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3. Untersuchungsausschuss

Binninger: Offene Fragen zu NSU-Verbrechen

Der 3. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode mit dem Namen ,,Terrorgruppe NSU II„ hat sich am Mittwoch, 25. November 2015, zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Zum Vorsitzenden wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger bestimmt. Stellvertretende Vorsitzende ist die SPD-Abgeordnete Susann Rüthrich. Warum das Parlament einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss beschlossen hat, erläutert der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (Video) im Interview mit dem Parlamentsfernsehen.

Lammert-Appell zu Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert begrüßte in seinem Eingangsstatement während der konstituierenden Sitzung, dass der Untersuchungsausschuss zur weiteren Aufklärung der NSU-Verbrechen und ihres Umfeldes auf Initiative aller im Bundestag vertretenen Fraktionen einberufen wird. Dadurch werde ,,überdeutlich, dass wir hier ein gemeinsames Anliegen aller im Hause vertretenen Fraktionen haben“, so Lammert. Er habe die Hoffnung, dass der Untersuchungsausschuss Empfehlungen für eine bessere Struktur und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden abgeben werde.

Eindringlich appellierte der Bundestagspräsident an die Abgeordneten, ,,die selbst gesetzten Regeln zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit„ einzuhalten. Lammert zitierte den Paragrafen 353b Absatz 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches, in dem festgelegt ist, dass sich derjenige strafbar macht, der unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er aufgrund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist, an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet.

Anhörung am 17. Dezember geplant

Der Ausschussvorsitzende Binninger dankte Lammert für seine ,,mahnenden und motivierenden Worte“ und stellte im Anschluss die Obleute der Fraktionen vor. Für die CDU/CSU-Fraktion übernimmt Armin Schuster diese Funktion, für die SPD-Fraktion Uli Grötsch, für die Fraktion Die Linke Petra Pau und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Irene Mihalic.

Die nächste Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses wurde für den 17. Dezember terminiert. Geplant ist die Anhörung von Experten zum Thema Extremismus und Rechtsradikalismus. Geladen werden sollen nach Auskunft von Binninger unter anderem die Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer, Barbara John, der Journalist Frank Jansen und der Sachbuchautor Dirk Laabs.

Einstimmig hatet der Bundestag am 11. November dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6330) in der vom Geschäftsordnungsausschuss geänderten Fassung (18/6601) angenommen. Der 3. Untersuchungsausschuss in der laufenden Wahlperiode ist zugleich der zweite Untersuchungsausschuss, der den Komplex der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zum Gegenstand hat. Ziel ist es, noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe, den ihr zur Last gelegten Straftaten sowie zu ihrem Umfeld aufzuklären. (rik/25.11.2015) 

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