Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 175. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 Inhalt: Zusätzliche Ausschussüberweisungen 17247 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit; weitere Fragen Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17247 B Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) 17248 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17248 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 17249 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17249 C Kerstin Griese (SPD) 17250 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17250 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17250 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17251 A Erika Steinbach (CDU/CSU) 17252 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17252 C Niels Annen (SPD) 17252 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17253 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 17253 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17253 B Michael Brand (CDU/CSU) 17253 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17253 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17253 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17254 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17254 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 17254 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17254 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17254 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17255 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 17255 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/8658, 18/8699 17255 B Dringliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etwaige Zusicherungen der Bundeskanzlerin gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan zur Verhinderung der Armenien-Resolution Antworten Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17255 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 17257 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17255 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17256 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17256 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17257 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 17257 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17258 B Mündliche Frage 1 Erika Steinbach (CDU/CSU) Unterstützung antifaschistischer Gruppen durch die Bundesregierung Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17259 A Zusatzfragen Erika Steinbach (CDU/CSU) 17259 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17260 A Erika Steinbach (CDU/CSU) 17260 D Mündliche Frage 13 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 17261 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17261 C Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17262 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17262 D Mündliche Frage 24 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion auf die Ermordung von bangladeschischen Menschenrechtsaktivisten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17263 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17264 A Mündliche Frage 25 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Entscheidung des griechischen Asylkomitees zur Einstufung der Türkei als nicht sicherer Drittstaat Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 17264 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17265 A Mündliche Frage 27 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Informationen zum verspäteten Auffinden eines weiteren Mobiltelefons sowie mehrerer SIM-Karten des ehemaligen V-Manns „Corelli“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 17265 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17265 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17266 C Mündliche Frage 32 Katrin Werner (DIE LINKE) Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17267 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) 17267 C Mündliche Frage 33 Katrin Werner (DIE LINKE) Anzahl der von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen betroffenen Personen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17268 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) 17268 B Mündliche Frage 35 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Anzahl der in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebenden Menschen in den letzten zehn Jahren Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17268 D Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 17269 A Mündliche Frage 36 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Höhe der Einsparungen aufgrund der Einführung der gemeinsamen Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17269 C Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 17269 D Katrin Werner (DIE LINKE) 17270 A Mündliche Frage 37 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17270 C Zusatzfragen Jutta Krellmann (DIE LINKE) 17270 C Katrin Werner (DIE LINKE) 17271 A Mündliche Frage 38 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Wechsel von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Einführung eines Budgets für Arbeit Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17271 C Zusatzfrage Jutta Krellmann (DIE LINKE) 17271 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unwetter in Deutschland Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 17272 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 17273 C Max Straubinger (CDU/CSU) 17274 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17275 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 17277 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) 17278 B Florian Pronold (SPD) 17279 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 17280 B Nina Warken (CDU/CSU) 17281 D Christian Flisek (SPD) 17282 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) 17283 D Martin Burkert (SPD) 17284 D Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) 17286 A Nächste Sitzung 17287 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17289 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertretung der Conterganstiftung für behinderte Menschen in juristischen Angelegenheiten durch Anwaltskanzleien Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 17289 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachbesserungen und Zeitplan im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 17289 C Anlage 4 Mündliche Frage 4 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 17289 D Anlage 5 Mündliche Frage 5 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 17290 A Anlage 6 Mündliche Frage 6 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausnahmetatbestände für die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei den Abgasnachbehandlungssystemen von Dieselfahrzeugen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 17290 B Anlage 7 Mündliche Frage 7 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planung des Ausbaus der Betuwe-Route im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 17290 C Anlage 8 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzierung der Vorbereitung des Ausbaus der Betuwe-Route durch das Land Nordrhein-Westfalen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 17290 D Anlage 9 Mündliche Fragen 9 und 10 Katrin Kunert (DIE LINKE) Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 17291 A Anlage 10 Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der Castoren aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an AKW-Standorten Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 17291 B Anlage 11 Mündliche Frage 12 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Bundesmittel für den Teilchenbeschleuniger FAIR im Jahr 2016 Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 17291 D Anlage 12 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des Lenkungsausschusses am „Issue Paper No. 10 ‚Nuclear‘“ der EU-Kommission Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 17292 A Anlage 13 Mündliche Frage 15 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beantragung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 17292 B Anlage 14 Mündliche Frage 16 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notifizierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 17292 C Anlage 15 Mündliche Frage 17 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verringerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in sogenannten Netzengpassgebieten Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 17292 D Anlage 16 Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kenntnisse über den Abschuss einer Drohne der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ostukraine Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17293 A Anlage 17 Mündliche Frage 20 Niema Movassat (DIE LINKE) Umsetzung der Empfehlungen im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17293 C Anlage 18 Mündliche Frage 21 Niema Movassat (DIE LINKE) Abschiebepraxis des Sudans und Kooperation bei der Bekämpfung der illegalen Migration Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17293 D Anlage 19 Mündliche Frage 23 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kritik von Amnesty International am EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen im Hinblick auf die Einhaltung völkerrechtlicher Kriterien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 17294 B Anlage 20 Mündliche Frage 28 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Windenergieanlagen auf Flächen in Bundesbesitz Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 17294 D Anlage 21 Mündliche Frage 30 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Derzeitige Regelung des Sozialleistungsbezugs von Kindern mit getrennt lebenden Eltern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17295 B Anlage 22 Mündliche Frage 31 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukünftige Regelung des Sozialleistungsbezugs von Kindern mit getrennt lebenden Eltern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17296 A Anlage 23 Mündliche Frage 34 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Änderungen am Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17296 B Anlage 24 Mündliche Frage 39 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Beschäftigte mit einer Anwartschaft auf betriebliche Altersvorsorge Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17296 C Anlage 25 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Durchschnittliche Zahlbeträge aus der betrieblichen Altersvorsorge für Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 17296 D Anlage 26 Mündliche Frage 41 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von bewaffneten Drohnen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 17297 A Anlage 27 Mündliche Frage 42 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vorgehen gegen mutmaßliche Schleuser im Einsatzgebiet der Mission EUNAVFOR Med Operation Sophia Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 17297 C 175. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Tag! Ich heiße Sie herzlich willkommen. Die Sitzung ist eröffnet. Zunächst habe ich noch eine amtliche Mitteilung zu verlesen. Interfraktionell ist vereinbart worden, den Antrag auf Drucksache 18/7651 mit dem Titel „Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt“ nunmehr dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Federführung und dem Innenausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Des Weiteren soll der Antrag auf der Drucksache 18/8396 mit dem Titel „Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen“ dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister des Auswärtigen, Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier. Bevor ich Herrn Steinmeier das Wort erteile, habe ich noch einen Hinweis: Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, uns die Rednerlisten, soweit sie vorhanden sind, mitzuteilen. Das erleichtert anschließend das Verfahren. Es wäre sehr schön, wenn Sie das machen könnten. Dann hat der Außenminister Frank-Walter Steinmeier das Wort. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat diesen Bericht angefordert. Deshalb ergreife ich gerne die Gelegenheit, einige der Ergebnisse zu präsentieren. Der Bericht, meine Damen und Herren, gibt einen breiten Überblick über weltweit vorkommende Verletzungen der Religionsfreiheit. Er fächert auf, welch vielfältige Formen die Einschränkung von Religionsfreiheit annehmen kann: von administrativen Hindernissen bei der Eheschließung oder beim Bau eines Gebetshauses bis hin zu drakonischen Strafen beim Glaubenswechsel wie der Todesstrafe. Der Bericht stellt aber ebenso auch positive Bemühungen dar, die Religionsfreiheit zu schützen. Er liefert auch Beispiele, die andernorts vielleicht als Vorbild dienen könnten. Dem Bericht voraus gingen intensive Beratungen mit verschiedenen Experten, allen voran mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Religionsfreiheit, Herrn Professor Bielefeldt, dem ich an dieser Stelle für seine Tätigkeit und Beratung noch einmal herzlich danken möchte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus haben wir auch eigene Datenerhebungen an über 90 Auslandsvertretungen durchgeführt, deren Ergebnisse den Kern des Berichts bilden. Schließlich haben wir die umfassenden Länderanalysen, die etwa die EU, das EU-Parlament und die USA regelmäßig vorlegen, ausgewertet und in diesen Bericht mit einbezogen. Auf dieser Grundlage setzt sich der Bericht systematisch mit grundlegenden Fragen der Religionsfreiheit auseinander: Worin besteht eigentlich genau das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit? Wie sehen typische Verletzungen aus? Wie wird Religion zur Rechtfertigung von Gewalt und Unterdrückung missbraucht? Mit diesem Fokus ist der Bericht ein Novum. Ich glaube, er leistet einen echten Mehrwert zu einer informierten und differenzierten Debatte über ein Thema, das sich für ganz schnelle Thesen und holzschnittartige Verkürzungen wenig eignet. Zur Illustrierung einige wenige Beispiele aus dem Bericht: Erstens zeigen unsere Ergebnisse: Rechtsverletzungen mehr oder minder schwerer Natur finden keineswegs nur in bestimmten Regionen und Rechtssystemen, sondern weltweit und durch alle Rechtssysteme hindurch statt, auch wenn einzelne Religionsgemeinschaften in einigen Staaten ganz besonders und erheblich unter Druck stehen. Zweitens zeigt der Bericht: Die Einschränkungen der Religionsfreiheit können Ergebnis gezielter Politik sein, etwa wenn die Mehrheitsreligion ihren Wahrheitsanspruch staatlich verankert hat und durchsetzt. Das muss aber nicht der Grund sein. Zunehmend sehen wir auch – vor allen Dingen ist die Tendenz steigend –, dass gerade schwache Staatlichkeit, Korruption und wirtschaftliche Faktoren für mangelnden Schutz von Religionsgemeinschaften verantwortlich sind. Insbesondere gilt das im Nahen und Mittleren Osten und in Teilen Nordafrikas. Es begünstigt eben dort auch die Ausbreitung extremistischer und terroristischer Organisationen. Religiös begründete Gewalt, Zerstörung und Vertreibung sind die Folge. Die IS-Gräueltaten sind dafür ein erschreckendes Beispiel. Betroffen davon sind sowohl religiöse Minderheiten – Jesiden, Christen und andere –, aber auch Angehörige der Mehrheitsgesellschaft oder der Mehrheitsreligion. Man denke etwa an die Muslime im Norden Nigerias oder die Sunniten in Syrien. Drittens beschreibt der Bericht gegenläufige Entwicklungen, was die Durchsetzung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit betrifft. Während einerseits die Verrechtlichung voranschreitet, das Recht auf Religionsfreiheit in immer mehr Staaten prinzipiell gewährt wird, sehen wir gleichzeitig die entgegengesetzte Tendenz, die Universalität des Menschenrechts infrage zu stellen, Religion etwa über alle Kritik zu erheben und Religionskritik pauschal als Rassismus abzustempeln. Schon diese drei Beispiele mögen ausreichen, um zu belegen: Schwarz-weiß ist das Bild nicht, wenn man die Beachtung der Religionsfreiheit auf der Welt betrachtet, sondern es ist gerechtfertigt, zu versuchen – wie in dem Bericht getan –, durch Typologisierungen und Kategorisierungen unsere Erkenntnisse zu gewinnen. Da zeichnet sich eben ein umfangreiches, zum Teil widersprüchliches, aber vielleicht auch gerade deshalb vollständigeres Bild der Lage der Religionsfreiheit in den Staaten der Welt ab. Zum vollständigen Bild gehört allerdings auch: Um Religionsfreiheit wirkungsvoll voranzubringen, reicht es nicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen; wir müssen den Blick auch nach innen richten. Antisemitismus, populistische Gleichsetzung von Muslimen und Terroristen, Angriffe auf Christen in Flüchtlingslagern – das findet nicht nur jenseits unserer Grenzen statt, sondern leider auch in unserem eigenen Land. Das sollten wir bei der ganzen Diskussion um Religionsfreiheit am Ende auch nicht vergessen. Bei aller Notwendigkeit der Differenzierung, die ich jetzt betont habe: Der Bericht liefert natürlich auch eindeutige Befunde, darunter vor allem die Beobachtung, dass religiöser Fanatismus und das Schüren konfessioneller Gegensätze weltweit Brandbeschleuniger in den Konflikten sind. Da muss Außenpolitik aktiv werden. Unser Einsatz für Religionsfreiheit ist ein wichtiger Baustein im Rahmen von Frühwarnung, Krisenprävention und Stabilisierung. Gerade in diesen Bereichen haben wir im Auswärtigen Amt, meistens in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, unsere Anstrengungen deutlich verstärkt. In Ländern wie Pakistan, Libanon, Nigeria oder den Philippinen unterstützen die beiden eben genannten Ministerien gemeinsam gezielt solche Projekte, die Dialog und Kooperation zwischen den religiösen Gruppen fördern. Zum Schluss: Auch in politischen Gesprächen – ob in Syrien, Irak, Mali –, also nicht nur durch Projektförderung, geht es immer wieder darum, religiös bedingte Konflikte zu entschärfen und die Gruppen in einen echten Dialog miteinander zu bringen. Der Religionsbericht zeigt, dass dies der richtige und möglicherweise einzige Weg ist, um Gesellschaften dauerhaft zu befrieden. Aber der Bericht zeigt eben auch, wie weit wir von diesem Ziel noch entfernt sind. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank, Herr Außenminister. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Es liegen mir jetzt schon mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat der Kollege Dr. Franz Josef Jung das Wort. Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Herr Minister, zunächst möchte ich Ihnen herzlich für diesen Bericht danken, der uns durch seine umfangreiche Darstellung ermöglicht, die Situation zu erfassen. Ich habe dazu zwei Nachfragen. Erstens. Im Bericht haben Sie nicht nach entsprechenden Verletzungen der Religionsfreiheit in den einzelnen Ländern aufgegliedert. Dadurch kommen natürlich unterschiedliche Gewichtungen – als Beispiel nenne ich Länder wie China oder Nordkorea – nicht zum Ausdruck. Gibt es Gründe, weshalb eine derartige Aufgliederung nicht erfolgt ist? Der zweite Punkt. Es wird ja berichtet, dass über 100 Millionen Christen wegen ihrer Religion verfolgt werden. Auch das findet im Bericht nicht die entsprechende Erwähnung. Gibt es dafür Gründe, bzw. könnten Sie noch konkretisieren, ob eine derartige Verfolgung zutreffend ist? Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Erstens haben wir uns sehr genau überlegt, worin der Mehrwert eines solchen Berichtes an den Deutschen Bundestag liegen könnte. Wir wollten nicht einfach nur Berichte aus der Vergangenheit wiederholen, die schon existieren und immer wieder fortgeschrieben werden. Wo das der Fall ist, habe ich eben gesagt. Es ging uns also in diesem Bericht nicht darum, sozusagen ein Länderranking anzustellen, sondern darum, durch Typologisierungen und Kategorisierungen der Rechtsverletzungen deutlich zu machen: Was heißt eigentlich Rechtsverletzung? Wo haben wir Tendenzen, die möglicherweise nur Ausdruck administrativer Schwierigkeiten sind, und wo geht es hin bis zu drastischen Strafmaßnahmen? Da gibt es eine ganze Reihe von möglichen Verletzungen der Religionsfreiheit, von Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit, die man nicht völlig über einen Kamm scheren kann und bei denen man am Ende, was die Lage der Religionsfreiheit in einem Land angeht, auch nicht zu dem Ergebnis kommen kann: gut oder schlecht. Ansonsten werden Sie aber bei der Lektüre dieses Berichtes feststellen, dass wir bei jeder Kategorie unterschiedlicher Rechtsverletzungen mit Länderbeispielen arbeiten. Sie, Herr Kollege, erwarten, glaube ich, dass darin auch deutlich wird, welche Staaten zu denjenigen gehören, die Religionsfreiheit in geringerem Maße respektieren. Das kann man daran feststellen, dass manche Staaten eben sehr häufig auftauchen; dazu gehören etwa China, Nordkorea, Saudi-Arabien und der Iran. Insofern macht dieser Bericht schon deutlich, wo wir Religionsfreiheit am stärksten beeinträchtigt sehen. Die Lage der Christen wird in diesem Bericht auch umfangreich gewürdigt, und zwar nicht nur in den Passagen über den Irak oder insbesondere in der Passage über Syrien. Auch Ägypten, ein Land, das Ihr Fraktionsvorsitzender aus seinen Besuchen sehr gut kennt, wird dort behandelt, was die Behandlung der Christen angeht, sogar positiv erwähnt. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Fragesteller hat der Kollege Gehrcke das Wort. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herzlichen Dank, Herr Außenminister, für Ihre Vorstellung des Berichtes. Die Vorstellung hat neugierig gemacht. Ich bin gespannt auf den Bericht. Vielleicht finden wir eine Form, über dieses Thema auch im Plenum miteinander zu debattieren, ohne dass man meint, sich gegenseitig von seiner oder seiner vermeintlichen Religion überzeugen zu müssen. Ich möchte gerne eine sehr offene Debatte darüber führen. Ich bin auch dankbar, dass Sie den Bericht überschrieben haben mit: weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Diese Begriffe sind ja nicht identisch. Dass Sie die Frage der Freiheit der Weltanschauung in diesem Rang hier erwähnt haben, ermöglicht viele weitere Debatten. Sehen Sie eine Chance, dass man sich überall, unabhängig davon, was man politisch will, dagegen wehrt und zur Wehr setzt, dass Religion zur Begründung von Kriegen und Gewalt missbraucht wird? Wir brauchen da nicht nur in den Nahen Osten zu schauen; es gibt viele Länder, wo das der Fall ist. Wenn das das Ergebnis sein könnte, dann hätten wir etwas geleistet. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich kann Ihnen nicht – und das erwarten Sie auch nicht – eine Art Garantie dafür geben, dass wir mit einer solchen Politik Erfolg haben werden. Aber vielleicht lässt sich doch an einem Beispiel illustrieren, dass genau das unser Ansatz ist. Schauen Sie sich an, dass wir den Einstieg in Verhandlungen über politische Lösungen für Syrien über die Aussagen gefunden haben, dass wir erstens die Einheit des Landes erhalten wollen und zweitens die Säkularität des Landes erhalten und nicht einer religiösen Gruppe die Gestaltung der Zukunft Syriens überlassen wollen. Genau dieser unser Ansatz steht also dahinter. Ich meine, Syrien war im Nahen und Mittleren Osten ja das Land, in dem religiöse Gruppierungen bis vor einiger Zeit in größter Vielfalt nebeneinander lebten, nicht unbedingt miteinander, aber doch nebeneinander. Das ist verloren gegangen. Das hat auch zur Folge gehabt, dass etwa zwei Drittel der Christen, die in diesem Land lebten, das Land mittlerweile verlassen haben. Wir haben kein Interesse daran, dass das verbliebene Drittel Syrien auch noch verlässt. Deshalb versuchen wir, bei der Wiedergewinnung von Staatlichkeit eben auch dafür zu sorgen, dass eine neue syrische Verfassung das Miteinander, mindestens die Koexistenz von Religionsgemeinschaften sicherstellt. Ansonsten stellen wir in einigen Staaten fest – nehmen wir einmal Zentralasien –, dass die Befürchtungen vor religiös motivierten Radikalisierungen dazu führen, dass man die Säkularität dort eher noch genauer betont. Ein Drittes will ich noch sagen: Dieser Bericht ist ein Bericht über die Lage der Religionsfreiheit, aber auch über die Lage der Freiheit von Weltanschauungen. Deshalb gehörte aus unserer Sicht in diesen Bericht nicht nur die Beschreibung der Lage derjenigen, denen in einigen Staaten möglicherweise eine Bestrafung droht, weil sie einem anderen Glauben zuneigen, sondern natürlich auch die Beschreibung der Lage derjenigen, die keinem Glauben angehören wollen. Damit meine ich nicht die Lage der Konvertiten, sondern die Lage derjenigen, die ihren Glauben verloren haben und zukünftig weder einer monotheistischen Religion anhängen noch eine andere religiöse Orientierung haben. Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit gehören also zusammen. So ist es in diesem Bericht auch angelegt. Wenn ich mich recht erinnere, war das auch der Wunsch des Deutschen Bundestages. (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Religions- und Glaubensfreiheit!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Fragestellerin hat Kerstin Griese das Wort. Kerstin Griese (SPD): Herr Außenminister, ich will mich auch im Namen meiner Fraktion sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie auf diesen fast interfraktionellen Antrag – der Kollege Jung, der Kollege Beck und ich haben ihn als Kirchen- und Religionsbeauftragte im Namen unserer drei Fraktionen gestellt – so schnell reagiert haben. Sie hatten bis zum 30. Juni 2016 Zeit. Sie sind nun schon früher fertig geworden und haben den Bericht, der in der Tat sehr interessant zu lesen sein wird, jetzt schon vorgelegt. Wir haben in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass die Religions- und Glaubensfreiheit ein elementares Menschenrecht ist. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ja auch in Artikel 4 unseres Grundgesetzes eindeutig festgeschrieben. Deshalb war es uns so wichtig, einmal einen allgemeinen Bericht zu erhalten. Nach der kurzen Vorstellung des Berichts will ich mich schon jetzt ausdrücklich für die Differenziertheit des Berichts bedanken; denn wir alle wissen, dass dieses Thema manchmal undifferenzierter erforscht und präsentiert wird. Deshalb herzlichen Dank dafür. Sie haben angesprochen, dass sich die Bundesregierung in vielen Projekten für die Religionsfreiheit, für die Glaubens- und Gewissensfreiheit einsetzt. Sie haben gesagt, dass das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem BMZ konkrete Projekte durchführt. Dazu habe ich eine ganz konkrete Nachfrage: Gerade angesichts der schwierigen und konfliktbeladenen Situation in den Ländern, die Sie angesprochen haben, in denen, wie Sie gesagt haben, der religiöse Fanatismus oft die Ursache für Krieg und Gewalt ist, wäre es interessant, zu wissen, an welchen konkreten Projekten das Auswärtige Amt diesbezüglich aktiv beteiligt ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich hatte eben schon gesagt, dass das zum Teil Projekte des Auswärtigen Amts sind. Überwiegend führen wir sie gemeinsam oder in Absprache mit dem BMZ durch. Sie widmen sich allesamt gezielt dem religiösen Dialog und der Verständigung. Die Projekte reichen, wenn ich einige herausgreifen darf, von der Verbreitung moderater islamischer Literatur, etwa in Pakistan, über die Beratung im Zusammenhang mit Landkonflikten, insbesondere im Norden Nigerias – Ähnliches gibt es auch auf den Philippinen –, bis hin zu Hochschulprojekten mit Studenten unterschiedlicher Konfessionen, beispielsweise in Indonesien, einem Land, dem, was die Förderung des Dialogs zwischen den Religionen angeht, ganz besondere Aufmerksamkeit zukommt. Man darf aber nicht nur auf die Projekte schauen, bei denen Religion sozusagen ausdrücklich in der Überschrift steht. Bei religiös aufgeladenen Konflikten geht es manchmal gerade darum, Dialog etwas subtiler zu fördern und nicht sozusagen sofort auf das Kernhindernis zuzusteuern, was möglicherweise zwei Gruppierungen trennt oder jedenfalls nicht ins Gespräch bringt. Insofern ist manchmal erst der vorbereitende Dialog notwendig, um anschließend vielleicht auch Gespräche über die jeweilige Religionszugehörigkeit zu führen. Auch ein Projekt wie die Beratung der malischen Regierung ist wichtig; wir beraten sie im Augenblick in Fragen der Verfassungsreform. Dort wird von uns aufgrund unserer Erfahrungen in Deutschland – ich war jetzt gerade dort und habe das deshalb noch gut im Ohr – vor allen Dingen erwartet, dass wir zeigen, wie unsere Erfahrungen der Dezentralisierung – das meint nicht in erster Linie Föderalismus, sondern, wie wir es nennen würden, die Selbstverwaltung der Gemeinden – in intelligenter Form auch auf malische Verhältnisse übertragen werden können. Auch das könnte geeignet sein, um religiöse Spannungen in einem Land wie Mali zu reduzieren. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Volker Beck hat als Nächster das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst vielen Dank, Herr Bundesaußenminister, für diesen Bericht, den wir allerdings noch nicht kennen. Es wäre noch schöner gewesen, wenn er allen Fraktionen vor dieser Befragung der Bundesregierung zur Verfügung gestanden hätte; denn ich muss jetzt ein bisschen ins Blaue hineinfragen, anders als Herr Jung, der auf den Bericht ausdrücklich Bezug nehmen konnte. Dabei waren wir eine der antragstellenden Fraktionen – aus vollem Herzen. Ich frage Sie – wir werden das in diesem Hohen Hause in dieser Wahlperiode ja vermutlich auch noch debattieren –, ob es nicht eine kluge Idee wäre, eine solche Grundlage für Debatten über die Religions- und Glaubensfreiheit in jeder Wahlperiode oder in anderer regelmäßiger Form zu haben. Ich glaube, dass dann ein Follow-up der Entwicklungen in den einzelnen Ländern leichter möglich ist und auch Signale des Bundestages an diese Länder möglich werden, wenn wir eine Verschlechterung der Religionsfreiheit feststellen. Das wäre eine Frage. Zu dem Dialog mit Herrn Gehrcke möchte ich gerne bemerken: Ich glaube, man könnte auf die Frage der Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit einen stärkeren Fokus bei unserer diplomatischen Arbeit in Genf im Umfeld des Menschenrechtsrates und anderer UN-Agenturen, die dort ihren Sitz haben, legen. Denn alle Weltreligionen sind irgendwo in der Mehrheit und woanders in der Minderheit. Deshalb sind eigentlich alle Gläubigen darauf angewiesen, dass die Religions- und Glaubensfreiheit ihrer Schwestern und Brüder in anderen Ländern respektiert wird. Das könnte doch eine Dialoggrundlage zwischen Staaten und auch zwischen Religionen sein. Lassen Sie mich noch kurz nachfragen, weil ich den Bericht eben nicht kenne: Was enthält der Bericht zur Entwicklung der Situation der Bahai im Iran und in Ägypten, der Sikhs in Indien und zur Entwicklung der Situation für die Christen in der Türkei, in Syrien, im Iran und in Saudi-Arabien? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Außenminister, Sie haben das Wort. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Beck, darf ich nachfragen: Was war das Letzte? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Die letzte Passage war zu Iran und Ägypten, oder? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Letzte im Sinne von last, but not least war die Situation der Christen in der Türkei, in Syrien, im Iran und in Saudi-Arabien. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Außenminister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege, erst einmal bin ich dankbar, dass Sie die Frage aufgeworfen haben, wie wir mit dem Bericht in Zukunft weiter umgehen. Bevor wir eine Antwort darauf geben, ob wir das jetzt alle zwei Jahre oder alle vier Jahre bzw. einmal in der Legislaturperiode machen, stellt sich noch eine andere Frage, über die Sie untereinander diskutieren werden – da will ich mich jetzt auch gar nicht einmischen –: Ist es auf Dauer eigentlich der richtige Weg, diesen Bericht über Religionsfreiheit isoliert zu halten? Oder ist die Religionsfreiheit nicht stärker im Zusammenhang mit der Wahrung und Beachtung der Menschenrechte insgesamt zu sehen? Manchmal bzw. meistens korreliert das miteinander. Aber oft gibt es eben auch unterschiedliche Aspekte, sodass die Missachtung der Religionsfreiheit Ausdruck einer besonders drastischen Einschränkung von Menschenrechten ist, die wir in demselben Staat in anderen Bereichen gar nicht so sehr sehen. Ich will mich da jetzt gar nicht einmischen, aber es ist zumindest eine diskussionswürdige Frage, ob man diesen Bericht in Zukunft weiterhin isoliert hält oder ob man ihn als Bestandteil eines Berichtes über die Menschenrechtslage hält. Das Zweite ist – ich komme zum Kern Ihrer Frage –: Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass weiterhin von der Bundesregierung erwartet wird, einen solchen Bericht zu erstellen, dann halte ich es in der Tat für richtig, es in einem Vierjahresrhythmus zu machen. Ihrem Vorschlag, dass wir den Menschenrechtsrat und unsere Aktivitäten in Genf stärker dafür nutzen sollten, muss ich Ihnen entgegnen – da können Sie auch jemanden wie den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen befragen –: Wir haben unseren jüngst erst zu Ende gegangenen Vorsitz im Menschenrechtsrat durch Botschafter Rücker genutzt, um auch die Religionsfreiheit immer wieder zu einem Thema zu machen. Das ist von den Beteiligten auch in hohem Maße anerkannt worden. Haben Sie, was die Gruppierungen betrifft, bitte Verständnis, dass ich jetzt nicht alle genannten Gruppierungen durchgehe. Ich glaube aber, die Lage der Bahai, insbesondere im Iran, ist eine Frage, die zum Beispiel von besonderem Interesse ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Es ist bekannt, dass Religionsfreiheit für die Bahai dort nur in sehr, sehr eingeschränktem Maße gewährleistet ist. Im Iran beruft man sich rechtlich auf Artikel 13 der dortigen Verfassung, in dem von religiösen Minderheiten die Rede ist, aber als religiöse Minderheiten nur Christen, Juden und Zoroastrier genannt sind. Weil die Bahai nicht in dieser Formulierung auftauchen, können sie – aus der iranischen Perspektive wohlgemerkt – auch anders behandelt werden. Aber man fragt sich mit Blick auf die Situation im Iran natürlich, ob es nur dieser verfassungsrechtliche Anker ist oder ob nicht möglicherweise auch die Tatsache, dass das religiöse Zentrum der Bahai in Haifa, also in Israel, liegt, mindestens ein weiterer ebenso gewichtiger Grund dafür ist, dass die Bahai nicht dasselbe Maß an Freiheiten genießen wie andere religiöse Minderheiten im Iran. Wie sind die Auswirkungen für die Bahai? Wir erleben wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Schlechterstellungen. Uns wird berichtet, dass Gewerbescheine zum Teil verweigert oder Geschäfte geschlossen worden sind. Insbesondere aber kommt es – das ist etwas, worüber wir mit den Iranern möglicherweise noch mehr sprechen müssen; wir führen ja wieder politische Gespräche – zu einer Schlechterstellung im Bereich des Schulsystems. Nachdem vor einigen Jahren entschieden wurde, dass Bahai nicht in den Genuss höherer akademischer Ausbildung kommen sollen, hat man sich der neuen technischen Möglichkeiten bedient und eine, wie wir sagen würden, Fernhochschule gestartet. Ihre Arbeit ist im Verlaufe der letzten Jahre zunächst erschwert worden; im Augenblick hat sie ihre Tätigkeit eingestellt. Insofern: Da zeigt sich ganz drastisch, dass es hier eine Schlechterbehandlung der Bahai gibt. Was die Christen in der Türkei angeht, zeigt sich ein gemischtes Bild. Es gibt auf der einen Seite durchaus Bewegungen, auch seitens der AKP, Christen stärker zu berücksichtigen. Das hat sich insbesondere nach dem Mord an drei Christen gezeigt, über den auch hierzulande, auch im Deutschen Bundestag, diskutiert worden ist. Seitdem besteht nicht nur seitens der formellen Regierung, sondern auch seitens der Autoritäten der AKP die Bereitschaft, mit Christen zu sprechen. Wir haben gesehen, dass es nicht nur zu einer entsprechenden Diskussion, sondern in Teilen auch zu einer Rückerstattung christlichen Eigentums gekommen ist. Andererseits erfahren wir immer wieder, dass insbesondere der Bau christlicher Stätten in der Türkei nach wie vor schwer bis unmöglich ist. Zu den Christen in Syrien habe ich mich bereits geäußert. Im Irak haben wir leider die Entwicklung, dass nach 2003 der größte Teil der Christen das Land verlassen hat. Diejenigen, die geblieben sind, haben in den letzten zwei Jahren ein ähnliches Schicksal erlitten wie – vielleicht noch drastischer – die Jesiden im Norden des Landes. Sie sind insbesondere auch vom „Islamischen Staat“ in stärkerem Maße verfolgt worden. Viele haben ihr Leben verloren, was zu einer verstärkten Ausreise von Christen aus dem Irak geführt hat. Ich habe vorhin für Syrien gesagt, dass zwei Drittel der Christen das Land verlassen haben. Obwohl wir keine genauen Zahlenangaben haben, können wir sagen, dass das für den Irak cum grano salis sicher auch stimmt. Bezogen auf Saudi Arabien war Ihr Interesse auf welche Religionsgemeinschaft gerichtet? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf die Christen!) In Saudi-Arabien ist der Islam Staatsreligion. Daher ist die Anzahl der Christen dort entsprechend gering. Es gibt keine formelle Anerkennung von Minderheitsreligionen. Nur der sunnitische Islam wird anerkannt. Insofern ist die Lage für alle Minderheitsreligionen im Land schwierig. In letzter Zeit hat sich das Verhältnis zwischen den Sunniten und den Schiiten im Land, die überwiegend im Osten Saudi-Arabiens wohnen, jedoch leicht verbessert. Vor kurzem haben wir auch in Saudi-Arabien Gespräche mit den dort lebenden Schiiten geführt. Daneben sind wir immer wieder bemüht, die Lage der Christen zu einem Thema in den Gesprächen mit der saudischen Regierung zu machen und Verbesserungen anzumahnen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Ich habe die Antwort nicht unterbrochen und auch nicht auf die abgelaufene Redezeit hingewiesen, weil es im Interesse aller Beteiligten lag, dass diese Antwort gegeben wird. Ich habe aber die Bitte an die Kollegen, die Fragen so zu stellen, dass sie im Rahmen der vereinbarten Zeit beantwortet werden können, was bei der eben gestellten Frage sicherlich nicht möglich gewesen ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, wenn man vorher den Bericht zur Verfügung gehabt hätte!) Ich glaube also, es war im Interesse aller, dass diese Frage hier beantwortet wurde, aber ich bitte jetzt auch, ein bisschen an die Zeit zu denken. Frau Steinbach, Sie haben das Wort. Erika Steinbach (CDU/CSU): Herr Außenminister, Sie haben deutlich gemacht, wie die Lage der Christen unter anderem im Nahen Osten ist. Das bekommen wir ja auch hautnah mit. Gibt es in dem jetzt vorliegenden Bericht Erkenntnisse darüber, wie sich die Situation der größten verfolgten religiösen Gemeinschaft in anderen Gegenden der Welt entwickelt hat? Gibt es darüber hinaus auch Erkenntnisse, wie die jetzige indische Regierung mit den Gewaltaktionen gegen Christen, aber auch gegen Muslime, die in Indien stattgefunden haben, umgeht und ob sich die Situation dort etwas beruhigt hat? Das hat uns ja eine ganze Weile sehr intensiv beschäftigt. Was mich noch interessiert: Lässt sich aus dem Bericht erkennen, inwieweit die Religion Vorwand oder Ursache für Gewalt ist? Das ist für uns auch eine wichtige Information, wenn wir handeln wollen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Außenminister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Zunächst zu Indien: Sie werden in diesem Bericht Hinweise darauf finden, dass sich die Lage dort aus unserer Sicht vielleicht nicht entspannt hat, dass sie aber jedenfalls verbessert wird. Das hängt auch damit zusammen, dass der Ministerpräsident in den Gesprächen, die wir mit ihm geführt haben, selbst seine Überzeugung kundgetan hat, dass Indien ein multireligiöses Land ist, in dem auch Christen die Berechtigung haben, zu leben, und in dem die Rechte der Christen nicht eingeschränkt werden dürfen. Das ist die Lage auf der Bundesebene. In dem Bericht steht aber eben auch, dass es einzelne Regionen und Bundesstaaten in Indien gibt, in denen das noch nicht in der vollständigen Tragweite erkannt wurde und Praxis geworden ist. Was war noch einmal die zweite Frage? (Erika Steinbach [CDU/CSU]: Religion: Anlass?) Auch hier ist vielleicht Syrien ein Beispiel dafür, dass wir eine religiöse Überformung eines Konfliktes haben, der aber nicht ursprünglich, also im Kern, ein religiöser Konflikt war. Eigentlich war nach meiner Interpretation frühzeitig erkennbar, dass dieser Syrien-Konflikt vornehmlich ein Konflikt über Fragen der Hegemonie und der Vorherrschaft in der muslimischen Welt war und dieser Konflikt um Machtansprüche am Ende diese religiöse Überformung gefunden hat, wie das im Augenblick der Fall ist. Wir können auch in Libyen erkennen, dass es ähnliche Überformungen dadurch gibt, dass solche Konflikte, wenn sie denn entstehen, sehr schnell Unterstützung von unterschiedlichen Lagern der Nachbarn finden, die diese religiöse Überformung nur sehr schwer wieder rückgängig machen lassen. Mit einem Satz: Häufig, glaube ich, ist es nicht die Religion, die der Anlass des Konfliktes ist, aber die Religion wird in vielen Konflikten genutzt, um den Konflikt zu schüren. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Niels Annen hat als Nächster das Wort. Niels Annen (SPD): Vielen Dank. – Herr Minister, auch ich will mich für den differenzierten Bericht bedanken und versuchen, mich an den Ratschlag der Präsidentin zu halten und eine kurze Frage zu stellen. Wir haben in diesem Haus, glaube ich, übereinstimmend die Bemühungen Ihres Ministeriums unterstützt, für die Stabilisierung von fragilen Staaten insgesamt einzutreten. Ich möchte Sie fragen, ob Sie einen Zusammenhang zwischen diesen Bemühungen und der Gewährleistung von Religionsfreiheit sehen, vor allem in den uns umgebenden Konfliktregionen? Vielen Dank. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Wir haben in der Tat versucht, in diesem Bericht ein wenig herauszuarbeiten, dass sich entgegen der Erwartung, mit der man an einen solchen Bericht herangeht, bei einem Gang durch diese kompliziert gewordene Welt doch zeigt, dass es in der Tat Staaten gibt, die zur Bewahrung ihres religiös untermauerten Machtanspruches die Rechte von religiösen Minderheiten ganz gezielt einschränken. Mit Blick auf Nordafrika, mit Blick auf den Mittleren Osten und mit Blick auf die Subsahara haben wir immer häufiger den Eindruck, dass es gar nicht um die gezielte Verletzung der Religionsfreiheit geht, sondern dass es bei schwindender Staatlichkeit, wenn also ein Staat nicht mehr in der Lage ist, Sicherheit zu gewährleisten, häufig so ist, dass religiöse Minderheiten anderen religiös motivierten Gruppen ausgeliefert sind und der Staat den entsprechenden Schutz eben nicht garantieren kann. Das haben wir für Nichtmuslime im Norden Nigerias erlebt – das scheint sich im Augenblick zu verändern –, aber genauso für Muslime, die sich nicht gefügig gezeigt haben. Wir erleben es in großen Teilen der Sahelzone, und wir erleben es ganz drastisch in Libyen, Syrien und dem Irak. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Volker Beck hat als Nächster das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe nur eine Nachfrage zum Thema „negative Glaubensfreiheit“. Ein Problem ist, dass Mehrheitsreligionen insbesondere dort, wo sie Staatsreligionen sind, die Grundlage des Familien-, des Zivil- und des Strafrechts bilden. Die Frage ist, inwiefern das in Ihrem Bericht eine Rolle spielt. Das betrifft zum Beispiel die Fragen von Scheidungsrecht, Ehebruch, Homosexualität und Abtreibung. Da werden häufig die gesetzgeberischen Programme mit der Religion begründet und stellen insofern einen Eingriff in die negative Glaubensfreiheit der Bevölkerung dar. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Beck, das war einer der Gründe dafür, weshalb wir uns im ersten Abschnitt dieses Berichtes ausdrücklich mit der unterschiedlichen Interpretation der Religionsfreiheit beschäftigt haben. Wir haben die Rechtsdokumente, die auf der internationalen und auf der europäischen Ebene zur Verfügung stehen, ausgeleuchtet und kommen in diesem Bericht zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die positive Religionsfreiheit in allen Rechtsdokumenten, die wir herangezogen haben, natürlich geschützt ist, aber dass die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit, keinem Glauben anzugehören, ebenso unter dem Schutz des internationalen und des europäischen Rechts steht. Das ist also in diesem Bericht gleichwertig behandelt. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Michael Brand hat jetzt das Wort. Michael Brand (CDU/CSU): Herr Minister, mich interessiert, was der Bericht über die Religionsfreiheit in Tibet sagt. Mit Blick auf die diplomatischen Beziehungen zu China möchte ich noch fragen, ob dieses Thema bei den am Montag beginnenden Regierungskonsultationen eine Rolle spielen wird. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Tibet ist natürlich ein Thema; in einem Bericht über die Lage der Religionsfreiheit kann Tibet nicht fehlen. Am Sonntag geht es los nach China. Wir werden dort wahrscheinlich weniger über Fragen der Religionsfreiheit als über Fragen des Südchinesischen Meeres und über all das, was im Augenblick angesichts der Debatte, die es während des Besuches der Amerikaner in China gegeben hat, ansteht, reden müssen. Selbstverständlich gehören dazu auch die bilateralen Beziehungen und immer wieder auch die Lage der Menschenrechte. Was Tibet und Religionsfreiheit angeht, so haben wir ja eine nicht ganz widerspruchsfreie Entwicklung. China kümmert sich intensiv um Religion in Tibet, unterstützt zum Beispiel auch den Bau von Gebetshäusern finanziell. Aber wir wissen natürlich sehr genau, dass es diesen Grundkonflikt gibt, was die Stellung des religiösen Oberhauptes der Tibeter angeht. Darüber wird mit China kein Ausgleich und keine gemeinsame Auffassung zu erzielen sein. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit schließe ich diesen Komplex. Es gibt noch einen Fragesteller zu einem anderen Thema der heutigen Kabinettssitzung. Frau Göring-Eckardt, Sie haben das Wort. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht nicht um Fragen zur Kabinettssitzung, sondern es geht um weitere Fragen an die Bundesregierung. Ich möchte den Außenminister, dessen Haus mir eine Antwort auf eine schriftliche Frage zum Thema „Selbstschussanlagen an der türkisch-syrischen Grenze“ gegeben hat, gern dazu fragen. Ihr Haus hat in der Antwort darauf hingewiesen, dass mangels verlässlicher Informationen bisher keine abschließende Bewertung dieses Konzepts vorgenommen werden konnte und dass man jetzt genau beobachten möchte, wie das weitergeht. Ich frage Sie deswegen konkret: Haben Sie Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, die dies berichtet haben? Haben Sie Befragungen von Geflüchteten vorgenommen, die in Deutschland angekommen sind, und haben Sie versucht, eigene Erkenntnisse dazu zu generieren? Im Kontext des EU-Türkei-Vertrags spielt es ja eine wichtige Rolle, inwiefern die Türkei eine solche Maßnahme an der Grenze umsetzt. Ich würde gern eine genaue Information darüber haben, wie das zu kontrollieren und zu bewerten ist. Denn das ist ja eine Voraussetzung dafür, dass man mit der Türkei vertrauensvoll zusammenarbeiten kann. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Frau Kollegin Göring-Eckardt, ich kann jetzt keine über die schriftliche Antwort hinausgehende Antwort geben. Aber selbstverständlich bin ich gern bereit, mich über alle Einzelaktivitäten seitens der Botschaft, seitens der Arbeitsebene meines Hauses zu informieren. Dies auch zeitnah. Ich biete Ihnen an, dass wir dazu im Gespräch bleiben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Beck, Sie haben das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Frage zu den sonstigen Themen, und zwar aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern. Wir haben letzten Freitag hier im Haus über das Integrationsgesetz diskutiert. Darin wird § 29 Asylgesetz geändert, indem die Bestimmung des § 29 Absatz 2 Asylgesetz entfallen soll. Diese Bestimmung verpflichtet zur Fortführung des Asylverfahrens eines Drittstaatlers, der hier einen Antrag gestellt hat, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten in den sicheren Drittstaat, über den er eingereist ist, zurückverbracht werden kann. Diese Regelung ist ersatzlos entfallen. Gleichwohl wurde uns gesagt, es sei keine Änderung im Regelungsgehalt des § 29 Asylgesetz vorgesehen. Das kann ohne eine Änderung des vorgeschlagenen Gesetzestextes nicht richtig sein. Deshalb frage ich das Bundesinnenministerium, ob Sie § 29 Absatz 2 in den Regelungstext des Asylgesetzes wieder aufnehmen wollen oder was Sie sonst vorschlagen, um zu gewährleisten, was Sie am Mittwoch den NGOs zugesagt haben und was der Minister im Parlament behauptet hat, nämlich dass eine Rechtsänderung in der Substanz nicht beabsichtigt sei. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Wer antwortet? – Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank für die Frage, Herr Beck, und für die Möglichkeit, das klarzustellen. Wir sehen eine Änderung des § 29 dahin gehend vor, dass vor allen Dingen maßgeblich ist, ob der Drittstaat bereit ist, den Asylbewerber aufzunehmen. Dann müssen wir nicht mehr zweistufig vorgehen, indem wir zunächst eine Unbeachtlichkeitsentscheidung gemäß § 29 Absatz 1 treffen müssen, um dann festzustellen, dass der Drittstaat nicht bereit ist, ihn aufzunehmen. Deshalb gehen wir davon aus, dass dies eine Verfahrensbeschleunigung bewirkt. Es ist eine rechtstechnische Frage. Denn schon nach der bisherigen Regelung muss, wenn der Asylbewerber aus einem Drittstaat kommt, festgestellt werden, ob der Drittstaat bereit ist, diesen Asylbewerber aufzunehmen. Das legen wir jetzt im Gesetzestext fest. Davon können alle nur profitieren, weil das eine Klarstellung ist. Denn es geht nicht nur darum, dass der Asylbewerber sich schon einmal dort aufgehalten hat, sondern auch darum, dass der Drittstaat natürlich bereit sein muss, ihn aufzunehmen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist, wenn es nach drei Monaten nicht geklappt hat? Dann gilt neues Recht! Ihre Prognose kann ja falsch sein!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Fragestellerin hat Frau Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Außenminister, ich habe eine Frage zu demselben Themenkomplex, zu dem Sie meine Kollegin Katrin Göring-Eckardt befragt hat. Die Antwort, die Frau Göring-Eckardt auf ihre schriftliche Frage bekommen hat, wurde auch schon im Rahmen einer Fragestunde gegeben. Meine Frage an Sie ist: Wann ist denn der Prüfvorgang abgeschlossen? Es stehen eklatante Vorwürfe im Raum, und es zieht sich schon eine Weile hin, dass wir darüber sprechen. Aber wir als Parlament haben bisher nur die Rückmeldung bekommen: Wir sind in der Prüfung. – Irgendwann muss sich doch abzeichnen, wann man sich darüber ein Lagebild gemacht hat und eine entsprechende Reaktion ableitet. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Selbstverständlich. Meine Antwort an Frau Göring-Eckardt war nicht so zu verstehen, dass es Monate oder möglicherweise noch länger dauert. Ich bin heute Nacht von einer Reise nach Mexiko und Argentinien zurückgekommen. Ich werde mich so schnell wie möglich informieren, was seit der schriftlichen Antwort geschehen ist, und Sie zeitnah darüber informieren. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Herr Özcan Mutlu hat das Wort. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte im Anschluss an die Frage meiner Kollegin Frau Haßelmann in eine andere Richtung gehen. Wenn Ihre Prüfung abgeschlossen ist und sich die Berichterstattung bestätigt: Was heißt das für Sie? Wenn es doch zutrifft, was all die NGOs berichtet haben – hoffentlich kommt es nicht so weit –: Welche Konsequenz hat das aus deutscher Sicht für den EU-Türkei-Deal? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich finde, dass der Vorgang ernst ist; das will ich gar nicht bestreiten. Erstens. Man darf ihn nicht liegen lassen; man muss ihm nachgehen. Zweitens halte ich ihn für so ernst, dass wir uns nicht in Antworten auf hypothetische Fragen ergehen sollten. Vielmehr sollten wir dann entscheiden, wenn wir mehr und Genaueres wissen. Ich glaube, das ist für den Vorgang angemessen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit beende ich die Befragung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksachen 18/8658, 18/8699 Ich rufe zunächst gemäß Nummer 10 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage auf Drucksache 18/8699 auf. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Frau Staatsministerin Böhmer wird die Fragen beantworten. Ich rufe die dringliche Frage 1 des Abgeordneten Ströbele auf: Inwieweit trifft die Äußerung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel habe ihm in einem Gespräch „drei, vier Tage“ vor der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die Armenien-Resolution „persönlich versichert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun“, um diese Abstimmung zu verhindern, sowie ihr Bestes zu geben, „um die Annahme der Armenien-Resolution zu verhindern“ (vergleiche Südwest Presse online vom 6. Juni 2016, FAZ online vom 5. Juni 2016, Die Welt, Epoch Times und Focus Online je vom 4. Juni 2016), und welche Antwort gibt die Bundeskanzlerin auf die Frage des Präsidenten: „Wie will sie mir und unserem Ministerpräsidenten nach dieser Entscheidung in die Augen sehen?“ (www.swp.de, am angegebenen Ort), vor allem im Hinblick auf ihre geplanten baldigen weiteren Unterredungen mit ihm über die Vollziehung des EU-Türkei-Abkommens? Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Ströbele, ich darf Ihnen wie folgt antworten: Die Entschließung ist eine politische Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags, der ein demokratisch gewähltes eigenständiges Organ unserer Verfassung ist. Der Bundestag hat eine souveräne Entscheidung getroffen. Das ist zu respektieren. In diesem Sinn und in Respekt vor der Rolle, die der Deutsche Bundestag als Verfassungsorgan im Rahmen der Gewaltenteilung in Deutschland innehat, hat die Bundeskanzlerin ihre Gespräche mit dem türkischen Staatspräsidenten geführt. Die bilateralen Gespräche werden in diesem Geiste fortgeführt. Einzelheiten solcher Gespräche sind im Übrigen grundsätzlich vertraulich. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatsministerin, zuallererst verstehe ich nicht, warum das Kanzleramt, wenn man nach Äußerungen der Kanzlerin fragt, das Außenministerium zur Beantwortung der Fragen einschaltet. Aber das haben nicht Sie zu vertreten. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Herr Erdogan selber die Vertraulichkeit dieser Gespräche aufgegeben hat, und stimmt es denn nun – das ist eine entscheidende und wichtige Frage, die nicht nur das Parlament, sondern auch die deutsche Bevölkerung erheblich interessiert –, die Bundeskanzlerin habe Herrn Erdogan „drei, vier Tage“ vor der Entschließung, die Sie erwähnt haben, etwas versprochen – ich zitiere aus der deutschen Übersetzung der Worte des türkischen Ministerpräsidenten – und ihm „persönlich versichert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun“, um diese Entschließung zu verhindern? Wollen Sie nicht sagen, ob das stimmt oder ob das nicht stimmt? Wenn das stimmen würde, dann wäre das ein dicker Hund. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Ströbele, für uns gilt Vertraulichkeit. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht in der Zeitung! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er spricht über das, was in der Zeitung steht!) – Trotzdem, Frau Kollegin und Herr Kollege, ist das die Auffassung der Bundesregierung. Das ist unsere Sicht. So handhaben wir das. Das, was in der Zeitung stand, haben Sie, ich und die Presse gelesen. Es war auch Gegenstand der Bundespressekonferenz. Sie konnten am Dienstag die Antwort unseres Regierungssprechers, Herrn Seibert, lesen. Ich darf sie noch einmal zitieren – das ist identisch mit dem, was ich Ihnen mitgeteilt habe –: Die Entschließung ist eine politische Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags, der ein demokratisch gewähltes eigenständiges Organ unserer Verfassung ist. Der Bundestag hat eine souveräne Entscheidung getroffen. Das ist zu respektieren. Der Regierungssprecher fährt fort: Genau in diesem Sinne hat die Bundeskanzlerin auch ihre Gespräche mit dem türkischen Staatspräsidenten geführt. Das ist die Position, und das ist die klare Aussage. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klar ist daran nichts!) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatsministerin, immer das Gleiche zu sagen, ist keine Beantwortung von Fragen, sondern das ist ein Drumherum-Mogeln um eine Antwort. Nun werde ich Ihnen noch eine klare Frage stellen. Sehen die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung keinen Grund, zu dieser doch erheblichen Äußerung über ein Gespräch von Herrn Erdogan mit der Bundeskanzlerin öffentlich Stellung zu nehmen, ob das stimmt, und wenn nicht, Herrn Erdogan aufzufordern, solche Äußerungen zurückzunehmen? Was wollen wir uns noch alles von Erdogan gefallen lassen? Was will sich die Kanzlerin noch gefallen lassen? Was wollen sich die Bundesregierung und dieses Parlament noch gefallen lassen, wenn Herr Erdogan so etwas aus einem persönlichen Gespräch mit der Kanzlerin berichten kann? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Lieber Kollege Ströbele, ich freue mich über Ihr engagiertes Vorgehen an dieser Stelle. Ich darf Ihnen noch einmal ganz klar sagen: Dieses ist kein Drumherum-Reden, dies war eine klare Aussage sowohl des Regierungssprechers als auch von mir für die Bundesregierung. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Mutlu, auch Sie haben sich noch gemeldet. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, ich wünschte mir, dass die Bundesregierung genauso engagiert wäre, weil die Aussage von Frau Bundeskanzlerin, dass sie nicht nachvollziehen kann, dass der Staatspräsident eines befreundeten Landes oder eines Partnerlandes Abgeordnete dieses Hauses der Nähe zu Terroristen bezichtigt, um nicht zu sagen als Handlanger von Terroristen bezeichnet, unzureichend ist. Statt eine klare Sprache zu finden, gibt sie lediglich die Erklärung ab, sie könne das nicht nachvollziehen. Da hätte sie lieber geschwiegen; denn das Zeichen der Schwäche Richtung Ankara hätte sie sich sparen können. Heute ist in den türkischen Zeitungen zu lesen, dass bereits drei Strafanträge gegen elf Mitglieder dieses Hauses in der Türkei gestellt worden seien, und zwar im Zusammenhang mit dem berühmt-berüchtigten § 301, Beleidigung des Türkentums. Diese elf Abgeordneten werden sich sicherlich ausmalen können, welche Konsequenzen es hat, wenn eine oder einer von ihnen in die Türkei reist. Nun meine Frage: Wie bewerten Sie diese Eskalation, die anscheinend auch mit Billigung Ankaras fortschreitet? Was bedeutet das für die Partnerschaft zwischen unseren beiden Ländern? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Mutlu, ich habe auch Äußerungen von Ihnen und von anderen Kolleginnen und Kollegen darüber verfolgt, die zeigen, was Sie derzeit erfahren. Ich darf Ihnen ganz persönlich – das haben Sie aber auch schon von der Bundesregierung gehört – sagen, wie betroffen und erschüttert wir über das sind, was Ihnen widerfährt. Es sind nicht nur Äußerungen aus der Türkei, sondern auch aus Deutschland über die sozialen Medien. Das macht mehr als betroffen. Ich halte es für eine klare Zurückweisung dieser Äußerungen, was die Bundeskanzlerin betrifft, die sich gestern geäußert hat, und was den Regierungssprecher betrifft, der sich im gleichen Sinne bei der Bundespressekonferenz am Montag geäußert hat. Dass wir es nicht nur bei Worten belassen, sondern dass die Bundesregierung auch tätig wird, mögen Sie daran sehen, dass gestern der türkische Geschäftsträger ins Auswärtige Amt gebeten wurde und ihm dort noch einmal vor Augen geführt und deutlich gemacht worden ist, dass die jüngsten Äußerungen zu deutschen Abgeordneten nicht im Einklang mit dem deutsch-türkischen Verhältnis stehen und hier auf großes Unverständnis treffen. Das andere, was Sie mir gesagt haben, habe ich jetzt zum ersten Mal gehört. Ich muss sagen: Das schockiert mich. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an das Bundeskanzleramt. Wann ist damit zu rechnen, Herr Braun, dass die Kanzlerin sich dazu öffentlich einlässt, und zwar in aller Deutlichkeit? Ich glaube, dass die Schärfe der Bedrohungssituation, die die elf Abgeordneten des Parlaments erleben, enorm zugenommen hat. Ich erinnere an die Dinge, die gerade hier vorgetragen worden sind. Einlassungen wie „stoßen bei uns auf Unverständnis“ – Frau Böhmer, ich zitiere jetzt Sie – oder „nicht nachzuvollziehen“ vonseiten der Kanzlerin gestern sind in keiner Weise angemessen, um dieser Situation, vor der wir als Parlament und insbesondere die elf Abgeordneten stehen, Rechnung zu tragen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Staatsminister, antworten Sie, oder wer antwortet? (Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär: Das geht doch überhaupt nicht!) – Nein, eigentlich geht es nicht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich geht das! Die Bundesregierung ist hier gefragt und nicht ein Ressort! Sie entscheidet, wer antwortet! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie, oder wollen Sie nicht?) – Ich darf das klären: Die Bundesregierung entscheidet, wer antwortet. Deshalb frage ich jetzt die Bundesregierung: Wer antwortet? (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung kann ja selbst entscheiden, wer antwortet!) – Ich habe die Bundesregierung gefragt, wer antwortet. Staatsminister Braun, bitte. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Frau Präsidentin, wenn Sie mir das gestatten, dann übernehme ich die Antwort gerne. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Selbstverständlich. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Ich habe Ihnen heute über weiter gehende Bewertungen durch die Bundesregierung nichts anzukündigen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Beck, Sie haben das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich finde, dass da mehr Klarheit verlangt werden sollte und dass wir mit allen Kontakten, die wir sowohl in die Türkei als auch zu Vertretern der türkischen Minderheit in Deutschland haben, eine Verurteilung und Distanzierung von diesen Drohungen erreichen müssen. Da spreche ich auch das Innenministerium an. Die DITIB ist Mitglied der Deutschen Islam Konferenz. Sie hat die Armenien-Resolution kritisiert. Sie hat zu Demonstrationen aufgerufen. Von ihr gab es bis heute kein Wort der Verurteilung dieser Gewaltandrohung an unsere Kollegen. Ich bin gegen die Semantik, dass wir zwischen türkischstämmigen, deutschstämmigen und sonstwiestämmigen Abgeordneten unterscheiden. Wir sind alle deutsche Abgeordnete, Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Da gibt es keinen Unterschied, und deshalb ist der Anspruch, diese Trennung vorzunehmen, illegitim. Ich wollte jetzt noch einmal die Bundesregierung fragen – vielleicht will das Kanzleramt antworten, vielleicht Frau Böhmer –: Können Sie ausschließen, dass die Bundeskanzlerin dem türkischen Staatspräsidenten versprochen hat, hier eine Abstimmung über eine Resolution zum Völkermord an den Armeniern zu verhindern? Das möchte ich gern von meiner Bundesregierung wissen. Wir kontrollieren Sie als Bundesregierung, und Sie sind uns deshalb hier bei solchen Fragen auskunftspflichtig. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Beck, ich gehe davon aus, dass Sie eben zugehört haben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und das geht nicht!) – Es ist eindeutig gewesen, und an dieser Eindeutigkeit ist nicht zu zweifeln. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie es ausschließen, ja oder nein?) Es ist ganz klar, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schließen Sie es nicht aus! Dann war es so!) dass ich gesagt habe, dass die Bundeskanzlerin im Respekt vor den Entscheidungen und der Unabhängigkeit und der Souveränität dieses Parlaments – das ist der Deutsche Bundestag; auch ich bin Abgeordnete; wir sind Vertreterinnen und Vertreter des deutschen Volkes; ich danke Ihnen, dass Sie das noch einmal so deutlich gesagt haben; das scheint mir gerade in dieser Zeit besonders wichtig – ihre Gespräche führt. Klarer geht es nicht. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Doch, es geht klarer! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Ja oder nein?) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Wunderlich. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Eigentlich dachte ich, es habe sich erledigt, es komme ja doch keine gescheite Antwort. Doch, Frau Staatsministerin, es geht klarer, nämlich mit einem eindeutigen Ja oder Nein. Aus Ihrer Antwort kann man nur schließen: Entweder die Bundeskanzlerin hat diese von Erdogan zitierte Äußerung wirklich verbal abgelassen, oder Erdogan hat gegenüber der Presse gelogen. Jetzt stehen Sie vor der Entscheidung: Für welche Variante entscheiden Sie sich? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege, das sind Spekulationen, die Sie vornehmen und die Sie zu vertreten haben. Ich habe in eindeutiger Art und Weise geantwortet. Ich möchte noch eines aus der Bundespressekonferenz hinzufügen. Ich darf jetzt den Regierungssprecher zitieren – ich könnte es Ihnen auch aus eigener Erfahrung bestätigen –, der in der Bundespressekonferenz gesagt hat: Im Übrigen ist Ihnen – damit hat er die Bundespressekonferenz gemeint – ja sicher wie anderen bekannt, wie die Bundeskanzlerin in der Unionsfraktion zu diesem Thema abgestimmt hat. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja das Schlimme! Da so und da so!) – Lieber Herr Ströbele, es gibt Personen, die haben eine klare Haltung, und die halten sie auch durch. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Regierung sind diese nicht zu finden!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Göring-Eckardt hat als nächste Kollegin das Wort. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will die Bundesregierung gern etwas fragen. Frau Böhmer, Sie haben uns davon berichtet, dass der Mitarbeiter der türkischen Botschaft einbestellt worden ist. Man konnte den türkischen Botschafter nicht mehr einbestellen, weil der nach der Armenien-Resolution schon abgezogen worden war. Sie haben uns mitgeteilt, dass ihm klargemacht worden sei, dass das Einfluss auf die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei hat. Für mich schließt sich daran die Frage an: Welche Konsequenzen hat das für diese Beziehungen? Was bedeutet das ganz konkret? Ist dem Mitarbeiter der türkischen Botschaft in irgendeiner konkreten Form gesagt worden, was das bedeutet? Gibt es eine Bezugnahme auf die mutmaßlichen Äußerungen der Bundeskanzlerin? Hat der Mitarbeiter der türkischen Botschaft Sie womöglich danach gefragt, warum auf der einen Seite das Parlament so entschieden hat, auf der anderen Seite, nach den Aussagen von Herrn Erdogan, die Frau Bundeskanzlerin die Äußerungen getan hat, nach denen mein Kollege Ströbele jetzt hier gefragt hat? In diesem Kontext könnte noch etwas sein – deswegen frage ich Sie das auch –: Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Vereinbarungen mit der Türkei im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, auf den EU-Türkei-Vertrag oder -Deal? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Göring-Eckardt, ich beginne mit dem letzten Punkt. Was die EU-Türkei-Vereinbarung betrifft, wird von türkischer Seite klargestellt, dass das nichts mit den bilateralen Beziehungen zu tun hat, dass man an der Umsetzung festhält. Wir gehen genauso davon aus, dass an der Umsetzung festgehalten wird, und arbeiten wechselseitig daran. Was die Einladung des türkischen Geschäftsträgers anbelangt, war das etwas, was in diesem Zusammenhang wichtig war, um unsere Haltung zu dem, was an Äußerungen, an Vorwürfen gekommen ist, deutlich zu machen. Das ging bis hin zu dem, was wir an Bedrohungen türkischstämmiger Abgeordneter wahrnehmen mussten. Ich sage jetzt bewusst „türkischstämmiger Abgeordneter“, weil das diese Kollegen betrifft. Es sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages, und wir alle sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Das war Thema. Unser Botschafter in der Türkei hat sich in dieser Frage beim türkischen Außenministerium ebenfalls um ein Gespräch gemüht, um das dort genauso klarzustellen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und konkret?) Von türkischer Seite wurde ihm bedeutet, dass das durch das Gespräch in Berlin insoweit geklärt sei. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber konkret haben sie nichts besprochen? Das war ja meine Frage!) – Frau Kollegin Göring-Eckardt, ich weiß nicht, was Ihnen da vorschwebt. Ich finde, das ist etwas, was im Zuge von diplomatischen Beziehungen einen großen Schritt nach vorn bedeutet. Das ist es auch, weil es uns darum geht, das klarzustellen, was deutsche Abgeordnete anbetrifft. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. Nachdem die dringliche Frage aufgerufen und beantwortet worden ist, kommen wir jetzt zu den mündlichen Fragen auf der Drucksache 18/8658 in der üblichen Reihenfolge. Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Beantwortung der Fragen wird die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Marks übernehmen. Die Abgeordnete Erika Steinbach hat die Frage 1 gestellt: Welche Unterstützung erhält die unter dem „Portal antifaschistischer Initiativen“ aufgeführte Gruppe Willkommensnetzwerk „Pankow Hilft!“ von der Bundesregierung, und welche Unterstützung erhalten andere auf dem Portal genannte Gruppen („Linke jagen Berliner Zahnarzt und bekommen Geld vom Staat“, B.Z. vom 18. Mai 2016)? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin Steinbach, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Hinsichtlich des Willkommensnetzwerks „Pankow Hilft!“ kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ die lokalen Partnerschaften für Demokratie Pankow Nord und Pankow Süd fördert. Diese zwei Partnerschaften für Demokratie haben auf Grundlage der Leitlinie des Programmbereichs „Partnerschaften für Demokratie“ das Willkommensnetzwerk „Pankow Hilft!“ im Jahr 2015 mit Mitteln für folgende Maßnahmen unterstützt: die Öffentlichkeitsarbeit, die Neugestaltung und Entwicklung der Homepage, die Weiterbildung, die Weiterbildungsworkshops für Ehrenamtliche zur Qualifizierung für die ehrenamtliche Arbeit und das Empowerment, zwei Vernetzungstreffen, bei denen sich Engagierte und Geflüchtete austauschen sollen, und Begegnungstreffen, Begegnungscafé zwischen Geflüchteten und lokaler Bürgerschaft, um gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen und Verständnis füreinander zu schaffen. Darüber hinaus fragen Sie, Frau Kollegin Steinbach, welche auf dem „Portal antifaschistischer Initiativen“ genannte Gruppen eine Förderung erhalten. Frau Kollegin, Sie wissen, dass Websites von Betreibern ständig aktualisiert werden und damit auch Veränderungen unterliegen. Darum würde ich Sie bitten, konkrete Initiativen zu benennen, damit Ihnen mein Haus die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen kann, nachdem wir das entsprechend geprüft haben. Vielen Dank. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Steinbach. Erika Steinbach (CDU/CSU): Danke für die Antwort. – Aber Sie müssen sich doch selber die Frage stellen, ob diese Initiative überhaupt noch weiter mit öffentlichen Mitteln, mit Staatsmitteln, gefördert werden kann. Sie haben sicherlich auch gesehen, dass es in der B.Z. einen Artikel gab: „Linke jagen Berliner Zahnarzt und bekommen Geld vom Staat“. Welche aggressiven und gewalttätigen linken Gruppen erhalten denn noch aus Ihrem Hause staatliche Zuschüsse? Ich kann das überhaupt nicht begreifen, muss ich Ihnen sagen. (Marianne Schieder [SPD]: Und ich kann die Frage nicht begreifen!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Steinbach, aus meinen Ausführungen sollte doch sehr deutlich geworden sein, dass keine Initiative, die nicht auf der Grundlage unseres Grundgesetzes agiert, Mittel aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhält. Ich möchte an dieser Stelle – das ist mir und uns insgesamt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein wichtiges Anliegen – darauf hinweisen: Alle Projektträger erhalten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein rechtlich verbindliches Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid, in dem sie ausführlich darauf hingewiesen werden, dass Organisationen oder eben auch Personen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. Ebenfalls ist in den Leitlinien des Bundesprogramms festgeschrieben, dass die Mittel nicht für agitatorische Zwecke verwendet werden dürfen. Das Bundesministerium des Innern und mein Haus, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, tauschen sich über die zu fördernden Maßnahmen im Übrigen in regelmäßigen Abständen aus. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Steinbach. Erika Steinbach (CDU/CSU): Ist denn Ihr Haus gegen die Zeitung vorgegangen, weil dann offensichtlich eine falsche Berichterstattung erfolgt ist? Denn aus dieser geht schon hervor, dass eine Gruppe, die gewalttätig gegen andere vorgegangen ist, gegen einen Zahnarzt in diesem Falle, öffentliche Mittel erhält. Entweder hat die Zeitung falsch berichtet, oder Sie fördern falsch; nur eines kann richtig sein. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Staatssekretärin. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Entschuldigung. Die Staatsministerin hat so viele Fragen erhalten, dass ich mich schon fast automatisch an sie wende. – Frau Staatssekretärin Marks, natürlich. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Steinbach, ich denke, da kann ich nicht nur für mein Haus, sondern auch für alle anderen Ministerien sprechen: Wenn jedes Haus alle Zeitungsmitteilungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersuchen würde, dann könnten wir, glaube ich, unser Regierungsgeschäft mehr oder weniger einstellen. Es wäre gar nicht möglich, das alles zu prüfen und für Richtigstellung zu sorgen. Wir haben hier die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, und das ist gut und richtig. Nicht allen Berichten kann und wird in dem Sinne nachgegangen, dass um Richtigstellung gebeten wird. Ich will Ihnen aber auch ganz deutlich sagen: Sie haben eine Überschrift zitiert. Ich habe auch den Artikel in der Welt bezüglich dieser Thematik gelesen. Wenn man diesen Artikel bis zum Ende liest, dann wird sehr deutlich, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und dass die Förderung von „Pankow Hilft!“ mit dem Treiben von antifaschistischen Gruppen in keinem Zusammenhang steht. Darauf möchte ich Sie noch einmal in dieser Klarheit hinweisen. Insofern darf man nicht von einer Überschrift ausgehen, was auch wir in unserer Bewertung nicht tun. Man muss auch sehen, wie der Artikel über diesen Sachverhalt berichtet; darin ist definitiv nicht zu finden, dass das Bundesministerium direkt oder indirekt antifaschistische Gruppen fördert, die gewalttätig oder agitatorisch unterwegs sind. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Beck hatte sich gemeldet. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin erst einmal beruhigt, dass die Bundesregierung die Pressefreiheit in diesem Fall respektiert. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nicht nur in diesem Fall; generell. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbst in diesem Fall respektiert. – Ich konnte in diesem Artikel wenig konkrete Tatsachen finden. Selbstverständlich – das müssen wir klarstellen – gilt auch bei politischen Parteien, denen wir absprechen, dass sie auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, dass ihre Mitglieder vor Gewalt und Mobbing geschützt werden müssen. Wir suchen eine politische Auseinandersetzung in der Sache und nicht mit solchen Instrumenten. Darüber sind wir uns, glaube ich, im Hohen Hause fraktionsübergreifend einig. Aber von Frau Steinbach wurden Dinge behauptet, wo ich dankbar wäre, wenn Sie die Informationen bei der Kollegin einholen könnten, die sie dazu hat. Ich konnte in diesem Artikel nicht genau nachvollziehen, wer Täter oder Agierender ist. Es wird von Unterstützern, von Leuten in linken Gruppen, die nicht näher benannt werden, gesprochen, und dann bezieht man sich auf „Pankow Hilft!“. Ich kann das alles nicht nachvollziehen. Wenn es aber im Hohen Haus mehr Informationen und mehr Anhaltspunkte gibt als diesen Artikel, der ein ziemliches Raunen und Gerüchteverbreiten ist, wäre es gut, wenn Sie diese einholen und noch einmal neu bewerten würden. Gleichwohl muss ich sagen: Ich finde Demonstrationen vor den Wohnungen oder Dienst- und Arbeitsorten von normalen Menschen, die sich politisch engagieren, grundsätzlich nicht akzeptabel – ich weiß, dass die Kollegin Petra Pau unter solchen Phänomenen immer wieder leidet –, gleichwohl sie vom Demonstrationsrecht grundsätzlich gedeckt und daher zulässig sind. Sie sind aber lästig. Wir sollten dazu auffordern, dass man diese Art des Bedrängens von Menschen, egal welcher politischen Couleur, unterlässt. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Herr Kollege Beck, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich möchte noch einmal ganz deutlich machen, dass es mir und meinem Haus sehr wichtig ist, Eventualitäten nachzugehen. Darum möchte ich noch einmal unterstreichen, Frau Kollegin Steinbach: Wenn Sie konkrete Hinweise haben oder konkrete Initiativen benennen können, dann lassen Sie das mir und meinem Haus zuteilwerden. Diesen Hinweisen werden wir dann in aller Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nachgehen. Wie gesagt, bisher liegen keine konkreten Hinweise zu diesbezüglichen Initiativen vor. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal sehr deutlich sagen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Demonstrationen von linksradikalen oder Antifa-Gruppen fördert. Alle Partner im Rahmen unseres Bundesprogramms, Frau Kollegin Steinbach, werden darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht für agitatorische Zwecke verwendet werden dürfen. Das ist unumstößlich und ganz klar definiert, auch in unseren Leitlinien. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Steinbach. Erika Steinbach (CDU/CSU): Frau Staatssekretärin, ich kann das gut verstehen. Ein Ministerium käme in Teufels Küche, wenn es auf jede Pressemitteilung irgendwie reagieren würde. Aber dass eine solche Tatsachenbehauptung deutlich in der Überschrift steht, muss doch in Ihrem Haus dazu führen, dass Sie dort aufklären. Ich bitte, dass Sie mir noch einmal intern Aufklärung zukommen lassen – schriftlich. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Steinbach, nach dem Pressehinweis und durch die von Ihnen gestellte Frage sind wir natürlich mit dem Netzwerk in Kontakt getreten. Es liegen keine Hinweise vor, dass das Netzwerk „Pankow Hilft!“, so wie es vage angedeutet wird, dort entsprechend verwickelt ist und damit irgendetwas zu tun hat. Insofern ist nach wie vor ganz klar, dass mit Bundesmitteln keine agitatorischen Zwecke und keine antifaschistischen Gruppen, ich meine Antifa-Gruppen, gefördert werden. Ich kann Ihnen diesbezüglich Auskunft geben, wenn Sie mir konkrete Dinge nennen. Wir sind den Dingen nachgegangen. Der Zeitungsartikel war unkonkret, Ihre Frage war diesbezüglich auch unkonkret. Wir können nur konkreten Hinweisen entsprechend nachgehen. Sollten wir sie von Ihnen bekommen – ich habe Sie gerne dazu aufgefordert –, dann bekommen Sie auch konkrete Antworten. Herzlichen Dank. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. (Abg. Erika Steinbach [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage) – Nein, Frau Steinbach, Sie hatten bereits noch eine Nachfrage. Jetzt ist die Beantwortung dieser Frage abgeschlossen. Frage 2 der Abgeordneten Corinna Rüffer wird schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf. Die Fragen 3 und 4 der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Stephan Kühn sowie die Fragen 7 und 8 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Dann rufe ich jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf. Hier werden die Fragen 9 und 10 der Kollegin Kunert und die Frage 11 der Kollegin Kotting-Uhl schriftlich beantwortet. Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Hier wird die Frage 12 des Kollegen Swen Schulz schriftlich beantwortet. Damit sind wir beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Beantwortung der Frage übernimmt der Parlamentarische Staatssekretär Fuchtel. Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Kekeritz auf: Wie stellt sich die Bundesregierung konkret die Zusammenarbeit mit Unternehmen vor, um Fluchtursachen zu bekämpfen (vergleiche Handelsblatt vom 2. Juni 2016), und welchen finanziellen Umfang vonseiten des Bundes soll diese Zusammenarbeit haben? Herr Fuchtel, Sie haben das Wort. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begrüßt ausdrücklich das Signal aus der Wirtschaft für eine noch stärkere Zusammenarbeit und ergreift auch von sich aus Initiativen, um dies zu fördern. Wir haben in der Zwischenzeit den Etat für diesen Bereich erheblich erhöht, auf jetzt 124 Millionen Euro. Uns geht es darum, in dieser schwierigen Zeit auch die Möglichkeiten und Potenziale der Wirtschaft vor allem im Ausbildungssektor zu nutzen, um jungen Menschen in den Krisengebieten, zum Beispiel durch die Schaffung von Ausbildungsprojekten, bessere Chancen zu geben bzw. bei ihnen Hoffnung zu wecken, dass sie vor Ort bleiben können. In allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit muss noch deutlicher werden, dass die Wirtschaft mit ihrem Potenzial einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, die Aussichten der Menschen vor Ort zu verbessern. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank für die Antwort. Selbstverständlich hat kein Mensch etwas dagegen, wenn sich die Privatwirtschaft engagiert. Nichtsdestotrotz ist es doch schon sehr verwunderlich, dass jetzt plötzlich eine Forderung des BDI im Raum steht, der da sagt: Wir brauchen genauso viel finanzielle Unterstützung wie die ganze NGO-Szene in der Bundesrepublik Deutschland. Man konnte im Handelsblatt auch nachlesen, welche Vorstellung Sie haben. Der BDI wird wohl zusammen mit der GIZ im Lager Dadaab in Kenia, dem größten Flüchtlingslager der Welt, Projekte umsetzen. Ich frage mich schon, welche Qualität denn solche Projekte haben. Wir wissen alle, dass das Lager Dadaab aufgelöst wird. Welche langfristigen strukturellen Initiativen will das BMZ mit dem BDI umsetzen? Welche Kosten fallen an, und wer trägt diese? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Bei der Umsetzung der ganzen Vorhaben ist es uns wichtig, dass wir die Kammern mit an Bord haben, dass es uns gelingt, in den entsprechenden Ländern Firmen anzusiedeln sowie Beratungsleistungen zu erbringen. Wir alle wissen: Die duale Ausbildung ist ein Markenartikel als solcher. Sie ist die Grundlage aller Überlegungen, entsprechende Konzepte in verschiedenster Form – nicht unbedingt immer nach dem Idealkonzept der dualen Ausbildung – zu unterstützen und ihre Umsetzung möglich zu machen. Wer sich hier genau auskennt, weiß, dass die Kompetenz der Wirtschaft in diesem Bereich unbedingt gefragt ist. Auf dem Konzept der dualen Ausbildung fußt alles, was in Deutschland im Sektor der beruflichen Ausbildung gemacht wird. Wir halten es für dringend erforderlich und gut, dass es hier die Bereitschaft gibt, uns zu unterstützen, und wir darauf zurückgreifen können. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe Sie aber nach dem Lager Dadaab gefragt. Ich kann mir jetzt kaum vorstellen, dass sich deutsche Industriebetriebe in Dadaab niederlassen, wenn doch klar ist, dass das Flüchtlingslager in Dadaab aufgelöst wird. Aber gut, das ist Ihre Antwort gewesen. Ich möchte gern von Ihnen wissen, ob denn die neue Initiative des BDI nicht auch als Kritik an der bisherigen Einbindung von Wirtschaftsbetrieben in die Entwicklungszusammenarbeit gesehen wird. Wir haben die Außenhandelskammern vor Ort, wir haben Wirtschaftsreferenten an den Botschaften, Sie haben neulich eine Agentur für Wirtschaft & Entwicklung eingerichtet, wir haben die KfW, wir haben die DEG. Die Privatwirtschaft hat also zig Möglichkeiten, in Entwicklungsländern zu investieren. Es gibt Unterstützung, Beratung und auch sonstige Hilfsleistungen. Warum soll jetzt noch ein weiteres Instrumentarium geschaffen werden? Sie sagen: Wir brauchen die Qualifikation der Wirtschaft. Der DIHT hat gesagt, er schmunzelt etwas über die Initiative; denn Wirtschaftsführer sind nicht unbedingt die besten Entwicklungspolitiker. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Meine Gespräche mit den Vertretern der Wirtschaft zeigen ganz klar, dass die Wirtschaft die Herausforderungen sieht, die in dieser besonderen Zeit bestehen, und bereit ist, mehr zu tun, als das bisher der Fall war. Wenn die Verbände ihre Mitgliedsfirmen auffordern, daran ganz konkret mitzuwirken, dann ist das eine positive Initiative, die dazu führen kann, dass sich mehr Firmen im internationalen Bereich engagieren. Wir sehen, dass es noch viel Luft nach oben gibt. Man muss den noch vorhandenen Raum jetzt ausfüllen. Unterstützungsaufrufe sind in diesem Zusammenhang sicher nicht das schlechteste. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier werden alle Fragen – die Frage 14 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, die Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Oliver Krischer sowie die Frage 17 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden – schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Die Frage 18 des Abgeordneten Andrej Hunko wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 19 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ vor dem Hintergrund ihrer Ankündigung, einen ambitionierteren NAP als Großbritannien vorzulegen, und der Tatsache, dass die britische Regierung in ihrem aktualisierten NAP (www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/522805/Good_Business_Implementing_the_UN_Guiding_Principles_on_Business_and_Human_Rights_updated_May_2016.pdf, Seite 11) das Vorhaben der EU unterstützen möchte, die möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen von Handelsabkommen zu untersuchen, um zu gewährleisten, dass die Handels- und Investitionsabkommen die staatlichen Spielräume zur Umsetzung von Menschenrechten nicht einschränken, und wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von allseits bekannten Defiziten freiwilliger Selbstverpflichtungen (http://info.brot-fuer-die-welt.de/blog/maerchen-freiwilligen-unternehmensverantwortung), im Rahmen des NAP keine verbindliche Regelung zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu etablieren? Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich darf wie folgt antworten: Das Auswärtige Amt hat der Gesamtheit der Bundesressorts den Entwurf des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ zur Mitzeichnung zugeleitet. Vor der Bekanntgabe von Einzelheiten des Aktionsplans muss das Ergebnis der Ressortabstimmung abgewartet werden. Mit dem Aktionsplan formulieren wir eine klare Erwartungshaltung an die Unternehmen zu ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Zudem ist ein strukturiertes Monitoring geplant. Der Aktionsplan bildet lediglich den Anfang eines Prozesses. Das Dokument ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Verbindliche gesetzliche Regelungen können in der Folge geprüft und dann in regulären Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Staatsministerin. Der Nationale Aktionsplan ist sicherlich eine sinnvolle und notwendige Aufgabe. Letztendlich wurde auf UN-Ebene beschlossen, dass jede Nation einen solchen Aktionsplan umsetzen muss. Wir haben in Deutschland sehr viele parallellaufende Prozesse, die im Prinzip alle den gleichen Inhalt haben. Wir haben den Nationalen Aktionsplan, wir haben das Textilbündnis, wir haben die CSR-Richtlinie, und wir haben die Thematik der Konfliktmineralien. Wie bringen Sie die alle verbindlich zusammen? Wollen Sie mit diesem Nationalen Aktionsplan einen Überbau schaffen, der tatsächlich als Leitlinie gilt, von der sich alle anderen Regelungen ableiten? Das halte ich nicht für sinnvoll; denn wir können nicht für jeden einzelnen Sektor einzelne Richtlinien erlassen. Wie trägt der Nationale Aktionsplan dazu bei, die zurzeit parallellaufenden Prozesse zusammenzufassen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Kekeritz, wie Sie habe ich mich gefragt, wie beispielsweise das Verhältnis des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ zum Textilbündnis ist; das ist ein spezieller Bereich, leider ist der Kollege Fuchtel nicht mehr da. Es gibt – das ist Ihnen geläufig – sehr viele branchenspezifische Unterschiede. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Nationalen Aktionsplan eine Chance wahrnehmen können, nämlich sehr klar die grundsätzliche Erwartungshaltung an die Unternehmen zu formulieren, was ihre Verpflichtungen in puncto Einhaltung der Menschenrechte betrifft. Ich schätze es sehr, dass das strukturierte Monitoring, von dem ich eben sprach, vorgesehen ist. Durch dieses strukturierte Monitoring, das ab 2018 beginnen soll, erhalten wir weitere Erkenntnisse, auf deren Grundlage man die nächsten Schritte besser planen kann. Damit haben wir eine Basis. Die einzelnen Initiativen müssen also nicht aufgehoben werden. Vielmehr geht es darum, sehr strukturiert und konzertiert vorzugehen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Wir sind uns alle darüber einig, dass die ganzen Prozesse, die vorhin hier aufgezählt wurden, einen Hintergrund haben: Die international operierenden Konzerne kümmern sich im Prinzip nicht um die ökologischen und menschenrechtlichen Aspekte in den Ländern, in denen sie produzieren lassen, in denen sie Mineralien aus dem Boden holen oder in denen sie im Agrarbereich tätig sind. – Die Menschenrechte sind also das zentrale Thema. Inwieweit wird denn der Nationale Aktionsplan tatsächlich dazu beitragen, dass die international agierenden Unternehmen die Menschenrechte stärker berücksichtigen, und inwieweit wird der NAP tatsächlich dazu beitragen, dass die Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern nicht weiter dadurch verschlechtert wird, dass mit einzelnen Ländern bestimmte Verträge abgeschlossen werden, die die Menschenrechte einschränken? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke schön. – Herr Kollege Kekeritz, ich würde diesen Vorwurf nicht in dieser Pauschalität aufrechterhalten. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht alle! Selbstverständlich!) Wir wissen, es gibt Unternehmen, die für diese Frage wirklich hochsensibel sind. Ich darf an das Thema Kinderarbeit erinnern, auch an die Diskussionen über das Textilsiegel oder das Siegel „Fairtrade“, die wir erlebt haben. Es gibt also Ansätze, die wirklich vorbildhaft und richtungsweisend sind. Aber auch ich sehe Beispiele – da stimme ich Ihnen zu –, bei denen Handeln dringend geboten ist. Deshalb habe ich eben das Instrument Monitoring herausgehoben. Wenn man jetzt in dem Nationalen Aktionsplan den Rahmen absteckt, die Einhaltung der Menschenrechte als ganz klare Zielrichtung ausweist und konkrete Schritte nennt, ist das das eine. Auf der anderen Seite wissen wir aber auch um die großen außenwirtschaftlichen Verflechtungen, und wir wollen ja, dass unsere Unternehmen außenwirtschaftlich aktiv sind. Beides muss zusammengebracht werden. Wenn die Unternehmen wissen, dass sie sich einem Monitoring stellen müssen, ist das, glaube ich, ein Hebel, um Bewegung in die Sache zu bekommen; denn in dem Monitoringbericht wird ja ausgewiesen, wer sich wie verhält und was geschieht. Deshalb setze ich sehr auf das Monitoring. Wenn sich dabei Defizite herausstellen sollten, dann ist es an uns und dem Deutschen Bundestag, zu sagen: Wegen dieser Defizite müssen wir jetzt zu konkreten rechtlichen Schritten kommen. Ich glaube, diese Abfolge ist wichtig: Jetzt bringen wir den Nationalen Aktionsplan auf den Weg und führen dann das Monitoring durch. Auf Basis der Ergebnisse des Monitorings können wir dann gemeinsam Schlussfolgerungen ziehen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Die Fragen 20 und 21 des Kollegen Movassat werden schriftlich beantwortet. Die Beantwortung der Frage 22 der Kollegin Ulla Jelpke entfällt, da die Kollegin nicht anwesend ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Frage 23 der Kollegin Dağdelen wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 24 des Kollegen Volker Beck auf: Inwiefern haben die Bundesregierung und die deutsche Botschaft Dhaka öffentlich bzw. gegenüber der Regierung von Bangladesch auf die Ermordung der bangladeschischen Menschenrechtsaktivisten Xulhaz Mannan und Mahbub Rabbi Tonoy am 25. April 2016 (www.telegraph.co.uk/news/2016/04/25/leading-gay-rights-activist-hacked-to-death-in-bangladesh/) reagiert, und welche Maßnahmen haben sie seitdem ergriffen, um zu einer Verbesserung des Schutzes von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in und aus Bangladesch beizutragen? Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke schön. – Herr Kollege Beck, ich darf Ihre Frage beantworten: Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, hat die Ermordung der beiden genannten Personen am Tag darauf in einer öffentlichen Erklärung scharf verurteilt. Sie forderte die bangladeschische Regierung mit Nachdruck auf, zügig und zielgerichtet zu ermitteln und die Mörder in einem rechtsstaatlichen Verfahren einer gerechten Strafe zuzuführen. Sie appellierte an das ganze Land, dem sich Deutschland seit seiner Staatsgründung 1971 besonders verbunden fühlt, gewalttätigem Extremismus keinen Platz einzuräumen und sich für die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit, einzusetzen. Zuvor hatte sich der deutsche Botschafter in Dhaka zu dem Thema öffentlich geäußert. Bei einer Begegnung der Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten und des Leiters der EU-Delegation mit dem bangladeschischen Außenminister am 22. Mai 2015 wurden diese Forderungen wiederholt. Die Bundesregierung und die deutsche Botschaft in Bangladesch treten für LGBTI-Aktivisten und auch für andere Menschenrechtsaktivisten in Bangladesch öffentlich ein. Daneben koordinieren wir in Zusammenarbeit mit anderen Botschaften vor Ort effektive und konkrete Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was unternimmt denn die deutsche Botschaft in Dhaka konkret, um die noch lebenden Kollegen dieses Magazins bzw. Webangebots zu schützen? Überlegen Sie auch, zum Beispiel durch Anzeigen des Goethe-Instituts oder des Auswärtigen Amts hier eine konkrete Unterstützung zu organisieren, damit dieses Projekt durch die Ermordung der zwei Redakteure nicht mundtot gemacht wird? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich darf noch einmal nachfragen: Zielt Ihre Frage auf das Projekt, auf die Weiterführung des Projekts – Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: – oder auf den Schutz von weiteren Personen? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beides. Da besteht ja ein Zusammenhang. Das Ziel ist einerseits, Leute, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, zu schützen, und andererseits, solche Initiativen natürlich auch im Rahmen der Möglichkeiten, die die Botschaft oder das Auswärtige Amt auch über die Goethe-Institute hat, konkret zu unterstützen. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Zu dem letzteren Punkt kann ich Ihnen jetzt nichts konkret sagen. Ich liefere das gerne nach, weil ich das für eine wichtige Frage halte. Ich glaube, die Einschätzung wird uns beiden wichtig sein. Zur Frage zu konkreter Hilfe und Schutz für die betreffenden Personen: Ich habe Ihnen eben gesagt, dass wir uns sehr kümmern. Aber ich bin auch im Haus gebeten worden, hier aus Schutzgründen keine Einzelheiten zu nennen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilen Sie die Situation der Sufis in Bangladesch? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich weiß, dass nicht nur dieser Personenkreis, der jetzt durch Ihre Frage angesprochen worden ist, in einer sehr bedrängten Situation ist. Wir haben auch erhebliche religiöse Konflikte mit sehr vielen anderen Gruppen. Ich bin in großer Sorge – dabei ziehe ich diesen Personenkreis mit ein –, was die Menschenrechtslage dort insgesamt und auch die stark zunehmenden extremistischen Handlungen anbetrifft. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. Ich rufe die Frage 25 ebenfalls des Kollegen Beck auf: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entscheidungen des griechischen Asylkomitees, wonach die Türkei kein sicherer Drittstaat sei (www.proasyl.de/news/eu-tuerkei-deal-berufungsinstanz-stoppt-abschiebungen-in-die-tuerkei/)? Das ist der Geschäftsbereich des Innern; das hätte ich vorab sagen sollen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben das Wort. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich hätte sonst Ihren Hinweis von eben aufgegriffen, dass die Bundesregierung immer spontan entscheiden kann, wer antwortet. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Bei der Fragestunde ist das ein bisschen anders. Da gibt es eine klare Zuständigkeit der Geschäftsbereiche. Aber bei der Befragung der Bundesregierung – da haben Sie Recht – ist jeder zuständig. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Alles gut. Ich wollte, dass Herr Beck die Antwort vom zuständigen Ministerium bekommt, und die gebe ich ihm gerne. – Die Bundesregierung hat die Entscheidung griechischer Widerspruchsbehörden zur Kenntnis genommen. Sie ist vor dem Hintergrund der rechtlichen Gewährleistung des türkischen Ausländergesetzes und des Gesetzes zum internationalen Schutz, der türkischen Zusagen sowie der jüngsten Rechtsänderungen der Auffassung, dass die Türkei die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU, also der Asylverfahrensrichtlinie, erfüllt. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ein Mitgliedstaat, dem wir in der Vergangenheit vorgeworfen haben, dass er das Asylrecht zu lasch im Sinne des Rechtsschutzes anwendet, nämlich Griechenland, zu dem Ergebnis kommt, dass die Türkei nicht als sicherer Drittstaat behandelt werden kann, sollten wir das meines Erachtens sehr ernst nehmen. Inwiefern hat das Konsequenzen für den neuen § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Asylgesetzes, den Sie im Entwurf des Integrationsgesetzes vorgeschlagen haben? Soll die Türkei von dieser Regelung umfasst sein, oder wollen Sie hier Erklärungen abgeben, womöglich im Beratungsverfahren, dass diese Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einschlägig für die Türkei sein wird? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Danke schön. – Ich kann und will hier keine Erklärungen abgeben. Der Paragraf spricht für sich selbst. Er beinhaltet sozusagen ein Prüfprogramm, das wir ernst nehmen. Ich darf noch einmal in Bezug auf Ihre Bemerkung darauf hinweisen, dass das einzelne Entscheidungen eines Gremiums sind, in dem übrigens auch gar nicht griechische Beamte die Mehrheit stellen, sondern eine NGO und eine internationale Kommission. Insofern ist das an der Stelle keine Verlautbarung des griechischen Staates. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Gericht gewesen!) – Es ist kein Gericht gewesen, sondern ein Komitee. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern stellt Ihres Erachtens dieser Vorgang den Türkei-Deal infrage, und wie reagieren Sie auf die Situation, dass sich jetzt durch den Türkei-Deal die Fluchtrouten im Mittelmeer – die Bewegung konzentriert sich jetzt auf längere Wege – verschoben haben und allein in der letzten Maiwoche 700 Menschen ertrunken sind? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der Türkei-Deal, wie Sie das nennen, Herr Kollege, beinhaltet verschiedene Elemente, unter anderem auch, dass wir mit Unterstützung der Europäischen Union dafür sorgen, dass Kinder aus Syrien in der Türkei zur Schule gehen können. Ich finde, das ist ein Ziel, das wir alle gemeinsam an dieser Stelle haben. Aber Inhalt sind, wie Sie ja wissen, auch Regelungen zur Rückführung von Asylbewerbern in die Türkei. All das beinhaltet natürlich immer die Prüfung im konkreten Fall; das habe ich Ihnen gerade dargelegt. Ich kann Ihre sehr pauschale Ansicht nicht teilen, wenn Sie sagen, dass das, was wir jetzt auf anderen Fluchtwegen erleben, eine Eins-zu-eins-Verlagerung dessen ist, was vorher über die Türkei gekommen ist. Es gab offenbar einzelne Hinweise, dass manche Personen aus Syrien jetzt andere Routen nutzen. Aber man kann nicht sagen, dass es hier zu einer echten Eins-zu-eins-Verlagerung der Fluchtrouten gekommen ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Die Frage 26 des Abgeordneten Ströbele wurde zurückgezogen. Dann komme ich zur Frage 27 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele: Welche Angaben macht die Bundesregierung zu den Umständen des verspäteten Auffindens eines weiteren Mobiltelefons und später auch noch mehrerer SIM-Karten des ehemaligen V-Mannes des Bundesamts für Verfassungsschutz, R., Deckname „Corelli“, in den Räumen des Amts und zu ihrer Bewertung dieses Vorgangs, und wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die politische Verantwortung für diese Missstände? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Ströbele, die Umstände des Auffindens eines Mobiltelefons und mehrerer SIM-Karten im Bundesamt für Verfassungsschutz werden zurzeit, wie Ihnen wohl bekannt ist, untersucht. Das Bundesministerium des Innern hat am 3. Juni 2016 einen externen Experten, Herrn Ministerialdirektor a. D. Reinhard Rupprecht, beauftragt, zu untersuchen, ob und gegebenenfalls welche Defizite hinsichtlich der Ablauf- und Aufsichtsmechanismen im Bundesamt für Verfassungsschutz bestehen. Er wird bei seiner Arbeit natürlich auch von Mitarbeitern aus dem Bundesministerium des Innern unterstützt. Die Ergebnisse der eingeleiteten Aufklärungsinitiative sind zunächst abzuwarten. Erst dann kann eine Bewertung des Sachverhaltes erfolgen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, in der Tat war das, was Sie gesagt haben, schon bekannt; mit Ausnahme des Namens, den Sie genannt haben, war das alles bekannt. Wir haben in der letzten Fragestunde vor einer Woche schon den Minister selber nach diesem Sachverhalt befragt. Er hat gesagt, eine ganze Kommission des Bundesinnenministeriums, die sich der Sache annehmen solle, werde nach Köln geschickt. Nun ist eine Woche vorbei. Man muss doch irgendwann einmal die Verantwortlichkeiten feststellen. Wie lange braucht so eine Arbeitsgruppe, die nach Köln fährt, dafür? Was macht sie da eigentlich, um festzustellen, dass ein Handy und fünf, sechs oder sieben SIM-Karten für dieses Handy offenbar jahrelang in einem Tresor verschlossen blieben, obwohl der Tresor mehrfach durchsucht worden ist? Wie kann man das erklären, und warum gibt es immer noch keine Angaben zu den dafür Verantwortlichen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege, Sie bezogen sich nicht auf die Fragestunde, sondern auf die Regierungsbefragung in der letzten Sitzungswoche; aber das ist in der Tat zeitlich eng beieinander. Dort hat der Minister entsprechende Angaben gemacht. Nach einer Woche kann ich Ihnen noch nichts anderes sagen. Allerdings wirken wir darauf hin – das wird sicherlich auch so eintreten –, dass bereits Ende des Monats ein entsprechender Bericht vorliegt. Wir haben auch keine Kommission dorthin entsandt, vielmehr habe ich den Namen eines Beauftragten genannt. Er wird von Mitarbeitern unseres Hauses unterstützt, um festzustellen, ob Fehler passiert sind und, wenn ja, wo Fehler passiert sind. Ich glaube, dass das Vorgehen in der Vergangenheit, dass man immer, wenn man einen Gegenstand entdeckt hat, dies der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, zu Recht kritisiert worden ist. Es ist von der Opposition auch kritisiert worden, dass man Stück für Stück vorgegangen ist. Das soll uns nicht noch einmal passieren. Es sollte jetzt möglichst klar sein, ob es da Gegenstände gibt, die bisher nicht berücksichtigt worden sind, und warum das nicht der Fall gewesen ist. Ich will auch darauf hinweisen: Unser Haus ist nicht die einzige Stelle, die sich hier in erster Linie in der Verantwortung sieht. Vielmehr hat das PKGr, dem Sie meines Wissens angehören, den Ermittlungsbeauftragten Jerzy Montag, der diese Arbeit schon einmal gemacht hat, noch einmal beauftragt, diese Untersuchung von sich aus durchzuführen und der Frage nachzugehen: Was ist auch mir damals vielleicht nicht vorgelegt worden, bzw. was habe ich nicht erkannt? – Insofern sind wir hier an mehreren Stellen mit der Aufklärung beschäftigt. Wir sind auch sehr interessiert, das zu tun. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Trotzdem vermisse ich eine Reaktion, dass man zum Beispiel sagt: Die Verantwortlichen sind da oder dort zu suchen. Aber ich habe dazu eine Zusatzfrage. Inzwischen wissen wir über den mysteriösen Fall des jahrzehntelang tätigen V-Manns im rechten Bereich ein zusätzliches Faktum. Es geht um das, was der Sachverständige im Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen gesagt hat. Bisher wurde der Tod von „Corelli“, der in den besten Jahren war – ich glaube, er war 35 Jahre oder so –, als natürlicher Tod bewertet; es wurde erklärt, er habe Diabetes gehabt und einen Diabetesschock erlitten. Nun sagt derselbe Sachverständige, er müsse das korrigieren; für den Tod könne auch Rattengift verantwortlich gewesen sein. Irgendwie befinden wir uns in einem sehr unwahrscheinlichen Kriminalroman, wenn man das zusammenfassend wertet. Was tun Sie, um hier eine neutrale Aufklärung zu gewährleisten? Bei dieser Aussage brechen doch rechts und links alle bisher genannten Argumente weg. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Ich teile Ihre Schlussfolgerung nicht, weil es nicht nur einen Sachverständigen gab, der an diesem Fall beteiligt war und entsprechende Aussagen gemacht hat. Natürlich nehmen wir all das aber ernst, und wir ziehen das in Betracht, was in den Untersuchungsausschüssen der Landtage dazu – inzwischen gibt es ja mehrere – gesagt wird, wie zum Beispiel natürlich auch diese Aussage. Das führte bei uns bislang aber nicht zu einer anderen Schlussfolgerung, zumal er, wie gesagt, nicht der einzige Experte war, der sich gerade auch mit der Todesursache befasst hat. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage im Nachgang zu der Ausgangsfrage von Herrn Ströbele. Mittlerweile ist eine Woche vergangen, und Ihre Taskforce ist nach Köln ausgerückt. Der Minister hat uns erklärt, das werde jetzt zeitnah und gründlich aufgeklärt; Sie haben darüber berichtet. Jerzy Montag, der Sonderermittler, musste wieder eingesetzt werden, weil klar ist, dass ihm wahrscheinlich Dinge vorenthalten worden sind, die demnach nicht Teil des Untersuchungsberichtes „Corelli“ sein konnten. Schließt der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Maaßen, inzwischen aus, dass wir weiterhin Woche für Woche in einer Art Salamitaktik mit neuen Funden von Handys, SIM-Karten oder anderen Dingen im Fall „Corelli“ konfrontiert werden? Der Hintergrund meiner Frage ist ja klar: Innerhalb von Wochen sind wir immer wieder mit neuen Details und Funden aus dem besagten Tresor konfrontiert worden. Ich stelle mir jetzt vor, man fährt nach Köln und setzt alle daran, das aufzuklären. Ist inzwischen ausgeschlossen, dass noch neue SIM-Karten und Handys gefunden werden, die „Corelli“, diesem V-Mann, gehörten, oder hat Herr Maaßen sich dazu noch immer nicht eingelassen? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Sie haben eben einerseits eine zeitnahe und andererseits auch eine gründliche Aufklärung gefordert. Wie so oft im Leben kann beides in einem gewissen Zielwiderspruch stehen. Von daher haben wir gesagt, dass wir – richtig – zeitnah aufklären, aber auch nichts übers Knie brechen wollen. Es wäre geradezu unverantwortlich, jetzt, während die Untersuchung noch läuft, jegliche Bewertungen abzugeben, die Sie angemahnt oder insinuiert haben. Eine Untersuchung macht keinen Sinn, wenn man das Ergebnis schon vorher kennt. Aus diesem Grunde habe ich gesagt: Bis Ende Juni soll die Untersuchung unter der Federführung von Herrn Ministerialdirektor a. D. Rupprecht abgeschlossen werden. Danach werden die Ergebnisse vorliegen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stellen Sie sie dem Parlament vor oder nur dem PKGr?) – Das hängt wahrscheinlich auch von der Natur der Ergebnisse ab. Ich kann das heute nicht beantworten. Ich glaube, auch hier gilt wieder: So viel Transparenz wie rechtlich irgendwie möglich. In diesem Zusammenhang muss aber auch der zweite Teil des Satzes gelten, dass wir immer auch so viel Vertraulichkeit wie nötig gewährleisten müssen. Insofern werden wir schauen: Alles, was transparent und dem Parlament vorzustellen ist, wird natürlich auch gerne vorgestellt. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Trauerspiel!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 28 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden wird schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Beantwortung übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme. Wir kommen zur Frage 29. Da die Abgeordnete Ulla Jelpke immer noch nicht anwesend ist, wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn werden schriftlich beantwortet. Damit rufe ich die Frage 32 der Abgeordneten Katrin Werner auf: Welcher finanzielle und personelle Verwaltungsaufwand ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen derzeit notwendig? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Werner, Sie wissen, dass die Durchführung der Eingliederungshilfe und damit auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen den Länderbehörden bzw. den Kommunalbehörden obliegt. Demgemäß liegen uns keine Erkenntnisse über den finanziellen und den personellen Verwaltungsaufwand vor. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Werner. Katrin Werner (DIE LINKE): Danke schön, Frau Kramme. – Ich gehe hoffentlich richtig in der Annahme, dass wir immer noch über den gleichen Referentenentwurf diskutieren, auch wenn am 1. Juni 2016 der Koalitionsausschuss tagte und die eine oder andere Pressemitteilung des einen oder anderen Mitglieds hier im Hause vielleicht eine andere Wahrnehmung hat möglich werden lassen. Das wollte ich nur vorab einmal sagen, damit wir nicht von unterschiedlichen Papieren reden und es nicht schon die eine oder andere Änderung gibt, die uns nur noch nicht erreicht hat. Mich verwundert es, dass Sie dazu keine Angaben machen können. Völlig richtig ist natürlich, dass die Eingliederungshilfe Ländersache ist. Aber gerade beim Thema Eingliederungshilfe müssten schon irgendwelche Angaben vorliegen. Ich erinnere an die Fiskalpaktverhandlungen von 2012, bei denen es darum ging, die Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe zu entlasten. Dabei wurden erstmalig 5 Milliarden Euro zur Entlastung zugesagt, eine Zusage, die dann wieder zurückgenommen wurde und die jetzt anscheinend wieder gemacht wird. Also müssen Sie doch schon seit 2012 von belastbaren Zahlen ausgehen. Ansonsten sage ich Ihnen: Vielleicht brauchen wir 10 Milliarden Euro, vielleicht brauchen wir 7 Milliarden Euro, wie auch immer. Wenn die Bundesregierung Gelder zur Verfügung stellt, muss sie doch von den Belastungen Kenntnis haben. Davon gehe ich zumindest aus, weil in diesem Zusammenhang die 5 Milliarden Euro, glaube ich, wieder im Raum stehen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Werner, ich kann bei meiner Aussage nur bleiben. Wir haben keine Erkenntnisse darüber, was den personellen und finanziellen Verwaltungsaufwand betrifft. Etwas anderes ist der Sachverhalt, wie viele Betroffene es gibt und wie hoch die Einnahmen sind. Das ist Ihre zweite Fragestellung. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Werner. Katrin Werner (DIE LINKE): Gut, dann aber noch einmal zur ersten Fragestellung: In der jetzigen Vorlage ist eine Erhöhung der bestehenden Einkommens- und Vermögengrenzen vorgesehen. Insofern ist uns allen bekannt, dass es einen Verwaltungsaufwand gibt. Schließlich müssen die Menschen Nachweise erbringen, die überprüft werden müssen, und die Personen, die sie überprüfen, bekommen ein Gehalt. Es gibt also einen finanziellen Aufwand und einen Verwaltungsaufwand. Nun werden diese Grenzen angehoben. Ich glaube schon, dass zumindest wir beide uns einig sind, dass der Verwaltungsaufwand dann, wenn die Grenzen ganz aufgehoben würden, geringer würde. Da wir von einem Bundesteilhabegesetz, sprich: einem Bundesgesetz, reden, interessiert mich, ob das Ministerium, das diesen Entwurf vorbereitet hat, irgendwelche belastbaren Zahlen dazu hat, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf Länder und Kommunen hat, gerade im Hinblick darauf, dass die eine oder andere Kommune eine sehr angespannte Haushaltslage hat. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Werner, wir kommen an dieser Stelle auch mit den Nachfragen nicht weiter. Das würde voraussetzen, dass in den Ländern und Kommunen danach unterschieden wird, ob regulär Verwaltungsmitarbeiter zur Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe nach SGB XII eingesetzt werden. Das würde weiter voraussetzen, dass innerhalb der Eingliederungshilfe danach unterschieden wird, ob es um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen geht. Wir haben diesbezüglich schlichtweg keine Zahlen. Von daher gesehen kann ich Ihnen keine weitere Auskunft geben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Damit komme ich zur Frage 33 der Abgeordneten Katrin Werner: Wie viele Menschen mit Behinderungen sind nach Informationen der Bundesregierung derzeit von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen betroffen? Frau Staatssekretärin, Sie haben wieder das Wort. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Auf diese Frage muss ich antworten, dass keine statistischen Daten zur Größe dieser Personengruppe vorliegen. Es wird geschätzt – das ist reine Schätzung –, dass derzeit jeder Zehnte der aktuell rund 700 000 Bezieher von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen von der Einkommens- und Vermögensanrechnung betroffen ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Frau Werner. Katrin Werner (DIE LINKE): Vielen Dank. – Nun wissen wir aber auch, dass viele Menschen aufgrund dieser Einkommens- und Vermögensanrechnung momentan überhaupt keine Eingliederungshilfe beantragen bzw. dass ihr Bedarf teilweise über Familienmitglieder oder über andere Wege abgedeckt wird. Ist Ihnen da eine Gesamtzahl bekannt? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Da begebe ich mich in den Bereich der Dunkelziffern. Wir alle wissen, dass der Umgang mit Dunkelziffern extrem schwierig ist. Nach meinem Kenntnisstand liegen auch diesbezüglich keine Daten vor. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Werner. Katrin Werner (DIE LINKE): Nun lasse ich mich doch noch hinreißen. Gibt es jetzt eine Anregung aus dem Ministerium oder einen Referentenentwurf, in dem 16 verschiedene Regelungen vorgeschlagen werden, da wir auf Bundesebene überhaupt keine belegbaren Zahlen haben? Für mich zumindest bestätigt sich da immer mehr die Wahrnehmung, dass wir gerade in diesem Gesetzentwurf viel von „sollte“, „könnte“ und „Landesverordnung“ reden. Ehrlich gesagt, Ihre Antworten – ich vermute, von Kollegen werden sicherlich noch Fragen kommen; in Zukunft wird das dann auch der Fall sein – gehen so ein bisschen ins Blaue. Wir wissen nicht genau, was wir regeln, und am Ende werden wir wie 16 Bildungssysteme wahrscheinlich auch einmal 16 Auslegungen eines Bundesteilhabegesetzes haben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es fällt mir schwer, diesbezüglich eine Frage zu erkennen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ich glaube, da sind Sie aber die Einzige!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Die Frage 34 der Abgeordneten Corinna Rüffer wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Birkwald auf: Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe für das Leben in einer Wohneinrichtung erhalten, wurde letztmalig zum 31. Dezember 2014 ermittelt. Damals waren es 193 770 Personen. Wir haben aber die Zahlen ab dem Zeitraum 2006. Für 2005 liegen keine zuverlässigen Zahlen vor. Ich kann Ihnen das jetzt referieren, aber Sie können natürlich auch die Unterlage abwarten. – Also ich kann jetzt eine Zahlenstaffel vortragen: 2006  154 425, 2007  157 596, 2008  167 161, 2009  177 259, 2010  182 398, 2011  181 564, 2012  190 621, 2013  191 595 und 2014  193 770. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Endlich mal was Konkretes!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch für die konkrete Beantwortung. Ich freue mich, dass sich die Zahlen dann auch im Protokoll wiederfinden werden. Meine Nachfrage an Sie: Welche Effekte erwartet die Bundesregierung von der Einführung des Bundesteilhabegesetzes in diesem Bereich im Sinne einer Priorität eines Lebens daheim anstatt im Heim? Oder anders formuliert: Welche Erwartungen haben Sie hinsichtlich der Zahl von Menschen mit Behinderung, die künftig in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben werden? Werden es wohl mehr, oder werden es wohl weniger werden? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie wissen, dass wir uns insoweit im Bereich des internen Regierungshandelns befinden. Sie wissen, dass es noch keinen Kabinettsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz gibt. Man muss natürlich insoweit darauf hinweisen, dass alles davon abhängig ist, wie letztlich diesbezügliche Regelungen ausgestaltet sein werden. Wir werten in diesem Zusammenhang im Moment auch noch alle Kritikpunkte und Anregungen, die von Verbänden, von Ländern, aber auch darüber hinaus eingegangen sind, aus und lassen sie gegebenenfalls mit einfließen. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Darf ich dann zusammenfassen, dass sich die Bundesregierung bisher nichts erwartet an dieser Stelle? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Birkwald, das war dann Ihre zweite Frage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ja. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ihre Frage ist wohl mehr oder minder nur rhetorisch gemeint. Wie gesagt: Wir erstellen ein Bundesteilhabegesetz in der Intention, etwas zu verändern. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Birkwald auf: Mit Einsparungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Zuge der Einführung der gemeinsamen Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen, dem sogenannten Zwangs-Pooling, auch in Hinblick auf die damit verbundene Zumutbarkeitsprüfung? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich muss an dieser Stelle natürlich wieder darauf verweisen, dass wir uns im Bereich des regierungsinternen Handelns befinden. Dennoch zum ursprünglichen Entwurf: Das gemeinsame Erbringen von Leistungen an mehrere Leistungsberechtigte, also das sogenannte Pooling von Leistungen, ist nur möglich, soweit dies für den Leistungsberechtigten zumutbar ist. Dabei sind selbstverständlich die persönlichen, die familiären und auch die örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Da aber auch heute schon Leistungen an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden können, wird davon ausgegangen, dass mit dieser Regelung die heutige Praxis grundsätzlich fortgeführt wird. Dementsprechend sind im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. – Stehen denn die Kostenvorbehalte in Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung aus Sicht der Bundesregierung im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Selbstverständlich stehen Wunsch- und Wahlrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang. (Zurufe: Mikro!) – Das Mikro fällt ständig aus. Vizepräsident Peter Hintze: Es ist aber wieder „eingefallen“. (Heiterkeit) Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich weiß, auf was Sie hinauswollen. Aber Sie müssen wissen, dass auch beim sogenannten Pooling, wie ich vorhin bereits erwähnt habe, die persönlichen Umstände des Leistungsberechtigten zu berücksichtigen sind. Von daher sind wir der Auffassung, dass das alles im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ja, dafür mache ich es sehr kurz, Herr Präsident. – Nach welchen Kriterien soll denn die Zumutbarkeitsprüfung erfolgen? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe dies bereits erwähnt, will mich aber an dieser Stelle gerne wiederholen: Es sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände zu berücksichtigen. Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es noch eine Nachfrage aus den Reihen der Linken? – Bitte schön. Katrin Werner (DIE LINKE): Es ist bestimmt nicht verwunderlich, dass ich jetzt noch einmal genauer nachhake. – Es ist nicht nur nach der Prüfung des familiären Umfelds nachgefragt worden, und es ging auch nicht um den Zusammenhang zwischen UN-Behindertenrechtskonvention und Wunsch- und Wahlrecht. Denn ich traue der Bundesregierung zu, das zu erkennen. Denn ansonsten wäre das Vorwort in dem Gesetzentwurf völlig falsch. Es ging vielmehr um den Kostenvorbehalt und die Frage, inwieweit das weiterverfolgt wird. Das passt auch zu der Frage, ob die Unterbringung zu Hause oder im Heim erfolgen sollte. Auch da geht es einfach nur darum, ob man konsequent prüft oder ob die Hauptpriorität derzeit auf dem Wunsch- und Wahlrecht liegt, ohne Kostenvorbehalt, und ob die Priorität der Bundesregierung, des Ministeriums oder des Referentenentwurfs beibehalten wird, dass man sagt: „Der Mensch kann entscheiden, ob er daheimbleiben möchte“, oder ob Sie erst prüfen wollen, ob die Familie, ob dieser, ob jener, ob Personen aus dem Umfeld herangezogen werden können und ob die Kostenfrage geklärt ist. Es geht um Ihre Prioritätensetzung und Ihre Vorstellungen, wie Sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen wollen. Was nachher hier im Hause abgestimmt wird – den Ablauf kennen wir alle –, ist eine ganz andere Frage. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Es ergibt sich bereits daraus, dass wir mit der Neuregelung keinerlei Einsparung planen, dass wir dem Wunsch- und Wahlrecht hohe und höchste Priorität einräumen. Vizepräsident Peter Hintze: Dann kommen wir zur Frage 37 der Abgeordneten Jutta Krellmann, Fraktion Die Linke: Wie viele Menschen mit Behinderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in einer Werkstatt beschäftigt, und wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Im Jahr 2014 waren 311 869 Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt beschäftigt. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Ich kann Ihnen, wie gewünscht, aber die Zahlen der letzten zehn Jahre nennen. Das waren im Jahr 2005  256 556 Menschen, 2006  268 046, 2007  275 492, 2008  278 689, 2009  290 285, 2010  291 187, 2011  297 214, 2012  302 629 und schlussendlich 2013  305 466. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Das alles wird im Protokoll gründlich nachzulesen sein. Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Krellmann? (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Unbedingt!) – Unbedingt. – Bitte. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Unbedingt. – Zum Glück kann jemand schnell mitschreiben. Wir werden das im Protokoll nachlesen. Nach dem, was ich mitbekommen habe, geht die Entwicklung nach oben. Die Zahlen gehen tendenziell nach oben. So habe ich das jedenfalls auf die Schnelle verstanden. Meine Zusatzfrage lautet: Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes im Hinblick auf die Empfehlung des Fachausschusses der Vereinten Nationen, Sonderwelten für Menschen mit Behinderung abzubauen? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie wissen, dass wir an dieser Stelle ausweislich des Entwurfs – über die letztendliche Fassung diskutieren wir hier bekanntermaßen nicht – verschiedene Alternativmöglichkeiten geschaffen haben. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten tätig sind, leichter ermöglicht wird, dort auszuscheiden, indem sie ein Rückkehrrecht bekommen, wenn sie es beispielsweise nicht schaffen, ein Angebot auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu erhalten. Sie wissen auch, dass wir das sogenannte Budget für Arbeit einführen. Das sind in diesem Zusammenhang positive Entwicklungen. Zum Zahlenmaterial. Sie haben recht: Die Zahlen gehen nach oben. Das hat allerdings zwei Ursachen. Das eine Element, das hier zu berücksichtigen ist, ist, dass die Menschen länger in den Werkstätten für Behinderte verbleiben, was insbesondere mit einer verbesserten körperlichen und psychischen Konstitution zusammenhängt. Die Medizin ist an dieser Stelle schlichtweg besser geworden. Das andere Element, das in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, ist: Die Zahlen nehmen nicht mehr beachtlich zu. Es gibt zwar durchaus die beschriebene Entwicklung. Aber diese muss im Kontext gesehen werden. Vizepräsident Peter Hintze: Wollen Sie noch eine Zusatzfrage stellen? – Nein. Dann die Kollegin. Bitte. Katrin Werner (DIE LINKE): Natürlich frage ich hierzu noch einmal nach. Schließlich ging es in der Frage darum, wie es um den Abbau und den Umgang mit der im Staatenbericht geäußerten Kritik daran, dass in Deutschland Sonderwelten für Menschen mit Behinderung zu finden sind – Stichwort „Förderschule“ –, bestellt ist. Es geht darum, wie man es abbaut. Es ist sicherlich eine Errungenschaft, dass es keinen großen Zuwachs mehr gibt. Aber um einen Abbau zu erreichen, muss man effektiv etwas dafür tun und darf nicht Vorschläge verfolgen, die das Werkstattleben im Alltag weiter verfestigen. Es gibt keine deutlichen Konzepte, aus denen erkennbar hervorgeht, dass die Bundesregierung überhaupt gewillt ist, auf lange Sicht die Zahl der in Werkstätten Tätigen abzubauen. Sie wissen ganz genau, dass jeder, der in einer solchen Werkstatt tätig ist, eine bestimmte Vorgeschichte hat. Man müsste also zuerst den vorgelagerten Bereich angehen, also den Förderschulbereich bzw. den Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung, um Wege in Richtung Werkstätten zu verhindern. Als wir heute im Familienausschuss über den Jugendbericht diskutiert haben, wurde klar, dass es gar keine belegbaren Zahlen oder Befragungen für den Förderschulbereich gibt. Der Weg in die Ausbildung bzw. in die Arbeitswelt ist doch entscheidend. Insofern ist die Frage, was die Bundesregierung für den Abbau tut, ehrlich gesagt, zu beantworten mit: Im Moment nicht viel! Sie tut nur alles, um nicht für einen Aufbau zu sorgen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich erkenne an dieser Stelle wieder keine Frage. Ich will dennoch versuchen, auf diese Nichtfrage zu antworten. Der entscheidende Punkt ist folgender: Zunächst einmal finde ich, dass Wunsch- und Wahlrechte ernst zu nehmen sind. Die Wahl eines Menschen mit Behinderung kann natürlich dahin gehen, weiterhin in einer Werkstatt tätig zu sein. Man muss sehen, dass eine solche Tätigkeit für viele relativ attraktiv ist, weil unter anderem eine rentenrechtliche Absicherung diesbezüglich erfolgt. Man muss aber auch sehen, dass wir an diesem Punkt durchaus arbeiten. Wie Sie wissen, hat das Ministerium ein 80-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, das unter anderem Beratung, aber auch die Schaffung von Ausbildungsplätzen beinhaltet. Ich finde, dass das durchaus eine beachtliche Summe ist, die hier eingesetzt wird. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Wir kommen zur Frage 38 der Abgeordneten Jutta Krellmann: Mit wie vielen Übergängen von Menschen mit Behinderungen aus einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung im Hinblick auf die Einführung eines Budgets für Arbeit? Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Übergangszahlen im Rahmen des Budgets für Arbeit können derzeit noch nicht beziffert werden. Das neue Instrument muss sich nach dessen Einführung logischerweise erst noch etablieren. Die Bundesregierung rechnet aber nach den positiven Erfahrungen vergleichbarer Modellprojekte in einigen Bundesländern damit, dass sich mit dem Budget für Arbeit die Zahlen der Übergänge von Menschen mit Behinderung von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt spürbar erhöhen werden. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage, Frau Kollegin? – Bitte. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie stellt die Bundesregierung die Aufklärung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sicher, die im Hinblick auf die abweichenden Regelungen, die die Bundesländer bezüglich des Budgets für Arbeit treffen können, notwendig ist? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Die Frage kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht mit Sicherheit beantworten. Ich würde vermuten, dass diesbezüglich einerseits die Integrationsämter zuständig sind, andererseits die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. Ich lasse Ihnen zusätzlich eine schriftliche Antwort zukommen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Die Fragen 39 und 40 der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) sowie die Frage 41 des Abgeordneten Andrej Hunko und die Frage 42 der Abgeordneten Sevim Dağdelen – Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich unterbreche die Sitzung des Deutschen Bundestages bis zum Beginn der Aktuellen Stunde um 15.35 Uhr. (Unterbrechung von 15.11 bis 15.35 Uhr) Vizepräsident Peter Hintze: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unwetter in Deutschland Als erster Rednerin erteile ich der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in den vergangenen Tagen Zeugen verheerender Unwetter geworden. Gestern Abend erst erreichten uns Nachrichten von einem Tornado in Hamburg und von schweren Unwettern in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt am härtesten wurden Süddeutschland und Südwestdeutschland getroffen. Dort sind insgesamt elf Tote zu beklagen, ebenso erheblicher Sachschaden. Wir denken an die Toten, deren Leben mit den Fluten fortgerissen wurde, darunter ein Feuerwehrmann aus Schwäbisch Gmünd, der starb, als er Leben retten wollte. Unser Mitgefühl – ich denke, das sage ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen – gilt den Angehörigen der Todesopfer. Wir denken auch an die vielen Menschen, deren Hab und Gut vernichtet wurde, die in diesen Tagen mühsam versuchen, zu retten, was zu retten ist, und die erst langsam wieder in den Alltag zurückfinden werden. Wir wünschen Ihnen dabei viel Kraft! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch Dinge, die Mut machen: Die Menschen in unserem Land stehen zusammen, sie helfen, wenn andere Menschen Hilfe brauchen. Unser Dank gilt ganz besonders den Rettungskräften, der Feuerwehr, den Angehörigen der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks, von denen ja sehr viele ehrenamtlich im Einsatz sind. Wir danken der Polizei, der Bundeswehr und den Menschen, die sich einfach eine Schaufel genommen haben, um mitzuhelfen. (Beifall im ganzen Hause) Ich selbst bin auch gerne bereit, die betroffenen Gemeinden im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen beim Wiederaufbau zu unterstützen und auch dabei, Maßnahmen zu ergreifen, durch die solche erneuten verheerenden Schäden vermieden oder eingegrenzt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den großen Flusshochwassern 2013 stand der Hochwasserschutz an den großen Flüssen im Vordergrund unserer Arbeit. Gemeinsam mit den Ländern hat der Bund ein Nationales Hochwasserschutzprogramm beschlossen. Wir werden in den kommenden Jahren – wir haben damit im vergangenen Jahr begonnen – Auen renaturieren, Deiche zurückverlegen und zusätzliche Flutpolder schaffen. Wir werden den Flüssen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms mehr als 20 000 Hektar zusätzlichen Raum geben. Das Hochwasserschutzgesetz II befindet sich gerade in der Ressortabstimmung. Wir wollen in Zukunft gezielt dort ansetzen, wo das Hochwasser entsteht, zum Beispiel in den Mittelgebirgen und Hügellandschaften, wo bei Starkregen schnell viel Wasser in tiefer gelegene Gebiete fließt. Wir wollen die Wasserversickerungs- und die Wasserrückhaltefähigkeit dieser Gebiete erhalten und verbessern, damit weniger Wasser in die Flüsse kommt. Die Katastrophen der vergangenen Woche machen aber einmal mehr deutlich, dass auch fernab der großen Flüsse die Gefahr von Überflutungen besteht. Die Ursache waren räumlich eng begrenzte, äußerst starke Regenfälle, die sich plötzlich entluden, während einige Kilometer weiter die Sonne schien. In Simbach rollte eine fast 5 Meter hohe Flutwelle durch den Ort. Das kleine Flüsschen Issel, das in Hamminkeln sonst rund 70 Zentimeter tief ist, war zwischenzeitlich zu einem Fluss von über 2 Metern Tiefe geworden. Starkregenereignisse, die lokal zu massiven Zerstörungen führen, sind schon lange keine Einzelfälle mehr. In den vergangenen Tagen haben sie fast gleichzeitig an verschiedenen Orten in weiten Teilen des Landes stattgefunden. Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Nicht jedes Wetterereignis ist ein Anzeichen für den Klimawandel. Fest steht aber: Durch den Klimawandel häufen sich diese Ereignisse. Acht der zehn wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen liegen in diesem Jahrtausend. Mit immer neuen Temperaturrekorden erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit für Wetterlagen, die Extremereignisse begünstigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Klimawandel auf unter 2 Grad oder möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Aber auch damit wird sich unser Klima verändern; es hat sich ja schon verändert. Neben dem Klimaschutz muss die Anpassung an den Klimawandel einen höheren Stellenwert bekommen. Dazu gehört zuallererst der bessere Schutz der Bevölkerung und wichtiger Infrastrukturen. Mein Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold hat den Umweltausschuss in der vergangenen Woche über den Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie informiert; wir haben ja eine Anpassungsstrategie. Wir werden die Kommunen stärker unterstützen, Wissen für Entscheidungsträger aufbereiten und Pilotprojekte starten. Das bedeutet zuallererst: Wir müssen nach Möglichkeiten suchen, solche Ereignisse besser vorhersagen zu können, zum Beispiel, indem wir Niederschlagsmessungen mit den Daten zum Abwassernetz oder zu besonders verwundbaren Gebieten abgleichen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst. Wir brauchen außerdem bessere Warnsysteme und Notfallpläne. Oft entscheiden wenige Minuten darüber, ob Menschen sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Die Bundesländer haben in den vergangenen Jahren entlang der großen Flüsse ein Hochwassermanagement mit Risiko- und Gefahrenkarten erstellt. Die gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern haben dort in den vergangenen Jahren zu großen Fortschritten geführt. Die aktuellen Ereignisse zeigen aber: Wir brauchen auch ein aktives Starkregenmanagement. Wir müssen Orte mit besonderem Risiko identifizieren, Vorsorge treffen und Notfallmaßnahmen ausarbeiten. Wir müssen außerdem gerade in gefährdeten Gebieten eine vorsorgende Raum- und Flächennutzung etablieren. Ich sage ganz klar: Gerade in verwundbaren Gebieten dürfen wir nicht immer weitere Flächen versiegeln. Je mehr wir asphaltieren, bebauen und bepflastern, desto größer werden die Wassermassen, die anschließend durch Flussbette und Abwasserrohre abtransportiert werden müssen. Wir müssen verstärkt Flüsse und Bäche renaturieren und immer dort, wo es möglich ist, die Versiegelung der Landschaft rückgängig machen. Eine intensive Landwirtschaft, insbesondere der Maisanbau, ist bei Dauerregen im Frühsommer ein zusätzlicher Risikofaktor für Überflutungen. Um diese Jahreszeit haben zum Beispiel die Maisfelder noch viel unbedeckte Fläche; die jungen Pflanzen nehmen das Wasser kaum auf. Das führt zu einer verstärkten Erosion. Außerdem kann das weggeschwemmte Erdreich Bäche und Abflussrohre verstopfen. Dass der intensive Maisanbau insbesondere in hügeligen Lagen die Hochwassergefahr erhöhen kann, war dieser Tage noch von den Experten in den bayerischen Behörden bestätigt worden. Niederbayern ist übrigens das Zentrum des Maisanbaus in Bayern. Er umfasst stellenweise über ein Drittel des gesamten Agrarlandes in der Region. Gleichzeitig zählt das niederbayerische Rottal zu den vier Regionen Deutschlands, die am stärksten unter Erosion leiden. Ich bin sehr dafür, dass wir dringend zur guten fachlichen Praxis zurückkommen: Wiesen dort, wo sie hingehören, und Äcker dort, wo sie hingehören. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Das ist eigentlich ziemlich einfach. Ministerpräsident Seehofer, den ich persönlich sehr mag, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Persönlich? – Beifall des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]) muss das den bayerischen Bauern auch sagen, wenn er sich für einen noch stärkeren Ausbau der Biomasse einsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt: Die Wetterereignisse häufen sich. Wir müssen feststellen, dass die Zeitspanne zwischen den sogenannten Jahrhundertunwettern immer kürzer wird. Wir sind die erste Generation, die den menschengemachten Klimawandel erlebt, und wir sind die letzte, die ihn auf ein beherrschbares Maß begrenzen kann. Wir sollten uns deshalb nicht die Frage stellen: „Was kostet uns der Klimaschutz?“, sondern müssen uns die Frage stellen: Was kostet es, wenn wir nicht handeln? (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Das gilt übrigens nicht nur für uns, sondern in verstärktem Maße für die Länder, die eine schlechte Infrastruktur, weniger stabile Häuser und praktisch keinen Katastrophenschutz haben. Wir haben also keine Alternative dazu, unsere Lebensweise an den schon stattfindenden Klimawandel anzupassen – auch in Deutschland; das gilt nicht nur für die Länder des Südens. Unsere Phantasie sollte sich nicht darin erschöpfen, Deiche zu erhöhen und größere Abwasserrohre zu verbauen. Die beste Katastrophenvorsorge sind angepasste Schutzmaßnahmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden übers Wetter, wir Linke nicht. Ich finde es viel wichtiger, darüber zu reden, wie wir schnell und unbürokratisch helfen können. Das sage ich nicht nur als Abgeordnete aus Bayern, wo die Unwetter ja in besonders drastischer Art und Weise zugeschlagen haben. Mein Beileid und meine Anteilnahme möchte ich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion den Familien und Hinterbliebenen der Todesopfer in Deutschland bekunden sowie den Flutopfern, die Hab und Gut verloren haben. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ute Vogt [SPD]) Unser Dank gilt natürlich den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU] und Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sollten den Menschen endlich einmal reinen Wein einschenken. Jedes Jahr eine Jahrhundertflut, jedes Jahr ein Jahrhundertsturm – dazu sagen wir: Da stimmt etwas nicht. Ich erkläre Ihnen auch, warum. Meine Vorrednerin, Frau Ministerin Hendricks, hat die Gründe bereits angesprochen. Was sind die Gründe für die Sturzfluten und Stürme in Bayern, Baden-Württemberg, am Niederrhein, in Rheinland-Pfalz und der Eifel sowie für den Tornado gestern in Hamburg? Was heute und vor einer Woche passiert ist, das nennt man allgemein Wetter. Bei Wetter und Unwetter geht es um einen kurzen Zustand – mal regnet es, mal scheint die Sonne –; wir haben es heute aber mit den Folgen des Klimawandels zu tun. Messungen über Jahrzehnte hinweg zeigen, dass die Zahl der Extremwetterereignisse weltweit, auch in Deutschland, stark zunimmt. Immer mehr Stürme, Regenfluten und Hitzewellen sind also nicht Ausdruck einer vorübergehenden Erscheinung, kein Wetter, sondern Folgen des Klimawandels. Reden Sie mit Versicherungsexperten, treffen Sie sich mit Wissenschaftlern; sie erklären Ihnen den Unterschied zwischen Wetter und Klima. „Klimawandel und seine Folgen in Deutschland“, das wäre eigentlich der ehrlichere Titel für diese Aktuelle Stunde gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Ein bisschen mehr Ehrlichkeit täte der Regierungskoalition auch ganz gut, wenn wir über Nothilfen für die Geschädigten reden. Wir von der Linken haben schon letzte Woche die Bundesregierung davon in Kenntnis gesetzt, dass viele Milliarden Euro Nothilfe notwendig sind und diese sofort abrufbar wären. Unbürokratische Hilfe vom Bund kann über den Aufbaufonds kommen, der hier im Juni 2013 beschlossen wurde. 7,4 Milliarden Euro Sondervermögen wurden in diesen Fonds aufgenommen. Von diesem Geld ist sehr viel übrig. Das reicht, um den Geschädigten schnell zu helfen. (Beifall bei der LINKEN) Während die Linke Hilfsgelder im Haushalt fand, las ich in einer Presseerklärung des Kanzleramts vom Donnerstag die Reaktion der Bundeskanzlerin auf die Fluten – ich zitiere –: Sie beobachte die Situation weiter sehr genau. „Beobachten“, liebe Regierung, ist etwas für Fußballfans am Spielfeldrand oder für Vogelfans im Wald. Was zählt, ist das Grundgesetz, und darin steht, dass die Regierung dem Wohl der Bevölkerung verpflichtet ist. Handeln, nicht abwarten, das ist hier gefragt. (Beifall bei der LINKEN) Wann gibt es aus dem Sondervermögen Entschädigungen für die Hinterbliebenen der Umweltopfer? Wann gehen diese Mittel an die Familien, deren Häuser in den Wassermassen versunken sind? Sie warten auf diese Mittel; das wissen Sie. Der Bund hat Möglichkeiten. Statt sie zu nutzen, wird über neue Versicherungen diskutiert und Sparpolitik betrieben. Eine schwarze Null auf Kosten von Klimawandelopfern – das geht für uns gar nicht. (Beifall bei der LINKEN) Geben Sie die Gelder frei, und hören Sie auf, vom Wetter zu reden. Die Ausrede, dass die Regierungsfraktionen keinem Antrag der Opposition zustimmen, lassen wir der Großen Koalition nicht durchgehen. Wir haben nämlich im Haushaltsausschuss gar keinen Antrag gestellt, sondern eine Unterrichtungsbitte eingereicht, übrigens als erste und bis jetzt einzige Fraktion, was mich sehr wundert. Besonders wundere ich mich über die CSU, weil sie in Bayern ununterbrochen Hilfe vom Bund anfordert, als wäre sie nicht in der Regierung. Sie haben ja mit diese Aktuelle Stunde beantragt. Ich sage: Nehmen Sie unseren Vorschlag auf. Prüfen Sie den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“, und ändern Sie, wenn nötig, die Zweckbindungsbestimmungen. Helfen Sie den Betroffenen schnell und unbürokratisch. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Max Straubinger, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Max Straubinger (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dramatische Ereignisse haben sich in meinem Wahlkreis, aber natürlich auch im ganzen Bundesgebiet abgespielt. Wir sind innerhalb kürzester Zeit von schrecklichen Unwettern heimgesucht worden, einmal in Baden-Württemberg, dann in Bayern, dann in Rheinland-Pfalz, gestern in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen. Das zeigt, dass es sich um eine breite Gewitterfront handelt, die über viele Bundesländer hinwegzieht. Daraus müssen entsprechende Schlüsse gezogen werden. Als Wahlkreisabgeordneter des mit am stärksten betroffenen Landkreises Rottal-Inn darf ich aber durchaus einen Schwerpunkt legen. Bei uns gab es innerhalb kürzester Zeit 200 Liter Regen pro Quadratmeter. Das hat gewaltige Spuren hinterlassen. Wir trauern um insgesamt elf Tote; die Frau Bundesministerin hat es bereits ausgeführt. Sieben Tote gab es in unserer niederbayerischen Heimat. Sie sind zum Teil leider unter sehr dramatischen Umständen ums Leben gekommen. Das Mitgefühl gilt natürlich den Angehörigen und allen Verwandten und Bekannten. Wir danken gleichzeitig für den großartigen Einsatz, den die Rettungskräfte geleistet haben: 390 Personen wurden aus akuter Not gerettet, 150 Personen aus lebensbedrohlichen Situationen befreit. Das zeigt – ich bin davon überzeugt, dass der Kollege Stephan Mayer besonders darauf eingehen wird –, dass die Leistungsfähigkeit unserer Rettungsdienste hervorragend ist. Der Dank gilt deshalb von meiner Seite aus den Rettungskräften in allen Einsätzen. Es wurden 1 500 bis 2 000 Ersteinsätze durchgeführt. Das zeigt sehr deutlich, dass wir hier gut aufgestellt sind. Ein herzliches Dankeschön an diese Einsatzkräfte und an die Helfer vor Ort. (Beifall im ganzen Hause) Was haben wir an Schäden zu verzeichnen? 430 Quadratkilometer verwüstetes Land, 5 000 betroffene Haushalte, 20 Prozent davon vollkommen in ihrer Existenz gefährdet, 500 Häuser, die abbruchreif sind – die Schäden an den Häusern kann man bis heute noch nicht quantifizieren –, erhebliche Schäden in der Landwirtschaft und in den Gewerbebetrieben. Deshalb ist es wichtig, sehr schnell Hilfe zu leisten. Ich finde es bedauerlich, dass die Frau Bundesministerin überhaupt nichts zu Hilfeleistungen gesagt hat. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ihr seid doch in der Regierung!) Ich danke ganz besonders der Bayerischen Staatsregierung, die mit dem gestrigen Beschluss hervorragend gehandelt hat. Sie gibt den betroffenen Menschen Mut und Zuversicht, dass sie nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben und dass sie vor allen Dingen dieselbe Unterstützung bekommen wie damals die Opfer der Überflutungen in Deggendorf und Umgebung. Hier handelt die Bayerische Staatsregierung vorbildlich. (Beifall bei der CDU/CSU) Daran können sich auch andere Landesregierungen unter Umständen ein Beispiel nehmen. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Der Bund vor allem! Der Bund!) Ein herzliches Dankeschön an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und sein Kabinett. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich danke aber auch für den Einsatz unseres Bundesverkehrsministers, der am Freitag mit mir vor Ort die umfangreichen Infrastrukturschäden an den Bundesstraßen 20 und 12 und an vielen Brückenteilen besichtigt hat und sich dafür einsetzt, dass diese Infrastruktureinrichtungen sehr schnell und zügig wiederhergestellt werden. Mein Dank gilt auch dem Parlamentarischen Staatssekretär Pronold, der ebenfalls am Freitag vor Ort war. Ich bin überzeugt, dass er als Staatssekretär darauf achten wird, dass Städtebauförderungsmittel so weit wie möglich auch über den Bundeshaushalt zum Einsatz gebracht werden, sodass den Menschen Mut und Zuversicht gegeben werden können. Für das Aufräumen der Schäden, die es gibt, auch ein herzliches Dankeschön an die Bundeswehr, die seit Montag im Einsatz ist und hier Unterstützung leistet! (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Werte Damen und Herren, natürlich wird jetzt Bilanz gezogen und gefragt: Wie hätten wir das verhindern können? Sicherlich ist hier Prävention, also der Hochwasserschutz und Sonstiges, von elementarer Bedeutung; die Frau Bundesministerin hat darauf hingewiesen. Aber ich finde es bedauerlich, wenn jetzt sofort wieder über die Landwirtschaft hergezogen wird. Ich frage mich: Wie konnten denn die vielen Golfplätze abgeschwemmt werden, etwa im Landkreis Passau, die ja wohlweislich nicht mit Maisanbau, sondern mit Rasen bestückt sind. (Martin Burkert [SPD]: CSU-Golfplätze!) Viele Gräben sind abgerissen worden; auch dort findet kein Maisanbau statt, dort sind Wiesen. Dass Wiesen abgeschwemmt worden sind, muss man meines Erachtens auch deutlich machen. Man sollte aber nicht sofort die Landwirtschaft in die Ecke stellen und so tun, als sei sie die Verursacherin dieser Situation. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein Letztes. Bei der Finanzierung der Beseitigung der Schäden handelt Bayern vorbildlich. Aber ich sage auch: Wenn es über mehrere Bundesländer hinweg solche Schadensereignisse gibt, ist meines Erachtens auch der Bund in die Pflicht zu nehmen, um hier entsprechende Hilfestellungen zu geben. (Beifall bei der CDU/CSU – Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Das sage ich doch!) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege? Max Straubinger (CDU/CSU): Mich macht es schon nachdenklich, wenn ich feststellen muss: In Baden-Württemberg gibt es für 80 Prozent der Gebäude eine Elementarschadenversicherung, in Bayern nur für 24 Prozent der Gebäude. Das resultiert daraus, dass es in Baden-Württemberg früher eine entsprechende Pflichtversicherung gab – Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege. Max Straubinger (CDU/CSU): – und viele dieses Versicherungsverhältnis beibehalten haben, dass dies in Bayern in der Vergangenheit aber nicht der Fall war. Vizepräsident Peter Hintze: Lieber Kollege! Max Straubinger (CDU/CSU): Deshalb gilt auch in diesem Fall, präventiv entgegenzuwirken und dafür zu sorgen, dass die Elementarschadenversicherung eine stärkere Verbreitung findet, sodass in Zukunft die bestmögliche Regulierung der Schäden im Sinne der Menschen erfolgen kann. Herzlichen Dank für die Geduld, Herr Präsident. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich hatte keine Geduld, aber ich bin nicht dazwischengekommen. Den nächsten Rednern gebe ich jeweils eine Minute drauf, weil das sonst unfair wäre. Kollege Ebner vom Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt, und er bekommt sechs Minuten. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Unwetter der vergangenen Tage – es wurde schon angesprochen – haben elf Todesopfer gefordert. Jedes ist eines zu viel. Unsere Gedanken, unser Mitgefühl sind bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen. Ich glaube, wir alle sind von der Wucht der Ereignisse und ihren Folgen überrascht. Wir sind mit den Gedanken aber auch bei all jenen, die in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai dieses Jahres in Baden-Württemberg, vor allem in den Landkreisen Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Ostalb, und bei dem unfassbaren Unwetter der folgenden Tage in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zwar mit dem Schrecken, aber mit enormen materiellen Schäden davongekommen sind. Zu bundesweit trauriger Berühmtheit ist dieser Tage die Gemeinde Braunsbach gelangt, die im Landkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe liegt, den ich zusammen mit der Kollegin Sawade und dem Kollegen von Stetten hier vertreten darf. In der Nacht von Sonntag auf Montag hat ein Unwetter mit ungeheurer Wucht 180 Liter Regen in kaum mehr als einer Stunde über der Region abgeladen, wo sonst 70 Liter Regen im ganzen Monat fallen. Kleine Klingen sind zu Gesteinslawinen angeschwollen, Bäume sind wie Zahnstocher geknickt, und Autos hat es wie Streichholzschachteln fortgetrieben. In wenigen Minuten wurde das schmucke Kleinstädtchen Braunsbach am Kocher mitsamt seinen Teilorten verwüstet und in eine Trümmerlandschaft verwandelt. Existenzen sind zerstört. Die Menschen dort stehen buchstäblich vor dem Nichts. Wer das vor Ort gesehen hat, der kann es nur für ein Wunder halten, dass gerade in Braunsbach keine Menschen zu Schaden kamen, niemand verletzt wurde oder zu Tode gekommen ist. Lassen Sie uns bei allem Blick auf Braunsbach all die weiteren Orte im Kochertal und im Jagsttal – Kirchberg mit seinen Teilorten, Langenburg, Künzelsau und Forchtenberg –, aber auch Schwäbisch Gmünd, Wuppertal, Simbach am Inn und all die anderen Orte, die es ebenfalls hart getroffen hat, nicht vergessen. Die materiellen Schäden sind wirklich enorm und bis heute nur grob abschätzbar. Allein in den beiden Landkreisen Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg gehen wir bisher von über 200 Millionen Euro aus, 104 Millionen Euro davon allein in dem betroffenen Ort Braunsbach. Das Verkehrsministerium, Herr Staatssekretär Barthle, geht von Schäden an der Straßen- und Schieneninfrastruktur in Höhe von 20 bis 50 Millionen Euro aus. Auch hier steht eine endgültige Schadensbilanz noch aus, und auch landwirtschaftliche Flächen hat es hart getroffen, auch und besonders – das wurde ja schon mehrfach angesprochen – zahlreiche Weinbaubetriebe mit Steillagen im Kochertal. Ich bin den vielen Menschen aus den umliegenden Gemeinden dankbar, die spontan angepackt und mitgeholfen haben – das tun sie bis heute –, die Schäden zu beseitigen. Die gigantische Helferwelle hat die Koordinatoren vor Ort an Grenzen gebracht; denn zeitweilig mussten Hilfsbereite wirklich gebeten werden, später wiederzukommen, weil so viele auf einmal kamen. Das war auch in Simbach so. Sie kamen mit Wasserpumpen, Schaufeln und Generatoren und haben gesagt: Hier bin ich. Wo kann ich helfen? Ich glaube, wir müssen schon auch schauen, wie wir uns hier künftig besser rüsten können, um diese Hilfe nicht ins Leere laufen zu lassen, zum Beispiel müssen wir die neuen Medien zur Koordination nutzen. In Nordrhein-Westfalen haben Studenten rucki, zucki eine Onlineplattform gestaltet. Das sollten wir künftig auch tun. Ein großes Lob gilt auch dem Krisenmanagement und der gigantischen Einsatzbereitschaft des THW, des Roten Kreuzes, der Polizei, der Feuerwehr und aller anderen Helferinnen und Helfer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Beeindruckt hat mich ebenfalls die spontane Hilfe von Asylsuchenden aus Afghanistan und Syrien, die in den Flüchtlingsheimen bei uns im Landkreis leben und mit Schaufeln, Gummistiefel und Eimern vor Ort aufgetaucht sind, um zu helfen. Das war ein wirklich nahezu rührender Akt. Ich meine, deshalb ist jetzt auch nicht die Stunde der Schuldzuweisungen, sondern es ist die Stunde der schnellen Hilfe und der Unterstützung. (Christian Flisek [SPD]: Richtig!) Es ist aber auch die Stunde der Analyse der Lage und der Analyse, wo und wie wir kurz-, mittel- und langfristig handeln und helfen müssen. Viele Soforthilfen in Bayern und in Baden-Württemberg sind angelaufen. Das hilft den Menschen zunächst einmal über die ärgste Not hinweg. Das hilft ihnen aber nicht in ihrer existenziellen Not. Die kleine verschuldete Gemeinde Braunsbach beispielsweise – das gilt aber auch für viele andere betroffenen Gemeinden – wird die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau nicht alleine stemmen können. Das müssen wir wissen. Ich meine, neben den Ländern Baden-Württemberg und Bayern ist jetzt auch der Bund gefordert, Mittel aus dem Hochwasserfonds für die betroffenen Gemeinden und Kreise freizugeben. Die völlig zerstörte Gemeinde Braunsbach braucht ein Wiederaufbauprogramm, sonst kommt das gesamte Gemeinwesen dort nicht wieder auf die Füße. Deshalb meine ich, die Bundesregierung muss hier den Ausgleich von monetären Schäden erleichtern und auch einen angemessenen Versicherungsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor Elementarschäden herstellen. Sie muss sich zumindest dafür einsetzen, dass hier nicht immer die öffentliche Hand einspringen muss. Ich glaube, wir brauchen eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden, sonst sind wir hier immer wieder gefordert. (Beifall im ganzen Hause) Auch die Nachsorgebetreuung ist notwendig. Die Flut hinterlässt Biografiebrüche. Das dürfen wir nicht vergessen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass sich solche extremen Wetterlagen häufen werden. Sie haben sich aufgrund der bestehenden Erderwärmung in den letzten Jahren um 30 Prozent erhöht. Das ist ein entsprechendes Signal. Absoluten Schutz dagegen gibt es nicht. Wir müssen handeln und das Ausmaß solcher Schäden verringern. Nichtstun ist keine Option, und wir dürfen die Schadenssumme nicht ins Uferlose wachsen lassen. Oberstes Gebot ist der Klimaschutz. Wir müssen das 1,5-Grad-Ziel halten und dürfen es nicht durch – ich sage es einmal so – Veränderungen am EEG – mehr Kohle und weniger Zuwachs erneuerbarer Energien – konterkarieren. Wir müssen jetzt – das ist mein letzter Satz – eine Analyse vornehmen: Was ist eigentlich auf den landwirtschaftlichen Flächen geschehen? Wir haben jetzt die Daten vor Ort, erheben wir sie, nutzen wir sie, werten wir sie aus! Dann brauchen wir uns nicht zu streiten und brauchen niemandem die Schuld zuzuweisen. Wir können jetzt die Daten vor Ort erheben und sehen: Was ist in den unterschiedlichen Strukturen der unterschiedlichen Kulturen passiert? Vizepräsidentin Claudia Roth: Letzter Satz. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Boden ist wo abgeschwemmt worden? Wir können es nicht dulden, wertvollen Ackerboden zu verlieren. Das nimmt uns die Lebensgrundlage auf diesem Planeten. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Ebner. – Der nächste Redner für die CSU/CDU-Fraktion: Stephan Mayer. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Apokalyptische Vorgänge haben sich im Rahmen der Hochwasserkatastrophe in Deutschland in den letzten Tagen abgespielt. Ich glaube, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer übertreibt nicht, wenn er von einem „Inferno“ spricht. Auch wenn dieses Starkregenereignis, das sich in vielen Bundesländern zugetragen hat, regional begrenzt war, so kann man doch, glaube ich, deutlich darauf hinweisen, dass diese Katastrophe – ich möchte wirklich von einer „Katastrophe“ sprechen – der Hochwasserkatastrophe von vor drei Jahren in keiner Weise nachsteht. Auch wenn das Gesamtausmaß geringer ist, weil das Hochwasser dieses Mal regional und örtlich begrenzt war, so muss man doch deutlich sagen: Die betroffenen Personen, die Opfer dieser Hochwasserkatastrophe, sind genauso dramatisch geschädigt wie die Opfer von vor drei Jahren. Deshalb bin auch ich der Meinung, dass es dem Bund gut ansteht, mitzuhelfen. Es ist nicht nur die Aufgabe der betroffenen Bundesländer, sich jetzt zu engagieren. Das Engagement des Freistaats Bayern ist schon genannt worden, aber auch andere Bundesländer sind jetzt sehr schnell dabei, den unmittelbar Betroffenen zur Seite zu stehen. Ich glaube, gerade in dieser Stunde steht es auch uns gut an, unsere Gedanken den Opfern zuzuwenden. Es ist schon erwähnt worden: elf Tote insgesamt, allein im Landkreis Rottal-Inn 45 Verletzte. Wir sollten Anteilnahme zeigen, unsere Gedanken denen zuwenden, die betroffen und demoralisiert, teilweise auch traumatisiert sind. Aber es geht auch darum, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Bund seinen Obolus dazu beitragen muss, sei es aus dem Fluthilfefonds, sei es aus anderen Mitteln. Wir dürfen die Kommunen und die Länder hier nicht alleine lassen. (Beifall im ganzen Hause) Es geht aus meiner Sicht auch darum, dass schnell geholfen wird. Es gibt ja das geflügelte Wort: Wer schnell hilft, hilft doppelt. Es ist schön und auch vorbildlich, dass die Bayerische Staatsregierung allen Betroffenen – das ist teilweise schon erfolgt – 1 500 Euro pro Haushalt hat zukommen lassen. Aber auch der Bund sollte sich hier engagieren. Ich möchte deutlich sagen, dass es für die Betroffenen allenfalls ein schwacher Trost ist, wenn der Einsatz mit Blick auf die Schadensbeseitigung, das Aufräumen und auch auf die Wiederherstellung der Infrastruktur sehr gut gelaufen ist. Ich glaube, wir können wirklich mit Stolz auf die Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen des Bundes und der Länder verweisen. Ihr Einsatz lief – das sage ich in aller Offenheit – in der Vergangenheit nicht immer ganz so gut. Auch wenn Deutschland nicht nur dafür berühmt ist, unbürokratisch vorzugehen: Diese dramatische Katastrophe hat gezeigt, dass dann, wenn Not am Mann ist, wenn die Not am größten ist, unbürokratisch zusammengearbeitet wird. Ich möchte deshalb wirklich allen Hilfs- und Rettungsorganisationen des Bundes und der Länder von ganzem Herzen danken. Ob das die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Feuerwehren oder das Rote Kreuz ist: Hier ist in engagierter Weise wirklich hochprofessionell und herausragend gearbeitet worden. (Beifall im ganzen Hause) Mein Heimatort Neuötting liegt nur 20 Kilometer Luftlinie von Simbach, dem am stärksten betroffenen Ort, entfernt. Ich habe aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage sehr intensiv mitbekommen, was dort geleistet wurde. Es waren alleine im Landkreis Rottal-Inn über 5 000 freiwillige Feuerwehrfrauen und männer im Einsatz, über 1 000 Polizisten der bayerischen Landespolizei, 70 Bundespolizeibeamte, die vor allem auch mit Hubschraubern insgesamt 800 Personen evakuiert haben. Auch hier sind sehr viele Leben gerettet worden. Der Kollege Straubinger hat schon darauf hingewiesen, dass insgesamt 150 Menschen aus höchster Not, aus lebensbedrohlicher Situation gerettet wurden. Aber es kamen auch Helfer aus Österreich: über 200 Feuerwehrleute, 75 Einsatzkräfte des Roten Kreuzes aus dem benachbarten Österreich und – das möchte ich an der Stelle auch noch einmal deutlich betonen – Hunderte von freiwilligen Helfern. Es war teilweise sogar so, dass zu viele freiwillige Helfer vor Ort waren, sodass die Zufahrtsstraßen verstopft waren. So viele freiwillige Helfer wollten sich engagieren, haben alles stehen und liegen lassen, um hier in höchster Not zu helfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte in aller Kürze auch noch auf die Hilfsorganisationen des Bundes eingehen, allen voran das Technische Hilfswerk. Es war ja nicht immer so, dass die Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und dem THW so reibungslos funktionierte wie jetzt in dieser Hochwassersituation. Aber gerade jetzt hat sich wieder gezeigt, dass wir mit dem Technischen Hilfswerk – ich glaube, darauf können wir alle, unabhängig davon, welcher Fraktion wir angehören, stolz sein – über eine hoch engagierte, bestens ausgestattete Hilfsorganisation verfügen, (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was die Trinkwasserversorgung anbelangt. Beispielsweise in Simbach wird jetzt die gesamte Trinkwasserversorgung durch das Technische Hilfswerk sichergestellt. Wer hätte gedacht, dass so etwas in Deutschland überhaupt noch nötig wäre, dass über einen langen Zeitraum hinweg die Trinkwasserversorgung durch das Technische Hilfswerk gestemmt wird oder zum Beispiel auch Brückenbauwerke durch das Technische Hilfswerk erneuert werden? Ich sage hier ganz bewusst abschließend auch, dass ich weiß, dass man gerade als Präsident einer Organisation wie der THW-Bundesvereinigung in der Gefahr ist, immer darauf hinzuweisen, dass das THW finanziell unterausgestattet ist. Das ist aber nicht so. Das THW ist gut ausgestattet. Aber wenn ich mir vor Augen halte, dass beispielsweise 40 Prozent aller Fahrzeuge beim THW 25 Jahre und älter sind, dass wir als Bund insgesamt für das THW weniger Geld ausgeben als das Land Berlin für die Feuerwehr in Berlin, dann zeigt dies schon, meine lieben Kolleginnen und Kollegen – ich möchte die Katastrophe jetzt in keiner Weise instrumentalisieren – Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Mayer, bitte. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): – dass wir in Zukunft an der einen oder anderen Stelle das THW nicht nur in Sonntagsreden loben, sondern dann auch finanziell entsprechend ausstatten sollen und die 80 000 ehrenamtliche Helfer so unterstützen, dass sie in schwierigen Einsätzen wie gerade in diesen Tagen ihre Arbeit in adäquater Weise leisten können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Mayer. – Nächster Redner in der Debatte: Ralph Lenkert für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer selbst noch nicht betroffen war, kann nicht nachempfinden, wie man sich fühlt, wenn in Minuten Hab und Gut zerstört wird, welche Ohnmacht man empfindet, wenn man liebe Menschen durch Unwetter verliert. Unser Mitgefühl gilt allen Opfern, allen Betroffenen der Unwetter der letzten Tage. Ich wundere mich, wie viele von uns nach Terrorakten sofort und entschlossen handeln, aber wie viele von uns gleichzeitig Naturgewalten als nicht beherrschbar wahrnehmen. Wir sind zunehmend wieder Naturgewalten ausgeliefert als Folge des Klimawandels und unseres Umgangs mit der Natur. Doch ich bin überzeugt, dass wir die Ausmaße der Schäden verringern und Menschen vor allem rechtzeitig vor Gefahren warnen und aus Gefahrenzonen bringen können. Ich wünsche mir, dass nach der 14-tägigen Unwetterlage, dass nach der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag der Bundestag beginnt, das Machbare umzusetzen. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke bittet alle Kolleginnen und Kollegen, die folgenden Vorschläge zu prüfen. Erstens. Insbesondere bei Starkregenereignissen ist eine sofortige und flächendeckende Warnung, die möglichst alle Menschen erreicht, erforderlich. Unwetterwarnungen in Nachrichtensendungen um 20 Uhr und im Internet reichen nicht aus. Das Einblenden von Warnungen auf Bildschirmen, in Textbändern im laufenden Programm mit genauen Hinweisen zu Regionen und Hinweisen zu Handlungsempfehlungen – so wie bei Sofortmeldungen im Radio bei Falschfahrern – sollte eine Pflichtaufgabe für alle Rundfunk- und Fernsehanbieter werden. (Beifall bei der LINKEN) 2013 wurde in Deutschland das modulare Warnsystem in Betrieb genommen. Dieses System ermöglicht die gleichzeitige Aktivierung aller Alarm- und Warnsysteme in betroffenen Gebieten. Aber es fehlt ein flächendeckendes Netz mit Warntechnik. Lassen Sie uns alle Möglichkeiten einbeziehen, beispielsweise UMTS, Mobilfunk, Sirenen und private Rauchmelder, die durch Funk aktiviert werden können! Schaffen wir entsprechende Gesetzesgrundlagen für ein besseres Frühwarnsystem! (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Nach Katastrophen brauchen die Betroffenen schnelle Hilfe. 2013, nach Überflutungen in meiner Heimat Thüringen, in Brandenburg, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, beschlossen wir im Bundestag trotz Wahlkampf einen Fonds „Aufbauhilfe“ mit 7,4 Milliarden Euro. Die Schäden von 2013 waren niedriger als befürchtet. 4,4 Milliarden Euro Hilfsgelder hat der Fonds bisher ausgezahlt. Der Fonds ist zwar geschlossen, aber die Gelder liegen noch bereit. Wie meine Kollegin Eva Bulling-Schröter schon ausführte, bringt die Linke den Vorschlag ein, diesen Fonds wieder zu aktivieren. Er hat sich bewährt. (Beifall bei der LINKEN) Jedes der Unwetter der letzten 14 Tage wirkte lokal. Aber es war eine konstante, fast ganz Deutschland umfassende Großwetterlage, die zu Gewittern, Starkregen, Hagel und Tornados führte: in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Öffnen wir als Bundestag den Fonds „Aufbauhilfe“ nach dieser nationalen Katastrophe erneut, (Beifall bei der LINKEN) um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen so wie nach der Flut 2013 schnell und effektiv zu helfen! Drittens. Die Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft direkt nach Katastrophen ist sehr hoch. Es ist unsere Verantwortung, dass die freiwillig angebotene Hilfe bestmöglich eingesetzt wird. Wirken wir im Bundestag also auf eine Stärkung der Hilfsorganisationen hin! Technisches Hilfswerk, Rotes Kreuz, freiwillige und Berufsfeuerwehren, DLRG und Seenotrettung, Johanniter, Malteser und Bergwachten leisteten und leisten Hervorragendes im Katastrophenfall. (Beifall bei der LINKEN) Wir sollten ihnen jetzt auch die notwendigen Mittel geben, damit diese Organisationen zusätzlich zu ihren Stammaufgaben auch die Koordinierung der glücklicherweise vielen zusätzlichen Helfer stemmen können. Viertens. Wir sollten überlegen, ob bei der zukünftig zu erwartenden Häufung solcher Wetterlagen nicht eine zentrale, bundesweite Koordinierung des Katastrophenschutzes über Ländergrenzen hinaus angebracht wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2013 haben wir alle – von der Linken, der Union, der SPD, der FDP bis zu den Grünen – in konzentrierter, schneller Zusammenarbeit eine Lösung für die Geschädigten des Hochwassers gefunden. Bringen wir den Aufbaufonds wieder auf den Weg! Verbessern wir die Frühwarnsysteme, und unterstützen wir die Organisation freiwilliger Helfer! Damit gedenken wir der Opfer, und damit danken wir den Helfern mehr als mit Worten allein. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Lenkert. – Nächster Redner: Florian Pronold für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Florian Pronold (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich am Freitag in Simbach am Inn eingetroffen bin, habe ich mich an ein Ereignis zurückerinnert gefühlt, das exakt drei Jahre vorher an der Donau, in Deggendorf und Passau, und an der Elbe stattgefunden hat. Es war eine katastrophale Situation für alle Betroffenen vor Ort. Die Menschen waren verzweifelt. Kollege Straubinger hat darauf hingewiesen, wie viele Menschen dort auf relativ kleinem Raum betroffen waren und wie dramatisch sich die Situation für alle darstellte. Umso wichtiger war es, dass es eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft gab: der Kommunalverwaltung, die ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen will, des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehr und der Polizei. Alle haben mitgeholfen und viele, viele ehrenamtliche Helfer waren im Einsatz, um nach diesen furchtbaren Ereignissen den Menschen wieder ein Stück Hoffnung zurückzugeben. Deswegen, glaube ich, gebietet es die Situation, dass wir im Deutschen Bundestag, egal welche Seite, oder auch Leute und politische Kräfte außerhalb des Deutschen Bundestages nicht versuchen, aus so einer schlimmen Katastrophe irgendein parteipolitisches Kapital zu ziehen. Das finde ich der Situation nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es kommt nun darauf an, dass wir alles tun, um zu helfen. Ich bin sehr froh, dass es Soforthilfe gab und dass das bayerische Kabinett, das in diesem Fall zuständig ist, nun beschlossen hat, dass das, was wir im Zusammenhang mit dem Donauhochwasser gemacht haben, nun eins zu eins zum Beispiel für die Menschen im Landkreis Rottal-Inn gemacht wird. Nun geht es um die Frage, ob sich der Bund beteiligt. Ich bitte, zuzuhören, um zu verstehen, was gesagt wurde. Zum Beispiel hat meine Ministerin Barbara Hendricks gerade erklärt, dass das Umwelt- und Bauministerium alles, was im Rahmen der Städtebauförderung möglich ist, machen wird, um in den betroffenen Regionen zu helfen. Der Bundesverkehrsminister hat erklärt, dass er schnellstmöglich für die Beseitigung der Infrastrukturschäden Sorge tragen wird. Das alles wird im Haushaltsausschuss aufschlagen. Ich bitte diejenigen, die hier Forderungen erheben, dann mit dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Es ist wichtig, dass heute Vizekanzler Sigmar Gabriel deutlich gemacht hat, dass bei solchen Ereignissen, die sich nicht auf einen Landkreis beschränken, sondern länderübergreifend stattfinden, die Hilfe des Bundes notwendig ist, wenn die Länder allein das nicht stemmen können. Ich glaube, auf diese Linie können wir uns alle verständigen. Bitte nicht die Betroffenen vor Ort verunsichern! Es wird geholfen. Es geht nicht um ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern, sondern darum, dass die Menschen vor Ort tatsächlich die notwendige Hilfe bekommen, damit sie eine Zukunftsperspektive für sich und ihre Familien sehen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Bundesministerin Barbara Hendricks hat bereits darauf hingewiesen: Was tun wir denn nun, um in Zukunft solche Ereignisse besser in den Griff zu bekommen? Ausschließen können wir solche Ereignisse nicht. Wir müssen versuchen, die Frühwarnsysteme und den Hochwasserschutz zu verbessern. Aber Starkregenereignisse können jeden treffen. Diesmal sind auch Gebiete betroffen, von denen bislang nie ein Mensch geglaubt hat, dass es dort jemals Hochwasser gibt. Deswegen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass nicht allein die öffentliche Hand die Verantwortung hat. Dort, wo Elementarschadenversicherungen abgeschlossen werden können, müssen Hauseigentümer selber vorsorgen. Die Situation in Deutschland ist aber ungleich. In manchen Ländern war die Elementarschadenversicherung einmal eine Pflichtversicherung. Dort ist der Anteil der Menschen, die versichert sind, bis heute hoch. Wenn man als Hauseigentümer aber versucht, in einem Gebiet, das einmal betroffen war, eine solche Versicherung abzuschließen, dann stellt man fest, dass der Beitrag nicht bei 100 Euro im Jahr, sondern bei 600 bis 700 Euro im Monat liegt. Das kann doch nicht sein. Deswegen lautet meine Forderung – ich habe dafür gesorgt, dass sie als Prüfauftrag im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde –, endlich eine Elementarschadenversicherung für alle zu machen. Dann sind die Beiträge zu finanzieren. Schließlich kann jeder von Elementarschäden betroffen sein, nicht nur diejenigen, die an den Flüssen leben. Deswegen müssen wir die Solidarität mit einer Elementarschadenversicherung für alle stärken. Wir müssen das hier gemeinsam entscheiden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Situation vor Ort ist nach wie vor dramatisch. Neben dem Dank und dem Gedenken an die Opfer müssen wir ein deutliches Signal aussenden, dass der gesamte Deutsche Bundestag – unabhängig von Zuständigkeitsfragen – gewillt ist, die Menschen nicht alleine zu lassen. Wir brauchen Hilfe auf allen Ebenen; viele Punkte wurden bereits angesprochen. Es geht in der Vorsorge darum, Hilfe für die Zukunft zu leisten. Es gilt auch, das THW und andere Organisationen besser auszustatten, um zukünftig in solchen Situationen besser reagieren zu können. In diesem Sinne bitte ich angesichts der Töne, die vorhin angeklungen sind, nun kein parteipolitisches Spiel zu spielen. Ich habe auch erlebt, wie Rechtsradikale versucht haben, daraus ein öffentliches Spiel zu machen. Wir müssen das gemeinsam in diesem Haus zurückweisen. Aus dem Leid der Opfer und Geschädigten darf nicht parteipolitisches Klein-Klein gemacht werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank Florian Pronold. – Die nächste Rednerin ist Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unwetter verwüsten Deutschland, Katastrophenfall ausgerufen, Tote bei Hochwasser in Niederbayern, Hangrutsch in Baden, Tornado über Hamburg. Seit elf Tagen verfolgen wir, wie viele schon gesagt haben, fassungslos, wie die Kräfte von Naturgewalten Wohnungen, Straßen, Häuser und ganze Ortschaften zerstören. Wieder beklagen wir Todesopfer in den betroffenen Gebieten. Unser Mitgefühl gilt, wie auch die anderen Rednerinnen und Redner gesagt haben, denjenigen Menschen, die einen Liebsten verloren haben oder deren Existenz jetzt komplett zerstört ist. Unser Dank gilt den vielen Helferinnen und Helfern, sei es in den ehrenamtlichen Organisationen, sei es in staatlichen Organisationen, oder auch ganz privaten Menschen. Es ist richtig und gut, dass wir heute diese Tragödie hier im Bundestag würdigen, dass wir den Menschen Hoffnung spenden, aber auch fraktionsübergreifend, wie Sie alle schon gesagt haben, unsere Unterstützung zusagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Aber – das hat auch die Bundesumweltministerin angesprochen – diese Katastrophe kommt nicht aus heiterem Himmel, so wie auch die vorangegangenen nicht aus heiterem Himmel kamen. Klar ist: Durch den globalen Temperaturanstieg werden solche Wetterextreme immer häufiger und stärker. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre hat im vergangenen Jahr bereits den kritischen Wert von über 400 parts per million erreicht. Wir dürfen maximal 430 bis 480 CO2-Teilchen in der Atmosphäre haben, damit wir überhaupt unter dem 2-Grad-Limit für die Erderwärmung bleiben können. Deswegen bin ich froh, dass die Bundesumweltministerin heute hier auch die Ursachen für diese extremen Wetterereignisse so explizit angesprochen hat: den Klimawandel. Aber es reicht aus meiner Sicht nicht, nur über die Ursachen zu reden, sondern wir müssen auch darüber reden, was daraus jetzt folgt. Herr Pronold, bei allem Respekt, ich glaube nicht, dass das dann ein parteipolitisches Hin und Her ist oder dass man solche Katastrophen ausnutzt. (Zuruf des Abg. Florian Pronold [SPD]) Vielmehr ist das dann Präventionspolitik. Die müssen wir gemeinsam aus meiner Sicht leisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir unterstützen viele der Punkte, die Frau Hendricks schon angesprochen hat, sei es, dass sie die Landwirtschaft, sei es, dass sie den Bodenschutz und den Hochwasserschutz betreffen. Aber, wie gesagt, es reicht nicht, dass wir Maßnahmen ankündigen. Vor allen Dingen kann es nicht sein, dass zeitgleich – das ist fast schon tragisch – am heutigen Tage, an dem wir der Opfer gedenken, im Kabinett eine EEG-Novelle beschlossen wird, die einem der größten Klimaschädiger, nämlich der Kohleverstromung (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Jetzt wird es peinlich!) – ja, jetzt wird es auch politisch –, (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ich sagte peinlich, nicht politisch!) Bestandsschutz verschafft, weil erneuerbare Energien ausgebremst werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss auch ganz klar sagen: Wenn uns alle dieses Thema so bewegt, dann reicht es nicht, dass wir nur aus Umweltsicht darüber diskutieren, sondern es sind alle Ressorts betroffen. Es ist nicht nur das Landwirtschaftsressort, sondern auch das Wirtschaftsressort betroffen. Alle diejenigen, die in dieser Runde immer wieder beklagen, dass der Klimaschutzplan wirtschaftlich zu hart sei – meistens sind dann andere anwesend –, müssen an einem Tag wie diesem, an dem wir über Ursachen, Wirkung und Folgen reden, auf die Frage eine Antwort geben, wie sie Extremwetterereignisse in Zukunft bekämpfen wollen, wenn sie nicht zu einem stärkeren Klimaschutz bereit sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin, wenn Sie erlauben, würde ich das gerne mit den Worten von Professor Dr. Hans Joachim Schellnhuber verdeutlichen. Er sagte: Politische Ziele sollten nicht unrealistisch sein. Aber wenn Sie versuchen, Politik gegen die physikalische Realität zu machen, dann wünsche ich Ihnen viel Glück. Ich glaube, wir sind es wirklich all denjenigen, die zu Schaden gekommen sind, schuldig, dass wir uns nicht auf das Glück verlassen, sondern dass wir die politische Verantwortung wahrnehmen und uns auch mit wirtschaftlichen Maßnahmen beschäftigen, die zu mehr Klimaschutz beitragen. Es wurde hier schon von verschiedenen Rednern gesagt: Auch wenn wir nicht handeln, wird es enorm teuer. Es wird vielleicht noch teurer, als wenn wir klimapolitisch aktiv werden. Es gibt Berechnungen von der Münchener Rück, die davon ausgehen, dass bis 2050 in Deutschland Klimaschäden in Höhe von 800 Milliarden Euro auf uns zukommen werden. Das sind, wenn man es pro Kopf berechnet, 10 000 Euro pro Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Das sind Kosten, die heute noch nicht sichtbar sind, die aber nicht verschwinden werden, wenn wir plötzlich keine Politik mehr im Klimabereich machen. Darüber hinaus sagen Finanzexperten, dass das Bruttoinlandsprodukt nach so großen Naturkatastrophen immer weiter sinkt. Standard & Poor’s senkt global das Rating von manchen Ländern, weil sie so häufig von Naturkatastrophen betroffen sind. Deswegen ist diese Frage eben nicht nur eine umweltpolitische Frage, sondern ganz stark auch eine wirtschaftspolitische Frage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist eine sozialpolitische Frage; denn es trifft am Ende immer die Schwächsten. Wir haben das von den Versicherungen gehört. Manche wollen sich nicht versichern, manche haben keine Kenntnis darüber, manche können sich nicht versichern. Herr Pronold hat es angesprochen: 700 Euro im Monat für eine Versicherung kann sich eben nicht jeder leisten. Deswegen ist es unabdingbar, dass der Bund sich hier beteiligt. Was Elementarversicherungen angeht, scheinen wir uns hier fast alle einig zu sein. Wir Grüne sagen aber auch: Wir brauchen einen Anpassungsfonds, so wie wir es global beim Pariser Klimaabkommen vereinbart haben. Neben Mitigation und Adaptation brauchen wir auch in Deutschland einen Anpassungsfonds, für den aus unserer Sicht in den nächsten Haushaltsverhandlungen Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro veranschlagt werden müssten. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die Mittel, die zugesagt wurden, besser abfließen. Im letzten Jahr sind von den angesetzten 4 Millionen Euro für Hochwasserschäden nur 400 000 Euro abgerufen worden. Darunter leiden am meisten die am härtesten Betroffenen. Ihnen wurde versprochen, Unterstützung zu bekommen; aber leider sind die dafür notwendigen Mittel nicht abgeflossen. Ich glaube, da stehen wir alle zusammen in der Verantwortung, nach dieser Aktuellen Stunde hier diesen Menschen wirklich unter die Arme zu greifen. Letztendlich müssen wir feststellen: Wir stehen ohne große Antworten auf diese Zerstörungskraft von Naturgewalten da. Wir müssen den Respekt, den wir den Naturgewalten zollen müssen, weil wir ihrer einfach nicht Herr werden können, auch gegenüber der Natur insgesamt zum Wohle unserer Kinder und Kindeskinder zum Ausdruck bringen; denn solche Gefahren werden in Zukunft noch größer und härter werden. Da sollten wir alle an einem Strang ziehen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Baerbock. – Nächste Rednerin: Nina Warken für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nina Warken (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor nicht einmal drei Wochen war ich bei strahlendem Sonnenschein bei einer länderübergreifenden Großübung von Technischem Hilfswerk, Feuerwehr, Rotem Kreuz und weiteren Hilfsorganisationen bei mir zu Hause im Neckar-Odenwald-Kreis. Nur kurze Zeit später ist jetzt bittere Realität geworden, worauf sich die vielen Helfer regelmäßig und sehr intensiv vorbereiten: Sintflutartige Regenfälle haben innerhalb weniger Stunden wahre Wasser- und Schlammlawinen ausgelöst, die alles mit sich rissen, was sich ihnen in den Weg gestellt hat. Die dramatischen Bilder waren überall in den Nachrichten zu sehen, und die Kollegen haben die Lage bereits treffend beschrieben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in meinem Wahlkreis hat das Unwetter die Menschen hart getroffen, wie in Schollbrunn, Neckargerach, Obrigheim, Limbach oder Mosbach. Enorme Wassermassen, Schlamm und Geröll richteten beträchtliche Schäden an. Die vielen Helfer, die vor wenigen Tagen noch geübt hatten, waren pausenlos im Einsatz, um Menschen vor den Wassermassen in Sicherheit zu bringen, um vollgelaufene Keller leerzupumpen oder um Straßen wieder passierbar zu machen. In Baden-Württemberg waren mehr als 7 000 Rettungskräfte im Einsatz. Sie haben über 500 Menschen evakuiert und 42 Menschen aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage gerettet. Ein Ende der Unwettergefahr ist leider noch nicht in Sicht. Ich möchte an dieser Stelle auch allen Frauen und Männern vom THW, der Feuerwehr, der DLRG, des Deutschen Roten Kreuzes und allen anderen Organisationen von ganzem Herzen dafür danken, wie sie während des Unwetters Einsatz gezeigt haben und das teilweise bis zum heutigen Tag auch noch tun. (Beifall im ganzen Hause) Wieder einmal haben wir sie gebraucht. Wieder einmal waren sie da und haben gezeigt: Der ehrenamtliche Katstrophenschutz in Deutschland funktioniert. Die Menschen können sich im Ernstfall jederzeit auf sie verlassen. Dafür gebührt ihnen nicht nur Dank, sondern auch größter Respekt und Anerkennung. Nun geht es darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir gemeinsam mit den Ländern nach diesen schweren Unwettern Bilanz ziehen. Fest steht – das haben wir bereits gehört –: Die Schäden sind vielerorts beträchtlich und gehen in die Milliarden. Hier darf der Staat die Menschen nicht alleinlassen; da sind wir uns alle einig. Es ist deshalb gut und richtig, dass nun Baden-Württemberg und Bayern den Betroffenen schnell mit Soforthilfeprogrammen helfen und unbürokratisch unter die Arme greifen. In Baden-Württemberg wurden innerhalb von drei Tagen bereits 700 000 Euro für Soforthilfen ausgezahlt. Das Land hat angekündigt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Geschädigten zu helfen. Auch wir auf Bundesebene müssen alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie wir die betroffenen Länder und die geschädigten Bürgerinnen und Bürger unterstützen können, und das tun wir auch. Das Bundesverkehrsministerium etwa hat zur Ermittlung und Regulierung der Schäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes und der Länder bereits einen Koordinierungsstab eingerichtet. Das ist nur ein Beispiel. Darüber hinaus müssen wir gemeinsam in alle Richtungen denken. Wir müssen über finanzielle Hilfen, über eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden – auch das ist hier schon mehrfach angesprochen worden – oder über die Einrichtung eines dauerhaften Hilfsfonds nachdenken. Denn wir müssen leider davon ausgehen, dass derartige Unwetterereignisse künftig häufiger auftreten werden. Das Wichtigste, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen aber, dass wir gemeinsam mit den Ländern weiter daran arbeiten, den Bevölkerungsschutz auf die veränderte Bedrohungslage auszurichten. Neben der Gefahr von Terroranschlägen ist eben auch an Extremwetterlagen zu denken, wie wir sie in den letzten Tagen erlebt haben. Auch wenn man das eine nicht mit dem anderen vergleichen kann, geht es doch in beiden Fällen um staatliche Krisenreaktion und vor allem um die Verunsicherung bei den Menschen, der wir etwas entgegensetzen müssen. Das Bundesinnenministerium hat deshalb den Auftrag bekommen, ein neues Rahmenkonzept für den Zivilschutz zu erarbeiten, das sich an der veränderten Bedrohungslage orientiert und durch das die Aufgaben und Fähigkeiten von Bund und Ländern noch effektiver miteinander verzahnt werden sollen. Dieses Rahmenkonzept muss nun zügig mit den Ländern abgestimmt und umgesetzt werden, sodass die Hilfsorganisationen bestmögliche Bedingungen erhalten. Den Anfang haben wir bereits gemacht: mit der Stärkung des THW im Bundeshaushalt 2016 und den zusätzlichen Mitteln für den ergänzenden Katastrophenschutz. Das waren 43 Millionen Euro und 208 zusätzliche Stellen für das THW und 5 Millionen Euro für Zivilschutzfahrzeuge, die der Bund beschafft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt schon dafür werben, dass wir auch in den kommenden Haushaltsverhandlungen und beim Thema „Wertschätzung des Ehrenamts“ die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die vielen Helfer schaffen. Denn wenn es um eine angemessene Ausstattung und um spürbare Anreize für das Ehrenamt geht, sind die, die helfen, auf unsere Hilfe angewiesen. Das sind wir ihnen nach einem so fordernden Einsatz wie bei den jüngsten Unwettern auch schuldig, finde ich. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Nina Warken. – Nächster Redner: Christian Flisek für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Christian Flisek (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es ist angesprochen worden: Was sich in der letzten Woche in meinem Nachbarwahlkreis, im Landkreis Rottal-Inn, zugetragen hat, kann einfach nur als eine Katastrophe bezeichnet werden. Die Zahlen: Es waren sieben Menschen allein in einem Landkreis, die den Fluten zum Opfer gefallen sind. Es sind über 500 Häuser, die schwer beschädigt wurden, irreparabel, die vermutlich abgerissen werden müssen. Insgesamt sind über 5 000 Haushalte betroffen. Die Schäden allein in einem Landkreis werden auf 1 Milliarde Euro geschätzt. Das sind katastrophale Zahlen. Als Passauer sage ich auch ganz offen: Als die Wasserpegel in diesen Tagen stiegen, haben wir angstvoll auf unsere Flüsse geschaut, weil das Ereignis von 2013, das Passau und Deggendorf damals heimgesucht hat, allen sprichwörtlich noch in den Knochen steckt. Seinerzeit haben wir allein in Passau und Deggendorf Schäden von 12 Milliarden Euro zu verzeichnen gehabt. – Auch das ist noch nicht lange her: 2002 hatten wir über Pfingsten ein katastrophales Hochwasser, bei dem allein in unserer Region Schäden von 5 Milliarden Euro entstanden sind. Insofern, meine Damen und Herren, von Jahrhunderthochwassern zu reden, ist eigentlich mittlerweile eine Verhöhnung der Menschen, die davon betroffen sind, der Opfer. Wir sollten diesen Begriff schlicht und ergreifend nicht mehr verwenden, in keinem Antrag, in keinem Gesetz, in keinem Hilfspaket. Es gibt keine Jahrhunderthochwasser mehr, es gibt keine Jahrhundertkatastrophen mehr. Wir müssen spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen und lernen, dass in Deutschland zu jeder Zeit regelmäßig so etwas passieren kann. Das ist etwas, glaube ich, was auch Konsequenzen in der politischen Landschaft haben muss. Wenn wir über Schäden reden, dürfen wir nicht nur über die materiellen Schäden reden; wir müssen auch über die psychischen Schäden von Menschen reden. Ich denke an Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben. Das Schlimmste ist natürlich, wenn man sein Leben oder Angehörige verliert. So etwas ist durch gar nichts zu ersetzen. Aber es sind auch viele Existenzen vernichtet. Wenn man lange warten muss und nicht weiß, woher eventuell eine Regulierung kommt – vielleicht findet auch gerade kein Landtags- oder Bundestagswahlkampf statt; solche Dinge sind ja, wenn wir ehrlich sind, manchmal entscheidend für den Umfang von Hilfspaketen –, ist es schwer. Wir müssen für die Menschen Planbarkeit erreichen. Wir müssen dafür sorgen, dass der solidarische Gedanke in einer solchen Situation gelebt wird. Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Aspekt – darauf möchte ich mich als Rechtspolitiker in dieser Debatte jetzt konzentrieren; viele Kolleginnen und Kollegen vor mir haben ein Bündel von Maßnahmen angesprochen, die alle richtig sind – ist eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Wir hatten Hoffnung gehabt, dass das Ganze eventuell durch einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in eine richtige Richtung kommen würde. Wir haben dann aber auch festgestellt, dass die Justizminister der Länder das am Ende abschlägig beschieden haben mit dem Argument, es gebe dort enorme verfassungsrechtliche Bedenken; auch europarechtliche Bedenken sind angeführt worden. Ich sage hier an dieser Stelle heute sehr deutlich: Mich überzeugen diese Argumente nicht, und zwar aus einem einfachen Grund: weil nämlich jeder – das haben wir spätestens jetzt zur Kenntnis zu nehmen – jederzeit in diesem Land Opfer eines solchen Schadensereignisses werden kann. Und weil das eben so ist, weil wir eben nicht nur eine begrenzte, lokale Betroffenheit haben, wie das vielleicht bei Flusshochwassern der Fall ist, weil von einem solchen Elementarschaden jeder in der ganzen Republik jederzeit betroffen sein kann, brauchen wir eine große Solidargemeinschaft, die gemeinsam, auch über entsprechende Versicherungslösungen, in der Lage wäre, solche Schäden zu tragen. Deswegen wird sich meine Fraktion ganz massiv dafür aussprechen, dass wir eine verpflichtende Elementarschadenversicherung wieder auf die Agenda rücken. Ich glaube, die Argumente, die bisher dagegen vorgebracht worden sind, müssen noch einmal kritisch überprüft werden. Uns ist klar, dass die Versicherungswirtschaft da keine Purzelbäume schlägt; aber der Versicherungsgedanke ist in erster Linie nicht ein Profitgedanke, sondern er ist vor allem ein zutiefst solidarischer Gedanke, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) der auch im Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verankert ist. Deswegen sollten wir da wirklich am Ball bleiben. Ich sage an dieser Stelle, auch aus den Erfahrungen der vergangenen Schadensereignisse: Wir müssen uns auch die Regulierungspraxis von manchen Versicherern anschauen. Auch das kann manchmal kräfte- und nervenzehrend sein. Angesichts dessen, wie mit Geschädigten umgegangen wird – wenn man versucht, ihnen, ich sage mal, pauschale Abschlagszahlungen nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ anzubieten, und sie in einer Situation der Schwäche vielleicht sogar geneigt sind, das anzunehmen, auch, weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben, weil sie sich nicht auf langwierige Prozesse einlassen können, weil sie Angst haben vor Sachverständigengutachten –, ist das, denke ich, auch ein Thema für die Politik. Eine Versicherung als solches ist ein erster Schritt. Aber wenn eine Versicherung besteht, dann muss es dort auch eine ordentliche Regulierungspraxis für solche Schäden geben. Deswegen bin ich sehr dankbar, meine Damen und Herren, dass wir dieses Thema durch die heutige Aktuelle Stunde wieder auf die Tagesordnung heben können. Auch ich spreche mich für eine solidarische Beteiligung des Bundes in diesem konkreten Fall aus. – Im Übrigen wäre ich froh, wenn heute ein Vertreter des Finanzministeriums anwesend wäre, (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) denn dann könnten wir diese Themen eventuell gleich richtig adressieren. – Und ich danke ausdrücklich in meiner Heimat, dem Freistaat Bayern, der Bayerischen Staatsregierung dafür, dass sie erste Sofortmaßnahmen unbürokratisch abgewickelt hat, dass es hier eben nicht um eine Sozialklausel ging, sondern dass den Menschen vor Ort schnell, unbürokratisch und ohne große Prüfung von Einkommen und Ähnlichem geholfen wird. Das sind die richtigen Schritte. Ich glaube, die Menschen werden uns als Politik nicht daran messen, wer ihnen hilft, sondern daran, dass ihnen geholfen wird und dass ihnen schnell geholfen wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Flisek. – Nächster Redner: Artur Auernhammer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sondernohe ist ein Dorf in Franken, ein idyllisches Dorf, in dem die Menschen zufrieden leben, ihrer Arbeit nachgehen, in dem sie gerne gelebt haben – bis zum 29. Mai dieses Jahres. Am 29. Mai kam über dieses Dorf eine Flutkatastrophe, wie sie noch nie in der Geschichte festgestellt worden ist. Sondernohe ist ein Dorf in der Gemeinde Flachslanden im Landkreis Ansbach. Als ich am Tag nach der Flutkatastrophe durch dieses Dorf gefahren bin, habe ich Bilder gesehen, die wir vielleicht nur aus dem Fernsehen kennen, die wir nur von Katastrophengebieten kennen. Wenn man diese Bilder live vor Ort sieht, dann ist man sehr betroffen. An jedem Hof und an jedem Haus stand ein Container, gefüllt mit Sperrmüll. Das ist aber nicht nur Sperrmüll, das ist nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern das ist auch ein sehr emotionaler Schaden. Familiäre Erbstücke – Möbel, Schriftstücke –, alles vernichtet, alles weg, der Flut zum Opfer gefallen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe noch vor kurzem mit dem Bürgermeister darüber gesprochen, wie die heutige Situation in diesem Dorf ist. Er hat mir geschildert: Man geht zurück zur Normalität und macht sich jetzt einen Überblick über die großen finanziellen Schäden. Der Kindergarten ist genauso betroffen wie das Feuerwehrhaus. Es gibt verheerende Schäden in der gemeindlichen Infrastruktur. Sehr viele Wohnungen sind nicht mehr bewohnbar. Dieser Bürgermeister war auch froh und dankbar für die große Hilfsbereitschaft, für die große Solidarität von ehrenamtlich Engagierten, von Hauptamtlichen in den Verwaltungen, in den Bauhöfen. Überall gab es eine große Solidarität, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle haben diesen Ehrenamtlichen und den Hauptamtlichen hier gedankt, aber mich macht diese große Solidarität stolz auf unser Land. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind nicht nur Häuser, es sind nicht nur Wohnungen, Kindergärten und Feuerwehrhäuser betroffen, es sind auch Bauernhöfe betroffen. Wenn eine Bauernfamilie zusehen muss, wie ihr Stall überflutet wird, wie ihre Futtervorräte vernichtet werden, wie ihre Tiere Schaden nehmen, dann ist diese Familie umso mehr betroffen. Ich habe dann wenig Verständnis, wenn ich als erste Reaktion von der Bundesumweltministerin höre: Die Bauern sind schuld aufgrund ihres Maisanbaus. (Beifall bei der CDU/CSU – Florian Pronold [SPD]: Das hat sie nicht gesagt! – Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Das hat sie wirklich nicht gesagt!) Dies ist nicht die Zeit von wilden Schuldzuweisungen, sondern es ist die Zeit einer konkreten Ursachenanalyse. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und -bekämpfung!) Wir haben auch in den landwirtschaftlichen Gebieten Überflutungsereignisse. Sehr viele landwirtschaftliche Flächen sind durch die Überflutungsereignisse beschädigt. Wir müssen jetzt überlegen: Wie können wir vorbeugen? Wir haben in der modernen Landwirtschaft, in der nachhaltigen Landwirtschaft, sehr viele Instrumente, zum Beispiel mit konservierender Bodenbearbeitung und dergleichen. Es ist nicht nur der Maisanbau, dem man hier einen Vorwurf machen sollte. Es ist die gesamte Landwirtschaft, die wir hier in den Fokus nehmen, um sie mit zukunftsfähigen Lösungen auszustatten. Hier brauchen wir moderne Anbaumethoden, um dies der Landwirtschaft zu ermöglichen. Das ist auch nicht immer in diesem Hause opportun. Sehr viele landwirtschaftliche Nutzflächen sind betroffen. Sehr viele landwirtschaftliche Nutzflächen sind auch verhagelt. Viele Bauern haben eine Hagelversicherung, aber nicht alle. Hier ist es genauso wie bei den Elementarschäden. Wir sollten uns überlegen, dass wir die Solidargemeinschaft auf breitere Füße stellen, dass wir zu verpflichtenden Elementarversicherungen kommen. Ich finde es einen guten Ansatz in dieser Debatte, dass wir parteiübergreifend über Elementarschäden reden und diskutieren. Ich hoffe, dass es auch zu einer guten Lösung kommt. Für uns alle in den betroffenen Gebieten ist es sicherlich gut, wenn diese Katastrophe zur Folge hat, dass wir eine einheitliche Elementarversicherung bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Auernhammer. – Gerade wurde nach der Anwesenheit bzw. Abwesenheit eines Vertreters des Finanzministeriums gefragt. Die Bundesregierung hat uns gerade mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss im Moment tagt, und zwar zu den Fragen Unwetterkatastrophe und Folgen. Dort ist der Staatssekretär Jens Spahn anwesend. Dies wollte ich Ihnen weitergeben; die Bundesregierung hat gesagt, dass im Moment der Haushaltsausschuss genau zu diesem Thema tagt, selbstverständlich in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzministeriums. Nächster Redner in der Debatte: Martin Burkert für die SPD. Martin Burkert (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß der starken Unwetter in der vergangenen Woche macht uns immer noch betroffen. Das spürt man heute in dieser Aktuellen Stunde. Mir persönlich sind die erschreckenden Bilder, die wir aus Bayern und aus ganz Deutschland gesehen haben, massiv präsent. Ich möchte auch zunächst den Angehörigen der Opfer mein tiefstes Beileid und mein Mitgefühl aussprechen. Elf Menschen, die ihr Leben verloren haben, Hunderten Menschen – es ist mehrfach angesprochen worden –, die ihr Zuhause, ihr Hab und Gut, ihre persönlichen Erinnerungsstücke im Schlamm verloren haben, Menschen, die ihr Geschäft, ihr Lokal, ihren Lebensunterhalt verloren haben, gelten unsere Gedanken heute zuallererst. Ich möchte den vielen Helferinnen und Helfern, den Rettungskräften, der Polizei und den Behörden meinen Dank aussprechen. Hier wird wirklich über die Maße hinaus unbürokratisch und schnell Einsatz gezeigt und Besonderes geleistet. Das muss man an diesem Tag noch einmal sagen. Die Ministerin hat allen dankgesagt, die eine Schaufel in die Hand genommen haben. Es tut wirklich gut, zu sehen, dass sehr viele Freiwillige vor Ort mit anpacken, bei den Aufräumarbeiten helfen und unterstützen, wo sie können, bis hin – es wurde angesprochen – zu den Flüchtlingen, und das Hand in Hand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist gelebte Solidarität in unserem Land. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön an alle, die daran beteiligt waren. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch meine Heimat Mittelfranken ist betroffen. Neben Nürnberg ist der Landkreis Ansbach betroffen, wo Schäden in Höhe von knapp 5 Millionen Euro entstanden sind. Aktuell sind es 140 Häuser, die massiv beschädigt worden sind. Das ist nichts gegen Rottal-Inn, wo schon 6 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt wurden. Aber allen, die von den Auswirkungen des Starkregens und der reißenden Flüsse, die entstanden sind, betroffen sind, gilt unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme. Da müssen wir helfen. Ich will deutlich machen, Herr Kollege Auernhammer, dass die Bundesministerin nicht die Bauern gescholten hat. Vielmehr hat sie davon gesprochen, dass die Art der Versiegelung von Flächen schon einmal im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den Unwettern diskutiert werden muss. Das ist legitim. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie hat hier keinesfalls den Bauern in irgendeiner Form die Schuld zugesprochen. Das will ich hier ausdrücklich sagen. Wir haben uns heute im Verkehrsausschuss diesem Thema sehr lang gewidmet, aus aktuellem Anlass. Wir haben uns mit der Situation befasst. Ich kann in diesem Zusammenhang als Vorsitzender auch die tiefe Betroffenheit des Ausschusses übermitteln. Was ich heute im Verkehrsausschuss unter anderem vom Kollegen Gustav Herzog aus Rheinland-Pfalz, aber auch von der Kollegin Annette Sawade aus Baden-Württemberg gehört habe, macht mich massiv betroffen. Wir haben heute viele Beispiele gehört; ich will auch Florian Oßner erwähnen, der berichtet hat. Allein im Landkreis von Annette Sawade sind 30 Kommunen betroffen. Sie hat uns die bisher vorliegenden Schäden in Höhe von 110 Millionen Euro ausführlich geschildert, etwa – um ein Beispiel zu nennen –, wie in Rathäusern Akten gesäubert, eingefroren und abgelichtet werden müssen, um Dokumente zu sichern. Wir müssen feststellen, dass es neben den fürchterlichen persönlichen Schicksalen auch gravierende verkehrspolitische Auswirkungen gibt: kaputte Brücken, unterspülte und überschwemmte Straßen und Schienenwege, Oberleitungsschäden. Wir haben Streckensperrungen erlebt, wie in Mittelfranken, auf der Hauptstrecke nach Stuttgart, zwischen Nürnberg und Crailsheim, wo über Stunden und Tage hinweg nichts mehr ging; bis heute dauern die Arbeiten an. Erste Schätzungen gehen im Verkehrsbereich von Schäden im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich aus. Es ist noch völlig offen, wie hoch sie letztendlich sind. Dieser Probleme gilt es sich ebenso schnell wie der Hilfe für die betroffenen Menschen vor Ort anzunehmen. Die Regionen müssen wieder Fuß fassen können, mancherorts von vorn anfangen, und dafür brauchen sie auch eine funktionierende Infrastruktur. Neben der Erfüllung dieser dringenden Aufgaben müssen wir aber auch Lösungen finden, um die Auswirkungen solcher Unwetter besser in den Griff zu bekommen. Ich spreche von vorbeugenden Maßnahmen im Hinblick auf die Beschaffenheit unserer Infrastruktur oder eine noch bessere Vorwarnung durch den Deutschen Wetterdienst, für das ja auch das Haus des BMVI zuständig ist. Aber – das muss heute auch gesagt werden – dazu gehören auch die Ursachenerforschung und die Ursachenbekämpfung. Was muss geschehen? Es ist elementar, dass den betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen wird. Soforthilfen müssen ausgeweitet werden. Als bayerischer Abgeordneter richte ich an die Adresse der Bayerischen Staatsregierung: Wir müssen so weitermachen, wir müssen unbürokratisch und schnell helfen. Es müssen weitere Taten folgen. Als Bundespolitiker gilt es, festzustellen, dass die Menschen vor Ort über die Maßen und zudem auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg betroffen sind. Es ist also auch die Sache des Bundes, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier zusätzlich Verantwortung zu übernehmen. Ich hoffe, das geschieht im Augenblick im Haushaltsausschuss. Ich begrüße es ausdrücklich, dass heute im Verkehrsausschuss das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bereitschaft zur schnellen Hilfe zugesagt hat. Hierzu besteht bereits eine Koordinierungsstelle mit den Ländern. Das ist gut und richtig. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, bitte. Martin Burkert (SPD): Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ein sehr wichtiger Schritt vor uns liegt; es ist in diesem Haus heute oft angesprochen worden. Ein wichtiger Schritt für unser Land wäre die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung, also einer solidarischen Pflichtversicherung. Denn fest steht: Von Starkregen kann jeder betroffen sein; das haben wir jetzt erlebt. Wer hätte gedacht, dass bei uns in Mittelfranken oder in Orten in Niederbayern solche Unwetter vorkommen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Kollege! Martin Burkert (SPD): Handeln wir heute und nicht erst nach dem nächsten Hochwasser. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich begrüße Jens Spahn. – Wir haben gerade über Sie geredet. Dass Sie sofort kommen, wenn Ihr Name von mir genannt wird, das ist neu. Aber das können wir ja so belassen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir haben gehört, dass Sie im Haushaltsausschuss über dieses Thema diskutiert und hoffentlich gute Perspektiven für unbürokratische, schnelle Unterstützung und Prävention eröffnet haben. Der letzte Redner in der Debatte ist Christian Freiherr von Stetten für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochwasser ist in Deutschland nichts Ungewöhnliches. Wer in der unmittelbaren Nähe eines Flusses wohnt, der kennt das Problem, wenn nach starken Regenfällen der Pegel der Flüsse langsam steigt. Wenn das passiert, haben die Behörden in der Regel ausreichend Zeit, um Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten. Am Ende dieser Debatte ist festzustellen, dass die Starkregenfälle und die Unwetter der letzten Wochen mit einem normalen Hochwasser überhaupt nichts zu tun haben. Die Katastrophe war nicht vorhersehbar, nichts war planbar, und es konnten auch keine Vorsichtsmaßnahmen vonseiten der Behörden eingeleitet werden. Weder die Verwaltungen noch die privaten Haushalte konnten rechtzeitig Vorkehrungen zur Abminderung der Wassermassen entwickeln. Innerhalb von wenigen Minuten haben sich kleine Bäche zu reißenden Strömen entwickelt und alles mitgenommen, was sich ihnen in den Weg stellte. In meinem Wahlkreis hat es am 29. Mai erstmals auch ein Todesopfer gegeben. Der Mann war in seiner Garage, die sich so schnell mit Wasser füllte, dass kein Entkommen mehr möglich war. Wir haben es vorhin gehört: In der kleinen Gemeinde Braunsbach mit 2 500 Einwohnern und einem jährlichen Gewerbesteueraufkommen von 300 000 Euro sind innerhalb von 15 Minuten Schäden an öffentlichen Einrichtungen und an der Infrastruktur von über 95 Millionen Euro entstanden. Die zusätzlichen Schäden an privaten Haushalten und für Gewerbetreibende konnten noch gar nicht ermittelt werden. In Künzelsau, in der Gemeinde, in der ich stellvertretender Bürgermeister bin, sind Schäden von über 100 Millionen Euro zu beklagen. Die Menschen und die Behörden sind von dieser Flutwelle völlig unvorbereitet getroffen worden. Wir wissen aus den Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern: Selbst wenn sie gewusst hätten, dass eine solche Flutwelle die Gemeinde heimsuchen wird, wären Vorsichtsmaßnahmen bei der Menge an Wassermassen wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Ich freue mich, dass in dieser Debatte deutlich geworden ist und auch von keinem Redner bestritten worden ist: Diese Gemeinden dürfen wir nicht alleine lassen. Wir müssen ausreichend Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Diese Gemeinden können die Kosten für den Schaden nicht alleine tragen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Baden-Württemberg hat gestern das Landeskabinett erste Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Die Infrastruktur der kleinen Gemeinde Braunsbach wird mit Hilfe des Landes zu 100 Prozent wiederhergestellt. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für den Bürgermeister, die Gemeinderäte und die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die übrigen Gemeinden dürfen wir nicht vergessen; es ist schon angesprochen worden. Die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger fragen natürlich auch: Wie kann der Bund trotz des Föderalismus hier direkt unterstützen? Um eine Diskussion über diese Frage anzustoßen, haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt. Positiv ist – das haben auch alle Redner erwähnt –, dass die Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen gut funktioniert hat. THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz und DLRG haben mit der Polizei und den Behörden ausgezeichnet zusammengearbeitet. Überall hören wir, dass Hunderte von ehrenamtlichen Helfern, die sich bisher noch nie in ihrem Leben mit Katastrophenschutz oder Hochwasser auseinandergesetzt haben, zu den Einsatzorten geströmt sind und ihre Hilfe angeboten haben. Ihnen ist am Ende dieser Debatte noch einmal ausgiebig zu danken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine große Solidaritätswelle hat es auch bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gegeben. Sie haben ihren Mitarbeitern freigegeben, wenn sie sich freiwillig für den Hochwasserschutz oder für Aufbauarbeiten gemeldet haben, wenn sie Schlamm und Geröll aus der Stadt, den Häusern, den Kellern entfernt haben. Ja, selbst die Flüchtlinge in ihren Unterkünften haben geholfen. Ich glaube, dass dies sicherlich ein ausgezeichneter Beitrag zur Integration war. Wir danken allen, die mitgeholfen haben, dies zu organisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch deutlich gehört, dass diese Wetterphänomene zwar lokale Phänomene sind, sie in Zukunft aber immer häufiger auch bundesweit zu beobachten sein werden. Deshalb sollten wir in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie wir auch auf Bundesebene hierauf angemessen reagieren. Ich stelle fest: Diese Aktuelle Stunde hat sich für die Betroffenen gelohnt. Die Ministerin hat angekündigt, die Städtebauförderung in bestimmten Bereichen umzustellen, um den betroffenen Kommunen schnell, auch finanziell, unter die Arme zu greifen. Eine Versicherungspflicht ist von Rednern aller Fraktionen heute hier angesprochen worden. Auch Zahlungen aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ wurden angemahnt. Nachdem wir fraktionsübergreifend mit derselben Zielrichtung über diese Punkte diskutiert haben, möchte ich Sie bitten: Lassen Sie uns möglichst schnell Nägel mit Köpfen machen und den betroffenen Gemeinden, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern helfen. Dann hat sich diese Aktuelle Stunde gelohnt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Freiherr von Stetten. Auch ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen; denn mit dieser Debatte haben wir fraktionsübergreifend gezeigt, was es heißt, Mitgefühl mit den Opfern auszudrücken, Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen, den Helferinnen und Helfern Dank auszusprechen und sich zu verpflichten, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um auf zukünftige Katastrophen besser vorbereitet zu sein, sowie auch die Ursachen in den Blick zu nehmen. Ich danke Ihnen sehr. Ich schließe die Debatte. Wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 9. Juni 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17.02 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 08.06.2016 Beckmeyer, Uwe SPD 08.06.2016 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 08.06.2016 Bülow, Marco SPD 08.06.2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 08.06.2016 Korte, Jan DIE LINKE 08.06.2016 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 08.06.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08.06.2016 Leutert, Michael DIE LINKE 08.06.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 08.06.2016 Malecha-Nissen, Dr. Birgit SPD 08.06.2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 08.06.2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08.06.2016 Rawert, Mechthild SPD 08.06.2016 Ripsam, Iris CDU/CSU 08.06.2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 08.06.2016 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 08.06.2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 08.06.2016 Tack, Kerstin SPD 08.06.2016 Veit, Rüdiger SPD 08.06.2016 Wicklein, Andrea SPD 08.06.2016 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 08.06.2016 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 2): In welchen Angelegenheiten vertreten die Kanzlei Dolde Mayen & Partner oder andere Anwaltskanzleien die Conterganstiftung für behinderte Menschen, und warum wird das in diesen Fällen nicht von den bei der Conterganstiftung beschäftigten Volljuristen übernommen? Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wird in Rechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten. Die bei der Conterganstiftung beschäftigten Volljuristen sind weder als Rechtsanwälte zugelassen noch ist dies wegen der Komplexität der Aufgaben in der Geschäftsstelle aus Kapazitätsgründen möglich. Deshalb wird durch den Vorstand der Stiftung externer juristischer Sachverstand hinzugezogen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 3): Werden Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) durch den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, wie es unter anderem im Handelsblatt („Gröhe schnürt Reform der Pflegeberufe auf“, 1. Juni 2016) und in der Berliner Zeitung („Reform der Pflegeberufe wird geändert“, 2. Juni 2016) behauptet wird, nach Ansicht der Bundesregierung Einfluss auf den vorgesehenen Zeitplan – Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag vor der Sommerpause – haben? Der Zeitplan der Beratung des Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeberufe liegt in den Händen des Deutschen Bundestages. Es ist Sache des Deutschen Bundestages, anhand der Beratungsergebnisse das weitere Verfahren zu bestimmen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 4): Welche Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (Bundestagsdrucksache 18/7823) plant die Bundesregierung, und wird sie sich dabei am Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD orientieren, in dem es heißt: „Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren“? Der Gesetzentwurf liegt bereits dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Änderungen können in diesem Verfahrensstadium nicht mehr von der Bundesregierung, sondern allein vom Deutschen Bundestag vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 5): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (BER), dass der Flughafen BER noch im Jahr 2017 eröffnet werden kann, wenn doch die entscheidende Voraussetzung, die Genehmigung des 5. und 6. Nachtrags zur Baugenehmigung im Frühjahr 2016 (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Wirtschaftlichkeit des Flughafenprojektes BER“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/7051), nicht erfüllt ist? Die Festlegung eines indikativen Inbetriebnahmetermins des Flughafens Berlin Brandenburg BER fällt ausschließlich in die Kompetenz der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Im Rahmen ihrer umfassenden Geschäftsführungsautonomie hält die Geschäftsführung trotz zwischenzeitlich eingetretener Verzögerungen beim 5. und 6. Nachtrag zur Baugenehmigung am Ziel der Eröffnung des BER im 2. Halbjahr 2017 fest. Fragen der Baugenehmigung fallen in die baubehördliche Kompetenz des Landes Brandenburg. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 6): Warum hat die Bundesregierung nicht die EU-Kommission um eine Klärung oder Auslegung der geltenden Verordnung (EG) Nr. 715/2007 hinsichtlich der Ausnahmetatbestände für die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei den Abgasnachbehandlungssystemen von Dieselfahrzeugen gebeten, und welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Präzisierung der Ausnahmetatbestände für die Ausgestaltung entsprechender Durchführungsrichtlinien insbesondere auf der Tagung des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 7. Juni 2016 eingebracht? Bis zur Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes war der Bundesregierung das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen im Sinne von sogenannten „Thermofenstern“ nicht bekannt. Erst die von der Untersuchungskommission des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veranlassten Nachprüfungen gaben einen konkreten Anlass, sich in diesem Zusammenhang mit den Ausnahmetatbeständen auslegend zu befassen. Die Bundesregierung hat die Europäische Kommission über die Nachprüfungen, deren Ergebnisse und die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Rechtsfragen zeitnah informiert. Um eine einheitliche Rechtsanwendung im Europäischen Binnenmarkt zu erreichen, hat die Bundesregierung eine Änderung der Verordnung 715/2007 über das Mitentscheidungsverfahren angeregt. Die Bundesregierung vertrat im Rahmen der Diskussion des Verkehrsministerrates am 7. Juni 2016 den Standpunkt, dass die Arbeiten zur Verabschiedung der ergänzenden Regelungen bei „Real Driving Emissions“ (RDE, 3. und 4. RDE-Paket) zügig und umfassend zum Abschluss gebracht werden sollen. Zusätzlich hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass ein eigener deutscher Vorschlag mit dem Titel „Auswirkungen der Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen – Notwendigkeit neuer Rechtsvorschriften über Straßenfahrzeuge in Bezug auf die Typgenehmigungsverfahren“ im Rat am 7. Juni 2016 diskutiert wurde. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 7): Sind im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 beide Ausbaustufen der Betuwe-Route (dreigleisiger Ausbau und Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h) fest disponiert, und was bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die zweite Ausbaustufe nicht im sogenannten Bezugsfall ist? Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist nur die bereits in Realisierung befindliche erste Baustufe (Blockverdichtung und Drittes Gleis) der Ausbaustrecke Emmerich–Oberhausen enthalten. Sie ist daher nicht erneut für eine Aufnahme in den BVWP 2030 zu untersuchen. Die zweite Baustufe (Ausbau auf Vmax = 200 km/h) ist bislang nicht begonnen worden und damit auch nicht im Bezugsfall für den BVWP 2030 enthalten. Sie ist auch nicht zur Prüfung für die Aufnahme in den BVWP 2030 vorgeschlagen worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 8): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bislang getätigte Finanzierungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Vorbereitung des Ausbaus der Betuwe-Route dienen, und inwiefern ist eine Erstattung dieser Kosten (oder eines Teils davon) durch den Bund geplant? Für den Ausbau der Strecke wurde 2002 eine Vereinbarung zwischen Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und der DB AG zur Kostenaufteilung geschlossen. Nach dieser Vereinbarung beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen am Ausbau. Die Finanzierungsvereinbarungen für den dreigleisigen Ausbau wurden am 24. Juli 2013 abgeschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen nach Preis- und Planungsstand 2011  1 501 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem Festbetrag von rund 450 Millionen Euro, um das Nahverkehrsangebot zu verbessern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Fragen 9 und 10): Wie ist der Stand der Länder- und Verbändebeteiligung am Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, und wann genau beabsichtigt die Bundesregierung, den Entwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen? Welche Änderungswünsche haben die Länder und Verbände in diesem Zusammenhang vorgetragen, und in welchem inhaltlichen Umfang wurden diese Vorschläge in der abschließenden Prüfung des Verordnungsentwurfs aufgegriffen? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet. Am 19. Mai 2016 fand eine mündliche Anhörung von Ländern und Verbänden zur Sportanlagenlärmschutzverordnung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen bestätigten ganz überwiegend die Konzeption des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Insbesondere nach Einschätzung der Sportverbände werden die angestrebten Erleichterungen bei der Nutzung von Sportanlagen mit dem Verordnungsentwurf im Wesentlichen erreicht. Zurzeit werden die Stellungnahmen im Einzelnen ausgewertet und danach das weitere Vorgehen hausintern abgestimmt. Anschließend wird die Ressortabstimmung des Verordnungsentwurfs fortgesetzt. Ein konkreter Termin für den Abschluss der Ressortabstimmung, den Kabinettbeschluss und die anschließende Zuleitung des Verordnungsentwurfs an den Deutschen Bundestag steht noch nicht fest. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 11): Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerkestandorten (gegebenenfalls bitte auch mit zeitlichen Prognosen), und gegebenenfalls welche Fortschritte wurden bei etwaigen weiteren Sitzungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe (AG) des BMUB und der Energieversorgungsunternehmen zu diesem Thema seit der zweiten AG-Sitzung am 16. November 2015 erzielt (gegebenenfalls bitte möglichst auch mit Angabe der jeweiligen Sitzungstermine und -teilnehmer wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 18/142, Anlage 32; dazu, dass zwischen dem 16. November 2015 und dem 13. April 2016 keine betreffende AG-Sitzung stattfand, siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 18/163, Anlage 7)? Mit dem am 19. Juni 2015 von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks vorgelegten Gesamtkonzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung sowie der Zustimmung Bayerns zum Gesamtkonzept am 4. Dezember 2015 im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung des Bundesumweltministeriums mit der Bayerischen Staatsregierung sind – nach bereits erfolgter Zustimmung Schleswig-Holsteins, Baden-Württembergs und Hessens – alle Voraussetzungen geschaffen, dass die Energieversorgungsunternehmen entsprechende Anträge für die Aufbewahrung der verglasten Abfälle in den genannten Zwischenlagern stellen. Bislang liegt dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz allerdings kein Antrag eines Energieversorgungsunternehmens vor. Nach dem Treffen der Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesumweltministeriums und der Energieversorgungsunternehmen am 16. November 2015 haben keine weiteren Sitzungen zum Thema stattgefunden. Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, wann die von den Energieversorgungsunternehmen angekündigte interne Prüfung von Einzelfragen der Rückführung abgeschlossen sein wird. Es ist beabsichtigt, die Gespräche mit Vertretern der Energieversorgungsunternehmen (voraussichtlich auch zu Fragen der Abfallrückführung) in Kürze fortzusetzen. Derzeit ist angedacht, dies Ende Juni oder Anfang Juli des Jahres 2016 zu tun. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 18/8658, Frage 12): In welcher Höhe sind – unter Angabe der Bau- und der Baustellensicherungskosten – im Jahr 2016 Mittel für den Teilchenbeschleuniger FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) aus den im laufenden Bundeshaushalt bereitgestellten 75,11 Millionen Euro verausgabt worden, und wann rechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Hinblick auf Medienberichte im Darmstädter Echo Online vom 17. Mai 2016 („Ungenutzte Baustellenstraße für Radler tabu“) mit einer Wiederaufnahme der „seit langem ruhenden FAIR-Bauarbeiten“? Aus den im laufenden Bundeshaushalt 2016 bereitgestellten 75,11 Millionen Euro wird in der kommenden Woche die erste Tranche in Höhe von 11 Millionen Euro abgerufen werden. Die Bauarbeiten an der FAIR-Anlage werden im September 2016 wieder aufgenommen werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 14): Inwiefern war der Lenkungsausschuss des Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) der EU-Kommission, in dem die Bundesregierung Mitglied ist, über die bzw. mit der Entstehung des „Issues Papers No. 10 ‚Nuclear‘“ der EU-Kommission, das am 6. April 2016 vom SET-Plan-Sekretariat online veröffentlicht wurde, vor dem 6. April 2016 in irgendeiner Form informiert und befasst (die Frage zielt auf die etwaige Kenntnis und/oder eine etwaige aktive Rolle des Lenkungsausschusses bezüglich der Genese des Papiers in einem weiten Sinn ab; um vollständige Angabe wird gebeten; vergleiche hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 18/172, Seite 16960 D f.), und – sofern der Lenkungsausschuss vor dem 6. April 2016 keinerlei Bezug zur Entstehung des Papiers hatte – wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, mit welchen Teilen der SET-Plan-Arbeit der Lenkungsausschuss des SET-Plans befasst wird oder nicht (bitte möglichst vollständige und differenzierte Angabe, insbesondere einschließlich der betreffenden Kenntnisse des Vertreters der Bundesregierung in diesem Lenkungsausschuss)? Der Lenkungsausschuss war informiert, dass zu zehn verschiedenen Technologiefeldern Issue Papers von der EU-Kommission vorbereitet werden. Neben den Papers zu zum Beispiel „Erneuerbare Technologien“, „Neue Materialien und Technologien für Gebäude“, „Energieeffizienz in der Industrie“, „Erneuerbare Kraftstoffe“ sollte ein „Issue Paper Nr. 10 ‚Nuclear‘“ erstellt werden. Per Mail vom 4. April 2016 erhielt der Lenkungsausschuss eine erste Fassung des Papers zu dieser Thematik. Am 13. Mai 2016 wurde eine vorläufig letzte Version zugestellt, die auf der Lenkungskreissitzung am 24. Mai 2016 vorgestellt und debattiert wurde. Die EU-Kommission entscheidet darüber, wann und welche Themen im Lenkungsausschuss besprochen werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 15): Ab wann können Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kaufprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge tatsächlich beantragen bzw. bekommen sie ausgezahlt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der EU-Kommission, dass die Kaufprämie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig sein könnte (siehe www.autobild.de/artikel/kaufpraemie-fuer-elektroautos-update-8535657.html)? Der Bundesregierung ist keine offizielle Ankündigung der Europäischen Kommission bekannt‎, dass die Kaufprämie EU-rechtlich nicht genehmigungsfähig wäre. Die Bundesregierung wird eine europarechtskonforme Regelung in Kraft setzen, dafür befindet sie sich in einem informellen Austausch mit der Europäischen Kommission. Nach Vorlage aller Voraussetzungen und Publikation der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger werden Käuferinnen und Käufer einen Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 16): Wann ist mit der Notifizierung des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) durch die EU-Kommission zu rechnen, und welche Änderungen des KWKG werden gegebenenfalls erforderlich sein (bitte Änderungen unter Angabe des Zeitplans konkret benennen)? Die Bundesregierung hat bereits im August 2015 den Entwurf des novellierten KWKG bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die beihilferechtliche Prüfung der Europäischen Kommission ist aktuell jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Förderung nach dem neuen KWKG steht daher immer noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission (§ 35 Absatz 12 KWKG 2016). Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, in Kürze alle offenen Punkte mit der Europäischen Kommission geklärt zu haben, so dass mit einer Genehmigung des KWKG-Fördersystems im Sommer 2016 zu rechnen ist. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 17): Warum soll nach den Plänen der Bundesregierung mit der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes der Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere in sogenannten Netzengpassgebieten verringert werden, während die Bundesregierung auf der anderen Seite keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von konventionellen Must-run-Kapazitäten vorlegt? Trotz aller Anstrengungen beim Ausbau der Netze wird es eine Übergangszeit geben, bis die erforderlichen Transportkapazitäten für Strom aus Windenergieanlagen in Norddeutschland zur Verfügung stehen. Daher sollen in einem durch Rechtsverordnung noch festzulegenden Netzausbaugebiet die Zuschläge für neue Windenergieanlagen in den Ausschreibungen vorübergehend mengenmäßig begrenzt werden, um das Übertragungsnetz nicht weiter zu belasten. Die Bundesnetzagentur soll die Festlegung des Netzausbaugebiets regelmäßig evaluieren. Bei der Festlegung des Netzausbaugebiets und der Evaluierung wird auch zu betrachten sein, wie stark die Belastung der betroffenen Teile des Übertragungsnetzes voraussichtlich sein wird und damit auch, ob sich die Belastung der Übertragungsnetze in Norddeutschland aufgrund einer sinkenden konventionellen Mindesterzeugung reduzieren wird. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Verringerung der konventionellen Mindesterzeugung auf den Weg gebracht. Diese wirken aber erst mittel- bis langfristig. So ist zum Beispiel die Umstellung der Erbringung von Systemdienstleistungen, die bisher von konventionellen Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden, auf alternative Erbringer wie Erneuerbare Energien, Lasten oder Speicher technisch und prozessual anspruchsvoll und mit langen Umsetzungszeiten verbunden. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 18): Welche Details sind der Bundesregierung zum „Abschuss einer Beobachtungsdrohne“ der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ostukraine bekannt (Statement des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, vom 27. Mai 2016; bitte den Typ der Drohne und die mutmaßlichen Verursacher bzw. die der Bundesregierung bekannten Hintergründe schildern), und was ist der Bundesregierung über die Verantwortlichen für weitere von Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erwähnte „Übergriffe auf die Mission“ bekannt? Die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM hat in ihrem Spot-Report vom 27. Mai berichtet, dass sie am Morgen dieses Tages den Kontakt zu einer ihrer Langstreckendrohnen über der von Separatisten kontrollierten Ortschaft Ozerianivka verloren hat. Kurz zuvor hat die Drohne noch Bilder eines Kurzstrecken-Flugabwehrsystems übermittelt. Eine Patrouille der SMM hörte zu etwa gleicher Zeit eine Explosion im Absturzgebiet. Wir müssen damit davon ausgehen, dass die Drohne von Kräften auf der Seite der Separatisten abgeschossen wurde. Die SMM konnte das vermutete Absturzgebiet bislang nicht erreichen, da es als vermint gilt. Bei der Langstreckenüberwachungsdrohne handelt es sich um den zivilen Camcopter S-100 der österreichischen Firma Schiebel, mit der die OSZE zur Beobachtung des Konfliktgebiets im Osten der Ukraine unter Vertrag steht und die seit Oktober 2014 dort eingesetzt werden. Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach weiteren Übergriffen kann ich Folgendes sagen: In den vergangenen Tagen und Wochen hat es immer wieder gezielte Übergriffe auf die OSZE, wie Bedrohungen an Kontrollpunkten oder Warnschüsse auf Patrouillen, gegeben. Zuletzt wurde eine OSZE-Fußpatrouille am 27. Mai nahe der Ortschaft Yasynuvata im Separatistengebiet von unbekannten Heckenschützen beschossen; die OSZE-Beobachter mussten sich sofort zurückziehen. Die Urheberschaft der Übergriffe ist nicht immer eindeutig festzustellen. Wann immer die SMM die Verantwortlichen eindeutig benennen kann, tut sie dies in ihren Berichten entsprechend. Die Übergriffe auf die zivile OSZE-Mission sind nicht akzeptabel. Die Bundesregierung spricht die Vorfälle in geeigneter Weise bei den Verhandlungen im Normandie-Format an und fordert die Seiten dazu auf, jedwede Form von Übergriffen zu unterlassen. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 20): Bis zu welchem konkreten Datum wird die Bundesregierung die im NAP „Wirtschaft und Menschenrechte“ enthaltenen Empfehlungen selbst umsetzen, und welche Frist wird sie der Privatwirtschaft einräumen, damit diese ihrerseits die vom Aktionsplan angemahnten Veränderungen tatsächlich noch vor der nächsten Bundestagswahl 2017 umsetzen kann, wenn wie nach einer mir gegebenen Auskunft des Auswärtigen Amts das Kabinett den Aktionsplan noch vor der Sommerpause verabschiedet haben wird? Das Auswärtige Amt hat der Gesamtheit der Bundesressorts den Entwurf des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zur Mitzeichnung zugeleitet. Vor der Bekanntgabe von Einzelheiten des Aktionsplans muss das Ergebnis der Ressortabstimmung abgewartet werden. Auch eventuelle Fristsetzungen können erst erfolgen, wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte ist ein Strategiepapier, in dem wir konkrete Maßnahmen festlegen. Er hat eine geplante Laufzeit von 2016 bis 2020. In dieser Zeit wird die Konkretisierung der Sorgfaltspflichten auf Branchenebene sowie das Monitoring staatlicher und unternehmerischer Aktivitäten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte im Mittelpunkt stehen. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 21): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund aktueller Meldungen, nach denen der Sudan im Mai 2016  442 Eritreer nach Eritrea abgeschoben habe, ohne dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Zugang zu diesen Personen zu gestatten und zu erlauben, abzuklären, wer von ihnen Asylanträge stellen wolle, der Sudan dem UNHCR auch den Zugang zu 62 Äthiopiern, denen die Abschiebung droht, verweigert habe (www.hrw.org/news/2016/05/30/sudan-hundreds-deported-likely-abuse), der Sudan außerdem jüngst 32 Eritreer wegen illegalen Grenzübertritts verurteilt habe und ihnen mit der Abschiebung drohe, ohne ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen Schutz nachzusuchen (www.acjps.org/32-eritreans-at-risk-of-forced-return-from-sudan-2/), und der Sudan zudem in den letzten Wochen in Khartoum Hunderte Eritreer zusammengetrieben, verhaftet und teilweise schon abgeschoben habe (www.irinnews.org/news/2016/05/25/sudan-and-eritrea-crackdown-migrants-amid-reports-eu-incentives), und wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dieser Meldungen die eigenen sowie die EU-Bestrebungen, im Rahmen des Khartoum-Prozesses mit der sudanesischen Regierung und den dortigen Sicherheitskräften eng bei der Bekämpfung der sogenannten illegalen Migration zu kooperieren? Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Grundsatz der Nichtzurückweisung beziehungsweise der Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots. Die aktuellen Meldungen über Verhaftungen und Rückführungen von Schutz suchenden Eritreern und Äthiopiern in ihre jeweiligen Heimatländer ohne Asylverfahren verfolgt die Bundesregierung mit Sorge. Die Bundesregierung hat deshalb bereits erste Gespräche mit der sudanesischen Seite geführt und in diesen Gesprächen die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gefordert. Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und die Zusammenarbeit mit dem Sudan regelmäßig überprüfen. Die intensivierte Zusammenarbeit der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit dem Sudan geht neben dem Khartum-Prozess auf den Valletta-Gipfel zu Migration am 11. und 12. November 2015 in Malta zurück. Im Zuge des Gipfels wurde ein Notfall-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika mit einem Volumen von mehr als 1,8 Milliarden Euro eingerichtet. Aus diesem Fond werden Maßnahmen zur Schaffung von Stabilität gefördert wie zum Beispiel Dürreresilienz, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bevölkerung und eine Stärkung der Rolle der Frau, sowie Sicherheit und Entwicklung. Damit werden unmittelbar Ursachen von Flucht und irregulärer Migration angegangen. Eine Zusammenarbeit mit dem Sudan im Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe findet derzeit nicht statt. Die Achtung der Menschenrechte ist ein wichtiger Faktor für die Ausrichtung der deutschen Zusammenarbeit mit dem Sudan auch seitens der EU. Die EU verfolgt ausschließlich Maßnahmen, die zur Schaffung von Stabilität sowie der Stärkung der Menschenrechte beitragen. Dadurch sollen Fluchtursachen bekämpft sowie der Schutz von Flüchtlingen und Migranten verstärkt werden. Dies gilt insbesondere für das aus dem EUTF finanzierte Vorhaben „Better Migration Management“ am Horn von Afrika. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 23): Inwieweit ist der Bundesregierung die Kritik von Amnesty International bekannt, das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen erfülle nicht die drei völkerrechtlichen Kriterien für die Rücksendung von Flüchtlingen – die Geflohenen hätten dort keinen sicheren Rechtsstatus, weil die türkischen Behörden mit der Bearbeitung der Asylanträge überfordert seien und die Antragsteller oft jahrelang in Ungewissheit leben müssten; den Flüchtlingen würde keine dauerhafte Perspektive geboten, da es für viele Flüchtlinge weder die Option einer dauerhaften Niederlassung in der Türkei noch die Aussicht auf eine Ansiedlung in einem anderen Gastland gebe; den vielen Flüchtlingen würden weder Versorgung noch Unterkunft geboten, sodass rund 3 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber sich selbst überlassen sind und selbst eine Bleibe finden müssen (AFP vom 3. Juni 2016) –, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Unterstützung dieses Flüchtlingsabkommens? Dem Vorwurf, die Türkei sei nicht in der Lage, Asylverfahren für 3 Millionen Schutzsuchende im Land rasch durchzuführen, steht der dritte Fortschrittsbericht zur Visaliberalisierung der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2016 gegenüber. Dieser stellt fest, dass die Türkei hier bedeutende Fortschritte erzielt hat. Die türkische Generaldirektion für Migrationsmanagement „bearbeite mittlerweile ohne Verzögerung alle neuen Anträge auf internationalen Schutz“. Zudem hat die türkische Generaldirektion für Migrationsmanagement „damit begonnen, den Rückstau der Anträge auf internationalen Schutz zu reduzieren“. Die türkische Generaldirektion für Migrationsmanagement hat einen Umsetzungsplan erarbeitet, auf dessen Basis sie diese Arbeit bis Ende 2016 erledigen möchte. Speziell für im Rahmen der EU-Türkei-Vereinbarung zurückgeführte Personen (Syrer ebenso wie Nicht-Syrer) hat die Türkei in Schreiben vom 12. und 24. April 2016 effektiven Zugang zu Asylverfahren gemäß internationalen Standards zugesichert. Zum Vorwurf, die Türkei scheitere daran, Grundbedürfnisse der Schutzsuchenden zu garantieren, möchte ich Folgendes sagen: Die Behauptungen von Amnesty International sind nicht genügend substantiiert und zeichnen ein nicht zutreffendes Bild. Es soll hier überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass es bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei noch vereinzelt Verbesserungsbedarf gibt. Darum stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten der Türkei 3 Milliarden Euro (und perspektivisch weitere 3 Milliarden Euro) zur Verbesserung der Flüchtlingssituation zur Verfügung. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 28): Wie viele Windenergieanlagen stehen zurzeit auf Flächen, welche sich im Besitz des Bundes befinden, und auf welchen Betrag belaufen sich die Pachteinnahmen des Bundes aus diesen Anlagen jährlich (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Zur Erläuterung wird Folgendes ergänzt: Bei Gestattungsverträgen handelt es sich um die Erlaubnis zum Bau und Betrieb einer Windenergieanlage, während Optionsverträge nur die Möglichkeit der Planung und Errichtung einer solchen Anlage beinhalten. Anlage   Anlagen in Betrieb – Gestattungsverträge Anlagen geplant – Optionsverträge Bundesland Anzahl Gestattungsverträge Anzahl Windenergieanlagen Mindestnutzungsentgelt (Euro/Jahr) Nennleistung (MW) Anzahl Optionsverträge Anzahl Windenergieanlagen Mindestnutzungsentgelt (Euro/Jahr) Nennleistung (MW)* Brandenburg 2 11 750 000 26,4 1 15 1 260 000 k. A. Baden-Württemberg – – – – – – – – Bayern – – – – 1 3 70 000 k. A. Hessen – – – – 4 11 554 000 k. A. Mecklenburg-Vorpommern – – – – 7 7 406 000 k. A. Niedersachsen – – – – 2 – 518 000 k. A. Nordrhein-Westfalen 1 1 16 000 1,5 2 4 280 000 – Rheinland-Pfalz – – – – 6 24 1 447 000 k. A. Schleswig-Holstein – – – – 0 – – – Saarland – – – – 0 – – – Sachsen – – – – 0 – – – Sachsen-Anhalt – – – – 0 – – – Thüringen – – – – 0 – – – Gesamt 3 12 766 000 27,9 23 64 4 535 000 k. A. *im Planungsstadium nicht bezifferbar Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 30): Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung nach derzeitiger Rechtslage die Regelung zu den temporären Bedarfsgemeinschaften, nach der der Regelsatz von zwischen den Haushalten von getrennt lebenden Eltern wechselnden Kindern auf beide Elternteile aufgeteilt wird, nur bei den Kindern, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, oder auch bei den Kindern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht? Die Kinder bilden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit beiden Elternteilen für die Dauer ihrer jeweiligen Aufenthalte mit ihren Elternteilen zwei sich zeitlich abwechselnde und zeitlich ausschließende Bedarfsgemeinschaften. Daher haben die Kinder Leistungsansprüche nur für die Tage ihres Aufenthalts beim jeweiligen Elternteil: Ein paralleler Leistungsbezug in den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile ist daher ausgeschlossen. Damit sind nach bisherigem Recht die Leistungen getrennt nach Bedarfsgemeinschaften und Anzahl der jeweiligen Aufenthaltstage zu bewilligen. In den beiden Bedarfsgemeinschaften mit dem jeweiligen Elternteil besteht jedoch nur bei entsprechender Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch für das Kind. Kann der umgangsberechtigte Elternteil für die Tage des Aufenthalts seines Kindes seinen und den anteiligen Bedarf des Kindes decken, besteht kein Leistungsanspruch. Das gilt auch umgekehrt: Lebt ein Kind überwiegend bei einem nicht hilfebedürftigen Elternteil und erhält deswegen keine Leistungen, hat es für die Tage des Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil einen Leistungsanspruch, wenn dieser hilfebedürftig ist. Im Ergebnis finden getrennte Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen in beiden Bedarfsgemeinschaften statt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 31): Würde nach der im Kabinett vom 4. Mai 2016 beschlossenen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung bei getrennt lebenden Eltern die Aufteilung des Regelsatzes der Kinder, die zwischen den Haushalten ihrer Eltern wechseln, auf beide Elternteile nur für die Eltern gelten, bei denen beide Elternteile Leistungen nach dem SGB II beziehen, oder auch bei den Eltern, bei denen nur eines der Elternteile Leistungen nach dem SGB II bezieht? Durch die in der Formulierungshilfe vorgesehenen Regelungen ändert sich die in der Antwort zu Frage Nr. 29 dargestellte Rechtslage nicht. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8658, Frage 34): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Einigung des Koalitionsausschusses am 1. Juni 2016 für die Inhalte des Bundesteilhabegesetzes, und welche konkreten Änderungen am Referentenentwurf wird die Bundesregierung vornehmen? Am 1. Juni 2016 haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Bundesteilhabegesetz gemeinsam zu unterstützen und ihn in die Beratungen des Kabinetts am 28. Juni 2016 aufzunehmen. Der angestrebte Zeitplan für das Bundesteilhabegesetz sieht vor, ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 zu erreichen. Gegenstand der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juni 2016 waren neben dem weiteren Verfahren auch die Kernforderungen aus den Stellungnahmen der Verbände für Menschen mit Behinderungen. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Der Beschluss des Koalitionsausschusses umfasst darüber hinaus eine Bekräftigung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Zielsetzung, die Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 39): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten, die Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge (ohne Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, ZÖD) erworben haben, am Anteil aller Beschäftigten, und in wie vielen dieser Fälle beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitgeber finanziell an der betrieblichen Altersvorsorge bzw. finanzieren diese allein (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)? In der gewünschten Abgrenzung liegen Daten aus einer Personenbefragung für den Alterssicherungsbericht 2012 vor. Demnach belief sich der Anteil der Befragten mit einer betrieblichen Altersvorsorge ohne Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2011 in den alten Ländern auf 41,5 Prozent, in den neuen Bundesländern auf 27,9 Prozent. Im Rahmen dieser Befragung aus dem Jahr 2011 ergab sich allerdings aufgrund erheblicher Informationsdefizite der Beschäftigten eine nennenswerte Untererfassung der Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. Derzeit verfügen knapp 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrentenanwartschaft bei ihrem aktuellen Arbeitgeber, öffentlicher Dienst mit eingerechnet (Quelle: Befragung 2013). Daten zur Finanzierung liegen für Betriebsstätten vor und wurden im Rahmen einer Arbeitgeberbefragung 2011 für den Alterssicherungsbericht 2012 erhoben. In 44 Prozent der Betriebsstätten, die eine betriebliche Altersversorgung haben, erfolgte die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in 27 Prozent der Betriebsstätten erfolgt die Finanzierung ausschließlich durch den Arbeitgeber, in 28 Prozent ausschließlich durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Differenzierung nach Regionen liegt nicht vor. Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssicherungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 40): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge aus betrieblicher Altersvorsorge (ohne ZÖD) für Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer aufschlüsseln)? Durchschnittliche Beträge aus eigener betrieblicher Altersvorsorge wurden auf Basis der Personenbefragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) für den Alterssicherungsbericht 2012 erhoben. Die durchschnittlichen Zahlbeträge aus eigener betrieblicher Altersvorsorge (Privatwirtschaft) beliefen sich demnach 2011 auf 497 Euro in den alten und 234 Euro in den neuen Bundesländern. Differenzierte Daten nach Betriebsgröße liegen der Bundesregierung nicht vor. Aktuelle Daten werden derzeit für den Alterssicherungsbericht 2016 erhoben, der im Herbst vorgelegt wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 41): Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mitteilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als „Überbrückungslösung“ geltende Auswahlentscheidung Heron TP bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer Heron TP erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13. Januar 2016), um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit „Wirkmitteln“ zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die bis dahin zu entwickelnde „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Medium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist für die „Herstellung der Voraussetzungen“ erforderlich, damit die Bundesregierung mit „Systemherstellern von Effektoren“ erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7725)? Im Projekt MALE-UAS-Überbrückungslösung hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 12. Januar 2016 eine Auswahlentscheidung zugunsten der Heron TP getroffen. Es ist beabsichtigt, fünf Systeme Heron TP und das zum Betrieb dieser Luftfahrzeuge notwendige Peripheriegerät und auch deren Betrieb im Einsatz im Rahmen eines Leasingvertrages zu realisieren. Darüber hinausgehende Leistungen, zum Beispiel die Ausbildung von Personal, sollen durch eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung geregelt werden. Die Realisierung dieses Geschäftsmodells ist mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden. Die notwendigen Vertragsunterlagen werden zurzeit im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt. Aufgrund der hohen Qualitätsstandards und der Maßstäbe, die sich das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr gesetzt hat, wird im Bundesministerium der Verteidigung von einer parlamentarischen Befassung spätestens im ersten Quartal 2017 ausgegangen. Mit Blick auf die Bewaffnungsfähigkeit der Heron TP wurden bisher nur Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt. Verhandlungen zur Bewaffnungsfähigkeit werden erst nach der Eröffnung des Vergabeverfahrens und basierend auf einem Angebot geführt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8658, Frage 42): Wie viele der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia gefassten Personen, die unter dem Verdacht der „Schleusertätigkeit“ (Menschenhandel/Menschenschmuggel) stehen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Mission festgestellt (bitte nach Monaten und Tatbeständen angeben), und mit welchem Ergebnis wurden im Zusammenhang mit einer „Schleusertätigkeit“ bzw. „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren abgeschlossen (Einstellungen, Verurteilungen etc.)? Die Kräfte von EUNAVFOR MED übergaben seit dem Beginn der Operation mit Stand vom 6. Juni 2016 insgesamt circa 14 500 aus Seenot gerettete Personen an italienische Behörden. Von diesen wurden 69 als der Schleuserei verdächtig angesehen. Im Juli 2015 wurden fünf, im August 2015 zehn, im September 2015 eine, im Oktober 2015  22, im November 2015 fünf, im Dezember 2015 drei, im Januar 2016 zwei, im Februar 2016 drei, im März 2016 zwölf und im April 2016 sechs Personen übergeben. Die Auswertungen für Mai 2016 und Juni 2016 liegen noch nicht vor. Bei der Übergabe der oben genannten Personen werden den Behörden lediglich Hinweise auf eine mögliche Schleusertätigkeit mitgeteilt, die sich aufgrund von Aussagen der aus Seenot Geretteten sowie aus Beobachtungen der Schiffsbesatzungen ergeben. Zum Stand möglicherweise laufender oder abgeschlossener Gerichtsverfahren in Italien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 175. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 175. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 8. Juni 2016 V Plenarprotokoll 18/175