Parlament

Frank Schwabe warnt Türkei vor Einführung der Todesstrafe

Ein Mann mit kurzen Haaren in einem dunklen Anzug sitzt hinter einem Mikrofon und spricht.

Frank Schwabe (SPD) ist stellvertretender Leiter der Bundestagsdelegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats. (DBT/photothek.net)

Gegenüber der Türkei, wo Menschenrechte, Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit „massiv in Frage gestellt werden“, müsse die Parlamentarische Versammlung des Europarats „eine klare Sprache sprechen“, betont Frank Schwabe im Interview. Der SPD-Abgeordnete plädiert dafür, nach dem Erfolg von Präsident Tayyip Erdoğan bei dem Referendum das Land einem Monitoring durch die Europaratsabgeordneten zu unterziehen, um die Garantie rechtsstaatlicher Standards zu überprüfen. Sollte die Todesstrafe eingeführt werden, könne die Türkei „nicht mehr Teil des Europarats sein“. Bei der Tagung vom 24. bis 28. April 2017 in Straßburg ist Schwabe stellvertretender Leiter der Bundestagsdelegation. Das Interview im Wortlaut: 


Herr Schwabe, wie erklären Sie sich den Ausgang des Referendums? Immerhin hat sich eine Mehrheit der Bürger ein Stück weit selbst entmachtet. Wurde die Opposition benachteiligt? Hat der Ausnahmezustand Erdoğan in die Hände gespielt?

Erdoğan genießt noch immer eine große Unterstützung bei jenen Türken, die der Meinung sind, ihren sozialen Aufstieg dem Präsidenten zu verdanken. Aber das Abstimmungsergebnis zeigt auch, dass dieser Rückhalt geschwunden ist. Die Rahmenbedingungen des Referendums waren in keiner Weise frei und fair. Zahlreiche Oppositionelle sitzen im Gefängnis, auch viele Journalisten sind inhaftiert, manche Medien sind verboten, große Teile der Bevölkerung sind eingeschüchtert. Unter solchen Bedingungen kann man kein Referendum abhalten.

Erdoğan argumentiert, die Verfassungsreform habe ein Präsidialsystem nach dem Muster Frankreichs und der USA zum Ziel. Die Staatschefs dieser Länder haben eine enorme Machtfülle, und trotzdem gelten die zwei Staaten als demokratisch.

Teile der Reform sehen in der Tat so aus wie in Frankreich und den USA. Aber dort gibt es ganz andere Formen von „checks and balances“. Wir erleben ja gerade in den USA, dass die Möglichkeiten eines Präsidenten zwar groß, aber trotzdem eingeschränkt sind. Wenn man jedoch die Zutaten einseitig zusammenmischt, das Parlament kalt stellt, massiven Einfluss auf die Justiz nimmt und den Ausnahmezustand politisch instrumentalisiert, dann entsteht eine Autokratie. Und das ist leider in der Türkei der Fall.

Die Venedig-Kommission als Verfassungsinstanz des Europarats, die Parlamentarische Versammlung des Staatenbunds und der Straßburger Menschenrechtskommissar haben eindringlich vor bedrohlichen Tendenzen eines autokratischen Systems gewarnt. Mit welchen konkreten gefährlichen Entwicklungen rechnen Sie jetzt in der Türkei?

Es existiert schon jetzt ein Klima der Angst und der Einschüchterung, das sich weiter ausbreiten wird. Die Justiz wird noch stärker dem Willen des Präsidenten unterworfen. Aber es wird auch Gegenbewegungen geben. Im besten Fall war Erdoğans Triumph beim Referendum nur ein Pyrrhussieg, der die Gesellschaft wach geküsst hat. Dieser Erfolg offenbart letztlich auch Erdoğans Schwäche. Falls sich zukünftig ein Präsidentschaftskandidat findet, der die Machtfülle des Amtes gar nicht will, gibt es vielleicht noch eine Chance auf eine demokratische Türkei.

Welche Auswirkungen wird die neue autoritäre Ordnung auf die Beziehungen der Türkei mit dem Europarat und mit dessen Parlament haben?

Der Europarat steht für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das sind die drei zentrale Anliegen, die jetzt in der Türkei massiv in Frage gestellt werden. Deshalb müssen der Straßburger Staatenbund und insbesondere seine Parlamentarische Versammlung gegenüber Ankara eine klare Sprache sprechen. Und wir müssen die Lage in der Türkei verschärften Überprüfungen unterziehen.

Haben die Europaratsabgeordneten überhaupt die Macht, in der Türkei eine freiheitliche Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen? Steht ein Monitoring zur Debatte, also ein formelles Kontrollverfahren, ob in dem Land die demokratisch-rechtsstaatlichen Straßburger Normen gelten?

Unsere Möglichkeiten sind sicherlich begrenzt. Immerhin aber haben wir als schärfste Maßnahme das Monitoring, und das muss im Fall der Türkei unbedingt eröffnet werden. Ich erwarte, dass dies bereits in der jetzigen Sitzungswoche so beschlossen wird. Dieses Monitoring gegenüber Ankara wäre ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Parlamentarischen Versammlung. Die Entwicklung in der Türkei verlangt aber leider nach einem solchen Schritt.

Erdoğan will sogar über die Einführung der Todesstrafe abstimmen lassen. Wie würden der Europarat und sein Parlament auf eine solche Zäsur reagieren? Würde die Türkei aus dem Straßburger Staatenbund ausgeschlossen?

Die Türkei hat wie alle anderen 46 Mitgliedsländer des Europarats die Menschenrechtskonvention unterschrieben, und diese Charta schließt die Todesstrafe aus. Deshalb kann beispielsweise Weißrussland kein Mitglied des Europarats sein. Sollte die Türkei tatsächlich die Todesstrafe einführen, so könnte das Land nicht mehr Teil des Europarats sein.

(kos/21.04.2017)

Marginalspalte