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Recht

Abstimmung über geplante Kürzung der Solarförderung

Sonnenblume vor einer Photovoltaik-Anlage

(dpa - Report)

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 29. März 2012, nach einer einstündigen Debatte ab voraussichtlich 15.15 Uhr in namentlicher Abstimmung über die geplanten Kürzungen der Solarförderung und die geänderten Vorschriften für erneuerbare Energien (17/8877). Die Neuregelung soll schon am 1. April in Kraft treten. Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sind. Dadurch ist es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen nachgesteuert werden.

Umweltausschuss beschließt Änderungen

Der Umweltausschuss hat am 28. März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition die Änderungen am Gesetzentwurf gebilligt. Ab 1. April sollen die Einspeisevergütungen je nach Größe der Anlagen um 20 bis 32 Prozent gesenkt werden. Es gelten jedoch neue Übergangsfristen: Für alle Anlagen, für die bis 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, sollen bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten.

Für größere Anlagen etwa für Freiflächenanlagen auf alten Mülldeponien oder ehemals militärisch genutztem Gelände mit einem längeren Planungsverfahren sollen die alten Fördersätze bis 30. September maßgebend sein.

Weitere Kürzung um ein Prozent

Im Rahmen des sogenannten Marktintegrationsmodells wird künftig bei kleineren Dachanlagen noch 80 Prozent des Stroms und bei größeren Anlagen 90 Prozent vergütet. Der Rest soll selbst verbraucht oder vermarktet werden. Zwischen Mai und Oktober dieses Jahres wird die Förderung nochmals um ein Prozent gekürzt. Ab November soll die Kürzung dann nach dem Prinzip des „atmenden Deckels“ vom monatlichen Zubau neuer Anlagen abhängig gemacht werden.

Entgegen früheren Planungen hat der Bundestag auch weiter ein Mitspracherecht bei den Förderkürzungen. Die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen wurden gestrichen.

„Angemessene Größenordnung“

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte im Ausschuss die Regelung als „nachhaltigen Pfad“. Die FDP erklärte, dass die Wiedereinführung des atmenden Deckels „mehr Planungssicherheit“ bringe. Die Fotovoltaik sei besonders dann gut, wenn sie dezentral sei, erklärte der Vertreter der FDP. Beim Marktintegrationsmodell sei bei kleineren Anlagen eine Vergütung von 80 Prozent eine „angemessene Größenordnung“.

Nach Meinung der SPD setzt die Bundesregierung mit der Kürzung der Solarförderung den Produktionsstandort Deutschland mit 130.000 Arbeitsplätzen aufs Spiel. Die SPD sprach sich bei den Änderungen des Gesetzentwurfs gegen das Prinzip des atmenden Deckels aus, weil dieser weiter für Unsicherheit sorge. Die SPD schlug daher vor, die Solarvergütung zukünftig in gleichmäßigen Kürzungsschritten zu senken.

„Kleinster gemeinsamer Nenner“

Die Linke bezeichnete das Gesetz als einen „Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner“. Gleichzeitig verwies die Vertreterin der Linken darauf, dass im Bereich der Solarbranche „die Lage der Betriebe dramatisch ist“. Die Debatte um das Erneuerbare-Energien-Gesetz habe diese Verunsicherung noch weiter verstärkt. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Kürzungen als zu hoch. Insbesondere kleinere Dachanlagen würden durch die Maßnahmen benachteiligt.

Zur Abstimmung im Plenum steht auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Mut zum Aufbruch ins solare Zeitalter“ (17/8892). Der Umweltausschuss hat sowohl zum Koalitionsentwurf als auch zum Antrag der Linken eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/9152). (as)

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