Petitionsausschuss bedauert Leid ehemaliger Heimkinder
Sie haben ihre Jugend in den Jahren des Wirtschaftswunders in öffentlichen Erziehungsheimen verbringen müssen, und sie leiden noch heute darunter: die Heimkinder in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am Mittwoch, dem 26. November 2008, in einer öffentlichen Sitzung mit dem Schicksal dieser ehemaligen Heimkinder auseinandergesetzt. Zugleich schlug er einen Weg vor, wie den Betroffenen geholfen werden kann.
Ein Petent hatte in seiner Eingabe vorgebracht, dass viele der zwischen Kriegsende und 1970 in Heimen untergebrachten 14- bis 21-jährigen "Fürsorgezöglinge" entwürdigenden Bestrafungen, willkürlichem Einsperren und vollständiger Entmüdigung durch die Erzieher ausgesetzt gewesen seien. Überwiegend hätten sie ohne Bezahlung gewerblich arbeiten müssen. Die Tätigkeiten würden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt, sodass sie nun auch geringe Renten erhielten oder zu erwarten hätten.
Die Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) sprach von einem "dunklen Kapitel der Jugendhilfe der Nachkriegszeit Westdeutschlands". Die Jugendlichen seien ohne Lohn in Wäschereien, in der Landwirtschaft oder in der Fertigung eingesetzt worden. Schutzlos hätten sie unvorstellbares Leid erlitten. "Die Verletzungen von Körper und Seele wirken bis heute", sagte Lösekrug-Möller. Die Tabuisierung von Missständen in den damaligen Heimen müsse beendet werden.
Für die Oppositionsfraktionen erklärte Josef Philip Winkler (Bündnis 90/Die Grünen), der Ausschuss wolle ein "starkes Signal" an die Öffentlichkeit, an die Bundesregierung und an den gesamten Bundestag richten, das zugleich ein Signal an die Opfer, an die Gesellschaft und an die Träger von Heimen sowie an die Heime selbst sein solle. "Ein lange verdrängtes Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte wird endlich ans Tageslicht gebracht", sagte Winkler.
Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) hob die Einmaligkeit hervor, mit der dieser Vorgang vom Parlament aufgegriffen worden sei. Es gehöre zu den klassischen Aufgaben eines frei gewählten Parlaments, dass sich jeder Bürger an das Parlament wenden könne, wenn er bei Behörden nicht mehr weiterkomme. Dieses Thema unterscheide sich aber erkennbar vom bisher Üblichen.
Monatelang habe sich der Petitionsausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt, was nicht üblich sei. Am Ende gebe es ein einmütiges Votum des Ausschusses, ausdrücklich in öffentlicher Sitzung. Formal seien die Länder zuständig, doch wäre eine "formale Betrachtung des Themas nicht angemessen gewesen", so Lammert.
Im Anschluss nahmen mehrere betroffene ehemalige Heimzöglinge Stellung, schilderten teils ihr persönliches Schicksal und äußerten ihre Erwartungen an die künftige Aufarbeitung dieses Themas.
In dem Beschlussvorschlag des Ausschusses heißt es wörtlich: "Der Petitionsausschuss sieht und erkennt erlittenes Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinder- und Erziehungsheimen in der alten Bundesrepublik in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist und bedauert das zutiefst."
Der Petitionsausschuss schlägt einstimmig vor, noch in diesem Jahr einen Runden Tisch unter Vorsitz der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer einzurichten. Sie bezeichnete das künftige Gremium in der Sitzung als "kleine Wahrheitskommission". Die Organisation und Koordination sollen der Bundesverband für Erziehungshilfe und das Deutsche Institut für Jugend und Familie übernehmen.
Aufgearbeitet werden soll die Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen. Hinweise auf Unrecht, das den Heimkindern zugefügt wurde, soll der Runde Tisch prüfen. Auch mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und psychischen Folgen der damaligen Heimerziehungspraxis soll sich das Gremium auseinandersetzen.
Darüber hinaus soll die Petition der Bundesregierung zur Erwägung weitergeleitet werden. Schließlich sollen auch die Länderparlamente die Petition erhalten, da die Länder seit 1961 für die Ausübung der Heimaufsicht zuständig waren und daher "in Mitverantwortung" stehen. Der Bundestag wird in der kommenden Woche über die Empfehlung des Petitionsausschusses beschließen.