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Bildung

Kontroverse Resonanz auf Stipendienprogramm

Studierende sollen von Stipendien profitieren.

Studierende sollen von Stipendien profitieren. (dpa)

Der Gesetzentwurf für ein nationales Stipendienprogramm (17/1552, 17/1942) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch,9. Juni 2010, Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung erfahren. Laut Gesetzentwurf sollen bis zu acht Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen in Zukunft mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat gefördert werden.

„Begabungsreserven erschließen“

Ziel der Initiative ist es laut Union und FDP, „Begabungsreserven“ zu erschließen, etwa bei Studierenden mit Migrationshintergrund oder einem „bildungsfernen familiären Hintergrund“. Ebenfalls diskutiert wurde während der Anhörung ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen, der die Koalitionsinitiative ablehnt.

Für den Gesetzentwurf sprach sich Henning Dettleff von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) aus. Es sei wichtig, ein Stipendienprogramm als „zusätzliche Studienfinanzierung“ aufzubauen. Besonders begrüßenswert sei es, dass das Programm als Public-Privat-Partnership (PPP) aufgelegt werden solle - private Geldgeber und der Staat sich also die Kosten teilen würden.

„Gut, innovativ und zielführend“

Vor diesem Hintergrund müsse jedoch in dem Gesetz eine stärkere Beteiligung der privaten Geldgeber am Auswahlverfahren festgeschrieben werden. Ebenfalls Zustimmung erfuhr die Vorlage vom Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft. Das Gesetz sei „gut, innovativ und zielführend“, sagte dessen Generalsekretär Volker Meyer-Guckel.

Angesichts des zu erwartenden Fachkräftemangels werde das Stipendienprogramm langfristig für die Wirtschaft an Bedeutung gewinnen, sagte Meyer-Guckel. Die Zielvorstellung, in wenigen Jahren für acht Prozent der Studierenden Stipendien einzurichten, bezeichnete er als „überzogen“. „Es braucht Zeit, eine neue Stipendienkultur einzuführen“, betonte er.

„Kein Rechtsanspruch auf eine Förderung“

Kritik an der geplanten Einwerbung der privaten Mittel durch die Hochschulen selber äußerten die Rektoren Andreas Geiger von der Hochschule Magdeburg-Stendal und Ulrich Radtke von der Universität Duisburg-Essen. Etwa 25 Prozent der eingeworbenen Mittel müsse man für den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, sagte Radtke und verwies auf die mit dem Stipendienprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gemachten Erfahrungen.

Auch wenn er grundsätzlich die Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes unterstütze, könne er nicht feststellen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Begabtenreserven erschlossen würden. Nicht zuletzt, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gebe, trage die Regelung nicht dazu bei, weitere Studieninteressierte zu gewinnen.

„Handwerkliche Fehler“

Sein Rektorenkollege Geiger bemängelte „handwerkliche Fehler“ in dem Gesetzentwurf. Regionale Unterschiede würden dadurch vergrößert, da es in strukturstarken Gegenden leichter sei, die privaten Mittel einzuwerben, als etwa „in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern“.

Auch dass die Geldgeber über eine „Zweckbindung“ der zur Verfügung gestellten Mittel verfügen könnten, sehe er kritisch. Es sei zu befürchten, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge „diskriminiert“ würden.

„Regionale Ungleichgewichte verstärken sich“

Er sei „nicht so richtig glücklich mit dem Gesetz“, sagte Torsten Bultmann vom Bund demokratischer Wissenschaftler. Seiner Ansicht nach würden die ohnehin schon vorhandenen regionalen Ungleichgewichte weiter verstärkt, wenn man einen neuen „Förderungswettbewerb“ ausschriebe.

Er rechne mit einer „stärkeren hierarchischen Differenzierung der Hochschulen“ auch in der Finanzausstattung. Das wäre das Gegenteil dessen, was eigentlich erreicht werden sollte.

„Ausbau der sozialen Selektion“

Auf vollständige Ablehnung traf der Gesetzentwurf bei dem studentischen Dachverband FZS. Vorstandsmitglied Florian Kaiser kritisierte ebenfalls den fehlenden Rechtanspruch auf eine Förderung sowie die „sich verschärfenden regionalen Unterschiede“.

Der Ausbau des Stipendiensystems stellt seiner Ansicht nach auch einen „Ausbau der sozialen Selektion“ dar. Kaiser forderte, die für das Programm vorgesehenen staatlichen Mittel in die Umgestaltung des BAföG - hin zu einem Vollzuschuss - zu investieren.

„BAföG stärken“

Auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, sprach sich für eine Stärkung des BAföG aus. Der für das Stipendienprogramm geplante Zuschuss von Bund und Ländern in Höhe von 160 Millionen Euro ist seiner Meinung nach ausreichend, um eine Erhöhung der BaföG-Freibeträge von zehn Prozent zu erreichen.

Damit könne dann der Kreis der Geförderten erhöht werden. Dies könnte dazu führen, dass tatsächlich mehr junge Menschen für ein Studium zu motivieren wären, sagte auf der Heyde.

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Dr. Beate Bartoldus, Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke, Bonn

  • Torsten Bultmann, Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

  • Prof. Dr. Andreas Geiger, Hochschule Magdeburg-Stendal

  • Florian Kaiser, freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.

  • Henning Dettleff, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-verbände

  • Wolfgang Isserstedt, HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover

  • Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk e. V.

  • Dr. Volker Meyer-Guckel, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.

  • Prof. Dr. Ulrich Radtke, Universität Duisburg-Essen

  • Prof. Dr. Margret Wintermantel, Hochschulrektorenkonferenz

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