Bundestag nahm Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an
Zukünftig wird die Bemessung von Managervergütungen stärker reglementiert. Der Bundestag nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD an. Anträge der Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurden dagegen abgelehnt.
„Die Managergehälter wurden nicht erst durch die Finanzkrise zum Problem“, erklärte Joachim Poß (SPD). Allerdings seien sie erst durch die Krise in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Kluft zwischen den Bezügen der Manager und dem normalen Gehaltsgefüge wachse weiter. „Die Menschen spüren, dass da etwas nicht stimmt“, erklärte Poß die Handlungsnotwendigkeit der Politik.
Verantwortung und Transparenz
In ihrem Gesetzentwurf (16/12278) konnte sich die Koalition auf zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen einigen. So soll dem Aufsichtsrat eines Unternehmens in Zukunft mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder übertragen werden. Bei der Festsetzung der Managergehälter solle man von nun an dafür sorgen, „dass Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden“, heißt es in dem Entwurf. Es müsse klar sein, so die Abgeordneten in der Vorlage weiter, dass der Aufsichtsrat bei der Festsetzung einer unangemessenen Vergütung persönlich hafte.
Außerdem wird dem Aufsichtsrat ermöglicht, die Vergütungen von Vorständen leichter herabzusetzen. Gleichzeitig soll mehr Transparenz bei Entscheidungen über die Höhe von Gehältern der Vorstandschaft geschaffen werden. Dies soll erreicht werden, indem solche Entscheidungen nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden können. „Der erforderliche Mentalitätswechsel in den Führungsebenen großer Unternehmen kann nur durch mehr Transparenz erreicht werden“, so Poß.
"Den Problemen auf die Pelle rücken"
Des Weiteren können Aktienoptionen nun erst nach vier statt wie bisher bereits nach zwei Jahren eingelöst werden. Dadurch werde den Begünstigten ein stärkerer Anreiz zum langfristigen Handeln zum Wohle des Unternehmens gegeben. „Lohn und Leistung muss für alle in einem vernünftigen Verhältnis stehen“, sagte Poß. Der Entwurf sieht daher vor, dass Vorstandsvergütungen stärker an die Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds gekoppelt werden sollen. Unangemessen hohe Gehälter sollen so vermieden werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass auf diese Weise in dem Gesetz auch eine „Malus-Regelung“ enthalten sei: „Die Vergütungen sind nicht nur an den Erfolg, sondern auch an den Misserfolg eines Unternehmens gekoppelt“, sagte sie. Der Unionspolitiker Dr. Jürgen Gehb räumte ein, dass das neue Gesetz allerdings nicht alle Punkte der Problematik lösen könne. „Wir haben uns aber wenigstens auf einen Mittelweg einigen können, der den Problemen auf die Pelle rückt“, sagte er.
Linke: Schritt in richtige Richtung, aber Flickwerk
Weitere in dem Gesetz vorgesehene Regelungen sind unter anderem die Einhaltung einer Dreijahresfrist, bevor ehemalige Vorstandsmitglieder Mitglied in einem Prüfungsausschuss oder einem ähnlichen Ausschuss werden dürfen und die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren, bis ein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln darf.
Kritik an dem Entwurf von Union und SPD kam vor allem von Seiten der Linksfraktion. Dr. Barbara Höll (Die Linke) nannte das Gesetz zwar einen „Schritt in die richtige Richtung“, jedoch bleibe es „Flickwerk“. Es mache außerdem deutlich, dass die Manager bei der Verteidigung ihrer Bezüge erfolgreich gewesen sind.
FDP forderte mehr Effizienz der Aufsichtsräte
Der Bundestag folgte mit der Verabschiedung des Gesetzes mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (16/13433). Gleichzeitig empfahl der Ausschuss einen FDP-Antrag (16/10855) abzulehnen, was die Abgeordneten gegen die Stimmen der Liberalen und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen auch taten.
Die FDP plädierte in ihrem Antrag dafür, dass frühere Vorstandsvorsitzende erst nach einer Frist von drei Jahren zum Aufsichtsratvorsitzenden eines kapitalmarktorientierten Unternehmens gewählt werden können. Außerdem sprachen sich die Liberalen dafür aus, die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal fünf Handelsgesellschaften zu begrenzen; Aufsichtsräte sollten nach Willen der FDP nicht mehr als zwölf Mitglieder zählen. Mit ihren Forderungen wollte die FDP die Effizienz der Aufsichtsräte von deutschen Unternehmen verbessern.
Über den Gesetzentwurf der Koalition urteilte der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff, er sei nicht geeignet, das Problem mit den Managergehältern zu lösen. „In einigen Punkten geht das Gesetz zu weit, in anderen ist es zu weich“, sagte er.
Grüne: Summen müssen gesellschaftlich akzeptabel sein
Auch Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen) sagte über das Gesetz, es sei „wachsweich formuliert“. „Vor dem Hintergrund der Problematik ist es eine echte Enttäuschung“, fuhr sie fort. Ein Antrag (16/12112) ihrer Fraktion, in dem die Grünen Vorschläge zur zukünftigen Verhinderung von „Exzessen bei Managergehältern“ machten, wurde allerdings mit den Stimmen aus Unionsfraktion, SPD und FDP abgelehnt; die Linksfraktion enthielt sich. Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (16/13425).
Die Grünen schlugen unter anderem vor, dass der Betriebsausgabenabzug von Managerabfindungen auf eine Million Euro pro Person begrenzt werden soll. Der volle Betriebsausgabenabzug von Managergehältern sollte jährlich nicht mehr als 500.000 Euro pro Person betragen. Es sei Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Auswüchse bei der Bemessung von Managergehältern und Abfindungen, die gesellschaftlich nicht akzeptabel sind, verhindert werden, hieß es in dem Antrag.