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Auswärtiges

Entscheidung über Irak-Einsatz der Bundeswehr

Einweisung (Multiplikatoren-Ausbildung) der kurdischen Peschmerga in die Handhabung des Maschinengewehres (MG3) durch Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage des Peschmerga-Ausbildungszentrums nahe der nordirakischen Stadt Erbil.

Einweisung der kurdischen Peschmerga-Truppen durch Bundeswehrsoldaten (dpa)

Die Bundeswehr soll die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak mit einer Ausbildungsmission mit bis zu 100 Soldaten unterstützen. Die deutschen Streitkräfte würden „im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit“ und als Teil „der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS“ handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates „eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit“ ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/3561), über den der Bundestag am kommenden Donnerstag, 29. Januar 2015, voraussichtlich ab 14.20 Uhr 45 Minuten lang debattieren und anschließend namentlich abstimmen wird. Der Auswärtige Ausschuss hat bereits die Annahme empfohlen (18/3857).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Unterstützung im Kampf gegen die ISIS“

Die Ausbildungsunterstützung werde „auf Bitten und im Einverständnis“ mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet, schreibt die Bundesregierung. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni vergangenen Jahres alle Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen die ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten.

„Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste“, argumentiert die Bundesregierung. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung auch die Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben, „bedarfsweise“ die Koordination und Durchführung von Lieferungen humanitärer Hilfsgüter und militärischer Ausrüstung in den Nordirak sowie gegebenenfalls strategische luftgestützte Verwundetentransporte sowie die Behandlung verwundeter kurdischer Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak oder der irakischen Sicherheitskräfte.

Kosten von rund 33,2 Millionen Euro

„Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte nicht vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung. Die eingesetzten Kräfte seien aber zur Anwendung militärischer Gewalt zum Schutz von eigenem Personal und Material sowie dem Personal und Material von Partnernationen, die sich an der Ausbildungsunterstützung beteiligen, berechtigt.

Das Einsatzgebiet umfasse „im Schwerpunkt den Raum Erbil/Raum der Region Kurdistan-Irak“. Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak erfolgten im Einzelfall zu Konsultations- und Koordinierungszwecken auf dem Hoheitsgebiet des Irak. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2016 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 33,2 Millionen Euro.

„Leben von Millionen Menschen bedroht“

Der Vorstoß von ISIS habe die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert, heißt es in der Begründung des Antrags. Bedroht sei das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Iraks und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. „Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudämmen.“ Die Unterstützungsleistungen Deutschlands trügen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei.

Vertreter von CDU/CSU und SPD hatten in der ersten Beratung des Antrags Mitte Januar ihre Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung angekündigt. Die Oppositionsfraktionen lehnen den geplanten Einsatz hingegen ab: Ihre Vertreter bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit, da der Einsatz nicht auf einem konkreten UN-, EU- oder Nato-Beschluss fuße und die Bundeswehr somit nicht im Rahmen eines verfassungsmäßig gebotenen „Systems kollektiver Sicherheit“ in einen Auslandseinsatz geschickt werden solle.

Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/3863), wonach sich die Bundesregierung unter anderem für die dauerhafte Einbindung des Handelns der einzelnen internationalen Akteure in ein Mandat der Vereinten Nationen und für eine Stärkung der UN-Mission im Irak einsetzen sollte. (ahe/28.01.2015)
 

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