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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 11. und 12. November

Abstimmung im Plenum des Bundestages

Abstimmung im Plenum des Bundestages (DBT/Schuering)

Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 11. und 12. November 2010 eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/3040) zur „nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der am 10. November vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/3696) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 306 Abgeordnete für und 253 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Damit steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 und Arbeitgeber 7,3 Prozent des Beitrags. Künftige Beitragssatzerhöhungen müssen die Arbeitnehmer allein finanzieren. Die gesetzlichen Krankenkassen können von 2012 an Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen, die bisherige Obergrenze von einem Prozent des Einkommens entfällt. Nur Hartz-IV-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeldempfänger müssen den Zusatzbeitrag nicht aufbringen. Wer damit sechs Monate im Rückstand ist, zahlt eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wird die Differenz aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen. Zudem können gesetzlich Krankenversicherte von 2011 an leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3360, 17/3441) erklärte der Bundestag für erledigt.

Entschließungsanträge der SPD (17/3707), der Linksfraktion (17/3708) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3709) zum GKV-Finanzierungsgesetz fanden keine Mehrheit. Den Entschließungsantrag der Linksfraktion lehnten in namentlicher Abstimmung 308 Abgeordnete ab, 61 stimmten ihm zu und 186 enthielten sich. Ein Antrag der SPD (17/3427), die Kostenerstattungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auszuweiten („keine Vorkasse“) und am Sachleistungsprinzip festzuhalten, wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion, eine „solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege“ einzuführen (17/1238). Die Linke wollte, dass auch Privatversicherte Mitglied dieser Bürgerversicherung werden und die Pflichtversicherungsgrenze abgeschafft wird. Einen Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen über die Erfahrungen mit Rechtsänderungen im zweiten Absatz des Paragrafen 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (16/12639) nahm der Bundestag zur Kenntnis. Dabei ging es um die zum 1. April 2007 eingeführte Möglichkeit, die Kostenerstattung auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Versorgung zu beschränken oder sie ausschließlich für veranlasste Leistungen oder Krankenhausbehandlung zu wählen. Nur 0,19 Prozent der gesetzlich Versicherten hätten im zweiten Halbjahr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Neue Regeln für den Arzneimittelmarkt: Der Bundestag hat am 11. November den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (17/2413) in einer durch zahlreiche Änderungsanträge modifizierten Form (17/3698) verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 314 Abgeordnete für den Entwurf, 269 dagegen. Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit der Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die pharmazeutische Industrie künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandeln. Abgelehnt wurden zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen. Die SPD hatte in ihren Anträgen eine effektivere Arzneimittelversorgung (17/1201) und einen gesicherten öffentlichen Zugang zu Informationen über klinische Studien (17/1768) gefordert. Die Linksfraktion hatte gefordert, eine Verpflichtung zur Registrierung aller klinischen Studien und zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse einzuführen (17/893) und eine unabhängige Patientenberatung in ein Regelangebot zu überführen (17/2322). Zudem sprach sie sich für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln aus (17/2324). Die Grünen hatten in ihren Anträgen eine Begrenzung der Arzneimittelpreise (17/1418) und einen Ausbau der Patientenberatung (17/1985) verlangt. Abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmung ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (17/3703). Von 583 Abgeordneten sprachen sich 316 gegen und 203 für den Antrag aus. 64 enthielten sich der Stimme. Ebenfalls abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der Sozialdemokraten (17/3702) und ein Entschließungsantrag der Grünen (17/3704).

Finanzierung des Stipendienprogramms neu geregelt: Der öffentliche Anteil am nationalen Stipendienprogramm für Studenten soll künftig allein vom Bund finanziert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung (17/3359) vor, den der Bundestag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Grünen in geänderter Fassung verabschiedet hat. Ursprünglich sollten die Länder an den Kosten für das Programm beteiligt werden, mit dem vom Sommersemester 2011 an besonders begabte Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern unterstützt werden sollen. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/2427), in dem sie gefordert hatte, die bei einem Scheitern des geplanten Stipendienprogramms frei werdenden Haushaltsmittel des Bundes für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge zu nutzen. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU und FDP, SPD und Grüne enthielten sich. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Bildungsausschusses (17/3699) zugrunde.

Nein zu dreistufiger Volksgesetzgebung: Der Bundestag hat am 12. November eine von der Linksfraktion beantragte Änderung des Grundgesetzes abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 61 Abgeordnete für und 400 Abgeordnete gegen den Vorschlag, 60 enthielten sich. Mit ihrem Gesetzentwurf (17/1199) wollte die Fraktion eine dreistufige Volksgesetzgebung in die Verfassung aufnehmen. Die Linke schlug vor, dass 100.000 Wahlberechtigte beim Bundestag Gesetzesvorlagen einbringen können. Bei Ablehnung durch das Parlament sollte ein Volksbegehren zulässig werden, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte dem innerhalb eines halben Jahres zustimmen. Zu einem Volksentscheid sollte es kommen können, wenn das Parlament dem Volksbegehren nicht innerhalb eines Vierteljahres entspricht. Der Innenausschuss hatte zuvor empfohlen, die Gesetzesvorlage abzulehnen (17/3609).

Sicheres Spielzeug für Kinder: Die Bundesregierung soll sich dafür stark machen, dass auf EU-Ebene strengere Grenzwerte von krebserregenden, erbgut- und fortpflanzungsschädigenden Stoffen in Spielzeug beschlossen werden. Nationale Prüfzeichen wie das freiwillige GS-Zeichen sollten erhalten bleiben, bis ein effektives EU-einheitliches Prüfzeichen existiert, heißt es in einem Antrag von CDU/CSU und FDP (17/3424), den der Bundestag am 12. November mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der SPD angenommen hat. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3695). Nationale Alleingänge sollten allerdings vermieden werden, da diese wegen des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt wenig wirkungsvoll erschienen, heißt es in dem Antrag. Keine Mehrheit fand ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2345), die Zuständigkeit für Spielzeugsicherheit in einem Minccisterium zusammenzuführen. Spielzeuge solle mit sogenannten Lebensmittelkontaktmaterialen gleichgestellt werden. Hersteller müssten verpflichtet werden, eine Sicherheitsprüfung durch unabhängige Institutionen vornehmen zu lassen, so die SPD. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/1563), in dem ein Verbot gefährlicher Stoffe in Spielzeugen gefordert wurde. Schließlich lehnte der Bundestag auch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/656) ab, in dem die Fraktion für eine Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie eintrat und eine bessere Überwachung des deutschen Kinderspielzeugmarktes forderte.

Kein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft: Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 12. November Anträge der SPD-Fraktion(17/821), die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchzusetzen, und der Linksfraktion (17/891), Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern herzustellen, abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/1486). Linke und Grüne enthielten sich zum SPD-Antrag, SPD und Grüne enthielten sich zum Antrag der Linken. Die SPD hatte unter anderem ein umfassendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert, Die Linke einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Den Bericht der Bundesregierung „Dritte Bilanz der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“(16/10500) nahm der Bundestag zur Kenntnis.

Entschließungsanträge zur Nato-Strategie abgelehnt: Abgelehnt hat der Bundestag im Anschluss an eine vereinbarte Debatte zum strategischen Konzept der Nation Entschließungsanträge der SPD (17/3677), der Linksfraktion (17/3678, 17/3679) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/3680, 17/3681). Die SPD hatte gefordert, an der Entscheidung über das Strategiekonzept auch die Parlamente der Mitgliedstaaten zu beteiligen. Nato-Operationen sollten außerhalb des Bündnisfalls nur auf der Grundlage eines Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen möglich sein. Zur Abwehr von Cybergefahren sollte die Nato keine Fähigkeiten außer zur Abwehr und zum Schutz von Nato-Infrastruktur aufbauen. Die Linke forderte die Regierung auf, das Konzept im Nato-Rat abzulehnen und die Bundestag sofort aus Afghanistan abzuziehen. Die Fraktion rief die Regierung ferner dazu auf, vor einer Zustimmung zum Konzept den Bundestag darüber abstimmen zu lassen. Die Grünen verlangten, dass der Bundestag uneingeschränkte Einsicht in den Konzeptentwurf erhält, um die Strategie angemessen beraten zu können. In einem weiteren Forderungskatalog der Fraktion heißt es, dass Abrüstung als Kernelement der neuen Strategie verankert werden müsse. Auch sollte sich die Regierung für eine friedliche Nutzung des Cyberspace und gegen Cyber-Aufrüstung einsetzen.

Freiheit für Gilad Schalit gefordert: Der israelische Soldat Gilad Schalit, der seit 2006 von der Hamas gefangengehalten wird, soll freigelassen werden. Das fordern die Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/3422), den der Bundestag am 11. November bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen hat. Alle „Vermittlungsversuche und vertrauensbildenden Maßnahmen“ seien dafür zu nutzen. Der Bundestag solle diese Entführung „mit großem Nachdruck“ verurteilen, fordern die vier Fraktionen. Das Rote Kreuz müsse sofort Zugang zu Schalit bekommen, um seine medizinische Versorgung sicherstellen zu können. Das letzte Lebenszeichen war den Fraktionen zufolge ein im Oktober 2009 veröffentlichtes Video vom September des gleichen Jahres. Die Linke forderte ebenfalls die Freilassung Gilad Schalits. Ihr Antrag (17/3431), in dem sie schreibt, dass die Freilassung auch als ein „humanitäres Zeichen“ für die Freilassung palästinensischer politischer Häftlinge aufgenommen werden könne, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Eine Freilassung von Gefangenen auf beiden Seiten könne sich vertrauensbildend auf die Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern auswirken, argumentierte die Linksfraktion.

Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwälten wird besser geschützt: Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Bundestag beschloss am 11. November einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/2637) einstimmig bei Enthaltung der Linksfraktion. Danach sollen sich künftig keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Anwälte dürfen dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürfen keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Rechtsausschusses (17/3693) zugrunde. Ein Änderungsantrag der Grünen (17/3705), mit dem unter anderem der verschärfte Schutz des Vertrauensverhältnisses auch auf die medizinischen Berufe und Journalisten ausgedehnt werden sollte, fand wie ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/3706) keine Mehrheit.

Europäische Menschenrechtskonvention soll gestärkt werden: Einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen sowie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/3423), in dem sie die Bundesregierung auffordern, allen Versuchen, die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage zu stellen, „mit größter Entschiedenheit entgegenzutreten“, hat der Bundestag am 11. November angenommen. Die Antragssteller fordern weiter, die Regierung solle sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass neue Mitgliedstaaten des Europarates zügig die Europäische Menschenrechtskonvention und möglichst umfassend auch ihre Zusatzprotokolle ratifizieren. Ferner fordern die Abgeordneten, die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch dadurch anzuerkennen, dass sich die Regierung über den bereits geleisteten Beitrag hinaus für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung sowie für eine größere Unabhängigkeit des Gerichtshofs bei der Verwaltung seines Budgets einsetzt. Ein Antrag der Linksfraktion (17/3658), in dem verlangt wird, dass alle Zusatzprotokolle der Europäischen Menschenrechtskonvention zur vollständigen Ratifizierung beim Bundestag eingereicht werden und der Prozess des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention kritisch begleitet wird, fand keine Mehrheit.

Bildungskonzept für Entwicklungs- und Schwellenländer: Die Bundesregierung soll ein umfassendes Bildungskonzept für Entwicklungs- und Schwellenländer erarbeiten. Einen entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2134) hat der Bundestag am 11. November mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die das Votum der SPD und der Linksfraktion verabschiedet. Die Grünen hatten sich enthalten. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass Erwerb und Anwendung von Wissen aus ihrer Sicht die individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungschancen bestimmen und wesentliche Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind. Grundlage der Entscheidung war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/3622).

Keine Entschädigung für Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung: Anträge der Oppositionsfraktionen, in denen sie gefordert hatten, jene kulturellen Einrichtungen zu entschädigen, deren Funkmikrofone durch den Ausbau der sogenannten „Long Term Evolution“-Technologie (LTE) gestört werden, hat der Bundestag auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (17/3694) abgelehnt. Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Antrag (17/3177) die Einrichtung eines Fonds gefordert, aus dem „den Betroffenen die notwendigen Umstellungskosten angemessen und zeitnah erstattet werden können“. Auch die Linksfraktion hatte in einem Antrag (17/2416) verlangt, betroffene Kultur- und Medieneinrichtungen zu entschädigen. Die Fraktion geht davon aus, dass von der Umstellung 630.000 Geräte betroffen sind. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte ihrerseits in einem Antrag (17/2920) über eine angemessene Entschädigung hinaus eine Garantie gefordert, dass die bisherigen Nutzer wie Theater und Kirchen einen neuen Frequenzbereich (470 bis 790 Megahertz) künftig kostenfrei nutzen dürfen. Außerdem hatte die Fraktion vorgeschlagen, einen Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von Frequenzen zu verwenden, um die gesundheitlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung zu erforschen.

Freihafen Hamburg wird aufgelöst: Der Hamburger Freihafen wird nach einer Entscheidung des Bundestages aufgelöst. Die Abgeordneten stimmten am 11. November einstimmig einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3353) zu. Darin schreibt die Regierung, dass wesentliche Vorteile eines Freihafens bereits zum 1. Juli 2009 entfallen seien oder zum 1. Januar 2011 entfallen würden. Darüber hinaus habe sich herausgestellt, dass der seit 1888 bestehende Freihafen Hamburg in seiner jetzigen Form nicht mehr den wirtschaftlichen Anforderungen eines modernen Hafenbetriebes gerecht werde. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/3682) zugrunde.

Gemeinsamer Luftverkehrsraum wird erweitert: Die Bundestag hat am 11. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (17/2068) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion verabschiedet. Damit soll das Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den Nachbarländern des westlichen Balkans (Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo) sowie mit Island und Norwegen in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des Übereinkommens ist nach Angaben der Regierung, auf der Grundlage eines freien Marktzugangs, der Niederlassungsfreiheit, gleicher Wettbewerbsbedingungen und gemeinsamer Rechtsvorschriften einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum zu schaffen. Der Entscheidung im Bundestag lag eine Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/3396) zugrunde.

Gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollarbeit beschlossen: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg vom Oktober 2008 über Einrichtung und Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet (17/3117) verabschiedet. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Gesetzentwurf. Kernelemente des Übereinkommens sind demnach neben der Einrichtung des Zentrums in Luxemburg unter anderem die Festlegung der „grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse“ sowie Regelungen zu Organisation, Ausstattung und Ausgaben des Zentrums. Grundlage der Entscheidung am 11. November ist eine Empfehlung des Innenausschusses (17/3500).

Deutsch-französische Zusammenarbeit bei der Sicherung des Luftraums: Das Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich vom 9. März 2009 über die Zusammenarbeit bei der Sicherung des Luftraums hat der Bundestag am Donnerstag ratifiziert. Die Linke stimmte gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/3125), die Grünen enthielten sich. Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass Militärflugzeuge beider Staaten den Luftraum des Vertragspartners zu Aufklärungszwecken - etwa im Falle einer Flugzeugentführung oder einer anderen Gefährdung des Luftraums - überfliegen dürfen. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/3661) zugrunde.

Verordnung zur Emissionsbegrenzung angepasst: Der Bundestag hat eine Verordnung der Bundesregierung (17/3476) verabschiedet, mit der eine vom EU-Parlament erlassene Richtlinie an die Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angepasst wird. Alle Fraktionen bis auf Die Linke stimmten für die Verordnung (17/3657). Betroffen sind die Verordnungen zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen, die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen, die Altfahrzeug-Verordnung und die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung.

Ende der Doppelversicherung: Ein Gesetz zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der kanadischen Provinz Quebec (17/3120), das eine bereits bestehende Vereinbarung im Bereich der sozialen Sicherheit erweitern soll, hat der Bundestag am 11. November einstimmig verabschiedet (17/3575). Das neue Abkommen wird die Unfallversicherung in den sachlichen Geltungsbereich einbeziehen. Doppelversicherungen und doppelte Beitragsbelastungen entfallen damit künftig. Nach Quebec entsandte Personen können dann vor Ort Sachleistungen in Anspruch nehmen, ohne in Vorleistung treten zu müssen, und für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden sich günstigere Tarife ergeben.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. November, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 153 bis 163 übernommen (17/3455, 17/3456, 17/3457, 17/3458, 17/3459, 17/3460, 17/3461, 17/3462, 17/3463, 17/3464, 17/3465). (vom/nt)

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