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Geschäftsordnung

Zehn Stufen für Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Die kalte Progression frisst Lohnerhöhungen wieder auf.

Die kalte Progression frisst Lohnerhöhungen wieder auf. (picture-alliance/dpa)

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Februar 2013, eine Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages beschlossen. Dies erklärte der Vorsitzende Thomas Strobl (CDU/CSU) am 22. Februar, im Namen des Ausschusses. Mit dem neuen Stufensystem soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des Bundestages transparenter geregelt werden.

Zehn Einkommensstufen

Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist beabsichtigt, die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte künftig in zehn Einkommensstufen zu veröffentlichen. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro und Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro.

In der vom Ausschuss als unzureichend empfundenen Altregelung werden in drei Stufen Einkünfte ab 1.000 Euro bis zu Einkünften über 7.500 Euro erfasst. Die Angaben sind nach Darstellung Strobls im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen und können somit von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Damit werde die Transparenz der Arbeit der Abgeordneten des Bundestages weiter erhöht.

Beschluss mit Koalitionsmehrheit

Der Ausschuss hat die Neuregelung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen. Der von den Oppositionsfraktionen geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent ist der Ausschuss nicht gefolgt.

Die Neuregelung, die zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten soll, muss noch vom Plenum des Bundestages beschlossen werden. (eh/vom/22.02.2013)

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