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Finanzen

Weiterer Schritt zu einem besseren Anlegerschutz

Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes unternommen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lobten in einer Debatte des Parlaments am Donnerstag, 1. Oktober 2015, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (18/5010, 18/5272, 18/6220) in nationales Recht als „wesentliche Verbesserung für die Situation der Anleger und Kleinanleger am Kapitalmarkt“, wie Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) begrüßte.

CDU/CSU: Sehr guter Gesetzentwurf

Middelberg sprach von „einem sehr guten Gesetzentwurf“. Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen zu. Mit dem Gesetz sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert und Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen geändert werden. 

Nachdem die Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung von Wertpapieren bereits verschärft worden waren, werden jetzt auch effektive Sanktionen bei Verstößen eingeführt.

Grüne: Erhöhung der Bußgelder nicht hoch genug

Waren Bußgelder bisher auf höchstens eine Million Euro begrenzt, so werden diese jetzt von der Umsatzhöhe des betreffenden Unternehmens abhängig gemacht. Möglich ist auch ein Verlust der Stimmrechte für Aktionäre bei Verstößen gegen die Meldepflicht.

Die Erhöhung der Bußgelder ist für Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) nicht hoch genug. Die Koalition packe nur einzelne Punkte an. Die Sanktionsmechanismen blieben auch nach diesem Gesetz zu gering: „Es ist immer noch zu günstig für Unternehmen, sich nicht an die Gesetze zu halten.“

SPD: Stärkung des Verbraucherschutzes

In dem Gesetz geht es auch um das sogenannte „Delisting“ von Aktiengesellschaften. Das bedeutet, dass Unternehmen, deren Aktien bisher an der Börse gehandelt werden, von der Börse genommen werden. Künftig soll den freien Aktionären eine Abfindung angeboten werden müssen.

Die Höhe der Abfindung soll sich an der Höhe des Durchschnittskurses der letzten sechs Monate orientieren. Sollten sich Manipulationen des Aktienkurses herausstellen, kann nach dem Ertragswert entschädigt werden. Das sei ein sehr brauchbares Verfahren, sagte Middelberg. Christian Petry (SPD) sprach ebenfalls von einer Stärkung des Verbraucherschutzes. „Das bringt Vertrauen zurück“, sagte Petry.

Linke: Berichtspflicht auf andere Branchen ausweiten

Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Linken und von Bündnis 0/Die Grünen (18/6221), in dem eine Ausweitung der Transparenzpflichten für Unternehmen gefordert wird. Mit dem Gesetzentwurf würden ausschließlich Rohstoffe abbauende und Primärwald bewirtschaftende Unternehmen mit Sitz in der EU (oder an einer EU-Börse gehandelt) verpflichtet, Rechenschaft über Lizenz-, Steuer- und andere Zahlungen getrennt nach Projekten und Staaten zu veröffentlichen. Das sei ein erster wichtiger Schritt.

Die Transparenzpflicht müsse jedoch ausgeweitet werden. Diese Forderung hatte der Abgeordnete Dr. Axel Troost (Die Linke) zum Schwerpunkt seiner Rede gemacht. Er begrüßte, „dass Rohstoff- und Holzindustrie in ihren Bilanzen stärker offenlegen müssen, was sie in den einzelnen Ländern betreiben. Das ist wichtig, weil diese Unternehmen in Entwicklungsländern oft nicht zum Nutzen der Menschen agieren.“ Weitere Taten müssten aber folgen, und die Berichtspflicht müsse auf andere Branchen ausgeweitet werden. (hle/01.10.2015)

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