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Recht

Pro Haushalt 89 Cent für die Justiz des Bundes

Bundesministerium der Justiz

Bundesministerium der Justiz (dpa - Report)

Als Haushalt, der pro Einwohner gerade einmal 89 Cent koste, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) ihren Etat für das Justizministerium für 2011 beworben. Gleichzeitig nutzte sie die Debatte am Donnerstag, 16. September 2010, um die Schwerpunkte ihrer Arbeit herauszustreichen - und die Erfolge. Die Opposition fand trotzdem noch genug zu kritisieren.

Um 1,2 Prozent sollen die Einnahmen im kommenden Jahr steigen, die Ausgaben dagegen um ein halbes Prozent sinken, sagte Leutheuser-Schnarrenberger. In absoluten Zahlen ausgedrückt, sieht der Plan wie folgt aus: Die Einnahmen sollen von 408,84 Millionen Euro auf 413,61 Millionen steigen, die Ausgaben von 489,35 Millionen Euro auf 486,69 Millionen Euro zurückgehen. Das meiste Geld soll dabei, wie gehabt, das Deutsche Patent- und Markenamt einspielen. Auch Ordnungsgelder und die Erteilung von Führungszeugnissen sollen die Finanzkraft des Etats stärken.

Vormundschaftsrecht und Insolvenzverfahren

Zu den wichtigsten Projekten zählte Leutheuser-Schnarrenberger unter anderem die Änderung des Vormundschaftsrechts und die Verbesserung des Insolvenzverfahrens für Banken. Die Koalition werde auch ein neues Konzept zur Sicherungsverwahrung vorlegen.

In den bisher veröffentlichten Eckpunkten sei etwa festgelegt, dass sich die Verwahrung künftig auf gewalttätige Verurteilte beschränken solle. Eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung stehe noch gänzlich aus, hier warte sie auf die Ergebnisse der Beratungen auf EU-Ebene.

SPD sagt konstruktive Zusammenarbeit zu

Christine Lambrecht (SPD) begrüßte die Eckpunkte zur Sicherungsverwahrung. Die Beschränkung auf Gewalttäter und die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung beurteilte sie positiv und sagte die „konstruktive Zusammenarbeit der SPD“ zu.

„Ich habe aber Zweifel, dass das Konzept weiter mit Leben erfüllt wird“, sagte Lambrecht. In der Koalition sei „das Chaos ausgebrochen“, es gebe viele unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema.

CDU/CSU: Höhere Bezüge für SED-Opfer

„Die Sicherungsverwahrung dürfte auch in der rot-grünen Bundesregierung nicht unstrittig sein“, entgegnete Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU). Sie bewertete die Arbeit von Union und FDP im Justizbereich positiv. Sogar die Bezüge für SED-Opfer seien verbessert worden, ein „gutes und sinnvolles Unterfangen“, das 20 Jahre nach der Einheit besonders hervorgehoben werden dürfe.

Als weitere vielversprechende Projekte nannte sie unter anderem die Reform des Insolvenzrechtes und die Neuregelung des Sorgerechts.

Linke lehnt Sicherungsverwahrung ab

Halina Wawzyniak (Die Linke) lobte unter anderem die Änderungen für Journalisten. Es sei zu begrüßen, dass Medienvertreter nicht mehr der Beihilfe zum Geheimnisverrat angeklagt werden könnten. Die Sicherheitsverwahrung lehne ihre Partei jedoch ab.

Auch Maßnahmen wie Fußfesseln, um potenziell gefährliche Straftäter, die freigelassen werden müssten, zu überwachen, seien schlecht. Sie bedeuteten eine „Totalüberwachung“. Gerade das Jugendstrafrecht setze auf Resozialisierung und Erziehung, diese Säulen würden mit der Fußfessel zerstört.

Grüne fordern Verbesserungen im Justizapparat

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe Deutschland kürzlich erst gerügt für die zahlreichen Verfahren, die auch nach Jahren noch nicht abgeschlossen seien, erinnerte Ingrid Hönlinger von Bündnis 90/Die Grünen.

Sie mahnte strukturelle Verbesserungen im Justizapparat an. Unter anderem müssten sich die Länder „die Frage nach der Personalausstattung“ stellen lassen.

FDP: Beitrag zu den Sparbemühungen der Regierung

Florian Toncar (FDP) lobte seine Fraktionskollegin Leutheuser-Schnarrenberger und die Arbeit der Koalition. Der Justizhaushalt weise durch seine hohen Kosten für Personal eine Besonderheit auf. Das Personal sei im Durchschnitt älter und höher qualifiziert als in anderen Bereichen. Trotz des daraus entstehenden geringen Spielraums habe das Ministerium leichte Kürzungen eingeplant, um einen Beitrag zu den Sparbemühungen der Bundesregierung zu leisten.

Toncar hob auch die Rücknahme des Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention hervor. Die 1989 angenommene Konvention sieht unter anderem den Schutz vor Diskriminierung vor. Deutschland hatte sich bisher vorbehalten, dass das Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der Konvention hat. (ske)

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