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Medien

Besserer Schutz bei Online-Bestellungen vorgesehen

Mausefalle mit der Aufschrift «Internet Abos» auf einer Computertastatur

(dpa)

Der Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet ist am Freitag, 2. März 2012, ab 9 Uhr Thema einer einstündigen Debatte im Bundestag. Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs „zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (17/7745). Dazu hat der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (17/8805) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8806), im Bürgerlichen Gesetzbuch klarzustellen, dass die Beweislast für die Erfüllung der Pflichten des Unternehmens aus Paragraf 312 g Absatz 2 bis 4 beim Unternehmer liegt.

Verbraucher soll Zahlungsverpflichtung bestätigen

Der Vorlage zufolge sollen Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden über den Gesamtpreis der Bestellung informieren müssen, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt am Bildschirm, dem Absenden. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, schreibt die Regierung.

Wird über eine Schaltfläche bestellt, soll deren Beschriftung unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen müssen. In einem öffentlichen Fachgespräch des Rechtsausschusses zu Monatsbeginn hatten sich die acht geladenen Experten einmütig für einen besseren Verbraucherschutz im Internet ausgesprochen.

Gesamtkaufpreis muss angezeigt werden

Der Schutz der Verbraucher vor gelegentlich als „Abzocke“ bezeichneten Täuschungen im Internet beschäftigt den Bundestag schon seit geraumer Zeit. 2010 hatte die SPD-Fraktion gefordert, ein im Internet geschlossener Vertrag müsse dadurch bestätigt werden, dass ein sogenannter „button“, auf dem der gesamte Kaufpreis angezeigt wird, angeklickt werden muss. Erst damit soll nach Auffassung der Fraktion ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/2409) fand damals allerdings lediglich die Zustimmung der Grünen-Fraktion. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP lehnte das Anliegen ab. Die Linksfraktion enthielt sich.

Teures Abonnement nach vermeintlicher Registrierung

Die SPD hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahl der Opfer von Kostenfallen im Internet immer größer geworden sei. Über Anzeigen auf Webseiten von Suchmaschinen hätten unseriöse Unternehmen oftmals Internetnutzer auf ihre Seiten gelockt. Viele Verbraucher hätten nicht damit gerechnet, für die angebotenen Dienste oder Programme zahlen zu müssen.

„In gutem Glauben“ hätten sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung angegeben – und damit ein teures Abonnement oder einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Webseiten-Zugang abgeschlossen. (ver)

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