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Wirtschaft

Debatte über Transparenz von Fördermitteln

Symbolbild Fördermitteltopf

Die Vergabepraxis von Fördermitteln steht im Bundestag zur Debatte. (pa/chromorange)

Um öffentliche Fördermittel und die Transparenz bei der Verwendung dieser Mittel geht es in einer Debatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 10. Oktober 2014. Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/980), in dem gefordert wird, die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln nach europäischem Vorbild auch in Deutschland transparenter zu machen. Die Debatte soll um 14.45 Uhr beginnen und rund 45 Minuten dauern.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Grüne fordern Veröffentlichung der Förderleitlinien

Nach dem Willen der Grünen soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, ihre Förderleitlinien zu veröffentlichen. Die öffentliche Hand soll außerdem verpflichtet werden, „Informationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind“, zu veröffentlichen.

Dabei solle abgewogen werden zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerinnen und -empfänger. Es solle geprüft werden, ob die Veröffentlichung von Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen erforderlich ist, heißt es in dem Antrag der Fraktion.

Erfolg der Europäischen Transparenzinitiative

Dass mehr Transparenz möglich sei, beweise der Erfolg der Europäischen Transparenzinitiative, durch welche die EU-Mitgliedstaaten seit April 2009 verpflichtet seien, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen, schreibt die Fraktion weiter. Der Vorschlag für mehr Transparenz über die Fördermittelvergabe des Bundes orientiere sich deshalb an dieser europäischen Initiative.

Zum Schutz der personenbezogenen Daten wird ausgeführt, dieser betreffe vor allem natürliche Personen und solle aber auch im Falle von kleineren Kapitalgesellschaften, die mit einer oder mehreren natürlichen Personen identisch seien, in vollem Umfang berücksichtigt werden. Nur in begründeten Fällen, in denen durch die Veröffentlichung der Förderdaten besonders sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen offengelegt werden könnten, solle es Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht geben können.

Derzeitige Praxis in der Kritik

Die derzeitige Praxis der Vergabe öffentlicher Fördermittel sei intransparent und durch Zivilgesellschaft und Parlamente daher kaum kontrollierbar, schreiben die Grünen. Eine gute und transparente Datenlage sei unerlässlich für effiziente politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse über die erstmalige Bewilligung, Weiterführung, Neuzuschnitt beziehungsweise Beendigung von Förderprogrammen, stellt die Fraktion fest.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/1676). (hle/01.10.2014)

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