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Parlament

Sponsoring in der Kritik

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Mit der Frage, inwieweit die Spenden- und Sponsoringpraxis von Parteien die Glaubwürdigkeit der Politik beeinträchtigt, hat sich der Bundestag am Donnerstag, 4. März 2010, auf Antrag der Linksfraktion in einer Aktuellen Stunde auseinandergesetzt. Die CDU-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Sachsen hatten Firmen Gespräche mit den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Stanislaw Tillich gegen Bezahlung in Aussicht gestellt. Die Opposition hatte daraufhin der CDU Käuflichkeit vorgeworfen. Bündnis 90/Die Grünen verlangen eine Änderung des Parteiengesetzes, damit Einnahmen aus Sponsoring-Verträgen genauso wie direkte Parteienspenden künftig veröffentlicht werden müssen.

Vor der 60-minütigen Aussprache im Bundestag hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“ Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) parteiisches Verhalten vorgeworfen und ihm unterstellt, Rücksicht auf die nordrhein-westfälische CDU zu nehmen, die am 9. Mai bei der Landtagswahl ihre Regierungsbeteiligung verteidigen will.

„Verbale Kraftmeierei“

Thomas Strobl (CDU/CSU) reagierte auf diese Kritik mit dem Vorwurf: „Keine verbale Kraftmeierei ist der Opposition zu schade, um in der NRW-Wahl ein paar Stimmen mehr zu bekommen.“ Ob ein Bedarf bestehe, das Parteiengesetz zu ändern, müsse in Ruhe besprochen werden. Auch sein Fraktionskollege Stephan Mayer sprach sich für einen ruhigeren Ton in der Debatte aus und plädierte dafür, die Überprüfung der Vorgänge durch Bundestagspräsident Lammert „in aller Ruhe abzuwarten“. Gleichzeitig räumte Mayer ein, die umstrittenen Schreiben der CDU aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen an ausgewählte Firmenvertreter seien „durchaus unglücklich formuliert“ gewesen. Dennoch dürfe man nicht den Eindruck erwecken, die politische Klasse sei grundsätzlich korrupt.

Gabriele Fograscher (SPD) betonte, es sei nicht anrüchig, wenn sich Unternehmen gegen Geld auf Parteitagen präsentieren. Die Grenze sei aber erreicht, wenn diese Leistungen verknüpft würden mit Gesprächsterminen mit Ministerpräsidenten. „Denn dann“, so Fograscher, „handelt es sich nicht mehr um Sponsoring, sondern um eine Zweckspende. Und ein solche ist per Parteiengesetz verboten.“ Ebenso wie es Amtsträgern grundsätzlich verboten sei, mit Gesprächen Geld zu verdienen.

„Symbolpolitik in aufgeheizter Atmosphäre“

Dass der Vorgang auch aus Rüttgers' Sicht nicht in Ordnung gewesen sei, belege der Rücktritt seines Generalsekretärs Hendrik Wüst. „Wir fordern daher den Bundestagspräsidenten auf, für diese Zweckspenden eine Strafzahlung zu verhängen und außerdem zu prüfen, ob eine Vorteilsnahme vorliegt. Und zwar zügig, nicht erst nach der NRW-Wahl“, sagte Fograscher.

„Hören Sie auf, im Glashaus mit Steinen zu werfen“, forderte Dr. Stefan Ruppert (FDP) an die SPD gewandt und verwies auf das „Medienimperium der SPD“. Allein hierüber erzielten die Sozialdemokraten beispielsweise durch Anzeigen mehr an Parteispenden als die FDP insgesamt, so Ruppert. Die Diskussion nannte er heuchlerisch. Der Opposition warf er vor, „in einer aufgeheizten Atmosphäre Symbolpolitik“ zu betreiben. Zudem dürfe die Parteienfinanzierung nicht ausschließlich durch Staatsgelder gewährleistet werden, sondern ebenso durch Parteispenden. „Nur so können Parteien ihrer Rolle als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft gerecht werden“, sagte er.

„Im Parteiengesetz nicht ausreichend geregelt“

Marco Buschmann (FDP) griff insbesondere die Linke scharf an. „Ausgerechnet Sie haben diese Aktuelle Stunde beantragt. Dabei besitzt Ihre Fraktion in dieser Frage noch die geringste Glaubwürdigkeit“, sagte Buschmann und verwies auf Vorwürfe aus der Vergangenheit, die Partei habe versucht, Altvermögen aus der SED auf Schwarzgeldkonten zu überweisen. „Wer so mit der Verfassung umgeht, besitzt keine Glaubwürdigkeit“, betonte Buschmann.

Halina Wawzyniak (Die Linke) setzte sich gegen diese Kritik zur Wehr und kritisierte ihrerseits: „Das hat schon postpubertäre Züge, wie Sie auf Die Linke reagieren.“ Zudem habe Bundestagspräsident Lammert recht gehabt, als er sagte, die Sponsoring-Vorgänge seien „selten dämlich“. Das Sponsoring sei im Parteiengesetz nicht ausreichend geregelt und außerdem auch noch steuerlich absetzbar. Dies sei eine „willkommene Alternative zu den herkömmlichen Parteispenden, die inzwischen in Verruf gekommen sind“, sagte Wawzyniak.

„Bundestagsverwaltung muss aufklären“

„Wenn man Ministerpräsidenten mieten kann, untergräbt dies das Restvertrauen in die Demokratie“, pflichtete ihr Ulrich Maurer (Die Linke) bei.

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, man dürfe nicht zulassen, dass beim Sponsoring die Dinge umgangen würden, die für Parteispenden im Parteiengesetz geregelt sind. Außerdem sei die Frage zu prüfen, ob eine steuerliche Absetzbarkeit bei Sponsoring sinnvoll sei. Die Vorgänge in Nordrhein-Westfalen und Sachsen „waren allerdings kein Sponsoring“, so Beck, „sondern die Eröffnung von politischen Einfluss auf Ministerpräsidenten.“ Dies beinhalte immer die Erwartung einer Gegenleistung: „Es ist dringend erforderlich, dass diese Vorgänge durch die Bundestagsverwaltung aufgeklärt werden.“

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