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Verbraucherschutz

Etat von Justizminister Maas soll schrumpfen

Justitia hält die Waage.

Der Justizetat soll 2017 schrumpfen. (dpa-Report)

Bei der ersten Beratung des Etats 2017 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07), für die am Dienstag, 6. September 2016, ab 14.10 Uhr 105 Minuten vorgesehen sind, ist eine rechtspolitische Grundsatzdebatte zu erwarten. Denn während die Rechtspflege in Deutschland im Wesentlichen Sache der Länder ist, liegt ein großer Teil der Kompetenzen für die Rechtsetzung beim Bund. Und wie diese zeitgemäß weiterentwickelt werden soll, dazu gehen die Meinungen zwischen den Fraktionen manchmal weit auseinander.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Redner von CDU/CSU und SPD dürften darauf verweisen, dass ein großer Teil der Reformvorhaben aus der Koalitionsvereinbarung nach drei von vier Jahren dieser Legislaturperiode abgearbeitet ist. Nach großen Mühen, aber am Ende auch mit großer Einigkeit konnte zuletzt eine Reform des Sexualstrafrechts mit der sogenannten Nein-heißt-Nein-Lösung verabschiedet werden.

Reformvorhaben des Justizministers

Bundesjustizminister Heiko Maas wird bei der Einbringung seines Etatansatzes sicher auch auf die noch ausstehenden Vorhaben zu sprechen kommen, darunter die Einführung neuer Strafnormen gegen den Sportwettbetrug als zweite große Reform auf diesem Gebiet nach dem Antidopinggesetz. Der Gesetzentwurf hat kurz vor der Sommerpause das Bundeskabinett passiert.

In der Aufgabenplanung von Maas steht auch eine weitere Modernisierung des Sexualstrafrechts. Eine von ihm eingesetzte Expertengruppe soll dazu bald Vorschläge präsentieren.

Forderungen der Opposition

Auch aus der Opposition gibt es dazu eine Reihe von Vorschlägen. Zuletzt wurde insbesondere die Forderung laut, Urteile nach dem inzwischen abgeschafften Paragraf 175 des Strafgesetzbuches aufzuheben. Dieser hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt.

Zu erwarten ist, dass Linke und Grüne die Haushaltsdebatte auch dazu nutzen, erneut das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare einzufordern. Dazu hat es bereits mehrere Plenardebatten gegeben. Die SPD-Fraktion ist hier grundsätzlich auf der gleichen Linie, hat mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung ihres Koalitionspartners aber bisher eine Beratung von Gesetzentwürfen der Opposition verhindert.

Regierung plant Kürzung

Zu den Verbraucherschutzthemen, um die es bei der Beratung dieses Einzelplans ebenfalls geht, gehört die beabsichtigte Reform des Bauvertragsrechts. Es soll unerfahrene Bauherren von Eigenheimen besser vor nachteiligen Verträgen schützen.

Ums Geld für das Justizministerium dürfte es in dieser Debatte weniger gehen, umso mehr in den anschließenden Ausschussberatungen. Die Bundesregierung hat den seit jeher kleinsten Etat aller Bundesministerien um 1,4 Prozent auf 735,24 Millionen Euro gekürzt. Gut möglich aber, dass der Bundestag beispielsweise beim Ansatz für die Bundesanwaltschaft, die bei Terrorismusverdacht ermittelt, noch etwas drauflegt.

Einnahmen aus Patentgebühren und Ordnungsgeldern

Den Ausgaben stehen immerhin geplante Einnahmen von 541,62 Millionen Euro entgegen, ein Plus von 14,3 Millionen Euro gegenüber diesem Jahr. Davon entfallen allein 386,5 Millionen Euro auf Einnahmen des Deutschen Patent- und Markenamtes in München, vor allem aus Gebühren auf gewerbliche Schutzrechte. Damit sind die Einnahmen dieser nachgeordneten Behörde höher als deren Ausgaben, die mit 204,01 Millionen Euro veranschlagt werden.

Auch das Bundesamt für Justiz in Bonn soll mit 105,29 Millionen Euro mehr erwirtschaften als es kostet (55,84 Millionen Euro). Hier stammen die Einnahmen im Wesentlichen aus verhängten Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und aus Gebühren für das Erteilen von Führungszeugnissen.

Einzelplan des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verfügt über einen eigenen Einzelplan im Bundeshaushalt. Der Einzelplan 19 sieht für 2017 Ausgaben von 31,05 Millionen Euro vor, das sind, 1,86 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Es dominieren die Personalausgaben mit 24,77 Millionen Euro, 542.000 Euro mehr als in diesem Jahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen sich auf 3,21 Millionen Euro, die Zuweisungen und Zuschüsse auf 1,58 Millionen Euro belaufen. Für Investitionen sind 1,5 Millionen Euro eingeplant. (pst/vom/16.08.2016)

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