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Parlament

Die Beschlüsse vom 24. und 26. November

Abstimmung im Plenum des Bundestages

Abstimmung im Plenum des Bundestages (DBT/Schuering)

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. November, und Freitag, 26. November 2010, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache im Plenum:

Haushaltsgesetz 2011 beschlossen: Der Bundestag hat am Freitag, 26. November, in namentlicher Abstimmung den Haushalt für 2011 (17/2500, 17/2502, 17/3501, 17/3504 bis 17/3514, 17/3516, 17/3519 bis 17/3525) verabschiedet. Für das Haushaltsgesetz stimmten 323 Abgeordnete, 253 lehnten es ab, es gab eine Enthaltung. Der Bundeshaushalt sieht für das Jahr 2011 nun Gesamtausgaben von 305,8 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 48,4 Milliarden Euro vor. Damit sinken die Ausgaben verglichen mit den Planungen für 2010 um 13,7 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme geht im Vergleich zum Etatansatz für 2010 um 31,4 Milliarden Euro zurück. Für Investitionen sind im kommenden Jahr 32,33 Milliarden Euro vorgesehen, die Einnahmen aus Steuern sollen 2011 insgesamt 229,16 Milliarden Euro betragen. In namentlicher Abstimmung wurde ein Änderungsantrag der SPD (17/3870) abgelehnt: Für den Antrag stimmten 178 Abgeordnete, 313 votierten dagegen, 64 enthielten sich. Abgelehnt wurden außerdem ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/3852) sowie insgesamt 13 Entschließungsanträge der SPD (17/3911, 17/3912), der Linksfraktion (17/3902, 17/3905, 17/3907, 17/3908, 17/3910, 17/3913) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3903, 17/3904, 17/3906, 17/3909, 17/3914).

Einspruch des Bundesrates gegen Beteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten zurückgewiesen: Ebenfalls am Freitag hat der Bundestag über den Einspruch des Bundesrates (17/3949) gegen die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes an den Unterkunfts- und Heizkosten von Langzeitarbeitslosen (17/41, 17/137, 17/143, 17/355) abgestimmt. 329 Abgeordnete stimmten für einen Antrag der Koalitionsfraktionen (17/3950) auf Zurückweisung des Einspruchs, 250 votierten dagegen.

ERP-Sondervermögen wird für Wirtschaftsförderung bereitgestellt: Im Jahr 2011 sollen aus dem sogenannten ERP-Sondervermögen 413 Millionen Euro für die Wirtschaftsförderung bereitgestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3119) hat der Bundestag am 24. November einstimmig angenommen. Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein seit 1953 bestehendes Sondervermögen des Bundes, das ursprünglich auf Grundlage des Marshallplanes im Rahmen des European Recovery Programs (ERP) zur Verfügung gestellt wurde. Im nächsten Jahr sollen laut Bundesregierung mit dem Geld vor allem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, „insbesondere des Mittelstandes“, und Angehörige freier Berufe gefördert werden. Sie sollen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital von insgesamt rund vier Milliarden Euro erhalten. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/3835) zugrunde.

Neue Straftatbestand „Aggressionsverbrechen“: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1767), in dem sie die Regierung auffordern, sich für eine Definition des „Aggressionsverbrechens“ einzusetzen und aktiv darauf hinzuwirken, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag künftig seine Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression ausüben kann, ist vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden (17/3889). Die Fraktion hatte den Antrag im Vorfeld der Revisionskonferenz des Römischen Status gestellt, auf dessen Grundlage die Rechtssprechung des in Den Haag ansässigen Strafgerichts beruht. Auf der Konferenz, die von Ende Mai bis Mitte Juni in Kampala in Uganda stattfand, hatte die Staatengemeinschaft beschlossen, das Verbrechen der Aggression im Statut zu definieren und die Bedingungen festzulegen, unter denen der IStGH seine Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression ausüben darf.

Keine langfristige Hilfe für Pakistan: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3206) abgelehnt, der die Bundesregierung aufgefordert hatte, Pakistan nach der Flutkatastrophe langfristig zu unterstützen und auf einen Teil der bilateralen Schulden Pakistans aus der finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten. Unter anderem hatte die Fraktion verlangt, einen Sondertitel „Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe in Pakistan“ im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einzurichten, über den im Jahr 2011 mindestens 120 Millionen Euro und innerhalb der nächsten vier Jahre mindestens weitere 480 Millionen Euro für den nachhaltigen Wiederaufbau Pakistans bereitgestellt werden. Für den Antrag stimmte neben den Antragstellern auch die Fraktion Die Linke. Die SPD-Fraktion enthielt sich (17/3779).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Mittwoch, 24. November, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 164 bis 170 übernommen (17/3664, 17/3665, 17/3666, 17/3667, 17/3668, 17/3669, 17/3670).(nt)

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