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Inneres

De Maizière: Nachzug der Familien begrenzen

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) dringt weiter auf eine Begrenzung des Familiennachzugs bei syrischen Flüchtlingen. „Wir können unsere hohen Flüchtlingszahlen nicht durch Familiennachzug verdoppeln oder verdreifachen“, sagte de Maizière am Mittwoch, 11. November 2015, im Bundestag. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen warnten dagegen in der von der Opposition beantragten Aktuellen Stunde davor, den Betroffenen diesen legalen Weg nach Europa zu verschließen. Auch die SPD wandte sich dagegen, die Asylverfahren zu verlängern. 

Minister verteidigt Rückkehr zur Einzelfallprüfung

De Maizière hob hervor, dass allein im Oktober etwa 88.000 Schutzsuchende aus Syrien in Deutschland registriert worden seien. Das im November 2014 eingeführte beschleunigte Asylverfahrens für syrische Flüchtlinge habe sich angesichts von deren massiv gestiegener Zahl als zu grobmaschig erwiesen. Oft beruhe die Erfassung der Staatsangehörigkeit nur auf den Angaben der Asylsuchenden. Dabei behaupteten viele, „Syrer zu sein, obwohl sie keine Syrer sind“. Deshalb habe er sich zur Rückkehr zur Einzelfallprüfung entschieden.

Wer individuell verfolgt sei, könne seine Familien nachholen, ohne die Sicherung des Unterhalts nachzuweisen, fügte de Maizière zurück. „Dass aber für alle, die sagen, sie kommen aus Syrien, der Familiennachzug möglich ist, ohne dass für eine ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts gesorgt wäre“, halte er angesichts der großen Zahl syrischer Flüchtlinge nicht mehr für tragbar. Es solle nicht einen „Nachzug in die Arbeitslosigkeit und damit in die Perspektivlosigkeit“ geben. Wegen des Gesprächsbedarfs der SPD habe er seine entsprechende Entscheidung „nicht vollzogen“. Vielmehr werde man nun zunächst im Kreis der Innenministerkonferenz darüber reden.

Grüne: 330.000 Asylanträge in der Warteschleife

Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg kritisierte, de Maizière wolle mit einer Änderung des Status syrischer Flüchtlinge deren Möglichkeit beschränken, ihre Familien auf sicherem Weg nach Deutschland zu holen.

Auch stelle sich die Frage, mit welchem Personal denn eine Aussetzung des Schnellverfahrens für syrische Flüchtlinge bewältigt werden solle. Schließlich befänden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits 330.000 Asylanträge „in der Warteschleife“.

Linke kritisiert Rückkehr zum Dublin-Verfahren

Für Die Linke betonte ihre Parlamentarierin Ulla Jelpke, die einzigen legalen Wege, die es überhaupt aus Syrien gebe, seien die zum Familiennachzug. Würden de Maizières Vorhaben umgesetzt, bedeute dies, „dass vor allem Frauen und Kinder sich auf den Weg machen in die wackligen Boote“.

Jelpke kritisierte zugleich die von dem Minister verteidigte Rückkehr zum sogenannten Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge, nach dem diese in den Staat zurückgeführt werden können, über den sie in die EU eingereist sind. Damit würden in Hunderttausenden von Fällen vorrangig der Fluchtweg und nicht mehr die Fluchtgründe geprüft.

SPD befürchtet Verlängerung der Verfahren 

Der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Lars Castellucci verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Asylverfahren auf drei Monate zu verkürzen. Nun müsse man auch Maßnahmen unterlassen, die zu einer Verlängerung von Verfahren führen werden.

Dublin-Prüfung heißt Verlängerung der Verfahren“, warnte Castellucci. Ebenso werde es zu einer Verlängerung der Verfahren führen, den Schutzstatus der Flüchtlinge zu überprüfen. „Lassen Sie uns konsequent umsetzen, was wir uns vorgenommen haben – jagen wir nicht jede Woche eine neue Sau durchs Dorf“, fügte er hinzu.

CDU/CSU: Den Familiennachzug begrenzen

Unions-Fraktionsvize Thomas Strobl (CDU/CSU) nannte es „menschlich total nachvollziehbar, wenn ein Flüchtling seine Familie nachholen will“. Schon heute hielten sich aber mehr als 300.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, von denen ein großer Teil den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten habe.

Bereits jetzt müsse man daher mit einem Familiennachzug in einer „nie dagewesenen Dimension“ rechnen. Setze man die bisherige Anerkennungspraxis fort, gehe es möglicherweise „um einen Familiennachzug von vielen Hunderttausend Menschen“. Um die an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen auch künftig  aufnehmen zu können, müsse man den Familiennachzug begrenzen. (sto/11.11.2015)

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