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Gesundheit

Abstimmung über die Abschaffung der Praxisgebühr

10-Euro-Note und Stethoskop

(dpa-Report)

Der Bundestag will am Freitag, 9. November 2012, den Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (17/10747, 17/10799) verabschieden. Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung mit Änderungen am Regierungsentwurf vor (17/11396) vorgelegt. Bedeutendste Änderung ist die Abschaffung der Praxisgebühr für Arzt- und Zahnarztbesuche von zehn Euro pro Quartal zum 1. Januar 2013, auf die sich der Koalitionsausschuss am 4. November geeinigt hatte. Über die Abschaffung der Praxisgebühr wird der Bundestag nach der um etwa 12.30 Uhr beginnenden 45-minütigen Aussprache namentlich abstimmen.

Gute Finanzlage der Krankenkassen

Die Regierung begründet die Abschaffung der Praxisgebühr mit der guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, die sich nach Regierungsangaben auf rund 20 Milliarden Euro belaufen sollen. Die Gebühr wurde seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst einmal pro Quartal erhoben.

Bereits im Vorfeld hatten die Oppositionsfraktionen die Abschaffung der Praxisgebühr in mehreren Anträgen verlangt, über die ebenfalls auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses abgestimmt wird. Im Einzelnen geht es um Anträge der SPD (17/9189, 17/11192), der Linksfraktion (17/9031, 17/11141) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9408, 17/11179).

Assistenzpflege in Rehabilitationseinrichtungen

Mit dem Assistenzpflegegesetz will die Regierung pflegebedürftigen behinderten Menschen ermöglichen, nicht nur wie bisher im Krankenhaus, sondern auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen zu können. Auch soll für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts das Pflegegeld in der Pflegeversicherung weitergezahlt werden. Dies gilt auch für die die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.

Schon seit 2009 haben Menschen mit einem besonderen Pflegebedarf Anspruch darauf, dass sie im Krankenhaus von Pflegekräften betreut werden können. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass Pflegebedürftige angemessene Pauschalen für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen anrechnen können. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Linksfraktion (17/10784), die Assistenzpflege bedarfsgerecht zu sichern. (vom/07.11.2012)

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