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Haushalt

Schäuble will 2015 keine neuen Schulden machen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellt den Haushaltsentwurf im Plenum vor. twuiunde (pa/dpa)

Die viertägige Haushaltswoche des Bundestages beginnt am Dienstag, 9. September 2014, um 10 Uhr mit der einstündigen Rede von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur Einbringung des Bundeshaushalts 2015. Die Bundesregierung hat im August den Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (18/2000) und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 (18/2001) vorgelegt. Danach ist vorgesehen, dass der Bund im kommenden Jahr 299,5 Milliarden Euro ausgeben kann. Das sind drei Milliarden Euro mehr, als der Bundestag im Juni für das laufende Haushaltsjahr festgelegt hatte. Eine Nettokreditaufnahme, die in diesem Jahr noch mit 6,5 Milliarden Euro angesetzt ist, soll es im nächsten Jahr nicht mehr geben. Abgestimmt wird über den Haushalt 2015 erst Ende November.

Die Rede des Finanzministers wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Die meisten Ausgaben für Arbeit und Soziales

Größter Einzeletat bleibt wie in der Vergangenheit Arbeit und Soziales. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), kann nach den Plänen der Regierung im nächsten Jahr rund 124,84 Milliarden Euro ausgeben, 2,86 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen um rund 1,23 Milliarden auf rund 15,27 Milliarden Euro steigen. Die Verkehrsausgaben sollen um rund 270 Millionen auf 23,13 Milliarden Euro wachsen. Die Ausgaben für Verteidigung sollen um rund 174 Millionen auf 32,26 Milliarden Euro sinken.

Aufgrund des 2009 geänderten Artikels 115 des Grundgesetzes muss der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes ist danach nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Brottoinlandsprodukts zulässig, schreibt die Regierung in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Neuverschuldungsgrenze soll unterschritten werden

Nach der Übergangsregelung in Artikel 143d des Grundgesetzes sind für den Bund noch bis einschließlich 2015 Abweichungen beim strukturellen Verschuldungsspielraum zugelassen. Die nach der Schuldenregel für 2015 maximal zulässige Nettokreditaufnahme würde 18,3 Milliarden betragen, wie es weiter heißt. Da keine Nettokreditaufnahme vorgesehen sei, werde die Neuverschuldungsgrenze deutlich unterschritten.

Die veranschlagten Personalausgaben für das kommende Jahr belaufen sich auf 29,84 Milliarden Euro, der Schuldendienst auf 26,97 Milliarden Euro, die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse auf 194,79 Milliarden Euro, die Investitionen auf 26,09 Milliarden Euro, die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 12,69 Milliarden Euro und die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Anlagen und ähnliches auf 9,68 Milliarden Euro. Die einzugehenden Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben in kommenden Haushaltsjahren summieren sich dem Entwurf zufolge 2015 auf 40,03 Milliarden Euro.

Laut Finanzplan sollen die Ausgaben des Bundes bis 2018 auf 329,3 Milliarden Euro steigen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken, um damit „die Grundlage zu schaffen, den Schuldenstand innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu reduzieren“, heißt es in der Unterrichtung.

Die Regierung rechnet damit, dass sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzt und dass sich Deutschland in einem breit angelegten Aufschwung befindet. Das Wirtschaftswachstum soll laut Frühjahrprognose in diesem Jahr bei 1,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Im nächsten Jahr werden zwei Prozent erwartet. (vom/hle/02.09.2014)

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