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Parlament

„23. März steht für die Zerstörung einer Demokratie“

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 22. März 2013, an den 80. Jahrestag der Verabschiedung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes erinnert. In der Berliner Kroll-Oper, wo der Reichstag nach dem verheerenden Brand vom 27. Februar 1933 zusammengetreten war, hätten die Abgeordneten am 23. März 1933 das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ beschlossen – mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, allein gegen die Stimmen der Sozialdemokraten unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Otto Wels, sagte Lammert.

„Otto Wels' denkwürdige und heldenhafte Rede“

Dessen „denkwürdige und heldenhafte Rede“ sei – in den Worten seines Kollegen Wilhelm Hoegner – ein „letzter Gruß an das verblichene Zeitalter der Menschlichkeit und des Menschenrechts“ gewesen. Lammert wies darauf hin, dass bei der Abstimmung im Reichstag bereits 107 Abgeordnete gefehlt hätten: neben 26 Sozialdemokraten die 81 Fraktionsmitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), „die bereits in Haft saßen oder sich aus berechtigter Angst um ihr Leben auf der Flucht befanden“.

Mit der Übertragung der gesetzgebenden Gewalt vom Parlament auf die Exekutive seien die Gewaltenteilung aufgehoben, die parlamentarische Demokratie aufgegeben und der Weg in die Diktatur zementiert worden, der seit dem 30. Januar 1933 mit „beispiellosem politischem Terror eingeschlagen worden war“, sagte der Bundestagspräsident. Siegestrunken, aber „in der Sache leider nicht einmal falsch“, habe der „Völkische Beobachter“ über die „Kapitulation des parlamentarischen Systems“ triumphiert. Richtig sei, dass der 23. März für die mutwillige Zerstörung einer Demokratie stehe, die nicht erst an diesem Tag begonnen habe.

„Versagen der Demokraten“

Nach den Worten Lammerts bedeutete das „Ermächtigungsgesetz“ nach der Auslieferung des Staates durch die konservativ-reaktionären Machteliten Ende Januar die Selbstaufgabe des Parlamentes, dessen verfassungsrechtliche Kompetenz und Verantwortung am Ende nur noch von einer einzigen Partei hochgehalten worden sei. Begleitet worden sei dies von einem in der Gesellschaft „sehr weit verbreiteten Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie“, wie der Publizist Sebastian Haffner im Rückblick festgehalten habe.

Tatsächlich habe die politische Kultur der Weimarer Republik von Beginn an unter der Skepsis gegenüber dem parlamentarischen System, den Vorbehalten gegenüber dem Prinzip der Repräsentation und dem Misstrauen in die pluralistisch-demokratischen Entscheidungsprozesse gelitten. Zur historischen Wahrheit gehöre deshalb, dass die Republik „keineswegs nur an ihren vielen Gegnern“ zugrunde gegangen sei – die es zweifellos gegeben habe –, sondern auch und gerade durch das „Versagen der Demokraten“.

„Der Gedanke einer wehrhaften Demokratie“

Lammert weiter: „Die Doppelerfahrung des Scheiterns von Weimar und der nationalsozialistischen Diktatur prägt den Geist unseres Grundgesetzes, aus ihr folgt der Gedanke einer wehrhaften Demokratie.“ Der deutsche Parlamentarismus sei auch heute nicht völlig unangefochten, aber er erweise sich – auch und gerade bei Herausforderungen – als robust und vital, „getragen von der Einsicht von Demokraten, dass sie eine gemeinsame Verantwortung haben, die noch wichtiger ist, als der legitime jeweilige politische Ehrgeiz“.

Die Abgeordneten erhoben sich von ihren Plätzen, als der Bundestagspräsident mit den Worten schloss: „Wir verneigen uns heute vor allen Opfern der nationalsozialistischen Diktatur und erinnern uns dankbar all derer, die während und nach der brutalen Zerstörung der ersten deutschen Demokratie durch ihren Mut und ihre Tatkraft den politischen, sozialen und moralischen Wiederaufbau unseres Landes ermöglicht haben.“ (vom/22.03.2013)

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