einen enormen Einfluss auf diese gemeinnützigen Unternehmen. Ein guter Politiker ist aber noch lange kein guter Manager von Wohnungsbauunternehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wohin das führt, haben wir oft genug erlebt. Der riesige Wohnungsbaukonzern Neue Heimat, der ja auch in Ihrer Antragsbegründung Erwähnung findet, sollte uns da ein mahnendes Beispiel sein. Dieses Gewerkschaftsunternehmen betrieb unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit jahrzehntelange Misswirtschaft. Die Linken fordern nun die Auferstehung dieses Geschäftsmodells. Zweitens. Es käme zu einer staatlich geförderten Gettoisierung durch Großsiedlungen dort, wo Durchmischung gefragt wäre. Das können wir doch nicht ernsthaft wollen. Die Negativbeispiele Duisburg-Marxloh oder Berlin-Neukölln geistern seit langem durch die Presse. Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Haase, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bluhm? Christian Haase (CDU/CSU): Nein, ich bin gerade im Schwung. – Man könnte hier noch viele andere Stadtteile aus ganz Deutschland nennen. In diesen Vierteln haben wir gewaltige Probleme: religiöse Radikalisierung, Bandenkriminalität und rechtsfreie Räume. Das sind die Sorgen der Menschen in unserem Land. Liebe Freunde, wir müssen etwas gegen diese Gettos tun und dürfen sie nicht auch noch staatlich fördern. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Es wäre ein weiteres Ergebnis dieses Antrages, dass die Kommunen faktisch gezwungen wären, solche Unternehmen zu gründen. Ansonsten würden sie keine Unterstützung mehr erhalten, wenn sie die Wohnungsnot vor Ort bekämpfen wollen. Diese Bevormundung ist keine Unionspolitik. Wir wollen, dass die Kommunen selber entscheiden können, wie sie dem Wohnungsmangel begegnen. Denn darüber sind wir uns ja offensichtlich einig: Natürlich herrscht in vielen Großstädten ein Mangel an Wohnraum. Natürlich müssen wir Politiker hier Lösungen finden. Aber genau das tun wir auch. Die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition haben die Punkte benannt. Ich will auch daran erinnern, dass wir in den 90er-Jahren jedes Jahr 600 000 neue Wohnungen gebaut haben – ohne ein solches Programm wie in Ihrem Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt müssen wir diese Politik in der Praxis wirken lassen. Denn ein kurzfristig und unangemessen aufgeheizter Wohnungsbaumarkt treibt zunächst einmal die Baupreise nach oben. Damit würde wieder viel Geld verbrannt. Was wir brauchen, sind Kontinuität und Verlässlichkeit, damit die Wohnungswirtschaft Kapazitäten aufbaut. Denn gerade in der Baupolitik sind langfristiges Denken und Fingerspitzengefühl gefragt. Konsequenzen der Baupolitik sehen wir oft erst nach vielen Jahren. Dann können manche demografische Trends schon wieder vorbei sein. Drei kurze Beispiele. Die Erstsemesterzahlen gehen nach neuesten Studien viel stärker zurück, als es die Kultusministerkonferenz erwartet. Wie lange hält also der Bedarf an mehr Studentenwohnungen an? Oder wie viele Wohnungen für Flüchtlinge brauchen wir tatsächlich? Wird die Urbanisierung anhalten? Diese Fragen zeigen, dass wir in jedem Fall durchdachte und flexible Konzepte brauchen. Alles andere ist nicht nachhaltig. Jetzt einen milliardenschweren öffentlichen Wohnungssektor zu fordern, ist unter diesen Gesichtspunkten völlig unverantwortlich. Gerade als Vertreter kommunalpolitischer Interessen kann ich wirklich nur davor warnen, den Kommunen diese gewaltige Aufgabe aufzubürden, deren Umsetzung per Definition – so schreiben Sie es ausdrücklich in Ihrem Antrag – unrentabel wäre. Bei den Kommunen würde sie aber dennoch Personal und Geld binden. Dabei sind schon jetzt viele kommunale Haushalte auf Kante genäht. Für andere wichtige Investitionen stünde dann automatisch weniger Geld zur Verfügung. Wir sprechen in Deutschland von einem kommunalen Investitionsstau von 130 Milliarden Euro. Während wir mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz dagegenhalten, wollen Sie neue Investitionspflichten festzurren. Sollten wir nicht den Kommunen vor Ort die Entscheidung überlassen, wo sie ihre Ressourcen einsetzen? Der vorliegende Antrag zwingt die Kommunen, alles auf eine Karte zu setzen. Wir wollen den Kommunen die Wahl lassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Denn kommunale Wohnungsunternehmen sind bereits ein wichtiger Teil der deutschen Wohnungswirtschaft. Sie bieten bezahlbare Mieten und tragen so zu einer ausgewogenen Stadtentwicklung bei. Laut Städte- und Gemeindebund sind es über 700 Unternehmen, die circa 2,5 Millionen Wohnungen in Deutschland besitzen. Diese Möglichkeit wird also schon intensiv genutzt, überall dort, wo es sinnvoll ist. Auch genossenschaftliche Modelle leisten einen wichtigen Beitrag, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht. Es lassen sich viele positive Beispiele nennen, etwa der Schalker Bauverein aus Gelsenkirchen. Hier müssen wir schauen, wie wir die Wohnungsbaugenossenschaften besser unterstützen können. Herr Mindrup hat eben an seinem Beispiel deutlich gemacht, dass das unter den gegebenen Rahmenbedingungen gut funktioniert. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU] und Detlev Pilger [SPD]) Diesen gut funktionierenden Unternehmen wollen die Linken nun mit ihrem Antrag auch noch die Arbeit erschweren. Die Liste der zusätzlichen Pflichten und Regeln für gemeinnützige Unternehmen ist lang, der Kontrollmechanismus ist aufgebläht. Ein wenig mehr Vertrauen auch in die kommunale Familie wäre da besser. Aber wenn man planlos Milliarden in ein System pumpt, ist eine entsprechende Überprüfung natürlich nötig. Die beschriebene „Vier-Ebenen-Kontrolle“ wird es allerdings zum Nulltarif nicht geben. Also wieder einmal mehr Bürokratie! Noch viel schlimmer wäre allerdings die Gängelung der betroffenen Unternehmen. So beheben wir die Wohnungsnot in Deutschland nicht. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU] – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Sie sind echt innovativ!) Ein letzter Aspekt ist: Viele Kommunen haben gar keine Wohnungsnot. Ganz im Gegenteil: Viele Kommunen in ländlichen Räumen leiden unter einem Bevölkerungsrückgang. Dieses Ungleichgewicht müssen wir viel stärker in den Blick nehmen. Wenn wir die Attraktivität kleinerer Städte erhöhen, unterstützen wir nicht nur die Menschen, die dort leben, sondern verringern auch den Zuzug in die Ballungsräume. (Beifall bei der CDU/CSU) In diesem Zusammenhang ist auch die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge zu nennen. Ich leite derzeit eine Arbeitsgruppe der Kommunalpolitischen Vereinigung zum Thema Integration. Alle Bürgermeister bestätigen mir, wie wichtig die Wohnsitzauflage für eine Planungssicherheit bei der Integration ist. Viele Flüchtlinge zieht es in die Großstädte, wo schon Landsleute oder Verwandte leben. Das erschwert die Durchführung einer planmäßigen Integration massiv und verstärkt die Wohnungsknappheit. Mit einer Wohnsitzauflage beugen wir deshalb auf einen Streich zwei Problemen vor. Natürlich müssen wir Flüchtlingen, die auf dem Land bleiben, eine Perspektive bieten – eine ideale Gelegenheit, die Strukturförderung im ländlichen Raum voranzutreiben. Die heutige Debatte hat zweierlei klargemacht: Erstens, in der Baupolitik ist Fingerspitzengefühl gefragt. Zweitens, die deutsche Wohnungswirtschaft ist vielfältig. Das sollten wir beibehalten und mit Augenmaß weiter fördern. Wahlfreiheit statt Bevormundung – das ist und bleibt unsere Politik. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Detlev Pilger spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD) Detlev Pilger (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich feststellen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Linken den Finger in eine bestehende Wunde legen: Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum. Nur: Ob die Instrumente, die sie benutzen wollen, passen, darüber müssen wir uns unterhalten. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Sehr gern!) In der Tat besteht eine zugespitzte Wohnungsnot, vor allen Dingen in Großstädten und Ballungsräumen. Man kann nahezu von einem Teufelskreis sprechen: Der vorhandene Wohnraum wird immer begehrter und damit in den Ballungszentren immer teurer. Das ist so. Das ist sehr bedauerlich; denn solides Wohnen ist kein Luxus, sondern ein elementares Gut, auf das jeder ein Recht haben sollte. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Eigentlich!) Bundesweit gibt es gegenwärtig – es wurde betont – circa 1,5 Millionen Sozialwohnungen. Das reicht aber bei weitem nicht aus. Experten schätzen den tatsächlichen Bedarf auf circa 4 Millionen Sozialwohnungen. Aufgrund des hohen Bedarfs stellt sich die Frage: Wer sind denn die Menschen, die diese Wohnungen so dringend brauchen? Zunächst einmal gibt es die Gruppe der Armen. In unserem reichen Land sind 15 bis 20 Prozent der Menschen arm oder von Armut bedroht. Sie finden auf keinem anderen Wohnungsmarkt als auf dem sozialen Wohnungsmarkt eine Wohnung. Aber – Staatssekretär Pronold hat es betont – mittlerweile sind auch ganze Berufsgruppen betroffen, normale Berufsgruppen wie Polizeibeamte, Krankenschwestern und Krankenpfleger. Sprechen Sie doch einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fahrdienstes, die uns so nett chauffieren. Fragen Sie die einmal, wo sie wohnen. Sie wohnen nicht mehr im Zentrum von Berlin, sondern weit außerhalb. Damit sind höhere Anfahrtskosten verbunden. Das geht effektiv zulasten der Lebensqualität, weil für die Anfahrt Zeit verloren geht, die für anderes genutzt werden könnte. Wir müssen in Bezug auf die Stadtzentren also dringend umdenken. Wir dürfen auch die Menschen nicht vergessen, die überhaupt keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben – wir sprechen hier immer über Resozialisierung –, nämlich die Obdachlosen. Versuchen Sie einmal, für einen Obdachlosen eine Wohnung zu finden. Das geht mit Beziehungen kaum und ohne Beziehungen gar nicht. Ich hatte einen jungen Mann als Schüler, der in die Abwärtsspirale geraten ist. Das geht sehr viel schneller – wir alle kennen entsprechende Beispiele –, als wir uns das vorstellen. Er hatte seine Haftstrafe verbüßt, er hatte ein Suchtprogramm absolviert, und er wollte wieder in die Gesellschaft integriert werden. Er kam zu mir und bat mich händeringend: Besorg mir eine Wohnung! Ich habe das mit allen Mitteln versucht, auch mithilfe der Behörden. Die haben mir gesagt: Herr Pilger, man kann nichts anderes tun, als in der Zeitung, in dem Fall in der Rhein-Zeitung, Inserate herauszusuchen. Man kann sich vorstellen, welche Chancen der junge Mann auf dem Wohnungsmarkt hatte, nämlich keine. Am Rande darf erwähnt werden, dass die Zahl der Wohnungslosen in den letzten zwei Jahren auf 350 000 Menschen angestiegen ist. Das entspricht einer Erhöhung um 20 Prozent. Ich sage noch einmal: Sie beschreiben die Situation richtig. Die Situation ist dramatisch. Aber wir müssen uns überlegen: Was ist der richtige Weg? Die Länder sind für den Wohnungsmarkt zuständig, das ist so. Mit vielem, was im Zuge der Föderalismusreform vereinbart wurde, bin ich nicht einverstanden, insbesondere was das Bildungswesen betrifft. Aber es ist nun einmal so: Wir sind zunächst nicht zuständig. Man hat das auch nicht unbedarft geregelt, sondern man war der Meinung: Die Länder wissen über die Bedarfe am besten Bescheid, und darum sollen die Länder die zugewiesenen Mittel entsprechend verwenden. Über diese Regelung kann man durchaus noch einmal nachdenken. Wir haben 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das sollte die Opposition, insbesondere die Grünen, anerkennen. Ich weiß, das fällt immer schwer. Aber es muss betont werden: Das ist eine enorme Leistung. Es ist nicht so einfach, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Bitte honorieren Sie das Bemühen insbesondere unserer Umwelt- und damit Bauministerin. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) In den vergangenen Jahren wurden 250 000 Wohnungen fertiggestellt. Das sind immerhin zwei Drittel mehr als im Jahr 2010. Aber wir sind uns sicherlich einig: Diese Zahl muss noch deutlich erhöht werden. Herr Staatssekretär Pronold hat gesagt, das EU-Beihilferecht wäre kein Problem. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, aber trotzdem muss überprüft werden, ob eine Bezuschussung, ob die Unterstützung einer Unternehmensgruppe mit dem EU-Beihilferecht kompatibel ist. (Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Haben wir schon!) Sie sehen, es gibt einiges zu tun und einiges, worüber nachgedacht werden kann und muss. Die Koalition tut das, und wir, die Sozialdemokraten, die älteste Partei in diesem Hause, haben uns schon immer um die Wohnungsnot der Menschen gesorgt. Es ist ein ureigenes Ziel, das die Sozialdemokratie hat, Menschen mit bezahlbarem und gutem Wohnraum zu versorgen. (Beifall bei der SPD) Ich komme zum Schluss: Wir haben mit den Wohnungsbaugenossenschaften und den kommunalen Wohnbauanbietern eine gute Struktur. Diese muss ausgebaut und gestärkt werden. Ich bin selbst seit 20 Jahren Mitglied einer großen Wohnungsbaugenossenschaft, davon war ich 15 Jahre lang Aufsichtsratsvorsitzender. Ich weiß, welche soziale Leistung die kommunalen Anbieter und die Genossenschaften erbringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzlicher Appell an die Opposition: Lassen Sie uns die vorhandenen Strukturen stärken. Dann werden wir sehen, dass wir den Wohnungsmarkt weiter beleben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Michael Groß für die SPD. (Beifall bei der SPD) Michael Groß (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sozusagen ein Spannungsbogen entstanden. Frau Bluhm, Sie haben mich zu Beginn angesprochen und gesagt, Herr Ullrich von der CSU – ich glaube, er ist heute nicht da – und ich hätten in der letzten Rede zum Thema Wohnungsmangel in Deutschland – ich meine, das war zum Thema Obdachlosigkeit – gesagt: Lassen Sie uns das mit der Gemeinnützigkeit machen. Ich hoffe, Sie haben an der Rede des Staatssekretärs, die ich in Gänze unterstützen kann, erkannt, dass wir Parlamentarier von der SPD gearbeitet haben und gemeinsam mit dem BMUB deutlich machen, dass wir einen Prüfauftrag sehen, um alle Instrumente in Deutschland zu nutzen, um das bezahlbare Wohnen und Mieten in Deutschland zu ermöglichen. (Beifall bei der SPD) Ich möchte Herrn Pronold noch einmal dafür danken, dass er in dieser Art und Weise darauf eingegangen ist. Die Kollegin Haßelmann  – sie musste leider weg; das ist aber keine Kritik – hat zu Beginn eine sehr gute Rede gehalten. Sie hat nämlich gesagt: Wir müssen gemeinsam darum ringen, dass die Menschen im Bereich des Wohnens und des Wohnumfelds eine Daseinsvorsorge erleben, die ein gutes und ein selbstständiges Leben ermöglicht. Das ist eine Aufgabe, der wir uns in den nächsten Wochen stellen müssen. Es sind große Spannungsbögen und Unterschiede deutlich geworden. Die einen werfen den anderen vor, es solle zurück zu einer Planwirtschaft oder zu einer sozialistischen Wohnungsbaupolitik gehen. Die anderen argumentieren, wir hätten jahrelang nichts getan. Ich glaube, beide Seiten liegen in ihrer Beschreibung insgesamt falsch. Wir haben in der Koalition 2013 wohlweislich zum Beispiel die Mietpreisbremse beschlossen. Unser damaliger Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat im Wahlkampf gesagt, dies sei ein Riesenthema für die Menschen in Deutschland. Wir haben dies gemeinsam beschlossen, und wir haben jetzt ein zweites Mietrechtspaket vor uns. Die Mietpreisbremse und die Begrenzung der Modernisierungsumlage bedeuten auch, dass die Renditen und die Gewinne derjenigen, die spekulativ unterwegs sind, gebremst werden sollen. Das ist ein wichtiger Schritt. Deswegen unterstütze ich Heiko Maas im zweiten Reformpaket zur Mietrechtsreform. Er schlägt nämlich vor: Eine 8-prozentige Modernisierungsumlage soll die Grenze sein, damit wir niemanden aus seiner Wohnung vertreiben, der eine Modernisierung erleben muss. (Beifall bei der SPD) Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Die soziale Wohnraumförderung ist verdoppelt worden. Es sollen noch einmal 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, um soziale Brennpunkte wie auch immer zu entwickeln und um Wohnungen zu bauen. Ich glaube, das ist ein Erfolgsmodell, obwohl ständig kritisiert wird, dass die Länder diese Mittel in der Vergangenheit nicht dafür eingesetzt haben, sozialen Wohnraum zu schaffen. In NRW gibt es zum Beispiel eine Wohnungsbauoffensive, durch die im letzten Jahr die Anzahl der Wohnungen in der sozialen Wohnraumförderung um 37 Prozent zugenommen hat. Im Bereich des studentischen Wohnens, im Heimbereich, ist eine Zunahme der abgerufenen Fördermittel von über 300 Prozent feststellbar. Ich glaube also, es ist unbedingt notwendig, dass der Bund weiterhin diese Mittel zur Verfügung stellt, auch um Planungssicherheit für die Länder, für die Akteure und Wohnungsunternehmen und letztendlich auch für die Menschen sicherzustellen. In den letzten Monaten haben wir in vielen Bereichen, die nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit eine wichtige Rolle spielen, viel getan, um das Thema „bezahlbares Wohnen“ auf einen guten Weg zu bringen. Es ist aber immer noch nicht genug geschehen. Der Kollege Pilger – ich unterstütze deine Analyse völlig – hat beschrieben, wo wir noch Lücken haben, was wir noch tun müssen. Ich glaube, dass vieles schon getan worden ist. Das ist ein bunter Strauß an Maßnahmen, die in der Summe letztlich eine Antwort auf das Problem sein können. Ich glaube aber auch, dass wir die Maßnahmen mit Blick auf die Gemeinnützigkeit noch einmal überprüfen müssen, dass wir Prüfaufträge vergeben müssen und dass wir dafür sorgen müssen, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern Verantwortung übernimmt. Letztendlich brauchen wir eine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Der Mensch steht im Mittelpunkt. – Jetzt ist meine Zeit abgelaufen. Glück auf! Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Groß, nicht Ihre Zeit ist abgelaufen, allenfalls die Redezeit. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/7415 und 18/8081 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe hier nur Einverständnis. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Unverständnis!) Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Drucksache 18/8042 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Widerspruch dagegen erhebt sich keiner. Dann ist das so beschlossen. Deshalb eröffne ich die Aussprache und erteile zu Beginn dieser Debatte das Wort für die Bundesregierung der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jemand Kluges hat einmal gesagt: Lernen ist wie das Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück. – Dieser Satz, der natürlich immer schon richtig war, hat durch die rasante technologische Entwicklung, die wir aktuell erleben, eine neue Relevanz erfahren. Tatsächlich ist die Digitalisierung – um im Bild des Ruderers zu bleiben – ein gewaltiger Strom. Wir brauchen eine hohe Schlagzahl, um mit den schnellen Veränderungen in der Arbeits- und Lebenswelt mitzuhalten; denn nicht nur unsere Art des Einkaufens und unseres Kommunizierens ändert sich, sondern auch, wie wir arbeiten. Weiterbildung und Qualifizierung werden deshalb für jede und für jeden von uns immer wichtiger. Weiterbildung und Qualifizierung sind dabei logischerweise die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Das ist der Grundgedanke, der Kern unseres Gesetzentwurfs. Dabei haben wir insbesondere zwei Gruppen im Blick: geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Menschen, die schon lange vergeblich Arbeit suchen. Für sie verbessern und erweitern wir die Fördermöglichkeiten. Sie bekommen eine bessere Chance auf einen Berufsabschluss und damit auf eine gute und dauerhafte Beschäftigung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Qualifizierung lohnt sich aber nicht nur für den Einzelnen. Qualifizierung ist auch eine Zukunftsinvestition für das Land. Unsere Wirtschaft wird mehr Fachkräfte brauchen, als künftig zur Verfügung stehen, und die Wirtschaft braucht Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mit ihrer Qualifizierung auf der Höhe der Zeit sind. Dabei können wir auf niemanden verzichten. Was machen wir nunmehr mit diesem Gesetzentwurf? Das Gesetz, dessen Entwurf wir heute beraten, wird die Weichen so stellen, dass Lernen und Qualifizierung ganz selbstverständlich etwas Lebenslanges sind. Das gilt für die Menschen, die hier leben, das gilt aber genauso für die, die bei uns Schutz suchen und einen Neustart in Deutschland wagen wollen. Auch Flüchtlingen soll die Tür offen stehen, sich zu qualifizieren und damit auf dem deutschen Arbeitsmarkt langfristig Fuß zu fassen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Was schlagen wir in diesem Entwurf konkret vor? Erstens. Wir sagen denen, die Schwierigkeiten bei Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT haben, dass das kein Hindernis mehr sein soll. Bei Bedarf können sie das vor oder begleitend zu einer Weiterbildung nachholen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Endlich!) Deutschland hat hier auch international Aufholungsbedarf. Zweitens. Wir wollen Bildungserfolge belohnen. Mit Erfolgsprämien wollen wir Anreize setzen, eine mehrjährige Weiterqualifizierung auch bis zum Berufsabschluss durchzuhalten und abzuschließen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) Heute bricht nahezu jeder Vierte vorzeitig seine berufsabschlussbezogene Weiterbildung ab. Das führt nicht nur zu Frustrationen bei den Leuten selbst, sondern es kostet natürlich auch eine Menge Geld. Darum bin ich mir sicher: Erfolgsprämien lohnen sich für alle. (Beifall bei der SPD) Drittens. Wir wollen Weiterbildung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern. Deshalb sollen in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten auch Weiterbildungen gefördert werden, die außerhalb der Arbeitszeit liegen. Das ist ein echtes Anliegen des Mittelstands. Viertens. Für Menschen, die nur sehr schwer in Arbeit zu vermitteln sind, verlängern wir die Möglichkeit, sich im Arbeitsalltag im Betrieb zu erproben. Konkret geht es hier um Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Ihre Dauer soll in Zukunft zwölf statt bislang sechs Wochen betragen können. Das ist besonders für langzeitarbeitslose Menschen eine gute Chance, um in die berufliche Praxis wieder reinzukommen. Aber es ist zugleich auch eine gute Möglichkeit für Flüchtlinge, in unsere Arbeitswelt hineinzufinden. Damit verbindet sich nicht zuletzt die Chance, schneller und besser Deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Als Kollegin oder Kollege gehört man schließlich zum Team. Fünftens. Wir verbessern den Schutz für berufliche Auszeiten bei Weiterbildung oder Kindererziehung nach dem dritten Lebensjahr. Wir schaffen die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Damit tragen wir auch der Entwicklung Rechnung, dass die Lebensläufe schlichtweg vielfältiger werden. Wir wollen Weiterbildung möglichst attraktiv gestalten – für Arbeitgeber und für Beschäftigte. Denn wir sitzen im gleichen Boot. Wenn sich alle gemeinsam in die Riemen legen, kommen wir insgesamt schneller voran. Das wollen wir mit diesem Gesetzesentwurf erreichen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Sabine Zimmermann. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichts schützt so sehr vor Erwerbslosigkeit wie eine gute, solide Ausbildung. Zu diesem Ergebnis kommen viele Studien. Heute werden es viele von Ihnen sagen. Ich glaube, jeder hier in diesem Hause weiß das. Über diese Einsicht sollte es auch hier in diesem Hause keine Meinungsunterschiede geben. Das Risiko, erwerbslos zu sein, hängt also eng mit der Qualifikation zusammen. Je niedriger sie ist, desto schlechter sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nun dürfen wir verblüfft feststellen, dass dies auch in der Begründung des vorliegenden Gesetzesentwurfes ausgeführt wird: Qualifikation sei der beste Schutz vor Erwerbslosigkeit, und dies unterstreiche den Stellenwert von Aus- und Weiterbildung. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Stofffestigung durch Wiederholung!) – Ja, Kollege Zimmer. – Das ist sehr, sehr schön, und das würden wir Linke auch sofort unterschreiben. Aber bei Ihnen – das muss ich Ihnen sagen – ist es einfach nur leeres Geschwätz. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das kennen wir von Ihnen ja auch!) Weder in Ihrer bisherigen Arbeitsmarktpolitik hat sich diese Erkenntnis wiedergefunden noch prägt sie dieses Gesetz. Da können Sie sich empören, wie Sie möchten. Das ist alles überflüssig; denn das Einzige, was Sie mit diesem Gesetz tun, ist, Aktivitäten vorzutäuschen. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Aber das Vortäuschen ist doch auch eine Aktivität!) Ich sage Ihnen auch, warum. Das ist ein weiteres Mal eine reine Ankündigungspolitik ohne jede Substanz, eigentlich so, wie wir es schon immer von dieser Bundesregierung zum Thema Arbeitsmarktpolitik gewohnt sind. (Zuruf von der SPD: Also wirklich!) Aktuell verfügen 46 Prozent aller Erwerbslosen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Bereich des SGB II sind es sogar 57 Prozent. Allein im SGB II hatten wir im Jahr 2015 1,1 Millionen erwerbslose Menschen ohne Berufsausbildung. Dem stehen nach den aktuellsten Zahlen im Hartz-IV-Bereich 27 835 geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Erlangung eines Berufsabschlusses gegenüber. So unterstreicht die Bundesregierung den Stellenwert von Aus- und Weiterbildung in der Arbeitsmarktpolitik. Die Linke sagt: Sie täuschen die Bürgerinnen und Bürger mit schönen Worten, und es folgen keine Taten. (Beifall bei der LINKEN) Warum machen Sie den Menschen, den über 1 Million Menschen, kein Angebot, Herr Zimmer? (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Ich kann das doch gar nicht!) Ich sage es Ihnen. Sie haben die Erwerbslosen aufs Abstellgleis geschoben. Das ist Ihre Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre. Da wird die Linke nie mitmachen. Das muss an dieser Stelle gesagt werden. (Beifall bei der LINKEN) Und nicht nur das. Sie verweigern auch eine effektive Unterstützung. Ihre Alternative – die nenne ich Ihnen jetzt auch – ist, die Menschen zu drangsalieren, (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wie bitte?) zu sanktionieren und ihnen in vielen Fällen sogar das Existenzminimum zu verweigern. Das ist unmenschlich, und das muss hier deutlich gesagt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Das ist alles widerlegt!) Dass Sie sich auch noch trauen, hier von einer Verbesserung des Schutzes in der Arbeitslosenversicherung zu schwafeln, grenzt schon etwas an Volksverdummung. Von den Punkten, die Sie, Frau Kramme, genannt haben, sind viele freiwillig. Das, was sich jemand im Niedriglohnbereich freiwillig leisten kann, darf er dann noch von seinem Lohn bezahlen. Das ist für mich keine wirkliche Verbesserung der Arbeitslosenversicherung. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Was wollen Sie denn, Frau Kollegin?) Weil Sie anscheinend auch jeden Bezug zur Lebensrealität vieler Erwerbsloser verloren haben, schildere ich Ihnen einmal die Situation dieser Menschen. Sie berichten mir nämlich oft von ihren frustrierenden Erfahrungen. Viele möchten sich weiterbilden und qualifizieren. Sie haben sich genaue Gedanken darüber gemacht, was für einen neuen Job sie suchen und was dabei helfen könnte. Aber es kommt die Ernüchterung, wenn sie zum Amt kommen, zum Jobcenter oder zum Arbeitsamt, wo man ihnen dann sagt: Weiterbildung? Für Sie nicht. Ursache ist die extreme Unterfinanzierung der Arbeitsmarktpolitik, der Kahlschlag, der im Jahre 2010 von Ihnen so richtig eingeleitet wurde. Wenn Arbeitsmarktpolitik keine Chancenverhinderungspolitik sein soll, wie es momentan aufgrund Ihrer Politik der Fall ist, muss sie ausfinanziert sein. Nehmen Sie endlich Geld in die Hand, um Weiterbildung zu finanzieren, statt einfach nur herumzuschwafeln! (Beifall bei der LINKEN) Investieren Sie in die Menschen, anstatt sie zu demoralisieren! Unterstützen Sie die Stärken und die vorhandenen Potenziale, statt sie den Erwerbslosen abzusprechen! Unterstützen Sie die gute Beschäftigung! Stoppen Sie endlich die verdeckte Förderung der Wirtschaft im Zusammenhang mit Dumpinglöhnen und der Aufstockung durch Hartz IV! Das darf es nicht mehr geben. (Beifall bei der LINKEN) Für die Förderung muss deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt werden; aber das muss man natürlich auch wollen. Die Linke fordert dies seit vielen Jahren. Wenn Sie nicht bereit sind, für eine ordentliche Finanzierung in der Weiterbildung zu sorgen, dann wird sich hier auch nichts ändern. Notwendig ist ein Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung. Sie würden staunen, wie viele Erwerbslose davon Gebrauch machen würden. Die Linke sagt deutlich: Es geht nicht nur um Weiterbildungsangebote, sondern hier muss auch an anderen Stellschrauben gedreht werden. Zum Beispiel muss dafür gesorgt werden, dass Alleinerziehende, die eine Weiterbildung machen wollen, mit einem Kitaplatz versorgt sind. Das ist auch sehr wichtig. Jetzt wollen Sie eine Weiterbildungsprämie für das Bestehen der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung einführen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Ist das eine Verschlechterung oder eine Verbesserung?) Das ist ein richtiger Schritt; das spreche ich Ihnen auch gar nicht ab. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Na endlich! – Weitere Zurufe von der SPD: Oh!) Aber das Entscheidende ist doch – da müssen Sie mir auch zuhören –, dass die Berufsqualifizierung durch einen Bildungszuschuss begleitet wird, wodurch geringere Einkommen gerade während dieser Zeit ausgeglichen werden. Und da geht es nicht um große Beträge. Für viele Menschen entscheidet sich das an wenigen Euro, ob genug Geld vorhanden ist, um den Alltag bewältigen zu können, wenn sie eine Weiterbildung machen. Es gibt auch noch andere Faktoren, die hier wichtig sind. In Ihrem Gesetzentwurf findet sich dazu aber leider nichts. Fehlanzeige! Der Handlungsbedarf ist riesig, doch die Bundesregierung bewegt sich hier bestenfalls um einige Millimeter. Dazu gehört auch, dass Sie in Ihre Überlegungen zum Beispiel überhaupt nicht mit einbeziehen, dass Weiterbildungsinitiativen mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor flankiert werden müssen; denn nach wie vor gibt es doch bei uns Regionen, in denen es zu wenige Arbeitsplätze gibt, aber wichtige gesellschaftliche Aufgaben vorhanden sind. Meine Damen und Herren, mittlerweile werden über zwei Drittel der Erwerbslosen nicht mehr durch die Erwerbslosenversicherung betreut, sondern im Hartz-IV-System. Fast ein Viertel der Beschäftigten, die erwerbslos werden, fallen direkt in Hartz IV. Diese Zahlen machen doch ganz deutlich, dass die Arbeitslosenversicherung in dieser Form zum Auslaufmodell geworden ist. Nun aufgrund von minimalen Detailregelungen von einer Stärkung durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen, ist aus unserer Sicht wirklich eine Frechheit. Soll die Arbeitslosenversicherung wieder vom Sonderfall zum Regelfall werden, muss unter anderem die Rahmenfrist wieder von zwei auf drei Jahre erweitert werden (Beifall bei der LINKEN) und der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach vier Monaten Beitragszeit entstehen. Außerdem müssten ältere Erwerbslose einen Anspruch darauf haben, länger Arbeitslosengeld zu erhalten. Ich komme zum Schluss: Nichts von alledem findet sich in Ihrem Gesetzentwurf. Aber das sind eigentlich elementare Punkte sozialer Gerechtigkeit und des sozialen Friedens. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das sind, wie ich glaube, Worte, die Sie hier in diesem Hause schon lange vergessen haben. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Karl Schiewerling spricht jetzt für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den vorliegenden Gesetzentwurf in der ersten Lesung auf dem Hintergrund einer sich in Deutschland verändernden Arbeitswelt. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor dem Hintergrund!) Dadurch müssen wir eine höhere Flexibilität an den Tag legen und uns stärker auch auf die Bereiche der beruflichen Bildung und der beruflichen Integration konzentrieren. Es ist mein Schicksal, dass ich immer nach den Linken reden darf (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wirklich ein Drama!) und jedes Mal das große Glück habe, ihnen sagen zu müssen und zu dürfen – lassen Sie mich das, Frau Kollegin Zimmermann, auch jetzt zunächst am Anfang sagen –, dass ihre Realitäten mit unseren Realitäten nicht übereinstimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das glauben wir!) Unsere Realität lautet: Wir haben eine hohe Beschäftigung, wir haben eine niedrige Arbeitslosigkeit. (Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Viel zu viele in Langzeitarbeitslosigkeit!) Ich darf Sie darauf hinweisen, dass über 1 Million Menschen in den letzten Jahren zusätzlich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen sind (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Manche haben drei Jobs!) und dass wir diesen Schritt gegangen sind, ohne dass es nötig war, dass die Bundesagentur für Arbeit oder wer auch immer Geld in die Hand nehmen musste, weil sie ganz einfach alleine ihren Weg in den Arbeitsmarkt gefunden haben. Die Gleichung „Weniger Mittel gleich weniger Beschäftigung“ ist falsch; das ist eine linke Argumentation. Mit der Realität hat sie allerdings nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will Sie auf einen zweiten Punkt hinweisen: Natürlich haben wir die Mittel im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Für Weiterbildung!) die wir aufgrund der Finanzkrise und der gestiegenen Arbeitslosigkeit nach dem Crash im Jahr 2007 erhöht hatten, seit 2010 wieder reduziert. Dies war möglich, weil wir einen Aufwuchs an Beschäftigung hatten und Menschen wieder in Arbeit gekommen sind. Mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorlegen, wollen wir gezielt dafür sorgen, dass das, was uns die Bertelsmann-Stiftung heute in einer Stellungnahme bestätigt hat, nämlich dass Deutschland im internationalen Vergleich hinsichtlich Aufstiegsmobilität recht gut dasteht, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Auch bei der Armut und bei niedrigen Löhnen!) dass Menschen, die zunächst eine befristete Beschäftigung haben, in Deutschland eine gute Perspektive haben, in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu kommen, und dass das, was wir an Flexibilität am Arbeitsmarkt haben, jetzt durch entsprechende Hilfen im Bereich der beruflichen Qualifizierung unterlegt werden muss. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir uns den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes stellen. Hier geht es nicht um Überlegungen aus der Steinzeit. Hier geht es darum, dass die neuen Entwicklungen – Stichworte sind hier etwa Digitalisierung, Flexibilisierung, Arbeit 4.0 – bei den Beschäftigten und bei den Betrieben neue Arbeitssituationen erfordern. Diesen Herausforderungen stellt sich der vorliegende Gesetzentwurf. Ich halte es für einen guten und für einen wichtigen Schritt, wenn wir zum Beispiel kleinen und mittleren Betrieben einen Weg eröffnen, dass sie dann, wenn sie ihr Personal außerhalb der Beschäftigungszeit qualifizieren und schulen, dafür auch Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bekommen können. Das ist ein wichtiger Hinweis. Wir helfen auch kleinen und mittleren Betrieben im Bereich der beruflichen Qualifizierung. Das ist wichtig für den Schutz und zum Erhalt von Arbeitsplätzen, ein nicht zu unterschätzender Aspekt vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung, die wir im Augenblick erleben. Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Gesetzentwurf natürlich auch etwas für Menschen ohne Berufsabschluss tun. Frau Kollegin Zimmermann hat darauf hingewiesen, wie viele Menschen das sind. Darauf reagieren wir im Augenblick, (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) indem wir dabei helfen, dass auch Kulturtechniken wie Rechnen, Schreiben und Lesen vermittelt werden. Wir wollen genau in diesem Bereich einen Ansatz finden. Ich kann beim besten Willen – so viel dazu zu sagen, sei mir gestattet – nicht erkennen, was daran ernsthaft zu kritisieren ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ein weiterer Punkt, den wir mit dem Gesetz umsetzen, ist die Weiterbildungsprämie für Menschen, die sich schwertun, sich zu motivieren, die Ausbildung, die sie begonnen haben, tatsächlich zu beenden. Auch das ist ein Teil der Wahrheit. Nicht alle, die jetzt langzeitarbeitslos sind und ein Angebot der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten, nehmen dies, aus welchen Gründen auch immer, an. Wir haben hier unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Lebensrealitäten. Wir machen keine Gleichmarschpolitik, sondern wir müssen sehen, wie wir den jeweiligen Bedarfslagen der Menschen entgegenkommen können. Einen Punkt, der ebenfalls im Gesetzentwurf steht, halte ich dabei auch für wichtig: Wir haben den Blick auch auf diejenigen gerichtet, die kurzfristig beschäftigt sind, weil ihre berufliche Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung impliziert. In der Situation befinden sich zum Beispiel die Künstlerinnen und Künstler. Wir alle schauen abends gespannt auf den jeweiligen Kommissar des Tatorts oder auf einen anderen Star, der gerade die Täter ermittelt. Aber all diejenigen, die im Hintergrund im künstlerischen Bereich tätig sind und nur ein kurzfristiges Arrangement haben, sehen wir nicht. Diese zahlen zwar für die sechs Wochen, die sie dort tätig sind, in die Arbeitslosenversicherung ein, haben aber aufgrund der Gestaltung kaum eine Möglichkeit, daraus Geld zu bekommen, wenn sie tatsächlich einmal kein Arrangement haben. Hierfür haben wir im Gesetz eine Regelung, die wir bis Mitte 2018 verlängern werden. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unwirksam, Karl!) Unser erklärtes Ziel ist es darüber hinaus, in diesem Bereich zu dauerhaften Regelungen zu kommen. Ich persönlich halte das für einen wichtigen Punkt zur Förderung und Unterstützung gerade der Menschen, die im Kulturbereich tätig sind. Der heute vorliegende Gesetzentwurf dient dem Zweck, die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung zu stärken, dient dazu, die Arbeits- und Beschäftigungssituation zu verbessern und zu verstetigen, und dient letztendlich dazu, denjenigen, die der Hilfe dringend bedürfen, die entsprechende Unterstützung zu geben. Insofern ist das eine gute Entwicklung, die wir hier für die Menschen einleiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Liebe Bundesregierung! Sie haben recht (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Bis jetzt war es richtig!) – mehr Beifall! –: Der deutsche Arbeitsmarkt ist ein Fachkräftemarkt. Das ist auch der Grund, warum, Herr Schiewerling, die Geringqualifizierten und die Langzeitarbeitslosen nicht von der guten Arbeitsmarktsituation profitieren. Sie haben recht, wenn Sie sagen – das beschreiben Sie selbst –, dass besonders diejenigen, die eine Weiterbildung nötig hätten, in den entsprechenden Angeboten nicht zu finden sind bzw. vollkommen unterrepräsentiert sind. Das muss sich ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist auch, dass die Arbeitslosenversicherung den immer bunter werdenden Erwerbsverläufen Rechnung tragen muss. Flexibel arbeitende Menschen brauchen nicht weniger, sondern mehr Schutz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dieser Erkenntnis laufen Sie bei uns und insbesondere bei mir wirklich offene Türen ein. Sie sehen also, in Bezug auf die Problembeschreibung passt kein Blatt Papier zwischen uns. Was die Lösungsansätze angeht, steht allerdings ein ganzer Bücherschrank zwischen uns. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Große Worte, Frau Pothmer! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Frei nach Erich Kästner: „Wo bleibt denn das Positive, Frau Pothmer?“, möchte ich zunächst zwei Punkte hervorheben, die ich ausdrücklich unterstütze. Dies ist der Vorrang der Weiterbildung vor Vermittlung, (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) zumindest bei Arbeitslosen ohne eine Berufsausbildung. Das haben wir immer gefordert. Ich freue mich, dass Sie sich dieser Forderung inzwischen angeschlossen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser spät als nie!) Gut finde ich auch – das hat Herr Schiewerling erwähnt –, dass es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit gibt, auch Grundkompetenzen wie Lesen und Schreiben zu unterstützen und zu fördern. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Wenn wir diese Grundkompetenzen nicht fördern, dann ist alles andere, was dem folgt, natürlich wirkungslos. Meine Damen und Herren, richtig schlecht finde ich aber, dass Sie die Weiterbildung jetzt auch für Vergabeverfahren öffnen wollen. Das ist nichts anderes als ein Billigmacher. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf ja auch, wenn Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich von deutlich kostenmindernder Wirkung sprechen. Dieser Billigmacher wird uns noch teuer zu stehen kommen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen doch, dass genau solche Ausschreibungen zu einem Preisdruck führen, der erheblich zulasten der Qualität geht. Das kennen wir bereits von allen anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. (Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben das Vergaberecht doch gerade erst reformiert!) Ich kann nicht verstehen, dass Sie diesen Fehler in diesem Rahmen wiederholen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit Jahrzehnten!) Ganz grundsätzlich gibt es in Ihrem Gesetzentwurf ein riesiges Gap zwischen der Problemlage, die Sie selbst, wie ich finde, richtig beschreiben und analysieren, und der Dimension der Lösung, die Sie für diese Probleme anbieten. Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch. Erstens. Sie sprechen selbst von der Tatsache, dass die Digitalisierung die Halbwertszeit von Wissen noch einmal rapide absenken wird. Regelmäßige Weiterbildung und regelmäßige Qualifizierung werden deswegen in Zukunft genauso wichtig sein wie die Erstausbildung. Aber dazu bietet Ihr Gesetzentwurf überhaupt gar keine Antworten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]) Zweitens. Geringe Qualifikation, prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit gehen bekanntermaßen Hand in Hand. Trotzdem bleiben gerade bei der Weiterbildung diejenigen außen vor, die es am nötigsten hätten. Das betrifft sowohl die Gruppe der Beschäftigten als auch die Gruppe der Arbeitslosen und insbesondere die SGB-II-Bezieher. Frau Kramme, dabei geht es auch nicht einfach nur ums Durchhalten. Das hat nämlich Gründe, meine Damen und Herren, die die Betroffenen selbst gar nicht zu verantworten haben. Fast die Hälfte aller betroffenen Arbeitslosen sagt, sie könnten sich eine Fortbildung schlicht und ergreifend nicht leisten, weil sie über einen so langen Zeitraum hinweg mit ihren Familien nicht vom Arbeitslosengeld oder von Hartz IV leben können. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles bekannt!) Das werden Sie mit Ihrer Weiterbildungsprämie, die zur Halbzeit der Ausbildung und bei Abschluss bezahlt wird, auch nicht in den Griff bekommen. Es ist doch eine absurde Situation, dass diejenigen, die einem 1-Euro-Job nachgehen, monatlich mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die sich einer Fort- und Weiterbildung unterziehen, sich also einer anstrengenden Aufgabe widmen. Ich frage Sie wirklich: Was setzen Sie hier eigentlich für Anreize? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn Sie da weiterkommen wollen, dann brauchen wir eine monatliche Prämie; denn die Miete ist monatlich fällig, die Kosten fallen monatlich an. Ich glaube, nur so können Sie an dieser Stelle weiterkommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Weiterbildung muss sich lohnen, und zwar von Anfang an. Sie muss so ausgestaltet sein, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eben nicht gezwungen werden, den erstbesten Hilfsarbeiterjob anzunehmen. Wir wissen doch, dass das nicht nachhaltig ist und die Betroffenen in kürzester Zeit wieder vor der Tür der Jobcenter stehen werden. Ein anderes Beispiel, das ich Ihnen nennen möchte, betrifft die Frauen. Ein Drittel aller Frauen sagt, sie könnten wegen der Kinder oder der Pflege von Alten an keiner Weiterbildung teilnehmen. Ich frage Sie: Womit wird denn jetzt auf die individuellen Bedürfnisse dieser Frauen Rücksicht genommen? Ich prognostiziere Ihnen: Mit diesem Gesetzentwurf werden Sie eben nicht erreichen, dass diese Kerngruppe, die wir unterstützen müssen, in die Fort- und Weiterbildung kommt, sondern dieser Personenkreis wird weiterhin durchs Raster fallen. Ein richtiges Armutszeugnis – und das haben Sie auch noch positiv hervorgehoben, Herr Schiewerling – ist die weitere Verlängerung der erwiesenermaßen vollkommen wirkungslosen Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte. 0,7 Prozent der Gruppe derjenigen, die Sie selbst als betroffen definiert haben, erreichen Sie mit dieser Maßnahme, und dann heben Sie das auch noch positiv hervor. Herr Schiewerling, ich kann jetzt nicht schon wieder mit der lachenden Koralle kommen. Aber dringend notwendig wäre es. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Ich finde, es ist ein Grund zum Fremdschämen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, wenn dieses Politikversagen von Herrn Kapschack und Herrn Blienert in einer Pressemitteilung noch als sozial- und kulturpolitischer Fortschritt gefeiert wird. Herr Kapschack, das ist kein sozial- und kulturpolitischer Fortschritt, sondern es ist eine Beerdigung dritter Klasse Ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Regelung ist und bleibt Murks. Das hat Ihnen der Bundesrat ja auch in Ihrer Stellungnahme noch einmal attestiert. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: In seiner Stellungnahme!) Die Arbeitslosenversicherung muss genauso flexibel sein, wie die Menschen heute längst arbeiten. Sie muss diejenigen absichern, die abhängig beschäftigt sind, die selbstständig sind, die unbefristet, auf Zeit, in Projekten oder auf mehreren Stellen gleichzeitig arbeiten. Das leistet dieser Gesetzentwurf nicht. Die Arbeitsministerin hat den von ihr entwickelten Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ angeschoben, und sie will Zukunftsszenarien entwickeln. Meine Damen und Herren, die Zukunft hat längst begonnen. Mit diesem Gesetzentwurf werden Sie nicht einmal dem gerecht, was wir jetzt an Realitäten vorfinden. Zukunftstauglich ist der jedenfalls nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, früher hieß es ja immer: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Das ist weder richtig, noch ist es zeitgemäß. Deswegen sage ich Ihnen: Wir brauchen einen anderen Gesetzentwurf. Wir brauchen einen Gesetzentwurf, der die Zukunftsfragen wirklich beantwortet. Ich hoffe, dass wir da im Beratungsprozess noch ein wenig was verbessern können. Ich hoffe, da gibt es noch Bewegung. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Michael Gerdes spricht als Nächster für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Gerdes (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pothmer, ja, wir haben Antworten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt neuen Schwung in die aktive Arbeitsmarktpolitik: bestehende Instrumente werden erweitert, gute Ansätze in der Weiterbildungsförderung werden ausgebaut. Damit reagieren wir auf die Erkenntnis, dass einer durchaus großen Gruppe von Arbeitnehmern Grundkompetenzen oder ein Berufsabschluss fehlen. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Je geringer die Qualifikation, desto schlechter stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es gilt auch der Umkehrschluss: Wer erwerbstätig ist und damit regelmäßig gefordert ist, hat durchschnittlich mehr Kompetenzen als Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit. Das ist nachvollziehbar. Wissen, das nicht angewendet wird, verblasst. Je nach Beruf kann Wissen aber auch schnell veraltet oder überholt sein. Man denke an technische Berufe, die dem steten Fortschritt ausgesetzt sind. Die Ausbildung eines Elektroinstallateurs im Jahre 2000 unterscheidet sich massiv vom heutigen Berufsalltag. Neue Technologien bestimmen heute das Tun. Der Laptop ersetzt weitgehend den Schraubendreher. Arbeitsförderung mit Zukunft heißt also für uns: Beschäftigungsfähigkeit sichern. Das geht nicht ohne Bildung. Das geht nicht ohne stetige Auffrischung und Erweiterung des eigenen Könnens. Die Verantwortung für berufliche Weiterbildung ruht auf mehreren Schultern. Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihren Beitrag leisten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ja, auch die Arbeitnehmer sind gefordert, eigenverantwortlich zu handeln. Unser Beitrag, also der des Gesetzgebers, besteht darin, den Rahmen der Arbeitsförderung an den Wandel der Arbeitswelt anzupassen. Die größte Herausforderung sehe ich in der Passgenauigkeit von Bildungsangeboten. Weiterbildung muss auf die Bedürfnisse bzw. Kompetenzen der Arbeitnehmer zugeschnitten sein. Und Weiterbildung muss zu den Anforderungen des Arbeitsmarktes passen. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Es macht keinen Sinn, Menschen zum Gabelstaplerkurs zu schicken, wenn diese Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt aktuell keine Rolle spielt. Es gilt, den Arbeitsmarkt vorausschauend zu beobachten und dann bedarfsgerecht zu qualifizieren. Nur so haben die Menschen eine Chance, in Arbeit zu kommen und in Arbeit zu bleiben. Der Gesetzentwurf nimmt die Perspektive der Geringqualifizierten ein. Das ist genau der richtige Ansatz; denn genau für diese Personengruppe müssen wir die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. (Beifall bei der SPD) Unsere Botschaft: Wir schreiben niemanden ab, erst recht nicht dann, wenn es um grundlegendes Handwerkszeug wie Lesen, Schreiben oder Rechnen geht. Wir unterstützen aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Weiterbildungslehrgänge anbieten. Die Förderung wird ausgeweitet und kann deshalb bald auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen wertvoll. Mit dieser Art der Förderung bauen wir vor und können Fachkräftemangel an der einen oder anderen Stelle vermeiden. Wir wollen möglichst viele zum Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses motivieren. Dabei darf das Alter der Arbeitnehmer aus meiner Sicht nur eine untergeordnete Rolle spielen. Grundkompetenzen helfen in jeder Lebensphase. (Beifall bei der SPD) An dieser Stelle müssen wir auch sensibilisieren und mehr Arbeitnehmer davon überzeugen, dass Weiterbildung Perspektiven schafft. Bildung ist Kapital! Neu ist, dass wir Bildungserfolge bei abschlussbezogener Weiterbildung honorieren. Eine Geldprämie kann durchaus ein Anreiz beim Lernen sein. Weiterbildung muss sich inhaltlich, aber auch monetär lohnen. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Mindestens genauso wichtig wie die finanziellen Anreize sind mir aber auch die begleitenden Hilfen, und damit meine ich die soziale Ansprache von Geringqualifizierten oder Langzeitarbeitslosen. Lernen fällt den wenigsten leicht. Lernen kostet Kraft und funktioniert nur mit Engagement. Oftmals müssen Lern- und Arbeitstechniken von Grund auf neu vermittelt werden. Das kostet Kraft, das bringt aber auch Ängste mit sich, die abgebaut werden müssen. Und manchmal fehlt es an Durchhaltevermögen, manchmal schrecken auch Formalitäten und Strukturen ab. Hier brauchen wir Lotsen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen und Fortbildungswillige durch den Lernprozess begleiten: Warum soll ich mich überhaupt weiterbilden? Welche Ziele hat die Weiterbildung? Wer fördert was? Wie komme ich erfolgreich durch meine Fortbildung? Wir brauchen mehr Weiterbildungsberatung. Die berufliche Weiterbildung ist für Nichtexperten ein Dschungel: intransparente Förderwege, unübersichtliche Angebote. Die Bundesagentur für Arbeit hat an verschiedenen Standorten Pilotprojekte zur Weiterbildungsberatung durchgeführt. Die bisher gesammelten Erfahrungen machen Mut. Individuelle Beratung kann den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen und beugt Arbeitslosigkeit vor. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf gehen wir konsequent den eingeschlagenen Weg der Förderung von Beschäftigten weiter. Es ist ja nicht so, dass wir unsere Hausaufgaben bisher nicht gemacht hätten, Frau Zimmermann. Ich erinnere daran, dass wir erst vor einigen Wochen mit dem Meister-BAföG eine erhebliche Verbesserung geschaffen haben. Mit der assistierten Ausbildung helfen wir sowohl den Azubis ins Berufsleben als auch den Ausbildungsbetrieben. Ich glaube, dabei wird es nicht bleiben. Angesichts der künftigen Herausforderungen – Stichwort „Arbeit 4.0“ – haben wir noch viel Arbeit vor uns. Wir müssen die berufliche Bildung mehr und mehr ausbauen. Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Albert Weiler für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Albert Weiler (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung setzen wir nun als Koalition aus Union und SPD ein gemeinsames Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um. Unser Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie selten zuvor. Die Nachfrage nach Fachkräften ist aufgrund des wirtschaftlichen, technischen und qualifikationsspezifischen Strukturwandels enorm hoch und stetig wachsend. Das sollte eigentlich Chancen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eröffnen. Leider müssen wir aber zusehends feststellen, dass Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, bisher selten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden. Deswegen haben wir uns vorgenommen, erstens geringqualifizierte Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit zu vermitteln, zweitens sie passgenau zu qualifizieren und zu begleiten sowie drittens sie bei Bedarf auch nachhaltig zu betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Gesetzentwurf listet eine ganze Reihe von meines Erachtens geeigneten Maßnahmen auf. Der Zugang zur beruflichen Weiterbildung für geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und Ältere wird verbessert, und damit wird die berufliche Qualifikation enorm erhöht. Ich halte es persönlich für sehr wichtig, dass wir vor allem die meist jungen Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss in den Fokus nehmen. Zwar ist in der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen der Anteil der Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den letzten Jahren von 17,8 auf 13,9 Prozent gesunken; das ist aber leider immer noch zu viel. Vor dem Hintergrund unseres enormen Fachkräftemangels brauchen wir einfach alle Menschen in unserem Land und müssen helfen, sie erfolgreich zu einem Berufsabschluss zu führen. Mit dem geplanten Gesetz wollen wir alles dafür tun, die Menschen erstens in Arbeit zu bringen, zweitens in Arbeit zu halten und drittens – sehr wichtig – schon vor eventuell drohender Arbeitslosigkeit in ihren Betrieben zu schulen, umzuschulen und weiterzubilden. Wie werden wir das erreichen? Wir werden beispielsweise bei einer betrieblichen Umschulung umschulungsbegleitende Hilfen erbringen, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen. Frau Pothmer, wenn Sie jetzt aufhören, mit Ihrem Handy zu hantieren, und zuhören, dann erhalten Sie noch mehr Lösungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin multitaskingfähig!) Wir werden die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen weiter flexibilisieren, die für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer unter 45 Jahren bis Ende des Jahres 2020 befristet ist. Wir werden die Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld einführen. Um die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen zu verbessern, werden wir die mögliche Dauer von Maßnahmen verlängern. Die Hilfen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, die bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, sollen von sechs auf zwölf Wochen ausgedehnt werden. Es ist zwar Aufgabe der Länder, jungen Menschen Grundkompetenzen zu vermitteln, aber trotzdem ist es zielführend, dass wir Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien anbieten. Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass ich mit der sogenannten Weiterbildungsprämie zur Motivation meine Probleme habe. Verkürzt kann man sagen, dass Leute, die nicht motiviert sind, Geld bekommen sollen. Also: Unmotivierte bekommen Geld, Motivierte kein Geld. Schon Maslow hat gesagt, dass Geld kein Motivationsfaktor ist. Das sehe ich genauso. Deshalb sollte man an der Stelle noch einmal darüber nachdenken. Aber wir sind auch erst in der ersten Lesung. Das, meine Damen und Herren, ist der Unterschied, und das hat auch die Anhörung am Montag noch einmal klargemacht: Grüne und Linke wollen Arbeitslosigkeit vor allem teuer verwalten und stellen Anträge, ohne Kosten und Nutzen, geschweige denn den Bedarf richtig zu ermitteln. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Luft wird dünn. Frau Zimmermann, wenn auch Sie einmal kurz aufpassen könnten: Sie haben keine Argumente genannt. Sie haben uns Dinge unterstellt und nur gesagt, dass wir es nicht ernst meinten. Das ist Ihr Argument. Aber dem kann ich entgegentreten. Wir meinen es ernst, und wir werden es tun. Die BA hat deutlich herausgearbeitet, dass eine gleichzeitige Erweiterung der Rahmenfrist und Reduzierung der Anwartschaftszeit hohe Zusatzkosten verursachen würde. Bei einer Rahmenfristverlängerung auf drei Jahre bei gleichzeitiger Reduzierung der Anwartschaftszeit auf vier Monate, wie von der Opposition vorgeschlagen, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von den Linken vorgeschlagen, Herr Weiler, nicht von uns!) würde die Arbeitslosenversicherung mit schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro belastet werden – und das jährlich. 1,3 Milliarden Euro! Mit der Verlängerung der Rahmenfristen bekämpft man aber nur die Symptome; die Ursache von Arbeitslosigkeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wir, Union und SPD, stärken mit unserem Gesetz das Ziel einer breiteren und stärkeren Partizipation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Fort- und Weiterbildung. Wir erhöhen zudem die Durchlässigkeit für einen beruflichen Aufstieg. Wir verbessern damit die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Mit der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Elternzeit oder bei beruflicher Weiterbildung leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der weitreichenden Versicherungspflicht für Pflegepersonen verbessern wir den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung für Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt erheblich. Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die kommenden Beratungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Rützel [SPD]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als Nächste hat Katja Mast von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Katja Mast (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die IG Metall hat einen ihrer Aktionstage mit „Bildung. Macht. Zukunft“ überschrieben. Ich finde, besser hätte man das, was wir heute diskutieren, nicht auf den Punkt bringen können; denn es geht bei diesem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, um ein Chancen- und Ermöglichungsgesetz, damit mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland an Weiterbildung und Ausbildung teilhaben können. (Beifall bei der SPD) Warum sind Bildung und Weiterbildung, die damit lebensphasenorientierter möglich sind, so wichtig für uns? Das Wichtigste, was wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind die Menschen, die hier leben, und ihre Gestaltungskraft. Wir alle wissen, dass wir diese Gestaltungskraft mit Bildung und Weiterbildung fördern müssen. Wir alle wissen, dass in Zeiten von Digitalisierung, demografischem Wandel und großen Herausforderungen wie der Fachkräftesicherung und der Globalisierung die Halbwertszeit des Wissens, das wir mit einer Berufsausbildung oder mit einem Studium einmal erworben haben, immer kleiner wird. Das heißt, das Wissen veraltet immer schneller. Deshalb ist dies eine Antwort der Bundesregierung auf die Frage, wie wir in der Arbeitsmarktpolitik Aus- und Weiterbildung künftig besser fördern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will schon sagen, dass das für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein wichtiger, ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. Aber bei dem, was am Ende herauskommen soll, da denken wir viel weiter. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir nicht nur eine Bundesagentur für Arbeit brauchen, sondern dass wir eine Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung brauchen. (Beifall bei der SPD) Wir sind der festen Überzeugung, dass wir aus der Arbeitslosenversicherung eine Arbeitsversicherung machen müssen, eine Versicherung, die noch stärker als heute vorsorgend agiert und die darauf setzt, dass über die ganze Erwerbsbiografie die Erwerbsfähigkeit erhalten und ausgebaut wird. Darauf ist die wichtigste Antwort: Bildung und Weiterbildung über das ganze Leben. (Beifall bei der SPD) Ich will schon noch sagen, Frau Pothmer: Wenn man hier meinen Kollegen Kapschack zitiert, sollte man die ganze Pressemitteilung gelesen haben. In der Pressemitteilung steht sehr deutlich, dass wir dringend eine Nachfolgeregelung bei den Rahmenfristen brauchen (Zuruf der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und dass gerade die SPD bereit wäre, wenn denn die Union mitmachte, die Rahmenfrist von 24 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. (Beifall bei der SPD) Das haben wir bis jetzt leider nicht zusammen hinbekommen. Aber wir bleiben dran. Lassen Sie mich noch einmal zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz kommen, ein ziemlich komplizierter Begriff, abgekürzt AWStG – das geht ein bisschen schneller über die Lippen –, aber im Kern wird da schon das Richtige gesagt. Wir verfolgen mit diesem Gesetz eine Doppelstrategie, nämlich die einen so qualifiziert wie möglich in Arbeit zu halten – das ist der Gedanke der Arbeitsversicherung, über den ich schon gesprochen habe – und gleichzeitig die Chancen derjenigen zu verbessern, die gar nicht in Arbeit und Ausbildung sind. So qualifiziert wie möglich zu arbeiten, wird durch viele Regelungen in dem Gesetz unterstützt; aber lassen Sie mich zwei Punkte besonders betonen. Künftig wird es so sein, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die jünger als 45 Jahre sind, ihre Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert bekommen, auch wenn diese Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Bisher ist dies nur in der Arbeitszeit möglich. Jedem, der an einen kleinen Betrieb denkt, ist klar: Das ist eine wichtige Regelung. Umschulungsbegleitende Hilfen können gefördert werden, und diejenigen, die nicht in Ausbildung und Arbeit sind, können künftig Weiterbildungsprämien bekommen. Das ist wahnsinnig wichtig, weil 1 000 oder 1 500 Euro richtig viel Geld für diese Leute sind und wir damit einen Anreiz setzen, eine begonnene Ausbildung abzuschließen. Wir reden da ja insbesondere über Menschen, die eine zweite oder dritte Chance bekommen und schon am Arbeitsmarkt tätig waren. Diese fangen normalerweise gar keine Ausbildung mehr an, wenn es nicht einen zusätzlichen finanziellen Anreiz gibt. Wir alle haben einen Mehrwert davon. Wir können Grundkompetenzen fördern. Alle wissen doch: Damit ich eine Ausbildung erfolgreich abschließen kann, – Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Katja Mast (SPD): – muss ich lesen, rechnen und schreiben können. Insofern ist es wichtig, dass das jetzt endlich auch in der Arbeitsmarktpolitik verankert wird. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss zu diesem Gesetz. Ich bin stolz, dass meine Bundesregierung dieses Gesetz vorlegt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Jana Schimke von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Jana Schimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste auf den Besuchertribünen! Unser Arbeitsmarkt befindet sich schon seit einigen Jahren in einer guten Verfassung; das konnten wir in der heutigen Debatte schon mehrfach hören. Die Zahl der Arbeitslosen stabilisiert sich auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, und im europäischen Vergleich zählen die Arbeitslosenquote und auch die Jugendarbeitslosigkeit hierzulande zu den geringsten. Dennoch widmet sich der heute diskutierte Gesetzentwurf Fragen der Weiterbildung und der Qualifizierung sowie dem verbesserten Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Warum machen wir das? Wir machen das, weil es trotz der guten Arbeitsmarktlage immer noch Menschen in unserem Lande gibt, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt schwerfällt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Doch fest steht eines: Bildung ist der Schlüssel zum Weg in den Arbeitsmarkt. Sie ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Erwerbsbiografie und damit auch für soziale Stabilität und Wohlstand. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Statistiken zeigen: Wer einen Berufsabschluss hat, ist seltener arbeitslos und findet auch schneller wieder eine Anschlussbeschäftigung. Und weil die Rente immer auch Ausdruck von geleisteter Arbeit und gezahlten Beiträgen ist, nimmt Bildung eben auch einen entscheidenden Einfluss auf die Absicherung im Alter – ein wichtiger Fakt gerade auch mit Blick auf die aktuelle Rentendiskussion. Hinzu kommt der wachsende Bedarf der Wirtschaft nach Fachkräften. Auch deshalb müssen wir alles daransetzen, die Hemmnisse bei der Arbeitsplatzvermittlung abzubauen. Vielerorts werden die Unternehmen sogar selbst tätig. Wenn ein junger Bewerber beispielsweise nicht die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Ausbildung mitbringt, wird dies durch eigene Qualifizierungsangebote der Unternehmen ausgeglichen. Nicht selten stellen Mittelständler sogar eigene Lehrer ein, die das, was die Bewerber in der Schulzeit versäumt haben, ausgleichen sollen. Im Unternehmen werden also schon heute mitunter Personalstellen geschaffen, die mit dem eigentlichen Kerngeschäft nichts zu tun haben. Viele Unternehmen berichten, dass es Bewerbern immer öfter auch an den grundlegendsten Eigenschaften fehlt, die ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis begründen und damit letztendlich auch den Weg aus der Arbeitslosigkeit aufzeigen: Motivation, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit. Um hier keinen falschen Eindruck zu erwecken, meine Damen und Herren: Dieses Engagement ist bemerkenswert, aber es zeigt auch, wo, wann und wie wir ansetzen müssen, um einem Abrutschen in den dauerhaften Leistungsbezug und in die Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, nämlich frühzeitig. Das ist eine Aufgabe an Schulen und damit auch eine Aufgabe der Bundesländer. Es ist aber auch eine Aufgabe an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf und damit auch eine Aufgabe der Arbeitsagenturen. Deshalb begrüße ich die derzeitige Einrichtung der sogenannten Jugendberufsagenturen in den Jobcentern vor Ort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf unterstützt Menschen, die bereits im erwerbsfähigen Alter sind. Er zielt darauf ab, zum Beispiel mit der Förderung von Grundkompetenzen einmal mehr den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Er zielt aber auch darauf ab, den Weg in Arbeitslosigkeit zu verhindern, indem Betriebe und Beschäftigte bei Maßnahmen zur Weiterbildung unterstützt werden. Dem Prinzip „Aufstieg durch Bildung“ wird mit dem vorliegenden Maßnahmenkatalog Rechnung getragen. Ich möchte aber zum Abschluss noch eine kritische Anmerkung machen. Es gilt auch, das Prinzip „Fordern und Fördern“ in einem ausgewogenen Maße zu betrachten. Da möchte ich gerne auf die Ausführungen meines Kollegen Albert Weiler Bezug nehmen. Unsere Solidargemeinschaft unternimmt viel, um den Menschen zu helfen, den Weg aus dem Leistungsbezug zu finden und ein selbstständiges Erwerbsleben zu führen. Doch es muss auch klar sein, dass das Ziel, einen Berufsabschluss zu erzielen und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen, nichts ist, worum man gebeten werden muss. Es ist eine Selbstverständlichkeit. In Gesprächen mit den Kollegen der Jobcenter vor Ort wird immer wieder deutlich, dass zu viel des Guten gerade auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik kontraproduktiv sein kann. Gestern wie heute gilt: Wer sich anstrengt, wird am Ende dafür belohnt: durch den Stolz auf das, was man selbst imstande zu leisten war, und im besten Fall auch durch eine Arbeitsstelle. Ich möchte deshalb dafür werben, die Einführung einer sogenannten Weiterbildungsprämie, die uns bis 2019 jährlich immerhin 82 Millionen Euro kosten wird, zu überdenken. Ich bin der Auffassung, es wäre falsch, die einen mit Prämien für etwas zu belohnen, was andere von selbst und ohne Prämie zu leisten in der Lage sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Stephan Stracke, ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stephan, was sagst du denn jetzt zur Weiterbildungsprämie?) Stephan Stracke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeitsmarktentwicklung ist in der Tat erfreulich; die Vorrednerin hat darauf hingewiesen. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist nach wie vor in hervorragender Verfassung. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist er nicht!) Das gilt in besonderem Maße für Bayern; denn das Jahr 2015 war ein Jahr der Rekorde. 3,6 Prozent ist die niedrigste Jahresquote seit Beginn der entsprechenden Erfassungen im Jahr 1994. Die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kommt auch bestimmten Zielgruppen zugute: Ältere, aber auch diejenigen, die gehandicapt sind, und Langzeitarbeitslose profitieren von dieser Entwicklung. Uns ist es in Bayern in den letzten zehn Jahren gelungen, die Zahl der Arbeitslosen um knapp 50 Prozent zu reduzieren. Das zeigt, dass Bayern ein Job- und Wachstumsmotor ist. Der BA-Chef geht davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt weiter gut entwickeln wird, obwohl sich bereits heute zeigt, dass sich immer mehr Flüchtlinge arbeitslos melden werden. In diesem erfreulichen Umfeld setzen wir an für Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben als andere. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu vereinbart, die Arbeitsförderung weiter zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir diese Vereinbarung für eine präventive und aktive Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik um. Ausdrückliches Ziel ist ein verbesserter Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmern sowie Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Aus aktuellem Anlass ein Wort im Hinblick auf die gestrige Einigung der Spitzen der Regierungskoalition auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz. Gegenstand der Einigung sind unter anderem weitere Verbesserungen für die Ausbildungsförderung von Flüchtlingen. Damit werden die bestehenden Instrumente passgenau für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive weiterentwickelt. Die Eckpunkte sind an dieser Stelle tatsächlich sehr konkret. Das beweist: Wir spielen nicht Flüchtlinge gegen einheimische langzeitarbeitslose Menschen aus – oder umgekehrt. Wir müssen jetzt endlich mit der Neiddiskussion Schluss machen, die von einigen geführt wird. Dabei handelt es sich um eine Debatte, die zum Ziel hat, Gruppen gegeneinander auszuspielen. Wir haben nicht nur 1 Million Flüchtlinge, sondern auch knapp 1 Million Arbeitslose im SGB-II-Bezug. Alle brauchen gleichermaßen unsere Unterstützung. Keiner wird aus dem Blick geraten, keiner geht verloren. Das ist das Markenzeichen unserer Politik. (Beifall bei der CDU/CSU) Genau deshalb ist es richtig, verstärkt auch in die berufliche Weiterbildung zu investieren. Sie stellt eine der Säulen der Fachkräftesicherung dar. Deswegen stärken wir auch die Instrumente der Weiterbildung. Dabei nehmen wir insbesondere folgende Gruppen in den Blick: Die Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, sollen die notwendigen Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten. Weiterhin geht es um die jüngeren Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Wir bezuschussen deren berufliche Weiterbildung, die außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Außerdem fördern wir auch ältere Arbeitnehmer, die beispielsweise in Transfergesellschaften tätig sind, damit sie die notwendige Qualifizierung erhalten. Dabei muss sich auch der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligen. Auch Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen lassen wir nicht aus dem Blick. Für sie verlängern wir die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von sechs auf zwölf Wochen. Schließlich stellt die Vermittlung in Ausbildung eine ganz wichtige Weichenstellung dar. Bei Langzeitarbeitslosen kommt es insbesondere darauf an, dass sie geeignet sind und das notwendige Durchhaltevermögen aufweisen. Wir wissen, dass nur 10 bis 20 Prozent der Langzeitarbeitslosen tatsächlich die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Frau Staatssekretärin hatte zu Beginn dieser Debatte darauf hingewiesen, dass jeder Vierte seine Ausbildung abbricht. Es gibt also in diesem Bereich eine besorgniserregende Entwicklung. Die Koalition hat sich darauf geeinigt, einer solchen Entwicklung mit einer Weiterbildungsprämie entsprechend zu begegnen. Ich will nicht verhehlen, dass ich dieses Instrument insgesamt eher kritisch beurteile, weil es auch eine Frage der Fairness ist; denn andere Auszubildende erhalten eine solche Prämie nicht. Sie müssen ihre Prüfungen bestehen, ohne eine Prämie zu bekommen. Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass wir dieses Instrument befristen und auch evaluieren. Nach Abschluss der Evaluation sollten wir uns genau anschauen, ob sich das Instrument tatsächlich bewährt hat. Der zweite wichtige Teil des Gesetzentwurfes betrifft die Verbesserung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung. Das klingt meist profan oder technisch; für die Betroffenen aber ist das von zentraler Bedeutung, um ihren Arbeitslosenversicherungsschutz zu erhalten. Das wird beim Thema der verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurzzeitig befristet Beschäftigte besonders deutlich. An dieser Stelle geht es vor allem um die soziale Absicherung von Künstlern und Kulturschaffenden. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 0,7 Prozent!) In diesem Bereich hätte ich mir sicherlich mehr vorstellen können. Die Alternative für die Koalition wäre eine generelle Verlängerung der Rahmenfrist gewesen. Auch von den Kulturschaffenden wird das nicht gewünscht. Es würde auch zu weitreichenden Konsequenzen führen und würde, insbesondere was die finanziellen Aspekte anbelangt, mit großen Mehrkosten für die Bundesagentur für Arbeit verbunden sein. Natürlich ist es auch in der Sache falsch. Wir brauchen in diesem Bereich keine Lockerungen, um die Arbeitslosigkeit zu verwalten, sondern wir benötigen flächendeckende Lösungen zum Abbau vor allem der Langzeitarbeitslosigkeit. Deswegen wäre dieser Vorschlag auch ein Fremdkörper gewesen. Aus diesem Grunde ist es gut, dass dieser Punkt bereits bei der Befassung durch das Kabinett gestrichen wurde und die Bundesregierung entsprechende Avancen des Bundesrates in dieser Hinsicht abwehrt. Es gibt sicherlich noch viele Gesprächspunkte. Die Bundesländer haben noch Änderungswünsche. Einen davon habe ich gerade angesprochen. Die Opposition glänzt, was eigenständige Vorlagen zum Gesetzentwurf betrifft, nicht gerade mit eigenen Vorschlägen für die genannten Bereiche. Wir werden jetzt eine Sachverständigenanhörung beschließen. Ich freue mich auf die intensiven Debatten zu diesem Gesetzentwurf. Ich meine, dass er insgesamt ausgewogen und gut ist. In diesem Sinne wollen wir die entsprechenden Anhörungen auch durchführen. Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8042 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24 a bis 24 d sowie Zusatzpunkt 4 auf: 24.    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Drucksache 18/8043 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Kultur und Medien b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht Drucksache 18/7989 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Drohende Streckenstilllegungen verhindern – Regionalisierungsmittel erhöhen Drucksache 18/8074 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bundesverkehrswegeplan 2030 zurückziehen – Klimaschutz- und sozialökologische Nachhaltigkeitsziele umsetzen Drucksache 18/8075 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen Drucksache 18/8082 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Gesundheit Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 a und 25 b sowie Zusatzpunkt 5 auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Ich weise darauf hin, dass eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl zum Tagesordnungspunkt 25 a vorliegt.2 Ich komme zunächst zum Tagesordnungspunkt 25 a: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drucksache 18/7873 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/8104 Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8104, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7873 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition und den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen worden. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 25 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Tom Koenigs, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Stefan Liebich, Wolfgang Gehrcke, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Der Völkermord in Ruanda und die deutsche Politik 1990 bis 1994 – Unabhängige historische Aufarbeitung Drucksachen 18/4811, 18/7905 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/7905, den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auf Drucksache 18/4811 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es eine Enthaltung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Ich komme zum Zusatzpunkt 5: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2015) 613 endg.; Ratsdok. 14991/15 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/7422 Nr. A.22, 18/8103 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8103, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zu den gesundheitsgefährdenden Abgasbelastungen in vielen deutschen Städten Ich eröffne die Aussprache zu dieser Aktuellen Stunde und erteile Herrn Peter Meiwald von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als erstem Redner das Wort. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren werden von Deutschland die geltenden EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstäube und Stickoxide nicht eingehalten. Angesichts der Gefahren für die Gesundheit durch Feinstäube können wir mit unserer Luft – ich glaube, das ist unumstritten – nicht zufrieden sein. Das UBA rechnet allein mit 47 000 Feinstaubtoten pro Jahr in Deutschland; eine Zahl, die wir uns angesichts der Gedanken, die wir uns um die vielen Verkehrstoten machen, zu Gemüte führen sollten. Auch Stickoxide sind mittlerweile ein riesiges Problem. Die EU-Grenzwerte für NO2 werden in Deutschland an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Dies hat zu mittlerweile zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland geführt. Hinzu kommen zahlreiche Gerichtsurteile und Vollstreckungsverfahren gegen Kommunen und Bundesländer. Betroffen sind Kommunen im gesamten Bundesgebiet, von Aachen über München bis Wiesbaden, aber auch die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg oder Hessen. Es besteht ein bundesweites Problem, dessen Behebung einer konzertierten Aktion bedarf. Mit der Aufdeckung des Dieselskandals – nicht etwa durch die deutschen Behörden, sondern durch die US-Umweltbehörde – ist klar geworden, dass die Kommunen bei aller Anstrengung nicht mit einer Verbesserung der Belastungssituation rechnen können; denn die Automobilindustrie, zumindest Teile von ihr, hatte mit der Manipulation der Abgaswerte dafür gesorgt, dass die Autos die Schadstoffgrenzwerte zwar theoretisch einhalten, aber praktisch die Stickoxidemissionen in den Städten nicht abnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Luftreinhaltepläne der Kommunen konnten also auch nur theoretisch zu Ergebnissen führen. Das hilft uns beim Atmen nicht; denn wer will schon nur theoretisch gute Luft atmen? Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger, die an den Hauptverkehrsstraßen mit hohen Luftbelastungen wohnen. Von Teilen der Automobilindustrie wird das offensichtlich billigend in Kauf genommen. Das grenzt schon an Körperverletzung. „Volle Transparenz“ hatte die Bundeskanzlerin dazu am 22. September 2015 versprochen. Was macht unser Verkehrsminister? Er steckt den Kopf in den Sand oder man könnte auch sagen: ins Auspuffrohr der Automobilindustrie. Minister Dobrindt verweigert die Aufklärung des Skandals; von zügiger Aufklärung will ich nach mehr als einem halben Jahr gar nicht mehr reden. Er verweigert die Arbeit und keilt nun auch noch gegen die Einführung der blauen Plakette. Herr Minister – schade, dass er nicht da ist –, Ihre Verkehrspolitik ist unausgegoren, verkorkst, umwelt- und am Ende auch mobilitätsfeindlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Das zeigt – nur am Rande bemerkt – auch der unlängst vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, in dem keine Ambitionen deutlich werden, etwas zu verbessern. Sogar die Ergebnisse einer kompletten Sonder-Umweltministerkonferenz sind ignoriert worden. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Einzelmeinung!) Da kann ich unsere Umweltministerin – schön, dass Sie da sind, Frau Hendricks – nur auffordern, das Heft des Handelns selber in die Hand zu nehmen und es nicht diesem Verkehrsminister zu überlassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Legen Sie ein Aktionsprogramm „Saubere Luft für Deutschland“ auf, und weisen Sie Ihren arbeitsverweigernden Kabinettskollegen in die Schranken. Ab 2025 sollten nur noch Autos mit Strom- oder Wasserstoffantrieb neu zugelassen werden. Sorgen Sie endlich auch für niedrigere Emissionen durch Dieselloks, Baumaschinen, Lkw- oder Schiffsverkehr. Wir brauchen eine Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung, sodass Kommunen Durchfahrverbote in Umweltzonen erlassen können, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu senken. Legen Sie ein Nachrüstungsprogramm zur Abgasreduzierung bei Taxis, Transportern und Bussen auf. Machen Sie mit der Ausweitung des E-Carsharing ernst; da gibt es viele Möglichkeiten. Fördern Sie Elektromobilität und Lastenfahrräder im innerstädtischen Logistikverkehr. Legen Sie ein zeitlich befristetes Marktanreizprogramm für Elektronahverkehrsbusse und Elektroautos auf. Zur Finanzierung könnte man zum Beispiel an der Beendigung der Steuerprivilegierung für Diesel ansetzen. Damit wäre einiges Geld vorhanden, das wir für diese Maßnahmen nutzen können. Ein zentraler Punkt für uns ist, dass wir jetzt nicht nur auf die Autohersteller blicken und sagen: Es gibt einige wenige schwarze Schafe. – Vielmehr müssen wir das System insgesamt in den Blick nehmen. Wir müssen überlegen: Wie können wir die Stickoxid- und Feinstaubbelastung aufgrund der Mobilität gerade in unseren Städten in den Griff bekommen? Auf den Verkehrsminister zu warten und auf ihn zu vertrauen, ist offensichtlich hoffnungslos. Deswegen setzen wir unser Vertrauen im Moment eher in Sie, Frau Hendricks, und in dieses Parlament. Wir zeigen der Regierung deutlich die Schranken auf und sagen: Wir haben eine Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in unserem Land. Wir haben eine große Verantwortung für die Luft. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Marie-Luise Dött von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben in den letzten Tagen für erhebliche Diskussionen gesorgt. Deshalb ist es erforderlich, sich noch einmal mit den Hintergründen zu befassen. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität vor allem in den Ballungsräumen und Großstädten. Wir haben in den vergangenen Jahren insbesondere die Feinstaubbelastung in den Städten im Fokus gehabt. Genau darauf zielte die grüne Plakette. An vielen Orten ist die Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr nach Einführung der Umweltzonen zurückgegangen. Es gibt aber ein weiteres Problem. Wir haben in den Städten auch erhebliche Stickoxidbelastungen, und zwar vor allem an stark befahrenen Straßen. 2015 waren die Stickoxidwerte an 60 Prozent der Luftmessstellen an den durch Verkehrsemissionen belasteten Straßen in den Ballungsräumen zu hoch. Stickstoffdioxid ist gesundheitsschädlich, weil es die Atemwege reizt und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. Dieser Aspekt wird von den bisherigen Feinstaubplaketten nicht hinreichend berücksichtigt. Es besteht also Handlungsbedarf, und den sieht auch die Europäische Kommission. Gegen Deutschland läuft ein Vertragsverletzungsverfahren. Deshalb ist es richtig, das Problem anzugehen, und deshalb war es auch richtig, das Thema auf der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz auf die Tagesordnung zu setzen. Worüber ich mich allerdings wundere, meine Damen und Herren, ist die Tatsache, wie schnell man sich auf ein Instrument, nämlich auf die Einführung der blauen Plakette einigen konnte, wie schnell das Gremium sicher war, dass man mit der Weiterentwicklung der 35. BImSchV das richtige Instrument gefunden hat. Ich bin der Auffassung, dass die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zwar ein mögliches Instrument ist, aber die Einführung der grünen Plakette hat auch gezeigt, dass die am Ende daraus resultierenden Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge zu erheblichen Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft führen. Genau an dieser Stelle hätte ich mir gewünscht, dass man mit diesem Instrument vorsichtiger umgeht, statt die Bürger mit der Ankündigung der Einführung einer blauen Plakette, also der Androhung neuer Fahrverbotszonen, zu überraschen. (Beifall bei der CDU/CSU) Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen, von denen sich so mancher für den Diesel entschieden hat, weil er klimaverträglicher ist als ein Benziner, erfahren über die Presse am Wochenende, dass ihr Auto künftig nur noch eingeschränkt nutzbar ist. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!) Wie viele Handwerksmeister und Mittelständler haben am Wochenende überlegt, wie sie mit ihrem Fuhrpark künftig in die Innenstädte zu ihren Kunden kommen sollen? Und wie viele Bürgerinnen und Bürger haben überlegt, wie sie mit ihrem Euro-5-Diesel künftig die Kinder transportieren, den Einkauf bewältigen oder nur zu ihrer Wohnung in der Innenstadt gelangen sollen? Mit solchen politischen Überraschungseffekten bekommen wir für die erforderlichen Reduzierungen der Schadstoffbelastungen keine Unterstützung. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage das nicht nur der Bundesumweltministerin, sondern auch den Länderumweltministern, von denen die Initiative auf der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder in der vergangenen Woche ausging. Es ist ja richtig, dass die Bundesumweltministerin den Auftrag aus der Umweltministerkonferenz zumindest wohlwollend prüfen muss. Und dass sich das BMUB der Problematik bewusst ist, kann man an den Ausführungen des Umweltministeriums zu den Kernfragen ablesen: Da informiert das Ministerium auf seiner Website darüber, dass der Zeitpunkt der Einführung der Plakette noch nicht feststeht, dass das Bundesumweltministerium mit den Ländern und den anderen Ressorts die Ausgestaltung genau prüfen wird, dass nur Dieselfahrzeuge mit hohem Stickoxidausstoß betroffen sein werden und dass es Ausnahmeregelungen geben soll, um soziale Härten zu vermeiden. Da lese ich also ein deutliches Problembewusstsein heraus. Meine Damen und Herren, wichtiger als über neue Fahrverbotszonen für die Bürger nachzudenken, ist es, sich anzuschauen, worüber auf der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz noch diskutiert wurde. Da ging es nämlich um die Manipulationsvorwürfe bei Diesel-Pkws, die illegalen Abschalteeinrichtungen in Fahrzeugen, um die Überwachung der Immissionen und um neue europäische Abgaskontrollen. Hier liegen für mich die Handlungsschwerpunkte der Politik. Hier muss es schnell vorangehen – mit härteren Kontrollen und mit mehr Ehrlichkeit (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie das irgendwann schon mal dem Verkehrsminister gesagt?) statt mit neuen Fahrverboten. Der erste Adressat, wenn es um Fortschritte bei der Luftreinhaltung und beim Klimaschutz geht, sind die Hersteller, nicht der Bürger und der Handwerker, die sich auf hohe Immissionsstandards bei ihren Euro-5-Dieseln verlassen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Axel Schäfer [Bochum] [SPD]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Ralph Lenkert von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Abgastests unter realen Bedingungen des Verkehrs wurden jahrelang verhindert. Die Bundesregierung hat durch Mittelkürzungen die Möglichkeiten des Kraftfahrt-Bundesamtes zu eigenen Fahrzeug- und Abgastests eingeschränkt und sich auf die Angaben der Automobilhersteller verlassen und letztendlich sogar die Testverfahren nach deren Wünschen verändert. Drei Jahre lang arbeitete ich in der Entwicklungsabteilung eines Zulieferers für die Automobilindustrie und weitere zweieinhalb Jahre als Qualitätsmanager in einem Zulieferwerk. Die Autohersteller kennen ganz genau die Belastungen ihrer Fahrzeuge. Sie wissen, wie Pkws in Städten und auf dem Land in Europa oder den USA üblicherweise genutzt werden und wie sie sich verhalten. Wenn Bundesregierung, EU-Kommission und Hersteller das gewollt hätten, gäbe es seit Jahren Abgastests im realen Fahrbetrieb. Jetzt gibt es den Abgasskandal, und es wird klar, warum trotz Umweltzonen, trotz Euro4 und Euro5Normen zu hohe Stickoxid- und zu hohe Feinstaubbelastungen in unseren Innenstädten auftreten. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein Anrecht auf Mobilität. Die Bundesregierung steht nun vor einem selbstverschuldeten Dilemma. Ignoriert sie die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, oder schränkt sie die Mobilität von über 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von Diesel-Pkws ein? Die aktuelle Debatte zur blauen Umweltplakette und zur Euro-6-Norm sehen wir kritisch. Diesel-Pkws, die die Euro-6-Norm im Teststand erfüllen, erfüllen im Realbetrieb nicht einmal die Euro-5-Norm. Wieso sollen die Fahrerinnen und Fahrer von Benzin- und Gasfahrzeugen eigentlich mitbestraft werden, und wieso sollen die 13 Millionen Fahrerinnen und Fahrer älterer Dieselfahrzeuge mit der Aussperrung aus Umweltzonen für den Betrug durch die Autolobby bestraft werden? Die Linke lehnt es ab, die Betrugsopfer mit Mobilitätseinschränkungen zu bestrafen. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern eine Kompensation durch die Verursacher. Mobilität ermöglichen jedoch nicht nur Pkws. Die Linke setzt sich seit Jahren für einen besseren öffentlichen Personenverkehr ein. Der derzeitige Vorschlag der Bundesregierung zu den Regionalisierungsmitteln im Bahnverkehr bedeutet eine Kürzung dieser Mittel für die Ostländer. Für meine Heimat Thüringen bedeutet das, dass bis 2030 über 500 Millionen Euro weniger für den Schienenverkehr, für Regionalbahn- und Regionalexpresszüge, zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Die Menschen müssen zwangsläufig zusätzlich ein Auto nutzen. Deshalb bringt die Linksfraktion heute einen Antrag zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro ein. (Beifall bei der LINKEN) Mit dieser Summe kann es in Ballungszentren mehr Schienenverkehr geben und das Angebot in der Fläche, insbesondere in Ostdeutschland, erhalten bleiben. Pendler könnten weiterhin öfter Züge als Pkws nutzen, was die Stickoxid- und Feinstaubbelastung reduziert. Die Bundesregierung könnte somit eine Teilwiedergutmachung für ihr Versagen bei der Kontrolle der Autoindustrie leisten. Außerdem muss das Kraftfahrt-Bundesamt wieder in die Lage versetzt werden, realitätsnahe Abgastests selbst durchzuführen; denn bevor eine Plakette für eine Euro-6-Norm verbindlich eingeführt wird, braucht es reale Abgasmessungen. Die Automobilhersteller müssen Verantwortung für ihre falschen Angaben übernehmen und die Folgen ihres Handelns kompensieren. Klar ist: Eine eventuelle Nachrüstung der Dieselflotte dauert Jahre und ist vielleicht gar nicht möglich. So lange will die Linke nicht warten. Deshalb müssen Automobilhersteller über andere Maßnahmen an der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in unseren Städten mitwirken. Eine Variante wäre, dass die Autohersteller zur Kompensation die Elektrifizierung von Bahnstrecken übernehmen. In Jena könnte beispielsweise durch die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung sowohl die Feinstaub- als auch die Stickoxidbelastung deutlich reduziert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Autohersteller zum Unterhalt, zum Bau und zur Pflege von Grünanlagen in Städten zu verpflichten. Dies würde den betroffenen Menschen vor Ort zugutekommen. Diese und weitere Kompensationsauflagen müssen gelten, bis alle Fahrzeuge die Norm, und zwar im Realbetrieb, einhalten. Liebe Koalitionäre, entwickeln wir gemeinsam unkonventionelle Lösungen, um Gesundheitsschutz und Mobilität zu sichern und die Produktverantwortung auch für Automobilfirmen endlich durchzusetzen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Die Bundesministerin Dr. Hendricks hat jetzt das Wort für die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In rund 60 Gebieten in Deutschland – das entspricht übrigens auch etwa 60 Prozent der innerstädtischen Messstellen – wurde zwischen 2010 und 2013 der zugelassene Jahresmittelgrenzwert an Stickstoffdioxid deutlich überschritten. Als Hauptursache für die schlechte Luftqualität in diesen Gebieten gelten die Abgase aus Dieselfahrzeugen. In der vergangenen Woche hat sich die Umweltministerkonferenz auf einer Sondersitzung – Frau Kollegin Dött hat es bereits erwähnt – mit diesem Thema befasst. Dort wurde zum einen über die Abgasmanipulationsvorwürfe gesprochen, aber auch darüber, wie die schädlichen Emissionen im Straßenverkehr verringert werden können. Die Umweltminister aus allen 16 Bundesländern waren sich völlig einig, dass die Situation in diesen Gebieten verbessert werden muss, und zwar nicht nur aus zwingenden rechtlichen Gründen, sondern auch – das bitte ich alle Autofreunde unter uns zur Kenntnis zu nehmen –, weil Stickstoffdioxid eine sehr ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit der dort lebenden Menschen darstellt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In der Tat, Frau Dött, die Umweltminister haben auch andere Alternativen erwogen. Denn im Vertragsverletzungsverfahren, das die EU im vergangenen Sommer gegen uns eröffnet hat, sind mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Aber, Kollege Meiwald, auch das grün regierte Baden-Württemberg hat sich zum Beispiel gegen eine Abschaffung der Dieselsteuerprivilegien ausgesprochen. Das hat dort kein Einvernehmen, aber auch keine Mehrheit gefunden. (Ulli Nissen [SPD]: Hört! Hört! Herr Meiwald, was jetzt?) Verständigt hat man sich aber darauf, mir sozusagen zu empfehlen, die blaue Plakette jetzt einzuführen. Das will ich in dem Zusammenhang sagen. Weil das so ist, weil die Gesundheit tatsächlich beeinträchtigt wird, hilft es nicht, sich einerseits gegen alle denkbaren möglichen Einschnitte auszusprechen, um sich bei den Autofahrern zu profilieren, und sich dann an anderer Stelle über Gesundheitsgefahren durch schlechte Luftqualität zu beschweren. Ich danke Ihnen sehr dafür, Frau Dött, dass Sie meine abgewogenen Äußerungen auf der Homepage meines Hauses gelesen haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es hat ja am Wochenende Skandalisierungen gegeben, an denen mehrere beteiligt waren, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr wurde der Grenzwert an mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstellen in Innenstädten immer noch überschritten. Das muss jeden alarmieren, der sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen befasst hat. Die EU-Kommission hat ja, wie ich eben schon sagte, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das muss uns mindestens genauso alarmieren, abgesehen davon, dass wir selbstverständlich verpflichtet sind, diese Verträge zu erfüllen. Trotz strengerer Abgasnormen haben auch neue Diesel-Pkw immer noch deutlich höhere reale Emissionen als Benzin-Pkw. Übrigens haben wir im Mai des vergangenen Jahres, Herr Kollege Lenkert, mit dafür gesorgt, dass die Richtlinie zum Messverfahren zu den Real Driving Emissions auf der europäischen Ebene endlich auf den Weg gebracht wird. Der technische Ausschuss hat sich dann erst nach den VW-Ereignissen, um es einmal so zu sagen, im zweiten Schritt mit der Emissionsbegrenzung befasst, aber die Richtlinie ist voriges Jahr im Mai auf den Weg gebracht worden. In Verbindung mit dem steigenden Anteil an Diesel-Pkw führen die hohen Realemissionen dazu, dass die Belastungen in den Innenstädten nach wie vor deutlich zu hoch sind. Das müssen wir ganz offenbar ändern. Welche Maßnahmen wir dazu ergreifen, wird sich zeigen; aber wir müssen es auf jeden Fall ändern. Der Gesundheitsschutz sollte übrigens auch bei den Automobilherstellern oberste Maxime sein. Sie müssen die Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich wirklich sauber auf die Straße bringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nur auf diese Weise kann auch das Vertrauen der Kunden in die Dieseltechnologie schrittweise zurückgewonnen werden. Daran liegt mir sehr, dass das Vertrauen zurückgewonnen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neuen Regelungen auf EU-Ebene und die zukünftigen Messungen auf der Straße haben wir ja maßgeblich von Deutschland aus forciert. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die verbesserten Fahrzeuge erheblich früher auf den Markt kommen als bisher vorgesehen. Wir wissen aber auch, dass es ohne weitere Maßnahmen immer wieder zu örtlichen Überschreitungen des Grenzwertes kommen wird. Die Umweltministerkonferenz hat daher eingefordert, dass die Manipulationsvorwürfe umfassend aufgeklärt werden und sichergestellt wird, dass Manipulationen in Zukunft nicht mehr auftreten können, dass alle betroffenen Fahrzeuge ohne Kosten und Nachteile für die Autobesitzer vorschriftenkonform nachgebessert werden, dass die EU-Abgasvorschriften wasserdicht ausgestaltet werden (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und die Nichteinhaltung der Vorschriften entsprechend sanktioniert wird. (Ulli Nissen [SPD]: Ganz wichtig!) All diesen Vorschlägen kann ich mich sehr wohl anschließen. In diesem Zusammenhang – Herr Lenkert, Sie haben dem Kollegen Dobrindt Untätigkeit vorgeworfen; waren Sie es, oder war es Herr Meiwald? – (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich!) – Sie waren es, Herr Meiwald; ich bitte um Entschuldigung –: (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein Problem!) Am Wochenende hat mich der Kollege Dobrindt ja nicht so lieb behandelt. Aber ich stehe nicht an, zu sagen: Er ist tatenlos geblieben. In relativ überschaubarer Zeit wird er die Ergebnisse seiner Arbeit vorlegen können. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD] – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, da sind wir sehr gespannt! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, ich verstehe das sehr wohl. Der Herr Staatssekretär hat auf der Sondersitzung der Umweltministerkonferenz berichtet. Er hat einen sehr ausführlichen mündlichen Bericht abgegeben, der bisher nicht schriftlich vorliegt. Ich finde, er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine NGO wie zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe durchaus Gutachten und Messergebnisse veröffentlichen kann – was auch immer –, dass aber, wenn der Staat das tut, diese wirklich wasserdicht sein und auch der Überprüfung durch Verwaltungsgerichte standhalten müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Deswegen habe ich Verständnis dafür, dass die Sorgfalt in diesem Zusammenhang vorgeht. – Jetzt habe ich beim Kollegen Dobrindt aber einen gut, oder? Das müsste eigentlich so sein. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Ja! – Wir werden es ihm sagen! – Wir setzen uns dafür ein! – Ulli Nissen [SPD]: Das muss ins Protokoll!) Auch durch Elektromobilität kann die Qualität unserer Luft spürbar verbessert werden. Abgesehen davon ist natürlich auch ein gut ausgebauter ÖPNV dabei sehr hilfreich. Die Umweltminister haben die Bundesregierung außerdem gebeten, die Kennzeichnungsverordnung so fortzuschreiben, dass neben Benzin- und Elektrofahrzeugen mittelfristig und stufenweise nur noch Dieselfahrzeugen mit niedrigen Emissionen die Einfahrt in belastete Gebiete erlaubt wird. Dieses Anliegen wird von mir durchaus unterstützt. Denn irgendeine der denkbaren Maßnahmen werden wir wohl ergreifen müssen. Das ist immer nur ein Hilfskonstrukt. Besser wäre es natürlich, wir hätten gleich saubere Autos; das ist ja klar. Darüber, wie die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringerem Schadstoffausstoß am Ende aussehen könnte, ist natürlich noch zu diskutieren. Es gibt also wirklich keinen Anlass zur Panik. Leider hat es hierzu eine völlig unnötige und völlig übertriebene Darstellung in einigen Medien gegeben, insbesondere was die Zahl der potenziell betroffenen Fahrzeuge angeht. Die betroffenen Gebiete werden sicher nicht die Größe der heutigen Umweltzonen haben. Eine neue Umweltplakette ist nämlich nur für kleinräumige, besonders stark befahrene Gebiete gedacht. An diesen Straßen leben meistens Menschen, die sich die teuren Wohnlagen nicht leisten können. Auch das bitte ich unter sozialen Gesichtspunkten mit ins Auge zu fassen. (Beifall bei der SPD) Das Ob und das Wann werden dann später vor Ort entschieden, genauso wie die Übergangsphasen mit Ausnahmeregelungen für Anwohner und Gewerbetreibende. Denn natürlich wollen die Umweltminister der Länder – ich selbstverständlich auch – soziale und wirtschaftliche Härten vermeiden. Ich persönlich habe übrigens genug Vertrauen in die Kommunen, dass sie hier mit Augenmaß vorgehen werden. Es geht ja darum, den Kommunen eine Rechtsgrundlage an die Hand zu geben, mit der sie ein solches Verfahren sicher einleiten können. Die Kommunen, die für sich keine andere Möglichkeit sehen, als das Problem über Fahrbeschränkungen in besonders belasteten Gebieten zu lösen, benötigen eine solche Rechtsgrundlage. Wir müssen sie ihnen zur Verfügung stellen. Andernfalls würden wir auch gar keine Chance haben, das EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde mich innerhalb der Bundesregierung für eine vernünftige und sachgerechte Regelung einsetzen, die der einstimmigen Aufforderung seitens der Länder folgt und neben allen anderen Interessen auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger mit im Blick behält. Liebe Mitglieder der Fraktion der Grünen, da Sie mich – so das Thema der Aktuellen Stunde – nach der Haltung der Bundesregierung gefragt haben: Selbstverständlich ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ein Anliegen der gesamten Bundesregierung. Ich bin mir sicher, dass alle Mitglieder dieses Hohen Hauses das ebenso uneingeschränkt unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr Wort in Gottes Ohr!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Carsten Müller von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine moderne, umweltbewusste Mobilitätspolitik kann nicht alleine auf Verbote und Einschränkungen setzen. Hier brauchen wir deutlich mehr, und die Unionsfraktion macht dafür gute Vorschläge. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn? – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie doch einmal etwas von den guten Vorschlägen!) Es ist hilfreich, im Rahmen dieser Aktuellen Stunde auch noch einmal einen Blick darauf zu werfen, wo wir herkommen und wo wir heute stehen. Der Ausstoß an schädlichen Stickoxiden ist in den vergangenen Jahren erheblich reduziert worden. Wir haben hier enorme Fortschritte erreicht. Die Stickstoffoxidemissionen sind von 1990 bis 2013 um 56 Prozent zurückgeführt worden. Das entspricht einem Volumen von 1,6 Millionen Tonnen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Den maßgeblichen Anteil an dieser drastischen Reduzierung hat der Verkehrsbereich mit einem Minus von fast 1 Million Tonnen geliefert – und das im Übrigen trotz nicht unerheblich gestiegener Verkehrsleistungen. Trotzdem ist eines klar: Die Stickstoffoxidemissionen müssen weiterhin abgesenkt werden. Dafür ist nach unserer und nach meiner Auffassung das Aussperren von Diesel-Pkws aus den Innenstädten allerdings nicht hilfreich. Ich halte einen solchen Bann für unsozial. Das ist heute interessanterweise auch einmal in einem Beitrag der Linksfraktion angeklungen. Er schränkt die Mobilität ein und verursacht einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden für Handwerksfirmen, Mittelständler – meine Kollegin Marie-Luise Dött hat darauf richtigerweise schon hingewiesen – und sozial schwächer gestellte Privathaushalte. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die gleiche Argumentation wie bei der Einführung des Katalysators!) Mich stört an der Zielrichtung des am Wochenende zur Diskussion gestellten Vorschlages vor allen Dingen eines, nämlich die Unklarheit, die damit bewirkt worden ist. Es ist eben leider nicht ganz konkret gesagt worden, was eigentlich intendiert ist und wie es erreicht werden soll. Bei aller grundsätzlichen Zustimmung will ich insofern auch etwas Kritik an Ihnen, Frau Bundesumweltministerin, üben. Ich finde, die Ausführungen auf der Internetseite Ihres Hauses sind hier nicht hilfreich. Auf die Frage, für welche Fahrzeuge es in Zukunft Beschränkungen geben soll, wird dort wortwörtlich ausgeführt – ich zitiere –: Das steht noch nicht endgültig fest. Das Bundesumweltministerium wird das mit den Ländern und den anderen Ressorts genau prüfen. Betroffen sein werden Dieselfahrzeuge mit hohem Stickoxidausstoß. Es wird Ausnahmeregelungen geben, um soziale Härten zu vermeiden. (Ulli Nissen [SPD]: Wir wollen doch auch beteiligt werden, oder nicht?) Das ist zwar in der Sache richtig, aber eines ist doch vollkommen klar: Wenn man eine solch unklare Position schriftlich niederlegt, dann führt das genau zu den Reaktionen, die wir am vergangenen Wochenende in der Öffentlichkeit erlebt haben. (Ute Vogt [SPD]: Quatsch!) Das war vorhersehbar, und deswegen halte ich das für verkehrt. Das ist der sachlichen Diskussion im Übrigen auch sehr abträglich. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie denn machen? Erzählen Sie einmal, was Sie machen! Wie wollen Sie denn die Gesundheit der Menschen schützen?) Meine Damen und Herren, wir dürfen eines nicht vollkommen aus dem Blick verlieren: Wir reden hier über die Mobilität von rund 13 Millionen Fahrern eines Dieselfahrzeugs, und es ist durchaus nicht auszuschließen, dass auch 3 Millionen Fahrer etwas älterer Fahrzeuge mit einem Ottomotor ebenfalls betroffen sein werden. Deswegen ist diese öffentliche Diskussion, wie gesagt, nicht vollkommen überraschend. (Dr. Matthias Miersch [SPD]: Was wollen Sie denn?) Ich fand im Übrigen die Einlassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz interessant. Die Kollegin Haßelmann – ich kann sie gerade nicht sehen – hat am 12. April 2016 eine interessante Pressemitteilung dazu verbreitet. Das Bemerkenswerte an dieser Pressemitteilung ist Folgendes: Abweichend von allen bisherigen Redebeiträgen taucht ein Begriff in dieser Pressemitteilung überhaupt nicht auf, nämlich der Begriff „Gesundheitsschutz“. Diesen lesen Sie in dieser Pressemitteilung nicht. Es geht vielmehr um ein weiteres Skandalisieren der Vorgänge bei VW. Dafür verwenden Sie im Grunde genommen die gesamte Pressemitteilung. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine dünne Argumentation!) Ich halte das auch insofern für nicht geboten, weil eines vollkommen unbestritten ist: Die Aufklärungsarbeit, die die Bundesregierung leistet, ist besonders zu loben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo leistet die Bundesregierung Aufklärungsarbeit?) Sie aber verunsichern mit einer solchen Stellungnahme vor allen Dingen die 620 000 Beschäftigten bei Volkswagen und die vielen Hunderttausend Beschäftigten bei den Zulieferunternehmen. Ich glaube, man kann heute sagen, dass Volkswagen die Lektion gelernt hat. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Insofern braucht es einer solchen Diffamierung nicht. Meine Damen und Herren, wir sagen: Finger weg von dieser nicht ausgegorenen Idee einer Plakette. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie denn?) Wir sagen auch, dass es andere Bereiche gibt, denen wir uns eher zuwenden sollten. Die Kollegin Nissen, die mich so ambitioniert anschaut, und ich haben das Thema von in Bezug auf Emissionen vollkommen unregulierten Nebenaggregaten bei Kühlfahrzeugen diskutiert; darüber sind wir uns im Übrigen einig. Ein solches Aggregat hat den fast zweihundertfachen Stickoxidausstoß, den ein moderner Diesel-Pkw hat. Ich glaube, es lohnt sich, auch dort einmal anzusetzen. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch! Sie stellen doch die Regierung!) Das sind unsere Vorschläge. In aller Kürze zusammengefasst: Erstens. Eine moderne und umweltbewusste Mobilitätspolitik darf sich eben nicht nur auf Verbote und Einschränkungen beziehen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht verunsichern. Zweitens. Wir müssen einen klugen und diskriminierungsfreien Ansatz wählen. Drittens. Eins ist vollkommen klar: Transparenz bei Prüfwerten nachhalten, ambitionierte, aber erreichbare Emissionsvorgaben, intelligente Verkehrssteuerung, ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr sowie das Fordern und Fördern von emissionsarmen Fahrzeugen sind der richtige Weg. Den wollen wir als Unionsfraktion beschreiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Lutze von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicherlich darin einig, dass Feinstaub und Stickoxide für die Gesundheit von uns Menschen alles andere als förderlich sind, im Gegenteil. Aber manchmal zeigt allein schon die Verwendung eines Begriffs wie Feinstaub, dass das Problem und die Brisanz eher verharmlosend wahrgenommen werden. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung gelten nämlich die Gefahren von Feinstaub oftmals als klein, weil darin eben das Wort „fein“ steckt. Dabei sind Feinstaub und vor allen Dingen zunehmend auch die Stickoxide für die Menschen lebensgefährlich. Daher ist alles zu unternehmen, dass die Konzentrationen, gerade in den Innenstädten, wo viele Menschen leben, deutlich gesenkt werden. (Beifall bei der LINKEN) Wenn man sich heute zum Beispiel eine Schachtel Zigaretten kauft, dann weiß man in der Regel, was man seinem Körper mit dem Rauchen antut. Man muss nur auf die Schachtel gucken. Wenn man aber, ohne zu rauchen, durch eine Innenstadt läuft, kann man nur erahnen, was danach in der eigenen Lunge passiert. Das ist für meine Begriffe ein unmöglicher Zustand, weil beide Sachen fast gleich gefährlich sind. Doch was passiert in der verkehrspolitischen Realität? Während die Autos, glaubt man der Automobilindustrie, immer sauberer werden, nimmt die Stickoxidkonzentration in vielen Städten eher zu. Vielerorts werden die gesetzlichen Grenzwerte dauerhaft und deutlich überschritten, teilweise sogar um ein Vielfaches. Um dieses Problem zu lösen, helfen uns keine neuen Plaketten, Umweltzonen oder halbherzige Fahrverbote. Wir brauchen vielmehr ein Umdenken in der Verkehrspolitik. (Beifall bei der LINKEN – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beides!) Drei Punkte: Erstens. Mobilität kann für meine Begriffe nicht bedeuten, dass ich mit meinem Auto jederzeit überall hinfahren kann. Aber nicht Fahrverbote sind letztendlich zielführend, sondern ein attraktives Angebot im ÖPNV. Solange Busse und Bahnen von vielen Menschen als zu teuer wahrgenommen werden, bleiben diese leider Gottes nun einmal hinter ihrem eigenen Lenkrad sitzen. Um den ÖPNV flexibel und flächendeckend zu gestalten, muss der Bund endlich mehr Geld in die Hand nehmen. Die Umweltminister der Länder haben auf ihrer Konferenz zum Thema „Automobile Abgasemission minimieren“ deutlich gemacht, dass hier der Bund gefragt ist. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber auch eine Politik der kurzen Wege ist wichtig. Eine Politik, die kurze Wege und regionale Wirtschaftskreisläufe fördert, kann helfen, Verkehr zu vermeiden und damit die Umweltbilanz zu verbessern. All das passiert leider Gottes in der Großen Koalition derzeit nicht. Zweitens. Wir brauchen eine echte Förderung der sogenannten E-Mobilität im Pkw-Bereich. Da helfen uns keine Kaufprämien für vollkommen überteuerte E-Autos. Da müssen schärfere Gesetze und klarere Regeln her. Ein kleines Beispiel für ein kleines Segment: Was spricht denn dagegen, dass man ab 2017 keine Taxis neu zulässt, die noch einen Dieselmotor haben, oder ab 2019 überhaupt keine Taxis mehr neu zulässt, die noch einen Verbrennungsmotor haben? Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Der Marktführer im Taxiautomobilebereich, Mercedes Benz, braucht keine 14 Tage, um ein marktfähiges Auto auf die Straße zu stellen. Wenn wir das aber nicht machen, werden wir noch zehn Jahre darauf warten, bis diese Firma tatsächlich Elektroautomobile herstellt, die konkurrenzfähig sind und als Taxi genutzt werden können. Drittens. Die Dieselsubventionen. Dass Dieselabgase deutlich gefährlicher sind als die von anderen Verbrennungsmotoren, hat sich herausgestellt und ist unstrittig. Trotzdem ist die Energiesteuer – früher Mineralölsteuer – für Dieselfahrzeuge circa 17 Cent pro Liter niedriger als für Benzin. Warum nutzen wir nicht die Chance der derzeitig niedrigen Kraftstoffpreise und gleichen die Steuersätze an? Um eines ganz deutlich zu sagen: Damit es zu keiner zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind und noch einen Diesel haben, kann man problemlos in einem zweiten Schritt den Kfz-Steuersatz für Dieselfahrzeuge auf den für Benzinautos senken. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Dieser Vorschlag ist auch bei der Linken nicht ganz unumstritten. Ich glaube, dass solch ein Schritt dazu führen würde, dass viele Menschen, die sich ein neues Auto kaufen, ernsthaft darüber nachdenken, ob es tatsächlich ein Diesel sein muss oder ob man nicht auch auf eine andere Antriebsart setzen kann. Mein Fazit ist: Ich denke schon, dass wir im Bundestag das Problem erkannt haben. Da muss man schon blind sein, sollte man behaupten, dass das nicht der Fall ist. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass gehandelt werden muss. Damit sich aber die Luft in unseren Innenstädten tatsächlich deutlich verbessert, ist Handeln gefragt. Die Oppositionsparteien haben Vorschläge hierzu gemacht. Jetzt muss auch die Regierung handeln. Ein herzliches Glückauf! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Ulli Nissen von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Ulli Nissen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen in der heutigen Aktuellen Stunde das wichtige Thema der gesundheitsgefährdenden Abgasbelastung in vielen deutschen Städten. Ich bin der Ministerin Barbara Hendricks und der Umweltministerkonferenz dankbar, dass sie sich auf ihrer Sonderkonferenz dem Thema „Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen“ gewidmet haben. Das Thema Gesundheitsschutz hat für mich eine ganz hohe Priorität. Wir sprechen hier nicht zum ersten Mal über das Problem der Luftverschmutzung in unseren Städten. Das Thema ist seit „Dieselgate“ immer mehr in den Fokus gerückt. Die Abgasmanipulationen hatten zur Folge, dass die Grenzwerte zwar im Test, aber nicht in der Realität eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Schadstoffbelastung natürlich höher ist. An zwei Drittel aller verkehrsnahen Messstationen wurde 2015 der EU-Grenzwert von Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten. Bundesweit liegt Stuttgart bei NOX mit 87 Mikrogramm an der Spitze. Aber auch in der Friedberger Landstraße, mitten in meinem Frankfurter Landkreis, lagen die Werte mit 53 Mikrogramm deutlich über den Grenzwerten. (Zuruf von der SPD: Das ist bei Preungesheim!) In vielen Städten gab es Feinstaubalarm, in diesem Jahr sogar schon mehrfach in Stuttgart. Wegen der Überschreitung der Grenzwerte läuft auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Grenzwerte gibt es nicht aus Spaß, sondern aus einem wichtigen Grund. Grenzwerte gibt es, weil deren Überschreitung eine extreme Belastung für die Gesundheit ist. Traurige Wahrheit ist auch, dass es mehr Tote durch Verkehrsabgase als durch Verkehrsunfälle gibt. Die EU geht davon aus, dass jedes Jahr mehr als 10 000 Menschen in Deutschland vorzeitig an den Folgen von NOX-Konzentrationen in der Atemluft sterben. Mehr als 10 000 Menschen werden also schmerzlich vermisst von ihren Angehörigen und Freunden. Auch denen gegenüber haben wir eine Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, dass nicht nur die Dieselfahrzeuge für die Emissionen verantwortlich sind, aber diese verursachen die meisten NOX-Emissionen. Will man die Emissionen senken, muss man auch an die Hauptverursacher gehen. Das heißt, wir brauchen schnellstmöglich saubere Fahrzeuge. Was können wir tun? Die Sonder-Umweltministerkonferenz hat eine Reihe von Vorschlägen formuliert. Sie hat unter anderem vorgeschlagen, dass Manipulationen aufgeklärt werden sollen, dass Vorschriften auf EU-Ebene wasserdicht verfasst und dann auch eingehalten werden sollen, dass Sanktionen ausgesprochen werden sollen, wenn das nicht passiert. Außerdem sollen die Hersteller in die Pflicht genommen werden. Sie müssen die Kosten für die Kontrollen übernehmen. Ich glaube, hierüber müssen wir nicht diskutieren. Das unterstützen sicherlich alle. Klar ist: Wir müssen handeln. Die Fahrzeuge und die Städte müssen sauberer werden. Zunächst sehe ich ganz klar die Automobilindustrie, also die Hersteller, in der Pflicht. Dies sehe ich aber nicht als Belastung, sondern als Herausforderung und als große Chance, die unsere großartige deutsche Automobilindustrie sicherlich hervorragend bewältigen wird. Denn eine emissionsarme oder sogar emissionsfreie Mobilität ist die Zukunft. Das sollten wir alle inzwischen begriffen haben und es als große Chance sehen, welche internationale Vorreiterrolle wir hier einnehmen können. Wir brauchen emissionsarme Technologien. Das können alternative Kraftstoffe oder Antriebe wie bei der E-Mobilität sein. Ich versuche meinen Teil zur Luftreinheit beizutragen. Ich bin auch im Winter, gut warm angezogen, meist mit meinen Elektrofahrzeugen – dem Roller oder dem Twizy – unterwegs. Wir müssen sicherlich weitere Schadstoffquellen identifizieren und auch dort ansetzen. Baumaschinen, Busse und andere Nutzfahrzeuge sollten wir ebenfalls betrachten. Ich hatte Kontakt zu einem Hersteller – Herr Müller, ich glaube, Sie hatten auch Kontakt zu ihm –, der emissionsfreie Kühlanlagen für Kühltransporte entwickelt. Auch Busse fahren teilweise schon mit emissionsfreien Klimaanlagen. Das sind zwar alles nur kleine Schritte, aber daran müssen wir arbeiten. Solche Technologien müssen wir unterstützen, damit sie weiterentwickelt werden können. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen aber auch neue, kluge Verkehrskonzepte mit weniger Autos in den Städten. Das geht aber nur mit einem besseren ÖPNV. Wollen wir weiter jahrzehntelang Autoschlangen, die morgens in die Ballungsräume hineinkriechen und abends wieder hinaus? Wollen wir Innenstädte, in denen in Stoßzeiten jeder Fahrradfahrer schneller ist als die Autofahrer, die im Stau stehen? Ist das eine moderne, innovative, nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrspolitik? Sind das die Städte der Zukunft? Nein, wir brauchen insgesamt weniger Autos in den Städten. Wir brauchen nicht nur weniger Dieselfahrzeuge, sondern allgemein einen besseren, verlässlicheren ÖPNV. Wenn der ÖPNV gut funktioniert, lassen viele Menschen gerne ihre Autos stehen. Hier müssen wir mehr Geld in die Hand nehmen. Hier sollten die Kommunen auch die nötige Unterstützung bekommen, um das zu leisten. Denn wir müssen etwas tun. Es gibt viele Stellen, an denen wir ansetzen können, damit Mobilität moderner, innovativer und vor allem auch umweltfreundlicher wird. Das ist unser aller Aufgabe. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Oliver Krischer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss noch einmal klar sagen, worüber wir gerade reden: Es geht um 10 000 Menschen jährlich in Deutschland, die vorzeitig sterben, weil wir zu hohe Emissionen im Verkehrssektor haben. Ich finde, jede Bundesregierung und jeder Minister dieser Bundesregierung müsste alles Notwendige tun, damit diese Zahl zurückgeht. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Darum müssen wir uns kümmern, aber dazu kann ich bisher vonseiten dieser Bundesregierung nur sehr, sehr wenig feststellen. Das muss einmal klar gesagt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Herr Müller, Sie haben eben gesagt, die Stickoxidemissionen in Deutschland seien seit 1990 gesunken. Ja, sie sind gesunken, aber nur auf dem Papier. In der Realität sind sie gestiegen, weil die Fahrzeuge diese Werte nur auf dem Rollenprüfstand einhalten. Aber wenn sie draußen auf den Straßen in den Innenstädten fahren, steigen die Emissionen. Genau das ist das Problem. Dass Sie das immer noch nicht kapiert haben und weiter das Märchen vom sauberen Diesel erzählen, zeigt, dass immer noch nicht bei Ihnen angekommen ist, wo das Problem liegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage an der Stelle: Das Problem, dass wir in den deutschen Städten diese hohe Stickoxidbelastung haben, verantwortet Alexander Dobrindt. Denn er hätte als Verkehrsminister in der Vergangenheit jede Möglichkeit gehabt, auf die Hinweise einzugehen, sie zu überprüfen und Veränderungen vorzunehmen. Das hat er aber nicht getan, meine Damen und Herren. Damit trägt er die politische Verantwortung dafür, was dort passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Da hast du nicht ganz unrecht!) Frau Hendricks, ich hatte, ehrlich gesagt, vor, Sie zu loben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Dann mach das auch!) Ich finde es gut, dass Sie die 16 Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder – übrigens parteiübergreifend; darunter sind auch zwei von der CDU, und es gibt sogar eine CSU-Umweltministerin; ich dachte, in Bayern haben die so etwas gar nicht – (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir haben es erfunden, Herr Krischer!) unterstützt haben, weil nämlich in dem zuständigen Ressort der Bundesregierung nicht gehandelt wird. Das war in Ordnung. Jetzt sagen Sie: Herr Dobrindt macht schon seine Arbeit. – Meine Damen und Herren, wir müssten nicht über eine blaue Plakette reden, würde Herr Dobrindt seine Arbeit machen. Das ist die Wahrheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dass Sie sich jetzt vor ihn stellen, lässt mich daran zweifeln, dass Sie tatsächlich ernsthaft handeln wollen. Ich frage mich, ob das wieder nur eine Shownummer ist: Man hat zwar etwas gefordert, aber am Ende setzt sich der Kabinettskollege in der Verkehrspolitik durch. Das darf nicht sein. Es muss an dieser Stelle endlich vorangehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es gut, dass die Umweltminister 32 Punkte beschlossen haben. Einer davon ist die blaue Plakette. Angesichts der Pöbeleien von Herrn Dobrindt, der meint, das sei mobilitätsfeindlich und es gehe hier um eine soziale Frage, bekommt man ein Déjà-vu. Die gleichen Debatten haben wir geführt beim Katalysator, beim Rußfilter und bei der grünen Plakette. Am Ende wurde alles eingeführt, weil es notwendig war. Das hat Erfolge bei der Bekämpfung des Feinstaubs gebracht. Deshalb werden wir nun auch an dieser Stelle Druck machen. Es geht doch nicht darum, die Autos aus den Städten zu verbannen, sondern darum – das sagt auch die CSU-Ministerin aus Bayern, Herr Kollege Straubinger –, dass die Kommunen endlich ein Instrument in die Hand bekommen, mit dem sie handeln können, wenn die Grenzwerte überschritten werden; das ist der entscheidende Punkt. Das macht Sinn. Wenn Herr Dobrindt seinen Job machen würde, erledigte sich das Problem von alleine. Dann brauchen wir gar keine blaue Plakette. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Der macht den schon!) Wie wenig Herr Dobrindt seinen Job macht, möchte ich anhand eines aktuellen Beispiels aufzeigen. Die Automobilunternehmen in Deutschland sagen ganz offen: Unter 10 Grad Außentemperatur wird die Abgasreinigungseinrichtung in Dieselfahrzeugen ganz oder teilweise abgeregelt. Wir haben in Deutschland eine Durchschnittstemperatur von 10 Grad. Das heißt, sechs Monate im Jahr funktionieren die Abgasreinigungseinrichtungen nicht. Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, das rechtlich zu bewerten. Der Dienst sagt glasklar: Das ist mit EU-Recht nicht vereinbar; das ist illegal. – Nun habe ich Herrn Dobrindt und sein Ministerium gefragt, was die Bundesregierung tut und welche Aktivitäten entfaltet werden. Die Antwort, die mir gestern gegeben wurde, lautete, man habe sich damit noch nicht befasst und müsse sich das nun erst einmal anschauen. Frau Hendricks, wenn Sie sich ein solches Verhalten zu eigen machen, dann verlieren Sie jede Glaubwürdigkeit bei diesem Thema. (Ulli Nissen [SPD]: Wann hat sie das gemacht?) Der Kollege Dobrindt will nicht aufklären, sondern die Probleme aussitzen. Da erwarte ich von Ihnen, dass Sie Ihre Rolle als Umweltministerin ernst nehmen und nicht nur in der Öffentlichkeit sagen, dass wir etwas tun müssen, sondern sich endlich auch mit Ihren Umweltministerkollegen in den Ländern gegen den Herrn Bundesverkehrsminister durchsetzen. Das ist die Herausforderung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich komme zu meiner Schlussbemerkung. Wir brauchen neben Aufklärung und Transparenz endlich nachhaltige Mobilität. Wir brauchen eine Verkehrspolitik, die Umweltprobleme und Klimaschutz berücksichtigt. Wir brauchen mehr Elektromobilität. Wir brauchen neue Technologien und den ÖPNV. Heute Morgen haben wir über den Flugverkehr diskutiert. Aber egal worüber wir diskutieren, das Verkehrsministerium reagiert nicht entsprechend. Es geht ausschließlich in die falsche Richtung. Das ist eine falsche Politik. Ich habe inzwischen die Hoffnung aufgegeben, dass der Mut noch einmal Einzug in dieses Verkehrsministerium hält. Frau Hendricks, ich würde mich freuen, wenn Sie sich durchsetzten. Aber nach Ihrem heutigen Redebeitrag bin ich noch skeptischer geworden. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Karsten Möring von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Karsten Möring (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Rede von Herrn Krischer vor Augen führe, dann stelle ich fest: Er arbeitet sich wieder einmal an seinem Lieblingsfeind, dem Bundesverkehrsminister, ab. Aber wir sprechen nun über ein umweltpolitisches Problem. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Gabriel, mein Lieblingsfeind!) – Das dürfen Sie. Wenn das für Ihre seelische Hygiene notwendig ist, dann bitte schön. Er wird das aushalten können. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie irren sich! Wenn, dann ist es Herr Gabriel!) – Wenn Sie zwei zur Auswahl haben, dann haben Sie es ja gut. Wenn es nicht mehr sind, dann sind wir auch zufrieden, Herr Hofreiter. Es geht um die umweltpolitischen Fragen im Zusammenhang mit den Abgasproblemen im Verkehr. Ich möchte eines vorausschicken: Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ich einmal – und sei es nur partiell – mit der Fraktion Die Linke bzw. einem Teil der Fraktion Die Linke – in diesem Fall muss ich Herrn Lenkert nennen – übereinstimme. (Ulli Nissen [SPD]: Das ist jetzt aber gefährlich!) Denn es geht tatsächlich darum, die Schadstoffwerte zu senken. Es geht aber nicht darum, die Autofahrer, die im Vertrauen auf die Rahmenbedingungen, die wir als öffentliche Hand bei der Besteuerung von Diesel gesetzlich gesetzt haben – wir haben diese Rahmenbedingungen nicht ohne Grund gesetzt –, bestimmte Autos gekauft, ihre Mobilität entsprechend ausgerichtet und darauf ihr Pendlerverhalten abgestimmt haben, zum Beispiel durch eine Steuererhöhung zu bestrafen, Herr Lutze. Was machen Sie denn, wenn die Preise wieder einmal steigen? Das ist doch keine Lösung. Warum haben wir denn Diesel auf diese Weise begünstigt? Doch deswegen, weil er andere Vorteile bietet. Wir schauen jetzt auf die Nachteile, was NOX angeht, haben aber aus dem Blick verloren, dass die geringeren Verbrauche, die CO2-Emissionen, bei Diesel eben auf der Vorteilsseite stehen. Nun hindert uns niemand daran, täglich klüger zu werden. Aber wenn wir das über Jahre hinweg so praktiziert haben, dann können wir das nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Wir können auch keinem Pendler sagen: Du bekommst keine blaue Plakette und darfst deshalb genau in den Bereich der Stadt nicht fahren, in dem dein Arbeitsplatz liegt, aber die 50 Kilometer bis zur Stadt darfst du fahren; dann musst du umsteigen. Erhöhung der Regionalisierungsmittel hin oder her, ÖPNV-Verbesserungen hin oder her, beides finde ich richtig, für beides trete auch ich ein, nur: Das löst unser Problem nicht. Was löst unser Problem? Wir müssen uns auf eine ganze Reihe von Maßnahmen verständigen. Die Umweltministerkonferenz – Herr Krischer, Sie haben es eben gesagt – hat 32 Maßnahmen genannt. Eine davon ist die blaue Plakette. Ich meine, das ist nicht die erste Wahl. Es geht sicher darum, technische Fortschritte in der Automobilerzeugung, in der Filtertechnik und all diesen Dingen zu machen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Es gibt aber darüber hinaus Dinge, die die Kommunen machen können. Ich will einen kurzen Ausflug in meine Heimatstadt Köln machen. Auch wir haben das Problem mit der Umweltzone. Wir haben das Problem mit dem Feinstaub gehabt, wir haben das Problem mit Stickoxid, und wir haben Hotspots wie manche andere Städte auch. An einem dieser Hotspots wird eine intelligente Lösung ausprobiert, nämlich eine umweltsensitive Ampelanlage, die den Verkehrsstrom in Abhängigkeit von der Schadstoffsituation steuert; denn ein entscheidender Punkt beim Verkehr in der Stadt ist doch, dass die wesentlich höheren Emissionen bei stehenden Fahrzeugen im Leerlauf reduziert werden müssen. Das heißt also: Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir den Verkehr verflüssigen. Das machen wir mit vielen kleinen Maßnahmen. Eine Abbiegespur, die einen Rückstau entschärft, bringt schon eine ganze Menge, daneben brauchen wir eine konstruktive und kreative Straßenplanung und Ampelplanung in der Kommune. Ich nenne noch ein Zweites. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich weiß nicht, warum Sie nicht darauf gekommen sind: mehr Grün in die Stadt, nicht mehr Grüne in die Stadt. (Ulli Nissen [SPD]: Mehr Rot in die Stadt! Völlig richtig!) – Okay, in Grenzen. In Köln haben wir beides. Wir arbeiten dort auch mit den Grünen seit einiger Zeit sehr gut zusammen. Mehr Grün in die Stadt heißt zum Beispiel: Eine ausgewachsene Buche hat 15 000 Quadratmeter Blattoberfläche und filtert so viele Schadstoffe aus der Luft, wie ein Pkw mit 20 000 Kilometer Fahrleistung in einem Jahr erzeugt. Köln hat 76 000 Straßenbäume; wir haben kein Feinstaubproblem, nicht nur wegen der Straßenbäume, aber auch deswegen. (Zuruf von der CDU/CSU: Damit hat Konrad Adenauer angefangen!) – Konrad Adenauer hat das schon vor hundert Jahren in die Wege geleitet und richtig gesagt: Grün in der Stadt erhöht den Lebenswert. Wo man keine Straßenbäume pflanzen kann, kann man Dachbegrünung und Fassadenbegrünung in Angriff nehmen. Mehr Grün in die Stadt – das ist ein wesentlicher Punkt. Das geht schneller als alle anderen möglichen Maßnahmen. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis eine Buche ausgewachsen ist, dauert es eine ganze Zeit!) – Natürlich, aber alle Maßnahmen außer einem Fahrverbot brauchen eine gewisse Zeit, auch technische Entwicklungen. Wenn sich ein Problem über eine bestimmte Zeit aufbaut, brauchen wir in der Regel genauso viel Zeit, um es wieder abzubauen. An dieses Problem gehen wir heran, und zwar mit Kreativität. Die erwarten wir von den Fahrzeugherstellern, und die erwarten wir von den Planern auf der kommunalen Ebene. Das ist der Schlüssel zur Lösung. Wenn wir über andere Quellen reden wie Baumaschinen und mobile Geräte – da hat die EU-Kommission jetzt gerade etwas auf den Weg gebracht –, dann können wir auch außerhalb des Verkehrs die Quellen erfassen, die einen wesentlichen Beitrag leisten. Mein Appell heißt: Mehr Kreativität. Dann kommen wir ein ganzes Stück voran in dieser Frage. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Bevor als nächster Redner Arno Klare von der SPD-Fraktion das Wort ergreift, möchte ich aus gegebenem Anlass die Redner bitten, die Redezeit wirklich einzuhalten. (Arno Klare [SPD]: Das tue ich!) – Arno Klare, das wird Ihnen gelingen; genau. – Bitte. (Beifall bei der SPD) Arno Klare (SPD): Frau Präsidentin, ich werde mich an die Redezeit halten, die jetzt gerade zu laufen angefangen hat. Wir müssen uns einmal die Fakten anschauen. Es gibt 514 Messstationen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie stehen natürlich an verkehrlichen und Emissions-Hotspots; so ist die Verteilung. An 73 Prozent dieser Messstationen wurde im letzten Jahr – das kann man beim Umweltbundesamt nachlesen; die Statistik kann man sich über die Exceltabelle und Auswertungsfilter anzeigen lassen – der Grenzwert unterschritten. In 27 Prozent wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm NOX im Jahresdurchschnitt überschritten. 67 Prozent – ein bisschen viele Zahlen, ich weiß; aber ab und zu muss es mal sein – der NOX-Belastung resultieren aus dem Verkehr. Wenn das so ist, dann muss man sich klarmachen: 33 Prozent kommen nicht aus dem Verkehr, sondern aus anderen Quellen. Auch die muss man betrachten. Also: Es ist nicht nur der Minister für Verkehr zuständig – er ist schon für einen großen Teil zuständig –, es sind auch noch andere zuständig. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber in den hochbelasteten Innenstädten ist es der Verkehr!) 71 Prozent von diesen 67 Prozent resultieren aus dem Pkw-Verkehr und nur ein kleinerer Teil, 22 Prozent, aus den Nutzfahrzeugen. Die Busse im öffentlichen Verkehr (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind schon lange Elektrobusse!) sind relativ vernachlässigbar; ihr Anteil liegt nämlich bei nur 5 Prozent. Gleichwohl gibt es relativ viele, die sich darüber Gedanken machen. Die gerade schon erwähnte Stadt Köln zum Beispiel – da bin ich vor einiger Zeit gewesen – hat Elektrobusse eingeführt, um genau auf den hauptbelasteten Strecken Entlastung zu schaffen – zusätzlich zu den vielen Buchen und anderen Bäumen, die da stehen. (Kirsten Lühmann [SPD]: Hamburg hat Wasserstoffbusse!) – Hamburg hat Wasserstoffbusse. – In Hannover – da bin ich jetzt auch gewesen; Barbara Hendricks war ebenfalls da – sind auch Elektrobusse eingeführt worden. Das ist ein Weg, den man gehen muss. Kirsten Lühmann, die den Zwischenruf gemacht hat, hat mir gerade ein Buch geschenkt, das von Wasserstoff handelt, von der Wasserstofftechnologie der Zukunft. Auf einer Seite ist ein wunderschönes Bild: ein Ortsschild, das besagt: Man muss von „Kurzfristig“ nach „Nachhaltig“ kommen. – Das ist der Punkt. Deshalb habe ich gerade davon geredet, dass die Einführung von Elektrobussen ein Schritt ist, der gegangen werden muss; viele andere Schritte sind auch schon genannt worden. Ich bin nicht so weit, obwohl ich mich ein bisschen mit Quantenphysik auskenne, dass ich weiß, dass Messverfahren Zustände verändern können. Ich glaube nicht, dass wir durch Messen oder durch RDE und all das die NOX-Belastung reduzieren werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nachweisen, dass sie überschritten wird!) Wer das glaubt, liegt wahrscheinlich völlig falsch. Wir müssen sie real reduzieren. Reale Reduktion tritt nur ein, wenn man ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergreift, das am Ende auch Wirkung erzeugt; vieles von dem ist gerade schon genannt worden. Die Ministerin hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass auch der öffentliche Verkehr gefördert werden muss. Wir tun das; denn wir haben die Regionalisierungsmittel von 7,3 Milliarden Euro auf 8 Milliarden Euro hochgefahren. Wir haben die Dynamisierungsquote auf 1,8 Prozent hochgefahren. All das ist Realität. Die Forderung, auf 8,5 Milliarden Euro zu gehen, ist nicht ganz unvernünftig. Wir haben die Mittel jedenfalls hochgefahren. Wir haben auch die Mittel zur Verbesserung der H2-Infrastruktur hochgefahren; das ist für die Zukunft wichtig. Wir werden in dieser Legislaturperiode die Gewährung des Steuervorteils für Gasfahrzeuge verlängern, über das Datum in 2018 hinaus. Auch das ist ein wichtiger Beitrag. Wir werden so etwas wie Incentives, Anreize, für den Einstieg in die EMobilität setzen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf warten wir seit zwei Jahren!) Das ist nicht nur etwas für reiche Leute. Wir müssen diesen Markt öffnen. Die Niederlande machen es vor. Die Niederlande, ein Nachbarland von Nordrhein-Westfalen – deshalb kenne ich mich da ganz gut aus –, haben mehr EFahrzeuge auf den Straßen als wir in Deutschland, und die Niederlande sind nur ungefähr so groß wie Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen natürlich auch integrierte regionale Mobilitätskonzepte, die die Umsteigemöglichkeiten zwischen den einzelnen Mobilitätsformen verbessern, damit es für die Bürger leichter wird. Deswegen werden wir in dieser Legislaturperiode in allernächster Zukunft auch ein Carsharing-Gesetz vorlegen, das sicherstellt, dass das rechtssicher in die Mobilitätskonzepte der Kommunen integrierbar ist. (Beifall bei der SPD – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, darauf warten wir auch! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf warten wir auch schon seit zehn Jahren, seit zwei Jahren in dieser Legislaturperiode!) – Ich kann Ihnen in einem Privatissimum gern einmal die juristischen Probleme erklären, die es dabei gibt. Ich bin durchaus der Meinung, dass wir dort auf dem richtigen Weg sind. Das Thema „intelligente Verkehrssteuerung“ ist gerade schon angeklungen. Auch da müssen wir einen weiteren Schritt nach vorn tun. Sie wird ebenfalls aus Mitteln der Bundesregierung gefördert und auch bei den Forschungsinstituten vorangetrieben. Ich bin relativ sicher: Wenn wir alle diese Maßnahmen zusammennehmen, werden wir sozusagen die Kurzfristigkeit verlassen und auf Nachhaltigkeit zusteuern können. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das war auf den Punkt genau in der Zeit. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich bedanke mich bei dem Kollegen, dass er das wirklich auf den Punkt genau hingekriegt hat (Ute Vogt [SPD]: Und noch was Gescheites gesagt!) – und inhaltlich dann noch viele Aussagen getroffen hat, kein Widerspruch. Ganz herzlichen Dank. Der Kollege Artur Auernhammer von der CDU/CSU-Fraktion hat das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufregung um diese blaue Plakette war am Wochenende so groß, dass sich gleich die Sitzbezüge des Plenarsaals so tief in blau gefärbt haben, dass man regelrecht geblendet ist von diesem Blau. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird wahrscheinlich die einzige Maßnahme der Bundesregierung sein!) Ich weiß nicht, ob das die Aufregung eigentlich wert war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuelle Idee, noch 2016 eine blaue Plakette einzuführen, ist nicht ganz ausgegoren und für mich eine sehr kurzfristige Lösung. (Ulli Nissen [SPD]: Was hat denn der bayerische Umweltminister gesagt?) – Ich sage es Ihnen noch, Frau Nissen, was Bayern für eine Meinung hat. Ist vielleicht interessant für Sie. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Scharf heißt die!) Eine blaue Plakette kann bestenfalls nur Symptome bekämpfen, nützt aber der Natur nicht. Ich glaube, Peter Meiwald war es, der die Feinstaubdiskussion hier angezettelt hat. Gerade die Diskussion um Feinstaub und die daraus entstandene Gesetzgebung, die wir hier beschlossen haben, hat dazu geführt, dass im Jahre 2015 – wir sind ja alle Freunde regenerativer Energieformen und dergleichen – die Zahl der neu angeschlossenen Biomasseheizungen um 30 Prozent zurückgegangen ist. Gleichzeitig ist die Zahl neuer Ölheizungen um 30 Prozent gestiegen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Das ist schlimm!) Jetzt stellt sich die Frage: Ist das im Sinne von Klimaschutz? Ist das in unserem Sinne? Insofern bitte ich, hier mit dem nötigen Sachverstand, mit der nötigen Ruhe an diese Diskussion heranzugehen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung fördert ja sogar Ölheizungen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollege Möring hat bereits den Themenkomplex „Mehr Grün in die Stadt“ richtigerweise angesprochen. Wir hatten ja gestern Abend auf Einladung der Frau Ministerin die Gelegenheit, zu sehen, welche guten Projekte auch hier in Berlin beim Thema „Grün in der Stadt“ realisiert werden. Mehr Grün hilft dem Naturschutz in der Stadt – ich betone: grüne Pflanzen und nicht grüne Politiker. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beides! – Ulli Nissen [SPD]: Der Herr Möring hat das viel netter gemacht!) – Ja, wir denken schon etwas weiter, was die Farbe Grün anbelangt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das interessiert mich jetzt brennend! Was ist das denn?) – Herr Kollege, das diskutieren wir später aus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir in erster Linie brauchen, sind innovative Technologien, die auch marktfähig sind. Wir haben sehr viele gute Ansätze im städtischen Verkehr, sei es beim öffentlichen Personennahverkehr – hier gibt es verschiedene Antriebsformen und dergleichen – oder natürlich beim Thema Elektromobilität. Elektromobilität ist eine Mobilität der Zukunft. Nur aktuell sieht das noch anders aus: Wenn ich mir ein Elektroauto kaufe und bei mir in der Region im Wahlkreis unterwegs bin, komme ich vielleicht zu meinem Termin hin, aber nicht mehr nach Hause. Wir brauchen hier endlich ein vernünftiges Netz an Ladestationen, und wir brauchen hier noch eine wesentlich bessere Technologie, die die Reichweite dieser Pkws wesentlich erweitert. Hier muss noch sehr viel Innovation hineingesteckt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir jetzt durch die Einführung einer blauen Plakette dazu kommen, dass, wie es uns mancher Automobilklub vorgerechnet hat, bis zu 13 Millionen Pkws in Deutschland nicht mehr in die Regionen dieser blauen Plakette hineinfahren können, dann müssen wir uns auch überlegen: Wer kann sich das in Zukunft leisten? Das sind in erster Linie die Besserverdiener, die sich neben dem Zweitauto noch ein drittes Auto, ein Elektroauto, leisten können. Deshalb: Langfristig bessere Voraussetzungen für die E-Mobilität schaffen, und langfristig wirtschaftlichere Voraussetzungen schaffen! Das kann nicht durch eine Einmalzahlung von ein paar Tausend Euro geschehen. Das muss durch die Rahmenbedingungen geschehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, innerhalb der Städte finden Sie auch sehr viele andere Verbrennungsmotoren, zum Beispiel in Baumaschinen. Wenn Sie sehen wollen, wie innovativ und fortschrittlich unsere deutsche Baumaschinenwirtschaft ist, gehen Sie nach München und besuchen dort die bauma. Dort werden sehr viele emissionsarme Projekte vorgestellt. Das ist, glaube ich, beispielgebend. Deshalb hat auch unsere bayerische Umweltministerin – Frau Nissen, ich bin bei der bayerischen Umweltministerin; ich bitte um Gehör – (Ulli Nissen [SPD]: Ja!) gesagt, dass die blaue Plakette kurzfristig keine Lösung sein kann. Es muss mittel- und langfristig gedacht werden. Deshalb finde ich es vor allem wichtig, dass wir – Umweltministerium und Verkehrsministerium – miteinander diskutieren. Dann, glaube ich, finden wir auch eine vernünftige Lösung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Detlev Pilger von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Detlev Pilger (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde vielfach beschrieben: Wir stehen vor einer Herausforderung in unserem Land, die uns alle betrifft. Die Abgaswerte in der Luft sind derart hoch, dass unsere Gesundheit und – das muss man auch betonen – die Gesundheit unserer Kinder – weil sie eben noch klein sind, trifft es sie besonders – gefährdet sind. Darum kann man nicht herumreden. Das, was wir heute tun, muss schlicht und ergreifend funktionieren. Man kann nicht warten, es muss gehandelt werden. Und das tut unsere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karsten Möring [CDU/CSU]) Für mich persönlich gibt es neben den zunächst kurzfristigen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, damit die Abgaswerte gesenkt werden, noch die mittelfristige Lösung; die halte ich für fast noch wichtiger. Woher kommen denn die hohen Stickstoffdioxidwerte? Natürlich von den Kraftwerken und den Feuerungsanlagen, aber auch zu einem großen Anteil aus dem Verkehr. Der Verkehr hat uns in den letzten Monaten erhebliche Kopfschmerzen bereitet. Das wurde durch einen verheerenden Abgasskandal und natürlich auch durch das Mahnverfahren der EU ausgelöst. Die Abgasrichtwerte, die Messverfahren, die Machenschaften der Automobilindustrie stehen plötzlich und endlich im Fokus. „Dieselgate“ hat uns einige schwerwiegende Probleme in Bezug auf unsere Autoindustrie vor Augen geführt. So ist an jedem Negativen auch immer etwas Gutes, nämlich in diesem Fall, dass „Dieselgate“ uns das Problem der Abgaswerte vor Augen geführt hat und die Elektromobilität hierdurch einen neuen Auftrieb erfahren hat. Endlich kommt Bewegung in das Thema Elektromobilität. Denn wir dürfen uns nichts vormachen: Die Technik der Verbrennungsmotoren gehört eigentlich zum Gestern und zur Vergangenheit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Klare Aussage!) – Vielen Dank, Herr Krischer. Ich komme nachher auf Sie zurück. Wir müssen eine Transformation schaffen; denn wenn wir über CO2-Emissionen reden, können wir die Emissionen des Verkehrs nicht kleinreden, nur weil wir das Land der Autobauer sind. Wir müssen neue Autos bauen, und zwar solche, die ausschließlich mit Strom betrieben werden und ihren Strom wiederum ausschließlich aus regenerativen Quellen beziehen. Das ist unser Ziel, und das wollen wir erreichen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir dabei!) Wir müssen uns fragen, wie wir diese Transformation schaffen können. Wir haben – die Umweltministerin hat es zu Beginn der Regierungszeit betont – vor, bis 2020 1 Million solcher Fahrzeuge auf die Straßen zu bekommen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel; das wissen wir alle. Wir haben gegenwärtig lediglich 25 000 Fahrzeuge auf den Straßen. Da sehen wir, was wir in dieser relativ kurzen Zeit noch vor uns haben. Aber wir haben heute die historische Chance, das anzugehen. Wir brauchen Maßnahmen, um die Elektromobilität auszuweiten. Dazu gehört für mich eine sozialverträglich ausgestaltete Kaufprämie. Wir müssen Anreize für die Bevölkerung schaffen, damit sie sagt: Ja, wir kaufen ein solches Auto. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies haben wir schon einmal erfolgreich praktiziert – in einem anderen Zusammenhang –, nämlich mit der Abwrackprämie. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist kein gutes Beispiel!) – Doch, Herr Krischer, es ist ein gutes Beispiel. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hatte eine falsche ökonomische Lenkungswirkung!) Damals handelte es sich um eine Talsohle der Wirtschaft, und wir konnten dadurch die Wirtschaft stabilisieren und unsere Arbeitsplätze sichern. Das ist ein gutes Beispiel! (Beifall bei der SPD) Die Kaufprämie schafft, finde ich, vernünftige Anreize. Das müssen wir hinkriegen. Ansonsten wird sich der Markt nicht in diesem Bereich stabilisieren. Wir brauchen unbedingt eine vernünftige Ladeinfrastruktur. Wer von uns würde sich denn ein Auto kaufen, wenn er nicht die Gewissheit hätte, dass er sein Auto nach einer überschaubaren Kilometerzahl wieder aufladen könnte? Das würde natürlich niemand machen. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Industrie allein nicht in der Lage sein. Was die Infrastruktur anbelangt, müssen wir helfen. Wir müssen über entsprechende Finanzierungsmodelle nachdenken. Ich darf an dieser Stelle noch kurz einwerfen: Das gilt nicht nur für die Infrastruktur von Automobilen, sondern auch für die von E-Bikes. Die Marktanteile von E-Bikes und elektrobetriebenen Rollern wachsen zunehmend. (Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Seit 2009 fahre ich so einen Roller!) Wir dürfen auch die Automobilindustrie nicht aus der Pflicht entlassen. Da wird ein Tesla – ein tolles Auto, ein Superauto; ich durfte es fahren – produziert. Es befindet sich aber in einem Preissegment von 80 000 Euro. Damit kann der Markt nicht erschlossen werden. VW, BMW und Tesla bringen jetzt ein Mittelklassemodell in der Preisklasse zwischen 31 000 und 35 000 Euro auf den Markt. Das ist ein Einstieg, aber auch dieser Wagen ist noch nicht für jeden Geldbeutel erschwinglich. Die Autos müssen preiswerter werden. In diesem Fall ist die Automobilindustrie gefordert. An dieser Stelle darf ich auch einmal betonen: Ich kann die Meinung der Industrie zu diesem Punkt nicht nachvollziehen. Denn wenn wir die Bemühungen unserer Industrie um Elektromobilität nicht steigern könnten, bekämen wir international ein Problem. Wir würden abgehängt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) China, Frankreich und die USA sind uns weit voraus. Frau Präsidentin, ich komme zum letzten Punkt. Ich möchte noch eine Lanze für die Kommunen brechen. Die sind durchaus bereit. Ich habe mit Vertretern verschiedener Kommunen gesprochen. Eine Kollegin sagte, dass in Hamburg in vorbildlicher Weise Wasserstoffbusse auf die Straße gebracht werden. Das ist sehr zu loben. Es gibt aber – Entschuldigung! – viele unterfinanzierte Städte, die nicht in der Lage dazu sind, es aber gerne machen würden. Ein solcher Bus ist in der Anschaffung doppelt so teuer wie ein normaler. Und es müssen immer noch ein paar herkömmliche Busse vorgehalten werden, damit die anderen aufgeladen werden können. Da brauchen die Kommunen Unterstützung. – Auch das hätte Vorbildcharakter für die Bevölkerung. Wir brauchen eine klare Haltung – so wie die Ministerin sie lebt. Sie lässt sich auch nicht vom Verkehrsminister einschüchtern. Weiter so, damit die Elektromobilität Fahrt aufnimmt und die Städte und Gemeinden lebenswerter werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karsten Möring [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner hat Oliver Wittke von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Oliver Wittke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Diese Aktuelle Stunde ist der untaugliche Versuch von Bündnis 90/Die Grünen, ihren altbekannten Feldzug gegen das Automobil im Allgemeinen und gegen die Dieseltechnologie im Speziellen fortzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Ihre Rede vom letzten Mal!) Darum frage ich Sie, Herr Kollege Meiwald: Wie kommen Sie eigentlich dazu, von einem Dieselskandal zu sprechen? Es ist ein VW-Skandal, ja! (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es immer noch nicht begriffen!) Wenn Sie aber von Dieselskandal reden, dann wollen Sie doch den Eindruck erwecken, als sei hier eine ganze Technologie an den Pranger zu stellen. Am liebsten wollen Sie die ganze Branche an den Pranger stellen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! So ist es! Genau so ist es!) Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen, weil es irreführend ist. Das, was Sie machen, ist nicht ehrlich! (Beifall bei der CDU/CSU) Im Übrigen, Herr Kollege Meiwald, wenn Sie von Steuerprivilegierung bei Diesel sprechen, warum reden Sie dann nicht von einer Steuerdiskriminierung von Dieselfahrzeugen? Sie wissen, dass die Dieselfahrzeuge höher als Fahrzeuge mit normalen Verbrennungsmotoren besteuert werden. Darum wäre es nur fair, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt gerade der Richtige!) wenn Sie mit ausgewogeneren Ausführungen vor das Hohe Haus treten bzw. versuchen würden, abzuwägen und das gesamte Spektrum darzustellen. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verharmlosen das Problem!) Genau das machen Sie aber nicht. Es gibt Gott sei Dank auch einige Grüne, die etwas differenzierter argumentieren. Ich will aus der Stuttgarter Zeitung vom 8. April dieses Jahres zitieren: Die baden-württembergische Landesregierung hat bei der Umweltministerkonferenz in Berlin dagegen gekämpft, die Marktchancen für Fahrzeuge mit Dieselantrieb durch ein Drehen an der Steuerschraube zu verschlechtern. … Deshalb müssten im Gegensatz zu dem Steuervorstoß die Dieseltechnologie gestärkt und die Kontrollen zur Überwachung der Abgaswerte verbessert werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Sagen Sie das noch mal!) Und ein Spitzenbeamter aus dem Hause von Winni Hermann – einer seiner Abteilungsleiter – hat weiter erklärt: „Wir brauchen den Diesel, schon um unsere Klimaschutzziele im Sektor Verkehr zu erreichen.“ Recht hat der Mann. Recht hat das baden-württembergische Verkehrsministerium. (Beifall bei der CDU/CSU) Damit wir nicht nur über Baden-Württemberg reden, will ich Ihnen auch sagen, wie sich die hessische Umweltministerin aktuell eingelassen hat. Ich zitiere aus der Frankfurter Rundschau vom 13. April 2016; da heißt es: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit müsse abgewartet werden, bis ihr Anteil – der Anteil der Euro-6-Diesel – wächst, heißt es aus dem Hause Hinz. „Ansonsten käme die Einführung einem Dieselfahrverbot gleich.“ Ja, natürlich ist es ein Dieselfahrverbot, wenn Sie die sofortige Einführung der blauen Plakette fordern, weil 13 Millionen Fahrzeuge dann eben nicht mehr in Innenstadtbereiche fahren dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD]: Wer will das denn? – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hessen hat aber zugestimmt! Und die CDU hat mit zugestimmt! Wie erklären Sie das denn?) Um es klar und deutlich zu sagen, Herr Kollege Krischer: Auch da sind Sie auf einem Holzweg. Natürlich haben die Automobile in den vergangenen Jahren massiv dazu beigetragen, dass weniger Schadstoffe ausgestoßen worden sind. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!) Ich will Ihnen die Zahlen vor Augen führen: Die Emission von Partikeln wurde in den vergangenen 22 Jahren um 97 Prozent vermindert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht aber um Stickoxide!) Mit modernen Dieselsystemen lässt sich der Kraftstoffverbrauch um über 20 Prozent gegenüber Ottomotoren reduzieren. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!) Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Pkw sind seit 1995 um 30 Prozent gesunken. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!) Seit der Einführung der Euro-3-Norm wurden die NOX-Emissionen von Diesel-Pkw um 84 Prozent reduziert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!) Der Dieselmotor liegt hier seit Einführung der Euro-6-Norm, also jetzt aktuell, mit dem Ottomotor annähernd gleichauf, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier! Haben Sie schon mal was von Realemissionen gehört? – Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie nicht nachmessen!) und das bei 25 Prozent weniger Verbrauch und 15 Prozent weniger CO2-Ausstoß. Eine Studie des Umweltbundesamtes prognostiziert eine Verringerung des NOX-Ausstoßes bis 2030 gegenüber 1990 um 90 Prozent. Die umfassende Nutzung von modernen Dieselpartikelfiltern wird dafür sorgen, dass selbst kleinste Partikel, also weniger als 2,5 Mikrometer große Partikel, künftig ausgefiltert werden. Das heißt, die Luft kommt sauberer aus dem Fahrzeug heraus, als sie angesogen wurde. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist nicht wahr!) – Ja, aber natürlich ist das der Fall. Das können Sie nicht wegdiskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und so was kommt aus Nordrhein-Westfalen! Ich schäme mich! So was war mal Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen!) Es gibt allerdings einen anderen Bereich, in dem ich Handlungsbedarf sehe. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen hat nachgewiesen, dass eine Vielzahl von Katalysatoren, die nachgerüstet werden – Ersatzkatalysatoren –, nicht funktionstüchtig ist. Experten gehen davon aus, dass über 1 Million Ersatzkatalysatoren, die im Nachhinein eingebaut worden sind, ihre Arbeit nicht verrichten. Wenn es uns gelänge, da nur das geltende Recht anzuwenden, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, natürlich! Dobrindt! Dobrindt! – Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Wer ist denn dafür zuständig?) also nicht eine neue Regelung einzuführen, sondern nur dafür zu sorgen, dass diese Katalysatoren, die nachgerüstet worden sind – die Billigkatalysatoren, die im Internet für unter 100 Euro zu bestellen sind –, aus dem Verkehr gezogen werden, wenn es beispielsweise Abgaskontrollen gäbe, die nachwiesen, dass diese Katalysatoren nicht funktionieren, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Dobrindt! Dobrindt! Das kann er alles machen!) dann würden wir einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung unserer Innenstädte von Emissionen leisten, dann könnten wir uns jede Debatte um eine blaue Plakette sparen. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Präsidentin, wenn ich darf, sage ich noch drei Sätze. – Herr Krischer, Sie haben sich verwundert darüber gezeigt, dass es in Bayern ein Umweltministerium gibt. Ich habe gerade einmal nachgegoogelt: Das bayerische Umweltministerium wurde 1970 geschaffen, zehn Jahre vor Gründung der Partei Die Grünen. Vielleicht liegt es daran, dass Sie in Bayern nichts zu melden haben. (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, dass keiner den Minister kennt!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich beende die Aktuelle Stunde. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Drucksache 18/8039 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen bitten, ihre Plätze einzunehmen und die Diskussionen draußen im Foyer fortzusetzen, aber nicht hier im Plenarsaal. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Debatte hat der Bundesminister Dr. Thomas de Maizière für die Bundesregierung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bringe heute für die Bundesregierung den Gesetzentwurf ein, der die Staaten Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten bestimmen soll. Dieser Gesetzentwurf orientiert sich an drei Grundsätzen: Erstens. Jeder Mann und jede Frau bekommen in Deutschland ein faires Asylverfahren. „Faires Asylverfahren“ heißt, dass jeder Antragsteller seine Situation in einer persönlichen Anhörung vortragen kann, und das heißt, dass diese Angaben sorgfältig geprüft werden. Auch Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten, wie alle anderen, ein Asylrecht, wenn sie einen Asylgrund geltend machen können. Daran soll und wird auch der vorliegende Gesetzentwurf nichts ändern. Dennoch: Die Einstufung als sicheres Herkunftsland wird Veränderungen für Antragsteller aus diesen Ländern bringen. Wir führen eine gesetzliche Vermutung ein, dass Asylanträge aus diesen Ländern unbegründet sind. Der Asylantrag wird abgelehnt, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Im letzten Jahr wurden etwa 26 000 Asylbewerber aus den drei Staaten in Deutschland registriert. Die Anerkennungsquote für Tunesien lag bei 0,0 Prozent, für Algerien lag sie bei unter 1 Prozent, für Marokko bei etwa 2,3 Prozent; im ersten Quartal 2016 lag die Quote sogar nur bei 1,2 Prozent. Wir zeichnen also per Gesetz eine Entwicklung nach, die längst Alltag ist. Asylanträge aus Tunesien, Marokko und Algerien haben in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Menschen aus diesen Ländern kommen ja auch überwiegend aus asylfremden Gründen nach Deutschland: Sie wollen Arbeit, und sie wollen ein besseres Leben. Leider kommen manche aus diesen Staaten nach Deutschland, um hier Straftaten zu begehen. Das Asylrecht ist aber nicht das richtige Instrument, um die vielen wirtschaftlichen und sozialen Probleme in den Herkunftsländern aufzufangen. Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der zweite Grundsatz. Jeder hat ein Interesse an einem schnellen Asylverfahren, zumindest sollte jeder Interesse an einem schnellen Asylverfahren haben. Was meine ich damit? Wir wollen nicht, dass bereits die Dauer des Asylverfahrens einen Anreiz darstellt, hier einen aussichtslosen Asylantrag zu stellen, weil man in dieser Zeit untergebracht und versorgt wird, vielleicht besser als im Herkunftsland. Das geht zulasten der Kommunen, das geht zulasten der öffentlichen Haushalte, und das geht letztlich auch zulasten der schutzbedürftigen Asylantragsteller, weil für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten erlaubt es den Behörden und Gerichten, schneller über Anträge aus diesen Ländern zu entscheiden. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können sie auch so machen!) Die Anträge können in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen zügig zum Abschluss gebracht werden. Die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche; das könnten Sie sonst nicht machen, Frau Kollegin Amtsberg. Auch eine Klage ist innerhalb einer Woche zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung; das ist in den anderen Fällen anders. Das zuständige Verwaltungsgericht soll grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, auch das ist in anderen Fällen anders. All das senkt den Anreiz, hier einen chancenlosen Asylantrag zu stellen. Und das ist auch Absicht des Gesetzes. Der dritte Grundsatz. Schnellere Asylverfahren sind wichtig, aber genauso wichtig ist, dass abgelehnte Asylbewerber, wenn kein sonstiger Duldungsgrund vorliegt, Deutschland schnell wieder verlassen und in ihre Länder zurückkehren, freiwillig oder durch Abschiebung. Bislang verzögerten sich Abschiebungen nach Tunesien, Marokko oder Algerien auch, weil die Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Identifizierung ihrer Staatsbürger und bei der Ausstellung von Reisedokumenten schwerfällig war. Ich bin vor einigen Wochen in Tunesien, Marokko und Algerien gewesen und habe dort Vereinbarungen treffen können, die die Rückführung aus Deutschland in diese Länder erleichtern. Warum haben diese Länder das gemacht? Diese Länder und diese Regierungen wollen nicht, dass ihr guter Ruf und der gute Name derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die zu Zehntausenden in Deutschland rechtstreu, als Steuerzahler, als Beitragszahler, als gute Nachbarn, leben, in Mitleidenschaft gezogen werden durch eine kleine Zahl von Straftätern, die den Namen dieser Länder beschmutzen. Das wollen diese Länder nicht. Deswegen sagen sie – gerne, ungerne –: Wir nehmen die Menschen zurück, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird. – Und das ist richtig so. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Bundesregierung hat sich die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten dennoch nicht leichtgemacht. Wir haben uns anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendungen und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die Verhältnisse in den jeweiligen Staaten gebildet. In der Begründung dieses Gesetzentwurfs werden die Erwägungen für jedes der drei Länder ausführlich dargelegt. Ich weiß natürlich aus den Besprechungen mit den Ministerpräsidenten der Länder, dass diese – und insbesondere einer – sehr viel Wert darauf legen, dass ihnen in der Begründung überzeugend dargelegt wird, wie die gesamtpolitische Einschätzung dieser Länder ist. Auch wenn Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, so verschließen wir dennoch nicht die Augen vor bestehenden Defiziten, die es auch in diesen Staaten im Hinblick auf die Menschenrechte gibt. Aber alles in allem kann man mit guten Gründen sagen, dass diese drei Staaten – wie viele andere in der Welt auch – sichere Herkunftsstaaten sind. Sie selbst wollen es auch: Sie wollen als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Aus all diesen Gründen bringe ich diesen Gesetzentwurf ein und bitte um zügige Beratung und später dann auch um Zustimmung im Bundesrat. Auf eine konstruktive Beratung in diesem Haus! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben wieder deutlich gemacht, wie Sie Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien bagatellisieren. Sie haben vor allen Dingen sehr deutlich gemacht, dass Menschenrechtsverletzungen für die Bundesregierung bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten überhaupt keine Rolle mehr spielen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich finde, das ist eine Ungeheuerlichkeit, wenn man weiß, welche Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern passieren. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir haben es eben gehört: Die Bundesregierung will die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsstaaten bezeichnen und als solche einstufen. Der Anteil von Flüchtlingen aus diesen Staaten ist im letzten Monat, im März, äußerst gering gewesen. Aus Algerien kamen zum Beispiel gerade einmal 212 Personen. Aus Marokko kamen 225 Personen, aus Tunesien kamen nur 43. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern, die Schutz suchen, dürfen hier nicht einem Schnellverfahren unterzogen werden. Schnellverfahren bedeutet, in Sonderlager verbracht zu werden. Innerhalb von zwei Wochen muss dann über den Asylantrag entschieden werden, wobei eine verschärfte Residenzpflicht gilt. Das ist äußerst fragwürdig. Die Flüchtlinge haben so auch keinen richtigen Rechtsschutz. Deswegen fordert die Linke nach wie vor: Alle Menschen haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Kriegen sie ja auch!) Der Minister hat eben etwas von einer Schutzquote erzählt. Ich will dies richtigstellen: Die bereinigte Schutzquote für Algerien lag im Jahr 2015 bei 5 Prozent. Für Marokko lag sie sogar bei 8 Prozent. Diese Zahlen belegen: Flüchtlinge haben hier Schutz verdient. Anfang März konnte ich mir selbst ein Bild von Marokko machen. Es gibt dort drei große Tabuthemen: erstens die Staatsreligion, der Islam, zweitens die Monarchie, drittens die Besatzung der Westsahara. Schon im Pressekodex steht, dass man diese Themen nicht diskutieren oder kritisieren darf. Wer das dennoch tut, bringt sich und seine Familie in Gefahr. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beschreibt die Folgen. Ich zitiere: Schläge, schmerzhafte Positionen, Sauerstoffentzug, simuliertes Ertränken, psychische und sexuelle Gewalt: Dies sind nur einige der vielen Foltermethoden, die marokkanische Sicherheitskräfte einsetzen, um „Geständnisse“ zu erzwingen oder um Aktivistinnen und Aktivisten und Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Seit über 40 Jahren hält Marokko die Westsahara völkerrechtswidrig besetzt. Als der UN-Generalsekretär im letzten Monat offen von Besatzung sprach, ließ der König sogleich 80 UN-Mitarbeiter des Landes verweisen. – So viel zu Meinungsfreiheit und Demokratie in Marokko. Mit der Einstufung als sicheres Herkunftsland ermutigt die Bundesregierung Marokko geradezu, das Völkerrecht und die Menschenrechte weiter mit Füßen zu treten. Schlimmer noch: Für die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber hat die Bundesregierung zugesagt, Marokko den Rücken in Sachen Westsahara und bei vielen anderen Dingen zu stärken. Nach dem Deal mit der Türkei muss man hier ganz klar von einem weiteren schmutzigen Deal sprechen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Statt Fluchtursachen werden wieder einmal Flüchtlinge bekämpft. Dafür steht die Linke ganz sicher nicht zur Verfügung. Vergessen wir nicht: In allen drei Maghreb-Staaten werden Homosexuelle verfolgt, und die Frauenrechte existieren dort gerade einmal auf dem Papier. Wer Flüchtlinge dorthin zurückschickt, nimmt ihre Verfolgung, Inhaftierung und Folterung billigend in Kauf. Vor der Einstufung eines Landes als sicher muss umfassend anhand unabhängiger – ich betone: unabhängiger – Quellen geprüft werden, ob die Menschenrechte und die rechtsstaatlichen Prinzipien dort eingehalten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1996 ganz klar vorgeschrieben. Doch diese höchstrichterlichen Vorgaben werden von der Bundesregierung überhaupt nicht eingehalten; sie werden sogar eiskalt ignoriert. Auch hier muss man sagen: Es ist ein Skandal, wie mit den Einschätzungen und vor allen Dingen mit der Kritik der unabhängigen Menschenrechtsorganisationen umgegangen wird. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zum Schluss will ich noch ganz kurz darauf eingehen, dass auch dieses Vorhaben – das gilt derzeit für viele Vorhaben im asylrechtlichen Bereich, mit denen Verschärfungen und immer neue Regeln eingebracht werden – im Schweinsgalopp durch das Parlament gejagt wird. Erst gestern stand dieses Vorhaben auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Es musste wieder heruntergenommen werden, heute Abend haben wir aber eine Sondersitzung. Am übernächsten Montag findet die Anhörung statt, und der Gesetzentwurf wird schon in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet. Ich meine, so kann man ein parlamentarisches Verfahren wirklich nicht durchführen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf keinen Fall eingehalten. Deshalb sagen wir ganz klar Nein zu einem Schnellverfahren und auch Nein zu diesem Gesetzentwurf, mit dem die Maghreb-Staaten als sicher eingestuft werden sollen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Sebastian Hartmann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen ein effektives und ein effizientes Asylsystem – (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Abschieben! Abschieben!) effektiv, weil es den Berechtigten gerecht und rechtssicher Asyl zuweist und zuerkennt; effizient, weil es schnell, aber sorgfältig funktioniert. Auch die mögliche Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten stellt eines sicher: dass die Menschen, die Anspruch auf Schutz vor Verfolgung – auf welche Art auch immer – und Folter haben, diesen in Deutschland schnell und rechtssicher erhalten werden. Wir müssen bei unseren Asylsystemen aber unterscheiden zwischen denjenigen, die schutzberechtigt sind, und denjenigen, die eben nicht schutzberechtigt sind, um die Verfahren für diejenigen offenzuhalten, die zu Recht auf ihren Schutz vertrauen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir vor allen Dingen eines sicherstellen: dass der Weg des Asyls denjenigen offensteht, die in Deutschland asylberechtigt sind. Derjenige, der in unserem Land nicht asylberechtigt ist, muss ein anderes Einwanderungsverfahren durchlaufen, ein Verfahren, das eben nicht auf dem Asylrecht basiert, und er muss damit leben, dass er nach diesem Verfahren, wenn er nicht aus humanitären Gründen verfolgt ist, das Land wieder verlassen muss. Das ist kein Widerspruch zum Asylrecht. Wir müssen das in dieser Debatte sehr deutlich ausführen. Ich weiß, dass das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten durchaus nicht unumstritten ist. Die Debatte, die wir heute fortführen, wurde am 5. November 2015 mit dem Beschluss der Parteivorsitzenden begonnen. Damals haben wir klar gesagt: Wir wollen über die sicheren Herkunftsstaaten Tunesien, Algerien und Marokko sprechen. Das heißt, wir fangen heute nicht bei null an, auch wenn das suggeriert wird. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Parlament, im parlamentarischen Verfahren schon!) Das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten ist ein anerkanntes Prinzip auf Basis des europäischen Rechts, und es werden zu Recht hohe Anforderungen mit dem Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten verbunden. Die Schutzquote ist nur ein Indiz, kann allein aber nicht ausreichen. Man muss sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in den Staaten auseinandersetzen. Zu diesem Zweck wird es die Anhörung geben, so wir sie denn beschließen. Ich finde aber, dass man bei den sicheren Herkunftsstaaten einen Punkt noch einmal sehr deutlich herausstellen muss: Mit der Systematik der sicheren Herkunftsstaaten wird für jeden Einzelnen und jede Einzelne eine Regelvermutung begründet, er sei nicht verfolgt; aber man kann diese Regelvermutung auch widerlegen. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, die wir individuell garantieren, auch wenn die Verfahren entsprechend verkürzt und beschleunigt werden. Diese Vermutung ist trotz des Begriffs der sicheren Herkunftsstaaten nach wie vor widerlegbar. Darauf werden wir achten. Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, seine Verfolgung nachzuweisen, auch wenn er aus einem dieser Staaten kommt. Ich möchte auch nicht, dass diese Diskussion dazu missbraucht wird, zu suggerieren, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir bleiben ein weltoffenes Land, das wie kein anderes Land seiner internationalen Verpflichtung nachkommt und darüber hinaus einer Vielzahl von Menschen, die durch Flucht und Asyl in unser Land gekommen sind, eine Perspektive eröffnet hat. Das sollten wir hier nicht kleinreden. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Gedanke. Warum sollten wir, wenn wir auf der einen Seite syrischen Flüchtlingen binnen einer Woche in sehr schnellen Verfahren klarmachen wollen, dass sie hier eine Perspektive haben, dass es eine Vermutung zu ihren Gunsten gibt, dies nicht zum Prinzip erheben und mittels des Instruments der sicheren Herkunftsstaaten ebenso anwenden, wenn wir auf der anderen Seite ähnliche Indizienlagen, nur eben umgekehrt, haben? Wir wollen ja schnelle Verfahren, sodass diejenigen, die Asyl- und Fluchtgründe vortragen, auch schnell eine Entscheidung bekommen und damit ein wenig mehr Sicherheit in einem von Flucht, Vertreibung und Verfolgung geprägten Leben haben. Das ist nicht unmenschlich. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es gibt eine Erwartung der Bevölkerung, aller hier in unserem Land lebenden Menschen, dass diejenigen, die einen Anspruch auf Asyl haben, schnell Asyl bekommen. Es gibt eine Erwartung der hierher Geflüchteten, dass die Entscheidung über Asyl schnell und effizient getroffen wird. Deshalb müssen wir die Verfahren für diejenigen offenhalten, die tatsächlich des Asyls bedürfen. Dann – da bin ich mir sicher – bleibt die hohe Akzeptanz, die in unserem Land für dieses erprobte System existiert, auch erhalten. Dafür können wir eintreten. Die SPD steht für den Flüchtlingsschutz und ein Integrationskonzept. Wir wollen diese Aufgaben als Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erreichen. Wir haben im Oktober des vergangenen Jahres Beschlüsse gefasst, um dafür zu sorgen, dass der Bund seine Aufgaben noch besser als in der Vergangenheit erfüllen kann. Wir haben zugesagt, dass wir Asylanträge schnell und rechtssicher bearbeiten und dass wir die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene erleichtern, indem wir Finanzmittel zur Verfügung stellen und entsprechende Möglichkeiten einräumen und indem wir dieses Recht auch anwendbar machen. Dazu gehört auch, dass Menschen, die keine Perspektive im Asylsystem haben, in den entsprechenden Zentren verbleiben, wo wir durch schnelle Verfahren sicherstellen, dass wir gar nicht erst die knappen Plätze in den Kommunen blockieren und Integrationsmöglichkeiten nicht an die Falschen gegeben werden, die ohnehin keine Chance in diesem System haben. Gute Integration heißt Sicherheit für die einen, die einen Anspruch haben, aber auch klare Ansagen an diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Wir haben uns nicht nur einfach dazu bekannt, sondern gestern auf dem Koalitionsgipfel auch entsprechende Entscheidungen getroffen. Das heißt: Wir reden nicht nur, sondern wir handeln auch. Wir können nicht für die einen schnelle Verfahren fordern und für die anderen eben nicht. Das ist die Zusage, die im Raum steht. Gestern hat der Koalitionsgipfel sehr deutlich gezeigt: Wir sind handlungsfähig. Wir treffen entsprechende Entscheidungen und bleiben unserem Wort treu. Dafür sage ich Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir weiter über das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten sprechen, sollte die Formulierung vielleicht lieber „mutmaßlich sichere Herkunftsstaaten“ lauten; denn es ist eine widerlegbare Vermutung. Wir haben in diesen Tagen in Nordrhein-Westfalen den Aufenthaltsstatus von vielen Menschen aus Nordafrika überprüft. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Redet doch mal über die Folter, die dort stattfindet!) Dabei wurde vor allen Dingen eines deutlich: Obwohl Menschen durch das BAMF mehrfach angeschrieben worden sind, wurde nicht die Chance ergriffen, ein entsprechendes Asylverfahren anzustreben. Als das dann in einer gezielten Aktion am Dienstag noch einmal ermöglicht worden ist – Ralf Jäger hat als nordrhein-westfälischer Innenminister sehr deutlich gemacht, wie handlungsfähig ein Staat ist –, wurden erstmalig überhaupt Asylverfahren angestrebt und Anträge gestellt; von einigen wurde darauf verzichtet. Dies wird die Schutzquote nicht schmälern. Das ist für uns als SPD das Kriterium. Wir wollen nicht auf eine relative Zahl, die zwischen dem einen Extrem und dem anderen Extrem pendelt, schauen. Vielmehr gibt eine tatsächliche Zahl von Fällen und absolute Zahlen, die in Statistiken und Antworten der Bundesregierung nachgewiesen sind. Wenn sich diese Verhältnisse verändern, dann ist das für uns der Ausgangspunkt, das zu überprüfen. Wir haben im Oktober letzten Jahres deutlich gemacht, dass wir regelmäßig auch die Staaten in den Blick nehmen, die zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden sind. Wir verschließen eben nicht die Augen, sondern werden eine Anhörung und ein entsprechendes Verfahren durchführen. Wir werden die Entscheidung auch in den Folgejahren überprüfen müssen; das ist klar zugesagt. Dazu haben wir gesetzliche Vereinbarungen getroffen; wir werden diese einhalten. Umgekehrt kann aus der klaren Aussage Deutschlands: „Wir haben euch und die Menschenrechtslage im Interesse der Menschen, die in den sicheren Herkunftsstaaten leben, klar im Blick“, auch eine Verantwortung für die Staaten entstehen; denn auch die Vermutung hinsichtlich der sicheren Herkunftsstaaten ist widerrufbar. Damit ist diese Debatte nicht abgeschlossen, sondern beginnt erst richtig. Meine Damen und Herren, neben der Entscheidung über die entsprechenden Verfahrensschritte, die Zuweisung von Asyl und die Anerkennung von Flucht gibt es auch eine Folge daraus, dass eine Schutzquote nur ein Indiz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und ihre Begründung noch einmal ausdrücklich bestätigt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Jelpke zu? Sebastian Hartmann (SPD): Ja, bitte. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Danke, Herr Kollege. – Ich habe zwei Nachfragen. Erstens. Sie wissen ganz genau, dass beispielsweise in Marokko nur verurteilt werden kann, wer auch geständig ist. Warum sagen Sie nichts zu den Foltervorwürfen, die von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben werden? Zweiter Punkt. Es gibt vonseiten Marokkos eine völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara. Es gibt ein klares Votum der UN, dort ein Referendum durchzuführen, was Marokko verweigert. Es gibt dort riesige Lager mit Flüchtlingen, die nicht nach Europa kommen wollen, dort aber in schlimmster Armut leben. Warum sagen Sie zu all diesen Punkten nichts? Genau das sind doch die Kriterien, die zugrunde gelegt werden, wenn es darum geht, ob man ein Land als sicher einstuft oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sebastian Hartmann (SPD): Liebe Frau Kollegin Jelpke, vielen Dank für diese Nachfrage. – Ich wollte gerade auf die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eingehen. Ich lade Sie auch herzlich ein, heute Abend im Innenausschuss gemeinsam für die Anhörung zu stimmen und den Weg für diese Diskussion freizumachen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns im Zusammenhang mit der Überprüfung des damals beschlossenen Gesetzes, als wir das Grundgesetz entsprechend geändert haben, einige Punkte auf den Weg gegeben und klar bestätigt, dass man eben nicht nur über das Indiz der hier schon thematisierten Schutzquote sprechen darf, sondern sich auch mit den tatsächlichen Verhältnissen in den jeweiligen Staaten auseinandersetzen muss. Das ist eine klare Aufgabe an uns als Gesetzgeber. Dazu gehört, dass man von einem demokratischen System, einem Mehrparteiensystem, einer unabhängigen Justiz und einem effektiven Schutz vor Verfolgung ausgeht. Wir müssen uns ein Urteil darüber bilden und unseren Entscheidungsspielraum als Gesetzgeber ausfüllen. Dazu dient dieses Verfahren. Heute beginnen wir mit der Beratung in diesem Hohen Haus, die mit einer Anhörung fortgesetzt wird. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich doch schon festgelegt!) Zu guter Letzt gibt es hierzu schon eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates. Auch er hat einige Hinweise gegeben, wo er weiteren Prüf- und Diskussionsbedarf sieht. Mit Ihrer Frage belegen Sie, dass wir in diese Diskussion einsteigen müssen, weil wir erst danach die Einstufung der drei genannten Staaten – Algerien, Tunesien und Marokko – als sichere Herkunftsstaaten beschließen können. Das ist eine Frage, die in diesem Verfahren zu klären ist. Sie haben Punkte eingebracht, und der Bundesrat hat Punkte eingebracht. Ich habe mich dieser Diskussion in keiner Weise verweigert, sondern gesagt: Wir werden das im Rahmen einer ordentlichen Anhörung tun, damit die Minimalanforderungen an die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat auf jeden Fall erfüllt werden. Das ist im Einklang mit europäischem Recht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gehört aber Folgendes: Die Diskussion, die mit den sicheren Herkunftsstaaten begonnen hat, hat Auswirkungen. Sie haben selber als Beispiel genannt, dass die Schutzzahlen zurückgehen. Es gibt in diesem Fall gar nicht so viele Beantragungen. Es gibt aber einen Unterschied: Im Vergleich zu der großen Zahl von Menschen, die hierhergekommen sind, fällt die Zahl derjenigen, die tatsächlich Asyl beantragen, relativ weit ab. Das heißt, es gibt einen deutlichen Unterschied im Hinblick auf die Menschen, die aus den drei vorgenannten Staaten kommen und tatsächlich Asyl beantragen. Das muss man aufklären. Wir brauchen schnelle Verfahren, damit das nicht als Umgehungstatbestand genutzt werden kann. Wir wollen nur denjenigen Menschen Asyl geben, die tatsächlich des Asyls bedürfen. Zweiter Punkt – ihn hat Innenminister Ralf Jäger in der letzten Debatte hier angesprochen –: Zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten gehört auch, dass in diesen Ländern eine entsprechende Debatte stattfindet. Es ist darüber zu informieren, welche Chancen man in einem Asylverfahren überhaupt hat, damit man das Asylrecht vor Ort nicht als Möglichkeit zur Einwanderung aus welchen Gründen auch immer missversteht. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das pauschal zuzuordnen; aber das Asylrecht ist nur für einen bestimmten Kreis vorgesehen. Dass sich die Debatte, die wir hier begonnen haben, in diesen Staaten schon im November ausgewirkt hat, zeigt sich daran, dass die Fallzahlen zurückgehen. Das ist erst recht ein Beleg dafür, dass das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten wirkt, wenn man es vernünftig einsetzt. Zu guter Letzt gehört zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, dass die Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, wenn eine negative Entscheidung im Asylverfahren getroffen worden ist und sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Dafür braucht man Rücknahmeabkommen. Ich glaube, dass die Bundesregierung hier einen weiteren Schritt gegangen ist, indem es zu entsprechenden Vereinbarungen mit Marokko, Algerien und Tunesien gekommen ist. Eine klare, schnelle und rechtssichere Entscheidung würde nämlich nichts bringen, wenn diejenigen, die nicht bleiben dürfen, hier im Land verbleiben und wichtige Plätze blockieren würden, die wir für die Menschen brauchen, die tatsächlich integriert werden müssen. Meine Damen und Herren, ich sehe einer schwierigen Beratung entgegen. Für diese Diskussion müssen wir uns die entsprechende Zeit nehmen. Heute Abend soll die Anhörung beschlossen werden. Ich sage zu, dass für die SPD beides zusammengehört: der Schutz der Flüchtlinge und die die Integration der Menschen, die hier bleiben können, aber ebenso schnelle und rechtssichere Verfahren. Das ist kein Widerspruch. Deutschland ist und bleibt ein weltoffenes Land, das wie kein anderes Land in Europa seine internationale Verantwortung wahrnimmt. Das lassen wir uns nicht kleinreden. Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Hartmann. – Wir haben übrigens gerade festgestellt, dass das Hohe Haus heute strahlt. Das liegt nicht nur an Ihnen, sondern auch – falls Sie es noch nicht gesehen haben – an den neuen Stuhlbezügen. Vielen Dank der Verwaltung. Es ist heute wirklich ein strahlendes Hohes Haus. Das Strahlen geht jetzt mit der nächsten Rednerin weiter: Luise Amtsberg vom Bündnis 90/Die Grünen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hartmann, schön, dass Sie sich in der Koalition die Zeit genommen haben, über diese Frage zu beraten. Das Parlament ist allerdings mehr als diese Koalition. Insofern sind wir mit dem parlamentarischen Beteiligungsverfahren natürlich nicht zufrieden. Es ist zu kurz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Tun Sie bitte nicht so, als ob Sie in Bezug auf diese Frage noch nicht festgelegt wären und als ob die Anhörung in der nächsten Woche für Sie noch etwas bringt. Das ist ja sehr deutlich herausgekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sieht man auch an dem Statement, dass die Fallzahlen zurückgehen. Das sagt nämlich nichts darüber aus, ob sich die menschenrechtliche Lage in den Ländern in der Zwischenzeit verändert hat. Genau hier liegt unser Problem. Die grüne Bundestagsfraktion hat sich in der Vergangenheit immer wieder auch grundsätzlich gegen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ausgesprochen. Unsere grundlegende Sorge davor, dass mit diesem Verfahren das Ergebnis einer individuellen Prüfung eines Schutzgesuches vorweggenommen und nicht unvoreingenommen über einen Asylantrag entschieden wird, war groß, und ich sage Ihnen: Mit den beiden Asylpaketen ist diese Sorge noch größer geworden; denn diese richten sich ja explizit an die Menschen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern. Abseits dieser grundlegenden Erwägungen, über die wir uns in der Vergangenheit schon ausgetauscht haben, möchte ich noch eine Sache ansprechen: In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten glasklar festgelegt. Ich weiß nicht, welche Systematik das Innenministerium bei der Formulierung eines Gesetzentwurfes anwendet; aber als Vertreterin eines Rechtsstaates, als die ich mich begreife, würde ich mir diese Vorgaben erst einmal ansehen und sie Schritt für Schritt durchgehen. Vielleicht sollten wir das an dieser Stelle einfach einmal tun. Es heißt: Es muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen. Hier drängt sich natürlich sofort Marokko mit dem Status der Westsahara auf, einem Gebiet, das sich praktisch seit Jahrzehnten in einem dauerhaften Ausnahmezustand befindet, in dem friedliche Proteste brutal niedergeschlagen werden und die Saharauis willkürlichen Verhaftungen und Folter ausgesetzt sind. Die Rechte von Frauen, besonders im Familienrecht, sind in allen drei Ländern massiv zu beklagen. In Algerien bleibt zum Beispiel die Vergewaltigung von Minderjährigen straffrei, wenn das Opfer danach – sicher nicht unter freiem Willen – geehelicht wird. Die Stigmatisierung und Diskriminierung von Behinderten, Aidskranken und LGBTI-Gruppen muss man hier ebenfalls anführen. Weiter sagt das Bundesverfassungsgericht: Eine Einstufung ist nicht zulässig, wenn regional oder im Hinblick auf bestimmte Gruppen eine Verfolgung – Achtung – nicht ausgeschlossen werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie alle, die Sie hier sitzen und dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, ausschließen können, dass es in diesen drei Ländern Menschen gibt, die aus welchen Gründen auch immer durch die Staatsgewalt verfolgt und diskriminiert werden. Können Sie das ausschließen? Ich nicht und meine Fraktion auch nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es gilt auch als Verfolgung, wenn gesetzliche, polizeiliche oder justizielle Maßnahmen diskriminierend sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie finden also nicht, dass es falsch ist, dass in allen drei Ländern politisch nicht opportune Menschen inhaftiert werden? Sie finden nicht, dass die Berichte über Willkür, Misshandlungen, über unter Folter abgerungene Geständnisse gegen eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat sprechen? Das Bundesverfassungsgericht nennt als weiteren Grund gegen die Einstufung Handlungen gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Was anderes als eine Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen ist es, wenn Homosexualität unter Strafe steht? Wie zynisch sind Sie eigentlich, dass Sie dem Bundesrat erwidern, dass nur offen praktizierte Homosexualität tatsächlich geahndet wird? Frei nach dem Motto: Du darfst homosexuell sein, aber bitte nicht so leben. – Ist es das, was Sie unter einem freien Leben ohne Verfolgung verstehen, meine Damen und Herren? Wir nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Bundesverfassungsgericht nennt auch Handlungen gegen Kinder als Ausschlussgrund. Haben Sie sich einmal die Berichte über die Situation von saharauischen Kindern in der Westsahara angesehen? Ich fand sie ziemlich bedrückend. Der Bericht der Organisation Roster, mit der auch der UN-Menschenrechtsrat befasst war, spricht von Inhaftierungen von Kindern, von Schlägen, massiver psychologischer Gewalt und Verschleppungen. Aber auch das spielt in diesem Gesetzentwurf keine Rolle. Zu guter Letzt nenne ich als eines von vielen Beispielen die unverhältnismäßige Strafverfolgung oder Bestrafung durch den Staat, die vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls genannt wird. Die Versammlungsfreiheit ist in all diesen Ländern massiv eingeschränkt, und die Meinungs- und Pressefreiheit ist absolut nicht gegeben, was die vielen Inhaftierungen von Journalisten und Medienschaffenden beweisen. Die demokratische Verfasstheit eines Staates – das sollten wir am besten wissen – ist wesentlich für die Beurteilung eines Staates als sicher. Das, was einen Rechtsstaat im Wesenskern ausmacht, ist hier nicht gegeben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Bundesinnenminister, Sie sagen, Sie verschließen nicht die Augen vor den massiven Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf tun, ist außenpolitisch gefährlich; denn Sie erteilen diesen Regierungen einen Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen. Das ist unbedingt abzulehnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Einfach darauf zu warten, dass sich die Menschenrechtslage verbessert, wird es nicht bringen. Wir geben einen Blankoscheck und sagen, dass Menschenrechtsverletzungen in einem Land in Ordnung sind, wenn uns dies innenpolitisch zugutekommt. Sie missachten die Vorgabe, dass Sie eine Einstufung nur nach gründlicher Prüfung und dem Hinzuziehen menschenrechtlicher Quellen vornehmen dürfen. Nennen Sie mir eine einzige Menschenrechtsorganisation, die keine Bedenken gegenüber Ihrem Gesetzentwurf hat, und wir kommen wieder ins Gespräch. Dieser Gesetzentwurf ist komplett innenpolitisch motiviert. Auch wenn die Rechtslage in dieser Frage kaum eine Rolle zu spielen scheint, noch einmal zur Klarstellung: Eine Priorisierung der Asylverfahren kann schon jetzt vorgenommen werden. Das wird auch gemacht. Insofern gibt es ausreichend Spielraum. Was aber asylrechtlich nicht zulässig ist, ist, eine Einstufung von Staaten an die Zuwanderungszahlen zu koppeln. Das passiert hier immer wieder. Das widerspricht dem Grundsatz eines Individualrechts, und das ist unser Asylrecht. Als Fazit: Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur fachpolitisch, sondern auch menschenrechtlich eine Beleidigung, des Rechtsstaates unwürdig und dieses Hauses erst recht. Deshalb lehnen wir ihn entschieden ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Luise Amtsberg. – Der nächste Redner in der Debatte: Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es ist gut, dass wir in diesem Hohen Haus endlich den Gesetzentwurf zur Einstufung der drei Maghreb-Länder Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beraten. Ich möchte nicht verhehlen, dass er, wenn es nach der Unionsfraktion gegangen wäre, hier frühzeitiger hätte behandelt werden können. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich gestehe zu, dass man hier unterschiedlicher Meinung sein kann. Aber, liebe Frau Kollegin Amtsberg, ich möchte mich schon in aller Deutlichkeit gegen Ihren wirklich haltlosen Vorwurf gegenüber dem Bundesinnenminister verwahren, mit diesem Gesetzentwurf würde ein Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen ausgestellt. Das ist haltlos, das ist unzutreffend, und das gehört sich einfach nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist auch unverschämt!) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass die Einstufung bestimmter Länder als sichere Herkunftsstaaten tatsächlich etwas bewirkt. Damit setzen wir ein klares Signal, dass Politik handlungsfähig ist. Noch im ersten Halbjahr 2015 kamen 47 Prozent der Bewerber aus den sechs Ländern des westlichen Balkans. Heute spielen die Bewerber aus den sechs Westbalkanländern de facto keine Rolle mehr. Im März kamen gerade einmal 1 200 Bewerber aus diesen Ländern, im Januar waren es 1 400. Es ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Es zeigt sich also sehr wohl, dass die Einstufung eines Landes als sicheres Herkunftsland eine klare Signalwirkung entfacht. Davon geht aber auch eine deutliche Verfahrensbeschleunigung aus. Eines aber bleibt gewahrt – um dies klar zu sagen, Frau Kollegin Jelpke –: Es wird auch für die Bewerber aus sicheren Herkunftsstaaten ein individuelles und faires Verfahren gewährleistet. Nur wird das Verfahren beschleunigt. Ich wehre mich in aller Deutlichkeit gegen den Vorwurf, dass ein schnelles Verfahren ein rechtsunsicheres Verfahren sei. Das Gegenteil ist der Fall. Ein schnelles Verfahren kann sehr wohl auch vollkommen rechtssicher sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Brantner, Bündnis 90/Die Grünen? Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Selbstverständlich. Sehr gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Mayer, ich möchte kurz auf Ihren Vergleich mit dem Balkan eingehen. Die Zahl der Antragsteller ist momentan schon sehr gering. Von Tunesiern sind seit Beginn dieses Jahres 132 Anträge gestellt worden, also 132 Anträge in mehr als drei Monaten bundesweit. Auf wie viel wollen Sie die Zahl denn noch reduzieren? Wo sind die großen Zahlen, vor denen Sie solche Angst haben und aufgrund derer Sie meinen, wir bräuchten diese Gesetzesänderung? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Kollegin Brantner, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, weil sie mir die Gelegenheit bietet, deutlich zu machen, dass es natürlich nicht darum geht, Angst zu haben, sondern eher darum, klare Signale zu entfachen. Im Jahr 2015 hatten wir 4 910 Antragsteller aus den Ländern Tunesien, Marokko und Algerien. Es kamen aber knapp 26 000 Bewerber aus diesen drei Ländern. Es sind also noch Tausende von Marokkanern, Algeriern und Tunesiern in unserem Land, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben. Es ist aber davon auszugehen, dass sie in den nächsten Wochen und Monaten einen Antrag stellen werden. Man darf also nicht verkürzt nur die aktuellen Zuzugszahlen in den Blick nehmen, wie Sie es getan haben. Vielmehr muss man sehr wohl auch ins Kalkül ziehen, dass im letzten Jahr insgesamt 2 000 Tunesier, 14 000 Algerier und etwas mehr als 10 000 Marokkaner zu uns kamen, die in den nächsten Wochen und Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit Anträge stellen werden. Deshalb macht es sehr wohl Sinn und ist in der Sache geboten, dass wir diese drei Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Einstufung als sicheres Herkunftsland bewirkt, dass die Verfahren innerhalb von einem Monat durchgeführt werden können. Die abgelehnten Bewerber – die Anerkennungsquoten sind verschwindend gering – müssen innerhalb einer Woche unser Land verlassen. Sie haben eine Klagefrist von einer Woche. Diese Klage hat nicht einmal aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung muss auch innerhalb einer Woche gestellt werden. Zudem unterliegen sie einem absoluten Beschäftigungsverbot. Die Einstufung eines Landes als sicheres Herkunftsland hat also ganz konkrete Vorteile zur Folge. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gilt, den Blick auch einmal auf die verschwindend geringen Schutzquoten zu richten. Wir hatten im gesamten letzten Jahr eine Anerkennungsquote bei Tunesiern von 0,00 Prozent. Bei den Algeriern lag diese Quote bei 0,97 Prozent und bei den Marokkanern bei 2,26 Prozent. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Rest sind Dublin-Fälle!) Auch in diesem Jahr haben sich die Schutzquoten nicht nach oben verändert, sondern sogar nach unten. Bei den Tunesiern lag sie in den ersten beiden Monaten wieder bei 0,00 Prozent. Bei den Marokkanern waren es 1,6 Prozent und bei den Algeriern 1,2 Prozent. Es gibt also keine sachlichen Gründe, die dafür sprechen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Ich möchte in aller Deutlichkeit betonen, dass aus den drei Ländern, um die es heute geht, bedauerlicherweise überproportional viele Personen stammen, die in der Silvesternacht in Nordrhein-Westfalen straffällig geworden sind. Von den mittlerweile 153 festgestellten Tatverdächtigen waren 149 Ausländer. Zwei Drittel dieser ausländischen Straftäter waren Algerier und Marokkaner. Insbesondere mit Blick auf die überproportional hohe Straffälligkeit der Menschen aus diesen drei Ländern gibt es sehr gute Gründe, die Verfahren zu beschleunigen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass ich Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesinnenminister, sehr dankbar bin, dass Sie Ende Februar bzw. Anfang März in diese drei Länder gereist sind und in intensiven Gesprächen mit den drei Regierungen dafür gesorgt haben, dass zugesichert wurde, dass diese drei Länder ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, der bislang aber leider nur sehr unzureichend nachgekommen wurde. Die Innenminister der drei Länder haben Ihnen auch zugestanden, dass sie in sehr kurzer Zeit bereit sind, zur Identitätsfeststellung der eigenen Staatsangehörigen beizutragen, Marokko zum Beispiel ganz konkret innerhalb von 45 Tagen. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Rückführungen entweder im Rahmen von Charterflügen oder von Linienflügen zu akzeptieren. Alle drei Länder haben sich auch bereit erklärt, Passersatzpapiere auszureichen, um eine schnelle Rückführung der eigenen Staatsangehörigen zu ermöglichen. Ich danke Ihnen namens unserer Fraktion ausdrücklich für Ihren erfolgreichen Einsatz in diesen drei Ländern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden dieses parlamentarische Verfahren sauber, ordentlich und seriös betreiben. Aber ich bin mit Blick auf die Zahl der in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Anträge der Überzeugung: Wir sollten uns nicht zu viel Zeit lassen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute in einer Sondersitzung des Innenausschusses zusammenkommen und, so hoffe ich, die Durchführung der Sachverständigenanhörung in der nächsten Sitzungswoche, Ende April, beschließen. Aus meiner Sicht steht auch einer schnellen Behandlung und Beschlussfassung in der zweiten und dritten Lesung in diesem Hause nichts entgegen. Um es klar zu sagen: Hier sind Seriosität und ein ordnungsgemäßes Verfahren, aber auch Schnelligkeit geboten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Stephan Mayer. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Nina Warken für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Nina Warken (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die bisherige Debatte kommt mir fast wie ein Déjà-vu vor. Sie erinnert mich stark an unsere Diskussion um die Einstufung der Westbalkanstaaten. Die Opposition stellt sich erneut, wie schon bei den Balkanstaaten, gegen eine Maßnahme, um Asylmissbrauch und unkontrollierte Zuwanderung einzudämmen. Erneut haben wir eine ganze Reihe realitätsferner Kritikpunkte gehört, (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche konkret?) und erneut liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir ohne die Blockade schon längst beschlossen hätten. Nach allem, was wir auch heute gehört haben, lässt sich feststellen: Die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer ist dringend notwendig und rechtlich zulässig. Die Kritik daran ist unzutreffend und nicht haltbar. Das alles zeigt sich an den folgenden drei Tatsachen: Erstens. Schon bei den Balkanländern wurde von der Opposition behauptet, die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten würde nichts bringen. Das gleiche Argument haben wir in der heutigen Debatte gehört. Tatsache ist jedoch, dass die Zahl der Asylbewerber vom Balkan auch in der Folge der Einstufung stark zurückgegangen ist. Zum Vergleich: 23 000 waren es im Juli 2015 und noch knapp 5 000 im Oktober, nachdem alle Balkanländer als sicher eingestuft waren. Inzwischen sind es sogar nur noch 1 200. Der Grund für den Rückgang ist: Die Menschen vom Balkan haben sehr schnell gemerkt, dass es nichts bringt, unbegründete Asylanträge zu stellen; sie können nicht in unserem Land bleiben. Damit steht fest: Die Einstufung als sicheres Herkunftsland wirkt und hilft, den unkontrollierten Zustrom einzudämmen. Diese Signalwirkung brauchen wir nun auch dringend im Hinblick auf Algerien, Marokko und Tunesien. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage von Frau Bulling-Schröter? Nina Warken (CDU/CSU): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Frau Kollegin, ich möchte Sie etwas zu Marokko fragen. Laut internen Berichten der Bundesregierung ist Marokko eines der Länder, die bereits jetzt am meisten vom Klimawandel betroffen sind. Meine Frage ist: Inwieweit gehen solche Einschätzungen in die Einstufung als sicheres Herkunftsland ein? Das Thema Klimaflüchtlinge wurde bekanntlich auch im Koalitionsvertrag angesprochen. Es ist erwiesen, dass bereits Menschen aus Gründen des Klimawandels flüchten. Nina Warken (CDU/CSU): Im Asylverfahren wird geprüft, ob jemand individuell verfolgt oder bedroht wird. Man kann selbst dann, wenn ein Herkunftsland als sicher eingestuft ist, den persönlichen Grund für einen Asylantrag vortragen. Man kann dabei jedweden Grund vorbringen. Wenn man aufgrund klimatischer Verhältnisse flieht, kann man das ins Asylverfahren einbringen. Ob das zum Erfolg des Asylverfahrens führt, ist eine andere Frage. Darüber, welche Gründe im Verfahren angeführt werden, entscheidet jeder selbst. Das hat nichts damit zu tun, ob ein Land als sicher eingestuft wird oder nicht. Jeder kann weiterhin seine Fluchtgründe darlegen. Das ist schließlich Sinn des Asylverfahrens und wird weiterhin aus rechtsstaatlichen Gründen möglich sein. Dass ein individueller Schutz aus Klimagründen zu gewähren ist, bezweifle ich. Aber solche Gründe können weiterhin vorgetragen werden. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantwortet habe. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Lesen Sie einmal Ihren Koalitionsvertrag! Das wäre hilfreich!) Es lohnt sich nicht, sich auf den Weg zu machen. Diese Signalwirkung hatten wir schon bei den Balkanstaaten. Eine ähnliche Signalwirkung brauchen wir auch bei den Maghreb-Staaten. Das Argument, dass im Moment wegen des zu geringen Zustroms aus den Maghreb-Staaten kein Handlungsdruck besteht, zählt nicht. Die Zahl der Flüchtlinge vom Westbalkan ist im letzten Jahr zuerst schleichend gestiegen. Im Mai waren es 10 000, im Juni 14 000 und im Juli 23 000. Am Jahresende waren es insgesamt 150 000 Menschen, die vom Westbalkan zu uns kamen. Auch bei den Maghreb-Staaten ist ein ähnlicher Trend erkennbar. Zweitens behauptet die Opposition, dass die Lage in den Maghreb-Staaten die Einstufung als sichere Herkunftsländer nicht zulässt; das haben wir mehrfach gehört. Im Gesetzentwurf wurde die Lage in allen drei Ländern in aller Ausführlichkeit bewertet. Auch die Schutzquoten sprechen eine deutliche Sprache. In Marokko, Algerien und Tunesien drohen weder eine systematische Verfolgung noch ein Bürgerkrieg. Im Januar und Februar wurden aus allen drei Ländern zusammen lediglich sechs Personen als schutzbedürftig anerkannt. Mehr als 4 000 sind jedoch seit Jahresanfang gekommen. Wir werden die aufgeworfenen Fragen und Ihre Bedenken, liebe Kollegen, in der Anhörung in der nächsten Sitzungswoche ausführlich erörtern. Ich bin aber überzeugt, dass bei dem Gesetzentwurf diesbezüglich alles bedacht wurde. Drittens fordert die Opposition, Deutschland solle sich lieber um die Integration kümmern, als gegen Asylmissbrauch und unkontrollierte Zuwanderung vorzugehen. In diesem Sinne äußerte sich zum Beispiel der thüringische Ministerpräsident zum vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Guter Mann!) Diese Kritik übersieht vollkommen, wie viel bereits in Deutschland getan wird, um die Integration zu verbessern. Integration setzt allerdings voraus, dass man sich an die Spielregeln in unserem Land hält. Wir haben – das wird in diesem Zusammenhang oft verschwiegen – gerade mit Asylbewerbern aus dem Maghreb ein massives Kriminalitätsproblem, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wo der Großteil der Asylanträge aus diesen Ländern bearbeitet wird. Hier ist laut dem nordrhein-westfälischen Innenministerium im letzten Jahr rund jeder dritte Marokkaner oder Algerier, der in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung untergebracht war, kriminell geworden. Es ist kein Zufall, dass zwei Drittel der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln ausgerechnet aus diesen beiden Ländern kommen. Das sind Tatsachen, auf die wir entschlossen reagieren müssen und vor denen wir die Augen nicht verschließen dürfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist deshalb richtig, dass der Bundesinnenminister vor kurzem mit den Maghreb-Staaten deutliche Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Rückführung vereinbart hat. Das stärkt die Akzeptanz unseres Asylsystems und entlastet Kommunen wie Behörden. Diese Vereinbarung muss nun aber auch mit Leben erfüllt werden. Rund 2 000 Marokkaner, Algerier und Tunesier halten sich noch immer in Deutschland auf, obwohl sie längst ausreisepflichtig sind und keine Duldung haben. Hier sind der politische Wille und entschlossenes Handeln der Länder gefragt, wenn es darum geht, diese Personen zügig abzuschieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, warum die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer dringend notwendig ist. Ersparen wir den Menschen eine gefährliche Reise und die anschließende Abschiebung, indem wir den Gesetzentwurf zügig beschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8039 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe und höre keine anderen Vorschläge dazu. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen Drucksache 18/7881 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln Drucksachen 18/5203, 18/6181 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich bitte, die spannenden Gespräche vielleicht woanders zu führen und der Debatte zu folgen und den Rednerinnen und Rednern zuzuhören. Ich gebe das Wort Renate Künast vom Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In zehn Tagen, am 24. April, ist der dritte Jahrestag des Unglücks von Rana Plaza. Das war ein Gebäude in der Hauptstadt von Bangladesch, das gar nicht für die Textilfertigung vorgesehen war. Es gab darin eine Bank und Geschäfte, und im obersten Stockwerk hat jemand Nähmaschinen aufgestellt und Notstromaggregate installiert, weil in der Hauptstadt Dhaka so oft der Strom ausfällt. Wenn das der Fall ist, gehen mehrmals am Tag mit einer großen Erschütterung die Aggregate an. Vor drei Jahren, am 24. April, hat sich gezeigt, dass die Statik des Gebäudes diese Erschütterungen nicht aushielt, weil es dafür nicht geplant war. Es sind mehr als 1 100 Menschen von den Trümmern zermalmt und unter ihnen begraben worden, mehr als 2 400 Menschen sind verletzt worden, viele darunter schwer. Dieses Bild hat uns vor drei Jahren aufgerüttelt und den Fokus auf die internationale Textilproduktion gerichtet. Bei der Textilproduktion findet eine Art globaler Wanderzirkus statt. Die Unternehmen gehen überall dorthin, wo wenige Einschränkungen für sie herrschen, wo es nur geringe Umweltstandards gibt, der Schutz der Menschenrechte wenig ausgeprägt ist, die Arbeitsbedingungen schlecht sind und kaum Sicherheitsstandards eingehalten werden, kurz: Sie gehen dorthin, wo sie möglichst billig produzieren können. Der globale Wanderzirkus geht auch heute immer weiter. Die Bedingungen in der gesamten Produktionskette, angefangen von der Baumwollproduktion bis hin zum Endprodukt, sind von Unsicherheit und Nichtbeachtung der Menschenwürde geprägt. Das schließt auch Sklaven- und Kinderarbeit ein. Deshalb stehen die internationalen Textilunternehmen und der Handel zu Recht in der Kritik. Makaber ist, dass wir mit all diesen Ländern Investitionsschutzabkommen abschließen, um das Geld, das dort investiert wird, abzusichern, aber nicht dafür Sorge tragen, dass die international anerkannten Arbeitnehmer- und Menschenrechte hundertprozentig gewahrt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie andere aus meiner Fraktion habe auch ich mir schon manche Produktionsstätten angesehen, in China, in Bangladesch und in Myanmar. Ich habe mit Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern geredet, mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, NGOs, Unternehmerinnen und Unternehmern und auch mit Bestellern aus Europa. Ich sage: Die Situation ist immer noch horrorhaft, selbst da, wo man sich auf den Weg gemacht hat, um etwas zu ändern, was ich durchaus anerkennen will. Ich will Ihnen ein Bild von meiner letzten Reise im Februar nach Myanmar nennen. Ich war in einer Fabrik für Brautkleider, und zwar Brautkleider, die auch nach Europa und in die USA exportiert werden und in denen die Frauen wie Prinzessinnen aussehen. Aber schauen Sie sich die Arbeiterinnen dort an: Es sind junge Mädchen, die alle im Kindesalter sind. Es ist Kinderarbeit. Auch diese Kinder arbeiten zehn Stunden am Tag. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, wir alle müssen uns anstrengen und uns bemühen, dass die Kleidung, die wir tragen, fair produziert ist. Wer, wenn nicht die Europäische Union, soll eigentlich dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer- und Menschenrechte tatsächlich umgesetzt werden? Deshalb haben wir einen Antrag vorgelegt, der auf dem europäischen Binnenmarkt Transparenz- und Sorgfaltspflichten vorsieht, damit jeder Kunde, jede Gewerkschaft, die das überprüfen will, und auch jeder Unternehmer erkennen kann, woher welcher Rohstoff auf welcher Produktionsstufe kommt und zu welchen Bedingungen und unter welchen Kontrollen das Produkt produziert worden ist. Ich sage Ihnen: Das zu wissen, ist das gute Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher, weil die Kunden Teil des Wirtschaftslebens sind. Nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Endverbraucher haben das Recht, zu wissen, woher die Produkte bzw. die Rohstoffe kommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Art von Transparenz ist Voraussetzung für eine Veränderung. Nur wenn wir eine solche Transparenzpflicht haben – natürlich wird es einige Jahre dauern, diese zu implementieren und die Systeme zu etablieren; aber wir leben im digitalen Zeitalter, und das wird wohl machbar sein –, können wir kontrollieren und nachvollziehen, wer zu welchem Standard arbeitet. Wir haben diesen Vorschlag gemacht, um uns jetzt endlich auf den Weg zu machen. Wenn Sie genau hinschauen, wissen Sie: Acht von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern sagen: Wir wollen faire Arbeitsbedingungen. Aber sie fragen auch: Wie erkennen wir sie denn am Endprodukt, wenn da gerade einmal „Made in Bangladesch“ oder so steht, wenn nicht einmal etwas dazu ausgesagt wird, wo die anderen Produktionsstufen sind, wenn man mehr nicht erkennen kann? Ich bin der festen Überzeugung, dass zur Durchsetzung der Interessen und der Rechte der Verbraucher auch gehört, dass die Verbraucher keinen Suchauftrag bekommen, dass sie nicht mit Lexikon und Lupe und Handy tagelang durch die Läden laufen und suchen müssen, bevor sie das T-Shirt kaufen. Sie haben das Recht, zu wissen, was drin ist. Es muss einfach erkennbar sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wer jetzt sagt: „Das ist wahnsinnig kompliziert“, dem sage ich: Wir haben nicht hineingeschrieben: Es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. – Erst einmal müssen wir es in der EU durchsetzen, meine Damen und Herren. Ich habe das alles persönlich vor Jahren schon einmal beim Thema Lebensmittel durchdekliniert. Im Lebensmittelbereich hat man den Druck der Kundinnen und Kunden gehabt. Immer einmal wieder wurde enttarnt, wo die Stoffe herkommen und warum im Futter plötzlich Antibabypillenrückstände und sonst etwas waren. Da hat man gemerkt, dass man mehr Transparenz für die Kunden schaffen muss, um sich selber im Unternehmen finanziell abzusichern. Was im Lebensmittelbereich möglich ist, auch digital, nämlich eine Rückverfolgbarkeit in der ganzen Kette, muss für den Textilbereich genauso möglich sein, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Stefan Rebmann [SPD]) Ich will einen Satz zu Minister Müller sagen, der immerhin – das kommt bestimmt nachher – ein deutsches Textilbündnis eingeführt hat. Gut so! Gute Geschichte! Aber ich sage Ihnen: 2014 wurde es eingerichtet. Bis 2016 wird es nicht einmal einen gemeinsamen Arbeitsplan geben, geschweige denn Veränderungen. Greenpeace ist da weiter. Greenpeace hat mit über 30 globalen Marken längst vereinbart, dass bis 2020 giftige Chemikalien aus den Produkten raus sein müssen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Falls gleich einer sagen möchte, dass das alles zu schwierig ist: Es geht also. Wir haben eine europäische Verordnung zu Transparenz- und Offenlegungspflichten bei Konfliktrohstoffen in Arbeit; sie wird verhandelt. Was für Konfliktrohstoffe gilt, muss hinsichtlich der Menschen- und Umweltrechte auch für unsere Kleidung gelten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Bei den Chemikalien muss gelten: Was hier gefährlich und gesundheitsgefährdend ist, ist auch in Myanmar gesundheitsgefährdend. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns ein System aufbauen, bei dem am Ende der Kunde erkennt, was Sache ist, bei dem die Unternehmen wissen, was sie zu tun haben, und die Herstellerländer wissen, was in der Europäischen Union gefragt ist! Lassen Sie uns, Herr Müller, unsere Entwicklungshilfe danach ausrichten! Unser Ziel muss sein, nicht nur ein paar Pioniere zu haben, die statt „Fast Fashion“ „Fair Fashion“ produzieren, sondern als Europäer ein Zeichen zu setzen, dass wir die Menschenrechte umsetzen wollen. Ich bitte Sie um Zustimmung dazu, weil wir dann die Transparenz- und Sorgfaltsregeln definieren können, sie umsetzen können, weil dann die Kunden sich danach verhalten können. Wer, wenn nicht wir, soll denn eine solche Menschenrechtsinitiative ergreifen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Renate Künast. – Nächste Rednerin: Mechthild Heil für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Mechthild Heil (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Grünen! Ich danke Ihnen ausdrücklich für den Antrag „Kleidung fair produzieren“, den Sie hier eingebracht haben. Ich glaube nämlich: Es gibt niemanden in diesem Raum, der nicht die Arbeitsbedingungen in Textilfabriken in Bangladesch und in anderen produzierenden Ländern verbessern möchte. Auch in der Bevölkerung wächst die Zahl derer, die gern wissen wollen, ob der Kaffee, den sie trinken, und die Bluse, die sie tragen, fair produziert wurden. Viele Menschen in Deutschland sind sensibilisiert, und das finde ich richtig gut, (Beifall bei der CDU/CSU) zeigt es doch – bei aller Abschottungsrhetorik der letzten Monate und bei allem lautstarken Protest und Ablehnungsgeschrei, zum Beispiel bezogen auf TTIP oder andere Handelsabkommen –: Es gibt in Deutschland die Leute, die über den Tellerrand hinaussehen, denen es wichtig ist, unter welchen Bedingungen Waren im Ausland produziert werden, die wir anschließend kaufen. Es gibt immer mehr Menschen, die verstehen, dass wir solche Herausforderungen nur gemeinsam lösen können – gemeinsam in Europa und in einem gemeinsamen Markt zum Beispiel mit den USA. Wir allein in Deutschland haben nicht die Marktmacht, die Arbeitsbedingungen zum Beispiel in Bangladesch zu ändern. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist Quatsch!) Auch deswegen ist TTIP wichtig. Ich teile das Ziel, die Transparenz für die Verbraucher in Bezug auf die Lieferketten zu verbessern und die Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten stärker in die Verantwortung zu nehmen. Herzlichen Glückwunsch an die Grünen! Frau Künast, Sie haben es wirklich geschafft, dieses Thema in dieser Woche wieder prominent in den Medien zu platzieren. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut gemacht!) Vielen Dank für die Initiative. Das tut dem Thema gut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU] – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wir reden jetzt darüber!) Aber auch, wenn wir die übergeordneten Ziele, die Sie formuliert haben, sehr wohl teilen, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt irgendwann das Aber!) so halten wir doch Ihre Lösungsansätze weder für notwendig noch für zielführend. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil? – Johannes Selle [CDU/CSU]: Kommt alles noch!) Die Wirklichkeit ist viel mühsamer und viel komplizierter, als Sie das hier eben dargestellt haben. Denn nicht ein weiteres Gesetz in Europa ist notwendig. Wichtig ist, alle relevanten Akteure entlang der Lieferketten einzubinden. Dazu gehören natürlich die Unternehmen, dazu gehören die Länder, also die Regierungen, dazu gehören die Gewerkschaften, und dazu gehören natürlich auch Standardorganisationen, wie zum Beispiel die ILO, die Arbeitsstandards festlegen. Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und in den Verbesserungsprozess eingebunden werden. Deshalb ist unser Ansatz ein anderer. Er entspricht übrigens auch den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir treiben den Verbesserungsprozess auf nationaler und auf internationaler Ebene voran, mit freiwilligen und mit verbindlichen Regelungen. Ich glaube, diese Mischung ist uns wirklich gut gelungen. Sie selber haben das Textilbündnis angesprochen. Ihre Kritik am Textilbündnis verstehe ich allerdings nicht. Sie sagen, das Textilbündnis sei ausschließlich national und freiwillig, (Johannes Selle [CDU/CSU]: Das war von den Grünen! Deswegen!) deswegen bringe es nichts. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt, dass es nichts bringt! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Nicht zugehört! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Kein Ergebnis! Das Statement kriegen Sie gleich ausführlich!) Was ist das wieder für ein Weltbild? Von den Linken bin ich es gewöhnt, aber nicht von den Grünen. Also: Alles, was freiwillig geschieht, ist schlecht, alles, was auf staatlichem Zwang beruht, ist gut. Das widerspricht nicht nur jeder menschlichen Erfahrung, sondern das ist auch sachlich vollkommen falsch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gebe ich Ihnen recht! Es geht auch überhaupt nicht um dieses Thema! Sachlich völlig falsch, was Sie da erzählen!) Ja, die Mitgliedschaft im Textilbündnis ist freiwillig. Aber: 55 Prozent des deutschen Textileinzelhandels sind in diesem Bündnis organisiert, und wenn man sich die Entwicklung ansieht, dass stellt man fest, dass das, was im Oktober 2014 mit 34 Teilnehmern angefangen hat, jetzt auf immerhin 180 Mitglieder angewachsen ist. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt auf die Frage an, was passiert, und nicht darauf, wie viele drin sind!) Dazu zählen im Übrigen auch große Konzerne wie Edeka, Aldi, Adidas, Boss, H&M, KiK oder Otto, die natürlich alle international aufgestellt sind. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Primark!) Es ist also nicht so, dass es sich hierbei um ein rein nationales Bündnis handelt. Eine internationale Ausrichtung war von Anfang an unser Ziel. Dazu kommt – ich glaube, das ist auch sehr entscheidend –: Die Teilnehmer haben sich auf eine hohe Verbindlichkeit geeinigt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber noch nicht darauf, was verbindlich sein soll!) Dafür unterziehen sie sich einem Audit durch unabhängige Dritte. Dieser Prozess läuft im Moment. Im nächsten Monat wird er beendet, und das Ergebnis wird natürlich auch veröffentlicht, damit jeder sehen kann, wie gut die Unternehmen eigentlich sind. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hätten Sie mal den Staatssekretär gestern hier hören müssen!) Das Bündnis leistet also viel mehr, als Sie unterstellen. Das ist ein Riesenerfolg. Das ist richtig gut, und wir sind noch lange nicht am Ende dieser Entwicklung. Dafür an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an unseren Entwicklungsminister Gerd Müller und auch an sein Haus. Da er nicht da ist, kann es der Staatssekretär sicherlich ausrichten. Vielen Dank von uns an Sie für Ihre Arbeit! (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Heil, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage des Kollegen Kekeritz? Mechthild Heil (CDU/CSU): Nein, er hat hier gleich die Gelegenheit. Er kann noch sprechen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Kann er nicht. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, kann ich nicht! Darf ich nicht! Frau Künast hat gesprochen!) Mechthild Heil (CDU/CSU): Sie hatten ja eine Vorreiterin. Frau Künast hat gesprochen. Nein. Sie sehen: Deutschland geht in vielen Fragen voran. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die sozialen und ökologischen Standards bei der Herstellung von Textilien erhöhen. Dazu brauchen wir Partner. Allein werden wir das nicht schaffen. Die bis zu 140 Produktionsstufen, die – C&A hat das im Moment veröffentlicht – für die Herstellung eines Hemdes nötig sein können, bekommt man nicht einfach mit einem deutschen oder europäischen Gesetz in den Griff. Wir brauchen die Partnerschaft, das Know-how, die Einsicht der Unternehmen. Kleidung wird in Dutzenden von Ländern produziert, in Tausenden von Betrieben mit ganz unterschiedlichen Problemstellungen: vom Mindestlohn bis hin zur Kinderarbeit, von gentechnisch veränderten Baumwollpflanzen bis hin zu gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen, vom vernachlässigten Brandschutz bis hin zum fehlenden Tierschutz. Wenn wir darauf Einfluss nehmen wollen, brauchen wir Verbündete, um unsere Marktmacht zu stärken, und wir brauchen die Bereitschaft der Länder, uns auf diesem Weg zu begleiten. Deswegen, liebe Grüne, liebe Kollegen von den Linken, bei den Zielen sind wir uns einig, aber die von Ihnen vorgeschlagenen Wege sind einfach falsch. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist überraschend!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Heil. – Nächster Redner in der Debatte: Niema Movassat für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit großem Tamtam bewirbt Entwicklungsminister Müller immer sein Textilbündnis. Er will damit die schlechten Arbeitsbedingungen von Näherinnen weltweit bekämpfen. Was die Textilkonzerne davon halten, lässt sich einem Rundbrief des Modeverbandes German Fashion entnehmen. Dieser Lobbyverband der deutschen Modeindustrie schrieb letztes Jahr an seine Mitglieder – ich zitiere –: Man habe „alle problematischen Punkte aus dem Aktionsplan herausverhandeln“ können, es gebe nun „keine Verbindlichkeit mehr“ beim Textilbündnis. German Fashion ruft seine Mitglieder zum Beitritt beim Textilbündnis auf, weil man damit werben könne und weil man sich damit „unter einen Schutzschirm der Bundesregierung“ begibt. Der Textillobby geht es also nicht um eine Verbesserung der Situation der Näherinnen, sondern vor allem um einen Schutzschirm vor schlechter Presse. (Beifall bei der LINKEN) Das Textilbündnis dient vor allem der Imagepflege, sowohl der Textilkonzerne als auch der Bundesregierung. Schon deshalb ist es der falsche Weg. Zu Ihren Bündnispartnern, Herr Fuchtel, gehört auch KiK, ein Unternehmen, das sich bis heute weigert, angemessene Entschädigungszahlungen an die Opfer der Brandkatastrophe von Ali Enterprises in Pakistan zu zahlen. Damals starben 289 Menschen. Wir hatten hier im Bundestag im November ein Gespräch mit Frau Parveen. Sie ist Witwe, ihr Mann starb durch den Brand in der Fabrik in Pakistan. Sie beklagte, dass es KiK vollkommen egal ist, was mit den Überlebenden und den Angehörigen der Opfer geschieht. KiK habe seine Versprechen nicht gehalten. Das ist ein Skandal. Und Sie wollen solche Partner? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Letzten Monat ist mit Primark ein weiteres schwarzes Schaf der Branche dem Bündnis beigetreten. Für das Unternehmen MDC Sportswear brachte dies das Fass zum Überlaufen. In einem Brief an Minister Müller erklärte die Firma – ich zitiere –: Der Beitritt von Primark, einem Unternehmen, welches mit seiner Wegwerfmode das Gegenteil dessen macht, wofür wir stehen, macht es uns unmöglich, noch länger dem Bündnis anzugehören. Das Textilbündnis besteht seit Oktober 2014. – Ich zitiere weiter –: Seitdem hat sich gar nichts getan. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage von Frau Pfeiffer von der CDU/CSU? Niema Movassat (DIE LINKE): Ja, gerne. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Lieber Kollege Movassat, sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass es besser ist, die KiKs und Primarks dieser Welt in diesem Bündnis zu haben, als wenn sie außen vor bleiben? Von MDC wissen wir, dass sie hervorragend produzieren und dass alles in Ordnung ist, bei KiK und Primark wissen wir es nicht. Sie unterwerfen sich mit dem Bündnis der allgemeinen Verbindlichkeit, die sie sich selber geben, und da sind sie auch zu packen. Ich finde es auch nicht gut, dass sie ihren Verpflichtungen bis heute nicht nachgekommen sind. Das müssen wir einmal sehen. Aber ich habe sie doch lieber im Bündnis, um zu fragen: Warum bist du die Verpflichtung noch nicht eingegangen? Dann kann man sie eher zur Verantwortung ziehen, damit sie ihrer Verpflichtung nachkommen, als wenn sie außen vor sind und ich noch nicht einmal ein Argument habe, sie daran zu erinnern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niema Movassat (DIE LINKE): Das erste Problem ist, Frau Kollegin Pfeiffer, dass es um die Glaubwürdigkeit von Partnern geht, die man sich nimmt. Wenn Partner nicht einmal in Fällen, in denen sie Entschädigung zahlen sollten, reagieren, dann verspricht das nichts Gutes für die Zukunft, wenn sie in einem Textilbündnis mitmachen. Das zweite Problem ist, dass das Textilbündnis, das Herr Müller initiiert hat, am Ende keine allgemeinen Verpflichtungen vorsieht. Es wird Vorschläge machen, und die Unternehmen können sich dann individuelle Maßnahmenkataloge geben. Das ist natürlich ganz toll: individuelle Maßnahmenkataloge. Die werden mit Sicherheit nichts hineinschreiben, was sie irgendwie schädigen könnte. Insofern funktioniert dies so nicht. Wenn man die Unternehmen wie Primark und KiK in die Pflicht nehmen möchte, dann muss man bereit sein, allgemeine Verpflichtungen aufzuschreiben. Wie ich am Anfang mit dem Zitat von German Fashion ausführte, gibt es keine allgemeinen Verpflichtungen. Das hat die Modeindustrie herausverhandelt. Deshalb sind die überhaupt noch an Bord. Dadurch wird aufgezeigt, dass dieses Bündnis so nicht funktionieren kann. (Beifall bei der LINKEN) Um noch einmal auf MDC Sportswear zurückzukommen: Wenn man sich diese Kritik am Textilbündnis vor Augen führt, sieht man, dass sie vernichtend ist. Herr Müller sagt, dass bis 2017 mindestens 75 Prozent der Unternehmen des deutschen Einzelhandelsmarktes Mitglied des Bündnisses sein werden. Das klingt toll, aber da gilt eben: Masse vor Klasse. Denn es wird keine allgemeinen Verpflichtungen geben, sondern jedes Unternehmen wird das machen, was es will. Es bringt nichts, wenn man Mitglied eines Bündnisses ist, am Ende aber nichts verpflichtend umsetzen muss. Das ist eine Farce. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Herr Müller den Näherinnen wirklich helfen will, dann müsste er ein Gesetz für die Auslandstätigkeit deutscher Unternehmen vorlegen; denn die Einhaltung von Menschenrechten darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen. Dabei geht es nicht nur um die Textilindustrie. Es geht auch um Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen zur Herstellung von Grabsteinen auf unseren Friedhöfen, um sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in Kongos Minen zur Rohstoffgewinnung für unsere Handys oder eben auch um die Ausbeutung von Näherinnen. Die Probleme sind dieselben. Hier soll der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ Abhilfe schaffen. Die Bundesregierung wird ihn Ende dieses Jahres vorlegen. Damit kommt sie einer Forderung der Vereinten Nationen und der EU-Kommission aus dem Jahre 2011 nach. Damals hatten die UN gefordert, dass Unternehmen Menschenrechtsverletzungen in der gesamten Produktionskette ausschließen müssen. Die Bundesregierung hat aber erst 2014 begonnen, sich damit zu befassen. Zu Beginn des Bundestagswahljahres 2017 will sie den Prozess mit unverbindlichen Empfehlungen abschließen. Klar ist: Vor der Bundestagswahl wird es nichts Konkretes mehr geben, und nach der Wahl wird es eine neue Regierung geben. Die wird wahrscheinlich erst einmal die Vorschläge prüfen wollen. Das heißt auf gut Deutsch: Bis 2018 wird nichts oder fast nichts passieren. Damit wird Deutschland sieben Jahre, nachdem UN und EU nationale Aktionspläne gefordert haben, immer noch nicht gehandelt haben. Das ist eine schlechte Nachricht für all die, die weltweit unter erbärmlichen Arbeitsbedingungen schuften, auch damit deutsche Konzerne saftige Gewinne erwirtschaften. Mit unserem Antrag haben wir konkrete Vorschläge für Verbesserungen gemacht. Wir schlagen vor, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der erstens menschenrechtliche Mindeststandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich macht, zweitens die zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen ausbaut und drittens ein Unternehmensstrafrecht beinhaltet, wie es fast alle EU-Länder mittlerweile eingeführt haben. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte bei Arbeiterinnen in Bangladesch und ähnlichen Staaten tatsächlich verbessern will, dann sollte sie aufhören, weitere Jahre mit Scheindebatten zu verbringen, und endlich konkret zur Tat schreiten. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Movassat. – Die nächste Rednerin: Elvira Drobinski-Weiß für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Im Zuge der Globalisierung ist Wirtschaft, was Produktions-, Liefer- und Dienstleistungsketten angeht, weltweit sehr weit verzweigt. Insbesondere lohnkostenintensive Arbeiten werden oft in den Entwicklungs- und Schwellenländern Asiens oder Afrikas erledigt. Das könnte man positiv sehen; denn eine starke lokale Wirtschaft in den Entwicklungsländern bietet diesen Chancen auf wirtschaftliche Entwicklung und Wissenstransfer. Multilaterale Unternehmen können also einen erheblichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Mit „nachhaltig“ meine ich, dass diese ihre Ziele auch nach sozialen, menschenrechtlichen und ökonomischen Kriterien ausrichten. Einige deutsche Unternehmen nehmen diese gesellschaftliche Verantwortung bereits wahr und engagieren sich. Sie integrieren Nachhaltigkeitsstrategien in ihr Kerngeschäft. Dieses Engagement jedoch – jetzt kommt eine Einschränkung – ist nur freiwillig. Bisher muss kein Unternehmen über Arbeits- und Umweltbedingungen Rechenschaft ablegen. Die vorher schon genannten Unglücksfälle haben gezeigt: Ein nachhaltiges Engagement der international agierenden Unternehmen ist nicht Standard. Die verantwortungsvollen Unternehmen stehen im Wettbewerb mit denen, die nach wie vor Diskriminierung, Lohndumping und Umweltverschmutzung verantworten oder akzeptieren. Leider fehlt derzeit jegliche Transparenz. Noch schlimmer finde ich: Die Nichtanwendung menschenrechtlicher Sorgfalt und die Zerstörung der Umwelt bleiben für diese Unternehmen folgenlos. Das wollen wir und das wollen viele Konsumenten so nicht länger hinnehmen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen, dass Kinder weltweit zur Schule gehen und nicht in Steinbrüchen oder Textilfabriken arbeiten. Wir wollen, dass Arbeiter so entlohnt werden, dass sie und ihre Familien davon leben können. Wir wollen, dass aus der Verletzung von Menschenrechten kein Vorteil gezogen werden kann. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]) Das Textilbündnis, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stellt eine Handlungsmöglichkeit für gelebte Verantwortung dar. Ziel des Bündnisses ist es, konkrete Verbesserungen der sozialen und ökologischen Standards entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette zu erreichen. Mit dem Bündnis sollen unter anderem international anerkannte Leitlinien und Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die ILO-Kernarbeitsnormen – darauf wird der Kollege Barthel nachher noch eingehen – flächendeckend in der Bekleidungs- und Textilindustrie umgesetzt werden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher können derzeit unabhängige und transparente Textilsiegel als Orientierung dienen, anhand derer sie erkennen können, ob ein Produkt diesen Erwartungen entspricht. Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Anträge enthalten vorwiegend Vorschläge, wie man den Bereich der Textilproduktion verbessern kann. Das reicht nicht. Nichtregierungsorganisationen decken immer wieder Verletzungen von Arbeitsrechten und Umweltzerstörungen auf; keine Branche kann sich von diesen Vorwürfen komplett freisprechen. Deshalb begrüße ich, dass auf europäischer Ebene im Oktober 2014 die sogenannte CSR-Richtlinie verabschiedet wurde. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen müssen zukünftig eine erweiterte Berichterstattung vorlegen. Das heißt, sie sollen künftig stärker über nichtfinanzielle Aspekte und von ihnen verfolgte Konzepte berichten. Bundesjustizminister Heiko Maas und sein Ministerium bereiten gerade die Umsetzung in nationales Recht vor. Die Pflichten zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte müssen noch in diesem Jahr im Handelsgesetzbuch verankert werden. Im Bereich Umwelt müssen dann beispielsweise Angaben zu Treibhausgasemissionen, zum Wasserverbrauch, zur Luftverschmutzung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien gemacht werden. Im Bereich der Arbeitnehmerbelange müssen Angaben zu den Arbeitsbedingungen, zur Achtung der Arbeitnehmerrechte, zum Gesundheitsschutz oder zur Sicherheit am Arbeitsplatz gemacht werden. Es gäbe hier noch weitere Punkte aufzuzählen. Doch für mich ist hier wesentlich: Ein Unternehmen, das kein Konzept hinsichtlich sozialer und ökologischer Standards hat, muss erklären, warum es sie nicht hat. Konsumenten und Investoren erhalten durch die Pflichten zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte endlich bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, anhand derer sie entscheiden können, ob sie in die Unternehmen investieren, Lieferbeziehungen mit ihnen eingehen oder deren Produkte kaufen. Ich unterstütze diesen Ansatz. Er ist – anders als der Antrag der Grünen – branchenübergreifend und nicht auf die Textilbranche beschränkt. Und er ist – anders als der Antrag der Linken – auf europäische Vorgaben ausgerichtet und beschränkt sich nicht auf das nationale Recht. Soziale und ökologische Verantwortung soll ein Wettbewerbsvorteil und darf nicht länger ein Wettbewerbsnachteil sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Drobinski-Weiß. – Jetzt hat der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel für die Bundesregierung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass der Einsturz des Rana Plaza wohl für uns alle ein Grund war, zu überlegen, wieweit wir unser Leben auf Kosten anderer gestalten, und Anlass zum Handeln gegeben hat. Wir sind uns auch einig, dass die Transparenz erhöht werden muss. Wir sind uns auch einig, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht in entsprechender Weise wahrzunehmen haben. Aber wir sind uns, wie ich der Debatte entnehme, nicht einig, auf welche Weise das geschehen soll. Ich entnehme der Debatte auch, dass manche einfach nicht bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, was alles jetzt auf den Weg gebracht wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich halte Frau Künast zugute, dass sie von vornherein sagt, dass die Umsetzung ihres Vorschlags Jahre in Anspruch nehmen wird. Aber gerade das wollen wir nicht. Wir wollen, dass jetzt geholfen wird, dass jetzt mit den Maßnahmen begonnen wird. Das hilft den Näherinnen in Bangladesch und anderswo. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben schon zwei Jahre vertan!) – Ja, es hat 2014 angefangen. Sie sagen, man kann als Verbraucher überhaupt nichts tun. Ich habe in meiner langen Zeit als Abgeordneter hier noch nie mein Handy gebraucht, um etwas zu demonstrieren. Zwischenzeitlich gibt es die App „Siegelklarheit“, die Sie herunterladen können. Sie können damit beim Einkauf das Siegel an einem Hemd oder an einer Bluse einscannen. Die App zeigt dann eine rote, eine gelbe oder eine grüne Ampel. Die App sagt Ihnen zum Beispiel auch, warum eine rote Ampel zu sehen ist. Das ist doch ein Fortschritt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So eine App gibt es schon länger, Herr Staatssekretär!) Die Menschen können anfangen, selber mitzuwirken. Wir brauchen in der gesamten zukünftigen Debatte auch den Konsumenten an unserer Seite. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn 87 Prozent der Verbraucher sagen, es sei ihnen wichtig, zu wissen, wie die Kleidung, die sie tragen, hergestellt worden ist, dann müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, sich noch im Shop zu informieren, um dann entsprechend einkaufen zu können. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt doch kein Siegel für konventionelle, das Menschenrechte einhält! Außerdem haben wir das falsche Handy!) Das ist ein ganz praktischer Fortschritt in dieser Angelegenheit. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leuchten Sie mal Ihren Anzug ab!) Die Debatte hat uns auch veranlasst, in neuen Kategorien zu denken, zum Beispiel in der Kategorie „Lieferketten“; denn durch die Daten von Lieferketten haben wir ganz andere Möglichkeiten, Probleme zu analysieren, Probleme stückweise anzugehen. Diese neue Politik der Lieferketten haben wir nach Europa getragen, sogar bis zum G-7-Gipfel. Das hat zu Beschlüssen geführt, deren Umsetzung jetzt ansteht. Eine Umsetzung erfolgt auch im Textilbündnis. Das ist keine kleine Veranstaltung nur zur Schau und auf Wahlen bezogen, wie hier behauptet wurde; das ist angesichts der Problematik ein bisschen zu billig, Herr Movassat. Vielmehr wollen wir dafür sorgen, dass alle an einem Strang ziehen. Wir wollen, dass man kritisch diskutiert und Stück für Stück die Qualität verbessert. Das ist das Ziel der ganzen Übung. Das ist meiner Meinung nach für die Zukunft sehr wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sind bei weitem nicht nur national unterwegs. Wir haben das Anliegen an die EU-Kommission herangetragen. Es gibt jetzt die Garment-Initiative, die wir absolut unterstützen. Wir arbeiten mit allen Ländern zusammen, die in Europa bereits etwas tun. Wir sind auch vor Ort aktiv. Zwischenzeitlich gehören unserem Bündnis Firmen an, die allein in Bangladesch insgesamt ein Umsatzvolumen von circa 1,5 Milliarden Dollar erreichen. Wer da noch behauptet, dass sich nichts bewegt, der ist in einer anderen Welt zu Hause. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sich bewegt, bewegt sich längst ohne Sie!) – Das bewegt sich sehr wohl mit uns, und zwar zentral mit uns. So etwas gab es vorher noch nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch! H & M hat die Veränderung gemacht! Vor Ihrem Bündnis!) Ich kann nur dazu aufrufen, dass wir diesen konkreten Weg weitergehen. Wir sind sehr daran interessiert und sehen mit großer Zuversicht, dass sich immer mehr Firmen dem Bündnis anschließen. Vorhin wurde davon gesprochen, dass dem Bündnis bereits so viele Firmen beigetreten sind, dass ein Marktanteil von 55 Prozent abdeckt ist. Man kann davon ausgehen, dass der Anteil in der Zwischenzeit bei fast 60 Prozent liegt. Das Ziel ist ein Marktanteil von 75 Prozent. Ich möchte sehen, ob Sie dann noch solche Reden halten. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Gerne!) Ich bitte um weitere Debatten an dieser Stelle, damit wir über die positive Entwicklung, die mit Hilfe des BMZ erfolgt, berichten können. Ich kann Sie nur einladen: Helfen Sie mit, Verbraucher zu aktivieren, damit wir bei der Erreichung der Ziele noch schneller vorankommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Fuchtel, bevor Sie das Pult verlassen: Erlauben Sie noch eine Frage von Herrn Movassat? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich habe ja schon gesagt: Jede Chance, ein bisschen länger über dieses Thema zu reden, ist gut. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eigentlich schon genug geredet! Aber, gut!) Niema Movassat (DIE LINKE): Es freut mich natürlich, Herr Staatssekretär, dass ich Ihnen mehr Redezeit verschaffen kann. Mich würde interessieren: Wird es im Rahmen des Textilbündnisses am Ende allgemeine Regeln für alle Teilnehmer, für alle Unternehmen geben? Oder wird es nur einen Katalog mit individuellen Maßnahmen geben? Ehrlich gesagt, das ist eine Frage, die mir noch keiner aus der Bundesregierung ganz konkret beantworten konnte. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Die Entwicklung wird natürlich dahin gehen, dass man zum Schluss eine plakative Möglichkeit hat, um zu sehen, ob ein Produkt nachhaltig hergestellt wurde oder nicht, aber das kann nicht von heute auf morgen geschehen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er aber nicht gefragt! Das war gar nicht seine Frage!) Es wurde von Frau Künast ja gesagt, dass es Jahre dauern wird, bis Ihre Gesetzgebung überhaupt umgesetzt ist. Ich wage allerdings die Behauptung, dass die Praxis hier schneller sein wird als die Umsetzung dessen, was Frau Künast hier sagt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hören ja nicht zu!) Sie ziehen völlig falsche Schlüsse. Ich kann nur sagen: Da muss ein Schritt nach dem anderen gemacht werden, damit das zu einem Ganzen werden kann. Seinerzeit hatten wir sehr viele Siegel und alles Mögliche auf dem Markt. Es geht darum, dass man Konsens herstellt und das entsprechend auf den Weg bringt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Ihr grüner Knopf?) Sie können hier aber nicht verlangen, dass das Ei bereits gelegt ist, bevor überhaupt daran gedacht wurde, dass es entstehen soll. Insoweit, meine Damen und Herren: Stück für Stück wird sich die Sache bewegen. Wir haben aber nicht weggeschaut, als die Kameras nicht mehr da waren, sondern Minister Müller hat weiter für die Sache gekämpft. Er hat Zwischenerfolge, die wir heute darstellen konnten. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann einem passieren, dass man bei Zwischenfragen keine Antwort bekommt! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Das war eine Frage, die man mit Ja oder Nein beantworten kann, und es kam nur Geschwurbel!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Herr Fuchtel. – Nächster Redner in der lebendigen Debatte: Klaus Barthel für die SPD. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Es ist ja schön, dass es eine lebendige Debatte gibt und dass wir uns offensichtlich in den Zielen sehr einig sind. Es ist auch gut, dass das Thema Rana Plaza hier nicht in Vergessenheit gerät und dass wir uns, wie das auch Frau Künast getan hat, heute nach drei Jahren noch einmal daran erinnern. Ich will noch einmal daran erinnern, dass solche gefährlichen Arbeitsbedingungen und die Gefährdung von Gesundheit und Leben von Menschen, krankmachende Arbeit und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen zentrale Ursachen von Flucht und Vertreibung sind und dass man diesen Zusammenhang immer wieder herstellen muss. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube auch, dass es Sinn macht, sich 14 Tage vor dem 1. Mai weltweit für gute Arbeit einzusetzen. In der Tat gibt es Fortschritte zu verzeichnen, und die sollten wir nicht leugnen. Das macht keinen Sinn. Zum Beispiel hat es im Jahr 2000 weltweit nicht einmal zehn Rahmenabkommen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gegeben, die international Arbeitsbedingungen regeln. Mittlerweile gibt es 85 davon. Deren Erfolg hängt zum Beispiel davon ab, dass sie in den Partnerländern wirksam kontrolliert und umgesetzt werden. Die Erfahrung zeigt: Dort, wo es starke Gewerkschaften und betriebliche Vertretungen mit gesetzlichen Rechten gibt, funktioniert das auch einigermaßen. Dort funktioniert es jedenfalls besser. Deswegen ist es so, dass die Sozialdemokratie zum Beispiel bei allen internationalen Abkommen so penetrant für die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen kämpft, (Beifall bei der SPD) die Streikrecht, Tarifautonomie, Verbot von Kinderarbeit, Koalitionsfreiheit usw. umfassen. Es ist andererseits natürlich auch richtig – das ist angesprochen worden –, dass der jetzige Stand, den wir erreicht haben, unbefriedigend ist. Es könnte viel mehr solcher Rahmenabkommen geben. Wir haben schon seit 15 Jahren die Bemühungen auf europäischer Ebene um entsprechende Regelungen beim Import von Produkten, bei Partnerschaftsabkommen usw. Die Umsetzung der internationalen Vereinbarungen hinkt jedoch hinterher. Stichworte sind SDGs und CSR und Nationaler Aktionsplan. Wenn ich beim Nationalen Aktionsplan bin, dann muss ich mich etwas über die Linken wundern; denn sie scheinen das, worauf sich dieser bezieht, überhaupt nicht zu kennen. Herr Movassat, Sie haben übrigens zu allem Möglichen geredet, aber nicht zu Ihrem Antrag. Sie haben einen Rundumschlag gemacht. Was Sie hier beantragen, ist ziemlich erbärmlich. Da heißt es zum Beispiel: Die Bundesregierung wird aufgefordert, „den Prozess bei den Vereinten Nationen zur Entwicklung verbindlicher internationaler Standards im Bereich der Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen“. Meine Damen und Herren, so etwas gibt es seit 2011, und es geht jetzt darum, das national umzusetzen. Das erwähnen Sie nicht einmal. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In Ihrem Antrag blenden Sie die internationale Dimension völlig aus, weil Sie sich nicht trauen, die internationale Komponente in Ihren Reihen anzusprechen. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das habe ich doch gesagt!) Sie müssen das einfach einmal nachlesen. Es gibt eine Differenz zwischen Ihrem Antrag und Ihren Reden. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das habe ich gesagt! Lesen Sie meine Rede nach!) Bei der Formulierung Ihres Antrags hatten Sie die nationale Brille auf; bei den Reden, die Sie hier halten, ist das etwas anderes. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Unter Niveau, Klaus!) Es gibt in der Tat viel zu tun. Diese Koalition geht das Thema an. Das machen wir. Auch das Textilbündnis reicht nicht aus; aber es geht immerhin voran. Wir sind gespannt, was die Arbeitsgruppen im Sommer auf den Weg bringen. Diejenigen, die für verbindliche und umfassende Regelungen kämpfen, haben recht: Die Zeit der Freiwilligkeit läuft irgendwann einmal ab. Die Verantwortung tragen diejenigen, die jahrelang blockiert haben. Herr Fuchtel, ich glaube, wir müssen irgendwann zu einem Punkt kommen, an dem wir sagen – den Vergleich mit der Ampel finde ich sehr gut –: Wir haben in der Straßenverkehrsordnung keine freiwillige Entscheidung, ob man bei Rot halten oder weiterfahren will, sondern wir haben einen verbindlichen Halt, und wer nicht hält, wird bestraft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, an diesem Punkt sind wir langsam angekommen. Deswegen kämpfen wir – gemäß Beschlüssen unserer Fraktion und unserer Partei – für Transparenz im Welthandel, für verbindliche Standards und Regeln, für eine verbindliche Umsetzung, für verbindliche Kontrollen und für Sanktionen. Wir kommen damit auch vorwärts, zum Beispiel bei den Konfliktmineralien. Die Bundesregierung hat unsere Position mittlerweile übernommen und setzt sich in Europa für verbindliche Regelungen für den Import von Konfliktmineralien ein. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege Barthel, ich will Sie in Ihrem Redeschwall nicht unterbrechen, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Schwall“?) aber der Kollege Movassat meldet sich schon seit geraumer Zeit. Darf er etwas sagen oder fragen? Klaus Barthel (SPD): Er darf, natürlich. Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Kollege Barthel, erstens glaube ich nicht, dass es nationalistisch ist, wenn man fordert, dass der Bundestag Gesetze verabschiedet. Diese Kritik finde ich ziemlich absurd. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Natürlich ist es besser, wenn man bei solchen Themen international agiert. Da stimmt Ihnen die Linke völlig zu. Deshalb habe ich in meiner Rede ausgeführt – vielleicht lesen Sie das später noch einmal nach –, dass die UN 2011 die UN-Leitprinzipien verabschiedet hat. Deutschland hat aber erst 2014 begonnen, sich mit der Umsetzung zu beschäftigen. Meine Kritik ist, dass die Bundesregierung viel zu spät begonnen hat, die internationalen Anforderungen umzusetzen. Das habe ich hier gesagt. Ich finde es total gut, wenn dieser Prozess zügig vorankommt. Meine Sorge ist allerdings, dass die konkrete Umsetzung auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben wird, sich die Umsetzung also noch länger hinzieht. Ich finde, wir müssen hier schneller handeln; denn es geht um Hunderttausende, um Millionen Menschen, die unter schrecklichen Arbeitsbedingungen leiden. Hier ist auch Deutschland gefragt, seinen Beitrag zu leisten, auch durch die Umsetzung internationaler Regelungen. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Barthel (SPD): Herr Movassat, das ist genau der Punkt. Das, was Sie hier beschreiben, ist ja richtig. Ich habe gerade bestätigt, dass wir dabei sind, uns dafür einzusetzen, dass dieser Nationale Aktionsplan möglichst bald umgesetzt wird. Dass wir diesbezüglich Druck machen, ist allgemein bekannt. Das, was Sie hier sagen, ist richtig; aber in Ihrem Antrag steht genau das nicht drin. In Ihrem Antrag nehmen Sie darauf nicht Bezug. Ich habe ja nicht gesagt, dass wir nicht auch national handeln sollen, dass wir Klagerechte nicht schaffen sollen usw. Wir sind für Anlaufstellen. Wir brauchen überall Anlaufstellen, bei denen man sich beschweren kann. Da sind wir uns völlig einig. Mich stört nur, dass Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht darauf abheben, sondern so tun, als gäbe es die internationale Dimension gar nicht, als ginge es nur darum, deutsche Unternehmen in Deutschland zu verpflichten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das führt uns aber überhaupt nicht weiter, weil das im globalen Wettbewerb nicht funktionieren kann. Das ist das Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben. In Ihren Reden sagen Sie oft etwas anderes als das, was in diesem Antrag steht. Das müssen wir hier einfach einmal konstatieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich war gerade dabei, auszuführen, dass die SPD-Bundestagsfraktion und die Partei nicht nur Beschlüsse fassen, sondern wir diese Beschlüsse hier auch sukzessive umsetzen. Das Europäische Parlament hat all unsere Positionen, was die Anforderungen an Freihandelsabkommen betrifft, übernommen, einschließlich der ILO-Kernarbeitsnormen usw. usf. Natürlich müssen die Hausarbeiten gemacht werden. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In den Kernarbeitsnormen, mein Lieber, ist Kinderarbeit nicht drin!) – Der Kernarbeitsnormen. Entschuldigung, wenn ich mich versprochen habe. Das heißt, wir wollen, dass in internationalen Verträgen nicht in erster Linie Kapital und Investitionen geschützt werden, sondern dass es eben auch einklagbare Rechte, umsetzbare und durchsetzbare Rechte für die Menschen und zugunsten der Umwelt gibt usw. Wir brauchen eine neue Qualität von internationalen Abkommen. Dass Sie genau diese Dimension nicht ansprechen, bringt uns dazu, dass wir Ihren Antrag ablehnen, auch mit dem Hinweis – Kollege Rebmann hat es schon ein paar Mal dazwischengerufen –, dass die Koalition hier schon vor zwei Jahren ihren globalen Ansatz für gute Arbeit weltweit offengelegt hat und wir weiter daran arbeiten. Diesen müssen wir an der einen oder anderen Stelle sicher noch präzisieren und umsetzen, aber wir dürfen das Thema nicht auf Teilaspekte verengen, sondern müssen es umfassend verstehen. Darum geht es in dieser Debatte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Kollege Barthel. – Wir sind sehr weit hinter dem Zeitplan. Deswegen würde ich bitten, jetzt keine Zwischenfragen mehr zu stellen; denn es gibt im weiteren Verlauf der Gesetzesberatungen noch viel zu reden. (Zurufe von der SPD: Oh! – Stefan Rebmann [SPD]: Ich hätte jetzt so gerne noch eine Zwischenfrage gestellt!) – Oh, Herr Rebmann. – Letzter Redner in der Debatte: Jan Metzler für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jan Metzler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr schade, dass keine Zwischenfragen mehr gestellt werden dürfen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das schafft einen!) Ich versuche, mich jetzt kurzzufassen. Aber ich möchte zum Abschluss der Debatte – ich habe ja das Privileg, der letzte Redner in dieser Debatte zu sein – eines noch einmal unterstreichen: Es ist deutlich geworden, dass wir in der gemeinsamen Zielsetzung Einigkeit haben, nur auf der Strecke dahin wollen wir einen unterschiedlichen Weg nehmen. Ich bin Frau Künast an dieser Stelle sehr dankbar, dass sie den Aspekt Rana Plaza, die schlimme Tragödie, zu Beginn dieser Debatte in den Mittelpunkt gestellt hat. Ich glaube – auch das ist deutlich geworden –, dass keiner der hier im Haus anwesenden Kolleginnen und Kollegen letztlich nicht betroffen ist, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht, die sehr schrecklich sind, ob das jetzt in Bangladesch oder anderen Ländern ist, und sie auch so benennt. Aber wir sind uns uneins darüber, ob wir auf Regulierung oder Freiwilligkeit, auf Bevormundung oder Eigenverantwortung setzen. Ich bin überzeugt, dass der Mittelweg die intelligenteste Lösung ist. In diesem Zusammenhang ist bei aller Kritik auch die internationale Dimension einzubeziehen. Ich bin dem Kollegen Barthel sehr dankbar, dass er sie gerade zentral genannt hat. Ich glaube, dass freiwillige Initiativen den gewünschten Effekt erzielen können. Das sehen wir eindeutig am Textilbündnis. Das mag man jetzt alles belächeln oder kleinreden, aber mittlerweile hat es so viele Teilnehmer, dass fast 75 Prozent des Marktes abgedeckt sind. Das ist eine Hausnummer, die man hier nicht kleinreden sollte. Im Endeffekt sollte man nach dem Motto vorgehen, dass das Bessere der Feind des Guten ist. Darin sind wir uns auch alle einig. Wir sind auf dem Weg, und wir verbessern uns kontinuierlich. Es ist nicht so, dass an dieser Stelle nichts getan wird. Das Textilbündnis ist eindeutig ein richtiger und wegweisender Ansatz, um diese Probleme zu lösen. Ich muss sagen: An dieser Stelle möchte ich einen Dank an das BMZ und den anwesenden Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel loswerden. Denn es ist alles andere als eine Pseudoveranstaltung. Es ist ein nachhaltiges Konzept, das auf Selbstverpflichtung der Teilnehmer und auf Monitoring durch externe Partner setzt. Mitnehmen, überzeugen und handeln, das nenne ich Change Management par excellence. Der Tatsache, dass gewisse Richtlinien Sinn machen, stimme ich zu. Ein gutes Beispiel sind die Berichtspflichten, die sozialverantwortliches Handeln für Konzerne in den Mittelpunkt stellen. Frau Kollegin Drobinski-Weiß hat darauf hingewiesen, dass es ab 2017 eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen gibt, eine Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zu Menschenrechten und Korruption als Teil der jährlichen Wirtschaftsprüfung abzugeben. Somit gibt es auch nach außen hin Transparenz, und eigenes Handeln wird dokumentiert. Für viele deutsche Unternehmen ist das nicht wirklich neu. Viele wissen genau, dass diese Informationen die ganze Zeit über ihr eigenes Handeln bestimmen. Sie weisen sie freiwillig in ihren Geschäftsberichten oder in zusätzlichen Nachhaltigkeitsberichten aus, um in diesem Zusammenhang letztlich auch die gute unternehmerische Leistung nach außen zu dokumentieren. Zur Wahrheit gehört, dass sich die Bilanz der deutschen Wirtschaft in Sachen Unternehmensverantwortung sehen lassen kann. Allein im sozialen Bereich engagiert sich die deutsche Wirtschaft jährlich im Umfang von 11,2 Milliarden Euro. Natürlich ist vieles in diesem Zusammenhang nicht völlig selbstlos. Aber ich möchte sagen: Der Optimalfall ist, durch entsprechendes Engagement nach außen hin deutlich zu machen, dass man nachhaltig handelt. Warum soll einem das nicht auch eine stärkere Marktposition ermöglichen? Ich glaube, dass wir mit vielen Dingen bereits auf dem Weg zu mehr Transparenz sind und viele Informationen für den Verbraucher in umfassendem Maße zur Verfügung stehen. Dass das Ganze auch auf sehr innovative Weise geschieht, hat Staatssekretär Fuchtel mit der App unter Beweis gestellt. Wir sollten die Verbraucher nicht unterschätzen, was ihre Mündigkeit angeht. Wir sollten auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht unterschätzen. Ich bin überzeugt, dass Initiativen wie das Textilbündnis von politischer Seite und von NGO-Seite sehr wohl Unterstützung finden, dass sie beraten, den Dialog vorantreiben und für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen. Im besten Fall kann man über gemeinsame Plattformen auch die Marktmacht unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen gegenüber Zulieferern im Ausland bündeln. Die deutsche Wirtschaft steht für hohe ökologische und soziale Standards. Gerade deutsche Unternehmen genießen weltweit einen hervorragenden Ruf; das sollte man in diesem Zusammenhang nicht vergessen und auch nicht kleinreden. Ich glaube, dass deutsche Unternehmen Botschafter für hohe Standards sind und dass die Regeln, die wir jetzt im Rahmen des Textilbündnisses vorgeben, letztlich auch eine Art Richtschnur für die Zukunft sind. Dabei sollten wir eines nicht vergessen: dass wir mit den Anträgen, die heute eingebracht wurden, natürlich auch Alternativen haben. In diesem Zusammenhang ist es der richtige Weg, so vorzugehen. Wir sollten kein bürokratisches Monstrum aufbauen, das im Zweifelsfall in den betreffenden Ländern gar keine gesetzliche Grundlage hat und nichts anderes macht, als Verwaltungsaufwand zu erzeugen. Ich glaube, dass Wirtschaft neben der Kontrolle, die Sie fordern, von unserer Seite auch eines genießt: Vertrauen. Das ist im Rahmen einer Kooperation zukunftsweisend. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Metzler. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/7881 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sie sind damit einverstanden. – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 7 b. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/6181, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5203 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt haben die Linken, und enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe die Tagesordnungspunkt 8 a und 8 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Drucksache 18/6446 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/8106 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen Drucksachen 18/5452, 18/8106 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir später namentlich abstimmen werden, liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Auch da höre und sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wenn sich alle gesetzt und gesammelt haben, gebe ich für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen abschließend beraten können. Es ist nämlich an der Zeit, die Strafbarkeitslücke zu schließen, die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahre 2012 aufgezeigt worden ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die beruflichen Entscheidungen von Heilberufsangehörigen unter den besonderen Schutz des Strafrechts gestellt werden. Diese heilberuflichen Entscheidungen sollen sich am Patientenwohl orientieren und nicht von eigenen finanziellen Interessen der Heilberufsangehörigen gesteuert werden. Die Bundesregierung war bestrebt, mit ihrem Gesetzentwurf den Besonderheiten des Gesundheitswesens angemessen Rechnung zu tragen und das strafwürdige Verhalten klar zu umgrenzen. Ich glaube, das ist uns ganz ordentlich gelungen. Der Ausschuss hat noch einige Punkte aufgegriffen, gegenüber denen in der Sachverständigenanhörung Bedenken geäußert wurden. Er schlägt vor, die beiden neuen Straftatbestände auf die Tatvarianten der unlauteren Bevorzugung zu begrenzen und die Bezugnahme auf die berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit zu streichen. Wir hatten ursprünglich die zweite Variante für erforderlich gehalten, um auch Fälle außerhalb von Wettbewerbslagen erfassen zu können, in denen es keine Bevorzugung geben kann. Wir können uns aber der Einschätzung des Ausschusses anschließen, dass im Gesundheitswesen in den allermeisten Fällen von einer Wettbewerbslage ausgegangen werden kann. Die Süddeutsche Zeitung, meine Damen und Herren, berichtete in ihrer Ausgabe vom 8. April 2016, dass künftig angeblich kein Arzt strafrechtlich belangt werden könne, wenn er einen Patienten aus wirtschaftlichem Eigeninteresse falsch behandeln würde. Es war zu lesen, dass Fälle denkbar seien, in denen Ärzte bewusst ein schlechteres Medikament verschrieben, weil sie im Gegenzug Geld vom Pharmaunternehmen erhielten. Ein solches Vorgehen könne zu massiven Nachteilen und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden der Patienten führen und müsse daher – das ist in der Tat richtig – auch geahndet werden können. Meine Kolleginnen und Kollegen, hier haben wir eine Situation beschrieben bekommen, in der eine medikamentöse Behandlung indiziert ist und es offensichtlich mehrere für eine Behandlung in Betracht kommende Medikamente gibt. Es liegt daher ein Handeln innerhalb des Wettbewerbs vor. Das heißt, der Arzt entscheidet sich zwischen mehreren in Betracht kommenden Medikamenten und damit zwischen verschiedenen im Wettbewerb befindlichen Produkten. Wenn er sich bestechen lässt, damit er ein bestimmtes Medikament bevorzugt, ist das geradezu der typische Anwendungsfall der Tatbestandsvariante der unlauteren Bevorzugung, die auch nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen unverändert fortbesteht, das heißt, strafbar bleibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Möglicherweise beruht das wiedergegebene Beispiel aber auch auf dem Missverständnis, dass es hier um einen Fall einer überhaupt nicht indizierten Behandlung geht. Von einer nicht indizierten Verordnung bzw. Behandlung könnte aber nur dann ausgegangen werden, wenn der Patient überhaupt nicht medikamentös hätte behandelt werden dürfen und der Arzt ohne entsprechende Indikation alleine deshalb ein Medikament verordnete, weil er dadurch einen Vorteil durch das Pharmaunternehmen erhält. Selbst in solchen Fällen ist aber in aller Regel ein Handeln im Wettbewerb und damit eine Strafbarkeit gegeben. Im Übrigen kommt immer auch noch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung zum Nachteil des Patienten und gegebenenfalls wegen Betrugs zum Nachteil der Krankenkasse in Betracht. Auf der Basis der Begründung der Ausschussempfehlung gehen wir also davon aus, dass die erste Tatbestandvariante ausreichend ist, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und alle wesentlichen Fallkonstellationen strafrechtlich zu erfassen: Dies erfasst auch den Bereich der personalisierten oder individualisierten Medizin und eine gezielte Therapie. Schließlich begrüßen wir ausdrücklich, dass der Ausschuss empfiehlt, das Strafantragserfordernis aufzuheben und die neuen Tatbestände als Offizialdelikte auszugestalten. Wir meinen, das ist ein sehr guter Beitrag zum Patientenschutz in Deutschland, und deshalb hoffe ich auf möglichst breite Unterstützung bei Ihnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Christian Lange. – Nächste Rednerin: Kathrin Vogler für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist in der Tat längst überfällig. Bisher wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Es ist unerträglich, dass sich ein angestellter Arzt in einer Klinik strafbar macht, wenn er sich von einer Pharmafirma bestechen lässt, eine niedergelassene Ärztin aber nicht. Bislang ist es nicht strafbar, wenn ein Pharmaunternehmen einem Hausarzt Prämien für die gezielte Verschreibung von Medikamenten zahlt oder wenn sich eine Ohrenärztin für die Überweisung von Patienten vom Hörgeräteakustiker schmieren lässt. Das muss dringend geändert werden. (Beifall bei der LINKEN) Im Gesundheitswesen geht es ja um sehr viel Geld. Wir haben die Verantwortung, dass diese Milliarden nicht durch Korruption verschwendet werden. Aber es geht um noch etwas Wichtigeres: Korruption gefährdet die Unabhängigkeit der Heilberufe und damit das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Therapieentscheidung ihres Arztes oder ihrer Ärztin. Deswegen kämpft die Linke seit Jahren für eine Schließung dieser Lücke im Strafrecht. (Beifall bei der LINKEN) In der letzten Wahlperiode scheiterte das am Widerstand aus Union und FDP. Heute sind sich alle Parteien zumindest darin einig, dass Korruption im Gesundheitswesen strafbar sein soll. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jau!) Der Gesetzentwurf der Koalition allerdings leidet unter einem Geburtsfehler. Sie haben die Regelung ins Wirtschaftsstrafrecht gelegt statt etwa bei den Amtsdelikten. Damit haben Sie sich in eine Falle begeben, aus der Sie nicht mehr herauskommen. Im Ergebnis wird nun vor allem der Wettbewerb geschützt, also konkurrierende Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt, und weniger die Patientinnen und Patienten, Herr Lange. Im ursprünglichen Entwurf war noch ein Absatz enthalten, mit dem die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Unabhängigkeit aufgrund von Bestechung ebenfalls unter Strafe gestellt werden sollte. Damit wären dann zumindest auch die Fälle erfasst worden, in denen überhaupt kein Wettbewerb existiert, weil es etwa für ein Produkt keine Konkurrenz gibt. Allerdings gab es kritische Stimmen, die darauf hinwiesen, dass das Berufsrecht ja von den Heilberuflern selbst festgelegt wird, und zwar auf Länderebene. Damit könnten die Ärzte selbst festlegen, welches Verhalten von Strafe bedroht ist, und zwar in Mannheim anders als in Ludwigshafen. Um diese Bedenken auszuräumen, hat die Koalition den Absatz zu den Berufspflichten einfach gestrichen und damit aus unserer Sicht dem Gesetz seinen wesentlichen Sinn genommen, nämlich den Schutz des Vertrauens. Dies ist auch den Gesundheitspolitikern und -politikerinnen von der SPD aufgefallen. Was konnte man dazu in den letzten Tagen nicht alles für starke Sprüche lesen! Herr Lauterbach zum Beispiel (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist er denn?) – wo ist er überhaupt? – hat bezweifelt, dass es sich überhaupt noch lohne, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Sie wollten nachverhandeln. Auf das Ergebnis haben wir dann ganz gespannt gewartet. Als die neue Version am Dienstagabend kam, habe ich sie wirklich Wort für Wort durchgelesen – und ich war erstaunt: Bis auf einen einzigen Satz in der Begründung hat sich gar nichts getan. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau! Aus guten Gründen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, damit können Sie nicht wirklich zufrieden sein. Das ist wirklich enttäuschend. Wenn Sie dem jetzt zustimmen, dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass der ganze Protest von Ihnen wohl nur Theaterdonner gewesen ist. (Beifall bei der LINKEN) Wir aber nehmen Ihre Kritik ernst, und wir nehmen sie auf. Deswegen werden wir gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. Dabei hat die Linke ja auch konkrete Vorschläge gemacht, wie es anders hätte gehen können. Wir wollten, ähnlich wie bei den Beamten, jegliche Form von Vorteilsnahme und gewährung unter Strafe stellen. Damit wäre ein viel größerer Teil von Korruption abgedeckt. Des Weiteren bleibt noch eine ganze Liste von Aufgaben ungelöst. Erstens. Weil sich Korruption meistens im Geheimen abspielt, sind die Staatsanwälte darauf angewiesen, dass Insider ihnen Informationen und Hinweise auf mögliche Straftaten geben. Darum werden wir weiter für einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber streiten und diese Forderung hier auf die Tagesordnung setzen. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Auch die Grünen haben in ihrem Entschließungsantrag sinnvolle Punkte aufgezeigt, zum Beispiel die Veröffentlichungspflicht von allen Zahlungen an die Ärztinnen und Ärzte durch die Industrie. In den USA geht das; das kann auch bei uns gehen. Das unterstützen wir. Drittens. Auch die sogenannten Anwendungsbeobachtungen müssen wir auf die Tagesordnung setzen. Hierbei bezahlen Pharmafirmen Ärzte für angebliche Medikamentenstudien, die sehr oft keinen wissenschaftlichen Nutzen haben. Diese Zahlungen sind also Provisionen für die Verschreibung bestimmter Mittel: zulasten der Patienten und auf Kosten der Versicherten. Hier fließen jährlich bis zu 100 Millionen Euro von der Industrie in die Ärzteschaft. Erschreckend, dass die Bundesregierung in zwei Jahren Dialog mit der Pharmaindustrie dieses Thema noch nicht einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat, nichts dazu sagt und in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage keinerlei Handlungsbedarf signalisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier werden wir Sie weiter treiben. Versprochen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Vogler. – Der nächste Redner in der Debatte: Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Diesen Satz kennt jeder. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Heilmittelwerbegesetz. Jeder Werbung für Arzneimittel muss dieser Satz angefügt werden. Dieser Satz macht deutlich, welches Vertrauen der Gesetzgeber, aber vor allen Dingen welches Vertrauen Patienten Ärzten und Apothekern, aber auch anderen Gesundheitsberufen entgegenbringen. Dieses Vertrauen, meine Damen und Herren, ist auch gerechtfertigt; denn wir haben nicht nur ein gutes Gesundheitssystem und hohe medizinische Standards, sondern wir haben vor allen Dingen Menschen, die gut ausgebildet sind, die integer sind und die sich oftmals mit größter persönlicher Hingabe und Aufopferungsbereitschaft ihrem Beruf zum Wohle von Kranken und Pflegebedürftigen widmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich denke da an Ärzte, ich denke an Apotheker, aber ich denke vor allen Dingen auch an die Krankenschwester oder den Pfleger im Krankenhaus. Diesen Menschen sage ich: Danke für ihren persönlichen Einsatz! Umso schwerer wiegt es dann, wenn Einzelne dieses Vertrauen der Patienten enttäuschen, wenn Einzelne sich bereichern, wenn sie sich Vorteile verschaffen, wenn sie sich also bestechen lassen und korrupt sind. Meine Damen und Herren, Korruption ist ja bei weitem nicht nur ein volkswirtschaftliches Problem. Dass sich medizinische Leistungen verteuern, weil nicht mehr Qualität, nicht mehr Leistung, nicht mehr der Preis entscheidend sind, sondern die Höhe des korruptiven Anreizes, ist das eine. Das andere ist der damit einhergehende Vertrauensverlust von Patienten in die Integrität der heilberuflichen Entscheidungen. Wegen dieser gravierenden Folgen der Korruption sage ich: Es braucht eine klare Ansage des Gesetzgebers, dass wir ein solches Verhalten nicht tolerieren, dass wir Korruption ächten und unter Strafe stellen. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Verordnung eines Medikamentes oder die Empfehlung eines Krankenhauses allein aus medizinischen Gründen erfolgt und nicht, weil ein Arzt in irgendeiner Weise einen Vorteil davon hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, der Staatssekretär Lange hat es ausgeführt: Bislang gab es in diesem Bereich Strafbarkeitslücken. Mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute zur Abstimmung vorlegen, schließen wir diese Strafbarkeitslücken. Insofern ist heute ein guter Tag für Patienten, weil wir endlich ein gutes, ein wirksames Heilmittel gegen das Geschwür der Korruption bekommen. Korruption auf Rezept, das wird es zukünftig nicht mehr straflos geben, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Für uns war in den Verhandlungen vor allen Dingen wichtig, dass wir klar abgrenzen zwischen verbotener Korruption und der erlaubten, ja gewünschten Kooperation im Gesundheitswesen. Denn Kooperationen im Gesundheitswesen sind oftmals sehr wichtig für den medizinischen Fortschritt, für Innovationen, für ein effektives Gesundheitswesen. Das dient letztlich dem Wohle des Patienten. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen kann es auch nicht automatisch strafbar sein, wenn eine Zusammenarbeit in irgendeiner Form vergütet wird. Wir wollen nichts unter Strafe stellen, was dem medizinischen Fortschritt dient. Deswegen haben wir das in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt und verschiedene Kooperationsformen genannt, die wir selbstverständlich nicht inkriminieren wollen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die stehen doch alle im SGB V!) Klar, meine Damen und Herren, ist aber auch: Solche Kooperationsmodelle sind kein Freifahrtschein. Die Grenze der zulässigen Zusammenarbeit ist jedenfalls dann erreicht, wenn eine Unrechtsvereinbarung vorliegt oder unangemessene Vorteile für eine konkrete Gegenleistung gezahlt werden. Hier gilt: klares Ja zur Kooperation, aber ein genauso klares Nein zur Korruption. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben in den parlamentarischen Beratungen den Kabinettsentwurf in einem wichtigen Punkt geändert; darauf hat Staatssekretär Lange vorhin schon hingewiesen. Wir haben die zweite Tatbestandsalternative in § 299 a Absatz 1 Nummer 2 gestrichen. Worum ging es bei dieser Tatbestandsalternative? Mit dieser Tatbestandsalternative sollten Fallkonstellationen außerhalb des Wettbewerbs strafrechtlich erfasst werden. Diese Alternative war aber von Anfang an als Auffangtatbestand konstruiert. Im Referentenentwurf hieß es noch, es solle bestraft werden, „wer … in sonstiger Weise seine Berufsausübungspflichten verletzt.“ Das war nicht nur erkennbar zu unbestimmt, sondern das ging auch am Schutzzweck des Gesetzes vorbei. Denn damit hätte man unter Umständen die Situation erfasst, dass ein Arzt sich etwa ein zu großes Praxisschild an die Tür hängt. Da das nicht ohne Weiteres möglich ist bzw. verboten ist, wäre auch das ein Verstoß gegen die Berufsausübungspflichten gewesen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wer sollte ihn dafür denn bezahlen? Das ist ein absurdes Beispiel!) Das hat natürlich mit dem Vertrauen in die Integrität von heilberuflichen Entscheidungen rein gar nichts zu tun. Da gibt es kein korruptionsspezifisches Unrecht. Deswegen haben wir gesagt: Das müssen wir ändern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist dann auch geändert worden. Im Kabinettsentwurf hat man den Schutzzweck klarer und präziser herausgearbeitet. Nur solche Pflichtverstöße sollten einen Korruptionsvorwurf rechtfertigen, durch die die Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit infrage gestellt wird. Wir haben dann aber im Rechtsausschuss eine Anhörung durchgeführt, in der erhebliche Zweifel deutlich wurden, ob der Verweis auf das Berufsrecht hinreichend präzise und konkret genug den Pflichtenkanon umschreibt, den Angehörige von Gesundheitsberufen einzuhalten haben. Damit waren wir bei der Frage, ob dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen wurde. Diese Zweifel, meine Damen und Herren, sind nicht von der Hand zu weisen. Für die konkrete Ausgestaltung des Berufsrechts sind die Länder zuständig. Das ist in unserem föderalen System nun einmal so geregelt; da können wir als Bundesgesetzgeber ihnen nicht hineinregieren. Deswegen ist das Recht der Heilberufe ja auch außerordentlich uneinheitlich und zersplittert. Selbst da, wo das Berufsrecht möglicherweise einheitlich bzw. identisch formuliert ist, gibt es Unterschiede, weil die Auslegung zum Teil sehr unterschiedlich ist. Denn dafür sind die jeweiligen Kammern zuständig. Die Folge wäre gewesen, dass wir in dem Bereich einen Flickenteppich unterschiedlicher Strafbarkeiten je nach Bundesland bekommen hätten. Dabei hätte das Verhalten eines Arztes beispielsweise in Hessen erlaubt sein können, während es um die Ecke in Niedersachsen hingegen verboten und als Korruption strafbar wäre. Das haben wir als Union aus Gründen der Rechtssicherheit für problematisch gehalten und gesagt: Da müssen wir rangehen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb muss man es aber nicht komplett streichen!) Denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot ist keine Petitesse. Strafrecht ist immer Ultima Ratio und hat für den Betroffenen immer einschneidende wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen. Wir haben uns also gefragt, was passiert, wenn wir die berufsrechtliche Tatbestandsalternative streichen. Wissen Sie, zu welchem Ergebnis wir gekommen sind? Es würde nichts passieren. Es entstehen keine Strafbarkeitslücken. Der Schutzzweck des Gesetzes ändert sich nicht, sondern der Schutz des Vertrauens der Patienten ist nach wie vor vollumfänglich gewährleistet. – Das sage ich deswegen so deutlich, weil es von Kollegen aus der SPD andere Verlautbarungen gegeben hat. Diese kann ich nur zurückweisen. Man kann nur sagen: Bei Gesetzen ist es ähnlich wie bei Medikamenten: Man muss manchmal die Packungsbeilage bzw. das Kleingedruckte lesen; dann versteht man auch, worum es geht. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist ja tatsächlich so – das wurde schon gesagt –, dass fast ausnahmslos alle Fälle von der ersten Tatbestandsalternative umfasst werden. Denn es gibt kaum einen Markt, der so umkämpft ist und so im Wettbewerb steht wie der Gesundheitsmarkt. Deswegen haben wir ausdrücklich klargestellt, dass Wettbewerb in diesem Zusammenhang weit zu verstehen ist. Deswegen gibt es quasi auch keine Monopolsituation. Es gibt quasi solche Monopolsituationen nicht, weil es immer eine Therapiealternative gibt und immer andere Medikamente gibt, die man im konkreten Fall auch einsetzen kann. Deswegen besteht immer zumindest potenziell eine Wettbewerbssituation. Damit sind wir klar im Anwendungsbereich der ersten Tatbestandsalternative. Deswegen noch einmal zur Abwägung: Auf der einen Seite gibt es verfassungsrechtliche Zweifel; auf der anderen Seite bestehen keine Strafbarkeitslücken. Das war für uns eine ganz klare Maßgabe. Deswegen haben wir das gestrichen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen – das darf ich zum Schluss sagen – Vizepräsidentin Claudia Roth: Deswegen ist jetzt definitiv Tatbestand: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): – haben wir unter dem Strich einen guten und ausgewogenen Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das Korruption klar unter Strafe stellt, Kooperation aber nicht behindert. Dieses Gesetz schützt das Vertrauen der Patienten, trägt bestehenden verfassungsrechtlichen Zweifeln Rechnung, ohne Strafbarkeitslücken zu schaffen. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zu, damit Patienten auch weiterhin uneingeschränkt voller Vertrauen zu Risiken und Nebenwirkungen ihren Arzt oder Apotheker fragen können! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. Die Redezeit war recht ausgeweitet, wenn ich das einmal so sagen darf. Ich bitte die anderen, sich daran zu halten. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, plötzlich!) Die nächste Rednerin ist Renate Künast. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja eine Herausforderung! – Zuruf von der CDU/CSU: Gerechtigkeit für Frau Künast! – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwei Minuten on top!) Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Luczak, Ihre Rede und Ihre Erklärungen haben mich an Bismarck erinnert (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Die war gut!) – ich habe nicht gesagt, dass er mich an Bismarck erinnert, (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Der war auch gut!) sondern, dass seine Rede mich an Bismarck erinnert hat. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Ach Gott! An welche Rede von Bismarck denn?) Von Bismarck stammt der Satz: Bei zwei Sachen soll man nicht dabei sein wollen, beim Gesetzemachen und beim Wurstmachen. – Sie verstehen! Er hielt offensichtlich beides für unappetitlich. So wie Sie es nun dargelegt und erklärt haben, hat man ein bisschen das Gefühl, dass es sich um einen unappetitlichen Vorgang handelt. Schön, dass Sie sich nach vier Jahren überhaupt bewegt haben und nicht nur sagen, alle, die Korruption im Gesundheitswesen bestrafen und sanktionieren wollen – genauso wie in anderen Bereichen –, seien misstrauisch gegenüber allen Ärzten. Da haben Sie sich immerhin bewegt, mehr aber auch nicht, Herr Luczak. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist zehn Jahre her, dass Oliver Pragal aus Hamburg in seiner Dissertation darauf hingewiesen hat, Bestechung von niedergelassenen Ärzten im Vertragsarztsystem – früher Kassenarztsystem – sei eigentlich ein Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB und deshalb strafbar. Dann begann ein großer Streit in Wissenschaft und Politik. Es gab Revision beim BGH. Zwei Senate haben gesagt, dass das möglich ist und dass es sich bei Ärzten um Amtsträger im staatlichen System der Gesundheitsversorgung oder um Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs handeln könnte, und haben eine Vorlage für den Großen Senat für Strafsachen gemacht. Dieser ist dann allerdings leider zu dem Ergebnis gekommen, (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht „leider“!) dass es sich bei ihnen nicht um Amtsträger oder Beauftragte im Sinne des StGB handele. Diese Entscheidung stammt von Anfang 2012. Seitdem, meine Damen und Herren, bemühen wir uns, dieses große, tiefe schwarze Loch zu stopfen, weil Bestechung in diesem Bereich nicht strafbar ist. Am Ende der Begründung hat der Große Senat gesagt, dass jedwede vergangene Korruption straffrei sei, dass nun aber der Gesetzgeber gefordert sei. Vier Jahre haben wir nun daran gearbeitet. Mit der FDP war hier gar nichts möglich. Aber ich habe das Gefühl, dass sich irgendein FDPler in Ihre Reihen geschlichen hat. (Zuruf von der LINKEN: Nicht nur einer!) – Ich will mich nicht festlegen, wie viele es sind. – Denn der Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr war bedeutend besser als das, was wir heute zur Abstimmung vorliegen haben, meine Damen und Herren von der Koalition. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Das kann man nur sagen, wenn man ihn nicht gelesen hat!) Er war besser auch und gerade wegen des Themas, das Sie und auch die Kollegin von der Linken hier angesprochen haben, nämlich wegen des Verweises auf die Pflicht, die eigenen berufsständischen Regeln, das Kammerrecht und den Eid des Hippokrates einzuhalten. Das war doch eigentlich der Kern des Gesetzes. Mit Verlaub, Herr Luczak, mit etwas Bemühen hätte man zum Beispiel Praxisschilder und andere Dinge von der Regelung ausnehmen können. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das war doch gar nicht erst drin!) – Er hat ja die Sorge gehabt, dass dann die Größe von Schildern und der damit verbundene Werbeeffekt ein Thema gewesen wäre. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Er wollte Ihnen etwas verdeutlichen!) Abgesehen von der Tatsache, dass das Quatsch ist, hätte ich dem BMJV zugetraut, eine Formulierung zu finden, die Schilder vor der Tür ausschließt. Wir hätten jedenfalls gerne gehabt, dass es einen umfassenden Schutz vor unsinnigen Behandlungen gibt, die am Ende nur den Zweck haben, das Portemonnaie der betreffenden Ärztin oder des betreffenden Arztes zu füllen. An dieser Stelle sind Sie, selbst wenn es kritische Anmerkungen in der Anhörung dazu gab, trotzdem dem Lobbydruck erlegen. Sie haben sich nämlich noch nicht einmal um neue Formulierungen bemüht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Schön, dass Sie es besser wissen!) – Manchmal muss man ja was besser wissen. Es können ja nicht nur Sie alles besser wissen. Manchmal wissen auch Frauen etwas besser. Das ist halt so. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, es sollte eigentlich Kern des Gesetzes sein, dass wir für Begrenzungen sorgen; ich nenne zum Beispiel als Stichwort „überflüssige Medikamentenabgabe“. Mich irritiert bei Ihrer Argumentation – Herr Luczak hat das auch gerade gesagt –, dass Sie sagen, es gehe Ihnen um das Vertrauen in die Ärzteschaft. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Um Integrität!) Das gehen Sie aber nicht so richtig an, wenn Sie das Kammerrecht nicht einbeziehen. Davor drücken Sie sich bei der CDU/CSU. Aber ich verstehe eines nicht: Als wir über die Integrität des Sports diskutiert haben, haben die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion mit Verve gesagt: Ja, das Strafrecht ist das richtige Mittel, um die Integrität des Sports zu schützen. – Wenn es aber um das Vertrauensverhältnis des Patienten zum Arzt in einem sehr breiten Schutzbereich geht, drücken Sie sich vor der eigenen Verantwortung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, für Sie war es ein gefundenes Fressen, hier Verweise zu streichen. So wie die Norm jetzt ist, hätten wir eigentlich einfach einen Absatz an den § 299 mit einem rein wettbewerbsrechtlichen Hinweis anfügen können. Das hätte auch ausgereicht. Ich verstehe auch nicht, wieso die Apothekerinnen und Apotheker jetzt draußen sind; denn mit den Rabattverträgen, die die Krankenkassen abschließen, haben die Apotheker ja auch die Möglichkeit, am Ende den einen oder anderen zu bevorzugen. Schon gar nicht verstehe ich, wenn die Apothekerinnen und Apotheker draußen sind, warum eigentlich die anderen Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Gehilfen immer noch drin sind. Bei diesen kann ich mir weniger Korruption vorstellen als bei den Apothekerinnen und Apothekern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass Sie sich hiermit keinen Gefallen getan haben, sondern dass das Ergebnis – teilweise unter Berufung auf die Anhörung zustande gekommen – doch sehr dürftig ist. Gut, dass Sie ein Offizialdelikt daraus gemacht haben. (Hilde Mattheis [SPD]: Na also!) Es wäre ja noch schöner, wenn Sie auch das unterlassen hätten, nachdem Sie Regelungen zu den Whistleblowern und die Herstellung einer umfassenden Transparenz durch entsprechende Veröffentlichungsvorschriften vergessen haben. Mein Fazit ist: Gut, dass es nach viel Druck endlich einen Gesetzentwurf gibt, über den wir abstimmen können, sehr schlecht aber, dass Sie ihn entkernt haben. Deshalb werden wir uns enthalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Renate Künast. – Nächster Redner: Dirk Wiese für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tage, in denen das Strafrecht kein geeignetes Mittel gegen Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen bot, sind gezählt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Mittel in die Hand, um Kriminellen im Gesundheitsbereich das Handwerk zu legen. Was mich dabei besonders freut, ist, dass wir Sozialdemokraten in den parlamentarischen Verhandlungen erreichen konnten, dass die Staatsanwaltschaft künftig bereits bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ermitteln muss und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bei Vorliegen eines Strafantrags; denn damit schützen wir Patientinnen und Patienten vor falschen Behandlungen; wir schützen aber auch ehrliche Ärzte und ehrliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor den Machenschaften Einzelner. Denn diese schwarzen Schafe drohten die ganze Branche in Verruf zu bringen, obwohl der Großteil der Ärzte wichtige und absolut korrekte Arbeit leistet. Die Ausgestaltung als Offizialdelikt ist übrigens auch deshalb besonders wichtig, weil Patienten selbst bei einem klaren Verdacht oftmals eine Hemmschwelle haben, ihren eigenen Arzt anzuzeigen. Gerade dann, wenn es zu wenige Ärzte in ihrer Region gibt, wie das heutzutage leider in vielen ländlichen Gegenden der Fall ist, kann das häufig vorkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Kernanliegen der SPD handelt. Bereits während der letzten Legislaturperiode stritt die SPD für eine gesetzliche Regelung, die leider mit der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung nicht zu machen war. Erst auf Drängen der SPD wurde die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen überhaupt in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Denn für uns Sozialdemokraten war immer klar: Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihr behandelnder Arzt ihnen stets die bestverträgliche und effektivste Arznei verordnet und nicht das Mittel mit der höchsten Prämienzahlung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kurzum: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf nicht dadurch gefährdet werden, dass über ihm das Damoklesschwert des Korruptionsverdachts schwebt. Patienten müssen ihren Ärzten vertrauen können. Punkt! Das ist übrigens auch der Grund, warum wir die von einigen Seiten geforderte Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei der Strafverfolgung nicht aufgenommen haben. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist viel zu wichtig, um es selbst durch gerechtfertigte Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden. Hätten wir solche Ermittlungsmaßnahmen erlaubt, könnte sich zukünftig kein Patient mehr sicher sein, dass das, was er seinem Arzt etwa im persönlichen Telefongespräch anvertraut, auch zwischen ihm und seinem Arzt bleibt. Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit 10 Milliarden Euro ist der geschätzte Schaden, der durch Korruption im Gesundheitswesen entsteht, enorm. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem heute hier zu verabschiedenden Gesetz diesen Schaden erheblich begrenzen werden. Aber vor allem – und das ist noch viel wichtiger – werden wir mit diesem Gesetz sicherstellen, dass die optimale Versorgung der Patienten nicht mehr so schnell Gefahr läuft, hinter den monetären Interessen des behandelnden Arztes zurückzustehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Wiese. – Ich bitte die Kollegen und Kolleginnen im Saal, den drei Rednerinnen und Rednern, die in dieser Debatte noch das Wort ergreifen wollen, zuzuhören, ihnen sozusagen Ruhe zu schenken, weil es wirklich nervig ist, wenn vorne versucht wird, Argumente auszutauschen, sich die anderen aber über alles Mögliche unterhalten, nur nicht über das, worum es gerade geht. Ich bitte also, dem nächsten Kollegen, Alexander Hoffmann von der CDU/CSU-Fraktion, gebührend zu lauschen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption ist in einem Rechtsstaat unter vielen Gesichtspunkten ein Problem. Sie führt zur Benachteiligung Einzelner. Sie erzeugt materielle und auch immaterielle Schäden. Sie zerstört das Vertrauen in bestehende Strukturen, und das ist wohl das Schlimmste. Kriminologisch ist auffällig, dass sich Korruption in Bereichen breitmacht, in denen viel Geld im Spiel ist, und in Bereichen, in denen Entscheidungen mit erheblicher Tragweite getroffen werden. Das überrascht nicht. Je gewichtiger eine Entscheidung ist, umso eher beschreiten Menschen einen rechtswidrigen Weg zum Erreichen des Ziels, und Geld ist schon immer eine Triebfeder für kriminelle Energie gewesen. Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnis ist es dann keine Überraschung, dass auch die Gesundheitsbranche ein Bereich ist, in dem Korruption vorkommt. Die Branche hat einen Umsatz von jährlich circa 300 Milliarden Euro. Gerade Entscheidungen im Gesundheitsbereich sind manchmal an Tragweite nicht zu überbieten. Sensibel müssen wir in diesem Bereich mitunter auch deswegen sein, weil uns der Große Senat des BGH – Herr Lange hat es vorhin schon anklingen lassen – am 29. März 2012 im Bereich der Korruptionsbekämpfung eine Gesetzeslücke aufgezeigt hat. Er hat entschieden, dass niedergelassene Vertragsärzte keine Amtsträger und auch keine Beauftragten der Krankenkassen sind; denn durch die Zwischenschaltung der Kassenärztlichen Vereinigung besteht keine Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Krankenkasse. Damit scheidet eine Strafbarkeit nach § 299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – aus. Man wird eine ähnliche rechtliche Beurteilung bei niedergelassenen Angehörigen anderer Heilberufe vornehmen müssen. Deshalb freue ich mich, dass Bayern mit Antrag vom 15. Januar 2015 einen entsprechenden Vorschlag im Bundesrat eingebracht hat und dass wir heute diese Lücke schließen können. Der vorliegende Entwurf formuliert zwei neue Tatbestände, einmal die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – § 299 a StGB – und zum anderen die Bestechung im Gesundheitswesen – § 299 b StGB. Das Ganze wird garniert – so will ich einmal sagen – mit einer Ergänzung von § 300 StGB, der Formulierung der besonders schweren Fälle der Bestechung und Bestechlichkeit. Hier sind vor allem die Fälle der Gewerbsmäßigkeit und die Fälle der fortgesetzten Begehung gemeint. Dabei hat der Entwurf vier Zielrichtungen. Er möchte die Integrität heilberuflicher Entscheidungen schützen. Er möchte den fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen sichern. Er möchte das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen erhalten. Er erzeugt mittelbaren Schutz der Vermögensinteressen der Wettbewerber im Gesundheitswesen, der Patienten und der gesetzlichen Kassen. Dabei ist die Regelung – es ist vorhin schon angeklungen – als Offizialdelikt ausgestaltet. Die Taten sind von Amts wegen zu verfolgen. Ich glaube, auch das ist als Signal ganz wichtig. Zugleich müssen Angehörige von Heilberufen jetzt keine Angst haben, dass bewährte Kooperationen nun plötzlich unter Strafe gestellt sind. Kooperationen sind gesundheitspolitisch oftmals gewünscht. Sie steigern die Qualität, und an mancher Stelle können sie auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Deswegen ist nach dem Gesetzentwurf die Grenze da erreicht, wo es zu einer unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb kommt. Am Ende möchte ich mit zwei Behauptungen aufräumen. Die eine Behauptung, die auch im Vorfeld immer wieder formuliert worden ist, lautet: Dieser Entwurf hat den Patientenschutz hinten runterfallen lassen. – Meine Damen, meine Herren, wer das behauptet, dem ist entweder die Systematik in unserem Strafrecht nicht bekannt, oder er verschweigt sie. Wir haben dieselbe Konstellation gewählt, wie wir sie auch bei der Korruptionsbekämpfung im geschäftlichen Verkehr haben. Die Korruptionsbekämpfung im geschäftlichen Verkehr steht auf zwei Säulen. Wir haben den § 299 StGB, der die Integrität des geschäftlichen Verkehrs schützen soll. Mittelbar werden durch diese Regelung auch die Bürgerinnen und Bürger geschützt, die am geschäftlichen Verkehr teilnehmen. Diese werden wiederum unmittelbar geschützt durch die Bestimmungen zu Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue. Genau dieselbe Konstellation haben wir nun auch gewählt. Wir schützen in den neuen §§ 299 a und 299 b StGB vor allem die Integrität des Gesundheitswesens in Deutschland und haben durch diese Normen dann auch einen mittelbaren Schutz der Patientinnen und Patienten. Der unmittelbare Schutz der Patientinnen und Patienten erfolgt vor allem durch die Bestimmungen zu Körperverletzungs- und Vermögensdelikten. Noch eine zweite Behauptung, mit der ich aufräumen möchte – Frau Künast, sie war von Ihnen –: Dieser Entwurf trifft eben keine Unterscheidung zwischen einem Unternehmer und einer Hebamme. Meine Damen, meine Herren, ich glaube, Sie können diesem Entwurf getrost zustimmen. Dafür möchte ich werben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster erhält jetzt der Kollege Dr. Edgar Franke, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Edgar Franke (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über sechs Jahren versucht die SPD, ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Ziel neben einer Wettbewerbsregelung war es vor allen Dingen, den Patientenschutz umfassend zu gewährleisten. Natürlich wissen wir, Herr Dr. Luczak – das ist ganz wichtig; das sagen alle Gesundheitspolitiker –, dass wir bei Verordnungs- und Therapieentscheidungen sicher sein müssen, dass nicht monetäre, sondern allein medizinische Entscheidungen maßgebend sind für das, was verordnet wird. Ich glaube, das ist wichtig, und das wird auch durch das Gesetz gewährleistet, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich darf daran erinnern: Die Gesundheitspolitiker der SPD haben 2010 einen Antrag mit dem Titel „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ vorgelegt; die Älteren erinnern sich, Herr Stritzl. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damals haben alle anderen Fraktionen gegen diesen Antrag gestimmt. Teilweise wurde sogar argumentiert, die Forderungen seien überflüssig. Ich darf auch daran erinnern, dass der Große Senat für Strafsachen des BGH in Karlsruhe unter Bezugnahme auf unseren Antrag gesagt hat, dass wir tätig werden müssten. Auch Frau Künast hat zu Recht gesagt, dass der damalige FDP-Minister kein Gesetz auf den Weg gebracht, sondern lediglich eine Regelung im SGB V angestrebt hat. Wenn man das im SGB V geregelt hätte, hätte man sozusagen eine Dreiklassengesellschaft von Ärzten gehabt: die Krankenhausärzte, die weiter nach § 299 StGB strafbar gewesen wären, die Kassenärzte, für die das SGB V gegolten hätte, und die Privatärzte, die nicht strafbar gewesen wären. Das hätte absolut keinen Sinn gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen ist eine strafrechtliche Regelung wichtig und richtig. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Nachdem von der Großen Koalition – Dirk Wiese hat es gesagt – auf Wunsch der SPD das Thema Korruption in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, liegt uns jetzt ein Gesetzentwurf vor. Ich muss sagen: Ich glaube, es ist kein zahnloser Tiger, was uns vorliegt; denn der Wettbewerbsbegriff ist weit gefasst. Allerdings sage ich auch kritisch, dass es Fallkonstellationen in Monopolsituationen oder bei im ersten Jahr patentgeschützten Medikamenten geben kann, die nicht geregelt sind; das müssen wir sehen. Wir müssen auch sehen, dass der Wettbewerbsbegriff streitig ist. All das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt es zu berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Nicht ganz unproblematisch in diesem Gesetzentwurf – auch das will ich kritisch anmerken – ist, dass die Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. Medizinprodukten aus dem Tatbestand genommen wurde. Ich glaube, das darf man so sagen. Das bedeutet, dass der Bezug von Arzneimitteln zum Beispiel nur dann strafbar sein soll, wenn die Produkte zur unmittelbaren Anwendung bestimmt sind. Da dieser Fall aber nicht eintreten wird, wird diese Regelung in der Praxis weitgehend leerlaufen. Auch das muss man kritisch anmerken. Aber ich möchte ausdrücklich betonen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch der Patientenschutz in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten ist. Durch den unbestimmten Begriff der Lauterkeit in § 299 a ist die heilberufliche Integrität geschützt, also auch der Patient; das muss man auch sagen. (Beifall des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]) Denn der unbestimmte Rechtsbegriff der Lauterkeit wird durch die Berufsordnung konkretisiert. Das sollte man erwähnen, weil das in der Diskussion, meine sehr verehrten Damen und Herren, immer wieder übersehen und vergessen wird. Als SPD-Politiker sage ich: Ganz persönlich hätte ich mir gewünscht, dass im Strafgesetzbuch der Patientenschutz präziser gefasst worden wäre und dass er insgesamt einen höheren Stellenwert bekommen hätte; das will ich nicht verhehlen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetzgebung ist immer ein Prozess, in dem man vielleicht auch noch nachsteuern muss. Herr Stritzl, wir werden beobachten, wie der Wettbewerbsbegriff weiter ausgelegt wird. In diesem Prozess werden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer an der Seite der Patienten stehen. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Keine Drohung!) Das Gesetz ist bei aller Kritik ein Paradigmenwechsel, weil zum ersten Mal ein Spezialtatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen geschaffen worden ist. Das ist ein Erfolg für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland. Darauf kann die SPD stolz sein. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten; denn jetzt hat als letzter Redner der Kollege Rudolf Henke das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Rudolf Henke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Edgar Franke, irgendwie müsst ihr euch schon entscheiden. Entweder stellt man es so dar, wie es eben geschehen ist, nämlich dass die Regelung, die wir mit dem Koalitionspartner FDP in der letzten Legislatur getroffen haben, nicht geeignet ist, oder man wirft uns vor, wir hätten gar keine Regelung geschaffen. Ich bin ausgesprochen dankbar für den Hinweis, dass wir hier im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung verabschiedet hatten. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass diese dann nur im Sozialgesetzbuch einschlägig gewesen wäre. Man kann auch sagen, das war untauglich. Aber was man sicher nicht behaupten kann, ist, dass wir bisher nicht gehandelt hätten. Das finde ich wichtig festzustellen. (Beifall bei der CDU/CSU) In den Zeiten der vergangenen Koalition haben wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen, die in der Musterberufsordnung der Ärztinnen und Ärzte stehen – und das bis heute unverändert –, in das Sozialgesetzbuch übernommen. Wir haben die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Recht und aus guten Gründen dazu verpflichtet, die Ärzte zu sanktionieren, die gegen ein Zuwendungsverbot nach dem Sozialgesetzbuch verstoßen. Wie immer dem auch sei, ich glaube, dass es heute ein guter Tag für die Patienten ist und dass wir für die Patienten eine Entscheidung treffen, die ihnen Sicherheit gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen, verehrte Frau Künast, kann ich mich nicht ganz damit abfinden, wenn Sie Kritik üben – keiner hat etwas dagegen, wenn Sie das machen; das ist auch Aufgabe der Opposition – und gleichzeitig sagen, der Schutz der Patienten vor unsinnigen Behandlungen sei nicht gewährleistet. Ich finde, dass wir alle sagen müssen, dass das nicht stimmt. (Beifall bei der CDU/CSU) Es stimmt übrigens nicht nur wegen dieses Gesetzentwurfes nicht. Es stimmt auch deswegen nicht, weil wir eine Körperverletzung aufgrund einer Behandlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ahnden können. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist es kein Offizialdelikt?) Es stimmt nicht, weil eine gefährlichen Körperverletzung – eine gefährliche Körperverletzung ist zum Beispiel die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen – zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führt. Eine Körperverletzung mit Todesfolge wird nicht unter drei Jahren bestraft. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann stellt sie doch hier rein!) Natürlich haben wir auch die Vermögensdelikte. Wir haben Betrug, Untreue. Wir haben die Verstöße gegen das Heilmittelwerbeverbot. Wir haben die Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz. Wir haben die Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Das alles sind Sachverhalte, in denen das Strafrecht greift. Deswegen verwahre ich mich einfach gegen den Vorwurf, hier würden Lücken gerissen. Das ist nicht der Fall. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf eine zentrale Lücke geschlossen. Diese wurde in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs benannt, der, wie ich finde, zu Recht gesagt hat: Die freiberuflich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in selbstständiger Praxis sind keine Amtsträger und sie sind keine Art Angestellten der Krankenkassen. – Ich glaube, dass das auch dem Wunsch der Patientinnen und Patienten entspricht. Wenn Sie die Patientinnen und Patienten und die Versicherten fragen: „Wollt ihr, dass eure Ärzte Angestellte der Krankenkassen oder Amtsträger sind?“, dann sagen die: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass sie Auftragnehmer von uns Patientinnen und Patienten und Versicherten sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb haben die Ärztinnen und Ärzte ein großes Interesse daran, dass eine klare Scheidelinie besteht zwischen denen, die sich an die Berufsordnung halten und sich nicht schmieren lassen, und denen, die angeklagt werden können, weil sie sich haben schmieren lassen, und die damit Schimpf und Schande über den gesamten Berufsstand zu bringen drohen. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen ist diese Entscheidung, die wir heute hier treffen, richtig. Sie hilft den Patientinnen und Patienten. Sie hilft auch den Ärztinnen und Ärzten, die ihre Arbeit gut machen. Sie hilft ebenfalls den Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen, die von diesem Gesetz erfasst werden. Nun gibt es auch eine ärztliche Kritik, die lautet, das Gesetz schieße über das Ziel hinaus. Ich finde, das kann man dem Gesetz nicht vorwerfen. Von den Kooperationen ist ja schon die Rede gewesen. Wer sich die Begründung des Gesetzentwurfes genau anschaut, der stellt fest, dass wir dort ein gutes Maß gefunden haben und die Kooperationen, die beispielsweise das Sozialgesetzbuch vorsieht, ausdrücklich von einer Strafbarkeit ausnehmen, auch wenn dort natürlich für die Leistung Geld gezahlt wird. Bei den Anwendungsbeobachtungen kommt es auf den Vertrag an. Wenn der Vertrag ordnungsgemäß ist und die ärztliche Leistung im Rahmen der Anwendungsbeobachtung bezahlt wird, dann ist das in Ordnung und nicht strafwürdig. Wenn aber die Anwendungsbeobachtung zur Grundlage einer Unrechtsvereinbarung gemacht wird, dann ist das natürlich strafwürdig. Wer glaubt, dass jetzt jeder Bleistift, jeder Kugelschreiber und jede Praline, die irgendjemand in der Praxis hinterlässt, zur Strafbarkeit führt, irrt. Auch das ist nicht der Fall. Vielmehr ist das abhängig von der sozialen Adäquanz. Dies wurde aus anderen Tatbeständen übernommen, die als Korruption gewertet werden und zur Strafe führen. Insofern haben wir hier auch kein Sonderstrafrecht, das speziell eine Berufsgruppe treffen würde. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen – das ist meine letzte Bemerkung – bitte ich darum, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen, die auf die Verantwortung der Bundespolitik gucken, nicht das Gefühl haben, dass wir hier ein Gesetz machen, über das wir uns selber zerstreiten und das wir kaputtquatschen. Sorgen wir vielmehr dafür, dass die Menschen davon überzeugt sind, dass wir ein gutes Gesetz gemacht haben. Und dazu gehört auch die Art, wie wir über dieses Gesetz reden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.3 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8106, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/6446 in der Ausschussfassung anzunehmen. – Ich darf Sie bitten, auf Ihren Plätzen zu bleiben; denn wir haben noch eine Abstimmung durchzuführen, bevor wir zur namentlichen Abstimmung kommen. – Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen.  – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied des Hauses hier, das seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Wie ich sehe, haben alle abgestimmt. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.4 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8109. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8 b. Wir setzen die Abstimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf Drucksache 18/8106 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5452 mit dem Titel „Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Filmförderung – Impulse für mehr Innovation statt Kommerz, für soziale und Gendergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt Drucksache 18/8073 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Das Wort zur Eröffnung hat der Kollege Harald Petzold, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Viele von Ihnen haben möglicherweise den Film Fack ju Göhte 2 im Kino gesehen – ein Riesenkinoerfolg mit einem der besten Filmstarts dieser Republik, über den sich sehr viele gefreut haben. Wenn man allerdings die Kriterien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Filmförderung anlegt, in dem es sinngemäß heißt, dass die künstlerisch-kulturelle Qualität eines Films eine Voraussetzung für seinen Erfolg ist und deshalb Qualität und Erfolg eine Einheit bilden sollten, dann müssten Sie auch alle den Film Kopfüber gesehen haben. Ich vermute mal, da ist die Zahl derjenigen, die ihn gesehen haben, schon übersichtlicher. Es ist ein Film über einen Jungen mit ADS-Syndrom, ein Kinder- und Jugendfilm, gedreht von einem Brandenburger Nachwuchsregisseur. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Filmen: Fack ju Göhte 2, der ja schon einen Vorgänger hatte und bei dem man den Erfolg nach dem Vorgängerfilm schon erwarten konnte, ist millionenschwer gefördert worden, der Film Kopfüber so gut wie gar nicht. Die Macher von Fack ju Göhte 2 konnten sich aussuchen, wo sie drehen, während man mit dem Film Kopfüber nach Thüringen ausweichen musste. Er hatte von dort eine schmale Landesförderung erhalten und musste von seinem ursprünglichen Drehort abwandern, um den Regionaleffekt zu erzielen; so nennt man das in der Filmförderung. Allein diese beiden Fakten zeigen, dass irgendetwas im System der deutschen Filmförderung nicht stimmt. Meine Fraktion hat deswegen im September des vergangenen Jahres gemeinsam mit den Landtagsfraktionen der Linken aus den Länderparlamenten eine Anhörung in Potsdam durchgeführt, um sich von Sachverständigen aus der Filmbranche die aktuellen Probleme schildern zu lassen. Die aus unserer Sicht wichtigsten Ergebnisse dieser Anhörung haben wir Ihnen heute in dem vorliegenden Antrag zusammengefasst. Nun wird die Bundesregierung demnächst ihren eigenen Gesetzentwurf einbringen. Der bisher bekanntgewordene Entwurf lässt erkennen, dass es schon schlechtere Gesetzentwürfe der Bundesregierung gegeben hat als den von Frau Staatsministerin Grütters. Das heißt aber nicht, dass der Entwurf gut ist. Meine Fraktion hat sich deswegen dafür entschieden, ihren Antrag heute schon vorzulegen und nicht erst bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs dazuzulegen; denn wir haben die Hoffnung, dass er in der Phase der Erarbeitung der Stellungnahmen der Bundesländer zum Gesetzentwurf vielleicht noch Gehör findet und damit zu einer Änderung des Entwurfs der Bundesregierung beiträgt, noch bevor er ins Parlament kommt. (Beifall bei der LINKEN) Für die Linke steht fest: Film ist in erster Linie Kultur, und Kinos sind Stätten der Kultur. Natürlich ist der Film auch Wirtschaftsgut – das ist keine Frage –, und damit ist er auch Gegenstand von Standortpolitik. Aber für die Legitimation staatlicher Filmförderung muss die kulturelle Begründung immer im Vordergrund stehen. Es darf ihr nicht in erster Linie um den gewinnträchtigen Blockbuster gehen. Es muss um künstlerische Vielfalt, um gesellschaftliche Relevanz, um Ästhetik und um kommunikativen Gehalt gehen. (Beifall bei der LINKEN) Voraussetzung für die Einhaltung dieser künstlerischen Kriterien und kulturellen Begründungen sind die entsprechenden Rahmenbedingungen für diejenigen, die letzten Endes am Entstehen eines Films beteiligt sind. Das sind viele verschiedene Menschen mit vielen verschiedenen Fähigkeiten und Berufen. Sie alle haben ein Recht auf eine faire Vergütung, und die gibt es im Filmwesen inzwischen leider nicht mehr. Aber auch die Filmbranche muss soziale Mindeststandards einhalten. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke fordert deshalb, dass in Zukunft nur noch solche Filmprojekte gefördert werden, bei denen die Tariflöhne bzw. der Mindestlohn in die Kalkulation einbezogen werden. Wer Tariflöhne und den Mindestlohn zwar kalkuliert, aber dann nicht ausbezahlt, der soll mindestens für drei Jahre von der Förderung ausgeschlossen werden. (Beifall bei der LINKEN) Darüber hinaus fällt es auf, dass bei der Vergabe der Fördermittel Frauen auf eine Art und Weise benachteiligt werden, die nicht mehr hingenommen werden kann. (Zuruf von der LINKEN: Genau!) Die Linke spricht sich deswegen nachdrücklich für eine besondere Förderung solcher Filme aus, bei deren Produktion Frauen an verantwortlicher Stelle beteiligt sind. Wir wollen im neuen Gesetz eine Zielvorgabe verankert wissen, die besagt, dass die Hälfte der Fördermittel an Projekte gehen soll, bei denen Frauen in der Produktion, bei der Regie oder am Drehbuch mitwirken. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe einleitend von der notwendigen künstlerischen Vielfalt gesprochen. Deswegen sind wir dafür, dass die Referenzmittel für Kinder- und Jugendfilme, für Animations- und Dokumentarfilme verdreifacht werden. Wir wollen auch den Anteil des Kurzfilms verdoppeln. Wir sagen: Die Tatsache, dass sich Fördermittel zunehmend in den Händen der großen Produzenten konzentrieren, schadet der Genrevielfalt. Das muss dringend gestoppt werden. Frau Grütters hat im Vorfeld ihres Gesetzentwurfs angekündigt, dass sie die Gremien, die über die Vergabe der Mittel entscheiden, verkleinern will. Das würde ich auch unterstützen. Aber es geht natürlich nicht nur um die Verkleinerung der Gremien, (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) sondern es geht auch um ihre Zusammensetzung, damit nicht die Großen der Branche künftig weiter das Sagen haben und die Kreativen weiter außen vor bleiben. (Beifall der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen sagen wir: In keinem Gremium darf es ein Dauerabonnement auf eine Beteiligung und auf einen Verbleib geben. Die Zusammensetzung muss sich im Turnus ändern, sodass die bestehenden Verkrustungen aufgebrochen werden können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, es ist nicht zu viel verlangt, wenn man eine derartige Forderung aufstellt. Meine Damen und Herren, zusammenfassend will ich für unsere Fraktion sagen: Das Filmfördersystem muss natürlich insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, es muss evaluiert und einer gründlichen Prüfung unterzogen werden; denn der Kern des Fördersystems stammt noch aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Er hat in der Zwischenzeit mächtig Staub angesetzt. Es ist ein starres System, es ist sehr komplex und ein verwirrendes Geflecht aus Bundes- und Länderzuständigkeiten. Deswegen möchte meine Fraktion, dass diese Evaluierung bald in Angriff genommen wird, sofort nach Verabschiedung der FFG-Novelle. Abschließend: Mit unserem heutigen Fördersystem hätten Filme von Rainer Werner Fassbinder keine Chance gehabt. Das muss sich ändern, findet meine Fraktion. Wir wollen darüber hinaus, dass es in Zukunft mehr Doris Dörries und Margarethe von Trottas gibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Bevor ich jetzt dem Kollegen Marco Wanderwitz das Wort erteile, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bekanntgeben: abgegebene Stimmen 576. Mit Ja haben gestimmt 464, mit Nein haben gestimmt 58, Enthaltungen 54. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 576; davon ja: 464 nein: 58 enthalten: 54 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h.c. Gernot Erler Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Nein DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Peter Meiwald Irene Mihalic Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Jetzt hat der Kollege Marco Wanderwitz das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Linken sieht einen riesigen „Problemberg“ in der Filmförderung. So wird es dort benannt. Ich sehe ihn nicht. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Wundert mich nicht! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Och!) Ich sehe ihn vor allem deshalb nicht, weil das, was wir im Jahr 2015 in den Kinos vom deutschen Film gesehen haben, irgendwie gar nicht dafür spricht, dass wir einen riesigen Problemberg haben. Ich will zu Beginn einige Zahlen nennen: Mit 27,5 Prozent hatten wir 2015 den höchsten Marktanteil des deutschen Films seit Erfassung der Besucherzahlen. Es gab 37,1 Millionen Besucher von deutschen Filmen. Knapp 1,2 Milliarden Euro Umsatz gab es für die Kinos, und – und das freut mich besonders – das Leinwandsterben scheint gestoppt. Wir hatten im Jahr 2015 ein Plus von 55 Kinosälen. Ich finde nicht, dass so ein riesiger Problemberg aussieht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde vielmehr, dass die Verfassung, in der sich der deutsche Film befindet, eine gute Basis ist, auf die wir mit der turnusgemäßen Novelle des Filmförderungsgesetzes, die jetzt ansteht, draufsatteln können. Insbesondere die Umwälzungen im Bereich der Digitalisierung und des Internets fordern auch den Film und das Kino seit vielen Jahren heraus. Deshalb geht der Regierungsentwurf diese Aufgabe an. Ich für meine Fraktion sehe die Hauptaufgabe in Bezug auf die Novelle darin, zunächst einmal das hohe Abgabenniveau zu sichern. Wir brauchen weiterhin 50 Millionen Euro plus X für diesen Teil der Filmförderung. Es gibt ja nicht nur die Förderung, die sich durch das Filmfördergesetz ergibt. Wir müssen es schaffen, dass wir diese 50 Millionen Euro plus X mindestens für die fünf Jahre gewährleisten können, für die wir das neue Filmfördergesetz planen. Ich finde es sehr gut, dass sowohl die Videowirtschaft als auch der private Rundfunk als große Einzahlergruppen an dieser Stelle weiteres Entgegenkommen signalisiert haben. Liebe Frau Staatsministerin Monika Grütters, ich finde es auch sehr gut, dass es zusammen mit dem BKM gelungen ist, zu einer Vereinbarung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kommen, die ihren Zweck erfüllt, nämlich die Erhöhung des Abgabesatzes auf 3 Prozent und zusätzliche Leistungen auf freiwilliger Basis. Wichtig ist, dass wir die werbefinanzierten Video-on-Demand-Anbieter als neue Einzahlergruppe einbeziehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies gerichtsfest hinbekommen. Wir müssen natürlich auch an der Abgabepflicht der ausländischen Video-on-Demand-Anbieter festhalten. Das haben wir bereits vor drei Jahren in der kleinen Novelle des Filmfördergesetzes angelegt. Ich bin zumindest ziemlich traurig, dass dies seit nunmehr drei Jahren bei der EU-Kommission liegt und dass wir es immer noch nicht geschafft haben, an dieser Stelle eine Modifizierung hinzubekommen, oder, anders formuliert, dass die Kommission es nicht geschafft hat, unser deutsches Gesetz an dieser Stelle zu notifizieren. Wir brauchen diese Einnahmen; denn diese Anbieter profitieren von dem Content Film, und deshalb müssen auch sie zukünftig zu den Einzahlern gehören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich für meinen Teil tue mich schwer damit, zwischen dem Kulturgut Film und dem Wirtschaftsgut Film zu unterscheiden, wie Sie das nach meiner Wahrnehmung tun. Ich will eines nicht stärker betonen als das andere. Für mich ist der Film mindestens genauso sehr Kulturgut, wie er Wirtschaftsgut ist, und mindestens genauso sehr Wirtschaftsgut, wie er Kulturgut ist. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das habe ich aber auch gesagt!) – Vielleicht haben wir uns an der Stelle ja nur missverstanden. – Im Übrigen gibt es viele künstlerisch wertvolle Filme, die sich an der Kinokasse ziemlich gut behauptet haben. Erinnern wir uns beispielsweise an Filme wie „Das weiße Band“, „Victoria“ oder „Oh Boy“. Das sind Filme, denen wohl niemand die künstlerische Klasse absprechen will, die es gleichwohl geschafft haben, Kassenschlager zu werden. Ich finde, dass natürlich auch Blockbuster gefördert werden sollen und dürfen. (Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Müssen!) Wenn Blockbuster gewinnträchtig sind, profitieren alle: Produzenten, Verleiher, vor allen Dingen die Kinos – wir sind uns völlig einig, dass die Kinos wichtige Stätten der Kultur sind –, die Kreativen und die Videobranche. Es geht um viele Arbeitsplätze, und die großen Filme bringen natürlich eine ganze Menge ein. Nun ist sowohl beim Thema „künstlerische Qualität des Films in der Breite“ als auch beim Thema Marktanteil noch nicht alles eitel Sonnenschein. Wir haben uns 30 Prozent Marktanteil vorgenommen. Da sind wir jetzt relativ nah dran. Diese 30 Prozent wollen wir erreichen, und deswegen wollen wir noch das eine oder andere ändern. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich komme zu den Hebeln, die unsere Staatsministerin mit dem Entwurf aufgezeigt hat: Die Verstärkung und Zweistufigkeit der Drehbuchförderung zielt, glaube ich, in die richtige Richtung. Genauso richtig ist es, glaube ich, die Mindestfördersummen zu erhöhen; denn wir haben derzeit eine Vielzahl von – so will ich es einmal sagen – Miniförderungen, die mit der Gießkanne ausgeschüttet werden. Natürlich sagt jeder, der in den Genuss einer solchen Miniförderung kommt: Das ist eine schöne Sache; das ist ein Baustein, damit ich diesen Beitrag machen kann. Auf der anderen Seite führt diese Art der Förderung aber dazu – darüber wird immer wieder diskutiert –, dass wir viele Filme haben, die nur ein sehr kleines Publikum erreichen, und in der Summe entspricht diese Gießkannenförderung einer ganzen Menge Geld. Wenn wir diesbezüglich zu einer gewissen Konzentration kommen, ist für andere Projekte schlicht ein bisschen mehr Geld da. Ich finde auch die Vorschläge der Staatsministerin zur Rückzahlquote der Förderung und zur Verkleinerung der Fördergremien richtig. Wenn wir über Gremien sprechen, sind wir auch beim Thema – so sage ich es einmal – Männerüberlast. Auch dazu gibt es ja Vorschläge der BKM. Völlig klar ist: Wir müssen an der Stelle mehr tun, etwas tun. Wir müssen bei den Jurys etwas tun, und wir müssen bei den Gremien, beispielsweise bei der Filmförderungsanstalt, etwas tun. Wovon ich überhaupt nicht überzeugt bin, ist der Vorschlag, dass die in Bälde, so hoffe ich, entsprechend angepassten Jurys bei ihren Förderentscheidungen, bei ihren Vergabeentscheidungen Quotierungen vornehmen, beispielsweise abhängig davon, ob ein Regisseur oder eine Regisseurin diesen Film gemacht hat, ob ein Produzent oder eine Produzentin diesen Film gemacht hat. Ich glaube, wir müssen sicherstellen, dass Frauen in den Jurys mitentscheiden. Ich kann mir aber schwer vorstellen, dass wir die Vergabeentscheidung im Regelfall daran festmachen, ob Männer und/oder Frauen in dieser oder jener Position am Film beteiligt sind. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kann mir schon so was vorstellen!) Darüber sollten wir noch einmal reden. Bezogen auf den zuerst genannten Teil, auf die Jurys und Gremien, kann ich für meine Fraktion sagen: Wir sind absolut willens, da etwas zu tun. Bezüglich einiger anderer Punkte, die in Ihrem Antrag genannt sind, haben wir ja bereits eigene Anträge vorgelegt bzw. sind darauf im Rahmen der letzten Novelle zum Gesetz eingegangen. Das gilt beispielsweise für das Thema Kinderfilm und das Thema Barrierefreiheit. In diesen Bereichen haben wir schon eine ganze Menge getan. (Beifall bei der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Müdes Klatschen!) Stichwort: getan haben. Begonnen unter Kulturstaatsminister Bernd Neumann, fortgeführt unter Monika Grütters haben wir als Deutscher Bundestag, als Haushaltsgesetzgeber, beispielsweise das Förderprogramm zur Kinodigitalisierung angelegt. Ich glaube, das war ein ganz wichtiger Baustein. Dabei ging es um die Frage – dieses Thema sprechen Sie in Ihrem Antrag auch an –: Wie sorgen wir dafür, dass Kinos in der Fläche erhalten bleiben? Ich glaube, uns allen ist klar: Wenn es dieses Förderprogramm zur Kinodigitalisierung nicht gegeben hätte, dann wären die Zahlen, die ich vorhin genannt habe, nicht so, wie sie sind, dann würde es eine ganze Menge Kinos im ländlichen Bereich nicht mehr geben. Ich finde es deswegen auch völlig richtig, als Auflage für die Verleihförderung festzulegen, dass Kinos im ländlichen Raum angemessen mit Kopien – natürlich nur von geförderten Filmen – versorgt werden müssen. Die Frage, wie wir es schaffen, Kinos darüber hinaus in der Fläche zu halten, kann man nicht damit beantworten, dass man anordnet: In diesem oder jenem Bereich muss es eines geben. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Warum nicht?) Wie soll das praktisch funktionieren? Es gibt beispielsweise kommunale Kinos, die das ein Stück weit auffangen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Ja!) – Ja, es ist gut, dass es sie gibt. – Das ist kommunale Selbstverwaltung im besten Sinne. Aber es ist nicht Aufgabe des Bundesgesetzgebers, dafür Regelungen zu treffen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Warum nicht?) Um noch ein paar Stichpunkte zu nennen: Ich finde, wir sollten uns noch einmal sehr genau das anschauen, was die Produzenten unter dem Stichwort „Produzentenkorridor“ vorgeschlagen haben. Ich glaube, man kann und sollte darüber sprechen. Wir werden natürlich auch an der Baustelle „soziale Lage der Filmschaffenden“ dranbleiben müssen, nur glaube ich, dass das Filmförderungsgesetz dafür nicht das richtige Mittel ist. Filmpolitik erschöpft sich nicht nur in der Novelle des Filmförderungsgesetzes, sondern umfasst beispielsweise auch ein Instrument, das durch unsere Entscheidung als Haushaltsgesetzgeber jetzt wesentlich größer geworden ist, nämlich die kulturelle Filmförderung; die Mittel dafür sind um 15 Millionen Euro erhöht worden und wurden damit mehr als verdoppelt. Das ist das große Instrument, durch das insbesondere die kulturell besonders wertvollen Filme gefördert werden. Wir haben daneben die Förderung des BMWi in Form des German Motion Picture Fund als kleine Schwester oder kleinen Bruder des DFFF. 2016 sind die Filmpolitik und die Förderinstrumente mächtig im Fluss. Ich freue mich, dass wir dies mitgestalten können. Ich freue mich auf die Diskussionen rund um die Novelle. Dafür hätten wir jetzt nicht unbedingt diese Debatte heute gebraucht, aber es schadet auch nicht, wenn wir sie führen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat Tabea Rößner, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Behauptung: Der deutsche Film ist tot. Tot. Totgefördert. Totgeskriptet. Totgequatscht. Totproduziert. Totunterrichtet. Totgelehrt. Totkritisiert. Totgeschrieben. Totbetreut. Hat sich totgefeiert. Hat sich totgelacht. Ist total unerotisch. Totgegrübelt. – War es je anders? Das ist ein Zitat aus dem neuen Dokumentarfilm Verfluchte Liebe deutscher Film. Dominik Graf sucht darin nach einem deutschen Kino, das er lieben kann. Ich meine, wenn wir hier über die Reform der Filmförderung reden, sollten wir genau das tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Als leidenschaftliche Kinogängerin wünsche ich mir nicht nur Filme, die mich gut unterhalten, sondern ich wünsche mir auch Filme, die mich anregen, die andere Sichtweisen zeigen, die gegen den Strich bürsten, ja, auch welche, die provozieren. Dazu brauchen die Filmschaffenden kreative Freiheiten. Gerade in Zeiten wie diesen ist es umso wichtiger, dass wir diese Freiheiten ermöglichen, den Künstlerinnen und Künstlern den Rücken stärken und für die uneingeschränkte Kunstfreiheit eintreten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Einige Probleme bei der Filmförderung werden in dem Antrag der Linken ganz richtig beschrieben. Die Förderstrukturen sind ineffizient und ungerecht, Frauen bekommen nur selten den Zuschlag, und viele Beschäftigungsverhältnisse sind prekär. In Ihren Schlussfolgerungen aber tun sich dann Widersprüche auf. Sie fordern mehr Referenz- und weniger Projektförderung. Von der automatischen Referenzförderung profitieren aber vor allem diejenigen, die erfolgreiche Kinofilme gemacht und den Fuß schon in der Tür haben. Das Problem ist aber, dass zum Beispiel gerade Frauen gar nicht bis zur Tür kommen; sie werden vorher gestoppt. Mir ist die Vergabe von Fördermitteln ohne Gremien ja auch sympathisch. Die Wahrheit ist allerdings, dass automatische Förderung auch nicht gerechter ist. Das kann man ja beim DFFF sehr deutlich sehen. Ein Aspekt ist doch auch, dass Gremien viele sehr einfallslose Entscheidungen treffen. Da werden Filme gefördert, die eh schon die meisten Zuschauer haben. Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen. Schönes Beispiel: Fack ju Göhte 2 erhält jetzt noch eine Vertriebsförderung, obwohl genau dieser Film diese überhaupt nicht nötig hätte. (Beifall der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Wir brauchen aber Vielfalt im Film, und dafür brauchen wir auch den kleinen und den feinen Film. Sie fordern Gerechtigkeit bei der Förderung. Das fordern auch wir. Weshalb fordern Sie dann aber nicht mehr Transparenz in diesem Förderdschungel? Denn Transparenz wäre doch die Voraussetzung für eine gerechtere Steuerung innerhalb des Systems. Ich habe dafür einen ganz einfachen Vorschlag: eine umfassende Berichtspflicht für die Filmförderungsanstalt. Ich sage Ihnen auch, warum. Neulich hat meine Fraktion einen Brief von Staatsministerin Grütters bekommen. Wir hatten sie nach Zahlen zur Effizienz, zur Gerechtigkeit und zur Nachhaltigkeit der Filmförderung gefragt. Den besten Beweis für die Ineffizienz und die Ahnungslosigkeit lieferte uns dieser Brief. Statt einer Antwort mit Zahlen habe ich eine Antwort bekommen, in der steht, wie lange das Zusammentragen der Zahlen dauern würde. Mehr als zwei Jahre bräuchte die FFA, um beispielsweise eine Aufstellung von Rückflüssen nach Besucherzahlen vorzulegen. So wenig kennt die FFA offenbar ihre eigenen Zahlen. In Frankreich gibt es ein zentrales Filmregister. Dort werden bei öffentlich geförderten Produktionen alle Verträge hinterlegt: mit Informationen zum Gesamtbudget, zu Beteiligungen von Sendern und Koproduzenten und zu den Arbeitsbedingungen. Und in Deutschland? Da behält die FFA so wichtige Daten, an denen die gesamte deutsche Filmbranche hängt, für sich oder – noch schlimmer – erhebt sie gar nicht erst. Hier sehen wir dringenden Änderungsbedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir sind davon überzeugt: Wenn es bei der Förderung etwas gerechter zuginge, bräuchte sich die Branche auch nicht mehr zu verstecken, und wir alle müssten nicht mehr fluchen über unsere Liebe zum deutschen Film. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat der Kollege Burkhard Blienert, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Burkhard Blienert (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Glückwunsch an den deutschen Film, nämlich an Maren Ade! Toni Erdmann, ihr Film, ist in Cannes dabei. Wir haben seit Jahren wieder einen deutschen Film bei den Filmfestspielen. Wenn auch allseits beklagt: So schlecht kann der deutsche Film anscheinend doch nicht sein. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Marco Wanderwitz [CDU/CSU]) Neben diesem Film, der von der FFA und vom Deutschen Filmförderfonds gefördert wurde und eine BKM-Filmförderung erhielt, sind noch drei weitere mit anderen Länderförderungen geförderte Filme dabei. Ich freue mich darauf, dass wir, wie ich glaube, in Cannes gut abschneiden werden. Das alles ist ein Zeichen dafür, dass es dem deutschen Film nicht schlecht geht, dass wir auch Gutes und kulturell Wertvolles produzieren und erfolgreich sein können. Was wollen wir denn mehr, wenn wir beides tatsächlich schaffen? Denn das gehört zusammen. Vor drei Wochen hat das Kabinett den Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes beschlossen. Wir werden genug Gelegenheiten haben, darüber zu diskutieren. Es ist gelungen, mit diesem Gesetzentwurf auf die großen Herausforderungen für die Filmförderung zu reagieren, ohne dabei den Konsens der vielstimmigen Filmbranche außer Acht zu lassen. Darüber, ob die Antworten insgesamt hinreichend sind, werden wir im Rahmen der Anhörung und im Ausschuss diskutieren. Die größte Herausforderung bestand darin, mit der Klage gegen das FFG fertig zu werden und die brüchig gewordene Solidarität innerhalb der Branche wiederherzustellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns den dafür notwendigen Rückenwind gegeben. Wenn ich an die umfassenden Evaluierungen, Anhörungen und Diskussionen mit den betroffenen Akteuren denke, die der Erarbeitung des Gesetzentwurfes vorangegangen sind, und nun das Ergebnis sehe, dann, meine ich, ist dieser Rückenwind gut genutzt worden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Auch die zweite Herausforderung haben wir gemeistert. Dabei ging es um die prognostizierte Einnahmelücke, die sich gezeigt hätte, wenn wir nichts getan hätten. Ursächlich für diese Lücke sind, wie wir wissen, die Verschiebungen der Abgabeleistungen unter den Abgabepflichtigen, nämlich den Kinos, der Videowirtschaft und den Fernsehsendern. Ursächlich sind aber auch die inzwischen nicht mehr ganz so neuen Marktteilnehmer aus der digitalen Wirtschaft, allen voran die Videoabrufdienste mit ihren unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Noch nicht alle dieser Anbieter sind in die Abgabepflicht einbezogen. Als Marktteilnehmer, die mit dem deutschen Kinofilm Umsätze machen, müssen aber auch sie zu dessen Förderung beitragen. Dem Gesetzentwurf gelingt es, der absehbaren Schrumpfung des FFA-Haushaltes gegenzusteuern – zum einen durch die Anpassung der Abgabesätze der Abgabepflichtigen und zum anderen durch die Einbeziehung weiterer Anbieter. Damit schaffen wir es, die Finanzierung der Filmförderanstalt für die nächsten Jahre zu sichern. Mit der Reduzierung der Gremien, ihrer Verschlankung und der paritätischen Besetzung macht der Gesetzentwurf einen weiteren großen Schritt nach vorne. Die vorgesehene Neuausrichtung der Förderung mit dem Ziel, die Qualität und die Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland nachhaltig fortzuentwickeln, halte ich für einen wichtigen Schritt. Ob das alles in der konkreten Ausgestaltung den gesteckten Zielen auch gerecht wird, müssen wir uns in den kommenden Beratungen noch genauer anschauen. Wie gesagt: Vor drei Wochen wurde der Entwurf der FFG-Novelle verabschiedet. Vorgestern hat die Fraktion der Linken den Antrag zur Filmförderung beschlossen, den wir heute beraten. Leider nehmen Sie mit diesem Antrag wirklich – Sie haben es zugegeben – keinen Bezug auf den Entwurf der FFG-Novelle, sondern Sie arbeiten sich an einem Stand der Debatte ab, den wir eigentlich schon längst hinter uns gelassen haben. Damit werden weite Teile Ihrer Vorlage obsolet; denn mit dem Gesetzentwurf haben sich, wenn er dann auch in Kraft getreten ist, viele Ihrer Forderungen erledigt. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!) Sie fordern zum Beispiel, die Fördergremien zu verkleinern. Genau das ist ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfes, durch den eine radikale Reduzierung und Neugestaltung der Gremienstrukturen vorgenommen wird. Daneben fordern Sie die weitere Flexibilisierung der Sperrfristen, zum Beispiel für Filme, die im Kino keinen Erfolg versprechen. Genau das will auch der Entwurf mit der Möglichkeit der Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen einführen. Sie wollen das Kino als kulturellen Ort erhalten – besonders in der Fläche. Das ist ein guter Vorsatz. Auch meine Fraktion hat sich immer für eine möglichst flächendeckende Kinolandschaft eingesetzt, und wir können es nur begrüßen, wenn das durch den Gesetzentwurf mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt wird. Zu nennen ist hier zuallererst die Anhebung der Umsatzschwelle, ab der die Kinos die Filmabgabe zu leisten haben. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gerade die Existenz der kleineren Kinos in Städten mit weniger als 20 000 Einwohnern zu sichern. Auch die neue Regelung, wonach die Verleiher eine angemessene Anzahl an Filmkopien in Orten mit bis zu 20 000 Einwohnern einsetzen müssen, sorgt dafür, dass auch die Kinos auf dem Lande das aktuelle Filmangebot zeigen können und damit für die Zuschauer attraktiv bleiben. Es lohnt sich also, doch einmal ins Detail zu gehen und nicht nur pauschal etwas zu verurteilen. So macht das keinen Sinn. Vieles von dem, was Sie mit Ihrem Antrag fordern – ich könnte weitere Punkte nennen –, ist mit dem Gesetzentwurf bereits gegenstandslos geworden oder zumindest überholt. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das werden wir sehen!) Anders sieht es bei der Forderung aus, die soziale Lage der Filmschaffenden zu verbessern. Auch mich treibt es um, dass faire Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung bei der Filmproduktion immer noch nicht die Regel sind und dass die bisherigen Versuche, das FFG entsprechend zu ändern, bisher nicht gefruchtet haben. Im Zuge der kommenden Beratungen werden wir auch das bearbeiten und genau prüfen. Erfreulich für die Filmschaffenden ist aber, dass der Gesetzentwurf eine Verbesserung für die Urheber vorsieht. Danach greift die Pflicht zur Darlehenstilgung der Produzenten erst dann, wenn die Erlösbeteiligungen der Urheber bedient worden sind. Das sind komplexe Zusammenhänge, aber das macht auch Sinn. In Ihrem Antrag finden sich Widersprüche. Auf der einen Seite möchten Sie die Produzenten durch einen Erlöskorridor stärken, auf der anderen Seite durch Abgaben belasten. Wenn es nach Ihnen geht, dann sollen sie nämlich für die Videoabrufdienste, deren Abgabepflicht von Brüssel noch nicht genehmigt wurde, finanziell einspringen. Viele der Forderungen in diesem Antrag haben sich durch den Entwurf der FFG-Novelle, den wir diskutieren werden, erledigt bzw. befinden sich zumindest nicht auf der Höhe der Debatte. Daneben gibt es Widersprüchliches oder Vorschläge in Ihrem Antrag, die aus unserer Sicht übers Ziel hinausschießen. Meine Fraktion wird dieser Vorlage von Ihnen nicht zustimmen können, aber wir werden in den nächsten Monaten Zeit genug haben, im Rahmen der FFG-Novelle ausgiebig über geeignete Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films zu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt die Kollegin Dr. Astrid Freudenstein das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Ich habe ja schon zu vielen Anträgen der Linken gesprochen. Aber der jetzige Antrag gehört schon zu den tollsten. Kaum ein anderer vorher offenbarte so abseitige Ideen. Kaum ein anderer vorher war so realitätsfern. Kaum ein anderer vorher war so nah an der Planwirtschaft wie der jetzt vorliegende. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hören wir doch jedes Mal von Ihnen! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so unkreativ!) Ich greife mir einmal ein paar Highlights heraus, die Sie noch gar nicht erwähnt haben. Zunächst komme ich jedoch zu einem Punkt, den auch die Kollegen schon angesprochen haben. Sie beklagen die soziale Lage der Filmschaffenden und verlangen, dass Produktionsfirmen, die keine Tarif- oder Mindestlöhne zahlen, für drei Jahre von der Filmförderung ausgeschlossen werden. Es ist richtig, dass es im Bereich der sozialen Absicherung von Filmschaffenden noch offene Baustellen gibt; das wurde bereits erwähnt. Wir haben aber auch schon einiges getan, zum Beispiel mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung. Aber dass die Beschäftigten in der Filmbranche den Mindestlohn bekommen, ist sicher nicht Sache des Filmförderungsgesetzes. Die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert bei uns der Zoll. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Zahlungen entsprechend zu dokumentieren. Wer sich daran nicht hält, dem drohen horrende Strafzahlungen. Das ist geregelt. Das ist unterliegt sicher nicht dem Filmförderungsgesetz. Abenteuerlich ist leider auch Ihre Idee, alle 25 Kilometer ein Kino zu platzieren. Wie soll das denn funktionieren? Schon jetzt kämpfen kleinere Kinos auch in den Städten ums Überleben. Denen wollen Sie jetzt noch ein bisschen Konkurrenz verpassen, indem Sie alle 25 Kilometer ein neues Kino hinstellen. Die Betreiber haben dann bei jeder Vorstellung komplett freie Platzwahl, weil sie ganz allein sein werden. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Ja, so ist es!) Das ist Ihnen vermutlich egal. Das ist im Übrigen reine Planwirtschaft. Solange der Staat das zahlt, geht das. Irgendwann ist er jedoch pleite. Aber das hatten wir alles schon, und das brauchen wir tatsächlich nicht mehr, Herr Kollege. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie haben sich natürlich auch Gedanken darüber gemacht, wie Sie die Kinos, die Sie alle 25 Kilometer bauen wollen, füllen. Dafür müssen die Kleinen ran. Alle 4- bis 16-Jährigen sollen zweimal im Jahr ins Kino gehen, schulisch oder außerschulisch organisiert. Nun gibt es leider überhaupt keinen Grund, die Kinder nur zum Kinobesuch zu verpflichten. Mit der gleichen Berechtigung müsste man sie zweimal im Jahr zum Tanz schicken, ins Theater, in eine Skulpturenausstellung, in eine Fotoausstellung, in eine Gemäldeausstellung, zu einer Lesung und zu einem Bibliotheksbesuch. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Recht haben Sie! Das ist gar kein schlechter Gedanke!) Dann sind die Kleinen in der Tat gut unterwegs. Aber ich kann Ihnen sagen: Auch Kinder und Jugendliche dürfen in unserem Land anschauen, lesen und anhören, was sie wollen und so oft sie wollen. Das ist Teil der Freiheit des Einzelnen in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das sollen sie weiter können, Frau Kollegin! Keine Sorge!) Fast die Krone Ihres Antrags ist das Thema Gendergerechtigkeit. Das nannte man früher die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Sie jetzt neu erfinden. Sie wollen Filme, bei denen Frauen für Regie, Drehbuch oder Produktion verantwortlich sind, mit doppelten Referenzmitteln ausstatten. Wie kommen Sie denn auf so etwas? Genauso gut könnten Sie Architektinnen das doppelte Honorar ausbezahlen oder für das Klopapier, das von einer Firma geliefert wird, deren Chefin eine Frau ist, das Doppelte hinlegen. Das ist, kurz und gut gesagt, ein absoluter Verstoß gegen jedes Antidiskriminierungsgesetz. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt werfen Sie etwas durcheinander!) Das geht überhaupt nicht. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie auf so etwas kommen. (Karin Binder [DIE LINKE]: Aber dass Frauen weniger verdienen, das geht schon?) Sie wollen die Mitarbeiter der Filmfördereinrichtungen zu Change-Seminaren schicken. Vermutlich wissen viele noch nicht einmal, was das ist. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Schlimme bei Ihnen!) In Change-Seminaren muss man seine Rollenbilder und seine Stereotypen hinterfragen, sozusagen eine kleine geistige Umerziehungsmaßnahme. – Danke, auch das brauchen wir nicht. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Kleingeist findet man bei Ihnen immer wieder!) Fast das Allerbeste ist: Sie verlangen spezielle Einreichtermine nur für Frauen. Aus irgendeinem Grund unterstellen Sie Frauen, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Drehbücher rechtzeitig abzugeben. Mein Gott, was haben Sie für ein Frauenbild! (Beifall bei der CDU/CSU) Zum Schluss komme ich zu Ihrem Vorschlag, es müssten Filme über bisher vernachlässigte gesellschaftliche Minderheitengruppen besser unterstützt werden. Das läuft ganz getreu nach dem Motto: Gedreht wird, was das Publikum sehen soll, nicht das, was das Publikum sehen will. – Wissen Sie, auch hier ist es so: Die Kunst ist frei. Niemand muss sich von der Politik vorschreiben lassen, welchen Filmstoff er sich vornimmt, damit er Fördergelder bekommt. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie am besten Ihrem Vorsitzenden! Bei der Kunstförderung!) Der Schwarz-Weiß-Kurzfilm eines Transgender-Regisseurs ist tatsächlich nicht mehr wert als die Komödie eines männlichen Drehbuchschreibers, der daheim mit Frau und Kindern lebt. Das ist die Freiheit, die wir in unserem Land genießen und die wir mit Sicherheit gegen all Ihre Bevormundungsfantasien verteidigen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Für Sie zum Trost, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken: Der Schuh des Manitu ist einer der meistgesehenen deutschen Filme. Fast 12 Millionen Bundesbürger wollten das schwule Indianer-Cowboy-Pärchen sehen. Das ist in der Tat eine bisher vernachlässigte gesellschaftliche Minderheitengruppe. So schlecht ist das Publikum also gar nicht, wie Sie sehen. Ich finde, Ihr Antrag gehört eindeutig ins Genre der Unterhaltung. Man könnte glatt sagen, er ist eine echte Gag-Kanone, die aber leider nicht förderfähig ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein echter Tiefschlag!) Vizepräsident Peter Hintze: Letzte Rednerin in der Aussprache ist die Abgeordnete Hiltrud Lotze, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hiltrud Lotze (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Kinofilm, den ich gesehen habe, war der Film Mustang, eine türkisch-französisch-deutsche Kooperation, die mit Mitteln der Filmförderungsanstalt, also der FFA, gefördert wurde. Dieser Film handelt von fünf jungen Schwestern in der Türkei, die nach und nach von ihrer Familie in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, bis hin zur Zwangsverheiratung. Der Film hat unterschiedliche Kritiken bekommen. Bei der Vorstellung, die ich im Rahmen der Berlinale gesehen habe, hat er die Zuschauerinnen und Zuschauer sehr berührt. Ich glaube, man kann sagen, er hat sie auch aufgewühlt. Dieser Film hat eine Botschaft transportiert. Regie geführt hat bei diesem Film eine Frau. Die Frage, ob ein männlicher Regisseur die Geschichte genauso oder anders erzählt hätte, ob er ebenfalls diese Emotionen ausgelöst hätte, ist müßig. Interessant ist aber, was Dieter Kosslick, der Direktor der Berlinale, gestern im Kulturausschuss gesagt hat. Er hat gesagt: Die künstlerischen Gesichtspunkte stehen bei einem Film immer im Vordergrund. Die erfolgreichsten Hollywood-Produktionen zurzeit sind von Frauen gemacht worden. Frauen hatten bei der Berlinale die Hauptslots, wie man neudeutsch sagt, also die besten Vorführzeiten. Meine Damen und Herren, das Kino ist ein Kulturort. Filme sind Kulturgüter. Es ist bereits gesagt worden, dass Kino und Filme natürlich auch Wirtschaftsgüter sind. Deswegen brauchen wir ein starkes, aber natürlich auch ein modernes Filmförderungsgesetz, um unsere wertvolle Filmlandschaft zu erhalten und zu fördern. Wie erfolgreich diese ist, hat mein Kollege Burkhard Blienert gerade gesagt. Film ist letztendlich auch Bildung. Frau Staatsministerin Grütters hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Förderung des deutschen Films einen guten Vorschlag gemacht. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Auch das hat der Kollege Blienert schon ausgeführt. Ich möchte besonders auf den Teilaspekt der Gendergerechtigkeit eingehen. Im Gesetzentwurf aus dem Hause der BKM werden erste Schritte eingeleitet, um die Situation der Produzentinnen, Drehbuchautorinnen und Regisseurinnen zu verbessern. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche denn?) So soll der Frauenanteil in den Gremien der Filmförderanstalt erhöht werden. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht nicht aus!) Für den Verwaltungsrat und das Präsidium der Filmförderanstalt soll ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Frauenquote von 30 Prozent gelten, ab 2018 dann eine paritätische Besetzung. Auch für die einzelnen Förderkommissionen der FFA soll ab Inkrafttreten eine paritätische Besetzung gelten. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich möchte erwähnen, dass man im Königreich Schweden sehr gute Erfahrungen mit einer paritätischen Besetzung gemacht hat. Ich glaube, Frau Kollegin Freudenstein, Schweden ist von der Planwirtschaft relativ weit entfernt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Entscheidend ist aber, dass der Gesetzentwurf die Filmförderungsanstalt im Ganzen dazu verpflichtet – ich zitiere –, „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Belange der Geschlechtergerechtigkeit“ hinzuwirken. Das wird der FFA nun ins Stammbuch geschrieben. Für uns als SPD-Fraktion ist es Verpflichtung und Auftrag, darauf zu achten, ob das auch umgesetzt wird. Wenn sich dann allerdings nichts ändert und nicht mehr Filmprojekte von Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen oder Produzentinnen gefördert werden, dann müssen wir über weitere Maßnahmen nachdenken und sie ergreifen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da warten wir noch lange! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sankt-Nimmerleins-Tag!) Es ist Fakt, dass es ein Ungleichverhältnis zwischen Frauen und Männern gibt. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die CDU noch nicht verstanden!) Das zeigt die derzeitige Förderkulisse. Unser Ansatz ist aber, Schritt für Schritt vorzugehen, und die jetzt zu beschließende gendergerechte Gremienbesetzung ist ein erster guter Schritt. (Beifall bei der SPD) Was Sie in Ihrem Antrag fordern, nämlich die Hälfte der Fördergelder an Projekte zu vergeben, an denen Frauen maßgeblich mitwirken, können wir in den Blick nehmen, wenn die jetzt ergriffenen Maßnahmen nicht zum Ziel führen. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre schon mehr gegangen!) Noch eine Anmerkung zum Schluss: Eine staatlich verordnete Quote steht im Widerspruch zur künstlerischen Freiheit; das ist richtig. Aber eine Realität, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts strukturell benachteiligt, schränkt die künstlerische Freiheit ebenso ein. Und die Freiheit gilt nun einmal für Männer und Frauen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Die Rednerin hat sich die Freiheit genommen, etwas länger zu sprechen. Aber das haben wir jetzt so hingenommen. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8073 an den Ausschuss für Kultur und Medien vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali an die EU sowie der Beschlüsse des Rates der EU 2013/87/GASP vom 18. Februar 2013, zuletzt geändert mit dem Beschluss des Rates der EU 2016/446/GASP vom 23. März 2016 in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und folgender Resolutionen, zuletzt 2227 (2015) vom 29. Juni 2015 Drucksache 18/8090 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann haben wir so beschlossen. Als erster Rednerin erteile ich für die Bundesregierung das Wort Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war vergangene Woche mit einigen Bundestagsabgeordneten in Mali. Wir waren in Bamako, Gao und Koulikoro. Ich habe in Gao, wie geplant, zwei lokale Gouverneure getroffen, und sie hatten unerwartet eine weitere Person mitgebracht. Das war der gewählte Bürgermeister aus Gao, dem es ein Anliegen war, die deutsche Delegation zu begrüßen und im Namen der Menschen seiner Stadt willkommen zu heißen. Ich finde, das ist ein sehr schönes Zeichen dafür, wie viel Vertrauen die Menschen in Gao in Deutschland und in die Bundeswehr haben. Es war aber auch eine Geste, die zeigte, wie groß die Hoffnungen und Erwartungen in uns sind. Es sind Hoffnungen und Erwartungen in einer schwierigen Zeit. Seit einem Jahr gibt es das Friedensabkommen zwischen der Regierung und den Rebellengruppen, die bereit gewesen sind, die Waffen niederzulegen. Man kann sagen, dass der Waffenstillstand hält. Der Fokus liegt jetzt auf der Bekämpfung des Terrors, den diejenigen ausüben, die unter keinen Umständen wollen, dass das Friedensabkommen Erfolg hat, und es mit aller Macht und Brutalität stören. Der Friedensprozess geht voran. Der politische Prozess ist eingeleitet. Aber das Ganze geht zäh und langsam. Es geht um die sehr mühsame Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung. Es geht um die sogenannte Kantonierung, also darum, die ehemaligen Rebellen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Es geht um den Schutz der Bevölkerung, um die Begleitung des Friedensprozesses und die Bekämpfung des Terrors. Wir unterstützen Mali gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft. Wir investieren viel, auch an Zeit, und wir geben Hilfe. All das ist richtig. Aber das Ganze wird nur dann ein Erfolg werden, wenn dieser Erfolg auch aus der Regierung und aus den Rebellengruppen heraus gewollt wird. Das, meine Damen und Herren, ist maßgeblich, und das haben wir bei den Gesprächen in Mali sehr deutlich gemacht. Wir sind mit der Bundeswehr an EUTM, um die es heute Abend geht, und an der Mission MINUSMA der Vereinten Nationen beteiligt. Die unterschiedlichen Elemente zeigen, wie gut inzwischen die vernetzte Sicherheit in Mali aufgebaut ist. Es gibt die zivile Aufbaumission EUCAP Sahel, und es gibt viele humanitäre Projekte sowie bilaterale Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung Malis und die Operation Barkhane, die unter französischer Führung den Terror bekämpft. Wenn wir heute über die Ausbildungsmission EUTM Mali sprechen, dann stellen wir fest, dass Deutschland der größte Truppensteller unter den 25 beteiligten Nationen ist. Die Mission dauert seit drei Jahren an und hat gut Strecke gemacht. Inzwischen sind 8 000 Soldatinnen und Soldaten ausgebildet worden. Das sind immerhin zwei Drittel der malischen Landstreitkräfte. Wir möchten nun das Mandat – das ist die Begründung für ein neues Mandat, das gerade in Europa so gefasst wurde – auf eine andere Stufe heben; denn wir wollen nicht nur zentral in Koulikoro Ausbildung betreiben, sondern auch in die Weite des Landes, in die Garnisonsstädte gehen. Wir wollen uns darauf konzentrieren, die Ausbilder der malischen Streitkräfte auszubilden, und so dazu beitragen, dass Mali selbsttragende Strukturen zur Qualifizierung seiner Soldatinnen und Soldaten aufbauen kann. Wir bilden dafür mobile Teams aus Ausbildern und Beratern. Sanität und Schutz, das ist ganz wichtig. Diese Teams werden acht bis zwölf Wochen in den verschiedenen Garnisonsstädten und verschiedenen Regionen tätig sein, abhängig von der jeweiligen Sicherheitslage. Wir werden im Süden anfangen. Es ist geplant, das in den Norden, bis zum nördlichen Nigerbogen, also auch in die Städte Gao und Timbuktu, auszuweiten. Aber entscheidend ist, dass die Sicherheitslage das zulässt. Ein Punkt ist mir besonders wichtig. Das allerbeste Training nützt nichts, wenn die Ausrüstung nicht stimmt. Wir haben erlebt, dass malische Soldaten an Holzgewehren ausgebildet werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um eine europäische Trainingsmission handelt. Der Rat der Staats- und Regierungschefs hat einen sogenannten Ertüchtigungstitel auf den Weg gebracht, der genau dazu da ist, die Mittel für die benötigte Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Aber seit Monaten ist die Kommission nicht in der Lage, Vorschläge zu machen, aus denen hervorgeht, wie dieser Titel mit Geld unterlegt wird. Wenn die EU es mit der Ausbildung ernst meint, dann muss sie sich ernsthaft überlegen, wie sie die Aufgabe, die malischen Streitkräfte auszurüsten, bewältigen will. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wie wir gesehen haben, hat die Ausbildung im Vergleich zu dem, was wir vor einem Jahr bzw. vor zwei Jahren sahen, deutliche Fortschritte gemacht. Man merkt, dass die Module viel dynamischer geworden sind und dass nun die Erfahrungen aus den Gefechten im Norden in die Ausbildung einfließen. Das Ganze stand im letzten Jahr unter Führung eines deutschen Brigadegenerals. Wir werden nun im Juli die Führung turnusgemäß an die Belgier übergeben. Das ist der Grund, warum wir die Obergrenze von 350 auf 300 senken können. Wir brauchen das Führungselement nicht mehr. Aber der Kern, die 200 Ausbilder, die dort im Augenblick tätig sind, und die entsprechenden Strukturen bleiben unverändert. Unsere Soldatinnen und Soldaten sorgen bei der Ausbildungsmission in Mali auch dafür, dass Mali als ein zentrales Land in der Sahelregion stabil bleibt. Auch wenn die Fortschritte zäh sind, muss man sich immer wieder vor Augen halten, dass es einen Unterschied macht, ob Mali – das wäre durchaus denkbar gewesen – einem ähnlichen Zerfallsprozess wie Libyen anheimgefallen wäre oder ob es gelingt, dieses Land langsam, aber sicher zu stabilisieren. In diesem Sinne bitte ich um wohlwollende Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Niema Movassat, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vierten Mal wollen Sie von der Bundesregierung sich vom Bundestag ein Mandat für die deutsche Beteiligung an einer europäischen Trainingsmission für das malische Militär erteilen lassen. Erst im Januar wurde das Bundeswehrkontingent für den UN-Einsatz MINUSMA in Mali massiv aufgestockt. Nun geht es heute ausnahmsweise nicht um die Entsendung von mehr Soldaten. Aber mit dem neuen Mandat bekommt die Trainingsmission einen ganz neuen Charakter; denn bisher agierten die Bundeswehrausbilder im halbwegs friedlichen Süden Malis. Deshalb beschrieb die Bundesregierung den bisherigen Einsatz als sicher. Mit dem neuen Mandat aber wollen Sie deutsche Soldaten auch in den gefährlichen Norden Malis schicken. Das ist eine massive Ausweitung des Einsatzgebietes. Das Ganze erinnert mich an eine Salamitaktik. Erst schickt man wenig Soldaten und diese in weitgehend sichere Gebiete, dann schickt man mehr Soldaten und weitet das Einsatzgebiet auch auf gefährlichere Regionen aus. (Henning Otte [CDU/CSU]: Was essen Sie denn für Salami?) So wollen Sie die deutsche Bevölkerung offenbar Schritt für Schritt daran gewöhnen, dass die Bundeswehr immer mehr Teil des bewaffneten Konflikts in der Sahelregion wird. Sie machen Deutschland mehr und mehr zur Konfliktpartei in der Region, und das lehnt die Linke strikt ab. (Beifall bei der LINKEN) Vor drei Jahren versprach uns die Bundesregierung, dass sich die Terrorgefahr in Mali und der Sahelregion durch diese Militärmission und die Bundeswehrbeteiligung beseitigen ließe. Das war der Kern der Begründung. Aber was damals für Afghanistan galt, gilt auch für den Bundeswehreinsatz jetzt in Mali: Terror kann man nicht mit Krieg besiegen. Was Sie machen, ist blauäugig, und es ist brandgefährlich. Sie versuchen, Feuer mit Öl zu löschen. Die Folge: Der Brand wird größer, der Terror nimmt zu. So gab es Anschläge gegen die Hauptquartiere von EUTM und MINUSMA in Malis Hauptstadt Bamako; zudem gab es in der Region drei fürchterliche Terrorangriffe auf Hotelanlagen in Bamako, in Ouagadougou in Burkina Faso und bei Abidjan in der Elfenbeinküste. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Weil das Projekt erfolgreich ist! Deshalb!) Die Realität ist doch: Je mehr Soldaten ins Ausland entsendet werden, desto mehr verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afrika und hier in Europa. (Beifall bei der LINKEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist aber eine Logik!) Deshalb wäre es richtig und wichtig, wenn Sie endlich anfangen würden, die sozialen Ursachen des Terrors zu bekämpfen, statt ständig Soldaten in alle Welt zu schicken. Durch das neue Mandat wird sich übrigens auch der Personenkreis der ausgebildeten Soldaten verändern. Künftig wollen Sie eben nicht nur das malische Militär ausbilden, sondern auch Soldaten aus fünf anderen Ländern der Sahelregion. Darunter werden auch Soldaten aus dem Tschad sein. Im Tschad herrscht eine Militärdiktatur. Sie wollen also eine Militärdiktatur dabei unterstützen, besser ausgebildete Soldaten zu haben. Das ist wirklich beschämend. (Beifall bei der LINKEN) Die große Frage bei solchen Einsätzen ist auch immer: Nutzen sie der Bevölkerung? Die Antwort ist hier: Nein; denn Malis größtes Problem ist die desaströse wirtschaftliche Lage nach Jahrzehnten des Kaputtsparens unter neoliberalen Strukturanpassungsmaßnahmen. Die Armut im Land nimmt immer weiter zu. Zwei Drittel der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze und das, obwohl es viele Rohstoffe gibt und das Land eigentlich die Ressourcen hätte, allen Bürgern ein Leben in Würde zu ermöglichen. Aber die malischen Politiker und ihre europäischen Partner haben sich vor allem immer um ihre eigenen Interessen gekümmert und nicht um die Interessen der Bevölkerung Malis. Auch die jetzige malische Regierung ist nicht gewillt, dem Wunsch der Bevölkerung nach sozialer Sicherheit und Frieden entgegenzukommen. So rief ein Gewerkschaftsverband jetzt zum Streik auf, weil die Regierung sich absolut nicht kompromissbereit zeigt. Die Regierung verweigerte auch die Teilnahme an einem Friedensforum in Kidal. Die internationale Gemeinschaft versagt auch bei der Lösung der Flüchtlingsfrage. Nach wie vor leben in den Nachbarländern Malis 130 000 Flüchtlinge. (Michael Brand [CDU/CSU]: Hat das was miteinander zu tun?) Das Welternährungsprogramm musste die Essensrationen aufgrund der geringen Zusagen der Geberländer kürzen. Während genug Geld dafür da ist, Soldaten nach Mali zu schicken, gibt es nicht genug Geld, die Flüchtlinge vor dem Verhungern zu retten. Das ist eine Schande. (Beifall bei der LINKEN) Frau von der Leyen, wie im Afghanistankrieg, aus dem die Bundesregierung wirklich nichts gelernt hat, verstricken Sie Deutschland nun auch hier Stück für Stück in einen undurchschaubaren Konflikt. Sie schaffen neue Fluchtgründe, statt sie zu beseitigen. Sie gefährden die Sicherheit Deutschlands und seiner Bürger, statt sie zu schützen. Sie geben Geld für das Militär aus, statt der Bevölkerung und den Flüchtlingen vor Ort ausreichend zu helfen. Ihnen geht es um die Stärkung der globalen Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Dazu und zu diesem Mandat wird die Linke Nein sagen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort Staatsminister Michael Roth für die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Bemerkungen des Abgeordneten Movassat ist es wichtig, noch einmal daran zu erinnern, wie sich die Ereignisse vor vier Jahren in Mali abspielten. Islamistische Gruppen aus dem Norden Malis waren auf dem Vormarsch nach Süden in Richtung der Hauptstadt Bamako. Die malische Armee konnte den Rebellen damals nicht viel entgegensetzen. Es ist nur dem entschlossenen Eingreifen von Frankreich zu verdanken, dass die Terroristen aufgehalten werden konnten. Niemand von uns will sich ausmalen, was sonst passiert wäre. (Peter Beyer [CDU/CSU]: So war das!) Was mich an Ihren Bemerkungen am meisten stört, ist, dass Sie zu überhaupt keiner Differenzierung fähig und bereit sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Bild, das Sie zeichnen, ist nur schwarz und weiß. Ich kenne in der Bundesregierung, in der CDU/CSU-Fraktion, in der SPD-Fraktion und auch in der Grünenfraktion niemanden, der sich nicht der Mühsal unterzieht, auch die Grauschattierungen zu erwähnen, was zwingend ist, um ein verantwortbares Urteil zu fällen. Wir können heute sagen: Es hat sich vieles verbessert, auch wenn der Weg zu dauerhafter Stabilität immer noch sehr lang und beschwerlich ist. Vor allem die politische Entwicklung der vergangenen Monate gibt durchaus Anlass zu vorsichtiger Zuversicht. Die malische Regierung und die separatistischen Rebellen haben im Frühsommer 2015 ein Friedensabkommen unterzeichnet. Der Waffenstillstand vom vergangenen Herbst hält – immer noch –, und jetzt geht es darum, die Vereinbarungen des Friedensabkommens Schritt für Schritt umzusetzen. Dabei sehen wir durchaus erste Fortschritte, beispielsweise bei der Übertragung von Kompetenzen des Zentralstaats auf die Kommunen. Die Gründung von zwei neuen Regionen ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die regionale Selbstverwaltung in Mali zu stärken. Gleichwohl müssen wir feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Umsetzung der politischen Reformen verläuft deutlich schleppender als gewünscht und erwartet. Immer wieder wird der Versöhnungsprozess von Anschlägen islamistischer Terrorgruppen überschattet. Dadurch kommt das Land einfach nicht zur Ruhe. Es wurde bereits erwähnt: Am 21. März wurde das Hauptquartier der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali in der Hauptstadt Bamako selbst zum Ziel eines Anschlags. Der Anschlag konnte zwar erfolgreich abgewehrt werden – glücklicherweise kam dabei niemand von den europäischen Soldatinnen und Soldaten zu Schaden –, aber der Anschlag zeigt gleichwohl, wie angespannt und wie gefährlich die Sicherheitslage in Mali immer noch ist. Erst gestern wurden drei französische Soldaten im Norden des Landes bei der Detonation einer Mine getötet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland engagiert sich derzeit in drei internationalen Einsätzen in dem westafrikanischen Land: bei der UN-Friedensmission MINUSMA, bei der zivilen GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali und bei der Ausbildungsmission EUTM Mali. Unser militärisches Engagement ist selbstverständlich in einen umfassenden Gesamtansatz eingebettet. Dabei geht es um politische, humanitäre und entwicklungspolitische Aktivitäten, die ineinandergreifen müssen. Mali, das ist ein Land, das für viele erst mit der Krise 2012/2013 auf die politische Bühne getreten zu sein scheint. Es ist heute ein ganz wichtiger Schwerpunkt unseres sicherheits- und entwicklungspolitischen Engagements. Warum ist das so? Die Frage wird uns immer wieder auch von kritischen Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Die simple Antwort gibt uns ein Blick auf die Landkarte: Seit dem faktischen Zusammenbruch Libyens trennt uns quasi nur noch eine Seegrenze von Mali. Schon heute ist Mali für viele Flüchtlinge Transitland auf ihrem Weg nach Europa. Deutschland und die Europäische Union haben daher ein erhebliches Interesse daran, die Bleibeperspektive vor Ort nachhaltig zu verbessern. Immer mehr Menschen aus der Sahelregion suchen eine bessere Zukunft in Europa. Das liegt vor allem auch daran, dass ihre Lebensträume, ihre Hoffnungen von skrupellosen Terroristen gewaltsam zerstört werden. Terrorismus erstickt die Hoffnung, und der Terrorismus bremst die Entwicklung eines ganzen Landes. Durch den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Libyen und in Mali ist ein politisches Vakuum entstanden, das islamistische Terroristen für sich schamlos und brutal genutzt haben. Mit Waffen aus libyschen Arsenalen haben sie 2011 die malische Armee überrannt. Weit mehr als 100 000 Menschen wurden damals aus ihrer Heimat vertrieben. Und noch immer sind islamistische Gruppen in weiten Gebieten Nordmalis aktiv. Auch das, Herr Movassat, leugnet doch niemand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in all unseren Debatten, gleich wann und wo wir sie führen, insbesondere über unser umfassendes politisches Engagement in Afrika, erlebe ich immer wieder die gleiche Gegenüberstellung: Soldaten oder Entwicklungshelfer. Dieser Gegensatz ist völlig falsch; denn Entwicklungshilfe ist zwingend auf Sicherheit, Stabilität und eben auch gefestigte staatliche Strukturen angewiesen. Unser Interesse ist es, dass die malischen Sicherheitskräfte die Terrorgruppen erfolgreich zurückdrängen und die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet behaupten können. Das Ziel der EU-Ausbildungsmission ist es, die malischen Streitkräfte durch Ausbildung und Beratung mittelfristig in die Lage zu versetzen, wieder selbst und eigenverantwortlich für Stabilität und Sicherheit im Land zu sorgen. Es geht hier sozusagen um Hilfe zur Selbsthilfe. Seit Anfang 2013 wurden schon fast 8 000 Soldatinnen und Soldaten militärisch ausgebildet. Frau Bundesministerin von der Leyen hat eben eindrücklich die fünf Punkte beschrieben, die wir im Mandat entsprechend anpassen wollen. Einen kritischen Punkt, den sie hier vorgetragen hat, möchte ich in aller Kürze noch einmal ausführen, damit hier kein Missverständnis entsteht. Ja, es ist richtig: Wir wollen das Einsatzgebiet ausweiten. Künftig soll es bis zum Nigerbogen reichen, einschließlich der Städte Gao und Timbuktu; aber natürlich – das muss doch auch gesagt werden, Herr Movassat – geschieht dies immer unter der Maßgabe, dass die Sicherheitslage dies zulässt. Wir werden erst dann in den Norden gehen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Das sind wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Insgesamt ist das natürlich auch Teamarbeit. 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligen sich an EUTM Mali. Das ist also gelebte europäische Solidarität unter denkbar schwierigen Bedingungen. Eines dürfen wir nicht vergessen: Wir leisten damit auch einen Beitrag zur konkreten Unterstützung Frankreichs. Nach den furchtbaren Terroranschlägen vom 13. November 2015 hatte Frankreich konkrete Wünsche gegenüber der Europäischen Union und insbesondere auch Deutschland formuliert. Es wurde um militärischen Beistand gebeten. Deshalb hat Deutschland als einer der größten Truppensteller durch die Übernahme der Missionsführung von EUTM Mali im vergangenen Jahr auch besondere Verantwortung übernommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht doch nun wirklich nicht nur um Militär, nicht nur um Soldatinnen und Soldaten. Vielleicht stehen wir auch in der Pflicht, das den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder und noch besser zu erklären. Denn unser Ansatz ist doch ein umfassender: Es geht um gesellschaftliche, es geht um wirtschaftliche Stabilisierung der Sahelregion. Dazu brauchen wir das militärische Engagement. Aber wir brauchen auch humanitäre, politische, entwicklungspolitische Aktivitäten. Lassen Sie mich nur einige wenige Aspekte herausgreifen, wo wir uns als Bundesregierung, als Bundesrepublik Deutschland besonders engagieren: Zivile Krisenprävention, Konfliktnachsorge und Entwicklungszusammenarbeit stehen für uns im Vordergrund. Auch hier ist Deutschland im Rahmen der zivilen GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali engagiert. Wir beraten, wir bilden aus, wir statten malische Polizeieinheiten aus, und wir sind eben auch bilateral engagiert. Wir unterstützen das malische Ministerium für Versöhnung in seiner zentralen Rolle bei der Umsetzung des Friedensvertrages. Wir fördern Trainingskurse für westafrikanische Polizeikräfte als Vorbereitung auf den Einsatz in Friedensmissionen. Wir unterstützen das Grenzmanagement der Afrikanischen Union in Mali. Geplant ist noch mehr Engagement bei der Reform des Sicherheitssektors und der Förderung des Rechtsstaats mit mehr als 2 Millionen Euro. Wir stabilisieren mit konkreten Maßnahmen den Norden Malis. Wir unterstützen humanitäre Hilfsprogramme. Deutschland hat bisher mehr als 5 Millionen Euro investiert, damit Flüchtlinge im Norden des Landes in ihre Heimatstädte zurückkehren können. Daneben investiert Deutschland zwischen 2015 und 2017 mehr als 73 Millionen Euro für die Entwicklungszusammenarbeit in Mali. Projekte sollen im Rahmen der Dezentralisierung die lokalen Behörden stärken, im Bereich der Landwirtschaft die Ernährungssicherheit stärken und die Versorgung mit Trinkwasser und mit Sanitäranlagen sicherstellen. Ich kann Ihnen versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unabhängig von diesem Mandat Mali auch mittelfristig weiter ein Schwerpunkt unseres Engagements auf dem afrikanischen Kontinent bleiben wird; denn wir haben ein ganz erhebliches sicherheitspolitisches Interesse dort. Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenschmuggel sind Geißeln, die Menschen in Flucht, Hoffnungslosigkeit und Tod treiben. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für dieses Mandat. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Bündnis 90/Die Grünen. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand macht sich Illusionen über die Sicherheitslage in Mali. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon stellt in seinem jüngsten Bericht an den Sicherheitsrat fest, dass in Mali durch die Gewalt der Extremisten, Terroristen und Kriminellen die Gefahr für die Menschen nach wie vor sehr hoch ist. Erst vorgestern Nacht wurden drei französische Soldaten der Friedensmission der Vereinten Nationen auf grausame Weise durch eine hinterhältig gelegte Landmine getötet. Diese Gräueltat macht auch uns im Bundestag betroffen. Unser Beileid und Mitgefühl gelten ihren Familien und Freunden. Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren haben wir Grüne trotz des gefährlichen Umfeldes die EUTM, die europäische Ausbildungsmission für die malischen Sicherheitskräfte, mit großer Mehrheit unterstützt. Denn sie hat einen Beitrag dazu geleistet, dass die demokratische Kontrolle über die Armee gestärkt wird und dass diese in die Lage versetzt wird, in Zukunft die eigene Bevölkerung besser zu schützen. Mittlerweile sind zwei Drittel der malischen Soldatinnen und Soldaten ausgebildet worden. Ein solches Engagement braucht aber auch langen Atem und viel Geduld. Mit den Änderungen im neuen Mandat soll diese Unterstützung nun nicht mehr in den gesicherten Lagern der Mission stattfinden, sondern es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass, abhängig von der Sicherheitslage, die Soldatinnen und Soldaten herausgehen, um bereits ausgebildete Verbände in Heimatkasernen zu betreuen. Diese Anpassung finde ich grundsätzlich nachvollziehbar, wenn es darum geht, die Nachhaltigkeit des Ausbildungserfolges sicherzustellen. Denn der Erwerb der militärischen Grundfertigkeiten alleine macht noch keinen guten Soldaten, sondern dafür sind so wichtige Inhalte wie die Achtung der Menschenrechte, der Umgang mit den Gefangenen oder die Einhaltung des Völkerrechtes viel entscheidender. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Gleichzeitig ist auch klar, dass durch die Ausweitung des Operationsgebiets bis nach Timbuktu und Gao die europäische Ausbildungsmission riskanter wird. Wir Abgeordnete werden vor diesem Hintergrund sehr genau darauf achten, dass die Soldatinnen und Soldaten den bestmöglichen Schutz bekommen und, auch wenn sie die Lager verlassen, eine gesicherte Rettungskette vollumfänglich gewährleistet ist. Wir Grüne werden bei den Beratungen diese und andere Veränderungen im Mandat kritisch und sorgfältig prüfen. Meine Damen und Herren, so schwierig und gefährlich die Lage in Mali ist, sie ist nicht nur düster. Damit meine ich nicht nur, dass die Soldatinnen und Soldaten bei der Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte viel geleistet und viel erreicht haben. Vielmehr gibt es weitere Entwicklungen, die Anlass zu einer vorsichtigen Hoffnung geben. Trotz aller Rückschläge und Schwierigkeiten konnte im letzten Jahr ein umfassendes, breit getragenes Friedensabkommen geschlossen werden. Ohne die starke Rolle der Vereinten Nationen und ihrer Friedensmission wäre das kaum möglich gewesen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird ganz entscheidend dafür sein, ob sich in Zukunft die Weichen in Mali für mehr Stabilität, Sicherheit und Frieden stellen lassen. Ein großer Erfolg ist auch, trotz einiger Verzögerungen, dass eine Kommission für Abrüstung, Demobilisierung und Wiedereingliederung gegründet wurde und ehemalige Rebellen wieder in die Gesellschaft und auch in die Sicherheitskräfte integriert werden sollen. Gleichzeitig müssen aber natürlich auch die sozialen und wirtschaftlichen Verteilungsfragen zwischen dem Norden und dem Süden in einem gerechten Ausgleich geklärt werden. Die humanitäre Lage ist teilweise immer noch dramatisch. 2,5 Millionen Menschen sind vom Hunger betroffen, und es gibt immer noch 90 000 Binnenvertriebene. Meine Damen und Herren, ich bin in den letzten Jahren häufiger nach Mali gereist. Besonders berührt und bewegt hat mich dabei die Selbstverständlichkeit, mit der die Menschen im Süden – in einem der ärmsten Länder der Welt – die Flüchtlinge aus dem Norden aufgenommen und unterstützt haben. Sie haben das Wenige, was sie hatten, mit ihnen großzügig geteilt. Trotz aller Armut gibt es eine starke, solidarische und friedfertige Zivilgesellschaft. Darin liegt eine große, vielleicht sogar die größte Chance für die malische Zukunft. Mein Dank gilt allen Menschen, die sich in Uniform oder ohne trotz der Gefahren auch für Leib und Leben dafür einsetzen, dass der Großteil der Malierinnen und Malier auf diesem guten Weg unterstützt wird. Meine Damen und Herren, Ausbildung allein kann nur einer von vielen Bausteinen sein. Entscheidend ist aber eine engagierte Bearbeitung der Konfliktursachen, ein stimmiges Gesamtkonzept, das die Bereiche Sicherheit, Entwicklung und Staatsaufbau, aber vor allem auch den Versöhnungsprozess zusammenbringt. Hierfür kann und sollte auch die deutsche Bundesregierung mehr tun. Die Europäische Ausbildungsmission hat dazu beigetragen, dass der Hoffnungsschimmer im Norden nicht nur von kurzer Dauer war. Die erfolgreiche Entwicklung in Mali selbst ist und bleibt aber kein Selbstläufer. Es gibt Risiken. Es gab Rückschläge, und es wird sie auch in Zukunft geben. Wir müssen auch deshalb die Mandate jedes Mal aufs Neue sorgfältig und kritisch prüfen und beraten. Meine Damen und Herren, es ist klar: Es gibt nie eine Erfolgsgarantie, und der Weg wird sicherlich schwierig sein. Es ist aber ebenso gewiss, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ohne die internationale Unterstützung die Menschen in Mali kaum auf Sicherheit und Frieden hoffen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Jürgen Hardt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesem fortgeschrittenen Punkt der Debatte möchte ich sagen, dass ich das Niveau hier insgesamt sehr gut finde. Ich halte es für gut, dass wir uns nicht in einer Schönmalerei der Situation ergehen, sondern uns dem Thema differenziert widmen. Die beiden Reden der Regierungsvertreter und auch die Rede von Frau Brugger waren von diesem Charakter und Geist getragen. Von daher glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind. Wenn ich sehe, was wir insgesamt in Mali machen – EUTM, also die Ausbildungsmission, ist nur ein Teil unseres Gesamtauftritts; vor wenigen Wochen haben wir ja über MINUSMA gesprochen –, so glaube ich schon, dass diese Mission eine der herausforderndsten, anspruchsvollsten und leider auch gefährlichsten ist, in die wir unsere Soldaten und Polizisten schicken. Die Situation in Mali ist aber politisch ein Stück weit stabilisiert. Das hat ganz wesentlich mit dem Engagement der Völkergemeinschaft und auch der afrikanischen Partnerländer zu tun. Natürlich stellt das, was wir an dschihadistischem Terrorismus oder an Terrorismus erleben, der nur seine eigenen wirtschaftlichen Ziele verfolgt und möglicherweise die Religion nur missbraucht, um Menschen dazu zu bringen, sich ihm anzuschließen, eine wachsende Bedrohung in der Region dar. Wenn Sie die Zahl der Anschläge bzw. Attentate im Jahr 2015 mit den Zahlen in den Jahren zuvor vergleichen, werden Sie leider sehen, dass es einen Anstieg gab. Es ist auch so, dass es Anschläge bzw. Attentate im Süden – südlich der geografischen Taille des Landes – gibt. Wir haben eigentlich immer gesagt, dass südlich von dieser Linie die Situation relativ sicher ist und dass die Kämpfe nördlich davon stattfinden. Das trifft leider so nicht mehr vollständig zu. Die Bundeswehr wird zukünftig stärker in der Fläche ausbilden. Es wird nicht zu vermeiden sein, dass Bundeswehrsoldaten mit ihren malischen Kameraden aus den Camps bzw. aus den befestigten, geschützten Compounds hinausfahren. Denn man wird Patrouille kaum auf dem Kasernenhof trainieren können. Man wird also auch Dinge tun müssen, bei denen man sich ganz konkret einer gewissen Gefährdung aussetzt. Ich wünsche unseren Soldatinnen und Soldaten alles Soldatenglück, damit sie alle heil wieder nach Hause kommen. Dieses Risiko müssen wir ihnen zumuten. Wir müssen dieses Risiko eingehen, weil Mali natürlich eine Schlüsselfunktion in der Region innehat. Wenn man auf die Karte blickt, so kommt man zu dem Schluss, dass das Bestreben der Terroristen, die aus dem Norden Afrikas, aus dem Maghreb, herunterkommen, offensichtlich darin besteht, nicht nur Mali zu destabilisieren, sondern von Mali aus auf andere Staaten der Region zu wirken, die in einer besseren Verfassung sind als Mali selbst, zum Beispiel Senegal, ein Land, das nicht nur ein Hoffnungsschimmer, sondern ein leuchtender Hoffnungspunkt in Afrika ist, und Burkina Faso, wo es eine starke, dynamische, positive Entwicklung gibt. Das sind Länder, die von Terror bedroht wären – teilweise auch schon von Terror bedroht sind –, wenn es uns nicht gelänge, diese Terroristen in Afrika auf ihrem Weg in Richtung Süden und Südwesten zu stoppen. Da ist Mali, die malischen Streitkräfte und die malische Regierung, mit der Unterstützung der Weltgemeinschaft in besonderer Weise gefordert. Mit Blick auf die Ausbildungs- und Trainingsmission sollten wir im Rahmen der Ausschussberatungen auch genau schauen, wie wir da vielleicht noch nachsteuern und feinsteuern können. Wenn man mit Menschen spricht, die sie vor Ort durchführen, hört man, es gebe Beispiele dafür, dass die Polizei- und Militärkräfte vor Ort sehr wirksam agieren, aber leider auch Beispiele dafür, dass es an der entsprechenden Führung von oben hapert. Wir sind bei der Ausbildung der Soldaten, die die Sicherheit vor Ort gewährleisten, sehr gut. Wir sollten auch dafür sorgen, dass sie ordentlich geführt werden, dass sie schnell und effektiv zum Einsatz kommen. Es gibt Beispiele dafür, dass die malischen Kräfte nach terroristischen Anschlägen sehr schnell und umfassend reagiert haben und auch Geiseln befreien und die Terroristen ausschalten konnten. Aber es gibt eben auch Beispiele dafür, dass über lange Zeit nichts geschehen ist, bis dann tatsächlich europäische Kräfte die Situation bereinigt haben. Von daher sollten wir einen Blick auf die Frage richten, ob wir perspektivisch auch dafür sorgen müssen, dass die Ausbildungsmission, was die Führung der Streitkräfte vor Ort angeht, ein Stück weit intensiviert und verbessert wird. Ich wünsche allen Soldatinnen und Soldaten und auch allen Polizisten und zivilen Kräften, die in diesem Land tätig sind, alles erdenklich Gute. Ich glaube, dass wir in den Ausschussberatungen zu einem guten Ergebnis kommen und dieses Mandat sinnvollerweise verlängern werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich dem Abgeordneten Florian Hahn, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hatte letzte Woche die Gelegenheit, an der Reise nach Mali mit Frau Bundesministerin von der Leyen teilzunehmen. Die Reise war einmal mehr ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass wir Abgeordnete an solchen Reisen teilnehmen, um ein Stück weit ein besseres Gefühl für bzw. eine bessere Sichtweise auf die Länder zu bekommen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Entscheidungen hier im Hohen Hause stehen. Allein die Tatsache, dass wir für die Strecke vom Eintreten in den malischen Luftraum im Norden, an der Grenze zu Algerien, bis nach Bamako zwei Stunden gebraucht haben, zeigt, wie riesig dieses Land ist, gibt einem ein Gefühl für die Größe dieses Landes. Als wir dann kurz vor der Landung aus dem Fenster des Flugzeugs auf die riesengroße Stadt Bamako mit 3 bis 4 Millionen Menschen heruntergeschaut haben, haben wir gesehen, dass dort unglaublich viel passiert, dass unglaublich viele Rohbaumaßnahmen angegangen werden, dass die Menschen anfangen, Grundstücke einzuzäunen und abzugrenzen und sich langfristig Wohnraum zu sichern. Das Straßenbild in Bamako ist von unglaublich vielen Menschen, von extrem jungen Menschen geprägt, vor allem von Männern. Das durchschnittliche Alter der Malier ist 16 Jahre. Das Bevölkerungswachstum beträgt 3,6 Prozent pro Jahr. Wir haben jetzt etwa 16 Millionen Malier, im Jahr 2050 – so ist die Prognose – werden es über 60 Millionen sein. Es ist kaum vorstellbar, dass dieses Land selbst unter friedlichen oder wirtschaftlich positiven Entwicklungsbedingungen, gerade wenn wir den Blick auf die sonstigen Rahmenbedingungen wie Klima usw. richten, in der Lage sein wird, der Herausforderung einer so großen Bevölkerung tatsächlich Herr zu werden. Umso wichtiger ist es – das ist meine ganz persönliche Erkenntnis auch aus dieser Reise –, dass wir diesem Land helfen. Es liegt in unserem Interesse, die Lage in Mali und in der Sahelregion insgesamt zu stabilisieren. Denn Verfall von Autorität, von staatlicher Kontrolle bedeutet eben Chaos, bedeutet, dass Kriminelle und Terroristen diese Situation ausnutzen. Das hat vor allem dramatische Folgen für die Zivilbevölkerung. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer Fluchtursachen tatsächlich bekämpfen möchte, muss gerade auch in Mali Engagement zeigen. Von zentraler Bedeutung ist, dass wir die Sicherheitslage verbessern. Dafür sind Fortschritte beim Friedens- und Versöhnungsprozess notwendig, die Ertüchtigung der Armee und der Sicherheitskräfte Malis und übergangsweise die Gewährleistung einer Basissicherheit auch im Norden beispielsweise durch MINUSMA. Frieden und Stabilität sind wichtig, damit alle Bevölkerungsgruppen an wirtschaftlicher, an sozialer Entwicklung und am politischen Prozess in Mali teilhaben können. Deutschland tut hier insgesamt viel – wir haben es schon gehört –: humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Ausbildung von Polizei, aber eben auch von Sicherheitskräften, Ausbildung der Armee, beispielsweise durch die europäische Mission EUTM Mali. Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte sind wichtig, damit Mali in Zukunft selbst in der Lage ist, die Stabilität des Landes zu gewährleisten. Hier sind wir bereits seit drei Jahren aktiv, und zwar sehr erfolgreich. Wir sollten unser Engagement auf jeden Fall fortsetzen und sogar verstärken. Bei unserem Besuch in Gao, in Bamako, aber auch in Koulikoro hatten wir mehrmals die Gelegenheit, ausführlich mit unseren Soldatinnen und Soldaten zu sprechen. Ich muss sagen: Ich war extrem beeindruckt, nicht nur, mit welcher professionellen Einstellung die deutschen Soldatinnen und Soldaten dort agieren, sondern auch deswegen, weil man gesehen hat, dass sie von ihrem Auftrag wirklich überzeugt sind, dass sie positives Feedback von den Maliern bekommen. Sie merken, dass das ein wichtiger Einsatz ist, ein Einsatz, der auch etwas bringt. Bemerkenswert ist auch die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern. Wir haben es vorhin schon gehört: 24 Partnernationen arbeiten zusammen und haben 500 Soldaten nach Koulikoro entsandt, die dort gemeinsam Malier ausbilden. Abschließend möchte auch ich betonen – da dürfen wir uns nichts vormachen –: Die Einsätze und auch dieser Einsatz sind gefährlich für unsere Soldatinnen und Soldaten. Es ist ein Risiko; das dürfen wir nicht unter den Teppich kehren. Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz vor Ort besonnen agieren, sondern auch, dass sie bestmöglich ausgebildet und ausgerüstet sind. Dafür wollen wir weiterhin Sorge tragen. Ich bin für eine Verlängerung des Mandates. Ich wünsche unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz viel Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8090 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Kordula Schulz-Asche, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum – Anti-NGO-Gesetze stoppen, Menschenrechtsverteidiger stärken Drucksache 18/7908 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Interfraktionell sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Als erster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ban Ki-moon, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt: Demokratie ist das Produkt einer aktiven und lautstarken Zivilgesellschaft. – Gerade als Mitglied des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ hier im Hause liegt mir sehr viel daran, in einem Land zu leben mit einer Zivilgesellschaft, die hilft und unterstützt, ja, die aber auch hinterfragt, polarisiert, Missstände anprangert und Alternativen aufzeigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb stemmen wir uns auch gegen die weltweit zunehmende Behinderung der Zivilgesellschaft bei ihrer Arbeit. Eingeschränkt wird der öffentliche Raum, der sogenannte Open Space, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten. Zu dieser Einschränkung gehört die Registrierung bis hin zur detaillierten Berichterstattung. Ihre Finanzierung durch ausländische Geldgeber wird beschränkt; das hat auch schon deutsche Stiftungen getroffen. Gesetze und Vorschriften werden oft unter Berufung auf öffentliche Sicherheit und Ordnung missbraucht, um die Zivilgesellschaft an ihrer demokratischen Wächterfunktion zu hindern, zum Beispiel im Kampf gegen Korruption. Anti-NGO-Gesetze werden derzeit weltweit in mehr als 60 Ländern erlassen. Dieses Thema darf nicht ein Thema von Expertinnen und Experten sein, sondern es muss ein Thema für uns alle werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen mit unserem Antrag darauf hinweisen: Es ist ein menschenrechtliches Problem, und es ist ein Problem, das häufig erst sehr spät erkannt wird. Warum? Weil der Raum für die Zivilgesellschaft oft schleichend eingeschränkt wird, zumindest zu Beginn, weil es innerhalb eines Staates an verschiedenen Stellen auftaucht, beispielsweise in Parlamenten durch Anti-NGO-Gesetze oder in Ämtern und Behörden durch die Änderung der Verwaltungspraxis, und weil es in ganz verschiedenen Staatsformen auftaucht, nicht nur in autokratischen Regimen, sondern auch in demokratischen, und das in allen Regionen der Welt, im Süden wie im Norden, in so unterschiedlichen Ländern wie Ägypten, Bolivien, China, Israel, Indien und Russland. Auch bei uns, meine Damen und Herren, muss sich die Zivilgesellschaft immer wieder neu behaupten. So kämpft Attac derzeit vor Gericht gegen den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit wegen des Vorwurfs, man mische sich zu sehr in die Tagespolitik ein. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Natürlich gibt es gerade aus menschenrechtlicher Sicht große Unterschiede im Umgang mit Engagierten, aber wir sollten im Interesse der Menschenrechte und der Demokratisierung überall genau hinsehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht weltweit um die vielen kleinen, aber eben auch um die sehr großen und starken Versuche des Verkomplizierens, Diffamierens, Behinderns und Kriminalisierens von zivilgesellschaftlichem Engagement. Diese Prozesse zu entlarven und sich zu solidarisieren, ist Aufgabe aller Demokraten weltweit, und das wollen wir mit unserem Antrag unterstützen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) CIVICUS, eine Organisation für Bürgerbeteiligung im globalen Maßstab, hat allein für das Jahr 2014 fast 100 signifikante Einschränkungen der Zivilgesellschaft dokumentiert. In unserem Antrag „Zivilgesellschaftliches Engagement braucht Raum“, den wir hier vorgelegt haben, machen wir konkrete Vorschläge, wie diese Einschränkungen bekämpft werden können. Auch wenn ich weiß, dass es in dieser Wahlperiode manchmal sehr schwer ist, fraktionsübergreifende Anträge zustande zu bekommen, finde ich, dass dies ein Thema ist, das dies wert ist, und ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag, den wir heute debattieren, greifen die Grünen ein nicht ganz neues Thema auf. Die Beschränkung der Zivilgesellschaft in immer mehr Staaten fordert von der Weltgemeinschaft, von Europa und von Deutschland engagierte Maßnahmen, um diesem bedauerlichen Trend entgegenzuwirken, wo immer es geht. Die Bundesregierung berücksichtigt dies in ihrer täglichen Arbeit. Ich bin Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dennoch dankbar für die Einbringung des Antrags; denn es lohnt sich vielleicht, in diesem Hohen Haus erneut über solche Entwicklungen zu sprechen. Es lohnt sich ebenso, über Grenzen des eigenen Handlungsspielraums nachzudenken, denen man bei diesem Thema bedauerlicherweise begegnet. Der Politikwissenschaftler Francis Fukuyama rief 1992 nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Kommunismus sein berühmt gewordenes „Ende der Geschichte“ aus, womit er die Hoffnung auf den weltweiten Siegeszug der Demokratie weiter nährte. Nur 24 Jahre danach müssen wir jedoch feststellen, dass eine „decade of decline“ hinter uns liegt, wie der jüngste Bericht von Freedom House die zurückliegenden Jahre treffend bezeichnet. Einfach ausgedrückt sind damit sowohl der teilweise Rückzug der Demokratie als auch ihre abnehmende Qualität gemeint, die in einer ganzen Reihe von Ländern zu beobachten sind und die uns in den internationalen Fachgremien tagaus, tagein beschäftigen. Wir alle kennen die prominenten Beispiele: Es sind die üblichen Verdächtigen. Der Antrag listet einige von ihnen auf. Sie, Frau Kollegin Schulz-Asche, haben zu Recht weitere genannt. Die „decade of decline“ bzw. der „shrinking space“ für zivilgesellschaftliches Handeln, um den Begriff des UN-Sonderberichterstatters Maina Kiai zu verwenden, hat vor vielen weiteren Ländern – unter ihnen durchaus auch Demokratien – nicht Halt gemacht. Da wurden Wahlen manipuliert, Wähler eingeschüchtert, Medien drangsaliert, die staatliche Propaganda ausgeweitet, Bürgerrechte missachtet sowie NGOs stigmatisiert und mit speziellen, darauf zugeschnittenen Gesetzen gebrandmarkt. Machthaber versuchen, ihre Amtszeit auf teils fragwürdige, teils eindeutig illegale Weise bis in die Ewigkeit zu verlängern. Menschenrechtsverteidiger werden inhaftiert oder verschwinden einfach spurlos. Solche Repressionen und Vorgehensweisen gab es leider schon immer. Was uns besonders besorgt, ist die Tatsache, dass sie nach einer Phase der relativen Demokratieausbreitung in den 90er-Jahren seit einiger Zeit wieder spürbar zunehmen. Sicher ist es kein Zufall, dass dieser Anstieg genau in dem Jahrzehnt stattfand, in dem das Internet der breiten Masse der Menschheit zugänglich wurde. Das Internet bot dieser eine ganz neue Form der Kommunikation und der Beteiligung sowie der Information. Die Menschen konnten plötzlich direkt und unmittelbar feststellen, welche Möglichkeiten es in anderen Ländern gibt: Man kann seine Regierung friedlich abwählen, frei seine Meinung sagen, seine Religion ausüben, man hat individuelle Rechte, auch gegenüber dem eigenen Staat, und kann diese einklagen und vieles mehr. Dies führt zu einem neuen Selbstbewusstsein der Menschen. Sie fordern ihre Rechte ein und damit ihre alten Eliten heraus. Sie gehen auf die Straße und wollen gehört werden. Bei den Machthabern führt dies zu den bereits genannten Gegenreaktionen. Rund um den Globus sehen viele von ihnen ihre Macht und damit sich selbst in Gefahr. Sie können mit der informationellen Freiheit, die so viele aus ihrer Sicht unerwünschte Gedanken und Ideen ins Land spülen, nicht umgehen. Sie reagieren deshalb über, manchmal im Affekt, oft wohlüberlegt. Es geht ihnen schlicht und ergreifend um sich selbst, um eigene Interessen. Im Extremfall führt dies zu schweren Konflikten oder Kriegen mit vielen Toten, wie in der Ukraine oder beim sogenannten Arabischen Frühling, übrigens auch in Syrien. Auch wenn diese Fälle selbstverständlich unterschiedlich gelagert sind: Alle drei begannen mit dem friedlichen Aufbegehren der Bürger für mehr Demokratie und Freiheit. Was aber bedeutet das für uns? Auch wenn wir zu Recht stolz darauf sein können, dass Deutschland im Freedom-House-Index einen der vordersten Plätze belegt, kann und darf uns der Raumverlust für die Zivilgesellschaft in vielen Teilen der restlichen Welt gewiss nicht gleichgültig sein. Das gilt zuerst aus rein menschlichen, humanitären Gründen, aber auch aus ganz praktischen Erwägungen, wie wir angesichts der weltweiten Flüchtlingsströme erleben müssen: Neben Kriegen und Armut sind gerade staatliche Repressionen eine gewichtige Fluchtursache. Was sollen und können wir also tun? Die Bundesregierung setzt sich in allen Foren und Gremien, deren Mitglied sie ist, für Menschenrechte und deren Verteidiger ein. Sie thematisiert die Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raumes, wo immer es nötig ist. Selbstverständlich tritt die Bundesregierung nachdrücklich für die Umsetzung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger ein, wie auch für die entsprechenden Leitlinien der OSZE. Darüber hinaus unterstützt sie die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger. Der Schutz und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern sind ein Schwerpunkt der Projektförderung von Auswärtigem Amt und BMZ. Mit regelmäßig veranstalteten Regionalkonferenzen für Menschenrechtsverteidiger fördern die deutschen Auslandsvertretungen gezielt die internationale Vernetzung der Zivilgesellschaft und den intergesellschaftlichen Dialog. Die Möglichkeiten zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern sind also vielfältig. Die Bundesregierung nutzt diese alle sehr engagiert und nachhaltig. Das heißt natürlich nicht, dass alles in bester Ordnung ist und wir uns gemütlich zurücklehnen können. Machthaber lassen sich immer neue Repressalien einfallen, mit denen unliebsame Akteure in ihrer Zivilgesellschaft drangsaliert werden. Dem gilt es entgegenzuwirken. Eines ist Ihnen sicher aufgefallen: Alle Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits ergreift und die ich in Erinnerung gerufen habe, stehen so oder so ähnlich erneut im heute vorliegenden Antrag der Grünen. Auch stand vieles von dem, was die Grünen heute fordern, bereits in einem Antrag, den der Bundestag mit Zustimmung der Koalitionsfraktionen im vergangenen Dezember verabschiedet hat. Dem haben damals sogar die Grünen zugestimmt; bis heute haben sie dies vermutlich vergessen. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der die Grenzen eines solchen Antrages aufzeigt. Wenn es um antidemokratische Tendenzen und die Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums in anderen Ländern geht, müssen wir realistischerweise einsehen, dass unser Einfluss an Grenzen stößt. Es handelt sich bei den betroffenen Ländern immer noch um unabhängige souveräne Staaten. Ich habe in dieser Debatte bisweilen das Gefühl, dass der eine oder andere das im Eifer des Gefechts ein bisschen übersieht. Bereits der Titel des Antrages „Anti-NGO-Gesetze stoppen“ suggeriert nämlich, die Bundesregierung oder der Bundestag könne einfach so daherkommen und in die Gesetzgebung anderer Länder eingreifen, diese steuern oder gar stoppen. Deshalb kann dieser Antrag maximal dafür herhalten, das Thema nochmals als Debatte in den Bundestag einzubringen – das hat er erfüllt –, für viel mehr aber nicht. Der weltweite Einsatz sowohl der Bundesregierung als auch der anderen einschlägigen Gremien zeigt Erfolge. Lassen Sie mich daher zum Abschluss den Blick auf positive Beispiele der letzten Zeit richten. In Myanmar, das jahrzehntelang zu den repressivsten Ländern überhaupt gehörte, konnte die oppositionelle NLD um Aung San Suu Kyi einen beeindruckenden Wahlsieg erreichen. Auch wenn aus menschenrechtlicher Sicht längst nicht alle Probleme gelöst sind – ich denke dabei vor allem an die Minderheitenpolitik –, ist ein friedlicher Wandel, der Mut macht, dort in vollem Gange. Die Bürger des von Repressionen und Misswirtschaft heimgesuchten Venezuela stimmten trotz Drohungen und Einschüchterungen für die Opposition und verhalfen dieser zu einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, mit der sich Präsident Maduro nun auseinandersetzen muss. In Nigeria ist es das erste Mal überhaupt gelungen, durch Wahlen einen friedlichen Regierungswechsel herbeizuführen. – Vielleicht können wir aus diesen Beispielen etwas lernen. Ich wünsche mir, dass es diesen und anderen Ländern gelingt, den positiven Trend zu verstetigen. Dabei sollten wir Hilfe leisten, soweit es in unserer Macht steht. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Annette Groth, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Annette Groth (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: In vielen, vielen Ländern, mindestens über 60, sind die Rechte von NGOs und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern – auch das steht in der Überschrift: Menschenrechtsverteidiger stärken – massiv beschnitten. Die über missliebige NGOs verhängten Maßnahmen reichen von einem Verbot dieser Organisationen über Gefängnisstrafen bis hin zum Entzug der Staatsangehörigkeit, zum Beispiel in Bahrain. Man muss aber auch sagen, dass insbesondere aus dem Westen finanzierte NGOs in einigen Ländern keine gute Rolle gespielt haben. Am 13. Dezember 2013 erklärte die zuständige Abteilungsleiterin des US-Außenministeriums, Victoria Nuland, die US-Regierung habe seit 1991 rund 5 Milliarden Dollar für eine wohlhabende und demokratische Ukraine investiert. Dies ist eines von vielen Beispielen für den Missbrauch von sogenannter Demokratieförderung, die manchmal auch auf einen Regierungswechsel abzielt. Wir alle wissen, wie es heute in der Ukraine, im Irak oder in anderen Ländern aussieht. (Michael Brand [CDU/CSU]: Jetzt müssen Sie auch noch etwas zu Russland sagen!) – Das kommt noch; Russland kommt auch. – Es ist höchst bedauerlich, dass unter der Instrumentalisierung einiger NGOs für politische Zwecke viele Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen leiden. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Christoph Bergner [CDU/CSU]: Auf welcher Seite stehen Sie eigentlich?) Ein Beispiel für die Verfolgung von NGOs ist Ägypten. Dort werden seit vielen Jahren Aktivisten und Aktivistinnen und NGOs, die sich für Menschenrechte einsetzen, massiv bedroht und häufig gewaltsam an ihrer Arbeit gehindert. Viele von Ihnen werden sich erinnern, dass 2013  43 Mitglieder ausländischer NGOs verurteilt wurden. Das El-Nadeem-Zentrum für die Rehabilitierung von Folteropfern, das ich 2012 selbst besucht habe, ist derzeit von Schließung bedroht. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser international hoch geschätzten einzigen Anlaufstelle für Folteropfer leisten dort seit 1993 eine hervorragende Arbeit. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie im Antrag der Grünen richtig erwähnt wird, wächst auch in Israel seit Jahren der Druck auf die Friedensbewegung und auf NGOs, die gegen Menschenrechtsverletzungen kämpfen. Die Organisation Breaking the Silence, selbst von Armeeangehörigen gegründet, macht von Soldaten und Soldatinnen begangene Verbrechen bekannt. Diese international hoch angesehene NGO wird jetzt von der israelischen Regierung als Verräter bezeichnet und ist vom Verbot bedroht. Es läuft zurzeit eine internationale Kampagne, um diese Menschen zu schützen. (Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) Seit Monaten läuft eine von Justizministerin Shaked initiierte Kampagne gegen ausländische NGOs. Das Kabinett hat im letzten Dezember ein Gesetz beschlossen, das aus dem Ausland finanzierte NGOs verpflichtet, immer ihre Geldgeber anzugeben. Mehrere israelische Medien sprachen damals von einem Gesetz à la Putin. Natürlich müssen auch Russland und China kritisiert werden, weil auch dort der Umgang mit NGOs und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern nicht doll ist. (Michael Brand [CDU/CSU]: Aha!) Die Aussage des Antrags, dass die Behinderung und Einschränkung von NGOs keineswegs nur Praxis von autoritären oder diktatorischen Regimes, sondern auch von demokratischen Staaten ist, trifft zu. Anzumerken seien hier zum Beispiel die restriktiven Mediengesetze und die massive Einschüchterung von NGOs in der Türkei, in Ungarn und Polen. Leider fehlt in dem Antrag eine Erwähnung des 2009 in Deutschland eingeführten § 51 Absatz 3 Abgabenordnung, der dazu dient, missliebigen NGOs die Gemeinnützigkeit zu verweigern. Ein Beispiel hierfür ist die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, bei der zurzeit auch die Gefahr besteht, dass ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Das wäre schrecklich. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, es ist so, dass Ihre Redezeit weit überschritten ist. Annette Groth (DIE LINKE): Ich entschuldige mich. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in der Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Frank Schwabe, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Schwabe (SPD): Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat das Verdienst der Grünen, dieses Thema erneut und so explizit auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, wohl wissend, dass wir uns mit Grundfragen von Menschenrechtsverteidigern schon Ende des letzten Jahres beschäftigt haben und dies ein Schwerpunktthema ist, auch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Dass sich NGOs, also Nichtregierungsorganisationen, und die Zivilgesellschaft in einer Demokratie entfalten können, ist grundlegend für die Demokratie wie die Luft zum Atmen. Frau Kollegin Schulz-Asche hat CIVICUS schon zitiert und erwähnt, dass festgestellt wurde, dass es allein zwischen dem Sommer 2014 und dem Sommer 2015 weltweit 96 Eingriffe in die Rechte solcher Nichtregierungsorganisationen gegeben hat. Ich will kurz aus dem Antrag, der Ende letzten Jahres verabschiedet worden ist – der Kollege Fabritius hat das schon erwähnt –, zitieren, damit klar wird: Es ist ein Konsens im Deutschen Bundestag, sich um solche Fragen zu kümmern, wie auch immer wir mit dem grünen Antrag umgehen. – Ich zitiere aus dem Antrag: In immer mehr Staaten werden zivilgesellschaftliche Spielräume systematisch eingeschränkt und damit auch die Handlungsmöglichkeiten von Menschenrechtsverteidigern. Der Deutsche Bundestag sieht mit wachsender Sorge, dass sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren verstärkt hat. Das haben wir hier fraktionsübergreifend beschlossen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns weltweit, aber natürlich auch im eigenen Land, jedem Versuch entgegenstellen, die Zivilgesellschaft zu drangsalieren und Menschenrechtsorganisationen, Journalisten und auch Satirikern über den Mund zu fahren und sie mundtot zu machen. Rede-, Presse- und Meinungsfreiheit sind die Selbstversicherung für jede Demokratie. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Nach dem aktuellen Index von Freedom House – auch das ist gerade schon erwähnt worden – ist es in den letzten zehn Jahren in sage und schreibe 105 Ländern, also der Mehrheit der Länder auf der Welt, zu Rückschritten bei den bürgerlichen und politischen Rechten gekommen. Nun kann sich hier in der Tat jeder seine Rosinen herauspicken. Ich versuche – vielleicht gelingt es mir nicht immer –, das nicht zu tun. Das kann man auch lassen; denn wenn man sich diese 105 Länder einmal anguckt, dann sieht man Länder mit Regierungen jeder politischen Richtung. Manche Länder haben rechte Regierungen, andere linke. Egal welche religiöse Ausrichtung in einem Land vorherrscht: In allen Teilen der Welt hat es eine solche Gesetzgebung gegeben. Es tut mir ganz schrecklich leid, aber es ist nun einmal so: Als eine Art negativer Vorreiter ist Russland anzusehen, das mit der Klassifizierung von NGOs als ausländische Agenten leider einen negativen Trend für andere Länder gesetzt hat. Ohne die einzelnen Länder miteinander vergleichen zu wollen, könnte man diese Liste lange fortsetzen. Behinderungen gibt es in ganz unterschiedlicher Ausprägung: Es gibt schikanöse Finanzkontrollen – NGOs werden plötzlich daraufhin überprüft, ob sie ihre Finanzgeschäfte ordentlich abwickeln –, es gibt Einschüchterungen und Diffamierungen, und es gibt Überwachungen bis hin zu Kriminalisierungen, sodass Menschen am Ende im Gefängnis landen. Solche besonderen Gesetze gibt es zum Beispiel in China, in Indien, der größten Demokratie der Welt, in Ägypten und in Ecuador. Vor kurzem durfte eine Delegation des Deutschen Bundestages abermals nicht in Ecuador einreisen, weil sie sich dort mit kritischen Aktivisten, unter anderem den Yasunidos, treffen wollte. Solche Gesetze gibt es aber auch in Israel, wo B’Tselem, Breaking the Silence und Al-Haq aktuell Probleme haben. In den palästinensischen Gebieten ist es nicht besser – ganz im Gegenteil –, und leider kommt das auch in Ländern der Europäischen Union vor. In Ungarn hat Ministerpräsident Orban von „gekauften politischen Aktivisten“ geredet, und im Jahr 2014 hat es dort bei 49 Nichtregierungsorganisationen Finanzprüfungen gegeben. Was passiert hier eigentlich weltweit? Der Kollege Fabritius hat ja auch die positiven Entwicklungen genannt. In der Tat hat sich die Zahl der Demokratien seit 1970 stark entwickelt. Man kann sagen, dass sie wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. 1970 gab es 35 Demokratien, heute sind es 110. Myanmar ist ein aktuelles, von Ihnen benanntes positives Beispiel. Es gibt eine spannende Studie des German Institute of Global and Area Studies, GIGA, auf die, glaube ich, schon hingewiesen worden ist, in der analysiert wird, was der Hintergrund dafür sein könnte, dass es in den letzten zehn Jahren in so vielen Ländern der Welt solche restriktiven Gesetzgebungen gegeben hat. Das hat wohl etwas mit der Angst vor Veränderungen zu tun, die es gegeben hat oder die es vielleicht geben könnte, zum Beispiel die Angst vor einem Regimewechsel, nicht nur rund um den Arabischen Frühling. Das hat auch mit einer gewandelten Protestkultur zu tun, die soziale Netzwerke nutzt, wo viele Regierungen nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Es gibt eine Debatte über Terrorabwehr, in deren Rahmen leider auch gestandene Demokratien problematische Gesetze auf den Weg gebracht haben. Aktuell gibt es populistische Abwehrreaktionen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte, und – ich glaube, das gehört auch dazu – wir haben eine wachsende soziale Spaltung in vielen Gesellschaften der Welt, die dazu führt, dass Menschen weniger an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben, wodurch der Raum für gesellschaftliches Engagement geringer wird. Im Antrag der Grünen finden sich viele richtige und vernünftige Forderungen. Eine ganze Reihe der Forderungen – man könnte sie einzeln aufzählen – sind im letzten Jahr schon umgesetzt worden. Wenn man die Anträge übereinanderlegen würde, würde man viele Gemeinsamkeiten finden. Zwei Dinge, die wir alle uns zu Herzen nehmen müssen, will ich noch ansprechen: Erstens. Es kann keinen Kontakt mit einem Land geben, in dem es zu solchen Entwicklungen gekommen ist, ohne dass dies thematisiert wird. Wir werden die Gesetzgebung dort nicht verändern können; aber wir können den Finger in die Wunde legen und die Dinge offen ansprechen. Zweitens. Wir müssen uns noch mehr darüber im Klaren sein, dass wir bei allen Kooperationen, die wir gerade in der Entwicklungszusammenarbeit eingehen, den Schwerpunkt darauf legen müssen, die demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Werte in den Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit zu stellen. Ich glaube, da müssen wir uns immer wieder überprüfen. Ich habe noch 30 Sekunden für den ultimativen Werbeblock. Ich kann es nur immer wieder sagen: Wir haben ein tolles Programm. Dabei geht es nicht um die Gesetzgebung gegenüber Nichtregierungsorganisationen, aber um den Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Das hängt eng miteinander zusammen. Wir haben ein Programm, das weltweit Beachtung findet, allerdings nicht genug bei allen Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag, nämlich das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ oder auch: Parlamentarier schützen Menschenrechtsverteidiger. Ich habe nachgesehen: Aktuell machen 50 Kolleginnen und Kollegen bei diesem Programm mit. Sie haben Patenschaften für Menschen, die in vielen Ländern der Welt bedroht sind, übernommen. Ich will ausdrücklich dazu auffordern, mitzumachen. Angesichts der 630 Abgeordneten hier im Deutschen Bundestag ist da noch Spielraum. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Wir haben einen neuen gewonnen! Der Kollege Gädechens hat schon zugesagt!) Ich will ausdrücklich die loben, die das machen, und die anderen bitten – ein paar sind ja auch unter uns –, sich das zu Herzen zu nehmen. Guckt euch das an! Wenn jemand keine Fantasie hat, wen man da aufnehmen könnte: Wir haben immer gute Ideen. Vielen Dank. Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/7908 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014 Drucksache 18/8091 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt aus guten Gründen in unserem Land klare Regelungen für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in anderen Ländern. Wir sind immer im Einsatz mit einer internationalen Koalition und aufgrund von Beschlüssen unseres Parlaments. Gleichwohl bewahren uns solche Regelungen nicht grundsätzlich vor Enttäuschungen. Aber wenn wir über die Fortsetzung der EU-geführten Operation Atalanta am Horn von Afrika reden, wird man sagen können und auch sagen müssen: Dies ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Dies ist ein erfolgreicher Einsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Allein im Jahr 2010 wurden vor der Küste Somalias noch 367 Vorfälle von durchgeführten oder versuchten Überfällen gezählt. Seit dem Jahr 2012 hat es keine Schiffsentführung mehr geben. Auch die Zahl der versuchten Raubüberfälle auf Handelsschiffe – letztmalig vier im Jahr 2014 – ist auf null gesunken. Weniger als null geht nicht. Erfolgreicher als eine Reduzierung auf null kann ein Mandat nicht sein, wie wir es hier erreicht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Niels Annen [SPD]) Seit Beginn der Operation konnten insgesamt 478 Schiffe des Welternährungsprogramms und 422 Schiffe der Mission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM, sicher ihren Bestimmungsort erreichen. Die Operation Atalanta ist zweifelsohne ein entscheidender Faktor für die Eindämmung der Piraterie am Horn von Afrika, wenn auch nicht der alleinige Grund für den Erfolg. Auch Maßnahmen der zivilen Schifffahrt und die Kooperation aller Akteure haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite haben wir es in Somalia selbst weiterhin mit fragilen staatlichen Strukturen zu tun. Eine nachhaltige und umfassende militärische Stabilisierung des Landes durch die Regierung und mit Hilfe internationaler Partner ist weiterhin eine zentrale Herausforderung. Weiterhin sind rund 20 Prozent der Gesamtbevölkerung in Somalia auf der Flucht. Der heute zu beratende Mandatsentwurf muss im Kontext des deutschen und europäischen Gesamtengagements in Somalia gesehen werden. Die Ursachen der Piraterie liegen in erster Linie im weitreichenden Zerfall von Staat und Gesellschaft in Somalia. Dieser ist vor allen Dingen auf die Abwesenheit funktionierender Sicherheitsstrukturen in weiten Teilen des Landes zurückzuführen. Auf der anderen Seite dürfen die Erfolgszahlen der Operation Atalanta nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für die Piraterie verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land weiterhin intakt und in der Lage sind, die Sicherheit der Schifffahrtswege am Horn von Afrika zu bedrohen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand wird als Pirat geboren, niemand ist zur Piraterie veranlagt. Wenn Menschen zu solchen kriminellen Akten greifen, hat das etwas mit den Schwierigkeiten im Land zu tun, mit dem Mangel an Perspektiven für legale Beschäftigung und für legalen Wohlstandserwerb. Das ist und bleibt eine ganz zentrale Herausforderung in dieser Region, insbesondere in Somalia. Deswegen kann aus unserer Sicht der Wiederaufbau des Landes nur durch den Einsatz verschiedener Instrumente der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gelingen. Dies ist ein bewährter Ansatz der Bundesregierung. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stehen gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung für diesen Ansatz. Im sogenannten Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika der EU werden zahlreiche Aktivitäten ziviler und militärischer Art ganzheitlich erfasst. Hierzu zählen neben der Operation Atalanta auch die Mission EUCAP NESTOR und die europäische Ausbildungsmission EUTM Somalia. Wir stimmen mit Blick auf Atalanta mit unseren Partnern in der EU in der Bewertung überein, dass die anhaltend niedrige Bedrohung durch die Piraterie einen Einstieg in den Ausstieg und eine schrittweise Reduzierung der eingesetzten Kräfte ermöglicht. Gleichzeitig ist die Operation fähig und muss fähig sein, bei einer sich verschlechternden Sicherheitslage auch schnell wieder aufzuwachsen. Vor dem Hintergrund der strategischen Überprüfung, aber auch im Hinblick auf das deutsche maritime Engagement in anderen Missionen und Operationen soll deshalb die Beteiligung an der Operation Atalanta bis zum 31. Mai 2017 mit einer reduzierten personellen Obergrenze von 600 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass wir zum dritten Mal in Folge die Obergrenze des einzusetzenden Personals absenken. Das heißt, wir haben nicht nur Erfolge bei der Bekämpfung der Piraterie erreicht, sondern reagieren auch darauf. Wir bleiben nicht starr hinsichtlich der Obergrenze, sondern reduzieren auch, wo es militärisch und politisch verantwortbar ist. Gleichwohl sind wir in der Lage, angemessen auf Lageveränderungen zu reagieren. Damit können wir der EU einen verlässlichen deutschen Beitrag anzeigen. Das Mandat beinhaltet wie bisher im Kern die Schutzleistungen für Schiffe im Auftrag der Mission AMISOM und des Welternährungsprogramms sowie die Überwachung der Seegebiete vor und an der Küste Somalias zur Abwehr und zur Abschreckung seeräuberischer Handlungen. Das Mandat sieht aber ausdrücklich auch die Unterstützung für andere EU-Instrumente am Horn von Afrika im Rahmen freier Kapazitäten vor. Damit kommt die Einbindung der Operation Atalanta in den umfassenden Ansatz der EU am Horn von Afrika zum Ausdruck. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die durch uns zum Einsatz gebrachten Fähigkeiten leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft der Menschen in Somalia und zur Stabilisierung des Landes. Wir sind diesen Weg in den letzten Jahren erfolgreich gegangen. Wir tun gut daran, auf Erfolge, die erzielt worden sind, mit der Reduzierung der Personalobergrenze zu reagieren. Wir tun aber auch gut daran, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Das haben die Soldatinnen und Soldaten verdient. Deshalb bitte ich um die Unterstützung des Hauses. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dr. Alexander Neu, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Militärmission Atalanta begann 2008; sie läuft also nunmehr seit acht Jahren. Diese Mission ist ein weiteres Beispiel für nicht enden wollende Militäroperationen. Ja, die Bundesregierung bemüht sich, eine Transitionsstrategie in der EU durchzubringen, eine Exitperspektive für Atalanta aufzuzeigen. Das läuft wahrscheinlich so wie in Afghanistan: Einstieg in den Ausstieg, dann doch kein Ausstieg. Dann wird das Personal wieder erhöht. – Ich würde sagen, dass sich hier alter Wein in neuen Schläuchen andeutet. Es gibt nur ein neues Etikett für das Weiter-so. Jährlich hören wir dieselben Argumente für die Notwendigkeit der Verlängerung der Operation Atalanta. Jährlich hören wir Hinweise auf die Wichtigkeit der deutschen Beteiligung an Atalanta. Und jährlich zahlen wir alle, auch Sie auf der Besuchertribüne, 50 Millionen bis 60 Millionen für Atalanta. Mit Erfolg? Vordergründig ja, (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) mittel- und langfristig nein. Ja, die Zahl der Piratenüberfälle ist in den letzten Jahren auf null gesunken, und nein; denn wenn Atalanta heute beendet würde, würde die Piraterie morgen wieder losgehen, weil die wirklichen Ursachen, das soziale Elend, nicht bekämpft werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Warum wird das soziale Elend nicht bekämpft? Warum geht man das nicht an? Warum baut man nicht einen ehrlichen Staat jenseits von Polizei und militärischen Maßnahmen auf? Warum findet keine ernsthafte ökonomische Entwicklung Somalias jenseits neoliberaler Konzepte statt? Warum läuft der New Deal Compact für Somalia so schleppend? Warum gibt es nicht mehr Engagement Deutschlands und der EU jenseits des militärischen Engagements? Aber wenn Sie schon der Auffassung sind, dass das Militär so wichtig ist, und fast ausschließlich darauf gesetzt wird, warum bekämpfen Sie dann nicht die illegalen Fischfangflotten im somalischen Hoheitsgebiet? Warum lassen Sie diesen Flotten, die das Meer dort leerfischen, freien Lauf? (Beifall bei der LINKEN) Zur Klarstellung: Atalanta bekämpft Piraterie. Was ist die Ursache der Piraterie? Die Ursache ist, dass internationale Fischfangflotten im somalischen Meer die Fischbestände leergefischt haben und somit die Fischer keine Lebensgrundlage mehr haben. Die logische Konsequenz wäre, die Ursache, das heißt die illegale Fischerei dort, zu bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN) Aber Fehlanzeige. Atalanta bekämpft mitnichten die illegale Fischerei, sondern nur die zu Piraten mutierten Fischer. Nicht die aktive Bekämpfung der illegalen Fischerei ist Bestandteil des Mandates und des Operationsplans, sondern nur das Sammeln und die Weitergabe von Daten über Fischereiaktivitäten im Operationsgebiet. Die Daten werden an die EU-Kommission und an die Vereinten Nationen weitergeleitet. Ich glaube, die internationalen Fischfangflotten sind massiv beeindruckt von so viel Gegengewalt. Wahnsinn! Aber warum ist der Unwille so groß, die illegale Fischerei im somalischen Meer zu stoppen? Drückt die EU etwa alle Augen zu, wenn es um die Profitmaximierung auch europäischer Fischfangflotten geht? Die Vermutung der Kumpanei liegt nahe. Ein Bericht der US-Stiftung One Earth Future von 2015 mit dem Titel „Somalia: Illegale ausländische Fischerei bedroht die Bestände und kann Piraterie neu entfachen“ stellt fest – ich zitiere aus einer übersetzten Fassung –: Ausländische Fischereiboote verursachen einen Fischbestandsabbau, Einkommensverlust für Somalis und Gewalt gegen die einheimischen Fischer. Dieses Risiko verursacht lokale Unterstützung für eine Rückkehr der Piraterie. Die Situation ist zu dem, was es war, zurückgekehrt, mit einer großen Anzahl von ausländischen Schiffen, die in somalischen Gewässern wieder raubfischen, und die Gefahr ist real, dass der Zyklus der Piraterie wieder auflebt. Sehr geehrte Damen und Herren, halten wir fest: Erstens kommt es wieder zu einer Zunahme der Raubfischerei mit faktischer Duldung von Atalanta und somit der Europäer. Zweitens steigt die Gefahr erneuter Piraterie, weil die Raubfischerei der Bevölkerung die Lebensgrundlage nimmt, und drittens führt das vermutlich zur Flucht derjenigen, die dort keine Lebensgrundlage mehr haben, in die EU bzw. nach Deutschland. Fazit: Atalanta bekämpft bestenfalls die Symptome der Piraterie, aber nicht die Ursachen. Sie ist schlimmstenfalls eine Kumpanei mit den Raubfischern aus den EU-Staaten. Resultat: Nach acht Jahren EU-Mission gibt es keine Veränderung zum Besseren für die Menschen in Somalia. Nach acht Jahren deutscher Beteiligung sind rund 500 Millionen Euro der Steuerzahler verschwendet worden, die sicherlich besser für den sozialen Wohnungsbau oder die Vermeidung von Altersarmut investiert worden wären. Sie werden für eine Mission verschwendet, die keinen Erfolg zeitigt. Das zeigt einmal mehr, warum militärische Maßnahmen – besonders in Somalia – kontraproduktiv sind. Sie können das erforderliche konkrete politische Handeln nicht ersetzen. Militäreinsätze werden auf diese Weise zu einem Selbstzweck degradiert. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Josip Juratovic von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Josip Juratovic (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kaum ein Land steht aus der europäischen Perspektive so sehr für das staatliche Scheitern wie Somalia. Seit 25 Jahren beherrschen Bürgerkrieg und Konflikte das Land am Horn von Afrika. Seitdem gibt es keine funktionierende Regierung mehr, die das Land kontrollieren könnte. Für die Menschen in Somalia fehlt es an lebensnotwendiger Infrastruktur. Kinder brauchen Schulen. Es gibt nicht genug Krankenhäuser und zu wenige Straßen. Doch der somalische Staat ist nach fast zweieinhalb Jahrzehnten Bürgerkrieg kaum handlungsfähig. Vertreter der somalischen Verwaltung sagen offen, dass sie nicht in der Lage sind, flächendeckend Steuern zu erheben, geschweige denn für Sicherheit zu sorgen. Entsprechend schlecht steht es auch um die somalische Politik. Das Mandat der aktuellen Regierung endet im August. Voraussichtlich wird auch die Nachfolgeregierung wiederholt eine international eingesetzte Übergangsregierung sein. Echte freie Wahlen sind nicht in Sicht. Währenddessen regieren im somalischen Alltag Korruption und Kriminalität. Bei all dem ist die Sicherheitslage frappierend. Journalisten werden verfolgt. Terror findet statt und findet nicht ausreichend Gegenwehr. Die europäisch-amerikanisch finanzierten AMISOM-Truppen der Afrikanischen Union, die gegen die islamistische al-Schabab-Miliz kämpfen, werden von der somalischen Bevölkerung eher als Besatzer wahrgenommen. Gleichzeitig greift al-Schabab immer wieder AMISOM-Truppen an und verursacht hohe Verluste. Die Folge ist klar: Hundertausende fliehen. Zur ganzen Wahrheit gehört zum Glück aber auch ein Hoffnungsschimmer mit positiver Perspektive. Es war in Somalia früher noch schlimmer und geht nun langsam aufwärts. Immer mehr Somalier kehren zurück. Sie versuchen ihr Glück in funktionierenden Wirtschaftsbereichen – sei es Telekommunikation oder Gastronomie – und bauen ihr Land wieder auf. Ich habe einen Artikel über Ahmed Jama, einen dieser Rückkehrer, gelesen. Dieser Artikel macht Hoffnung: Es gibt wieder Straßenbeleuchtung, es gibt überhaupt Straßen, eine Müllabfuhr, Strom, Internet. Es gibt Geschäftsstraßen, Telekommunikationskonzerne, eine Bank, und bald soll das erste Mal ein somalisches Fußballspiel live im Fernsehen gezeigt werden. Auch die internationalen Akteure tragen dazu bei, dass es vorwärtsgeht. Die Internationale Organisation für Migration finanziert und leitet das Aussteigerprogramm für al-Schabab-Mitglieder. Oft genug machen junge Männer aus reiner wirtschaftlicher Verzweiflung bei Terroristen mit. Sie kann man wieder für den friedlichen Weg gewinnen. Im nördlichen Teil Somalias, wo al-Schabab nicht herrscht, ist die Situation besser als im Süden. Hier kann man sich recht sicher bewegen, und das kulturelle und soziale Leben entwickelt sich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwar gibt es Pflänzchen der Hoffnung, aber sie sind sehr zart und zerbrechlich. Deswegen ist es noch immer notwendig, im Zusammenhang mit Somalia über ausländische Unterstützung – auch in Form militärischer Einsätze – zu sprechen. Deutschland – gemeinsam mit der Europäischen Union – bemüht sich, im Rahmen der Mission EUTM Somalia das somalische Militär durch Training schlagkräftiger zu machen. Ebenso engagieren wir uns in der zivilen Mission EUCAP NESTOR beim Aufbau regionalen Wissens im Bereich der Sicherheit und des Managements der Küstenregion. Leider gibt es dabei Ernüchterung; denn der innere Zusammenhalt der nationalen Armee ist schwach, die Kooperation mit den Nachbarländern ebenso. Dennoch ist für mich klar: Deutschland – in Gestalt der Bundeswehr – soll sich am langen Weg der Ausbildung und des Aufbaus beteiligen. Ausbildungsmissionen für Militär, Polizei und Behörden im Land sind wichtige und notwendige Unterstützung für Somalia. Aber genauso gilt: Solange Somalia nicht selbst für Sicherheit sorgen kann, solange die Gefahr der Piraterie nicht vorüber ist, darf die Bundeswehr zur Sicherheit der Seewege vor Somalias Küste beitragen. Im Rahmen der EU-Mission Atalanta schützen europäische Soldatinnen und Soldaten die Sicherheitsinteressen Somalias und die Sicherheitsinteressen Europas. An dieser Stelle möchte ich allen ein Kompliment aussprechen, die auf hoher See gegen Piraterie vorgehen. Seit 2015 gab es keine Piratenangriffe mehr. Für alle noch einmal zur Erinnerung: 2011 waren es noch 237 Angriffe. Unser Dank gilt daher den Soldatinnen und Soldaten für ihren erfolgreichen Einsatz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig sende ich meine besten Wünsche für die kommende Mandatszeit an die Missionsleitung; denn seit März steht die Mission Atalanta unter deutscher Führung. Wenn wir über Somalia reden, müssen wir vorausschauend und umfassend denken und handeln. Es geht gleichzeitig um langfristigen zivilen und militärischen Aufbau und mittelfristig um die Herstellung und Wahrung der Sicherheit. Ohne Sicherheit ist Aufbau nicht möglich. Wir engagieren uns einerseits in der Mission EUTM Somalia und EUCAP NESTOR für den Aufbau, und solange es notwendig ist, engagieren wir uns in der Mission Atalanta auch direkt für die Sicherheit. Eben weil die Mission erfolgreich handelt, können wir die maximale Truppenstärke für die nächsten zwölf Monate von 990 auf 600 Personen reduzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Wohle der Menschen Somalias und im Sinne der Sicherheit der internationalen Schifffahrt vor den Küsten Somalias werde ich der Verlängerung der Mission Atalanta zustimmen. Ich werbe dabei auch um Ihre Unterstützung. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Doris Wagner, Bündnis 90/Die Grünen. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was hat unser Engagement am Horn von Afrika eigentlich gebracht? Dieser Frage ist die EU in den letzten Monaten wirklich sehr intensiv nachgegangen. Man muss sagen, dass die Bilanz eher ernüchternd ist. Erstens hat sie festgestellt: Die Piraterie vor der Küste von Somalia ist eben noch nicht endgültig bezwungen. Zweitens sagt sie: Somalia braucht dringend viel mehr internationale Unterstützung, um selbst für Sicherheit auf See zu sorgen. Das ist doch ein wirklich klarer Auftrag, noch intensiver hinzusehen und wirksamer zu helfen. Doch was tut die Bundesregierung? Mit diesem Atalanta-Mandat sendet sie ein Signal des Rückzugs. Die Obergrenze für das eingesetzte Personal wird um mehr als ein Drittel reduziert, und auf EU-Ebene hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, die Mission in absehbarer Zeit ganz zu beenden. Das politische Kalkül hinter diesem Rückzug ist doch offensichtlich; denn was interessiert die deutsche Öffentlichkeit schon das Horn von Afrika? (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Wollt ihr mehr?) Viel beliebter macht sich die Bundesregierung natürlich damit, wenn sie die deutsche Marine zur Flüchtlingsabwehr ins Mittelmeer schickt. Das mag innenpolitisch tatsächlich Punkte bringen; (Michael Brand [CDU/CSU]: Einmal zu viel, einmal zu wenig!) aber außenpolitisch werden Sie damit Ihrer internationalen Verantwortung nicht gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle wissen: Atalanta bekämpft lediglich die Symptome des Problems, die Ursachen der Piraterie bekämpft sie nicht. Der somalische Staat steht nach wie vor auf wackligen Beinen. Staatliche Strukturen existieren oft nur auf dem Papier. Regierung, Verwaltung und Justiz haben einen großen Mangel an Personal, an Geld und an technischer Ausstattung. Polizei und Armee sind immer noch nicht in der Lage, terroristische Anschläge oder gewaltsame Konflikte zu verhindern. Fast 5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Versorgung von außen angewiesen. Also: Es handelt sich um einen schwachen Rechtsstaat, gepaart mit großer Armut und wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit. Da braucht man wirklich keine Kristallkugel, um vorherzusagen, dass die Piraterie wieder auflebt, sobald das letzte EU-Marineschiff am Horizont verschwunden ist. Dafür haben wir dann die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr jahrelang ans Horn von Afrika geschickt? Meine Damen und Herren, eine sinnvolle Außen- und Sicherheitspolitik sieht in meinen Augen anders aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Bevor wir unsere Schiffe abziehen, müssen wir es doch schaffen, in Somalia eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu bringen. Nur dann entziehen wir der Piraterie wirklich den Boden, nur dann gibt es auch eine stabile somalische Regierung. Den wichtigsten Ansatzpunkt für eine solche wirtschaftliche Entwicklung bietet doch das Meer. Deshalb müssen wir unser Engagement vor der Küste Somalias doch eher verstärken. Die Gelegenheit dazu bietet sich bereits seit vier Jahren mit der zivilen Mission EUCAP NESTOR. Die Aufgabe von EUCAP NESTOR ist es, Somalia beim Aufbau einer wirksamen Küstenwache zu unterstützen. Eine funktionierende Küstenwache ist für Somalia von enormer Bedeutung, um vor allem gegen illegale Fischerei vorzugehen – da teile ich Ihre Problemeinschätzung –, denn drei Viertel aller Fische, die vor der somalischen Küste gefangen werden, landen in Netzen ausländischer Fischer ohne Lizenz. Die Fischbestände vor der Küste sind durch Überfischung gefährdet. Das alles muss beendet werden, wenn Somalia eine wirtschaftliche Zukunft haben soll. Somalia braucht also dringend eine wirksame Küstenwache. Doch leider konnte EUCAP NESTOR dabei bislang keine große Hilfe sein; denn die Mission leidet unter einem eklatanten Mangel an Personal und Material, und daran trägt die Bundesregierung eine Mitschuld. Berlin hat in den vergangenen vier Jahren gerade einmal elf Fachleute in diese Mission entsandt. 137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll EUCAP NESTOR eigentlich umfassen, aber lediglich 56 waren Ende 2015 tatsächlich vor Ort. Die Finanzmittel für EUCAP NESTOR sind gerade auch mit Zustimmung der Bundesregierung um beinahe 30 Prozent zurückgefahren worden. Selbst für die Boote, die die somalische Küstenwache wirklich dringend benötigen würde, gibt die Bundesregierung aktuell kein Geld – obwohl im Haushalt 100 Millionen Euro für die Ertüchtigung von Partnerstaaten vorgesehen sind. Gestopft wurden die Löcher bisher oft durch die Mission Atalanta. Sie hat immer wieder Material und Übungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Aber selbst dieser Notnagel entfällt nun weitestgehend durch die Verkleinerung von Atalanta. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Nein!) Ich habe den Eindruck: Ihre Somalia-Politik besteht vor allem aus unerfüllten Versprechen. Auch mit Blick auf die Ausbreitung des islamistischen Terrors im nördlichen Afrika ist das in meinen Augen ein Riesenfehler. Ein gescheiterter Staat wie Somalia lässt sich nicht in wenigen Jahren wiederaufbauen. Deshalb appelliere ich an die Bundesregierung: Lassen Sie Somalia bitte jetzt nicht im Stich, und machen Sie endlich Ernst mit Ihrer Unterstützung für die somalische Küstenwache! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben ihr Ziel bislang zu oft nicht erreicht – weil wir zu wenig Geduld hatten und weil wir zu wenig in den zivilen Aufbau investiert haben. Es ist an der Zeit, endlich etwas aus diesen Fehlern zu lernen. Nur dann wird der Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten am Horn von Afrika zum Erfolg führen. Herzlichen Dank. – Das war eine Punktlandung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Also stimmt ihr zu, oder?) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Thorsten Frei, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Sitzungswoche haben wir die Mandatsverlängerung zu EUTM Somalia beschlossen, und wir haben auch in der Debatte umfangreich über die politischen und die tatsächlichen Verhältnisse in Somalia und am Horn von Afrika gesprochen. Ich glaube, die Quintessenz war eine ganz ähnliche wie auch in der heutigen Sitzung, nämlich dass die Bilanz auch nach Jahren internationalen Engagements in Somalia durchaus durchwachsen ist. Al-Schabab ist immer noch stark. Natürlich führt die Perspektivlosigkeit im Land auch dazu, dass Terror genährt wird und Wiederaufbau begrenzt wird. Aber es ist auch so: Wenn es das internationale Engagement insbesondere der Afrikanischen Union in Somalia nicht gegeben hätte und nicht geben würde, dann wäre wahrscheinlich auch der Bürgerkrieg nicht beendet, würde der Wiederaufbau nicht beginnen und hätte Somalia keine Regierung. Ich glaube, vor diesem Hintergrund – darauf sind einige Vorredner bereits eingegangen – darf man Atalanta nicht isoliert betrachten, sondern man muss das in einen größeren Zusammenhang rücken: gemeinsam mit der EU-Trainingsmission Somalia und auch mit EUCAP NESTOR, einer zivilen Mission. Alles miteinander ist notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Wiederaufbau Somalias gelingt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist so, dass die Verhältnisse in Somalia sehr schwierig sind. Aber das Ziel von Atalanta, nämlich Piraterie zu bekämpfen und es zu ermöglichen, dass beispielsweise humanitäre Hilfe nach Somalia kommt, dass die Schiffe des World Food Programme auch tatsächlich die Küsten Somalias erreichen, ist geschafft worden. Die Bilanz ist eindeutig – Herr Staatssekretär, Sie haben es benannt –: In den Jahren 2009 bis 2011 gab es in jedem Jahr über 150 Überfälle auf Schiffe und Geiselnahmen und seit Mai 2012 keinen einzigen mehr. Aber es ist auch das richtig, Frau Wagner, was Sie gesagt haben: dass die kriminellen Strukturen an Land dadurch nicht beseitigt sind. Deswegen ist es zwar richtig, das Kräftedispositiv zu reduzieren; aber es ist auch richtig, nicht Knall auf Fall aus dieser Mission auszusteigen, weil dann das Problem, das wir bis 2012 gehabt haben, sofort wieder da wäre. Ich glaube, es ist der richtige Weg, den wir hier einschlagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber lassen Sie mich an dieser Stelle eines sagen: Das Ganze ist Teil eines Maßnahmenbündels – das ist das Entscheidende –, und es ist nicht der teuerste Teil dieses Maßnahmenbündels, sondern es sind umfangreiche zivile Maßnahmen, die wir ergreifen, beispielsweise wenn es darum geht, mit Stabilisierungsmaßnahmen eine bundesstaatliche, eine föderale Ordnung in Somalia durchzusetzen, wenn es darum geht, wirtschaftliche Betätigung zu ermöglichen, wenn es darum geht, humanitäre Hilfe zu leisten und darüber hinaus eben auch langfristige strukturelle Entwicklungszusammenarbeit voranzutreiben. Das ist genau das, was das Land braucht, nämlich wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen, die dort leben. Herr Neu, wenn Sie das vermeintliche Missverhältnis von militärischen Einsätzen und humanitärer Hilfe ansprechen, dann muss ich sagen: Ich glaube nicht, dass das zutreffend ist. Schauen Sie sich beispielsweise das in Kenia liegende größte Flüchtlingslager der Welt, Dadaab, an, wo 350 000 Menschen, hauptsächlich Somalier, leben. Die Bundesregierung hat die bilateralen Mittel dafür von 6 auf 11 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Die Mittel für das World Food Programme sind Anfang des Jahres deutlich aufgestockt worden, damit man verhindern kann, dass die Essensrationen um 30 Prozent gekürzt werden müssen, weil das Geld für das World Food Programme wieder gefehlt hat. Ich glaube, dass es grundsätzlich der richtige Ansatz ist, der dort verfolgt wird. Das ist eine humanitäre Verpflichtung, die wir haben. Es ist aber letztlich auch ein Gebot der Vernunft, dass wir uns gemeinsam im europäischen Kontext hier engagieren. Als fünfter Redner ist es vielleicht möglich, den einen oder anderen Exkurs zu wagen. Es ist, glaube ich, ganz entscheidend, dass wir alle Maßnahmen darauf ausrichten, Somalia zu stabilisieren, das Land in eine gute Ordnung zu bringen, wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen, damit die Menschen vor Ort eine Chance haben, damit internationaler Terrorismus bekämpft und ihm der Nährboden entzogen werden kann, aber auch, damit Fluchtursachen unmittelbar vor Ort bekämpft werden können. In diesem Zusammenhang warne ich davor, den Blick derzeit nur auf den Nahen und Mittleren Osten und die dortigen Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete zu richten. Wenn man sich nur drei Zahlen vergegenwärtigt, erkennt man, dass Afrika für uns eine sehr viel größere Herausforderung sein wird: Eine afrikanische Frau bekommt im Durchschnitt sieben Kinder, im Jahr 2035 werden in Afrika mehr junge Menschen in den Arbeitsmarkt drängen als in der gesamten restlichen Welt, und im Jahr 2050 wird sich die Bevölkerung in Afrika auf etwa 2,5 Milliarden Menschen mehr als verdoppelt haben. Das sind die Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen. Schon heute ist der afrikanische Kontinent nicht in der Lage, die Menschen zu ernähren, geschweige denn, ihnen echte Perspektiven zu bieten. Deshalb geht es darum, mehr dafür zu tun, die Grundlagen für eine gute staatliche Ordnung, für ein Mindestmaß an Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit zu setzen. Ich glaube, der entscheidende Pfad ist, vor allen Dingen auf diejenigen zu setzen, die vor Ort sind, auf die Afrikanische Union. Deshalb müssen wir den Prozess zwischen Europäischer und Afrikanischer Union wie beim letzten Gipfel in Malta fortsetzen. Deshalb müssen wir dafür sorgen und einen Beitrag leisten, dass es ein nachhaltiges, ein inklusives Wachstum gibt, so wie in der Zukunftsstrategie Agenda 2063 der Afrikanischen Union dargelegt. Da werden wir Schritt für Schritt vorwärtskommen müssen. Nur so werden die Probleme letztlich auch an der Wurzel gepackt und bewältigt werden können. Ein Bestandteil davon ist auch Atalanta. Deshalb werbe ich dafür, dass wir in den Ausschussberatungen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, in der nächsten Sitzungswoche dieses Mandat zu verlängern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Das Präsidium ist nicht eingeschritten, weil wir dachten, der Redner kommt zum Schluss. Das machte er mit jedem Satz, aber es ging immer weiter. Aber gut. Ich bitte die anderen Redner, sich etwas zurückzuhalten. – Dirk Vöpel von der SPD-Fraktion ist der nächste Redner. (Beifall bei der SPD) Dirk Vöpel (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten wie diesen sollten wir jede Gelegenheit nutzen, um auch wieder einmal über europäische Erfolgsgeschichten zu reden. Der aktuelle Tagesordnungspunkt kommt da wie gerufen; denn die multinationale Marineoperation der Europäischen Union am Horn von Afrika ist genau das: eine Erfolgsgeschichte und ein, wenn nicht das Vorzeigeprojekt der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist erst wenige Jahre her, dass rund um die Küste des bürgerkriegsgeschundenen Somalias, an einer der Hauptschlagadern des Welthandels, das historisch längst überwunden geglaubte Piratenunwesen wieder mit aller Macht aufflammte. Dachte man bei dem Wort „Piraten“ bis dahin doch eher unwillkürlich an Johnny Depp, an inszenierte Hollywood-Karibik, so änderte sich das an der Ostküste Afrikas ab 2005 schnell und drastisch. Schon der flüchtige Blick auf eine Karte, in der alle registrierten Angriffe somalischer Piraten zwischen 2005 und 2010 nach Ort und Zeit erfasst sind, macht klar: Was als küstennahes Phänomen mit Schwerpunkt im Golf von Aden begann, entwickelte sich rasant zu einer Bedrohung des gesamten Schiffsverkehrs in weiten Teilen des Indischen Ozeans. Von Jahr zu Jahr wagten sich die Piraten weiter aufs offene Meer hinaus. Heute, knapp fünf Jahre später, stellt sich die Situation völlig anders dar. Und das ist zu einem großen Teil auch Verdienst der Operation Atalanta, der historisch ersten europäischen Marinemission. Meine Vorredner und Herr Staatssekretär Brauksiepe haben bereits auf die Entwicklung der Zahlen hingewiesen. Ich erspare Ihnen und mir die Wiederholung. Mit der Sicherung der Seewege von und nach Somalia schafft die Operation Atalanta somit überhaupt erst eine der zentralen Voraussetzungen für den Einsatz der nachhaltigeren Instrumente des umfassenden Ansatzes der EU zur Stabilisierung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Somalia. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der erstmaligen Mandatierung der Operation im Dezember 2008 hat die Deutsche Marine regelmäßig beträchtliche Kräfte und Fähigkeiten für diese europäische Seemission abgestellt. Mit dem Eintreffen der Fregatte „Bayern“ im Operationsgebiet Ende März hat Deutschland jetzt zum dritten Mal das Kommando der Task Force übernommen. In den kommenden Monaten wird Flottillenadmiral Jan Kaack von seinem Flaggschiff „Bayern“ aus den europäischen Einsatzverband führen. Herr Admiral Kaack, Ihnen, Ihrem Stab und allen Angehörigen der Mission wünsche ich ein gutes Gelingen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kehren Sie beizeiten alle wohlbehalten nach Wilhelmshaven zurück! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Atalanta hat wesentlich dazu beigetragen, die Piraterie in den Gewässern am Horn von Afrika einzudämmen und zurückzudrängen. Die Symptome können auf See nicht bekämpft werden, die tieferen Ursachen lassen sich nur an Land beseitigen. Das erfordert mehr Ressourcen, aber es benötigt auch mehr Zeit. Diese Zeit verschafft uns auch die Operation Atalanta. Admiral Kaack hat in einem Interview anlässlich der Kommandoübernahme ein, wie ich finde, sehr treffendes und anschauliches Lagebild formuliert, das ich zum Abschluss gern zitieren möchte. Er sagte: Was die Piraterie in diesem Seegebiet angeht, vergleiche ich unseren Auftrag gern mit einem Druckverband, den man bei einer stark blutenden Wunde anlegt. Übt man genug Druck aus, stoppt die Blutung, lockert man zu früh, geht es wieder los. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner der Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute zu dem Einsatz Atalanta sprechen darf. Ich darf meine kurzfristig erkrankte Kollegin Julia Obermeier vertreten, der ich von dieser Stelle gute Besserung wünschen möchte. (Beifall) Ich freue mich deswegen, weil ich mich noch gut an die Zeit vor fünf Jahren erinnern kann, als wir im Verteidigungsausschuss fast wöchentlich Berichte von entführten Handelsschiffen, von entführten Schiffen des Welternährungsprogramms bekamen, teilweise mit schauerlichen Darstellungen, mit welcher Brutalität die Piraten gegen die Besatzung vorgegangen sind. Horrende Lösegeldzahlungen sind damals geflossen. In Deutschland ist vor allem der Fall der „Hansa Stavanger“ aus dem Jahr 2009 bekannt. 24 Seeleute befanden sich vier Monate lang in Geiselhaft. Es wurden 2,5 Millionen Euro Lösegeld gezahlt. Das ist jetzt vorbei. Seit 2012 ist kein Schiff mehr erfolgreich entführt worden. Seit 2014 hat es keinen Piratenangriff mehr gegeben. Dass das so ist, dass der Golf von Aden heute nicht mehr zu den gefährlichsten Gewässern der Welt gehört, ist ein Verdienst der EU-Mission Atalanta. Meine Damen und Herren, ich habe nicht gedacht, dass ich dem Kollegen Neu von den Linken auch einmal zustimmen würde. In einem Punkt aber hat er Recht. Wenn Atalanta heute gestoppt würde, dann wäre die Piraterie sofort wieder am Laufen. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass die Erfolgsgeschichte von Atalanta fortgesetzt wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Atalanta bringt Sicherheit in den Golf von Aden, sichert Schiffe des Welternährungsprogramms und sichert Handelsschiffe. Etwa 20 000 Handelsschiffe durchqueren jedes Jahr dieses Seegebiet. Unsere deutschen Soldatinnen und Soldaten werden bei diesem Einsatz gebraucht. Gestatten Sie mir – ich bin Mitglied im Freundeskreis der Fregatte „Bayern“; dieses Schiff hat im Moment die Führungsrolle inne –, dass ich den Soldatinnen und Soldaten auf der Fregatte von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank und Anerkennung für die Erfüllung eines anstrengenden und anspruchsvollen Auftrags dort unten sende. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es sind aber nicht nur die Soldaten auf der Fregatte „Bayern“, die im Moment gefordert sind. Wir erleben momentan, dass die Marine an allen Ecken und Enden gefordert ist. Ich habe gerade einmal nachgezählt: Allein in den letzten elf Monaten sind drei neue Aufgaben für die Marine hinzugekommen. Dabei handelt es sich zum einen um EUNAVFOR MED, zum anderen um den maritimen Anteil bei der Anti-IS-Mission. Drittens geht es um den NATO-Einsatz in der Ägäis. Deswegen ist es nicht nur militärisch richtig, sondern schafft auch Entlastung für die Marine, wenn wir im Rahmen der Befassung mit diesem Thema heute und in den kommenden Wochen die Mandatsobergrenze für die EU-Mission Atalanta weiter reduzieren können. Aber wir können den Einsatz nicht ganz einstellen. Deutschland hat auf EU-Ebene jetzt zwar angeregt, eine Strategie zu erarbeiten, wie Atalanta beendet werden kann, im Moment aber müssen wir sagen, dass wir noch auf diesen Einsatz angewiesen sind. Der Einsatz ist – das behauptet auch niemand – auch keine Lösung für das Problem in Somalia. Somalia braucht einen vernetzten Ansatz. Auf der einen Seite muss es in diesem Land stabile rechtsstaatliche Strukturen und funktionierende Sicherheitskräfte sowohl auf See als auch auf dem Land geben. Wir unterstützen Somalia auf diesem Weg durch die Mission EUTM Somalia. EUCAP NESTOR ist ja von den Kollegen schon angesprochen worden. Auf der anderen Seite brauchen die Menschen in Somalia humanitäre Hilfe, denn vielfach treibt sie die Armut in die Kriminalität. Deswegen unterstützt Deutschland Somalia jährlich mit 95 Millionen Euro Entwicklungshilfe. Wir wollen diesen Anteil in Zukunft weiter steigern. Damit dieses Geld aber wirkt, braucht es ein sicheres Umfeld, in dem es auch investiert bzw. ausgegeben werden kann. Da schließt sich der Kreis. Deswegen ist es wichtig, dass die EU-Mission Atalanta noch weiter fortgeführt wird. Sie ist nicht die Lösung, aber sie ist ein Stabilitätsfaktor in einem unruhigen Gebiet wie Somalia. Deshalb, meine Damen und Herren, werden meine Fraktion und ich diesem Einsatz zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8091 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Netzneutralität im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung gesetzlich absichern Drucksache 18/6876 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss Digitale Agenda (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Halina Wawzyniak, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es steht nicht gut um die Netzneutralität in Europa – dies ist die weit verbreitete Meinung, nachdem im Oktober letzten Jahres das Europäische Parlament den Kompromiss zur Telekommunikationsbinnenmarktverordnung billigte. Sie erlaubt Telekommunikationsunternehmen, bestimmte Angebote vom Prinzip der Netzneutralität auszunehmen und sie als priorisierte Dienste auf Überholspuren auszulagern. Die Verordnung enthält neben Unbestimmtheiten und Auslassungen allerdings auch Bestimmungen, die ein solches Szenario, nämlich das eines Zweiklasseninternets, ausschließen könnten. Dementsprechend beginnt jetzt der Kampf um die Deutungshoheit hinsichtlich der Verordnung. Einen regelrechten Salto mit halber Schraube legte die Telekom kürzlich hin, die ihre Spotify-Flatrate mit Verweis auf die Netzneutralität einschränkte. Damit Sie mich jetzt richtig verstehen: Das heißt nicht, dass die Telekom dieses Zero-Rating-Angebot plötzlich abschafft. Nein, die Kunden dürfen weiter dafür bezahlen, dass die Nutzung des Musikstreamingdienstes nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Sollte das Datenvolumen aber trotzdem wegen anderer Nutzungen aufgebraucht sein, wird nun auch die Spotify-Nutzung gedrosselt. Die Telekom schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie kann noch mehr Geld von ihren Kunden kassieren, weil sie noch mehr Datenvolumen brauchen, und sie kann gleichzeitig bei ihren Kunden Stimmung gegen die Netzneutralität machen. Ich für meinen Teil kann da nur sagen, dass mir bei dieser einseitigen Auslegung der Netzneutralität die Spucke wegbleibt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen also dringend über die Umsetzung der EU-Verordnung reden, damit solche einseitigen Auslegungen nicht mehr stattfinden können. Die Linke hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, wie man trotz der EU-Verordnung ein Zweiklasseninternet verhindern kann. Bisher ist geplant, dass die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den anderen Regulierungsbehörden Richtlinien zur Umsetzung der Verordnung aufstellt. Das reicht uns nicht aus. Die Einhaltung der Netzneutralität ist die wesentliche Grundlage des Internets, (Beifall bei der LINKEN) und die Festigung dieser Grundlage kann nicht ausgelagert werden. Das muss der Gesetzgeber selbst machen. Dies entspricht aus unserer Sicht der sogenannten Wesentlichkeitstheorie, nach der der Gesetzgeber die wesentlichen Sachen selbst regeln soll. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen, dass zweiseitige Märkte und Zero-Rating-Angebote untersagt werden. Zweiseitige Märkte bedeuten, dass Zugangsanbieter wie zum Beispiel die Telekom nicht nur Geld für den Internetanschluss nehmen, sondern auch zusätzlich Geld für die Nutzung: Wer schneller durchgeleitet werden will, muss mehr zahlen. Dabei handelt es sich um eine Priorisierung, die nur auf kommerziellen Erwägungen beruht. Das ist ausschließlich eine Einnahmequelle für die Internetanbieter. Verkehrsmanagement aus kommerziellen Gründen ist nun aber nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung nicht erlaubt. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Gleiches gilt für Zero-Rating-Angebote wie die schon erwähnte Spotify-Flatrate. Auch sie beruht auf einem kommerziellen Verkehrsmanagement, und auch das wäre nach der EU-Verordnung nicht erlaubt. Wenn wir also die EU-Verordnung entsprechend ihrer eigentlichen Regelungen auslegen würden und der deutsche Gesetzgeber es auch entsprechend unseres Antrages so regeln würde, dann gäbe es keine zweiseitigen Märkte und keine Zero-Rating-Angebote. (Beifall bei der LINKEN) Sie sehen: Es steht nur dann schlecht um die Netzneutralität, wenn wir nicht selbst aktiv werden. Es gibt die Möglichkeit, das neutrale Netz zu sichern. Wir müssen es gemeinsam nur wollen. Denn ein neutrales Netz ist ein Internet für alle, und ein Internet für alle bedeutet letztendlich Demokratie für alle. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Andreas Lämmel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Der Antrag der Linken ist keine neue Erfindung, sondern die grüne Fraktion hat schon etwas eher einen ähnlichen Antrag auf den Weg gebracht. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nein! Nicht mit der EU-Verordnung! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass Sie es ansprechen! Ich hätte es nicht gewagt!) Insofern sind die Inhalte durchaus ähnlich, meine Damen und Herren. Man muss erst einmal deutlich sagen – auch als Gegenargumentation zu Ihrem Antrag –, dass wir es für eine große Leistung halten, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament nun endlich eine europaweite Verordnung zur Netzneutralität, also die Verordnung zum TK-Binnenmarkt, auf den Weg gebracht haben; denn wir haben auf diesem Gebiet erstmals eine einheitliche europäische Regelung, und genau das ist ja das Ziel unser aller Bemühungen. Deswegen kann ich nur sagen: Wenn wir als nationaler Gesetzgeber anfangen, die Verordnung, die sowieso gilt, wieder in Gesetze umzusetzen, dann machen wir eine Rolle rückwärts und fangen wieder an, den Markt zu segmentieren. (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Genau!) So sind wir froh, dass wir endlich eine Regelung auf europäischer Ebene geschaffen haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist also schon vom Grundansatz her eigentlich widersinnig, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Thema Netzneutralität schon verankert. In der Verordnung zum TK-Binnenmarkt wurde das Thema aus unserer Sicht gut umgesetzt. Wer sich über die Jahre hinweg an der Diskussion beteiligt hat, weiß, dass das Thema Netzneutralität ein sehr dynamisches Thema ist. Wir wissen: Wenn der sich am Horizont abzeichnende neue 5G-Standard im Bereich der mobilen Telekommunikation Einzug hält, dann wird das Thema Netzneutralität nicht mehr die Rolle spielen wie beim 4G-Standard, den wir derzeit noch haben. Deswegen ist klar: Die Netzneutralität ist derzeit noch notwendig, aber in Zukunft wird genügend Bandbreite zur Verfügung stehen, sodass es überhaupt nicht nötig sein wird, das Thema Netzneutralität in einem solchen Rahmen zu diskutieren. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) – Ich lade Sie ein. Wir können gerne das 5G Lab in Dresden besuchen, um einen Eindruck davon zu gewinnen, was der neue Standard bringen wird, und um zu erfahren, wie die Bandbreiten dann abgebildet werden können. In der Gesamtkonstellation ist es richtig, dass die Bundesnetzagentur für Deutschland die Aufgabe übernimmt, die Umsetzung der europäischen Regelungen zu überwachen. Wir wollen doch, dass die entsprechende Verordnung in allen europäischen Ländern so umgesetzt wird, wie sie gedacht ist. Die Aufgabe der Spezialdienste ist in der Verordnung ganz klar geregelt. Deswegen kann ich die Diskussion darüber nicht nachvollziehen; denn Spezialdienste dürfen nur angeboten werden, wenn das entsprechende Angebot notwendig ist. Spezialdienste dürfen kein Ersatz für offenes Internet sein; das ist ja genau das, was wir alle hier in diesem Hohen Hause gemeinsam fordern. Spezialdienste dürfen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden; auch das ist ein sehr wichtiger Punkt. Dort, wo Bandbreiten nicht ausreichend zur Verfügung stehen, werden auch keine Spezialdienste angeboten werden können. Auch noch wichtig ist: Spezialdienste dürfen die gesamte Qualität des Internets nicht beeinträchtigen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Kommerzielle Erwägungen lassen Sie weg! Welch ein Zufall!) Hier sind von europäischer Ebene aus entsprechende Sicherungen eingebaut worden, so dass man sagen kann: Das Internet für alle – und das ist das, was wir alle wollen – ist damit abgesichert. (Beifall des Abg. Jens Koeppen [CDU/CSU]) Auf der anderen Seite brauchen wir diese Spezialdienste; das wissen Sie selbst sehr genau. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Das glaubt doch kein Mensch!) Zu den Spezialdiensten gehören zum Beispiel lebensrettende Dienste, das können telemedizinische Dienste sein. Das sind auch Dienste, die möglicherweise für die gesamte Steuerung des Straßenverkehrs notwendig sind. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das lassen Sie über das Internet laufen? Viel Spaß!) Insofern stehen wir zu den Spezialdiensten. Spezialdienste werden natürlich auch nicht zum gleichen Preis angeboten – das ist ganz klar –, aber die Voraussetzungen für die Nutzung sind klar definiert. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Eben nicht!) Es ist jetzt ganz klar die Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Umsetzung der Regelungen in Deutschland zu überwachen. Ich kann nur sagen: Wir sind bei diesem Thema auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass der dynamische Prozess hin zum nächsten Standard auch auf europäischer Ebene weiter verfolgt wird. Wir werden Ihren Antrag ablehnen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Barthel [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es gar nicht oft genug sagen, und an dieser Stelle wurde es auch schon gesagt: Die Netzneutralität ist eine, vielleicht sogar die Schlüsselfrage der digitalen Welt, über die wir aus gutem Grund seit vielen Jahren im Hohen Haus diskutieren. Deswegen bin ich erst einmal grundsätzlich für den Antrag der Linken dankbar. Vielleicht sollte man es den Zuschauerinnen und Zuschauern auf der Tribüne noch einmal sagen, weil Netzneutralität ein etwas sperriger Begriff ist: Im Kern geht es um die Frage, ob wir alle gleichberechtigt ins Internet kommen oder ob es vom Portemonnaie abhängt, ob und wie man ins Internet kommt. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Das ist ja gerade falsch!) – Das ist genau der Punkt. Herr Lämmel, immer wieder wurde deswegen von Ihnen versprochen, die Netzneutralität gesetzlich abzusichern. Der bisherige Laisser-faire-Ansatz von Schwarz-Gelb war längst gescheitert. International hatte man das erkannt. Aus diesem Grund hat Präsident Obama sich persönlich für eine effektive gesetzliche Regelung eingesetzt. Und obwohl wir Sie in den letzten Jahren immer wieder mit etlichen Initiativen aufgefordert haben, die Netzneutralität effektiv abzusichern, obwohl die SPD noch vor kurzem, als sie in der Opposition war, entsprechende Anträge vorgelegt hat, die Netzneutralität gesetzlich abzusichern, und obwohl in Ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag drinsteht: „Netzneutralität sichern wir“, haben Sie eben genau das leider nicht getan, und das ist angesichts der Bedeutung der Netzneutralität für Demokratie und Innovation einfach viel zu wenig, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben keine nationale Regelung vorgelegt und haben zugesehen, wie ein schlechter Kompromiss auf EU-Ebene verhandelt wurde. Er ermöglicht die Einführung von „Diensteklassen“ und Special Services und schließt auch hochumstrittene Praktiken wie das Zero Rating oder Surf-only-Verträge eben nicht aus. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Das müssen Sie mal erklären!) Die SPD-Berichterstatterin sagte, der Kompromiss öffne dem Ausverkauf der Netzneutralität Tür und Tor, und recht hat die Frau. Sie haben grundlegende Prinzipien des Internets und wichtige Verbraucherrechte für die ohnehin schon megamächtigen TK-Anbieter aufgegeben und so einen entscheidenden Beitrag geleistet, damit der Abstand zwischen den marktmächtigen Anbietern und europäischen Start-ups noch größer wird. Das schädigt Start-up-Unternehmen in Europa. Erstere, die mächtigen Anbieter, werden sich über Lizenzmodelle und Zero-Rating-Verträge freikaufen. Alle anderen, unzählige kleine deutsche und europäische Unternehmen, trifft diese Fehlentscheidung von Ihnen unglaublich hart. Was man in netzpolitischen Kongressen, Agenden und Gipfeln mühsam versucht, vorn hochzupuzzeln, das reißen Sie hinten wieder ein. Marktkonzentration leistet man Vorschub. Das ist ein Themenfeld, um das sich jetzt neuerdings auch das BMWi kümmern will – endlich, muss man sagen. So wird das aber leider nichts, meine Damen und Herren. Wir haben immer gewarnt, nicht abzuwarten, bis das Kind im Brunnen liegt. Nun liegt es da, und nun veranstaltet man Workshops, um auf nationaler Ebene noch irgendwie sicherzustellen, dass man den EU-Vorgaben gerecht wird und dass die Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit des Netzes und die Verbraucher irgendwie überschaubar bleiben. Die nationalen Behörden sollen bis zum August in einem Soft-Law-Verfahren konkrete Vorschläge hierzu erarbeiten, die dann über den Zusammenschluss der EU-Regulierungsbehörden an die Kommission weitergeleitet werden. Ob die Kommission dann diese Vorschläge aufnimmt, ist eine spannende, aber völlig offene Frage. Herr Lämmel, deutlich wird durch dieses ganze Vorgehen, dass nichts gut ist. Es zeigt: Eine überfällige nationale Regelung über Jahre zu verweigern, zuzusehen, wie ein schlechter Kompromiss auf EU-Ebene verhandelt wird, der Missbrauch Tür und Tor öffnet, um dann zu hoffen, dass die Verbesserungen angenommen werden, all dies ist nicht nur mühsam, es wäre auch gänzlich überflüssig gewesen, wenn man die seit Jahren vorliegenden Vorschläge einer effektiven gesetzlichen Regelung auf nationaler Ebene aufgegriffen hätte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle explizit bei allen NGOs und Vertretern der Zivilgesellschaft, die jetzt darum kämpfen, dass das Kind aus dem Brunnen herauskommt. Sie alle arbeiten hart, wo Sie leider versagt haben. Ich sage Ihnen: Wenn es hier nicht gelingt, die Netzneutralität abzusichern und angesichts des schlechten Beschlusses, den es jetzt gibt, zurückzuerkämpfen, dann wird das eine weitere Kerbe im netzpolitischen Versagen dieser Bundesregierung sein. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Klaus Barthel. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das war ja wieder einmal starker Tobak. Man wird sehen, dass man das nicht so rauchen darf, wie Sie das hier verkündet haben. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Musste mal gesagt werden! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben Sie jetzt sieben Minuten! Das ist doch eine gute Sache!) In zweieinhalb Wochen, am 30. April 2016, tritt die genannte EU-Verordnung zur Netzneutralität in Kraft. Ich will die Kernpunkte dieser Verordnung kurz zitieren, weil das hier etwas schräg dargestellt wurde. Erstens. Der freie Zugang zu Inhalten im Internet wird grundsätzlich nicht blockiert oder gedrosselt. Ein bevorzugter Zugang gegen Bezahlung wird verboten. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Haben Sie lange vergessen, zu sagen!) Zweitens. Die Zugangsanbieter behandeln den gesamten Datenverkehr gleich. Sie dürfen nur eingreifen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines effizienten Datenverkehrs erforderlich ist oder im öffentlichen Interesse liegt, zum Beispiel bei der Netzsicherheit. Drittens. Die Zugangsanbieter dürfen spezielle Dienste höherer Qualität wie zum Beispiel Internetfernsehen oder neue Anwendungen anbieten, solange dadurch die Qualität des offenen Internets nicht beeinträchtigt wird. Viertens. Sie unterliegen gegenüber ihren Nutzern besonderen Informationspflichten über die Gewährleistung des offenen Internets. Fünftens. Die Mitgliedstaaten überwachen – das macht in Deutschland die Bundesnetzagentur – die Einhaltung dieser Bestimmungen und berichten der Kommission. Im Übrigen erlassen die Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen. Die Bundesregierung wird eine Erweiterung des TKG mit entsprechenden Sanktionen jetzt vorbereiten und in den Bundestag einbringen. Das heißt, in Wirklichkeit sind der Antrag der Linksfraktion und das, was Herr von Notz hier vorgetragen hat, in der Sache erledigt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht!) Es gibt auch keinen Streit über die Zielsetzung Netzneutralität. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sieht die Berichterstatterin anders!) Herr Lämmel hat mit Recht darauf hingewiesen, dass das im Koalitionsvertrag steht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da steht es gut!) Die EU-Verordnung setzt das in unseren Augen weitestgehend um. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, „weitestgehend“! Das ist der Punkt!) Das ist weltweit eine der am weitesten gehenden Regelungen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, nee, nee!) Was auch richtig und wichtig ist: Es macht überhaupt keinen Sinn, durch nationale Sonderregelungen daran herumzubasteln. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber hallo!) Das würde nur zu neuer Rechtsunsicherheit und zu einer Zersplitterung der Märkte führen, und wir wissen, dass der Telekommunikationsmarkt kein nationaler Markt ist, sondern ein globaler Markt, auf jeden Fall ein europäischer. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen uns gar nicht hierhinstellen und sagen, dass missbräuchliche Geschäfte damit von vornherein ausgeschlossen sind. Es ist jetzt Aufgabe der Regulierungsbehörden, die Angebote – Sie haben ein Angebot der Telekom angesprochen – zu überprüfen. Es ist ihre Aufgabe, das zu überwachen und im Zweifelsfall, wenn man sagt, dass das Missbrauch ist, Maßnahmen dagegen einzuleiten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Barthel, darf ich Sie unterbrechen? – Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wawzyniak? Klaus Barthel (SPD): Wenn es zur Erhellung beiträgt, gern. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Sie haben gerade gesagt, dass es um eine nationale Sonderregelung geht. Mit diesem Antrag schlagen wir vor, zu sagen, dass die Verordnung der EU gewisse, nicht ganz genaue Formulierungen enthält. Deswegen soll sich nach dem bisherigen Vorschlag ja auch die Bundesnetzagentur mit den anderen Regulierungsbehörden zusammensetzen. Die sollen also im weitesten Sinne eine Auslegung der Verordnung vornehmen. Wir sagen: Die Netzneutralität ist so wichtig, ein so integraler Bestandteil eines freien Internets, dass nach der Wesentlichkeitstheorie, nach der der Gesetzgeber die wesentlichen Grundsatzentscheidungen zu treffen hat, der Gesetzgeber an dieser Stelle die Rolle der Bundesnetzagentur zu übernehmen hat. Was ist dabei das Problem? Klaus Barthel (SPD): Der Gesetzgeber ist nach unserem derzeitigen Rechtssystem in diesem Fall die Europäische Union – das haben wir dargestellt –, und die hat diese Richtlinie erlassen. Jetzt ist es Aufgabe von Behörden, wie es in anderen Fällen die Aufgabe von Gerichten ist, die entsprechenden Bestimmungen umzusetzen und durchzusetzen. Wie gesagt, bezüglich der Sanktionen wird es eine Erweiterung des TKG geben, und die Bundesnetzagentur wird das überwachen und auslegen. Folgendes muss hier einmal dargestellt werden: Am 12. Februar fand ein öffentlicher Workshop der BNetzA statt, bei dem alle Beteiligten angehört wurden. Dann wurden weitere Stellungnahmen angefordert. Sie wurden jetzt am 24. März veröffentlicht. Das alles ist transparent und nachvollziehbar. Daran hätten übrigens auch alle, die sich hier verkämpfen, teilnehmen und sich dort einbringen können. Es ist immer sehr wohlfeil, sich hier in den Bundestag zu stellen und groß von Demokratie, Netzneutralität und ein paar anderen Schlagworten zu reden; aber dann, wenn es darum geht, sich wirklich um das Kleingedruckte und um die Umsetzung – das fordern Sie ja – zu kümmern, ist man im Zweifelsfall nicht da. Da muss man Rede und Antwort stehen und genau über die Auslegung dieser europäischen Richtlinie streiten und diskutieren. Der Bundesnetzagentur wird das Ergebnis für den nächsten Schritt auf den Weg gegeben. Wir haben am vergangenen Montag im Beirat darüber diskutiert und anberaten, dass Anfang Juni der nächste Schritt für den Entwurf ist, den die Bundesnetzagentur an die europäische Regulierergemeinschaft schickt. Dieser wird dann auch wieder öffentlich zur Kommentierung gestellt. Ende August soll dann die BEREC, also die Arbeitsgemeinschaft der europäischen Regulierer, praktisch eine Auslegung erarbeiten und beschließen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]) Dabei ging es im Wesentlichen um drei Themen, nämlich um genau die Themen, über die hier diskutiert wird. Es ging also um die Fragen: Was ist das Verhältnis von Netzneutralität und Vertragsfreiheit? Wie ist es mit dem Verkehrsmanagement? Wie ist das mit den Spezialdiensten? Man muss sich dann die Mühe machen, das einzeln durchzudiskutieren. Jede und jeder kann mitmachen, auch alle Bürgerinnen und Bürger und Verbände, die sich einmischen wollen. Am 4. Juli wird sich der Beirat bei der Bundesnetzagentur noch einmal damit befassen. Wie gesagt, es wird dann diese Leitlinien geben. Das ist aber nicht das Ende der Geschichte, sondern es geht dann weiter. Die Regulierer, die nationalen Regulierer und dann wieder die BEREC, werden der Kommission jährlich berichten, wie es um die Netzneutralität steht, ob die Vorgaben eingehalten werden oder nicht und was man im Zweifelsfall korrigieren muss. Das heißt, es geschieht nicht das, was Sie hier jetzt befürchten. Es wird kontrolliert und jährlich berichtet, und es gibt einen Review. Das heißt also, Ihr Antrag ist in großen Teilen sowieso erfüllt, in Teilen überholt und in Teilen, nämlich da, wo es um eine Gesetzgebung geht oder zum Beispiel um so etwas Seltsames wie eine 5Prozent-Höchstquote für Spezialdienste, abzulehnen; denn das bringt uns überhaupt nicht weiter. Eines muss man schon noch sagen. Herr von Notz, wenn Sie sagen, die Schlüsselfrage sei jetzt die Netzneutralität, muss ich sagen: Ich glaube, das ist es gerade nicht. Vielmehr geht es um die Verwaltung eines Mangels, nämlich um die Verwaltung von zu wenig Netzkapazität. Netzneutralität und die Gleichbehandlung von Diensten stellen sich bei einem Anschluss mit 124 kB/s und einem Anschluss mit Glasfaser und 50 MBit/s oder 100 MBit/s – das streben wir an – ganz anders dar. Deswegen sind die Kapazitäten die Schlüsselfrage. Es geht darum, das, was die Verbraucherinnen und Verbraucher in Anspruch nehmen können, zu erhöhen. Bei einer tausendfachen Kapazität, von der wir bei Glasfaser reden, stellt sich die Frage der Neutralität doch ganz anders als jetzt, wo wir hier nur den Mangel verwalten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!) Ich glaube, deswegen sollten wir das noch einmal geraderücken und hier nicht immer in großen Wolken reden. Wir sollten schauen, wie wir diese Verordnung jetzt sinnvoll umsetzen und wie wir zu einem möglichst schnellen Ausbau der Infrastruktur kommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für heute hat jetzt abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt der Kollege Thomas Jarzombek, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Thomas Jarzombek (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir heute im Deutschen Bundestag über Netzneutralität reden. (Klaus Barthel [SPD]: In der Tat!) Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Netzneutralität ein hohes Gut ist. Denn sie ist der Innovationsmotor des Internets. Man bekommt eben nicht nur ein paar Applikationen, die der eigene Provider entwickelt hat und von denen er glaubt, dass sie das Beste für den Kunden sind, sondern jeder, der im Internet ist, kann Anwendungen, Innovationen entwickeln, die allen über alle Kanäle zur Verfügung stehen. Das ist ein absolut wesentliches Prinzip. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!) Daran darf man nicht rütteln. Der entscheidende Punkt ist, dass wir aber auch über Jahre eine Diskussion führen – die Kollegin Wawzyniak hat sie vorhin ein bisschen in dieses Licht gerückt – nach dem Motto: Gleiches Netz für alle. Das hat so etwas Wundervolles, so einen Sound von einer politischen Auseinandersetzung, die es früher einmal gegeben hat, als noch die Mauer vor dem Reichstag gestanden hat. (Heiterkeit des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich dachte eigentlich, dass diese Art des Schwarz-Weiß-Denkens heute nicht mehr Stand der Dinge ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das gilt für einige mit Sicherheit!) Insofern stehen wir bei diesem Thema doch, ehrlich gesagt, alle zusammen. Das Europäische Parlament, lieber Konstantin von Notz, ist im Übrigen nicht die Bundesregierung. Ich habe vorhin die ganze Zeit eine beißende Kritik an der Bundesregierung gehört. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr hättet das halt regeln müssen!) Aber damit es alle wissen: Es geht hier um die Beschlüsse des gleichen Europäischen Parlaments, das heute die Datenschutz-Grundverordnung freigegeben hat. Das muss man in einem gemeinsamen Kontext sehen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Was ist der Kern dessen? Der Kern dessen ist: Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Aber – da haben wir in der Enquete-Kommission damals einen Konsens erreicht – es muss auch Diensteklassen geben können. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Ich glaube – das ist meine Position und auch die meiner Fraktion –, das entscheidende Prinzip muss lauten: Wir müssen das Beste an Innovation ermöglichen. Das Beste an Innovation hat man nicht bei einem Internet der Dienste. Das Beste an Innovation hat man aber auch nicht, wenn man anfängt, Dienste zu verbieten, die es heute schon gibt, beispielsweise T-Entertain als Fernsehdienst. Das ist ein klarer Spezialdienst – qualitätsgesichert –, kein Internet-Zusatzdienst. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der hat kein Vectoring! Dann müsst ihr halt Glasfaser nehmen!) – Melde dich und frage; sonst kann dich vor den Fernsehgeräten keiner hören. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Bitte. (Heiterkeit) – Entschuldigung, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich wollte mein Amt noch nicht abgeben. – Aber bitte schön, Herr Kollege von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Jarzombek, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Wir haben ja gerade erst – es klang eben auch an – über die Mangelverwaltung usw. diskutiert. Wie ist es denn in Sachen Internet? Ist überall genug Breitband da, oder haben wir mit dem Vectoring, das jetzt kommt und das, glaube ich, auch ein Plan der Bundesregierung ist, nicht genau das Problem, dass eben nicht genug Kapazitäten da sind und es deswegen ein knappes Gut ist? Wenn man die Netzneutralität festschreiben würde, dann würde man die Anbieter dazu zwingen, ausreichende Kapazitäten zu schaffen, damit sich alle Bürger Videos im Netz ansehen können und nicht nur die, die bereit sind, dafür 50 Euro im Monat zu zahlen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Klaus Barthel [SPD]: Das Blöde ist nur, dass die Inhalteanbieter die Infrastruktur klauen!) Thomas Jarzombek (CDU/CSU): Lieber Kollege von Notz, ich glaube, das ist ein besseres Format. Denn der Redner hört die Zwischenrufe zwar, aber das Publikum an den Fernsehern oder im Internet nicht. Jetzt können wir darüber diskutieren. Zum Breitbandausbau in Deutschland. Diese Bundesregierung ist die erste seit Menschengedenken, (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) die überhaupt ein Breitbandförderprogramm ins Leben gerufen hat. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr regiert seit über zehn Jahren!) Es geht dabei um 2,7 Milliarden Euro. Im Dezember letzten Jahres und im Januar dieses Jahres sind sehr viele Förderbescheide herausgegangen, um genau die Gemeinden, in denen es heute noch kein Breitband gibt – die meisten befinden sich im ländlichen Raum –, zu versorgen. Diese Bundesregierung hat es im letzten Jahr gemeinsam mit den Landesregierungen geschafft, einen großen Block von Fernsehfrequenzen für schnelles Internet zur Verfügung zu stellen, sodass das mobile Internet ab dem nächsten Jahr doppelt so schnell wird, weil es doppelt so viel an Kapazität gibt. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber einen Applaus wert!) Das sind, glaube ich, zwei große Erfolge. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vectoring!) In Deutschland haben – jetzt komme ich zum Vectoring – 72 Prozent der Haushalte Kabelanschluss. Viele davon sind heute schon mit Bandbreiten von mehr als 100 MBit/s ertüchtigt. Wir werden noch in diesem Jahr die ersten dieser Anschlüsse auf 1 000 MBit/s, also im Gigabyte-Bereich, sehen. Wir werden perspektivisch in einem sehr überschaubaren Zeitraum – in den nächsten zwei, drei Jahren – wahrscheinlich sehr viele dieser 72 Prozent der Haushalte mit Gigabyte sehen. Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung der unabhängigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur, die ich an einigen Stellen deutlich kritisiere. Aber das ist eben so, wenn man unabhängige Gremien schafft. Ich glaube, dass die Vectoring-Technik insgesamt gut ist, weil sie dafür sorgt, dass sich die Geschwindigkeiten bei DSL-Anschlüssen ebenfalls deutlich steigern lassen, und zwar auf 100 MBit/s, mit Super-Vectoring in den nächsten zwei Jahren sogar auf 200 MBit/s. Das sind Kapazitäten, die ganz okay sind. Damit kann man auch eine Familie mit zwei Kindern im Teenageralter, die sich 4-K-Videos ansehen wollen, ziemlich gut versorgen. Das ist ja auch nicht das Ende der Fahnenstange, sondern das ist eine Entwicklung, sodass ich nicht glaube, dass wir Brandbreitenengpässe haben werden. Es wird ja immer darüber philosophiert, wann diese kommen könnten. Zu den Innovationen. Die Bundeskanzlerin hat sehr zu Recht einmal gesagt: Der tatsächliche Anwendungsfall für Spezialdienste kommt erst noch. – Ich habe mit dem Fernsehdienst zwar schon einen genannt. Aber stellen wir uns doch einmal das Connected Car vor. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber doch nicht über das Internet!) Da braucht man natürlich Dienste mit einer kurzen Latenzzeit. Wenn man, um Abstände zu reduzieren, einen Konvoi von selbstfahrenden Autos steuern will, dann muss das zwanzigste Auto in Echtzeit das Bremssignal vom ersten Auto bekommen; sonst müssten die Autos mit einem viel größeren Abstand fahren. Dafür braucht man ein absolut verzögerungsfreies Netz. Dass das Priorität gegenüber einem Bus mit Bundestagsabgeordneten – – (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich fahre Fahrrad!) – Unsere gesamte Landesgruppe fährt am Wochenende nach Hamm in Westfalen zu einer Klausurtagung. Dahin kommen wir nicht mit dem Fahrrad. – Wenn also ein ganzer Bus mit Bundestagsabgeordneten, die alle Informationen wie die Presseschau aus dem Internet herunterladen möchten, (Klaus Barthel [SPD]: Das geht gar nicht!) unterwegs ist, dann erschließt es sich doch dem logischen Menschenverstand, dass die Steuerung von Connected Cars Vorrang haben muss, um diese Innovation zu ermöglichen. (Beifall des Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU] – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb darfst du das auch nicht aufs Internet legen!) Auf europäischer Ebene ist nun eine Verordnung erarbeitet worden. Jetzt können wir doch nicht allen Ernstes anfangen, in nationalstaatliche Regelungen zu verfallen. (Klaus Barthel [SPD]: So ist es!) Wer in Nordrhein-Westfalen im Internet surft, schaut natürlich immer mit Begeisterung nach Frankfurt; denn da ist der größte Internetknoten der Welt, der DE-CIX. Aber nicht sehr viel kleiner als dieser Knoten ist der im Amsterdam. Wenn in Düsseldorf, in Aachen oder im Münsterland gesurft wird, dann kann es schon einmal passieren, dass das über den Knoten in Amsterdam geschieht. Wenn in Belgien oder in Holland andere Regelungen als in Nordrhein-Westfalen gelten, dann ist das doch nicht Ausdruck einer sinnvollen Regulierung. Wir können doch nicht allen Ernstes einen Vorschlag zur Regulierung der Netzneutralität machen, der dazu führt, dass ein Connected Car beim Übertritt über die Grenze nach Belgien auf einmal bestimmte Funktionen nutzen kann oder andere nicht mehr nutzen kann. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Connected Car geht doch nicht über Internet!) Ganz im Ernst, meine lieben Kollegen: Der Zeitpunkt für die heutige Debatte ist bemerkenswert; denn die angesprochene europäische Verordnung tritt Ende dieses Monats in Kraft. Sämtliche nationale Regulierer führen im Sommer eine aufwändige Konsultation durch: Sechs Wochen lang sollen Leitlinien diskutiert werden, die Ende August tatsächlich in Kraft treten. Wenn wir heute ein Gesetz verabschieden, obwohl wir genau wissen, dass im August dieses Jahres europäische Regelungen kommen, die wir alle noch gar nicht kennen können, (Beifall des Abg. Klaus Barthel [SPD]) würde das bedeuten, dass die Konsultation im Sommer zu einer Farce wird. Insofern glaube ich, wir sollten erst einmal diesen Prozess vernünftig zu Ende bringen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Und dann?) Danach können wir einmal schauen, wo wir stehen. Dann kann man immer noch überlegen, welche Handlungsspielräume bestehen. Es kann aber ganz sicher nicht so laufen, dass jetzt jedes europäische Land eigene Gesetze verabschiedet, wodurch wieder ein europäischer Flickenteppich erzeugt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, interfraktionell ist vereinbart worden, dass die Vorlage auf Drucksache 18/6876 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen wird. Nicht einig sind wir uns aber in der Frage, welcher Ausschuss die Federführung übernimmt. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Fraktion Die Linke wünscht Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke abstimmen, dass die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda liegen soll. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD abstimmen, dass die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegen soll. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG) Drucksachen 18/7482, 18/7826 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/8099 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Matthias Hauer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Matthias Hauer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes. Dabei geht es um drei große Themenbereiche: erstens um die Bekämpfung von Marktmissbrauch, zweitens um die Anforderungen an Zentralverwahrer und drittens um bessere Informationen für Kleinanleger. Die Europäische Union hat drei Verordnungen und eine Richtlinie zu diesen Themenbereichen erlassen. Diese werden wir heute im deutschen Recht verankern. Wir gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung besserer Finanzmarktregulierung. Wir erhöhen die Transparenz und die Integrität der Finanzmärkte und stärken gleichzeitig den Anlegerschutz. Nach dem Auftakt heute wird demnächst das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz folgen. Wir werden darin das deutsche Recht an die Finanzmarktverordnung MiFIR anpassen und die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht umsetzen. Was erwartet uns mit MiFID II und MiFIR? Unabhängigen Anlageberatern wird es EU-weit verboten, Zuwendungen anzunehmen. Die EU vollzieht damit das nach, was bei uns in Deutschland bereits seit August 2014 vorgeschrieben ist. Aber auch in Deutschland wird die Regelung verschärft: Künftig dürfen auch nichtmonetäre Vorteile grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. Wir werden die Aufsichtsbehörden weiter stärken. Sie erhalten die Befugnis, bei Finanzprodukten einzuschreiten. Die Aufsichtsbehörden können Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder gar untersagen. Wesentliches wird sich bei der Beratung und der Kommunikation zwischen Kunden und Wertpapierdienstleistungsunternehmen wie Banken ändern. Ein neues europäisches Beratungsprotokoll wird eingeführt. Zudem müssen telefonische Beratungsgespräche künftig aufgezeichnet werden, um Anleger besser zu schützen und Marktmissbrauch besser zu verfolgen. Auch im Bereich des Hochfrequenzhandels vollzieht Europa weitgehend das nach, was hier bereits gilt, wobei Deutschland schon seit 2013 eine Vorreiterrolle einnimmt. Dies alles wird erst Bestandteil des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes sein. Die Verzögerungen auf europäischer Ebene nehmen uns die Möglichkeit, schon heute Klarheit über diese Details zu schaffen, was wir gerne getan hätten. Ein großer Dank gilt unserem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Bundesfinanzministerium. Aufgrund der Verzögerung auf europäischer Ebene waren wir gezwungen, die Finanzmarktnovellierung kurzfristig in zwei Teile aufzuspalten, um die fristgerechte Umsetzung der heute zu beratenden europäischen Rechtsakte zu gewährleisten. Das hat das Bundesfinanzministerium hervorragend geleistet. Vielen Dank dafür! Es ist sehr bedauerlich, dass die Umsetzung des zweiten Teils nun verzögert wird; denn gerade MiFID II und MiFIR enthalten wichtige Maßnahmen zum Anlegerschutz und zur Transparenz der Finanzmärkte. Dass wir auf den Finanzmärkten mehr Transparenz brauchen, haben die letzten Tage noch einmal deutlich gezeigt. Wie Panama und andere Steueroasen an Steuerhinterziehung und Geldwäsche mitwirken, ist zutiefst schäbig. Dagegen gilt es weiterhin konsequent vorzugehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble engagiert sich seit Jahren für mehr Transparenz. Die Panama-Enthüllungen zeigen deutlich, dass er mit seiner Politik auf dem richtigen Kurs ist, Steuerhinterziehung gerade auch durch eine intensivere internationale Zusammenarbeit auszutrocknen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Der verschließt doch die Augen vor allem!) Deutschland hat in diesem Bereich seit Jahren eine Vorreiterrolle übernommen: sowohl innerhalb der G 7 und der G 20, aber auch innerhalb der OECD. Dadurch sind wir auf internationaler Ebene deutlich vorangekommen. Fast 100 Staaten bekennen sich mittlerweile zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Ab September 2017 werden Finanzinstitute auf internationaler Ebene nun Informationen austauschen, damit besser gegen Steuerhinterziehung und andere illegale Tätigkeiten vorgegangen werden kann. Der Anstoß dazu erfolgte hier in Berlin auf der Steuerkonferenz im Oktober 2014. Es muss das Ziel sein, dass sich alle Staaten am Informationsaustausch beteiligen. Das ist ein mühseliger Prozess, aber jeder zusätzliche Staat, der sich beteiligt, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch bei der sogenannten BEPS-Initiative der OECD geht Deutschland mit dieser Bundesregierung voran. Damit wird das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne bekämpft. Es ist gut, dass sich Deutschland und das Vereinigte Königreich seit 2012 verstärkt für die BEPS-Initiative einsetzen und den Prozess seitdem deutlich vorangebracht haben. Nicht zuletzt durch das große Engagement unseres Bundesfinanzministers haben wir in den vergangenen drei Jahren mehr erreicht als in Jahrzehnten zuvor. Und auch der aktuelle Fall zeigt, dass es richtig war und ist, konsequent die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Diesen Weg werden wir als Union weiter fortsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Deutsche Bundestag hat in den vergangenen Jahren viel dafür getan, um die Märkte zu stabilisieren und ihre Anfälligkeit für neue Finanzkrisen zu reduzieren. Insgesamt haben wir seit der Finanzkrise 40 Maßnahmen umgesetzt, die zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte und zum Schutz der Anleger beitragen. Auch der heutige Gesetzentwurf dient in erster Linie dazu, Anleger besser zu schützen. Was sind die wesentlichen Punkte? Erstens. Mit den Regelungen zum Marktmissbrauch gehen wir auf europäischer Ebene konsequent vor gegen Insidergeschäfte, gegen die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und gegen Marktmanipulation. Bislang war das Thema Marktmissbrauch in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich geregelt. Nicht einmal schwere Verstöße waren überall strafrechtlich sanktioniert. Auch die Sanktionen waren von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Diese Lücken konnten Täter durch die unterschiedlichen Regelungen auf europäischer Ebene bislang ausnutzen. Dadurch konnte Marktmissbrauch in der Vergangenheit leider nur unzureichend bekämpft werden. Gerade auch, weil Täter über Staatsgrenzen hinweg agieren, ist die EU-weite Harmonisierung mehr als sinnvoll. Zweitens. Mit den Regelungen zu den Zentralverwahrern werden auch die Anforderungen an sie EU-weit harmonisiert. Zentralverwahrer sind es, die neu emittierte Wertpapiere registrieren. Sie führen zentrale Wertpapierkonten. Sie erfassen, wem welche Wertpapiere gehören. In der EU verwahren sie Wertpapiere im Gesamtvolumen von rund 39 Billionen Euro und wickeln Wertpapiergeschäfte im Volumen von etwa 500 Billionen Euro ab. Schon bei diesen Größenordnungen liegt auf der Hand, wie wichtig es ist, dass die Verwahrer Wertpapiergeschäfte ordnungsgemäß und pünktlich durchführen. Drittens. Mit der sogenannten PRIIPs-Verordnung erhalten Anleger künftig ein EU-weit einheitliches Informationsblatt für verpackte Anlageprodukte. Als verpackt gelten alle Anlageprodukte, bei denen das Geld der Kunden nicht direkt, sondern nur indirekt am Kapitalmarkt investiert wird. Das ist zum Beispiel der Fall bei offenen oder geschlossenen Investmentfonds, aber auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Diese Informationsblätter, auch Beipackzettel genannt, sind den Anlegern vor Vertragsabschluss vorzulegen. Sie können damit Chancen, Risiken, aber auch Kosten besser überblicken, aber dadurch auch die Produkte besser miteinander vergleichen. Für uns in Deutschland ist die Idee dieser Informationsblätter alles andere als neu. Wir sind auch bei diesem Thema bereits in den vergangenen Jahren vorangegangen. Wir haben Beipackzettel vorgeschrieben für die Anlageberatung bei Finanzinstrumenten, bei Verträgen zur Altersvorsorge oder über Versicherungen, für Investmentvermögen und für viele Produkte des Grauen Kapitalmarkts. In den nächsten Wochen werden wir uns auch noch einmal intensiv mit den Produktinformationsblättern für einfache Finanzprodukte, also für Aktien und einfache Anleihen, befassen. Wir werden sehr genau evaluieren, ob in diesem Bereich Optimierungsbedarf besteht. Ich komme zum Schluss. Selten standen die europäische Idee und der europäische Zusammenhalt mehr unter Beschuss als in den letzten Monaten. Viele Menschen zweifeln an der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Auch im Bereich der Finanzmarktregulierung zeigt sich, dass wir gemeinsame europäische Lösungen brauchen, um Verbesserungen herbeiführen zu können. In einer immer komplexer werdenden und völlig vernetzten Welt sind nationale Maßnahmen selten die Lösung für internationale Probleme – weder im Bereich der Finanzmarktregulierung noch in anderen Politikbereichen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dann hat jetzt die Kollegin Susanna Karawanskij für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Finanzmärkte haben ja nun wirklich einen katastrophal schlechten Ruf, insbesondere wenn wir an die jüngst bekanntgewordenen Skandale denken – ich will sie noch einmal aufzählen – wie Lehman, Prokon oder German Pellets. Jetzt sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Finanzmärkte stabiler und transparenter gemacht werden. Dabei ist jetzt schon fast das zweite Gesetz in der Pipeline. Aber wenn Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung oder von der Koalition, wirklich etwas für den Anlegerschutz tun wollen bzw. ihn verbessern wollen, dann sollten Sie das nicht halbherzig tun. Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie jedenfalls eine große Chance vertan. Der Finanzaufsicht sollen in Zukunft mehr Eingriffsrechte an die Hand gegeben werden, um Marktmissbrauch vorzubeugen. Doch die Regelungen, die Sie hier vorschlagen, erschöpfen sich in der Aufklärung, Verhinderung und Sanktionierung. Sie stärken die Finanzaufsicht leider nur oberflächlich in der Funktion als Überwacherin des Wertpapiermarktes. Aber das breite Spektrum unrechtmäßiger Handlungen gegenüber Kleinanlegerinnen oder Kleinanlegern, in dem tatsächlich Marktmissbrauch stattfindet, bleibt davon leider unberührt. Die Aufsicht, also die BaFin, oder die Staatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit häufig erst dann eingegriffen, wenn es schon zu spät war. Die Kontrollmacht der Aufsicht wird durch die Vorschläge im vorgelegten Gesetzentwurf viel zu sehr auf die Phase der Ausgabe bzw. der Emission und des Vertriebs der Finanzinstrumente konzentriert. Die Anlageskandale haben aber gezeigt, dass die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger auf sich selbst gestellt waren und sind. Ihnen fehlen einfach Informationen und Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Insbesondere die ausgebenden Institutionen, also diejenigen, die die schrottigen Finanzinstrumente auf den Markt gebracht haben, haben leider nichts zu befürchten. Sie warten nämlich ganz ungestört ab und übermitteln falsche oder irreführende Angaben. Die Kleinanleger werden hingehalten und getäuscht, bis ihre Ansprüche verjährt sind. Zum Teil gehen solche Institutionen sogar den Weg, ihre Anlagepleite gar nicht mehr der Haftpflichtversicherung zu melden. Sie gehen bewusst in die Insolvenz und sitzen die Pleite aus. Die Kleinanleger haben dann das Nachsehen. Das geht unseres Erachtens nicht so weiter. Nach den bestehenden Regelungen werden die meisten Anleger durch Produkte geschädigt, die bereits auf dem Markt sind. Wir sind der Meinung, dass der Aufsicht hier stärkere rechtliche Grundlagen an die Hand gegeben werden müssen, damit Verbraucher zu ihrem Recht kommen können, wenn sie von einer Anlagepleite betroffen sind. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern kollektiven Verbraucherschutz durch die Aufsicht, um sozusagen die Aufsicht verbraucherfreundlicher zu fassen. Das heißt, die Finanzaufsicht soll für die geschädigten Anleger eintreten, damit sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Sie soll keine Klagen führen, aber sozusagen für Gruppen eintreten und einen Zaun ziehen können, damit die Betrüger nicht entwischen und Anleger ihre Schäden und Regressansprüche geltend machen können. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie Verbraucherschutz tatsächlich ernst nehmen, dann müssen Sie die Aufsicht mit dem Mandat ausstatten, kollektiv die Rechtsverfolgung zu sichern. Für den Gesetzgeber bedeutete das nur eine kleine Änderung im Gesetzentwurf, aber es wäre ein wirklich großer Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz. Sie haben vorhin die Informationsblätter, die sogenannten Beipackzettel, angesprochen. Hier hätten Sie tatsächlich die Chance ergreifen können, sowohl Struktur, Inhalt und Form als auch den Umfang vorzugeben, um die Produkte für Kleinanleger, die beispielsweise etwas für ihre Altersvorsorge tun möchten, in dem ganzen Dschungel tatsächlich vergleichbar zu machen. Das ist nämlich bislang nicht der Fall. Schlussendlich: Wenn Sie wirklich Kleinanlegerschutz betreiben wollen, dann brauchen wir ganz klar eine Verfahrensumkehr, und zwar in dem Sinne: erst prüfen, dann zulassen. (Beifall bei der LINKEN) Erst dadurch werden Sie sicherstellen, dass schrottige Finanzmarktinstrumente, die mit unüberschaubaren Risiken Anlegerinnen und Anleger schädigen, gar nicht erst auf den Markt gelangen, sodass Verbraucher zukünftig tatsächlich davor geschützt sind. Das wäre wahrhaftiger Verbraucherschutz. Das würde dafür sorgen, dass der ungleiche Kampf zwischen Anlegern und der Finanzmarktlobby auf Augenhöhe stattfinden kann. Solange Sie das nicht tun, bleiben Ihre Gesetzesvorhaben leider halbherzig. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Christian Petry. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Christian Petry (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Karawanskij, der kollektive Verbraucherschutz ist im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes bei der BaFin verankert worden; das haben wir bereits gemacht. Den stärken wir natürlich noch und werden das fortführen; denn das ist eine wichtige Aufgabe. Sie haben zu Recht gesagt, dass der Verbraucher auf Augenhöhe mit demjenigen stehen muss, der Papiere ausgibt oder Vermittler ist. Dafür muss es letztendlich auch entsprechende Schutzinstrumentarien geben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein umfangreiches Werk. Herr Dr. Meister hat uns wieder einmal etwas vorgelegt, was teilweise sehr schwer zu lesen ist. Das liegt nicht an Herrn Dr. Meister, sondern tatsächlich an der Materie. Marktmissbrauchsrichtlinie, Marktmissbrauchsverordnung, Verordnung über Zentralverwahrer sowie die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte werden in deutsches Recht überführt. Auch in der Begründung des Gesetzentwurfs lassen sich schwierige Formulierungen finden, die das Verständnis erschweren. Das Ganze ist sehr kompliziert; da muss man erst einmal durchsteigen. Aber das Ziel ist klar: Wir wollen Verbraucherschutz, wir wollen Transparenz, und wir wollen stabile Märkte. Aber wir wollen auch den Marktzugang, den Handel und den Markt als solchen nicht überregulieren; er soll auch stattfinden. So muss es möglich sein, in kleineren Einheiten, zum Beispiel in kleinen Sparkassen, eine umfängliche und gute Beratung zu bekommen. Auch dort müssen alle Produkte angeboten werden können. Wir dürfen das Ganze nicht so überfrachten, dass in kleineren Einheiten nicht mehr alles angeboten werden kann. Durch die europäischen Vorgaben werden bestehende Sanktionsmaßnahmen technologischen Entwicklungen wie dem Hochfrequenzhandel angepasst. Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin werden gestärkt, Basisinformationsblätter verpflichtend eingeführt. Zudem werden, wie Kollege Hauer schon gesagt hat, die Strafvorschriften bei ordnungswidrigem, also bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten verschärft. Wir haben hier darüber debattiert, ob es vielleicht möglich ist, leichtere Verstöße mit geringfügigeren Sanktionen zu ahnden bzw. sogar ganz herauszunehmen. Wir haben uns dafür nicht entschieden. Es bleibt dabei, dass alles, was in diesem Bereich vorfällt, strafrechtlich verfolgt werden kann. Wer in schwerwiegenden Fällen vorsätzlich handelt und Marktergebnisse manipuliert, kann fortan mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Als „besonders strafwürdig“ werden schwerer Betrug, die organisierte, also die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung eines Betrugs sowie die Weitergabe von Insiderinformationen angesehen. Bei leichtfertigem Handeln ist neben der Geld- eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Gerne wäre ich an dieser Stelle auf die Kritik von Herrn Schick eingegangen. Ich gehe davon aus, dass er seine Rede zu Protokoll gegeben hat, weil er in einem Untersuchungsausschuss sitzt. Aber er wollte wohl etwas zu Whistleblowern und den Beiträgen, die diese leisten, sagen. Ich nehme das jetzt trotzdem einmal auf. Wir sind sehr froh, dass diese Personen einen bedeutenden Beitrag zur Aufdeckung verschiedener Sachverhalte leisten. Sie müssen auch geschützt werden. Durch das Gesetz wird ein nationales Whistleblower-System bei der BaFin als Meldeplattform eingeführt. Zeitgleich regeln Änderungen im Börsengesetz die Einführung unternehmensspezifischer Hinweisgebersysteme. Die Kritik der Opposition an diesen Regelungen ist allerdings ein bisschen zu weit gegangen; denn ein effektiver Schutz ist gegeben. Die mit dem Gesetz zu beschließenden Regelungen stellen eindeutig klar, das Whistleblower, die Informationen beispielsweise an die BaFin weitergeben, geschützt sind. Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Finanzvermittler. Auf dem Zweitmarkt werden sie nun auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes auch durch die BaFin beaufsichtigt. Wie Sie wissen, hätten wir das gerne genauso für den Erstmarkt geregelt. Das wäre nichts Neues gewesen; denn das haben wir so schon beim Kleinanlegerschutz geregelt. Hier konnten wir uns noch nicht durchsetzen. Wir werden aber dranbleiben. Es werden ja auch noch andere Diskussionen kommen. Möglicherweise werden wir es schaffen – das ist der sachliche Grund –, dass die entsprechenden Anlagevermittlungen dort kontrolliert werden, wo wir die höchste Kompetenz der Kontrolle und der Aufsicht vermuten, nämlich bei der BaFin. Mit Blick auf das vorliegende Gesetz bleibt festzuhalten, dass wir innerhalb der EU verbindliche, einheitliche Maßnahmen umsetzen, die helfen, Marktmissbrauch künftig zu vermeiden. Damit stärken wir den Anlegerschutz nachhaltig und fördern die Integrität der Märkte. MiFID II und MiFIR werden erst noch kommen. Wir hätten das gerne zusammen gemacht. Leider müssen wir da noch etwas warten. Aber das wird der nächste Schritt sein. 40 Regelungen haben wir bereits gemacht. 41 werden es nun sein. Es werden noch mehr für mehr Transparenz kommen. Zum Schluss. Das angekündigte Abstimmungsverhalten der Opposition, nämlich die Enthaltung, begreifen wir als die höchste Form des Lobs. Dafür herzlichen Dank! In diesem Sinne: Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Ist aber schön, dass Sie mich zitieren!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Da der Kollege Dr. Gerhard Schick seine Rede zu Protokoll gegeben hat5, hat jetzt Sarah Ryglewski, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sarah Ryglewski (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist in der Tat eine etwas ungewöhnliche Situation. Der Kollege Petry und ich hatten schon überlegt, ob wir quasi im Wechsel unsere Rede vortragen, um bestimmte Punkte nachdrücklich zu unterstreichen, aber wir haben dann doch darauf verzichtet. Ich weiß auch nicht, ob das in der Geschäftsordnung so vorgesehen ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Ostern ist zwar gerade vorbei, aber ich möchte trotzdem einen Vergleich bemühen, der uns ein bisschen an Ostern erinnert. Wir alle kennen die schönen Überraschungseier. Wir wissen auch: Das Ei sieht auf den ersten Blick gut aus, schmeckt lecker, aber wenn man das Ei ausgepackt hat, ist die Enttäuschung oft groß. Statt des schönen kleinen Sammelfigürchens, das man sich erhofft hat, ist oft nur so ein kleinteiliger Kram drin, den man mühselig zusammenbauen muss und der beim Spielen keinen Spaß macht. Genauso ist es leider oft auch, wenn man sich auf die Suche nach dem richtigen Finanzprodukt macht. Im Gegensatz zur Kinderüberraschung handelt es sich bei einer Anlage aber nicht um ein Spiel, sondern für viele Menschen, gerade für Kleinanleger – das habe ich auch in meiner letzten Rede deutlich gemacht –, geht es hier um existenzielle Sachen. Auch wenn ich natürlich davon ausgehe, dass es nicht so wie bei dem berühmten siebten Ei ist, dass also nur bei jeder siebten Anlageberatung ein passendes Produkt vermittelt wird, gibt es beim Anlegerschutz auf jeden Fall deutlichen Nachholbedarf. Deswegen ist es gut, dass wir hier heute dieses Gesetz verabschieden. Ich möchte gerne auch noch einmal, weil das vorhin von Frau Karawanskij kritisiert wurde, auf die Produktinformationsblätter eingehen. Es ist so, dass wir in Deutschland schon verschiedene gute Regelungen getroffen haben. Es ist aber zugleich so – das hat Herr Hauer schon deutlich gemacht –, dass wir auch eine Regulierung auf europäischer Ebene brauchen, weil der Markt international ist. Wir brauchen hier also EU-weit Einheitlichkeit. Ein weiterer Punkt, der noch wichtig ist, ist folgender: Wenn man sich die Produktinformationsblätter in der Praxis anschaut – ich habe mir neulich den Spaß gemacht –, dann stellt man fest, dass es sich bei diesen tatsächlich wie mit den Beipackzetteln verhält, die Herr Hauer beschrieben hat. Auch das kennen wir alle. Wir schauen uns die Beipackzettel an und verstehen die Hälfte davon nicht. In der PRIIPs-Verordnung ist ganz deutlich geregelt, dass es eine klare und verständliche Sprache für Verbraucherinnen und Verbraucher geben soll. Das ist ein Punkt, von dem ich glaube, dass er eine echte Verbesserung darstellt. Ich will an der Stelle aber auch Wasser in den Wein gießen. Wir müssen da am Ball bleiben. Wir müssen schauen, dass das auch umgesetzt wird und dass sich die verständliche Sprache nicht am Anlageberater orientiert, sondern am Endverbraucher, dem Kleinanleger. Zum Thema Finanzaufsicht wurde schon von dem Kollegen Petry etwas gesagt. Aber weil das ein Punkt ist, der uns besonders wichtig ist, möchte ich ihn kurz wiederholen. Ich verstehe nicht, warum wir dabei bleiben, dass diese bei den Gewerbeämtern angesiedelt ist. Ich habe großes Zutrauen zu den meisten Leuten, die in einem Gewerbeamt arbeiten, aber wir haben die BaFin extra mit dieser Kompetenz ausgestattet. Ich würde mir wünschen, dass wir in einem komplexer werdenden Markt dazu übergehen, die Aufsicht bei der Institution zu verankern, wo die Kompetenz ist. Der Kollege Petry hat es ja schon gesagt: Wir bleiben da am Ball. Eine Sache möchte ich gerne noch sagen: Bei der Umsetzung darf man nicht nur die Anlegerseite betrachten, sondern wir müssen auch die Seite betrachten, die die Produkte anbietet. Deswegen war unser Vorschlag, es gerade bei den unverpackten Produkten kleineren Banken leichter zu machen. Da soll der Emittent die Produkte erstellen dürfen; die Daten sind ohnehin vorhanden. Ich weiß, ich muss zum Schluss kommen; deswegen mache ich es ganz kurz: Ich glaube, wir haben hier ein gutes Gesetz vorliegen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz dazu kommen, dass der Spruch „Lass dich überraschen!“ zwar weiterhin ein toller Werbeslogan für Kinderprodukte, aber eben nicht für Finanzprodukte ist. Ich hoffe, dass wir da zu einem Fortschritt kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8099, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/7482 und 18/7826 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition angenommen. Jetzt bitte ich Sie noch um ein bisschen Bewegung: Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis in dritter Lesung angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die AIDS-Epidemie in Deutschland und weltweit bis 2030 beenden Drucksache 18/6775 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat die Kollegin Kordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Welt ohne Aids, ist das möglich? (Emmi Zeulner [CDU/CSU]: Das wäre schön!) Die Vereinten Nationen haben mit der Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Weltgemeinschaft eine höchst erstrebenswerte, aber auch höchst ambitionierte Vorgabe gemacht: Bis zum Jahr 2030 soll die Aidsepidemie weltweit beendet werden. Ich bin überzeugt: Mit politischem Willen, einer schlüssigen Strategie und einer verlässlichen Finanzierung kann uns das gelingen. Immer noch ist die Erkrankung an HIV eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheit – und dies, obwohl sie vermeidbar und behandelbar wäre. Trotz der internationalen Anstrengungen infizierten sich im Jahr 2014 weltweit rund 2 Millionen Menschen neu, und es starben über 1 Million Menschen. Das, meine Damen und Herren, muss ein Ende haben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Die Bundesregierung hat es nun endlich geschafft, eine neue nationale Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderen sexuell übertragbaren Infektionen vorzulegen. Zur Erinnerung: Die letzte stammte aus dem Jahr 2005. Die Vorgaben der internationalen Gemeinschaft haben also die Maßstäbe neu gesetzt. Die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Entwicklungsministerium ist deshalb ein richtiger Weg. Auch den Strategien und den Prioritäten, die Sie in dieser Strategie vorlegen, können wir weitgehend zustimmen. Aber bisher ist alles nur Prosa und nicht mehr; denn ohne konkrete Finanzierung, ohne festen Zeitplan und ohne eine kritische Erfolgskontrolle werden wir eine Welt ohne Aids nicht erreichen, und hier erwarten wir von der Bundesregierung konkrete Zusagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Aus grüner Sicht – in unserem Antrag ist es ausführlich beschrieben – gibt es folgende zentrale Handlungsfelder: Ganz oben auf der Agenda steht für uns der Abbau von Vorurteilen, Diskriminierung und Stigmatisierung, nicht nur in anderen Ländern, auch in Deutschland; auch hier gibt es noch Handlungsbedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Wir müssen uns noch stärker als bisher auf Aufklärung und Prävention konzentrieren, und zwar gemeinsam mit den besonders betroffenen Gruppen, zum Beispiel Männern, die Sex mit Männern haben, oder bestimmten Migrantengruppen. Wir müssen auf zielgruppen- und altersspezifische Kampagnen und Angebote setzen. Gerade bei Konzepten zur HIV-Prävention in der Suchthilfe hat Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern noch einen erheblichen Aufholbedarf. Auch bei den Pflegeangeboten für ältere Menschen mit HIV gibt es einen enorm wachsenden Handlungsbedarf. Frühzeitiges Wissen über die eigene Infektion und eine gute Behandlung sind zentral im Kampf gegen Aids – in der Welt, aber auch hier in Deutschland. Nur wer den eigenen Infektionsstatus kennt, kann richtig handeln und kann richtig behandelt werden. Weltweit muss mehr in die Gesundheitssysteme investiert werden, in sexuelle und reproduktive Gesundheit und auch in Bildung und Aufklärung. Mehr als zwei Drittel der betroffenen Menschen leben in Afrika südlich der Sahara, und mehr als die Hälfte davon sind Frauen. Es besteht ein sehr enger Zusammenhang zwischen Armut und Infektionsrisiko. Meine Damen und Herren, die Lage ist nach wie vor ernst, und sie geht uns alle an. Als sich Aids als Seuche entpuppte, kannte noch niemand den Erreger. Heute gehört HIV zu den besterforschten Viren, die es überhaupt gibt. Und trotzdem gibt es bisher weder eine schützende Impfung noch Heilung. Deswegen haben wir alle gemeinsam bis 2030 noch sehr viel zu tun. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Emmi Zeulner für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Emmi Zeulner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Grünen, Sie haben in Ihrem Antrag wichtige Aspekte angesprochen und den Finger in die Wunde gelegt. Es ist tatsächlich so, dass sich 16 Ihrer 22 Forderungen in der Strategie der Bundesregierung wiederfinden. Natürlich wünscht man sich immer ein Mehr an Geld, aber auch Sie wissen, dass Deutschland zum Beispiel der viertgrößte Beitragszahler im Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria ist. Man fragt sich als Gesundheitspolitiker, wenn man zu diesem Thema spricht: Was mag die Diagnose HIV für einen Menschen bedeuten, für die Partnerschaft, für die Familie, für die Freunde, für das Arbeitsumfeld? Wir können die Antwort nicht geben, und die Ängste, die dahinterstehen, können wir auch nur erahnen. Zu der Angst um die eigene Gesundheit kommt sicherlich die Sorge vor Diskriminierung und Stigmatisierung. Auch wenn viele diesen Gedanken gerne weit von sich schieben, so müssen wir uns natürlich bewusst sein: Eine hundertprozentige Sicherheit vor dem Virus gibt es bis jetzt noch nicht. Das HI-Virus ist keine schmutzige Krankheit, die nur bestimmte Personenkreise angeht. Er kann jeden von uns treffen. Ende 2014 lebten in Deutschland etwa 84 000 Menschen mit HIV, und es gab leider 3 200 Neuinfektionen. Deshalb stehen wir als Politiker in der Verantwortung, der Krankheit und ihren Begleiterscheinungen wirksam entgegenzutreten. Obwohl seit Ende der 80er-Jahre große Anstrengungen unternommen wurden, um über HIV und Aids aufzuklären, so ist diese Krankheit dennoch weiterhin mit Vorurteilen behaftet. Leider werden Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten von vielen immer noch als selbstverschuldet angesehen. Es ist erschreckend, wenn Umfragen der Deutschen AIDS-Hilfe zeigen, dass jeder zehnte Betroffene schon einmal davor zurückscheute, eine Arztpraxis aufzusuchen, als dies nötig gewesen wäre, dass jedem Fünften schon einmal eine medizinische Behandlung verwehrt wurde und dass jeder Vierte, der offen mit seiner HIV-Infektion umgeht, vom Arbeitgeber diskriminiert wurde. Solche Diskriminierungen sind nicht nur unangebracht, sondern sie entbehren auch jeder rationalen Grundlage. Menschen mit einer HIV-Infektion können heute ein normales Leben führen. Aufgrund der enormen Fortschritte in der medikamentösen Therapie müssen sie, anders als noch vor Jahrzehnten, nicht länger fürchten, jung an einer Begleitbagatellerkrankung zu sterben. Obwohl wir in einer aufgeklärten Gesellschaft leben, ist es somit noch ein weiter Weg, bis Diskriminierung vollständig abgebaut ist. Liebe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesregierung ist sich den in Ihrem Antrag aufgezeigten Problemen durchaus bewusst. Sie geht diese Probleme aktiv an, und sie schafft Lösungen. So konnten wir erreichen, dass Deutschland zu den Ländern mit der niedrigsten HIV-Neuinfektionsrate in Europa zählt. Erst in der vergangenen Woche – Sie haben es angesprochen – hat die Bundesregierung die Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen vorgelegt. Diese Strategie begrüßen wir sehr; denn sie holt die Betroffenen ebenso wie potenziell Gefährdete dort ab, wo sie stehen, und geht auf deren individuelle Lebenssituation ein. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie umfasst auf nationaler Ebene fünf Handlungsfelder, die durch konkrete Maßnahmen mit Leben erfüllt werden sollen: erstens gesellschaftliche Akzeptanz schaffen, zweitens bedarfsorientierte Angebote weiter ausbauen, drittens integrierte Prävention, Tests und Versorgungsangebote weiterentwickeln, viertens sektorübergreifende Vernetzung der Akteure fördern, fünftens Wissensgrundlage und Datennutzung weiter ausbauen. Es ist aber nicht nur unserer Gesundheitspolitik, sondern auch mutigen Kampagnen wie „Gib Aids keine Chance“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu verdanken, dass die Zahl der Neuinfektionen seit mehreren Jahren – leider auf einem leicht erhöhten Niveau – stabil ist. Es ist auch ein Verdienst der BZgA, dass Kondome heute ein Alltagsgegenstand sind. Diese Enttabuisierung müssen wir auch für die Krankheit selbst erreichen. Zudem ist mir wichtig, den zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, die unglaublich wertvolle Arbeit leisten, zu danken. Es muss für uns selbstverständlich bleiben, dass diese ausreichend finanziell gestützt werden. Eine wichtige Säule der Versorgung bilden zudem unsere niedergelassenen Ärzte, die sich auf die Behandlung HIV-Infizierter spezialisiert haben. Sie stellen eine hohe Qualität sicher. Davon profitieren natürlich vor allem die Patienten. Es ist aber auch so, dass bei den Landärzten und auch den spezialisierten Ärzten in absehbarer Zeit ein Mangel droht. Deswegen müssen wir Anstrengungen unternehmen, den Nachwuchs für dieses Berufsfeld zu begeistern. Auch unsere Hausärzte, wie gesagt, stellen eine wichtige Säule der Versorgung dar. Deswegen wollen wir auch dort die Fort- und Weiterbildungsangebote ausbauen. Ich könnte noch sehr lange über dieses Thema reden. Aber meine Redezeit ist fast beendet. Dennoch möchte ich noch einen ganz wichtigen Punkt ansprechen und bitte deswegen um Verständnis – präventiv. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Wenn er nicht zu lang wird. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Nein. – Bei der Bekämpfung von HIV verzeichnen wir auch Erfolge. Leider besteht in anderen Bereichen zu Recht die Sorge, dass sich bei jungen Menschen verschiedene Krankheiten verbreiten, zum Beispiel Chlamydien, HPV. Es ist auch nachgewiesen, dass die Zahl der Syphilisinfektionen zugenommen hat. Hier droht sich ein Teufelskreis zu entwickeln. Wir dürfen nicht riskieren, dass wir an der einen Front gewinnen und zeitgleich an der anderen verlieren. Deswegen ist es hervorragend, dass die Strategie der Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz fährt und sich nicht nur auf eine Krankheit fokussiert, sondern alle Krankheiten im Blick hat. In diesem Sinne wünsche ich weiterhin gute Beratungen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Harald Petzold. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Kollegin Zeulner, wenn es so ist, wie Sie sagen, dass 16 von 22 Punkten, die im Antrag der Grünen stehen, schon in der Strategie der Bundesregierung vorkommen: Wieso können Sie dann nicht über Ihren Schatten springen und sagen: „Das ist ein guter Antrag“? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!) Der Antrag beinhaltet Substanz, mit der wir gemeinsam umgehen können. Ich frage Sie dies deshalb, weil vor ein paar Tagen auf dem Frühlingsfest der Deutschen AIDS-Hilfe eine Politikerin aus Ihren Reihen mit der Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet worden ist, nämlich die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Rita Süssmuth. Ihr haben wir es zu verdanken, dass wir in dieser Gesellschaft zu einem Umdenken, was den Umgang mit HIV und Aids betrifft, gekommen sind. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie hat damals trotz Widerstandes in den eigenen Reihen neue Methoden und vor allen Dingen ein neues Denken durchgesetzt, die dazu geführt haben, dass wir gemeinsam diese Krankheit angehen konnten. Wir sollten uns daher nicht gegenseitig vorhalten: Wir sind die Guten, und ihr könnt gefälligst mitmachen. Es sind in der damaligen Zeit im Bundestag ganz andere Töne zu hören gewesen. Hier denke ich an Reden von Herrn Gauweiler, der eine Meldepflicht oder Reihenuntersuchungen für alle schwulen Männer gefordert hat. Hiervon sind wir Gott sei Dank weit entfernt, und solche Forderungen – das sage ich mit allem Respekt – wurden auch nicht wieder vorgebracht, im Gegenteil. Das finde ich auch gut so. Ich erinnere mich noch an Zeiten, als wir in den 90er-Jahren in Brandenburg, in Potsdam, die AIDS-Hilfe aufgebaut haben und uns rechtfertigen mussten, warum wir für so wenige Menschen da sind. Wir hatten glücklicherweise nur eine niedrige Betroffenenrate und eine niedrige Infiziertenrate. Allerdings – Sie und auch Frau Schulz-Asche haben es gesagt – sterben leider noch viel zu viele Menschen daran. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir uns neu verständigen, dass wir eine neue Konzeption entwickeln. Ich finde, dass die Vorschläge, die die Grünen gemacht haben, es wert sind, dass man sie unterstützt. Es sind gute und richtige Vorschläge, und der Finger wird genau an der richtigen Stelle in die Wunde gelegt, zum Beispiel bei der Frage des Nichtzugangs zahlreicher Infizierter zu lebenswichtigen Medikamenten und des unzureichenden Zugangs zu notwendiger spezieller und gesunder Ernährung. Sie sprechen davon, dass wir natürlich – das muss kritisch angemerkt werden – eingegangene Selbstverpflichtungen mit Blick sowohl auf den internationalen als auch auf den nationalen Bereich nicht eingehalten haben. Frau Süssmuth hat in ihrer Dankesrede eindeutig gesagt, dass wir im Moment vor der Situation stehen, dass es ein Rollback gibt, weil in den letzten Jahren die Mittel für Prävention leider zurückgegangen sind und weil wir wieder eine Zunahme von Diskriminierung haben. Warum lassen sich Menschen nicht testen? Weil sie natürlich Angst vor einem positiven Testergebnis haben. Aber vor allen Dingen haben sie Angst vor der Diskriminierung, die damit verbunden ist. Mit ihr sind wir nach wie vor konfrontiert. In dem Antrag, den uns die Grünen vorgelegt haben, sind zu diesem Punkt gute Vorschläge enthalten. Das gilt genauso für die Frage der Verleumdung der Infektionsentwicklung vor allem in osteuropäischen Ländern. Das Beispiel der Ukraine, mit der wir ja immer so hervorragend kooperieren, ist hier zu nennen. Es finden dort, was diese Frage angeht, ganz finstere Entwicklungen statt. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns gemeinsam über den eigenen Schatten springen. Wenn 16 von den 22 Forderungen gut sind, kann man auch laut sagen, dass sie gut sind, und man kann sie in die Strategie mit aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Mechthild Rawert, SPD-Fraktion, das Wort. Mechthild Rawert (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Liebe Kolleginnen der Grünen, ich bedanke mich dafür, dass dieser Antrag eingebracht wurde. Denn so habe ich auch die Gelegenheit, darzustellen, dass wir über Ihre Forderungen hinaus in vielen Bereichen längst auf der Ebene der Handlungserfüllung angekommen sind. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Die Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C sowie anderen sexuell übertragbaren Infektionen ist längst weiter, als dies Ihre Forderungen suggerieren. Mit dieser Strategie verfolgen wir einen bedarfsorientierten und sektorübergreifenden Ansatz, der vor allem aber integrierend wirkt. Das ist auch im Hinblick auf die Vielfalt der hier zur Debatte stehenden Erkrankungen notwendig. Das alles sind nämlich Erkrankungen, die durch sexuelle Handlungen übertragen werden. Es ist auch logisch, dass wir eine Strategie und nicht nur einen reinen Maßnahmenkatalog vorlegen. Denn auf diese Art und Weise können wir in den nächsten Jahren viele Aspekte aufgreifen. Die erste Forderung Ihres Antrages lautet, eine nationale Strategie zur Bekämpfung von HIV/Aids vorzulegen. Das ist längst – nämlich am 6. April 2016 – passiert. Diese Forderung wäre damit also erledigt. Selbstverständlich ist der Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung ein zentrales Anliegen. Das ist ein zentrales Anliegen auch dieser Strategie. Auch diese Forderung von Ihnen erfüllen wir. Schauen Sie sich bitte die Seiten 13 und 14 an. Da sind unter der Rubrik „Gesellschaftliche Akzeptanz schaffen“ konkrete Handlungsfelder zur Enttabuisierung, Antistigmatisierung und Antidiskriminierung benannt. Es werden weitere Maßnahmen – wie zum Beispiel das Harm-Reduction-Programm für Drogengebrauchende – gefordert. Ich übersetze, wofür das Ganze dienen soll: Dabei handelt es sich um Programme zur Minderung von Schäden bei drogengebrauchenden Menschen. Dabei geht es zum Beispiel um das Zurverfügungstellen von sauberen Spritzbestecken. Auch solche Dinge berücksichtigen wir in der zugrundeliegenden Strategie. Auch prüfen wir bereits die sehr richtige Forderung nach Aktualisierung der Hämotherapieleitlinien. Das ist ja eine Forderung, über die wir in den letzten Jahren schon gemeinschaftlich – über alle Fraktionsgrenzen hinweg – diskutiert haben. Selbstverständlich setzen wir uns auch dafür ein, dass beim Blutspenden der pauschale Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, beendet wird. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist eine richtige Forderung in dem Antrag, die von uns sehr unterstützt wird und an der wir auch arbeiten. Zu den internationalen Forderungen gehört, dass in Ländern mit hoher HIV-Prävalenz eine Sexualaufklärung für Mädchen, junge Frauen und Männer etabliert wird. Das ist richtig. Es ist auch ein Kernanliegen des deutschen Beitrages zur internationalen HIV-Bekämpfung. Sie sehen, wir brauchen auch hier das Rad nicht neu zu erfinden. Ich würde mir sogar manches Mal wünschen, dass die Beschlüsse, die wir im Hinblick auf internationale Politik treffen, innenpolitisch leichter durchzusetzen wären. In diesen Programmen sind wir nämlich manchmal besser als das, was wir hier vor Ort machen. Ich könnte so fortfahren, aber die genannten Beispiele sollten jetzt reichen. Insgesamt betrachtet, sind der Kampf gegen HIV/Aids, der Abbau von Stigma und Diskriminierung sowie die Menschenrechte der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, der Drogengebrauchenden, der Menschen ohne Papiere und auch der gefährdeten Menschen in Risikoländern längst auf der Tagesordnung der SPD und Bestandteil der Strategie. Wir Sozialdemokratinnen sind hier sogar Vorreiterinnen: Die erste HIV/Aids-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung von 2005 kam auf Initiative der Ministerinnen Ulla Schmidt und Heidemarie Wieczorek-Zeul zustande. Der erste Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/Aids-Bekämpfungsstrategie kam 2007 auf Initiative von Ulla Schmidt zustande. Ehre, wem Ehre gebührt! (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Wir haben uns des Weiteren für eine ausreichende Finanzierung in diesem Bereich eingesetzt. Die SPD-Fraktion hat 2015 eine Erhöhung der Mittel für die Aidsprävention und auch für Aufklärung und Forschung in diesem Bereich durchgesetzt. Diese Mittel sind im Haushalt 2016 verstetigt worden. Die Aufklärung und die Prävention sind selbstverständlich in unserem Blick. Ein gutes Beispiel ist das Webportal www.zanzu.de, ein Projekt des Familienministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich gezielt an Migrantinnen und Migranten und auch an geflüchtete Menschen wendet; denn Aufklärung tut hier not. Es ist alles richtig, was hier im Hinblick auf eine Konkretisierung der Zielgruppenarbeit gesagt worden ist. Da haben wir sehr genau zu arbeiten. Es kann sich durchaus sehen lassen, was wir als SPD bereits unternommen haben. Auf eines möchte ich gegen Ende meiner Rede aber noch hinweisen: Das, was den gemeinsamen Kampf gegen HIV/Aids, gegen sexuell übertragbare Erkrankungen ausgemacht hat, war eine hohe Einigkeit zwischen sämtlichen Fraktionen in diesem Haus. Diese Einigkeit hat nicht nur dazu geführt, dass wir breite Debatten geführt haben, sondern hat auch wesentlich zum Erfolg der Bekämpfung von HIV/Aids beigetragen. Es ist gesagt worden: Wir müssen mehr im Bereich der Prävention tun. Ja, das stimmt; denn seitdem insbesondere viele junge Menschen Aids als chronische Erkrankung, aber nicht mehr als Todesdrohung empfinden, kommt es wieder zu mehr Sorglosigkeit. Hier ist tatsächlich ein Mehr an Aufklärung zu leisten. Daran können wir alle uns beteiligen. In diesem Sinne: Machen wir in dieser Gemeinsamkeit im Kampf gegen HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen weiter! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt spricht für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Dr. Georg Kippels. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Zeitpunkt, in der Rolle als letzter Redner der Debatte und bei diesem hohen Maß an Übereinstimmung fällt es schon ausgesprochen schwer, einen kritischen Unterton in die Diskussion zu bringen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Müssen Sie ja auch nicht! Machen Sie doch mal Zusagen!) Das ist zwar nicht unbedingt nötig. Aber ich denke, es muss gestattet sein, sich zumindest mit den Punkten, an denen dieser doch sehr ausführliche Antrag den Kern der jetzt noch vorhandenen Problemstellungen vielleicht nicht so richtig trifft, kritisch auseinanderzusetzen. Die Überschrift des Antrags besagt, dass die Aidsepidemie in Deutschland und weltweit bis 2030 beendet werden soll. Gestatten Sie mir, dass ich eine internationale Komponente hineinbringe, da ich mich als Mitglied des AwZ schon seit längerem aktiv mit dieser Fragestellung auseinandersetzen darf und muss, was sich darin dokumentiert, dass ich Mitglied des Vereins „Freunde des Globalen Fonds Europa“ bin, in dem Ihre ehemalige Kollegin, Frau Wieczorek-Zeul, als stellvertretende Vorstandsvorsitzende entscheidende Beiträge zur Fortentwicklung der Arbeit des GFATM leistet. Zu Ihrer Frage, Herr Petzold, warum denn die CDU/CSU-Fraktion diesem Antrag nicht einfach vorbehaltlos zustimmen kann, kann ich nur sagen: Man kann eben nicht vorbehaltlos zustimmen, wenn – und das ist nun leider auch wieder im Antrag der Grünen passiert – bestimmte Fragestellungen mit Begeisterung ideologisch überzogen werden (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche denn? – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beispiel!) und dadurch schon ein bisschen ein falscher Unterton in diese Debatte hineinkommt. Lassen Sie mich deshalb exemplarisch einige Punkte aufgreifen, die mit Sicherheit sehr wichtig sind. Entscheidend ist, dass wir im Rahmen unserer Bekämpfungsstrategie darauf abstellen, dass die nationale Situation in einem untrennbaren Zusammenhang mit der internationalen Situation steht. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das konnten Sie dem Antrag auch entnehmen!) Die Mobilität der Menschen, aber auch die Wanderungsbewegungen aus osteuropäischen Ländern hin in den zentraleuropäischen Raum lösen wieder eine neue Infektionsproblematik aus, die nicht nur durch Aufklärung, sondern darüber hinaus auch durch eine entsprechende Gesundheitsvorsorge bekämpft werden muss. Letztlich darf aber nie vergessen werden, dass alle Maßnahmen auch in den Ursprungsländern ansetzen müssen; denn nur dann, wenn in den Entwicklungsländern eine Stabilisierung der Gesundheitssysteme stattfindet, vor allen Dingen auch nachhaltig stattfindet, ist eine internationale Eingrenzung der Problematik gewährleistet. In einzelnen Punkten Ihres Antrags ist festzustellen, dass der Hinweis auf die ODA-Quote, auf die Mittelausweisung bei der Prävention und beim GFATM sowie auf die Forschungsmittel standardisiert auftritt. Wir sollten uns zunächst darüber Gedanken machen, an welcher Stelle tatsächlich eine Mittelunterdeckung vorhanden ist. Das kann die CDU/CSU-Fraktion im Rahmen der Analyse der einzelnen Titel absolut nicht feststellen. Beim GFATM sind wir immerhin der viertgrößte Geber. Bei einem Titel mit einem Volumen von 250 Millionen Euro pro Jahr ist – das hat die Diskussion auch ergeben – eine Strukturierung, eine Weiterentwicklung des GFATM selbst erforderlich und keine großzügige Mittelaufstockung. In Ihrem Antrag sind ordnungspolitische Hinweise im Kontext der Flüchtlingsfrage zu finden. Sie sprechen Veränderungen bei der Abschiebepraxis oder bei der Gesundheitsvorsorge an. Das mag inhaltlich zwar richtig sein, aber das betrifft die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Insofern können wir gesetzgeberisch an dieser Stelle überhaupt nicht tätig werden. Letztlich können wir die Länder durch entsprechende Empfehlungen nur animieren, darüber nachzudenken. Aber bereits jetzt ist bei den Abschiebungen eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Einzelfallentscheidungen gegeben. Zum guten Schluss sei ein Hinweis zu den Pharmafirmen gestattet. Sehr geehrte Frau Schulz-Asche, auch Ihnen wird wahrscheinlich – so hoffe ich doch jedenfalls – nicht entgangen sein, dass bereits zwölf Lizenzen im Patentpool hinterlegt sind und Boehringer Ingelheim zurzeit weitere Verhandlungen führt, um die Lizenzierung der pädiatrischen Formel von Nevirapin an den Pool weiterzugeben. Ich glaube, dass wir auf diesem Sektor hervorragende Ergebnisse erzielen werden. Ich glaube auch, dass die Erfolge, die bis jetzt verzeichnet worden sind, absolut nicht möglich gewesen wären, wenn aus der Pharmaindustrie und vor allen Dingen aus der Privatwirtschaft nicht ganz erhebliche Beiträge geleistet worden wären. Alle, die an diesem Thema verantwortlich arbeiten, wissen um die Dimension der Aufgabe. Sie wissen vor allen Dingen um die wissenschaftlichen Problemstellungen, mit denen wir uns in ganz erheblichem Umfang auseinandersetzen. Deshalb muss uns nachgesehen werden, dass wir dem vorliegenden Antrag in diesem Fall die Zustimmung verweigern; denn mit dem Papier der Regierung haben wir eine hervorragende Grundlage für die weitere Arbeit. Es wäre vielleicht ein gutes Signal gewesen, wenn Sie in Ansehung des Regierungsvorschlages Ihren Antrag zurückgezogen hätten. Das wäre eine geeignete Möglichkeit gewesen, großes Einvernehmen herzustellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende der Aussprache, aber es wird heute noch nicht abgestimmt, sondern die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass die Vorlage auf Drucksache 18/6775 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen wird. Ich gehe davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir werden das Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 16 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) Drucksache 18/8045 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. – Ich bitte die Finanzer, ihre Plätze einzunehmen. Dann erhält jetzt für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister das Wort. – Bitte schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Investmentfonds sind definiert im Kapitalanlagegesetzbuch. Es gibt zwei verschiedene Arten von Investmentfonds. Es gibt Fonds, die sich an das breite Publikum wenden, das sind Publikums-Investmentfonds, in denen sehr viele Menschen ihr Kapital anlegen. Hier weiß man aufgrund der Breite nicht, wer diese Anleger sind. Daneben gibt es Spezialfonds, die sich an wenige Anleger richten, bei denen man aber genau weiß, mit wem man es im Kreis der Anleger zu tun hat. Wir haben das Investmentsteuerrecht, das die Besteuerung dieser Fonds adressiert. Wir sehen als Bundesregierung Handlungsbedarf, das bestehende Investmentsteuerrecht zu verändern, und zwar aus drei Gründen: Erstens. Wir glauben, dass wir es europafester machen müssen, als es ist. Wir haben heute die Situation, dass es gewisse europarechtliche Risiken gibt, weil wir im deutschen Investmentsteuerrecht an einigen Stellen inländische und ausländische Fonds unterscheiden. Hier ist die Frage zu stellen, ob dies am Ende des Tages, wenn Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht würden, tatsächlich Bestand hätte. Kollegen in Frankreich und Polen haben an dieser Stelle schlechte Erfahrungen gemacht. Wir wollen dafür sorgen, dass unser Recht rechtzeitig so EU-rechtsfest ist, dass es auch bei entsprechenden Klagen Bestand hat. Daher plädieren wir an dieser Stelle für eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investmentfonds. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Ansatz ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Zweitens hat insbesondere im Bereich der Publikums-Investmentfonds unser Investmentsteuerrecht heute eine sehr große Komplexität. Wenn Sie in diesem Zusammenhang eine Besteuerung für ein Jahr durchführen wollen, dann müssen Sie 33 Parameter angeben, um Ihre Steuererklärung abzugeben. Wir schlagen jetzt vor, dass wir im Bereich der Publikums-Investmentfonds einen Weg gehen, der die Anzahl der Besteuerungsgrundlagen für die Anleger deutlich reduziert, indem wir in Zukunft nur noch vier Parameter abfordern, nämlich Angaben zu den Fragen: Was ist der Fondsanteil zum Jahresbeginn wert? Welchen Wert hat er am Jahresende? Wie hoch ist die Ausschüttung an den Anleger, und um welchen Fondstyp handelt es sich? Ich glaube, das ist immer noch nicht einfach, aber es ist wesentlich einfacher als das, was wir bisher im Bereich des Investmentsteuerrechts haben. Deshalb werben wir ein Stück weit für diesen Vereinfachungsansatz. Bei den Fonds entstehen heute Kosten in Höhe von etwa 50 Millionen Euro allein für das Administrieren der Besteuerung. Dieses Geld, das man heute für die Verwaltung der Besteuerung aufwendet, geht den Anlegern als Ertrag verloren. Deshalb kommt, so glaube ich, über die Vereinfachung auch den Anlegern etwas zugute. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Der dritte Punkt, der uns umtreibt, richtet sich eher an die Spezialfonds, bei denen wir es mit institutionellen Anlegern zu tun haben. Hier haben wir die Vermutung, dass an der einen oder anderen Stelle Investmentfonds genutzt werden könnten, um Steuergestaltung zu betreiben. Daher ist unser Anliegen, diese Gestaltungsoptionen so weit als möglich zu reduzieren. Ich will als ein Beispiel das Thema Kopplungsgeschäfte ansprechen, bei denen man auf der einen Seite versucht, Veräußerungsgewinne aus Aktien zu erzielen, und auf der anderen Seite, Verluste aus Termingeschäften zu organisieren. Die Veräußerungsgewinne aus Aktien sind steuerfrei, wenn es sich um Streubesitz handelt. Umgekehrt kann man aus Termingeschäften Verluste machen, und die Verluste können steuerlich anerkannt bzw. geltend gemacht werden. Wenn man diese Geschäfte gegenläufig organisiert, kann man aufgrund der steuerlichen Vorteile quasi Geld organisieren. Wir sind der Meinung, dass diese Gestaltungsoption künftig ausgeschlossen sein sollte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein weiterer Weg sind die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, bei denen man um den Dividendenstichtag herum seine Anteile veräußert und dann dafür sorgt, dass die Dividendenausschüttung nach Möglichkeit bei jemandem erfolgt, der die Dividenden steuerfrei beziehen kann. Direkt nach dem Dividendenstichtag wird der Anteil wieder bezogen, und man kann dann dafür sorgen, dass diese nicht abgeführte Besteuerung der Dividende zwischen den beiden Vertragspartnern ordentlich geteilt wird. Das ist auch heute nicht zulässig, wenn es als solches identifiziert werden kann, wenn man also feststellen kann, dass ein solches Geschäft gemacht worden ist, ohne dass das wirtschaftliche Risiko übergegangen ist, nur um Steuergestaltung zu betreiben. Aber das ist schwer feststellbar. Deshalb haben wir an dieser Stelle gesagt: Wir nehmen Anleihe am Beispiel USA und Australien, die eine feste Zeit um den Dividendenstichtag herum verlangen, zu der die Aktie in Besitz sein muss, wenn man die Dividende beziehen will und diese Möglichkeit, den Veräußerungsgewinn sozusagen gegenzurechnen, nutzen will. Ich glaube, dass wir das mit diesem Ansatz für die Finanzverwaltung erkennbarer machen und damit dafür sorgen, dass diese Geschäfte in Zukunft unterbleiben. Abschließend will ich noch die Bemerkung machen, dass wir nicht alles vollständig ausschließen. Das liegt daran, dass wir die Veräußerungsgewinne aus Streubesitz nicht steuerpflichtig machen. Dabei haben wir allerdings ein doppeltes Anliegen: Wir wollen junges Wagniskapital nicht treffen, aber die Veräußerungsgewinne im Allgemeinen schon. Da wir für diese Frage noch keine EU-rechtskonforme Lösung haben, haben wir in diesem Gesetzentwurf leider keinen Vorschlag dazu machen können; aber wir suchen weiter nach einer Lösung, die diese beiden Ziele zusammenbringt. Ich würde mich freuen, wenn das sachkundige Publikum hier zu einer guten Beratung dieses Gesetzentwurfs käme. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Sachkundig macht jetzt der Kollege Richard Pitterle für die Fraktion Die Linke weiter. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Erst vor einigen Tagen hat der bayerische Ministerpräsident meinem Fraktionskollegen Matthias W. Birkwald beigepflichtet, der im Bundestag gebetsmühlenartig die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus als Fehler bezeichnet. Wenn Seehofer des Weiteren erkannt hat, dass die Riester-Rente gescheitert ist, hat er ausnahmsweise richtig recht. (Beifall bei der LINKEN) Bekanntlich hat die rot-grüne Koalition mit der Rentenanpassungsformel das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt und die Bürger stattdessen aufgefordert, selbst für das Alter zu sparen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Thema verfehlt!) – Ich komme schon noch zum Thema. Keine Angst, lieber Kollege. (Matthias Hauer [CDU/CSU]: Nur nicht sofort!) Ein Fünftel der deutschen Haushalte ist dieser Aufforderung gefolgt, indem sie ihr Geld in Investmentfonds angelegt haben. Die Besteuerung dieser Fonds soll mit dem vorliegenden Gesetz – das haben wir ja gehört – geändert werden. Man will, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, Steuervermeidungsmodelle, die in diesem Bereich besonders gehäuft vorkommen, verhindern. Gegen diesen Ansatz wird niemand etwas haben, selbst die Linke nicht, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich allein seit 2008 das Volumen des in deutschen Fonds verwalteten Vermögens auf fast 1,8 Billionen Euro verdoppelt hat. Aber ich frage mich angesichts der Tatsache, dass bereits 2011 an einer umfassenden Reform gearbeitet wurde, warum der selbst nach Angaben der Regierung – Zitat – „gehäuften Steuervermeidung“ fünf Jahre lang tatenlos freie Hand gelassen wurde. (Beifall bei der LINKEN) Nun ließe sich einwenden: Lieber spät als nie. Ich habe jedoch ernsthafte Zweifel, dass die von Ihnen vorgegebenen Ziele erreicht werden. Die Reform soll das steuerliche Gestaltungspotenzial eindämmen. Doch sie betrifft nur Fonds von der Stange, also diejenigen, die von Privatanlegern genutzt werden. Mit Privatanlegern meine ich zum Beispiel die Arbeitnehmer, die das hart erarbeitete Geld zur Altersvorsorge angelegt haben. Bei den für Superreiche und institutionelle Anleger maßgefertigten Spezialinvestmentfonds, bei denen zwei Drittel des verwalteten Vermögens liegen, bleibt es beim Alten. Für Fonds also, die von Anlageprofis eingerichtet und genutzt werden, bleibt es bei den Regelungen, die Steuervermeidungen erst ermöglichen. Wenn man an die Briefkästen in Panama oder an die beim Aktienhandel verschenkten Steuermilliarden, die wir jetzt sogar in einem Untersuchungsausschuss – Cum/Ex – hier im Bundestag untersuchen müssen, denkt, dann erscheint die Begründung des Gesetzentwurfs mehr als naiv, nach der bei diesen Spezialfonds nichts geändert werden müsse. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfs, wonach – Zitat – „die Einhaltung von sehr komplexen Besteuerungsregelungen“ gewährleistet werden könne. Was ändert sich nun für den Privatanleger? Kritische Untersuchungen gehen von einer erheblichen Steuererhöhung aus. Was ändert sich für die Reichen und Superreichen? Nichts. Welche Fortschritte gibt es beim Kampf gegen Steuervermeidung? Keine. (Matthias Hauer [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!) Damit nicht genug. Im jetzigen Gesetz schlummern durch den Verstoß gegen das Europarecht Milliardenrisiken durch Steuerrückforderungen. Wie reagiert der Bundesfinanzminister auf die Mahnungen des Bundesrechnungshofs? Dazu – so heißt es – hat das BMF eine „andere Meinung“ – also gar keine. Zumindest eine Änderung erscheint auf den ersten Blick zielführend: Dem Missbrauch von Steuererstattungen auf Dividenden mit sogenannten Cum/Cum-Geschäften soll der Boden entzogen werden. Ob das stimmt, werden wir in den Beratungen sehen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dann erhält jetzt der Kollege Lothar Binding, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zunächst eine Bemerkung zu den Ausführungen von Richard Pitterle. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Die waren gut!) – Teile waren gut, es gab auch Teile, die weniger gut waren, und es gab Teile, die waren ganz schlecht. Das ist klar. – Was ich sagen wollte, ist, dass mit solchen Reformen eben auch das Ziel einer sicheren und stabilen Altersvorsorge erreicht werden soll. Es ist völlig klar, dass bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge Risiken auftauchen, um die wir uns kümmern müssen. Auch das tun wir mit der heutigen Reform. Außerdem war es nie so gedacht, dass die Riester-Rente ein Ersatz für die gesetzliche Altersvorsorge ist. Die Idee war, eine kleine Lücke von wenigen Prozenten auszugleichen. Insofern ist, glaube ich, die Wirkmächtigkeit deiner Aussage relativ niedrig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Na ja!) Die Behauptung, dass es eine Steuererhöhung für die kleinen Leute gibt, ersetzt auch nicht den Beweis dieser Aussage. Das müsste noch gezeigt werden. Wer hier nachrechnet, kommt auf eine Größenordnung von etwa 3 Euro. Wir schauen uns das später genauer an. Der Anlass dieser Reform – das hat Herr Dr. Meister vorgetragen; das hatten wir damals schon einmal bei der Körperschaftsbesteuerung im Vollanrechnungsverfahren in unserem Trennungssystem mit der Vorbelastung in der Körperschaft und der Steuerzahlung desjenigen, der die Dividende bekommt – ist die Unterscheidung zwischen inländischen Fonds und ausländischen Fonds, bei denen es eine Dividende gibt. Im inländischen Fall ist sie von der Steuer befreit, im ausländischen Fall wird sie besteuert. Das ist der klassische Fall des Verdachts, dass es europarechtswidrig ist. Deshalb ist die Reform notwendig. Es gibt noch mehr Notwendigkeiten. Denn unser jetziges System – ich glaube, Sie haben das ausgeführt – ist hochgradig gestaltungsanfällig; das muss man sagen. Wir haben dafür ja auch ein paar Belege. Es dient bei vielen der Steuerverkürzung. Wir haben im Moment sogar einen Cum/Ex-Untersuchungsausschuss; auch das spielt hier natürlich eine Rolle. Es gibt auch Cum/Cum-Geschäfte. Sie haben die Kopplungsgeschäfte erwähnt. Deshalb sagen wir: Diese Reform ist gut, um diesen Gestaltungen zu begegnen. Es ist ja ein allgemeiner Grundsatz, dass wir Steuergestaltungen grundsätzlich bekämpfen wollen. Nun reden wir ja viel über Briefkastenfirmen, Offshorefirmen. Wir haben gerade etwas über Panama gehört. Es ist gut, dass wir gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten, die im eigenen Land existieren, nicht vergessen. Insofern gefällt uns die Reform im Grundansatz sehr gut. Nun klingt sie sehr harmlos. Aber wir haben gerade gehört, dass es um eine Größenordnung von etwa 2 Billionen Euro geht, um Vermögen in Höhe von 2 000 Milliarden Euro. Die Bundesbank sagt 1,7 Billionen, die Branche spricht von 2,5 Billionen. Wir merken jedenfalls: Egal was für Erträge es dort gibt, sie müssen exorbitant hoch sein; schließlich reden wir über mehrere 1 000 Milliarden. Deshalb ist es klug, sich um dieses Vermögen zu kümmern, indem wir die Anlageformen EU-rechtsstabil machen, den administrativen Aufwand verringern und natürlich die Gestaltungsanfälligkeit bekämpfen. Das waren die drei Hauptpunkte, die auch Sie vorgetragen haben. Wir glauben, dass das gut funktioniert. Der bürokratische Aufwand kommt übrigens durch ein eigentlich gutes Ziel zustande. Wir hatten gesagt: Die Direktanlage und die Anlage über einen Fonds wollen wir gleich behandeln. Also, ob jemand eine Aktie kauft oder ob er das sozusagen über einen Fonds macht, darf eigentlich keinen Unterschied machen. Das Dumme ist: Aus diesem guten Ziel ergeben sich große Probleme. Denn durch das Prinzip der steuerlichen Transparenz – das heißt, der Fonds wird nicht besteuert, sondern der Fiskus guckt durch den Fonds und, so war die Idee, der Anteilseigner soll letztendlich besteuert werden – war es nötig, dass mehr als 30 Besteuerungsgrundlagen ermittelt und administriert werden müssen. Das ist sowohl für die Fondsverwalter als auch für die Bürger eigentlich nicht seriös zu administrieren. Deshalb ist es gut, wenn wir etwas dagegen tun. Jetzt will ich noch einen Satz zu Cum/Cum-Geschäften sagen. Ich glaube, keiner, der im Publikum sitzt, weiß, was das ist. Stellen wir uns einen Steuerausländer, etwa einen Franzosen, vor, der eine Aktie an eine deutsche Bank verkauft, und zwar kurz vor dem Dividendenstichtag. Dann erhält die Bank, weil sie die Aktie ja mit Dividende gekauft hat, die Dividende und zahlt, wie es sich gehört, auch zunächst Kapitalertragsteuer. Allerdings kauft der Steuerausländer wenige Tage nach dem Stichtag der Dividendenauszahlung die Aktie von der Bank zurück, und zwar zu einem niedrigeren Kurs – das ist ja klar, weil kein Anspruch auf Dividende mehr existiert –, mit dem sogenannten Dividendenabschlag. Der Steuerausländer erzielt also statt Dividende einen Veräußerungsgewinn. Dieser Veräußerungsgewinn ist in Deutschland – Sie sagten: Streubesitz – steuerfrei. Hier haben wir einen Dissens, weil wir der Meinung sind, die steuerliche Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen sollte unbedingt gleichgestellt werden. Es geht übrigens immer noch um eine Flasche Sekt, die derjenige bekommt, der eine europarechtskonforme Lösung für dieses Problem findet. Es ist jeder aufgerufen, sich diese Flasche Sekt zu verdienen. Die inländische Bank erhält also die Nettodividende plus einer Steuergutschrift für die Kapitalertragsteuer. Da sie durch den Verkauf der Aktie allerdings einen Verlust erleidet – weil ohne Dividende –, heben sich Dividendenertrag und Veräußerungsverlust auf. Im Ergebnis hat der Fiskus nichts. Das heißt, den Gewinn aus der gesparten Steuer teilen sich der Steuerausländer und die Bank. Genau diesem Umstand, dass sich eine Bank und ein Steuerausländer die in Deutschland gesparte Steuer aufteilen, wollen wir mit diesem Gesetz begegnen. Insofern ist die im Gesetz vorgesehene Regelung, wie ich finde, eine sehr gute Idee, allerdings mit dem Malus, dass wir nach wie vor eine unterschiedliche Besteuerung von Dividende und Veräußerungsgewinn haben. Diesen Zustand muss man sicherlich noch überwinden. Die Lösung ist letztendlich: Wir gehen in ein intransparentes System. Das bedeutet: Auf Fondsebene werden die Erträge besteuert, in diesem Fall mit 15 Prozent Vorbelastung auf alle dortigen Erträge. Dann ist es möglich, dass inländische und ausländische Fonds gleichbehandelt werden. Damit ist das Europarechtsproblem gelöst. Dass wir für gemeinnützige Anleger und Altersvorsorgeverträge Ausnahmen vorsehen, ist sicherlich eine sehr gute Sache. Dass diese Vorbelastung auf Fondsebene letztendlich durch eine Teilfreistellung bei der Ausschüttung kompensiert wird, ist nicht mehr als fair. Denn mit diesem Gesetz wollen wir nicht die Steuer anheben, sondern die anderen genannten Ziele erreichen. Wenn wir dieses Gesetz beurteilen, dann können wir feststellen, dass wir das Ziel der Vereinfachung erreichen, der Gestaltungsanfälligkeit begegnen und es europarechtskonform machen. Dass wir über die Höhe der Teilfreistellung noch diskutieren müssen, ergibt sich vielleicht auch daraus, dass wir beobachtet haben, dass die Prozentsätze im Vergleich zum Diskussionsvorschlag durchweg angehoben werden. Hier gibt es sicherlich noch einiges zu rechnen, aber wir finden einen guten Kompromiss. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Da der Kollege Dr. Gerhard Schick seine Rede zu Protokoll6 gegeben hat, erhält jetzt als letzter Redner in der heutigen Debatte der Kollege Fritz Güntzler für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Petry [SPD]: Güntzler ist heute der Letzte!) Fritz Güntzler (CDU/CSU): Ich glaube, das war ich auch gestern schon, wenn ich das richtig erinnere. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ja, vielleicht. Es kommt also immer zu einem guten Abschluss. Fritz Güntzler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten, wie gesagt, in erster Lesung das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung. Das ist etwas für die Feinschmecker des deutschen Steuerrechts. Das ist Steuerrecht am Hochreck, wie manche gesagt haben. Von daher freue ich mich auf diese Beratung. Das Investmentsteuergesetz, so wie wir es jetzt vorfinden, gibt es seit 2003. Wir haben im Rahmen des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes im Jahre 2013 und des Finanzmarktanpassungsgesetzes im Jahre 2014 bereits einige Regelungen angepasst und Reformen durchgeführt. Nun gibt es diese umfassende Reform. Zweck des Investmentsteuerrechts – der Lex specialis, die allen anderen steuerlichen Regelungen vorgeht – ist die Gleichstellung der Direktanlage mit der kollektiven Anlage über einen Investmentfonds. Man will also ermöglichen, dass man sich über einen Investmentfonds an etwas beteiligt, an dem man sich sonst nicht beteiligen könnte, dass man steuerlich aber nicht schlechter gestellt wird als derjenige, der sich unmittelbar daran beteiligen kann. Man fragt sich: Hat dieses Gesetz eigentlich eine Bedeutung? Wenn man einmal ein bisschen näher hinschaut, stellt man fest: Es hat schon eine erhebliche Bedeutung. Viele wissen es gar nicht, weil sie ihre Dividende von der Bank bekommen und den entsprechenden Wert dann einfach in die Anlage KAP der Steuererklärung eintragen. Es gibt immerhin 50 Millionen Anleger in Investmentfonds in Deutschland. Davon sind 15 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Die restlichen Anleger sind institutionelle Anleger. In Investmentfonds sind 2,2 Billionen Euro investiert. Circa 40 Prozent davon befinden sich in den sogenannten Publikums-Investmentfonds, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Rest liegt in die sogenannten Spezial-Investmentfonds. Man sieht: Die Investmentfonds und damit auch die Besteuerung ihrer Erträge haben eine große Bedeutung. Folglich ist auch diese Reform bedeutend, bedeutender als manche glauben. Wir diskutieren dieses Thema ja schon recht lange. Diesem Gesetzentwurf ist ein recht langes Beratungsverfahren vorangegangen. Es begann mit der Länderfinanzministerkonferenz im Jahre 2011. Danach beriet eine Arbeitsgruppe der Vertreter des Bundes und der Länder. Das Ganze ging dann über in ein Gutachten, das das Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben hat, um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Umsetzung dieser Reformvorschläge einmal zu untersuchen. Die Gutachter sind damals zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die Umsetzung der Reformvorschläge keine negativen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort oder die Altersvorsorge in Deutschland zu erwarten sind. Insofern ist es gut, dass uns jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt. Vergleicht man ihn mit dem zunächst zur Diskussion gestellten Entwurf, stellt man die Fortentwicklung fest. Ich finde, dieser Gesetzentwurf ist von Stufe zu Stufe besser geworden. Vielleicht kann er durch die parlamentarischen Beratungen noch besser werden. Ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Was soll erreicht werden? Es ist mehrfach angesprochen worden: Es geht darum, EU-rechtliche Risiken zu vermindern. Diese Risiken sind erheblich. Sie kommen dadurch zustande, dass wir ausländische und inländische Fonds unterschiedlich behandeln. Es könnten Milliardenforderungen gegenüber dem Fiskus entstehen. Daher ist es richtig, dass wir hier handeln. Es geht aber auch um aggressive Steuergestaltung, ein Thema, das uns hier ständig betrifft. Diese Steuergestaltung wollen wir verringern. Es geht natürlich auch um Verwaltungs- und Steuererhebungsvereinfachung. Es ist bereits angesprochen worden, dass über 30 Besteuerungsmerkmale erfasst werden müssen, um eine gerechte Besteuerung durchzuführen. Das soll einfacher werden. Ich glaube, es ist richtig – es ist mehrfach angesprochen worden –, dass wir jetzt eine Regelung zu den sogenannten Cum/Cum-Geschäften anstreben. Der Cum/Ex-Untersuchungsausschuss hat heute eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Es ist schon deutlich geworden, dass Cum/Cum-Geschäfte das nächste Problem sein könnten, wenn wir nicht reagieren. Daher ist es richtig, dass wir hier reagieren. Nur ein Hinweis, Herr Kollege Binding: Das Problem im Zusammenhang mit den Veräußerungsgewinnen – Sie haben in Ihrem Beispiel ja sehr schön geschildert, was Cum/Cum-Geschäft heißt – ist nicht der Streubesitz, sondern es besteht darin, dass die Veräußerungsgewinne nach dem DBA grundsätzlich im Ausland zu versteuern sind. In Ihrem Beispiel wären sie in Frankreich zu versteuern gewesen. Ich finde es legitim, dass Sie versuchen, dieses Thema auf allen Wegen anzugehen. Aber in diesem Punkt waren sie steuerlich fehlgeleitet. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Nein, nein! Sie haben recht! Aber die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen gilt für Streubesitz!) – Okay. Ich finde gut, dass wir jetzt ein System für Publikums-Investmentfonds haben, in dem es auf der Fondsebene eine Erstbelastung von 15 Prozent gibt. Das muss auf der Anlegerebene Berücksichtigung finden. Das werden wir durch Freistellungsregelungen gewährleisten. Es geht um die Freistellung von 30 Prozent der Gewinne bei der Veräußerung von Aktienfonds und von 60 Prozent der Gewinne bei der Veräußerung von Immobilienfonds. Herr Binding, diese Werte sind tatsächlich größer geworden; die Freistellung muss ja auch funktionieren. Wenn wir sagen, dass wir wieder erreichen wollen, dass die Anleger von einer Vorbelastung freigestellt werden, dann brauchen wir Prozentsätze in dieser Höhe. Das kann man rechnerisch nachweisen. Ich glaube, dass es ein guter Gesetzentwurf ist. Bezüglich der Cum/Cum-Geschäfte glaube ich, dass wir eine gute Lösung gefunden haben. Über sie werden wir noch weiter diskutieren. Nach dem Vorbild aus Australien und den USA sieht die Regelung vor, dass die Kapitalertragsteueranrechnung dann ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge weniger als 45 Tage wirtschaftlicher und zivilrechtlicher Eigentümer der Aktien ist. Ich bin auch sehr froh – das sage ich ausdrücklich –, dass das Thema Veräußerungsgewinne – Sie haben es im Zusammenhang mit dem Streubesitz schon angesprochen – vom Tisch ist. Nachdem wir das Anrechnungsverfahren in der Körperschaftsteuer abgeschafft haben, macht die Steuerbefreiung nach § 8 b Körperschaftsteuergesetz Sinn. Wir brauchen diese Freistellung, weil es sonst zu Kaskadeneffekten, zu mehrfachen Belastungen kommt. Insofern ist es systematisch ein Fehler gewesen, dass wir die Dividenden bei Streubesitz besteuern. Es hat eine umfassende Diskussion darüber stattgefunden, ob diese Besteuerung sinnvoll ist oder nicht. Systematisch ist sie eigentlich falsch. Wenn man systematisch schon einmal einen Fehler gemacht hat, dann stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, noch einen weiteren systematischen Fehler zu machen. Ich bin sehr froh, dass sich die Regierung entschieden hat, diesen Punkt, der in Diskussions- und Referentenentwürfen noch enthalten war, aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Ich glaube, das Ganze ist eine kluge Lösung. Ich freue mich auf die bestimmt intensiven Beratungen eines komplexen steuerrechtlichen Themas. Sie werden für alle Fachleute eine Herausforderung sein. Wir werden mit Begeisterung die Diskussion darüber führen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8045 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen wird, so wie es die Fraktionen vereinbart haben. – Ich sehe auch keine anderen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksache 18/8034 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.7 – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind und bitte auch hier um die Zustimmung, dass der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8034 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen wird. – Ich sehe keine anderen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes Drucksache 18/7988 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Haushaltsausschuss Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden.8 – Ich sehe auch hier, dass Sie damit einverstanden sind. Dann müssen wir noch die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/7988 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse beschließen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung für morgen, Freitag, den 15. April 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Restabend. (Schluss: 21.56 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 14.04.2016 Barthle, Norbert CDU/CSU 14.04.2016 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Ernstberger, Petra SPD 14.04.2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 14.04.2016 Huber, Charles M. CDU/CSU 14.04.2016 Jung, Andreas CDU/CSU 14.04.2016 Jung, Dr. Franz Josef CDU/CSU 14.04.2016 Kaster, Bernhard CDU/CSU 14.04.2016 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Launert, Dr. Silke CDU/CSU 14.04.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 14.04.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.04.2016 Müntefering, Michelle SPD 14.04.2016 Nietan, Dietmar SPD 14.04.2016 Pfeiffer, Dr. Joachim CDU/CSU 14.04.2016 Schmitt, Ronja CDU/CSU 14.04.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.04.2016 Thönnes, Franz SPD 14.04.2016 Veit, Rüdiger SPD 14.04.2016 Wicklein, Andrea SPD 14.04.2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ursula Groden-Kranich, Dr. Heribert Hirte, Jan Metzler, Karsten Möring und Elisabeth Winkelmeier-Becker (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Tagesordnungspunkt 3) Dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes stimmen wir zu. Mit dem heutigen Beschluss stärken wir die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Fluglärmschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss. Dazu gehören auch künftig mögliche Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können. Die Gesetzesänderung stellt sicher, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Über die Konsultations- und Anhörungsverfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden auch die Interessen der Bevölkerung stärker in die Planungen von Flughäfen und Flugrouten eingebunden. Bei diesen rechtlichen Anpassungen dürfen wir es allerdings nicht bewenden lassen. Die öffentliche Anhörung im federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat klar gezeigt, dass noch Handlungsspielraum zur weiteren Lärmentlastung bei Anwohnern von Flughäfen besteht. Dies betrifft insbesondere die gültigen Grenzwerte im Fluglärmschutzgesetz. Gleichzeitig verweisen wir auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach wir noch in dieser Wahlperiode eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten rechtlich verankern werden. Aspekte des Fluglärms und der Lärmentlastung bei Anwohnern von Flughäfen sollten sich auch an zentraler Stelle im nationalen Luftverkehrskonzept der Bundesregierung widerspiegeln. Hier besteht noch dringender Handlungsbedarf. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 25 a) Die Zahl der deutschen Bevölkerung im Wahlkreis 217 Ingolstadt (künftig 216) überschreitet zum Stichtag 30. Juni 2015 die durchschnittliche Zahl je Wahlkreis um 27,6 Prozent. Die maximal zulässige Abweichung von ±25 Prozent wird damit überschritten, und eine Neueinteilung ist zwingend erforderlich. Das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes folgt dem Vorschlag der Wahlkreiskommission und ordnet die zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gehörende Stadt Schrobenhausen sowie die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen, bestehend aus den Gemeinden Berg im Gau, Brunnen, Gachenbach, Langenmosen und Waidhofen, dem Wahlkreis 215 Freising (künftig 214) zu. Der Abweichungswert des Wahlkreises Ingolstadt kann dadurch auf 18,0 Prozent gesenkt werden. Der Abweichungswert des Wahlkreises Freising beträgt danach 15,9 Prozent. Mit Blick auf ganz Oberbayern führt diese Lösung, in Kombination mit der Bildung eines neuen Wahlkreises im Südwesten Oberbayerns, nur zu geringen Veränderungen in den bestehenden Wahlkreisen und trägt damit dem Prinzip der Wahlkreiskontinuität Rechnung. Ich trage die Änderung des Bundeswahlgesetzes deshalb mit. Aus Sicht des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen darf dies aber kein Dauerzustand bleiben. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde erst bei der Gebietsreform 1972 neu gebildet. Bis heute bemüht sich die Kommunalpolitik, die Einheit des Landkreises zwischen den beiden Mittelzentren Neuburg und Schrobenhausen herzustellen. Eine Trennung des Landkreises in zwei Wahlkreise ist vor diesem Hintergrund absolut kontraproduktiv. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen trägt bei dieser Lösung die Last dafür, dass andere Wahlkreise in Oberbayern nicht neu zusammengesetzt werden müssen. Es wäre heute schon möglich, in der Region 10 aus den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Eichstätt sowie der Stadt Ingolstadt zwei Wahlkreise zu bilden. Eine solche Lösung würde auch dem starken Wachstum der Region gerecht werden. Aufgrund der langfristigen Bevölkerungsentwicklung ist es absehbar, dass Oberbayern bei einer der zukünftigen Bundestagswahlen einen weiteren Wahlkreis erhalten wird. Ich bitte den dann amtierenden Deutschen Bundestag, die Einheit des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen im Wahlkreis wiederherzustellen und erwarte in diesem Fall von den möglicherweise negativ betroffenen Landkreisen in Oberbayern die gleiche Solidarität, die mit diesem Gesetz jetzt dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen abverlangt wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Tagesordnungspunkt 8 a) Ein Gesetz, welches Korruption im Gesundheitssystem und speziell bei der Ärzteschaft regelt, ist spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs 2012 überfällig. Denn das Gericht stellte fest, dass mit den geltenden Gesetzen Ärztinnen und Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Das wird der herausragenden Verantwortung und der vertrauensvollen Rolle dieser Berufsgruppe in der Gesellschaft nicht gerecht. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist aber leider nicht zustimmungsfähig. Denn er schützt nicht die Patientinnen und Patienten, sondern stellt nur Regeln gegen unlauteren Wettbewerb im Gesundheitssystem auf. So soll es Ärztinnen und Ärzten verboten sein, Vorteile von einzelnen Wettbewerbern entgegenzunehmen und dann diese mit ihrem Verordnungsverhalten zu unterstützen. Wenn es aber gar keine Wettbewerber gibt, sondern nur einen Monopolisten, zum Beispiel weil auf das Medikament noch Patentschutz gilt oder weil es keine Behandlungsalternative gibt, dann bleibt Vorteilsnahme weiterhin erlaubt. Hersteller und Anbieter haben damit Anreize, weiterhin auf die Ärzteschaft zuzugehen und Einfluss zu nehmen. Ärztinnen und Ärzte haben weiterhin den Anreiz, bei ihren Verordnungen großzügig zu sein und auch den Patientinnen und Patienten eine Therapie angedeihen zu lassen, die eigentlich keine brauchen. Wir fordern als Linke, dass Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei Ausübung jedes Berufes unter Strafe gestellt wird, sei es bei Ärztinnen und Ärzten oder anderen Berufen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG) (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Rigorose und abschreckende Sanktionen, die auch effektiv durchgesetzt werden“, so lautete die Zielvorgabe, welche die EU-Expertengruppe um Jaques de Larosière 2009 unter dem Eindruck der Finanzkrise verfasste. Finanzmarktregulierung und -aufsicht sollten gestärkt, Sanktionssysteme vereinheitlicht und Bußgeldandrohungen deutlich erhöht werden. Diese Erkenntnisse mündeten in der Marktmissbrauchsrichtlinie, um deren Umsetzung es heute geht. Bei dieser Umsetzung zeigt sich: Genau wie beim Aktionismus in Folge der Panama Papiere, genau wie bei der jahrelang verschleppten Geldwäschebekämpfung, genau wie beim Abschlussprüfungsreformgesetz: Der Bundesfinanzminister geht die schwierigen systemischen Probleme im Finanzsystem erst auf äußeren Druck hin an und setzt nur das in nationales Recht um, wozu Deutschland international verpflichtet ist. So sind beispielsweise die Anpassungen der Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch an neue technologische Entwicklungen wie den Hochfrequenzhandel notwendig. Auch die Erweiterung des Regelungsregimes über Eigengeschäfte von Führungskräften – Directors’ Dealings –, beispielsweise auf Anleihen des Unternehmens, sowie die Einführung von Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sind zu begrüßen. Aber wann immer es zulässig ist, beschränkt sich Schäuble darauf, bestenfalls den Mindestanforderungen gerecht zu werden, und vereitelt so eine effektive Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie. Warum nutzt eigentlich die Bundesregierung nicht die Möglichkeiten, die die Richtlinie bieten würde, um in Deutschland scharfe Sanktionen einzuführen und wirksam durchzusetzen? Nach der Richtlinie genügt bereits das Geben falscher oder irreführender Signale für eine Strafbarkeit wegen Marktmanipulation. Der Regierungsentwurf sieht dagegen vor, dass es zu einer Einwirkung auf den Marktpreis gekommen sein muss. Das heißt, die Ermittlungsbehörden müssen neben einer Manipulationshandlung zusätzlich den oft schwierigen Nachweis eines Manipulationserfolges erbringen. Eine Versuchsstrafbarkeit soll zwar endlich eingeführt werden, sich aber auf bestimmte Manipulationshandlungen beschränken. Ich frage mich: Warum sieht der Gesetzentwurf bezüglich Waren eine generelle Strafbarkeit vor, im Falle von vorsätzlichen Fehlinformationen bei Aktien aber nur, wenn es wirklich die Erlangung eines großen Vermögensvorteils gegeben hat? Den großen Manipulationsskandalen der jüngeren Zeit ist gemein, dass sie, selbst wenn deutsche Wirtschafts- oder Finanzmarktunternehmen betroffen waren, nicht in Deutschland aufgedeckt wurden. Beim Libor-Skandal waren es die britischen und amerikanischen, beim Volkswagen-Skandal nur die amerikanischen Behörden. In Anbetracht dieses offensichtlich bestehenden großen Handlungsbedarfs in Deutschland kann es nicht ausreichen, nur die Mindestanforderungen einer EU-Richtlinie zum Marktmissbrauch in das deutsche Recht umzusetzen. Stattdessen muss man gerade die deutschen Probleme endlich angehen. Dazu müssen die Ziele, die auf EU-Ebene zum Richtlinienerlass geführt haben, auch in Deutschland beherzigt werden. Das zulässige Höchstmaß für Geldbußen gegen Unternehmen muss ganz massiv heraufgestuft werden. Bis 2013 lag es nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten selbst bei vorsätzlichen Taten bei nicht mehr als 1 Million Euro; für leichtfertiges Handeln durften sogar nur 500 000 Euro verhängt werden. Heute liegt es auf Druck der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Falle von vorsätzlichen Straftaten bei immerhin 10 Millionen Euro. Aber wie abschreckend wirkt eine Höchststrafe von 10 Millionen Euro wohl für Unternehmen wie die Deutsche Bank mit über 1,5 Billionen Euro Bilanzsumme und 30 Milliarden Euro Umsatz? Die Kosten selbst für vorsätzliche Straftaten lassen sich da als Rundungsdifferenzen einpreisen. Zudem darf individuelle Verantwortung nicht in Unternehmensstrukturen verloren gehen. Das Spiel des absichtlichen Nichtwissens von Vorgesetzten und Entscheidungsträgern, das regelmäßig vor strafrechtlichen Verurteilungen schützt, muss unterbunden werden. Im britischen Parlament sind hierfür überzeugende Vorschläge gemacht worden. Für die einzelnen Unternehmensbereiche soll zum Beispiel jeweils ein Vorstand auch strafrechtlich verantwortlich sein und die Beweislast für aktive Compliance tragen. Ich frage mich: Warum sehen wir so etwas hier im Bundestag nicht als Gesetzesinitiative von Ihnen? Gleichzeitig müssen aufrichtige, ehrliche Mitarbeiter, die schmutzige Geschäfte von Unternehmen öffentlich machen, geschützt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, hat im Internet eine Meldeplattform für Whistleblower eingerichtet. Das ist sicher kein falscher Schritt, aber ebenso sicher nicht genug. Während auf europäischer Ebene vorgeschlagen wurde, finanzielle Anreize für Whistleblower zu setzen, um deren drohenden Arbeitsplatzverlust abzumildern, sieht der Gesetzentwurf keine proaktive Lösung zum Schutz von Whistleblowern vor. Die jüngsten gesetzgeberischen Aktivitäten, insbesondere die Einführung des neuen Straftatbestands der Datenhehlerei, führen vielmehr zu einer weiteren Kriminalisierung von Whistleblowern. Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch kein Regime, nach dem Whistleblower bei Untätigkeit der BaFin an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Insbesondere die Panama Papiere zeigen aber, dass in manchen Situationen nur durch Öffentlichkeit Missstände beseitigt werden können. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) (Tagesordnungspunkt 16) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um seine Steuerbelastung erheblich zu senken, muss man heutzutage keine Briefkastenfirma in Panama oder einem anderen Offshore-Finanzzentrum gründen. Für große Vermögen setzen die Experten deutscher Banken gern auch einen deutschen Publikumsfonds mit nur einem Anleger auf. Dabei ist das deutsche Investmentsteuerrecht fast genauso komplex und damit für Außenstehende undurchsichtig wie das nun aufgedeckte Geflecht von Briefkastenfirmen. Die mit der Komplexität verbundene Gestaltungsanfälligkeit nutzen die wenigen Experten in deutschen Banken und großen Steuer- und Rechtsberaterkanzleien schonungslos für aggressive Steuergestaltungen aus. Die dabei entstehenden Transaktionskosten für komplexe Gestaltungen können sich in der Regel nur sehr große Vermögen leisten. Bei 2,6 Billionen Euro in Investmentfonds investierten Vermögen lohnt es sich jedoch für die Gestaltungsindustrie, immer neue Gestaltungsmodelle zu entwickeln und gewinnbringend zu verkaufen. Der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist damit für große Kapitalvermögen aufgehoben. Reiche sind damit steuerrechtlich gleicher als der Normalbürger. Das Steuerrecht verstärkt durch seine Gestaltungsanfälligkeit die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegene Einkommens- und Vermögensungleichheit. Seit 2000 ist das Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 64 Prozent gewachsen, die Arbeitnehmerentgelte hingegen nur um 38 Prozent. Das Phänomen „Die Reichen werden immer reicher“ erfährt eine erhebliche Verstärkung, wenn mit geschickter Gestaltung die eh schon niedrigere Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Kapitaleinkünften weiter gedrückt werden kann. Im Ergebnis dieser Entwicklung wird der notwendige Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährdet. Es ist daher höchste Zeit, im Steuerrecht den verlorengegangen Gleichheitsgrundsatz wiederherzustellen. Der Ansatz des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes zur Reform der Investmentbesteuerung ist daher zwar zu begrüßen: Einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen sollen verhindert werden, und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts soll insgesamt reduziert werden. Der Bundesregierung meint es jedoch mit den Themen Steuergerechtigkeit und gleichmäßige Besteuerung nicht ernst. Dies wird an drei Punkten offensichtlich: Erstens. Das Gesetz kommt zu spät. Die Bundesregierung hat jahrelang bei zahlreichen Steuerbetrügereien und aggressiven Steuergestaltungen über Investmentfonds zugeschaut. Leaks wurden nur zögerlich und im Wege der Flickschusterei geschlossen. Teilweise wurden diese Leaks erst durch Flickschusterei an anderer Stelle erzeugt. Dass mit Flickschustereien dem Hase-und-Igel-Spiel im Investmentsteuerrecht nicht beizukommen ist, konnte die Bundesregierung jedenfalls spätestens mit dem Bericht der Arbeitsgruppe zur „Neukonzeption der Investmentbesteuerung“ Anfang 2012 nicht mehr ignorieren. Dort heißt es explizit, dass immer wieder neue Gestaltungen und Umgehungen auf Grundlage des bestehenden Investmentsteuerrechts auftreten werden, wenn man nicht die grundlegenden Angriffspunkte des Investmentsteuersystems angeht. Die Bundesregierung muss sich daher an dieser Stelle fragen lassen: Wieso haben Sie vier Jahre gebraucht, um bei dieser Ausgangslage einen Reformvorschlag zu machen? Schlimmer noch: Als zweiten Hauptkritikpunkt muss sich die Bundesregierung fragen lassen, wieso sie vier Jahre gebraucht hat, um bei dieser Ausgangslage einen Reformvorschlag zu machen, der in der Fachliteratur bereits jetzt zerrissen wird. Die vorgeschlagene Reform sei zu komplex. Die generelle Anfälligkeit des Investmentsteuerrechts für Gestaltungen werde mit ihr nicht ausgeräumt werden, ist da zu lesen. Auch der Versuch, sogenannte Cum/Cum-Geschäfte zu unterbinden, droht zu scheitern: Im Fernsehen erklären bereits jetzt Steuerexperten, wie man die dazu vorgesehenen Regelungen umgehen kann. Soweit man hört, sind auch ein Teil der Länder mit der Lückenhaftigkeit der vorgeschlagenen Cum/Cum-Regelung nicht glücklich. Insofern ist zu erwarten, dass auch der Bundesrat hier Nachbesserungen fordern wird. Es ist jedoch an dieser Stelle müßig, die vielen unzureichenden Regelungen des Reformvorschlages aufzuzählen. Generell – und damit bin ich bei meinem dritten Kritikpunkt – stellt sich vielmehr die Frage: Warum hat die Bundesregierung nicht hier und heute einen – gegebenenfalls auch längerfristig umzusetzenden – Reformvorschlag vorgelegt, wie das überkomplexe System der Kapitalertragsteuer und der grenzüberschreitenden Kapitaleinkommensbesteuerung reformiert wird. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen alle unterschiedlichen Besteuerungsregimen. Gestaltungswillige lassen daher ihre Kapitalerträge in der jeweils steuergünstigsten Form anfallen. Dies ist ein zentraler Ausgangspunkt auch für die Probleme im Investmentsteuerrecht, die Sie mit dem vorliegenden Entwurf versuchen in den Griff zu bekommen. Statt das Problem an der Wurzel zu packen, verlieren Sie sich dabei jedoch in neuer Komplexität. Mit der vorgesehenen Differenzierung zwischen Publikums- und Spezialfonds, den Ausnahmeregelungen für begünstigte Anleger und dem nach Anlageklassen differenzierenden Teilfreistellungssystem schlagen Sie Pflöcke für neue Gestaltungsmodelle ein. Wenn man erkennt, dass die Komplexität eines Systems zu massiven Gestaltungsproblemen führt, kann die Lösung nicht ein noch komplexeres System sein. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Michael Hennrich (CDU/CSU): Nach langer Zeit beraten wir heute wieder einmal arzneimittelpolitische Themen im Deutschen Bundestag. Gegenstand der Beratung ist das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Transformation europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht. Hierbei ist wichtig, dass wir den uns zustehenden Spielraum des europäischen Normgebers richtig nutzen. Gerade beim Thema klinische Forschung und deren Voraussetzungen dürfen wir unsere Rechtstradition sowie unser ethisches Fundament, welches sich über Jahrzehnte ausgeprägt und ausgeformt hat, nicht einfach beiseiteschieben und blind irgendwelchen europäischen Idealvorstellungen folgen – trotz allen berechtigen Wünschen nach einem einheitlichen europäischen Rahmen. Hier gibt es unterschiedliche Vorstellungen in Europa, und das müssen auch die Europäische Kommission und der europäische Normgeber akzeptieren. Es geht darum, europäisches Denken in Einklang zu bringen mit unseren Traditionen und Wertvorstellungen. Aber auch die Themen Lieferengpässe, Strahlenschutzverordnung und Medikamente, Berufsbild des Apothekers oder das Arzt-Patienten-Verhältnis bei der Arzneimitteltherapie sind Regelungsbereiche, mit denen wir uns bei dieser AMG-Novelle befassen. Diese Beratungen finden vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen der Ergebnisse des Pharmadialogs statt, die ja am letzten Dienstag präsentiert wurden. Wenn es im Gesetzesentwurf heißt, dass das Arzneimittelgesetz an eine EU-Verordnung angepasst werden soll, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um gewichtige Fragen geht. Gerade die Rolle der Ethikkommissionen bei der Genehmigung von Arzneimittelstudien ist ein Punkt, mit welchem wir uns auch im Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen müssen. Insofern will ich auch noch einmal deutlich herausstellen, dass die Fragen nach dem Zusammenspiel zwischen Ethikkommissionen und Bundesoberbehörden ein Schwerpunkt der parlamentarischen Beratung sein werden. Da geht es nicht um die zwei Institutionen und die Frage, wer welche Kompetenzen hat. Da geht es um den bestmöglichen Schutz der Probanden und um die effektive Wahrnehmung von deren Rechte und Interessen. Insofern danke ich auch der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft für exzellente Darstellung der Situation und der Problembeschreibung. Ich tue das gerade vor dem Hintergrund, dass es in Europa Tendenzen gibt, arzneimittelrechtliche Zulassungen schneller als bisher zu erteilen. Die Stichworte sind: Conditional Approval und Adaptive Pathways. Hier stehen wir in besonderer Verantwortung. Dabei müssen wir deutlicher machen, dass es nicht um Industrieinteressen geht, sondern um den schnelleren Zugang der Patienten zu Innovationen. Auch die Einrichtung einer Bundesethikkommission ist vor diesem Hintergrund einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Es ist wichtig, dass wir deutlich machen, dass die Interessen der Patienten nicht hinter die Interessen der Industrie zurücktreten. Wir müssen gewährleisten, dass die Ethikkommissionen auch in Zukunft unabhängig und im Interesse der Probanden tätig werden. Deswegen sehe ich das Gesetz auch noch einmal als Chance, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen und diesen zentralen Punkt noch einmal von allen Seiten zu beleuchten. Ich habe bewusst gleich zu Beginn auf den zentralen, kritischen Punkt hingewiesen. Ich will aber auch deutlich machen, dass wir mit dem Gesetz mehr Transparenz sowie erweitere Veröffentlichungspflichten schaffen, die ja gerade dem Schutz der Versicherten, Patienten und Probanden dienen. Ich will im Rahmen meiner Rede auf zwei Punkte des Gesetzes eingehen, die mir persönlich sehr wichtig sind: Erstens. Die Neufassung des § 48 des Arzneimittelgesetzes, wonach Arzneimittel nicht abgegeben werden dürfen, wenn vor der ärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen Patient und Arzt stattgefunden hat. Zweitens. Die Änderung der Bundes-Apothekerordnung, mit welcher wir das Berufsbild der Apotheker umfassender beschreiben. Direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient vor Verschreibung: Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob dies im Zeitalter von Telemedizin, E-Health etc. noch zeitgemäß ist. Die Diskussion um Dr. Ed hat ja gezeigt, wie schnell man da auf eine schiefe Ebene geraten kann: Telefonkontakt nach England mit anschließender Verschreibung. Das kann nicht unser Anspruch an eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sein. Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist geprägt von persönlichem Vertrauen und von Zuwendung. In jüngster Zeit haben wir immer wieder beklagt, dass zu wenig Zeit für das Gespräch bleibe. Außerdem haben wir gerade in jüngster Zeit in unserer Politik Wert darauf gelegt, dass die sprechende Medizin aufgewertet wird. Da ist es nur konsequent, wenn wir dies auch zum Maßstab nehmen bei der Verschreibung von Medikamenten. Wir haben natürlich im Blick, dass es Folgeverschreibungen gibt und dass wir Routinearbeiten nicht unnötig blockieren dürfen. Deswegen haben wir ja auch die Möglichkeit geschaffen, dass in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf, insbesondere dann, wenn aus einem vorausgegangenen Kontakt der Patient dem Arzt bekannt ist. Insofern haben wir eine Regelung mit Augenmaß gefunden, die aus meiner Sicht der Fortentwicklung von telemedizinischen Leistungen nicht im Wege steht. Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen will, ist die Änderung der Bundes-Apothekerordnung, wo wir das Berufsbild der Apothekerinnen und Apotheker noch umfassender beschreiben. Wir kommen damit einer Bitte des Bundesrates nach und halten Wort gegenüber den Apothekern, denen wir versprochen hatten, nach der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie die Tätigkeiten der Pharmazeuten noch einmal zu präzisieren bzw. zu erweitern. Insofern möchte ich meinem Kollegen Rudolf Henke danken, dem das ein persönliches Anliegen war. Die nähere Beschreibung der Tätigkeiten hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig die Apothekerinnen und Apotheker im Versorgungsalltag sind. Wir sollten uns auch die Frage stellen, ob wir in der Politik dieser Tätigkeit auch die Würdigung zuteilwerden lassen, die dieser Berufsstand unzweifelhaft verdient hat. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Tätigkeitsbeschreibung nur ein erster Aufschlag ist. Spannend wird es auch sein, zu sehen, ob wir das Thema „Apotheken – Fragen rund um die Vergütung“ sowie das leidige Thema „Retaxationen“ im Spätsommer noch einmal aufgreifen werden. Viele andere Dinge, die wir noch regeln, lasse ich unerwähnt. Insgesamt geht es hier um viele technische Detailfragen. Aber gerade das Thema Ethikkommissionen zeigt, dass wir auch hier besondere Aufmerksamkeit walten lassen müssen. Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung des Gesetzes und lade alle Beteiligten zum konstruktiven Dialog mit uns ein. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Bislang gibt die EU-Richtlinie 2001/20/EG den EU-weiten Rahmen für klinische Arzneimittelprüfungen vor. Wir haben sie vor zwölf Jahren in deutsches Recht umgesetzt. Das damals eingeführte Verfahren mit klaren Zuständigkeiten, mit Genehmigung der Bundesoberbehörde und mit zustimmendem Votum einer Ethikkommission hat sich seither bewährt. So bestätigte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller, vfa, in einer Kurzstellungnahme 2012, dass aufgrund der Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen die Arbeit der Bundesoberbehörden und Ethikkommissionen positiv zu bewerten sei. Dies sei, so der vfa weiter, mit ein Grund, warum Deutschland bei der Anzahl klinischer Studienprojekte seit einigen Jahren führend in Europa ist. Im gerade vorgelegten Bericht über die Ergebnisse des Pharmadialogs heißt es, dass in den vergangenen zehn Jahren deutsche Forscherinnen und Forscher an mehr als 10 000 klinischen Prüfungen beteiligt waren. Dank guter Rahmenbedingungen liege Deutschland sowohl bei der Zahl der klinischen Prüfungen als auch bei der Zahl der Prüfstätten weltweit auf Platz zwei. Nur die USA, ein hochentwickeltes Land mit einer immerhin viermal größeren Bevölkerung als Deutschland, liegen noch vor uns. Es ist also nicht zutreffend, dass völlig verfehlte Regulierungsansätze die klinischen Arzneimittelprüfungen in Scharen aus Deutschland heraus in Drittländer vertrieben hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Der internationale Spitzenplatz Deutschlands in der klinischen Prüfung belegt, dass unser hohes, ethisch und grundrechtlich gebotenes Schutzniveau für Patienten und Probanden kein Forschungshindernis ist. Vielmehr schafft ein solches Schutzniveau das Vertrauen, dass klinische Prüfungen unter ethisch und wissenschaftlich einwandfreien Bedingungen stattfinden. Dies wiederum ist eine notwendige Voraussetzung für Teilnahmebereitschaft und zügige Rekrutierung von Probanden bzw. Patienten in klinischen Studien. Das Schutzniveau ist ein Standortfaktor. Dennoch war Ausgangspunkt des 2012 veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission für die neue EU-Verordnung die Annahme, die Richtlinie 2001/20/EG habe maßgeblich zum EU-weiten Rückgang der Zahl der Anträge für klinische Prüfungen im Zeitraum von 2007 bis 2011 um 25 Prozent beigetragen. Dass in diesem Zeitraum eine schwere weltweite Wirtschaftskrise zu einem massiven Rückgang von Investitionen in allen Wirtschaftsbereichen führte und dies mutmaßlich auch Produktentwicklungsprogramme der pharmazeutischen Industrie betroffen haben könnte, bezog die Kommission nicht in ihre Überlegungen ein. Vielmehr erkannte sie in den geltenden Bestimmungen der Richtlinie 2001/20/EG eine Behinderung klinischer Prüfungen in Europa und erklärte daher Handlungsbedarf. Zum Kommissionsvorschlag von 2012 wurden mit dem Beschluss des Bundestages vom 31. Januar 2013, Drucksache 17/12183, sowie dem Beschluss des Bundesrates vom 12. Oktober 2012, Drucksache 413/12, wesentliche Änderungen verlangt. Kernpunkte waren dabei unter anderem das Fehlen der obligaten Einbeziehung einer Ethikkommission, unangemessen kurze Genehmigungsfristen und ethische Fragen wie die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen ohne direkten individuellen Nutzen. Es ist der Bundesregierung in den anschließenden Verhandlungen gelungen, zahlreiche der von Bundesrat und Bundestag geforderten Änderungen durchzusetzen bzw. dort, wo dies nicht möglich war, immerhin Opt-out-Regelungen zu erreichen, die es Deutschland erlauben, sein derzeitiges Schutzniveau für Patienten und Probanden beizubehalten. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und erlaubt bei der nationalen Umsetzung nur dort Spielraum, wo dieser ausdrücklich vorgesehen ist. Unser nationales Recht zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln muss umfangreich angepasst werden. Es gibt Änderungen vor allem im Arzneimittelgesetz, AMG, die Abschaffung der GCP-Verordnung sowie eine Reihe von Folgeänderungen der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung, AMWHV, der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel, AMRadV, der DIMDI-Arzneimittelverordnung der Apothekenbetriebsordnung, ApBetrO, und der Arzneimittelfarbstoffverordnung, AMFarbV. Nach bisherigem Recht werden multinationale klinische Studien in jedem Mitgliedstaat einzeln genehmigt. Kern der EU-Verordnung ist hingegen, dass es bei multinationalen klinischen Studien nur noch einen einzigen Antrag über das Internet-EU-Portal“ gibt – dies wird von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA bereitgestellt –, der eine zentrale Bewertung durchläuft. „Betroffene Mitgliedstaaten“ sind alle Mitgliedstaaten, in denen Prüfzentren liegen, an denen die Studie durchgeführt werden soll. „Berichterstattender Mitgliedstaat“ ist ein vom Sponsor der klinischen Prüfung vorgeschlagener betroffener Mitgliedstaat, der eine zentrale Bewertung vornimmt. Der berichterstattende Mitgliedstaat erstellt Teil I des Bewertungsberichts – Nutzen-Risiko-Abwägung – im Benehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten. Alle betroffenen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich an diesen Bewertungsbericht gebunden, sofern sie nicht abschließend aufgezählte Opt-out-Gründe geltend machen, wie zum Beispiel, dass Patienten in der Studie eine schlechtere Therapie erhalten als im MS üblich, ein nationales Verbot von bestimmten Stammzellen, Abtreibungs- und Betäubungsmitteln; formal erhobene Einwände gegen die Sicherheitsbewertung aus Teil I. Jeder betroffene Mitgliedstaat erstellt Teil II des Bewertungsberichts unter anderem zu Patienteninformation, Einwilligung, Qualifikation der Prüfer, Eignung der Prüfstelle, Versicherung und erteilt eine nationale Genehmigung. Ethikkommission und zuständige Behörde wirken bei der Bewertung zusammen. Am Ende gibt es je betroffenem Mitgliedstaat nur eine Genehmigung. Im Gegensatz dazu sind derzeit in Deutschland sowohl die „zustimmende Bewertung“ der Ethikkommission als auch die Genehmigung der Bundesoberbehörde separat erforderlich. Es gibt im Gesetzentwurf einige Punkte, die wir im Verfahren genauer zu diskutieren haben werden. Dies betrifft zum einen das Verhältnis zwischen Ethikkommission und Bundesoberbehörde, die nicht nur die klinische Prüfung genehmigt, sondern auch das zu prüfende Arzneimittel gegebenenfalls zulässt. Es geht um die Unabhängigkeit der Ethikkommission, um die Frage, welche Ethikkommission jeweils zuständig ist, und darum, wie verbindlich ihre Stellungnahme für die Genehmigung der Behörde ist. Zum Zweiten betrifft es die Frage der fremdnützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen, die für den betroffenen Patienten keinen Nutzen hat, die aber Erkenntnisse zugunsten der Krankheitsgruppe erbringen soll; es geht um die sogenannte gruppennützige Forschung. Um vorab einem eventuellen Missverständnis vorzubeugen: Bereits heute darf selbstverständlich an Nichteinwilligungsfähigen geforscht werden, unter der Voraussetzung, dass sie selbst einen möglichen eigenen therapeutischen Nutzen davon haben; diese Regelung findet sich in § 41 Absatz 3 AMG. Das findet in der Praxis vielfach statt. Diese Menschen sind keine „Forschungswaisen“. Der ethische Knackpunkt ist, dass ein Nichteinwilligungsfähiger per definitionem unfähig ist, seine höchstpersönliche informierte Einwilligung, den „informed consent“, in eine für ihn nicht auch eigennützige Studie zu erteilen. Wir werden im Verfahren zwei Aspekte zu klären haben: Erstens. Es muss zunächst eine überzeugende Begründung geben, dass eine unabweisbare Notwendigkeit für Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten besteht. Bisher habe ich eine Begründung, dass eine solche Absenkung unseres bisherigen Schutzniveaus erforderlich und alternativlos ist, nicht gefunden. Auch die forschenden Arzneimittelhersteller haben rein gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nicht gefordert. Zweitens. Wenn diese Notwendigkeit rein gruppennütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen bejaht wird, muss geklärt werden: Was sind die Mindestanforderungen an eine Patientenverfügung, mit der jemand vorab in zukünftige lediglich gruppennützige Studienteilnahmen für den Fall seiner Nichteinwilligungsfähigkeit einwilligt? Denn einem durchschnittlichen Laien kann keineswegs unterstellt werden, dass er Kenntnisse hinsichtlich klinischer Studien im Allgemeinen sowie des Merkmals der Gruppennützigkeit besitzt, die den in Artikel 29 der EU-Verordnung beschriebenen Aufklärungsinhalten vor einer Einwilligung entsprechen. Zuletzt eine Anmerkung zu einem schon lange bestehenden Ärgernis in der klinischen Forschung: Seit Jahren beklagen die Sponsoren von klinischen Studien, in denen aufgrund studienbedingter Begleitdiagnostik – Röntgen – eine Strahlenschutzgenehmigung erforderlich ist, überlange Genehmigungsdauern des Bundesamtes für Strahlenschutz, BfS. In anderen EU-Mitgliedstaaten werden Strahlenschutzgenehmigungen synchron mit der Genehmigung der klinischen Studie erteilt, sodass dann sofort mit der Rekrutierung von Patienten begonnen werden kann. In Deutschland hingegen muss die BfS-Genehmigung abgewartet werden, bevor der erste Patient rekrutiert werden kann. Das macht die Einbeziehung deutscher Prüfstellen in multinationale Studien mit studienbedingter Strahlendiagnostik fast unmöglich. In der Praxis führt das nach übereinstimmenden Aussagen von Industrie und akademischer Forschung dazu, dass in Deutschland solche Studien nicht mehr beantragt werden, sondern im Wesentlichen nur noch im Ausland durchgeführt werden. Eine fehlende Frist für die Strahlenschutzgenehmigung bedeutet faktisch den Ausschluss Deutschlands von einem Teil hochrangiger klinischer Forschung. Nun sieht der vorliegende Gesetzentwurf keine Lösung dieses Problems vor. Sie wird aber in einem Strahlenschutzgesetz angegangen, das anstelle des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung ein Anzeigeverfahren mit Fristen vorsieht, die den Fristen der EU-Verordnung nicht zuwiderlaufen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings sollte anstelle eines reinen Anzeigeverfahrens eine Genehmigungsfiktion gewählt werden, um der Behörde für den Notfall und im Sinne des Patientenschutzes die Möglichkeit des Widerrufs bzw. der Rücknahme offenzuhalten. Martina Stamm-Fibich (SPD): Diese Woche steht für mich ganz unter dem Zeichen „Arzneimittel“. Am Montag hat der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung über die Nutzenbewertung bei Epilepsie-Medikamenten beraten. Am Dienstag folgte die Präsentation der Ergebnisse des Pharmadialogs. Heute nun Teil drei: Die erste Lesung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, kurz: die 4. AMG-Novelle. Mit ihr setzen wir die EU-Verordnung 536/2014 in nationales Recht um. Ich denke, dieses Haus hat schon über strittigere Gesetze debattiert. Dennoch möchte ich einige Punkte herausgreifen, über die ein Nachdenken lohnt. Regelung zu Liefer- und Versorgungsengpässen: Eine Umfrage im November 2015 hat ergeben, dass 94 Prozent der Apotheker mehrmals in der Woche Medikamente nicht auftreiben können. „Hersteller defekt“ heißt es dann auf den Zetteln an leeren Regalfächern in den Medikamentenlagern. Besonders betroffen sind die Impfstoffe: 24 listet das Paul-Ehrlich-Institut aktuell auf seiner Liste. Diese Liste beruhte bislang auf einer freiwilligen Meldung der Arzneimittelhersteller. Doch Lieferengpässe können Leben gefährden. Denn Krankheiten richten sich nicht nach der Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dem Markt. Die 4. AMG-Novelle schafft nun die Rechtsgrundlage für mehr Transparenz über die verfügbaren Arzneimittelchargen. Die Ständige Impfkommission und die medizinischen Fachgesellschaften sollen künftig Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Lieferengpässen geben können. Das ist richtig und wichtig. Denn wer nicht weiß, was fehlt, kann auch keine Schritte zur Vermeidung eines Lieferengpasses in die Wege leiten. Transparenz und die Veröffentlichung von Informationen sind ein wichtiger Schritt, um Versorgungsengpässe künftig vermeiden zu können. Klinische Studien: Auch die Verfahren bei klinischen Studien werden in der 4. AMG-Novelle neu geregelt. Neue Medikamente können ein großer Fortschritt sein. Aber ob neue Arzneimittel Fluch oder Segen sind, weiß man erst, nachdem sie getestet wurden. Klinische Studien sind immer auch Experimente am Menschen. Dass Experimente schiefgehen können, hat vor nicht allzu langer Zeit ein Todesfall in Frankreich gezeigt. Das Wohl der Probanden, die an klinischen Studien teilnehmen, muss an erster Stelle stehen. Deshalb brauchen wir klare und verbindliche Regelungen für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung klinischer Studien. Wir brauchen klare Regeln, die zu allererst dem Schutz der Patienten dienen. Das Ziel der EU-Verordnung 536/2014 ist es, die Genehmigung klinischer Prüfungen durch die Arzneimittelbehörden europaweit zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Die Beschleunigung der Verfahren darf aber am Ende nicht dazu führen, dass Patienten unnötigen Risiken ausgesetzt werden. Bislang sind die Ethikkommissionen strenge Prüfer der Anträge. Häufig verlangen sie Änderungen zum Schutze der Probanden. Ihre Unabhängigkeit ermöglicht einen sorgfältigen Blick auf die Risiken klinischer Studien. Mit der 4. AMG-Novelle werden Bedingungen definiert, die Ethikkommissionen erfüllen müssen, um sich registrieren lassen zu können. Einheitliche Kriterien halte ich für sinnvoll. Neu wird die Einrichtung einer Bundesethikkommission sein. Diese Kommission wird durch das BMG per Rechtsverordnung eingesetzt. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Außerdem soll die zuständige Bundesoberbehörde die Stellungnahmen der Ethikkommissionen nur „maßgeblich zu berücksichtigen“ haben. Das darf aber nicht dazu führen, dass die zuständigen Ethikkommissionen nichts mehr zu sagen haben. Hier müssen wir jetzt genau prüfen, wie wir die Unabhängigkeit der Ethikkommissionen auch weiterhin gewährleisten. Auch die sogenannte gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten regelt die 4. AMG-Novelle. Sie bleibt auch künftig grundsätzlich verboten. Sie ist nur dann zulässig, wenn es eine Patientenverfügung ausdrücklich gestattet und der gesetzliche Betreuer in die konkrete klinische Prüfung einwilligt. Voraussetzung hierfür ist die umfassende Aufklärung des gesetzlichen Betreuers. Arzt-Patienten-Kontakt: Dr. Ed wird sich in Zukunft neue Patienten suchen müssen. Denn die 4. AMG-Novelle stärkt den direkten und persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Schon jetzt regelt die Musterberufsordnung für Ärzte die Rechte und Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten. § 7 Absatz 4 legt fest, dass Ärztinnen und Ärzte die Behandlung nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen dürfen. Es besteht zwar kein ausdrückliches „Fernbehandlungsverbot“; einer Fernbehandlung sind aber schon jetzt sehr enge Grenzen gesetzt. Die 4. AMG-Novelle geht nun einen Schritt weiter: Künftig sind sogenannte Fernverschreibungen verboten, wenn zwischen Arzt und Patient noch niemals ein direkter Kontakt bestand. Konkret bedeutet das: Wer sich von Dr. Ed oder anderen Anbietern telemedizinischer Leistungen behandeln lässt, kann sein Rezept in der Apotheke nicht mehr einlösen. Diese Regelung ist richtig. Denn Tests haben ergeben, dass das Risiko von Fehldiagnosen und damit von Falschbehandlungen erheblich steigt, wenn der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt fehlt. Meist reicht ein Fragebogen nämlich nicht aus, um eine Diagnose stellen zu können. Um hier Falschbehandlungen zu vermeiden, sind klare Regelungen zum Arzt-Patienten-Kontakt sinnvoll. Die Regelung führt aber auch zu Konflikten: Im anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren müssen wir prüfen, ob die Regelung gegen EU-Recht verstößt. Denn das Verbot von Fernverschreibungen kommt mit zwei EU-Richtlinien in Konflikt: mit der Richtlinie zur wechselseitigen Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen aus anderen Behandlungsmitgliedstaaten und mit der Patientenmobilitätsrichtlinie. Darüber hinaus wollen wir ja eigentlich den Ausbau der Telemedizin in Deutschland stärken. Dafür haben wir im letzten Jahr das E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht. Gerade im ländlichen Raum brauchen wir den Ausbau der Telemedizin. Denn Menschen nutzen die Möglichkeiten, die das Internet bietet. Sie sorgen selbst für kürzere Wartezeiten in Arztpraxen, wenn sie Arztpraxen gar nicht erst aufsuchen. Und ja: Bevor jemand Dr. Google befragt, soll er lieber per Videokonsultation einen echten Arzt fragen. Der ist zwar weit weg, aber er ist Arzt. Wir müssen aufpassen, dass wir mit dem Gesetz eine positive Entwicklung nicht ausbremsen, dass wir die Möglichkeiten der Telemedizin nicht abschreiben, bevor wir sie überhaupt nutzen. Aber die 4. AMG-Novelle erlaubt hier eine sinnvolle Ausnahme: Eine Fernverschreibung ist möglich, wenn der Patient dem Arzt aus einem vorangegangenen Kontakt hinreichend bekannt ist. Die Erstdiagnose erfordert einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt. Das schützt den Patienten und ist deshalb richtig. Denn der persönliche Kontakt schließt viel mehr Möglichkeiten einer Diagnose ein als die Kommunikation über Video oder Fragebogen. Die Weiterbehandlung nach einem persönlichen Kontakt kann aber durchaus per Fernbehandlung erfolgen. Gerade für chronisch Kranke kann dies eine immense Erleichterung bedeuten. Die offenen Fragen werden wir im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren kritisch angehen; denn am Ende soll das Gesetz den Menschen Nutzen bringen und kein Hindernis sein. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Heute diskutieren wir eine Novelle zum Arzneimittelgesetz, die vor allem europäisches Recht umsetzen soll und in der vieles, aber leider nicht alles unstrittig ist. Die Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf ist eine EU-Verordnung zur Durchführung von klinischen Studien. In diesem Zusammenhang möchte ich an etwas erinnern, was es in diesem Hause nicht alle Tage gibt: Unter den Gesundheitspolitikern konnten wir uns nämlich vor drei Jahren auf gemeinsame Forderungen einigen, für die sich die Bundesregierung in Brüssel bei der Erstellung dieser EU-Verordnung einsetzen sollte. Dabei waren sich alle Fraktionen des Hauses einig. Gemeinsam kritisierten wir damals – ich zitiere aus den wortgleichen Anträgen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken –: „Der Verordnungsvorschlag sieht nicht länger das zustimmende Votum einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Ethikkommission verpflichtend vor. Somit muss das geplante Forschungsvorhaben nicht zwingend vor seinem Beginn einer von der Zulassungsbehörde unabhängigen Einrichtung zur Beratung und Zustimmung vorgelegt werden.“ Und darum forderten alle Fraktionen dieses Hauses: „Unabhängige, interdisziplinär besetzte Ethikkommissionen müssen weiterhin in das Genehmigungsverfahren … einbezogen werden. Dabei darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Ethikkommission die im Antrag enthaltenen ethischen Aspekte … zustimmend bewertet hat.“ Herr Minister Gröhe, Sie waren damals nicht für Gesundheitspolitik zuständig und können sich deshalb vielleicht nicht an diese einstimmige Entscheidung erinnern. Aber trotzdem wundert es mich, warum Sie nun gleich an zwei Stellen diesen erklärten Willen des Bundestages ignorieren: Erstens wollen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Genehmigung klinischer Studien nicht mehr zwingend von der zustimmenden Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission abhängig machen. Einem solchen Rückfall hinter die einst gemeinsam gefassten Beschlüsse wird meine Fraktion nicht zustimmen können. Zweitens wollen Sie die Unabhängigkeit der Ethikkommissionen beschneiden, indem sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Registrierung von Ethikkommissionen zuständig machen wollen. Warum ist dies eine Gefahr für deren Unabhängigkeit? Weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gleichzeitig für die Genehmigung der Studien zuständig ist. Die Verquickung, dass ein und dieselbe Bundesbehörde dafür zuständig sein soll, Studien zu überwachen, zu genehmigen und gleichzeitig deren ethische Kontrolle zu regulieren, ist ein potenzielles Einfallstor für Korruption und wird deshalb von uns abgelehnt. Belassen Sie es doch bei dem bewährten Zwei-Säulen-Prinzip, bei dem ein Antrag auf Durchführung einer klinischen Prüfung unabhängig voneinander durch eine Bundesoberbehörde und durch nach Landesrecht geformte Ethikkommissionen bewertet wird. Darüber hinaus möchte ich Sie aber auch auffordern, diese Gesetzesnovelle zu nutzen, um einige wichtige und drückende Probleme im Arzneimittelbereich anzugehen: Erstens. Machen Sie nicht weiter die Augen zu vor den Gefahren der Lieferengpässe. Im Pharmadialog haben Sie mit den Unternehmen lediglich regelmäßige Gesprächstermine verabredet. Was wir aber benötigen, wären zumindest eindeutige Meldepflichten! Zweitens. Verschließen Sie auch die Augen nicht weiter vor den Bemühungen der Pharmakonzerne, Einfluss auf das Verordnungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten zu nehmen. Im Antikorruptionsgesetz fehlt jeglicher Hinweis auf diejenigen Anwendungsbeobachtungen, die in großem Stile reine Marketingmaßnahmen der Industrie sind. Etwa 100 Millionen Euro jährlich fließen hier weitgehend unkontrolliert und unbeobachtet von der Pharmaindustrie an die beteiligten Ärzte. Dieses Problem lösen Sie mit dem heute verabschiedeten Antikorruptionsgesetz nicht, und auch im Pharmadialog haben Sie nicht eine Runde darauf verschwendet. Es wird allerhöchste Zeit, dass hier ein Riegel vorgeschoben wird und zur Überwachung von Arzneimittelwirkungen auch nach der Zulassung nur noch ordentliche Studien nach wissenschaftlichen Kriterien erlaubt werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass das Gesetz in den anstehenden Beratungen noch verbessert wird. Die Linke wird sich dafür starkmachen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir reden heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung im Arzneimittelgesetz, die durch die EU-Verordnung 536/2011 notwendig geworden ist. Aus grüner Sicht gibt es noch erheblichen Diskussionsbedarf. Wir teilen dabei weitgehend die Bedenken, die auch schon vom Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen und der Bundesärztekammer geäußert wurden. Das gilt in erster Linie für alle Vorschläge, die die Arbeit der unabhängigen Ethikkommissionen betreffen. Diese in Deutschland sehr bewährten Kommissionen haben die Aufgabe, Wissenschaft in ethischer und rechtlicher Hinsicht zu beraten, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen und so Rechte und Sicherheit der Probandinnen und Probanden im Sinne der Deklaration von Helsinki zu schützen. Wir sehen die Harmonisierung auf EU-Ebene als wichtig; aber sie darf nicht zulasten der Ethikkommissionen, nicht zulasten der Unabhängigkeit und nicht zulasten der Studienteilnehmer gehen. Die vorgesehenen Eingriffe, wie die Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Kommissionen in den Bundesländern, die zentrale Registrierung und Lizensierung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Einrichtung einer Bundes-Ethikkommission, scheinen problematisch. Für die Gewährleistung der Sicherheit von klinischen Studien sind die Unabhängigkeit und Interdisziplinarität der Ethikkommission sicherzustellen, und es müssen alle Phasen von Arzneimittelprüfungen mit gesunden und kranken Menschen genauestens geregelt werden. Wie wichtig eine gute Kontrolle bereits im Studiendesign ist, zeigt sich derzeit auch bei der aktuellen Diskussion über nichtinterventionelle Studien, sogenannte Anwendungsstudien, unter anderem durch die Notwendigkeit zur Aufklärung und schriftlicher Zustimmung der Patientinnen und Patienten sowie durch Auswertung und Veröffentlichung durch ein ebenfalls unabhängiges Institut. Wir unterstreichen, dass grundsätzlich niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden darf. Ein weiterer kritischer Punkt sind deshalb aus unserer Sicht die Voraussetzungen für gruppennützige Forschungen mit nichteinwilligungsfähigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Hier sehen wir aus ethischer Sicht sehr präzisen Klärungsbedarf, um die Patientenrechte zu gewährleisten. Ein weiterer sehr sensibler Punkt ist das Verbot von Fernbehandlungen bzw. Fernverschreibungen. Ob Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten Erkrankungen, für höhere Sicherheit und Versorgungsqualität von chronisch Kranken oder von Patienten in Dauertherapie möglich sind, ist zu diskutieren. Und auch die Frage: Können wir durch eine Lockerung vielleicht auch Versorgungsdefizite im ländlichen Raum vermeiden? Wie verträgt sich das Verbot mit neuen Versorgungskonzepten im E-Health-Bereich? Dies sind nur einige Fragen, die sich aus den Vorschlägen der Bundesregierung für das Arzneimittelgesetz ergeben. Ohne jeden Zweifel befindet sich der Arzneimittelbereich derzeit vor großen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, Unabhängigkeit und Patientenrechte in den Mittelpunkt zu stellen. Die flächendeckende gute Versorgung mit Arzneimitteln aller Patientinnen und Patienten ist unser Ziel. Wir sind gespannt auf die weiteren Beratungen; denn in der heutigen Form können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (Tagesordnungspunkt 18) Oswin Veith (CDU/CSU): Bereits in der vorangegangenen Wahlperiode haben wir die Grundlagen für eine umfassende und zukunftsorientierte Fortentwicklung des Gebührenrechts des Bundes gelegt. Unser Anliegen – damals wie heute – ist, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor kostenüberdeckenden Gebühren zu schützen. Warum wollen wir davor schützen? Weil der öffentliche Dienst und seine Dienstleistungen einen erheblichen Standortvorteil für Deutschland bedeuten, und diesen gilt es zu bewahren. Öffentliche Dienstleistungen haben in Deutschland eine sehr hohe Qualität, und unsere effiziente und gut organisierte Verwaltung bietet dabei vor allem Anreize für Unternehmen, hier zu investieren. Um einen leistungsfähigen und verlässlichen öffentlichen Dienst weiterhin garantieren zu können, müssen wir uns – neben der Bereitstellung von funktionierenden Verwaltungsstrukturen und gut ausgebildetem Personal – auch mit den jeweiligen Gebührenordnungen der Verwaltungen und Ministerien beschäftigen. Sicher gibt es spannendere Betätigungsfelder, aber ein ausgewogen gestaltetes Gebührenrecht ist von erheblicher Bedeutung. Strukturierte und nachvollziehbare Gebührenordnungen führen zu mehr Transparenz und weniger Kosten. Zentrales Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einen bezahlbaren Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes haben. Bereits 2013 haben wir angefangen, die in circa 200 Gesetzen und Verordnungen geregelten Verwaltungsgebühren des Bundes in einheitlich aufgebaute Gebührenordnungen der Bundesministerien zusammenzufassen. Dazu gehören auch übersichtliche Gebührenverzeichnisse. Klarer Vorteil der damals angestoßenen Reform ist die Ausrichtung der Gebührenkalkulation auf betriebswirtschaftliche Grundsätze. Gebühren werden somit grundsätzlich auf Grundlage von Kostenpauschalen ermittelt. Die Berechnung der Gebühren für Leistungen wird dadurch einfacher und rechtssicherer. Für unsere Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen bedeutet dies eine Entlastung von Rechtsverfolgungskosten und einen erheblicher Abbau des Verwaltungsaufwandes. In einem ersten Schritt ging es um die Gestaltung einer allgemeinen Gebührenordnung. Ziel war es, einheitliche und anwenderfreundliche Vorgaben für die Kalkulation von kostendeckenden Gebühren zu schaffen. Dies ist uns schon einmal gelungen. Die Allgemeine Gebührenordnung sollte durch die Besonderen Gebührenverordnungen der Bundesministerien ergänzt werden. Dabei ist geplant, die Besonderen Gebührenordnungen der Bundesministerien auf Grundlage der allgemeinen Gebührenordnungen neu zu bestimmen. Die gebührenrechtlichen Bestimmungen sollen möglichst gebündelt werden, um diese für jeden nachvollziehbarer zu machen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen sich möglichst schnell und ohne großen Aufwand über die relevanten Gebühren informieren können. Eine geringe Anzahl an relevanten Gebührenordnungen schafft größtmögliche Anwenderfreundlichkeit. Betrachtet man das Innenressort, muss die hierfür gültige Besondere Gebührenordnung 250 Gebührentatbestände in neun Rechtsgebieten umfassend regeln. Das bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Abstimmungsprozess. Was ich damit sagen will, ist, dass wir auch bei dieser hohen Anzahl an Gebührentatbeständen den Anspruch haben, eine ausgewogene Gestaltung der Besonderen Gebührenordnung für das Innenressort zu gewährleisten, und das dauert seine Zeit, wie dieser Gesetzentwurf zeigt. Geplant war, dass die Besondere Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums bis zum 14. August 2016 in Kraft treten soll. Vor drei Jahren waren wir der Ansicht, dass die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt werden kann. Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam; die Mühlen des Gesetzgebers manchmal noch langsamer. Wie ich bereits erwähnt habe, handelt es sich bei den Gebührentatbeständen im Innenressort um 250 an der Zahl. Nun müssen wir feststellen, dass unsere Annahme überambitioniert war und weitere Abstimmungen notwendig sind. Dafür benötigen wir mehr Zeit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen wir dieser Notwendigkeit Rechnung und verlängern diese Frist auf den 1. Oktober 2019. Von dieser Fristverlängerung betroffen ist vorerst nur die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, auch die Fristen für die übrigen Ressorts zu verlängern, werden wir dies in einem späteren Schritt ebenfalls tun. Eine gute Nachricht habe ich dennoch: Finanziell entsteht durch diese Fristverlängerung keinerlei Nachteil, da die Allgemeine Gebührenordnung eine rechtssichere Kalkulation von fachbezogenen Gebührenregelungen vorgibt. Dass wir uns für die Ausgestaltung dieser Besonderen Gebührenordnung Zeit nehmen und nichts überstürzen, hat vor allem den Hintergrund, dass diese Besondere Gebührenordnung als Leitbild und Modell für die Besonderen Gebührenordnungen der übrigen Ressorts dienen soll. Wenn wir also sicherstellen, dass die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern möglichst eine einheitliche und transparente Struktur und Methodik zugrunde gelegt wird, schaffen wir auch für alle weiteren Besonderen Gebührenordnungen eine sehr gute Grundlage. Am Ende wird auch hier gelten: Was lange währt, wird endlich gut. – Ich bitte um Ihre Unterstützung. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Wir beraten heute den Entwurf eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Inhaltlich geht es um Gebühren. Der Gesetzentwurf trägt eine größere Reichweite in sich, als es auf den ersten Blick erscheint. Zunächst möchte ich festhalten, dass der Staat als eine wesentliche Einnahmequelle die Gebühren kennt. Gebühren werden von der Verwaltung für die Inanspruchnahme einer tatsächlichen Leistung erhoben. Der breiten Öffentlichkeit sind besonders die Gebühren für Abwasser oder für die Ausstellung eines Reisepasses bekannt. Die Gebühr erhält ihre Berechtigung durch den Mehrwert der staatlichen Leistung, die dem Bürger zufließt. Die Verfassung verpflichtet den Staat zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sodass die Gebühr geeignet sein muss, die Kosten der erbrachten Leistung abzudecken. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass der Staat als großer wirtschaftlicher Akteur mit einem Anteil von über 40 Prozent in unserer Volkswirtschaft handelt. Die Gebühr als Einnahmequelle des Staates entfaltet daher eine grundlegende Berechtigung. Mit diesem Gesetzentwurf zum Gebührenrecht des Bundes wird mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen. In der noch zu erlassenden Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern werden 17 Gesetze und Verordnungen zusammengefasst. Alle Gebührentatbestände werden sich aus einer einzigen Regelung ablesen lassen. Dies führt zu einer einheitlichen Struktur und zur Anwendung gleicher Methodikgrundsätze. Damit schaffen wir einen weiteren Schritt zu einer verbesserten Normenklarheit. Die Normenklarheit wird auch die Rechtssicherheit erhöhen. Der Rechtsanwender erhält einen vereinfachten Zugang zur Regelung, wenn sich die Gebühren aus einer einzigen Verordnung entnehmen lassen. Die Rechtssicherheit wird aufseiten des Gebührenschuldners, aber auch der Verwaltungsmitarbeiter gestärkt. Darüber hinaus führt die einheitliche Regelung zu einer vereinfachten Normenpflege. Allgemeine Veränderungen oder Aktualisierungen im Gebührenrecht sind nur in einer einheitlichen Gebührenverordnung vorzunehmen. Diese Gebührenordnung soll zugleich einen Modellentwurf für die anderen Bundesressorts und die Länder darstellen. Dem Gebot der Normenklarheit wird durch eine einheitliche Regelung auf Bundesebene damit noch weiter gehend Rechnung getragen. Eine einheitliche Regelung wird letztendlich zu weniger Abstimmungsproblemen zwischen den einzelnen Ressorts führen, wenn die Grundlage von Gebühren eine einzige Verordnung sein wird. Eine einheitliche Gebührenordnung schafft die Grundlage für einen weiteren Schritt zu einer funktionierenden, digitalen Verwaltung. Die Gesellschaft digitalisiert zunehmend. Zigtausende von Kaufverträgen werden tagtäglich über das Internet abgewickelt. Der Staat darf bei dieser Entwicklung nicht ins Hintertreffen geraten. Die Strukturen von E-Government sind bereits geschaffen. Die Gebührenordnung wird eine weitere Grundlage zur Abwicklung staatlicher Dienstleistungen in der digitalen Welt darstellen. Die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung trägt zu einer Verbesserung des Rechtsstaats bei. Mehr Normenklarheit und Rechtssicherheit dienen dem Staat, der Verwaltung und der Gesellschaft. Um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, ist eine Verzögerung des Inkrafttretens der Gebührenordnung hinnehmbar. Gabriele Fograscher (SPD): In der letzten Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes beschlossen. Diese war und ist mehr als überfällig; denn das Verwaltungsgebührenrecht findet man derzeit noch in mehr als 200 Gesetzen und Verordnungen. Es ist aufgrund der stark zersplitterten Struktur für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung intransparent und kaum nachvollziehbar. Ziel des 2013 beschlossenen Gesetzes ist es, das Gebührenrecht zu bündeln, es einfacher und unbürokratischer zu machen und das Bund-Länder-Recht zu entflechten, was auch Intention der Föderalismuskommission II war. Künftig werden das Kostendeckungsprinzip und die Ausrichtung der Gebührenkalkulation auf betriebswirtschaftliche Grundsätze vorherrschen, das heißt, die Kosten für die Verwaltungsleistung dürfen nicht höher sein als die Kosten, die der Verwaltung in Form von Personal- und Sachkosten entstehen. Hohe Gebühren, die die wirklichen Kosten übersteigen, soll es nicht mehr geben. Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip soll es nur geben, um sozialen Belangen Rechnung zu tragen. Niemand soll aufgrund der Höhe der Gebühren von einer Verwaltungsleistung ausgeschlossen werden. Zudem sollen die Gebühren für Verwaltungsleistungen der Länder durch Landesrecht geregelt werden. Damit werden die Rechtsanwendung erleichtert und langwierige Abstimmungen zwischen Bund und Ländern vermieden. Nur bei den Gebühren, bei denen eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht ist, bestimmt weiterhin der Bund, in Abstimmung mit den Ländern, die Gebühren. Die gebührenrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Bundesinnenministeriums sollten, so der Gesetzesbeschluss von 2013, am 14. August 2016 zugunsten einer Besonderen Gebührenordnung außer Kraft treten. Leider hat sich nun gezeigt, dass dieses Vorhaben nicht bis Mitte August umgesetzt werden kann. In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes heißt es, der erhöhte Zeitbedarf ergebe sich, weil vor dem Erlass der Besonderen Gebührenverordnung weitere mit intensiven Abstimmungsprozessen verbundene Rechtsakte nötig seien. Deshalb soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Frist für das Erlassen der Besonderen Gebührenverordnung im Bereich des Bundesinnenministeriums bis zum 1. Oktober 2019 verlängert werden. Da die Besondere Gebührenordnung des BMI Modelcharakter für die anderen Ressorts haben soll und dieselbe Methodik zugrunde gelegt wird, muss die Frist für die anderen Ressorts folglich bis zum 1. Oktober 2021 verlängert werden. Durch die Fristverlängerung entsteht fiskalisch kein Nachteil, da die Gebührenerhebung weiterhin durch die Allgemeine Gebührenverordnung gewährleistet ist. Frank Tempel (DIE LINKE): Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes von 2013 sah vor, dass die bisherigen gebührenrechtlichen Bestimmungen am 14. August 2016 zugunsten der bis dahin zu erlassenden Besonderen Gebührenordnung des BMI außer Kraft treten sollten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen, dass die Frist zum Erlass dieser Besonderen Gebührenordnung auf den 1. Oktober 2019 verschoben wird. Die Frist für die gebührenrechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der übrigen Ressorts und der Länder soll vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben werden. Es ist dann wieder einmal ein Vorhaben, das von der laufenden Wahlperiode in die nächste Wahlperiode verschoben wird. Der Plan, eine einheitliche Gebührenordnung zu erlassen und in die Zuständigkeit der Fachressorts zu geben, ist von der Fraktion Die Linke im Bundestag grundsätzlich begrüßt worden. Die bisher in rund 200 Fachgesetzen und Verordnungen enthaltenen Gebührenregelungen in einem einheitlichen Gesetz zu bündeln, kann zu mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, im innerbehördlichen Finanzgebaren und für die Wirtschaft führen. Mit der Verschiebung auf 2019 bzw. 2021 bleiben die verschiedenen Baustellen im Bereich des Gebührenrechts also bestehen. Das kann man durchaus als Arbeitsverweigerung seitens der Bundesregierung sehen. Andererseits hatte die Fraktion der Linken im Bundestag in der Debatte um das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts in der letzten Wahlperiode erhebliche Bedenken formuliert. Diese Kritik gilt es zu erneuern: Da wäre die Ausgestaltung der Eigenständigkeit des Bundes und der Länder bei der Gebührenfestsetzung zu nennen. Wie immer läuft es auf eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Ländern hinaus, eines Wettbewerbs, der letztlich die reichen Länder stärkt und arme Länder schwächt. Reiche Länder können Gebühren moderater gestalten, zum Beispiel als indirekte Wirtschaftsförderung oder aus sozialen Gründen. Ärmere Länder werden die maximal möglichen Gebühren nehmen müssen. Sie müssen ihre klammen Kassen füllen und Vorwürfen bei neuen Runden des Länderfinanzausgleiches aus dem Weg gehen, sie hätten sich nicht um mögliche Einnahmen bemüht. Die meisten Bundesländer werden aufgrund der ungerechten Finanzverteilung in Deutschland, der zumeist nicht vorhanden Pensionsrücklagen und der massiv steigenden Kosten für ausscheidende Beamtinnen und Beamte in den kommenden Jahren massive Haushaltsprobleme bekommen. So ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die Entscheidungsfreiheit für die Länder im Wesentlichen darauf setzt, mittels Durchsetzung des Kostendeckungsprinzips das Gebührenaufkommen insgesamt zu erhöhen, anstatt durch effizientere Strukturen staatliche Leistungen kostengünstiger vorhalten zu können. Vermutlich wird aber das Gegenteil der Fall sein: weniger Leistungen mit höheren Gebühren und häufigere Kostensteigerungen bzw. Gebührenerhöhungen. Die geringeren Leistungen sind schon deshalb zu erwarten, weil die Bundesländer in den letzten Jahren bis auf wenige Ausnahmen den öffentlichen Dienst personell ausgedünnt und auch keine Einstellungskorridore praktiziert haben, die das Ausscheiden Zehntausender Beschäftigter aus Altersgründen auffangen könnten. Ein schnell schrumpfender öffentlicher Dienst kann kaum gleiche Leistungen aufrechterhalten. Auch die volle Ausnutzung des Kostendeckungsprinzips ist zwiespältig und kann bei falscher Anwendung bedenkliche soziale Folgen haben. Erst einmal ist es richtig, Klarheit zu den Kosten eines Verwaltungsvorganges zu haben. So werden zum Beispiel den Kommunen immer wieder Verwaltungsaufgaben überantwortet, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung durch die Länder oder den Bund gegeben ist. Mit einer exakten Kostenermittlung dürfte eine Delegation von Aufgaben ohne Kostenausgleich argumentativ schwierig werden. Andererseits besteht die Gefahr, Kostendeckung als Legitimation unsozialer Gebühren ohne die konkrete Situation von Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Behinderter, zu berücksichtigen. Weiterhin ist die Kostendeckung ein dynamischer Prozess. Die Lohnkosten steigen, auch die Kosten für Verbrauchsmaterial, Strom usw. Ein ununterbrochener Prozess an Kostensteigerungen bei Gebühren müsste dann an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Wir schlagen vor, dass Zeiträume definiert werden, nach denen neue Kostensteigerungen erst möglich werden. Wissend, dass solch eine einheitliche Gebührenordnung von Nöten ist, und bedenkend, dass viele Punkte des Gesetzes problematisch sind, werden wir uns bei der Abstimmung zur Aktualisierung des Gesetzes erneut enthalten. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In seiner Unterrichtung aus dem Jahr 2009 verwies der Bundesrechnungshof darauf, dass das Bundesinnenministerium den Reformbedarf anerkannt habe und auf seine Empfehlung hin eine grundlegende Reform des Gebührenrechts vorbereite. Wer an dieser Stelle ein ungeschriebenes „endlich“ mitliest, kann sich dabei zumindest auf die vorangegangenen Diskussionen berufen. Der Weg war jedenfalls bereits ein längerer, als drei Jahre später – im Jahr 2012 – der „Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes“ vorgelegt worden ist. Doch es ist nicht nur die Länge des Weges, auf die ich hier hinweisen will; denn zur Rechtfertigung der durch den vorliegenden Antrag bezweckten Verschiebung des Inkrafttretens der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern“ um drei Jahre auf das Jahr 2019 beruft sich die Bundesregierung wiederum auf den Bundesrechnungshof, und ich frage mich, ob das ganz redlich ist. In der Begründung heißt es jedenfalls, die Verschiebung sei nötig, weil nach Auffassung des Bundesrechnungshofs auch die Gebührenerhebung der Bundespolizei in die Besondere Gebührenverordnung des Bundesinnenministeriums einbezogen werden soll; dafür müsse zunächst die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Wie kann es eine entsprechende Ergänzung rechtfertigen, ein solches Großprojekt um weitere drei Jahre zu verschieben? Das Ziel der Strukturreform ist schließlich eine Systematisierung bestehender und nicht die Schaffung neuer Gebührentatbestände. Da wäre es schon interessant, zu erfahren, für welche Leistungen hier zukünftig Gebühren erhoben werden sollen, zumal die bisherige Gebührenpraxis im Bereich der Bundespolizei eher Spezialmaterien betrifft. Wir werden daher sehr aufmerksam beobachten, welche Ziele die Bundesregierung hier verfolgt. Den Bundesrechnungshof in der vorliegenden Sache zum Befürworter einer Verschiebung der Reform zu erklären, finde ich aber auch deshalb kritisch, weil die entsprechenden Prüfungen des Rechnungshofs, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Begründung bezieht, der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Das halte ich für undemokratisch. Wir brauchen eine gut informierte Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfungen des Rechnungshofs sollten der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglich gemacht werden. Aber das ist in diesem Zusammenhang nur ein Randthema. Entscheidend ist, dass die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Umsetzungsziel verfehlt hat. Der vom Bundesrechnungshof 2009 geforderte Reformimpuls ist anscheinend ausgeblieben. Das ist sehr bedauerlich. Immerhin geht es bei der Reform um mehr Transparenz und mehr materielle Gerechtigkeit. Die Bemessung von Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und eine grundsätzliche Ausrichtung am Kostendeckungsprinzip sind wichtig. Immerhin verschaffen die allermeisten Verwaltungsleistungen den Antragstellern große finanzielle Vorteile. Da ist es unangemessen, wenn diese geldwerten Leistungen zusätzlich aus Steuergeldern subventioniert werden. Ein konsistentes und lückenloses Gebührenrecht ist auch aus haushalterischen Gründen geboten. Systematische Regelungsstrukturen erleichtern dabei auch die Herstellung und Wahrung sozialer Gerechtigkeit. Wenn also heute eine Fristverlängerung um weitere drei Jahre beschlossen wird, sage ich: Nutzt die Zeit. Wir werden die Bundesregierung an den Ergebnissen dieser Bemühungen messen. 1)  Anlage 2 2)  Anlage 3 3)  Anlage 4 4)  Ergebnis Seite 16165 D 5)  Anlage 5 6)  Anlage 6 7)  Anlage 7 8)  Anlage 8 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 164. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 14. April 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 164. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 14. April 2016 V Plenarprotokoll 18/164