Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 193. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. September 2016 Inhalt: Würdigung des Präsidenten a. D. des Staates Israel Shimon Peres 19137 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 19137 D Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 e und 12 19138 A Nachträgliche Ausschussüberweisungen 19138 B Begrüßung der Delegation des slowenischen Parlaments 19140 D Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Drucksache 18/7888 19138 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 19138 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) 19140 D Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 19142 C Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19144 A Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) 19145 D Peer Steinbrück (SPD) 19147 B Präsident Dr. Norbert Lammert 19149 C Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 19150 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 19151 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Halina Wawzyniak, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mietpreisbremse wirkungsvoll ausgestalten Drucksache 18/9123 19153 B b) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten Drucksache 18/9790 19153 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen Drucksachen 18/8863, 18/9696 19153 B d) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren Drucksachen 18/4419, 18/6686 19153 C Caren Lay (DIE LINKE) 19153 C Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 19155 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19157 D Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 19159 B Caren Lay (DIE LINKE) 19160 B Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 19160 D Stefan Liebich (DIE LINKE) 19162 A Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 19163 B Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 19164 B Ulli Nissen (SPD) 19165 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19166 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 19167 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19168 D Cansel Kiziltepe (SPD) 19169 D Christian Haase (CDU/CSU) 19171 A Caren Lay (DIE LINKE) 19171 B Dennis Rohde (SPD) 19173 C Michael Groß (SPD) 19174 D Namentliche Abstimmungen 19175 D, 19176 A Ergebnisse 19177 D, 19180 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) Drucksache 18/9787 19176 B Katja Mast (SPD) 19176 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 19183 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 19185 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19186 C Dr. Martin Rosemann (SPD) 19188 B Stephan Stracke (CDU/CSU) 19189 D Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) 19191 A Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 19192 B Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) Drucksache 18/9753 19193 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. März 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/9754 19193 D c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/9755 19193 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung Drucksache 18/9756 19194 A e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Drucksache 18/9757 19194 A f) Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Exportverbot für hochradioaktive Abfälle Drucksache 18/9791 19194 A Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: In der UN-Vollversammlung für Atomwaffenverbot stimmen Drucksache 18/9792 19194 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/9500, 18/9596 Nr. 2, 18/9775 19194 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Drucksachen 18/9631, 18/9733 Nr. 2, 18/9839 19194 C d)–j) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 357, 358, 359, 360, 361, 362 und 363 zu Petitionen Drucksachen 18/9679, 18/9680, 18/9681, 18/9682, 18/9683, 18/9684, 18/9685 19194 D Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912, 18/9155, 18/9690 19195 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Ergebnisse zur Reform der Erbschaftsteuer Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 19195 C Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 19197 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19198 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) 19199 A Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) 19200 B Richard Pitterle (DIE LINKE) 19201 B Cansel Kiziltepe (SPD) 19202 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19203 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) 19204 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 19206 A Anja Karliczek (CDU/CSU) 19207 C Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) 19208 D Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Innovativer Staat – Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen ausbauen Drucksache 18/9788 19210 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Digitale Verwaltung 2020 – Regierungsprogramm 18. Legislaturperiode Drucksache 18/3074 (neu) 19210 B c) Antrag der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stillstand beim E-Government beheben – Für einen innovativen Staat und eine moderne Verwaltung Drucksache 18/9056 19210 B Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) 19210 C Frank Tempel (DIE LINKE) 19211 C Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) 19212 D Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19213 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 19215 A Saskia Esken (SPD) 19216 B Marian Wendt (CDU/CSU) 19217 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Doris Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Partizipation und Selbstbestimmung älterer Menschen stärken Drucksache 18/9797 19218 B Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19218 C Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU) 19219 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 19220 C Petra Crone (SPD) 19221 D Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) 19223 A Ursula Schulte (SPD) 19224 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) 19225 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Drucksache 18/9525 19226 D Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 19227 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 19227 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) 19229 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19230 A Dr. Johannes Fechner (SPD) 19231 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19231 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 19231 D Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 19232 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 19233 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zusatzbeiträge abschaffen – Parität wiederherstellen Drucksachen 18/7237, 18/9168 19234 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lasten und Kosten fair teilen – Paritätische Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen Drucksachen 18/7241, 18/9169 19234 D Erich Irlstorfer (CDU/CSU) 19235 A Harald Weinberg (DIE LINKE) 19236 A Dr. Edgar Franke (SPD) 19237 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19239 A Thomas Stritzl (CDU/CSU) 19240 A Dr. Edgar Franke (SPD) 19240 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19241 B Sabine Dittmar (SPD) 19242 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) 19243 C Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19244 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Drucksachen 18/9752, 18/9833 19245 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 19246 A Thomas Lutze (DIE LINKE) 19247 A Susanne Mittag (SPD) 19247 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19249 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 19249 D Arno Klare (SPD) 19251 B Florian Oßner (CDU/CSU) 19252 A Tagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring, Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU-Forschungsförderungsgesetz) Drucksachen 18/7872, 18/9840 19253 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9841 19253 B Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) 19253 B Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 19254 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 19255 D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19257 A Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) 19258 A René Röspel (SPD) 19259 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19260 B Tagesordnungspunkt 13: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer Drucksachen 18/9632, 18/9793 19261 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9844 19261 B Josip Juratovic (SPD) 19261 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 19262 D Jürgen Hardt (CDU/CSU) 19263 C Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19264 C Julia Obermeier (CDU/CSU) 19265 B Namentliche Abstimmung 19266 A Ergebnis 19268 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kein Lobbyismus im Klassenzimmer Drucksache 18/8887 19266 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 19266 C Xaver Jung (CDU/CSU) 19267 C Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19271 B Marianne Schieder (SPD) 19272 C Sven Volmering (CDU/CSU) 19273 C Elfi Scho-Antwerpes (SPD) 19274 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Drucksachen 18/8183, 18/9851 19275 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Telekomanteile veräußern – In Breitbandausbau investieren Drucksache 18/9799 19276 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19276 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) 19277 B Roland Claus (DIE LINKE) 19278 C Klaus Barthel (SPD) 19279 C Karl Holmeier (CDU/CSU) 19281 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) Drucksachen 18/8960, 18/9848 19282 C Klaus Barthel (SPD) 19282 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 19283 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) 19284 C Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19286 A Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen Drucksachen 18/7567, 18/8376 19286 D Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr Drucksachen 18/8951, 18/9780 19287 A Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen Drucksachen 18/8879, 18/9129 Nr. 2.1, 18/9713 19287 B Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Drucksachen 18/9231, 18/9849 19287 C Nächste Sitzung 19287 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19289 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen und – die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren (Tagesordnungspunkte 4 c und 4 d) 19289 C Cansel Kiziltepe (SPD) 19289 D Klaus Mindrup (SPD) 19290 A Mechthild Rawert (SPD) 19290 B Swen Schulz (Spandau) (SPD) 19290 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cansel Kiziltepe (SPD) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Tagesordnungspunkt 6) 19290 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Tagesordnungspunkt 15) 19291 B Thomas Viesehon (CDU/CSU) 19291 B Oliver Wittke (CDU/CSU) 19292 B Udo Schiefner (SPD) 19292 D Thomas Lutze (DIE LINKE) 19293 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19294 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen (Tagesordnungspunkt 18) 19294 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) 19294 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) 19296 B Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 19296 D Bernd Rützel (SPD) 19297 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) 19298 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19298 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Tagesordnungspunkt 19) 19299 C Steffen Bilger (CDU/CSU) 19299 D Gero Storjohann (CDU/CSU) 19300 C Birgit Kömpel (SPD) 19301 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 19302 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19302 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen (Tagesordnungspunkt 20) 19303 C Karsten Möring (CDU/CSU) 19303 C Ulli Nissen (SPD) 19304 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 19304 D Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19305 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Tagesordnungspunkt 21) 19306 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 19306 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 19307 A Bernhard Daldrup (SPD) 19307 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) 19308 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 19309 C 193. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. September 2016 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Bitte bleiben Sie noch einen Augenblick von Ihren Plätzen erhoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gestern ist Shimon Peres im Alter von 93 Jahren gestorben. Wir trauern mit den Menschen in Israel um einen bedeutenden Staatsmann und Friedensnobelpreisträger, der uns als unermüdlicher Mittler zwischen den Völkern unvergessen bleibt. Shimon Peres war überzeugt davon, dass sich Konflikte dauerhaft nicht mit Waffen, sondern nur mit Vereinbarungen und Verträgen lösen lassen. Dafür setzte er sich mit ganzer Kraft ein, als Außenminister, als Ministerpräsident und als Staatsoberhaupt. Im Verhältnis zu den Deutschen brauchte es noch mehr – das wusste gerade Shimon Peres, dessen Großvater und andere Familienmitglieder in der Shoah auf brutale Weise ermordet worden waren. In unserem jungen Staat – hat Shimon Peres nach der Staatsgründung einmal gesagt – überwog die Auffassung, dass der Bruch mit Deutschland endgültig und für ewig sein müsse. Umso dankbarer sind wir denen, die dazu beitrugen, dass trotz der tiefen Gräben zwischen beiden Völkern wieder Vertrauen aufgebaut und die Grundlagen dafür gelegt wurden, was man heute die „besonderen Beziehungen“ zwischen Israel und Deutschland nennt. Shimon Peres war einer dieser Brückenbauer über den „Abgrund der Geschichte“, die unser Land mit Israel verbindet. Die Shoa – sagte Peres, als er im Januar 2010 am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus hier im Deutschen Bundestag sprach – muss dem menschlichen Gewissen stets als ewiges Warnzeichen vor Augen stehen: als Verpflichtung zur Heiligkeit des Lebens, zur Gleichberechtigung aller Menschen, zur Freiheit und zum Frieden. Diese Worte sind nicht nur der bleibende Appell an alle, die heute und zukünftig Verantwortung dafür tragen, gegen jede Form der Ausgrenzung und Diskriminierung aufzustehen. Seine Worte drückten auch aus, nach welcher Maxime er selbst handelte: sich für die gleichen Rechte aller Menschen einzusetzen – egal welcher Herkunft oder Religion. Unvergessen ist mir und sicher vielen von Ihnen, die damals dabei gewesen sind, vor allem ein Satz seiner Rede, der mich tief bewegt hat: Die Shoa darf uns aber auch nicht davon abhalten, an das Gute zu glauben, an die Hoffnung, an das Leben. Eine Botschaft von ungebrochener Zuversicht und berührender Menschlichkeit – das geistige Erbe einer bemerkenswerten Persönlichkeit. Wir Deutsche sind Shimon Peres zu großem Dank verpflichtet und werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen Platz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, mache ich Sie auf die interfraktionelle Vereinbarung aufmerksam, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequenzen aus Berichten über nicht tragbare Verhältnisse in Tierställen (siehe 192. Sitzung) ZP 2 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Ergebnisse zur Reform der Erbschaftsteuer ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Telekomanteile veräußern – In Breitbandausbau investieren Drucksache 18/9799 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda ZP 4 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren Drucksachen 18/3152, 18/4704 Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Außerdem möchte ich Sie auf einige Umstellungen in der Tagesordnung aufmerksam machen: Der Tagesordnungspunkt 4 e wird heute abgesetzt. Hier geht es um eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag über Spekulationen mit Immobilien und Land. Der Tagesordnungspunkt 12 soll ebenfalls abgesetzt werden. Stattdessen soll der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen werden, wobei die vorgesehene Redezeit von 25 Minuten für diesen Tagesordnungspunkt beibehalten werden soll. Anstelle des Tagesordnungspunktes 16 soll der Antrag mit dem Titel „Telekomanteile veräußern – In Breitbandausbau investieren“ mit einer Redezeit von 25 Minuten debattiert werden. Schließlich mache ich noch auf drei nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam: Der am 22. September 2016 (190. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus (20. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Drucksache 18/9523 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Der am 22. September 2016 (190. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss Digitale Agenda (24. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts Drucksache 18/9633 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss Digitale Agenda Der am 22. September 2016 (190. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Drucksache 18/9417 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ich frage Sie, ob Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir so verfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Drucksache 18/7888 Hierzu liegt ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 77 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesminister des Auswärtigen, Frank-Walter Steinmeier. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Deutschen Bundestag und in den Ausschüssen reden wir in diesen Tagen täglich über Syrien, über Bombardements, über das militärische Lagebild, über die humanitäre Not, die humanitäre Katastrophe, die fast unvermeidbar scheint. Gleichzeitig richten wir Expertentreffen zum Schutz syrischen Kulturerbes oder Ausstellungen syrischer Künstler im Berliner Exil aus. Beides, meine Damen und Herren, hat mehr mit einander zu tun, als es auf den ersten Blick scheint. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, über die wir heute reden, ist nicht „nice to have“, ist nicht irgendwie eine Schönwetterpolitik, sondern sie ist unverzichtbarer Bestandteil von Außenpolitik, gerade dann, wenn die Zeiten schwierig sind und die Partner noch mehr. Klar ist auch: Innen und Außen lassen sich im 21. Jahrhundert eben nicht mehr längs der Grenzen von Nationalstaaten trennen wie noch im 19. und in großen Teilen des 20. Jahrhunderts. Wir erleben es täglich: Politische Krisen und wirtschaftliche Interessenskonflikte – das sind die Konflikte des 21. Jahrhunderts – werden zunehmend unterlegt durch religiöse und ethnische Konflikte, ob sie die Ukraine nehmen oder Syrien oder die Situation rund um die großen Seen in Ostafrika – das sind längst nicht mehr die einzigen Beispiele dafür. Deswegen gilt: Wenn wir Chancen zur Verständigung in all diesen Konflikten überhaupt erhalten wollen, dann spielt Kultur- und Bildungsarbeit, dann spielt die Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften anderer Länder, gerade auch in den Krisenregionen, eine entscheidende Rolle. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb haben wir unsere Bemühungen um Kultur und Bildung im Ausland an zwei entscheidenden Punkten verändert und erweitert. Ich will ganz zu Anfang Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich dafür danken, dass Sie das durch Ihre Unterstützung möglich gemacht haben. Erstens wollen wir den Zugang zu Kultur und Bildung im Ausland erleichtern. Dazu gehört, dass wir helfen, kulturelles Erbe zu schützen. Die Mörder und Räuber vom IS versuchen im Mittleren Osten, kulturelle Identitäten radikal auszulöschen. Um dagegen anzugehen, haben wir international und national die Gesetzgebung, insbesondere die Gesetze gegen die Zerstörung von Kulturgütern und das Handeln mit gestohlenen Kulturgütern, deutlich verschärft. Staatsministerin Böhmer hat sich um dieses Thema als Vorsitzende des Welterbekomitees besonders verdient gemacht. – Herzlichen Dank, Frau Böhmer. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir tun noch mehr: Mit dem „Syrian Heritage Archive Project“ des Deutschen Archäologischen Instituts und des Berliner Museums für Islamische Kunst wird erstmalig ein digitales Register archäologischer Stätten in Syrien erstellt, und zwar in Zusammenarbeit mit deutschen, syrischen und internationalen Wissenschaftskollegen. Mehr als 100 000 Datensätze haben sie auf diese Weise zusammengetragen. Das wird die Grundlage für eine spätere Restaurierung, wenn sie denn hoffentlich möglich ist, in Syrien sein. Mit diesen Initiativen sind wir Vorbild. Aus Frankreich, den USA, Russland und der Türkei hören wir jetzt den Wunsch nach engerer Kooperation. Ich versichere Ihnen: Das Deutsche Archäologische Institut und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz arbeiten daran, wie wir gemeinsam mit den anderen noch besser zum Erhalt des kulturellen Erbes in dieser Krisenregion im Mittleren Osten – nicht nur in Syrien, sondern in der gesamten Krisenregion – beitragen können. Unsere Kulturarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht dabei nicht isoliert. Wir brüten nicht jeden Tag in verschlossenen Zimmern über der Frage der Wiederherstellung beschädigter Tempel, während Tag für Tag Menschen sterben. Nein, unsere Kulturarbeit ist, wie ich gesagt habe, unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden politischen Ansatzes. Das Engagement – Sie merken es, spüren es, verfolgen es – reicht vom kräftezehrenden Ringen um eine politische Lösung des Konflikts über akute humanitäre Hilfe bis hin zu einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, etwa zur Aus- und Fortbildung syrischer Flüchtlinge jenseits der Sprachausbildung. Im vergangenen Jahr haben sich zum Beispiel 20 Organisationen, von der Deutsch-Jordanischen Universität über den UNHCR bis zum Deutschen Archäologischen Institut, zusammengefunden. „Stunde Null“ heißt dieses Projekt. So haben sie dieses Projekt zur Vorbereitung eines Wiederaufbaus in Syrien genannt. Auch wenn diese „Stunde Null“ derzeit noch in weiter Ferne zu sein scheint, ist es wichtig, einen Beitrag zu leisten, zum Beispiel durch die Aufnahme von Wissenschaftlern und Studenten hier in Deutschland, die ihre wissenschaftliche Karriere in Syrien angesichts der Kriegsereignisse unterbrechen mussten, oder durch „Goethe-Institut Damaskus | Im Exil“, einer Veranstaltung, die dieser Tage hier in Berlin eröffnet wird. Mit all diesen Maßnahmen zeigen wir: Kulturarbeit ist Hoffnungsarbeit, aber sie ist mit Blick auf die einbezogenen Menschen eben auch Arbeit an ganz konkreten Chancen. Das steht im Vordergrund der Initiativen unserer Wissenschaftsorganisationen, des DAAD, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, und das gilt weit über Syrien hinaus. So bemühen sich große deutsche Stiftungen, etwa nach dem Vorbild der Deutsch-Jordanischen Universität eine Fachhochschule in Ostafrika aufzubauen, um die Lücke zwischen schulischer und akademischer Ausbildung zu füllen, um stärker anwendungsbezogen auszubilden, weil in diesen Regionen ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Mit Blick auf die Flüchtlingskrise – den wir natürlich von hier aus einnehmen – werden durch Zugang zu Bildung Perspektiven für die Menschen in ihrer Heimat geschaffen. Zugang zu Kultur und Bildung ist in weiten Teilen Afrikas und Asiens häufig der einzige Ausweg aus Armut und Perspektivlosigkeit. Meine Damen und Herren, die zweite wichtige Veränderung in unserer Arbeit setzt da an, wo der Freiraum für Kultur und Wissenschaft bedroht ist, dort, wo Unverständnis zu falschen Vorstellungen führt, wo Ideologien Verständigung untergraben. Gegen Ideologisierung hilft nur Differenzierung, und dafür brauchen wir kulturelle Freiheitsräume; denn nur durch Auseinandersetzung, wo wir sie zulassen und möglich machen, kann am Ende auch Verstehen und Verständigung entstehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese vorpolitischen Freiheitsräume zu schützen, Zugang zu Denk- und Deutungsmustern einer Gesellschaft zu schaffen, das genau ist unser Ziel, wenn wir zum Beispiel ein deutsch-russisches Jugendjahr veranstalten, wenn wir Kultur- und Spracharbeit in Saudi-Arabien leisten, wenn wir mit Kuba um ein Kulturabkommen ringen und wenn wir gemeinsam mit Frau Grütters und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz helfen, ein Ausstellungsprojekt mit dem Teheraner Museum für zeitgenössische Kunst auf die Beine zu stellen. Bei diesem Austausch geht es nicht darum, die Position des anderen zu akzeptieren oder die eigene Position zu relativieren. Aber es darf auch in der Diplomatie als Erfahrungssatz gelten, dass es unklug ist, das eigene Handeln zu bestimmen, ohne die Wahrnehmung des Gegenübers zu kennen. Deshalb brauchen wir die kulturelle Intelligenz, deshalb sitzen wir nicht nur in Konferenzräumen, sondern hören, wo immer es geht, auch Künstlern und Kulturschaffenden, Angehörigen der Zivilgesellschaft zu. Die Räume, die wir öffnen, sind durchaus auch wörtlich zu verstehen. Jedes Goethe-Institut, jede Pasch-Schule ist Teil einer kulturellen Infrastruktur, die uns mit den Partnern in der Welt verbindet. Ich darf Ihnen sagen, das kostet Geld, ja, aber viel weniger Geld als Verkehrsinfrastruktur, und Gedankenstau ist nicht weniger risikoreich als Verkehrsstau. (Beifall im ganzen Hause) Deshalb müssen wir diese kulturelle Infrastruktur, diese Räume erhalten, fördern und ergänzen, so wie wir es demnächst hoffentlich mit dem Thomas-Mann-Haus in Kalifornien tun und gemeinsam mit der Villa Aurora tun werden können. Hier geht mein Dank an Frau Grütters und auch an das Hohe Haus, an alle, die mitgeholfen haben, dass wir hoffentlich die drohende private Veräußerung des Thomas-Mann-Hauses verhindern konnten. Ich glaube, jeder, der im Augenblick in die USA schaut, weiß, dass es dringend notwendig ist, dass wir unsere Präsenz, unsere Anwesenheit dort erhöhen. Deshalb arbeiten wir auch daran, dass wir das lange leerstehende sogenannte Goethe-Haus in New York wieder mit Leben und mit kulturellen Angeboten aus Deutschland füllen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es geht nicht nur um Erweiterung unserer eigenen Selbstdarstellungsmöglichkeiten, sondern es geht auch darum, dass wir Kooperationen mit europäischen Partnern suchen. Deshalb suchen wir gemeinsam mit Frankreich nach Möglichkeiten – insbesondere in Ländern Afrikas, in denen nur der eine oder der andere vertreten ist –, unsere Kulturarbeit miteinander zu verabreden und dafür zu sorgen, dass der eine mit dem anderen und gelegentlich sogar für den anderen in afrikanischen Staaten arbeiten kann. Genauso unerlässlich, um zum Schluss zu kommen, ist es aber, dass wir auch hier bei uns zu Hause, auf unserem Kontinent, Raum für Auseinandersetzung über unsere Herausforderungen in Europa schaffen; dies halte ich für dringend notwendig. Mit diesen Räumen meine ich eben nicht nur Brüsseler Sitzungssäle und nicht nur den Deutschen Bundestag, sondern Räume, in denen Europas Bürger darüber streiten können, welches Europa wir wollen, Townhall-Gespräche, Bürgerwerkstätten. Gemeinsam mit der Mercator-Stiftung wollen wir solche Räume schaffen, und mit der VW- und Robert-Bosch-Stiftung haben wir gemeinsame Forschungsprojekte, um zu analysieren, wo der Skeptizismus gegen Europa bei den Bürgern genau liegt und wo Politik vielleicht stärker als in der Vergangenheit ansetzen muss. All diese Arbeit ist wichtig, meine Damen und Herren, um dieses Europa in schwierigen Zeiten zusammenzuhalten. Ich danke Ihnen. Ich danke dem Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik für diesen wirklich wichtigen und klugen Entschließungsantrag, auf dessen Grundlage wir hier heute beraten können. Ganz herzlichen Dank. (Beifall im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Besuchertribüne möchte ich eine Delegation von Mitgliedern des slowenischen Parlaments herzlich begrüßen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit. (Beifall) Gerade der Tagesordnungspunkt, den Sie heute Morgen verfolgen, macht deutlich, dass uns die kulturelle Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern nicht weniger wichtig ist als die wirtschaftlichen Beziehungen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit zwischen unseren Parlamenten. Nächster Redner ist der Kollege Diether Dehm für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst über Kultur in diesem Hause sprechen. Unser Unterausschuss wird vielerorts als Biotop belächelt; denn die allermeisten Anträge werden von uns fraktionsübergreifend eingebracht, egal ob es um die Nöte von Goethe, die Besoldung der Lehrkräfte in Auslandsschulen und die entsprechenden Verdi-Forderungen, das Haus der Kulturen der Welt oder die Gedenkstätte Sobibor geht. Der Ton untereinander ist freundschaftlich. Begründet wurde dieser Umgang in der Zeit, als noch Dr. Peter Gauweiler den Ausschussvorsitz inne hatte und Luc Jochimsen mit dabei war. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dort durfte ich dann stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses werden. Mit Bernd Fabritius versuchen wir, weiter auf diesem gemeinsamen und einvernehmlichen Weg zu bleiben, und bleiben es auch. (Beifall bei der LINKEN) Zugrunde liegt unserer Kulturarbeit ein Verständnis, wonach jeder Euro mehr für Kultur einer weniger im Krieg ist; denn gerade wenn die Diplomatie versagt, kann die Kultur Brücken bauen. Die letzte Reise mit Peter Gauweiler als Ausschussvorsitzendem führte uns gemeinsam nach Kiew und Moskau. Dort versuchten der Rechte Gauweiler und der Linke Dehm Russen und Ukrainern ein wenig am persönlichen Beispiel zu zeigen, dass man über Gräben auch reden kann. (Zuruf von der LINKEN: Sehr schön!) Dazu gehört, dass keiner dem anderen seine Leitkultur von oben überzustülpen sucht, dass keiner dem anderen seinen Lebensstil oder seinen Bildungskanon mit Gewalt überhelfen will. Aber es gibt gemeinsame Werte für Demokraten, die ein offensives Eintreten verlohnen: gegen Faschisten, gegen islamistische Terroristen, gegen Säbelrasseln und menschenfeindliche Marktfanatiker, also für unser gutes Grundgesetz. Es enthält zum Beispiel ein Angriffskriegsverbot, welches Krieg vom deutschen Boden als Ultima Irratio verbietet, den Sozialstaatsgedanken, die Bindung des Eigentums an das Gemeinwohl und die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Unschuldsvermutung, die wir Aufklärung und Code Napoléon verdanken. Denn Rechtsstaatlichkeit steht diametral gegen Scharia und gegen Lynchjustiz, die auch im Namen anderer Religionen gepriesen wird, Stichwort „Ku-Klux-Klan“. Dieser demokratische Konsens wird auszubauen sein, sollte tatsächlich, was mein atheistischer Gott verhindern möge, die AfD demnächst im Bundestag sitzen. Lassen Sie mich Ihnen verraten, dass das Kopfschütteln in unserem Unterausschuss auch fraktionsübergreifend ist, wenn namentlich von Herrn Kauder durchgeprügelt wird, dass es keine gemeinsamen Anträge mit den Linken geben darf. Dies führt zu Skurrilitäten, wenn wir dann zehn Änderungsanträge zum Haushalt zweimal verabschieden müssen, einmal mit Linken, einmal ohne Linke, aber ansonsten wortgetreu, damit der CDU-Führung nicht zugemutet wird, einen von den Linken mit unterschriebenen Antrag einbringen zu müssen. Mein Appell an Herrn Kauder und andere lautet: Ersparen Sie uns bitte in Zukunft solche Kindereien! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Nein! Ganz bestimmt nicht!) Verschärft hat sich das, nachdem wieder über Rot-Rot-Grün diskutiert wird. Dabei geht es in unserem Unterausschuss kein bisschen um künftige Koalitionen, sondern um die Gesprächs- und Handlungsbereitschaft von Demokraten, schwarzen, grünen und roten. Denn ob wir es wollen oder nicht: Wir alle sind Nachgeborene der großen bürgerlichen Französischen Revolution und der proletarischen Oktoberrevolution – ob wir wollen oder nicht. (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Na ja, da fühle ich mich aber nicht zugehörig!) Der vorliegende Entschließungsantrag wurde so auch von uns gemeinsam erarbeitet; aber die Linke als Koautor wurde wieder gestrichen. Natürlich haben wir Linke auch unterschiedliche Akzentsetzungen, zum Beispiel in der Bewertung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im vorliegenden Antrag. Meine Fraktion hat lange kritisiert, dass die ENP als Instrument zur Durchsetzung politischer, imperialer und wirtschaftlicher Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten fungiert und darum auch spaltet. Nicht nur an den Rändern der EU brennt es. (Dr. Rolf Mützenich [SPD]: Das ist ja eine Parteitagsrede!) In allen sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft haben die Konflikte zugenommen. Wir sagen 70 Jahre nach dem Überfall auf die Sowjetunion: Macht uns die Russen nicht wieder zum Feind! (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. h. c. Edelgard Bulmahn [SPD]) Zu ähnlicher Einschätzung sind auch die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin Mogherini gekommen. Die Überarbeitung der ENP begann selbstkritisch. Es hieß, die EU betreibe keine wirklich konsequente Partnerschaft und dergleichen und – Zitat –: Die Nachbarschaft ist heute weniger stabil als noch vor zehn Jahren. Wir finden es übereilt, die Auswärtige Bildungspolitik mit ihrem Sechs-Augen-Prinzip bruchlos in den Dienst der ENP als Kernstück europäischer Diplomatie zu stellen, zumal der anfänglichen Selbstkritik keine Konsequenz folgte. Noch immer haben Assoziierungs- und Freihandelsabkommen Priorität. Desintegrative Tendenzen sind in der sozialen Frage begründet. Die EU dagegen hält an der dominierenden Monopolkonkurrenz fest, die sie dann als Wettbewerb verklärt, die aber weitestgehend gar kein Wettbewerb mehr ist. Dem steht keine adäquate europäische Sozialstaatlichkeit in der EU gegenüber. Desintegrierend werden auch die Auswirkungen von CETA und später TTIP auf die Auswärtige Kulturpolitik sein. Die Kulturschaffenden haben dagegen schon Position bezogen. Der Deutsche Kulturrat hatte am 18. September dieses Jahres einen offenen Brief an die Delegierten des SPD-Konvents zu CETA geschrieben – ich zitiere –: Der europäische Kulturbereich wird schlechter gestellt als der kanadische. Die Europäische Union unterwirft die gesamte Kulturwirtschaft ... dem CETA-Abkommen. ... Bei den sogenannten Liberalisierungsverpflichtungen geht Kanada noch weiter und stellt seine gesamte nationale Kulturpolitik – und jetzt steht dort – vernünftigerweise unter Schutz. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Kulturrates, befindet, dass die EU-Kommission die europäische Kulturwirtschaft im Stich gelassen hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas Gemeinsames aus unserem Unterausschuss erwähnen – der Bundesminister ist darauf eingegangen –: Unlängst wurde bekannt, dass die Exilvilla von Thomas Mann in Pacific Palisades zum Verkauf steht. Zu verhindern, dass dieser Ort, von dem aus Thomas Mann über zehn Jahre im intellektuellen Austausch mit anderen Antifaschisten künstlerisch wirkte, an unbedarfte Hände überschrieben werden könnte, dafür setzt sich dieser Unterausschuss vehement ein. Ich danke dem Auswärtigen Amt hier ausdrücklich für seine Bemühungen. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass das Haus eines der großen deutschen Dichter – neben Goethe, Hölderlin und Brecht –, der mit 25 Jahren bereits die Buddenbrooks geschrieben und damit eine präzise Innenarchitektur der deutschen kleinbürgerlichen Seelenlandschaft gespiegelt hat, unbedingt erworben und erhalten gehört. (Beifall bei der LINKEN) Die Umstände und Umständlichkeiten in dieser Villa hört man gleichsam heute noch knistern, wenn man sie betritt – als Erika Mann damals ihr 20-Minuten-Grundig-Tonbandgerät aufstellte, damit ihr Vater dort aus Joseph und seine Brüder las, als dann im Land Jakobs und Abrahams ein Bootsmann plötzlich hanseatisches Platt spricht. Ja, dieser Thomas Mann trug am Sehnen nach Deutschland, auch als er unter brennenden Tränen deutsche Städte zu bombardieren empfahl als kollektive Bestrafung für Adolf Hitler, wofür er von Bertolt Brecht als antideutsches Reptil geziehen wurde. Dieses Haus der deutschen Tragik im Exil wollen wir behalten. Denn ist es nicht die verbittert gebrochene Heimatliebe dieser Flüchtlinge, die uns die Wirkmacht der deutschen Worte und den Humanismus des anderen Deutschland neu lernen lässt? Im guten Sinne des Emigranten Bert Brecht: Und weil wir dies Land verbessern Lieben und beschirmen wir’s Und das liebste mag’s uns scheinen – scheinen! – So wie andern Völkern ihrs. ... daß ein gutes Deutschland blühe, wie ein andres gutes Land. Dies gemeinsam mit dem Verfassungspatriotismus Gustav Heinemanns sollte uns einen – in in- und auswärtiger Kultur. Ich danke Ihnen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bernd Fabritius ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Was wir tun“, so ist der klare und gleichzeitig selbstbewusste und entschlossene Titel des 19. Berichts der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, die selbst, wie der Titel des Berichts, klar, selbstbewusst und entschlossen sein muss. Deswegen entscheiden wir, lieber Kollege Dehm, stets anhand von Sachargumenten. Unsere Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik befindet sich – so eine Erkenntnis aus dem Bericht – in einem Wandel. Sie muss sich verändern, weil neue außenpolitische Herausforderungen aufgetreten sind, aufgetreten in Ländern und Regionen, die zuletzt weniger im Fokus der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik standen. Diese Feststellung mag banal klingen. Die deutsche Außenpolitik und insbesondere die deutsche AKBP sind ständig im Wandel. Der Bundesaußenminister hat es im Zuge des Review-Prozesses formuliert: Die Welt hat sich verändert, und auch das Auswärtige Amt muss sich verändern. Sie, Herr Außenminister, haben heute sehr zutreffend die Vielfalt aktueller Konflikte aufgezeigt. Europa spielte und spielt in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik dieser Legislaturperiode eine wichtige Rolle. Der Bundestag hat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine zum Beispiel mit der deutlichen Erhöhung der Mittel für die Östliche Partnerschaft einen Schwerpunkt gesetzt. Gerade in der Ukraine-Krise und den diplomatischen Bemühungen zu ihrer Lösung drückte sich eine neue Erwartung an Deutschland aus, mehr Verantwortung zu übernehmen. Lassen Sie uns erneut gemeinsam die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weiterdenken, indem wir diese Verantwortung für das Weltgeschehen anerkennen, diese aber zugleich wieder stärker auch in Europa wahrnehmen. Wir können und müssen heute Kultur- und Bildungsprojekte weltweit verwirklichen, ohne unsere eigene europäische Wertefamilie zu vernachlässigen. So sehe ich es als eine nationale Aufgabe an, die Thomas-Mann-Villa in Los Angeles als nicht denkmalgeschütztes Gebäude davor zu bewahren, an einen anderen Käufer als die Bundesrepublik veräußert zu werden, damit sie dann eventuell abgerissen wird. So weit wird es nicht kommen. Der Bundestag und die Bundesregierung wissen um die Gefahr dieses unwiederbringlichen Verlustes. Zugleich muss die AKBP Antworten auf die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in der direkten Nachbarschaft innerhalb und außerhalb der EU geben. Es ist erschreckend, mit welchen Mitteln und wie effektiv Zivilgesellschaften in unserer östlichen Nachbarschaft einerseits beeinflusst, andererseits in ihrer Freiheit beschnitten werden. Auch auf diese Herausforderungen müssen Antworten gefunden werden, ohne dass wir uns auf einen konfrontativen Weg, den Weg einer AKBP gegen Staaten, begeben; denn das ist es, was uns offenkundig aufgezwungen werden soll: ein erneutes Denken von „Wir gegen sie“. – Da machen wir nicht mit. Wie dies gelingen kann, zeigt zum Beispiel die Deutsche Welle. Sie hat neue Nachrichtensendungen in russischer und ukrainischer Sprache gestartet und hilft beratend bei einer Reform des ukrainischen Fernsehens, um den Pluralismus im Land zu stärken. Sie sorgt zudem im Bereich der Auslandskommunikation für die Vermittlung eines realistischen und aktuellen Deutschland-Bildes und trägt so zur Berichtigung von Desinformationskampagnen bei. Dazu gehören neben einer Darstellung der Willkommenskultur insbesondere die Aufklärung über die Rechts- und Faktenlage von Einwanderung und Asyl in Deutschland sowie die Gefahren illegaler Migration und auch die Korrektur der von Schleppern und anderen Kriminellen gezeichneten Scheinwirklichkeit. Es ist ein sensibler Raum, ein vorpolitischer, am Menschen und der Gesellschaft ansetzender Bereich, in dem sich die AKBP bewegt. Die Arbeit unserer Mittlerorganisationen, des Goethe-Instituts, des DAAD, des ifa, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung – um nur einige zu nennen –, ist deshalb hoch verantwortungsvoll. Für diese Arbeit sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dank gilt auch den deutschen Auslandslehrkräften. Ich bin sehr froh, dass die Neuregelung der Besoldung der Auslandslehrkräfte, die wir 2015 beschlossen haben, seit diesem Monat nun endlich umgesetzt wird und die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2016 ausgezahlt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die AKBP kann und muss heute Hilfe in den Fluchtregionen dieser Welt leisten, um Bleibeperspektiven aufzuzeigen. Was derzeit in Syrien, in Aleppo geschieht, sind barbarische Verbrechen. Luftangriffe, denen in hoher Zahl Kinder zum Opfer fallen und die die letzten Krankenhäuser zum Einstellen ihrer Arbeit zwingen, sind durch nichts zu rechtfertigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die AKBP, meine Damen und Herren, kann in der Hölle von Aleppo leider nichts tun. Sie kann aber den Menschen, die aus ihr geflohen sind, Hilfe leisten. Die mit kriegerischen und religiösen Konflikten verbundene Zerstörung von Kulturgütern stellt ebenfalls eine besondere Herausforderung dar. Das Deutsche Archäologische Institut hat mit dem „Stunde Null“-Projekt, das Sie, Herr Außenminister, bereits angesprochen haben, für den Wiederaufbau Syriens beide Aufgabenbereiche verbunden, indem es zum Beispiel geflüchtete Syrer in der Konservierung und Restaurierung mittelalterlicher Ruinenstädte ausbildet. Die zusätzliche berufliche Qualifizierung sowie die gedankliche Beschäftigung mit einem Wiederaufbau ihrer Heimat sind beste Grundlagen für Zukunftsperspektiven und Identitätsstärkung. Dass das Auswärtige Amt seit 2016 in Person von Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer nun eine Sonderbeauftragte für UNESCO-Welterbe, UNESCO-Kulturkonventionen und UNESCO-Bildungs- und Wissenschaftsprogramme hat, unterstreicht die Verantwortung Deutschlands im Bereich des Kulturerbeschutzes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Die von Staatsministerin Professor Monika Grütters eingebrachte und durch den Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Kulturgutschutzgesetzes formuliert neue Sorgfaltspflichten beim Erwerb und beim Verkauf von Kulturgut. Dieses erschwert unter anderem den illegalen Handel mit aus Raubgrabungen stammenden Kulturgütern. Zugleich – ich komme zurück auf unsere Verantwortung für die direkte Nachbarschaft – tragen wir nicht nur Verantwortung für das weltweite, sondern insbesondere auch für das europäische Kulturerbe als gemeinsame, identitätsstiftende Basis. Dieses gilt es wieder verstärkt in unseren Fokus zu rücken. Die AKBP kann sich auch deshalb wieder stärker auf unsere europäische Nachbarschaft konzentrieren, weil auf EU-Ebene derzeit etwas entsteht, das als „gemeinsame europäische Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ bezeichnet werden kann. Mit einer starken Stellung in den entstehenden Strukturen, zum Beispiel der „Cultural Diplomacy Platform“ und EUNIC, ist Deutschland federführend an der Ausgestaltung der von der Hohen Vertreterin Mogherini eingebrachten EU-Strategie für die internationalen Kulturbeziehungen beteiligt. Mit der Union für den Mittelmeerraum, mit dem Westbalkan und insbesondere auch mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft identifizieren wir im vorliegenden Antrag jene Regionen in der EU-Nachbarschaft, in welchen verstärktes Engagement der AKBP notwendig ist. Das Auswärtige Amt steht dabei nicht allein. In dem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung jüngst veröffentlichten Positionspapier „Fokus Europa“ werden mit den Schwerpunktregionen Südosteuropa und den Ländern der Östlichen Partnerschaft sehr ähnliche Handlungsfelder identifiziert. Doch auch innerhalb der EU muss die AKBP wieder mehr Wirkung entfalten. Wir sprechen in unserem Antrag von der Notwendigkeit einer Stärkung des Zusammenhalts und des gemeinsamen Wertebezugs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Infragestellen der europäischen Idee erreichte einen vorläufigen Höhepunkt im Austrittsvotum Großbritanniens. Eine Ursache dieser Entscheidung und ebenso eine Ursache für EU-Skepsis in weiteren Mitgliedstaaten ist mit Sicherheit ein eklatantes Identifikationsdefizit mit der EU. Unser gemeinsames europäisches kulturelles Erbe sowie eine AKBP, die die einende Wirkung dieses Erbes betont und gleichzeitig neue gemeinsame Projekte im Kultur- und Bildungsbereich fördert, sind wie kaum etwas anderes dazu geeignet, dieses Identifikationsdefizit zu beheben. Die AKBP ist in den vergangenen Jahren weit in die Welt hinausgetragen worden; das ist gut so. Holen wir sie ergänzend auch ein Stück weit zurück nach Europa, in unser Zuhause. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Claudia Roth. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Welt, die in Unordnung geraten ist, in der wir die Auflösung der postkolonialen Staatenordnung beobachten, ohne dass wir schon klar erkennen könnten, welche neue Ordnung entsteht. Diese Umordnung der Welt hat ganz konkrete Auswirkungen. 65 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Fürchterliche Kriege und Konflikte sorgen für Leid und Elend, weil der internationalen Gemeinschaft die Mittel und Instrumenten fehlen, aber oftmals auch der Wille, konkrete Lösungen zu erreichen. Das erleben wir gerade in Syrien, wo ein unfassbar brutaler Stellvertreterkrieg Zivilisten zu Tausenden aushungert und tötet, während sich die Weltgemeinschaft gegenseitig blockiert. Oder wir erleben es im Jemen, dessen Horror fast überhaupt nicht wahrgenommen wird. Staaten zerfallen. Terror gefährdet Frieden, und in vielen Ländern wendet man sich einem autoritären und nationalistischen Albtraum zu, als wäre das die richtige Antwort in einer globalisierten Welt. Einige mögen sich jetzt fragen: Was kann in einer solchen Welt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ausrichten? Ist das nicht Nischenpolitik für Kulturromantiker, für Träumer, ein dekoratives Sahnehäubchen, vor allem etwas für das gute Gewissen? Nein! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage Ihnen: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist Realpolitik. Wenn Kanäle der klassischen Diplomatie verschlossen und Kontakte eingefroren sind, wenn Hoffnungslosigkeit um sich greift, wenn am Verhandlungstisch nur Blockade und in der Heimat nur Verderben herrschen, dann braucht es neue Wege, andere Zugänge. Dann braucht es genau diese „soft power for hard politics“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Die „soft power“, von der wir hier sprechen, nutzt Kunst und Kultur. Sie nutzt Bildung und Sport und zielt damit genau auf die Menschen. Damit vermitteln wir die Werte, die uns wichtig sind und von denen wir überzeugt sind, dass sie die Welt zu einem besseren Ort machen. Es sind die Werte einer toleranten, einer vielfältigen, einer offenen Gesellschaft, die Demokratie und Menschenrechte, die Frieden und Entwicklung, die internationale Kooperation und Solidarität in den Mittelpunkt stellt. Damit richtet sich die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nicht so sehr an ganze Gesellschaften oder an Regime oder an bestimmte Machtkonstellationen, sondern sie stellt den Menschen, seine Werte und seine Entwicklung in den Mittelpunkt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Getreu dem Motto der UNESCO entstehen Kriege im Geist der Menschen. Deswegen muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht bei der AKBP sozusagen um wertegeleitete Außenpolitik auf individueller Ebene, weil sie Köpfe und Herzen erreicht und damit ganze Welten verändern kann. Durch die Brückenbauer der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird oftmals Vertrauen wiederhergestellt und damit erst die Voraussetzung für die klassische Außenpolitik geschaffen. Ich sage Ihnen: Wir brauchen in dieser Welt viel mehr Brückenbauer. Sprengmeister gibt es nämlich schon genug. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Art der zivilen Krisenprävention und der Deeskalation, diese Friedens- und Demokratiepolitik hat viele Akteure: die Mittlerorganisationen, die vor Ort Menschen erreichen und damit Türen öffnen, die politischen Stiftungen, die die Zivilgesellschaft stärken, Initiativen, NGOs, Künstlerinnen und Künstler, Kreative, Pädagogen, Wissenschaftler, die alle mit viel Engagement und mit wenig Geld Menschen zusammenbringen und immer wieder dorthin gehen, wo es wirklich wehtut, das Auswärtige Amt, das diese dritte Säule der Außenpolitik kontinuierlich fördert und unterstützt, und nicht zuletzt auch unser sehr engagierter Unterausschuss hier im Bundestag. Ich möchte an dieser Stelle die Mittlerorganisationen einmal nennen, weil man sie für ihre Arbeit gar nicht genug ehren kann: das Goethe-Institut, das mit 159 Instituten weltweit Schutzräume sowie Raum für kritische Gedanken schafft und sich seit 2013 in den neu entstandenen großen Städten des Nahen Ostens, in den großen Flüchtlingslagern mit konkreten Kultur- und Bildungsprojekten dafür engagiert, dass keine weiteren verlorenen Generationen entstehen; die Auslandsschulen, die Menschen und Gesellschaften verbinden und Leuchttürme für Demokratie sein können; das Institut für Auslandsbeziehungen; die Deutsche Welle mitsamt ihrer Akademie, die – etwa mit der Sendung Shababtalk oder dem Onlineportal Qantara, das sind wichtige Plattformen für den Austausch mit der arabischen bzw. islamischen Welt – ein Wegbereiter für Toleranz und Meinungsfreiheit ist; das Deutsche Archäologische Institut, das mit dem Projekt „Stunde Null“ eine, wie Frank-Walter Steinmeier ja gesagt hat, wichtige Voraussetzung für den hoffentlich möglichen Wiederaufbau Syriens leistet; der DAAD mit seinen Stipendienprogrammen, die gerade für Schwellen- und Krisenländer ausgebaut werden; die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein, die Geflüchteten ein Studium ermöglicht, sowie die Alexander-von-Humboldt-Stiftung mit ihrer Initiative zur Unterstützung gefährdeter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Ihnen gebühren Anerkennung und Dank. (Beifall im ganzen Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zu Beginn beschriebene Zustand der Welt erschwert aber leider erheblich die Arbeit der AKBP. So schränken immer mehr Staaten die Meinungs-, die Presse-, die Versammlungs-, die Kunst- und die Lehrfreiheit dramatisch ein. Akteure der Zivilgesellschaft, Künstler, Wissenschaftler, Journalisten und Blogger werden mit NGO-Gesetzen in über 60 Staaten kriminalisiert und ihrer Handlungsräume beraubt. All das passiert jedoch längst nicht mehr nur in Diktaturen oder autoritären Regimen wie etwa in Ägypten oder in Russland, sondern es geschieht zunehmend auch in Demokratien, zum Beispiel in Lateinamerika oder auch in Israel. Man könnte nun ein wenig zynisch sagen, dass die Angst der Staatschefs vor der Zivilgesellschaft ja erst zeigt, welche Kraft, welchen Einfluss und welche Macht zivilgesellschaftliches Handeln entfalten kann. Aber diese Entwicklung muss uns aufschrecken, und wir müssen wirklich alle Anstrengungen verstärken, um Zivilgesellschaft auch und gerade über die Mittel der AKBP zu stärken. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Gleichfalls besorgniserregend sind Berichte, wonach das kulturelle Erbe der Menschheit weltweit immer stärker in Gefahr ist. Gerade in Syrien, im Irak, im Jemen und in Afghanistan drohen der kulturelle Ausverkauf, der Verlust des kulturellen Gedächtnisses sowie der Verlust und die Zerstörung der kulturellen Wurzeln. Deswegen war es so wichtig, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag vor zwei Tagen ein historisches Urteil sprach und zum ersten Mal in seiner Geschichte einen Angeklagten wegen der Zerstörung von Weltkulturerbestätten der Kriegsverbrechen für schuldig befunden hat. Die Chefanklägerin Fatou Bensouda nannte die Vernichtung von neun mittelalterlichen Heiliggräbern und einer Moschee im malischen Timbuktu einen feigen Angriff auf die Würde und die Identität ganzer Völker. (Beifall im ganzen Hause) Damit machte sie klar, was auf dem Spiel steht, wenn Kulturgüter zerstört, geraubt und geplündert oder als bloße Geldanlage missbraucht werden. Auch dieses Urteil, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist „high politics“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Lassen Sie mich bitte zum Schluss noch eine weitere Aufgabe nennen, die mir, die uns besonders am Herzen liegen muss und auch liegt. Das ist die lebendige Erinnerungskultur. Wir können mit unserer Expertise, durch unsere Erfahrung mit der Aufarbeitung der Shoah und der Verbrechen der Nationalsozialisten vielen Gesellschaften nach der Überwindung von Diktaturen beim Aufbau einer eigenen Erinnerungskultur zur Seite stehen. Genauso müssen aber auch wir selbst weiter an unserer deutschen Geschichte arbeiten, die ja gerade schlimmste Verbrechen in anderen Ländern beinhaltet. Ich nenne als Stichworte den Genozid an den Herero und Nama in Namibia. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN) Ich nenne die Mitschuld am Völkermord an den Armeniern. Ich nenne die Verbrechen der Nationalsozialisten und der Wehrmacht in Griechenland, in Italien (Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) oder dieses schreckliche Massaker heute vor 75 Jahren in Babi Jar in der Ukraine. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Da klatscht Herr Dehm nicht!) Auch hier kann die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Wege aufzeigen, wie wir mit diesem schrecklichen Erbe umgehen können und umgehen müssen, wie wir Verantwortung übernehmen und so ein Erinnern in die Zukunft erst ermöglichen. (Beifall im ganzen Hause) Wir sollten die Kraft der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gerade in diesen schwierigen, harten Zeiten nicht unterschätzen. Deshalb muss sie uns im wahrsten Sinne des Wortes sehr viel wert sein. Vielen Dank. (Beifall im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Elisabeth Motschmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist vielfach angeklungen: Kulturpolitik wird unterschätzt. Auswärtige Kulturpolitik wird ebenfalls unterschätzt. Sie gilt als freiwillige Aufgabe des Staates, als weicher Standortfaktor, als nicht hoheitliche Aufgabe, als – Claudia Roth hat es gesagt – „Sahnehäubchen“ oder, wie der Außenminister gesagt hat, „nice to have“. Nein, meine Damen und Herren, Kulturpolitik, wo immer sie stattfindet, ist ein harter Standortfaktor. Das muss in die Köpfe auch vieler politischer Entscheider getragen werden. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine wichtige Säule unserer Außenpolitik. Gerade wenn die Welt so durcheinandergeraten ist wie im Augenblick, ist sie von großer Bedeutung. Vielen Dank für den Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik. Es ist gut, dass wir über einen solchen Antrag hier diskutieren. Herr Dehm, solange Sie immer noch so rückwärtsgewandt das ganze Vokabular des Marxismus auspacken, (Lachen bei der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das war von Thomas Mann!) so lange geht es nicht mit Ihnen. – Nein, Thomas Mann meine ich ganz bestimmt nicht. – Ich glaube, sie müssen da noch ein bisschen lernen und von mancher ideologischen Verklemmung aus der Vergangenheit Abschied nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ideologische Verklemmung, Herr Dehm! – Katja Kipping [DIE LINKE]: Ideologisch verklemmter Kommentar! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Jetzt ist der Altersstarrsinn durchgekommen!) Jeden Tag hören und lesen wir von den Konflikten in der Welt, von Verfolgung, Unterdrückung, Unfreiheit, kurz gesagt: von den fehlenden freiheitlichen Werten. Gerade dahinein tragen wir Kultur. Das ist eine durch und durch schöne Aufgabe und ebenso eine wichtige Aufgabe. Diese Werte, unsere Vorstellung von Presse- und Religionsfreiheit, von Rechtsstaatlichkeit, von gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt, sind Zeichen von Völkerverständigung, von Austausch, von Ideen und von Brückenbauen in einer teilweise heillosen Welt. Mit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik tragen wir eben nicht nur die deutsche Sprache in die Welt. Wir vermitteln auch kulturelle, gesellschaftliche Werte, fördern den Austausch von Kunst und Kultur. Claudia Roth hat aufgezählt, was alles in diesem Bereich getan wird, und das ist unglaublich viel. Wir zeigen damit natürlich auch der Welt ein gutes, positives, authentisches, lebendiges Bild von Deutschland und Europa. Eine grundsätzliche Bemerkung vorweg: Auswärtige Kulturpolitik ist nicht statisch und muss sich angesichts einer sich schnell wandelnden Welt verändern. Deshalb müssen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Das heißt, dass wir stärker auf die Krisen Osteuropas blicken müssen. Wir müssen überlegen, was wir zu deren Überwindung beitragen können. Die arabische Welt gibt uns neue Aufgaben auf. Das gilt natürlich auch für Afrika. Daher begrüße ich sehr, dass das Goethe-Institut auf die Arbeit dort einen – gar nicht so neuen – Schwerpunkt setzt. Mit Sprache, Musik und Film macht es Angebote auf diesem großen Kontinent. Man könnte jetzt einen Vortrag darüber halten, wie Musik Brücken baut und wie Musik verbindet. Leider kann ich das jetzt nicht tun. Zumindest aber ein herzliches Dankeschön geht von dieser Stelle an das Goethe-Institut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich greife drei Bereiche aus unserem Entschließungsantrag heraus; schließlich kann man nicht über alles reden: erstens die Förderung von Presse- und Meinungsfreiheit, zweitens die Förderung von internationalem Jugendaustausch und drittens die Einigungs- und Nachbarschaftspolitik. Zum ersten Punkt: die Förderung von Presse- und Meinungsfreiheit. Wir sehen in diesen Tagen, wie gestört Presse- und Meinungsfreiheit in vielen Ländern unserer Welt sind. Ich brauche mir nur zu überlegen, wie über die Ukraine, über Aleppo oder über den Absturz der MH17 berichtet wird, um zu wissen, wie wichtig es ist, dass wir unsere Maßstäbe von Presse- und Meinungsfreiheit mithilfe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in andere Länder tragen. Die Propaganda aus dem Osten macht uns das Leben schwer; aber sie macht in noch höherem Maße das Leben anderer Völker schwer, die direkt am Rande des großen russischen Reiches liegen. Ich weiß, wie sehr sich die baltischen Länder vor dem fürchten, was über die russische Propaganda in ihr Land getragen wird und dafür sorgt, dass die Menschen in unterschiedlichen Medienwelten leben. Die Deutsche Welle ist deshalb ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Sie bringt viele wichtige Berichte in die Welt. Aber was ich fast noch wichtiger finde, ist: Sie führt Schulungen und Beratungen von Journalisten und von angehenden Vermittlern von Meinungen durch. Insofern nimmt sie eine wichtige Aufgabe wahr, um Journalisten in aller Welt auf den Weg in eine freie Medienlandschaft zu bringen. Schwer genug, aber sie tut es, und deshalb ist die Deutsche Welle ein wichtiger Träger der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Damit bin ich beim zweiten Punkt, nämlich bei der Förderung des internationalen Jugendaustauschs. Ich finde, auch dies ist ein ganz wichtiger Baustein für Frieden in Europa, in der Welt. Wir erinnern uns, dass zum Beispiel der deutsch-französische Jugendaustausch ein wichtiger Bestandteil der Aussöhnung mit Frankreich war und ist und dass Frankreich heute zu unseren besten Freunden zählt. Ähnlich müssen wir natürlich auch gegenüber dem Osten vorgehen; deshalb arbeite ich mit Freude an einer deutsch-baltischen Jugendstiftung. Wir müssen in dieser Region nämlich aktiv werden, um sie zu stärken, auch in der Auseinandersetzung und in ihrem Freiheitswillen. Das halte ich für enorm wichtig. Angesichts der Tatsache, dass die betroffenen Staaten in der unmittelbaren Nachbarschaft von Russland große Probleme haben, ist das, finde ich, gut angelegtes Geld. Das Gleiche gilt für das Deutsch-Polnische Jugendwerk. Mit dieser Art von Austauschprogrammen, die ja integraler Bestandteil unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind, können wir viel erreichen. Die nächsten Generationen haben es dadurch leichter. Drittens: Einigungs- und Nachbarschaftspolitik. Wir haben uns vielleicht ein wenig zu wenig um unsere eigene Identität, um unser eigenes Land und um Europa gekümmert. Wir meinten, dass wir Europa nur über den Euro definieren können. Aber es geht eben nicht nur um Geldwerte, sondern es geht um ganz andere Werte. Hätten wir uns intensiver um unser eigenes Land und um Europa gekümmert, dann hätten wir vielleicht manches Problem der Desintegration oder auch des EU-Austritts Großbritanniens nicht gehabt. Auch die Tatsache, dass Solidarität hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen leider nicht überall oder zu wenig geübt wird und einige Länder dabei alleingelassen werden, zeigt ja, dass hier ein Defizit von Werten entstanden ist. Wir müssen uns darum kümmern, dass wir sie wieder implementieren. Deshalb ist es gut, dass übrigens auch das Goethe-Institut sagt: Wir müssen auch im Inland, in Europa etwas tun. Letzter Punkt. Die Berufung von Staatsministerin Maria Böhmer zur Sonderbeauftragten für das UNESCO-Welterbe halte ich für einen enorm guten Schritt, zum einen für uns hier, zum anderen aber auch für den Erhalt bzw. für den Wiederaufbau des Kulturguts in Syrien, im Irak und in anderen Ländern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Meine Redezeit ist zu Ende – das ist mir klar –; deshalb bringe ich die Rede auch zu Ende. – Meine Damen und Herren, ich schließe damit: Ich hoffe, dass jeder weiß, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik kein weicher Standortfaktor ist, sondern dass wir sie brauchen zum Brückenbau und zum Frieden in dieser Welt. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Peer Steinbrück, der heute zum letzten Mal für die SPD-Fraktion in diesem Hause spricht. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir können nicht klatschen! Wir bedauern das!) Peer Steinbrück (SPD): Sehr geehrter Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr begrüßenswert, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik heute so prominent auf der Tagesordnung steht und dabei hoffentlich auch die ihr gebührende öffentliche Aufmerksamkeit erfährt. Ich will versuchen, sie aus meinem Blickwinkel etwas einzuordnen. Es gibt nicht wenige, die wegen der Gleichzeitigkeit einer Reihe von Entwicklungen seit 2014/2015 von einer Zeitenwende oder einer Zäsur sprechen. Sie beziehen sich dabei auf die Auflösung, mindestens auf die tiefe Erschütterung der postsowjetischen Friedensordnung mit der erstmaligen und nach wie vor andauernden territorialen Infragestellung eines Landes im Nachkriegseuropa. Sie beziehen sich auf den Zusammenbruch staatlicher Strukturen – das geht weit über den Nahen Osten hinaus – mit der Folge einer Flüchtlingsbewegung, die in unserem Land korrespondierend zweierlei ausgelöst hat: eine bewundernswürdige Willkommenskultur und auch Überfremdungsängste. Sie beziehen sich auf die Renationalisierungstendenzen auch in Europa, die im Rückzug in die eigene Wagenburg – Schotten runter! alles dichtmachen! – die Antwort für die Bewahrung von Status und auch Identität sehen. Und sie beziehen sich auf den Aufstieg von autoritären Regimen und die offenbar verbreitete Sehnsucht nach autokratischen Führungsfiguren. Ja, wenn man so will, hat sich das normative Projekt des Westens, von dem der Historiker Heinrich August Winkler redet und schreibt und dem wir übrigens selber keineswegs immer entsprochen haben und entsprechen, nach der letzten Zeitenwende 1990/91 nicht so durchgesetzt, wie das viele von uns damals euphorisch nach der Auflösung einer ideologischen Systemkonkurrenz angenommen haben. Im Gegenteil: Es steht unter Druck – von innen und von außen. Es ist umgeben von einer Reihe von gesellschaftlichen und politischen Modellen, die sich unseren Werten – den unveräußerlichen Freiheitsrechten, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten, auch der Trennung von Staat und Kirche – entziehen. Und wir sind umgeben von militärisch und hybrid geführten Konflikten, von Menschenrechtsverletzungen, von humanitären Notlagen, ja vielleicht sogar von humanitären Katastrophen. In diesen Zeiten über die klassische Außen- und Sicherheitspolitik, über die Kunst, aber auch den Frust der Diplomatie und über die Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe hinaus den Stellenwert der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik herauszustreichen, ist in der Tat des Schweißes der Edlen wert – (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) wenn dem Schweiß dann auch die entsprechenden Mittel folgen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Worum handelt es sich, wenn wir über die Bedeutung und die Ausstattung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik reden und auch entscheiden? Es geht darum, mithilfe von Sprache, von kulturellem und wissenschaftlichem Austausch die Verständigung und Zusammenarbeit zu ermöglichen und darüber hinaus auch die Kraft von Zivilgesellschaften gegenüber dem Zynismus autoritärer Herrscher und Regime zu stärken, indem wir Jugendliche, indem wir beruflich und akademisch Auszubildende, indem wir Wissenschaftler, Künstler, Intellektuelle zu erreichen und zu fördern suchen. Was wir mit unserer Sprache, unserer Kultur, unserer Wissenschaft und auch unseren zivilen Konfliktlösungsmöglichkeiten anbieten können – nicht in deutscher Besserwisserei aufdrängen, sondern anbieten können –, kann man im Gegensatz zu militärischen Mitteln als – das ist inzwischen ein gängiger Begriff – unsere Soft Power bezeichnen. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik kann auch der zivilen Krisenprävention dienen. Dabei spielt das Netzwerk der Mittlerorganisationen eine unverzichtbare Rolle. Ich bin Frau Roth dankbar, dass sie in ihrer breiten Aufzählung viele davon genannt hat. Denn ihrer hervorragenden Arbeit – nicht nur Ihrer, sondern auch der der Mittlerorganisationen –, (Heiterkeit im ganzen Hause) gehört unabweisbar unser Dank. Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber in dieser Reihenfolge. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Peer Steinbrück (SPD): Das wird Frau Roth nicht ablehnen, wie ich glaube. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) Aber dieser Dank ist umso aufrichtiger, je stärker wir sie in dieser Arbeit unterstützen. Auf die Vielzahl gelungener Projekte der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und auch auf die Erwartungen an weitere Projekte, siehe die Thomas-Mann-Villa oder auch das Stadthaus an der Fifth Avenue in New York, will ich nun aus Zeitgründen nicht eingehen. Das steht alles und lesenswert in dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr sei mir erlaubt, die restliche Zeit zu nutzen, um mich von Ihnen als ein aktiver Politiker und Parlamentarier zu verabschieden. Das lädt nun zu einem längeren, hoffentlich nicht langatmigen Resümee ein, das der Präsident aber in genau 4 Minuten und 57 Sekunden unterbrechen würde. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) Deshalb nur so viel: Ich deutete mit der Wahrnehmung einer Zeitenwende oder einer Zäsur an, dass wir in fragilen Zeiten leben – auch in Europa. Gemessen allerdings am Zustand Europas vor nur zwei Generationen relativiert sich das; man möge zurückdenken. Ich gehöre nach der Generation meines Urgroßvaters und meines Großvaters und meines Vaters als jemand, der 1947 geboren ist, zu der ersten Generation, die nicht auf den Schlachtfeldern Europas geopfert worden ist. Dieses europäische Einigungswerk, das mir und meiner Generation das ermöglicht hat, ist ein Glücksfall, der jeden Einsatz dafür rechtfertigt, dass es so bleibt. (Beifall im ganzen Hause) Das bedeutet aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir dafür sorgen müssen, dass dieser wunderbare Kontinent nicht auf den Euro, nicht auf die EZB-Zinspolitik, nicht auf nächtliche Sitzungen des Europäischen Rates, nicht einmal auf den Brexit und schon gar nicht auf den Krümmungsgrad der Salatgurke reduziert wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nun ist dieses Europa nicht nur die Antwort auf die Katastrophen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, sondern auch auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – vor dem Hintergrund einer ungeheuren Dynamik im Muster globaler, ökonomischer, politischer und militärischer Kräfte, von denen ich manchmal den Eindruck habe, dass sie sich unserer Wahrnehmung und Aufmerksamkeit entziehen in ihren Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft und auf unsere Lage in Europa. Deutschland – übrigens das Land mit den meisten direkten europäischen Nachbarn; nach meiner Zählung neun – hat in dieser zentraleuropäischen Geografie für den europäischen Zusammenhalt – ja, ich versteige mich zu der Bemerkung: für die Selbstbehauptung Europas – einen besonderen Beitrag zu leisten und auch einen Preis dafür zu bezahlen, im ureigenen Interesse. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss den Bürgern mit Verstand, aber offenbar mit noch sehr viel mehr Herz erklärt werden – gegen alle Angebote des Rückzuges in die eigene Wagenburg aus populistischen oder sogar chauvinistischen Lagern. Angesichts der spürbaren Desorientierung und Verunsicherung in nicht zu vernachlässigenden Teilen unserer Gesellschaft müssen wir in unseren Parteien und in diesem Parlament, nicht nur bezogen auf Europa, der Ort sein, die Bühne liefern, auf der die zentralen Zukunftsfragen debattiert werden, und zwar kontrovers, spannend, laut, leidenschaftlich, repolitisierend, nicht alternativlos. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Debatten müssen so geführt werden, weil damit die Neugier an Politik wieder wächst, weil es darüber Kommunikation gibt, weil es Engagement provoziert – auch über ganz gegensätzliche Positionen, die ausgetragen werden. Tun wir das nicht, übernehmen diese Debatte sehr dumpfbackige Kräfte in unserer Gesellschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) An diesen Zukunftsthemen besteht in meinen Augen kein Mangel, über eine notwendige, gelegentlich auch tagespolitisch orientierte Tagesordnung hinaus. Einige dieser Zukunftsthemen in meinen Augen sind: Was ist mit Freiheit und individueller Selbstbestimmung in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung? Wie steht es um die Rückgewinnung des Primats demokratisch legitimierter Institutionen gegenüber einem entgrenzten digitalen Finanzkapitalismus? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Was ist mit der Zukunft Europas – ich deutete es an – oder des Generationsvertrags vor dem Hintergrund der Demografie? Es sagt sich leicht: „Das Rentenniveau muss gesteigert werden“, aber ich müsste der Generation meiner Kinder und jetzt auch meiner vier Enkelkinder erzählen, wer das denn eines Tages wie mit Steuern und Rentenversicherungsbeiträgen bezahlen soll. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein anderes Thema ist der Zusammenhalt unserer Gesellschaft vor dem Hintergrund unabweisbarer interner Spaltungstendenzen, aber auch der Jahrzehntaufgabe, Zuwanderer und Flüchtlinge zu integrieren, wofür wahrscheinlich Bildung, Jobs und vor allen Dingen auch Wohnungen der Schlüssel sind. Ein weiteres Thema – vielleicht etwas unterbeleuchtet – ist in meinen Augen zunehmend die Frage nach dem Zusammenleben der großen Weltreligionen. Ich wünsche Ihnen und mir, dass die politischen Parteien diesseits der Ausfransungen an den politischen Rändern in ihrer Unterschiedlichkeit und ihrer Unterscheidbarkeit und dieses Haus der Ort sind, wo diese Auseinandersetzungen in Zukunft stärker stattfinden. Wir dürfen von den Bürgern nicht als ein Politikkartell verstanden werden, das ihre Befindlichkeiten wegfiltert. Und dieses Risiko besteht. Ich möchte gerne abschließen mit zwei eher banalen Erkenntnissen. Als ich vor 47 Jahren in die SPD eintrat, dachte ich, dass die Verteilung, sagen wir einmal, von Sumpfhühnern und Schlaubergern ziemlich einseitig auf die Parteien verteilt ist. (Heiterkeit im ganzen Hause – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sagen Sie jetzt nichts Falsches!) Ich gehörte natürlich zur Partei der Schlauberger. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Inzwischen weiß ich nach einer, wie ich zugebe, längeren Lernkurve, Herr Kauder, (Heiterkeit im ganzen Hause) dass die Verteilung solcher Sumpfhühner und Schlauberger in und zwischen den Parteien der Normalverteilung der Bevölkerung folgt. (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) Diese Erkenntnis hat mir die fraktions- und parteiübergreifende Zusammenarbeit erleichtert, wofür ich mich sehr herzlich bedanken möchte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die zweite Erkenntnis ist vielleicht gar nicht so banal. Ich lernte sehr spät, dass es in der Politik nicht nur darauf ankommt, was man sagt und was man macht, sondern auch darauf, wie man dabei guckt. (Heiterkeit im ganzen Hause) Dies habe ich in einer Laudation vor wenigen Wochen auch dem Kollegen Schäuble noch einmal gesagt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dies, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, war der letzte Ton aus meinem Jagdhorn. Vielen Dank. (Beifall im ganzen Hause – Die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Abgeordnete der LINKEN erheben sich) Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Kollege Steinbrück, Sie gehören dem Deutschen Bundestag, aus dem Sie durch eigenen Entschluss zum Ende dieses Monats ausscheiden, seit 2009 an – viel weniger lang, als die allermeisten innerhalb und außerhalb des Parlaments vermuten werden. Aber als Staatssekretär, als Landesminister, als Ministerpräsident und als Bundesfinanzminister waren Sie mehr als 25 Jahre sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat präsent und haben das politische Leben in Deutschland über ein gutes Vierteljahrhundert maßgeblich mitbestimmt. Die Art und Weise Ihrer Arbeit, Ihrer Reden und Ihrer Schriften über Ihre Arbeit haben breite Beachtung gefunden, (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) wenn auch nicht immer nur schiere Zustimmung. Das hat Sie erkennbar weder überrascht noch wirklich erschüttert. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) Sie haben sich den Widerspruch, gelegentlich vielleicht auch das Misstrauen Ihrer eigenen Parteifreunde ebenso hart erarbeitet wie den Respekt Ihrer politischen Gegner. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause – Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ihre scheinbar ironische Bemerkung vorhin in Ihren Schlussbemerkungen hat die Repräsentativität dieses Parlaments für das deutsche Volk noch einmal in unnachahmlicher Weise unterstrichen. (Heiterkeit bei Abgeordneten im ganzen Hause) Als Bundesfinanzminister haben Sie auf dem Höhepunkt der Weltfinanzkrise an entscheidender Stelle zusammen mit der Bundeskanzlerin einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise und zur Beruhigung der Öffentlichkeit geleistet. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir verabschieden Sie heute mit Dank und Respekt aus dem Bundestag in Ihr drittes Leben nach der Politik. Und falls Sie weiterhin Reden halten und/oder Bücher schreiben: Reden bzw. schreiben Sie gut über uns! (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) Wir haben es verdient. Sie aber auch. Alles, alles Gute! (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Thomas Feist ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Peer Steinbrück hat gerade über die neue Neugier an der Politik gesprochen. Und dort oben auf den Tribünen sitzen junge Menschen – neugierig, gespannt, bereit, sich in einer repolitisierten Gesellschaft einzubringen. Genau für diese jungen Leute machen wir das, worüber wir heute sprechen, nämlich Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Und wir als Parlament, Herr Minister, haben uns ja fraktionsübergreifend darauf verständigt, einen Entschließungsantrag zu dem Bericht der Bundesregierung einzubringen, um auch von unserer Seite zu zeigen: Dies ist für uns, und zwar nicht nur für den Unterausschuss, sondern für das gesamte Haus, ein wichtiges Thema. Wenn es die eigene Fraktion schon nicht macht, dann mache ich es mal: Ich bedanke mich bei den Co-Autorinnen dieses Antrags, bei Frau Schmidt und Frau Müntefering. So sind wir Kultur- und Bildungspolitikleute eben: Wir schauen über den Tellerrand hinaus. Vielen Dank! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sie könnten sich auch bei uns mal bedanken!) – Bei Diether Dehm kann ich mich leider nicht bedanken, Stichwort „marxistisches Gedankengut“. Mein lieber Diether, ich kann dir nur sagen: Ich habe 25 Jahre meines Lebens in einem Land verbracht, das es zum Glück nicht mehr gibt. Und heute sind einige Worte gefallen, gegen die ich so eine innere Abscheu habe. Also an diesen Punkten kann ich nicht mitgehen. Wenn dein proletarisches Selbstbewusstsein es erlaubt, über deinen eigenen Schatten zu springen und ohne dieses Kampfvokabular auszukommen, dann können wir vielleicht auch mal weitersehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will jetzt mal versuchen, über Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nicht so zu reden, wie es sonst üblich ist – mit wichtigen und gestelzten Worten –, sondern sie so zu erklären, wie man es einem Bürger oder einer Bürgerin im Wahlkreis erklärt; denn für sie hat Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik – ich würde es mal so sagen – nicht oberste Priorität. Ich will das anhand einiger verschiedener Punkte machen, gerade auch im Hinblick darauf, dass die jungen Leute auf der Tribüne zu einer politischen Bildungsfahrt nach Berlin gekommen sind und somit auch etwas mitnehmen sollen. Deswegen will ich versuchen, es so zu erklären, dass es jeder verstehen kann. Wir haben schon mehrere Beispiele aus dem Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gehört. Ein Beispiel ist die Östliche Partnerschaft. In der Östlichen Partnerschaft beschäftigen wir uns mit Staaten, die im Bereich der ehemaligen Sowjetunion liegen; Ukraine, Moldau, Georgien und andere gehören dazu. Was wir dort tun, ist etwas, was sich Stärkung der Zivilgesellschaft nennt. Das ist nun auch ein Begriff, den man wahrscheinlich erklären müsste. Aber Stärkung der Zivilgesellschaft meint, dass wir jungen Leuten, die sich für ihre Länder engagieren, die ihre Länder aufbauen wollen, die ihre Länder beispielsweise von Vetternwirtschaft und Korruption wegführen wollen, aber auch denjenigen, die sich darum kümmern, ein gutes Bildungs- und Wissenschaftssystem einzuführen, eine Möglichkeit geben, beispielsweise über Stipendien, auch hier in Deutschland zu studieren. Genau darum kümmert sich die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist ganz vorne dabei, aber auch die politischen Stiftungen will ich nicht unerwähnt lassen. Sie leisten einen Beitrag dazu, dass wir es nicht mit den jeweils Regierenden zu tun haben. Vielmehr entscheiden wir im Parlament: Wir brauchen Programme für die Menschen. Die Östliche Partnerschaft ist nur ein Beispiel. Wir haben andere Beispiele. Das Goethe-Institut ist genannt worden. Es hat verschiedene Sachen für das Handy entwickelt. Ihr könnt ja nachher mal – ich glaube, ihr musstet eure Handys abgeben oder zumindest leise stellen – draußen schauen, welche Apps das Goethe-Institut zum Beispiel entwickelt hat. Damit kann man nicht nur Deutsch lernen, sondern es so lernen, dass es ganz anwendungspraktisch ist. Anwendungspraktisch heißt, dass man beispielsweise jungen Leuten, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflüchtet sind, Angebote macht, die es erleichtern, sich im Bereich der beruflichen Bildung oder auch in der Alltagspraxis zu verständigen. Das Goethe-Institut will unter dem Stichwort „Digitalisierung“ noch mehr; es will entsprechende Beiträge noch ausbauen. Ich denke, das ist das richtige Signal, gerade für die jungen Leute. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wie wird Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auch vor Ort in Deutschland erlebbar? Wir haben beispielsweise eine internationale Sportförderung. Ja, warum nun Sport? Das machen doch andere auch. Sport deswegen, weil man für Sport erst mal keine Worte braucht, weil beim Sport ein Teamgeist dahintersteht. Und natürlich darf es auch Spaß machen; das ist ja nicht verboten. Insofern geht es um Außenpolitik, die auch Spaß machen darf. Was wir dort tun, ist, dass wir beispielsweise jungen Trainern aus aller Welt die Möglichkeit geben, sich gemeinsam fortzubilden und in den Fortbildungslehrgängen nicht nur etwas über Sport zu lernen, sondern auch über unser Land und unsere Kultur. Nun komme ich aus Leipzig; das liegt in Sachsen. Wenn man sich mal anschaut, was die internationale Presse über Sachsen schreibt, dann stellt man fest: Das ist nicht unbedingt nur das, was ich wahrnehme. Insofern ist es wichtig, dass wir jungen Leuten in diesem Bereich die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen und sich mal vor Ort anzuschauen, was es da für Menschen gibt. Dass wir diese Möglichkeit bieten, ist eine gute Sache. Da sollten wir in Zukunft noch etwas stärker investieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, hat nun wirklich ganz speziell mit euch zu tun. Es gibt ja viele Jugendfreiwilligendienste. Das heißt, man kann nach der Schule ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich der Kultur oder in der Politik machen; auch ein Freiwilliges Ökologisches Jahr gibt es. Wir haben seit einiger Zeit auch beim Auswärtigen Amt so ein Freiwilligenprogramm; es heißt „kulturweit“. Dieses Programm „kulturweit“ gibt jährlich ungefähr 500 jungen Menschen die Möglichkeit, nicht nur ins Ausland zu gehen, sondern auch dort zu arbeiten, unterstützend tätig zu sein, wo Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik geschieht. Sie werden zum Beispiel im großen Netzwerk der PASCH-Schulen eingesetzt; das sind Schulpartnerschaften zwischen Schulen im Inland und solchen im Ausland, in denen es ein besonderes Angebot für das Unterrichten der deutschen Sprache gibt. Es ist natürlich richtig, dass die Motivation von jungen Menschen, die deutsche Sprache zu erlernen, dann, wenn sie als Schüler dort auf Gleichaltrige treffen, wesentlich größer ist, als wenn wir Berufspolitiker oder Lehrer erzählen, wie wichtig das ist. Es ist eine gute Sache, dass wir in diesem Bereich initiativ geworden sind. Man kann zum Beispiel auch beim Goethe-Institut arbeiten oder bei der Deutschen UNESCO-Kommission, die für das Programm selbst verantwortlich ist. Die Deutsche UNESCO-Kommission – es ist angesprochen worden – setzt sich für das Weltkulturerbe ein; aber das Weltkulturerbe ist nicht nur in Stein gehauen, das sind auch wir. Wir selbst sind doch Teil unserer Kultur. Mit dem „kulturweit“-Programm sorgen wir nun dafür – das ist fast eine Werbeveranstaltung, aber es lohnt sich –, dass junge Menschen für ein halbes Jahr oder ein Jahr ins Ausland geschickt werden. Und wenn sie zurückkommen, sind sie völlig ausgewechselt. Ich selber habe lange Jahre Jugendaustauschprogramme organisiert. Das Schönste ist erstens, die jungen Menschen wachsen zu sehen, und zweitens, ihre Gesichter zu sehen, wenn sie wiederkommen. Ich teile mit dem Bundesaußenminister einen Lieblingssatz. Er stammt von Alexander von Humboldt und lautet: Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. Uns geht es mit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik also darum, dass wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen und mit anderen Eindrücken zurückzukommen, aber auch darum, im Ausland ein anderes, ein differenzierteres Deutschlandbild vermitteln. Wir zeigen mit unserem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag, dass wir gewillt sind, hier noch mehr zu tun. Ich denke, das sollte, nachdem wir, wie gesagt, schon einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag vorgelegt haben, ein Anliegen aller Parlamentarier hier im Deutschen Bundestag sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Zum Abschluss dieser Aussprache hat das Wort der Kollege Dr. Christoph Bergner für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner einer breiten, facettenreichen Debatte im Schatten der beeindruckenden Abschiedsrede von Peer Steinbrück ist es natürlich nicht so ganz leicht, sich thematisch auf etwas zu konzentrieren, was vielleicht einen Schlussakzent setzen kann. Ich habe mich entschlossen, ein Thema aufzugreifen, das bei der Erarbeitung unseres Antrags durchaus kontrovers diskutiert wurde, und das ist die Frage des europäischen Zusammenhalts als eine kulturpolitische Herausforderung. Wir haben uns daran gewöhnt, zu sagen, dass der Brexit gewissermaßen einen Wendepunkt markiert, dass er ein Weckruf für Europa ist und dass die europäische Politik auf diesen Weckruf reagieren muss. Die inzwischen stattgefundenen Treffen und Gipfel – Bratislava, um nur ein Beispiel zu nennen – zeigen, wie man – im Bereich der Wirtschaftsmarktpolitik, wie man im Bereich der Freizügigkeit und wie man im Bereich der Währungspolitik sowie der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik versucht – auf diesen Weckruf reagieren kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Fragen in dieser Debatte sind: Ist der Brexit auch ein Weckruf für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, und wie sollen wir dann, wenn wir dies bejahen, diesen Weckruf aufnehmen? Die Antwort auf die erste Frage scheint mir relativ naheliegend zu sein. Wir tun gut daran, diesen Weckruf auch als einen kulturpolitischen Weckruf zu betrachten; denn – das ist deutlich geworden, und Peer Steinbrück hat es ja auch gesagt – allein die Bindekräfte des gemeinsamen Marktes, allein die Bindekräfte der gemeinsamen Währung, allein die Bindekräfte der Freizügigkeit reichen erkennbar nicht aus, um das Gemeinschaftsgefühl zu festigen, das wir in Form von europäischer Solidarität, geschlossener Außenpolitik und wechselseitigem Verständnis bei Herausforderungen wie der Flüchtlingskrise brauchen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb würde ich die erste Frage uneingeschränkt bejahen und sagen: Ja, wir sind gut beraten, auch in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Handlungsbedarf zu sehen und diesen Handlungsbedarf aufzugreifen. Dies ist Gegenstand unseres Entschließungsantrags geworden. Damit stellt sich natürlich die zweite Frage: In welcher Weise soll der Handlungsbedarf aufgegriffen werden? Ich möchte es riskieren, zu sagen: Wir müssen um eine gemeinsame europäische Identität ringen, die wir nicht in ausreichendem Maße haben. Wenn wir dies als eine Aufgabe der Kulturmittler betrachten, dann stellt sich natürlich die Frage: Wie sollen wir zu den angemessenen Antworten kommen? Diese Diskussion ist nicht einfach; denn sie fällt in eine Zeit, in der identitäre Bewegungen und Ideologien sich mal nationalistisch, mal ausschließlich europäisch-abendländisch, mal islamophob abzugrenzen und so Identitätsmuster aufzubauen versuchen; jedenfalls suchen diese Ideologien bewusst den Konflikt mit der Grundwertecharta der Europäischen Union. Die Antwort ist auch deshalb schwer, weil wir – davon bin ich überzeugt – Identität nicht in der Grenzenlosigkeit finden, weil wir, wenn wir Identität suchen, die Grenzen unserer Identitätsbezüge suchen müssen, Grenzen, die Peer Steinbrück das „normative Projekt des Westens“ genannt hat. Viele wohlmeinende Akteure, auch in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, flüchten sich geradezu in die Grenzenlosigkeit und weichen der Frage: „Was ist typisch europäisch?“ in einer Weise aus, die ich nicht nachvollziehen kann. Die Debatte über die europäische Identität fällt in eine Zeit, in der nationalstaatliche Leitbilder im Sinne einer antieuropäischen Zielstellung in den Parteienlandschaften Europas revitalisiert werden. Die Lehre, die wir daraus ziehen können, ist, dass europäische Identität immer nur als Konglomerat nationaler und regionaler Identifikationen verstanden werden kann. Es wäre unklug, weil wir eine europäische Identität pflegen wollen, die nationalen Identitäten zu verteufeln. Wir müssen die Bindekräfte dieses Konglomerats suchen. Dies halte ich für eine sehr wichtige Herausforderung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Suche nach der europäischen Identifikation fällt in eine Zeit, in der die östlichen EU-Mitgliedstaaten in der Flüchtlingsfrage Identitätskriterien geltend machen – keine muslimischen Zuwanderer –, die im westlichen Europa längst zur Disposition gestellt wurden. Auch hier empfehle ich uns sehr, gegenüber den Osteuropäern nicht die Schulmeister zu spielen, sondern diese Identitätsfragen, die mit den osteuropäischen Kulturkonzepten verbunden sind, zum Gegenstand eines ehrlichen Dialogs zu machen. All diese Probleme und Schwierigkeiten unterstreichen aus meiner Sicht, dass europäische Identifikation als ein Arbeitsgebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ernst genommen werden muss. Hier sind einige Ansätze schon genannt worden: Netzwerke wie EUNIC, Kulturhauptstädte Europas. In der letzten Sitzung des Unterausschusses wurde das Projekt „Europäisches Kulturerbejahr 2018“ vorgestellt. Ich muss zugeben, dass ich von den Darstellungen der brandenburgischen Wissenschaftsministerin und des zuständigen Geschäftsführers etwas enttäuscht war. Ich hätte mir gewünscht, dass sie konkreter und programmatischer gewesen wären. Der Grundsatz des Europäischen Kulturerbejahres „Europas kulturelles Erbe“ ist aber ein maßgeblicher und unverzichtbarer Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen wie auch lokalen Identität. Dieser Grundsatz ist im Sinne des Anliegens nur zu unterstreichen. Ich appelliere, dass wir aus diesem Europäischen Kulturerbejahr etwas machen. Es lassen sich weitere Beispiele nennen. Ein beliebtes Beispiel von mir sind die deutschen Minderheiten, die nicht als Außenstellen nationaler deutscher Selbstdarstellung, sondern als Zeugen der Vielfalt europäischer Siedlungsgeschichte betrachtet werden können. Ich will nur beispielhaft erwähnen, dass die „Stiftung Kirchenburgen“ in Rumänien – wie ich gerade in diesen Tagen gehört habe – unter der Schirmherrschaft des rumänischen Staatspräsidenten und des deutschen Bundespräsidenten steht. Dies begrüße ich sehr und betrachte ich auch als eine besondere Verpflichtung. Ich will weiterhin, um auf die Polemik von Herrn Dehm zu reagieren, die östliche Nachbarschaftspolitik erwähnen; für die Aufstockung der entsprechenden Mittel haben wir uns eingesetzt. Die Frage, wie wir zu unseren östlichen Nachbarn die Hand ausstrecken und wie wir gesellschaftspolitische Konzepte mit ihnen diskutieren, ist eine entscheidende Frage für das europäische Selbstverständnis und eine große Bewährungsprobe für die europäische Identitätssuche. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie zum 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik auf der Drucksache 18/7888. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Kenntnisnahme des Berichtes in Verbindung mit der Abstimmung über ihren Entschließungsantrag. Die Fraktion Die Linke wünscht Überweisung des Berichts an die in der verteilten Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse. Deshalb stimmen wir nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer für die von der Fraktion Die Linke beantragte Überweisung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist diese Überweisung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Deshalb kommen wir jetzt zum nächsten Schritt. Wer in Kenntnis des genannten Berichts, den wir gerade diskutiert haben, für den Entschließungsantrag auf der Drucksache 18/9796 stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen des gesamten Hohen Hauses angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das kommt nicht so häufig vor und ist auch nicht selbstverständlich; es zeugt von einem hohen Maß an Geschlossenheit. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 d auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Halina Wawzyniak, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mietpreisbremse wirkungsvoll ausgestalten Drucksache 18/9123 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten Drucksache 18/9790 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen Drucksachen 18/8863, 18/9696 d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren Drucksachen 18/4419, 18/6686 Über zwei Beschlussempfehlungen zu den Anträgen der Fraktion Die Linke werden wir am Ende dieser Aussprache namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 77 Minuten vorgesehen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht; somit ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin der Kollegin Caren Lay für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mieten in den Großstädten explodieren. Sie stiegen in den letzten Jahren in manchen Städten um 30, 40, in Berlin mancherorts sogar um 50 Prozent. Da dürfen wir als Politik nicht länger zusehen. Diesen Mietenanstieg müssen wir bremsen. Dieser Mietenanstieg muss endlich gedeckelt werden. (Beifall bei der LINKEN) Die Mietpreisbremse, die genau das eigentlich tun sollte, entpuppt sich leider immer mehr als ein Flop. Hier in Berlin zum Beispiel sind trotz Einführung der Mietpreisbremse im selben Jahr die Mieten um bis zu 17 Prozent gestiegen. Drei Studien infolge, zuletzt die des Deutschen Mieterbundes, kommen zu dem Ergebnis: Die Mietpreisbremse ist größtenteils wirkungslos. – Ich freue mich natürlich, dass es jetzt aus der SPD hieß, die Mietpreisbremse müsse nachgebessert werden. Auch von der CDU, von Herrn Luczak, hieß es, er würde sich dem nicht verweigern. Da bin ich tatsächlich gespannt. (Beifall bei der LINKEN) Ich hoffe, dass diese späte Einsicht ernst gemeint ist und nicht zufällig der Tatsache geschuldet war, dass in Berlin zwei Wochen später gewählt wurde. Wir müssen einfach feststellen: An diesem Gesetz stimmt nur die Überschrift. Das muss sich endlich ändern. (Beifall bei der LINKEN) Dem Vorschlag, der im Raum steht, nämlich mehr Transparenz über die Höhe der Vormiete zu schaffen, würden wir uns als Linke nicht verweigern. Ich muss aber auch ganz klar sagen: Das würde die Verantwortung natürlich immer noch beim Mieter belassen. Deswegen wäre es aus unserer Sicht viel zielführender, wenn wir endlich die ganzen Ausnahmen streichen. Egal ob bei Neubau, ob bei Modernisierung oder bei möblierten Wohnungen, streichen Sie diese Ausnahmen. Das wäre der richtige Weg. (Beifall bei der LINKEN) Es kann natürlich auch nicht sein, dass ein Vermieter, der die Mietpreisbremse ganz bewusst unterläuft, nicht mit Strafen rechnen muss. Deswegen sagen wir als Linke: Wir brauchen hier empfindliche Sanktionen. Das sind wir den Mieterinnen und Mietern schuldig. (Beifall bei der LINKEN) Wir dürfen sehr gespannt sein, ob in dieser Legislaturperiode von der Koalition noch etwas zu diesem Thema kommt. Unser Antrag liegt auf dem Tisch. Ich bin gespannt, wie Sie sich dazu verhalten. Ein nächster Punkt. Seit November letzten Jahres verspricht uns Heiko Maas einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern, zum Beispiel vor zu hohen Modernisierungskosten. Dieser Vorschlag – er nennt sich im Fachjargon zweite Mietrechtsnovelle – dümpelt seit einem Dreivierteljahr in den Ministerien vor sich hin. Die CDU/CSU läuft dagegen Sturm und blockt diesen Gesetzentwurf ab. Das kann einfach nicht sein. Es gibt einen wirklich sehr guten Film. Diesen möchte ich Ihnen, der CDU/CSU-Fraktion, und auch Ihnen, Herr Luczak, ganz persönlich als eine Art kollektive Weiterbildungsmaßnahme empfehlen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Denn ich habe nicht das Gefühl, dass Sie wirklich wissen, was in unseren Städten eigentlich los ist. (Beifall bei der LINKEN) Schauen Sie sich diesen Dokumentarfilm bitte an. Er heißt Die Stadt als Beute. Er ist vom Filmemacher Andreas Wilcke und läuft im Moment in den Kinos. Der Film dokumentiert die Gier der Spekulanten und das Versagen der Politik. Er zeigt auch auf, wo das Problem bei der Modernisierungsumlage liegt. Ein Makler sagt völlig unverblümt zu Investoren: Nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand, machen Sie die Wohnung schön. Modernisierung ist die beste Kapitalanlage. – Leider hat er da völlig recht. 11 Prozent der Modernisierungskosten kann der Vermieter Jahr für Jahr auf die Miete umlegen. Wo sonst gibt es solch eine hohe Rendite und dann auch noch staatlich garantiert? Das muss sich endlich ändern. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Wie wäre es mit Betriebswirtschaftslehre Teil eins?) Im Ergebnis heißt das doch – das wissen auch Sie –, dass der Mieter für einen neuen Balkon, den er gar nicht haben will und gegen den er sich aber nicht wehren kann, im Laufe der Zeit einmal, zweimal, dreimal und viermal an den Vermieter zahlen muss. Das hat doch mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun. Das ist einfach nur Ausbeutung. (Beifall bei der LINKEN) Wissen Sie, ich bin der festen Überzeugung, dass wir diese Modernisierungsumlage abschaffen müssen. Wir haben das hier schon beantragt. Das haben Sie leider abgelehnt. Wir haben heute einen neuen Antrag vorgelegt, in dem wir versuchen, das festzuhalten, was eigentlich Konsens sein müsste, nämlich zum Beispiel dass man diese Modernisierungsumlage zumindest absenkt und dass man den Mietspiegel neu berechnet; denn so, wie er bis jetzt berechnet wird, macht er Mieterhöhungen zum Gesetz. Das darf doch nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: Ganz so ist es auch nicht!) – Natürlich ist es so. Wenn man die Mieten der letzten vier Jahre in die Berechnung hineinnimmt und die Mieten in diesen vier Jahren um 30 oder 40 Prozent steigen, dann macht man Mieterhöhungen zum Gesetz. Das können Sie nicht abstreiten. So ist es einfach. Das muss sich ändern. (Beifall bei der LINKEN) Das ist genau der Grund, warum wir hier eine Formulierung gewählt haben, wie sie auch die SPD wählen würde, wie sie auch im Gesetzentwurf von Herrn Maas steht. Wissen Sie, diesen Widerspruch wie gerade aus der SPD-Fraktion brauche ich jetzt wirklich nicht. Wir sagen ganz klar: Warten Sie nicht auf Ihren Koalitionspartner. Wenn Sie warten, bis die Union irgendeine Verbesserung für die Mieterinnen und Mieter vorlegt, dann wird es in dieser Legislatur nichts mehr. Ich glaube, wir können feststellen: Wenn dieses Gesetz zum besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter nicht bald eingebracht wird, dann wird es in dieser Legislatur nichts mehr. Dann müssen die Mieterinnen und Mieter bis 2018 warten, bis sich irgendetwas verbessert. Das kann einfach nicht sein. (Beifall bei der LINKEN) Wir geben Ihnen die Chance, unserem Antrag – der so formuliert ist, dass er nicht nur für uns, sondern auch für SPD und Grünen zustimmungsfähig ist – zuzustimmen, sodass er hier eine Mehrheit findet. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Genau!) Da muss sich natürlich auch die Union Gedanken machen. Auch Sie müssen sich langsam einmal die Frage stellen: Machen Sie hier weiter Politik für die Kapitalanleger oder endlich einmal für die Mieterinnen und Mieter? (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na!) Das tun Sie aber nicht; das ist das zentrale Problem. (Beifall bei der LINKEN) Aber auch die SPD möchte ich daran erinnern, dass für die Vorschläge, die wir gemeinsam teilen, in diesem Hohen Hause eine Mehrheit da wäre. Wir hätten ja zusammen eine Mehrheit für diesen Antrag. (Dr. Eva Högl [SPD]: Ja, ja! Das hat jetzt aber auch einen Bart! – Christine Lambrecht [SPD]: Oh, jetzt bringen Sie uns aber richtig in Schwierigkeiten!) Ich weiß, dass es ungewöhnlich ist, Anträgen der Opposition zuzustimmen. Sie könnten hier und heute für einen besseren Schutz der Mieterinnen und Mieter stimmen, aber aus Gründen der Koalitionsdisziplin tun sie es nicht. Erklären Sie das bitte einmal den Leuten. Das versteht, ehrlich gesagt, wirklich kein Mensch. Deswegen muss ich an die Adresse der SPD sagen: Haben Sie ein bisschen Mut, und stimmen Sie unseren Anträgen zu! (Ulli Nissen [SPD]: Warum stimmt ihr denn bei uns nie zu, wenn wir gute Anträge haben?) Die Mieterinnen und Mieter würden es Ihnen danken, die Wählerinnen und Wähler übrigens auch. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Deutschland etwa 42 Millionen Wohnungen. Etwa die Hälfte davon sind Mietwohnungen. Klar ist: Eine Wohnung ist weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf; sie ist auch Rückzugsraum und Stätte persönlicher Entfaltung. Deswegen ist für uns als Union völlig klar: Wir wollen nicht, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich – gerade in großen Städten und Ballungszentren – ihre Miete nicht mehr leisten können. Wir wollen auch nicht, dass junge Familien aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Was wir wollen, ist, dass wir in den angestammten Wohnvierteln sozial ausgewogene Mischungen haben. Das ist für uns als Union eine Selbstverständlichkeit. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Das ist ja das Neueste! Was ist los?) Dazu brauchen wir die Anträge der Opposition an dieser Stelle nicht. Was das Ziel betrifft, besteht zwischen allen Fraktionen im Hohen Haus Einigkeit, dass wir in Deutschland mehr bezahlbaren Wohnraum brauchen. Nur, die Frage ist: Wie erreichen wir denn dieses Ziel? Klar ist: Hier gibt es keine einfachen Lösungen. Es gäbe auch keine Lösungen, wenn wir den populistischen Forderungen, die uns die Linke hier präsentiert, folgen würden. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Was ist denn daran populistisch?) Es gibt deswegen keine einfachen Lösungen, weil wir unterschiedliche Zielsetzungen haben, die allesamt wichtig sind und die wir zusammenführen müssen. Natürlich geht es um bezahlbaren Wohnraum. Aber es geht in gleicher Weise auch um die energetische Sanierung unseres Wohnungsbestandes; denn wir haben wichtige Klimaziele, die wir alle miteinander erreichen wollen. Es geht auch um den altersgerechten Umbau. Unsere Gesellschaft wird älter. Wir müssen auf diesen demografischen Wandel reagieren. Deswegen müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass altersgerechter Umbau möglich ist. Welche Maßnahmen zielführend und richtig sind und welche nicht, darüber diskutieren wir gerade innerhalb der Koalition. Ich fange beim bezahlbaren Wohnraum an. Da haben wir als Koalition bereits reagiert. Wir haben im letzten Jahr die Mietpreisbremse eingeführt, um die Mieter kurzfristig vor steigenden Mieten zu schützen. Linke und auch Grüne fordern jetzt, die Mietpreisbremse zu verschärfen und die Ausnahmen zu streichen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir müssen überhaupt erst mal bremsen!) Richtig ist: Die Wirkung der Mietpreisbremse – das sagen uns verschiedene Studien – ist umstritten. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist gar nicht umstritten! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Eine nette Umschreibung!) Aber ich will mich jetzt gar nicht so sehr bei den einzelnen Studien aufhalten. Man könnte nämlich bei jeder Studie sehr viel zur Methodik sagen, die in Teilbereichen sehr angreifbar ist. Deswegen finde ich es richtig, dass das Justizministerium eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben hat, um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu hinterfragen. Klar ist jedenfalls für uns als Union: Die Mietpreisbremse muss in der Praxis funktionieren; deswegen schauen wir da auch sehr genau hin. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Es ist ja wohl auch das Mindeste, dass man sich das genau anschaut!) Wir als Gesetzgeber haben an Vermieter die klare Erwartung, dass sie sich an die Mietpreisbremse halten. Deswegen haben wir den Mietern auch Rechte an die Hand gegeben. Sie können gegen überhöhte Miete vorgehen und dann die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Das ist auch gut und richtig. Ich kann nur alle Mieter auffordern: Nehmt die Rechte, die wir euch gegeben haben, wahr! (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal die ganze Wahrheit! – Ulli Nissen [SPD]: Aber nur zu Vertragsbeginn!) Klar ist auch – das wird hier immer falsch dargestellt –: Wenn ein Vermieter falsche Angaben zur Vormiete macht, dann ist das strafbar. Das ist glasklar als Betrug strafbar. Deswegen stimmt es einfach nicht, wenn hier immer behauptet wird, es gebe keine Sanktionen bei der Mietpreisbremse. Wir haben hier das Strafrecht als Instrument. Das ist sogar die schärfste Sanktionsmöglichkeit, die wir als Gesetzgeber vorsehen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Linke fordert hier trotzdem eine Verschärfung der Mietpreisbremse, nämlich die Abschaffung aller Ausnahmen. (Caren Lay [DIE LINKE]: Zu Recht!) Richtig ist: Natürlich gibt es bei der Mietpreisbremse Ausnahmen. Jede dieser Ausnahmen ist aber berechtigt und hat auch gute Gründe. Ich komme zum Neubau. Ein Neubau ist heutzutage teuer. Sie können einfach nicht neue Wohnungen bauen, die zu einer Miete in Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden. Das schaffen Sie einfach nicht. Wenn wir keine Ausnahme für den Neubau hätten, dann hätte das zur Folge, dass niemand mehr neue Wohnungen bauen würde. Wir hätten weniger Angebot auf dem Markt, und deswegen würden die Mieten weiter steigen. Deshalb ist die Ausnahme für den Neubau, die wir hineinverhandelt haben, genau richtig. (Beifall bei der CDU/CSU) Genauso richtig ist es im Übrigen, dass es eine Ausnahme bei bestehender Vormiete gibt. Wir müssen den Bestandsschutz gewährleisten, weil das eine Frage der Rechts- und Finanzierungssicherheit ist. Wir können hier nicht auf laufende Vertragsverhältnisse einwirken. Das ist auch mit Blick auf Artikel 14 unseres Grundgesetzes eine zwingende verfassungsrechtliche Voraussetzung. Ebenso richtig ist schließlich auch die Ausnahme bei umfassenden Modernisierungen. Ich habe es gerade gesagt: Wir wollen doch alle miteinander, dass die Wohnungen modernisiert werden. Wir wollen den altersgerechten Umbau und die energetische Sanierung. Das ist aber teuer. Wenn wir den Vermietern sagen: „Ja, du sollst modernisieren“, während er die Modernisierung in keiner Weise finanzieren und wirtschaftlich tragfähig darstellen kann, dann wird doch hinterher die Folge sein, dass niemand mehr modernisiert, und das kann doch nicht das Ziel sein. Frau Lay, an dieser Stelle sage ich Ihnen: Sie streuen hier den Leuten Sand in die Augen, indem Sie sagen, man könne jetzt 11 Prozent auf die Miete umlegen, was gleichzusetzen sei mit der Rendite. Ich glaube, Sie wissen es besser, dass das natürlich überhaupt nichts miteinander zu tun hat. (Widerspruch der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Es geht darum, die Kosten umzulegen. Hier müssen wir natürlich ran. Es gibt ein niedriges Zinsniveau, und wir sind auch gesprächsbereit, wenn es darum geht, diese Modernisierungsumlage zu senken. (Caren Lay [DIE LINKE]: Machen Sie es noch in dieser Legislaturperiode, oder nicht?) Streuen Sie den Menschen hier aber nicht Sand in die Augen, indem Sie sagen, dass eine Modernisierungsumlage von 11 Prozent gleichzeitig die Rendite ist, die die Vermieter erzielen. Das, was Sie hier machen, ist einfach nicht redlich, und das könnten Sie einmal korrigieren und zurücknehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Noch einmal: Jede dieser Ausnahmen – es geht um den Neubau, die Vormiete und die umfassende Modernisierung – hat ihre Berechtigung. Deswegen sagen wir als Union an dieser Stelle auch ganz klar: Mit uns wird es keine Streichung dieser Ausnahmen und auch keine andere Verschärfung der Mietpreisbremse geben, weil wir nicht wollen, dass die Mietpreisbremse zu einer Investitionsbremse wird. Ich will trotzdem sagen: Wir geben unser Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hier nicht auf. Klar muss aber auch sein: Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel gegen steigende Mieten. Das war uns doch allen miteinander klar. Wir müssen nicht nur an den Symptomen ansetzen, sondern auch die Ursachen von steigenden Mieten bekämpfen. Das Mietrecht im Allgemeinen und die Mietpreisbremse im Speziellen können dazu aber nur einen ganz kleinen Beitrag leisten. Sie sind zwei Bausteine in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die wir durchführen müssen. Im Kern geht es doch darum: Wir haben in unserem Land zu wenig Wohnungsbau. Deswegen hilft nur eines, wenn wir steigende Mieten nachhaltig bekämpfen wollen: Wir müssen bauen, bauen, bauen, und zwar mehr und schneller. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Und sozial!) Hier sind vor allen Dingen auch die Länder und Kommunen in der Pflicht. Wir haben bei der Einführung der Mietpreisbremse gesagt: Die Länder, die das einführen, müssen ein Maßnahmenpaket beschließen und sagen, wie sie mehr Wohnungsneubau schaffen wollen. Wenn ich mir die einzelnen Länder einmal anschaue, muss ich sagen: Da ist relativ wenig passiert. – Ich gucke hier auch einmal auf meine eigene Stadt, Berlin: Berlin baut im Verhältnis zu Hamburg nur halb so viele Wohnungen. Dann muss man sich auch nicht wundern, dass die Mieten hier ansteigen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh weia! Das ist sehr schlicht! Wer hat denn gerade regiert?) Wir müssen mehr für den Wohnungsbau tun. Wir als Bund nehmen hier auch unsere Verantwortung wahr. Wir haben die Mittel für die soziale Wohnraumförderung in den letzten Jahren massiv erhöht. Ab 2017 werden jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro dafür zur Verfügung stehen. (Zuruf von der SPD: Dank uns! Haben wir durchgesetzt!) Wir geben den Ländern diese Mittel, damit sie dafür sozialen Wohnungsbau betreiben. Und was tun die Länder? Sie machen damit alles Mögliche, aber sie bauen keine neuen Wohnungen. Deswegen sage ich: Das geht so nicht. Wir brauchen eine klare Zweckbindung für diese Mittel, damit sie auch da ankommen, wo sie ankommen sollen. Das müssen wir als Bund auch kontrollieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt noch ganz viele Punkte, bei denen die Länder in der Verantwortung sind. Es geht darum, mehr Bauland auszuweisen und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu entschlacken, sodass man im urbanen Raum nachverdichten und auf den Dächern die Potenziale für Wohnungen heben kann. Es muss einfacher werden, und wir müssen schneller werden. Wir müssen an den Standards ansetzen. Wir können es daran sehen: Nur die EnEV 2016 verteuert das Bauen um bis zu 8 Prozent. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch! Es gibt eine Studie, die das widerlegt! Man kann mit neuen Standards so bauen, dass das günstig ist!) Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass diese Verteuerung hinterher bei den Mietern ankommt. Wenn ich das Bauen teurer mache, dann werden hinterher auch die Mieten höher sein. So einfach ist die Rechnung. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen müssen wir alles tun, damit sich das Investitionsklima für Wohnungsneubau nicht verschlechtert, sondern es muss sich verbessern. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie denken schon wieder nur an die, die Geld haben!) Da müssen wir dann auch über steuerliche Förderung nachdenken. Es gab ein Projekt, das wir in der Koalition fast schon bis zum Abschluss gebracht haben. Das ist leider auf den letzten Metern, auf der Zielgeraden, an der SPD gescheitert. Ich bedaure es sehr, dass wir keine Einigung mit dem Koalitionspartner hinbekommen haben. (Ulli Nissen [SPD]: Wissen Sie, was Sozialwohnungsbau ist, Herr Luczak?) Da kann ich nur hoffen, dass die SPD zur Einsicht kommt. Wir brauchen mehr steuerliche Förderung, damit wir mehr Wohnungen neu bauen können. Das ist zum Wohle der Mieterinnen und Mieter in unserem Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich müssen sich auch die Länder an die eigene Nase fassen und sehen, was sie sonst alles machen. Ich denke zum Beispiel an die Grunderwerbsteuer. Das Aufkommen aus dieser Steuer ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, weil fast alle Länder, bis auf Sachsen und Bayern – da liegt die Grunderwerbsteuer immer noch bei 3 Prozent –, die Grunderwerbsteuer massiv erhöht haben. Die Linke in Thüringen plant gerade, die Grunderwerbsteuer zum Anfang nächsten Jahres zu erhöhen. Das rot-rot-grüne Bündnis, das sich hier in Berlin anschickt, die Macht zu ergreifen (Ulli Nissen [SPD]: „Macht zu ergreifen“? Wo sind wir denn hier?) – das war eine schlechte Formulierung, das gebe ich gerne zu –, plant ebenfalls, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. (Ulli Nissen [SPD]: Panik!) Da muss man schon einmal, liebe Kollegen von den Linken, Ihrem thüringischen Ministerpräsidenten sagen: Wenn Sie das Bauen so teuer machen, dann werden auch die Mieten steigen. Das ist das Gegenteil dessen, was wir brauchen. Wir brauchen stattdessen ein ausgewogenes Paket, von dem wir sagen können: Natürlich nehmen wir den Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum ernst. Wir wollen den Mieterinnen und Mietern helfen, damit sie nicht verdrängt werden. Aber wir brauchen Investitionsbedingungen, mit denen Neubau ermöglicht wird. Dafür brauchen wir ein ausgewogenes Paket. In dem Paket, das uns als Mietrechtspaket II vorliegt, ist nicht alles falsch. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht alles falsch!) Aber in der Summe führt es dazu, dass sich die Investitionsbedingungen massiv verschlechtern werden. Deswegen rufe ich die SPD auf: Setzen wir uns zusammen, um ein vernünftiges Paket zu schnüren, mit dem wir die unterschiedlichen Interessen – bezahlbarer Wohnraum, altersgerechter Umbau und energetische Sanierung – zusammenbringen können. (Zuruf von der LINKEN: Mein Gott!) Dann können wir auch wirklich etwas für die Menschen in unserem Land tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD]: Dafür gibt es von mir keinen Beifall!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Christian Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Luczak, ich lade Sie ein, im Internet die Seite von Immobilienscout aufzurufen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine grandiose Einladung!) Das können wir auch gemeinsam machen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da komme ich mit!) Schauen wir uns einfach einmal an, was in Berlin, Ihrer Stadt, beispielsweise in Kreuzberg, angeboten wird: 10 Quadratmeter kosten 590 Euro, 59 Euro der Quadratmeter. Skandalös, oder? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Cansel Kiziltepe [SPD]: Geht gar nicht!) Ich sage Ihnen eins: Dieser Preis gilt für eine Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse. Wie ist das möglich? Weil diese Wohnung möbliert ist. Das ist nur ein Beispiel für die vielen Schlupflöcher und Ausnahmen, die Sie in dieses Gesetz hineingeschrieben haben. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Sie“ großgeschrieben!) Deswegen funktioniert die Mietpreisbremse nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Schlupflöcher sind: umfassende Modernisierung, Neubau, Rügepflicht, fehlende Transparenz; das haben Sie alles beschrieben. Diese Schlupflöcher müssen Sie stopfen, sonst wird diese Bremse nicht bremsen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Die Menschen auf den 300 angespannten Wohnungsmärkten, auf denen die Mietpreisbremse gilt, warten darauf, dass Sie von der Union Ihr Versprechen aus dem letzten Bundestagswahlkampf, die Mieten in Deutschland zu begrenzen, endlich wahrmachen. Ansonsten produzieren Sie Politikverdrossenheit und schützen eben nicht Mieterinnen und Mieter, sondern stellen sich vor diejenigen, die in Deutschland die asoziale Praxis des Heraussanierens betreiben und die Menschen übervorteilen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Luczak, nach Ihrer Rede ist mir eins klar geworden: Sie wollen einfach nicht, dass die Mietpreisbremse funktioniert. Das ist die Position der Union. Ich finde, das ist heute sehr deutlich geworden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! – Ulli Nissen [SPD]: Die Berliner Wähler haben sich gerächt, Herr Luczak! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür solltet ihr euch aber nicht rühmen! 21 Prozent ist nicht viel!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle, die Mietenpolitik machen – ich meine die vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Linkspartei und der SPD und andere –, bekommen Briefe von verzweifelten Mieterinnen und Mietern in Deutschland, weil sie Ankündigungen für eine Modernisierung, verbunden mit einer Mietpreissteigerung von bis zu 200 Prozent, erhalten haben. Sie wissen nicht, ob sie in den nächsten Monaten noch in ihrer Wohnung, in der sie 10 oder 15 Jahre gewohnt haben, bleiben können. Diese Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie aus ihrem Quartier, ihrem Stadtteil oder manchmal sogar aus ihrer Stadt wegziehen müssen und dass sie dann ihre Kinder in eine andere Schule oder in eine andere Kita schicken müssen. Diese Menschen müssen ihr vertrautes Umfeld verlassen. Das liegt an der im Mietrecht verankerten Modernisierungsumlage. Dieser Paragraf führt dazu, dass Mieterinnen und Mieter heraussaniert werden. Diese asoziale Geschäftspraxis muss beendet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Herr Luczak, Sie haben nicht mehr viel Zeit, in der Großen Koalition zu verhandeln. Sie haben gesagt: Wir reden darüber. – Wie lange wollen Sie denn noch darüber reden? Die Legislaturperiode ist bald zu Ende. Wenn Sie sich nicht beeilen, dann wird in diesem Punkt gar nichts mehr passieren. Dann schauen die Mieterinnen und Mieter auf den 300 angespannten Wohnungsmärkten am Ende in die Röhre. Das Mietrecht ist in eine Schieflage geraten, weil das Mietrecht kein Schutzrecht ist, wie die Mieterinnen und Mieter glauben, sondern ein Ausgleichsrecht. Aber auf angespannten Wohnungsmärkten funktioniert dieses Recht nicht mehr. Deswegen müssen wir es grundsätzlich ändern. Wir müssen die Ursachen bekämpfen, die zu steigenden Mieten in unseren Metropolen führen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Genau!) Eine der Ursachen ist Spekulation. Dazu haben Sie gar kein Wort verloren; das ist peinlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist die entscheidende Frage!) Gegen diese Spekulation müssen wir vorgehen. Deswegen ist es umso peinlicher, dass einer der größten Spekulanten in dieser Republik hier auf der Regierungsbank sitzt. Das ist Herr Schäuble, der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nichts anderes macht, als Grundstücke spekulativ zu verwerten. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Jetzt reicht es aber!) Das ist offenkundig geworden, weil wir seit drei Jahren eine Debatte darüber führen. Es gibt zwar eine Verbilligungsrichtlinie betreffend die verbilligte Abgabe von Liegenschaften an Kommunen. Aber leider profitieren bislang nur sechs Kommunen davon, weil die Umsetzung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben skandalös ist. Sie umgeht eigentlich den entsprechenden Haushaltsbeschluss und setzt ihn nicht um. Damit muss endlich Schluss ein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen dringend eine Gesetzesreform bei der BImA. Wir brauchen ein neues BImA-Gesetz. Wir brauchen eine andere Liegenschaftspolitik des Bundes. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Richtig!) In Zeiten, in denen wir hohe Steuereinnahmen haben, müssen wir Geld für den sozialen Zusammenhalt ausgeben. Das heißt, wir geben den Kommunen verbilligt unsere Liegenschaften für sozialen Wohnungsbau, Flüchtlingsunterbringung und bezahlbares Wohnen, damit sie auf diesen Grundstücken günstig bauen können, Herr Luczak. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Herr Schäuble tut nichts gegen die Spekulation auf unseren Wohnungsmärkten. Er schließt nicht die Schlupflöcher beispielsweise bei den Share Deals, bei denen die Grunderwerbsteuer umgangen wird. Damit heizt er weiterhin die Spekulation in Deutschland an und schadet den Mieterinnen und Mietern in Deutschland. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was machen Sie denn?) Wenn wir Familien mit kleinen Einkommen schützen und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nicht gefährden wollen, dann müssen wir jetzt in den sozialen Zusammenhalt investieren. Dann müssen wir Wohnen als Daseinsvorsorge begreifen und nicht als einen Markt, auf dem Wohnungen wie Waren gehandelt und Menschen hin und her geschoben werden. Wenn wir darauf keine Antwort finden, Herr Luczak – ich meine die Union generell –, dann schüren wir damit Ängste. Die Menschen, die mir Briefe schreiben, haben konkrete Ängste, insbesondere die Menschen, die in den abgehängten Stadtteilen am Stadtrand leben. Wir sollten ihre Ängste nicht schüren, indem wir uns im politischen Hickhack verlieren und am Ende keine Lösungen präsentieren. Wir müssen Antworten auf die Ängste geben, die diese Menschen haben, und damit den Rechtspopulisten in Deutschland den Nährboden entziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wohnen ist ein soziales Grundrecht. Wir in der Politik, insbesondere im Deutschen Bundestag, tragen Verantwortung dafür, dass die Wohnungsmärkte nicht weiter aus dem Ruder geraten. Deswegen brauchen wir eine Mietpreisbremse, die tatsächlich bremst. Wir brauchen ein Mietrechtspaket II, das die asoziale Praxis des Heraussanierens beendet. Wir brauchen eine Wohnungswirtschaft, die sich am Gemeinwohl orientiert. Deswegen haben wir Grüne gemeinsam mit der Linken die Debatte über Wohnungsgemeinnützigkeit angestoßen. Da werden wir Sie weiterhin vor uns hertreiben; denn wir brauchen Wohnungsmärkte, die nicht mehr Spekulanten dienen, sondern sich am Gemeinwohl orientieren. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung hat jetzt das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Regionen Deutschlands mit Bevölkerungswachstum erleben wir jetzt seit einigen Jahren stark steigende Mieten und stark steigende Kaufpreise für die, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Das hat sich längst zu sozialem Sprengstoff entwickelt – zuallererst für die Menschen mit niedrigem Einkommen. Es hat aber auch längst die Mittelschicht erfasst. Nachhaltig werden wir das nur ändern können, wenn wir sehr viel mehr bezahlbare Wohnungen bauen. Aus diesem Grund hat die Koalition seit 2013, also seit dem Regierungswechsel, die Mittel für den Wohnungsbau verdreifacht. Wir sehen natürlich erste Wirkungen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen hat sich seitdem schon fast verdoppelt. Der Trend geht übrigens weiter. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2016, also von Januar bis Juli, ist die Zahl der genehmigten Wohnungen gegenüber dem Vorjahr noch einmal um 26 Prozent auf 215 000 Wohnungen gestiegen. Den Auswirkungen dieser Wohnungsnot wollen wir aber auch mit sozialem Mietrecht begegnen. (Beifall bei der SPD) Der Entwurf des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums wurde ja von dritter Seite veröffentlicht. Von daher kann jeder sehen, wofür wir uns einsetzen. Dafür brauchen wir dann auch keinen zusätzlichen Bundestagsbeschluss, sondern jeder kann sehen, mit welchen Vorschlägen wir innerhalb der Regierung bzw. innerhalb der Koalition werben. (Caren Lay [DIE LINKE]: Dann setzen Sie es durch! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Ein Vorschlag, aber kein Beschluss!) Ich will das an Beispielen aus meiner Heimatstadt Bonn deutlich machen. Es kommen Menschen zu mir in die Bürgersprechstunde, die mit ihrer Mietzahlung in Verzug geraten sind, zum Beispiel, weil sie arbeitslos geworden sind und es gedauert hat, bis das Jobcenter die Zahlung in die Wege geleitet hat. Wenn das Geld dann wieder verlässlich fließt, wird die fristlose Kündigung zurückgenommen. Die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung läuft aber weiter. Das heißt, die Menschen haben nicht nur ihren Job verloren, sondern auch die Wohnung, obwohl sie sie bezahlen könnten. Deswegen wollen wir das Kündigungsrecht angleichen und auch hier helfen, dass in solchen Fällen nicht gekündigt werden kann. (Beifall bei der SPD) Wenn ich in den Außenbezirken meiner Stadt – wo es die Hochhäuser gibt – unterwegs bin, treffe ich immer häufiger auf Rentnerinnen und Rentner, die mir erzählen, dass sie früher innenstadtnäher gewohnt haben, sich aber den Umzug in eine kleinere Wohnung dort nicht leisten konnten, weil eben beim Mieterwechsel Aufschläge von 20, 30 oder 40 Prozent genommen werden. Deswegen brauchen wir eine Mietpreisbremse, die so etwas verhindert. Wir wollen nicht, dass die Menschen aus ihren Vierteln wegziehen müssen, sondern wir wollen, dass es dort gute Nachbarschaft gibt. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]) Gerade habe ich gesagt, dass das Problem längst auch die Mittelschicht erfasst hat. Ich unterstütze Anwohnerinitiativen, die erleben, dass modernisiert werden soll, aufgrund dessen ihre Kaltmiete von 8 Euro auf 15 Euro pro Quadratmeter erhöht werden soll. Jedem ist klar: Da soll nicht modernisiert werden, sondern die Leute sollen kündigen, damit dieses Haus danach von dem Eigentümer – in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft – verkauft werden kann. Damit wollen die ihren Gewinn machen. Deswegen brauchen wir eine Kappungsgrenze für solche Verdrängungsmodernisierungen. Das ist unser Vorschlag, den wir gemacht haben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In der gemeinsamen Heimatzeitung meiner CDU-Kollegin Frau Winkelmeier-Becker und mir stand vor zwei Tagen ein interessanter Bericht über eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Es handelt sich bei den Erwachsenen um durchaus schon gut verdienende Akademiker. Die haben berichtet, warum sie jetzt finanziell überfordert sind. Sie müssen einen Studienkredit für ihre Studiengebühren – die wir als SPD jetzt in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank abgeschafft haben – (Beifall bei der SPD) in Höhe von 15 000 Euro zurückzahlen. Weil sie in unserer Heimatstadt Bonn – übrigens schwarz-grün regiert – keinen Platz in einem öffentlichen Kindergarten gefunden haben, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: NRW ist rot-grün regiert!) zahlen sie jetzt 460 Euro allein für die Betreuung eines Kindes. Und weil es eine leichte Lohnerhöhung gegeben hat, werden sie jetzt noch einmal nachzahlen müssen, weil sie in die nächsthöhere Beitragsklasse gekommen sind. Obwohl sie sich bescheiden und zu viert auf 73 Quadratmeter wohnen, haben sie eine Warmmiete von 1 033 Euro zu bezahlen. Deswegen sind längst auch solche Mittelschichtfamilien überfordert. Das sind die Menschen, denen wir mit den Vorschlägen, die wir vorgelegt haben, helfen wollen. Dafür werben wir in der Regierung bzw. in der Koalition. Bitte unterstützen Sie uns. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Lay? (Ulli Nissen [SPD]: Da freut er sich doch!) Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Aber selbstverständlich. Caren Lay (DIE LINKE): Verehrter Herr Kollege Kelber, in Bezug auf die Forderungen, die Sie hier präsentieren, kann ich fast alles unterschreiben. Da kann ich, glaube ich, auch für die Fraktion Die Linke sprechen. Das entspricht ja auch in etwa dem, was wir heute als Antrag vorgelegt haben. Nun haben Sie ja vorhin von Ihrem Koalitionspartner, von Herrn Luczak, gehört, dass es mit ihm eine Nachbesserung der Mietpreisbremse nicht geben wird. Deswegen meine Frage: Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie auch nur eine dieser richtigen Forderungen, die Sie hier heute vorgetragen haben, mit diesem Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode noch beschließen können? Oder denken Sie, dass das mit diesem Koalitionspartner wohl nicht zu machen und das wirklich ein Jammer ist? (Beifall bei der LINKEN – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Frage!) Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Lay, Sie legen heute einen Antrag vor, mit dem Sie die Regierung auffordern, etwas vorzulegen. Genau das hat das Justiz- und Verbraucherschutzministerium gemacht. Es hat einen Vorschlag vorgelegt. (Beifall bei der SPD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Hat es eben nicht!) Selbstverständlich bin ich als Sozialdemokrat immer davon überzeugt, dass ich Menschen mit guten Argumenten zu den richtigen Taten überzeugen kann. (Beifall bei der SPD) Das heißt, ich diskutiere mit Herrn Luczak nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern ich treffe mich mit ihm auch in anderen Räumen und versuche, ihn davon zu überzeugen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie ein Glück!) Ich bin mir sicher: Wir werden auch noch beim Mietrechtspaket II etwas bewegen können. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]) Herr Präsident, Sie hatten mich gefragt, ob ich eine Zwischenfrage zulasse. Mit meinem Appell, uns zu unterstützen und unsere Vorschläge umzusetzen, war ich allerdings am Ende meines Redebeitrags angekommen. Daher war das sozusagen eine Nachfrage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte unterstützen Sie uns, öffnen Sie sich für die richtigen Vorschläge. Die Menschen draußen haben es verdient. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär, vielen Dank für die präzise Einhaltung der Redezeit. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans Michelbach für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Linken und auch der Grünen zulasten des privaten Wohnungsbaus entlarven, dass sie unsere freie soziale Marktwirtschaft (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Jetzt kommt das wieder!) aus reiner Ideologie ablehnen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Marktwirtschaft ist schon lange nicht mehr sozial auf dem Wohnungsmarkt! Das ist das Problem!) Für die CDU/CSU-Fraktion steht fest: Privatwirtschaft geht vor Staatswirtschaft. Das sollten Sie sich einmal merken, weil dieses Prinzip die besseren Lösungen für die Menschen und auch für die Mieter entfaltet, es dienlicher für die Menschen und auch für die Mieter ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Stattdessen hängen Sie immer wieder einer Art sozialistischer Voodooökonomie und Staatswirtschaft an. (Lachen bei der LINKEN) Das beste Beispiel dafür ist die von Ihnen gewünschte Grundstückspolitik gegen Bundeseigentum. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie doch rüber in den Osten, wenn es Ihnen hier nicht passt!) Die ist an Doppelzüngigkeit nicht mehr zu überbieten: einerseits beim Bund billig einkaufen, andererseits eigene Grundstücke teuer verkaufen und Bauherren mit einer höheren Grunderwerbsteuer gleichzeitig noch abkassieren. Das ist die Wahrheit über Sie, Frau Künast, und über Sie von den Linken. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sie haben doch die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg erhöht!) Das ist eine Politik zulasten der Mieter. Warum wird denn in Bayern mehr in Wohnungen investiert? Weil wir die Bauherren nur mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent besteuern, in anderen Ländern beträgt diese 6 Prozent und mehr. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Baden-Württemberg!) Sie wollen weitere Steuererhöhungen. Das trifft die Mieter. Weil Sie das Steuerkarussell immer weiter antreiben, haben die Mieter die Zeche zu zahlen. Das ist die Wahrheit in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Berlin hat genug eigene Flächen und erhält eine ausreichende Bundesförderung für den Wohnungsbau, um den dringend notwendigen Bau bezahlbarer Wohnungen voranzubringen. Nun – das möchte ich besonders in meiner Rede ansprechen – zur Veräußerungspraxis der BImA. Das Gesetz ist hier eindeutig. Die BImA ist dazu verpflichtet, die benötigte Bundesliegenschaft zum vollen Wert zu veräußern. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Darum wollen wir das Gesetz ja ändern!) Dies gilt für alle Bundesliegenschaften, auch für das sogenannte Dragoner-Areal in Berlin, für das es einen gültigen Kaufvertrag gibt. Es geht hier für den Bundeshaushalt um 36 Millionen Euro, also um bedeutende Haushaltsmittel. Das Geld können Sie doch dem Bund nicht einfach abnehmen. Die BImA ist dazu verpflichtet, diese Mittel und diese Liegenschaften treuhänderisch zu verwalten, darf aber keine Untreue begehen. Ihre Vorschläge sind doch nichts anderes als eine Aufforderung zur Untreue gegenüber dem deutschen Steuerzahler. Das ist doch die Wahrheit. (Ulli Nissen [SPD]: Untreue? Wird es noch schlimmer? – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wirklich ein Skandal! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf welchem Schiff segeln Sie denn?) Eine Rückabwicklung und ein Verkaufsmoratorium, was Sie fordern, sind für mich ausgeschlossen, weil dies eine nicht hinnehmbare Bevorteilung der öffentlichen Hand zulasten der Privatwirtschaft wäre. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede drucke ich aus und gebe sie allen Wohnungsbaugenossenschaften! Vor allem denen in Baden-Württemberg!) Bundesminister Schäuble ist allein den gültigen Gesetzen verpflichtet. Wir können doch nicht Verträge revidieren, nur weil ein Land damit nicht einverstanden ist. Warum der Bund sein Eigentum dem Land Berlin unter Wert geben soll, obwohl in unmittelbarer Nähe landeseigene Grundstücke vorhanden sind, erschließt sich mir nicht. Wer es nicht fertigbringt, das Tempelhofer Feld für die notwendige Stadtentwicklung zu generieren, sollte zunächst vor der eigenen Tür kehren. Das ist doch die Wahrheit. Sie können doch nicht stattdessen dem Bund in die Tasche greifen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie doch mitregiert! Sie sind doch nicht von dieser Welt! – Gegenruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]) Eindeutig ist natürlich, dass wir in Deutschland einen Mangel an Mietwohnraum haben. Doch sollten wir uns einmal genau anschauen, wer dafür verantwortlich ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wissen Sie, was Sie da reden?) In erster Linie haben die Länder und Kommunen dafür zu sorgen, dass es ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt, natürlich auch die richtige Bebauungsplanung und letzten Endes auch die nötige Anzahl an Grundstücken. (Ulli Nissen [SPD]: Und der Bund soll sich nicht beteiligen, oder was?) Sie erhalten dafür vom Bund erhebliche Mittel. Leider nutzen einige Länder den Geldsegen des Bundes für andere Belange. Das heißt, sie machen eine Art Verschiebebahnhof: Sie machen Schulden auf anderen Feldern und wollen zum Tilgen dieser Schulden Bundesgelder benutzen. Meine Damen und Herren, die Verschärfung der Mietpreisbremse bedeutet nach meiner Ansicht eher eine Strangulierung des Mietwohnungsbaus durch Überregulierungen. Sie kriminalisieren mit Ihren Vorschlägen zur Einführung von Sanktionen und zur Streichung der Ausnahmen im Wirtschaftsstrafgesetz die Vermieter. Die Mietpreisbremse ist gerade für Investitionen in Neubauwohnungen absolut kontraproduktiv. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Michelbach, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Liebich? Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Gerne. Stefan Liebich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kollege Michelbach. – Ich habe jetzt Ihrer Rede aufmerksam zugehört und davor der Rede des Vertreters der Bundesregierung. Das, was hier gesagt worden ist, war nicht so ganz deckungsgleich. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es darf doch jeder sagen, was er will! – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Gut aufgepasst!) Der Staatssekretär hat auf die Frage meiner Kollegin Lay geantwortet, dass er davon ausgeht, dass er die CDU/CSU-Fraktion mit guten Argumenten von der Richtigkeit seiner Position überzeugen wird. Wie sehen Sie das denn? (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das sieht Herr Michelbach auch so: Er überzeugt die Bundesregierung!) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Wir haben Gesetze verabschiedet, zu denen wir gemeinsam stehen. Nur, Sie müssen doch einmal die Ursache für die heutige Debatte zur Kenntnis nehmen. Sie wollen Verschärfungen. Sie wollen dem Bund in die Tasche greifen. Sie wollen Steuererhöhungen. Sie wollen keine steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsbau. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Sie verdienen doch alle Geld damit!) Sie wollen eine Politik, die in die falsche Richtung geht. Wir haben geliefert. Dazu stehen wir, und letzten Endes betreiben Sie hier nichts anderes als reinen Mieterpopulismus. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 17 Prozent in Berlin! – Gegenruf des Abg. Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Immer noch mehr als die Grünen! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir nennen uns auch nicht Volkspartei!) Einzelne Fälle von Wildwuchs wie die von Ihnen dargestellten Beispiele bekämpfen wir natürlich; aber wir ziehen nicht die falschen Schlussfolgerungen. Ich glaube, es ist zu erkennen, dass Sie am liebsten der privaten Immobilienwirtschaft weitere Zumutungen, weitere Folterwerkzeuge androhen. (Widerspruch bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Das sagt der Dr. h. c. Michelbach!) Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Damit sind Sie den Mietern in keiner Stadt wirklich dienlich. Sie bewirken nichts, außer dass Sie hier Ihre politischen Ziele verkünden. Auch alles Weitere, was Sie hier an Staatsdirigismus verkünden, ist ein falscher Ansatz. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Satire ist das, was Sie hier darbieten!) Ich bin der Auffassung, dass es für mehr Mietwohnungsbau Anreize in Form steuerlicher Abschreibungen geben muss. Hier muss geliefert werden. Wir haben dies im Finanzausschuss intensiv beraten. Wir waren der Auffassung, dass das Ganze dringlich ist und dass dies auch Wirkungen zeigen wird. (Cansel Kiziltepe [SPD]: Das haben wir beerdigt!) Deswegen bitte ich noch einmal, in sich zu gehen und dem steuerlichen Anreiz für mehr Mietwohnungsbau zuzustimmen, weil so die absolut notwendigen Ergebnisse erzielt werden. Hingegen sollten wir dagegen eintreten, dass die Länder die Grunderwerbsteuer weiter erhöhen. (Ulli Nissen [SPD]: Das sagen Sie mal Ihren CDU-Ländern, Herr Dr. Hans Michelbach!) In Berlin hat man angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent steigen soll. Ich kann nur sagen: Das ist der falsche Weg. Es ist ein Bärendienst für die Mieter, wenn eine solche Steuererhöhung in Kraft tritt. Wir müssen alles dafür tun, dass es in der Zukunft auch bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Veränderungen gibt. Wir haben es hier mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu tun, wodurch die Eigentumsschaffung, wodurch Mietwohnungen frei werden, letzten Endes erschwert wird. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie muss noch einmal verändert werden. Andere Länder haben dies besser gelöst. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Welche?) Es kann nicht sein, dass junge Familien und ältere Menschen von ihrer Sparkasse oder von ihrer VR-Bank keine Kredite bekommen, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es im Augenblick gar keine Belege!) nur weil die Begründung zu diesem Gesetz unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, weil wir hier die Dinge nicht so umgesetzt haben, wie andere Länder in Europa das getan haben. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn das Gesetz gemacht? Sie! – Ulli Nissen [SPD]: War die CDU daran nicht beteiligt?) Unsere Bürger haben nichts mit der Immobilienblase in Spanien zu tun. Bei uns war die Unterlegung des Immobilienwerts bei den Krediten immer wichtig und richtig. Das ist das Prinzip. Warum sollte der Wert einer Immobilie bei der Kreditierung keine Rolle mehr spielen? Das muss in das Gesetz hinein, und das muss letzten Endes revidiert werden. Das ist ein wichtiger Punkt, damit wir bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Schaffung von Wohneigentum begünstigen (Ulli Nissen [SPD]: Nicht begünstigen, sondern ermöglichen!) und damit auch Freiräume für den Mietwohnungsbau schaffen. Ich glaube, es gibt eine ganze Menge zu tun – aber dies nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen, (Ulli Nissen [SPD]: Unter sozialen Gesichtspunkten wäre doch auch klasse!) weil das den Menschen, den Mietern mehr dienlich ist. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kelber und alle anderen Kollegen von der SPD, Sie haben es eben von Ihrem Koalitionspartner sehr deutlich gesagt bekommen. Er teilt Ihre Position überhaupt nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Ziehen Sie daraus endlich die richtigen Schlussfolgerungen! (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nämlich?) Lange ist dafür gekämpft worden, auch in der Öffentlichkeit ist es unterstützt worden, und es ist ein kleiner Erfolg erzielt worden: Der Haushaltsausschuss – Kollege Kühn von den Grünen ist schon darauf eingegangen – hat eine sogenannte Verbilligungsrichtlinie beschlossen. Das bedeutet, dass Grundstücke des Bundes verbilligt an Städte und Gemeinden abgegeben werden können, um den sozialen Wohnungsbau dort zu ermöglichen. Der Finanzminister hat sich lange dagegen gesperrt. Er sah die Grundstücke nur als reine Geldquelle. Wer den höchsten Preis bot, bekam den Zuschlag. Das ist das Denken von Spekulanten und nicht von verantwortungsvollen Politikern. Ein Finanzminister muss ein verantwortungsvoller Politiker sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Wir brauchen vor allen Dingen in den Großstädten preiswerte Wohnungen; da fehlen sie nämlich. Im Bundestag, mehr oder weniger deutlich auch in dieser Debatte, aber auch in den Medien ist viel über eine rechtsextreme Partei gesprochen worden, die in vielen Ländern, leider auch in Berlin, Zulauf hat. Wir sollten vor allen Dingen über die Ursachen der Wahlerfolge dieser Partei nachdenken. Dabei ist auch der Wohnungsmangel ein großes Thema. Viele Menschen finden keine preiswerte Wohnung, und manche fürchten, dass geflüchtete Menschen bevorzugt Wohnungen erhalten. Wir alle wissen, dass das nicht der Fall ist. Aber der Wohnungsmangel ist real, und zwar für alle Menschen in Deutschland, die wenig Geld haben – für die, die schon lange hier wohnen, und für die Geflüchteten. Wir wollen, dass alle in vernünftigen Wohnungen wohnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Grundlage für preiswerte Wohnungen sind preiswerte Grundstücke. Der Verkauf von Grundstücken zu Marktpreisen führt automatisch zu Eigentumswohnungen und zu teuren Wohnungen. Auch wenn die mögliche verbilligte Abgabe – es ist schon geschildert worden, dass es in den vergangenen Monaten zu ganz wenigen Übertragungen kam – ein richtiger Schritt ist: Dieser Schritt ist in Anbetracht des existierenden Wohnungsmangels viel zu klein. Wir brauchen grundlegende Veränderungen, und darum wollen wir auch das BImA-Gesetz ändern. Wer wenn nicht die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können es ändern? Manche Abgeordnete tun immer so, als hätten sie mit Gesetzen nichts zu tun. Ich kann dem Publikum sagen: Gesetze werden hier im Bundestag beschlossen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nicht nur im Bundestag, aber auch!) Da kann sich kein Abgeordneter rausreden. (Beifall bei der LINKEN) In wenigen Tagen, am 3. Oktober, werden wir wieder den Tag der Deutschen Einheit begehen. Ich will einmal in die Geschichte zurückgehen und daran erinnern, dass der Bund Liegenschaften, die der damaligen DDR gehörten, zu 1 Euro an Betriebe abgeben konnte, wenn dadurch Arbeitsplätze gesichert werden konnten. Das war zwar nicht immer der Fall, aber an dieser Position kann man sich ja einmal orientieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von vielen hier wurde gesagt, auch von Herrn Michelbach wieder: Berlin macht es auch nicht richtig. Der Berliner Senat aus CDU und SPD – die CSU ist am Berliner Senat natürlich nicht beteiligt gewesen; das wissen wir – (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann wäre das auch nicht passiert!) verkauft zum Höchstpreis. Das ist natürlich kritikwürdig. Dieser Senat, der jetzt abgewählt wurde, hat die Interessen der Mieterinnen und Mieter nicht adäquat vertreten. Aber das wird sich in Berlin jetzt ändern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Der rot-rote Senat hat landeseigene Wohnungsgesellschaften verkauft! Er hat 60 000 Wohnungen verkauft!) Ich kann Ihnen nur sagen: Unabhängig von falschen politischen Entscheidungen in den Ländern sollte der Bund die richtigen Entscheidungen treffen. Damit komme ich zu unserem Antrag zum Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Lötzsch, gestatten Sie zuvor eine Zwischenfrage des Kollegen Luczak? Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Ich kann sie fast voraussehen. Aber trotzdem können Sie das gerne tun. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Frau Kollegin Lötzsch, nachdem Sie hier gerade den Senat aus CDU und SPD angegriffen haben, will ich Sie schon fragen, wie Sie denn eigentlich Ihre Verantwortung einschätzen. Ihre Partei war ja von 2001 bis 2011 im Senat in Verantwortung. In dieser Zeit haben Sie massiv landeseigene Wohnungen verkauft – über 60 000 Wohnungen –, (Caren Lay [DIE LINKE]: Sie wollten noch mehr verkaufen! Sie wollten alles raushauen!) weil Sie gesagt haben: Wir brauchen die alle nicht mehr. – Das war eine absolut kurzsichtige Sichtweise. Selber zu sagen: „Wir haben überhaupt kein Problem mit steigenden Mieten“, und uns hinterher vorzuwerfen, dass wir nichts für den Wohnungsmarkt getan hätten, obwohl wir die Wende eingeleitet haben und jetzt mehr gebaut wird, finde ich schon einigermaßen erstaunlich. Darauf hätte ich gerne einmal eine Antwort von Ihnen, Frau Lötzsch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Ich kann Ihnen darauf gerne eine Antwort geben. Erstens. Der Verkauf der GSW war ein schwerer Fehler. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Ihre Fraktion – die CDU war damals die größte Oppositionsfraktion – hat vor dem Verfassungsgericht den Berliner Senat verklagt und gefordert, Privatisierungen durchzusetzen. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So war das!) Drittens. Berlin hat ja vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, sich entschulden zu lassen. Das ist gescheitert. Das war eine Entscheidung, die dem Land Berlin sehr wehgetan hat, und zwar nicht der Regierung, sondern vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Ich kann mich noch gut erinnern: Ich habe damals als Berliner Abgeordnete im Haushaltsausschuss gesessen, als diese Entscheidung verkündet wurde. Ihre Kolleginnen und Kollegen haben da gejubelt. Das war eine Schande; das kann ich Ihnen sagen. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das hat damit gar nichts zu tun! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie haben Kasse gemacht!) Ich sage noch einmal: Das Entscheidende, damit man preiswert Wohnungen bauen kann, ist eine vernünftige Bodenpolitik. Und wenn man weiter Spekulationen zulässt und zulässt, dass die Preise in die Höhe gehen, dann ist man auf dem falschen Dampfer. Und wenn man sagt, wir würden die Privatwirtschaft schädigen wollen, dann ist man auch auf dem falschen Dampfer. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Staatswirtschaft wollen Sie!) Wir wollen ein soziales Gemeinwesen, und wir wollen, dass das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz kommt und dass alle Menschen etwas davon haben und nicht nur die Lobbygruppen, die Sie vertreten, Kollege Michelbach. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE], an den Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU] gewandt: So, Herr Luczak, das war es jetzt!) Zurück zum Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg. Der Bund hat das Grundstück an einen Finanzinvestor verkauft. Der Bundesrat hat die Zustimmung verweigert. Eine sehr gute Entscheidung! (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Zulasten des Bundes!) Aber seit einem Jahr ist das Verfahren in der Schwebe. Das grenzt an Arbeitsverweigerung. Das können wir nicht länger hinnehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen erreichen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Berlin braucht das Grundstück, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr habt doch genug!) um preiswerten Wohnraum vorzuhalten. Der Kollege und Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Oppermann, war ja im Wahlkampf vor Ort. Darum ist nichts logischer und sinnvoller, meine lieben Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite des Hauses, endlich unseren Anträgen zuzustimmen. Denn Sie haben ja gehört: Der Koalitionspartner trägt Ihre Position, wie Herr Kelber vorgetragen hat, nicht mit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Ulli Nissen. (Beifall bei der SPD) Ulli Nissen (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Grüße an meine Frankfurter Besuchergruppe. Ich freue mich sehr, dass diesmal auch Flüchtlinge dabei sind, und ich freue mich, euch bzw. Sie später zu treffen. Die Entwicklung der Mietpreise ist ein Thema, das uns zu Recht durchgängig beschäftigt. Wer wie ich aus einem Ballungsraum kommt, weiß, welche Priorität bezahlbares Wohnen vor Ort hat. In Frankfurt fehlen schon jetzt mehr als 30 000 Wohnungen. Hochrechnungen gehen davon aus, dass bis 2030 die Bevölkerung noch einmal um 100 000 Personen steigt. Dann würden bei uns 90 000 Wohnungen fehlen. In diesen Berechnungen sind noch nicht einmal die Folgen des Zuzugs aufgrund des Brexits enthalten. Der Druck auf den sowieso schon engen und teuren Wohnungsmarkt steigt weiter. Das sieht in vielen anderen Ballungsgebieten nicht anders aus. Zum Glück hat die Bundesregierung reagiert. Wir reden nicht nur, wir handeln auch. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon einiges auf den Weg gebracht. Wohnungsbau ist leider gemäß Föderalismus Aufgabe der Länder. Deshalb ist der Bund in seinem Handeln eingeschränkt. Dennoch unterstützen wir den sozialen Wohnungsbau mit 1,5 Milliarden Euro und hoffen, dass die Länder das Geld zweckgebunden dafür nutzen. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Tun sie aber nicht! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) Es wäre gut, wenn der Bund wieder die Zuständigkeit für den Wohnungsbau bekäme. Neben direktem Ankurbeln haben wir auch einiges im Mietrecht geändert. Zum 1. Juni 2015 haben wir die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Dass diese nicht richtig greift, liegt auch daran, dass es an der Umsetzung mangelt. Zum Beispiel wurde in Frankfurt die Mietpreisbremse durch die schwarz-grüne Landesregierung erst Ende 2015 eingeführt. Sie gilt aber nicht in ganz Frankfurt. Wichtige Stadtteile sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Warum darf im Stadtteil Eckenheim die Miete um mehr als 10 Prozent über die Vergleichsmiete steigen? Das hat mir noch niemand erklären können. Außerdem sind viele Menschen nicht über die Regelungen der Mietpreisbremse informiert. Dies merke ich, wenn ich mit den Bürgerinnen und Bürgern rede. Viele wissen nicht, dass sie auch nach Vertragsabschluss gegen den erhöhten Mietpreis vorgehen können. Mein Vorschlag: Zu jedem neuen Mietvertrag im Geltungsbereich der Mietpreisbremse muss ein Informationsblatt darüber ausgehändigt werden. Das fände ich eine tolle Idee. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die SPD-Bundestagsfraktion will die Mietpreisbremse weiterentwickeln. Wir wollen Vermieter dazu verpflichten, die Vormiete offenzulegen. Das ist schon angesprochen worden. Außerdem wollen wir, dass der Rückzahlungsanspruch, Herr Luczak, ab Vertragsabschluss gilt und nicht erst, wie derzeit, ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs. Ganz klar. Dann müsste der Vermieter eigentlich ab erster überhöhter Mietzahlung Rücklagen bilden, damit er die Rückzahlung leisten kann. Wir wollen die bestehende Härtefallklausel konkretisieren. Diese Maßnahmen werden eine deutliche Verbesserung für die Mieterschaft bringen. Wir müssen die Sorgen der Menschen in angespannten Wohnungsmärkten ernst nehmen, Herr Luczak. Anfang des Jahres ergab eine Umfrage in Frankfurt, dass dies die größte Sorge von 40 Prozent der Bevölkerung ist. Das hat die schwarz-grüne Stadtregierung nicht ernstgenommen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) Schon 2012 hatte der SPD-Oberbürgermeister Peter Feldmann mit dem Ernstnehmen dieses Themas die Wahl gegen den hoch favorisierten CDU-Kandidaten gewonnen. Bei der Kommunalwahl 2016 wurde die schwarz-grüne Stadtregierung abgewählt. Dies sollte eine Warnung an die sein, die die Sorgen und Ängste der Mieter nicht ernstnehmen. Herr Luczak, das gilt ganz besonders für Sie. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was haben Sie seitdem gemacht?) Jetzt stellt die SPD unter anderem mit Mike Josef den Planungsdezernenten. Wir haben bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding eine eigene Mietpreisbremse eingeführt. Das bedeutet, dass für etwa 25 Prozent der Frankfurter Mietwohnungen die Miete in den nächsten fünf Jahren um maximal 1 Prozent jährlich angehoben wird. Das wirkt sich auch auf den Mietspiegel aus. Außerdem wird die ABG bis 2020 1,2 Milliarden Euro in die Hand nehmen und gut 6 600 Wohnungen bauen, davon 40 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Das ist sozialdemokratische Wohnungspolitik, vielleicht ein Vorbild für andere Städte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen nicht nur mehr bezahlbare Wohnungen, wir wollen auch, dass Menschen keine Sorgen haben, dass sie aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Das versucht beispielsweise ein Miethai in der Wingertstraße 21. Die Mietergemeinschaft wehrt sich weiter. Sie hat meine große Hochachtung. Ich bin nach wie vor auf ihrer Seite. Unsere wachsenden Städte stehen, unter anderem durch die Integrationsaufgabe, vor großen Herausforderungen. Für alle gilt die Aufforderung, Wohnen bezahlbar zu machen, aber auch altersgerechten und energetischen Umbau zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch aus den Ländern: Lassen Sie uns diese gewaltige Aufgabe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam anpacken. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Renate Künast. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU/CSU! Ich finde, Sie haben hier ein sehr doppelbödiges Stück abgeliefert. Ich habe ein bisschen das Gefühl, Sie haben versucht, die Mieterinnen und Mieter in diesem Land hinter die Fichte zu führen. Sie erzählen mit Verve: Wir wollen etwas für die Mieterinnen und Mieter tun, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ja!) und wir müssen bauen, bauen, bauen, neu bauen, dann wird alles wunderbar. Gleichzeitig nehmen Sie aber den Neubau aus einer – wenn auch unzureichenden – Mietpreisbremse komplett heraus, und zwar nicht nur bei der Neuvermietung, sondern immer. Das organisiert auch eine Schieflage in den Städten, die Druck bei den Mieten haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE] – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist der gesamtwirtschaftliche Zusammenhang!) Sie machen doch hier eine totale Double-Bind-Nummer. Und Herr Michelbach bringt dann noch das Beispiel Tempelhofer Feld. Tja, Herr Michelbach: Dumm gelaufen! Auch die CDU war in Berlin in der Regierung. (Ulli Nissen [SPD]: Ach, Schitte!) Ich kann Ihnen sagen: Ich habe nachher dafür gekämpft, dass gar nicht gebaut wird. Und ich will Ihnen auch sagen, warum: Weil ich die Nase voll hatte, und viele Mieterinnen und Mieter hatten das auch. Vor dem Hintergrund dieser verlogenen Angebote ist der Volksentscheid ja durchgegangen. Auch Sie haben von 5 000 Wohnungen am Rande des Tempelhofer Feldes gesprochen. Das wäre eine total dichte Bebauung. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Bezahlbare Wohnungen!) Sie haben behauptet, da würde bezahlbarer Wohnraum entstehen. Aber Sie haben in diesen Gesetzentwurf nicht reingeschrieben – keinen Prozentsatz! –, dass ein Minimum an bezahlbarem Wohnraum gebaut werden muss. Warum sollte Ihnen das dann irgendein Bürger in der Stadt Berlin glauben? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das haben sie auch zu Recht nicht geglaubt. Sie tun immer erst so, als wollten Sie das, und danach wollen Sie ohne eine Bindung an den Bau von bezahlbarem Wohnraum bauen lassen, oder Sie machen Ausnahmen ohne Ende – beim Neubau, bei umfassender Modernisierung usw. Und die Sozialdemokraten – sorry, aber ich kann Sie da nicht auslassen – weisen dann immer großartig darauf hin, dass es Eckpunkte hier und Referentenentwürfe da gibt. Liebe Sozialdemokraten, ich sehe, Sie mühen sich. Ich sehe auch, dass Herr Maas sich müht. Ich würde aber auch einmal gerne sehen, dass diese Dinge in der Originalfassung das Bundesgesetzblatt erblicken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Können Sie sich vorstellen, wie schwierig das ist?) – Ich weiß, wie schwierig es ist. Aber man muss in Koalitionen am Ende auch einmal Druck ausüben. Ich glaube, das ist bei der CDU/CSU an dieser Stelle nötig. Denn man darf es nicht nur gut meinen, sondern am Ende muss auch etwas Gutes dabei herauskommen. Ich sage Ihnen – und das ist doch nicht nur beim Bauen, sondern grundsätzlich so –: Wir loben uns für unser Mietrecht und die Situation der Mieter in Deutschland, aber Tatsache ist, dass über Jahre und Jahrzehnte durch Gesetze und Rechtsprechung die Situation für die Mieterinnen und Mieter systematisch immer schwieriger geworden ist. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das Gegenteil ist der Fall!) – Nein, nicht das Gegenteil ist der Fall. Das behaupten Sie immer, aber denken Sie doch an die Ausnahmen und Schlupflöcher, zum Beispiel bei der Wohnflächenberechnung. Und unter dem Deckmantel des Themas Mietnomaden wurde gleich die Zwangsvollstreckung gegenüber allen Mieterinnen und Mietern erleichtert. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Eine Vielzahl von kleinen Nadelstichen und Ausnahmen hier und da führt dazu, dass es den Mieterinnen und Mietern heute nicht besser geht. Man kann auch bei Zahlungsverzug, wenn zum Beispiel das Jobcenter einmal einen Fehler macht und zu spät zahlt, eine Kündigung nicht durch Nachzahlung einfach wieder rückgängig machen, wie es früher möglich war. Man hat die Mieter, auch wenn sie in Notsituationen sind, schon richtig eingezingelt, meine Damen und Herren. Das ist nicht sozial. Ich sage Ihnen an der Stelle auch: Gucken Sie mal ins Grundgesetz! Da gibt es außer Artikel 14 noch andere Artikel, in denen davon die Rede ist, dass wir ein Sozialstaat sind und deshalb soziale Grundstrukturen schaffen müssen, zum Beispiel beim Wohnen. Man darf das Dach über dem Kopf nicht sofort verlieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen an dieser Stelle massive Gesetzesänderungen. Bei dem sogenannten ersten Mietrechtspaket muss es bei der sogenannten Mietpreisbremse Korrekturen geben. Die Ausnahme bei der umfassenden Modernisierung muss abgeschafft werden. Es muss eine Auskunftspflicht des Vermieters geben; denn Ihre Rügepflicht funktioniert doch gar nicht, wenn der Vermieter keine Auskunft darüber gibt, wie hoch die Vormiete war. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Deshalb sage ich ja: Sie versuchen, uns hinter die Fichte zu führen. Was bringt eine Rügepflicht, wenn man keine materiellen Informationen hat, um die Möglichkeit der Rüge überhaupt nutzen zu können? Wir brauchen eine niedrigere Kappungsgrenze von 15 Prozent; wir brauchen Änderungen bei der Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, meine Damen und Herren. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: 15 Prozent sind geltendes Recht!) Dann bleibt immer noch genug Gewinn für die Investoren. Wir wollen vor allem auch sehen, dass das zweite Mietrechtspaket jetzt endlich kommt. Ich fordere an der Stelle auch die CDU/CSU und das Kanzleramt sowie Frau Merkel auf, nicht weiter zu blockieren. Meine Damen und Herren, bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen Fragen des Sozialen. Und gerade in diesen Zeiten, in denen der Verdruss in dieser Gesellschaft so anwächst, müssen wir zeigen, dass wir die sozialen und Alltagsfragen der Menschen wahrnehmen, endlich darauf reagieren und nicht nur an die reichen Investoren denken, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich bin überzeugt: Wer bei den Reden hier nur Artikel 14 des Grundgesetzes zitiert, der ist nicht wirklich mieterfreundlich und hat das Problem nicht verstanden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Dr. Volker Ullrich. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist zu Recht von sozialen Gesichtspunkten geprägt. (Caren Lay [DIE LINKE]: Was? Ist mir noch gar nicht aufgefallen!) Aber dennoch, Frau Lay, Frau Künast, können Sie grundlegende Aspekte von Angebot und Nachfrage, des Funktionierens unserer Ökonomie, nicht völlig von Ihrer Argumentation entkoppeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun doch Sie bei der Spekulation! Sie beschäftigen sich doch nicht mit den Auswirkungen von Finanzmärkten auf die Wohnungsmärkte! Das ist Ihr Problem!) In vielen Regionen sind Leerstände mit einem deutlichen Angebotsüberhang zu verzeichnen. In den großen Ballungsgebieten dagegen, insbesondere in den Unistädten, ist bezahlbarer Wohnraum ein knappes und begehrtes Gut. Mit ihren Angeboten in den Bereichen Bildung, Arbeitsplätze und Kultur sind viele Städte hochattraktiv, und ihre Einwohnerzahlen sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Das bleibt natürlich nicht ohne Folgen für den Wohnungsmarkt. Wir stehen an der Seite etwa der Erzieher, der Polizisten, der Handwerker, der Angestellten, der Studenten, der Krankenschwestern, (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja, ja! Dann macht doch mal! – Caren Lay [DIE LINKE]: Die können keine Wohnung mehr finden!) also der Menschen, die für das Funktionieren einer Stadtgesellschaft verantwortlich sind und sich, wie andere Menschen mit normalem Einkommen, zunehmend die Frage stellen, wie sie in den Städten eine Wohnung finden oder finanzieren können. (Caren Lay [DIE LINKE]: Dann macht doch mal!) Die Städte sind für alle da. Wir haben als Gesetzgeber die Aufgabe, die schwierigen und komplexen Herausforderungen zu lösen. Das wird nicht allein durch Schwarz-Weiß-Denken gehen, durch Gegensätze wie: der böse Spekulant und der gute Mieter. Das geht durch kluges Mietrecht, das geht durch Neubau, das geht durch eine angemessene Anwendung der Mietpreisbremse. Das geht aber nicht durch falsche und vorschnelle Antworten auf komplexe Fragestellungen. Das ist schlichtweg Populismus. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Mietpreisbremse begrenzt den Anstieg der Miete bei Neuvermietungen gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete auf 10 Prozent. Aber ich bitte Sie, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass eine Preisregulierung allein nichts an dem Umstand ändert, dass die Nachfrage das Angebot weit übersteigt. Der erhöhte Preis ergibt sich aus der Knappheit des Wohnraums. Wer die Knappheit also nicht beseitigt, der wird nicht dauerhaft erfolgreich gegen steigende Mieten kämpfen können. Die Regulierung der Miethöhe alleine ist ein wichtiges Signal, aber sie schafft dauerhaft keinen neuen Wohnraum. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen warnen wir auch davor, dass Sie zukünftig weiter Investitionen blockieren. (Caren Lay [DIE LINKE]: Wir blockieren Investitionen in den sozialen Wohnungsbau?) Wir sollten nicht den Fehler machen, dass die Schaffung von neuem oder die Sanierung von bestehendem Wohnraum zukünftig gehemmt wird. Das wäre das Ergebnis Ihrer Politik. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wie kommen Sie denn darauf?) Wir brauchen ordnungspolitische Maßnahmen, die einen deutlich spürbaren Effekt auf die Bautätigkeit in diesem Land haben. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja, klar!) Eine wirksame Maßnahme ist die soziale Wohnraumförderung. Im Gegensatz zum Wohngeld, das Zuschüsse zur Miete leistet und in dieser Legislaturperiode übrigens erhöht wurde, schafft der soziale Wohnungsbau einen effektiven Mehrbestand an Wohnungen. Es ist daher richtig – ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen –, dass der Bund in den nächsten Jahren die Mittel für den sozialen Wohnungsbau der Länder mit 1,5 Milliarden Euro jährlich fördert und damit die Zuwendungen verdreifacht hat. Wichtig ist aber auch, dass dieses Geld für Zwecke des Wohnungsbaus ausgegeben wird. Manche Länder haben bislang Fördergelder des Bundes für den sozialen Wohnungsbau gerne entgegengenommen, ohne aber die Wohnungen zu errichten, für die das Geld eigentlich gedacht war. Das darf zukünftig nicht mehr der Fall sein. Wir müssen auch darüber sprechen, wie die soziale Wohnraumförderung auch nach 2019 garantiert werden kann, (Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) wenn nach dem Grundgesetz diese Aufgabe komplett auf die Länder übergeht. Das ist eine Frage, bei der wir eine Grundgesetzänderung brauchen, und die sollten wir sehr besonnen und bald angehen. Wir müssen, meine Damen und Herren, auch einen Blick auf die Baukosten werfen. In den letzten Jahren sind die Baustandards erheblich gestiegen: Umweltverträglichkeitsprüfung, Stellplatznachweis, Vorschriften der Energieeinsparverordnung. Das alles sind nachvollziehbare und politisch ehrbare Motive, die sich eine Gesellschaft aus guten Gründen leisten muss, aber das kostet und hat nicht unerheblich zu höheren Baukosten beigetragen. Wir brauchen also Antworten auf die Frage, wie wir durch kluge Überarbeitung der Standards zu einer Senkung der Baukosten kommen. Im Zusammenhang mit den Baukosten darf nicht verschwiegen werden, dass zahlreiche Länder seit der Föderalismusreform die in ihrer eigenen Zuständigkeit liegende Grunderwerbsteuer deutlich erhöht haben. Nur noch in Bayern und in Sachsen verharrt die Grunderwerbsteuer mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent auf dem Niveau des Jahres 2006. Alle anderen Bundesländer haben diese Sätze seitdem kräftig erhöht, manche haben sie nahezu verdoppelt. Beim Kauf einer Eigentumswohnung beispielsweise, die mit einem Kaufpreis von 250 000 Euro zu Buche schlägt, werden bei einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent 16 250 Euro Grunderwerbsteuer fällig. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Das sind 7 500 Euro mehr, als wenn ein Grunderwerbsteuersatz von nur 3,5 Prozent gelten würde. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Abkassierer!) Es ist nicht akzeptabel, dass diese höheren Kosten dann auf die Mieten umgelegt werden. Deswegen müssen wir klar und deutlich formulieren: Die Länder sollten die Grunderwerbsteuer nicht nur als Einnahmequelle sehen, sondern verstehen, dass sie durch eine kluge Senkung der Steuersätze ein weiteres wirksames Instrument zur Senkung der Baukosten in den Händen halten. Das müssen die Länder zur Kenntnis nehmen und auch umsetzen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Dr. Ullrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kühn? Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Ja, bitte. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege, für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben gerade die Grunderwerbsteuer angesprochen. Wenn man heute eine Eigentumswohnung oder ein kleines Häuschen erwirbt, dann zahlt man Grunderwerbsteuer. Wenn ich heute aber als Investor in Deutschland unterwegs bin und größere Wohnanlagen kaufe, ein Hochhaus in Frankfurt oder größere Einkaufszentren in Deutschland und das Instrument des Share Deals benutze, also den Tausch von Aktien, dann zahle ich keine Grunderwerbsteuer, wenn die entsprechenden Prozentzahlen erfüllt sind. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Quatsch!) Ich glaube, wir haben hier eine massive Gerechtigkeitslücke. Dadurch entgeht den Ländern eine halbe Milliarde Euro. Ich frage mich, warum Sie als CDU sich dieser Gerechtigkeitsfrage nicht stellen (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun!) und dafür sorgen, dass die Besitzer kleiner Eigentumswohnungen nicht die Gelackmeierten sind. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Jede Kapitalgesellschaft muss veräußert werden können!) Vielmehr sollten alle in Deutschland, die Grund erwerben, Grunderwerbsteuer zahlen. Dann können die Sätze auch wieder gesenkt werden. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Denn dann haben die Länder auch entsprechende Einnahmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Nie und nimmer! Es handelt sich um Kapitalgesellschaften, die veräußert werden!) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Herr Kollege Kühn, die Ausnahme, die Sie genannt haben, der Share Deal, bezieht sich auf die Übereignung von Aktienanteilen und hat damit rein rechtlich nichts mit dem Erwerb von Grundstücken zu tun. Sie sollten nicht Dinge vermischen, die nicht zusammengehören. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ändert nichts an der Tatsache, dass es kein Land in der Bundesrepublik Deutschland gibt, in dem die Grünen an der Regierung sind und in dem in den letzten Jahren die Grunderwerbsteuer nicht teilweise massiv erhöht worden wäre. (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist der erste Punkt! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU], an den Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] gewandt: Setzen! – Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD], an die CDU/CSU gewandt: Mit der Union in Baden-Württemberg! Mit euch!) In Nordrhein-Westfalen liegt der Satz für die Grunderwerbsteuer mittlerweile bei 6,5 Prozent. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und senken Sie die Grunderwerbsteuer. Die Mieterinnen und Mieter werden es Ihnen danken. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Preistreiber! Preistreiber seid ihr! – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sie regieren doch in Baden-Württemberg! Sie haben es doch gemacht!) Die Länder und die Kommunen sind übrigens auch in der Pflicht, im Bereich des Baurechts bei Fragen der Nachverdichtung und der Bebauungspläne dafür zu sorgen, dass neue Wohnungen in den Zentren unserer Städte entstehen können. Meine Damen und Herren, für viele Millionen Deutsche ist der Kauf eines Eigenheims mehr als nur der Erwerb von vier Wänden. Es ist für sie ein Zeichen von Sicherheit, eine Investition in eine gute, beständige Nachbarschaft und in die eigene Zukunft. Ein Eigenheim stellt auch die beste Form der eigenen Altersvorsorge dar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit der Traum vom eigenen Zuhause nicht unerreicht bleibt, haben wir die Menschen dabei zu unterstützen. Das ist Kern unserer Politik. Dazu brauchen wir eine Wiedereinführung der Eigenheimzulage und des Baukindergeldes, damit der Staat denjenigen helfen kann, die Verantwortung für sich und ihre Familien übernehmen. Weiterhin brauchen wir eine gute wirtschaftliche Entwicklung, wie wir sie derzeit verzeichnen, mit einer ordentlichen Beschäftigungslage und guten Löhnen, damit die Menschen sich das Eigenheim leisten können bzw. die Mieten aus ihren Einkommen bestreitbar sind. Wir werden die Herausforderungen des Wohnungsmarktes nicht durch Schwarz-Weiß-Denken lösen, sondern durch kluges Handeln, durch Verantwortung, gemeinsam getragen von Bund und Ländern. Dafür stehen wir. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Cansel Kiziltepe. (Beifall bei der SPD) Cansel Kiziltepe (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Luczak, ich meine, ich hätte seit langem nicht so viel widersprüchlichen Unfug gehört, wie von Ihnen vorhin. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn man Ihrer Analyse folgt, könnte man meinen, Sie hätten die Alarmsignale gehört. Aber Pustekuchen! Sie wollen nichts tun gegen die soziale Verdrängung infolge von Mietsteigerungen. Sie tun nichts gegen das Herausmodernisieren, und Sie tun auch nichts gegen die exorbitanten Mietsteigerungen. Der eigentliche Populist und Gauner sind Sie, Herr Luczak. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Also, „Gauner“ ist ja wohl unparlamentarisch! Sie sollten sich mal entschuldigen! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist ja wohl unglaublich! Weil man hier eine Meinung hat, ist man ein „Gauner“? Das ist unerträglich! Unterirdisch! Nur weil man eine andere Auffassung hat! Da wäre ich mal vorsichtig! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Lüge!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, bei der Wortwahl „Gauner“ bitte ich, sehr zurückhaltend zu sein. Ich halte sie nicht für parlamentarisch. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie hat eine klare Ansage gemacht! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Entschuldigen Sie sich mal schnell, Frau Kiziltepe!) Cansel Kiziltepe (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu einem konkreten Beispiel kommen, zum Dragoner-Areal in meinem Wahlkreis, in Kreuzberg. Es gibt eine Entscheidung des Finanzausschusses des Bundesrats, und zwar seit dem 10. September 2015, den Verkauf des Dragoner-Areals zu stoppen. Doch vonseiten des Bundes ist nichts passiert. Es heißt, die Willensbildung sei noch nicht abgeschlossen. Für mich als Kreuzberger Abgeordnete drängt sich die Frage auf: Wie lange dauert es denn, bis sich eine Meinung gebildet hat? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Nach einem Jahr sollte das Finanzministerium doch zu der Erkenntnis gekommen sein, dass die Entscheidung des Bundesrates eine bindende ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Forderung ist die logische Konsequenz daraus: Ich fordere die Rückabwicklung der Verträge. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir alle wissen, nicht nur in Kreuzberg, nicht nur in Berlin haben wir einen angespannten Mietwohnungsmarkt. Viele Menschen sind nach unnötigen Sanierungen gezwungen, ihre Wohnungen zu verlassen. Wir haben einen riesigen Missstand. Es gibt nicht genügend bezahlbare Wohnungen, und zwar in unserem ganzen Land. Der Bund ist gefordert, die Voraussetzungen für eine soziale Stadtentwicklungspolitik zu schaffen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Zuständig sind aber die Länder!) – Der Bund, Herr Michelbach. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die Länder!) Das Dragoner-Areal muss der Wegweiser für eine Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik sein, die nicht auf den Mammon setzt, sondern auf eine Politik, die erstens und letztens das Wohlergehen der Bevölkerung zum Ziel hat. Für uns als SPD-Fraktion steht fest: Das BImA-Gesetz und die Bundeshaushaltsordnung müssen geändert werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Tosender Applaus!) Erstens. Bundeseigentum darf nicht länger zum Höchstpreis verkauft werden; denn nur so ist es möglich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Und da wir von finanzstarken Spekulanten nicht wirklich ein soziales Konzept erwarten, fordere ich zweitens für die Kommunen ein Erstzugriffsrecht zum Wohle einer gut durchdachten Stadtentwicklungspolitik. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) So müssen wir drittens auch die Zustimmungspflicht des Bundesrates bei BImA-Verkäufen mit einem Umfang von über 15 Millionen Euro selbstverständlich beibehalten. An eine Abschaffung wage ich nicht zu denken. Herr Schäuble dachte daran; aber jetzt, nach meinen Ausführungen, denke ich, dass Herr Schäuble mir auch zustimmen wird. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Nach dieser fulminanten Rede ganz bestimmt!) – Ich habe ihn im Finanzausschuss in der letzten Woche getroffen, und ich denke, er wird zur Vernunft kommen, Herr Luczak. – Erst durch das Mitspracherecht des Bundesrates bei den BImA-Verkaufsentscheidungen ist ein Verkaufsstopp überhaupt möglich gewesen. An dieser Stelle möchte ich auch unserem Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen für seinen Einsatz im Bundesrat ganz herzlich danken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Dragoner-Areal zum Sanierungsgebiet zu erklären, ist die bisher beste Entscheidung. Das ist SPD-Politik. Die Auflagen hierzu zielen nämlich auf die Schaffung sozialverträglicher Mieten. Bei einem anvisierten Höchstpreis von 36 Millionen Euro sind dies keine realisierbaren Auflagen. Deshalb möchte ich die Rückabwicklung. Es ist zwar entschuldbar, wenn Fehler gemacht werden; aber wenn wir jetzt erkennen, dass wir Fehler gemacht haben, ist es unverzeihlich, diese fortzuführen. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Genau! Erkennen Sie mal Ihren Fehler in der Rhetorik!) Deshalb wollen wir das BImA-Gesetz ändern; wir wollen nicht, dass Tafelsilber verscherbelt wird. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sie wissen es eigentlich besser, Frau Kollegin! Deshalb bin ich Ihnen auch nicht böse! – Caren Lay [DIE LINKE]: Stimmen Sie für unseren Antrag!) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Ihr Antrag ist überflüssig; denn die darin enthaltenen Inhalte sind schon längst in unserer Politik auf Landesebene, (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Jetzt wird es aber widersprüchlich, Frau Kollegin!) aber auch auf Bundesebene festgelegt, und dafür setzen wir uns auch ein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ganz großartige Rede, ja, ja!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Christian Haase. (Beifall bei der CDU/CSU) Christian Haase (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Städten fehlen bezahlbare Wohnungen; darüber sind wir uns meines Erachtens nach einer so langen Debatte einig. Ich hoffe, wir sind uns auch über den Grund dafür einig: Es wurde in den vergangenen Jahren viel zu wenig gebaut. So sieht das auch der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Ich zitiere: Steigende Nachfrage und ein nicht ausreichend wachsendes Angebot führen in der Regel zu steigenden Mieten. Hier helfen die Anträge der Opposition keinen Millimeter weiter. Weder sinken die Grundstückspreise, wenn wir die Mietpreisbremse anpassen, noch sinken die Baukosten, wenn der Bund seine Liegenschaftspolitik ändert. Die Zauberwörter heißen nicht BImA und Bremse, sondern Bauen, Bauen, Bauen. (Beifall bei der CDU/CSU) Stattdessen wird munter die Arbeit der BImA kritisiert. Das ist aber gar nicht nötig; denn erstens müssen Grundstücke zu ihrem Wert verkauft werden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns doch einmal klarmachen, wessen Eigentum wir hier verwalten. Es ist das Eigentum der deutschen Bürger, und damit haben wir verantwortungsvoll umzugehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Haase, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Lay? Christian Haase (CDU/CSU): Gerne. Caren Lay (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja gerade das beliebte Mantra der CDU wiederholt, dass Bauen, Bauen, Bauen die einzige Lösung für eine soziale Wohnungspolitik sei. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Schön, dass Sie dazulernen!) Wie sehen Sie es denn vor diesem Hintergrund, dass erst kürzlich eine Studie festgestellt hat, dass nur bei 5 Prozent der Neubauten, die in den deutschen Großstädten errichtet wurden, Wohnraum zu bezahlbaren Mieten entstanden ist, bezahlbar gemessen am Durchschnittsverdienst? In Berlin sind nur 2,5 Prozent aller Neubauten für die Durchschnittsverdiener erschwinglich. Meinen Sie nicht, dass Sie vor diesem Hintergrund Ihr Mantra „Bauen, Bauen, Bauen“ dringend überdenken müssen, (Zuruf von der CDU/CSU: Angebot und Nachfrage!) weil es in der Praxis Traumhäuser und Luxuswohnungen bedeutet, mit denen weder den sozial schwachen Menschen noch irgendeinem Durchschnittsverdiener gedient ist? (Beifall bei der LINKEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Neubauten haben Dämpfungseffekte auf den Bestand!) Christian Haase (CDU/CSU): Frau Kollegin Lay, ich weiß nicht, welche Studien Sie lesen. Wir könnten ja einmal Quartett spielen: Sie legen Ihre Studie vor, ich lege Ihnen 20 andere Studien vor. Ich glaube, dass nach wie vor richtig ist: Nur dann, wenn wir den Bestand an Wohnungen erhöhen, werden wir auch wieder bezahlbaren Wohnraum bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn wir das Angebot nicht erhöhen, wird das knappe Gut noch stärker nachgefragt. Das ist ein marktwirtschaftliches Prinzip; (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welches Segment wir bauen, ist entscheidend!) dass Sie damit Ihre Schwierigkeiten haben, ist mir klar. Kommen wir zurück zur BImA. Ich glaube, es geht an den eigentlichen Problemlagen vorbei, wenn man glaubt, mit der BImA Wohnungsbaupolitik betreiben zu können. Gucken wir nach Berlin: Die BImA unterhält hier 0,3 Prozent des Wohnungsbestandes. Ich glaube, das können wir doch nicht ernsthaft in den Blick nehmen. Die BImA leistet bereits hervorragende Arbeit; das will ich ausdrücklich loben: Die energetische Sanierung der Bundesimmobilien kommt gut voran. Die BImA hat auch die Vorgaben der Bundespolitik schnell umgesetzt. Seit 2015 können Länder und Kommunen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Grundstücke und Immobilien zu günstigen Preisen erwerben, oder ihnen werden mietzinsfrei Immobilien zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sechs Verkäufe in ganz Deutschland seit 2015! Das ist ein Skandal!) Für 2016, Herr Kühn, rechnet die BImA damit, dass die Länder und Kommunen dadurch 500 Millionen Euro sparen. Da sagen Sie: Das ist nichts. Bei der Mietpreisbremse werden wir überprüfen, ob sie in der Praxis so umgesetzt wird, wie wir das geplant haben. Kollege Luczak – Frau Kiziltepe, ich würde ihn anders bezeichnen als Sie; für mich ist das ein kluger Kopf unserer Fraktion – (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) hat bereits klargestellt, dass es hier nicht um Verschärfungen gehen darf. Unser Ziel ist es, dass die Mietpreisbremse erst einmal so gelten soll, wie wir sie im Gesetz festgeschrieben haben. Um das festzustellen, brauchen wir Evaluationen; wir haben bisher noch gar nicht genug Erfahrung dazu gesammelt. Das sagt uns im Übrigen auch unser eigenes Institut, das BBSR. Wenn wir uns die Probleme in den Städten anschauen, stelle ich mir schon die Frage, ob wir mit der Mietpreisbremse nicht eine verfehlte Wohnungsbaupolitik und -planungspolitik von Ländern und Kommunen kaschieren. Wir sollten uns hier nicht hinter die Fichte führen lassen. Anstatt an den Symptomen herumzuwerkeln, lassen Sie uns das Problem doch einmal an der Wurzel anpacken. Wie schaffen wir bezahlbaren Wohnraum in Deutschland? Hier liegen doch die wahren Baustellen in unserem Land. Eine der größten Baustellen ist ohne jeden Zweifel die soziale Wohnraumförderung. Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland ist gesunken. Das liegt sicherlich nicht an der Liegenschaftspolitik des Bundes, wie es uns der Antrag der Linkspartei weismachen will. Wofür zahlen wir den Ländern seit fast zehn Jahren Kompensationsmittel von jährlich 518 Millionen Euro? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie sich seit zehn Jahren nicht dafür interessieren in der Union! Deshalb liegt der soziale Wohnungsbau danieder!) Das macht seit 2007 insgesamt 4,7 Milliarden Euro. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) In diesen zehn Jahren haben die Länder insgesamt 100 000 Wohnungen gebaut. Wir brauchen aber 400 000 Wohnungen – und das jährlich. Mehrere Länder haben es sogar geschafft, in diesem Zeitraum gar keine Wohnungen zu bauen. Da brauchen wir uns am Ende nicht zu wundern, wenn bezahlbarer Wohnraum in Deutschland fehlt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Da regiert aber überall die CDU mit!) Gemäß dem Prinzip Hoffnung geben wir den Ländern in diesem Jahr noch eine halbe Milliarde Euro obendrauf. Vielleicht geben sie dann das Geld so aus, wie wir uns das vorstellen. Das müsste ich mal zu Hause machen: Ich gebe meiner Tochter 100 Euro für Klavierstunden, sie kauft sich davon irgendeinen Blödsinn, und ich gebe ihr dann 200 Euro in der Hoffnung, dass irgendwas für Klavierstunden übrig bleibt. Und wenn das immer noch nicht klappt, dann gebe ich ihr 300 Euro. – So machen wir das nämlich im Bundeshaushalt 2017, in dem wir noch einmal eine halbe Milliarde Euro obendrauf legen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Das ist ein riesiger Vertrauensvorschuss, den wir den Ländern geben. Frau Hendricks – sie ist leider abwesend; sie ist im Ausland –, Sie müssten einmal die Länderminister an einen Tisch bringen, damit wir detailliert hören, was mit unserem Geld in den Ländern passiert. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn die Länder es schon nicht schaffen, mit unserem Geld Sozialwohnungen zu bauen, dann hätten sie in der Vergangenheit dieses Geld nehmen sollen, um auf die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu verzichten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das wäre auch jetzt noch eine kluge Möglichkeit, sofort etwas zu unternehmen, um die Baukonjunktur in unserem Land anzukurbeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt auch viele andere vernünftige Vorschläge, die man jetzt einfach nur umsetzen müsste. Das Zehn-Punkte-Programm der Wohnungsbau-Offensive hat viel bessere Ideen als Mietpreisbremse oder BImA-Bashing: Baulandausweisung, Nachverdichtung, Vereinfachung des Baurechts und nicht zuletzt – es ist schon angesprochen worden – eine steuerliche Förderung. Sonderabschreibungen für den Bau neuer Wohnungen in Ballungszentren wurden in den letzten Jahren immer mal wieder diskutiert. Jetzt stellen Sie sich einmal vor: Sie wollen investieren und bekommen die Diskussion mit. Ja, dann warten Sie doch erst einmal ab, ob irgendwann einmal entschieden wird oder ob der Vorschlag wieder auf das Abstellgleis geschoben wird. Deshalb kann ich das ganze Haus nur auffordern: Lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken und den Knoten durchschlagen! Wir brauchen eine steuerliche Förderung, um mehr bezahlbare Wohnungen in Deutschland entstehen zu lassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Wohnungsgemeinnützigkeit!) Ein anderer Aspekt – ich will auch ein wenig für die kommunale Seite sprechen –: Ich war selbst als Bürgermeister Aufsichtsrat in einer kommunalen Baugenossenschaft. Dort wird hervorragende Arbeit geleistet. Ich finde es richtig, dass die eine oder andere Stadt darüber nachdenkt, ob sie wieder mit so etwas beginnt. Was wir nicht brauchen, sind die großen Kraken. Das ist für die Kommunen viel zu groß. Das kann die Privatwirtschaft wirklich besser. Aber wenn lokal, vor Ort, kleine Wohnungsbaugenossenschaften existieren, macht das in meinen Augen Sinn. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Aspekt eingehen, der mir in der ganzen Debatte um Wohnungsnot in den Großstädten zu kurz kommt. Als Bundespolitiker müssen wir die Entwicklung aller Regionen voranbringen, des städtischen Raums, aber auch des ländlichen Raums. Wenn ich die Debatte über dieses Thema hier verfolge, stelle ich fest: Es wird schnell der Eindruck erweckt – er ist falsch –, als gäbe es ein Menschenrecht auf ein Leben in der Stadt. Ich persönlich bin vom Gegenteil überzeugt: Es ist ein Privileg, im ländlichen Raum zu leben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist aber kein Argument für eine Vertreibung!) Deshalb steigen die Mieten nach den neuesten Studien im Augenblick gerade in den ländlichen Räumen, und in den städtischen Ballungszentren sehen wir ein Abflachen der Mietsteigerungskurve. Viele Menschen suchen aber immer noch den Weg in die Stadt, weil dort das Arbeitsplatzangebot vermeintlich besser sei. Mit Blick auf mein Bundesland Nordrhein-Westfalen kann ich das nicht bestätigen. Leider bilden wir mit einem Nullwachstum bei der Wirtschaftsentwicklung das Schlusslicht in Deutschland. Das gilt aber nicht für das ganze Bundesland. Während die Kommunen im Ruhrgebiet mit einer hohen Arbeitslosigkeit kämpfen, suchen Unternehmen in den ländlichen Räumen, in Südwestfalen oder in Ostwestfalen-Lippe, Arbeitskräfte. Meine Damen und Herren, dieses Beispiel zeigt, dass es viel zu einseitig ist, über Großstädte zu diskutieren, ohne dabei auch die Folgen für den ländlichen Raum zu berücksichtigen. Selbstverständlich ist die anhaltende Urbanisierung ein Trend, auf den die Politik reagieren muss. Aber anstatt diesen Trend zu fördern, könnte man dem Ganzen ja auch einmal etwas entgegensetzen und die ländlichen Räume fördern. Wenn noch mehr Menschen vom Land in die Städte ziehen, weil in ihrer Heimat Leistungen wegzubrechen drohen – ich denke an Busverbindungen, Kulturangebote oder den Dorfarzt –, dann verschärft das die Probleme sowohl auf dem Land als auch in der Stadt. Denn wenn in den Städten immer mehr Menschen auf engstem Raum zusammenleben, bringt das auch viele Probleme mit sich. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, denken Sie bitte an die Zeit? Christian Haase (CDU/CSU): Mehr Menschen bedeuten mehr Verkehr, mehr Lärm und mehr Konflikte. Schließen will ich mit dem Zitat einer jungen Frau, die aus Hamburg in meine Region, in ein 400-Seelen-Dorf, zurückgekehrt ist: In der Stadt habe ich auch nicht alles vor der Haustür, und in den Großstädten ist das Leben unglaublich teuer. Wir mussten beide arbeiten, um die hohe Miete und die anderen Kosten überhaupt tragen zu können. In der Stadt glitzert auch nicht alles. Und wenn man eine Gesamtbilanz zieht, stellt man fest, dass das Land durchaus etwas zu bieten hat. Diese Botschaft dürfen wir ruhig etwas offensiver vertreten, meine Damen und Herren. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Dennis Rohde. (Beifall bei der SPD) Dennis Rohde (SPD): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen erneut über die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Deutschland, über die Mietpreisbremse, über Wohnungsneubau, über die Modernisierungsumlage, über Bezugszeiträume für Mietspiegel und viele weitere mietrechtliche Dinge. Das alles sind Dinge, über die wir hier schon oft debattiert haben. Ich möchte vorab betonen, dass ich sie, dass die SPD-Fraktion sie unglaublich wichtig findet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich habe mich gefragt, ob ich direkt etwas zum Inhalt der Anträge der Linksfraktion bemerken soll oder ob ich einen Ausblick auf die Aspekte geben soll, bei denen wir Sozialdemokraten noch Handlungsbedarf im Hinblick auf den Schutz der Mieterinnen und Mieter sehen und die sich zum Beispiel in dem aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums befinden. Dazu ist in dieser Debatte von meinen Vorrednern schon viel Richtiges gesagt worden. Ich finde allerdings, man muss auch etwas zur Systematik dieser Debatte und zur gleich folgenden namentlichen Abstimmung sagen, insbesondere für die interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer. Was erleben wir gerade? Die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei haben die richtigen und wichtigen Forderungen der SPD aufgegriffen, (Caren Lay [DIE LINKE]: Umgekehrt!) die Justizminister Heiko Maas als Referentenentwurf auf Grundlage des Koalitionsvertrages vorgelegt hat. Dabei haben sie, um das eigene Gesicht nicht zu verlieren, die konkreten Zahlen herausgestrichen, den Inhalt ein bisschen umgeschrieben und dann „Antrag der Linken“ oben drübergeschrieben. Das ist ein klassischer Schaufensterantrag. Dagegen zu argumentieren, so jedenfalls das Kalkül, ist ja auch schwer; denn der Antrag besteht ja eigentlich nur aus unseren längst bekannten Forderungen, und er befasst sich mit Umständen, die wir selbst kritisieren. (Karin Binder [DIE LINKE]: Warum setzen Sie die Forderungen dann nicht um? – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Manche muss man zum Jagen tragen! – Weitere Zurufe von der LINKEN) Sinn und Zweck dieser Debatte und insbesondere der folgenden Abstimmung ist es daher, es möglichst so aussehen zu lassen, als hätten wir Sozialdemokraten die eigene Position geräumt (Unruhe – Glocke der Präsidentin) und als wollten wir nichts mehr vom Schutz der Mieterinnen und Mieter wissen, weil wir Ihren Antrag heute ablehnen werden. Genau das werden Sie den Medien gleich erzählen. – Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Das ist natürlich totaler Quatsch. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern ist für uns eines der wichtigsten Themen, und das wissen Sie auch. (Beifall bei der SPD) Ich frage mich: Wo ist dabei die Politik? Ich habe bisher immer gedacht, Opposition bedeutet, eigene, alternative Positionen zu formulieren, eine andere Perspektive einzunehmen und zur Vielfalt der Meinungen und Ansichten in unserer Demokratie beizutragen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das, was die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei hier seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder tun, ist aber oftmals eben nicht mehr, als sich der eben beschriebenen Systematik zu bedienen. Alle wissen doch, dass Sie gar nicht den Zweck verfolgen, heute inhaltlich etwas zu erreichen. (Caren Lay [DIE LINKE]: Sie haben schon bessere Reden gehalten!) Keiner von Ihnen hat doch beim Verfassen des Antrags auch nur ansatzweise daran geglaubt, dass eine Regierungsfraktion dem zustimmen wird. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sollen wir denn tun?) Ich möchte noch einmal deutlich betonen: Hier gibt es auch nichts zu skandalisieren. Man muss sich nicht darüber aufregen. Die Ablehnung Ihres Antrages hat nichts mit der Haltung der Sozialdemokraten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern zu tun. (Beifall bei der SPD) Dass Koalitionen gemeinsam abstimmen, ist wahrlich keine Erfindung dieser Großen Koalition. Dass Koalitionen gemeinsam abstimmen, auch wenn der eine oder der andere Koalitionspartner inhaltlich einmal anderer Auffassung ist, ist in jedem Parlament in diesem Land Normalität, und das ist ja auch gewollt, weil Koalitionen ansonsten nicht funktionieren würden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich sage: Man kann das auch nachlesen. Dort, wo Sie in den Ländern mitregieren, machen Sie es keinen Deut anders, sondern ganz genau so. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD]: Gut, dass du das mal formuliert hast!) Noch einmal: Mit diesem Antrag wird Bezug auf den Gesetzentwurf unseres Justizministers genommen, und der Gesetzentwurf von Heiko Maas wird von der Fraktion der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ausdrücklich unterstützt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Eines billige ich Ihnen abschließend aber doch zu: Die Frage, warum das gerade so lange dauert, ist in der Tat berechtigt. Diese Frage stellen wir uns in der SPD-Bundestagsfraktion auch, und zigtausend betroffene Mieterinnen und Mieter in unserem Land stellen sich dieselbe Frage. Deshalb bitte ich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Der gute Gesetzentwurf von Bundesminister Heiko Maas liegt seit Ewigkeiten im Bundeskanzleramt. Verwenden Sie sich endlich für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und sorgen Sie bei Ihrem Parteifreund Peter Altmaier dafür, dass der Gesetzentwurf endlich zur Beteiligung an die Länder und die entsprechenden Verbände übersandt wird! (Beifall bei der SPD) Lassen Sie uns endlich dafür Sorge tragen, dass aus einem guten Gesetzentwurf auch ein gutes Gesetz wird! Die Mieterinnen und Mieter in Deutschland warten darauf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Unruhe) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Bevor ich jetzt dem Kollegen Michael Groß als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort erteile, bitte ich Sie alle noch einmal um drei Minuten Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE] und Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich weiß, dass jeder Einzelne von Ihnen glaubt, dass sein Gespräch besonders leise ist, aber in der Gesamtheit ist das sehr laut. Also: Drei Minuten Aufmerksamkeit! – Danke schön. Bitte, Herr Kollege Groß. (Beifall bei der SPD) Michael Groß (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass Sie alle zur Abstimmung schreiten wollen. Deswegen brauche ich die drei Minuten vielleicht gar nicht. Es war interessant, der Debatte heute Morgen zuzuhören. Herr Haase macht schon Wahlkampf in NRW und behauptet Tatsachen, die einfach falsch sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das Wirtschaftswachstum in NRW betrug im ersten Halbjahr 2016  2,1 Prozent, wir haben 650 000 Arbeitsplätze mehr als vor 15 Jahren, nämlich über 6 Millionen, und ich kann Ihnen versichern: NRW ist deutscher Meister beim sozialen Wohnungsbau. (Beifall bei der SPD – Michaela Noll [CDU/CSU]: NRW ist Schlusslicht! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Schlusslicht überall!) Wir haben jetzt einen Aufwuchs von 40 Prozent erreicht und insgesamt 30 Prozent mehr Wohnungsbau in NRW. NRW ist übrigens eines der Bundesländer, die die Bundesmittel noch aufstocken. NRW gibt jetzt 1,1 Milliarden Euro für den Wohnungsbau aus. (Ulli Nissen [SPD]: 1,1 Milliarden Euro! So viel!) Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. Herr Luczak, nachdem ich Herrn Dr. Michelbach gehört habe, bin ich sozusagen begeistert, dass Sie jetzt mein neuer Hoffnungsträger sind. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo nehmen Sie denn jetzt den Glauben her?) Ich setze also sehr auf Sie, dass Sie sich dafür einsetzen, dass wir die soziale Funktion des Mietrechts wieder einführen und stärken, sodass die Mieter davon profitieren. Lassen Sie uns zusammenarbeiten und die Mietrechtspakete I und II auf den Weg bringen. Das dient den Menschen und den Bürgern und sorgt dafür, dass niemand vertrieben wird. Morgen können wir anfangen, Herr Luczak! (Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Genau! Wir sind bereit!) Herr Michelbach, noch ein paar Sätze zu Ihnen: Sie haben in Ihrer ganzen Rede überhaupt nicht über die soziale Marktwirtschaft, sondern nur über die Marktwirtschaft gesprochen. Ich weiß nicht, was Ludwig Erhard dazu sagen würde. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Eine Errungenschaft dieses Landes ist es doch, dass wir beides zusammenbringen wollen: Eigentum verpflichtet, und Eigentum ist zu schützen. Nur beides zusammen ergibt Sinn, und wir müssen die Leitplanken so setzen, dass alle Menschen davon profitieren. Ich verstehe Sie nicht. In der nächsten Rede sagt Herr Dr. Ullrich: Wir wollen die Erzieherinnen und Kindergärtnerinnen schützen. – Wie wollen Sie das mit Ihrer Auffassung von Marktwirtschaft in Einklang bringen? Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Ja, gute Frage!) Ich will auf zwei Punkte eingehen, die neben Wohnungsbau und der sozialen Funktion des Mietrechts wichtig sind. Der erste Punkt: Ich glaube, dass wir den kommunalen Wohnungsbau wieder stärken müssen. Es gibt 700 kommunale Wohnungsgesellschaften, die 2,6 Millionen Wohnungen verwalten. 60 Prozent der gebundenen Wohnungen sind in der Hand der kommunalen Wohnungsunternehmen. Sie müssen wir unterstützen. Die Studie, die hier immer zitiert wird, besagt eindeutig, dass sich die kommunalen Wohnungsgesellschaften an die Vorschriften der Mietrechtsreform und damit an die Mietpreisbremse halten. Diese Gesellschaften müssen wir unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Der zweite Punkt: die Baukosten. Die Baukosten sind ein wesentlicher Treiber bei der aktuellen Entwicklung. Seit circa 15 Jahren steigen die Baukosten immens: um bis zu 70 Prozent bei Neubauwohnungen. Die Steigerung beim mittleren Einkommensniveau über diesen Zeitraum liegt dagegen bei 15 Prozent. Es ist wichtig, dass wir uns den Fakten zuwenden und sehr genau betrachten, was wichtig ist: Das Erste ist die Energieeinsparverordnung, die EnEV, die deutlich dazu beiträgt, dass die Mietkosten steigen. Das Zweite sind die Bodenpreise. Wir müssen dafür sorgen, dass die Städte wieder in die Lage versetzt werden, Flächenmanagement und Bodenvorratspolitik zu betreiben. (Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD]) Wir als Bundesregierung haben die Städte entlastet. Das müssen wir weiter tun, damit eine vernünftige Politik vor Ort möglich ist. Wir dürfen Menschen nicht vertreiben. Bezahlbare Mietpreise sind eine Grundlage für gutes Wohnen in sozialen Quartieren. Dafür lasst uns schnell arbeiten! Herr Luczak ist leider nicht mehr da. Aber ich hoffe, dass er in den nächsten Tagen ein Gespräch führt, das Ergebnisse bringt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/9123 und 18/9790 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Tagesordnungspunkt 4 c. Zu dieser und der folgenden namentlichen Abstimmung liegen eine Reihe von Erklärungen gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1 Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9696, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8863 abzulehnen. Wir stimmen nun über diese Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Eine weitere namentliche Abstimmung folgt unmittelbar danach. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. – Sind jetzt die Plätze an den Urnen besetzt? – Alle Plätze sind besetzt. Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Gibt es noch ein Mitglied des Hauses, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.2 Tagesordnungspunkt 4 d. Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/6686, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4419 abzulehnen. Wir stimmen über diese Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Plätze besetzt? – Ich sehe, dass das der Fall ist, und eröffne die zweite namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.3 Ich bitte, jetzt wieder die Plätze einzunehmen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) Drucksache 18/9787 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Gesundheit Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen und die dringenden Gespräche außerhalb des Plenarsaals weiterzuführen. – Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat die Kollegin Katja Mast, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Katja Mast (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Rente und Erwerbsleben sind eng miteinander verzahnt; denn wir wissen: Rente ist der Spiegel gelebten Lebens, genauer: gelebten Arbeitens. Beide Bereiche haben wir in dieser Legislatur – beispielsweise mit dem Rentenpaket I sowie mit dem Mindestlohngesetz – gestaltet. Es kommt aber auch noch die Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit hinzu. Heute diskutieren wir, wie wir Arbeit und Rente besser miteinander verzahnen können, also wie wir einen gleitenden, ja sogar einen fließenden Übergang zwischen Arbeit und Rente, zwischen beiden Lebensphasen ermöglichen können. Für uns von der SPD ist dabei besonders wichtig, wie man gesund und fit, aber auch vor allem selbstbestimmt das Rentenalter erreicht. (Beifall bei der SPD) Das ist für uns eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Drei Punkte will ich nennen, wieso unser Gesetz – jetzt nenne ich für alle nach mir folgenden Rednerinnen und Redner noch einmal den vollständigen Titel; es ist das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ – mehr Selbstbestimmtheit möglich macht. Erstens. Selbstbestimmter Übergang in Rente ist nur möglich, wenn ich mein Renteneintrittsalter gesund erreiche und nicht durch Krankheit gezwungen werde, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Denn heute ist es ja oft so, dass zwischen Erwerbsleben und Rente noch Phasen von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung liegen. Deshalb gibt es heute schon den Grundsatz: Reha vor Rente. Diesen Ansatz stärken wir mit diesem Gesetz, indem wir dafür sorgen, dass die Rehabedarfe früher festgestellt werden und mehr Personen von Reha profitieren können, und wir stärken die Rolle der Selbstverwaltung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir gehen mit diesem Gesetz aber noch einen Schritt weiter. Vorsorgende Sozialpolitik bedeutet, vor der Reha anzusetzen, nämlich Prävention zu stärken. Deshalb sagen wir: Prävention vor Reha und Reha vor Rente. (Beifall bei der SPD) Wir werden dafür sorgen, dass mehr Menschen von den Präventionsleistungen der Rentenversicherung profitieren können. Wir führen einen Ü-45-Check-up ein, ein freiwilliges Angebot, um sich berufsbezogen durchchecken zu lassen, und zwar sowohl gesundheitlich als auch, was die Qualifikation betrifft. Denn wann entscheidet sich im Leben, ob man bis zur Rente fit und qualifiziert ist? Meistens in der Mitte des Lebens, ungefähr mit 45 Jahren. Deshalb der Ü-45-Check-up. Wir unterstützen damit die Menschen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten – und das selbstbestimmt. (Beifall bei der SPD) Zweiter Punkt. Selbstbestimmt bedeutet auch, selbst entscheiden zu können, wann ich in Rente gehe und wie ich in Rente gehe. Nicht jeder und jede will gleich in Rente gehen; manche wollen vielleicht teilweise arbeiten, 40, 50, 60 oder 70 Prozent. Das Instrument dafür heißt Teilrente. Diese machen wir endlich transparenter, flexibler und damit attraktiver; denn die bisherigen Teilrentenregelungen bestrafen meist die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn diese hinzuverdienen, manchmal sogar dann, wenn sie nur 1 Euro hinzuverdienen. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Teilrente heute kaum genutzt wird. Wir wollen die seit vielen Jahren andauernde Debatte über die Reform der Teilrente mit unserem Gesetz und unserem tragfähigen Konzept endlich beenden. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen: Die SPD hätte sich gut vorstellen können, dass die Teilrente nicht erst mit 63, sondern mit 60 Jahren beginnt. Aber das können wir in Zukunft in die Hand nehmen. Wenn ich über die Verzahnung rede, geht es auch darum, wie man nach dem Eintritt in das Rentenalter weiterarbeiten kann. Da wird es künftig so sein, dass man von der Rente profitieren kann, wenn man seine eigenen Arbeitnehmerbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Auch das ist Selbstbestimmtheit. (Beifall bei der SPD) Drittens bedeutet für uns selbstbestimmt, dass wir bei dem Problem der sogenannten Zwangsverrentung – das war uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig – endlich eine Verbesserung für die Menschen erreicht haben. Künftig kann niemand mehr gezwungen werden, aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug in Rente mit Abschlägen geschickt zu werden, wenn dadurch dauerhafte Altersarmut droht. (Beifall bei der SPD) Sie sehen: Das ist ein großes und auch ein komplexes Paket. Es war kein einfacher Prozess. Es gab intensive Beratungen mit dem Bundesarbeitsministerium, mit unserer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, vor allem mit der zuständigen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, aber auch mit allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesarbeitsministerium, mit Experten der Rentenversicherung, mit der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerkschaften. All denen will ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre kompetente Beratung in diesem Prozess danken. (Beifall bei der SPD) Bedanken will ich mich natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, bei den Kolleginnen und Kollegen der Union ebenso wie bei denen meiner Fraktion, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die daran mitgearbeitet haben; denn auch sie haben diesen Prozess mit uns gemeinsam gestaltet. Ich bin froh, dass wir diesen Gesetzentwurf heute vorlegen und beraten können; denn beide Bereiche müssen gestaltet werden: die Rentenpolitik und die Arbeitsmarktpolitik. Nur dann können wir verzahnen, und nur so schaffen wir Gerechtigkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich gebe Ihnen jetzt die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. Ergebnis der Abstimmung über den Antrag mit dem Titel „Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen“: abgegebene Stimmen 580. Mit Ja haben gestimmt 466, mit Nein haben gestimmt 114. Damit ist dieser Antrag angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 581; davon ja: 467 nein: 114 enthalten: 0 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Ergebnis der Abstimmung über den Antrag „Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren“: abgegebene Stimmen 581. Mit Ja haben gestimmt 467, mit Nein haben gestimmt 57, Enthaltungen 57. Damit ist dieser Antrag angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 466 nein: 57 enthalten: 57 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Sabine Zimmermann (Zwickau) Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Als Nächstes hat jetzt der Kollege Matthias W. Birkwald, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ab dem kommenden Jahr wird es für ab 1952 Geborene erstens die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr geben, zweitens die Altersrente wegen Altersteilzeit nicht mehr geben, und drittens wird es auch die abschlagsfreie Altersrente für Frauen ab 65 nicht mehr geben. All diese flexiblen Übergänge wurden von Union, SPD und Grünen abgeschafft. Sie alle haben damit den flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben für viele verbaut. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das war nicht flexibel! Das ist falsch!) Schlimmer noch: Sie haben die gute Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch eine schlechtere Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen ersetzt. Sie alle – außer der Linken natürlich – haben das Rentenniveau Anfang des Jahrtausends in den Sinkflug geschickt. Seit gestern wissen wir: Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2035 sogar von einstmals 53 Prozent auf unter 43 Prozent absinken. Ich sage Ihnen: Viele Menschen mit durchschnittlichen Einkommen werden künftig keine auskömmliche Rente mehr erreichen. Damit immer noch nicht genug: Viele Menschen werden trotz hoher Belastungen und gesundheitlicher Probleme – dank Franz Müntefering, dank SPD und CDU – erst ab 67 in Rente gehen dürfen. Das alles ist doch ein sozialpolitischer Dauerskandal. (Beifall bei der LINKEN) Daran, liebe Koalition, wird Ihre Flexirente nur eines ändern: Für die Älteren soll es leichter werden, all die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre durch Dazuverdienen bis ins hohe Alter etwas abzumildern. Zu Deutsch: noch mehr und noch länger arbeiten. Diese zynische Politik lehnt die Linksfraktion ab. (Beifall bei der LINKEN) Ich frage Sie: Was ist mit dem Bauarbeiter, der im Durchschnitt mit knapp 58 Jahren, liebe Katja Mast, seinen Beruf aufgeben muss? Was ist denn mit der Krankenschwester, die durchschnittlich im Alter von 61 Jahren nicht mehr kann? Die beiden gucken in die Röhre. Ihnen drohen auf den letzten Metern ihres Berufslebens Arbeitslosigkeit, Hartz IV und ab 63 dann die Zwangsverrentung. (Katja Mast [SPD]: Ich habe ja gesagt: Um die kümmern wir uns früher!) Die wollen Sie nämlich nur einschränken, und da sage ich: Das reicht nicht. Die Zwangsverrentung Hartz-IV-Betroffener gehört abgeschafft, voll und ganz. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Heer der älteren Arbeitslosen von 60 bis 64 Jahren ist von 2010 bis 2015 von 137 000 auf 228 000 angestiegen. Das sind sage und schreibe 66 Prozent, und die Hälfte davon ist langzeitarbeitslos. Warum habe ich diese Zahlen herausgesucht? Weil die IG BAU in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Flexi-Rentengesetzes schreibt – Zitat –: Eine Ursache für die eingeschränkte Realitätstauglichkeit der Reformvorschläge des Gesetzentwurfs ist, dass die zugrundeliegende Problemanalyse wenig differenziert ist. Langzeitarbeitslosigkeit und SGB-II-Bedürftigkeit kurz vor der Altersrente als Folge gesundheitlicher Einschränkungen werden nicht ausreichend in den Blick genommen. Eingeschränkte Realitätstauglichkeit, was ist das denn in Schulnoten? Drei minus, Vier, Fünf plus? Suchen Sie sich etwas aus. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber hören Sie bitte auf, so zu tun, als hätten Sie für Ihren Gesetzentwurf eine glatte Eins verdient. Nein, sehr viele Menschen werden von Ihrem Gesetz nicht erreicht werden. Liebe SPD, ich zitiere einmal die Arbeiterwohlfahrt: Die Teilrenten stehen damit als Instrument nur denjenigen Versicherten zur Verfügung, die sich eine um lebenslange Abschläge geminderte Rente leisten können. Man muss sich die Teilrente und vor allem die lebenslangen Abschläge also erst einmal leisten können. Wer beispielsweise 1 000 Euro Rente oder weniger zu erwarten hat, kann sich die Abschläge aber gar nicht leisten. Das ist das Problem, und darum sagen wir Linken: Die Teilrente ist mit größter Vorsicht zu genießen. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, halten Sie die Abschläge eigentlich für gerechtfertigt, wenn jemand gesundheitlich eingeschränkt ist, wenn eine ältere Schlecker-Verkäuferin trotz intensiver langer Suche keinen Job gefunden hat oder wenn ein Bochumer Opel-Arbeiter nach einem langen Berufsleben unfreiwillig vorzeitig in Rente gehen muss? Ich nicht. Wer seinen Job verliert, soll nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden. (Beifall bei der LINKEN) Können die beiden nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze überhaupt weiterarbeiten, um die Abschläge auszugleichen? Ich bezweifle das. Wird eine Krankenschwester oder ein Bauarbeiter überhaupt einen Teilzeitarbeitsplatz erhalten, um die Abschläge mit einer Teilrente abmildern zu können? Die Antwort der Industriegewerkschaft BAU: Viele Ältere haben gar keine Chance auf einen auskömmlichen und dauerhaften Teilzeitarbeitsplatz; denn in Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten besteht auch kein Rechtsanspruch, oder ein bestehender Rechtsanspruch wird regelmäßig mit dem Verweis auf betriebliche Gründe ausgehebelt. Nein, liebe Katja Mast, die Lebenswirklichkeit wird die hochkomplizierte Teilrente ins Leere laufen lassen, (Katja Mast [SPD]: Das werden wir ja sehen!) bevor sich überhaupt ein einziger Mensch dieses sehr komplexe Modell erklärt haben lassen wird. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, haben Sie gelesen, was die Deutsche Rentenversicherung schreibt? Sie schreibt, die Teilrente sei schwer vermittelbar und könne zu sozialpolitisch höchst fragwürdigen Ergebnissen führen. Sie wird dazu führen, dass ständig Rentenzahlungen zurückgefordert werden müssen. Dem abschließenden Urteil der IG BAU kann ich mich deshalb nur anschließen – Zitat –: Die vom Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen schaffen für viele besonders belastete Beschäftigtengruppen keine realitätstauglichen Möglichkeiten für flexible Altersübergänge. Nicht realitätstauglich, schwer vermittelbar, sozialpolitisch höchst fragwürdig – so kritisch äußern sich Gewerkschaften, Sozialverbände und die Rentenversicherung zur Teilrente. Ich finde: Grund genug, die Teilrente auf Eis zu legen! (Beifall bei der LINKEN) Lieber Martin Rosemann, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die katholische Caritas lehnen auch die befristete Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung für arbeitende Rentnerinnen und Rentner ab. Die Caritas kritisiert: Damit werden Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt; denn sie werden zukünftig gegen billigere Ältere ausgespielt, die weiterarbeiten können und wollen. – AWO, DGB und Caritas, sie haben recht. (Beifall bei der LINKEN) Darum sollte man den Arbeitgeberbeitrag beibehalten. Meine Damen und Herren, nach so viel Kritik nun ein dreifaches Lob: (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Erstens. Wer vorzeitig in Rente geht und weiterarbeitet, wird künftig auch weiter Rentenbeiträge zahlen müssen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) Damit steigt dann auch die Rente. Gut so! Zweitens. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, darf freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen. Auch das erhöht die Rente. Gut so! Drittens sollen die Beschäftigten künftig ab 50 die Möglichkeit haben, zusätzlich und freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen. Auch da sage ich: Gut so! (Beifall bei der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Immerhin! – Beifall bei Abgeordneten der SPD) – Ja, da darf man auch mal klatschen. Ich empfehle allen Versicherten, statt kapitalgedeckter privater Vorsorge freiwillige Zusatzbeiträge auf ihr persönliches Rentenkonto einzuzahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist ihr Geld sicher. Wer von Riester die Nase voll hat oder so klug war, keinen Vertrag zur Riester-Rente abzuschließen, hat hier eine seriöse Alternative. So weit, so gut. Aber, liebe Koalition, warum begrenzen Sie die Zusatzbeiträge auf den Ausgleich der Abschläge und warum auf das 50. Lebensjahr? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Frau Präsidentin, das wird sofort erledigt. – Wir hätten hier die perfekte und sichere Alternative zur Riester-Rente, wenn man ab dem ersten Arbeitstag zusätzlich auf sein persönliches Konto bei der Rentenversicherung einzahlen könnte. Ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf ist ein typischer „Nahles“: Er hat etwas Licht und viel Schatten. Der Gesetzentwurf ist viel zu kompliziert. Reden Sie mal mit der Rentenversicherung und den Rentenberaterinnen und beratern! Ich sage Ihnen: Wir brauchen drei Punkte – damit ende ich –: Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müssen gestrichen werden; denn niemand wird freiwillig krank. Nach 40 Beitragsjahren sollen die Menschen ab 60 in Rente gehen können – ohne Abschläge. Und wir Linken fordern die komplette Abschaffung der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehenden – ohne Wenn und Aber. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat jetzt der Kollege Karl Schiewerling, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee der Flexirente ist nichts anderes als eine Antwort auf die großen Herausforderungen in der Rentenversicherung, vor denen wir in Zukunft stehen. Wir wollen die Menschen motivieren, länger zu arbeiten und den Übergang in die Rente nicht abrupt zu gestalten. Wir wollen, dass sie ihre Arbeitskraft weiterhin einsetzen können und so die Möglichkeit haben, ihre Rente aufzubessern. Die Flexirente ist nach vorne gerichtet, nicht nach hinten. Sie ermöglicht längeres Arbeiten. Wir belohnen längeres Arbeiten. Der Übergang von der Arbeit in den Ruhestand lässt sich fließender und individueller gestalten. Die Flexirente ist ideologiefrei und dient daher den Menschen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Herr Kollege Birkwald, lassen Sie mich eine Bemerkung zu Ihrer Rede machen; ich will nicht auf alle Punkte eingehen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Schade!) Es war ja wieder ein Feuerwerk von Vermischungen, Vertuschungen und Verwirrungen. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein, von Aufklärung!) Das war dazu angetan, alle Menschen wuschelig zu machen, und vor allen Dingen dazu, das blanke Elend Deutschlands präzise zu beschreiben. Es ist nur leider danebengegangen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Welche Rede haben Sie denn gehört?) – Ich habe Ihre Rede gehört. – Ich will Ihnen eines sagen: Wir sollten uns darauf verständigen, dass wir es bei der Rentenversicherung mit einem Sozialversicherungssystem zu tun haben und nicht mit einem Fürsorgesystem. Je mehr wir bei der Rente Fürsorge und Versicherung vermischen, umso unklarer wird für die Menschen, dass das, was sie in die Rentenkasse einzahlen, ihre eigene Lebensleistung ist und dass das, was der Arbeitgeber einzahlt, der Beitrag der Arbeitgeber zur Alterssicherung ist. Das ist das Prinzip der Versicherung, und der Bund, der Staat, gibt Geld dazu. Wenn wir anfangen, all die Wünsche, die Sie aufgezählt haben, in das System der Rentenversicherung aufzunehmen, werden wir die Rentenversicherung überfordern. Deswegen bin ich ein großer Freund davon, diese Dinge präzise auseinanderzuhalten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das machen wir mit diesem Gesetz. In dem Gesetzentwurf geht es um drei Bereiche; die Kollegin Katja Mast hat bereits richtigerweise darauf hingewiesen. Erstens geht es um die Phase des Übergangs. Wenn jemand 63 ist, aber nicht aus dem Beruf aussteigen, sondern nur schon einmal einen Teil der Rente in Anspruch nehmen will und den weiteren Teil bis zu der Höhe des letzten Verdiensts hinzuverdienen möchte, dann bietet dieses Gesetz, glaube ich, ein attraktives Angebot. Dass das für die Rentenversicherung möglicherweise nicht einfach zu berechnen ist und sie Schwierigkeiten hat, das für den individuellen Fall zu berechnen, das will ich ja gerne glauben. Aber die Deutsche Rentenversicherung steht im Dienst der Versicherten, und sie hat die Aufgabe, die Versicherten ordentlich zu beraten. Das wird sie auch auf Grundlage dieses Gesetzes tun; davon bin ich fest überzeugt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Zweitens wollen wir diejenigen mobilisieren, die sagen: Ich bin schon in Rente gegangen, habe aber festgestellt, dass ich noch fit bin. Ich bin gerne bereit, weiter zu arbeiten. – Das ist der Punkt, auf den der Kollege Carsten Linnemann immer wieder hingewiesen hat. Deswegen steckt auch viel Herzblut von ihm in diesem Gesetz; er wird ja gleich noch reden. In diesem Fall wollen wir die Möglichkeit eröffnen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Wenn man für die Arbeit, die man dann verrichtet – vielleicht 10, 15 oder 20 Stunden pro Woche –, noch selbst Geld in die Rentenversicherung einzahlt und dadurch den Arbeitgeberbeitrag aktiviert, bringt dies entsprechende Vorteile. Das ist ein Angebot, keine Pflicht oder Verpflichtung. Es ist ein Anreiz. Ich halte diesen Anreiz für eine gute Antwort auf die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Im Übrigen: So aus der Welt gegriffen ist das nicht, wie es manche darzustellen pflegen. Es gibt schon heute einen deutlichen Aufwuchs an Menschen, die im Rentenalter länger arbeiten. Mittlerweile sind es fast 15 Prozent. Diese Zahl ist nicht zu unterschätzen. Deshalb wollen wir diesen Anreiz verstärken, indem wir die Rahmenbedingungen begünstigen. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Wir halten es zwar für notwendig, länger zu arbeiten, wissen aber auch, dass es nicht wenige Menschen gibt, die sich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen damit schwertun. Wir wollen ihnen helfen, durch rechtzeitige präventive gesundheitliche Vorsorge, durch vernünftige gesundheitliche und berufliche Rehabilitation für den Arbeitsmarkt wieder gesund zu werden. Aber ich sage auch sehr deutlich: Wenn im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel die Arbeitgeber sagen längeres Arbeiten sei richtig, dann setzt das voraus, dass die Betriebe die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen, dass dies möglich ist. Dieser Gesetzentwurf ist so ausgerichtet, dass er sich in Kooperation mit den Tarifpartnern, mit den Betrieben zu einem guten Instrument entwickeln kann, um Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Unter diesem Gesichtspunkt geht alles, was wir in Bezug auf Rehabilitation und Prävention vorhaben, in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, unter welchen Gesichtspunkten diskutieren wir über dieses Thema? Wir diskutieren es unter dem Gesamtgesichtspunkt der demografischen Entwicklung. Vor dieser Herausforderung stehen wir bei allen Altersvorsorgesystemen, sowohl den kapitalgedeckten Systemen als auch den umlagefinanzierten Systemen, bei allen Fragen, mit denen wir uns in Zukunft bei der Alterssicherung beschäftigen. Deswegen ist es ein guter Ansatzpunkt, dass wir den Menschen sagen: Das Angebot der Flexirente, das wir hiermit unterbreiten, ist ein Angebot, sich für einen fließenden Übergang in die Rente zu entscheiden, und bezieht sich auf die Gestaltung des Alltags und den Eintritt in die Ruhephase. Ich sage das auch vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Rentendebatte; das ist ja im Augenblick ein Topthema. Ich finde es sehr gut, dass die Bundesarbeitsministerin von sich aus gesagt hat, dass sie im Herbst den Rentenbericht vorlegen wird – auf diesen warten wir jetzt – und auf dieser Grundlage Vorschläge unterbreiten wird, wie es mit der Rente weitergeht. Damit haben wir dann eine gute Grundlage für eine gescheite Diskussion. Für wenig zweckdienlich halte ich die augenblickliche Aufgeregtheit, indem man punktuell ein Thema herausgreift – wie zum Beispiel im Augenblick das Thema Rentenniveau – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das Rentenniveau ist der wichtigste Baustein der gesamten Rentenpolitik!) und dieses in den Vordergrund stellt, aber alle anderen Fragen zur Rente in der öffentlichen Debatte völlig ausblendet. Es geht nicht nur um das Rentenniveau. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Der wichtigste Punkt!) Wenn wir das Rentenniveau möglichst hoch halten wollen, wird das nur gehen, indem mehr Geld in das Rentensystem eingezahlt wird – egal ob über Beiträge oder über Steuern – oder indem die Menschen länger arbeiten. Wir müssen den Menschen die Wahrheit sagen: Die Rentenversicherung ist kein Wünsch-dir-was, sondern ein mathematisches System, das aus vier Stellschrauben besteht. Das ist die Ordnung in diesem alten System. Ich kann uns nur raten, davon nicht abzuweichen und offen, klar und entschieden zu sagen, unter welchen Rahmenbedingungen wir die zukünftige Alterssicherung organisieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sagen aber auch in aller Deutlichkeit: Wir wollen, dass die Menschen Sicherheit haben. Ohne Sicherheit, ohne Verlässlichkeit wird man nicht frohgemut in die Zukunft schauen können. Die Menschen brauchen Planbarkeit. Diese Planbarkeit aber muss auf realen Grundlagen stehen; sonst täuschen wir die Menschen. Das haben wir nicht vor. Die Unionsfraktion steht dazu: Rente ist Lohn für Lebensleistung. Wir wollen alles tun, dass die Menschen im Alter vernünftig leben können. Dazu aber gehören alle Säulen: die gesetzliche Rente, die private Vorsorge und die betriebliche Vorsorge. An diesen Dingen arbeiten wir. Die Flexirente ist ein wichtiger Baustein. Wir hoffen und wünschen sehr, dass sie entsprechende Resonanz bei der Bevölkerung findet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Schiewerling. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Markus Kurth das Wort. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von den Regierungsfraktionen haben wir nun einige wohlmeinende, wohlklingende Absichtserklärungen gehört: Flexibel und selbstbestimmt in den Ruhestand – wer wollte das nicht? Allein: Der vorliegende Gesetzentwurf geht komplett am Problem vorbei. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht; aber bei mir im Wahlkreisbüro stehen die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls nicht Schlage, um sich darüber zu beklagen, dass sie nicht bis 70 arbeiten können. Im Gegenteil: Sie fragen mich mit Ende 50, Anfang 60: Wie kann ich es schaffen, wenn das Renteneintrittsalter demnächst auf 67 Jahre steigt, dieses auch zu erreichen? – Das ist die entscheidende Frage, die gesellschaftspolitisch und rentenpolitisch geklärt werden muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Dann guck halt mal ins Gesetz!) Ich sage Ihnen auch, was es dafür aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ganz klar braucht, nämlich die Möglichkeit einer Belastungsreduzierung, einer Belastungsanpassung schon ab dem 60. Lebensjahr durch eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen Vorschlag haben wir übrigens schon einige Monate vor Ihrem Gesetzentwurf zur Flexirente eingebracht; er befindet sich im Beratungsverfahren im Ausschuss. Ich sage es Ihnen noch einmal ganz klar: Wir schlagen damit keine Frühverrentung vor, wie es manche Wirtschaftsredakteure und Wirtschaftspolitiker nicht müde werden zu behaupten, sondern die Zielsetzung einer Belastungsreduzierung ab dem 60. Lebensjahr ist, unter dem Strich länger arbeiten zu können und die Chance zu haben, auch das 67. Lebensjahr als zukünftige Ruhestandsgrenze zu erreichen. Das ist der Clou an der Sache. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Kollege Matthias Birkwald hat – nicht ganz zu Unrecht – gesagt: Dann sind die Abschläge das Problem, und zwar natürlich insbesondere bei denjenigen Beschäftigten, die besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Hierzu machen wir von Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Vorschläge. Wir sagen nämlich, dass es noch eine Zwischenlösung zwischen der Erwerbsminderungsrente und dem Eintritt in die Teilrente mit vollen Abschlägen geben muss. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das habt ihr bei uns abgeschrieben!) Wir sagen: Wir brauchen eine Lösung für die Gruppe der besonders belasteten Beschäftigten. Auch diejenigen, die zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, aber zu eingeschränkt sind, um im Job 100 Prozent „Stoff“ zu geben, brauchen eine abschlagsfreie Teilrente. Auch das bedeutet keine Frühverrentung und keinen ungerechtfertigten sozialpolitischen Bonus, sondern ist eine Hilfestellung, um es auch dieser Beschäftigtengruppe zu ermöglichen, unter dem Strich länger zu arbeiten und im Job besser dazustehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Davon profitiert natürlich auch die Krankenversicherung, weil sie dann weniger Ausgaben hat. Das ist unter dem Strich volkswirtschaftlich und für die Sozialversicherung eine sinnvolle Geschichte. Da mir der Kollege Martin Rosemann, der nach mir reden wird, eben zugerufen hat, wir hätten das – angeblich – von der SPD abgeschrieben, möchte ich dann doch gerne einmal wissen, wovon wir das abgeschrieben haben sollen. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Arbeitssicherungsgeld!) Ich weiß, dass die SPD immer vom Alterssicherungsgeld geredet hat. (Zurufe von der SPD: Arbeitssicherungsgeld! – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das Alter kommt von allein!) – Ja, wie auch immer. – Sie haben jedenfalls einen ähnlich gelagerten Vorschlag gemacht, wie ihn Bündnis 90/Die Grünen im Verfahren hat. Sie haben als Koalition auch einen Prüfauftrag für dieses Geld beschlossen. Ich habe einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, was denn das Ergebnis dieser Prüfung sei. Da heißt es lapidar: „Ergebnisse zu dem Prüfauftrag liegen noch nicht vor.“ (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber schlecht!) Das ist die Leistung des sozialdemokratischen Arbeitsministeriums zu diesem Punkt. Dazu brauchen wir, glaube ich, wenig zu sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wo er recht hat, hat er recht!) Aber wenn man schon eine Teilrente ab 63 vorsieht – na gut, da konnten Sie in Ihrer Koalition eben nicht weiterkommen –, dann doch um Himmels willen, bitte sehr, unkompliziert! Wissen Sie, was die Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater sagt? Die vorgeschlagene Abrechnungsmethode wird bei Menschen, die sich ein flexibles Modell wünschen, zu Verunsicherung und Frustration führen. Sie ist so kompliziert, dass viele Menschen abgeschreckt werden und die Flexirente nicht nutzen. Völlig unflexibel und kompliziert – das ist das Fazit, das die Rentenberater, die in der Praxis zu Hause sind, mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf ziehen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es!) Und die Deutsche Rentenversicherung sagt, in der Praxis würden „bei nahezu allen Teilrenten nachträgliche Korrekturen erforderlich sein“. Fazit der Deutschen Rentenversicherung: Das Verfahren wird bei den Betroffenen Verunsicherung und Unverständnis auslösen. So viel zum Punkt Vereinfachung. Herr Linnemann vom Wirtschaftsflügel der Union, Sie sind doch immer für Bürokratieabbau. Was haben Sie denn da gemacht? Gar nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Gute Frage!) Dann noch zum Punkt Flexibilität. Kann man denn wenigstens frühzeitig im Berufsleben auf so etwas wie die Teilrente hinarbeiten und sie einplanen? (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Ja! Genau das machen wir! – Katja Mast [SPD]: Kann man!) Kann man beispielsweise schon frühzeitiger im Berufsleben freiwillige Beiträge zahlen, um spätere Abschläge auszugleichen? (Zurufe von der SPD: Ja!) Könnte man das mit Arbeitgebern branchenübergreifend im Tarifvertrag vereinbaren und so eine atmende Rentenversicherung hinbekommen? (Zurufe von der SPD: Ja! – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Frag doch mal die IG BCE!) Nein, kann man nicht. Die SPD ruft „Ja!“, aber es ist nicht die Wahrheit. Kann man mit 40 Jahren etwa schon vorzeitig Rentenbeiträge auf freiwilliger Basis zahlen oder mit dem Betrieb vereinbaren? (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, kann man nicht!) Nein, das kann man nicht. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Also, mit 40 kann man doch noch nicht mit dem Ausstieg beginnen!) Das ist die Wahrheit, und das ändern Sie auch nicht mit Ihrem Gesetzentwurf, auch wenn Sie noch so laut von der Seite rufen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Und warum das alles? Warum versagt diese Große Koalition auf ganzer Linie, wo sie doch angeblich das Ziel hat, einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu befördern? Weil sie kein wirkliches Interesse daran hat und von Anfang an keinen wirklichen Zugang zum Problem gesucht hat. Denn das, was hier als Flexirente präsentiert wird, ist ein Koppelgeschäft mit der sogenannten Rente mit 63, es ist ein Wundpflaster für den Wirtschaftsflügel der Union. Sie haben sich da von Anfang an ideologisch verhakt, und deswegen sind Sie da nicht mit einem Blick das Problem herangegangen. Im Hintergrund galt immer noch: Es muss dabei ein taktischer Vorteil, eine Gesichtswahrung für Sie, Herr Linnemann, herauskommen. Das merkt man diesem Gesetzentwurf auf ganzer Linie an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Du bist doch nur neidisch, dass du nicht dabei warst!) Ich frage mich auch, was das soll, warum Sie von der Union bei der Teilrente nicht praktikablere Vorschläge gemacht haben. Sie sagen, das sei eine Frühverrentung. Das Ergebnis, wenn man die Belastungsreduzierung nicht ermöglicht, ist doch eigentlich das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Das Ergebnis ist tatsächlich, dass Leute zu früh in die Erwerbsminderungsrente, zu früh in die Arbeitslosigkeit gehen oder sich irgendwie mit 450-Euro-Jobs durchhangeln. Das wollen wir nicht; wir wollen einen Verbleib im Erwerbsleben. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Was denn jetzt?) Meine Damen und Herren, mancher Protagonist von der Großen Koalition verunsichert die Bürgerinnen und Bürger mit Gerede von der Rente mit 70. Sie schaffen keine Lösungen für die besonders belasteten Beschäftigten. Sie produzieren mit der Flexirente ein Placebo. Dabei wären tatsächliche Schritte für eine längere Erwerbszeit nötig. Wir müssen diese Diskussion weiterhin führen; das prognostiziere ich ganz persönlich. Ich hoffe an dieser Stelle auch auf die Wirtschaft, darauf, dass sie die Notwendigkeit erkennt, da von ihrer Seite her etwas zu tun. Sie weiß ab dem heutigen Tag: Von der Großen Koalition ist an dieser Stelle nichts zu erwarten, aber sehr viel mehr von Bündnis 90/Die Grünen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Böse, aber gut! Der war gut!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich erteile jetzt dem Kollegen Dr. Martin Rosemann, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Martin Rosemann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen: Ich bin schon ein bisschen stolz auf dieses Gesetz. Denn zum einen greifen wir mit diesem Gesetz ganz zentrale gesellschaftliche Herausforderungen auf. Die Erwerbsbiografien werden immer individueller, immer unterschiedlicher. Es gibt eben immer mehr Leute in diesem Land, die nicht mit einem bestimmten Alter – von 100 auf null – einfach aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Das Zweite ist: Es ist ein Gesetz aus der Mitte des Bundestages, das Ergebnis einer Koalitionsarbeitsgruppe, ein Gesetz der Koalitionsfraktionen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich finde, wir haben mehr erreicht, als die meisten Skeptiker uns zugetraut haben. Das offenbart die Einigungsfähigkeit dieser Koalition. Ich muss zu Ihrem Redebeitrag, lieber Markus Kurth, schon sagen: Da springt doch wirklich aus jeder Pore der Neid, dass Sie nicht dabei sein durften. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Dritte ist: Dieses Gesetz trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift. Denn neben Anreizen für längeres Arbeiten (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Länger arbeiten ist sozialdemokratisch?) und flexibleren Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Leute es erst einmal gesund bis zur Regelaltersgrenze schaffen, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) dass sie nämlich nicht darauf angewiesen sind, in die Erwerbsminderungsrente oder in die Arbeitslosigkeit zu fallen. Deswegen stärken wir Prävention und Rehabilitation. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da haben Sie, Markus Kurth, das Gesetz offenbar nicht richtig gelesen. Wir machen Nachsorge und Prävention zu Pflichtleistungen, wir machen Kinder- und Jugendrehabilitation zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Rentenversicherung, wir stärken Kinder- und Jugendrehabilitation, und wir führen einen individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr ein; meine Kollegin Dagmar Schmidt wird noch näher darauf eingehen. Meine Damen und Herren, ich bin auf vielen Veranstaltungen, bei denen es um das Thema Rentenpolitik geht, und da begegnet mir immer wieder, dass Menschen glauben, sie müssen mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Sie wissen häufig gar nicht, dass es für eine spätere Inanspruchnahme der Rente sogar Zuschläge gibt, für jeden Monat 0,5 Prozent, für jedes Jahr 6 Prozent. Deshalb ist es so wichtig – auch das steht in dem vorliegenden Gesetzentwurf –, als Allererstes die Information der Rentenversicherung zu verbessern. Das gilt für die zukünftige Möglichkeit als Vollrentner, Rentenanwartschaften zu erwerben, und das gilt auch für die Möglichkeit, früher teilweise auszusteigen und Teilrente in Anspruch zu nehmen. Dafür gestalten wir die Teilrente deutlich flexibler und attraktiver. Im Gegensatz zu dem, was Sie hier sagen, ersetzen wir das bisherige Dreistufenmodell in der Teilrente. Die Teilrente ist in Zukunft stufenlos wählbar. Die Stufenabstürze, unter denen die Menschen mit Hinzuverdienst bisher leiden, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Von jedem Euro, den ich als Teilrentner mehr verdiene, habe ich 60 Cent mehr in der Tasche. 40 Cent werden freilich auf die Rente angerechnet, aber damit werden weniger Rentenleistungen in Anspruch genommen, auf die dann später auch keine Abschläge gezahlt werden müssen. Man hat also mit der neuen Regelung bei der Teilrente bei mehr Zuverdienst einen doppelten Vorteil: Wer als Teilrentner mehr verdient, hat unter dem Strich direkt mehr in der Tasche und später mehr Rente, weil Abschläge reduziert und zusätzliche Rentenanwartschaften erworben werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir gehen von der Monats- zur Jahresbetrachtung über. Auch das führt zu mehr Bürokratieabbau und zu Vereinfachung. Was viele auch nicht wissen, ist, dass die ganzen Zuverdienstregelungen nur bei Inanspruchnahme einer Rente vor der Regelaltersgrenze gelten. (Katja Mast [SPD]: Richtig!) Erreiche ich die Regelaltersgrenze, dann kann ich so viel dazuverdienen, wie ich will. Wir machen den vorzeitigen Ausstieg planbarer, indem wir den Abkauf von Abschlägen bereits ab 50 Jahren ermöglichen statt wie bisher ab 55 Jahren. Und da verstehe ich Sie nicht, Markus Kurth: (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ich schon!) Wer hier sagt, man will schon mit 40 den Menschen die Möglichkeit geben, den Ausstieg zu planen, der setzt die völlig falschen Anreize und die völlig falschen Signale. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Leute, ich werde in diesem Jahr 40 – ob mir das passt oder nicht: es sind nur noch wenige Wochen –, aber ich will jetzt noch nicht über den Ausstieg aus dem Erwerbsleben nachdenken. Ich glaube, das wäre angesichts der demografischen Entwicklung auch das völlig falsche Signal. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zusammengefasst: Wir schaffen mehr Anreize für längeres Arbeiten. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen die Regelaltersgrenze gesund erreichen. Wir schaffen mehr, bessere und flexiblere Ausstiegsmöglichkeiten für die, die das nicht können. Natürlich ist richtig: Diese Ausstiegsmöglichkeiten beginnen erst mit dem 63. Geburtstag. Aber natürlich können gesundheitliche Probleme auch schon vorher vorkommen. Dem wirken wir mit Prävention und Rehabilitation entgegen, aber mit Sicherheit wird es nicht bei allen reichen. Das Problem ist: Wenn es dann nicht für eine Erwerbsminderungsrente reicht, droht Arbeitslosigkeit. Hier mit einem anderen Angebot wie dem Arbeitssicherungsgeld anzusetzen, das bleibt für uns auf der Tagesordnung. Denn wir meinen: Teilzeitarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit, und dies finanziell abzufedern, ist und bleibt die Idee des Arbeitssicherungsgeldes. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Es geht darum, den Lohnverlust, der dadurch entsteht, dass Menschen nur noch in Teilzeit arbeiten können, teilweise auszugleichen. Natürlich ist es bedauerlich – das sage ich für meine Fraktion –, dass man bei dem Prüfauftrag stehen geblieben ist. Ich sage aber auch: Wir werden dieses Konzept weiterverfolgen und gerne mit Ihnen in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein vernünftiger Satz!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Und Sie kommen dann zum Schluss, lieber Herr Kollege. Dr. Martin Rosemann (SPD): Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Insgesamt ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag, um den Übergang von Erwerbsarbeit in Rente flexibler auszugestalten und den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Stephan Stracke, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Stracke (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Tagen war der Internationale Tag der älteren Menschen. Das Statistische Bundesamt hat dies zum Anlass genommen, Zahlen zur Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen zu veröffentlichen. Die Quote hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Jeder Siebte der 65- bis 69-Jährigen geht inzwischen einer Erwerbstätigkeit nach. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Offenbar will Deutschlands Generation „65 plus“ das Arbeiten nicht lassen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist zynisch! Die müssen!) Diese Entwicklung dürfte weniger damit zu tun haben, dass die Menschen neben ihrer Rente arbeiten müssen, sondern ganz überwiegend damit, dass sie arbeiten wollen. Natürlich ist der eine oder andere Senior in einer alles andere als komfortablen Lage, Herr Kollege. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Weit über ein Drittel!) Deswegen müssen sie zum Teil verdienen, um über die Runden zu kommen. Aber für die neue Generation der tüchtigen Rentner ist das Müssen nicht der vornehmliche Grund. Das zeigt beispielsweise die Tatsache, dass die Neigung zur Arbeit sprunghaft ansteigt, wenn die Berufsqualifikation eine hohe ist. Sie ist bei Menschen mit einer hohen Berufsqualifikation höher als bei denjenigen, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung dastehen. Vermeidung von Armut ist also sicherlich nicht die alleinige Triebfeder. Auch der Schaukelstuhl scheint für viele keine Perspektive für das Alter zu sein, jedenfalls nicht ausschließlich. Andere Motivationen sind ursächlich: Freude an der Arbeit, Kontakt zu anderen Menschen, sich geistig und körperlich fit zu halten, natürlich auch, einen Hinzuverdienst zu haben, um sich die eine oder andere Annehmlichkeit leisten zu können. Das sind Motivationen, die es nicht zu kritisieren gilt, sondern die – ganz im Gegenteil – zu unterstützen sind. Wir sollten den Menschen mit Spaß und Freude an der Arbeit hier nicht Steine in den Weg legen, sondern wir sollten vielmehr Anreize schaffen, damit das Arbeiten im Alter noch besser wird. Wir wollen Anreize setzen, damit Menschen, die das wollen, länger arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist die Philosophie des Flexibonus, den wir als Union in die Verhandlungen eingebracht haben und mit dem wir an die vor zwei Jahren beschlossenen Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen nach der Regelaltersgrenze anknüpfen. Mit dem Flexibonus schaffen wir für Rentner jenseits der Regelaltersgrenze Möglichkeiten, ihre Rente aufzustocken, mehr in der Tasche zu haben. In Zukunft kann der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung aktiviert werden. Heute zahlen die Arbeitgeber die Beiträge ausschließlich in die Rentenkasse. Damit machen wir Schluss. Das ist künftig anders, wenn der Arbeitnehmer es wünscht. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt gleichfalls, befristet auf fünf Jahre. Die Entfristung bleibt dabei unser Ziel. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist ein schlechtes Ziel!) Damit entlasten wir die Wirtschaft. – Das ist kein schlechtes Ziel, ganz im Gegenteil. Oftmals wird das Wettbewerbsargument angeführt, das jedoch längst überholt ist. Wir müssen den Arbeitsmarkt nicht vor den älteren Arbeitnehmern schützen. Ganz im Gegenteil: Wir müssen vielmehr darauf achten, dass die älteren Arbeitnehmer gebraucht werden, und wir müssen die nötigen Anreize setzen. Das ist der Paradigmenwechsel, den wir mit dem Flexibonus vornehmen. Das ist ein klares Signal dafür, dass sich längeres Arbeiten künftig deutlich mehr lohnen wird. Genau daran, diesen Paradigmenwechseln noch stärker herauszuarbeiten, arbeiten wir als Union, daran, ihn als klares Signal in all den Dingen durchzuweben, die wir uns vorgenommen haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch das Arbeiten bis zur Regelsaltersgrenze wollen wir deutlich verbessern. Wir wollen echte flexible Übergänge in den Ruhestand, wir wollen Teilzeitarbeit und Teilrenten besser als heute miteinander verzahnen. Heute gibt es lediglich einige wenige Tausend Teilrentner, und dies ganz überwiegend aus Versehen, weil die Betroffenen einige Euro über den starren Hinzuverdienstgrenzen liegen, womit ein Teil ihrer Rente dann wegfällt. Das wollen wir ändern. Künftig soll es keine zufälligen Teilrenten mehr geben, sondern Teilrenten, für die sich die Betroffenen ganz bewusst entschieden haben. Dazu vereinfachen wir das geltende Hinzuverdienstrecht. Anstelle von starren Stufen gilt zukünftig eine flexible Anrechnungsregelung. Ich halte das für gut; denn sie ist gerecht, sie ist transparent, und mit einer Obergrenze sorgen wir auch dafür, dass es nicht zu Überversorgungen in diesen Bereichen kommt. Im Übrigen ist es auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Viele haben darüber jahrelang geredet. Wir als Union, als diese Koalition machen es. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist auch noch ganz wichtig, zu betonen, dass wir auch keinen falschen Rezepten folgen, die lauten, wir machen eine Teilrente ab 60 oder ein Arbeitssicherungsgeld oder vieles mehr. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen gesund bleiben und länger im Erwerbsleben verbleiben können. Dazu haben wir als Koalition jetzt ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht, das vor allem die medizinische und berufliche Rehabilitation stärkt und das zeigt, dass wir den Eintritt in die Erwerbsminderungsrente vermeiden wollen. Auch hier gilt: Wir sind diejenige Koalition, die die Erwerbsminderungsrenten spürbar verbessert haben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es liegt immer noch unter dem Niveau der Grundsicherung!) Insofern setzen wir hier mit unserem Maßnahmenbündel entsprechend an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass der vorliegende Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen ausgearbeitet haben, ein guter Entwurf ist, der die wesentlichen Zielrichtungen in den Blick nimmt, insbesondere für diejenigen, die länger arbeiten wollen, flexiblere Übergänge in den Ruhestand zu organisieren. Das ist genau die Zielrichtung, um die es geht. Lassen Sie uns vor diesem Hintergrund weiter daran arbeiten, dass diese Zielrichtung verstetigt wird. Meines Erachtens ist sie richtig. Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt erhält die Kollegin Dagmar Schmidt, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel zu dem Gesetz gesagt worden. Uns als SPD war es besonders wichtig, Verbesserungen zu erreichen, damit Menschen gesund bis zur Rente, bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Wenn wir darüber reden, wie eine gute Rente zu erreichen ist, dann ist die beste Voraussetzung ein langes, möglichst lückenloses und gesundes Erwerbsleben bei gutem Lohn. Betrachten wir das durchschnittliche Renteneintrittsalter inklusive aller Rentenarten, so lag es 2015 bei 61,9 Jahren. Im Vergleich dazu lag das durchschnittliche Zugangsalter nur in die Altersrente bei 64 Jahren. Die hohe Zahl der Eintritte in die Erwerbsminderungsrente senkt das durchschnittliche Rentenalter also um mehr als zwei Jahre. Dies wäre nur reine Statistik, würde sich hinter dem frühen Zugangsalter in die Erwerbsminderungsrente, nämlich einem durchschnittlichen Alter von gerade einmal 51,6 Jahren, nicht eines der größten Risiken für Altersarmut verbergen. Wir haben schon viel gemacht; das ist gesagt worden. Die sogenannte Zurechnungszeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wurde von 60 auf 62 Jahre verlängert, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Gut! Das reicht aber nicht!) und mit der sogenannten Günstiger-Prüfung, die wir eingeführt haben, wird geschaut, ob die meist ja schon wegen der Krankheit schlechter bezahlten letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente die Rente senken. Ist dies der Fall, werden sie nicht berücksichtigt. Aber der beste Beitrag für eine gute Rente ist, zu vermeiden, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter arbeiten kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für uns gilt der Grundsatz „Prävention vor Reha und Reha vor Rente“. Was machen wir da? Es ist bereits angedeutet worden: Die Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung werden eine Pflichtleistung. Wir machen aus der Kannleistung für Teilhabe eine Mussleistung, auch wenn bisher die Leistungen regelmäßig auf Antrag erbracht wurden. Jetzt gibt es den individuellen Anspruch. Wir haben ergänzt, dass Leistungen zur Teilhabe nicht nur dann erbracht werden, wenn damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sondern auch dann, wenn es möglich ist, einen anderen Arbeitsplatz zu bekommen. (Beifall bei der SPD) Wir führen eine bundeseinheitliche Regelung zur Nachsorge ein und beseitigen die Begrenzung der Ausgaben für die Nachsorge. Denn wer möchte, dass eine Reha Erfolg hat, dass die oftmals notwendigen Verhaltensänderungen und Änderungen der Lebensweise nachhaltig sind, der muss auch die Nachsorge stärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dass wir es mit der Prävention sehr ernst meinen, sieht man daran, dass wir mit unserem Gesetz auch die Reha für Kinder stärken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was haben wir verbessert? Die Träger der Rentenversicherung dürfen die Leistungen der Kinderreha jetzt auch ambulant erbringen, was das Leben der Familien deutlich erleichtern dürfte. Genauso haben wir nun den Anspruch gesetzlich verankert, dass eine Begleitperson mitkommen darf oder auch die Familienangehörigen mitkommen dürfen, wenn dies für die Durchführung der Reha notwendig ist. Das sind kleine Änderungen im Gesetz, die aber große Erleichterungen für die betroffenen Kinder und ihre Familien darstellen. Auch darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Ü-45-Check-up haben wir eine weitere präventive Maßnahme in der Lebensmitte in Gang gebracht. Ich bin ja bald in dem Alter, und ich kann feststellen, dass es nicht mehr wie mit 20 ist. Die ersten Verschleißerscheinungen machen sich bemerkbar. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Je nach Tätigkeit sind diese unterschiedlich stark und unterschiedlich in ihren Auswirkungen auf den aktuellen Arbeitsplatz. Wir sind der Auffassung, dass es, wenn der Rücken oder die Knie erst kaputt sind oder die psychische Belastung zu einer psychischen Erkrankung geführt hat, schwer ist, sich noch einmal umzuorientieren, noch einmal einen neuen Anlauf zu nehmen oder sich umzustellen. Deswegen wollen wir rechtzeitig einen individuellen Anspruch auf eine umfassende Gesundheitsuntersuchung sowie eine Gefährdungs- und Potenzialanalyse in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit. Aus den Ergebnissen und Gesprächen sollen Maßnahmen resultieren und unterstützt werden, entweder in Bezug auf den Arbeitsplatz, auf die berufliche Weiterbildung oder aber auch, wenn es nicht anders geht, eine Umschulung für eine Tätigkeit, die ohne die zu erwartenden gesundheitlichen Schädigungen ausgeführt werden kann. Wir haben lange und mit vielen Fachleuten darüber geredet, wie genau solch ein Check-up aussehen kann. Wir mussten feststellen, dass es eine sowohl auf Arbeitsmedizin als auch auf den Arbeitsmarkt ausgerichtete Fachkompetenz bisher in dieser Form nicht gibt. Deswegen wird die Deutsche Rentenversicherung entsprechende Modellprojekte mit unterschiedlichen Partnern starten, um die bestmögliche Umsetzung des Check-ups zu gewährleisten. Wir sind sehr gespannt, was dabei herauskommt. Ich glaube, das ist eine wirklich gute Sache. Mit all diesen Maßnahmen stärken wir die Vorsorge und den Gesundheitsschutz. Das ist nicht nur gut in Bezug auf eine gute Rente, sondern das ist auch vor allem gut für das persönliche Wohlbefinden. Denn die Belastung am Arbeitsplatz steigt. Immer mehr Arbeitnehmer fehlen aufgrund von psychischen Erkrankungen oder leiden unter größerem Druck bei der Arbeit. Deswegen bleiben wir nicht stehen: erst das Präventionsgesetz, jetzt weitere wichtige Schritte im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber es ist auch notwendig, die Arbeitgeber mehr in die Verantwortung zu nehmen. Wir wollen das betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern und verbreitern sowie perspektivisch eine Antistressverordnung erarbeiten. Auch der von Arbeitsministerin Nahles angestoßene Dialog „Arbeiten 4.0“ wird uns noch einige Arbeitsaufträge mitgeben. (Beifall bei der SPD) Packen wir es an – ohne Stress und bei bester Gesundheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Carsten Linnemann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Rosemann, vielleicht darf ich das sagen: Auch wir sind ein bisschen stolz, dass wir gemeinsam als Koalition jetzt die Flexirente auf den Weg bringen. Wir haben das in toller Zusammenarbeit gemacht. Wir haben gezeigt, dass das geht. Ich glaube, auch so weit gehen zu wollen, dass ich sage, dass die Flexirente – dies geschieht natürlich nicht von heute auf morgen – einen Mentalitätswechsel einleitet. Wir wollen die Menschen in die Lage versetzen, a) länger arbeiten zu können – Stichwort „Prävention“ – und b) länger arbeiten zu wollen. Wir wollen also, dass Arbeit auch im Alter attraktiv ist und längeres Arbeiten belohnt wird. Das ist gut so. Diesen Weg wollen wir jetzt gehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich meine, man muss sich einmal die Frage stellen, wo wir herkommen. Wir kommen aus einer Zeit, in der die Rentenversicherung – bis vor kurzem war es noch so – an 55-Jährige Briefe verschickt und sie faktisch aufgefordert hat, einen Rentenantrag, einen Antrag auf Alterssicherung zu stellen. Die Alternative, dass man auch länger arbeiten kann, hat man nicht beschrieben. Schlimmer noch: Man hat so getan, als ob es zu der Möglichkeit, in Rente zu gehen, gar keine Alternative gäbe. Das zeigt, glaube ich, dass diese Denke, diese Geisteshaltung, die wir in Deutschland über Jahrzehnte gelebt haben, falsch ist. Wir tun so, als ob diejenigen, die 65 sind, zum alten Eisen gehören, sodass derjenige, der jetzt in Rente geht, eine Vollbremsung von 100 auf null hinlegen muss. Das stimmt nicht. Deshalb brauchen wir einen Mentalitätswechsel in die Richtung, die beispielsweise in Japan zu beobachten ist. Ich habe mir vor vier, fünf Jahren im Rahmen einer Reise der Konrad-Adenauer-Stiftung die demografische Situation in Japan angesehen. Das war interessant. In Deutschland haben wir ja ein Klima, dass wir denken, derjenige, der länger arbeitet, tut dies nur deshalb, weil er das Geld benötigt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sind sehr, sehr viele Fälle!) In Japan war es aber so, dass viele Menschen – die übrigens bis knapp 70 arbeiten, nicht nur in Vollzeit, sondern auch in Teilzeit – sagen: Es geht mir gar nicht um den finanziellen Aspekt, sondern um die Teilhabe und den Kontakt zu den Kollegen; ich möchte weiter im Leben stehen. – Ich weiß noch, wie einer zu mir gesagt hat: Arbeit hält fit und ist gesund. Als ich nach Deutschland zurückgekommen bin, ist mir eine Studie in die Hand gefallen, keine vom ifo-Institut oder vom Institut der deutschen Wirtschaft, sondern eine der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Umfrage durchgeführt und alle über 65-Jährigen in Deutschland, die noch arbeiten – entweder in einem Minijob oder im welchem Rahmen auch immer –, gefragt: Warum arbeitet ihr länger? Auf Platz eins der Antworten stand: Spaß an der Arbeit. Auf Platz zwei stand: Wunsch nach einer Aufgabe. Auf Platz drei stand: Kontakt zu Menschen. Erst auf Platz vier stand der finanzielle Aspekt. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass viele Menschen länger arbeiten müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Weit über die Hälfte!) Aber der Großteil – das zeigt doch diese Studie – möchte nicht zum alten Eisen gehören, möchte weiter im Leben stehen. Wenn es geht, möchte man gerne weiterarbeiten, wenn nicht in Vollzeit, dann in Teilzeit. Ich glaube, diese Menschen müssen wir unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist richtig – deswegen kann man von einem Mentalitätswechsel sprechen –, dass die Briefe der Rentenversicherung jetzt geändert werden. Dort steht jetzt beispielsweise drin – ein Redner vor mir hat das angesprochen –, dass man dann, wenn man länger arbeitet und die Rente nicht bezieht, im Monat Zuschläge von 0,5 Prozent bekommt – das sind 6 Prozent im Jahr – plus die eingezahlten Beiträge; das entspricht 8,5 Prozent. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, aber das reicht doch! Da braucht ihr doch nicht noch mehr zu machen! Das ist doch okay, aber das reicht!) – Das steht jetzt drin, Herr Birkwald. Es ist aber so, dass die meisten Menschen im Rentenalter aus verständlichen Gründen erst einmal die Rente beziehen und dann zusätzlich arbeiten wollen. Das wollen wir mit der Flexirente attraktiver machen. Heute zahlt der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge, diese kommen in einen großen Topf, und dann sind sie weg. In Zukunft ist es so, dass diese Beiträge aktiviert werden, wenn auch der Rentner einzahlt. Das heißt, er bekommt dann jedes Jahr – ich glaube, zum 1. Juli – eine zusätzliche Rentenerhöhung. Das ist auch richtig, weil er ja auch zusätzlich dafür arbeitet. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Rentner fallen weg; warum ein Rentner Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen muss, habe ich übrigens bis heute nicht verstanden, weil ein Rentner nicht mehr arbeitslos werden kann. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Das heißt für mich: Alter neu denken. Das ist die Flexirente: Alter neu denken. Das geht nicht von heute auf morgen. Sie ist aber ein wichtiger Schritt. Ich glaube, das müssen wir jetzt leben. Ja, zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen, dass hiermit nicht diejenigen angesprochen werden, die mit 55 unverschuldet in die Arbeitslosigkeit rutschen. Wir sprechen hiermit die Menschen an – das hat Frau Mast richtig zum Ausdruck gebracht –, die erst einmal in die Lage versetzt werden müssen, länger zu arbeiten, und diejenigen, die auch im Rentenalter länger arbeiten wollen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die brauchen keine neuen Anreize!) Was diejenigen betrifft, die mit 55 arbeitslos werden, ist es richtig, den Appell an die Wirtschaft loszuwerden, den Mut zu haben, diese Menschen einzustellen, statt von einem flächendeckenden Fachkräftemangel zu reden. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da braucht man keinen Appell, da braucht man Gesetze!) Das hat mit der Flexirente aber überhaupt nichts zu tun. Hiermit wollen wir den Ansatz verfolgen, dass wir das Arbeiten im Alter für diejenigen, die es können und wollen, attraktiver machen. Dass es einen Zusammenhang zwischen der Lebenszeit und der Lebensarbeitszeit gibt, ist, glaube ich, offenkundig. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Diese Rentendebatte zeigt seit langem zum ersten Mal, dass Rentenpolitik kein Kampf zwischen den Generationen ist. Ich weiß nicht, wer immer davon spricht. Die Rentner, die wir treffen, haben natürlich Verständnis dafür, dass wir die nächsten Generationen nie über Gebühr belasten können. Dieser Gesetzentwurf zur Flexirente ist ein Beispiel dafür, dass es geht. Dieser Gesetzentwurf denkt nämlich an beide, sowohl an die Jüngeren, die ihre Beiträge leisten, als auch an die Älteren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Auch die Älteren leisten ihre Beiträge! 50-Jährige, 55-Jährige!) Durch diesen Gesetzentwurf werden keine Schulden zulasten der zukünftigen Generationen in die Zukunft verlagert, sondern es ist ein ehrlicher Gesetzentwurf und ein Schritt in die richtige Richtung. Diesen sollten wir jetzt gehen, und jetzt freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zur Demografie haben Sie jetzt gar nichts gesagt! Schade!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9787 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Abstimmungen, für die ich noch einmal Ihre ganze Aufmerksamkeit erbitte. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 f auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) Drucksache 18/9753 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. März 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/9754 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Drucksache 18/9755 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung Drucksache 18/9756 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Drucksache 18/9757 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Exportverbot für hochradioaktive Abfälle Drucksache 18/9791 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Es handelt sich hierbei um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a bis 28 j auf. Es handelt sich hierbei um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 28 a: Beratung des Antrags der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE In der UN-Vollversammlung für Atomwaffenverbot stimmen Drucksache 18/9792 Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Tagesordnungspunkt 28 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/9500, 18/9596 Nr. 2, 18/9775 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9775, der Verordnung auf Drucksache 18/9500 zuzustimmen. – Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 28 c: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten Drucksachen 18/9631, 18/9733 Nr. 2, 18/9839 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9839, der Verordnung auf Drucksache 18/9631 zuzustimmen. – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Bei den Tagesordnungspunkten 28 d bis 28 j geht es um die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 28 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 357 zu Petitionen Drucksache 18/9679 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Sammelübersicht 357 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 28 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 358 zu Petitionen Drucksache 18/9680 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 358 ist bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 359 zu Petitionen Drucksache 18/9681 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 359 ist bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 360 zu Petitionen Drucksache 18/9682 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 360 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 28 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 361 zu Petitionen Drucksache 18/9683 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht ist gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 28 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 362 zu Petitionen Drucksache 18/9684 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht ist gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 363 zu Petitionen Drucksache 18/9685 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Drucksachen 18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912, 18/9155, 18/9690 Berichterstatter im Bundestag: der Abgeordnete Michael Grosse-Brömer, Berichterstatter im Bundesrat: Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? – Ich sehe, auch das ist nicht der Fall.4 Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 18/9690? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Ergebnisse zur Reform der Erbschaftsteuer Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Dietmar Bartsch, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eben einen Beschluss gefasst. Offensichtlich sollte zu dieser Entscheidung, die nicht irgendeine ist, weiter keine Debatte geführt werden. Ich kenne die Geschäftsordnung. Aber ich finde, diese relevante Veränderung bzw. Nichtveränderung muss hier im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert werden. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt in der ganzen Legislatur nicht eine wirkliche Veränderung im Steuerrecht. Die gesamten Südstaaten setzen Sie, was Reformen betrifft, unter Druck, aber hier in Deutschland, meinen Sie, müsse gar nichts passieren. Das, was jetzt als Ergebnis herausgekommen ist, verdient den Titel „Erbschaftsteuerreform“ nicht. Das ist maximal ein Erbschaftsteuerreförmchen. Wir haben heute früh hier im Deutschen Bundestag Peer Steinbrück verabschiedet. Ich will deshalb Herrn Steinbrück mit dem zitieren, was er zum Thema Erbschaftsteuer in einem Interview im Juli 2015 gesagt hat: Damit der Staat aber genug Geld für Investitionen in Bildung hat, sollte die Erbschaftsteuer erhöht werden. In Deutschland werden jedes Jahr 250 Milliarden Euro Privatvermögen vererbt. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Auch Betriebsvermögen!) Die Erbschaftsteuer beträgt nur 2 Prozent davon, also 5 Milliarden Euro. Das darf man weiß Gott verdoppeln für den zentralen Zukunftsfaktor Bildung einschließlich Kinderbetreuung. (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, Peer Steinbrück hat ausdrücklich recht. Sie haben ihm hier ein übles Abschiedsgeschenk gemacht. Er ist wahrhaftig kein Linker, (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist eine gute Betonung, dass er kein Linker ist!) aber dass Sie diesen Beschluss an diesem Tag fassen, ist wirklich völlig inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Ich will etwas zum Verfahren sagen und daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht 2014 wesentliche Teile der Steuervergünstigungen für Erben kassiert hat – 2014! Dann haben sich die Spitzen der drei Parteien in der Koalition ewig nicht einigen können. Es gab ein permanentes Hin und Her, und die Erbschaftsteuer wurde mit anderen Dingen verhandelt. Bis zum 30. Juni 2016 hatte Ihnen das Bundesverfassungsgericht die Frist gesetzt. Sie haben diese Frist einfach ignoriert. Das ist inakzeptabel, meine Damen und Herren. Jeder Parksünder, dessen Parkschein seit zehn Minuten abgelaufen ist, bekommt ein Ticket. Und Sie machen monatelang einen Verschiebebahnhof. Damit desavouieren Sie den Rechtsstaat, meine Damen und Herren von der Großen Koalition. (Beifall bei der LINKEN) Auch im Vermittlungsausschuss wird gepokert. Zum Schluss gibt es dann eine Nachtsitzung; (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Und ein Ergebnis!) das alles will ich gar nicht weiter bewerten. Am Ende sagt dann der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer: „Ich bin zufrieden, sogar sehr zufrieden.“ (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist doch gut!) Das sagt eigentlich alles. Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby nahezu vollständig bedient. Bei der Reform geht es nicht um kleine Familienunternehmen, sondern um Riesenkonzerne wie zum Beispiel den im Eigentum der Familie Quandt. Durch Ihre Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt. Sie verweisen in diesem Zusammenhang ständig auf die Arbeitsplätze. Niemand hier im Haus will mit der Erbschaftsteuer Arbeitsplätze gefährden oder vernichten. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das tun Sie aber! Deswegen haben wir das Gesetz so verabschiedet!) Das ist ein absurder Vorwurf. Aber Fakt ist, dass das Argument, die Verschonung des Unternehmensvermögens sei notwendig, um Arbeitsplätze zu erhalten, falsch ist. Es gab noch nicht einen einzigen Fall, in dem ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer pleitegegangen ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Weil wir die verschoben haben!) Es gibt keinen Fall. Also bringen Sie die Arbeitsplätze nicht als Argument. (Beifall bei der LINKEN) Das Problem besteht ganz woanders. Wir sehen doch, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinandergeht. 10 Prozent der Deutschen besitzen 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die 500 reichsten Familien verfügen über ein Vermögen von 732 Milliarden Euro. Die Erbschaftsteuer wäre ein probates Mittel, hier endlich einzugreifen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wie wir alle wissen, stehen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zu. Liebe Grüne, es stimmt, dass Sie hier tapfer dagegen gestimmt haben. Aber im Vermittlungsausschuss hat nur eine der Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, dagegen gestimmt, nämlich Thüringen. Auch Brandenburg hat nicht zugestimmt. Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist nur begrenzt glaubwürdig, hier dagegen zu stimmen, es aber im Vermittlungsausschuss einfach durchlaufen zu lassen. Das ist meines Erachtens so nicht zu akzeptieren. (Beifall bei der LINKEN – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Einfach durchlaufen“ ist nicht ganz die Wahrheit!) Diese Reform hat den Namen nicht verdient. Es handelt sich maximal um ein Reförmchen. So bleibt die Erbschaftsteuer eine Bagatellsteuer. (Zuruf von der CDU/CSU: 6 Milliarden!) Finanzdynastien werden begünstigt, wenn nicht endlich umgesteuert wird. Wenn es aber solche Riesenvermögen in unserem Land gibt und wenn wir gleichzeitig Kinderarmut und Altersarmut zu verzeichnen haben, dann müssen die Mittel, die uns hier im Hohen Haus zur Verfügung stehen, endlich ausgeschöpft werden. (Beifall bei der LINKEN) Lassen Sie mich zum Schluss die bayerische Landesverfassung zitieren – ich mache das sehr gerne –: Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN) Halten Sie sich bitte an die bayerische Landesverfassung und der bayerische Ministerpräsident bitte auch! Aber Sie machen genau das Gegenteil. Das darf nicht sein. Wir brauchen eine Veränderung bei der Erbschaftsteuer, die grundlegender Natur ist. Wir werden das zum Wahlkampfthema machen und hoffentlich in der nächsten Legislaturperiode eine entsprechende Reform angehen. Es ist schade, dass die Mehrheit im Deutschen Bundestag, die eine andere Sicht als die Regierung hat, hier nicht zum Tragen kommt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans Michelbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gemeinsame Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates hat sich auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer geeinigt. Die im Vermittlungsausschuss gefundene Einigung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer schafft jetzt Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis zur Neuvorlage!) Das Betriebsvermögen unterliegt weiterhin der Verschonungsregelung, wenn der Betrieb gemeinwohlpflichtig weitergeführt wird. Das ist ein Erfolg. Das waren wir unseren Arbeitsplätzen und unseren Betrieben in Deutschland schuldig. Wir sollten noch einmal verdeutlichen: Es geht um Betriebsvermögen und nicht, wie Herr Bartsch behauptet hat, um Privatvermögen. Letzteres wird weiterhin voll besteuert. Sie sollten hier keine Neidkampagne gegen Großfamilien schüren; die müssen ihre Privatvermögen selbstverständlich in Deutschland versteuern. Ihre Neidkampagne läuft völlig ins Leere, weil es um Betriebsvermögen und den Erhalt von Arbeitsplätzen geht. (Beifall bei der CDU/CSU) Wichtig ist, dass die Politik Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Bei diesem schwierigen Thema wurde eine Entscheidung auf dem Kompromissweg gefunden. (Johannes Kahrs [SPD]: Etwas mühsam!) Hätte sich das Bundesverfassungsgericht wieder eingeschaltet, wäre das ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort und sogar eine Blamage für die Politik gewesen. Es ist wichtig, dass wir mit Vernunft über die Ideologie, die bei dieser Reform immer wieder zum Ausdruck kommt, letzten Endes gesiegt haben. Meine Damen und Herren, wir haben bewiesen, dass bei uns Vernunft vor Ideologie kommt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben zweifelsfrei auch Kompromisse eingehen müssen. Im Rahmen des Kompromisses zum Beispiel bei der Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren liegt der pauschale Kapitalisierungsfaktor jetzt beim 13,75-Fachen des Gewinns. Er ist nach unserer Auffassung sehr hoch und liegt über dem Marktwert vieler Unternehmen. Wir wollen Substanzbesteuerung verhindern; aber wir kommen vom 18-Fachen des Gewinns, sodass wir mit dem 13,75-Fachen die richtige Richtung eingeschlagen haben. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber das glaubst du nicht wirklich selbst!) Damit werden letzten Endes in Zukunft die Unternehmenswerte planungssicher und realistisch veranschlagt. Auch das, meine Damen und Herren, ist ein Erfolg für unsere Familienbetriebe. Ein weiterer Erfolg ist, dass unsere Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Lohnsummenpflicht befreit werden. Das entlastet diese Betriebe von erheblichem Bürokratieaufwand. Die rot-rot-grünen Bundesländer wollten die Bagatellgrenze schon bei drei Mitarbeitern ziehen. Es war ein Kernanliegen, hier letzten Endes eine Entbürokratisierung vorzunehmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das Signal aussenden: Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern brauchen keine Lohnsummenregelungsbürokratie. Deswegen ist das ein richtiger Weg. Ein zusätzliches Kernanliegen war die Durchsetzung der Investitionsklausel. Durch sie kann Verwaltungsvermögen im Investitionsfall in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Es dient natürlich der Zukunftsgestaltung, wenn Investitionen für Arbeitsplätze und für die Wettbewerbsfähigkeit getätigt werden. Das sind wichtige Aspekte; denn wir wollen mit einer funktionsfähigen Generationenbrücke die Zukunft gewinnen. Und dazu braucht es Investitionen, die wir mit diesem Investitionsklauselparagrafen begünstigen. Das ist ein wichtiger Erfolg für die mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich komme jetzt zum Thema Großfamilien. Es gibt da eine Abschmelzkurve, die im Bereich von 26 Millionen Euro bis 90 Millionen Euro liegt. Das hatten wir schon vorher in den Verhandlungen durchgesetzt, und es wurde im Vermittlungsverfahren erhalten. Das ist ein wichtiger Aspekt, weil hier letzten Endes entschieden wird, ob im Rahmen einer Bedarfsprüfung das Privatvermögen offengelegt werden muss oder ob letzten Endes pauschal eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann. Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen, dass es hier eine Wahlmöglichkeit gibt. Es geht um mittelständische Unternehmen. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Der Hartz-IV-Empfänger muss sich nackt machen!) Von daher ist es völlig falsch, hier die Neidkeule gegen Großfamilien – wie Quandt und andere, die Sie angesprochen haben – zu schwingen. In diesem Sinne glaube ich, dass es ein großen Erfolg war, in diese Richtung zu gehen. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss. Kompromisse müssen wir immer wieder eingehen. Wir haben uns aber stetig verbessert. Vor allem die Anerkennung von Verschonungsregeln wurde letzten Endes immer wieder bestätigt. Sie wurde zunächst als verfassungswidrig angesehen. Das ist nicht der Fall. Die Verschonungsregel für Betriebsvermögen ist ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung einer Generationenbrücke. Darauf sollten wir stolz sein. Damit haben wir für die Zukunft der Unternehmen in Deutschland gesorgt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich darf vielleicht noch einmal daran erinnern, dass in der Aktuellen Stunde die Debattenzeit fünf Minuten beträgt. Sie muss nicht ausgenutzt werden, aber sie darf nicht überschritten werden. Die Kollegin Anja Hajduk, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, macht das jetzt beispielhaft vor. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Erbschaftsteuer hat ja in der Tat schon eine erhebliche Vorgeschichte, denn das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt – zuletzt im Dezember 2014 – entschieden, dass die Erbschaftsteuer in dieser Form gegen das Grundgesetz verstößt. Herr Michelbach, da ging es genau um die Privilegierung von Betriebsvermögen. Das ist genau das Thema. Sie müssen gar nicht denken, dass hier jemand etwas ausgeblendet hat. Es ist schon bemerkenswert, wie sich die Unionsseite dieser Fragestellung nur äußerst widerwillig stellt, ganz im Unterschied zum Finanzminister. Der hat sich nämlich in seinem Vorschlag mit dem Verfassungsgerichtsurteil sehr ernsthaft auseinandergesetzt. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir auch!) Ich will jetzt noch einen Punkt benennen. Die Ablehnung im Bundesrat war sehr breit. Wir glauben, dass der Kompromiss, den Sie nunmehr vorgelegt haben, wiederum große Zweifel lässt, ob er mit den Verfassungsgerichtsurteilen, die wir haben, in Einklang steht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich will eines vorausschicken: Ziel der Begünstigung von Unternehmen ist es, eine Weiterführung des Betriebs durch die Erbschaftsteuer nicht zu gefährden und Arbeitsplätze vollständig zu erhalten. Das ist unstrittig. Das sehen auch wir so. Das ist nicht der Punkt. Aber das, was Sie uns vorgelegt haben, besagt, dass generell die Unternehmensbewertung pauschal um 23 Prozent abgesenkt wird. Das steht im Widerspruch zu dem Verfassungsgerichtsurteil von 2014, wonach es dazu einer Bedürfnisprüfung bedarf und eine generelle Regelung nicht zulässig ist. Schauen wir uns das Urteil von 2006 an. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts: Zur Verfolgung außerfiskalischer Förderungs- und Lenkungsziele im Erbschaftsteuerrecht ist die Bewertungsebene daher aus verfassungsrechtlichen Gründen bereits vom Ansatz her ungeeignet. Das heißt schlicht, Begünstigungen müssen transparent sein und dürfen eben nicht im Wege der Unternehmensbewertung gewährt werden. Das ist der Hauptpunkt, der diese Lösung äußerst kritisch macht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Des Weiteren bleibt es auch nach dem Kompromiss dabei, dass bis zu einem Betriebsvermögen von sage und schreibe 90 Millionen Euro eine Verschonung auch dann gewährt werden soll, wenn es gar keinen Nachweis dafür gibt, dass die Erben das wirklich brauchen, um Arbeitsplätze zu schützen oder die Zukunft des Betriebes zu sichern. Auch da gibt es wiederum keine Bedürfnisprüfung. Da kann ich Ihnen nur sagen: Bei diesem Punkt gab es null Bewegung im Vermittlungsausschuss. Dass sich die SPD-Seite damit zufriedengegeben hat, bedaure ich zutiefst. Aber auch dieser Punkt macht wieder deutlich: Das ist ein sehr verfassungskritisches Gesetz. Eine Überprüfung, die wir wahrscheinlich haben werden, könnte dazu führen, dass wir wiederum keine Rechtssicherheit haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vor diesem Hintergrund werden wir im Bundestag dieses Gesetz ablehnen. (Zuruf von der CDU/CSU: Habt ihr schon!) Wie gesagt: Wir bedauern, dass von den vier wesentlichen Punkten, die jenseits der anderen sieben Punkte verhandelt wurden, mit der Stundung nur einer befriedigend gelöst wurde. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was sagt denn Herr Kretschmann dazu? – Zuruf von der CDU/CSU: Guter Mann!) Es ist jetzt für die Grünen in den Bundesländern – um darauf einzugehen, Herr Bartsch, Sie haben uns da angesprochen – ein schwieriges Problem, abzuwägen, weil ein Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss vorliegt, dem alle anwesenden Ministerpräsidenten zugestimmt haben. Herr Kretschmann hat zu dieser Frage eine andere Auffassung als ich. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Die einzig vernünftige Auffassung!) Daraus machen wir auch kein Geheimnis. Aber die anderen Länder, an deren Regierung die Grünen beteiligt sind, haben mit der SPD-Seite einen sehr klaren Katalog vorgelegt, über den verhandelt wurde. Aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Länder, in denen die Grünen mitregieren, ist das kein besonders befriedigendes Ergebnis. Deswegen wird es noch eine sehr schwierige Abwägung in den Bundesländern sein, wie man sich tatsächlich im Bundesrat verhalten soll. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr seid nicht regierungsfähig!) Das hält die Bundestagsfraktion nicht davon ab, hier sehr deutlich zu benennen, wo faktisch die gravierenden Schwächen Ihres Vorschlags liegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Michelbach, Sie sind gar nicht imstande, die Argumente, die ich hier vorgetragen habe, zu widerlegen, weil Sie sich mit dem Verfassungsgerichtsurteil nicht ernsthaft auseinandersetzen. Am Ende möchte ich sagen: Es ist in der Tat davon auszugehen, dass Erben von Geld- oder Immobilienvermögen, die diese Steuer voll zahlen werden müssen, wegen der Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten klagen werden. Es wäre dann wieder eine Blamage für die Politik, wenn das Verfassungsgericht sagt: Das können wir so nicht durchlaufen lassen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Malen Sie nicht den Teufel an die Wand!) Dann gibt es keine Rechtssicherheit für die Unternehmen. Aber vielleicht gibt es dann die Chance für eine richtige Erbschaftsteuerreform, mit einem niedrigen, moderaten Steuersatz für alle Vermögensarten, mit einer breiten Bemessungsgrundlage. Das wäre eine ernsthafte Reform. Das wäre die positive Aussicht bei einem Scheitern vor dem Verfassungsgericht, das wir leider erwarten müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wo war denn Ihr Vorschlag?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Carsten Schneider spricht jetzt für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Hajduk, ich bin kein Jurist. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann nennen Sie mir einen Juristen, der sagt, das ist verfassungsgemäß!) Wenn Klagen da sind, hat sich das Verfassungsgericht damit zu beschäftigen. Allerdings hat das Verfassungsgericht klar gesagt: Der Gesetzgeber – also wir – kann Unternehmen, wenn es um den Fortbestand von Arbeitsplätzen geht, schützen; allerdings müssen Ausnahmetatbestände bei höchstem Erbvermögen gestrichen werden. – Genau das haben wir gemacht. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein!) Was die Verfassungsmäßigkeit angeht, zitiere ich nur den grünen Ministerpräsidenten Kretschmann, der nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gesagt hat: Das Ergebnis ist nach unserer Prüfung verfassungsfest und zugleich ein guter Kompromiss für unsere Familienunternehmen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Setzen Sie sich im Zweifel mit der Staatskanzlei in Stuttgart in Verbindung. Ich möchte auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses eingehen. Wir haben hier im Bundestag zwischen CDU/CSU und SPD eine Einigung erzielt. Das war ein Kompromiss. Ich glaube, wenn die Union allein entschieden hätte, wäre das Ergebnis anders gewesen, und wenn die SPD allein entschieden hätte, wäre das steuerliche Aufkommen wahrscheinlich höher. Es ist kein Geheimnis, dass wir der Meinung sind, dass mit der Erbschaftsteuer durchaus Verteilungswirkungen verbunden sind und dass insbesondere die höheren Vermögen steuerlich stärker herangezogen werden sollten. Das, was vereinbart worden ist, entspricht dem Wesen eines Kompromisses. Wir, die SPD, hatten uns vorgenommen, den Unternehmensübergang in Deutschland – es ist eh schwierig, Nachfolger zu finden – zu erleichtern, sodass Arbeitsplätze im Kern erhalten bleiben, und die kleinen und mittleren Unternehmen nicht weiter zu belasten. Die Grünen und die Linken haben im Bundesrat und im Bundestag, in beiden Häusern, keinen einzigen Änderungsantrag eingebracht. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: So ist das!) Man kann anderer Auffassung sein, keine Frage. Frau Hajduk, den Vorschlag, den Sie eben gemacht haben – ich weiß nicht, ob er parteiprogrammatisch schon beschlossen ist –, eine Flat Tax, also einen einheitlichen Steuersatz auf alles, von 15 Prozent zu beschließen, ist im Vergleich zu dem, was wir vorhaben, ungerecht. Denn jeder kleine Krauter, jeder kleine Bäcker, jede Wäscherei würde bei Umsetzung Ihres Vorschlags bei Unternehmensfortführung eine Erbschaftsteuer von 15 Prozent zahlen, während die Reichen, diejenigen, die ein Unternehmen im Wert von über 90 Millionen Euro erben, auch nur 15 Prozent zahlen, nach Verabschiedung unseres Gesetzentwurfes aber 30 Prozent. Das heißt, die Umsetzung Ihres Modells würde dazu führen, dass die obersten Vermögen geringer und die kleineren überhaupt besteuert werden. Wir jedenfalls wollen das nicht, und deswegen haben wir uns zur Zustimmung zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses entschlossen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will jetzt nicht auf Ihre internen Parteiprobleme – Sie müssen sie lösen –, was Vermögen- und Erbschaftsteuer betrifft, eingehen. Aber ich finde es bezeichnend, wenn die Welt nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses titelt: „Winfried Kretschmann ist die Hoffnung der Firmenerben“. Ohne aus der Vermittlungsausschusssitzung zu zitieren, kann ich sagen, dass er zumindest in dem, was er vorgetragen hat, diese Hoffnung auch bestätigt hat. Wenn in dieser Frage kein Blatt zwischen Herrn Seehofer und Herrn Kretschmann passt, dann kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! – (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber klären Sie das parteiintern. Wir im Bundestag müssen das Gesetzgebungsverfahren abschließen. Wenn wir nicht handeln, dann könnte die Konsequenz sein, dass wir gar keine Erbschaftsteuer mehr haben, dass das Verfassungsgericht wegen unserer Untätigkeit zu dem gleichen Urteil käme wie im Zusammenhang mit der Vermögensteuer. Der Bund hätte dann kein Erbschaftsteueraufkommen mehr. Die damit verbundene Abwägung müssen wir letztendlich vornehmen. Wir Sozialdemokraten haben uns klar dafür entschieden, in Deutschland das Instrument der Erbschaftsteuer zu erhalten und gerechter auszugestalten. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was jetzt?) Ich finde, auch im Vermittlungsausschuss sind viele Veränderungen vorgenommen worden. Etwa der Unternehmenswert – Kollege Michelbach hat das angesprochen – ist im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf höher als im ursprünglichen Gesetzentwurf. Es wurde also mehr geändert, als nur ein Komma zu entfernen. Wir haben für die Klarstellung gesorgt, dass Oldtimer, Kunstgegenstände etc. nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mutig!) Wir haben auch andere Dinge verhindert, die zu einem Aufweichen der Bemessungsgrundlage geführt hätten. (Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Alles in allem kann ich für die SPD-Fraktion sagen: Wir haben dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Wir geben den Arbeitnehmern mit dem Erhalt der Arbeitsplätze, aber auch den Unternehmern die Sicherheit, dass sie im Erbfall nicht in eine Schieflage kommen. Der Bund erhält nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs ein deutlich höheres Aufkommen aus der Erbschaftsteuer. Wir tragen dies mit, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle uns eine bessere Regelung hätten vorstellen können. Aber die Verantwortung gebietet, dann auch zu der getroffenen Entscheidung zu stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Christian von Stetten für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was hier von der Linksfraktion, Herr Kollege Bartsch, an Thesen aufgestellt wurde, war wieder mal abenteuerlich. Sie haben überhaupt nicht verstanden, worum es die letzten 18 Monate bei der Diskussion über die Reform der Erbschaftsteuer gegangen ist. Es ging nicht um die Bewertung von millionenschwerem Privatvermögen, sondern es ging um Kapital, was in mittelständischen Unternehmen gebunden ist, es ging um die Wettbewerbsfähigkeit dieser mittelständischen Unternehmen, und es ging um die Zukunft von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen. Sie haben dagegen durch die Anträge, die Sie schon in der letzten Legislaturperiode, aber auch in den letzten zwei Jahren gestellt haben, immer wieder die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands infrage gestellt. (Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, wir können uns einig sein: Das ist nicht die Aufgabe von deutschen Parlamentariern. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist doch völlig klar: Börsennotierte Unternehmen, zum Beispiel DAX-Unternehmen, zahlen keine Erbschaftsteuer. (Zuruf des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE]) Auch die ausländischen Unternehmen, die hier am Markt tätig sind, die hier ihre Produkte anbieten, zahlen keine Erbschaftsteuer. Es ist doch völlig klar: Wenn in Zukunft Familienunternehmen bei der Preiskalkulation einen Erbschaftsteueraufschlag berücksichtigen müssten, würde dies deren Wettbewerbssituation massiv verschlechtern. Sie schlagen hier eine Politik vor, die gegen die Betriebsräte ist und die gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Familienunternehmen ist. Ich bin froh, dass das verhindert worden ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist zwar richtig, dass wir auch mit den Familienunternehmern über dieses Gesetz gesprochen haben. Wir sprechen immer mit den Betroffenen. Aber besonders beeindruckend waren für mich die Gespräche mit den Betriebsräten und den betroffenen Mitarbeitern dieser Familienunternehmen. Die haben uns geradezu bekniet, dafür zu sorgen, dass die über Jahrzehnte und Jahrhunderte entstandene Kultur der Familienunternehmen nicht zerstört wird. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wer will denn das?) Es ist auch der soziale und kulturelle Beitrag der Familienunternehmer, der eine Region stärkt. Es ist auch den Gewerkschaftern in der Krise deutlich geworden, dass gerade Familienunternehmer bei der Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonders rücksichtsvoll vorgehen, weil es schwierig ist, in einer Region, in der man selbst lebt, Mitarbeiter zu entlassen, deren Kinder oder Verwandtschaft vielleicht in dem gleichen Sportverein oder Gesangsverein engagiert sind wie man selbst. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Da gibt es auch Gegenbeispiele!) Ich glaube, dabei ist deutlich geworden: Der Familienunternehmer ist längst nicht bloß Arbeitgeber, sondern er kümmert sich vielfach auch um das Soziale und um private Probleme. Ich sage Ihnen: Selbst die eingefleischtesten Gewerkschafter, die Streikwütigen, die, die bei jeder Gelegenheit mit der roten Fahne vorauslaufen, wollen nicht – das ist in den Gesprächen mit ihnen klar geworden – von Großkonzernen übernommen werden. Ihnen ist es lieber, dass sie bei Streiks und Demonstrationen wissen, wo der Eigentümer wohnt, vor welches Wohnhaus sie ziehen können. Bei Gesellschaftern im entfernten New York oder anonymen Chicago wüssten sie überhaupt nicht, wo sie demonstrieren sollen. Deswegen sind sie an unserer Seite gewesen und haben diesen konkreten Kompromiss ermöglicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich war Mitglied der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses und kann Ihnen sagen: Manche Vorschläge, die da vom Bundesrat gekommen sind, waren schon abenteuerlich. So wollte man die von Hans Michelbach schon erwähnte Reinvestitionsklausel aus dem Gesetz streichen; dabei ist sie nötig, um im Falle des Todes des Unternehmers Ungerechtigkeiten zu verhindern. Der Tod ist ja in der Regel nicht planbar und kann ein Familienunternehmen schwer treffen, personell, aber natürlich auch finanziell. Auch bei der Beurteilung der liquiden Mittel konnten wir uns durchsetzen und eine Lösung finden. Denken Sie an den erfolgreichen Europa-Park in Rust, der als Freizeitpark seine Einnahmen hauptsächlich im Juni, Juli und August generiert und natürlich im September/Oktober hohe Barmittel auf dem Konto hat. Diese braucht er, weil er seine Mitarbeiter auch in den schwächeren Wintermonaten bezahlen muss. Wenn infolge eines Todesfalls im September der Staat 30 Prozent dieser liquiden Mittel wegbesteuerte, wäre das eine unzumutbare Härte für das Unternehmen. Hier konnten wir eine Lösung finden. Ich glaube, der Kompromiss ist so angelegt, dass Deutschland weiterhin ein familienunternehmerfreundliches Land bleibt. Wann immer wir im Ausland sind – das wissen Sie –, werden wir auf diese Familienunternehmen angesprochen. Sie sind die Stärke der deutschen Wirtschaft. Auch der soziale Ausgleich dient unserem Land. Deswegen ist es ein vertretbarer Kompromiss. Herzlichen Dank allen, die daran mitgewirkt haben! (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Richard Pitterle für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was Sie uns hier als Kompromiss präsentieren, ist eine Missachtung der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Stimmt doch nicht!) Mir ist schon klar, dass Ihnen das nicht gefallen wird, was ich Ihnen jetzt zu sagen habe, aber uns gefällt auch nicht, wie respektlos Sie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie sind doch nicht das Bundesverfassungsgericht!) Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2014 in seinem Urteil zur Erbschaftsteuer festgestellt, dass die bisherigen Verschonungsregeln zugunsten der Erbinnen und Erben großer Unternehmensvermögen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die pauschale Steuerbefreiung der Sprösslinge schwerreicher Unternehmensdynastien ging einfach zu weit. Und schon wieder legen Sie uns eine pauschale und unangemessene Steuerbefreiung der Superreichen vor. Ich bin mir sicher: Das wird Ihnen das Bundesverfassungsgericht wieder um die Ohren hauen. Das wissen Sie auch, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, und das lassen wir von der Linken Ihnen nicht einfach so durchgehen. (Beifall bei der LINKEN) Dass Sie es nicht schaffen, ein verfassungsgemäßes Gesetz auf den Weg zu bringen, ist das eine. Das andere ist die Art und Weise, wie Sie unter dem Druck der Unternehmenslobby eingeknickt sind. Die letzten Wochen und Monate waren ein einziges Trauerspiel, in dem wieder einmal der Einfluss der Superreichen auf die Politik deutlich wurde. Die Lobby hält das Stöckchen, und Söder und Co. springen artig drüber. Dabei wurden, wie auch eben wieder, Märchen erzählt, apokalyptische Bilder gezeichnet, Schreckensszenarien verbreitet, zum Beispiel: Dem Wirtschaftsstandort Deutschland drohe Schlimmes, ja es drohe sogar eine Kernschmelze des deutschen Mittelstands, wenn man die Erben von betrieblichen Vermögen belaste. Es gehe um den Fortbestand der Arbeitsplätze, die durch die Abschmelzung von Privilegien bedroht würden. Was für ein Quatsch! Meine Tochter würde sagen: Quatsch mit Soße! Es hat nachweislich noch nie einen Fall gegeben – darauf ist Dietmar Bartsch eingegangen –, in dem ein Unternehmen der Erbschaftsteuerlast wegen pleitegegangen wäre. (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Weil wir die Verschonung doch jetzt haben!) Und sollte ein Unternehmen wirklich einmal der Erbschaftsteuer wegen in Schieflage geraten, wäre eine großzügige Stundung völlig ausreichend. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Die bekommt man aber nicht!) Den Superreichen geht es einzig und allein darum, ihre Privilegien zu sichern. Aber Union, SPD und leider nun auch einige Grüne gehen ihnen voll auf den Leim. Das ist, mit Verlaub, schlichtweg peinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN) Ebenfalls gerne bedient wurde das märchenhafte Bild der braven Familienunternehmen – auch das haben wir vorhin gehört –, die hier um ihre Existenz kämpfen. Das ist ebenfalls Quatsch. Es geht bei dieser Reform überhaupt nicht um die kleine Bäckerei oder den Handwerksbetrieb von nebenan. Es geht um milliardenschwere Konzerne wie Volkswagen, BMW oder Metro, die unter der Flagge der Familienunternehmen fahren und der Großen Koalition ihre Forderungen diktieren. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was habt denn ihr für Bäcker in Stuttgart?) Das ist Klientelpolitik aus der untersten Schublade, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN) Apropos Klientelpolitik: Dass die Union die Unternehmerlobby bedient, ist ja nicht weiter verwunderlich, auch wenn es schon bedenklich ist, wie sehr die eigentlich kleinere Schwester CSU hier der CDU den Takt vorgegeben hat. Was aber machen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD? Sie tragen diesen unsäglichen, verfassungswidrigen Kompromiss mit und lassen gleichzeitig durch Frau Nahles verkünden, dass man die Erbschaftsteuerreform in der nächsten Wahlperiode gleich wieder auf die Tagesordnung setzen werde. (Cansel Kiziltepe [SPD]: Ist doch gut!) Ja warum denn nicht jetzt? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau Nahles hat doch vollkommen recht, wenn sie von einer „Oligarchie der Reichen“ in diesem Lande spricht. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, von der SPD: Reißen Sie sich endlich am Riemen, und nehmen Sie sich ein Beispiel an der Linken, die diesen Kompromiss von Anfang an als das bezeichnet hat, was er ist: ein weiteres Geschenk an genau diese Oligarchie der Reichen. Zuletzt noch ein Wort zu Bündnis 90/Die Grünen. Liebe grüne Kolleginnen und Kollegen hier im Hause, ich schätze es sehr, dass Sie gleich angekündigt haben, den vorliegenden Kompromiss nicht mittragen zu wollen. Aber was machen denn bloß Ihre Leute in den Ländern? Entscheidend sind doch die grünen Stimmen im Bundesrat. Und da hat Ihr Seehofer-Amigo Kretschmann ja bereits voll auf die Linie der Unternehmenslobby eingelenkt. (Christian Petry [SPD]: Genau! Der war gut!) Dadurch werden es am Ende wohl doch die Grünen sein, die dieser Klientelpolitik durch ihre Bundesratsstimmen zu Gesetzeskraft verhelfen, (Cansel Kiziltepe [SPD]: Richtig!) und das ist nicht gut so. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Cansel Kiziltepe von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]) Cansel Kiziltepe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Hajduk, jetzt so zu tun, als seien die Grünen gegen diesen Kompromiss, ist, ehrlich gesagt, eine Verschleierung der Wahrheit. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe das sehr genau beantwortet! Hören Sie einmal zu!) Die Grünen waren das Zünglein an der Waage, im Vermittlungsausschuss und im Bundesrat. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt diese Arie schon wieder!) Leider hat sich Ministerpräsident Kretschmann für die andere Seite entschieden. Damit ist kein besseres Ergebnis herausgekommen. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Unsere Seite! Für unsere Seite! Sie doch auch! – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ihre Seite, meinetwegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt nun ein Kompromiss des Vermittlungsausschusses. Wir alle wissen: Kompromisse sind nie einfach. Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses hat deutliche Verbesserungen herbeigeführt. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei den sozialdemokratischen Finanzministerinnen und Finanzministern, insbesondere bei Norbert Walter-Borjans aus NRW und Senator Tschentscher aus Hamburg, für die harte und konstruktive Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPD) Im Rahmen des Vermittlungsausschusses haben die SPD-Länder in harten Verhandlungen wichtige Verbesserungen und Klarstellungen erreicht. Die Überprivilegierung der Unternehmenserben wird hiermit reduziert. Vor allem bei der Bewertung von Unternehmen hat es wichtige Verbesserungen gegeben. Es wurde nämlich erreicht, dass der Wert nun um circa 10 Prozent höher liegt, als im Gesetz beschlossen war. Diese deutliche Nachbesserung hat auch positive Auswirkungen auf das Steueraufkommen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viel denn genau? Können Sie uns auch Zahlen nennen?) Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es immer wichtig gewesen, dass Arbeitsplätze durch die Erbschaftsteuer nicht gefährdet werden. (Beifall bei der SPD) Dieses Ziel war, ist und bleibt richtig. Aus diesem Grund haben wir auch darauf geachtet, dass Unternehmen, die nicht überwiegend produktiv arbeiten, von der 100-Prozent-Verschonung ausgenommen werden. Für Familienunternehmen führen wir eine konkrete Definition ein. Das ist auch gut so; denn dadurch soll nicht jedes Unternehmen die Möglichkeit haben, sich arm zu rechnen. Darüber hinaus sind durch Klarstellungen unsererseits noch zwei weitere Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen worden, die es ohne die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss eben nicht geben würde. Zum einen stellen wir nun klar, dass Luxusgüter wie Jachten oder Kunstsammlungen, Herr von Stetten, nicht als Betriebsvermögen angerechnet werden können. Wir wollen hiermit den Missbrauch, der in der Vergangenheit allzu oft betrieben wurde, verhindern. Beim Missbrauch in der Vergangenheit kommt jedem sofort die Konstruktion „Cash-GmbH“ in den Sinn. Auch hier wurden die Schlupflöcher dichtgemacht. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen wir einmal!) Somit wird es in Zukunft nicht möglich sein, unbegünstigtes Vermögen in begünstigtes Vermögen umzuwandeln. Was mir besonders wichtig ist und auch wegverhandelt wurde, ist die zinslose und voraussetzungslose Stundung. Auch hier haben wir diese Regelung, die ja vollkommen gaga und nicht nachvollziehbar war, herausverhandelt. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Also, die hat Herr Schneider verhandelt! Ich fand das ganz gut! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vor uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt nun ein Minimalkonsens zwischen drei im Bundestag vertretenen Fraktionen und den Bundesländern. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Wir als Bundestagsfraktion wissen, hier wäre noch viel Luft nach oben. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung von Andrea Nahles, in der nächsten Legislatur über eine Revision zu entscheiden, (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Wir oder Sie?) damit wir endlich eine Erbschaftsteuer bekommen, die auch den Namen verdient. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo sind dann die SPD-Ministerpräsidenten?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis ist es mit diesem Kompromiss gelungen, nichtproduktive Unternehmen und im Unternehmen versteckte Luxusgüter von der Verschonung auszunehmen. Und das ist ein wichtiger Erfolg. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Britta Haßelmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal kann sich das ganze Haus, vor allen Dingen die die Regierung tragenden Fraktionen, nicht mit Ruhm bekleckern und das Beratungsverfahren zur Erbschaftsteuer schon gar nicht als Musterbeispiel nehmen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was Sie da wieder erzählen!) Wir haben am 7. September 2015 den Gesetzentwurf bekommen. Anderthalb Jahre nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu und seinem Schreiben vom Juli wurde auf der letzten Strecke klar, welcher Druck einfach zur Einigung besteht, weil Sie als Große Koalition ganz lange Zeit untätig und nicht in der Lage waren, einen wirklich verfassungsfesten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer vorzulegen. Das haben Sie sich zuzuschreiben. Diese peinliche Situation, die auch in der Öffentlichkeit für viel Verunsicherung gesorgt hat, geht voll auf die Kappe der Großen Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hätten Sie doch mal eigene Vorschläge gemacht!) Meine Damen und Herren, warum erwähne ich das? Weil ich finde, dass gerade an einem so komplizierten Gesetz wie dem Erbschaftsteuergesetz, das schon so oft beklagt wurde, zu dem es zwei Bundesverfassungsgerichtsurteile gab, die uns den Auftrag gegeben haben, die Erbschaftsteuer gerechter zu machen, deutlich wird, welche Selbstüberschätzung vorhanden ist, wenn man glaubt, durch eine Handschlagpolitik von drei Männern das Problem mal schnell regeln zu können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da treffen sich am 20. Juni 2016, sonntagabends, Schäuble, Seehofer und Gabriel und versprechen sich in die Hand: Wir regeln die Erbschaftsteuer. (Metin Hakverdi [SPD]: Vier Männer! Ein Grüner war auch noch dabei!) Meine Damen und Herren, das hat dann einfach dazu geführt, dass man nicht ordentlich gearbeitet hat; denn diese Art von Kompromiss war in dem Gesetzgebungsverfahren kaum umsetzbar. Das hat eigentlich all die Probleme nach sich gezogen, mit denen wir bis heute, bis es im Vermittlungsausschuss zu einem Ergebnis kam, konfrontiert sind. Das haben Sie sich als Große Koalition von CDU/CSU und SPD voll zuzuschreiben. Deshalb muss das hier Erwähnung finden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Da war doch auch der Herr Kretschmann dabei!) Meine Damen und Herren, verantwortlich für dieses Desaster war auch die langandauernde CSU-Blockadepolitik. Von daher war doch vollkommen klar: In der Erbschaftsteuer tut sich nichts. – Das war die Devise bis zu den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Das hat der Sache geschadet, und das wissen auch alle, die daran beteiligt sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Erzählen Sie doch mal etwas über Herrn Kretschmann!) Ich finde es auch falsch, ein Bild in der Art zu zeichnen, als ob einige von uns Familienunternehmen oder Erben knebeln wollten. Das will niemand von uns. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Was wollt ihr denn?) Aber wir wollen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und eine verfassungsfeste, gerechte Erbschaftsteuer im Deutschen Bundestag und im Bundesrat – also gemeinsam – neu auf den Weg bringen. Dahinter bleiben Sie einfach mit dem vorliegenden Vermittlungsausschussergebnis zurück. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Was ist denn Ihr Vorschlag?) Meine Damen und Herren, ich kann es der Kollegin und auch der SPD insgesamt nicht ersparen, zu sagen: Leute, das geht so gar nicht, was ihr hier abzieht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können mit den sechs Stimmen aus Baden-Württemberg im Bundesrat ganz gut umgehen. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Denn wir wussten von Anfang an, dass sich Baden-Württemberg inhaltlich zu der Frage von Familienunternehmen und der Frage der Erbschaftsteuer anders positioniert als zum Beispiel wir oder manche grün mitregierten Länder. Aber warum machen Sie sich eigentlich so klein? Sie haben 50 Stimmen im Bundesrat, Frau Kiziltepe, und da kommen Sie hier ans Mikro und erzählen mir was von Winfried Kretschmann! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 50 Stimmen! Im Gegensatz zu Ihnen saß ich im Vermittlungsausschuss. Ich weiß, wie Sie gekämpft haben. Aber Sie sind am Ende verantwortlich für dieses Vermittlungsausschussergebnis. Die ALänder sind verantwortlich für dieses Ergebnis. Bei aller Wertschätzung, die ich für Norbert Walter-Borjans habe: Am Ende war klar, dass Sie diesen Kompromiss mitgeschmiedet, mitgetragen und mit zu verantworten haben. Deshalb verstehe ich gar nicht, was diese Rumeierei hier soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE]) Über 50 Stimmen im Bundesrat! Warum haben Sie den Kompromiss nicht verhindert, wenn Sie glauben, dass er nicht tragbar ist? (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Habe ich doch gerade gesagt!) Was arbeiten Sie sich jetzt eigentlich an den Grünen ab? Das ist doch vollkommen verrückt! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, das Ergebnis ist weder ein großer Erfolg (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Das hat doch keiner gesagt!) noch von Vernunft gezeichnet. Es führt am Ende dazu, dass wir Betriebsvermögen immer noch in zu großem Umfang schonen. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Was wolltet ihr Grüne noch mal?) Wir haben zu starke Verschonungsregelungen, und das ist das Problem – auch wenn sich im Bereich der Stundung etwas getan hat. Jetzt ist es natürlich an den anderen, an den Ländern, zu entscheiden, wie sie damit umgehen. Ich glaube, nach der Erbschaftsteuerreform ist vor der nächsten Erbschaftsteuerreform, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und alle, die sich schon mal damit befasst haben, wissen das auch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Fritz Güntzler für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Jetzt kommt Sachlichkeit in die Debatte!) Fritz Güntzler (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 21 Monate Beratung über Erbschaftsteuer liegen hinter uns, und man hat gespürt: Es wird nicht nur fachbezogen argumentiert, sondern die Dinge werden oft sehr ideologisch angegangen – so wie bei Frau Haßelmann, die anscheinend gerade die Flucht ergreift. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Nein, nein! Das hat sie mir extra gesagt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ich gehe in den Ältestenrat und bin entschuldigt!) – Gut. Das wusste ich nicht. Entschuldigung! – Ich gebe zu, dass in dem Zusammenhang manche Interessenverbände mit manchen Forderungen an uns herangetreten sind, deren Umsetzung auch nicht verfassungswidrig gewesen wäre. Im Ergebnis können wir aber, glaube ich, feststellen, dass wir nach diesen 21 Monaten einen guten Kompromiss gefunden haben. Wenn Frau Haßelmann dem Parlament oder den Regierungsfraktionen hier Untätigkeit vorwirft, dann muss ich sagen: Untätig waren der Bundesrat und die Bundesländer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD]) Denn es ist eine Ländersteuer; die Länder hätten hier einen Entwurf vorlegen können und müssen. Sie hätten nicht nur torpedieren sollen, sondern von vornherein sagen sollen: So stellen wir uns das vor. – Aber eine Einigung der Bundesländer war ja wohl nicht möglich. Herr Pitterle, Sie haben das Urteil ja sehr holzschnittartig dargestellt. Das kenne ich gar nicht von Ihnen; denn Sie argumentieren sonst sehr genau. Man muss sich vergegenwärtigen, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, die Ziele der Steuerbefreiung nach §§ 13a und 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz seien verfassungskonform. Das ist die erste These des Bundesverfassungsgerichts. Es hat auch gesagt, Unternehmensvermögen könnten sogar zu 100 Prozent verschont werden. Ich höre von Ihnen, es sei eine Sauerei, dass Unternehmensvermögen zu 100 Prozent verschont werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht hat aber festgestellt, dass wir das dürfen. Es hat zudem festgestellt, dass wir das bisherige System beibehalten können und kein neues System einführen müssen. Natürlich ist die Übertragung großer Vermögen betrachtet worden. Aber im Urteil stand nicht, dass wir diese Vermögen unbedingt höher besteuern müssen. Gucken Sie ins Urteil! Es gibt eine höhere Darlegungslast bei möglichen Verschonungen. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Eine Bedürfnisprüfung!) – Ja, eine Bedürfnisprüfung, eine höhere Darlegungslast, wenn wir verschonen. – Es steht aber nicht drin: Ihr müsst die größeren Vermögen besteuern. Das ist, glaube ich, ein feiner Unterschied. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn wir uns einig sind, dass der Bestand der Unternehmen nicht gefährdet werden soll, dann bin ich schon einmal froh, dass wir uns grundsätzlich im Ziel einig sind. Ich will auch darauf hinweisen: Es geht hier nicht um Unternehmer – das geht in der Diskussion oft durcheinander –; es geht tatsächlich um Unternehmen, die wir schützen wollen. Damit wollen wir einen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Unternehmen gewährleisten. Darum haben wir die Regelungen ja an die Lohnsumme gekoppelt. Denn wir wollen, dass die Unternehmen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fortgeführt werden. Dann wird hier immer vorgetragen, es gebe ja noch gar kein Unternehmen, das aufgrund einer Erbschaftsteuerzahlung in die Insolvenz gegangen sei. Es ist zunächst einmal so, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat, dass die Gefährdungsprognose, die der Gesetzgeber angestellt hat, grundsätzlich plausibel ist. Das war ja in Karlsruhe Gegenstand; es ist ja darüber gesprochen worden, ob es eine Insolvenzgefahr gibt. Wenn Sie jetzt anführen, es gebe keine Zahlen oder keine Fälle, die Ihnen bekannt seien, dann liegt das natürlich daran, dass wir derzeit Verschonungsregelungen haben. Wir haben ja nur auf die Gefahr hingewiesen: Wenn es diese Verschonungen in Zukunft nicht mehr gäbe, es zu Liquiditätsbelastungen käme und den Unternehmen Liquidität entzogen würde, dann könnte es Insolvenzen geben. – Wir wollen Insolvenzen verhindern. Es ist schlimm, dass Sie erst dann bereit wären, zu handeln, wenn es schon Insolvenzen gegeben hätte. Das ist nicht seriös, Herr Pitterle. Von daher: Wir gehen da schon in die richtige Richtung. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Richard Pitterle [DIE LINKE]) Ich glaube, es war klug, Herrn Minister Schäuble auch zu folgen, als er gesagt hat: Wir machen einen minimalinvasiven Eingriff in das Erbschaftsteuerrecht und erdenken kein völlig neues Modell. – Ich will nicht ausschließen – das Steuerrecht bringt mir seit 20, 30 Jahren wirklich Spaß –, (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Echt?) dass man über andere Modelle nachdenken und fabulieren kann. Aber ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie es wäre, in der Gemengelage, die heute mehrfach beschrieben worden ist, ein völlig neues Modell zu beschließen. Wie wären wir da zu einem Ergebnis gekommen? „Flat Tax“ hört sich toll an. Die Grünen haben auch ein Modell, ein Stufenmodell; das ist kein reines Flat-Tax-Modell mehr. Der Kollege Schneider hat ja darauf hingewiesen, dass es da Gewinner und Verlierer gäbe. Hielten wir es aus, wenn große Privatvermögen auf einmal viel niedriger besteuert würden? Der Teufel steckt dort meines Erachtens im Detail. Von daher sollten wir da nicht zu schnell schießen. Im Ergebnis haben wir die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Aufgaben angenommen. Es ging darum, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr in dem Maße übertragen und begünstigt werden darf. Wir hatten das Thema, dass wir den Lohnsummentest erst bei 20 Arbeitnehmern nicht mehr akzeptieren können; jetzt sind wir bei 5 Arbeitnehmern gelandet. Wir haben auch die Bedürfnisprüfung und zu Recht ein Abschmelzungsmodell eingeführt, weil wir keinen Fallbeileffekt haben wollen, der dann entsteht, wenn es ab der Grenze von 26 Millionen Euro gar keine Verschonung mehr gibt. Das läuft jetzt bei 90 Millionen Euro aus. Irgendjemand hat vorhin gesagt: 90 Millionen Euro wären eine riesige Verschonung. Aber schauen Sie sich an, wie viel Verschonung Sie bei 89 Millionen Euro tatsächlich noch haben: eigentlich gar keine mehr. Sie sind ziemlich schnell bei der vollen Besteuerung. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bewertung. Sie sagen, es sei eine Begünstigung, dass es, nachdem wir vom 18-Fachen kommen, jetzt das 13,75-Fache sein wird. Ich kann Ihnen dazu sagen: Die 18 waren völlig irre, sie entbehrten jeder Realität; und das sind die 13,75 übrigens auch. Jetzt provozieren wir dadurch, dass jedes Unternehmen ein zusätzliches Gutachten in Auftrag geben muss, also Kosten verursacht werden, Probleme gerade für kleinere Unternehmen. Wir zwingen sie nämlich dazu, Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Das kann meinen Berufsstand letztendlich freuen, aber ich glaube, das sollte nicht das Ziel des Gesetzgebers sein. Stattdessen wollten wir mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren den Steuerpflichtigen ein Verfahren an die Hand geben, durch das man zu realistischen Werten kommt. Von daher wäre ein niedrigerer Faktor viel besser gewesen. Abschließend können wir feststellen – Carsten Schneider hat es so schön gesagt –: Wenn die SPD es alleine gemacht hätte, dann wäre etwas anderes herausgekommen. Wenn die CDU oder die CSU es alleine gemacht hätte, dann wäre wieder etwas anderes herausgekommen. Von daher ist die gefundene Lösung ein guter Kompromiss. Die Diskussionen werden weitergehen. Das Beste ist aber, dass die Unternehmen derzeit Rechts- und Planungssicherheit haben. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis zum nächsten Urteil!) Von daher können wir mit gutem Gewissen zustimmen. Ich glaube auch, dass wir uns in Karlsruhe irgendwann wiedersehen. Es ist egal, was wir heute beschließen: Der Weg nach Karlsruhe wird wieder beschritten werden; denn es gibt immer klagefreudige Steuerpflichtige und Steuerberater. Aber mit dem geplanten Gesetz werden wir in Karlsruhe gut um die Ecke kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Lothar Binding hat für die SPD-Fraktion als nächster Redner das Wort. (Beifall bei der SPD) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Carsten Schneider hat, wie ich glaube, vorhin auf einen ganz wichtigen Begriff abgehoben, und zwar auf den der Verantwortung. Er hat zwei Dinge genannt, für die wir große Verantwortung tragen. Das ist zum einen der Unternehmensübergang in die nächste Generation, und das ist zum anderen die Frage: Wie wichtig sind uns Arbeitsplätze? Dann wurde noch erwähnt, dass eine Flat Tax gefährlich ist, weil das eine aggressive Umverteilung von unten nach oben bedeutet, also die Schwachen geben den Starken. Auch das wollen wir nicht. Das bildet damit eigentlich die Grundlage, auf der wir diskutieren. Jetzt ist es so, dass 80 Prozent aller Vermögen aus Erbschaften kommen. Es ist der ewige Denkfehler von Hans Michelbach, man könne nur verteilen, was man erarbeitet hat. Nein, das meiste wird durch Erben verteilt. Gemessen an der Unsicherheit, an dem Schwebezustand, den wir lange hatten, ist es sehr gut, dass wir uns jetzt auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt haben. Es erzeugt bei uns eine gewisse Zufriedenheit; denn der Schwebezustand hat nun ein Ende. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist doch schon mal was!) – Natürlich, aber wir hätten mehr machen können. Vielleicht schauen die Bürgerinnen und Bürger, die hier sitzen, verwundert, wenn sie hören, dass wir im Zusammenhang mit Erbschaften bis zur Höhe von 90 Millionen Euro über eine Bedürfnisprüfung nachdenken. Festhalten kann man, dass man ohne Bedürfnisprüfung eine Erbschaft in Höhe von 90 Millionen Euro voll versteuern muss. Da sagen sich die Leute jetzt wahrscheinlich: „Da komme ich ja richtig in Gefahr“, und gehen ganz angstbesetzt nach Hause. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist keine Bedürftigkeitsprüfung!) Dass es die Grünen nicht ganz leicht haben, ist verständlich. Klar ist übrigens: Wir haben es auch nicht ganz leicht. Man muss schon sagen: Vielleicht wird ja das Ross, auf dem man sitzt, kleiner, wenn man sich anschaut, wie Herr Kretschmann agiert. Wir wollen uns gar nicht hinter Herrn Kretschmann verstecken, wir sagen nur: Auch er trägt Verantwortung, und die Ministerpräsidenten beschließen einstimmig. – Es gibt also schon asymmetrische Machtverhältnisse, die wir in den Blick nehmen müssen. Auch haben wir mit der CDU, anders als die Grünen, keine geheimen Nebenabsprachen. Wir agieren ganz offen. Immerhin merkt man daran, dass Realpolitik manchmal dazu geeignet ist, wieder geerdet zu werden, und dass wir alle hier ziemlich normal sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir hätten uns gewünscht, dass uns die Grünen und auch die Linken in diesem schwierigen Verfahren gezeigt hätten, welchen Weg sie gehen wollen. Das wäre schön gewesen. Dann hätte ich heute über Anträge schimpfen können, die sie gestellt haben. Das kann ich nicht, weil man über eine leere Menge schlecht etwas sagen kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Vorsicht jetzt! – Ganz anders ist es bei der CSU. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Die hatte viele Vorschläge!) Die CSU wollte ja die Steuer auf große Erbschaften zinslos und ohne Ratenzahlung einfach so zehn Jahre stunden. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ihr habt da zugestimmt! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Im Todesfall!) – Na ja, der Erbe ist ja nicht tot; er erbt doch. Und ihm sollen wir für zehn Jahre die Steuer stunden? Jetzt stelle ich mir einmal vor, was los wäre, wenn ein Arbeitnehmer sagen würde: Ich kann die Lohnsteuernachforderung in diesem Jahr nicht zahlen. Kann ich das später machen? – Da ist eine Asymmetrie in der Betrachtung. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Nein!) Es geht um das Gefühl für Gerechtigkeit, und wir haben das Gefühl, dass das, was ihr wollt, ungerecht ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Aber dem Gesetzentwurf haben Sie doch zugestimmt!) – Ja, ich stimme Kompromissen immer zu, weil der Kompromiss an sich einen eigenen Wert hat, (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist doch entscheidend!) und wir werden alle hier sehr bescheiden; das habe ich ja gerade gezeigt. Fänden Sie es richtig, die Cash-GmbH, eines der größten Schlupflöcher, zu reaktivieren? (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Haben wir doch nicht!) – Nein, ich rede von Zielen, die die CSU hatte. Im Vergleich zu diesen Zielen ist unser Erfolg ziemlich groß. (Beifall bei der SPD) Wertvolle Immobilien von Brauereien und ähnlich gelagerten Unternehmen wollen wir per Gesetz begünstigen. Wir schreiben also ein Steuersparmodell für eine Branche ins Gesetz. Seit wann machen wir als Finanzer denn so was? (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr habt doch zugestimmt!) Wir stehen hier immer und rufen: Steuerschlupflöcher stopfen! Die Reichen entweichen ärgerlicherweise durch die Schlupflöcher! – Und jetzt wollt ihr die Schlupflöcher ins Gesetz schreiben? Das ist eine Sache, die wir überhaupt nicht nachvollziehen können. Diese mehrfache Privilegierung, die es jetzt gibt, ist nichts Tolles: Der Unternehmenswert sinkt bei Familienunternehmen um fast 30 Prozent; darüber kann man streiten. Ein Kapitalisierungsfaktor von 18 war euch zu viel. Aber was ist mit 13,75? (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Auch zu viel!) – Ja, das ist eure Meinung. Die ist aber falsch. Deshalb trage ich das ja vor. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Also, ein Abschlag von 30 Prozent bei Familienunternehmen ist schwierig. Das ist ein Abschmelzmodell. Wenn ein Arbeitnehmer sagen würde: „Lass uns mal über ein Abschmelzmodell reden“, dann würde man sagen: Moment! Das hätte in fiskalischer Hinsicht, also auf der Einnahmeseite, riesige Konsequenzen. Das ist a priori unmöglich. Das kommt überhaupt nicht infrage. – Über solche Sachen haben wir aber nachgedacht. Dazu muss man auch sagen, dass die CSU die CDU manchmal ein bisschen am Nasenring herumführt. (Zurufe von der CDU/CSU: Nein!) – Doch, das stimmt schon. – Wer versucht, vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Lage und der Forderungen der CSU, diesen Kompromiss zu bewerten, der ahnt, warum wir trotzdem einigermaßen zufrieden sind. Angesichts der Rahmenbedingungen schauen wir also optimistisch in die Zukunft. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Dann seid der CSU dankbar!) Es ist richtig: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz, und den Rest entscheidet das Bundesverfassungsgericht. (Beifall bei der SPD – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist ja ein Förderprogramm für uns!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Anja Karliczek für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Anja Karliczek (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! In der letzten Dreiviertelstunde haben wir die meisten Argumente schon gehört. Ich bin die Vorletzte, die hier vortragen darf, und will daher nur ein paar Punkte herausgreifen. Lieber Lothar Binding, ich fange mit der Bewertung von Betriebsvermögen an. (Dagmar Ziegler [SPD]: Die war gut!) Unternehmenswerte bis zum 18-Fachen des Ertragswertes: Geh einmal hin und kauf zu diesen Bedingungen ein Unternehmen und versuch, damit glücklich zu werden und damit Geld zu erwirtschaften. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das war ja zu hoch! Deshalb wollten wir es absenken!) Frag mal die mittelständischen Unternehmer im Münsterland, ob ihre Unternehmen so viel wert sind. Ich bin gespannt, was sie dir dazu sagen. (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Die verkaufen dann alle!) Das ist total unrealistisch. Meiner Meinung nach ist auch das 13,75-Fache noch sehr ambitioniert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das 12,5-Fache wäre besser gewesen; aber auch das wäre noch nicht gut gewesen; denn auch das wäre noch zu viel. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Die Tränen kommen uns jetzt noch nicht dabei! – Gegenruf des Abg. Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Brauchst du ein Taschentuch?) Zweiter Punkt. Zur Frage nach der Verfassungsfestigkeit, die hier ständig im Raum steht: Ich glaube nicht, dass es unsere Aufgabe ist, den Verfassungsrichtern ihre Arbeit abzunehmen. (Zuruf der Abg. Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sind der Gesetzgeber. Wir halten uns an das, was uns als Aufgabe ins Arbeitsbuch geschrieben wurde. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und ins Grundgesetz! Verfassung!) Diese Aufgabe haben wir erfüllt. Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Verschonung größerer Betriebsvermögen am wirklichen Verschonungsbedarf ausrichtet – Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU) Drittens. Zur Beachtung gesellschaftlicher Verfügungsbeschränkungen – dieser Punkt ist bisher noch nicht angesprochen worden; aber er ist, wie ich finde, bedenkenswert –: Gesellschaftsverträge, die Gesellschafter eng an das Unternehmen binden, haben finanzielle Auswirkungen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass dies zukünftig bei der Berechnung der Steuer mit einem Abschlag berücksichtigt wird. Gerade solche Punkte zeigen doch den Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen oder Unternehmen, die in Familienhand sind. So weit zu einigen der neuen Regelungen. Worum geht es denn nun wirklich? Unser Land, Deutschland, ist mittelständisch strukturiert. Es gibt ungefähr 3,7 Millionen Unternehmen in Deutschland. Davon haben 3,6 Millionen weniger als 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Nur etwa 57 700 haben bis zu 250 Mitarbeiter, und nur 13 000 Firmen haben mehr Mitarbeiter. Diese kleinteilige mittelständische Struktur funktioniert wunderbar. Wir brauchen aber auch die größeren familiengeführten Unternehmen, und um die ging es jetzt bei den Änderungen; denn das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt: Es geht nicht um die Verschonungsnotwendigkeit an sich, sondern nur um die Frage der Weite der Verschonung. – Der gesunde Mix, wie wir ihn heute haben, hat uns so stark gemacht, und deshalb ist es auch wichtig, dass wir das erhalten, was wir haben. Damit bleiben wir, was wir gerade in dieser schwierigen Zeit sind: wirtschaftlich stark. Ein gesundes Unternehmen zahlt nämlich Steuern, stellt Arbeitsplätze bereit und – Christian von Stetten hat es eben sehr schön gesagt – engagiert sich in der Regel auch vor Ort. Dies für die Zukunft zu erhalten, ist gerade heute, gerade in einer sich schnell verändernden Welt mehr wert, als wir heute ermessen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In den kommenden Wochen, Monaten und Jahren haben wir aus meiner Sicht vielfältige große und kleine Aufgaben zu bewältigen, und wir brauchen an vielen Stellen starke und leistungsfähige Unternehmen. Die Digitalisierung wird hohe Investitionen erfordern, unsere älter werdende Arbeitnehmerschaft braucht andere Arbeitsplatzbedingungen, um gut und gesund arbeiten zu können. Auch die Integration, die wir bewältigen müssen, kann nur durch Arbeit zum Erfolg geführt werden. Wer macht das alles? Das machen in unserem Land unsere starken und innovativen Unternehmen. Dafür brauchen wir sie, und deswegen sollten wir ihnen immer schön die Hand schützend über dem Kopf halten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dass für all diese Aufgaben auch Zeit und finanzieller Atem da sein müssen, ist ja wohl klar. Daher ist es gut und richtig, dass der Vermittlungsausschuss ein Ergebnis gefunden hat, mit dem jetzt hoffentlich auch alle leben können; denn ich habe den Eindruck, dass niemand Verständnis dafür hat, wenn wir keine Lösungen für Detailfragen finden und uns stattdessen immer wieder in ideologischen Gefechten verbeißen. Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, dass wir uns nicht im Klein-Klein verheddern, sondern dass wir endlich den Blick nach vorn richten. Unsere mittelständische Unternehmenslandschaft mit ihren vielen Familienunternehmen können wir nur dann erhalten, wenn die Belastungen gerade in einer Phase des Übergangs nicht überhandnehmen. Familienunternehmen investieren langfristig. Nur die wenigsten von ihnen können eine hohe Erbschaftsteuer aus irgendwelchen Ersparnissen bezahlen. Uns als politisch Verantwortlichen kann auf keinen Fall daran gelegen sein, dass Unternehmensanteile verkauft werden müssen, um Forderungen des Finanzamts gerecht zu werden. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das war nicht die Idee!) Das würde unsere Unternehmenslandschaft definitiv verändern, lieber Lothar Binding, (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ja, ja!) und zwar so, wie es weder euch noch den Linken gefallen könnte. Wichtig ist doch vor allem, dass die Unternehmen nun endlich Klarheit bekommen und dass die Zeit der Unsicherheit für sie vorbei ist, dass sie wissen, worauf sie sich einstellen müssen. Gerade in einer unsicheren Zeit sind Planbarkeit und Verlässlichkeit schon ein Wert an sich. Dass es dabei bleibt, liegt nun am 14. Oktober in den Händen der Ländervertreter. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz auch dort Zustimmung findet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat in dieser Runde Dr. Philipp Murmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erleben das durchaus: Die Erbschaftsteuer ist eine sehr emotionale Sache. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ja!) Das hat natürlich auch dazu beigetragen, dass der Prozess so lange gedauert hat, bis wir diese Einigung, die nun auf dem Tisch liegt, gefunden haben. Aber ich kann Ihnen sagen: In den Familienunternehmen ist die Erbschaft eine genauso emotionale Sache. Frau Hajduk hat das betriebliche Vermögen dem Vermögen anderer Art gegenübergestellt. Das ist natürlich ein Thema, das in der Diskussion aus meiner Sicht eine größere Rolle spielt; denn es ist natürlich ein Unterschied, ob ich ein betriebliches Vermögen oder sozusagen einen Sack Geld erbe. In vielen Familien geht es um die Frage: Kann ich es eigentlich der nächsten Generation zumuten, diesen Betrieb erfolgreich weiterzuführen, oder wäre es nicht besser, ihn zu verkaufen, den Sack Geld zu nehmen und die 30 Prozent zu zahlen? – Das ist in jeder Familie eine große Diskussion, und diese Fragestellung kommt in der politischen Auseinandersetzung meines Erachtens viel zu kurz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Sie haben es natürlich zu Recht gesagt – und es ist auch so –: Familienunternehmen stehen in unserer Gesellschaft ganz anders da als Konzerne. Wir kennen ja viele: Lürssen, Freudenberg, Boehringer Ingelheim und wie sie alle heißen. Einige von uns haben sie in ihren Wahlkreisen. Gerade bei den großen Unternehmen unter ihnen, auf die ich gleich noch einmal zu sprechen komme, ist es natürlich noch etwas ganz Besonderes. Sie nehmen in der Regel eben auch eine große Verantwortung wahr, erstens gegenüber ihren Mitarbeitern und deren Familien, aber zweitens auch in ihrer Region. Wir können eindeutig feststellen, dass gerade in Krisenzeiten versucht wird, die Mitarbeiter zu halten, auch aus sozialen Gesichtspunkten und Aspekten. Auch das ist ein Wert an sich, und er geht auch mit diesem Betriebsvermögen einher. Deswegen kann man nicht Betriebsvermögen und Geldsäcke direkt miteinander vergleichen. Aus meiner Sicht sollte man sogar mit den Richtern, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, noch einmal darüber diskutieren, wie das in Zukunft für die Gesellschaft insgesamt zu sehen ist. Ich bin nun kein Jurist. In juristischer Hinsicht ist das sicherlich auch ein Thema. Das verstehe ich schon. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Sie können auch was den Arbeitnehmern zukommen lassen! Die Arbeitnehmer könnten das auch erben!) – Die Arbeitnehmer könnten das auch erben. Das ist sogar in vielen Betrieben so, aber meistens nur in Familienunternehmen. Über die Siemens-Stiftung zum Beispiel gibt es auch einen Anteil für die Mitarbeiter, was bei Aktiengesellschaften völlig unüblich ist. Aus meiner Sicht gibt es auch noch ein anderes Argument. Ich glaube, dass die Erbschaftsteuer ein relativ kurzsichtiges Instrument ist. Denn wir haben etwa 3 Millionen Familienunternehmen, und ungefähr alle 30 Jahre wird vererbt. Das heißt, es gibt etwa 100 000 Erbschaften pro Jahr, bei denen dieses Thema eine Rolle spielt. Klar, es gibt die Verschonung bei den kleinen Unternehmen, die aus meiner Sicht sehr gerechtfertigt ist. Aber Sie müssen bei den großen Unternehmen 30 Prozent aus dem Unternehmen nehmen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Murmann, Sie kennen die Statistik! Es sind nicht 100 000! Es sind 100 pro Jahr!) – Nein, es sind in etwa 100 000 Erbschaften, die pro Jahr anfallen. Viele werden natürlich verschont. Deswegen spielen sie im Moment keine Rolle. Mein Argument ist, dass die Erbschaftsteuer als solche ein relativ kurzsichtiges Instrument ist. Aus meiner Sicht wäre es viel sinnvoller, das Geld im Unternehmen zu belassen, statt die 30 Prozent in dem Moment aus dem Unternehmen zu nehmen und zu vereinnahmen. So können Mitarbeiter eingestellt werden, die Lohnsteuer zahlen und konsumieren. Die Unternehmen müssen investieren. Sie zahlen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und anderes. Das ist über 30 Jahre gesehen aus meiner Sicht viel einträglicher – auch für die Finanzminister der Länder –, als wenn der Staat einmalig die Erbschaftsteuer von den Unternehmen bekommt. Insofern, finde ich, sollte man, wenn man das Thema noch einmal aufmacht – ich hoffe, dass das jetzt erst einmal nicht passiert –, noch einmal darüber nachdenken, ob es wirklich solch ein intelligentes Instrument ist, wie mancher jetzt aus dem Bauch heraus argumentiert. Wir haben nun einen Kompromiss gefunden. Wir haben über Alternativen, nämlich über die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes oder von vielleicht zwei Steuersätzen, diskutiert. Die Argumente dazu, denke ich, sind ausgetauscht. Ich persönlich habe auch eine gewisse Sympathie für solch ein relativ einfaches Modell, das natürlich viel Planungssicherheit und Verlässlichkeit mit sich bringt. Wir haben jetzt den Kompromiss. Das ist erst einmal gut. Aber er hat aus meiner Sicht einen großen Nachteil für Unternehmen ab einer Schwelle von 90 Millionen Euro, zumindest dort, wo nur ein oder zwei Erben nachkommen; denn in diesen Fällen wird wirklich Geld aus den Unternehmen herausfließen. Das sind vielleicht nicht allzu viele Fälle, aber diese Fälle sind sehr relevant, weil es sich häufig um Unternehmen handelt, die Weltmarktführer sind. Dadurch werden sich ihre Strukturen verändern; ein paar Namen habe ich bereits genannt. Wir haben natürlich auch das Problem, dass es eine sehr komplizierte Regelung ist und dass es wegen der Bewertungsgeschichte sicherlich zusätzliche Verfahren und zusätzliche Diskussionen geben wird. Jeder, der schon einmal eine Betriebsprüfung im Unternehmen mitgemacht hat, weiß, wie da diskutiert und verhandelt wird. Das kostet die Finanzministerien Zeit, aber das kostet auch den Unternehmer Zeit. Ich möchte mit dem Positiven enden; auch das müssen wir natürlich erwähnen. Ich denke, dass das Verschonungsmodell bestehen bleibt und auch vom Verfassungsgericht akzeptiert wurde, ist grundsätzlich richtig. Dass wir das Abschmelzmodell und keinen Fallbeileffekt haben, ist sicherlich ein sehr positiver Aspekt. Dass die Investitionsklausel bleibt, ist absolut zu begrüßen; ich halte das für notwendig und denke, das ist im Sinne aller. Der Wertansatz hätte etwas anders und realistischer sein können. Wir sind uns jedenfalls in vielen Bereichen einig. Ich möchte noch einmal allen, die über viele Jahre daran mitgearbeitet haben, Dank sagen. Herr Staatssekretär Meister hat sich viel Mühe gegeben und musste mit vielen, die hier sitzen, aber auch mit vielen anderen Personen sehr viele Stunden über dieses Thema reden. Carsten Schneider, Ralph Brinkhaus und auch Gerda Hasselfeldt haben einen Kompromiss ausgehandelt, der die Basis dafür war, dass wir uns am Ende geeinigt haben. Die Stärke Deutschlands ist auch die Bereitschaft zum Kompromiss. Insofern würde ich mich freuen, wenn dieser nun errungene Kompromiss durchträgt und im Bundestag, im Bundesrat, aber auch von den Gerichten und auch von der Gesellschaft mitgetragen wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a bis 7 c auf: a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Innovativer Staat – Potenziale einer digitalen Verwaltung nutzen und elektronische Verwaltungsdienstleistungen ausbauen Drucksache 18/9788 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Digitale Verwaltung 2020 Regierungsprogramm 18. Legislaturperiode Drucksache 18/3074 (neu) Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dieter Janecek, Dr. Konstantin von Notz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stillstand beim E-Government beheben – Für einen innovativen Staat und eine moderne Verwaltung Drucksache 18/9056 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Dr. Tim Ostermann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Bereiche des Lebens laufen mittlerweile digital ab: Kommunikation, Information, Einkaufen, Lernen, um einige wenige Beispiele zu nennen. Wenn es dann aber um den Kontakt mit Behörden geht, wird man vielfach noch auf den analogen Weg gezwungen. Ein Report der Europäischen Kommission zum Thema „Digitale Verwaltung“ sagt, dass Deutschland unter den 28 EU-Staaten auf Platz 18 liegt, hinter Italien und knapp vor Zypern. Auch die Nutzerzahlen sind besorgniserregend. Im vergangenen Jahr haben gerade einmal 45 Prozent der befragten Deutschen E-Government-Angebote in Anspruch genommen. Damit hinken wir den Schweizern um 20 und den Österreichern um fast 30 Prozentpunkte hinterher. Diese Umstände haben den Nationalen Normenkontrollrat zu dem harschen Urteil veranlasst, E-Government gebe es de facto in Deutschland nicht. All dies macht deutlich: Deutschland muss, um den Anschluss nicht zu verlieren, schnell aufholen. Diesen Rückstand können wir uns nicht dauerhaft erlauben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Dann tun Sie etwas!) Was sind die Vorteile einer digitalen Verwaltung für den Nutzer, Bürger, Unternehmer? Zum einen ist es die Zeiteinsparung – weniger Behördengänge, kein Porto mehr, schnellere Bearbeitung –, zum anderen der Komfort: Man kann von zu Hause aus oder von unterwegs auf die digitalen Angebote zugreifen. Wesentliche Akteure sind die Verwaltungen. Machen wir uns nichts vor: Für die öffentliche Verwaltung ist die Digitalisierung die größte Herausforderung der nächsten Jahre. Viele Verwaltungen tun sich noch schwer. So sieht weniger als ein Viertel der Behördenleiter einen Nutzen darin, Bürger in die Gestaltung digitaler Verwaltungsleistungen einzubeziehen. Da ist noch deutlich Luft nach oben. Wir brauchen einen Anschub für die digitale Verwaltung. Wir brauchen Rahmenbedingungen für die Verwaltung der Zukunft. Diesen Anschub, diese Rahmenbedingungen bietet das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“, das wir heute ebenfalls beraten. Die Bundesregierung möchte und muss Vorreiter für die übrigen Ebenen sein. Dies gilt übrigens auch für den Grundsatz, dass es bei der Organisation der eigenen IT eine einheitliche Zuständigkeit und übergreifende Planung geben muss. Das Bundesinnenministerium geht hier mit gutem Beispiel voran; denn es bündelt seine IT in einem Rechenzentrum, das dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist. Wer sich nur ein bisschen in der Bundesverwaltung auskennt, der mag erahnen, was für Brocken hierfür aus dem Weg geräumt werden mussten. Johannes Ludewig, der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, kennt sich in der Bundesverwaltung aus. Darum ist sein Lob nachvollziehbar und belegbar – er hat die entsprechenden Erfahrungen gesammelt –, wenn er sagt: „In unserem von Zuständigkeitsdenken geprägten System hat dies Mut erfordert.“ Wir geben ihm recht und danken Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär Krings, stellvertretend für Ihr gesamtes Haus für diesen Mut. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die machen doch nur ihre Aufgabe!) Ich zitiere nochmals Johannes Ludewig, wenn ich sage: Diesen Mut wünschen wir uns auch von anderen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von der Regierung! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit unserem Antrag, den wir heute beraten, machen wir deutlich, dass wir das Regierungsprogramm unterstützen. Wir setzen aber auch eigene Akzente, (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Und wo?) zum Beispiel beim Thema eID, bei der Onlineausweisfunktion für den neuen Personalausweis. Wir müssen den Verbreitungsgrad der eID deutlich erhöhen. Derzeit beißt sich dort die Katze in den Schwanz. Es gibt kaum Nachfrage und daher auch kaum Angebot; umgekehrt ist es natürlich ebenso. Darum sagen wir: Wir müssen hier deutlich besser werden. Wir schlagen vor, dass die eID-Funktion grundsätzlich eingeschaltet sein und lediglich auf ausdrücklichen Wunsch hiervon abgesehen werden sollte. Über die eID hat man auch Zugang zu den geplanten Bürgerkonten. Jeder Bürger soll Zugang zu einem digitalen Konto erhalten, und zwar ebenenübergreifend. Das heißt, es soll nicht nur für Dienstleistungen des Bundes gelten, sondern auch für Dienstleistungen der Länder und der Kommunen. Das muss medienbruchfrei erfolgen. Ich will hier ausdrücklich sagen: Es macht keinen Sinn, wenn digital erstellte Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und im Original übersendet werden müssen. Wir haben auch erkannt, dass der größte Hemmschuh bei der Digitalisierung der Verwaltung der oftmals fehlende Wille zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist. Wir brauchen eine bessere und verbindlichere Koordinierung. Darum ist unser Vorschlag, den IT-Planungsrat zu stärken. Hier mangelt es noch an politischer Durchschlagskraft. Wir brauchen eine föderale E-Government-Infrastruktur, wie auch vom Nationalen Normenkontrollrat gefordert. Wir brauchen eine gemeinsame Plattform für gemeinsame Entwicklungen über die föderalen Ebenen hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Verwaltung gilt in vielen Ländern als Vorbild. Das muss aber auch für die digitale Verwaltung gelten. Im Zuge der Migrationskrise ist es uns gelungen, den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen deutlich zu verbessern. Daran sieht man: Manchmal braucht es etwas Druck, dann ist der Aufbau einer digital vernetzten Verwaltung möglich. Vor allem aber ist es ermutigend, zu sehen, dass der Föderalismus kein unüberwindbares Hindernis darstellen muss. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Frank Tempel von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Frank Tempel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über E-Government reden, also über digitale Informationen und Leistungen vom Staat für den Bürger, steht nicht die Frage im Vordergrund, ob das grundsätzlich gut oder schlecht ist, sondern im konkreten Fall stellen sich die Fragen, ob sich daraus ein Nutzen für den Bürger ergibt und ob das ein Gewinn für den Verwaltungsablauf ist. Das sind die Fragen, die wir uns stellen müssen. Wir Linken sehen vor allem das Potenzial, das im E-Government steckt. Das muss dann aber auch zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger genutzt und gestaltet werden. Wie eine solche Gestaltung aussehen kann, haben wir in einem Sondervotum – gemeinsam mit SPD und Grünen; so etwas geht – der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ der Enquete-Kommission „Internet- und digitale Gesellschaft“ aufgezeigt. (Beifall des Abg. Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich darf in diesem Zusammenhang noch einige Punkte nennen. Gesetze und Prinzipien des Datenschutzes und der Mitbestimmung der Beschäftigten müssen auf allen Ebenen verwirklicht werden. Die öffentliche Verwaltung muss für den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern verlässliche, transparente, demokratisch kontrollierte und umfassend interoperable Infrastrukturen anbieten. Es sollten offene Standards, zum Beispiel bei Dokumentenformaten, Signaturen oder Softwareanwendungen, eingesetzt werden. Im Idealfall wären das Standards ohne Patentrechte. Wenn Software entwickelt wird, ist auf eine breite Weiterverwendbarkeit zu drängen. Die Lizenzierung als freie Software bietet uns diese Möglichkeiten. Die Ausschreibungen im Bereich E-Government haben soziale und technische Kriterien zu berücksichtigen, zum Beispiel die Innovationsfähigkeit des Netzes und die Stärkung der Grundrechte der Betroffenen. Außerdem darf der Monopolbildung von Anbietern kein Vorschub geleistet werden usw. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer Unterrichtung der Bundesregierung vor fast zwei Jahren konnten wir folgende Vision entnehmen – ich zitiere –: Die Vision des E-Government ist, dass Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse zwischen Politik, Verwaltung, Bürgern und der Wirtschaft von jedem Ort, zu jeder Zeit und mit jedem Medium erfolgen können, und zwar schnell, einfach, sicher und kostengünstig. Ein toller Satz! Wir schauen nun, was mit dieser Vision passiert ist. Der Breitbandausbau ist wohl die wichtigste Voraussetzung, um digitale Angebote überhaupt nutzen zu können; darin sind wir uns einig. Während Großstädte dies meistens bereits haben, muss ich Ihnen leider sagen, dass auf dem Lande – ich komme von dort – die Kaffeemaschine häufig immer noch schneller als das Internet ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ganz nebenbei: Für junge Menschen und auch für Selbstständige – auch für Mittelständler – ist das übrigens ein Grund dafür, ländliche Regionen zu verlassen. (Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Welche Entwicklungen gibt es noch? Als die Linke mit einem Antrag hier im Haus ein Informations- und Transparenzgesetz forderte, wurde von der Großen Koalition groß angekündigt, den Entwurf eines Open-Data-Gesetzes vorzulegen. „Demnächst“ hieß es damals. „Demnächst“ ist meiner Ansicht nach längst vorbei. Wo ist dieser Gesetzentwurf? Für den Fall, dass Sie das doch noch in dieser Wahlperiode anpacken wollen, möchte ich Ihnen eine weitere Empfehlung aus dem Sondervotum der Opposition aus der Enquete-Kommission vorlesen. Dort steht: Dazu gehören auch Verträge der öffentlichen Hand, Public-private-Partnership-Verträge und andere Verwaltungsdokumente. Diese sollen jedermann zugänglich gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an einer Einsicht das berechtigte Interesse der Anbieter am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt. Das gilt insbesondere für die Unterlagen zu Vergabeverfahren, bei denen zum Teil hohe Haushaltsmittel verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise auch Gutachten und Stellungnahmen, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsanweisungen. Das klingt zwar gut. Aber was haben wir bisher dazu? Derzeit gibt es das Portal govdata.de mit einem zentralen Zugang zu Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen. Richtig gelungen ist aber auch das noch nicht. Erstens. Dieses Portal ist noch zu unbekannt. Zweitens. Erst 10 von 16 Bundesländern sind dabei. Drittens. Bisher ist der Umfang der eingespeisten Daten viel zu gering. (Beifall der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Wir sehen aber die Notwendigkeit für mindestens zwei weitere Portale im Bereich Infrastruktur: für Großprojekte in Verbindung mit digitaler Bürgerbeteiligung und zum Bundeshaushalt. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gibt es weitere Anforderungen an die Gestaltung von E-Government, die aus unserer Sicht durchaus sehr sinnvoll sind. Dazu gehört unter anderem eine verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei allen IT-Großprojekten. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Da könnten alle klatschen. – Kontraproduktiv für das Vertrauen in E-Government sind deshalb die Pläne zur Schaffung einer Bundesbehörde, die wiederum Methoden entwickeln soll, verschlüsselte Kommunikation auszuhebeln, wie es der Innenminister angekündigt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sagen ja nicht, dass nichts gemacht wurde. Aber wir sagen, dass deutlich zu wenig gemacht wurde. Ideen für die Nutzung der Potenziale von E-Government liegen auf dem Tisch. Sie müssen nur aufgegriffen werden. Dazu habe ich einen Vorschlag: Stellen Sie sich zur Motivation einfach vor, Sie würden mit E-Government die Deutsche Bank retten. Schon wird das mit dem Tempo kein Problem mehr sein. (Beifall bei der LINKEN – Burkhard Lischka [SPD]: So wie die Kaffeemaschine!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Mahmut Özdemir für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Informationstechnische Systeme haben das Verhältnis von Staat, Bürgerschaft und Wirtschaft grundlegend verändert. Daten sind die neue Währung in der digitalisierten Welt. Auch unsere Rechtsordnung ist davon nicht unberührt geblieben; denn wir haben auf die Lebenswirklichkeit der Menschen reagiert oder besser: reagieren müssen. Bund und Länder haben mit Artikel 91c Grundgesetz eine notwendige Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen, die in den Vertrag zur Errichtung des IT-Planungsrates mündete. Zwischen den schriftlichen und den mündlichen Erlass eines Verwaltungsaktes in § 37 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ist der elektronische getreten. Die elektronische Aktenführung und Dokumentenübermittlung hat in §§ 55a und 55b Verwaltungsgerichtsordnung Einzug erhalten; eine zugegeben sehr zaghafte Entwicklung. Ein Attest für die gesetzgeberische Zaghaftigkeit war, dass sich das Bundesverfassungsgericht 2008 genötigt sah, ein Grundrecht neu zu entwickeln: das Grundrecht auf „Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Acht Jahre später überschreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 17. August 2016 einen prominent platzierten, ganzseitigen Artikel immer noch: „Wir brauchen ein Digitalgesetz“. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit unserem Antrag die Strategie der Bundesregierung unterstützen. Die Wirtschaft hat es erkannt, den Komfort durch elektronische Dienste gewinnbringend einzusetzen. Nutzerdaten, elektronische Zahlungsmethoden und in Algorithmen verschwindende Suchbegriffe werden zu einer Dienstleistung verschmolzen, die das Leben vereinfacht. Diese Lebenswirklichkeit der Menschen müssen wir als Staat aufnehmen. Staatliche Dienstleistungen müssen komfortabel, sicher und zeitgemäß werden. Die Sondernutzungsgenehmigung für Vereine, das An- und Abmelden eines Kraftfahrzeugs, die Beantragung eines Personalausweises oder die Erstellung einer Steuererklärung sind nur einige wenige Verwaltungsvorgänge, die durch elektronische Datenverarbeitung erheblich beschleunigt werden und sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine Vereinfachung darstellen – können. Ich betone bewusst „können“, weil der Postweg und das persönliche Erscheinen nach wie vor die Regel sind. Dies liegt auch, aber nicht nur am mangelnden Vertrauen in diesen Kommunikationskanal. Ein sicherer Zugang auf beiden Seiten, um persönliche Verwaltungsgänge auch digital erledigen zu können, setzt eine sichere Authentifizierung voraus. Der neue Personalausweis mit der eID stellt in der Anonymität des Netzes endlich eine staatliche Schnittstelle dar. Das wiederum bedeutet ein Mehr an Sicherheit. Zentralisiert wird diese in einem Bürgerkonto, das als Plattform für die sichere Übermittlung von Anträgen dient und dem Staat die Möglichkeit gibt, demnächst Entscheidungen zügig und kostensparend zuzustellen. Rund 13 Milliarden Euro geben wir bundesweit für die Informationstechnik aus. Die Bündelung der häufigsten Verwaltungsprozesse könnte diese Kosten um ein Drittel senken, wenn wir einmalig eine Investition von knapp 1,7 Milliarden Euro vornähmen. Die Interoperabilität von IT-Systemen ist hierfür unerlässlich, um den Datenaustausch zwischen den Behörden zu vereinfachen, die gemeinsam an einer Verwaltungsentscheidung arbeiten. Aber auch der gesetzlich vorgesehene Datenaustausch und die Amtshilfe unter den Behörden müssen hierbei im Blick behalten werden. Die per Hand vorgenommene Datenübertragung von einem System in das andere ist schlicht nicht zeitgemäß. Insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden können IT-Systeme für eine Zeitersparnis sorgen, die lebenswichtig ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind richtige Binsenweisheiten!) Der richtige Weg ist hier eine gemeinsame Beschaffungsstrategie für die elektronischen Datenverarbeitungssysteme der am häufigsten in Anspruch genommenen Verwaltungsdienstleistungen. Den digitalen Flickenteppich gilt es in einem strategisch vernünftigen, gemeinsamen Vergaberecht zu bündeln, ohne dabei den Schutzbereich von Bund, Ländern und Kommunen zu verletzen. Die Kommunen sind die erste Anlaufstelle bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen. Daher befürchten die kommunalen Spitzenverbände zu Recht, dass eine unverhältnismäßige Kostenbelastung durch das E-Government entsteht. Ohne eine ständige, kostenintensive Fortbildung bei der Nutzung von IT-Systemen können wir dem öffentlichen Dienst eine solche Digitalwende nicht abverlangen. Die Garantie der Barrierefreiheit wiederum darf nicht unter dem Kostenaspekt bewertet, sondern muss als gesetzlicher Auftrag der Umsetzung von Teilhabe betrachtet werden. Die Kommunen sind bei all diesen Reformgedanken die Instanz mit der notwendigerweise höchsten Anzahl an Schnittstellen, wenn es um die Potenziale der digitalen Verwaltung geht. Die kommunalen Spitzenverbände stärken wir daher bewusst mit einem mitentscheidenden Mandat. Die Organisations- und Beschaffungshoheit der einzelnen staatlichen Ebenen muss sich einem kollektiven Bewusstsein für Kostenersparnis und Verwaltungseffizienz unterordnen. Es geht nicht um zentralisierte Lösungen, sondern um eine verbindliche Vereinbarung des Einsatzes von Modulen, die miteinander an den gesetzlich zulässigen und entscheidenden Stellen im Datenaustausch gekoppelt werden können. Die Abhängigkeit von Hardware- und Softwaremonopolen zu durchbrechen, ist hierbei mindestens ein gleichrangiges Motiv, da die IT-Sicherheit für die Verwaltung entscheidend davon abhängig ist, dass die höchst sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht durch Backdoors abfließen können. Egoismen und Eitelkeiten können wir überwinden, wenn wir die Macht eines koordinierenden Vergaberechts endlich ausüben. Nur so kann der Staat neue Maßstäbe in der digitalen Welt setzen sowie den Datenschutz und das Bewusstsein für den Datenschutz in den Mittelpunkt stellen. Es wird Zeit, dass die Verwaltung mit ihrer Präsenz im Netz den Grundrechtsinhaber von einer vielleicht selbst gewählten Unmündigkeit wieder zum Souverän seiner eigenen digitalen Identität macht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dieter Janecek für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Dr. Ostermann, ich war ein bisschen verwundert, dass Sie Herrn Dr. Ludewig in Bezug auf das Lob an Ihre Regierung erwähnt haben. Ich kann mich noch gut an die Kernaussage seiner zwei Gutachten zum E-Government erinnern, die da lautet: Es gibt in Deutschland gar kein E-Government. – Man muss Ihnen aber zugutehalten: In der im Antrag Ihrer Fraktion enthaltenen Analyse sind Sie schonungslos und ehrlich. Die Daten, die uns vorliegen, können uns nicht glücklich stimmen. So ist die Nutzerquote beim E-Government im letzten Jahr von 45 auf 39 Prozent gesunken. Wie manche wissen, war ich einmal österreichischer Staatsbürger. In Österreich liegt die Nutzerquote bei 73 Prozent, in Schweden bei 75 Prozent und in Estland bei rund 70 Prozent. Zugegeben, es handelt sich hier um kleinere Länder. Aber diese Länder sind beispielgebend und sind vorangegangen. Schließlich hat Österreich ebenfalls einen dreistufigen Aufbau. Wir müssen uns schon fragen – deshalb führen wir heute diese Debatte –: Warum gelingt es uns in Deutschland nicht, hier besser zu werden, und wie können wir endlich besser werden? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Kommen wir nun zu den Antworten. Einiges, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, ist durchaus richtig. Aber Sie bekennen sich nicht klar zu zwei Prinzipien. Das eine Prinzip lautet: Digital by default. Auf Deutsch bedeutet das den Vorrang des Digitalen in der Verwaltung. Wenn dieses Prinzip erst einmal gültig ist und die analogen Vorgänge ergänzend erfolgen, weil Menschen nicht abgehängt werden dürfen, dann hätten wir eine ganz andere Verwaltungskultur. Das zweite Prinzip lautet: Once only. Das bedeutet: Wenn Sie einmal Daten abgegeben und freigegeben haben, dann muss die Verwaltung darauf zugreifen. Sie selber müssen die Daten nicht erneut liefern. Diese zwei Prinzipien muss man glasklar formulieren, in ein Gesetz hineinschreiben und umsetzen. Solange das nicht auf allen Ebenen passiert, werden wir weiter so abgehängt bleiben, wie wir es heute sind. Das haben Sie nicht getan. Dies ist, was Ihren Antrag anbelangt, ein Versagen. Das steht aber in unserem Antrag. Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Antrag heute zustimmen würden; denn dann würde es wirklich mit dem EGovernment, mit der digitalen Verwaltung, in Deutschland vorangehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Bis jetzt hätten wir applaudieren können!) – Manche würden – das weiß ich – schon gerne applaudieren. Im Ausschuss Digitale Agenda, lieber Thomas Jarzombek, sind wir uns ja bei vielen Themen parteiübergreifend nahe. Ich will aber heute sozusagen etwas Schub in die Diskussion hineinbringen; denn ich glaube, dass wir wirklich Potenziale auszuschöpfen haben – auch Herr Tempel hat das angesprochen –, die gewaltig sind. Es ist ja nicht so, dass schon alles gut läuft. In München zum Beispiel werden noch tausendfach Textprotokolle abgetippt. Das geschieht durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die das dann in Aktenordnern abheften. Ist das heute noch zeitgemäß? Ist das eine schöne Beschäftigung? Ich glaube, die Verwaltung könnte stattdessen viele andere schöne Dinge – beispielsweise im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung – tun. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung übrigens gemerkt, dass all die betreffenden Datensätze überhaupt nicht übertragbar waren. Das BAMF hat dann letztlich dafür gesorgt, dass diese Datensätze vereinheitlicht werden konnten und dass so eine Übertragung möglich wurde. Es wurde also auf diese Weise aus einer Schwäche eine Stärke gemacht. Wir sollten versuchen, diesen Ansatz auch auf vielen anderen Ebenen zu verwirklichen. Man kann das auch einmal in Zahlen fassen: Wirtschaft und Verwaltung könnten allein 3 Milliarden Euro dadurch sparen, wenn nur die Gewerbeanmeldungen, die Baugenehmigungen und die Melderegistereinträge nicht mehr länger papiergebunden erstellt würden. Das wäre also eine ganze Menge Geld. Es ist auch gar nicht so schwer, das zu machen. Die Frage ist: Woran liegt das? Das liegt zum Teil – das haben Sie angesprochen – an den Steuerungsprozessen. Wir leben in einem föderalistischen Staat, wodurch das Ganze nicht so leicht ist. Deswegen muss der Bund, glaube ich, diese 1,7 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung investieren. Bei 13 Milliarden Euro Gesamtbudget für IT-Kosten ist das keine sehr hohe Summe. Das sollte aber nicht mehr im IT-Planungsrat gemacht werden; denn der allein schafft das, glaube ich, nicht. Der österreichische Bundeskanzler hat die Zuständigkeit für EGovernment damals ins Kanzleramt geholt. In Österreich gab es einen Beauftragten, der das koordiniert hat. Wir würden Ihnen vorschlagen, das an eine Koordinierungsstelle zu geben, die Durchschlagskraft hat. Das haben wir momentan nicht. Wenn das aber nicht passiert, kommen wir auch nicht wesentlich voran. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Ich komme – das wurde ja auch von Herrn Tempel richtigerweise angesprochen – zum Thema Open Data. Ich glaube, wenn wir Vereinheitlichungen vornehmen und Synergien schaffen wollen, dann muss das auf der Basis geschehen, dass die Daten offen und die Schnittstellen kompatibel sind. Es hilft uns nicht weiter, wenn wir tausend Insellösungen haben, von denen manche ja sehr beispielshaft und gut sind, wo wir es aber nicht schaffen, das Ganze zusammenzuführen. Solange das nicht auf der Basis von Open Data geschieht, werden wir auch keinen Fortschritt erzielen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Ich glaube, wir müssen uns bei dem Thema ein bisschen was trauen. Deswegen bitte ich Sie heute, sich ernsthaft mit dem zu befassen, was wir an Vorschlägen vorgelegt haben: Wir müssen bei den Investitionen vorangehen und eine Koordinierung schaffen. Es muss aber auch das Prinzip des Vorrangs des Digitalen in der Verwaltung gelten. Weiter muss klar sein und verankert werden, dass der Bürger, wenn er Daten abgegeben hat, diese nicht noch ein drittes, viertes oder fünftes Mal abgeben muss. Wenn wir da einmal hingelangen, werden wir bei der Nutzerquote von den 39 Prozent – da sind wir heute – auf 50 Prozent oder 60 Prozent kommen. Es ist gut für die Demokratie, die Wirtschaft und den Bürger, wenn wir endlich eine gute digitale Verwaltung in unserem Land bekommen. Das hilft allen, es hilft uns insgesamt. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings für die Bundesregierung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Frank Tempel [DIE LINKE]: Der kündigt jetzt Open Data an!) Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten hier an dieser Stelle viel über Veränderungen gesprochen – über Krisen, Reformen und Neuordnungen in unserem Land. Aus dieser Zeit haben wir Lehren gezogen, aber wir haben auch – gerade im letzten Jahr – aufs Neue den Wert einer guten Verwaltung schätzen gelernt. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eben viel mehr als ein Wettbewerb der schönen Worte, sie ist Ergebnis harter Arbeit. Dazu will ich Ihnen ein paar Beispiele nennen. Wir haben – das haben wir hier oft diskutiert – das Asylverfahren digitalisiert. Der Kollege Ostermann hat das angesprochen. All das haben wir innerhalb kürzester Zeit an einem Tisch mit Bund, Ländern und Kommunen geschafft. Das zeigt, dass so etwas geht, wenn die Sache drängt. Wir haben im Kabinett die Absenkung Hunderter Formvorgaben beschlossen. Auch das waren große Hindernisse für eine elektronische Verwaltung. Mit dem Gesetzentwurf zur E-Rechnung sorgen wir dafür, dass Unternehmen ihre Rechnungen an Behörden künftig elektronisch stellen können. Wir arbeiten – auch mit dem Bundestag – daran, das Gesetzgebungsverfahren zu digitalisieren. Noch in dieser Legislaturperiode werden wir erste Pilotanwendungen testen. Ich könnte jetzt meine komplette restliche Redezeit mit der Aufzählung von kleinen und großen Fortschritten bestreiten. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Open-Data-Gesetz?) Zu den Lehren aus den großen Kraftanstrengungen, insbesondere was die Hochzeit der Flüchtlingskrise im letzten Jahr betrifft, gehört auch, dass wir gut daran tun, nicht nur über ungelöste Aufgaben zu reden – das tue ich gleich auch noch –, sondern auch das herauszustellen, was funktioniert und was wir geleistet haben. An der Stelle würde ich gerne nicht nur den Kollegen, die hier bei Anträgen und vielen anderen Bereichen mitgewirkt haben, sondern auch den vielen Verwaltungsmitarbeitern meinen Dank ausrichten, die bei diesen Projekten Digitalisierungserfolge überhaupt erst möglich gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Aber ich will auch Themen nennen, bei denen wir in puncto Digitalisierung besser werden müssen und besser werden können. Ich will drei Punkte zur digitalen Verwaltung herausgreifen. Erstens. Digitalisierung von Arbeitsabläufen. Viele sagen einfach: In der Verwaltung müssen wir die Abläufe digitalisieren. Deshalb heißt das digitale Verwaltung. – Das ist richtig, aber genauso richtig ist, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Deshalb müssen wir als logische Vorfragen klären, ob die bestehenden Abläufe in der Verwaltung in jedem Einzelfall überhaupt so sind, dass man sie digitalisieren kann und vor allem dass man sie auch digitalisieren sollte. Um es klar zu sagen: Ein schlechter Prozess, der digitalisiert wird, ist einfach ein digitalisierter schlechter Prozess. Da wird durch Digitalisierung an sich noch nichts besser. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Also stellt Digitalisierung auch eine große Chance dar, Abläufe zu optimieren. Erst Abläufe prüfen, dann verbessern und anschließend digitalisieren, das ist die Sequenz, die richtig ist und Sinn macht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will einen zweiten, ganz wichtigen Punkt nennen: Bürger- und Unternehmenskonten bei der Verwaltung. Das ist ein wirklich dickes Brett, das es zu bohren gilt. Wir haben in Deutschland viele gute Ideen. Wir verfügen über gute Techniken und gute Angebote. Aber damit das Angebot in der Breite genutzt wird, müssen wir es besser zusammenbekommen. Es gibt viele Portale und viele Insellösungen in Bund, Ländern und Kommunen. Aber auch hier kommen wir jetzt ein Stück weiter. Wir werden einen Portalverbund einrichten, in dem wir alle Verwaltungsportale vereinen und in dem jeder von einem Serviceportal auf alle Dienstleistungen des Verbunds zugreifen kann. Das haben wir mit den Ländern und Kommunen so verabredet. Man kommt dann sozusagen online mit einem Schlüssel in jede Verwaltung. Die Zugangsdaten für das Portal in Berlin können dann genauso für das Portal in Mönchengladbach oder Herford genutzt werden. Eine einmalige Registrierung reicht dann aus. Mein dritter Punkt ist die IT-Sicherheit. Die ist nicht nur in der Verwaltung relevant, aber eben auch dort. Die Cyberbedrohungslage wird von Jahr zu Jahr kritischer. Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme haben eine immer größere Bedeutung, auch bei der Modernisierung der Verwaltung. Auch hier haben wir einiges getan – ich nenne insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz –, aber auch hier wollen wir noch mehr machen. Wir erarbeiten derzeit eine neue Cybersicherheitsstrategie des Bundes, die wir noch in diesem Jahr vorstellen wollen. Damit werden die IT-Systeme sicherer, und damit schaffen wir mehr Vertrauen aufseiten der Nutzer. Auch das ist ein wichtiger Punkt, um die Nutzerzahlen bei den vielen Verwaltungsangeboten zu erhöhen. Die sind in der Tat noch zu niedrig, und die müssen wir verbessern. Ich habe jetzt hier nur einige Erfolge, aber eben auch offene Baustellen der digitalen Verwaltung beschrieben. Lassen Sie mich aber auch aus meiner Erfahrung als Parlamentarischer Staatssekretär sagen: Bei der Digitalisierung geht es letztlich nicht nur um Nullen und Einsen, sondern vor allem um Menschen, um ihre Arbeit und ihr Kommunikationsverhalten. Wir müssen die Menschen in der Verwaltung mitnehmen und motivieren und davon überzeugen, dass diese Abläufe für sie besser werden. Wenn wir Verwaltungsmitarbeiter vom Nutzen der Digitalisierung überzeugen wollen, dann geht das am besten, wenn die Regierung mit gutem Beispiel vorangeht. Zur digitalen Verwaltung gehört also auch die digitale Regierung. (Zurufe von der CDU/CSU): Jawohl!) Da – das müssen wir, glaube ich, ehrlich eingestehen – haben wir auch noch eine große Baustelle vor uns. An offensichtlichen Zielen wie dem papierlosen Kabinett oder einem modernen, digitalen Wissensmanagementsystem müssen wir mit noch mehr Nachdruck arbeiten. Als Zeichen dafür, dass wir sehen, dass wir noch einiges zu tun haben, habe ich auch nicht, wie der Kollege Ostermann, meine Rede von einem Tablet-PC abgelesen, sondern ganz analog vom Papier. Das zeigt, dass noch einiges zu tun ist, auch bei uns. (Marian Wendt [CDU/CSU]: Wir haben einen Teleprompter beantragt!) Letztlich gilt hier das Gleiche wie für die digitale Verwaltung. Die Digitalisierung ist kein Zweck an sich; aber klug eingesetzt kann sie für die Menschen die Qualität des Arbeitens und die Qualität des Lebens verbessern. Der Einsatz dafür lohnt sich. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was ist mit dem Open-Data-Gesetz?) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Saskia Esken für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Saskia Esken (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit, die Handlungsfähigkeit und die Durchsetzungsfähigkeit von Regierung und öffentlicher Verwaltung ist eine wichtige Grundlage für Rechtsstaat und Demokratie. Das ergibt sich nicht nur aus der Entwicklung und Umsetzung großer politischer Vorhaben; viel entscheidender ist dafür der alltägliche Umgang des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern. Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung begreift sich als Dienstleister. Als Nutzer erwarten wir heute, dass wir unsere Behördengänge online und am liebsten auch mobil erledigen können. Wir wollen uns darauf verlassen können, dass es dabei sicher zugeht. Die Daten, die ich mit der Behörde austausche, gehen sonst niemanden etwas an. Die Arbeit in einer solchen modernen Verwaltung ist auch für Stauballergiker geeignet, weil sie auf Papierakten so weit wie möglich verzichtet. Auch sonst entspricht moderne Verwaltungsarbeit den Anforderungen an einen Arbeitsplatz von heute. Auch Verwaltungsmitarbeiter wollen zeitflexibel und auch einmal von zu Hause aus oder mobil arbeiten, und zwar in Teams, die ohne große Umstände über Abteilungsgrenzen hinweg gemeinsam einen Auftrag erledigen, ein Problem lösen. Warum sollte Verwaltung das nicht können? Leider hängt Deutschland im internationalen Vergleich beim E-Government deutlich hinterher. Egal welche Studie wir zurate ziehen, sie alle kommen zu einem fast schon vernichtenden Urteil. Die Angebote der digitalen Verwaltung in Deutschland sind dürftig: in Anzahl und Qualität, aber auch in ihrer Nutzung, also in der Akzeptanz. Mit dem 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetz, das jetzt nach und nach in den Bundesländern umgesetzt wird, ebenso wie mit dem Programm Digitale Verwaltung 2020 geht es quälend langsam voran. Diese ersten Schritte waren leider wenig konsequent und deshalb wenig wirksam. Ich bin deshalb dankbar, dass wir uns mit den Kollegen und Kolleginnen der Unionsfraktion jetzt auf den nun vorliegenden Antrag zum E-Government einigen konnten. Ein zentrales Vorhaben ist dabei das Bürgerkonto, über das wir als Nutzer sicher mit der Verwaltung kommunizieren können. Als eindeutige Identifikation beim Zugriff auf das Bürgerkonto dient die elektronische ID des neuen Personalausweises. Bei allen neu ausgestellten Personalausweisen soll die eID deshalb voreingestellt sein und nur auf Wunsch abgeschaltet werden können. Damit dieses Bürgerkonto dann auch für weitere attraktive Onlineangebote genutzt werden kann, müssen die wichtigsten Lebens- und Unternehmenslagen identifiziert werden. Solche häufig genutzten Dienstleistungen sollen dann vollständig digitalisiert werden mit einer durchgängigen elektronischen Aktenführung und mit einer nutzerfreundlichen Bedienung und bitte ohne Schriftform und ohne persönliches Erscheinen zu verlangen, wenn das gar nicht notwendig ist. Weil der digitale Staat in seiner Funktions- und Handlungsfähigkeit – Herr Krings hat es gesagt – durch cyberkriminelle Angriffe hoch gefährdet ist, muss er sich besonders schützen. Die öffentliche Verwaltung muss deshalb Vorreiter sein beim Umgang mit solchen Angriffen, beim Einsatz von IT-Sicherheitstechnik und bei der Anwendung von IT-Sicherheitsverfahren. Zudem muss die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern sichere Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationswege zur Verfügung stellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wollen wir in seiner Dienstleistungs- und Beratungsfunktion auch für die öffentliche Verwaltung stärken. Wichtige Anliegen unseres Antrags sind zudem die Transparenz staatlichen Handelns ebenso wie der Zugang zu und die Nutzung von Daten der Verwaltung. Wir verdeutlichen deshalb nochmals das Ziel der Offenlegung von Verwaltungsdaten, und zwar nicht auf Antrag, sondern proaktiv in einheitlichen, maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzen. Herr Krings, Sie haben es zwar nicht angemerkt, es ist dennoch zu begrüßen: Die Regierung wird bis Anfang 2017, wenn ich es richtig sehe, ein solches Open-Data-Gesetz vorlegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir freuen uns darauf. Auch in der öffentlichen Verwaltung ist der digitale Wandel ein Kulturwandel – auch das wurde schon gesagt –, sowohl im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern als auch in der Art, wie Behörden und Verwaltungsmitarbeiter zusammenarbeiten. Es ist dabei unerlässlich, das Fachwissen und die Erfahrungen, aber auch die Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von vornherein in die Entwicklung von Organisationen, aber auch von Verfahren einzubeziehen. Zudem müssen digitale Kompetenzen, die technische und rechtliche Grundlagen ebenso wie Medienkompetenz, aber auch offene digitale Arbeitsformen umfassen, endlich Einzug halten in die Aus- und Weiterbildung von Verwaltungsfachleuten. Vom digitalen Staat, meine Damen und Herren, sind wir noch meilenweit entfernt. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich konsequent und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf den Weg zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Marian Wendt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Marian Wendt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind biblische Zeiten in Deutschland, (Heiterkeit des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) zumindest was die Verwaltung angeht, nicht paradiesische; verstehen Sie mich nicht falsch. Unvorstellbar eigentlich, dass Menschen für manche Anliegen in ihren Geburtsort zurückkehren müssen. (Barbara Woltmann [CDU/CSU]: Das ist doch mal ganz schön! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Sachsen!) Wenn ein Kind geboren wird, steht eine wahre Ochsentour bevor: am ersten Tag zum Standesamt, am zweiten Tag zur Krankenkasse, am dritten Tag gegebenenfalls zum Jugendamt, am vierten Tag zur Kindergeldkasse. Das ist in Deutschland Realität. In der freien Wirtschaft dagegen können wir Tag und Nacht jede digitale Dienstleistung in Anspruch nehmen, nachts ein Paket bei Zalando oder Amazon bestellen, und am nächsten Tag wird geliefert. Kredite online beantragen und genehmigt bekommen – alles kein Problem. Aber alltägliche Dinge, die mit der Verwaltung zu klären sind, brauchen länger. Eine einfache Wohnungsummeldung hier in Berlin nimmt zum Beispiel einen Monat Zeit in Anspruch. Muss das so sein? Wir sagen: Nein. Mit unserem Antrag „Innovativer Staat“ ergänzen wir jetzt die richtigen Schritte, die die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda bereits getan hat. Schön und gut, wenn man die Steuererklärung am heimischen Computer machen kann; aber wenn man sie am Ende doch wieder ausdrucken muss, damit sie auf dem Finanzamt entsprechend bearbeitet werden kann – dort muss alles händisch eingetragen werden –, ist das kein Schritt zur Verwaltungsmodernisierung oder vereinfachung. Solche Medienbrüche kosten viel Zeit und Geld. Sie müssen in Zukunft schleunigst und rigoros abgebaut werden. Viele Behörden, viele Datengrundlagen, viele komplizierte Plattformen – das bedeutet auch viel Aufwand, für die Menschen ebenso wie für die Verwaltung. Mit der Flüchtlingskarte und dem dazugehörigen Kerndatensystem haben wir es geschafft, alle diese komplizierten Datengrundlagen, Schnittstellen und Plattformen auf der kommunalen Ebene, auf der Länderebene und auf der Bundesebene zu vereinheitlichen und miteinander zu verknüpfen. Ich denke, es ist richtig, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen, so wie es die Kolleginnen und Kollegen bereits angesprochen haben. Warum sollte solch ein System nicht für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nutzbar sein? Nach unserem Antrag sollen daher Bürgerkonten angelegt werden, die als zentrale Zugangspunkte für alle Anliegen an die Verwaltung genutzt werden sollen. Ein Zugang für alle Anliegen bei allen staatlichen Stellen, alle Daten parat – wie einfach könnte es dann sein! Wir müssten die Tage nach der Geburt eines Kindes nicht auf verschiedenen Ämtern verbringen, sondern könnten bei der Familie sein. Den Menschen in unserem Land ist es egal, ob der Verwaltungsprozess, der hinter dem Anliegen steckt, digital ist, wer ihn bearbeitet. Für sie ist wichtig: Es muss einfach sein, schnell gehen und funktionieren. Das ist auch unsere Leitschnur für die digitale Verwaltung, nämlich nicht Digitalisieren um der Digitalisierung willen, nicht die alten Prozesse einfach digital machen, einfach in Computer einpflegen, sondern neue, der Technologie angepasste Prozesse entwickeln, die der Funktion folgen. Wenn man einen Führerschein digital beantragen kann, stellt sich natürlich die Frage, ob das noch vom Landkreis vor Ort bearbeitet werden muss oder ob das zum Beispiel zentral in Flensburg bearbeitet werden kann. Es sind solche Fragen, die wir stellen müssen. Wir müssen die Prozesse grundsätzlich hinterfragen. Meine Damen und Herren, unser Antrag bringt die digitale Verwaltung voran. Wir brauchen – um das zusammenfassend noch einmal festzustellen – einfachere und leichter zugängliche Verfahren, am besten durch die Schaffung eines über alle staatlichen Ebenen hinweg nutzbaren Bürgerkontos, gekoppelt mit der eID-Funktion unseres Personalausweises. Außerdem brauchen wir eine möglichst umfassende zentrale Steuerung des digitalen Wandels, damit die vielen kleinen Könige entmachtet werden, die den Fortschritt derzeit behindern und an alten Systemen festhalten. Da ist – das muss ich leider feststellen – der Föderalismus in unserer Ausprägung – bei aller Herrlichkeit – eine große Hürde, die wir hier zu nehmen haben. Wir brauchen weiterhin eine stete Evaluation und Verbesserung in der Verwaltungsarbeit; denn das, was heute richtig ist, kann morgen schon überholt sein. Ich freue mich, dass wir hier sehr einhellig über dieses Thema in erster Lesung beraten haben. Ich freue mich auf die Ausschussberatung und denke, dass wir im Ergebnis unseren Antrag so beschließen können, damit die Leute künftig nicht immer wieder in ihre Geburtsstädte zurückkehren müssen, um ihre Geburt nachzuweisen oder Ähnliches. All das wollen wir künftig nicht mehr. Ich wünsche uns viel Erfolg bei den jetzigen Beratungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich diese Aussprache. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen auf den Drucksachen 18/9788, 18/3074 (neu) und 18/9056 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 18/9056 – Tagesordnungspunkt 7 c – soll federführend beim Innenausschuss beraten werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze einzunehmen, und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Wagner, Elisabeth Scharfenberg, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Partizipation und Selbstbestimmung älterer Menschen stärken Drucksache 18/9797 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Doris Wagner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie so viele Menschen in Deutschland gehöre ich der Generation der Babyboomer an, und wenn ich mich hier bei uns so umschaue, kann ich sagen: viele von Ihnen auch. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das stimmt!) Wir Babyboomer sind jetzt so in den 50ern. Wir sind eigentlich noch jung, fangen aber auch schon an, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir im Alter leben wollen. Viele von uns jungen Alten sind noch fit und gesund. Wir sind familiär oder gesellschaftlich engagiert. Vielleicht arbeiten wir über das Rentenalter hinaus weiter. Manche von uns haben eine Migrationsgeschichte, manche leben in Familien, andere alleine, in größeren Gemeinschaften, in Ehen oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Wir haben das Glück, dass das Alter heute so bunt und vielfältig ist wie noch nie zuvor. Das muss sich aber auch endlich in den Altersbildern in unseren Köpfen niederschlagen. Übermorgen, am 1. Oktober, ist der Internationale Tag der älteren Menschen, ein guter Anlass, um über die Frage nachzudenken: Was brauchen wir eigentlich, um im Alter selbstbestimmt leben und uns weiterhin aktiv in die Gesellschaft einbringen zu können? Die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung ist natürlich eine solide finanzielle Absicherung. Deshalb müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren und eine Garantierente einführen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber bei Partizipation und Selbstbestimmung geht es natürlich nicht nur um finanzielle Ressourcen. Es geht auch um die Möglichkeit, die ganz individuellen Vorstellungen von einem guten Leben im Alter umzusetzen. Ich wünsche mir, so lange wie möglich in meiner eigenen Wohnung zu bleiben. Wählen zu können, wo und wie ich wohne, ist Grundlage meiner Selbstbestimmung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ursula Schulte [SPD]) Damit ich aber in meinen eigenen vier Wänden alt werden kann, muss meine Wohnung barrierearm oder am besten sogar barrierefrei sein. Ich brauche eine Wohnung ohne Türschwellen, in der Dusche sollte es stabile Griffe geben, und ich wünsche mir einen ebenerdigen Zugang zu meiner Haustür. Zum guten Leben im Alter gehört aber auch, dass ich mich in meinem vertrauten Viertel fortbewegen und in der Gemeinschaft einbringen kann. Ich möchte den Supermarkt und meine Hausärztin gut zu Fuß erreichen können, ohne Stufen zu überwinden. Auf dem Weg zur Bushaltestelle gibt es eine Bank, auf der ich mich ausruhen kann, und ich wünsche mir Orte, an denen ich meine Nachbarn treffen und mit ihnen in Austausch gehen kann. Natürlich möchte ich im Alter auch mal raus aus meinem Quartier. Dafür brauche ich ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz mit Rampen, Rolltreppen und Aufzügen an allen Haltestellen und Bahnhöfen. Selbstverständlich müssen die Fahrkartenautomaten leicht für mich zu bedienen sein. Und schließlich: Wenn ich eines Tages auf pflegerische Unterstützung angewiesen bin, soll das nicht über meinen Kopf hinweg geschehen. Ich will selber entscheiden, wie und von wem ich gepflegt werde, und wenn ich das nicht mehr kann, sollen meine Familie und meine Freunde Sprachrohr für mich sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit alle Menschen im Alter gut leben können, brauchen wir eine grüne politische Strategie des aktiven Alterns. Wir wollen altersgerechtes und barrierefreies Wohnen stärker als bisher fördern. Dazu muss das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziell so ausgestattet werden, dass es dem tatsächlichen Bedarf entspricht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir möchten zudem einen Bewegungsfreiheitsbonus einführen, der den Abbau von Barrieren auch im Wohnumfeld finanziell unterstützt. Mit unserem Programm „Lotsen-, Informations- und Vernetzungsbüros – LIVE“ fördern wir das Quartier als Keimzelle des Zusammenlebens. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die LIVE-Büros informieren über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie Engagementmöglichkeiten. Außerdem sind die LIVE-Büros ein Begegnungsort, der aktive Partizipation älterer Menschen ermöglicht. Man kann dort über Umbaumaßnahmen im Viertel diskutieren oder gemeinsame Lösungen für lokale andere Probleme finden. Und wir wollen das Nahverkehrsangebot in Städten und auf dem Land ausbauen und barrierefrei gestalten. So ermöglichen wir es älteren Menschen, auch ohne eigenes Auto selbstbestimmt mobil zu sein. Wir wollen das Recht auf Selbstbestimmung auch denjenigen garantieren, die beeinträchtigt sind. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf individuelles Fallmanagement und ein Pflegebudget. Damit können sich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ihre Leistungen nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Ganz wichtig: Diejenigen, die uns pflegen, sollen für ihre anspruchsvolle Arbeit angemessen entlohnt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir heute an den zentralen Stellschrauben drehen – altersgerechtes Wohnen, Partizipationsmöglichkeiten im Quartier, barrierefreier ÖPNV und individuelle pflegerische Unterstützung –, können wir im Alter selbstbestimmt und aktiv leben. Dann werden wir Babyboomer und die Generationen nach uns glückliche Alte sein. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Heinz Wiese von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Seit 1990 begehen wir am 1. Oktober den Internationalen Tag der älteren Menschen, den die UNO eingeführt hat. Im Oktober wird der siebte Altenbericht vorgelegt; es ist tatsächlich schon der siebte. Er wird im Kabinett beraten und den Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ haben. Mit diesem Bericht werden wir uns auch hier im Plenum zu gegebener Zeit befassen. Im Vorfeld der Debatte zum siebten Altenbericht geht es heute um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Partizipation und Selbstbestimmung älterer Menschen stärken“. Bei der Lektüre dieses Antrages könnte man allerdings den Eindruck gewinnen, in den letzten Jahren hätte sich in der Seniorenpolitik des Bundesministeriums nichts getan. Dem ist bei weitem nicht so. Wir wissen ganz genau, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir bereits im fünften Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“ die Potenziale älterer Menschen in den Fokus genommen haben. Damals wurden in den Bereichen Erwerbsarbeit, Bildung, Einkommenslage, Seniorenwirtschaft, Familie und private Netzwerke, Engagement und Teilhabe viele Potenziale untersucht und Handlungsempfehlungen gegeben. Viele dieser Handlungsempfehlungen sind mittlerweile umgesetzt. Ich nenne nur beispielhaft das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die Weiterentwicklung des Programms „Mehrgenerationenhaus“ und den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Solche gesellschaftspolitischen Meilensteine sind Teil der Erfolgsgeschichte unserer Großen Koalition. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch heute bestimmt der Mensch im Alter selbstständig, welche Lebensqualität er sich vorstellt. Ältere Menschen möchten möglichst lange selbstbestimmt und in vertrautem Umfeld leben. Wenn sie gegebenenfalls irgendwann hilfebedürftig werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Verschiedene Maßnahmen und Programme sind bereits in die Wege geleitet. Die Kollegin hat das Programm der KfW erwähnt, und es gibt noch mehr. Ich meine, wir sind mittlerweile auf einem ganz guten Weg. Meine Damen und Herren, erst seit Anfang der 80er-Jahre wird der Eintritt in die Rente auch als Eintritt in eine neue und interessante Lebensphase gesehen. Und diese Lebensphase sollte auch noch neue Zukunftsperspektiven eröffnen. Wenn man heute aus dem Berufsleben ausscheidet, hat man oft noch ein Viertel, manchmal sogar noch ein Drittel seines Lebens vor sich, und zwar häufig – Gott sei Dank! – auch bei guter Gesundheit. Gleichwohl hat das Alter viele Gesichter. Es gibt auf der einen Seite Hilfebedürftige, auf der anderen Seite aber auch viele, die genauso alt und hoch kompetent sind. Dieses Potenzialreservoir ist sehr wichtig und vielseitig. Die Älteren haben einen Erfahrungsschatz, den wir nicht missen wollen. Die Erfahrungen der Älteren gepaart mit dem Wagemut der Jüngeren – das ergibt eine gesunde Mischung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Noch nie waren ältere Menschen so fit wie heutzutage. Altern heißt mehr denn je: Pläne schmieden, umsetzen, gewonnene Lebensjahre nutzen und mit Leben und Sinn erfüllen. Wir brauchen daher ein neues Verständnis für das Leben im Alter, das rüstige Senioren genauso wie hilfebedürftige Menschen im Fokus hat. Beide Facetten gehören dazu, wenn man die Lebenswirklichkeit betrachtet. Ich bleibe dabei, meine Damen und Herren: Es wird zunehmend wichtiger, dass wir die Potenziale des Alters nutzen. Ältere Menschen sollten noch bessere Perspektiven bekommen. Wir sollten sie wissen lassen, dass wir sie schätzen und brauchen. Aus diesem Grund hat sich die Koalition – zunächst einmal haben wir in der Fraktion beraten; die Beratungen mit der Mittelstandsvereinigung haben etwas länger gedauert – auf die Flexirente geeinigt. Den Gesetzentwurf zur Flexirente haben wir heute Mittag in erster Lesung beraten. Meine Damen und Herren, ich muss sagen: Damit wird jetzt auch das erfüllt, was wir immer avisiert haben, nämlich dass sich längeres Arbeiten lohnt, und zwar auch für den Arbeitnehmer. Das ist auch ein Schritt, um die drohende Altersarmut zu bekämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer neben der Rente arbeitet, kann künftig seine späteren Rentenansprüche, seine Entgeltpunkte, aufbessern. Zudem lässt sich der Übergang von Arbeit in Ruhestand fließender und individueller gestalten. Die Flexirente ist somit ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So wird es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft auch erleichtert, Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zu kombinieren. Anstatt sich ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, können Arbeitnehmer in Teilrente weiterarbeiten und so in den Ruhestand ausgleiten. Alle Versicherten – auch das ist ein Riesenfortschritt – werden künftig gezielt darüber informiert, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gibt. Ich meine, diese Transparenz war überfällig. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, der von Ihnen vorgelegte Antrag enthält zwar einige gute Ansätze. Das reicht aber nicht. Und nur immer mehr zu fordern, ist auch ein bisschen einfach. Alles, was wir fordern und durchsetzen wollen, muss auch solide finanziert werden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. Als nächster Redner hat Jörn Wunderlich für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Partizipation und Selbstbestimmung älterer Menschen stärken“ – welch schöner Titel! Bekenntnisse zur Verbesserung der Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren erklingen insbesondere vor Wahlkämpfen häufig laut und vernehmbar. Danach sind sie kaum mehr zu hören. Zu Unrecht, sage ich. Denn Seniorenpolitik ist angesichts der demografischen und auch sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft ein dringendes und wichtiges Thema. Als seniorenpolitischer Sprecher meiner Fraktion konnte ich mich in vielen Gesprächen auf Bundes-, aber auch auf Landesebene und besonders in meinem Wahlkreis davon überzeugen, wie sehr die Lebensbedingungen vor Ort in den Kommunen und Städten die Qualität des Lebens im Alter beeinflussen. Jetzt fordern die Grünen in ihrem Antrag erstens, altersfreundliche Kultur und intergenerationelle Solidarität zu fördern, zweitens, diskriminierende Altersgrenzen abzuschaffen, drittens, altersgerechtes und barrierefreies Wohnen stärker als bisher zu fördern, viertens, älteren Menschen selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön, dass Sie das alles noch mal vorlesen! Das ist alles gut und richtig!) – hör erst mal zu! –, (Petra Crone [SPD]: Das hat sie aber schon gehört! – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe das aufgeschrieben!) fünftens, es Pflegebedürftigen zu erleichtern, länger in den eigenen vier Wänden zu leben. Mit diesen inhaltlichen Forderungen liegen die Grünen ja voll auf linker Linie; das sind ja die Forderungen, die wir schon immer hatten. Schön, dass sich die Grünen nun dazu durchgerungen haben, das auch mal zu dokumentieren. Denn in der vorletzten Legislaturperiode, zum Beispiel auf dem Deutschen Seniorentag in Leipzig, gab es noch nichts Schriftliches. Und auf der letzten Seniorenmesse in München wurde die Tatsache, dass es keine Leitlinien gab, damit entschuldigt, dass die Senioren keine Wählergruppe der Grünen seien. Na ja, Schwamm drüber! Die jetzt dargelegten Forderungen sind ja ganz gut. Und es tut auch immer mal wieder not, die Bundesregierung auf die mangelnde Seniorenpolitik hinzuweisen; denn dort ist sie ja auch nicht so das Thema. Wenn man sich die Tagesordnungen der letzten Legislaturperioden mal anschaut, (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo sind denn die Initiativen der Linken?) dann sieht man, dass nur zweimal richtige Seniorenthemen Gegenstand der Debatten waren, nämlich – das ist vorhin schon angesprochen worden – der fünfte und der sechste Altenbericht. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein Linken-Antrag!) Ansonsten werden hier im Hause Senioren in aller Regel mit Rente, Pflege und Gesundheit abgetan, (Michaela Noll [CDU/CSU]: „Abgetan“? Das sind wichtige Themen!) wobei in Erklärungen immer wieder dargelegt wird, dass mehr Potenziale des Alters als Defizite vorhanden sind – Potenziale nutzen, wie es so schön heißt. Letztlich ist auch der Umgang mit dem siebten Altenbericht Indiz dafür, wie Seniorenpolitik behandelt wird. Jetzt bin ich ja richtig gespannt; denn beim siebten Altenbericht lautet der Auftrag, das Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ zu bearbeiten. Er liegt der Regierung seit Dezember 2015 vor, dem Parlament allerdings immer noch nicht; eine Stellungnahme gibt es noch nicht, wurde dem Parlament noch nicht zugeleitet. Immerhin – das wissen wir aus den Vorbemerkungen zu diesem Auftrag – geht es im siebten Altenbericht darum, dass Seniorenpolitik primär in den Kommunen stattfindet. Aufgrund der Vielfalt und der mannigfaltigen Unterschiede in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom Bund eine Blaupause oder ein Muster, eine allgemeine Regelung für die Seniorenpolitik geben kann. Im Antrag der Grünen gibt es unter den Punkten 6 und 7 den mutigen Vorstoß, Forschungsvorhaben zu unterstützen und auf die Länder entsprechend einzuwirken, dass ältere Menschen mehr beteiligt werden. Doch wir brauchen im Grunde keine weitere Forschung, wir brauchen keine Sachverständigengutachten, wir brauchen keine Kongresse. (Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir brauchen nur die Linke, die uns sagt, wie es geht!) Wir wissen doch, was zu machen ist. Wir müssen endlich einmal anfangen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn ihr fordert, auf die Länder einzuwirken, dann muss ich euch, liebe Grüne, daran erinnern: Ihr seid – wenn ich mich nicht verzählt habe – in elf Ländern an der Regierung beteiligt; in einem Land stellt ihr den Ministerpräsidenten. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr auch!) Ja warum macht ihr denn nichts in den Ländern, (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das schwach!) zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen? (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Könnte man nicht mal was Inhaltliches sagen?) – Ja. – Ich habe hier ein Papier mit dem Titel „Ziele und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik“ aus Nordrhein-Westfalen. Das ist so alt; es ist aus dem letzten Jahrhundert. Da wird noch von einem Durchschnittseinkommen in D-Mark gesprochen. Da sind eure Forderungen drin. Es ist vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Alles, was da steht, wurde bislang nicht gemacht. Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Fraktion Die Linke, die seniorenpolitischen Standpunkte meiner Partei und der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, die Forderungen der BAGSO und die Ergebnisse der Bertelsmann-Stiftung – all das ist deckungsgleich mit dem, was ihr jetzt aufgeschrieben habt. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen wir jetzt mal was zu dem Thema machen?) Fangt mit der Umsetzung eurer Forderungen an, und dann könnt ihr nächstes Jahr auch punkten. Aber eins muss ich noch im Zusammenhang mit den Potenzialen des Alters sagen: Wir müssen aufpassen, dass ehrenamtliches Engagement bei allem Respekt – das möchte ich an dieser Stelle betonen; ich möchte da nicht falsch verstanden werden – nicht als Ausfallbürge für angeblich nicht mehr finanzierbare staatliche Aufgaben herhalten muss und letztlich Seniorinnen und Senioren für den Ausgleich klammer kommunaler Kassen sorgen sollen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber warten wir es ab. Vielleicht können wir ja einen entsprechenden Antrag gemeinsam mit dem siebten Altenbericht beraten. So, wie es angekündigt worden ist, soll er im Oktober beraten werden; letzte Gerüchte besagen, dass es im November so weit ist. Schauen wir mal, ob es in diesem Jahr noch etwas wird. Ich bin da nicht sonderlich guter Hoffnung; aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Petra Crone hat als nächste Rednerin für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Petra Crone (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ist doch ganz wunderbar. Das, was sich die Menschheit schon immer gewünscht hat, das haben wir erreicht: Wir werden immer älter. Das ist ein ganz tolles Geschenk, vor allem, weil wir dabei immer besser gebildet, gesünder und fitter sind. Aber Achtung: Das „Wir“ ist kein Einheitsbrei. Schauen wir zurück auf den sechsten Altenbericht, der sich mit Altersbildern beschäftigt hat. Das Fazit ist: Die Älteren gibt es nicht. Diese Altersgruppe ist genauso vielfältig wie alle anderen auch, mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen von Leben, Alltag, Familie und Freizeitgestaltung. Wie sollte es auch anders sein. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Doch für alle gilt: Mitmischen, dabei sein und aktiv sein, das hält fit, im Oberstübchen und auch sonst. Zwingen können und wollen wir niemanden, aber Rahmenbedingungen können wir schaffen. Als Beispiel nenne ich die Flexirente – sie ist eben angesprochen worden –, eine Grundsicherung im Alter, die auch Teilhabe an Kultur beinhaltet, und die Förderung des freiwilligen Engagements. Dabei dürfen weder geringere Bildung noch schlaffer Geldbeutel oder Altersgrenzen im Wege stehen. Die Altersgrenzen für Schöffen und Schiedsleute sind in meinen Augen überholt und gehören abgeschafft. Sie sind eindeutig diskriminierend. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rahmenbedingungen für Teilhabe zu schaffen, das kostet. Darum hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass die Kommunen strukturell, politisch und vor allem finanziell gestärkt werden. Wir werden auch weiter dafür sorgen; denn die Kommunen müssen vor Ort geeignete Strukturen aufbauen. Dabei muss es nach dem Motto gehen: Lieber weniger, aber dafür dauerhafte Programme anstelle von Leuchttürmen, denen schnell das Licht wieder ausgeht. Deshalb freue ich mich, dass beispielsweise die Mehrgenerationenhäuser jetzt eine feste Förderung bekommen; denn da geht es um das Miteinander von Jung und Alt. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, Kollege Wunderlich, auch ich bin gespannt auf den siebten Altenbericht; denn der beschäftigt sich mit der Rolle der Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich stimme Ihnen zu: Besonders das Quartiersmanagement und das Programm „Soziale Stadt“ verdienen Stärkung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehören Mehrgenerationenhäuser, und zwar am besten flächendeckend. Mehr Seniorenbüros und Freiwilligenagenturen fördern das freiwillige Engagement. (Beifall der Abg. Ulrike Bahr [SPD]) Denn diese niederschwelligen Angebote können in den Regionen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen eingesetzt werden. Mir ist es dabei wichtig, den Akteuren von heute nicht mit neuen Programmen das Wasser abzugraben, sondern Bewährtes zu fördern und zu vernetzen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was mitten in Berlin passt, das hat bei mir im Sauerland vielleicht keine Wirkung oder umgekehrt. Genau wie Sie in Ihrem Antrag schreiben: Die Mobilität in meiner ländlichen Region ist ein nicht zu unterschätzendes Problem. Der Bürgerbus, Seniorentaxis und Hol- und Bringdienste sind in jedem Fall wichtige Instrumente. Denn: Wo es die nicht gibt, sind die älteren Menschen von der selbstbestimmten Teilhabe ausgeschlossen. Sie sehen: Wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut! Das macht uns Hoffnung!) Eines ist mir jedoch wichtig. Bei aller Freude über die gesunden und fitten Alten: Es darf kein Hype ähnlich dem Jugendwahn entstehen. Auf diese Weise wächst bekanntermaßen nur die Angst vor der Zeit, in der Unterstützung, Hilfe und Pflege gebraucht werden. Diese Themen dürfen keine Tabuthemen sein. Unterstützung, Hilfe, Pflege und eine Sterbe- und Abschiedskultur sind unentbehrlich für gute Altenarbeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie sprechen das Thema Pflege an, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Bündnisgrünen. Sie haben absolut recht: Wir brauchen ausreichend Personal, also mehr Personal, um eine anspruchsvolle ambulante und stationäre Pflege gewährleisten zu können. Dafür muss der Altenpflegeberuf dringend aufgewertet werden, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) das heißt bessere Bezahlung, und zwar auch, weil es wieder einmal die Frauen trifft, die diese kräftezehrende Arbeit hauptsächlich erledigen. Alte und multimorbide Menschen kommen ins Krankenhaus und von dort zurück ins Seniorenheim. Deshalb setze ich mich seit vielen Jahren für eine generalistische Pflegeausbildung ein, für einen Zusammenschluss der drei existierenden Ausbildungen in den Bereichen Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege zu einer neuen, umfassenden und zukunftsfesten Berufsausbildung. Wir haben nun die Gelegenheit, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Dieses Gesetz wünschen sich große Teile der Verbände und viele Pflegerinnen und Pfleger. Glauben Sie mir; ich habe mit vielen gesprochen. Lassen Sie uns das gemeinsam machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und damit – hören Sie mir bitte gut zu – meine ich alle in diesem Hohen Haus: Die einen sollen sich einen Ruck geben und die anderen aus den Puschen kommen. Pflegekräfte und diejenigen, die Pflege benötigen, werden davon profitieren. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Astrid Timmermann-Fechter für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herbert N. ist 65 Jahre alt und geht wöchentlich in ein Altersheim. Dort spielt er mit den Bewohnern Schach und liest Geschichten vor. Er engagiert sich, weil er das Gefühl hat, dort gebraucht zu werden. – Sandra M., 70 Jahre alt, ist Mitglied im städtischen Seniorenbeirat. Mit großem Engagement setzt sie sich für die besonderen Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren in ihrer Stadt ein. – Gisela S., 85 Jahre, ist eine leidenschaftliche Kulturliebhaberin. Jeden Montag fährt sie zusammen mit einer Seniorengruppe aus ihrem Stadtteil mit der U-Bahn in die Innenstadt. Dort besuchen sie Theatervorstellungen, die Oper oder auch Museen. Kultur war schon immer ein wichtiger Bestandteil in ihrem Leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese fiktiven, aber realitätsnahen Beispiele zeigen, dass Partizipation viele Gesichter hat. Sie findet unter anderem im ehrenamtlichen und politischen Engagement oder auch in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben statt. Dabei wünscht sich die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren, ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stehen wir jedoch vor neuen Herausforderungen. Immer mehr Menschen erreichen bei guter körperlicher und geistiger Gesundheit ein höheres Lebensalter. Zugleich steigt der Anteil der Menschen, die hilfe- und pflegebedürftig sind. Wir stehen vor der Aufgabe, die Bedingungen zu erhalten, aber auch zu schaffen, die Partizipation und ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen ermöglichen. (Beifall bei der CDU/CSU) Hierzu zählen insbesondere ein altersgerechtes und barrierearmes Wohnumfeld, Mobilität, Erreichbarkeit von Sport- und Freizeitmöglichkeiten und kulturellen Einrichtungen, soziale Dienstleistungen, Prävention und Pflege. Darüber hinaus wollen wir die aktive Teilhabe im Sinne von Mitgestaltung und Engagement ermöglichen und fördern. An diesen Herausforderungen arbeiten wir; denn es ist ein zentrales Ziel unserer Seniorenpolitik, ältere Menschen dabei zu unterstützen, auch im hohen Alter selbstbestimmt leben zu können und an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet Forderungen, die bereits Bestandteil der Handlungsagenda unserer Bundesregierung sind. Beispielsweise wird gefordert, „eine Strategie des ‚aktiven Alterns’, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Partizipation älterer Menschen in allen Lebensbereichen ermöglicht“, zu entwickeln. Diese Ziele werden bereits seit 2012 mit der Demografiestrategie der Bundesregierung verfolgt. In diesem Zusammenhang wurde die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ eingesetzt, die ein strategisches Konzept erarbeitet hat. Dieses verbindet Dimensionen des aktiven Alterns mit dem Bedarf an Unterstützungs- und Gesundheits- oder Pflegeleistungen. Darüber hinaus fordern Sie mit Ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ein Förderprogramm für „Lotsen-, Informations- und Vernetzungsbüros“ aufzulegen, die unter anderem über altersgerechtes Wohnen und Weiterbildungsangebote informieren sollen. Eine ähnliche Zielstellung hat neben dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ das 2013 initiierte Bundesprogramm „Anlaufstellen für ältere Menschen“. Bundesweit wurden über 300 Projekte ausgewählt, die das selbstständige Wohnen und Leben im Alter fördern. Ein Großteil Ihrer Forderungen betrifft das altersgerechte und barrierefreie Wohnen. In diesem Zusammenhang existieren, wie auch in Ihrem Antrag erwähnt, bereits wichtige und bewährte Maßnahmen und Bundesprogramme. Mit dem Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ werden barrierereduzierende Baumaßnahmen unterstützt. Daneben fördert das Modellprojekt „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte. Sie fordern jedoch in Ihrem Antrag insbesondere eine stärkere finanzielle Förderung. Der Anteil an Bundesmitteln soll für das eben genannte Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgestockt werden. Es sollen verstärkt Finanzierungszuschüsse gegenüber Zinsverbilligungen angeboten werden. Über einen höheren Zuschuss oder einen niedrigeren Zinssatz sollen die Kombinationsmöglichkeiten mit der energetischen Gebäudemodernisierung weiter ausgebaut und attraktiver gemacht werden, und durch eine finanzielle Förderung eines Bewegungsfreiheitsbonus soll der Abbau von Barrieren im Wohnumfeld gefördert werden. Wenn ich mir nun diesen Forderungskatalog genauer anschaue, insbesondere die Wünsche an die Länder – Sie stehen in vielen Landesregierungen in Verantwortung und können dort auch selbst Gespräche führen –, (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: NRW ist doch Vorreiter!) wird für mich an dieser Stelle nicht deutlich, wie Sie diese Maßnahmen denn finanzieren wollen. Diesbezüglich werden von Ihnen keine Vorschläge eingebracht, und einen Antrag, in dem die Belastung für den Bundeshaushalt im Unklaren bleibt, können wir an dieser Stelle nur ablehnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Darüber hinaus betreffen viele Forderungen Ihres Antrags insbesondere die Kommunen. Wie Sie sicherlich wissen und wie wir jetzt hier auch schon mehrfach gehört haben, warten wir ja mit Spannung auf die Veröffentlichung des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen siebten Altenberichts mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“. Insofern überrascht mich natürlich ein wenig der Zeitpunkt Ihres Antrages; denn für mich gehört zu einem geregelten Ablauf dazu, dass wir dem Ergebnis der Altenberichtskommission nicht vorgreifen wollen. Das Thema „Partizipation und Teilhabe älterer Menschen und die Stärkung des selbstbestimmten Lebens im Alter“ ist und bleibt für uns ein zentraler Aspekt der Seniorenpolitik. Aber aus den vorgenannten Gründen lehnen wir heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir stimmen doch gar nicht über ihn ab!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Ursula Schulte für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Ursula Schulte (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne! Meine diesjährige Sommertour führte mich in zahlreiche Pflegeeinrichtungen. Bei diesen Besuchen stand immer auch ein Gespräch mit dem Bewohnerbeirat auf der Tagesordnung. Mich hat dabei vor allem interessiert, wie Menschen den Weg in die Einrichtung gefunden haben. In den seltensten Fällen war das eine selbstbestimmte Entscheidung, aber da, wo sie ganz eigenständig getroffen wurde, hat dies ganz wesentlich zum Selbstbewusstsein der älteren Menschen beigetragen. Das zeigt mir, dass wir uns früher und offener mit dem Altern auseinandersetzen müssen; denn Menschen sind ja nicht erst dann alt, wenn sie in die Pflegeeinrichtung einziehen. Wenn wir uns mit dem Älterwerden beschäftigen, sollten wir uns folgende Fragen stellen: Wie stellen wir uns ein Leben im Alter eigentlich vor? Welche Altersbilder hat die Gesellschaft vor Augen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Arbeitswelt wurden ältere Menschen lange Zeit als weniger leistungsfähig eingestuft. Manche Unternehmen betrachteten sie gar als Belastung. Dieses Bild wandelt sich allmählich. Das Wissen und die Erfahrung älterer Menschen sind zu einem wertvollen Rohstoff geworden, der von den Unternehmen immer mehr wertgeschätzt wird. Wie wertvoll die Arbeit älterer Menschen ist, hat sich zuletzt noch einmal deutlich in der Arbeit für Flüchtlinge gezeigt, sei es beim Sprachunterricht, beim Gang zum Arzt oder zu den Behörden oder einfach bei der Essensausgabe, um nur einige Beispiele zu nennen. Viele haben durch diese ehrenamtliche Arbeit einen neuen Sinn für ihr Leben gefunden: Sie fühlen sich bestätigt und sind stolz auf ihre Leistung. Das Gefühl, gebraucht zu werden und Teil dieser Gesellschaft zu sein, das macht Leben im Alter aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ehrenamtliches Engagement ist ohne ältere Menschen kaum vorstellbar, und ohne dieses Engagement ist unsere Gesellschaft nicht vorstellbar. Da befinde ich mich durchaus im Widerspruch zu Ihnen, Herr Wunderlich. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wieso Widerspruch?) Älter werden und fit bleiben, das wünschen wir uns alle. Aber auch wenn man sich ungern damit auseinandersetzt und am liebsten nicht darüber spricht, nimmt die Wahrscheinlichkeit, dass man krank, unterstützungs- oder pflegebedürftig wird, im Alter leider zu. Barrierefreies Wohnen ist deshalb ein zentrales Thema. Der ältere Mensch möchte natürlich – das ist ganz selbstverständlich – in der vertrauten Umgebung bleiben. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ hilft dabei und erfreut sich großer Nachfrage. Das zuständige Bundesministerium hat für das kommende Jahr eine Mittelerhöhung vorgesehen. Darüber freue ich mich. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]) Denn ohne selber entscheiden zu können, wo man wohnt, ist selbstbestimmtes Leben kaum möglich. In der Kindheit und im Alter wird soziale Ungleichheit am deutlichsten sichtbar. Kinder und alte Menschen können an diesem Zustand nichts ändern. Die einen sind zu jung, die anderen sind zu alt. In diesen beiden Lebensphasen benötigen die Menschen Hilfe, Unterstützung und die Solidarität der Gesellschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gerade bei pflegebedürftigen Menschen zeigt sich die soziale Ungleichheit deutlich: Derjenige, der die finanziellen Möglichkeiten hat, kann bis zum Schluss zu Hause bleiben. Die anderen – das ist die Mehrheit – haben nicht die Wahl und ziehen in eine stationäre Einrichtung. Bei meinen Besuchen habe ich Menschen getroffen, die sich dort durchaus zu Hause und gut betreut fühlen. Auch das muss einmal gesagt werden; das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Am Ende unserer Gespräche haben mir aber einige Bewohner ganz verschämt gesagt: Frau Schulte, mit den 100 Euro Taschengeld komme ich nicht hin. Manchmal habe ich kein Geld mehr für den Friseur, die Fußpflege oder für die Körperlotion. Meine Kinder mag ich nicht um Geld bitten. – Diese Worte haben mich beschämt. Ich habe versprochen, dass ich sie in diesem Hause wiederhole. Damit löse ich heute mein Versprechen ein. (Beifall bei der SPD) Von einem selbstbestimmten Leben kann bei einem Taschengeld von 100 Euro keine Rede mehr sein. Wir alle hier im Haus könnten das gemeinsam ändern. Bitte denken Sie noch einmal darüber nach! Das wäre ein schönes Geschenk zum nächsten Tag der älteren Menschen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sprechen Sie davon, dass Frauen häufiger von Altersarmut betroffen sind als Männer. Das entspricht der Wahrheit. Eine auskömmliche Rente – das wissen wir – gehört unabdingbar zu einem selbstbestimmten Leben. In meinem Wahlkreis beziehen Frauen eine durchschnittliche Rente von 400 Euro. Verdient hätten sie viel mehr; denn sie haben oft mehrere Kinder großgezogen und Eltern und Schwiegereltern gepflegt. Für diese Frauen war die Mütterrente ein Schritt zu etwas mehr Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich bin auch froh, dass es die Grundsicherung im Alter gibt, und erkläre den Frauen immer wieder, dass sie einen Anspruch darauf haben und keine Bittsteller sind. Die Zeit des Älterwerdens, des Altseins kann für viele wirklich schön und bereichernd sein. Man unterliegt keinen Zwängen. Man muss nicht mehr für Kinder sorgen. Man kann eigentlich tun und lassen, was man will. Man ist frei. Allerdings müssen wir den Blick der Gesellschaft auf die älteren Menschen ändern. Ältere Männer werden immer noch wesentlich positiver betrachtet als ältere Frauen. Wenn wir von Geschlechtergerechtigkeit sprechen, dürfen wir daher nicht immer nur an die Belange jüngerer Frauen denken. „Altwerden ist nichts für Feiglinge“, hat Joachim Fuchsberger gesagt – ein wahres Wort. Auch das habe ich bei meinen Besuchen gelernt. Altsein ist immer auch eine Zeit des Abschiednehmens, manchmal sogar Abschied von der Selbstbestimmung. Aber auch das kann man schaffen, selbstbestimmt und in Würde. Es ist unsere Aufgabe, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Wir werden heute den Antrag der Grünen ablehnen, obwohl ich mir sicher bin, dass sich einige Ihrer Anregungen irgendwo wiederfinden werden. (Beifall der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird gar nicht abgestimmt!) Sie sollten vielleicht einen Blick in die Kommunen und Kreise werfen. Vieles von dem, was Sie fordern, ist dort schon passiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Schulte. – Einen schönen Nachmittag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Redner in der Debatte: der sehr geschätzte (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Der beste!) – der beste nicht, sondern der geschätzte – Paul Lehrieder. (Beifall bei der CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich darf Ihnen einen schönen Nachmittag wünschen; ich bin froh, dass Sie da sind. – Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 52,6 Jahre – das ist das Durchschnittsalter der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das war jetzt nicht nett!) Zwar stellen die 50- bis 59-Jährigen die größte Gruppe, aber 46 Parlamentarier sind immerhin über 65. Diese Kolleginnen und Kollegen sind selbstverständlich mit dem gleichen Engagement und Biss bei der Arbeit wie die Jüngeren unter uns. Stimmt’s, Heinz? (Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: So ist es!) Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland hat sich im letzten Jahrhundert fast verdoppelt. Die Erhöhung der Lebenserwartung gehört zu den Errungenschaften moderner Gesellschaften. Experten schätzen, dass im Jahr 2020 gut ein Drittel der Deutschen zur Generation 65 plus gehören wird. Bis zum Jahr 2040 wird sich die Zahl der über 80-Jährigen auf mehr als 8 Millionen verdoppeln. Diese Erfolgsgeschichte ist erst im Zug des demografischen Wandels zum Gegenstand allgegenwärtiger politischer und medialer Diskurse geworden. Deshalb, liebe Frau Kollegin Wagner, ist es Ihr Antrag, wie schon gesagt, durchaus wert, dass man ihn sich in Ruhe anschaut. Auch ich habe ihn natürlich sehr gründlich gelesen. Die Überschrift „Partizipation und Selbstbestimmung älterer Menschen stärken“ können wir, glaube ich, alle mittragen; das ist überhaupt kein Thema. Das Altern hat sich verändert; das wissen wir. Die Menschen leben heute nicht nur deutlich länger, sondern sie sind auch gesünder und länger agil. Gleichzeitig steigt der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich. Die Alterung ist also eine zentrale Komponente der demografischen Entwicklung Deutschlands; das ist Common Sense, und das haben wir alle auf dem Schirm. Wir werden Ihren Antrag – um das gleich vorwegzunehmen, damit Frau Dörner mich am Schluss nicht ausschimpfen muss – natürlich nicht heute, aber in Zukunft ablehnen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie finden ihn gut! Das ist ein erster Schritt!) Wir werden uns den Antrag im Ausschuss sehr gründlich daraufhin anschauen, ob etwas Ordentliches, Vernünftiges und Sinnstiftendes darin enthalten ist. Ich will ja nicht unterstellen, dass nicht auch die Grünen eventuell gute Ideen zu den Potenzialen des Alters haben; das ist kein Thema. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn heute los mit euch?) Die in vielen Köpfen vorherrschenden Altersbilder sind keineswegs nur positiv; auch darauf wurde in dieser Debatte schon mehrfach hingewiesen. Oftmals wird das Alter mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt. Natürlich gibt es ältere Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv am Leben teilnehmen können. Doch die Mehrzahl der Generation 65 plus ist fit, steht mitten im Leben und fühlt sich noch lange nicht alt. Ganz im Gegenteil: Keine bisherige Generation älterer Menschen war besser qualifiziert und leistungsfähiger als die heutige. Viele können und wollen deshalb über das eigentliche Rentenalter hinaus noch arbeiten; Kollege Wiese hat bei der Debatte über die Flexirente, die wir heute früh in diesem Hohen Haus geführt haben, völlig zu Recht darauf hingewiesen. Es gibt aber auch Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben können, selbst wenn sie es wollten. Gerade weil die älteren Menschen in unserem Land keine homogene Gruppe darstellen, ist es wichtig, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten zu können. Möglichkeiten hierzu schafft das heute in erster Lesung beratene Flexi-Rentengesetz. Den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen möchte ich noch die Lektüre der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung ans Herz legen. Darin gibt sie unter dem Titel „Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“ umfassende Antworten auf die Bevölkerungsentwicklung und legt dar, was bereits erreicht worden ist und wo weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. So zeigt beispielsweise das Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ die vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung auf, damit Menschen bis ins hohe Alter aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Frau Kollegin Wagner, vergangene Woche haben wir im Ausschuss den Freiwilligensurvey 2014 beraten; wir haben ihn uns dort vorstellen lassen. Da haben sicherlich auch Sie zur Kenntnis genommen: Im Jahr 1999 haben sich immerhin 23 Prozent der über 65-Jährigen ehrenamtlich engagiert, im Jahr 2004 waren es 26,4 Prozent der über 65-Jährigen, im Jahr 2009 waren es 29,1 Prozent der über 65-Jährigen, und im Jahr 2014 waren es 34 Prozent der Menschen, die über 65 sind, die sich ehrenamtlich und freiwillig in der Gesellschaft engagiert haben. Ich glaube, das ist eine tolle Zahl. Sie verdient einen Applaus; dann habt ihr auch die Gelegenheit, zu klatschen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn Sie sich die Statistik zum Anteil der freiwillig Engagierten, aufgeteilt nach Fünf-Jahres-Altersgrenzen, anschauen, stellen Sie fest: Von den 50- bis 54-Jährigen sind 46 Prozent freiwillig engagiert, von den 65- bis 69-Jährigen 43,7 Prozent und von den 70- bis 74-Jährigen 39,9 Prozent. Erst ab einem Alter von 75 Jahren, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit verständlicherweise etwas nachlässt, sind es nur noch 26 Prozent. Das heißt, die Potenziale des Alters sind schon im Freiwilligensurvey unwahrscheinlich eindrucksvoll nachgewiesen, meine Damen und Herren. Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser trägt die Bundesregierung darüber hinaus – darauf wurde bereits hingewiesen – zur Entwicklung sorgender Gemeinschaften vor Ort bei. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Michaela Noll – sie ist gerade hinausgegangen – hat vorhin gestrahlt, weil sie heute die erfreuliche Mitteilung bekommen hat, dass in ihrem Wahlkreis ein neues Mehrgenerationenhaus geschaffen werden kann. Ingrid Pahlmann strahlt jetzt noch, weil auch ihr Wahlkreis ein neues Mehrgenerationenhaus bekommt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mein Wahlkreis bekommt leider keines, lieber Sönke. Ich werde mich bei der nächsten Runde wieder einmal melden; vielleicht habe dann auch ich eine Chance. Frau Staatssekretärin, an diesem Programm müssen wir uns weiter entlanghangeln. Ich glaube, es ist ein Erfolgsprogramm. Wie der Name schon sagt, fördert ein Mehrgenerationenhaus den Zusammenhalt der Generationen. – Frau Präsidentin, Sie können den Schalter wieder ausmachen. Ich habe gemerkt, dass Sie mich zum Ende drängen wollen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, freue mich auf die Beratung Ihres Antrags im Ausschuss und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank für den Hinweis auf die Betätigung der Druckknöpfe, Herr Lehrieder. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das macht einen ja ganz nervös!) – Ja, freilich, das soll Sie auch nervös machen. Zur Erklärung: Wenn die Redezeit zu Ende ist und ich auf den Knopf drücke, sodass es bei Ihnen blinkt, dann soll Sie das selbstverständlich nervös machen, lieber Kollege Paul Lehrieder. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Ja, aber es ist unangenehm! Es stört!) Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/9797 an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeschlagen. – Sie sind einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Möglicherweise gibt es jetzt einen Platzwechsel. – Dann bitte ich, ihn zu vollziehen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Drucksache 18/9525 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre auch dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe, nachdem die interessierten Kolleginnen und Kollegen nun Platz genommen haben, dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist ein wichtiger Baustein der Kriminalitätsbekämpfung. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Für manche mag das schon abgedroschen klingen, und doch ist der Satz uneingeschränkt richtig. Wir wollen deshalb die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutlich stärken. Deswegen darf ich heute für die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf einbringen. Gleich zu Beginn möchte ich mich für die außergewöhnlich gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Justiz und der Polizei von Bund und Ländern bei diesem Reformvorhaben bedanken. Vieles von dem, was aus diesem Kreis an uns herangetragen wurde, ist in unserem Reformvorschlag berücksichtigt. Unser Gesetzentwurf sieht eine vollständige Neufassung des Rechts der Vermögensabschöpfung vor. Ich will mich deshalb auf einige wesentliche Kernpunkte beschränken: Die Reform wird sowohl das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren als auch die gerichtliche Hauptverhandlung spürbar erleichtern und vereinfachen. Im materiellen Recht halte ich die gesetzliche Stärkung und Konkretisierung des sogenannten Bruttoprinzips für besonders wichtig. Im Kern geht es dabei um die bislang strittige Frage, ob und – gegebenenfalls – in welchem Umfang Aufwendungen des Täters berücksichtigt werden sollen. Wir geben der Praxis nun eine klare Leitlinie vor. Ihr liegt folgender Rechtsgedanke zugrunde: Was in Verbotenes investiert wird, ist unwiederbringlich verloren. Im Übrigen müssen Aufwendungen hingegen berücksichtigt werden. Wir gewährleisten damit eine umfassende Abschöpfung von Taterträgen. Zugleich verhindern wir, dass die Vermögensabschöpfung in Teilbereichen Strafcharakter erlangt. Wir sichern damit ihren Rechtscharakter als quasi-bereicherungsrechtliche Maßnahme. Mag dies auf den ersten Blick vielleicht wie eine rein akademische Frage wirken, so ist sie doch von immenser Bedeutung; denn eine Veränderung ihrer Rechtsnatur würde das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Gänze infrage stellen. Von nicht minderer Bedeutung für die Strafrechtspraxis ist die grundlegende Reform der Opferentschädigung. Das neue Modell gewährleistet eine gleichmäßige und gerechte Entschädigung aller Verletzten. Zugleich entlastet das Reformmodell Gerichte und Staatsanwaltschaften im eigentlichen Strafverfahren von zeitaufwendigen Entschädigungsfragen. Wir schließen mit dem Gesetzentwurf aber vor allem auch erhebliche Abschöpfungslücken. Ich will mich aus Zeitgründen auf eine für unser Recht allerdings fast schon revolutionäre Neuerung beschränken: Wir wollen Polizei und Strafjustiz für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ein völlig neuartiges Abschöpfungsinstrument an die Hand geben. Künftig kann Vermögen unklarer Herkunft eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss. Das Gericht muss lediglich davon überzeugt sein, dass der Vermögensgegenstand aus irgendeiner Straftat herrührt. Dabei ist Folgendes von besonderer Bedeutung: Der Gesetzentwurf erlaubt dem Gericht ausdrücklich, seine Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Vermögens insbesondere auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den legalen Einkünften zu stützen. Liegt also ein solches Missverhältnis vor, ist der Betroffene nach unserem Konzept faktisch gezwungen, die legale Herkunft des Vermögens darzulegen und im Zweifelsfall zu beweisen. Wir setzen damit die Forderung des Koalitionsvertrages nach einer verfassungskonformen Beweislastumkehr um. Das deutsche Abschöpfungsrecht würde mit diesem Instrument zu einem der schärfsten in Europa werden. Zugleich markiert dies die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Dies sollten diejenigen bedenken, die gar eine weitergehende Beweiserleichterung und einen Eingriff in den Grundsatz der freien Beweiswürdigung für erwägenswert halten. Denn eines muss auch in diesem Zusammenhang klar sein: Kein noch so guter Zweck kann im Rechtsstaat jedes Mittel heiligen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, unsere Reformvorschläge sind von hoher Bedeutung für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung. Deshalb werbe ich gerne bei Ihnen für Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in den anstehenden Ausschussberatungen. Polizei und Strafjustiz sollen baldmöglichst von den Erleichterungen profitieren und mit dem neuen Abschöpfungsinstrument arbeiten können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Christian Lange. – Nächster Redner in der Debatte: Jörn Wunderlich für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geht es – vereinfacht – um die Frage, wie der vermögensrechtliche Schaden aus einer Straftat dem Geschädigten wieder zugeführt werden kann. In Fällen, in denen der Betroffene nicht ermittelt werden kann, soll der Vermögensvorteil aus der Straftat trotzdem nicht beim Täter verbleiben. Denn: Kriminalität soll sich nicht lohnen. (Beifall bei der LINKEN) Das ist ein berechtigter und wirklich begrüßenswerter Ansatz. So sollen die Ansprüche der Geschädigten grundsätzlich im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt werden. Das heißt, durch die Tat erlangte Gegenstände oder, soweit sie nicht mehr vorhanden sind, der entsprechende Wert sollen im strafrechtlichen Urteil eingezogen und den Geschädigten zurückübertragen werden. Den Geschädigten wird somit, anders als bisher, der Weg über die Zivilgerichte erspart. Das soll den Opferschutz stärken. Künftig soll Gewinnabschöpfung für jede Straftat in Betracht kommen. Es soll im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus möglich sein – Sie haben es gesagt, Herr Lange –, auch Vermögen unklarer Herkunft abzuschöpfen. Aber angesichts der Tatsache, dass es an einer belastbaren Datengrundlage im Hinblick auf die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch Geschädigte fehlt, frage ich mich: Ist das überhaupt notwendig? Besteht hier ein Regelungsdefizit oder ein Vollstreckungsdefizit? Von daher sollten wir uns wirklich die Zeit nehmen, diesen Gesetzentwurf gründlich zu beraten. In den mir zur Verfügung stehenden fünf Minuten Redezeit kann ich das heute nur knapp und ansatzweise anreißen. Erstens. So logisch es auf den ersten Blick erscheint, alle Straftaten in die Gewinnabschöpfung einzubeziehen, so sehe ich doch in der Praxis Schwierigkeiten. Ich denke nur an Beförderungserschleichung, Ladendiebstahl, an Kleinstkriminalität. Das ist eine andere Debatte. Aber vielleicht sollten wir wirklich einmal überlegen, das StGB zu entrümpeln und die Kleinstkriminalität als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln, (Beifall bei der LINKEN) um nicht die Justiz über Gebühr zu belasten; denn das schafft man personell einfach nicht mehr. Die Frage ist, ob es da nicht sinnvoll ist, bei der Vermögensabschöpfung einen Straftatenkatalog für die Taten einzuführen, bei denen richtige Gewinne gemacht werden. Aber wir haben ja noch die Beratung. Zweitens. Bei der Einziehung des Vermögens unklarer Herkunft ist die Frage: Kann das tatsächlich unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden? Herr Lange, Sie sprechen von „Abschöpfungslücken“, von Geldbeträgen, die – ich zitiere jetzt aus dem Gesetzentwurf – „allem Anschein nach aus Straftaten der organisierten Kriminalität herrühren“. So ist es. Sie machen auch eine Einschränkung, indem Sie einen Katalog von Delikten anführen. Aber ich denke, hier müssen wir wirklich noch tiefer in die Materie gehen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Einziehung von Vermögenswerten nicht als originäre Strafe ansieht, findet diese Einziehung jedoch in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren statt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zusammenhang mit einer Entscheidung über Sicherungsverwahrung deutlich gemacht, dass es eben nicht entscheidend ist, wie das nationale Recht eine Strafe dogmatisch einordnet. Wenn wir das berücksichtigen, kommen wir hier vielleicht doch in Konflikte, was die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft angeht. Herr Lange, Sie haben gesagt: Hier sind wir an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit. – Vielleicht sind wir auch schon leicht drüber; das müssen wir wirklich genau abchecken und ganz gründlich diskutieren. Drittens. Bei der Erweiterung der Einziehung auf den Erben habe ich auch so meine Probleme. Wenn der Täter als solcher rechtskräftig festgestellt und im Urteil die Einziehung angeordnet ist, dann stellt sich für mich die Frage: Gehört dann das eingezogene Vermögen noch zur Erbmasse? Ich denke mal, nein. Oder wenn das Erlangte noch vor Schuldfeststellung vererbt wird, dann gibt es keine Täterfeststellung mehr. Dann wird das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt, weil der Täter ja gestorben ist; denn nur ein Toter kann etwas vererben. Oder ist damit der Fall gemeint, in dem der Täter vor Verkündigung des Urteils seine Beute an einen Freund verschenkt, der es dann nach der Urteilsverkündung vererbt, sodass der unbeteiligte Erbe des Freundes mangels festgestellten Täters den Vermögenseingriff erdulden muss? Artikel 14 Grundgesetz schützt ja nun auch Erbe und Eigentum. Haben wir da vielleicht Probleme? Wir müssen darüber reden. Last, but not least stellt sich die Frage, was mit den zivilrechtlichen Ansprüchen geschieht – hier gibt es eine Vermischung –, wenn bei der Streichung des § 73 Absatz 1 Satz 2 StPO die Subsidiarität des staatlichen Zugriffs aufgehoben wird. Muss das Opfer möglicherweise bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens, also mitunter Jahre, warten, um dann seine berechtigten Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft geltend zu machen? (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Kumulativ!) – Reden wir in den Beratungen darüber. – Hinzu kommen die prozessualen Regelungen, diese Vermischung von zivilprozessrechtlichen mit strafprozessrechtlichen Sachen. Das ist kein leichtes Thema. Sie sehen die Vielzahl der Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch stellen. – Ich warte dauernd darauf, dass das Wort „Präsident“ auf meinem Rednerpult aufleuchtet. Vizepräsidentin Claudia Roth: Es müsste jetzt leuchten. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ja, aber das ist falsch. Sie sind doch eine Präsidentin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut, hier ist eine geschlechtergerechte Veränderung notwendig. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich komme zum Gesetzentwurf zurück. Es gilt noch über eine Vielzahl von Fragen zu beraten. Ich freue mich auf die Beratungen. Diese werden sicherlich intensiv werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Jörn Wunderlich. Danke auch für den Hinweis. Das werden wir natürlich klären. – Nächste Rednerin: Elisabeth Winkelmeier-Becker für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Michael Groß [SPD]) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Crime does not pay. Auf Deutsch: Verbrechen darf sich nicht lohnen. So weit sind wir uns jedenfalls einig. Das ist ein Kernsatz eines jeden Rechtsstaats; das ist quasi ein Teil der DNA auch in Deutschland. Das beschreibt den Anspruch, den die Gesetze schon heutzutage erheben. Deshalb werden Verbrecher verfolgt und bestraft, und die Beute wird eingezogen. Alle drei Bereiche sind wichtig, vor allem dann, wenn es um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität geht. Wir dürfen hier nicht zu naiv sein. Das Ausmaß der organisierten Kriminalität gerade in Deutschland dürfen wir nicht unterschätzen. Gerade in dieser Woche konnten wir wieder Berichte über Schlepper lesen, die skrupellos und zynisch Menschen das Geld abnehmen. Es geht um Menschenhandel. Das war ein Schwerpunkt unserer Arbeit vor der Sommerpause. Es geht des Weiteren um die Bekämpfung von Einbruchsbanden, deren Aktivitäten zugenommen haben, oder auch um die Mafia. Die italienische Abgeordnete Laura Garavini, die Mitglied des Antimafiaausschusses in Rom ist und einen Wohnsitz in Berlin hat, hat gesagt, dass die Mafia ihre Milliarden aus Drogen- und Waffenhandel sowie aus Erpressung dort investiert, wo die Bedingungen am günstigsten sind, die Profite am höchsten sind und das Risiko am kleinsten ist – und das ist in Deutschland der Fall. Deutschland ist ein Rückzugsraum zum Geldwaschen. Es geht hier um erhebliche Verbrechen, viel Leid und große Schäden. Hier müssen wir einen noch beherzteren Kampf führen. Dazu sind effektivere Ermittlungsmaßnahmen notwendig. Laura Garavini mahnte aufgrund der Erfahrungen in Italien mehr Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung – allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan – an. Erforderlich sind zielgenaue Straftatbestände. Für solche haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten schon bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Menschenhandel gesorgt. Hinzu kommt die Formulierung verschiedener Korruptionstatbestände. Wir brauchen als letztes Element effektive Möglichkeiten zur Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten. Allen Straftaten, um die es hier geht, liegt nämlich das Motiv zugrunde, Geld zu verdienen und Gewinn zu erzielen. Das Streben nach Profit ist die wichtigste Triebfeder der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität einschließlich mafiaähnlicher, krimineller Organisationen. Das besagt die europäische Richtlinie, die wir mit diesem Gesetz umsetzen. Das besagen auch unsere Gesetze. Aber der Blick in die Praxis zeigt, dass hier noch vieles besser werden muss. Das sagt in aller Deutlichkeit auch die Mafiaexpertin Garavini, nach deren Einschätzung die Mafia ihren Rückzugsraum in Deutschland sucht. Die Zahlen des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität besagen, dass nur etwa in einem Viertel der Fälle Verfahren eröffnet werden, in denen Vermögen abgeschöpft wird. Es gibt Schätzungen, dass wir in Deutschland ein illegales Vermögen von über 3 Milliarden Euro haben, und nur ein Bruchteil davon ist sichergestellt. Was sind hier die Gründe? Es gibt – sie wurden ja auch schon genannt – unterschiedliche Gründe: Teilweise gibt es eine Konkurrenz zu Opferansprüchen, die natürlich vorgehen sollen. Diese Ansprüche halten häufig ein Verfahren auf, werden zu oft dann aber nicht wirklich durchgesetzt. Des Weiteren gibt es Verschiebungen der Beute hin zu Ahnungslosen oder auch kollusiv handelnden Dritten. Der wichtigste Grund, dass eine Vermögensabschöpfung nicht erreicht werden kann, besteht darin, dass die volle Beweislast dafür erbracht werden muss, dass eine Beute aus einer bestimmten kriminellen Tat resultiert. Dieser Beweis muss von der Staatsanwaltschaft erbracht werden. Er ist häufig nur sehr aufwendig zu führen. In der Praxis führt das dazu, dass offenkundig gelogene Ausreden hingenommen werden müssen bzw. nicht widerlegt werden. Das kann so nicht stehen bleiben. Wer überführter Straftäter ist, hat eine andere Darlegungs- und Beweislast. Er muss erklären, woher unerklärliches Vermögen kommt. Das gilt zum Beispiel für jemanden, bei dem auf dem Dachboden Bargeld in Eimern gefunden wird, der aber kein geregeltes legales Einkommen hat. Wer zehn Rolex-Uhren hat, der kann sich nicht damit herausreden, dass er sie von seinem Onkel geschenkt bekommen hat, und dergleichen mehr. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir machen deshalb einen Vorschlag für eine deutliche Erleichterung im Hinblick auf die Beweislast. Hier müssen wir uns – weil wir uns dabei natürlich auch im Schutzbereich von Artikel 14 Grundgesetz bewegen – sehr genau anschauen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, welcher Grad von Verdacht bestehen muss und bei welchem Stand der Ermittlungen man zu einer Beweislastumkehr kommen kann. Das ist für einen Katalog von sehr schweren Straftaten vorgesehen. Ich glaube, den müssen wir uns auch noch einmal anschauen. Dabei geht es auch um die Frage: Gehören dazu nicht auch Zuhälterei und Einbruchdiebstahl? Wichtig ist, dass wir eine Regelung hinbekommen, die in der Praxis klappt und natürlich auch den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt. Wir müssen aber auch noch – ich glaube, der Hinweis des Richterbundes ist wichtig – eines im Blick haben: Die Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sind an dieser Stelle sehr begrenzt. Deshalb muss man vielleicht dazu auch sagen, dass Behörden, die eigene Durchgriffsrechte haben, diese auch selber nutzen und ihre Probleme nicht bei der Staatsanwaltschaft abladen sollten. Weiter müssen wir überlegen, ob nicht eventuell, wenn es um aufwendige Ermittlungen geht, eine Priorisierung schwerer Straftaten möglich ist. Wir werden also gut daran tun, uns da auch weiterhin ganz eng mit der Praxis abzustimmen, damit wir eine gute Regelung hinbekommen. In dem Sinne freue auch ich mich auf unsere Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Winkelmeier-Becker. – Nächster Redner für Bündnis 90/Die Grünen: Hans-Christian Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Es handelt sich hier um eine etwas komplizierte Materie. Über 100 Paragrafen sollen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung sowie in vielen anderen Gesetzen geändert werden. Es ist also nicht ganz so einfach, wie es – auch vom Bundesjustizministerium – dargestellt wird. Der Minister selber hat in einem kürzlich der NJW – das ist die Neue Juristische Wochenschrift – gegebenen Interview erklärt, es gehe hier darum, Gerichte und Staatsanwaltschaften spürbar zu entlasten. Genau das ist, glaube ich, ein Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht werden kann. Vielmehr werden vor allen Dingen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtspfleger erheblich zusätzlich belastet. Das ist nicht nur meine Idee, nicht nur ich lese das hier heraus. Dies kommt auch aus den Ländern, zum Beispiel aus Niedersachsen. Man muss sich doch einmal vorstellen: Es soll in der Regel nach Straftaten etwas eingezogen werden, was aus diesen erlangt wurde. Dabei geht es aber auch um Nutzungen, um Ersatz für aus der Tat Erlangtes, um Gegenstände aus der Tat, sogar um Wertersatz und – ich komme gleich noch darauf – um selbstständige Einziehung dann, wenn es einem Angeklagten überhaupt nicht zuzurechnen ist. Auch das kann dann eingezogen werden. Aber wo bleibt das Ganze? Es geht – so steht es ausdrücklich im Gesetz – erst einmal in das Eigentum des Staates über. Dagegen kann man nichts haben. Ich kenne niemanden, der der Meinung ist – auch wir sind nicht dieser Meinung –, dass aus Straftaten erlangtes Vermögen, wenn das ganz klar und konkret ist, bei den Straftätern verbleiben soll. Natürlich nicht. Wir sind auch dafür, dass die Opfer, die Geschädigten, wenn irgendwie möglich, einfach an ihre Entschädigung kommen. Doch kommen sie mit diesem Gesetz einfacher an die Entschädigung? Heute kann man, wenn beispielsweise ein Einbruch erfolgt und etwas weggekommen ist – wenn es vermögende Leute sind –, sofort versuchen, zu klagen. Das läuft dann parallel zum Strafverfahren. Möglicherweise setzt die Zivilkammer das Verfahren aus; das kann sein. Aber es gibt wenigstens diese Möglichkeit. Nach diesem Gesetz ist es immer so, dass die Opfer, die Geschädigten, abwarten müssen, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist. Wir wissen, dass gerade Wirtschaftsstrafverfahren, aber auch Verfahren wegen Serieneinbrüchen jahrelang dauern können, wenn die Beteiligten durch die Instanzen gehen. Erst danach können die Leute versuchen, an ihr Geld zu kommen. Auch dann muss sich das Gericht damit beschäftigen, wer wie viel verloren hat, wer um wie viel Geld geschädigt worden ist. Diese Arbeit bleibt bei den Gerichten. Das heißt, sie müssen sich in jedem Verfahren, wenn sie eine Einziehung anordnen, genau überlegen, was denn nun konkret eingezogen wird. Das ist gerade dann der Fall, wenn es nicht um einzelne Gegenstände wie ein geklautes Auto geht, sondern um Vermögenswerte, die später überhaupt erst entstanden sind, etwa aus dem Verkauf oder aus Vererbung. Dann müssen die Gerichte prüfen, ob dem tatsächlich so ist. Die Staatsanwaltschaften verwalten dann diese 6 Milliarden Euro. Herr Staatssekretär, wer verwaltet das Vermögen denn, bis Geschädigte Anspruch anmelden oder der Staat es verwertet? So liegen Milliardenwerte in der Verfügungsgewalt des Staates. Damit muss umgegangen werden, die Gelder müssen verwaltet werden. Deshalb gehen die Länder davon aus, dass es einen erheblichen Zusatz an Verwaltungsaufgaben geben wird. Sie machen jetzt schon die Gegenrechnung auf und fragen, wie viel bei ihnen aus der Verwertung der eingezogenen Gegenstände verbleibt. Da ist also noch vieles zu klären. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?) Sie haben das Beispiel genannt, dass eine selbstständige Einziehung erfolgen kann, wenn zum Beispiel ein grobes Missverhältnis zwischen Wert und regelmäßigem Einkommen besteht. So steht es im Gesetz. Das ist auch dann der Fall, wenn es gar keinen Angeklagten, keinen strafrechtlich Verantwortlichen gibt. Sie nennen als Beispiel dafür – Sie haben das auf eine ganze Reihe von Straftaten beschränkt – den Terrorismus, verschweigen aber, dass es noch 30, 40 weitere Straftatbestände aus anderen Gesetzen gibt, zum Beispiel aus dem Asylverfahrensgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz. Auch bei diesen wollen Sie das anwenden. Deshalb kann ich hier nur zum Abschluss sagen: Wir müssen uns ganz genau überlegen und evaluieren – wir müssen uns möglicherweise von den Ländern Zahlen geben lassen –, in welchem Umfang welche Arbeit auf die Strafverfolgungsbehörden zukommt. Ist es wirklich eine Erleichterung für die Opfer, oder muss man nicht mindestens noch andere Wege freihalten? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hans-Christian Ströbele. – Der nächste Redner: Dr. Johannes Fechner für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Johannes Fechner (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf den Tribünen! In den letzten Tagen waren Zitate in den Zeitungen zu lesen wie etwa: „Die Mafia zieht es nach Deutschland“, „Die Mafia findet in Deutschland günstige Bedingungen für illegale Geschäfte“ oder „Deutschland ist ein Eldorado für Mafiosi“. Wenn man sich vor Augen hält, dass nach seriösen Schätzungen in Deutschland pro Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen werden und dass es leider auch bei uns Milliardengewinne durch Menschenhandel gibt, dann müssen wir das bekämpfen. Die in Berlin lebende und schon genannte italienische Abgeordnete und Antimafiaaktivistin, Frau Garavini, nennt als eines der wirksamsten Mittel im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Mafia, die Gewinne der Straftäter abzuschöpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau hier setzen wir mit diesem Gesetz an. Wir sorgen dafür, dass die Gewinne aus Straftaten endlich leichter eingezogen werden können. Das ist eine überfällige Maßnahme. Deshalb ist dies ein gutes Gesetz. Auch ich möchte sagen: Verbrechen darf sich nicht lohnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Oft waren nach der bisherigen Rechtslage Vermögensabschöpfungen nicht möglich. Das Verfahren war sehr kompliziert, vor allem, weil oft schon im Strafprozess schwierige zivilrechtliche Fragen zu debattieren waren, weshalb die Gerichte von der Vermögensabschöpfung oft abgesehen haben. Das führte leider dazu, dass Straftäter möglicherweise verurteilt wurden, aber eben die Beute nicht eingezogen werden konnte. Im schlimmsten Fall stand dieses Geld dann wieder quasi als Investitionskapital für zukünftige Straftaten zur Verfügung. Genau das müssen wir ändern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesem Gesetz wollen wir das Verfahren der Vermögensabschöpfung, wie gesagt, vereinfachen. Die Opfer müssen nicht mehr vor einem Zivilgericht einen eigenen Titel erstreiten und dann mit ungewissen Aussichten die Zwangsvollstreckung selber betreiben, sondern dies kann über das Strafverfahren geschehen. Die Vermögensabschöpfung wird dabei zum Regelfall. Wenn sich der Strafprozess in die Länge zieht, kann das Verfahren auch abgetrennt werden. Die Abschöpfung kann auch nachgeholt werden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche: Ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung zulassen. Dr. Johannes Fechner (SPD): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann Frau Keul, bitte. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Dass wir alle wollen, dass sich Straftaten nicht lohnen, ist, glaube ich, klar. Das haben wir hier auch mehrfach gehört. Aber was sagen Sie denn zu den Darlegungen des Kollegen Ströbele, dass die Betroffenen im Prinzip dadurch schlechtergestellt sind, dass man ihnen die Möglichkeit nimmt, während des laufenden Strafverfahrens zivilrechtlich ihre Ansprüche einzuklagen? (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht! Kumulativ!) Das scheint mir doch ein erheblicher Nachteil zu sein; denn das stellt sie ja mehr oder weniger rechtlos für die Dauer des Verfahrens. Was sagen Sie dazu? Dr. Johannes Fechner (SPD): Ich sehe die Grundlage für die Annahme von Herrn Ströbele nicht. Ich glaube, dass er da fehlgeht. Wir wollen diese Einschränkung nicht. Wir werden uns das im Verfahren genau anschauen. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir hier Dinge klarzustellen haben, dann werden wir uns gern damit beschäftigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Bitte schön. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie auch Herrn Ströbele fragen lassen? Dr. Johannes Fechner (SPD): Na logo. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. – „Na logo“ ist das gar nicht. Dr. Johannes Fechner (SPD): Doch, er ist freundlich. Er darf fragen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege Fechner. – Es gibt heute schon einen entsprechenden Paragrafen. § 73 StGB ist die Grundlage. Nur heißt es da nicht „Einziehung“, sondern „Verfall“. Aber in § 73 Absatz 1 Satz 2 wird ausdrücklich geregelt, dass dieses Verfallsverfahren, wenn das Opfer bzw. der Geschädigte einen Anspruch hat, nicht eintritt. Warum streichen Sie das jetzt? (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Deswegen!) Dr. Johannes Fechner (SPD): Genau deswegen, Herr Ströbele. Ich glaube, wir haben jetzt ein Interpretationsproblem. Wir wollen doch genau Ihrem Anliegen nachkommen, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) dass diese Situation nicht eintritt. – Ich freue mich auf das Verfahren und auf die Beratungen mit Ihnen. Vizepräsidentin Claudia Roth: So, weiter geht’s. Dr. Johannes Fechner (SPD): Weiter geht’s, genau. – Wichtig ist auch – das ist schon angesprochen worden – die Regelung für die unklaren Herkünfte. Wenn also beispielsweise bei einer Grenzkontrolle eine Person erwischt wird, die einen hohen Bargeldbetrag bei sich hat, und das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass sämtliche Umstände keinen anderen Schluss zulassen, als dass dieses Geld durch eine Straftat erlangt worden ist, dann kann dieses Geld zukünftig eingezogen werden, auch wenn nicht genau festgestellt werden kann, durch welche Straftat der Täter dies erlangt hat. (Widerspruch des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Doch, Herr Ströbele. Lesen Sie es nach. Das steht ausdrücklich so im Gesetzentwurf. – Das ist verfassungsrechtlich sicher. Das Gericht darf nicht ins Blaue hinein vorgehen, sondern das Geld nur dann einziehen lassen, wenn festgestellt wird, dass eine Straftat Grund für den Vermögenszuwachs ist. Ich will den zweiten wichtigen Aspekt dieses Gesetzentwurfs ansprechen: die Opferentschädigung. Ich glaube, dass wir hier wirklich einen Meilenstein für die Opferentschädigung schaffen, allein schon deshalb, weil wir das Windhundprinzip, das es bisher gibt, aufheben. Jetzt bekommen wir eine gerechte Verteilung der Beträge, die noch da sind. Diese Beträge werden aus meiner Sicht – davon gehe ich aus – höher sein, weil wir zu mehr Vermögensabschöpfungen kommen werden. Das heißt, für die Opfer steht mehr Geld zur Verfügung. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir mit diesem Gesetz viel für die Opfer tun. Wir vereinfachen die Opferentschädigung. Wir ermöglichen die Abschöpfung von Gewinnen aus Steuerbetrug, Geldwäsche oder Menschenhandel, und wir verhindern damit, dass die Täter ihre durch Straftaten erlangten Gewinne behalten können. Stimmen wir also diesem Gesetz zu, helfen wir den Opfern, verbessern wir die Entschädigung, und lassen wir nicht zu, dass sich Verbrechen lohnt! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Fechner. – Der nächste Redner in der Debatte: Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, Menschen effektiv vor Kriminalität und Verbrechen zu schützen. Staatstheoretisch ist das eine unserer vornehmsten Aufgaben, weil wir damit den Gesellschaftsvertrag im Sinne von Thomas Hobbes erfüllen, nämlich den Menschen ihre Sicherheit, ihr Leben, ihr Eigentum zu garantieren. Unter dieser Prämisse unterwerfen sich die Menschen der Staatsmacht. Daraus speist sich letztlich auch ein Stück weit die Legitimation eines staatlichen Gebildes. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Strafverfolgung effektiv gewährleisten. Dazu gehören im Kern drei Punkte: Zum Ersten brauchen wir einen wirksamen rechtlichen Regelungsrahmen. Insbesondere die Strafgesetze müssen so ausgestaltet sein, dass Kriminalität nachhaltig bekämpft werden kann. Zum Zweiten gehört dazu, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte ausreichende Befugnisse haben. Natürlich müssen sie auch personell entsprechend ausgestattet sein, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Zum Dritten – hier schließt sich der Kreis zum Gesetzentwurf, den wir heute miteinander diskutieren – müssen wir die Folgen von Straftaten in den Blick nehmen. Hier spielt die Vermögensabschöpfung eine wirklich zentrale Rolle für die effektive Strafverfolgung; denn nur dann, wenn Vermögenswerte aus strafbaren Handlungen dem Täter schnell, wirksam und umfassend wieder entzogen werden können, schwindet der Anreiz für die Begehung der Tat und entfällt der finanzielle Boden dafür, in Zukunft Straftaten zu begehen. Das ist gerade im Bereich der organisierten Kriminalität und im Bereich der Terrorismusbekämpfung ein ganz fundamentaler Satz. Weil das so ist und weil die Vermögensabschöpfung in der Praxis momentan nicht gut funktioniert – sie ist kompliziert, sie ist fehleranfällig und weist Lücken auf; das ist ein in höchstem Maße unbefriedigender Rechtszustand –, haben wir als Union uns dieses Themas angenommen und gesagt: Das muss in den Koalitionsvertrag; das muss reformiert, das muss verbessert werden. – Insofern ist es gut, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf haben, über den wir diskutieren können. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte gern kurz auf den Kollegen Ströbele eingehen. Es schien mir, Herr Kollege, als hätten Sie das Gesetz in einem Punkt nicht richtig verstanden. Sie haben zu Recht auf § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB hingewiesen. Darin ist festgelegt: Wenn ein Opfer vermögensrechtliche Ansprüche, zivilrechtliche Ansprüche aus einer Straftat gegen den Täter hat, dann kommt es hier nicht zu einer Rückgewinnungshilfe, dann kann der Staat nicht eingreifen, dem Opfer nicht zur Seite stehen. Man hat diese Vorschrift deswegen „Totengräber des Verfalls“ genannt. In allen Fällen, in denen es um Betrug, Untreue und Diebstahl geht, also im gesamten Bereich der Vermögenskriminalität, ist es so, dass man als Opfer einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Täter hat. Insofern greift diese Vorschrift immer. Man muss immer den Zivilrechtsweg beschreiten; der Staat steht einem nicht zur Seite. Das wollen wir ändern. Diese Vorschrift wird ersatzlos gestrichen, sodass die Folge ist: Wir haben ein Entschädigungsverfahren, also ein staatliches Verfahren; das hat der Kollege Fechner schon dargestellt. Im strafrechtlichen Verfahren, im Strafvollstreckungsverfahren bekommt man Hilfe vom Staat. Gleichzeitig – insofern ist es keine Verschlechterung – hat man die Möglichkeit, seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Man kann also in Zukunft zweigleisig vorgehen, und das ist eine wirkliche Verbesserung für das Opfer. Deswegen ist es gut, dass wir das so machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Gesetz enthält viele Punkte; ich könnte viel dazu sagen. Ich möchte aber auf einen Punkt eingehen, der hier schon angesprochen worden ist, und zwar auf das Vermögen unklarer Herkunft, eines der Kernelemente dieses Gesetzes. Heute ist es so: Wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte festgestellt werden, bei denen klar ist, dass sie aus rechtswidrigen Taten stammen müssen, man das dem Betroffenen aber nicht nachweisen kann, ihn entsprechend auch nicht verurteilen kann, dann hat man keine Chance, an diese Vermögenswerte heranzukommen. Das gilt selbst in den Fällen, in denen völlig klar ist, dass die Vermögenswerte nicht im Eigentum des Betroffenen stehen können. Das ist eine im höchsten Maße unbefriedigende Rechtslage, und das muss geändert werden. Deswegen gibt es zukünftig in § 76a StGB das neue Instrument der selbstständigen Einziehung. Selbst dann, wenn einem Verdächtigen die eigentliche Straftat nicht bis zur Verurteilung nachgewiesen werden kann, das Gericht aber dennoch von der illegalen Herkunft des Vermögenswertes überzeugt ist, wird zukünftig eine Einziehung möglich sein. Es gibt bestimmte Aspekte, auf die sich das Gericht berufen kann; wir haben schon davon gehört. Wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den regelmäßigen Einkünften des Betroffenen besteht, dann liegt das ja ein Stück weit auf der Hand. Insofern gibt es hier eine Art Beweislastumkehr. Das ist – das will ich gar nicht verschweigen – verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja eben!) Daher gibt es auch erhebliche Kritik an diesem Gesetzentwurf. Diese muss man sich genau anschauen. Dabei spielen die Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG und die Unschuldsvermutung eine Rolle. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Diese Kritik nehme ich durchaus ernst. Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren im Rahmen der Anhörungen sicherlich sehr genau anschauen. Aber letztlich muss klar sein: Das Strafrecht und die Vermögenseinziehung sind ein scharfes Schwert. Hier müssen wir größtmögliche Sorgfalt an den Tag legen. Einerseits müssen wir im Interesse der Sicherheit der Menschen eine effektive Strafverfolgung gewährleisten, um der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus den Boden zu entziehen. Andererseits müssen wir die Rechte der Beschuldigten wahren. Insofern ist das schon eine diffizile Gratwanderung. Ich glaube aber, dass in der Abwägung die Kritik an diesem Instrument letztlich nicht greift. Die Vermögensabschöpfung hat ja im Kern keinen Strafcharakter. Sie ist auf den Vermögenswert bezogen – nicht auf die Person, sondern auf die Sache. Insofern ist auch die Unschuldsvermutung an dieser Stelle nicht tangiert. Letztlich wird auch Artikel 14 GG, also die Gewährleistung des Eigentums, nicht dagegen sprechen, ein solches Instrument zu installieren; denn die Einziehung erfolgt ja in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Sie ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Insofern ist der Gewährleistungsgehalt von Artikel 14 durch eine verfahrensrechtliche Sicherung ausreichend geschützt. Trotzdem werden wir uns das im parlamentarischen Verfahren genau anschauen. Ich glaube, unter dem Strich sollte uns alle ein Ziel einen: Wir brauchen dieses Instrument der Vermögensabschöpfung, damit wir effektiv gegen Kriminalität vorgehen können. Es muss heißen – das wurde heute schon mehrfach gesagt –: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Insofern ist es ein guter Gesetzentwurf, den wir hier vorliegen haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Der letzte Redner ist Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Besucherrängen! Es gibt unterschiedliche Motivationen, warum Menschen zu Straftätern werden. Die einen handeln aus reiner Schädigungs- oder Verletzungsabsicht. Wieder andere nutzen die spontane Gelegenheit zu einer Straftat aus. Aber viele Straftaten haben eine große Gemeinsamkeit: Die Grundmotivation ist Geld. Der Täter möchte seine wirtschaftliche, seine monetäre Situation verbessern. Deswegen ist es naheliegend, dass sich der Rechtsstaat Gedanken über die Frage macht: Wie können wir dem Täter diese Motivation nehmen? Insofern begrüße ich ausdrücklich, dass mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf des Justizministeriums der Versuch unternommen wird, das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend zu vereinfachen. Bisher war es zu statisch, zu kompliziert und für die Praxis nicht wirklich tauglich. Es wird außerdem der Versuch unternommen, nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen. Das ist die eine Perspektive. Aber wo Straftaten begangen werden, da gibt es eben auch Opfer. Das Gute an diesem Gesetzentwurf ist, dass auch das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt wird; denn bei ehrlicher Betrachtung müssen wir feststellen, dass wir hier Schutzlücken haben. Nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass die Strafjustiz zwar Vermögenswerte im Wege der sogenannten Rückgewinnungshilfe sichern kann, aber das Opfer dann zivilrechtlich seinen Anspruch geltend machen muss. Herr Ströbele, das haben Sie vorhin leider nicht beleuchtet: Dieser zivilrechtliche Anspruch ist oftmals mit sehr vielen Schwierigkeiten behaftet, von der psychischen Situation des Opfers einmal ganz abgesehen. Oftmals wird nach dem Windhundprinzip agiert – das ist schon angeklungen –: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zudem besteht das Risiko, dass bis zur zivilrechtlichen Realisierung eines Anspruchs Vermögenswerte beiseitegeschafft werden. Deswegen ist es gut, dass der Gesetzentwurf hier die Sicherstellung durch die Justizbehörden vorsieht und nach Rechtskraft des Urteils die Verwertung und Auskehrung des Erlöses direkt an das Opfer, und zwar unter Gleichbehandlung aller Geschädigten. Ich glaube, das ist der große Zugewinn dieses Vorschlags. Wir begrüßen außerordentlich – auch das will ich betonen –, dass der Instrumentenkasten der Vermögensabschöpfung – so will ich es einmal nennen – für die Bereiche der organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung erweitert wird; denn hier ist die Einziehung von Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen, auch dann vorgesehen, wenn eine Verurteilung wegen dieser konkreten Tat nicht erfolgen kann. Bei kritischer Betrachtung möchte ich auch darauf hinweisen, dass nach wie vor für alle Instrumente gilt, dass die Staatsanwaltschaft die deliktische Herkunft des Vermögenswertes nachweisen muss. Gerade weil wir am Anfang dieses Verfahrens stehen, möchte ich dafür werben, dass wir den Versuch unternehmen, uns im Rahmen der rechtsstaatlichen Grenzen ein Stück weiter aus dem Fenster zu lehnen. Wir sollten definitiv vermeiden, hinter der aktuellen Rechtslage zurückzubleiben. Im vorliegenden Gesetzentwurf bin ich mir da an einer Stelle nicht ganz sicher. In § 76a Absatz 4 des Entwurfs heißt es – in der Begründung steht es etwas anders –, dass es um einen Gegenstand gehen muss, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt. Diese Formulierung ist natürlich wesentlich zielgenauer als der bisherige § 73d. Hier hat es genügt, wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass der Vermögenswert aus einer rechtswidrigen Tat stammt. In der Begründung ist dies klargestellt. Aber wir wissen, dass die bisherige Formulierung schon auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts stand. Deswegen sollten wir uns sehr gut überlegen, ob die Umformulierung nicht zu dem Ergebnis führt, dass wir eine eher seichtere Regelung haben. Ich werbe ausdrücklich für eine Beweislastumkehr, die wir uns vielleicht etwas offensiver überlegen sollten. Ich begrüße den Vorstoß aus Bayern. In der Polizeilichen Kriminalstatistik ist zu lesen, dass bei der organisierten Kriminalität die festgestellten kriminellen Erträge für das Jahr 2014 bei 335 Millionen Euro lagen; vorläufig gesichert werden konnten nur 90 Millionen Euro. Im Jahr 2013 lag die Höhe der festgestellten kriminellen Erträge bei 638 Millionen Euro; hier konnten nur Vermögenswerte in Höhe von 85 Millionen Euro vorläufig gesichert werden. Das sollte für uns Motivation genug sein. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann. – Ich schließe die Aussprache und bedanke mich für die wirklich lehrreiche und spannende Debatte. Es ist immer gut, wenn man etwas lernt. Danke schön. Das hat uns hier im Präsidium gutgetan. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9525 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt dazu keinen weiteren Vorschlag. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Zusatzbeiträge abschaffen – Parität wiederherstellen Drucksachen 18/7237, 18/9168 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lasten und Kosten fair teilen – Paritätische Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen Drucksachen 18/7241, 18/9169 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wenn Sie alle sitzen und konzentriert sind, können Sie dem ersten Redner zuhören. – Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Erich Irlstorfer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Erich Irlstorfer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In beiden Anträgen, die wir heute diskutieren, führen die Oppositionsfraktionen steigende Zusatzbeiträge in den Jahren 2015 und 2016 sowie erhebliche Mehrausgaben der Krankenversicherungen zulasten der Arbeitnehmer an. Dadurch würden stärkere Belastungen der Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen entstehen sowie die Entlastung der Arbeitgeber vertieft – so der Grundtenor. Wie wir nun schon häufiger gehört haben, sehen die Oppositionsfraktionen die Lösung des Problems in der Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung und in der Einführung einer Bürgerversicherung. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Wenn ich von der Seite Applaus bekomme, kriege ich meistens Angst. (Zuruf von der CDU/CSU: Zu Recht!) Ob die Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichen Feiertag, die auch gefordert wird, (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht von uns!) die Frage der sozialen Ungerechtigkeiten an dieser Stelle löst, sei einmal dahingestellt. In der Tat können wir feststellen, dass die in den Anträgen der Oppositionsfraktionen aufgeführten Kostensteigerungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen in den vergangenen Jahren zu – in meinen Augen moderaten – Anstiegen der Zusatzbeiträge geführt haben. Hier ist es uns als Union wichtig, eine gerechte Lastenverteilung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite zu gewährleisten. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir alle wissen, dass 2004 im Zuge der Agenda 2010 Zusatzbeiträge von 0,9 Prozent erhoben worden sind. Das war Rot-Grün. (Zurufe von der SPD) Ich glaube, dass Deutschland auch heute noch davon profitiert. – Nehmen Sie dieses Lob einfach einmal zur Kenntnis! – In meinen Augen ist das ganz in Ordnung. Wir dürfen aber auch nicht unter den Scheffel stellen, dass die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ganz bewusst den Arbeitnehmeranteil von 8,2 Prozent auf 7,3 Prozent reduziert haben. Damit haben wir ausdrücklich die Erhebung von Zusatzbeiträgen fördern wollen, um unter den gesetzlichen Krankenkassen einen Preiswettbewerb zu ermöglichen – Stichwort „Beitragsautonomie“ –, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Krankenkassen – das dürfen Sie mir glauben; ich war selber 20 Jahre bei der AOK Bayern beschäftigt – sollen ganz bewusst hinsichtlich der Kosten, aber auch der Qualität im Wettbewerb zueinander stehen. Wir wollen wirtschaftliche Anreize setzen, weil das den Dienstleistungsgedanken zugunsten der Versicherten aufrechterhält. (Beifall bei der CDU/CSU) Gleichzeitig haben die Krankenkassenmitglieder ein Sonderkündigungsrecht usw. Dass Transparenz und Aufklärung gefordert werden, ist vollkommen normal. Ich glaube, da sind wir uns einig. Aber darüber hinaus ist es aus meiner Sicht auch notwendig, in dieser häufig sehr emotional geführten Debatte die Parität vollständig zu betrachten; denn bei der Diskussion über eine gerechte Lastenverteilung werden beispielsweise die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers im Krankheitsfall sowie die Versicherung der Arbeitnehmer bei Unfällen auf dem Weg zum und am Arbeitsplatz gerne außen vor gelassen. Das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Ich möchte es deutlich sagen: Wir haben ein gutes Gesundheitssystem – in meinen Augen eines der besten auf der Welt –, (Beifall bei der CDU/CSU) und ich glaube, dass wir hier auch einmal sagen müssen, dass es gut funktionierende Sozialsysteme nicht zum Nulltarif gibt. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt ja auch keiner!) Ich glaube natürlich auch, dass die Wirtschaft ihren Beitrag dazu leisten muss. Das ist völlig normal. Am Ende ist, was die Wirtschaft betrifft, die Schaffung von Arbeitsplätzen zumindest für mich die beste Sozialpolitik. Der Satz von Edmund Stoiber: „Sozial ist, was Arbeit schafft“, hat auch 2016 noch Gültigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Tino Sorge [CDU/CSU]: Das hat doch Franz Josef schon gesagt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland bewegt sich, was die Lohnnebenkosten betrifft, im europäischen Umfeld im Mittelfeld. Ich glaube auch, dass das angemessen ist. Die bestehenden Beitragssätze haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode gemeinsam beschlossen, und sie werden bis zu ihrem Ende auch bestehen bleiben. Wir dürfen nicht vergessen – ich glaube, das ist schon wichtig –, dass es uns gelingen muss, nach außen Verlässlichkeit in diesem System zu dokumentieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist ein wesentlicher Wert, zumindest für uns. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Verlässlich sind Sie beim Umverteilen von unten nach oben!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, das soll aber nicht heißen, dass diese Beitragssätze für immer in Stein gemeißelt sind und wir nicht offen für Veränderungen sind. Gerne können wir uns über die Parteigrenzen hinweg konstruktiv über Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung austauschen und darüber diskutieren. Jedoch sollte der Grundgedanke eines Wettbewerbs unter den Krankenkassen zugunsten der Versicherten nicht in Zweifel gezogen werden. Das wünsche ich mir. Zum Thema Bürgerversicherung habe ich eine ganz andere Meinung als Sie; aber ich glaube, das werden wir noch an einer anderen Stelle bereden. Der Grund der heutigen Debatte sind die beiden Anträge der Opposition. Sie sind für uns keine Alternative und werden von uns nicht weiter verfolgt. In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Erich Irlstorfer. – Der nächste Redner: Harald Weinberg für die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Wir können die Debatte schon wieder schließen! Eigentlich ist alles gesagt!) Harald Weinberg (DIE LINKE): Ich glaube nicht, dass alles gesagt ist. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man muss erst einmal feststellen: Die Messe ist gelesen, die Beschlussempfehlungen zu den beiden Anträgen liegen vor, und es ist klar, welches Schicksal diese guten Anträge von den Grünen und uns erleiden werden. Das ist relativ eindeutig. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, leider!) Ich verstehe die SPD aber nicht. Sie fasst auf ihrer Klausur den Beschluss, dass die paritätische Finanzierung, also halbe-halbe, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wiederhergestellt werden soll, und wir bieten ihr dann die Chance, das umzusetzen und damit das positive Signal auszusenden, dass sie auch tut, was sie sagt; aber sie lässt diese Chance leider wieder verstreichen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, leider! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist schade!) Wie lange, liebe SPD, wollt ihr noch im Bus der Union auf der rechten Spur fahren? Ab und zu links zu blinken, hilft da nichts. Wenn ihr wirklich überholen wolltet, müsstet ihr aussteigen und mit uns zusammen links ausscheren. (Beifall bei der LINKEN – Tino Sorge [CDU/CSU]: Und von der Straße abkommen! – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Geisterfahrer!) Die Chance ist da; sonst ist sie weg. Dann will ich meine Redezeit nutzen, um Ihnen und der Öffentlichkeit vorzurechnen, dass es sich nicht um Kleinigkeiten handelt, sondern hier eine manifeste Umverteilung organisiert wird und stattfindet. Die letzte größere Steuersenkung gab es 2014 und hatte ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Für diese Steuersenkung haben Sie sich gefeiert, als wären Weihnachten und Neujahr auf einen Tag gefallen. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: War gar nicht!) In dem gleichen Jahr, nämlich 2014, hatten die Versichertenhaushalte durch den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent insgesamt 10,5 Milliarden Euro selber aufzubringen – 10,5 Milliarden Euro Belastung im Vergleich zu 2,5 Milliarden Euro Entlastung. Hinzu kamen 3,6 Milliarden Euro Ausgaben für Zuzahlungen jeglicher Art, für Arzneimittel usw. usf., damals auch noch die unsägliche Praxisgebühr, die dann zum Glück weggefallen ist. 2,5 Milliarden Euro Entlastung, fast 14 Milliarden Euro Belastung – das nennt sich dann Entlastung. In Wahrheit ist es das Spiel „linke Tasche, rechte Tasche“: In die linke Tasche kommt ein bisschen Klimpergeld rein, aus der rechten Tasche geht viel Geld raus. Und es ist eine Verarschung der Menschen in diesem Lande. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Na, na, na! – Tino Sorge [CDU/CSU]: Das wäre aber jetzt eine Rüge wert!) Summiert man die Sonderbeiträge – damals ja noch mit freundlicher Unterstützung der Grünen eingeführt; wir vergessen das nicht, auch wenn wir sehen, dass sie dazugelernt haben – und die Zusatzbeiträge von 2005 bis 2016, in einem Zeitraum von elf Jahren, dann kommt man auf die stolze Summe von 116 Milliarden Euro – ich wiederhole: 116 Milliarden Euro. Rechnet man da die Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte usw. usf. noch drauf, dann reden wir über 168 Milliarden Euro – 168 Milliarden Euro! Das ist eine riesige Umverteilung, die da stattfindet. Das ist aus unserer Sicht ein gesellschafts- und sozialpolitischer Skandal ersten Ranges und darf auf keinen Fall so hingenommen werden. (Beifall bei der LINKEN – Maria Michalk [CDU/CSU]: Immer gleich Skandale!) Dieser Skandal bleibt auch nicht verborgen und ruft zu Recht den Widerstand, den Zorn, den Protest insbesondere der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben auf den Plan. Es gibt Aktionen und Kampagnen zur Wiedereinführung der Parität. 15 000 Unterschriften sind allein in Nordrhein-Westfalen gesammelt worden. Und das ist es auch, was die SPD fürchtet – deshalb diese Beschlüsse auf der Fraktionsklausur. Aber Beschlüsse sind das eine – die Menschen erwarten von euch, dass ihr sie auch umsetzt. (Beifall bei der LINKEN) Ich höre schon Ihren Einwand – wir haben ihn im Übrigen auch gerade wieder gehört –: Die Menschen könnten ja die Kasse wechseln, hin zu einer mit keinem oder geringerem Zusatzbeitrag. – Sie wissen schon, was Sie da sagen? (Erich Irlstorfer [CDU/CSU]: Oh ja!) Sie tönen doch immer, dass Sie gegen eine Einheitskasse sind, tun aber per Wettbewerbsverschärfung alles dafür, dass die Zahl der Kassen über die Jahre stetig zurückgeht. (Reiner Meier [CDU/CSU]: Gott sei Dank! Bürokratieabbau!) Verlängern wir diese Trendlinie, dann landen wir irgendwann zwischen 2020 und 2025 bei ganz wenigen Kassen, womöglich bei nur einer Kasse. Sie sind der Totengräber der Kassenvielfalt, nicht wir. (Beifall bei der LINKEN – Lachen des Abg. Erich Irlstorfer [CDU/CSU]) Wir wollen gleiche Bedingungen für die Kassen und eine in den Kernbereichen gleich gute Gesundheitsversorgung für die Versicherten. Dazu gehört auch, dass wir nicht wollen, dass der Wettbewerb um die Vermeidung von Zusatzbeiträgen weiter angeheizt wird; denn das geht zulasten einer guten Versorgung und ist nicht im Interesse der Versicherten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; ich muss kurz darauf eingehen, dafür lasse ich das Thema Lohnnebenkosten weg, (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Schade!) dazu habe ich bei der letzten Diskussion schon etwas gesagt. Regelmäßig kommt von Ihnen der Hinweis, die Arbeitgeber täten damit schon eine ganze Menge. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir die Plenarprotokolle von 1956/57 zu diesem Thema anzuschauen. Das war sehr interessant, kann ich Ihnen sagen, das kann ich Ihnen nur empfehlen. Vorausgegangen war ein 114-tägiger Streik – ein 114-tägiger Streik! – um diese Frage, der bisher längste Streik in Deutschland, den wir überhaupt gesehen haben. Es war ein erbitterter Streik. Bei diesem Streik ging es darum, die immer noch existierende Diskriminierung der Arbeiter gegenüber den Angestellten – die damals schon längst eine Lohnfortzahlung bekamen – aufzuheben. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Das war der Matrosenaufstand!) – Nein, das war der Kern dieses Streiks. Nach einem erfolgreichen Tarifabschluss gab es für Adenauer einen eher positiven und einen eher defensiven Grund, dies gesetzlich zu regeln. Der positive Grund war, die Arbeiterschaft mit dem westdeutschen Staat zu versöhnen, indem er diese völlig unzeitgemäße Diskriminierung aufhebt. Der defensive Grund war, eine Ausbreitung der Streikbewegung auf andere Regionen und Branchen zu verhindern. Es ist also keine Wohltat der Arbeitgeber, sondern ein erkämpftes Recht gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Wer das infrage oder in einen schrägen Zusammenhang mit unserer heutigen Debatte um die paritätische Finanzierung stellen will, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht konservativ zu argumentieren, sondern reaktionär zu argumentieren. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Damit kennen Sie sich ja aus!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Weinberg. – Nächster Redner: Dr. Edgar Franke. (Beifall bei der SPD) Dr. Edgar Franke (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stritzl, Sie wissen: Die Gesundheitspolitik der letzten Jahre trägt eine eindeutig sozialdemokratische Handschrift, und nicht nur das: Sie hat auch einen roten Faden im doppelten Sinn des Wortes. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Sagen wir mal: schwarz-rot!) Der rote Faden sozialdemokratischer Politik ist der verbesserte Zugang der Menschen zur medizinischen Versorgung, unabhängig vom Einkommen, unabhängig vom Alter und unabhängig vom Wohnort. Das ist ein Kern sozialdemokratischer Politik, und die haben wir in dieser Legislaturperiode auch durchgesetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Wir haben in dieser Legislaturperiode so viele Gesetze beschlossen wie noch nie; das kann man wirklich sagen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Wir haben die ambulante ärztliche Versorgung verbessert, wir haben Qualitätsverbesserungen in der Krankenhausversorgung auf den Weg gebracht, wir haben die Leistungen in der Pflege mit Mehrausgaben in Höhe von 5 Milliarden Euro verbessert, wir haben den einheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff für demenziell Erkrankte eingeführt, und wir haben das Präventionsgesetz beschlossen. Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung in den jeweiligen Lebenswelten – alles das waren epochale Gesetze, die wir zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschlossen haben, und es waren gute Gesetze. (Beifall bei der SPD – Reiner Meier [CDU/CSU]: Gute Arbeit der Koalition, genau!) Es war vor allen Dingen eine Politik für die Versicherten, und das haben die Versicherten auch gemerkt. Ich will hinzufügen, liebe Linke, lieber Harald Weinberg: Wir haben die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft, was eindeutig die Geringverdiener entlastet. Auch das haben wir gemacht, das darf man nicht vergessen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und dafür den Sozialausgleich abgeschafft! Das ist keine so stramme Leistung!) Liebe Linke oder auch liebe Grüne, ihr habt immer gegen die vielen gesundheitlichen Verbesserungen, die wir beschlossen haben, gestimmt. Das darf man in diesem Kreis auch einmal sagen. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Ja, ja! So war das!) Da könnt ihr, liebe Schwarze, auch einmal klatschen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben die Krankenkassen Angst, dass sie Versicherte durch Zusatzbeiträge verlieren. Wenn wir einen reinen Preiswettbewerb und keinen Qualitätswettbewerb haben, werden wir Schwierigkeiten bekommen. Wir brauchen beides. Wir brauchen einen Preis- und einen Qualitätswettbewerb. Das ist der Unterschied zwischen unseren Positionen. Ohne Qualitätswettbewerb bekommt man keine guten Ergebnisse; ohne Preiswettbewerb gelingt das aber auch nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Wo ist denn da die Qualität?) Deswegen haben wir zusammen die Qualitätsindikatoren beschlossen, zum Beispiel im Krankenhausstrukturgesetz. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Ja, auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion!) – Ja, ja, ja. Da habe ich ein besseres Gedächtnis, Herr Stritzl. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Ja, aber nicht vollständig!) Strukturreformen mit dem Ziel einer verbesserten gesundheitlichen Versorgung kosten aber Geld, sogar viel Geld. Dieses Geld wird nicht mehr hälftig durch die Beiträge erbracht, weil der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren ist. Im Schnitt zahlen die Arbeitnehmer über 1 Prozentpunkt mehr. Das kann für einzelne Versicherte mehr als 40 Euro im Monat bedeuten. Es kann nicht sein, dass die Beitragssteigerungen allein zulasten der Versicherten gehen. Das muss man ganz klar sagen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch sozial ungerecht, wenn die Versicherten den medizinischen Fortschritt und die Reformen, die wir zusammen durchgesetzt haben, durch Zusatzbeiträge alleine finanzieren. Das kann nicht richtig sein. Das leuchtet jedem in unserem Land ein; das muss man auch sagen. (Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In der Anhörung, die wir dazu durchgeführt haben, haben fast alle Fachleute – Herr Stritzl, das wissen Sie – eine Rückkehr zur Parität befürwortet, und nicht nur das; sie haben auch gesagt, dass die Arbeitgeber kein Interesse an der Beitragsentwicklung haben, wenn wir die Arbeitgeberbeiträge einfrieren. Schon deswegen ist die Parität, wenn Sie so wollen, sinnvoll. Herr Irlstorfer, zum Thema Geschichtsklitterung könnte man noch sagen, dass ihr in Sachen Zahnersatz, über den wir ab 2003 verhandelt haben, im Vermittlungsausschuss einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent – ab 2005 – durchgesetzt habt. 2005 war die Lage aber ganz anders, Harald Weinberg. Wir hatten 5 Millionen Arbeitslose. Jetzt haben wir eine wirtschaftliche Lage und eine Beschäftigungszahl wie seit 25 Jahren nicht mehr. Deswegen sind wir jetzt, glaube ich, in der Lage, das paritätisch zu finanzieren, auch bei den Zusatzbeiträgen. Wir sind in der Lage, die Rentner und die Arbeitnehmer, also die Versicherten, zu entlasten. Das ist vernünftig und sozial gerecht. Ich sage es noch einmal: In unserer Gesellschaft wird die Forderung, zur Parität zurückzukehren, wirklich geteilt. Zum Schluss meiner Rede sage ich: Es ist vernünftiger, zur Parität zurückzukommen, als in den Gesundheitsfonds zu greifen und zu versuchen, die Höhe der Zusatzbeiträge dadurch zu stabilisieren. Das ist ordnungspolitisch schwierig, wenn nicht sogar ordnungspolitisch falsch. Ich glaube, man sollte sauber vorgehen und aus dem Gesundheitsfonds keine Ausgaben finanzieren, die man mit Steuermitteln finanzieren muss. So sollte man das machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Sie haben angekündigt, dass das der Schluss ist. Bitte. (Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Das dauert immer ein bisschen länger bei ihm!) Dr. Edgar Franke (SPD): Zwei Sätze noch. Vizepräsidentin Claudia Roth: Einen Satz. Dr. Edgar Franke (SPD): Einen. – Jetzt muss ich ja noch die Frage beantworten, warum die SPD dem vorliegenden Antrag nicht zustimmt, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Nein. Einen Satz. Dr. Edgar Franke (SPD): Ja. – Dafür gibt es zwei Gründe: Wir sind vertragstreu. Wir haben im Koalitionsvertrag etwas anderes vereinbart. Dazu stehen wir. Wir sagen aber auch, dass ein Wettbewerb zwischen den Kassen möglich ist und wir gegen einen Einheitsbeitrag sind. Wir Sozialdemokraten sind für die Parität und hoffen, dass der geschätzte Koalitionspartner noch einmal darüber nachdenkt. In diesem Sinne stehen die Sozialdemokraten immer aufseiten der Versicherten bei uns in Deutschland. Danke schön. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Wir CDU/CSUler auch!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege, auch für die überlangen Sätze. Das müssen Sie jetzt mit Ihrer Kollegin aushandeln. Es tut mir leid, aber Ihre Rede war deutlich zu lang. Die nächste Rednerin in der Debatte: Maria Klein-Schmeink für Bündnis 90/Die Grünen. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren nicht zum ersten Mal über die Parität in der Krankenversicherung, über die soziale Schräglage der Zusatzbeiträge. Das ist eine Debatte, die uns seit drei Jahren ständig und immer wieder begleitet. Sie begleitet uns zu Recht, weil wir deutlich sehen, dass diese Zusatzbeiträge nicht nur unsozial sind, indem sie eben hohe Belastungen auf die Versicherten abwälzen, sondern auch, dass es Nebenwirkungen für das gesamte Gesundheitssystem gibt, die wir gar nicht wollen können. Gerade deshalb ist es wichtig, ganz grundsätzlich darüber nachzudenken und endlich wieder dahin zu kommen, dass wir die Arbeitgeber genauso wie die Arbeitnehmer an den Kosten der Gesundheitsversorgung beteiligen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Es ist ja auch deutlich geworden: Wir schauen auf eine Tradition, die mehr als 50 Jahre Bestand hatte, worauf auch gerade Sie vonseiten der Union eigentlich stolz sein könnten, (Zuruf von der CDU/CSU: Sind wir auch!) aber auch Sie von der SPD, darauf, dass man weiß, dass es so etwas wie die Sozialpartnerschaft gab, das Einverständnis, dass man sagt, diese Lebensrisiken tragen wir als Gesellschaft gemeinsam, und wir haben ein gemeinsames Verständnis davon, was eigentlich sozialer Zusammenhalt heißen soll. Daran haben Sie die Axt gelegt, und das ist das, was daran so schwerwiegend ist und was es nötig macht, dass wir endlich wieder davon wegkommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich dann sehe, welche Manöver Sie jetzt mit dem PsychVVG vorgelegt haben, so wird daraus einiges deutlich. Letztendlich ging es ja um eine Haushaltsfrage: Wie bekomme ich es hin, dass ich im Wahljahr nicht erneut deutlich ansteigende Zusatzbeiträge habe? Da macht man dann so einen Griff in die Rücklagen des Gesundheitsfonds und begründet dies ausgerechnet mit den gestiegenen Kosten der Versorgung von Flüchtlingen. Das zeigt erstens, dass es sachfremd ist, zweitens aber auch, wie stark Sie auf solche Tricks und auf Manöver angewiesen sind, die das Eigentliche kaschieren müssen: dass Sie kein stimmiges Finanzierungskonzept haben. Darum ging es nämlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie trauen sich nicht, mit diesem schrägen Zusatzbeitrag im nächsten Jahr vor die Wählerinnen und vor die Wähler zu treten. Das ist der Punkt, und das muss man ganz deutlich kritisieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich bin froh, dass es von vielen Seiten gerade an dieser Stelle eine Richtigstellung gegeben hat. Ich wünsche mir, dass das auch hier im Hause noch einmal passiert. Gestern Abend auf dem AOK-Empfang ist das ja auch schon sehr deutlich richtiggestellt worden; das begrüße ich sehr. Aber wir sollten es auch für die Öffentlichkeit tun, weil natürlich diese ganzen Manöver mit den Zusatzbeiträgen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, mit den hälftigen Beitragssätzen, die da angeblich wiederhergestellt worden wären, damit, dass nur aus Preiswettbewerbsgründen dann der Zusatzbeitrag für den Versicherten hinzukommt, natürlich auch zu Intransparenz führen. Am Ende bleibt für den Versicherten der Eindruck zurück: Ich werde geschröpft, ich muss immer mehr bezahlen, es geht nicht mehr gerecht zu, und in Zukunft droht mir auch noch, dass vielleicht eine schlechtere Versorgung ins Haus steht. Das dürfen wir gar nicht zulassen, da müssen wir einen Punkt machen, und deshalb ist es auch so wichtig, wieder zur hälftigen Finanzierung zurückzukehren. Es muss wieder ganz klar sein: Gemeinsam stemmen wir die Aufgabe von Gesundheitsversorgung, von Absicherung in Lebensrisiken, und dies ist nicht nur eine Aufgabe der Versicherten und der Patienten, sondern es ist eine Aufgabe von Sozialpartnern. Das sollte in dieser Gesellschaft einfach grundlegend sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem haben wir die Aufgabe noch längst nicht vollständig erfüllt. Ich nehme zur Kenntnis, dass die CDU erstmalig zumindest andeutet: Okay, mit diesem Konzept kommen wir wahrscheinlich nicht über die nächste Wahlperiode. – Ich lade Sie ein: Kommen Sie zu uns, zu unseren Veranstaltungen! Wir setzen uns mit vielen Facetten der Bürgerversicherung auseinander, (Dr. Edgar Franke [SPD]: Wollt ihr Schwarz-Grün machen?) mit einem integrierten Versicherungsmarkt, womit wir es schaffen, eine gute, nachhaltige und gerechte Finanzierung für die Versicherten insgesamt sowie eine Krankenversicherung aufzubauen, die für alle Lebenslagen taugt und eben nicht dazu führt, dass Privatversicherte, so wie es heute in den Meldungen zu hören war, fürchten müssen, dass sie mit enormen Beitragssprüngen zu tun haben und insgesamt in eine Situation kommen, die sie letztendlich nicht mehr stemmen können. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das Geschäftsmodell ist kaputt, ist am Ende!) Es muss so sein, dass alle Versicherten so versichert sind, dass sie für alle Lebensrisiken ordentlich abgesichert sind und gleichzeitig darauf vertrauen können, dass eine gute gesundheitliche Versorgung für alle zugänglich ist. Mit der paritätischen Beteiligung der Arbeitgeber würden wir einen wichtigen Schritt genau in diese Richtung tun. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich diesem Gedanken wieder öffnen würden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Maria Klein-Schmeink. – Nächster Redner: Thomas Stritzl. (Beifall bei der CDU/CSU) Thomas Stritzl (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe meinem geschätzten Vorsitzenden aus dem Gesundheitsausschuss, Herrn Professor Dr. Franke, ausgesprochen gerne zugehört. Denn ich finde, er verfügt über ein gerüttelt Maß an Ehrlichkeit, wenn er sagt: Die erste Spreizung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung haben Sozialdemokraten und Grüne im Jahr 2005 gemeinsam auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war die erste Große Koalition! – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Da war sogar der Seehofer beteiligt! – Weitere Zurufe) – Ja, ist doch schön. Das ist doch so. Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt geht es aber ab hier. Thomas Stritzl (CDU/CSU): Ja, genau. – Manchmal machen auch Leute, die Sie gar nicht mögen, etwas Richtiges. Ich wollte doch nur dem Eindruck entgegenwirken und dafür sorgen, dass sich hier geschichtlich nicht falsch festsetzt, dass es die Sozialdemokraten nicht gewesen sein können, die die Beitragsspreizung eingeführt haben, und dass die Grünen damals nicht zugestimmt haben können, als die Beitragsspreizung kam. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein stiller Kompromiss zwischen Schröder und Merkel!) Ich möchte nur, dass wir die gleichen Erinnerungen haben. Wissen Sie, was Kollegin Bender damals in der Debatte gesagt hat? Ich zitiere auszugsweise mit Genehmigung der Präsidentin: Die einen erheben normalerweise einkommensabhängige Beiträge – das hätten wir in diesem Fall geändert –, die anderen erheben sowieso risikoadäquate Beiträge. Ein weiterer Nachteil war ..., dass wir den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich stillgelegt haben; (Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!) denn bei einem einheitlichen Betrag ... hat keine Krankenkasse mehr wirklich Interesse daran, durch gute Beratung der Versicherten für wirtschaftliche Leistungserbringung zu sorgen. Das ist jetzt wieder anders. Das sagte Frau Bender, Ihre Kollegin. Wenn Sie über diese Fragen nachdenken, müssen Sie doch auch an die Interessen der Versicherten denken. Wenn es im Interesse der Versicherten ist, eine besonders wirtschaftliche und gute Leistungserbringung zu erhalten, dann hat die Beitragsspreizung doch vielleicht ihren Sinn, Herr Professor. Oder stimmt das nicht? Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt frage ich Sie – jetzt springe ich rein –: Erlauben Sie vom Professor eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung? Thomas Stritzl (CDU/CSU): Jederzeit. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. – Dann Herr Professor Dr. Edgar Franke. Thomas Stritzl (CDU/CSU): Wenn mir das nicht auf die Redezeit angerechnet wird. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich habe die Uhr natürlich angehalten. Das wird Ihnen nicht zugerechnet. Thomas Stritzl (CDU/CSU): Sehr gut. Dr. Edgar Franke (SPD): Herr Stritzl, sind Sie mit mir einer Meinung, dass 2003 eine ganz andere wirtschaftliche Lage war? Wir waren der kranke Mann in Europa. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Und wir wollen es nicht mehr werden!) Wir hatten 5 Millionen Arbeitslose. Momentan haben wir Rekordbeschäftigungszahlen. Wir haben eine herausragende wirtschaftliche Lage. Den Unternehmern geht es so gut wie nie zuvor. Insofern kann man die beiden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Beschäftigungszahlen nicht miteinander vergleichen. Sind Sie da mit mir einer Meinung, hochverehrter Herr Stritzl? Thomas Stritzl (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Professor Dr. Franke, ich bin mit Ihnen erstens einer Meinung, dass 2003, zu Zeiten rot-grüner Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, Deutschland in der Tat wirtschaftlich dem kranken Mann am Bosporus glich. Punkt eins. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Punkt zwei. Ich hatte es für mutig gehalten, dass der damalige Kanzler das eigene Fehlverhalten eingeräumt hat und gesagt hat: Dagegen muss ich etwas tun. Ich stimme mit Ihnen drittens überein, dass die Betrachtung der Lohnnebenkosten für die Frage der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitsplätze von hoher Bedeutung ist. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!) Es ist nicht der einzige Faktor dabei, aber es ist von hoher Bedeutung. Dieses Grundprinzip der Volkswirtschaftslehre – auch ich habe dies ein wenig studiert – setzt sich aber nicht nur fort, wenn Arbeitsplätze fehlen, sondern es setzt sich auch dann fort, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsplätzen darüber hinaus zu erhalten und zu sichern. Genau in der Situation sind wir heute: Im Rahmen der Globalisierung müssen wir deutsche Arbeitskräfte, Produktionsstätten in Deutschland gegen ausländische Billigkonkurrenz verteidigen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Deswegen ist es heute genauso richtig wie damals, die Lohnnebenkosten zu senken. Ich sehe mich mit Ihnen einig, dass die Lohnnebenkosten ein entscheidender Faktor sind. Deswegen ist die Beitragsspreizung – darum geht es heute – genau richtig. (Beifall bei der CDU/CSU – Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Frau Klein-Schmeink möchte eine Zwischenfrage stellen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wollen Sie sie beantworten? Thomas Stritzl (CDU/CSU): Natürlich. Das ist doch klar. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber dann reicht es. Thomas Stritzl (CDU/CSU): Aber ich bin gerne in Ihrer Nähe. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Stritzl, Sie haben jetzt sehr deutlich auf die Lohnnebenkosten abgehoben. Das war ja Anfang der 2000er-Jahre sehr modern. Das war sozusagen das Allheilmittel gegen den Globalisierungsdruck. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Es hat doch gewirkt!) In Nachhinein sieht man, dass das ganz viele andere Nebenwirkungen produziert hat, mit denen wir heute angesichts der Finanzmarktkrise immer noch kämpfen müssen. Zu der Sache mit den Lohnnebenkosten. Bei einem Handwerkerlohn von insgesamt 48 Euro die Stunde – die Handwerkskammer Bayern hat das ja deutlich gemacht und vorgerechnet – inklusive sämtlicher Sozialversicherungslasten, Urlaubsgeld und allem Drum und Dran kommen wir auf einen Betrag von 4,58 Euro. In Bezug auf den Zusatzbeitrag und die Anpassung sprechen wir über 0,42 Prozent des Handwerkerlohnes. Das kann doch nicht der Faktor sein, der uns vor der Globalisierung und vor dem globalen Markt rettet. Also geht es doch um etwas anderes. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Sie müssen sich einmal fragen – das wäre auch meine Frage an Sie –: Wie wichtig müssen wir denn die soziale Partnerschaft nehmen, und wie wichtig müssen wir den sozialen Zusammenhalt nehmen? Sind es nicht letztendlich stabile ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die eine Produktion auf hohem Niveau möglich machen? Wäre nicht das eigentlich der richtige Weg? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Thomas Stritzl (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Kollegin, bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihre Rechnung so im Schnellverfahren nicht nachvollziehen kann. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kann Ihnen die Quelle geben!) Aber ich will einmal generalisierend sagen – ich hatte schon in meiner Antwort auf die Frage zuvor versucht, das deutlich zu machen –: Die Spreizung bzw. Teilspreizung des Krankenkassenbeitrags ist nicht das Allheilmittel. Sie ist ein Teilaspekt. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Genau!) In der Gegend, aus der ich komme – ich komme aus Schleswig-Holstein, vom Land –, sagt man: Auch Kleinvieh macht Mist. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!) Genau das ist der Punkt. Sie müssen nämlich die Addition der verschiedenen Punkte sehen, wenn Sie über die Lohnnebenkosten reden. Vorhin haben wir ja Herrn Weinberg, unseren Geschichtsmann, gehört; die Stichworte waren „reaktionär“ und „konservativ“. Die Frage ist: Welche weiteren Lasten werden im System eigentlich wie verteilt? Da tun wir so, als ob die Parität das Einzige ist, um das es geht, wenn wir über sozialen Ausgleich in der Wirtschaft reden. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie konnten die Rechnung also nicht nachvollziehen! Alles klar, dann kann ich mich ja wieder setzen!) Es geht aber nicht allein um die Parität. Die Disparität, Frau Kollegin, steht doch in vielen Bereichen eher Pate als die Parität. Ein Beispiel sind die Minijobber; denn den Versicherungsbeitrag zahlen die Arbeitgeber ganz alleine. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt den Versicherten, den Arbeitnehmern, zugute; aber die Beiträge zahlen die Arbeitgeber alleine. Ein anderes Beispiel ist die Lohnfortzahlung. Wie auch immer Sie die Lohnfortzahlung zeitlich verankern und ob mit Schmerzen oder ohne: Die ersten sechs Wochen zahlen die Arbeitgeber alleine. Hier reden wir in Deutschland über einen Betrag von über 50 Milliarden Euro. Da können Sie doch nicht sagen: Das bringt alles nichts, und das ist alles nichts. – Das ist eine große Leistung auch der Arbeitgeber in diesem Land. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Die Zuzahlungen zahlen aber die Beschäftigten, die Arbeitnehmer und die Kranken!) Letztlich, Frau Kollegin, haben Sie völlig recht: Ein gutes soziales Klima in einem Land ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Das hat Deutschland stark gemacht. Deswegen achten wir doch alle darauf, dass dieses gute Klima erhalten bleibt, und ringen um die besten Lösungen. Insofern, sage ich, kann man über einen Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent, der paritätisch finanziert ist – das sind fast 200 Milliarden Euro im Jahr –, nicht sagen: „Das ist nichts“, nur weil die letzten 0,83 Prozentpunkte nicht paritätisch finanziert werden. Wir müssen immer auch ein Stück weit die Relationen im Blick haben. Das haben Sie vor ein paar Jahren auch selber so gesehen; das ist Ihnen ja nicht neu. Wenn Sie sagen: „Es geht um den Wettbewerb; wir wollen, dass die Situation der Versicherten bzw. der Kranken möglichst gut ist, dass es aber kostengünstig ist“, dann ist das ein gutes Instrument. Wir wissen, dass wir in einer alternden Gesellschaft gezwungen sind, die gute Versorgung, die wir vorhalten wollen, nicht ausschließlich über Arbeit zu finanzieren, sondern dass wir Arbeit und Gesundheitskosten ein Stück weit entkoppeln müssen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann macht eine Bürgerversicherung!) – Ja, genau. – Wir müssen in diesem Bereich darauf achten, dass wir Anreizsysteme schaffen, die zu Verbesserungen führen, um tatsächlich einen Fortschritt zu erzielen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht zulasten nur der Versicherten! Das ist doch der Punkt!) Insofern, glaube ich, ist das, was damals, 2005, beschlossen wurde, und zwar von Ihnen zusammen mit Gerhard Schröder, richtig. Damals hat Ulla Schmidt gesagt: Heute treffen wir eine Entscheidung, die, im Interesse der Versicherten, sozialverträglich und unbürokratisch ist. Es wäre gut, wenn Sie dabei mitmachten. Dies zeigte, dass auch Sie in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen. Mein Appell an Sie: Glauben Sie Ihrer damaligen Gesundheitsministerin, sehr geehrter Herr Professor – Sie waren damals schon im Parlament, ich nicht –, und stellen Sie sich dieser Verantwortung. Versuchen Sie nicht, ihr auszuweichen. Das ist in der einen oder anderen Diskussion vielleicht geschmeidiger; das will ich gar nicht bestreiten. Jemandem zu sagen: „Du kriegst von mir 1 Euro mehr“, ist immer sympathischer, als zu sagen: „Du kriegst von mir 1 Euro weniger“. – Das ist schon logisch. Unsere Verantwortung bezieht sich aber auf die Gesamtsituation und das Gesamtinteresse. Wir sind gegenüber der Allgemeinheit verantwortlich, (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja wenn das mal so wäre!) und deswegen müssen wir immer wieder alle Anstrengungen dafür unternehmen, auch wenn es mal unbequem ist. Wir müssen das Kreuz durchdrücken und sagen: Wir waren, wir sind und wir bleiben bei der Überzeugung, dass ein Stück Wettbewerb im System der gesetzlichen Krankenkassen dem Versicherten nützt, und dem sind wir verpflichtet und wollen wir auch in Zukunft verpflichtet sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Thomas Stritzl. – Jetzt hat Sabine Dittmar das Wort für die SPD. (Beifall bei der SPD) Sabine Dittmar (SPD): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit dem Auszug eines Zitats von Willy Brandt: Jede Zeit will ihre eigenen Antworten ... Warum habe ich mich für diesen Einstieg entschieden? Wir sprechen heute hier sehr leidenschaftlich über die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Solidarität und deshalb für uns Sozialdemokraten ein ganz wichtiges Thema. Trotzdem haben wir – das ist heute schon mehrmals angesprochen worden – im Jahre 2004 in der rot-grünen Koalition mit dem unionsdominierten Bundesrat, aber auch in vielen Arbeitsgruppen, die sich aus allen drei Parteien zusammengesetzt haben, einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten beschlossen. Jetzt komme ich auf mein Eingangszitat zurück: „Jede Zeit will ihre eigenen Antworten ...“ – Erinnern wir uns an 2004 zurück – das ist auch schon von mehreren Rednern erwähnt worden –: 5 Millionen Arbeitslose, eine schwierige wirtschaftliche Lage und davongaloppierende Kosten im Gesundheitswesen. – Hierauf musste eine Antwort gefunden werden. Der alternative Vorschlag, der von der rechten Seite dieses Hauses kam, nämlich den Leistungskatalog der GKV einzuschränken, kam für uns nicht infrage. Wir haben die bittere Pille geschluckt und den Sonderbeitrag als Antwort auf diese prekäre Finanz- und Wirtschaftslage akzeptiert. Ich sage Ihnen: Das war eine schwere und schmerzhafte Entscheidung für uns Sozialdemokraten, aber uns war damals auch klar, dass zukünftig weitere Beitragssteigerungen wieder paritätisch zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern verteilt werden. Das tatsächliche Einfrieren auf 7,3 Prozent – das Festzurren – inklusive einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge, also der kleinen Kopfpauschale, war ein Produkt der letzten Bundesregierung. Ich bin dankbar, dass wir jetzt mit dem GKV-FQWG erreichen konnten, dass die Zusatzbeiträge wieder einkommensabhängig sind. Das ist ein kleiner Trost, aber immerhin! Mehr war mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen. Die Zeit jetzt ist aber eine andere: Der Wirtschaft geht es gut, sie ist stabil, wir haben Haushaltsüberschüsse, so viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wie noch nie, der Gesundheitsfonds ist gefüllt, und die Krankenkassen haben Rücklagen gebildet. Deutschland ist ein starkes Land, gerade weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Beitrag dazu geleistet haben. (Beifall bei der SPD) Deshalb kann die Antwort, die diese Zeit einfordert, nur lauten: Zurück zur echten Parität. (Beifall bei der SPD) Machen wir uns aber nichts vor: Die Gesundheitskosten und die Ausgaben der Krankenkassen werden steigen. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig und wurden heute auch schon angesprochen: Demografie, medizinischer Fortschritt, Innovation in Diagnostik und Therapie. Gerade in den Bereichen Onkologie und Demenzforschung wurden bahnbrechende Fortschritte gemacht, die vielen Patienten und Patientinnen Hoffnung geben, aber auch zu sehr hohen Kosten führen. Diese Mehrkosten dürfen in Zukunft nicht alleine die Versicherten tragen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an zwei Gesetze, die wir beschlossen haben, nämlich das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung und das Krankenhausstrukturgesetz, das Edgar Franke auch schon erwähnt hat und bei dem mir die Überleitungspflege besonders wichtig ist. Hier haben wir für Menschen, die nur einen kurzzeitigen Anspruch auf Kurzzeitpflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung haben, eine echte Versorgungslücke geschlossen. Viele wichtige Projekte wurden hier auf den Weg gebracht. Aber auch das muss finanziert werden. In aller Deutlichkeit noch einmal: Das muss paritätisch finanziert werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, Sie werden über kurz oder lang schon Farbe bekennen müssen, was Sie bereit sind den GKV-Mitgliedern dauerhaft zuzumuten. Ich wünsche mir, dass wir noch in dieser Legislaturperiode weiterkommen. Vielleicht können der Arbeitnehmerflügel der Union oder auch der Pflegebeauftragte, Herr Laumann, die sich für die Parität schon ausgesprochen haben, hier Überzeugungsarbeit leisten. Ich sage auch in die Richtung der Linken und der Grünen: Wir sind vertragstreu. Aber wir setzen auf Überzeugung. Wir setzen auf die Kraft der Argumente. Lieber Herr Kollege Irlstorfer, Ihre Aussagen geben mir Anlass, hoffungsvoll auf die letzten Monate dieser Großen Koalition zu blicken. Ich sage noch einmal abschließend: Die SPD-Fraktion steht zu ihrer Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung, für eine gleiche und gerechte Beitragsbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, am besten eingebettet in eine solidarische Bürgerversicherung. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sabine Dittmar. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Lothar Riebsamen für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich glaube, dass das, was die rot-grüne Koalition 2005 gemacht hat, richtig war. Wir hatten damals 5 Millionen Arbeitslose; das ist schon mehrfach angeklungen. Die Wirtschaftsinstitute hatten prognostiziert: Wenn die Regierung nichts tut, dann wird die Arbeitslosenquote noch weiter ansteigen. Im Übrigen wird auch die Jugendarbeitslosenquote ansteigen. Jetzt warne ich schon sehr davor – wir sind ja Gesundheitspolitiker –, diese präventiven Maßnahmen, die wir damals getroffen haben, nicht rückgängig zu machen. Es ist so wie in der Prävention allgemein: Wenn ich 5 Kilogramm durch Prävention abgenommen habe und mir dann sage: „So, jetzt habe ich 5 Kilogramm abgenommen und kann jetzt wieder fett essen“, dann geht das in die Hose. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Der Vergleich hinkt, aber gewaltig!) Dann werden wir wieder in die Situation kommen, in der wir 2005 waren. (Beifall bei der CDU/CSU – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Wenn wir 5 Euro den Arbeitnehmern abgenommen haben! Darum geht’s! – Gegenruf des Abg. Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Nimm doch erst mal 5 Kilo ab!) Frau Klein-Schmeink hat den Begriff „Globalisierung“ ins Spiel gebracht. So weit will ich gar nicht gehen. Es reicht doch schon, wenn wir uns Europa ansehen. Gucken wir uns doch die Staaten in Europa an, die keine Strukturmaßnahmen durchgeführt haben. Das wird uns doch jeden Tag vor Augen geführt. Wir sind heute in der Situation, dass wir zu einem beachtlichen Teil auch für die Staaten haften, die bisher nicht bereit oder in der Lage waren, in ihren Sozialsystemen Strukturverbesserungen durchzuführen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sind in der Lage, weil Sie sie Gott sei Dank durchgeführt haben; wir haben es mitgetragen. Wir sind offenbar die Einzigen, die dazu stehen, obwohl wir diese Entscheidung nur mitgetragen haben. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es längst überfällig ist, da Korrekturen zu machen!) Aber das machen wir gerne. Wir sind heute in der Lage, den Staaten, die Probleme haben, ein Stück weit zu helfen. Unsere Steuereinnahmen sind so hoch wie noch nie. Wir können über Steuerentlastungen reden. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt wieder nur den Gutverdienern zugute! – Gegenruf von der SPD: Lassen Sie uns zumindest darüber reden!) Das ist ein erfreuliches Thema. Frau Klein-Schmeink, Sie haben ausgerechnet, dass dieser Zusatzbeitrag bei einem Handwerker 0,42 Prozent seines Lohnes ausmachte; das seien Peanuts, das würde die Handwerker im Wettbewerb nicht zurückwerfen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Da haben Sie das Handwerk nicht begriffen. (Zuruf von der SPD: 6 Cent!) Wissen Sie, die Handwerker stehen nicht in erster Linie im Wettbewerb untereinander, also der eine Malerbetrieb gegen den anderen. Die Handwerker stehen im Wettbewerb gegenüber der Schwarzarbeit. (Beifall des Abg. Thomas Stritzl [CDU/CSU]) Wenn wir die Lohnnebenkosten nicht im Auge behalten, dann befördern wir die Schwarzarbeit. Das hat mit Wettbewerb innerhalb des Handwerks so gut wie nichts zu tun. Da haben Sie schon recht. Das ist nicht das Problem – um das einmal deutlich zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Schwarzarbeit werden Sie durch den Zusatzbeitrag nicht verhindern!) Die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Handwerk ist die eine Sache. Die andere Sache ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Mit dem Zusatzbeitrag – das Thema Parität hängt damit zusammen – haben wir für Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gesorgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt in diesem Jahr – manche Krankenkassen erheben gar keinen Zusatzbeitrag – um 0,2 Prozentpunkte. Wenn man von einem Monatseinkommen in Höhe von 3 500 Euro ausgeht, dann sind das etwa 7 Euro. Man kann natürlich sagen, dass das viel Geld ist. Wenn man aber dieser Auffassung ist, dann darf man nicht wie Herr Weinberg sagen, dass die rein rechnerischen steuerlichen Entlastungen in Höhe von rund 7 Euro für jeden Bundesbürger in dieser Legislaturperiode – das Gesamtvolumen der Entlastungen beläuft sich bei 80 Millionen Menschen auf rund 5 Milliarden Euro – Peanuts sind und dass das keinem weiterhilft. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist linke Tasche, rechte Tasche!) Wenn es aber um 7 Euro Belastung durch einen Zusatzbeitrag geht, geht die Welt unter. So kann man es natürlich nicht machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie haben von Verarschung gesprochen. Ich sage Ihnen: Genau das, was Sie machen, ist Verarschung. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Riebsamen, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder -frage – das ist definitiv die letzte; das habe ich vorhin angedroht – des Kollegen Dr. Harald Terpe? Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Ja, bitte schön. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Das ist aber nicht nett, Frau Präsidentin, dass Sie keine Fragen mehr zulassen wollen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Machen Sie das mit Ihren Kollegen aus, die heute Abend um 22 Uhr noch immer hier sitzen, wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen. (Heiterkeit – Tino Sorge [CDU/CSU]: Wir sind dann sicher im Plenum!) – Gut, dann machen Sie das. Bitte, Herr Terpe. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Riebsamen, es ist mir eine Freude, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Ich bin sehr dankbar, dass Sie sie zulassen. Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Immer gerne. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da Redner von der Union zum zweiten Mal auf den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen hingewiesen haben und das eine große Rolle spielt: Stimmen Sie mir zu, dass ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auch möglich ist, wenn man die Parität einführt? Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Ja, ich stimme Ihnen ohne Weiteres zu, dass es Wettbewerb auch ohne Parität gibt. (Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Parität!) Der finanzielle Wettbewerb wird aber erst dann deutlich, wenn die eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt und die andere nicht. Den Wettbewerb, den Sie meinen, gab es bereits 50 Jahre. Bloß hat das niemanden interessiert. Nun wird durch die Zusatzbeiträge deutlich, dass es tatsächlich einen Wettbewerb gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich komme zum Schluss. Ich glaube, meine Redezeit neigt sich ohnehin dem Ende zu. Vizepräsidentin Claudia Roth: 22 haben Sie noch. Lothar Riebsamen (CDU/CSU): 22 Minuten habe ich also noch. (Heiterkeit) Vizepräsidentin Claudia Roth: Von wegen! Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Ich fasse zusammen. Sie diskutieren über die Einführung einer Bürgerversicherung (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Habe ich kein einziges Mal gesagt!) und wollen den Zusatzbeitrag abschaffen. Ich erinnere daran, dass nicht wir, sondern Sie die Praxisgebühr und die Kopfpauschale eingeführt haben. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein Fehler! Wir haben daraus gelernt!) Ich habe den Eindruck, dass Sie eine Salamitaktik verfolgen und Stück für Stück die wichtigen Strukturreformen zurücknehmen wollen. (Hilde Mattheis [SPD]: Wir lernen dazu!) Wir lehnen das ab. Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Diesen werden wir weiter abarbeiten. Dazu gehört aber nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, eine Rückkehr zur Parität, weder in dieser Legislaturperiode noch später. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Riebsamen. – Damit schließe ich die wirklich lebendige Aussprache. Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zusatzbeiträge abschaffen – Parität wiederherstellen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9168, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7237 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD. Dagegengestimmt hat die Linke. Enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Lasten und Kosten fair verteilen – Paritätische Beteiligung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9169, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7241 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD. Dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Ich freue mich sehr auf heute Abend. Wir treffen uns hier um 21.45 Uhr im Plenum. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Lassen Sie doch keine Zwischenfragen zu! Dann gehen wir früher!) – Ja, sagen Sie es mal Ihren Kollegen! (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie entscheiden! Sie sind der Chef!) Damit rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Drucksachen 18/9752, 18/9833 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Tourismus Ich bitte, die Plätze zu tauschen oder einzunehmen. – Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der Debatte teilnehmen wollen, sich draußen weiter zu unterhalten. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Bundesminister Dr. Thomas de Maizière. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie fragil unsere Sicherheit ist, das hat uns der Sommer dieses Jahres mit schrecklichen Anschlägen in Deutschland und anderswo allzu deutlich vor Augen geführt. Was in Deutschland bei Bedrohungslagen zu tun ist, die sich auf Straßen und Plätze bzw. auf Feste – also auf den Boden – beziehen, darüber haben wir in den letzten Wochen und Monaten viel diskutiert. Wir haben in diesem Haus viel gemacht, aber wir müssen – darüber werden wir zu sprechen haben – noch ein bisschen mehr machen. Das ist aber heute nicht Gegenstand der Debatte. Heute geht es um den Luftraum, und der ist nicht weniger gefährdet. Die Motive für Anschläge in der Luft sind so vielfältig wie das Spektrum an Bedrohungen: Fanatismus, Amok, Selbstmord, Erpressung. Vor allem für islamistische Gruppierungen stellt der zivile Luftverkehr immer noch ein attraktives Anschlagsziel dar. Die Symbolkraft solcher Angriffe und die hohe Zahl an Opfern, mit denen solche Angriffe einhergehen, sind nicht erst seit dem 11. September bekannt und bis heute zu spüren. Wie verletzbar der Passagier- und Frachtverkehr, aber auch sonstige Infrastruktureinrichtungen des zivilen Luftverkehrs – wie etwa Flughäfen – sind, haben uns die vergangenen Monate auf fürchterliche Weise gezeigt. Es gab den Absturz einer Maschine über der Sinaihalbinsel im vergangenen Oktober mit erheblichen Auswirkungen etwa auf die ökonomische Lage des betroffenen Landes, den schrecklichen Selbstmordanschlag auf dem Brüsseler Flughafen im März dieses Jahres und die verheerende Explosion im Istanbuler Flughafen in diesem Sommer. Ich habe mit Blick auf die Meldungen der letzten beiden Tage diese Aufstellung jetzt bewusst nicht vollständig gemacht. Wir müssen deshalb alles daransetzen, den Luftverkehr so sicher wie möglich zu machen. Sicherheit braucht Verantwortung, und Verantwortung braucht Wachsamkeit, Vorbeugung, Wissen und Weitsicht. Das gilt für die Sicherheit am Boden, und das gilt für die Sicherheit in der Luft. Natürlich kann es nirgendwo eine hundertprozentige Sicherheit geben, auch nicht im Luftverkehr. Aber die Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt auch die Wirtschaft haben Anspruch darauf, dass wir, die wir Verantwortung tragen, das uns Mögliche tun, damit es gelingt, diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Mit ihm passen wir das Luftsicherheitsgesetz übrigens auch an geänderte EU-rechtliche Bestimmungen an. Das ist also auch ein EU-Umsetzungsgesetz. Und wir justieren nationales Flugverkehrssicherheitsrecht nach. Beides sind wichtige Beiträge, um das Sicherheitsniveau im Luftverkehr spürbar zu erhöhen. Künftig kann das Bundesministerium des Innern für einzelne Flugzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Flugzeugen bei erheblichen Gefährdungen ein Flugverbot für Einflüge, Überflüge, Starts oder Frachtbeförderungen verhängen. Das kann dann der Fall sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Schluss zulassen, dass Flüge bestimmter Luftfahrtunternehmen aus bestimmten Drittstaaten oder mit bestimmten Beiladungen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Zum besseren Schutz vor möglichen Innentätern verschärfen wir zudem die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsprüfung. Künftig werden auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Das betrifft vor allem das im Frachtbereich tätige Personal, also die Beteiligten an der sogenannten sicheren Lieferkette. Sie unterliegen künftig einer stärkeren Kontrolle. Das ist wichtig; denn bei der Luftfracht ist die Transportkette komplex und störanfällig: vom Versender über das Lager, Transporteure und Frachtanlagen bis hin zum Flugzeug. Diese Sicherheitskette muss im Interesse größtmöglicher Sicherheit lückenlos sein. Dann gibt es etwas, was ein Minister, der für Sicherheit verantwortlich ist, ambivalent sieht. Das ist die vollständige Transparenz jedes Pakets auf jedem Weg. Das ist für den Kunden gedacht, damit er weiß, wann das Paket kommt. Aber ob es wirklich nötig ist, dass man genau weiß, in welchem Flugzeug und wo es sich gerade in der Luft befindet, da habe ich erhebliche Zweifel. Ich weiß nicht, ob das als kundenfreundlich bezeichnet werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Schließlich führen wir eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik ein, damit in allen Bereichen, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt, einheitliche Qualitätsstandards gelten. Meine Damen und Herren, wenn wir ein Flugzeug besteigen oder einen Flughafen betreten, dann hoffen wir, dass alles technisch einwandfrei funktioniert. Wir hoffen, dass der Pilot im Cockpit gut ausgebildet und ausgeruht und auch nicht krank ist. Wir hoffen, dass es keine Wetterturbulenzen gibt. Für einen sicheren Flug sind wir aber auch darauf angewiesen, dass die Behörden zusammen mit den Unternehmen die bestmöglichen Maßnahmen gegen Kriminelle und Terroristen ergreifen. Größtmögliche Sicherheit hat im Flugverkehr oberste Priorität. Ich bin dankbar, dass die Bevölkerung dafür großes Verständnis hat. Ich halte deshalb eine zügige Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung für erforderlich und im Interesse der Sicherheit unserer Landes und der Passagiere für geboten und bitte, dass Sie dementsprechend die Beratungen aufnehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. de Maizière. – Nächster Redner: Thomas Lutze für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit den 90er-Jahren werden immer mehr öffentliche Aufgaben in private Hände überführt. Große Umbrüche gab es gerade bei der Bahn, bei der Post und bei der Telekommunikation. Aber auch die Befürworter dieser Entwicklung haben immer betont, dass hoheitliche Aufgaben, die ein hohes Sicherheitspotenzial haben, beim Staat bleiben sollten. Davon wollen Sie sich nun endgültig verabschieden. Das lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN) Derzeit liegt die Qualität der Sicherheit bei Flugkontrollen – immerhin auch eine hoheitliche Aufgabe – in den Händen privater Unternehmen. Sie ist streng genommen damit der Logik der Profitmaximierung unterworfen. Ein privates Unternehmen wird immer nur die Aufgaben ausführen, für die es beauftragt wird, nicht mehr und nicht weniger. Man darf sich aber wundern, dass bei Testkontrollen Waffen von Prüfern in den Sicherheitsbereich gebracht werden konnten. Erst letzten Monat musste der Frankfurter Flughafen evakuiert werden, weil eine Person einfach durch die Sicherheitskontrolle spazieren konnte. Doch anstatt aus diesen Skandalen im Zusammenhang mit Flughafenkontrollen zu lernen, legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der privaten Unternehmen nun noch weiter Tür und Tor öffnet. Noch halbwegs sinnvoll ist die Beauftragung von privaten Unternehmen im Bereich der Luftfracht. Bei den Gepäck- und Personenkontrollen bedeutet die fortgeschrittene Privatisierung eine völlige Aufgabe staatlicher Kontrolle bei der Sicherheit am Flughafen. Während bisher jeder einzelne Luftsicherheitsassistent im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsaufgaben des Staates übernommen hat, ermöglicht Ihr § 16a im Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes die Beleihung von Unternehmen, die Personaleinsatz und -steuerung dann allein übernehmen. Die Bundespolizei hat dann nur noch die Fachaufsicht, das heißt am Ende die Verantwortung, wenn irgendetwas passiert. Das ist kein Schritt zu mehr Sicherheit. Es besteht die Gefahr, dass die Sicherheitsstandards an deutschen Flughäfen noch mehr von den Gewinninteressen einzelner Unternehmen abhängig werden. Deshalb müssen die Personen- und Gepäckkontrollen von der Öffnung in § 16a im Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes unbedingt ausgenommen werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) In Verbindung mit den Änderungen an § 5 des Luftsicherheitsgesetzes, der den Einsatz bewaffneter privater Sicherheitsleute hinter den Kontrollen ermöglichen soll, wird es dann übrigens richtig toll. Theoretisch ist es möglich, dass im Sicherheitsbereich bewaffnetes Personal eines beliehenen, also privaten Unternehmens herumläuft, ohne dass die Bundespolizei irgendetwas davon weiß, und das offenbar – sonst wäre dieses Personal nicht bewaffnet –, um Terroristen abzuwehren. Es ist nicht zu fassen, dass die Antwort des Innenministers auf die terroristische Bedrohung auf Flughäfen die ist, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen von anderen erledigen zu lassen. Lieber Herr Innenminister, das geht so gar nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die terroristische Bedrohung tatsächlich so groß ist, wie uns der Innenminister jeden Tag kommuniziert, dann muss doch die Antwort eine personelle und finanzielle Stärkung der Polizei sein (Florian Oßner [CDU/CSU]: Haben wir doch gemacht!) und nicht die weitere Privatisierung ihrer Aufgaben. Deshalb unser Vorschlag: Stellen Sie das notwendige Sicherheitspersonal bei der Bundespolizei an. Damit schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Wir können uns auf kontrollierbare und bewährte Standards bei der Aus- und Weiterbildung des Personals tatsächlich verlassen. Bundespolizeibeamte können bei Kontrollen unmittelbar eingreifen. Nicht zuletzt: Das Personal stünde in einem sicheren Arbeitsverhältnis. Das fordert nicht nur die Linke, sondern auch die Polizeigewerkschaften. Übrigens: Die Polizeigewerkschaften haben errechnet, dass die Anstellung bei der Bundespolizei noch nicht einmal mit höheren Kosten verbunden wäre. Grundsätzlich geht es also um die Frage: Wie viel Aufwand und wie viel Geld wollen wir uns die Sicherheit kosten lassen? Gerade die Union kommt bei der Terrorabwehr ständig mit neuen, teilweise sogar grundgesetzwidrigen Vorschlägen. Ich nenne als Stichworte die Vorratsdatenspeicherung und die Onlinedurchsuchung. Bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen hätten Sie die Möglichkeit, ganz konkret etwas für mehr Sicherheit zu tun. Schade, dass Ihnen nichts Besseres eingefallen ist, als wieder die Privatisierungskeule auszupacken. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Thomas Lutze. – Nächste Rednerin: Susanne Mittag für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Susanne Mittag (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! (Volker Kauder [CDU/CSU]: Zuschauer? Wir sind doch kein Theater hier!) Auf deutschen Flughäfen sind im Jahre 2015 rund 216 Millionen Passagiere angekommen oder abgeflogen. Das ist keine Kleinigkeit. Die Passagierzahlen steigen weiter, und das weltweit. Die Welt rückt damit immer näher zusammen, und Flughäfen sind oftmals auch schon vom Ausmaß her eine eigene Welt. Leider sind auch Flughäfen selbst, wie schon eingangs erwähnt, im Fokus von Terroristen. Die Anschläge von 9/11, aber auch der Anschlag in Brüssel im März dieses Jahres machen die Notwendigkeit von guten und umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen und der Flugsicherheit insgesamt deutlich. Deswegen ist es gut und längst überfällig, dass wir nun den Entwurf der Bundesregierung für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beraten und für weiter gehende Sicherheit sorgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Gesetzentwurf beruht zum einen auf Änderungen des EU-Rechtsrahmens, und zum anderen justiert er unser nationales Luftsicherheitsrecht nach. Es bestand Bedarf, da etwas zu ändern. Mir ist im Zusammenhang mit diesem Gesetz sehr wichtig, dass wir uns weiterhin damit beschäftigen, den Flugverkehr vor sogenannten Innentätern zu schützen. Das heißt, dass in Zukunft alle, die in sensiblen Bereichen arbeiten, einer behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden; nicht die Arbeitsverhältnisse werden geändert, sondern es wird die Zuverlässigkeit überprüft. Das betrifft auch die Beschäftigten, für die bisher nur eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber erfolgte. Das hat einfach ausgereicht; doch es ist heutzutage nicht mehr ausreichend. (Beifall des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Überall steigen die Standards. Dies ist das Ergebnis von Erfahrungen und Erkenntnissen aus Vorfällen. Der Entwurf sieht vor, dass auch Personal im ständig wachsenden Frachtbereich sorgfältig überprüft wird und es klare und strenge Regelungen gibt, wer an solch sicherheitssensiblen Stellen arbeiten darf und wer nicht. Nun gilt diese Zuverlässigkeitsprüfung für die Pilotin genauso wie für den Mann in der Reinigungsfirma, das Personal am Securitycheck und die Mitarbeiter im Frachtbereich. Alle werden nach dem gleichen Verfahren überprüft; der gesamte Bereich ist schließlich hoch sicherheitsrelevant. Wir haben in der vergangenen Sitzungswoche etwas Ähnliches für das Bewachungsgewerbe beschlossen. Auch das wurde befürwortet. Aber auch da war der Grund steigende Anforderungen und festgestellte Mängel. Es ist selbstverständlich, im Luftsicherheitsbereich nachzuziehen und eine Angleichung der Regelungen zu erreichen. (Beifall bei der SPD) Eine wichtige Neuerung – das hat Herr de Maizière schon angesprochen – ist die Möglichkeit, bei möglichen Gefährdungslagen Flugverbote auszusprechen. Das ist eine ganz außergewöhnliche Sache. Das kann einmal für einzelne Flugzeuge gelten, kann aber auch eine bestimmte Gruppe von Flugzeugen, zum Beispiel Kleinflugzeuge, betreffen. Grundlage solch eines Verbots wird sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte, die auf eine erhebliche Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder nicht unwesentliche Vermögenswerte schließen lassen, vorliegen. Es ist immer schön, wenn man solche Definitionen schon einmal zur Hand hat. Die Verbote können für Flüge bestimmter Airlines, aus bestimmten Drittstaaten oder mit bestimmten Beiladungen, also Fracht, gelten, die den geforderten Sicherheitsstandards nicht entsprechen. Grundlage und Auslöser können sehr kurzfristig vorliegende Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sein. Es ist wichtig und lageentscheidend, dass dann auch Maßnahmen ergriffen werden können, um Menschenleben zu schützen oder große Schadenslagen zu verhindern. Das muss manchmal sehr schnell gehen. Wir werden in den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf sicherlich auch intensiv über sichere Lieferketten, über Zertifizierung von Sicherheitsausrüstung, luftsicherheitsrechtliche Bestimmungen für Airlines, Flughafenbetreiber und Zulieferer diskutieren. Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion den Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU vorgeschlagen, eine Anhörung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes durchzuführen. Da ist schon eine ganz positive Resonanz erfolgt. Es gibt nämlich so vielseitige Themen, die noch besprochen werden müssen, dass wir dazu gerne noch einmal Sachverstand von außen einholen wollen. Das kann ja bei der Beratung nur helfen. Es wird aber am Ende sicher so sein: Die Standards werden erhöht; das erfordert nun mal die Prävention. Das müssen wir dort also leisten. Bei all diesen Diskussionen dürfen wir eines nicht vergessen: Alles, was wir hier für die Sicherheit beschließen, wird am Ende auch Geld kosten – mein Kollege Arno Klare wird gleich noch darauf eingehen –; aber das muss uns die Sicherheit der 216 Millionen Passagiere in Deutschland schon wert sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur grundsätzlichen Diskussion gehört auch, dass wir uns mit den Beschäftigten auf den Flughäfen, die für unser aller Sicherheit Tag und Nacht arbeiten, auseinandersetzen müssen. Viele Bundespolizisten und Mitarbeiter im Sicherheitsbereich, die etwa nach München oder Frankfurt ausgeliehen werden, sind zum Beispiel alles andere als glücklich mit dieser Situation. Sie haben zum Teil sehr weite Anfahrtswege, sind fernab ihrer eigentlichen Wohnorte und Dienststellen, werden oft sehr kurzfristig eingesetzt, und zwar für eine lange und unbestimmte Zeit. Hier besteht meiner Ansicht nach ebenfalls Regelungsbedarf, um ein nachhaltiges, auf die Zukunft ausgerichtetes, in allen Bereichen funktionierendes und ineinander verzahntes Sicherheitskonzept verwirklichen zu können. Diese Diskussion hier wird wahrscheinlich nicht die letzte zu dem Thema sein – abgesehen von der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzes –; dann kommen wir noch einmal völlig neu in dieses Thema hinein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Irene Mihalic das Wort. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Lutze, ich bin ganz bei Ihnen: Wenn schon Sicherheitsaufgaben von privaten Dienstleistern wahrgenommen werden, dann muss selbstverständlich auch die Qualität stimmen. Wir haben uns hier im Hause schon entlang unseres Antrags, den wir seinerzeit eingebracht haben, aber auch entlang des Gesetzentwurfs zum Bewachungsgewerbe ziemlich damit auseinandergesetzt, wo eigentlich genau die Linien verlaufen bzw. was im Bewachungsgewerbe eigentlich konkret verändert werden muss, damit insbesondere auch in der zivilen Luftfahrt die Bedingungen so sind, dass wir zu mehr Sicherheit kommen. Ich persönlich hätte mir selbstverständlich gewünscht, dass unser Antrag damals eine Mehrheit gefunden hätte; er hat sie leider nicht gefunden. Ich glaube, dann hätten wir weitaus bessere Standards im privaten Sicherheitsgewerbe, als wir sie heute haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Situation in der zivilen Luftfahrt, im Bereich der Flughäfen und eben auch bei der Luftfracht ist aber nun einmal so, wie sie aktuell ist, und ich sehe hier im Haus keine Mehrheit, diese Dinge zu verändern. Deswegen bin ich doch sehr dafür, dass wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen und schauen, ob es da vielleicht nicht auch Dinge zu verbessern gibt, die wiederum die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt erhöhen. Meine ehrliche Einschätzung dazu: Wenn es die entsprechende EG-Verordnung nicht gegeben hätte, die jetzt mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, und die Presse vor knapp einem Jahr nicht wieder gravierende Sicherheitslücken im Bereich der Luftfahrt in Deutschland aufgedeckt hätte, wäre die Bundesregierung – ich jedenfalls habe da meine Zweifel – wohl nicht von allein auf die Idee gekommen, an diesem Gesetz etwas zu verändern. (Arno Klare [SPD]: Konjunktivisch!) Beschäftigte bei Luftfahrtunternehmen werden aktuell eben nicht hinreichend überprüft, und das, obwohl sie in einem hochsensiblen Sicherheitsbereich arbeiten und direkten, unkontrollierten Zugang zu Frachtgütern haben, die dann später als Zuladungen in Passagiermaschinen transportiert werden. Deshalb ist es zunächst einmal gut, dass hier nun ein Gesetzentwurf vorliegt, mit dem sich das ändern soll bzw. der zumindest das Ziel hat, das zu ändern. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) – Sie können das Lob gerne annehmen an dieser Stelle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Kritik komme ich gleich. Ich mache aber zunächst noch ein bisschen weiter mit dem Lob; (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) denn ich finde, ein solches Gesetz ist die Art von praxisbezogener Sicherheitspolitik, die wir in allen zuletzt geschnürten großen Sicherheitspaketen, die wir hier im Haus ja auch leidenschaftlich beraten haben, so vermisst haben. Hier wird zumindest nicht pauschal und massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, sondern eine bestimmte Gefahr für die öffentliche Sicherheit in den Blick genommen. Das finde ich an diesem Gesetzentwurf ausnahmsweise einmal begrüßenswert. Was aber die Detailarbeit angeht, finde ich, tun Sie sich weiter schwer. Ich vermisse jedenfalls, dass die Vorgaben der EU mit einem echten Mehrwert für die Praxis so umgesetzt werden, dass die Rechtsanwendung erleichtert und die Sicherheit nachhaltig gefördert wird. Das betrifft zum Beispiel die Nachberichtspflicht von Personen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung. Da haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, wie ich finde, nicht ausreichend bedacht, dass sich der Wohnsitz, der Arbeitgeber oder andere Dinge auch einmal ändern können. Ich weiß, dass sich zum Beispiel die IHK hier Sorgen macht, dass das Ganze am Ende für die Unternehmen zu aufwendig wird. Aber letztlich geht es hier um die Sicherheit im Flugverkehr. Der Bundesrat hat, finde ich, da einen sehr sinnvollen Vorschlag gemacht. Vielleicht greifen Sie den im Verfahren ja noch auf. Ich frage mich auch, ob Sie die Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes hier hinreichend berücksichtigt haben; denn in den letzten Jahren wurden ja durch behördliche Prüfungen in regelmäßigen Abständen zahlreiche Mängel festgestellt. Deshalb, finde ich, müsste zuallererst einmal die Frage beantwortet werden, welche Regelungen denn hier tatsächlich geeignet sind, die Sicherheit durch staatliche Kontrollen zu verbessern. Denn das Ziel von solchen regelmäßigen Kontrollen ist ja nicht, Jahr für Jahr Mängel festzustellen, sondern sie auch abzustellen und so für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schließlich auch das erklärte Ziel dieses Gesetzentwurfs, für Sicherheit zu sorgen. Nach meiner Einschätzung braucht es dazu aber eben mehr Praxisbezug. Daran fehlt es in diesem Entwurf noch. Aber wir werden ja im Innenausschuss noch Gelegenheit haben, über diesen Gesetzentwurf zu beraten. Wir werden dazu auch eine Expertenanhörung durchführen, auf die ich schon sehr gespannt bin. Insofern werden wir noch genug Gelegenheit haben, genau diese Dinge zu diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Stephan Mayer, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Frau Kollegin Mihalic, zunächst einmal darf ich mich wirklich sehr ernsthaft für Ihre anerkennenden und lobenden Worte zu diesem Gesetzentwurf bedanken. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird so schnell nicht wieder vorkommen!) Zum Kollegen Lutze darf ich sagen: Das war ja eine interessante Rede, die Sie gehalten haben. Man kann zu Ihrer Rede und zum Inhalt stehen, wie man will – ich möchte die jetzt gar nicht bewerten –, nur eines steht fest, lieber Herr Kollege Lutze: Diese Rede hat sich auf den falschen Gesetzentwurf bezogen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Beifall des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Ich erkenne beim besten Willen keine Privatisierungskeule in diesem Gesetzentwurf. Das Gegenteil ist der Fall. Bei uns haben sich im Vorfeld die Vertreter der Luftfahrtwirtschaft bzw. der Luftfahrtunternehmen eher darüber beschwert oder davor gewarnt, dass eine zu starke staatliche Regulierung bzw. eine zu starke behördliche Einflussnahme bei der Zuverlässigkeitsprüfung stattfindet. Also das Gegenteil dessen, wovor Sie in Ihrer Rede gewarnt haben, ist mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin: Sie haben gefordert, es müssten endlich mehr Stellen bei der Bundespolizei geschaffen werden. Ich sage es hier ganz nüchtern: Kein Bundesinnenminister hat in so kurzer Zeit so viele Stellen bei der Bundespolizei geschaffen wie unser heutiger Bundesinnenminister Thomas de Maizière. (Beifall bei der CDU/CSU – Sebastian Hartmann [SPD]: Wir helfen, wo wir können!) Wir schaffen allein zwischen 2016 und 2020 über 7 000 neue Stellen bei der Bundespolizei. Das entspricht 20 Prozent der Belegschaft der Bundespolizei. Ich sage das hier ganz nüchtern und würde mir wünschen, dass sich manche Bundesländer ein Beispiel daran nehmen. (Arno Klare [SPD]: Nordrhein-Westfalen war Vorreiter!) Wir legen also wirklich klaren Wert auf innere Sicherheit, und zwar nicht auf eine Privatisierung innerer Sicherheit, also keine Privatisierungskeule, wie sie hier als Horrorszenario an die Wand gemalt wurde, sondern wir setzen auf den Staat, wir setzen auch auf die Bundespolizei. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Debatten über Luftverkehrssicherheit sind immer sehr emotional. Das war auch in den letzten Jahren der Fall: bei der erstmaligen Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes, bei der Frage der Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten, bei der Einführung der Körperscanner, bei dem Verbot des Mitführens von Flüssigkeiten im Handgepäck. Ich denke, wir werden in wenigen Monaten, wenn wir die sogenannte PNR-Richtlinie, also die Fluggastdatenrichtlinie, in deutsches Recht umsetzen, wieder eine ähnlich emotionale Debatte führen. Das ist natürlich ein Ergebnis des Umstandes, dass es immer um ein sehr großes Spannungsfeld geht. Millionen Menschen in Deutschland und außerhalb Deutschlands legen Wert darauf, dass sie reibungslos verreisen können. Der Luftverkehr ist natürlich eine sehr wichtige Wirtschaftsbranche. Mobilität ist ein berechtigtes und auch sehr schutzwürdiges Interesse. Natürlich ist ein gutes Luftverkehrssystem ein wesentlicher und unverzichtbarer Erfolgsfaktor für eine Volkswirtschaft wie die unsrige. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin aber auch der festen Überzeugung und sage das auch ganz deutlich, dass der Gesetzentwurf dem nicht widerspricht – ganz im Gegenteil. So sehr jeder von uns und die Bürger Wert darauf legen, möglichst unkompliziert und reibungslos zu verreisen, so sehr legen alle Wert darauf, sicher zu verreisen. Die Vergangenheit hat auf sehr schauderliche und sehr dramatische Weise gezeigt, dass sowohl Flughäfen als auch der Luftverkehr insgesamt sehr sensitive Ziele, insbesondere für islamistische Terroristen, sind. Deshalb ist es richtig, dass mit diesem Gesetzentwurf das Schutzniveau für die Bürger erhöht wird, ohne aber – darauf lege ich auch Wert – die Belange der Luftverkehrswirtschaft außer Acht zu lassen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass jetzt die Möglichkeit geschaffen wird, dass bei bestimmten, insbesondere sehr akuten Gefährdungssachverhalten das Bundesinnenministerium Flugverbote unterschiedlicher Art erlässt: sowohl gegenüber einzelnen Flugzeugen, aber auch gegenüber Arten von Flugzeugen. Es werden die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsprüfungen verschärft. Lieber Herr Kollege Lutze, das ist eben genau das Gegenteil von dem, was Sie postuliert haben. Es reicht nicht mehr, dass es bei Mitarbeitern, die im Frachtverkehr tätig sind – gerade der Frachtverkehr ist ein sehr sensibler Bereich –, nur eine beschäftigungsbezogene Zuverlässigkeitsprüfung des Arbeitgebers gibt. Nein, wir gehen jetzt weiter und verlangen behördliche Zuverlässigkeitsprüfungen bezüglich dieser Personen, die im Frachtbereich tätig sind. Ich glaube, dass dies eine deutliche Verbesserung ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Thomas Lutze [DIE LINKE]: Dagegen habe ich ja nichts eingewandt!) Darüber hinaus setzen wir notwendigerweise auch europäisches Recht um. Wir schaffen erstmals eine nationale Regelung für die Vorschriften der Zulassung und der Überwachung der Unternehmen, die im Rahmen der sogenannten sicheren Lieferkette im Frachtbereich tätig sind, und wir konkretisieren die Verfahren, mit denen europäische Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen in Deutschland umgesetzt werden, die entweder Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen außerhalb der Europäischen Union in die Europäische Union befördern. Darüber hinaus führen wir erstmals ein bundeseinheitliches Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren ein und schreiben eine Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für die Unternehmen fest, die Luftsicherheitskontrolltechnik herstellen, um einheitliche hohe Qualitätsstandards bei der Luftsicherheitskontrolltechnik zu gewährleisten. Wir werden es in Zukunft auch so handhaben, dass Luftfahrtunternehmen und Flugplatzbetreiber jedweder Art allen luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, wobei es im Einzelfall die Möglichkeit von Ausnahmen gibt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dies ist ein sehr sachgerechter, ein sehr angemessener Gesetzentwurf, der sich in einem, wie von mir dargestellt, sehr schwierigen Spannungsfeld bewegt. Auf der einen Seite steht das klare Interesse, möglichst unkompliziert und reibungslos zu verreisen, und auf der anderen Seite stehen die berechtigten hohen Sicherheitsinteressen sowohl der Passagiere als auch der Mitarbeiter an den Flughäfen. Ich glaube, es ist nun einmal in erster Linie die Aufgabe des Staates – wohlgemerkt, lieber Herr Kollege Lutze – für Sicherheit zu sorgen: für Sicherheit insgesamt, aber allem voran auch für Sicherheit im Luftverkehr. Diesen Erfordernissen und Bedürfnissen trägt dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht in vollem Umfang Rechnung. Wir werden, liebe Frau Kollegin Mittag, eine Sachverständigenanhörung durchführen; das ist auch richtig und sachgerecht. (Beifall des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Trotzdem sollten wir den Rat des Bundesinnenministers immer mit beherzigen. Wir befinden uns in einer erhöhten Bedrohungssituation und sollten das parlamentarische Verfahren zu diesem wichtigen Gesetzentwurf in der notwendigen Sachlichkeit und Seriosität, aber auch Zügigkeit durchführen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Arno Klare das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Arno Klare (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unterlage, die ich in der Hand habe, ist nicht mein Redemanuskript, sondern die einschlägige Drucksache von heute. Das sind die 64 Seiten, die gleich noch eine Rolle spielen werden. Die Kollegin Mittag hat die Summe gerade genannt; ich nehme als Beispiel den August dieses Jahres: Im August sind 22 Millionen Passagiere – im Jargon der Luftverkehrswirtschaft Paxe genannt – über bundesdeutsche Verkehrsflughäfen abgewickelt worden. Im Jahr sind das – in der Tat kommt ungefähr diese Summe heraus – zwischen 216 und 218 Millionen Passagiere. Das ist natürlich im Vergleich mit einem anderen Verkehrsträger, nämlich der Bahn, die 2 Milliarden Passagiere befördert, relativ wenig. Gleichwohl ist der Sicherheitsaufwand an Flughäfen gewaltig und äußerst massiert. Kein anderer Verkehrsträger garantiert heute schon ein so hohes Maß an Sicherheit wie der Luftverkehr. Das ist auch richtig und wichtig so; denn Sicherheit im Luftverkehr ist das oberste Gebot, weil die Paxe, die Kunden, die da fliegen wollen, genau das von uns auch erwarten. Wir müssen ihnen das liefern, und dieses Gesetz liefert genau das. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht ganz genau!) Wir haben in der Tat bereits einen beachtlichen Aufwand an Sicherheit: Es gibt nach Artikel 10 der Luftsicherheitsverordnung der EU ein nationales Sicherheitsprogramm für Flughäfen. Es gibt einen dazugehörigen Luftsicherheitsausschuss beim Bund; ich gehe davon aus, dass er im Innenministerium angesiedelt ist. Und es gibt an jedem Flughafen einen Sicherheitsausschuss. Man stelle sich einmal vor, den gäbe es an jedem Bahnhof. Also an jedem Flughafen gibt es den; insofern ist das schon beachtlich. Und in Köln/Bonn können Sie zum Beispiel alsbald – da ist schon real etwas gebaut – beobachten, wie die §-5-Kontrollen, die jeder Passagier über sich ergehen lassen muss, wenn er in ein Flugzeug steigt, wesentlich perfektionierter ablaufen, wesentlich kundenfreundlicher und im Übrigen mit einem wesentlich höheren Maß an Sicherheit. Da steht inzwischen auch kein Holzdummy mehr, wie früher mal. Nein, das ist real; das ist aus Aluminium und Stahl gebaut und wird alsbald in Betrieb gehen. Ich möchte das Augenmerk auf zwei Punkte im Gesetzentwurf richten, die vielleicht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch etwas verändert werden sollten. Der eine betrifft den § 17a Luftsicherheitsgesetz. Der § 17a produziert Kosten für die Verkehrsträger in der Luftfahrt. Ich will die Kosten gar nicht beziffern, aber die werden sich auf zweistellige Millionenbeträge belaufen. Ich hoffe, dass man sich irgendwann darüber verständigen können wird, eine Ausnahmeregelung in § 9 Absatz 4 Bundesgebührengesetz zu treffen, sodass die Gebühren in diesem Fall nicht in voller Höhe erhoben werden. Ich verweise darauf, dass dieser Betrag bei der Bahn nicht bei 100 Prozent liegt, sondern nur bei 20,83 Prozent. Darauf sollten wir als Verkehrspolitiker eventuell Wert legen. (Beifall bei der SPD und bei dem Abgeordneten Florian Oßner [CDU/CSU]) Ein zweiter Punkt betrifft § 8. Dort ist nämlich etwas geändert worden. Bisher standen dort nämlich die Worte „Unternehmer eines Verkehrsflughafens“. In der Anpassung an die EU-Richtlinien sind sie durch die Worte „Betreiber eines Flugplatzes“ ersetzt worden. Das ist sehr allgemein. Betreiber eines Flugplatzes ist auch eine Klinik, die einen Helilandeplatz hat. Und der können wir natürlich nicht zumuten, die gleichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Das geht ja gar nicht; wie sollte man zum Beispiel Luft- und Landseite trennen? Das wird äußerst schwierig. Diese Änderung muss aber nun vorgenommen werden. Es gibt jedoch in dem genannten § 8 auch einen Absatz 2, der die Ausnahmeregelung durchaus zulässt. Nur wäre es sinnvoll, wenn die Ausnahmeregelung nicht über die 16 Luftsicherheitsbehörden der Länder liefe, sondern bundeseinheitlich geregelt würde. Da mache ich den Vorschlag, dass wir eventuell § 16 des Luftsicherheitsgesetzes ändern und dort eine Ausnahmegenehmigung für das Luftrettungssystem in Deutschland – es ist nicht unerheblich groß – unterbringen. Wenn uns das in den folgenden Debatten und der parlamentarischen Beratung gelänge, würde das Gesetz noch besser, als es jetzt schon ist. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Florian Oßner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Oßner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Verkehrspolitiker der CDU/CSU-Fraktion begrüßen grundsätzlich die Initiative des Bundesinnenministeriums zur Revision des Luftsicherheitsgesetzes; denn eine Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht war überfällig. Die Bombenanschläge – der Herr Bundesminister hat darauf hingewiesen – an den Flughäfen Brüssel und Istanbul in diesem Jahr sowie der durch eine Bombe herbeigeführte Absturz der russischen A321 im vergangenen Jahr haben uns wieder einmal tragisch vor Augen geführt, wie sehr der Luftverkehr im Fokus terroristischer Angriffe steht. Auch der Name meiner Heimat Landshut wird immer mit der Entführung einer auf den Namen „Landshut“ getauften Lufthansa-Maschine durch palästinensische Terroristen im Jahr 1977 tief in der Geschichte der Bundesrepublik verwurzelt bleiben. Seitdem ist es immer die oberste Priorität der Politik von CDU/CSU gewesen, das Schutzniveau unserer Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Gerade für die Unionsparteien ist das Thema der inneren Sicherheit ein Kernanliegen. Hier möchte ich ein ganz großes Lob an unseren Bundesinnenminister Thomas de Maizière, aber auch an unseren innenpolitischen Sprecher Stephan Mayer schicken. CDU und CSU stehen gemeinsam für Recht und Ordnung in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel für die konsequente Weiterverfolgung dieses Ziels; denn er wird zu einer noch größeren Sicherheit des Luftverkehrs in Deutschland führen. Um schnell und effizient auf mögliche Gefährdungslagen reagieren zu können, erhält das Bundesinnenministerium zukünftig die Befugnis, ein Flugverbot für einzelne oder mehrere Luftfahrzeuge zu verhängen. Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann es sich dabei, wie bereits besprochen, um ein Einflug-, Überflug-, Start- oder ein Frachtbeförderungsverbot handeln. Auch die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen werden verschärft. Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal, das damit in Zukunft einer stärkeren Kontrolle unterliegt. Aus verkehrspolitischer Sicht wäre ein Schnellverfahren dazu wünschenswert. Das ist unser aktiver Beitrag zur Sicherheit unserer Fluggäste und an den Flughäfen in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU) Ebenfalls im Bereich der Luftfracht wird die sogenannte sichere Lieferkette, also die Zulassung und Überwachung der beteiligten Unternehmen geregelt. Aus verkehrspolitischer Sicht bedeutsam sind die Verordnungsermächtigungen. Das bedeutet für uns eine transparente Gebührenpraxis in der Luftfahrtbranche. Da bin ich ganz beim Kollegen Klare, der das in ähnlicher Weise angesprochen hat. Allerdings müssen wir darauf achten, bei den einzelnen Gebührentatbeständen mit Vernunft vorzugehen, um den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Vergleich nicht zu benachteiligen. Meines Erachtens müssten wir zum Beispiel die Abschaffung der wettbewerbsfeindlichen Luftverkehrsteuer noch stärker ins Auge fassen. Damit könnten wir den Luftverkehrsstandort Deutschland zusätzlich sichern. Im Koalitionsvertrag haben wir hierzu festgelegt – ich zitiere –: Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskal- oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ihre Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ich denke, exakt das trifft es im Kern, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen für unsere Entscheidungen auch das richtige Augenmaß. Welche herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung die Luftverkehrsbranche in Deutschland hat, kann man sehr gut an meiner Heimatregion Landshut und Kelheim erkennen, da sie äußerst stark durch ihre direkte Nähe zum Flughafen München profitiert: Mit rund 30 000 Beschäftigten ist der Flughafencampus die größte Arbeitsstätte der Region. Viele davon haben ihren Lebensmittelpunkt in Landshut und Umgebung, aber auch eine Vielzahl von Firmen hat sich extra aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum Flughafen dort angesiedelt. Der Flughafen ist ganz klar einer unserer Jobmotoren. Meine Damen und Herren, die Luftverkehrsbranche ist für unser Land von immenser Bedeutung, aber Konkurrenz aus den Golfstaaten und der Türkei setzt unsere Fluggesellschaften und Flughäfen massiv unter Druck. Wir stehen daher in besonderer Verantwortung: zum einen für die Sicherheit, zum anderen dafür, dass unsere Luftverkehrswirtschaft nicht über Gebühr belastet wird. Deshalb möchte ich Sie bitten – trotz aller Zustimmung zu der sehr guten Gesamtmaßnahme –, im Rahmen weiterer Prozesse die gebührenrechtlichen Regelungen genau zu überprüfen. Herzliches Vergelts Gott fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 18/9752 und 18/9833 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es von Ihrer Seite aus dazu andere Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring, Dr. Thomas Gambke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU-Forschungsförderungsgesetz) Drucksache 18/7872 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/9840 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9841 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat der Kollege Dr. Philipp Murmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Von der Luftsicherheit zur Forschungsförderung: Das Feld im Bundestag ist weit. Der Forschungsstandort Deutschland ist exzellent, innovativ und leistungsfähig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dafür haben wir gemeinsam gesorgt. Wir haben das 3-Prozent-Ziel fast erreicht; es sind etwas mehr als 2,9 Prozent, also fast 3 Prozent. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollten Sie schon 2010!) 600 000 Mitarbeiter arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung. Forscher kommen aus den USA nach Deutschland zurück. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und umgekehrt!) Wir haben viele Hidden Champions, die stark technologiegetrieben sind. Wir sind Nummer zwei bei den Exporten forschungsintensiver Waren. Das EFI-Gutachten bestätigt uns, dass wir immer noch Nummer eins in Europa bei Prozess- und Produktinnovationen sind. (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Insofern stehen wir gut da. Woher kommt das? Wir haben den Haushalt – wir nehmen zufällig das Jahr 2005 – (René Röspel [SPD]: Nein, 1998 hat es angefangen!) in den Jahren 2005 bis 2016 von 7 auf 17 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Das schlägt sich natürlich auch darin nieder. Wir haben die Projektförderung stark ausgeweitet. Wir haben erfolgreiche Programme wie ZIM und KMU-innovativ. Wir haben die AiF als Forschungsgemeinschaft, gerade für den kleineren und mittleren Bereich. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommen wir mal langsam zum Thema!) – Ja, das finden Sie auch gut, Frau Andreae. Wir kommen gleich zum Thema. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie auch zu unserem Gesetzentwurf!) – Genau. – Wir haben natürlich bei den Unternehmensgründungen das eine oder andere verbessert, was uns auch in diesem Bereich nach vorne bringt. Brauchen wir also zusätzlich eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung? (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sagen Ja! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, natürlich!) Das ist die Fragestellung, die Sie uns aufgeben. Es gibt einiges, was dafür spricht. Ich habe ja schon bei der ersten Lesung gesagt: Wir haben grundsätzlich durchaus Sympathien dafür. Die Projektförderung erfasst nämlich nur einen Teil der Unternehmen, etwa 3 000. Man könnte sicherlich noch an die anderen herangehen. Man kann aber auch fragen: Warum forschen die eigentlich nicht? Gibt es vielleicht Gründe dafür? (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gilt es herauszufinden!) Gleichzeitig gilt es – das haben uns die Sachverständigen auch mitgegeben –, einige Fragestellungen zu klären. Die steuerliche Forschungsförderung hat den Vorteil, dass sie frei ist, das heißt, man kann frei entscheiden, was man mit den Mitteln macht, gleichzeitig ist sie aber auch nicht zielgenau. Das war andererseits sozusagen das Gegenargument. Dann wurde die Frage diskutiert: Kann man eine Doppelförderung völlig ausschließen? Wie groß ist der Aufwand, das gegenseitig abzugrenzen? Ist der Bezug auf Personalkosten alleine oder der Bezug auf Personal- und Sachkosten richtig? In der Anhörung kam auf jeden Fall heraus, dass der Vorschlag, den Sie gemacht haben – 15 Prozent Steuerermäßigung auf alle FuE-Kosten für Unternehmen bis 50 Millionen Euro Umsatz und bis zu 249 Mitarbeiter –, nach Meinung der meisten Sachverständigen nicht zielführend ist. Das liegt insbesondere an der Problematik mit den großen und den kleinen Unternehmen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil sie gesagt haben: Für alle!) – Es gab einige, die gesagt haben: „Für alle“; aber es gab auch Sachverständige, die gesagt haben, dass man die gewünschte Zielgruppe durch eine Begrenzung auf Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter wahrscheinlich nicht erreichen kann. Für die kleineren Unternehmen gilt, dass die Projektförderung besonders erfolgreich ist. Die Frage ist immer, ob große gegen kleine Unternehmen ausgespielt werden. Ein wesentliches Argument war, dass die großen und die kleinen Unternehmen gerade im Forschungsbereich intensiv zusammenarbeiten, was wir bei einer solchen Förderung besonders berücksichtigen müssen. Deswegen sollten wir nicht entweder die kleinen oder die großen Unternehmen berücksichtigen. Man muss einen ausgewogenen Weg gehen, also sowohl kleine als auch große Unternehmen berücksichtigen, damit die sogenannten Spill-over-Effekte erzielt werden können. 1 000 Mitarbeiter könnte – das war zumindest meine Conclusion aus der Anhörung – vielleicht eine Richtgröße sein, wobei dann wiederum die Beihilfefrage zu klären wäre. Insofern ist das insgesamt ein nicht ganz einfaches Thema. Ich möchte kurz auf vier andere Aspekte eingehen, die in der Anhörung eine Rolle gespielt haben: Erstens. Wie relevant ist die steuerliche Forschungsförderung für Start-ups? (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr!) In der Anhörung kam für mich klar heraus: Wagniskapital ist deutlich sinnvoller und wichtiger. Ich denke, unser Gesetzentwurf zu den Verlustvorträgen bringt da einen zusätzlichen Schub. Insofern ist, wie ich denke, die steuerliche Forschungsförderung an der Stelle nicht unbedingt das richtige Instrument. Zweitens. Digitalisierung ist für uns alle ein großes Thema. Kann man mit steuerlicher Forschungsförderung die Digitalisierung massiv vorantreiben? Meiner Ansicht nach herrschte diesbezüglich die Meinung vor, dass dafür die Projektförderung geeignet ist, weil sie zielgerichtet eingesetzt werden kann. Auch dafür ist die steuerliche FuE-Förderung also nicht unbedingt geeignet. Drittens. Die Zertifizierungsstelle, die Sie vorschlagen, (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Bürokratiemonster!) ist auf der einen Seite natürlich mit Bürokratie verbunden – man müsste überlegen, wie man das aufbaut –, sie hätte auf der anderen Seite den Vorteil, dass man eine gewisse Rechtssicherheit bekommt. Viertens. Die Patentboxen machen uns zunehmend Probleme. In meinem Wahlkreis sind gerade Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen, weil ein Unternehmen die Patentbox in Holland genutzt hat. Wir müssten uns im Finanzausschuss einmal überlegen, wie wir damit umgehen. Ich finde, man kann nicht einfach darüber hinwegschauen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Meist sind es Konzerne!) Das auf europäischer Ebene zu lösen, wäre am allerbesten. Wenn das aber nicht so schnell geht, sollten wir überlegen, was wir bei uns machen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Nicht einführen!) Fazit: FuE-Förderung ist der wichtigste Standortfaktor Deutschlands. Die Projektförderung ist ein sehr erfolgreiches Instrument, das uns zu diesem Erfolg verholfen hat. Die steuerliche FuE-Förderung hat viele Fans – ich gehöre auch dazu –; (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach?) aber wir haben uns entschieden, dem Gesetzentwurf jetzt nicht zuzustimmen. Wir haben aber bald wieder Wahlen, wie Sie vielleicht gehört haben. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah, dann schreiben Sie es wieder ins Wahlprogramm rein! Das hatten wir beim letzten auch schon!) Dann werden wir hoffentlich wieder in Koalitionsverhandlungen eintreten, vielleicht ja sogar mit Ihnen, Frau Andreae. Schauen wir einmal, was dabei herauskommt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächste hat Dr. Petra Sitte, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um mal gleich mit der Tür ins Haus zu fallen: Es bleibt dabei – das hat auch die Anhörung ergeben –: Die Wirkung steuerlicher Forschungsförderung ist umstritten. Manche Studien sehen keine positiven Effekte durch eine Zunahme von Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf volkswirtschaftlicher Ebene. Andere wiederum sehen immerhin einen Zuwachs an Forschungsausgaben durch die Privatwirtschaft. Dritte wiederum sehen diesen Effekt gerade nicht bei den von diesem Gesetzentwurf adressierten Zielgruppen, und noch weniger angesichts des vorgeschlagenen Finanzvolumens. Unsicher ist auch, ob sich der Zertifizierungsaufwand für kleine Unternehmen, von denen in diesem Gesetzentwurf vor allem die Rede ist, nach dem vorgeschlagenen Modell überhaupt lohnt. Die Ökonomieprofessorin Marianne Mazzucato, die gestern gefeierte Gastrednerin beim SPD-Wirtschaftsempfang war (René Röspel [SPD]: Ja! Wir laden solche Leute ein, um davon zu lernen!) – und ich habe ihr Buch gelesen –, (René Röspel [SPD]: Das ist noch besser! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch!) hat in ihrem Buch Das Kapital des Staates die Ergebnisse steuerlicher Forschungsförderung wie folgt bilanziert – ich zitiere –: Steuererleichterungen sind eher ein willkommenes Geschenk für Firmen, die sowieso schon in Forschung und Entwicklung investieren. Es ist also durchaus verständlich, dass Unternehmerverbände dieses Geschenk gern zusätzlich hätten. Aber weder ist es besonders geeignet, kleine und mittlere Unternehmen überhaupt zum Forschen anzuregen, noch ist es ein Mittel – darum müsste es ja auch und gerade den Grünen gehen –, gezielt Innovationspotenziale einer bestimmten Branche zu stärken. Frau Mazzucato zeigt an den Erfolgen beispielsweise von Silicon Valley, der Medikamentenentwicklung und dem recht jungen Industriezweig Biotech, wer wirklich die bahnbrechenden Innovationen finanziert. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Gegen die Sie alle sind!) Es sind gerade auch in den USA staatliche Förderprojekte, projektbezogene Kredite des Staates und staatliche Forschungseinrichtungen, die das eben tun, und wir sollten ja nach Ihrer Intention den Blick über den Tellerrand heben. Die bedeutende Eigenleistung der Unternehmen im Innovationsprozess beginnt erst mit der schlauen Kombination anwendungsreifer Technologien. Führend bei der Vermarktung dieses Wissenstransfers von der öffentlichen Hand in die Privatwirtschaft ist Apple. Mit dem iPhone hat Apple 2007 die IT-Branche, unser Kommunikationsverhalten und die Digitalisierung auf den Kopf gestellt. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Suchen Sie einen neuen Sponsor, Frau Kollegin? – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber kein KMU!) Grundlegend neu und anders und damit den Erfolg des heutigen Smartphones begründend, waren unter anderem die Touchscreens und das Scrollen mit den Fingern. Beide Technologien aber wurden wie alle anderen Neuerungen durch programmatische staatliche Förderung entwickelt, das heißt teilweise auch mit jahrzehntelangem Vorlauf. Das spricht also durchaus für langen Atem auf der staatlichen Seite. (Beifall bei der LINKEN) Apple selbst wiederum verringerte trotz steuerlicher Forschungsförderung seine eigenen FuE-Ausgaben zwischen 2001 und 2011 von 8 auf 2,2 Prozent des Umsatzes. (René Röspel [SPD]: Kein Wunder, wenn der Umsatz gewaltig steigt!) – Ja, das sei in Rechnung gestellt; aber da haben wir schon aufgepasst. – Die letzte große Innovation im Apple-Kosmos, die Sprachassistenz Siri, beruht wiederum auf Projektförderung durch den Staat. Dass grundlegende Innovation nicht aus der Privatwirtschaft kommt, ist dabei also nur folgerichtig. Das Ausfallrisiko für solche Investitionen ist von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung schlicht und ergreifend – das wird jeder nachvollziehen können – viel zu hoch. Was für kalifornische Weltkonzerne gilt – deshalb habe ich das Beispiel auch hier angeführt –, gilt erst recht für kleine und mittlere Unternehmen. Da helfen die 15 Prozent Steuerbonus auch nicht weiter. Wir müssen uns also als Gesellschaft angesichts der globalen ökologischen und sozialen Herausforderungen fragen, welche Innovationen wir tatsächlich brauchen und welche wir tatsächlich auch haben wollen, (Beifall bei der LINKEN) und daran sollte sich Forschungsförderung ausrichten. Diese kann am Ende gerne vermarktbar sein; da sind die Linken die Letzten, die etwas dagegen haben. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Das ist aber lieb! Danke!) So können also dann wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen durchaus nachhaltige Produkte und Verfahren herausbringen. Dies unterstützen wir als Politik allerdings nicht durch Steuergeschenke nach dem Gießkannenprinzip, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch kein Steuergeschenk!) sondern vor allem durch Projektförderung, die eben gerade, wie ich zu belegen versucht habe, für kleine und mittlere Unternehmen besonders attraktiv ist. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat Lothar Binding, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Kollege Murmann hat ja schon die Leistung beschrieben, die in Deutschland in Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht wird. Von René Röspel gab es daraufhin begeisterten Applaus. Wir sehen, dass auf diesem Gebiet sehr viel passiert. Dort gibt es enorme Leistungen. Deshalb ist vielleicht eine Art digitaler Antwort nicht hinreichend, wie sie gestern gegeben wurde – Sie haben sie indirekt zitiert –, als einerseits von „wasted money“, also Vergeudung von Geld, und andererseits von Forschungsförderung als wünschenswertem Instrument gesprochen wurde. Dazwischen könnte die Wahrheit liegen. Es gibt keine digitalen Antworten. Immerhin entfallen auf KMUs ja im Moment 10 Prozent der gesamten FuE-Ausgaben in Deutschland – das ist eine ganze Menge – und 15 Prozent der Innovationsausgaben aller deutschen Unternehmen. Dennoch sagt eine Expertenkommission, dass die Innovationsanstrengungen, also die Intensität von KMUs bei Forschung und Entwicklung, langfristig nachlassen. Darüber muss man meines Erachtens nachdenken; (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb unserer Gesetzentwurf!) denn wenn das langfristig andauern würde, würde man merken, dass wir Probleme bekommen könnten. Woran liegt das? Hohe Innovationskosten sind ein Hemmnis; das ist klar. Wirtschaftliche Risiken sind für kleine Unternehmen schwerer zu tragen. Der Mangel an Fachkräften ist ein sehr ernstes Problem, ebenso der Mangel an internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten, weil die Innenfinanzierung der Unternehmen häufig nicht stark genug ist. Deshalb muss man sich die Situation genau anschauen. Die Projektförderung greift sehr zielgenau. Deshalb zeigt sie die guten Ergebnisse, die Sie beschreiben. Was wir noch nicht haben, ist eine steuerliche Förderung. Deshalb ist es klug, darüber nachzudenken. Wir finden den Gesetzentwurf der Grünen im Großen und Ganzen sehr gut. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Natürlich gibt es ein Aber; sonst würde ich ja gleich sagen, dass wir zustimmen. Übrigens, wenn wir in andere OECD-Länder schauen, sehen wir, dass es in 28 von 34 eine Forschungsförderung gibt. Es ist also nicht so, dass das eine Idee wäre, die man von vornherein ablehnen kann. Sie klingt auch irgendwie attraktiv. Forschungsförderung für kleine Unternehmen ist immer schwierig. Sie müssen einen Projektantrag stellen und tragen ein hohes Risiko, dass er abgelehnt wird. Es ist aufwendig und bürokratisch. Man denkt immer, die administrativen Kosten bei der Forschungsförderung seien gering. Aber es ist ein Irrglaube, zu meinen, das sei leicht administrierbar. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Ganz genau!) Denn die Abgrenzungsprobleme, die bei der Frage auftreten, was eigentlich förderungswürdig ist, bleiben natürlich bestehen und erschweren den gesamten Prozess. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Philipp Murmann [CDU/CSU]) Bezogen auf den konkreten Änderungsvorschlag hinsichtlich § 35c Einkommensteuergesetz sage ich: Er klingt harmlos, führt aber zu Belastungen von geschätzt 770 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel. Ich glaube, darüber muss man wirklich nachdenken. Von den anderen Bedingungen, die die Grünen formulieren, können wir viele mittragen. Eine Steuerermäßigung in Höhe von 15 Prozent für alle Aufwendungen zusätzlich zu den Betriebsausgaben ist eine ganz gute Idee. Eine Begrenzung auf 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Forschungsvorhaben finden wir auch in Ordnung. Dass es für denselben Zweck, also Forschungsförderung, keine andere Förderung aus öffentlichen Töpfen geben soll, finden wir ebenfalls gut. Wir merken schon, dass der Gesetzentwurf ganz gut ist. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, Sie enthalten sich, oder stellen Sie einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf?) – Das brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Sie sind ja auch in Koalitionen und wissen, wie so etwas funktioniert. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind also schuld!) Wir finden es auch gut, dass es, wenn die Steuerermäßigung höher ist als die Steuerzahlung, Tax Credits gibt. Die einzelnen Maßnahmen sind also ganz gut. Was Sie nicht geschafft haben – jetzt sollten Sie zuhören –, ist, die Zielgenauigkeit zu erhöhen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Das Ergebnis in der Anhörung war tatsächlich, dass Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern möglicherweise die falsche Zielgruppe sind bzw. dass wir die allerwichtigste vergessen: Unternehmen mit etwa 250 bis 2 000 Mitarbeitern – ob genau das die richtige Zahl ist, ist egal –; (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viel schlagen Sie denn vor?) denn in diesen Unternehmen wird viel mehr geforscht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Die Zielgenauigkeit lässt also zu wünschen übrig. Wenn wir das noch hinbekommen, glaube ich, können wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf machen. Schöne Zeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Kerstin Andreae, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon außergewöhnlich, wie sich die Vertreter der Großen Koalition hier winden, um Argumente zu finden, warum man jetzt nicht zustimmen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist sehr erhellend. Wir haben am 15. März 2016 diesen Gesetzentwurf in diesem Hause eingebracht. Was ist bisher passiert? Am 9. Mai hat die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg die steuerliche Forschungsförderung in den Koalitionsvertrag geschrieben. Der Bundesrat hat am 17. Juni eine Entschließung zu diesem Thema verabschiedet. Letzte Woche hat Wirtschaftsminister Gabriel auf der BMWi-Homepage eine Pressemitteilung des Bündnisses „Zukunft der Industrie“ veröffentlicht, in der gefordert wird, dass die Bundesregierung jetzt doch bitte eine steuerliche Forschungsförderung auf den Weg bringt. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Am selben Tag hatten wir eine Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss. Es war fast nicht möglich, einen Sachverständigen zu finden, der die Meinung der Koalition vertritt. Dies tat nur die Vertreterin des DIW, die gesagt hat, dass steuerliche Forschungsförderung keine gute Idee ist. Schließlich lesen wir, dass Hubertus Heil sagt, dass es für einen Forschungsbonus für kleine und mittlere Unternehmen jetzt endlich Zeit ist. Ja, Himmel, dann macht es doch endlich. Der Zug ist auf dem Gleis. Das Thema steht jetzt an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie sollen nicht fluchen!) Das Zeitfenster für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung ist nicht unbegrenzt; es ist schmal. Wenn Sie jetzt wieder argumentieren, dass wir erst einmal Wahlkampf machen, dass es dann in die Koalitionsverhandlungen geht und dass wir dann erst weiterschauen, muss ich sagen: Das ist genau das Gleiche wie vor vier Jahren. Ihr hattet beide in euren Wahlprogrammen stehen, dass ihr eine steuerliche Forschungsförderung wollt. Jetzt gehen wir auf die Wahl 2017 zu, dann wird es 2018. Wie lange sollen wir denn noch warten? Macht es jetzt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle zusammen beklagen, dass die Forschungsintensität in den KMUs abnimmt. Ja, sie nimmt wirklich ab – massiv. Das heißt, wir verzichten auf kreatives Potenzial, wir verzichten auf Ideen, und wir verzichten auf das, was in den KMUs entwickelt wird. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das klingt ja so, als ob jetzt nichts passiert! Es passiert sehr viel! – Gegenruf des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es wirkt nicht!) Und: Nein, wir wollen nicht, dass die Forschungsförderung die Projektförderung ersetzt; sie soll sie ergänzen. Wenn man sieht, dass die Mittel aus dem ZIM, dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, zur Jahresmitte 2016 schon komplett abgerufen sind, dann heißt das, dass es einen großen Bedarf an Forschungsunterstützung gibt. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Dann muss man das auffüllen!) Das könnte doch den Weg dafür freimachen, dass man sagt: Zur Projektförderung und zum ZIM kommt jetzt eine steuerliche Forschungsförderung hinzu, die mehr Freiheit, mehr Freigeist, mehr Innovation möglich macht. Dass ich der Union das sagen muss, zeigt wieder einmal, dass Grüne für innovative Wirtschaftspolitik stehen und nicht Sie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Mitnahmeeffekte!) Jetzt noch etwas zum Thema „Große und kleine Unternehmen“. Herr Murmann, Sie sagen: Weil wir es nicht für alle machen können, machen wir es jetzt für keinen. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Ja, das nennt sich Gerechtigkeit! – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das kann manchmal die richtige Antwort sein!) Eine Superstrategie, eine ganz tolle Strategie! Dass die Sachverständigen von BDI und DIHK sagen: „Das ist uns zu eng gefasst; wir hätten das gern für alle“, hat mich, ehrlich gesagt, nicht gewundert. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Klar, Förderung ist immer gut!) Wir sagen aber, dass große Unternehmen deutlich besser in der Lage sind, sich an der Projektförderung zu beteiligen, weil sie die Manpower dafür haben und dies leisten können, dass aber kleine Unternehmen eher aus der Projektförderung aussteigen, weil sie die ganzen Antragstellungen und die Bürokratie von der Manpower her einfach nicht stemmen können. Deswegen sagen wir: Wir wollen für KMUs eine zielgenaue steuerliche Forschungsförderung, um hier Innovationen anzutreiben. Das ist innovative Wirtschaftspolitik. Das sollten Sie jetzt machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Zielgenau ist es nicht! Es hat hohe Streuverluste!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Philipp Lengsfeld. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein tolles Timing, dass ich direkt nach Frau Andreae reden darf. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie schön! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man so und so sehen! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte zunächst sagen, dass ich anlässlich der zweiten und dritten Beratung dieses Gesetzentwurfs der Antragstellerin, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ausdrücklich danken möchte. Ich finde es gut, dass Sie einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht haben. (René Röspel [SPD]: Völliges Erstaunen bei den Grünen!) Das sage ich nicht nur, weil wir im Grundsatz einer Meinung sind, sondern auch und vor allem, weil wir auf Grundlage Ihres Gesetzentwurfes noch einmal ausführlich über diese Thematik diskutieren konnten. Ich finde, das hat uns alle weitergebracht. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur die Union nicht!) Zur Wiederholung noch einmal zum Grundsätzlichen – es ist hier schon mehrfach gesagt worden, aber ich will es noch einmal ganz deutlich aussprechen –: Die AG Bildung und Forschung der CDU/CSU-Fraktion, für die ich hier spreche, hat eine glasklare Position. Wir unterstützen die steuerliche FuE-Förderung. Die Forschungspolitiker der Union sprechen sich übrigens schon seit Jahren für sie aus, jetzt wieder mit Nachdruck. Wir sehen hierin – das alles ist schon gesagt worden, aber ich wiederhole es – einen wesentlichen Hebel, um die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen zu stärken. Wir haben dabei für Deutschland ein Ziel von 3 Prozent plus fest im Blick. Steuerliche Forschungsförderung ist – das ist ihr wichtigstes Prä – im Grundsatz themenoffen, branchenoffen und breitenwirksam. Wenn sie richtig gemacht wird, generiert sie auch eine starke Hebelwirkung. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau!) Aber wir reden über Geld, über sehr viel Geld. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Deshalb sind vermeintliche Detailfragen eben doch sehr wichtig. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und deswegen wollt ihr es nicht machen?) Im Verfahren haben wir – ich habe es schon gesagt – viel gelernt. Übrigens war auch das schon zitierte Fachgespräch im Finanzausschuss sehr hilfreich. Ich möchte zwei Punkte vertiefen. Erster Punkt. Natürlich müssen wir auf die haushalterische Verhältnismäßigkeit achten, nicht nur – Frau Andreae, zu Ihrem Punkt komme ich gleich –, aber vor allem, da wir eine sehr gute, sehr auskömmlich finanzierte direkte Projektförderungsstruktur haben. Diese gilt es im Kern zu erhalten. Aber die haushalterische Bremse, die das Bündnis 90/Die Grünen vorschlägt, ist mit großer Sicherheit – das haben die Diskussionen aus meiner Sicht gezeigt – nicht die richtige. Wir sollten nicht zwischen der Forschung in KMUs und der Forschung in größeren Firmen unterscheiden. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und deswegen machen Sie gar nichts?) Frau Andreae, da Sie mich direkt ansehen, wiederhole ich es: Wir sollten nicht zwischen der Forschung in kleineren und in größeren Firmen unterscheiden. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum nicht?) Die steuerliche Forschungsförderung kann ihr volles Potenzial innerhalb der deutschen Volkswirtschaft nur entfalten, wenn Unternehmen aller Größenklassen gefördert werden. Das ist meine feste Überzeugung. (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und deswegen macht ihr gar nichts?) Die vorgeschlagenen Größenbeschränkungen bilden auch die Unternehmenswirklichkeit in Deutschland nicht ausreichend ab; wir haben das schon diskutiert. Es kommt zu Abgrenzungsproblemen. Daneben müssen wir auch das Thema Standortvorteil im internationalen Wettbewerb – eigentlich haben wir momentan in Deutschland eher einen Standortnachteil; das habe ich in meiner ersten Rede auch schon gesagt – im Blick behalten. Das betrifft vor allem die größeren Unternehmen, und das wissen Sie ganz genau. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich muss Sie jetzt einmal ganz kurz unterbrechen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gambke? Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Ich gestatte normalerweise immer Zwischenfragen, aber ich glaube, heute Abend ist es nicht nötig, weil wir das schon genug ausdiskutiert haben. Ich führe das kurz zu Ende. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 4 Milliarden kostet das! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so erschreckend!) Es haben sich alternative Ansätze herauskristallisiert. Es ist ja relativ deutlich geworden, dass es überhaupt nicht alternativlos ist, diese von Ihnen vorgeschlagene Unterscheidung einzuführen, sondern wir können andere haushalterische Grenzen einziehen, zum Beispiel über die Höhe des Fördersatzes oder den Personalaufwand. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche denn? Wie groß soll das besteuert werden?) Auch der zweite Punkt ist sehr wichtig, vor allem für die KMUs, die Sie ja zu Recht im Fokus haben: Die steuerliche FuE-Förderung ist nur dann attraktiver als die reine Projektförderung, wenn der bürokratische Aufwand deutlich geringer ist. Das ist Ihnen vollkommen klar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es gibt in Ihrem Entwurf eine Idee, die sehr viele Fragen aufwirft, nämlich die berühmte Zertifizierungsstelle. Das mag für kontrollverliebte grüne Ohren harmlos klingen, aber für mich klingt das alles andere als harmlos. Ich werde da sehr, sehr hellhörig, Frau Andreae; denn es darf natürlich nicht passieren, dass wir hier ein neues bürokratisches Monster kreieren – (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja Verschwörungstheoretiker! Herr Lengsfeld!) oder noch schlimmer: einen politischen Kontrollfilter. Mein starker Eindruck ist, dass das die eigentliche Idee der Zertifizierungsstelle ist; denn Sie – das wissen Sie noch besser als ich – stehen ja mit der Forschungsfreiheit in diesem Land – Sie verzeihen mir die militärische Vokabel – teilweise regelrecht auf Kriegsfuß. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber wirklich genug! Wir machen hier eine Forschungsförderung! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stehen mit Ihrem Wahlprogramm auf Kriegsfuß! Da steht „steuerliche Forschungsförderung“ drin!) Wir sehen also, dass der vorgelegte Gesetzentwurf trotz prinzipieller Übereinstimmung zu viele Fragen aufwirft. Die offenen Punkte müssen und werden wir in einem neuen Anlauf für die nächste Legislaturperiode klären, und dann wird es in diesem Land auch eine gute steuerliche Forschungsförderung geben; da bin ich mir sicher. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster erhält der Kollege René Röspel, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Forschungspolitiker kann ich bekennen: Seit Rot-Grün 1998 die Bundesregierung gestellt hat, hat Forschung und Entwicklung in diesem Land wieder einen richtigen Stellenwert bekommen. Alle haben es fortgeführt, nicht erst seit 2005. Tatsächlich ist es so: Wir haben gerade ein Gespräch mit jungen Nachwuchswissenschaftlern aus Australien, den USA und Israel geführt, die absolut begeistert vom deutschen Standort sind und fragen, wie sie eigentlich in Deutschland ihren Postdoc oder sonst etwas machen können. Das ist ein gutes Zeichen. Wir sind gut aufgestellt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allerdings erhalten wir zu Recht auch immer Mahnungen von Expertenkommissionen, die sagen: Bei hochwertigen Industriegütern seid ihr hervorragend, aber bei Spitzentechnologien hat Deutschland Nachholbedarf. Deutschland droht gelegentlich, gegenüber anderen Ländern zurückzufallen. – Also brauchen wir Instrumente, um gezielte Impulse zu setzen und solche Technologien zu fördern. Das machen wir im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und zum Beispiel auch im Wirtschaftsministerium mithilfe unglaublich guter Programme wie ZIM und IGF, die bei den Unternehmen wirklich ankommen (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) und mit relativ wenig Aufwand dazu führen, dass kleine und mittelständische Unternehmen beispielsweise Schrauben und Maschinen entwickeln und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, aber auch im Bereich „Forschung und Entwicklung“ wirklich ein Stück weit weiterkommen. Dafür brauchen wir Geld. Da jetzt immer wieder gesagt wird, wir müssten die Projektförderung und die zusätzliche steuerliche FuE-Förderung miteinander kombinieren, will ich beim Realitäts-Check sagen: Das glaube ich nicht. Was wäre denn, wenn der Gesetzentwurf der Grünen jetzt schon Realität wäre? Dann hätten wir nicht 302 Milliarden Euro an Steuereinnahmen, sondern nur noch gut 301 Milliarden Euro. Das heißt, die 770 Millionen Euro, die wir für die Förderung aufwenden müssten, wären nicht mehr in der Kasse. Dieses Minus von 770 Millionen Euro würde auf die Ministerien verteilt werden. Bei 14 Ministerien wären das im Durchschnitt 55 Millionen Euro weniger. Das Wirtschaftsministerium müsste dieses Geld irgendwo hernehmen. Sie haben gerade richtig gesagt: ZIM ist so erfolgreich, dass es schon nach einem Dreivierteljahr gar keine Mittel mehr gibt. Es käme noch die Kürzung von 55 Millionen Euro hinzu. Ich finde, das ist kontraproduktiv. Das würde das Land nicht weiterbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie glauben, die Regelungen in Ihrem Gesetzentwurf seien unbürokratisch. Dieses Argument kommt immer, weil die Förderung für alle gleichermaßen gilt und die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Regelung ist aber in Ihrem Gesetzentwurf viel zu weitgehend. Wenn man es so machen will, wie Sie sagen, dann muss man darüber reden, die Kosten für zusätzlich eingestelltes Forschungspersonal von der Steuer abzusetzen. Sie fordern aber Forschungsgelder und eine steuerliche FuE-Förderung für Gebäude, Investitionen und Instrumente. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Für jeden Tisch, für jeden Stuhl!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Röspel, ich darf Sie einmal unterbrechen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kai Gehring? René Röspel (SPD): Gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. René Röspel (SPD): Ich war mitten im Satz. Ich versuche, ihn mir zu merken. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ihre Redezeit war abgelaufen. Ich musste Sie mitten im Satz unterbrechen. (Heiterkeit) René Röspel (SPD): Gut. Auch ich habe es gemerkt. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da Herr Lengsfeld leider keine Frage zugelassen hat (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Du hast mich ja nicht gefragt!) und Ihre Redezeit so kurz ist, möchte ich Sie jetzt unheimlich gerne fragen, wie Sie als SPD-Bundestagsabgeordneter zum Vorschlag von Hubertus Heil stehen, der gestern im Handelsblatt erklärt hat, dass er einen Forschungsbonus für KMU will. Vieles, was er dort äußert, kommt mir sehr bekannt vor und ist mit unserem grünen Gesetzentwurf, der heute zur Diskussion steht, in Einklang zu bringen. Wenn ich mir die Wahlprogramme von CDU/CSU und SPD angucke, dann wird klar: Sie hätten sich schnell zusammentun und einen kleinen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf stellen können. Dann gäbe es ab jetzt eine steuerliche Forschungsförderung für KMU in der Republik. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kündigen nur an!) Wenn man aber Sie und Herrn Lengsfeld reden hört, hat man den Eindruck, Sie sind dagegen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kündigen nur an!) Sie kündigen ein Jahr vor der Bundestagswahl etwas an, was vielleicht am Sankt-Nimmerleins-Tag kommt. Deshalb frage ich Sie: Stehen Sie hinter den Vorschlägen von Hubertus Heil zur steuerlichen Forschungsförderung? Wie ist das: Bekommen Sie gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf hin? René Röspel (SPD): Zum Vorschlag von Hubertus Heil, der anders aussieht als das, was Sie hier vorschlagen: Auch er löst die Kernfrage, die ich gerade diskutiert habe, nicht. Also: Wie schaffen wir es, dass wirklich zusätzlich Geld fließt? (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) Ich finde, man müsste einen zusätzlichen Betrag ausweisen, den man nicht nur hinterher im Subventionsbericht des Bundes nachlesen kann. Vielmehr soll damit sichergestellt werden, dass diese Mittel nicht zulasten der Projektförderung gehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Auch da enthält der Vorschlag von Hubertus Heil einen Punkt, der noch zu klären ist. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bei uns steht das drin!) Aber anders als Sie in Ihrem Gesetzentwurf sagt er: Wir wollen sehen, ob es eine Möglichkeit für zusätzliches Forschungspersonal gibt. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann macht ihr es!) An dieser Stelle weist er aber nicht auf die vielen Schwächen Ihres Gesetzentwurfes hin. Sie müssen sich Folgendes überlegen: Fragen Sie einmal einen Unternehmer: Was machst du lieber – eine Antragstellung mit guter Beratung im Rahmen eines Programms wie ZIM oder einen Besuch bei deinem örtlichen Finanzamt? Die Mitarbeiter des Finanzamts sollen nämlich entscheiden – ich bin mit der Beantwortung der Frage noch nicht fertig –, ob die Kosten für die Hälfte des Gebäudes, in dem die Werkzeugmacherei ist, ob die Personalkosten für den Meister, der in Teilen sowohl für die Entwicklung zuständig ist als auch die Werkzeuge herstellt, abzugsfähige Forschungsausgaben sind. Da kann ich nur sagen: Jeder Mittelständler freut sich jetzt schon auf die Diskussion mit seinem Finanzamt vor Ort, (Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) um die Förderung gemäß Ihrem Gesetzentwurf einigermaßen zum Laufen zu kriegen. Das ist der deutliche Unterschied. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben eine Zertifizierung!) Letzter Punkt. Ein Blick in die Realität: Bei mir in der Region in Südwestfalen verstehen sich Betriebe mit deutlich mehr als 249 Mitarbeitern als Mittelständler. Es sind familiengeführte Unternehmen, die manchmal 1 000 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben. Das sind innovierende Unternehmen. Sie wären von dieser Förderung überhaupt nicht betroffen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann stellen Sie doch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf!) Das heißt, sie hätten von dieser Regelung keinen Nutzen. Sie profitieren aber von anderen Programmen. Deswegen glauben wir, dass Ihr Gesetzentwurf überhaupt nicht geeignet ist, unser Land in Sachen Innovation, Forschung und Entwicklung weiterzubringen. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehen aber alle Experten anders!) Deswegen werden wir ihn heute ablehnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9840, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7872 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU-, SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer Drucksachen 18/9632, 18/9793 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9844 Hierzu liegt jeweils ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über die Beschlussempfehlung werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich bitte Sie, nun Ihre Plätze einzunehmen. Bevor ich die Rednerliste eröffne, möchte ich gerne die Soldatinnen und Soldaten vom Einsatzgruppenversorger „Bonn“, Heimathafen Wilhelmshaven, auf der Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Josip Juratovic, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Josip Juratovic (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundeswehr soll im Rahmen der NATO-Mission Sea Guardian aktiv werden. Das notwendige Mandat möchte der Deutsche Bundestag heute verabschieden. Lassen Sie uns einen Blick auf die Einsatzregion werfen. Wir sprechen über 2,5 Millionen Quadratkilometer im Mittelmeer und den dazugehörigen Luftraum. Das ist also kein Berliner Hinterhof. Gleichzeitig sprechen wir über unterschiedliche Typen von Anrainerstaaten. Die südlichen Anrainer des Mittelmeers sind seit mehreren Jahren eine instabile Krisenregion. Wir sehen hier gescheiterte Staaten und Staaten in teilweise sehr schwierigen Transformationsprozessen. Das Mittelmeer wird trotz dieser Situation nach wie vor als Handelsroute stark genutzt. Es wird zunehmend genutzt von all jenen, die von den Krisen dieser Welt profitieren und sie damit weiter schüren, besonders von Menschen- und Waffenschmugglern. Dieser Entwicklung können wir nicht tatenlos zuschauen. Wir müssen dagegen auf rechtlich einwandfreier Grundlage – auch mit militärischen Mitteln – aktiv sein. Deswegen möchten wir heute die Mission Sea Guardian auf den Weg bringen. Die einen bauen Mauern, die anderen beweinen die Toten, und wir handeln. Wir und unser Koalitionspartner wollen Sicherheit im und am Mittelmeer für alle Anrainerstaaten. Dies gewährleistet Sea Guardian, eine NATO-Mission, die die Zusammenarbeit mit der EU und den Anrainerstaaten des Mittelmeers fördert. Wir unterstützen dieses Mandat, weil es die Möglichkeit bietet, gegen Menschenschmuggel vorzugehen. Wir unterstützen das Mandat auch, weil es den Kampf gegen den Waffenschmuggel umfasst. Wir unterstützen das Mandat, weil es die Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten umfasst, um deren eigenen Küsten- und Seeschutz aufzubauen bzw. auszubauen. Ganz selbstverständlich unterstützen wir das Mandat, um den noch immer sehr zahlreichen Schiffbrüchigen im Mittelmeer zu helfen. Die Kritik an diesem Multifunktionsmandat kann ich nicht nachvollziehen. Ich halte es für eine Stärke des Mandats, Sicherheit auf mehreren Feldern zu gewährleisten, gerade im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit der betroffenen Soldatinnen und Soldaten, die täglich auf ihren Schiffen mit einer Vielfalt von Schwierigkeiten konfrontiert sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Neben diesen ganz konkreten Zielen halten wir Sea Guardian politisch für den absolut richtigen nächsten Schritt. Das Mandat löst die Mission Active Endeavour ab und schließt vorhandene Lücken im Schutz des Mittelmeers. Damit wird das Engagement der deutschen Soldatinnen und Soldaten im Mittelmeer endlich auf eine ordentliche völkerrechtliche Grundlage gestellt. Kolleginnen und Kollegen, wir leben nicht mehr im Jahr 2001, und es war nicht richtig, dass der NATO-Bündnisfall – auch bekannt als Artikel 5 – so lange Grundlage der Mission war. Mit Sea Guardian vollziehen wir den Schritt weg von dem höchst problematischen Ansatz aus der Zeit des Krieges gegen Terror hin zu den heute notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Mittelmeer. Als Basis für Sea Guardian dienen die Resolution 2292 aus 2016 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und das Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Schifffahrt. Damit stellen wir das neue Mandat auf eine rechtliche Grundlage der Weltgemeinschaft. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein wichtiges und sehr richtiges politisches Signal für die Zukunft der internationalen Zusammenarbeit im Mittelmeerraum und darüber hinaus. Allerdings ist Sea Guardian nur ein Baustein der Gesamtstrategie unserer Außen- und Sicherheitspolitik. Wir müssen politisch breit aufgestellt sein, um der komplexen Herausforderung der Sicherheit im Mittelmeerraum begegnen zu können. Nach wie vor müssen wir Friedensprozesse unterstützen. An dieser Stelle gilt mein ausdrücklicher Dank Außenminister Steinmeier, der sich unermüdlich für den Dialog zwischen Konfliktparteien gerade auch im Mittelmeerraum einsetzt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Denn alles, was durch Dialog gelöst wird, benötigt keine militärischen Mittel. Wir müssen weiterhin an der Wiederherstellung funktionierender Staaten auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten arbeiten. Gerade labile Anrainerstaaten brauchen Unterstützung beim Aufbau ihrer Polizeikräfte und eine Stärkung der Justiz. Auf diesem Gebiet sind wir tätig – und das nicht nur im Rahmen dieser Mission. Außerdem brauchen wir effiziente Entwicklungspolitik, Entwicklungshilfe, wirtschaftliche Unterstützung, wirksame Strategien gegen Korruption und nicht zuletzt fairen Handel, um die Fluchtursachen zu bekämpfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir liefern somit Außen- und Sicherheitspolitik aus einem Guss. Zu all diesen Maßnahmen gehört eben auch militärische Absicherung. Kolleginnen und Kollegen, für mich als Abgeordneten ist die Abstimmung über ein Bundeswehrmandat immer besonders schwierig. Uns muss bewusst sein, dass unsere Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall ihr Leben riskieren werden. Deshalb gilt ihnen schon heute mein allergrößter Dank und Respekt für ihren Einsatz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie brauchen als Parlamentsarmee auch ein klares Mandat des Deutschen Bundestages. Mein Dank gilt ebenso den Vertreterinnen und Vertretern des Auswärtigen Amtes und des Verteidigungsministeriums. Mein Kollege Niels Annen hat es bereits bei der ersten Lesung gesagt: Die Debatte über Artikel 5 als Mandatsgrundlage wurde hauptsächlich in Deutschland – und hier vor allem von der SPD – geführt. Es bedurfte vieler überzeugender Gespräche, um auf NATO-Ebene eine neue Rechtsgrundlage sicherzustellen. Ich danke allen, die mit dafür gesorgt haben, dass wir nun eine vernünftige rechtliche Grundlage haben. Mit dieser Mission tragen wir zu mehr Sicherheit bei, die wir alle brauchen – in Deutschland, Europa und vor allem auch im Mittelmeerraum –, um die Zukunft angstfrei gestalten zu können. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Dr. Alexander Neu. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag auf Beteiligung deutscher Streitkräfte an der NATO-Mission Sea Guardian soll heute verabschiedet werden. Lassen Sie mich dazu ein paar Anmerkungen machen. Erste Anmerkung. Deutschland rutscht immer schneller in militärische Abenteuer hinein als wieder heraus, bzw. man möchte gar nicht mehr aus diesen militärischen Abenteuern herauskommen. Sea Guardian und die Vorgängermission Operation Active Endeavour sind Musterbeispiele für einen Auslandseinsatz, der nicht enden soll. Der Antrag der Bundesregierung bezeugt das ja selbst. Ich zitiere: Die Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN ... ist die Nachfolgemission der Operation ACTIVE ENDEAVOUR. Zweite Anmerkung. Worin besteht der Unterschied zwischen der beendeten Operation Active Endeavour und der anstehenden Operation Sea Guardian? Im Wesentlichen besteht der Unterschied darin, dass die Beistandsklausel – Artikel 5 der NATO-Satzung – nicht mehr fixiert wurde. Dass das von Anfang an nicht zulässig war, erklärt die Linke der Bundesregierung schon seit über zehn Jahren. (Beifall bei der LINKEN) Denn die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts ist räumlich und zeitlich nur begrenzt möglich. Im Falle des Terroranschlages von 2001 in New York war die Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht überhaupt nicht zulässig; denn das war kein militärischer Angriff, sondern ein Terroranschlag. Somit gab es schon seinerzeit keine Rechtsgrundlage für die Ausrufung des Bündnisfalls nach Artikel 5. Aber die Bundesregierung kapiert es bis heute und fortgesetzt nicht; das zeigt auch das Mandat für den Anti-IS-Kampf, in dem mit verschiedenen Hilfskonstrukten gearbeitet wird, unter anderem mit Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags. Sea Guardian begründet sich nun unabhängig von der Selbstverteidigungsnorm und vom Bündnisfall. Sea Guardian legt gewissermaßen einen universellen Begründungsansatz zugrunde. Um das einmal kurz darzustellen: Solange Instabilität, solange Terrorismus, ob echt oder vorgetäuscht, bestehen, so lange werden wir mit Sea Guardian im Mittelmeer bleiben. Dritte Anmerkung. Der von Ihnen seinerzeit so stolz verkündete Kampf um die Aufhebung der Beistandsklausel führt zwar dazu, dass sie im neuen Mandat nicht mehr enthalten ist, aber sie existiert weiter. Sie steht nach wie vor im Raum; denn sie ist nicht aufgehoben. Sie ist lediglich in eine Art Tiefschlaf versetzt worden und kann jederzeit wieder reaktiviert werden. Vierte Anmerkung. Wer den Terrorismus und die Flüchtlingsherausforderung als Begründung für Sea Guardian und andere Einsätze militärischer Art heranzieht, ohne auch nur ein Wort über die Mitschuld des Westens an der Entstehung von Terrorismus, an der Entstehung von Flucht zu benennen, ist schäbig. (Beifall bei der LINKEN) Die fünf Friedensforschungsinstitute verweisen im Jahresbericht 2016 genau auf diesen Zusammenhang, Stichwort „Regimechange“. Diese Praktiken kommen bekanntlich aus dem Westen. Fünfte Anmerkung. Das Ziel der NATO ist ganz offensichtlich eine expansive Raumkontrolle, das heißt, das Mittelmeer auf ein NATO-Meer, auf ein EU-Meer zu reduzieren. Das Mittelmeer ist das typische Beispiel einer imperialen Politik der NATO und der EU. Wo sich NATO und EU festsetzen, wo sie okkupieren und kontrollieren, bleiben sie dauerhaft. Der Ausbau der Raumkontrolle durch die NATO und die EU im Mittelmeer ist über einen langen Zeitraum beobachtbar. Es handelt sich jetzt im Mittelmeer um vier Militärmissionen: Operation Active Endeavour seit 2003 bis Mitte 2016, UNIFIL seit 2006 – Ende nicht absehbar –, EUNAVFOR MED seit 2015 – Ende nicht absehbar –, Ägäis-Einsatz ohne Bundestagsmandat seit Anfang 2016 – auch da ist das Ende nicht absehbar. Nun kommt künftig Sea Guardian, der ganz große Wurf. Sea Guardian umfasst nichts anderes als die komplette Kontrolle über das gesamte Mittelmeer plus die Kontrolle der Zugänge zum Mittelmeer sowie des zugehörigen Luftraums und, das Einverständnis der Anrainerstaaten vorausgesetzt, deren Territorialgewässer. Ich bin sehr optimistisch, dass Sie bei den anderen nordafrikanischen Staaten so handeln werden wie bei Libyen, das heißt auch auf nordafrikanische Staaten entsprechend Druck ausüben werden, damit sie ihre Territorialgewässer öffnen werden. Die Linke lehnt diesen Antrag ab. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke. – Der nächste Redner ist Jürgen Hardt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Vorredner möchte ich nur so viel anmerken: Er hat den Eindruck erweckt, die Bundesrepublik Deutschland würde sich immer tiefer in Militäreinsätze verstricken. Ich sage nur ganz klar: Wir haben im Jahr 2010 bis zu 10 000 Soldaten in Auslandseinsätzen gehabt. Nach Stand vom 19. September dieses Jahres, also vor gut einer Woche, waren es 3 510 Soldaten. Das ist eine deutliche Reduzierung der Zahl der Soldaten der Bundeswehr im Einsatz, weil wir in Afghanistan vorangekommen sind und weil wir im Balkan vorangekommen sind. Ich finde, das ist ein Ausdruck dessen, dass wir mit unseren Einsätzen tatsächlich erfolgreich sind und dass wir auch wissen, wie wir diese Einsätze erfolgreich beenden. Das finde ich einfach gut. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Josip Juratovic [SPD]) Mit Blick auf das Mandat Sea Guardian möchte ich, nachdem der Kollege Juratovic schon wesentliche Eckpunkte genannt hat, anmerken, was mir wichtig ist. Die Entkoppelung von Artikel 5 des NATO-Vertrags war eine Forderung, die wir hier parteiübergreifend lange erhoben haben. Es ist in Warschau gelungen, diese Entkoppelung durchzuführen. Das Mandat stützt sich jetzt auf allgemeines Seerecht und Seerechtsabkommen und ist somit nicht mehr Teil des Verteidigungsfalls der NATO. Artikel 5 des NATO-Vertrages wird formal allerdings nicht aufgehoben, weil der Kampf gegen den Terrorismus natürlich nicht beendet ist. Aber es gibt jetzt mit Sea Guardian anstelle von OAE keine Operation der NATO mehr, die sich auf diesen Artikel 5 beruft. Das Zweite, was für mich bei diesem Einsatz von zentraler Bedeutung ist, ist, dass sich die NATO an der Sicherung der Verhältnisse im Mittelmeer aktiv beteiligt. Mit dieser neuen NATO-Mission haben wir ein weiteres verbindendes Element in dem Netzwerk, das sich um die Sicherheit im Mittelmeer kümmert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Operation der Europäischen Union EUNAVFOR MED Sophia und die NATO-Operation in der Ägäis. – Sie ist nicht mandatspflichtig; aber es ist trotzdem eine Operation der NATO unter maßgeblicher Beteiligung der Bundeswehr. Ich glaube, das deutsche Kriegsschiff „Bonn“ war in der Ägäis ebenfalls im Einsatz; sie ist auf jeden Fall ein Einsatzgruppenversorger. Ich betone noch einmal: Von zentraler Bedeutung ist für mich, dass wir mit der Operation Sea Guardian ein weiteres verbindendes Element haben, das für mehr Effizienz, für mehr Übersicht und für ein vollständigeres Bild der Lage im Mittelmeer sorgt. Das halte ich für eine ganz wichtige Sache. Das hilft uns insgesamt bei der Grenzsicherung. Das Nächste, was mir wichtig ist: Selbstverständlich werden die Einheiten, die unter Sea Guardian im Mittelmeer unterwegs sind, auch ihre humanitäre Pflicht der Rettung von Schiffbrüchigen wahrnehmen. Die Regel des internationalen Seeverkehrs, dass Schiffbrüchige aufzunehmen und in den nächsten sicheren Hafen zu bringen sind, gilt natürlich auch für die Einsatzkräfte, die unter Sea Guardian unterwegs sind, also auch für die Bundeswehrschiffe. Das ist, wie wir ja wissen, wiederum eine große humanitäre Aufgabe, die wir damit ein gutes Stück bewältigen. Was unser langfristiges Ziel bleibt und was auch im Zusammenhang mit Sea Guardian angesprochen wird, wo wir allerdings noch keine konkrete Chance auf Umsetzung haben: Wir müssen dafür sorgen, dass unter den Mittelmeerstaaten insbesondere der Staat Libyen, der ohne politische, ohne staatliche Führung dasteht, in die Lage versetzt wird, selbst seine Küste wirksam zu schützen und gegen Terror, gegen Waffenschmuggel und gegen Menschenschmuggel entsprechend vorzugehen. Wir haben den Plan, wir haben die Absicht, in schwimmenden Klassenzimmern, wie wir es einmal genannt haben, Kräfte der Küstenwache Libyens auszubilden. Aber leider ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Wir haben im Bundeshaushalt, den wir in diesen Tagen in den Ausschüssen beraten, Mittel bereitgestellt, die ermöglichen, dass eine solche Operation wie die Ausbildung von Küstenwachkräften von Partnern am Mittelmeer erfolgreich durchgeführt werden kann. Dafür sind die Mittel also da; aber es sind angesichts der gegenwärtigen Situation speziell in Libyen die Möglichkeiten, sie zu investieren, leider noch nicht gegeben. Insgesamt trägt Sea Guardian aus meiner Sicht dazu bei, dass wir zu einem humanitär verantwortbaren, das Menschenleid im Mittelmeer vermindernden und insgesamt ordnenden Ansatz kommen, wie wir auf diesem Meer, das in erster Linie ein europäisches Meer ist, das uns mit Afrika verbindet und auch von Afrika trennt, die Sicherheit erhöhen. Ich glaube, wir werden im Rahmen dieses Einsatzes weitere positive Erfahrungen sammeln in der Zusammenarbeit und in der effizienten Bekämpfung von Terror, von Schlepperunwesen und in der Rettung von Menschenleben dort, wo es dringend geboten ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Dr. Tobias Lindner das Wort. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Hardt, es ist richtig: Wir beraten hier heute zum ersten Mal dieses Mandat Sea Guardian. Es wird oft so dargestellt – gerade haben auch Sie es versucht –, als sei es der Nachfolger von Active Endeavour. Was richtig ist und was hier auch alle Seiten gesagt haben: Es ist gut, dass Artikel 5 des NATO-Vertrages nicht mehr als Begründung für ein solches Mandat herhalten muss. Meine Fraktion hat fast mantraartig Jahr für Jahr genau darauf hingewiesen und als einzige konsequent gesagt: Wenn Artikel 5 des NATO-Vertrages nicht als Begründung dienen kann, dann ist ein Mandat nicht zustimmungsfähig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wenn es so wäre, Herr Kollege Hardt, dass wir es hier nur mit einem Nachfolgemandat zu tun hätten, dass die Erteilung dieses Mandats die größte Errungenschaft dieser Koalition sei, dann frage ich Sie: Warum ist man nicht hergegangen und hat einfach den Mandatstext genommen und die Begründung mit Artikel 5 des NATO-Vertrages ersetzt, so wie Sie es eben in Ihren Ausführungen gemacht haben? Wir haben es hier nicht mit einer Entkoppelung zu tun; vielmehr bedeutet dieses neue Mandat eine unglaubliche Entgrenzung der Möglichkeiten, was die Bundeswehr räumlich und von ihren Fähigkeiten her im und am Mittelmeer tun kann, ohne dass dieses Parlament dafür zuvor noch einmal befragt werden muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie können dann quasi überall in der Region, in den Anrainerstaaten Ausbildung, Luftaufklärung, andere Dinge betreiben. Sie können ausbilden, ohne den Bundestag zu fragen; sie brauchen lediglich die Einladung und die Genehmigung des dortigen Staates. Es ist ein Blankoscheck, den Sie ausstellen wollen. Dieses riesige Aufgabenspektrum hebelt auch parlamentarische Kontrolle aus. Das verstößt gegen die gebotene Mandatsklarheit, die wir hier bei Bundeswehrmandaten zu Recht einfordern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann es auch anders formulieren: Sie haben sich lange Mühe gegeben, hier ein Parlamentsbeteiligungsgesetz vorzulegen; man kann auch sagen: ein „Parlaments-weniger-Beteiligungsgesetz“; denn das war von Anfang an das Ansinnen der Union bei den durchgeführten Anhörungen. Dann haben Sie nach langer Zeit, nach langem Hin und Her zwischen den Koalitionspartnern etwas aufgeschrieben, eine Anhörung durchgeführt. Bei dieser Anhörung sind Sie krachend auf die Nase gefallen. Den Sachverständigen, der sagt: „Das ist ein großer Fortschritt; das Ganze ist verfassungskonform“, müssen Sie mir noch nennen. Nachdem Sie damit also auf die Nase gefallen sind, probieren Sie nun einen anderen Weg. Sie wollen den Parlamentsvorbehalt über solche Mandate aushöhlen, und da wird meine Fraktion nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann gibt es noch einen anderen Punkt. Das können Sie gern einmal nachprüfen, wenn Sie wollen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nee!) – Herr Kauder, Sie als Jurist sollten das eigentlich schaffen; ich traue es Ihnen zu. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich höre Ihnen jetzt zu! Das langt mir!) Gucken Sie sich einmal die bisherigen Bundeswehrmandate, zum Beispiel UNIFIL, an! Gucken Sie sich an, was die Bundeswehr in der Ägäis macht! Mögliche Ausbildung libyscher Kräfte – Herr Hardt, Sie sind darauf eingegangen –, dazu bräuchten Sie dieses Parlament nicht mehr zu befragen. Sie bräuchten noch nicht einmal UNIFIL irgendwo zur Abstimmung zu bringen. Dieses Mandat, das heute vorliegt und über das Sie heute abstimmen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, soll und wird alles das ersetzen. Ich kann mir nicht erklären, warum Sie sich als Parlament in dieser Art und Weise so unglaublich stark selbst beschränken wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion – das wissen Sie – prüft jedes Mandat, das die Bundesregierung vorlegt, gründlich und ernsthaft. Das können Sie auch an unserem Abstimmungsverhalten bei den verschiedenen Mandaten ablesen. Diesen Blankoscheck, den Sie heute ausstellen wollen, diese Entgrenzung, diese Vermeidung parlamentarischer Kontrolle werden wir von Bündnis 90/Die Grünen nicht mittragen. Das ist nicht im Sinne des Parlaments und im Übrigen auch nicht im Sinne der Verantwortung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die sich in diesen Einsatz begeben. Wir lehnen den Antrag der Bundesregierung heute hier ab. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herzlichen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Julia Obermeier. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einige Dinge, die man als Mitglied des Deutschen Bundestages nicht so schnell vergisst, zum Beispiel das Thema seiner ersten Rede hier. Darum kann ich mich noch genau erinnern, wie wir im November 2013 hier einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Operation Active Endeavour beenden“ beraten haben. Damals haben Sie vor allem die Kopplung des Einsatzes an den Artikel 5 des NATO-Vertrages kritisiert, obwohl wir bereits 2013 als unser Ziel erklärt hatten, die Mission in eine „nicht-Artikel-5-gestützte Mission“ umwandeln zu wollen. Dieses Ziel zu erreichen, das war durchaus ein langer und steiniger Weg, da in der NATO alle Beschlüsse stets auf Einstimmigkeit beruhen müssen und wir mit 27 Bündnispartnern verhandeln. Aber beim letzten NATO-Gipfel in Warschau im Juli dieses Jahres ist das schließlich gelungen. Mit der heutigen Abstimmung werden wir diesen Bundeswehreinsatz endlich auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Bezug auf Artikel 5 des NATO-Vertrags fällt endgültig weg, und das, meine Damen und Herren, ist ein Erfolg. Aber obwohl wir den Einsatz im Rahmen der neuen Operation Sea Guardian auf eine neue Rechtsgrundlage stellen, sind Sie nun wieder gegen diesen wichtigen NATO-Einsatz im Mittelmeer. (Unruhe) Natürlich werden wir die operativen Ziele des Mandats noch weiter mit Leben füllen. Aber die Ausrichtung ist ganz klar: Es geht darum, die Sicherheit im Mittelmeer und die Sicherheit der Mittelmeeranrainerstaaten zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Josip Juratovic [SPD]) Das hat auch positive Auswirkungen auf ganz Europa. Dazu stärken wir dieses Mandat gegenüber der Operation Active Endeavour. Mit Sea Guardian bauen wir die Seeraumüberwachung aus, wir unterstützen den Aufbau von Fähigkeiten unserer Partner, und wir bekämpfen den maritimen Terrorismus. Im Rahmen der Operation können verdächtige Schiffe kontrolliert und durchsucht werden. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das hilft zum Beispiel auch, um das Waffenembargo gegenüber Libyen durchzusetzen. Die Operation Sea Guardian ist ein wichtiges Instrument, um Waffenschmuggel, Schleusern und Terroristen Einhalt zu gebieten. Die prekäre Sicherheitslage der südlichen Mittelmeerstaaten ist uns ja allen bekannt. Deshalb unterstützt die Operation Sea Guardian auch diese Mittelmeeranrainerstaaten. Wir wollen diese Herausforderungen dort gemeinsam mit den anderen Ländern meistern. Ja, die Bundeswehr ist bereits im Mittelmeer vielfältig aktiv: bei der Seenotrettung im Rahmen von EUNAVFOR MED Sophia, mit UNIFIL vor der Küste Libanons, mit der NATO-Mission in der Ägäis und mit der Fregatte „Augsburg“, die aktuell dem französischen Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ im Einsatz gegen den IS Geleitschutz gewährt. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen außerordentlichen Einsatz in diesen vielfältigen Missionen. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen persönlichen Dank und auch den Dank der CDU/CSU-Fraktion aussprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch bei der Operation Sea Guardian braucht es die Deutsche Marine. Der Einsatz schließt Lücken zwischen den bisher bestehenden Missionen und ist daher eng mit den Partnern der NATO und der EU abgestimmt. Die Operation Sea Guardian dient also auch als Kooperationsplattform, sowohl für die maritimen Einsätze von EU und NATO als auch für die Anrainerstaaten. Die NATO-Mission im Mittelmeer ist heute noch mehr als vor drei Jahren ein wichtiger Baustein für Sicherheit im Mittelmeer. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zur Operation Sea Guardian. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Aussprache ist damit beendet. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9793, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 18/9632 anzunehmen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind jetzt alle Urnen besetzt? – Nein, noch nicht. Hier vorne fehlt noch ein Vertreter der Opposition. Wenn sie schon dagegen ist, dann sollte die Opposition jetzt auch hier zur Urne kommen. Sind jetzt alle Urnen besetzt? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Gibt es jetzt noch einen Kollegen oder eine Kollegin im Saal, der oder die die Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen, wie immer, später bekannt gegeben.5 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/9845. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Bündnisses 90/Die Grünen abgelehnt. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/9846. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kein Lobbyismus im Klassenzimmer Drucksache 18/8887 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich sehe hier keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Rosemarie Hein, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Schule von heute öffnet sich in das gesellschaftliche Umfeld, ist vernetzt in der Region. Gute Schulen arbeiten zusammen mit Vereinen, Verbänden, regionalen Unternehmen – kleineren und größeren –, sie bieten Anschauung, wo der Unterricht sonst trocken wäre. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen. All diejenigen, die sich noch unterhalten möchten oder etwas zu bereden haben, bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Danke schön. Bitte, Frau Hein. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Danke schön. – Bis dahin gibt es gar nichts zu beanstanden. Doch in den vergangenen Jahren haben vor allem große Unternehmen und Wirtschaftsverbände die Schule als Arbeitsfeld für sich entdeckt. Sie nehmen zunehmend Einfluss auf das, was in der Schule gelernt werden soll. Manche Unternehmen und Unternehmensgruppen haben inzwischen hoch professionelle Bildungsabteilungen aufgebaut. Sie bieten Unterrichtsmaterial, methodische Handreichungen und umfangreiche Lehrerfortbildungen an. Sie beschäftigen sich mit Themen, bei denen sie ein Eigeninteresse haben – etwa der Umgang mit Geld oder Abläufe in der Wirtschaft –, aber auch mit ganz anderen Themen, die überhaupt nicht in ihr Portfolio passen. So bietet zum Beispiel der Sparkassenverband – der Sparkassen-SchulService – Arbeitsblätter über das Leben der Schmetterlinge an. Die Ziele der Unternehmen sind in den wenigsten Fällen uneigennützig – auch dann nicht, wenn Unternehmen Schulcups in unterschiedlichen Sportarten fördern. Das poliert nämlich vor allem ihr Image auf. Aber wir kritisieren bei Weitem nicht nur diese Dinge. Einseitig an Unternehmensinteressen orientierte Bildungsmaßnahmen haben die Bindung von Konsumenten und künftigen Kunden im Blick. Sie zielen aber auch auf die Akzeptanz besonderer Unternehmensstrategien – (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Alle verstaatlichen!) so etwa, wenn in einer Broschüre mit dem Titel „Energie und Umweltschutz“ die Kritik an Kernkraftwerken mit dem Hinweis auf die besondere Sicherheit deutscher Kraftwerke vom Tisch gewischt wird. Einseitigkeiten sind so vorprogrammiert und gewollt. Das Gleiche gilt leider auch für das von der Bundesregierung ausgerufene Programm „Unternehmergeist in die Schulen“. (Sven Volmering [CDU/CSU]: Schönes Programm!) An diesem Programm beteiligt sich unter anderem die Initiative „Wissensfabrik Unternehmen für Deutschland“, zu der 120 Unternehmen gehören. Sie bietet bundesweit Bildungspartnerschaften an und wirbt mit Folgendem – ich zitiere –: Die Wissensfabrik beziehungsweise ihr Mitglied stellt Materialien und Lehrerhandbücher sowie die Fortbildung kostenfrei zur Verfügung. Wer von Ihnen kann da noch sicher sein, dass im Unterricht nicht versteckte Werbung oder einseitige Sichtweisen den Lernstoff prägen? (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung betont immer, dass sie für Schule nicht zuständig ist. Dann aber sollte sie von der Beförderung solcher Einflussnahme besser die Finger lassen. (Beifall bei der LINKEN) Für die Zulassung von Schulbüchern sind die Kultusministerien der Länder zuständig – immer noch. Doch viele Hunderttausend Unterrichtsmaterialien kann kein Ministerium sachgerecht prüfen. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Unter Margot Honecker wäre das nicht passiert!) Und auch Lehrkräfte können das nicht leisten – schon aus Zeitgründen nicht. Aber sie benutzen solche Materialen natürlich gerne, wenn zum Beispiel keine modernen Schulbücher zur Verfügung stehen. Ein gutes Mittel gegen solchen überbordenden Lobbyismus wäre, die Schulen ausreichend mit Lehr- und Lernmaterialien auszustatten. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern aber auch, für Lehrkräfte, Eltern und Lernende einen verlässlichen Orientierungsrahmen, nach dem man solches Material beurteilen kann, und Prinzipien, an die sich alle – auch die Unternehmen – zu halten haben, zu schaffen. (Beifall bei der LINKEN) Seit Jahren gilt für die politische Bildung: Was in der Gesellschaft kontrovers ist, muss auch in der Bildung kontrovers diskutiert werden. – Das sollte auch für die Schule gelten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur so werden Menschen mündig und entscheidungsfähig und nicht einfach nur neue Kunden. Ich will zum Abschluss noch etwas ansprechen, das ich erst vor kurzem entdeckt habe: Auf dem Schulportal für Verbraucherbildung findet sich ein Materialkompass zur Verbraucherbildung, und in einer Mitteilung vom 24. August dieses Jahres kann man lesen, dass es ein neues Projekt gibt, nämlich ein Serviceportal für Lehrkräfte, auf dem auch neue Materialien zum Thema Digitale Medien untersucht werden. Wir finden das in Ordnung; der Bund fördert dieses Projekt. Ich finde: Schneller hat ein Antrag der Linken noch nie gewirkt. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Als Nächster spricht Xaver Jung, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Xaver Jung (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sind selbstverständlich gegen jegliche subtile und einseitige ideologische Beeinflussung an Schulen. Nach dem Durcharbeiten Ihres Antrags, Frau Hein, bin ich mir aber bei Ihnen nicht mehr so ganz sicher. Ja, junge Menschen müssen in Schulen einen neutralen Raum vorfinden, in welchem sie ihr Weltbild entwickeln können. Hierzu gehört aber auch, dass die Schülerinnen und Schüler mit Demokratie, sozialer Marktwirtschaft und Pluralismus vertraut gemacht werden. Dieser Ansatz ist uns als CDU/CSU besonders wichtig, haben doch NS-Zeit und DDR gezeigt, wie nachhaltig beeinflussbar Kinder in der Schule sind. Produktwerbung ist zu Recht in fast allen Bundesländern verboten. Sponsoring ist dagegen erlaubt und oftmals dringend notwendig. Sie haben darauf hingewiesen: Es gibt zu wenig Geld. In meiner Heimat bemühe ich mich selbst gerade intensiv bei Verbänden und Unternehmen um Unterstützung bei der schulischen und außerschulischen MINT-Bildung, und das mit sehr gutem Gewissen, Frau Hein. (Beifall bei der CDU/CSU) Selbstverständlich bemühen sich Unternehmen und Verbände wie Greenpeace und der BUND genauso wie die AOK und die Sparkassen um die Aufmerksamkeit der Schulen. Im Vordergrund des Engagements steht dabei sicher nicht immer die Kundenwerbung, sondern zu Recht auch die Sorge, dass Gesundheits- und Finanzbildung nicht ausreichend thematisiert werden. (Sven Volmering [CDU/CSU]: So ist das!) Selbstverständlich geht es dabei oftmals nicht ganz uneigennützig auch um die Deutungshoheit bei bestimmten Themen. Und selbstverständlich gibt es dabei auch große Unterschiede hinsichtlich der Qualität der Angebote an die Schulen. Daher ist Kontrolle durchaus sinnvoll. Lehrer und Schulleitungen sind dafür speziell ausgebildet. Die können das, und die machen das auch, Frau Hein. Gerade in jüngerer Zeit wird verstärkt über den häufig naiven und unkritischen Umgang unserer Kinder mit der Konsumwelt diskutiert. 16-Jährige können heute Begriffe wie „Glyphosat“ rauf- und runterdeklinieren, wissen aber nicht, was ein Kontokorrentkredit ist. Konsum- und Verbraucherschutzfragen aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich gehören zweifellos zu den wichtigsten Herausforderungen einer lebensnahen Schulbildung. Das kommt meines Erachtens in unseren Schulen immer noch viel zu kurz. Sie haben es gesagt: Damit Unterricht begeistert, muss dieser aktuell sein. Schulbücher verweilen durchschnittlich sieben bis acht Jahre lang im Klassenzimmer. Gehen Sie acht Jahre zurück! Weder die Krisen in der Finanzwelt oder in der Ukraine, Griechenland und Syrien noch die Flüchtlingskrise oder den Brexit findet man in einem aktuell verwendeten Schulbuch. Was spricht also dagegen, sich der Kompetenz von außen zu bedienen? Dass entsprechende Inhalte fehlen, ist der Grund, warum sich gute Lehrerinnen und Lehrer auf die Suche nach aktuellen und passenden Referenten und Unterrichtsmaterialien machen. Meist werden aber nur einzelne Seiten ausgewählt; sie müssen kein ganzes Werk prüfen. Da muss geschaut werden, was für die Schule brauchbar ist, aber eben auch, was außerhalb der Schule zu bleiben hat. (Sven Volmering [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Und die Lehrer und die Schulleitungen können das tatsächlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zwischen dem Horrorszenario der von Ihnen vermuteten einseitigen Manipulation durch die böse Wirtschafts- und Finanzwelt einerseits und der schulischen Realität andererseits stehen Lehrende und Schulleitungen. Es zeugt, wie ich finde, von unerträglichem Misstrauen gegenüber allen Lehrerinnen und Lehrern, dass Sie unterstellen, sie wären nicht in der Lage, Materialien und Hilfsmittel zu interpretieren und in einem ausgewogenen Gleichgewicht zu präsentieren, ohne zusätzlichen staatlichen TÜV. Klar, bequemer wäre das. Aber muss es wirklich eine Pflicht sein? Wenn im Sinne Ihres Antrags alles, was im Unterricht verwendet wird, von einer Monitoringstelle beleuchtet und bewertet werden sollte, dann müssten die Lehrkräfte letztendlich jeden Zeitungskommentar zum aktuellen Tagesgeschehen einschicken und bewerten lassen, bevor er thematisiert würde. (Karin Binder [DIE LINKE]: Das ist doch Quatsch!) Mir ist schon klar, dass Sie das nicht wollen; damit wäre jede Prüfstelle überlastet. Aber jeder interessante Kommentar ist doch letztlich subjektiv. (Karin Binder [DIE LINKE]: Beim Kommentar steht „Kommentar“ drüber!) Im Normalfall wird er als solcher vom Lehrer nicht nur erkannt, sondern oft auch gezielt als provozierender Impuls verwendet, um ihn hinterher mit den Schülern kritisch zu reflektieren. (Beifall bei der CDU/CSU) In Ihrem Antrag kritisieren Sie die angeblich einseitige Präsentation von Themen. Leider argumentieren auch Sie dabei sehr einseitig, und leider – wie immer – mit Ihrem gewohnt wirtschaftskritischen Ansatz, der da lautet: Mehr Sozialismus à la Wagenknecht denn soziale Marktwirtschaft à la Ludwig Erhard. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen der Abg. Karin Binder [DIE LINKE] – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das ist jetzt unter Ihrem Niveau, Herr Jung!) Sorry, Frau Hein, Ihr Antrag riecht verdächtig nach staatlicher Zensur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine oft zitierte angeblich afrikanische Weisheit lautet: „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“ Dazu gehört nach unserem Verständnis auch der Teil, der den Wohlstand unserer Dörfer und ihrer Bewohner garantiert: die soziale Marktwirtschaft. Da sind die Afrikaner schon weiter. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer“ bekannt geben: abgegebene Stimmen 559. Mit Ja haben gestimmt 441, mit Nein haben gestimmt 117, Enthaltungen 1. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 559; davon ja: 441 nein: 117 enthalten: 1 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Heidtrud Henn Gustav Herzog Thomas Hitschler Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Nein SPD Klaus Barthel Marco Bülow Dr. Ute Finckh-Krämer Wolfgang Gunkel Ralf Kapschack Cansel Kiziltepe Hilde Mattheis Christian Petry René Röspel Rüdiger Veit Waltraud Wolff (Wolmirstedt) DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Annalena Baerbock Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Anja Hajduk Britta Haßelmann Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten SPD Gabriele Hiller-Ohm Jetzt hat der Kollege Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich kann man sagen: Die Aufsicht über das Schulwesen obliegt dem Staat und ist im Grundgesetz verankert. Dieser Pflicht müssen wir zum Wohle unserer Kinder und im Interesse unseres Landes ohne Wenn und Aber nachkommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Da dürft ihr klatschen; ihr von der CDU/CSU im Übrigen auch. Es ist zutreffend, dass in den letzten Jahren mit scheinbar unverfänglichen Angeboten wie Broschüren oder attraktiven Wettbewerben einige Unternehmen versuchen, sich in den Köpfen der Schülerinnen und Schüler, also der zukünftigen Konsumentinnen und Konsumenten festzusetzen. Lobbyismus macht eben keinen Halt vor Schultoren. Mittlerweile ist dieser Bereich so professionalisiert, dass sich Agenturen ausschließlich darauf spezialisieren, Kinder und junge Menschen im Schulalltag interessengeleitet zu gewinnen bzw. im Extremfall sogar zu manipulieren. Das Ziel hierbei ist es oft, eine frühe Produktbindung zu sichern. Die Frage ist allerdings, wo Lobbyismus beginnt und wo die Grenzen zu ziehen sind. Mauern um die Schulen herum können wir uns nicht leisten. Klar aber ist, dass systematische und einseitige Beeinflussung nicht ins Klassenzimmer gehört und verboten ist. Hier müssen wir Sorge tragen, dass für Lehrkräfte transparent wird, welche Interessen hinter den Materialien stecken, und dass keine, insbesondere keine finanzielle Abhängigkeit entsteht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]) Die Gefahr ist gegeben, schließlich ist unser Bildungssystem chronisch unterfinanziert. Daher verwundert es auch nicht, wenn sich Schulen nach anderen Geldgebern oder Sponsoren umsehen. Es ist allgemein bekannt, dass Deutschland im internationalen Vergleich zu wenig in sein Bildungssystem investiert. Eine am Wochenende veröffentlichte KfW-Studie belegt: Der Investitionsstau in deutschen Schulen beträgt 34 Milliarden Euro. Viele Kommunen und Gemeinden sind nicht in der Lage, die dringend benötigten Investitionen allein zu tätigen. Stichwort „Kooperationsverbot“ sage ich an dieser Stelle. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Ach! Bingo!) Der Staat ist in der Pflicht, Schulen besser auszustatten, damit einseitige ökonomische Perspektiven nicht die Deutungshoheit in Schulen übernehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Du musst es noch fünfmal sagen! Fünfmal noch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, hier sollten Sie genau zuhören: Der öffentliche Bildungsauftrag darf nicht durch geschickt verpackte PR in Klassenzimmern verwässert werden. Ich habe grundsätzlich nichts gegen Kooperationen. Die Wirtschaft kann sich gerne in Schulen einbringen: Betriebspraktika, Betriebserkundungen oder Jobmessen benötigen selbstverständlich das Mitwirken von Unternehmen. Aber im Unterricht müssen Schüler und Schülerinnen kontrovers und kritisch diskutieren können. Sie müssen befähigt werden, sich ihre eigene Meinung zu bilden, um mündige Bürgerinnen und Bürger zu werden, ohne von bestimmten Unternehmensinteressen geleitet zu werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Nur so können wir unserem Leitbild, dem Humboldt’schen Bildungsideal, gerecht werden. Daher benötigen wir eine Monitoringstelle für Unterrichtsmaterialien. Wir fordern auch eine Verstetigung und Verbreitung des Projekts „Materialkompass Verbraucherbildung“. (Zuruf von der CDU/CSU: Wird doch schon gemacht!) Wir dürfen Lehrkräfte und Schulen nicht mit der Auswertung der Materialfülle alleine lassen. In der PISA-Studie 2006 wurde beispielsweise festgestellt, dass in Deutschland der Einfluss von Wirtschaft und Industrie auf die Lehrinhalte in den Schulen enorm groß ist, Tendenz leider steigend. Deshalb besteht riesiger Handlungsbedarf seitens des Bildungsministeriums, der Länderminister und auch der KMK; denn Schule muss weiterhin ein geschützter Raum für unsere Kinder bleiben. Ich freue mich auf die Debatte im Fachausschuss und hoffe, dass wir kreative und konstruktive Wege der Kooperation mit der Wirtschaft finden, ohne Abhängigkeiten zu schaffen und ohne zuzulassen, dass Lobbyismus mit dem schlichten Ziel der Produktvermarktung in unseren Schulen Fuß fassen kann. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Marianne Schieder. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Marianne Schieder (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den vorliegenden Antrag gibt es aus meiner Sicht keine bessere Zusammenfassung als die Worte von Kurt Tucholsky: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Ja!) Hört man allein den Titel dieses Antrags – „Kein Lobbyismus im Klassenzimmer“ –, kann man sicher schnell zu dem Schluss kommen: Ja, das ist doch gut. Wer will schon, dass der Unterricht an unseren Schulen zu einer – zugespitzt formuliert – verkappten Verkaufsveranstaltung wird? Doch denkt man ein bisschen nach, fragt man sich sehr schnell: Was für ein Lobbyismus ist denn gemeint? Ist Lobbyismus wirklich per se schlecht? Wo ist die Grenze, ab der Lobbyismus nicht mehr zulässig sein kann? Also wäre es gut bei einer solchen Forderung, ein wenig zu differenzieren. Der Antrag hat mir aber gezeigt, dass Sie das nicht tun; denn gleich zu Beginn des Antrags ist die Rede von einer seit den 90er-Jahren ständig wachsenden Einflussnahme auf die Unterrichtsinhalte. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Seit dem Mauerfall! Ständig wachsend! Ganz schlecht!) Dabei werden in einem Atemzug Wirtschafts- und Finanzverbände, Unternehmen, Stiftungen und Vereine genannt, selbstverständlich, ohne zu unterscheiden, geschweige denn darzustellen, um welche Form von Einflussnahme es sich handelt. Später, im Zusammenhang mit dem Vorwurf, dass wirtschaftliche Interessen in die Schulen getragen werden, wird von der AOK gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, Sie wissen doch ebenso gut wie ich, dass die AOK in Sachen Gesundheitsprävention eine ganze Menge macht, (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Sie müssen mal den Antrag ganz durchlesen!) dass sie eine ganze Menge Broschüren und Themenzusammenstellungen herausgibt, die man sehr wohl gut in der Schule verwenden kann. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es kann doch nicht angehen, dass Sie in Ihrem Antrag ein solches Beispiel anführen. Was ist dagegen zu sagen, wenn der Landesbund für Vogelschutz oder der BUND, was oft geschieht, im Rahmen der Nachmittagsbetreuung Projekte und Aktionen präsentiert, die bei Kindern und Jugendlichen das Interesse für Natur- und Artenschutz wecken sollen? Wieso ist es schlecht – so stellt Ihr Antrag das dar –, wenn die Bundesregierung das Anliegen teilt, unternehmerisches Denken und Handeln in Schulen früh fördern zu wollen? (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Durch das vom BMWi betriebene Internetportal „Unternehmergeist in Schulen“ entsteht, so schreiben Sie, „durch den Bund eine Einflussnahme auf Bildungsinhalte an der Verantwortung der Länder vorbei“. Abgesehen davon, dass dieses Internetportal nur ein Angebot ist und Sie und die Länder dieses Angebot ganz genau kennen – da läuft nichts an den Ländern vorbei –, fordern Sie in Ihrem Antrag selbst von der Bundesregierung eine massive Einflussnahme auf die Länder. Lesen Sie Ihre Forderungen in Ihrem Antrag. Liebe Frau Kollegin Dr. Hein, was ist Ihr Rezept gegen den Lobbyismus? (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Steht im Antrag!) Der Bund soll die Länder an einen Tisch holen und ihnen zeigen, wo es langgeht. Das steht in dem Antrag drin, bei jedem Punkt. Ganz ehrlich, ich glaube, diesen erhobenen Zeigefinger brauchen die Länder nicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich halte es auch nicht für angebracht, unsere Lehrerinnen und Lehrer pauschal als unkritisch und unsensibel für das Thema Lobbyismus abzustempeln. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das machen jetzt gerade Sie! Ich nicht!) – Das steht so drin. Lesen Sie es nach. In dem Antrag steht, es sei nicht verwunderlich, dass Lehrkräfte auf kostenloses Unterrichtsmaterial aus der Wirtschaft zurückgreifen, wenn die eigenen Schulbücher veraltet oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. So schreiben Sie das. Ich bin ziemlich sicher, da ich ziemlich viele kenne, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer ganz gut erkennen können, ob kostenloses Lehrmaterial sinnvoll eingesetzt werden kann oder ob es lediglich der Werbung dient. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Wenn man politisch so verblendet ist, kann das auch nichts werden! Das ist unter Ihrem Niveau!) Wenn es solche Fälle gibt – das will ich ja nicht ausschließen, weil wir viele Schulen in Deutschland haben –, dann müssen Sie diesen Einzelfällen nachgehen, dürfen aber nicht pauschal in einem solchen Rundumschlag so tun, als würde an unseren Schulen nicht differenziert. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das sind flächendeckende Einzelfälle! Merken Sie das nicht?) – Ich habe mir schon gedacht, dass Sie sich aufregen. Das müssen Sie sich halt anhören, wenn Sie solche Anträge schreiben. Zu guter Letzt möchte ich betonen: Auch wenn man mit Leidenschaft Bildungspolitiker ist – das bin ich auch –, muss man seine Kompetenzen erkennen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Alles, was in diesem Antrag steht, fällt sicherlich nicht unter die Bundeskompetenz, sondern unter die Kompetenz der Länder. Ehrlich gesagt, selbst wenn es kein Kooperationsverbot gäbe, könnte es nicht angehen, dass der Bund bis in die Details in die Schulgesetze der Länder hineinregiert. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn die das hören, dann wollen sie von der Beseitigung des Kooperationsverbots erst recht nichts mehr wissen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Sven Volmering, CDU/CSU-Fraktion, hat jetzt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Sven Volmering (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Ihrem Antrag, liebe Frau Hein, sprechen Sie ja sehr viel vom Beutelsbacher Konsens. Es wäre aber wirklich besser gewesen, Sie hätten im Sinne des Konsenses zumindest im Feststellungsteil Ihres Antrags versucht, ein wenig mehr Differenzierung statt ideologischer Einseitigkeit einzubringen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das fällt denen schwer!) Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die CDU/CSU mehr ökonomische Bildung an unseren Schulen für notwendig hält, und dazu gehört natürlich die Kooperation mit der Wirtschaft in Form von Expertengesprächen, Wettbewerben, Praktika und anderen Projekten, die selbstverständlich im Sinne des Beutelsbacher Konsenses eben auch pädagogisch gelungene Unterrichtsmaterialien enthalten können. Ebenso begrüßen wir die Initiative des Wirtschaftsministeriums „Unternehmergeist in Schulen“. Sonst regen Sie sich immer auf, dass sich der Bund angeblich nicht im Bildungsbereich engagiere. Hier findet nun – Sie verwenden in Ihrem Antrag den Begriff sogar selbst – eine vom Bund geförderte Kooperation von Schule und Wirtschaft statt; aber das passt Ihnen aus ideologischen Gründen dann auch wieder nicht. Stringent ist das nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) In Ihrem Antrag zählen Sie dann einige Negativbeispiele für einseitiges Unterrichtsmaterial auf und nennen zum Beispiel die Deutsche Bank und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Bei Letzterer wundert mich, dass Sie deren Urteil anzweifeln, dass die Linkspartei „aus ... mehr oder weniger großen Skeptikern der Marktwirtschaft“ bestehe. Wenn ich mir Ihre Politik anschaue und da ich Ihre Rede gerade angehört habe, würde ich doch sagen, dass diese Initiative recht hat, dass das so ist. Von daher sollten Sie sich das vielleicht als Orden anhängen, aber nicht als Negativbeispiel sehen. Was mich allerdings viel mehr stört, ist die Tatsache, mit welcher Einseitigkeit Sie in diesem Antrag hier hantieren und so tun, als ob praktisch an den Schulen der Einzug von Wallstreet-Turbokapitalisten droht. Sie sprechen wie in der Kriminalitätsstatistik davon, dass – Zitat – „Die Dunkelziffer … auf etwa eine Million Materialien“ geschätzt wird, und malen mit dieser Formulierung wirklich einen Teufel an die Wand, der in dieser Form überhaupt nicht existiert, wie der Kollege Jung gerade schon dargelegt hat. Außerdem ist es so, dass andere Organisationen, die nun nicht aus der Wirtschaft kommen, ebenfalls Lehrmaterialien zur Verfügung stellen: Auch Greenpeace und die GEW, beides bekennende TTIP-Gegner, bieten beispielsweise Unterrichtsmaterialien zu diesem Thema an, und es ist sicherlich nur Zufall, dass bei der GEW die Kontra-TTIP-Texte in diesen Materialien fast immer etwas länger sind als die Pro-Texte. (Zuruf von der CDU/CSU: Reiner Zufall!) Ich habe dann auch noch einmal etwas recherchiert, was so in Thüringen los ist. Dort existiert nach wie vor das Fach „Wirtschaft, Recht und Technik“. Da habe ich festgestellt, dass das von der Linken geführte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport heute vor einer Woche zehn bewegungsfreundliche Schulen ausgezeichnet hat. Wissen Sie, mit wem? Mit der AOK, die Sie hier in diesem Antrag an den Pranger stellen. Stringent, meine Damen und Herren, ist das nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Beutelsbacher Konsens wird sowohl in der Schule als auch durch die KMK sehr ernst genommen. Letztere hat sich auch intensiv Gedanken zum Thema „Verbraucherschutz und Verbraucherbildung“, das auch in der Schule behandelt wird, gemacht. Dabei werden explizit abzulehnende Geschäftsmethoden und Tricks, die es ja ebenso in der Wirtschaft gibt, zu Recht kritisch thematisiert. Aber als am erschreckendsten empfinde ich wirklich, dass Sie in Ihrem Antrag Direktoren, Lehrern, Schülern und Eltern überhaupt nichts zutrauen und ihnen de facto unterstellen, dass sie nicht in der Lage seien, kritisch zu denken, sondern jedes x-beliebige Unterrichtsmaterial unreflektiert einsetzten oder bei Kooperationen und Sponsoring nur das Euro-Zeichen sähen. Sie stellen die These auf, dass kontroverse Auseinandersetzungen in der Schule überhaupt nicht mehr möglich seien, und das weise ich entschieden – auch als Lehrer – zurück. Die überwältigende Mehrheit meiner Kollegen lebt den Beutelsbacher Konsens. Sie evaluiert kritisch Unterrichtsmaterialien und deren Inhalte, und falls dies nicht passiert, gibt es immer noch Schüler, die sehr wohl in der Lage sind, kritisch zu denken und zu handeln. Es gibt immer noch Eltern, die Fachkonferenzen, das Kollegium, die Schulleitung, die Schulkonferenz, die Ministerien und auch Lobbycontrol, die wirklich alle sehr rasch reagieren, wenn etwas schiefläuft. Gott sei Dank ist es wirklich so, dass die KMK im Gegensatz zu Ihnen unseren Lehrern mehr zutraut (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Da habe ich aber ein anderes Gefühl!) und grundsätzlich davon ausgeht – Zitat –, dass Lehrkräfte bei Angeboten Dritter die Anbieter- und Veröffentlichungsabsicht quellenkritisch einordnen können. Ergänzend dazu wird schon seit Jahren und nicht erst seit dem Antrag der Linken auf den Materialkompass der Verbraucherschutzzentrale hingewiesen, der, wie schon gesagt worden ist, durch das BMJV in diesem Jahr noch um Materialien ergänzt wird. Für die CDU/CSU halte ich fest, dass wir die bisherige Praxis der Länder, den Schulen in einem angemessenen Rahmen Freiräume bei Kooperationen und Sponsorings zu geben, wenn sie den Bildungsauftrag nicht gefährden, befürworten und nicht einschränken wollen, schon gar nicht durch den nicht zuständigen Bund. Lassen Sie bitte auch die Finger vom Beutelsbacher Konsens. Er ist so, wie er ist, gut. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Schönen guten Abend! Bevor ich der letzten Rednerin, Elfi Scho-Antwerpes, das Wort gebe, begrüße ich recht herzlich die Realschule Weißenburg. Ich begrüße euch recht herzlich und hoffe, ihr findet diese Debatte spannend. (Beifall) Letzte Rednerin: Elfi Scho-Antwerpes für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Elfi Scho-Antwerpes (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Schulbücher und Unterrichtsmaterialien werden von den Ländern streng kontrolliert und unterliegen starken qualitativen Auflagen. Sie müssen frei von Indoktrination sein und auch frei von Werbung. Das ist gut so, und das muss auch so bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Zur Realität gehört auch, dass Lehrerinnen und Lehrer Material zum Unterricht hinzuziehen, das über das staatliche Angebot hinausgeht. Das müssen sie zum Teil sogar, wenn sie auf aktuelle Themen oder Entwicklungen eingehen wollen. Nehmen Sie die schnelllebige Digitalisierung als Beispiel. Das Internet bietet hier eine tausendfache Zahl an Unterrichtsmaterialien, in aller Regel staatlich ungeprüft und vielfach durch Unternehmen und die Industrie gerne kostenlos zur Verfügung gestellt. Man kann leider nicht davon ausgehen, dass externe Unterrichtsmaterialien von hoher pädagogischer oder didaktischer Qualität sind. Im Gegenteil: Die Verbraucherzentrale hat nachgewiesen, dass drei Viertel der durch die Wirtschaft bereitgestellten Materialien für den Unterricht ungeeignet sind. Es ist nicht hinzunehmen, dass dieses Material an Schulen eingesetzt wird und erst recht nicht für Marketing, Kindermarketing. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es bedarf hier einer stärkeren Kontrolle. Wir müssen gemeinsam mit den Ländern überlegen, wie wir ein Monitoring hinbekommen. Nordrhein-Westfalen ist hier als positives Beispiel zu nennen. Eine Sensibilisierung für dieses Thema ist nicht nur in der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Lehrerinnen nötig, sondern auch bei Eltern und Jugendlichen selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, wir wollen auch nicht, dass Schulen Arbeitsblätter der Energiewirtschaft nutzen, die die Braunkohleförderung als Nonplusultra verkaufen (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Was ist mit der Windenergie, Frau Kollegin?) und gleichzeitig erneuerbare Energien verdammen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen nicht, dass Schulen zu Werbeträgern werden und Unternehmen die Bildungspolitik beeinflussen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen allerdings auch nicht in ein Schwarz-Weiß-Denken verfallen. Gut gemachte, kontrollierte externe Unterstützung an Schulen kann durchaus positiv sein. Beispiele wurden genannt. Was spricht eigentlich dagegen, wenn ein Naturwissenschaftler in einer Schulklasse neutral aus der Praxis berichtet, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) wenn die jungen Menschen hören, wie spannend die MINT-Fächer sein können, in denen wir so dringend Nachwuchs brauchen – wir rufen immer danach –, oder wenn ein Elektromeister, der auch dringend Nachwuchs braucht, seine Berufswelt spannend darstellt? Was spricht dagegen, wenn NGOs oder die Bundeszentrale für politische Bildung einbezogen werden, wenn es im Sinne einer Partnerschaft, die transparent ist, zwischen externen Anbietern und Schulen zu einem sinnvollen Mehrwert bei den Lehrinhalten und der Schulausstattung kommt? Niemand will tendenziöse Inhalte oder Reklame an den Schulgebäuden. Aber wir wollen auch keine Verbote, die an der Realität vorbeigehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Übrigens rate ich den Schulen: Nutzen Sie das Ihnen vorliegende Werbe- und Lobbymaterial, um es im Unterricht gegen Lobbyismus zu verwenden. So ist das Zeug doch noch zu etwas nutze. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Linksfraktion, lassen Sie uns Ihren Antrag sinnvoll ergänzen. In dieser Schwarz-Weiß-Variante ist er jedenfalls nicht zustimmungsfähig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da könnt ihr ja einen Änderungsantrag stellen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Elfi Scho-Antwerpes. – Ich schließe damit die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8887 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Drucksache 18/8183 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/9851 Die Reden sollen zu Protokoll genommen werden. – Auch damit sind Sie einverstanden. Dann kommen wir jetzt gleich zur Abstimmung. 6 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt unter Nummer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9851, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8183 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war niemand, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Unter Nummer 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9851 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit von allen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Telekomanteile veräußern – In Breitbandausbau investieren Drucksache 18/9799 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Sie sind damit einverstanden. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Sven-Christian Kindler, Bündnis 90/Die Grünen. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne machen heute einen Vorschlag für schnelles Internet. Das Internet und der Zugang zu schnellem Internet sind mehr als ein reines Vergnügen. Da geht es um mehr als um Katzenbilder bei Facebook oder um Musikvideos bei YouTube. Das Internet ist mittlerweile für viele Menschen ein zentraler Ort der Kommunikation, Quelle von Wissen und der Arbeitsplatz. Die soziale und ökonomische Teilhabe ganzer Regionen hängt daran. Trotzdem gibt es Landstriche, die völlig abgeschnitten sind, in denen die Geschwindigkeiten extrem gering sind. Das liegt nicht daran, dass die Menschen kein schnelles Internet wollen, sondern daran, dass es die entsprechende Infrastruktur nicht gibt. Ganze Landstriche in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind abgehängt. Da reicht es gerade noch für eine E-Mail; wenn man ein Foto anhängt, wird es schon schwer. Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese Rückständigkeit dürfen wir uns nicht länger leisten. Das muss sich dringend ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fragen sind: Was tut die Bundesregierung dagegen? Was macht eigentlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur? (Karl Holmeier [CDU/CSU]: Sehr viel!) Was macht der zuständige Bundesminister Dobrindt? Er hat eine neue Abteilung für digitale Infrastruktur eingerichtet. Das klingt erst einmal gut. Aber dann folgten: kein Plan, kein Sachverstand und großes Chaos. Das hat der Bundesrechnungshof im Hinblick auf den Aufbau dieser Abteilung scharf kritisiert. Die Quittung dafür haben Sie jetzt bekommen. Ihre Förderprogramme werden kaum abgerufen. Das Geld fließt nicht ab. (Karl Holmeier [CDU/CSU]: Stimmt ja nicht!) Es gibt extrem hohe Ausgabereste im Haushalt; sehen Sie sich den Haushalt an! Klar ist: Diese Programme sind ohne Plan und kommen viel zu spät. Schnelles Internet in der Fläche – das ist ein großes Problem, und das ist auch das Versagen von Bundesminister Dobrindt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karl Holmeier [CDU/CSU]: Nachfragen, was richtig ist!) Was hat die Bundesregierung außerdem gemacht? Sie hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt, einen Exklusivvertrag mit der Telekom zu schließen, bei dem es um das Vectoring geht. Das Vectoring ist eigentlich eine überholte Technik, die mit alten Kupferkabeln arbeitet. Dies macht die Telekom im Nahbereich zu einem Monopolisten. Die Verliererinnen und Verlierer sind hier die Verbraucherinnen und Verbraucher, Verlierer sind auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Was aber noch viel schlimmer ist: Der wichtige schnelle Ausbau von Glasfasernetzen wird dadurch verzögert. Ich sage Ihnen: So kann das mit dem Ausbau des Internets nicht weitergehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist das so gekommen? Man muss sich einmal das strukturelle Problem anschauen, das wir haben: Es gibt extreme Interessenskonflikte zwischen der Telekom und dem Bund, weil der Bund trotz der Privatisierung der Telekom noch immer einen großen Aktienanteil hält, weshalb die Telekom noch immer als staatsnaher Konzern agiert. Der Bund ist einerseits Anteilseigner, und andererseits kann er Aufträge vergeben. Aufgrund dieser Doppelrolle des Bundes gibt es einen Interessenskonflikt. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, weil der Bund als Aktionär natürlich auch ein Interesse daran hat, zum Beispiel Dividende einzufahren. Wir sehen beim Vectoring, dass diese Verquickung ein großes Problem ist, aber wir sehen das zum Beispiel auch bei Toll Collect, an der die Telekom beteiligt ist. Toll Collect – indirekt also die Telekom – und der Bund streiten sich über Milliarden, und seit über zehn Jahren läuft ein Schiedsverfahren, in dem der Bund seine Interessen aus meiner Sicht nicht richtig wahrnimmt. Deswegen sagen wir Grüne: Wir wollen diese Interessenskonflikte, diese Verquickung, endlich auflösen. Das muss sich ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen haben wir heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können: Erstens wollen wir die Interessenskonflikte auflösen, und zweitens wollen wir durch die Veräußerung der Telekom-Anteile 10 Milliarden Euro für den schnellen Glasfaserausbau bereitstellen. Deswegen schlagen wir einen Vermögenstausch im Haushalt vor. Hier geht es nicht um das Verscherbeln von Tafelsilber. Das ist uns ganz wichtig. Wir wollen das Vermögen des Bundes neu ausrichten und dafür sorgen, dass neue Werte geschaffen werden und dass die Menschen und die Unternehmen hier im Land neue Möglichkeiten durch schnelles Internet erhalten. Deswegen sagen wir: Das Vermögen des Bundes muss für die Zukunft neu ausgerichtet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns auch ein Konzept überlegt, wie man das umsetzen kann. Wir wollen, dass die Aktien erst einmal an die KfW verkauft werden. Der Erlös von rund 10 Milliarden Euro für den Bund soll direkt in eine Breitbandgesellschaft fließen. Diese Breitbandgesellschaft bleibt zu 100 Prozent in Bundesbesitz. Zusammen mit den Kommunen vor Ort wird sie die Infrastruktur im Bereich Glasfaser ausbauen, und zwar an den Stellen, an denen es sich für Private nicht lohnt, nämlich im Bereich der weißen Flecken, im ländlichen Raum. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Ist das dann kein Monopol?) Der Bund baut also selbst die Infrastruktur, aber Diensteanbieter – das ist auch wichtig – bleiben die kommunalen und privaten Unternehmen. So können wir einen echten Breitbandausbau erhalten und schnelles Internet in die Fläche bringen. Ich fordere Sie auf, sich jetzt konstruktiv mit unserem Antrag auseinandersetzen. Wir haben einen Vorschlag dafür gemacht, wie man das schaffen, Interessenskonflikte auflösen und schnelles Internet voranbringen kann. Ich freue mich auf die Debatte im Parlament und in den Ausschüssen. Lassen Sie uns doch diese Chance für schnelles Internet in den Beratungen jetzt auch nutzen! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Sven-Christian Kindler. – Der nächste Redner ist Dr. André Berghegger für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. André Berghegger (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag, der gerade eingebracht und vorgestellt wurde, veranlasst mich zu einer Bemerkung: Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, lieber Herr Kindler, aber ich glaube, wir sollten bei der Sachlage bleiben. Ich versuche einmal, das zumindest für meine Fraktion zu beschreiben. Ich denke, im Kern enthält der Antrag zwei Punkte, wie Sie es richtig beschrieben haben: Punkt eins. Die bis jetzt noch beim Bund verbliebenen Anteile an der Deutschen Telekom AG sollen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau veräußert werden. Punkt zwei. Mit den Verkaufserlösen soll der Breitbandausbau durch eine noch zu gründende staatliche Gesellschaft angeschoben werden. In der Situationsanalyse sind wir sogar durchaus einer Meinung, nur die Wege, wie wir das Ziel erreichen wollen, unterscheiden sich deutlich. Zwei Gedanken dazu: Erstens. Der Bund hält aus meiner Sicht grundsätzlich an der Strategie fest, dass die Deutsche Telekom AG privatisiert wird. Zweitens. Deutschland muss sich natürlich sputen und bewegen und in die digitale Zukunft investieren. Der Breitbandausbau ist zu beschleunigen. Hier sind wir völlig einer Meinung: Das ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land. Aber wir sollten diese beiden Gedanken nicht vermischen. Als Haushälter wissen Sie, dass es den haushalterischen Grundsatz der Gesamtdeckung gibt. Das heißt, spezielle Einnahmen darf ich nicht für spezielle Ausgaben nutzen. Auch wenn man dafür andere Begriffe wie „Vermögenstausch“ verwendet: Es gilt die Gesamtdeckung. Einnahmen sind für die Gesamtdeckung, für die Erfüllung aller staatlichen Aufgaben, vorzusehen. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber jetzt kein unüberwindbares Problem! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann eine politische Bindung schaffen!) Jetzt aber im Einzelnen zur Privatisierungsstrategie. Was Mitte der 90er-Jahre durch den Börsengang und mit der Werbung von Manfred Krug – wir alle erinnern uns – anfing und in vielen Schritten fortgesetzt worden ist, hat jetzt einen Zwischenstand erreicht. Derzeit liegt der Bundesanteil an der Deutschen Telekom AG bei rund 32 Prozent, aufgeteilt in die Anteile des Bundes und die Anteile der KfW-Bank. Natürlich wird immer wieder nach weiteren Möglichkeiten der Privatisierung gesucht; das wird ständig geprüft. Aber die Kapitalmarktsituation muss berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Situation der Telekom und natürlich auch die Interessen des Bundes müssen im Blick behalten werden; Stichwort ist hier: Netzsicherheit. Deswegen glaube ich: Ein Verkauf komplett an die KfW darf nicht übers Knie gebrochen werden. Außerdem – das als Anmerkung – ist das gar keine echte Privatisierung; denn die KfW wird wirtschaftlich dem Bund zugerechnet; das steht außer Frage. Aber selbst bei einer echten Privatisierung sollten wir einige Überlegungen berücksichtigen. Wenn wir ein Drittel des Aktienbestandes der Telekom AG an den Markt bringen, sorgt das natürlich für Unsicherheit. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das soll ja Schritt für Schritt passieren!) Im Zweifel bewegt sich der Aktienkurs nach unten. Das wollen wir vermeiden. Wir müssen umsichtig handeln, Schritt für Schritt, und unsere Strategie zur Privatisierung der Telekom fortsetzen. Das anzustrebende Ziel ist die Investition in den Breitbandausbau. Bei dem Fachgespräch Ihrer Fraktion zu diesem Thema ist eines deutlich geworden: dass die Forderung nach Gründung einer Breitbandgesellschaft – ich formuliere es höflich – überwiegend keine sehr positive Resonanz gefunden hat. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt so nicht!) Ich stelle auch infrage, ob überhaupt eine staatlich zu gründende Gesellschaft den Innovationsschub und die Dynamik auslöst, wie wir sie gerade in diesem Themenfeld benötigen. Ich glaube nämlich, dass neue Marktstrukturen und die Gründung von Gesellschaften das Risiko bergen, den Markt für mehrere Jahre lahmzulegen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn der Markt nicht funktioniert? – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt Marktversagen!) Das können wir uns in diesem Themenfeld überhaupt nicht leisten. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb glaube ich, dass die Zwischenlösung – so nenne ich sie einmal –, wie wir sie anstreben, die Förderung der Vectoring-Technologie und der Breitbandausbau im Wege des Glasfaserausbaus, den Fortschritt bringt, den wir jetzt brauchen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Vectoring behindert den Glasfaserausbau!) Überall Glasfaser zu verlegen, wäre ja technisch wünschenswert; gar keine Frage. Aber das ist doch realistischerweise kurzfristig nicht zu erreichen. Deswegen brauchen wir diesen sinnvollen Schritt. Viele von uns waren in den letzten Wochen im Verkehrsministerium bei der Übergabe der Förderbescheide entweder für die Untersuchungskosten oder für die Baumaßnahmen im Rahmen der Breitbandförderung. Da haben wir doch gesehen, dass staatliche Subventionen in der Situation, wie wir sie vorfinden, das beste Mittel sind, um den Breitbandausbau voranzubringen. Die individuelle Situation und der Sachstand vor Ort werden berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitslücken in den unterschiedlichsten Modellen werden vor Ort geschlossen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Betreibermodelle, die fallen hinten runter!) Als ein Vertreter des ländlichen Raums sage ich: Der ländliche Raum wird so gut wie möglich erschlossen, und weiße Flecken im Hinblick auf die Breitbandversorgung werden beseitigt. Sie können doch auch sagen, dass sich das Förderprogramm, das seit geraumer Zeit in der Welt ist – 4 Milliarden Euro für dieses Themenfeld bis 2020 –, sehen lassen kann. (Beifall bei der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Geld ist aber weg! Bei uns wäre es eine Investition!) – Lassen Sie mich doch ausreden. – Dieses Förderprogramm mit den 4 Milliarden Euro orientiert sich am potenziellen Bedarf. Es ist vor allen Dingen durch die Finanzplanung abgesichert. Es ist auch nicht auf eventuelle Verkaufserlöse angewiesen. Mich stimmt die Dynamik, die wir in dieser Legislaturperiode erleben – noch nie haben wir da so viel gemacht wie jetzt –, positiv. Lassen Sie uns diese Strategie Schritt für Schritt weiterverfolgen. Deswegen empfehle ich, den Antrag der Grünen abzulehnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Westphal [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Berghegger. – Nächster Redner: Roland Claus für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Roland Claus (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Breitbandausbau und die damit verbundene Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft werden wohl nicht zu Unrecht mit der Elektrifizierung im 20. Jahrhundert verglichen. Ich finde es immer total fantastisch, wenn früher geborene Menschen zu ihrem 70. oder 80. Geburtstag einen neuen PC und einen Computerkurs geschenkt bekommen. Deshalb ist es lobenswert, dass die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Absicht verfolgt, die Digitalisierung und den Breitbandausbau schneller auf den Weg zu bringen. Es ist richtig – darin stimmen wir überein –, dass dies bitter nötig ist, weil die Bundesregierung bislang ihre Hausaufgaben überhaupt nicht gemacht, sondern auf diesem Gebiet versagt hat; das muss man so deutlich sagen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie von der Bundesregierung können sich zwar mit den jüngsten Zahlen ein bisschen ins Schaufenster stellen. Aber bis vor kurzem hatte selbst der Agrarminister mehr für digitale Entwicklung in seinem Etat als der zuständige Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Wir reden also nicht über Dinge, die schon ewig geplant gewesen sind. Deshalb geht der Antrag der Grünen in die richtige Richtung. Natürlich kann jeder in den Statistiken das herauslesen, was ihm gefällt. Aber im europäischen Vergleich liegen wir als das Land der Ingenieure und Erfinder auf einem bedauernswert weit hinten angesiedelten Platz. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind abgehängt!) Das muss sich, verdammt noch mal, ändern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, die digitalen Investitionen vorwiegend im ländlichen Raum zu tätigen. Sie haben gesagt, dass Sie das machen. Das ist in Ordnung; denn wir verstehen das als eine Art digitale Wiedergutmachung wegen entgangener Daseinsvorsorge. Es gibt inzwischen eine gesellschaftliche Spaltung zwischen Metropolen und ländlichem Raum, die wir nicht schnell beseitigen können. Aber mit einem vernünftigen und schnellen Breitbandausbau ist das durchaus zu machen. Nun gibt es auch eine Differenz zum Antrag der Grünen, die ich nicht verschweigen will. Datenautobahnen werden schneller veralten als die Autobahnen, auf denen die meisten Menschen gelegentlich durch das Land reisen. Trotzdem ist die Deckung des vorhandenen Investitionsbedarfs eine Aufgabe, die zunächst einmal einen großen, einmaligen Aufwand erfordert. Den Weg, den die Grünen vorschlagen, halten wir für nicht richtig. Ich glaube, liebe Grüne, ihr habt einfach zu lange bei der Schuldenbremse mitgewirkt und leidet seitdem an ein paar Nachwirkungen. (Beifall bei der LINKEN) Den Staatsanteil an der Telekom in eine staatliche Breitbandgesellschaft zu überführen, ist nichts anderes als eine Privatisierung um sieben Ecken; darum kann man sich nicht herumdrücken. Nun habt ihr den Begriff der staatsnahen Monopolisten von den Linken übernommen. Das finden wir in Ordnung; denn wir alleine schaffen es nicht, ihn gesellschaftsfähig zu machen. Aber ich sage dir, Sven Kindler: Staatsnahe Monopolisten werden nicht dadurch gezähmt, dass man aus einem zwei macht. Das ist keine Lösung des Problems. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da versteht jetzt keiner, was Sie meinen!) Zudem ist es ein bisschen schwer verständlich. Aus der Telekom soll der besagte Anteil herausgelöst werden und via KfW in eine staatliche Breitbandgesellschaft, sozusagen in eine Good Bank, überführt werden. Dann soll diese Bank investieren. Die Investitionen sollen irgendwie durch – wie habt ihr das genannt? – Verpachtung bzw. Vermarktung dieser Anteile refinanziert werden. Das scheint uns ein wenig umständlich zu sein. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich erkläre es Ihnen nachher noch einmal!) Es gäbe doch eine viel einfachere Alternative. Da wir uns hier um eine einmalige, große Investition Gedanken machen: Folgt doch unserem Vorschlag, eine geringe prozentuale Einmalabgabe auf Vermögen – sagen wir: ab der zweiten Million – zu erheben. (Beifall bei der LINKEN) Das würde uns dann nicht 10 Milliarden Euro, sondern die notwendigen 40 Milliarden oder 50 Milliarden Euro einbringen, die wir laut den Berechnungen der Fachverbände für den gesamten Glasfaserbreitbandausbau in der Bundesrepublik brauchen. Das wäre doch ein Weg, auf dem wir gehen könnten. (Beifall bei der LINKEN) Der kleine Unterschied ist also: Die Grünenfraktion will Privatisierung um die Ecke. Die Linke will eine gerechte Besteuerung zur Lösung des Problems. Einen schnellen Breitbandausbau wollen wir alle gemeinsam. Wenn wir den vorliegenden Antrag noch besser verstanden haben – ich bin sofort fertig, Frau Präsidentin –, werden wir uns in den Ausschussberatungen mit den Beweggründen weiter auseinandersetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Roland Claus. – Nächster Redner: Klaus Barthel für die SPD. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon gut, dass wir heute über den Antrag der Grünen diskutieren; denn ich stelle fest, dass der Vorschlag für viele sehr populär ist. Selbst die Linken finden diesen Ansatz überdenkenswert. Mich überrascht das etwas. Als ich das gelesen habe, habe ich gedacht: Wo sind die Grünen mit dieser Mischung aus neoliberaler Ideologie, Widersprüchlichkeiten, geweckten falschen Erwartungen und vor allen Dingen Nichtrealisierbarkeit plötzlich gelandet? (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts verstanden!) Also, ich muss sagen: Seitdem die FDP nicht mehr in diesem Haus ist, habe ich einen solchen telekommunikationspolitischen Unfug nicht mehr gelesen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja wirklich billig!) Auch machen Sie eine 180-Grad-Kehrtwende. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten den Antrag mal lesen!) – Ich werde das darstellen. – Bisher haben Sie in Ihren Anträgen, Anfragen und Reden immer gefordert, dass der Staat seine Rolle als Eigentümer bei der Telekom ernster nehmen und verantwortungsvoller sein sollte. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Macht er ja nicht!) Denken Sie an die Debatte über die Standorte, die Callcenter und auch über den Infrastrukturausbau. Dafür hätte ich ja noch Verständnis. Aber das, was Sie hier vorlegen, würde zu geplantem und organisiertem Staatsversagen führen. Ich will das erklären. Fangen wir bei der Realisierbarkeit an. Sie wollen mit den Verkaufserlösen von 10 Milliarden Euro eine Breitbandinfrastrukturgesellschaft schaffen. Sie fordern die Bundesregierung – ich zitiere wörtlich – auf, „mit der Breitbandinfrastrukturgesellschaft in Zusammenarbeit mit den Kommunen europarechtskonform“ in die flächendeckende Breitbandversorgung zu investieren. Erstens ist die Frage, wie das europarechtskonform gehen soll. Darüber gehen Sie souverän hinweg, obwohl man schon aus der Debatte über die von Ihnen ja zu Recht als schwer umsetzbar bezeichneten Förderprogramme wissen müsste, wie kompliziert das Ganze europarechtlich gesehen ist. Kompliziert sind ja schon die Zuschussprogramme. Wenn man das weiß, bekommt man erst den Hauch einer Ahnung, was es bedeuten würde, wenn der Staat jetzt selber in diesem Bereich unternehmerisch tätig werden würde. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur da, wo es Staatsversagen gibt!) Zweitens sind – das muss man doch auch wissen – 10 Milliarden Euro für Glasfaserbreitbandausbau ein Tropfen auf den heißen Stein. (Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Jetzt rufen Sie auch noch dazwischen, Herr Kindler. Sie wollen ja die 10 Milliarden Euro gar nicht auf einmal, sondern auch noch stückweise; denn man kann die Aktien ja nicht in einem Schwung auf den Markt bringen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die gehen erst zur KfW! Das haben Sie falsch verstanden!) Das bringt also nicht mehr als den Tropfen auf den heißen Stein. Drittens können Sie – man muss sich doch einmal vorstellen, wie das praktisch gehen könnte – überhaupt nicht darstellen, wie diese Breitbandgesellschaft flächendeckend arbeiten soll. Denn wir haben doch heute schon für viele Haushalte viel mehr als 50 Megabit oder 100 Megabit Geschwindigkeit. Da brauchen wir die Breitbandgesellschaft nicht. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht im ländlichen Raum!) Selbst in Teilen des ländlichen Raums brauchen wir sie nicht. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so! Wer sagt das?) Im Rest der Republik aber ist der Breitbandausbau gerade nicht rentabel. Wenn Sie dann fordern, die geschaffene Breitbandinfrastruktur durch Verpachtung zu refinanzieren, dann scheinen Sie zu glauben, dass hier plötzlich das Geld vom Himmel regnet, obwohl es sich bisher für die privaten Investoren gerade nicht rentiert, weil das keine Erträge abwirft. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bisher rentiert sich der Ausbau!) Viertens komme ich, was die Realisierbarkeit betrifft, zu den Kommunen. Das Problem für die Kommunen ist doch gerade, dass sie gar nicht über die entsprechenden Komplementärmittel verfügen. Dort, wo der höchste Bedarf an Breitbandausbau besteht, sind die Finanzierungsmöglichkeiten, nämlich die Kofinanzierungsmöglichkeiten der Kommunen, am schlechtesten. Das heißt, dass uns nach einem Bruchteil der notwendigen Investitionen die Puste ausgehen würde. Es gäbe dann keine Erlöse, sondern nur Kosten. Und die Gelder würden dann auch nicht dahin fließen, wo man sie wirklich braucht. Ich komme dann zu den Widersprüchen Ihres Antrags. Sie geißeln ja zuerst einmal die Interessenkonflikte, in denen sich der Staat als Miteigentümer des Unternehmens Telekom befinden würde. Ich frage Sie erst einmal: Wie stellen Sie sich denn Netzzugangsregulierungen bei der – das wird von Ihnen gefordert – zu 100 Prozent staatlichen Breitbandgesellschaft vor, wo Sie ja Geld bzw. Einnahmen zur Refinanzierung sehen wollen, wenn Sie schon den 14-prozentigen Anteil an der Deutschen Telekom als große Gefahr für die Unabhängigkeit des Staates und die Regulierung proklamieren? Wenn man Ihren Hypothesen folgt, hätte ja in den Ausbauregionen Ihre Breitbandgesellschaft ein hundertprozentiges Monopol. Da würde es dann – das ist doch komisch – nach Ihrer Ansicht keinen Interessenkonflikt geben. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das Marktversagen!) Das muss aber auch irgendwie reguliert werden. Damit sind wir bei der Ideologie, die Sie neuerdings vertreten. Mir kommt das bekannt vor. Wir hatten vor 2009 gefühlt jeden Monat einen FDP-Antrag auf dem Tisch, in dem auch immer von Ordnungspolitik die Rede war. Das steht auch in Ihrem Antrag. Jetzt kommen wir zur Ordnungspolitik. Sie verstricken sich schon im Text Ihres Antrags – ich verstehe nicht, wie einem so etwas nicht auffallen kann – innerhalb weniger Zeilen in Widersprüche. Innerhalb dieser Zeilen kommen drei Bezeichnungen für die Rolle der Telekom vor. Einmal sagen Sie, das ist ein marktbeherrschendes Unternehmen. Zwei Zeilen weiter sprechen Sie von einem staatsnahen Oligopolisten. Und auf der nächsten Seite bezeichnen Sie die Telekom dann als Monopolisten. Also, was ist sie nun? (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind verschiedene Bereiche!) Realität ist: Die Telekom ist allerhöchstens auf wenigen Teilmärkten noch marktbeherrschend. Das kann man alles nachlesen. Dort unterliegt sie einer rigiden Regulierung. Dies führt dazu, dass die Telekom von Jahr zu Jahr Marktanteile verliert. Wir haben auch beim Vectoring-Genehmigungsprozess gesehen, wie schwierig die Regulierung europarechtlich ist. Das heißt, Sie gehen von falschen Grundannahmen aus. In Ihren Reden findet die Digitalisierung gar nicht statt; denn die Digitalisierung führt dazu, dass es eine Konvergenz all dieser Bereiche in der Internetwirtschaft gibt: Kabel, Glasfaser, Kupfer, Mobilkommunikation usw. In dieser Gesamtlandschaft ist die Telekom nur noch ein Player von ganz vielen, und deshalb kann von Monopol oder Ähnlichem überhaupt nicht mehr die Rede sein. Dann kommt die Krönung. Sie wollen diese Breitbandgesellschaft im Eigentum der KfW sehen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das haben Sie nicht verstanden!) Wem gehört denn bitte die KfW? Die KfW gehört zu vier Fünfteln dem Bund und zu einem Fünftel den Ländern, sie ist also ein reiner Staatsbetrieb. Warum soll es dann diese Interessenkonflikte nicht mehr geben, zumal der Staatsmonopolist Deutsche Telekom – Sie beklagen doch das Staatsmonopol – zu einem privaten Monopolisten würde? Wie passt das ordnungspolitisch zusammen? Es wäre in der Tat sinnvoll, sich daran zu erinnern, warum die Liberalisierung und Privatisierung im Telekombereich stattfinden sollte. Man hat es gemacht, um private Investitionen in diesen Bereich zu locken. Da muss es andere Hebel geben, zum Beispiel in der Regulierungspolitik, zum Beispiel aber auch in der Umsetzung des Auftrags des Grundgesetzes zu einer flächendeckenden Versorgung. Da sage ich nur: Ein Blick in das Telekommunikationsgesetz wirkt Wunder. Da findet man eine Universaldienstmöglichkeit, die auch eine Finanzierung ohne Steuergelder vorsieht. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollten Sie doch nie!) Im Übrigen, wenn Ihr Ansatz sein sollte, 10 Milliarden Euro für schnelles Internet zu mobilisieren, dann sage ich Ihnen: Diesen Weg muss ich doch gar nicht gehen in Zeiten, in denen so eine Geldschwemme auf den Finanzmärkten ist. Ich muss doch nicht auch noch das staatliche Tafelsilber verscheuern, um zu Investitionen in die Infrastruktur zu kommen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Darf ich Sie auf die Redezeit aufmerksam machen? Klaus Barthel (SPD): Mein letzter Satz, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut, danke schön. Klaus Barthel (SPD): Vielen Dank. – Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss und darauf, ob Nachbesserungen kommen oder der Unfug so stehen bleibt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank. – Ich weise noch einmal darauf hin: Wenn die Lampe dort vorne leuchtet, dann bedeutet das etwas. Das ist jetzt blöde; denn es betrifft Herrn Holmeier. – Der letzte Redner in der Debatte: Karl Holmeier für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Karl Holmeier (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kindler, was Sie erzählt haben, nämlich dass der Breitbandausbau in Deutschland nicht funktioniert, kann man Märchenstunde nennen. Das Internet und die digitalen Technologien sind unverzichtbar; ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Sie sind Wachstumstreiber für unser Land. Das digitale Zeitalter ist eine neue Chance für den Standort Deutschland, gerade für den ländlichen Raum. Wir wollen und werden Deutschland immer weiter zum führenden digitalen Standort in Europa ausbauen. Jeder in unserem Land soll – ich sage: muss – die Vorteile des schnellen Breitbandes nutzen können. CDU, CSU und SPD haben daher im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, dass es in Deutschland bis 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben soll, vor allem im ländlichen Raum. Nach der Frequenzversteigerung im Rahmen der Digitalen Dividende II hat unser Bundesminister Alexander Dobrindt im Herbst 2015 den Startschuss für das milliardenschwere – ich betone: milliardenschwere – Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gegeben. Obwohl Deutschland bis dahin im europäischen Vergleich bereits höchste Dynamik beim Breitbandausbau hatte, hat Minister Dobrindt 2,7 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Deutschland mit einem schnellen Internet zu versorgen. Wir werden den Breitbandausbau damit weiter vorantreiben. Dank unserer hervorragenden Haushalts- und Finanzpolitik ist es möglich, noch mehr Geld in die bessere Entwicklung der Gigabitgesellschaft zu investieren. So haben wir das Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Ausbau der schnellen Netze im Haushalt 2017 um zusätzliche 1,3 Milliarden Euro auf insgesamt 4 Milliarden Euro aufgestockt. Das Bundesförderprogramm für schnelles Internet ist ein Riesenerfolg. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bundesweit knapp 750 Anträge auf Beratungsleistungen zum Breitbandausbau bewilligt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem in über 170 Fällen Fördermittel für konkrete Infrastrukturprojekte zum Breitbandausbau bewilligt. Das Fördervolumen beläuft sich zum jetzigen Zeitpunkt auf 1,33 Milliarden Euro. Zusätzlich zum Breitbandförderprogramm des Bundes wird das „Sonderförderprogramm Mittelstand“ in Höhe von 350 Millionen Euro aufgelegt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesem Sonderförderprogramm sollen Gewerbegebiete mit superschneller Glasfaser im Gigabitbereich angeschlossen werden, die über den regulären Markt keinen Zugang bekommen. Mit diesen Fördermitteln ermöglichen wir Investitionen in den Glasfaseranschluss von kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem im ländlichen Raum, wo 60 Prozent der deutschen Wirtschaft ansässig sind. Auch die Länder sind gefordert. Als Beispiel nenne ich den Freistaat Bayern: Bayern hat Mitte 2014 ein landeseigenes Breitbandförderprogramm mit Mitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit steht jeder Gemeinde ein Betrag von etwa 900 000 Euro zu. Bayern macht vor, wie es geht. Andere Länder sollen oder könnten nachziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen dargelegt, dass die Bundesregierung viel Geld in die Hand nimmt, um den Breitbandausbau in Deutschland weiter auf europäischem Spitzenniveau fortzuführen. Ihren Antrag, die Aktienbeteiligung des Bundes an der Deutschen Telekom zu verkaufen, kann ich nicht unterstützen. Das Telekom-Aktienpaket des Bundes hat im Geschäftsjahr 2015 je Aktie eine Dividende von 55 Cent gebracht. Bei einem aktuellen Aktienkurs von 14,96 Euro entspricht dies einer Rendite von 3,68 Prozent. Gerade in einer Niedrigzinsphase wie jetzt sind 3,68 Prozent eine tolle Verzinsung. Der Bundeshaushalt profitiert jährlich von den Dividenden aus dem Telekom-Aktienpaket. 2013 waren es 452 Millionen Euro. 2014 und 2015 waren es jeweils 323 Millionen Euro. 2016 stieg die Dividende auf 363,3 Millionen Euro. In nur vier Jahren hat der Bund somit über 1,46 Milliarden Euro an Dividende eingenommen. Es scheint daher nicht sehr vernünftig, dieses Telekom-Aktienpaket zu verkaufen und mit diesem Geld eine Breitbandinfrastrukturgesellschaft auf Bundesebene zu gründen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen – geben Sie mir bitte noch eine Minute, Frau Präsidentin –: Unser Bundesminister Dobrindt hat das erste Breitbandförderprogramm des Bundes aufgelegt. Er ist bei null gestartet, und jetzt stehen 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Programm wird von den Kommunen sehr gut angenommen, ist unbürokratisch und wird schnell umgesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!) Unser Breitbandförderprogramm ist zukunftsgerichtet; denn allein mit den ersten beiden Förderperioden wird in Deutschland der Bau von 120 000 Kilometern Glasfaserleitung auf den Weg gebracht. Über 1 Million Menschen und knapp 100 000 Unternehmen können davon profitieren und schnelles Internet bekommen. Hinzu kommt das Mittelstandsförderprogramm, für das 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das ist zukunftsgerichtet. Meine Damen und Herren, wir sind auf einem guten Weg, das Ziel von 50 Megabit bis 2018 zu erreichen. Der Verkauf der Telekom-Aktien ist dazu nicht notwendig. Deshalb ist der Antrag der Grünen abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Karl Holmeier. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/9799 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG) Drucksache 18/8960 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/9848 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 – ich betone: 25 – Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe Klaus Barthel das Wort für die SPD. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute hier zur Verabschiedung stehenden Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln schaffen wir kein neues Gesetz, sondern ersetzen das geltende EMVG. Es geht hier nicht um die auch oft diskutierte gesundheitliche Verträglichkeit von solchen Betriebsmitteln, sondern im Wesentlichen um technische Fragen. Erstere werden wir nicht aus den Augen verlieren; aber heute geht es um etwas anderes. Ich will darauf hinweisen – ich glaube, das muss man an einer solchen Stelle tun –, dass wir hier wieder einmal europäisches Recht umsetzen, was in diesem Fall nicht zu beklagen, sondern sehr zu begrüßen ist. Man muss sich nur einmal vorstellen, was es bedeuten würde, wenn jeder der 27 oder 28 Staaten seine eigenen Standards und Maßstäbe für elektromagnetische Verträglichkeit setzen würde und wir die deutschen Regelungen allein gegenüber dem Rest der Welt durchsetzen müssten, wenn wir unsere Geräte im Ausland nicht verwenden könnten oder wenn wir Geräte aus dem Ausland hier nicht verwenden könnten. Technische Fragen finden immer erst dann größere Aufmerksamkeit, wenn die Technik nicht funktioniert. Das ist hier nicht zu beklagen. Der Gesetzentwurf bietet relativ wenig Anlass zu Kontroversen. Ich bin jetzt auf die Diskussion gespannt; denn auch in der Fachwelt gab es wenig Aufregung – mit einer Ausnahme, und die haben wir durchaus zur Kenntnis genommen. Ich denke, dazu wird auch noch gesprochen. Wir haben viele Zuschriften, Gesprächswünsche, Petitionen aus dem Bereich des Amateurfunks bekommen. Ich würde mir manchmal wünschen, dass in anderen Bereichen betroffene Bürgerinnen und Bürger sich ähnlich intensiv und kompetent in parlamentarische Verfahren einbringen würden, gerade als ehrenamtliche Community und nicht als bezahlte Lobbyisten. Die Amateurfunker sind naturgemäß bestens vernetzt und auch politisch engagiert, in verschiedenen Parteien. Sie haben uns alle irgendwie kontaktiert. Wir haben die Kritiken, die Vorschläge, die Änderungswünsche der Amateurfunker sorgfältig geprüft – soweit wir als Abgeordnete das technisch und im Einzelfall überhaupt beurteilen können. Es geht dabei vor allen Dingen um folgende Punkte: Erstens. Die Bundesnetzagentur soll stärker in die Pflicht genommen werden, die notwendigen Maßnahmen zur Klärung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten zu ergreifen. Deswegen sollten ihre Befugnisse noch einmal erweitert werden. – Aus unserer Sicht, muss ich allerdings sagen, handelt es sich hier vor allen Dingen um Probleme mit dem Vollzug der gesetzlichen Vorgaben, die auch durch eine schärfere Formulierung des Gesetzes nicht ohne Weiteres behoben würden. Zweitens. An mehreren Stellen des Gesetzes sollten ausdrücklich alle Funkdienste erwähnt werden und beim Funkschutz absolut gleichgestellt sein, also auch der Amateurfunk den öffentlichen Telekommunikationsnetzen und den Sende- und Empfangsanlagen, die zu Sicherheitszwecken in definierten Frequenzspektren betrieben werden, gleichgestellt werden. – Die Frage der völligen Gleichstellung des Amateurfunks mit öffentlichen Telekommunikationsnetzen war schon beim ersten EMVG und bei der letzten Novelle Gegenstand der Debatten. Das Ergebnis war schon damals, dass eine völlige Gleichstellung, wenn man die Bedeutung der anderen Bereiche sieht, nicht gerechtfertigt erscheint, (Beifall des Abg. Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]) auch nicht im europäischen Kontext. Von dort kann man das auch nicht herleiten. Drittens. Das Auskunftsrecht der Bundesnetzagentur und die Beteiligungspflichten der Betreiber von Betriebsmitteln bei der Störungsbearbeitung sollten erweitert werden. – Auch hier scheint es uns hauptsächlich um Probleme beim Vollzug der Störungsbearbeitung zu gehen und nicht um Probleme, die man durch eine Gesetzesnachschärfung lösen könnte. Außerdem sagen die Amateurfunker, die Neufassung dieses Gesetzes sei nicht die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften, also der Richtlinie 2014/30/EU. – Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Richtlinie eins zu eins, also inhaltsgleich, umgesetzt wird und die Kritik insofern überzogen ist. Die Regelungen zur Störungsbearbeitung im EMVG sind unserer Auffassung nach fair und verstoßen gerade nicht gegen internationales Recht. Aber wie bei vielen anderen Gesetzen auch – da, glaube ich, haben die Amateurfunker schon recht – geht es am Ende um die Kontrolle und die Durchsetzung von geltendem Recht, und dafür ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Wir sehen es deswegen als unsere Aufgabe an – darüber diskutieren wir immer wieder mit der Bundesnetzagentur, zum Beispiel im Beirat –, uns dafür einzusetzen, dass sie diese Verantwortung auch wahrnehmen kann. Dafür braucht die Bundesnetzagentur die entsprechende technische, aber auch personelle Ausstattung – auch in den Außenstellen –, zum Beispiel für die Bearbeitung von Störungen in der Fläche; denn die finden ja gegebenenfalls überall in der Republik statt. Hier müssen wir die Spitze der Bundesnetzagentur beim Wort nehmen, dass diese Außenstellen entsprechend ausgestattet werden. Ansonsten will ich darauf hinweisen, dass wir die Einwände des Bundesrats aufgenommen und umgesetzt haben. Diese waren im Wesentlichen redaktioneller Art. Aus gegebenem Anlass will ich noch darauf hinweisen, dass ich das Gesetz an einer Stelle für vorbildlich halte – das sollte man für andere Gesetze im Hinterkopf behalten –: In den §§ 7 bis 15 werden die Verantwortlichkeiten von Produzenten, Einführern und Händlern von Betriebsmitteln lückenlos benannt, das heißt über die ganze Wertschöpfungskette. Bei Unterlassungen und Zuwiderhandlungen gibt es Bußgelder. Ich würde mir wünschen, dass solche Verantwortlichkeiten auch in anderen Wertschöpfungsketten gesetzlich und verbindlich geregelt werden, zum Beispiel in der Handelspolitik. Hier, beim EMVG, geht das trotz der hohen Komplexität vieler Geräte. Ich kann mir vorstellen, dass man das zum Beispiel bei Rohstoffen, Textilien, um nur zwei aktuelle Beispiele der Debatte zu nennen, auch tun sollte. Zum EMVG. Wir sind dafür, diesen Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung mit den bedeutenden Änderungen der Koalitionsfraktionen anzunehmen, und bitten alle um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Klaus Barthel. – Nächster Redner: Ralph Lenkert für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben leider nicht auf die Details geachtet, zumindest bei diesem Gesetz. Hätten Sie die EU-Richtlinie 2014/30 richtig gelesen, wäre das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln, EMVG genannt, auch im Detail gelungen. Gestatten Sie mir, die Bedeutung von Details an einem tragischen Beispiel zu erläutern: Über 99,9 Prozent der Raumfähre „Columbia“ funktionierten einwandfrei. Nur ein kleines Schaumstoffteil riss beim Start ab. Das kostete sieben Menschenleben. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie legen Ihr Smartphone neben die Stereoanlage, und es pfeift unerträglich. Das ist elektromagnetische Unverträglichkeit. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Rückkopplung nennt sich das!) Das EMVG fordert, dass alle Betriebsmittel und Geräte so gebaut und genutzt werden, dass sie keine ungewollten Störungen verursachen. (Klaus Barthel [SPD]: Eben!) Gut so! Wird eine Videoüberwachung gestört, reagiert die Bundesnetzagentur – vielleicht. – Denn laut Gesetz kann die Bundesnetzagentur eingreifen, muss aber nicht. Wird die Mobiltelefonie gestört, kann die Bundesnetzagentur eingreifen, muss aber nicht. Wird Ihr Radioempfang gestört, kann die Bundesnetzagentur eingreifen, muss aber nicht. Macht die Bundesnetzagentur nichts, bleibt den Betroffenen nur der Rechtsweg offen. Sie gehen zum Anwalt, der geht zum Gericht, aber das Gericht kann ohne Bundesnetzagentur keinen Verursacher feststellen. Pech gehabt! Auch der Amateurfunk wird entgegen den Vorgaben der Europäischen Union und des Internationalen Fernmeldevertrages mit diesem Gesetz, das im Entwurf vorliegt, nicht ausreichend geschützt. Bei großen Naturkatastrophen wie Stürmen, Überschwemmung, Erdbeben fallen oft die Kommunikationssysteme aus. Funkamateure sind oft die Ersten, manchmal die einzigen, die dann Informationen aus den Katastrophengebieten senden. Verlieren die Amateurfunker wegen zu starker Störungen die Lust an ihrem Hobby, dann verlieren wir alle dieses Notfallsystem. So etwas kann nicht passieren, meint die Regierung. Alle Hersteller müssen ihre Produkte so bauen, dass diese keine Störungen verursachen; denn so steht es im Gesetz. Alle Nutzer werden Geräte nur verwenden, wenn keine Störungen entstehen; denn so steht es im Gesetz. Und alle Pkw-Fahrer halten sich stets an die zulässige Geschwindigkeit; denn so regelt es ein Gesetz. Falsches Beispiel, Entschuldigung! (Beifall bei der LINKEN – Klaus Barthel [SPD]: Bußgelder, steht auch im Gesetz!) Die Hersteller bestätigen sich selbst, alle elektromagnetischen Grenzwerte einzuhalten; denn dies fordert das Gesetz. Die Einhaltung der Abgasgrenzwerte von Dieselmotoren wurde von den Pkw-Herstellern auch stets bestätigt; denn so verlangte es das Gesetz. Entschuldigung, schon wieder falsch! Geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch immer zu glauben, dass Gesetze ohne Kontrollen eingehalten werden, ist naiv. Die Bundesnetzagentur muss bei Störungen zum Handeln verpflichtet sein, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) und sie muss die notwendigen materiellen und personellen Mittel dafür erhalten. Die Linke wollte deshalb eine Anhörung vor Verabschiedung des EMVG. Warum lehnten Sie von der Union, Sie von der SPD und Sie von den Grünen dies ab? Hatten Sie keine Lust? War es Ihnen zu kompliziert? Oder wollten Sie einfach nur den Schreibtisch freimachen? Ich garantiere Ihnen: Der Bundestag wird nachsitzen müssen, entweder weil die EU diese Mängel moniert oder Ihnen Amateurfunker und Radiohörer aufs Dach steigen. Noch können Sie die Mängel beheben; Sie müssen nur mit uns diese Version des EMVG ablehnen und nachbessern. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Ralph Lenkert. – Der nächste Redner: Hansjörg Durz für die CDU/CSU-Fraktion, Augsburg-Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Hansjörg Durz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der freie Verkehr von Waren ist einer der wesentlichen Grundpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Dazu gehört auch der freie Verkehr von elektrischen und elektronischen Geräten, ein Markt, der gerade auch für deutsche Unternehmen und Verbraucher von großer Bedeutung ist. Es hat sich gezeigt, dass das Funktionieren des Binnenmarktes für elektrische Betriebsmittel am besten durch Regelungen auf Ebene der Europäischen Union gewährleistet wird. Eine nationale Regelung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten ist einer gemeinsamen Regelung auf Unionsebene weit unterlegen, da hier ein erheblich größerer Aufwand nötig wäre, um Konformität und Verträglichkeit von Geräten herzustellen. Daher ist die Regelung ein gutes Beispiel für Subsidiarität, wie sie Artikel 5 des Vertrages von Lissabon vorsieht. Die Europäische Union hat bereits im Jahr 1989 eine erste EMV-Richtlinie veröffentlicht. Mittlerweile hat die EU die Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit im Jahr 2014 neu gefasst, um die Harmonisierung innerhalb Europas weiter voranzutreiben. Das Ziel ist ein möglichst störungsfreier Betrieb aller elektrischen Geräte und Anlagen europaweit. Es soll damit verhindert werden, dass beim Betrieb elektronischer Geräte andere Geräte in ihrer Funktionsfähigkeit gestört werden. In Deutschland ist das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, kurz: EMVG, grundlegend. Das Gesetz, das uns heute im Entwurf vorliegt, novelliert das aus dem Jahr 2008 geltende EMVG, um den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie nachzukommen. Es geht dabei in erster Linie um eine Anpassung des Gesetzes an neue Gegebenheiten. Entsprechend werden neue Definitionen und Pflichten der Wirtschaftsakteure aufgenommen sowie die Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung überarbeitet und zur Harmonisierung der Verfahren an die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt angeglichen. Die grundlegende Konzeption des EMVG mit seiner abgestuften Verantwortung einzelner Wirtschaftsakteure sowie der Privilegierung bestimmter Anwendergruppen bleibt dagegen unverändert. Ich komme nachher darauf zurück und werde kurz auf den Kollegen Lenkert eingehen. Grundsätzlich ist es Ziel des EMVG, ein verträgliches Nebeneinander der wachsenden Vielfalt elektrischer Betriebsmittel wie zum Beispiel Rasierer, Küchenmaschinen, TV-Geräte sowie Industrie- oder Breitbandkabelanlagen zu schaffen. Das EMVG erfasst daher alle Geräte, die elektromagnetische Störfelder verursachen können, wie zum Beispiel Netzteile, Festplatten und Lautsprecher, und alle Geräte, die solche Komponenten enthalten, also zum Beispiel Computer, Radios, Stereoanlagen und Fernseher. Damit diese Geräte störungsfrei genutzt und betrieben werden können, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Das EMVG regelt sowohl die Bereitstellung auf dem Markt als auch das Lagern, Weitergeben, Ausstellen, In-Betrieb-Nehmen und Betreiben von Betriebsmitteln. Betriebsmittel sind Geräte und ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Ausstrahlungen gestört werden können. Prinzipiell verfolgt das Gesetz zwei Wege, wie der möglichst störungsfreie Betrieb von Betriebsmitteln gewährleistet werden kann. Zum einen sollen sie so beschaffen sein, dass sie andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören. Zum anderen sollen sie selbst zugleich von anderen Geräten möglichst wenig gestört werden können. Dies geschieht anhand europaweit harmonisierter technischer Normen, denen die Betriebsmittel entsprechen müssen – EU-Konformität und CE-Kennzeichnung –, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt und betrieben werden dürfen. Zur Sicherung des freien Warenverkehrs in Europa halte ich es für absolut sinnvoll, dass diese Anforderungen europaweit weiter harmonisiert werden. Ich komme nun kurz auf das parlamentarische Verfahren zu sprechen. Wir haben im Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag zu vier Punkten beschlossen, den wir heute als Beschlussempfehlung vorlegen. Dabei handelt es sich durchweg um sprachliche Klarstellungen und Anpassungen des Gesetzestextes an die Vorgaben der europäischen Richtlinie. Die wichtigste Änderung betrifft dabei den Absatz 4 des § 13. Darin werden Pflichten von Händlern formuliert, falls diese feststellen, dass ein von ihnen angebotenes Gerät nicht den grundlegenden Anforderungen des EMVG entspricht. Hätten wir es bei der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfes belassen, wäre dem Handel eine Verpflichtung zum Abstellen eines Zustandes auferlegt worden, deren Erfüllung den Händlern ohne Mitwirkung Dritter, wie zum Bespiel der Hersteller, nicht möglich gewesen wäre. Die nun gefundene Formulierung stellt genau dies sicher und sorgt für Rechtssicherheit bei den Beteiligten. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses haben sich vor allem – das haben meine beiden Vorredner erwähnt – die Funkamateure engagiert eingebracht. Auch wir als Union haben uns intensiv mit ihren Forderungen auseinandergesetzt, da wir die Arbeit der rund 70 000 aktiven Funkamateure in Deutschland wertschätzen. Dies bezieht sich nicht zuletzt auf die Bemühungen, die zum Beispiel vonseiten der Funkamateure unternommen werden, um junge Menschen für Technik zu begeistern. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen sind wir aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das bestehende Instrumentarium einen sinnvollen und vor allem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen darstellt. Dass die gegenwärtige Regelung funktioniert, wird nicht zuletzt durch die Statistik belegt; denn trotz der zunehmenden Verbreitung von EMV-relevanten Produkten – sprich: Produkten, die prinzipiell dazu neigen, als Störquelle zu fungieren – bleibt die Zahl der Störungsmeldungen aufseiten der Funkamateure in den letzten Jahren konstant. Es gibt also keine zusätzlichen Störungsmeldungen in diesem Bereich. Die Zusammenarbeit der im Fall von Störungsmeldungen zuständigen Bundesnetzagentur sowie der Amateurfunker hat sich in der Praxis bewährt. Und da der Kollege Lenkert vorhin angesprochen hat, dass dann nur noch der Klageweg bleibt: Es gab im letzten Jahr meines Wissens genau zwei Klagen. Gleiches gilt für die im EMVG angelegten Ermessensspielräume für die Bundesnetzagentur bei Abwägung kollidierender Interessen. Hier ist das EMVG eindeutig und befindet sich damit in Einklang mit der neuen Richtlinie. Sowohl der europäische Richtliniengeber als auch der deutsche Gesetzgeber trifft eine Abwägung, in welchen Fällen ein Betriebsmittel Vorrang vor anderen genießt und folglich eine Anordnung gegen jenen zu ergehen hat, der als Störquelle identifiziert wird. In diesem Sinne kann ein Vorrang insbesondere zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze und zum Schutz von Leib oder Leben festgestellt werden. Diese Fälle – und eben nur diese Fälle – sind bei der Störungsbeseitigung privilegiert. Der Amateurfunk fällt nicht unter diese Kategorie. Hier geht es beispielsweise um Fälle, in denen ein Fernsehgerät durch seine elektromagnetische Aussendung das Amateurfunkgerät eines Nachbarn stört. Das EMVG gewährleistet hier auch in Zukunft, dass die Bundesnetzagentur eine Abwägung der Interessen vornimmt und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten hilft, eine Lösung zu finden. In einem gemeinsamen Gespräch mit Funkern und auch mit der Bundesnetzagentur konnte man deutlich heraushören, dass das in den allermeisten Fällen absolut gelingt. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt. Dem Wunsch der Funkamateure, eine darüber hinausgehende Privilegierung zu erlangen, konnten wir uns aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht anschließen. Wir sind allerdings überzeugt, dass die Zusammenarbeit von Bundesnetzagentur als zuständiger Stelle für Marktüberwachung und Störungsbearbeitung auf der einen Seite sowie den Funkamateuren auf der anderen Seite weiter konstruktiv sein wird und in der Praxis zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Um es klar zu sagen: Durch die Neufassung des EMVG, wie wir sie heute vornehmen, findet keine Schlechterstellung des Amateurfunks im Vergleich zu seiner bisherigen Stellung statt. Es bleibt bei der gleichen Stellung wie im EMVG aus dem Jahre 2008. Bei dem vorliegenden Gesetz handelt es sich um eine nahezu inhaltsgleiche Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Ich bitte Sie um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hansjörg Durz. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Dieter Janecek für Bündnis 90/Die Grünen. Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lenkert, auf Ihre Äußerungen möchte ich direkt eingehen. Ich finde ja, dass Sie in diversen Debatten immer einen sehr technikverständigen und manchmal auch sehr kreativen Ansatz pflegen. So war es beim Smart-Metering-Gesetz, wo es um das Thema Schwarmintelligenz ging, und so ist es jetzt auch. Ich finde es richtig und gut, dass Sie hier explizit auf die Einwendungen der 70 000 Amateurfunker eingehen, weil wir sie in der Tat ernst nehmen sollen; das tun wir auch. Allerdings heißt das nicht zwangsläufig, dass wir dann zur gleichen Abwägung kommen wie Sie und im Sinne der Äußerungen bei einer Anhörung einzelne Interessen über das Gemeinwohlinteresse stellen. Wir haben gelesen, was der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. über den Runden Tisch Amateurfunk geschrieben hat. Wir haben allerdings auch Gerichtsurteile gelesen – vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Bezug nehmend auf den Verwaltungsgerichtshof Gelsenkirchen, wo jemand versucht hat, gegen die Bundesnetzagentur zu klagen; am Ende hat das Gericht entschieden, dass die momentanen Regelungen sachgemäß sind. Das ist die Ausgangslage. Noch einmal das klare Signal von hier aus: Wir schätzen es wert, was die Amateurfunker machen, und wollen wirklich jegliche Diskriminierung abwehren. (Beifall des Abg. Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]) Aber das wird mit diesem Gesetz gewährleistet. Deswegen sind die Bedenken so nicht berechtigt. Natürlich gibt es auch kein Recht auf Störungsfreiheit in jeder Region Deutschlands; das ist nicht möglich, einfach aufgrund der Betriebsmittel, die wir heute haben. Ihre Zahl wird weiter zunehmen. Vielleicht werden wir in einigen Jahren neue Diskussionen führen müssen, weil die Strahlungsintensität in Deutschland natürlich nicht abnimmt; das ist so. Aber auch deswegen nehmen wir heute eine Novellierung vor. Sie ist im Kern auch richtig. Es ist übrigens eine europäische Richtlinie, die wir hier im Sinne der Vereinheitlichung umsetzen wollen. Insofern ist das EMVG in der jetzigen Umsetzung im Kern zu begrüßen. Ich will jetzt auch gar nicht mehr im Detail ausführen, was Sie zu den Umsetzungstatbeständen gesagt haben. Vielleicht ganz kurz ein paar Punkte. Entscheidend bei den Neuerungen für bestimmte Wirtschaftsakteure ist, dass alle Akteure einer Handelskette formal als Hersteller gelten und zum Beispiel alle Dokumente wie Betriebsanleitungen zu einem Produkt vorhalten müssen. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Zwischenhändler nicht durch einen Verweis auf Produzenten in Übersee entlasten können, wenn ein Verstoß gegen die Vorgaben des EMVG vorliegt. Ganz entscheidend ist auch, dass die Händler dadurch zur Kooperation mit der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde verpflichtet sind. Das bedeutet zum Beispiel: Sobald ein Händler bei Inbetriebnahme eines Gerätes ein Risiko feststellt, muss er unverzüglich die Bundesnetzagentur informieren. Das ist in dieser Form gut geregelt. Wir achten, was den Amateurfunk angeht, natürlich trotzdem darauf, dass wir hier nicht in eine Schieflage geraten. Die ist momentan aber nicht gegeben. In diesem Sinne sind wir bei Ihnen, dass das im Kern der richtige Weg ist. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dieter Janecek. – Dann schließe ich die Aussprache. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9848, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8960 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, jetzt um ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat die Linke, und die Grünen haben sich enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es bleibt dabei: Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und die SPD, dagegengestimmt hat die Linke, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen Drucksachen 18/7567, 18/8376 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind damit einverstanden.7 Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8376, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7567 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat die Linke, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr Drucksache 18/8951 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/9780 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind einverstanden.8 Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9780, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8951 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat niemand, enthalten haben sich die Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war niemand, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen Drucksachen 18/8879, 18/9129 Nr. 2.1, 18/9713 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind damit einverstanden.9 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9713, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/8879 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und die Linke, dagegen war niemand, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Drucksache 18/9231 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Drucksache 18/9849 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind einverstanden.10 Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9849, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/9231 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Niemand stimmt dagegen? – Niemand enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf tatsächlich einstimmig angenommen. Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 30. September 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Wir wünschen Ihnen von Herzen noch einen schönen Restabend. (Schluss: 21.10 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29.09.2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 29.09.2016 Ferner, Elke SPD 29.09.2016 Fuchs, Dr. Michael CDU/CSU 29.09.2016 Hellmich, Wolfgang SPD 29.09.2016 Hendricks, Dr. Barbara SPD 29.09.2016 Hintze, Peter CDU/CSU 29.09.2016 Ilgen, Matthias SPD 29.09.2016 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29.09.2016 Kunert, Katrin DIE LINKE 29.09.2016 Lach, Günter CDU/CSU 29.09.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 29.09.2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 29.09.2016 Möhring, Cornelia DIE LINKE 29.09.2016 Movassat, Niema DIE LINKE 29.09.2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 29.09.2016 Nahles, Andrea SPD 29.09.2016 Nietan, Dietmar SPD 29.09.2016 Özoğuz, Aydan SPD 29.09.2016 Rode-Bosse, Petra SPD 29.09.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 29.09.2016 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 29.09.2016 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 29.09.2016 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 29.09.2016 Wagenknecht, Dr. Sahra DIE LINKE 29.09.2016 Weber, Gabi SPD 29.09.2016 Wegner, Kai CDU/CSU 29.09.2016 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mieterinnen und Mieter besser schützen – Zweite Mietrechtsnovelle vorlegen und – die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Privatisierung von Bundesliegenschaften stoppen – Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig reformieren (Tagesordnungspunkte 4 c und 4 d) Cansel Kiziltepe (SPD): Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds. Der Bedarf an weiteren Änderungen ist klar erkennbar. Daher befinden wir uns in einem Dialogprozess mit dem Koalitionspartner. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell vonseiten der Union blockiert. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 01.09.2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Daher stimme ich den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu. Klaus Mindrup (SPD): Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds. Der Bedarf an weiteren Änderungen ist klar erkennbar. Daher befinden wir uns in einem Dialogprozess mit dem Koalitionspartner. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell vonseiten der Union blockiert. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 01.09.2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Sollten diese jedoch scheitern, so wird die SPD-Bundestagsfraktion Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen. Daher stimme ich den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu. Mechthild Rawert (SPD): Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds. Der Bedarf an weiteren Änderungen ist klar erkennbar. Daher befinden wir uns in einem Dialogprozess mit dem Koalitionspartner. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell vonseiten der Union blockiert. Wir teilen die Anliegen der Fraktion Die Linke in den oben genannten Anträgen. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 01.09.2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Sollten diese jedoch scheitern, so wird die SPD-Bundestagsfraktion Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen. Daher lehne ich die Anträge der Opposition ab. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds. Der Bedarf an weiteren Änderungen ist klar erkennbar. Daher befinden wir uns in einem Dialogprozess mit dem Koalitionspartner. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell vonseiten der Union blockiert. Wir teilen die Anliegen der Fraktion Die Linke in den oben genannten Anträgen. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 01.09.2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Sollten diese jedoch scheitern, so wird die SPD-Bundestagsfraktion Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen. Deswegen stimme ich der Ausschussempfehlung zu. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cansel Kiziltepe (SPD) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Tagesordnungspunkt 6) Der im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Erbschaftsteuer ist eine Verbesserung gegenüber dem Beschluss des Bundestags. Er ist ein tragfähiger, aber kein zufriedenstellender Kompromiss. – Statt 30 Prozent wird der Unternehmenswert im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur noch um 23 Prozent pauschal abgesenkt. – Die Voraussetzungen für den Vorababschlag für Familienunternehmen von bis zu 30 Prozent wurden verschärft. – Unternehmen können nun nur noch dann die 100-Prozent-Verschonung erhalten, wenn ihr Verwaltungsvermögensanteil unter 20 Prozent liegt. – Die Verschonungen für vermögensverwaltende Gesellschaften wurden eingeschränkt. – Private Luxusgüter wie Yachten oder Oldtimer werden nicht mehr begünstigt. Dieser Erfolg geht maßgeblich auf die sozialdemokratisch geführten Länder zurück, die aus staatspolitischer Verantwortung zu diesem Kompromiss bereit waren. Es wäre ein verheerendes Signal und eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts gewesen, wenn es trotz deutlicher Fristüberschreitung keine Einigung gegeben hätte. Die Union und insbesondere die CSU haben in unverantwortlicher Weise mit dem Feuer gespielt. Mit ihrer kompromisslosen Haltung im Interesse der Unternehmerlobby waren sie bereit, unserer Demokratie Schaden zuzufügen. Gleichwohl ändert der Kompromiss nichts an der verteilungspolitischen Schieflage. In den letzten Jahren betrugen die Steuerausfälle durch die Privilegierung des Betriebsvermögens jährlich durchschnittlich 12 Milliarden Euro. Das ist doppelt so viel wie die Einnahmen an Erbschaftsteuer. Das neue Recht wird hieran nichts ändern. Eine große Chance, Millionäre und Milliardäre an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen zu beteiligen, wurde vertan. Es bestehen zudem Zweifel, ob das neue Recht verfassungskonform ist. Auch allergrößte Betriebe können weiterhin steuerfrei übertragen werden, wenn die Kinder noch kein Privatvermögen besitzen. Durch frühe Schenkungen kann die eigentlich vorgesehene Bedürfnisprüfung problemlos umgangen werden. Zudem wird es zu Bewertungsabschlägen von bis 45 Prozent kommen. Damit wird das alte, bis 2008 geltende und bereits als verfassungswidrig gerügte Bewertungsniveau wiederhergestellt. Als Sozialdemokratin ist es mir immer wichtig gewesen, dass Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden. Dieses Ziel war, ist und bleibt richtig. Diese Zielsetzung ist jedoch problemlos auch mit höheren Steuern für große und sehr große Erbschaften vereinbar. Der Vorschlag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), eine Mindestbesteuerung für Erbschaften ab 26 Millionen Euro in Höhe von 15 Prozent einzuführen, weist in die richtige Richtung. Mit dieser Erklärung mache ich deutlich, dass ich substanzielle Zweifel habe, ob das neue Erbschaftsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Daher setze ich mich für eine zügige Novellierung des Gesetzes in der nächsten Legislatur ein, um die Überprivilegierung großer und größter Vermögen zu beenden und einen Beitrag für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu leisten. Dem Vermittlungsergebnis des Vermittlungsausschusses stimme ich zu. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Thomas Viesehon (CDU/CSU): Das Zweite Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, das wir heute im Bundestag verabschieden wollen, ist ein notwendiger Schritt zur Sicherung einer guten und verlässlichen Ausbildung der Berufskraftfahrer in unserem Land. Mit diesem Gesetz verhindern wir zum einen den sich häufenden missbräuchlichen Umgang bei der Aus- und Weiterbildung im Güter- und Personenverkehr. Zum anderen beheben wir ein in der Praxis aufgetretenes Nachweisproblem der Fahrerqualifikation bei sogenannten Grenzgängern, die im Grenzverkehr zwischen Deutschland und Frankreich als Kraftfahrer arbeiten, und die wegen der unterschiedlichen Nachweisdokumente der beiden Länder Probleme haben, ihre erforderliche Qualifikation im Ausland nach den jeweiligen Bestimmungen nachzuweisen. Lassen Sie mich zunächst auf das Thema Missbrauch eingehen. Das Bundesamt für Güterverkehr hat im Zuge der Bereitstellung von Fördermitteln für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern festgestellt, dass abgerechnete und bestätigte Weiterbildungen bescheinigt worden sind, ohne dass sie nach den gesetzlichen Anforderungen tatsächlich durchgeführt wurden. In der Praxis werden so zum Beispiel von unseriösen, aber zugelassenen Anbietern Qualifikationsbescheinigungen gegen reine Geldleistung ausgehändigt. Dies hat neben den augenscheinlichen kriminellen Aspekten, die es schnellstmöglich einzudämmen gilt, Folgen für die gesamte Ausbildungsbranche der Berufskraftfahrer. Letztendlich nehmen die seriösen und redlichen Anbieter, wenn ihnen die Kunden, die sich die Zeit für die Schulungen sparen wollen, wegbleiben, ebenfalls Schaden. Es handelt sich noch um Einzeltäter, und keinesfalls möchte ich hier eine ganze Branche in Verruf bringen, die vorbildliche Arbeit leistet und dafür Sorge trägt, dass wir in Deutschland Kraftfahrer mit der bestmöglichen Ausbildung auf die Straße bringen. Diese leistet mit ihrer Arbeit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zu unser aller Verkehrssicherheit. Aber die durch die Bundesregierung vorgelegte Zahl von 600 Missbrauchsfällen innerhalb von 15 Monaten in einem einzelnen Bundesland und der geschätzte Schaden für den Bundeshaushalt, der sich aus den zu Unrecht in Anspruch genommenen Fördergeldern in der Höhe von mehreren Millionen Euro ergibt, machen deutlich, dass wir als Gesetzgeber aufgefordert sind, hier tätig zu werden. Wir schaffen mit diesem Gesetz die notwendigen und konkreten Vorgaben für die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungsstätten, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl und die Mitteilung von Daten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen. Wir schaffen neue und erweiterte Bußgeldtatbestände, um die schwarzen Schafe der Branche und diejenigen, die die vorgeschriebenen Schulungen umgehen, angemessen zu bestrafen und vor weiterem Missbrauch abzuschrecken. Neben der Verhängung von Bußgeldern kann zukünftig der Unterricht nach Verstößen untersagt oder die notwendige Anerkennung als Ausbildungsstätte widerrufen werden. Bei wiederholt unrichtig ausgestellten Teilnahmebescheinigungen, zum Beispiel durch Verkauf, ist nach dem Gesetz nun ein zwingender Widerruf der Anerkennung oder eine zwingende Untersagung der Durchführung des Unterrichts vorgesehen. Damit folgen wir dem ausdrücklichen Wunsch der Bundesländer. Denn nur bei tatsächlicher und vollständiger Teilnahme an den Kursen kann weiterhin zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer ein hohes Maß an Sicherheit auf unseren Straßen realisiert werden. Hier verzeichnen wir in Deutschland erfreuliche Fortschritte. Nach historischer Gesamtbetrachtung der Verkehrsstatistik hat sich so zum Beispiel die Zahl der bei Lkw-Unfällen ums Leben gekommenen Menschen seit 1992 um circa 60 Prozent verringert. Das ist auch Ergebnis einer hierzulande sehr guten und professionellen Ausbildung unserer Fahrer, die wir weiter durch Bundesmittel fördern wollen. Das zweite Problem, das ich eingangs meiner Rede erwähnt habe, hat mit der grenzüberschreitenden Anerkennung und dem Nachweis der Qualifikation als Berufskraftfahrer zu tun. Die EU hat ihren Mitgliedstaaten zwei Möglichkeiten des Nachweises vorgegeben, den Vermerk des entsprechenden Gemeinschaftscode 95 im Führerschein oder die Ausstellung eines separaten Fahrerqualifikationsdokumentes mit entsprechendem Vermerk. Deutschland weist die Qualifikation im Führerschein aus, während unser Nachbar Frankreich sich eines separaten Dokumentes bedient. Damit stehen wir im Zeitalter offener Grenzen in Europa vor dem Problem, dass Grenzgänger, die in Frankreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben und in Deutschland beschäftigt sind und dort ihre Ausbildung absolvieren, keinen Eintrag nach deutschem Recht im französischen Führerschein und in Deutschland, weil nicht vorgesehen, keinen in Frankreich üblichen Fahrerqualifikationsausweis erhalten können. Dies beheben wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Danach können die betroffenen Bundesländer in Zukunft durch entsprechende Rechtsverordnung das Ausstellen eines solchen Ausweises für betroffene Grenzgänger ermöglichen. Mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs im Plenum lösen wir damit erst einmal die akuten Probleme der Ausbildungsbranche und der Grenzgänger. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung. Oliver Wittke (CDU/CSU): Wir beschließen heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag, um missbräuchliches Verhalten im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr zu verhindern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung der Qualifikation des Fahrpersonals und dient nicht zuletzt auch der Sicherheit auf unseren Straßen. Besonders freue ich mich, dass die Bundesregierung auf Betreiben der Koalitionsfraktionen bereits im Gesetzentwurf den Anwendungsbereich des Gesetzes im Sinne einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG klarer definiert hat. So sind die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung – wie in anderen EU-Staaten auch – nicht mehr erforderlich, wenn keine Güter oder Fahrgäste befördert werden. Besondere Probleme in der Anwendung des Gesetzes, wie zum Beispiel bei den Autovermietern, werden dadurch gelöst. Nach intensiver Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens bleiben gleichwohl einige noch nicht gelöste Baustellen, die im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt werden konnten. Gespräche mit Ländern, Verbänden und Experten haben aufgezeigt, dass es weiter gehender Änderungen bedarf. Auch die Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dies bestätigt. Aus diesem Grund haben CDU/CSU und SPD den heute auch zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag eingebracht. Ich bin froh, dass die Bundesregierung diese Punkte auf die Agenda nimmt und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bis März nächsten Jahres Vorschläge zur Umsetzung macht. Wir sind davon überzeugt, dass es klarer bundeseinheitlicher Regeln bedarf, um den mit der Umsetzung des Gesetzes befassten Behörden die nötigen Instrumente an die Hand zu geben, mögliche Verstöße und Missbrauch effektiv, aber auch effizient zu kontrollieren. Ein zentrales Register, das die Daten von Ausbildungsteilnehmern und -stätten sowie Nachweisen bundesweit vereint, scheint aus unserer Sicht ein geeigneter Weg, um die Kontrollmechanismen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes weiterzuentwickeln. Einer bundeseinheitlichen Regelung bedarf es unserer Meinung auch bei der Frage, ob die Qualifikation mittels Eintragung mit der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein oder einem separaten Fahrerqualifikationsnachweis erfolgt. Ein bundesweit als Karte ausgegebener Fahrerqualifikationsnachweis würde unserer Ansicht nach nicht nur das heute bestehende Problem einiger Tausend Grenzgänger lösen, in deren ausländischen Führerscheinen die deutschen Behörden keine Eintragung vornehmen dürfen, sondern die Branche erhofft sich zudem eine Reduktion von bürokratischem Aufwand und entsprechende Kosteneinsparungen. Darüber hinaus freue ich mich, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Einführung von zusätzlichen Ausbildungs- und Prüfungssprachen prüft, ähnlich wie dies beim Führerschein heute schon ist. Es besteht nach wie vor großer Personalbedarf in der Branche, und der Beruf des Kraftfahrers ist prädestiniert für die Integration von Einwanderern in unser Land. Die heute bestehenden Hürden sollten wir in diesem Sinne abbauen. Auch wenn wir uns im kommenden Jahr erneut mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz befassen werden, so nehmen wir heute bereits eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und der besseren Kontrollierbarkeit der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung. Daher stimmen wir dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf und dem damit verbundenen Entschließungsantrag zu. Udo Schiefner (SPD): Wir erwarten von Transporteuren, dass sie schnell, effizient und zuverlässig liefern. Transport und Logistik bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres täglichen Lebens. Unser Wirtschaftsstandort Deutschland hängt in hohem Maße von leistungsfähiger Logistik ab. Die Branche ist dazu auf nachweisbar gut qualifizierte Berufskraftfahrende angewiesen. In der Vergangenheit häuften sich jedoch Hinweise auf unberechtigt ausgestellte Nachweise zu Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrende. Die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungspflichten werden immer wieder gar nicht oder in nur unzureichender Form erfüllt. Die Überwachung der Ausbildungsstätten gestaltet sich bislang jedoch sehr schwierig. Das liegt auch an der zerklüfteten unübersichtlichen Struktur in Deutschland. Zu wissen, welche Behörde in welchem Bundesland zuständig ist, ist eine Wissenschaft für sich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird auf diese Probleme, wenigstens zum Teil, reagiert. Es ist richtig und wichtig, dass wir nun Möglichkeiten zur Kontrolle und zum Verhängen von Bußgeldern verbessern. Nur mit strengeren Sanktionen können wir die schwarzen Schafe der Branche härter treffen und den ehrlichen Fahrerinnen und Fahrern, Unternehmen und Fahrschulen helfen. Wir hätten aber noch weiter gehen können. Weiter gehenden Vorschlägen aus der Transport- und Logistikbranche wollen wir in einem nächsten Schritt entsprechen. Wir wollen einheitliche Anerkennungs- und Überwachungssysteme, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten mit Teilnehmerdokumentation und einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ einführen. Unser Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen greift damit die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung auf. Unser Antrag trifft auf breite Zustimmung, auch aus der Opposition. Wir sind uns alle einig, dass es mit dem Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation weitergehen muss. Es ist ein „work in progress“. Dabei ist es wichtig, dass die zu planenden Systeme von Anfang an modernen Ansprüchen an Digitalisierung gerecht werden. Mit einem dezentral einsehbaren zentralen Register kann vor allem die geforderte und für effektive Kontrollen notwendige Transparenz geschaffen werden. Die Genehmigungs- und die Prüfungsbehörden würden ihnen vorgelegte Nachweise nachvollziehbar, unbürokratisch und schnell überprüfen können. Erst mit moderner Kommunikations- und Datenbanktechnik werden wir den Betrugsmöglichkeiten wirklich einen Riegel vorschieben. In einem Zentralregister können die Daten der Ausbildungsteilnehmer und der Ausbildungsstätten mit geringem Aufwand miteinander abgeglichen werden. Wir wollen Manipulationen verhindern und Bürokratien abbauen. Dazu gehört auch, dass ein bundesweit als Karte ausgegebener Fahrerqualifikationsnachweis den bürokratischen Aufwand für alle Betroffenen reduzieren wird. Werden auch für die Karte digitale Einsatzmöglichkeiten zukunftsoffen ermöglicht, kann sie ein großer Gewinn gegenüber der aktuell gängigen Praxis werden. Dieses „work in progress“ sollte jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden. Wir erwarten, dass wir noch in dieser Legislaturperiode Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektive vorgelegt bekommen. Wir wollen noch gesetzgeberisch tätig werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir spätestens Ende März nächsten Jahres im Ausschuss informiert werden. Durchaus zu Recht werden nun einige fragen: Warum wurde der Hochdruck nicht schon früher eingesetzt und das heute zu beschließende Gesetz entsprechend geändert? Schnell, effizient und zuverlässig sollte ja nicht nur die Transportbranche sein, sondern auch unsere Gesetzgebungsprozesse. Von uns hier im Bundestag und von der Regierung erwartet die Bevölkerung eine hohe Leistungsfähigkeit und hervorragende Produkte. Wie passt das zu einem Gesetzbeschluss, der direkt die nächste Änderung einfordert? Einerseits passt das durchaus; denn selbstverständlich müssen wir Gesetze auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls weiter verbessern. Andererseits wussten wir seit langem, was wir in diesem Fall noch besser machen sollten. Dies verleitet mich zu einer kleinen Randnotiz: Als ich hier im Bundestag in dieser Legislaturperiode neu anfing, wir dann die große Koalition bildeten und uns fortan auf eine überwältigende Mehrheit im Parlament stützen konnten, kam das Gefühl auf, jetzt können wir etwas bewegen. Wir haben auch sehr viel bewegt und wichtige Beschlüsse gefasst. Aber seien wir ehrlich: Wir haben auch vieles noch nicht hinbekommen. Und dafür werden wir kritisiert. Wir werden selten auch gelobt für die Dinge die vorangehen, häufiger aber kritisiert für das, was liegen blieb. Bereits vor über zwei Jahren besprachen wir in kleiner Runde mit den Fachleuten des Ministeriums unsere Vorstellungen bezüglich eines Zentralregisters. Als zuständige Berichterstatter der Koalitionsfraktionen waren wir uns einig. Wir wollten diese Möglichkeit und Umsetzungsvorschläge dazu geprüft sehen. Bei mehreren Folgegesprächen unter Beteiligung der thematisch verantwortlichen politischen Führung des Hauses haben wir unsere Erwartungen wiederholt unterstrichen. Mit dem heute beschlossenen parlamentarischen Auftrag an die Regierung gehen wir einen Weg, der meines Erachtens nicht nötig gewesen wäre. Wir könnten schon viel weiter sein. Wenn wir schnell, effizient und zuverlässig sein wollen, wie es uns die Fahrerinnen und Fahrer auf ihren Lkws vormachen, müssen wir auch unsere eigenen Prozesse noch deutlich verbessern – hier im Haus und in der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Ministerien. Thomas Lutze (DIE LINKE): Zum einen besteht für die Gruppe der insbesondere französischen „Grenzgänger“, also französische Berufskraftfahrer, die bei einer deutschen Firma beschäftigt sind, ein Problem beim Nachweis der in Deutschland erworbenen Grundqualifikation. In Deutschland wird diese durch Eintrag eines Schlüsselcodes im Führerschein nachgewiesen, in Frankreich ausschließlich durch einen separaten Fahrerqualifizierungsnachweis, der wiederum in Deutschland nicht ausgestellt wird. Durch den Gesetzentwurf soll ermöglicht werden, auch in Deutschland Fahrerqualifizierungsnachweise ausstellen zu können, die in Frankreich anerkannt werden. Zum anderen führt der Gesetzentwurf neue Kontrollmöglichkeiten ein bzw. verbessert die bestehenden Kontrollmöglichkeiten bei der tatsächlichen Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer, da dem Bundesamt für Güterverkehr Hinweise vorliegen, dass es vermehrt Missbrauch bei der Durchführung von Qualifikationsmaßnahmen gegeben hat. Die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten bei der Durchführung von Qualifikationen für Berufskraftfahrer dürfte zu einer Erhöhung der Qualität der Weiterbildung von Berufskraftfahrern und damit zu einer Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Die Möglichkeit der Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises führt zu einer deutlichen Erleichterung der grenzübergreifenden Berufstätigkeit. Alles in allem sinnvolle Maßnahmen. Leider gibt es in diesem Bereich noch mehr offene Baustellen, die Sie unsinnigerweise nicht gleich mit angepackt haben. Hier hätte man von Anfang ordentlich arbeiten sollen, statt die Bundesregierung in einer Entschließung dazu aufzufordern. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um im Personen- oder Güterkraftverkehr tätig werden zu können. Geregelt wird dies mit der EU-Richtlinie 2003/59/EG, die Deutschland mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in nationales Recht umgesetzt hat. Im Gesetz finden sich Regelungen zur Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung von Fahrerinnen und Fahrern. Lassen Sie mich schlaglichtartig die wesentlichen Mängel und Lücken des bisherigen Gesetzes benennen: Daten der Teilnehmenden und Ausbildungsstätten sind aufgrund eines fehlenden Zentralregisters nicht abgleichbar, was Missbrauch Tür und Tor öffnet. Es fehlt eine Meldepflicht der Teilnehmerlisten, sodass nicht anwesende Personen einfach nachträglich in Listen eingetragen werden können. Einheitliche Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsstätten und ihrer Überwachung fehlen. Wir wissen nicht, wie viele Ausbildungsstätten es eigentlich gibt. Dozenten müssen bisher weder pädagogisch noch fachlich verbindlich an Fortbildungen teilnehmen. Es fehlt ein Kriterienkatalog für Dozenten in der Grundqualifikation und Weiterbildung. Statt die Missstände bei den Weiterbildungen für die Berufskraftfahrer zu beseitigen, wird eine Lösung seit Jahren hinausgezögert. Bereits Ende 2013 haben sich selbst Branchenvertreter auf gemeinsame Empfehlungen geeinigt, die im Sommer 2014 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überreicht wurden. Wichtigste Forderung war die Einführung eines zentralen Registers zur Onlineverwaltung der Weiterbildungen. Nur mit der Einführung eines solchen Registers können wir den Missbrauch mit den Teilnahmebescheinigungen wirksam unterbinden. Doch genau diese wichtige Forderung nach einem Zentralregister, die sowohl politisch als auch von Verbänden im Bereich der Verkehrssicherheit und Weiterbildung für Kraftfahrer breit mitgetragen wird, wird in Ihrem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Dieser zentrale Mangel und weitere Defizite sind jetzt immerhin auch Union und SPD aufgefallen, sodass noch ein Entschließungsantrag mit notwendigen Ergänzungen zusammengezimmert wurde. Sauberer wäre es gewesen, Sie hätten uns einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Denn mit dem Entschließungsantrag im Ausschuss bleibt das Ganze unverbindlich, auch wenn die Stoßrichtung grundsätzlich richtig ist. Indirekt räumen Sie damit ein, dass die drängenden Fragen beim Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz nicht gelöst sind. Im Entschließungsantrag wird der Wunsch formuliert, dass das BMVI innerhalb weniger Monate den Sachverhalt neu regeln und dann im März 2017 „Planungsergebnisse“ vorlegen solle. Man darf ernsthaft bezweifeln, dass in dieser Legislaturperiode noch eine akzeptable Lösung erreicht wird. Aus unserer Sicht reichen die in Ihrem Entschließungsantrag genannten Ergänzungen nicht aus. Wenn wir im Sinne einer verbesserten Verkehrssicherheit die bestmögliche Qualifikation unserer Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erreichen wollen, ist mehr als das unzweifelhaft wichtige Zentralregister notwendig. Der Bund muss einheitliche Kriterien für die Anerkennung und Überwachung der Weiterbildungseinrichtungen definieren. Und zusätzlich muss nach unserer Auffassung auch die regelmäßige Fortbildung der Dozenten nach einem ebenfalls vereinheitlichten Kriterienkatalog aufgenommen werden. Wir werden das Verfahren im Blick behalten und sind gespannt, welche Ergebnisse uns der Bundesverkehrsminister bis Ende März 2017 tatsächlich vorlegen wird. Angesichts der bestehenden Lücken in Ihrem Gesetzentwurf wird sich meine Fraktion enthalten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen (Tagesordnungspunkt 18) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Erneut diskutieren wir den Antrag der Fraktion Die Linke „Befristungen im öffentlichen Dienst stoppen“. Ihre Forderungen sind trotz geänderter Überschrift die gleichen geblieben. Sie wollen die sachgrundlose Befristung, den Befristungsgrund zur Erprobung und die Möglichkeit der sogenannten Haushaltsmittelbefristungen abschaffen. Der Katalog der Sachgründe soll als abschließend angesehen werden und eine Sachgrundbefristung nur einmalig verlängert werden können. Darüber hinaus fordern Sie nun die Bundesregierung auf, darauf einzuwirken, dass im öffentlichen Dienst grundsätzlich unbefristete Stellen vorgehalten werden. Natürlich sehen wir von der Union auch am liebsten nur unbefristete Arbeitsverhältnisse. Aus unterschiedlichsten Gründen ist dies jedoch, das zeigt uns die Realität, nicht immer möglich. Richtigerweise stellen Sie fest, dass Befristungen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst häufiger vorzufinden sind als in der Privatwirtschaft. Um die Befristungen dennoch in einer Gesamtschau darzustellen, sei erwähnt, dass nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2014 die Befristungsquote der Kernerwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahre bei 6,9 Prozent lag (ab 25 Jahre bei 8,1 Prozent). Dies ist der niedrigste Stand seit 2005. Damit zeigen die Zahlen bei genauer Betrachtung deutlich, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel ist und das befristete Arbeitsverhältnis die Ausnahme ist. Berücksichtigt man, dass vor 2005 die Erhebungen aufgrund einer ungenaueren Methode ermittelt wurden, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Werte sogar die niedrigsten der letzten 25 Jahre sind, und das, obwohl zwischenzeitlich ein Anstieg auf circa 9 Prozent zu verzeichnen war. Stiegen die Befristungen bis 2010 im Rahmen der Wirtschaftskrise an, so ist seit 2010 ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. So kommen Menschen auch in schwierigen Zeiten in Arbeit. Diese Entwicklung kann doch nur als positiv bezeichnet werden. Sie zeigt vor allem auch, dass die Befristung ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument ist, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angemessen reagieren zu können. Wenn dann in wirtschaftlich guten Zeiten die Befristungen rückläufig sind, dann zeigt dies auch, dass die Arbeitgeber verantwortungsvoll mit diesem Flexibilisierungsinstrument umgehen und es der wirtschaftlichen Situation angemessen anpassen. Mit dieser Feststellung kann ich natürlich nicht ausschließen, dass in Einzelfällen Missbrauch betrieben worden ist bzw. betrieben wird. Diese Fälle sind aber mit der derzeitigen Rechtslage lösbar. Hierzu gilt es jedoch, die Gerichte anzurufen. Einzelne Missbrauchsfälle dürfen in meinen Augen nicht dazu führen, dass gesetzliche Regelungen verschärft werden. Damit verhindert man nicht die Missbrauchsfälle. Man verhindert sie nur dadurch, indem sie gerichtlich aufgeklärt und sanktioniert werden. Mit einer Verschärfung trifft man zuallererst diejenigen, die sich redlich verhalten, und schränkt diese weiter ein, da sie die neue Gesetzeslage umsetzen werden. Es kann aber nicht das Ziel sein, den Großteil der redlichen Unternehmer durch schärfere Regelungen zu bestrafen, nur weil es einige „schwarze Schafe“ gibt und diese mit dem geltenden Recht sanktioniert werden können. Denn im Rahmen der Gesamtbetrachtung darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Befristung neben ihrer Flexibilisierungsfunktion auch eine Brücke für Arbeitslose in den Arbeitsmarkt darstellt. Die Übernahmequote ist bemerkenswert. Bei 43 Prozent befristeten Neueinstellungen im Jahr 2014 wurde eine Übernahmequote von 58 Prozent erreicht, Tendenz steigend. Das IAB kommt in seinem Forschungsbericht von Dezember 2015 zu der Feststellung, dass gerade die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung häufiger als Brücke in den Arbeitsmarkt fungiert als andere Befristungsformen. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie eine unbürokratische und rechtssichere befristete Einstellungsmöglichkeit darstellt. Berücksichtigt man all dies vor dem Hintergrund von Rekordbeschäftigungszahlen – über 43 Millionen Erwerbstätige und über 31 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei aktuell 2,608 Millionen Arbeitslosen; das ist eine Arbeitslosenquote von 5,9 Prozent, dem tiefsten Stand seit 25 Jahren –, so zeigt dies, dass die derzeitige Rechtslage gepaart mit der guten wirtschaftlichen Situation die Menschen in Arbeit bringt. Und genau das ist doch unser Ziel. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren eine Befristungsquote von 23 Prozent ausweist, da sie in den folgenden Altersgruppen bis hin zur Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren auf 3,7 Prozent sinkt. Dies zeigt: Auch wenn der Berufseinstieg zunächst durch eine Befristung erfolgt, so geht er in der Regel in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Im öffentlichen Dienst ist festzustellen, dass bei einem Gesamtbefristungsanteil im Jahre 2014 von 10,3 Prozent der Schwerpunkt der Befristungen im wissenschaftlichen Bereich liegt. So stellt das IAB in seinem Forschungsbericht fest, dass die Befristungen dort lediglich 5,6 Prozent ausmachen, wenn man den wissenschaftlichen Bereich einmal ausklammert. Betrachtet man die Entwicklung von 2004 bis 2014, so stellt man zwar einen Anstieg von 4,3 Prozent auf 5,6 Prozent fest. Allerdings ist der Befristungsanteil seit 2010 leicht rückläufig (von 5,8 Prozent auf 5,6 Prozent bei einem Anstieg im letzten Jahr um 0,3 Prozent). Eine derartige Quote ist vertretbar und erfordert keine gesetzlichen Veränderungen und schon gar keine Verschärfung der Rechtslage. Anders muss man dies bewerten, wenn man die Befristungsanteile in wissenschaftlichen Einrichtungen ansieht, die etwa 50 Prozent der Befristungen im öffentlichen Dienst ausmachen. Die Entwicklung an dieser Stelle ist als sehr kritisch zu betrachten. Lag der Befristungsanteil im Jahre 2004 insgesamt bei 26,3 Prozent, stieg er bis 2014 auf insgesamt 43,6 Prozent an. Die Entwicklung im wissenschaftlichen Bereich bedurfte also einer gesonderten Betrachtung. Daher haben wir uns in der Koalition das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 genauer angeschaut. Es regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzes führten dazu, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Einjahresverträge erhielten und der erste Vertrag meist eine Laufzeit von unter einem Jahr hatte. Diesen Fehlentwicklungen ist die unionsgeführte Koalition im letzten Jahr durch ein Änderungsgesetz entgegengetreten, mit dem unsachgemäße Kurzbefristungen für junge Wissenschaftler künftig verhindert werden. Damit ist ein wesentlicher Bereich der Befristungen im öffentlichen Dienst durch die unionsgeführte Koalition verbessert worden. Dies wird die Zahl der Befristungen insgesamt, aber besonders im öffentlichen Dienst reduzieren und den Menschen daher eine bessere Planungssicherheit geben. Das IAB kommt in seinem Forschungsbericht zu dem Ergebnis, dass befristete Beschäftigung im öffentlichen Sektor vielfach eingesetzt wird, um unter anderem temporäre Personalausfälle zu kompensieren. Hier freut es mich, ein positives Beispiel aus meinem Wahlkreis nennen zu können. Eine Behörde hatte insgesamt vier Mitarbeiter im Wege der Schwangerschaftsvertretung befristet beschäftigt. Rechtlich war dies nicht zu beanstanden. Nach einigen Verlängerungen der Arbeitsverträge erneut im Wege der Schwangerschaftsvertretung entschied sich der Behördenleiter, diese vier Mitarbeiter unbefristet einzustellen, um den Mitarbeitern Planungssicherheit zu geben und weil er der berechtigten Annahme war, dass Schwangerschaftsvertretungen auch zukünftig erforderlich seien. Und besonders erfreut es mich, dass der Behördenleiter Mitglied der Union ist. Sie sehen, meine Damen und Herren der Linken, die Union geht sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema „Befristung“ um. Die notwendigen Rechtsänderungen wurden bereits vorgenommen. Natürlich müssen wir als Gesetzgeber die Entwicklung weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Änderungen veranlassen, aber mit Augenmaß. Ihre Vorschläge haben dieses Augenmaß nicht. Als bewährtes Flexibilisierungsinstrument und als Brückenfunktion ist die Befristung in der jetzigen Form zu erhalten und kommt den Menschen damit im Ergebnis zugute. Matthäus Strebl (CDU/CSU): Ein zufriedenstellender Arbeitsplatz spielt für die Menschen eine große Rolle. Für viele ist der ausgeübte Beruf ein wichtiger Teil der persönlichen Selbstentfaltung und Verwirklichung. Es ist einleuchtend, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert besitzen. Sie ermöglichen Planungssicherheit sowohl in privaten als auch in beruflichen Fragen. Voraussetzung ist eine gute wirtschaftliche Lage. In Deutschland ist diese positiv, und die Zahl der Erwerbstätigen ist bemerkenswert gut. Gleichwohl gibt es in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst befristete Arbeitsverträge. Doch wenn die Befristungen im öffentlichen Dienst angeprangert werden, darf nicht vorschnell geurteilt werden. Denn es gibt dafür auch hier nachvollziehbare Gründe. Die hohe Anzahl der Befristungen finden und fanden sich vor allem im Hochschulwesen. Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in der Vergangenheit unangemessen kurze Verträge erhalten; manche liefen nur wenige Monate. Diese Entwicklung im Hochschulbereich halte ich nur für bedingt vertretbar. Umso mehr begrüße ich die Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die Bundesregierung. Damit sind Verbesserungen insbesondere für den Wissenschaftsnachwuchs verbunden, ohne die erforderliche Flexibilität und Dynamik einer Forschungseinrichtung zu beeinträchtigen. Wenn man sich die Befristungen im öffentlichen Dienst genauer anschaut, so werden hier verschiedenste Gründe aufgeführt: haushalterische Bedingungen, Vertretungen aufgrund von Krankheit und Mutterschutz, Projekte und temporärer Mehrbedarf, wie wir ihn beim BAMF aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen erleben. Ein weiterer Grund, warum befristete Verträge im öffentlichen Dienst zu finden sind, sind die unterschiedlichen Erwerbsformen. Die Möglichkeiten, wie Minijobs, Leiharbeit oder freie Mitarbeit, werden im Gegensatz zur Privatwirtschaft im öffentlichen Dienst nämlich kaum genutzt. Zwar spielen befristete Arbeitsverhältnisse eine größere Rolle bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst, jedoch kann nicht von einem Massenphänomen gesprochen werden. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, hat ergeben, dass der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse seit 2010 rückläufig ist. Inzwischen liegt der Befristungsanteil im öffentlichen Dienst unter 10 Prozent. Wir sprechen hier also von rückläufigen Zahlen und nicht von einer gravierenden Zunahme, wie es die Fraktion Die Linke suggerieren will. Auch dürfen wir nicht vergessen, dass eine befristete Tätigkeit auch eine Brücke in eine dauerhafte Tätigkeit sein kann, besonders im öffentlichen Dienst. Ich bin der Auffassung, dass die Handlungsfähigkeit des deutschen Staates auch wesentlich durch den öffentlichen Dienst mit seinen qualifizierten Mitarbeitern und Beamten gesichert ist. Diese Handlungsfähigkeit muss eben auch in besonderen Zeiten, wie jetzt durch die Flüchtlingskrise, durch befristete Arbeitsverträge gesichert sein. Ohne Bedenken bleibt daneben die Fachkräftesicherung auch ein wesentlicher Punkt auf der öffentlichen Agenda. Zusammenfassend: Befristete Arbeitsverträge sind sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und notwendig. Eine komplette Abschaffung von befristeten Verträgen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft wird keine Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion finden. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Zum fünften Mal debattieren wir nun in dieser Legislaturperiode im Plenum einen Antrag der Linken zur Problematik befristeter Arbeitsverträge – und mindestens genauso oft natürlich auch im Ausschuss. Das ist gut; denn so können wir heute alle Argumente dazu noch einmal austauschen und unsere Position zum wiederholten Mal klarstellen. Die SPD-Position ist – ich zitiere aus unserem Wahlprogramm –: Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen. Gerade Neueinstellungen erfolgen oft befristet. Jüngere und Frauen sind besonders häufig davon betroffen. Oft geschieht dies sogar ohne jegliche Begründung. Das ist unwürdig für die Beschäftigten. Durch sachgrundlose Befristungen bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Not im Ungewissen über ihre berufliche Zukunft. Jede und jeder, der dies schon einmal erlebt hat, weiß, wie es sich anfühlt, zu warten und zu hoffen und nicht zu wissen, wie es weitergehen wird. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir ändern! Arbeitgeber sollten doch froh sein, gutes Personal zu bekommen, und das sollten sie dann auch mit vernünftigen Verträgen und guter Bezahlung halten. Befristete Arbeitsverträge ohne Angabe eines Grundes haben weder in der Wirtschaft noch im öffentlichen Dienst etwas zu suchen. Befristungen insgesamt können wir jedoch nicht abschaffen. Denn Elternzeit- und Krankheitsvertretungen zum Beispiel wird es weiterhin geben müssen. Und auch wenn man auf den Wissenschaftsbereich schaut, werden wir nicht alle befristeten Arbeitsverhältnisse abschaffen können. So können sie durchaus sinnvoll sein, damit zum Beispiel junge Nachwuchskräfte weiterhin ihren Doktortitel erwerben können. Allerdings sind wir aber mit unserer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die im März dieses Jahres in Kraft getreten ist, gegen Befristungsmissbrauch im Wissenschaftsbereich vorgegangen. Unsachgemäße Kurzbefristungen sind nun untersagt. Und nichtwissenschaftliches Personal fällt überhaupt nicht mehr unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Denn diese Personengruppe leistet Daueraufgaben, die auch mit Dauerstellen zu besetzen sind. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich bin mir sicher, unsere Reform wird die Befristungen im öffentlichen Dienst verringern. Ja, es ist richtig: Der öffentliche Dienst sollte mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Beschäftigten vernünftige Perspektiven bieten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, es lohnt auch ein differenzierter Blick auf die Zahlen und Fakten des öffentlichen Dienstes und vor allem auf den in Ihrem Antrag genannten Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB. Denn der auf den ersten Blick sehr große Befristungsanteil des öffentlichen Dienstes ist vor allem auf den Wissenschaftsbereich zurückzuführen. Zudem wird im IAB-Forschungsbericht davon berichtet, dass viele Sachgrundbefristungen als sachgrundlose Befristungen durchgeführt werden – weil es schlicht einfacher ist. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass im öffentlichen Dienst vor allem temporäre Personalausfälle durch befristete Beschäftigung ausgeglichen werden. So kommt es beispielsweise durch den hohen Frauenanteil auch zu mehr Elternzeitvertretungen. Und der Bericht stellt allgemein wie auch für den öffentlichen Dienst fest, dass die befristete Beschäftigung in den letzten Jahren wieder zurückgegangen ist. Das ist eine erfreuliche Entwicklung in die richtige Richtung. Trotzdem würden wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen die sachgrundlose Befristung gern abschaffen und die Auswüchse bei befristeten Verträgen mit Sachgrund angehen. Ich fürchte aber, wir können in dieser Legislaturperiode mit unserem derzeitigen Koalitionspartner dazu keine Einigung herstellen und auch kein Gesetz mehr dazu auf die Beine stellen. Deshalb, meine Kolleginnen und Kollegen von der Linken, werden wir Ihrem Antrag auch diesmal nicht zustimmen. Wir haben in dieser Koalition eine ganze Menge Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land erreicht, beispielsweise die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns oder die Verbesserungen bei der Rente oder beim Elterngeld. Und wir werden auch noch weitere schaffen, zum Beispiel weitere Rentenverbesserungen, Missbrauchsbekämpfung bei Leiharbeit und Werkverträgen, und wir wollen auch noch das Entgeltgleichheitsgesetz durchsetzen. Dabei freuen wir uns auf Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bernd Rützel (SPD): Es gibt zu viele Befristungen im öffentlichen Dienst! Diesen Satz unterschreibe ich Ihnen sofort. Die vielen Befristungen sind ein Nachteil: sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, den Staat. Den Beschäftigten verbauen die vielen Befristungen Lebenschancen. Ihnen wird damit eine langfristige Perspektive verweigert. Und der Staat als Arbeitgeber wird unattraktiver. Dabei braucht er dringend qualifizierte Nachwuchskräfte. Es gibt immer weniger junge Menschen im öffentlichen Dienst, das Durchschnittsalter der Beschäftigten wird immer höher. Der Staatsdienst muss wieder attraktiver werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen. Das hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten ist auch ein Grund für die vielen Befristungen. Das IAB hat die Entwicklung und die Motive der befristeten Beschäftigung im öffentlichen Dienst betrachtet. Es kommt dabei zu dem Schluss, dass sich ein Teil der Befristungen durch die Personalstruktur begründen lässt. Häufig sind es Vertretungsbefristungen, weil der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch ist und oft Elternzeitvertretungen anfallen. Und wegen des Alters der Belegschaft spielen auch Vertretungen wegen Krankheit eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft. Daher sage ich: Man muss genau hinschauen. Und wo es gute Sachgründe gibt, ist eine Befristung von Arbeitsverhältnissen in Ordnung. Es darf aber nicht sein, dass befristete Anstellungen heute der Normalfall bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst sind. Der öffentliche Dienst war einmal ein Vorbild, was die Sicherheit für die Beschäftigten angeht. Der ausufernde Gebrauch sachgrundloser Befristungen hat diese Vorbildfunktion zunichtegemacht. Dabei wusste schon Goethe: „Wer Gutes will, der sei erst gut“. Wenn wir keine prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wollen, sollten wir sie auch nicht im Staatsdienst zulassen. Dahin müssen wir zurückkommen: dass der öffentliche Dienst wieder ein Vorbild ist; dass die Menschen, die dort arbeiten, wieder eine langfristige Perspektive haben. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Die Auswirkungen der katastrophalen Personalsituation in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes sind für jeden von uns allgegenwärtig: Wir stehen im Bürgeramt Schlange, um den Pass abzuholen, landen, wenn man beim örtlichen Jobcenter anruft, in einem zentralen Callcenter oder kommen schwer in Kontakt mit unserem zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt. Dabei war der öffentliche Dienst einst Vorreiter in Sachen guter und sicherer Arbeit. Heute ist davon nicht mehr so viel übrig geblieben. Geschafft haben das Bund und kommunale Arbeitgeber durch die Anwendung von neoliberalen Blaupausen wie Einsparungen, Deregulierung und Lohneinbußen. Allein seit 1991 wurden 2,5 Millionen Arbeitsplätze ersatzlos gestrichen, und das bei steigendem Arbeitsanfall und zunehmender gesellschaftlicher Erwartungshaltung wie etwa eine moderne Verwaltung. Es kann aber nicht alles unkompliziert, papierlos und bürgerorientiert laufen, wenn gleichzeitig der Alltag der Beschäftigten von Arbeitsverdichtung, Personalabbau und Überstunden geprägt ist. In der jüngsten Tarifrunde des öffentlichen Dienstes forderten die Gewerkschaft Verdi und der dbb beamtenbund und tarifunion daher nicht nur mehr Lohn und Gehalt, eine verbindliche Übernahmeregelung von Auszubildenden oder versuchten, geplante Einschnitte in die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten zu verhindern. Eine weitere Tarifforderung der Beschäftigten verdient genaueres Hinsehen. Auffallend viele Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst sind nicht nur befristet, sie werden obendrein auch nicht sachlich begründet. Im Jahr 2013 waren drei von zehn Arbeitsverträgen sachgrundlos befristet, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sogar acht von zehn! Die Folge: Die Betroffenen schleppen sich krank zur Arbeit oder gehen seltener zum Personalrat, immer in der Hoffnung, vielleicht den Vertrag verlängert zu kriegen. Dabei steht längst außer Frage, dass Befristung gute Arbeit verhindert. Die Beschäftigten haben genau darauf keine Lust mehr und wollten die sachgrundlose Befristung per Tarifvertrag im öffentlichen Dienst verbieten. Damit folgten sie einer neuen Entwicklung; denn sie versuchen, Verbesserungen bei bestimmten Arbeitsbedingungen zumindest für ihren Bereich durchzusetzen, die eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers wären und für alle Beschäftigten geregelt gehören. Wurden früher Tarifforderungen in Gesetze gegossen, wie zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, scheint es nun umgekehrt: Beschäftigte müssen heutzutage wichtige gesetzliche Verbesserungen im Arbeitsrecht auf die Tarifebene verlagern, weil sie mit ihren Sorgen bei der Bundesregierung kein Gehör mehr finden. Das ist ein Skandal und zugleich eine Bankrotterklärung für die Große Koalition. Wo kommen wir denn hin, wenn künftig die Arbeitgeberverbände mit ihrem Gequatsche von Wettbewerb und Flexibilität allein bestimmen, wie die gesetzlichen Grundlagen von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz aussehen? Dem müssen wir schnellstmöglich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit gesetzlich umfassend auch im Sinne der Beschäftigten regeln. Die Linke hat da ganz konkrete Vorschläge. Wie kurzsichtig ist dieser Staat eigentlich, wenn er seinen Nachwuchs kleinhält durch systematische Befristungen? So setzt man sich selbst schachmatt. Allein die Personalpolitik im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigt doch ganz deutlich, dass mit befristetem Personal zentrale staatliche Anforderungen nicht durchgeführt werden können. Davor können wir doch hier im Bundestag nicht unsere Augen verschließen. Denn genau diese Ignoranz schürt Frust bei den Menschen. Die Beschäftigten in unseren Verwaltungen machen gerade angesichts der desolaten Situation einen verdammt guten Job. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für ihre Arbeit werden aber hier im Bundestag gemacht. Wir fordern in unserem Antrag die ersatzlose Streichung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung. Darüber hinaus ist von einem unbefristeten Arbeitsbedarf auszugehen, wenn bei demselben Arbeitgeber zweimal aufeinanderfolgend aus sachlichen Gründen befristet wurde. Nachdem die „Befristung zur Erprobung“ zusammen mit der „Haushaltsmittelbefristung“ zusätzlich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen wurden, handelt es sich bei den restlichen Sachgründen um einen abschließenden Katalog. Wir sind der Überzeugung, dass man auch immer zuerst vor der eigenen Tür zu kehren hat. Die Bundesregierung kann ein positives Beispiel setzen und direkt in ihren Ministerien und Behörden damit beginnen, für staatliche Regelaufgaben grundsätzlich unbefristete Planstellen vorzuhalten. Es ist ureigenes Interesse von Staat und öffentlicher Verwaltung, dass dort gute Arbeit geleistet wird. Das setzt allerdings gute Arbeitsbedingungen voraus. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist gut, mit welcher Hartnäckigkeit die Linken das wichtige Thema Befristung immer wieder bearbeiten und auf die Tagesordnung setzen. Und gleichzeitig ist es ärgerlich, weil Sie – die Regierungsfraktion – nichts, aber auch wirklich nichts seitdem getan haben. Wir können hier eigentlich immer die gleiche Rede halten. Sie reden das Thema klein. Sie ignorieren die Realität, verweisen auf einen hohen Anteil an Beschäftigten mit unbefristeten Arbeitsverträgen, sprechen von angeblichen „Brücken“ irgendwohin. Dabei sind die Probleme offensichtlich. Der Antrag der Linken heute befasst sich mit der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes und seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Die Bundesministerien als Arbeitgeber sind hier spitze – allerdings nur bei Befristungen. 50 Prozent aller Neueinstellungen sind befristet, 2/3 davon auch noch sachgrundlos. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft. Da sind wir der gleichen Meinung wie die Linken. In diesem Punkt unterstützen wir den Antrag. Befristungen haben ganz grundsätzlich negative Folgen für die Beschäftigten: Erstens. Eine Befristung bedeutet oft weniger Gehalt. Das gilt nicht nur am Anfang, wenn die Beschäftigten befristet in die Arbeitswelt einsteigen. Sie verdienen auch danach weniger. Zweitens. Wer befristet angestellt ist, steht unter größerem Druck. Befristet Beschäftigte machen mehr Überstunden, sie nehmen weniger Urlaub, sie übernehmen mehr zusätzliche Aufgaben, und sie fordern, wie gesagt, auch weniger Geld – das alles, damit ein möglicher unbefristeter Arbeitsvertrag nicht in Gefahr gerät. So werden Beschäftigte gefügig gemacht. Das geht gar nicht. Drittens. Gerade für Berufseinsteigende ist die Situation besonders schwierig. Alle Jugendstudien berichten von einer Generation, die durchaus optimistisch in die Zukunft schaut. Einzige Ausnahme ist die Jobsituation. Junge Menschen, die immer wieder nur einen Job auf Zeit haben, kommen in der Arbeitswelt nie richtig an. Sie wissen nicht, ob sie nach einiger Zeit wieder auf der Suche sind. Sie wissen auch nicht, ob sie in eine andere Stadt ziehen müssen. Es erfordert einigen Mut, sich in dieser Situation beispielsweise für ein Kind zu entscheiden. Der Berufseinstieg gestaltet sich für junge Menschen zunehmend schwieriger und brüchiger. Job und Einkommenssicherheit sind aber schlichtweg ökonomische Voraussetzungen für eine eigenständige Lebensgestaltung. Genau das fehlt vielen jungen Menschen. Das ist für uns nicht akzeptabel. Viertens. Befristungen verschärfen natürlich auch den Fachkräftemangel. Die Möglichkeit, einen festen Arbeitsvertrag zu bekommen, ist im öffentlichen Dienst geringer als in der Privatwirtschaft. Da werden junge Menschen häufig lange hingehalten. Natürlich wechseln die jungen Menschen dann zwangsläufig in die Wirtschaft. Wer nur auf Zeit angestellt ist, kann sich nur seltener weiterbilden. Es gibt auch kaum Aufstiegschancen. In der Konsequenz wird der öffentliche Dienst für junge Menschen, die besonders motiviert sind, unattraktiv. Sie wenden sich stattdessen lieber der Privatwirtschaft zu. Mit Blick auf den demografischen Wandel und auf die Altersstruktur im öffentlichen Dienst ist das fatal. Sehr geehrte Koalitionsfraktionen, natürlich brauchen wir befristete Verträge: für temporäre Projektarbeit, für Schwangerschaftsvertretungen, für Vertretung bei langer Krankheit usw. Aber für Daueraufgaben – für Pflegepersonal, Erzieherinnen, aber auch Verwaltungspersonal – brauchen wir keine befristeten Verträge. Wenn die Verantwortlichen des öffentlichen Dienstes das nicht von sich aus begreifen, dann muss eben der Gesetzgeber handeln. Die Lösung der Linken im Hinblick auf die Kettenverträge überzeugt mich nicht; das habe ich bereits in den letzten Debatten und im Ausschuss gesagt. Dazu wäre eine Anhörung im Ausschuss interessant gewesen. Bei der sachgrundlosen Befristung sind wir uns aber einig: Sie sollte schleunigst abgeschafft werden. Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein; denn die Menschen brauchen soziale Sicherheit! Werden Sie endlich tätig! Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Tagesordnungspunkt 19) Steffen Bilger (CDU/CSU): Es ist spannend, die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Mobilität zu begleiten und mitzugestalten. Die Elektromobilität gehört dazu, aber selbstverständlich auch das automatisierte Fahren. Mittelfristig kann man diese beiden Zukunftsfelder ohnehin nur zusammen denken. Es mag sein, dass Deutschland bei der Elektromobilität erst einmal einiges verschlafen hat. Mittlerweile sind aber alle aufgewacht, und wir haben ordentlich aufgeholt bzw. bereits wieder die Spitze übernommen. Bei der Automatisierung des Fahrens hingegen sind wir von Anfang an vorne mit dabei. Sicherlich wird es ganz neue Marktteilnehmer geben, aber es gibt keinen Grund zur Verzagtheit, sondern wir können selbstbewusst in die Zukunft blicken. Dazu braucht es den Beitrag ganz verschiedener Beteiligter: die Offenheit der Nutzer in Deutschland, die Innovationsfreudigkeit der Industrie, die guten Einfälle der Wissenschaft und nicht zuletzt die Politik, die rechtzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen setzt. Dabei kommen wir heute einen großen Schritt weiter. Es ist richtig, dass wesentliche Fragen, die alle entwickelten Länder auf der Welt betreffen, möglichst gemeinsam geregelt werden. Das „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ von 1968 hat viele Jahrzehnte lang einen Rahmen gegeben, mit dem wir gut arbeiten konnten. Nun überholt jedoch die technologische Entwicklung die althergebrachten Übereinkünfte. Folglich war es richtig, auf diese Veränderungen zu reagieren. Als Deutscher Bundestag hatten wir uns ja bereits in unserem Koalitionsantrag zur intelligenten Mobilität dazu bekannt. Durch die Änderung des Wiener Übereinkommens, die wir nun für Deutschland umsetzen, wird geklärt, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entsprechen oder die Systeme so geschaltet sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Wir schaffen durch die Änderung des Wiener Übereinkommens Rechtssicherheit für bereits im Verkehr befindliche Assistenz- bzw. automatisierte Systeme und unterstützen die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme. Dabei sollten wir zukünftige Entwicklungen ganz genau im Blick behalten: Es muss sichergestellt sein, dass auch höhere Entwicklungsstufen des automatisierten Fahrens in Deutschland schon bald in vollem Umfang genutzt werden können. In unserem Koalitionsantrag hatten wir die weiteren rechtlichen Herausforderungen beschrieben: Haftungsfragen sind zu klären. So haftet bisher der Fahrer im Falle eines Unfalls. Außerdem gilt die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters. Zukünftig könnten Fahrzeughersteller bzw. die Techniklieferanten – je nach Automatisierungsgrad – verstärkt in der Verantwortung stehen. Es ist zu prüfen, wie die bestehenden Haftungsregeln diesen neuen technologischen Entwicklungen angepasst werden müssen. Dabei sind auch Produkthaftungs- und Versicherungsrecht zu beleuchten. Verkehrsströme sind heute nicht mehr rein national zu denken – gerade bei uns in Europa. Daher benötigen wir einheitliche Standards und Verfahren europaweit bzw. auf internationaler Ebene. Auch beim automatisierten Fahren kommt es auf den Menschen an. Langfristig wird es ganz neue Chancen für eingeschränkte Menschen geben, die heute keine Fahrerlaubnis besitzen oder beispielsweise aus Altersgründen darauf verzichten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auf Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit nicht verzichtet werden. Die Ausbildung der Fahranfänger und die Anforderungen an den Erwerb der Fahrerlaubnis müssen aber mit dem technologischen Fortschritt der Fahrzeuge einhergehen. Daher muss die Bundesregierung prüfen, ob sich ein konkreter Änderungsbedarf sowohl im Rahmen der Ausbildungsanforderungen als auch bei der Klassifizierung der Fahrzeuge ergibt, wobei gegebenenfalls zunächst das Unionsrecht angepasst werden muss. All diese weiteren rechtlichen Fragestellungen hat der Bundestag bereits erkannt und zum Inhalt unseres Beschlusses zur intelligenten Mobilität gemacht. Der Bundesverkehrsminister geht die Aufgaben in diesem Bereich angefangen von der Einrichtung des Runden Tischs „Automatisiertes Fahren“ engagiert an. Ein ähnliches Engagement würde ich mir auch vom Bundesjustizminister wünschen; denn für diese ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen brauchen wir ein Justizministerium, das die Zukunft mitgestalten will. Wir können nicht immer abwarten, bis der Regelungsbedarf jedem endgültig klar geworden ist, sondern sollten bereits jetzt weiterdenken, wie welche Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Nur so erreichen wir, dass Spitzentechnologie zuerst auf deutschen Straßen Anwendung findet. Wichtig ist mir dabei, dass bei der Bundesförderung alle Regionen eingebunden werden. Alle Automobilregionen müssen von der Unterstützung des Bundes profitieren. Zum Schluss will ich mich einmal mehr auf unseren Koalitionsantrag beziehen: In diesem haben wir 21 Forderungen an die Bundesregierung formuliert. Einige sind schon umgesetzt worden; bei anderen müssen wir noch daran arbeiten. Aber ich bin sicher, dass wir weiter die richtigen Schritte unternehmen werden, damit die Zukunft des automatisierten Fahrens in Deutschland geprägt wird. Gero Storjohann (CDU/CSU): Die Koalition von CDU, CSU und SPD ist 2013 mit dem großen Ziel angetreten, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben und damit unser Land und unsere Wirtschaft zukunftsfähig zu machen. Heute setzen wir einen weiteren Teil dieser Agenda um: Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Wiener Übereinkommens legen wir einen ersten Grundstein für die Mobilität der Zukunft. Das sogenannte Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr verfolgt das Ziel, durch die internationale Standardisierung der Verkehrsregeln den Straßenverkehr sicherer zu machen. Fast auf den Tag genau vor 39 Jahren, am 21. September 1977, wurde diese völkerrechtliche Konvention in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht überführt. Die Grundzüge des Straßenverkehrs haben sich in den vergangenen 40 Jahren kaum verändert – unsere Kraftfahrzeuge schon. In der heutigen Zeit haben automatisierte Fahrsysteme Einzug in die moderne Welt des Fahrens gehalten. Exemplarisch seien hier der Abstandsregeltempomat und die Spurhalteunterstützung erwähnt. Diese beiden Assistenzsysteme sorgen vor allem kombiniert als Stauassistent für ein hochautomatisiertes Fahren. Damit wird der Fahrzeugführer in alltäglichen und speziellen Situationen unterstützt, und das trägt somit zu einem komfortableren, aber in erster Linie vor allem sichereren Fahren bei. Nahezu jedes neu zugelassene Fahrzeug auf unseren Straßen verfügt über solche oder ähnliche technische Assistenzsysteme. Wir befürworten diese Form der Automatisierung des Fahrens ausdrücklich. Denn von Fahrassistenzsystemen profitieren nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss insgesamt. Doch trotz der weitläufigen Verbreitung von Fahrassistenzsystemen besaßen diese bislang noch keinen sicheren Rechtsrahmen. Durch die am 23. März 2016 in Kraft getretene Änderung des Wiener Übereinkommens, die wir heute in nationales Recht umsetzen werden, wird diese Rechtsunsicherheit endlich beseitigt. Konkret werden die Artikel 8 und 39 des Wiener Übereinkommens angepasst. Nach Artikel 8 des Übereinkommens muss jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen Fahrzeugführer haben, der jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug ausübt. Mit der nun erfolgten Änderung werden erstmals Systeme erlaubt, die die Steuerung des Fahrzeugs beeinflussen können, vorausgesetzt, diese Fahrassistenzsysteme entsprechen den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), oder die Systeme sind so ausgestaltet, dass sie jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Wir schaffen damit einen sicheren Rechtsrahmen für teilautonomes Fahren. Wenn wir heute über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Fahrassistenzsystemen sprechen, dann müssen wir morgen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für vollautomatisiertes Fahren sprechen. Die Themen Digitalisierung des Straßenverkehrs und autonomes Fahren werden uns in den kommenden Jahren weiter beschäftigen. Vor dieser Zukunft sollten wir uns weder verschließen, noch sollten wir unnötig zaudern. Für die Zukunft unserer heimischen Automobilindustrie ist es entscheidend, dass wir eine Rechtsgrundlage für dieses Zukunftsfeld unserer Mobilität schaffen. Durch die heutige Verabschiedung des Vertragsgesetzes zur Änderung des Wiener Übereinkommens legen wir einen wichtigen Grundstein für die digitale Zukunft des Straßenverkehrs. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute mit einer breiten Mehrheit verabschieden werden, und bitte Sie um Ihre Zustimmung. Birgit Kömpel (SPD): Das Wiener Übereinkommen von 1968 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Straßenverkehr durch eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Dieser Vertrag beruht noch auf dem Grundgedanken, dass die Autonomie einzig beim Fahrer eines Fahrzeugs liegt. Das bedeutet, dass jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen (Fahrzeug-)Führer haben muss. Und dieser Fahrzeugführer muss das Fahrzeug jederzeit beherrschen und seine Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse so anpassen, dass er die Beherrschbarkeit des Fahrzeuges jederzeit gewährleisten kann. Diese Grundsätze gelten seit der zunehmenden Einführung von sogenannten Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen nicht mehr. Diese sich ständig weiterentwickelnden Assistenzsysteme unterstützen zunehmend den Fahrer und beschränken zum Teil sogar seine Autonomie. Daher war es wichtig, dieses Übereinkommen an die technischen Entwicklungen anzupassen. Die Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen in Europa hat daher eine Änderung des Wiener Übereinkommens zum 26. März 2014 erarbeitet. Diese Änderung sieht vor, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeuges beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen auf europäischer Ebene entsprechen oder so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Durch diese Änderung wird Rechtssicherheit hinsichtlich bereits im Verkehr befindlicher Assistenzsysteme oder automatisierter Fahrsysteme hergestellt. Die Änderung trat am 23. März 2016 in Kraft und muss nun innerstaatlich umgesetzt werden. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll die Umsetzung in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Damit werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung von Systemen des automatisierten und vernetzten Fahrens geschaffen. Dieses kann nicht ausschließlich national geschehen, sondern muss international betrieben werden. Neben der Rechtssicherheit wird aber auch die weitere Entwicklung von automatisierten Fahrsystemen unterstützt. Und diese Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens liegt nicht nur im deutschen, sie liegt ganz sicher im europäischen und internationalen Interesse. Denn die Weiterentwicklung lässt ausschließlich positive Wirkungen erwarten: Die mobilitätsbedingten Emissionen werden sinken, die Verkehrssicherheit wird sich noch einmal verbessern, und die Zahl der Unfälle wird sinken. Fahrassistenzsysteme werden in der Zukunft dazu beitragen, dass der Verkehrsfluss optimiert wird. Automatische Abstandsregler werden ein zu dichtes Auffahren verhindern. Geschwindigkeiten werden besser aufeinander abgestimmt, was Staubildungen entgegenwirkt. Dadurch werden mobilitätsbedingte Emissionen weiter gesenkt, und Mobilität wird deutlich umweltfreundlicher gestaltet. Und auch die Verkehrssicherheit wird sich weiter verbessern. Fahrassistenzsysteme unterstützen schon heute Fahrer und Fahrerinnen beim Führen ihrer Fahrzeuge. Beinahe jedem bekannt sind die Systeme ABS (Antiblockiersystem) und ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), die beim Bremsen und im Falle des Schlingerns eines Fahrzeugs unterstützend eingreifen. Allein diesen beiden Systemen ist es zu verdanken, dass sich die Zahl der Pkw- und zunehmend auch der Motorradunfälle deutlich reduziert hat. Hinzu kommen Systeme, die beim Bremsen, beim Einparken, beim Spurhalten oder im Falle einer Notbremsung unterstützen. Auch gibt es Systeme zur intelligenten Geschwindigkeitsanpassung, Abstandsanpassung, Kurvenlicht, Reifendruckkontrollsystem, Schutz vor dem toten Winkel und vieles mehr. Die Liste wird fortlaufend erweitert werden, und die Kurve geht dabei steil nach oben. Auch der durchschnittliche Wert für Fahrassistenzsysteme pro Auto wächst in rasantem Tempo. Fahrassistenzsysteme sind im Hinblick auf mehr Verkehrssicherheit ganz sicher ein entscheidender Zukunftsbaustein. Denn nachdem jahre- und jahrzehntelang die Zahl der Verkehrstoten immer weiter nach unten gegangen war, ist in den letzten Jahren bedauerlicherweise wieder eine Bewegung nach oben erkennbar. Diese darf sich nicht zu einer Trendumkehr verfestigen, sondern wir müssen auch weiterhin alles tun, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Die Vision Zero, also die Überzeugung, dass jeder Verkehrstote einer zu viel ist, soll dabei unsere Richtschnur bleiben. Ich begrüße daher die Anpassung des Wiener Abkommens und die mit diesem Gesetz stattfindende Anpassung an nationales Recht ausdrücklich. Nur so wird der Weg frei für die weitere Einführung und Erprobung von Fahrassistenzsystemen und können weitere Schritte autonomes Fahren gegangen werden. Die Umwelt wird entlastet durch weniger Emissionen. Die Zahl der Verkehrstoten wird weiter gesenkt werden können. Und beides zusammen führt letztendlich dazu, dass der Verkehr in Deutschland effizienter wird zum Nutzen aller. Herbert Behrens (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das sogenannte Wiener Abkommen ratifiziert werden. In dem Abkommen ist festgelegt, dass Fahrzeugführer von Autos und Lkw und allen anderen Fahrzeugen jederzeit in der Lage sein müssen, das von ihnen gelenkte Fahrzeug im Betrieb jederzeit zu beherrschen. Das Abkommen gilt global und ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Hintergrund der Änderung, die von Deutschland zusammen mit anderen Staaten vorgeschlagen worden war, ist, dass bereits heute mögliche und in der Zukunft wahrscheinliche Fahrassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen den Fahrer teilweise und zeitweise ersetzen können, dass also der Fahrer nicht jederzeit das Fahrzeug beherrscht, weil das System Funktionen übernimmt. Der völkerrechtlichen Zulassung von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen wollen wir uns nicht in den Weg stellen. Es gibt aber noch eine ganze Reihe offener Fragen, die unbedingt geklärt werden müssen, bevor dies auf den Straßen gelebte Praxis wird. Erstens. Der im Sommer 2016 öffentlich gewordene Arbeitsentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium lässt einen Blick in die automatisierte Zukunft des Straßenverkehrs zu. Da wird es datenschutzrechtlich brisant. Bekommen wir den „gläsernen“ Autofahrer, wenn dauerhaft protokolliert wird, ob der Fahrer oder „das System“ am Steuer ist? Wie soll geprüft und gespeichert werden, dass der Fahrzeugführer „wahrnehmungsbereit“ ist – so steht es in dem Entwurf – und ob ihm eine angemessene Reaktionszeit zugestanden wird, für die ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“ erforderlich ist? Ebenfalls aufgezeichnet werden soll, wann das System den Fahrer aufforderte, das Lenkrad wieder zu übernehmen. Was aber genau dieses Mindestmaß ist, was eine angemessene Reaktionszeit ist, klärt der Arbeitsentwurf nicht. Dies sollen die Gerichte tun. Zum einen würde damit eben keine Rechtssicherheit hergestellt, wie es an anderer Stelle in dem Papier heißt. Zum anderen stellt sich die Frage, wie attraktiv ein Fahrzeug ist, bei dem man mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn die „Maschine“ Mist baut. Und dass das passieren kann, haben wir ja in den USA gesehen, als das Fahrassistenzsystem eines selbstfahrenden Autos einen Lkw nicht erkannte. Der nicht selbst steuernde Fahrer wurde bei diesem Unfall getötet. Zweitens. Das Abkommen lässt zu, dass die geforderte Beherrschbarkeit des Fahrzeuges dann obsolet ist, wenn diese Funktionen den technischen Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa UNECE entsprechen, oder sie so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Der zweite Halbsatz ist eindeutig. Der erste Teil besagt aber, dass in dem Wirtschaftsabkommen technische Regelungen für Radfahrzeuge bestimmt werden können. Nach meinem Verständnis werden dadurch nicht nur bisherige, sondern auch zukünftige Änderungen dieser technischen Regelungen automatisch im Rahmen des Wiener Übereinkommens gültig, und zwar ohne dass es spezieller Anpassungen bedarf. Ich hatte die Bundesregierung in der Ausschusssitzung zu diesem Punkt um eine Erläuterung gebeten. Bis heute habe ich dazu allerdings keine Antwort bekommen. So nachvollziehbar es ist, das Abkommen zu ratifizieren; ohne diese Aufklärung über den wirklichen Inhalt des Abkommens können wir uns bei der Abstimmung nur enthalten. Gerade in Bezug auf das von der Bundesregierung vorangetriebene Projekt autonomes Fahren haben wir noch viele Fragen zu klären. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet für die Aufklärung keinen Beitrag. Einer „Blackbox“ können wir aber nicht unsere Zustimmung geben. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr hat sich zuletzt als Innovationsbremse erwiesen: Automatisiertes Fahren war darin nicht vorgesehen; stattdessen mussten Autofahrer ihr Fahrzeug jederzeit selbst führen. Die USA, die das Abkommen nicht unterzeichnet hatten, sind auch deshalb schon wesentlich erfahrener beim Einsatz automatisierter Fahrzeuge, während wir in Deutschland gezwungenermaßen auf der Bremse standen. Doch es hat auch etwas Gutes, dass wir Automatisierungssysteme behutsam zulassen: So vermeiden wir, unreife Technik auf den Markt zu lassen. Stattdessen können wir mit Bedacht definieren, welche Systeme zulässig sind. Das ist jetzt mit der Änderung des Wiener Übereinkommens geschehen. Und wir hätten auch die Zeit gehabt, die noch vielen offenen Fragen zu klären, vor die uns das automatisierte Fahren stellt. Diese Zeit hat Verkehrsminister Dobrindt allerdings nicht genutzt. Zwar hat er uns ein Gesetz versprochen, um diese Fragen zu beantworten. Aber wie bei so vielen seiner Vorhaben hapert es erneut an der Umsetzung. Der jetzige Rechtsrahmen stellt alle Beteiligten vor große Unsicherheit – und ist vor allem zum Nachteil der Nutzer. So würde bislang wohl der Autofahrer haften, wenn das Automatisierungssystem einen Unfall baut. Wer will da schon die Hände vom Lenker nehmen, wenn er diese Verantwortung nicht ebenfalls abgeben kann? Autofahrer müssen deshalb wissen, was sie während der Fahrt tun dürfen, ohne fahrlässig zu handeln. Schlafen? Sicherlich ausgeschlossen. Aber auf den Terminkalender schauen – das ist vorstellbar. Diese „Grundaufmerksamkeit“ muss Verkehrsminister Dobrindt im Interesse der Autofahrer definieren. Doch auch die Hersteller brauchen handfeste Regeln: Wie misst das Auto eigentlich, ob der Fahrer noch aufmerksam genug ist? Mit Kameras im Cockpit oder Sensoren im Lenkrad? Und wie kann der Hersteller bei einem Unfall beweisen, dass dem Fahrer diese Grundaufmerksamkeit fehlte? Dafür müssen wohl Fahrdaten gespeichert werden, die ebenfalls ungeklärt sind. Daraus ergeben sich sofort datenschutzrechtliche Fragen. Und was muss das Auto eigentlich tun, wenn der Fahrer die Kontrolle doch nicht wieder übernimmt? Die viel diskutierten ethischen Fragen stellen sich eben nicht erst bei völlig autonomen Fahrzeugen, sondern bereits jetzt, da das Auto in diesem Fall eigenständig Entscheidungen treffen muss – Entscheidungen, die das Schicksal von Menschenleben betreffen können. Auch hier hat der Verkehrsminister bisher keine Antworten. Ohnehin braucht es statt der von ihm eingerichteten Ethik-Kommission eine breite gesellschaftliche Debatte. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes allein ist es also nicht getan; die Automatisierung des Fahrens hat viel breitere Auswirkungen. So müssen wir uns beispielsweise auch Gedanken darüber machen, wie Möglichkeiten und Grenzen von Automatisierungssystemen auch Teil der Fahrausbildung werden, um einen souveränen Umgang mit den Systemen sicherzustellen. Für uns ist deshalb klar: Wir müssen diese Fragen über Zulässigkeit, Grundaufmerksamkeit und Haftung sowie Ethik und Datenschutz gemeinsam betrachten. Und deshalb werden wir uns heute enthalten, weil die Änderungen des Wiener Übereinkommens zwar richtig sind, der wesentliche Rechtsrahmen zur Nutzung von Automatisierungssystemen aber fehlt. Es ist jetzt dringend nötig, dass Dobrindt seinen Gesetzentwurf vorlegt, damit Entwicklung und vor allem Nutzung automatisierter Fahrzeuge rechtlich wasserdicht sind, und damit wir die Vorteile des zunehmend automatisierten Fahrens erschließen können. Es kann aber nicht nur darum gehen, neue Autos auf die Straße zu bringen. Das ist bloße Industriepolitik. Automatisiertes Fahren muss ebenso den öffentlichen Verkehr in den Fokus nehmen. Der Busverkehr kann beispielsweise von Systemen profitieren, die bei der Abstandskontrolle, beim Spurwechsel oder beim Einfädeln helfen und präventiv auf Gefahrensituationen reagieren. Das erhöht die Verkehrssicherheit erheblich. Gänzlich autonome Fahrzeuge bieten auch neue Perspektiven für ÖPNV-Betreiber, die damit beispielsweise ihren klassischen Betrieb punktuell ergänzen und so wesentlich flexibler gestalten können. Das wird die nächste Aufgabe sein: mit Automatisierungssystemen nicht dafür zu sorgen, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs noch weiter zu steigern, sondern Sicherheit, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Verkehre weiter zu verbessern. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen (Tagesordnungspunkt 20) Karsten Möring (CDU/CSU): Lassen Sie mich eines zunächst kurz vorwegschicken: Unser Auftrag in der Umweltpolitik, aber nicht nur dort, ist es, konsequent Politik zu machen und auch, sie den Bürgerinnen und Bürgern viel mehr zu erklären. Daran orientiere ich mich, und die heutige Debatte ist dazu eine gute Gelegenheit. „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen“: Hinter diesem zunächst trocken anmutenden Titel der zu behandelnden Vorlage und einem sperrig daherkommenden Sachverhalt mit vielen Paragrafen verbirgt sich ja nichts anderes als ein wichtiger Beitrag zu einem aktiven und praktischen Menschen- und Umweltschutz. Denn schließlich heißt Immissionsschutz nichts anderes als Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, der Böden, des Wassers, der Atmosphäre sowie Kultur und sonstiger Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Er umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen in Form von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Wärme, Licht oder elektromagnetischen Feldern, die zum Beispiel durch Industrieanlagen oder Verbrennungsprozesse freigesetzt wurden. Und Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen sowie den Technischen Anleitungen Luft und Lärm. Dieses Gesetz hat fast 40 darauf beruhende Verordnungen, von denen nach dem vorliegenden Regierungsentwurf fünf heute sinnvoll zusammengeführt und nach EU-Vorgaben geändert und präzisiert werden. Warum sind die heute zu beschließenden für den Vollzug notwendigen Klarstellungen, Anpassungen und Präzisierungen in Verordnungsform wichtig und sinnvoll? Die neue Mantelverordnung dient der Umsetzung verschiedener europarechtlicher Vorgaben, die der wichtigen Vorsorge vor gesundheitsgefährdenden Emissionen in die Umgebungsluft dienen. Zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen sogenannten CLP-Verordnung, mit der ein EU-weit geltendes System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien eingeführt wurde, werden in den verschiedenen Rechtsverordnungen die chemikalienrechtlichen Begriffe angepasst. In der Lösemittelverordnung werden die Anforderungen an den chemischen Stoff Formaldehyd verschärft. Formaldehyd dürfte den meisten Menschen aus Farbstoffen, Kosmetika, Textilien, Arzneistoffen oder Möbeln bekannt sein. Es ist einer der wichtigsten organischen Grundstoffe in der chemischen Industrie und wird unter anderem bei unvollständig ablaufenden Verbrennungsprozessen in Kfz-Verbrennungsmotoren, in Gießereien, bei der Herstellung von Kunststoffartikeln emittiert. Weil die EU-Kommission Formaldehyd inzwischen als „wahrscheinlich beim Menschen karzinogen“, also krebserregend, einstuft, ist diese Anpassung zwingend. Betroffen sein können Lackieranlagen der Autoindustrie oder Anlagen zur Drahtbeschichtung, wenn sie bestimmte Stoffe zur Lacktrocknung verwenden. Des Weiteren wird ein EU-einheitliches Prüfverfahren für Gasrückführungssysteme für Tankstellen eingeführt. Das sind Vorrichtungen, die jeder an der Tankstelle schon einmal gesehen hat. Sie sollen beim Betanken den Benzindampf absaugen. Damit werden für die Typenzulassung und Kontrolle solcher Systeme die bisher verwendeten Richtlinien des VDI durch europäische DIN-Normen ersetzt. Das Prüfverfahren stellt sicher, dass die Gasrückführungssysteme an den Zapfsäulen der Tankstellen nach gleichen Bedingungen geprüft werden. Weiter: Zur vollständigen Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie, kurz IED, in der Titandioxid-Industrie wird die bestehende Vorgabe zur kontinuierlichen Überwachung der Schwefeldioxid-Emissionen zusätzlich als Ordnungswidrigkeit normiert. Nächster Punkt: Die sogenannten besten verfügbaren Techniken, kurz BVT, werden für Anlagen der Lederindustrie umgesetzt. Damit wird ein entsprechender Grenzwert für Anlagen zur Beschichtung von Leder, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen, eingeführt. Das alles zeigt im Übrigen auch: Europa macht und einigt sich allen Unkenrufen zum Trotz auch auf sehr vernünftige Dinge, die wir heute umsetzen. Übrigens: Die Änderungen in den Verordnungen werden von der Industrie bereits heute erfreulicherweise schon überwiegend eingehalten. Das ist insofern relevant, und das ist mir wichtig, da wir dafür eintreten, europäische Vorgaben konsequent eins zu eins umzusetzen und auf nationale Alleingänge möglichst zu verzichten. Gerade unser Mittelstand leidet überproportional unter zusätzlicher Regulierung und damit verbundenen finanziellen und bürokratischen Kosten. Da wollen wir, wo es geht, ja abbauen, optimieren und nicht weiter verstärken. Denn gerade unsere mittelständischen Unternehmen beweisen ja tagtäglich, wie ich auch aus meinem Wahlkreis in Köln weiß, dass industrielle Produktion und Umweltverträglichkeit nicht nur zusammenpassen, sondern dass sich umweltfreundliche Produktion für Unternehmen im Wettbewerb auszahlt. Diesen umweltpolitischen Erfolg des industriellen Mittelstands wollen wir nicht gefährden; das müssen wir bei allen Maßnahmen immer im Blick haben. Meine Bitte an das Umweltministerium wäre daher, bei allen neuen künftigen Verordnungen nie den Bürokratieabbau zu vernachlässigen. In diesem Sinne appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die sich im Umweltausschuss leider nur enthalten haben, sich jetzt einen Ruck zu geben, über ihren Schatten zu springen und zuzustimmen. Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht. Ich denke, ein einstimmiges Votum wäre im Sinne der Sache und als positives Signal hier im Hause wünschenswert. Ulli Nissen (SPD): Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – genau: das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – dient dazu, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Es ist somit eins der wichtigsten Regelwerke im Umweltbereich. Diverse Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) führen die gesetzlichen Regelungen weiter aus. So wird Störfallrecht geregelt (durch die 12. BImSchV); Sportlärm wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und Verkehrslärm in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) behandelt. Heute befassen wir uns mit der Verordnung der Bundesregierung, mit der die europäische Richtlinie 2014/99/EU ins nationale Recht umgesetzt wird. Dafür werden in einer Mantelverordnung insgesamt fünf Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gemäß europäischen Vorgaben geändert. Bei den Änderungen dreht es sich in erster Linie um Regelungen die Befüllung und Lagerung von Ottokraftstoffen betreffend. Der Gesundheitsschutz wird durch diese Regelungen verbessert Mit den Änderungen der 2. BImSchV und 31. BImSchV wird auch das europaweit geltende neue System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die Anforderungen zur ausschließlichen Untenbefüllung von Straßentankfahrzeugen werden explizit in den Verordnungstext der 20. BImSchV übernommen. Dies ist bereits seit mehr als zehn Jahren eingeführt. Die Einführung eines einheitlichen europäischen Prüfverfahrens für Gasrückführungssysteme für Tankstellen wird in der 21. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. Die 25. BImSchV wird um eine Ordnungswidrigkeit ergänzt, damit ein Verstoß gegen die Pflicht der kontinuierlichen Messung geahndet werden kann. In die 31. BImSchV werden als Regelung bei Freisetzung von Formaldehyd die europaweit geltenden Grenzwerte für karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische flüchtige organische Verbindungen aufgenommen. Ebenso wird ein zusätzlicher Emissionsgrenzwert für Anlagen der Lederbeschichtung übernommen. Alles in allem, wie Sie sehen, unkritische und vor allem unstrittige Änderungen und Ergänzungen. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung ist eine von mehreren umweltpolitischen EU-Anpassungen, die zurzeit durchs Parlament gehen. Insgesamt werden hier fünf Verordnungen des Bundesimmissionsschutzes angepasst, und schaut man sich die Regelungen an, wird deutlich, dass einige der Vorgaben in Deutschland in der Praxis bereits umgesetzt sind. Positiv hervorzuheben ist das Umdenken auf EU-Ebene, was die Einordnung von Formaldehyd als krebserregend angeht, das nun auch per Grenzwertregelung verwirklicht wird. Leider müssen wir Linken jedoch feststellen, dass trotz aller Verbesserungen im Immissionsschutz die Durchführung der Verordnungen an manchen Stellen – freundlich ausgedrückt – defizitär ist. Alle guten Vorschriften nützen nichts, wenn es bestimmten Industrien gelingt, sie, wie auch immer, zu umgehen. Die Folgen sind dann oft kritisch, bedrohlich für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Umwelt. Hier hat der Bund jede Menge Potenzial, seine eigenen Kompetenzen zu erweitern. Die Abgassituation in den Innenstädten ist an bestimmten Tagen bedrohlich. Für Stickoxide gibt es feste Grenzwerte, und trotzdem kommt es immer wieder zu Überschreitungen. Verantwortlich für die Abgassituation in den Innenstädten sind Bundesregierung und Automobilhersteller. Die Hersteller tricksten über Jahre, und die Bundesregierung verweigerte dem Kraftfahrt-Bundesamt die Mittel, um eigene Tests mit eigener Technik durchführen zu können. Stattdessen bestimmten die Automobilhersteller die Testverfahren selbst, und die Bundesregierung half bei der Einführung der gewünschten Prüfstandards, was den Betrug erst in diesem Umfang ermöglichte. Das kommt einem Staatsversagen gleich, das dadurch entstanden ist, dass der Bund seine eigenen Kompetenzen freundlich der Industrie übergeben hat, die er ja aber überwachen soll. Dass hier über Jahre erfolgreich Lobbyarbeit am Werk war, ist augenscheinlich. Wohin das führt, sehen wir jetzt, und weitere Skandale sind zu vermuten – ich erinnere nur an die Einführung des hochproblematischen Kältemittels R1234yf in Pkw. Die Linke fordert ein unabhängiges staatliches Messwesen, das personell und finanziell gut aufgestellt ist. So könnten reale Abgastests verpflichtend eingeführt werden. Damit würde zukünftig die Einhaltung der Normen gesichert, und das Ausmaß der betrugsverursachten Feinstaub- und Stickoxidbelastungen würde bekannt. Allein Bund-Länder-Arbeitskreise, die Empfehlungen erarbeiten, reichen nicht. Daher regt Die Linke an, bei EU-rechtlichen Anpassungen des Umweltrechts jedes Mal einen Aktionsplan beizulegen, in dem klar geregelt wird, welche Behörde mit welchen Mitteln die Einhaltung der neuen Vorgaben durchsetzen soll. Das würde den Industrieverbänden klarmachen, dass Gesetzesumgehungen und Tricksereien nicht geduldet werden. Gleichzeitig würde dies das Umweltrecht sowohl für die Bevölkerung als auch für Behörden nachvollziehbarer gestalten. Es würde vermutlich auch dazu führen, dass klar wird, dass die Finanz- und Personalausstattung notwendiger Behörden für deren eigentliche Aufgaben bei weitem nicht ausreichend ist. Mein Fazit: Die vorgelegte Verordnung ist plausibel; die Neuerungen begrüßen wir. Damit der Bundesimmissionsschutz jedoch kein Papiertiger bleibt, muss er personell und finanziell untermauert werden, und Bundesregierung und Ministerien müssen begreifen, dass letztendlich sie für die Einhaltung zuständig sind. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute diskutieren wir die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen. Angesichts des eingedampften Klimaschutzplans 2050 und des ewigen Wartens auf eine Düngegesetzgebung im Sinne des Gewässerschutzes können wir ja froh sein, wenn überhaupt noch Immissionsschutz im Regierungshandeln stattfindet. Nun werden mit der vorliegenden Mantelverordnung insgesamt fünf Verordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geändert. Die Änderungen betreffen die zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImschV) zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen, die 20. BImSchV zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin, die 21. BImSchV zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen, die 25. BImSchV zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie und schlussendlich die 31. BImSchV zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen. Wir begrüßen diese europarechtskonformen Anpassungen verschiedener Bundesimmissionsschutzverordnungen hinsichtlich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, der Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Lagerung und Verteilung von Ottokraftstoff, eines europaeinheitlichen Prüfverfahrens für Gasrückführungssysteme für Tankstellen, der Pflicht der kontinuierlichen Messung sowie der Grenzwerte für karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische flüchtige organische Verbindungen. Herzlichen Glückwunsch Frau Dr. Hendricks! Sie strotzen ja nur so vor Tatendrang. Auch die Ankündigung von Ihnen, den Kommunen ein Instrument in die Hand geben zu wollen, sodass diese die industrielle Tierhaltung mittels Planungsrecht einschränken können, ist zu begrüßen. Ich bin gespannt, ob es bei Ihrem Grünsprech bleibt oder wir eine entsprechende Passage im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches finden werden. Bezüglich der heute zur Debatte stehenden Vorhaben stellt sich allerdings durchaus die Frage, wenn schon so viele Verordnungen im Bereich Immissionsschutz angefasst werden, warum Sie nicht beispielsweise noch die 4. BImschV über genehmigungsbedürftige Anlagen novelliert haben. Denn große Anlagen der industriellen Massentierhaltung, wie etwa große Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen, haben oftmals nachteilige Auswirkungen für Mensch und Umwelt. Die entsprechenden Luftverunreinigungen durch Staub, Gerüche, Ammoniak und Bioaerosole werden leider mit den heutigen Novellen nicht adressiert. Mit einer Absenkung der Genehmigungsschwellenwerte für Tierhaltungsanlagen insgesamt würden auch kleinere Tierhaltungsanlagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen und müssten dann die Vorsorgeanforderungen der TA Luft, gerade auch bezüglich der Minderung von Ammoniak und Gerüchen, erfüllen. So würde ein längst überfälliger Beitrag zur Umsetzung der Stickstoffemissionsminderungspflichten der NEC-Richtlinie geleistet. Eine Senkung der Schwellenwerte würde zusätzlich zu einer Erweiterung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren führen und so für mehr Transparenz und Akzeptanz der Landwirtschaft in der Bürgerschaft führen. Was wiederum den Zielen der Aarhus-Konvention entsprechen würde. Da dies mit der vorliegenden Mantelverordnung aus unerfindlichen Gründen nicht geregelt worden ist, aber dennoch ein Schritt im Sinne einer Verbesserung des Immissionsschutzes gemacht wurde, werden wir uns enthalten. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Tagesordnungspunkt 21) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Diese Legislaturperiode ist eine gute für die Kommunen in Deutschland. Viele der Maßnahmen der Bundesregierung unter Führung von Angela Merkel haben gerade die Kommunen im großen Maßstab entlastet. Wesentlicher Bestandteil dieses Maßnahmenpakets waren Entlastungen im Sozialbereich wie etwa die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter. Damit hat der Bund wesentlich zur positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Auch bei der Bewältigung der mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern verbundenen Herausforderungen lässt der Bund die Kommunen nicht alleine. Ein weiterer Schwerpunkt sind der Ausbau und die Verstetigung der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen aus dem vergangenen Jahr haben wir das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Aus diesem Sondervermögen werden nach ursprünglicher Planung in den Jahren 2015 bis 2018 Finanzhilfen an die Länder ausgezahlt, die diese für Investitionen finanzschwacher Kommunen weitergeben sollen. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent. Der Kofinanzierungsanteil der Kommunen von mindestens 10 Prozent kann auch von den Ländern übernommen werden. Da die Mittel bisher ziemlich schleppend abgerufen wurden, hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres die Verlängerung des Förderzeitraums bis zum Jahr 2020 beschlossen. Im Sommer dieses Jahres waren circa 1,8 Milliarden Euro des Sondervermögens verplant. Dies entspricht etwa 52 Prozent der gesamten Finanzmittel des Sondervermögens. Ich denke, es herrscht in diesem Haus ein breiter Konsens darüber, dass die Verlängerung des Förderzeitraums sinnvoll ist. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf einen weiteren Aspekt der finanziellen Verflechtungen von Bund, Ländern und Kommunen hinweisen. In den vergangenen Jahren sind nicht nur die Kommunen, sondern auch die Länder umfassend durch den Bund entlastet worden. Die wichtigsten finanziellen Zugeständnisse des Bundes belaufen sich in den Jahren 2010 bis 2020 auf rund 200 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund der massiven Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund halte ich es für höchst problematisch, dass wir in vielen Bereichen nicht mehr nachvollziehen können, was mit dem Geld wirklich passiert. In dieser Legislaturperiode betrifft das Mittel des Bundes von immerhin rund 35 Milliarden Euro. So gehen in diesem Zeitraum allein über 20 Milliarden Euro über die Umsatzsteuerverteilung sowie die Erstattungen für die Kosten der Unterkunft zusätzlich als gezielte Entlastung an Länder und Kommunen. Diese Mittel sind komplett ungebunden. In anderen Bereichen zahlt der Bund Mittel an die Länder, ohne dass er die Möglichkeit hat, den verabredeten Mitteleinsatz auch zu kontrollieren bzw. im Zweifelsfall auch durchzusetzen. Ein Beispiel ist die Übernahme des BAföG durch den Bund. Das sind immerhin 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Politisch verabredet war, dass die Länder die bei ihnen freiwerdenden Mittel für die Hochschulen einsetzen. Von dieser Zusage sind einige Länder dann, nachdem das Gesetz beschlossen war, ganz offen wieder abgerückt. Ein weiteres Beispiel sind die Entflechtungsmittel in Höhe von 11,3 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode. Diese haben zwar zumindest noch eine investive Zweckbindung im Gesetz. Aber auch hier besteht keine Möglichkeit der direkten Kontrolle durch den Bund. Ich sehe die Tendenz, dass der Bund zunehmend Aufgaben von Ländern und Kommunen übernimmt und diese (mit-)finanziert, aus ganz grundsätzlichen Erwägungen sehr kritisch. Unabhängig davon brauchen wir in Zukunft wieder mehr gesetzlich definierte Zweckbindungen, deren Einhaltung der Bund dann auch kontrollieren kann. Ich hoffe, wir werden auch in diesem Bereich eine vernünftige Lösung finden – genauso wie wir sie mit der Verlängerung des Förderzeitraums des Kommunalinvestitionsförderungsfonds gefunden haben. Ich bitte um möglichst breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf zu Finanzhilfen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Der Bund unterstützt finanzschwache Kommunen bei bedeutsamen Investitionen. Wir beraten über eine Verlängerung des Förderzeitraums um zwei Jahre. Der Zeitrahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wird damit bis zum Ende des Jahres 2020 ausgeweitet. Finanzschwache Kommunen profitieren zwei weitere Jahre von der Möglichkeit der Förderung von wichtigen Investitionen. Die Verlängerung des Förderzeitraums ist der aktuellen Lage geschuldet. Die Kommunen stehen derzeit vor einer großen Herausforderung. Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erfordert große Anstrengungen. Finanzschwache Kommunen stoßen personell und finanziell an die Belastungsgrenze. Notwendige Investitionen müssen verschoben werden. Dem Bund ist es ein großes Anliegen, dass die Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds den finanzschwachen Kommunen zufließen. Mit der sukzessiven Unterbringung der Flüchtlinge und der Verlängerung des Förderzeitraums bestehen wieder die personellen Kapazitäten vor Ort, sich den notwendigen Investitionsvorhaben zuzuwenden. Es ist unser Ziel, finanzschwachen Kommunen mit diesem Gesetz die finanzielle Förderung zu ermöglichen und deren Haushalte zu entlasten. Ich möchte die heutige Rede auch zum Anlass nehmen, grundsätzlich über die Finanzen der Kommunen zu sprechen. In der Bundesrepublik gibt es 11 000 Gemeinden und Städte. So vielfältig wie Deutschland ist, so vielfältig sind auch die Kommunen. Es gibt finanzstarke Gemeinden, die vom Tourismus in den Alpen, an der Küste oder an einem Binnengewässer profitieren. Es gibt Städte mit dichter Ansiedelung von Industrie und Gewerbe. Es gibt Gemeinden im Speckgürtel, die von der Infrastruktur der Großstadt und den außerhalb angesiedelten Unternehmen profitieren. Es gibt aber auch Kommunen in strukturschwachen Regionen, die trotz größter Anstrengungen die Investitionen für notwendige Infrastrukturprojekte nicht stemmen können. Diese diametralen Unterschiede der Finanzstärke von Kommunen sind nicht auf boomende Regionen und strukturschwache Gegenden begrenzt. Sie finden sich innerhalb von Bundesländern und sogar innerhalb von Landkreisen. Die Finanzkraft von Kommunen hängt im Wesentlichen vom Steueraufkommen ab. Neben dem Verteilungsschlüssel nach dem Gemeindefinanzreformgesetz möchten wir jedoch einen direkten Nachteilsausgleich gewähren. Aus diesem Grund wird die Unterstützung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für besondere Investitionen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro gewährt. Es sollte uns ein großes Anliegen sein, dass in Deutschland überall ein Mindeststandard für Lebensbedingungen herrscht. Auf lokaler Ebene müssen die kommunalen Haushalte entlastet werden, um den Weg für notwendige Investitionsvorhaben zu ebnen. Es ist mehr als nur ein Selbstzweck. Die Stärkung der lokalen Infrastruktur wirkt sich positiv auf die demografische Entwicklung aus. Finanzschwache Kommunen werden durch den Nachteilsausgleich ein Stück lebenswerter. Der Anreiz, in finanzstarke Kommunen wegzuziehen, wird abgemildert. Es kann nicht das Ziel sein, dass reiche Kommunen reicher und arme Kommunen ärmer werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Bernhard Daldrup (SPD): Vor eineinhalb Jahren haben wir ein gutes Gesetz beschlossen, mit dem wir in spürbarem Umfang Investitionen in den Kommunen fördern. Wir fördern zielgerichtet besonders finanzschwache Kommunen. Dafür stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Heute ändern wir das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und verlängern die Fristen für Anträge und Bau um zwei Jahre. Damit entsprechen wir einem Wunsch der Kommunen. Zwei Gründe sind für die Verlängerung ausschlaggebend: erstens die Ausnahmesituation durch die Aufnahme von Flüchtlingen, die sehr viel Verwaltungskraft gebunden hat, und zweitens die ausgedünnte Personaldecke in vielen Planungs- und Bauämtern aufgrund von Sparzwängen der vergangenen Jahre, die die Planung und Umsetzung von Projekten verzögert haben. Anders als beim Konjunkturpaket II kommt es mit dem aktuellen Programm darauf an, die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, weniger darauf, einen konjunkturellen Impuls zu geben. Deshalb ist die Verlängerung des Programms auch aus ökonomischer Sicht unproblematisch. Tatsache ist, dass wir mehr Investitionen in eine leistungsfähige Infrastruktur brauchen, um unseren Wirtschaftsstandort und Wohlstand langfristig zu sichern. Den Städten und Gemeinden kommt eine zentrale Rolle zu; denn sie tätigen etwa 50 Prozent aller Investitionen der öffentlichen Hand. Ihr Anteil war allerdings mal höher: Anfang der 90er-Jahre lag er noch über 60 Prozent. Die kommunale Investitionstätigkeit hat unter dem Strich abgenommen. Die Kommunalhaushalte haben sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr von Investitionshaushalten zu Sozialhaushalten entwickelt. So hat sich ein Investitionsstau aufgebaut, der sich mittlerweile auf über 140 Milliarden Euro beläuft. Aber das betrifft nicht alle Kommunen. Besonders betroffen sind die strukturschwachen Kommunen. Im Detail sieht man enorme Unterschiede. Das gilt sowohl im Ländervergleich als auch zwischen Kommunen einzelner Länder. In Bayern investieren die Kommunen durchschnittlich 590 Euro je Einwohner, in Mecklenburg-Vorpommern sind es nur 206 Euro/Einwohner, also gerade einmal ein Drittel. Noch drastischer ist der Vergleich zwischen einzelnen Kommunen: Der Landkreis München gab im Jahr 2013 mit 724 Euro pro Einwohner fast 700 Euro mehr aus als die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven in Niedersachsen mit 35 Euro pro Einwohner. Eklatante Unterschiede gibt es auch innerhalb eines Bundeslandes wie beispielsweise Bayern, das insgesamt durchaus finanzstark ist. Dieser Unterschied zwischen Strukturstarken und -schwachen wird in Zukunft noch steiler werden, wenn wir nicht gegensteuern. Zentrale Ursachen für den Rückgang der Investitionsquote liegen in den steigenden Sozialausgaben, sinkenden Einnahmen und einer steigenden Verschuldung. An allen diesen Punkten müssen wir ansetzen. Ein Hebel ist die Investitionsförderung durch das kommunale Investitionsprogramm. Ursprünglich war die Förderung bis 2018 vorgesehen. Mit der heutigen Änderung können Projekte bis 2020 genehmigt werden. Das verschafft Luft zur Planung. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Förderung sehr gut in Anspruch genommen wird. Über die Hälfte der Mittel sind bereits verplant. Dabei gehen die Länder sehr unterschiedlich vor. Die Ausgestaltung liegt in ihrer Hand, genauso wie die Entscheidung, welche Kommunen in ihrem Bereich den größten Bedarf haben. Aus einer vorläufigen Liste über Projektanmeldungen auf die politische Qualität von Landesregierungen zu schließen, wie es die CDU/CSU in Rundbriefen tut, ist daher völliger Unsinn und schlicht unseriös. Niedersachsen, NRW und Hessen zum Beispiel verteilen die Mittel als Kontingente an die Kommunen, die sie als finanzschwach eingestuft haben, und lassen ihnen bei der Verwendung innerhalb des bundesgesetzlichen Rahmens volle Flexibilität. Bayern und Sachsen haben Antragsverfahren eingeführt, bei denen konkrete Einzelprojekte bewilligt werden. Mecklenburg-Vorpommern konzentriert die Förderung auf die Bereiche Breitbandausbau und Städtebau, Schleswig-Holstein auf die Sanierung von Kitas und Schulen. Eines lässt sich an den bisher gemeldeten Projekten bereits ablesen: Mit dem Programm werden tausende Schulen und Kindergärten saniert und ausgebaut. Es werden Gemeindeeinrichtungen im ganzen Land energetisch saniert. Und es werden weiße Flecken auf der Landkarte mit Breitbandnetzen versorgt. Das ist gut, und ich nehme gerne in Anspruch, dass wir Sozialdemokraten uns sehr für dieses Programm eingesetzt haben. Der Bund hat die Spielräume weit gefasst. Er trägt 90 Prozent der Investitionskosten, der kommunale Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent. Die Länder können, auch das ermöglicht das Gesetz, den kommunalen Anteil übernehmen, sodass auch Kommunen, die aufgrund ihrer Notlage nicht einmal diesen Anteil leisten können, die Förderung nutzen können. Es muss auch nicht – wie noch im Konjunkturpaket II – das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt werden, eine weitere Erleichterung für die Kommunalpolitik vor Ort. Wir stimmen völlig mit der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ überein, die Sigmar Gabriel unter der Leitung von Michael Fratzscher eingesetzt hat: Auf Platz eins ihrer Empfehlungen steht: mehr öffentliches Geld für Investitionen. Außerdem schlägt sie einen nationalen Investitionspakt vor, der auf Dauer von Bund und Ländern finanziert wird. Das könnte im Rahmen des geplanten gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der SPD-Parteivorstand vorgeschlagen hat, ein Bundesprogramm zur Modernisierung der Schulgebäude in Milliardenhöhe einzurichten. Diesen Vorschlag unterstützte ich ausdrücklich. Und wenn wir dazu das Grundgesetz ändern müssen, um das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufzuheben, sollten wir das tun – möglichst noch in dieser Legislaturperiode. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land ist Verfassungsauftrag. Das ist die räumliche Seite des Sozialstaatsgebotes und die Voraussetzung für Chancengleichheit. Wir können nicht von Chancengleichheit sprechen, wenn in der einen Kommune Kitas beitragsfrei sind und die Schulen I-Pads für alle ausgeben, während an anderen Orten wegen der Haushaltsnotlage die Beiträge für Kinderbetreuung in die Höhe schießen und die Eltern am Wochenende zum Putzdienst in der Schule anrücken müssen, weil die hygienischen Bedingungen so unterirdisch sind. Die Große Koalition hat in dieser Wahlperiode schon eine beachtliche Reihe von Entlastungen für die Kommunen beschlossen, die dieser Entwicklung entgegenwirken. Dazu gehören das kommunale Investitionsprogramm, aber auch das 10-Milliarden-Euro-Zukunftsinvestitionsprogramm, die Erhöhung der Städtebaumittel sowie die Entlastung bei den Sozialausgaben und nicht zuletzt die Unterstützung bei der Flüchtlingsaufnahme. Wir werden in diesem Herbst eine jährliche Entlastung der Kommunen im Volumen von 5 Milliarden Euro ab 2018 beschließen. Das ist eines der wichtigsten Projekte, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben – ohne Finanzierungsvorbehalt. Der Vorschlag, den die Länder zur Umsetzung gemacht haben, entspricht allerdings nicht unseren Erwartungen. Die Entlastung muss vor allem bei den Kommunen ankommen, die sie am meisten brauchen. Denn es gibt, um auf unser Thema heute zurückzukommen, Kommunen, die in die Zukunft investieren können, und andere, die können es nicht. Investitionsprogramme wie das kommunale Investitionsprogramm sind ein Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich aber müssen wir an einer Lösung arbeiten, die dauerhaft eine bessere und ausgeglichene Finanzausstattung der Kommunen sicherstellt. Kerstin Kassner (DIE LINKE): Die finanzielle Lage der Kommunen in Deutschland ist insgesamt sehr angespannt. Es gibt für viele Kommunen im ganzen Land kaum noch Möglichkeiten, jenseits der Pflichtaufgaben in irgendeiner Weise tätig zu werden. Die Höhe der Kassenkredite ist auf insgesamt fast 50 Milliarden Euro angestiegen. Dabei entfällt etwa die Hälfte des Kreditvolumens auf 25 der fast 400 Kommunen Deutschlands. Ein gewaltiger Investitionsstau ist über die Jahre und Jahrzehnte entstanden, der sich unter diesen Bedingungen von den Kommunen nicht auflösen lässt. Das betrifft kommunale Infrastruktur und Daseinsvorsorge und damit ganz wesentlich den Zustand von Schulen und Kindertagesstätten, Straßen und Brücken sowie kommunaler Betriebe in unseren Heimatstädten und Kreisen. Vor diesem Hintergrund hat Die Linke seinerzeit bereits die Einführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des damit verbundenen Fonds zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen begrüßt. Vor dem Hintergrund der starken finanziellen Herausforderungen für die Kommunen – insbesondere seit dem vergangenen Jahr – im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun den Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen des Fonds um jeweils zwei Jahre verlängert. Darum stimmen wir auch dem Entwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu. Die nötigen Investitionen werden die Kommunen nie aus eigener Kraft leisten können. Dass dafür von der Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro – für die finanziell besonders schwachen Kommunen – zur Verfügung gestellt werden, ist zunächst einmal positiv zu bewerten. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob dieser Betrag ausreicht, um das aufgestaute Defizit an Investitionen abzubauen. Wesentlich bedenklicher ist allerdings ein anderes Problem: Dass überhaupt ein derartiger Investitionsstau entstehen konnte, ist kein Ergebnis der Flüchtlingskrise. Und es hat sich auch nicht kurzfristig aus einer temporären Schieflage der kommunalen Haushalte ergeben. Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Über viele Jahre wurden ihnen immer mehr Aufgaben übertragen, ohne sie dafür mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten. Insbesondere die Ausgaben im sozialen Bereich drohen die Kommunen finanziell zu erdrücken. So gut es daher ist, dass der Bund mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und seiner neuen Überarbeitung einen Teil seiner Verantwortung im kommunalen Bereich wahrnimmt, so notwendig wäre eine generelle Neugestaltung der Kommunalfinanzen. Aus meiner Sicht kann die Lösung nun nicht für alle Zeit darin bestehen, dass der Bund Fonds und Förderprogramme für die Kommunen auflegt, wenn er die Mittel dafür gerade bereithält bzw. wenn der Druck durch die Kommunen – zuletzt etwa durch die Aktivitäten des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ – so groß wird, dass Handlungsdruck auf die Bundesebene erzeugt wird. Die Kommunen dürfen nicht von spontanen Programmen abhängig sein. Sie sind keine Almosenempfänger und können sich auf die kommunale Selbstverwaltung berufen, die durch die Verankerung im Grundgesetz Verfassungsrang hat. Es gibt ganz offensichtlich ein Problem der strukturellen Unterfinanzierung zahlreicher Kommunen im Land. Das gefährdet massiv die kommunale Selbstverwaltung und die Demokratie auf kommunaler Ebene. Diese Entwicklung hat nichts zu tun mit Bemühungen der Kommunen zur Haushaltskonsolidierung und zum Schuldenabbau. Die strukturellen Gegebenheiten vor Ort lassen in vielen Regionen eine andere Entwicklung unter den derzeitigen Bedingungen nicht zu. Hier müsste der Bund dringend aktiv werden und den Kommunen über eine reformierte Steuergesetzgebung eine stabile, berechenbare und dauerhafte Einnahmesituation verschaffen. Ein wichtiger Baustein dazu wäre die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer. Zudem fordern die Kommunen seit langem einen Altschuldenfonds. Ohne diesen werden die hoch verschuldeten Kommunen – wie etwa Oberhausen oder Offenbach – niemals in eine andere Haushaltslage kommen. Da ganz offensichtlich ein direkter Zusammenhang zwischen hoher Arbeitslosigkeit und damit verbunden hohen Sozialaufgaben und finanziell starker Belastung der Kommunen besteht, könnte auch eine Übernahme der Kosten für die Unterkunft im SGB II und SGB XII einen wirklichen Neuanfang für die Kommunen eröffnen. Ich möchte diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung und generell die Bemühungen im Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verstehen als Erkenntnis und Einsicht der Koalition in die drängende Notsituation vieler Kommunen im Land und als Beginn einer neuen Ausrichtung der Politik des Bundes mit Bezug zu den Kommunen und hoffe, dass die Bundesregierung das Problem damit nicht als erledigt ansieht. Die Kommunen als Basis unserer Gesellschaft müssen es uns wert sein. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Steuereinnahmen, Museen und Theater, sanierte Schulen und intakte Quartiere sorgen in vielen Orten für eine hohe Lebensqualität. Marode Turnhallen, geschlossene Büchereien, schimmlige Schwimmbäder und Mangelverwaltung konzentrieren sich in anderen. Dass alle ähnliche Chancen und Möglichkeiten vor der eigenen Haustür vorfinden, ist nicht die Realität. Die Schere zwischen armen und reichen Städten, Gemeinden und Kreisen geht immer weiter auseinander. Eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzlage, erhöhte Investitionen und sinkende Neuverschuldung können in erster Linie finanzstarke Kommunen realisieren. Gleichzeitig stehen strukturschwache Kommunen vor einem riesigen Berg an Aufgaben. Denn die sozialen Pflichtaufgaben wachsen stetig weiter und marginalisieren die spärlich steigenden Steuereinnahmen. Finanzschwache Kommunen können weiterhin erforderliche Investitionen zur Instandhaltung und Sanierung öffentlicher Infrastruktur nicht stemmen. Sie investieren bis zu einem Drittel weniger, und es fällt ihnen viel schwerer, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten. Eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der kommunalen Familie verfestigt sich. Das geht so nicht weiter. Wir wollen struktur- und finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen. Wir wollen eine angemessene finanzielle Ausstattung für alle. Ein Ergebnis der Verarmung vieler Städte und Gemeinden ist der gigantische Investitionsstau. Der Rückstand für dringend notwendige Investitionen erreicht aktuell 136 Milliarden Euro – trotz des idealen konjunkturellen Umfelds, trotz niedriger Zinsen und steigender Steuereinnahmen. Hinzu kommt die äußerst schlechte Performance in den letzten Jahrzehnten. Die Kommunen mussten zwischen 2003 und 2013 deutlich mehr abschreiben, als sie investierten. Insgesamt überstiegen in diesem Zeitraum die Abschreibungen die Bruttoinvestitionen um 42 Milliarden Euro. Seit Jahrzehnten fallen immer wieder Sanierungen und Instandsetzungen dem Rotstift zum Opfer. Deshalb ist es nicht überraschend: Der Zerfall öffentlicher Gebäude und Straßen ist vielerorts unübersehbar, und Investitionen in Klimaschutz sind nur schwer leistbar. Finanzschwache Kommunen leben auf Kosten ihrer Substanz. Das zeigt: Wir brauchen dringend mehr Investitionen vor Ort. Einen Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen aufzulegen war ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die nun vorliegende Verlängerung des Fonds ist sinnvoll. So können die Projekte in Ruhe durchgeführt werden. Das tragen wir mit. Angesichts eines kommunalen Investitionsstaus in Höhe von 137 Milliarden Euro ist ein Fondsvolumen von 3,5 Milliarden Euro allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen viel mehr Investitionen gerade in finanzschwachen Kommunen. Denn diese sind die Leidtragenden des kommunalen Investitionsstaus. Kommunen mit einer vergleichsweise guten Gesamtfinanzsituation können aktuell besonders viel investieren. Diese Disparitäten sind der Hauptgrund, warum der Investitionsstau nicht zurückgeht. So konnten 2015 Kommunen in westdeutschen Ländern nur halb so viel investieren wie Kommunen in Süddeutschland. Der Rückstand betrifft auch wichtige Zukunftsbereiche und ist so eine hohe Hürde für die Entwicklung benachteiligter Kommunen. Die Hälfte des Rückstandes entfällt zu gleichen Teilen auf Verkehrs- und Schulinfrastruktur. Gerade der Rückstand bei der Bildungsinfrastruktur steigt stetig an. Dabei hat sich die Anzahl der Kommunen mit einem Stau im Bildungsbereich gar nicht verändert. Die gebeutelten Kommunen bleiben also immer weiter zurück und tragen die Hauptlast des Nachholbedarfs von circa 34 Milliarden Euro. Gerade bei Schulen senden die Städte und Gemeinden SOS. Tausende von Schulen ohne Mensen oder Netzarbeitsplätze, mit baufälligen Sporthallen oder zugigen Klassenräumen, ohne Räume für naturwissenschaftlichen oder handwerklichen Unterricht. Unvorstellbar, gerade im Hinblick auf die umfangreichen Aufgaben bei der Integration in nächster Zeit. Deshalb, so unsere Idee, soll der Bund in einem ersten Schritt ein Sofortprogramm allein für marode Schulen auflegen. 10 Milliarden Euro möchten wir bereitstellen, da hier vielen Orten das Wasser bis zum Hals steht. Auch der Bund ist in der Verantwortung für die Kommunen. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Städte und Gemeinden wieder in die Zukunft investieren können. Die kommunale Investitionshilfe von 3,5 Milliarden Euro ist ein Einstieg. Hier muss mehr getan werden. Nicht kleckern, sondern klotzen muss es heißen, wenn es um Investitionen geht. 1)  Anlage 2 2)  Ergebnis Seite 19177 D 3)  Ergebnis Seite 19180 C 4)  Anlage 3 5)  Ergebnis Seite 19268 D 6)  Anlage 4 7)  Anlage 5 8)  Anlage 6 9)  Anlage 7 10)  Anlage 8 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 193. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 29. September 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 193. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 29. September 2016 V Plenarprotokoll 18/193