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Verteidigung

Hellmut Königshaus als Wehrbeauftragter vereidigt

Hellmut Königshaus

Hellmut Königshaus (DBT/photothek)

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat den neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, am Donnerstag, 20. Mai 2010, vereidigt. Der bisherige FDP-Bundestagsabgeordnete aus Berlin war am 25. März vom Bundestag als Nachfolger von Reinhold Robbe für fünf Jahre in dieses Amt gewählt worden. Königshaus erhielt 375 von 579 abgegebenen Stimmen bei 163 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen.

FDP-Bundestagsabgeordneter seit 2004

Lammert gratulierte Königshaus und sagte, er freue sich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundestag im Interesse der Soldatinnen und Soldaten.

Der 59-jährige Königshaus gehörte dem Deutschen Bundestag seit August 2004 an. Zuletzt war er Obmann der FDP-Fraktion im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Anders als sein Vorgänger war Königshaus selbst Soldat. Von1970 bis 1972 leistete er Wehrdienst bei der Luftwaffe, zuletzt als Personaloffizier.

Justizsprecher und Generalbevollmächtigter

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Berlin war Königshaus ab 1980 als Richter und von 1984 bis 1986 als Justizsprecher in Berlin tätig. Von 1986 bis 1993 war er Senatsrat in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Berlin. Von1993 bis 2004 wirkte er als Generalbevollmächtigter der ALBA Aktiengesellschaft, einem Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche

Anwalt der Soldaten

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist Anwalt der Soldatinnen und Soldaten und zugleich ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte: Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein - dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter.

Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Der Wehrbeauftragte kann aber auch aus eigener Initiative heraus aktiv werden, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.

Ombudsman der Streitkräfte

Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte.

Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte er dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Der Jahresbericht wird im Parlament beraten.

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