Parlament

Stimmabgabe per Brief – eine bewährte Alternative

Ein roter Wahlbrief wird in eine Urne gesteckt.

Die Briefwahl verhindert, seine Stimme zu verschenken. (dpa)

Sie scheuen wegen der Covid-19-Pandemie den Gang ins Wahllokal? Sie sind am Wahltag im Urlaub oder können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Stimme nicht persönlich abgeben? Kein Problem. Denn es gibt ja die Briefwahl. Es soll Menschen geben, die von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. „Leider kann ich dieses Mal nicht wählen gehen“, heißt es dann: „Da bin ich im Urlaub.“ Oder: „Meine Lebensgefährtin wohnt in Berlin, ich in Bonn, wir sehen uns nur am Wochenende. Nur um meine Stimme abzugeben, werde ich am Wahltag bestimmt nicht in Bonn bleiben.“  

Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Verständliche Gründe. Und doch kein Anlass, seine Stimme zu verschenken. Denn seit einer Wahlrechtsnovelle durch den Bundestag im Jahr 2008 ist es einfach, per Brief zu wählen. So müssen Briefwähler nicht mehr wie bisher besondere Gründe glaubhaft machen, weshalb sie am Wahlsonntag, 26. September 2021, ihre Stimme nicht persönlich abgeben können. 

Und so funktioniert es: Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl aus, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, und senden Sie ihn per Post, Fax oder E-Mail an die für Sie zuständige Gemeindebehörde. Selbstverständlich können Sie ihn dort auch persönlich vorbeibringen. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.

Erforderlich sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Lediglich die Antragstellung per Telefon ist unzulässig. Die Briefwahl kann in der Regel bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, beantragt werden, in bestimmten Ausnahmefällen sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Dies ist etwa möglich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach dem 5. September entstanden ist.

Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Briefwahl kann dann nicht elektronisch beantragt werden.

Wahlbenachrichtigung musste am 5. September vorliegen

Bis Sonntag, 5. September, mussten die Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein. Bis dahin konnten Wahlberechtigte, die nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, dies beantragen.

Vom Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, bestand die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses einzulegen. Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses ist Donnerstag, der 16. September.

Wahlrechtsgrundsätze bleiben gewahrt

Auf Ihren Antrag hin werden Ihnen folgende Unterlagen ausgehändigt oder zugesandt:

  • ein mit dem Dienstsiegel der zuständigen Behörde versehener Wahlschein, auf dem Ihr Name steht, 
  • ein amtlicher Stimmzettel Ihres Wahlkreises,
  • ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag,
  • ein amtlicher roter Wahlbriefumschlag, der bereits mit der Anschrift versehen ist, an die Sie den Wahlbrief schicken müssen,
  • sowie ein ausführliches Merkblatt, das Ihnen bei der Briefwahl behilflich sein soll.    

Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie nur diesen in den blauen Stimmzettelumschlag, den Sie danach verschließen. Den Stimmzettelumschlag wiederum stecken Sie gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließen ihn ebenfalls. So kann der Stimmzettel ungelesen vom Wahlschein, auf dem ja Ihr Name steht, getrennt werden; das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Dass die Wahl frei erfolgt ist, wird dadurch sichergestellt, dass Sie auf dem Wahlschein mit Datum und Ihrer Unterschrift an Eides statt erklären, dass die Stimmen persönlich, auf jeden Fall aber nach Ihrem erklärten Willen abgegeben wurden.  

Kostenlose Zustellung innerhalb Deutschlands

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um diese Zeit die Wahllokale schließen und die Auszählung der Stimmen beginnt. Geben Sie daher den Wahlbrief bereits einige Tage vor der Wahl zur Post. Selbstverständlich können Sie auch direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen und den Wahlbrief danach sofort an die angegebene Anschrift schicken oder persönlich dort vorbeibringen.

Innerhalb Deutschlands müssen Sie den Wahlbrief übrigens nicht frankieren. Anders sieht es aus, wenn Sie ihn im Ausland zur Post geben. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Donnerstag, 23. September, mit der Post wegzuschicken.

Achten Sie unbedingt darauf, die Briefwahl in der beschriebenen Weise vorzunehmen, da nur korrekt abgegebene Wahlbriefe als gültige Stimmen gezählt werden. Doch keine Sorge: Mithilfe des Merkblatts, das Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt wird, ist das ein Kinderspiel.

Briefwahlanteil mehr als verdoppelt

Zur Sicherheit der Briefwahl erklärt Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel: „Die Briefwahl gibt es seit 1957. Bis heute haben wir keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in einem Ausmaß, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen könnten.“

Die erstmals unter Pandemiebedingungen abgehaltenen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 sowie in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 zeigten folgenden Trend: In den beiden alten Bundesländern verringerte sich die Wahlbeteiligung (in Baden-Württemberg von 70,4 auf 63,8 Prozent und in Rheinland-Pfalz von 70,4 auf 64,3 Prozent, in Sachsen-Anhalt sank sie von 61,1 auf 60,3 Prozent. Der Briefwahlanteil stieg dagegen stark an, in Baden-Württemberg von 21,1 auf 51,5 Prozent, in Rheinland-Pfalz von 30,6 auf 66,5 Prozent und in Sachsen-Anhalt von 13,7 auf 29,1 Prozent, war also jeweils mehr als doppelt so hoch wie bei den vorangegangenen Landtagswahlen 2016.

Auch bei Bundestagswahlen ist der Briefwahlanteil von 1957 bis heute kontinuierlich gestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 lag er bei 28,6 Prozent. Die Wahlbeteiligung bewegte sich über die Jahre hinweg in einem Korridor zwischen 70,8 und 91,1 Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 lag sie bei 76,2 Prozent. (nal/vom/16.09.2021)

Marginalspalte