Parlament

Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin

Bundeskanzler Olaf Scholz hebt seinen rechten Arm und legt seinen Amtseid ab. Vor ihm steht Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und hält das Original des Grundgesetzes.

Olaf Scholz bei seiner Vereidigung zum Bundeskanzler (DBT/ Henning Schacht)

Eine Aufgabe des Bundestages ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Der Vorschlag für eine Kandidatin oder einen Kandidaten kommt vom Bundespräsidenten, so sieht es das Grundgesetz vor. Die Wahl erfolgt ausschließlich durch die Abgeordneten, und zwar ohne vorherige Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln – also geheim. Der Kandidat benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments.

Nach der Wahl wird der neue Kanzler vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt. Er hat nun die Möglichkeit, seine Bundesminister vorzuschlagen. Auch die Abwahl des Bundeskanzlers ist nur durch das Parlament - mit dem so genannten konstruktiven Misstrauensvotum - möglich. Dafür muss es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählen und den Bundespräsidenten ersuchen, den Bundeskanzler zu entlassen und den neu gewählten zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen.

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