+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Texte

Bericht stellt Mängel fest

foto_475x316

19 von 60 überprüften Sportfachverbänden haben laut Antidopingbericht im Jahr 2008 Mängel bei der Umsetzung des Nada-Codes (Nationale Antidoping-Agentur) und der mit dem Zuwendungsbescheid des Bundesinnenministeriums (BMI) verbundenen Auflagen zu verzeichnen. Das teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU) in der Sitzung des Sportausschusses am Mittwoch, 3. März 2010, mit. Diese Verstöße, so Bergner weiter, seien mit finanziellen Rückforderungen an die Verbände verbunden. Diese bewegten sich in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße zwischen einem und 16 Prozent der Zuwendungen. Bergner stellte klar, dass die Mittel dem Sport nicht verlorengingen. Wie in den Haushaltsberatungen verabredet, würden sie für die Dopingprävention verwendet.

„Strafe gegen Bob- und Schlittenverband unverhältnismäßig“

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, sagte, es sei für den DOSB entscheidend, dass durch die Verstöße der Antidopingkampf nicht beschädigt worden sei. Vielfach seien fehlerhafte Antidopingklauseln in den Arbeitsverträgen „auch von Buchhaltern und Reinigungskräften“ Grund für die Sanktionierung gewesen. Als „unverhältnismäßig“ kritisierte der DOSB-Generaldirektor die Strafe gegen den Bob- und Schlittenverband wegen Verstößen bei den Wettkampfkontrollen. In diesem Fall habe es sich lediglich um eine Meldung an das falsche Labor gehandelt.

Die Nada sei damit beauftragt, die Selbstauskünfte der Verbände zu bündeln und auszuwerten, sagte Nada-Geschäftsführer Göttrik Wewer. Welche zuwendungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben würden sei allein eine Frage des BMI. Für die Nada stelle sich eher die Frage, ob man einen eventuellen Dopingfall in dem Verband sanktionieren könne oder ob Verstöße des Verbandes dies verhindern würden. Aus Wewers Sicht hat sich gezeigt, dass Mitarbeiter von Verbänden, die teils ehrenamtlich arbeiteten, von den komplexen Vorschriften teilweise überfordert seien. Gleichwohl müsse „Bemühen und guter Wille erkennbar sein“.

„Wir dürfen hier nicht bagatellisieren“

Den Zeitrahmen für die Erstellung des Antidopingberichtes kritisierte die SPD-Fraktion. Alle Verbände hätten im Grunde bis Ende März 2009 ihre Angaben machen müssen. Es sei „unerklärlich“, wie sich das BMI noch im Jahr 2010 mit einigen Verbänden im Anhörungsverfahren befinden könne. Auch der Verweis auf Fehler in Arbeitsverträgen „von Putzfrauen und Buchhaltern“ sei fehl am Platze, sagte die SPD-Vertreterin. Es seien auch Verträge mit Sportdirektoren nicht angepasst worden. „Wir dürfen hier nicht bagatellisieren, sonst leidet die Glaubwürdigkeit.“

Gründlichkeit sei wichtiger als Schnellschüsse, urteilte hingegen die Unionsfraktion. Die Gründe für die zeitliche Verzögerung seien durchaus nachvollziehbar, hieß es. Festzustellen sei außerdem, dass es sich bei den Mängeln ausschließlich um „formale Verstöße“ handle. Dennoch sei auch die Union an einer konsequenten Anwendung der Vorschriften interessiert.

„Bericht als Schwert bei der Doping-Bekämpfung“

Von einer „historischen Sitzung“ sprach der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das Parlament habe mit dem Bericht ein Schwert bei der Doping-Bekämpfung in der Hand. Nun müsse dieses noch geschärft werden. Dazu muss aus Sicht der Grünen die Katalogisierung der Verstöße transparent begründet werden. „Nicht akzeptabel“ sei jedoch die von Staatssekretär Bergner geäußerte Ansicht, dass eine Erfüllungsquote von etwa zwei Dritteln ein „erfreuliches Ergebnis“ sei.

Auch die FDP-Fraktion sprach sich für ein konsequenten Vorgehen aus. Wenn auch die Verstöße als Einzelfälle betrachtet „verständlich“ erschienen, müsse Konsequenz bei der Umsetzung herrschen.

Marginalspalte