Parlament

Sehbehinderte können mit Hilfe einer Stimm­zettel­schablone wählen

Ein Kugelschreiber liegt auf einer Stimmzettelschablone für Blinde zur Bundestagswahl 2013

Bei der Bundestagswahl können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. (dpa)

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.

Schablone kann bei DBSV-Landesvereinen angefordert werden

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet. Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese –  auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein –  bei den Landesvereinen des DSBV anfordern. Die Stimmzettelschablone mit der dazugehörigen Informations-CD muss beim örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die für den jeweiligen Wahlkreis richtige Schablone und die richtige CD verschickt werden kann.

Folgende Landesvereine des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

  • Baden-Württemberg: Mannheim 0621/40 20 31, Freiburg 0761/3 61 22, Stuttgart 0711/2 10 60-0;
  • Bayern: 089/5 59 88-0;
  • Berlin: 030/8 95 88-0;
  • Brandenburg: 0355/2 25 49;
  • Bremen: 0421/24 40 16-10;
  • Hamburg: 040/20 94 04-0;
  • Hessen: 069/150 59 66;
  • Mecklenburg-Vorpommern: 0381/77 89 80;
  • Niedersachsen: 0511/51 04-0;
  • Nordrhein-Westfalen: Meerbusch 02159/96 55-0, Dortmund: 0231/55 75 90-0;
  • Rheinland-Pfalz: 06131/6 93 97 36;
  • Saarland: 0681/81 81 81;
  • Sachsen: 0351/8 09 06 11;
  • Sachsen-Anhalt: 0391/2 89 62 39; 
  • Schleswig-Holstein: 0451/40 85 08-0;
  • Thüringen: 03643/74 29 07.

Informationen über barrierefreien Wahlraum

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.

Stimmzettel als Telefonansage in Nordrhein-Westfalen

Zusätzlich wird es im Rahmen eines Pilotprojekts erstmalig bei einer Bundestagswahl die Stimmzettelinhalte in Nordrhein-Westfalen als Telefonansage geben. Unter der Rufnummer 0800 000 9671-0 werden nach Eingabe der Wahlkreisnummer die Einträge des Stimmzettels vorgelesen. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Handhabung. (vom/07.09.2021)

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