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Menschenrechte

Rechtsgrundlage für das Menschenrechtsinstitut

Gesichtsausschnitt: Augen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. (pa/chromorange)

Der Bundestag debattiert am Freitag, 27. März 2015, über die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (18/4421) eingebracht, der ab 11.50 Uhr eine Stunde lang lang erstmals beraten wird. In dem Gesetzentwurf werden im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Zuwendungen des Instituts geregelt. Das Institut war im Jahr 2001 nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestags (14/4801) gegründet worden, hatte bislang jedoch keine gesetzlich verankerte Grundlage. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

A-Status soll beibehalten werden

Das Gesetz gilt als Voraussetzung dafür, dass das Institut seinen A-Status beibehalten kann, das ihm unter anderem ein Rederecht bei den Sitzungen des UN-Menschenrechtsrates ermöglicht und darüber Auskunft gibt, wie unabhängig die Beobachtung der Menschenrechte in einem Land erfolgen kann.

Die Pariser Prinzipien, die im Jahr 1993 verabschiedet worden waren, empfehlen den Staaten die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsorganisation und stellen dafür verschiedene Kriterien auf. Die Institute erhalten je nach Ausgestaltung einen A-, B- oder C-Status. Er wird vom International Coordinating Commitee (ICC) überwacht und alle fünf Jahre in einem Akkreditierungsverfahren überprüft.

Status eines eingetragenen Vereins

Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass das Institut den Status eines eingetragenen Vereins erhalten soll. Seine Aufgabe ist die Information über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, wobei auch eine vergleichende Perspektive eingenommen werden kann. Nach Möglichkeit soll das Menschenrechtsinstitut die Bundesregierung auch bei der Erstellung von Berichten über die Lage der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten informieren.

Einmal jährlich soll das Institut dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegen, zu dem dieser Stellung bezieht. Das Kuratorium und die Mitgliederversammlung sollen ebenfalls die Pluralität im Sinne der Pariser Prinzipien widerspiegeln. Das Menschenrechtsinstitut soll in Zukunft nicht mehr aus den Haushalten verschiedener Ministerien, sondern aus dem des Deutschen Bundestages finanziert werden. (as/24.03.2015)

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