+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Wirtschaft

Informationenverwendung wird Thema im Bundestag

DVDs und Bundesadler

Der Bundestag debattiert über die Verwendung von Informationen. (pa/Bildagentur-online)

Informationen gelten als Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Wer Informationen besitzt und verwenden kann, gewinnt Vorsprung. Dies gilt besonders für die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat deshalb den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Informationsweiterverwendung (18/4614) eingebracht, mit dem sich der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2015, abschließend befassen wird. Vor der Abstimmung über das Gesetz ist eine Debatte von rund 45 Minuten Dauer vorgesehen, die gegen 14.30 Uhr beginnen soll.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Digitale Nutzung von Inhalten im Fokus

Mit dem Gesetz wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt. Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, geht es um die vorwiegend digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Von der Richtlinie werde ein breites Spektrum an Informationen erfasst, etwa aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung, schreibt die Regierung, die aber andererseits darauf hinweist, dass das Gesetz nicht in die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern eingreife.

Ausweitung auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive

Wie es weiter heißt, wird neben der Einführung des Grundsatzes der Weiterverwendung auch klar gestellt, dass Informationen öffentlicher Stellen, die nach bundesrechtlichen Zugangsregelungen wie dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden, ohne Weiteres weiterverwendet werden können.

Das Gesetz wird außerdem auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet. Diese Institutionen würden wertvolles Material sammeln, das weiterverwendet werden könne. (hle/29.04.2015) 

Marginalspalte