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2. Untersuchungsausschuss

Staatsanwälte loben das Bundeskriminalamt

Stopp Zeichen auf einer Computertastatur vor einem Bildschirm

Der Ausschuss setzt die Überprüfung der Ermittlungen fort. (pa/chromorange)

Der 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat im „Fall Edathy“ bisher keine Ermittlungspannen herausgefunden. Die Zeugenvernehmung von zwei Staatsanwälten am Mittwoch, 5. November 2014, unter Vorsitz von Dr. Eva Högl (SPD) bestätigte vielmehr das bisher positive Bild. Die beiden hatten die Kinderporno-Ermittlungen geleitet, bei denen der damalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy ins Visier geraten war.


„Operation Selm“

Staatsanwalt Dr. Benjamin Krause und sein damaliger Vorgesetzter, Oberstaatsanwalt Rainer Franosch, waren vor den Abgeordneten voll des Lobes über ihre Zusammenarbeit mit den beiden Sachbearbeiterinnen, die beim Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Fall befasst waren.

Franosch ist einer der beiden Leiter der in Gießen ansässigen Zentralstelle für Internet-Kriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Krause war für 13 Monate in diese Dienststelle abgeordnet und hatte während dieser Zeit die „Operation Selm“ bearbeitet, bei der gegen 800 Personen mit deutscher Adresse auf der Kundenliste eines kanadischen Kinderporno-Vertriebs ermittelt wurde.

Die ZIT übernimmt nach einer Übereinkunft der deutschen Generalstaatsanwaltschaften die Ermittlungen in den Fällen von Internet-Kriminalität, die sich keinem bestimmten Bundesland zuordnen lassen, wie Franosch den Abgeordneten erläuterte.

Rechtlich schwierige Ermittlungen

Unter den Bildern und Videos, welche die kanadische Firma vertrieben hatte, sei „nudistisches und kinderpornografisches Material“ gewesen, führte Franosch aus. Zu ersterem gehörten Filme, auf denen nackte Kinder ringen oder sich gegenseitig eincremen. Den Ermittlern zufolge hatte Edathy nur solches, nicht eindeutig illegal einzustufendes Material bestellt, weshalb die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung umstritten war. Franosch sagte allerdings, er habe in vielen Jahren die Erfahrung gemacht, „dass es den Menschen, der nur legal eingestuftes Material bezieht, nicht gibt“.

Wie schon frühere Zeugen vom BKA wiesen auch die beiden Staatsanwälte Kritik an der langen Dauer des Verfahrens zurück, das mit der Übergabe der Daten aus Kanada im Herbst 2011 in Selm begonnen hatte und noch nicht ganz abgeschlossen ist. In seiner täglichen Arbeit gebe es ständig „deutlich brisantere Verfahren als die OP Selm“, sagte Franosch, und diese müssten vorrangig bearbeitet werden. Sein Mitarbeiter Krause bestätigte, die Akten dieser Operation seien „nicht selten liegen geblieben, weil andere Verfahren Priorität hatten“. Zudem sei die Operation Selm rechtlich schwieriger gewesen als Verfahren mit „glasklar pornografischem Material“ und damit auch zeitaufwendiger.

Warum wurde so spät durchsucht?

Nachdem am 15. Oktober 2013 erkannt worden war, dass es sich bei einem Sebastian Edathy auf der kanadischen Kundenliste um den damaligen Bundestagsabgeordneten handelte, hatten das BKA und Staatsanwalt Krause innerhalb von vier Wochen die Ermittlungsakte fertiggestellt und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft im niedersächsischen Celle überstellt.

Warum es dann noch einmal zwei Monate bis zur Durchsuchung bei Edathy dauerte, konnten die beiden hessischen Staatsanwälte nicht klären. Für eine Antwort wird der Untersuchungsausschuss die Vernehmung der niedersächsischen Ermittler abwarten müssen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist. (pst/06.11.2014)

Liste der geladenen Zeugen

  • Staatsanwalt Dr. Benjamin Krause
  • Oberstaatsanwalt Rainer Franosch         

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