+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Reaktorsicherheit

Debatte über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken

Reaktor eines Kernkraftwerks

Reaktor eines Kernkraftwerks (dpa)

Mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, dem Aufbau eines Energie- und Klimafonds und der Einführung einer Kernbrennstoffsteuer steht ein ganzes Bündel energiepolitischer Themen am Freitag, 1. Oktober 2010, ab 9 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages. Neunzig Minuten lang wollen die Abgeordneten über die dazu vorgelegten Gesetzentwürfe und Anträge in erster Lesung beraten.

Insbesondere die von den Koalitionsfraktionen geplante Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke von durchschnittlich zwölf Jahren, die in der Novellierung des Atomgesetzes (17/3051, 17/3052) geregelt ist, hat dabei in den vergangenen Wochen zu massiven Protesten der Oppositionsfraktionen, aber auch von Umweltverbänden geführt. Umso mehr, als dass Union und FDP planen, die Änderungen derart zu gestalten, dass dem Bundesrat das Atomgesetz lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden muss.

Bis zu 14 Jahre länger am Netz

Die Zustimmung des Bundestages vorausgesetzt, könnten die Änderungen zum 1. Januar 2011 Kraft treten. Damit dürften auch mehrere kurz vor der Abschaltung stehende Atommeiler länger laufen. Für die sieben ältesten Atomkraftwerke gäbe es acht Jahre mehr Laufzeit. Die zehn nach 1980 ans Netz gegangenen Kernkraftwerke dürften 14 Jahre länger am Netz bleiben.

Das letzte Atomkraftwerk würde nach jetzigem Stand zwischen 2036 und 2040 vom Netz gehen - abhängig von den produzierten Strommengen.

Gang nach Karlsruhe angekündigt

Um dies zu verhindern, planen die Oppositionsfraktionen wie auch die SPD-Landesregierungen schon jetzt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. „Wir wollen eine einstweilige Anordnung bekommen, um den Vollzug des Gesetzes zu stoppen“, stellte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel klar.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) verteidigt indes das Energiekonzept der Bundesregierung als „weltweit einmalig“. „Wir vollziehen einen Einstieg in die erneuerbaren Energien und in mehr Energieeffizienz“, sagte Röttgen vor dem Bundestag anlässlich der Haushaltsberatungen Mitte September.

Energie- und Klimafonds geplant

So sei im Gesetzentwurf zur Errichtung eines Energie- und Klimafonds (17/3053) vorgesehen, dass die Betreiber der 17 deutschen Atomkraftwerke ab 2017 rund 50 Prozent ihrer Zusatzgewinne aus der Laufzeitverlängerung in den Fonds einzahlen. Außerdem sollen ab 2013 Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten in den Fonds fließen, wenn sie über den im Bundeshaushalt veranschlagten Einnahmen in Höhe von jährlich 900 Millionen Euro liegen und nicht aus der Versteigerung von CO2-Berechtigungen im Luftverkehr stammen.

Gleichzeitig soll der Fonds durch Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer gespeist werden. Allerdings nur, wenn diese höher als 2,3 Milliarden Euro im Jahr sind. So sieht es das ebenfalls zur Diskussion stehende Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054) vor.

„Wirkung der Energie- und Stromsteuer verbessern“

Neben den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Vorlagen steht auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/3055) auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetz, so heißt es in der Begründung, sollen die Wirkung der Energie- und Stromsteuer verbessert sowie die bestehenden Vorschriften an das sich ständig ändernde Marktumfeld für Energieerzeugnisse angepasst werden.

Außerdem sollen „Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in der Landwirtschaft durch die unterschiedliche Besteuerung von Agrardiesel in der EU abgemildert werden“.

Keine Pflicht zur „Null-Emission“

Das Energiekonzept von Union und FDP, das als Antrag (17/3050) ebenfalls auf der Tagesordnung steht, sieht weiterhin vor, bis 2050 den Anteil des aus erneuerbarer Energie erzeugten Stroms auf 80 Prozent zu steigern. Einen Schwerpunkt dabei sieht die Koalition in der deutlichen Einsparung von Energie - etwa durch die Dämmung von Gebäuden, insbesondere von Altbauten. Hier wird 40 Prozent der Energie in Deutschland verbraucht. Beraten wird überdies über das „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ mit einem Zehn-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung (17/3049).

Ursprünglich sollten Hauseigentümer zu einer „Null-Emission“ bis 2050 gesetzlich verpflichtet werden. Davon hat die Koalition jedoch Abstand genommen. Maßnahmen wie Wärmedämmung sollten nun freiwillig bleiben und sich am „Wirtschaftlichkeitsgebot“ orientieren.

Anträge der Opposition

Die Opposition hat zudem Anträge zum Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau vorgelegt. „Die Steinkohlevereinbarung gilt“ ist ein Antrag der SPD (17/3043) betitelt. Die Linke setzt sich für einen „geordneten und sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau“ ein (17/3044).

Bündnis 90/Die Grünen haben Anträge „Energie 2050 - Sicher erneuerbar“ (17/3061) und zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten (17/3083) vorgelegt. (hau)

Marginalspalte