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Auswärtiges

Fischer: Es geht um einen europäischen Rechtsraum

Axel E. Fischer, CDU/CSU

Axel E. Fischer (CDU/CSU) (DBT/Unger)

Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) muss ein vorrangiges Ziel bleiben, sagt der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer im Interview. Bei der Wintersession der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 26. bis 30. Januar 2015 gehört diese Frage zu den zentralen Themen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) als EU-Instanz das Beitrittsabkommen überraschend abgelehnt hat. Die Unterschrift der EU unter die EMRK ist wichtig, weil erst dann die EU samt EuGH der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs unterliegen würde - dann könnten Kritiker in Straßburg beispielsweise gegen die Übermittlung von Fluggast- oder Bankdaten von EU-Bürgern an die USA klagen. Fischer leitet die Bundestagsdelegation beim Europaratsparlament. Das Interview im Wortlaut:


Die Abgeordneten wollen über die Beziehungen zwischen der EU und dem Europarat diskutieren, ein Bericht fordert den zügigen Beitritt Brüssels zur Menschenrechtscharta des Straßburger Staatenbunds. Nun hat jüngst der EuGH das von der EU-Kommission und dem Europarat ausgehandelte Beitrittsabkommen für ungültig erklärt und einen neuen Vertrag verlangt. Das ist doch ein verheerendes Signal.

Der Beitritt der EU zur EMRK bleibt ein vorrangiges Ziel. Dies hat die EU sogar im Vertrag von Lissabon festgelegt. Nun müssen die Verhandlungsführer der EU und des Europarats das Gutachten der Luxemburger Richter genau analysieren und Änderungsvorschläge für das Beitrittsabkommen machen. Die Anberaumung der Debatte in der jetzigen Sitzungswoche belegt, welche Bedeutung die Parlamentarier dieser Frage beimessen. Das schmälert natürlich nicht die Brisanz anderer Themen wie der Konsequenzen des furchtbaren Attentats auf „Charlie Hebdo“ und der Verteidigung der Meinungsfreiheit als zentralem Element der freiheitlichen Demokratie. Ebenfalls beschäftigen wird uns der andauernde Konflikt in der Ostukraine. Der Berlin-Besuch Anne Brasseurs, der Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung, kurz vor der Straßburger Tagung unterstrich die Bedeutung des Europarats, der durch einen Beitritt der EU zur EMRK weiter aufgewertet würde.

Mit der Unterschrift unter die Konvention würde sich die EU einschließlich des EuGH der Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen. Warum ist dies so wichtig? Die Europaratsrichter prüfen doch schon in den einzelnen Ländern, ob die Grundrechte gewahrt werden.

Letztlich geht es um die Schaffung eines europäischen Rechtsraums. Da alle EU-Staaten auch im Europarat vertreten sind, bindet die EMRK mit ihrer Garantie von Mindeststandards beim Menschenrechtsschutz die EU-Länder auf nationaler Ebene. Mit dem Beitritt der EU zur EMRK wollen wir einen Schritt weitergehen: Die Ausgestaltung des EU-Rechts durch den EuGH soll abgestimmt werden mit der Ausformung der EGMR durch den Menschenrechtsgerichtshof. Das ist eine institutionell, politisch und juristisch schwierige Aufgabe, die jedoch lösbar sein müsste. Bei der Integration der Grundrechtecharta in den EU-Vertrag und bei der Austarierung des EU-Rechts mit dem nationalen Recht in den einzelnen Staaten ist das auch gelungen.

Was steckt hinter dem Paukenschlag des EuGH? Wollen die EU-Richter verhindern, dass die Straßburger Kollegen das letzte Wort haben und die Macht der Luxemburger Instanz beschneiden?

Der EuGH hat in seinem Gutachten die Gründe für seine Entscheidung genannt, die dort jeder nachlesen kann. An Spekulationen über andere Motive möchte ich mich nicht beteiligen.

Der EuGH verlangt, dass der Menschenrechtsgerichtshof gegenüber der EU nur eingeschränkte Kompetenzen haben dürfe. So dürfe es etwa keine gerichtliche Kontrolle der Brüsseler Außen- und Sicherheitspolitik durch Straßburg geben. Ist das akzeptabel?

Es bleibt erst einmal abzuwarten, welche Änderungsvorschläge für das Beitrittsabkommen die Verhandlungskommissionen von EU und Europarat unterbreiten werden.

Die Forderungen des EuGH könnten manche der 47 Europaratsnationen animieren, in ihrem Fall ebenfalls eine Beschneidung der Kompetenzen des Menschenrechtsgerichtshofs zu verlangen. Man denke etwa an Russland oder an Großbritannien. Droht der Straßburger Staatenbund zu erodieren?

Allen Beteiligten sollte klar sein, dass der Europarat wichtiger denn je ist. Die älteste europäische Organisation hat den Auftrag, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als zentrale Elemente einer europäischen Friedensordnung einzutreten und sämtliche Mitgliedsländer ohne Ausnahme auf die Einhaltung dieser Standards zu verpflichten. Auch wir als Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung müssen uns bei unserer Arbeit der gewachsenen Bedeutung des Europarats bewusst sein.

Droht nach dem Vorstoß des EuGH dem Beitritt der EU zur EMRK aber nicht das Aus? Oder können die Abgeordneten dieses Projekt retten?

Wie Anne Brasseur bin ich der Meinung, dass nach einer gründlichen Analyse des EuGH-Gutachtens Vorschläge auf den Tisch müssen, wie den Bedenken der Luxemburger Richter Rechnung getragen werden kann. Diese Frage wird auch die Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten bei der jetzigen Sitzungswoche intensiv beschäftigen.

(kos/23.01.2015)

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