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Sport

Bundestag will Doping im Sport unter Strafe stellen

Schild zur Antidoping-Kontrolle

Der Bundestag will das Antidopinggesetz beschließen. (dpa)

Dopende Spitzensportler müssen künftig mit Haftstrafen rechnen. Dann zumindest, wenn der Bundestag am Freitag, 13. November 2015, im Anschluss an die um 10.05 Uhr beginnende einstündige Debatte dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Antidopinggesetzes (18/4898) zustimmt. Der Sportausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6677). Laut dem Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“. Damit geht die Neuregelung über die bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Schutz der Integrität des Sports“

Erfasst werden sollen durch das Antidopinggesetz „gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen“, erläutert die Bundesregierung. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: „Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.“

Während der ersten Lesung im Mai stieß die geplante Neuregelung auf Kritik bei der Opposition. Damit werde lediglich die Axt an die Symptome gelegt, statt die Ursachen des Dopings konsequent und nachhaltig zu beseitigen, kritisierte Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen). Die Linksfraktion unterstütze die Zielrichtung des Entwurfes, sagte Dr. Andre Hahn (Die Linke). Zugleich fordert er mehr Anstrengungen im Bereich der Prävention und äußerte Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen „uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit“.

„Gelungenes Gesamtkonzept“

Im Interesse der Wahrung der Integrität des Sports müsse auch das Strafrecht Anwendung finden, urteilte hingegen Reinhard Grindel (CDU/CSU). Dagmar Freitag (SPD) betonte, die gesetzliche Regelung sei richtig, weil es der organisierte Sport nicht geschafft habe, mit seinen eigenen Mitteln „den Dopingsumpf zu bekämpfen“.

Zuspruch wie auch Ablehnung erfuhr die Vorlage auch bei einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses Mitte Juni. So begrüßte der Kriminologe Prof. Dr. Dieter Rössner von der Philipps-Universität Marburg den Entwurf als „gelungenes Gesamtkonzept“. Sein Kollege von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Prof. Dr. Matthias Jahn, nannte die Vorlage hingegen „unausgereift, unklar, unbestimmt und unverhältnismäßig“.

DOSB: Delegitimierung des Dopingkontrollsystems

Lob kam von der Nationalen Antidoping-Agentur (Nada). Die Position der Nada werde gestärkt, ebenso wie die gesamte Antidopingarbeit, befand die Nada-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann. Aus Sicht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gefährdet der Entwurf hingegen die Sportgerichtsbarkeit und führt zu einer „Delegitimierung des Dopingkontrollsystems“, wie der Vorstandsvorsitzende Michael Vesper sagte.

Nach Aussage von Robert Harting, Olympiasieger und Weltmeister im Diskuswerfen, verbreitet das Gesetz Angst unter den deutschen Athleten. Er sei für harte Strafen und schnelle Verfahren im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit, so Harting. Mit der Einführung der „uneingeschränkten und mengenunabhängigen Besitzstrafbarkeit“ seien aber saubere Athleten erheblichen Risiken unterworfen, da ein Unterschieben von Dopingmitteln nicht zu verhindern sei.

Straffreiheit bei „tätiger Reue“ 

Trotz der Kritik wurde an der Besitzstrafbarkeit im Verlauf der Beratungen festgehalten. Anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen soll es aber nach drei Jahren nun eine Evaluation geben. Außerdem sollen Athleten dem Vernehmen nach bei „tätiger Reue“ einer Strafe entgehen können. Auch soll der bloße Versuch an Dopingmittel zu gelangen nicht mehr bestraft werden.

Neben dem Antidopinggesetz der Bundesregierung beraten die Abgeordneten auch noch einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/2308), über den ebenfalls abgestimmt wird. In der noch aus dem vergangenen Jahr stammenden Vorlage setzt sich die Fraktion für die Schaffung eines Antidopinggesetzes ein. Ziel einer solchen Regelung solle nach Ansicht der Linksfraktion sein, Sportler sowie den freien Wettbewerb im Sport vor unlauteren Manipulationen zu schützen.

Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6687), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem die Rolle und Unabhängigkeit der Antidoping-Ombudsperson stärkt und der Dopingprävention einen größeren Stellenwert beimisst. (hau/13.11.2015)

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