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Gesundheit

Die Behandlung psychisch Kranker

Straßenschild Psychiatrisches Krankenhaus

Das Abrechnungssystem in psychiatrischen Kliniken ist Thema im Bundestag. (pdpa)

Das umstrittene neue Abrechnungssystem in psychiatrischen Fachkliniken ist erneut Thema im Bundestag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über einen Antrag (18/849), der am Donnerstag, 9. Oktober 2014, zur Abstimmung steht, systematische Änderungen am Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) erreichen. Der Gesundheitsausschusses empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Die 45-minütige Debatte beginnt voraussichtlich um 16.10 Uhr.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke war bereits mit Vorstoß gescheitert

Die Fraktion Die Linke war im Juni bereits mit einem Antrag (18/557) gescheitert, PEPP gänzlich zu stoppen. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (18/1657) wurde jedoch angesichts anhaltender Kritik aus Fachkreisen die sogenannte Optionsphase zur Einführung der neuen Abrechnung um zwei Jahre verlängert.

PEPP ist als ,,lernendes System„ angelegt mit einer längeren Einführungs- und Übergangsphase. Ab 2015 sollte ursprünglich die auf Pauschalen beruhende Vergütung für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in Kliniken verpflichtend werden, nun sind zwei Jahre mehr Zeit vorgesehen. Seit 2013 können sich Kliniken an PEPP beteiligen.

Grüne kritisieren Mangel an verbindlichen Regeln

Nach Ansicht der Grünen-Fraktion mangelt es an einer verbindlichen Regelung zur Sicherstellung des benötigen Personals. So müssten die Standards der alten Psychiatrie-Personalverordnung, die seit Anfang 1991 gilt, für alle Kliniken erhalten bleiben. Diese Verordnung könne 2017 nur wegfallen, wenn die Personalausstattung entsprechend dieser Verordnung zu hundert Prozent weiterhin sichergestellt sei.

Kritisiert wird die fallbasierte Tageskostenkalkulation mit festgelegten degressiven Vergütungsstufen. Dabei bestehe die Gefahr, “dass Anreize zu einer nicht angemessenen Verweildauerverkürzung gesetzt„ und Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht mehr angemessen behandelt würden, heißt es in dem Antrag. Abgerechnet werden nicht mehr krankenhausindividuelle, tagesgleiche Pflegesätze, sondern Tagespauschalen, die sich an den Durchschnittskosten der Behandlung von Fällen mit vergleichbarem Aufwand bemessen. Dass die Pauschalen degressiv gestaltet sind, also nach einer bestimmten Behandlungsdauer verringert werden, könnte nach Ansicht von Experten dazu führen, dass Patienten die Kliniken zu früh verlassen.

Ablehnung der Rückkehr zum alten Vergütungssystem

Die Grünen fordern in ihrem Antrag ferner, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu berücksichtigen und dazu Fachleute in eine zu berufende Expertenkommission zu entsenden. Auch müssten in der Neuregelung die ambulante Versorgung und der Behandlungsbedarf von schwer psychisch Kranken abgebildet werden.

Eine Rückkehr zum alten Vergütungssystem kommt nach Auffassung der Fraktion nicht infrage, weil dieses intransparent und nicht leistungsgerecht sei. Ein neues System dürfe aber nicht ,,auf ein Sparmodell reduziert werden“, sondern müsse flexible, patientenorientierte Versorgungsformen ermöglichen.

Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema

In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses hatten sich Experten dafür ausgesprochen, das neue Vergütungssystem weiterzuentwickeln.

Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hatten erklärt, es habe hinsichtlich der Pauschalen bereits Verbesserungen gegeben. So seien jetzt auch gleichbleibende Tagessätze vorgesehen, mit denen die kritisierten Vergütungssprünge vermieden würden. (pk/01.10.2014) 

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