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Finanzen

Bankenabgabe soll künftigen Finanzkrisen vorbeugen

Bankenaufsicht soll verstärkte Eingriffsrechte erhalten.

Bankenaufsicht soll verstärkte Eingriffsrechte erhalten. (dpa-Report)

Der Bundestag soll am Donnerstag, 28. Oktober 2010, den Entwurf der Bundesregierung für ein Banken-Restrukturierungsgesetz (17/3024) verabschieden. Die SPD hat der Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes allerdings widersprochen, sodass das Parlament zu Beginn der Sitzung darüber abstimmen muss, ob das Gesetz debattiert wird. Geplant ist bislang eine 45-minütige Aussprache ab 15.35 Uhr mit anschließender Abstimmung auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/3407, 17/3547). Die SPD (17/3471) und Die Linke (17/3472) haben Entschließungsanträge zum Gesetz vorgelegt.

Die Regierung hat ihren Entwurf eingebracht, um künftig „systemische Risiken“ für Banken zu begrenzen. Vor gut zwei Jahren hatte in den USA die Investmentbank Lehman Brothers Konkurs angemeldet, mit dramatischen Folgen für das Finanzsystem weltweit. Auch Deutschland blieb von der Krise nicht verschont. Dem Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE), einer als „systemrelevant“ eingestuften Bank, drohte das Aus, was mit weitreichenden Folgen für das Kreditwesen auch hierzulande verbunden gewesen wäre.

Teure Rettung der Hypo Real Estate

In einer dramatischen Rettungsaktion, dem sogenannten Bankenrettungswochenende, gelang es Finanzindustrie und Politik die HRE-Pleite abzuwenden. Doch diese Rettung hat ihren Preis: Seit dem Frühjahr 2009 bürgt der Bund mit 102 Milliarden Euro für die Schulden der Bank. Erst Anfang September 2010 mussten dem inzwischen verstaatlichten Unternehmen weitere 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, ein besonderes Reorganisationsverfahren einzuführen, das systemrelevante Banken im Falle einer Sanierung und Reorganisation unterstützt. Wenn eine eigenverantwortliche Reorganisation nicht möglich ist, sollen Geschäftsbereiche von Banken, die eine starke Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben, auf eine „Brückenbank“ übertragen werden können. Ergänzend will die Regierung die aufsichtsrechtlichen Instrumente der Bankenaufsicht durch verstärkte Eingriffsrechte anpassen.

Bankenabgabe soll in einen Fonds fließen

Damit zukünftig nicht der Steuerzahler für derartige Restrukturierungsmaßnahmen aufkommen muss, sollen Kreditinstitute eine Bankenabgabe zahlen, die in einen Restrukturierungsfonds fließt. Die Höhe dieser Bankenabgabe richtet sich nach der Risikoausrichtung, dem Vernetzungsgrad und der Größe des jeweiligen Instituts und soll nicht als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sein.

„Die Bankenabgabe reduziert den Anreiz für hochriskante Geschäftsaktivitäten und trägt somit zur Stabilität des Finanzsektors bei“, heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium.

„ Engagement auf das Notwendigste begrenzen“

Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme (17/3362) die Einschätzung der Regierung, dass geeignete Instrumente entwickelt werden müssen, um in Schieflage geratene Banken in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln. Eigen- und Fremdkapitalgeber sollten die Kosten der Insolvenz so weit wie möglich selbst tragen, das staatliche Engagement sich auf das Notwendigste begrenzen.

Der Rettungsfonds müsse in absehbarer Zeit ein klar kalkuliertes Vermögen aufbauen können, um das Vertrauen der internationalen Finanzmärkte zu gewinnen. Daher sollte die Regierung prüfen, welche Maßstab für die deutsche Kreditwirtshcaft sinnvoll ist. Nutznießer des Fonds wären vor allem Kreditinsittute, die wegen ihrer Größe oder Vernetzung systemische Risiken bergen.

20 Prüf- und Änderungswünsche des Bundesrates

Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügten bereits über funktionierende Sicherungseinrichtungen. Die Fähigkeit der Kreditinsitute, vor allem den Mittelstand mit Krediten zu versorgen, dürfe im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden, betont die Länderkammer.

Erforderlich sei, umfassende Regelungen über Vergütungsgrundsätze für Finanzunternehmen zu treffen. Der Bundesrat schlägt eine Verdienstobergrenze von 500.000 Euro jährlich für alle Mitarbeiter solcher Unternehmen vor. Im Übrigen hat er 20 Prüf- und Änderungswünsche zum Gesetzentwurf.

Regierung: Keine Ausnahmen von der Beitragspflicht

In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, durch das Gesetz werde nicht in die Regeluingskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Rechts ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalten eingegriffen. Nur solche Institute würden das Verfahren durchlaufen, für die es auch geeignet sei. Ausnahmen von der Beitragspflicht lehnt die Regierung jedoch ab. Sie verspricht aber, eine zusätzliche Klarstellung im Gesetz zu prüfen.

Auch wird die Prüfung einer gesetzlichen Obergrenze für das Volumen des Restrukturierungsfonds und von Vergütungsobergrenzen bei Banken, die Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen, zugesagt.

SPD enthielt sich im Finanzausschuss

Im Finanzausschuss enthielt sich die SPD bei der Abstimmung am 27. Oktober. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Mit insgesamt 33 Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hatte die Koalition unter anderem noch Regelungen für die Begrenzung von Bonus-Zahlungen an Banker eingefügt.

So darf die Vergütung von Vorständen und Angestellten von Banken, die Stabilisierungsmittel in Anspruch genommen haben und an denen der Staat mit mindestens 75 Prozent beteiligt ist, jeweils 500.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen

Vergütungsgrenze von 500.000 Euro

„Variable Vergütungen sind nicht zulässig“, heißt es weiter. Auch bei unterstützten Banken, bei denen die staatliche Beteiligung geringer ist, gilt die Grenze von 500.000 Euro. Allerdings dürfen variable Vergütungen gezahlt werden, wenn sie die Gesamtgrenze von 500.000 Euro nicht überschreiten.

Diese Grenze dürfe erst dann überschritten werden, wenn das Unternehmen mindestens die Hälfte der Unterstützungszahlungen zurückgezahlt habe. In der Begründung heißt es, es solle sichergestellt werden, dass „staatliche Mittel nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus dem Unternehmen abfließen“.

Zielgröße des Fonds von 70 Milliarden Euro

Außerdem wurde in den Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ein Passus eingefügt, nach dem der von den Finanzinstituten zu speisende Restrukturierungsfonds eine Zielgröße von 70 Milliarden Euro haben soll.

Nach Erreichen der Zielgröße solle geprüft werden, ob weiter Beiträge von den Banken erhoben werden sollen. Mit den Geldern sollen in eine Schieflage geratene Banken gestützt werden. (hau/vom/hle)

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