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Finanzen

Bundestag erörtert Steuervorschläge der Linksfraktion

Steuer unter der Lupe

(pa/Bildagentur-online)

DieSteuerpolitiksteht amDonnerstag, 7. Oktober2010, ab 10.40 Uhr für 90 Minuten im Mittelpunkt der Diskussion im Deutschen Bundestag. Grundlage der Debatte ist die erste Lesung einesAntrags der Linksfraktion(17/2944) mit der Forderung, die „steuerpolitische Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates wiederherzustellen“. Dafür sieht der Antrag ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor. So soll nach Ansicht der Fraktion die Vermögensteuer als „Millionärssteuer“ wieder eingeführt werden, die oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro fünf Prozent betragen soll.

Erbschaftsteuer und Unternehmensbesteuerung

Änderungen solle es auch bei der Erbschaftsteuer geben. Für Erben soll demnach ein gleicher Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro gelten. Gleichzeitig sollen die unterschiedlichen Steuerklassen abgeschafft werden. Es sollen stattdessen je nach Höhe des Erbes unterschiedliche Steuersätze gelten.

Der Antrag sieht zudem die Reform der Unternehmensbesteuerung vor. Dazu gehöre auch die „Rücknahme der zahlreichen Steuersenkungen für Unternehmen aus den letzten zehn Jahren“, heißt es in der Vorlage.

„Körperschaftsteuersatz erhöhen“

Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 25 Prozent. Eine „konsequente Reform“ der Unternehmensbesteuerung werde ein Mehraufkommen von 34 Milliarden Euro bringen, prognostiziert sie und fordert zudem, die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer umzuwandeln.

Jede selbstständige nachhaltige Betätigung solle in diese Steuer einbezogen werden. Durch die Gemeindewirtschaftsteuer seien Mehreinnahmen für die Kommunen in Höhe von 7 bis 14 Milliarden Euro zu erwarten.

„Bankenabgabe nach US-Vorbild“

Die von der Fraktion geforderte Finanztransaktionsteuer soll bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zu Mehreinahmen von 27 Milliarden Euro führen. Außerdem soll es nach dem Willen der Fraktion eine Bankenabgabe nach US-Vorbild geben, die die Finanzinstitute an den von ihnen verursachten Kosten der Krise beteiligt. Die Sonderabgabe solle für mindestens zehn Jahre angesetzt werden mit einem Abgabesatz von 0,15 Prozent. Bemessungsgrundlage sollen die jeweiligen Verbindlichkeiten sein.

Weiter will die Fraktion die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten und Bezieher höherer Einkommen stärker besteuern. So soll der Grundfreibetrag bei einem unveränderten Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf 9.300 Euro angehoben und der Tarifverlauf durchgängig linear-progressiv gestaltet werden. „Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro angehoben“, schlagen die Abgeordneten vor.

„Umverteilung von unten nach oben stoppen“

Diese und weitere Änderungen - etwa bei der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung - sind nach Ansicht der Linksfraktion nötig, um die „massive Umverteilung von Einkommen von unten nach oben in den letzten zehn Jahren zu stoppen“, heißt es in dem Antrag. So seien große Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögen entlastet worden, während die große Mehrheit der Steuerzahler belastet worden sei.

Die Antragsteller verweisen dabei auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer durch die Große Koalition von CDU/CSU und SPD. Die daraus insgesamt resultierenden Mindereinnahmen der öffentlichen Hand seien herangezogen worden, um „unsoziale Ausgabensenkungen“ zu begründen und durchzusetzen, welche vorrangig die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen schlechterstellen würden.

„Kleinverdiener werden belastet“

„Die aktuelle Bundesregierung setzt diese Politik unbeirrt fort“, kritisiert die Linksfraktion. Nachdem Milliarden Euro an Steuergeldern zur Rettung der Banken verausgabt worden seien, würden damit jetzt erneut Sachzwänge konstruiert, um massive Kürzungen bei den staatlichen Ausgaben zu begründen, die wie gehabt zulasten der Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen gingen. (hau)

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